V/0497/2013
Schulversuch PRIMUS - Antrag an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Teilnahme
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34437 Zeichen
Anlage: 1
Anlage: 1
31.05.2013
4027
40.10.0010
Wolfgang Wimmer
Gesprächsvermerk
PRIMUS-Schule Münster / Schulkonzept und Eckpunkte des Ministeriums
G
espräch am 23.05.2013; 16.00h
Teilnehmer:
Ministerium f. Schule und Weiterbildung: Herr MR Michaelis
Bezirksregierung Münster: Herren Risse und Kock
Hauptschule Geist: Herr Steding, Sprecher der Steuergruppe, Herr Eling, Vors. Elternpflegschaft
Grundschule Berg Fidel: Frau Hörster, stellv. Schulleiterin, Herr Knoth, Vors. Elternpflegschaft
Stadt Münster: Frau Stadträtin Dr. Hanke, Herren Bertling, pers. Ref., Ehling, Amtsleiter Schule
und Weiterbildung, Wimmer, Amt 40
Hintergrund des Gespräches:
Nach der Beratung der Ergebnisse der Elternumfrage hat Frau Dr. Hanke in einem Schreiben an
Frau Ministerin Löhrmann die Diskrepanzen zwischen dem vorliegenden Schulkonzept und den
seitens des Landes vorgegebenen Eckpunkten zum Schulversuch PRIMUS (Mindestzügigkeit,
Trennung der Jahrgänge 4 und 5 an zwei Standorten, Aufnahmekapazität von Schülerinnen und
Schülern mit sonderpäd. Förderbedarf) thematisiert und um eine Beantwortung im Rahmen des
vom Land vorgegeben Zeitplans zum Genehmigungsverfahren gebeten.
Mit Herrn MR Michaelis ist vereinbart worden, die Themen gemeinsam mit Vertretern der Bezirks-
regierung sowie der beiden Schulen zu beraten.
Frau Dr. Hanke begrüßte die Gesprächsteilnehmer, skizzierte den aktuellen Projektstand und die
mit diesem Gespräch herbeizuführende Klärung wesentlicher Fragen für den Projektfortgang und
für das Verfahren zur Beantragung einer Teilnahme einer von der Grundschule Berg Fidel und der
Hauptschule Geist Schule im Schulversuch PRIMUS.
Herr Michaelis betonte für das Ministerium für Schule und Weiterbildung den Willen, das Projekt
zu fördern und die Antragstellung nicht zu blockieren.
Zur im Schulversuch geforderten Mindestzügigkeit führte Herr Michaelis aus, dass eine PRIMUS-
Schule grundsätzlich mit 3 Zügen zu führen ist. Die in dem Eckpunktepapier genannte Ausnahme-
regelung (letztes weiterführendes Schulangebot am Ort) trifft für Münster nicht zu. Die Ergebnisse
der Elternumfrage rechtfertigen seiner Auffassung nach eine Beantragung für 3 Züge, ein Antrag
sei auf dieser Basis genehmigungsfähig. Die Mindestzügigkeit müsse auch auf Grund der Ver-
gleichbarkeit mit dem Regelschulsystem gewährleistet sein. Die Beantragung einer 3zügigen
Schule kann für die beiden ersten Aufnahmejahre (2014/15 und 2015/16) aus Raumkapazitäts-
gründen übergangsweise eine Zweizügigkeit beinhalten. Im dritten Aufnahmejahr (Schuljahr
2016/17) ist allerdings in der Eingangsklasse 1 die Errichtungsgröße von 3 Zügen mit 75 SuS er-
forderlich. Danach gelte die Fortführungsgröße.
Zur Bildung von Teilstandorten und einer Trennung der Jahrgänge 4 und 5 bestätigte Herr Mi-
chaelis, dass bei Teilstandorten auch eine horizontale Teilung möglich ist. Die Teilung darf aber
nicht die Jahrgänge 4 und 5 trennen, da die Zusammenführung der Schulstufen (Primar- und Se-
Anlage: 2
kundarstufe) grundlegender Bestandteil des Schulversuchs ist. Dafür können die organisatorischen
Möglichkeiten des jahrgangsübergreifenden Unterrichts genutzt werden; die Jahrgänge 4 und 5 an
verschiedenen Standorten verbindende Schulveranstaltungen (AG’s, Hospitationen, fachbezoge-
ner Unterricht o.ä.) sind dafür nicht ausreichend.
Die Aufnahmekapazität bei SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf orientiert sich an
den gültigen und zukünftigen (9. SchulRÄG) Vorgaben für allgemeine Schulen. Herr Michaelis be-
tonte, dass der Schulversuch PRIMUS zwar inklusive Unterrichtsmodelle erproben soll, Inklusion
aber nicht zu den Kernpunkten des Schulversuchs zählt und die PRIMUS-Schule keine inklusive
Modellschule sei. Eine Überforderung der Schule durch übermäßige Aufnahme von SuS mit son-
derpäd. Förderbedarf soll vermieden werden. Generell wäre der Begriff „Inklusion“ missverständ-
lich interpretiert, wenn Schulkompetenzen auf eine hohe Konzentration von Kinder mit Förderbe-
darf ausgerichtet werden; Inklusion strebe dagegen die größtmögliche Mischung von SuS mit und
ohne sonderpäd. Förderbedarf an allgemeinen Schulen an.
Wesentlicher Kernpunkt des Schulversuchs ist deshalb die Überwindung des Bruchs zwischen
den beiden Schulstufen Primar- und Sekundarstufe und die Wirkungen zu evaluieren. Die Fortfüh-
rung der PRIMUS_Schule mit einer Sekundarstufe II gehört nicht
dazu; sie wird im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens akzeptiert, wenn eine Schule der Primarstufe und eine Schule mit Se-
kundarstufe II zu einer Primusschule zusammengehen. Auch in diesen Fällen ist die Sekundarstu-
fe II nicht Bestandteil des Schulversuchs.
Frau Dr. Hanke unterstrich die Offenheit des Schulträgers zu dem Bemühen der Schulen, am
Schulversuch PRIMUS teilzunehmen. Der Schulträger nimmt die ihm zukommende Verantwortung
bei der Errichtung der Schule sehr ernst. Eine Verunsicherung der Elternschaft auf Grund unklarer
Rahmenbedingungen müsse vermieden werden.
Der Rat hat den eindeutigen Beschluss gefasst, dass das Projekt nicht durch Neubaumaßnah-
men umgesetzt werden darf.
Die Ergebnisse der Elternumfrage werden auf Grund der Erfahrungen bei der Errichtung der
Sekundarschule Roxel hinsichtlich einer 3Zügigkeit deutlich skeptischer interpretiert. Die Schule
selbst habe wiederholt darauf hingewiesen, dass eine 3Zügigkeit kaum erreichbar sein dürfe; das
Konzept ist daher auch auf eine 2Zügigkeit ausgelegt.
In der Diskussion zur unterschiedlichen Einschätzung der zu erreichenden Schülerzahlen wurde
festgestellt,
o dass seitens der Schulen und des Schulträgeres eine dauerhafte langfristige 3 Zü-
gigkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen wird.
o dass die Errichtungsgröße mit 75 SuS in der 1. Klasse nach Antragslage spätestens
im 3. Anmeldejahr erreicht werden muss.
o dass eine durchgehende 2Zügigkeit der Primarstufe und eine 3zügige Sekundarstu-
fe auf Grund der erforderlichen „Queranmeldungen“ zur Sekundarstufe den Sinn
des Schulversuchs unterlaufen würden und deshalb nicht genehmigungsfähig wäre.
o dass eine Genehmigung der 3Zügigkeit mit Widerrufsvorbehalt widerrufen werden
kann, wenn die Errichtungsgröße nicht erreicht wird, da ein zentrales Element des
Schulversuchs nicht gegeben ist.
o dass mit dem Erreichen der Errichtungsgröße im 3. Schuljahr für die weitere Schul-
zeit die Fortführungsgröße ausschlaggebend ist.
o dass bei Nichterreichen der Errichtungs- oder der Fortführungsgröße dieser Schul-
versuch als gescheitert betrachtet werden muss.
o dass für diesen Fall über einen Verbleib im Schulversuch im Einzelfall entschieden
werden muss.
o dass eine 100%ige Aussage zum Verfahren, bzw. Verfahrensausgang für diesen
Fall zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden kann.
Anlage: 2
o dass für die SuS der PRIMUS-Schule und ihre Eltern bei Aufgabe des Schulver-
suchs der Vertrauensschutz gilt.
Im Ergebnis wurde festgehalten,
o dass der Antrag zur Teilnahme am Schulversuch die Errichtungsgröße (3 Züge,
mind. 75 SuS) spätestens ab dem 3. Schuljahr vorsehen muss.
o Dass für diese 3 Zügigkeit im Antrag die entsprechenden Raumkapazitäten spätes-
tens ab dem 3 Schuljahr nachzuweisen sind.
o dass über den Aspekt des inklusiven Unterrichts keine Standards für zukünftige In-
klusionsschule gesetzt werden.
o dass die Schulen ihr Konzept und die dafür erforderlichen Raumbedarfe nach Maß-
gabe des Ratsbeschlusses auf eine 3Zügigkeit auslegen müssen.
Hinsichtlich des Ganztagsangebotes an der PRIMUS-Schule stellte Herr Michaelis klar, das der
gebundene Ganztag erst ab den Jahrgängen 4/5 zwingend vorgesehen ist, in der Primarstufe solle
es ein offenes Ganztagsangebot geben.
Aktuell bietet die GS Berg Fidel einen Zug in Form des gebundenen Ganztags, einen weiteren in
Halbtagsform an. Sie hat bei der Stadt beantragt, zukünftig beide Züge in gebundener Ganztags-
form führen zu können. Seitens der Schulaufsicht ist die Überlegung, einen Zug in gebundener und
einen Zug in offener Ganztagsform zu führen, abgelehnt worden. Aus Sicht des Schulträgers be-
stehen keine Bedenken, das bisherige System fortzuführen.
Herr Michaelis klärt im Ministerium, wie in diesem speziellen Fall der Ganztag der PRIMUS-
Schule geführt werden kann.
Desweiteren wurde betont bzw. vereinbart,
o dass eine Genehmigung für eine 3-Zügigkeit erst ab dem 3. Schuljahr klagefest sein
muss.
o dass das Projekt nicht durch Neubaumaßnahmen umgesetzt wird.
o dass Umbaumaßnahmen im vertretbaren finanziellen Rahmen möglich sind.
o dass die Antragsfrist 01.08.2013 als Ordnungsfrist bestehen bleibt; detaillierte An-
tragsinhalte können nachgereicht werden, sofern ein ausreichender Prüfzeitraum
verbleibt. Die Vorprüfung erfolgt durch die Bezirksregierung.
o im Antwortschreiben der Ministerin an die Stadt Münster auf die Frage der Aufnah-
mekapazität von SuS mit sonderpäd. Förderbedarf im Sinne der Beratung einge-
gangen wird.
Wolfgang Wimmer
Anlage: 2
Ministerium für
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Staatssekretär
. Juni 2013
S
eite 1 von 2 Frau Dr. Andrea Hanke
Stadt Münster
Dezernat IV Bildung
Klemensstr. 10
48127 Münster
Vorab per E-Mail an hanke@stadt-muenster.de
Antragstellung der Stadt Münster im Rahmen des Schulversuchs
PRIMUS
Ihr Schreiben vom 18.04.2013
Gespräch am 23.05.2013 in Münster
Sehr geehrte Frau Dr. Hanke,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.04.2013 und das Bera-
tungsgespräch zwischen Vertretern des Schulträgers, der Bezirksregie-
rung Münster, der Schulleitungen der Grundschule Berg Fidel und der
Hauptschule Geist, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und
den Elternvertretungen am 23.05.2013 in Münster.
Ich teile Ihnen nach Prüfung mit, dass aus Sicht der Landesregierung
eine Antragstellung der Stadt Münster zur Errichtung einer grundsätz-
lich dreizügigen PRIMUS-Schule an den Standorten der Grundschule
Berg Fidel und der Hauptschule Geist zum Schuljahr 2014/15 möglich
ist.
Aufgrund der von Ihnen in den Gesprächen dargelegten Raumsituation,
die in einem im Rahmen der Antragstellung noch vorzulegenden
Raumkonzept detailliert darzustellen wäre, ist übergangsweise auch ein
zweizügiger Beginn der PRIMUS-Schule beginnend mit der Jahrgangs-
stufe 1 möglich, wenn im Zuge des sukzessiven Auslaufens der Grund-
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf
Aktenzeichen:
524
bei Antwort bitte angeben
Auskunft erteilt:
Dr. Oliver Krüger-Heiringhoff
Telefon 0211 5867-3881
Telefax 0211 5867-3220
oliver.krueger-
heiringhoff@msw.nrw.de
Anschrift:
V
ölklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon 0211 5867-40
Telefax 0211 5867-3220
poststelle@msw.nrw.de
www.schulministerium.nrw.de
Anlage: 3
Seite 2 von 2 schule Berg Fidel und der Hauptschule Geist spätestens zum Schuljahr
2
016/17 mindestens die volle Dreizügigkeit erreicht wird.
