V/0301/2006
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494 - Satzungsbeschluss
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Beschlussvorlage
1850 Zeichen
V/0301/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494: Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp Satzungsbeschluss Beratungsfolge 30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 21.06.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 494: Wolbeck – Gewerbegebiet süd- lich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp wird aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Bauge- setzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 494 wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 494 beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand ent- sprechend dem Durchführungsvertrag. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 16.03.2005 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes Nr. 494 beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 02.01. bis zum 02.02.2006 öffentlich ausgelegen. Da zur Offenlegung keine Stellungnahmen vorgetragen wurden, kann der Satzungsbeschluss ge- fasst werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0301/2006 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 27.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage Anlagen: 1. Begründung 2. Plan (verkleinert)
V-0301-2006-Anlage-2-Planverkleinerung.pdf
92 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 301/2006 Bebauungsplan Nr. 494 -Verkleinerung- Maßstab: 1:1000
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 494 (amtlicher Umring) amtlich
- Wolbecker Windmühle
- Hofkamp
Bebauungsplan Nr. 494
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0301/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 19.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37