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V/0497/2013

Schulversuch PRIMUS - Antrag an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Teilnahme

Vorlagen 19.06.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 24

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34437 Zeichen

Anlage: 1

Anlage: 1

31.05.2013 
4027 
40.10.0010 
Wolfgang Wimmer 
 
 
 
Gesprächsvermerk 
 
PRIMUS-Schule Münster / Schulkonzept und Eckpunkte des Ministeriums 
 
G
espräch am 23.05.2013; 16.00h  
 
Teilnehmer:
 
Ministerium f. Schule und Weiterbildung: Herr MR Michaelis 
Bezirksregierung Münster: Herren Risse und Kock 
Hauptschule Geist: Herr Steding, Sprecher der Steuergruppe, Herr Eling, Vors. Elternpflegschaft 
Grundschule Berg Fidel: Frau Hörster, stellv. Schulleiterin, Herr Knoth, Vors. Elternpflegschaft 
Stadt Münster: Frau Stadträtin Dr. Hanke, Herren Bertling, pers. Ref., Ehling, Amtsleiter Schule 
und Weiterbildung, Wimmer, Amt 40 
 
 
 
Hintergrund des Gespräches: 
Nach der Beratung der Ergebnisse der Elternumfrage hat Frau Dr. Hanke in einem Schreiben an 
Frau Ministerin Löhrmann die Diskrepanzen zwischen dem vorliegenden Schulkonzept und den 
seitens des Landes vorgegebenen Eckpunkten zum Schulversuch PRIMUS (Mindestzügigkeit, 
Trennung der Jahrgänge 4 und 5 an zwei Standorten, Aufnahmekapazität von Schülerinnen und 
Schülern mit sonderpäd. Förderbedarf) thematisiert und um eine Beantwortung im Rahmen des 
vom Land vorgegeben Zeitplans zum Genehmigungsverfahren gebeten. 
Mit Herrn MR Michaelis ist vereinbart worden, die Themen gemeinsam mit Vertretern der Bezirks-
regierung sowie der beiden Schulen zu beraten. 
 
 
Frau Dr. Hanke begrüßte die Gesprächsteilnehmer, skizzierte den aktuellen Projektstand und die 
mit diesem Gespräch herbeizuführende Klärung wesentlicher Fragen für den Projektfortgang und 
für das Verfahren zur Beantragung einer Teilnahme einer von der Grundschule Berg Fidel und der 
Hauptschule Geist Schule im Schulversuch PRIMUS. 
 
 
Herr Michaelis betonte für das Ministerium für Schule und Weiterbildung den Willen, das Projekt 
zu fördern und die Antragstellung nicht zu blockieren. 
 
Zur im Schulversuch geforderten Mindestzügigkeit führte Herr Michaelis aus, dass eine PRIMUS-
Schule grundsätzlich mit 3 Zügen zu führen ist. Die in dem Eckpunktepapier genannte Ausnahme-
regelung (letztes weiterführendes Schulangebot am Ort) trifft für Münster nicht zu. Die Ergebnisse 
der Elternumfrage rechtfertigen seiner Auffassung nach eine Beantragung für 3 Züge, ein Antrag 
sei auf dieser Basis genehmigungsfähig. Die Mindestzügigkeit müsse auch auf Grund der Ver-
gleichbarkeit mit dem Regelschulsystem gewährleistet sein. Die Beantragung einer 3zügigen 
Schule kann für die beiden ersten Aufnahmejahre (2014/15 und 2015/16) aus Raumkapazitäts-
gründen übergangsweise eine Zweizügigkeit beinhalten. Im dritten Aufnahmejahr (Schuljahr 
2016/17) ist allerdings in der Eingangsklasse 1 die Errichtungsgröße von 3 Zügen mit 75 SuS er-
forderlich. Danach gelte die Fortführungsgröße. 
 
Zur Bildung von Teilstandorten und einer Trennung der Jahrgänge 4 und 5 bestätigte Herr Mi-
chaelis, dass bei Teilstandorten auch eine horizontale Teilung möglich ist. Die Teilung darf aber 
nicht die Jahrgänge 4 und 5 trennen, da die Zusammenführung der Schulstufen (Primar- und Se-
Anlage: 2

kundarstufe) grundlegender Bestandteil des Schulversuchs ist. Dafür können die organisatorischen 
Möglichkeiten des jahrgangsübergreifenden Unterrichts genutzt werden; die Jahrgänge 4 und 5 an 
verschiedenen Standorten verbindende Schulveranstaltungen (AG’s, Hospitationen, fachbezoge-
ner Unterricht o.ä.) sind dafür nicht ausreichend. 
 
Die Aufnahmekapazität bei SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf orientiert sich an 
den gültigen und zukünftigen (9. SchulRÄG) Vorgaben für allgemeine Schulen. Herr Michaelis be-
tonte, dass der Schulversuch PRIMUS zwar inklusive Unterrichtsmodelle erproben soll, Inklusion 
aber nicht zu den Kernpunkten des Schulversuchs zählt und die PRIMUS-Schule keine inklusive 
Modellschule sei. Eine Überforderung der Schule durch übermäßige Aufnahme von SuS mit son-
derpäd. Förderbedarf soll vermieden werden. Generell wäre der Begriff „Inklusion“ missverständ-
lich interpretiert, wenn Schulkompetenzen auf eine hohe Konzentration von Kinder mit Förderbe-
darf ausgerichtet werden; Inklusion strebe dagegen die größtmögliche Mischung von SuS mit und 
ohne sonderpäd. Förderbedarf an allgemeinen Schulen an. 
 
Wesentlicher Kernpunkt des Schulversuchs ist deshalb die Überwindung des Bruchs zwischen 
den beiden Schulstufen Primar- und Sekundarstufe und die  Wirkungen zu evaluieren. Die Fortfüh-
rung der PRIMUS_Schule mit einer Sekundarstufe II gehört nicht
 dazu; sie wird im Rahmen des 
Genehmigungsverfahrens akzeptiert, wenn eine Schule der Primarstufe und eine Schule mit Se-
kundarstufe II zu einer Primusschule zusammengehen. Auch in diesen Fällen ist die Sekundarstu-
fe II nicht Bestandteil des Schulversuchs. 
 
 
 
Frau Dr. Hanke unterstrich die Offenheit des Schulträgers zu dem Bemühen der Schulen, am 
Schulversuch PRIMUS teilzunehmen. Der Schulträger nimmt die ihm zukommende Verantwortung 
bei der Errichtung der Schule sehr ernst. Eine Verunsicherung der Elternschaft auf Grund unklarer 
Rahmenbedingungen müsse vermieden werden.  
Der Rat hat den eindeutigen Beschluss gefasst, dass das Projekt nicht durch Neubaumaßnah-
men umgesetzt werden darf. 
Die Ergebnisse der Elternumfrage werden auf Grund der Erfahrungen bei der Errichtung der 
Sekundarschule Roxel hinsichtlich einer 3Zügigkeit deutlich skeptischer interpretiert. Die Schule 
selbst habe wiederholt darauf hingewiesen, dass eine 3Zügigkeit kaum erreichbar sein dürfe; das 
Konzept ist daher auch auf eine 2Zügigkeit ausgelegt. 
 
 
In der Diskussion zur unterschiedlichen Einschätzung der zu erreichenden Schülerzahlen wurde 
festgestellt, 
 
o dass seitens der Schulen und des Schulträgeres eine dauerhafte langfristige 3 Zü-
gigkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen wird. 
o dass die Errichtungsgröße mit 75 SuS in der 1. Klasse nach Antragslage spätestens 
im 3. Anmeldejahr erreicht werden muss.  
o dass eine durchgehende 2Zügigkeit der Primarstufe und eine 3zügige Sekundarstu-
fe auf Grund der erforderlichen „Queranmeldungen“ zur Sekundarstufe den Sinn 
des Schulversuchs unterlaufen würden und deshalb nicht genehmigungsfähig wäre. 
o dass eine Genehmigung der 3Zügigkeit mit Widerrufsvorbehalt widerrufen werden 
kann, wenn die Errichtungsgröße nicht erreicht wird, da ein zentrales Element des 
Schulversuchs nicht gegeben ist. 
o dass mit dem Erreichen der Errichtungsgröße im 3. Schuljahr für die weitere Schul-
zeit die Fortführungsgröße ausschlaggebend ist. 
o dass bei Nichterreichen der Errichtungs- oder der Fortführungsgröße dieser Schul-
versuch als gescheitert betrachtet werden muss. 
o dass für diesen Fall über einen Verbleib im Schulversuch im Einzelfall entschieden 
werden muss. 
o dass eine 100%ige Aussage zum Verfahren, bzw. Verfahrensausgang für diesen 
Fall zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden kann. 
Anlage: 2

o dass für die SuS der PRIMUS-Schule und ihre Eltern bei Aufgabe des Schulver-
suchs der Vertrauensschutz gilt. 
 
 
Im Ergebnis wurde festgehalten,  
o dass der Antrag zur Teilnahme am Schulversuch die Errichtungsgröße (3 Züge, 
mind. 75 SuS)  spätestens ab dem 3. Schuljahr vorsehen muss.  
o Dass für diese 3 Zügigkeit im Antrag die entsprechenden Raumkapazitäten spätes-
tens ab dem 3 Schuljahr nachzuweisen sind.  
o dass über den Aspekt des inklusiven Unterrichts keine Standards für zukünftige In-
klusionsschule gesetzt werden. 
o dass die Schulen ihr Konzept und die dafür erforderlichen Raumbedarfe nach Maß-
gabe des Ratsbeschlusses auf eine 3Zügigkeit auslegen müssen. 
 
 
Hinsichtlich des Ganztagsangebotes an der PRIMUS-Schule stellte Herr Michaelis klar, das der 
gebundene Ganztag erst ab den Jahrgängen 4/5 zwingend vorgesehen ist, in der Primarstufe solle 
es ein offenes Ganztagsangebot geben. 
Aktuell bietet die GS Berg Fidel einen Zug in Form des gebundenen Ganztags, einen weiteren in 
Halbtagsform an. Sie hat bei der Stadt beantragt, zukünftig beide Züge in gebundener Ganztags-
form führen zu können. Seitens der Schulaufsicht ist die Überlegung, einen Zug in gebundener und 
einen Zug in offener Ganztagsform zu führen, abgelehnt worden. Aus Sicht des Schulträgers be-
stehen keine Bedenken, das bisherige System fortzuführen. 
 
Herr Michaelis klärt im Ministerium, wie in diesem speziellen Fall der Ganztag der PRIMUS-
Schule geführt werden kann. 
 
 
Desweiteren wurde betont bzw. vereinbart, 
o dass eine Genehmigung für eine 3-Zügigkeit erst ab dem 3. Schuljahr klagefest sein 
muss. 
o dass das Projekt nicht durch Neubaumaßnahmen umgesetzt wird. 
o dass Umbaumaßnahmen im vertretbaren finanziellen Rahmen möglich sind. 
o dass die Antragsfrist 01.08.2013 als Ordnungsfrist bestehen bleibt; detaillierte An-
tragsinhalte können nachgereicht werden, sofern ein ausreichender Prüfzeitraum 
verbleibt. Die Vorprüfung erfolgt durch die Bezirksregierung. 
o im Antwortschreiben der Ministerin an die Stadt Münster auf die Frage der Aufnah-
mekapazität von SuS mit sonderpäd. Förderbedarf im Sinne der Beratung einge-
gangen wird. 
 
 
 
Wolfgang Wimmer 
Anlage: 2

Ministerium für  
Schule und Weiterbildung  
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
Der Staatssekretär 
 
. Juni 2013 
S
eite 1 von 2 Frau Dr. Andrea Hanke 
Stadt Münster 
Dezernat IV Bildung 
Klemensstr. 10 
48127 Münster 
 
 
 
 
 
 
Vorab per E-Mail an hanke@stadt-muenster.de 
 
Antragstellung der Stadt Münster im Rahmen des Schulversuchs 
PRIMUS 
Ihr Schreiben vom 18.04.2013 
Gespräch am 23.05.2013 in Münster 
 
 
Sehr geehrte Frau Dr. Hanke, 
 
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.04.2013 und das Bera-
tungsgespräch zwischen Vertretern des Schulträgers, der Bezirksregie-
rung Münster, der Schulleitungen der Grundschule Berg Fidel und der 
Hauptschule Geist, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und 
den Elternvertretungen am 23.05.2013 in Münster. 
 
Ich teile Ihnen nach Prüfung mit, dass aus Sicht der Landesregierung 
eine Antragstellung der Stadt Münster zur Errichtung einer grundsätz-
lich dreizügigen PRIMUS-Schule an den Standorten der Grundschule 
Berg Fidel und der Hauptschule Geist zum Schuljahr 2014/15 möglich 
ist.  
 
Aufgrund der von Ihnen in den Gesprächen dargelegten Raumsituation, 
die in einem im Rahmen der Antragstellung noch vorzulegenden 
Raumkonzept detailliert darzustellen wäre, ist übergangsweise auch ein 
zweizügiger Beginn der PRIMUS-Schule beginnend mit der Jahrgangs-
stufe 1 möglich, wenn im Zuge des sukzessiven Auslaufens der Grund-
  
  

Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW,  40190 Düsseldorf 
Aktenzeichen: 
524 
bei Antwort bitte angeben 
Auskunft erteilt: 
Dr. Oliver Krüger-Heiringhoff 
Telefon 0211  5867-3881 
Telefax 0211  5867-3220 
oliver.krueger-
heiringhoff@msw.nrw.de 
 
Anschrift: 
V
ölklinger Straße 49 
40221 Düsseldorf 
Telefon 0211  5867-40 
Telefax 0211  5867-3220 
poststelle@msw.nrw.de 
www.schulministerium.nrw.de 
 
 
 
Anlage: 3

Seite 2 von 2 schule Berg Fidel und der Hauptschule Geist spätestens zum Schuljahr 
2
016/17 mindestens die volle Dreizügigkeit erreicht wird.  
 
