AÖE/036/2025
Biodiversitätskonzept 2030 - Aufstellung und Umsetzung eines Biodiversitätskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf
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Anlage 2 - Maßnahmenliste der Priorität I
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Übersicht der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes mit Prioritätsstufe I. Nummer Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / Suchräume f. Umsetzung Art01 Datenlücken schließen: Artenerfassungen in den Gruppen (Fledermäuse, nachtaktive Säuger, Artkataster f. planungsrelevante Arten) Langfristig /Kontinuierlich stadtweit Art03 Artspezifische Pflege von Ausgleichsflächen (CEF) Langfristig /Kontinuierlich Kompensationsflächenkataster Art04 Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und Saumstrukturen, Störstellen, mit Sandböden, Gesteinsaufschüttungen und Totholzstrukturen, Neuanlage von steinigen Böschungen (Trockenmauern etc.) Mittelfristig Gerresheimer Friedhof, Hohlweg Schäpershof, Terrassen- und Hangkanten mit mageren Böden Art05 Erhaltung und Förderung von Fledermausquartieren (Gebäude, Bäume); Verzicht auf chemische Holzschutzmittel Kurzfristig Menzelsee, Kalkumer Forst, Kastenreihen Überangermark und Eller Forst Art06 Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen Kurzfristig stadtweit, vgl. Flächenkulisse der Blühwiesenstrategie Art07 Anlage von Wieselburgen Mittelfristig Obstwiesen vgl. Obstwiesenkataster Art09 Entwicklung von Waldlichtungen, Heideflächen und sauren Magerwiesen Mittelfristig Grafenberg, Gerresheim, Aaper Wald (Podsolböden), Nordfriedhof, Deponie Hubbelrath Art12 Vermeidung von Störungen am Brutplatz (Gelegeschutz, Mahd-/Bearbeitungstermine anpassen, Freizeitnutzungen lenken, Erhalt und Schutz von Horstbäumen mit störungsarmem Umfeld, etc.) Mittelfristig Rheinufer, HRB-Kalkum, Elbseeinsel, Gartenbauflächen Art14 Fortführung des Nistkastenprojektes für den Steinkauz Mittelfristig /Kontinuierlich Kataster der Steinkauzkästen La01 Förderung sonnenexponierter Magerrasen, Magerwiesen und Saumstrukturen (Waldränder und selten gemähte (Wald)säume mit angepasster extensiver Pflege und ggf. der Schaffung von Sonderbiotopen) Kurzfristig Flächenkulisse der Blühwiesenstrategie, Deiche, NSG La02 Verringerung der Mahdintensität an grasreichen vertikalen Strukturen wie Dämmen und Böschungen Mittelfristig stadtweit La04 Ausweitung, Umsetzung und Fortschreibung der Blühwiesenstrategie (naturverträgliche Mahd) Mittelfristig Flächenkulisse der Blühwiesenstrategie La05 Obstwiesen fördern (Erhalt, Neuanlage und Pflege) Langfristig z.B. Siedlungsränder, Nähe zu vorhandenen Obstwiesen La06 Aufstellung eines Beweidungskonzeptes und eines Konzeptes zur Reaktivierung oder Wiederherstellung von Heiden Kurzfristig Flächenkulisse der Blühwiesenstrategie, Ausgleichsflächen, Grünland, Ruderalflächen La08 Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes sowie des Düngemitteleinsatzes (herbizidfreie Ackerränder) Mittelfristig /Kontinuierlich Ackerpachtflächen Öff01 Biodiversitätsmonitoring implementieren inklusive Monitoring für die im Biodiversitätskonzept verankerten Maßnahmen Langfristig /Kontinuierlich stadtweit Öff02 Klimafolgenmonitoring verstetigen Langfristig /Kontinuierlich Flächen des Klimafolgenmonitorings Anlage 2 zu Vorlage AÖE/036/2025 Nummer Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / Suchräume f. Umsetzung Öff03 Artenhilfsprogramme für die Individualarten und sonstige seltene und besonders geschützte Arten (insb. Pflanzen mit Einzelstandorten) Langfristig /Kontinuierlich Ergebnis Monitoring Öff04 Neuaufstellung des Landschaftsplans Mittelfristig zunächst im Düsseldorfer Norden, später weitere Teile Öff05 Grunderwerb in geschützten Gebieten Kurzfristig Suchräume gem. Box 19 Öff07 Dialog mit der Landwirtschaft, Stärkung der PIK Kurzfristig stadtweit Öff09 Vermehrung und Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen und Blütenpflanzen, vorhalten von Saatgutmischungen für Öffentlichkeit Mittelfristig stadtweit Öff10 Akteursmobilisierung und -beteiligung: Partizipationsprozesse in der Zivilgesellschaft stärken; Verstetigung StadtGrün naturnah Kurzfristig stadtweit Öff11 Förderung von Umweltbildung und Naturerfahrung Langfristig /Kontinuierlich stadtweit Öff12 Erstellung von Handreichungen mit Best- Practice-Beispielen biodiversitätssteigernder Maßnahmen Kurzfristig stadtweit Öff14 Datenlücken schließen: Förderung der Datenplattform observation.org Mittelfristig stadtweit Öff16 Mainstreaming: Verankerung im Verwaltungshandeln Mittelfristig /Kontinuierlich stadtweit Öff19 Umsetzung der Maßnahmen durch Ausgleichsmaßnahmen und Ökokonten (Kompenstationsflächenkataster) Kurzfristig Kulisse des Kompensationsflächenkatasters SG02 Erweiterung bestehender oder Ausweisung neuer Schutzgebiete (Aufstellung Landschaftsplan) Mittelfristig Geltungsbereich des Landschaftsplans SG03 Erfassung und Sicherung von gesetzlich geschützten Biotopen sowie flächenhafte Biotoptypenkartierung Kurzfristig Außenbereich, beginnen mit Aaper Wald, Grafenberger Wald (Heideterrasse) SG05 Pufferzonen zu Schutzgebieten schaffen Mittelfristig Umfeld der NSG Stadt02 Blühwiesenstrategie umsetzen; Anlage und Pflege von Blühwiesen Mittelfristig Kulisse der Blühwiesenstrategie Stadt04 Pflanzung von Einzelgehölzen (Straßen- und Parkbäume), Gehölzbeständen und urbanen Wäldern im Siedlungsbereich Mittelfristig städtische Grünflächen und Verkehrsflächen Stadt05 Verwendung geeigneter Baumarten (Zukunftsbäume) Langfristig städtische Grünflächen und Verkehrsflächen Stadt 06 stehendes und liegendes Totholz erhalten Kurzfristig städtische Grünflächen Stadt09 Ausrichtung der städtischen Bebauungspläne und der sonstigen Satzungen an die Ziele der Biodiversitätsstrategie (Baumschutzsatzung, Gebäudeabriss und Artenschutz, Dach- und Fassadenbegrünung, Beleuchtung) Kurzfristig stadtweit Stadt11 Reduktion von Lichtemissionen, Schutz von Dunkelräumen Mittelfristig besonders Dunkelräume Nummer Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / Suchräume f. Umsetzung Wald01 Managementmaßnahmen Wald: Wildnisgebiete, Altbäume, Totholz Mittelfristig Stadtwald Wald02 Managementmaßnahmen Wald: Förderung anthropogen oder natürlich lichter Wälder; aktiv mit Störungsereignissen arbeiten, Lichtungen schaffen Kurzfristig Stadtwald Wald03 Beibehaltung und Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung (FSC und Naturland- Zertifizierung) Mittelfristig Stadtwald Wass02 Renaturierung von Fließgewässern und Entwicklung naturnaher Auenlandschaften Mittelfristig Gewässerverläufe, aktuell, Südliche Düssel, Kittelbach Flughafen Wass04 Entwicklung eines Kleingewässerpflegeplans (Kartierung des Bestandes, Ableitung von Pflegemaßnahmen und evtl. Planung von Neuanlagen) Kurzfristig /kontinuierlich Stadtwald, Außenbereich, Parkanlagen, Friedhöfe Wass05 Neuanlage und Erhalt von flachen Stillgewässern (Wasserhaushalt; klimaresilient machen); insb. auf thermisch begünstigten Standorten, anmoorigen oder sandigen Böden Kurzfristig Ergebnis des Kleingewässerpflegeplans (vgl. Wass04), Ostparkweiher Wass06 Quellen und Quellbäche erhalten und renaturieren (Schaffung eines natürlichen Wasserhaushalts, keine ungebremsten Einleitungen, keine Stoffeinträge) Kurzfristig Ergebnis der Quellkartierung (vgl. Wass07) Wass07 Fortschreibung und Aktualisierung der Quellkartierung Kurzfristig vgl. bestehende Quellkartierung Wass08 Herstellung eines möglichst naturnahen Wasserhaushalt im Bereich der grundwasserabhängigen Lebensräume Langfristig /Kontinuierlich Rahmer Benden, Eller Forst, Urdenbacher Kämpe Wass09 Erhalt, Entwicklung und Reaktivierung von Niedermooren und Feuchtgebieten mit Feucht- und Nassgrünland, feuchten Hochstaudenfluren, Sümpfen und Röhrichten, Feuchtwäldern (Wasserhaushalt und angepasste Biotoppflege) Mittelfristig Torfböden (Eller Forst und Umfeld, Pillebach und Rotthäuser Bach, Rahmer Benden) sowie Böden mit hohen Grundwasserständen und Potenzialflächen der Moorstrategie NRW Wass11 Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Biotope Langfristig /Kontinuierlich Eller Forst, Rahmer Benden sowie weitere Potenzialflächen der Moorstrategie NRW
Beschlussvorlage
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AÖE/036/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Biodiversitätskonzept 2030 - Aufstellung und Umsetzung eines Biodiversitätskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 16.06.2025 Vorberatung Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 23.06.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2025 Vorberatung Rat 10.07.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt das Biodiversitätskonzept 2030 (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung eines ersten Maßnahmenpaketes (Anlage 2). Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel im Rahmen zur Verfügung stehender Förde rprogramme (Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Förderrichtlinie 1000 Moore, KfW -Förderung Natürlicher Klimaschutz in Kommunen, Förderrichtlinie Naturschutz- FöNa u.A.) zu akquirieren. Die Eigenmittel werden aus dem Klimaanpassungsbudget finanziert. Seite 2 Beschlusslage: Gremium Datum Vorlagennummer/ “Titel“ / ggf. Beschluss Beratung Rat 05.02.2021 RAT/099/2021 Beschlussvorlage „Artenschutz in Düsseldorf – grundsätzlich und konkret angehen“ Zur Erstellung des Artenschutzkonzeptes werden im Haushaltsjahr 2021 100.000 Euro veranschlagt. Entscheidung Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen, Stadt- ökologie, Abfall- management und Bevölkerungsschutz 23.08.2021 AÖE/033/2021 Informationsvorlage „Biodiversitätskonzept“ Kenntnisnahme Rat 23.06.2022 RAT/173/2022 Beschlussvorlage „Handlungsfelder Nachhaltigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf“ Der Rat beschließt als prioritäres Handlungsfeld der Nachhaltigkeit u.a. die Förderung der Biodiversität. Entscheidung Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen, Stadt- ökologie, Abfall- management und Bevölkerungsschutz 21.11.2022 AÖE/067/2022 Informationsvorlage „Biodiversitätskonzept“ Kenntnisnahme Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen, Stadt- ökologie, Abfall- management und Bevölkerungsschutz 26.02.2024 AÖE/008/2024 Beschlussvorlage „Blühwiesenstrategie“ Entscheidung Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen, Stadt- ökologie, Abfall- management und Bevölkerungsschutz 17.03.2025 AÖE/009/2025 Informationsvorlage „Kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung und Verbesserung der Biodiversität“ Kenntnisnahme Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2021 beschlossen, 100.000 Euro für die Erstellung eines Artenschutzkonzeptes zu etatisieren (RAT/099/2021). Ergänzend dazu hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 23.06.2022 Handlungsfelder Nachhaltigkeit beschlossen (RAT/173/2022). Das Nachhaltigkeitsziel (SDG) 15 beinhaltet „die Förder ung der Biodiversität und den Erhalt der Artenvielfalt“. Düsseldorf hat die „Förderung der Biodiversität – Erhalt der Artenvielfalt“ als eines von 12 städtischen Handlungsfeldern beschlossen. Diese Vorlage dient an dieser Stelle auch als Information zu diesem Handlungsfeld. Seite 3 Sachdarstellung: Das Artenschutzkonzept ist Grundlage und Leitfaden zum Schutz der Artenvielfalt im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf. Damit sollen bedrohte, seltene, geschützte und ökologisch sensible Arten und ihre natürlic hen Lebensräume erhalten und gefördert werden. Da der Erhalt der Biodiversität Grundlage für den Artenschutz ist, wird im Folgenden die Begrifflichkeit angepasst und nachfolgend vom Biodiversitätskonzept für die Stadt Düsseldorf gesprochen. Über den gesetzlichen Artenschutzansatz hinaus werden die weiteren Ebenen der Biodiversität, nämlich die Artenvielfalt, die genetische Vielfalt und die Vielfalt an Lebensräumen/Ökosystemen sowie die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt. Das Konzept leistet somit einen mö glichst umfassenden Beitrag zum Erhalt der regionalen Biodiversität. Grundlage des Biodiversitätskonzeptes bildet die „EU -Verordnung zur Wiederherstellung der Natur “ und die bundesdeutsche „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS 2030)“. Mit di esen übergeordneten Strategien wird im Wesentlichen durch die Wiederherstellung von Ökosystemen das Ziel für den Schutz und zur Förderung der Biodiversität verfolgt. Seit 2020 verfolgt die Bundesregierung die EU -Biodiversitätsstrategie für 2030, die darauf zielt, dass sich die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 auf dem Weg der Erholung befindet. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gehört zu ihren Kernelementen. Systematik und Aufbau des Biodiversitätskonzeptes 2030 1. Einzelgutachten zu ausgew ählten Artengruppen und zusammenfassendes Biodiversitätskonzept 2030 (Anlage 1) Mit der Vorlage AÖE/033/2021 wurde im August 2021 bereits die Arbeitsmethodik zur Erstellung des Biodiversitätskonzeptes ausführlich dargestellt. Kern des Biodiversitätskonzept es für die Landeshauptstadt Düsseldorf stellen die fortschreibungsfähigen Einzelgutachten dar. Diese Gutachten wurden seit 2021 beauftragt und haben sukzessive ermittelt, welche Arten es im Stadtgebiet von Düsseldorf gibt, wie zahlenreich diese vorkommen u nd in welchem Zustand die Arten im Stadtgebiet verbreitet sind. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Gefährdung der Arten und die Ursachen ihres Rückgangs. Lösungsansätze zur Beseitigung von Defiziten und Verbesserung der Lebensräume werden aufgezeigt und im Biodiversitätskonzept 2030 artübergreifend zusammengestellt. Das Biodiversitätskonzept ist dynamisch, was bedeutet, dass kontinuierlich die Artengruppen fortgeschrieben und fehlende Arten nach und nach erfasst werden. Die Erhebungen seit 2021 geben einen umfassenden Überblick über die Artengruppen: Pflanzen, Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Nachtfalter, Wildbienen. Ausführlich kommentierte Artenlisten sind zu den folgenden Artengruppen erarbeitet worden: Pilze, Köcherfliegen, Heuschrecken, Schwebfliegen, Säugetiere, Fische, Großkrebse, Muscheln. Experten für weitere Artengruppen werden die noch fehlenden Kapitel entsprechend ergänzen, um ein möglichst vollständiges Bild der Arten in Düsseldorf zu erhalten. Hier sind zu nennen: Käfer, Spinnen, Flechten und weitere Insektengruppen. Seite 4 Die Ergebnisse der Auswertung der einzelnen Artengruppen werden im Maßnahmenkonzept gebündelt und für die einzelnen Gruppen zusammengefasst. Es werden Maßnahmen zum Schutz, zur Verbesserung der Lebensraumansprüche, zur Minderung von Beeinträchtigungen oder zum Biotopverbund/Verbund von Inselvorkommen benannt. Vor einer gedruckten Version des gesamten Gutachtens werden die Teilgutachten zu den einzelnen Artengruppen sukzessive unter folgendem Link veröffentlicht: www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet.html. 2. Orientierung an den Teilräumen des Grünordnungsplans I Die Auswertung der Daten erfolgt anhand der Teilräume des Grünordnungsplanes I „rheinverbunden“ (GOP) der Landeshauptstadt Düsseldorf. Hier liegt bereits eine räumliche Aufteilung des Stadtgebietes in 27 Teilräume vor, die sich in ihrer Ausstattung zum Teil deutlich unterscheiden. Die Verbreitung der Arten und Lebensräume wurde anhand dieser Teilräume für das Stadtgebiet quartiersbezogen visualisiert. 3. Karte der Hotspots der Biodiversität Für das Stadtgebiet der Stadt Düsseldorf wurde eine Karte der Hotspots der Biodiversität (Anlage 3) erstellt. Diese bildet folgende Inhalte ab: Natura 2000-Gebiete Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) Biotopverbundflächen (herausragende/besondere Bedeutung) Landesweites Biotopkataster Räume des GOP Flächen der Blühwiesenstrategie Kompensationskataster Deiche im Pflegekonzept Obstwiesen Quellen Darüber hinaus wurde eine Karte der Biotoptypen erstellt (Anlage 4). 4. Bürgerinnen und Bürger sind beteiligt Ergänzend zu der wissenschaftlichen Erhebung der einzelnen Artengruppen durch die Gutachter ist ein wichtiger Bestandteil der Datenerhebung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Für das Biodiversitätskonzept 2030 wurden und werden Daten mit Hilfe von „Citizen -Science“ (Bürger schaffen Wissen) erhoben und verwendet. Alleine die Online -Datenbank www.observation.org umfasste mit Stand 02.11.2022 bereits fast 45.000 Datensätze z u 3.180 Arten in Düsseldorf. Durch gezielte Bewerbung der Homepage und den zugehörigen mobilen Apps durch die Verwaltung in den Folgejahren hat sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer kontinuierlich erhöht und es konnten eine anwachsende Zahl an Daten Seite 5 durch Beobachtende aus der Bürgerschaft und der Verwaltung erfasst werden. Im Jahr 2025 beteiligte Düsseldorf sich zum ersten Mal an der „City Natur Challenge“. Ziel dieses internationalen „Citizen -Science“ Wettbewerbes ist es, so viele Arten wie möglich zu erfassen und die Beobachtungen der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis führt dies mit Stand vom 30.04.2025 zu einer Verdoppelung der Beobachtungen innerhalb von zwei Jahren, sodass alleine in dieser Datenbank nunmehr über 100.000 Datensätze zu 4.268 Arten von insgesamt 1.703 Beobachtenden vorliegen. Für viele Arten ergibt sich dadurch eine sehr gute Ergänzung zu vorhandenen Daten aus den Gutachten, die für die Fachberichte der Artengruppen ausgewertet wurden. Weitere Datenbanken, wie ornitho.de, inaturalist.org oder naturgucker.de wurden ebenfalls ausgewertet. Die Mitarbeit im Bereich „Citizen -Science“ wird weiter beworben werden. Hier findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Aquazoo Löbbecke Museum Düsseldorf sowie der Biologischen Station Haus Bürgel statt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf arbeitet vor allem mit der Datenbank www.observation.org. Ergebnisse 1. Leitbild – übergeordnetes Ziel Dem Biodiversitätskonzept wird als übergeordnetes Ziel das fo lgende Leitbild als Grundlage für ein Maßnahmenkonzept vorangestellt: Die bereits hohe Biodiversität im Stadtgebiet von Düsseldorf – bestehend aus Lebensräumen, Arten und der innerartlichen Vielfalt - soll im Siedlungsbereich und baulichen Außenbereich erhalten und weiterentwickelt werden. Hierfür wird ein Maßnahmenkonzept erstellt, welches insbesondere die zukünftigen Veränderungen durch den Klimawandel und ihre Auswirkungen auf die Biodiversität berücksichtigt. Die umzusetzenden Biodiversitätsmaßnahmen so llen in einem Monitoring überprüft und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Entgegen der allgemeinen Vermutung finden in der Stadt viele Tier - und Pflanzenarten einen Lebensraum. Vor allem in städtischen Grünflächen, aber auch auf kleinräumigen Brachfläc hen und sonstigen Biotopinseln bieten sich vielfältige biologische Nischen. Stadt und Artenvielfalt schließen sich also nicht aus, allerdings unterscheidet sich die städtische Artenzusammensetzung bisweilen von denen natürlicher Biotope. Grünflächen bieten auch dem Menschen eine Reihe von Ökosystemdienstleistungen wie etwa die Verringerung von Luft -und Staubemissionen, aber auch die Möglichkeit zu Erholung und Bewegung. Die Anlage und ökologische Ausgestaltung städtischer Grünflächen bringt biologische Vielfalt in die Stadt. Insgesamt ist auch Düsseldorf artenreicher als gedacht und bei vielen Artengruppen lässt sich entgegen des allgemeinen Trends etwa seit der Jahrtausendwende eine leichte Zunahme der Artenzahlen feststellen. Dies begründet sich unter and erem in bereits umgesetzten Artenschutz - und Naturschutzmaßnahmen und zeigt Düsseldorf auf einem guten Weg. Seite 6 2. Ziel- und Individualarten und deren Lebensräume Der Hauptgrund für den Rückgang von Arten ist die Veränderung oder Zerstörung ihrer Biotope (Leben sräume). Hierzu gehört nicht nur die physische Zerstörung, sondern auch eine stoffliche Veränderung des Ökosystems (Lebensraum mit der darin lebenden Lebensgemeinschaft aus Tieren und Pflanzen) und die Veränderungen durch den Klimawandel, wie beispielsweis e Veränderungen im Landschaftswasserhaushalt. Wird das Biotop gestört, verändert oder zerstört, hat das immer dramatische Auswirkungen für die Tier - und Pflanzenarten. Die Veränderung oder Zerstörung des Lebensraums ist folglich ein Hauptgrund für den Rückgang der Biodiversität. Dem folgend kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil aller Arten effektiv durch fachgerechten Erhalt der Lebensräume geschützt werden kann. Die Zahl der Tier- und Pflanzenarten in Düsseldorf ist auch aufgrund ihrer Lage im Schnittpunkt von drei Naturräumen sehr groß, so dass eine Betrachtung aller Arten im Detail nicht möglich wäre. In Anlehnung an das Artenschutzkonzept der Landeshauptstadt Stuttgart aus dem Jahr 2017 stützt sich das Biodiversitätskonzept methodisch deshalb auf ein sogenanntes Zielartenkonzept. Dieses methodische Instrument zielt darauf ab, bestimmte schutzbedürftige und empfindliche Arten durch gezielte Maßnahmen zu erhalten und zu fördern. Diese Arten dienen als Stellvertreter für die Lebensgemeinschaften und ermöglichen die sachliche und räumliche Konkretisierung von Naturschutzzielen. Es wurden Ziel- und Individualarten definiert, die sehr selten sind, beispielhaft für unterschiedliche Lebensräume stehen oder auf andere Weise besonders hervortreten. Sie können gefördert und geschützt werden, indem die spezifische Lebensraumausstattung verbessert oder wiederhergestellt wird. Durch die Definition von Zielarten zu bestimmten Biotoptypen und die Darstellung von Maßnahmen zum Schutz dieser Biotope werden zahlr eiche andere Tier - und Pflanzenarten mit überlappenden Anforderungen mit geschützt. Beispielhaft sei die Ringelnatter genannt, die eine Zielart naturnaher Bachtäler und Gewässerauen ist. Ihr Schutz kommt auch vielen anderen Tier - und Pflanzenarten dieser Lebensräume zugute. Individualarten dagegen müssen durch individuelle Schutzmaßnahmen gefördert werden, die nur auf die jeweiligen Ansprüche der Art zugeschnitten sind. Es sind Arten, die nicht über die allgemeine Pflege von Lebensräumen erhalten werden können. Im Verlaufe der Konzepterstellung hat sich gezeigt, dass es sich ausschließlich um Vogelarten handelt. Beispielhaft sei der Wanderfalke genannt, der ursprünglich an Felsen als Brutplatz gebunden war, und heute auch Nistkästen an sehr hohen Gebäuden an nimmt. Diese Nistkästen werden ausschließlich für Wanderfalken angebracht. Der Biotopverbund bildet die Klammer, sucht Verbindungen zwischen verkehrs - und bebauungsbedingten Barrieren und vernetzt Lebensräume über Grünzüge und Landschaftsräume der Stadt. H ierdurch wird der genetische Austausch zwischen den Populationen und eine Ausbreitung von vorhandenen Arten ermöglicht. Sehr seltene Lebensräume werden dabei im Biodiversitätskonzept besonders hervorgehoben. Wegen ihrer Seltenheit und Gefährdung stehen sie meist unter gesetzlichem Biotopschutz. Dazu gehören unter anderem naturnahe Gewässerufer, Quellen, Röhrichte, Niedermoore, artenreiche Wiesen und Magerrasen. Als Grundlage dienen hierzu Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrh ein-Westfalen (LANUV) sowie selektiv vorhandene Biotoptypenkartierungen für das Stadtgebiet von Düsseldorf. Diese Lebensräume Seite 7 sind in der Karte der Biodiversität dargestellt. Die Zielarten verteilen sich wie folgt auf die untersuchten Artengruppen: 20 Pflanzen 4 Wildbienen 3 Libellen 1 Köcherfliege 1 Schwebfliege 2 Heuschrecken 6 Tagfalter 10 Nachtfalter 4 Fische 3 Amphibien 3 Reptilien 9 Vögel 5 Säugetiere Die Individualarten sind Haussperling, Kiebitz, Mauersegler, Mehlschwalbe, Wanderfalke und Weißstorch. In der Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation wird deutlich, dass die langjährigen städtischen Aktivitäten des Natur - und des Artenschutzes erste sichtbare Erfolge zeigen. So ist vor allem bei der Artenvielfalt eine Umkehr zu verzeichnen – der rückläufige Trend des Artenverlustes konnte im Stadtgebiet gestoppt werden. 3. Maßnahmenkonzept Das Kernstück des Düsseldorfer Biodiversitätskonzepts bildet sein Maßnahmenkonzept. Hier werden die Maßnahmen und Instrumente zur Zielerreichung für die nächsten Jahre zusammengestellt, erläutert und begründet. Das Maßnahmenkonzept bündelt die Maßnahmen aus den Einzelgutachten und ordnet sie sieben Handlungsfeldern zu. Eine Liste der Maßnahmen der Priorität I ist mit Anlage 2 beigefügt. Die wichtigsten Maßna hmen in den Handlungsfeldern sind: Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege Sanierung von Fledermauskellern Anlage von Trockenmauern und Magerwiesen Entwicklung von Waldlichtungen und Heiden Schließen von Kartierlücken Pflege von Ausgleichsflächen z.B. für die Kreuzkröte Offenland/ landwirtschaftliche Nutzflächen Umsetzung und Fortschreibung der Blühwiesenstrategie Aufstellung eines Beweidungskonzeptes Förderung von Obstwiesen Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes sowie des Düngemitteleinsatzes Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung Seite 8 Fortführung des Prozesses „StadtGrün naturnah“ und weiterer ehrenamtlicher Projekte Dialoggespräche mit der Landwirtschaft Förderung „Citizen -Science“, Teilnahme an Wettbewerben in diesem Bereich (Bioblitz, City Nature Challenge) Biodiversitätsmonitoring Neuaufstellung des Landschaftsplanes Schutzgebietskulisse und Biotopverbund Erweiterung bestehender und Ausweisung neuer Schutzgebiete Erfassung und Sicherung von gesetzlich geschützten Biotopen Flächenhafte Biotoptypenkartierung Schaffung von Pufferzonen zu Schutzgebieten Stadtnatur Biodiversität im Siedlungsbereich Umsetzung und Fortschreibung der Blühwiesenstrategie Fortführung des Stadtbaumkonzeptes Biodiversitätsfördernde Maßnahmen bei Bauvorhaben Reduktion von Lichtemission Fortsetzung des Genpool-Projektes für lokale Obstsorten und Gehölze Forstwirtschaft/Wald Erhalt und Entwicklung strukturreicher Waldränder und lichter Waldinnensäume Gewässer, Auen, Feuchtgebiete Renaturierung von Fließgewässern Entwicklung eines Kleingewässer Pflegeplans Fortschreibung und Aktualisierung der Quellkartierung Reaktivierung der Relikte vorhandener Niedermoore Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Biotope Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes Für die Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes wurden Prioritäten gebildet. Die Maßnahmen der Priorität 1 werden in der Maßnahmenliste in Anlage 2 aufgeführt und sollen bis 2030 umgesetzt werden. Viele dieser Maßnahmen wurden bereits im Vorgriff begonnen und sind durch die oben benannten Beschlüsse der Projekte zur Klimaanpassung, zur Verbesserung der Biodiversität und der Blühwiesenstrategie etatisiert oder in Planung. Darüber hinaus zeigt das Biodiversitätskonzept Bedarfe auf, die jährlich über die Seite 9 notwendigen Pflege - und Monitoringmaßnahmen anfallen. Bezogen auf die untersuchten Arten in Düsseldorf werden erste konkrete Einzelmaßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. Auf Basis des hier vorliegenden Biodiversitätskonzeptes strebt die Verwaltung an, über Förderp rogramme (Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Förderrichtlinie 1000 Moore, KfW -Förderung Natürlicher Klimaschutz in Kommunen, Förderrichtlinie Naturschutz - FöNa u.A.) Gelder für die Umsetzung dieser Maßnahmen zu akquirieren. Die Eigenmittel sollen aus dem Budget für Klimaanpassung finanziert werden. Über dieses Budget wäre die Umsetzung auch ohne Förderung über die nächsten Jahre gesichert. Die folgende Tabelle stellt einen Auszug der Maßnahmen aus Anlage 2 dar. Es werden nur die Maßnahmen zusammenfassend aufgeführt, die Kosten auslösen. Viele Maßnahmen der Anlage 2 werden bereits über etatisierte Haushaltmittel (Klimaanpassung und Biodiversität) finanziert. Für die Finanzierung der Maßnahme ist die Aufnahme externer Investitions - und/oder Liquiditätskredit e mit entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich. Dann noch eine abschließende Bemerkung: D ie Landeshauptstadt Düsseldorf zeichnet in diesem Jahr mit dem Zukunftspreis Düsseldorf Engagement für Nachhaltigkeit mit dem Schwerpunkt Biodiversität aus. Alle, die sich im Alltag, im Verein, einer Organisation, in der Kita, Schule, Hochschule oder beruflich engagieren, können sich bis zum 30. Juni 2025 bewerben. Mit dem neuen Zukunftspreis würdigt die Landeshauptstadt Düsseldorf das zivilgesellschaftliche Engagement für eine zukunftsfähige Stadt und Welt. Um der großen Vielfalt der Themen im Kontext Nachhaltigkeit gerecht zu werden und die wesentlichen Themen zu fokussieren, steht jedes Jahr eines der zwölf Düsseldorfer Handlungsfelder Nac hhaltigkeit im Mittelpunkt. Alle Informationen zum Zukunftspreis und zur Bewerbung finden Sie unter: https://www.duesseldorf.de/nachhaltigkeit/zukunftspreis Anlagen: Anlage 1 - Biodiversitätskonzept 2030 Anlage 2 - Maßnahmenliste der Priorität I Anlage 3 - Karte der Hotspots der Biodiversität Anlage 4 - Karte der Biotoptypen Jährliche Eigenanteile für Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen 50.000 € Jährliches Biodiversitätsmonitoring und Sofortmaßnahmen 20.000 € Flächendeckende Biotoptypenkartierung Düsseldorf Nord (ca. 2.500 ha) 65.000 € Ergänzung der Blühwiesenstrategie um ein Kapitel Beweidung, Eigenmittel für Weidezäune 50.000 € Aktualisierung des Quellenkatasters und Mittel für Sofortmaßnahmen 20.000 € Erstellen eines Kleingewässerkatasters und Mittel für Sofortmaßnahmen 50.000 € Anlage einer Brutwand für Uferschwalben 30.000 € Etablierung künstlich vermehrter Heide auf neuen Standorten 20.000 € Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung von Standards z.B. zum Thema Licht 10.000 € Fortlaufende Kosten Einzelmaßnahmen bezogene Kosten
Anlage 4 - Karte der Biotoptypen
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Heltorfer und Überanger Mark Rheinaue Lohausen / Lohauser Feldmark Rund um den Unterbacher See Linksrheinische Aue Aaper Wald Rheinebene Volmerswerth / Hamm Himmelgeister Bogen Garather Wald Garather Mühlenbach Rheinufer Kaiserswerth Urdenbacher Kämpe Hafen Rheinparks Itter Eller-Wersten-Himmelgeist Innere Nördliche Düssel Kittelbach und Schwarzbachgraben Kittel- und Schwarzbach Bergisches Land Rheinebene und Anger Flughafen und Messe 2. Grüner Ring und Kittelbach Oberkassel bis Heerdt Innere Südliche Düssel Nördliche und Südliche Düssel Niederheid Garath 5692000569100056900005689000568800056870005686000568500056840005683000568200056810005680000567900056780005677000567600056750005674000567300056720005671000567000056690005668000566700056660005665000 5692000569100056900005689000568800056870005686000568500056840005683000568200056810005680000567900056780005677000567600056750005674000567300056720005671000567000056690005668000566700056660005665000 323560003235500032354000323530003235200032351000323500003234900032348000323470003234600032345000323440003234300032342000323410003234000032339000 Biotoptypenkartierung (BT) des LANUV Wälder und Gehölze Laubwälder mittlerer Standorte Nadelwälder Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Gewässer und Feuchtlebensräume Feucht- und Nasswälder Größere und kleinere Stillgewässer Mittlere und kleine Fließgewässer Quellen Rhein Röhrichte Moore und Sümpfe Feucht- und Nasswiesen und -weiden Magere Offenflächen Magerwiesen und -weiden inkl. Obst Vegetationsarme oder -freie Biotope Säume, Hochstaudenfluren Landwirtschaft Fettwiesen und -weiden Acker Siedlungsbiotope und sonstige Flächen Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Sonstige kartierte Flächen Biotoptypen (punktuell) Feucht- und Nasswälder Laubwälder mittlerer Standorte Magerwiesen und -weiden inkl. Obst Quellen Schutz der Biotope Gesetzlich geschützte Biotope Gesetzlich geschützte Biotope (punktuell) FFH-Lebensraumtypen Nutzungen gem. Basis DLM NRW Waldflächen Acker, Gartenbau Grünland Gewässer Quellkartierung (Stadt Düsseldorf) Friedhöfe | Sport-, Freizeit-, und Erholungsflächen Wohn- und Mischnutzung Industrie- und Gewerbefläche Teilräume des GOP Grenze des Stadtgebietes Biotoptypen und Nutzung Landeshauptstadt Düsseldorf Biodiversitätskonzept Maßstab 1:20.000 Kartengrundlage: Geobasis NRW, ABK, DTK (2024) Daten des LANUV / LINFOS: Biotoptypen (BT), Gesetzlich geschützte Biotope, FFH Lebensraumtypen (Stand 2024) Stadt Düsseldorf: Quellen, ATKIS Basis-DLM Waldflächen, Landwirtschaft, Gewässer, Siedlungsraum (2024) dl-zero-de/2.0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) Daten der Stadt Düsseldorf Stand: 10.12.2024 Anlage 4 zu Vorlage AÖE/036/2025
Anlage 1 - Biodiversitätskonzept 2030
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Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
Kirberichshofer Weg 6 52066 Aachen Tel. 0241/470580 Fax 4705815
Biodiversitätskonzept
der
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Stand 26. Mai 2025
Anlage 1 zu Vorlage AÖE/036/2025
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 II
Projekt Biodiversitätskonzept der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Projektnummer 12207
Auftraggeber Landeshauptstadt Düsseldorf,
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf
Auftragnehmer BKR Aachen, Noky & Simon
Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
Kirberichshofer Weg 6
52066 Aachen
Tel.: 0241/47058-0
Fax: 0241/47058-15
Email: info@bkr-ac.de
Koordination Tobias Krause (Landeshauptstadt Düsseldorf)
Projektleitung Britta Schippers (BKR)
Bearbeitung Teil I und II Niklas Beckers (BKR)
Britta Schippers (BKR)
André Simon (BKR)
Unter Mitarbeit von: Thomas Bendt
Claus Bode
Joachim Busch
Olaf Diestelhorst
Till Kirstein
Tobias Krause
Ulf Schmitz
Ludger Wirooks
Stand 26. Mai 2025
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 III
Bildnachweise
Tobias Krause
Ludger Wirooks
Ulf Schmitz
Tim Laußmann
Klaus Adolphy
Armin Dahl
Nina Jäger
Claus Bode
Danksagung
Wir danken den Mitgliedern der projektbegleitenden Arbeitsgruppen und den Verfassern der Einzelkapitel
im Artenkompendium (Teil III) herzlich für die Teilnahme an Besprechungen und die konstruktive Diskus-
sion der Berichtsinhalte:
Thomas Bendt Köcherfliegen, Krebse, Muscheln
Claus Bode Fische
Joachim Busch Vögel
Pia Dickmann Köcherfliegen, Pilze
Olaf Diestelhorst Wildbienen
Julian Enß Schwebfliegen
Till Kirstein Amphibien, Reptilien, Säuger, Neobiota
Tobias Krause Fische, Amphibien, Reptilien, Säuger, Köcherfliegen,
Schwebfliegen, Krebse, Muscheln
Ulf Schmitz Farn- und Blütenpflanzen, Libellen
Jürgen Schnieber Pilze
Ludger Wirooks Tagfalter, Nachtfalter
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 IV
Gliederung
I. Anlass, Ausgangssituation und Vorgehensweise ......................................... 1
1. Anlass für das Biodiversitätskonzept ............................................................. 1
2. Vorgehensweise: Methodik und Säulen des
Biodiversitätskonzeptes ................................................................................... 3
2.1 Definitionen ......................................................................................................... 3
2.2 Datengrundlagen und Erfassungsmethoden ....................................................... 3
2.3 Zielartenkonzept und Identifizierung besonderer und/oder seltener Arten ........... 4
2.4 Lebensräume der Ziel- und Individualarten ......................................................... 4
2.5 Räumliche Zuordnung ........................................................................................ 5
3. Grundlagen des Arten- und Biodiversitätsschutzes ...................................... 8
3.1 Ursachen für den Biodiversitätsverlust ................................................................ 8
3.1.1 Exkurs: Biodiversität und Klimawandel ................................................. 10
3.2 Strategischer Rahmen ...................................................................................... 11
3.2.1 Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD –
Convention on Biological Diversity) ...................................................... 11
3.2.2 EU-Biodiversitätsstrategie .................................................................... 12
3.2.3 EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature
Restoration Law - NRL) ........................................................................ 12
3.2.4 Nationale Biodiversitätsstrategien ........................................................ 13
3.2.5 Faktencheck Artenvielfalt ..................................................................... 14
3.2.6 Biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW ........................... 16
3.3 Rechtlicher Rahmen ......................................................................................... 17
4. Beschreibung und Bewertung der Situation in Düsseldorf ........................ 18
4.1 Ausgangslage ................................................................................................... 18
4.1.1 Naturraum ............................................................................................ 18
4.1.2 Nutzungen ........................................................................................... 19
4.1.3 Biotoptypen .......................................................................................... 20
4.1.4 Gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen ................. 21
4.1.5 Naturschutzgebiete und weitere ökologisch hochwertige
Bereiche............................................................................................... 23
4.1.6 Biotopverbund ...................................................................................... 26
4.2 Situation der Arten in Düsseldorf ...................................................................... 28
4.2.1 Ursachen des Artenschwundes in Düsseldorf ...................................... 29
4.2.2 Neobiota in der Stadt Düsseldorf ......................................................... 33
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 V
4.2.3 Absehbare Klimafolgen und deren Auswirkungen auf die
Biodiversität ......................................................................................... 37
4.2.4 Artenschutz bei Bauvorhaben in Düsseldorf ......................................... 38
4.3 Zusammenstellung etablierter Maßnahmen ...................................................... 39
II. Konzept ............................................................................................................ 42
5. Leitbild und Ziele für mehr Biodiversität in Düsseldorf .............................. 42
6. Ziel- und Individualarten ................................................................................ 45
6.1 Säugetiere ........................................................................................................ 49
6.2 Vögel ................................................................................................................ 60
6.3 Reptilien ........................................................................................................... 80
6.4 Amphibien......................................................................................................... 87
6.5 Fische ............................................................................................................... 94
6.6 Libellen ............................................................................................................. 95
6.7 Heuschrecken ................................................................................................. 102
6.8 Wildbienen ...................................................................................................... 103
6.9 Köcherfliegen .................................................................................................. 112
6.10 Tagfalter und Widderchen ............................................................................... 113
6.11 Nachtfalter ...................................................................................................... 126
6.12 Schwebfliegen ................................................................................................ 147
6.13 Farn- und Blütenpflanzen ................................................................................ 148
6.14 Pilze ............................................................................................................... 177
7. Maßnahmenkonzept ..................................................................................... 178
7.1 Stadtnatur – Biodiversität im Siedlungsbereich ............................................... 179
7.1.1 Städtische Freiflächen / Blühwiesenstrategie ..................................... 181
7.1.2 Stadtbäume ....................................................................................... 184
7.1.3 Biodiversität in der Planung................................................................ 185
7.2 Gewässer, Auen, Feuchtgebiete ..................................................................... 186
7.2.1 Fließgewässer und Auen ................................................................... 189
7.2.2 Stillgewässer ...................................................................................... 191
7.2.3 Quellen .............................................................................................. 192
7.2.4 Moore und Feuchtgebiete .................................................................. 193
7.3 Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen..................................................... 195
7.3.1 Magerwiesen und -weiden, Sandmagerrasen, Heiden ....................... 196
7.3.2 Obstwiesen ........................................................................................ 198
7.3.3 Artenschutz mit der Landwirtschaft / Fettwiesen und
Ackerflächen ...................................................................................... 199
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 VI
7.4 Wald ............................................................................................................... 201
7.5 Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege ................................................. 205
7.6 Schutzgebietskulisse und Biotopverbund ........................................................ 210
7.7 Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung ......................... 213
7.8 Priorisierung: was sind die wichtigsten flächenbezogenen Maßnahmen ......... 219
8. Monitoring ..................................................................................................... 222
9. Aktionsplan zur Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes ....................... 223
9.1 Schaffung der Verbindlichkeit des Biodiversitätskonzeptes ............................. 223
9.2 Hoheitliche und planerische Instrumente ........................................................ 224
9.3 Entwicklung und Pflege................................................................................... 225
9.4 Akteurseinbindung und Mainstreaming in der Stadtverwaltung ....................... 226
9.5 Kommunikation und Beteiligung ...................................................................... 227
9.6 Finanzierung der Maßnahmen ........................................................................ 228
9.6.1 Fördermöglichkeiten .......................................................................... 228
9.6.2 Eingriffsregelung, Artenschutzprüfungen und
Kompensationsmaßnahmen .............................................................. 229
9.7 Die ersten Umsetzungsschritte ....................................................................... 230
10. Quellenverzeichnis ....................................................................................... 231
10.1 Literatur .......................................................................................................... 231
10.2 Rechtsgrundlagen ........................................................................................... 237
11. Glossar .......................................................................................................... 239
III. Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten der
Landeshauptstadt Düsseldorf ..................................................................... 243
12. Tierarten ........................................................................................................ 243
12.1 Säugetiere ...................................................................................................... 243
12.2 Vögel .............................................................................................................. 243
12.3 Reptilien ......................................................................................................... 243
12.4 Amphibien....................................................................................................... 243
12.5 Fische ............................................................................................................. 243
12.6 Krebse ............................................................................................................ 243
12.7 Muscheln ........................................................................................................ 244
12.8 Libellen ........................................................................................................... 244
12.9 Heuschrecken ................................................................................................. 244
12.10 Wildbienen ...................................................................................................... 244
12.11 Köcherfliegen .................................................................................................. 244
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 VII
12.12 Tagfalter und Widderchen ............................................................................... 244
12.13 Nachtfalter ...................................................................................................... 244
12.14 Schwebfliegen ................................................................................................ 244
12.15 Käfer ............................................................................................................... 244
12.16 Zikaden ........................................................................................................... 244
13. Pflanzen ......................................................................................................... 244
13.1 Farn- und Blütenpflanzen ................................................................................ 244
13.2 Moose ............................................................................................................. 244
13.3 Flechten .......................................................................................................... 244
13.4 Lebensräume (Pflanzengesellschaften, Biotoptypen) ..................................... 245
14. Pilze ................................................................................................................ 245
IV. Zusammenstellung der Anlagen .................................................................. 246
1. Anlage: Kreuztabelle mit Übersicht aller Ziel- und Individualarten,
ihrer Lebensräume und der zugeordneten Maßnahmen ........................... 247
2. Anlage: Maßnahmentabelle.......................................................................... 261
3. Anlage: Übersicht aktueller Förderprogramme .......................................... 266
4. Anlage: Konzepte aus anderen Kommunen ............................................... 280
5. Anlage: Karten .............................................................................................. 284
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 VIII
Abbildungen
Abbildung 1: Planetarische Grenzen von neun wichtigen ökosystemaren
Prozessen. ...................................................................................................... 1
Abbildung 2: Die 27 Teilräume des Düsseldorfer Stadtgebietes und Teilräume des
Landschaftsplans (farbige Flächen). ............................................................... 7
Abbildung 3: Naturräume NRW (blau abgegrenzt) im Stadtgebiet von Düsseldorf
(grau). ........................................................................................................... 19
Abbildung 4: Biotoptypenkartierung; gesetzlich geschützte Biotope ................................... 21
Abbildung 5: Lage und Verteilung der erfassten, gesetzlich geschützten Biotope .............. 22
Abbildung 6: Biotoptypenkartierung; FFH-Lebensraumtypen (aus
Darstellungsgründen tlw. verkürzte Bezeichnungen). .................................... 23
Abbildung 7: Naturschutzgebiete (grün) und Natura 2000-Gebiete (grün schraffiert)
im Stadtgebiet ............................................................................................... 26
Abbildung 8: Biotopverbundflächen des Landes NRW mit besonderer (hellgrün)
und herausragender (dunkelgrün) Bedeutung. .............................................. 27
Abbildung 9: Anzahl der in Düsseldorf pro Zeiteinheit ausgestorbenen bzw.
verschollenen Tagfalter- und Widderchenarten ............................................. 30
Abbildung 10 Anzahl der Zielarten in den Teilräumen der Stadt Düsseldorf. Die
Teilräume sind je nach Artenzahl dunkler eingefärbt. .................................... 47
Abbildung 11 Überblick über das Gewässernetz aus Fließ- und Stillgewässern
sowie Quellen und weiteren grundwasserabhängigen Lebensräumen ........ 187
Abbildung 12: Renaturierter Abschnitt der Südlichen Düssel (links); Rückbau von
Teichen im Rotthäuser Bachtal, südlich Holterweg nach der
Umsetzung .................................................................................................. 191
Abbildung 13 Beweidung der Elbsee-Insel mit einer Ziegenherde .................................... 192
Abbildung 14: Felsspalten-Wollbiene (links); Beispiel für ein Sandarium (rechts). ............. 208
Tabellen
Tabelle 1: Liste der Lebensraumtypen für das Stadtgebiet von Düsseldorf ...................... 5
Tabelle 2: Die 27 Teilräume des Düsseldorfer Stadtgebietes .......................................... 6
Tabelle 3: Nutzungen – Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung auf
Basis des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem
(ALKIS). Stand 31.12.2022 ........................................................................... 20
Tabelle 4: Naturschutzgebiete der Landeshauptstadt Düsseldorf .................................. 23
Tabelle 5: Artenzahlen (Auswahl) .................................................................................. 28
Tabelle 6: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für
das Handlungsfeld ‚Stadtnatur‘.................................................................... 180
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 IX
Tabelle 7: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für
das Handlungsfeld ‚Gewässer, Auen, Feuchtgebiete‘ ................................. 188
Tabelle 8: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für
das Handlungsfeld ‚Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen‘ ................. 196
Tabelle 9: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für
das Handlungsfeld ‚Wald‘ ............................................................................ 202
Tabelle 10: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für
das Handlungsfeld ‚Artspezifische Maßnahmen, Biotopschutz‘ ................... 205
Tabelle 11: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für
das Handlungsfeld ‚Schutzgebietskulisse und Biotopverbund‘ .................... 211
Tabelle 12: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für
das Handlungsfeld ‚Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung,
Finanzierung‘ .............................................................................................. 213
Tabelle 13: Entwicklung der Nutzung von observation.org in Düsseldorf ....................... 215
Tabelle 14: Übersicht der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes mit
Prioritätsstufe I. ........................................................................................... 219
Boxen mit Praxisbeispielen
Box 1: No Mow May ........................................................................................................... 182
Box 2: Blühwiesenstrategie Düsseldorf .............................................................................. 183
Box 3: Baumschutz ‚Stadtbaumkonzept‘ und ‚Düsseldorf pflanzt Zukunft‘ .......................... 185
Box 4: Rückbau von Teichen im Rotthäuser Bachtal.......................................................... 190
Box 5: Beispiel Elbseeinsel mit Ziegenbeweidung ............................................................. 192
Box 6: Niedermoor Rahmer Benden / Eller Forst ............................................................... 194
Box 7: Feuchtwiese im NSG Eller Forst ............................................................................. 194
Box 8: Mahdkonzept für Deiche ......................................................................................... 198
Box 9: Hochzeitswiesen ..................................................................................................... 199
Box 10: Ackerrandstreifen .................................................................................................. 200
Box 11: Pestizideinsatz (Dialog mit Landwirten) ................................................................. 201
Box 12: Erhalt von Biotopbäumen im Stadtwald................................................................. 204
Box 13: Kreuzdorn in Düsseldorf ....................................................................................... 204
Box 14: Arterfassungen im Rahmen des Klimafolgenmonitorings ...................................... 206
Box 15: Fledermaus- und Vogelkästen an öffentlichen Gebäuden ..................................... 206
Box 16: Gerresheimer Friedhof (Zauneidechse, Mauerfuchs) ............................................ 207
Box 17: Wildbienengarten Ökotop Heerdt .......................................................................... 207
Box 18: Artenschutzmaßnahmen für den Kiebitz ............................................................... 209
Box 19: Entwicklung von Hinweisen für den Biotopverbund und für den
Landschaftsplan .......................................................................................... 212
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 X
Box 20: Citizen science und Observation.org ..................................................................... 215
Box 21: Bioblitz - deutschlandweiter Wettbewerb zur Artenvielfalt ..................................... 216
Box 22: Kommunen für biologische Vielfalt, Label ‚StadtGrün naturnah‘ ............................ 216
Box 23: Waldschule Düsseldorf, zentraler Schulgarten und weitere Initiativen ................... 217
Box 24: Klimafreundliche und artenreiche Vorgärten ......................................................... 218
Box 25: Frankfurt am Main – Biodiversitätsklausel ............................................................. 226
Karten
Karte 1: Biotoptypen und Nutzungen
Karte 2: Hotspots der Biodiversität
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 1
I. Anlass, Ausgangssituation und Vorgehensweise
1. Anlass für das Biodiversitätskonzept
Die Erhaltung der Biologischen Vielfalt stellt neben der Anpassung an den Klimawandel die
größte Herausforderung zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen dar . Bereits seit
dem Jahr 2023, so zeigen neue Untersuchungen (RICHARDSON et al. 2023), sind sechs der neun
definierten planetarischen Grenzen überschritten (vgl. Abbildung 1). Darunter fällt auch das Kom-
partiment ‚Biosphere Integrity‘, welches im Prinzip die funktionale und genetische Vielfalt der Bi-
osphäre zusammenfasst.
Abbildung 1: Planetarische Grenzen von neun wichtigen ökosystemaren Prozessen.
Quelle: Azote for Stockholm Resilience Centre, Stockholm University. Based on Richardson et
al. 2023.
In Deutschland sind mehr als ein Viertel der Insekten-Arten bestandsgefährdet. Das ist die Bilanz
der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichten Roten Liste, dem dritten und abschlie-
ßenden Band zu den wirbellosen Tieren1. Da die Insekten ein wichtiger Bestandteil der Nahrungs-
kette sind, wirkt sich der Rückgang unmittelbar auf viele andere Artengruppen aus. Der Schutz
der Arten und der Biodiversität muss daher stärker in den Fokus gestellt werden. Auch die Ergeb-
nisse der deutschlandweiten Berichte zur Fauna-Flora-Habitat- (FFH-RL) und Vogelschutz-Richt-
line (V-RL) (B
UNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT 2020)
verdeutlichen den kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität.
Entsprechend gehört die Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt zu den zentralen Themen
der Agenda 21 in der Stadt Düsseldorf. Für deren Fortschreibung, die Agenda 2030, wurde die
1 Pressehintergrund vom 16.03.2022 zur Roten Liste, Band 5 Wirbellose Tiere (Teil 3) unter: https://www.bfn.de/hin-
tergrundinformationen#anchor-1148 [Abruf 8.03.2023]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 2
Biodiversität daher auch als eines der 10 Kernziele der Nachhaltigkeit der Landeshauptstadt Düs-
seldorf definiert (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF, AMT FÜR UMWELT- UND VERBRAUCHERSCHUTZ,
GESCHÄFTSSTELLE NACHHALTIGKEIT 2021).
Bereits in der Kooperationsvereinbarung der Ratsmehrheit der Landeshauptstadt vom
08.01.2021 wurde „der Schutz der Vielfalt von Arten und ökologischen Systemen“ als Kernanlie-
gen definiert. Dazu soll ein eigenes Biodiversitätskonzept entwickelt und die Aktivitäten rund um
das Label ‚StadtGrün naturnah‘ fortgesetzt und ausgeweitet werden.
Daraufhin hat der Rat der Stadt Düsseldorf die Verwaltung beauftragt ein Artenschutzkonzept 2
zu erstellen und hierfür Mittel bereitgestellt. „Dieses Artenschutzkonzept soll Grundlage und Leit-
faden zum Schutz der Artenvielfalt und natürlicher Lebensräume im Stadtgebiet sein und helfen,
bedrohte, seltene, geschützte und ökologisch sensible Arten zu erhalten und zu fördern“ (vgl.
RAT/099/2021).
Das vorliegende Biodiversitätskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf setzt diesen Beschluss
um und soll
• die Grundlage und Leitfaden zum Schutz der Artenvielfalt und ihrer natürlichen Lebensräume
im Stadtgebiet sein,
• helfen, bedrohte, seltene, geschützte und ökologisch sensible Arten sowie seltene Obstsorten
und Lebensräume zu erhalten und
• die Biodiversität insgesamt fördern.
Es gliedert sich in die folgenden Bausteine und soll kontinuierlich fortgeschrieben werden.
•
Teil I mit ‚Anlass, Ausgangssituation und Vorgehensweise‘ in den Kapiteln 1 bis 4.
Hier werden alle Informationen zusammengestellt, die als Grundlage für das Biodiversitäts-
konzept dienen. Neben einer Beschreibung der Methode und des strategischen und rechtli-
chen Rahmens erfolgt eine Beschreibung der Ausgangssituation im Düsseldorfer Stadtge-
biet.
• Teil II mit dem ‚Konzept‘ in den Kapiteln 5 bis 11.
Dieses Kernstück der Biodiversitätsstrategie enthält Leitbild, Ziele und Maßnahmen sowie
eine Umsetzungsstrategie. Ebenso sind im Teil II das Quellenverzeichnis in Kapitel 10 sowie
ein Glossar in Kapitel 11 enthalten.
•
Teil III mit dem fortschreibungsfähigen ‚Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten der
Landeshauptstadt Düsseldorf‘ liefert umfangreiche Informationen zu den aktuellen und his-
torischen Artvorkommen im Stadtgebiet, die hier von Spezialisten für die jeweilige Gruppe
zusammengestellt werden. Teil III liefert Gefährdungsursachen und Maßnahmenempfehlun-
gen und bildet die fachliche Grundlage für den Konzeptteil.
• Teil IV enthält die Anlagen zum Biodiversitätskonzept wie Kreuztabelle zu den Zielarten, die
vollständige Maßnahmentabelle des Biodiversitätskonzeptes, eine Zusammenstellung der
aktuellen Förderlandschaft, eine Auswertung der Biodiversitätskonzepte aus anderen Kom-
munen und die Karten.
2 Da der Erhalt der ‚Biodiversität‘ Grundlage für den Artenschutz ist, wurde der Begriff ‚Biodiversitätskonzept‘ gewählt.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 3
2. Vorgehensweise: Methodik und Säulen des Biodiversitätskonzeptes
In diesem Kapitel erfolgt eine Beschreibung der methodischen Vorgehensweisen bei der Erstel-
lung des Biodiversitätskonzeptes unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte: Begriffsdefiniti-
onen, Erfassungsmethoden, Zielartenkonzept und Auswahl der Zielarten.
2.1 Definitionen
Unter dem Begriff ‚biologische Vielfalt‘ (Biodiversität) versteht man gem. § 7 Abs 1 Nr. 1 des Bun-
desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der
innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen“.
Die Biologische Vielfalt wird in Artikel 2 der Übereinkunft über die Biologische Vielfalt (The Con-
vention on Biological Diversity – CBD, vom 29. December 1993) wie folgt definiert:
‘Biological diversity’ means the variability among living organisms from all sources including, inter
alia, terrestrial, marine and other aquatic ecosystems and the ecological complexes of which they
are part; this includes diversity within species, between species and of ecosystems.
[dt.: ‚Biologische Vielfalt‘ bezeichnet die Variabilität lebender Organismen jeglicher Herkunft, da-
runter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen
Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den
Arten und die Vielfalt der Ökosysteme.]
Weitere Definitionen zu den wichtigsten, im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes verwende ten
Begriffe sind in Kapitel 11 ‚Glossar‘ zusammengestellt.
2.2 Datengrundlagen und Erfassungsmethoden
Eine sehr wichtige Grundlage zur Erstellung von Schutzkonzepten ist das Wissen über die lokale
Verbreitung der aktuell vorkommenden Arten. Darüber hinaus ist es wichtig die historische Ver-
breitung der Arten zu kennen, um Zielvorgaben zu formulieren und die Erfolgsaussichten von
Schutzmaßnahmen bewerten zu können.
Aus diesem Grund wurden bei der Zusammenstellung der Arten im Teil III (Artenkompendium mit
Ziel- und Individualarten der Landeshauptstadt Düsseldorf ) innerhalb der Artengruppen neben
aktuellen auch historische Verbreitungsdaten berücksichtigt und diverse Fachgutachten und -li-
teratur ausgewertet (vgl. Kapitel 12 bis 14).
CITIZEN SCIENCE
Für das Biodiversitätskonzept wurden und werden Daten mit Hilfe von ‚ Citizen science‘ (‚Bürger
schaffen Wissen‘) erhoben und verwendet.
Allein die Online- Datenbank www.observation.org umfasste für Düsseldorf mit Stand vom
05.02.2025 100.000 Datensätze zu 4.180 Arten von insgesamt 1.576 Beobachtenden. Für viele
Arten ergibt sich dadurch eine sehr gute Ergänzung zu vorhandenen Daten aus Gutachten, die
für die Fachberichte der Artengruppen in Teil III (Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten
der Landeshauptstadt Düsseldorf) mit ausgewertet wurden.
Weitere Datenbanken, wie ornitho.de, inaturalist.org oder naturgucker.de wurden ebenfalls aus-
gewertet.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 4
2.3 Zielartenkonzept und Identifizierung besonderer und/oder seltener Arten
Die Zahl der Tier- und Pflanzenarten in Düsseldorf ist so hoch, dass eine Betrachtung aller Arten
im Detail nicht möglich wäre. Allein die bisher nachgewiesenen Pflanzen umfassen über 1.600,
die der Tiere weit über 3.000 Arten.
Das Biodiversitätskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf versteht sich daher methodisch als
sogenanntes Zielartenkonzept. Dieses Instrument des Naturschutzes zielt darauf ab, bestimmte
schutzbedürftige und empfindliche Arten durch gezielte Maßnahmen zu erhalten und zu fördern.
Diese Arten dienen als Stellvertreter für ihre Lebensgemeinschaften und ermöglichen die sachli-
che und räumliche Konkretisierung von Naturschutzzielen.
Daher werden für das Stadtgebiet Ziel- und Individualarten definiert, um Maßnahmen speziell auf
die Ansprüche dieser Arten in Bezug auf Lebensraum und Lebensbedingungen auszurichten.
Zielarten sind hierbei ausgewählte typische, seltene oder gefährdete Arten, die für besondere
Lebensräume stehen und deren Erhaltung und Förderung aus naturschutzfachlicher Sicht beson-
ders erwünscht ist. Zielarten können über den Schutz oder die Verbesserung ihrer Lebensräume
gefördert werden. Von Maßnahmen für diese Arten können im selben Lebensraum vorkommende
Arten mit ähnlichen Ansprüchen profitieren. Anhand dieser Kriterien wurden aus möglichst allen
Artengruppen Zielarten vorgeschlagen. Aus dieser Vorauswahl w urde weiter selektiert, um Re-
dundanzen (bspw. ähnliche Lebensraumansprüche) zu vermeiden.
Individualarten sind Arten, die entweder wegen ihrer Seltenheit nur noch vereinzelt in einzelnen
Biotopen vorkommen, nicht konkreten Lebensräumen zugeordnet werden können oder nur durch
spezifische Schutzmaßnahmen zu pflegen und zu erhalten sind. Im Verlaufe der Konzepterstel-
lung hat sich gezeigt, dass dies ausschließlich Vogelarten sind, die jeweils nur durch für sie an-
gepasste Maßnahmen gefördert werden (beispielweise durch Nisthilfen, wie ein Storchenrad für
die Weißstörche oder Maßnahmen zum Gelegeschutz für den Kiebitz).
Arten mit Wiederansiedlungspotential sind zusätzlich ausgewählte Arten, die im Stadtgebiet
und dessen Umfeld ausgestorben sind. Ihre Lebensräume sind aber entweder wieder vorhanden
oder könnten mit vertretbaren Mitteln wieder hergestellt werden, sodass sich eine Pflege dieser
Lebensräume oder sogar eine künstliche Ansiedlung lohnen könnte.
2.4 Lebensräume der Ziel- und Individualarten
Im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes sollen den Zielarten spezifische Lebensraumtypen zu-
geordnet werden, um dann durch spezielle Maßnahmen und eine angepasste Pflege die Lebens-
raumtypen im Hinblick auf die Zielarten zu erhalten oder zu entwickeln. Hierdurch können weitere
Arten profitieren.
Die nachfolgende Auflistung von Lebensraumtypen für die Stadt Düsseldorf wurde aus der Liste
des LANDESAMTES FÜR NATUR, UMWELT UND KLIMA NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUK, vormals LA-
NUV) gem. Infosystem ‚Geschützte Arten in Nordrhein- Westfalen'3 entwickelt und für die Stadt
Düsseldorf angepasst. Insbesondere wurden die Gewässer weiter differenziert, Klarstellungen
getroffen und Lebensräume, die in Düsseldorf nicht auftreten oder für die Maßnahmenentwick-
lung nicht relevant sind, gestrichen.
3 vgl. https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/lrt/47064? [Abruf 20.03.2023]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 5
Für die ausgewählten Zielarten erfolgt eine Zuordnung zu den für diese Arten typischen Lebens-
räume.
Tabelle 1: Liste der Lebensraumtypen für das Stadtgebiet von Düsseldorf
Kürzel Lebensraumtyp
W/feuna Feucht- und Nasswälder
LauW/mitt Laubwälder mittlerer Standorte
LauW/trowa Laubwälder trocken-warmer Standorte
NadW Nadelwälder
KlGehoel Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Moor Moore und Sümpfe
Heid Heiden
MagR Sand- und Kalkmagerrasen
MagW Magerwiesen und -weiden inkl. Obst
FettW Fettwiesen und -weiden
FeuW Feucht- und Nasswiesen und -weiden
Röhr Röhrichte
GStillG Größere Stillgewässer (Seen)
KlStillG Kleine Stillgewässer
Quel Quellen
FlieG Mittlere und kleine Fließgewässer
Rhein Rhein
Aeck Äcker
oVeg Vegetationsarme oder -freie Biotope
Saeu Säume, Hochstaudenfluren
Gaert Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Gebae Gebäude
Deich Deiche und Wälle
2.5 Räumliche Zuordnung
Über den gesamtstädtischen Grünordnungsplan (GOP) Düsseldorf 2025 (LANDESHAUPTSTADT
DÜSSELDORF (Hrsg.) 2014) liegt bereits eine Aufteilung des Stadtgebietes in 27 Teilräume vor.
Die Verbreitung der Arten und Lebensräume kann anhand dieser Teilräume für das Stadtgebiet
quartiersbezogen dargestellt werden (vgl. Abbildung 2 und Tabelle 2).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 6
Tabelle 2: Die 27 Teilräume des Düsseldorfer Stadtgebietes
Nr. Name Lage im GOP
01 Rheinufer Kaiserswerth Rhein
02 Rheinaue Lohausen / Lohauser Feldmark Rhein
03 Rheinparks Rhein
04 Linksrheinische Aue Rhein
05 Hafen Rhein
06 Rheinebene Volmerswerth / Hamm Rhein
07 Himmelgeister Bogen Rhein
08 Urdenbacher Kämpe Rhein
09 Heltorfer und Überanger Mark Wald
10 Aaper Wald Wald
11 Bergisches Land Wald
12 Rund um den Unterbacher See Wald
13 Garather Wald Wald
14 Kittel- und Schwarzbach Verbinder
15 Kittelbach und Schwarzbachgraben Verbinder
16 Innere Nördliche Düssel Verbinder
17 Eller-Wersten-Himmelgeist Verbinder
18 Itter Verbinder
19 Garather Mühlenbach Verbinder
20 Rheinebene und Anger Netzschluss und Inseln
21 Flughafen und Messe Netzschluss und Inseln
22 Oberkassel bis Heerdt Netzschluss und Inseln
23 2. Grüner Ring und Kittelbach Netzschluss und Inseln
24 Innere Südliche Düssel Netzschluss und Inseln
25 Nördliche und Südliche Düssel Netzschluss und Inseln
26 Niederheid Netzschluss und Inseln
27 Garath Netzschluss und Inseln
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 7
Abbildung 2: Die 27 Teilräume des Düsseldorfer Stadtgebietes und Teilräume des Land-
schaftsplans (farbige Flächen).
Quelle: Grünordnungsplan Düsseldorf 2025 (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF (Hrsg.) 2014),
Landschaftsplan Düsseldorf (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF, GARTENAMT 2020)
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 8
3. Grundlagen des Arten- und Biodiversitätsschutzes
3.1 Ursachen für den Biodiversitätsverlust
Sowohl weltweit als auch bundes- und landesweit wird trotz zahlreicher Maßnahmen ein kontinu-
ierlicher Verlust der Biodiversität beobachtet. Beispielsweise ist allein in untersuchten, deutschen
Schutzgebieten die Masse an Fluginsekten im Zeitraum von 1989 bis 2016 insgesamt um r und
75 % zurückgegangen4. Maßgebliche Treiber des allgemeinen Artenrückgangs sind Umwandlun-
gen von natürlichen und naturnahen Lebensräumen in intensiv bewirtschaftete Agrarflächen,
Übernutzung, Verbauung, Eutrophierung (Stickstoffeinträge) sowie Kontamination von sensiblen
Ökosystemen mit Chemikalien; verschärft werden diese Problematik en durch den globalen Kli-
mawandel (DRENCKHAHN et al. 2020). Laut der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffent-
lichten Roten Liste der wirbellosen Tieren5 ist in Deutschland mehr als ein Viertel der Insektenar-
ten bestandsgefährdet. Da die Insekten ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette sind, wirkt
sich deren Rückgang auf viele andere Artengruppen negativ aus.
