V/0973/2017
Wirtschaftsplan 2018 der citeq
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Wiplan 2018_Bericht
79519 Zeichen
Wirtschaftsplan
Geschäftsjahr 2018
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
citeq
Redaktion
Peter Boenigk
Tel.: 0251/492-18 11
Fax: 0251/492-77 10
e-Mail: boenigk@citeq.de
http://www.citeq.de
3
Wirtschaftsplan 2018
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ........................................................................................................................................................ 4
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan ...................................................................................................... 4
1.2 Rechtsgrundlagen .................................................................................................................................. 4
2 Erfolgsplan citeq ............................................................................................................................................. 8
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster ................................................................................................ 9
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP) .................................................................10
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV)....................................................11
3 Finanz- und Vermögensplan citeq................................................................................................................16
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster ..............................................................17
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan .............................................18
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV ..............................................................................19
3.4 Investitionen .........................................................................................................................................20
Erläuterung der wesentlichen Investitions- und Aufwandspositionen ..............................................................22
3.4.1 citeq .................................................................................................................................................22
3.4.2 Teilbereich Münster .........................................................................................................................23
3.4.3 Teilbereich MEP...............................................................................................................................23
3.4.4 Teilbereich ÖrV ................................................................................................................................24
4 Stellenübersicht 2018 der citeq ....................................................................................................................26
4.1 Stellenvermehrungen ...........................................................................................................................26
4.1.1 IT-Anwendungsentwicklung/-betreuung ..........................................................................................26
4.2 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – ..............................................................29
4.2.1 Breitbandkoordination ......................................................................................................................29
4.2.2 Servicekonto.NRW ..........................................................................................................................29
4.2.3 Web-Entwicklung .............................................................................................................................29
4.2.4 citeq@school ...................................................................................................................................30
4.2.5 Projekte, u. a. im Bereich E-Government, Infrastruktur, Web-Anwendungen .................................30
4.2.6 Projekt DMS-Einführung ..................................................................................................................30
4.2.7 Ausbau des Netzes ..........................................................................................................................31
4.2.8 Client-Betriebssystem ......................................................................................................................31
4.3 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten ................................................................33
5 Organigramm ................................................................................................................................................37
4
1 Einleitung
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan
Der Erfolgsplan der citeq ist zur besseren Differenzierung der Kundenbereiche – Stadt Münster, Me-
dienentwicklungsplan (MEP) sowie Öffentlich rechtliche Vereinbarung ( ÖrV) – in drei Erfolgspläne
aufgeteilt.
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan 2018 stellt die von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq
zu erbringenden und geplanten Leistungen sowie die dafür notwendigen Ressourcen dar.
Erlöse
Der Bereich Münster erzielt Erträge aus den Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen (ei n-
schließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und dem Jobcenter) der Stadt Münster.
Der Bereich MEP erstellt Dienstleistungen für die Schulen der Stadt Münster.
Der Bereich ÖrV erbringt Dienstleistungen in interkommunaler Zusammenarbeit für die Stadt Mün s-
ter, die Kooperationspartner und Dritte.
Die citeq legt im kommenden Jahr ihre Schwerpunkte auf
den Betrieb und Ausbau der Verwaltungs -IT im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanz-
mittel
die weitere Professionalisierung der Leistungserbringung und der Organisation
die weitere Verbesserung der IT-Sicherheit (Zertifizierung durch Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik: BSI)
die Aktualisierung und Ertüchtigung der MEP-Infrastruktur (Client -Management, Breitbandau s-
bau und WLAN)
Aufwendungen
Den Erlösen der einzelnen Bereiche stehen Aufwendungen gegenüber, die entweder direkt oder
indirekt die Ergebnisse der Bereiche beeinflussen.
Personalaufwendungen werden über Arbeitszeitaufzeichnungen auf die einzelnen citeq -Bereiche
verrechnet und bilden noch vor den Materialaufwendungen den größten Aufwandsbereich. Die
Hochrechnungen für die Personalaufwendungen der citeq - dazu zählen auch die Berechnungen für
die Pensions-, Beihilfe– und Altersteilzeitrückstellungen - erfolgen durch das Personal - und Organi-
sationsamt der Stadt Münster.
Die Materialaufwendungen haben vor allem durch Wartungs - und Unterhaltungsaufwendungen s o-
wie eingekaufte Dienstleistungen einen wesentlichen Einfluss auf die Einzelergebnisse der Bereiche.
Dazu zählen auch die Querschnittsleistungen der Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster für die
citeq.
Weitere Material- und sonstige betriebliche Aufwandspositionen haben indirekten Einfluss auf die
Einzelergebnisse. Dazu zählen insbesondere die Mietaufwendungen.
Die Abschreibungen umfassen die Wertminderungen von Vermögensgegenständen in den Bere i-
chen. Die Zinsen beinhalten den Zinsanteil für Pensions- und Beihilferückstellungen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Erste llung des Wirtschaftsplanes 201 8 ist die Eigenbetriebsverordnung
(EigVO NRW) in der gültigen Fassung.
5
Gemäß § 14 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirt-
schaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stelle n-
übersicht.
Der Erfolgsplan gem. § 15 EigVO NRW enthält sämtliche voraussehbaren Erträge (werden mit füh-
rendem "-"Zeichen dargestellt) und Aufwendungen des W irtschaftsjahres. Sie basieren auf den e r-
zielten Ergebnissen des Jahres 201 6 und den laufenden Rech nungsergebnissen des Jahres 201 7.
Ferner wurden die heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen der kommenden
Jahre im vorliegenden Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Der Erfolgsplan z eigt neben den Planansätzen 201 8 auch die mittelfris tigen Ansätze für die Jahre
2019 bis 2022.
Der Vermögensplan enthält gem. § 16 EigVO NRW alle voraussehbaren Ein - und Auszahlungen
des Wirtschaftsjahres, die sich a us Investitionen (Erneuerung, Erweiterung, Veräußerung) und aus
der Kreditwirtschaft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ergeben sowie die notwendigen Ve r-
pflichtungsermächtigungen.
Auf der Einnahmenseite des Vermögensplans sind die vorhandenen oder zu beschaffenden D e-
ckungsmittel nachzuweisen. Deckungsmittel, die aus dem Haushalt der Gemeinde stammen, mü s-
sen mit den Ansätzen im Haushaltsplan der Gemeinde übereinstimmen.
Die Stellenübersicht enthält gem. § 17 EigVO NRW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für
die tariflichen Beschäftigten einschließlich der Angaben zur Stellenbewertung und Eingruppierung
der Stelleninhaber/innen. Beamte/innen, die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beschäftigt
werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht der citeq nur nac h-
richtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen
und der tatsächlich besetzten Stellen angegeben. Zusätzlich werden die zeitlich befristeten Projek t-
stellen (laufend und geplant) erläutert.
6
Erfolgsplan 2018 der citeq
Erträge EURO
Umsatzerlöse -27.844.120
Sonstige betriebliche Erträge -55.000
Zinsen und ähnliche Erträge -328.560
-28.227.680
Aufwendungen EURO
Materialaufwand 10.144.250
Personalaufwand 10.700.010
Abschreibungen 5.881.510
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.106.580
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Kreditmarkt) 1.283.850
Steuern 31.500
29.147.700
Planmäßiger Jahresfehlbetrag 920.020
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Vermögensplan 2018 der citeq
Die Auszahlungen und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan fo l-
gendermaßen dar:
Auszahlungen EURO
Jahresfehlbetrag (Erlöse < Aufwendungen) 920.020
Investitionen (aus Investitionsplan – Mittelbedarf) 4.802.860
Investitionen im Bereich Digitalisierung* 5.000.000
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 5.881.510
Ausschüttung an die Stadt Münster 98.540
Einzahlungen in einen Fonds (Zuführung Pensions- u. Beihilfe-
rückstellung + Zinsen Forderung Pensionsrückstellungen) 1.227.440
17.930.370
Deckungsmittel EURO
Jahresüberschuss (Erlöse > Aufwendungen) 0
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 5.881.510
Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen 903.530
Investitionszuschuss aus dem städt. Haushalt* 5.000.000
Darlehnsauszahlungen (Fremdmittelaufnahme) 6.145.330
17.930.370
Liquiditätsänderung
Veränderung Liquidität 0
0
Münster, den 06.12.2017
gez.
Schoenfelder
Betriebsleiter
gez.
Heuer
Stadtrat
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
*Zur Finanzierung von Projekten zur Digitalisierung stehen 5 Mio. € im Haus-
haltsplan 2018 der Stadt Münster zur Verfügung. Die Mittel können zur Umse t-
zung konkreter, aus den Zielen der Digitalisierung abgeleiteter Maßnahmen a b-
gerufen werden.
