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AÖE/036/2025

Biodiversitätskonzept 2030 - Aufstellung und Umsetzung eines Biodiversitätskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf

Beschlussvorlage 21.05.2025

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Anlage 3 - Karte der Hotspots der Biodiversität

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Anlage 2 - Maßnahmenliste der Priorität I

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Beschlussvorlage

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Anlage 4 - Karte der Biotoptypen

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Anlage 1 - Biodiversitätskonzept 2030

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Anlage 2 - Maßnahmenliste der Priorität I

8158 Zeichen

Übersicht der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes mit Prioritätsstufe I.  
Nummer  Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / 
Suchräume f. Umsetzung 
Art01  
Datenlücken schließen: Artenerfassungen in 
den Gruppen (Fledermäuse, nachtaktive 
Säuger, Artkataster f. planungsrelevante Arten)
 
Langfristig 
/Kontinuierlich 
stadtweit 
Art03  
Artspezifische Pflege von Ausgleichsflächen 
(CEF) 
Langfristig 
/Kontinuierlich 
Kompensationsflächenkataster 
Art04  
Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und 
Saumstrukturen, Störstellen, mit Sandböden, 
Gesteinsaufschüttungen und 
Totholzstrukturen, Neuanlage von steinigen 
Böschungen (Trockenmauern etc.) 
Mittelfristig Gerresheimer Friedhof, Hohlweg 
Schäpershof, Terrassen- und 
Hangkanten mit mageren Böden 
Art05  
Erhaltung und Förderung von 
Fledermausquartieren (Gebäude, Bäume); 
Verzicht auf chemische Holzschutzmittel 
Kurzfristig Menzelsee, Kalkumer Forst, 
Kastenreihen Überangermark 
und Eller Forst 
Art06  
Erhaltung und Entwicklung von 
insektenreichen Nahrungsflächen 
Kurzfristig stadtweit, vgl. Flächenkulisse 
der Blühwiesenstrategie 
Art07  
Anlage von Wieselburgen Mittelfristig Obstwiesen vgl. 
Obstwiesenkataster 
Art09  
Entwicklung von Waldlichtungen, Heideflächen 
und sauren Magerwiesen 
Mittelfristig Grafenberg, Gerresheim, Aaper 
Wald (Podsolböden), 
Nordfriedhof, Deponie 
Hubbelrath 
Art12  
Vermeidung von Störungen am Brutplatz 
(Gelegeschutz, Mahd-/Bearbeitungstermine 
anpassen, Freizeitnutzungen lenken, Erhalt 
und Schutz von Horstbäumen mit 
störungsarmem Umfeld, etc.) 
Mittelfristig Rheinufer, HRB-Kalkum, 
Elbseeinsel, Gartenbauflächen 
Art14  
Fortführung des Nistkastenprojektes für den 
Steinkauz 
Mittelfristig 
/Kontinuierlich 
Kataster der Steinkauzkästen 
La01  
Förderung sonnenexponierter Magerrasen, 
Magerwiesen und Saumstrukturen 
(Waldränder und selten gemähte (Wald)säume 
mit angepasster extensiver Pflege und ggf. der 
Schaffung von Sonderbiotopen) 
Kurzfristig Flächenkulisse der 
Blühwiesenstrategie, Deiche, 
NSG 
La02  
Verringerung der Mahdintensität an 
grasreichen vertikalen Strukturen wie Dämmen 
und Böschungen 
Mittelfristig stadtweit 
La04  
Ausweitung, Umsetzung und Fortschreibung 
der Blühwiesenstrategie (naturverträgliche 
Mahd) 
Mittelfristig Flächenkulisse der 
Blühwiesenstrategie 
La05  
Obstwiesen fördern (Erhalt, Neuanlage und 
Pflege) 
Langfristig z.B. Siedlungsränder, Nähe zu 
vorhandenen Obstwiesen 
La06  
Aufstellung eines Beweidungskonzeptes und 
eines Konzeptes zur Reaktivierung oder 
Wiederherstellung von Heiden 
Kurzfristig Flächenkulisse der 
Blühwiesenstrategie, 
Ausgleichsflächen, Grünland, 
Ruderalflächen 
La08  
Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes 
sowie des Düngemitteleinsatzes (herbizidfreie 
Ackerränder) 
Mittelfristig 
/Kontinuierlich 
Ackerpachtflächen 
Öff01  
Biodiversitätsmonitoring implementieren 
inklusive Monitoring für die im 
Biodiversitätskonzept verankerten Maßnahmen 
Langfristig 
/Kontinuierlich 
stadtweit 
Öff02  
Klimafolgenmonitoring verstetigen Langfristig 
/Kontinuierlich 
Flächen des 
Klimafolgenmonitorings 
Anlage 2 zu Vorlage AÖE/036/2025

Nummer  Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / 
Suchräume f. Umsetzung 
Öff03  
Artenhilfsprogramme für die Individualarten 
und sonstige seltene und besonders 
geschützte Arten (insb. Pflanzen mit 
Einzelstandorten) 
Langfristig 
/Kontinuierlich 
Ergebnis Monitoring 
Öff04  Neuaufstellung des Landschaftsplans Mittelfristig zunächst im Düsseldorfer 
Norden, später weitere Teile 
Öff05  Grunderwerb in geschützten Gebieten Kurzfristig Suchräume gem. Box 19 
Öff07  
Dialog mit der Landwirtschaft, Stärkung der 
PIK 
Kurzfristig stadtweit 
Öff09  
Vermehrung und Verwendung von 
gebietsheimischen Gehölzen und 
Blütenpflanzen, vorhalten von 
Saatgutmischungen für Öffentlichkeit 
Mittelfristig stadtweit 
Öff10  
Akteursmobilisierung und -beteiligung: 
Partizipationsprozesse in der Zivilgesellschaft 
stärken; Verstetigung StadtGrün naturnah 
Kurzfristig stadtweit 
Öff11  
Förderung von Umweltbildung und 
Naturerfahrung 
Langfristig 
/Kontinuierlich 
stadtweit 
Öff12  
Erstellung von Handreichungen mit Best-
Practice-Beispielen biodiversitätssteigernder 
Maßnahmen 
Kurzfristig stadtweit 
Öff14  
Datenlücken schließen: Förderung der 
Datenplattform observation.org  
Mittelfristig stadtweit 
Öff16  
Mainstreaming: Verankerung im 
Verwaltungshandeln 
Mittelfristig 
/Kontinuierlich 
stadtweit 
Öff19  
Umsetzung der Maßnahmen durch 
Ausgleichsmaßnahmen und Ökokonten 
(Kompenstationsflächenkataster) 
Kurzfristig Kulisse des 
Kompensationsflächenkatasters 
SG02  
Erweiterung bestehender oder Ausweisung 
neuer Schutzgebiete (Aufstellung 
Landschaftsplan) 
Mittelfristig Geltungsbereich des 
Landschaftsplans 
SG03  
Erfassung und Sicherung von gesetzlich 
geschützten Biotopen sowie flächenhafte 
Biotoptypenkartierung 
Kurzfristig Außenbereich, beginnen mit 
Aaper Wald, Grafenberger Wald 
(Heideterrasse) 
SG05  
Pufferzonen zu Schutzgebieten schaffen Mittelfristig Umfeld der NSG 
Stadt02  
Blühwiesenstrategie umsetzen; Anlage und 
Pflege von Blühwiesen 
Mittelfristig Kulisse der Blühwiesenstrategie 
Stadt04  
Pflanzung von Einzelgehölzen (Straßen- und 
Parkbäume), Gehölzbeständen und urbanen 
Wäldern im Siedlungsbereich 
Mittelfristig städtische Grünflächen und 
Verkehrsflächen 
Stadt05  
Verwendung geeigneter Baumarten 
(Zukunftsbäume) 
Langfristig städtische Grünflächen und 
Verkehrsflächen 
Stadt 06  
stehendes und liegendes Totholz erhalten Kurzfristig städtische Grünflächen 
Stadt09  
Ausrichtung der städtischen Bebauungspläne 
und der sonstigen Satzungen an die Ziele der 
Biodiversitätsstrategie (Baumschutzsatzung, 
Gebäudeabriss und Artenschutz, Dach- und 
Fassadenbegrünung, Beleuchtung) 
Kurzfristig stadtweit 
Stadt11  
Reduktion von Lichtemissionen, Schutz von 
Dunkelräumen 
Mittelfristig besonders Dunkelräume

