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V/0257/2021

Verkehrsversuch ÖPNV: Durchgängiger Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus

Vorlagen 01.04.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.9.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 - Lageplan Verkehrsversuch Bussonderfahrstreifen Ludgeriplatz - Landeshaus

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Beschlussvorlage

17037 Zeichen

V/0257/2021 
V/0257/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verkehrsversuch ÖPNV: Durchgängiger Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und 
Landeshaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potenzial zur Beschleunigung des ÖPNV mittels Einrich-
tung eines durchgängigen Bussonderfahrstreifens im Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und 
Landeshaus in Fahrtrichtung Landeshaus im Kontext eines Verkehrsversuchs für die Dauer 
von mindestens 8 Wochen mit entsprechender Evaluierung zu eruieren. 
 
2. Die Verwaltung wird im Kontext des Verkehrsversuches ein der Maßnahme angemessenes 
Kommunikations- und Beteiligungsverfahren durchführen. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es durch den Verkehrsversuch zu Rückstauungen kommen 
kann, die Auswirkungen auf die Leichtigkeit des motorisierten Verkehrs haben werden. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 60.000,- € (Ver-
kehrsversuch inklusive Evaluierung sowie Kommunikation / Beteiligung) entstehen. Einnahmen 
werden nicht erwartet. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da durch die Maßnahme die Ver-
kehrsfläche nicht vergrößert wird. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
19.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0257/2021 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4280 ÖPNV-Busbeschleunigung    
Auszahlungen   2021 60.000 Verkehrsver-
such 
Saldo  60.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) besitzt einen hohen Stellenwert bei der aktuellen und 
langfristigen Verkehrsplanung der Stadt Münster. Dabei ist es erklärtes Ziel, die Position des ÖPNV 
als klimaverträgliche Verkehrsart und Bestandteil des Umweltverbundes zu sichern, sowie die Quali-
tät in Hinblick auf Verlässlichkeit und Komfort zu steigern. Denn: Zu Hauptverkehrszeiten, und hier 
insbesondere in den Morgen- und Abendspitzenstunden (07.00 - 08.00 Uhr bzw. 16.00 - 17.00 Uhr), 
stehen diese Busse bzgl. der verfügb aren Verkehrsfläche in direkter Konkurrenz zum m otorisierten 
Individualverkehr (MIV). Hierdurch kommt es zu einer Verringerung der durchschnittlichen Geschwin-
digkeit, einer deutlichen Abnahme der Verlässlichkeit (Fahrplantreue) und somit auch des Reisekom-
forts im Buslinienverkehr. In den vergangenen Jahren wurde durch passive Anpassungsmaßnahmen, 
bspw. durch Erhöhung der Wendezeiten an der Endhaltestelle zum Puffern von Verspätungen oder 
durch den Einsatz von mehr Ressourcen (Fahrzeuge, Fahrzeugführende) zur Erhöhung der Fahrplan-
treue, versucht, Verbesserungen herbeizuführen. Negative Effekte bei den nur teilweise wirksamen 
Maßnahmen sind u.a. eine weiter sinkende Wirtschaftlichkeit durch den erhöhten Ressourceneinsatz 
und sich daraus ergebende stärkere negative Umwelteinflüsse.  
In der Vergangenheit wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um den Busverkehr in Münster zu be-
schleunigen. So wird an vielen Stellen im Stadtgebiet der Bus u.a. mittels separater Signalisierung an 
den Ampelanlagen bevorrechtigt. Das Pot enzial der Beschleunigung ist in diesem Bereich jedoch 
nahezu ausgeschöpft. Chancen in einer weiteren Verbesserung werden in der Einrichtung von Bus-
sonderfahrstreifen gesehen, die in Kombination mit der eigenen Signalisierung eine große Wirkung 
entfalten können. 
Politische Anträge der vergangenen Jahre zeigen deutlich das steigende Bewusstsein für notwendige 
Veränderungen im Verkehr auf (A-R/0083/2019 „Beschleunigungsprogramm für den ÖPNV auf Müns-
ters Straßen“; A-R/0027/2020 „Ein Metrobus-System für Münster “; A-R/0055/2019 „Schnelle Busse 
verbinden Münster mit dem Münsterland!“). Auch die Erprobung von Möglichkeiten, die dem Ziel der 
Beschleunigung des ÖPNV entsprechen und diesem mehr Platz einräumen, wird genannt und gefor-
dert.  
Hierbei stellt die Methode des Verkehrsversuchs ein auf Erkenntnisgewinn ausgelegtes, behutsames 
Instrument zur Erprobung möglicher baulicher und technischer, sowie weiterer aktiver und pas siver 
Maßnahmen zur Verfügung. Es können Erkenntnisse sowohl zum Effekt auf die durchschnittli che 
Fahrgeschwindigkeit und Zuverlässigkeit der Busse als auch zum Verhalten des motorisierten Indivi-

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V/0257/2021 
dualverkehrs gewonnen werden. Weitere Planungen können dann im Anschluss auf Basis dieser Er-
kenntnisse erfolgen.  
 