Auch die Ergebnisse der deutschlandweiten Berichte zur Fauna-Flora-Habitat- (FFH-RL) und Vo-
gelschutz-Richtline (VS-RL) (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SI-
CHERHEIT 2020) verdeutlichen den kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität.
• 63 % der FFH -Arten und 69 % der FFH -Lebensraumtypen weisen einen ungünstig- unzu-
reichenden oder -schlechten Erhaltungszustand auf, darunter insbesondere Lebensraumtypen
und assoziierte Arten des Grünlands, der Binnengewässer, der Feuchtgebiete und der Meere
und Küsten.
• Etwa ein Drittel der Brutvogelarten sind deutschlandweit in den letzten 12 Jahren in ihrem
Bestand zurückgegangen, wobei insbesondere Arten des landwirtschaftlich genutzten Offen-
landes betroffen sind.
Bereits 2011 waren in Nordrhein-Westfalen etwa 45 % der heimischen, in den Roten Listen be-
rücksichtigen Pflanzen und Tierarten gefährdet oder bereits ausgestorben, wobei die Gefähr-
dungssituation im Tiefland deutlich höher ist als im Bergland. Im Jahr 2011 standen unter ande-
rem 42 % der Säugetierarten, 52 % der Vogelarten, 71 % der Reptilienarten, 52 % der Wildbienen
und Wespen, 55 % der Schmetterlingsarten sowie 42 % der Farn- und Blütenpflanzen auf der
Roten Liste (vgl. www.umweltportal.nrw.de und L
ANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAU-
CHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2011).
In den vergangenen drei Jahrzehnten ist beispielsweise der Anteil der gefährdeten Farn- und
Blütenpflanzen am Gesamtartenbestand in Nordrhein-Westfalen (aktuell 1.971 Arten) um etwa
sieben Prozent von circa 35 Prozent auf circa 42 Prozent angestiegen. Gegenüber der Roten
Liste 2010 ist die Gefährdungssituation jedoch annähernd gleichgeblieben (LANDESAMT FÜR NA-
TUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2021).
4 Veröffentlichung in der sogenannten Krefelder Studie aus dem Jahr 2017 (HALLMANN et al. 2017). Den Autoren des
Entomologischen Vereins Krefeld zufolge konnte in 57 Naturschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen sowie in sechs
weiteren in Brandenburg und Rheinland-Pfalz zwischen 1989 und 2016 ein Rückgang fliegender Insekten (Bio-
masse) von durchschnittlich 76 Prozent nachgewiesen werden.
5 Pressehintergrund vom 16.03.2022 zur Roten Liste, Band 5 Wirbellose Tiere (Teil 3) unter: https://www.bfn.de/hin-
tergrundinformationen#anchor-1148 [Abruf 8.03.2023]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 9
Gemäß der Roten Liste der Schmetterlinge6 sind in NRW insgesamt 66 %, d.h. zwei Drittel der
Schmetterlingsarten in einer der Gefährdungskategorien eingestuft; 12 % der Arten sind bereits
ausgestorben und 13,6 Prozent akut vom Aussterben bedroht.
Ursachen für den Verlust von Biodiversität und für die Beeinträchtigungen von Arten und Lebens-
räumen werden vor allem in den folgenden Aspekten gesehen (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT,
NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT 2020; LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAU-
CHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2011; MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR-
UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2021):
• Nutzungsänderungen bei landwirtschaftlichen Flächen und in Wäldern,
– Aufgabe traditioneller Nutzungsformen wie z. B. Beweidung von Magerrasen oder Nieder-
und Mittelwaldwirtschaft,
– Verlust von Kleinstrukturen in der Landschaft (z. B. Säume, Feldraine, Gehölze) oder Alt-
und Totholz (Altbaumbestände),
– Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit beim Grün-
land,
– Entwässerung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie Grundwasserentnahme
für unterschiedliche Zwecke,
– zunehmender Anbau erneuerbarer Rohstoffe (Mais, Raps) und
• Veränderung der Artenzusammensetzung durch Sukzession, im Zusammenhang mit Nut-
zungsaufgabe unrentabler Flächen.
• Bau von Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserkraftanlagen7,
• hohe Nährstoffeinträge durch landwirtschaftliche Düngung und aus der Luft (motorisierter Ver-
kehr, atmosphärischer Stickstoffeintrag),
• Einsatz von Pestiziden, vorwiegend in der Landwirtschaft, aber partiell auch in der Forstwirt-
schaft und im Gartenbau,
• Gewässerverschmutzung aus Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung, Industrie, Ge-
werbe und Haushalten,
• Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern, fehlende natürliche Dynamik
von Fließgewässern,
• Flächenverluste und Zerschneidung (Fragmentierung) durch Ausbau von Verkehrsinfrastruk-
tur, Siedlungs- und Gewerbegebieten, Rohstoffabbau, Tourismus,
• Ausbreitung von invasiven Arten,
• unzureichende Schutz- und Pflegemaßnahmen für bereits selten gewordene und gefährdete
Arten und
6 http://www.ag-rh-w-lepidopterologen.de/2021/11/06/neue-rote-liste-der-schmetterlinge-von-nordrhein-westfalen-
belegt-artenrueckgang/ [Abruf 9.03.2023]
7 Je nach Art und Ausgestaltung der Vorhaben können auch mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
negative Effekte auf die Artenvielfalt einher gehen. Bei PV-Anlagen kann dies ggf. die Verdrängung störungssen-
sibler Arten sein, Windenergieanlagen gehen teilweise auch mit einem Kollisionsrisiko für Vögel oder Fledermäuse
einher. Wasserkraftwerke stören die Konnektivität eines Fließgewässers, damit einher gehen negative Effekte auf
wandernde Fischarten. Durch Anpassungsmaßnahmen (Reihenabstände, Abschaltungen, Fischtreppen) lassen
sich derartige Effekte teilweise vermeiden oder verringern.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 10
• Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels z. B. durch Veränderungen der Tempe-
ratur- und Niederschlagsverhältnisse und des Landschaftswasserhaushaltes.
Im Rahmen der Berichterstattung zum Schutzgebietsnetz Natura 2000 (siehe Abschnitt 4.1.4)
wurden vor allem im Management und in der Pflege der Schutzgebiete Defizite festgestellt. Ins-
besondere die Erstellung von geeigneten Managementplänen, ebenso wie die Umsetzung der
darin festgelegten Maßnahmen, gilt es zu verbessern (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR-
SCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT 2020).
3.1.1 Exkurs: Biodiversität und Klimawandel
„Die Änderung der Temperatur - und Niederschlagsverhältnisse, ein geringeres natürliches
Wasserangebot während der Vegetationszeit sowie die zunehmende Häufigkeit von extremen
Wetterereignissen haben einen direkten Einfluss auf Arten und Lebensräume. Damit verbunden
sind Änderungen im Jahresrhythmus, im Verhalten, bei der Fortpflanzung, den
Konkurrenzverhältnissen und in den Nahrungsbeziehungen, die bei verschiedenen Arten von
Lebewesen zu Bestandsveränderungen und Verschiebungen der Vorkommen führen“
(LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2016).
Das Land NRW beobachtet das Handlungsfeld ‚Biodiversität‘ im Rahmen seines Klimafolgenmo-
nitorings mithilfe von verschiedenen Indikatoren. Im Ergebnis lassen sich die Veränderungen der
Biodiversität unter veränderten Klimabedingungen mit den folgenden Schlagwörtern zusammen-
fassen:
• Frühling, Sommer und Herbst beginnen früher im Jahr.
• Die Dauer der Vegetationsperiode nimmt zu.
• Nahrungsangebot für Wildtiere steht früher im Jahr zur Verfügung.
• Mit der Temperatur steigt auch die Anzahl der wärmeliebenden Tier- und Pflanzenarten; käl-
teliebende Arten nehmen ab.
• Klimawandelbegünstigte invasive Pflanzenarten verändern das Landschaftsbild.
Auch die Stadt Düsseldorf führt seit 2008/2009 ein Klimafolgenmonitoring durch, in dem die Aus-
wirkungen des Klimawandels auf ausgewählte Gruppen klimasensitiver Tier- und Pflanzenarten
untersucht werden. Zudem erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Umweltausschuss
der Stadt Düsseldorf (SCHMITZ et al. 2022; SCHMITZ et al. 2023; SCHMITZ et al. 2024; SCHMITZ
et al. 2025) (vgl. hierzu auch Kapitel 4.2.1).
Maßnahmen des Naturschutzes und der Biodiversitätsförderung können aber auch einen Beitrag
zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Intakte Ökosysteme sind
natürliche Klimaschützer. Wälder und Auen, Böden und insbesondere Moore, Gewässer oder
naturnahe Grünflächen binden Kohlendioxid (CO2) aus der Atmosphäre und speichern es lang-
fristig.
So haben beispielsweise intakte Moore eine regulierende Wirkung im Wasser - und Nährstoff-
haushalt und eine kühlende Verdunstungswirkung, die für das lokale und regionale Klima wichtig
ist. Darüber hinaus sind Moore aber auch Langzeitspeicher für Kohlenstoff und ihre Schädigung
kann sich gravierend auf das globale Klimasystem auswirken. Neben dem Schutz intakter Moore
bilden daher die Wiederherstellung und die nachhaltige Bewirtschaftung bi sher entwässerter
Moorböden ein zentrales Thema aktueller Schutzinitiativen (vgl. Strategien der Bundesregierung
wie Nationale Moorschutzstrategie, BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 11
SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2022a; Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, DEUT-
SCHER BUNDESTAG 2023).
Die Folgen des Klimawandels werden sich auch zukünftig in erheblichem Maß auf die Biodiver-
sität auswirken (vgl. Kapitel 4.2.2). In der 2008 von der Bundesregierung beschlossenen ‚Deut-
schen Anpassungsstrategie an den Klimawandel ‘ (DAS) wird das Handlungsfeld ‚ Biologische
Vielfalt‘ als eines von 15 Handlungsfeldern mit derzeit fünf Indikatoren betrachtet und in regelmä-
ßigen Monitoringberichten ausgewertet8. Auch landesweit und in der Landeshauptstadt Düssel-
dorf werden die Folgen des Klimawandels auf die Biodiversität im Rahmen von Monitoring-Pro-
gramme auch zukünftig beobachtet (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
NORDRHEIN-WESTFALEN 2016; SCHMITZ et al. 2023).
3.2 Strategischer Rahmen
3.2.1 Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD – Convention on Biological
Diversity)
Auf den weltweit zu beobachtenden, alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt hat die
Wissenschaft bereits in den 1970er Jahren hingewiesen. Durch den Verlust an Arten, Genen und
Lebensräumen verarmt die Natur und werden die Lebensgrundlagen der Menschheit bedroht.
Verloren gegangene Biodiversität lässt sich nicht wiederherstellen – der Verlust ist irreversibel.
Im Jahr 1992 wurde in Rio de Janeiro auf einer Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und
Entwicklung (UNCED) das völkerrechtlich verbindliche UN-Übereinkommen über die biologische
Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) unterzeichnet. Dem Übereinkommen sind 196
Staaten
9 und so auch Deutschland und die Europäische Gemeinschaft beigetreten.
Im April 2002 hatten sich die Vertragsparteien des Übereinkommens dazu verpflichtet, bis zum
Jahr 2010 die anhaltende Verlustrate an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren. Nachdem
dieses Ziel weltweit nicht erreicht wurde, wurde im Oktober 2010 auf der Vertragsstaaten-Konfe-
renz zur Biodiversitätskonvention (COP 10) im japanischen Nagoya der ‚Strategische Plan zur
Biologischen Vielfalt für den Zeitraum 2011 bis 2020‘ mit den sogenannten ‚Aichi-Zielen‘ beschlos-
sen.
Nachdem auch die globalen Aichi-Ziele bis zum Zieljahr 2020 überwiegend nicht erreicht wurden,
liegen die Erwartungen nun auf dem neuen globalen Rahmen für biologische Vielfalt nach 202010.
Auf der Weltnaturkonferenz 2022 (COP 15 in Montreal) wurde eine neue globale Vereinbarung
für biologische Vielfalt verabschiedet, das ‚Global Biodiversity Framework‘. Ein wesentliches Ziel
der neuen Vereinbarung ist es, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche
bis 2030 unter effektiven Schutz zu stellen (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ,
NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2022b).
Bei der Weltnaturkonferenz 2024 (COP 16) in Kolumbien wurde die Umsetzung des ‚Global Bio-
diversity Frameworks‘ des Weltnaturabkommens von Montreal überprüft. Es wurde beschlossen,
8 www.umweltbundesamt.de/das-handlungsfeld-biologische-vielfalt#biologische-vielfalt [Abruf 9.03.2023]
9 https://www.cbd.int/information/parties.shtml [Abruf 7.03.2023]
10 https://www.cbd.int/conferences/post2020 [[Abruf 7.03.2023]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 12
Klima- und Naturschutz besser miteinander zu verzahnen. Zentrale Beschlüsse zur Finanzierung
des Artenschutzes blieben jedoch offen11.
3.2.2 EU-Biodiversitätsstrategie
Auf EU-Ebene wird im Rahmen der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und
der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
geleistet – unter anderem durch die Errichtung des europäischen Schutzgebietsnetzes ‚NATURA
2000‘. Dieses umfasst FFH - und Vogelschutzgebiete, in denen die aus europäischer Sicht am
meisten gefährdeten Lebensräume und Artenbestände bewahrt und entwickelt werden.
Auch in der Europäischen Union konnte der Artenrückgang trotz NATURA 2000 und der EU -
Strategie ‚Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr
2020‘ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2011) nicht gestoppt werden. Infolgedessen wurde 2020 von
der Kommission die neue EU-weite Strategie ‚EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Mehr Raum
für die Natur in unserem Leben‘ vorgelegt (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2020).
„Als Meilenstein dieser Strategie soll sichergestellt werden, dass sich die biologische Vielfalt in
Europa zum Wohle der Menschen, des Planeten, des Klimas und unserer Wirtschaft im Einklang
mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den Zielvorgaben des Übereinkommens
von Paris bis 2030 auf dem Weg der Erholung befindet“.
3.2.3 EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law - NRL)
Das Europäische Parlament hat am 27.02.2024 dem zwischen EU-Kommission, Rat und Europa-
Parlament ausgehandeltem Kompromiss für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur12
(Natur Restoration Law - NRL) zugestimmt. Am 17.06.2024 hat der EU -Umweltrat das Nature
Restoration Law nun mit Verzögerung final angenommen. Der Entwurf des Gesetzes wurde zuvor
in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, weil er viele verschiedene Interessen tangiert.
Das Nature Restoration Law zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und
den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen.
Die Verordnung ist ein Kernelement des Europäischen ‚Green Deal‘ (EUROPÄISCHE KOMMISSION
2019) und der EU-Biodiversitätsstrategie (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2020) und macht die darin ge-
setzten Ziele für die Wiederherstellung der Natur verbindlich.
Kernpunkt der Verordnung ist die Pflicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre Umwelt
nicht nur zu schützen, sondern die Natur in einen guten ökologischen Zustand zurückzuführen.
Die Verordnung (Artikel 1, Abs. 2) sieht als Gesamtziel vor, dass auf die gesamte Union bezogen
bis 2030 20 % der Landgebiete und 20 % der Meeresgebiete wiederhergestellt werden sollen.
Sie sind also so zu restaurieren, dass sie ihre natürlichen ökologischen Funktionen wieder erfül-
len können, statt rein auf Bewirtschaftung ausgerichtet zu sein. Dies soll mit den sogenannten
Unterzielen erfüllt werden. Hierbei werden zeitgebundene, konkretisierte Renaturierungsvorga-
ben für die verschiedenen Ökosysteme gestellt.
11 https://www.bmuv.de/weltnaturkonferenz-cbd-cop-16 [Abruf 22.01.2025]
12 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0089_DE.html [Abruf 7.03.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 13
Auch bestimmte wichtige Lebensraumtypen in schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt wer-
den: bis 2030 mindestens 30 %, bis 2040 60 % und bis 2050 90 %. Die Mitgliedstaaten sollen
hierfür bis zum 1. September 2026 nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten.
In Artikel 8 der Verordnung werden Ziele für die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme auf-
gestellt. So ist sicher zu stellen, dass kein Nettoverlust an städtischen Ökosystemgebieten und
gegenüber 2024 zu verzeichnen ist und dass sich ihr Anteil ab dem 1. Januar 2031 kontinuierlich
vergrößert.
Der Bundesgesetzgeber ist somit nun aufgerufen, den Biodiversitätsschutz auch auf Bundeseben
gesetzlich zu regeln – etwa in Form eines Biodiversitätsschutzgesetzes (HENN et al. 2024).
3.2.4 Nationale Biodiversitätsstrategien
Deutschland hat das Übereinkommen über die biologische Vielfalt 1993 ratifiziert 13 und im Jahr
2007 die erste ‚Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt – NBS‘ beschlossen (BUNDESMINIS-
TERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, BAU UND REAKTORSICHERHEIT 2015a).
Die NBS erfüllt Artikel 6 der UN- Biodiversitätskonvention, der vorsieht, dass jede Vertragspartei
nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biolo-
gischen Vielfalt entwickelt.
Die Erreichung ihrer Ziele und Verwirklichung der Maßnahmen der N BS werden regelmäßig in
Rechenschafts- und Indikatorenberichten überwacht (der letzte Rechenschaftsbericht wurde
2021 verfasst, vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ 2021).
Es ist bislang nicht in ausreichendem Maß gelungen, die Belastungen, denen die biologische
Vielfalt in Deutschland ausgesetzt ist, erheblich zu verringern. Da die Ziele somit nicht ohne zu-
sätzliche Anstrengungen erreichbar sind, wurde 2015 die ‚Naturschutz-Offensive 2020‘ (BUNDES-
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, BAU UND REAKTORSICHERHEIT 2015b) angestoßen. Er-
gänzende Sachinformationen zu Trends, Defiziten und Prioritäten in den zehn Handlungsfeldern
der ‚Naturschutz-Offensive 2020‘ wurden zusätzlich in einer fachlichen Analyse erarbeitet (BUN-
DESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2015).
Einzelerfolge im Artenschutz und die Ausweisung neuer Schutzgebiete k onnten insgesamt den
Druck, dem die biologische Vielfalt in der ‚ Normallandschaft‘14 durch die vielfältigen Nutzungen
und Belastungen ausgesetzt ist, deutschlandweit nicht ausgleichen. Es wurden vor allem diejeni-
gen Akteure aufgefordert, die für die Landnutzungen in der Normallandschaft verantwortlich sind,
die Belange der biologischen Vielfalt deutlich besser zu berücksichtigen.
Weil das Zieljahr der ‚Naturschutz-Offensive 2020‘ inzwischen abgelaufen ist, erfolgten auf nati-
onaler Ebene strukturelle und inhaltliche Analysen der Biodiversitätsstrategie mit Empfehlungen
für ihre Weiterentwicklung (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021).
Am 18. Dezember 2024 hat die Bundesregierung nun die Nationale Strategie zur Biologischen
Vielfalt für die Zeit bis 2030 fortentwickelt und gemeinsam mit einem Aktionsplan für den Zeitraum
bis 2027 beschlossen (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT
13 Gesetz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 30. August 1993, Bundesgesetzblatt II Nummer 32
14 Flächen außerhalb von Schutzgebieten.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 14
UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024a; BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE
SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024b). Die nationale Strategie setzt internationale Ver-
pflichtungen aus der Weltnaturkonferenz von Montreal und das hier beschlossene ‚Global Bio-
diversity Framework‘ (GBF) (vgl. Kapitel 3.2.1 ) um. Im Aktionsplan werden in 21 Handlungsfel-
dern zahlreiche Maßnahmen aufgeführt.
3.2.5 Faktencheck Artenvielfalt
Der im Oktober 2024 veröffentlichte Faktencheck Artenvielfalt ist ein Projekt zur umfassenden
Einschätzung und Bewertung der biologischen Vielfalt in Deutschland und Bestandteil der For-
schungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA). Er wurde gemeinsam von ca. 150 Autor*in-
nen von verschiedenen Institutionen erstellt und von der Senckenberg Gesellschaft für Naturfor-
schung als Koordinierungsstelle veröffentlicht (vgl. SENCKENBERG GESELLSCHAFT FÜR NATURFOR-
SCHUNG 2024 unter www.feda.bio/de/faktencheck-artenvielfalt; WIRTH et al. 2024). Das Projekt
wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Forschungsiniti-
ative zum Erhalt der Artenvielfalt finanziert.
Die wesentlichen Ursachen und Trends für den Artenrückgang und die Maßnahmen, um diesen
zu begegnen, wurden für die Lebensräume Agrar- und Offenlandschaften inklusive Hochmoore,
Wälder, Binnengewässer und Auen inklusive Niedermooren, Küsten und Küstengewässer und
Urbane Räume sowie für die Bodenbiodiversität aufgezeigt.
Einige wichtige, deutschlandweit gültige Thesen zur Biodiversität, die auch auf Düsseldorf an-
wendbar sind, werden nachfolgend aufgeführt:
URBANE RÄUME
• Angesichts ihres zunehmenden Anteils spielen urbane R äume eine zentrale Rolle f ür die
Biodiversität in Deutschland sowie f ür deren zukünftige Entwicklung. Sie müssen im Fokus
aktueller und zukünftiger Umweltpolitik stehen.
• Städte können eine große Zahl an Pflanzen-, Tier- und Pilzarten beherbergen, allerdings nur,
wenn sie über ausreichend vernetzte und große Grün- und Freiflächen verfügen. Ein Großteil
der Arten kommt auch in Städten nur selten oder sporadisch vor; Allerweltsarten nehmen an
Häufigkeit zu.
• Die Artenvielfalt in deutschen St ädten zeigt keinen übergreifenden Trend. Selbst innerhalb
einzelner Artengruppen gibt es rückläufige, positive oder stagnierende Trends. Im Vergleich
zu anderen Lebensräumen ist die Zahl der Studien, die Trends untersuchen, jedoch sehr
gering.
• Der Ausbau der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist ein entscheidender Treiber für lokalen und
regionalen Biodiversitätsverlust.
• Der Schutz von Gr ün- und Freiflächen in urbanen Räumen ist von zentraler Bedeutung f ür
die Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität.
• Die naturnahe Gestaltung und die extensive Pflege von Grünflächen sowie die ökologische
Aufwertung von Gebäuden wirken sich positiv auf die Biodiversität im Siedlungsraum aus.
• Die Stärkung der Umweltbildung und die Schaffung von Naturerfahrungsr äumen sind eine
wichtige Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und Beteiligung der Bevölkerung an Maß-
nahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Der Stärkung der Partizipationsmöglich-
keiten der Zivilgesellschaft kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 15
• Die mangelhafte Datenlage zur Artenvielfalt in Städten erfordert standardisierte Datenerfas-
sung und Ausweitung des Monitorings.
OFFENLAND
• Die überwiegende Mehrzahl der naturschutzfachlich hochwertigen Biotoptypen in der Agrar-
und Offenlandschaft zeigt einen negativen Trend bzgl. der Biodiversität.
• Das aktuelle Intensitätsniveau der Nutzung in der Agrar - und Offenlandschaft ist der wich-
tigste Treiber für den Rückgang der Biodiversität in Deutschland.
• Ergebnisorientierte Instrumente sollten verst ärkt zum Einsatz kommen und inputorientierte
Maßnahmen ergänzen oder ersetzen.
• Wertschätzender Dialog und Kooperationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft
• Berufsfeld Biodiversitätsberatung ausweiten.
WALD
• Die aktuell verfügbaren Diversit ätstrends in W äldern sind über alle Artengruppen hinweg
überwiegend neutral (noch nicht vollständig nachgewiesen).
• Alt-, Biotopbäume und Totholz sind essenzielle Treiber für die Artenvielfalt in Wäldern, deren
Förderung und Erhaltung somit die wichtigsten Maß nahmen sind, um zur Steigerung der
Biodiversität beizutragen bzw. ihre Gefährdung zu vermindern.
• Die Erhöhung der Temperaturen, die ansteigende Häufigkeit von D ürreperioden sowie die
Zunahme von natürlichen Störungen haben weitreichende direkte und indirekte Auswirkun-
gen auf die Biodiversität in Wäldern.
• Um die regulären forstlichen Maß nahmen mit Blick auf die Förderung der Biodiversität zu
optimieren, bedarf es einer verstärkten systematischen und experimentellen Begleitfor-
schung.
• Zur Verbesserung der Biodiversität in Wäldern sollten mehr Vorrangflächen für Biodiversität
ausgewiesen, Waldnaturschutz als permanente Einkommensquelle für Waldbesitzer entwi-
ckelt und ein umfassendes Monitoring etabliert werden.
BINNENGEWÄSSER
• Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen in Binnengewässern und Auen ist mehrheitlich
ungünstig oder schlecht. Zwischen 60 und 75 % der zugehörigen Biotoptypen sind deutsch-
landweit gefährdet, stark gefährdet oder sogar von vollständigem Verlust bedroht.
• Die Beeinträchtigung der Binnengewässer- und Auenlebensräume führt zu einem hohen An-
teil gefährdeter Arten.
• Mit dem Klimawandel werden deutliche Veränderungen des Landschaftswasserhaushaltes
wahrscheinlicher. Je nach Klimamodell und Region in Deutschland wird ein Rückgang der
sommerlichen Niederschläge prognostiziert. Daher werden – zumindest saisonal – höhere
Wassertemperaturen sowie das Trockenfallen von Quellen, Bachoberläufen, Söllen und Tei-
chen sowie die Austrocknung von Niedermooren und Auen wahrscheinlicher.
• Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist unbefriedigend.
• Eine wesentliche Belastung von Binnengew ässern und Auen resultiert aus der intensiven
Landbewirtschaftung ihrer Einzugsgebiete unter Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmit-
teln. Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union begünstigt die intensive Landbe-
wirtschaftung und fördert damit die Belastung vieler Binnengewässer und Auenlebensräume
mit Nähr- und Schadstoffen.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 16
3.2.6 Biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW
Mehr als 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und rund 70 verschiedene Lebens-
räume bilden die Grundlage für den Artenreichtum in Nordrhein-Westfalen. Allerdings ist auch in
Nordrhein-Westfalen der Verlust an biologischer Vielfalt weiterhin hoch. Etwa 45 % der unter-
suchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten stehen in Nordrhein-Westfalen auf der ‚Roten Liste‘ - sind
gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ,
UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2015).
Besorgniserregend ist vor allem, dass auch der Gefährdungsgrad typischer Arten der Feldflur und
bisher ungefährdeter ‚ Allerweltsarten‘ zunimmt. Der zentrale Indikator ‚Artenvielfalt und Land-
schaftsqualität‘, der die Bestandsgrößen ausgewählter repräsentativer Vogelarten abbildet, zeigt
für das Agrarland einen statistisch signifikanten Trend weg vom Zielwert.
Auch die Ergebnisse der FFH-Berichte für das Jahr 2013 15 und 2019 16 zeigen für Nordrhein-
Westfalen, dass sich viele Lebensraumtypen und Arten in Nordrhein-Westfalen weiterhin in einem
ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Dabei ist die Situation bei den Lebensräumen im Tief-
land deutlich schlechter als im Bergland. Bei den Arten stellt sich die Situation sowohl im Tiefland
als auch im Bergland gleichermaßen ungünstig dar17.
BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE NRW
Das Umweltministerium NRW hat auf Basis der ‚Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
(NBS)‘ der Bundesregierung die Biodiversitätsstrategie NRW erarbeitet (MINISTERIUM FÜR KLIMA-
SCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2015).
Das zentrale Ziel ist, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und sie wieder zu ver-
mehren. Die starke Gefährdung der Lebensräume und Arten in NRW spiegelt sich in den Roten
Listen und den ungünstigen Erhaltungszuständen wider.
Auch in den Schutzgebieten sind die Ziele vielfach noch nicht erreicht. Trotz verschiedener posi-
tiver, lokaler und regionaler Entwicklungen im Naturschutz hat sich das Gesamtbild noch nicht in
der erwünschten und erforderlichen Weise verändert. Eine Beschränkung der Aktivitäten und
Maßnahmen auf die Schutzgebiete kann den landesweiten Biodiversitätsverlust nicht stoppen.
Erforderlich sind eine flächendeckende Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt ein-
schließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten sowie der Funktionsfähigkeit des Naturhaus-
haltes in ganz Nordrhein- Westfalen. Deshalb sollte die Bewahrung der Biodiversität bei jeder
Landnutzung mitberücksichtigt werden (M
INISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRT-
SCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2015).
FACHINFORMATIONSSYSTEM BIODIVERSITÄTSMONITORING NRW
Das Land NRW hat 2023 das Fachinformationssystem Biodiversitätsmonitoring NRW18 des Lan-
desamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz aufgelegt. In einem Fachinformationssystem
15 https://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/start [Abruf 5.10.2023]
16 https://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/start [Abruf 5.10.2023]
17 https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und-biodiversitaetsstrategie-nrw
[Abruf 7.03.2023]
18 https://biodiversitaetsmonitoring.nrw [Abruf 05.10.2023]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 17
stehen Informationen zum Zustand und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt in Nordrhein-
Westfalen zur Verfügung.
Es werden Informationen über Bestandsentwicklungen und Trends häufiger und mittelhäufiger
Brutvogel- und Pflanzenarten sowie Lebensräume und daraus abgeleitete Indikatoren zur Verfü-
gung gestellt. Datengrundlage der im Fachinformationssystem Biodiversitätsm onitoring darge-
stellten Informationen ist überwiegend die Ökologische Flächenstichprobe.
Aus diesen Ergebnissen wird deutlich, dass beispielsweise der landesweite Bestand des Kiebit-
zes als Ergebnis der immer intensiveren Landnutzung in den letzten zwanzig Jahren in NRW um
über 75 % abgenommen hat oder die mit der Schafgarbe besiedelte Fläche seit dem Jahr 2006
um 30 % zurückgegangen ist.
3.3 Rechtlicher Rahmen
Die europäischen, nationalen und landesweiten Ziele der Biodiversität sind in den Fachgesetzen
des Naturschutzes, wie insbesondere der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der Vogel-
schutzrichtlinie (VS-RL), der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration
Law – NRL), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit Bundesartenschutzverordnung
(BArtSchV) sowie dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW), verankert.
Ein Hauptziel der FFH-RL und der VS-RL ist die biologische Vielfalt zu fördern. Zur Wiederher-
stellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und
der Arten von gemeinschaftlichem Interesse werden besondere Schutzgebiete ausgewiesen, um
ein zusammenhängendes, europäisches ökologisches Netz mit der Bezeichn ung ‚Natura 2000‘
zu schaffen. Den Mitgliedstaaten wird zudem das Treffen notwendiger Maßnahmen auferlegt, um
ein strenges Schutzsystem für die wildlebenden Vogelarten und die europäisch geschützten Ar-
ten in deren natürlichen Verbreitungsgebieten einzuführen.
Durch das Nature Restoration Law (NRL) sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt wer-
den und damit die Ziele der Biodiversitätsstrategie auch außerhalb der Natura-2000 Gebiete ver-
bindlich gemacht werden.
Ein Grundsatz des Naturschutzes ist gem. § 1 BNatSchG Natur und Landschaft auf grund ihres
eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwor-
tung für die künftigen Generationen so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs -
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts dauerhaft gesichert werden. Der Schutz umfasst auch
die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Land-
schaft. Er bezieht sich zudem nicht nur auf die freie Landschaft, sondern auch den besiedelten
Bereich.
Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefähr-
dungsgrad insbesondere
• lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstät-
ten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und
Wiederbesiedelungen zu ermöglichen,
• Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzu-
wirken,
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 18
• Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in
einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürli-
chen Dynamik überlassen bleiben.
Wichtige, gesetzlich verankerte Instrumente des Naturschutzes, die dem Schutz der Biodiversität
dienen sind:
• die Biotopvernetzung (§ 21 BNatSchG und § 35 LNatSchG), die Schutzgebietsausweisun-
gen (§ 22 bis § 29 BNatSchG und § 36 bis § 42 LNatSchG) und die gesetzlich geschützten
Biotope (§ 30 BNatSchG und § 42 LNatSchG),
• die Landschaftsplanung (§ 8 bis § 12 BNatSchG und § 6 bis § 29 LNatSchG),
• die rechtlichen Vorgaben zum Artenschutz (§ 44 ff BNatSchG),
• die Prüfung der FFH-Verträglichkeit von Projekten und Plänen (§ 34 und § 36 BNatSchG)
• und die Eingriffsregelung (§ 13 bis § 18 BNatSchG und § 30 bis § 34 LNatSchG).
4. Beschreibung und Bewertung der Situation in Düsseldorf
4.1 Ausgangslage
4.1.1 Naturraum19
Das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf liegt im Übergang von drei Großlandschaften;
dem Niederrheinischen Tiefland mit der Mittleren Niederrheinebene (Nr. 575) im Norden, der Nie-
derrheinischen Bucht mit der Köln-Bonner Rheinebene (Nr. 551) im Süden und den Randgebie-
ten des Bergischen Landes mit den Bergischen Heideterrassen ( Nr. 550) und dem Bergisch-
Sauerländischen Unterland (Nr. 337-E1) im Osten. Das Stadtgebiet befindet sich damit zugleich
an der Grenze zwischen der atlantischen und der kontinentalen Region.
Die Mittlere Niederrheinebene (Nr. 575) wird in die Untereinheiten 575.2 Düsseldorf -Duisburger
Rheinaue und 575.3 Rechtsrheinische Niederterrassenebene gegliedert. Beide Untereinheiten
sind geprägt durch die hohe Siedlungsdichte sowie landwirtschaftliche Nutzungen und eine ge-
ringe Anzahl an schutzwürdigen Biotopen. Für die Düsseldorf-Duisburger Rheinaue sind zusätz-
lich ausgeprägte Garten- und Feldkulturen charakteristisch.
Im Süden grenzt die Mittlere Niederrheinebene (Nr. 575) an die Köln-Bonner Rheinebene (Nr.
551). Eine klare Veränderung des Landschaftsbildes ist nicht erkennbar.
Den Übergang zwischen dem Niederrhein und dem Bergisch-Sauerländischen Unterland bilden
die Bergischen Heideterrassen (Nr. 550-E2, 550-E1), die in der Topografie des Stadtgebietes als
steile Hangkante deutlich hervortreten. Im Stadtgebiet von Düsseldorf werden sie von Norden
nach Süden durch den Aaper Steilhang, die Gerresheimer Bucht, die Düsseltalmündung und die
Hildener Mittelterrassen gegliedert. Am Fuß dieser Hangkante befinden sich in Bereichen mit
hoch anstehendem Grundwasser Potenziale für die Entwicklung von Feuchtlebensräumen.
Auch das Bergisch-Sauerländische Unterland (Nr. 337- E1) ist vorwiegend hügelig ausgebildet.
Die für die Landwirtschaft ungeeigneten Steilhänge entlang der Bäche und im Bereich der Bergi-
schen Heideterrasse sind vielfach mit Wald bestockt.
19 Angaben gem. LANUK, Naturräumliche Haupteinheiten [06.03.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 19
Abbildung 3: Naturräume NRW (blau abgegrenzt) im Stadtgebiet von Düsseldorf (grau).
Datenquellen: Geoportal NRW, LANUK, Naturräumliche Haupteinheiten, Geoportal der Landes-
hauptstadt Düsseldorf, Vermessungs- und Katasteramt, Stadtbezirke [Download 06.03.2024]
4.1.2 Nutzungen
Das 21.741 ha große Stadtgebiet von Düsseldorf weist einen Siedlungsflächenanteil von 45 %
auf. Hiervon gehören rund 9,5 % zu den Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen und 1,3 % zu den
Friedhöfen. Hinzu treten Verkehrsflächen in einer Größenordnung von 17 %. Eine landwirtschaft-
liche Nutzung findet auf rund 17,5 % des Stadtgebietes statt. Der Waldanteil liegt bei 11,7 %,
andersartige Gehölze, Feuchtgebiete und vegetationsarme Flächen nehmen etwa 3 % ein. Der
Gewässeranteil beträgt 6 %.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 20
Tabelle 3: Nutzungen – Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung auf Basis des
Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Stand
31.12.2022
© IT.NRW, Düsseldorf, 2024. Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0. |
Stand: 12.03.2024
Nutzungen Fläche ha Anteil in %
Siedlung (45 %)
Wohnbaufläche 3.591 16,5
Industrie- und Gewerbefläche 2.114 9,7
Halde 10 0,0
Fläche gemischter Nutzung 852 3,9
Fläche besonderer funktionaler Prägung 854 3,9
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 2.063 9,5
Friedhof 276 1,3
Verkehr (17 %) 3.659 16,8
Vegetation (32 %)
Landwirtschaft 3.805 17,5
Wald 2.546 11,7
Gehölz 363 1,7
Heide, Moor, Sumpf 1 <0,01
Unland, Vegetationslose Fläche 326 1,5
Gewässer (6 %) 1.280 5,9
∑ 21.740 ∑ 100,0
4.1.3 Biotoptypen
Eine nach einheitlichen Kriterien erfasste Biotoptypenkartierung liegt für das Düsseldorfer Stadt-
gebiet derzeit nicht vor. Um einen Überblick über die Art, Umfang und Verteilung der Biotoptypen
insbesondere im Außenbereich des Stadtgebietes zu erlangen wurde die selektive Erfassung der
Biotoptypen des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (BT - Objekte, LANDESAMT FÜR
NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2024a) – ergänzt durch die
Nutzungen Wald, Acker, Gartenbau, Grünland und Gewässer gemäß digitalem Basislandschafts-
modell NRW und weitere Sachdaten der Stadt Düsseldorf (z. B. Quellenkataster) – in einer Karte
dargestellt (vgl. Karte Biotoptypen und Nutzungen).
Die Biotoptypen im Außenbereich des Stadtgebietes lassen sich wie folgt charakterisieren:
• Ausgedehnte Waldflächen befinden sich überwiegend im Osten des Stadtgebietes (Heltorfer-
und Überanger Mark, Aaper Wald, Grafenberger Wald, Düsseldorfer Stadtwald),
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 21
• die größten landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen liegen vor allem im Norden des Stadt-
gebietes,
• Grünlandnutzung und artenreiche Grünlandflächen sind entlang des Rheins im Westen des
Stadtgebiets verbreitet,
• Strukturreiche Kulturlandschaften mit Acker, Grünland und Gehölzen befinden sich schwer-
punktmäßig im Bergischen Land.
Eine detaillierte Biotoptypenkartierung nach dem Verfahren des LANUK liegt für 6,9 % des Stadt-
gebietes (rd. 1.502 ha und 1.250 Einzelflächen) vor. Ohne die Wasserflächen des Rheins ver-
bleibt eine kartierte Fläche von rd. 1.202 ha bzw. 5,53% des Stadtgebietes. Erfasst wurden über
147 verschiedene Biotoptypen. Diese wurden den Lebensraumtypen des Biodiversitätskonzeptes
(vgl. Tabelle 1) zugeordnet, gruppiert und kartografisch dargestellt.
Laubwälder trocken-warmer Standorte, Heiden sowie Sand- und Kalkmagerrasen gehören nicht
zu den erfassten Lebensraumtypen und treten im Stadtgebiet vermutlich aktuell nicht auf, gehö-
ren somit teilweise zu den ausgestorbenen Lebensraumtypen im Stadtgebiet . Eine Nachkartie-
rung der Biotoptypen könnte hier Klarheit bringen.
4.1.4 Gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen
Innerhalb der selektiven Biotopkartierung wurde ein Anteil von 1,85 % (rd. 403 ha) des Stadtge-
bietes als gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW bewer-
tet. Die gesetzlich geschützten Biotope liegen vielfach innerhalb der Naturschutzgebiete , teil-
weise jedoch auch außerhalb.
Die flächenmäßige Verteilung der verschiedenen geschützten Biotope ist aus der nachfolgenden
Abbildung 4 ersichtlich. Eine Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt in Abbildung
5 und in der Karte ‚Biotoptypen und Nutzungen‘ (siehe Anlage: Karten).
Abbildung 4: Biotoptypenkartierung; gesetzlich geschützte Biotope
Quelle: BT Kartierung (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN 2024a)
Erfasst wurden hierbei vor allem naturnahe Stillgewässer, Magerwiesen und -weiden, Seggen-
und binsenreiche Nasswiesen, Auwälder sowie Bruch- und Sumpfwälder.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 22
Abbildung 5: Lage und Verteilung der erfassten, gesetzlich geschützten Biotope
Quelle: BT Kartierung (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN 2024a)
Ein Anteil von 4,41 % des Stadtgebietes (rd. 961 ha) wurde einem L ebensraumtyp gemäß der
FFH-Richtlinie zugeordnet. Die Lage der FFH -Lebensraumtypen ist in Karte ‚ Biotoptypen und
Nutzungen‘ (siehe Anlage: Karten), die Anteile der verschiedenen FFH-Lebensraumtypen in der
nachfolgenden Abbildung 6 dargestellt.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 23
Abbildung 6: Biotoptypenkartierung; FFH-Lebensraumtypen (aus Darstellungsgründen tlw.
verkürzte Bezeichnungen).
Quelle: BT Kartierung (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN 2024a)
4.1.5 Naturschutzgebiete und weitere ökologisch hochwertige Bereiche
In der Stadt Düsseldorf sind derzeit 11 Naturschutzgebiete mit einer Flächengröße von mehr als
1.500 ha (dies entspricht rund 7 % des Stadtgebietes) ausgewiesen. Bezogen auf die Land-
schaftsplan-Teilräume des Stadtgebiets liegen zwei Gebiete im Düsseldorfer Norden (Teilraum
A), vier Gebiete im Bergischen Land (Teilraum B), drei Gebiete im Düsseldorfer Süden (Teilraum
C) und drei Gebiete in der Rheinaue (Teilraum D). Die Flächen und Kennungen der Naturschutz-
gebiete sind in Tabelle 4 dargestellt.
Tabelle 4: Naturschutzgebiete der Landeshauptstadt Düsseldorf
Quelle: Landschaftsplan der Stadt Düsseldorf, Stand 4. Änderung 2020
Name des
Naturschutzgebietes
Ordnungsnummer
gem. Landschaftsplan /
Natura 2000 Kennung
Fläche
[ha, gerun-
det]
Rahmer Benden A.2.1.1 38,5
Überanger Mark A.2.1.9 / DE-4606-302 302,5
Hubbelrather Bachtal B.2.1.2 70
Rotthäuser Bachtal B.2.1.3 / DE-4707-301 108
Tongruben am Ratinger Weg B.2.1.4 3,4
Pillebachtal und Dernkamp B.2.1.8 74
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 24
Name des
Naturschutzgebietes
Ordnungsnummer
gem. Landschaftsplan /
Natura 2000 Kennung
Fläche
[ha, gerun-
det]
Eller Forst (zwei Teilflächen) C.2.1.5 / C.2.1.8 96
Elbsee C.2.1.6 157
Urdenbacher Kämpen D.2.1.7 / DE-4807-301 322,5
Schlosspark Benrath D.2.1.10 44,5
Himmelgeister Rheinbogen (Verordnung der Bezirksregierung) 297,3
Das Naturschutzgebiet Elbsee ist circa 157 Hektar groß und umfasst neben Teil bereichen des
Hasseler Forstes, vor allem die ehemaligen Abgrabungsgewässer Dreiecksweiher sowie den
Großteil des Elbsees. Der nördliche Teil des Elbsees hat eine besonders hohe naturschutzfach-
liche Bedeutung, bedingt durch den nährstoffarmen Wasserkörper sowie die geschützt gelegenen
Uferbereichen, die als Brutgebiet für zahlreiche Wasservogelarten dienen. Außerdem bildet das
Gebiet Lebensraum für weitere seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet um
den Dreiecksweiher stellt mit seinen sandig- kiesigen Uferbereichen einen wertvollen Er satzle-
bensraum für ehemals am Rhein vorhandene Biotope dar.
Das Naturschutzgebiet Urdenbacher Kämpe umfasst eine Fläche von etwa 316 Hektar und ist
besonders als Teil der niederrheinischen Kulturlandschaft, die von Obstbäumen sowie Weiden
und Wiesen geprägt ist, charakterisiert . Aufgrund der überregionalen Bedeutung wurde das
Schutzgebiet in das Natura 2000 System aufgenommen.
Das Naturschutzgebiet Himmelgeister Rheinbogen deckt eine Fläche von rund 214 Hektar ab
und ist Teil der niederrheinischen Auen- und Kulturlandschaften. Das Gebiet ist durch den Wech-
sel zwischen Wiesen und Ackerflächen geprägt, dessen Struktur durch Feldhecken und –Gehölze
angereichert wird. Besondere Bedeutung kommt hier den charakteristischen Kopfweiden zu, die
durch Wuchsform und Verästelung ideale Nistmöglichkeiten für seltene Arten höhlennutzender
Brutvögel bieten.
Erlenbruchwälder nehmen einen großen Teil des 95 Hektar umfassenden und in zwei Gebiete
unterteilten Naturschutzgebietes Eller Forst ein. Die sumpfigen Flächen bieten Amphibien wie
Molchen, Erdkröten und Grasfröschen sowie verschiedenen Brutvogelarten einen geeigneten Le-
bensraum. Außerdem beheimatet das Gebiet mit der Binsenschneide und der Wasserfeder Pflan-
zenarten, welche auf der roten Liste als ‚vom Aussterben bedroht‘ geführt werden.
Das Naturschutzgebiet Schlosspark Benrath besitzt eine Fläche von 45 Hektar und ist beson-
ders durch alte und besonders naturnahe Waldbestände gekennzeichnet. Als Parkwald kommt
dem Gebiet eine hervorzuhebende Bedeutung für die Freizeitnutzung zu. Der vielfältige Wald
bietet allerdings auch vielen seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vor allem auf totholzreiche
Gehölzbestände angewiesen sind, einen passenden Lebensraum.
Das 3 Hektar große Naturschutzgebiet Tongruben am Ratinger Weg ist in erster Linie durch
eine bis zu 20 Meter hohe Abbruchkante einer ehemaligen Ziegelei gekennzeichnet. Diese bietet
auf Grund ihrer sandig-kiesigen Ausprägung einen besonderen Lebensraum, der vor allem von
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 25
einigen seltenen oder bedrohten Insektenarten genutzt wird. Von diesen profitieren wiederum
verschiedene ebenfalls selten Singvogelarten.
Das Naturschutzgebiet Rahmer Benden umfasst eine Fläche von etwa 39 Hektar und ist durch
seine an Nässe angepasste Baumarten und Schilfröhrichte geprägt. Schutzziel ist hier der Erhalt
des ehemaligen Niedermoors sowie die Förderung von typischen Pflanzen. Das Gebiet bildet
Lebensraum für seltene Seggenarten . Hervorzuheben sind außerdem typische Brutvogelarten
wie der Teichrohrsänger und der Trauerschnäpper.
Das Naturschutzgebiet Rotthäuser Bachtal ist 108 Hektar groß und wird durch den namenge-
benden Bach durchgezogen, der von hochwertigen Wäldern sowie Feuchtbiotopen, wie Quellbe-
reichen und ehemaligen Fischteichen umfasst wird. Zusammen mit dem angrenzenden Natur-
schutzgebiet Morper Bachtal bildet das Gebiet als FFH-Gebiet einen Baustein des Schutzgebiets-
systems Natura 2000.
Bei dem eine Fläche von 71 Hektar umfassenden Naturschutzgebiet Pillebach und Dernkamp
ist vor allem die Vielfalt an natürlichen Lebensräumen hervorzuheben: Im Vordergrund stehen die
Feuchtbiotope rund um den Pillebach, welche eine für die Übergangsbereiche in die Bergische
Heideterrasse typische Vegetation mit verschiedenen seltenen oder sonstig bedeutsamen Pflan-
zenarten aufweisen. Außerdem ist das Gebiet durch artenreiche und extensiv bewirtschaftete
Wiesen und naturnahe Wälder geprägt.
Das Hubbelrather Bachtal ist durch die Lage in 140 Metern über dem Meeresspiegel das höchst-
gelegene Düsseldorfer Naturschutzgebiet. Das 70 Hektar umfassende Gebiet ist charakterisiert
durch Feuchtwiesen, Röhrichte, Kleingewässer und naturnahe Buchenwälder. Unter anderem 55
Brutvogelarten, fünf Amphibienarten sowie 317 Pflanzenarten finden hier einen geeigneten Le-
bensraum. Eine hier hervorzuhebende Pflanzenart ist das Echte Mädesüß; aus faunistischer
Sicht ist vor allem das in Düsseldorf einzigartige Vorkommen des Feuersalamander bemerkens-
wert.
Das Naturschutzgebiet Überanger Mark umfasst mit seinen 303 Hektar ausschließlich ursprüng-
liche Waldbestände im Norden Düsseldorfs. Zu den Besonderheiten des Waldgebietes zählt ne-
ben der allgemeinen Naturnähe, die nur äußerst schonend stattfindende Bewirtschaftung und
Pflege sowie die hohen Bestandteile an alten Exemplaren alter Laubbaumarten. Das vorrangige
Schutzziel ist daher vor allem der Erhalt und die Pflege dieses rezent intakten Ökosystems und
nicht die Wiederherstellung oder Aufwertung stark beeinträchtigter Biotope.
Die Naturschutzgebiete Überanger Mark (DE-4606-302), Rotthäuser Bachtal (DE-4707-301) und
Urdenbacher Kämpe (DE-4807-301) sind zusätzlich als Teilbereiche von Natura 2000-Gebieten
gemeldet. Außerdem liegen Teilflächen des 2.336 ha großen FFH-Gebiets ‚Rhein-Fischschutz-
zonen zwischen Emmerich und Bad Honnef ‘ (DE-4405-301) im Stadtgebiet. Dieses Schutz-
gebiet des Natura 2000-Netzes fasst für die Fischfauna schutzwürdige Abschnitte im Wasserkör-
per des Rheins zusammen (vielfach Flach- und Ruhigwasserzonen).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 26
Abbildung 7: Naturschutzgebiete (grün) und Natura 2000-Gebiete (grün schraffiert) im Stadt-
gebiet
Quelle: Landschaftsplan der Stadt Düsseldorf, Stand 4. Änderung 2020
4.1.6 Biotopverbund
Die Stadt Düsseldorf verfügt über ökologisch sehr hochwertige Flächen, was sich bereits in deren
Ausweisung als FFH- und/oder Naturschutzgebiet widerspiegelt. Entsprechende Flächen – zu-
gleich Kernflächen im landesweiten Biotopverbundnetz – liegen vor allem im Norden, Osten,
Westen und Süden des Stadtgebietes (vgl. Abbildung 7). Diese Kernflächen stehen über ein Sys-
tem von Verbundelementen (insbesondere über die Fließgewässer) im Austausch. Diesen Bio-
topverbund gilt es in Teilen noch zu entwickeln und zu ergänzen.
Bedeutendste Biotopverbundachse ist der Rhein mit seinen begleitenden Auebereichen, der Aus-
tauschbeziehungen innerhalb des Stadtgebietes und darüber hinausgehend ermöglicht.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 27
Im Osten des Stadtgebietes bildet der sogenannte ‚Grüne Rücken‘ einen Verbundkomplex aus
großen Waldbereichen mit verknüpfenden Gewässerauen, der ebenfalls eine stadtübergreifende
Funktion aufweist und ökologisch den Norden mit dem Süden verbindet.
Innerstädtische Grünflächen unterschiedlichster Art, vor allem die der großflächigen und histori-
schen Parkanlagen, stellen Lebensräume für viele Arten der Flora und Fauna im bebauten In-
nenbereich dar. Sie erfüllen in den Zwischenräumen zwischen Wohn- und Gewerbegebieten zu-
gleich aber auch eine wichtige Trittsteinfunktion im gesamtstädtischen Biotopverbundsystem.
Abbildung 8: Biotopverbundflächen des Landes NRW mit besonderer (hellgrün) und heraus-
ragender (dunkelgrün) Bedeutung.
Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Biotopver-
bundflächen (URI: https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/naturschutz/lin-
fos/Biotopverbundflaechen_EPSG25832_Shape.zip [29.02.2024].
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 28
4.2 Situation der Arten in Düsseldorf
Eine empirische Gesamtaussage zu den in Deutschland oder in Nordrhein- Westfalen vorkom-
menden Pflanzen- und Tierarten ist für die Wissenschaft derzeit nicht realisierbar. In Deutsch-
land20 sind etwa 71.500 Arten nachgewiesen, alleine für die Gruppe der Insekten (Hexapoda)
werden in Deutschland mehr als 33.000 Arten benannt. Insbesondere bei den bislang nur wenig
untersuchten Artengruppen, vor allem hinsichtlich boden- und bodennah lebender Wirbellose; wie
etwa der zu den ursprünglichen Insekten zählenden Springschwänzen, liegen hierzu kaum quan-
tifizierte Angaben vor.
Auch für das Stadtgebiet von Düsseldorf lässt sich eine empirisch-belegbare Gesamtaussage der
genauen Anzahl vorkommender Arten nicht tätigen. Für einige der im Rahmen des Biodiversi-
tätskonzeptes untersuchten Tiergruppen und für die Farn- und Blütenpflanzen lassen sich fol-
gende bislang nachgewiesene Artenzahlen benennen:
Tabelle 5: Artenzahlen (Auswahl)
Quellen: alle Angaben, soweit nicht aufgeführt, gem. Kapitel 12 ‚Tierarten‘ und Kapitel 13.1
‚Farn- und Blütenpflanzen‘
Tiere Artenzahl in
Deutschland
Artenzahl
in NRW
Artenzahl in
Düsseldorf
Säugetiere (Mammalia) 107 85 54
Brutvögel (Aves) 281 21 188 156
Kriechtiere (Reptilia) 14 22 7 6
Lurche (Amphibia) 21 23 17 13
Fische und Neunaugen
(Pisces und Cyclostomata)
197 62 24 54
20 Quelle: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/artenzahlen-der-tiere-pflanzen-und-pilze-deutschland-und-weltweit
[Abruf 27.11.2024]
21 Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Brutvogel-Aves-p-p-1732.html [27.11.2024]
22 Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/files/NaBiV_170_3_1_RL_Reptilien_2020_20210317-1609.pdf [Abruf
27.11.2024]
23 Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/files/NaBiV_170_4_1_RL_Amphibien_2020_20210420-1552.pdf [Abruf
27.11.2024]
24 Quelle: LANUV (2020): Rote Liste und Artenverzeichnis der Fische und Rundmäuler in Nordrhein-Westfalen, 5.
Fassung, Stand März 2020
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 29
Pflanzen Artenzahl in
Deutschland 25
Artenzahl
in NRW 26
Artenzahl in
Düsseldorf
Farn- und Blütenpflanzen
(Pteridophyta u. Spermato-
phyta)
3.651 1.971 1.629
Maßgeblich für die Beurteilung der Biodiversität ist jedoch nicht nur die Artenvielfalt selbst, son-
dern auch der Anteil an seltenen, gefährdeten oder empfindlichen Arten, die Größe der Populati-
onen bzw. die Masse an Individuen und die Vernetzung bzw. die Verbundbeziehungen zwischen
den Populationen.
4.2.1 Ursachen des Artenschwundes in Düsseldorf
Wie in Abschnitt 3.1 dargestellt, sind die maßgeblichen Ursachen für das Insekten - und Arten-
sterben im Allgemeinen mittlerweile hinreichend untersucht. Diese lassen sich grob durch die
folgenden Faktoren zusammenfassen (JAUREGUIBERRY et al. 2022):
a) Landnutzungswandel: Global wird dieser als wichtigste Triebfeder des Biodiversitätsver-
lustes angesehen (HALD-MORTENSEN 2023). Konkret fallen unter diesen Oberbegriff die
Umwandlung naturnaher Ökosysteme in intensiv-genutzte Agrarflächen sowie die Entwal-
dung, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Lebensräumen.
b) Übernutzung natürlicher Ressourcen. Dazu zählen etwa durch Überfischung, Jagd, Holz-
einschlag, Abbau von Rohstoffen oder die Förderung von Desertifikation durch intensive
Landwirtschaft.
c) Umweltverschmutzung: Schwerwiegende Auswirkungen haben vor allem Überdüngung,
Pestizideinsatz sowie Schadstoffeinträge in Gewässer, Böden und dadurch indirekt in Le-
bewesen.
d) Invasive Arten: Die Ausbreitung nicht -heimischer Arten kann sensible Ökosysteme zu-
sätzlich gefährden, indem heimische Arten entweder durch Konkurrenz, Prädation oder
die Verbreitung von Krankheiten verdrängt werden.
e) Klimawandel: Obwohl der Klimawandel derzeit nicht als der wichtigste Antriebsfaktor für
den globalen Artenschwund gilt ( H
ALD-MORTENSEN 2023; HALLMANN et al. 2017; JAURE-
GUIBERRY et al. 2022), verschärft er zusehends die negativen Effekte der vorgenannten
Faktoren (vgl. Kapitel 4.2.2).
Nicht alle der vorgenannten Faktoren sind dabei auf der lokalen Ebene der Stadt Düsseldorf von
derselben Bedeutung: So stellen etwa Neobiota derzeit keine erhebliche Herausforderung für die
lokale Artenvielfalt dar (siehe Abschnitt 4.2.2).
Beispielhaft lässt sich die Bedeutung der verschiedenen Einflussfaktoren auf die Biodiversität an
der Artengruppe der Tagfalter und Widderchen (Schmetterlinge, Lepidoptera) erläutern. Die
25 Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Farn-und-Blutenpflanzen-Tracheophyta-1767.html [27.11.2024]
26 Quelle: LANUV (2021) Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Pteridophyta et Spermatophyta – in Nordrhein-
Westfalen - 5. Fassung
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 30
Zahlen ausgestorbener bzw. verschollener Tagfalter- und Widderchenarten in Düsseldorf bele-
gen sehr deutlich einen schon länger anhaltenden Artenschwund (LENZ & SCHULTEN 2005). Eine
im Zuge der Konzepterstellung durchgeführte Analyse der Daten des jeweils letzten Artnachwei-
ses einer ausgestorbenen Art zeigt, dass die meisten Aussterbeprozesse schon in der Mitte des
20. Jahrhunderts oder sogar davor stattfanden (vgl. Kapitel 12.12 ‚Tagfalter und Widderchen‘ im
Teil III und Abbildung 9).
Für viele dieser Aussterbeprozesse in Düsseldorf kann man die direkte Zerstörung von Lebens-
räumen verantwortlich machen, vornehmlich durch die allgemeine Verstädterung, aber z. B. auch
durch den Kiesabbau auf ehemaligen Heide- und Moorflächen im Umfeld des Eller Forsts. Dort
entstand zwar zwischenzeitlich ein wertvoller terrestrischer Lebensraum mit einer für Abgrabun-
gen typischen Fauna, doch sind auch diese Biotope nach Beendigung der Abbautätigkeit und
durch die Umwandlung in zumindest zu Beginn naturferne Stillgewässer inzwischen wieder zer-
stört worden und stellen heute gänzlich unterschiedliche Lebensräume dar.
Des Weiteren sind als Hauptursachen für den Rückgang die Nutzungsintensivierung und Über-
düngung von Grünland zu nennen. Dadurch wurden im Zusammenwirken mit Stickstoffeinträ-
gen aus der Luft wertvolle und artenreiche Magerwiesen und angrenzende Waldränder in arten-
und blütenarme Fettwiesen sowie Brennnessel dominierte Übergangsbereiche umgewandelt, die
nur noch wenigen anspruchslosen Tagfalterarten einen Lebensraum bieten können.
Ferner sind die forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungs formen ( Dunkelwaldwirtschaft; siehe
Glossar), der Einsatz von Pestiziden sowie die mit der Nutzungsaufgabe oder fehlender
Pflege von Offenlandflächen einhergehende Verbuschung zu nennen.
Sodann ist auch die zunehmende Isolation von Restlebensräumen anzuführen, durch die auch
eigentlich stabile Falterpopulationen so isoliert und reduziert werden, dass sie letztendlich nicht
mehr überlebensfähig sind (s. u. a. LENZ & SCHULTEN 2005).
Abbildung 9: Anzahl der in Düsseldorf pro Zeiteinheit ausgestorbenen bzw. verschollenen
Tagfalter- und Widderchenarten
Quelle: L. Wirooks, vgl. Kapitel 12.8
0
2
4
6
8
10
12
2
1
4
0
12
0
10
2
0
Anzahl der in Düsseldorf pro Zeiteineinheit
ausgestorbenen bzw. verschollenen Tagfalter-
und Widderchenarten
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 31
Neben den Verlusten gibt es im Vergleich zu den älteren Ergebnissen von LENZ & SCHULTEN
(2005) mittlerweile wieder zwölf Wiederfunde von seinerzeit noch als verschollen angesehenen
Arten, die 2000 bis 2004 nicht mehr nachgewiesen werden konnten. Hierzu gehören auch zwei
der für Düsseldorf ausgewählten Zielarten , nämlich der Mauerfuchs (Lasiommata megera) und
der Pflaumen-Zipfelfalter (Satyrium pruni).
Die mehr oder weniger eng an magere Extensivwiesen bzw. Steinbrüche und Abgrabungen ge-
bundenen Arten Schachbrett und Mauerfuchs sind nach langer Abwesenheit neuerdings in östli-
chen und südlichen Randbereichen Düsseldorfs durch Einzelfunde wieder aufgetaucht.
Ähnliche Faktoren treiben auch den Artenrückgang bei den Vögeln an. Die aktuelle Rote Liste für
NRW (SUDMANN 2021) nennt die folgenden Faktoren:
• direkte menschliche Einwirkungen (z. B. Habitatverluste durch Bauvorhaben, Entnahme
von Individuen),
• indirekte menschliche Einwirkungen (z. B. Habitatverluste, verstärkte Austrocknung von
Feuchtgebieten durch verändertes Niederschlagsregime infolge des Klimawandels: Tro-
cken- und Starkregenphasen, Kontaminationen),
• enge Bindung an stärker abnehmende Arten,
• verminderter Austausch zwischen Populationen infolge von Fragmentierung und Isolation,
• Unterschreitung der minimalen überlebensfähigen Populationsgröße,
• Abhängigkeit von Naturschutzmaßnahmen, die langfristig nicht gesichert sind oder deren
nachhaltiger Erfolg nicht absehbar ist,
• verstärkter Reproduktionsrückgang durch ungenügenden Reproduktionserfolg.
Auch bei den Vögeln lässt sich festhalten, dass der Artenschwund bereits in der Mitte des ver-
gangenen Jahrhunderts einsetzte und hier insbesondere Bodenbrüter sowie Arten der offenen
und halboffenen Kulturlandschaft (Birkhuhn, Blaukehlchen, Haselhuhn, Rohrweihe, etc.) sowie
etwas zeitversetzt dann auch Gewässerarten (Zwergdommel, Bekassine, etc.) betraf. Insgesamt
betrachtet lässt sich festhalten, dass die Arten offener und feuchter Lebensräume besonders ne-
gativ betroffen sind in ihren Beständen stark abnehmen oder sogar aussterben. Gleichwohl pro-
fitieren mittlerweile auch einzelne Arten von den zwischenzeitlichen Bemühungen aus Artenhilfs-
programmen ( viele Greifvögel, Eulen, Störche, Eisvogel), Verbesserungen der Gewässergüte
(Eisvogel), Veränderungen der Forstwirtschaft (Greife, Eulen, Störche, Spechte) und sind in Düs-
seldorf in geeigneten Biotopen oder zumindest in der Region wieder mit mehreren Revieren oder
zumindest einzelnen Brutpaaren vertreten. Einige Arten wandern in den letzten Jahren auch neu
in Düsseldorf ein – so beispielsweise verschiedene Möwenarten, die vermehrt im Binnenland
brüten, oder ursprünglich eher mediterrane Arten, wie der Nachtreiher oder der Seidensänger,
die ihr Verbreitungsgebiet klimawandelbedingt erweitern.
Die Säugetiere dagegen stellen in gewisser Hinsicht einen Sonderfall dar: Bei dieser Artengruppe
ist kaum etwas über den historischen Bestand bekannt. Insofern können kaum Aussagen zum
Rückgang von Arten gemacht werden. Klar ist beispielsweise, dass das Rotwild, als die größte
mitteleuropäische Hirschart, mit freilebenden Beständen aufgrund des Flächenverlustes in Düs-
seldorf bereits seit ca. Mitte des 19. Jahrhunderts (letzter bekannter Abschuss 1841) ausgestor-
ben ist. Auch die Wildkatze, deren letzter Absc huss 1886 erfolgte, ist seit dieser Zeit aus dem
Düsseldorfer Stadtgebiet verschwunden. Der Biber war nach 1877 lange lokal ausgestorben und
kehrte erst in der jüngsten Vergangenheit wieder ins Stadtgebiet zurück.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 32
Zusammenfassend lässt sich für den Fall Düsseldorfs sagen, dass die folgenden Faktoren als die
wichtigsten Antreiber des generellen Biodiversitätsverlustes angesehen werden:
• Flächeninanspruchnahme:
Durch Bebauung, aber auch durch anderweitige Zerschneidung bislang ungestörter/ stö-
rungsarmer Freiräume kommt es zu Habitatverlusten. Dies betrifft in Düsseldorf aktuell
insbesondere magere Offenlandbiotope sowie die konventionell-genutzte freie Feldflur.
Der Verlust an Waldflächen schreitet insgesamt derzeit nicht weiter voran; hier kam es in
den vergangenen Jahrzehnten zu einer Zunahme der Flächen durch Ausgleichsmaßnah-
men sowie gezielte Aufforstungen, aber auch durch ungerichtete Flächensukzession.
• Eutrophierung:
Der Eintrag von Stickstoff belastet über die Luft die ohnehin schon gefährdeten mageren
Wiesenstandorte. Diese Belastung erfolgt im gesamten Stadtgebiet an innerstädtischen
Blühwiesen genauso wie an mageren Offenlandstandorten im Außenbereich. In Form von
landwirtschaftlicher Dünung werden auch viele Gewässerkörper durch Eutrophierung ge-
fährdet.
• Pestizide:
Der Pestizideinsatz in der konventionellen Landwirtschaft hat zu einer zunehmenden Ver-
armung der Ackerbegleitflora und der mit dieser assoziierten Fauna geführt. Die Sicher-
heitsbewertungen eingesetzter chemischer Substanzen berücksichtigen dabei meist nur
tödliche Dosierungen. Die subtileren chronischen Auswirkungen niedrigerer Konzentrati-
onen auf Arten, die nicht gezielt mit den Pflanzengiften getötet werden sollen, sind hinge-
gen häufig kaum oder nur wenig erforscht. Eine aktuelle Studie belegt nun, dass Pestizide
das Verhalten von Insekten auch in minimalen Dosen beeinflussen und ihre Bewegungen
und die Fortpflanzung bereits erheblich stören (LAUTARO GANDARA ET AL. 2024).