8
2 Erfolgsplan citeq
Gesellschaft: citeq citeq
Nr. Angaben in EURO Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
1 Umsatzerlöse -26.494.030 -27.844.120 -29.002.430 -29.236.600 -29.504.970 -29.475.980
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge -30.000 -55.000 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000
4 Gesamtleistung -26.524.030 -27.899.120 -29.017.430 -29.251.600 -29.519.970 -29.490.980
5 Materialaufwand 8.740.540 10.144.250 9.693.420 9.872.380 9.889.090 9.925.190
6 Personalaufwand 9.888.960 10.700.010 11.201.490 11.000.770 11.353.750 11.447.170
7 Abschreibungen 4.340.020 5.881.510 5.609.310 4.976.770 3.894.640 2.701.880
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 2.177.090 1.106.580 1.079.310 1.073.320 1.073.320 1.064.320
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern -1.377.420 -66.770 -1.433.900 -2.328.360 -3.309.170 -4.352.420
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge -330.790 -328.560 -328.560 -328.560 -328.560 -328.560
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 1.145.230 1.283.850 1.329.780 1.372.440 1.405.480 1.441.640
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit -562.980 888.520 -432.680 -1.284.480 -2.232.250 -3.239.340
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) -562.980 888.520 -432.680 -1.284.480 -2.232.250 -3.239.340
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 23.400 30.300 30.300 30.300 30.300 30.300
18 sonstige Steuern 1.100 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200
19 Jahresüberschuss (-) /
Jahresfehlbetrag (+) -538.480 920.020 -401.180 -1.252.980 -2.200.750 -3.207.840
9
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster
Gesellschaft: citeq Münster
Nr. Angaben in EURO Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
1 Umsatzerlöse -9.302.720 -10.348.730 -10.766.000 -10.835.480 -10.967.290 -10.958.220
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge -30.000 -55.000 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000
4 Gesamtleistung -9.332.720 -10.403.730 -10.781.000 -10.850.480 -10.982.290 -10.973.220
5 Materialaufwand 2.663.470 2.902.880 2.681.430 2.820.380 2.676.310 2.697.360
6 Personalaufwand 3.921.690 4.398.310 4.454.150 4.400.900 4.543.850 4.632.580
7 Abschreibungen 2.167.440 2.569.820 2.943.320 3.194.220 2.243.320 1.538.840
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 536.010 468.170 457.240 453.640 453.640 453.640
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern -44.110 -64.550 -244.860 18.660 -1.065.170 -1.650.800
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge -330.790 -328.560 -328.560 -328.560 -328.560 -328.560
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 357.740 379.330 392.810 405.330 415.020 425.630
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit -17.160 -13.780 -180.610 95.430 -978.710 -1.553.730
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) -17.160 -13.780 -180.610 95.430 -978.710 -1.553.730
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 11.400 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000
18 sonstige Steuern 570 650 650 650 650 650
19 Jahresüberschuss (-) /
Jahresfehlbetrag (+) -5.190 -130 -166.960 109.080 -965.060 -1.540.080
10
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP)
Gesellschaft: citeq MEP
Nr. Angaben in EURO Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
1 Umsatzerlöse -3.413.210 -2.928.470 -3.150.070 -3.423.430 -3.423.430 -3.423.430
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 0 0 0 0 0 0
4 Gesamtleistung -3.413.210 -2.928.470 -3.150.070 -3.423.430 -3.423.430 -3.423.430
5 Materialaufwand 412.480 416.430 408.380 410.840 407.750 410.430
6 Personalaufwand 1.386.820 1.212.810 1.249.750 1.232.490 1.268.670 1.283.570
7 Abschreibungen 1.088.700 2.307.080 1.663.840 997.760 958.260 609.600
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 156.210 152.790 150.010 149.600 149.600 149.600
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern -369.000 1.160.640 321.910 -632.740 -639.150 -970.230
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0 0 0 0 0 0
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 81.840 103.350 107.030 110.450 113.100 116.000
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit -287.160 1.263.990 428.940 -522.290 -526.050 -854.230
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) -287.160 1.263.990 428.940 -522.290 -526.050 -854.230
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 0 0 0 0 0 0
18 sonstige Steuern 230 210 210 210 210 210
19 Jahresüberschuss (-) /
Jahresfehlbetrag (+) -286.930 1.264.200 429.150 -522.080 -525.840 -854.020
11
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV)
Gesellschaft: citeq ÖrV
Nr. Angaben in EURO Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
1 Umsatzerlöse -13.778.100 -14.566.920 -15.086.360 -14.977.690 -15.114.250 -15.094.330
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 0 0 0 0 0 0
4 Gesamtleistung -13.778.100 -14.566.920 -15.086.360 -14.977.690 -15.114.250 -15.094.330
5 Materialaufwand 5.664.590 6.824.940 6.603.610 6.641.160 6.805.030 6.817.400
6 Personalaufwand 4.580.450 5.088.890 5.497.590 5.367.380 5.541.230 5.531.020
7 Abschreibungen 1.083.880 1.004.610 1.002.150 784.790 693.060 553.440
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 1.484.870 485.620 472.060 470.080 470.080 461.080
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern -964.310 -1.162.860 -1.510.950 -1.714.280 -1.604.850 -1.731.390
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0 0 0 0 0 0
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 705.650 801.170 829.940 856.660 877.360 900.010
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit -258.660 -361.690 -681.010 -857.620 -727.490 -831.380
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) -258.660 -361.690 -681.010 -857.620 -727.490 -831.380
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 12.000 17.300 17.300 17.300 17.300 17.300
18 sonstige Steuern 300 340 340 340 340 340
19 Jahresüberschuss (-) /
Jahresfehlbetrag (+) -246.360 -344.050 -663.370 -839.980 -709.850 -813.740
12
Umsatzerlöse
Im Vergleich zum Plan 2017 steigen die Umsatzerlöse der citeq insgesamt um ca. 1.350 T€. Die
Umsatzerlöse in den einzelnen Teilwirtschaftsplänen werden im Folgenden differenziert dargestellt.
Die Umsatzerlöse im Bereich Münster steigen im Vergleich zum Plan 2017 um ca. 1.046 T€.
Die Mehrerlöse ergeben sich durch Preisanpassungen, neue Hardwareprodukte und vor allem
durch zusätzliche Anwendungen.
Die IT-Leistungen der citeq für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster werden über die
Teilwirtschaftspläne MS und ÖrV erbracht und zentral über Mietpreise und Pauschalen – also
konsumtiv - durch den städtischen Haushalt finanziert. Dieses zentrale IT -Budget wurde in den
vergangenen Jahren mit Ausnahme von zusätzlichen Mitteln f ür die Modernisierung der städt i-
schen IT-Infrastruktur (2013 – 2017) nur geringfügig angepasst. Die von der cite q nicht beei n-
flussbaren Kostensteigerungen durch Preis -/Tarifanpassungen (Indexanpassungen) blieben u n-
berücksichtigt, wodurch die Möglichkeiten zu Neuinvestitio nen und Innovationen im IT -Bereich
nach und nach verringert wurden. Nach gemeinsamer Einschätzung des Amtes für Finanzen und
Beteiligungen und der citeq ist hierdurch ein jährlicher Kaufkraftverlust eingetreten, der allein im
Jahre 2017 einen Betrag von ca. 470 T€ ausmacht.
Dabei sind zu berücksichtigen:
die indexangepassten Aufwände für den Betrieb der Bestands-IT,
der planmäßige Ausbau der IT im Rahmen der Wirtschaftspläne sowie
entsprechende Finanzpuffer für Digitalisierungsmaßnahmen, die bei der Aufstellung der Wirt-
schaftspläne noch nicht absehbar waren.
Festzustellen ist: Die Digitalisierung wird sich positiv auf die Verwaltung und die gesamte Stadt
Münster auswirken, erfordert aber gleichzeitig erhebliche Investitionen, u. a. für zusätzliche IT-
Systeme der citeq, die nachhaltig zu betreiben und zu finanzieren sind.
Im Bereich MEP sinken die Umsatzerlöse gegenüber dem Plan 2017 um ca. 485 T€. Verursacht
wird dieses durch die derzeitige Umstellung auf das neue Clientmanagementsystem . Die damit
verbundenen technischen und personellen Veränderungen sind derzeit noch nicht vollständig
absehbar, so dass eine konkrete Finanz- und auch Personalplanung für diesen Aufgabenbereich
erst ab Mitte 2018 möglich ist, wenn die Erfahrungen aus d er Umorganisation und d em neuen
Vorort-Service (Neues MEP-Team als Kompetenzzentrum mit übergreifenden Verantwortlichke i-
ten: citeq@school) sowie aus den seit Mitte des Jahres 2017 auf das neue Client -Management
umgestellten Schulen vorliegen.
Die Umstellung aller Schulen auf das neue Clientmanagement soll spätestens Ende 2018 abge-
schlossen sein. Parallel und nachlaufend erfolgen WLAN -Ausbau und die Breitbandanbindung
der Schulen, die voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2020 abgeschlossen werden kann.
Die Abrechnung der im Schulumfeld durch die citeq erbrachten Leistungen erfolgt gegenüber
dem Amt für Schule und Weiterbildung.
Im Bereich ÖrV steigen die Umsatzerlöse insgesamt um ca. 789 T€ gegenüber dem Plan 2017.
Dies ist begründet durch die Abrechnung neuer Anwendungen und Module sowie Preisanpa s-
sungen durch z. B. höhere Wartungsaufwendungen oder Leistungserweiterungen.
13
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge steigen gegenüber dem Plan 2017 um ca. 25 T€. Sie fallen planmäßig
im Bereich Münster u. a. für Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen an. Zusätz-
lich werden erstmals Mittel aus der Rücklage für das in 2004 übernommene Kabel- und Telekom-
munikationsvermögen in Anspruch genommen. Die Höhe der Abschreibung für dieses Vermögen
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sonstiger betrieblicher Ertrag gezeigt.
Materialaufwand
Der Materialaufwand erhöht sich gegenüber dem Plan 2017 um ca. 1.404 T€. Er setzt sich zusa m-
men aus:
Aufwendungen für Hilfs - und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, z. B.: Hilfsstoffe, Str om,
Treibstoffe. Aufgrund v on zusätzlichen Büroanmietungen im Gebäude Friedrich -Ebert-Straße
110 ist mit höherem Aufwand für Energie zu rechnen.
Aufwendungen für bezogene Leistungen: Aufwendungen der Fahrzeugunterhaltung, Wartung,
Miete und Aufwendungen für die Unterhaltung immaterieller Vermögensgegenstände und der
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Entsorgungs - und Leasingaufwendungen sowie Aufwe n-
dungen für Datenleitungen. Im Vergleich zum Vorjahr sind aufgrund der Vorgaben aus dem Bi-
lanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zusätzlich die Aufwendungen für Porto (direkte Wei-
terberechnung an Kunden) und die Rechnungen aus der Verwaltungskostenerstattung – soge-
nannte VKE – zu berücksichtigen, die aus den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ in den
Materialaufwand verlagert wurden.
Der Aufwand für die Wartungsverträge (Hard - und Software) ist in den vergangenen Jahren
durch Preisanhebungen der S W-Lieferanten zum Teil massiv angestiegen. Dieser Trend wird
sich auch in den Folgejahren fortsetzen. Zudem steigt der Aufwan d durch den Abschluss von
weiteren Wartungsverträgen für zusätzliche Hardware und Anwendungen.
Darüber hinaus bieten die SW-Lieferanten zunehmend in neuen Produktversionen Erweiterun-
gen und Anpassungen an, die aufgrund ihres Funktionszuwachses nicht mehr über die best e-
henden Wartungs- und Pflegeverträge abgedeckt sind. Dabei entsprechen die Kosten der Versi-
onssprünge häufig einem Neukauf. Ein Produktwechsel auf eine preiswertere Software ist i. d. R.
keine Alternative, da hier mit erhebliche Unwägbarkeiten (Investition, organisatorische und per-
sonelle Veränderungen, Einführungskosten, etc.) verbunden sind.
Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus:
Löhnen und Gehältern: Regelzahlungen, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen
sowie geldwerte Sachaufwendungen für Beamte und tariflich Beschäftigte. Ferner Dienstau f-
wendungen für sonstige Beschäftigte und pauschalierte Steuern.
Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung: B eiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung als auch Beihilfen und Zuführung
zu den Beihilferückstellungen, Unterstützungsleistungen für Beamte, tariflich Beschäftigte sowie
die Zuführung zu den Pensions - und Beihilferückstellunge n, Versorgungsaufwendungen, So n-
derzuwendungen und Beihilfen für Ruhestandsbeamte sowie die Beiträge zur Unfallversicherung
für tariflich Beschäftigte.
Die Personalaufwendungen der citeq werden durch das Personal - und Organisationsamt der Stadt
Münster berechnet. Der Personalaufwand wird im Vergl eich zum Plan 201 7 um ca. 811 T€ steigen
und berücksichtigt auch zusätzlichen Personalaufwand für neue bzw. erweiterte Aufgaben.