Beschreibung der Maßnahme Verkehrsversuc h ÖPNV 2021 – Einführung eines durchgehen-
den, temporären Bussonderfahrstreifens zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus 
Der Hauptbahnhof in Münster ist ein vom Buslinienverkehr hochfrequentierter Verkehrsknotenpunkt. 
19 Stadtbus- sowie 23 Regionalbuslinien fahren diesen Ort werktäglich an; in Summe sind dies ca. 
1.100 Fahrten pro Werktag. Zu Hauptverkehrszeiten, und hier insbesondere in den Morgen - und 
Abendspitzenstunden (07.00 - 08.00 Uhr bzw. 16.00 - 17.00 Uhr), stehen diese Busse in dir ekter 
Konkurrenz zum motorisierten Individualverkehr (MIV). Hierdurch kommt es zu einer Verringerung der 
durchschnittlichen Geschwindigkeit, einer deutlichen Abnahme der Verlässlichkeit (Fahrplantreue) 
und somit auch des Reisekomforts im Buslinienverkehr. Es wird davon ausgeg angen, dass die Ein-
führung eines durchgehenden Bussonderfahrstreifens zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus diese 
Mängel beheben und den Busverkehr grundsätzlich stärken kann. Dies auch in Hinblick darauf, dass 
auf bestimmten Strecken (Hochleistungsachsen) zukünftig weniger Linien in höherer Frequenz fahren 
könnten.  
Mit dem wie nachfolgend erläuterten Verkehrsversuch soll das Potenzial zur Beschleunigung des 
Busses im Sommer 2021 eruiert werden. Der Gesetzgeber legitimiert diese Art der Verkehrsversuche 
über § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO explizit: „Das gleiche Recht haben [die Straßenverkehrsbehörden] 
zur Erforschung […] des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter 
verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen“. 
 
Streckenverlauf 
Der Verlauf der Strecke für den Verkehrsversuch stellt sich in Fahrtrichtung wie folgt dar: 
Schorlemerstraße – Herwarthstraße – Berliner Platz – Bahnhofstraße – Eisenbahnstraße                 
 
 
Abschnitt 1 Engelenschanze – Knotenpunkt (KP) Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße 
Aus dem Ludgeriplatz kommend wird der Bus über den bestehenden Bussonderfahrstreifen in der 
Schorlemerstraße (ca. 200 m) geführt. Ab dem Knotenpunkt Engelenschanze wird der Sonderfahr-
streifen über die Schorlemerstraße un d im weiteren Verlauf ab Knotenpunkt Engelstraße / Schorle-
merstraße über die Herwarthstraße bis zum Knotenpunkt Herwarthstraße / Von -Steuben-Straße um 
weitere ca. 200 m verlängert. Zu diesem Zweck wird ein Fahrstreifen für den MIV aufgegeben bzw. 
die Funktion für den MIV auf den / die verbleibenden Fahrstreifen in Fahrtrichtung Von -Steuben-

