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V/0301/2006

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494 - Satzungsbeschluss

Vorlage 19.04.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.06.2006, TOP 23.3.1

Beschlussvorlage

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V-0301-2006-Anlage-2-Planverkleinerung.pdf

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Beschlussvorlage

1850 Zeichen

V/0301/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494: Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker 
Windmühle / östlich Hofkamp 
Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
21.06.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 494: Wolbeck – Gewerbegebiet süd-
lich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp wird aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Bauge-
setzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 494 wird ebenfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei-
teren Folgekosten. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 494 beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan. 
Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand ent-
sprechend dem Durchführungsvertrag. 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 16.03.2005 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes Nr. 494 beschlossen. 
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 02.01. bis zum 02.02.2006 öffentlich ausgelegen. 
 
Da zur Offenlegung keine Stellungnahmen vorgetragen wurden, kann der Satzungsbeschluss ge-
fasst werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0301/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan (verkleinert)

V-0301-2006-Anlage-2-Planverkleinerung.pdf

92 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 301/2006 
Bebauungsplan Nr. 494 
-Verkleinerung-  
Maßstab: 1:1000

Beratungsverlauf (3)

30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Hauptausschuss
TOP 25.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.06.2006 Rat
TOP 23.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 494 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wolbecker Windmühle
  • Hofkamp

Bebauungsplan Nr. 494

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0301/2006
Typ
Vorlage
Datum
19.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37