14
Tariferhöhungen
Es sind die derzeit bis zum 28.02.2018 zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten Entgelt-
tabellen berücksichtigt und ab dem 01.03.2018 ist eine lineare Erhöhung um 2,5 % kalkuliert.
Besoldungs-/Versorgungserhöhung
Die feststehende Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,35 % zum 01.01.2018 ist in die
Ansätze eingeflossen.
Rückstellungen
Bei der Berechnung der Pensions - und Beihilferückstellungen wurde eine Verzinsung von
5,00 % zugrunde gelegt. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit 1,90 % verzinst.
Abschreibungen
Bestandteil dieser Position sind die Abschreibungen auf immaterielles Vermögen (Software), Fah r-
zeuge, Betriebs - und Geschäftsausstattung (u. a. Hardware) und geringwertige Wirtschaftsgüter
(GWG).
Die Schwelle für GWG wurde Mitte 2017 durc h gesetzliche Regelung von bislang 410 € (netto, vgl.
§ 6 Abs. 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz – EStG) auf 800 € erhöht. Die erhöhte GWG-Grenze gilt
erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2017 angeschafft , hergestellt oder in das B e-
triebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 Satz 3 EStG). Die citeq ist von dieser Schwellene r-
höhung betroffen.
Betroffen hiervon sind insbesondere selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anl a-
gevermögens, wie beispielsweise PC, Monitore, Drucker, Tablets oder Büro- und Geschäftsausstat-
tung. Die Abschreibungen erhöhen sich dadurch erheblich gegenüber dem Plan 2017 um ca.
1.541 T€.
Der Bereich Münster wird davon ca. 402 T€ tragen. Hier werden im Wesentlichen neue Anwendun-
gen und hohe Ersatzinvestitionen für höhere Abschreibungen als in 2017 verantwortlich sein.
Der Bereich MEP wird ebenfalls mit hohen Ersatzinvestitionen belastet sein, weil in den vergang e-
nen Jahren die geplanten Investitionen nur teilweise durchgeführt werden konnten. Von der bisheri-
gen Ausstattungspraxis abweichende Investitionen wurden im MEP -Bereich in dem vorliegenden
Wirtschaftsplan berücksichtigt. Er trägt daher mit ca. 1.218 T€ einen wesentlichen Anteil an den ge-
stiegenen Abschreibungen.
Im Bereich ÖrV verringern sich die Abschreibungen um ca. 79 T€.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die „Sonstigen betrieblichen Aufwendunge n“ werden gegenüber dem Plan 201 7 um ca. 1.071 T€
sinken. Begründet ist dies im Wesentlichen durch die Auswirkungen des Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetzes (BilRUG), die bereits unter dem Materialaufwand erläutert wurden. Zusätzliche
Aufwendungen entstehen aufgrund der zusätzlichen Anmietung von Büroflächen und deren R eini-
gung sowie einer Mietanpassung für die Immobilie an der Scheibenstraße im Rahmen einer I n-
dexanpassung.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge ergeben sich, wie bereits in den Vorjahren, aus der Verzinsung der
Forderung für die Pensionsrückstellungen. Diese werden im Bereich Münster vereinnahmt. Die Ve r-
zinsung der Forderung für Pensionsbeträge beträgt seit dem Jahresabschluss 2009 5,00 % und ver-
ändert sich nur, wenn sich die Berechnungsbasis ändert. Diese hat sich im Vergleich zum Plan 2017
durch Fluktuation geändert und vermindert die Zinserträge um ca. 2 T€.
15
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Zinsaufwand wird voraussichtlich um 139 T€ steigen . Begründet ist dies durch den höheren
Ausweis der Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensions - und Beihilferückstellungen unter die-
ser Position.
Die Investitionen werden u. a. durch Kassenkredite finanziert . Diese sind für die citeq zurzeit sehr
günstig und spielen daher nur eine geringe Rolle.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / sonstige Steuern
Diese Position beinhaltet die Steuern vom Einkommen und Ertrag für Umsätze mit den Betrieben
gewerblicher Art sowie Kfz-Steuern. Der geplante Betrag entspricht in etwa dem Jahresabschlusser-
gebnis der citeq 2016.
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Aufgrund der oben beschriebenen Zusammenhänge wird sich insgesamt ein Jahres fehlbetrag in
Höhe von 920 T€ ergeben.
Der Teilbereich Münster wird demnach 2018 planmäßig mit einem Jahres überschuss in Höhe
von 130 € schließen und damit nicht die Rücklage für die Verzi nsung der Pensionsrückstellu n-
gen erwirtschaften. Die Planergebnisse werden erst in 2019 und ab 2021 wieder eine Ausschüt-
tung an die Stadt Münster und auch ggf. eine Bildung der üblichen Rücklage für die Pension s-
rückstellungen ermöglichen.
Der MEP-Bereich wird planmäßig einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.264 T€ erwirtschaften,
der sich in den Folgejahren jedoch deutlich reduzieren wird. Ab 2020 ist planmäßig wieder mit
einem Überschuss zu rechnen.
Der ÖrV-Bereich wird voraussichtlich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 344 T€ abschlie-
ßen. Auch in den Folgejahren wird mit einem Jahresüberschuss gerechnet.
16
3 Finanz- und Vermögensplan citeq
Auszahlungen (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 920.020 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 4.802.860 4.072.280 4.267.530 2.251.110 1.935.030
Investitionen im Bereich Digitalisie-
rung* 5.000.000 0 0 0 0
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 5.881.510 5.609.310 5.228.650 4.213.730 3.430.780
Ausschüttung an die Stadt Münster 98.540 137.620 265.350 335.990 920.440
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
1.227.440 979.500 1.075.440 1.196.300 1.062.520
Entnahmen 0 0 0 0 0
Summe (Auszahlungen) 17.930.370 10.798.710 10.836.970 7.997.130 7.348.770
Deckungsmittel (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 0 401.180 1.362.060 2.200.750 3.207.840
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 5.881.510 5.609.310 4.976.770 3.894.640 2.701.880
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 903.530 969.820 830.890 909.640 790.250
Investitionszuschuss aus dem städt.
Haushalt* 5.000.000 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 6.145.330 3.818.400 3.776.330 992.100 648.800
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 17.930.370 10.798.710 10.946.050 7.997.130 7.348.770
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
*Zur Finanzierung von Projekten zur Digitalisierung stehen 5 Mio. € im Haushaltsplan 2018 der Stadt Münster
zur Verfügung. Die Mittel können zur Umsetzung konkreter, aus den Zielen der Digitalisierung abgeleiteter
Maßnahmen abgerufen werden.
17
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster
Auszahlungen (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 109.080 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 1.812.720 1.974.560 2.967.650 1.470.620 1.224.310
Investitionen im Bereich Digitalisie-
rung* 5.000.000 0 0 0 0
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 2.569.820 2.943.320 3.194.220 2.243.320 1.538.840
Ausschüttung an die Stadt Münster 0 0 0 0 636.500
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
582.630 524.490 553.400 590.070 550.130
Entnahmen 0 0 0 0 0
Summe (Auszahlungen) 9.965.170 5.442.370 6.824.350 4.304.010 3.949.780
Deckungsmittel (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 130 166.960 0 965.060 1.540.080
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 2.569.820 2.943.320 3.194.220 2.243.320 1.538.840
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 254.770 274.020 234.350 256.800 222.060
Investitionszuschuss aus dem städt.
Haushalt* 5.000.000 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 2.140.450 2.058.070 3.395.780 838.830 648.800
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 9.965.170 5.442.370 6.824.350 4.304.010 3.949.780
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
*Zur Finanzierung von Projekten zur Digitalisierung stehen 5 Mio. € im Haushaltsplan 2018 der Stadt Münster
zur Verfügung. Die Mittel können zur Umsetzung konkreter, aus den Zielen der Digitalisierung abgeleiteter
Maßnahmen abgerufen werden.
18
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan
Auszahlungen (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 1.264.200 429.150 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 2.022.420 1.316.500 916.380 689.520 514.970
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 2.307.080 1.663.840 997.760 958.260 960.150
Ausschüttung an die Stadt Münster 0 0 0 0 0
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
81.010 57.510 66.040 76.790 64.930
Entnahmen 0 0 0 0 0
Summe (Auszahlungen) 5.674.710 3.467.000 1.980.180 1.724.570 1.540.050
Deckungsmittel (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 0 0 522.080 525.840 854.020
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 2.307.080 1.663.840 997.760 958.260 609.600
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 86.810 92.810 79.790 87.200 76.430
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 3.280.820 1.710.350 380.550 153.270 0
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 5.674.710 3.467.000 1.980.180 1.724.570 1.540.050
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
19
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV
Auszahlungen (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 967.720 781.220 383.500 90.970 195.750
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 1.004.610 1.002.150 1.036.670 1.012.150 931.790
Ausschüttung an die Stadt Münster 98.540 137.620 265.350 335.990 283.940
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
563.800 397.500 456.000 529.440 447.460
Entnahmen 0 0 0 0 0
Summe (Auszahlungen) 2.634.670 2.318.490 2.141.520 1.968.550 1.858.940
Deckungsmittel (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 344.050 663.370 839.980 709.850 813.740
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 1.004.610 1.002.150 784.790 693.060 553.440
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 561.950 602.990 516.750 565.640 491.760
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 724.060 49.980 0 0 0
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 2.634.670 2.318.490 2.141.520 1.968.550 1.858.940
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
20
3.4 Investitionen
Die Investitionen in der citeq erfolgen betragsmäßig gemäß der Übersicht:
Bezeichnung Investitionen
Münster in €
Investitionen
MEP in €
Investitionen
ÖrV in €
Investitionen
Zentral in €
Software (SW) 228.259 0 621.612 189.235
Verteilung Zentral 60.990 3.974 124.271 -189.235
Gesamt SW 289.249 3.974 745.883 0
PKW 0 0 0 25.000
Verteilung Zentral 13.442 4.545 7.013 -25.000
Gesamt PKW 13.442 4.545 7.013 0
Technische Ausstattung 50.000 0 0 0
Mobiliar inkl. DataCenter 0 0 0 0
Rechner-/Serversysteme 17.800 161.983 100.000 181.840
Monitore 0 0 0 0
Drucker, Plotter, Scanner 72.600 16.280 0 0
Sonstige DV-Peripheriegeräte 1.940 0 0 292.100
Router, Hub, Switch 211.000 0 50.000 10.000
TK-Anlagen, Komponenten 57.000 0 0 0
GWG 774.197 1.736.518 5.000 500
Zwischensumme BGA 1.184.537 1.914.781 155.000 484.440
Verteilung Zentral 325.496 99.116 59.828 -484.440
Gesamt BGA 1.510.033 2.013.897 214.828 0
Gesamt Investition 1.812.724 2.022.416 967.724 0
Investitionen im Bereich
Digitalisierung* 5.000.000 0 0 0
*Zur Finanzierung von Projekten zur Digitalisierung stehen 5 Mio. € im Haushaltsplan 2018 der Stadt Münster zur Verfügung. Die Mittel
können zur Umsetzung konkreter, aus den Zielen der Digitalisierung abgeleiteter Maßnahmen abgerufen werden.