- 4 - 
V/0257/2021 
Straße beschränkt (z.B. Rechtsabbieger in die Engelstraße). Für den im Knotenpunkt Herwarthstraße 
/ Von-Steuben-Straße rechts in die Von -Steuben-Straße abbiegenden MIV wird der Bussonderfahr-
streifen 10 Meter vor der Haltlinie aufgehoben und der Fahrstreifen als Rechtsabbieger für den MIV 
freigegeben. Davon unabhängig hat der Bus auf Grundlage des § 46 StVO das Recht, den Rechtsab-
bieger in Fahrtrichtung Hauptbahnhof zu befahren bzw. zu nutzen. 
Wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des ersten Abschnitts sind Erkenntnisse, die aus einer 
aufgrund von Bauarbeiten zu erfolgenden Teilsperrung der Herwarthstraße im Sommer 2021 gewon-
nen werden sollen. Die Stadtnetze Münster GmbH wird zur Fernwärmeerschließung des Gebäudes 
Von-Steuben-Straße 2 (Abschnitt Herwarthstraße) eine 4-6 Wochen dauernde Baumaßnahme durch-
führen. In dieser Zeit werden die Nebenanalgen in der Herwarthstraße aufgenommen und Fuß- und 
Radverkehr über den rechten Fahrstreifen Fahrtrichtung Hauptbahnhof geführt. Hierdurch reduzieren 
sich die zwei Fahrstreifen für MIV und ÖPNV in besagter Fahrtrichtung auf einen. Aus der Beobach-
tung des Verkehrsflusses in diesem Zeitraum sollen Aussagen über Auswirkungen auf das umliegen-
de Straßennetz, vor allem aber auf den Ludgeriplatz, gewonnen werden. Es wird erwartet, dass eine 
Sensibilisierung des motorisierten Individualverkehrs für diesen Bereich eintritt und sich Teile des 
Verkehrs auf andere Straßen verteilen. Somit könnte im direkten Anschluss an die baustellenbedingte 
Sperrung die Einrichtung des temporären Bussonderfahrstreifens erfolgen. Sollte es jedoch bereits 
während der Baumaßnahme zu massiven negativen Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Verkehrs 
im Ludgeriplatz kommen, wird Abschnitt 1 nicht Teil des Verkehrsversuchs. Diese Entscheidung trifft 
die Verwaltung (Amt für Mobilität und Tiefbau und Ordnungsamt) bei Bedarf gemeinsam mit der Poli-
zei.  
 
Abschnitt 2 – KP Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße bis KP Servatiiplatz 
Zur Einfahrt in den Vorbereich des Hauptbahnhofs nutzt der Bus, wie schon im Bestand, den Rechts-
abbieger aus der Straße Berliner Platz in die Straße Bahnhofstraße zur Geradeausfahrt ebenfalls auf 
Grundlage des § 46 StVO. Ab Ausfahrt aus dem Vorbereich des Hauptbahnhofs wird der Bus selbst-
ständig auf dem rechten Fahrstreifen, der für den Verkehrsversuch als Bussonderfahrstreifen markiert 
wird, weitergeführt. Vor dem Knotenpunkt Servatiiplatz wird die durchgehende Fahrstreifenmarkie-
rung unterbrochen, sodass der in Fahrtrichtung Wolbecker Straße abbiegende MIV den Bussonder-
fahrstreifen queren kann. Vergleichbare Situationen, in denen der rechtsabbiegende MIV den Bus-
sonderfahrstreifen quert, sind im KP Neutor (Steinfurter Straße in Wilhelmstraße) und am KP Co es-
felder Kreuz (Coesfelder Kreuz in Corrrensstraße) vorzufinden. Die Verkehrszahlen sind im KP Ser-
vatiiplatz jedoch höher als bei den vorgenannten Beispielen. Hier soll der Verkehrsversuch Erkennt-
nisse über die Leistungsfähigkeit bei Belegung eines Fahrstreifens für den Bus erbringen.  
 
Abschnitt 3 KP Servatiiplatz – KP Landeshaus 
In Fahrtrichtung hinter dem KP Servatiiplatz wird der Rechtsabbiegestreifen in die Friedrichstraße 
mittels Leitbaken gesperrt, um eine Überstauung des Bussonderfahrstreifens im KP bzw. verkehrsge-
fährdendes Kreuzen des MIV im Knotenpunkt zu verhindern. Der Rechtsabbiegevorgang des MIV aus 
der Eisenbahnstraße erfolgt, indem der Bussonderfahrstreifen auf Höhe der Einmündung Friedrich-
straße gequert wird. Hier gilt dasselbe wie für die Abbiegesituation aus der Bahnhofstraße in die Wol-
becker Straße. Im weiteren Verlauf der Eisenbahnstraße wird der Bussonderfahrstreifen bis in die 
Bushaltebucht am Landeshaus (Haltestelle Eisenbahnstraße A) geführt.  
Um die Fahrtrichtung Nord für den Bus zu stärken, wird in Abschnitt 3 im KP Landeshaus der Links-
abbieger aus der Fürstenbergstraße in die Warendorfer Straße außer Betrieb genommen. Hierzu be-
stehen bereits positive Erfahrungen aus den vergangenen Jahren in den Vorweihnachtszeiten.  
 
In den drei genannten Abschnitten wird es durch die temporäre Umverteilung der Verkehrsfläche zu 
Gunsten des ÖPNV – mindestens in den ersten Tagen nach Ummarkierung – zu Rückstauungen

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V/0257/2021 
kommen, die Auswirkungen auf die Leichtigkeit des motorisierten Verkehrs im Bahnhofsbereich bzw. 
auch im KVP Ludgeriplatz haben werden. 
 
