Mandari Insight

V/0973/2017

Wirtschaftsplan 2018 der citeq

Vorlagen 03.11.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 31.01.2018, TOP 12

Wiplan 2018_Bericht

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Wiplan 2018_Bericht

79519 Zeichen

Wirtschaftsplan 
 
Geschäftsjahr 2018

Impressum 
 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
citeq 
 
Redaktion 
Peter Boenigk 
Tel.: 0251/492-18 11 
Fax: 0251/492-77 10 
e-Mail: boenigk@citeq.de 
http://www.citeq.de

3 
 
 
 
 
 
 
Wirtschaftsplan 2018 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ........................................................................................................................................................ 4 
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan ...................................................................................................... 4 
1.2 Rechtsgrundlagen .................................................................................................................................. 4 
2 Erfolgsplan citeq ............................................................................................................................................. 8 
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster ................................................................................................ 9 
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP) .................................................................10 
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV)....................................................11 
3 Finanz- und Vermögensplan citeq................................................................................................................16 
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster ..............................................................17 
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan .............................................18 
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV ..............................................................................19 
3.4 Investitionen .........................................................................................................................................20 
Erläuterung der wesentlichen Investitions- und Aufwandspositionen ..............................................................22 
3.4.1 citeq .................................................................................................................................................22 
3.4.2 Teilbereich Münster .........................................................................................................................23 
3.4.3 Teilbereich MEP...............................................................................................................................23 
3.4.4 Teilbereich ÖrV ................................................................................................................................24 
4 Stellenübersicht 2018 der citeq ....................................................................................................................26 
4.1 Stellenvermehrungen ...........................................................................................................................26 
4.1.1 IT-Anwendungsentwicklung/-betreuung ..........................................................................................26 
4.2 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – ..............................................................29 
4.2.1 Breitbandkoordination ......................................................................................................................29 
4.2.2 Servicekonto.NRW ..........................................................................................................................29 
4.2.3 Web-Entwicklung .............................................................................................................................29 
4.2.4 citeq@school ...................................................................................................................................30 
4.2.5 Projekte, u. a. im Bereich E-Government, Infrastruktur, Web-Anwendungen .................................30 
4.2.6 Projekt DMS-Einführung ..................................................................................................................30 
4.2.7 Ausbau des Netzes ..........................................................................................................................31 
4.2.8 Client-Betriebssystem ......................................................................................................................31 
4.3 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten ................................................................33 
5 Organigramm ................................................................................................................................................37

4 
1 Einleitung 
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan 
Der Erfolgsplan der citeq ist zur besseren Differenzierung der Kundenbereiche – Stadt Münster, Me-
dienentwicklungsplan (MEP) sowie Öffentlich rechtliche Vereinbarung ( ÖrV) – in drei Erfolgspläne 
aufgeteilt.  
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan 2018 stellt die von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq 
zu erbringenden und geplanten Leistungen sowie die dafür notwendigen Ressourcen dar. 
Erlöse 
Der Bereich Münster erzielt Erträge aus den Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen (ei n-
schließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und dem Jobcenter) der Stadt Münster.  
 
Der Bereich MEP erstellt Dienstleistungen für die Schulen der Stadt Münster.  
 
Der Bereich ÖrV erbringt Dienstleistungen in interkommunaler Zusammenarbeit für die Stadt Mün s-
ter, die Kooperationspartner und Dritte.  
 
Die citeq legt im kommenden Jahr ihre Schwerpunkte auf 
 
 den Betrieb und Ausbau der Verwaltungs -IT im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanz-
mittel 
 die weitere Professionalisierung der Leistungserbringung und der Organisation  
 die weitere Verbesserung der IT-Sicherheit (Zertifizierung durch Bundesamt für Sicherheit in der 
Informationstechnik: BSI) 
 die Aktualisierung und Ertüchtigung der MEP-Infrastruktur (Client -Management, Breitbandau s-
bau und WLAN) 
Aufwendungen 
Den Erlösen der einzelnen Bereiche stehen Aufwendungen gegenüber, die entweder direkt oder 
indirekt die Ergebnisse der Bereiche beeinflussen.  
 
Personalaufwendungen werden über Arbeitszeitaufzeichnungen auf die einzelnen citeq -Bereiche 
verrechnet und bilden noch vor  den Materialaufwendungen den größten Aufwandsbereich. Die 
Hochrechnungen für die Personalaufwendungen der citeq - dazu zählen auch die Berechnungen für 
die Pensions-, Beihilfe– und Altersteilzeitrückstellungen - erfolgen durch das Personal - und Organi-
sationsamt der Stadt Münster.  
 
Die Materialaufwendungen haben vor allem durch Wartungs - und Unterhaltungsaufwendungen s o-
wie eingekaufte Dienstleistungen einen wesentlichen Einfluss auf die Einzelergebnisse der Bereiche. 
Dazu zählen auch die Querschnittsleistungen der Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster für die 
citeq. 
 
Weitere Material- und sonstige betriebliche Aufwandspositionen  haben indirekten Einfluss auf die 
Einzelergebnisse. Dazu zählen insbesondere die Mietaufwendungen. 
 
Die Abschreibungen umfassen die Wertminderungen von Vermögensgegenständen  in den Bere i-
chen. Die Zinsen beinhalten den Zinsanteil für Pensions- und Beihilferückstellungen. 
 
1.2 Rechtsgrundlagen 
Rechtsgrundlage für die Erste llung des Wirtschaftsplanes 201 8 ist die Eigenbetriebsverordnung 
(EigVO NRW) in der gültigen Fassung.

5 
Gemäß § 14 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirt-
schaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stelle n-
übersicht. 
 
Der Erfolgsplan gem. § 15 EigVO NRW enthält sämtliche voraussehbaren Erträge (werden mit füh-
rendem "-"Zeichen dargestellt) und Aufwendungen des W irtschaftsjahres. Sie basieren  auf den e r-
zielten Ergebnissen des Jahres 201 6 und den laufenden Rech nungsergebnissen des Jahres 201 7. 
Ferner wurden die heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen der kommenden 
Jahre im vorliegenden Wirtschaftsplan berücksichtigt.  
 
Der Erfolgsplan z eigt neben den Planansätzen 201 8 auch die mittelfris tigen Ansätze für die Jahre 
2019 bis 2022. 
 
Der Vermögensplan enthält gem. §  16 EigVO NRW alle voraussehbaren Ein - und Auszahlungen 
des Wirtschaftsjahres, die sich a us Investitionen (Erneuerung, Erweiterung, Veräußerung) und aus 
der Kreditwirtschaft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ergeben sowie die notwendigen Ve r-
pflichtungsermächtigungen. 
 
Auf der Einnahmenseite des Vermögensplans sind die vorhandenen oder zu beschaffenden D e-
ckungsmittel nachzuweisen. Deckungsmittel, die aus dem Haushalt der Gemeinde stammen, mü s-
sen mit den Ansätzen im Haushaltsplan der Gemeinde übereinstimmen. 
 
Die Stellenübersicht enthält gem. § 17 EigVO NRW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für 
die tariflichen Beschäftigten einschließlich der Angaben zur Stellenbewertung und Eingruppierung 
der Stelleninhaber/innen. Beamte/innen, die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beschäftigt 
werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht der citeq nur nac h-
richtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen 
und der tatsächlich besetzten Stellen angegeben.  Zusätzlich werden die zeitlich befristeten Projek t-
stellen (laufend und geplant) erläutert.

6 
Erfolgsplan 2018 der citeq 
 
Erträge EURO 
  
Umsatzerlöse -27.844.120 
Sonstige betriebliche Erträge -55.000 
Zinsen und ähnliche Erträge -328.560 
  
  -28.227.680 
  
  
Aufwendungen EURO 
  
Materialaufwand 10.144.250 
Personalaufwand 10.700.010 
Abschreibungen 5.881.510 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.106.580 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Kreditmarkt) 1.283.850 
Steuern 31.500 
  
  29.147.700 
  
Planmäßiger Jahresfehlbetrag 920.020

7 
Vermögensplan 2018 der citeq 
 
Die Auszahlungen und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan fo l-
gendermaßen dar: 
  
Auszahlungen EURO 
Jahresfehlbetrag (Erlöse < Aufwendungen) 920.020 
Investitionen (aus Investitionsplan – Mittelbedarf) 4.802.860 
Investitionen im Bereich Digitalisierung* 5.000.000 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 5.881.510 
Ausschüttung an die Stadt Münster 98.540 
Einzahlungen in einen Fonds (Zuführung Pensions- u. Beihilfe-
rückstellung + Zinsen Forderung Pensionsrückstellungen) 1.227.440 
  
  17.930.370 
  
  
Deckungsmittel EURO 
Jahresüberschuss (Erlöse > Aufwendungen) 0 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 5.881.510 
Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen 903.530 
Investitionszuschuss aus dem städt. Haushalt* 5.000.000 
Darlehnsauszahlungen (Fremdmittelaufnahme) 6.145.330 
  
  17.930.370 
  
  
Liquiditätsänderung  
   
Veränderung Liquidität 0 
  
  0 
 
 
Münster, den 06.12.2017 
 
gez. 
 
 
 
Schoenfelder 
Betriebsleiter 
gez. 
 
 
 
Heuer 
Stadtrat 
gez. 
 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
*Zur Finanzierung von Projekten zur Digitalisierung stehen 5 Mio. € im Haus-
haltsplan 2018 der Stadt Münster zur Verfügung. Die Mittel können zur Umse t-
zung konkreter, aus den Zielen der Digitalisierung abgeleiteter Maßnahmen a b-
gerufen werden.

8 
2 Erfolgsplan citeq 
  Gesellschaft: citeq  citeq 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2017 
Plan  
2018 
Plan  
2019 
Plan  
2020 
Plan  
2021 
Plan  
2022 
1 Umsatzerlöse -26.494.030  -27.844.120  -29.002.430  -29.236.600  -29.504.970  -29.475.980  
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0  0  0  0  0  0  
3 sonstige betriebliche Erträge -30.000  -55.000  -15.000  -15.000  -15.000  -15.000  
4 Gesamtleistung -26.524.030  -27.899.120  -29.017.430  -29.251.600  -29.519.970  -29.490.980  
5 Materialaufwand 8.740.540  10.144.250  9.693.420  9.872.380  9.889.090  9.925.190  
6 Personalaufwand 9.888.960  10.700.010  11.201.490  11.000.770  11.353.750  11.447.170  
7 Abschreibungen 4.340.020  5.881.510  5.609.310  4.976.770  3.894.640  2.701.880  
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 2.177.090  1.106.580  1.079.310  1.073.320  1.073.320  1.064.320  
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern -1.377.420  -66.770  -1.433.900  -2.328.360  -3.309.170  -4.352.420  
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge -330.790  -328.560  -328.560  -328.560  -328.560  -328.560  
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 1.145.230  1.283.850  1.329.780  1.372.440  1.405.480  1.441.640  
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit -562.980  888.520  -432.680  -1.284.480  -2.232.250  -3.239.340  
13 außerordentliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
14 außerordentliche Aufwendungen 0  0  0  0  0  0  
15 außerordentliches Ergebnis 0  0  0  0  0  0  
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) -562.980  888.520  -432.680  -1.284.480  -2.232.250  -3.239.340  
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 23.400  30.300  30.300  30.300  30.300  30.300  
18 sonstige Steuern 1.100  1.200  1.200  1.200  1.200  1.200  
19 Jahresüberschuss (-) / 
Jahresfehlbetrag (+) -538.480  920.020  -401.180  -1.252.980  -2.200.750  -3.207.840