Investitionen - Inhalte
Die aufgeführten Investitionen sind im vorliegenden Wirtschaftsplan vollumfänglich berücksichtigt
worden. Dabei handelt es sich im Schwerpunkt um Reinvestitionen für bereits vorhandene Kompo-
nenten sowie die Ausstattung zusätzlicher Arbeitsplätze und neuer Anwendungen und Module. We-
sentliche Investitionen im MEP-Bereich sind die Standortanbindungen an das Lichtwellenleiter-Netz
sowie der Ausbau mit WLAN -Technologie sowie Ersatzinvestitionen in den Schulen . Folgende In-
vestitionen sind in den Teilbereichen und zentral im Wesentlichen geplant:
21
Bezeichnung Investitionen MS Investitionen MEP Investitionen ÖrV Investitionen Zentral
Software (SW)
Onlinekalender
Betriebsmedizinischer
Dienst
Pit-Module
CAD-SW
Stadtplansoftware
Drägerware
Geschäftsbuch
IMSWare (neu)
Visual Studio
Pathfinder
Netzwerkmanage-
ment
SW Zentrales Sicher-
heitsgateway
KITA10-Schnittstelle
SP-Expert
Votemanager
DMS
IDM (ÖrV-Partner)
Regis (Infoma LuGM)
Infoma Module
SAP HCM
OpenProsoz
Musikschulverfahren
Outputmanagement
Projektmanagement,
ITSM,
Netzwerkmanage-
ment,
VMWare-Lizenzen
PKW PKW
Techn. Ausstattung Standortanbindungen
Rechner-
/Serversysteme
2 Colibri
2 Celsius P-PC
Funkuhr
12 MEP-Server1
8 MEP-Server 2
NAS-Laufwerke für
die Server
SonicWall,
NetScaler,
3 MS-Server,
2 Linux-Server
10 VMWare-Server
1 Reserve-Server
Drucker, Plotter,
Scanner
30 Spezialdrucker
1 Plotter
8 DMS-Scanner
4 DIN A3-Drucker SW
6 DIN A3-Drucker
Farbe
Sonstige DV-
Peripheriegeräte
Networker-Server,
Projekt SAN,
DedupDiskarry,
Networker-Alternative
/ Ergänzung
Router, Hub,
Switch
VoiP-Technik
Aktive Netztechnik
Ablösung Blade-
Technik
Ausbau Admin-Netz,
Funknetz und
Fremdgerätenetz
Aktive Netztechnik
Router
Firewall
LAN-Sicherheit
TK-Anlagen, Kom-
ponenten
Ausbau TK-Technik
Ersatz HiPath
GWG
Selbständig nutzbare
HW/SW und Möbel bis
800 € netto. Davon
466 PC
18 ThinClient, AllInO-
ne-PC
10 Notebooks
448 Monitore
30 Beamer
12 Scanner
367 Drucker
Aktive Netztechnik
90 IPhones
90 IPAD´s
5 Faxgeräte
VoIP-Endgeräte
Kleinsoftware
Selbständig nutzbare
HW- und SW unter
800 € netto. Davon
1.587 PC
26 ThinClient, AllInO-
ne-PC
112 Notebooks
1.194 Monitore
50 Beamer
54 Scanner
71 Drucker
900 Access-Points
4 IPhones
300 IPAD´s
Aktive Netztechnik
Kleinsoftware
Selbständig nutzbare
HW- und SW bis 800 €
netto.
Selbständig nutzbare
HW- und SW bis 800 €
netto.
22
Erläuterung der wesentlichen Investitions- und Aufwandspositionen
3.4.1 citeq
Die hier aufgeführten Vorhaben haben Einfluss auf alle citeq-Bereiche.
Aufwendungen für die Unterhaltung von Vermögensgegenständen und Dienstleis-
tungen
Durch die Einführung neuer Produkte werden neben den reinen Investitionen , welche Abschreibun-
gen verursachen, im Regelfall zusätzliche Aufwendungen generiert, die im Planjahr in voller Höhe
entstehen aber erst in den Folgejahren über die kalkulierten Preise erwirtschaftet werden können.
Durch die Vielzahl der anstehenden Projekte sind diese Aufwendungen voraussichtlich um ca.
1.398 T€ höher als zum Jahresabschluss 2016. Darin enthalten ist auch eine große Anzahl an Sof t-
warelizenzen (Client Access License – CAL), die unterhalb von 60 € netto/Stück gehandelt werden
und insofern sofortigen Aufwand darstellen.
Wartungsverträge
In den vergangenen Jahren haben fast a lle Softwarelieferanten der citeq ihre Wartungskosten e r-
höht. Bereits jetzt liegen Informationen zu Kostensteigerung für die Folgejahre vor . Für Hard - und
Software steigen die Wartungsverträge gegenüber dem Jahresabschluss 2016 voraussichtlich um
ca. 524 T€.
Eine Kündigung der in der Regel nur über die Hersteller/Lieferanten angebotenen Wartungsverträge
ist nicht möglich , da hierüber auch betriebsnotwendige Anpassungen an rechtliche und technische
Änderungen umgesetzt werden.
Managementlösung zur Verbesserung der IT-Serviceprozesse
Ein ordnungsgemäßer und wirtschaftlicher IT -Betrieb ist in den immer komplexer werdenden IT -
Infrastrukturen der citeq nur über automatisierte IT -Prozesse und eine unterstützende Management-
software möglich. Daher wird – in Ablösung bisheriger Einzellösungen - in 2017/2018 eine übergrei-
fende Managementsoftware zur weiteren Professionalisierung der citeq-IT-Services eingeführt.
Leistungserweiterung DataClearing NRW: Servicekonto.NRW
Die bisherigen DataClearing-Dienstleistungen wurden um das Servicekonto.NRW erweitert, welches
von allen Landeseinrichtungen und Kommunen in NRW kostenlos genutzt werden kann . Das Se r-
vicekonto.NRW ist ein zentraler Identifizierungsdienst des Landes NRW, betrieben vom KDN an den
Betriebsstätten KRZN Kamp Lintfort und citeq Münster und vollumfänglich finanziert durch das Land
NRW. 1
1 Das Servicekonto.NRW setzt auf Basistechnologie der Fa. Governikus und besteht aus den Komponenten Autent (eID -
Service, Identitätsspeicher und zentrales Berechtigungszertifikat NRW), einem Webserver zur maskengesteuerten Regis t-
rierung und Verwaltung der Daten für den Nutzer, sowie dem Autent ID Connect als Anbindungsmodul für Fachanwendu n-
gen der dezentralen Portale an das Servicekonto. Aktuell werden die Vertrauensniveaus Normal und Hoch abgebildet. Das
Vertrauensniveau Normal sind durch Benutzername und Passwort geschützte, selbstregistrierte Daten des Nutzers, im
Vertrauensniveau Hoch werden die persönlichen Daten aus dem Personal ausweis elektronisch ausgelesen. Dezentrale
Portale der Verwaltungen, die ihre Dienstleistungen zur Identitätsfeststellung des Nutzers an das Servicekonto anbinden,
geben beim Aufruf des Servicekontos das gewünschte oder erforderliche Vertrauensniveau vor.
Das Servicekonto.NRW kann sowohl temporär, hierbei werden die Bürger -Daten nur für den anfordernden Prozess einma-
lig zur Laufzeit ausgegeben (Beispiel: Anbindung i -kfz 2), als auch permanent genutzt werden. Bei der permanenten Nu t-
zung richtet das Servicekonto.NRW für die Nutzer der dezentralen Portale ein eigenes (permanentes) Konto ein. Bürgeri n-
nen und Bürger haben dabei ständig die Kontrolle über ihr Servicekonto: Sie können jederzeit eigeninitiativ neue Daten
erfassen und Daten ändern oder auch das gesamte Konto löschen.
23
3.4.2 Teilbereich Münster
Im Jahr 2016 hat die citeq u. a. folgende zusätzliche neue Aufgaben übernommen, die auch in 2017
und 2018 fortgeführt werden:
Breitbandausbau – Anbindung städtischer Dienstgebäude (Verwaltung, Schulen, Kita, etc.)
WLAN-Ausbau im Stadthaus 1, in Schulgebäuden und Flüchtlingsunterkünften
Ausweitung der Nutzung mobiler Endgeräte (Smartphones, Tablets)
In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der bereitgestellten und zu betreuenden IT-Systeme
in der Stadt Münster erheblich erhöht. Folgende Gründe führen zu der Ausweitung:
Ausbau der Telearbeit
Zunahme der IT-Arbeitsplätze
o durch Ausweitungen des Stellenplans,
o durch den Trend zur Teilzeitarbeit und
o durch IT-Komponenten außerhalb der Verwaltungsarbeitsplätze
verstärkte Nutzung mobiler Endgeräte
Dieser Trend setzt sich fort. Allein für das Jahr 2018 rechnet die citeq aufgrund der geplanten Ste l-
lenausweitung (Entwurf Stellenplan 2018) mit der zusätzlichen Ausstattung von ca. 100 Arbeitsplä t-
zen. Die zunehmende Digitalisierung führt zu einer weiteren Ausweitung der IT-Komponenten und -
Unterstützung. Hier sind insbesondere die Nutzung mobiler Endgeräte und die damit zu nutz enden
Anwendungen für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Nutzer der Services
der Stadtverwaltung zu berücksichtigen.
Innensanierung Stadthaus 1
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 wird für die Zusammenführung der Verkabelung ein neuer
Systemraum eingerichtet. Insgesamt werden in Abhängigkeit vom Baufortschritt anteilige Investitio-
nen für aktive Netzwerktechnik erforderlich. Erste Ausstattungen erfolgen Ende 2017 mit der vorg e-
sehenen Übergabe der ersten fertiggestellten Bauabschnitte.
Bürgerservicezentrum
Die Vorbereitungsarbeiten zur IT-Unterstützung des neuen Bürgerservicezentrums wurden bereits in
2016 begonnen. Auch wenn das Bürgerservicezentrum nach den derzeitigen Planungen erst in
2019/2020 starten wird, werden erste IT -Vorbereitungen in den Grenzen des vorliegenden Wir t-
schaftsplans im Jahr 2018 mit dem Schwerpunkt zum Aufbau eines Wissensmanagements getrof-
fen. Die Umsetzung kann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in 2018 planmäßig nicht erfo l-
gen.
