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V/0861/2018

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2019

Vorlagen 17.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 13.8

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage: Tarif 2019

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Anlage A

949 Zeichen

Anlage A zur V/0861/2018 
Kurzüberblick 
 
Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und 
der Abfallwirtschaft abzurechnen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beschlussvorlage

3480 Zeichen

V/0861/2018 
V/0861/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2018 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2019“ wird beschlossen (An-
lage). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern 
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine 
individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von 
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
30.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dornseif 
Telefon: 60 52 16 
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0861/2018 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand d er Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2017 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich ei-
nes Verwaltungs - und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und 
ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter 
und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser  Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um 
4,6% auf 31, 72 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 steigt um 0,3% auf 3 7,16 Euro 
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 0,2% auf 38,51 Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- und 
Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugta rife werden die tatsächlichen aus der Betriebsa b-
rechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Verä n-
derungen der Stundensätze. 
 
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung  
 
Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt 21,00 Euro. 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den 
Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs - und Betriebskoste nzuschla-
ges. 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Anlage A 
  - Tarif für Leistungen der AWM 2019 
 
 
  
                                                
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis i)

Anlage: Tarif 2019

3391 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0861/2018 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2019 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen
Münster in seiner Sitzung am 12.12.2018 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 13.12.2017
beschlossen.
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat-
rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen:
I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Normalstunde: 38,51 € 37,16 € 31,72 € 38,25 € 36,77 € 31,09 €
1/6 Stundensatz 6,42 € 6,19 € 5,29 € 6,38 € 6,13 € 5,18 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,49 € 3,38 € 3,14 € 3,30 € 3,20 € 2,96 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,49 € 3,38 € 3,14 € 3,30 € 3,20 € 2,96 €
Sonntags 25% 4,36 € 4,23 € 3,93 € 4,12 € 4,00 € 3,70 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 6,11 € 5,92 € 5,50 € 5,77 € 5,59 € 5,18 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 23,55 € 22,82 € 21,20 € 22,26 € 21,57 € 20,00 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden
tarifvertraglichen Regelungen.
II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde:
Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 €        21,00 €        
je 1/6 
Stunde je Stunde
je 1/6 
Stunde je Stunde
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines III. Allgemeines
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz
zugrunde gelegt.
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif
nicht berücksichtigt sind.
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen
a) Altholz A I - III 90,00 €/t
b) Altholz A IV 130,00 €/t
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t
d) Flachglas 70,00 €/t
e) Reifen 2,50 €/Stück
f) Grünabfälle 45,00 €/t
g) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 190,00 €/t
h) Mineralwolle 195,00 €/t
i) Asbestabfälle 140,00 €/t
 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
70,00 €/t
Zeitzuschläge je Stunde:
90,00 €/t
130,00 €/t
45,00 €/t
2,50 €/Stück
45,00 €/t
190,00 €/t
400,00 €/t
140,00 €/t

Beratungsverlauf (3)

27.11.2018 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 13.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0861/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37