Sofern gleichzeitig auch die Jahrgangsstufe 5 einbezogen werden soll,
müssen dafür von Beginn an mindestens 75 Anmeldungen aus dem
Gebiet der Stadt Münster vorliegen. Sollte die volle Dreizügigkeit wider
Erwarten bis zum Schuljahr 2016/17 nicht erreicht werden, läuft die
PRIMUS-Schule ab diesem Zeitpunkt sukzessive aus.
Die Organisation der zukünftigen PRIMUS-Schule als Schule mit ge-
bundenem Ganztag ist bei Sicherstellung der Finanzierung der hierfür
notwendigen zusätzlichen Stellenanteile durch die Stadt Münster als
Schulträger grundsätzlich möglich. Die Zustimmung zum Ganztagskon-
zept der PRIMUS-Schule obliegt gemäß Ziffer 4.2 des Ganztagserlas-
ses der Bezirksregierung Münster.
Ich empfehle Ihnen, das pädagogische Konzept entsprechend zu über-
arbeiten und rechtzeitig mit der zuständigen Schulaufsicht abzustim-
men.
Ich bin überzeugt, dass die Teilnahme der Stadt Münster ein großer
Gewinn für den Schulversuch PRIMUS sein würde und würde es daher
ausdrücklich begrüßen, wenn die Stadt Münster sich entschließt, einen
entsprechenden Antrag zu stellen. Dies gilt auch und ganz besonders
für die geplante Einbeziehung der Grundschule Berg Fidel, die in den
vergangenen Jahren durch ihr besonderes pädagogisches Profil über
die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus bekannt geworden ist.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Ludwig Hecke
Anlage: 3
Anlage 4
Schriftverkehr Amt 40 / BR / MSW
Errichtungs-/Fortführungsgröße
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14.6.13 Modellschule Berg Fidel - Geist
Kurzkonzept Primus Modellschule Berg Fidel – Geist 1-10
Wie soll die angestrebte Schule 1- 10 aussehen?
D
ie neue Schule ist eine inklusive Modellschule, vergleichbar mit einer
Gesamtschule/Sekundarschule, allerdings schon ab Klasse 1. Die Pädagogen dieser Schule
werden wissenschaftlich begleitet und finanziell und personell unterstützt.
Alle Schülerinnen und Schüler lernen vom 1. Schuljahr bis zu ihrem bestmöglichen
Schulabschluss in einer Schule.
Die neue Schule ermöglicht jedem Erfolge. Sitzenbleiben ist ausgeschlossen. Bis zum 8.
Schuljahr gibt es keine Noten-, sondern Berichtszeugnisse.
Die neue Schule ist eine Teamschule. Jede Klasse wird von einem Team von Lehrern,
Sonderpädagogen und sozialpädagogischen Fachkräften geführt und unterrichtet.
Praktikanten sind direkt in die Unterrichtsarbeit einbezogen. Einzelunterricht oder
Anleitungen in Kleinstgruppen gehören zum Konzept der individuellen Förderung.
Die neue Schule ist eine gebundene, rhythmisierte Ganztagsschule. Die Schülerinnen und
Schüler bleiben an 3 Tagen bis nachmittags in der Schule. An den zwei übrigen Tagen
werden u.a. freiwillige Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Die neue Schule ist altersgemischt. In jeder Klasse sind Schülerinnen und Schüler verschiedener
Jahrgänge:
Jahrgang 1 – 3 Grundstufe (seit 2002 bewährt in der Grundschule Berg Fidel)
Jahrgang 4 -6 Eingangsstufe
Jahrgang 7-9 Stufe der vielen Lernorte
Jahrgang 10, Schulabschlussstufe
Jedes Jahr sollen bis 75 Schulanfänger in Berg Fidel aufgenommen werden, die bis zum
Schulabschluss in der Schule bleiben wollen. In jeder Klasse lernen etwa 4-6 Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen aller Art. Die Schule ist eine inklusive
Angebotsschule. Allen
Kindern des nahen Umfeldes ist die Aufnahme garantiert.
Tagesablauf in der inklusiven Pilotschule
Zeit
Gruppe
Tagesstruktur in allen Klassen prinzipiell ähnlich
7.00 - 8.00
Uhr
Frühstück in der Schule als Angebot für alle
8.00-9.30 Uhr
Freies Arbeiten
in Klasse oder
Lernbüros bzw.
Ateliers /
Nebenräumen
Individuelle Arbeit in den Kernbereichen:
Mathe, Deutsch, Englisch bzw. einer zweiten
Fremdsprache. Basaler Schriftspracherwerb wird
gesichert. Trainieren, erarbeiten, vertiefen unter
individueller Anleitung / Lernberatung / Coaching
9.30-10.15
Uhr
Pause für alle gleichzeitig
10.15-11.00
Uhr
Lern-Coaching
Reflexion über das eigene Lernen, besonders während
des freien Arbeitens; Ermutigung und
Problemlösungen im Gruppengespräch („Lern-
Klassenrat“) oder in der Selbstreflexion
(Lerntagebuch)
Anlage 5
Projekte über ca. 6
Wochen in der eigenen
Klasse
Freie Forscher Clubs (FFC),
Projektarbeit in Kleingruppen
zu Schlüsselproblemen
11-13 Uhr
abwechselnd
Projekt – Kurs
- Projekt –
Kurs – usw.
und
regelmäßiger
Unterricht
und flexible
Pausen
Intensivkurse, über
ca. 2 Wochen, klassen-
übergreifend
In gelenkter Form in festen
Gruppen zu Themen wie:
English Conversation, Physik,
Geschichte, Erweiterung der
Grundlagen
Regelmäßige
Unterrichtsstunden
in:
z.B.
Musik
Kunst
Sport
Fremdsprache
Bücherei,
u.a.
Zwischen
13.00 und
14.30 Uhr
Mittag in der eigenen Klasse oder der Mensa
und Pause für alle
14.30-15.45
Uhr
Werkstatt
Jg. 1-3 in der
Klassengemeinschaft
im eigenen Raum bzw.
Gelände
Jg. 4 - 10
klassen-übergreifend
in Ateliers, Fach- und
Nebenräumen.
Wechselnd je
Halbjahr, 2
Werkstätten pro
Woche
Eigene Fähigkeiten und
Interessen kennen lernen und
vertiefen in den von
Lehrkräften, Experten oder
älteren Schülern angebotenen
Bereichen:
-Musik
-Bewegung
-Forschung, Technik, Natur
(z.B. Wald)
-Kunst, Darstellung
-Gesellschaft, Kultur
- Fremdsprachen
Auch Schülerfirmen
Zweimal pro Woche:
Aktivitäten in
Klassengemeinschaft:
z.B.
Schwimmen, Wald,
Jugendclub,
Aktion nach Wahl
u.a.
15.45-16 Uhr
Tagesabschluss-Runde
Tagesrückblick in den Werkstattgruppen
Ab 16 Uhr Freiwillige Angebote,
Ateliers
Besonderen Neigungen nachgehen, Hobbys pflegen,
Beratungen nutzen:
In Kooperation mit örtlichen Sportvereinen, Musik-
und Kunstschulen, Zirkuskünstlern, Theater- und
Musikgruppen, Werkstätten, Medienexperten,
Beratungsstellen, Arbeitsagenturen, Migranten-
Vereinen, Hochschulen, Volkshochschulen und mit
dem Stadtteilzentrum
abends Kultur- und
Fortbildungsangebote
besonders für ältere
Jugendliche und
Erwachsene
Theater- und Musikauftritte, Lesungen,
Vorträge und Diskussionsabende, Ausstellungen.
Freizeittreff, Café und Restaurant
Anlage 5
Jahresstruktur der Stufe der vielen Lernorte: 7 - 9
Mehrere Wochen im Schuljahr ist kein üblicher Unterricht in der Schule. Vier Schwerpunkte sind
f
ür jeden jungen Menschen in jedem Jahr vorgesehen:
Herausforderungenz.B. Theaterwochen,
Radtour, Kanutour, Wanderungen,
Alpenüberquerung, Arbeiten auf dem
Bauernhof, auf einer Berghütte,
Renovierung eines Schullandheimes, Leben
in fremder Familie mit Schulbesuch,
Auslandsreise.3-4 Wochen
Die Herausforderungen orientieren sich in
ihrer didaktischen Ausgestaltung an den zu
lösenden Schlüsselproblemen. Schüler
wählen sich die passenden
Herausforderungen aus einem Angebot aus,
mit schriftlicher Bewerbung und
Begründung. Eine Jury aus Schülern, Eltern,
Lehrern stellt Gruppen zusammen. Die
Leitung übernimmt ein Erwachsener
(Mitarbeiterin oder Mitarbeiter oder
externer Experte) oder ein älterer
Schüler.Sich bewähren, Verantwortung
übernehmen, an die Grenzen gehen,
Gemeinschaft erfahren, Perspektiven
wechseln.
Wissen und Können unter Beweis
stellen.4 Wochen
Freie Forscher Clubs (FFC) intensiv: alleine
oder in Kleingruppe: Arbeiten an selbst
gestellten Aufgaben, woran sie zeigen
können, was sie gut können. Selbstreflexion
in Logbuch. Seminararbeit, Präsentation
Berufs- und Sozialpraktika2-6 Wochen Arbeitswelt kennen lernen
Pädagogisches Langzeitpraktikum in der
Grundstufe (Jg. 1-3) oder in der Kita als
Schul- oder Kita-Assistent bzw.
Sportassistent einem Team und einer Klasse
oder Gruppe zugeordnet.Einmal pro
Woche über mindestens 6 Monate.
Praktikanten erfahren, dass sie gebraucht
werden und ihre schulischen Fähigkeiten
z.B. in Rechtschreibung, Mathematik oder
FFC bereits nützlich sind.
Anlage 5
Stundentafel, Fächerkanon, Lernbereiche und Unterrichtsorganisation
Die Stundentafel der Modellschule Berg Fidel - Geist orientiert sich an den Stundentafeln der
G
rundschule und der Sekundarschule in NRW. Die Fächer der Stundentafel sind folgenden
Lernbereichen zugeordnet und mit der gesamt vorgesehenen Wochenstundenzahl versehen:
Dabei gibt es folgende Besonderheiten in den Jahrgängen 5-10:
Basiswissen: Deutsch, Mathematik, Englisch (10-11)
Mensch und Umwelt: Bereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) (3-4)
Mensch und Soziales: Bereich Gesellschaftswissenschaften und Ethik/Religion (Geschichte,
Politik, Erdkunde, Religion und Ethik) (5)
Mensch und Verständigung: Fremdsprachen und Deutsch als Zweitsprache (ab 6 3, ab 8
zusätzlich 3)
Mensch und Ausdruck: Kunst, Musik und Deutsch (3)
Mensch in Bewegung: Sport (mit Grundwissen Biologie) (4)
Mensch und Arbeit: Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft), WPU (4-5)
zusätzlich:
Mensch und Verantwortung (1) (s. dazu Erläuterungen zum Fächerkanon)
Mensch und Herausforderung (2-4) (s. dazu Erläuterungen zum Fächerkanon)
Mensch und Wissen (2-4) (s. dazu Erläuterungen zum Fächerkanon)
Besondere Schwerpunkte der Schule
Die Schule wird sukzessive Schwerpunkte in den Bereichen Pädagogik, Soziales, Sport und
N
aturwissenschaft/Technik (Ökologie) aufbauen. Für alle Bereiche ist die intensive
Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern bereits angebahnt und wird
zunehmend ausgebaut und evaluiert.
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht ist im Wesentlichen fächerübergreifend organisiert und orientiert sich an den
R
ichtlinien und Lehrplänen für die jeweiligen Schulformen.
Freie Arbeit
Die Basisfächer Deutsch, Mathematik und Englisch bilden den Kernbereich und werden im
e
rsten Band am Morgen unterrichtet, der sogenannten „Freien Arbeit“. Der Unterricht besteht aus
Kursen (Einführung in die Thematik/Lehrperson konzentriert) und selbstständiger Arbeit. Der
individuellen Förderung der heterogenen Lerngruppe wird hier durch die Unterrichtsorganisation
der selbstständigen Arbeit, betreut durch das Klassenteam (siehe Unterrichtspersonal), Rechnung
getragen. Kompetenzorientierung, selbstgesteuertes Lernen sowie ein hohes Maß an
Individualisierung bilden hier die Grundlage.
