V/0166/2011/1
Erweiterung Feuerwache 1, York Ring - Neubau Leitstelle und Rechenzentrum citeq
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Ergänzungsvorlage Beschluss
7146 Zeichen
V/0166/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Erweiterung Feuerwache 1, York Ring - Neubau Leitstelle und Rechenzentrum citeq Zustimmung zur Planung und Baubeschluss Beratungsfolge 24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 25.05.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung der Erweiterung der Feuerwache 1, York Ring, nach den Plänen des Planungs- büros agn Paul Niederberghaus & Partner aus Ibbenbüren vom März 2011 (s. Anlagen 1 a bis k und Anlage 2) wird zugestimmt. Dies schließt eine Mittelerhöhung um 300.000 EUR ein. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checkliste zur Berücksichtigung der bauökologi- schen Kriterien auf Grundlage der Entwurfsplanung dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen in einer separaten Vorlage mit dem Baubeschluss zur Kenntnis gegeben wird. 3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wer- den zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenschätzung vom 01.03.2011 (s. Tabelle in der Begründung) in Höhe von 8.510.000,00 €, als auch Folge- kosten entstehen und der ursprünglich veranschlagte Kostenrahmen damit um 300.000,00 € überschritten wird. 5. Zusätzlich zu den bisher veranschlagten Mitteln in Höhe von 8.790.000,00 € (8.210.000,00 € für die Erweiterung + 580.000,00 € für den späteren Umbau des Kantinenbereiches im Be- stand) werden 300.000,00 € zur Verfügung gestellt. Vorlagen-Nr.: V/0166/2011/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Brockhausen Ruf: 492-2413 E-Mail: BrockhS@stadt-muenster.de Datum: 20.05.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0166/2011/1 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2014 ff. 5.430 Folgeertrag (Son- derposten) Anlage Folgelasten 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2014 ff. 179.630 Folgeaufwand (In- standhaltung + Be- wirtschaftung) Anlage Folgelasten 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 108.560 Folgeaufwand (Hochbau) Anlage Folgelasten Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2013 ff. 303.170 Folgeaufwand Anlage Folgelasten Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr- technische Hilfeleistung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2014 ff. 240 Folgeertrag (Son- derposten) Anlage Folgelasten 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 4.760 Folgeaufwand (Be- schaffungen) Anlage Folgelasten Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr- technische Hilfeleistung Investitionsmaßnahme 4100 Erweiterung FW 1 Auszahlungen Bis einschl. 2010 1.050.000 2011 250.000 2012 2.490.000 VE 4.720.000 2013 4.720.000 2014 580.000 Umbau Kantinen- bereich im Be- stand Gesamt 9.090.000 - 3 - V/0166/2011/1 6. Die Berechnung der Investitionskosten und Folgelasten (Investitionsvolumen 8.510.000 Euro ohne Umbau des Kantinenbereiches im Bestand, s. Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. 7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei einer Investitionssumme in Höhe von 8.510.000 Euro die Abschreibungen für das immobile Anlagevermögen in der PG. 0111 jährlich 108.560 Euro betragen, die für das mobile Anlagevermögen (PG. 0209) liegen bei 4.760 Euro/Jahr. Zu- dem fallen jährliche Aufwendungen für die Instandhaltung und Bewirtschaftung des immobilen Anlagevermögens in Höhe von 179.630 Euro in der PG. 0111 an. Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 5.430 Euro (PG. 0111) bzw. 240 Euro (PG. 0209) gegenüber. In der PG. 1601 entstehen Zinsaufwendungen in Höhe von 303.170 Euro/Jahr. 8. Den zur Finanzierung erforderlichen über-/außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendun- gen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Zum Ausgleich der Finanzierungslücke wird zu- nächst auf die Haushaltsstelle 3700 020900 0100 im Teilfinanzplan 0209 zurückgegriffen. Hier wird aus den Finanzmitteln des Haushaltsjahres 2014 Deckung in Höhe von 300.000 Euro an- geboten. Die Beteiligung der citeq an den Mehrkosten wird im Binnenverhältnis zwischen Amt 37 und der citeq auf der Basis der Kostenanteile im Bauvorhaben festgelegt. Begründung: Die Verwaltung greift mit der Vorlage V/0166/2011/1 die Empfehlungen des Ausschusses für Um- weltschutz und Bauwesen zur Änderung der Beschlussvorschläge 1 und 2 auf. Darüber hinaus bat der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen um eine erläuternde Texter- gänzung zum Bau und zur Ausstattung des geplanten Rechenzentrums, die in der nachfolgenden Begründung eingearbeitet wurde. Rechenzentrum Zum VOF-Verfahren wurden von der citeq Anforderungen an das neue Rechenzentrum (RZ) ge- stellt, die auf die Erfüllung der Schutzbedarfe der Daten und auf erforderliche Verfügbarkeiten zur bedarfsgerechten Leistungserbringung ausgerichtet sind. Der angestrebte Sicherheitsstandard nimmt weitgehend Bezug auf die bau- und gebäudetechni- schen Planungshilfen der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.), für die es auch analoge Bewertungsstufen (sogenannte Level) im TSI- Kriterienkatalog (TSI = Trusted Site Infrastructure) des TÜViT zur Qualitätsbeurteilung von Re- chenzentren gibt. Im Hinblick auf die im Nachgang zur Baumaßna hme angestrebte Zertifizierung des neuen RZ auf Basis des TSI-Kriterienkataloges des TÜViT werden freigegebene Planstände während der Pla- nungs- und Realisierungsphase abgestimmt. Hierbei werden vom TÜViT neben den bau- und gebäudetechnischen Aspekten auch organisatori- sche Festlegungen sowie Prozesse zum Notfall- und Störungsmanagement einbezogen. Im Zuge der Baumaßnahme wird eine zukunftsorientierte, bauliche und räumliche Struktur ge- schaffen. Sie ermöglicht im Hinblick auf die E-Government-Verfahren die technische Infrastruktur an die steigenden Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Schutzbedarfe künftig bedarfsge- recht anzupassen. - 4 - V/0166/2011/1 Die Gebäudestruktur wird nach TSI-Level 3 ausgelegt. Die individuell vorzunehmende tech- nische Ausstattung, insbesondere hinsichtlich der Energieversorgungs- und IT- Komponenten, wird zur Inbetriebnahme des neuen Rechenzentrums mindestens nach TSI- Level 2 ausgelegt. Einzelne Bausteine werden künftig sicherlich auch höhere Anforderun- gen im Zuge der Nutzung in den Folgejahren erfüllen müssen. Hier bleibt auch die Entwick- lung der technischen, organisatorischen und rechtlichen Vorgaben abzuwarten. Dieses wird aber keine Auswirkungen (s. II der Vorlage) auf die derzeitige Planung und den festgelegten Finanzierungsrahmen haben. Diese Anpassungen - auch eine technische Aufrüstung nach TSI-Level 3 - können dann unter laufenden RZ-Bedingungen durchgeführt werden.“ I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Hauptvorlage V/0166/2011 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Vorlagen-Nr.:
V/0166/2011
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Brockhausen
Ruf:
Betrifft
Erweiterung Feuerwache 1, York Ring - Neubau Leitstelle und Rechenzentrum citeq
Zustimmung zur Planung und Baubeschluss
Beratungsfolge
04.05.2011 Werksausschuss der citeq Vorberatung
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung
25.05.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Erweiterung der Feuerwache 1, York Ring, nach den Plänen des Planungsbüros agn Paul
Niederberghaus & Partner aus Ibbenbüren vom März 2011 (s. Anlagen 1 a bis k und Anlage 2)
wird zugestimmt.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checkliste zur Berücksichtigung der bauökologi-
schen Kriterien auf Grundlage der Entwurfsplanung dem Ausschuss für Umweltschutz und
Bauwesen in einer separaten Vorlage zur Kenntnis gegeben wird.