Nummer  Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / 
Suchräume f. Umsetzung 
Wald01  
Managementmaßnahmen Wald: 
Wildnisgebiete, Altbäume, Totholz 
Mittelfristig Stadtwald 
Wald02  
Managementmaßnahmen Wald: Förderung 
anthropogen oder natürlich lichter Wälder; 
aktiv mit Störungsereignissen arbeiten, 
Lichtungen schaffen 
Kurzfristig Stadtwald 
Wald03  
Beibehaltung und Förderung einer naturnahen 
Waldbewirtschaftung (FSC und Naturland-
Zertifizierung) 
Mittelfristig Stadtwald 
Wass02  
Renaturierung von Fließgewässern und 
Entwicklung naturnaher Auenlandschaften 
Mittelfristig Gewässerverläufe, aktuell, 
Südliche Düssel, Kittelbach 
Flughafen 
Wass04  
Entwicklung eines Kleingewässerpflegeplans 
(Kartierung des Bestandes, Ableitung von 
Pflegemaßnahmen und evtl. Planung von 
Neuanlagen) 
Kurzfristig 
/kontinuierlich 
Stadtwald, Außenbereich, 
Parkanlagen, Friedhöfe 
Wass05  
Neuanlage und Erhalt von flachen 
Stillgewässern (Wasserhaushalt; klimaresilient 
machen); insb. auf thermisch begünstigten 
Standorten, anmoorigen oder sandigen Böden 
Kurzfristig Ergebnis des 
Kleingewässerpflegeplans (vgl. 
Wass04), Ostparkweiher 
Wass06  
Quellen und Quellbäche erhalten und 
renaturieren (Schaffung eines natürlichen 
Wasserhaushalts, keine ungebremsten 
Einleitungen, keine Stoffeinträge) 
Kurzfristig Ergebnis der Quellkartierung 
(vgl. Wass07) 
Wass07  
Fortschreibung und Aktualisierung der 
Quellkartierung 
Kurzfristig vgl. bestehende Quellkartierung 
Wass08  
Herstellung eines möglichst naturnahen 
Wasserhaushalt im Bereich der 
grundwasserabhängigen Lebensräume 
Langfristig 
/Kontinuierlich 
Rahmer Benden, Eller Forst, 
Urdenbacher Kämpe 
Wass09  
Erhalt, Entwicklung und Reaktivierung von 
Niedermooren und Feuchtgebieten mit Feucht- 
und Nassgrünland, feuchten 
Hochstaudenfluren, Sümpfen und Röhrichten, 
Feuchtwäldern (Wasserhaushalt und 
angepasste Biotoppflege) 
Mittelfristig Torfböden (Eller Forst und 
Umfeld, Pillebach und 
Rotthäuser Bach, Rahmer 
Benden) sowie Böden mit hohen 
Grundwasserständen und 
Potenzialflächen der 
Moorstrategie NRW 
Wass11  
Flächenerwerb im Bereich hochwertiger 
Biotope 
Langfristig 
/Kontinuierlich 
Eller Forst, Rahmer Benden 
sowie weitere Potenzialflächen 
der Moorstrategie NRW

Beschlussvorlage

21933 Zeichen

AÖE/036/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Biodiversitätskonzept 2030 - Aufstellung und Umsetzung eines Biodiversitätskonzept 
für die Landeshauptstadt Düsseldorf 
Fachbereich: 
68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter Jochen Kral      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für öffentliche 
Einrichtungen, Stadtökologie, 
Abfallmanagement und 
Bevölkerungsschutz 
16.06.2025 Vorberatung 
Ausschuss für Umwelt-, 
Klima- und Verbraucherschutz 23.06.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2025 Vorberatung 
Rat 10.07.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt das Biodiversitätskonzept 2030 
(Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung eines ersten 
Maßnahmenpaketes (Anlage 2). Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel im 
Rahmen zur Verfügung stehender Förde rprogramme (Bundesprogramm Biologische 
Vielfalt, Förderrichtlinie 1000 Moore, KfW -Förderung Natürlicher Klimaschutz in 
Kommunen, Förderrichtlinie Naturschutz- FöNa u.A.) zu akquirieren. Die Eigenmittel 
werden aus dem Klimaanpassungsbudget finanziert.

Seite 2 
Beschlusslage: 
Gremium Datum Vorlagennummer/ “Titel“ /  
ggf. Beschluss 
Beratung 
Rat 05.02.2021 RAT/099/2021 Beschlussvorlage 
„Artenschutz in Düsseldorf – 
grundsätzlich und konkret 
angehen“ 
Zur Erstellung des 
Artenschutzkonzeptes werden im 
Haushaltsjahr 2021 100.000 Euro 
veranschlagt. 
Entscheidung 
Ausschuss für 
öffentliche Ein-
richtungen, Stadt-
ökologie, Abfall-
management und 
Bevölkerungsschutz 
23.08.2021 AÖE/033/2021 
Informationsvorlage 
„Biodiversitätskonzept“ 
 
Kenntnisnahme 
Rat 23.06.2022 RAT/173/2022 Beschlussvorlage 
„Handlungsfelder Nachhaltigkeit 
der Landeshauptstadt Düsseldorf“ 
Der Rat beschließt als prioritäres 
Handlungsfeld der Nachhaltigkeit 
u.a. die Förderung der 
Biodiversität. 
Entscheidung 
Ausschuss für 
öffentliche Ein-
richtungen, Stadt-
ökologie, Abfall-
management und 
Bevölkerungsschutz 
21.11.2022 AÖE/067/2022 
Informationsvorlage 
„Biodiversitätskonzept“ 
Kenntnisnahme 
Ausschuss für 
öffentliche Ein-
richtungen, Stadt-
ökologie, Abfall-
management und 
Bevölkerungsschutz 
26.02.2024 AÖE/008/2024 Beschlussvorlage 
„Blühwiesenstrategie“ 
Entscheidung 
Ausschuss für 
öffentliche Ein-
richtungen, Stadt-
ökologie, Abfall-
management und 
Bevölkerungsschutz 
17.03.2025 AÖE/009/2025 
Informationsvorlage 
„Kommunale Maßnahmen zur 
Klimaanpassung und Verbesserung 
der Biodiversität“ 
Kenntnisnahme 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 5. Februar 
2021 beschlossen, 100.000 Euro für die Erstellung eines Artenschutzkonzeptes zu 
etatisieren (RAT/099/2021). Ergänzend dazu hat der Rat der Landeshauptstadt 
Düsseldorf am 23.06.2022 Handlungsfelder Nachhaltigkeit beschlossen 
(RAT/173/2022). Das Nachhaltigkeitsziel (SDG) 15 beinhaltet „die Förder ung der 
Biodiversität und den Erhalt der Artenvielfalt“.  Düsseldorf hat die „Förderung der 
Biodiversität – Erhalt der Artenvielfalt“ als eines von 12 städtischen 
Handlungsfeldern beschlossen. Diese Vorlage dient an dieser Stelle auch als 
Information zu diesem Handlungsfeld.

Seite 3 
 
 
Sachdarstellung: 
Das Artenschutzkonzept ist Grundlage und Leitfaden zum Schutz der Artenvielfalt 
im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf. Damit sollen bedrohte, seltene, 
geschützte und ökologisch sensible Arten und ihre natürlic hen Lebensräume 
erhalten und gefördert werden. Da der Erhalt der Biodiversität Grundlage für den 
Artenschutz ist, wird im Folgenden die Begrifflichkeit angepasst und nachfolgend 
vom Biodiversitätskonzept für die Stadt Düsseldorf gesprochen. 
Über den gesetzlichen Artenschutzansatz hinaus werden die weiteren Ebenen der 
Biodiversität, nämlich die Artenvielfalt, die genetische Vielfalt und die Vielfalt an 
Lebensräumen/Ökosystemen sowie die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt. Das 
Konzept leistet somit einen mö glichst umfassenden Beitrag zum Erhalt der 
regionalen Biodiversität. 
Grundlage des Biodiversitätskonzeptes bildet die „EU -Verordnung zur 
Wiederherstellung der Natur “ und die bundesdeutsche „Nationale Strategie zur 
Biologischen Vielfalt (NBS 2030)“. Mit di esen übergeordneten Strategien wird im 
Wesentlichen durch die Wiederherstellung von Ökosystemen das Ziel für den 
Schutz und zur Förderung der Biodiversität verfolgt. Seit 2020 verfolgt die 
Bundesregierung die EU -Biodiversitätsstrategie für 2030, die darauf  zielt, dass 
sich die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 auf dem Weg der Erholung 
befindet. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gehört zu ihren 
Kernelementen. 
 
Systematik und Aufbau des Biodiversitätskonzeptes 2030 
1. Einzelgutachten zu ausgew ählten Artengruppen und zusammenfassendes 
Biodiversitätskonzept 2030 (Anlage 1) 
Mit der Vorlage AÖE/033/2021 wurde im August 2021 bereits die Arbeitsmethodik 
zur Erstellung des Biodiversitätskonzeptes ausführlich dargestellt. 
Kern des Biodiversitätskonzept es für die Landeshauptstadt Düsseldorf stellen die 
fortschreibungsfähigen Einzelgutachten dar. Diese Gutachten wurden seit 2021 
beauftragt und haben sukzessive ermittelt, welche Arten es im Stadtgebiet von 
Düsseldorf gibt, wie zahlenreich diese vorkommen u nd in welchem Zustand die 
Arten im Stadtgebiet verbreitet sind. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der 
Gefährdung der Arten und die Ursachen ihres Rückgangs. Lösungsansätze zur 
Beseitigung von Defiziten und Verbesserung der Lebensräume werden aufgezeigt 
und im Biodiversitätskonzept 2030 artübergreifend zusammengestellt.  
Das Biodiversitätskonzept ist dynamisch, was bedeutet, dass kontinuierlich die 
Artengruppen fortgeschrieben und fehlende Arten nach und nach erfasst werden. 
Die Erhebungen seit 2021 geben  einen umfassenden Überblick über die 
Artengruppen: Pflanzen, Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, 
Nachtfalter, Wildbienen.  
Ausführlich kommentierte Artenlisten sind zu den folgenden Artengruppen 
erarbeitet worden: Pilze, Köcherfliegen, Heuschrecken, Schwebfliegen, Säugetiere, 
Fische, Großkrebse, Muscheln. 
Experten für weitere Artengruppen werden die noch fehlenden Kapitel 
entsprechend ergänzen, um ein möglichst vollständiges Bild der Arten in 
Düsseldorf zu erhalten. Hier sind zu nennen: Käfer, Spinnen, Flechten und weitere 
Insektengruppen.