Sofern gleichzeitig auch die Jahrgangsstufe 5 einbezogen werden soll, 
müssen dafür von Beginn an mindestens 75 Anmeldungen aus dem 
Gebiet der Stadt Münster vorliegen. Sollte die volle Dreizügigkeit wider 
Erwarten bis zum Schuljahr 2016/17 nicht erreicht werden, läuft die 
PRIMUS-Schule ab diesem Zeitpunkt sukzessive aus.  
 
Die Organisation der zukünftigen PRIMUS-Schule als Schule mit ge-
bundenem Ganztag ist bei Sicherstellung der Finanzierung der hierfür 
notwendigen zusätzlichen Stellenanteile durch die Stadt Münster als 
Schulträger grundsätzlich möglich. Die Zustimmung zum Ganztagskon-
zept der PRIMUS-Schule obliegt gemäß Ziffer 4.2 des Ganztagserlas-
ses der Bezirksregierung Münster. 
 
Ich empfehle Ihnen, das pädagogische Konzept entsprechend zu über-
arbeiten und rechtzeitig mit der zuständigen Schulaufsicht abzustim-
men.     
 
Ich bin überzeugt, dass die Teilnahme der Stadt Münster ein großer 
Gewinn für den Schulversuch PRIMUS sein würde und würde es daher 
ausdrücklich begrüßen, wenn die Stadt Münster sich entschließt, einen 
entsprechenden Antrag zu stellen. Dies gilt auch und ganz besonders 
für die geplante Einbeziehung der Grundschule Berg Fidel, die in den 
vergangenen Jahren durch ihr besonderes pädagogisches Profil über 
die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus bekannt geworden ist. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
In Vertretung 
 
 
 
gez. Ludwig Hecke 
  
 
Anlage: 3

Anlage 4 
 
Schriftverkehr Amt 40 / BR / MSW 
Errichtungs-/Fortführungsgröße 
 
 
	






	











 



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14.6.13         Modellschule Berg Fidel - Geist 
Kurzkonzept Primus Modellschule Berg Fidel – Geist 1-10 
Wie soll die angestrebte Schule 1- 10 aussehen? 
D
ie neue Schule ist eine inklusive  Modellschule, vergleichbar mit einer 
Gesamtschule/Sekundarschule, allerdings schon ab Klasse 1. Die Pädagogen dieser Schule 
werden wissenschaftlich begleitet und finanziell und personell unterstützt. 
Alle Schülerinnen und Schüler lernen vom 1. Schuljahr bis zu ihrem bestmöglichen 
Schulabschluss in einer Schule.  
Die neue Schule ermöglicht jedem Erfolge. Sitzenbleiben ist ausgeschlossen. Bis zum 8. 
Schuljahr gibt es keine Noten-, sondern Berichtszeugnisse.  
Die neue Schule ist eine Teamschule. Jede Klasse wird von einem Team von Lehrern, 
Sonderpädagogen und sozialpädagogischen Fachkräften geführt und unterrichtet. 
Praktikanten sind direkt in die Unterrichtsarbeit einbezogen. Einzelunterricht oder 
Anleitungen in Kleinstgruppen gehören zum Konzept der individuellen Förderung. 
Die neue Schule ist eine gebundene, rhythmisierte Ganztagsschule. Die Schülerinnen und 
Schüler  bleiben an 3 Tagen bis nachmittags in der Schule. An den zwei übrigen Tagen 
werden u.a. freiwillige Arbeitsgemeinschaften angeboten.  
Die neue Schule ist altersgemischt. In jeder Klasse sind Schülerinnen und Schüler verschiedener 
Jahrgänge:  
 
Jahrgang 1 – 3 Grundstufe (seit 2002 bewährt in der Grundschule Berg Fidel) 
Jahrgang 4 -6   Eingangsstufe 
Jahrgang 7-9   Stufe der vielen Lernorte 
Jahrgang 10,  Schulabschlussstufe 
Jedes Jahr sollen bis 75 Schulanfänger in Berg Fidel aufgenommen werden, die bis zum 
Schulabschluss in der Schule bleiben wollen. In jeder Klasse lernen etwa 4-6 Schülerinnen und 
Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen aller Art. Die Schule ist eine inklusive 
Angebotsschule. Allen
 Kindern des nahen Umfeldes ist die Aufnahme garantiert.  
 
Tagesablauf in der inklusiven Pilotschule  
Zeit 
Gruppe 
Tagesstruktur in allen Klassen prinzipiell ähnlich 
 
7.00 - 8.00      
Uhr 
Frühstück in der Schule als Angebot für alle 
8.00-9.30 Uhr 
 
Freies Arbeiten  
in Klasse oder 
Lernbüros bzw. 
Ateliers / 
Nebenräumen 
 
Individuelle Arbeit in den Kernbereichen: 
Mathe, Deutsch, Englisch bzw. einer zweiten 
Fremdsprache. Basaler Schriftspracherwerb wird 
gesichert. Trainieren, erarbeiten, vertiefen unter 
individueller Anleitung / Lernberatung / Coaching 
9.30-10.15 
Uhr 
Pause für alle gleichzeitig 
10.15-11.00 
Uhr 
Lern-Coaching 
 
Reflexion über das eigene Lernen, besonders während 
des freien Arbeitens; Ermutigung und 
Problemlösungen im Gruppengespräch („Lern-
Klassenrat“) oder in der Selbstreflexion 
(Lerntagebuch) 
Anlage 5

Projekte über ca. 6 
Wochen in der eigenen 
Klasse 
 
Freie Forscher Clubs (FFC), 
Projektarbeit in Kleingruppen 
zu Schlüsselproblemen 
 
11-13 Uhr 
abwechselnd 
Projekt – Kurs 
- Projekt – 
Kurs – usw. 
 
und 
regelmäßiger 
Unterricht 
 
und flexible 
Pausen 
Intensivkurse, über 
ca. 2 Wochen, klassen-
übergreifend 
In gelenkter Form in festen 
Gruppen zu Themen wie: 
 English Conversation, Physik, 
Geschichte, Erweiterung der 
Grundlagen 
 
Regelmäßige 
Unterrichtsstunden 
in:  
 
z.B.  
Musik 
Kunst 
Sport 
Fremdsprache  
Bücherei, 
u.a. 
 
Zwischen 
13.00 und 
14.30 Uhr 
 
Mittag in der eigenen Klasse oder der Mensa 
und Pause für alle 
14.30-15.45 
Uhr 
 
Werkstatt 
Jg. 1-3  in der 
Klassengemeinschaft 
im eigenen Raum bzw. 
Gelände 
 
Jg. 4 - 10 
klassen-übergreifend 
in Ateliers, Fach- und 
Nebenräumen. 
Wechselnd je 
Halbjahr, 2 
Werkstätten pro 
Woche 
 
Eigene Fähigkeiten und 
Interessen kennen lernen und 
vertiefen in den von 
Lehrkräften, Experten oder 
älteren Schülern angebotenen 
Bereichen: 
-Musik 
-Bewegung 
-Forschung, Technik, Natur 
(z.B. Wald) 
-Kunst, Darstellung 
-Gesellschaft, Kultur  
- Fremdsprachen 
Auch Schülerfirmen 
 
Zweimal pro Woche: 
Aktivitäten in 
Klassengemeinschaft: 
z.B.   
Schwimmen, Wald, 
Jugendclub,  
Aktion nach Wahl 
u.a. 
 
15.45-16 Uhr 
 
Tagesabschluss-Runde 
 
Tagesrückblick in den Werkstattgruppen 
 
Ab 16 Uhr Freiwillige Angebote, 
Ateliers 
Besonderen Neigungen nachgehen, Hobbys pflegen, 
Beratungen nutzen: 
In Kooperation mit örtlichen Sportvereinen, Musik- 
und Kunstschulen,  Zirkuskünstlern, Theater- und 
Musikgruppen, Werkstätten, Medienexperten, 
Beratungsstellen, Arbeitsagenturen, Migranten-
Vereinen, Hochschulen, Volkshochschulen und mit 
dem  Stadtteilzentrum  
abends Kultur- und 
Fortbildungsangebote 
besonders für ältere 
Jugendliche und 
Erwachsene 
Theater- und Musikauftritte, Lesungen,  
Vorträge und Diskussionsabende, Ausstellungen. 
Freizeittreff, Café und Restaurant 
 
Anlage 5

Jahresstruktur der Stufe der vielen Lernorte: 7 - 9 
 
Mehrere Wochen im Schuljahr ist kein üblicher Unterricht in der Schule. Vier Schwerpunkte sind 
f
ür jeden jungen Menschen in jedem Jahr vorgesehen: 
 
Herausforderungenz.B. Theaterwochen, 
Radtour, Kanutour, Wanderungen, 
Alpenüberquerung, Arbeiten auf dem 
Bauernhof, auf einer Berghütte, 
Renovierung eines Schullandheimes, Leben 
in fremder Familie mit Schulbesuch, 
Auslandsreise.3-4 Wochen 
Die Herausforderungen orientieren sich  in 
ihrer didaktischen Ausgestaltung an den zu 
lösenden Schlüsselproblemen. Schüler 
wählen sich die passenden 
Herausforderungen aus einem Angebot aus, 
mit schriftlicher Bewerbung und 
Begründung. Eine Jury aus Schülern, Eltern, 
Lehrern stellt Gruppen zusammen. Die 
Leitung übernimmt ein Erwachsener 
(Mitarbeiterin oder Mitarbeiter oder 
externer Experte) oder ein älterer 
Schüler.Sich bewähren, Verantwortung 
übernehmen, an die Grenzen gehen, 
Gemeinschaft erfahren, Perspektiven 
wechseln. 
Wissen und Können unter Beweis 
stellen.4 Wochen 
Freie Forscher Clubs (FFC) intensiv: alleine 
oder in Kleingruppe: Arbeiten an selbst 
gestellten Aufgaben, woran sie zeigen 
können, was sie gut können. Selbstreflexion 
in Logbuch. Seminararbeit, Präsentation 
Berufs- und Sozialpraktika2-6 Wochen Arbeitswelt kennen lernen 
Pädagogisches Langzeitpraktikum in der 
Grundstufe (Jg. 1-3) oder in der Kita als 
Schul- oder Kita-Assistent bzw. 
Sportassistent einem Team und einer Klasse 
oder Gruppe zugeordnet.Einmal pro 
Woche über mindestens 6 Monate. 
Praktikanten erfahren, dass sie gebraucht 
werden und ihre schulischen Fähigkeiten 
z.B.  in Rechtschreibung, Mathematik oder 
FFC bereits nützlich sind. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 5

Stundentafel, Fächerkanon, Lernbereiche und Unterrichtsorganisation 
Die Stundentafel der Modellschule Berg Fidel - Geist orientiert sich an den Stundentafeln der 
G
rundschule und der Sekundarschule in NRW. Die Fächer der Stundentafel sind folgenden 
Lernbereichen zugeordnet und mit der gesamt vorgesehenen Wochenstundenzahl versehen: 
Dabei gibt es folgende Besonderheiten in den Jahrgängen 5-10: 
Basiswissen: Deutsch, Mathematik, Englisch (10-11) 
Mensch und Umwelt: Bereich Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) (3-4) 
Mensch und Soziales: Bereich Gesellschaftswissenschaften und Ethik/Religion (Geschichte, 
Politik, Erdkunde, Religion und Ethik) (5) 
Mensch und Verständigung: Fremdsprachen und Deutsch als Zweitsprache (ab 6 3, ab 8 
zusätzlich 3) 
Mensch und Ausdruck: Kunst, Musik und Deutsch (3) 
Mensch in Bewegung: Sport (mit Grundwissen Biologie) (4) 
Mensch und Arbeit: Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft), WPU (4-5) 
 
zusätzlich: 
Mensch und Verantwortung (1) (s. dazu Erläuterungen zum Fächerkanon) 
Mensch und Herausforderung (2-4) (s. dazu Erläuterungen zum Fächerkanon) 
Mensch und Wissen (2-4) (s. dazu Erläuterungen zum Fächerkanon) 
 
 
Besondere Schwerpunkte der Schule 
Die Schule wird sukzessive Schwerpunkte in den Bereichen Pädagogik, Soziales, Sport und 
N
aturwissenschaft/Technik (Ökologie) aufbauen. Für alle Bereiche ist die intensive 
Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern bereits angebahnt und wird 
zunehmend ausgebaut und evaluiert. 
 
Unterrichtsorganisation 
Der Unterricht ist im Wesentlichen fächerübergreifend organisiert und orientiert sich an den 
R
ichtlinien und Lehrplänen für die jeweiligen Schulformen.  
 
Freie Arbeit 
Die Basisfächer Deutsch, Mathematik und Englisch bilden den Kernbereich und werden im 
e
rsten Band am Morgen unterrichtet, der sogenannten „Freien Arbeit“. Der Unterricht besteht aus 
Kursen (Einführung in die Thematik/Lehrperson konzentriert) und selbstständiger Arbeit. Der 
individuellen Förderung der heterogenen Lerngruppe wird hier durch die Unterrichtsorganisation 
der selbstständigen Arbeit, betreut durch das Klassenteam (siehe Unterrichtspersonal), Rechnung 
getragen. Kompetenzorientierung, selbstgesteuertes Lernen sowie ein hohes Maß an 
Individualisierung bilden hier die Grundlage. 
 