9 
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster 
  Gesellschaft: citeq  Münster 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2017 
Plan  
2018 
Plan  
2019 
Plan  
2020 
Plan  
2021 
Plan  
2022 
1 Umsatzerlöse -9.302.720  -10.348.730  -10.766.000  -10.835.480  -10.967.290  -10.958.220  
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0  0  0  0  0  0  
3 sonstige betriebliche Erträge -30.000  -55.000  -15.000  -15.000  -15.000  -15.000  
4 Gesamtleistung -9.332.720  -10.403.730  -10.781.000  -10.850.480  -10.982.290  -10.973.220  
5 Materialaufwand 2.663.470  2.902.880  2.681.430  2.820.380  2.676.310  2.697.360  
6 Personalaufwand 3.921.690  4.398.310  4.454.150  4.400.900  4.543.850  4.632.580  
7 Abschreibungen 2.167.440  2.569.820  2.943.320  3.194.220  2.243.320  1.538.840  
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 536.010  468.170  457.240  453.640  453.640  453.640  
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern -44.110  -64.550  -244.860  18.660  -1.065.170  -1.650.800  
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge -330.790  -328.560  -328.560  -328.560  -328.560  -328.560  
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 357.740  379.330  392.810  405.330  415.020  425.630  
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit -17.160  -13.780  -180.610  95.430  -978.710  -1.553.730  
13 außerordentliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
14 außerordentliche Aufwendungen 0  0  0  0  0  0  
15 außerordentliches Ergebnis 0  0  0  0  0  0  
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) -17.160  -13.780  -180.610  95.430  -978.710  -1.553.730  
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 11.400  13.000  13.000  13.000  13.000  13.000  
18 sonstige Steuern 570  650  650  650  650  650  
19 Jahresüberschuss (-) / 
Jahresfehlbetrag (+) -5.190  -130  -166.960  109.080  -965.060  -1.540.080

10 
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP) 
  Gesellschaft: citeq  MEP 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2017 
Plan  
2018 
Plan  
2019 
Plan  
2020 
Plan  
2021 
Plan  
2022 
1 Umsatzerlöse -3.413.210  -2.928.470  -3.150.070  -3.423.430  -3.423.430  -3.423.430  
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0  0  0  0  0  0  
3 sonstige betriebliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
4 Gesamtleistung -3.413.210  -2.928.470  -3.150.070  -3.423.430  -3.423.430  -3.423.430  
5 Materialaufwand 412.480  416.430  408.380  410.840  407.750  410.430  
6 Personalaufwand 1.386.820  1.212.810  1.249.750  1.232.490  1.268.670  1.283.570  
7 Abschreibungen 1.088.700  2.307.080  1.663.840  997.760  958.260  609.600  
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 156.210  152.790  150.010  149.600  149.600  149.600  
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern -369.000  1.160.640  321.910  -632.740  -639.150  -970.230  
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0  0  0  0  0  0  
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 81.840  103.350  107.030  110.450  113.100  116.000  
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit -287.160  1.263.990  428.940  -522.290  -526.050  -854.230  
13 außerordentliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
14 außerordentliche Aufwendungen 0  0  0  0  0  0  
15 außerordentliches Ergebnis 0  0  0  0  0  0  
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) -287.160  1.263.990  428.940  -522.290  -526.050  -854.230  
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 0  0  0  0  0  0  
18 sonstige Steuern 230  210  210  210  210  210  
19 Jahresüberschuss (-) / 
Jahresfehlbetrag (+) -286.930  1.264.200  429.150  -522.080  -525.840  -854.020

11 
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV) 
  Gesellschaft: citeq  ÖrV 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2017 
Plan  
2018 
Plan  
2019 
Plan  
2020 
Plan  
2021 
Plan  
2022 
1 Umsatzerlöse -13.778.100  -14.566.920  -15.086.360  -14.977.690  -15.114.250  -15.094.330  
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0  0  0  0  0  0  
3 sonstige betriebliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
4 Gesamtleistung -13.778.100  -14.566.920  -15.086.360  -14.977.690  -15.114.250  -15.094.330  
5 Materialaufwand 5.664.590  6.824.940  6.603.610  6.641.160  6.805.030  6.817.400  
6 Personalaufwand 4.580.450  5.088.890  5.497.590  5.367.380  5.541.230  5.531.020  
7 Abschreibungen 1.083.880  1.004.610  1.002.150  784.790  693.060  553.440  
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 1.484.870  485.620  472.060  470.080  470.080  461.080  
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern -964.310  -1.162.860  -1.510.950  -1.714.280  -1.604.850  -1.731.390  
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0  0  0  0  0  0  
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 705.650  801.170  829.940  856.660  877.360  900.010  
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit -258.660  -361.690  -681.010  -857.620  -727.490  -831.380  
13 außerordentliche Erträge 0  0  0  0  0  0  
14 außerordentliche Aufwendungen 0  0  0  0  0  0  
15 außerordentliches Ergebnis 0  0  0  0  0  0  
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) -258.660  -361.690  -681.010  -857.620  -727.490  -831.380  
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 12.000  17.300  17.300  17.300  17.300  17.300  
18 sonstige Steuern 300  340  340  340  340  340  
19 Jahresüberschuss (-) / 
Jahresfehlbetrag (+) -246.360  -344.050  -663.370  -839.980  -709.850  -813.740

12 
Umsatzerlöse 
Im Vergleich zum Plan 2017 steigen die Umsatzerlöse der citeq insgesamt um ca. 1.350 T€. Die 
Umsatzerlöse in den einzelnen Teilwirtschaftsplänen werden im Folgenden differenziert dargestellt. 
 
 Die Umsatzerlöse im Bereich Münster steigen im Vergleich zum Plan 2017 um ca. 1.046 T€. 
Die Mehrerlöse ergeben sich durch Preisanpassungen, neue Hardwareprodukte und vor allem 
durch zusätzliche Anwendungen. 
 
Die IT-Leistungen der citeq für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster werden über die 
Teilwirtschaftspläne MS und ÖrV erbracht und zentral über Mietpreise und Pauschalen – also 
konsumtiv - durch den städtischen Haushalt finanziert. Dieses zentrale IT -Budget wurde in den 
vergangenen Jahren mit Ausnahme von zusätzlichen Mitteln f ür die Modernisierung der städt i-
schen IT-Infrastruktur (2013 – 2017) nur geringfügig angepasst. Die von der cite q nicht beei n-
flussbaren Kostensteigerungen durch Preis -/Tarifanpassungen (Indexanpassungen) blieben u n-
berücksichtigt, wodurch die Möglichkeiten zu Neuinvestitio nen und Innovationen im IT -Bereich 
nach und nach verringert wurden. Nach gemeinsamer Einschätzung des Amtes für Finanzen und 
Beteiligungen und der citeq ist hierdurch ein jährlicher Kaufkraftverlust eingetreten, der allein im 
Jahre 2017 einen Betrag von ca. 470 T€ ausmacht. 
 
Dabei sind zu berücksichtigen: 
 die indexangepassten Aufwände für den Betrieb der Bestands-IT, 
 der planmäßige Ausbau der IT im Rahmen der Wirtschaftspläne sowie  
 entsprechende Finanzpuffer für Digitalisierungsmaßnahmen, die bei der Aufstellung der Wirt-
schaftspläne noch nicht absehbar waren. 
 
Festzustellen ist: Die Digitalisierung wird sich positiv auf die Verwaltung und die gesamte Stadt 
Münster auswirken, erfordert aber gleichzeitig erhebliche Investitionen, u. a. für zusätzliche IT-
Systeme der citeq, die nachhaltig zu betreiben und zu finanzieren sind.  
 
 Im Bereich MEP sinken die Umsatzerlöse gegenüber dem Plan 2017 um ca. 485 T€. Verursacht 
wird dieses durch die derzeitige Umstellung auf das neue Clientmanagementsystem . Die damit 
verbundenen technischen und personellen Veränderungen sind derzeit noch nicht vollständig 
absehbar, so dass eine konkrete Finanz- und auch Personalplanung für diesen Aufgabenbereich 
erst ab Mitte 2018 möglich  ist, wenn die Erfahrungen aus d er Umorganisation und d em neuen 
Vorort-Service (Neues MEP-Team als Kompetenzzentrum mit übergreifenden Verantwortlichke i-
ten: citeq@school) sowie aus den seit Mitte des Jahres 2017 auf das neue Client -Management 
umgestellten Schulen vorliegen.  
 
Die Umstellung aller Schulen auf das neue Clientmanagement soll spätestens Ende 2018 abge-
schlossen sein. Parallel und nachlaufend erfolgen WLAN -Ausbau und die Breitbandanbindung 
der Schulen, die voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2020 abgeschlossen werden kann.  
 
Die Abrechnung der im Schulumfeld durch die citeq erbrachten Leistungen erfolgt gegenüber 
dem Amt für Schule und Weiterbildung. 
 
 Im Bereich ÖrV steigen die Umsatzerlöse insgesamt um ca. 789 T€ gegenüber dem Plan 2017. 
Dies ist begründet durch die Abrechnung neuer Anwendungen und Module sowie Preisanpa s-
sungen durch z. B. höhere Wartungsaufwendungen oder Leistungserweiterungen.

13 
Sonstige betriebliche Erträge 
Sonstige betriebliche Erträge steigen gegenüber dem Plan 2017 um ca. 25 T€. Sie fallen planmäßig 
im Bereich Münster u. a. für Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen an. Zusätz-
lich werden erstmals Mittel aus der Rücklage für das in 2004 übernommene  Kabel- und Telekom-
munikationsvermögen in Anspruch genommen. Die Höhe der Abschreibung für dieses Vermögen 
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sonstiger betrieblicher Ertrag gezeigt. 
Materialaufwand 
Der Materialaufwand erhöht sich gegenüber dem Plan 2017  um ca. 1.404 T€. Er setzt sich zusa m-
men aus: 
 
 Aufwendungen für Hilfs - und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, z. B.: Hilfsstoffe, Str om, 
Treibstoffe. Aufgrund v on zusätzlichen Büroanmietungen im Gebäude Friedrich -Ebert-Straße 
110 ist mit höherem Aufwand für Energie zu rechnen. 
 
 Aufwendungen für bezogene Leistungen: Aufwendungen der Fahrzeugunterhaltung, Wartung, 
Miete und Aufwendungen für die Unterhaltung immaterieller Vermögensgegenstände und der 
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Entsorgungs - und Leasingaufwendungen sowie Aufwe n-
dungen für Datenleitungen. Im Vergleich zum Vorjahr sind aufgrund der Vorgaben aus dem  Bi-
lanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zusätzlich die Aufwendungen für Porto  (direkte Wei-
terberechnung an Kunden)  und die Rechnungen aus der Verwaltungskostenerstattung – soge-
nannte VKE – zu berücksichtigen, die aus den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ in den 
Materialaufwand verlagert wurden.  
Der Aufwand für die Wartungsverträge (Hard - und Software) ist in den vergangenen Jahren 
durch Preisanhebungen der S W-Lieferanten zum Teil massiv angestiegen. Dieser Trend wird 
sich auch in den Folgejahren fortsetzen. Zudem steigt der Aufwan d durch den Abschluss von 
weiteren Wartungsverträgen für zusätzliche Hardware und Anwendungen.  
 