Seite 4 
Die Ergebnisse der Auswertung der einzelnen Artengruppen werden im 
Maßnahmenkonzept gebündelt und für die einzelnen Gruppen zusammengefasst. 
Es werden Maßnahmen zum Schutz, zur Verbesserung der Lebensraumansprüche, 
zur Minderung von Beeinträchtigungen oder zum Biotopverbund/Verbund von 
Inselvorkommen benannt. 
Vor einer gedruckten Version des gesamten Gutachtens werden die Teilgutachten 
zu den einzelnen Artengruppen sukzessive unter folgendem Link veröffentlicht: 
www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet.html. 
 
2. Orientierung an den Teilräumen des Grünordnungsplans I 
Die Auswertung der Daten erfolgt anhand der Teilräume des Grünordnungsplanes 
I „rheinverbunden“ (GOP) der Landeshauptstadt Düsseldorf. Hier liegt bereits eine 
räumliche Aufteilung des Stadtgebietes in 27 Teilräume vor, die sich in ihrer 
Ausstattung zum Teil deutlich unterscheiden. Die Verbreitung der Arten und 
Lebensräume wurde anhand dieser Teilräume für das Stadtgebiet 
quartiersbezogen visualisiert. 
 
3. Karte der Hotspots der Biodiversität 
Für das Stadtgebiet der Stadt Düsseldorf wurde eine Karte der Hotspots der 
Biodiversität (Anlage 3) erstellt. Diese bildet folgende Inhalte ab: 
 Natura 2000-Gebiete 
 Naturschutzgebiete 
 Landschaftsschutzgebiete 
 Geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) 
 Biotopverbundflächen (herausragende/besondere Bedeutung) 
 Landesweites Biotopkataster 
 Räume des GOP 
 Flächen der Blühwiesenstrategie 
 Kompensationskataster 
 Deiche im Pflegekonzept 
 Obstwiesen 
 Quellen 
Darüber hinaus wurde eine Karte der Biotoptypen erstellt (Anlage 4). 
 
4. Bürgerinnen und Bürger sind beteiligt 
Ergänzend zu der wissenschaftlichen Erhebung der einzelnen Artengruppen durch 
die Gutachter ist ein wichtiger Bestandteil der Datenerhebung, die Beteiligung der 
Bürgerinnen und Bürger. Für das Biodiversitätskonzept 2030 wurden und werden 
Daten mit Hilfe von „Citizen -Science“ (Bürger schaffen Wissen) erhoben und 
verwendet. Alleine die Online -Datenbank www.observation.org umfasste mit 
Stand 02.11.2022 bereits fast 45.000 Datensätze z u 3.180 Arten in Düsseldorf. 
Durch gezielte Bewerbung der Homepage und den zugehörigen mobilen Apps 
durch die Verwaltung in den Folgejahren hat sich die Anzahl der Nutzerinnen und 
Nutzer kontinuierlich erhöht und es konnten eine anwachsende Zahl an Daten

Seite 5 
durch Beobachtende aus der Bürgerschaft und der Verwaltung erfasst werden. Im 
Jahr 2025 beteiligte Düsseldorf sich zum ersten Mal an der „City Natur Challenge“. 
Ziel dieses internationalen „Citizen -Science“ Wettbewerbes ist es, so viele Arten 
wie möglich zu  erfassen und die Beobachtungen der Wissenschaft zur Verfügung 
zu stellen. 
Im Ergebnis führt dies mit Stand vom 30.04.2025 zu einer Verdoppelung der 
Beobachtungen innerhalb von zwei Jahren, sodass alleine in dieser Datenbank 
nunmehr über 100.000 Datensätze  zu 4.268 Arten von insgesamt 1.703 
Beobachtenden vorliegen. 
Für viele Arten ergibt sich dadurch eine sehr gute Ergänzung zu vorhandenen 
Daten aus den Gutachten, die für die Fachberichte der Artengruppen ausgewertet 
wurden.  
Weitere Datenbanken, wie ornitho.de, inaturalist.org oder naturgucker.de wurden 
ebenfalls ausgewertet. Die Mitarbeit im Bereich „Citizen -Science“ wird weiter 
beworben werden. Hier findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Aquazoo 
Löbbecke Museum Düsseldorf sowie der Biologischen Station Haus Bürgel statt. 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf arbeitet vor allem mit der Datenbank 
www.observation.org. 
 
Ergebnisse 
1. Leitbild – übergeordnetes Ziel 
Dem Biodiversitätskonzept wird als übergeordnetes Ziel das fo lgende Leitbild als 
Grundlage für ein Maßnahmenkonzept vorangestellt: 
Die bereits hohe Biodiversität im Stadtgebiet von Düsseldorf – bestehend aus 
Lebensräumen, Arten und der innerartlichen Vielfalt - soll im Siedlungsbereich und 
baulichen Außenbereich erhalten und weiterentwickelt werden. 
Hierfür wird ein Maßnahmenkonzept erstellt, welches insbesondere die 
zukünftigen Veränderungen durch den Klimawandel und ihre Auswirkungen auf die 
Biodiversität berücksichtigt. Die umzusetzenden Biodiversitätsmaßnahmen so llen 
in einem Monitoring überprüft und kontinuierlich fortgeschrieben werden. 
Entgegen der allgemeinen Vermutung finden in der Stadt viele Tier - und 
Pflanzenarten einen Lebensraum. Vor allem in städtischen Grünflächen, aber auch 
auf kleinräumigen Brachfläc hen und sonstigen Biotopinseln bieten sich vielfältige 
biologische Nischen. Stadt und Artenvielfalt schließen sich also nicht aus, 
allerdings unterscheidet sich die städtische Artenzusammensetzung bisweilen von 
denen natürlicher Biotope. Grünflächen bieten auch dem Menschen eine Reihe von 
Ökosystemdienstleistungen wie etwa die Verringerung von Luft -und 
Staubemissionen, aber auch die Möglichkeit zu Erholung und Bewegung. Die 
Anlage und ökologische Ausgestaltung städtischer Grünflächen bringt biologische 
Vielfalt in die Stadt. 
 
Insgesamt ist auch Düsseldorf artenreicher als gedacht und bei vielen 
Artengruppen lässt sich entgegen des allgemeinen Trends etwa seit der 
Jahrtausendwende eine leichte Zunahme der Artenzahlen feststellen. Dies 
begründet sich unter and erem in bereits umgesetzten Artenschutz - und 
Naturschutzmaßnahmen und zeigt Düsseldorf auf einem guten Weg.

Seite 6 
2. Ziel- und Individualarten und deren Lebensräume 
Der Hauptgrund für den Rückgang von Arten ist die Veränderung oder Zerstörung 
ihrer Biotope (Leben sräume). Hierzu gehört nicht nur die physische Zerstörung, 
sondern auch eine stoffliche Veränderung des Ökosystems (Lebensraum mit der 
darin lebenden Lebensgemeinschaft aus Tieren und Pflanzen) und die 
Veränderungen durch den Klimawandel, wie beispielsweis e Veränderungen im 
Landschaftswasserhaushalt. Wird das Biotop gestört, verändert oder zerstört, hat 
das immer dramatische Auswirkungen für die Tier - und Pflanzenarten. Die 
Veränderung oder Zerstörung des Lebensraums ist folglich ein Hauptgrund für den 
Rückgang der Biodiversität. Dem folgend kann davon ausgegangen werden, dass 
ein Großteil aller Arten effektiv durch fachgerechten Erhalt der Lebensräume 
geschützt werden kann. 
Die Zahl der Tier- und Pflanzenarten in Düsseldorf ist auch aufgrund ihrer Lage im 
Schnittpunkt von drei Naturräumen sehr groß, so dass eine Betrachtung aller 
Arten im Detail nicht möglich wäre.  
In Anlehnung an das Artenschutzkonzept der Landeshauptstadt Stuttgart aus dem 
Jahr 2017 stützt sich das Biodiversitätskonzept methodisch deshalb  auf ein 
sogenanntes Zielartenkonzept. Dieses methodische Instrument zielt darauf ab, 
bestimmte schutzbedürftige und empfindliche Arten durch gezielte Maßnahmen zu 
erhalten und zu fördern. Diese Arten dienen als Stellvertreter für die 
Lebensgemeinschaften und ermöglichen die sachliche und räumliche 
Konkretisierung von Naturschutzzielen.  
Es wurden Ziel- und Individualarten definiert, die sehr selten sind, beispielhaft für 
unterschiedliche Lebensräume stehen oder auf andere Weise besonders 
hervortreten. Sie können gefördert und geschützt werden, indem die spezifische 
Lebensraumausstattung verbessert oder wiederhergestellt wird. Durch die 
Definition von Zielarten zu bestimmten Biotoptypen und die Darstellung von 
Maßnahmen zum Schutz dieser Biotope werden zahlr eiche andere Tier - und 
Pflanzenarten mit überlappenden Anforderungen mit geschützt. Beispielhaft sei 
die Ringelnatter genannt, die eine Zielart naturnaher Bachtäler und Gewässerauen 
ist. Ihr Schutz kommt auch vielen anderen Tier - und Pflanzenarten dieser 
Lebensräume zugute. 
Individualarten dagegen müssen durch individuelle Schutzmaßnahmen gefördert 
werden, die nur auf die jeweiligen Ansprüche der Art zugeschnitten sind. Es sind 
Arten, die nicht über die allgemeine Pflege von Lebensräumen erhalten werden 
können. Im Verlaufe der Konzepterstellung hat sich gezeigt, dass es sich 
ausschließlich um Vogelarten handelt. Beispielhaft sei der Wanderfalke genannt, 
der ursprünglich an Felsen als Brutplatz gebunden war, und heute auch Nistkästen 
an sehr hohen Gebäuden an nimmt. Diese Nistkästen werden ausschließlich für 
Wanderfalken angebracht. 
Der Biotopverbund bildet die Klammer, sucht Verbindungen zwischen verkehrs - 
und bebauungsbedingten Barrieren und vernetzt Lebensräume über Grünzüge und 
Landschaftsräume der Stadt. H ierdurch wird der genetische Austausch zwischen 
den Populationen und eine Ausbreitung von vorhandenen Arten ermöglicht. Sehr 
seltene Lebensräume werden dabei im Biodiversitätskonzept besonders 
hervorgehoben. Wegen ihrer Seltenheit und Gefährdung stehen sie  meist unter 
gesetzlichem Biotopschutz. Dazu gehören unter anderem naturnahe 
Gewässerufer, Quellen, Röhrichte, Niedermoore, artenreiche Wiesen und 
Magerrasen.  
Als Grundlage dienen hierzu Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz Nordrh ein-Westfalen (LANUV) sowie selektiv vorhandene 
Biotoptypenkartierungen für das Stadtgebiet von Düsseldorf. Diese Lebensräume

