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V/0330/2026

Interessenbekundungen zum Bundesprogramm Schwimmbäder für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" (SKS), Projektaufruf 2026

Vorlagen 21.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.07.2026, TOP 33

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0330/2026 
V/0330/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Interessenbekundungen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – 
Schwimmbäder„ (SKS-Schwimmbäder), Projektaufruf 2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   18.06.2026 Sportausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Projektskizzen zur Interessenbekundung Bundesprogramm 
„Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS -Schwimmbäder), Projektaufruf 
2026 bis zum 19. Juni 2026 mit Nachreichungsfrist 3. Juli 2026 einzureichen für die Maßnahme 
• Energetische und Technische Sanierung des Hallenbades Hiltrup 
2. Der Rat be schließt eine Teilnahme der Stadt Münster an dem Programm für die genannte Maß-
nahme. 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung dieser Maßnahme unter dem Vorbehalt steht, 
dass diese Maßnahme im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbä-
der“ (SKS-Schwimmbäder) Berücksichtigung findet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
05.06.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Holmer  
Telefon: 492-5220 
Holmer@stadt -muenster.de

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V/0330/2026 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0802 Bäder    
Investitionsmaß-
nahme 
4340 Machbarkeitsstudie Bäder    
Auszahlung  für den Erwerb von bewegl. 
Anlagevermögen 
2026 30.000  Planungskos-
ten  
  
Investitionsmaß-
nahme 
 
(neu) 
  
Sanierung Hallenbad Hiltrup 
  
 
Einzahlung  aus Zuwendungen für Inves-
titionsmaßnahmen 
2028 3.150.000  
Auszahlung  für Baumaßnahmen 2028  
2029 
3.500.000  
3.500.000  
 Saldo      
3.880.000  
 
 
Im Haushaltsplan 2026/2027 stehen für das Projekt die ersten Planungskosten in Höhe von ca. 30.000 
Euro in der Produktgruppe 0802 „Bäder“ bei der o.g. Investitionsmaßnahme zur Verfügung. Für die Sanie-
rung des Hallenbades Hiltrup sind im Haushaltsplan 2026/2027 keine Mittel in der Produktgruppe 0802 
„Bäder“ veranschlagt. Die zur Finanzierung der Sanierung erforderlichen Mittel werden im Rahmen der 
Haushaltsplanung 2028 ff. aufgenommen und innerhalb des investiven Budgets des Dezernates für Bil-
dung, Jugend, Familie und Sport bereitgestellt, sofern das Vorhaben in dem Bundesprogramm „Sanierung 
kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS-Schwimmbäder) berücksichtigt wird.  
 
Der Bund gewährt für die in die Programmauswahl aufgenommenen Projekte eine Förderung bis zu 45 % 
der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt der Finanzierbar-
keit steht und der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2028 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung die erforderlichen Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu. 1.) 
Ausgangslage 
Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2026 Programmmittel in Höhe von 250 Millionen Euro im 
Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS -
Schwimmbäder) bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und 
Klimaneutralität veranschlagt und dienen der Förderung überjähriger investiver Projekte. Vorgesehen sind 
Projektlaufzeiten von bis zu sechs Jahren. 
Die vollständige Beschreibung des Projektaufrufs ist abrufbar unter: 
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-sb.html

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V/0330/2026 
Für das Erlernen und den Erhalt der Schwimmfähigkeit, für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt sind Schwimmbäder von besonderer Bedeutung. Jedoch besteht bei 
vielen Schwimmbädern ein erheblicher baulicher, technischer und energetischer Sanierungsbedarf. Das 
Bundesprogramm SKS-Schwimmbäder zielt darauf ab, Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanie-
rungsstaus bei Hallen- und Freibädern zu unterstützen. 
Fördergegenstand sind öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder sowie deren typische Bestandtei-
le und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise, 
sofern sie Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen 
der baulichen Sanierung und Modernisierung, Maßnahmen zur energetischen Verbesserung sowie 
Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit. Ersatzneubauten sind nur in begründeten Ausnahme-
fällen förderfähig. 
Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im besonderen Fokus. Nach Abschluss der Maß-
nahmen sind die im Programm vorgegebenen energetischen Anforderungen einzuhalten. Damit ver-
bindet das Programm den Erhalt der kommunalen Bäderinfrastruktur mit den Zielen einer nachhalti-
gen Modernisierung, einer Reduzierung künftiger Betriebsaufwendungen und einer Verbesserung der 
Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit. 
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit bis 
zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Bundesanteil ist auf höchstens 8 
Millionen Euro je Projekt begrenzt. 
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Phase reichen die Kommunen eine Interessen-
bekundung beziehungsweise Projektskizze digital über das Förderportal des Bundes ein. 
 