IT-Sicherheit, Changemanagement und Notfallmanagement
Die Anforderungen an die IT-Sicherheit bleiben unverändert hoch. In verschiedenen Aufgabenberei-
chen können die Maßnahmen nur durch Unterstützung (externe Beratung) umgesetzt werden. Der
Antrag zur Zertifizierung des Rechenzentrums ist für Mitte 2018 geplant.
3.4.3 Teilbereich MEP
Im Bereich der Schulen hat sich die citeq neu aufgestellt. Ein neues MEP-Team wurde gebildet, wel-
ches als zentraler Ansprechpartner für die Schulen (citeq@school) viele IT -Aufgaben zentral (eigen)
verantwortet, die bisher in unterschiedlichen Bereichen der citeq wahrgenommen wurden.
Die IT -Ausstattung in den pädagogischen Netzw erken der allgemein bildenden Schulen wird auf
eine neue Plattform (Client-Management-System – TfK) umgestellt. Damit ist es möglich, die aktue l-
len pädagogischen Anforderungen zu bedienen. Nach einem umfangreichen Auswahlverfahren u n-
ter Beteiligung der Sch ulen wurde die neue technische Lösung beschafft. Das neue System bildet
die Grundlage für die zukünftige Weiterentwicklung des MEP. Seit dem 3. Quartal 2017 läuft der
24
Rollout. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die formulierten Anforderungen an die neue T echnik
erfüllt werden.
Jeder Schule bieten sich damit umfangreiche funktionale Möglichkeiten:
eine einfache Softwareverteilung.
einen Zugriff auf das Dateiablagesystem von außen (z. B. von zuhause)
ein Raum-/Ressourcenbuchungssystem
ein Mailingsystem mit personalisierten Mailadressen (name@schulname.ms.de)
ein zentraler Schulkalender
ein Nachrichtenforum
Darüber hinaus ist es möglich, schuleigene PC -Systeme eigenständig über das System zu installi e-
ren. Dadurch entsteht die Möglichkeit, z. B. abgeschriebene citeq-PC´s oder durch den Förderverein
finanzierte PC-Systeme vollständig in das päd agogische Netzwerk zu integrieren. So kann die Au s-
stattung der Schulen zusätzlich erweitert werden. Die aktuellen Planungen sehen vor, den Rollout
bis zum Ende des Jahres 2018 abzuschließen.
Der Ausbau der Breitbandanbindung und die Ausstattung der Schulen mit WLAN werden fortgeführt
und voraussichtlich erst nach dem Jahr 2020 abgeschlossen werden können.
Unabhängig davon sind im MEP -Bereich im Jahr 2018 umfangreiche Investitionen für den Au s-
tausch veralteter Hardware vorzunehmen. Diese wurden bei den Planungen berücksichtigt und be-
lasten das Ergebnis durch die neuen GWG -Grenzen erheblich. Die planmäßig erwirtschafteten Jah-
resfehlbeträge müssen im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 mit den aufgelaufenen Überschüs-
sen der vergangenen Jahre ausgeglichen werden.
3.4.4 Teilbereich ÖrV
Für das Jahr 2018 sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der ÖrV -
Gemeinschaftsverfahren geplant.
Im ÖrV-Umfeld stehen im Jahr 2018 umfangreiche Softwaremigrationen u. a. in den Bereichen Ge-
werbe, Wahlen , Bürgerserviceanwendungen und Einwohnerverfahren an. Zur Umsetzung dieser
umfangreichen Maßnahmen ist eine Personalvermehrung in dem Aufgabenumfeld unbedingt erfo r-
derlich.
Die Städte Münster und Hamm setzen im betriebswirtschaftlichen Umfeld, insbesondere im sog e-
nannten Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), das ERP -System SAP ein. Auch hier wer-
den der Basisbetrieb und der Funktionsumfang konsequent weiter ausgebaut und effizienter g estal-
tet.
Zur integrierten personalwirtschaftlichen Anwendung SAP-HCM sind weitere Module geplant, z. B.
die Entwicklung und Einführung von Dokumentenmanagementfunktionen. Die bereits im Einsatz
befindlichen Module des HCM-Systems werden auf weitere Kunden und Partner ausgerollt.
Im Bereich des betriebswirtschaftlichen Verfahrens Infoma newsystem muss Anfang 2018 eine neue
Version eingesetzt werden, wodurch der Windows Server 2008 nicht mehr verwendbar ist. Das Up-
date führt zu einer Ausweitung der techn ischen Infrastruktur. Nach aktuellem Stand muss die Lei s-
tungsfähigkeit (insbesondere der Arbeitsspeicher) der Applikationsserver erheblich erhöht werden.
Zudem werden die File - und Webservices getrennt ausgelegt. Neben diesen technischen Veränd e-
rungen werden kontinuierlich weitere Module eingeführt. Den Schwerpunkt bilden dabei die Module
des Liegenschafts- und Gebäudemanagements. Der Einsatz der elektronischen Rechnungsbearbei-
tung im Zusammenspiel mit Infoma newsystem wird weiter ausgebaut.
SER-Doxis4 ist das von der citeq -Anwendergemeinschaft genutzte Dokumentenmanagement - und
Archivsystem. Neben dem Ausbau der elektronischen Rechnungsbearbeitung sind auch weitere
Entwicklungsprojekte für elektronische Workflows oder Akten im Zusammenspiel mit den Fachve r-
25
fahren vorgesehen. Zur Durchführung dieser und weiterer Projekte und die anschließende Auswe i-
tung des laufenden Betriebs sollen vorerst befristete Stellen eingerichtet werden, da die vorhand e-
nen Personalkapazitäten hierfür nicht ausreichend sind.
26
4 Stellenübersicht 2018 der citeq
Die tarifrechtlichen Gegebenheiten und die Entwicklungen am Arbeitsmarkt machen es für die citeq
trotz der sehr gute n Unterstützung des Personal- und Organisationsamtes schwer, qualifiziertes IT-
Personal einzustellen. Daher setzt die citeq seit Jahren u. a. auf die Einrichtung von Ausbildung s-
stellen. Ziel ist es, im Anschluss an die qualifizierte Ausbildung eine möglichst große Anzahl der
Auszubildenden übernehmen zu können. Der Mechanismus ist bewährt, reicht aber mittlerweile nicht
mehr aus, um freie Stellen zeitnah wieder zu besetzen.
Die Aufgaben der citeq haben sich in den vergangenen Jahren erheblich qualitativ und quantitativ
ausgeweitet. Um den in der Praxis nachhaltig entstehenden Personalmehrbedarf besser abschätzen
zu können werden u. a. zunächst befristete Stellen eingerichtet. Deren Besetzung Ist allerdings auch
oft nicht trivial: Stellenausschreibungen sind häufig aufgrund mangelnder Resonanz erst nach ihrer
Wiederholung erfolgreich.
Folgen sind l ängerfristige Vertretungssituationen bzw. Verzögerungen bei der Umsetzung von g e-
planten Projekten und auch die Einstellung neuer Mitarbeiter/innen, die zunächst noch mit einem
großen zeitlichen und hohen finanziellen Aufwand zu qualifizieren sind.
Absehbar ist: Die Situation wird sich in den kommenden Jahren aufgrund der Arbeitsmarktentwic k-
lung verschärfen. Die Auswirkungen für die citeq, aus der in den kommenden Jahren vermehrt Mi t-
arbeiterinnen und Mitarbeiter aus Altergründen ausscheiden, sind erheblich.
Nachfolgend werden die quantitativen Bedarfe für die Einrichtung von zusätzlichen Stellen (Ziffer
4.1: Stellenvermehrungen) und die befristeten Projekt-Arbeitsplätze (Ziffer 4.2: zeitlich befristete Pro-
jekte – ohne Einrichtung von Stellen -) erläutert.
4.1 Stellenvermehrungen
4.1.1 IT-Anwendungsentwicklung/-betreuung
In diesem Bereich werden die zentralen Softwareprodukte (Anwendungen) für die Stadt Münster und
die Kooperationspartner der ÖrV bereitgestellt und betrieben.
Der Aufwand für die Betreuung der Anwender und den B etrieb der Anwendungen hat sich in den
vergangenen Jahren aufgrund der Anpassungen an aktuelle rechtliche Vorgaben und der Auswe i-
tung der angebotenen Funktionen erheblich erhöht. Unter anderem auch durch die Zusammenfüh-
rung von Produkten im Bereich des Ein wohnerwesens / Bürgerservices unter einheitlichen Oberflä-
chen entsteht Mehraufwand bei der citeq, weil Anwendungen, die bisher in den Fachämter / den
Kooperationsverwaltungen dezentral betreut wurden, zur citeq verlagert werden . All diese Entwic k-
lungen führen zu steigendem Personalbedarf, der hier im Einzelnen begründet wird:
Das Team 18.2 2 „Finanzen 2“ ist für die Betreuung der Anwendungen SAP -NKF bei den Städten
Münster und Hamm zuständig. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen kontinuierlich
weiterentwickelt. Es wurden u. a. die Anforderungen für die Zweitwohnungssteuer umgesetzt,
Schnittstellen zu weiteren Programmen entwickelt und durch die Einrichtung von Eigenbetrie-
ben/eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Betrieb ausgeweitet. Die tech nische Weiterentwic k-
lung der Anwendung durch die Fa. SAP führt auch zu gestiegenem Aufwand durch das Einspielen
und Testen von neuen Programmversionen. Diese zusätzlichen Leistungen können mit dem vorhan-
denen Personal nicht mehr erbracht werden.
Weitere Softwareänderungen bzw. –anpassungen können auch Veränderungen im Personalbedarf
nach sich ziehen. Um das zu berücksichtigen , soll der Aufgabenbereich in 2018 unbefristet um eine
Stelle verstärkt werden, um einerseits den gestiegenen Anforderungen gerecht zur werden und a n-
dererseits einen verlässlichen Betrieb zu gewährleisten.
27
Mit dem Ruhestand der beiden derzeitigen Mitarbeiter wird der aktuelle Stellenbedarf überprüft und
über eine evtl. Wiederbesetzung entschieden. Daher wird sofort an einer der beide n Stellen ein kw-
Vermerk angebracht, der dann entsprechend der realen Entwicklung realisiert wird. Dieses Vorg e-
hen ermöglicht die Ausschreibung einer unbefristeten Stelle und erhöht die Chancen, diese Stelle
den hohen Anforderungen entsprechend besetzen zu können.
Stellenbedarf: Anwendungsentwicklung/-betreuung SAP-NKF = 1,0 Stellen
Das Team 18.24 „Kommunale Anwendungen 1“ ist neben vielen anderen Aufgaben auch für den
Aufgabenbereich „Einwohnerwesen/Bürgerservices“, in erster Linie für die Anwendungsbetreuung
von HSH -MESO und PC -Wahl, zuständig. In den letzten drei Jahren ist dieser Aufgabenbereich
deutlich umfangreicher geworden:
Der Aufwand für die Anwendungsbetreuung des Einwohnerwesens HSH -MESO ist geken n-
zeichnet durch regelmäßige, umfangreiche Updates. Diese basieren einerseits auf den regelm ä-
ßigen rechtlichen Veränderungen im Melderecht. Zum anderen hat die Firma HSH in den letzten
Jahren MESO kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Stadt Olfen (12.480 Einwohner) hat den bisher selbst v erantworteten Betrieb des Einwo h-
nerverfahrens zur citeq verlagert.