• Lichtverschmutzung:
Die Beleuchtung von Straßen sowie von öffentlichen und privaten Flächen führt zu einer
Störung des Biorhythmus bei vielen Organismen, zu einem erhöhten Prädationsrisiko
(etwa bei manchen Fledermausarten, Nachtfaltern und anderen Nachtinsekten) und zu
Verdrängungseffekten.
• Mangel an Weidetieren:
Die zunehmende reine Stallhaltung von Milchvieh sowie der Rückgang von Schaf - oder
Ziegenbeweidung führt zu einem teilweisen Verwuchern sensibler Offenlandbiotope (Ma-
gerweiden, magere Ruderal - und Brachflächen, magere Weg- und Viehtrittflächen, Ge-
wässerränder, Lichtungen). Zum anderen werden die, auf die Anwesenheit von Weidetie-
ren im Außenbereich angewiesenen Insektenmassen, wie unter anderem Dungfliegen
und Mistkäfer, dem natürlichen Nahrungsnetz entzogen.
• Monokulturen:
Der Anbau großer Monokulturen ohne entsprechende Begleitflora (siehe Pestizideinsatz)
führt neben den direkten Gefährdungen von vormals häufigen Ackerwildkräutern (bspw.
Feld-Rittersporn, in Düsseldorf vermutlich ausgestorben, letzte Nachweise aus den
1990er Jahren) auch zu einer Verringerung der Strukturvielfalt und dem Fehlen von In-
sekten. Durch den uniformen Aufwuchs und das verringerte Nahrungsangebot haben es
darüber hinaus Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche) schwerer, geeignete Niststandorte zu
finden bzw. ihr Reproduktionserfolg verringert sich.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 33
Wie eingangs beschrieben, werden durch den Klimawandel weitere Veränderungen im Arten-
spektrum verursacht (z.B. Arealverschiebungen, Änderung von Standortbedingungen, Verschie-
bungen im Lebensrhythmus von Pflanzen und Tieren) und sind auch zukünftig zu erwarten (siehe
nachfolgender Abschnitt).
4.2.2 Neobiota in der Stadt Düsseldorf
Als Neobiota werden Lebewesen bezeichnet, die sich durch menschliche Einflussnahme in Ge-
bieten ausbreiten, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen. Zeitlich abgegrenzt wird zwi-
schen gebietsfremden Arten, die seit Beginn der Neuzeit27 (= Neobiota) und vor Beginn der Neu-
zeit (= Archäobiota) außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsraums auftreten. Ein Beispiel für
einen Archäobionten ist der Fasan, der bereits durch die Römer in Mitteleuropa angesiedelt
wurde.
Demgegenüber werden Arten, die ihr Areal selbstständig ohne direkten menschlichen Einfluss
seit Beginn der Neuzeit erweitert haben, als ‚neuheimisch‘ oder Arealerweiterer bezeichnet.
Neobiota werden nach den biologischen Reichen der vielzelligen Lebewesen unterteilt: So wer-
den Pilze als ‚ Neomykoten‘, Pflanzen als ‚ Neophyten‘ und Tiere als ‚Neozoen‘ bezeichnet. Be-
wertet wird auch, ob nicht einheimische Arten nur sporadisch auftreten oder ob sie bereits etab-
liert sind, sich also über mehrere Generationen und ohne Zutun des Menschen fortpflanzen konn-
ten. Je nach Einfluss auf die einheimischen Arten und Lebensräume wird von invasiven und nicht-
invasiven Neobionten gesprochen: Invasive Neobionten haben nachweislich negative Auswirkun-
gen auf das natürliche Ökosystem. Ob eine Art als invasiv gilt, wird in Deutschland durch das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) festgelegt. Allgemein ist es so, dass sich von 1.000 eingeführ-
ten Arten etwa 100 unbeständig überleben, 10 dauerhaft etablieren und sich erfolgreich fortpflan-
zen und von diesen wiederum nur eine Art als invasiv gilt (sog. 10er-Regel).
Auf EU-Ebene existiert eine ‚Schwarze Liste‘ invasiver Arten, zu deren Bekämpfung die Mitglieds-
staaten verpflichtet sein können. Die dem zugrundeliegende EU -Verordnung wird auf Bundes-
ebene mit dem § 40a des Bundesnaturschutzgesetzes in nationales Recht überführt. In Nord-
rhein-Westfalen gibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) Maßnahmenblätter
heraus, in denen beschrieben wird, ob und in welchem Ausmaß sowie mit welchen Mitteln die
(Naturschutz-) Behörden gegen die invasiven Arten vorzugehen haben.
In Düsseldorf gibt es eine Vielzahl an neobiotischen Arten, von denen der 10er -Regel entspre-
chend nur ein geringer Anteil als invasiv eingestuft werden kann. Dabei unterscheidet man zwi-
schen Arten, die aus Gründen des menschlichen Gesundheitsschutzes als problematisch be-
trachtet werden, und solchen, die negativen Einfluss auf das heimische Ökosystem ausüben.
Arten der EU-Liste in Düsseldorf sind:
Pflanzen: Götterbaum, Schmalblättrige Wasserpest, Riesen-Bärenklau, Drüsiges Springkraut,
Gelbe Scheincalla, Verschiedenblättriges Tausendblatt.
Tiere: Wollhandkrabbe, Kamberkrebs, Signalkrebs, Roter Amerikanischer Sumpfkrebs, Marmor-
krebs, Asiatische Hornisse, Nilgans, Sonnenbarsch, Nutria, Bisam, Waschbär, Blaubandbärbling,
Buchstaben-Schmuckschildkröte.
27 ab der Entdeckung Amerikas durch Columbus im Jahr 1492.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 34
Diese Arten sind in Nordrhein-Westfalen flächenhaft etabliert, sodass für jede Art Management-
maßnahmen durch das LANUK festgesetzt wurden, es aber keine Beseitigungspflicht gibt.
Im Folgenden werden exemplarisch Auswirkungen von Neobiota auf die Bevölkerung und das
Ökosystem erläutert und das jeweilige Vorgehen der Stadtverwaltung kurz beschrieben.
Neomykoten
Bedeutend sind hier vor allem Pilze, die schädlich für die heimische Fauna sind. Neben der so-
genannten Krebspest (Aphanomyces astaci), die über nicht -heimische Flusskrebse in hiesige
Gewässer eingebracht wurde und die Bestände heimischer Krebsarten weitestgehend ausge-
löscht hat, sind insbesondere Chitrydpilze hervorzuheben, die in erster Linie Amphibien befallen.
Dabei handelt es sich vor allem um Batrachochytrium dendrobatides und Batrachochytrium sala-
mandrivorans. Letzterer, auch kurz Bsal genannt, ist in NRW von besonderer Relevanz, da hier
die ersten Fälle in Deutschland aufgetreten sind. Seit etwa 2015 breitet sich der Pilz aus, der
Schwanzlurche und insbesondere den Feuersalamander und den Kammmolch befällt. Die durch
den Pilz verursachten Hautkrankheiten führen in der Regel zum Tod der Tiere. Mit dem LANUK
und der Biostation Haus Bürgel, die neben Düsseldorf auch im Kreis Mettmann tätig ist, werden
hierzu Monitoring-Untersuchungen koordiniert und durchgeführt, um den Fortgang der Ausbrei-
tung zu ermitteln und idealerweise einzudämmen.
Neophyten
Gesundheitliche oder wirtschaftliche Auswirkungen haben nur wenige Neophyten im Stadtgebiet.
Auf diese wird im Folgenden näher eingegangen, während anschließend der Einfluss von Neo-
phyten auf das heimische Ökosystem zusammenfassend beschrieben wird.
Beim Riesen-Bärenklau handelt es sich um eine krautige Pflanze, die auf grund ihrer weißen,
schirmartigen Dolden und ihrer Höhe von bis zu drei Metern sehr auffällig ist, früher von Imkern
für deren Honigbienen aktiv angepflanzt wurde und ursprünglich aus dem Kaukasus stammt. Als
problematisch ist der Riesen- Bärenklau dadurch zu betrachten, dass er unter Sonneneinstrah-
lung vor allem bei Kontakt mit dem Pflanzensaft starke Verätzungen auf der Haut und sogar in
den Atemwegen hervorrufen kann. Aufgrund seines Ausbreitungspotenzials - jede Pflanze kann
bis zu 20.000 schwimmfähige Samen produzieren; Blüten treiben immer wieder aus, bis erfolg-
reich Samen reifen konnten – und seiner in Mitteleuropa bereits vorliegenden, flächendeckenden
Verbreitung, ist ein nachhaltiges Zurückdrängen der Bestände quasi nicht mehr möglich. Daher
wird der Riesen-Bärenklau in Düsseldorf vor allem an Stellen bekämpft, an denen er eine Gefähr-
dung für die Bevölkerung darstellt (entlang von Wegen, in Parkanlagen, auf Spielplätzen, im Um-
feld von Kitas und Schulen) und in Gewässernähe. Dabei reicht es nicht aus, die Pflanzen ein-
malig abzumähen, da sie immer wieder austreiben, bis sie zur Fruchtreife gelangt sind. Um dies
zu verhindern, können verschiedene Verfahren durchgeführt werden, die je nach Größe des Be-
standes jedoch zu einem enormen Zeit - und Kostenaufwand führen. Von städtischer Seite wer-
den einzelne Pflanzen im Wurzelbereich ausgestochen, während größere Bestände durch regel-
mäßige Mahd oder Beweidung über einen längeren Zeitraum ausgehagert werden.
Die Beifuß-Ambrosie kam ursprünglich aus Nord-Amerika nach Mitteleuropa und verbreitet sich
vor allem über mit dem Samen kontaminiertes Vogelfutter. Sie gilt als hyperallergen. Ihre Pollen
können selbst bei Menschen, die normalerweise nicht zu Heuschnupfen neigen, zu Atmungsbe-
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 35
einträchtigungen führen. Bei allergischen Personen können sogar starke Asthmaanfälle ausge-
löst werden. Die Beifuß- Ambrosie kommt nur sporadisch im Stadtgebiet vor. Bei Funden oder
Meldungen wird geprüft, ob es sich wirklich um diese Pflanze handelt (Verwechslungen sind leicht
möglich und die Regel) und in jedem Fall werden bekämpfende Maßnahmen eingeleitet. Dabei
reicht es aus, die Pflanze auszureißen und zu vernichten.
Zu den Arten die vor allem negativen Einfluss auf das heimische Ökosystem haben können, zäh-
len in Düsseldorf beispielsweise Japanknöterich, das Drüsige Springkraut, die Gelbe Scheincalla
und der Seidige Hartriegel. Die Beeinträchtigung dieser Pflanzen auf die heimische Natur besteht
vor allem darin, dass sie durch ihre Dominanz und ihr Vermehrungspotenzial natürlich vorkom-
mende Arten verdrängen. Ihr verstärktes Aufkommen korreliert jedoch vor allem mit der Eutro-
phierung der Lebensräume und ist oft nicht als direkte Ursache für den Rückgang anderer Arten
zu sehen. Gerade auf bestimmte Lebensraumtypen spezialisierte und daher eher seltene Pflan-
zenarten werden durch Neophyten stark negativ beeinflusst. Der Japanknöterich und das Drüsige
Springkraut sind bereits in hohem Maße etabliert und weisen ein derartiges Ausbreitungspoten-
zial auf, dass eine flächendeckende Bekämpfung nicht realisierbar ist. Daher wird, soweit möglich
zumindest gegen Bestände in gefährdeten Lebensräumen in den Naturschutzgebieten vorgegan-
gen, auch indem Maßnahmen zur Eindämmung der Eutrophierung ergriffen werden. Insbeson-
dere bei der Gelben Scheincalla wird dabei eng mit der Biostation Haus Bürgel zusammengear-
beitet – so konnte der bisher einzige bekannte Bestand erfolgreich eliminiert werden.
Zunehmend werden Bestände der verwilderten, wintergrünen Gartenbrombeere auffällig. Diese
Art überwuchert Waldränder, Wiesen und viele andere Biotope und stört diese Lebensräume
nachhaltig. Auf bedeutenden Offenlandlebensräumen wird die Art durch Beweidung bekämpft.
Weitere Arten wie der Essigbaum oder der Götterbaum wachsen vor allem in stark beeinträchtig-
ten Bereichen, wie dem Straßenbegleitgrün sowie auf Brachflächen und werden im Rahmen von
Pflegemaßnahmen beseitigt. Sie haben aber keinen bedeutsamen negativen Einfluss auf die hei-
mische Natur. Blütentragende Arten wie der Sommer - oder Schmetterlingsflieder beeinflussen
die städtische Umwelt sogar positiv, da sie als zusätzliche Nahrungsquelle für die Insektenfauna
dienen können. Wie oben bereits beschrieben hat die weit überwiegende Zahl der in Düsseldorf
ansässigen Neophyten keinen negativen Einfluss auf heimische Arten oder Lebensräume.
Neozoen
Im Zusammenhang mit der Bevölkerung können Neozoen, die als invasiv eingestuft werden, so-
wohl negative Einflüsse auf die Gesundheit haben als auch zu wasser- und landwirtschaftlichen
Problemen führen. Aber vor allem für das heimische Ökosystem haben invasi ve Tierarten teil-
weise gravierende Beeinträchtigungen zur Folge.
Insbesondere im aquatischen Bereich ist die Anzahl an neozoischen Arten verhältnismäßig hoch.
Grund dafür sind die Ausbreitungsmöglichkeiten, beispielsweise als ‚ blinde Passagiere‘ im
Schiffsverkehr und über die weitreichenden Fließgewässer- und Kanalsysteme. So beeinträchtigt
eine Vielzahl an Wirbellosen, zum Beispiel die Chinesische Wollhandkrabbe oder die Wander-
muschel, aber auch Wirbeltiere wie die Schwarzmund- Grundel, die einheimische Gewässer-
fauna, hier überwiegend im Rhein. Gezielt ausgesetzt wurden verschiedene Flusskrebsarten, die
eigentlich der Nahrungsversorgung dienen sollten, jedoch vor allem die einheimischen Fluss-
krebsarten stark gefährden – dies zum Teil durch Verdrängung, daneben aber auch durch die
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 36
Einschleppung von Krankheiten (‚Krebspest‘, siehe oben) gegen die sie selbst immun sind. Von
Seiten der Stadt Düsseldorf wird nicht gezielt gegen diese Arten vorgegangen, da eine zielge-
richtete Bekämpfung auf Grund der Verzweigungen im Gewässernetz sowie im rheinischen
Schiffsverkehr nicht nachhaltig durchgeführt werden kann und die heimischen Flusskrebsarten
im Großraum Düsseldorf seit Jahrzehnten ausgestorben sind.
Ebenfalls an Gewässer gebunden sind zwei amerikanische Nagetierarten, die ursprünglich für
die Pelzindustrie in Europa eingeführt wurden, aus der Gefangenschaft entkommen sind und sich
seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts über Mitteleuropa ausgebreitet haben: die ursprüng-
lich aus Südamerika stammende Nutria und die nordamerikanische Bisamratte. Die beiden Arten
unterscheiden sich neben der Größe insbesondere durch ihre invasiven Eigenschaften . Die Bi-
samratte wird nachhaltig bekämpft, da sie ihre langen und stark verzweigten Bauten bevorzugt in
Dämmen und Deichen gräbt und diese dadurch instabil macht. Neben dieser Gefährdung für den
Hochwasserschutz gelten Bisamratten auch als Überträger von Krankheiten, die für heimische
Säugetiere gefährlich werden können. Auch können sie kleinere und seltenere Biotope durch
Fraß negativ beeinflussen. Dagegen ist die Nutria als weniger invasiv zu betrachten. Einerseits
gräbt sie weniger stark verzweigte Baut en in Hochwasserschutzanlagen, andererseits ist nicht
bekannt, dass sie Krankheiten überträgt. Zu Konflikten kommt es eher, wenn die Tiere bei der
Nahrungssuche auf Landwirtschaftsflächen oder in Privatgärten eindringen. In Parkanlagen wird
die Anwesenheit der Nutria kontrovers betrachtet. Aus Naturschutzsicht können die Nutrias aber
durchaus negative Folgen haben, da sie seltene und geschützte Feuchtbiotope wie Seggenriede
oder Schilfröhrichte nachhaltig schädigen können. Von städtischer Seite wird aus Gründen des
Hochwasserschutzes nur gegen die Bisamratten vorgegangen.
Im Jahr 2022 wurde erstmalig ein Nest der Asiatischen Hornisse in Düsseldorf nachgewiesen.
Diese ursprünglich aus Südostasien stammende Art gilt vor allem durch ihre Ausbreitungsten-
denzen (ein Nest kann bis zu 200 Jungköniginnen produzieren) als problematisch. Da vor allem
Honigbienen einen großen Anteil ihrer Beutetiere ausmachen, hat ihr Auftreten voraussichtlich
auch landwirtschaftlich einen negativen Einfluss. Die Entwicklung in anderen west- und südeuro-
päischen Ländern zeigt, dass sich die Asiatische H ornisse über kurz oder lang auch bei uns so
sehr etablieren wird, dass ein Vorgehen gegen jedes einzelne Nest nicht mehr möglich sein wird.
Eine neozoische Normalität stellen in Düsseldorf mittlerweile die Edelsittiche dar. Der auch als
‚Kö-Papagei‘ bekannte Halsbandsittich ist dabei die deutlich häufigere, der Alexandersittich die
seltenere Art. Farblich in strahlendem Grün sehr ähnlich, lassen sich die Arten auf grund ihrer
Größe, ihrer Rufe und ihres Flugbildes unterscheiden. Beide Arten gelten als Gefangenschafts-
flüchtlinge und konnten sich vor allem entlang des Rheins seit den 1970er Jahren stark ausbrei-
ten. Insgesamt kommt es über den Jahresverlauf häufiger zu Beschwerden, unter anderem we-
gen Verschmutzungen insbesondere auf den Dächern von unter den Schlafbäumen parkenden
Autos. Problematisch sind aber jene Vögel, die vorhandene Löcher in Fassaden vergrößern, um
die Hohlräume in den Wärmedämmverbundsystemen als Bruthöhlen zu nutzen. Durch Installa-
tion geeigneter Nisthilfen lässt sich letzteren Problemfällen aber entgegenwirken. Auf die heimi-
sche Fauna haben die Sittiche keinen gravierend negativen Einfluss – sie können aber mit ande-
ren Höhlennutzern in Konkurrenz um Baumhöhlen treten. Außerdem wird gemutmaßt, dass sie
Stadtbäume teilweise beeinträchtigen, indem sie deren Blatt- und Blütenknospen fressen.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 37
Fazit
In Düsseldorf gehört der Einfluss der Neobiota nicht zu den Haupttriebkräften des Artenrück-
gangs. Zukünftig ist davon auszugehen, dass weitere nicht-einheimische Arten in Düsseldorf auf-
tauchen werden. Aufgrund des Klimawandels werden sich viele Arten, die derzeit natürlicher und
nicht-natürlicher Weise in Süd-Europa vorkommen, weiter nach Norden ausbreiten. Auch die Glo-
balisierung trägt massiv dazu bei, dass Arten ungewollt in neue Regionen eingeschleppt werden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist hier im lokalen, nationalen und auch internationalen Bereich
gut vernetzt und wird beim Auftreten neuer Neobiota vorbereitet sein, insbesondere beim Auftau-
chen neuer invasiver Arten.
4.2.3 Absehbare Klimafolgen und deren Auswirkungen auf die Biodiversität
Im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes KAKTUS ( GEO-NET UMWELTCONSULTING GMBH
et al. 2017) wurden die Folgen des Klimawandels für das Stadtgebiet untersucht und Anpas-
sungsmaßnahmen entwickelt. Derzeit wird das Konzept aktualisiert.
Auch für die Stadt Düsseldorf werden in Zukunft intensivere Hitzeperioden, längere Trockenpha-
sen, Zunahme von Niederschlägen besonders in den Wintermonaten und häufigere Extremwet-
terereignisse wie z. B. Starkregen oder Gewitterstürme prognostiziert.
Die Änderung der Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse, ein geringeres natürliches Was-
serangebot während der Vegetationszeit sowie die zunehmende Häufigkeit von extremen Wette-
rereignissen haben einen direkten Einfluss auf Arten und Lebensräume.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf wird zur Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels
auf die Tier - und Pflanzenwelt seit 2008 ein Klimafolgenmonitoring durchgeführt und bis heute
fortgeführt (S
CHMITZ et al. 2022; SCHMITZ et al. 2023; SCHMITZ et al. 2024; SCHMITZ et al. 2025).
Um jährliche und jahreszeitliche Einflüsse von Witterungsschwankungen herauszufiltern und von
tatsächlichen Einflüssen des Klimawandels zu unterscheiden, sind langfristige und regelmäßige
Untersuchungen notwendig, sodass eine langjährige Laufzeit des Projektes vorgesehen ist.
Kern des Projektes ist die langfristige Beobachtung von klimabedingten Veränderungen der Art-
zusammensetzung sowie der Bestandsveränderungen innerhalb ausgewählter Organismengrup-
pen. Es werden insgesamt sieben Tier- und Pflanzengruppen (Flechten, Farn- und Blütenpflan-
zen, Heuschrecken, Libellen, Schmetterlinge, Stechmücken, Vögel) an ausgewählten Standorten
untersucht. Die Auswahl der Untersuchungsflächen wurde so getroffen, dass sowohl wärmere
Gebiete in der Rheinebene als auch die kühleren Gebiete des Hügellandes berücksichtigt wer-
den.
Als wesentliches Kernergebnis zeigt sich in den meisten Gruppen auch im Stadtgebiet von Düs-
seldorf eine Zunahme thermophiler (wärmeliebender) Arten sowie eine Erhöhung des Anteils an
neobiotischen Arten. Vor allem bei den Flechten sowie den Farn- und Blütenpflanzen zeigen sich
bereits starke, statistisch signifikante Trends, und auch bei den Heuschrecken und Libellen sind
schon deutliche Änderungen im Artenspektrum zu erkennen, die auf den Klimawandel zurückge-
führt werden können.
• Bei den Gefäßpflanzen zeigt der Anteil von Neophyten, die oft aus Regionen mit mediterran-
subtropischem Klima stammen, einen statistisch signifikanten Aufwärtstrend.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 38
• Ebenso zeigen die Pflanzen der Untersuchungsflächen einen statistisch signifikanten Anstieg
der mittleren quantitativen Temperaturzeigerwerte (Ellenberg und STI - Species Temperature
Index).
• Bei den Heuschrecken ist ein stetiger Zuwachs der Artenzahlen festzustellen. Zu Beginn der
Untersuchungen 2009 wurden (mindestens) 21 Heuschrecken-Arten festgestellt. In den Jah-
ren 2010 bis 2022 wurden zwischen 23 und 25 Arten festgestellt. Beispielsweise ist die Vier-
punkt-Sichelschrecke erst seit kurzem in Düsseldorf zu finden: der Erstnachweis erfolgte
2022. Zwar nicht näher mit den Heuschrecken verwandt, an dieser Stelle aber dennoch er-
wähnenswert ist der erstmalige Nachweis der Europäischen Gottesanbeterin im Jahr 2023.
Die Europäische Gottesanbeterin ist eine ursprünglich mediterrane Art, die aktuell ihr Ver-
breitungsareal erweitert. Ob sich die Art in der Region Düsseldorf etabliert hat, müssen wei-
tere Untersuchungen zeigen.
Dagegen sind klimabedingte Bestandsänderungen bei Schmetterlingen und Vögeln in den Un-
tersuchungsgebieten bislang noch nicht so eindeutig zu erkennen, sondern in vielen Fällen eher
auf direkte Lebensraumveränderungen zurückzuführen.
„Die Ergebnisse der Monitoringuntersuchungen können als wissenschaftliche Grundlage zur Er-
arbeitung von Maßnahmen dienen, welche die Abmilderung der negativen Folgen des Klimawan-
dels auf die Pflanzen - und Tierwelt einschließlich des Menschen zum Ziel haben. Dazu zählen
neben allgemeinen Verbesserungen der Habitatqualität vor allem das Offenhalten von Freiflä-
chenkorridoren von den Außenbereichen bis zum Stadtzentrum sowie die Entsiegelung, Vernet-
zung und Begrünung innerstädtischer Flächen. Das würde die biol ogische Durchgängigkeit ver-
bessern und damit den Biotopverbund stärken sowie gleichzeitig die lokale Kaltluftbildung und
deren Verteilung in der Stadt fördern“ (S
CHMITZ et al. 2024).
4.2.4 Artenschutz bei Bauvorhaben in Düsseldorf
Ursachen für den Artenrückgang sind auch durch direkte menschliche Einwirkungen im Rahmen
von Bauvorhaben begründet. Neben dem direkten Verlust von Habitaten in und nach der Bau-
phase können weitere Effekte wie Lärmbelastungen, Lichtemissionen, durchsichtige oder spie-
gelnde Fassaden, sonstige Störungen, die Zerschneidung von Lebensräumen oder Veränderun-
gen im Wasserhaushalt zum Rückgang von Arten beitragen.
Artengruppen, die im Zusammenhang mit Gebäudeabrissen und -sanierungen vor allem betrach-
tet werden sind Fledermaus- und Brutvogelarten , bei der Bebauung länger brachliegender oder
ungenutzter Flächen Amphibien und Reptilien sowie Feldvogel- und Wildkräuterarten bei der In-
anspruchnahme von Offenlandflächen.
Wichtige Schritte zur Vermeidung derartiger Auswirkungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben
sind:
• Vorrang der Nachverdichtung vor Neuinanspruchnahme von Flächen,
• ökologisch orientierte Siedlungsentwicklung und Flächenwahl,
• Qualifizierte Artenschutzprüfung in Planverfahren und Festlegung von Vermeidungsmaß-
nahmen (z. B. Baubegleitung, Bauzeitenregelungen) sowie ggf. Umsetzung qualitativ
hochwertiger Ausgleichsmaßnahmen,
• Förderung oder Festlegung einer möglichst ökologisch vielfältigen Begrünung (Infomate-
rial für Bauherren, Festsetzungen zur Qualität der zukünftigen Begrünung, Reduzierung
der Beleuchtung, Umgang mit Glasfassaden).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 39
4.3 Zusammenstellung etablierter Maßnahmen
In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden bereits vor der Erstellung des Biodiversitätskonzep-
tes umfangreiche Maßnahmen und Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Vielfalt der Arten
und Lebensräume im Stadtgebiet unternommen, die dem Biodiversitätsverlust entgegenwirken.
Soweit zukünftig eine Verstetigung der Maßnahmen notwendig ist oder empfohlen wird, werden
die Maßnahmen im ‚Maßnahmenkonzept‘ in Kapitel 7 aufgegriffen und den nachfolgend aufge-
führten Handlungsfeldern des Biodiversitätskonzeptes zugeordnet.
Stadtnatur – Biodiversität im Siedlungsbereich
Gewässer, Auen, Feuchtgebiete
Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen
Fortwirtschaft / Wald
Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege
Schutzgebietskulisse und Biotopverbund
Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung
Die wichtigsten bereits vor Erstellung des Biodiversitätskonzeptes durchgeführten Maßnahmen
werden nachfolgend benannt.
Zu den im Handlungsfeld Stadtnatur durchgeführten Maßnahmen gehören die Folgenden:
• Blühwiesenstrategie Düsseldorf (vgl. Box 2), deren Flächenkulisse sowohl im Siedlungsraum
als auch im Außenbereich liegt,
• die Projekte zum Baumschutz wie das ‚Stadtbaumkonzept' und ‚Düsseldorf pflanzt Zukunft‘
(vgl. Box 3),
• Pestizidverzicht auf städtischen Flächen,
• Das Projekt ‚Schulhöfe werden zu blühenden Insektenwiesen‘ bei dem versiegelte Flächen
gemeinsam mit Kindern und Lehrkräften in blühende Insektenwiesen oder sonstige natur-
nahe Flächen umgewandelt wurden.
Im Bereich des Gewässerschutzes wurden bereits s eit Ende der 80er Jahre in Düsseldorf ver-
schiedene Fließgewässer renaturiert. Den Verpflichtungen, die durch die seit dem Jahr 2000 be-
stehende Wasserrahmenrichtlinie bestehen, wurden im Rahmen weiterer Renaturierungsvorha-
ben nachgekommen. Wichtige Maßnahmen an den Fließgewässern, die in den letzten Jahren
umgesetzt wurden, sind:
• Südliche Düssel der Höherhofstraße bis zum Eller Kamp (1,95 km) im Stadtteil Vennhau-
sen
28,
28 https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/wasser/pdf/Heft_1_Erlaeuterungsbericht.pdf
[Abruf 25.04.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 40
• Pillebach im Stadtteil Ludenberg zwischen der Straße ‚Am Backesberg‘ und der Bergischen
Landstraße (1,9 km),
• Pillebach im Stadtteil Gerresheim von der Straße ‚Am Quellenbusch‘ bis zur Einmündung in
die nördliche Düssel,
• Innere Nördliche Düssel im Hofgarten (162 m),
• Umleitung des Urdenbacher Altrheins in die Urdenbacher Kämpe in den Stadtteilen Urden-
bach und Garath durch Öffnung des Sommerdeiches29,
• Eselsbach im Bereich des Unterbacher Sees im Stadtteil Unterbach30,
• Teiche im Rotthäuser Bachtal (vgl. Box 4),
• Maßnahmen zur Schaffung der Durchgängigkeit am Koppelsbach durch Rückbau eines Aus-
laufbauwerkes im NSG Rotthäuser Bachtal.
Weitere Renaturierungsmaßnahmen befinden sich in laufenden Verfahren oder sind bereits ge-
nehmigt.
Für das Offenland liegen die bisherigen Maßnahmenschwerpunkt e mit der Blühwiesenstrategie
(Box 2) und dem Mahdkonzept für die Deiche ( Box 8) in der Förderung von artenreichen Offen-
landflächen. Zusätzlich finden weitere Aktivitäten in Kooperation mit der Landwirtschaft statt, bei-
spielsweise durch Dialoggespräche zum Pestizidverzicht und durch die Förderung der Anlage
von Ackerrandstreifen.
Der Schutz von Obstbäumen und Obstwiesen wird beispielsweise im Rahmen der sogenannten
Hochzeitswiese (Box 9) oder durch die Veredelung und Verbreitung alter Obstsorten gefördert.
Zum Erhalt gefährdeter Arten wurden und werden zahlreiche artspezifische Maßnahmen durch-
geführt, die hier nur beispielhaft benannt werden:
• Im Stadtgebiet werden seit 2012 etwa 50 Niströhren für Steinkäuze betreut. Hierzu gehört
die Dokumentation, die Kastenmontage und - Kontrolle sowie die Überwachung und Berin-
gung der Jungtiere. Das Projekt wird im Verbund vom NABU und dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt der Stadt Düsseldorf durchgeführt.
• Die AG Wanderfalke des NABU NRW und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt
Düsseldorf betreuen und überwachen gemeinsam an derzeit insgesamt 7 Standorten Wan-
derfalkenkästen im Stadtgebiet.
• Die Entwicklung von Habitaten für den Pflaumenzipfelfalter (Satyrium pruni) wird auf mehre-
ren Kleinstflächen durch die Forstabteilung gefördert. Dazu werden gezielt Schlehenbe-
stände von anderen Gehölzarten freigestellt. Der Wiederfund dieser seit 1950 in Düsseldorf
verschollenen Bläulingsart gelang 2009 im Eller Forst im Rahmen des Klimafolgenmonito-
rings (D
AHL 2010, zitiert nach WIROOKS 2024 vgl. Kapitel 12.12).
• Im Rotthäuser Bachtal wird unter anderem zur Förderung des Großen Schillerfalters (Apatura
iris) eine Schafbeweidung durchgeführt. Gefördert wird die Art durch Weidetiere, da der aus-
gewachsene Schmetterling Mineralien an Tierkot aufnimmt. So wurden viele der beobachte-
ten Tiere an Schafskot nachgewiesen.
• Für den Kiebitz und den Flussregenpfeifer werden spezielle Maßnahmen zum Schutz ihrer
Gelege durchgeführt (vgl. Box 18).
29 https://flussgebiete.nrw.de/urdenbacher-altrhein-wieder-dynamisch-durch-die-niederung [Abruf 25.04.2024]
30 https://www.brw-haan.de/gewaesser/gewaesser-projekte?view=article&id=130:oekologische-aufwertung-des-
eselsbach-in-erkrath-unterfeldhaus&catid=10 [Abruf 24.01.2024]
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Stand 26. Mai 2025 41
Zu den Maßnahmen im Handlungsfeld ‚Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzie-
rung‘ gehören unter anderem die Mitgliedschaft beim Label ‚StadtGrün naturnah‘ als ‚Kommune
für die biologische Vielfalt‘, die aktive Teilnahme an der Citizen science Plattform observation.org,
die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Haus Bürgel sowie die Förde-
rung und Unterhaltung verschiedener Umweltprojekte und Fortbildungseinrichtungen (z.B. Wald-
schule Düsseldorf).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 42
II. Konzept
5. Leitbild und Ziele für mehr Biodiversität in Düsseldorf
Wandel ist das grundlegende Kennzeichen der Natur, dies wurde bereits im antiken Griechenland
erkannt: Panta rhei - es ist alles im Fluss. Die Natur spielt sich in Zyklen ab, wobei auch da keiner
den vorherigen komplett gleicht. Arten entstehen und sterben wieder aus, das ist der Lauf der
Evolution. Versteht man die Erdgeschichte als Ziffernblatt, so erscheint der moderne Mensch erst
in der letzten Sekunde. Der aktuelle Zeitabschnitt der Erdgeschichte, das Quartär, begann vor
2,6 Millionen Jahren und besteh t aus einem Wechsel von Kalt- und Warmzeiten. Mitteleuropa
wurde erst vor 40.000 Jahren besiedelt. Der Aufschwung der Menschheit startete am Ende der
letzten Kaltzeit. Damals, vor 12.000 Jahren, war Nordrhein-Westfalen noch eine kalte und karge
Steppe. Viele Arten starben mit dem Ende dieser letzten Kaltzeit aus, während andere aus süd-
lichen Rückzugsgebieten nach Mitteleuropa zurückwanderten. Dieses Migrationsgeschehen hält,
von einigen kälteren Phasen gebremst, bis heute an und setzt sich weiterhin fort.
Am besten ist dieser Prozess bei den Waldbaumarten in den letzten 12.000 Jahren bekannt: Im
Zuge von Boden- und Gewässeruntersuchungen, zum Beispiel bei der Beprobung der Sediment-
schichten der Eifelmaare und von westfälischen Hochmoorschichten, lässt sich aus der Analyse
der enthaltenen Pflanzenpollen die Zusammensetzung der Vegetation vergangener Zeiten ermit-
teln. Da die Dauer von Zerfallsprozessen recht gut bekannt ist, lässt sich auch das Alter der pol-
lentragenden Schichten verhältnismäßig genau ermitteln.
Die Waldentwicklung in Mitteleuropa gliedert sich seit dem Ende der letzten Kaltzeit in mehrere
Phasen. Zunächst konnten sich sogenannte Pioniere, beispielsweise verschiedene Birkenarten,
ausbreiten. Dabei waren vor allem eine hohe Kältetoleranz, geringe Ansprüche an die Böden
sowie eine schnelle Verbreitung der Samen durch den Wind von Vorteil. Die dominanten Baum-
und Straucharten der nächsten Phase waren vor allem Hasel und Kiefer. In der bisher wärmsten
Phase, dem Atlantikum, das etwa von 8.000 bis 4.000 v.Chr. dauerte, dominierten Ulmen, Eichen
und Linden. Dieses Zeitalter ähnelte vermutlich den Bedingungen, die sich derzeit durch den
anthropogenen Klimawandel einstellen, mit Durchschnittstemperaturen die etwa 2 - 3 Grad Cel-
sius höher lagen als heute. Es schlossen sich aber auch kältere Phasen an.
Mit der ‚neolithischen‘ oder jungsteinzeitlichen Revolution, die ab etwa 5.000 v. Chr. stattfand,
begann in Mitteleuropa die Sesshaftwerdung des modernen Menschen. Mit Zunahme der Acker-
bautätigkeit erweiterten zunehmend Nutzpflanzen, zunächst primitive Weizenarten oder Buch-
weizen, später auch Roggen, Gerste und weitere Getreidesorten sowie Ackerkräuter, die ur-
sprünglich aus steppenhaften Regionen stammten, die heimische Flora. Mit der voranschreiten-
den Entwicklung der menschlichen Kultur gingen weitere Veränderungen der Natur einher : Be-
reits in der Antike wurden riesige Waldgebiete unter anderem für den Schiffs - und Städtebau
gerodet und sind seitdem zum großen Teil verloren gegangen. Diese Entwicklung setzte sich in
den letzten 2.000 Jahren fort. Wälder wurden gerodet, um Acker - und Weideland zu gewinnen,
das Holz wurde zum Bauen genutzt oder verfeuert, das Vieh wurde auf Waldweiden gehalten,
das Laub und die Krautschicht dienten als Wintereinstreu in den Ställen. Die stärkste Inanspruch-
nahme und Zerstörung des Waldes wird für den Zeitraum zwischen 1.600 und 1.700 n.Chr. an-
genommen. Stark beeinträchtigte Wälder dominierten auch die Natur von Düsseldorf bis weit in
das zwanzigste Jahrhundert.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 43
Mit der flächenhaften und einschneidenden Veränderung der Landschaft durch den Menschen
ging ein rasanter Anstieg der Biodiversität in Mitteleuropa einher. Besonders Arten aus den ost-
europäischen und asiatischen Steppengebieten konnten die neu entstandene offene Landschaft
erobern und sich stark ausbreiten. Bei diesen Arten sprechen wir heute von Kulturfolgern. Typi-
sche Vertreter der Kulturfolger, wie Kornblume und Feldhamster fanden in Zeiten, in denen Mit-
teleuropa noch flächendeckend bewaldet war, überhaupt keinen geeigneten Lebensraum. Durch
die Mischung aus Kultur- und Naturlandschaften entwickelte sich ein strukturreicher Lebensraum,
der teilweise eher dem Übergang zwischen den Kalt- und Warmzeiten entsprach und eine damit
einhergehende anthropogen überformte Artenvielfalt förderte. Vermutlich wurde die höchste Ar-
tendiversität in Mitteleuropa wohl im Zuge der Neuzeit, vor Beginn der Industrialisierung bzw.
deren Einwirkung auf die Landwirtschaft erreicht, als bereits großflächig Ackerbau betrieben
wurde (K
ÜSTER 2010). Infolge der Bejagung großer Prädatoren konnten sich die Bestände von
manchen Arten, zum Beispiel Bodenbrüter wie Fasan oder Kiebitz, durch die menschliche Ein-
flussnahme lokal deutlich erhöhen.
Die Weidetierhaltung, insbesondere die Wanderschäferei, unterstützte die Entstehung und Frei-
haltung offener und baumfreier Biotope wie Heide- und Trockenrasengebieten. Sogar nach heu-
tigem Maßstab überweidete Flächen unterstützten die Ansiedlung neuer Arten - so die des Brach-
piepers oder des Magerrasen-Perlmuttfalters. Bei den Tagfaltern wissen wir allerdings auch aus
den Datenrecherchen für Düsseldorf, dass bereits etliche Arten vor 1920 und sogar einzelne vor
1900 lokal verschwanden, also weit vor der Zeit des massenhaften Einsatzes von Pestiziden, des
verstärkten Flächenverbrauchs oder der erhöhten Einwanderung von Neobiota infolge der Glo-
balisierung.
Der damalige Rückgang korreliert mit dem Verbot der Al lmendeweiden
31 ab 1850, da die an-
schließend zuwachsende Landschaft für viele Insektenarten keine günstigen Lebensräume mehr
darstellte. Durch die fehlende Beweidung verringerten sich entsprechend auch die Hinterlassen-
schaften der Weidetiere und analog dazu die Zahl an Mistkäfern und Dungfliegen. So wurde be-
reits um das Jahr 1900 für das Rheinland beschrieben, dass i nsektenfressende Brutvogelarten
wie Rotkopfwürger und Wiedehopf in ihren Beständen zurückgingen – weit bevor sich die Land-
wirtschaft aus einer kleinbäuerlichen Struktur hin zu industriellen Betrieben wandelte (LE ROI
1906).
Zugespitzt wurde der mit Beginn des 20. Jahrhunderts einsetzende Verlust von Offenlandarten
dann durch die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft : Pestizideinsatz, Vergrößerung
der Bewirtschaftungsschläge, zunehmende Mahdhäufigkeit im Grünland, um nur einzelne As-
pekte dieses Trends abzubilden. Auch der zunehmende Verlust von sensiblen Strukturen, etwa
durch Nutzungsaufgabe (bspw. Heuwiesen, Heiden, Waldweiden) oder bauliche Inanspruch-
nahme (Suburbanisierung und damit einhergehend unter anderem Verlust von Obstwiesen; Zer-
schneidung durch Verkehrstraßen) verschärft sich seitdem zusehends.
Klimawandel und Häufigkeit der Arten
Wie bereits oben erläutert, befinden wir uns aktuell in einer Warmzeit, in der die klimatische Er-
wärmung durch das menschliche Dasein und Handeln jedoch massiv beschleunigt wird. Diese
31 Allmende ist die gemeinsame Nutzung bestimmter Flächen, etwa im Wald oder im Zentrum eines Angerdorfes, zur
Beweidung.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 44
Entwicklung ist als anthropogener Klimawandel bekannt. Die Auswirkungen des Klimawandels
auf die Natur untersucht die Landeshauptstadt Düsseldorf seit 2008. In jedem Jahr werden Ar-
tengruppen mit gleichbleibender Methodik an immer denselben Plätzen untersucht. Inzwischen
sind die Auswirkungen des Klimawandels bei allen untersuchten Artengruppen deutlich nach-
weisbar (vgl. hierzu auch Kapitel 4.2.3).
Dabei zeigt sich, dass vielfach durchaus auch neue Arten hinzukommen – etwa hat die Anzahl
der in Düsseldorf nachgewiesenen Heuschreckenarten sich von 27 im Jahr 1997 auf heute 33
Arten erhöht. Diese Entwicklung ist im Großraum Düsseldorf bei fast allen Artengruppen ver-
gleichbar zu beobachten, sodass hier im Gegensatz zum langjährigen landes- und bundesweiten
Trend ein Zuwachs an Arten, der in der Regel auch mit einer Erhöhung der Individuenzahlen
einhergeht, vorliegt. Zusammenfassend gibt es in Düsseldorf zwar immer noch nicht wieder so
viele Arten wie im Jahr 1900, aber wieder deutlich mehr als im Jahr 1980. Einerseits basiert dieser
Umstand auf der Neueinwanderung südlicher Arten, andererseits aber auch auf der Unterschutz-
stellung von Flächen und Landschaftsbestandteilen im Stadtgebiet. Zusätzlich sind viele größere
Arten zurückgekehrt, denen früher nachgestellt wurde, da sie als Konkurrenz oder Gefahr galten,
die heute aber nicht mehr bejagt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise der Uhu oder der
Kolkrabe. Andere Arten, wie der Halsbandsittich und der Waschbär, konnten sich als Gefangen-
schaftsflüchtlinge nachhaltig in der freien Natur etablieren.
Welche Natur wollen wir schützen? Die von vor hundert Jahren oder vor zweihundert oder
vor tausend? Und warum wird diese Entwicklung hier zusammengefasst?
Es ist der Versuch einer Erklärung, wie die Artenvielfalt bei uns entstanden ist und dass der
Mensch sowohl bei der Etablierung neuer Arten als auch beim Verschwinden einheimischer Arten
eine entscheidende Rolle spielt. Gleichzeitig soll aber auch gezeigt werden, dass ein großer Teil
der bei uns vorkommenden Arten auf die vom Menschen geschaffene Kulturlandschaft angewie-
sen ist.
Konsens ist, dass wir dem Artensterben entgegenwirken müssen, es bestenfalls aufhalten. Wir
haben daher eine Verantwortung für alle aktuell bei uns vorkommenden Arten. Wir haben diese
aber vor allem für die Arten der strukturreichen, gemäßigt anthropogen geprägten Kulturland-
schaft, denn bei diesen Arten liegt auch in Düsseldorf das mit weitem Abstand größte Defizit. Das
Ziel sollte sein, geeignete Bedingungen zu schaffen, damit sich bei uns lokal ausgestorbene Le-
bensräume und Arten, die in den besonders art enreichen Zeiten weit verbreitet waren, wieder
etablieren können.
Im Rahmen dieses Konzeptes wird der Versuch unternommen, möglichst genau zu erfassen,
welche Arten in Düsseldorf derzeit vorkommen oder in der gemäßigten Kulturlandschaft der letz-
ten Jahrhunderte vorkamen. Dahingehend zeigen die Untersuchungsergebnisse bei allen bisher
ausgewerteten Artengruppen den Verlust bei Arten des Offenlandes, der Kulturlandschaft und in
jedem Fall magerer und nährstoffarmer Lebensräume (bspw. Magerrasen, Feuchtwiesen). Die
Priorisierung der Maßnahmen des Konzeptes orientiert sich daher am Schutz und an der Förde-
rung dieser Arten. Da die Maßnahmen auf die Schaffung und Sicherung von t rockenen oder
feuchten Offenlandhabitaten abzielen, kann es hier zu Zielkonflikten mit dem Klimaschutz kom-
men: In aller Regel sind die in Düsseldorf seltenen oder ausgestorbenen Arten nicht mit Baum -
oder Gehölzpflanzungen kompatibel.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 45
Ebenso stehen Arten der feuchten Lebensräume und Gewässer im Vordergrund des Konzeptes,
vor allem in Hinblick auf deren höherer Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des Klima-
wandels.
Zusammenfassend lässt sich aus diesen Überlegungen für das Biodiversitätskonzept der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf das folgende Leitbild festhalten:
Leitbild des Biodiversitätskonzeptes
Die hohe Biodiversität im Stadtgebiet von Düsseldorf – bestehend aus Lebensräumen, Arten und
der innerartlichen Vielfalt – soll sowohl im Siedlungsbereich als auch im Außenbereich erhalten
und weiterentwickelt werden.
Hierfür wird ein Maßnahmenkonzept erstellt, welches auch die zukünftigen Veränderungen durch
den Klimawandel und ihre Auswirkungen auf die Biodiversität mit berücksichtigt.
Die Biodiversitätsmaßnahmen werden in einem Monitoring überprüft und kontinuierlich fortge-
schrieben.
Wichtige Ziele werden unter anderem die Pflege der Naturschutzgebiete, das traditionelle Mähen
von Wiesen (insbesondere auch magere Wiesen und Feuchtwiesen), die Förderung von Feucht-
lebensräumen, das Belassen großflächiger landwirtschaftlich genutzter Ackerflächen ohne
Baum- oder Gehölzbewuchs sowie die Schaffung vegetationsarmer Brachen und Heiden oder
sogar vegetationsfreier Flächen sein. Diese Maßnahmen sind für den Erhalt unserer Biodiversität
unerlässlich. Die Arten des Waldes und stärker bewachsener Lebensräume sind in Düsseldorf in
aller Regel häufig und bedürfen im baulichen Außenbereich keiner zusätzlichen Unterstützung.
Hervorzuheben ist abschließend noch einmal, dass für die Förderung der Artenvielfalt eine deut-
liche Zunahme der Weidetierhaltung anzustreben ist. Die Tiere helfen nicht nur beim Offenhalten
wertvoller Flächen, mit ihnen geht auch das Vorkommen assoziierter Insektenarten einher, die
wiederum für Vögel und Fledermäuse unerlässlich sind.
Um stabile, vernetzte Populationen zu entwickeln, gilt es zudem, den Schutz der Lebensräume
verbindlich zu machen, ihren Verbund zu stärken, Erfolge und Misserfolge von Maßnahmen durch
ein Monitoring zu überwachen und die Kenntnislücken über das Vorkommen von Arten und Le-
bensräumen durch weitere standardisierte Datenerfassungen zu schließen.
6. Ziel- und Individualarten
Das Biodiversitätskonzept enthält derzeit insgesamt 72 Zielarten aus den Gruppen Säugetiere,
Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische, Libellen, Heuschrecken, Wildbienen, Köcherfliegen, Tagfal-
ter und Widderchen, Nachtfalter, Schwebfliegen, Pilze sowie Farn- und Blütenpflanzen. Für die
im Artenkompendium betrachtet en Gruppen der Krebse und Muschel n wurden keine Zielarten
bestimmt.
Für die Gruppe der Vögel wurden zusätzlich 6 Individualarten festgelegt.
Die Reihenfolge der Gruppen sowie die Reihung der Arten innerhalb der Gruppen erfolgt über-
wiegend nach ihrer biologischen Systematik.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
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KREUZTABELLE
Eine Übersicht aller Ziel- und Individualarten, eine Zuordnung zu den für diese Arten typischen
Lebensraumtypen (zur Differenzierung der Lebensraumtypen vgl. Tabelle 1) sowie der auf sie
bezogenen Maßnahmen stellt die sogenannte Kreuztabelle dar. Diese findet sich in der Anlage 1
auf Seite 247.
VERBREITUNG DER ZIELARTEN ÜBER DIE RÄUME DES GOP
Die Anzahl an Zielarten in den 27 Teilräumen des Stadtgebietes ist in Abbildung 10 dargestellt.
Erkennbar ist hierbei eine Korrelation zwischen den Räumen mit einer hohen Anzahl von Zielar-
ten und der räumlichen Verteilung der Naturschutzgebiete.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 47
Abbildung 10 Anzahl der Zielarten in den Teilräumen der Stadt Düsseldorf. Die Teilräume
sind je nach Artenzahl dunkler eingefärbt.
Quelle: eigene Darstellung
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ZIELARTEN IN DEN STECKBRIEFEN
Die ausgewählten Zielarten werden in den nachfolgenden Steckbriefen einheitlich beschrieben.
Neben einer Abbildung zur derzeitigen Verbreitung der Zielarten im Stadtgebiet werden Angaben
zur derzeitigen bundes- und landesweiten Gefährdung 32 der Art, zum rechtlichen Schutz gem.
FFH-Richtline und zum Schutz gem . Bundesnaturschutzgesetz (vgl . § 7 (2) Nr. 13 und Nr. 14
BNatSchG) sowie zum ersten und letzten Nachweis der Art im Stadtgebiet zusammengestellt.
Die im Steckbrief verwendenden Abkürzung sind nachfolgend erläutert:
Schutz:
§ besonders geschützte Arten gem. § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG
§§ streng geschützte Arten § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG
Gefährdungsgrad gemäß Roter Listen (D, NRW):
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
G Gefährdung unbekannten Ausmaßes
R Extrem selten
V Vorwarnliste
* Ungefährdet
D Daten unzureichend
⬧ Nicht bewertet
Schutzstatus gemäß FFH-Richtlinie:
Anh. II Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren
Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Anh. IV Tier- und Pflanzenarten, die europaweit und damit auch in den jeweili-
gen Mitgliedsstaaten, in denen sie vorkommen, gefährdet und damit
schützenswert sind
Häufigkeit
ss sehr selten
s selten
m mäßig häufig
h häufig
Sonstige Abkürzungen:
Syn. Synonym
32 Die Einstufung der Gefährdung erfolgte nach den jeweils im Jahr 2024 aktuellen Roten Listen (vgl. NRW: www.la-
nuv.nrw.de/natur/artenschutz/rote-liste; Deutschland: www.rote-liste-zentrum.de) [letzter Abruf Dezember 2024]
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6.1 Säugetiere
Keine Artengruppe erhält in der Öffentlichkeit so viel Aufmerksamkeit wie die Säugetiere. So gel-
ten Eichhörnchen, Igel oder Seehunde als Sympathieträger, während Wanderratten bei vielen
Menschen für Abscheu sorgen33.
Nach der Gesamtartenliste gelten 107 Säugetiera rten und -Unterarten als in Deutschland etab-
liert, von ihnen werden 97 hinsichtlich ihrer möglichen Gefährdung bewertet. Die zehn nicht be-
werteten Arten sind überwiegend gebietsfremd (Neozoen) (M
EINIG et al. 2020).
Der Atlas der Säugetier e (AG SÄUGETIERKUNDE NRW o. J.) zeigt die Verbreitung der Arten in
NRW auf. In NRW sind 85 Arten nachgewiesen.
Systematische Angaben zur Verbreitung der Säugetierarten liegen für das Stadtgebiet nicht vor.
Verschiedene gebietsbezogene Einzeluntersuchungen gibt es vor allem für Fledermausarten
(DAHL & ROTZAL 2010; HENF & ALFERMANN 2004).
Über die Plattform o bservation.org wurden im Jahr 2024 im Stadtgebiet 28 Säugetierarten ge-
meldet34. Die Auswertung des Atlas der Säugetiere NRW , der Plattformen observation.org und
inaturalist.org sowie der Einzeluntersuchungen führen zu einem Arteninventar von 54 Arten in
Düsseldorf.
Die folgenden fünf Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt:
1. Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)
2. Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)
3. Biber (Castor fiber)
4. Mauswiesel (Mustela nivalis)
5. Zwergmaus (Micromys minutus)
(MEINIG et al. 2010)
33 Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Saugetiere-Mammalia-1730.html [Abruf 1.02.2025]
34 Quelle: https://observation.org/bioblitz/11724/dusseldorf-2024/#sg-10 [Abruf 19.12.2024]
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Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)
RL NRW
2010
RL D
2020
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
V D Anhang IV §§ s 1991-2000 nach 2020
T. Krause T. Krause
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Stand 26. Mai 2025 51
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)
Lebensraum-
ansprüche
Quartierlebensraum in waldreicher, gut strukturierter Landschaft; dabei Struk-
turreichtum durch Blößen, Kahlschläge, Lichtungen sowie Waldinnenränder.
Nahrungs-/Jagdlebensraum vor allem im Offenland: Grünland, Heckenstruk-
turen, Waldränder, Gewässerufer
Überwinte-
rung
Sommerquartiere vor allem in Baumhöhlen, seltener in Spalten an Gebäuden.
Gut nachgewiesene Nutzung von Fledermauskästen an Bäumen.
Vor allem Wanderfledermaus, Winterquartiere in frostsicheren Baumhöhlen,
auch Spalten und Hohlräume an und in Gebäuden
Fortpflanzung Paarungszeit Ende August/September, Geburt ab Mitte Juni, 1 - 2 Jungtiere,
Wochenstuben meist in Baumhöhlen, im Schnitt 20-50 Weibchen
Nahrung Nachtfalter, Käfer und andere Fluginsekten
Gefährdungs-
faktoren
Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald ; Zerschneidung
der Lebensräume und Flugrouten ; Verlust oder Entwertung von Quartieren
durch Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Windener-
gieanlagen
Zielart für Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-warmer Standorte,
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gärten, Parkanlagen, Sied-
lungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
Aaper Wald
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern
mit hohen Alt- und Totholzanteilen sowie strukturreichen Waldrändern; Erhal-
tung und Förderung von Quartieren sowie insektenreichen Nahrungsflächen
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 52
Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)
RL NRW
2010
RL D
2020
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
R D Anhang IV §§ s 1991-2000 nach 2020
Bildnachweis [1] Bildnachweis [2]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 53
Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)
Lebensraum-
ansprüche
strukturreiche Landschaften mit Grünlandflächen und einem hohen Wald- und
Gewässeranteil im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereich
Überwinte-
rung
Sommerquartier in und an Gebäuden, in Baumhöhlen und Felsspalten
Winterquartier bei uns an Gebäuden; Winterschlaf Oktober bis März
Fortpflanzung Paarungszeit ab August
Wochenstuben mit 30-50 Weibchen, Geburt Ende Juni/Anfang Juli;
i.d.R. zwei Junge/Wurf
Männchen bilden im Sommer große Kolonien
Nahrung Käfer und Nachtfalter
Gefährdungs-
faktoren
Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Be-
seitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Schließung von
Dachböden; Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel); Verlust
oder Entwertung von Nahrungsflächen im Siedlungsbereich, im Offenland, an
Gewässern, in Wäldern (u.a. Pflanzenschutzmittel); Zerschneidung der Le-
bensräume und Flugrouten
Zielart für Größere Stillgewässer, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Gebäude
Wichtige
Vorkommen
In Düsseldorf überwiegend Überwinterer im innerstädtischen Bereich
Maßnahmen Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren, Verzicht auf chemische
Holzschutzmittel in Gebäudequartieren, Erhaltung und Entwicklung von insek-
tenreichen Nahrungsflächen,
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff.
Bildnachweise:
1. Guido Hoehne. Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter: https://ob-
servation.org/photos/105311061/; 20.05.2025]
2. Jonas Pottier. Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter: https://ob-
servation.org/photos/105434421/; 20.05.2025]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 54
Biber (Castor fiber)
RL NRW
2010
RL D
2020
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 V Anhang IV §§ s 2011-2020 nach 2020
Bildnachweis [1]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 55
Biber (Castor fiber)
Lebensraum-
ansprüche
Lichte Auwälder mit Weichholzvegetation, stehende und fließende Gewässer
Überwinte-
rung
Im Winter fährt er seine Aktivität zurück, hält aber keinen Winterschlaf
Fortpflanzung Geburt von 2 -4 Jungen zwischen April- Juni, Paarung erfolgt im Winter von
Januar-März
Nahrung Triebe, Knospen und Blätter, Gräser und Kräuter, Rinde, Feldfrüchte
Gefährdungs-
faktoren
Menschliche Infrastruktur, Verlust von Lebensräumen
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Moore und Sümpfe, Mittlere und kleine Fließgewäs-
ser, Rhein
Wichtige
Vorkommen
Urdenbacher Kämpe, Schwarzbach, Eselsbach
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung naturnaher Auenlandschaften mit Weichhölzern,
ständiger Wasserführung sowie störungsarmen, grabbaren Ufern
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff.
Bildnachweise:
1. Per Harald Olsen. Bever. Lizenz: CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en). [Abrufbar unter:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Beaver_pho34.jpg; 20.05.2025]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 56
Mauswiesel (Mustela nivalis)
RL NRW
2010
RL D
2020
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
D D - § s vor 1950 nach 2020
Bildnachweis [1] Bildnachweis [2]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 57
Mauswiesel (Mustela nivalis)
Lebensraum-
ansprüche
Trockene, offene Landschaft jeglicher Art im Winter auch in und an Gebäuden;
bevorzugt sandige, trockene Bereiche, wie Hecken, Brachen und trocken ge-
fallene Gräben und Böschungen.
Wohnt in Baumhöhlen, Stein- und Holzhaufen, alten Gemäuern, unter hohlen
Ufern, in Maulwurfsgängen, Hamster- und Rattenbauen
Überwinte-
rung
im Winter auch in Ställen, Kellern und auf Dachböden
Fortpflanzung Paarungszeit (Ranz) ganzjährig, Haupt paarungszeit im Frühjahr (Feb-
ruar/März); Tragzeit ca. 5 bis 6 Wochen; Wirft bis zu 2-mal im Jahr 3 bis 9 (in
der Regel 4 bis 7) weiße, kurz behaarte Jungen; Wurfnest mit Fell und Wolle
ausgekleidet in Maulwurfs- oder Wühlmausgängen
Nahrung Mäuse und andere Kleinsäuger
Gefährdungs-
faktoren
Abhängig von Feldmausdichte, mit Rückgang der Feldmaus durch Veränderun-
gen in der Landwirtschaft auch Verschlechterung für Mauswiesel
Zielart für Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Säume, Hochstaudenfluren,
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
Im Düsseldorfer Osten , vermutlich verbreitet. Hinweise auf Vorkommen auf
dem Campus der Universität.
Maßnahmen Anlage von Wieselburgen, Monitoring nachtaktiver Säuger
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff.
Bildnachweise:
1. Keven Law: On the lookout… Lizenz: CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by -sa/2.0/) [Abrufbar unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mauswiesel#/media/Datei:Mustela_nivalis_-British_Wildlife_Centre-4.jpg; 20.05.2025].
2. Ger Duif. Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter: https://observa-
tion.org/photos/118184501/; 20.05.2025]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 58
Zwergmaus (Micromys minutus)
RL NRW
2010
RL D
2020
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
G V - § s vor 1950 nach 2020
Bildnachweis [1]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 59
Zwergmaus (Micromys minutus)
Lebensraum-
ansprüche
Schilf- und Röhrichtgürtel der Verlandungszonen, Moore, hohe Grasbestände,
Getreidefelder, Waldränder, Gebüsche, im Winter auch in Scheunen;
Überwinte-
rung
Die Zwergmaus hält keinen Winterschlaf; in verlassenen Wühlmaus - oder
Maulwurfsbauten, manchmal ziehen sie sich auch in Scheunen, Heuschober,
Ställe und ähnliche Gebäude zurück
Fortpflanzung März bis Oktober, Weibchen 2-3 Würfe, Tragzeit von 21 Tagen, 4–7 Jungtiere
Nahrung Sämereien, Insekten und Grünkost
Gefährdungs-
faktoren
Verlust der Lebensräume, fehlende Vernetzung
Zielart für Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Fettwiesen und –weiden,
Röhrichte, Äcker, Säume, Hochstaudenfluren, Deiche und Wälle
Wichtige
Vorkommen
Im Düsseldorfer Osten vermutlich verbreitet
Maßnahmen Anlage und Erhalt feuchter Hochstaudenfluren, Vernetzung der Lebensräume
zum Beispiel über Fließgewässerufer
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff.
Bildnachweise:
1. Piet Spoorenberg. Lizenz: CC BY -NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by -nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter:
https://observation.org/photos/116281519/; 20.05.2025]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 60
6.2 Vögel
Auf Grund ihrer großen Artenzahl und ihrer unterschiedlichen Eigenschaften sind Vögel sehr gute
Indikatoren für den ökologischen Zustand eines Lebensraumes. Vögel sind aufgrund ihrer großen
Mobilität in der Lage in relativ kurzer Zeit auch große Strecken selbst über und zwischen Konti-
nenten hinweg zurückzulegen und so rasch auf Änderungen der Umwelt zu reagieren und Orte
mit möglichst optimalen Lebensbedingungen aufzusuchen (J. Busch in S
CHMITZ et al. 2024).
In ganz Deutschland wurden bislang 527 Vogelarten (BARTHEL & KRÜGER 2019) bzw. 786 Vogel-
taxa (ornitho.de, abgerufen 31.10.2023) beobachtet. Als Brutvogelarten sind in Deutschland bis-
lang 254 Arten (B
ARTHEL & KRÜGER 2019) bzw. 281 Arten35 erfasst, in Nordrhein-Westfalen hin-
gegen 188 Arten (GRÜNEBERG et al. 2016) bzw. 194 (GRÜNEBERG et al. 2013).
Für das Stadtgebiet von Düsseldorf konnten bislang 374 Vogeltaxa (Arten, Unterarten, Hybriden)
nachgewiesen werden. Hiervon befinden sich 135 Arten als Brutv ögel bzw. Arten mit Brutver-
dacht und 21 ehemalige Brutvögel, also zusammengefasst 156 Arten, im Stadtgebiet (vgl. Kapitel
12.2, Vögel). Die folgenden 9 Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten
ausgewählt:
1. Baumpieper (Anthus trivialis)
2. Wiesenpieper (Anthus pratensis)
3. Feldlerche (Alauda arvensis)
4. Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
5. Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)
6. Pirol (Oriolus oriolus)
7. Steinkauz (Athene noctua)
8. Habicht (Accipiter gentilis)
9. Wespenbussard (Pernis apivorus)
Ihre Auswahl erfolgte, um die verschiedenen Lebensräume im Stadtgebiet abzudecken und einen
Schwerpunkt auf die Arten zu legen, deren Population durch Maßnahmen verbesser t werden
können. Einige typische A rten, auf denen im gesamtstädtischen Grünordnungsplan (LANDES-
HAUPTSTADT DÜSSELDORF (Hrsg.) 2014) noch ein Maßnahmenfokus lag, wurden im Biodiversi-
tätskonzept nicht mehr aufgenommen, weil sie entweder nicht mehr gefährdet sind (Eisvogel)
oder die im Stadtgebiet verfügbaren Reviere bereits vollständig einnehmen (Schwarzspecht) und
es somit keiner weiteren Maßnahmen bedarf.
Zusätzlich werden die folgenden 6 Arten als Individualarten aufgeführt, die über spezielle artspe-
zifische Maßnahmen (Nisthilfen, Brutplatzkontrolle u.a.) gefördert werden:
1. Kiebitz (Vanellus vanellus)
2. Haussperling (Passer domesticus)
3. Mauersegler (Apus apus)
4. Mehlschwalbe (Delichon urbica)
5. Wanderfalke (Falco peregrinus)
6. Weißstorch (Ciconia ciconia)
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Vögel und ihrer Bedeutung im Stadt-
gebiet ist in Kapitel 12.3 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthalten.
35 Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Brutvogel-Aves-p-p-1732.html [27.11.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 61
Eine Besonderheit hinsichtlich der Zielartensteckbriefe der Vögel ist die besondere Systematik
der hier geltenden Roten Liste NRW. Diese unterteilt nach Brutvögeln (BV) und Wintervögeln
(WV) – in NRW wurde die Rote Liste der Brutvögel zuletzt 2021 (SUDMANN 2021) aktualisiert, die
Liste der Wintervögel ist datiert auf 2016 (SUDMANN et al. 2016).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 62
Baumpieper (Anthus trivialis)
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
BV21 WV16 BV WV
3 * V § s vor 1900 nach 2020
J. Busch
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 63
Baumpieper (Anthus trivialis)
Lebensraum-
ansprüche
Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehöl-
zen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht.
Geeignete Lebensräume sind lichte Wälder, Kahlschläge, Windwurf Flächen,
Brachen und Heiden.
Das Nest wird am Boden unter Grasbulten oder Büschen angelegt. Ab Ende
April bis Mitte Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind möglich.
Gefährdungs-
faktoren
Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten durch Nutzungsänderung und Inten-
sivierung u.a. durch Aufforstung von Windwurfflächen und Waldlichtungen,
Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv ge-
nutzter Grünlandflächen und Brachen (z. B. Umbruch in Ackerland). Pestizid-
und intensiver Düngereinsatz mit Verschlechterung des Nahrungsangebotes
(Insekten). Wird vom Klimawandel negativ beeinflusst.
Zielart für Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-warmer Standorte,
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Moore und Sümpfe, Heiden
Wichtige
Vorkommen
Norden und Südosten des Stadtgebietes; rekultivierte Deponie Hubbelrath
Maßnahmen Habitatschutz und - wiederherstellung von lichten Wäldern mit Kahlschlägen,
Lichtungen, Brachen, Heiden. Anlage von Krautsäumen, Neuanlage von Baum-
hecken oder Einzelbäumen, Entwicklung von kurzrasig -strukturierten Kraut-
schichten.
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 64
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
BV21 WV16 BV WV
2 * 2 § s vor 1900 nach 2020
T. Krause
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 65
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
Lebensraum-
ansprüche
Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus offenen, baum- und strauch-
armen feuchten Flächen mit höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträu-
cher). Die Bodenvegetation des Bodenbrüters muss ausreichend Deckung bie-
ten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv
genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Dar-
über hinaus werden Kahlschläge, Windwurfflächen sowie Brachen besiedelt.
