V/0861/2018
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2019
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Anlage A
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Anlage A zur V/0861/2018 Kurzüberblick Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und der Abfallwirtschaft abzurechnen. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0861/2018
V/0861/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2019
Beratungsfolge
27.11.2018 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2019“ wird beschlossen (An-
lage).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten
Begründung:
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte.
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine
individuelle Kostenberechnung erfolgt.
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen.
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
30.10.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dornseif
Telefon: 60 52 16
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de
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V/0861/2018
Personalkosten
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand d er Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2017 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich ei-
nes Verwaltungs - und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und
ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter
und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand.
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um
4,6% auf 31, 72 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 steigt um 0,3% auf 3 7,16 Euro
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 0,2% auf 38,51 Euro.
Sachkosten
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- und
Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugta rife werden die tatsächlichen aus der Betriebsa b-
rechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Verä n-
derungen der Stundensätze.
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung
Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt 21,00 Euro.
Entgelte für die Annahme von Abfällen
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den
Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs - und Betriebskoste nzuschla-
ges.
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt.
I. V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen: - Anlage A
- Tarif für Leistungen der AWM 2019
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis i)
Anlage: Tarif 2019
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0861/2018 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2019 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen Münster in seiner Sitzung am 12.12.2018 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 13.12.2017 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat- rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 38,51 € 37,16 € 31,72 € 38,25 € 36,77 € 31,09 € 1/6 Stundensatz 6,42 € 6,19 € 5,29 € 6,38 € 6,13 € 5,18 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,49 € 3,38 € 3,14 € 3,30 € 3,20 € 2,96 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,49 € 3,38 € 3,14 € 3,30 € 3,20 € 2,96 € Sonntags 25% 4,36 € 4,23 € 3,93 € 4,12 € 4,00 € 3,70 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 6,11 € 5,92 € 5,50 € 5,77 € 5,59 € 5,18 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 23,55 € 22,82 € 21,20 € 22,26 € 21,57 € 20,00 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde: Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 € 21,00 € je 1/6 Stunde je Stunde je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € 2,00 € 12,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 € Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 € Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € 2,25 € 13,50 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III 90,00 €/t b) Altholz A IV 130,00 €/t c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Flachglas 70,00 €/t e) Reifen 2,50 €/Stück f) Grünabfälle 45,00 €/t g) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 190,00 €/t h) Mineralwolle 195,00 €/t i) Asbestabfälle 140,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 70,00 €/t Zeitzuschläge je Stunde: 90,00 €/t 130,00 €/t 45,00 €/t 2,50 €/Stück 45,00 €/t 190,00 €/t 400,00 €/t 140,00 €/t
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0861/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37