Darüber hinaus bieten die SW-Lieferanten zunehmend in neuen Produktversionen Erweiterun-
gen und Anpassungen  an, die aufgrund ihres  Funktionszuwachses nicht mehr über die best e-
henden Wartungs- und Pflegeverträge abgedeckt sind. Dabei entsprechen die Kosten der Versi-
onssprünge häufig einem Neukauf. Ein Produktwechsel auf eine preiswertere Software ist i. d. R. 
keine Alternative, da hier mit erhebliche Unwägbarkeiten (Investition, organisatorische und per-
sonelle Veränderungen, Einführungskosten, etc.) verbunden sind. 
Personalaufwand 
Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus: 
 Löhnen und Gehältern: Regelzahlungen, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen 
sowie geldwerte Sachaufwendungen für Beamte und tariflich Beschäftigte. Ferner Dienstau f-
wendungen für sonstige Beschäftigte und pauschalierte Steuern. 
 
 Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung: B eiträgen zu 
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung als auch Beihilfen und Zuführung 
zu den Beihilferückstellungen, Unterstützungsleistungen für Beamte, tariflich Beschäftigte sowie 
die Zuführung zu den Pensions - und Beihilferückstellunge n, Versorgungsaufwendungen, So n-
derzuwendungen und Beihilfen für Ruhestandsbeamte sowie die Beiträge zur Unfallversicherung 
für tariflich Beschäftigte. 
 
Die Personalaufwendungen der citeq werden durch das Personal - und Organisationsamt der Stadt 
Münster berechnet. Der Personalaufwand wird im Vergl eich zum Plan 201 7 um ca. 811 T€ steigen 
und berücksichtigt auch zusätzlichen Personalaufwand für neue bzw. erweiterte Aufgaben.

14 
 Tariferhöhungen 
Es sind die derzeit bis zum 28.02.2018 zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten Entgelt-
tabellen berücksichtigt und ab dem 01.03.2018 ist eine lineare Erhöhung um 2,5 % kalkuliert. 
 
 Besoldungs-/Versorgungserhöhung 
Die feststehende Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,35 % zum 01.01.2018 ist in die 
Ansätze eingeflossen. 
 
 Rückstellungen 
Bei der Berechnung der Pensions - und Beihilferückstellungen wurde eine Verzinsung von 
5,00 % zugrunde gelegt. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit 1,90 % verzinst. 
Abschreibungen  
Bestandteil dieser Position sind die Abschreibungen auf immaterielles Vermögen (Software), Fah r-
zeuge, Betriebs - und Geschäftsausstattung (u. a. Hardware) und geringwertige Wirtschaftsgüter  
(GWG). 
 
Die Schwelle für GWG wurde Mitte 2017 durc h gesetzliche Regelung von bislang 410  € (netto, vgl. 
§ 6 Abs. 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz – EStG) auf 800 € erhöht. Die erhöhte GWG-Grenze gilt 
erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2017 angeschafft , hergestellt oder in das B e-
triebsvermögen eingelegt werden (§  52 Abs. 12 Satz 3 EStG). Die citeq ist von dieser Schwellene r-
höhung betroffen.  
 
Betroffen hiervon sind insbesondere selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anl a-
gevermögens, wie beispielsweise PC, Monitore, Drucker, Tablets oder Büro- und Geschäftsausstat-
tung. Die Abschreibungen erhöhen sich dadurch erheblich gegenüber dem Plan 2017  um ca. 
1.541 T€. 
 
Der Bereich Münster wird davon ca. 402 T€ tragen. Hier werden im Wesentlichen neue Anwendun-
gen und hohe Ersatzinvestitionen für höhere Abschreibungen als in 2017 verantwortlich sein. 
 
Der Bereich MEP wird ebenfalls mit hohen Ersatzinvestitionen belastet sein, weil in den vergang e-
nen Jahren die geplanten Investitionen nur teilweise durchgeführt werden konnten. Von der bisheri-
gen Ausstattungspraxis abweichende Investitionen  wurden im MEP -Bereich in dem vorliegenden 
Wirtschaftsplan berücksichtigt. Er trägt daher mit ca. 1.218 T€ einen wesentlichen Anteil an den ge-
stiegenen Abschreibungen. 
 
Im Bereich ÖrV verringern sich die Abschreibungen um ca. 79 T€. 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
Die „Sonstigen betrieblichen Aufwendunge n“ werden gegenüber dem Plan 201 7 um ca. 1.071 T€ 
sinken. Begründet ist dies im Wesentlichen durch die Auswirkungen des  Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetzes (BilRUG), die bereits unter dem Materialaufwand erläutert wurden. Zusätzliche 
Aufwendungen entstehen aufgrund der zusätzlichen Anmietung von Büroflächen  und deren R eini-
gung sowie einer Mietanpassung für die Immobilie an der Scheibenstraße im Rahmen einer I n-
dexanpassung. 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Zinsen und ähnliche Erträge ergeben sich, wie bereits in den Vorjahren, aus der Verzinsung der 
Forderung für die Pensionsrückstellungen. Diese werden im Bereich Münster vereinnahmt. Die Ve r-
zinsung der Forderung für Pensionsbeträge beträgt seit dem Jahresabschluss 2009 5,00 % und ver-
ändert sich nur, wenn sich die Berechnungsbasis ändert. Diese hat sich im Vergleich zum Plan 2017 
durch Fluktuation geändert und vermindert die Zinserträge um ca. 2 T€.

15 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Der Zinsaufwand wird voraussichtlich um 139 T€ steigen . Begründet ist dies durch den höheren 
Ausweis der Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensions - und Beihilferückstellungen unter die-
ser Position.  
Die Investitionen werden u. a. durch Kassenkredite finanziert . Diese sind für die citeq zurzeit sehr 
günstig und spielen daher nur eine geringe Rolle. 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / sonstige Steuern 
Diese Position beinhaltet die Steuern vom Einkommen und Ertrag für Umsätze mit den Betrieben 
gewerblicher Art sowie Kfz-Steuern. Der geplante Betrag entspricht in etwa dem Jahresabschlusser-
gebnis der citeq 2016. 
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 
Aufgrund der oben beschriebenen Zusammenhänge  wird sich insgesamt ein Jahres fehlbetrag in 
Höhe von 920 T€ ergeben.  
 Der Teilbereich Münster wird demnach 2018 planmäßig mit einem Jahres überschuss in Höhe 
von 130 € schließen und damit nicht die Rücklage für die Verzi nsung der Pensionsrückstellu n-
gen erwirtschaften. Die Planergebnisse werden erst in 2019 und ab 2021 wieder eine Ausschüt-
tung an die Stadt Münster und auch ggf. eine Bildung der üblichen Rücklage für die Pension s-
rückstellungen ermöglichen.  
 Der MEP-Bereich wird planmäßig einen Jahresfehlbetrag in Höhe von  1.264 T€ erwirtschaften, 
der sich in den Folgejahren jedoch deutlich reduzieren wird.  Ab 2020 ist planmäßig wieder mit 
einem Überschuss zu rechnen.  
 Der ÖrV-Bereich wird voraussichtlich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 344 T€ abschlie-
ßen. Auch in den Folgejahren wird mit einem Jahresüberschuss gerechnet.

16 
3 Finanz- und Vermögensplan citeq 
Auszahlungen (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 920.020 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 4.802.860 4.072.280 4.267.530 2.251.110 1.935.030 
Investitionen im Bereich Digitalisie-
rung* 5.000.000 0 0 0 0 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 5.881.510 5.609.310 5.228.650 4.213.730 3.430.780 
Ausschüttung an die Stadt Münster 98.540 137.620 265.350 335.990 920.440 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
1.227.440 979.500 1.075.440 1.196.300 1.062.520 
Entnahmen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Auszahlungen) 17.930.370 10.798.710 10.836.970 7.997.130 7.348.770 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 0 401.180 1.362.060 2.200.750 3.207.840 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 5.881.510 5.609.310 4.976.770 3.894.640 2.701.880 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 903.530 969.820 830.890 909.640 790.250 
Investitionszuschuss aus dem städt. 
Haushalt* 5.000.000 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 6.145.330 3.818.400 3.776.330 992.100 648.800 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 17.930.370 10.798.710 10.946.050 7.997.130 7.348.770 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0 
 
 
 
 
 
 
 
*Zur Finanzierung von Projekten zur Digitalisierung stehen 5 Mio. € im Haushaltsplan 2018 der Stadt Münster 
zur Verfügung. Die Mittel können zur Umsetzung konkreter, aus den Zielen der Digitalisierung abgeleiteter 
Maßnahmen abgerufen werden.

17 
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster 
Auszahlungen (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 109.080 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 1.812.720 1.974.560 2.967.650 1.470.620 1.224.310 
Investitionen im Bereich Digitalisie-
rung* 5.000.000 0 0 0 0 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 2.569.820 2.943.320 3.194.220 2.243.320 1.538.840 
Ausschüttung an die Stadt Münster 0 0 0 0 636.500 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
582.630 524.490 553.400 590.070 550.130 
Entnahmen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Auszahlungen) 9.965.170 5.442.370 6.824.350 4.304.010 3.949.780 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 130 166.960 0 965.060 1.540.080 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 2.569.820 2.943.320 3.194.220 2.243.320 1.538.840 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 254.770 274.020 234.350 256.800 222.060 
Investitionszuschuss aus dem städt. 
Haushalt* 5.000.000 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 2.140.450 2.058.070 3.395.780 838.830 648.800 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 9.965.170 5.442.370 6.824.350 4.304.010 3.949.780 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
*Zur Finanzierung von Projekten zur Digitalisierung stehen 5 Mio. € im Haushaltsplan 2018 der Stadt Münster 
zur Verfügung. Die Mittel können zur Umsetzung konkreter, aus den Zielen der Digitalisierung abgeleiteter 
Maßnahmen abgerufen werden.

18 
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan 
Auszahlungen (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 1.264.200 429.150 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 2.022.420 1.316.500 916.380 689.520 514.970 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 2.307.080 1.663.840 997.760 958.260 960.150 
Ausschüttung an die Stadt Münster 0 0 0 0 0 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
81.010 57.510 66.040 76.790 64.930 
Entnahmen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Auszahlungen) 5.674.710 3.467.000 1.980.180 1.724.570 1.540.050 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 0 0 522.080 525.840 854.020 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 2.307.080 1.663.840 997.760 958.260 609.600 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 86.810 92.810 79.790 87.200 76.430 
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 3.280.820 1.710.350 380.550 153.270 0 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 5.674.710 3.467.000 1.980.180 1.724.570 1.540.050 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

19 
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV 
Auszahlungen (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 967.720 781.220 383.500 90.970 195.750 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 1.004.610 1.002.150 1.036.670 1.012.150 931.790 
Ausschüttung an die Stadt Münster 98.540 137.620 265.350 335.990 283.940 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
563.800 397.500 456.000 529.440 447.460 
Entnahmen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Auszahlungen) 2.634.670 2.318.490 2.141.520 1.968.550 1.858.940 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 344.050 663.370 839.980 709.850 813.740 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 1.004.610 1.002.150 784.790 693.060 553.440 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 561.950 602.990 516.750 565.640 491.760 
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 724.060 49.980 0 0 0 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 2.634.670 2.318.490 2.141.520 1.968.550 1.858.940 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

20 
3.4 Investitionen 
Die Investitionen in der citeq erfolgen betragsmäßig gemäß der Übersicht: 
 