Die Nahrung besteht aus kleinen Wirbellosen, vor allem Insekten und deren
Larven sowie Spinnen. Während des Winterhalbjahres werden auch kleine
Würmer, Schnecken und Sämereien gefressen.
Der Wiesenpieper ist ein Zugvogel, der als Kurz- und Mittelstreckenzieher den
Winter vor allem im Mittelmeerraum und in Südwesteuropa verbringt.
Gefährdungs-
faktoren
Habitatverluste mit Verlust oder Entwertung von extensiv genutzten Dauer-
grünländern, Brachen, Heideflächen, Mooren. Entwässerung mit Veränderung
des Wasserhaushaltes in Feuchtgrünländern. Intensivierung der Landwirt-
schaft insbesondere von Grünlandflächen und Brachen, Mahd vor Anfang Juli,
hohe Viehdichten. Intensiver Pestizid- Düngereinsatz. Wird vom Klimawandel
negativ beeinflusst.
Zielart für Moore und Sümpfe, Fettwiesen und -weiden, Feucht- und Nasswiesen und -
weiden, Moore und Sümpfe, Heiden, Säume, Hochstaudenfluren
Wichtige
Vorkommen
Zerstreut im Stadtgebiet; Schwerpunktvorkommen auf dem Flughafengelände
(keine Hunde)
Maßnahmen Extensivierung der Landwirtschaft mit Erhaltung und Entwicklung von extensiv
genutzten, feuchten Offenland, Nass -, Feucht -, Magergrünländer, Brachen,
Heideflächen, Moore.
Wiedervernässung zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, Stabilisierung ei-
nes hohen Grundwasserstandes. Verringerung Pestizid - und Düngereinsatz.
Habitatentwicklung und - management mit Mahd nach dem 1. Juli, keine Be-
weidung oder geringer Viehbesatz, Belassen von Wiesenbrachen und -streifen.
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 66
Feldlerche (Alauda arvensis)
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
BV21 WV16 BV WV
3 V 3 § s vor 1900 nach 2020
T. Krause J. Busch
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 67
Feldlerche (Alauda arvensis)
Lebensraum-
ansprüche
Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der
offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv ge-
nutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Das Nest wird in
Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde angelegt.
Die Nahrung im Frühjahr ist vielseitig und besteht aus Insekten, Spinnen, klei-
nen Schnecken und Regenwürmern. Im Winterhalbjahr überwiegen hingegen
Getreidekörner, Unkrautsamen und Keimlinge.
Gefährdungs-
faktoren
Brut- und Nahrungshabitatverluste : Nutzungsänderung und Intensivierung
von offenen Agrarlandschaften mit extensiv genutztem Dauergrünland, Acker-
brachen, Randstreifen, Wegrainen sowie von Heidegebieten; häufige Flächen-
bearbeitung; Umbruch kurz nach der Ernte; zu dichte Saatreihen; Verlust von
Brachen und Säumen; Vergrößerung der Ackerschläge; Asphaltierung von un-
befestigten Wegen sowie intensive Unterhaltung von Feld - und Wegrändern;
intensiver Pestizid- und Düngereinsatz.
Zielart für Äcker, Heiden, Sand- und Kalkmagerrasen, Magerwiesen und -weiden inkl.
Obst, Fettwiesen und -weiden
Wichtige
Vorkommen
Landwirtschaftlich geprägte Räume; Grünland im Flughafengelände
Maßnahmen Habitatschutz bzw. -Wiederherstellung (Äcker-Extensivgrünland-Brachen-Mo-
saik, Saumstrukturen), Verringerter Pestizid- und Düngereinsatz
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 68
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
RL NRW21 RL D Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
BV WV BV WV
2 V §§ s vor 1900 nach 2020
J. Busch
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 69
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
Lebensraum-
ansprüche
Der Flussregenpfeifer besiedelte ursprünglich die sandigen oder kiesigen Ufer
größerer Flüsse sowie Überschwemmungsflächen. Nach einem großräumigen
Verlust dieser Habitate werden heute überwiegend Sekundärlebensräume wie
Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteiche genutzt. Gewässer sind Teil des
Brutgebietes, diese können jedoch räumlich vom eigentlichen Brutplatz ge-
trennt liegen. Das Nest wird auf kiesigem oder sandigem Untergrund an meist
unbewachsenen Stellen angelegt.
Die Nahrung besteht vor allem aus Insekten, kleinen Mollusken und Krebsen,
gelegentlich auch aus pflanzlichen Anteilen.
Der Flussregenpfeifer ist ein Zugvogel, der als Mittel- und Langstreckenzieher
in Nord- und Westafrika überwintert.
Gefährdungs-
faktoren
Gewässerausbau mit Veränderung der Fließgewässerdynamik, Habitatverluste
von störungsarmen, sandig-kiesigen Flussufern mit schütterer Vegetation und
von Sekundärhabitaten wie Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteichen, Auf-
forstung von potenziellen Bruthabitaten, Störungen in der Zeit von April bis
Juni durch z. B. Motocross, Badebetrieb, Angeln, Zelten.
Zielart für Vegetationsarme oder -freie Biotope, Rhein, Größere Stillgewässer (Seen),
Mittlere und kleine Fließgewässer
Wichtige
Vorkommen
Wechselnde Vorkommen aufgrund der Veränderung der Brutplätzte, neu ent-
standene Lebensräume werden rasch besiedelt
Maßnahmen Gewässerrenaturierung unter Erhalt und Entwicklung von dynamischen Auen-
bereichen sowie Förderung einer intakten Flussmorphologie mit einer natur-
nahen Überflutungs- und Geschiebedynamik. Erhaltung und Entwicklung von
vegetationsarmen Kies - und Schotterbänke n an Flüssen, Seen, Sand - und
Kiesgruben. Habitatmanagement (vor allem Entbuschung und Pflege von ve-
getationsarmen Kies- und Schotterbänken). Vermeidung von Störungen zwi-
schen April und Juli durch Lenkung von Freizeitaktivitäten.
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 70
Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
BV21 WV16 BV WV
V * * § s vor 1900 nach 2020
J. Busch
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 71
Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)
Lebensraum-
ansprüche
Teichrohrsänger sind in ihrem Vorkommen eng an das Vorhandensein von
Schilfröhricht gebunden. Geeignete Lebensräume findet er an Fluss- und See-
ufern, an Altwässern oder in Sümpfen. In der Kulturlandschaft kommt er auch
an schilfgesäumten Gräben oder Teichen sowie an renaturierten Abgrabungs-
gewässern vor. Dabei können bereits kleine Schilfbestände ab einer Größe von
20 m² besiedelt werden. Das Nest wird im Röhricht zwischen den Halmen in
60 bis 80 cm Höhe angelegt. Die Nahrung besteht fast ausschließlich aus klei-
nen Wirbellosen und Schnecken.
Der Teichrohrsänger ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher den Winter
über vor allem in West- bis Zentralafrika verbringt.
Gefährdungs-
faktoren
Habitatverluste durch Verlust oder Entwertung von Altschilfbeständen u.a.
Schilfsterben, Verbuschung, Sukzession, Trockenfallen, Uferverbau und inten-
sive Unterhaltung von Ufern. Entwässerung von Feuchtgebieten. Intensiver
Pestizid- und Düngereinsatz. Störungen am Brutplatz in der Zeit vom Mai bis
August u.a. durch Angeln und Wassersport
Zielart für Röhrichte, Größere Stillgewässer (Seen), Kleine Stillgewässer, Mittlere und
kleine Fließgewässer
Wichtige
Vorkommen
In Schilfgebieten außerhalb des Siedlungsraumes.
Maßnahmen Habitatschutz, -entwicklung und -management durch Erhaltung und Entwick-
lung von störungsarmen Altschilfbeständen und Schilf -Rohrkolben-Gesell-
schaften. Wiedervernässung von Feuchtgebieten. Verringerung von Pestizid -
und Düngereinsatz. Vermeidung von Störung en am Brutplatz in der Zeit von
Mai bis August durch Lenkung von Freizeitaktivitäten.
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 72
Pirol (Oriolus oriolus)
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
BV21 WV16 BV WV
1 2 V § s vor 1900 nach 2020
T. Krause
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 73
Pirol (Oriolus oriolus)
Lebensraum-
ansprüche
Der Pirol gehört zur Brutvogelgilde ‚Weichholzauwald, Hartholzauwald‘.
Als Lebensraum bevorzugt der Pirol lichte, feuchte und sonnige Laubwälder,
Auwälder und Feuchtwälder in Gewässernähe (oft Pappelwälder). Gelegentlich
werden auch kleinere Feldgehölze sowie Parkanlagen und Gärten mit hohen
Baumbeständen besiedelt. Das Nest wird auf Laubbäumen (z. B. Eichen, Pap-
peln, Erlen) in bis zu 20 m Höhe angelegt.
Der Pirol frisst hauptsächlich Insekten und deren Larven. Im Sommer nimmt
er auch fleischige Früchte und Beeren. Die Nahrungssuche erfolgt vorwiegend
im Kronenbereich der Bäume.
Der Pirol ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher den Winter über in Afrika
südlich der Sahara verbringt.
Gefährdungs-
faktoren
Habitatverluste durch Verlust oder Entwertung von Auen - und Bruchwäldern,
lichten feuchten Laubmischwäldern und Feldgehölzen sowie Parkanlagen mit
alten hohen Baumbeständen. Entwässerung mit einhergehender Veränderung
des Wasserhaushaltes im Bereich von Fe ucht- und Auwäldern. Verschlechte-
rung des Nahrungsangebotes in Folge intensiven Pestizideinsatzes.
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Laubwälder mittlerer Standorte, Kleingehölze, Al-
leen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
Schwerpunkt in den rheinnahen Auwäldern; Urdenbacher Kämpe. In den letz-
ten Jahren Vorkommen auch im Osten Düsseldorfs in Eichenmischwäldern.
Maßnahmen Habitaterhalt und Wiederherstellung von Auenwäldern, Bruchwäldern und von
lichten feuchten Laubmischwäldern mit hohen Altholzanteilen, feuchten Feld-
gehölzen, Parkanlagen mit alten hohen Baumbeständen, Auflichtung von Ge-
hölzen. Wiedervernässungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaus-
haltes und Stabilisierung eines typischen Wasserstandes in Feucht - und Au-
wäldern. Verringerung des Pestizideinsatzes.
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 74
Steinkauz (Athene noctua)
RL NRW21 RL D Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
BV WV BV WV
3 * V §§ s vor 1900 nach 2020
J. Busch
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 75
Steinkauz (Athene noctua)
Lebensraum-
ansprüche
Typische Art der dörflichen Strukturen in Niederungslandschaften mit bewei-
detem Grünland sowie Obst- oder Kopfbäumen.
Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem
guten Höhlenangebot. Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie
Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit
ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Al s Brut-
platz nutzen die reviertreue n Tiere Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopf-
weiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Gerne wer-
den auch Nistkästen angenommen.
Gefährdungs-
faktoren
Intensivierung der Landwirtschaft mit Verlust oder Entwertung von Kulturland-
schaften mit Viehweiden und Obstgärten. Zerschneidung und Verkleinerung
der Lebensräume. Verluste von Brutplätzen in Bäumen, Viehställen, Scheunen,
Hofgebäuden. Intensiver Pestizideinsatz. Störungen an den Brutplätzen in der
Zeit von März bis Juni. Kollision an Verkehrswegen. Profitiert vom Klimawandel
(ggf. verminderte Jungvogelsterblichkeit, verbessertes Nahrungsangebot).
Zielart für Magerwiesen und -weiden inkl. Obst, Fettwiesen und -weiden, Kleingehölze,
Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gebäude, Gärten, Parkanlagen, Sied-
lungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
In Düsseldorf schwerpunktmäßig im Osten in den Niederungen entlang des
Rheins.
Da der Steinkauz in NRW (vor allem im Tiefland) einen mitteleuropäischen
Verbreitungsschwerpunkt hat, kommt dem Land eine besondere Verantwor-
tung für den Schutz der Art (in NRW leben über 60 % des deutschen Stein-
kauz-Bestandes)
Maßnahmen Extensivierung der Landwirtschaft mit Erhaltung und Entwicklung von Kultur-
landschaften mit Viehweiden und alten Obstgärten. Brutplatzerhalt durch dau-
erhafte Angebote von Höhlenbäumen, Brutplätze an Gebäuden (z. B. Öffnung
von Scheunen und Dachböden, Nisthilfen. Verringerung des Pestizideinsatzes.
Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen in der Zeit von März bis Juni.
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 76
Habicht (Accipiter gentilis)
RL NRW21 RL D Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
BV WV BV WV
3 * * §§ s vor 1900 nach 2020
J. Busch J. Busch
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 77
Habicht (Accipiter gentilis)
Lebensraum-
ansprüche
Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel
von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als Bruthabi-
tate können Waldinseln ab einer Größe von 1 bis 2 ha genutzt werden. Die
Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugs-
weise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Der Horst wird in hohen
Bäumen (z. B. Lärche, Fichte, Kiefer oder Rotbuche) in 14 bis 28 m Höhe an-
gelegt.
Als wendiger Deckungsjäger steuert der Habicht seine Beute meist aus nied-
rigem Anflug an, verfolgt diese aber nur selten über längere Zeit. Als Nahrung
erbeutet das Weibchen größtenteils kleine bis mittelgroße Vögel, das Männ-
chen schlägt kleinere Tiere. In Mitteleuropa ist die häufigste Beute die Ringel-
taube, es folgen Eichelhäher, Drosseln und Stare.
Gefährdungs-
faktoren
Verlust oder Entwertung der Brutplatzbereiche, Entnahme von Horstbäumen,
Störungen (z. B. Durchforstung während der Brutzeit) an den Brutplätzen
(März bis Juli), Tierverluste durch illegale Verfolgung
Zielart für Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-warmer Standorte, Na-
delwälder, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
Vorkommen im gesamten Stadtgebiet
Maßnahmen Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld, Vermeidung von
Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli), Beibehaltung der ganzjährigen
Schonzeit
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 78
Wespenbussard (Pernis apivorus)
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
BV21 WV16 BV WV
2 V V §§ BV=ss vor 1900 nach 2020
J. Busch J. Busch
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 79
Wespenbussard (Pernis apivorus)
Lebensraum-
ansprüche
Der Wespenbussard besiedelt reich strukturierte, halboffene Landschaften mit
alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrän-
dern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber
auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Der Horst wird auf
Laubbäumen in einer Höhe von 15 bis 20 m errichtet, alte Horste von anderen
Greifvogelarten werden gerne genutzt.
Der Wespenbussard ist ein ausgesprochener Nahrungsspezialist, der sich vor
allem von Wespen (Larven, Puppen, Alttiere), seltener von Hummeln sowie
von anderen Insekten und Amphibien ernährt. Die Nahrung wird ‚ zu Fuß‘ er-
beutet, Wespen- und Hummelnester werden ausgegraben und die Waben zum
Nest transportiert.
Der Wespenbussard ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Afrika,
südlich der Sahara überwintert . Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebie-
ten beginnt ab Mai das Brutgeschäft.
Gefährdungs-
faktoren
Intensivierung der Forst - und Landwirtschaft , Verlust oder Entwertung von
Laub- und Laubmischwaldgebieten mit lichten Altholzbeständen, strukturrei-
chen Waldrändern und Saumstrukturen, Flächen mit Wespenbeständen. In-
tensiver Pestizid- oder Düngereinsatz.
Verlust von Brutplätzen durch Entnahme von Horstbäumen. Störungen am
Brutplatz in der Zeit von Mai bis August.
Zielart für Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-warmer Standorte,
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Säume, Hochstaudenfluren
Heiden, Sand- und Kalkmagerrasen, Magerwiesen und -weiden inkl. Obstwie-
sen
Wichtige
Vorkommen
In den letzten Jahren Brutzeitbeobachtungen in Hubbelrath (früher unregelm.
Brutvogel), Rotthäuser Bachtal (hier sichere Brut), Gerresheimer Friedhof, El-
ler Forst, Himmelgeister Rheinbogen (früher unreg elm. Brutvogel), Urdenba-
cherkämpe (früher unregelm. Brutvogel).
Maßnahmen Extensivierung der Forst - und Landwirtschaft mit Erhaltung und Entwicklung
von Laub- und Laubmischwäldern, lichten Altholzbeständen, strukturreichen,
halboffenen Kulturlandschaften, Lichtungen und Grünland, strukturreichen
Waldrändern und Säumen. Verringerung von Pestizid- und Düngereinsatz, Er-
haltung der Horstbäumen (Nutzungsverzicht), Vermeidung von Störungen an
den Brutplätzen (Mai bis August).
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 80
6.3 Reptilien
Reptilien zählen zu den Tiergruppen mit einem besonders hohen Anteil gefährdeter und ge-
schützter Arten. Auf grund ihrer Seltenheit gehören einige Reptilien zu den sogenannten pla-
nungsrelevanten Arten, die den Anforderungen des Artenschutzrechtes unterliegen. Diese streng
geschützten Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und ihre Vorkommen sind im
Zuge von Planung- und Genehmigungsverfahren besonders zu berücksichtigen.
Für das Stadtgebiet von Düsseldorf werden derzeit 7 heimische Reptilienarten beschrieben (Ge-
samtartenliste vgl. Kapitel 12.3) (ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020; SCHLÜP-
MANN et al. 2011a).
Die folgenden d rei Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt:
1. Blindschleiche (Anguis fragilis)
2. Barrenringelnatter / Ringelnatter (Natrix helvetica / Natrix natrix)
3. Zauneidechse (Lacerta agilis)
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Reptilien und ihrer Bedeutung im
Stadtgebiet ist in Kapitel 12.3 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthal-
ten.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 81
Blindschleiche (Anguis fragilis)
RL NRW
2011
RL D
2020
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
V * - § s Vor 1950 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 82
Blindschleiche (Anguis fragilis)
Lebensraum-
ansprüche
Kühlere und feuchte Lebensräume mit deckungsdichter, grasreicher Vegeta-
tion
Überwinte-
rung
Frostfreie Verstecke, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere
wo sie sich meist zu mehreren versammeln und die kalte Jahreszeit in einer
Kältestarre verbringen
Fortpflanzung Lebendgebärend, Paarung von April bis Juni
Nahrung Nacktschnecken, Regenwürmer, andere wirbellose Tiere, Asseln und Spinnen
Gefährdungs-
faktoren
Zerschneidung und Isolation der Habitate, Straßen - und Radverkehr, Zerstö-
rung bzw. negative Veränderungen ihrer Lebensräume
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-
warmer Standorte, Nadelwälder, Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, He-
cken, Moore und Sümpfe, Heiden, Fettwiesen und –weiden, Feucht- und Nass-
wiesen und –weiden, Röhrichte, Säume, Hochstaudenfluren, Gärten, Parkan-
lagen, Siedlungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
In und am Rand größerer Waldgebiete
Maßnahmen Offene Waldstrukturen fördern, Erhaltung strukturreicher Lebensräume (Wäl-
der und Offenland)
Literatur siehe Kapitel 12.3, Reptilien, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 83
Barrenringelnatter / Ringelnatter (Natrix helvetica / Natrix natrix)
RL NRW
2011
RL D
2020
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 3 - § s vor 1950 nach 2020
T. Krause U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 84
Barrenringelnatter / Ringelnatter (Natrix helvetica / Natrix natrix)
Lebensraum-
ansprüche
Feucht- und Nasswälder, Moore und Sümpfe, Feucht - und Nasswiesen, Röh-
richte, Stillgewässer, Fließgewässer
Überwinte-
rung
Quartiere liegen beispielsweise an Waldrändern unter großen Baumwurzeln
oder in Komposthaufen von Gärten, von September/Oktober – März/April
Fortpflanzung Paarung April/Mai; Eiablage Juli/August, dafür Standorte die Eigenwärme pro-
duzieren, beispielsweise Kompost- oder Misthaufen
Nahrung Amphibien, Fische, Kleinsäuger
Gefährdungs-
faktoren
Fehlen einzelner Lebensraumbestandteile, Verlust von Feuchtgebieten und Ge-
wässern, Straßenverkehr
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Moore und Sümpfe, Fettwiesen und –weiden,
Feucht- und Nasswiesen und –weiden, Röhrichte, Kleine Stillgewässer, mitt-
lere und kleine Fließgewässer, Säume, Hochstaudenfluren, Gärten, Parkanla-
gen, Siedlungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
Überwiegend im Osten von Düsseldorf verbreitet
Maßnahmen Erhalt der Lebensräume; Erhaltung und Wiederherstellung großflächiger, ex-
tensiv genutzter, strukturreicher Feuchtgebiete ; fördern von vernetzenden
Strukturen im Landbereich wie Wegsäume; lineare Hochstaudenfluren; linea-
ren Gewässerstrukturen als Vernetzungslinien
Literatur Siehe Kapitel 12.3, Reptilien, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 85
Zauneidechse (Lacerta agilis)
RL NRW
2011
RL D
2020
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 V Anhang IV §§ s vor 1900 nach 2020
T. Krause T. Krause
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 86
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Lebensraum-
ansprüche
Trockenwarme, sonnenexponierte und mäßig verbuschte Biotope mit lockerem
Substrat und vegetationsfreien - strukturreichen Bereichen (Steine, Totholz,
Altgras, Laub), Ruderalstandorte, Industriebrachen, Bahndämme, Magerra-
sen, sonnenexponierte Waldränder, Kiesgruben, Ackerraine
Überwinte-
rung
Aktiv min. März bis September (Adulte Tiere), Jungtiere bis max. Ende Okto-
ber. Winterquartiere sind frostsichere Erdspalten, gegrabene Gänge, Kleinsäu-
gerbauten
Fortpflanzung Eiablage an sonnigen, aber nicht zu trockenen Flächen mit gut grabbarem
Substrat; Paarungszeit Ende April bis Mitte Juni
Nahrung Gliederfüßer; saisonal abhängig
Gefährdungs-
faktoren
Bebauung, Verkehrsinfrastrukturausbau, Aufforstung, Gehölzsukzession, Stö-
rung durch Freizeitnutzung, Intensivierung der Landwirtschaft, Biozideinsatz;
nicht heimische Mauereidechsen, Hauskatzen
Zielart für Heiden, Sandmagerrasen, Vegetationsarme oder –freie Biotope, Brachen,
Säume, Siedlungsbrachen, Abgrabungen, Halden und Aufschüttungen
Wichtige
Vorkommen
Flächen im Ausgleichsflächenkonzept Gerresheim (vom Bahnhof über den
Friedhof auf den Höhenzug), Bahnanlagen in Rath, Oberrath, Reisholz und Hel-
lerhof
Maßnahmen Pflege der Ausgleichsflächen; Einrichtung eines Mahd- und Beweidungsre-
gimes; Vermeidung einer Bebauung und Nachverdichtung von Baulücken im
Bereich der Vorkommen; Vermeidung und Beseitigung von stark beschatten-
der Sukzession; Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und Saumstruktu-
ren, mit Sandböden, Gesteinsaufschüttungen und Totholzstrukturen; Förde-
rung sonnenexponierter Magerwiesen, Waldränder und –säume mit extensiver
Pflege; Schaffung von strukturreichen Böschungen und Ackerrandstreifen zur
Vernetzung; Verzicht oder deutliche Reduktion des Biozid- und Düngemitte-
leinsatzes
Literatur siehe Kapitel 6.3 Reptilien, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 87
6.4 Amphibien
Die Gesamtartenliste der Amphiben führt für Deutschland insgesamt 20 einheimische Arten auf
(ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020). Für das Stadtgebiet von Düsseldorf wer-
den derzeit 13 heimische Amphibienarten beschrieben (Gesamtartenliste vgl. Kapitel 12.4).
Auch die Gruppe der Amphibien zählt zu den Tiergruppen mit einem besonders hohen Anteil
gefährdeter und geschützter Arten (SCHLÜPMANN et al. 2011b).
Auf Grund ihrer Seltenheit gehören einige Amphibien zu den sogenannten planungsrelevanten
Arten, die den Anforderungen des Artenschutzrechtes unterliegen. Diese streng geschützten Ar-
ten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und ihre Vorkommen sind im Zuge von Pla-
nungs- und Genehmigungsverfahren besonders zu berücksichtigen.
Die folgenden drei Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt:
1. Feuersalamander (Salamandra salamandra)
2. Kreuzkröte (Epidalea calamita, syn. Bufo calamita)
3. Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae, syn. Rana lessonae)
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Amphibien und ihre Bedeutung im
Stadtgebiet ist in Kapitel 12.4 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthal-
ten.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 88
Feuersalamander (Salamandra salamandra)
RL NRW
2011
RL D
2020
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
* V - § ss vor 1950 nach 2020
T. Krause U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 89
Feuersalamander (Salamandra salamandra)
Lebensraum-
ansprüche
Feuchte Laubmischwälder der Mittelgebirge. Hier benötigt die Art saubere und
kühle Quellbäche, Quelltümpel und quellwassergespeiste Kleingewässer
Überwinte-
rung
Winterstarre in Erd- und Steinspalten, Baumstümpfen, Höhlen, Kellern
Fortpflanzung Februar bis Mai werden Larven in ruhige Quellen und Fließgewässer abgesetzt
Nahrung Wirbellose Tiere
Gefährdungs-
faktoren
Straßenverkehr, Begradigung von Bächen, Verschmutzung Gewässer, BSAL
Pilz
Deutschland ist in hohem Maße verantwortlich für die Art.
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Laubwälder mittlerer Standorte, Quellen, Mittlere
und kleine Fließgewässer
Wichtige
Vorkommen
Nur im Düsseldorfer Osten
Maßnahmen Schutz vor BSAL, Erhalt und die Förderung standorttypischer Laubwälder, Un-
terbindung von ungebremster Einleitung von Regenwasser in Quellbäche,
Quellen/ -bäche erhalten und renaturieren
Literatur Siehe Kapitel 12.4, Amphibien, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 90
Kreuzkröte (Epidalea calamita)
RL NRW
2011
RL D
2020
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 2 Anhang IV §§ s vor 1950 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 91
Kreuzkröte (Epidalea calamita)
Lebensraum-
ansprüche
Warme, offene Lebensräume in Gebieten mit lockeren und sandigen Böden;
sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer, Pfützen als Laichplätze
Überwinte-
rung
lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen, Blockschutthalden, Stein-
haufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere
Fortpflanzung von Mitte April bis Mitte August
Nahrung Wirbellose Tiere
Gefährdungs-
faktoren
Verlust oder Entwertung von Laichgewässern, Veränderung der Abgrabungs-
technik in Abbaugebieten, Veränderung des Wasserhaushaltes, Zerschneidung
der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore, zunehmendes
Austrocknungsrisiko der Laichgewässer infolge des sich verstärkenden, klima-
wandelbedingten Trends zu Frühjahrstrockenheit.
Deutschland ist in hohem Maße verantwortlich für die Art.
Zielart für Heiden, Sand- und Kalkmagerrasen, Kleine Stillgewässer, Vegetationsarme
oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren
Wichtige
Vorkommen
Zusammenhängende Vorkommen nur noch im Düsseldorfer Norden
Maßnahmen Ausgleichsflächen pflegen, großflächig offenhalten
Flachgewässer mit wechselnden Wasserständen und Trockenphasen
Literatur siehe Kapitel 12.4, Amphibien, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 92
Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)
RL NRW
2011
RL D
2020
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 G Anhang IV §§ s vor 1950 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 93
Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)
Lebensraum-
ansprüche
Vegetationsreiche, flache Stillgewässer
Überwinte-
rung
An Land in Erdspalten, unter Laub, Baumstümpfen, Kleinsäugerbauten
Fortpflanzung Ab April, hauptsächlich Mai-Juni
Nahrung Wirbellose Tiere
Gefährdungs-
faktoren
Verlust der Laichgewässer, Fischbesatz, Zerschneidung der Lebensräume.
Deutschland ist in hohem Maße verantwortlich für die Art.
Zielart für Moore und Sümpfe, Kleine Stillgewässer
Wichtige
Vorkommen
Urdenbacher Kämpe
Maßnahmen Erhalt der Lebensräume, Vegetationsreiche, flache Stillgewässer klimaresilient
machen
Literatur siehe Kapitel 12.4, Amphibien, Seite 243 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 94
6.5 Fische
Die folgenden vier Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt:
1. Bachforelle (Salmo trutta)
2. Karausche (Carassius carassius)
3. Steinbeißer (Cobitis taenia)
4. Bitterling (Rhodeus amarus)
(LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.)
2024)
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 95
6.6 Libellen
Libellen sind eine relativ gut untersuchte Organismengruppe, die regelmäßig bei der Erstellung
Roter Listen und bei naturschutzfachlichen Kartierungen berücksichtigt wird. Einen Großteil ihres
Lebens verbringen die räuberischen Libellen als Larven im Wasser und sind dabei teils speziali-
siert an unterschiedliche Gewässertypen gebunden.
Durch die Arealerweiterung besonders wärmeliebender (thermophiler) Arten aus dem Mittelmeer-
raum, die durch den Klimawandel befördert wird , sind in den letzten Jahrzehnten etliche Arten
zum Artenspektrum Mitteleuropas hinzugekommen.
In Deutschland kommen 81 Libellenarten vor (OTT et al. 2021), davon wurden in Nordrhein-West-
falen bislang 73 Libellenarten nachgewiesen (CONZE & GRÖNHAGEN 2010; MENKE et al. 2016).
Auf dem Stadtgebiet von Düsseldorf wurden bislang 52 Arten nachgewiesen, weitere acht Arten
wurden in unmittelbar angrenzenden Gebieten festgestellt (Gesamtartenliste vgl. Kapitel 12.8).
Die folgenden drei Arten wurden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt:
1. Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio)
2. Zarte Rubinjungfer (Ceriagrion tenellum)
3. Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii)
Als Zielarten wurden besonders schützenswerte Arten ausgewählt, für deren Lebensräume be-
sondere Schutzmaßnahmen erfolgen sollten. Es handelt sich hierbei um Arten der Quellen und
Quellbäche, der nährstoffarmen Gewässer und der ephemeren36, vegetationsarmen Gewässer.
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Libellen und ihrer Bedeutung im
Stadtgebiet ist in Kapitel 12.8 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthal-
ten.
36 ephemere Gewässer: kurzzeitig bestehende Kleingewässer, die sich in Gräben, Radspuren oder Flutmulden durch
Starkregenereignisse, Überschwemmungen oder Grundwasseranstieg bilden können
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 96
Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio)
RL NRW
2010
RL D
2021
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 V - § s 1991-2000 2001-2010
U. Schmitz T. Krause
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 97
Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio)
Lebensraum-
ansprüche
Die Kleine Pechlibelle besiedelt sonnige und warme Gewässer, die meist vege-
tationsarm und arm an Fressfeinden und Konkurrenten sind. Es handelt sich
dabei überwiegend um flache, ephemere Gewässer mit Pioniercharakter, wie
sie ursprünglich zum Beispiel in dynamischen Flussauen zu finden waren. Ty-
pischerweise werden heute frisch angelegte Naturschutzgewässer besiedelt
oder auch Regenrückhaltebecken und Entwässerungsgräben, die aufgrund von
Ufermahd und Grabenräumung regelmäßig wieder in Pionierstadien zurück-
versetzt werden. Auch neugeschaffene Kiesgruben und Pfützen auf Industrie-
brachen können einen geeigneten Lebensraum darstellen. Die Art toleriert da-
bei stärkere Wasserschwankungen bis hin zu kurzzeitiger Austrocknung. Mit
zunehmender Sukzession des Gewässer s verschwindet die Art in der Regel
wieder.
Gefährdungs-
faktoren
Zuwachsen der Gewässer durch Sukzession. Schwund der Lebensräume, ggf.
auch in Folge des Klimawandels
Zielart für Kleine Stillgewässer (ephemere, vegetationsarme Gewässer)
Wichtige
Vorkommen
Norden von Düsseldorf bei Angermund und Süden von Düsseldorf,
Einzelfunde in Düsseldorf-Ludenberg, am Rotthäuser Weg bei Gerresheim und
nördlich des Flughafens am Schwarzbachentlastungsgraben
Maßnahmen Die Art kann durch die regelmäßige Schaffung und Offenhaltung von Pionier-
standorten gefördert werden. Dies kann auch durch abschnittsweise Graben-
räumung geschehen.
Hier bietet sich beispielsweise die abschnittsweise Räumung des Schwarzba-
chentlastungsgrabens nördlich des Flughafens an. Bei der Neuanlage von Ge-
wässern ist auf eine Bepflanzung zu verzichten.
Von einem Schutz der Lebensräume der Kleinen Pechlibelle könnte möglicher-
weise auch die Gefleckte Heidelibelle ( Sympetrum flaveolum) profitieren, die
zum Teil in ähnlichen Lebensräumen gefunden werden kann ( MENKE et al.
2016). Die Gefleckte Heidelibelle ist in den letzten Jahren sehr selten gewor-
den. Die Ursachen dafür sind zum Teil noch unklar, neben einem Schwund an
Lebensräumen spielt hier möglicherweise auch der Klimawandel eine gewisse
Rolle.
Literatur MENKE ET AL. 2016, WILDERMUTH & MARTENS 2019, FRANK & BRUENS 2023, Quellen-
angaben siehe Kapitel 12.8, Libellen, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 98
Zarte Rubinjungfer (Ceriagrion tenellum)
RL NRW
2010
RL D
2021
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 V - §§ EF nach 2020 nach 2020
U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 99
Zarte Rubinjungfer (Ceriagrion tenellum)
Lebensraum-
ansprüche
Die Zarte Rubinjungfer (= Späte Adonislibelle oder auch Scharlachlibelle) ist
eine atlanto-mediterrane Art, die in Nordrhein -Westfalen vor allem Heidege-
wässer und - moore sowie nährstoffarme Gewässer in Tonabbaugebieten be-
siedelt.
Gefährdungs-
faktoren
Einerseits scheint die thermophile Art zwar von der Erwärmung des Klimas zu
profitieren, andererseits leidet sie aber unter dem Schwund nährstoffarmer
Lebensräume und ist durch Eutrophierung und Austrocknung der Gewässer
gefährdet.
Zielart für Kleine Stillgewässer, Moore und Sümpfe
Wichtige
Vorkommen
Für das Stadtgebiet von Düsseldorf liegt bislang nur eine veröffentlichte Mel-
dung vor. Im Jahr 2023 gab es den Erstnachweis von Ceriagrion tenellum in
der Nähe des Pillebachs bei Knittkuhl. Die Art kommt in Gebieten in der Nähe
des Düsseldorfer Stadtgebietes vor (größere Bestände im Further Moor Lan-
genfeld und Ohligser Heide Solingen, ein Fund auch in einem Heidetümpel
südlich des Haubachsees im Duisburger Süden).
Maßnahmen Wiedervernässungsmaßnahmen von Moorgebieten, Anlage von flachen, ther-
misch begünstigten Kleingewässern auf anmoorigen oder sandigen Böden
Literatur Menke et al. 2016, Quellenangabe siehe Kapitel 12.8, Libellen, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 100
Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii)
RL NRW
2010
RL D
2021
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 * - § s 2001-2010 nach 2020
T. Krause T. Krause
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 101
Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii)
Lebensraum-
ansprüche
In Nordrhein-Westfalen besiedelt die Zweigestreifte Quelljungfer naturbelas-
sene Quellen und unverbaute Bäche in Wäldern. Seltener ist die Art auch in
gehölzfreien Bachbereichen zu finden. Die Tiere begeben sich außerhalb der
Fortpflanzung aber auch in größere Entfernung von den Gewässern und sind
dann teilweise in ganz andersartigen Lebensräumen wie zum Beispiel Hei den
zu finden. In anderen Teilen des europäischen Areals umfasst das Lebens-
raumspektrum auch besonnte und etwas größere Fließgewässer bis 10 m
Breite.
Gefährdungs-
faktoren
Einfassung, Verbau und Begradigung von Quellen und kleinen Fließgewässern
im Wald
Zielart für Quellen, mittlere und kleine Fließgewässer (im Wald)
Wichtige
Vorkommen
Hauptsächlich im Düsseldorfer Norden im Bereich Rahmer Benden (Dickels-
bach, Breitscheider Bach) und Heltorfer Mark, vereinzelt im Osten bei Hubbel-
rath (Golfplatz), Einzelfund östlich der Zentraldeponie Hubbelrath
Maßnahmen Erhalt und Wiederherstellung von naturnahen Quellen und Bachabschnitten.
Vom Schutz der Lebensräume der Zweigestreiften Quelljungfer würde auch die
nahe verwandte Gestreifte Quelljungfer (Cordulegaster bidentata) profitieren
Literatur MENKE et al. 2016, WILDERMUTH & MARTENS 2019, Quellenangabe siehe Kapitel
12.8, Libellen, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 102
6.7 Heuschrecken
Die folgenden zwei Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielart ausgewählt:
1. Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata)
2. Sumpfgrashüpfer (Pseudochorthippus montanus; RL D3 starke Abnahme)
(VOLPERS & VAUT 2010)
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 103
6.8 Wildbienen
Wildbienen gehören zur Insektenordnung der Hautflügler (Hymenoptera) und stellen innerhalb
der Stechimmen (Aculeata) die größte Gruppe dar. In Deutschland wurden bisher 604 Bienenar-
ten nachgewiesen (SCHEUCHL et al. 2023) und in NRW sind mindestens 385 Arten dokumentiert
(ESSER et al. 2009; SCHEUCHL et al. 2023).
Wildbienen sind trockenheits- und wärmeliebende Insekten. Viele Arten sind bezüglich ihrer An-
sprüche auf bestimmte Wirtspflanzen und Niststandorte spezialisiert. Sie sind häufig Teilsiedler
und der Nahrungsraum und der Nistplatz dürfen nicht zu weit voneinander entfernt sein. In den
letzten Jahren hat es durch klimatische Veränderungen eine Ausbreitung von vielen früher eher
südlich verbreiteten Arten gegeben. Andere Arten werden nur noch in geringen Abundanzen oder
überhaupt nicht mehr nachgewiesen. Dies betrifft vor allem Spezialisten, die auf Sonderstandorte
für ihre Nester oder bestimmte Nahrungspflanzen angewiesen sind.
In Düsseldorf gibt es erst seit der Jahrtausendwende einzelne systematische Untersuchungen
zur Wildbienenfauna und es existieren nur wenige Altdaten. Von einigen spezialisierten Arten
kann ein ehemaliges Vorkommen in Düsseldorf vermutet werden, da es früher die benötigten
Biotope in Düsseldorf gab und die Arten in der Umgebung von Düsseldorf heute noch vorkom-
men. Insgesamt konnten bisher in Düsseldorf 184 Arten nachgewiesen werden.
Die folgenden vier Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt:
1. Knautien-Sandbiene (Andrena hattorfiana) RL D11 3
2. Hosenbiene (Dasypoda hirtipes) RL D11 V
3. Vierbindige Furchenbiene (Halictus quadricinctus) RL D11 *
4. Blutweiderich Sägehornbiene (Melitta nigricans) RL D11 *
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 104
Knautien-Sandbiene (Andrena hattorfiana)
RL NRW RL D 2020 FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 3 § m vor 1948 nach 2020
O. Diestelhorst O. Diestelhorst
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 105
Knautien-Sandbiene (Andrena hattorfiana)
Lebensraum-an-
sprüche
Wiesen und Deiche mit größeren Vorkommen der Wiesen -Witwenblume
(Knautia arvensis)
Überwinterung Als Ruhelarve im Boden
Fortpflanzung Flugzeit von Mai bis Ende August, nistet im Boden
Nahrung Spezialisiert auf Dipsacacea (Kardengewächse), in Düsseldorf hauptsächlich
Wiesen-Witwenblume (Knautia arvensis)
Gefährdungs-fak-
toren
Verlust von artenreichen Wiesen mit Knautia arvensis , Mahd der Flächen
während der Flugzeit
Zielart für Deiche und Wälle, Fettwiesen und - weiden, Magerwiesen und - weiden inkl.
Obstwiesen, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Sand- und Kalkmager-
rasen
Wichtige
Vorkommen
Himmelgeister Deich, Südpark, Lohauser Deich
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung artenreicher Wiesen, angepasste Mahd- und Pfle-
gekonzepte, kein Pestizideinsatz
Literatur siehe Kapitel 12.10, Wildbienen, S. 244ff
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 106
Dunkelfransige Hosenbiene (Dasypoda hirtipes)
RL NRW RL D 2020 FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
V V § s 2000-2010 nach 2020
O. Diestelhorst O. Diestelhorst
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 107
Dunkelfransige Hosenbiene (Dasypoda hirtipes)
Lebensraum-an-
sprüche
Sandgebiete mit offenen Bodenstellen und ausreichenden Vorkommen der
Nahrungspflanzen
Überwinterung Als Ruhelarve im Boden
Fortpflanzung Flugzeit von Juli bis Mitte September, nistet im Boden
Nahrung Spezialisiert auf Asteraceae (Korbblütler), spät blühende Korbblütler- Guppen
(Cardueae, Cichorieae), z.B. Wegwarte (Cichorium intybus), Bitterkraut (Picris
hieracioides)
Gefährdungs-
faktoren
Verlust von offenen sandigen Flächen, Verlust von Nahrungspflanzen im Um-
feld der Nistplätze
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen, Magerwiesen und - weiden inkl. Obstwiesen, Ve-
getationsarme oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren, Deiche und
Wälle
Wichtige
Vorkommen
Deichvorland Lausward
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung offener sandiger Biotope, angepasste Mahd
(Pflege) des Umfeldes, kein Pestizideinsatz
Literatur siehe Kapitel 12.10, Wildbienen, S. 244ff
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 108
Vierbindige Furchenbiene (Halictus quadricinctus)
RL NRW RL D 2010 FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
1 3 § s vor 1948 nach 2020
O. Diestelhorst O. Diestelhorst
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 109
Vierbindige Furchenbiene (Halictus quadricinctus)
Lebensraum-an-
sprüche
Blütenreiches Offenland mit geneigten und vegetationsarmen Stellen
Überwinterung Verpaarte Weibchen überwintern als Imago
Fortpflanzung Flugzeit von April bis September, nistet in selbstgegrabenen Hohlräumen im
Boden, benötigt geneigte Flächen und Steilkanten zu Anlage der Nester
Nahrung Unspezialisierte Art die von Flockenblumen (Centaurea spec.) und Disteln (Cir-
sium spec., Carduus spec.) profitiert
Gefährdungs-
faktoren
Verlust von Nistplätzen, Mahd der Flächen während der Flugzeit
Zielart für Vegetationsarme oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren, Deiche und
Wälle, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Sand - und Kalkmagerrasen,
Magerwiesen und -weiden inkl. Obstwiesen, Fettwiesen und -weiden
Wichtige
Vorkommen
Lohauser Rheindeich
Maßnahmen Erhaltung und Schaffung von Nistmöglichkeiten, Erhaltung und Entwicklung
artenreicher Wiesen und Säume, angepasste Mahd- und Pflegekonzepte, kein
Pestizideinsatz
Literatur siehe Kapitel 12.10, Wildbienen, S. 244ff
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 110
Blutweiderich-Sägehornbiene (Melitta nigricans)
RL NRW RL D 2010 FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 § s 2000-2010 nach 2020
O. Diestelhorst O. Diestelhorst
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 111
Blutweiderich-Sägehornbiene (Melitta nigricans)
Lebensraum-an-
sprüche
Gewässerufer, Gräben und Feuchtwiesen mit größeren Vorkommen von Blut-
weiderich (Lythrum salicaria)
Überwinterung Überwintert als Ruhelarve
Fortpflanzung Flugzeit von Juli bis August, nistet im Boden
Nahrung Spezialisiert auf Blutweiderich (Lythrum salicaria)
Gefährdungs-
faktoren
Verlust der Nahrungspflanze durch unangepasste Pflege
Zielart für Feucht- und Nasswiesen und - weiden, mittlere und kleine Fließgewässer,
kleine Stillgewässer, größere Stillgewässer (Seen), Säume, Hochstaudenflu-
ren, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Deiche und Wälle
Wichtige
Vorkommen
Botanischer Garten der Heinrich-Heine Universität
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung standorttypischer Hochstaudenfluren feuchter
Standorte mit Blutweiderich (Lythrum salicaria), kein Pestizideinsatz
Literatur siehe Kapitel 12.10, Wildbienen, S. 244ff
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 112
6.9 Köcherfliegen
Die folgende Art wurde im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausgewählt:
1. Zweifleck-Köcherfliege (Limnephilus binotatus)
(LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.)
2023)
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 113
6.10 Tagfalter und Widderchen
Die Tagfalter stellen mit 185 Arten in Deutschland eine eher kleine Gruppe aus der ca. 3. 700
Arten umfassenden Ordnung der Schmetterlinge dar. 24 Arten gibt es aus der Familie der Wid-
derchen.
Eine wichtige Grundlage zur Erstellung von Schutzkonzepten für Schmetterlinge ist das Wissen
über die lokale Verbreitung der aktuell vorkommenden Arten. Darüber hinaus ist es aber auch
wichtig, die historische Verbreitung der Arten zu kennen, um die Erfolgsaussichten von Schutz-
maßnahmen bewerten zu können. Bei der Ermittlung der Schmetterlingsfauna Düsseldorfs wer-
den deshalb sowohl aktuelle als auch historische Verbreitungsdaten erfasst.
Die Schmetterlingsfauna von Düsseldorf umfasst 72 Tagfalterarten (incl. zwei Artkomplexen mit
schwer unterscheidbaren Arten) sowie drei Arten von Widderchen. Von letzteren kommen noch
zwei Arten rezent vor, während von den Tagfaltern 30 als ausgestorben angesehen werden müs-
sen bei 42 rezenten Arten (Gesamtartenliste vgl. Kapitel 12.12).
Diese Zahlen belegen sehr deutlich den Artenschwund, den schon L
ENZ & SCHULTEN (2005) be-
klagt haben. Eine Analyse der Daten des jeweils letzten Artnachweises einer ausgestorbenen Art
zeigt, dass die meisten Aussterbeprozesse von Tagfaltern und Widderchen schon in der Mitte
des 20. Jahrhunderts stattfanden.
Die folgenden sechs Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt:
1. Goldene Acht (Colias hyale)
2. Sumpfhornklee-Widderchen (Zygaena trifolii)
3. Pflaumen-Zipfelfalter (Satyrium pruni)
4. Mauerfuchs (Lasiommata megera)
5. Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia)
6. Senfweißling (Leptidea sinapis/juvernica)
Ausgewählt wurden vor allem seltene oder gefährdete Arten, die repräsentativ für bestimmte Le-
bensräume stehen und deren Vorkommen durch Maßnahmen gefördert werden können.
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Tagfalter und Widderchen und ihre
Bedeutung im Stadtgebiet ist in Kapitel 12.8 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes ( Artenkom-
pendium) enthalten.
(S
CHUMACHER & VORBRÜGGEN 2021)
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 114
Goldene Acht (Colias hyale)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 * - § m vor 1900 nach 2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 115
Goldene Acht (Colias hyale)
Lebensraum-
ansprüche
Offenlandbiotope wie Böschungen und Dämme, Felder, Wiesen, Weiden, Ra-
senflächen, Brachen, Ruderalgelände, Magerrasen, Klee- und Luzernefelder
Raupennah-
rung:
Schmetterlingsblütler wie Luzerne, Hopfenklee, Weiß-Klee, Rot-Klee, Gewöhn-
licher Hornklee, Bunte Kronwicke, Hufeisenklee, eher selten auch Wicken
Gefährdungs-
faktoren
Nutzungsintensivierung im Grünland, Überdüngung von Wiesen und zu häufige
Mahd, Einsatz von Kreiselmähern, Ausbringung von Gülle, Asphaltierung von
Feldwegen und Dammkronen
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Äcker; Ve-
getationsarme oder -freie Biotope; Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen;
Deiche und Wälle
Wichtige
Vorkommen
Alle Offenlandflächen, besonders entlang des Rheins, aber auch weitere Of-
fenlandflächen
Maßnahmen Alternierende Mahd (kein Mulchen!) sowie Verzicht auf Pestizide bei Wiesen-
böschungen, Feldrainen, Wegrändern und Dämmen
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL (2015), WEIDEMANN (1995)
Quellenangaben siehe Kapitel 12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 116
Sumpfhornklee-Widderchen (Zygaena trifolii)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 3 - § ss vor 1900 2011-2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 117
Sumpfhornklee-Widderchen (Zygaena trifolii)
Lebensraum-
ansprüche
Feucht- und Nasswiesen sowie Sümpfe und Moore mit Beständen der Raupen-
nahrungspflanzen
Raupennah-
rung
Gemeiner Hornklee und Sumpfhornklee
Gefährdungs-
faktoren
Entwässerung von Feuchtwiesen und sonstige direkte Biotopzerstörung (=Um-
bruch), Überdüngung, Nutzungsintensivierung (z. B. zu intensive Beweidung),
falsche Pflege (= Mahd oder Beweidung zu einem für die Art ungünstigen Zeit-
punkt). Die Raupe lebt überwinternd bis Ende Mai /Anfang Juni und baut hoch
an Halmen ihren Kokon, so dass eine Mahd im Juni die Kokons mit den Puppen
zerstören würde.
Zielart für Feucht- und Nasswiesen und –weiden; Moore und Sümpfe
Wichtige
Vorkommen
Geeignete Lebensräume finden sich in den Naturschutzgebieten Pillebachtal
und Hubbelrather Bachtal sowie deren Umgebung.
Aufgrund der lückigen Verbreitung im Umfeld obliegt der Stadt Düsseldorf
eine besondere Verantwortung für diese regional und landesweit stark ge-
fährdete Art.
Maßnahmen Erhaltung von Feuchtwiesen mit auf die Bedürfnisse der Art angepasster Pflege
(keine Eingriffe im Juni/Juli), Wiedervernässung trocken gefallener Wiesen
Literatur HOFMANN 1994, WEIDEMANN & KÖHLER (1996), Quellenangaben siehe Kapitel
12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 118
Pflaumenzipfelfalter (Satyrium pruni)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 * - - m 1931-1940 nach 2020
T. Krause L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 119
Pflaumenzipfelfalter (Satyrium pruni)
Lebensraum-
ansprüche
Mesophile bis trockene Gebüsch - und Saumgesellschaften mit Schlehen an
Waldrändern, ferner waldnahe Heckenlandschaften sowie Gärten und Streu-
obstwiesen mit als Raupennahrung geeigneten Obstbäumen
Raupennah-
rung
Schlehe, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Traubenkirsche
Gefährdungs-
faktoren
Vernichtung von Schlehenhecken und –gebüschen, Pestizideinsatz im Obstan-
bau
Zielart für Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken; Magerwiesen und -weiden
inkl. Obst; Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen; Feucht- und Nasswälder;
Laubwälder mittlerer Standorte; Laubwälder trocken-warmer Standorte
Wichtige
Vorkommen
Wald- und Heckenstrukturen im Umfeld des Flughafens sowie des Eller Forstes
Maßnahmen Erhaltung gebüschreicher Waldmäntel sowie Hecken mit Schlehen, Verzicht
auf den Einsatz von Pestiziden in Gärten und Streuobstwiesen
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL (2015), WEIDEMANN (1995)
Quellenangaben siehe Kapitel 12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 120
Mauerfuchs (Lasiommata megera)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
V * - - EF vor 1900 2011-2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 121
Mauerfuchs (Lasiommata megera)
Lebensraum-
ansprüche
Strukturreiche Offenlandbiotope mit vielen vegetationsfreien Bodenstellen so-
wie vertikalen Strukturen in trocken-warmen Landschaften: z. B. Steinbrüche,
Weinberge, Magerrasen und Heiden, steinige Böschungen sowie Bahn - und
Hochwasserdämme; Larvalhabitat si nd gut besonnte und regengeschützte
Grasstandorte in Saumstrukturen
Raupennah-
rung
Verschiedene Süßgräser
Gefährdungs-
faktoren
Intensive Mahd sowie Pestizideinsatz an Dämmen und Böschungen
Zielart für Deiche und Wälle; Vegetationsarme oder -freie Biotope; Sand- und Kalkma-
gerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Heiden; Gärten, Parkanla-
gen, Siedlungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
Sonnige Böschungen, z. B. an Straßenrändern und Bahndämmen sowie Hoch-
wasserdämme am Rhein
Maßnahmen Verringerung der Mahdintensität an grasreichen vertikalen Strukturen wie
Dämmen und Böschungen, Schaffung von Störstellen, Neuanlage von steini-
gen Böschungen (Trockenmauern etc.)
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL (2015), WEIDEMANN (1995)
Quellenangaben siehe Kapitel 12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 122
Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 V - § EF 1931-1940 nach 2020
T. Krause
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 123
Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia)
Lebensraum-
ansprüche
Laubholzreiche Wälder, insbesondere Auwälder entlang großer Flüsse, seltener
ältere Vorwaldstadien, Larvalhabitat vorzugsweise an sonnigen lufttrockenen
Stellen
Raupennah-
rung
Vorzugsweise Espe, aber auch andere angepflanzte Pappelarten, seltener Wei-
den
Gefährdungs-
faktoren
Vernichtung von Espen -Beständen an Waldrändern, Waldwegen sowie auf
Schneisen und Lichtungen, Asphaltierung von Waldwegen
Zielart für Feucht- und Nasswälder; Laubwälder mittlerer Standorte
Wichtige
Vorkommen
Alle Laubwaldgebiete incl. Pappelforste
Maßnahmen Schutz von Espen an äußeren Waldrändern sowie Waldwegen, Entwicklung
natürlicher Waldmantelgesellschaften, Erhaltung ungeteerter Wege mit dau-
erhaften Feuchtstellen als Saugplatz für die Falter
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL (2015), WEIDEMANN (1995)
Quellenangaben siehe Kapitel 12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 124
Senfweißling / Unechter Tintenfleckweißling (Leptidea sinapis / juvernica)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
1/V D - - ss 1911-1920 nach 2020
T. Krause
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 125
Senfweißling / Unechter Tintenfleckweißling (Leptidea sinapis / juvernica)
Lebensraum-
ansprüche
Sonnige Säume von Mähwiesen, Fettweiden, Mager- und Trockenrasen und
nährstoffreichen Feuchtwiesen, ferner Böschungen, Dämme, Waldsäume- und
Waldlichtungen
Raupennah-
rung
Verschiedene Schmetterlingsblütler wie Sichelklee und Bunte Kronwicke, bei
L. sinapis womöglich eher Eiablage an Gewöhnlichem Hornklee und Vogel-Wi-
cke, bei L. juvernica an Wiesen- und Bergplatterbse.
Gefährdungs-
faktoren
Überdüngung von Wiesen, Nutzungsintensivierung von Grünland, gleichzeitige
Mahd großer Wiesenflächen
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Fettwiesen
und –weiden; Feucht- und Nasswiesen und –weiden; Säume, Hochstauden-
fluren; Deiche und Wälle.
Wichtige
Vorkommen
Vor allem größere Offenlandflächen mit Wiesen sowie Hochwasserdämme, He-
cken und Gehölze im Umfeld des Rheins.
Maßnahmen Weitgehender Verzicht auf Düngung bei der Grünlandnutzung, regelmäßige
Neuschaffung von Waldlichtungen, Entwicklung selten gemähter Säume ent-
lang von Wiesen und Gebüschen, abschnittsweise Mahd von größeren Wiesen-
flächen (damit die Falter den ungemähten Bereich als Nektar- und den gemäh-
ten als Eiablagehabitat nutzen können).
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL (2015), WEIDEMANN (1995)
Quellenangaben siehe Kapitel12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 126
6.11 Nachtfalter
Die Ordnung der Schmetterlinge (=Lepidoptera) umfasst in Deutschland 3.682 Spezies, von de-
nen 1.449 zur Gruppe der Großschmetterlinge (Macrolepidoptera) gehören. Von den 1.449 Groß-
schmetterlingsarten gehören 190 zur Gruppe der Tagfalter, welche nebst der 24 Arten umfassen-
den und rein tagaktiven Nachtfalterfamilie der Widderchen (Zygaenidae) in den Kapiteln 6.10 und
12.12 betrachtet wird. Die übrigen 1.235 Nachtfalterarten werden mit den Widderchen zur Gruppe
der Nachtgroßfalter (Macroheterocera) zusammengefasst, mit der sich das vorliegende Kapitel
sowie Kapitel 12.13 befasst.
Die Nachtfalterfauna von Düsseldorf umfasst 650 Arten inklusive eines Artkomplexes aus zwei
schwer unterscheidbaren Arten. Von diesen Arten sind 486 noch nach dem 31.12.2000 in Düs-
seldorf nachgewiesen worden und werden dementsprechend als rezent betrachtet, während 164
Arten lokal als ausgestorben oder verschollen angesehen werden müssen.
Immerhin machen diese 650 Arten schon 67,1 % der gesamten Nachtfalterfauna von Nordrhein-
Westfalen aus, welche nach der letzten Roten Liste ( SCHUMACHER & VORBRÜGGEN 2021) 969
Spezies umfasst.
Unter Berücksichtigung aller für den Schutz relevanter Faktoren wie z. B. Gefährdungseinstufung,
Biotopbindung und allgemeine Populationsentwicklung wurden folgende 10 Arten im Rahmen des
Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausgewählt:
1. Brauner Bär (Arctia caja)
2. Erlen-Sichelflügler (Drepana curvatula)
3. Kleines Nachtpfauenauge (Saturnia pavonia)
4. Grüneule (Calamia tridens)
5. Obsthain-Blütenspanner (Eupithecia insigniata)
6. Heidekraut-Blütenspanner (Eupithecia nanata)
7. Kreuzdornspanner (Philereme transversata)
8. Vierpunkt Kleinspanner (Scopula immutata)
9. Schmuck-Kleinspanner (Scopula ornata)
10. Eichenzweig-Glasflügler (Paranthrene insolita)
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 127
Brauner Bär (Arctia caja)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
V V - § m - nach 2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 128
Brauner Bär (Arctia caja)
Lebensraum-
ansprüche
Offenere Lebensräume in Waldgebieten sowie verschiedenste meist nicht
oder allenfalls extensiv bewirtschaftete Offenlandbiotope mit einer Präferenz
für frische bis feuchte Standorte: u. a. lichte Feuchtwälder, Schlagfluren,
Moore und Feuchtwiesen
Raupennah-
rung
Krautige Pflanzen und Laubgehölze
Gefährdungs-
faktoren
Der seit Jahrzehnten zu beobachtende Rückgang v. a. in Siedlungsgebieten
könnte auf einen negativen Effekt der Lichtverschmutzung hindeuten. In
England gilt die Art zudem als Klimaverlierer, was ebenfalls den Rückzug in
siedlungsfernere Lebensräume erklären könnte.
Zielart für Feucht- und Nasswälder; Laubwälder mittlerer Standorte; Moore und
Sümpfe; Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst-
wiesen; Feucht- und Nasswiesen und –weiden
Wichtige
Vorkommen
Rotthäuser Bachtal
Maßnahmen Reduzierung und im Idealfall Vermeidung der Lichtverschmutzung im Außen-
bereich, mögliche Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels beson-
ders in feucht-kühlen Bereichen (= lokale Steuerung von Meso- und Mikro-
klima)
Literatur EBERT (1997), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 129
Erlen-Sichelflügler (Drepana curvatula)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
V * - - ss - 2011-2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 130
Erlen-Sichelflügler (Drepana curvatula)
Lebensraum-
ansprüche
Feuchtgebiete mit Erlen- und Birkengehölzen inkl. Moorwälder und verbu-
schendes Hochmoor
Raupennah-
rung
Erlen (Alnus) und Birken (Betula); eventuell mit einer Vorliebe für Jungwuchs
Gefährdungs-
faktoren
Absinken des Grundwasserspiegels, Entwässerungen sowie andersartige Zer-
störung der Lebensräume
Zielart für Feucht- und Nasswälder
Wichtige
Vorkommen
Eller Forst und Rahmer Benden
Maßnahmen Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen insbesondere im Umfeld von Le-
bensräumen der Art, Förderung von Birken- und Erlenjungwuchs - in überal-
terten Feuchtwäldern durch Verjüngungsmaßnahmen, auf offenen Flächen
durch Verzicht auf vollständige Entbuschung
Literatur RATZEL (1994), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244
ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 131
Kleines Nachtpfauenauge (Saturnia pavonia)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 * - - s - nach 2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 132
Kleines Nachtpfauenauge (Saturnia pavonia)
Lebensraum-
ansprüche
Verbuschungs- und Versaumungsstadien von Magerrasen und –wiesen, Hei-
den, Moore, Feuchtwiesen, Waldsäume, heidelbeerreiche Wälder
Raupennah-
rung
Laub- und Zwergsträucher sowie gewisse krautige Pflanzen
Gefährdungs-
faktoren
Lichtverschmutzung sowie Straßenverkehr in klusive Wanderwege; ferner Eu-
trophierung, Nutzungsintensivierung sowie ungebremste Sukzession zu Wald-
stadien und Dunkelwaldwirtschaft (siehe Glossar)
Zielart für Moore und Sümpfe; Heiden; Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -
weiden inkl. Obst; Feucht- und Nasswiesen und –weiden; Säume, Hochstau-
denfluren; Feucht- und Nasswälder; Laubwälder mittlerer Standorte
Wichtige
Vorkommen
Eller Forst, Rheinufer bei Wittlaer, Rahmer Benden und andere potenzielle
Lebensräume der Art.
Maßnahmen Reduzierung und Vermeidung der Lichtverschmutzung im Außenbereich, För-
derung von Magerrasen und Heiden sowie Vermeidung von Dunkelwaldwirt-
schaft
Literatur EBERT (1994), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 133
Grüneule (Calamia tridens)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 * - - EF - 2001-2010
T. Laußmann T. Laußmann
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 134
Grüneule (Calamia tridens)
Lebensraum-
ansprüche
Vegetationsarme, warmtrockene, magere Offenlandbiotope wie lückig be-
wachsene Sandrasen, Kalkmagerrasen und Heiden
Raupennah-
rung
Süßgräser, Raupe lebt vorwiegend bodennah
Gefährdungs-
faktoren
Sukzession von offenen Sandflächen infolge fehlender Nutzung sowie Eutro-
phierung solcher Flächen
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen, Heiden, vegetationsarme oder -freie Biotope
Wichtige
Vorkommen
Alle Flächen mit Sandboden, wie z. B. ehemalige Flugsanddünen
Maßnahmen Erhaltung und Neuanlage von Magerrasenflächen mit lückiger Vegetation.
Wichtig ist, dass durch geeignete Maßnahmen sowohl einer Sukzession ent-
gegengewirkt wird als auch ein Nährstoffentzug stattfindet und dabei für
reichlich offene Bodenstellen gesorgt wird.
Literatur STEINER (1998),
Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 135
Obsthain-Blütenspanner (Eupithecia insigniata)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 3 - - EF nach 2020 nach 2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 136
Obsthain-Blütenspanner (Eupithecia insigniata)
Lebensraum-
ansprüche
Sonnige, warme Hecken mit Weißdorn sowie Obsthaine und Obstwiesen mit
Apfelbäumen in warmen, trockenen Gebieten
Raupennah-
rung
hauptsächlich Weißdorn (Crataegus) und Apfelbaum (Malus), eventuell auch
einige weitere Arten aus der Familie der Rosengewächse (Rosaceae)
Gefährdungs-
faktoren
Als Gefährdungsursachen werden diskutiert: Pestizideinsatz im Obstbau und
Obstgärten, Zerstörung von Heckenstrukturen sowie das gezielte Heraus-
schlagen des Holzapfels (Malus sylvestris) aus Wäldern und Gebüschen.
Zielart für Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken; Gärten, Parkanlagen, Sied-
lungsbrachen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Fettwiesen und -weiden
Wichtige
Vorkommen
Alle Apfelbaumbestände sowie Hecken und Waldmäntel mit Weißdorn
Maßnahmen Weiterführung der Pflege der städtischen Obstwiesenbestände, mögliche Ein-
schränkung des Pestizideinsatz im Obstbau sowie Entwicklung naturnaher
Hecken und Waldrandstrukturen mit Weißdorngebüschen
Literatur RATZEL (2003b), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244
ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 137
Heidekraut-Blütenspanner (Eupithecia nanata)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
V * - - ss - nach 2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 138
Heidekraut-Blütenspanner (Eupithecia nanata)
Lebensraum-
ansprüche
Heiden sowie Heidekrautbestände in Waldgebieten und im Siedlungsbereich
Raupennah-
rung
Heidekraut (Calluna vulgaris)
Gefährdungs-
faktoren
Zerstörung von Heidegebieten durch Aufforstung oder durch ungehinderte
Sukzession zum Wald
Zielart für Feucht- und Nasswälder; Laubwälder mittlerer Standorte; Laubwälder tro-
cken-warmer Standorte; Nadelwälder; Heiden; Gärten, Parkanlagen, Sied-
lungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
Bestehende Restheiden sowie sandige Flächen mit entsprechendem Entwick-
lungspotential
Maßnahmen Schutz, Förderung und Wiederherstellung von bestehenden Restheiden durch
geeignete Pflegemaßnahmen, Entwicklung neuer Heideflächen an geeigneten
Standorten (nährstoffärmere Böden auf der Heideterrasse z. B. Podsol im A-
aper Wald)
Literatur RATZEL (2003b), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244
ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 139
Kreuzdornspanner (Philereme transversata)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 * - - m - nach 2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 140
Kreuzdornspanner (Philereme transversata)
Lebensraum-
ansprüche
Schattige Standorte der Nahrungspflanzen (Kreuzdorn, Rhamnus cathartica)
dienen als Larvalhabitat. Hierbei werden sowohl Nahrungspflanzen an natür-
lichen Wuchsorten als auch in Anpflanzungen im Siedlungsbereich angenom-
men.
Raupennah-
rung
Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) und womöglich seltener auch Faulbaum
(Rhamnus frangula)
Gefährdungs-
faktoren
Rückgang des Kreuzdorns z. B. durch altersbedingtes Absterben von
Kreuzdornbüschen im Siedlungsbereich
Zielart für Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen; Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebü-
sche, Hecken; Laubwälder mittlerer Standorte; Feucht- und Nasswälder;
Moore und Sümpfe; Heiden; Sand- und Kalkmagerrasen
Wichtige
Vorkommen
Golfplatz Hubbelrath sowie andere Gebiete ohne natürliche Vermehrung der
Kreuzdornbüsche
Maßnahmen Anpflanzung junger Kreuzdornbüsche in Parkanlagen, Golfplätzen und ähnli-
chen Lebensräumen im Siedlungsbereich
Literatur EBERT (2001b), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244
ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 141
Vierpunkt Kleinspanner (Scopula immutata)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
V * - - s - nach 2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 142
Vierpunkt Kleinspanner (Scopula immutata)
Lebensraum-
ansprüche
Hauptsächlich extensiv genutzte Feuchtwiesen oder Feuchtwiesenbrachen
(z. B. in Bachtälern) sowie Niedermoore und Nasswiesen, aber auch andere
Feuchtgebiete wie Au- und Bruchwälder. Auch kleinflächige und isolierte
Feuchtwiesen können eine Population dieser Art beherbergen.