Um die Wirkung der Bevorrechtigung durch die Bussonderfahrstreifen auf Strecke zu testen, wird auf 
weitere Maßnahmen, wie bspw. Änderung der Signalprogramme von LSA, verzichtet und eine nähere 
Betrachtung der Potenziale von signaltechnischen und baulichen Anpassungen der Knotenpunkte zu 
einem späteren Zeitpunkt erfolgen.  
Nach Einschätzung der zuständigen Fachstelle für Verkehrsmanagement ist eine vorherige Simulati-
on des Verkehrsversuchs aufgrund der Komplexität der Verkehrsströme nur sehr schwierig möglich, 
jedoch auch nicht zwingend notwendig. Der Verkehrsversuch stellt somit ein geeignetes Mittel dar, 
das ebenso erforderlich für den Erkenntnisgewinn wie angemessen in der Interessenabwägung zu-
gunsten des öffentlichen Allgemeinwohls ist. 
 
Markierung und Beschilderung 
Der gesamte Bereich des Verkehrsversuchs wird gemäß § 39 Abs. 5 StVO Satz 2 ff. mit gelber Mar-
kierung als vorübergehend gültige Markierung eingerichtet. Die notwendige Beschilderung erfolgt im 
Streckenverlauf (s. Planentwurf). 
 
Sonstige straßenrechtliche Belange  
Die Abschnitte Schorlemerstraße und Eisenbahnstraße sind als Kreisstraße (K8) klassifiziert. Die 
übrige Strecke verläuft über Stadtstraßen. 
Der gesamte Streckenverlauf des Verkehrsversuchs befindet sich im Vorbehaltsnetz der Feuerwehr. 
Die mögliche Mitnutzung durch bspw. Taxen und Fahrräder (Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, lfd. Nr. 
25, 2.) wird während des Versuches nicht freigegeben, um mögliche Störeinflüsse auf das Untersu-
chungsergebnis so gering wie möglich zu halten. Auch hier sind im Nachgang und auf Basis der Er-
kenntnisse aus dem Versuch Anpassungen möglich. 
 
Durchführungszeitraum  
Die Durchführung des Verkehrsversuchs ist ab Kalenderwoche 31 (ab Montag, 02.08.2021) geplant. 
Der Start des Versuchs ist bewusst in den Sommerferien 2021 terminiert, da zu diesem Zeitpunkt mit 
einer um ca. 1/10 geringeren Verkehrsstärke zu rechnen ist. Coronabedingt kann die Verkehrsstärke 
jedoch sogar noch niedriger liegen. 
 
Für den Zeitraum der Sommerferien sind jedoch zusätzlich die Komplettsperrung des KP Wolbecker 
Straße / Ring und die Auswirkungen der dadurch bedingten Umleitungen zu beachten. Es wird davon 
ausgegangen, dass es Auswirkungen geben wird, die den Verkehrsbesuch a ber nicht maßgeblich 
negativ beeinflussen werden. Selbiges gilt für den baustellenbedingten Einbahnstraßenverkehr in der 
Bremer Straße in FR Wolbecker Straße. 
 
Exit-Strategie 
Mittels Verkehrsbeobachtung wird das Verhalten des MIV kontinuierlich erfasst. Sollte es nach einem 
Eingewöhnungszeitraum von 5-7 Tagen nach Start des Verkehrsversuchs weiterhin zu (erheblichen) 
Beeinflussungen des Verkehrsflusses des MIV kommen, die ebenfalls Auswirkungen auf die Leichtig-
keit des ÖPNV und / oder die Verkehrssicherheit haben, ist es möglich, Teile des Versuchs – oder im 
Worst Case – den gesamten Versuch innerhalb von 3-5 Tagen zurückzubauen. 
 
Zeitgleich mit dem Verkehrsversuch am Hauptbahnhof werden die Verkehrsversuche in der Hörster-
straße (V/0247/2021) sowie an der Pr omenadenquerung Neubrückentor (V/0248/2021) durchgeführt. 
In diesem Zusammenhang sind die beiden folgenden Punkte gemeinsam zu betrachten.

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V/0257/2021 
 
Evaluation 
Der Verkehrsversuch wird sowohl quantitativ (u. a Verkehrszählungen, Auswertung von ÖPNV-Daten) 
sowie qualitativ (Möglichkeit der Äußerung von Kritik und Anregung) erfolgen. Für diesen Zweck wird 
ein extern zu beauftragendes Fachbüro eingebunden, das die Erhebungen durchführen und eine Do-
kumentation erstellen wird. 
 
