V/0255/2016
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, im Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße und im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup
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Vorlage Nr. 255-2016, Anlage 2
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Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0255/2016 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße, am 2. Advent für die Kalenderjahre 2016 bis 2019 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6), geändert durch ÄndG v. 30.04.2013 (GV. NRW. S. 208) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnis se der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntma chung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Müns- ter als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, i m Bereich der Hammer Straße einschließlich Ludgeriplatz bis zur Einmündung der Augustastraße, die in dem im Einzelhandelskonzept Münster – Leitlinien der räumlichen Entwicklung ausgewiesen Standortbereich „Typ B: Stadtbereichszent- rum“ liegen, dürfen in den Kalenderjahren 2016 bis 2019 am 2. Adventssonntag (04.12.2016, 10.12.2017, 09.12.2018 und 08.12.2019) , anlässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte in Münster“ jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein . § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. B Legende: Typ B: Stadtbereichszentrum (Teilbereich)
Vorlage Nr. 255-2016, Anlage 3
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Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0255/2016 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, am 27.11.2016 (1. Advent) Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6), geändert durch ÄndG v. 30.04.2013 (GV. NRW. S. 208) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnis se der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntma chung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Müns- ter als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandels- konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwick lung“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ liegen, dürfen an dem Sonntag 27.11.2016 (1. Advent) anlässlich der Vera nstaltung “11. Hiltruper Lichterfest“ in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein . Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Hiltrup-West (Meesenstiege) Hiltrup-Mitte (Marktallee) Legende: Typ B: Stadtbereichszentrum Typ C: Grundversorgungszentrum Typ D: Nahbereichszentrum Hiltrup-Ost (Osttor) Hiltrup -Ost (Am Roggenkamp)
Vorlage Nr. 255-2016, Anlage 4
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% ‚ nlage &k zur öffentlichen Seschlussvorlage an den Rat V/0255/2016 : nmiarıve \ Handelsverband } Nnensraor ' Nordrhein-Westfalen MÜNSTER Westfalen - Münsterland Alter Steinweg 6-7 : 48143 Münster Handelaverband NRW : Weseler Str. 316 c - 43163 Münster Geschäftsstelle Münster inzelhandelsverband Weseler Str. 316 c 48163 Münster Stadt Münster Tel: (02 51) 414 16-0 ; i Fax: 02 51) 4 14 16-21 Ordnungsamt/ Frau Schulz N nahme 48 1 27 Münster Internet: www.ehv-wm.de Nungs, BT Yıjye Geschäftsstelle Dortmund 04.02 UNSTER Prinz-Friedrich-Karl-Str. 26 20“ 44435 Dortmund Münster, 31.01.2016/ek y Vorab per Fax: 492 7794 49 Verkaufsoffener Sonntag gemäß 8 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW für das Gebiet der Altstadt und der ISG Bahnhofsviertel Hier: Antrag für verkaufsoffene Sonntage anlässlich der Veranstaltungen Hansetag und Herbstsend für die Jahre 2017 bis 2019 sowie je einen verkaufsoffenen Sonntag am 2. Advent für die Jahre 2016 bis 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schulz, nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein (8 6 Abs.1 LÖG NRW). Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Ver- kaufsöffnung sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; zwei Adventssonn- tage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, der 01. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht freigegeben werden (8 6 Abs. 4 LÖG NRW). Für das Jahr 2016 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 16.09.2015 bereits | verkaufsoffene Sonntage für den Bereich der Altstadt und das Gebiet der ISG Bahnhofsviertel | für den 08.05.2016 (Hansefest) und den 30.10.2016 (Herbstsend) genehmigt, jeweils mit Öff- nungszeiten von 13:00 Uhr - 48:00 Uhr. Die entsprechende Verordnung ist im Amtsblatt der Stadt Münster vom 02.10.2015 veröffentlicht. Erstmalig hat der Rat der Stadt Münster im letzten Jahr auch dem Antrag auf Genehmigung _ eines verkaufsoffenen Sonntages im Advent zugestimmt, so dass in der Altstadt Münsters und dem Gebiet der ISG Bahnhofsviertel am 13.12.2015, dem 3. Advent, die Geschäfte geöffnet werden durften. Hiermit ist der Rat der Stadt Münster dem dringenden Bemühen der Innen- stadtkaufleute nachgekommen. Gerade angesichts der beliebten Weihnachtsmärkte, die re- gelmäßig ein besonderer Anziehungspunkt für viele Besucher Münsters auch aus größerer Entfernung sind, erwarten viele Besucher auch eine Möglichkeit — wie es von vielen anderen Städten bekannt ist'-, zumindest an einem Sonntag im Advent auch im stationären Handel ein- | | Sparkasse Münsterland Ost IBAN: DE60 4005 0150 0000 0501 95 BIC: WELADEDIMST I- | Handelsverband Nordrhein-Wesifalen Westfalen-Münsterland e.V. / Amtsgericht Dortmund, VR 2585 Vorsitzender: Michaet Radau / Hauptgeschäftsführer: Thomas Schäfer / Steuer-Nummer 317/5960/0275 kaufen zu können. Der Besucheransturm am 13.12.2015 hat gezeigt, wie sehr die entspre- chende Ankündigung wahrgenommen und für einen Besuch Münsters genutzt wurde. Nach Auswertung des verkaufsoffenen Advents- Sonntages 2015 haben sich die Innenstadt- kaufleute entschieden, auch für 2016 einen verkaufsoffenen Advents-Sonntag zu beantragen. Um sowohl gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als auch in der Kommunikation nach außen Kontinuität zu zeigen, soll auch: in den Folgejahren 2017, 2018 und 2019 der ver- kaufsoffene Advents-Sonntag am 2. Advent stattfinden. Die Veranstaltungen Hansetag mit der beliebten Hansetafel und Herbstsend sind in Münster und weit über Münsters Grenzen hinaus etablierte Veranstaltungen, die viele Besucher auch aus dem weiteren Umland nach Münster locken. Insbesondere die Hanse als Handelsvereini- gung, die auch im Stadtbild Münsters verankert ist, versinnbildlicht durch den Hansetag, die damit einhergehenden Veranstaltungen und Informationen, die Hansetafel, an der die Kaufleu- te die Besucher bedienen, und die Einkaufsmöglichkeit in den Geschäften der Innenstadt eine gelungene Kombination von Vergangenheit und Gegenwart. Der Herbstsend wiederum ist eine Veranstaltung mit sehr alter Tradition, vermutlich in das 11. Jahrhundert zurückreichend. Tradi- tionell galt zu Sendzeiten eine besondere Marktordnung, die viele Besucher von weither nicht nur zum Treffen der Geistlichen in Münster versamhmelte, sondern auch für Vergnügen und Einkäufe in Zusammenhang mit der Synode nach Münster führte. Da beide Veranstaltungen - Hansetag und Herbstsend - nicht nur die Tradition Münsters widerspiegeln, sondern auch die Verbindung zur Kaufmannschaft versinnbildlichen, sollen verkaufsoffene Sonntage in Münsters Innenstadt und dem Gebiet der ISG Bahnhofsviertel auch in den Folgejahren an diesen Ver- anstaltungen stattfinden. - Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben beantragen wir, für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/ Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster- Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausge- wiesenen Standortbereich Typ A: City/Geschäftszentrum, « einen verkaufsoffenen Sonntag für den 2. Adventssonntag am 04.12.2016, 10.12.2017, 09.12.2018 und 08.12.2019, e einen verkaufsoffenen Sonntag für den Hanse-Sonntag am 07.05.2017, 06.05.2018 und 05.05.2019, « einen verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass des Herbstsend am jeweils 2. Herbstsend-Sonntag für den 29.10.2017, 28.10.2018 und 27.10.2019, jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr, zu genehmigen. Münster ist das Oberzentrum des Münsterlandes. Es geht in seiner Bedeutung über die der umliegenden Gemeinden hinaus, es zieht Besucher aus einem größeren Radius an. Die wei- ter zunehmende Bedeutung des Online-Handels macht es für den stationären Handel immer wichtiger, für Kunden präsent zu sein, wenn diese es wünschen. Der Einkauf in angenehmer Atmosphäre ist neben der Bedarfsdeckung zunehmend eine Freizeitgestaltung, die einen ge- wissen Eventcharakter hat. Die Erwartungen an Angebote des stationären Handels nehmen vor diesem Hintergrund zu. Der Handel kann sich dem jedoch nicht entziehen, da der Kunde seine Einkäufe sonst möglicherweise anderweitig deckt. Insoweit muss der Handel nicht zu- letzt an die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter/innen denken, um hier Arbeitsplätze zu sichern. Auch um der oberzentralen Funktion im Wettbewerb mit anderen Kommunen und in besonde- rem Maße dem Wettbewerb mit dem ständig verfügbaren Angebot im Internet gerecht zu wer- den, erscheint es angezeigt, Münsters Innenstadtkaufleuten die beantragten verkaufsoffenen Sonntage zuzubilligen. Um in die Debatten zu verkaufsoffenen Sonntagen einerseits Ruhe zu .bringen, andererseits Kunden und insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Kontinuität und damit Verlässlichkeit zu dokumentieren, erfolgt die Antragstellung fü gen Zeitraum bis einschließlich 2019. . Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung. Eine Kopie dieses Antrages geht parallel zur Information an . Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe, O Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß, O . Herrn Stadtrat Wolfgang Heuer. Mit freundlichen Grüßen ı Matthias Lückertz . Initiative Starke Innenstadt Sprecher Ass. jur. Karin Eksen Handelsverband NRW \Westfalen-Münsterland Geschäftsführerin r den lan-
Vorlage Nr. 255-2016, Anlage 1
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0255/2016 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster- Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel für den 04.12.2016 (2. Advent) und für die Kalenderjahre 2017 bis 2019 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW S. 516), geänd. durch Art. 1 LÖG-ÄndG vom 30.04.2013 (GV. NRW S. 208) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnis se der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Mün ster als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Mün s- ter folgende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, A ltstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskon- zept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklun g“ ausgewiesenen Standortbereich „Typ A: Ci- ty/Innenstadt“ liegen, dürfen an den folgenden Sonntagen jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein: 04.12.2016 (2. Advent) anlässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte in Münster“ 10.12.2017 (2. Advent) anlässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte in Münster“ 09.12.2018 (2. Advent) anlässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte in Münster“ 08.12.2019 (2. Advent) anlässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte in Münster“ 07.05.2017 anlässlich der Veranstaltung „Hansetag“ 06.05.2018 anlässlich der Veranstaltung „Hansetag“ 05.05.2019 anlässlich der Veranstaltung „Hansetag“ 29.10.2017 anlässlich der Veranstaltung „Herbstsend“ 28.10.2018 anlässlich der Veranstaltung „Herbstsend“ 27.10.2019 anlässlich der Veranstaltung „Herbstsend“. § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0255/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, im Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße
und im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup
Beratungsfolge
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
10.05.2016 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.05.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen werden
beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Dem Ordnungsamt liegen folgende Anträge auf Freigabe von Verkaufszeiten an Sonntagen vor:
Antrag des Handelsverband es Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der ISI Initiative
starke Innenstadt Münster vom 31.01.2016, eingegangen am 04.02.2016, für die Freigabe der
Verkaufszeiten jeweils am 2. Advent für die Kalenderjahre 2016 bis 2019 anlässlich der
Veranstaltung „Weihnachtsmärkte in Münster“ und für die Freigabe der Verkaufszeiten anläss-
lich der Veranstaltungen Hansetag und Herbstsend für die Kalenderjahre 2017 bis 2019,
Vorlagen-Nr.:
V/0255/2016
Auskunft erteilt:
Frau Schulz
Ruf:
492 32 65
E-Mail:
SchulzElke@stadt-muenster.de
Datum:
29.03.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0255/2016
Antrag der Aktions - und Werbegemeinschaft Hammer Straße e. V. vom 04.02.2016 für die
Freigabe der Verkaufszeiten jeweils am 2. Advent für die Kalenderjahre 2016 bis 2019 an-
lässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte in Münster“,
Antrag des WVH Wirtschaftsverbund Hiltrup e. V. vom 22.01.2016, für die Freigabe der Ve r-
kaufszeiten am 27.11.2016 (1. Adv ent) anlässlich der Veranstaltung „11. Hiltruper Lichte r-
fest“. Die in diesem Antrag weiter aufgeführten Termine zur Freigabe der Verkaufszeiten am
22.05.2016 und 21.08.2016 wurden bereits in der Ratssitzung am 16.03.2016, V/0106/2016
beschlossen. In der Si tzung der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup am 25.02.2016 wurde die
Freigabe der Verkaufszeiten am 27.11.2016 (1. Advent) bereits mehrheitlich beschlossen.