Bezeichnung Investitionen 
Münster in € 
Investitionen 
MEP in € 
Investitionen 
ÖrV in € 
Investitionen 
Zentral in € 
Software (SW) 228.259 0 621.612 189.235 
Verteilung Zentral 60.990 3.974 124.271 -189.235 
Gesamt SW 289.249 3.974 745.883 0 
PKW 0 0 0 25.000 
Verteilung Zentral 13.442 4.545 7.013 -25.000 
Gesamt PKW 13.442 4.545 7.013 0 
Technische Ausstattung 50.000 0 0 0 
Mobiliar inkl. DataCenter 0 0 0 0 
Rechner-/Serversysteme 17.800 161.983 100.000 181.840 
Monitore 0 0 0 0 
Drucker, Plotter, Scanner 72.600 16.280 0 0 
Sonstige DV-Peripheriegeräte 1.940 0 0 292.100 
Router, Hub, Switch 211.000 0 50.000 10.000 
TK-Anlagen, Komponenten 57.000 0 0 0 
GWG 774.197 1.736.518 5.000 500 
Zwischensumme BGA 1.184.537 1.914.781 155.000 484.440 
Verteilung Zentral 325.496 99.116 59.828 -484.440 
Gesamt BGA 1.510.033 2.013.897 214.828 0 
Gesamt Investition 1.812.724 2.022.416 967.724 0 
Investitionen im Bereich  
Digitalisierung* 5.000.000 0 0 0 
 
*Zur Finanzierung von Projekten zur Digitalisierung stehen 5 Mio. € im Haushaltsplan 2018 der Stadt Münster zur Verfügung. Die Mittel 
können zur Umsetzung konkreter, aus den Zielen der Digitalisierung abgeleiteter Maßnahmen abgerufen werden. 
Investitionen - Inhalte 
Die aufgeführten Investitionen sind im vorliegenden Wirtschaftsplan vollumfänglich berücksichtigt 
worden. Dabei handelt es sich im Schwerpunkt um Reinvestitionen für bereits vorhandene Kompo-
nenten sowie die Ausstattung zusätzlicher Arbeitsplätze und neuer Anwendungen und Module. We-
sentliche Investitionen im MEP-Bereich sind die Standortanbindungen an das Lichtwellenleiter-Netz 
sowie der Ausbau mit WLAN -Technologie sowie Ersatzinvestitionen in den Schulen . Folgende In-
vestitionen sind in den Teilbereichen und zentral im Wesentlichen geplant:

21 
Bezeichnung Investitionen MS Investitionen MEP Investitionen ÖrV Investitionen Zentral 
Software (SW) 
 Onlinekalender 
 Betriebsmedizinischer 
Dienst 
 Pit-Module 
 CAD-SW 
 Stadtplansoftware 
 Drägerware 
 Geschäftsbuch 
 IMSWare (neu) 
 Visual Studio 
 Pathfinder 
 Netzwerkmanage-
ment 
 
 SW Zentrales Sicher-
heitsgateway 
 KITA10-Schnittstelle 
 SP-Expert 
 Votemanager 
 DMS 
 IDM (ÖrV-Partner) 
 Regis (Infoma LuGM) 
 Infoma Module 
 SAP HCM 
 OpenProsoz 
 Musikschulverfahren 
 Outputmanagement 
 Projektmanagement, 
 ITSM,  
 Netzwerkmanage-
ment, 
  VMWare-Lizenzen 
PKW    PKW 
Techn. Ausstattung Standortanbindungen    
Rechner-
/Serversysteme 
 2 Colibri 
 2 Celsius P-PC 
 Funkuhr 
 
 12 MEP-Server1 
 8 MEP-Server 2 
 NAS-Laufwerke für 
die Server 
 
 
 SonicWall, 
 NetScaler, 
 3 MS-Server,  
 2 Linux-Server 
 10 VMWare-Server 
 1 Reserve-Server 
Drucker, Plotter, 
Scanner 
 30 Spezialdrucker 
 1 Plotter 
 8 DMS-Scanner 
 4 DIN A3-Drucker SW 
 6 DIN A3-Drucker 
Farbe 
  
Sonstige DV-
Peripheriegeräte    
 Networker-Server, 
 Projekt SAN, 
 DedupDiskarry,  
 Networker-Alternative 
/ Ergänzung 
Router, Hub, 
Switch 
 VoiP-Technik 
 Aktive Netztechnik 
 Ablösung Blade-
Technik 
 Ausbau Admin-Netz, 
Funknetz und  
Fremdgerätenetz 
 
 Aktive Netztechnik 
 Router 
 Firewall 
 LAN-Sicherheit 
TK-Anlagen, Kom-
ponenten 
 Ausbau TK-Technik 
 Ersatz HiPath    
GWG 
Selbständig nutzbare 
HW/SW und Möbel bis 
800 € netto. Davon 
 466 PC 
 18 ThinClient, AllInO-
ne-PC 
 10 Notebooks 
 448 Monitore 
 30 Beamer 
 12 Scanner 
 367 Drucker 
 Aktive Netztechnik 
 90 IPhones 
 90 IPAD´s 
 5 Faxgeräte 
 VoIP-Endgeräte 
 Kleinsoftware 
Selbständig nutzbare 
HW- und SW unter 
800 € netto. Davon 
 1.587 PC 
 26 ThinClient, AllInO-
ne-PC 
 112 Notebooks 
 1.194 Monitore 
 50 Beamer 
 54 Scanner 
 71 Drucker 
 900 Access-Points 
 4 IPhones 
 300 IPAD´s 
 Aktive Netztechnik 
 Kleinsoftware 
 
Selbständig nutzbare 
HW- und SW bis 800 € 
netto. 
Selbständig nutzbare 
HW- und SW bis 800 € 
netto.

22 
Erläuterung der wesentlichen Investitions- und Aufwandspositionen 
3.4.1 citeq 
Die hier aufgeführten Vorhaben haben Einfluss auf alle citeq-Bereiche. 
Aufwendungen für die Unterhaltung von Vermögensgegenständen und Dienstleis-
tungen 
Durch die Einführung neuer Produkte werden neben den reinen Investitionen , welche Abschreibun-
gen verursachen, im Regelfall zusätzliche Aufwendungen generiert, die im Planjahr in voller Höhe 
entstehen aber erst in den Folgejahren über die kalkulierten Preise erwirtschaftet werden können. 
Durch die Vielzahl der anstehenden Projekte sind diese Aufwendungen voraussichtlich um ca. 
1.398 T€ höher als zum Jahresabschluss 2016. Darin enthalten ist auch eine große Anzahl an Sof t-
warelizenzen (Client Access License – CAL), die unterhalb von 60  € netto/Stück gehandelt werden 
und insofern sofortigen Aufwand darstellen. 
Wartungsverträge 
In den vergangenen Jahren haben fast a lle Softwarelieferanten der citeq ihre Wartungskosten e r-
höht. Bereits jetzt liegen Informationen zu Kostensteigerung für die Folgejahre vor . Für Hard - und 
Software steigen die Wartungsverträge gegenüber dem Jahresabschluss 2016 voraussichtlich  um 
ca. 524 T€.  
 
Eine Kündigung der in der Regel nur über die Hersteller/Lieferanten angebotenen Wartungsverträge 
ist nicht möglich , da hierüber auch betriebsnotwendige Anpassungen an rechtliche und technische 
Änderungen umgesetzt werden.  
Managementlösung zur Verbesserung der IT-Serviceprozesse 
Ein ordnungsgemäßer und wirtschaftlicher IT -Betrieb ist in den immer komplexer werdenden IT -
Infrastrukturen der citeq nur über automatisierte IT -Prozesse und eine unterstützende Management-
software möglich. Daher wird – in Ablösung bisheriger Einzellösungen - in 2017/2018 eine übergrei-
fende Managementsoftware zur weiteren Professionalisierung der citeq-IT-Services eingeführt.  
Leistungserweiterung DataClearing NRW: Servicekonto.NRW  
Die bisherigen DataClearing-Dienstleistungen wurden um das Servicekonto.NRW erweitert, welches 
von allen Landeseinrichtungen und Kommunen in NRW kostenlos genutzt werden kann . Das Se r-
vicekonto.NRW ist ein zentraler Identifizierungsdienst des Landes NRW, betrieben vom KDN an den 
Betriebsstätten KRZN Kamp Lintfort und citeq Münster und vollumfänglich finanziert durch das Land 
NRW. 1 
                                                           
1 Das Servicekonto.NRW setzt auf Basistechnologie der Fa. Governikus und besteht aus den Komponenten Autent (eID -
Service, Identitätsspeicher und zentrales Berechtigungszertifikat NRW), einem Webserver zur maskengesteuerten Regis t-
rierung und Verwaltung der Daten für den Nutzer, sowie dem Autent ID Connect als Anbindungsmodul für Fachanwendu n-
gen der dezentralen Portale an das Servicekonto. Aktuell werden die Vertrauensniveaus Normal und Hoch abgebildet. Das 
Vertrauensniveau Normal sind durch Benutzername und Passwort geschützte, selbstregistrierte Daten des Nutzers, im 
Vertrauensniveau Hoch werden die persönlichen Daten aus dem Personal ausweis elektronisch ausgelesen. Dezentrale 
Portale der Verwaltungen, die ihre Dienstleistungen zur Identitätsfeststellung des Nutzers an das Servicekonto anbinden, 
geben beim Aufruf des Servicekontos das gewünschte oder erforderliche Vertrauensniveau vor. 
  
Das Servicekonto.NRW kann sowohl temporär, hierbei werden die Bürger -Daten nur für den anfordernden Prozess einma-
lig zur Laufzeit ausgegeben (Beispiel: Anbindung i -kfz 2), als auch permanent genutzt werden. Bei der permanenten Nu t-
zung richtet das Servicekonto.NRW für die Nutzer der dezentralen Portale ein eigenes (permanentes) Konto ein. Bürgeri n-
nen und Bürger haben dabei ständig die Kontrolle über ihr Servicekonto: Sie können jederzeit eigeninitiativ neue Daten 
erfassen und Daten ändern oder auch das gesamte Konto löschen.

23 
3.4.2 Teilbereich Münster 
Im Jahr 2016 hat die citeq u. a. folgende zusätzliche neue Aufgaben übernommen, die auch in 2017 
und 2018 fortgeführt werden: 
 
 Breitbandausbau – Anbindung städtischer Dienstgebäude (Verwaltung, Schulen, Kita, etc.) 
 WLAN-Ausbau im Stadthaus 1, in Schulgebäuden und Flüchtlingsunterkünften 
 Ausweitung der Nutzung mobiler Endgeräte (Smartphones, Tablets) 
 
In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der bereitgestellten und zu betreuenden  IT-Systeme 
in der Stadt Münster erheblich erhöht. Folgende Gründe führen zu der Ausweitung: 
 
 Ausbau der Telearbeit 
 Zunahme der IT-Arbeitsplätze  
o durch Ausweitungen des Stellenplans, 
o durch den Trend zur Teilzeitarbeit und  
o durch IT-Komponenten außerhalb der Verwaltungsarbeitsplätze 
 verstärkte Nutzung mobiler Endgeräte 
 
Dieser Trend setzt sich fort. Allein für das Jahr 2018 rechnet die citeq aufgrund der geplanten Ste l-
lenausweitung (Entwurf Stellenplan 2018) mit der zusätzlichen Ausstattung von ca. 100 Arbeitsplä t-
zen. Die zunehmende Digitalisierung führt zu einer weiteren Ausweitung der IT-Komponenten und -
Unterstützung. Hier sind insbesondere die Nutzung mobiler Endgeräte und die damit zu nutz enden 
Anwendungen für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Nutzer der Services 
der Stadtverwaltung zu berücksichtigen.  
Innensanierung Stadthaus 1 
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 wird für die Zusammenführung der Verkabelung ein neuer 
Systemraum eingerichtet. Insgesamt werden in Abhängigkeit vom Baufortschritt anteilige Investitio-
nen für aktive Netzwerktechnik erforderlich.  Erste Ausstattungen erfolgen Ende 2017 mit der vorg e-
sehenen Übergabe der ersten fertiggestellten Bauabschnitte. 
Bürgerservicezentrum 
Die Vorbereitungsarbeiten zur IT-Unterstützung des neuen Bürgerservicezentrums wurden bereits in 
2016 begonnen. Auch wenn das Bürgerservicezentrum  nach den derzeitigen Planungen erst in 
2019/2020 starten wird, werden erste IT -Vorbereitungen in den Grenzen des vorliegenden Wir t-
schaftsplans im Jahr 2018 mit dem Schwerpunkt zum Aufbau eines Wissensmanagements getrof-
fen. Die Umsetzung kann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in 2018 planmäßig nicht erfo l-
gen. 
IT-Sicherheit, Changemanagement und Notfallmanagement 
Die Anforderungen an die IT-Sicherheit bleiben unverändert hoch. In verschiedenen Aufgabenberei-
chen können die Maßnahmen nur durch Unterstützung (externe Beratung) umgesetzt werden. Der 
Antrag zur Zertifizierung des Rechenzentrums ist für Mitte 2018 geplant. 
3.4.3 Teilbereich MEP 
Im Bereich der Schulen hat sich die citeq neu aufgestellt. Ein neues MEP-Team wurde gebildet, wel-
ches als zentraler Ansprechpartner für die Schulen (citeq@school) viele IT -Aufgaben zentral (eigen) 
verantwortet, die bisher in unterschiedlichen Bereichen der citeq wahrgenommen wurden.   
 