Seite 7 
sind in der Karte der Biodiversität dargestellt. 
Die Zielarten verteilen sich wie folgt auf die untersuchten Artengruppen: 
 20 Pflanzen 
 4 Wildbienen 
 3 Libellen 
 1 Köcherfliege 
 1 Schwebfliege 
 2 Heuschrecken 
 6 Tagfalter 
 10 Nachtfalter 
 4 Fische 
 3 Amphibien 
 3 Reptilien 
 9 Vögel 
 5 Säugetiere 
Die Individualarten sind Haussperling, Kiebitz, Mauersegler, Mehlschwalbe, 
Wanderfalke und Weißstorch. 
 
In der Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation wird deutlich, dass die 
langjährigen städtischen Aktivitäten des Natur - und des Artenschutzes erste 
sichtbare Erfolge zeigen. So ist vor allem bei der Artenvielfalt eine Umkehr zu 
verzeichnen – der rückläufige Trend des Artenverlustes konnte im Stadtgebiet 
gestoppt werden. 
 
3. Maßnahmenkonzept 
Das Kernstück des Düsseldorfer Biodiversitätskonzepts bildet sein 
Maßnahmenkonzept. Hier werden die Maßnahmen und Instrumente zur 
Zielerreichung für die nächsten Jahre zusammengestellt, erläutert und begründet. 
Das Maßnahmenkonzept bündelt die Maßnahmen aus den Einzelgutachten und 
ordnet sie sieben Handlungsfeldern zu. Eine Liste der Maßnahmen der Priorität I 
ist mit Anlage 2 beigefügt. Die wichtigsten Maßna hmen in den Handlungsfeldern 
sind: 
Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege 
 Sanierung von Fledermauskellern 
 Anlage von Trockenmauern und Magerwiesen 
 Entwicklung von Waldlichtungen und Heiden 
 Schließen von Kartierlücken 
 Pflege von Ausgleichsflächen z.B. für die Kreuzkröte 
 
Offenland/ landwirtschaftliche Nutzflächen 
 Umsetzung und Fortschreibung der Blühwiesenstrategie 
 Aufstellung eines Beweidungskonzeptes 
 Förderung von Obstwiesen 
 Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes sowie des 
Düngemitteleinsatzes 
Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung

Seite 8 
 Fortführung des Prozesses „StadtGrün naturnah“ und weiterer 
ehrenamtlicher Projekte 
 Dialoggespräche mit der Landwirtschaft 
 Förderung „Citizen -Science“, Teilnahme an Wettbewerben in diesem 
Bereich (Bioblitz, City Nature Challenge) 
 Biodiversitätsmonitoring 
 Neuaufstellung des Landschaftsplanes 
 
Schutzgebietskulisse und Biotopverbund 
 Erweiterung bestehender und Ausweisung neuer Schutzgebiete 
 Erfassung und Sicherung von gesetzlich geschützten Biotopen 
 Flächenhafte Biotoptypenkartierung 
 Schaffung von Pufferzonen zu Schutzgebieten 
 
Stadtnatur Biodiversität im Siedlungsbereich 
 Umsetzung und Fortschreibung der Blühwiesenstrategie 
 Fortführung des Stadtbaumkonzeptes 
 Biodiversitätsfördernde Maßnahmen bei Bauvorhaben 
 Reduktion von Lichtemission 
 Fortsetzung des Genpool-Projektes für lokale Obstsorten und Gehölze 
 
Forstwirtschaft/Wald 
 Erhalt und Entwicklung strukturreicher Waldränder und lichter 
Waldinnensäume 
 
Gewässer, Auen, Feuchtgebiete 
 Renaturierung von Fließgewässern 
 Entwicklung eines Kleingewässer Pflegeplans 
 Fortschreibung und Aktualisierung der Quellkartierung 
 Reaktivierung der Relikte vorhandener Niedermoore 
 Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Biotope 
 
Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes 
Für die Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes wurden Prioritäten gebildet. Die 
Maßnahmen der Priorität 1 werden in der Maßnahmenliste in Anlage 2 aufgeführt 
und sollen bis 2030 umgesetzt werden. Viele dieser Maßnahmen wurden bereits 
im Vorgriff begonnen und sind durch die oben benannten Beschlüsse der Projekte 
zur Klimaanpassung, zur Verbesserung der Biodiversität und der 
Blühwiesenstrategie etatisiert oder in Planung.  
 
Darüber hinaus zeigt das Biodiversitätskonzept Bedarfe auf, die jährlich über die

Seite 9 
notwendigen Pflege - und Monitoringmaßnahmen anfallen. Bezogen auf die 
untersuchten Arten in Düsseldorf werden erste konkrete Einzelmaßnahmen zur 
Umsetzung vorgeschlagen.  
Auf Basis des hier vorliegenden Biodiversitätskonzeptes strebt die Verwaltung an, 
über Förderp rogramme (Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Förderrichtlinie 
1000 Moore, KfW -Förderung Natürlicher Klimaschutz in Kommunen, 
Förderrichtlinie Naturschutz - FöNa u.A.) Gelder für die Umsetzung dieser 
Maßnahmen zu akquirieren. Die Eigenmittel sollen aus dem  Budget für 
Klimaanpassung finanziert werden. Über dieses Budget wäre die Umsetzung auch 
ohne Förderung über die nächsten Jahre gesichert. 
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug der Maßnahmen aus Anlage 2 dar. Es 
werden nur die Maßnahmen zusammenfassend aufgeführt, die Kosten auslösen. 
Viele Maßnahmen der Anlage 2 werden bereits über etatisierte Haushaltmittel 
(Klimaanpassung und Biodiversität) finanziert. Für die Finanzierung der Maßnahme 
ist die Aufnahme externer Investitions - und/oder Liquiditätskredit e mit 
entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich. 
 
 
 
Dann noch eine abschließende Bemerkung: D ie Landeshauptstadt Düsseldorf 
zeichnet in diesem Jahr mit dem Zukunftspreis Düsseldorf Engagement für 
Nachhaltigkeit mit dem Schwerpunkt Biodiversität aus. 
Alle, die sich im Alltag, im Verein, einer Organisation, in der Kita, Schule, 
Hochschule oder beruflich engagieren, können sich bis zum 30. Juni 2025  
bewerben. Mit dem neuen Zukunftspreis würdigt die Landeshauptstadt Düsseldorf 
das zivilgesellschaftliche Engagement für eine zukunftsfähige Stadt und Welt. Um 
der großen Vielfalt der Themen im Kontext Nachhaltigkeit gerecht zu werden und 
die wesentlichen Themen zu fokussieren, steht jedes Jahr eines der zwölf 
Düsseldorfer Handlungsfelder Nac hhaltigkeit im Mittelpunkt. Alle Informationen 
zum Zukunftspreis und zur Bewerbung finden Sie unter: 
https://www.duesseldorf.de/nachhaltigkeit/zukunftspreis 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Biodiversitätskonzept 2030 
Anlage 2 - Maßnahmenliste der Priorität I 
Anlage 3 - Karte der Hotspots der Biodiversität 
Anlage 4 - Karte der Biotoptypen 
Jährliche Eigenanteile für Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen 50.000 €
Jährliches Biodiversitätsmonitoring und Sofortmaßnahmen 20.000 €
Flächendeckende Biotoptypenkartierung Düsseldorf Nord (ca. 2.500 ha) 65.000 €
Ergänzung der Blühwiesenstrategie um ein Kapitel Beweidung, Eigenmittel für Weidezäune 50.000 €
Aktualisierung des Quellenkatasters und Mittel für Sofortmaßnahmen 20.000 €
Erstellen eines Kleingewässerkatasters und Mittel für Sofortmaßnahmen 50.000 €
Anlage einer Brutwand für Uferschwalben 30.000 €
Etablierung künstlich vermehrter Heide auf neuen Standorten 20.000 €
Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung von Standards z.B. zum Thema Licht 10.000 €
Fortlaufende Kosten
Einzelmaßnahmen bezogene Kosten