Die Anträge sind als Anlage 4, Anlage 5 und Anlage 6 beigefügt.
Für den Bereich der Stadt Münster wurden für das Kalenderjahr 2016 bisher folgende verkaufso ffene
Sonntage genehmigt:
Verordnung
vom
Termin Anlass Stadtbezirk Ort der Sonntag s-
öffnung
29.06.1998 letzter Sonntag
im September
25.09.2016
Handorfer Herbst Münster-Ost im Zusammenhang
bebauter Ortsteil
Handorf
23.05.2002 erster Sonntag
im August
07.08.2016
Hammer Str a-
ßenfest
Münster-Mitte Hammer Straße
(Ludgeriplatz bis A u-
gustastraße)
19.07.2004 erster Sonntag
im Oktober
02.10.2016
Volksfest am
Mittelpunkt des
Münsterlandes
Münster-West Gewerbegebiet „Haus
Uhlenkotten“
17.09.2015 08.05.2016
30.10.2016
Hansefest
Herbstsend
Münster-Mitte,
Altstadt / Bah n-
hofsviertel
Altstadt / Bahnhof s-
viertel
18.03.2016 22.05.2016
21.08.2016
23.Hiltruper
Frühlingsfest
6.Hiltruper Wei n-
fest
Münster-Hiltrup Ortsteil Hiltrup
Der telefonisch angekündigte Antrag der Werbegemeinschaft Kinderhaus auf Freigabe von Verkauf s-
zeiten für den Stadtbezirk Münster -Nord, Ortsteil Kinderhaus, für das Kalenderjahr 2016 wurde nicht
eingereicht. Auf telefonische Nachfrage erklärte der 1. Vorsitzende des Vereins, dass in diesem Jahr
auf die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Ortsteil Kinderhaus verzichtet wird.
Die gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) zur Freigabe von Verkaufszeiten an Sonn - und Feiertagen im
Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, im Stadtbezirk Münster -Mitte, Bereich Ha mmer
Straße, für das Kalenderjahr 2016 und für die Kalenderjahre 2017 bis 2019 sowie im Stadtbezirk
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2016 werden erfüllt. Im Einzelnen handelt es
sich um folgende Voraussetzungen:
vier Sonn- und Feiertage, an denen Verkaufszeiten freigegeben werden, werden in den vor-
genannten Bezirken nicht überschritten,
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V/0255/2016
11 Sonn- und Feiertage, an denen Verkaufszeiten freigegeben wurden, werden , bezogen auf
das gesamte Stadtgebiet Münster, nicht überschritten,
Anlässe sind vorhanden,
es sind für den Bereich der Stadt Münster im Kalenderjahr 201 6 nur zwei Adventssonntage
und in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 nur ein Adventssonntag betroffen,
die Hauptgottesdienstzeit wird nicht berührt,
die Dauer von fünf Stunden wird nicht überschritten,
die zuständigen Stellen, Gewerkschaft ver.di, Arbeitgebe r- und Wirtschaftsverbände, Kirchen,
die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und die Handwerkskammer Münster wu r-
den angehört.
Die Anhörung führte zu folgendem Ergebnis:
Das Stadtkomitee der Katholiken in der Stadt Münster und die Gewerkschaft ver.di treten wei-
terhin für den Erhalt des freien Sonntags ein.