Die IT -Ausstattung in den pädagogischen Netzw erken der allgemein bildenden Schulen wird auf 
eine neue Plattform (Client-Management-System – TfK) umgestellt. Damit ist es möglich, die aktue l-
len pädagogischen Anforderungen zu bedienen. Nach einem umfangreichen Auswahlverfahren u n-
ter Beteiligung der Sch ulen wurde die neue technische Lösung beschafft. Das neue System bildet 
die Grundlage für die zukünftige Weiterentwicklung des MEP. Seit dem 3. Quartal 2017 läuft der

24 
Rollout. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die formulierten Anforderungen an die neue T echnik 
erfüllt werden.  
 
Jeder Schule bieten sich damit umfangreiche funktionale Möglichkeiten: 
 
 eine einfache Softwareverteilung. 
 einen Zugriff auf das Dateiablagesystem von außen (z. B. von zuhause) 
 ein Raum-/Ressourcenbuchungssystem  
 ein Mailingsystem mit personalisierten Mailadressen (name@schulname.ms.de) 
 ein zentraler Schulkalender 
 ein Nachrichtenforum 
 
Darüber hinaus ist es möglich, schuleigene PC -Systeme eigenständig über das System zu installi e-
ren. Dadurch entsteht die Möglichkeit, z. B. abgeschriebene citeq-PC´s oder durch den Förderverein 
finanzierte PC-Systeme vollständig in das päd agogische Netzwerk zu integrieren. So kann die Au s-
stattung der Schulen zusätzlich erweitert werden.  Die aktuellen Planungen sehen vor, den Rollout 
bis zum Ende des Jahres 2018 abzuschließen. 
Der Ausbau der Breitbandanbindung und die Ausstattung der Schulen mit WLAN werden fortgeführt 
und voraussichtlich erst nach dem Jahr 2020 abgeschlossen werden können.  
 
Unabhängig davon sind im MEP -Bereich im Jahr  2018 umfangreiche Investitionen für den Au s-
tausch veralteter Hardware vorzunehmen. Diese wurden bei den Planungen berücksichtigt  und be-
lasten das Ergebnis durch die neuen GWG -Grenzen erheblich. Die planmäßig erwirtschafteten Jah-
resfehlbeträge müssen im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 mit den aufgelaufenen Überschüs-
sen der vergangenen Jahre ausgeglichen werden. 
3.4.4 Teilbereich ÖrV 
Für das Jahr 2018 sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der ÖrV -
Gemeinschaftsverfahren geplant.  
 
Im ÖrV-Umfeld stehen im Jahr 2018 umfangreiche Softwaremigrationen u. a. in den  Bereichen Ge-
werbe, Wahlen , Bürgerserviceanwendungen und Einwohnerverfahren an. Zur Umsetzung dieser 
umfangreichen Maßnahmen ist eine Personalvermehrung in dem Aufgabenumfeld unbedingt erfo r-
derlich. 
 
Die Städte Münster und Hamm setzen im betriebswirtschaftlichen Umfeld, insbesondere im sog e-
nannten Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), das ERP -System SAP ein. Auch hier wer-
den der Basisbetrieb und der Funktionsumfang konsequent weiter ausgebaut und effizienter g estal-
tet.  
 
Zur integrierten personalwirtschaftlichen Anwendung SAP-HCM sind weitere Module geplant, z. B. 
die Entwicklung und Einführung von Dokumentenmanagementfunktionen. Die bereits im Einsatz 
befindlichen Module des HCM-Systems werden auf weitere Kunden und Partner ausgerollt.  
 
Im Bereich des betriebswirtschaftlichen Verfahrens Infoma newsystem muss Anfang 2018 eine neue 
Version eingesetzt werden, wodurch der Windows Server 2008 nicht mehr verwendbar ist. Das Up-
date führt zu einer Ausweitung der techn ischen Infrastruktur. Nach aktuellem Stand muss die Lei s-
tungsfähigkeit (insbesondere der Arbeitsspeicher) der Applikationsserver erheblich erhöht werden. 
Zudem werden die File - und Webservices getrennt ausgelegt. Neben diesen technischen Veränd e-
rungen werden kontinuierlich weitere Module eingeführt. Den Schwerpunkt bilden dabei die Module 
des Liegenschafts- und Gebäudemanagements. Der Einsatz der elektronischen Rechnungsbearbei-
tung im Zusammenspiel mit Infoma newsystem wird weiter ausgebaut.  
 
SER-Doxis4 ist das von der citeq -Anwendergemeinschaft genutzte Dokumentenmanagement - und 
Archivsystem. Neben dem Ausbau der elektronischen Rechnungsbearbeitung sind auch weitere 
Entwicklungsprojekte für elektronische Workflows oder Akten im Zusammenspiel mit den Fachve r-

25 
fahren vorgesehen. Zur Durchführung dieser und weiterer Projekte und die anschließende Auswe i-
tung des laufenden Betriebs sollen vorerst befristete Stellen eingerichtet werden, da die vorhand e-
nen Personalkapazitäten hierfür nicht ausreichend sind.

26 
4 Stellenübersicht 2018 der citeq 
Die tarifrechtlichen Gegebenheiten und die Entwicklungen am Arbeitsmarkt machen es für die citeq 
trotz der sehr gute n Unterstützung des Personal- und Organisationsamtes schwer, qualifiziertes IT-
Personal einzustellen. Daher setzt die citeq seit Jahren u. a. auf die Einrichtung von Ausbildung s-
stellen. Ziel ist es, im Anschluss an die qualifizierte Ausbildung eine möglichst große Anzahl der 
Auszubildenden übernehmen zu können. Der Mechanismus ist bewährt, reicht aber mittlerweile nicht 
mehr aus, um freie Stellen zeitnah wieder zu besetzen. 
 
Die Aufgaben der citeq haben sich in den vergangenen Jahren erheblich qualitativ und quantitativ 
ausgeweitet. Um den in der Praxis nachhaltig entstehenden Personalmehrbedarf besser abschätzen 
zu können werden u. a. zunächst befristete Stellen eingerichtet. Deren Besetzung Ist allerdings auch 
oft nicht trivial: Stellenausschreibungen sind häufig aufgrund mangelnder Resonanz erst nach ihrer 
Wiederholung erfolgreich.  
 
Folgen sind l ängerfristige Vertretungssituationen bzw. Verzögerungen bei der Umsetzung von g e-
planten Projekten und auch die Einstellung neuer Mitarbeiter/innen, die zunächst noch  mit einem 
großen zeitlichen und hohen finanziellen Aufwand zu qualifizieren sind.  
 
Absehbar ist: Die Situation wird sich in den kommenden Jahren aufgrund der Arbeitsmarktentwic k-
lung verschärfen. Die Auswirkungen für die citeq, aus der in den kommenden Jahren vermehrt Mi t-
arbeiterinnen und Mitarbeiter aus Altergründen ausscheiden, sind erheblich. 
 
Nachfolgend werden die quantitativen Bedarfe für die Einrichtung von zusätzlichen Stellen (Ziffer 
4.1: Stellenvermehrungen) und die befristeten Projekt-Arbeitsplätze (Ziffer 4.2: zeitlich befristete Pro-
jekte – ohne Einrichtung von Stellen -) erläutert. 
4.1 Stellenvermehrungen 
4.1.1 IT-Anwendungsentwicklung/-betreuung 
In diesem Bereich werden die zentralen Softwareprodukte (Anwendungen) für die Stadt Münster und 
die Kooperationspartner der ÖrV bereitgestellt und betrieben.  
 
Der Aufwand für die Betreuung der Anwender und den B etrieb der Anwendungen hat sich in den 
vergangenen Jahren aufgrund der Anpassungen an aktuelle rechtliche Vorgaben und der Auswe i-
tung der angebotenen Funktionen erheblich erhöht. Unter anderem auch durch die  Zusammenfüh-
rung von Produkten im Bereich des Ein wohnerwesens / Bürgerservices unter einheitlichen Oberflä-
chen entsteht Mehraufwand bei der citeq, weil Anwendungen, die bisher in den Fachämter / den 
Kooperationsverwaltungen dezentral betreut wurden, zur citeq verlagert werden . All diese Entwic k-
lungen führen zu steigendem Personalbedarf, der hier im Einzelnen begründet wird: 
 
Das Team 18.2 2 „Finanzen 2“ ist für die Betreuung der Anwendungen SAP -NKF bei den Städten 
Münster und Hamm zuständig. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen kontinuierlich  
weiterentwickelt. Es wurden u. a. die Anforderungen für die Zweitwohnungssteuer umgesetzt, 
Schnittstellen zu weiteren Programmen entwickelt und durch die Einrichtung von Eigenbetrie-
ben/eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Betrieb ausgeweitet. Die tech nische Weiterentwic k-
lung der Anwendung durch die Fa. SAP führt auch zu gestiegenem Aufwand durch das Einspielen 
und Testen von neuen Programmversionen. Diese zusätzlichen Leistungen können mit dem vorhan-
denen Personal nicht mehr erbracht werden.  
 
Weitere Softwareänderungen bzw. –anpassungen können auch Veränderungen im Personalbedarf 
nach sich ziehen. Um das zu berücksichtigen , soll der Aufgabenbereich in 2018 unbefristet um eine 
Stelle verstärkt werden, um einerseits den gestiegenen Anforderungen gerecht zur werden und a n-
dererseits einen verlässlichen Betrieb zu gewährleisten.

27 
Mit dem Ruhestand der beiden derzeitigen Mitarbeiter wird der aktuelle Stellenbedarf überprüft und 
über eine evtl. Wiederbesetzung entschieden. Daher wird sofort an einer der beide n Stellen ein kw-
Vermerk angebracht, der dann entsprechend der realen Entwicklung realisiert wird. Dieses Vorg e-
hen ermöglicht die Ausschreibung einer unbefristeten Stelle und erhöht die Chancen, diese Stelle 
den hohen Anforderungen entsprechend besetzen zu können.  
 