Anlage 4 - Karte der Biotoptypen

2673 Zeichen

Heltorfer und
Überanger Mark
Rheinaue Lohausen
/ Lohauser Feldmark
Rund um den
Unterbacher See
Linksrheinische
Aue
Aaper Wald
Rheinebene
Volmerswerth
/ Hamm
Himmelgeister
Bogen
Garather Wald
Garather
Mühlenbach
Rheinufer
Kaiserswerth
Urdenbacher
Kämpe
Hafen
Rheinparks
Itter
Eller-Wersten-Himmelgeist
Innere
Nördliche
Düssel
Kittelbach
und
Schwarzbachgraben
Kittel- und
Schwarzbach
Bergisches
Land
Rheinebene
und Anger
Flughafen
und Messe
2. Grüner
Ring und
Kittelbach
Oberkassel
bis Heerdt
Innere
Südliche
Düssel
Nördliche und
Südliche Düssel
Niederheid
Garath
5692000569100056900005689000568800056870005686000568500056840005683000568200056810005680000567900056780005677000567600056750005674000567300056720005671000567000056690005668000566700056660005665000
5692000569100056900005689000568800056870005686000568500056840005683000568200056810005680000567900056780005677000567600056750005674000567300056720005671000567000056690005668000566700056660005665000
323560003235500032354000323530003235200032351000323500003234900032348000323470003234600032345000323440003234300032342000323410003234000032339000
Biotoptypenkartierung (BT) des
LANUV
Wälder und Gehölze
Laubwälder mittlerer Standorte
Nadelwälder
Kleingehölze, Alleen, Bäume,
Gebüsche, Hecken
Gewässer und Feuchtlebensräume
Feucht- und Nasswälder
Größere und kleinere Stillgewässer
Mittlere und kleine Fließgewässer
Quellen
Rhein
Röhrichte
Moore und Sümpfe
Feucht- und Nasswiesen und -weiden
Magere Offenflächen
Magerwiesen und -weiden inkl. Obst
Vegetationsarme oder -freie Biotope
Säume, Hochstaudenfluren
Landwirtschaft
Fettwiesen und -weiden
Acker
Siedlungsbiotope und sonstige Flächen
Gärten, Parkanlagen,
Siedlungsbrachen
Sonstige kartierte Flächen
Biotoptypen (punktuell)
Feucht- und Nasswälder
Laubwälder mittlerer Standorte
Magerwiesen und -weiden inkl. Obst
Quellen
Schutz der Biotope
Gesetzlich geschützte Biotope
Gesetzlich geschützte Biotope
(punktuell)
FFH-Lebensraumtypen
Nutzungen gem. Basis DLM NRW
Waldflächen
Acker, Gartenbau
Grünland
Gewässer
Quellkartierung (Stadt Düsseldorf)
Friedhöfe | Sport-, Freizeit-, und
Erholungsflächen
Wohn- und Mischnutzung
Industrie- und Gewerbefläche
Teilräume des GOP
Grenze des Stadtgebietes
Biotoptypen und Nutzung
Landeshauptstadt Düsseldorf
Biodiversitätskonzept
Maßstab 1:20.000
Kartengrundlage: Geobasis NRW, ABK, DTK (2024)
Daten des LANUV / LINFOS:  Biotoptypen (BT), Gesetzlich geschützte Biotope, FFH Lebensraumtypen  (Stand 2024)
Stadt Düsseldorf: Quellen, ATKIS Basis-DLM Waldflächen, Landwirtschaft, Gewässer, Siedlungsraum (2024)
dl-zero-de/2.0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Daten der Stadt Düsseldorf
Stand: 10.12.2024
Anlage 4 zu Vorlage AÖE/036/2025

Anlage 1 - Biodiversitätskonzept 2030

502030 Zeichen

Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt  
Kirberichshofer Weg 6   52066 Aachen   Tel. 0241/470580   Fax 4705815 
  
 
 
 
 
 
 
 
Biodiversitätskonzept 
der  
Landeshauptstadt  
Düsseldorf  
 
 
Stand 26. Mai 2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1 zu Vorlage AÖE/036/2025

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 II 
 
 
 
 
 
 
Projekt Biodiversitätskonzept der  
Landeshauptstadt Düsseldorf 
Projektnummer 12207 
  
Auftraggeber Landeshauptstadt Düsseldorf,  
Garten-, Friedhofs- und Forstamt  
Kaiserswerther Straße 390 
40474 Düsseldorf 
  
Auftragnehmer BKR Aachen, Noky & Simon 
Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt 
Kirberichshofer Weg 6 
52066 Aachen 
Tel.:  0241/47058-0  
Fax:  0241/47058-15 
Email:  info@bkr-ac.de 
Koordination Tobias Krause (Landeshauptstadt Düsseldorf) 
Projektleitung Britta Schippers (BKR) 
Bearbeitung Teil I und II Niklas Beckers (BKR) 
 Britta Schippers (BKR) 
 André Simon (BKR) 
Unter Mitarbeit von: Thomas Bendt 
Claus Bode 
Joachim Busch 
Olaf Diestelhorst 
Till Kirstein 
Tobias Krause 
Ulf Schmitz 
Ludger Wirooks 
 
Stand 26. Mai 2025

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 III 
Bildnachweise 
Tobias Krause 
Ludger Wirooks  
Ulf Schmitz 
Tim Laußmann 
Klaus Adolphy 
Armin Dahl 
Nina Jäger 
Claus Bode 
Danksagung 
Wir danken den Mitgliedern der projektbegleitenden Arbeitsgruppen und den Verfassern der Einzelkapitel 
im Artenkompendium (Teil III) herzlich für die Teilnahme an Besprechungen und die konstruktive Diskus-
sion der Berichtsinhalte: 
Thomas Bendt Köcherfliegen, Krebse, Muscheln 
Claus Bode Fische 
Joachim Busch Vögel 
Pia Dickmann Köcherfliegen, Pilze 
Olaf Diestelhorst Wildbienen 
Julian Enß Schwebfliegen 
Till Kirstein Amphibien, Reptilien, Säuger, Neobiota 
Tobias Krause Fische, Amphibien, Reptilien, Säuger, Köcherfliegen, 
Schwebfliegen, Krebse, Muscheln 
Ulf Schmitz Farn- und Blütenpflanzen, Libellen 
Jürgen Schnieber Pilze 
Ludger Wirooks  Tagfalter, Nachtfalter

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 IV 
Gliederung 
I. Anlass, Ausgangssituation und Vorgehensweise ......................................... 1 
1. Anlass für das Biodiversitätskonzept ............................................................. 1 
2. Vorgehensweise: Methodik und Säulen des 
Biodiversitätskonzeptes ................................................................................... 3 
2.1 Definitionen ......................................................................................................... 3 
2.2 Datengrundlagen und Erfassungsmethoden ....................................................... 3 
2.3 Zielartenkonzept und Identifizierung besonderer und/oder seltener Arten ........... 4 
2.4 Lebensräume der Ziel- und Individualarten ......................................................... 4 
2.5 Räumliche Zuordnung ........................................................................................ 5 
3. Grundlagen des Arten- und Biodiversitätsschutzes ...................................... 8 
3.1 Ursachen für den Biodiversitätsverlust ................................................................ 8 
3.1.1 Exkurs: Biodiversität und Klimawandel ................................................. 10 
3.2 Strategischer Rahmen ...................................................................................... 11 
3.2.1 Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD – 
Convention on Biological Diversity) ...................................................... 11 
3.2.2 EU-Biodiversitätsstrategie .................................................................... 12 
3.2.3 EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature 
Restoration Law - NRL) ........................................................................ 12 
3.2.4 Nationale Biodiversitätsstrategien ........................................................ 13 
3.2.5 Faktencheck Artenvielfalt ..................................................................... 14 
3.2.6 Biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW ........................... 16 
3.3 Rechtlicher Rahmen ......................................................................................... 17 
4. Beschreibung und Bewertung der Situation in Düsseldorf ........................ 18 
4.1 Ausgangslage ................................................................................................... 18 
4.1.1 Naturraum ............................................................................................  18 
4.1.2 Nutzungen ........................................................................................... 19 
4.1.3 Biotoptypen .......................................................................................... 20 
4.1.4 Gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen ................. 21 
4.1.5 Naturschutzgebiete und weitere ökologisch hochwertige 
Bereiche............................................................................................... 23 
4.1.6 Biotopverbund ...................................................................................... 26 
4.2 Situation der Arten in Düsseldorf ...................................................................... 28 
4.2.1 Ursachen des Artenschwundes in Düsseldorf ...................................... 29 
4.2.2 Neobiota in der Stadt Düsseldorf ......................................................... 33

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 V 
4.2.3 Absehbare Klimafolgen und deren Auswirkungen auf die 
Biodiversität ......................................................................................... 37 
4.2.4 Artenschutz bei Bauvorhaben in Düsseldorf ......................................... 38 
4.3 Zusammenstellung etablierter Maßnahmen ...................................................... 39 
II. Konzept ............................................................................................................ 42 
5. Leitbild und Ziele für mehr Biodiversität in Düsseldorf .............................. 42 
6. Ziel- und Individualarten ................................................................................ 45 
6.1 Säugetiere ........................................................................................................ 49 
6.2 Vögel ................................................................................................................ 60 
6.3 Reptilien ........................................................................................................... 80 
6.4 Amphibien......................................................................................................... 87 
6.5 Fische ............................................................................................................... 94 
6.6 Libellen ............................................................................................................. 95 
6.7 Heuschrecken .................................................................................................  102 
6.8 Wildbienen ...................................................................................................... 103 
6.9 Köcherfliegen .................................................................................................. 112 
6.10 Tagfalter und Widderchen ............................................................................... 113 
6.11 Nachtfalter ...................................................................................................... 126 
6.12 Schwebfliegen ................................................................................................ 147 
6.13 Farn- und Blütenpflanzen ................................................................................ 148 
6.14 Pilze  ............................................................................................................... 177 
7. Maßnahmenkonzept ..................................................................................... 178 
7.1 Stadtnatur – Biodiversität im Siedlungsbereich ............................................... 179 
7.1.1 Städtische Freiflächen / Blühwiesenstrategie ..................................... 181 
7.1.2 Stadtbäume ....................................................................................... 184 
7.1.3 Biodiversität in der Planung................................................................ 185 
7.2 Gewässer, Auen, Feuchtgebiete ..................................................................... 186 
7.2.1 Fließgewässer und Auen ...................................................................  189 
7.2.2 Stillgewässer ...................................................................................... 191 
7.2.3 Quellen .............................................................................................. 192 
7.2.4 Moore und Feuchtgebiete .................................................................. 193 
7.3 Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen..................................................... 195 
7.3.1 Magerwiesen und -weiden, Sandmagerrasen, Heiden ....................... 196 
7.3.2 Obstwiesen ........................................................................................ 198 
7.3.3 Artenschutz mit der Landwirtschaft / Fettwiesen und 
Ackerflächen ...................................................................................... 199