Zusätzlich hält die Gewerkschaft unter Hinweis auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom
11.11.2015 die Sonntagsöffnung für den Bereich Hammer Straße für nicht zulässig, denn die
Veranstaltung „Weihnachtsmärkte in Münster“ würde nicht unmittelbar in der Nähe der Ha m-
mer Straße stattfinden. Daher würden hier die Ladenöffnungen den öffentlichen Charakter des
Tages prägen und nicht die Veranstaltung. Diese Bedenken werden seitens der Verwaltung
nicht geteilt, weil die Vielzahl der innerstädtischen Weihnachtsmärkte bereits eine lange Tradi-
tion haben, zu der regelmäßig mehrere tausend Besucher und Besucherinnen aus Münster,
dem Umland, der gesamten Bundesrepublik Deutschland sowie aus den benachbarten Län-
dern anreisen. Die Weihnachtsmärkte haben somit das Potential für die beiden Zonen des
Stadtbezirks Münster-Mitte als Anlass im Sinne des LÖG NRW herangezogen zu werden.
In den weiteren eingegangenen Stellungnahmen wurden keine Bedenken gegen die beabsich-
tigten Sonntagsöffnungen geltend gemacht.
die beantragten Sonntage sind nicht von der Freigabe der Verkaufszeiten gem. § 6 Abs. 5
LÖG NRW ausgenommen.
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem L a-
denschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005, Ratsbeschluss vom 12.03.2008,
V/0027/2008 und Ratsbeschluss vom 11.02.2015, V/0938/2014) aufgeführten Eckpunkte werden ei n-
gehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In de n zu beschließenden ord-
nungsbehördlichen Verordnungen werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe
genehmigt, die in den Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien
der räumlichen Entwicklung“ als „Typ A: City/I nnenstadt“, „ Typ B: Stadtbereichszentrum“ , „Typ C:
Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die schriftliche
Antragsform unter Benennung konkrete r Termine und drei Monate vor der Veranstaltung wird eing e-
halten.
Die Vora ussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung en zur Freigabe der Ve r-
kaufszeiten an den beantragten Sonntagen liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als A n-
lage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen zu beschließen.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Vorlage Nr. 255-2016, Anlage 5
1999 Zeichen
ig ve? Fe IM Beu0g Anlage 5 zur Öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0255/2016 AKTIONS- UND WERBEGEMEINSCHAFT HAMMER STRASSE e. V. Der Oberbürgermeister einungsarnt u. Feb, 201 u c/o Rolf Bäumer An das Hammer Str. 32 Ordnungsamt der Stadt Münster 48153 Münster zu HD. Frau Schulz 4% eK hammerstrasse@muenster.de er Ga DF02 44 Münster den 04.02.2016 Betr.: Antrag eines verkaufsoffenen Sonntag am zweiten Advent in den Jahren 2016 u bis 2019 Sehr geehrte Frau Schulz, zusätzlich zur Dauerverordnung zum „Hammer Strassenfest‘“ am 7. August.2016 beantragen wir einen zweiten verkaufsoffenen. Sonntag für die Jahre 2016 bis 2019. Wir würden uns gern dem Antrag der „ Innenstadt“ zum jeweils 2. Adventsonntag der Jahre 2016 bis 2019 anschließen. Wir beantragen den verkaufsoffenen Sonntag für die Geschäfte auf der Hammer Strasse. ab Ludgeri Platz bis Höhe Augusta Strasse. An diesem verkaufsoffenen Sonntag besuchen sehr viele auswärtige Menschen die Stadt Münster und gerade in der Adventszeit die 4 grossen Weihnachsmärkte.Viele dieser Besucher kommen auch über die Hammer Strasse in die Innenstadt. Jahr für Jahr wird die Hammer Strasse durch die Weihnachtsbeleuchtung schon als eine ..