Raupennah-
rung
Krautige Pflanzen sowie vermutlich auch Zwergsträucher und Gräser
Gefährdungs-
faktoren
Meliorationsmaßnahmen sowie Nutzungsintensivierung und sonstige Zerstö-
rung/Umwandlung von Feuchtwiesen.
Zielart für Feucht- und Nasswiesen und –weiden; Moore und Sümpfe; Feucht- und
Nasswälder
Wichtige
Vorkommen
Feuchtwiesen, insbesondere die im Eller Forst und Rotthäuser Bachtal
Maßnahmen Erhaltung und Pflege von Feuchtwiesen und Verzicht auf Meliorationsmaß-
nahmen
Literatur EBERT (2001c), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244
ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 143
Schmuck-Kleinspanner (Scopula ornata)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 V - - ss - nach 2020
L. Wirooks L. Wirooks
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 144
Schmuck-Kleinspanner (Scopula ornata)
Lebensraum-
ansprüche
Verschiedene Magerrasen und Magerwiesen sowie Felsfluren, Heiden und
Säume mit den Raupennahrungspflanzen (Thymianarten oder Dost); ent-
sprechende Sekundärstandorte wie Dämme und Industriebrachen
Raupennah-
rung
Thymianarten (Thymus) und Dost (Origanum vulgare)
Gefährdungs-
faktoren
Eutrophierung sowie Sukzession (u. a. Verbuschung) an den Wuchsorten der
Raupennahrungspflanzen.
Die regionale Seltenheit dieser Art ist sicherlich vornehmlich auf die Selten-
heit bzw. den Rückgang von geeigneten Lebensräumen zurückzuführen.
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Heiden;
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen; Deiche und Wälle; Säume, Hoch-
staudenfluren
Wichtige
Vorkommen
Alle Flächen mit größeren Beständen von Dost oder Thymian
Maßnahmen Erhaltung von potenziellen Larvalhabitaten mittels geeigneter Pflegemaßnah-
men (z. B. Schafbeweidung)
Literatur EBERT (2001a), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244
ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 145
Eichenzweig-Glasflügler (Paranthrene insolita)
RL NRW
2020
RL D
2011
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
R * - - EF - nach 2020
Bildnachweis [1]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 146
Eichenzweig-Glasflügler (Paranthrene insolita)
Lebensraum-
ansprüche
Vorwiegend warme Eichen- und Eichenmischwälder sowie in Düsseldorf ver-
mutlich auch Baumbestand im Siedlungsbereich
Raupennah-
rung
Hauptsächlich Stieleiche (Quercus robur), aber wohl auch Traubeneiche
(Quercus petraea) und Flaumeiche (Quercus pubescens). Die Raupe lebt in
den Zweigen.
Gefährdungs-
faktoren
Wegen der spärlichen Kenntnisse von Lebensweise und Verbreitung ist es
kaum möglich konkret Gefährdungsursachen zu benennen. Sollte die Art mo-
nophag an Stieleiche oder zumindest an die europäischen Eichenarten ge-
bunden sein, könnte eine Gefährdung zukünftig darin bestehen, dass statt
heimischer Eichenarten vermehrt Roteichen (Quercus rubra) im Waldbau
Verwendung finden.
Ebenso ist die oft fehlende Naturverjüngung der Eichen hin zu dicht stehen-
den eutrophen Waldbeständen in Verbindung mit starkem Brombeerauf-
wuchs zu nennen.
Zielart für Laubwälder trocken-warmer Standorte, Laubwälder mittlerer Standorte, Gär-
ten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Wichtige
Vorkommen
Alle Eichen- und Eichenmischwälder, insbesondere der Grafenberger Wald
Maßnahmen Förderung der europäischen Eichen im Waldbau, Erhaltung von bestehenden
Eichenbeständen, Förderung der Eichen-Naturverjüngung (Brombeerauf-
wuchs zurückdrängen / beseitigen)
Literatur BLUM (1997), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 ff.
Bildnachweise:
1. Jan Boers. Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter: https://obser-
vation.org/photos/92340113/; 22.05.2025]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 147
6.12 Schwebfliegen
Aus der Gruppe der Schwebfliegen wurde die deutschlandweit stark gefährdete Wespenförmige
Stielhorn-Schwebfliege (Sphiximorpha subsessilis) aufgrund ihrer Seltenheit als Zielart ausge-
wählt.
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 148
6.13 Farn- und Blütenpflanzen
Die Gruppe der Farn- und Blütenpflanzen, die man zusammenfassend auch als Gefäßpflanzen
bezeichnet, ist mit einer Vielzahl an Kräutern, Stauden, Gräser oder Gehölzen eine vielfältige
und außerordentlich große Gruppe. Die Farn- und Blütenpflanzen bilden nicht bloß eine grüne
Kulisse in der uns umgebenden Landschaft, sie sind als photosynthetisch aktive Organismen
die wichtigsten ‚Sauerstoff-Fabriken‘, die zentralen Glieder der terrestrischen Lebensgemein-
schaften und das Fundament der Ernährung für alle Tiere sowie den Menschen.
Im Stadtgebiet und seinem Umfeld wurden bisher insgesamt 1.629 verschiedene Gefäßpflanzen-
arten nachgewiesen, was auch verglichen mit der für ganz Deutschland genannten Artenzahl von
3.651 Arten
37 eine erstaunlich hohe Anzahl darstellt. Es sind mittlerweile aber auch viele dieser
Arten wieder ausgestorben, insbesondere im Vergleich mit den Daten der Flora von Düsseldorf
aus dem 19ten Jahrhundert (A
NTZ 1846, Zitiert in Kapitel 13.1), als es auf Düsseldorfer Stadtge-
biet noch wertvolle Heide- und Moorgebiete gab.
Die folgenden 14 Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausgewählt:
1. Großer Frauenspiegel (Legousia speculum-veneris)
2. Heidekraut (Calluna vulgaris)
3. Schwanenblume (Butomus umbellatus)
4. Sumpf-Greiskraut (Senecio paludosus)
5. Schlangenwurz (Calla palustris)
6. Sumpf-Veilchen (Viola palustris)
7. Wald-Goldstern (Gagea lutea)
8. Fluss-Greiskraut (Senecio sarracenicus)
9. Binsen-Schneide (Cladium mariscus)
10. Gelbe Sommerwurz (Orobanche lutea)
11. Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus)
12. Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus)
13. Gewöhnlicher Teufelsabbiss (Succisa pratensis)
14. Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia)
Als Zielarten ausgewählt wurden vor allem schützenswerte seltene oder gefährdete Arten sowie
Arten, die besonders repräsentativ für einen Lebensraum stehen, für den besondere Schutzmaß-
nahmen als sinnvoll erachtet werden.
Eine Beschreibung der in Düsseldorf und in den angrenzenden Gebieten bislang nachgewiese-
nen Gefäßpflanzenarten, das methodische Vorgehen sowie ein Literaturverzeichnis sind in Kapi-
tel 13 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthalten.
37 Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Farn-und-Blutenpflanzen-Tracheophyta-1767.html [27.11.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 149
Großer Frauenspiegel (Legousia speculum-veneris)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2S 2 - - ss vor 1900 1991-2000
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 150
Großer Frauenspiegel (Legousia speculum-veneris)
Lebensraum-
ansprüche
Randbereiche von Getreideäckern ohne oder mit geringem Herbizideinsatz,
gerne auch auf basenreichen Lehm- und Tonböden (OBERDORFER 2001)
Gefährdungs-
faktoren
Herbizideinsatz gegen zweikeimblättrige Pflanzen
Zielart für Äcker
Wichtige
Vorkommen
Ackerränder in der Urdenbacher Kämpe
Maßnahmen Zum Schutz der Art sollten ca. 3 -5 m breite Ackerrandstreifen von Getreide-
feldern ohne Herbizideinsatz bewirtschaftet werden. Fast immer kommen dann
aus der Samenbank im Boden noch erstaunlich viele und seltene Ackerwild-
kräuter hoch. Sollte sich die Samenbank im Boden als erschöpft erwei sen,
könnte man notfalls auch über eine Einsaat nachdenken. Von herbizidfreien
Ackerrandstreifen würden auch andere seltene Ackerwildkräuter profitieren
wie z. B. der Acker Goldstern ( Gagea villosa) und das Acker-Löwenmaul (Mi-
sopates orontium). Von sogenannten Blühstreifen, in denen mehrjährige Arten
eingesät sind, würden die hier genannten Ackerwildkräuter allerdings NICHT
profitieren, da derartige Blühstreifen zu dicht bewachsen sind und die Acker-
wildkräuter sich dort gegen die Konkurrenz der mehrjährigen Arten nicht be-
haupten können. Eine normale Bewirtschaftung der Getreideäcker unter Weg-
lassen der Herbizide gegen Zweikeimblättrige im Randbereich wäre jedoch op-
timal, um gefährdeten Ackerwildkräutern zu helfen. Die Landwirte könnten für
die Ernteeinbußen im Randbereich der Äcker kompensiert werden im Rahmen
verschiedener Hilfsprogramme (Q
UIRINI-JÜRGENS 2024).
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ (1997a), QUIRINI-JÜRGENS (2024)
Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 151
Heidekraut (Calluna vulgaris)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
* * - - ss vor 1900 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 152
Heidekraut (Calluna vulgaris)
Lebensraum-
ansprüche
Heiden, Moore, lichte Eichen - und Kiefernwälder auf nährstoffarmen, sauren
Sandböden, steinigen Lehmböden oder auf Torf (OBERDORFER 2001)
Gefährdungs-
faktoren
Nutzungsaufgabe der traditionellen Heidenutzung und anschließender Über-
wucherung mit Gehölzen, Gefährdung durch Nährstoffeintrag
Zielart für Heiden
Wichtige
Vorkommen
Auf der Hardt in Gerresheim
Maßnahmen Gewinnung von Samen und Nachzucht aus den vorhandenen Restbeständen,
wie es bereits durch die Stadtwerke Düsseldorf AG durchgeführt wird, Aus-
bringung an geeignete sandige Standorte und Schaffung sandiger Standorte,
Verhinderung von übermäßigem Nährstoffeintrag, regelmäßiges Entfernen des
Gehölzaufwuchses, ggf. Pflege mit Schafen und Ziegen, regelmäßiges stellen-
weises Offenhalten des Oberbodens.
Literatur SCHMITZ (2019a), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflan-
zen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 153
Schwanenblume (Butomus umbellatus)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 * - - s vor 1900 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 154
Schwanenblume (Butomus umbellatus)
Lebensraum-
ansprüche
Lockere Röhrichte an den Rändern von stehenden oder langsam fließenden
Gewässern, besonders auf Schlammböden bei stark wechselnden Wasserstän-
den (OBERDORFER 2001)
Gefährdungs-
faktoren
Gewässerregulierung und Anlage von Uferbefestigungen
Zielart für Röhrichte, Gewässerränder
Wichtige
Vorkommen
Urdenbacher Altrheingebiet, Pillebachtal, Nabutop
Maßnahmen Zulassen von Gewässerdynamik, Rückbau von Uferbefestigungen
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ & VERBÜCHELN (1997), SCHMITZ & MERCH (2000),
LEISTEN (2004)
Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 155
Sumpf-Greiskraut (Senecio paludosus)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 3 - - ss vor 1900 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 156
Sumpf-Greiskraut (Senecio paludosus)
Lebensraum-
ansprüche
Uferröhrichte und feuchte Hochstaudenfluren
Gefährdungs-
faktoren
Gewässerregulierung und Anlage von Uferbefestigungen, möglicherweise auch
Fraßschäden (Nutria)
Zielart für Röhrichte, Gewässerränder
Wichtige
Vorkommen
Urdenbacher Altrheingebiet
Maßnahmen Zulassen von Gewässerdynamik, Rückbau von Uferbefestigungen, Vermeh-
rung aus autochthonem Saatgut, ggf. Einzäunung vorhandener Vorkommen
zur Verhinderung von Fraßschäden
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ (1997a)
Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 157
Schlangenwurz (Calla palustris)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 V - § ss vor 1900 2011-2020
K. Adolphy K. Adolphy
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 158
Schlangenwurz (Calla palustris)
Lebensraum-
ansprüche
Erlenbruchwälder, Großseggen -Bestände, Moorschlenken, Ufer von Tümpeln
und Weihern auf Torfschlamm-Böden (OBERDORFER 2001)
Gefährdungs-
faktoren
Austrocknung der Lebensräume, Trittschäden, Ausgraben
Zielart für Erlenbruchwälder (Feucht- und Nasswälder)
Wichtige
Vorkommen
Quellbereich des Pillebachs im Erlenbruchwald
Maßnahmen Verhinderung der Austrocknung der Lebensräume, ggf. Einzäunung vorhande-
ner Vorkommen zur Verhinderung von Trittschäden und von Ausgraben
Literatur LUWE (2004), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚ Farn- und Blütenpflanzen‘,
Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 159
Sumpf-Veilchen (Viola palustris)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 * - - ss vor 1900 nach 2020
U. Schmitz A. Dahl
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 160
Sumpf-Veilchen (Viola palustris)
Lebensraum-
ansprüche
Erlenbruchwälder, saure Flachmoore, Verlandungs -Kleinseggen-Bestände,
Quellfluren und Gräben auf sauren Sumpfhumusböden (OBERDORFER 2001)
Gefährdungs-
faktoren
Austrocknung der Lebensräume, Trittschäden
Zielart für Erlenbruchwälder (Feucht- und Nasswälder)
Wichtige
Vorkommen
Rahmer Benden, evtl. auch immer noch im Eller Forst im Erlenbruchwald
Maßnahmen Verhinderung der Austrocknung der Lebensräume, ggf. Einzäunung vorhande-
ner Vorkommen zur Verhinderung von Trittschäden
Literatur PAVLOVIĆ (1984), HAMANN & SCHULTE (1992), SCHULZE (2022), Quellenangaben
siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 161
Wald-Goldstern (Gagea lutea)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
* * - - s vor 1900 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 162
Wald-Goldstern (Gagea lutea)
Lebensraum-
ansprüche
Krautreiche Hartholz-Auenwälder
Gefährdungs-
faktoren
Austrocknung der Lebensräume, Abschneiden des Lebensraumes von der na-
türlichen Wasserdynamik der Flussaue
Zielart für Hartholz-Auenwälder (Feucht- und Nasswälder)
Wichtige
Vorkommen
Hartholz-Auenwald im Himmelgeister Rheinbogen auf der Jücht
Maßnahmen Erhalt der natürlichen Wasserdynamik der Flussaue, Erhalt des Hartholz -Au-
enwaldes mit der natürlichen Baumartenzusammensetzung
Literatur SCHMITZ (1997b), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflan-
zen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 163
Fluss-Greiskraut (Senecio sarracenicus)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 3 - - ss vor 1900 2011-2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 164
Fluss-Greiskraut (Senecio sarracenicus)
Lebensraum-
ansprüche
Weichholz-Auenwälder und Hochstaudenfluren an den Ufern der großen Flüsse
Gefährdungs-
faktoren
Abholzung und Austrocknung der Lebensräume
Zielart für Weicholz-Auenwälder (Feucht- und Nasswälder) und feuchte Hochstaudenflu-
ren
Wichtige
Vorkommen
Urdenbacher Kämpe,Himmelgeister Rheinbogen
Maßnahmen Erhalt der natürlichen Wasserdynamik der Flussaue, Erhalt der Hochstauden-
fluren und des Weichholz -Auenwaldes mit der natürlichen Gehölzzusammen-
setzung
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ (1997a), SCHMITZ (1997b), SCHMITZ & VERBÜCHELN
(1997), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚ Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite
244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 165
Binsen-Schneide (Cladium mariscus)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2S 3 - - ss vor 1900 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 166
Binsen-Schneide (Cladium mariscus)
Lebensraum-
ansprüche
Flachmoortümpel und Verlandungs -Bestände an Seeufern, z. T. hinter dem
Schilfgürtel
Gefährdungs-
faktoren
Austrocknung der Lebensräume, zu starke Beschattung durch Gehölze
Zielart für Moore und Sümpfe, Röhrichte
Wichtige
Vorkommen
Norden des Eller Forstes
Maßnahmen Erhalt der hohen Wasserstände des Lebensraumes, Freistellen von Gehölzen
Literatur GORISSEN (2019), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflan-
zen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 167
Gelbe Sommerwurz (Orobanche lutea)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 3 - - s vor 1900 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 168
Gelbe Sommerwurz (Orobanche lutea)
Lebensraum-
ansprüche
Magere Salbei-Glatthaferwiesen und Stromtal-Halbtrockenrasen insbesondere
auf Deichen
Gefährdungs-
faktoren
Nährstoffanreicherung, zu häufige Mahd oder Beweidung
Zielart für Magerwiesen, Deiche
Wichtige
Vorkommen
Deiche Volmerswerth, Hamm und Lausward
Maßnahmen Mahd ein bis zweimal pro Jahr, Abräumen des Mahdgutes, keine Düngung
Literatur SCHMITZ (2006), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflan-
zen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 169
Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 * - - s vor 1900 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 170
Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus)
Lebensraum-
ansprüche
Magere Salbei-Glatthaferwiesen und Stromtal-Halbtrockenrasen insbesondere
auf Deichen
Gefährdungs-
faktoren
Nährstoffanreicherung, zu frühe Mahd vor der Samenreife des Klappertopfes,
zu häufige Mahd oder Beweidung
Zielart für Magerwiesen, Deiche
Wichtige
Vorkommen
Deich und Wasserwerk Am Staad, Rheinaue Lohausen
Maßnahmen Mahd erst nach der Samenreife des Klappertopfes ein bis zweischürig, Abräu-
men des Mahdgutes, keine Düngung
Literatur EGELING & BÖING (2010), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1 , ‚Farn- und Blü-
tenpflanzen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 171
Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 2 - - s vor 1900 nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 172
Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus)
Anmerkung Bei den in Düsseldorf und dem sonstigen Rheinland vorkommenden Pflanzen
handelt es sich gemäß Floraweb um die Unterart Thalictrum minus subspec.
pratense (= Thalictrum praecox)
Lebensraum-
ansprüche
Magere Salbei-Glatthaferwiesen und Stromtal-Halbtrockenrasen insbesondere
auf Deichen
Gefährdungs-
faktoren
Nährstoffanreicherung, zu häufige Mahd oder Beweidung
Zielart für Magerwiesen, Deiche
Wichtige
Vorkommen
Urdenbacher Kämpe, Deiche Himmelgeist, Flehe, Volmerswerth, Lausward,
Am Staad
Maßnahmen Mahd ein bis zweimal pro Jahr, Abräumen des Mahdgutes, keine Düngung
Literatur VERBÜCHELN 1990, SCHMITZ & VERBÜCHELN (1997), SCHMITZ (1997b), SCHMITZ &
MERCH (2000), SCHMITZ (2006, 2009), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1 ,
‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 173
Gewöhnlicher Teufelsabbiss (Succisa pratensis)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
3 V - - ex vor 1900 1981-1990
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 174
Gewöhnlicher Teufelsabbiss (Succisa pratensis)
Lebensraum-
ansprüche
Magere Feuchtwiesen
Gefährdungs-
faktoren
Nährstoffanreicherung, zu häufige oder zu seltene Mahd, Verbuschung, Aus-
trocknung
Zielart für Magere Feuchtwiesen
Wichtige
Vorkommen
Letztes Vorkommen im Morper Bachtal (Kreis Mettmann), inzwischen ver-
schwunden
Maßnahmen Identifizierung und Wiederherstellung geeigneter Flächen, Ausbringen von
Jungpflanzen aus regionalen Herkünften, Mahd ein (bis zweimal) pro Jahr, Ab-
räumen des Mahdgutes, keine Düngung, Schutz vor Austrocknung
Literatur HEIMANN & SCHWERWASS (1987), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und
Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 175
Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia)
RL NRW
2021
RL D
2018
FFH-RL Schutzsta-
tus
Häufigkeit
in
Düsseldorf
Erster
Nachweis
Letzter
Nachweis
2 V - § s 1901-1910 Nach 2020
U. Schmitz U. Schmitz
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 176
Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia)
Lebensraum-
ansprüche
Feuchtwiesen
Gefährdungs-
faktoren
Nährstoffanreicherung, zu häufige oder zu seltene Mahd, Verbuschung, Aus-
trocknung
Zielart für Feuchtwiesen
Wichtige
Vorkommen
Feuchtwiesen im Altrheingebiet Urdenbacher Kämpe
Maßnahmen Mahd ein (bis zweimal) pro Jahr, Abräumen des Mahdgutes, keine Düngung,
Schutz vor Austrocknung durch natürlichen Wasserhaushalt
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ (1997a, b), SCHMITZ & VERBÜCHELN (1997), Quellen-
angaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 177
6.14 Pilze
Bis weit in das 20. Jahrhundert hinein wurden die Echten Pilze dem Reich der Pflanzen zugeord-
net. Heute weiß man jedoch, dass sie stammesgeschichtlich sogar näher mit den Tieren verwandt
sind und ein ganz eigenes Reich bilden. Traditionell werden in der Pilzkunde (Mykologie) neben
den Echten Pilzen auch einige weitere Gruppen untersucht. Aufgrund ähnlicher Eigenschaften
und Lebensweisen fallen darunter beispielsweise die Schleimpilze und die Eipilze.
Allein die Gruppe der Großpilze umfasst in Deutschland mehr als 6.000 etablierte Arten und Va-
rietäten. Einige Arten aus dieser Gruppe werden seit Jahrhunderten als Speisepilze gesammelt,
anderen wird aufgrund ihrer Giftigkeit viel Aufmerksamkeit gewidmet. Den größten Anteil der
Großpilze bilden jedoch Arten mit weit geringerem Bekanntheitsgrad, die meist nur von Expertin-
nen und Experten bestimmt werden können und für den Menschen meist ungenießbar sind
38.
Für das Stadtgebiet von Düsseldorf wurde mit dem Europäischen Goldblatt (Phylloporus pelleti-
eri) eine Zielart ausgewählt.
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden.
38 Angaben gem. https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Pilze-und-Flechten-1700.html [Abruf 25.02.2025]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 178
7. Maßnahmenkonzept
Das Kernstück des Düsseldorfer Biodiversitätskonzepts bildet sein Maßnahmenkonzept: Hier
werden die Maßnahmen und Instrumente zur Zielerreichung für die nächsten Jahre zusammen-
gestellt, erläutert und begründet. Zwischen den Begriffen ‚Instrument‘ und ‚Maßnahme‘ wird in
Anlehnung an WIRTH et al. 2024 wie folgt unterschieden:
Instrumente stellen durch politische Rahmenbedingungen geschaffene Möglichkeiten zur For-
derung und zum Schutz der biologischen Vielfalt dar. Eine Unterteilung der Instrumente erfolgt in
die Kategorien ordnungsrechtliche Instrumente (z. B. Bundesnaturschutzgesetz), finanziell an-
reizbasierte Instrumente (z. B. Entlohnung für Anlage eines Bl ühstreifens) und informationelle
Instrumente (z. B. Bildungsangebote). Bei den finanziell-anreizbasierten Instrumenten wird zwi-
schen ergebnisorientiert oder m aßnahmenorientiert unterschieden. Alle genannten Instrumente
dienen dazu, die Umsetzung von Maßnahmen voranzutreiben bzw. zu fördern.
Bei Maßnahmen handelt es sich um konkrete Umsetzungsschritte vor Ort zum Schutz oder zur
Förderung der biologischen Vielfalt.
Man kann Maßnahmen in die Kategorien Impul smaßnahmen, Flächenschutzmaßnahmen und
Managementmaßnahmen unterteilen: Impulsmaßnahmen beschreiben einmalige Eingriffe oder
Installationen, wie beispielsweise den Bau einer Fischtreppe. Flächenschutzmaßnahmen stellen
bestimmte Landschaftsgebiete dauerhaft unter Schutz. Managementmaßnahmen zielen auf die
Änderung der Nutzung und der Bewirtschaftungsweise (z. B. regelmäßige Beweidung mit Scha-
fen) innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten ab.
Die im Teil III (Artenkompendium) des Biodiversitätskonzeptes für die verschiedenen Artengrup-
pen entwickelten Maßnahmen werden unter besonderer Berücksichtigung der Maßnahmen für
die Ziel- und Individualarten (vgl. Kapitel 6) aufgegriffen und gruppenübergreifend zusammenge-
stellt.
Die Gliederung der Maßnahmen und Instrumente erfolgt nach den folgenden Handlungsfeldern:
Stadtnatur – Biodiversität im Siedlungsbereich (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Stadt01)
Gewässer, Auen, Feuchtgebiete (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Wass01)
Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen (Maßnahmen-Kürzel bspw.: La01)
Fortwirtschaft / Wald (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Wald01)
Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Art01)
Schutzgebietskulisse und Biotopverbund (Maßnahmen-Kürzel bspw.: SG01)
Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Öff01)
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 179
Es erfolgt eine Priorisierung der Maßnahmen in drei Stufen (I, II, III) unter Berücksichtigung der
folgenden Kriterien:
• Wirkung auf Biodiversität,
• Umsetzbarkeit,
• Kosten/Nutzen.
Über eine Kreuztabelle ( vgl. Teil IV Zusammenstellung der Anlagen, Anlage 1) wird der Bezug
zwischen den Zielarten, ihren Lebensräumen und den zugeordneten Maßnahmen hergestellt.
Diese Tabelle stellt insofern ein ‚ Konzentrat‘ der Ergebnisse des gesamten Biodiversitätskon-
zepts dar. Neben den hierin etablierten Maßnahmen gibt es vereinzelt auch Maßnahmen, die
nicht nur einer einzelnen Art oder einem einzelnen Lebensraum dienlich sind, sondern im Ge-
samten den Erhalt der Biodiversität fördern (etwa Bildungs- und Informationsangebote, Entsiege-
lungen, etc.).
In der Landeshauptstadt Düsseldorf werden bereits umfangreiche Aktivitäten zum Erhalt und zur
Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet unternommen, die dem Biodiversitätsverlust entge-
genwirken. Eine Zusammenstellung der wichtigsten etablierten Maßnahmen erfolgte im Kapitel
4.3 des Biodiversitätskonzeptes; außerdem werden in Boxen einzelne dieser Maßnahmen im De-
tail erläutert oder vertieft – darauf wird in der jeweiligen Maßnahmentabelle hingewiesen. Diese
vorhandenen Maßnahmen werden in das Maßnahmenkonzept einbezogen. Hierdurch wird auf-
gezeigt, wo eine Ausweitung oder Verstetigung der Maßnahmen sinnvoll ist und wo es beispiels-
weise eines Monitorings bedarf.
Auch die Empfehlungen aus bestehenden Konzepten und Strategien in der Landeshauptstadt,
wie beispielsweise aus dem gesamtstädtischen Grünordnungsplan Düsseldorf 2025 „rheinver-
bunden“ (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF (Hrsg.) 2014) , dem Raumwerk D ( LANDESHAUPT-
STADT DÜSSELDORF 2022) oder einem Konzeptentwurf zur Förderung der Biodiversität der Biolo-
gischen Station (BIOLOGISCHE STATION HAUS BÜRGEL 2012), werden berücksichtigt.
• Zusätzlich wurden Biodiversitätsstrategien aus anderen Städten ausgewertet (vgl. Teil IV Zu-
sammenstellung der Anlagen, Kapitel 4). Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden er-
gänzt durch aktuelle Sachstandsinformationen und Konzepte – insbesondere dem Fakten-
check Artenvielfalt (SENCKENBERG GESELLSCHAFT FÜR NATURFORSCHUNG 2024) und den hier
gewonnenen Erkenntnissen zur Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen – und flie-
ßen in das Maßnahmenkonzept ein.
Die Maßnahmen der einzelnen Handlungsfelder werden in den folgenden Abschnitten jeweils
tabellarisch aufgeführt und in der Anlage: Konzepte aus anderen Kommunen insgesamt aufge-
listet.
7.1 Stadtnatur – Biodiversität im Siedlungsbereich
Zum Handlungsfeld ‚Stadtnatur‘ gehören Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Siedlungs-
raum – insbesondere im Bereich von Gebäuden, Gärten, städtischen und privaten Grünflächen
und im Verkehrsraum.
Die Maßnahmen richten sich sowohl an private (Hausgärten, Gebäude) als auch an öffentliche
Akteure (Grünflächen, Freiflächen an öffentlichen Gebäuden und Verkehrsflächen).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 180
Mit einem Siedlungsflächenanteil von 45 % (9,5 % der Siedlungsflächen gehören hiervon zu den
Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen und 1,3 % zu den Friedhöfen, vgl. Tabelle 3) beziehen sich
die Maßnahmen auf einen sehr hohen Flächenanteil im Stadtgebiet.
Gemäß Faktencheck Artenschutz (WIRTH et al. 2024) können Städte eine hohe Biotop - und
Standortvielfalt bieten, wenn Heterogenität und Vernetzung zugelassen werden. Allein schon auf-
grund des hohen Flächenanteils spielen urbane Raume eine zentrale Rolle für die Biodiversität.
Der Schutz von Gr ün- und Freiflächen in urbanen Räumen ist hierbei von zentraler Bedeutung
für die Erhaltung und Erhöhung der Biodiversit ät. Die naturnahe Gestaltung und die extensive
Pflege von Grünflächen sowie die ökologische Aufwertung von Gebäuden wirken sich positiv auf
die Biodiversität im Siedlungsraum aus.
Die Stärkung der Umweltbildung und die Schaffung von Naturerfahrungsräumen sind eine wich-
tige Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und Beteiligung der Bevölkerung an Maßnahmen zur
Verbesserung der biologischen Vielfalt. Insofern und aufgrund des hohen Anteils an privaten Akt-
euren besteht ein enger Bezug zum Handlungsfeld ‚ Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbil-
dung, Finanzierung‘.
Auch wenn Städte eine große Zahl an Pflanzen-, Tier- und Pilzarten beherbergen können,
kommt ein Großteil anspruchsvoller und empfindlicher Arten im Siedlungsbereich nur selten
oder sporadisch vor. Demgegenüber ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Datenlage zur Ar-
tenvielfalt im Siedlungsbereich deutschlandweit als mangelhaft bewertet wird (WIRTH et al.
2024).
Tabelle 6: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das
Handlungsfeld ‚Stadtnatur‘.
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
Stadt01
Umstellung auf extensive Pflege bei städtischen Flä-
chen II La04; Stadt02 Box 2
Stadt02
Blühwiesenstrategie umsetzen; Anlage und Pflege
von Blühwiesen I Art06; La04;
Öff21
Box 2
Stadt03
Entwicklung von Industrie- und Gewerbebrachen zu
artenreichen Industrienaturflächen III Box 1
Stadt04
Pflanzung von Einzelgehölzen (Straßen- und Park-
bäume), Gehölzbeständen und urbanen Wäldern im
Siedlungsbereich
I
Art10; Stadt05
Stadt05
Verwendung geeigneter Baumarten (Zukunftsbäume) I Stadt04, Öff09
Stadt06
stehendes und liegendes Totholz erhalten I Wald01
Stadt07
Vermeidung von Schottergärten und weiteren Formen
der nicht erforderlichen Flächenversiegelung
II Stadt08
Stadt08
Entsiegelungsmaßnahmen II Stadt02; Stadt07
Stadt09
Ausrichtung der städtischen Bebauungspläne und der
sonstigen Satzungen an die Ziele der Biodiversitäts-
strategie (Baumschutzsatzung, Gebäudeabriss und
Artenschutz, Dach- und Fassadenbegrünung, Be-
leuchtung)
I
Stadt10; Stadt11
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 181
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
Stadt10
Ökologische Aufwertung von Gebäuden (Dach- und
Fassadenbegrünung, Glasflächen reduzieren, Quar-
tiere schaffen; Brut- und Nisthilfen)
II
Art05; Art16
Stadt11
Reduktion von Lichtemissionen, Schutz von Dunkel-
räumen I Stadt09
7.1.1 Städtische Freiflächen / Blühwiesenstrategie
Zu den prioritären Projekten zur Förderung des Insektenreichtums und der Biodiversität insbe-
sondere im besiedelten Raum, die es auch in den nächsten Jahren umzusetzen gilt, gehört die
Blühwiesenstrategie (vgl. Box 2). Über eine extensive Pflege werden auch im Innenbereich auf
einer Fläche von rd. 26,5 Hektar artenreiche Wiesen erhalten (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF,
GARTENAMT 2024). Zahlreiche weitere Blühwiesen befinden sich im Außenbereich. Die aktuelle
Kulisse des Konzeptes ist in der Karte ‚Hotspots der Biodiversität ‘ dargestellt. Die Kampagne
sollte daher verstetigt und ausgeweitet werden (Maßnahmen: Stadt01 Stadt02).
Die Stadt Düsseldorf verzichtet dort, wo sie selbst für die Pflege öffentlicher Grünflächen verant-
wortlich ist, seit vielen Jahren weitestgehend auf den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln
und Unkrautvernichtern.
Als Ergebnis eines seit 1985 beim Umweltamt angesiedelten entsprechenden Arbeitskreises
wurde dem Umweltausschuss der Stadt bereits 1990 ein Bericht zur Verwendung von Pestiziden
und Herbiziden vorgelegt. Ziel war es , den Einsatz auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu
beschränken.
Aufgrund eines Erlasses des Umweltministeriums NRW stimmt die Stadt Düsseldorf im Rahmen
ihrer rechtlichen Möglichkeiten seit 2014 bei Stellungnahmen zum Einsatz von Pflanzenschutz-
mitteln glyphosat-haltigen Mitteln grundsätzlich nicht mehr zu. Mit dem Beitritt zum Kommunalen
Bündnis für Biologische Vielfalt im Jahr 2016 wird der Verzicht auf Pestizideinsatz durch die Stadt
mit Nachdruck umgesetzt. Innerhalb der Stadt gibt es bis auf den Bereich der öffentlichen Ver-
kehrsflächen nur noch einen gezielten Einsatz selektiver Pestizide im Bereich historisch wertvol-
ler Bepflanzungen, wie beispielsweise beim Buchsbaum im Park von Schloss Benrath. Im Bereich
der öffentlichen Verkehrsflächen wird versucht durch Maßnahmen, wie zum Beispiel der Anlage
von Rasengleisen, den Einsatz zu reduzieren.
Die Stadt Düsseldorf hat seit 2018 zudem damit begonnen, mit Pächtern auf kommunalen, land-
wirtschaftlich genutzten Flächen einen Glyphosatverzicht vertraglich zu vereinbaren. Dies wurde
zwischenzeitlich auf über 100 % der Flächen umgesetzt. Eine Reduzierung der Pestizideinsätze
in der Landwirtschaft wird für Flächen in städtischem Besitz über die Pachtverträge angestrebt
(vgl. Kapitel 7.3.3) und ist kontinuierlich fortzusetzen.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 182
Box 1: No Mow May
‚No Mow May ‘ ist eine Umweltaktion, bei der private Gartenbesitzer im Mai ihren Rasenmäher
stehen lassen und das Gras sowie Wildkräuter wachsen lassen. Die Aktion hat ihren Ursprung in
Großbritannien. Auf das Rasenmähen im Mai soll verzichtet werden, um Kräuter und Legumino-
sen in ihrer Entwicklung zu fördern, zur Blüte kommen zu lassen und so den Artenreichtum zu
erhöhen. Besonders in privaten Hausgärten können so Blühwiesen entstehen. Nicht intensiv ge-
nutzte Rasenflächen sollten dann erst im Juni zum ersten Mal gemäht werden. Oft ist der Blüh-
pflanzenbestand in Rasenflächen bereits ausreichend ausgeprägt und es entwickelt sich ein be-
merkenswerter Blühaspekt. Durch diese freiwillige Aktion wird die Artenvielfalt auf privaten Ra-
senflächen (Pflanzen und ihre Bestäuber) gefördert. Auf städtischen Flächen sind bereits nicht
regelmäßig genutzte Rasenflächen in Wiesen umgewandelt, die erst nach Mai gemäht werden,
sodass das Prinzip auf städtischen Flächen bereits umgesetzt ist.
Neben den öffentlichen Grünflächen und den privaten Gärten weisen auch die großen halböffent-
lichen Freiflächen im Stadtgebiet ein großes Potenzial für eine naturnähere Entwicklung auf (MI-
NISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2022). In der
Stadt Düsseldorf handelt sich zum Beispiel um:
• landeseigene Freiflächen (Universitätsgelände)
• Freiflächen der Kirche (Diakoniegelände)
• Freiflächen des Flughafens (Lebensraum von Offenlandarten; siehe Maßnahme Stadt03)
• große industrielle Freiflächen ( Entwicklung zu artenreichen Industrienaturflächen; siehe
Maßnahme Stadt03)
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 183
Box 2: Blühwiesenstrategie Düsseldorf
Bereits seit dem Jahr 2005 wurden bis dahin intensiv gepflegte Rasenflächen in öffentlichen Park-
anlagen und im Straßenbegleitgrün durch eine veränderte, extensivere Nutzung in artenreiche
Grünlandbestände, auch als sogenannte ‚Blumenwiesen‘ bezeichnet, umgewandelt 39. Damit
kann ein Stück weit der Rückgang der früher sehr artenreichen Heuwiesen abgemildert werden,
der durch den Nutzungswandel in der Landwirtschaft zu einem der Antreiber des ‚ Insektenster-
bens‘ in Mitteleuropa wurde.
Klassische Blühwiesen wurden erstmals im Rahmen der Bundesgartenschau 1986 im Bereich
des Südparks angelegt. Aber erst ab dem Jahr 2005 wurden verstärkt bis dahin intensiv gepflegte
Rasenflächen in öffentlichen Parkanlagen und im Straßenbegleitgrün durch eine veränderte, ex-
tensivere Nutzung in artenreiche Blühwiesen umgewandelt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf dem
Nordpark und dessen Umfeld. Zunächst wurde dieser Ansatz ab 2010 punktuell auf das gesamte
Stadtgebiet übertragen. Seitdem wandelt die Landeshauptstadt Düsseldorf regelmäßig intensiv
gepflegte Flächen in Blumenwiesen um.
Das Gartenamt der Landeshauptstadt Düsseldorf hat eine Blühwiesenstrategie ( LANDESHAUPT-
STADT DÜSSELDORF, GARTENAMT 2024) aufgestellt, um geeignete städtische Grünflächen durch
angepasste Maßnahmen und Pflege zu artenreichen Wiesenflächen zu entwickeln und langfristig
zu sichern. Der Fokus liegt insbesondere auf der Identifikation von Flächenpotenzialen, der Ar-
tenzusammensetzung bestehender und zu entwickelnder Flächen sowie der Anpassung von Pfle-
gemaßnahmen.
In der Blühwiesenstrategie wird zwischen Gebrauchsrasen (48 %), Blühwiesen (12 %), Extensiv-
wiesen (40 %) und repräsentativen Flächen (< 1 %) unterschieden.
Extensivwiesen werden im Gegensatz zu Gebrauchsrasenflächen deutlich seltener gepflegt,
das heißt höchstens zweimal im Jahr (erste Mahd ab Juni) gemäht oder gemulcht. Das Mahdgut
verbleibt dabei auf der Fläche. Hier findet in der Regel eine Vergabe an Fremdfirmen statt. Ins-
gesamt wird im städtischen Grünflächeninformationssystem ein Flächenbestand von 243 Hektar
als Extensivwiese geführt, etwa ein Viertel davon in den Grün- und Parkanlagen.
Die Blühwiesen unterscheiden sich insbesondere in ihrer Artenzusammensetzung, aber auch in
ihrer Pflege deutlich von den Extensivwiesen. Sie weisen einen Anteil von über 30 % an Kräutern
und Wiesenstauden auf. Ebenso entsprechen sie in ihrer Ausprägung den natürlicherweise im
Außenbereich von Düsseldorf vorkommenden Wiesen und bilden daher das Wiesenleitbild für
Düsseldorf.
Blühwiesen werden höchstens dreimal im Jahr gemäht und das Mahdgut wird nach Möglichkeit
anschließend abgeräumt. Der überwiegende Anteil der Flächen wird in Eigenleistung durch das
Garten-, Friedhofs- und Forstamt gemäht. Dabei besteht die Möglichkeit, den Mahdzeitpunkt zu
koordinieren.
Mit einem Bestand von ca. 70 Hektar artenreicher Blühwiesen, davon 26,5 Hektar im Innenbe-
reich und 43,5 Hektar im Außenbereich, sind bereits die ersten wichtigen Schritte für den Erhalt
der biologischen Vielfalt getan. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Allein zwischen 2019 und
2022 wurden 7,5 Hektar Blühwiesen angelegt, überwiegend in den städtischen Grünanlagen und
im Straßenbegleitgrün. Die Blühwiesen der Stadt Düsseldorf sind in der Karte ‚Hotspots der Bio-
diversität‘ dargestellt.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 184
Zur Umsetzung der Maßnahmen der Priorität 1 der Strategie wurden Fördergelder aus dem För-
derprogramm ‚Natürlicher Klimaschutz in Kommunen‘ akquiriert.
Daraus wird u.A. die Umstellung der Mahd auf Balkenmäher finanziert. Bei der Vergabe wird dies
entsprechend ausgeschrieben, für den Eigenbetrieb wurden entsprechende Maschinen ange-
schafft.
In einem Projekt zwischen Bürgerstiftung und Landeshauptstadt Düsseldorf werden an mehr als
einem Dutzend Düsseldorfer Schulen versiegelte Flächen wie Beton- oder Steinböden abgetra-
gen und gemeinsam mit den Kindern und Lehrkräften zum Beispiel in blühende Insektenwiesen
oder naturnahe Flächen umgewandelt. Auch werden Nisthilfen, sogenannte Insektenhotels und
Sandarien, an diversen Düsseldorfer Schulen eingerichte t. Mit diesem Projekt soll nicht nur die
Ansiedlung von Insekten im öffentlichen Raum unterstützt werden, sondern darüber hinaus Kin-
dern und Jugendlichen das Thema auf dem eigenen Schulhof nähergebracht werden40.
7.1.2 Stadtbäume
Vor allem mittel - und großkronige Bäume sind eines der wichtigsten grünplanerischen Gestal-
tungselemente in der städtischen Freiraumplanung. Die Stadt Düsseldorf verfolgt verschiedene
Maßnahmen, um ihren Stadtbaumbestand zu erhalten und zu vermehren (vgl. Box 3).
Stadtbäume, insbesondere Altgehölze, übernehmen neben einer Vielzahl anderer Funktionen
(z. B. Kühlleistung, je nach Art auch Förderung der Luftqualität ) auch eine Funktion für die Bio-
diversität. Sie bieten Lebensraum, Rückzugsort, Schutz und Nahrungsgrundlagen. Insbesondere
alte Bäume gelten als besonders wertvoll für die Biodiversität, da erst mit einem gewissen Alter
Mikrohabitate wie Höhlen, Spalten oder Astlöcher entstehen (vgl. PELLET et al. 2024). Neben dem
Erhalt wertvoller Altbäume spielt aber auch die Ausweitung und Vermehrung des städtischen
Baumbestands eine wichtige Rolle, um die Verjüngung des Baumbestands sicherzustellen. Mit
Maßnahme Stadt04 werden daher Nach- und Neupflanzungen, insbesondere auf stadteigenen
Grün- und Verkehrsflächen forciert.
Dabei sind Belange der Klimaanpassung sowie die generellen Anforderungen an Bäume im städ-
tischen Umfeld (bspw. Platzbedarf, Salztoleranz, Verdichtungsunempfindlichkeit, Wasserbedarf)
von besonderer Bedeutung, weshalb in Düsseldorf zukunftsfähige Baumarten und -sorten aus
der ‚Zukunftsbaumliste Düsseldorf‘ Verwendung finden (siehe Box 3; Stadt05).
Soweit möglich, sollte auch stehendes oder liegendes Totholz auf städtischen Flächen verbleiben
um weiter als Lebensraum für viele darauf angewiesene Arten (Baumhöhlenbewohner, etwa
Spechte, Kleiber; aber auch holzbewohnende Insekten, etwa Solitärbienen, Käferlarven) zu die-
nen (siehe Stadt06).
39 https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet/hier-summts-und-brummts [Abruf 15.02.2024]
40 vgl. https://www.duesseldorf.de/aktuelles/news/detailansicht/newsdetail/buergerstiftung-duesseldorf-praesentiert-
insektenhotel [Abruf 25.02.2025]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 185
Box 3: Baumschutz
‚Stadtbaumkonzept‘ und ‚Düsseldorf pflanzt Zukunft‘
Die Stadt Düsseldorf hat bereits seit 1986 eine Baumschutzsatzung41 erlassen, welche den städ-
tischen Baumbestand langfristig sichern soll. Zudem verfügt die Stadt Düsseldorf seit 2015 über
ein Stadtbaumkonzept42, welches Neupflanzungen plant und umsetzt. Auch die S tandorte von
vorhandenen Bäumen werden saniert, um ihre Lebensdauer zu verlängern.
Die über das Stadtbaumkonzept gepflanzten Bäume sind durch ihre dunkelgrünen Dreiböcke
(Baumgerüste) deutlich im Stadtbild erkennbar. Bei Neupflanzungen setzt die Verwaltung auf zu-
kunftsfähige Baumarten und -sorten aus der ‚Zukunftsbaumliste Düsseldorf‘43. Die neuen Baum-
scheiben werden mit einer speziellen Blühmischung versehen, um auch auf diesen Kleinstflächen
den Blütenreichtum im Stadtgebiet zu fördern.
Im Rahmen des Projektes ‚Düsseldorf pflanzt Zukunft‘ wurde ein Konzept für neue Baumstand-
orte erarbeitet, welches Potenziale innerhalb von Parkanlagen, Friedhöfen und Kleingartenanla-
gen und im Landschaftsraum aufzeigt sowie ausgewählte Schwerpunkträume konkretisiert. Hier-
mit identifiziert die Stadt zusätzliche neue Baumstandorte. Zusätzlich zum Stadtbaumkonzept und
zu den regulären Nachpflanzungen brachte die Stadt im Winter 2024/25 ca. 580 zusätzliche
Bäume in die Erde. Ergänzend hierzu erfolgen Aufforstungen in den Parkwäldern und die Anlage
von urbanen Miniwäldern sowie eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit.
Im Geoportal der Stadt44 sind Neupflanzungen und geplante Neupflanzungen ersichtlich und wer-
den den Baumfällungen gegenübergestellt. Seit zwei Jahren ist die städtische Baumbilanz positiv,
d.h. es werden mehr Bäume neu gepflanzt als verloren gehen.
7.1.3 Biodiversität in der Planung
Insgesamt ist die städtische Planung (städtische Bebauungspläne und sonstige städtische Sat-
zungen) an die Ziele der Biodiversitätsstrategie auszurichten (Stadt09). Planverfahren sind durch
qualifizierte Artenschutzprüfungen zu begleiten , in der notwendige Vermeidungsmaßnahmen
(z. B. Baubegleitung, Bauzeitenregelungen) sowie Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden.
Insbesondere gilt:
• Schottergärten und weitere Formen der nicht erforderlichen Flächenversiegelung sind zu ver-
meiden und Entsiegelungsmaßnahmen zu fördern (Stadt07 Stadt08),
• Freiflächen sind weitestgehend artenreich zu gestalten (Infomaterial für Bauherren, Festset-
zungen zur Qualität der zukünftigen Begrünung; Stadt09),
• Gebäude sind ökologisch aufzuwerten (Dach- und Fassadenbegrünung, Glasflächen redu-
zieren, Fledermausquartiere schaffen; Brut- und Nisthilfen anlegen; Stadt10),
41 https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68-401
42 https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/baeume-in-der-stadt/stadtbaumkonzept
43 https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/baeume-in-der-stadt/zukunftsbaeume/
44 https://maps.duesseldorf.de/
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 186
• Dunkelräume sind zu erhalten, Lichtemissionen zu vermeiden und Beleuchtungen hinsicht-
lich Lichtintensität, Dauer, Ausrichtung und Lichtspektrum an den aktuellen Empfehlungen
auszurichten (SCHROER et al. 2019; VOIGT et al. 2019)(Stadt11).
Die für den Siedlungsbereich getroffenen Maßnahmen wirken sich positiv auf verschiedene Ar-
tengruppen aus. Viele Insektenarten profitieren von arten- und blütenreichen Gärten und Grün-
flächen oder von Regelungen zur Beleuchtung. Fledermausarten und bestimmte Vogelarten
von Gebäudestrukturen und Nisthilfen (Mauersegler, Haussperling, Schwalben).
7.2 Gewässer, Auen, Feuchtgebiete
Zum Handlungsfeld ‚Gewässer, Auen, Feuchtgebiete‘ gehören die Maßnahmen des Gewässer-
schutzes, der Gewässerrenaturierung, des Quellschutzes sowie des Schutzes und der Entwick-
lung von Feuchtgebieten und Mooren mit den an diese Lebensräume gebundenen Arten. Gene-
rell gelten Arten feuchter Lebensräume (bspw. Feuchtwiesen, Moore, flache Stillgewässer, Klein-
gewässer, Quellen) zu den ‚Verlierern des Klimawandels‘ (WIRTH et al. 2024).
Die Maßnahmen richten sich meistens an öffentliche Akteure (Stadtentwässerungsbetrieb, Ber-
gisch-Rheinischer Wasserverband, Umweltamt und Untere Wasserbehörde) sowie an private
Landnutzer, beispielsweise bezüglich der Nutzung von Feuchtwiesen oder Stoffeinträgen aus der
Landwirtschaft. Maßnahmen an Fließgewässern sind zum Teil mit umfangreichen Verfahren
(Planfeststellung / Genehmigung) nach dem Wasserhaushaltsgesetz verbunden.
Der Flächenanteil, den die Gewässer und Feuchtlebensräume im Stadtgebiet einnehmen, ist mit
ca. 6 % (5,9 % Gewässer, Heide, Moor Sumpf >0,1%, vgl. Tabelle 3) verglichen mit den Maß-
nahmenräumen anderer Handlungsfeldern gering . Den Großteil dieser Fläche nimmt dabei die
Wasserfläche des Rheins ein. Die ökologische Bedeutung von Gewässern, Auen, Feuchtwiesen,
Sümpfen und Mooren für die Biodiversität ist aufgrund der Seltenheit und Gefährdung dieser Le-
bensräume und der zahlreichen spezialisierten Arten und Gruppen, die an diese Lebensräume
gebunden sind, darum umso bedeutsamer.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 187
Abbildung 11 Überblick über das Gewässernetz aus Fließ- und Stillgewässern sowie Quel-
len und weiteren grundwasserabhängigen Lebensräumen
Quelle: eigene Darstellung auf Basis der zitierten Grundlagen
Gemäß Faktencheck Artenschutz (WIRTH et al. 2024) ist der Erhaltungszustand der Lebensraum-
typen in Binnengewässern und Auen mehrheitlich ungünstig oder schlecht. Zwischen 60 % und
75 % der zugehörigen Biotoptypen sind deutschlandweit gefährdet , stark gefährdet oder sogar
von vollständigem Verlust bedroht.
Hinzu tritt, dass mit dem Klimawandel Veränderungen des Landschaftswasserhaushaltes eintre-
ten werden, die das Risiko des Trockenfallens von Quellen, Bachoberl äufen und Teichen sowie
die Austrocknung von Niedermooren und Auen wahrscheinlicher machen. Dieser Aspekt wurde
daher bei der Konzeption der Maßnahmen besonders berücksichtigt.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 188
Eine wesentliche Belastung von Binnengewässern und Auen resultiert derzeit aus der intensiven
Landbewirtschaftung und der damit verbundenen Belastung vieler Binnengewässer und Auenle-
bensräume mit Nähr- oder Schadstoffen.
Der Erhalt von Feuchtlebensräumen und Mooren gehört auch aufgrund der Synergien zwischen
Natur- und Klimaschutz zu den landes - und bundesweiten Zielen (BUNDESMINISTERIUM FÜR UM-
WELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2022a; LANUV 2024b).
Die Maßnahmen im Handlungsfeld werden untergliedert nach Maßnahmen an Fließgewässern
und Auen, Stillgewässern, Quellen sowie Mooren und Feuchtgebieten. Insgesamt sieht das
Maßnahmenkonzept für das Handlungsfeld ‚Gewässer, Auen, Feuchtgebiete‘ die Umsetzung
von 13 verschiedenen Maßnahmen vor. Prioritär sind dabei etwa Maßnahmen zu Anlage und
Schutz von Kleingewässern, Schutz von Quellen und Quellbächen, Renaturierung von Fließge-
wässern oder dem Schutz von Gewässerrandstreifen.
In Bezug auf die ausgewählten Individual- und Zielarten wirken sich die im Handlungsfeld ‚Ge-
wässer, Auen, Feuchtgebiete‘ getroffen Maßnahmen auf alle Zielarten aus den Gruppen Fische,
Amphibien und Libellen aus. Hinzu treten Zielarten wie Biber, Ringelnatter und verschiedene
Vogelarten (z.B. Flussregenpfeifer, Teichrohrsänger, Pirol) sowie einige Insektenarten, die an
intakte Auen und Fließgewässer, an Röhrichtbestände oder Auenwälder gebunden sind.
Tabelle 7: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das
Handlungsfeld ‚Gewässer, Auen, Feuchtgebiete‘
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
Wass01
Naturnahe Entwicklung urbaner Fließgewässer nach
den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenricht-
linie
II
Wass02
Renaturierung von Fließgewässern und Entwicklung
naturnaher Auenlandschaften I SG02; Land-
schaftsplan Box 4, Box 5
Wass03
Schutz von Gewässerrandstreifen II Stadt09
Wass04
Entwicklung eines Kleingewässerpflegeplans (Kartie-
rung des Bestandes, Ableitung von Pflegemaßnah-
men und evtl. Planung von Neuanlagen)
I
Wass05
Neuanlage und Erhalt von flachen Stillgewässern
(Wasserhaushalt; klimaresilient machen); insb. auf
thermisch begünstigten Standorten, anmoorigen oder
sandigen Böden
I
LA01
Wass06
Quellen und Quellbäche erhalten und renaturieren
(Schaffung eines natürlichen Wasserhaushaltes,
keine ungebremsten Einleitungen, keine Stoffeinträge)
I
SG02; Land-
schaftsplan
Wass07
Fortschreibung und Aktualisierung der Quellkartierung I
Wass08
Herstellung eines möglichst naturnahen Wasserhaus-
haltes im Bereich der grundwasserabhängigen Le-
bensräume
I
Wass09
Erhalt und Entwicklung von Niedermooren und
Feuchtgebieten mit Feucht- und Nassgrünland, feuch-
ten Hochstaudenfluren, Sümpfen und Röhrichten
(Wasserhaushalt und angepasste Biotoppflege)
I Box 6
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 189
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
Wass10
Kartierung bisher nicht erfasster Feuchtlebensräume,
Erfassung der geschützten Biotope III SG03
Wass11
Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Biotope I SG02, SG04 Box 19
7.2.1 Fließgewässer und Auen
Fließgewässerstrecken mit einer Länge von 59 km befinden sich in der Zuständigkeit des Stadt-
entwässerungsbetriebs Düsseldorf; rund 14 km davon sind in einem naturnahen Zustand45. Die
übrigen Gewässer auf Düsseldorfer Stadtgebiet (Itter, Anger, Schwarzbach) unterliegen dem Ber-
gisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW). Eine Darstellung des Fließgewässernetzes erfolgt in
Abbildung 11.
Seit Ende der 80er Jahre wurden in Düsseldorf verschiedene Fließgewässer renaturiert. Durch
die seit dem Jahr 2000 bestehende Wasserrahmenrichtlinie wurden weitere Renaturierungen ver-
pflichtend umgesetzt.
Wichtige Maßnahmen, die in den letzten Jahren umgesetzt wurden, sind:
• Öffnung des Düsselsystems zum Rhein durch Renaturierung des Brückerbachs mit Bau von
drei Fischtreppen
• Südliche Düssel zwischen Höherhofstraße bis Eller Kamp (1, 95 km) im Stadtteil Vennhau-
sen46,
• Pillebach im Stadtteil Ludenberg zwischen Am Backesberg und Bergische Landstraße
(1,9 km),
• Pillebach im Stadtteil Gerresheim Am Quellenbusch bis zur Einmündung in die nördliche Düs-
sel,
• Innere Nördliche Düssel im Hofgarten (162 m),
• Öffnung des Urdenbacher Altrheins in die Urdenbacher Kämpe im Stadtteil Urdenbach durch
Schlitzung des Sommerdeiches
47,
• Eselsbach im Bereich des Unterbacher Sees im Stadtteil Unterbach48,
• Rückbau der Teiche im NSG Rotthäuser Bachtal (vgl. Box 4),
• Maßnahmen zur Schaffung der Durchgängigkeit am Koppelsbach durch Rückbau eines Aus-
laufbauwerkes im NSG Rotthäuser Bachtal.
Weitere Renaturierungsmaßnahmen befinden sich in laufenden Verfahren oder sind bereits ge-
nehmigt. Es handelt sich beispielsweise um:
45 https://www.duesseldorf.de/kanal/abisz/fliessgewaesser/gewaesserstrecken [Abruf April 2024]
46 https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/wasser/pdf/Heft_1_Erlaeuterungsbericht.pdf
[Abruf 25.04.2024]
47 https://flussgebiete.nrw.de/urdenbacher-altrhein-wieder-dynamisch-durch-die-niederung [Abruf 25.04.2024]
48 https://www.brw-haan.de/gewaesser/gewaesser-projekte?view=article&id=130:oekologische-aufwertung-des-
eselsbach-in-erkrath-unterfeldhaus&catid=10 [Abruf 24.01.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 190
• die Renaturierung eines Abschnitts der Schwarzbachaue in Kalkum49,
• naturnaher Ausbau der Anger in Angermund auf einer Länge von rund vier Kilometern50,
• naturnaher Ausbau des Kittelbachs südlich von Kaiserswerth zwischen Niederrheinstraße
und Flughafendurchlass.
Die naturnahe Entwicklung urbaner Fließgewässer nach den Vorgaben der Europäischen Was-
serrahmenrichtlinie (Wass01), verbunden mit der weiteren Renaturierung von Fließgewässerab-
schnitten, dem Schutz und der Entwicklung naturnaher Auenlandschaften ( Wass02) sowie der
Schaffung von ausreichend breiten Gewässerrandstreifen (Wass03), gehören zu den auch zu-
künftig konsequent durchzuführenden Maßnahmen.
Durch diese Maßnahmen ergeben sich positive Effekte für eine Vielzahl von Gewässerarten so-
wie für Arten in den Lebensräumen der Auen (Fische, Amphibien, Vögel). Bei den bisher umge-
setzten Maßnahmen lassen sich diese Effekte bereits deutlich nachweisen. Für das Projekt zur
Öffnung des Urdenbacher Altrheins wird im Jahr 2025, 11 Jahre nach Umsetzung der Maßnahme,
Bilanz gezogen. Hier ist es zu einer erheblichen Verbesserung der Aue gekommen. Beispielhaft
sei die Erhöhung der Bestände des Steinbeißers und des Kleinen Wasserfrosches, bei letzterem
mindestens um den Faktor 100, die Ansiedlung von Biber und Weißstorch und der Nachweis
verschollener Pflanzen wie der Reisquecke genannt.
Die Öffnung des Düsselsystems zum Rhein ermöglichte einer Reihe von Fischarten den Zugang
und später die Etablierung in diesem System, wie der Hasel, der Nase oder dem Flussneunauge.
Kleinere Maßnahmen haben je nach Umfang vergleichbare Effekte.
Box 4: Rückbau von Teichen im Rotthäuser Bachtal
Im Naturschutz- und FFH-Gebiet Rotthäuser Bachtal wurde an ehemaligen Fischteichen im Ober-
lauf des Rotthäuser Bachtals ( südlich Holterweg) ein großflächiger Rückbau von Dammkörpern
vorgenommen. Dadurch wurde eine lineare Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen geschaf-
fen und die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Im Konkreten wurden Ablaufbau-
werke entfernt, die Dämme geöffnet und punktuell Maßnahmen zur Gewässeroptimierung vorge-
nommen sowie einzelne Flächen mit stehendem Wasser erhalten. Damit konnten ein neues
Bachbett angelegt, Teilbereiche mit höherem Wasserstand und Sumpfflächen geschaffen und
eine Furt über einen alten Dammkörper hergestellt werden. Mit dieser Maßnahme werden Re-
tentionsflächen im Oberlauf des Baches geschaffen und typische Auenbiotope wiederhergestellt.
49 https://www.brw-haan.de/gewaesser/gewaesser-projekte?view=article&id=86:gewaesserunterhaltungsmass-
nahme-am-schwarzbach-in-kalkum-entwicklung-der-schwarzbachaue-zu-einem-bachauenwald&catid=10 [Abruf
24.01.2024]
50 https://www.brw-haan.de/gewaesser/gewaesser-projekte?view=article&id=125:naturnaher-ausbau-anger-ab-
schnitt-i-sanierungsmassnahmen-in-angermund&catid=10 [Abruf 24.01.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 191
Abbildung 12: Renaturierter Abschnitt der Südlichen Düssel (links); Rückbau von Teichen im
Rotthäuser Bachtal, südlich Holterweg nach der Umsetzung
Foto: Claus Bode (li) und Tobias Krause (re)
7.2.2 Stillgewässer
Zu den größeren Stillgewässern im Stadtgebiet gehören der Elbsee, der Menzelsee, der Unter-
bacher See sowie verschiedene ehemalige Abgrabungsgewässer südlich von Kalkum und An-
germund (Angermunder See, Schmitzsee, Fliednersee, Suitbertussee, Lambertussee).
Zum Schutz des Naturschutzgebietes Elbsee mit seinen Rückzugsgebieten für seltene Tier- und
Pflanzenarten sind bereits verschiedene Maßnahmen erfolgt (z. B. Absperrungen von Bereichen
gegen Boote, Paddler oder Schwimmer; Begrünung von Uferabschnitten mit Schilfmatten ; Pfle-
gemaßnahmen auf der Elbseeinsel vgl. Box 5).
Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet zahlreiche kleinere Teiche, Tümpel oder Rückhaltebecken.
Als wichtige Maßnahme im Bereich der kleineren Stillgewässer wird die Entwicklung eines Klein-
gewässerpflegeplans empfohlen (Wass04). Hierbei sind die vorhandenen Stillgewässer mit ih-
ren Defiziten zu erfassen und Pflegemaßnahmen abzuleiten sowie ggf. Vorschläge für die Neu-
anlage von Stillgewässern zu treffen (Wass05). Wichtige Maßnahmen an den Gewässern bezo-
gen auf die Zielarten sind hierbei (bspw. für den Ostpark):
• Die Erhaltung von flachen Stillgewässern (Wasserhaushalt; klimaresilient51 machen)
• Die Anlage und Pflege von Kleingewässern und Tümpeln
– zur Vernetzung von Amphibienlebensräumen
– als flache, thermisch begünstigte Kleingewässer auf anmoorigen oder sandigen Böden
für die Zarte Rubinjungfer (Zielart)
• Die Schaffung und Offenhaltung von besonnten Pionierstandorten an stehenden Gewässern
(z. B. durch abschnittsweise Grabenräumung, Zielart Kleine Pechlibelle)
51 Etwa durch Anpassungen bei der Entwässerung ( ‚Wasser in die Landschaft‘), Schutz vor Austrocknung, Anlegen
mehrerer Stillgewässer im Verbund, Sicherstellung eines tiefen Abschnitts bei grundwasserangeschlossenen Ge-
wässern.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 192
Box 5: Beispiel Elbseeinsel mit Ziegenbeweidung
Die Elbsee-Insel ist unter anderem als Habitat für bodenbrütende und Offenlandlebensraum be-
nötigende Arten wie etwa Flussregenpfeifer, Kiebitz, Dünen -Sandlaufkäfer, Schwalbenschwanz
oder Echtes Tausendgüldenkraut ein wichtiger Lebensraum. Durch Verbuschung sind die Nist -
und Nahrungshabitate dieser Arten gefährdet. Entbuschung durch Pflegemahd oder Beweidung
sind hier Schlüsselmaßnahmen für den Erhalt der Offenlandstrukturen und die Sicherung der
Arten- und Lebensraumvielfalt.
Für den Erhalt der Offenlandstrukturen auf der Elbsee- Insel wurden im Jahr 2024 einzelne Ge-
hölze entnommen und mit einer Ziegenbeweidung der flächige Gehölzaufwuchs zurückgedrängt.
Die Ziegenherde wurde mit einem Boot auf die Insel gebracht und von Mitarbeitenden des Hex-
hofes betreut.
Diese Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren fortgeführt werden.
Abbildung 13 Beweidung der Elbsee-Insel mit einer Ziegenherde
Copyright: Nina Jäger
7.2.3 Quellen
Quellen gehören zu den gesetzlich geschützten Lebensräumen, die zudem eine besondere Emp-
findlichkeit gegenüber den möglichen Folgen des Klimawandels besitzen. Maßgeblich für den
Schutz der Quellen ist ein intakter Wasserhaushalt sowie der Schutz der Quellen vor Nährstoff -
oder Schadstoffeintrag und die Schaffung eines geeignet Quellumfeldes.
Für das Stadtgebiet wurden eine Quellkartierung und Bewertung von Quellstandorten durchge-
führt, Defizite aufgezeigt und Maßnahmen entwickelt (BUSCHKO 1996). Die erfassten Quellen sind
in der Karte ‚Biotoptypen und Nutzungen‘ und in Abbildung 11 dargestellt.
Quellen und Quellbäche sind zu erhalten und zu renaturieren (Wass06). Hierbei ist vor allem
auch die Schaffung eines natürlichen Wasserhaushalt s eine zwingende Voraussetzung. Unge-
bremste Einleitung und Stoffeinträge gilt es zu vermeiden. Die Umsetzung der Maßnahmen zur
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 193
Beseitigung von Defiziten und zum Schutz der Quellen sollte konsequent weiterverfolgt werden.
Zukünftig ist eine Fortschreibung und Aktualisierung der Quellkartierung erforderlich (Wass07).
7.2.4 Moore und Feuchtgebiete
Niedermoore mit einem natürlicherweise hohen Grundwasserstand gehören zu den seltenen und
zu den besonders vielfältigen Lebensräumen. Moore leisten aufgrund ihrer Fähigkeit zur Spei-
cherung von Kohlenstoff zudem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eine bedeutende Zahl
von Tier- und Pflanzenarten kommt ausschließlich in diesem Lebensraum vor. Dies macht Nie-
dermoore zu einem ‚Hotspot‘ der Biodiversität.
Die Wiederherstellung eines natürlichen Bodenwasserhaushalts spielt bei der Moorrenaturierung
und der Erhaltung weiterer grundwasserabhängiger Ökosysteme eine entscheidende Rolle. Das
Fachkonzept zur Entwicklung von Mooren in NRW (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VER-
BRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2024b) weist für die Stadt Düsseldorf eine Potenzial-
fläche für die Entwicklung von Nieder- und Übergangsmooren von 76 ha aus. In weiteren Flächen
mit hohen Grundwasserständen oder umfangreichen Bereichen mit Staunässe bzw. in Gewäs-
sernähe lassen sich Feuchtwiesen bzw. Nassgrünland, Sümpfe, Röhrichte oder Feuchtwälder
erhalten, entwickeln oder reaktivieren.