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wer-
den zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenschätzung
vom 01.03.2011 (s. Tabelle in der Begründung) in Höhe von 8.510.000,00 €, als auch Folge-
kosten entstehen und der ursprünglich veranschlagte Kostenrahmen damit um 300.000,00 €
überschritten wird.
5. Zusätzlich zu den bisher veranschlagten Mitteln in Höhe von 8.790.000,00 € (8.210.000,00 €
für die Erweiterung + 580.000,00 € für den späteren Umbau des Kantinenbereiches im Be-
stand) werden 300.000,00 € zur Verfügung gestellt.
492-2413
E-Mail:
BrockhS@stadt-muenster.de
Datum:
31.03.2011
V/0166/2011
- 2 -
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2014 ff. 5.430 Folgeertrag (Son-
derposten)
Anlage Folgelasten
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2014 ff. 179.630 Folgeaufwand (In-
standhaltung + Be-
wirtschaftung)
Anlage Folgelasten
14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 108.560 Folgeaufwand
(Hochbau)
Anlage Folgelasten
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen
2013 ff. 303.170 Folgeaufwand
Anlage Folgelasten
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuer-
wehrtechnische Hilfeleis-
tung
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2014 ff. 240 Folgeertrag (Son-
derposten)
Anlage Folgelasten
14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 4.760 Folgeaufwand (Be-
schaffungen)
Anlage Folgelasten
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr-
technische Hilfeleistung
Investitionsmaßnahme 4100 Erweiterung FW 1
Auszahlungen Bis
einschl.
2010
1.050.000
2011 250.000
2012 2.490.000
VE 4.720.000
2013 4.720.000
2014 580.000 Umbau Kantinen-
bereich im Be-
stand
Gesamt 9.090.000
V/0166/2011
- 3 -
6. Die Berechnung der Investitionskosten und Folgelasten (Investitionsvolumen 8.510.000 Euro
ohne Umbau des Kantinenbereiches im Bestand, s. Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei einer Investitionssumme in Höhe von 8.510.000
Euro die Abschreibungen für das immobile Anlagevermögen in der PG. 0111 jährlich 108.560
Euro betragen, die für das mobile Anlagevermögen (PG. 0209) liegen bei 4.760 Euro/Jahr. Zu-
dem fallen jährliche Aufwendungen für die Instandhaltung und Bewirtschaftung des immobilen
Anlagevermögens in Höhe von 179.630 Euro in der PG. 0111 an. Dem stehen Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten in Höhe von 5.430 Euro (PG. 0111) bzw. 240 Euro (PG. 0209)
gegenüber. In der PG. 1601 entstehen Zinsaufwendungen in Höhe von 303.170 Euro/Jahr.
8. Den zur Finanzierung erforderlichen über-/außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendun-
gen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Zum Ausgleich der Finanzierungslücke wird zu-
nächst auf die Haushaltsstelle 3700 020900 0100 im Teilfinanzplan 0209 zurückgegriffen. Hier
wird aus den Finanzmitteln des Haushaltsjahres 2014 Deckung in Höhe von 300.000 Euro an-
geboten. Die Beteiligung der citeq an den Mehrkosten wird im Binnenverhältnis zwischen Amt
37 und der citeq auf der Basis der Kostenanteile im Bauvorhaben festgelegt.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 (V/0872/2008) die Errichtung eines Erweiterungsbau-
es am Standort Feuerwache 1 mit folgenden Funktionsbereichen
• Integrierte Leitstelle für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
• Stabsräume für eine Einsatzleitung und für einen Krisenstab
• Fahrzeughalle für Einsatzfahrzeuge
• Rechenzentrum der citeq
und den Umbau und die Modernisierung des Sozial- und Kantinenbereiches im Bestand beschlos-
sen.