Projektunterricht
In den Lernbereichen Me
nsch und Umwelt und Mensch und Soziales wird fächerübergreifend
gearbeitet. Das Fach Religion/Ethik wird (bei Einbeziehung der dafür vorgesehenen Stundenzahl)
in den Lernbereich Mensch und Soziales integriert. In der Eingangsstufe tritt zu den
Lernbereichen Mensch und Umwelt und Mensch und Soziales noch der Bereich Mensch und
Verständigung hinzu. Es werden über das Basiswissen Englisch noch Vertiefungskurse
angeboten.
Anlage 5
Der Projektunterricht findet in den Jahrgängen 1 - 6 im Klassenverband, in den Jahrgangsstufen 7
– 10 klassenübergreifend statt. In Jährgängen 1-6 wird der Projektunterricht durch das
Klassenteam vorbereitet und erteilt. Der Projektunterricht in der 7-10 wird durch Fachlehrer und
das Klassenteam vorbereitet und erteilt.
Projekte in Klasse 1 – 6 sind für 4 bis 6 Wochen angesetzt. Unter der Berücksichtigung weiterer
in Schuljahr angesetzter Projekte, Kurse und Veranstaltungen werden demnach ca 5 Projekte
stattfinden können. In den Klassen 7 bis 10 umfassen die Projekte 8 bis 10 Wochen. Die Schüler
wählen ihre Projekte und bilden ihr Profil heraus.
In der Eingangsstufe sorgt das Klassenteam in Absprache mit der Schulleitung dafür, dass durch
die Projekte die Inhalte des Lehrplans abgedeckt werden. In der Jahrgangsstufe 4 bis 6 wird im
Drehtürmodell gearbeitet, so dass die Fachlehrer der Bereiche Mensch und Umwelt und Mensch
und Soziales ihre Projekte in allen neun Klassen nacheinander anbieten können. Die Projekte und
die Abstimmung der Lerninhalte untereinander und mit den Lehrplänen und Richtlinien erfolgt in
gemeinsamen Fachkonferenzen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden die Projekte, sowie auch
die Werkstätten und Ateliers offen angeboten und jeder Schüler erhält zum Abschluss des
Schuljahres eine Schullaufbahnberatung, bei der er mit Hilfe seines Klassenlehrerteams die
notwendigen Fachbereiche abdeckt, aber auch seinen Neigungen nachgehen kann. Hier setzt die
Spezialisierung in einem der Schwerpunktbereiche der Schule ein (Pädagogik, Soziales,
Naturwissenschaft/Technik, Ökologie, Sport).
Werkstatt/Atelier
Der Werkstatt/Atelier-Lernbereich ist im dritten und vierten Band des Tages angesiedelt.
W
erkstatt/Atelier ist ein festes Angebotsband, das alle hier angesiedelten Fächer und deren
Inhalte abdeckt.
Im Bereich Mensch und Ausdruck werden die Fächer Kunst und Musik zusammengefasst. Hier
wird zusätzlich aus den Ergänzungsstunden eine Stunde für die Förderung im Fach Deutsch
integriert, die für den künstlerisch-expressiven Teil des Faches verwendet werden soll
(Lyrikwerkstatt, Theaterwerkstatt etc.)
Der Lernbereich Mensch und Bewegung entspricht dem Fach Sport, widmet sich aber zusätzlich
Teilen des Bereichs Biologie und der Gesundheitserziehung. Er wird sowohl im Kernbereich wie
auch im speziellen Schwerpunktbereich angeboten. Der Schwerpunktbereich wird mit einer
höheren Wochenstundenzahl ausgestattet. Zusätzlich wird über intensive Zusammenarbeit mit
den Vereinen vor Ort die Förderung im sportlichen Bereich gestaltet.
Der Lernbereich Mensch und Verständigung umfasst die Erste, Zweite und Dritte Fremdsprache,
Deutsch als Zweitsprache und die Herkunftssprache. Ab der ersten Klasse wird das Fach
Englisch als Erste Fremdsprache unterrichtet.
Anlage 5
Gymnasiale Standards
Ab der Klasse 6 wird Spanisch als zweite Fremdsprache angeboten. SchülerInnen mit
M
igrationshintergrund können ihre Muttersprache (bei Teilnahme am Herkunftssprachlichen
Unterricht) als zweite Fremdsprache anerkennen lassen. Sie besuchen statt dem Unterricht in der
Zweiten Fremdsprache ein Angebot im Bereich Deutsch als Zweitsprache.
Die SchülerInnen der Klasse 4 und 5 erhalten parallel zum Spanischkurs ihrer Klassenkameraden
der Klasse 6 entweder ein zusätzliches Angebot im Bereich Englisch oder Deutsch.
Ab der Klasse 8 wird Niederländisch als dritte Fremdsprache angeboten werden.
Im Bereich der Fremdsprachen wird eine Kooperation mit den Hochschulen angestrebt. Im
Rahmen von Praktika können Muttersprachler Englisch/Spanisch/Niederländisch Erfahrungen im
Bereich Schule sammeln (Studium Lehramt/Soziale Arbeit) und stehen so über einen Zeitraum
als „AssistantTeachers“ im Fremdsprachenbereich der Schule zur Verfügung. Die existierende
Kooperation mit dem Fachbereich Germanistik (Deutsch als Zweitsprache) und Pädagogik
(Interkulturelle und inklusive Pädagogik und Begabungsförderung) soll weiter ausgebaut werden.
Kooperationspartner
Als Kooperationspartner für die gymnasiale Oberstufe ist die Zusammenarbeit mit der
G
esamtschule Mitte geplant. Eine entsprechende Absichtserklärung liegt vor. Als weiterer
Kooperationspartner ist das Gymnasium Paulinum – Internationale Schule Münster von Interesse,
weil hierbei zum einen die Primus-Schüler eine breitere Auswahl an Möglichkeiten in der
Oberstufe haben und zum anderen die bereits enge Partnerschaft (mit der Geistschule) in
Projekten (z.B. Theater Cactus, Tanzprojekte, …) erhalten bleibt bzw. ausgebaut wird.
Leistungsbewertung
Bei der Leistungsbewertung soll bis zum 8. Jahrgang auf Ziffernnoten verzichtet werden.
S
tattdessen wird es Förderpläne bzw. Berichtszeugnisse geben, die die verschiedenen zu
erwerbenden Kompetenzen im Lehrplan abbilden. Individuellen Rückmeldungen über den
Leistungsstand des Schülers auf Grundlage der zu erwartenden Kompetenzen werden
kontinuierlich gegeben und nachgewiesen. Darüber hinaus werden Portfolios die Arbeit und
Entwicklung des Schülers dokumentieren.
Anlage 5
Struktur der Schulabschluss-Stufe: 10
Neben dem regulären Unterricht in der Klassengemeinschaft in Kern- und Wahlpflichtbereichen
(
freies Arbeiten, Projekte, Kurse, Werkstätten) sind für die Schülerinnen und Schüler der
Schulabschluss-Stufe folgende Aktivitäten vorgesehen, die den Übergang in das Berufsleben oder
in die Oberstufe der Kooperationsschulen vorbereiten:
Auslandsaufenthalt als Schulbesuch, als Berufspraktikum, als besondere Lernaufgabe:
mindestens 2 Monate für alle, als Schüleraustausch
Schulinterne Ausbildung zu Sportübungsleitern, Trainern, pädagogischen Mitarbeitern o.ä. und
entsprechende Bewährung in der eigenen Schule bei jüngeren Schülern: pädagogische
Langzeitpraktika als Unterrichtsassistenten, in Begleitung eines Kindes, als Assistenten der
Schulsozialarbeiter und Sonderpädagogen
Berufs- und Sozialpraktika. Beschäftigungswirksame Pädagogik des Übergangs in das
Berufsleben.
Personenzentrierte Zukunftsplanung mit Aufbau von Unterstützerkreisen für jeden jungen
Menschen nach Bedarf. Unterricht ist an den Lebenslagen jedes einzelnen orientiert.
Individuelle Lernberatung in allen Bereichen der Profilbildung, für den eigenen Schulabschluss,
und für das Juniorstudium. Coaching. Jugendliche können in Teildisziplinen Hochschulseminare
besuchen.
Individuelle Schullaufbahnberatung über Anforderungen, Zeitpunkt und Form der
Leistungserbringung und der Schulabschlüsse.
Anlage 5
Schulorganisatorische Realisierung
Jg. 10
A
bschlussstufe
im Gebäude der Geistschule
3 gebundene
jahrgangshomogene
Ganztagsklassen
3 Klassen a 25 SchülerInnen
inklusiv SchülerInnen mit
sonderpäd. Förderbedarf
Jg. 7 – 9
Stufe der vielen Lernorte
im Gebäude der Geistschule
9 gebundene altersgemischte
Ganztagsklassen
9 Klassen a 25 SchülerInnen
ca. 8 Jugendliche pro Jahrgang
in jeder Klasse
inklusiv SchülerInnen mit
sonderpäd. Förderbedarf
Jg. 4 – 6
Eingangsstufe
im Gebäude der Geistschule
9 gebundene altersgemischte
Ganztagsklassen
9 Klassen a 25 SchülerInnen
ca. 8 Kinder pro Jahrgang in
jeder Klasse
inklusiv SchülerInnen mit
sonderpäd. Förderbedarf
Jg. 1 – 3
Grundstufe
im Gebäude Berg Fidel
9 gebundene altersgemischte
Ganztagsklassen
9 Klassen a 25 SchülerInnen
ca. 8 Kinder pro Jahrgang in
jeder Klasse
davon 4 – 6 Förderkinder (mit
sonderpäd. Förderbedarf)
Primusschule
dreizügig
SchülerInnen
Gesamt: < 750
Jg. 10: max. 75
Jg. 7 – 9: max: 225
Jg. 3 – 6: max: 225
Jg. 1 – 3: max: 225
Anlage 5
Schülerzahlenentwicklung Primus-Modellschulversuch
Vorgabe: Schulanfängerzahlen 3 Zügig: mindestens 3x18= 54, maximal: 3x25=75
Spätestens im 3. Aufbaujahr müssen einmal 75 Schulanfänger eingeschult werden.
Die 9 altersgemischten Klassen der Grundschule Berg Fidel werden weiter geführt.
Geschätzte Schülerzahlen pro Jahrgang in der Primus-Modellschule
bis zur endgültigen Genehmigung 2016
P= Primus-Schüler, G=Geist-Hauptschüler
Jahrgang/Schuljahr 2014/15 2015/16 2016/17
(Primus-
Modell-
Genehmigung
der BR, falls 75
P)
10 Standort Geist G G G
9Standort Geist G G G
8Standort Geist G G G
7Standort Geist G G 54-75 P
6Standort Geist G 54-75 P 54-75 P
5Standort Geist 54-75 P 54-75 P 54-75 P
4Standort BF 55 40 30
3Standort BF 40 30 50-75 P
2Standort BF 30 50-75 P 50-75 P
1Standort BF 50-75 P 50-75 P 75 P
Schüler Standort
Berg Fidel
175-200 170-220 205-255
Klassengröße am
Standort Berg
Fidelin 9 Klassen
(minimal-
maximal)
20-23 19-25 23-29
Konsequenzen für
Standort Berg
Fidel
Um 2016 die zu hohe Schülerzahl 29 pro Klasse zu
vermeiden, müssten in 2 Jahren die
Schulanfängerzahlen um zusammen 30 unter dem
Maximum von 75 bleiben,
d.h. 2mal würden nur max. 60 Schüler eingeschult.