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 VI 
7.4 Wald  ............................................................................................................... 201 
7.5 Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege ................................................. 205 
7.6 Schutzgebietskulisse und Biotopverbund ........................................................ 210 
7.7 Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung ......................... 213 
7.8 Priorisierung: was sind die wichtigsten flächenbezogenen Maßnahmen ......... 219 
8. Monitoring ..................................................................................................... 222 
9. Aktionsplan zur Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes ....................... 223 
9.1 Schaffung der Verbindlichkeit des Biodiversitätskonzeptes ............................. 223 
9.2 Hoheitliche und planerische Instrumente ........................................................ 224 
9.3 Entwicklung und Pflege................................................................................... 225 
9.4 Akteurseinbindung und Mainstreaming in der Stadtverwaltung ....................... 226 
9.5 Kommunikation und Beteiligung ...................................................................... 227 
9.6 Finanzierung der Maßnahmen ........................................................................ 228 
9.6.1 Fördermöglichkeiten .......................................................................... 228 
9.6.2 Eingriffsregelung, Artenschutzprüfungen und 
Kompensationsmaßnahmen .............................................................. 229 
9.7 Die ersten Umsetzungsschritte ....................................................................... 230 
10. Quellenverzeichnis ....................................................................................... 231 
10.1 Literatur .......................................................................................................... 231 
10.2 Rechtsgrundlagen ........................................................................................... 237 
11. Glossar .......................................................................................................... 239 
III. Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten der 
Landeshauptstadt Düsseldorf ..................................................................... 243 
12. Tierarten ........................................................................................................ 243 
12.1 Säugetiere ...................................................................................................... 243 
12.2 Vögel .............................................................................................................. 243 
12.3 Reptilien ......................................................................................................... 243 
12.4 Amphibien....................................................................................................... 243 
12.5 Fische ............................................................................................................. 243 
12.6 Krebse ............................................................................................................ 243 
12.7 Muscheln ........................................................................................................ 244 
12.8 Libellen ........................................................................................................... 244 
12.9 Heuschrecken .................................................................................................  244 
12.10 Wildbienen ...................................................................................................... 244 
12.11 Köcherfliegen .................................................................................................. 244

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 VII 
12.12 Tagfalter und Widderchen ............................................................................... 244 
12.13 Nachtfalter ...................................................................................................... 244 
12.14 Schwebfliegen ................................................................................................ 244 
12.15 Käfer ............................................................................................................... 244 
12.16 Zikaden ........................................................................................................... 244 
13. Pflanzen ......................................................................................................... 244 
13.1 Farn- und Blütenpflanzen ................................................................................ 244 
13.2 Moose ............................................................................................................. 244 
13.3 Flechten .......................................................................................................... 244 
13.4 Lebensräume (Pflanzengesellschaften, Biotoptypen) ..................................... 245 
14. Pilze ................................................................................................................ 245 
IV. Zusammenstellung der Anlagen .................................................................. 246 
1. Anlage: Kreuztabelle mit Übersicht aller Ziel- und Individualarten, 
ihrer Lebensräume und der zugeordneten Maßnahmen ........................... 247 
2. Anlage: Maßnahmentabelle.......................................................................... 261 
3. Anlage: Übersicht aktueller Förderprogramme .......................................... 266 
4. Anlage: Konzepte aus anderen Kommunen ............................................... 280 
5. Anlage: Karten .............................................................................................. 284

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 VIII 
Abbildungen 
Abbildung 1:  Planetarische Grenzen von neun wichtigen ökosystemaren 
Prozessen. ...................................................................................................... 1 
Abbildung 2:  Die 27 Teilräume des Düsseldorfer Stadtgebietes und Teilräume des 
Landschaftsplans (farbige Flächen). ............................................................... 7 
Abbildung 3:  Naturräume NRW (blau abgegrenzt) im Stadtgebiet von Düsseldorf 
(grau). ........................................................................................................... 19 
Abbildung 4:  Biotoptypenkartierung; gesetzlich geschützte Biotope ................................... 21 
Abbildung 5:  Lage und Verteilung der erfassten, gesetzlich geschützten Biotope .............. 22 
Abbildung 6:  Biotoptypenkartierung; FFH-Lebensraumtypen (aus 
Darstellungsgründen tlw. verkürzte Bezeichnungen). .................................... 23 
Abbildung 7:  Naturschutzgebiete (grün) und Natura 2000-Gebiete (grün schraffiert) 
im Stadtgebiet ............................................................................................... 26 
Abbildung 8:  Biotopverbundflächen des Landes NRW mit besonderer (hellgrün) 
und herausragender (dunkelgrün) Bedeutung. .............................................. 27
 
Abbildung 9:  Anzahl der in Düsseldorf pro Zeiteinheit ausgestorbenen bzw. 
verschollenen Tagfalter- und Widderchenarten ............................................. 30
 
Abbildung 10 Anzahl der Zielarten in den Teilräumen der Stadt Düsseldorf. Die 
Teilräume sind je nach Artenzahl dunkler eingefärbt. .................................... 47
 
Abbildung 11 Überblick über das Gewässernetz aus Fließ- und Stillgewässern 
sowie Quellen und weiteren grundwasserabhängigen Lebensräumen ........ 187 
Abbildung 12: Renaturierter Abschnitt der Südlichen Düssel (links); Rückbau von 
Teichen im Rotthäuser Bachtal, südlich Holterweg nach der 
Umsetzung .................................................................................................. 191
 
Abbildung 13 Beweidung der Elbsee-Insel mit einer Ziegenherde .................................... 192 
Abbildung 14: Felsspalten-Wollbiene (links); Beispiel für ein Sandarium (rechts). ............. 208 
 
Tabellen 
Tabelle 1: Liste der Lebensraumtypen für das Stadtgebiet von Düsseldorf ...................... 5 
Tabelle 2:  Die 27 Teilräume des Düsseldorfer Stadtgebietes .......................................... 6 
Tabelle 3:  Nutzungen – Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung auf 
Basis des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem 
(ALKIS). Stand 31.12.2022 ........................................................................... 20 
Tabelle 4:  Naturschutzgebiete der Landeshauptstadt Düsseldorf .................................. 23 
Tabelle 5:  Artenzahlen (Auswahl) .................................................................................. 28 
Tabelle 6: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für 
das Handlungsfeld ‚Stadtnatur‘....................................................................  180

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 IX 
Tabelle 7: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für 
das Handlungsfeld ‚Gewässer, Auen, Feuchtgebiete‘ .................................  188 
Tabelle 8: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für 
das Handlungsfeld ‚Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen‘ ................. 196
 
Tabelle 9: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für 
das Handlungsfeld ‚Wald‘ ............................................................................ 202
 
Tabelle 10: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für 
das Handlungsfeld ‚Artspezifische Maßnahmen, Biotopschutz‘ ................... 205 
Tabelle 11: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für 
das Handlungsfeld ‚Schutzgebietskulisse und Biotopverbund‘ .................... 211
 
Tabelle 12: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für 
das Handlungsfeld ‚Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, 
Finanzierung‘ .............................................................................................. 213 
Tabelle 13: Entwicklung der Nutzung von observation.org in Düsseldorf ....................... 215 
Tabelle 14: Übersicht der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes mit 
Prioritätsstufe I. ........................................................................................... 219 
 
Boxen mit Praxisbeispielen  
Box 1: No Mow May ........................................................................................................... 182 
Box 2: Blühwiesenstrategie Düsseldorf .............................................................................. 183 
Box 3: Baumschutz ‚Stadtbaumkonzept‘ und ‚Düsseldorf pflanzt Zukunft‘ .......................... 185 
Box 4: Rückbau von Teichen im Rotthäuser Bachtal.......................................................... 190 
Box 5: Beispiel Elbseeinsel mit Ziegenbeweidung ............................................................. 192 
Box 6: Niedermoor Rahmer Benden / Eller Forst ............................................................... 194 
Box 7: Feuchtwiese im NSG Eller Forst ............................................................................. 194 
Box 8: Mahdkonzept für Deiche ......................................................................................... 198 
Box 9: Hochzeitswiesen ..................................................................................................... 199 
Box 10: Ackerrandstreifen .................................................................................................. 200 
Box 11: Pestizideinsatz (Dialog mit Landwirten) .................................................................  201 
Box 12: Erhalt von Biotopbäumen im Stadtwald.................................................................  204 
Box 13: Kreuzdorn in Düsseldorf ....................................................................................... 204 
Box 14: Arterfassungen im Rahmen des Klimafolgenmonitorings ...................................... 206 
Box 15: Fledermaus- und Vogelkästen an öffentlichen Gebäuden ..................................... 206 
Box 16: Gerresheimer Friedhof (Zauneidechse, Mauerfuchs) ............................................ 207 
Box 17: Wildbienengarten Ökotop Heerdt .......................................................................... 207 
Box 18: Artenschutzmaßnahmen für den Kiebitz ............................................................... 209 
Box 19: Entwicklung von Hinweisen für den Biotopverbund und für den 
Landschaftsplan .......................................................................................... 212