Projektunterricht 
In den Lernbereichen Me
 nsch und Umwelt und Mensch und Soziales wird fächerübergreifend 
gearbeitet. Das Fach Religion/Ethik wird (bei Einbeziehung der dafür vorgesehenen Stundenzahl) 
in den Lernbereich Mensch und Soziales integriert. In der Eingangsstufe tritt zu den 
Lernbereichen Mensch und Umwelt und Mensch und Soziales noch der Bereich Mensch und 
Verständigung hinzu. Es werden über das Basiswissen Englisch noch Vertiefungskurse 
angeboten. 
Anlage 5

Der Projektunterricht findet in den Jahrgängen 1 - 6 im Klassenverband, in den Jahrgangsstufen 7 
– 10 klassenübergreifend statt. In Jährgängen 1-6 wird der Projektunterricht durch das 
Klassenteam vorbereitet und erteilt. Der Projektunterricht in der 7-10 wird durch Fachlehrer und 
das Klassenteam vorbereitet und erteilt. 
Projekte in Klasse 1 – 6 sind für 4 bis 6 Wochen angesetzt. Unter der Berücksichtigung weiterer 
in Schuljahr angesetzter Projekte, Kurse und Veranstaltungen werden demnach ca 5  Projekte 
stattfinden können. In den Klassen 7 bis 10 umfassen die Projekte 8 bis 10 Wochen. Die Schüler 
wählen ihre Projekte und bilden ihr Profil heraus. 
In der Eingangsstufe sorgt das Klassenteam in Absprache mit der Schulleitung dafür, dass durch 
die Projekte die Inhalte des Lehrplans abgedeckt werden. In der Jahrgangsstufe 4 bis 6 wird im 
Drehtürmodell gearbeitet, so dass die Fachlehrer der Bereiche Mensch und Umwelt und Mensch 
und Soziales ihre Projekte in allen neun Klassen nacheinander anbieten können. Die Projekte und 
die Abstimmung der Lerninhalte untereinander und mit den Lehrplänen und Richtlinien erfolgt in 
gemeinsamen Fachkonferenzen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden die Projekte, sowie auch 
die Werkstätten und Ateliers offen angeboten und jeder Schüler erhält zum Abschluss des 
Schuljahres eine Schullaufbahnberatung, bei der er mit Hilfe seines Klassenlehrerteams die 
notwendigen Fachbereiche abdeckt, aber auch seinen Neigungen nachgehen kann. Hier setzt die 
Spezialisierung in einem der Schwerpunktbereiche der Schule ein (Pädagogik, Soziales, 
Naturwissenschaft/Technik, Ökologie, Sport).  
 
 
 
Werkstatt/Atelier 
Der Werkstatt/Atelier-Lernbereich ist im dritten und vierten Band des Tages angesiedelt. 
W
erkstatt/Atelier ist ein festes Angebotsband, das alle hier angesiedelten Fächer und deren 
Inhalte abdeckt. 
 
Im Bereich Mensch und Ausdruck werden die Fächer Kunst und Musik zusammengefasst. Hier 
wird zusätzlich aus den Ergänzungsstunden eine Stunde für die Förderung im Fach Deutsch 
integriert, die für den künstlerisch-expressiven Teil des Faches verwendet werden soll 
(Lyrikwerkstatt, Theaterwerkstatt etc.)  
Der Lernbereich Mensch und Bewegung entspricht dem Fach Sport, widmet sich aber zusätzlich 
Teilen des Bereichs Biologie und der Gesundheitserziehung. Er wird sowohl im Kernbereich wie 
auch im speziellen Schwerpunktbereich angeboten. Der Schwerpunktbereich wird mit einer 
höheren Wochenstundenzahl ausgestattet. Zusätzlich wird über intensive Zusammenarbeit mit 
den Vereinen vor Ort die Förderung im sportlichen Bereich gestaltet.  
Der Lernbereich Mensch und Verständigung umfasst die Erste, Zweite und Dritte Fremdsprache, 
Deutsch als Zweitsprache und die Herkunftssprache. Ab der ersten Klasse wird das Fach 
Englisch als Erste Fremdsprache unterrichtet. 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 5

Gymnasiale Standards  
Ab der Klasse 6 wird Spanisch als zweite Fremdsprache angeboten. SchülerInnen mit 
M
igrationshintergrund können ihre Muttersprache (bei Teilnahme am Herkunftssprachlichen 
Unterricht) als zweite Fremdsprache anerkennen lassen. Sie besuchen statt dem Unterricht in der 
Zweiten Fremdsprache ein Angebot im Bereich Deutsch als Zweitsprache. 
Die SchülerInnen der Klasse 4 und 5 erhalten parallel zum Spanischkurs ihrer Klassenkameraden 
der Klasse 6 entweder ein zusätzliches Angebot im Bereich Englisch oder Deutsch. 
Ab der Klasse 8 wird Niederländisch als dritte Fremdsprache angeboten werden. 
Im Bereich der Fremdsprachen wird eine Kooperation mit den Hochschulen angestrebt. Im 
Rahmen von Praktika können Muttersprachler Englisch/Spanisch/Niederländisch Erfahrungen im 
Bereich Schule sammeln (Studium Lehramt/Soziale Arbeit) und stehen so über einen Zeitraum 
als „AssistantTeachers“  im Fremdsprachenbereich der Schule zur Verfügung. Die  existierende 
Kooperation mit dem Fachbereich Germanistik (Deutsch als Zweitsprache) und Pädagogik 
(Interkulturelle und inklusive Pädagogik und Begabungsförderung) soll weiter ausgebaut werden. 
 
 
 
Kooperationspartner 
Als Kooperationspartner für die gymnasiale Oberstufe ist die Zusammenarbeit mit der 
G
esamtschule Mitte geplant. Eine entsprechende Absichtserklärung liegt vor. Als weiterer 
Kooperationspartner ist das Gymnasium Paulinum – Internationale Schule Münster von Interesse, 
weil hierbei zum einen die Primus-Schüler eine breitere Auswahl an Möglichkeiten in der 
Oberstufe haben und zum anderen die bereits enge Partnerschaft (mit der Geistschule) in 
Projekten (z.B. Theater Cactus, Tanzprojekte, …) erhalten bleibt bzw. ausgebaut wird.  
 
Leistungsbewertung 
Bei der Leistungsbewertung soll bis zum 8. Jahrgang auf Ziffernnoten verzichtet werden. 
S
tattdessen wird es Förderpläne bzw. Berichtszeugnisse geben, die die verschiedenen zu 
erwerbenden Kompetenzen im Lehrplan abbilden. Individuellen Rückmeldungen über den 
Leistungsstand des Schülers auf Grundlage der zu erwartenden Kompetenzen werden 
kontinuierlich gegeben und nachgewiesen. Darüber hinaus werden Portfolios die Arbeit und 
Entwicklung des Schülers dokumentieren.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 5

Struktur der Schulabschluss-Stufe: 10 
 
Neben dem regulären Unterricht in der Klassengemeinschaft in Kern- und Wahlpflichtbereichen 
(
freies Arbeiten, Projekte, Kurse, Werkstätten) sind für die Schülerinnen und Schüler der 
Schulabschluss-Stufe folgende Aktivitäten vorgesehen, die den Übergang in das Berufsleben oder 
in die Oberstufe der Kooperationsschulen vorbereiten: 
 
 
Auslandsaufenthalt als Schulbesuch, als Berufspraktikum, als besondere Lernaufgabe: 
mindestens 2 Monate für alle, als Schüleraustausch 
 
Schulinterne Ausbildung zu Sportübungsleitern, Trainern, pädagogischen Mitarbeitern o.ä. und 
entsprechende Bewährung in der eigenen Schule bei jüngeren Schülern: pädagogische 
Langzeitpraktika als Unterrichtsassistenten, in Begleitung eines Kindes, als Assistenten der 
Schulsozialarbeiter und Sonderpädagogen 
 
Berufs- und Sozialpraktika. Beschäftigungswirksame Pädagogik des Übergangs in das 
Berufsleben. 
 
Personenzentrierte Zukunftsplanung mit Aufbau von Unterstützerkreisen für jeden jungen  
Menschen nach Bedarf. Unterricht ist an den Lebenslagen jedes einzelnen orientiert.  
 
Individuelle Lernberatung in allen Bereichen der Profilbildung, für den eigenen Schulabschluss, 
und für das Juniorstudium. Coaching. Jugendliche können in Teildisziplinen Hochschulseminare 
besuchen.  
 
Individuelle Schullaufbahnberatung über Anforderungen, Zeitpunkt und Form der 
Leistungserbringung und der Schulabschlüsse.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 5

Schulorganisatorische Realisierung 
 
 
Jg. 10 
A
bschlussstufe 
im Gebäude der Geistschule 
3 gebundene 
jahrgangshomogene 
Ganztagsklassen 
3 Klassen a 25 SchülerInnen  
 
inklusiv SchülerInnen mit 
sonderpäd. Förderbedarf 
Jg. 7 – 9 
Stufe der vielen Lernorte 
im Gebäude der Geistschule 
9 gebundene altersgemischte 
Ganztagsklassen 
9 Klassen a 25 SchülerInnen  
ca. 8 Jugendliche pro Jahrgang 
in jeder Klasse 
 
inklusiv SchülerInnen mit 
sonderpäd. Förderbedarf 
Jg. 4 – 6 
Eingangsstufe 
im Gebäude der Geistschule 
9 gebundene altersgemischte  
Ganztagsklassen 
9 Klassen a 25 SchülerInnen  
ca. 8 Kinder pro Jahrgang in 
jeder Klasse 
 
inklusiv SchülerInnen mit 
sonderpäd. Förderbedarf 
Jg. 1 – 3 
Grundstufe 
im Gebäude Berg Fidel 
9 gebundene altersgemischte  
Ganztagsklassen  
9 Klassen a 25 SchülerInnen  
ca. 8 Kinder pro Jahrgang in 
jeder Klasse 
 
davon 4 – 6 Förderkinder (mit 
sonderpäd. Förderbedarf) 
Primusschule  
dreizügig 
SchülerInnen  
Gesamt: < 750 
Jg. 10: max. 75  
Jg. 7 – 9: max: 225 
Jg. 3 – 6: max: 225 
Jg. 1 – 3: max: 225 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 5

Schülerzahlenentwicklung Primus-Modellschulversuch 
Vorgabe: Schulanfängerzahlen 3 Zügig: mindestens 3x18= 54, maximal: 3x25=75 
Spätestens im 3. Aufbaujahr müssen einmal 75 Schulanfänger eingeschult werden.  
Die 9 altersgemischten  Klassen der Grundschule Berg Fidel werden weiter geführt.  
 
 
Geschätzte Schülerzahlen pro Jahrgang in der Primus-Modellschule
 
bis zur endgültigen Genehmigung 2016 
P= Primus-Schüler,  G=Geist-Hauptschüler 
Jahrgang/Schuljahr 2014/15 2015/16 2016/17 
(Primus- 
Modell- 
Genehmigung 
der BR, falls 75 
P) 
 
 
10 Standort Geist G G G  
9Standort Geist G G G  
8Standort Geist G G G  
7Standort Geist G G 54-75 P  
6Standort Geist G 54-75 P 54-75 P  
5Standort Geist 54-75 P 54-75 P 54-75 P  
     
4Standort BF 55 40 30  
3Standort BF 40 30 50-75 P  
2Standort BF 30 50-75 P 50-75 P  
1Standort BF 50-75 P 50-75 P 75 P  
Schüler Standort 
Berg Fidel 
175-200 170-220 205-255  
Klassengröße am 
Standort Berg 
Fidelin 9 Klassen 
(minimal-
maximal) 
20-23 19-25 23-29  
Konsequenzen für 
Standort Berg 
Fidel 
Um 2016 die zu hohe Schülerzahl 29 pro Klasse zu 
vermeiden, müssten in 2 Jahren die 
Schulanfängerzahlen   um zusammen 30 unter dem 
Maximum von 75 bleiben, 
d.h. 2mal würden nur max. 60 Schüler eingeschult. 
 