Klassengröße am
Standort Berg
Fidel (minimal-
maximal)
18-25
(3 Klassen P)
18-25
(6 Klassen P )
18-25
(9 Klassen P)
Anlage 5
Geschätzte Schülerzahlen pro Jahrgang in der Primus-Modellschuleab 2017
Mit Wechsel von der Altersmischung 1-4 zur 1-3 am Standort Berg Fidel
P= Primus-Schüler, G= Geist-Hauptschüler
Jahrgang/Schuljahr/
besondere
Aufgaben
2017/18
(Wechsel zur
Altersmischung
1-3, letztmalige
Primus-
Einschulung Jg
5)
2018/19
(erste
Notenzeugnisse,
letzte Geist-
Hauptschüler)
2019/20
(erster
Schulabschluss,
ohne Geist-
Hauptschüler)
Endform
Zukünftig
10 Standort Geist G G 54-75 P
9 Standort Geist G 54-75 P 54-75 P
8 Standort Geist 54-75 P 54-75 P 54-75 P
7 Standort Geist 54-75 P 54-75 P 54-75 P
6 Standort Geist 54-75 P 54-75 P 50-75 P
5 Standort Geist 54-75 P 50-75 P 50-75 P
4 Standort Geist 50-75 P 50-75 P 75 P
3 Standort BF 50-75 P 75 P 54-75 P
2 Standort BF 75 P 54-75 P 54-75 P
1 Standort BF 54-75 P 54-75 P 54-75 P
Schüler Standort
Berg Fidel
179-229 183-233 162-225 162-225
Klassengröße am
Standort Berg
Fidel in 9 Klassen
(minimal-maximal)
20-26 20-26 18-25 18-25
fortlaufend
Klassengröße am
Standort Geist in 9
Klassen (minimal-
maximal)
18-15 18-25 18-25 18-25
fortlaufend
Anlage 5
Anlage 6
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Beschlussvorlage
55057 Zeichen
V/0497/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schulversuch PRIMUS - Antrag an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Teilnahme Beratungsfolge 27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.07.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt o die Ergebnisse der Elternumfrage zum Schulversuch PRIMUS o die Aussagen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Zügigkeit, zum g e- meinsamen Unterricht der Jahrgänge 4 und 5 sowie der Aufnahmekapazität von Sch ü- lerinnen und Schülern mit sonderpädagogisc hem Förderbedarf und das auf dieser B a- sis übera rbeitete Konzept der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule für die PRIMUS-Schule, o die Prüfergebnisse zu den Raumprogrammen der PRIMUS -Schule an den Stan dorten der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule, o die erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Raumbedarfs, o die Prüfergebnisse zu der erforderlichen Personalausstattung in kommunaler Veran t- wortung, o die Schulkonferenzbeschlüsse der Geistschule und der Grundschule Berg Fidel zur auslaufenden Auflösung der beiden Schulen ab dem Schuljahr 2014/2015 sowie o die Prüfergebnisse zu den prognostizierten Auswirkungen der PRIMUS-Schule auf das Schulangebot der Grundschulen zur Kenntnis. Vorlagen-Nr.: V/0497/2013 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4027 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 19.06.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0497/2013 2. Der Rat beschließt die Errichtung der Modellschule PRIMUS mi t 3 Zügen an den Stando rten der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule zum Schuljahr 2014/2015 und beauftragt die Verwaltung, nach Maßgabe der Prüfergebnisse und auf Basis des Schulkonzeptes und des dafür vorgesehenen Raumprogramms beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW den Antrag zur Teilnahme am Schulversuch PRIMUS fristgerecht einz u- reichen. Die bei Bewilligung notwendigen befristeten Ausweitungen der Sekretariatsstu nden und die Stellenanteile zur Unterstützung der integrativen Lerngruppen am Stan dort der Geistschule - 0,5 Stelle S 12 ab 01.08.2014 und ggfs. weitere 0,5 Stelle S 12 ab 01.08.2017 für eine/n Schulsozialarbeiter/-in werden bereit gestellt. 3. Der Rat beschließt nach § 46 Abs. 3 SchulG NW, für den Fall der Aufnahme von 5 Schüle- rinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Eingangsklassen 1 oder 5 der PRIMUS -Schule, die maximale Schülerzahl dieser Klassen auf 25 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen. 4. Der Rat folgt dem Wunsch der Grundschule Berg Fidel, im Rahmen des Schulversuchs ein gebundenes Ganztagsangebot in der Primarstufe der PRIMUS -Schule und der Grundsch ule Berg Fidel einzurichten und beschließt, die dafür zusätzlich erforderliche 0,5 Stelle EGr. S6 für eine/n Erzieher/-in ab dem Schulja hr 2014/2015 im Teilergebnisplan 0301 bereit zu ste l- len sowie die notwendigen Umbaumaßnahmen im Küchenbereich durchführen zu lassen. 5. Der Rat beschließt, über Umbaumaßnahmen, die der barrierefreien Nutzung der Gebä ude beider Standorte dienen, erst nach Erreichen der Errichtungsgröße der PRIMUS-Schule und eines vorliegenden Gesamtkonzeptes zum inklusiven Schulangebot in Münster zu entsche i- den. 6. Der Rat beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der PRIMUS -Schule und des Erre ichens der Mindestschülerzahl (50) im Anmeldeverfahren der Primarstufe zum Schuljahr 2014/2015 die auslaufende Auflösung der Grundschule Berg Fidel und vorbehaltlich des Erreichens der Mindestschülerzahl (75) für die Sekundarstufe der PRIMUS -Schule die auslaufende Aufl ö- sung der Geistschule zum Schuljahr 2014/2015. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Änderung des zuletzt am 13.03.2013 geänderten Ratsbeschlusses zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Sch ulen“ nach dem Anmeldeverfahren für die weiterführend en Schulen zum Schuljahr 2014/2015 zur Entscheidung vorzubereiten. 8. Der Rat beauftragt die Verwaltung spätestens zum Schuljahr 2014/2015 ein Konzept zur Sprachförderung an den weiterführenden Schulen in Münster und zur Fortführung des Ang e- botes der ProB-Klasse der Geistschule vorzulegen. - 3 - V/0497/2013 Kosten: o Eine Schätzung der Investitionskosten für die Umbaumaßnahmen der ersten drei Schuljahre und Bereitstellung entsprechender Mittel muss weiteren Detailplanungen und Beschlüssen vorbehalten bleiben. o Personalkosten 1: Für das Sekretariat der PRIMUS -Schule entstehen Mehrkosten i.H.v. in s- gesamt 38.850,-€ in den Schuljahren 2014/2015 bis 2017/2018. Haushaltsjahr Mehrbedarf *) 2014 7.850,-€ 2015 16.900,-€ 2016 10.700,-€ 2017 3.400,-€ 2018 - 3.700,-€ 2019 - 8.206,-€ 2020 - 28.624,-€ *) Der Mehrbedarf des Haushaltsjahres setzt sich zusammen aus 7/12 des ausg ehenden und 5/12 des beginnenden Schulhalbjahres im Haushaltsjahres. o Personalkosten 2: Für nichtlehrendes Personal an der PRIMUS -Schule entsteht bei Ei nrich- tung des gebundenen Ganztags an der Primarstufe der PRIMUS-Schule ein Mehrbedarf von 0,5 Stellen Erzieherinnen ab Schuljahr 2014/2015. Im Haushaltsjahr 2014 fallen dafür Kosten i.H.v. 9.600,-€ an, ab dem Haushaltsjahr 2015 23.020,-€ p.a. o Personalkosten 3: Zur Unterstützung der integrativen Lerngruppen an der Geistschule en t- steht ab Schuljahr 2014/2015 ein degressiver Mehrbedarf von 0,3 Stellen bis zum Schuljahr 2017/2018; insgesamt rd. 20.828, -€. Ab dem Schuljahr 2017/2018 entsteht erneut ein d e- gressiver Mehrbedarf von 0,3 Stellen bis zum Schuljahr 2019/2020, insgesamt rd. 20.828, -€. (Erläuterung Seite 11 ff.) o Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass abhängig von der Herkunft der künftigen Schülerinnen und Schüler (SuS) der PRIMUS -Schule ggf. zusätzliche Schü lerfahrtkosten entstehen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Schülerfahrtkostenberechtigten aktuell nicht prognostizierbar ist. Die Kosten werden im Haushaltsjahr 2014 aus den laufenden Mittel des Teilergebnisplanes 03.02. „Zentrale Lei stungen für Schüler/innen und am Schulleben Bete i- ligte“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen“ Sachkonto 524000 „Schüler- beförderungskosten“ finanziert. Für die Folgejahre sind ggf. zusätzliche Mittel bereit zu ste l- len. Begründung: Ausgangslage Das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat 2012 den Schulversuch PRIMUS au s- geschrieben, an dem l andesweit insgesamt 15 Schulen zu den Schuljahren 2013/ 2014 bzw. 2014/2015 teilnehmen können. Im Rahmen des Schulversuchs entsteht durch d as Aufwachsen einer Grundschule oder durch den Zusammenschluss einer Grundschule und einer Schule der Sekundarstufe I eine eigene Schulform mit den Jahrgängen 1 bis 10. Ziel des Schulversuchs ist, zu klären, „in welcher Weise die Arbeit der Grundschulen in die der weiterführenden Schulen ei n- bezogen werden kann und welche Auswirkungen das längere gemeinsame Lernen unter diesen besonderen Bedingungen auf das Lernverhalten, die Leistungsentwicklung und das Sozialverha l- ten der Schülerinnen und Schüler hat.“ (Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Juni 2012). - 4 - V/0497/2013 Eine Teilnahme an diesem Schulversuch haben zunächst die Wartburgrundschule und die Grun d- schule Berg Fidel in Kooperation mit der Geistschule angestrebt. Mit dem Beschluss zur Vorlage V/007/2013 „Schulversuch PRIM US / Durchführung einer Elte r- numfrage“ hat der Rat eine Umsetzung des Konzeptes durch Neubaumaßnahmen ausgeschlo s- sen. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, die für einen möglichen Antrag zur Teilnahme am Schulversuch erforderliche Bedarfsfeststellung du rch eine Elternumfrage nur für das Konzept der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule durchzuführen. Das Konzept schließt die Nutzung beider bestehender Standorte ein und ließ nur Umbaumaßnahmen in geringerem Umfang erke n- nen. Die Verwaltung hat mit d ieser Vorlage darauf hingewiesen, dass das Konzept der Schulen hi n- sichtlich der geplanten Zügigkeit sowie der Trennung der Jahrgänge 4 und 5 auf die beiden Stan d- orte nicht den Eckpunkten des Schulversuches entspricht. Im Rahmen der im Zusammenhang mit der Elternumfrage durchgeführten Informationsveranstaltungen ist zudem deutlich geworden, dass der Schulversuch in größerem Maße für Eltern von Interesse war, deren Kinder einen sonderp ä- dagogischen Förderbedarf haben. Diese offenen Fragen sind in einem Schre iben der Verwaltung an Frau Ministerin Löhrmann g e- richtet worden mit der Bitte um eine klärende Beantwortung für die Beratungen des Rates zur Tei l- nahmebeantragung (Anlage 1). In einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn MR Michaelis vom Ministerium für Schule u nd Weiterbildung NRW, Vertretern der Bezirksregierung, den Schulleitu n- gen und E lternpflegschaftsvorsitzenden der Schulen bzw. deren Vertretern am 23.05.2013 sind diese und weitere Detailfragen erörtert und beraten worden (Gesprächsvermerk; Anlage 2). Mit Schreiben vom 14. Juni 2013 hat Herr Staatsekretär Hecke namens Frau Ministerin Löhrmann das Schreiben der Verwaltung beantwortet (Anlage 3). Zu 1. Kenntnisnahme der Elternumfrage und der Prüfergebnisse - Ergebnisse der Elternumfrage - Die vorgeschriebene Elternumfrage zur Feststellung des Bedarfs an d er Modellschule PRIMUS ist vom 1. bis 22. März 2013 durchgeführt worden. Den Eltern / Erziehungsberechtigten sind in den Sprachen deutsch, englisch, serbisch und arabisch neben dem Anschreiben und dem Frage bogen eine Information zum Konzept der PRIMUS -Schule sowie ein Flyer zugeleitet worden. Alle Info r- mationen waren ebenso auf der Homepage des Amtes für Schule und Weiterbildung zugänglich. In dem Zeitraum der Feldphase haben zudem insgesamt 5 öffentliche In formationsveranstaltungen stattgefunden. Befragt wurden insgesamt 9 .445 Eltern