In den Kommunen werden kontinuierlich neue Funktionen und Module eingeführt, um den Bü r-
gerservice zu verbessern. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte Bürgermonitor.
Innerhalb der Stadt Münster wurde das Modul Gebührenkasse flächendeckend ausgerollt. Der
Support für dieses Produkt wird in enger Abstimmung mit Amt 20 durch das Team 18.24 wah r-
genommen und nimmt zwischenzeitlich einen beträchtlichen Teil des Supportaufkommens im
Team ein.
Die Einwohnerdaten sind eine wichtige Komponente im Datenmodell der Kommunen. Demen t-
sprechend häufig müssen dauerhafte Schnittstellen oder einmalige Datenlieferungen konzipiert
und umgesetzt worden. Der formelle (rechtliche) und technische Aufwand hat sich in den ve r-
gangenen Jahren dem Schutzbedarf der Anwendung entsprechend deutlich erhöht.
Mit dem Produkt HSH -Archivo wurde ein eigenständiges Verfahren eingeführt, das als komm u-
nales Meldearchiv genutzt wird. Nur auf diese Weise können die gesetzlichen Lö schfristen im
Melderegister und die rechtlichen Vorgaben der kommunalen Archivierung eingehalten werden.
Der Aufwand für die Anwendungsbetreuung im Umfeld der Wahlen, Volksbegehren, Bürgeren t-
scheide ist in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich gesti egen. Die citeq hat darauf bereits
mit Veränderungen in der Projektorganisation für die Wahlen reagiert. Der Aufwand für den
Kernbereich der Anwendungsbetreuung von PC -Wahl konnte durch diese Maßnahmen jedoch
nicht verlagert werden. Die Anwendung ist fachl ich sehr stark mit dem Einwohnerwesen verbu n-
den, so dass auch eine Verlagerung der Zuständigkeit in ein anderes Team der citeq nicht mö g-
lich ist. Selbst wenn dies möglich wäre, müssten in dem empfangenden Team hierfür auch Pe r-
sonalkapazitäten bereitgestellt werden.
Der erhöhte Aufwand konnte in den vergangenen drei Jahren in erster Linie durch den Einsatz eines
Auszubildenden kompensiert worden. Dieser wurde zwischenzeitlich nahezu vollständig in d ie Auf-
gabenwahrnehmung integriert. Ein Verlust dieses Mitarbeiters nach Abschluss der Ausbildung im
Januar 2018 hätte gravierende Konsequenzen für die Leistungen der citeq.
Das Team 18.24 hat zudem zusätzliche Aufgaben übernommen: Mit der Software migewa (Herste l-
ler naviga) wurde zum 01.01.2017 in einem zeitkritischen Vorhaben ein neues Gewerbeverfahren für
die Stadt Münster eingeführt. Dies war erforderlich, weil das bisherige Verfahren - ausschließliche
Bereitstellung durch die citeq, Anwendungsbetreuung im Amt 32 - die gesetzlichen Bestimmungen
28
des Gewerb erechts nicht mehr erfüllt hat. Die Anwendungsbetreuung für das migewa -Verfahren
kann aufgrund der bereits zuvor hohen Arbeitsbelastung des Teams qualitativ nicht ausreichend
geleistet werden. Hinzu kommt, dass sich auch die Stadt Hamm – vor dem Hintergrun d der Inso l-
venz ihres bisherigen Verfahrensherstellers - zum Einsatz dieser Software entschieden hat. Über
den Einführungsaufwand hinaus entsteht dauernder Aufwand von mindestens 400 Stunden jährlich
für eine qualitativ ausreichende Anwendungsbetreuung für die Städte Münster und Hamm.
Die citeq steht zusätzlich vor folgenden Aufgaben:
Ab Ende 2017 (nach Abschluss der Arbeiten für die Bundestagswahl) muss das Einwohnerw e-
sen MESO nach VOIS|MESO migriert werden, wodurch sowohl technisch als auch funktional
tiefgreifende Änderungen und Chancen eröffnet werden. Es ist zukünftig die technische Basis für
die Weiterentwicklungen vieler Bürgerserviceverfahren. Organisatorische En twicklungen im B e-
reich der Bürgerservices, wie sie beispielsweise die Stadt Münster ins Auge gefasst hat, sind aus
Sicht der citeq nur mit dem Einsatz der neuen Softwareversion VOIS nachhaltig und effizient rea-
lisierbar. Als Zeitfenster für dieses Projekt muss der Zeitraum zwischen der Bundestagswahl
2017 und der Europawahl 2019 gewählt werden. Anderenfalls wäre die Doppelbelastung weder
für die citeq noch für die Bürgerämter tragbar. Im Zeitraum der Umstellung muss gleichzeitig
aber auch das MESO-Verfahren zuverlässig funktionieren.
PC-Wahl wurde vom Hersteller abgekündigt und muss durch das Nachfolgeprodukt voteman a-
ger ersetzt werden.
Die Migration auf den votemanager ist für alle Beteiligten aufwendig, weil sich die technische A r-
chitektur und das Betriebskonzept deutlich verändert. Der votemanager erfordert einen zentralen
technischen Betrieb gegenüber dem derzeit eher dezentralen Anwendungsbetrieb von PC-Wahl.
Damit einher geht eine zusätzliche Belastung des Teams. Ohne eine rechtzeitige Migration auf
den votemanager steht aber keine Software zur Unterstützung der kommenden Wahlverfahren
zur Verfügung.
Aus der Fülle dieser Aufgaben ergibt sich ein Bedarf zur Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen
für die Anwendungsentwicklung/-betreuung im Aufgabenbereich Einwohner/Wahlen/ Gewerbe.
Stellenbedarf: Anwendungsentwicklung/-betreuung Einwohner/Wahlen/Gewerbe = 2,0 Stellen
Das Team 18.24 „Kommunale Anwendungen 1“ ist auch für die Betreuung der umfangreichen A n-
wendungen zur IT-Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter bei der Stadt Mün s-
ter und den Kooperationspartnern zuständig. So werden unter anderem die Anwendungen LogoData
und Kita2000 mit diversen Schnittstellen zu weiteren Verfahren (z. B. SAP-NKF, Kita-Navigator, Kita-
Verwaltungsverfahren) durch zwei Mitarbeiter betrieben. In den vergangenen Jahren hat sich die
Anwendungsbetreuung durch den Einsatz weiterer Module und einem Anstieg der Nutzerzahlen
stark ausgeweitet. Aktuell kann der notwendige Betrieb nicht mehr gesichert zur Verf ügung gestellt
werden.
Um dem sich aus den Softwareänderungen bzw. –anpassungen ergebenden Personal -Mehrbedarf
Rechnung zu tragen und weiterhin einen zuverlässigen Betrieb sicherstellen zu können , soll der
Aufgabenbereich in 2018 für einige Jahre um eine unbefristete Stelle verstärkt werden.
Mit dem Ruhestand der beiden derzeitigen Mitarbeiter wird der aktuelle Stellenbedarf überprüft und
über eine evtl. Wiederbesetzung entschieden. Daher wird sofort an einer der beiden Stellen ein kw-
Vermerk angebracht, der dann entsprechend der realen Entwicklung realisiert wird. Dieses Vorg e-
hen ermöglicht die Ausschreibung einer unbefristeten Stelle und erhöht die Chancen, diese Stelle
den hohen Anforderungen entsprechend besetzen zu können.
Stellenbedarf: Anwendungsentwicklung/-betreuung Jugendamt = 1,0 Stellen
29
Zusammenfassend besteht für die citeq ein zusätzlicher Stellenbedarf von insgesamt 4 Stellen.
Darüber hinaus können zusätzliche unbefristete Stellenbedarfe aufgrund der im kommenden Jahr zu
treffenden Entscheidungen zur Weiterentwicklung des MEP – Medienentwicklungsplan für die städti-
schen Schulen ergeben.
4.2 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Nachfolgend werden die Bedarfe der citeq für die befristete Einrichtung von Arbeitsplätzen erläutert.
4.2.1 Breitbandkoordination
Nach Ratsbeschluss vom 14.12.2016 (Vorlage 1006/2016) und Erhalt des Zuwendungsbescheids
der Bezirksregierung Münster vom 01.02.2017 wurde die auf drei Jahre befristet Stelle für einen
Breitbandkoordinator/eine Breitbandkoordinatorin ausgeschrieben. Zum 01.10.2017 konnte der
Breitbandkoordinator seinen Dienst bei der Stadt Münster – citeq – aufnehmen.
Personalbedarf Breitbandkoordination = 1,0 befristeter Arbeitsplatz
4.2.2 Servicekonto.NRW
Servicekonto.NRW ist im September 2017 als Identifizierungsdienst für E -Government-Dienste in
NRW in Betrieb gegangen. Es ermöglicht eine Identität für alle E -Government-Dienste, ist sicher mit
hohem Datenschutz und kann von allen Landes- und Kommunalverwaltungen in NRW kostenlos
genutzt werden. Das Land NRW fördert die Weiterentwicklung und den Betrieb.
Vorgesehen ist die Entwicklung von Unternehmenskonten, der weitere Ausbau der mobilen Nu t-
zung, die Einrichtung von Postfachfunktionalitäten, die Schaffung weiterer Authentisierungsmög-
lichkeiten (neben Online Ausweisfunktion und Kennung/Passwort) und die Interoperabilität zu
Servicekonten in anderen Bundesländern.
Das Servicekonto.NRW muss aufgrund der geforderten hohen Ausfallsicherheit parallel i n zwei
Rechenzentren betrieben werden. Als Redundanz zum Produktionsstandort Kamp Lintfort ist der
Standort Münster auszubauen.
Die Finanzierung der beiden befristeten Stellen für Weiterentwicklung und Betrieb erfolgt in voller
Höhe für 3 Jahre durch das Land NRW.
Personalbedarf Weiterentwicklung Servicekonto.NRW = 1,0 befristeter Arbeitsplatz
Personalbedarf Serverbetrieb Servicekonto.NRW = 1,0 befristeter Arbeitsplatz
4.2.3 Web-Entwicklung
Es hat sich gezeigt, dass mit den in den letzten Jahren entstandenen Internet- und Intranetanwen-
dungen erhebliche Potentiale erschlossen werden können (z. B. Grundstücksvermarktung). A uf-
grund der gestiegenen IT -Sicherheitsanforderungen müssen zudem Softwareanpassungen rege l-
mäßig vorgenommen werden. Der Entwicklungs- und Pflegeaufwand, speziell für die Web-basierten
Anwendungen (Extensions), ist damit erheblich gestiegen. Der Betrieb der TYPO3 -Systeme, die
Neuentwicklungen und die Anpassungen vorhandener Extensions binden erhebliche Personalkap a-
zitäten.