Der Rat hat die Verwaltung in gleicher Sitzung beauftragt, zur gemeinsamen Vergabe der Architek-
tenleistungen und Planungsleistungen zur technischen Ausrüstung für die Erweiterungsmaßnahme
ein VOF-Verfahren durchzuführen.
Als Ergebnis des VOF-Verfahrens hat der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen in seiner
Sitzung am 01.06.2010 (V/0240/2010) das Büro agn Niederberghaus & Partner mit den Planungs-
leistungen beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, aufgrund der Angebotsplanung des Büros
agn die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung zu erstellen.
Zu 1 und 2 - Planung
Auf der Grundlage der Angebotsplanung zum VOF-Verfahren wurde vom Büros agn unter der Pro-
jektleitung des Amtes für Immobilienmanagement und in enger Abstimmung mit den beiden Nut-
zern, Feuerwehr und citeq, die Vorplanung erstellt (s. Anlagen 1 a bis k und Anlage 2).
Durch mehrfache Überplanungsrunden konnten die Kosten gegenüber der Angebotsplanung deut-
lich reduziert werden (s. Kostentabelle zu den Punkten 4 und 5). Die Planungstiefe geht insbeson-
dere im Bereich der technischen Anlagen teilw eise über den üblichen Stand einer Vorplanung hin-
aus, um hier aussagefähige Kostenansätze und eine größere Kostensicherheit zu erzielen.
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Zunächst wurde die Angebotsplanung auf mögliche Reduzierungen von Gebäudeflächen und
-volumina untersucht. Dies erfolgte unter der konstruktiven Mitwirkung und aufgrund von Vorschlä-
gen der Nutzer, Feuerwehr und citeq.
Durch Reduzierung von Nutzneben- und Verkehrsflächen und teilweise durch Verringerung von
Raumhöhen (Fahrzeughalle, Kommunikationsraum im 4. OG) konnte die Bruttogeschossfläche
bzw. der Bruttorauminhalt des Gebäudes um über 21 bzw. 22 % gegenüber der Angebotsplanung
reduziert werden. Die im 4. OG ausgewiesenen Loggienflächen zur Leitstelle wurden von 113 m²
auf 39 m² reduziert. Durch Verringerung von Raumhöhen im Leitstellenbereich sowie Komprimie-
rung der Raumstrukturen konnte im Dachgeschoss (5. OG) gegenüber der Angebotsplanung voll-
ständig auf Aufenthaltsräume verzichtet werden. Die Flächen sind nun für die Gebäudetechnik
nutzbar. Für die Netzersatzanlage und das Trafogebäude wird die Aufstellung von entsprechenden
Containeranlagen im Außenbereich (s. Lageplan) vorgesehen.
Durch die vorgenannten Reduzierungen und die Verlagerung von Technikflächen konnte insge-
samt auf ein Untergeschoss verzichtet werden. Außerdem wurde die Tiefe des Gebäudes über alle
Geschosse um 2,5 m auf der vollen Breite reduziert.
Reduzierung Gebäudeflächen / -volumen
Angebotsplanung
agn
Vorplanung v.
01.03.2011
Reduzierung zur
Angebotsplanung
4388 m² 3468 m² 920 m² 21 % BGF m²
22 % BRI m³ 17547 m³ 13653 m³ 3893 m³
Neben der vorgenannten Reduzierung des Gebäudevolumens wurden Einsparungen auch im Be-
reich der technischen Gebäudeausrüstung realisiert. Zum Einen wurden die geplanten Anlagen-
leistungen in Abstimmung mit den Nutzeranforderungen reduziert, zum Anderen konnten aufgrund
der Abstimmung der Sicherheitsanforderungen für die Rechenzentren (auch mit dem für eine spä-
tere Zertifizierung vorgesehenen TÜV Informationste chnik) die technischen Anlagen reduziert wer-
den (Verzicht auf eine zweite Netzersatzanlage und eine zweite Trafostation, Verzicht auf Gas-
löschanlage und Druckentlastungsöffnungen).