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungs-
verfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle aus-
gewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen. 
Die im Rahmen des Bundesprogramms vorgesehenen Fristen erfordern für die Stadt Münster ein enges 
Verfahren. Da die reguläre Einreichungsfrist für die Interessenbekundung vor der Ratssitzung am 1. Juli 
2026 liegt, wird die Verwaltung die erforderlichen Schritte zur fristgerechten Beteiligung am Verfahren vor-
bereiten und von der Möglichkeit Gebrauch machen, ergänzende Unterlagen bis zum 3. Juli 2026 nachzu-
reichen. 
Das nachstehende Projekt erfüllt nach Einschätzung der Verwaltung die Voraussetzungen für eine Interes-
senbekundung im Rahmen des Bundesprogramms. 
 
Steckbrief zum Projekt Hallenbad Hiltrup: 
Die vollständige Projektskizze für die Einreichung wird derzeit erarbeitet. 
Nachfolgend wird das vorgeschlagene Projekt kurz erläutert. 
 
Energetische und technische Sanierung des Hallenbades Hiltrup: 
Das Hallenbad Hiltrup ist ein öffentlich zugängliches kommunales Schwimmbad mit hoher Bedeutung 
für das Schwimmenlernen, den Schul - und Vereinssport sowie die öffentliche Nutzung im Stadtteil 
Hiltrup und den angrenzenden Stadtbereichen. Aufgrund des baulichen und technischen Zustands 
bestehen mehrere Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe, die im Rahmen der derzeit erarbeiteten 
Projektskizze fachlich konkretisiert werden. 
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur energetischen und technischen Erneuerung des Hallenbades 
Hiltrup. Nach der fachlichen Ersteinschätzung besteht insbesondere bei der vorhandenen Filtertech-
nik, der Gebäudehülle einschließlich Dach und Fassade sowie bei der Luftführung und weiteren tech-
nische Anlagen erheblicher Handlungsbedarf. Die bestehenden Druckfilteranlagen stammen aus den 
1970er Jahren und weisen nach Erkenntnissen der Revision 2025 korrosionsbedingte Schäden auf. 
Vorgesehen ist daher eine  umfassende Modernisierung der Filtertechnik einschließlich Anpassung 
der zugehörigen Verrohrungs- und Steuerungstechnik.  Zugleich sollen durch technische und bauli-
che Maßnahmen Wärme und Wasserverluste reduziert und damit die energetische Effizienz des Ba-
des verbessert werden. 
Darüber hinaus bestehen energetische und funktionale Defizite im Bereich der Gebäudehülle und der 
Lüftungstechnik. Die Dachdämmung und Dacheindichtung sowie die geschlossenen und transparen-
ten Fassadenflächen sollen im Zuge der weiteren Planung untersucht und saniert werden. Dabei sind 
auch Fragen der Tragfähigkeit, der möglichen Schadstoffbelastung sowie die Eignung für die Installa-

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tion einer PV -Anlage auf Grundlage der noch durchzuführenden Untersuchungen zu bewerten. Im 
Bereich der Lüftungstechnik  bestehen trotz grundsätzlich weiter nutzbarer Anlagen Defizite in der 
Luftführung. Diese äußern sich unter anderem in Wärmeverlusten über ungedämmte Lüftungskanäle 
und wiederkehrender Kondensatbildung an den Hallenfenstern. 
Das Projekt dient somit insgesamt dem Abbau des Sanierungsstaus, der Sicherung des langfristigen 
Weiterbetriebs und der energetischen Verbesserung des Hallenbades Hiltrup. Zugleich soll die Funk-
tion des Standortes für das Schwimmenlernen, den Schul - und Vereinssport sowie die öffentliche 
Nutzung dauerhaft erhalten und gestärkt werden. Die konkreten Maßnahmenpakete, mögliche Bau-
abschnitte und die zeitliche Umsetzungsstrategie werden im Rahmen der Erstellung einer vollständi-
gen Projektskizze weiter ausgearbeitet. 
 
Zu 2.) 
Die Phase 2 des Programmaufrufs soll nach der Auswahlentscheidung im Bund Ende Juli beginnen. 
Die Verwaltung wird die erforderliche Planung für 2028 berücksichtigen. 
 
Zu 3.) 
Mit dem Beschluss wird festgelegt, unter welchen finanziellen Voraussetzungen die energetische und 
technische Sanierung des Hallenbades Hiltrup umgesetzt werden soll. Das Bundesprogramm „Sanie-
rung kommunaler Sportstätten“ sieht eine anteilige Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtaus-
gaben vor. Da für die Sanierung keine städtischen Mittel im Haushaltsplan 2026/2027 veranschlagt 
sind, ist eine Umsetzung aus Sicht der Verwaltung nur bei Erreichen einer bestimmten Mindestförde-
rung darstellbar. 
Der Rat trifft daher bereits im Rahmen der Interessenbekundung die grundsätzliche Entscheidung, 
dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt steht, im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sport-
stätten – Schwimmbäder“ (SKS-Schwimmbäder) Berücksichtigung zu finden. 
Damit wird festgelegt, dass die Stadt Münster nur dann in die Umsetzung der Sanierung eintritt, wenn 
die finanzielle Belastung des städtischen Haushalts durch eine ausreichende Bundesförderung redu-
ziert wird. 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

18.06.2026 Sportausschuss
TOP 7 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 33 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0330/2026
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2026
Erstellt
20.05.2026 10:27