} wichtige Einfallstrasse zur Innenstadt kenntlich gemacht und versucht auf diese Art die Besucher in weihnachtliche Stimmung zu versetzen: Die Kaufleute der Hammer Strasse möchten sich an den geplanten verkaufsoffenen Sonntagen beteiligen, auch um das gemeinsame Erscheinungsbild zu unterstreichen und den an diesem Tage zu erwartenden vielen Besuchern auch die lokalen Geschäfte bekannt .zu machen. Die Weihnachtsmärkte in Münster sind ein wichtiger Besuchermagnet und die örtlichen Geschäfte runden das Gesamtbild der Stadt Münster in der vorweihnachtlichen Zeit ab. An einem Adventsonntag möchten auch wir als Kaufleute . der Hammer Strasse den auswärtigen Besuchern unsere Geschäfte öffnen . ö Um Planungssicherheit zu haben, stellen wir den Antrag für die Jahre 2016 bis 2019. (1.Vorsitzender)
Vorlage Nr. 255-2016, Anlage 6
5664 Zeichen
Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. - Postfach’48 03 46 - 48165 Hiltrup
29.01 ‚2016
I 2 47 Münster, 22.01.2016
Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Stadt Münster
Ordnungsamt / Frau Schulz
48127 Münster
Hier: Antrag für 22.05.2015, 21.08.2015 und 27.11.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Schulz,
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Mitglieder des
Wirtschaftsverbundes Hiltrup e.V. dahingehend verständigt, für das Jahr 2015 drei
verkaufsöffene Sonntage jeweils für die Dauer von 5 Stunden (13-18Uhr) für Hiltrup
zu beantragen:
1. Sonntag, 22.05.2016, 13-18Uhr
im Rahmen des 23. Hiltruper Frühlingsfestes
2. Sonntag, 21.08.2016, 13-18Uhr
im Rahmen des 6. Hiltruper Weinfestes
3. Sonntag, 27.11.2016, 13-18Uhr
im Rahmen des 11. Hiltruper Lichterfestes
Hiltrup ist ein attraktiver Stadtteil Münsters, der sich nicht nur als Wohnstandort
großer Beliebtheit erfreut, sondern auch ein beliebter Einkaufsstandort, nicht nur für
die Hiltruper Bürger und Bürgerinnen, ist. Die Kaufleute wie auch die sonstigen
Gewerbetreibenden in Hiltrup sind sehr bemüht durch ein attraktives Angebot die
Beliebtheit des Stadtteils zu erhalten und weiter auszubauen. Auch die Events in
Zusammenhang mit verkaufsoffenen Sonntagen erfreuen sich großer Beliebtheit weit
über die eigenen Stadtgrenzen hinaus.
Die verkaufsoffenen Sonntage haben jeweils ein Motto, das sich als „‚roter Faden“
bewährt hat und dazu beiträgt, dass sich das jeweilige Event als Stadtteilfest und nicht
als Aneinanderreihung verschiedener Einzelveranstaltungen diverser Akteure
wahrgenommen wird.
Sonntag, 22.05.2016
23. Hiltruper Frühlingsfest
Das Hiltruper Frühlingsfest hat bereits eine mehrjährige Tradition und ist immer
wieder ein besonderer Anziehungspunkt für Hiltruper Bürger wie auch solche aus
dem .
Umland oder aus anderen Stadtteilen Münsters. Es findet traditionell über 2 Tage
statt, -
in 2016 am Samstag, den 21.05. und Sonntag, den 22.05.2016. Es ist ein Straßenfest
mit 2 tägigem Vollprogramm. Auf 3 Bühnen werden Shows stattfinden. Es wird ein
WUH WIRISCHAFTS- Zi
VERBUND
HILTRUP EV. Pr
Gemiinse*
Z
Geschäftsstelle
Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V.
Postfach 48 03 46
48165 Münster-Hiltrup
www.wvh-ev.de
info@wvh-ev.de
Der Vorstand:
Torben Fleischer
(Vorstandssprecher)
Postbank Finanzberatung AG/
BHW Bausparkasse
Hoffm-v-Fallersteben-Weg 85
48165 Münster
Tel. 02501 444056
Joachim Schilling
Getränke Roth
Hansestraße 27-29
48165 Münster
Tel. 02501 4178
Oliver Ahlers
LVM Versicherungen
An der Alten Kirche 2
48165 Münster
Tel. 02501 4994
Kathrin Lutterbeck
Deutsche Bank PGK AG
Marktallee 41
48165 Münster
Tel. 02501 278312
Oliver Schmidt
Pflegebüro Schmidt ©
Marktallee 66
48165 Münster
Tel. 02501 5943480
Bankverbindung:
Volksbank Münster eG
{BLZ 401 600 50) 100 59 15
300
Amtsgericht Münster VR 4751
St.-Nr. 336/5810/363
großartiges Programm für Kinder mit vielen Ausstellungen und Aktionen rund um das
Thema Familie geben.