Vor dem Hintergrund der sehr intensiven Durcharbeitung des Entwurfes in allen Geschossen ein-
schließlich der für das Projekt maßgeblichen Kostenfaktoren der technischen Gebäudeausrüstung
erfolgt der Baubeschluss auf der Grundlage der vorgelegten Vorplanung und Kostenschätzung und
nicht wie ursprünglich vorgesehen (s. V/0240/2010) auf der Grundlage der nächsten Planungsstu-
fe, der Entwurfsplanung.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle konstruktiven und bauphysikalischen Detailpunkte ab-
schließend durchgeplant sind, ist vorgesehen, dass ergänzende Angaben zu den Ausbau- und
Fassadenmaterialien und die Checkliste zur Berücksichtigung der bauökologischen Kriterien nach
Erstellung der Entwurfsplanung und des Wärmeschutznachweises in einer separaten Vorlage an
den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen zur Kenntnis gegeben werden.
Rechenzentrum
Zum VOF-Verfahren wurden von der citeq Anforderungen an das neue Rechenzentrum (RZ) ge-
stellt, die auf die Erfüllung der Schutzbedarfe der Daten und auf erforderliche Verfügbarkeiten zur
bedarfsgerechten Leistungserbringung ausgerichtet sind.
Der angestrebte Sicherheitsstandard nimmt weitgehend Bezug auf die bau- und gebäudetechni-
schen Planungshilfen der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation
und neue Medien e. V.), für die es auch analoge Bewertungsstufen (sogenannte Level) im TSI-
Kriterienkatalog (TSI = Trusted Site Infrastructure) des TÜViT zur Qualitätsbeurteilung von Re-
chenzentren gibt.
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- 5 -
Im Hinblick auf die im Nachgang zur Baumaßna hme angestrebte Zertifizierung des neuen RZ auf
Basis des TSI-Kriterienkataloges des TÜViT werden freigegebene Planstände während der Pla-
nungs- und Realisierungsphase abgestimmt.
Hierbei werden vom TÜViT neben den bau- und gebäudetechnischen Aspekten auch organisatori-
sche Festlegungen sowie Prozesse zum Notfall- und Störungsmanagement einbezogen.
Im Zuge der Baumaßnahme wird eine zukunftsorientierte, bauliche und räumliche Struktur ge-
schaffen. Sie ermöglicht im Hinblick auf die E-Government-Verfahren die technische Infrastruktur
an die steigenden Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Schutzbedarfe künftig bedarfsge-
recht anzupassen.
Diese Anpassungen können dann unter laufenden RZ-Betriebsbedingungen durchgeführt werden.
Freiraumplanung
Die Freiflächen im Umfeld des Erweiterungsbaues werden vom Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz unter funktionalen Gestaltungskriterien geplant. Die Belagsaufbauten der Alarmausfahrten
und Bewegungsflächen werden den hohen Belastungen durch die Feuerwehrfahrzeuge ange-
passt. Es kommen Bitumen gebundene Beläge und auch einfacher Betonstein zur Anwendung.
Der nördlich des Gebäudes gelegene Alarmhof erhält einen Sicherheitszaun. Zum Koburger Weg
wird eine zusätzliche Notausfahrt mit Tor angelegt.
Die Gestaltung berücksichtigt, dass auf dem benachbarten Grundstück, der ehemaligen Gleistras-
se parallel zum Koburger Weg, ein Radweg angelegt werden soll. Dieser wird durch die Planungen
nicht beeinträchtigt.
