V/0257/2021
Verkehrsversuch ÖPNV: Durchgängiger Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus
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Beschlussvorlage
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V/0257/2021 V/0257/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verkehrsversuch ÖPNV: Durchgängiger Bussonderfahrstreifen zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus Beratungsfolge 04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potenzial zur Beschleunigung des ÖPNV mittels Einrich- tung eines durchgängigen Bussonderfahrstreifens im Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus in Fahrtrichtung Landeshaus im Kontext eines Verkehrsversuchs für die Dauer von mindestens 8 Wochen mit entsprechender Evaluierung zu eruieren. 2. Die Verwaltung wird im Kontext des Verkehrsversuches ein der Maßnahme angemessenes Kommunikations- und Beteiligungsverfahren durchführen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es durch den Verkehrsversuch zu Rückstauungen kommen kann, die Auswirkungen auf die Leichtigkeit des motorisierten Verkehrs haben werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 60.000,- € (Ver- kehrsversuch inklusive Evaluierung sowie Kommunikation / Beteiligung) entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da durch die Maßnahme die Ver- kehrsfläche nicht vergrößert wird. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Mobilität und Tiefbau 19.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0257/2021 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4280 ÖPNV-Busbeschleunigung Auszahlungen 2021 60.000 Verkehrsver- such Saldo 60.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) besitzt einen hohen Stellenwert bei der aktuellen und langfristigen Verkehrsplanung der Stadt Münster. Dabei ist es erklärtes Ziel, die Position des ÖPNV als klimaverträgliche Verkehrsart und Bestandteil des Umweltverbundes zu sichern, sowie die Quali- tät in Hinblick auf Verlässlichkeit und Komfort zu steigern. Denn: Zu Hauptverkehrszeiten, und hier insbesondere in den Morgen- und Abendspitzenstunden (07.00 - 08.00 Uhr bzw. 16.00 - 17.00 Uhr), stehen diese Busse bzgl. der verfügb aren Verkehrsfläche in direkter Konkurrenz zum m otorisierten Individualverkehr (MIV). Hierdurch kommt es zu einer Verringerung der durchschnittlichen Geschwin- digkeit, einer deutlichen Abnahme der Verlässlichkeit (Fahrplantreue) und somit auch des Reisekom- forts im Buslinienverkehr. In den vergangenen Jahren wurde durch passive Anpassungsmaßnahmen, bspw. durch Erhöhung der Wendezeiten an der Endhaltestelle zum Puffern von Verspätungen oder durch den Einsatz von mehr Ressourcen (Fahrzeuge, Fahrzeugführende) zur Erhöhung der Fahrplan- treue, versucht, Verbesserungen herbeizuführen. Negative Effekte bei den nur teilweise wirksamen Maßnahmen sind u.a. eine weiter sinkende Wirtschaftlichkeit durch den erhöhten Ressourceneinsatz und sich daraus ergebende stärkere negative Umwelteinflüsse. In der Vergangenheit wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um den Busverkehr in Münster zu be- schleunigen. So wird an vielen Stellen im Stadtgebiet der Bus u.a. mittels separater Signalisierung an den Ampelanlagen bevorrechtigt. Das Pot enzial der Beschleunigung ist in diesem Bereich jedoch nahezu ausgeschöpft. Chancen in einer weiteren Verbesserung werden in der Einrichtung von Bus- sonderfahrstreifen gesehen, die in Kombination mit der eigenen Signalisierung eine große Wirkung entfalten können. Politische Anträge der vergangenen Jahre zeigen deutlich das steigende Bewusstsein für notwendige Veränderungen im Verkehr auf (A-R/0083/2019 „Beschleunigungsprogramm für den ÖPNV auf Müns- ters Straßen“; A-R/0027/2020 „Ein Metrobus-System für Münster “; A-R/0055/2019 „Schnelle Busse verbinden Münster mit dem Münsterland!