Die im Jahr 2017 zusätzlich übernommenen zwei Mitarbeiter reichen nicht aus, um die vorhandenen
und neuen Aufgaben zu bewältigen. Es hat sich gezeigt, dass aufgrund der Aufgabenentwicklung
und der anstehenden Projekte erneut zusätzlicher Personalbedarf besteht. Mit der geplan ten Ein-
richtung von Bürgerportalen, der damit verbundenen Einführung eines Anfrage - und Antragsmana-
gements und dem Ausbau der Online -Dienste entsteht zusätzlicher Bedarf an WEB -
Entwicklungskapazitäten.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass insbesondere die Stadt Hamm inzwischen einen erhebl i-
chen Umfang an Daueraufgaben zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von IntraNet- und Internet-
30
Anwendungen bei der citeq beauftragt hat. Dabei profitieren beide Städte von den gemeinsam g e-
nutzten Entwicklungen.
Ohne eine dauerhafte Personalverstärkung sind die aktuellen und zukünftigen Anforderungen zum
Betrieb und zur Weiterentwicklung des Internetauftritts der Stadt Münster, des städt. Intranets sowie
der Internet-/Intranetauftritte der ÖrV-Kooperationspartner einschließlich der Anforderungen zur Um-
setzung bürgerorientierter Services nicht zu erfüllen. In einem ersten Schritt wurde ein Auszubilden-
der nach seiner Prüfung vorerst für 2 Jahre befristet übernommen (EG09a, Laufzeit 03.07.2019).
Personalbedarf Webentwicklung = 1,0 befristeter Arbeitsplatz
4.2.4 citeq@school
Mit Beschluss zur Vorlage V/0916/2015 sowie V/0916/2015/1 hat der Rat der Stadt Münster der be-
fristeten Einrichtung von zwei Stellen zur Verbesserung des Vorort-Services in den Schulen ab dem
Jahr 2017 zugestimmt.
Personalbedarf citeq@school = 2,0 befristete Arbeitsplätze
4.2.5 Projekte, u. a. im Bereich E-Government, Infrastruktur, Web-Anwendungen
Die Leitung des Teams „citeq@school“ wurde vorerst befristet besetzt. Die Aufgaben wurden einem
Mitarbeiter aus dem Ausgabenumfeld Projekte, Kundenberatung übertragen. Die erhöhten Anforde-
rungen bei der Einführung neuer Software und Hardware (z. B. Anforde rungsanalyse, Berücksichti-
gung der Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit, Prozessaufnahmen) führen
zu einem erheblich gestiegenen personellen Aufwand. Zusätzlich ist der Kommunikationsbedarf der
IT-Koordinationen und der Ämter/Einricht ungen aufgrund der inzwischen bestehenden komplexen
IT-Infrastruktur und durch technische Weiterentwicklungen erheblich angestiegen.
Festzustellen ist auch: D ie Nutzungszeit von Hard - und Software wird immer geringer , so dass sich
die Anzahl und der Aufwand der Umstiegs- und Migrationsprojekte massiv erhöht.
Die Wiederbesetzung ist vorerst befristet vorzunehmen.
Personalbedarf Projekte (u. a. Bereich E-Government, Infrastruktur, Web-Anwendungen ) =
1,0 befristeter Arbeitsplatz
4.2.6 Projekt DMS-Einführung
Immer mehr Vorgänge und Prozesse in den Verwaltungen und zwischen Verwaltungen, Bürgern und
Unternehmen werden heute vollständig elektronisch abgebildet und mithilfe vernetzter Systeme re s-
sort- und ebenenübergreifend realisiert.
Die Stadt Münster und die ÖrV-Kooperationspartner müssen durch die Einführung eines Dokume n-
tenmanagementsystems und hiermit der elektronischen Akte, die Voraussetzungen zur Nutzung der
digitalen Potenziale schaffen. Effizienz, Effektivität und Qualität des Verwaltungshandelns – gerade
in Zeiten knapper personeller und finanzieller Ressourcen werden dadurch sichergestellt.
Die elektronische Be- und Verarbeitung von Informationen, Daten und Vorgängen sowie die Nutzung
elektronischer Akten in de n Verwaltungen ist nicht mehr eine Frage des „Ob“, sondern eine Frage
des „Wie“ und „Wann“.
Eine stadtweite Ausbreitung des Dokumentenmanagementsystems (DMS) bedarf einer strukturie r-
ten und vorausschauenden Vorgehensweise. Hierzu setzt sich die citeq das Ziel, innerhalb von 10
Jahren 70 % der städtischen Büroarbeitsplätze mit DMS -Funktionen auszustatten und folgende
Fortschritte zu erreichen:
Die Stadt Münster und die Kooperationspartner erfüllen die rechtlichen Anforderungen an die
Verfügbarkeit und Austauschbarkeit von elektronischen Akten. Hierzu gehört insbesondere der
31
Umgang mit der elektronischen Rechnung und den Pflicht en bei der Wahrnehmung von Aufg a-
ben unter Bundes- und Landesrecht.
Der Aktenplan ist an die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse der Ämter im Rahmen der
DMS-Einführung angepasst.
Mehr als 70 % der Beschäftigten der Stadt Münster und der Kooperationspartner mit einem Bild-
schirmarbeitsplatz nutzen für die elektronische Ablage von Dokumenten das DMS. Eine papier-
gestützte Ablage bleibt die Ausnahme. In den Verwaltungen gibt es verbindliche Regelungen
und die dazugehörige Infrastruktur, wie al le Posteingänge digitalisiert und über das DMS an die
zuständigen Beschäftigten zur Bearbeitung geleitet werden.
Die relevanten Fachverfahren sind an das D MS angebunden. Soweit sinnvoll und machbar ist
das DMS an die Fachverfahren und die informationstechnische Basis-Infrastruktur angebunden.
Der Zugriff auf das DMS kann wahlweise von allen im Einsatz befindlichen Endgeräten, ei n-
schließlich mobiler Endgeräte, erfolgen.
Die Ämter und Dezernate (Leitungen und IT -Koordinationen) bewerten die Effizienz und Nut z-
barkeit des DMS durchschnittlich mit der Schulnote gut.
Bei Einführung und Betrieb werden in interkommunaler Zusammenarbeit Synergieeffekte erzielt,
so dass die Einführung für die Stadt Münster und die Kooperationspartner wirtschaftlich ist.
Durch verbesserte Prozesse, einen höheren Automatisierungsgrad, sowie Einsparung von Rä u-
men, die vorher zur Aufbewahrung von Akten vorbehalten wurden, Sachmitteln wie Druckerp a-
pier und Patronen, sowie Personalressourcen findet nun ein Return on Investment statt.
Die gesamte Wertschöpfungskette vom Bürger und Unternehmen über die Verwaltung und deren
Mitarbeiter (Telearbeit) bis hin zu den dritten Beteiligten wird optimiert . Die Bürger/innen profitieren
von effizienteren und transparenten Verwaltungsprozessen.
Teil des durchgängigen Prozesses ist ein Outputmanagement, bei dem die Zeugnisse, Urkunden,
Bescheide und Bescheinigungen in einer Bürgerakte enden, die für die Bürger/innen sicher zugän g-
lich ist. Diese Ziele sind in 10 Jahren nur mit einem straffen Plan und ausreichend personellen sowie
finanziellen Ressourcen zu erreichen, die Umsetzung der Ziele in diesem Zeitraum ruht auf 4 Pfe i-
lern: DMS-Lizenzen, Personalressourcen, Hardware und Digitalisierung der Papierakten.
Personalbedarf Projekte zur DMS-Einführung = 2,0 befristete Arbeitsplätze
Die programmtechnischen Umsetzung der DMS-Projekte und für der Betrieb der DMS-Systeme er-
fordert folgende personelle Kapazitäten (Softwareentwickler/-in).
Personalbedarf DMS-Entwicklung und -Betrieb = 3,0 befristete Arbeitsplätze
4.2.7 Ausbau des Netzes
In den kommenden 2 Jahren ist das ÖrV-WAN vollständig umzustellen und auf die notwendigen
Bandbreiten anzupassen. Der bestehende MPLS -Vertrag ist daher neu auszuschreiben. Dabei sind
auch neue technische Möglichkeiten und Veränderungen ebenso wie die Notwendigkeit, das Netz
kontrolliert für bestimmte IP-Dienste zu öffnen, zu beacht en. Die Netzinfrastruktur wird aufgrund der
neuen Anbindungsmöglichkeiten (eigene Glasfaser in den Kommunen, Richtfunk etc.) komplexer .
Die Absicherung des vertrauenswürdigen Gemeinschaftsnetzes durch Firewalls gegenüber den l o-
kalen Netzten wird notwendig. Für die Umstellungsphase besteht befristeter Personalbedarf.
Personalbedarf Netz = 1,0 befristeter Arbeitsplatz
4.2.8 Client-Betriebssystem
Mit der Umstellung des Client -Betriebssystems Windows7 hat die citeq auch die aus Sicherheit s-
gründen zwingende Abschaltung der für alle User bestehenden Administrationsrechte vorgenommen
und auch die Rechte der IT -Koordinationen hinsichtlich der Softwareinstallation eingeschränkt. D a-
her hat die citeq einen großen Anteil der bisher durch die Ämter installierten Softwarepro dukte in die
Softwareverteilung übernehmen müssen. Mittlerweile werden durch die citeq ca. 2.000 Softwarep a-
32
kete für die Installation auf den unterschiedlichen Verwaltungs -PC erstellt, diese Pakete müssen
weiterhin bei Updates angepasst und auf die städtischen PC verteilt werden.
Bei den jetzigen Planungen für den Umstieg auf Windows10, der verwaltungsweit in 2018 begonnen
werden muss, ist zu berücksichtigen, dass neue PC (Lieferung aus bestehenden Rahmenverträgen)
ab Mitte 2018 nur noch unter Windows10 lauffähig sind. In den laufenden Vorbereitungen zeigt sich
bereits, dass erheblicher Aufwand für die Anpassung der Softwarepakete und die Prüfung der
Windows10-Fähigkeit besteht. Den Wechsel und die lfd. Anpassung des Betriebssystems und der
sonstigen Softwareprodukte auf den Clients wird die citeq in den kommenden Jahren in immer kü r-
zeren Zeitabständen vornehmen müssen.
