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Satzung zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 132 im Ortsteil Euskirchen hier: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW

Dringlichkeitsentscheidung 152/2018 vom 05.07.2018

Stand: Am 05.07.2018 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 07.06.2018

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 7.. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen
  2. 21.06.2018

    Ausschuss für Umwelt und Planung

    TOP 14.. Ergebnis: Ohne Abstimmung
  3. 05.07.2018 zuletzt

    Rat

    TOP 6.16. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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