“). Auch die Erprobung von Möglichkeiten, die dem Ziel der Beschleunigung des ÖPNV entsprechen und diesem mehr Platz einräumen, wird genannt und gefor- dert. Hierbei stellt die Methode des Verkehrsversuchs ein auf Erkenntnisgewinn ausgelegtes, behutsames Instrument zur Erprobung möglicher baulicher und technischer, sowie weiterer aktiver und pas siver Maßnahmen zur Verfügung. Es können Erkenntnisse sowohl zum Effekt auf die durchschnittli che Fahrgeschwindigkeit und Zuverlässigkeit der Busse als auch zum Verhalten des motorisierten Indivi- - 3 - V/0257/2021 dualverkehrs gewonnen werden. Weitere Planungen können dann im Anschluss auf Basis dieser Er- kenntnisse erfolgen. Beschreibung der Maßnahme Verkehrsversuc h ÖPNV 2021 – Einführung eines durchgehen- den, temporären Bussonderfahrstreifens zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus Der Hauptbahnhof in Münster ist ein vom Buslinienverkehr hochfrequentierter Verkehrsknotenpunkt. 19 Stadtbus- sowie 23 Regionalbuslinien fahren diesen Ort werktäglich an; in Summe sind dies ca. 1.100 Fahrten pro Werktag. Zu Hauptverkehrszeiten, und hier insbesondere in den Morgen - und Abendspitzenstunden (07.00 - 08.00 Uhr bzw. 16.00 - 17.00 Uhr), stehen diese Busse in dir ekter Konkurrenz zum motorisierten Individualverkehr (MIV). Hierdurch kommt es zu einer Verringerung der durchschnittlichen Geschwindigkeit, einer deutlichen Abnahme der Verlässlichkeit (Fahrplantreue) und somit auch des Reisekomforts im Buslinienverkehr. Es wird davon ausgeg angen, dass die Ein- führung eines durchgehenden Bussonderfahrstreifens zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus diese Mängel beheben und den Busverkehr grundsätzlich stärken kann. Dies auch in Hinblick darauf, dass auf bestimmten Strecken (Hochleistungsachsen) zukünftig weniger Linien in höherer Frequenz fahren könnten. Mit dem wie nachfolgend erläuterten Verkehrsversuch soll das Potenzial zur Beschleunigung des Busses im Sommer 2021 eruiert werden. Der Gesetzgeber legitimiert diese Art der Verkehrsversuche über § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO explizit: „Das gleiche Recht haben [die Straßenverkehrsbehörden] zur Erforschung […] des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen“. Streckenverlauf Der Verlauf der Strecke für den Verkehrsversuch stellt sich in Fahrtrichtung wie folgt dar: Schorlemerstraße – Herwarthstraße – Berliner Platz – Bahnhofstraße – Eisenbahnstraße Abschnitt 1 Engelenschanze – Knotenpunkt (KP) Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße Aus dem Ludgeriplatz kommend wird der Bus über den bestehenden Bussonderfahrstreifen in der Schorlemerstraße (ca. 200 m) geführt. Ab dem Knotenpunkt Engelenschanze wird der Sonderfahr- streifen über die Schorlemerstraße un d im weiteren Verlauf ab Knotenpunkt Engelstraße / Schorle- merstraße über die Herwarthstraße bis zum Knotenpunkt Herwarthstraße / Von -Steuben-Straße um weitere ca. 200 m verlängert. Zu diesem Zweck wird ein Fahrstreifen für den MIV aufgegeben bzw. die Funktion für den MIV auf den / die verbleibenden Fahrstreifen in Fahrtrichtung Von -Steuben- - 4 - V/0257/2021 Straße beschränkt (z.B. Rechtsabbieger in die Engelstraße). Für den im Knotenpunkt Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße rechts in die Von -Steuben-Straße abbiegenden MIV wird der Bussonderfahr- streifen 10 Meter vor der Haltlinie aufgehoben und der Fahrstreifen als Rechtsabbieger für den MIV freigegeben. Davon unabhängig hat der Bus auf Grundlage des § 46 StVO das Recht, den Rechtsab- bieger in Fahrtrichtung Hauptbahnhof zu befahren bzw. zu nutzen. Wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des ersten Abschnitts sind Erkenntnisse, die aus einer aufgrund von Bauarbeiten zu erfolgenden Teilsperrung der Herwarthstraße im Sommer 