Klassengröße am 
Standort Berg 
Fidel (minimal-
maximal) 
18-25 
(3 Klassen P) 
18-25 
(6 Klassen P ) 
18-25 
(9 Klassen P) 
 
 
 
 
Anlage 5

Geschätzte Schülerzahlen pro Jahrgang in der Primus-Modellschuleab 2017 
Mit Wechsel  von der Altersmischung 1-4 zur 1-3 am Standort Berg Fidel 
P= Primus-Schüler, G= Geist-Hauptschüler 
 
Jahrgang/Schuljahr/ 
besondere 
Aufgaben 
2017/18 
(Wechsel zur 
Altersmischung  
1-3, letztmalige 
Primus- 
Einschulung  Jg 
5) 
2018/19 
(erste 
Notenzeugnisse, 
letzte Geist-
Hauptschüler) 
2019/20 
(erster 
Schulabschluss, 
ohne Geist-
Hauptschüler) 
 
Endform 
Zukünftig 
10 Standort Geist G G 54-75 P  
9 Standort Geist G 54-75 P 54-75 P  
8 Standort Geist 54-75 P 54-75 P 54-75 P  
7 Standort Geist 54-75 P 54-75 P 54-75 P  
6 Standort Geist 54-75 P 54-75 P 50-75 P  
5 Standort Geist 54-75 P  50-75 P 50-75 P  
4 Standort Geist 50-75 P 50-75 P 75 P  
     
3 Standort BF 50-75 P 75 P 54-75 P  
2 Standort BF 75 P 54-75 P 54-75 P  
1 Standort BF 54-75 P 54-75 P 54-75 P  
Schüler Standort 
Berg Fidel 
179-229 183-233 162-225 162-225 
Klassengröße am 
Standort Berg 
Fidel in 9 Klassen 
(minimal-maximal) 
20-26 20-26 18-25 18-25 
fortlaufend 
Klassengröße am 
Standort Geist in 9 
Klassen (minimal-
maximal) 
18-15 18-25 18-25 18-25 
fortlaufend 
     
 
 
 
 
Anlage 5

Anlage 6 
 
 
 
 
	














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Beschlussvorlage

55057 Zeichen

V/0497/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulversuch PRIMUS - Antrag an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur 
Teilnahme 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
10.07.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt  
 
o die Ergebnisse der Elternumfrage zum Schulversuch PRIMUS  
 
o die Aussagen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Zügigkeit, zum g e-
meinsamen Unterricht der Jahrgänge 4 und 5 sowie der Aufnahmekapazität von Sch ü-
lerinnen und Schülern mit sonderpädagogisc hem Förderbedarf und das auf dieser B a-
sis übera rbeitete Konzept der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule für die 
PRIMUS-Schule, 
 
o die Prüfergebnisse zu den Raumprogrammen der PRIMUS -Schule an den Stan dorten 
der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule, 
 
o die erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Raumbedarfs, 
 
o die Prüfergebnisse zu der erforderlichen Personalausstattung in kommunaler Veran t-
wortung,  
 
o die Schulkonferenzbeschlüsse der Geistschule und der Grundschule Berg Fidel zur 
auslaufenden Auflösung der beiden Schulen ab dem Schuljahr 2014/2015 sowie 
 
o die Prüfergebnisse zu den prognostizierten Auswirkungen der PRIMUS-Schule auf das 
Schulangebot der Grundschulen 
 
 zur Kenntnis. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0497/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4027 
E-Mail: 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0497/2013 
 
2. Der Rat beschließt die Errichtung der Modellschule PRIMUS mi t 3 Zügen an den Stando rten 
der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule zum Schuljahr 2014/2015 und beauftragt 
die Verwaltung, nach Maßgabe der Prüfergebnisse und auf Basis des Schulkonzeptes und 
des dafür vorgesehenen Raumprogramms beim Ministerium für  Schule und Weiterbildung 
des Landes NRW den Antrag zur Teilnahme am Schulversuch PRIMUS fristgerecht einz u-
reichen. Die bei Bewilligung notwendigen befristeten Ausweitungen der Sekretariatsstu nden  
und die Stellenanteile zur Unterstützung der integrativen Lerngruppen am Stan dort der 
Geistschule - 0,5 Stelle S 12 ab 01.08.2014 und ggfs. weitere 0,5 Stelle S 12 ab 01.08.2017 
für eine/n Schulsozialarbeiter/-in werden bereit gestellt.  
 
3. Der Rat beschließt nach § 46 Abs. 3 SchulG NW, für den Fall der Aufnahme  von 5 Schüle-
rinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Eingangsklassen 1 oder 
5 der PRIMUS -Schule, die maximale Schülerzahl dieser Klassen auf 25 Schülerinnen und 
Schüler zu begrenzen. 
 
4. Der Rat folgt dem Wunsch der Grundschule Berg  Fidel, im Rahmen des Schulversuchs ein 
gebundenes Ganztagsangebot in der Primarstufe der PRIMUS -Schule und der Grundsch ule 
Berg Fidel einzurichten und beschließt, die dafür zusätzlich erforderliche 0,5 Stelle EGr. S6 
für eine/n Erzieher/-in ab dem Schulja hr 2014/2015 im Teilergebnisplan 0301 bereit zu ste l-
len sowie die notwendigen Umbaumaßnahmen im Küchenbereich durchführen zu lassen. 
 
5. Der Rat beschließt, über Umbaumaßnahmen, die der barrierefreien Nutzung der Gebä ude 
beider Standorte dienen, erst nach Erreichen der Errichtungsgröße der PRIMUS-Schule und 
eines vorliegenden Gesamtkonzeptes zum inklusiven Schulangebot in Münster zu entsche i-
den. 
 
6. Der Rat beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der PRIMUS -Schule und des Erre ichens 
der Mindestschülerzahl (50) im Anmeldeverfahren der Primarstufe zum Schuljahr 2014/2015 
die auslaufende Auflösung der Grundschule Berg Fidel und vorbehaltlich des Erreichens der 
Mindestschülerzahl (75) für die Sekundarstufe der PRIMUS -Schule die auslaufende Aufl ö-
sung der Geistschule zum Schuljahr 2014/2015. 
 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Änderung des zuletzt am 13.03.2013 geänderten 
Ratsbeschlusses zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Sch ulen“ 
nach dem Anmeldeverfahren für die weiterführend en Schulen zum Schuljahr 2014/2015 zur 
Entscheidung vorzubereiten. 
 
8. Der Rat beauftragt die Verwaltung spätestens zum Schuljahr 2014/2015 ein Konzept zur 
Sprachförderung an den weiterführenden Schulen in Münster und zur Fortführung des Ang e-
botes der ProB-Klasse der Geistschule vorzulegen.

- 3 - 
V/0497/2013 
Kosten: 
 
o Eine Schätzung der Investitionskosten für die Umbaumaßnahmen der ersten drei Schuljahre 
und Bereitstellung entsprechender Mittel muss weiteren Detailplanungen und Beschlüssen 
vorbehalten bleiben. 
 
o Personalkosten 1: Für das Sekretariat der PRIMUS -Schule entstehen Mehrkosten i.H.v. in s-
gesamt 38.850,-€ in den Schuljahren 2014/2015 bis 2017/2018.   
 
Haushaltsjahr Mehrbedarf *)  
2014 7.850,-€ 
2015 16.900,-€ 
2016 10.700,-€ 
2017 3.400,-€ 
2018 - 3.700,-€ 
2019 - 8.206,-€ 
2020 - 28.624,-€ 
 
*) Der Mehrbedarf des Haushaltsjahres setzt sich zusammen aus 7/12 des ausg ehenden 
und 5/12 des beginnenden Schulhalbjahres im Haushaltsjahres. 
 
o Personalkosten 2: Für nichtlehrendes Personal an der PRIMUS -Schule entsteht bei Ei nrich-
tung des gebundenen Ganztags an der Primarstufe der PRIMUS-Schule ein Mehrbedarf von 
0,5 Stellen Erzieherinnen ab Schuljahr 2014/2015. Im Haushaltsjahr 2014 fallen dafür Kosten 
i.H.v. 9.600,-€ an, ab dem Haushaltsjahr 2015 23.020,-€ p.a. 
 
o Personalkosten 3: Zur Unterstützung der integrativen Lerngruppen an der Geistschule en t-
steht ab Schuljahr 2014/2015 ein degressiver Mehrbedarf von 0,3 Stellen bis zum Schuljahr 
2017/2018; insgesamt rd. 20.828, -€. Ab dem Schuljahr 2017/2018 entsteht erneut ein d e-
gressiver Mehrbedarf von 0,3 Stellen bis zum Schuljahr 2019/2020, insgesamt rd. 20.828, -€. 
(Erläuterung Seite 11 ff.) 
 
o Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass abhängig von der Herkunft der künftigen Schülerinnen und 
Schüler (SuS) der PRIMUS -Schule ggf. zusätzliche Schü lerfahrtkosten entstehen können. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Schülerfahrtkostenberechtigten aktuell nicht 
prognostizierbar ist. Die Kosten werden im Haushaltsjahr 2014 aus den laufenden Mittel des 
Teilergebnisplanes 03.02. „Zentrale Lei stungen für Schüler/innen und am Schulleben Bete i-
ligte“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen“ Sachkonto 524000 „Schüler-
beförderungskosten“ finanziert. Für die Folgejahre sind ggf. zusätzliche Mittel bereit zu ste l-
len. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat 2012 den Schulversuch PRIMUS au s-
geschrieben, an dem l andesweit insgesamt 15 Schulen zu den Schuljahren 2013/ 2014 bzw. 
2014/2015 teilnehmen können. Im Rahmen des Schulversuchs entsteht durch d as Aufwachsen 
einer Grundschule oder durch den Zusammenschluss einer Grundschule und einer Schule der 
Sekundarstufe I eine eigene Schulform mit den Jahrgängen 1 bis 10. Ziel des Schulversuchs ist, 
zu klären, „in welcher Weise die Arbeit der Grundschulen in  die der weiterführenden Schulen ei n-
bezogen werden kann und welche Auswirkungen das längere gemeinsame Lernen unter diesen 
besonderen Bedingungen auf das Lernverhalten, die Leistungsentwicklung und das Sozialverha l-
ten der Schülerinnen und Schüler hat.“ (Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Juni 2012).

- 4 - 
V/0497/2013 
Eine Teilnahme an diesem Schulversuch haben zunächst die Wartburgrundschule und die Grun d-
schule Berg Fidel in Kooperation mit der Geistschule angestrebt.  
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/007/2013 „Schulversuch PRIM US / Durchführung einer Elte r-
numfrage“ hat der Rat eine Umsetzung des Konzeptes durch Neubaumaßnahmen ausgeschlo s-
sen. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, die für einen möglichen Antrag zur Teilnahme am 
Schulversuch erforderliche Bedarfsfeststellung du rch eine Elternumfrage nur für das Konzept der 
Grundschule Berg Fidel und der Geistschule durchzuführen. Das Konzept schließt die Nutzung 
beider bestehender Standorte ein und ließ nur Umbaumaßnahmen in geringerem Umfang erke n-
nen.  
 
Die Verwaltung hat mit d ieser Vorlage darauf hingewiesen, dass das Konzept der Schulen hi n-
sichtlich der geplanten Zügigkeit sowie der Trennung der Jahrgänge 4 und 5 auf die beiden Stan d-
orte nicht den Eckpunkten des Schulversuches entspricht. Im Rahmen der im Zusammenhang mit 
der Elternumfrage durchgeführten Informationsveranstaltungen ist zudem deutlich geworden, dass 
der Schulversuch in größerem Maße für Eltern von Interesse war, deren Kinder einen sonderp ä-
dagogischen Förderbedarf haben.  
 
Diese offenen Fragen sind in einem Schre iben der Verwaltung an Frau Ministerin Löhrmann g e-
richtet worden mit der Bitte um eine klärende Beantwortung für die Beratungen des Rates zur Tei l-
nahmebeantragung (Anlage 1). In einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn MR Michaelis vom 
Ministerium für Schule u nd Weiterbildung NRW, Vertretern der Bezirksregierung, den Schulleitu n-
gen und E lternpflegschaftsvorsitzenden der Schulen bzw. deren Vertretern am 23.05.2013 sind 
diese und weitere Detailfragen erörtert und beraten worden (Gesprächsvermerk; Anlage 2). Mit 
Schreiben vom 14. Juni 2013 hat Herr Staatsekretär Hecke namens Frau Ministerin Löhrmann das 
Schreiben der Verwaltung beantwortet (Anlage 3). 
 
 
Zu 1. Kenntnisnahme der Elternumfrage und der Prüfergebnisse 
 
- Ergebnisse der Elternumfrage - 
 
Die vorgeschriebene Elternumfrage zur Feststellung des Bedarfs an d er Modellschule PRIMUS ist 
vom 1. bis 22. März 2013 durchgeführt worden. Den Eltern / Erziehungsberechtigten sind in den 
Sprachen deutsch, englisch, serbisch und arabisch neben dem Anschreiben und dem Frage bogen 
eine Information zum Konzept der PRIMUS -Schule sowie ein Flyer zugeleitet worden. Alle Info r-
mationen waren ebenso auf der Homepage des Amtes für Schule und Weiterbildung zugänglich. In 
dem Zeitraum der Feldphase haben zudem insgesamt 5 öffentliche In formationsveranstaltungen 
stattgefunden. 
Befragt wurden insgesamt 9 .445 Eltern der Einschulungsjahrgänge 2014/ 2015 und 2015/ 2016 
sowie der Übergangsjahrgänge (Wechsel von der Grund - zur weiterführenden Schule) 2014/ 2015 
und 2015/2016.  
Die Ergebnisse der E lternumfrage wurden aus 3 .106 zurückgesandten Fragebögen ermittelt, die 
Rücklaufquote betrug 33,2 . %. Sie ist sowohl nach Geschlecht (47,3  % für Mädchen, 50,2  % für 
Jungen, 2,5 % o. A.) wie auch bezogen auf die einzelnen Schuljahre weitgehend ausgewogen. S o 
verteilten sich die berücksichtigten Antworten für den Einschulungsjahrgang bzw. den Übergang in 
die 5. Klasse des Schuljahres 2014/2015 auf 27,9 % bzw. 22,8 %, für das Schuljahr 2015/2016 auf 
24,3 % (1. Klasse) bzw. 24,6  % (Übergang 5. Klasse) (der Endb ericht steht im vollen Umfang auf 
der Hom epage des Amtes für  Schule und Weiterbildung; http://www.muenster.de/stadt/schulamt 
zur Verfügung. 
 