der Einschulungsjahrgänge 2014/ 2015 und 2015/ 2016 sowie der Übergangsjahrgänge (Wechsel von der Grund - zur weiterführenden Schule) 2014/ 2015 und 2015/2016. Die Ergebnisse der E lternumfrage wurden aus 3 .106 zurückgesandten Fragebögen ermittelt, die Rücklaufquote betrug 33,2 . %. Sie ist sowohl nach Geschlecht (47,3 % für Mädchen, 50,2 % für Jungen, 2,5 % o. A.) wie auch bezogen auf die einzelnen Schuljahre weitgehend ausgewogen. S o verteilten sich die berücksichtigten Antworten für den Einschulungsjahrgang bzw. den Übergang in die 5. Klasse des Schuljahres 2014/2015 auf 27,9 % bzw. 22,8 %, für das Schuljahr 2015/2016 auf 24,3 % (1. Klasse) bzw. 24,6 % (Übergang 5. Klasse) (der Endb ericht steht im vollen Umfang auf der Hom epage des Amtes für Schule und Weiterbildung; http://www.muenster.de/stadt/schulamt zur Verfügung. Dabei machten die teilnehmenden Eltern / Erziehungsberechtigten folgende Angaben: - 5 - V/0497/2013 Anmeldeabsicht zur 1. Klasse am Standort Berg Fidel Schuljahr Ganz bestimmt Eher ja Eher nein bestimmt nicht o.A. 2014/15 50 5,7%* 85 9,7% 277 31,6% 452 51,6% 12 1,4% 2015/16 49 6,4% 108 14,1% 235 30,7% 359 46,9% 14 1,8% *%-Zahlen bemessen sich an den Rückläufen des jeweiligen Jahrgangs Anmeldeabsicht zur 5. Klasse am Standort Geistschule Schuljahr Ganz bestimmt Eher ja Eher nein bestimmt nicht o.A. 2014/15 59 8,2%* 128 17,8% 221 30,8% 308 42,9% 2 0,3% 2015/16 58 7,5% 147 19,0% 239 30,9% 328 42,4% 2 0,3% *%-Zahlen bemessen sich an den Rückläufen des jeweiligen Jahrgangs Die in der Elternumfrage bekundete Anmeldeabsicht kann einer tatsächlichen Anme ldung nicht gleichgesetzt werden. Sie bedeutet auch keine Verpflichtung für d ie Eltern, die Anmeldung ihrer Kinder zur 1. bzw. 5. Klasse entsprechend der Angabe im Fragebogen vorzunehmen. So sind bei der Anmeldung zur Sekundarschule in Roxel zum Schuljahr 2012/ 2013 von den in der Elternumfrage angegebenen Anmeldeabsichten der Kate gorien „Ganz bestimmt“ und „eher ja“ lediglich 34,2 % tatsächlich umgesetzt worden. Zwar sind die beiden Schulformen nur bedingt ve r- gleichbar und ist ihre Erreichbarkeit auf Grund ihrer Lage auch differenziert zu beurteilen. Legt man dennoch den in Roxel e rreichten Wert bei den Anmeldeabsichten zur Modellschule PRIMUS zugrunde, würden sich folgende Anmeldezahlen ergeben: Anmeldungen in die 1. Klasse am Standort Berg Fidel: Schuljahr 2014/2015: 135 x 34.2 % = 46 Anmeldungen Schuljahr 2015/2016: 157 x 34.2 % = 54 Anmeldungen Anmeldungen in die 5. Klasse am Standort Geistschule: Schuljahr 2014/2015: 187 x 34.2 % = 64 Anmeldungen Schuljahr 2015/2016: 205 x 34.2 % = 70 Anmeldungen Aus Sich der Verwaltung ist damit der Bedarf für eine zweizügige PRIMUS -Schule gegeben. Ob die im Schulversuch erforderliche 3 -Zügigkeit erreicht werden kann, wird auf Grund der Erkenn t- nisse zur Sekundarschule Roxel aber eher skeptisch beurteilt. Seitens der Bezirksregierung und des Ministeriums werden die vorgelegten Zahlen dagegen a ls hinreichend festgestellter Bedarf für eine 3-Zügigkeit gewertet. - Zügigkeit und Mindestgröße; Trennung der Jahrgänge 4 / 5; Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem Förderbedarf, Schulkonzept - Wie in der Vorlage zur Elternumfrage (V007/2013) bere its dargestellt, differierte das Konzept der beiden Schulen in der Frage der Mindestgröße und Zügigkeit sowie in der gemeinsamen Unterrich- tung der beiden Jahrgänge 4 und 5 von den Vorgaben des Landes zum Schulversuch. Diese s e- hen vor, dass eine PRIMUS -Schule mindestens mit 3 Zügen zu führen ist und bei der Nutzung zweier Standorte die Jahrgänge 4 und 5 bei horizontaler Teilung (Teilung zwischen Jahrgängen) nicht getrennt werden dürfen. Zudem hat sich im Rahmen der von der Verwatung mit den Schulen durchgeführten Informationsveranstaltungen gezeigt, dass von Elternseite das Konzept der Sch u- len für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von besonderem Int e- resse war. - 6 - V/0497/2013 Da deshalb nicht auszuschließen ist, dass Anmeldungen in größerer Zahl für Kinder mit sonderpä- dagogischem Förderbedarf vorgenommen werden, war die Frage der Aufnahmek apazität der PRIMUS-Schule für diese Schülerinnen und Schüler zu klären, da das Eckpunktepapier zum Schulversuch hierzu keine Festlegungen beinhaltet. Das Mini sterium hat mehrfach und letztmals im Gespräch am 23.05.2013 (s. Anlage 2, G e- sprächsvermerk) betont, dass die PRIMUS -Schule auch aus Gründen der Vergleichbarkeit zum Regelschulsystem im Grundsatz mit zumindest 3 Zügen zu führen ist. Der im Eckpunktepapier beschriebene Ausnahmetatbestand des letzten weiterführenden Schulangebotes am Ort trifft für Münster nicht zu. Die geforderte Errichtungsgröße für die 3 -Zügigkeit (je 25 Schülerinnen und Schüler in 3 Klassen) muss innerhalb der ersten 3 Jahre in der Primarstufe der Schule mindestens einmal erreicht werden. Die Schule hat in den ersten beiden Jahren auch dann Bestand, wenn sie mindestens 50 Schülerinnen und Schüler in zwei Klassen der Primarstufe aufnehmen kann. Nach dem Erreichen der Errichtungsgröße muss f ür den Bestand der Schule zumindest die Fortfü h- rungsgröße (mindestens je 18 Schülerinnen und Schüler in 3 Klassen, vgl. Information der BR in Abstimmung mit dem MSW, Anlage 4) gegeben sein. Wird in den ersten 3 Jahren die Errichtung s- größe nicht erreicht, l äuft die Schule ab diesem Zeitpunkt sukzessive aus (Antwortschreiben Herr Staatssekretär Hecke, Anlage 3). Sollte in den Folgejahren die Fortführungsgröße nicht erreicht werden, sind wesentliche Merkmale des Schulversuches nicht mehr gegeben. Ob die Schu le dann weiterhin im Schulversuch verbleibt oder außerhalb des Schulversuchs weiter au fnahmefähig ist, konnte im gemeinsamen Gespräch nicht rechtssicher festgestellt werden. Die Entscheidung unterliegt für diesen Fall einer Einzelfal l- prüfung. Grundsätzlich aber genießen Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler, die in die PR I- MUS-Schule aufgenommen wurden, Vertrauensschutz; d.h., die Schülerinnen und Schüler können bis zum Abschluss der 10. Klasse in der PRIMUS -Schule verbleiben. Ein Wechsel ist entspr e- chend der Elternwahlfreiheit jedoch jederzeit möglich. Für die parallel aufwachsende Sekundarstufe stellt das Ministerium fest, dass „dafür von Beginn an mindestens 75 Anmeldungen aus dem Stadtgebiet Münster vorliegen (müssen).“ (Antwortschre i- ben Herr Staatssekretär Hecke, Anlage 3) Für eine Teilnahme am Schulversuch muss demnach eine 3 -Zügigkeit beantragt werden. Für die ersten beiden Aufnahmejahre würde eine Aufnahme von 50 Schülerinnen und Schüler in 2 Kla s- sen der Primarstufe au sreichend sein, für die Sekund arstufe müssen bereits zum Schuljahr 2014/2015 75 Anmeldungen aus dem Stadtgebiet Münster vorliegen. Die Errichtungsgröße von 75 Schülerinnen und Schüler in 3 Klassen in der Primarstufe muss spätestens im 3. Aufnahmejahr (2016/2017) erreicht werden. Im Ans chluss müssen mindestens 54 Schülerinnen und Schüler in 3 Klassen als Fortführungsgröße erreicht werden. Für diese Mindestschüler- / Klassenzahlen ist der Raumbedarf an beiden Standorten nachzuweisen. Das Ministerium hat die Möglichkeit einer horizontalen Teilung der Schule auf zwei Standorte b e- stätigt. Es hat jedoch bekräftigt, dass auch bei dieser Form der Teilung eine Trennung der Jah r- gänge 4 und 5 ausgeschlossen ist. Die gemeinsame Unterrichtung der Jahrgänge 4 und 5 ist w e- sentlicher Ker npunkt des Schu lversuchs zum längeren gemeinsamen Lernen. Diesem Anspruch werden auch gemeinsame Schulveranstaltungen wie z. B. Arbeitsgemeinschaften oder Hospitati o- nen in einzelnen Unterrichtsfeldern bei einer ansonsten strukturellen / organisatorischen Trennung der Jah rgänge 4 und 5 nicht ausreichend gerecht. Die Jahrgänge 4 und 5 müssen an einem Standort unterrichtet werden. Die Aufnahmekapazität der PRIMUS -Schule bei Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagog i- schem Förderbedarf soll sich an den gültigen und zukünftig en (9. SchulRÄG) Vorgaben für allg e- meine Schulen orientieren. Das Ministerium betont, dass der Schulversuch PRIMUS zwar inklusive Unterrichtsmodelle erproben soll, I nklusion aber nicht zu den Kernpunkten des Schulversuchs zählt. Die PRIMUS-Schule sei keine inklusive Modellschule. Eine Überforderung der Schule durch übermäßige Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem, insbesondere zieldifferentem Förderbedarf soll vermieden werden (vgl. Gesprächsvermerk, Anlage 2). - 7 - V/0497/2013 Die Grundschule Berg Fidel und die Geistschule haben das Konzept zur PRIMUS -Schule entspre- chend überarbeitet (Kurzkonzept, Anlage 5). Danach umfasst das Konzept der PRIMUS -Schule die Jahrgänge 1 - 10. Die horizontale Teilung der jahrgangsübergreifenden Klassen auf die beiden Standorte umfasst nunmehr am Standort Berg Fidel die Jahrgänge 1 - 3, am Standort der Geis t- schule werden die Schülerinnen und Schüler in jahrgangsübergreifenden Klassen der Jahrgänge 4 - 6 sowie 7 - 9 und der Abschlussjahrgang 10 unterrichtet. Das Konzept der beiden Schulen sah je Klasse die Unterrichtung von maximal 4 - 6 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor. Das überarbeitete Konzept bestätigt diese maximale Aufnahmekap azität für die Eingangsjahrgänge und orientiert sich bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit so n- derpädagogischem Förderbedarf zumindest bis zum Erreichen der Erric htungsgröße auch an den Möglichkeiten des vorhandenen Gebäudebestandes. (s. Beschlusspunkt 5) Das Konzept der PRIMUS -Schule sieht über das Gebot der Eckpunkte des Landes hinaus vor, auch die Primarstufe im gebundenen Ganztag zu führen. Da die Eingangsjahrgänge der PRIMUS - Schule in die bestehenden jahrgangsübergreifenden Klassen der Grundschule Berg Fidel integriert werden sollen, hat das Min isterium zu den Möglichkeiten des Ganztagsangebotes erklärt, dass „die Organisation der zukünftigen PRIMUS -Schule als Schule mit gebundenem Ganztag (…) bei Sicherstellung der Finanzierung der hierfür notwendigen zusätzlichen Stellenanteile durch die Stadt Münster als Schulträger grundsätzlich möglich (ist). Die Zustimmung zum Ganztagskonzept der PRIMUS-Schule obliegt gemäß Ziffer 4.2 des Ganztagserlasses der Bezirksregierung Mün s- ter.