2021 gewon- nen werden sollen. Die Stadtnetze Münster GmbH wird zur Fernwärmeerschließung des Gebäudes Von-Steuben-Straße 2 (Abschnitt Herwarthstraße) eine 4-6 Wochen dauernde Baumaßnahme durch- führen. In dieser Zeit werden die Nebenanalgen in der Herwarthstraße aufgenommen und Fuß- und Radverkehr über den rechten Fahrstreifen Fahrtrichtung Hauptbahnhof geführt. Hierdurch reduzieren sich die zwei Fahrstreifen für MIV und ÖPNV in besagter Fahrtrichtung auf einen. Aus der Beobach- tung des Verkehrsflusses in diesem Zeitraum sollen Aussagen über Auswirkungen auf das umliegen- de Straßennetz, vor allem aber auf den Ludgeriplatz, gewonnen werden. Es wird erwartet, dass eine Sensibilisierung des motorisierten Individualverkehrs für diesen Bereich eintritt und sich Teile des Verkehrs auf andere Straßen verteilen. Somit könnte im direkten Anschluss an die baustellenbedingte Sperrung die Einrichtung des temporären Bussonderfahrstreifens erfolgen. Sollte es jedoch bereits während der Baumaßnahme zu massiven negativen Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Verkehrs im Ludgeriplatz kommen, wird Abschnitt 1 nicht Teil des Verkehrsversuchs. Diese Entscheidung trifft die Verwaltung (Amt für Mobilität und Tiefbau und Ordnungsamt) bei Bedarf gemeinsam mit der Poli- zei. Abschnitt 2 – KP Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße bis KP Servatiiplatz Zur Einfahrt in den Vorbereich des Hauptbahnhofs nutzt der Bus, wie schon im Bestand, den Rechts- abbieger aus der Straße Berliner Platz in die Straße Bahnhofstraße zur Geradeausfahrt ebenfalls auf Grundlage des § 46 StVO. Ab Ausfahrt aus dem Vorbereich des Hauptbahnhofs wird der Bus selbst- ständig auf dem rechten Fahrstreifen, der für den Verkehrsversuch als Bussonderfahrstreifen markiert wird, weitergeführt. Vor dem Knotenpunkt Servatiiplatz wird die durchgehende Fahrstreifenmarkie- rung unterbrochen, sodass der in Fahrtrichtung Wolbecker Straße abbiegende MIV den Bussonder- fahrstreifen queren kann. Vergleichbare Situationen, in denen der rechtsabbiegende MIV den Bus- sonderfahrstreifen quert, sind im KP Neutor (Steinfurter Straße in Wilhelmstraße) und am KP Co es- felder Kreuz (Coesfelder Kreuz in Corrrensstraße) vorzufinden. Die Verkehrszahlen sind im KP Ser- vatiiplatz jedoch höher als bei den vorgenannten Beispielen. Hier soll der Verkehrsversuch Erkennt- nisse über die Leistungsfähigkeit bei Belegung eines Fahrstreifens für den Bus erbringen. Abschnitt 3 KP Servatiiplatz – KP Landeshaus In Fahrtrichtung hinter dem KP Servatiiplatz wird der Rechtsabbiegestreifen in die Friedrichstraße mittels Leitbaken gesperrt, um eine Überstauung des Bussonderfahrstreifens im KP bzw. verkehrsge- fährdendes Kreuzen des MIV im Knotenpunkt zu verhindern. Der Rechtsabbiegevorgang des MIV aus der Eisenbahnstraße erfolgt, indem der Bussonderfahrstreifen auf Höhe der Einmündung Friedrich- straße gequert wird. Hier gilt dasselbe wie für die Abbiegesituation aus der Bahnhofstraße in die Wol- becker Straße. Im weiteren Verlauf der Eisenbahnstraße wird der Bussonderfahrstreifen bis in die Bushaltebucht am Landeshaus (Haltestelle Eisenbahnstraße A) geführt. Um die Fahrtrichtung Nord für den Bus zu stärken, wird in Abschnitt 3 im KP Landeshaus der Links- abbieger aus der Fürstenbergstraße in die Warendorfer Straße außer Betrieb genommen. Hierzu be- stehen bereits positive Erfahrungen aus den vergangenen Jahren in den Vorweihnachtszeiten. In den drei genannten Abschnitten wird es durch die temporäre Umverteilung der Verkehrsfläche zu Gunsten des ÖPNV – mindestens in den ersten Tagen nach Ummarkierung – zu Rückstauungen - 5 - V/0257/2021 kommen, die Auswirkungen auf die Leichtigkeit des motorisierten Verkehrs im Bahnhofsbereich bzw. auch im KVP Ludgeriplatz haben werden. Um die Wirkung der Bevorrechtigung durch