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 X 
Box 20: Citizen science und Observation.org ..................................................................... 215 
Box 21: Bioblitz - deutschlandweiter Wettbewerb zur Artenvielfalt ..................................... 216 
Box 22: Kommunen für biologische Vielfalt, Label ‚StadtGrün naturnah‘ ............................ 216 
Box 23: Waldschule Düsseldorf, zentraler Schulgarten und weitere Initiativen ................... 217 
Box 24: Klimafreundliche und artenreiche Vorgärten ......................................................... 218 
Box 25: Frankfurt am Main – Biodiversitätsklausel ............................................................. 226 
 
Karten 
Karte 1: Biotoptypen und Nutzungen 
Karte 2: Hotspots der Biodiversität

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 1 
I. Anlass, Ausgangssituation und Vorgehensweise 
1. Anlass für das Biodiversitätskonzept 
Die Erhaltung der Biologischen Vielfalt stellt neben der Anpassung an den Klimawandel die 
größte Herausforderung zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen dar . Bereits seit 
dem Jahr 2023, so zeigen neue Untersuchungen (RICHARDSON et al. 2023), sind sechs der neun 
definierten planetarischen Grenzen überschritten (vgl. Abbildung 1). Darunter fällt auch das Kom-
partiment ‚Biosphere Integrity‘, welches im Prinzip die funktionale und genetische Vielfalt der Bi-
osphäre zusammenfasst. 
 
Abbildung 1:  Planetarische Grenzen von neun wichtigen ökosystemaren Prozessen. 
Quelle: Azote for Stockholm Resilience Centre, Stockholm University. Based on Richardson et 
al. 2023. 
In Deutschland sind mehr als ein Viertel der Insekten-Arten bestandsgefährdet. Das ist die Bilanz 
der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichten Roten Liste, dem dritten und abschlie-
ßenden Band zu den wirbellosen Tieren1. Da die Insekten ein wichtiger Bestandteil der Nahrungs-
kette sind, wirkt sich der Rückgang unmittelbar auf viele andere Artengruppen aus. Der Schutz 
der Arten und der Biodiversität muss daher stärker in den Fokus gestellt werden. Auch die Ergeb-
nisse der deutschlandweiten Berichte zur Fauna-Flora-Habitat- (FFH-RL) und Vogelschutz-Richt-
line (V-RL) (B
UNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT 2020) 
verdeutlichen den kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität. 
Entsprechend gehört die Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt zu den zentralen Themen 
der Agenda 21 in der Stadt Düsseldorf. Für deren Fortschreibung, die  Agenda 2030, wurde die 
 
1  Pressehintergrund vom 16.03.2022 zur Roten Liste, Band 5 Wirbellose Tiere (Teil 3) unter: https://www.bfn.de/hin-
tergrundinformationen#anchor-1148 [Abruf 8.03.2023]

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Biodiversität daher auch als eines der 10 Kernziele der Nachhaltigkeit der Landeshauptstadt Düs-
seldorf definiert (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF, AMT FÜR UMWELT- UND VERBRAUCHERSCHUTZ, 
GESCHÄFTSSTELLE NACHHALTIGKEIT 2021). 
Bereits in der Kooperationsvereinbarung der  Ratsmehrheit der Landeshauptstadt vom 
08.01.2021 wurde „der Schutz der Vielfalt von Arten und ökologischen Systemen“ als Kernanlie-
gen definiert. Dazu soll ein eigenes Biodiversitätskonzept entwickelt und die Aktivitäten rund um 
das Label ‚StadtGrün naturnah‘ fortgesetzt und ausgeweitet werden. 
Daraufhin hat der Rat der Stadt Düsseldorf die Verwaltung beauftragt ein Artenschutzkonzept 2 
zu erstellen und hierfür Mittel bereitgestellt. „Dieses Artenschutzkonzept soll Grundlage und Leit-
faden zum Schutz der Artenvielfalt und natürlicher Lebensräume im Stadtgebiet sein und helfen, 
bedrohte, seltene, geschützte und ökologisch sensible Arten zu erhalten und zu fördern“  (vgl. 
RAT/099/2021). 
Das vorliegende Biodiversitätskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf setzt diesen Beschluss 
um und soll 
• die Grundlage und Leitfaden zum Schutz der Artenvielfalt und ihrer natürlichen Lebensräume 
im Stadtgebiet sein, 
• helfen, bedrohte, seltene, geschützte und ökologisch sensible Arten sowie seltene Obstsorten 
und Lebensräume zu erhalten und 
• die Biodiversität insgesamt fördern. 
Es gliedert sich in die folgenden Bausteine und soll kontinuierlich fortgeschrieben werden. 
• 
Teil I mit ‚Anlass, Ausgangssituation und Vorgehensweise‘ in den Kapiteln 1 bis 4.  
Hier werden alle Informationen zusammengestellt, die als Grundlage für das Biodiversitäts-
konzept dienen. Neben einer Beschreibung der Methode und des strategischen und rechtli-
chen Rahmens erfolgt eine Beschreibung der Ausgangssituation im Düsseldorfer Stadtge-
biet. 
• Teil II mit dem ‚Konzept‘ in den Kapiteln 5 bis 11.  
Dieses Kernstück der Biodiversitätsstrategie enthält Leitbild, Ziele und Maßnahmen sowie 
eine Umsetzungsstrategie. Ebenso sind im Teil II das Quellenverzeichnis in Kapitel 10 sowie 
ein Glossar in Kapitel 11 enthalten. 
• 
Teil III mit dem fortschreibungsfähigen ‚Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten der 
Landeshauptstadt Düsseldorf‘ liefert umfangreiche Informationen zu den aktuellen und his-
torischen Artvorkommen im Stadtgebiet, die hier von Spezialisten für die jeweilige Gruppe 
zusammengestellt werden. Teil III liefert Gefährdungsursachen und Maßnahmenempfehlun-
gen und bildet die fachliche Grundlage für den Konzeptteil. 
• Teil IV enthält die Anlagen zum Biodiversitätskonzept wie Kreuztabelle zu den Zielarten, die 
vollständige Maßnahmentabelle des Biodiversitätskonzeptes, eine Zusammenstellung der 
aktuellen Förderlandschaft, eine Auswertung der Biodiversitätskonzepte aus anderen Kom-
munen und die Karten. 
 
2  Da der Erhalt der ‚Biodiversität‘ Grundlage für den Artenschutz ist, wurde der Begriff ‚Biodiversitätskonzept‘ gewählt.

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2. Vorgehensweise: Methodik und Säulen des Biodiversitätskonzeptes 
In diesem Kapitel erfolgt eine Beschreibung der methodischen Vorgehensweisen bei der Erstel-
lung des Biodiversitätskonzeptes unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte: Begriffsdefiniti-
onen, Erfassungsmethoden, Zielartenkonzept und Auswahl der Zielarten. 
2.1 Definitionen 
Unter dem Begriff ‚biologische Vielfalt‘ (Biodiversität) versteht man gem. § 7 Abs 1 Nr. 1 des Bun-
desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der 
innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen“. 
Die Biologische Vielfalt wird in Artikel 2 der Übereinkunft über die Biologische Vielfalt (The Con-
vention on Biological Diversity – CBD, vom 29. December 1993) wie folgt definiert:   
‘Biological diversity’ means the variability among living organisms from all sources including, inter 
alia, terrestrial, marine and other aquatic ecosystems and the ecological complexes of which they 
are part; this includes diversity within species, between species and of ecosystems. 
[dt.: ‚Biologische Vielfalt‘ bezeichnet die Variabilität lebender Organismen jeglicher Herkunft, da-
runter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen 
Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den 
Arten und die Vielfalt der Ökosysteme.] 
Weitere Definitionen zu den wichtigsten, im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes verwende ten 
Begriffe sind in Kapitel 11 ‚Glossar‘ zusammengestellt. 
2.2 Datengrundlagen und Erfassungsmethoden 
Eine sehr wichtige Grundlage zur Erstellung von Schutzkonzepten ist das Wissen über die lokale 
Verbreitung der aktuell vorkommenden Arten. Darüber hinaus ist es wichtig die historische Ver-
breitung der Arten zu kennen, um Zielvorgaben zu formulieren und die Erfolgsaussichten von 
Schutzmaßnahmen bewerten zu können.  
Aus diesem Grund wurden bei der Zusammenstellung der Arten im Teil III (Artenkompendium mit 
Ziel- und Individualarten der Landeshauptstadt Düsseldorf ) innerhalb der Artengruppen neben 
aktuellen auch historische Verbreitungsdaten berücksichtigt und diverse Fachgutachten und -li-
teratur ausgewertet (vgl. Kapitel 12 bis 14). 
CITIZEN SCIENCE 
Für das Biodiversitätskonzept wurden und werden Daten mit Hilfe von ‚ Citizen science‘ (‚Bürger 
schaffen Wissen‘) erhoben und verwendet.  
Allein die Online- Datenbank www.observation.org umfasste  für Düsseldorf  mit Stand vom 
05.02.2025 100.000 Datensätze zu 4.180 Arten von insgesamt 1.576 Beobachtenden. Für viele 
Arten ergibt sich dadurch eine sehr gute Ergänzung zu vorhandenen Daten aus Gutachten, die 
für die Fachberichte der Artengruppen in Teil III (Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten 
der Landeshauptstadt Düsseldorf) mit ausgewertet wurden.  
Weitere Datenbanken, wie ornitho.de, inaturalist.org oder naturgucker.de wurden ebenfalls aus-
gewertet.