Kommunikations- und Beteiligungsverfahren 
Derzeit erarbeitet ein beauftragtes Fachbüro ein Kommunikationskonzept für alle 2021 geplanten 
Verkehrsversuche. Über das Kommunikationskonzept werden die geplanten Verkehrsversuche in 
einen gemeinsamen Kontext gesetzt und der Einsatz unterschiedlicher Informationswege vorbereitet 
und koordiniert. Zugleich werden auf Grundlage des Konzeptes analoge und digitale Maßnahmen zur 
Einbindung und Beteiligung der Bürgerschaft in der Vorbereitung und Durchführung der verschiede-
nen Verkehrsversuche durchgeführt. Die Kommunikationsmaßnahmen werden durch das beauftragte 
Büro fortlaufend begleitet 
Die Kommunikation der innerstädtischen Verkehrsversuche wird in enger Abstimmung mit Münster 
Marketing und dem Stadtplanungsamt mit der Kommunikation der weiteren Innenstadtprozesse ver-
zahnt und möglichst synergetisch geplant und durchgeführt.  
 
 
Einbindung in den Kontext „ÖPNV-Beschleunigung“ 
Mit dem A-R/0083/2019 „Beschleunigungsprogramm für den ÖPNV auf Münsters Straßen“ hat der 
Rat der Stadt Münster der Verwaltung den Auftrag erteilt, Möglichkeiten zur Steigerung der Verläss-
lichkeit des ÖPNV zu identifizieren und diese in geeigneter Form (bspw. baulich oder technisch) um-
zusetzen. Der Grundsatzbeschluss für das Projekt „ÖPNV-Beschleunigung Münster“ wird aktuell vor-
bereitet. Hierin wird das Instrument des Verkehrsversuchs einen wichtigen Baustein zur Eruierung 
des Potenzials von Maßnahmen zur Beschleunigung darstellen. Mit dieser Maßnahme schlägt die 
Verwaltung den ersten Schritt dazu vor. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Lageplan

Anlage A

2134 Zeichen

Anlage A zur V/0257/2021 
Kurzüberblick 
Der mindestens 8-wöchige Verkehrsversuch für den ÖPNV soll Erkenntnisse über das Potenzial 
zur Beschleunigung des Busverkehrs mittels eines durchgängigen Bussonderfahrstreifens zwi-
schen Ludgeriplatz und Landeshaus erbringen. Zugleich sollen auch die Auswirkungen auf den 
motorisierten Individualverkehr bzw. das Verhalten desselben beobachtet und dokumentiert wer-
den. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“ ver-
folgt. 
 
Teilziel ist die Steigerung der Verlässlichkeit des Busverkehrs auf einem sowohl durch den moto-
risierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich. 
 
Die Durchführung des Verkehrsversuches ist im Jahr 2021 vorgesehen. Durch die Maßnahme 
entstehen Kosten in Höhe von rund 60.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Maßnahme erprobt eine Möglichkeit zur Umverteilung des öffentlichen Verkehrsraumes zu-
gunsten des ÖPNV und leitet daraus Erkenntnisse für dauerhafte Implementation solcher Bau-
steine in vergleichbaren Situationen ab.

Anlage 1 - Lageplan Verkehrsversuch Bussonderfahrstreifen Ludgeriplatz - Landeshaus

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Datum Name

STADT | M Ü N STE R Bearbeitet März 2021 |Becker
Gezeicl hnet_|März 2021 |Revermannı
Blatt Nr. |1(1) N
Amt für Mobilität Maßstab |1:500 >
und Tiefbau Plotdatum 23.03.2021 I

Verkehrsversuch ÖPNV 2021

Planentwurf -
Durchgehende Busspur von Ludgeriplatz bis Landeshaus

Beratungsverlauf (3)

04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.9.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (18)

  • Schorlemerstraße
  • Herwarthstraße
  • Bahnhofstraße
  • Eisenbahnstraße
  • Von-Steuben-Straße 2
  • Engelstraße
  • Steinfurter Straße
  • Wilhelmstraße
  • Friedrichstraße
  • Fürstenbergstraße
  • Warendorfer Straße
  • Bremer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Ludgeriplatz
  • Berliner Platz
  • Servatiiplatz
  • Engelenschanze
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0257/2021
Typ
Vorlagen
Datum
01.04.2021
Erstellt
23.03.2021 08:57