Dabei machten die teilnehmenden Eltern / Erziehungsberechtigten folgende Angaben:

- 5 - 
V/0497/2013 
Anmeldeabsicht zur 1. Klasse am Standort Berg Fidel 
 
Schuljahr Ganz bestimmt Eher ja Eher nein bestimmt nicht o.A. 
2014/15 50 5,7%* 85 9,7% 277 31,6% 452 51,6% 12 1,4% 
2015/16 49 6,4% 108 14,1% 235 30,7% 359 46,9% 14 1,8% 
*%-Zahlen bemessen sich an den Rückläufen des jeweiligen Jahrgangs 
 
 
Anmeldeabsicht zur 5. Klasse am Standort Geistschule 
 
Schuljahr Ganz bestimmt Eher ja Eher nein bestimmt nicht o.A. 
2014/15 59 8,2%* 128 17,8% 221 30,8% 308 42,9% 2 0,3% 
2015/16 58 7,5% 147 19,0% 239 30,9% 328 42,4% 2 0,3% 
*%-Zahlen bemessen sich an den Rückläufen des jeweiligen Jahrgangs 
 
 
Die in der Elternumfrage bekundete Anmeldeabsicht kann einer tatsächlichen Anme ldung nicht 
gleichgesetzt werden. Sie bedeutet auch keine Verpflichtung für d ie Eltern, die Anmeldung ihrer 
Kinder zur 1. bzw. 5. Klasse entsprechend der Angabe im Fragebogen vorzunehmen. 
 
So sind bei der Anmeldung zur Sekundarschule in Roxel zum Schuljahr 2012/ 2013 von den in der 
Elternumfrage angegebenen Anmeldeabsichten der Kate gorien „Ganz bestimmt“ und „eher ja“ 
lediglich 34,2 % tatsächlich umgesetzt worden. Zwar sind die beiden Schulformen nur bedingt ve r-
gleichbar und ist ihre Erreichbarkeit auf Grund ihrer Lage auch differenziert zu beurteilen. Legt 
man dennoch den in Roxel e rreichten Wert bei den Anmeldeabsichten zur Modellschule PRIMUS 
zugrunde, würden sich folgende Anmeldezahlen ergeben: 
 
Anmeldungen in die 1. Klasse am Standort Berg Fidel: 
Schuljahr 2014/2015: 135 x 34.2 % = 46 Anmeldungen 
Schuljahr 2015/2016: 157 x 34.2 % = 54 Anmeldungen 
 
Anmeldungen in die 5. Klasse am Standort Geistschule: 
Schuljahr 2014/2015: 187 x 34.2 % = 64 Anmeldungen 
Schuljahr 2015/2016: 205 x 34.2 % = 70 Anmeldungen 
 
Aus Sich der Verwaltung ist damit der Bedarf für eine zweizügige PRIMUS -Schule gegeben. Ob 
die im Schulversuch erforderliche 3 -Zügigkeit erreicht werden kann, wird auf Grund der Erkenn t-
nisse zur Sekundarschule Roxel aber eher skeptisch beurteilt. 
Seitens der Bezirksregierung und des Ministeriums werden die vorgelegten Zahlen dagegen a ls 
hinreichend festgestellter Bedarf für eine 3-Zügigkeit gewertet. 
 
 
- Zügigkeit und Mindestgröße; Trennung der Jahrgänge 4 / 5; Schülerinnen und Schüler mit 
pädagogischem Förderbedarf, Schulkonzept - 
 
Wie in der Vorlage zur Elternumfrage (V007/2013) bere its dargestellt, differierte das Konzept der 
beiden Schulen in der Frage der Mindestgröße und Zügigkeit sowie in der gemeinsamen Unterrich-
tung der beiden Jahrgänge 4 und 5 von den Vorgaben des Landes zum Schulversuch. Diese s e-
hen vor, dass eine PRIMUS -Schule mindestens mit 3 Zügen zu führen ist und bei der Nutzung 
zweier Standorte die Jahrgänge 4 und 5 bei horizontaler Teilung (Teilung zwischen Jahrgängen) 
nicht getrennt werden dürfen. Zudem hat sich im Rahmen der von der Verwatung mit den Schulen 
durchgeführten Informationsveranstaltungen gezeigt, dass von Elternseite das Konzept der Sch u-
len für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von besonderem Int e-
resse war.

- 6 - 
V/0497/2013 
Da deshalb nicht auszuschließen ist, dass Anmeldungen in größerer Zahl für Kinder mit sonderpä-
dagogischem Förderbedarf vorgenommen werden, war die Frage der Aufnahmek apazität der 
PRIMUS-Schule für diese Schülerinnen und Schüler zu klären, da das Eckpunktepapier zum 
Schulversuch hierzu keine Festlegungen beinhaltet. 
 
Das Mini sterium hat mehrfach und letztmals im Gespräch am 23.05.2013 (s. Anlage 2, G e-
sprächsvermerk) betont, dass die PRIMUS -Schule auch aus Gründen der Vergleichbarkeit zum 
Regelschulsystem im Grundsatz mit zumindest 3 Zügen zu führen ist. Der im Eckpunktepapier 
beschriebene Ausnahmetatbestand des letzten weiterführenden Schulangebotes am Ort trifft für 
Münster nicht zu. Die geforderte Errichtungsgröße für die 3 -Zügigkeit (je 25 Schülerinnen und 
Schüler in 3 Klassen) muss innerhalb der ersten 3 Jahre in der Primarstufe der Schule mindestens 
einmal erreicht werden. Die Schule hat in den ersten beiden Jahren auch dann Bestand, wenn sie 
mindestens 50 Schülerinnen und Schüler in zwei Klassen der Primarstufe aufnehmen kann. Nach 
dem Erreichen der Errichtungsgröße muss f ür den Bestand der Schule zumindest die Fortfü h-
rungsgröße (mindestens je 18 Schülerinnen und Schüler in 3 Klassen, vgl. Information der BR in 
Abstimmung mit dem MSW, Anlage 4) gegeben sein. Wird in den ersten 3 Jahren die Errichtung s-
größe nicht erreicht, l äuft die Schule ab diesem Zeitpunkt sukzessive aus (Antwortschreiben Herr 
Staatssekretär Hecke, Anlage 3).  
 
Sollte in den Folgejahren die Fortführungsgröße nicht erreicht werden, sind wesentliche Merkmale 
des Schulversuches nicht mehr gegeben. Ob die Schu le dann weiterhin im Schulversuch verbleibt 
oder außerhalb des Schulversuchs weiter au fnahmefähig ist, konnte im gemeinsamen Gespräch 
nicht rechtssicher festgestellt werden. Die Entscheidung unterliegt für diesen Fall einer Einzelfal l-
prüfung. Grundsätzlich aber genießen Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler, die in die PR I-
MUS-Schule aufgenommen wurden, Vertrauensschutz; d.h., die Schülerinnen und Schüler können 
bis zum Abschluss der 10. Klasse in der PRIMUS -Schule verbleiben. Ein Wechsel ist entspr e-
chend der Elternwahlfreiheit jedoch jederzeit möglich. 
Für die parallel aufwachsende Sekundarstufe stellt das Ministerium fest, dass „dafür von Beginn an 
mindestens 75 Anmeldungen aus dem Stadtgebiet Münster vorliegen (müssen).“ (Antwortschre i-
ben Herr Staatssekretär Hecke, Anlage 3) 
 
Für eine Teilnahme am Schulversuch muss demnach eine 3 -Zügigkeit beantragt werden. Für die 
ersten beiden Aufnahmejahre würde eine Aufnahme von 50 Schülerinnen und Schüler in 2 Kla s-
sen der Primarstufe au sreichend sein, für die Sekund arstufe müssen bereits zum Schuljahr 
2014/2015 75 Anmeldungen aus dem Stadtgebiet Münster vorliegen. Die Errichtungsgröße von 75 
Schülerinnen und Schüler in 3 Klassen in der Primarstufe muss spätestens im 3. Aufnahmejahr 
(2016/2017) erreicht werden. Im Ans chluss müssen mindestens 54 Schülerinnen und Schüler in 3 
Klassen als Fortführungsgröße erreicht werden. Für diese Mindestschüler- / Klassenzahlen ist der 
Raumbedarf an beiden Standorten nachzuweisen. 
 
Das Ministerium hat die Möglichkeit einer horizontalen  Teilung der Schule auf zwei Standorte b e-
stätigt. Es hat jedoch bekräftigt, dass auch bei dieser Form der Teilung eine Trennung der Jah r-
gänge 4 und 5 ausgeschlossen ist. Die gemeinsame Unterrichtung der Jahrgänge 4 und 5 ist w e-
sentlicher Ker npunkt des Schu lversuchs zum längeren gemeinsamen Lernen. Diesem Anspruch 
werden auch gemeinsame Schulveranstaltungen wie z. B. Arbeitsgemeinschaften oder Hospitati o-
nen in einzelnen Unterrichtsfeldern bei einer ansonsten strukturellen / organisatorischen Trennung 
der Jah rgänge 4 und 5 nicht ausreichend gerecht. Die Jahrgänge 4 und 5 müssen an einem 
Standort unterrichtet werden. 
 
Die Aufnahmekapazität der PRIMUS -Schule bei Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagog i-
schem Förderbedarf soll sich an den gültigen und zukünftig en (9. SchulRÄG) Vorgaben für allg e-
meine Schulen orientieren. Das Ministerium betont, dass der Schulversuch PRIMUS zwar inklusive 
Unterrichtsmodelle erproben soll, I nklusion aber nicht zu den Kernpunkten des Schulversuchs 
zählt. Die PRIMUS-Schule sei keine inklusive Modellschule. Eine Überforderung der Schule durch 
übermäßige Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem, insbesondere 
zieldifferentem Förderbedarf soll vermieden werden (vgl. Gesprächsvermerk, Anlage 2).

- 7 - 
V/0497/2013 
Die Grundschule Berg Fidel und die Geistschule haben das Konzept zur PRIMUS -Schule entspre-
chend überarbeitet (Kurzkonzept, Anlage 5). Danach umfasst das Konzept der PRIMUS -Schule 
die Jahrgänge 1 - 10. Die horizontale Teilung der jahrgangsübergreifenden Klassen auf die beiden 
Standorte umfasst nunmehr am Standort Berg Fidel die Jahrgänge 1 - 3, am Standort der Geis t-
schule werden die Schülerinnen und Schüler in jahrgangsübergreifenden Klassen der Jahrgänge 4 
- 6 sowie 7 - 9 und der Abschlussjahrgang 10 unterrichtet. Das Konzept der beiden Schulen sah je 
Klasse die Unterrichtung von maximal 4 - 6 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem 
Förderbedarf vor. Das überarbeitete Konzept bestätigt diese maximale Aufnahmekap azität für die 
Eingangsjahrgänge und  orientiert sich bei  der Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit so n-
derpädagogischem Förderbedarf zumindest bis zum Erreichen der Erric htungsgröße auch an den 
Möglichkeiten des vorhandenen Gebäudebestandes. (s. Beschlusspunkt 5) 
 
Das Konzept der PRIMUS -Schule sieht über das  Gebot der Eckpunkte des Landes hinaus vor, 
auch die Primarstufe im gebundenen Ganztag zu führen. Da die Eingangsjahrgänge der PRIMUS -
Schule in die bestehenden jahrgangsübergreifenden Klassen der Grundschule Berg Fidel integriert 
werden sollen, hat das Min isterium zu den Möglichkeiten des Ganztagsangebotes erklärt, dass 
„die Organisation der zukünftigen PRIMUS -Schule als Schule mit gebundenem Ganztag (…) bei 
Sicherstellung der Finanzierung der hierfür notwendigen zusätzlichen Stellenanteile durch die 
Stadt Münster als Schulträger grundsätzlich möglich (ist). Die Zustimmung zum Ganztagskonzept 
der PRIMUS-Schule obliegt gemäß Ziffer 4.2 des Ganztagserlasses der Bezirksregierung Mün s-
ter.“ (Antwortschreiben Herr Staatssekretär Hecke, Anlage 3)  
Die von der Stadt Münster im Rahmen des gebundenen Ganztags in der Primarstufe als freiwillige 
Leistung bereit zu stellende 0,5 Stelle EGr S 6 Erzieher/ -in wird analog den Personalressourcen je 
Gruppe im offenen Ganztag finanziert (vgl. Ratsbeschluss zur Vorlage V0274/2010  „Umwandlung 
4. Halbtagszug Wartburggrundschule“). 
 
- Raumprogramm der PRIMUS -Schule an den Standorten der Grundschule Berg Fidel und 
der Hauptschule Geist und erforderliche / gewünschte Umbaumaßnahmen - 
 
Das Konzept für die PRIMUS-Schule sieht vor, die Jahrgänge 1 - 3 am Standort Berg Fidel zu u n-
terrichten. Bei der geforderten Mindestzügigkeit von 3 Klassen sind demnach Unte rrichts- und 
Mehrzweckräume für 9 Klassen bereit zu stellen. Dies entspricht der aktuellen Klassenzahl der 
Grundschule Berg Fidel. Der  Unterricht wird jahrgangsübergreifend organisiert. Es ist in Absti m-
mung mit der Bezirksregierung vorgesehen, die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler der 
PRIMUS-Schule in die bestehenden jahrgangsübergreifenden Klassen der Grundschule Berg Fidel 
aufzunehmen. Der Verlauf der Entwicklung der auslaufenden Grundschule Berg Fidel und der 
aufwachsenden Primarstufe der PRIMUS-Schule ist dem Konzept (Anlage 5) zu entnehmen. Zum 
Ende des Schuljahres 2016/2017 werden der letzte Jahrgang 4 der Grundschule Berg Fide l als 
Jahrgang 5 sowie der im Schuljahr 2017/2018 erste Jahrgang 4 der PRIMUS -Schule den Standort 
wechseln, so dass ab diesem Schuljahr nur noch die Jah rgänge 1 - 3 der PRIMUS -Schule in 9 
Klassen am Standort Berg Fidel unterrichtet werden. 
Den 9 Klassen st ehen ausreichender Unterrichtsraum, Mehrzweckräume und zusätzlicher Diff e-
renzierungsraum zur Verfügung.  
 