Stellenbedarf: Anwendungsentwicklung/-betreuung SAP-NKF = 1,0 Stellen 
 
 
Das Team 18.24 „Kommunale Anwendungen 1“ ist neben vielen anderen Aufgaben auch für den 
Aufgabenbereich „Einwohnerwesen/Bürgerservices“, in erster Linie für die Anwendungsbetreuung 
von HSH -MESO und PC -Wahl, zuständig. In den letzten drei Jahren ist dieser Aufgabenbereich 
deutlich umfangreicher geworden: 
 
 Der Aufwand für die Anwendungsbetreuung des Einwohnerwesens HSH -MESO ist geken n-
zeichnet durch regelmäßige, umfangreiche Updates. Diese basieren einerseits auf den regelm ä-
ßigen rechtlichen Veränderungen im Melderecht. Zum anderen hat die Firma HSH in den letzten 
Jahren MESO kontinuierlich weiterentwickelt.  
 
 Die Stadt Olfen (12.480 Einwohner) hat den bisher selbst v erantworteten Betrieb des Einwo h-
nerverfahrens zur citeq verlagert. 
 
 In den Kommunen werden kontinuierlich neue Funktionen und Module eingeführt, um den Bü r-
gerservice zu verbessern. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte Bürgermonitor. 
 
 Innerhalb der Stadt  Münster wurde das Modul Gebührenkasse flächendeckend ausgerollt. Der 
Support für dieses Produkt wird in enger Abstimmung mit Amt 20 durch das Team 18.24 wah r-
genommen und nimmt zwischenzeitlich einen beträchtlichen Teil des Supportaufkommens im 
Team ein. 
 
 Die Einwohnerdaten sind eine wichtige Komponente im Datenmodell der Kommunen. Demen t-
sprechend häufig müssen dauerhafte Schnittstellen oder einmalige Datenlieferungen konzipiert 
und umgesetzt worden. Der formelle (rechtliche) und technische Aufwand hat sich  in den ve r-
gangenen Jahren dem Schutzbedarf der Anwendung entsprechend deutlich erhöht.  
 
 Mit dem Produkt HSH -Archivo wurde ein eigenständiges Verfahren eingeführt, das als komm u-
nales Meldearchiv genutzt wird. Nur auf diese Weise können die gesetzlichen Lö schfristen im 
Melderegister und die rechtlichen Vorgaben der kommunalen Archivierung eingehalten werden. 
 
 Der Aufwand für die Anwendungsbetreuung im Umfeld der Wahlen, Volksbegehren, Bürgeren t-
scheide ist in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich gesti egen. Die citeq hat darauf bereits 
mit Veränderungen in der Projektorganisation für die Wahlen reagiert. Der Aufwand für den 
Kernbereich der Anwendungsbetreuung von PC -Wahl konnte durch diese Maßnahmen jedoch 
nicht verlagert werden. Die Anwendung ist fachl ich sehr stark mit dem Einwohnerwesen verbu n-
den, so dass auch eine Verlagerung der Zuständigkeit in ein anderes Team der citeq nicht mö g-
lich ist. Selbst wenn dies möglich wäre, müssten in dem empfangenden Team hierfür auch Pe r-
sonalkapazitäten bereitgestellt werden. 
 
Der erhöhte Aufwand konnte in den vergangenen drei Jahren in erster Linie durch den Einsatz eines 
Auszubildenden kompensiert worden. Dieser wurde zwischenzeitlich nahezu vollständig in d ie Auf-
gabenwahrnehmung integriert. Ein Verlust dieses Mitarbeiters nach Abschluss der Ausbildung im 
Januar 2018 hätte gravierende Konsequenzen für die Leistungen der citeq.  
 
Das Team 18.24 hat zudem zusätzliche Aufgaben übernommen:  Mit der Software migewa (Herste l-
ler naviga) wurde zum 01.01.2017 in einem zeitkritischen Vorhaben ein neues Gewerbeverfahren für 
die Stadt Münster eingeführt. Dies war erforderlich, weil das bisherige Verfahren - ausschließliche 
Bereitstellung durch die citeq, Anwendungsbetreuung im Amt 32 - die gesetzlichen Bestimmungen

28 
des Gewerb erechts nicht mehr erfüllt hat. Die Anwendungsbetreuung für das migewa -Verfahren 
kann aufgrund der bereits zuvor hohen Arbeitsbelastung des Teams  qualitativ nicht ausreichend  
geleistet werden. Hinzu kommt, dass sich auch die Stadt Hamm – vor dem Hintergrun d der Inso l-
venz ihres bisherigen Verfahrensherstellers - zum Einsatz dieser Software entschieden hat. Über 
den Einführungsaufwand hinaus entsteht dauernder Aufwand von mindestens 400 Stunden jährlich 
für eine qualitativ ausreichende Anwendungsbetreuung für die Städte Münster und Hamm. 
 
Die citeq steht zusätzlich vor folgenden Aufgaben: 
 
 Ab Ende 2017 (nach Abschluss der Arbeiten für die Bundestagswahl) muss das Einwohnerw e-
sen MESO nach VOIS|MESO migriert werden, wodurch sowohl technisch als auch funktional 
tiefgreifende Änderungen und Chancen eröffnet werden. Es ist zukünftig die technische Basis für 
die Weiterentwicklungen vieler Bürgerserviceverfahren. Organisatorische En twicklungen im B e-
reich der Bürgerservices, wie sie beispielsweise die Stadt Münster ins Auge gefasst hat, sind aus 
Sicht der citeq nur mit dem Einsatz der neuen Softwareversion VOIS nachhaltig und effizient rea-
lisierbar. Als Zeitfenster für dieses Projekt muss der Zeitraum zwischen der Bundestagswahl 
2017 und der Europawahl 2019 gewählt werden. Anderenfalls wäre die Doppelbelastung weder 
für die citeq noch für die Bürgerämter tragbar. Im Zeitraum der Umstellung muss gleichzeitig 
aber auch das MESO-Verfahren zuverlässig funktionieren. 
  
 PC-Wahl wurde vom Hersteller abgekündigt und muss durch das Nachfolgeprodukt voteman a-
ger ersetzt werden. 
Die Migration auf den votemanager ist für alle Beteiligten aufwendig, weil sich die technische A r-
chitektur und das Betriebskonzept deutlich verändert. Der votemanager erfordert einen zentralen 
technischen Betrieb gegenüber dem derzeit eher dezentralen Anwendungsbetrieb von PC-Wahl. 
Damit einher geht eine zusätzliche Belastung des Teams. Ohne eine rechtzeitige Migration  auf 
den votemanager steht aber keine Software zur Unterstützung der kommenden Wahlverfahren 
zur Verfügung. 
 
Aus der Fülle dieser Aufgaben ergibt sich ein Bedarf zur Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen 
für die Anwendungsentwicklung/-betreuung im Aufgabenbereich Einwohner/Wahlen/ Gewerbe.  
 
Stellenbedarf: Anwendungsentwicklung/-betreuung Einwohner/Wahlen/Gewerbe = 2,0 Stellen 
 
 
Das Team 18.24 „Kommunale Anwendungen 1“ ist  auch für die Betreuung der umfangreichen A n-
wendungen zur IT-Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter bei der Stadt Mün s-
ter und den Kooperationspartnern zuständig. So werden unter anderem die Anwendungen LogoData 
und Kita2000 mit diversen Schnittstellen zu weiteren Verfahren (z. B. SAP-NKF, Kita-Navigator, Kita-
Verwaltungsverfahren) durch zwei Mitarbeiter betrieben. In den vergangenen Jahren hat sich die 
Anwendungsbetreuung durch den Einsatz weiterer Module und einem Anstieg der Nutzerzahlen 
stark ausgeweitet. Aktuell kann der notwendige Betrieb nicht mehr gesichert zur Verf ügung gestellt 
werden.  
 
Um dem sich aus den Softwareänderungen bzw. –anpassungen ergebenden Personal -Mehrbedarf 
Rechnung zu tragen und weiterhin einen zuverlässigen Betrieb sicherstellen zu können , soll der 
Aufgabenbereich in 2018 für einige Jahre um eine unbefristete Stelle verstärkt werden.  
 
Mit dem Ruhestand der beiden derzeitigen Mitarbeiter wird der aktuelle Stellenbedarf überprüft und 
über eine evtl. Wiederbesetzung entschieden. Daher wird sofort an einer der beiden Stellen ein kw-
Vermerk angebracht, der dann entsprechend der realen Entwicklung realisiert wird. Dieses Vorg e-
hen ermöglicht die Ausschreibung einer unbefristeten Stelle und erhöht die  Chancen, diese Stelle 
den hohen Anforderungen entsprechend besetzen zu können.  
 
Stellenbedarf: Anwendungsentwicklung/-betreuung Jugendamt = 1,0 Stellen

29 
Zusammenfassend besteht für die citeq ein zusätzlicher Stellenbedarf von insgesamt 4 Stellen. 
Darüber hinaus können zusätzliche unbefristete Stellenbedarfe aufgrund der im kommenden Jahr zu 
treffenden Entscheidungen zur Weiterentwicklung des MEP – Medienentwicklungsplan für die städti-
schen Schulen ergeben.  
4.2  Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – 
Nachfolgend werden die Bedarfe der citeq für die befristete Einrichtung von Arbeitsplätzen erläutert.  
4.2.1 Breitbandkoordination 
Nach Ratsbeschluss vom 14.12.2016 (Vorlage 1006/2016) und Erhalt des Zuwendungsbescheids 
der Bezirksregierung Münster vom 01.02.2017 wurde die auf drei Jahre befristet Stelle für einen 
Breitbandkoordinator/eine Breitbandkoordinatorin ausgeschrieben. Zum 01.10.2017 konnte der 
Breitbandkoordinator seinen Dienst bei der Stadt Münster – citeq – aufnehmen.  
 
Personalbedarf Breitbandkoordination = 1,0 befristeter Arbeitsplatz 
4.2.2 Servicekonto.NRW 
Servicekonto.NRW ist im September 2017 als Identifizierungsdienst für E -Government-Dienste in 
NRW in Betrieb gegangen. Es ermöglicht eine Identität für alle E -Government-Dienste, ist sicher mit 
hohem Datenschutz und kann von allen  Landes- und Kommunalverwaltungen in NRW kostenlos 
genutzt werden. Das Land NRW fördert die Weiterentwicklung und den Betrieb.  
 
 Vorgesehen ist die Entwicklung von Unternehmenskonten, der weitere Ausbau der mobilen Nu t-
zung, die Einrichtung von Postfachfunktionalitäten, die Schaffung weiterer Authentisierungsmög-
lichkeiten (neben Online Ausweisfunktion und Kennung/Passwort) und die Interoperabilität zu 
Servicekonten in anderen Bundesländern.  
 Das Servicekonto.NRW muss aufgrund der geforderten hohen Ausfallsicherheit parallel i n zwei 
Rechenzentren betrieben werden. Als Redundanz zum Produktionsstandort Kamp Lintfort ist der 
Standort Münster auszubauen.  
 
Die Finanzierung der beiden befristeten Stellen für Weiterentwicklung und Betrieb erfolgt in voller 
Höhe für 3 Jahre durch das Land NRW. 
 