Da das Frühlingsfest eine etablierte Veranstaltung ist, ist mit einem großen Zulauf
auch von außerhalb zu rechnen. j
Sonntag, 21.08.2016
6. Hiltruper Weinfest
Wie auch in den letzten Jahren wollen wir das Weinfest in 6. Auflage feiern. Die
Erfolge und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass dieses Fest mit seinen
kulinarischen Köstlichkeiten passend zum und rund um das Thema Wein die Hiltruper
Bürgerinnen und Bürger in sommerlicher Atmosphäre unterhält und begeistert.
Zusätzlich sorgt dafür die Live Musik auf der Bühne an der St. Clemenskirche.
Das Motto „Genuss für alle Sinne“ findet nicht nur auf dem Weinfest an der
St. Clemenskirche statt, sondern zieht sich über die komplette Marktallee. Unsere
Mitglieder und Kaufleute begeistern auch hier die Besucher an zwei Tagen mit
besonderen Aktionen und außergewöhnlichem Ambiente.
Sonntag, 27.11.2016
Lichterfest
Am 28.11.2015 hat zum 10. mal das Hiltruper Lichterfest statt gefunden. Dabei wurde
es zum 3 mal durch den Landlust Winterzauber des Landwirtschaftsverlages und zum
2 mal durch den Hiltruper Kulturbahnhof begleitet. Die Zusammenarbeit hat sofort
Früchte getragen und ist zu einem sehr erfolgreichen Fest mit stark überregionalem
Zulauf vom Niederrhein bis Ostwestfalen und zur holländischen Grenze geworden.
Das Zusammenführen dieser Veranstaltungen ergab in der Wahrnehmung aller
Hiltruper Bürger und auswärtiger Besucher eine besondere Attraktivität für den
Stadtteil Hiltrup.
Unter diesem Aspekt ist in diesem Jahr ebenfalls ein gemeinsamer Termin für diese
. Veranstaltung am 26.+27.11.2016. geplant. Da die Hiltruper. Einkaufsvielfalt über die
Maße hinaus durch Ihre vielen inhabergeführten Geschäfte lebt, ist es wichtig, diese
in Ihrer Arbeit und Ihrem Bestreben für Hiltrup, mit einem verkaufsoffenen Sonntag
H zu unterstützen.
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Der Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. ist mit seinen Mitgliedern bemüht, die
Attraktivität dieses bedeutenden Stadtteils Münsters zu stützen und zu fördern. Für
die Identifizierung der Bürger mit Ihrem Stadtteil sehen wir solche Feste als
unverzichtbaren Bestandteil an. Der mit derartigen Festen verbundene Aufwand ist
jedoch nur zu rechtfertigen, wenn die örtlichen Einzelhändler sich auch mittels einer
Verkaufsöffnung an diesen Events beteiligen können. Gerade für auswärtige Besucher
ist die Kombination der Einkaufsmöglichkeit mit dem besonderen Flair eines
Stadtteilfestes eine besondere Attraktivität.
Wir bitten Sie, unserem Antrag für drei verkaufsoffene Sonntage, zu zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
WVH Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V.
-der Vorstand-
Oliver Ahlers Torben Fleischer Joachim Schilling
Kathrin Lutterbeck Oliver Schmidt
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (13)
- Hammer Straße 32
- Marktallee 41
- Weseler Straße 316c
- Ludgeriplatz
- Am Roggenkamp
- An der Alten Kirche 2
- Haus Uhlenkotten
- Augustastraße
- Alter Steinweg 6
- Meesenstiege
- Hansestraße 27
- Kinderhaus
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0255/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37