Der Schulleiter der Grundschule Berg Fidel hat mit mail vom 13.06.2013 für die Grundschule Berg 
Fidel erklärt, dass Konzept der PRIMUS -Schule nach der  Vorgabe des Rates ohne Neubauma ß-
nahmen umzusetzen (Anlage 6). 
 
Bis zum Erreichen der Errichtungsgröße spätestens zum Schuljahr 2016/ 2017 sind Umbauma ß-
nahmen in folgenden Umfang erforderlich:

- 8 - 
V/0497/2013 
Bei Erreichen der Mindestschülerzahl von 50 Anmeldungen im Schu ljahr 2014/2015 sind im Kla s-
sentrakt I / Erdgeschoss in den bestehenden Klassenräumen 2 und 3 Raumtrennungen vorz u-
nehmen, um für die Klasse einen Differenzierungsbereich zu schaffen. Sollte zu diesem Schuljahr 
die Errichtungsgröße von 3 Klassen erreicht werden, muss zu gleichem Zweck im Klassentrakt II / 
Erdgeschoss eine Raumtrennung in dem bestehenden Klasse nraum vorgenommen werden. Für 
das Anmeldejahr 2015/ 2016 müssten bei entsprechenden Anmeldezahlen vergleichbare Umba u-
maßnahmen im Obergeschoss der Klassentrakte durchgeführt werden. 
 
Da die PRIMUS-Schule auch im Primarbereich im Verbund mit der Grundschule Berg Fidel im g e-
bundenen Ganztag arbeiten will, ist ein Ausbau der Küchenkapazitäten erforderlich. 
 
Die erforderlichen Umbaumaßnahmen am Standort der Grundschule Berg Fidel stellen sich insge-
samt wie folgt dar:  
 
GS Berg Fidel 
 
Gebäudetrakt Anzahl  
Räume 
 
geplante 
Nutzung  
Gewünschte Maßnahmen 
Pavillon 4 2 Ganztagsklassen Keine Änderung 
Klassentrakt 2 4 2 Ganztagsklassen Keine Änderung 
Evtl. später Abt rennung von 
Gruppenräumen von den 2 
übergroßen Klassenräumen 
 1 Küche Umbau/ Erw. der Einrichtung 
 1 Forscherwerkstatt Keine Änderung 
Klassentrakt 1 5 4 Ganztagsklassen 
(derzeit 4 Halbtags -
Klassen) 
Abtrennung von Gruppenrä u-
men in 3 übergroßen Klasse n-
räumen 
 1 Spiel-Raum GT? 
(derzeit Lernstudio) 
 
   Einbau (Lasten-)Aufzug *  
   Sanierung WC`s bzw. Umbau in 
Förderraum 
Aulagebäude 1 Aula Keine Änderung 
 1 Ganztagsklasse 
(derzeit Halbtagsk.) 
Durchbruch/ Verbindung zum 
benachbarten Englischraum 
 1 Spiel-Raum GT 
(derzeit EnglischR) 
Herrichtung als GT-Raum 
 1 MZ/ Bunte Welt Keine Änderung 
Verwaltungstrakt  Verwaltung Keine Änderung 
 
* s. Beschlusspunkt 5 
 
Kosten für die Umbaumaßnahmen wurden bisher nicht ermittelt. Dies muss im Zuge der weiteren 
Umsetzung erfolgen. Neben den Umbaumaßnahmen sind auf Grund steigender Schülerzahlen 
zusätzliches bzw. neues Mobiliar und Lehrmittel erforderlich. 
 
Am Standort der Geistschule können bei Genehmigung der PRIMUS -Schule erstmals ab dem 
Schuljahr 2014/ 2015 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I der PRIMUS -Schule aufg e-
nommen werden. Der Verlauf des Auslaufens der Geistschule und des Aufwachsens der Seku n-
darstufe der PRIMUS -Schule sind der Anlage 5 zu entnehmen. In der En dstufe der PRIMUS -
Schule (2019/ 2020 bei par allelem Aufwachsen der Primar - und Sekundarstufe; 2023/ 2024 bei 
Aufwachsen aus der Primarstufe) sind nach Maßgabe der vorgegebenen Zügigkeit insgesamt 21 
Klassen der Jahrgänge 4 - 10 am Standort zu unterrichten.

- 9 - 
V/0497/2013 
Der dafür erforderliche Raumbedarf an allg emeinen Unterrichtsräumen, kleineren Differenzi e-
rungsräumen sowie dem Curriculum der Gesamtschule entsprechenden Fachräumen ist im G e-
bäudebestand der Geistschule weitergehen vorhanden.  
 
Bis zum Erreichen der Errichtungsgröße der PRIMUS-Schule sind bei Erreichen der Mindestgröße 
im Schuljahr 2014/2015 folgende Umbaumaßnahmen erforderlich: 
 
Das Raumkonzept am Standort der Geistschule sieht vor, die jahrgangsübergreifenden Klassen 
der Stufe 4 - 6 bei voller Zügigkeit mit 9 Klassen in den Räumen des 1. OG des Altbaus zu unter-
richten. Sofern im Schuljahr 2014/2015 Anmeldungen für eine 3-Zügigkeit vorliegen, wären für drei 
der bestehenden Klassenräume Umbaumaßnahmen an den Trennu ngen zu den bestehenden 
Nebenräumen (bisher als Garderobenräume genutzte Flächen) vorzunehmen. Parallel müssen die 
entsprechenden Garderoben verlagert werden. Diese Maßnahmen müssten bei voller Ausnutzung 
der Zügigkeit auch in den Folgejahren bis 2016/2017 für jeweils drei weitere Klassenräume erfo l-
gen. 
 
Ebenfalls zum Schuljahr 2014/ 2015 ist, sofern erforderlich, vorgesehen, die Einrichtung eines B ü-
ros für die Schulleitung der PRIMUS -Schule im jetzigen Elternsprechzimmer im Erdgeschoss des 
Altbaus. Sekretariat und Lehrerzimmer sollen sowohl für die Geistschule als auch für die PRIMUS -
Schule genutzt werden. 
 
Insgesamt stellen sich die erforderlichen Umbaumaßnahmen am Standort der Geistschule bis zum 
vollständigen Aufwachsen der Sekundarstufe der PRIMUS-Schule wie folgt dar: 
 
Geistschule 
 
o Umbau der den Klassenräumen zugeordneten Garderobenräume zu Gruppenräumen (damit 
einhergehend Verlagerung der Garderoben)  
 
o Umbau von 2 Kursräumen im 1. OG zu einem Klassenraum mit angrenzendem kleinen Ne-
benraum  
 
o Teilung eines übergroßen Klassenraumes im 1. OG in Klassen- und Nebenraum 
 
o Umgestaltung eines Informatikraumes in einen Klassenraum 
 
o Umbau von kleineren Räumen im 2. OG zur Schaffung eines Religionsraumes oder eines 
Chemieraumes 
 
o Einrichtung eines Büros für die Schulleitung im jetzigen Elternsprechzimmer im EG (Sekreta-
riat und Lehrerzimmer sollen gemeinsam genutzt werden) 
 
o Umnutzung bestehender Büroräume, sofern weitere Funktionsstellen besetzt werden (Räu-
me noch nicht festgelegt) 
 
o Ausweitung des Küchenbereiches und des Speiseraumes (evtl. unter Einbeziehung der Au-
la) 
 
Kosten für die Umbaumaßnahmen wur den bisher nicht ermittelt. Dies muss im Zuge der weiteren 
Umsetzung erfolgen.  
 
Hinsichtlich der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderb e-
darf, insbesondere im Bereich körperlich -motorische Entwicklung (KM), ist das Gebäude d er 
Geistschule in seinem jetzigen Zustand nicht nutzbar. Schülerinnen und Schüler, die gehbehindert 
und auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, können die beiden Gebäudeteile (Alt - und Neubau) nicht 
ohne fremde Hilfe betreten. Alle Zugänge der Gebäude sind nur über Treppen mit teils erheblichen 
Höhenunterschieden (bis ca. 2m) zu erreichen.

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V/0497/2013 
Die Höhenunterschiede zwischen den Gebäudeteilen müssen im Innern über Treppen überwu n-
den werden, Aufzüge gibt es weder im Altgebäude, noch im Neubau. Eine Organisation des Unter-
richts für solche Schülerinnen und Schüler in nur einem Gebäudeteil ist auf Grund der Lage der 
Fachräume nicht zu bewerkstelligen; d. h. beide Gebäudeteile für sich wie auch zueinander müs s-
ten barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Dies ist nur mit erheblichem Aufwand (Aufzug zw i-
schen und Verbindung der beiden Gebäudeteile) umsetzbar, der im Detail noch zu ermitteln ist. 
 
Auch das Gebäude der Grundschule Berg Fidel ist nicht komplett barrierefrei erreichbar, da einige 
Räume im Obergeschoss liegen und keine Aufzüge vorhanden sind. 
 
Da Inklusion nicht zum Kernbereich des Schulversuchs PRIMUS gehört, sind die vorhandenen 
räumlichen Rahmenbedingungen wesentliches Entscheidungskriterium für die Aufnahme von 
Schülerinnen und Sch ülern mit sonderpädagogis chem Förderbedarf. Es besteht deshalb keine 
Verpflichtung des Schulträgers, das Gebäude auf den sonderpädagogischen Förderbedarf KM 
auszurichten. Die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen beider Standorte der PRIMUS -Schule 
sind Grundlage gleichermaßen für di e Aufnahme in die Primarstufe am Standort Berg Fidel wie in 
die Sekundarstufe am Standort der Geistschule. 
 
 
- Erforderlichen Personalausstattung in kommunaler Verantwortung - 
 
Für die aufwachsende PRIMUS -Schule sind Sekretariatsstunden zur Verfügung zu st ellen sowie 
auf Grund bestehender Ratsbeschlüsse Personalressourcen für das Ganztagsangebot und den 
gemeinsamen Unterricht. 
Dem ist der sich reduzierende Personalaufwand für die auslaufende Geistschule und die ausla u-
fende Grundschule Berg Fidel gegenüber zu stellen. 
 
 
- Sekretariat - 
 
Die Zuweisung von Sekretariatsstunden richtet sich grundsätzlich nach der Schülerzahl der jewe i-
ligen Schule. Zudem werden Sekretariatsstunden für Ganztagsschule und Schulen mit besond e-
rem sozialem Umfeld bereit gestellt. 
Die Berechnungsmodalitäten für die Sekretärinnenstunden für Ganztagsschulen sind durch Org a-
nisationsverfügung OB 10010021 vom 26.07.2010 neu festgelegt worden. Demnach werden ab 
01.02.2011 Schulen im gebundenen und erweiterten Ganztag pauschal 5 Wochenstunden für Sek-
retariatstätigkeit pauschal zugewiesen. Der Stundenzuschlag ist bei zukünftig einzurichtenden 
Ganztagsschulen je nach Au sbaustufe gestaffelt zur Verfügung zu stellen. Ausgeklammert von 
dieser Verfügung blieben die Schulen mit Ganztag in Angebotsform (Grundschule Berg Fidel). 
Ihnen wurde eine wöchentliche Pauschale von 8 Stunden zugewiesen. 
Der Grundschule Berg Fidel stehen im Schuljahr 2012/ 2013 insgesamt 26 Wochenstunden Sekre-
tariat zur Verfügung. 
 
Ausgehend vom Start der PRIMUS -Schule im Schuljahr 2 014/2015 und der beginnenden ausla u-
fenden Auflösung der Grundschule Berg Fidel ergibt sich im Saldo ein vom Schuljahr 2014/15 bis 
zum Schuljahr 2017/18 abnehmender Mehrbedarf von insgesamt rd. 25.950,-€ 
 
Schuljahr Sekretariatsstd. GS Berg 
Fidel 
Sekretariatsstd. 
PRIMUS-Schule 
Mehrbedarf 
Pers.Kosten  
2014/2015 23 12 10.650,-€ 
2015/2016 17 17 9.400,-€ 
2016/2017 10 21 5.900,-€ 
2017/2018 0 25 0,-€ 
Insgesamt   25.950,-€

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Die Geistschule verfügt aktuell  über 42 Wochenstunden,  die sich aus der Schülerzahl (30  Std.), 
dem Ganztag (8 Std.) und der Organisation der Sprachförderklassen (4 Std.) ergeben. Bei der 
Neuberechnung der Sekretariatsstunden für die auslaufende Geistschule und die aufwachsende 
Sekundarstufe I der PRIMUS-Schule können die pauschalen Stunden für die Sprachförderklassen 
nicht mehr berücksichtigt werden, da die Sprachförderung (s. Beschlusspunkt 8) neu organisiert 
werden wird. 
 