Im Stadtgebiet von Düsseldorf treten Niedermoorböden im NSG Rahmer Benden und im Eller
Forst nördlich des Unterbacher Sees auf. Kleinere Potenzialflächen liegen am Urdenbacher Alt-
rhein (Urdenbacher Kämpe) sowie an der nördlichen Düssel und am Pillebach. Hochmoore kom-
men im Stadtgebiet natürlicherweise nicht vor und sind auch nicht entwickelbar.
Das Niedermoor im NSG Rahmer Benden wird bereits durch Pflegemaßnahmen und Maßnah-
men zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts betreut. Auch im Eller Forst werden
bereits Maßnahmen entwickelt (vgl. Box 6 und Box 7).
Die Maßnahmen in den Niedermooren und Niedermoorrelikten sind zukünftig fortzuführen und
gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen im Bereich vorliegender Relikte oder Potentialflächen
zu ergänzen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
• Herstellung des natürlichen Wasserhaushalts (Wass08),
• Erhalt, Entwicklung und Reaktivierung von Niedermooren und Feuchtgebieten mit Feucht-
und Nassgrünland, feuchten Hochstaudenfluren, Sümpfen und Röhrichten, Feuchtwäl-
dern (Wasserhaushalt und angepasste Biotoppflege) (Wass09),
• Kartierung bisher nicht erfasster Feuchtlebensräume und Erfassung der geschützten Bi-
otope (Wass10) und
• Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Biotope (Wass11) zur Vorbereitung einer mög-
licherweise notwendigen Unterschutzstellung (siehe Abschnitt 7.6).
Bei den Maßnahmenkonzepten und der Maßnahmenumsetzung sind die artspezifischen Ansprü-
che für die an diese Lebensräume gebundenen Zielarten (Ringelnatter, Sumpfhornklee- Widder-
chen, Zwergmaus, Vierpunkt Kleinspanner, Erlen-Sichelflügler u.a.) zu berücksichtigen.
Eine Vernetzung der Feuchtlebensräume, beispielweise entlang von Gewässern, kommt vor al-
lem Amphibien, Reptilien oder Kleinsäugern (Zwergmaus) zugute.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 194
Box 6: Niedermoor Rahmer Benden / Eller Forst
Mit der Wiedervernässung der Relikte des Niedermoores im Naturschutzgebiet Rahmer Benden
soll dieser Bereich dauerhaft geschützt und weiterentwickelt werden. Die Wiedervernässung setzt
interkommunales Handeln und Denken voraus, da wasserwirtschaftliche Maßnahmen in diesem
Bereich der Rahmer Benden sich auf Teile der Städte Duisburg, Düsseldorf und Ratingen aus-
wirken können.
Bis Ende 2023 wurden auf Teilflächen der Landeshauptstadt Düsseldorf kurzfristig Maßnahmen
durchgeführt. Diese beinhalten den Ankauf von Grundstücken, Bodenuntersuchungen und die
Entfernung von mooruntypischer Bewaldung (Pappeln).
Aufgrund der Lage der abgedeckten Altdeponie im Eller Forst kommen nur Teile des ehemaligen
Niedermoorgebietes für eine Reaktivierung in Frage. Auch hier sind weitere Pflegemaßnahmen
erforderlich und geplant, um standortuntypischen Aufwuchs zu entfernen, die Feuchtwiesen wei-
terzuentwickeln und ehemalige Wiesenflächen wieder instand zu setzen. Für Maßnahmen zur
Regulierung des Wasserhaushaltes soll zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.
Box 7: Feuchtwiese im NSG Eller Forst
Die Feuchtwiese im Eller Forst hat aufgrund ihrer Flächengröße, ihrer Offenlandstruktur und einer
fast ganzjährigen Durchnässung eine besonders hohe ökologische Bedeutung für die an diesen
Standort angepassten und selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten. Mehrere dieser seltenen
Arten gibt es in Düsseldorf nur hier auf dieser Feuchtwiese.
Die Feuchtwiese im Niedermoorstandort Eller Forst ist gerade im Hinblick auf die klimatischen
Veränderungen durch zunehmende Trockenphasen in den Sommermonaten besonders gefähr-
det.
Um dem Verlust der Arten entgegenzuwirken und das Biodiversitätspotenzial dieser Feuchtwiese
zu fördern und zu erhalten, werden circa 31.000 Quadratmeter gemäht und das Mahdgut abge-
räumt. Ohne diese steuernden Pflegeeingriffe droht der Verlust dieser ökologisch wichtigen
Feuchtwiesenfläche durch Verbuschung und Nährstoffanreicherung.
Die Mahd erfolgt in zwei Durchgängen und in Rotation, das bedeutet, dass ein Teil der Feucht-
wiese im Sommer gemäht und abgeräumt wird. Die Restfläche bleibt als Habitatstruktur unge-
mäht erhalten und wird erst im zweiten Schnitt im September/Oktober gemäht und abgeräumt.
Aufgrund der nassen Verhältnisse wurde zur Mahd im Jahr 2023 ein spezieller Raupenmäher
eingesetzt. Im Jahr 2024 konnte für die Mahd eine besonders nachhaltige und naturschonende
Alternative mit einem Pferdefuhrwerk gewonnen werden. Die Mahd mit Pferden hat gegenüber
dem Einsatz einer Maschine mehrere Vorteile, wie eine besonders boden-, insekten- und amphi-
bienschonende Arbeitsweise, da Druckbelastung und damit die Bodenerosion gering ist. Durch
ihr ruhiges Arbeitstempo ermöglichen sie es der vorhandenen Tierwelt vor dem Mähen zu flüch-
ten, eine Havarie der Maschine (Öl/Treibstoff) im Naturschutzgebiet ist ausgeschlossen und das
Mahdgut wird als Futter oder Einstreu vom Unternehmer verwendet, anstatt entsorgt zu werden.
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Stand 26. Mai 2025 195
7.3 Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen
Im Handlungsfeld ‚Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen‘ sind die Maßnahmenempfehlun-
gen zur Entwicklung von Offenlandbiotopen wie artenreiches Grünland, Magerwiesen und Ma-
gerrasen, strukturreiche Ackerflächen oder Obstwiesen beinhaltet.
Die Artenzusammensetzung von Offenlandbiotopen hängt von Bodeneigenschaften und Klima-
faktoren sowie ganz entscheidend von der jeweiligen Nutzungsform ab. Die Ergebnisse im Fak-
tencheck Artenschutz (WIRTH et al. 2024) zeigen, dass die Landnutzung der entscheidende Fak-
tor für die Verteilung und Vielfalt von Arten ist. Unterschiedliche Landnutzungstypen wie Acker-
land, Wälder und Siedlungsflächen beeinflussen die Biomasse und Artenzusammensetzung er-
heblich. Insbesondere eine heterogene Vegetationsstruktur trägt zur Steigerung der Artenvielfalt
bei.
Die Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft haben sich in den letzten Jahrzehnten stark
gewandelt. Ökonomische Zwänge und politische Fehlanreize haben vielfach zu einer Verarmung
der ehemals vielfältigen Kulturlandschaften geführt52. Viele typische Arten des Offenlandes, die
sich seit dem Beginn der bäuerlichen Wirtschaftsweise mit Ackerbau und Viehzucht in Deutsch-
land verbreitet haben, sind heute gefährdet und besonders vom Artenrückgang betroffen.
Im Feldfruchtanbau haben die erhöhte Verwendung von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmit-
teln, der Einsatz größerer Maschinen sowie das Ausbleiben oder die Vereinfachung von Frucht-
folgen und die Unterdrückung der einheimischen Ackerwildkrautvegetation, u. a. durch umfas-
sendere Saatgutreinigung und Herbizideinsatz, negative Auswirkungen auf die biologische Viel-
falt (vgl. WIRTH et al. 2024).
Der Anteil an Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche ist seit 2003 deutsch-
landweit um rd. 5 % gesunken 53. Mit der Intensivierung der Gr ünlandbewirtschaftung erfolgte
häufig eine Einsaat von gezüchteten Kulturgr äsern, intensive Düngung und eine fr ühere, häufi-
gere und großflächigere Mahd mit negativen Konsequenzen für den Artenreichtum von Pflanzen
und von ihnen abhä ngigen Insekten und Bodenorganismen. Einen ähnlichen Effekt haben die
zunehmend ganzj ährige Stallhaltung von K ühen und der R ückgang der Schafbeweidung,
wodurch typische Mikrohabitate und Prozesse der Weidehaltung wegfallen (Dung, Trittstellen,
Altgrasflachen, Lagerflächen, Samenverbreitung) (vgl. WIRTH et al. 2024).
Die Landwirtschaft als größte r Flächennutzer hat insofern einen großen Einfluss auf die Arten-
vielfalt im Offenland. Viele der im Rahmen der Biodiversitätsstrategie aufgeführten Maßnahmen
richten sich insofern an die Landnutzer (Landwirte, Deichverbände) als Akteure. Auch die Strate-
gien auf nationaler Ebene fordern, dass vor allem diejenigen Akteure, die für die Landnutzungen
in der Normallandschaft verantwortlich sind, die Belange der biologischen Vielfalt deutlich besser
berücksichtigen sollten (B
UNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2015; BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT,
NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024b; BUNDESMINISTERIUM FÜR
UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024b; WIRTH et al.
2024). Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird als einer der relevanten Treiber für den Arten-
schwund identifiziert (QUANDAHOR et al. 2024)
52 Vgl. https://www.bfn.de/naturschutz-der-landwirtschaft [Abruf 22.01.2025]
53 Vgl. Bundesamt für Naturschutz, Naturschutz in der Landwirtschaft unter: https://www.bfn.de/naturschutz-der-land-
wirtschaft [12.12.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 196
Aktuell wird ein Flächenanteil von 17,5 % des Stadtgebietes landwirtschaftlich genutzt (vgl. Ta-
belle 3).
Die Maßnahmen im Handlungsfeld lassen sich gliedern in Maßnahmen zur Förderung von tro-
ckenen, sonnenexponierten und mageren Lebensräumen (Magergrünland, Sandrasen, Heiden),
Maßnahmen zur Förderung von Obstwiesen und in verschiedene Maßnahmen zur Förderung der
Biodiversität in den landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen. Insgesamt sieht das
Konzept für das Handlungsfeld ‚Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen‘ die Umsetzung von
acht Maßnahmen vor. Prioritär sind dabei vor allem der Schutz magerer Flächen (Magerrasen, -
wiesen) sowie Saumstrukturen, die weitere Extensivierung der Bewirtschaftung bzw. Umsetzung
der Blühwiesenstrategie, die Förderung von Obstwiesen und die Verringerung des Pestizid- bzw.
Düngemitteleinsatzes.
Tabelle 8: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das
Handlungsfeld ‚Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen‘
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
La01
Förderung sonnenexponierter Magerrasen, Magerwie-
sen und Saumstrukturen (Waldränder und selten ge-
mähte (Wald)säume mit angepasster extensiver
Pflege und ggf. der Schaffung von Sonderbiotopen)
I
Art06; La04;
SG02
La02
Verringerung der Mahdintensität an grasreichen verti-
kalen Strukturen wie Dämmen und Böschungen I La01; La03;
La04
Box 8
La03
Umsetzung und Fortschreibung der Deichstrategie II
La04
Ausweitung, Umsetzung und Fortschreibung der Blüh-
wiesenstrategie (naturverträgliche Mahd) I Stadt02 Box 2
La05
Obstwiesen fördern (Erhalt, Neuanlage und Pflege) I Art07; Art13;
Art14; La04
Box 9
La06
Aufstellung eines Beweidungskonzeptes und eines
Konzeptes zur Reaktivierung oder Wiederherstellung
von Heiden
I
Art09; Art13
La07
Anlage von Ackerrandstreifen, Blühstreifen, Wegrai-
nen und Säumen II Box 10
La08
Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes sowie
des Düngemitteleinsatzes (herbizidfreie Ackerränder) I Box 10; Box 11
La09
Ackerbau: Extensivierung der Bewirtschaftung (An-
lage von Acker-Brachen-Mosaiken, doppelte Saatrei-
henabstände, etc.)
II
Art06; Art12;
SG02
Box 11
7.3.1 Magerwiesen und -weiden, Sandmagerrasen, Heiden
Die Förderung von sonnenexponierten Magerrasen und Magerwiesen verbunden mit der Anlage
von Saumstrukturen (Waldränder und selten gemähte (Wald)säume mit angepasster extensiver
Pflege und ggf. der Schaffung von Sonderbiotopen; La01) dient einer Vielzahl der ausgewählten
Zielarten wie Zauneidechse, Pflaumenzipfelfalter, Senfweißling, Grüneule, Kleines Nachtpfauen-
auge, Schmuck-Kleinspanner, Braunbürstige Hosenbiene, Mauerfuchs, Goldene Acht sowie wei-
teren Insektenarten und Vogelarten als deren Beutegreifern (bspw. Wespenbussard).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 197
Voraussetzung für den Erhalt und die Neuanlage dieser Lebensräume sind die entsprechenden
Standortbedingungen (nährstoffärmere Böden wie sandige Braunerden oder Podsole und eine
sonnenexponierte Lage), eine angepasste extensive Nutzung (späte Mahd mit Abtransport des
Mahdgutes, alternierende Mahd, extensive Beweidung; La02) und der Verzicht oder die Reduk-
tion des Pestizid- und Düngemitteleinsatzes.
Im Hinblick auf die artspezifischen Ansprüche der Zielarten kann die Anlage von Sonderbiotopen
(vegetationsarme Sandflächen, lückig bewachsene Strukturen, Steinaufschüttungen, Totholz-
strukturen, ältere Säume, grasreiche vertikale Strukturen u.ä.) und das Nebeneinander verschie-
dener Lebensräume (Waldränder, Säume, Magerwiesen) erforderlich sein. Diese Strukturvielfalt
ist insbesondere für den Schutz von Schmetterlingen wichtig, weil hier sowohl die Bedürfnisse
der Imagines als auch der Raupen zu berücksichtigen sind. So darf sich der Schmetterlingsschutz
nicht nur auf die Erhöhung des Angebots von Nektarquellen beschränken, sondern muss auch
die artspezifischen Ansprüche der Larvalstadien in den Blick nehmen. So ist z. B: eine alternie-
rende Mahd (Streifen- oder Staffelmahd) für die Larvalhabitate vieler Schmetterlinge erforderlich,
da durch die komplette Mahd oder Beweidung von Flächen zum falschen Zeitpunkt leicht ganze
Populationen ausgelöscht werden können (vgl. Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten
der Landeshauptstadt Düsseldorf, Kapitel 12.12).
Im Rahmen der Blühwiesenstrategie (vgl. Box 2) und im Deichkonzept (Box 8
) erfolgte bereits
eine Auswahl geeigneter Wiesenflächen sowie eine Empfehlung für eine biodiversitätsfördernde
Pflege- und Nutzung dieser Flächen. Es wird empfohlen die Konzepte umzusetzen und die Flä-
chenkulissen kontinuierlich um weitere Flächen zu erweitern (La03 La04). Es wird zudem emp-
fohlen, diese Strategien um ein Beweidungskonzept (La06) für die Weideflächen im Stadtgebiet
zu ergänzen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob für die Reaktivierung oder Wieder-
herstellung von Heiden geeignete Standorte im Stadtgebiet vorliegen und dieser Lebensraum
mit seinen hochspezialisierten Arten (z. B. Heidekraut-Blütenspanner) wiederherstellbar ist. Ent-
wicklungspotenziale für Heiden und andere bodensaure Magerlebensräume bieten vor allem die
Podsol- und Braunerdepodsolböden auf der Hangkante zur Bergischen Heideterrasse (z. B. Steil-
hänge im A aper Wald) oder das Umfeld ehemaliger Heideflächen (Golzheimer Heide, Dünen-
weg). Auch eine Verwirklichung im Zuge der Rekultivierung von Deponiebetrieben (Hubbelrath)
ist eine Möglichkeit.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 198
Box 8: Mahdkonzept für Deiche
Die Düsseldorfer Deiche besitzen ein hohes Potenzial für die Entwicklung von artenreichen, hoch-
wertigen Grünlandflächen (vielfach magere Glatthaferwiesen) mit den hieran angepassten Pflan-
zen- und Tierarten.
Um die Artenvielfalt auf den Deichen weiter zu verbessern ohne die Schutzfunktion für das Hoch-
wasserschutzbauwerk zu beeinträchtigen, wurde ein Konzept für die Unterhaltung und Pflege der
Deiche entwickelt, die in der Zuständigkeit des städtischen Stadtentwässerungsbetriebs liegen
(LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF, STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEB 2024).
Die wesentlichen Einflussgrößen bei der Entwicklung artenreicher Wiesen sind, neben der Nähr-
stoffzufuhr, Zeitpunkt und Häufigkeit der Mahd. Da das Deichgrünland ohnehin nicht gedüngt
wird, bezieht sich das Konzept auf eine Modifikation der Mahd ( Mahdzeitpunkt und zeitlich ge-
staffelte Mahd von wasserseitiger und landseitiger Böschung). Der Erfolg der veränderten Pflege
wird in einem Monitoring überprüft. Eine Darstellung der aktuellen Kulisse des Deichkonzeptes
(Rheindeich bei Volmerswerth und am Himmelgeister Rheinbogen) ist in der Karte Hotspots der
Biodiversität erfolgt.
7.3.2 Obstwiesen
Zielarten wie der Steinkauz, der Pflaumenzipfelfalter oder der Obsthain-Blütenspanner sind an
den Lebensraum Obstwiese gebunden oder treten hier bevorzugt auf. Der Erhalt, die Neuanlage
und die Pflege von Obstwiesen gehört zu den Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes (La05).
Die Stadt Düsseldorf setzt sich bereits für den Erhalt der Streuobstwiesen ein:
• Neben einer Kartierung der Obstbäume und der Obstbaumsorten werden seltene Obstsorten
aus der Region erhalten, vermehrt (Veredlung seltener Obstsorten seit 2011) und weiterver-
breitet.
• Im Projekt ‚essbare Stadt‘ stellt das Gartenamt regelmäßig Obstbäume aus alten Obstsorten
zur Verfügung und fördert so die Verbreitung auf öffentlich zugänglichen Flächen.
• Durch das Projekt ‚Hochzeitswiesen‘ (vgl. Box 9) werden im Außenbereich Obstwiesen an-
gelegt und extensiv gepflegt.
Der Erhalt, die Neuanlage und Pflege von Obstwiese beispielsweise auch als Ausgleichsflächen
oder durch weitere private Initiativen ist weiter voranzutreiben.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 199
Box 9: Hochzeitswiesen
Das Gartenamt der Stadt Düsseldorf und der Verein ‚Pro Düsseldorf‘ betreuen das Projekt Hoch-
zeitswiesen, bei dem Privatpersonen Bäume als Paten erwerben können.
Begonnen hat das Projekt 2006 am Hexhof in Hubbelrath. Inzwischen gibt es weitere Flächen in
der Urdenbacher Kämpe, am Winnenberg, am Rotthäuser Weg und im Rotthäuser Bachtal.
Die Pflanzung und regelmäßige Pflege der Obstbäume erfolgt durch das Gartenamt. Gepflanzt
werden in der Regel alte Obstbaumsorten aus der Region.
7.3.3 Artenschutz mit der Landwirtschaft / Fettwiesen und Ackerflächen
Neben einem direkten Flächenschutz oder der Aufgabe einer kommerziellen Nutzung, die insbe-
sondere für die geschützten Lebensräume (z.B. Nasswiesen und andere Grenzertragsstandorte)
erfolgen kann, sind viele Naturschutzmaßnahmen nur gemeinsam mit den Landnutzern im Rah-
men der Bewirtschaftung umzusetzen.
Hierfür benötigt es angepasste Bewirtschaftungsformen, einen intensiven Dialog und Wissens-
transfer sowie finanzielle Anreize und sonstige Förderungen.
Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere:
• die Anlage von Ackerrandstreifen, Blühstreifen und Säumen (vgl. Box 10; La07). Dabei kön-
nen die Randstreifen auch durch Selbstbegrünung umgesetzt werden, um das im Boden
vorhandene Samenmaterial zur Keimung zu bringen und autochthone Arten zu fördern.
• der Verzicht auf oder die Reduktion des Pestizideinsatzes und des Düngemitteleinsatzes auf
den viele der Zielarten ( Frauenspiegel, Zauneidechse, Goldene Acht, Pflaumenzipfelfalter,
Senfweißling und div. andere Insektenarten) angewiesen sind (La08; siehe auch Steckbrief
Frauenmantel). Die Maßnahme dient auch dem Gewässerschutz, weil hierdurch der Eintrag
von Stoffen in die Gewässerlebensräume vermindert wird.
• Extensivierungsmaßnahmen im Acker, welche der Förderung insbesondere artenschutz-
rechtlich relevanter Vorkommen dient (etwa Feldlerche, Kiebitz, etc.; La0 9). Dazu zählen
beispielsweise doppelte Saatreihenabstände, die Anlage von Acker-Brachen-Mosaiken, Be-
lassen von nicht abgeernteten Getreidestreifen im Winter und weitere.
Viele Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft werden heute vor allem durch die ‚Gemeinsame
Agrarpolitik‘ (GAP) der Europäischen Union und insbesondere durch die Verteilung von Geldern
(Direktzahlungen und Förderprogramme) gesteuert und beeinflusst.
Die Umsetzung auf kommunaler Ebene kann jedoch über die Pachtverträge auf städtischen Flä-
chen (vgl. Box 11) oder über sonstige vertragliche Vereinbarungen erfolgen. Möglich ist auch eine
Umsetzung im Rahmen der Eingriffsregelung als sogenannte ‚Produktionsintegrierte Kompensa-
tionsmaßnahmen‘ (PIK).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 200
Box 10: Ackerrandstreifen
Mit der Anlage von artenreichen Blühstreifen entlang von Ackerflächen wird ein wichtiger Lebens-
raum für Insekten, Feldtiere und Vögel geschaffen und das Landschaftsbild für Erholungssu-
chende aufgewertet. Zwar kann unter Umständen auch eine Umsetzung von Maßnahmen auf der
vollen Fläche eines Ackers notwendig sein, besonders zielführend sind aber Maßnahmen entlang
der äußeren Bewirtschaftungsstreifen von Äckern (d.h. die äußeren 3-5 m der Ackerfläche; siehe
zur Begriffsklärung das Glossar in Abschnitt 11).
Für die Schaffung von Blühstreifen erhalten Düsseldorfer Landwirte eine Entschädigung der da-
mit einhergehenden Ertragsausfälle für diese Flächen. Im Frühjahr 2023 wurden die Blühstreifen
erstmals auf Ackerrändern entlang von Wegen eingesät. Aufgestellte Informationsschilder weisen
auf die Bedeutung der Blühstreifen und die Kooperation zwischen der Stadt Düsseldorf und den
Landwirten hin. Für die Blühstreifenflächen kommt kräuterreiches Regio-Saatgut zum Einsatz.
Bis Ende 2023 wurden drei Zuwendungsanträge auf Anlage von drei Meter breiten Blühstreifen
auf einer Länge von rund fünf Kilometern (1,54 Hektar) gestellt und für die Jahre 2023 bis 2026
bewilligt.
Bis Dezember 2024 konnten zwei weitere Landwirte für die Schaffung von Blühstreifen gewonnen
werden. Somit sind insgesamt also schon fünf Anträge für 6 km Blühstreifen (1,88 ha) für die
Jahre 2023 bis 2026 bewilligt worden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorfer fördert Landwirte bei der Anlage von Blühstreifen. Sollten
mehr Blühstreifen angelegt, als durch andere landwirtschaftliche Förderungen subventioniert wer-
den, stellt die Stadt dafür eigene Mittel zur Verfügung54.
Neben der Einsaat von Blühstreifen, bei der auf eine Feldfrucht zumeist verzichtet wird, ist auch
eine produktionsintegrierte Förderung besonders sensibler Ackerwildkräuter in Ackerrandstreifen
notwendig, deren Samenpotenzial im Boden möglicherweise noch vorhanden ist, aber wegen des
Herbizideinsatzes (hier insbesondere auch Mittel gegen Zweikeimblättrige) nicht mehr aufkom-
men kann. Der Verzicht auf Pestizide, ggf. verbunden mit weiteren Maßnahmen – etwa doppelten
Saatreihenabständen – im bewirtschafteten Acker ist daher eine weitere wichtige Maßnahme im
Ackerrandstreifen.
54 https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet/bluehstreifen [Abruf 15.02.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 201
Box 11: Pestizideinsatz (Dialog mit Landwirten)
Um die Biodiversität in der Landwirtschaft weiter zu fördern und Pachtflächen im Sinne des Bio-
diversitätsschutzes und allgemeinen Naturschutzes zu bewirtschaften, werden seit 2018 fortlau-
fend sogenannte Dialoggespräche mit den Flächenpächtern von Ackerflächen im städtischen Ei-
gentum geführt55.
Ziel dieser Gespräche ist es, den Pestizideinsatz zu mindern, die Bewirtschaftung zu extensivie-
ren sowie Blühstreifen anzulegen und diese Maßnahmen über den Pachtvertrag zu verankern.
Mit Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz vom 22.02.2018 nimmt die Stadtverwaltung in
neue Pachtverträge ein Verbot auf, Glyphosat zu verwenden. Dies hat in der Regel einen Mitnah-
meeffekt auf benachbarte Flächen oder nichtstädtische Flächen desselben Ackerschlages.
Nach derzeitigem Stand sind nahezu 100 % der Pachtflächen Glyphosat frei. Auf 3 % der ver-
pachteten Ackerflächen werden Blühstreifen angelegt (entspricht >10 ha).
7.4 Wald
Die im Jahr 2024 erlassene EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur56 fasst zusam-
men, dass der Rückgang geschützter Lebensraumtypen und Arten in der EU auch auf eine nicht
nachhaltige Forstwirtschaft zurückzuführen ist. So ist der Wandel der Waldökosysteme durch
forstliche Maßnahmen, mit einhergehendem Verlust an Nahrungshabitaten und Ressourcen, eine
Hauptursache für den Rückgang von Waldvogel -Populationen in Europa ( WADE et al. 2013). In
Deutschland sind knapp zwei Drittel der Waldlebensraumtypen als gefährdet eingestuft, wobei
ein Drittel davon stark gefährdet ist oder zu verschwinden droht (WIRTH et al. 2024). Insgesamt
zeigt sich allerdings, dass der Artenrückgang in Mitteleuropa im Wald bislang weniger dramatisch
voranschreitet als in den Offenlandhabitaten57.
Insgesamt sieht das Handlungsfeld ‚Wald‘ die Umsetzung von sechs Maßnahmen vor. Prioritär
sind dabei vor allem Anpassungen in der Art der Waldbewirtschaftung (Wildnisgebiete, Schutz
von Altbaumbeständen, Umgang mit Totholz) sowie das Vermeiden reiner Dunkelwälder durch
die Förderung von lichten Wäldern.
55 vgl. hierzu auch die Internetseite des NABU https://www.fairpachten.org/beratung/gut-beraten [Abruf 25.02.2025]
56 Verordnung EU) 2024/1991 vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Ver-
ordnung (EU) 2022/869. Abrufbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401991 [Abruf vom 17.01.2025].
57 Siehe etwa: https://www.bfn.de/vogelmonitoring [zuletzt abgerufen am 10. Februar 2025].
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 202
Tabelle 9: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das
Handlungsfeld ‚Wald‘
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
Wald01
Managementmaßnahmen Wald: Wildnisgebiete, Alt-
bäume, Totholz
I SG02; Land-
schaftsplan
Box 12
Wald02
Managementmaßnahmen Wald: Förderung anthropo-
gen oder natürlich lichter Wälder; aktiv mit Störungs-
ereignissen arbeiten, Lichtungen schaffen
I SG02; Land-
schaftsplan
Wald03
Beibehaltung und Förderung einer naturnahen Wald-
bewirtschaftung (FSC und Naturland-Zertifizierung)
I
Wald04
Erhalt und Entwicklung strukturreicher Waldränder
(auch mit Schlehen, Espe, Kreuzdorn)
II Öff10; SG02;
Landschaftsplan
Wald05
Schutz von Espen (Zitterpappel) an äußeren Waldrän-
dern sowie Waldwegen
II Box 13
Wald06
Förderung heimischer Eichen im Waldbau, Förderung
der Naturverjüngung von Eichen
II Öff10
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die biologische Vielfalt ihrer Waldökosysteme verbessern. Die
oben bereits genannte EU -Verordnung zur Wiederherstellung der Natur definiert, dass die Mit-
gliedsstaaten einen Aufwärtstrend beim Index häufiger Waldvogelarten erreichen müssen. Die
EU-Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus einen positiven Trend bei mindestens sechs von sie-
ben Waldindikatoren erreichen: Menge des stehenden Totholzes, Menge des liegenden Tothol-
zes, Anteil der Wälder mit unterschiedlich alten Bäumen , Verbindung zwischen Waldflächen ,
Kohlenstoffspeicherung im Waldboden, Anteil der Wälder mit überwiegend einheimischen Baum-
arten, Vielfalt der Baumarten. Eine erste Bilanz wird zum 31. Dezember 2030 gezogen und da-
nach bis zur Zielerreichung alle sechs Jahre fortgeschrieben. Weiterhin sind unionsweit bis 2030
insgesamt drei Milliarden Bäume anzupflanzen. Dabei sind Aspekte der nachhaltigen Waldwirt-
schaft zu berücksichtigen. Das Maßnahmenkonzept berücksichtigt diese Grundsätze, etwa durch
Maßnahmen zur Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung, Managementmaßnahmen im
Wald (besondere Gewichtung von Altbäumen, Umgang mit Totholz, Wald01) oder Förderung
natürlich lichter Wälder, bzw. einer heterogenen Waldstruktur (Wald02). Weite Teile des in Düs-
seldorf vorhandenen Waldbestands liegen zudem bereits mindestens in Landschaftsschutzge-
bieten; die Forstwirtschaft im Stadtwald ist vollständig Naturland- und FSC-zertifiziert (Wald03).
Es ist jedoch zu prüfen, inwieweit bestimmte Biotope innerhalb der Waldflächen unter weiterge-
hende Schutzregime zu stellen sind (vgl. Karte ‚Biotoptypen und Nutzungen‘). Diese Maßnahmen
gilt es auszuweiten und weiter zu forcieren.
Zahlreiche Maßnahmen werden dazu bereits durchgeführt: So werden beispielsweise auch im
Grafenberger Wald oder im Niederheider Wäldchen Hochtorsos (stehendes Totholz dessen
Krone entfernt wurde) sowie generell in kleineren Beständen (z.B. im Park Lantz oder Schloßpark
Benrath) stehendes Totholz belassen (sofern dies mit der allgemeinen Verkehrssicherheit verein-
bar ist und sich keine Baumk rankheiten ausbreiten) – dies dient insbesondere auch der Förde-
rung der Hohltaube sowie Spechten, Fledermäusen und Insekten. Daneben gibt es im gesamten
Stadtgebiet unzählige Nistkästen, um das Höhlenangebot – auch für Waldvogelarten – zu ver-
bessern. Höhlen- und Spechtbäume werden zudem in den Wäldern kartiert.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 203
Ein besonderer Aspekt beim Nutzungswandel im Wald stellt der Verlust historischer Nieder- und
Mittelwaldnutzungen dar (WIRTH et al. 2024). Durch diese Nutzungsformen (etwa zur Gewinnung
von Brennholz, Waldweidenutzung) konnten sich historisch auch Arten ansiedeln, die einen hö-
heren Lichtbedarf haben. Da heute viele Wälder ein ähnliches Standalter haben und die Bäume
im Klimaxstadium stammweise entnommen werden, fehlen derartige ‚ Lichtwälder‘ und ihr Artin-
ventar wird zurückgedrängt. Daher laufen bereits erste Projekte zur zeitgemäßen Reaktivierung
dieser Nutzungsformen58. Das Maßnahmenkonzept greift daher die Idee der Lichtstellung und
Förderung bestimmter Waldnutzungsformen auf (siehe Wald02).
Die Förderung dieser Lichtwälder hat jedoch im Umkehrschluss nicht zu bedeuten, dass dichte
Wälder – ihr ökologisches Gegenstück – weniger bedeutsam wären. Alte, wildnisnahe Waldab-
schnitte mit nur geringem Einfluss des Menschen zeichnen sich durch eine hohe Vielfalt an Arten
aus, die an schattig- kühlfeuchte Bedingungen angepasst sind. Durch ihr hohes Standalter und
die ungestörten Bodenverhältnisse haben sie zudem eine hohe B edeutung als Kohlenstoffsen-
ken. Durch die Intensivierung der Waldnutzung allerdings gibt es nur noch sehr wenige solcher
Flächen. Teile der Überanger Mark sind als Wildnisgebiet und Naturwaldzelle (NWZ-058) ausge-
wiesen.
Der Übergang von Wäldern zum Offenland ist in Folge des hohen Nutzungsdrucks in der Land-
schaft heute oftmals abrupt. In der historischen Kulturlandschaft war dies oftmals gradueller; an
den Waldrändern stand oft ein mehrere Meter breiter Saum aus Stauden, der über eine Busch-
zone hin zu kleineren Bäumen und dann erst in den Hochwald überging. Derartige Übergangs-
ökotone sind oftmals besonders artenreich, da sich hier Charakteristika des Waldes und des Of-
fenlandes überlagern, gleichzeitig aber durch die fehlende Nutzung eine nur geringe Störungsin-
tensität vorhanden ist. Diese Habitate sind daher für verschiedene naturschutzrelevante Arten
von Bedeutung (etwa Kreuzdornspanner, Blindschleiche, Kleinabendsegler, Pflaumenzipfelfalter
und weitere). Die Förderung solcher artenreichen Waldränder (sog. ‚ Waldsäume‘) ist daher ein
weiterer Fokus des Maßnahmenkonzepts (Wald04).
Weitere Maßnahmen legen den Fokus auf den Schutz und die Förderung bestimmter Baumarten,
die eine besondere Funktion als Nahrungspflanze, bzw. Mikrohabitat für zahlreiche weitere Arten
haben. Besonders gilt dies für Espen (Zielart: Kleiner Schillerfalter, Wald05) und heimische Ei-
chen (Zielart Ecihenzweig-Glasflügler, Wald06).
58 https://www.bfn.de/aktuelles/lichtwaldarten-schuetzen [Abruf 23.01.2025].
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 204
Box 12: Erhalt von Biotopbäumen im Stadtwald
Das Biotopholzkonzept in der Düsseldorfer Waldpflege verfolgt das Ziel, stehendes und liegendes
Totholz in den städtischen Waldbeständen anzureichern. Sehr alte Bäume, die sich mitten im
Waldbestand, also fernab der Wege und Erholungseinrichtungen befinden, bleiben so dauerhaft
erhalten.
Für den Erhalt absterbender oder abgestorbener alter Bäume, welche die Verkehrssicherheit an
Erholungseinrichtungen, Straßen, Wegen und im Nahbereich von Bebauung gefährden könnten,
werden durch Einkürzung und Kappung der Krone die Stammkörper als ökologis ch wertvolles
Totholz gesichert.
Biotopbäume bieten besondere ökologische und strukturelle Habitatstrukturen für eine Vielzahl
von Mikroorganismen, Pilzen, Moosen, Flechten, Insekten und Vögeln. Diese teils spezialisierten
Organsimen finden in den Biotopbäumen wichtige Nahrungs-, Nist- oder Schutzräume.
Box 13: Kreuzdorn in Düsseldorf
Ein Ergebnis der faunistischen Untersuchungen zum Biodiversitätskonzept ist, dass es gleich
mehrere seltene Schmetterlingsarten (z. B. Kreuzdornspanner) gibt, die vom Purgier -Kreuzdorn
(Rhamnus cathartica) abhängig sind. Zwar ist die Art nach den floristischen Untersuchungen noch
mit einer mittleren Häufigkeit angegeben, allerdings sind die Bestände überaltert und viele sind
dabei abzusterben. Aus dieser Analyse heraus entstand die Idee, gemeinsam mit der städtischen
Baumschule die Bestände zu verjüngen und für Nachpflanzungen zu sorgen. Dies betrifft auch
weitere für Insekten günstige Gehölze wie die Salweide ( Salix caprea) oder der Weißdorn
(Crataegus monogyna). Die Bedeutung dieser Arten für die Biodiversität wird in aktuellen Studien
deutlich (AUFDERHEIDE et al. 2024). Die Nachpflanzungen sollten vorrangig auf städtischen Flä-
chen, bei Ausgleichspflanzungen oder sonstigen Begrünungsmaßnahmen geschehen, aber auch
die privaten Gartenbesitzer sollen auf die positiven Effekte dieser Arten hingewiesen werden.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 205
7.5 Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege
Zum Handlungsfeld ‚Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege‘ gehören vorrangig die Maß-
nahmenempfehlungen zum Schutz von Ziel- und Individualarten und ihren Lebensräumen sowie
zur allgemeinen Verbesserung von Schutzgebieten und schutzwürdigen Biotopen.
Diese Maßnahmen sind teilweise eng verbunden mit weiteren Maßnahmen (etwa zur Blühwie-
senstrategie oder den laufenden Untersuchungen des Klimafolgenmonitorings).
Insgesamt sieht das Handlungsfeld die Umsetzung von 17 Maßnahmen vor. Prioritär sind dabei
unter anderem das Schließen von Datenlücken (Art01, Schwerpunkte Fledermäuse und Maus-
wiesel), die Pflege von Ausgleichsflächen (Art03), die Förderung magerer, thermophiler Struktu-
ren oder Maßnahmen zur Sicherung des Fortpflanzungserfolges bei besonders sensiblen Arten
(Art04) sowie weitere, vor allem artspezifische Maßnahmen.
Tabelle 10: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das
Handlungsfeld ‚Artspezifische Maßnahmen, Biotopschutz‘
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
Art01
Datenlücken schließen: Artenerfassungen in den
Gruppen (Fledermäuse, nachtaktive Säuger, Artkatas-
ter f. planungsrelevante Arten)
I Klimafolgenmo-
nitoring
Box 14
Art02
Kartieren und Zurückdrängen von invasiven Neophy-
ten (Gartenbrombeere, v.a. in NSGs)
III
Art03
Artspezitfische Pflege von Ausgleichsflächen (CEF) I
Art04
Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und Saum-
strukturen,Störstellen, mit Sandböden, Gesteinsauf-
schüttungen und Totholzstrukturen, Neuanlage von
steinigen Böschungen (Trockenmauern etc.)
I Box 16
Art05
Erhaltung und Förderung von Fledermausquartieren
(Gebäude, Bäume); Verzicht auf chemische Holz-
schutzmittel
I Box 15
Art06
Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nah-
rungsflächen
I La01, La04 Box 17
Art07
Anlage von Wieselburgen I La05
Art08
Erhaltung ungeteerter Wege mit dauerhaften Feucht-
stellen als Saugplatz für den Kleinen Schillerfalter
II
Art09
Entwicklung von Waldlichtungen, Heideflächen und
sauren Magerwiesen
II Box 16
Art10
Grünland / Offenland: Neuanlage von Baumhecken
oder Einzelbäumen (ggf. Kulisseneffekte beachten)
III Nordfriedhof
Art11
Grünland: Punktuelle Entwicklung von kurzrasig-struk-
turierten Krautschichten
II
Art12
Vermeidung von Störungen am Brutplatz (Gelege-
schutz, Mahd-/Bearbeitungstermine anpassen, Frei-
zeitnutzungen lenken, Erhalt und Schutz von Horst-
bäumen mit störungsarmem Umfeld, etc.)
I
Art13
Verzicht auf Beweidung oder geringer Viehbesatz II
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 206
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
Art14
Fortführung des Nistkastenprojektes für den Stein-
kauz
I La05
Art15
Beibehaltung von Schonzeiten, Verzicht auf Bejagung
auf städt. Flächen (Pachtverträge), Prädatorenmanag-
ment
I
Box 14: Arterfassungen im Rahmen des
Klimafolgenmonitorings
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur untersucht die Landeshauptstadt Düsseldorf
seit 2008. In jedem Jahr werden in einer festgelegten Flächenkulisse die folgenden Artengruppen
mit immer derselben Methode an immer denselben Plätzen untersucht: Flechten, Farn- und Blü-
tenpflanzen (=Gefäßpflanzen) , Heuschrecken, Libellen, Schmetterlinge, Stechmücken (seit
2018) und Vögel.
Inzwischen ist der Klimawandel bei allen untersuchten Artengruppen deutlich nachweisbar. Dies
kann das Hinzukommen neuer Arten (bspw. Flechten, Farn- und Blütenpflanzen, Heuschrecken)
sein, aber auch weniger offensichtliche Phänomene, wie etwa Änderungen im Lebensrhythmus
der Arten (Anzahl der Generationenwechsel pro Jahr).
Box 15: Fledermaus- und Vogelkästen an öffentlichen
Gebäuden
Seit 2019 werden auf der Grundlage eines politischen Beschlusses bei Neubau oder Sanierung
an allen öffentlichen Gebäuden wenn möglich Nistkästen für Gebäudebrüter und Fledermauskäs-
ten angebracht59.
Bau- und Renovierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden bieten eine gute Gelegenheit, um
bauliche Maßnahmen und Artenschutz miteinander zu verbinden. Die Stadt als Gebäudeeigen-
tümerin kann bei Renovierungen oder Neubau die Aspekte des Natur- und Artenschutzes stärker
als bisher berücksichtigen. Mit technisch einfachen und finanziell wenig aufwändigen Maßnah-
men können Gebäudequartiere für Vögel oder Fledermausarten erhalten und/oder neu bereitge-
stellt werden. Dies wurde fortlaufend an öffentlichen Projekten umgesetzt.
59 Ausschuss für Umweltschutz, Sitzung vom 06.06.2019, Vorlage 19/ 55/2019, Beschluss: einstimmig beschlossen
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 207
Box 16: Gerresheimer Friedhof (Zauneidechse,
Mauerfuchs)
Ziel ist es, im Stadtbezirk 7 ein wichtiges Habitat der gefährdeten Zauneidechse auf dem Gebiet
des Gerresheimer Friedhofes zu entwickeln und den Hang vor Erosion zu schützen. Die Maß-
nahme entwickelt ein fehlendes Trittsteinbiotop zwischen dem Hexhof und der Neandertalbahn.
Dazu wird das vorhandene Gelände, das eine Höhendifferenz von ca. 8,50 Metern aufweist, neu-
gestaltet. Durch eine terrassierte Hangsicherung aus Quarzit Quadern wird ein Habitat mit einer
Vielzahl von kleinen Höhlen geschaffen, die der Zauneidechse zahlreiche Versteckmöglichkeiten
bietet. Die auf einem eigens erstellten Bodengutachten aufbauende Ausführungsplanung wurde
erstellt und eine Vergabe vorbereitet. Die Umsetzung erfolgt sukzessive in Abhängigkeit von be-
nötigten Materialien (Lieferengpässe bei Natursteinen).
Auch weitere Zielarten des Biodiversitätskonzepts mit ähnlichen Habitatansprüchen – etwa der
Mauerfuchs – profitieren von dieser Maßnahme.
Box 17: Wildbienengarten Ökotop Heerdt
Im Stadtbezirk 4 wurde auf städtischen Flächen neben der ökologischen Kleingartenanlage
Ökotop Heerdt e.V. ein etwa 2.200 Quadratmeter großer Wildbienengarten geschaffen. Die
Grundinfrastruktur wird durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hergestellt. Die weitere Aus-
gestaltung der Wildbienenhabitate und des Lehrpfads sowie die spätere Pflege wird vom Verein
Ökotop Heerdt mit weiterer fachlicher Unterstützung übernommen. Neben der Nutzung durch den
Ökotop Heerdt e.V. ist vorgesehen, dass der Wildbienengarten auch für die Öffentlichkeit eine
wichtige Aufgabe in der Umweltbildung übernehmen soll und für Veranstaltungen im Bereich Ar-
ten- und Naturschutz zu nutzen ist.
Der Wildbienengarten wurde im Juni 2024 fertiggestellt. Die Fläche wurde eingezäunt, Wege her-
gestellt, Flächen modelliert, etwa 60 Quadratmeter Sandarien (Sandhabitate für Wildbienen) an-
gelegt sowie eine Feuchtbiotopfläche und ein Grundwasserbrunnen mit Schwengelpumpe ge-
schaffen.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 208
Abbildung 14: Felsspalten-Wollbiene (links); Beispiel für ein Sandarium (rechts).
Fotos: T.Krause.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 209
Box 18: Artenschutzmaßnahmen für den Kiebitz
Noch in den 1970er Jahren war der Kiebitz (Vanellus vanellus) ein Allerweltsvogel, der auf feuch-
ten, extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden sowie Äckern und Ackerbrachen in Nordwest-
deutschland große Bestände entwickelte. An diesen Lebensraum hatte er sich sehr erfolgreich
etabliert, nachdem sein ursprüngliches Biotop, Moore und regelmäßig überschwemmte Flussnie-
derungen, durch Entwässerung und Begradigung größtenteils zerstört worden waren. Doch seit
der Intensivierung der Landwirtschaft mit Flurbereinigung, Düngung, Pestizideinsatz, Verlust von
Brachen und dem Anbau nachwachsender Rohstoffe ist der Lebensraum des Kiebitzes stark be-
droht. Nach Angaben des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten ist sein Bestand im Zeitraum
von1992 bis 2016 um 88 % zurückgegangen.
Auch in Düsseldorf war der Kiebitz besonders auf Äckern verbreitet. Heute ist er nicht mehr oft
zu beobachten und gehört nach dem Status der Roten Liste NRW zu den 14 seltensten Vogelar-
ten. Darüber hinaus ist es eine der am stärksten von anthropogenen Lebensräumen abhängige
Art. Die letzten beiden im Stadtgebiet von Düsseldorf verbliebenen Brutkolonien siedeln an Son-
derstandorten im Hochwasserrückhaltebecken Kalkum und am Flughafen sowie den intensiv ge-
nutzten Gartenbauflächen in Düsseldorf-Hamm/-Volmerswerth.
Der Schutz dieser Standorte soll durch koordinierte Aktionen des NABU Düsseldorf, der Biologi-
schen Station Haus Bürgel und der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Düsseldorf in der
kommenden Zeit verbessert werden. Diese Zusammenarbeit wird unter der lokalen Arbeitsgruppe
‚Stadtgrün naturnah‘ (vgl. Box 22) als Maßnahme geführt.
In Volmerswerth brüten die Kiebitze auf Gemüseäckern. Hier sollen die Gelege geschützt werden,
indem sie mit Stäben gekennzeichnet werden, sodass sie beim Bearbeiten der Fläche umfahren
werden können. Nach dem Schlüpfen werden die Küken von ihren Eltern auf die benachbarte
Gartenbauflächen geführt, wo sie zwischen den dicht gestellten und bewässerten Blumentöpfen
Schutz und Nahrung finden. Eine Gefahr stellen jedoch die Entwässerungsgräben dar. Sie haben
so steile und glatte Wände, dass hineingefallene Kiebitzküken nicht aus eigener Kraft wieder
herauskommen können. Hühnerleitern sollen ihnen als Kletterhilfe dienen.
Das Hochwasserrückhaltebecken in Kalkum ist wegen der feuchten Wiesen auf der Sohle des
Beckens ein geeignetes Brutgebiet für die Kiebitze. Die Gelege sind jedoch durch Füchse und
Rabenkrähen bedroht, daher wird mit Elektrozäunen und Nestschutzkörben gearbeitet. In Zeiten
mit geringen Niederschlägen kommt es zusätzlich vor, dass der Boden austrocknet und die Vögel
dort keine Nahrung mehr finden. Die Kiebitzeltern versuchen dann, ihre Jungen auf die Rasen-
fläche des Flughafengeländes zu führen. Dabei müssen z wei Wege und ein Graben überquert
werden. Darüber hinaus stellen im Umfeld des Flughafengeländes freilaufende Hunde, unacht-
same Fußgänger und die steilen Grabenränder große Risiken dar. Rabenkrähen als natürliche
Feinde der Kiebitze siedeln unmittelbar am Rand.
Hier sollen Spaziergänger durch Schilder informiert werden. Außerdem soll das Gebiet während
der Brutzeit von ehrenamtlichen NABU-Mitgliedern intensiv betreut werden.
Lokale Maßnahmen wie hier in Düsseldorf können helfen, den Bruterfolg einzelner kleiner Popu-
lationen zu verbessern. Um die dramatischen Bestandsrückgänge des Kiebitzes und anderer
Wiesenvögel wie Uferschnepfe, Feldlerche und Rebhuhn aufzuhalten, bedarf es jedoch einer
veränderten Agrarpolitik.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 210
Weitere artenspezifische Maßnahmen
• Im Stadtgebiet werden seit 2012 rd. 50 Steinkauzkästen betreut. Hierzu gehört die Doku-
mentation, die Kastenmontage und Kontrolle sowie die Überwachung und Beringung der
Jungtiere. Das Projekt wird im Verbund von NABU und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt
der Stadt Düsseldorf durchgeführt.
• Gemeinsam mit der AG Wanderfalke des NABU und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt
der Stadt Düsseldorf werden im Stadtgebiet derzeit an insgesamt sieben Standorten Wan-
derfalkenkästen betreut und überwacht.
• Entwicklung von Habitaten für den Pflaumenzipfelfalter (Satyrium pruni ) auf mehrere n
Kleinstflächen durch das Gartenamt der Stadt Düsseldorf (Schlehenbestände werden von
anderen Gehölzen freigestellt). Der Wiederfund dieser seit 1950 in Düsseldorf verschollenen
Bläulingsart gelang 2009 im Eller Forst im Rahmen des Klimafolgenmonitorings (DAHL 2010,
zitiert nach WIROOKS 2024 vgl. Kapitel 12.12).
• Im Rotthäuser Bachtal wird unter anderem zur Förderung des Großen Schillerfalters (Apatura
iris) eine Schafbeweidung durchgeführt. Gefördert wird die Art durch Weidetiere, da der aus-
gewachsene Schmetterling Mineralien am Tierkot aufnimmt. So wurden viele der beobach-
teten Tiere an Schafskot nachgewiesen.
• Vergleichbare Maßnahmen wie für den Kiebitz (vgl. Box 18) werden auch für den Flussre-
genpfeifer durchgeführt. An kiesigen Uferabschnitten brütet diese Art oft zwischen Erholung
suchenden Menschen. Wenn ein Gelege gefunden wird, wird es durch einen Elektrozaun
weiträumig geschützt. Durch diese Maßnahme konnten in den letzten Jahren bereits mehrere
Jungvögel flügge werden.
7.6 Schutzgebietskulisse und Biotopverbund
Die Ausweisung ausreichend großer Schutzgebiete und ein gutes Management der Schutzge-
biete sowie deren Vernetzung zu funktional zusammenhängenden Biotopverbundsystemen ist für
die Erhaltung der biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung (BUNDESMINISTERIUM FÜR UM-
WELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024a).
Der Biotopverbund ist seit 2002 auch im B undesnaturschutzgesetz verankert. Nach den Vorga-
ben des Bundesnaturschutzgesetzes soll ein Biotopverbundsystem auf mindestens 10 % der
Landesfläche entwickelt werden (vgl. §§ 20 und 21 BNatSchG).
Ziel des Landes NRW ist es, 15 % der Landesfläche als Biotopverbundflächen festzulegen (vgl.
§ 35 LNatSchG.
Nach den Beschlüssen von Montreal sollen mindestens 30 % der weltweiten Land- und Meeres-
fläche unter effektiven Schutz gestellt werden. Nach den Vorgaben der Verordnung zur Wieder-
herstellung der Natur (vgl. Kapitel 3.2.3) sind bis 2030 20 % der Landgebiete […] so wiederher-
zustellen, dass sie ihre natürlichen ökologischen Funktionen wieder erfüllen können, statt rein auf
Bewirtschaftung ausgerichtet zu sein. Insbesondere der Zustand der in Anlage I der Verordnung
aufgeführten Lebensraumtypen in schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt werden (bis 2030
mindestens 30 %, bis 2040 60 % und bis 2050 90 %; Art 4 der VO).
Innerhalb der städtischer Ökosysteme (vgl. Artikel 6 der VO) soll sichergestellt werden, dass kein
Nettoverlust an städtischen Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung gegenüber 2024
zu verzeichnen ist und dass sich ihr Anteil kontinuierlich vergrößert.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 211
In der Stadt Düsseldorf sind derzeit 12 Naturschutzgebiete mit einer Flächengröße von mehr als
1.500 ha (dies entspricht rund 7 % des Stadtgebietes) ausgewiesen (vgl. Kapitel 4.1.5 und Abbil-
dung 1). Das landesweite Netz der Biotopverbundflächen umfasst in Düsseldorf rd. 30,6 % (rd.
6.655 ha) des Stadtgebietes und davon gehören 17,8 % (rd. 3863,5 ha) zu den Biotopverbund-
flächen mit herausragender Bedeutung (vgl. Abbildung 8). Zentral für die Biotopentwicklung ist in
vielen Schutzgebieten eine angemessene Biotoppflege ( SG01). Eine Arrondierung der Schutz-
gebietskulisse sollte im Rahmen der Aufstellung des neuen Landschaftsplans vorangetrieben
werden (SG02). Fachliche Empfehlungen hierfür werden nachfolgend getroffen.
Es ist fachlich geboten, insbesondere die gesetzlich geschützten Biotope sowie die FFH-Lebens-
raumtypen unter einen ausreichenden Schutz zu stellen. Voraussetzung hierfür ist eine aktuelle
und vollständige Erfassung dieser Lebensräume (SG03). Nach Auswertung aller Daten empfiehlt
das Biodiversitätskonzept hierbei zunächst vom Aper Wald und Grafenberger Wald (Heideter-
rasse) auszugehen und sukzessive den gesamten Außenbereich zu erfassen. Der Biotopverbund
sollte konsequent umgesetzt werden (SG04, dies ist bspw. im Zuge von Planverfahren angemes-
sen zu berücksichtigen, siehe Stadt09). Zudem sollten Pufferzonen zu Schutzgebieten geschaf-
fen werden (SG05). Weitere Zerschneidungen oder Verinselungen wertvoller Lebensräume, etwa
durch Bau- oder Infrastrukturprojekte sind zu vermeiden (SG06).
Insgesamt sieht das Handlungsfeld ‚Schutzgebietskulisse und Biotopverbund‘ die Umsetzung von
sechs Maßnahmen vor.
Tabelle 11: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das
Handlungsfeld ‚Schutzgebietskulisse und Biotopverbund‘
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
SG01
Biotoppflege in den bestehenden Schutzgebieten II
SG02
Erweiterung bestehender oder Ausweisung neuer
Schutzgebiete (Aufstellung Landschaftsplan)
I Öff04; Land-
schaftsplan
Box 19
SG03
Erfassung und Sicherung von gesetzlich geschützten
Biotopen
I
SG04
Biotopverbund umsetzen (beispielsweise über Fließ-
gewässer)
II SG02; Stadt09
SG05
Pufferzonen zu Schutzgebieten schaffen I SG02; SG05
SG06
Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der
besiedelten Lebensräume durch z. B. Straßenbau,
Siedlungs- und Gewerbeflächenerweiterung
II Art12; SG02;
SG05
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 212
Box 19: Entwicklung von Hinweisen für den
Biotopverbund und für den Landschaftsplan
Wichtige Vorkommen der Zielarten, gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen oder
andere hochwertige Biotope sind in die bestehende Schutzgebietskulisse aufzunehmen und die
Schutzgebiete dort zu arrondieren, zu ergänzen oder zu verbinden.
Mögliche Erweiterungen der bestehenden Schutzgebietskulisse werden derzeit vor allem im
Rheinvorland, am Breitscheider Bach, im Rotthäuser Bachtal, am Kittelbach, am Unterbacher
See und im Kalkumer Forst im Süden gesehen.
Im Umfeld der Schutzgebiete sind ausreichende Pufferzonen umzusetzen, um einen Eintrag von
Nährstoffen in empfindliche Lebensräume zu verhindern. Auch ein Eintrag von Pestiziden aus
dem Umfeld ist durch ausreichende Pufferzonen zu vermeiden.
Pufferzonen sind insbesondere dort erforderlich, wo der Erhalt von stickstoffempfindlichen Le-
bensräumen zu den Schutzzielen des Gebietes gehör t. Hierzu zählen beispielwiese Glatthafer-
wiesen, Heiden, Niedermoore, Moorwälder, Quellen oder auch Gewässer.
Ein Flächenerwerb in vorhandenen und geplanten Schutzgebieten und ihrem Umfeld sollte über
öffentliche Vorkaufsrechte genutzt werden. Die betriff insbesondere die Urdenbacher Kämpe, den
Eller Forst, die Bachtäler im Osten sowie Artenschutzflächen im Norden der Stadt. Für das Ma-
nagement der Schutzgebiete sind ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten bereit zu
stellen.
Mit dem Raumwerk D (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 2022) wurden exemplarische Stadtbe-
reiche identifiziert, die über einen hohen Anteil privater Grünflächen verfügen, als Laborräume in
ihrer Biodiversität gestärkt und in den innerstädtischen Biotopverbund einbezogen werden soll-
ten.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 213
7.7 Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung
Ein wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenkonzeptes ist es, Maßnahmen und Instrumente zur
Einbindung sowohl der Fach- als auch der weiteren Öffentlichkeit zu bündeln sowie Wege zur
Finanzierung von Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.
Die Stadt Düsseldorf unterstützt die Beteiligung in den Plattformen des ‚Citizen science‘. Die Mit-
arbeit im Bereich ‚Citizen science‘ wird auch zukünftig weiter beworben werden. Hier findet eine
enge Zusammenarbeit mit dem Aquazoo Löbbecke Museum Düsseldorf sowie der Biologischen
Station Haus Bürgel statt. Durch gezielte Bewerbung der Homepage und den zugehörigen mobi-
len Apps in den Folgejahren hat sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer kontinuierlich erhöht
und es wurde eine anwachsende Zahl an Daten durch Beobachtende aus der Bürgerschaft und
der Verwaltung erfasst.
Insgesamt berücksichtigt das Handlungsfeld ‚Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Fi-
nanzierung‘ 21 Instrumente zur Umsetzung des Biodiversitätskonzepts. Prioritär sind dabei unter
anderem die Verstetigung bestehender Datenerhebungen und Monitoringprogramme ( Öff01,
Öff02, Öff14), das Mainstreaming (~ die Etablierung biodiversitätsfördernden Handelns im Ver-
waltungsalltag, Öff16) oder die Umweltbildung und Förderung der Naturerfahrung für die Öffent-
lichkeit (Öff11).
Tabelle 12: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das
Handlungsfeld ‚Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung‘
Nummer Maßnahme Priori-
tät
Verknüpfte
Maßnahmen
Link zum Text
oder Praxis-
beispiel
Öff01
Biodiversitätsmonitoring implementieren inkl. Monito-
ring für die im Biodiversitätskonzept verankerten Maß-
nahmen
I
Öff02
Klimafolgenmonitoring verstetigen I Box 14
Öff03
Artenhilfsprogramme für die Individualarten und sons-
tige seltene und besonders geschützte Arten (insb.
Pflanzen mit Einzelstandorten)
I Art01-Art15;
Wass06
Öff04
Neuaufstellung des Landschaftsplans I SG02 Box 19
Öff05
Grunderwerb in geschützten Gebieten I SG02; Öff04
Öff06
Entwicklung durch Pflege II
Öff07
Dialog mit der Landwirtschaft, Stärkung der PIK I La06-La08 Box 11
Öff08
Vorbildfunktion der Landeshauptstadt Düsseldorf III
Öff09
Vermehrung und Verwendung von gebietsheimischen
Gehölzen und Blütenpflanzen, vorhalten von Saatgut-
mischungen für Öffentlichkeit
I Stadt05 Box 13
Öff10
Akteursmobilisierung und -beteiligung: Partizipations-
prozesse in der Zivilgesellschaft stärken; Verstetigung
StadtGrün naturnah
I Stadt07 Box 21; Box 22
Öff11
Förderung von Umweltbildung und Naturerfahrung I Box 23
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 214
Öff12
Erstellung von Handreichungen mit Best-Practice-Bei-
spielen biodiversitätssteigernder Maßnahmen
I Öff08
Öff13
Begegnung des drohenden Wissensverlustes, insbe-
sondere der taxonomischen Expertise (Fortb.)
II Öff09; Öff11
Öff14
Datenlücken schließen: Förderung der Datenplattform
observation.org
I Box 20
Öff15
Prozesssteuerung:
Koordinierung der städtischen Aktivitäten
II
Öff16
Mainstreaming:
Verankerung im Verwaltungshandeln
I Öff08
Öff17
Berücksichtigung in der Stadtentwicklung und Bauleit-
planung
II Stadt03;
Stadt04; Stadt07
Box 24
Öff18
städtische Haushaltsmittel und Förderung II
Öff19
Umsetzung der Maßnahmen durch Ausgleichsmaß-
nahmen und Ökokonten (Kompenstationsflächenka-
taster)
I Öff17
Öff20
Vertragsnaturschutz II La02-La09
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 215
Box 20: Citizen science und Observation.org
Ergänzend zu der wissenschaftlichen Erhebung der einzelnen Artengruppen durch die Gutachter,
ist ein wichtiger Bestandteil der Datenerhebung die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Für
das Biodiversitätskonzept wurden und werden Daten mit Hilfe von ‚Citizen science‘ (Bürger schaf-
fen Wissen) erhoben und verwendet. Allein die Online-Datenbank www.observation.org umfasste
mit Stand 02.11.2022 bereits fast 45.000 Datensätze zu 3.180 Arten in Düsseldorf. Durch gezielte
Bewerbung der Homepage und den zugehörigen mobilen Apps durch die Verwaltung in den
Folgejahren hat sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer kontinuierlich erhöht und es konnten
eine anwachsende Zahl an Daten durch Beobachtende aus der Bürgerschaft und der Verwaltung
erfasst werden.
Im Ergebnis führt dies mit Stand vom 05.02.2025 zu einer Verdoppelung der Beobachtungen
innerhalb von zwei Jahren, sodass allein in dieser Datenbank nunmehr 100.000 Datensätze zu
4.180 Arten von insgesamt 1.576 Beobachtenden vorliegen.
Für viele Arten ergibt sich dadurch eine sehr gute Ergänzung zu vorhandenen Daten aus Gut-
achten, die für die Fachberichte der Artengruppen ausgewertet wurden.
Weitere Datenbanken wie ornitho.de, inaturalist.org oder naturgucker.de wurden ebenfalls aus-
gewertet. Die Mitarbeit im Bereich ‚Citizen science‘ wird weiter beworben werden. Hier findet eine
enge Zusammenarbeit mit dem Aquazoo Löbbecke Museum Düsseldorf sowie der Biologischen
Station Haus Bürgel statt.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf arbeitet vor allem mit der Datenbank www.observation.org und
wird diese ehrenamtlich betriebene Plattform finanziell für die Datennutzung und den technischen
Support unterstützen.
Tabelle 13: Entwicklung der Nutzung von observation.org in Düsseldorf
Quelle: Stadt Düsseldorf
Jahr Anzahl der
Arten
Anzahl der
Beobachtungen
Anzahl der
Beobachtenden
2021 1.213 4.987 136
2022 2.419 21.792 458
2023 2.508 23.028 579
2024* 2.437 16.166 766
2025 351 756 68
*Stichtag 05.02.2025
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 216
Box 21: Bioblitz - deutschlandweiter Wettbewerb zur
Artenvielfalt
Bioblitz ist ein deutschlandweiter Wettbewerb, bei dem auf einem bestimmten Gebiet in einem
bestimmten Zeitraum so viele Arten wie möglich nachgewiesen werden sollen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, Menschen für die Natur zu begeistern und Erkenntnisse über die
bedrohte Artenvielfalt in Deutschland zu gewinnen. Menschen sollen animiert werden, sich an
der Erfassung unserer belebten Natur zu beteiligen.
Das Aquazoo Löbbecke Museum, das Garten- und Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
sowie die Biologische Station Haus Bürgel rufen mit der Naturbeobachtungsplattform Observa-
tion.org alle Naturbegeisterten zur Teilnahme auf.
Die Ergebnisse des Bioblitz werden auf der Plattform Observation.org veröffentlicht. Für das Jahr
2024 wurden in der Stadt Düsseldorf bisher 2.441 Arten in 16.115 Beobachtungen von 764 Be-
obachtern gemeldet60.
Für 2025 ist die Teilnahme am großen Städtebioblitz eingeplant.
Box 22: Kommunen für biologische Vielfalt, Label
‚StadtGrün naturnah‘
Die ‚Kommunen für biologische Vielfalt‘ 61 sind ein Zusammenschluss von derzeit 389 Städten,
Gemeinden und Landkreisen, der im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt geför-
dert wird. Gemeinsam setzen sich die Kommunen für artenreiche Naturräume im Siedlungsbe-
reich und in der freien Landschaft ein. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2013 die
Deklaration zur Biologischen Vielfalt unterzeichnet und ist im Jahr 2016 diesem Bündnis beige-
treten. Der Beauftragte für Biodiversität der LHD unterstützt das Bündnis seit 2023 im Vorstand.
Das Label ‚StadtGrün naturnah‘ wird vom Bündnis ‚Kommunen für biologische Vielfalt‘ vergeben.
Mit dem Label wird die Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und vorbildli-
ches Engagement auf kommunaler Ebene unterstützt. Insgesamt tragen das Label bundesweit
65 Städte und Gemeinden62. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Auszeichnung ‚Stadtgrün
naturnah‘ in Gold erhalten und stellt sich im Jahr 2025 der Rezertifizierung.
60 Vgl. https://observation.org/bioblitz/categories/?search=D%3A+Landkreise+und+kreisfreie+St%C3%A4dte und
https://observation.org/bioblitz/11724/dusseldorf-2024/ [Abruf 19.12.2024]
61 Quelle: https://kommbio.de [Abruf 15.02.2024]
62 Quelle: https://kommbio.de/label/#teilnehmende [Abruf 15.02.2024]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 217
Box 23: Waldschule Düsseldorf, zentraler Schulgarten
und weitere Initiativen
Die Waldschule im Wildpark Grafenberger Wald ist ein moderner außerschulischer Lernort für
Kindergarten- und Schulkinder. Ihnen werden Tiere, die Natur sowie das Ökosystem Wald spie-
lend nähergebracht63.
Das umweltpädagogische Programm in der Waldschule orientiert sich sowohl an den Lehrplänen
der Düsseldorfer Schulen als auch an den Konzepten der Bildung für nachhaltige Entwicklung
(BNE). Die naturnahe Lernerfahrung steht dabei im Mittelpunkt. Die Waldschule ist als außer-
schulischer Lernort Teil des kostenlosen BNE -Bildungsprogramms des Netzwerks ‚Bildung für
nachhaltige Entwicklung‘ der Stadt Düsseldorf. Am 28.06.2024 wurde die Landeshauptstadt Düs-
seldorf von der Deutschen UNESCO-Kommission bzw. dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung als BNE-Kommune ausgezeichnet. Für das Jahr 2025 wird die BNE-Zertifizierung an-
gestrebt.
Neben dem Umweltbildungsprogramm für Schulen, Kindergärten und KiTas bietet die Wald-
schule auch öffentliche Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie digitale Bil-
dungsangebote an.