“ (Antwortschreiben Herr Staatssekretär Hecke, Anlage 3) Die von der Stadt Münster im Rahmen des gebundenen Ganztags in der Primarstufe als freiwillige Leistung bereit zu stellende 0,5 Stelle EGr S 6 Erzieher/ -in wird analog den Personalressourcen je Gruppe im offenen Ganztag finanziert (vgl. Ratsbeschluss zur Vorlage V0274/2010 „Umwandlung 4. Halbtagszug Wartburggrundschule“). - Raumprogramm der PRIMUS -Schule an den Standorten der Grundschule Berg Fidel und der Hauptschule Geist und erforderliche / gewünschte Umbaumaßnahmen - Das Konzept für die PRIMUS-Schule sieht vor, die Jahrgänge 1 - 3 am Standort Berg Fidel zu u n- terrichten. Bei der geforderten Mindestzügigkeit von 3 Klassen sind demnach Unte rrichts- und Mehrzweckräume für 9 Klassen bereit zu stellen. Dies entspricht der aktuellen Klassenzahl der Grundschule Berg Fidel. Der Unterricht wird jahrgangsübergreifend organisiert. Es ist in Absti m- mung mit der Bezirksregierung vorgesehen, die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler der PRIMUS-Schule in die bestehenden jahrgangsübergreifenden Klassen der Grundschule Berg Fidel aufzunehmen. Der Verlauf der Entwicklung der auslaufenden Grundschule Berg Fidel und der aufwachsenden Primarstufe der PRIMUS-Schule ist dem Konzept (Anlage 5) zu entnehmen. Zum Ende des Schuljahres 2016/2017 werden der letzte Jahrgang 4 der Grundschule Berg Fide l als Jahrgang 5 sowie der im Schuljahr 2017/2018 erste Jahrgang 4 der PRIMUS -Schule den Standort wechseln, so dass ab diesem Schuljahr nur noch die Jah rgänge 1 - 3 der PRIMUS -Schule in 9 Klassen am Standort Berg Fidel unterrichtet werden. Den 9 Klassen st ehen ausreichender Unterrichtsraum, Mehrzweckräume und zusätzlicher Diff e- renzierungsraum zur Verfügung. Der Schulleiter der Grundschule Berg Fidel hat mit mail vom 13.06.2013 für die Grundschule Berg Fidel erklärt, dass Konzept der PRIMUS -Schule nach der Vorgabe des Rates ohne Neubauma ß- nahmen umzusetzen (Anlage 6). Bis zum Erreichen der Errichtungsgröße spätestens zum Schuljahr 2016/ 2017 sind Umbauma ß- nahmen in folgenden Umfang erforderlich: - 8 - V/0497/2013 Bei Erreichen der Mindestschülerzahl von 50 Anmeldungen im Schu ljahr 2014/2015 sind im Kla s- sentrakt I / Erdgeschoss in den bestehenden Klassenräumen 2 und 3 Raumtrennungen vorz u- nehmen, um für die Klasse einen Differenzierungsbereich zu schaffen. Sollte zu diesem Schuljahr die Errichtungsgröße von 3 Klassen erreicht werden, muss zu gleichem Zweck im Klassentrakt II / Erdgeschoss eine Raumtrennung in dem bestehenden Klasse nraum vorgenommen werden. Für das Anmeldejahr 2015/ 2016 müssten bei entsprechenden Anmeldezahlen vergleichbare Umba u- maßnahmen im Obergeschoss der Klassentrakte durchgeführt werden. Da die PRIMUS-Schule auch im Primarbereich im Verbund mit der Grundschule Berg Fidel im g e- bundenen Ganztag arbeiten will, ist ein Ausbau der Küchenkapazitäten erforderlich. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen am Standort der Grundschule Berg Fidel stellen sich insge- samt wie folgt dar: GS Berg Fidel Gebäudetrakt Anzahl Räume geplante Nutzung Gewünschte Maßnahmen Pavillon 4 2 Ganztagsklassen Keine Änderung Klassentrakt 2 4 2 Ganztagsklassen Keine Änderung Evtl. später Abt rennung von Gruppenräumen von den 2 übergroßen Klassenräumen 1 Küche Umbau/ Erw. der Einrichtung 1 Forscherwerkstatt Keine Änderung Klassentrakt 1 5 4 Ganztagsklassen (derzeit 4 Halbtags - Klassen) Abtrennung von Gruppenrä u- men in 3 übergroßen Klasse n- räumen 1 Spiel-Raum GT? (derzeit Lernstudio) Einbau (Lasten-)Aufzug * Sanierung WC`s bzw. Umbau in Förderraum Aulagebäude 1 Aula Keine Änderung 1 Ganztagsklasse (derzeit Halbtagsk.) Durchbruch/ Verbindung zum benachbarten Englischraum 1 Spiel-Raum GT (derzeit EnglischR) Herrichtung als GT-Raum 1 MZ/ Bunte Welt Keine Änderung Verwaltungstrakt Verwaltung Keine Änderung * s. Beschlusspunkt 5 Kosten für die Umbaumaßnahmen wurden bisher nicht ermittelt. Dies muss im Zuge der weiteren Umsetzung erfolgen. Neben den Umbaumaßnahmen sind auf Grund steigender Schülerzahlen zusätzliches bzw. neues Mobiliar und Lehrmittel erforderlich. Am Standort der Geistschule können bei Genehmigung der PRIMUS -Schule erstmals ab dem Schuljahr 2014/ 2015 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I der PRIMUS -Schule aufg e- nommen werden. Der Verlauf des Auslaufens der Geistschule und des Aufwachsens der Seku n- darstufe der PRIMUS -Schule sind der Anlage 5 zu entnehmen. In der En dstufe der PRIMUS - Schule (2019/ 2020 bei par allelem Aufwachsen der Primar - und Sekundarstufe; 2023/ 2024 bei Aufwachsen aus der Primarstufe) sind nach Maßgabe der vorgegebenen Zügigkeit insgesamt 21 Klassen der Jahrgänge 4 - 10 am Standort zu unterrichten. - 9 - V/0497/2013 Der dafür erforderliche Raumbedarf an allg emeinen Unterrichtsräumen, kleineren Differenzi e- rungsräumen sowie dem Curriculum der Gesamtschule entsprechenden Fachräumen ist im G e- bäudebestand der Geistschule weitergehen vorhanden. Bis zum Erreichen der Errichtungsgröße der PRIMUS-Schule sind bei Erreichen der Mindestgröße im Schuljahr 2014/2015 folgende Umbaumaßnahmen erforderlich: Das Raumkonzept am Standort der Geistschule sieht vor, die jahrgangsübergreifenden Klassen der Stufe 4 - 6 bei voller Zügigkeit mit 9 Klassen in den Räumen des 1. OG des Altbaus zu unter- richten. Sofern im Schuljahr 2014/2015 Anmeldungen für eine 3-Zügigkeit vorliegen, wären für drei der bestehenden Klassenräume Umbaumaßnahmen an den Trennu ngen zu den bestehenden Nebenräumen (bisher als Garderobenräume genutzte Flächen) vorzunehmen. Parallel müssen die entsprechenden Garderoben verlagert werden. Diese Maßnahmen müssten bei voller Ausnutzung der Zügigkeit auch in den Folgejahren bis 2016/2017 für jeweils drei weitere Klassenräume erfo l- gen. Ebenfalls zum Schuljahr 2014/ 2015 ist, sofern erforderlich, vorgesehen, die Einrichtung eines B ü- ros für die Schulleitung der PRIMUS -Schule im jetzigen Elternsprechzimmer im Erdgeschoss des Altbaus. Sekretariat und Lehrerzimmer sollen sowohl für die Geistschule als auch für die PRIMUS - Schule genutzt werden. Insgesamt stellen sich die erforderlichen Umbaumaßnahmen am Standort der Geistschule bis zum vollständigen Aufwachsen der Sekundarstufe der PRIMUS-Schule wie folgt dar: Geistschule o Umbau der den Klassenräumen zugeordneten Garderobenräume zu Gruppenräumen (damit einhergehend Verlagerung der Garderoben) o Umbau von 2 Kursräumen im 1. OG zu einem Klassenraum mit angrenzendem kleinen Ne- benraum o Teilung eines übergroßen Klassenraumes im 1. OG in Klassen- und Nebenraum o Umgestaltung eines Informatikraumes in einen Klassenraum o Umbau von kleineren Räumen im 2. OG zur Schaffung eines Religionsraumes oder eines Chemieraumes o Einrichtung eines Büros für die Schulleitung im jetzigen Elternsprechzimmer im EG (Sekreta- riat und Lehrerzimmer sollen gemeinsam genutzt werden) o Umnutzung bestehender Büroräume, sofern weitere Funktionsstellen besetzt werden (Räu- me noch nicht festgelegt) o Ausweitung des Küchenbereiches und des Speiseraumes (evtl. unter Einbeziehung der Au- la) Kosten für die Umbaumaßnahmen wur den bisher nicht ermittelt. Dies muss im Zuge der weiteren Umsetzung erfolgen. Hinsichtlich der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderb e- darf, insbesondere im Bereich körperlich -motorische Entwicklung (KM), ist das Gebäude d er Geistschule in seinem jetzigen Zustand nicht nutzbar. Schülerinnen und Schüler, die gehbehindert und auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, können die beiden Gebäudeteile (Alt - und Neubau) nicht ohne fremde Hilfe betreten. Alle Zugänge der Gebäude sind nur über Treppen mit teils erheblichen Höhenunterschieden (bis ca. 2m) zu erreichen. - 10 - V/0497/2013 Die Höhenunterschiede zwischen den Gebäudeteilen müssen im Innern über Treppen überwu n- den werden, Aufzüge gibt es weder im Altgebäude, noch im Neubau. Eine Organisation des Unter- richts für solche Schülerinnen und Schüler in nur einem Gebäudeteil ist auf Grund der Lage der Fachräume nicht zu bewerkstelligen; d. h. beide Gebäudeteile für sich wie auch zueinander müs s- ten barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Dies ist nur mit erheblichem Aufwand (Aufzug zw i- schen und Verbindung der beiden Gebäudeteile) umsetzbar, der im Detail noch zu ermitteln ist. Auch das Gebäude der Grundschule Berg Fidel ist nicht komplett barrierefrei erreichbar, da einige Räume im Obergeschoss liegen und keine Aufzüge vorhanden sind. Da Inklusion nicht zum Kernbereich des Schulversuchs PRIMUS gehört, sind die vorhandenen räumlichen Rahmenbedingungen wesentliches Entscheidungskriterium für die Aufnahme von Schülerinnen und Sch ülern mit sonderpädagogis chem Förderbedarf. Es besteht deshalb keine Verpflichtung des Schulträgers, das Gebäude auf den sonderpädagogischen Förderbedarf KM auszurichten. Die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen beider Standorte der PRIMUS -Schule sind Grundlage gleichermaßen für di e Aufnahme in die Primarstufe am Standort Berg Fidel wie in die Sekundarstufe am Standort der Geistschule. - Erforderlichen Personalausstattung in kommunaler Verantwortung - Für die aufwachsende PRIMUS -Schule sind Sekretariatsstunden zur Verfügung zu st ellen sowie auf Grund bestehender Ratsbeschlüsse Personalressourcen für das Ganztagsangebot und den gemeinsamen Unterricht. Dem ist der sich reduzierende Personalaufwand für die auslaufende Geistschule und die ausla u- fende Grundschule Berg Fidel gegenüber zu stellen. - Sekretariat - Die Zuweisung von Sekretariatsstunden richtet sich grundsätzlich nach der Schülerzahl der jewe i- ligen Schule. Zudem werden Sekretariatsstunden für Ganztagsschule und Schulen mit besond e- rem sozialem Umfeld bereit gestellt. Die Berechnungsmodalitäten für die Sekretärinnenstunden für Ganztagsschulen sind durch Org a- nisationsverfügung OB 10010021 vom 26.07.2010 neu festgelegt worden. Demnach werden ab 01.02.2011 Schulen im gebundenen und erweiterten Ganztag pauschal 5 Wochenstunden für Sek- retariatstätigkeit pauschal zugewiesen. Der Stundenzuschlag ist bei zukünftig einzurichtenden Ganztagsschulen je nach Au sbaustufe gestaffelt zur Verfügung zu stellen. Ausgeklammert von dieser Verfügung blieben die Schulen mit Ganztag in Angebotsform (Grundschule Berg Fidel). Ihnen wurde eine wöchentliche Pauschale von 8 Stunden zugewiesen. Der Grundschule Berg Fidel stehen im Schuljahr 2012/ 2013 insgesamt 26 Wochenstunden Sekre- tariat zur Verfügung. Ausgehend vom Start der PRIMUS -Schule im Schuljahr 2 014/2015 und der beginnenden ausla u- fenden Auflösung der Grundschule Berg Fidel ergibt sich im Saldo ein vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/18 abnehmender Mehrbedarf von insgesamt rd. 25.950,-€ Schuljahr Sekretariatsstd. GS Berg Fidel Sekretariatsstd. PRIMUS-Schule Mehrbedarf Pers.Kosten 2014/2015 23 12 10.650,-€ 2015/2016 17 17 9.400,-€ 2016/2017 10 21 5.900,-€ 2017/2018 0 25 0,-€ Insgesamt 25.950,-€ - 11 - V/0497/2013 Die Geistschule verfügt aktuell über 42 Wochenstunden, die sich aus der Schülerzahl (30 Std.), dem Ganztag (8 Std.) und der Organisation der Sprachförderklassen (4 Std.) ergeben. Bei der Neuberechnung der Sekretariatsstunden für die auslaufende Geistschule und die aufwachsende Sekundarstufe I der PRIMUS-Schule können die pauschalen Stunden für die Sprachförderklassen nicht mehr berücksichtigt werden, da die Sprachförderung (s. Beschlusspunkt 8) neu organisiert werden wird. Schuljahr Sekretariatsstd. Geistschule Sekretariatsstd. PRIMUS-Schule Mehrbedarf Pers.Kosten 2014/2015 35 14 8.200,-€ 2015/2016 29 17 4.700,-€ 2016/2017 21 21 0,-€ 2017/2018 15 24 0,-€ 2018/2019 12 29 0,-€ Insgesamt 12.900,-€ Sofern die aufwachsende PRIMUS-Schule zukünftig kein Sprachförderangebot hat, so das zusätz- liche Sekretariatsstunden dafür nicht anfallen, beläuft sich der Mehraufwand am Standort der Geistschule für Sekretariatsstunden in den Schu ljahren 2014/2015 und 2015/2016 auf insgesamt 12.900,-€ - Nicht-lehrendes pädagogisches Personal - Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt der Grund schule Berg Fidel und der Geistschule für nicht-lehrende pädagogische Aufgaben zusätzliche Personalressourcen bereit. So stehen der Grundschule Berg Fidel zurzeit insgesamt 2,0 Stellen Erzieherinnen für den Ganztag (0,5 Stelle je gebundenen Ganztagsklasse) und 2,0 Stellen Schulsozialarbeit zur Verfügung. Daneben sind der Schule befristet 0,5 Stellen aus BuT (Amt 51) und 28 Wochenstunden Schulso- zialarbeit des Landes zugeordnet. Unter der Voraussetzung der Einrichtung des gebundenen Ganztags in der Primarst ufe der PR I- MUS-Schule und an der Grundschule Berg Fidel sind statt der bisher 4 Klassen ab dem Schu ljahr 2014/2015 dann 9 Klassen im gebundenen Ganztag. Der Personalbedarf und nach den aktuell gültigen Regelungen auch der Anspruch (vgl. Ratsbeschluss zur V orlage V/0274/2010 „Umwand- lung 4. Halbtagszug Wartburg -Grundschule in gebundenen Ganztag“) erhöht sich damit von 2,0 auf 4,5 Stellen Erzieherinnen für den Ganztag. Die bereits vorhandene 1,0 Stelle für den Gemei n- samen Unterricht (GU) von Schüleri nnen und S chülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie eine weitere Stelle Schulsozia larbeit können vergleichbar der Wartburggrundschule für den gebundenen Ganztag kompensatorisch eingebunden werden. Demnach wäre eine zusätzliche 0,5 Stelle ErzieherIn im Rahmen des gebundenen Ganztags bereit zu stellen. An der Geistsschule ist zurzeit von Seiten des Amtes für Schule und Weiterbildung 1,0 Stelle für Schulsozialarbeit eingerichtet. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellt darüber hinaus 19,5 Std. Juge ndhilfe an Schulen, 0,7 Stelle Jugendhilfe Schulmüdigkeit EB Süd (ProB -Klasse), 0,3 Stelle Jugendhilfe UVAS Diakonie sowie zwei 0,25 Stellen Schulsozialarbeit / BuT, (GGUA und Diakonie) zur Verfügung. Mit der Aufnahme von Schülerinnen und Schüler n in die Sekundarstufe der PRIMUS-Schule wer- den in den Klassen am Standort der Geistschule integrative Lerngruppen gebildet. Integrative Lerngruppen werden bisher durch eine halbe Stelle Sozialpädagogik für die integrativen Lerngru p- pen der Jahrgänge 5 - 7 und eine weitere halbe Stelle für die integrativen Lerngruppen der Jah r- gänge 8 - 10 kommunal unterstützt. - 12 - V/0497/2013 Demnach müsste zum Schuljahr 2014/ 2015 bei Aufnahme des Unte rrichts der Sekundarstufe und Bildung einer oder mehrerer integrativer Lerngruppen 0,5 Stelle Sch ulsozialarbeit und zum Schu l- jahr 2017/2018 weitere 0,5 Stelle Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden. Auf Grund der auslaufenden Auflösung der Geistschule kann die bestehende Ste lle Schulsozialarbeit für die Ganztagsbetreuung (Amt 40) sukzessive Jahr für Jahr abgebaut werden. Es en tsteht demnach im ersten Jahr ein geringfügiger Personalüberhang von 0,3 Stellen, der sich in den Folgejahren a b- baut. Zum Schuljahr 2017/18 entstünde erneut ein Personalüberhang von 0,3 Stellen der sich in den Folgejahren abbaut. Schuljahr Bedarf PRIMUS Integr. Lerngruppen Bedarf Geistschule Schulsozialarbeit Mehrbedarf Persona l- kosten / HHJahr* Ab 08/2014 0,5 0,8 6.540,-€ / 2014 Ab 2015/2016 0,5 0,6 11.336,-€ / 2015 Ab 2016/2017 0,5 0,5 3.052,-€ / 2016 Ab 2017/2018 1,0 0,3 6.540,-€ / 2017 Ab 2018/2019 1,0 0,1 11.336,-€ / 2018 Ab 2019/2020 1,0 0,0 3.052,-€ / 2019 Ab 2020/2021 1,0 0,0 0,-€ / 2020 *die Personalkosten umfassen 7/12 des ausgehenden und 5/12 des beginnenden Schuljahres in einem Haushaltsjahr Die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien zur Verfügung gestellte 0,5 Stelle Schulsozia l- arbeit wird auch zukünftig die Jugendhilfebedarfe an der neuen Schulform leisten. Die dargestellte Bereitstellung von Personalressourcen beruht auf aktuell gültigen Beschlusslagen des Rates und sind freiwillige kommunale Leistungen des Schulträgers. Insofern stehen die Pr ü- fergebnisse unter dem Vorbehalt der Bestands kraft dieser Beschlüsse. Ebenso kann sich die au f- gabenbezogene stadtweite Zuordnung der Ressourcen zu Schulen durch neu entwickelte Konzep- te, die der Entscheidung des Rates bedürfen, verändern. - Schulkonferenzbeschlüsse der Hauptschule Geist und der Grun dschule Berg Fidel zur auslaufenden Auflösung der beiden Schulen ab dem Schuljahr 2014/205 - Die Schulkonferenzen der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule sind für den 17.06. bzw. 18.06.2013 eingeladen, um zu der erforderlichen auslaufenden Auflösung der beiden Schulen Stel- lung zu nehmen. Die Schulkonferenz der Grundschule Berg Fidel hat in ihrer Sitzung am 17.06.2013 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „Die Schulkonferenz der Grundschule Berg Fidel begrüßt die Absicht der Stadt Münster, mit dem Konzept der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule eine Teilnahme am Schulversuch PR I- MUS zu beantragen. Für den Fall und vorbehaltlich der Genehmigung des Schulversuchs durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein -Westfalen stimmt die Schu l- konferenz der Grundschule Berg Fidel der notwendigen auslaufenden Auflösung der Schule b e- ginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 zu.“ Die Schulkonferenz der Geistschule hat sich in ihrer Sitzung am 09.01.2013 mehrheitlich für eine Teilnahme am Schulversuch ausgesprochen (Anlage 7). Die Schulkonferenz der Geistschule hat am 18.06.2013 vor dem Hintergrund der erst kurzfristig bekannt gewordenen Festlegung des Ministeriums, die Errichtungsgröße von 75 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebi et Münster für die Sekundarstufe bereits zum ersten Anmeldejahr 2014/2015 vorzuschreiben, weiteren Beratungsbedarf angemeldet und eine Beschlussfassung auf eine neuerliche Schulkonferenzsitzung am 25.06.2013 vertagt. - 13 - V/0497/2013 Die Verwaltung wird über den Beschluss der Schulkonferenz im Rahmen des Beratungsga nges informieren. - Prognostizierte Auswirkungen der PRIMUS -Schule auf das Schulangebot der Grundsch u- len - Bei der Darstellung der prognostizierten Auswirkungen der PRIMUS -Schule auf die Grundschulen kann lediglich eine Modellrechnung durchgeführt werden, um mögliche Verschiebungen darzuste l- len. Grundgröße für diese Schülerprognose ist die aktuelle kleinräumige Bevölkerungsprognose. Sie wird voraussichtlich im April 2014 aktualisiert vorliegen. Um die Auswirk ungen auf die Grundschullandschaft in Münster rechnerisch darzustellen, wurde auf die Verteilung der Antwortkategorie „Ganz bestimmt“ der Elternumfrage auf die Stadtbezirke zurückgegriffen, da hier der höchste Verbindlichkeitsgrad zu einer tatsächlichen An meldung gege- ben ist. Weiterhin wurde als Annahme zugrunde gelegt, dass an der Primarstufe der PRIMUS - Schule 50 bzw. 75 Schülerinnen und Schüler angemeldet werden. Die für die Schuljahre 2014/ 2015 und 2015/ 2016 gemittelte prozentuale Aufteilung der „Ganz be- stimmt“- Aussagen auf die Stadtbezirke und der davon rechnerisch abgeleitete Anmelderückgang bei den anderen Grun dschulen der Bezirke ergaben dabei, dass in den Bezirken Mitte -Süd mit 4 Grundschulen, Ost mit 5 Grundschulen und Hiltrup mit 7 Grun dschulen die höchsten Anteile der Eltern wohnen, die ihre Kinder „Ganz bestimmt“ in den 1. Jahrgang der PRIMUS-Schule anmelden würden. Bezirk GS im Bezirk %-Anteil „ganz bestimmt“ Abs. Anteil Primus bei 50 SuS Rech. Ve r- lust je GS Abs. Anteil PRIMUS bei 75 SuS Rechn. Ve r- lust je GS M-Süd 4 27,08% 13,5 3,4 20,3 5,1 Ost 5 15,63% 7,8 1,6 11,7 2,3 Hiltrup 6* 15,63% 7,8 1,3 11,7 2,0 *zusätzlich zu 6 Grundschulen besteht das Primarstufenangebot der PRIMUS-Schule Voraussichtlich werden demnach die Grundschulen im St adtbezirk Mitte-Süd die deutlichsten Ver- änderungen erfahren. Es handelt sich dabei um - die Gottfried-von-Cappenberg-Schule, - die Matthias-Claudius-Schule, - die Dietrich-Bonhoeffer-Schule, - die Hermannschule. Die rechnerische Betrachtung der Anmelde verluste der Grundschulen in den Bezirken führt g e- messen an ihren prognostizierten Schülerzahlen lediglich zu sinkenden Klassenfrequen zwerten, nicht jedoch zu weniger Klassen. Gleiches gilt für den Bezirk Hiltrup. Eine vergleichbare Berechnung möglicher Anmelderückgänge für Schulen im weiterführenden Be- reich ist nicht möglich, da in der Elternumfrage der wichtige Parameter „voraussichtliche Schu l- empfehlung“ nicht abgefragt wurde. Ein Anmelderückgang bezogen auf einzelne Schulformen ist deshalb nicht zu b elegen und damit auch nicht rechnerisch auf einzelne Schulen der jeweiligen Schulform darstellbar. Für die Schulform Hauptschule wurde bereits in der Vorlage V/007/2013 festgestellt, dass ausre i- chende Kapazitäten an den verbleibenden Hauptschulen vorhanden sind und mit der Sekunda r- schule, der Gesamtschule und der PRIMUS -Schule drei integrative Schulangebote Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung in die Sekundarstufe aufnehmen können. - 14 - V/0497/2013 Zu 2. Errichtungsbeschluss und Antragstellung Das Ergebnis de r Elternumfrage sowie die Prüfergebnisse und Änderungen des Schulkonzeptes eröffnen grundsätzlich die Möglichkeit, erfolgreich am Schulversuch PRIMUS teilzunehmen. Die Teilnahme am Schulversuch setzt einen Errichtungsbeschluss durch den Schulträger, eine e nt- sprechende Beantragung beim und die Genehmigung durch das Ministerium für Schule und We i- terbildung des Landes Nordrhein-Westfalen voraus. Der Antrag ist bis zum 01.08.2013 bei der B e- zirksregierung Münster einzureichen. Er umfasst das pädagogische Konzept der PRIMUS-Schule mit Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Erprobungsziele, zur integrativen Besch ulung und den Nachweis zum Bedarf, der über eine förmliche Elternbeteiligung (Umfrage) festzuste llen ist. Detailinformationen zum Antrag können im Rahmen des Antragsverfahrens noch nachg ereicht werden. Zum Antrag gehört ebenso der erreichte kommunale Konsens mit den Umlandstädten und - gemeinden im Rahmen des § 80 Abs. 2 und 3 SchulG NW. Die Verwaltung hat die Umlandstädte und -gemeinden Greven, Drenstein furt, Altenberge, Telgte, Everswinkel, Sendenhorst, Senden, Nottuln und Havixbeck mit Schreiben vom 09.06.2013 darüber informiert, dass die Beteiligung der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule am Schulversuch PRIMUS geprüft wird. Sie sind z u- gleich gebeten worden, für den Fall der Errichtung einer 3 -zügigen PRIMUS-Schule etwaige B e- denken bis zum 21.06.2013 mitzuteilen. Sollte der kommunale Konsens nicht erreicht werden, wird ein Moderationsverfahren der Schulträger mit der Bezirksregierung durchgeführt. Antworten lagen im Rahmen der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Die Verwaltung wird über Stel- lungnahmen der Umlandgemeinden bis zur Beschlussfassung des Rates berichten. Grundsätzlich sind damit die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Schulversuch s durch das Ministerium gegeben. Der Antrag soll durch das Ministerium spätestens im Oktober 2013 beschieden werden. Die Pr i- marstufe der PRIMUS -Schule nimmt dann vorgezogen am Anmeldeverfahren der Grundschulen teil. Zu 3. Festlegung der Klassengrößen § 46 Abs. 3 Satz 2 ff SchulG NW bestimmt, dass „der Schulträger (…) unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung g e- mäß § 93 Abs. 2 Nr. 