die Bussonderfahrstreifen auf Strecke zu testen, wird auf weitere Maßnahmen, wie bspw. Änderung der Signalprogramme von LSA, verzichtet und eine nähere Betrachtung der Potenziale von signaltechnischen und baulichen Anpassungen der Knotenpunkte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Nach Einschätzung der zuständigen Fachstelle für Verkehrsmanagement ist eine vorherige Simulati- on des Verkehrsversuchs aufgrund der Komplexität der Verkehrsströme nur sehr schwierig möglich, jedoch auch nicht zwingend notwendig. Der Verkehrsversuch stellt somit ein geeignetes Mittel dar, das ebenso erforderlich für den Erkenntnisgewinn wie angemessen in der Interessenabwägung zu- gunsten des öffentlichen Allgemeinwohls ist. Markierung und Beschilderung Der gesamte Bereich des Verkehrsversuchs wird gemäß § 39 Abs. 5 StVO Satz 2 ff. mit gelber Mar- kierung als vorübergehend gültige Markierung eingerichtet. Die notwendige Beschilderung erfolgt im Streckenverlauf (s. Planentwurf). Sonstige straßenrechtliche Belange Die Abschnitte Schorlemerstraße und Eisenbahnstraße sind als Kreisstraße (K8) klassifiziert. Die übrige Strecke verläuft über Stadtstraßen. Der gesamte Streckenverlauf des Verkehrsversuchs befindet sich im Vorbehaltsnetz der Feuerwehr. Die mögliche Mitnutzung durch bspw. Taxen und Fahrräder (Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, lfd. Nr. 25, 2.) wird während des Versuches nicht freigegeben, um mögliche Störeinflüsse auf das Untersu- chungsergebnis so gering wie möglich zu halten. Auch hier sind im Nachgang und auf Basis der Er- kenntnisse aus dem Versuch Anpassungen möglich. Durchführungszeitraum Die Durchführung des Verkehrsversuchs ist ab Kalenderwoche 31 (ab Montag, 02.08.2021) geplant. Der Start des Versuchs ist bewusst in den Sommerferien 2021 terminiert, da zu diesem Zeitpunkt mit einer um ca. 1/10 geringeren Verkehrsstärke zu rechnen ist. Coronabedingt kann die Verkehrsstärke jedoch sogar noch niedriger liegen. Für den Zeitraum der Sommerferien sind jedoch zusätzlich die Komplettsperrung des KP Wolbecker Straße / Ring und die Auswirkungen der dadurch bedingten Umleitungen zu beachten. Es wird davon ausgegangen, dass es Auswirkungen geben wird, die den Verkehrsbesuch a ber nicht maßgeblich negativ beeinflussen werden. Selbiges gilt für den baustellenbedingten Einbahnstraßenverkehr in der Bremer Straße in FR Wolbecker Straße. Exit-Strategie Mittels Verkehrsbeobachtung wird das Verhalten des MIV kontinuierlich erfasst. Sollte es nach einem Eingewöhnungszeitraum von 5-7 Tagen nach Start des Verkehrsversuchs weiterhin zu (erheblichen) Beeinflussungen des Verkehrsflusses des MIV kommen, die ebenfalls Auswirkungen auf die Leichtig- keit des ÖPNV und / oder die Verkehrssicherheit haben, ist es möglich, Teile des Versuchs – oder im Worst Case – den gesamten Versuch innerhalb von 3-5 Tagen zurückzubauen. Zeitgleich mit dem Verkehrsversuch am Hauptbahnhof werden die Verkehrsversuche in der Hörster- straße (V/0247/2021) sowie an der Pr omenadenquerung Neubrückentor (V/0248/2021) durchgeführt. In diesem Zusammenhang sind die beiden folgenden Punkte gemeinsam zu betrachten. - 6 - V/0257/2021 Evaluation Der Verkehrsversuch wird sowohl quantitativ (u. a Verkehrszählungen, Auswertung von ÖPNV-Daten) sowie qualitativ (Möglichkeit der Äußerung von Kritik und Anregung) erfolgen. Für diesen Zweck wird ein extern zu beauftragendes Fachbüro eingebunden, das die Erhebungen durchführen und eine Do- kumentation erstellen wird. Kommunikations- und Beteiligungsverfahren Derzeit erarbeitet ein beauftragtes Fachbüro ein Kommunikationskonzept für alle 2021 geplanten Verkehrsversuche. Über das Kommunikationskonzept werden die geplanten Verkehrsversuche in einen gemeinsamen Kontext gesetzt und der Einsatz unterschiedlicher Informationswege vorbereitet