Schuljahr Sekretariatsstd.  
Geistschule 
Sekretariatsstd. 
PRIMUS-Schule 
Mehrbedarf 
Pers.Kosten  
2014/2015 35 14 8.200,-€ 
2015/2016 29 17 4.700,-€ 
2016/2017 21 21 0,-€ 
2017/2018 15 24 0,-€ 
2018/2019 12 29 0,-€ 
Insgesamt   12.900,-€ 
 
 
Sofern die aufwachsende PRIMUS-Schule zukünftig kein Sprachförderangebot hat, so das zusätz-
liche Sekretariatsstunden dafür nicht anfallen, beläuft sich der Mehraufwand am Standort der 
Geistschule für Sekretariatsstunden in den Schu ljahren 2014/2015 und 2015/2016 auf insgesamt 
12.900,-€ 
 
- Nicht-lehrendes pädagogisches Personal - 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt der Grund schule Berg Fidel und der Geistschule für 
nicht-lehrende pädagogische Aufgaben zusätzliche Personalressourcen bereit. So stehen der 
Grundschule Berg Fidel zurzeit insgesamt 2,0 Stellen Erzieherinnen für den Ganztag (0,5 Stelle je 
gebundenen Ganztagsklasse) und 2,0 Stellen Schulsozialarbeit zur Verfügung.  
Daneben sind der Schule befristet 0,5 Stellen aus BuT (Amt 51) und 28 Wochenstunden Schulso-
zialarbeit des Landes zugeordnet. 
 
Unter der Voraussetzung der Einrichtung des gebundenen Ganztags in der Primarst ufe der PR I-
MUS-Schule und an der Grundschule Berg Fidel sind statt der bisher 4 Klassen ab dem Schu ljahr 
2014/2015 dann 9 Klassen im gebundenen Ganztag. Der Personalbedarf und nach den aktuell 
gültigen Regelungen auch der Anspruch (vgl. Ratsbeschluss zur V orlage V/0274/2010 „Umwand-
lung 4. Halbtagszug Wartburg -Grundschule in gebundenen Ganztag“) erhöht sich damit von 2,0 
auf 4,5 Stellen Erzieherinnen für den Ganztag. Die bereits vorhandene 1,0 Stelle für den Gemei n-
samen Unterricht (GU) von Schüleri nnen und S chülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
sowie eine weitere Stelle Schulsozia larbeit können vergleichbar der Wartburggrundschule für den 
gebundenen Ganztag kompensatorisch eingebunden werden. Demnach wäre eine zusätzliche 0,5 
Stelle ErzieherIn im Rahmen des gebundenen Ganztags bereit zu stellen. 
 
An der Geistsschule ist zurzeit von Seiten des Amtes für Schule und Weiterbildung 1,0 Stelle für 
Schulsozialarbeit eingerichtet. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellt darüber hinaus 
19,5 Std. Juge ndhilfe an Schulen, 0,7 Stelle Jugendhilfe Schulmüdigkeit EB Süd (ProB -Klasse), 
0,3 Stelle Jugendhilfe UVAS Diakonie sowie zwei 0,25 Stellen Schulsozialarbeit / BuT, (GGUA und 
Diakonie) zur Verfügung. 
 
Mit der Aufnahme von Schülerinnen und Schüler n in die Sekundarstufe der PRIMUS-Schule wer-
den in den Klassen am Standort der Geistschule integrative Lerngruppen gebildet. Integrative 
Lerngruppen werden bisher durch eine halbe Stelle Sozialpädagogik für die integrativen Lerngru p-
pen der Jahrgänge 5 - 7 und eine weitere halbe Stelle für die integrativen Lerngruppen der Jah r-
gänge 8 - 10 kommunal unterstützt.

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V/0497/2013 
Demnach müsste zum Schuljahr 2014/ 2015 bei Aufnahme des Unte rrichts der Sekundarstufe und 
Bildung einer oder mehrerer integrativer Lerngruppen 0,5 Stelle Sch ulsozialarbeit und zum Schu l-
jahr 2017/2018 weitere 0,5 Stelle Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden. Auf Grund der 
auslaufenden Auflösung der Geistschule kann die bestehende Ste lle Schulsozialarbeit für die 
Ganztagsbetreuung (Amt 40) sukzessive Jahr für Jahr abgebaut werden. Es en tsteht demnach im 
ersten Jahr ein geringfügiger Personalüberhang von 0,3 Stellen, der sich in den Folgejahren a b-
baut. Zum Schuljahr 2017/18 entstünde erneut ein Personalüberhang von 0,3 Stellen der sich in 
den Folgejahren abbaut. 
 
Schuljahr Bedarf PRIMUS 
Integr. Lerngruppen 
Bedarf Geistschule 
Schulsozialarbeit 
Mehrbedarf Persona l-
kosten / HHJahr* 
Ab 08/2014 0,5 0,8 6.540,-€ / 2014 
Ab 2015/2016 0,5 0,6 11.336,-€ / 2015 
Ab 2016/2017 0,5 0,5 3.052,-€ / 2016 
Ab 2017/2018 1,0 0,3 6.540,-€ / 2017 
Ab 2018/2019 1,0 0,1 11.336,-€ / 2018 
Ab 2019/2020 1,0 0,0 3.052,-€ / 2019 
Ab 2020/2021 1,0 0,0 0,-€ / 2020 
*die Personalkosten umfassen 7/12 des ausgehenden und 5/12 des beginnenden Schuljahres 
in einem Haushaltsjahr  
 
Die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien zur Verfügung gestellte 0,5 Stelle Schulsozia l-
arbeit wird auch zukünftig die Jugendhilfebedarfe an der neuen Schulform leisten. 
 
Die dargestellte Bereitstellung von Personalressourcen beruht auf aktuell gültigen Beschlusslagen 
des Rates und sind freiwillige kommunale Leistungen des Schulträgers. Insofern stehen die Pr ü-
fergebnisse unter dem Vorbehalt der Bestands kraft dieser Beschlüsse. Ebenso kann sich die au f-
gabenbezogene stadtweite Zuordnung der Ressourcen zu Schulen durch neu entwickelte Konzep-
te, die der Entscheidung des Rates bedürfen, verändern. 
 
- Schulkonferenzbeschlüsse der Hauptschule Geist und der Grun dschule Berg Fidel zur 
auslaufenden Auflösung der beiden Schulen ab dem Schuljahr 2014/205 - 
 
Die Schulkonferenzen der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule sind für den 17.06. bzw. 
18.06.2013 eingeladen, um zu der erforderlichen auslaufenden Auflösung der beiden Schulen Stel-
lung zu nehmen. 
 
Die Schulkonferenz der Grundschule Berg Fidel hat in ihrer Sitzung am 17.06.2013 mehrheitlich 
folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Schulkonferenz der Grundschule Berg Fidel begrüßt die Absicht der Stadt Münster, mit dem 
Konzept der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule eine Teilnahme am Schulversuch PR I-
MUS zu beantragen. Für den Fall und vorbehaltlich der Genehmigung des Schulversuchs durch 
das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein -Westfalen stimmt die Schu l-
konferenz der Grundschule Berg Fidel der notwendigen auslaufenden Auflösung der Schule b e-
ginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 zu.“ 
 
Die Schulkonferenz der Geistschule hat sich in ihrer Sitzung am 09.01.2013 mehrheitlich für eine 
Teilnahme am Schulversuch ausgesprochen (Anlage 7). 
 
Die Schulkonferenz der Geistschule hat am 18.06.2013 vor dem Hintergrund der erst kurzfristig 
bekannt gewordenen Festlegung des Ministeriums, die Errichtungsgröße von 75 Schülerinnen und 
Schüler aus dem Stadtgebi et Münster für die Sekundarstufe bereits zum ersten Anmeldejahr 
2014/2015 vorzuschreiben, weiteren Beratungsbedarf angemeldet und eine Beschlussfassung auf 
eine neuerliche Schulkonferenzsitzung am 25.06.2013 vertagt.

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V/0497/2013 
Die Verwaltung wird über den Beschluss  der Schulkonferenz im Rahmen des Beratungsga nges 
informieren. 
 
- Prognostizierte Auswirkungen der PRIMUS -Schule auf das Schulangebot der Grundsch u-
len - 
 
Bei der Darstellung der prognostizierten Auswirkungen der PRIMUS -Schule auf die Grundschulen  
kann lediglich eine Modellrechnung durchgeführt werden, um mögliche Verschiebungen darzuste l-
len. 
Grundgröße für diese Schülerprognose ist die aktuelle kleinräumige Bevölkerungsprognose. Sie 
wird voraussichtlich im April 2014 aktualisiert vorliegen.  
Um die Auswirk ungen auf die Grundschullandschaft in Münster rechnerisch darzustellen, wurde 
auf die Verteilung der Antwortkategorie „Ganz bestimmt“ der Elternumfrage auf die Stadtbezirke 
zurückgegriffen, da hier der höchste Verbindlichkeitsgrad zu einer tatsächlichen An meldung gege-
ben ist. Weiterhin wurde als Annahme zugrunde gelegt, dass an der Primarstufe der PRIMUS -
Schule 50 bzw. 75 Schülerinnen und Schüler angemeldet werden.  
 
Die für die Schuljahre 2014/ 2015 und 2015/ 2016 gemittelte prozentuale Aufteilung der „Ganz be-
stimmt“- Aussagen auf die Stadtbezirke und der davon rechnerisch abgeleitete Anmelderückgang 
bei den anderen Grun dschulen der Bezirke ergaben dabei, dass in den Bezirken Mitte -Süd mit 4 
Grundschulen, Ost mit 5 Grundschulen und Hiltrup mit 7 Grun dschulen die höchsten Anteile der 
Eltern wohnen, die ihre Kinder „Ganz bestimmt“ in den 1. Jahrgang der PRIMUS-Schule anmelden 
würden. 
 
Bezirk GS  
im Bezirk 
%-Anteil „ganz 
bestimmt“ 
Abs. Anteil 
Primus bei 
50 SuS 
Rech. Ve r-
lust  je GS 
Abs. Anteil 
PRIMUS 
bei 75 SuS 
Rechn. Ve r-
lust  je GS 
M-Süd 4 27,08% 13,5 3,4 20,3 5,1 
Ost 5 15,63% 7,8 1,6 11,7 2,3 
Hiltrup 6* 15,63% 7,8 1,3 11,7 2,0 
*zusätzlich zu 6 Grundschulen besteht das Primarstufenangebot der PRIMUS-Schule 
 
Voraussichtlich werden demnach die Grundschulen im St adtbezirk Mitte-Süd die deutlichsten Ver-
änderungen erfahren. Es handelt sich dabei um 
 
- die Gottfried-von-Cappenberg-Schule, 
- die Matthias-Claudius-Schule, 
-  die Dietrich-Bonhoeffer-Schule, 
-  die Hermannschule. 
 
Die rechnerische Betrachtung der Anmelde verluste der Grundschulen in den Bezirken führt g e-
messen an ihren prognostizierten Schülerzahlen lediglich zu sinkenden Klassenfrequen zwerten, 
nicht jedoch zu  weniger Klassen. Gleiches gilt für den Bezirk Hiltrup.  
 
Eine vergleichbare Berechnung möglicher Anmelderückgänge für Schulen im weiterführenden Be-
reich ist nicht möglich, da in der Elternumfrage der wichtige Parameter „voraussichtliche Schu l-
empfehlung“ nicht abgefragt wurde. Ein Anmelderückgang bezogen auf einzelne Schulformen ist 
deshalb nicht zu b elegen und damit auch nicht rechnerisch auf einzelne Schulen der jeweiligen 
Schulform darstellbar. 
Für die Schulform Hauptschule wurde bereits in der Vorlage V/007/2013 festgestellt, dass ausre i-
chende Kapazitäten an den verbleibenden Hauptschulen vorhanden  sind und mit der Sekunda r-
schule, der Gesamtschule und der PRIMUS -Schule drei integrative Schulangebote Schülerinnen 
und Schüler mit Hauptschulempfehlung in die Sekundarstufe aufnehmen können.

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V/0497/2013 
Zu 2. Errichtungsbeschluss und Antragstellung 
 
Das Ergebnis de r Elternumfrage sowie die Prüfergebnisse und Änderungen des Schulkonzeptes 
eröffnen grundsätzlich die Möglichkeit, erfolgreich am Schulversuch PRIMUS teilzunehmen. Die 
Teilnahme am Schulversuch setzt einen Errichtungsbeschluss durch den Schulträger, eine e nt-
sprechende Beantragung beim und die Genehmigung durch das Ministerium für Schule und We i-
terbildung des Landes Nordrhein-Westfalen voraus. Der Antrag ist bis zum 01.08.2013 bei der B e-
zirksregierung Münster einzureichen. Er umfasst das pädagogische Konzept  der PRIMUS-Schule 
mit Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Erprobungsziele, zur integrativen Besch ulung und 
den Nachweis zum Bedarf, der über eine förmliche Elternbeteiligung (Umfrage) festzuste llen ist. 
Detailinformationen zum Antrag können im Rahmen  des Antragsverfahrens noch nachg ereicht 
werden.  
 
Zum Antrag gehört ebenso der erreichte kommunale Konsens mit den Umlandstädten und -
gemeinden im Rahmen des § 80 Abs. 2 und 3 SchulG  NW. Die Verwaltung hat die Umlandstädte 
und -gemeinden Greven, Drenstein furt, Altenberge, Telgte, Everswinkel, Sendenhorst, Senden, 
Nottuln und Havixbeck mit Schreiben vom 09.06.2013 darüber informiert, dass die Beteiligung der 
Grundschule Berg Fidel und der Geistschule am Schulversuch PRIMUS geprüft wird. Sie sind z u-
gleich gebeten worden, für den Fall der Errichtung einer 3 -zügigen PRIMUS-Schule etwaige B e-
denken bis zum 21.06.2013 mitzuteilen. Sollte der kommunale Konsens nicht erreicht werden, wird 
ein Moderationsverfahren der Schulträger mit der Bezirksregierung durchgeführt. 
 