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Sc hulen und Teil- standorte (festlegt). Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine au s- gewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderl ich ist oder besondere Lernbedi n- gungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen…“ Eine Begrenzung der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in die Eingangsklasse der Pr i- marstufe der PRIMUS -Schule analog zu der für Grundschulen gültigen B estimmungen des § 46 SchulG NW ist insbesondere hinsichtlich der besonderen Lernbedingungen und auch der baul i- chen Gegebenheiten gerechtfertigt. Der Konzeptvorschlag beider Schulen ermöglicht die Unte r- richtung von 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädag ogischem Förderbedarf je Klasse, die herausragende Bedeutung der individuellen Förderung jeder/s einzelnen Schülerin/s, individuelle Lernpläne und mit allen Beteiligten reflektierte Leistungsbewertungen und nicht zuletzt die wisse n- schaftliche Begleitung in einem völlig neuen Schulsystem begründen die besonderen Lernbedi n- gungen an der PRIMUS -Schule, die im Zusammenhang mit den vorhandenen Gebäudekapazit ä- ten eine Begrenzung der maximalen Schülerzahl in der Eingangsklasse der Primarstufe der PR I- MUS-Schule rechtfertigen. - 15 - V/0497/2013 Zu 4. Einrichtung eines gebundenen Ganztagsangebotes Für den Schulversuch PRIMUS ist die Einrichtung eines gebundenen Ganztags nur für die Seku n- darstufe zwingend vorgegeben. Das Konzept der Schulen sieht vor, bereit s in der Primarstufe den gebundenen Ganztag einzufüh- ren. Das Ministerium hat die grundsätzliche Möglichkeit bestätigt, die Zustimmung zum Ganztag s- konzept obliegt gemäß dem Ganztagserlass der Bezirksregierung. Der gebundene Ganztag als pflichtige Schulveranstaltung für alle Schüle rinnen und Schüler eröf f- net mehr Möglichkeiten, den Tagesablauf für alle Schülerinnen und Schüler zu strukturieren. A n- ders als im offenen Ganztag können Unterrichtseinheiten und Erholungsphasen in einem rhythm i- sierten Plan über den gesamt Schultag verteilt werden. Das Konzept für die PRIMUS -Schule sieht vor, die Einschulungsjahrgänge der PRIMUS -Schule mit den bestehenden jahrgangsübergreifenden Klassen der Grundschule Berg Fidel zu verschmel- zen, um den jahrgangsübergreifenden Unterricht für die PRIMUS -Schule von Beginn an sicher stellen zu kö nnen. Dies setzt für die Einrichtung des gebundenen Ganztags voraus, dass auch diese Klassen im gebundenen Ganztag sind. Die Grundschule Berg Fidel unterrichtet aktuell in 9 jahrgangsübergreifenden Klassen, von denen 4 im gebundenen Ganztag organisiert sind. Die fünf im Halbtag organisierten Klassen müssten demnach in gebundene Ganztagsklassen umgewandelt werden. Neben den Stellenzuschlägen des Landes für den gebundenen Ganztag wären von der Stadt Münster für diese 5 Klassen je eine 0,5 Stelle ErzieherIn bereitzustellen, die weitestgehend über an der Schule vorha nden Stellen zu kompensieren wären (vgl. Zu 1. - Personalausstattung). So hat der Rat mit seinem Beschluss zur Vorlage V/0274/2010 „Umwandlung 4. Halbtagszug d er Wartburg-Grundschule zum gebundenen Ganztag“ entschieden, analog seiner freiwilligen Leistung an Personalressourcen im Offenen Ganztag je Klasse eine 0,5 Stelle ErzieherIn EGr. S 6 bereitzustellen. Zu 5. Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit der Schulgebäude Aus Sicht der Verwaltung ist durch die Ergebnisse der Elternumfrage der Bedarf für die geforderte 3-Zügigkeit der PRIMUS-Schule nicht zweifelsfrei belegt. Ob in den Anmeldeverfahren der Schu l- jahre 2014/ 2015 und 2015/ 2016 die Mindestgröße von 50 Schü lerinnen und Schülern und im Schuljahr 2016/2017 die Errichtungsgröße von 75 Schülerinnen und Schülern in der Primarstufe der Primus-Schule erreicht wird, bleibt abzuwarten. Das Erreichen dieser Schülerzahlen ist jedoch Mindestvoraussetzung zur rechtssiche ren Errichtung der PRIMUS -Schule und ihrer möglichen Fortführung. Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung der unter Begründung zu 1. „Raumprogramm und U m- baumaßnahmen“ geschilderten erforderlichen Baumaßnahmen, um beide Gebäude barrierefrei zugänglich und nutzbar zu machen, bis zur Klärung einer rechtssicheren Errichtung nicht vertre t- bar. Die Zurückstellung solcher baulicher Maßnahmen begründet sich auch in der noch offenen Frage der (Infra-)Struktur einer inklusiven Schullandschaft in Münster, die nach Ra tsbeschluss erst nach der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes durch den Landtag des Landes Nor d- rhein-Westfalen konzeptionell entwickelt werden soll. Da die PRIMUS -Schule ausdrücklich kein Schulversuch zur Inklusion ist, sollte durch die PRIM US-Schule keine dem Gesamtkonzept vo r- greifende bauliche Entscheidung getroffen werden. Zu 6. Auslaufende Auflösung der GS Berg Fidel und der Geistschule Die Teilnahme am Schulversuch PRIMUS setzt voraus, dass die Grundschule Berg Fidel und die Geistschule auslaufend aufgelöst werden und keine Schüler mehr zu dem Schuljahr aufne hmen, für das sowohl die Genehmigung der Errichtung der PRIMUS -Schule als auch die geforderte A n- meldezahl für die Mindestgröße erreicht wird. - 16 - V/0497/2013 Das Konzept der beiden Schulen sieht vor, die PRIMUS-Schule ab dem Schuljahr 2014/15 parallel in den Jah rgängen 1 und 5 aufwachsen zu lassen. Entscheidend für den Aufbau der PRIMUS - Schule ist dabei der Ei ngangsjahrgang der Primarstufe, d.h. für die 1. Klasse der PRIMUS -Schule müssen im 1. Auf nahmejahr mindestens 50 Anmeldungen vorliegen, um den Schulbetrieb insg e- samt aufnehmen zu können (zu den Mindestschülerzahlen in weiteren Schuljahren s. Begründung zu 1). Die Anmeldezahl in der Sekundarstufe ist dafür unerheblich. Um den Schulbetrieb für d ie parallel aufwachsende Sekundarstufe zum Schuljahr 2014/ 2015 aufnehmen zu können, sind 75 Anmeldungen aus dem Stadtgebiet Münster erforderlich und die Aufnahme des Schulbetriebs in der Primarstufe. Eine auslaufende Auflösung der Grundschule Berg Fidel muss demnach zum Schuljahr 2014/2015 beginnen, um im Falle der erreichten Mindestschülerzahl über entsprechende Raumkapazitäten verfügen zu können. Der vorbehaltlich der Genehmigung und des Erreichens der Mindestschüle r- zahl gefasste Beschluss zur auslaufend en Auflösung ist hinfällig, wenn die Genehmigung des M i- nisteriums versagt oder die Mindestschülerzahl nicht erreicht wird. Die Grundschule Berg Fidel kann dann am Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2014/15 als Grundschule teilnehmen. Eine auslaufende Auflösung der Geistschule ist für das Schuljahr 2014/2015 erforderlich, wenn die Genehmigung ausgesprochen, im Rahmen des Anmeldeverfahrens zu diesem Schuljahr die Mi n- destschülerzahl der Eingangsklasse der Primarstufe und die Mindestschülerzahl der Eingang s- klasse der Sekundarst ufe erreicht wird. Trifft eine dieser drei Voraussetzungen zum Schuljahr 2014/2015 nicht zu, ist der Beschluss zur auslaufenden Auflösung hinfällig. Die Geistschule kann in diesem Fall als Hauptschule am Anmeldeverfahren der weiterführenden S chulen zum Schuljahr 2014/2015 teilnehmen. Die Geistschule müsste für den Fall, dass die Genehmigung erteilt und die Mindestschülerza hlen für die Primarstufe der PRIMUS-Schule in den Schuljahren 2014/2015 bis 2017/2018 erreicht wer- den, sie selbst aber die Mindestschülerzahl für die Sekundarstufe im Schuljahr 2014/2015 verfehlt, zum Schuljahr 2017/ 2018 auslaufend au fgelöst werden, da zu diesem Schuljahr der 4. Jahrgang der PRIMUS-Schule an den Standort der Geistschule wechseln würde und entsprechende Rau m- kapazitäten dafür vorgesehen werden müssen. Dazu ist dann rechtzeitig vor den Anmeldeterminen zu diesem Schuljahr ein Beschluss des Rates erforderlich. Sowohl für die Primar- wie für die Sekundarstufe der PRIMUS-Schule wird für das Anmeldeverfah- ren zum Sch uljahr 2014/2015 ein vorgezogenes Anmeldev erfahren angestrebt, um bei ggf . erfor- derlichen Ablehnungen oder beim Unterschreiten der Mindestgröße für die Eltern eine wahlfreie Anmeldemöglichkeit an anderen Schulen der Primar- bzw. Sekundarstufe zu erhalten. Nach § 76 des SchulG NW ist die Schule in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig durch den Schulträger zu beteiligen. Dazu gehört insbesondere auch die Auflösung der Schule. Die Schulkonferenzen der Grundschule Berg Fidel und der Hauptschule Geist wollen zu der au s- laufenden Auflösung ihrer Schule entsprechende Beschlüsse fassen (s. Begründung zu 1). Zu 7. Änderung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs an städtischen Schulen“ Mit dem Ratsbeschluss zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 SchulG NW)“ wird für alle städtischen Schulen die jeweilige Kapazität der Ei n- gangsklassen festgelegt. Der Beschluss der auslaufenden Auflösun g der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule wird erst mit dem Erreichen der Mindestschülerzahlen im Rahmen des A n- meldeverfahrens zur Primar - bzw. Sekundarstufe wirksam. Der Text des Ratsbeschlusses ist demnach erst nach den Anmeldeverfahren zu ändern. - 17 - V/0497/2013 Zu 8. Sprachförderung / Fortführung ProB-Angebot Mit dem Vorhaben der Geistschule, ab dem Schuljahr 2014/ 2015 Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe der PRIMUS -Schule aufzunehmen und auf Grund der Vorgaben des La ndes zum Schulversuch und der räu mlichen Rahmenbedingungen der beiden Standorte, dass auch der 4. Jahrgang der PRIMUS-Schule zukünftig am Standort der Geistschule unterrichtet werden wird, ist die Gebäudekapazität mit 21 Klassen in der Endstufe der PRIMUS -Schule völlig ausgeschöpft. Vorbereitungsklassen zur Sprachförderungen können daher im Raumprogramm der Primus - Schule am Standort Geistschule nicht mehr berücksichtigt werden. Unabhängig davon muss bei einem Sprachförderangebot dem unterschiedlichen Lern - und Leis- tungsvermögen der Schülerinnen und Schüler auch schulorganisatorisch Rechnung getragen we r- den. Die nahezu vol lständige Konzentration auf eine Schule einer Schulform ist auch deshalb zu überprüfen. Aufgrund der genannten Veränderungen, der geplanten Entwicklung der Geistschule un d formu- lierter Bedarfe der Schulen und Eltern erarbeitet die Verwaltung in Kooperation mit der Schulau f- sicht und unter Berücksichtigung des an der Geistschule entstandenen „Know-how“ zum Schuljahr 2014/2015 ein Konzept zur Einschulung und Förderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendli- chen ohne Deutschkenntnisse bzw. mit geringen Sprachkenntnissen für Münster. Das in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle Süd vorgehaltene Angebot der ProB-Klasse soll seinen Aufgaben und Zielsetzungen nach weite rgeführt werden. Dies kann zukünftig auch in Kooperation mit der PRIMUS-Schule oder in einem konzeptionellen Gesamtzusammenhang eines außerschulischen Lernortes für Schulverweigerer (Produktionsschule) geschehen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
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Zur SitzungOrte (1)
- Klemensstraße 10
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0497/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37