Personalbedarf Weiterentwicklung Servicekonto.NRW = 1,0 befristeter Arbeitsplatz 
Personalbedarf Serverbetrieb Servicekonto.NRW = 1,0 befristeter Arbeitsplatz 
4.2.3 Web-Entwicklung 
Es hat sich gezeigt, dass mit den in den letzten Jahren entstandenen Internet- und Intranetanwen-
dungen erhebliche Potentiale erschlossen werden können (z.  B. Grundstücksvermarktung). A uf-
grund der gestiegenen IT -Sicherheitsanforderungen müssen zudem Softwareanpassungen rege l-
mäßig vorgenommen werden. Der Entwicklungs- und Pflegeaufwand, speziell für die Web-basierten 
Anwendungen (Extensions), ist damit erheblich gestiegen. Der Betrieb der TYPO3 -Systeme, die 
Neuentwicklungen und die Anpassungen vorhandener Extensions binden erhebliche Personalkap a-
zitäten.  
 
Die im Jahr 2017 zusätzlich übernommenen zwei Mitarbeiter reichen nicht aus, um die vorhandenen 
und neuen Aufgaben zu bewältigen. Es hat sich gezeigt, dass aufgrund der Aufgabenentwicklung 
und der anstehenden Projekte erneut zusätzlicher Personalbedarf besteht. Mit der geplan ten Ein-
richtung von Bürgerportalen, der damit verbundenen Einführung eines Anfrage - und Antragsmana-
gements und dem Ausbau der Online -Dienste entsteht zusätzlicher Bedarf an WEB -
Entwicklungskapazitäten.  
 
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass insbesondere  die Stadt Hamm inzwischen einen erhebl i-
chen Umfang an Daueraufgaben zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von IntraNet- und Internet-

30 
Anwendungen bei der citeq beauftragt hat. Dabei profitieren beide Städte von den gemeinsam g e-
nutzten Entwicklungen.  
 
Ohne eine dauerhafte Personalverstärkung sind die aktuellen und zukünftigen Anforderungen zum 
Betrieb und zur Weiterentwicklung des Internetauftritts der Stadt Münster, des städt. Intranets sowie 
der Internet-/Intranetauftritte der ÖrV-Kooperationspartner einschließlich der Anforderungen zur Um-
setzung bürgerorientierter Services nicht zu erfüllen. In einem ersten Schritt wurde ein Auszubilden-
der nach seiner Prüfung vorerst für 2 Jahre befristet übernommen (EG09a, Laufzeit 03.07.2019). 
 
Personalbedarf Webentwicklung = 1,0 befristeter Arbeitsplatz 
4.2.4 citeq@school  
Mit Beschluss zur Vorlage V/0916/2015 sowie V/0916/2015/1 hat der Rat der Stadt Münster der be-
fristeten Einrichtung von zwei Stellen zur Verbesserung des Vorort-Services in den Schulen ab dem 
Jahr 2017 zugestimmt. 
 
Personalbedarf citeq@school = 2,0 befristete Arbeitsplätze 
4.2.5 Projekte, u. a. im Bereich E-Government, Infrastruktur, Web-Anwendungen  
Die Leitung des Teams „citeq@school“ wurde vorerst befristet besetzt. Die Aufgaben wurden einem 
Mitarbeiter aus dem Ausgabenumfeld Projekte, Kundenberatung übertragen. Die erhöhten Anforde-
rungen bei der Einführung neuer Software und Hardware (z. B. Anforde rungsanalyse, Berücksichti-
gung der Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit, Prozessaufnahmen) führen 
zu einem erheblich gestiegenen personellen Aufwand. Zusätzlich ist der Kommunikationsbedarf der 
IT-Koordinationen und der Ämter/Einricht ungen aufgrund der inzwischen bestehenden komplexen 
IT-Infrastruktur und durch technische Weiterentwicklungen erheblich angestiegen.  
 
Festzustellen ist auch: D ie Nutzungszeit von Hard - und Software wird immer geringer , so dass sich 
die Anzahl und der Aufwand der Umstiegs- und Migrationsprojekte massiv erhöht.  
 
Die Wiederbesetzung ist vorerst befristet vorzunehmen. 
 
Personalbedarf Projekte (u. a. Bereich E-Government, Infrastruktur, Web-Anwendungen ) = 
1,0 befristeter Arbeitsplatz 
4.2.6 Projekt DMS-Einführung 
Immer mehr Vorgänge und Prozesse in den Verwaltungen und zwischen Verwaltungen, Bürgern und 
Unternehmen werden heute vollständig elektronisch abgebildet und mithilfe vernetzter Systeme re s-
sort- und ebenenübergreifend realisiert.  
 
Die Stadt Münster und die ÖrV-Kooperationspartner müssen durch die Einführung eines Dokume n-
tenmanagementsystems und hiermit der elektronischen Akte, die Voraussetzungen zur Nutzung der 
digitalen Potenziale schaffen. Effizienz, Effektivität und Qualität des Verwaltungshandelns – gerade 
in Zeiten knapper personeller und finanzieller Ressourcen werden dadurch sichergestellt. 
 
Die elektronische Be- und Verarbeitung von Informationen, Daten und Vorgängen sowie die Nutzung 
elektronischer Akten in de n Verwaltungen ist nicht mehr eine Frage des „Ob“, sondern eine Frage 
des „Wie“ und „Wann“. 
 
Eine stadtweite Ausbreitung des Dokumentenmanagementsystems (DMS) bedarf einer strukturie r-
ten und vorausschauenden Vorgehensweise. Hierzu setzt sich die citeq das Ziel, innerhalb von 10 
Jahren 70  % der städtischen Büroarbeitsplätze mit DMS -Funktionen auszustatten und folgende 
Fortschritte zu erreichen:  
 
 Die Stadt Münster und die Kooperationspartner erfüllen die rechtlichen Anforderungen an die 
Verfügbarkeit und Austauschbarkeit von elektronischen Akten. Hierzu gehört insbesondere der

31 
Umgang mit der elektronischen Rechnung und den Pflicht en bei der Wahrnehmung von Aufg a-
ben unter Bundes- und Landesrecht. 
 Der Aktenplan ist an die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse der Ämter im Rahmen der 
DMS-Einführung angepasst. 
 Mehr als 70 % der Beschäftigten der Stadt Münster und der Kooperationspartner mit einem Bild-
schirmarbeitsplatz nutzen für die elektronische Ablage von Dokumenten das DMS. Eine papier-
gestützte Ablage bleibt die Ausnahme. In den Verwaltungen gibt es verbindliche Regelungen 
und die dazugehörige Infrastruktur, wie al le Posteingänge digitalisiert und über das DMS an die 
zuständigen Beschäftigten zur Bearbeitung geleitet werden. 
 Die relevanten Fachverfahren sind an das D MS angebunden. Soweit sinnvoll und machbar ist 
das DMS an die Fachverfahren und die informationstechnische Basis-Infrastruktur angebunden. 
 Der Zugriff auf das DMS kann wahlweise von allen im Einsatz befindlichen Endgeräten, ei n-
schließlich mobiler Endgeräte, erfolgen. 
 Die Ämter und Dezernate (Leitungen und IT -Koordinationen) bewerten die Effizienz und Nut z-
barkeit des DMS durchschnittlich mit der Schulnote gut. 
 Bei Einführung und Betrieb werden in interkommunaler Zusammenarbeit Synergieeffekte erzielt, 
so dass die Einführung für die Stadt Münster und die Kooperationspartner wirtschaftlich ist.  
 Durch verbesserte Prozesse, einen höheren Automatisierungsgrad, sowie Einsparung von Rä u-
men, die vorher zur Aufbewahrung von Akten vorbehalten wurden, Sachmitteln wie Druckerp a-
pier und Patronen, sowie Personalressourcen findet nun ein Return on Investment statt.  
 
Die gesamte Wertschöpfungskette vom Bürger und Unternehmen über die Verwaltung und deren 
Mitarbeiter (Telearbeit) bis hin zu den dritten Beteiligten wird optimiert . Die Bürger/innen profitieren  
von effizienteren und transparenten Verwaltungsprozessen.  
 
Teil des durchgängigen Prozesses ist  ein Outputmanagement, bei dem die Zeugnisse, Urkunden, 
Bescheide und Bescheinigungen in einer Bürgerakte enden, die für die Bürger/innen sicher zugän g-
lich ist. Diese Ziele sind in 10 Jahren nur mit einem straffen Plan und ausreichend personellen sowie 
finanziellen Ressourcen zu erreichen, die Umsetzung der Ziele in diesem Zeitraum ruht auf 4 Pfe i-
lern: DMS-Lizenzen, Personalressourcen, Hardware  und Digitalisierung der Papierakten. 
 
Personalbedarf Projekte zur DMS-Einführung = 2,0 befristete Arbeitsplätze 
 
Die programmtechnischen Umsetzung der DMS-Projekte und für der Betrieb der DMS-Systeme er-
fordert folgende personelle Kapazitäten (Softwareentwickler/-in).  
 
Personalbedarf DMS-Entwicklung und -Betrieb = 3,0 befristete Arbeitsplätze 
4.2.7 Ausbau des Netzes 
In den kommenden 2 Jahren ist das  ÖrV-WAN vollständig umzustellen und auf die  notwendigen 
Bandbreiten anzupassen. Der bestehende MPLS -Vertrag ist daher neu auszuschreiben. Dabei sind 
auch neue technische Möglichkeiten und Veränderungen ebenso wie die Notwendigkeit, das Netz 
kontrolliert für bestimmte IP-Dienste zu öffnen, zu beacht en. Die Netzinfrastruktur wird aufgrund der 
neuen Anbindungsmöglichkeiten (eigene Glasfaser in den Kommunen, Richtfunk etc.) komplexer . 
Die Absicherung des vertrauenswürdigen Gemeinschaftsnetzes durch Firewalls gegenüber den l o-
kalen Netzten wird notwendig. Für die Umstellungsphase besteht befristeter Personalbedarf.  
 
Personalbedarf Netz = 1,0 befristeter Arbeitsplatz 
4.2.8  Client-Betriebssystem 
Mit der Umstellung des Client -Betriebssystems Windows7 hat die citeq auch die aus Sicherheit s-
gründen zwingende Abschaltung der für alle User bestehenden Administrationsrechte vorgenommen 
und auch die Rechte der IT -Koordinationen hinsichtlich der Softwareinstallation eingeschränkt. D a-
her hat die citeq einen großen Anteil der bisher durch die Ämter installierten Softwarepro dukte in die 
Softwareverteilung übernehmen müssen. Mittlerweile werden durch die citeq ca. 2.000 Softwarep a-

32 
kete für die Installation auf den unterschiedlichen Verwaltungs -PC erstellt, diese Pakete müssen 
weiterhin bei Updates angepasst und auf die städtischen PC verteilt werden.  
 
Bei den jetzigen Planungen für den Umstieg auf Windows10, der verwaltungsweit in 2018 begonnen 
werden muss, ist zu berücksichtigen, dass neue PC (Lieferung aus bestehenden Rahmenverträgen) 
ab Mitte 2018 nur noch unter Windows10 lauffähig sind. In den laufenden Vorbereitungen zeigt  sich 
bereits, dass erheblicher Aufwand für die Anpassung der Softwarepakete und die Prüfung der 
Windows10-Fähigkeit besteht. Den Wechsel und die lfd. Anpassung des Betriebssystems und der 
sonstigen Softwareprodukte auf den Clients wird die citeq in den kommenden Jahren in immer kü r-
zeren Zeitabständen vornehmen müssen.  
 