Ebenso ist der historische Schulgarten im Zentrum des Stadtgebiets ein Ort der Begegnung mit
der Natur. Auf 33.000 Quadratmetern unterhält die Landeshauptstadt seit 1913 diese Bildungs-
einrichtung zu Themen der Umweltbildung, Naturerhaltung und Naturerfahrung. Jährlich kommen
über 5.000 Kinder zu Besuch.
Als weitere Initiative betreut ein Arbeitskreis gärtnerisch i nteressierter Menschen aus der Stadt-
bevölkerung im Düsseldorfer Volksgarten den VHS Biogarten64, einen Garten mit Gemüse, Kräu-
tern, Obst und Beerensträuchern sowie zahlreichen Kleinstrukturen (Wildblumen, Teich, Trocken-
bereiche, Imkerei, Hochbeet, usw.).
63 https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/wald/waldschule [Abruf 10.02.2025]
64 https://www.ak-biogarten-duesseldorf.de [Abruf 20.03.2025]
© Stadt Düsseldorf
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Stand 26. Mai 2025 218
Box 24: Klimafreundliche und artenreiche Vorgärten
Sogenannte ‚graue Vorgärten‘ (Schotter- und Steinbeete) bieten oft nur wenigen Arten ein Habitat
und sind zudem im Sinne der Klimaanpassung sehr ungünstig, da sie sich stark in der Sonne
aufheizen. Ihre Pflege ist zudem oft aufwendiger als gedacht, weswegen viele Menschen bei der
Bekämpfung ungewünschten Bewuchses mit Pestiziden zur Tat schreiten.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf begegnet diesem Problemfeld mit einem vielfältigen Informati-
onsangebot, das unter anderem aus einem Beratungstelefon, Seminaren und Workshops sowie
umfangreichen Flyern und anderen Informationsmaterialien besteht 65.
In neueren Bebauungsplänen der Landeshauptstadt Düsseldorf wird durch entsprechende Fest-
setzungen eine Gestaltung als ‚grüner Vorgarten‘ regelmäßig festgesetzt. Hinsichtlich der beste-
henden Vorgärten verweist die Stadt auf die geltende Landesbauordnung, welche unter § 8 eine
grundsätzliche Begrünung von Vorgärten vorsieht.
Weitere Instrumente, Akteure und Initiativen
Weitere Instrumente und Maßnahmen in diesem Handlungsfeld sind:
• Artenschutztage im Aquazoo: Der Aquazoo Düsseldorf führt jährlich den Artenschutztag 66
durch. Hier werden in Zusammenarbeit mit verschiedenen weiteren Akteuren die ver-
schiedensten Facetten der Biodiversitätsforschung sowie von Schutzbemühungen beleuch-
tet. Im Jahr 2024 wurde etwa auf Arten wie den Feuersalamander oder den Europäischen
Flusskrebs aufmerksam gemacht. Mit der Einführung des freiwilligen Artenschutzeuros im
Frühjahr 2023 können Besucherinnen und Besucher ihren eigenen Beitrag für die durch den
Aquazoo unterstützten Artenschutzprojekte leisten.
• Führungsprogramm ‚Unterwegs im Grünen‘ des Gartenamtes der Stadt Düsseldorf
67
• Biologische Station Haus Bürgel: Die Biologische Station Haus Bürgel68 wurde im Jahr 1991
als gemeinnütziger Verband gegründet und betreut Schutzgebiete in der Stadt Düsseldorf
und im Kreis Mettmann. Darüber hinaus werden mit Exkursionen, Vorträgen und Aktionen
möglichst viele Menschen für die Natur begeister t und zu verantwortlichem Handeln ange-
regt.
65 vgl. https://www.duesseldorf.de/umweltamt/aktuell/detailseite/newsdetail/machs-bunt-staedtische-kampagne-fuer-
die-begruenung-von-vorgaerten-1 oder https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet/klimafreundliche-und-
artenreiche-vorgaerten [Abruf 25.02.2025].
66 vgl. https://www.duesseldorf.de/aquazoo/aktuelle-meldungen/details/newsdetail/artenschutztag-im-aquazoo-2 [Ab-
ruf 10.02.2025].
67 vgl. https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/freizeit/fuehrungen1 [Abruf 25.02.2025]
68 vgl. https://www.biostation-d-me.de/biologische-station/ [Abruf 10.02.2025].
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 219
7.8 Priorisierung: was sind die wichtigsten flächenbezogenen Maßnahmen
Wie auch im Faktencheck Artenvielfalt (WIRTH et al. 2024) zeigt sich auch im Falle Düsseldorfs,
dass ein hoher Handlungsdruck hinsichtlich der Arten offener, magerer, sowohl trockener als
auch feuchter Lebensräume besteht. Folglich setzt das Biodiversitätskonzept einen Schwerpunkt
auf Maßnahmen zum Erhalt und zu r Förderung derartiger Lebensräume. Die nachfolgende Ta-
belle 14 zeigt die Maßnahmen der Prioritätsstufe I und ihre räumliche Konkretisierung. Es wird
aufgezeigt, ob die Maßnahmen gesamtstädtisch durchgeführt werden können oder einen räumli-
chen Bezug oder Schwerpunkt aufweisen sowie welche Flächen und Gebiete sich vorrangig für
die zukünftige Umsetzung eignen.
Entwicklungspotenzial für Feuchtlebensräume
Am Fuß der Hangkante zu den Bergischen Heideterrassen insbesondere in den GOP Räumen
Heltorfer und Überanger Mark und r und um den Unterbacher See befinden sich Bereiche mit
hoch anstehendem Grundwasser und Potenzialen zur Entwicklung von Feuchtlebensräumen.
Entwicklungspotenzial für Heiden
Entwicklungspotenziale für bodensaure Magerlebensräume bieten vor allen die Podsol - und
Braunerdepodsolböden auf der Hangkante zur den Bergischen Heideterrasse (z. B. Steilhängen
im Aaper Wald).
Magere Flachlandwiesen
Weiter Entwicklungspotenziale für trockene Magerlebensräume wie magere Flachlandmähwie-
sen bieten, die im Stadtgebiet verteilt auftretenden, trockenen sandigen Braunerden.
Die Verortungsmöglichkeiten für Maßnahmen der Prioritätsstufen II und III sind der vollständigen
Maßnahmentabelle in Anlage II zu entnehmen.
Tabelle 14: Übersicht der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes mit Prioritätsstufe I.
Nummer Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung /
Suchräume f. Umsetzung
Art01
Datenlücken schließen: Artenerfassungen in
den Gruppen (Fledermäuse, nachtaktive Säu-
ger, Artkataster f. planungsrelevante Arten)
Langfristig /Konti-
nuierlich
stadtweit
Art03
Artspezifische Pflege von Ausgleichsflächen
(CEF)
Langfristig /Konti-
nuierlich
Kompensationsflächenkataster
Art04
Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und
Saumstrukturen, Störstellen, mit Sandböden,
Gesteinsaufschüttungen und Totholzstruktu-
ren, Neuanlage von steinigen Böschungen
(Trockenmauern etc.)
Mittelfristig Gerresheimer Friedhof, Hohlweg
Schäpershof, Terrassen- und
Hangkanten mit mageren Böden
Art05
Erhaltung und Förderung von Fledermausquar-
tieren (Gebäude, Bäume); Verzicht auf chemi-
sche Holzschutzmittel
Kurzfristig Menzelsee, Kalkumer Forst,
Kastenreihen Überangermark
und Eller Forst
Art06
Erhaltung und Entwicklung von insektenrei-
chen Nahrungsflächen
Kurzfristig stadtweit, vgl. Flächenkulisse
der Blühwiesenstrategie
Art07
Anlage von Wieselburgen Mittelfristig Obstwiesen vgl. Obstwiesenka-
taster
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 220
Nummer Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung /
Suchräume f. Umsetzung
Art09
Entwicklung von Waldlichtungen, Heideflächen
und sauren Magerwiesen
Mittelfristig Grafenberg, Gerresheim, Aaper
Wald (Podsolböden), Nordfried-
hof, Deponie Hubbelrath
Art12
Vermeidung von Störungen am Brutplatz (Ge-
legeschutz, Mahd-/Bearbeitungstermine an-
passen, Freizeitnutzungen lenken, Erhalt und
Schutz von Horstbäumen mit störungsarmem
Umfeld, etc.)
Mittelfristig Rheinufer, HRB-Kalkum, Elbsee-
insel, Gartenbauflächen
Art14
Fortführung des Nistkastenprojektes für den
Steinkauz
Mittelfristig /Konti-
nuierlich
Kataster der Steinkauzkästen
La01
Förderung sonnenexponierter Magerrasen,
Magerwiesen und Saumstrukturen (Waldrän-
der und selten gemähte (Wald)säume mit an-
gepasster extensiver Pflege und ggf. der
Schaffung von Sonderbiotopen)
Kurzfristig Flächenkulisse der Blühwiesen-
strategie, Deiche, NSG
La02
Verringerung der Mahdintensität an grasrei-
chen vertikalen Strukturen wie Dämmen und
Böschungen
Mittelfristig stadtweit
La04
Ausweitung, Umsetzung und Fortschreibung
der Blühwiesenstrategie (naturverträgliche
Mahd)
Mittelfristig Flächenkulisse der Blühwiesen-
strategie
La05
Obstwiesen fördern (Erhalt, Neuanlage und
Pflege)
Langfristig z.B. Siedlungsränder, Nähe zu
vorhandenen Obstwiesen
La06
Aufstellung eines Beweidungskonzeptes und
eines Konzeptes zur Reaktivierung oder Wie-
derherstellung von Heiden
Kurzfristig Flächenkulisse der Blühwiesen-
strategie, Ausgleichsflächen,
Grünland, Ruderalflächen
La08
Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes
sowie des Düngemitteleinsatzes (herbizidfreie
Ackerränder)
Mittelfristig /Konti-
nuierlich
Ackerpachtflächen
Öff01
Biodiversitätsmonitoring implementieren inklu-
sive Monitoring für die im Biodiversitätskonzept
verankerten Maßnahmen
Langfristig /Konti-
nuierlich
stadtweit
Öff02
Klimafolgenmonitoring verstetigen Langfristig /Konti-
nuierlich
Flächen des Klimafolgenmonito-
rings
Öff03
Artenhilfsprogramme für die Individualarten
und sonstige seltene und besonders ge-
schützte Arten (insb. Pflanzen mit Einzelstand-
orten)
Langfristig /Konti-
nuierlich
Ergebnis Monitoring
Öff04 Neuaufstellung des Landschaftsplans Mittelfristig zunächst im Düsseldorfer Nor-
den, später weitere Teile
Öff05 Grunderwerb in geschützten Gebieten Kurzfristig Suchräume gem. Box 19
Öff07
Dialog mit der Landwirtschaft, Stärkung der
PIK
Kurzfristig stadtweit
Öff09
Vermehrung und Verwendung von gebietshei-
mischen Gehölzen und Blütenpflanzen, vorhal-
ten von Saatgutmischungen für Öffentlichkeit
Mittelfristig stadtweit
Öff10
Akteursmobilisierung und -beteiligung: Partizi-
pationsprozesse in der Zivilgesellschaft stär-
ken; Verstetigung StadtGrün naturnah
Kurzfristig stadtweit
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 221
Nummer Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung /
Suchräume f. Umsetzung
Öff11
Förderung von Umweltbildung und Naturerfah-
rung
Langfristig /Konti-
nuierlich
stadtweit
Öff12
Erstellung von Handreichungen mit Best-Prac-
tice-Beispielen biodiversitätssteigernder Maß-
nahmen
Kurzfristig stadtweit
Öff14
Datenlücken schließen: Förderung der Daten-
plattform observation.org
Mittelfristig stadtweit
Öff16
Mainstreaming: Verankerung im Verwaltungs-
handeln
Mittelfristig /Konti-
nuierlich
stadtweit
Öff19
Umsetzung der Maßnahmen durch Ausgleichs-
maßnahmen und Ökokonten (Kompenstations-
flächenkataster)
Kurzfristig Kulisse des Kompensationsflä-
chenkatasters
SG02
Erweiterung bestehender oder Ausweisung
neuer Schutzgebiete (Aufstellung Landschafts-
plan)
Mittelfristig Geltungsbereich des Land-
schaftsplans
SG03
Erfassung und Sicherung von gesetzlich ge-
schützten Biotopen sowie flächenhafte Bio-
toptypenkartierung
Kurzfristig Außenbereich, beginnen mit A-
aper Wald, Grafenberger Wald
(Heideterrasse)
SG05
Pufferzonen zu Schutzgebieten schaffen Mittelfristig Umfeld der NSG
Stadt02
Blühwiesenstrategie umsetzen; Anlage und
Pflege von Blühwiesen
Mittelfristig Kulisse der Blühwiesenstrategie
Stadt04
Pflanzung von Einzelgehölzen (Straßen- und
Parkbäume), Gehölzbeständen und urbanen
Wäldern im Siedlungsbereich
Mittelfristig städtische Grünflächen und Ver-
kehrsflächen
Stadt05
Verwendung geeigneter Baumarten (Zukunfts-
bäume)
Langfristig städtische Grünflächen und Ver-
kehrsflächen
Stadt 06
stehendes und liegendes Totholz erhalten Kurzfristig städtische Grünflächen
Stadt09
Ausrichtung der städtischen Bebauungspläne
und der sonstigen Satzungen an die Ziele der
Biodiversitätsstrategie (Baumschutzsatzung,
Gebäudeabriss und Artenschutz, Dach- und
Fassadenbegrünung, Beleuchtung)
Kurzfristig stadtweit
Stadt11
Reduktion von Lichtemissionen, Schutz von
Dunkelräumen
Mittelfristig besonders Dunkelräume
Wald01
Managementmaßnahmen Wald: Wildnisge-
biete, Altbäume, Totholz
Mittelfristig Stadtwald
Wald02
Managementmaßnahmen Wald: Förderung
anthropogen oder natürlich lichter Wälder; ak-
tiv mit Störungsereignissen arbeiten, Lichtun-
gen schaffen
Kurzfristig Stadtwald
Wald03
Beibehaltung und Förderung einer naturnahen
Waldbewirtschaftung (FSC und Naturland-Zer-
tifizierung)
Mittelfristig Stadtwald
Wass02
Renaturierung von Fließgewässern und Ent-
wicklung naturnaher Auenlandschaften
Mittelfristig Gewässerverläufe, aktuell, Südli-
che Düssel, Kittelbach Flughafen
Wass04
Entwicklung eines Kleingewässerpflegeplans
(Kartierung des Bestandes, Ableitung von Pfle-
gemaßnahmen und evtl. Planung von Neuan-
lagen)
Kurzfristig /konti-
nuierlich
Stadtwald, Außenbereich, Park-
anlagen, Friedhöfe
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 222
Nummer Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung /
Suchräume f. Umsetzung
Wass05
Neuanlage und Erhalt von flachen Stillgewäs-
sern (Wasserhaushalt; klimaresilient machen);
insb. auf thermisch begünstigten Standorten,
anmoorigen oder sandigen Böden
Kurzfristig Ergebnis des Kleingewässerpfle-
geplans (vgl. Wass04), Ostpark-
weiher
Wass06
Quellen und Quellbäche erhalten und renatu-
rieren (Schaffung eines natürlichen Wasser-
haushalts, keine ungebremsten Einleitungen,
keine Stoffeinträge)
Kurzfristig Ergebnis der Quellkartierung
(vgl. Wass07)
Wass07
Fortschreibung und Aktualisierung der Quell-
kartierung
Kurzfristig vgl. bestehende Quellkartierung
Wass08
Herstellung eines möglichst naturnahen Was-
serhaushalt im Bereich der grundwasserab-
hängigen Lebensräume
Langfristig /Konti-
nuierlich
Rahmer Benden, Eller Forst, Ur-
denbacher Kämpe
Wass09
Erhalt, Entwicklung und Reaktivierung von Nie-
dermooren und Feuchtgebieten mit Feucht-
und Nassgrünland, feuchten Hochstaudenflu-
ren, Sümpfen und Röhrichten, Feuchtwäldern
(Wasserhaushalt und angepasste Biotopp-
flege)
Mittelfristig Torfböden (Eller Forst und Um-
feld, Pillebach und Rotthäuser
Bach, Rahmer Benden) sowie
Böden mit hohen Grundwasser-
ständen und Potenzialflächen
der Moorstrategie NRW
Wass11
Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Bio-
tope
Langfristig /Konti-
nuierlich
Eller Forst, Rahmer Benden so-
wie weitere Potenzialflächen der
Moorstrategie NRW
8. Monitoring
Im Rahmen bestehender bundes- und landesweiter Monitoring-Prozesse werden bestimmte As-
pekte der Biodiversität bereits heute einer regelmäßigen Überwachung unterzogen:
• Bundesweite Überwachung und Berichtserstellung über den Erhaltungszustand der Arten
(Anhänge II und IV) und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL in einem Tur-
nus von 6 Jahren gem. Artikel 11 der FFH-RL.
• Biodiversitätsmonitoring des Landes NRW (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VER-
BRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN o. J.) im Sinne von § 6 BNatSchG und §§ 3
und 5 LNatSchG mit Überwachung von Arten und Lebensräume anhand bestimmter Indi-
katoren.
Auch das Klimafolgenmonitoring in der Stadt Düsseldorf (SCHMITZ et al. 2023; S CHMITZ et al.
2024; SCHMITZ et al. 2025) dient der Überwachung der Folgen des Klimawandels für die Arten
und die Biodiversität im Stadtgebiet. Es umfasst aber nicht alle Artengruppen, da der Schwer-
punkt auf klimasensitive Artengruppen gelegt wurde.
Vorgesehene Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes sind:
• Erfassung und Überwachung der besonders seltenen Arten, die durch die landesweiten
Untersuchungen oder durch das Klimafolgenmonitoring nicht abgedeckt werden und für
die Kenntnislücken bestehen. Hierzu gehören beispielsweise Karausche, Feuersalaman-
der, Kleinabendsegler, Fluss-Greiskraut und Grüneule.
Für diese Arten ist ein entsprechender Kartierplan zu erstellen, wobei die Untersuchun-
gen an das Klimafolgenmonitoring angedockt werden können.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 223
• Regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen des Biodiversitäts-
konzeptes
• Fortschreibung oder Konkretisierung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzept auf Ba-
sis neuer Erkenntnisse.
9. Aktionsplan zur Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes
Mit dem Biodiversitätskonzept liegt der Landeshauptstadt Düsseldorf eine umfangreiche Ausar-
beitung vor, die Grundlage und Leitfaden zum Schutz der Artenvielfalt und der natürlichen Le-
bensräume im Stadtgebiet ist. In der Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation (siehe
Kapitel 4) wird zwar deutlich, dass die langjährigen städtischen Aktivitäten des Natur- und insbe-
sondere des Artenschutzes erste sichtbare Erfolge zeigen. So ist vor allem bei der Artenvielfalt
eine Umkehr zu verzeichnen – der rückläufige Trend des Artenverlustes k onnte im Stadtgebiet
gestoppt werden. Allerdings wird mit Blick auf die Quantität und Qualität entsprechender Lebens-
räume deutlich, dass es in den nächsten Jahren weiterer Anstrengungen bedarf, um die Biodiver-
sität im Stadtgebiet insgesamt zu erhalten und weiter zu stärken.
Das Biodiversitätskonzept definiert vor diesem Hintergrund ein Leitbild und Ziele für mehr Bio-
diversität in der Landeshauptstadt Düsseldorf (siehe Kapitel 5) und charakterisiert einen Katalog
von Ziel- und Individualarten (siehe Kapitel 6). In Kapitel 7 wird zudem ein umfangreiches Maß-
nahmenkonzept aufgezeigt, welches sowohl Lebensraum- bzw. flächenbezogene Aktivitäten als
auch artspezifische Maßnahmen beschreibt und diese bereits priorisiert. Diese Arbeitsschritte
und Maßgaben stellen bereits wesentliche Bausteine einer Umsetzungsstrategie dar.
Ein weiterer Baustein der Umsetzungsstrategie ist das Monitoring, das in Kapitel 8 beschrieben
wird.
Nachfolgend werden im Sinne eines Aktionsplans geeignete Instrumente, Handlungsoptionen
und Wege aufgezeigt, um das Leitbild und die Ziele sowie insbesondere den Maßnahmenkatalog
konkret umzusetzen. Die Ausführungen bilden damit den Rahmen für einen erfolgreichen Umset-
zungsprozess des Biodiversitätskonzeptes und beinhalten die folgenden Ansätze:
• Schaffung der Verbindlichkeit des Biodiversitätskonzeptes,
• Hoheitliche und planerische Instrumente,
• Entwicklung und Pflege,
• Akteurseinbindung und Mainstreaming in der Stadtverwaltung,
• Kommunikation und Beteiligung,
• Finanzierung der Maßnahmen.
Die nachfolgend beschriebenen Ansätze können nicht losgelöst voneinander betrachtet werden,
da zum Beispiel die Entwicklung und Pflege von Flächenkulissen in der Hand verschiedener Ak-
teure liegen kann und einer Finanzierung bedarf.
9.1 Schaffung der Verbindlichkeit des Biodiversitätskonzeptes
Das vorliegende Biodiversitätskonzept stellt eine wesentliche fachliche und planerische Grund-
lage für den Artenschutz sowie den Schutz und die Entwicklung der Biodiversität in der Landes-
hauptstadt Düsseldorf dar. Um dieses Fachgutachten verbindlich zu machen und damit die Um-
setzungsfähigkeit zu stärken, wird ein politischer Beschluss mit Bindungswirkung empfohlen.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 224
Die Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes lassen sich am einfachsten auf stadteigenen Flä-
chen umsetzen. Neben den vorhandenen Flächen sollte daher ein Flächenerwerb (siehe Maß-
nahmen; Abschnitt 7.7) erfolgen, um ökologisch hochwertige und entwicklungsfähige Flächen in
die unmittelbare Verfügungsgewalt der Landeshauptstadt zu legen.
9.2 Hoheitliche und planerische Instrumente
Vorrangige hoheitliche Aufgabe ist die verbindliche Sicherung der ökologisch hochwertigen sowie
der entsprechend entwicklungsfähigen Lebensräume, um damit eine grundlegende Flächenku-
lisse zu schaffen. Dies ist bei größeren Flächenanteilen im Außenbereich bereits über den aktu-
ellen Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgt. Aufgabe der zurzeit laufenden
Neuaufstellung des Landschaftsplans ist die Überprüfung und ggf. Ausweitung dieser Flächen-
kulisse. Inkludiert ist darin auch der Erhalt und die Optimierung des Biotopverbundsystems, um
mit den Mitteln der Landschaftsplanung wertvolle Gebiete zu sichern und miteinander zu vernet-
zen.
Besondere Bedeutung kommt bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Maßnahmen-
planung und - sicherung zu. Über die besonderen Festsetzungen für die Schutzgebietskulissen
(NSG, LSG, GLB), die Zweckbestimmungen für Brachflächen, die besonderen Festsetzungen für
die forstliche Nutzung, vor allem aber über die im Landschaft splan enthaltenen Entwicklungs-,
Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, lassen sich eine Vielzahl der im Biodiversitätskonzept
empfohlenen Maßnahmen im Detail ausarbeiten und über den Satzungsbeschluss des neuen
Landschaftsplans allgemein verbindlich machen.
Darüber hinaus kommt den Biotopen besonderer Bedeutung eine wichtige Funktion zu. Diese
sind gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW automatisch geschützt, sobald sie eine
ökologisch bedeutsame Ausprägung erreicht haben. Aufgabe der Landeshauptstadt Düsseldorf
ist – in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord-
rhein-Westfalen – im Sinne eines Monitorings die fortlaufende Kontrolle des Vorkommens ent-
sprechender Biotope und deren Eintragung als entsprechend geschütztes Biotop. Hier spielen
auch die Kontrolle und fortlaufende Aktualisierung des Kompensationsflächenkatasters eine
Rolle.
Im planerischen Innenbereich sind die Anforderungen des Artenschutzes und der Biodiversitäts-
förderung in den Planungsprozessen der Stadt zu berücksichtigen, vor allem in der Stadtent-
wicklungs- und der Bauleitplanung. Dies kann durch die Erarbeitung von Grünordnungsplänen
und Artenschutzprüfungen bewerkstelligt werden und erfolgen:
• durch die Sicherung einer ausreichenden Quantität und Qualität des städtischen Grüns (Stra-
ßen- und Parkbäume, Grünanlagen, Böschungen, Straßenbegleitgrün, etc.) insgesamt,
• vor allem durch den Erhalt älterer Baum - und Gehölzbestände und anderer hochwertiger
Biotopstrukturen im Innenbereich, aber auch deren Neuanlage,
• durch Maßnahmen der Gebäudebegrünung (Dach- und Tiefgaragenbegrünung, Fassaden-
begrünung) sowie durch die Berücksichtigung von Habitatelementen wie Nistmöglichkeiten
oder Fledermauskästen im Neu- und Umbau,
• durch Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden,
• durch die Reduzierung von Lichtemissionen.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 225
Durch Festsetzungen und Hinweise insbesondere zur Begrünung im Allgemeinen und zum Ar-
tenschutz im Speziellen, die regelmäßig in den Bauleitplänen definiert werden, wird dies in der
Landeshauptstadt Düsseldorf bereits in größerem Umfang sichergestellt. Dies erfolgt u.a. durch
die verbindlichen Vorgaben zur Gebäudebegrünung im Neubau sowie durch Festsetzungen zur
Vermeidung von Vogelschlag und zu angepassten Beleuchtungskonzepten. Zum Thema Ein-
griffsregelung, Artenschutzprüfung und Kompensation wird auf das Kapitel 9.6.2 verwiesen.
Die Aspekte des Arten- und Biotopschutzes sollten zudem stärker in informellen Konzepten, wie
etwa Integrierten Handlungskonzepten, berücksichtigt werden.
Zu prüfen ist, inwieweit städtische Verordnungen und Satzungen – so zum Beispiel die Baum-
schutzsatzung, die Kleingartenordnung oder die Satzung über die Gestaltung von Vorgärten –
auf Grundlage der Ergebnisse des Biodiversitätskonzeptes einer Überarbeitung bedürfen.
9.3 Entwicklung und Pflege
Der Entwicklung und Pflege der hochwertigen bzw. der im Sinne des Arten- und Biotopschutzes
zu entwickelnden Flächen kommt eine große Bedeutung zu. Wichtig ist in diesem Zusammen-
hang die städtische Vorbildfunktion: die Pflege von Frei- und Grünflächen unter Gesichtspunk-
ten des Biodiversitätsschutzes bietet die ideale Blaupause für andere Akteure der Stadtgesell-
schaft, ihre eigenen Flächen in vergleichbarer Art und Weise arten- und biodiversitätsfreundlich
zu unterhalten.
Für den Außenbereich stehen für die Entwicklung und Pflege die folgenden unterstützenden
Instrumente zur Verfügung:
• Anpassung der Pflege auf stadteigenen Flächen, insbesondere der Pflegeintensität ( ‚Ent-
wicklung durch Pflege‘, Definition ökologischer Pflegestandards, Pflegemanagementpläne),
z. B. durch eine angepasste Pflege und Entwicklung von Deichen und Magerflächen,
• Prüfung der Möglichkeiten des Prozessschutzes auf stadteigenen Flächen mit vollständigem
Verzicht auf Pflegeeingriffe und dem Zulassen dynamischer Entwicklungsprozesse,
• Initiierung städtischer Artenhilfsprogramme (siehe Abschnitt 7.5) zur Erhaltung und Aufwer-
tung artspezifischer Lebensräume, insbesondere für die im Biodiversitätskonzept definierten
Ziel- und Individualarten auf stadteigenen und anderen Flächen,
• produktionsintegrierte Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen. Dazu erforderlich sind
eine Beratung interessierter Landwirte, mögliche Auflagen in städtischen Pachtverträgen
(siehe Beispiel Frankfurt / Main) oder eine kommunale Maßnahmenförderung.
• Zur möglichen Finanzierung der Instrumente wird auf das Kapitel 9.6 verwiesen.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 226
Box 25: Frankfurt am Main – Biodiversitätsklausel
Sämtliche Pachtverträge der Stadt Frankfurt am Main enthalten seit 2012 die sogenannte Bio-
diversitätsklausel69. Grundlage dafür ist der ‚Leitfaden Biodiversität in der Landwirtschaft der
Stadt Frankfurt‘ (zuletzt angepasst 2020). Den jeweiligen Pachtenden städtischer Grundstücke
wird damit vorgeschrieben, bei der Nutzung der entsprechenden Flächen naturschutzfachliche
Mindestansprüche zu berücksichtigen und zumindest Teile der Pachtflächen im Sinne des Bio-
diversitätsschutzes und allgemeinen Naturschutzes zu bewirtschaften.
Zur Sicherung eines regionalen Genpools sollten bei Entwicklungs - und Pflegemaßnahmen nur
gebietsheimisches Pflanz- und Saatgut eingesetzt werden. Da dessen Verfügbarkeit mitunter ein-
geschränkt ist, sollten die städtischen Möglichkeiten geprüft werden zur:
• eigene Anzucht und Vermarktung von gebietsheimischen Gehölzen. Dies wird bereits für
Einzelgehölze praktiziert, die in den historischen Parkanlagen nachgepflanzt werden sollen.
Mit dem Kreuzdorn wurde im Zuge des Biodiversitätskonzepts hier ein möglicher neuer Fo-
kus entsprechender Bemühungen identifiziert (siehe entsprechende Box; Abschnitt 7).
• (Förderung der) Erzeugung, Vermittlung oder Vermarkung von gebietsheimischem Saatgut.
Auch im Innenbereich können zur Förderung der Artenvielfalt und der Biodiversität Anpassungen
der Pflegearbeiten in den Grünflächen erfolgen: von der Reduzierung einer Schnitthäufigkeit bis
hin zum vollständigen Verzicht auf eine Pflege in ausgewählten Teilbereichen. Vorzugsweise bie-
ten sich dafür größere Freiräume an, in denen die Pflegeintensität einzelner Teilbereiche gestaf-
felt werden kann oder Freiraumbereiche mit insgesamt geringerer Nutzungsintensität. Die Blüh-
wiesenstrategie ist hier ein zentrales, bereits bestehendes Instrument, das einer Verstetigung und
Ausweitung bedarf.
9.4 Akteurseinbindung und Mainstreaming in der Stadtverwaltung
Initiator und wesentlicher inhaltsgebender Akteur des Biodiversitätskonzeptes ist zunächst das
Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, personell maßgeblich getra-
gen durch den städtischen Beauftragten für Biodiversität . Diesem kommt bei der Umsetzung
und Weiterentwicklung des Biodiversitätskonzeptes die wesentliche Aufgabe der zentralen Pro-
jekt- und Prozesssteuerung zu, also die Koordinierung der Aktivitäten sowie der AkteurInnen.
U. a. sollte er den fortlaufenden Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen
Dienststellen und verwaltungsexternen Akteuren organisieren. Ihm sollte die Organisation und
Vorbereitung regelmäßiger Treffen ebenso obliegen wie die Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit
und des Monitorings.
Die Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes betrifft nicht nur die Zuständigkeitsbereiche des Gar-
ten-, Friedhofs- und Forstamtes. Vor diesem Hintergrund wird die Initiierung einer dauerhaften
Arbeitsgruppe ‚Biodiversität‘ aus maßgeblichen Akteuren der Verwaltung sowie anderer Ein-
richtungen und Verbände innerhalb des Stadtgebietes vorgeschlagen,
• die über die Ziele und Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes informiert wird,
69 https://kommbio.de/dokumente/biodiversitaetsklausel-im-pachtvertrag-der-stadt-frankfurt-am-main/
[Abruf 20.03.2025]
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 227
• die zur fortlaufenden Koordinierung von Pflegemaßnahmen im Sinne des Artenschutzes und
der Förderung der Biodiversität genutzt wird (übergreifende Koordination und Abstimmung
von Pflegemaßnahmen, beispielsweise entlang von Gewässern),
• die raumbedeutsame Planungen und Projekte der jeweiligen Einrichtungen sowie deren
mögliche Auswirkungen bespricht,
• die über die Ergebnisse des Monitorings und deren Rückwirkungen auf das Biodiversitäts-
konzept informiert wird.
Diese Arbeitsgruppe sollte zwei- bis dreimal im Jahr tagen und sich zusammensetzen aus Ver-
treterInnen
• des Garten-, Friedhofs- und Forstamt es (Untere Naturschutzbehörde, Forstamt, Grünpla-
nung) sowie der Landschaftspflegestation Hexhof,
• des Umweltamtes (Untere Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde),
• der Biologischen Station Haus Bürgel,
• des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes
• sowie beteiligte Fachleute aus Gutachterbüros.
Auch der Nachhaltigkeitsbeirat ist zu beteiligen und über die Ergebnisse und Umsetzungsschritte
im Biodiversitätskonzept regelmäßig zu informieren.
Die Einrichtung und Durchführung der Arbeitsgruppe ist zudem ein erster wichtiger Schritt, um
die Inhalte und Zielrichtungen des Biodiversitätskonzeptes im Sinne eines Mainstreamings im
Verwaltungshandeln der Landeshauptstadt Düsseldorf zu verankern. Die Integration entspre-
chender Anforderungen in Planungsprozesse – vor allem der Bauleitplanung – wird bereits heute
praktiziert. Dazu dienen die planerischen Instrumente der Artenschutzprüfungen sowie der Grün-
ordnungsplanung (Grünordnungsplan Ebene III – GOP III). Zu prüfen ist, ob und in welchem Um-
fang die Belange des Artenschutzes und der Biodiversitätsförderung stärker in die Standardglie-
derung des GOP III eingebunden werden können.
9.5 Kommunikation und Beteiligung
Wichtiger Baustein der Umsetzungsstrategie ist die Einbindung von Akteuren aus der Stadtge-
sellschaft. Im Fokus der Kommunikation mit der Stadtöffentlichkeit stehen dabei die Aspekte:
• Information zur grundlegenden Wissensvermittlung zu Themen des Artenschutzes und der
Biodiversität auf Grundlage des Biodiversitätskonzeptes, Hinweise auf geplante Aktivitäten
und Maßnahmen,
• Sensibilisierung für die Themen Artenschutz und Biodiversität zur Reflexion des eigenen
Handelns,
• Motivation zur Umsetzung kleinerer Maßnahmen in Eigenregie auf dem eigenen Grundstück,
ggf. mit finanzieller Unterstützung durch entsprechende Förderprogramme. Zusätzlich Moti-
vation, Beobachtungen von Arten zu melden (‚Citizen science‘, Bürger schaffen Wissen). Die
Landeshauptstadt Düsseldorf arbeitet z. B. mit der Datenbank www.observation.org zusam-
men und wird diese ehrenamtlich betriebene Plattform mit jährlich bis zu 10.000 € für die
Datennutzung und den technischen Support unterstützen.
Die Kommunikation sollte sich an spezifischen Zielgruppen ( etwa Kinder & Jugendliche, Grund-
stücks- und Immobilieneigentümer etc.) orientieren und mit verschiedenen Formaten der Wis-
sensvermittlung und ‚Erlebnisschaffung‘ arbeiten:
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 228
• Informationsveranstaltungen, beispielsweise zum Internationalen Tag der biologischen Viel-
falt, der jedes Jahr am 22. Mai stattfindet,
• Nutzung von Printmedien: Flyer, Broschüren und weitere gedruckte Informationsangebote in
Zusammenhang mit bestimmten Anlässen, wie z. B. Informationsveranstaltungen oder be-
gleitend zu Förderprogrammen,
• Internetangebote: weiterer Aufbau und fortlaufende Aktualisierung des Internetauftritts unter
https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet/biodiversitaetskonzept-fuer-duessel-
dorf,
• Beratungs- und Schulungsangebote, z. B. in Form von ‚Führungen vor Ort‘.
Empfohlen wird die Erstellung eines professionellen Kommunikationskonzeptes, dass sich im De-
tail mit den anzusprechenden Zielgruppen sowie den jeweils geeigneten Kommunikationskanälen
auseinandersetzt.
9.6 Finanzierung der Maßnahmen
Neben den städtischen Haushaltsmitteln sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten denk-
bar, um die Durchführung von Maßnahmen sicherzustellen.
9.6.1 Fördermöglichkeiten
Der Bund sowie das Land Nordrhein- Westfalen stellen eine größere Anzahl an Fördermöglich-
keiten bereit, die für Maßnahmen des Artenschutzes sowie zur Förderung der Biodiversität in
verschiedenen Lebensräumen genutzt werden können. Dazu gehören auf Ebene des Bundes
insbesondere:
• das Bundesprogramm Biologische Vielfalt,
• die Bundesförderung Naturschutz (chance.natur),
• Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege,
• das Förderprogramm Auen des Bundesprogramms ‚Blaues Band Deutschland‘,
• die Förderrichtlinie 1000 Moore,
• die Förderrichtlinie: Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen
zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi),
• die KfW-Förderung Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK),
• Mittel der Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt,
• der Wildnisfonds zur Wildnisentwicklung in Deutschland,
• die Förderrichtlinie KlimaWildnis - Richtlinie zur Förderung von kleineren Flächen mit eigen-
dynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen als Beitrag zum natürli-
chen Klimaschutz.
Die Förderung des Landes NRW umfasst u. a.:
• die Richtlinien investiver Naturschutz – Managementpläne zur Erhaltung und Verbesserung
des kulturellen und natürlichen Erbes und Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskon-
zepten im Bereich Naturschutz,
• die Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa,
• die Förderung der Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen,
• das Förderprogramm Grüne Infrastruktur.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 229
Eine Kurzbeschreibung der Förderprogramme u. a. mit Angaben zu förderfähigen Maßnahmen,
zu Antragsberechtigten, zur Art der Förderung und zu Fördervoraussetzungen ist der Anlage:
Übersicht aktueller Förderprogramme zu entnehmen.
Als Naturschutzsonderprogramm des Landes NRW werden darüber hinaus landwirtschaftliche
Aktivitäten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gefördert. Fördergegenstand sind:
• die naturschutzgerechte Nutzung von Äckern und Ackerstreifen im Sinne des Schutzes von
entsprechenden Arten und Lebensgemeinschaften,
• die naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung (Nutzungsbeschränkungen und -verzichte
auf Grünlandflächen, Nutzungsbeschränkungen in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten
und Europäischen Vogelschutzgebieten, Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Nutzflä-
chen, Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Nutzung),
• die Pflege von Streuobstwiesen sowie die Nachpflanzung von Bäumen, ggf. verbunden mit
einer extensiven Nutzung des Grünlands,
• die Pflege von Hecken.
9.6.2 Eingriffsregelung, Artenschutzprüfungen und Kompensationsmaßnahmen
Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer (städtebaulicher) Projekte im Stadtgebiet greifen
die Regelungen des Naturschutzrechtes (bzw. des Baugesetzbuches) zur Eingriffsregelung so-
wie die Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten.
An erster Stelle sind dabei die gesetzlichen Maßgaben zur Vermeidung und Minderung von Ein-
griffen in den Naturhaushalt bzw. zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im
Sinne des § 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Das Biodiversitätskonzept stellt dafür eine wesent-
liche Datengrundlage zum Vorkommen von Arten und Biotopen im Stadtgebiet dar, deren Inan-
spruchnahme und / oder Beeinträchtigung vorrangig vermieden werden sollte.
Nicht vermeidbare Auswirkungen von Planungen und Projekten sind zu kompensieren, nach
Möglichkeit im Düsseldorfer Stadtgebiet. In den letzten Jahren war dabei in der Landeshauptstadt
Düsseldorf der Trend zu verzeichnen, dass vorrangig Aufforstungsmaßnahmen zur Kompensa-
tion von Eingriffen durchgeführt wurden. Mit dem Biodiversitätskonzept liegt nunmehr eine Viel-
zahl anderer Maßnahmen mit stärkerem Fokus auf Offenlandbereiche, -strukturen und -arten vor,
die verstärkt als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden sollten.
Vor diesem Hintergrund sollte eine Prüfung und ggf. Anpassung des städtischen Ausgleichsflä-
chenpools erfolgen, insbesondere eine Aktualisierung des Suchraumkonzeptes und des damit
verbundenen Ökokontos.
Bei vorhaben- bzw. planbedingten unvermeidbaren Beeinträchtigungen von planungsrelevanten
Arten im Sinne des § 44 BNatSchG sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF -Maßnah-
men) durchzuführen, um Ersatzhabitate zu schaffen. Auch dafür bildet das Biodiversitätskonzept
eine wichtige fachliche Grundlage für die Auswahl geeigneter Standorte. Zugleich sollen im Bio-
diversitätskonzept entwickelte Maßnahmen als CEF-Maßnahmen umgesetzt werden.
Im Sinne eines Monitorings sollte die Vollzugskontrolle umgesetzter Kompensationsmaßnahmen
gestärkt werden, damit diese den fachlichen Ansprüchen genügen und die gewünschte Funkti-
onsfähigkeit sowie ökologische Wertigkeit erreichen.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 230
9.7 Die ersten Umsetzungsschritte
Im Sinne einer Priorisierung werden die wichtigsten flächenbezogenen Maßnahmen sowie
weitere konkrete Artenschutzmaßnahmen bereits in Kapitel 7 beschrieben.
Hinsichtlich der aufgeführten Umsetzungsinstrumente des Aktionsplans wird prioritär empfohlen,
• einen politischen Beschluss des Biodiversitätskonzeptes herbeizuführen,
• die Arbeitsgruppe ‚Biodiversität‘ einzurichten,
• ein Kommunikationskonzept zu erstellen,
• den 22. Mai 2025 zum ersten Mal als ‚Tag der biologischen Vielfalt‘ in der Landeshauptstadt
Düsseldorf zu begehen.
Zudem ist eine stetige Fortschreibung des Biodiversitätskonzeptes geplant. Alle Einzelgutachten
des Konzepts sind fortschreibungsfähig; sie können also aktualisiert werden oder es werden Ar-
tengruppen ergänzt (beispielsweise Spinnen, Käfer usw.). Infolgedessen kann auch der Maßnah-
menkatalog ergänzt und moduliert werden.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 231
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FFH-RL – Fauna-Flora-Habitat RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Er-
haltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L
206 vom 22.7.1992, S. 7)
Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Juni 1995 zur Erhaltung der afrikanisch- eurasischen wan-
dernden Wasservögel vom 18. September 1998, BGBl. II S. 2498
Gesetz zu dem Protokoll von Cartagena vom 29. Januar 2000 über die biologische Sicherheit
zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 28. Oktober 2003, BGBl. II S. 1506
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen
wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Gesetz zum Über-
einkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere) vom
17. Juli 1984 (BGBl. II S. 618), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1361)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden
Tierarten vom 29. Juni 1984 (BGBl. II S. 569), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I
S. 1328, 1361)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefähr-
deten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Gesetz zum Washingtoner Artenschutz-
übereinkommen (1983) vom 22. Mai 1975, BGBl. II S. 773, geändert am 22. Dezember
1983, BGBl. I S. 1571 [Anhang: Washingtoner Artenschutzübereinkommen, dessen An-
hänge I und II in der geänderten Fassung vom 28. Juli 1983, BGBl. II S. 488, Anhang III
in der geänderten Fassung vom 28. Juli 1983, BGBl. II S. 482]
Gesetz zum Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt vom 30. August 1993,
Bundesgesetzblatt II Nummer 32
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 238
Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya -Protokoll und zur Durchführung
der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 25. November 2015 (BGBl. I S. 2092), geändert
am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1332)
LNatSchG NRW – Landesnaturschutzgesetz. Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein- West-
falen vom 21. Juli 2000 in der derzeit gültigen Fassung.
VERORDNUNG (EG) Nr. 338/97 DES RATES vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von
Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl.
L 61 vom 3.3.1997, S. 1)
VERORDNUNG (EU) 2023/966 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2023 zur Änderung der Ver-
ordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 19. Tagung der
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel
mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen angenommenen Änderungen, (ABl.
L133, 66. Jahrgang 17.Mai 2023)
VERORDNUNG (EU) 2024/1991 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung
(EU) 2022/869 (Abl. L vom 29.07.2024) vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-con-
tent/EN/TXT/?uri=CELEX:32024R1991
VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und
Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Abl. L317/35 vom 4.11.2014
VS-RL – Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Ra-
tes vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte
Fassung) ABl. L 20 vom 26.1.2010, p. 7– 25. vgl. https://eur -lex.europa.eu/legal-con-
tent/DE/ALL/?uri=CELEX:32009L0147
WHG – Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt durch Artikel 7 des
Gesetzes vom 22.Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 239
11. Glossar
Aichi-Ziele
Die Aichi-Ziele (Aichi Biodiversity Targets) sind Zielerklärungen für den weltweiten Biodiversitäts-
schutz. Sie wurden bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (COP 10)
im Jahr 2010 in Nagoya verabschiedet. Die Ziele sollten bis 2020 erreicht werden.
Ackerrandstreifen – Blühstreifen - Saum
Die äußeren Streifen innerhalb der von Landwirten bewirtschafteten Ackerfläche. Dies entspricht
typischerweise der Breite der entsprechenden Bewirtschaftungsfahrzeuge – also etwa 3- 5 m.
Blühstreifen können innerhalb dieses Ackerrandstreifens liegen, sind aber nicht Teil der Bewirt-
schaftung.
Ackerrandstreifen (bewirtschaftet) und Blühstreifen (nicht bewirtschaftet, meist einjährige Ein-
saat) sind von den Säumen abzugrenzen, da diese außerhalb des Ackers liegen. Säume werden
nicht im Zuge der Bewirtschaftung umgebrochen und sind in der Regel mehrjährig. Typischer-
weise liegen sie an der Grenze zwischen Acker und Feldwegen oder zwischen zwei Ackerschlä-
gen.
Biologische Vielfalt (Biodiversität)
Unter dem Begriff ‚ biologische Vielfalt‘ (Biodiversität) versteht man gem. § 7 Abs 1 Nr. 1 des
BNatSchG „die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie
die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen“.
Die Biologische Vielfalt wird in Artikel 2 der CPD (The Convention on Biological Diversity vom 29
December 1993) wie folgt definiert:
‘Biological diversity’ means the variability among living organisms from all sources including, inter
alia, terrestrial, marine and other aquatic ecosystems and the ecological complexes of which they
are part; this includes diversity within species, between species and of ecosystems.
Biodiversitätskonvention (englisch Convention on Biological Diversity – CBD)
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ( kurz Biodiversitätskonvention, englisch Con-
vention on Biological Diversity, CBD) ist ein internationales Umweltabkommen und das wichtigste
multilaterale Vertragswerk für den Schutz der globalen Biodiversität. Die Biodiversitätskonvention
wurden auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Jahr
1992 in Rio de Janeiro beschlossen.
Zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention und ihrer Weiterentwicklung treffen sich Vertreter
der Vertragsstaaten alle zwei Jahre auf einer ‚Conference of the Parties to the Convention on
Biological Diversity (COP CBD)‘.
Citizen Science
Dieser aus dem englischsprachigen Raum übernommene Begriff beschreibt einen Ansatz, bei
dem wissenschaftliche Erkenntnisse von Personen, die nicht hauptberuflich in der fachzugehöri-
gen Wissenschaft tätig sind, mit oder ohne Beteiligung von hauptamtlich Forschenden, gewonnen
werden (vgl. www.bmbf.de/bmbf/de/ueber-uns/wissenschaftskommunikation-und-buergerbeteili-
gung/buergerbeteiligung/citizen-science/citizen-science_node.html)
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 240
Dunkelwaldwirtschaft
Dunkelwaldwirtschaft ist ein spezifischer Ansatz in der Forstwirtschaft, der sich auf die Bewirt-
schaftung von Wäldern konzentriert, in denen eine dichte Baumstruktur und eine schattige Um-
gebung vorherrschen. Diese Form der Waldnutzung zielt darauf ab, die natürlichen Wachstums-
bedingungen für schattenverträgliche Baumarten zu fördern, indem die Lichtverhältnisse im Un-
terstand kontrolliert werden. Mit dieser Form der Waldwirtschaft gehen hinsichtlich der Biodiver-
sität sowohl Vor- als auch Nachteile einher.
Indikator
Indikatoren sind repräsentative Kenngrößen, welche komplexe, teilweise nicht direkt messbare
Sachverhalte anhand einer Maßzahl darstellen. Indikatoren dienen der Überprüfung von Zielwer-
ten im Rahmen eines Monitorings.
Individualart
sind Arten, die entweder wegen ihrer Seltenheit nur noch vereinzelt in einzelnen Biotopen vor-
kommen, nicht konkret zu Lebensräumen zugeordnet werden können oder nur durch spezifische
Schutzmaßnahmen zu pflegen und erhalten sind. Im Verlaufe der Konzepterstellung hat sich ge-
zeigt, dass dies ausschließlich Vogelarten sind, die jeweils durch ausschließlich für sie ange-
passte Maßnahmen gefördert werden (beispielweise durch Nisthilfen, wie ein Storchenrad für die
Weißstörche).
IPBES
Der Weltbiodiversitätsrat IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and
Ecosystem Services) ist ein wissenschaftliches, zwischenstaatliches Gremium, das politischen
Entscheidungsträgern objektive und zuverlässige Informationen über den Zustand und die Ent-
wicklung der biologischen Vielfalt und ihrer Ökosystemleistungen zur Verfügung stellt (vgl.
https://www.de-ipbes.de/index.html).
Leitart
Leitarten sind solche, die in einem Lebensraum/Lebensraumkomplex oder wenigen Lebensräu-
men signifikant höhere Stetigkeiten und oft auch höhere Abundanzen erreichen als in allen an-
deren Lebensräumen/Lebensraumkomplex. Zoologische Leitarten finden in diesen Lebensräu-
men die notwendigen Resourcen und Requisiten wesentlich häufiger und regelmäßiger als in
allen anderen Gebieten. Dieser Lebensraum/Lebensraumkomplex müssen regional betrachtet
werden (K
RATOCHWIL & SCHWABE 2001)
MEA – Millennium Ecosystem Assessment
Das Millennium Ecosystem Assessment ist ein unter anderem von UNEP und der Weltbank ge-
tragenes und durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstütztes vierjähriges
wissenschaftliches Arbeitsprogramm. Es dient der Erfassung des Zustandes der Ö kosysteme
und der Prognose ihrer zukünftigen Entwicklung weltweit sowie der sich daraus ergebenden Kon-
sequenzen für das Wohlergehen der Menschen. Das MEA wurde von mehr als 1.300 Expertinnen
und Experten aus 95 Ländern unter Einbeziehung wissenschaftlicher Literatur, Daten und Mo-
delle von 2001 bis 2005 erarbeitet (MILLENNIUM ECOSYSTEM ASSESSMENT 2005).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 241
Monitoring
Unter Monitoring versteht man allgemein die Überwachung von Prozessen, Systemen oder Er-
eignissen mit dem Ziel der Datenerfassung und -Analyse. Im planerischen Verständnis ist ein
Monitoring ein Instrument zur Umsetzungskontrolle von Maßnahmen oder Überwachung gewis-
ser Entwicklungen.
Im vorliegenden Biodiversitätskonzept kann darunter einerseits die Überwachung der Umsetzung
des Konzepts, insbesondere Maßnahmen und ihren Erfolg betreffend, verstanden werden. An-
dererseits kann auch ein Monitoring im Zusammenhang mit der Entwicklung von Lebensräumen
vorgesehen sein (langjährig wiederholte Beobachtungen, wie etwa im Klimafolgenmonitoring der
Landeshauptsstadt Düsseldorf schon etabliert).
Melioration / Meliorationsmaßnahmen
Bodenkulturmaßnahmen zur Verbesserung des Bodenwasser-, Bodenluft- und Nährstoffhaushal-
tes mit dem Ziel der Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und der Ertragssteigerung sowie der Ver-
hinderung von Bodenerosion, Bodenversauerung und Versalzung.
Meliorationsmaßnahmen i.e.S. sind Ent- und Bewässerung, Entsteinen, Grünlandumbruch, Tief-
lockerung, Umverteilung des Substrates (im Falle von Substratschichtung), Einbringung von bo-
denfremden, z.T. synthetischen Stoffen, Kalkung und Düngung, Beseitigung von Kleinbiotopen
sowie Rekultivierung. Der erweiterte Begriff der Standortmelioration als Bestandteil der Landes-
kultur umfasst auch indirekt verbessernde Maßnahmen wie Flurbereinigung, Wind- und Was-
sererosionsschutz.
Mit der wirtschaftlichen Verbesserung geht eine Nivellierung der Standortbedingungen und damit
aus naturschutzfachlicher Sicht eine Entwertung meliorierter Flächen einher ( www.spekt-
rum.de/lexikon/geographie/melioration)
Neobiota / Neophyten / Neozooen / Neomykoten
Als Neobiota werden Lebewesen bezeichnet, die sich durch menschliche Einflussnahme in Ge-
bieten ausbreiten, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen. Zeitlich abgegrenzt wird zwi-
schen gebietsfremden Arten, die seit Beginn der Neuzeit (= Neobiota; die Neuzeit Europa mit
dem Jahr 1492) und vor Beginn der Neuzeit (= Archäobiota) außerhalb ihres natürlichen Verbrei-
tungsraums auftreten.
Neobiota werden nach den biologischen Reichen der vielzelligen Lebewesen unterteilt: So wer-
den Pilze als ‚Neomykoten‘, Pflanzen als ‚Neophyten‘ und Tiere als ‚Neozoen‘ bezeichnet.
Wenn eine zunächst nur sporadisch auftretende Art dauerhaft in einem Gebiet nachgewiesen
werden kann, gilt sie als etabliert. Hat das Auftreten dieser Art negative Effekte auf das natürlich
vorhandene einheimische Ökosystem, gilt sie als invasiv. Die Einstufung des Grades der Invasi-
vität wird in Deutschland durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) festgelegt.
Rezent
Rezente Arten sind Organismen, die in der heutigen Zeit leben bzw. erst vor kurzem ausgestor-
ben sind. Rezente Arten sind von Bedeutung für das Verständnis aktueller ökologischer Systeme
und Prozesse.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 242
Pflanzenschutzmittel
Landwirtschaftlich genutzte Pestizide, die in folgende Klassen unterteilt werden: Herbizide (gegen
Pflanzen), Fungizide (gegen Pilze), Insektizide (gegen Insekten), Akarizide (gegen Milben / Spin-
nentiere), Rodentizide (gegen Nagetiere), Molluskizide (gegen Schnecken), Nematizide (gegen
Nematoden), Wachstumsregler (Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse) und Vorratsschutz-
mittel / inerte Gase (gegen Vorratsschädlinge) (Quelle: www.umweltbundesamt.de/ser-
vice/glossar/)
Pestizide
Sammelbezeichnung für chemische oder biologische Stoffe, die Organismen (Tiere, Pilze, Pflan-
zen, Mikroorganismen) abtöten oder in ihrer Schadwirkung hemmen. Pestizide umfassen die
Stoffgruppen Pflanzenschutzmittel, Biozide und auch manche Arzneimittelgruppen (Quelle:
www.umweltbundesamt.de/service/glossar/)
Taxa / Taxon
Taxa = Plural von Taxon. Ein Taxon ist eine Einheit der biologischen Systematik beliebiger Rang-
stufe, z. B. eine Art oder Unterart. Eine Art kann aus mehreren Unterarten bestehen, so dass
Zählungen der Taxa oder der Arten zu unterschiedlichen Zahlen führen können (Quelle: Bundes-
amt für Naturschutz, BfN)
Zielart
Zielarten sind Arten deren Erhaltung und Förderung aus naturschutzfachlicher Sicht besonders
erwünscht ist. Es sind typische, seltene oder gefährdete Arten, die besonders Lebensraumtypisch
sind und für bestimmte Lebensräume stehen. Zielarten können über den Schutz oder die Verbes-
serung ihrer Lebensräume gefördert werden. Von Maßnahmen für diese Arten profitieren im sel-
ben Lebensraum vorkommende Arten mit ähnlichen Ansprüchen. Zielarten können zugleich Leit-
arten sein (in Anlehnung an K
RATOCHWIL & SCHWABE 2001).
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 243
III. Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf
Kern des Biodiversitätskonzeptes für die Landeshauptstadt Düsseldorf stellen fortschreibungsfä-
hige Einzelgutachten zu verschiedenen Artengruppen dar.
Diese Gutachten ermitteln jeweils, welche Arten es im Stadtgebiet von Düsseldorf gibt, wie zah-
lenreich und in welchem Zustand die Arten vorkommen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf
der Gefährdung der Arten und welche Defizite bestehen. Lösungsansätze zur Verbesserung der
Habitate und Lebensräume werden aufgezeigt.
Bestandserfassung und -analyse der bedeutenden Tierarten, Pflanzenarten (inklusive Obstsor-
ten) und Lebensräume im Stadtgebiet.
Zunächst soll anhand aller vorliegenden Daten und Untersuchungen eine Datenbasis für das Vor-
kommen von wichtigen Tiergruppen und Pflanzen (evtl. auch Moose, Flechten und Großpilze) im
Stadtgebiet Düsseldorf geschaffen werden.
Von besonderer Bedeutung auch für Pläne und Projekte im Stadtgebiet sind die nach § 7
BNatSchG besonders und streng geschützten Arten.
Der Teil III stellt sowohl hinsichtlich der Artengruppen als auch der bereits erarbeiteten
Gutachten ein fortschreibungsfähiges Modul des Biodiversitätskonzeptes dar. Die Gutach-
ten liegen daher als eigenständige Beigaben zum Biodiversitätskonzept vor; an d ieser
Stelle werden lediglich die bereits bearbeiteten und vorgesehenen Artengruppen sowie
deren Bearbeitenden aufgeführt.
12. Tierarten
12.1 Säugetiere
12.2 Vögel
Bearbeiter: Joachim Busch
12.3 Reptilien
Bearbeiter: Tobias Krause, Till Kirstein
12.4 Amphibien
Bearbeiter: Tobias Krause
12.5 Fische
Bearbeiter: Claus Bode
12.6 Krebse
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 244
12.7 Muscheln
12.8 Libellen
Bearbeiter: Ulf Schmitz
12.9 Heuschrecken
12.10 Wildbienen
Bearbeiter: Olaf Diestelhorst
12.11 Köcherfliegen
12.12 Tagfalter und Widderchen
Bearbeiter: Ludger Wirooks
12.13 Nachtfalter
Bearbeiter: Ludger Wirooks
12.14 Schwebfliegen
Bearbeiter: Tobias Krause
12.15 Käfer
12.16 Zikaden
13. Pflanzen
13.1 Farn- und Blütenpflanzen
Bearbeiter: Ulf Schmitz
13.2 Moose
13.3 Flechten
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 245
13.4 Lebensräume (Pflanzengesellschaften, Biotoptypen)
14. Pilze
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 246
IV. Zusammenstellung der Anlagen
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 247
1. Anlage: Kreuztabelle mit Übersicht aller Ziel- und Individualarten, ihrer Lebensräume und der zugeordneten Maßnahmen
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
Fische
Bachforelle *
x x
Renaturierung von Bä-
chen, Schaffung der
Durchgängigkeit,
Beschattung der Bäche,
Kiesige Bereiche fördern,
Schwebstoffe minimieren
Karausche 1
x
x
Erhalt der Lebensräume,
Vegetationsreiche, flache
Stillgewässer klimaresili-
ent machen
Feucht- und Nasswälder
Laubwälder mittlerer Standorte
Laubwälder trocken-warmer Standorte
Nadelwälder
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Moore und Sümpfe
Heiden
Sand- und Kalkmagerrasen
Magerwiesen und -weiden inkl. Obstwiesen
Fettwiesen und -weiden
Feucht- und Nasswiesen und -weiden
Röhrichte
Größere Stillgewässer (Seen)
Kleine Stillgewässer
Quellen
Mittlere und kleine Fließgewässer
Rhein
Äcker
Vegetationsarme oder -freie Biotope
Säume, Hochstaudenfluren
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Gebäude
Deiche und Wälle
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 248
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
Steinbeisser 3
x
Renaturierung von Sand-
bächen, Schwebstoffe mi-
nimieren
Bitterling V
x x
x x
Stillgewässer klimaresili-
ent machen, Entschlam-
mung, Schutz der Groß-
muscheln
Amphibien
Feuersalamander * x x
x x
Schutz vor BSAL, Quell-
bäche erhalten, renatu-
rieren
Bachwälder und Laubwäl-
der erhalten
Kreuzkröte 3
x x
x
x x
Ausgleichsflächen pfle-
gen, großflächig offenhal-
ten
Flachgewässer mit wech-
selnden Wasserständen
und Trockenphasen
Kleiner Wasser-
frosch
3
x
x
Erhalt der Lebensräume,
Vegetationsreiche, flache
Stillgewässer klimaresili-
ent machen
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 249
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
Reptilien
Ringelnatter 2 x
x
x x x
x
x
x x
Erhalt der Lebensräume
Zauneidechse 2
x x
x x x
x Ausgleichsflächen pfle-
gen, großflächige Offenle-
bensräume erhalten, an-
legen
Blindschleiche V x x x x x x x
x x x
x x
offene Waldstrukturen
fördern
Säugetiere
Mauswiesel D
x
x x
x x
Wieselburgen, Monitoring
aller nachtaktiven Säuger
Kleinabendsegler V
x x
x
x
Erhaltung und Entwick-
lung von lebensraumtypi-
schen Laub- und
Mischwäldern mit hohen
Alt- und Totholzanteilen
und strukturreichen
Waldrändern; Erhaltung
und Förderung von Quar-
tieren und insektenrei-
chen Nahrungsflächen
Zweifarbfleder-
maus
R
x
x x
Erhaltung und Förderung
von Gebäudequartieren,
Verzicht auf chemische
Holzschutzmittel in Ge-
bäudequartieren, Erhal-
tung und Entwicklung von
insektenreichen Nah-
rungsflächen
Biber 3 x
x
x x
Erhaltung und Entwick-
lung naturnaher Auen-
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 250
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
landschaften mit Weich-
hölzern, ständiger Was-
serführung sowie stö-
rungsarmen, grabbaren
Ufern
Zwergmaus G
x
x
x
x
x
x Anlage und Erhalt feuch-
ter Hochstaudenfluren,
Vernetzung der Lebens-
räume zum Beispiel über
Fließgewässerufer
Libellen
Zweigestreifte
Quelljungfer
3
x x
Einträge in Quellbäche
verhindern
Scharlachlibelle 3
x
x
Wasserhaushalt stabilisie-
ren
Kleine Pechlibelle 3S
x
x
Sonderstandorte Schaf-
fen/erhalten
Bienen
Knautien-
Sandbiene
2
x x x
x
x Knautien-Wiesen pflegen
und anlegen, Staffelmahd
oder erste Mahd nicht vor
dem 15. Juli
Braunbürstige
Hosenbiene
V
x x
x x
x sandige Sonderstandorte
schaffen /erhalten, Blü-
tenangebot an spät blü-
henden Asteraceen (u.a.
Wegwarte, Bitterkraut)
nötig
Vierbindige
Furchenbiene
1
x x x
x x x
x dauerhafte Blühflächen
(Apr.-Okt.), Nistplätze
(Steilwände und offene,
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 251
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
geneigte Flächen) erhal-
ten und schaffen
Blutweiderich-
Sägehornbiene
2
x
x x
x
x x
x Staudenfluren (Blutwei-
derich) an Gewässerrän-
der erhalten und pflegen
Tagfalter & Widderchen Goldene Acht 3
x x
x x x x
x Erhalt der Lebensräume
Sumpfhornklee-
Widderchen
3
x
x
Erhalt und Neuanlage von
Feuchtwiesen
Pflaumen-
Zipfelfalter
3
x x
x
x
x
Schlehenhecken pflegen
Mauerfuchs V
x x x
x
(x)
x Sonderstandorte schaffen
/erhalten
Kleiner
Schillerfalter
2 x x
Waldsäume fördern
Senfweißling V
x x
Leguminosenreiche Wie-
sen erhalten
Nachtfalter
Erlen-
Sichelflügler
V x
x
Wasserhaushalt stabilisie-
ren, Bruchwaldränder
auflichten
Schmuck-
Kleinspanner
3
x
x
x
Thymian, Magerrasen,
Flächen ausmagern, ma-
gere Flächen erhalten
Kleines
Nachtpfauenauge
3
x
x
Obsthain-
Blütenspanner
2
x
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 252
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
Heidekraut-
Blütenspanner
V
x
x
Heide reaktivieren
Kreuzdornspanner 3
x
Hecken mit Kreuzdorn er-
halten/ Verjüngen
Brauner Bär V
x x
x x
Licht im Außenbereich re-
duzieren
Grüneule 2
x
Sandmagerrasen erhalten
/ anlegen, Flächen aus-
magern, magere Flächen
erhalten
Vierpunkt
Kleinspanner
V
x
Feuchtwiesen erhalten
/Anlegen
Eichenzweig-
Glasflügler
R
x
x
Alteichenbestände erhal-
ten, fördern
Schwebfliegen Wespenförmige
Stielhorn-
Schwebfliege
D
x x
x
Habitatbäume schützen,
Torsos erhalten
Vögel
Baumpieper 3
x x
x x x
Schutz und -wiederher-
stellung von lichten Wäl-
dern mit Kahlschlägen,
Lichtungen, Brachen, Hei-
den. Anlage von Kraut-
säumen, Baumhecken
oder Einzelbäumen, Ent-
wicklung von kurzrasig-
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 253
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
strukturierten Kraut-
schichten.
Feldlerche 3
x x x
x
Habitatschutz bzw. -Wie-
derherstellung (Äcker-Ex-
tensivgrünland-Brachen-
Mosaik, Saumstrukturen),
Verringerter Pestizid- und
Düngereinsatz
Flussregenpfeiffer 2
x
x x
x
Gewässerrenaturierung
unter Erhalt und Entwick-
lung von dynamischen
Auenbereichen sowie För-
derung einer intakten
Flussmorphologie mit ei-
ner naturnahen Überflu-
tungs- und Geschiebedy-
namik. Erhaltung und
Entwicklung von vegetati-
onsarmen Kies- und
Schotterbänken an Flüs-
sen, Seen, Sand- und
Kiesgruben. Habitatma-
nagement (vor allem Ent-
buschung und Pflege von
vegetationsarmen Kies-
und Schotterbänken).
Vermeidung von Störun-
gen zwischen April und
Juli durch Lenkung von
Freizeitaktivitäten.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 254
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
Habicht 3
x x x
x
Erhaltung der Horst-
bäume mit einem stö-
rungsarmen Umfeld, Ver-
meidung von Störungen
an den Brutplätzen (März
bis Juli), Beibehaltung
der ganzjährigen Schon-
zeit
Pirol 1 x x
x
x
Habitaterhalt und Wieder-
herstellung von Auenwäl-
dern, Bruchwäldern und
von lichten feuchten
Laubmischwäldern mit
hohen Altholzanteilen,
feuchten Feldgehölzen,
Parkanlagen mit alten ho-
hen Baumbeständen,
Auflichtung von Gehöl-
zen. Wiedervernässungs-
maßnahmen zur Verbes-
serung des Wasserhaus-
haltes und Stabilisierung
eines typischen Wasser-
standes in Feucht- und
Auwäldern. Verringerung
des Pestizideinsatzes.