und koordiniert. Zugleich werden auf Grundlage des Konzeptes analoge und digitale Maßnahmen zur Einbindung und Beteiligung der Bürgerschaft in der Vorbereitung und Durchführung der verschiede- nen Verkehrsversuche durchgeführt. Die Kommunikationsmaßnahmen werden durch das beauftragte Büro fortlaufend begleitet Die Kommunikation der innerstädtischen Verkehrsversuche wird in enger Abstimmung mit Münster Marketing und dem Stadtplanungsamt mit der Kommunikation der weiteren Innenstadtprozesse ver- zahnt und möglichst synergetisch geplant und durchgeführt. Einbindung in den Kontext „ÖPNV-Beschleunigung“ Mit dem A-R/0083/2019 „Beschleunigungsprogramm für den ÖPNV auf Münsters Straßen“ hat der Rat der Stadt Münster der Verwaltung den Auftrag erteilt, Möglichkeiten zur Steigerung der Verläss- lichkeit des ÖPNV zu identifizieren und diese in geeigneter Form (bspw. baulich oder technisch) um- zusetzen. Der Grundsatzbeschluss für das Projekt „ÖPNV-Beschleunigung Münster“ wird aktuell vor- bereitet. Hierin wird das Instrument des Verkehrsversuchs einen wichtigen Baustein zur Eruierung des Potenzials von Maßnahmen zur Beschleunigung darstellen. Mit dieser Maßnahme schlägt die Verwaltung den ersten Schritt dazu vor. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Lageplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0257/2021 Kurzüberblick Der mindestens 8-wöchige Verkehrsversuch für den ÖPNV soll Erkenntnisse über das Potenzial zur Beschleunigung des Busverkehrs mittels eines durchgängigen Bussonderfahrstreifens zwi- schen Ludgeriplatz und Landeshaus erbringen. Zugleich sollen auch die Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr bzw. das Verhalten desselben beobachtet und dokumentiert wer- den. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“ ver- folgt. Teilziel ist die Steigerung der Verlässlichkeit des Busverkehrs auf einem sowohl durch den moto- risierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich. Die Durchführung des Verkehrsversuches ist im Jahr 2021 vorgesehen. Durch die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von rund 60.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Maßnahme erprobt eine Möglichkeit zur Umverteilung des öffentlichen Verkehrsraumes zu- gunsten des ÖPNV und leitet daraus Erkenntnisse für dauerhafte Implementation solcher Bau- steine in vergleichbaren Situationen ab.
Anlage 1 - Lageplan Verkehrsversuch Bussonderfahrstreifen Ludgeriplatz - Landeshaus
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So _ = _ &- —— Sn am = — =. — =. — — — — _— m. — u — u —_ _ — — Detail 1: Wolbecker Straße Detail 3: Detail 2: Friedrich- straße u — m um m —— —— nn _ — — — a — a BEEy N — = — — — —_ a ! Shwe > u ee 7 00 r _ > — Q RIO o-do ° nl 2 fe) I 1 — — a) fl Ta. g % Ho - Q < d ] I igepl. Verkehrszeichen » [ o 2 s. Q ea] (siehe Detail 2) 000 0-96 6 gepl. Verkehrszeichen (siehe Detail 2) --_._ -—_. 2 - =, -—-. "=. - u 7 H -——._.. De mm u—_._ --._ --.. --__ = - -.. -—. - ..._ OR -.—... .-—-._._ zum -—_._ NTEIE| _ Z1d-ul9Sfwon-Le Datum Name STADT | M Ü N STE R Bearbeitet März 2021 |Becker Gezeicl hnet_|März 2021 |Revermannı Blatt Nr. |1(1) N Amt für Mobilität Maßstab |1:500 > und Tiefbau Plotdatum 23.03.2021 I Verkehrsversuch ÖPNV 2021 Planentwurf - Durchgehende Busspur von Ludgeriplatz bis Landeshaus
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Schorlemerstraße
- Herwarthstraße
- Bahnhofstraße
- Eisenbahnstraße
- Von-Steuben-Straße 2
- Engelstraße
- Steinfurter Straße
- Wilhelmstraße
- Friedrichstraße
- Fürstenbergstraße
- Warendorfer Straße
- Bremer Straße
- Wolbecker Straße
- Ludgeriplatz
- Berliner Platz
- Servatiiplatz
- Engelenschanze
- Neutor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0257/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2021
- Erstellt
- 23.03.2021 08:57