Zu 3 – Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Eine barrierefreie Erschließung der Erweiterung ist über die in der Schnittstelle zum Bestand an-
geordnete Aufzugsanlage gewährleistet. Im 2. Obergeschoss wird die Bodenabsenkung zum Kri-
senstabsraum durch eine Rampenanlage barrierefrei geplant. Ein behindertengerechtes WC ist im
Bestand vorhanden (1. OG).
Zu 4 und 5 – Kosten
Aufgrund der im Zuge der Überarbeitung der Angebotsplanung eingeplanten Maßnahmen zu Kos-
tenreduzierungen (s. zu Punkt 1 und 2) wurde gegenüber den vom Büro Assmann zur Angebots-
planung ermittelten Kosten eine deutliche Kostenreduzierung erzielt.
Auf der Grundlage der Kostenprognose v. 13.10.2008 zur Machbarkeitsstudie wurde ein Budget in
Höhe von 8.210.000,00 für die Erweiterung (ohne Kosten für den Umbau und die Modernisierung
des Sozial- und Kantinenbereiches im Bestand) bereitgestellt. Dieses wird durch die aktuelle Kos-
tenschätzung v. 01.03.2011 um 300.000,00 € überschritten. In der vom Büro Assmann zur Ange-
botsplanung im VOF-Verfahren erstellten Kostenermittlung v. 11.03.2010 betrug die Budgetüber-
schreitung ca. 3.370.000,00 €.
Kostenprognose
v. 13.10.2008
Vorlage
872/2008
Angebotsplan-
ung erstellt
durch Büro
Assmann v.
11.03.2010
Kostenschät-
zung agn v.
01.03.2011
Bemerkungen
KG 200 Herrichten+Erschließen 150.000,00 157.000,00 171.400,00
incl. Rückbau
Trafostation u.
Übergangs-
wohnheim
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V/0166/2011
KG 300 Baukonstruktion 3.800.000,00 4.623.150,00 3.589.444,60
KG 400 TGA 2.357.299,56 4.510.100,00 3.050.755,40
KG 500 Außenanlagen 300.000,00 178.500,00 270.000,00 Angabe Amt 67
KG 600 Ausstattung 100.000,00 101.150,00 95.200,00
KG 700 Baunebenkosten 1.416.178,90 2.009.695,80 1.332.000,00 Angabe Amt 23
Unvorhersehbares / Rundung 86.521,54 0,00 1.200,00
Summe 8.210.000,00 11.579.595,80 8.510.000,00
ohne Umbau
des Kantinen-
bereiches im
Bestand
Budget 8.210.000,00 8.210.000,00 8.210.000,00
Budgetüberschreitung 0,00 3.369.595,80 300.000,00
Terminplanung
Folgende Projektecktermine sind vorgesehen:
Rodung Baumbestand im Baufeld, Rückbau Trafostation und Übergangswohnheim:
bis Frühjahr 2012
Baubeginn: Sommer 2012
Inbetriebnahme: Ende 2013
I.V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlagen 1a – k - Pläne zur Vorplanung agn vom 03.03.2011
Anlage 2 – Erläuterungsbericht zur Vorplanung
Anlage 3 - Folgelastenberechnung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 31.03.11
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Bezeichnung: Erweiterung Feuerwache 1
Finanzstelle(n):
Jahr der Fertigstellung: 2013
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 425.500,00 5,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 8.084.500,00 95,00
Gesamt-Kapitalbedarf 8.510.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 8.414.800,00 98,88
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 95.200,00 1,12
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 8.510.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 97.738,00 16,40
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 81.894,00 13,74
Zwischensumme 179.630,00 30,13
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 113.320,00 19,01
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2013 303.170,00 50,86
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 303.170 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 242.540 € p.a.
= Schuldendienst 545.710 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
596.120,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2014 5.670,00 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 5.670,00 100,00
Anlage 3 - Folgelastenberechnung
Ab Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 590.450,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 6,94
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet;
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- York-Ring
- Koburger Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0166/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37