Steinkauz 3
x
x x
x x
Extensivierung der Land-
wirtschaft mit Erhaltung
und Entwicklung von Kul-
turlandschaften mit Vieh-
weiden und alten Obst-
gärten. Brutplatzerhalt
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 255
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
durch dauerhafte Ange-
bote von Höhlenbäumen,
Brutplätze an Gebäuden
(z. B. Öffnung von
Scheunen und Dachbö-
den, Nisthilfen. Verringe-
rung des Pestizideinsat-
zes. Vermeidung von Stö-
rungen an den Brutplät-
zen in der Zeit von März
bis Juni.
Teichrohrsänger V
x x x
x
Habitatschutz, -entwick-
lung und -management
durch Erhaltung und Ent-
wicklung von störungsar-
men Altschilfbeständen
und Schilf-Rohrkolben-
Gesellschaften. Wieder-
vernässung von Feucht-
gebieten. Verringerung
von Pestizid- und Dünge-
reinsatz. Vermeidung von
Störungen am Brutplatz
in der Zeit von Mai bis
August durch Lenkung
von Freizeitaktivitäten.
Wespenbussard 2
x x
x
x x x
x
Extensivierung der Forst-
und Landwirtschaft mit
Erhaltung und Entwick-
lung von Laub- und Laub-
mischwäldern, lichten Alt-
holzbeständen, struktur-
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 256
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
reichen, halboffenen Kul-
turlandschaften, Lichtun-
gen und Grünland, struk-
turreichen Waldrändern
und Säumen. Verringe-
rung von Pestizid- und
Düngereinsatz, Erhaltung
der Horstbäumen (Nut-
zungsverzicht), Vermei-
dung von Störungen an
den Brutplätzen (Mai bis
August).
Wiesenpieper 2
x x x
x x
x
Extensivierung der Land-
wirtschaft mit Erhaltung
und Entwicklung von ex-
tensiv genutzten, feuch-
ten Offenland, Nass-,
Feucht-, Magergrünlän-
der, Brachen, Heideflä-
chen, Moore. Wieder-
vernässungsmaßnahmen
zur Verbesserung des
Wasserhaushaltes und
Stabilisierung eines typi-
schen Wasserstandes in
Feucht- und Auwäldern.
Verringerung des Pestizi-
deinsatzes.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 257
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
Heuschrecken Westliche
Beißschrecke
1
x x x
x
Sumpfgrashüpfer 2
x
x
Erhalt und Neuanlage von
Feuchtwiesen
Pflanzen
Großer
Frauenspiegel
2S
x
Herbizidfreie Ackerrand-
streifen (keine Bekämp-
fung von Zweikeimblättri-
gen)
Heidekraut *
x
Vermehrung aus autoch-
thonem Saatgut aus vor-
handenen Restbeständen,
Schaffung sandiger
Standorte zur Ausbrin-
gung, Verhinderung von
übermäßigem Nährstoffe-
intrag, regelmäßiges Ent-
fernen des Gehölzauf-
wuchses, ggf. ext. Bewei-
dung, regelmäßiges stel-
lenweises Offenhalten des
Oberbodens.
Schwanenblume 3
x
x
Zulassen von Gewäs-
serdynamik, Rückbau von
Uferbefestigungen
Sumpf-Greiskraut 2
x
x
Zulassen von Gewäs-
serdynamik, Rückbau von
Uferbefestigungen, Ver-
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 258
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
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KlGehoel
Moor
Heidn
MagR
MagW
FettW
FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
mehrung aus autochtho-
nem Saatgut, ggf. Ein-
zäunung vorhandener
Vorkommen zur Verhin-
derung von Fraßschäden
Schlangenwurz 3 x
Verhinderung der Aus-
trocknung der Lebens-
räume, ggf. Einzäunung
vorhandener Vorkommen
zur Verhinderung von
Trittschäden und von
Ausgraben
Sumpf-Veilchen 3 x
Verhinderung der Aus-
trocknung der Lebens-
räume, ggf. Einzäunung
vorhandener Vorkommen
zur Verhinderung von
Trittschäden
Wald-Goldstern * x
Erhalt der natürlichen
Wasserdynamik der
Flussaue, Erhalt des Hart-
holz-Auenwaldes mit der
natürlichen Baumartenzu-
sammensetzung
Fluss-Greiskraut 2 x
x
Erhalt der natürlichen
Wasserdynamik der
Flussaue, Erhalt der
Hochstaudenfluren und
des Weichholz-Auenwal-
des mit der natürlichen
Gehölzzusammensetzung
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 259
RL NRW
F W/feuna
LauW/mitt
LauW/trowa
NadW
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Moor
Heidn
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GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
Binsen-Schneide 2S
x
x
Erhalt der hohen Wasser-
stände des Lebensrau-
mes, Freistellen von Ge-
hölzen
Gelbe
Sommerwurz
2
x
x Mahd ein bis zweimal pro
Jahr, Abräumen des
Mahdgutes, keine Dün-
gung
Zottiger
Klappertopf
2
x
x Mahd erst nach der Sa-
menreife des Klappertop-
fes ein bis zweischürig,
Abräumen des Mahdgu-
tes, keine Düngung
Kleine
Wiesenraute
2
x
x Mahd ein bis zweimal pro
Jahr, Abräumen des
Mahdgutes, keine Dün-
gung
Gewöhnlicher
Teufelsabbiss
3
x
Identifizierung und Wie-
derherstellung geeigneter
Flächen, Ausbringen von
Jungpflanzen aus regio-
nalen Herkünften, Mahd
ein (bis zweimal) pro
Jahr, Abräumen des
Mahdgutes, keine Dün-
gung, Schutz vor Aus-
trocknung
Langblättriger
Ehrenpreis
2
x
Mahd ein (bis zweimal)
pro Jahr, Abräumen des
Mahdgutes, keine Dün-
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 260
RL NRW
F W/feuna
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LauW/trowa
NadW
KlGehoel
Moor
Heidn
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MagW
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FeuW
Röhr
GStillG
KlStillG
Quell
FlieG
Rhein
Aeck
oVeg
Saeu
Gaert
Gebae
Deich
Maßnahmenvorschläge
gung, Schutz vor Aus-
trocknung durch natürli-
chen Wasserhaushalt
Pilze
Europäisches
Goldblatt
2
x x
x
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 261
2. Anlage: Maßnahmentabelle
Nummer Maßnahme Priorität Zielarten Räumliche Zuordnung
Zusammenhängende
Maßnahmen
Art01
Datenlücken schließen: Artenerfassungen in den Gruppen (Fledermäuse, nachtaktive
Säuger, Artkataster f. planungsrelevante Arten) I
Mauswiesel, Fledermausar-
ten stadtweit Klimafolgenmonitoring
Art02 Kartieren und Zurückdrängen von invasiven Neophyten (Gartenbrombeere, v.a. in NSGs) III diverse Arten stadtweit
Art03 Artspezifische Pflege von Ausgleichsflächen (CEF) I
diverse Arten, z.B. Kreuz-
kröte, Zauneidechse Kompensationsflächenkataster
Art04
Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und Saumstrukturen, Störstellen, mit Sandbö-
den, Gesteinsaufschüttungen und Totholzstrukturen, Neuanlage von steinigen Böschun-
gen (Trockenmauern etc.) I Zauneidechse, Mauerfuchs
Gerresheimer Friedhof, Hohlweg
Schäpershof, Terrassen- und Hang-
kanten mit mageren Böden
Art05
Erhaltung und Förderung von Fledermausquartieren (Gebäude, Bäume); Verzicht auf che-
mische Holzschutzmittel I
Zweifarbfledermaus, Klein-
abendsegler
Menzelsee, Kalkumer Forst, Kas-
tenreihen Überanger Mark und Eller
Forst
Art06 Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen I
Zweifarbfledermaus, Klein-
abendsegler
stadtweit, vgl. Flächenkulisse der
Blühwiesenstrategie La01, La04
Art07 Anlage von Wieselburgen I Mauswiesel
Obstwiesen vgl. Obstwiesenkatas-
ter La05
Art08
Erhaltung ungeteerter Wege mit dauerhaften Feuchtstellen als Saugplatz für den Kleinen
Schillerfalter II Kleiner Schillerfalter Feldwege stadtweit
Art09
Entwicklung von Waldlichtungen, Heideflächen und sauren Magerwiesen
I Heidekraut-Blütenspanner
Grafenberg, Gerresheim, Aaper
Wald (Podsolböden), Nordfriedhof,
Deponie Hubbelrath
Art10
Grünland / Offenland: Neuanlage von Baumhecken oder Einzelbäumen (ggf. Kulissenef-
fekte beachten)
III
Baumpieper, Wespenbus-
sard stadtweit
Art11 Grünland: Punktuelle Entwicklung von kurzrasig-strukturierten Krautschichten II Baumpieper
Schwerpunktmäßig innerhalb der
NSG
Art12
Vermeidung von Störungen am Brutplatz (Gelegeschutz, Mahd-/Bearbeitungstermine an-
passen, Freizeitnutzungen lenken, Erhalt und Schutz von Horstbäumen mit störungsar-
mem Umfeld, etc.) I
Wiesenpieper, Flussregen-
pfeifer, Teichrohrsänger,
Steinkauz, Habicht, Wespen-
bussard, Kiebitz
Rheinufer, HRB-Kalkum, Elbseein-
sel, Gartenbauflächen
Art13
Verzicht auf Beweidung oder geringer Viehbesatz
II Wiesenpieper
nur auf lokalen Schwerpunkten, bis-
her keine Beweidung von Wiesen-
pieperflächen
Art14 Fortführung des Nistkastenprojektes für den Steinkauz I Steinkauz Kataster der Steinkauzkästen La05
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 262
Art15
Beibehaltung von Schonzeiten, Verzicht auf Bejagung auf städt. Flächen (Pachtverträge),
Prädatorenmanagment III Habicht, Kiebitz
Vorkommensgebiete der beiden Ar-
ten
La01
Förderung sonnenexponierter Magerrasen, Magerwiesen und Saumstrukturen (Waldrän-
der und selten gemähte (Wald)säume mit angepasster extensiver Pflege und ggf. der
Schaffung von Sonderbiotopen) I
Zauneidechse, Pflaumenzip-
felfalter, Senfweißling, Grün-
eule, Kleines Nachtpfauen-
auge, Schmuck-Kleinspanner
Flächenkulisse der Blühwiesenstra-
tegie, Deiche, NSG Art06; La04; SG02
La02
Verringerung der Mahdintensität an grasreichen vertikalen Strukturen wie Dämmen und
Böschungen I Mauerfuchs stadtweit La01; La03; La04
La03 Umsetzung und Fortschreibung der Deichstrategie II Goldene Acht
Rheindeiche, Flächenkulisse der
Deichstrategie
La04
Ausweitung, Umsetzung und Fortschreibung der Blühwiesenstrategie (naturverträgliche
Mahd) I
Knautien-Sandbiene und di-
verse Insektenarten
Flächenkulisse der Blühwiesenstra-
tegie Stadt02
La05 Obstwiesen fördern (Erhalt, Neuanlage und Pflege) I
Steinkauz, Pflaumenzipfelfal-
ter, Obsthain-Blütenspanner
z.B. Siedlungsränder, Nähe zu vor-
handenen Obstwiesen Art07; Art13; Art14; La04
La06
Aufstellung eines Beweidungskonzeptes und eines Konzeptes zur Reaktivierung oder
Wiederherstellung von Heiden I Heidekraut-Blütenspanner
Flächenkulisse der Blühwiesenstra-
tegie, Ausgleichsflächen, Grünland,
Ruderalflächen Art09; Art13
La07 Anlage von Ackerrandstreifen, Blühstreifen, Wegrainen und Säumen II Venusspiegel Ackerpachtflächen Art08
La08
Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes sowie des Düngemitteleinsatzes (herbizid-
freie Ackerränder)
I
Venusspiegel, Zau-
neidechse, Goldene Acht,
Pflaumenzipfelfalter, Senf-
weißling und div. Insektenar-
ten
Ackerpachtflächen
La09
Ackerbau: Extensivierung der Bewirtschaftung (Anlage von Acker-Brachen-Mosaiken,
doppelte Saatreihenabstände, etc.) II Feldlerche, Kiebitz Ackerpachtflächen Art06; Art12; SG02
Öff01
Biodiversitätsmonitoring implementieren inkl. Monitoring für die im Biodiversitätskonzept
verankerten Maßnahmen I
stadtweit
Öff02 Klimafolgenmonitoring verstetigen I
Öff03
Artenhilfsprogramme für die Individualarten und sonstige seltene und besonders ge-
schützte Arten (insb. Pflanzen mit Einzelstandorten)
I
Mauerfuchs, Ulmenzipfelfal-
ter, Pflanzen mit Einzelstand-
orten (Bspw. Calla palustris,
Cicuta virosa)
Ergebnis Monitoring Art01-Art17; Wass06
Öff04 Neuaufstellung des Landschaftsplans I
zunächst im Düsseldorfer Norden,
später weitere Teile
Öff05 Grunderwerb in geschützten Gebieten I Suchräume gem. Box 19
Öff06 Entwicklung durch Pflege II NSG, Sonderbiotope
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 263
Öff07 Dialog mit der Landwirtschaft, Stärkung der PIK I stadtweit La06-La08
Öff08 Vorbildfunktion der Landeshauptstadt Düsseldorf III
Öff09
Vermehrung und Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen und Blütenpflanzen, vor-
halten von Saatgutmischungen für Öffentlichkeit I stadtweit
Öff10
Akteursmobilisierung und -beteiligung: Partizipationsprozesse in der Zivilgesellschaft stär-
ken; Verstetigung StadtGrün naturnah I stadtweit
Öff11 Förderung von Umweltbildung und Naturerfahrung I stadtweit
Öff12
Erstellung von Handreichungen mit Best-Practice-Beispielen biodiversitätssteigernder
Maßnahmen I stadtweit
Öff13
Begegnung des drohenden Wissensverlustes, insbesondere der taxonomischen Expertise
(Fortbildung) II
stadtweit
Öff14 Datenlücken schließen: Förderung der Datenplattform observation.org I stadtweit
Öff15 Prozesssteuerung: Koordinierung der städtischen Aktivitäten II stadtweit
Öff16 Mainstreaming: Verankerung im Verwaltungshandeln I stadtweit
Öff17 Berücksichtigung in der Stadtentwicklung und Bauleitplanung II stadtweit Stadt3
Öff18 Sicherstellen von städtischen Haushaltsmittel und Förderungen II stadtweit
Öff19
Umsetzung der Maßnahmen durch Ausgleichsmaßnahmen und Ökokonten (Kompensati-
onsflächenkataster) I
Kulisse des Kompensationsflächen-
katasters
Öff20 Vertragsnaturschutz II Landwirtschaftsflächen stadtweit La02-La08
SG01 Biotoppflege in den bestehenden Schutzgebieten II NSG
SG02
Erweiterung bestehender oder Ausweisung neuer Schutzgebiete (Aufstellung Land-
schaftsplan) I
Geltungsbereich des Landschafts-
plans Öff04; Landschaftsplan
SG03
Erfassung und Sicherung von gesetzlich geschützten Biotopen sowie flächenhafte Bio-
toptypenkartierung I
Außenbereich, beginnen mit Aaper
Wald, Grafenberger Wald (Heide-
terrasse)
SG04
Biotopverbund umsetzen (beispielsweise über Fließgewässer)
II
Ringelnatter, Zwergmaus
und andere Säuger, Amphi-
bien- und Reptilienarten stadtweit SG02; Stadt09
SG05 Pufferzonen zu Schutzgebieten schaffen I Umfeld der NSG SG02; SG05
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 264
SG06
Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume durch z. B.
Straßenbau, Siedlungs- und Gewerbeflächenerweiterung II Kiebitz
Lebensräume entsprechender Ziel-
arten Art14; SG02; SG05
Stadt01 Umstellung auf extensive Pflege bei städtischen Flächen II städtische Grünflächen La05 / Blühwiesenstrategie
Stadt02 Blühwiesenstrategie umsetzen; Anlage und Pflege von Blühwiesen I diverse Insekten Kulisse der Blühwiesenstrategie Art06; La05; Öff21
Stadt03 Entwicklung von Industrie- und Gewerbebrachen zu artenreichen Industrienaturflächen III Kreuzkröte Industrie und Gewerbeflächen
Stadt04
Pflanzung von Einzelgehölzen (Straßen- und Parkbäume), Gehölzbeständen und urbanen
Wäldern im Siedlungsbereich I
städtische Grünflächen und Ver-
kehrsflächen Art12; Stadt05
Stadt05 Verwendung geeigneter Baumarten (Zukunftsbäume) I
städtische Grünflächen und Ver-
kehrsflächen Stadt04
Stadt06 stehendes und liegendes Totholz erhalten I Schwebfliege städtische Grünflächen Wald01
Stadt07
Vermeidung von Schottergärten und weiteren Formen der nicht erforderlichen Flächenver-
siegelung II stadtweit Stadt08
Stadt08 Entsiegelungsmaßnahmen II stadtweit Stadt02; Stadt07
Stadt09
Ausrichtung der städtischen Bebauungspläne und der sonstigen Satzungen an die Ziele
der Biodiversitätsstrategie (Baumschutzsatzung, Gebäudeabriss und Artenschutz, Dach-
und Fassadenbegrünung, Beleuchtung) I
stadtweit Stadt10; Stadt11
Stadt10
Ökologische Aufwertung von Gebäuden (Dach- und Fassadenbegrünung, Glasflächen re-
duzieren, Quartiere schaffen; Brut- und Nisthilfen) II
Vogel und Fledermausarten
z.B. Haussperling, Mauer-
segler, Zwergfledermaus, u.a
stadtweit Art05; Art16
Stadt11
Reduktion von Lichtemissionen, Schutz von Dunkelräumen
I
Brauner Bär, Kleines Nacht-
pfauenauge und andere In-
sektenarten besonders Dunkelräume Stadt09
Wald01 Managementmaßnahmen Wald: Wildnisgebiete, Altbäume, Totholz I Kleinabendsegler Stadtwald SG02; Landschaftsplan
Wald02
Managementmaßnahmen Wald: Förderung anthropogen oder
natürlich lichter Wälder; aktiv mit Störungsereignissen arbeiten, Lichtungen schaffen I Blindschleiche, Senfweißling Stadtwald SG02; Landschaftsplan
Wald03
Beibehaltung und Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung (FSC und Naturland-
Zertifizierung) I
Blindschleiche, Feuersala-
mander
Stadtwald
Wald04
Erhalt und Entwicklung strukturreicher Waldränder (auch mit Schlehen, Espe, Kreuzdorn)
II
Blindschleiche, Kleinaben-
segler, Pflaumenzipfelfalter,
Kleiner Schillerfalter,
Kreuzdornspanner
Öff10; SG02; Landschafts-
plan
Wald05 Schutz von Espen (Zitterpappel) an äußeren Waldrändern sowie Waldwegen II Kleiner Schillerfalter
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 265
Wald06 Förderung heimischer Eichen im Waldbau, Förderung der Naturverjüngung von Eichen II Eichenzweig-Glasflügler Öff10
Wass01
Naturnahe Entwicklung urbaner Fließgewässer nach den Vorgaben der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie II Gewässerverläufe
Wass02 Renaturierung von Fließgewässern und Entwicklung naturnaher Auenlandschaften I Biber, Bachforelle
Gewässerverläufe, aktuell, Südliche
Düssel, Kittelbach Flughafen SG02; Landschaftsplan
Wass03 Schutz von Gewässerrandstreifen II Gewässerverläufe Stadt09
Wass04
Entwicklung eines Kleingewässerpflegeplans (Kartierung des Bestandes, Ableitung von
Pflegemaßnahmen und evtl. Planung von Neuanlagen) I
Stadtwald, Außenbereich, Parkan-
lagen, Friedhöfe
Wass05
Neuanlage und Erhalt von flachen Stillgewässern (Wasserhaushalt; klimaresilient ma-
chen); insb. auf thermisch begünstigten Standorten, anmoorigen oder sandigen Böden I
Kleiner Wasserfrosch, Kleine
Pechlibelle, Zarte Rubinjung-
fer
Ergebnis des Kleingewässerpflege-
plans (vgl. Wass04), Ostparkweiher LA01
Wass06
Quellen und Quellbäche erhalten und renaturieren (Schaffung eines natürlichen Wasser-
haushaltes, keine ungebremsten Einleitungen, keine Stoffeinträge) I
Feuersalamander, Zweige-
streifte Quelljungfer
Ergebnis der Quellkartierung (vgl.
Wass07) SG02; Landschaftsplan
Wass07 Fortschreibung und Aktualisierung der Quellkartierung I vgl. bestehende Quellkartierung
Wass08
Herstellung eines möglichst naturnahen Wasserhaushaltes im Bereich der grundwasser-
abhängigen Lebensräume I
Rahmer Benden, Eller Forst, Ur-
denbacher Kämpe
Wass09
Erhalt, Entwicklung und Reaktivierung von Niedermooren und Feuchtgebieten mit Feucht-
und Nassgrünland, feuchten Hochstaudenfluren, Sümpfen und Röhrichten, Feuchtwäldern
(Wasserhaushalt und angepasste Biotoppflege)
I
Ringelnatter, Sumpfhornklee-
Widderchen, Zwergmaus,
Vierpunkt Kleinspanner, Er-
len-Sichelflügler
Torfböden (Eller Forst und Umfeld,
Pillebach und Rotthäuser Bach,
Rahmer Benden) sowie Böden mit
hohen Grundwasserständen und
Potenzialflächen der Moorstrategie
NRW
Wass10 Kartierung bisher nicht erfasster Feuchtlebensräume, Erfassung der geschützten Biotope III
historische Moor und Auenstand-
orte; Potenzialflächen der Moorstra-
tegie NRW
Wass11
Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Biotope
I
Eller Forst, Rahmer Benden sowie
weitere Potenzialflächen der
Moorstrategie NRW SG02, SG04
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 266
3. Anlage: Übersicht aktueller Förderprogramme
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Bundesprogramm Bi-
ologische Vielfalt
Förderung herausragende Kon-
zepte und innovative Projek-
tideen, die dem Schutz, der
nachhaltigen Nutzung und der
Entwicklung der biologischen
Vielfalt in Deutschland dienen
(Umsetzung NBS)
Vorhaben zur Umsetzung der Natio-
nalen Strategie zur biologischen Viel-
falt (Arten in besonderer Verantwor-
tung Deutschlands, Hotspots der bio-
logischen Vielfalt in Deutschland, Si-
chern von Ökosystemleistungen,
Stadtnatur, etc)
Kommunen, Ver-
bände, Vereini-
gungen
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz; Bundes-
amt für Natur-
schutz
Zuschuss:
Förderquote
zwischen 75
% und 90 %
erhebliches Bundesin-
teresse an den Maß-
nahmen; über die recht-
lich geforderten Stan-
dards hinausgehend
unbefristet
chance.natur – Bun-
desförderung Natur-
schutz
Errichtung und Sicherung
schutzwürdiger Teile von Natur
und Landschaft mit gesamt-
staatlich repräsentativer Bedeu-
tung
Schutz der biologischen Vielfalt
und des nationalen Naturerbes
Maßnahmen im Zusammenhang mit
Naturschutzgroßprojekten (natur-
schutzfachlichen Pflege- und Entwick-
lungsplans, Ankauf von Flächen, Aus-
gleichszahlungen für Nutzungsein-
schränkungen, Maßnahmen des Bio-
topmanagements, Informationsmaß-
nahmen und Erfolgskontrollen sowie
Personal- und Sachkosten der Pro-
jektverwaltung)
Natürliche und ju-
ristische Perso-
nen mit Sitz in
der Bundesre-
publik Deutsch-
land, in der Regel
Kommunen
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz; Bundes-
amt für Natur-
schutz
Zuschuss:
Förderquote
bis zu 75%
Kriterien: Repräsen-
tanz, Großflächigkeit,
Naturnähe, Gefährdung
und Beispielhaftigkeit
geöffnet
Erhaltung und Ver-
besserung des kultu-
rellen und natürlichen
Erbes und Erstellung
von Schutz- und Be-
wirtschaftungskon-
zepten im Bereich Na-
turschutz (Richtlinien
investiver Natur-
schutz – Manage-
mentpläne)
Das Land Nordrhein-Westfalen
fördert auf Grundlage der Richt-
linien über die Gewährung von
Zuwendungen zur Erhaltung,
Wiederherstellung und Verbes-
serung des kulturellen und na-
türlichen Erbes und zur Erstel-
lung von Schutz- und Bewirt-
schaftungskonzepten im Be-
reich Naturschutz (Richtlinien
investiver Naturschutz-Manage-
mentpläne). Ziel der Förderung
ist die Erhaltung, Verbesserung
bzw. Wiederherstellung der Le-
bensgrundlagen von gefährde-
ten oder bedrohten Tier- und
Investive Maßnahmen des Natur-
schutzes (Maßnahmen des Biotop-
und Artenschutzes im Offenland oder
Maßnahmen zur Förderung des Um-
weltbewusstseins) mit Ausnahme der
Wiedervernässung,
Grunderwerb als Bestandteil eines
naturschutzfachlichen Projekts,
Erstellung von Schutz- und Bewirt-
schaftungskonzepten einschließlich
notwendiger Voruntersuchungen
juristische Perso-
nen des öffentli-
chen Rechts und
des Privatrechts
Nordrhein-
Westfalen
Ministerium für
Landwirtschaft
und Verbraucher-
schutz des Lan-
des Nordrhein-
Westfalen über
die Landwirt-
schaftskammer
Nordrhein-West-
falen
Förderhöhe:
80 bis 90 %
als Anteilsfi-
nanzierung
einer Projekt-
förderung
Festbetragsf-
nanzierung
für einzelne
Maßnahmen
Eine Förderung ist nur
möglich, sofern sich die
Maßnahme innerhalb
der Gebietskulisse für
das NRW-Programm
‚Ländlicher Raum‘ be-
findet. Zudem muss es
sich um ein Gebiet mit
hohem Naturwert han-
deln.
k. A.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 267
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Pflanzenarten und die Verhin-
derung einer für den Natur-
haushalt schädlichen Entwick-
lung sowie die Förderung des
Umweltbewusstseins.
Erprobungs- und Ent-
wicklungsvorhaben
im Bereich Natur-
schutz und Land-
schaftspflege
Erprobungs- und Entwicklungs-
vorhaben zur Erhaltung der bio-
logischen Vielfalt; gesondert
Voruntersuchung, Hauptvorha-
ben, wissenschaftliche Beglei-
tung
Artenvielfalt bewahren, Biotope schüt-
zen, Naturschutzgerechte Regional-
entwicklungen anstoßen, ökologische
Stadterneuerung stärken, gesell-
schaftliche Akzeptanz für den Natur-
schutz steigern, dem Klimawandel
begegnen
Kommunen, kom-
munale Unter-
nehmen, soziale
Einrichtungen
und Verbände so-
wie Sonstige
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz; Bundes-
amt für Natur-
schutz
Zuschuss:
Förderquote
bis zu 100%
Bundesinteresse, Neu-
artigkeit, Modellcharak-
ter, Naturschutzzielset-
zung
ganzjährig
geöffnet
Förderprogramm
Auen des Bundespro-
gramms ‚Blaues Band
Deutschland‘
Naturnahe Entwicklung der
Auen entlang der Bundeswas-
serstraßen als Zentren der bio-
logischen Vielfalt und Achsen
des Biotopverbundes
Entwicklung von auentypischen Of-
fenlandbiotopen,
Entwicklung und Anlage standorthei-
mischer Auenwälder/Gehölze,
Anlage, Reaktivierung und Renaturie-
rung von Altarmen, Auengewässern,
Mulden und Rinnenstrukturen sowie
von Mündungsbereichen der Zu-
flüsse,
Schaffung und Aufwertung von
Saumstrukturen
Extensivierung der Auennutzung,
Förderung standortgerechter Nutzun-
gen, etc.
Kommune, kom-
munale Unter-
nehmen, soziale
Einrichtungen
und Verbände
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz; Bundes-
amt für Natur-
schutz
Zuschüsse:
Förderquote
bis zu 100%
(Eigenanteil
von min. 25
% kann von
Drittmittelge-
bern über-
nommen wer-
den)
erhebliches Bundesin-
teresse an den Maß-
nahmen; über die recht-
lich geforderten Stan-
dards hinausgehend
Ganzjährig
geöffnet
maximal 10
Jahre
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 268
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Förderrichtlinie 1000
Moore
Wiedervernässung und Renatu-
rierung kleiner, naturschutzbe-
deutsamer Moore
FSP 1:
Orientierungsberatung (Gutachten
und Machbarkeitsstudien zur Identifi-
zierung von Flächen für die Wieder-
vernässung)
FSP2:
Vorbereitende Maßnahmen (Schaf-
fung der fachlichen, planerischen und
rechtlichen Voraussetzungen)
Umsetzungsmaßnahmen (Bau- und
Renaturierungsmaßnahmen, Stabili-
sierung des Wasserhaushalts, Natur-
schutzkompensationen)
Weitere in Einzelfällen
Natürliche Perso-
nen (Privateigen-
tümerinnen und -
eigentümer), Ju-
ristische Perso-
nen des privaten
oder öffentlichen
Rechts (wie z.B.
Kommunen, Ver-
eine, Stiftungen),
Personenvereini-
gungen
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz
Zuschuss:
Förderquote
von 90-95 %
für juristische
Personen
maximale
Förder-
summe zwi-
schen 30.000
Euro (FSP 1)
und 600.000
Euro
Maximalen
Laufzeiten
zwischen 9
Monaten
(FSP 1) und
48 Monaten
(FSP 2)
5 bis 200 Hektar
nicht land- oder forst-
wirtschaftlich genutzt
bis zum
31.12.2027
Förderrichtlinie: Infor-
mation, Aktivierung,
Steuerung und Unter-
stützung von Maßnah-
men zur Wieder-
vernässung von
Moorböden (InAWi)
Unterstützung im Rahmen des
ANK von Akteur*innen, die sich
für die Wiedervernässung von
Mooren aktiv einbringen wollen
FSP 1: Informationsmaßnahmen zur
Steigerung der Akzeptanz und Beteili-
gung; Qualifizierungsmaßnahmen für
Verwaltungen, Behörden und Ver-
bände
FSP 2: Erstellung von Konzepten zur
Identifizierung und Erschließung von
Wiedervernässungspotenzialen in
Moorregionen
FSP 3: Einsatz von Moorboden-
schutzmanager*innen, die die Umset-
zung der Maßnahmen vor Ort koordi-
nieren
FSP 4: Erstellung und Veröffentli-
chung von länderübergreifenden
Strategien zur Wiedervernässung von
Moorböden
FSP 1: Juristi-
sche Personen
des öffentlichen
und privaten
Rechts (z. B.
Kommunen, Ver-
bände, Vereine)
FSP 2,3: Gebiets-
körperschaften,
Verwaltungsein-
richtungen, Was-
ser- und Boden-
verbände, mit Zu-
stimmung der zu-
ständigen Ge-
bietskörperschaft
FSP 4: Vereine,
Verbände und
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz
Zuschuss:
Förderquote
von 90%
(FSP 1, 2 und
3), 80% (FSP
4), maximal
250.000 Euro
FSP 1, 2
und 3: ganz-
jährig
FSP 4:
01.11.2024
bis
28.02.2025
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 269
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Organisationen,
die länderüber-
greifend in Natur-
oder Umwelt-
schutz oder der
Landwirtschaft tä-
tig sind
Förderrichtlinien Na-
turschutz – FöNa
Um das Landesnaturschutzge-
setz zu verwirklichen und inter-
nationale ökologische Regelun-
gen und Vorgaben durchzufüh-
ren, unterstützt das Land NRW
bei Maßnahmen, die dem
Schutz von Natur und Umwelt
als Lebensgrundlage des Men-
schen und als Voraussetzung
für seine Erholung in Natur und
Landschaft dienen.
Maßnahmen, die die Leistungsfähig-
keit des Naturhaushalts, die Nut-
zungsfähigkeit der Naturgüter, die
Pflanzen- und Tierwelt sowie die Viel-
falt, Eigenart und Schönheit von Na-
tur und Landschaft als Lebensgrund-
lage des Menschen und als Voraus-
setzung für seine Erholung in Natur
und Landschaft nachhaltig sichern
(Maßnahmen für Naturschutz und
Landschaftspflege)
Gemeinden, Ge-
meindeverbände
und andere Ge-
bietskörperschaf-
ten des öffentli-
chen Rechts mit
Ausnahme des
Bundes;
Träger von Natur-
parken, Nord-
rhein-Westfalen-
Stiftung Natur-
schutz, Heimat-
und Kulturpflege
sowie die nach §
29 Bundesnatur-
schutzgesetz
(BNatSchG) an-
erkannten Natur-
schutzverbände;
Sonstige juristi-
sche Personen
des öffentlichen
und privaten
Nordrhein-
Westfalen
Ministerium für
Umwelt, Natur-
schutz und Ver-
kehr des Landes
Nordrhein-West-
falen
Die Förde-
rung erfolgt
als Zuschuss.
Die Höhe des
Zuschusses
beträgt 50 bis
100 Prozent
der förderfä-
higen Ausga-
ben. Die Ba-
gatellgrenze
für Gemein-
den und Ge-
meindever-
bände liegt
bei 2.500 €,
bei sonstigen
Zuwendungs-
empfängern
bei 500,00 €.
Als Kreis
oder kreis-
freie Stadt
Zuwendungen dürfen
nur bewilligt werden,
wenn die öffentlich-
rechtlichen bzw. privat-
rechtlichen Vorausset-
zungen für eine lang-
fristige oder dauerhafte
Sicherung des Zuwen-
dungszwecks gewähr-
leistet sind
k. A.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 270
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Rechts;
Natürliche Perso-
nen.
können auch
pauschalierte
jährliche Lan-
desmittel in
Höhe von
EUR 50.000
bis EUR
100.000 für
kleinere Maß-
nahmen er-
halten wer-
den.
Förderung der An-
pflanzung von neuen
und Ergänzung beste-
hender Alleen
Zuschuss bei Neuanlage oder
Wiederherstellung von Alleen
Neuanlage von Baumalleen in der
freien Landschaft; Ergänzungspflan-
zung und Wiederherstellung von
Baumalleen innerstädtisch und in der
freien Landschaft entlang von Kreis-
und Gemeindestraßen, Wirtschafts-
wegen und Rad- und Wanderwegen.
Kommunen, Ge-
meindeverbände,
natürliche Perso-
nen und juristi-
sche Personen
des Privatrechts
Nordrhein-
Westfalen
Ministerium für
Umwelt, Natur-
schutz und Ver-
kehr des Landes
Nordrhein-West-
falen
Zuwendung:
Förderquote
von 80 %, mi-
nimale För-
dersumme
von 2.000 €
Konkrete Vorausset-
zungen für die Anpflan-
zungen in der Förder-
richtlinie
Ganzjährig
geöffnet
Grüne Infrastruktur Unterstützung naturnaher Vor-
haben im Siedlungsbereich und
dessen Umland, die dabei hel-
fen, ökologisch wertvolle Flä-
chen zu entwickeln und unterei-
nander im urbanen Raum sowie
mit Flächen im ländlichen
Raum zu vernetzen
Sicherung, Schaffung und Entwick-
lung von Offenlandflächen; Gehölz-
strukturen, wie Sukzessionswald,
Baumreihen und Waldstrukturen; na-
turnahen Gewässern, Auen und
Feuchtbereichen; Entsiegelung und
Entwicklung von Flächen zum Anle-
gen naturnaher Strukturen; Schaffung
naturverträglicher Erholungsflächen
Kommunen, kom-
munale Einrich-
tungen und Un-
ternehmen, For-
schungs- und Bil-
dungseinrichtun-
gen, sowie Ver-
eine und Stiftun-
gen
Nordrhein-
Westfalen
Europäi-
sche Union
Ministerium für
Umwelt, Natur-
schutz und Ver-
kehr des Landes
Nordrhein-West-
falen,
Europäischer
Fonds für regio-
nale Entwicklung
(EFRE)
Zuwendung:
Förderquote
zwischen 80
% und 90 %,
förderfähiges
Mindestinves-
titionsvolu-
men von
200.000 Euro
Nachweisliche Verbes-
serung der grünen Inf-
rastruktur,
Maßnahmen abgeleitet
aus übergeordneten
Plänen, Strategien bzw.
Konzepten,
weitere für konkrete
Maßnahmen,
bis zum
31.12.2025
max. 36 Mo-
nate
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 271
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Interreg VI B: Nord-
westeuropa
Ziel von Interreg Nordwesteu-
ropa ist es, einen grünen, intelli-
genten und gerechten Wandel
in Nordwesteuropa zu unter-
stützen. Im Programmzeitraum
2021-2027 werden Projekte ge-
fördert, die den Übergang zu
klimaneutralen, ressourceneffi-
zienten und nachhaltigen Ge-
sellschaften vorantreiben und
Umweltauswirkungen mindern.
Anpassung an den Klimawandel und
Katastrophenprävention,
Naturschutz und Biodiversität
Kommunen, kom-
munale Unter-
nehmen, soziale
Einrichtungen
und Verbände
Europäi-
sche Union
Europäische
Union
Zuschuss Geöffent bis
zum 16. Ja-
nuar 2025
Natürlicher Klima-
schutz in Kommunen
(NKK)
Förderung im Rahmen des Akti-
onsprogramms Natürlicher Kli-
maschutz (ANK). Förderung
von Maßnahmen, mit denen in-
nerörtliche Grünflächen natur-
nah gestaltet und umgestaltet,
Stadtbäume gepflanzt und Na-
turoasen geschaffen werden
können.
Naturnahes Grünflächenmanagement
Pflanzung von Bäumen
Schaffung von Naturoasen
Kommunale Ge-
bietskörperschaf-
ten, Gemeinde-
verbände, recht-
lich unselbststän-
dige Eigenbe-
triebe von kom-
munalen Gebiets-
körperschaften,
Kommunale
Zweckverbände,
weitere Körper-
schaften des öf-
fentlichen Rechts,
sofern sie nicht
dem Bund oder
den Ländern zu-
zuordnen sind
(z.B. Kirchen)
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz
Zuschuss:
Förderquote
zwischen
80 % und
90 %, keine
Mindest- oder
Maximalgren-
zen
Geöffnet bis
2026 (Die
Mittel für
2024 sind
ausge-
schöpft)
max. 24 Mo-
nate
Umweltschutzförde-
rung Deutsche Bun-
desstiftung Umwelt
Die Deutsche Bundesstiftung
Umwelt fördert unter bestimm-
ten Voraussetzungen lösungs-
orientierte Projekte zum Schutz
der Umwelt, insbesondere von
kleinen und mittleren Unterneh-
men (KMU)
Naturschutz und nachhaltige Na-
turnutzung in Nutzlandschaften und
Schutzgebieten,
Bewahrung und Sicherung national
wertvoller Kulturgüter vor schädlichen
Umwelteinflüssen,
Themenoffene Förderung, u. a.
Unternehmen,
kommunale Un-
ternehmen
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Deutsche Bun-
desstiftung Um-
welt
Zuschuss:
Förderquote
bis zu 90 %
Ganzjährig
geöffnet
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 272
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Wildnisentwicklung in
Deutschland (Wildnis-
fonds)
Sicherung von Wildnisflächen
zur Erreichung der Nationalen
Strategie zur biologischen Viel-
falt mit dem Zwei-Prozent-Wild-
nisziel
a) Ankauf von Wildnisgebieten oder
wesentlicher Teile von ihnen, nebst
Nebenerwerbskosten
b) Ankauf von Flächen zur Arrondie-
rung oder Erweiterung von Wildnisge-
bieten oder geeigneten Prozess-
schutzgebieten, nebst Nebenerwerbs-
kosten. In Einzelfällen können auch
Flächen erworben werden, die als
Tauschflächen für Arrondierungs-
oder Erweiterungsflächen verwendet
werden sollen
c) Ankauf des Nutzungsrechts oder fi-
nanzieller Ausgleich für den dauerhaf-
ten Verzicht auf wirtschaftliche Nut-
zungen von Wildnisgebieten oder we-
sentlichen Teilen von ihnen
d) Ankauf des Nutzungsrechts oder fi-
nanzieller Ausgleich für den dauerhaf-
ten Verzicht auf wirtschaftliche Nut-
zungen von Flächen zur Arrondierung
oder Erweiterung von Wildnisgebieten
oder geeigneten Prozessschutzgebie-
ten
natürliche oder
juristische Perso-
nen des privaten
oder öffentlichen
Rechts sowie
Personenvereini-
gungen
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz (BMUV)
über die Zukunft
– Umwelt – Ge-
sellschaft (ZUG)
gGmbH
Zuwendung:
Anteilfinan-
zierung bis zu
100 %
Der Flächenerwerb
oder Vereinbarungen
eines Nutzungsverzich-
tes müssen in Deutsch-
land durchgeführt wer-
den und spätestens in
dem Kalenderjahr nach
der Bewilligung der Zu-
wendung durch Eintra-
gung im Grundbuch
bzw. Auflassungsvor-
merkung abgeschlos-
sen sein.
Die Naturschutzziele
sind durch eine ent-
sprechende Eintragung
im Grundbuch dauer-
haft dinglich zu sichern.
Maßnahmen, die aus-
schließlich der Erfüllung
gesetzlicher oder auf-
grund eines Gesetzes
geltender Verpflichtun-
gen des Antragstellers
dienen, werden nicht
gefördert.
Die Kofinanzierung von
Ausgleichs- und Ersatz-
maßnahmen ist ausge-
schlossen.
Die Verantwortlichkeit
des Verursachers für
Umweltschäden wird
durch die Zuwendung
nicht aufgehoben.
Die Flächener-
werbe/Vereinbarungen
bis
31.12.2030
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 273
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
eines Nutzungsver-
zichts müssen grund-
sätzlich auf dem Gebiet
der Bundesrepublik
Deutschland durchge-
führt werden.
Die Flächener-
werbe/Vereinbarungen
eines Nutzungsver-
zichts müssen spätes-
tens in dem Kalender-
jahr nach der Bewilli-
gung der Zuwendung
durch Eintragung im
Grundbuch bzw. Auf-
lassungsvormerkung
abgeschlossen sein.
Tauschflächen müssen
spätestens nach zehn
Jahren gegen Flächen
zur Arrondierung und
Erweiterung von Wild-
nisgebieten bzw. geeig-
neten Prozessschutz-
gebieten eingetauscht
werden. Der Tausch ist
dem Zuwendungsgeber
unverzüglich anzuzei-
gen. Der Tausch kann
auch im Rahmen eines
Flurneuordnungsver-
fahrens oder eines Ver-
fahrens für den freiwilli-
gen Landtausch erfol-
gen. In diesen Fällen
muss das Verfahren in-
nerhalb einer Fünf-Jah-
res-Frist eingeleitet
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 274
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
sein.
Die Naturschutzziele im
Sinne des Prozess-
schutzes sind für die er-
worbenen oder einge-
tauschten Grundstücke
und für Grundstücke,
für die Ausgleichszah-
lungen für einen dauer-
haften Nutzungsver-
zicht geleistet wurden,
durch eine entspre-
chende Eintragung zu-
gunsten der Bundesre-
publik Deutschland im
Grundbuch dauerhaft
dinglich zu sichern. Im
Zuge des Erwerbs je-
des einzelnen Grund-
stücks ist ein eventuel-
ler Erstattungs- und
Zinsanspruch mindes-
tens in Höhe der für die
betreffende Fläche be-
willigten Bundesmittel
zugunsten des Bundes
grundbuchlich zu si-
chern und an den Be-
stand einer auf die ent-
sprechende Fläche be-
zogenen Betrauung zu
knüpfen.
Der Zuwendungsemp-
fänger trägt gegenüber
dem Fördermittelgeber
die dauerhafte Verant-
wortung für Folgever-
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 275
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
pflichtungen und Folge-
kosten.
Auf Anforderung hat
der Fördermittelemp-
fänger der Projektträge-
rin Zukunft – Umwelt –
Gesellschaft (ZUG)
gGmbH auf den geför-
derten Flächen erho-
bene und erarbeitete
Evaluations- und Moni-
toringdaten zur Verfü-
gung zu stellen und ge-
gebenenfalls durch eine
Dokumentation zu er-
gänzen.
FRL KlimaWildnis -
Richtlinie zur Förde-
rung von kleineren
Flächen mit eigendy-
namischer Entwick-
lung und von Klima-
WildnisBotschaf-
ter*innen als Beitrag
zum natürlichen Kli-
maschutz
Mit der Förderrichtlinie Klima-
Wildnis, als Förderung im Rah-
men des Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz (ANK),
sollen den Wildnisfonds ergän-
zende Maßnahmen zum Natür-
lichen Klimaschutz finanziert
werden, um insbesondere auch
die Entwicklung und Sicherung
von kleineren Flächen mit ei-
gendynamischer Entwicklung in
Deutschland zu unterstützen. In
Ergänzung zu großflächigen
Wildnisgebieten soll sich die
Natur auch auf kleineren Flä-
chen wieder nach .
Ankauf von KlimaWildnis-Flächen,
Einsatz von KlimaWildnisBotschafter
Gebietskörper-
schaften, Körper-
schaften des öf-
fentlichen Rechts,
gemeinnützige
Organisationen
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz (BMUV)
über die Zukunft
– Umwelt – Ge-
sellschaft (ZUG)
gGmbH
Anteilsförde-
rung bis 95%,
in begründe-
ten Ausnah-
mefällen bis
zu 100%
bis
31.12.2027
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 276
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Fördertöpfe mit geringer Eignung
Förderprogramm Kli-
maangepasstes Wald-
management
Erhalt, die Entwicklung und die
Bewirtschaftung von Wäldern,
die an den Klimawandel ange-
passt (klimaresilient) sind.
Es werden elf bzw. zwölf Kriterien ei-
nes klimaangepassten Waldmanage-
ments vorgegeben, die über zehn
bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Bei-
spielsweise: Verzicht auf Kahl-
schläge, Erhalt bzw. Erweiterung der
klimaresilienten, standortheimischen
Baumartendiversität, Anreicherung
und Erhöhung der Diversität an Tot-
holz, Maßnahmen zur Wasserrücker-
haltung
Kommunen und
Landkreise, Un-
ternehmen, Ver-
eine, Organisatio-
nen und Zusam-
menschlüsse,
GbR, Privatper-
sonen
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Ernäh-
rung und Land-
wirtschaft
Förderung in
Festbeträgen
pro Hektar
und liegt zwi-
schen 55 und
100 Euro.
geöffnet
Förderung forstlicher
Maßnahmen im Kör-
perschaftswald
Förderung waldbaulich und
ökologisch wertvoller Forstpro-
jekte und holzwirtschaftlicher
Vorhaben; Bedeutung des Wal-
des für die Umwelt, das Klima,
die Reinhaltung der Luft, den
Wasserhaushalt, die Boden-
fruchtbarkeit, den Erholungs-
wert und den volkswirtschaftli-
chen Nutzen
Die Schaffung von Grundlagen für die
Umsetzung einer naturnahen Wald-
bewirtschaftung,
Die Entwicklung stabiler, standortan-
gepasster Wälder unter Berücksichti-
gung der ökologischen und ökonomi-
schen Leistungsfähigkeit sowie des
Klimawandels,
Die Herstellung einer standortgemä-
ßen, klimaangepassten Baumarten-
mischung und die Sicherung der Sta-
bilität und Vitalität der Bestände,
u. a.
Waldbesitzer Nordrhein-
Westfalen
Ministerium für
Landwirtschaft
und Verbraucher-
schutz Nordrhein-
Westfalen
Zuschuss auf
Festbetrags-
basis
Konkrete Vorausset-
zungen für die Maßnah-
men in der Förderrichtli-
nie
Geöffnet
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 277
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Regio.NRW – Trans-
formation
Förderung von Vorhaben (im
Rahmen des EFRE), die einen
entscheidenden Beitrag dazu
leisten, regionale Transformati-
onsprozesse mit Blick auf die
spezifischen Profile der Regio-
nen erfolgreich zu gestalten
Große thematische Bandbreite bei ei-
nem starken regionalen Bezug:
Transfer von Wissen und innovativen
Technologien aus Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in die wirt-
schaftliche Anwendung in KMU oder
Start-ups,
Förderung von nachhaltigen Wirt-
schaftsformen wie Circular Economy,
Förderung von Klimaanpassung auf
regionaler Ebene;
bevorzugt Verbundprojekte
Kommunale Ein-
richtungen wie
kommunale und
regionale Wirt-
schaftsförderun-
gen und Entwick-
lungsorganisatio-
nen, Kammern,
Hochschulen,
Forschungsein-
richtungen, Kom-
munen, Stiftun-
gen, Vereine und
kleine und mitt-
lere Unterneh-
men
Nordrhein-
Westfalen
Ministeriums für
Wirtschaft, In-
dustrie, Klima-
schutz und Ener-
gie des Landes
Nordrhein-West-
falen
Projektträger Jü-
lich (ptj)
bis 2027
Einreichung
zurzeit nicht
möglich
(Stand No-
vember
2024)
Städtebauförderung Ländliche wie städtische
Räume werden unterstützt mit
dem Ziel, die Attraktivität unse-
rer Städte und Gemeinden als
Wirtschafts-, Wohn-, Lebens-
und Naturstandorte zu stärken.
Seit 2021 ist die Berücksichti-
gung von Klimaschutz und
Klimaanpassung Pflicht
(Lebendige Zentren – Erhalt und Ent-
wicklung der Stadt- und Ortskerne)
(Sozialer Zusammenhalt – Zusam-
menleben im Quartier gemeinsam ge-
stalten)
Wachstum und nachhaltige Erneue-
rung – Lebenswerte Quartiere gestal-
ten
Kommunen Nordrhein-
Westfalen
Ministerium für
Heimat, Kommu-
nales, Bau und
Digitalisierung
des Landes Nord-
rhein-Westfalen
Zuschuss
(min. 100.000
€)
Maßnahmen zum Kli-
maschutz und zur An-
passung an den Klima-
wandel, insbesondere
durch die Verbesserung
der grünen Infrastruktur
Geöffnet
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 278
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Transformationsclus-
ter Soziale Innovatio-
nen für nachhaltige
Städte
Forschung und Entwicklung im
Bereich der sozialen und tech-
nischen Innnovation für eine
nachhaltige Stadt
Modul 1: Nachhaltige und klima-
freundliche Gebäudebestandserneue-
rung und effiziente und suffiziente
Flächennutzung in bestehenden
Stadtquartieren und Siedlungsberei-
chen,
Modul 2: Soziale Innovationen für die
‚grüne‘ Stadt,
Modul 3: Soziale Innovationen für
nachhaltige, vitale und multifunktio-
nale Stadtkerne,
Modul 4: Soziale Innovationen für ur-
bane Produktion, regionale Wert-
schöpfung und wirtschaftliche Resili-
enz,
Modul 5: Soziale Innovationen für
nachhaltige urbane Mobilität und Ver-
kehrsinfrastrukturen,
Modul 6: Zukunftsthemen für eine so-
zial-innovative und nachhaltige Stadt-
entwicklung.
Forschungsein-
richtung, Hoch-
schule, Kom-
mune, Öffentliche
Einrichtung, Un-
ternehmen, Ver-
band/Vereinigung
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Bildung
und Forschung
(BMBF)
Zuschuss: bis
zu 100 Pro-
zent der zu-
wendungsfä-
higen Ausga-
ben
Förderaufruf
alle zwei
Jahre (zu-
letzt 2023)
bis min. Juni
2027
Förderrichtlinie Ext-
remwetterfolgen
Maßnahmen zur Bewältigung
der Folgen von Extremwetterer-
eignissen auf Waldflächen
Räumung von Kalamitätsflächen,
insektizidfreie Waldschutzmaßnah-
men zur Eindämmung und Bekämp-
fung von Schadorganismen sowie
Maßnahmen zur Sicherung von
Waldökosystemen,
Holzlagerplätze,
Wiederbewaldung von Kalamitätsflä-
chen, die durch Extremwetterereig-
nisse und deren Folgen entstanden
sind
Waldbesitzer Nordrhein-
Westfalen
Ministerium für
Landwirtschaft
und Verbraucher-
schutz des Lan-
des Nordrhein-
Westfalen
Zuschuss:
Förderquote
zwischen 80
% und 90 %,
Maximalwert
von 50.000 €
ganzjährig
geöffnet
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 279
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit
Förderung von Maß-
nahmen zur Anpas-
sung an die Folgen
des Klimawandels
(DAS)
Förderung von Vorhaben, die
Antworten auf die Folgen der
Erderwärmung wie Hitzeperio-
den, Hochwasser oder Starkre-
genereignisse liefern und die
Anpassung an den Klimawan-
del unterstützen
FSP A: Einstieg in das kommunale
Anpassungsmanagement
FSP B: Innovative Modellprojekte für
die Klimawandelanpassung (Erstel-
lung und Umsetzung eines Konzep-
tes)
Kommunen (auch
Kreise), kommu-
nale Unterneh-
men, Verbände
Bundesre-
publik
Deutsch-
land
Bundesministe-
rium für Umwelt,
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit
und Verbraucher-
schutz
Zuwendung:
Förderquote
zwischen 50
% und 90 %,
maximal
275.000 €
zurzeit ge-
schlossen
(Wiederer-
öffnung wird
erwartet)
Horizont Europa Das Horizont Europa Pro-
gramm ist ein breit aufgestelltes
Förderprogramm, welches
seine zweite von drei Säulen
auf den Bereich Gesundheit,
Kultur, inklusive Gesellschaft,
zivile Sicherheit, Digitalisierung,
Industrie, Weltraum, Klima,
Energie, Mobilität und Bioöko-
nomie ausgerichtet hat. In dem
Programm werden Projektideen
vorgestellt und ausgeschrieben.
Schwerpunkt II, Cluster 5: Klima,
Energie und Mobilität, Destination 1:
Climate Sciences and Responses
Themenbereich ‚Klima‘ (Übergang zu
einer treibhausgasneutralen und wi-
derstandsfähigen Gesellschaft und
Wirtschaft, Bewältigung des Klima-
wandels, Verhaltensänderungen)
Querschnittsinstrument ‚Mission‘ (An-
passung an den Klimawandel, Förde-
rung von Regionen/Gemeinden)
Kommunen,
Kommunale Un-
ternehmen, Sozi-
ale Einrichtungen
sowie Verbände
und Sonstige
Europäi-
sche Union
Europäische
Union
Zuwendung Geöffnet -
es werden
in regelmä-
ßigen Ab-
ständen ein-
zelne Pro-
jekt ausge-
schrieben
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 280
4. Anlage: Konzepte aus anderen Kommunen
Zum Erhalt der biologischen Vielfalt wurden auch in anderen Kommunen Konzepte erstellt, die
sich in ihren Inhalten, Methoden und ihrer Verbindlichkeit unterscheiden. Es gibt bislang keine
etablierten Methodenstandards zur Erstellung von Biodiversitätskonzepten (bzw. damit vergleich-
baren Planungsansätzen).
Nachfolgend werden die Konzepte der Städte Freiburg (STADT FREIBURG IM BREISGAU & ARBEITS-
GRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG GMBH 2020), Stuttgart (LANDESHAUPTSTADT STUTTGART
2017), Karlsruhe (STADT KARLSRUHE & THOMAS BREUNIG INSTITUT FÜR BOTANIK UND LAND-
SCHAFTSKUNDE 2021) und Frankfurt am Main (STADT FRANKFURT AM MAIN & PAN PLANUNGSBÜRO
FÜR ANGEWANDTEN NATURSCHUTZ GMBH 2021) kurz vorgestellt und vor allem mit Blick auf ihre
Zielsetzungen und den methodischen Ansatz ausgewertet. Aus den gewählten Ansätzen lassen
sich Rückschlüsse für das Vorgehen im Biodiversitätskonzept der Stadt Düsseldorf ziehen.
Freiburg (2020): Biodiversitäts-Check urbaner und suburbaner Freiräume
Fachbeitrag zum Landschaftsplan 2040 der Stadt Freiburg im Breisgau
Zielsetzung
Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt bzw. struktur- und artenreicher Lebensräume und
dadurch der Freiraumqualifizierung im urbanen und suburbanen Freiburger Stadtgebiet
Aufzeigen geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Ziele.
(Indikator entwickeln, der als Grundlage für das Umweltmonitoring in der vorbereitenden Bauleitplanung dienen
kann und rückwirkend sowie zukünftig Aussagen zur Entwicklung der biologischen Vielfalt liefert).
Methodischer Aufbau
Fokus auf Innenstadt (urbaner-suburbaner Raum); Außenbereich in eigenem Konzept
Räumlicher Bezug über Definition urbaner Habitatkomplexe (UHK) und Verbundkorridore (UVK)
Definition von Zielarten: Landes- und Naturraumarten der Fauna, Lokal bedeutsame Tierarten, wertgebende Pflan-
zenarten (d.h. indikatorbasierter Ansatz; keine vollständige Inventarisierung der lokalen Biodiversität)
Steckbriefe zu den Urbanen Habitatkomplexen mit abgestuften Bewertungen der Habitatstrukturen
Verbreitungen und Bewertungen basieren auf der Auswertung vorhandener Datenbestände sowie anhand von
lokaler Expertise im Rahmen zweier Workshops. Ergänzt wurden diese durch Übersichtsbegehungen aller UHK
und UVK.
Herausbildung von Indikatoren zur Anwendung in der Bauleitplanung – nicht abgeschlossen
Allgemeine Erkenntnisse
Besonders artenreiche Habitate stellen im urbanen Raum Freiburgs v.a. Ruderalfluren sowie Wiesen und Mager-
rasen dar; auch Flugplätze, Gleisanlagen und Fließgewässer sind von besonderer Artenvielfalt (der Zielarten) ge-
prägt.
Demgegenüber weisen Sonderstrukturen (etwa Trockenmauern oder Hohlwege) oder auch Altbaumbestände der
Innenstadt (Alleen) geringere Artzahlen auf, was aber keinen Aufschluss über ihre Bedeutung zum Erhalt beson-
ders gefährdeter oder seltener Arten erlaubt.
Zwar weisen Gebiete mit lockerer Ein- und Zweifamilienhausbebauung eine höhere Bewertung der UHK auf als
Großwohnsiedlungen oder innerstädtische Blockrandbebauung; dies ist aber vor allem bedingt durch die Rand-
lage der EFH/ZFH-dominierten Quartiere und/oder das Vorhandensein besonderer Strukturen (landwirtschaftl. Ge-
bäude).
Urbane und Suburbane Räume bilden im Vergleich zum umliegenden Freiraum nur einen nachrangigen, sehr spe-
zifischen Anteil der allgemeinen Biodiversität ab
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 281
Stuttgart (2017): Artenschutzkonzept
Informelles Planungsinstrument
Zielsetzung
Leitfaden zum Schutz von Arten und Lebensräumen im Stuttgarter Stadtgebiet
Sechs Teilfragen zur Zieldefinition: Was wird geschützt? Wo wird es geschützt? Wieso wird es geschützt? Wann
wird es geschützt? Wer schützt es?
Methodischer Aufbau
Fokus auf gesamtem Stadtgebiet
Ziel- und Individualartenkonzept
Räumlicher Bezug über Definition und Verknüpfung von Zielarten mit ihren Lebensräumen im Stadtgebiet und de-
ren Vernetzung über den Biotopverbund
Definition von Zielarten: Arten von deren Schutz auch weitere Arten mit ähnlichem Habitatansprüchen profitieren
können.
Definition von Individualarten: Individualarten sind Arten, die entweder wegen ihrer Seltenheit nur noch vereinzelt
in einzelnen Biotopen vorkommen, nicht konkret zu Biotoptypen zugeordnet werden können und/oder nur durch
eine spezielle spezifische Schutzmaßnahmen-Konzeption zu pflegen und erhalten sind.
Eigener Biotoptypenschlüssel zur Zuordnung von Arten und Lebensräumen
SOV-Maßnahmen: Strategie-, Optimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen, welche den Ziel- bzw. Individualarten
zugeordnet werden
Verbreitungen und Bewertungen basieren auf der Auswertung vorhandener Literatur und Datenbestände, tlw. er-
gänzt durch Expertisen. Systematische Erhebungen werden tlw. auf Basis der Ergebnisse des Konzepts vorge-
nommen.
Allgemeine Erkenntnisse
Das Konzept soll fortgeschrieben werden, laufende Erkenntnisse sollen integriert werden
Priorisierung der Aufgaben zur Umsetzung des Konzepts
Identifikation von ‚Top-E‘-Flächen: Flächen die mit vergleichsweise geringem Aufwand optimierbar sind
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 282
Karlsruhe (2021): Biodiversitätskonzeption
Informelles Planungsinstrument
Zielsetzung
Leitfaden zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei räumlichen Planungen, Land- und Forstwirtschaft sowie natur-
schutzfachlichen Planungen
Leitbild: „möglichst viele Arten, für die Karlsruhe eine besondere Verantwortung besitzt“
Ermittlung, Darstellung und Bewertung des Stadtkreises Karlsruhe im Hinblick auf seine Erd-, Landschafts- und
Nutzungsgeschichte, seiner Pflanzen- und Tierwelt sowie seine abiotischen Gegebenheiten anhand von Leitsät-
zen:
Eigenart (Regionalspezifische Arten, Lebensgemeinschaften, etc. werden höher bewertet als weitverbreitete)
Lebensgemeinschaften vor Arten
Alter und Regenerierbarkeit (besondere Wertschätzung von Biotoptypen, Lebensgemeinschaften, Standorten mit
einem hohen Alter und schwieriger Regenerierbarkeit)
Natürlichkeitsgrad (Naturnähe als Qualitätskriterium)
Akzeptanz (fördern), Synergieeffekte (nutzen) und Ressourcen (schonen)
Ort (Rahmenbedingungen einer Großstadt und Naturraum berücksichtigen)
Zielerreichung (natürliche Prozesse vor technischen Lösungen)
Aufzeigen geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Ziele.
Methodischer Aufbau
Fokus auf gesamtem Stadtgebiet
Flächenbewertungen basierend auf Naturnähe, Bedeutung für gefährdete Arten und Eigenart der Landschaft
Räumlicher Bezug über Identifikation von besonders sensiblen Lebensräumen (Biotopen)
Maßnahmen:
Strukturell: Verbesserung von externen Rahmenbedingungen (etwa Förderung der Artenkenntnis, Akteursvernet-
zung, Planungsverankerung, Forschung, etc.)
Allgemeine Maßnahmen und Handlungsempfehlungen: Maßnahmen ohne konkrete Flächenbezüge mit allgemei-
ner Gültigkeit (etwa gezielte Artenschutzmaßnahmen, Reduzierung des Nährstoffgehaltes, Rücknahme des Ge-
staltungswillens/ Zulassung von Spontanentwicklungen)
Flächenbezogene Maßnahmen: Siedlungsbereich, Feldflur, Wald, Gewässer, Schutzgebiete
Verbreitungen und Bewertungen basieren auf der Auswertung vorhandener Datenbestände sowie anhand von
lokaler Expertise im Rahmen von Fachgesprächen.
(Herausbildung von Indikatoren zur Anwendung in der Bauleitplanung – nicht abgeschlossen)
Allgemeine Erkenntnisse
Karlsruhe hat eine besondere Verantwortung für den Erhalt und die Förderung von 10 Anspruchstypen mit landes-
weiter Schutzbedeutung (Größere Stillgewässer, Kleingewässer, Lössböschungen und Hohlwege, ökologisch
günstig-gelegene Ackergebiete, offene Sandbiotope, nährstoffreiches Feucht- und Nassgrünland, Streuobstge-
biete, Weichholzauen großer Flüsse, Hartholzauen großer Flüsse, Bruch- und Sumpfwälder)
Wertgebende Lebensräume liegen nur teilweise und dann häufig punktuell im Stadtinneren. Arten mit einer sehr
oder besonders hohen Bedeutung kommen zumeist nicht in den urbanen und suburbanen Gebieten vor.
Zwar weisen Gebiete mit lockerer Ein- und Zweifamilienhausbebauung eine höhere Bewertung der UHK auf als
Großwohnsiedlungen oder innerstädtische Blockrandbebauung; dies ist aber vor allem bedingt durch die Rand-
lage der EFH/ZFH-dominierten Quartiere und/oder das Vorhandensein besonderer Strukturen (landwirtschaftliche
Gebäude).
Urbane und suburbane Räume bilden im Vergleich zum umliegenden Freiraum nur einen nachrangigen, sehr spe-
zifischen Anteil an der allgemeinen Biodiversität ab.
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 283
Frankfurt am Main (2021): Arten- und Biotopschutzkonzept
Informelles Planungsinstrument
Zielsetzung
Darstellung und Erhebung der Biodiversität im Stadtgebiet
Beitrag zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der heimischen und für Frankfurt typischen Arten- und Bio-
topvielfalt (strategische Leitlinie)
Das Konzept dient als Abwägungsgrundlage der Stadtentwicklung
Ermittlung, Darstellung und Bewertung des Stadtgebiets bzw. seiner Lebensräume und Arten
Methodischer Aufbau
Fokus auf gesamtem Stadtgebiet
Identifikation von Ziel- und Verantwortungsarten
Zielarten: besonders seltene, gefährdete und damit schutzbedürftige Arten, zudem solche deren besondere An-
sprüche an ihren Lebensraum auch viele andere Arten betreffen
Verantwortungsarten: Arten, für deren Erhaltung die Stadt Frankfurt in besonders hohem Maß verantwortlich ist
Raumbezug der Zielarten über 9 (zzgl. besonderer Standorte) Lebensraumtypen
Identifikation von Kern- und Entwicklungsflächen des Naturschutzes
Bewertung anhand von Lebensraumqualität für Flora und Fauna, Artausstattung und Flächengröße (Verbundfunk-
tion)
Entwicklung eines Biotopverbundes
Entwicklung spezifischer Ziele, Umsetzungsprioritäten und Maßnahmen zur Zielerreichung
Raumbezug über Zielräume (homogene Landschaftsbestandteile)
Bearbeitung in Steckbriefen
Indikatorentwicklung zur Zielüberprüfung, Monitoring- und Evaluierungskonzept
Verbreitungen und Bewertungen basieren auf der Auswertung vorhandener Datenbestände (bspw. Stadtbiotopkar-
tierung, Fachgutachten, etc.) sowie anhand von lokaler Expertise im Rahmen von Fachgesprächen.
Allgemeine Erkenntnisse
Erarbeitung einer Gesamtartenliste (Checkliste) für das Stadtgebiet
Besonders wertvolle Lebensräume finden sich vor allem im Umland, vorrangig im stärker bewaldeten Süden. Dem
Wald kommt damit eine besondere Bedeutung zu. Daneben werden große Fließgewässer (Main), Feucht- und
Nasswiesen, Magerrasen, Streuobstwiesen, Ackerflächen und Parks und Grünanlagen herausgehoben
Die Biotopvernetzung von extremen Standorten (trocken, feucht und nass) ist ungünstig, die Flächen sind oft frag-
mentiert, reduziert und isoliert
Urbane und Suburbane Räume bilden im Vergleich zum umliegenden Freiraum nur einen nachrangigen, sehr spe-
zifischen Anteil der allgemeinen Biodiversität ab
BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF
Stand 26. Mai 2025 284
5. Anlage: Karten
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AÖE/036/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 21.05.2025
- Erstellt
- 21.05.2025 11:54