Antworten lagen im Rahmen der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Die Verwaltung wird über Stel-
lungnahmen der Umlandgemeinden bis zur Beschlussfassung des Rates berichten. 
Grundsätzlich sind damit die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Schulversuch s durch 
das Ministerium gegeben.  
 
Der Antrag soll durch das Ministerium spätestens im Oktober 2013 beschieden werden. Die Pr i-
marstufe der PRIMUS -Schule nimmt dann vorgezogen am Anmeldeverfahren der Grundschulen 
teil. 
 
 
Zu 3. Festlegung der Klassengrößen 
 
§ 46 Abs. 3 Satz 2  ff SchulG  NW bestimmt, dass „der Schulträger (…) unter Beachtung der 
Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung g e-
mäß § 93 Abs. 2 Nr. 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Sc hulen und Teil-
standorte (festlegt). Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen 
und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine au s-
gewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderl ich ist oder besondere Lernbedi n-
gungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen…“ 
 
Eine Begrenzung der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in die Eingangsklasse der Pr i-
marstufe der PRIMUS -Schule analog zu der für Grundschulen gültigen B estimmungen des §  46 
SchulG NW ist insbesondere hinsichtlich der besonderen Lernbedingungen und auch der baul i-
chen Gegebenheiten gerechtfertigt. Der Konzeptvorschlag beider Schulen ermöglicht die Unte r-
richtung von 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädag ogischem Förderbedarf je Klasse, die 
herausragende Bedeutung der individuellen Förderung jeder/s einzelnen Schülerin/s, individuelle 
Lernpläne und mit allen Beteiligten reflektierte Leistungsbewertungen und nicht zuletzt die wisse n-
schaftliche Begleitung in  einem völlig neuen Schulsystem begründen die besonderen Lernbedi n-
gungen an der PRIMUS -Schule, die im Zusammenhang mit den vorhandenen Gebäudekapazit ä-
ten eine Begrenzung der maximalen Schülerzahl in der Eingangsklasse der Primarstufe der  PR I-
MUS-Schule rechtfertigen.

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V/0497/2013 
Zu 4.  Einrichtung eines gebundenen Ganztagsangebotes 
 
Für den Schulversuch PRIMUS ist die Einrichtung eines gebundenen Ganztags nur für die Seku n-
darstufe zwingend vorgegeben.  
Das Konzept der Schulen sieht vor, bereit s in der Primarstufe den gebundenen Ganztag einzufüh-
ren. Das Ministerium hat die grundsätzliche Möglichkeit bestätigt, die Zustimmung zum Ganztag s-
konzept obliegt gemäß dem Ganztagserlass der Bezirksregierung. 
 
Der gebundene Ganztag als pflichtige Schulveranstaltung für alle Schüle rinnen und Schüler eröf f-
net mehr Möglichkeiten, den Tagesablauf für alle Schülerinnen und Schüler zu strukturieren. A n-
ders als im offenen Ganztag können Unterrichtseinheiten und Erholungsphasen in einem rhythm i-
sierten Plan über den gesamt Schultag verteilt werden.  
 
Das Konzept für die PRIMUS -Schule sieht vor, die Einschulungsjahrgänge der PRIMUS -Schule 
mit den bestehenden jahrgangsübergreifenden Klassen der Grundschule Berg Fidel zu verschmel-
zen, um den jahrgangsübergreifenden Unterricht für die PRIMUS -Schule von Beginn an sicher 
stellen zu kö nnen. Dies setzt für die Einrichtung des gebundenen Ganztags voraus, dass auch 
diese Klassen im gebundenen Ganztag sind.  
 
Die Grundschule Berg Fidel unterrichtet aktuell in 9 jahrgangsübergreifenden Klassen, von denen  
4 im gebundenen Ganztag organisiert sind. Die fünf im Halbtag organisierten Klassen müssten 
demnach in gebundene Ganztagsklassen umgewandelt werden. Neben den Stellenzuschlägen 
des Landes für den gebundenen Ganztag wären von der Stadt Münster für diese 5 Klassen je eine 
0,5 Stelle ErzieherIn bereitzustellen, die weitestgehend über an der Schule vorha nden Stellen zu 
kompensieren wären (vgl. Zu 1. - Personalausstattung). So hat der Rat mit seinem Beschluss zur 
Vorlage V/0274/2010 „Umwandlung 4. Halbtagszug d er Wartburg-Grundschule zum gebundenen 
Ganztag“ entschieden, analog seiner freiwilligen Leistung an Personalressourcen im Offenen 
Ganztag je Klasse eine 0,5 Stelle ErzieherIn EGr. S 6 bereitzustellen.  
 
Zu 5. Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit der Schulgebäude 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist durch die Ergebnisse der Elternumfrage der Bedarf für die geforderte 
3-Zügigkeit der PRIMUS-Schule nicht zweifelsfrei belegt. Ob in den Anmeldeverfahren der Schu l-
jahre 2014/ 2015 und 2015/ 2016 die Mindestgröße von 50 Schü lerinnen und Schülern und im 
Schuljahr 2016/2017 die Errichtungsgröße von 75 Schülerinnen und Schülern in der Primarstufe 
der Primus-Schule erreicht wird, bleibt abzuwarten. Das Erreichen dieser Schülerzahlen ist jedoch 
Mindestvoraussetzung zur rechtssiche ren Errichtung der PRIMUS -Schule und ihrer möglichen 
Fortführung. 
Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung der unter Begründung zu 1. „Raumprogramm und U m-
baumaßnahmen“ geschilderten erforderlichen Baumaßnahmen, um beide Gebäude barrierefrei 
zugänglich und nutzbar zu machen, bis zur Klärung einer rechtssicheren Errichtung nicht vertre t-
bar.  
Die Zurückstellung solcher baulicher Maßnahmen begründet sich auch in der noch offenen Frage 
der (Infra-)Struktur einer inklusiven Schullandschaft in Münster, die nach Ra tsbeschluss erst nach 
der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes durch den Landtag des Landes Nor d-
rhein-Westfalen konzeptionell entwickelt werden soll. Da die PRIMUS -Schule ausdrücklich kein 
Schulversuch zur Inklusion ist, sollte durch die PRIM US-Schule keine dem Gesamtkonzept vo r-
greifende bauliche Entscheidung getroffen werden. 
 
Zu 6. Auslaufende Auflösung der GS Berg Fidel und der Geistschule 
 
Die Teilnahme am Schulversuch PRIMUS setzt voraus, dass die Grundschule Berg Fidel und die 
Geistschule auslaufend aufgelöst werden und keine Schüler mehr zu dem Schuljahr aufne hmen, 
für das sowohl die Genehmigung der Errichtung der PRIMUS -Schule als auch die geforderte A n-
meldezahl für die Mindestgröße erreicht wird.

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V/0497/2013 
 
Das Konzept der beiden Schulen sieht vor, die PRIMUS-Schule ab dem Schuljahr 2014/15 parallel 
in den Jah rgängen 1 und 5 aufwachsen zu lassen. Entscheidend für den Aufbau der PRIMUS -
Schule ist dabei der Ei ngangsjahrgang der Primarstufe, d.h. für die 1. Klasse der PRIMUS -Schule 
müssen im 1. Auf nahmejahr mindestens 50 Anmeldungen vorliegen, um den Schulbetrieb insg e-
samt aufnehmen zu können (zu den Mindestschülerzahlen in weiteren Schuljahren s. Begründung 
zu 1). Die Anmeldezahl in der Sekundarstufe ist dafür unerheblich. Um den Schulbetrieb für d ie 
parallel aufwachsende Sekundarstufe zum Schuljahr 2014/ 2015 aufnehmen zu können, sind 75 
Anmeldungen aus dem Stadtgebiet Münster erforderlich und die Aufnahme des Schulbetriebs in 
der Primarstufe.  
Eine auslaufende Auflösung der Grundschule Berg Fidel muss demnach zum Schuljahr 2014/2015 
beginnen, um im Falle der erreichten Mindestschülerzahl über entsprechende Raumkapazitäten 
verfügen zu können. Der vorbehaltlich der Genehmigung und des Erreichens der Mindestschüle r-
zahl gefasste Beschluss zur auslaufend en Auflösung ist hinfällig, wenn die Genehmigung des M i-
nisteriums versagt oder die Mindestschülerzahl nicht erreicht wird. Die Grundschule Berg Fidel 
kann dann am Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2014/15 als Grundschule teilnehmen. 
 
Eine auslaufende Auflösung der Geistschule ist für das Schuljahr 2014/2015 erforderlich, wenn die 
Genehmigung ausgesprochen, im Rahmen des Anmeldeverfahrens zu diesem Schuljahr die Mi n-
destschülerzahl der Eingangsklasse der Primarstufe und die Mindestschülerzahl der Eingang s-
klasse der Sekundarst ufe erreicht wird. Trifft eine dieser drei Voraussetzungen zum Schuljahr 
2014/2015 nicht zu, ist der Beschluss zur auslaufenden Auflösung hinfällig. Die Geistschule kann 
in diesem Fall als Hauptschule am Anmeldeverfahren der weiterführenden S chulen zum Schuljahr 
2014/2015 teilnehmen.  
Die Geistschule müsste für den Fall, dass die Genehmigung erteilt und die Mindestschülerza hlen 
für die Primarstufe der PRIMUS-Schule in den Schuljahren 2014/2015 bis 2017/2018 erreicht wer-
den, sie selbst aber die Mindestschülerzahl für die Sekundarstufe im Schuljahr 2014/2015 verfehlt, 
zum Schuljahr 2017/ 2018 auslaufend au fgelöst werden, da zu diesem Schuljahr der 4. Jahrgang 
der PRIMUS-Schule an den Standort der Geistschule wechseln würde und entsprechende Rau m-
kapazitäten dafür vorgesehen werden müssen. Dazu ist dann rechtzeitig vor den Anmeldeterminen 
zu diesem Schuljahr ein Beschluss des Rates erforderlich.  
 
Sowohl für die Primar- wie für die Sekundarstufe der PRIMUS-Schule wird für das Anmeldeverfah-
ren zum Sch uljahr 2014/2015 ein vorgezogenes Anmeldev erfahren angestrebt, um bei ggf . erfor-
derlichen Ablehnungen oder beim Unterschreiten der Mindestgröße für die Eltern eine wahlfreie 
Anmeldemöglichkeit an anderen Schulen der Primar- bzw. Sekundarstufe zu erhalten. 
 
Nach § 76 des SchulG  NW ist die Schule in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig 
durch den Schulträger zu beteiligen. Dazu gehört insbesondere auch die Auflösung der Schule. 
Die Schulkonferenzen der Grundschule Berg Fidel und der Hauptschule Geist wollen zu der au s-
laufenden Auflösung ihrer Schule entsprechende Beschlüsse fassen (s. Begründung zu 1). 
 
Zu 7. Änderung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs an städtischen Schulen“ 
 
Mit dem Ratsbeschluss zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
(vgl. § 46 Abs. 1 SchulG  NW)“ wird für alle städtischen Schulen die jeweilige Kapazität der Ei n-
gangsklassen festgelegt. Der Beschluss der auslaufenden Auflösun g der Grundschule Berg Fidel 
und der Geistschule wird erst mit dem Erreichen der Mindestschülerzahlen im Rahmen des A n-
meldeverfahrens zur Primar - bzw. Sekundarstufe wirksam. Der Text des Ratsbeschlusses ist 
demnach erst nach den Anmeldeverfahren zu ändern.

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V/0497/2013 
 
Zu 8. Sprachförderung / Fortführung ProB-Angebot 
 
Mit dem Vorhaben der Geistschule, ab dem Schuljahr 2014/ 2015 Schülerinnen und Schüler in die 
Sekundarstufe der PRIMUS -Schule aufzunehmen und auf Grund der Vorgaben des La ndes zum 
Schulversuch und der räu mlichen Rahmenbedingungen der beiden Standorte, dass auch der 4. 
Jahrgang der PRIMUS-Schule zukünftig am Standort der Geistschule unterrichtet werden wird, ist 
die Gebäudekapazität mit 21 Klassen in der Endstufe der PRIMUS -Schule völlig ausgeschöpft. 
Vorbereitungsklassen zur Sprachförderungen können daher im Raumprogramm der Primus -
Schule am Standort Geistschule nicht mehr berücksichtigt werden. 
 
Unabhängig davon muss bei einem Sprachförderangebot dem unterschiedlichen Lern - und Leis-
tungsvermögen der Schülerinnen und Schüler auch schulorganisatorisch Rechnung getragen we r-
den. Die nahezu vol lständige Konzentration auf eine Schule einer Schulform ist auch deshalb zu 
überprüfen. 
 
Aufgrund der genannten Veränderungen, der geplanten Entwicklung der Geistschule un d formu-
lierter Bedarfe der Schulen und Eltern erarbeitet die Verwaltung in Kooperation mit der Schulau f-
sicht und unter Berücksichtigung des an der Geistschule entstandenen „Know-how“ zum Schuljahr 
2014/2015 ein Konzept zur Einschulung und Förderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendli-
chen ohne Deutschkenntnisse bzw. mit geringen Sprachkenntnissen für Münster. 
 
Das in Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle Süd vorgehaltene Angebot der ProB-Klasse  
soll seinen Aufgaben und Zielsetzungen nach weite rgeführt werden. Dies kann zukünftig auch in 
Kooperation mit der PRIMUS-Schule oder in einem konzeptionellen Gesamtzusammenhang eines 
außerschulischen Lernortes für Schulverweigerer (Produktionsschule) geschehen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (7)

27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0497/2013
Typ
Vorlagen
Datum
19.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37