Die jetzt anstehende Umstellung des Betriebssystems von Windows7 auf Windows10 ist mit dem 
planmäßigen Personal nicht leistbar. Während des laufenden Parallelbetriebs entsteht daher zusätz-
licher Aufwand. Die technischen Voraussetzungen sind im Vergleich zur damaligen Umstellung auf 
Windows 7 jedoch besser, so dass für die Umstellungsphase nur ein  zusätzlicher Mitarbeiter befri s-
tet für zwei Jahre zur Unterstützung eingestellt werden muss. Im Rahmen des Projektes wird dann 
auch geprüft, ob die vorhandene Personalausstattung auch nach dem Umstieg ausreichend ist, den 
Betrieb der gleichzeitig stark gestiegenen Anzahl an Clients (PC und Noteboo ks) zu gewährleisten. 
Die zusätzliche Einführung von mobilen Endgeräten (Tablets) führt in diesem Aufgabenbereich zu 
keiner personellen Entlastung.  
 
Personalbedarf Client „Infrastrukturprojekt Windows10“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz

33 
4.3 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten 
Der Gesamtstellenbestand der citeq stellt sich wie folgt dar: 
 
 2018 2017 
Besetzte  
Stellen am 
30.06.2017 
Beamte 39,13 44,99 39,08 
Tariflich  
Beschäftigte 105,14 95,28 85,54 
insgesamt  144,27  140,27  124,62 
Stellenübersicht der tariflich Beschäftigten 
EntgGr Zahl der 
Stellen 2018 Veränderung Zahl der 
Stellen 2017 
Besetzte  
Stellen am 
30.06.2017 
SV 1,00 0,00 1,00 1,00 
13 8,00 8,00 0,00 0,00 
12 1,00 -8,00 9,00 8,50 
11 50,00 7,00 43,00 40,95 
10 28,28 2,00 26,28 20,87 
9 7,36 -0,14 7,50 6,00 
8 7,50 0,00 7,50 7,50 
7 2,00 1,00 1,00 0,72 
Summe  105,14    9,86   95,28   85,54 
 
Nachrichtlich: Übersicht der Stellen für Beamte/innen 
Besoldungs- 
gruppe 
Zahl der 
Stellen 2018 Veränderung Zahl der 
Stellen 2017 
Besetzte  
Stellen am 
30.06.2017 
A15 3,00 0,00 3,00 3,00 
A13 1.EA 7,50 -2,50 10,00 7,50 
A12 19,63 1,50 18,13 18,13 
A11 9,00 -3,00 12,00 10,45 
A9 LfbGr. 1 0,00 -0,86 0,86 0,00 
A08 0,00 -1,00 1,00 0,00 
Summe 39,13 -5,86 44,99 39,08 
 
In der citeq befinden sich zum 30.06.2017  7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Aus bildung. Im 
Ausbildungsjahr 2017/2018 wurden zusätzlich 3 neue Auszubildende eingestellt. Die Auszubilde n-
den werden bereichsübergreifend für die folgenden Berufsbilder ausgebildet: 
 
 Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung 
 Fachinformatiker/-in Systemintegration 
 Informatikkaufmann/Informatikkauffrau 
 Informationselektroniker/-in 
 Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts

34 
Einzelaufstellungen 
Stellenhebung 
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung  
bisher 
Bewertung  
künftig Stelle Aufgabengebiet 
18.22.0008 A11 A12 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Finanzen 2 
18.23.0005 A11 A12 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Komm. Anw. 2 
Stellenwertanpassung an die Eingruppierung 
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung  
bisher 
Bewertung  
künftig Stelle Aufgabengebiet 
18.01.0001 E12 E13* 1,00 
Teamleiter/-in 
Projekte, Sicher-
heits- und Krisen-
management 
18.02.0001 E12 E13* 1,00 
Teamleiter/-in 
Kommunale Anwen-
dungen 3 – Web-
Entwicklungen -  
18.21.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in 
Finanzen 1 
18.22.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in 
Finanzen 2 
18.24.0001 E12 E13* 1,00 
Teamleiter/-in 
Kommunale Anwen-
dungen 1 
18.24.0012 E10 E11 1,00 
Sachbearbeiter/-in 
Kommunale Anwen-
dungen 1 
18.31.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in 
Netz 
18.32.0007 E9 E10 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Server 1 
18.33.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in 
Client 
18.34.0001 E12 E13* 1,00 Teamleiter/-in 
Server 2 
18.34.0009 E10 E11 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Server 2 
18.34.0014 E9 E10 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Team 18.34 
18.34.0016 E9 E10 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Team 18.34 
 
*Tarifbedingte Stellenwertanpassung infolge des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung VKA zum 01.01.2017; über weitere Veränderun-
gen wird der Betriebsausschuss informiert.

35 
Stellenumwandlung 
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung  
bisher 
Bewertung  
künftig Stelle Aufgabengebiet 
18.12.0006 A9 LfbGr. 1 E09 0,86 Sachbearbeiter/-in 
Team 18.12 
18.21.0004 A13 E09 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Team 18.21 
18.24.0002 A12 E11 0,50 Sachbearbeiter/-in 
Neu: Team 18.25 
18.25.0002 A13 1.EA E11 0,50 Sachbearbeiter/-in 
Neu: Team 18.25 
18.25.0014 A13 1.EA E11 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Neu: Team 18.25 
18.33.0013 A08 E07 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Team 18.33 
18.34.0004 A11 E10 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Team 18.34 
Stellenvermehrung 
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung Stelle Aufgabengebiet 
18.24.0014 E09a 1,00 
Sachbearbeiter/-in 
Team 18.24 
Anwendungsbetreuung Einwoh-
ner/Wahlen/Gewerbe 
18.24.0015 E11 1,00 
Sachbearbeiter/-in 
Team 18.24 
Anwendungsbetreuung Einwoh-
ner/Wahlen/Gewerbe 
18.22.0013 E11 1,00 
Sachbearbeiter/-in 
Team 18.22 
Anwendungsbetreuung SAP-NKF 
(kw-Vermerk 18.22.0003) 
18.24.0003 E11 1,00 
Sachbearbeiter/-in 
Team 18.24 
Anwendungsbetreuung Software 
Jugendämter 
(kw-Vermerk 18.24.0005)

36 
Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – 
Projekt EntgGr/ 
BesGr Umfang Befristung 
bis Bemerkung 
Breitbandkoordinator E12 1,0 30.09.2020 Finanzierung durch Förder-
mittel und MEP 
Web-Entwicklungen und An-
passung von Datenbanklö-
sungen (Extensions) 
E09a 1,0 03.07.2019 Finanzierung durch ÖrV 
Medienentwicklungsplan 
citeq@school 
E12 
E11 
1,0 
1,0 
27.06.2019 
- Ende 2020* 
2 Jahre 
Finanzierung durch MEP 
Projekte, u. a. im Bereich E-
Government, Infrastruktur, 
Web-Anwendungen 
E12 1,0 2 Jahre* Finanzierung durch ÖrV, 
MEP und MS 
 
DMS-Einführung E12 2,0 4 Jahre* Finanzierung durch ÖrV 
DMS-  
Entwicklung und Betrieb 
E11 
E09a 
2,0 
1,0 4 Jahre* Finanzierung durch ÖrV 
Netzausbau E09a 1,0 2 Jahre* Finanzierung durch ÖrV 
Betrieb und Weiterentwicklung 
Servicekonto.NRW 
E11 
E12 
1,0 
1,0 
31.12.2020 
31.12.2020 Finanzierung durch KDN 
Infrastrukturprojekt 
Windows10 E10 1,0 2 Jahre* Finanzierung durch MS 
*Befristungszeitraum abhängig von der Stellenbesetzung

37 
5 Organigramm

Beschlussvorlage

4006 Zeichen

V/0973/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wirtschaftsplan 2018 der citeq 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.01.2018 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
31.01.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2018 wird genehmigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Die Finanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt, durch Abrechnung gegenüber den Kooperation s-
partnern im Rahmen der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und Abrechnung gegenüber Dritten. 
 
 
Begründung: 
 
Der als Anlage vorgelegte Wirtschaftsplan der citeq, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Finanz - 
und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht, basiert auf den Ergebnissen 2016 und den laufenden 
Rechnungsergebnissen des Jahres 2017.  
 
Wesentliche Veränderungen gegenüber 2017 haben sich in folgenden Positionen ergeben: 
 
 Umsatzerlöse, 
 Materialaufwendungen, 
 Personalaufwendungen, 
 Abschreibungen  
 Sonstige betriebliche Aufwendungen und  
 Zinsergebnis 
 
und sind im Wirtschaftsplan detailliert erläutert. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0973/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Boenigk 
Ruf: 
492 18 11 
E-Mail: 
Boenigk@citeq.de  
Datum: 
04.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0973/2017 
In der mittelfristigen Betrachtung weist der Wirtschaftsplan der citeq in dem Jahr 2018 einen Feh l-
betrag und von 2019 bis 2022 positive Jahresergebnisse aus.  
 
Der Fehlbetrag in 2018 ergi bt sich im Wesentlichen aus der Wertschwellenänderung für sog. Gerin g-
wertige Wirtschaftsgüter (GWG). Diese wurde Mitte 2017 durch gesetzliche Regelung von bislang 
410 € (netto, vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz – EStG -) auf 800 € erhöht. Die erhöhte 
GWG-Grenze gilt erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2017 angeschafft,  hergestellt 
oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 Satz 3 EStG).  
 
Betroffen hiervon sind insbesondere selbstständig nutzbare bewegliche Wirtsch aftsgüter des Anlage-
vermögens, wie beispielsweise PC, Monitore, Drucker, Tablets oder Büro- und Geschäftsausstattung. 
Die Abschreibungen erhöhen sich dadurch erheblich gegenüber dem Plan 2017 um ca . 1.541  T€. 
Erhebliche Auswirkungen ergeben sich hierdurch besonders im Teilwirtschaftsplan MEP (Medienen t-
wicklungsplan), da hier im Jahr 2018 erhebliche Reinvestitionen anstehen. 
 
Die citeq hat sich bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes an der Höhe der im städtischen Haushalt 
für das Jahr 2018 bereitgestellten konsumtiven Mittel orientiert. 
 
Die citeq benötigt für den laufenden IT -Betrieb und die notwendigen Ausweitungen eine konsumtive 
Finanzierung, weil eingeführte IT-Systeme nicht nur im Bereitstellungsj ahr, sondern in den folgenden 
Betriebsjahren Aufwände verursachen. 
 
Im jetzt vorgelegten citeq -Wirtschaftsplan 2018 wurde auf einige projektierte IT -Ausbaumaßnahmen 
verzichtet. Auch die Maßnahmen zur Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben, die sich aus der  Vor-
lage „Digitale Stadt Münster – Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung“ (V/0989/2017) ergeben,  
sind nicht berücksichtigt. Hierzu sind Beschlussvorlagen angekündigt. 
 
Dabei sind zu berücksichtigen: 
 die indexangepassten Aufwände für den Betrieb der Bestands-IT, 
 der planmäßige Ausbau der IT im Rahmen der Wirtschaftspläne sowie  
 entsprechende Finanzpuffer für Digitalisierungsmaßnahmen, die bei der Aufstellung de r Wirt-
schaftspläne noch nicht absehbar waren. 
 
Festzustellen ist: Die Digitalisierung wird sich positiv auf die Verwaltung und die gesamte Stadt Müns-
ter auswirken, erfordert aber gleichzeitig erhebliche Investitionen, u. a. für zusätzliche IT-Systeme der 
citeq, die nachhaltig zu betreiben und zu finanzieren sind.  
 
 
 
I. V.  
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Wirtschaftsplan 2018 der citeq

Beratungsverlauf (4)

25.01.2018 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Scheibenstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße 110

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0973/2017
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37