Die jetzt anstehende Umstellung des Betriebssystems von Windows7 auf Windows10 ist mit dem
planmäßigen Personal nicht leistbar. Während des laufenden Parallelbetriebs entsteht daher zusätz-
licher Aufwand. Die technischen Voraussetzungen sind im Vergleich zur damaligen Umstellung auf
Windows 7 jedoch besser, so dass für die Umstellungsphase nur ein zusätzlicher Mitarbeiter befri s-
tet für zwei Jahre zur Unterstützung eingestellt werden muss. Im Rahmen des Projektes wird dann
auch geprüft, ob die vorhandene Personalausstattung auch nach dem Umstieg ausreichend ist, den
Betrieb der gleichzeitig stark gestiegenen Anzahl an Clients (PC und Noteboo ks) zu gewährleisten.
Die zusätzliche Einführung von mobilen Endgeräten (Tablets) führt in diesem Aufgabenbereich zu
keiner personellen Entlastung.
Personalbedarf Client „Infrastrukturprojekt Windows10“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz
33
4.3 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten
Der Gesamtstellenbestand der citeq stellt sich wie folgt dar:
2018 2017
Besetzte
Stellen am
30.06.2017
Beamte 39,13 44,99 39,08
Tariflich
Beschäftigte 105,14 95,28 85,54
insgesamt 144,27 140,27 124,62
Stellenübersicht der tariflich Beschäftigten
EntgGr Zahl der
Stellen 2018 Veränderung Zahl der
Stellen 2017
Besetzte
Stellen am
30.06.2017
SV 1,00 0,00 1,00 1,00
13 8,00 8,00 0,00 0,00
12 1,00 -8,00 9,00 8,50
11 50,00 7,00 43,00 40,95
10 28,28 2,00 26,28 20,87
9 7,36 -0,14 7,50 6,00
8 7,50 0,00 7,50 7,50
7 2,00 1,00 1,00 0,72
Summe 105,14 9,86 95,28 85,54
Nachrichtlich: Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs-
gruppe
Zahl der
Stellen 2018 Veränderung Zahl der
Stellen 2017
Besetzte
Stellen am
30.06.2017
A15 3,00 0,00 3,00 3,00
A13 1.EA 7,50 -2,50 10,00 7,50
A12 19,63 1,50 18,13 18,13
A11 9,00 -3,00 12,00 10,45
A9 LfbGr. 1 0,00 -0,86 0,86 0,00
A08 0,00 -1,00 1,00 0,00
Summe 39,13 -5,86 44,99 39,08
In der citeq befinden sich zum 30.06.2017 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Aus bildung. Im
Ausbildungsjahr 2017/2018 wurden zusätzlich 3 neue Auszubildende eingestellt. Die Auszubilde n-
den werden bereichsübergreifend für die folgenden Berufsbilder ausgebildet:
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Informatikkaufmann/Informatikkauffrau
Informationselektroniker/-in
Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts
34
Einzelaufstellungen
Stellenhebung
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung
bisher
Bewertung
künftig Stelle Aufgabengebiet
18.22.0008 A11 A12 1,00 Sachbearbeiter/-in
Finanzen 2
18.23.0005 A11 A12 1,00 Sachbearbeiter/-in
Komm. Anw. 2
Stellenwertanpassung an die Eingruppierung
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung
bisher
Bewertung
künftig Stelle Aufgabengebiet
18.01.0001 E12 E13* 1,00
Teamleiter/-in
Projekte, Sicher-
heits- und Krisen-
management
18.02.0001 E12 E13* 1,00
Teamleiter/-in
Kommunale Anwen-
dungen 3 – Web-
Entwicklungen -
18.21.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in
Finanzen 1
18.22.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in
Finanzen 2
18.24.0001 E12 E13* 1,00
Teamleiter/-in
Kommunale Anwen-
dungen 1
18.24.0012 E10 E11 1,00
Sachbearbeiter/-in
Kommunale Anwen-
dungen 1
18.31.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in
Netz
18.32.0007 E9 E10 1,00 Sachbearbeiter/-in
Server 1
18.33.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in
Client
18.34.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in
Server 2
18.34.0009 E10 E11 1,00 Sachbearbeiter/-in
Server 2
18.34.0014 E9 E10 1,00 Sachbearbeiter/-in
Team 18.34
18.34.0016 E9 E10 1,00 Sachbearbeiter/-in
Team 18.34
*Tarifbedingte Stellenwertanpassung infolge des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung VKA zum 01.01.2017; über weitere Veränderun-
gen wird der Betriebsausschuss informiert.
35
Stellenumwandlung
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung
bisher
Bewertung
künftig Stelle Aufgabengebiet
18.12.0006 A9 LfbGr. 1 E09 0,86 Sachbearbeiter/-in
Team 18.12
18.21.0004 A13 E09 1,00 Sachbearbeiter/-in
Team 18.21
18.24.0002 A12 E11 0,50 Sachbearbeiter/-in
Neu: Team 18.25
18.25.0002 A13 1.EA E11 0,50 Sachbearbeiter/-in
Neu: Team 18.25
18.25.0014 A13 1.EA E11 1,00 Sachbearbeiter/-in
Neu: Team 18.25
18.33.0013 A08 E07 1,00 Sachbearbeiter/-in
Team 18.33
18.34.0004 A11 E10 1,00 Sachbearbeiter/-in
Team 18.34
Stellenvermehrung
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung Stelle Aufgabengebiet
18.24.0014 E09a 1,00
Sachbearbeiter/-in
Team 18.24
Anwendungsbetreuung Einwoh-
ner/Wahlen/Gewerbe
18.24.0015 E11 1,00
Sachbearbeiter/-in
Team 18.24
Anwendungsbetreuung Einwoh-
ner/Wahlen/Gewerbe
18.22.0013 E11 1,00
Sachbearbeiter/-in
Team 18.22
Anwendungsbetreuung SAP-NKF
(kw-Vermerk 18.22.0003)
18.24.0003 E11 1,00
Sachbearbeiter/-in
Team 18.24
Anwendungsbetreuung Software
Jugendämter
(kw-Vermerk 18.24.0005)
36
Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Projekt EntgGr/
BesGr Umfang Befristung
bis Bemerkung
Breitbandkoordinator E12 1,0 30.09.2020 Finanzierung durch Förder-
mittel und MEP
Web-Entwicklungen und An-
passung von Datenbanklö-
sungen (Extensions)
E09a 1,0 03.07.2019 Finanzierung durch ÖrV
Medienentwicklungsplan
citeq@school
E12
E11
1,0
1,0
27.06.2019
- Ende 2020*
2 Jahre
Finanzierung durch MEP
Projekte, u. a. im Bereich E-
Government, Infrastruktur,
Web-Anwendungen
E12 1,0 2 Jahre* Finanzierung durch ÖrV,
MEP und MS
DMS-Einführung E12 2,0 4 Jahre* Finanzierung durch ÖrV
DMS-
Entwicklung und Betrieb
E11
E09a
2,0
1,0 4 Jahre* Finanzierung durch ÖrV
Netzausbau E09a 1,0 2 Jahre* Finanzierung durch ÖrV
Betrieb und Weiterentwicklung
Servicekonto.NRW
E11
E12
1,0
1,0
31.12.2020
31.12.2020 Finanzierung durch KDN
Infrastrukturprojekt
Windows10 E10 1,0 2 Jahre* Finanzierung durch MS
*Befristungszeitraum abhängig von der Stellenbesetzung
37
5 Organigramm
Beschlussvorlage
4006 Zeichen
V/0973/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Wirtschaftsplan 2018 der citeq Beratungsfolge 25.01.2018 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 31.01.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2018 wird genehmigt. II. Kosten/Folgekosten Die Finanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt, durch Abrechnung gegenüber den Kooperation s- partnern im Rahmen der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und Abrechnung gegenüber Dritten. Begründung: Der als Anlage vorgelegte Wirtschaftsplan der citeq, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Finanz - und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht, basiert auf den Ergebnissen 2016 und den laufenden Rechnungsergebnissen des Jahres 2017. Wesentliche Veränderungen gegenüber 2017 haben sich in folgenden Positionen ergeben: Umsatzerlöse, Materialaufwendungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsergebnis und sind im Wirtschaftsplan detailliert erläutert. Vorlagen-Nr.: V/0973/2017 Auskunft erteilt: Herr Boenigk Ruf: 492 18 11 E-Mail: Boenigk@citeq.de Datum: 04.01.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0973/2017 In der mittelfristigen Betrachtung weist der Wirtschaftsplan der citeq in dem Jahr 2018 einen Feh l- betrag und von 2019 bis 2022 positive Jahresergebnisse aus. Der Fehlbetrag in 2018 ergi bt sich im Wesentlichen aus der Wertschwellenänderung für sog. Gerin g- wertige Wirtschaftsgüter (GWG). Diese wurde Mitte 2017 durch gesetzliche Regelung von bislang 410 € (netto, vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz – EStG -) auf 800 € erhöht. Die erhöhte GWG-Grenze gilt erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 Satz 3 EStG). Betroffen hiervon sind insbesondere selbstständig nutzbare bewegliche Wirtsch aftsgüter des Anlage- vermögens, wie beispielsweise PC, Monitore, Drucker, Tablets oder Büro- und Geschäftsausstattung. Die Abschreibungen erhöhen sich dadurch erheblich gegenüber dem Plan 2017 um ca . 1.541 T€. Erhebliche Auswirkungen ergeben sich hierdurch besonders im Teilwirtschaftsplan MEP (Medienen t- wicklungsplan), da hier im Jahr 2018 erhebliche Reinvestitionen anstehen. Die citeq hat sich bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes an der Höhe der im städtischen Haushalt für das Jahr 2018 bereitgestellten konsumtiven Mittel orientiert. Die citeq benötigt für den laufenden IT -Betrieb und die notwendigen Ausweitungen eine konsumtive Finanzierung, weil eingeführte IT-Systeme nicht nur im Bereitstellungsj ahr, sondern in den folgenden Betriebsjahren Aufwände verursachen. Im jetzt vorgelegten citeq -Wirtschaftsplan 2018 wurde auf einige projektierte IT -Ausbaumaßnahmen verzichtet. Auch die Maßnahmen zur Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben, die sich aus der Vor- lage „Digitale Stadt Münster – Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung“ (V/0989/2017) ergeben, sind nicht berücksichtigt. Hierzu sind Beschlussvorlagen angekündigt. Dabei sind zu berücksichtigen: die indexangepassten Aufwände für den Betrieb der Bestands-IT, der planmäßige Ausbau der IT im Rahmen der Wirtschaftspläne sowie entsprechende Finanzpuffer für Digitalisierungsmaßnahmen, die bei der Aufstellung de r Wirt- schaftspläne noch nicht absehbar waren. Festzustellen ist: Die Digitalisierung wird sich positiv auf die Verwaltung und die gesamte Stadt Müns- ter auswirken, erfordert aber gleichzeitig erhebliche Investitionen, u. a. für zusätzliche IT-Systeme der citeq, die nachhaltig zu betreiben und zu finanzieren sind. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Wirtschaftsplan 2018 der citeq
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Scheibenstraße
- Friedrich-Ebert-Straße 110
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0973/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37