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2.3 Zielartenkonzept und Identifizierung besonderer und/oder seltener Arten 
Die Zahl der Tier- und Pflanzenarten in Düsseldorf ist so hoch, dass eine Betrachtung aller Arten 
im Detail nicht möglich wäre. Allein die bisher nachgewiesenen Pflanzen umfassen über 1.600, 
die der Tiere weit über 3.000 Arten. 
Das Biodiversitätskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf versteht sich daher methodisch als 
sogenanntes Zielartenkonzept. Dieses Instrument des Naturschutzes zielt darauf ab, bestimmte 
schutzbedürftige und empfindliche Arten durch gezielte Maßnahmen zu erhalten und zu fördern. 
Diese Arten dienen als Stellvertreter für ihre Lebensgemeinschaften und ermöglichen die sachli-
che und räumliche Konkretisierung von Naturschutzzielen. 
Daher werden für das Stadtgebiet Ziel- und Individualarten definiert, um Maßnahmen speziell auf 
die Ansprüche dieser Arten in Bezug auf Lebensraum und Lebensbedingungen auszurichten. 
Zielarten sind hierbei ausgewählte typische, seltene oder gefährdete Arten, die für besondere 
Lebensräume stehen und deren Erhaltung und Förderung aus naturschutzfachlicher Sicht beson-
ders erwünscht ist. Zielarten können über den Schutz oder die Verbesserung ihrer Lebensräume 
gefördert werden. Von Maßnahmen für diese Arten können im selben Lebensraum vorkommende 
Arten mit ähnlichen Ansprüchen profitieren. Anhand dieser Kriterien wurden aus möglichst allen 
Artengruppen Zielarten vorgeschlagen. Aus dieser Vorauswahl w urde weiter selektiert, um Re-
dundanzen (bspw. ähnliche Lebensraumansprüche) zu vermeiden. 
Individualarten sind Arten, die entweder wegen ihrer Seltenheit nur noch vereinzelt in einzelnen 
Biotopen vorkommen, nicht konkreten Lebensräumen zugeordnet werden können oder nur durch 
spezifische Schutzmaßnahmen zu pflegen und zu erhalten sind. Im Verlaufe der Konzepterstel-
lung hat sich gezeigt, dass dies ausschließlich Vogelarten sind, die jeweils nur durch für sie an-
gepasste Maßnahmen gefördert werden (beispielweise durch Nisthilfen, wie ein Storchenrad für 
die Weißstörche oder Maßnahmen zum Gelegeschutz für den Kiebitz). 
Arten mit Wiederansiedlungspotential sind zusätzlich ausgewählte Arten, die im Stadtgebiet 
und dessen Umfeld ausgestorben sind. Ihre Lebensräume sind aber entweder wieder vorhanden 
oder könnten mit vertretbaren Mitteln wieder hergestellt werden, sodass sich eine Pflege dieser 
Lebensräume oder sogar eine künstliche Ansiedlung lohnen könnte. 
2.4 Lebensräume der Ziel- und Individualarten 
Im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes sollen den Zielarten spezifische Lebensraumtypen zu-
geordnet werden, um dann durch spezielle Maßnahmen und eine angepasste Pflege die Lebens-
raumtypen im Hinblick auf die Zielarten zu erhalten oder zu entwickeln. Hierdurch können weitere 
Arten profitieren. 
Die nachfolgende Auflistung von Lebensraumtypen für die Stadt Düsseldorf wurde aus der Liste 
des LANDESAMTES FÜR NATUR, UMWELT UND KLIMA NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUK, vormals LA-
NUV) gem. Infosystem ‚Geschützte Arten in Nordrhein- Westfalen'3 entwickelt und für die Stadt 
Düsseldorf angepasst. Insbesondere wurden die Gewässer weiter differenziert, Klarstellungen 
getroffen und Lebensräume, die in Düsseldorf nicht auftreten oder für die Maßnahmenentwick-
lung nicht relevant sind, gestrichen. 
 
3  vgl. https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/lrt/47064? [Abruf 20.03.2023]

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Für die ausgewählten Zielarten erfolgt eine Zuordnung zu den für diese Arten typischen Lebens-
räume. 
Tabelle 1: Liste der Lebensraumtypen für das Stadtgebiet von Düsseldorf 
Kürzel Lebensraumtyp 
W/feuna Feucht- und Nasswälder  
LauW/mitt Laubwälder mittlerer Standorte  
LauW/trowa Laubwälder trocken-warmer Standorte  
NadW Nadelwälder  
KlGehoel Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken  
Moor Moore und Sümpfe  
Heid Heiden 
MagR Sand- und Kalkmagerrasen  
MagW Magerwiesen und -weiden inkl. Obst  
FettW Fettwiesen und -weiden  
FeuW Feucht- und Nasswiesen und -weiden  
Röhr Röhrichte 
GStillG Größere Stillgewässer (Seen) 
KlStillG Kleine Stillgewässer  
Quel Quellen 
FlieG Mittlere und kleine Fließgewässer  
Rhein Rhein  
Aeck Äcker  
oVeg Vegetationsarme oder -freie Biotope  
Saeu Säume, Hochstaudenfluren  
Gaert Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen  
Gebae Gebäude  
Deich Deiche und Wälle 
2.5 Räumliche Zuordnung 
Über den gesamtstädtischen Grünordnungsplan (GOP) Düsseldorf 2025 (LANDESHAUPTSTADT 
DÜSSELDORF (Hrsg.) 2014) liegt bereits eine Aufteilung des Stadtgebietes in 27 Teilräume vor. 
Die Verbreitung der Arten und Lebensräume kann anhand dieser Teilräume für das Stadtgebiet 
quartiersbezogen dargestellt werden (vgl. Abbildung 2 und Tabelle 2).

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Tabelle 2:  Die 27 Teilräume des Düsseldorfer Stadtgebietes 
Nr. Name Lage im GOP 
01 Rheinufer Kaiserswerth Rhein 
02 Rheinaue Lohausen / Lohauser Feldmark Rhein 
03 Rheinparks Rhein 
04 Linksrheinische Aue Rhein 
05 Hafen Rhein 
06 Rheinebene Volmerswerth / Hamm Rhein 
07 Himmelgeister Bogen Rhein 
08 Urdenbacher Kämpe Rhein 
09 Heltorfer und Überanger Mark Wald 
10 Aaper Wald Wald 
11 Bergisches Land Wald 
12 Rund um den Unterbacher See Wald 
13 Garather Wald Wald 
14 Kittel- und Schwarzbach Verbinder 
15 Kittelbach und Schwarzbachgraben Verbinder 
16 Innere Nördliche Düssel Verbinder 
17 Eller-Wersten-Himmelgeist Verbinder 
18 Itter Verbinder 
19 Garather Mühlenbach Verbinder 
20 Rheinebene und Anger Netzschluss und Inseln 
21 Flughafen und Messe Netzschluss und Inseln 
22 Oberkassel bis Heerdt Netzschluss und Inseln 
23 2. Grüner Ring und Kittelbach Netzschluss und Inseln 
24 Innere Südliche Düssel Netzschluss und Inseln 
25 Nördliche und Südliche Düssel Netzschluss und Inseln 
26 Niederheid Netzschluss und Inseln 
27 Garath Netzschluss und Inseln

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Abbildung 2:  Die 27 Teilräume des Düsseldorfer Stadtgebietes und Teilräume des Land-
schaftsplans (farbige Flächen). 
Quelle: Grünordnungsplan Düsseldorf 2025 (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF (Hrsg.) 2014), 
Landschaftsplan Düsseldorf (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF, GARTENAMT 2020)

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3. Grundlagen des Arten- und Biodiversitätsschutzes 
3.1 Ursachen für den Biodiversitätsverlust 
Sowohl weltweit als auch bundes- und landesweit wird trotz zahlreicher Maßnahmen ein kontinu-
ierlicher Verlust der Biodiversität beobachtet. Beispielsweise ist allein in untersuchten, deutschen 
Schutzgebieten die Masse an Fluginsekten im Zeitraum von 1989 bis 2016 insgesamt um r und 
75 % zurückgegangen4. Maßgebliche Treiber des allgemeinen Artenrückgangs sind Umwandlun-
gen von natürlichen und naturnahen Lebensräumen in intensiv bewirtschaftete Agrarflächen, 
Übernutzung, Verbauung, Eutrophierung (Stickstoffeinträge) sowie Kontamination von sensiblen 
Ökosystemen mit Chemikalien; verschärft werden diese Problematik en durch den globalen Kli-
mawandel (DRENCKHAHN et al. 2020). Laut der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffent-
lichten Roten Liste der wirbellosen Tieren5 ist in Deutschland mehr als ein Viertel der Insektenar-
ten bestandsgefährdet. Da die Insekten ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette sind, wirkt 
sich deren Rückgang auf viele andere Artengruppen negativ aus.  
Auch die Ergebnisse der deutschlandweiten Berichte zur Fauna-Flora-Habitat- (FFH-RL) und Vo-
gelschutz-Richtline (VS-RL) (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SI-
CHERHEIT 2020) verdeutlichen den kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität. 
• 63 % der FFH -Arten und 69 % der FFH -Lebensraumtypen weisen einen ungünstig- unzu-
reichenden oder -schlechten Erhaltungszustand auf, darunter insbesondere Lebensraumtypen 
und assoziierte Arten des Grünlands, der Binnengewässer, der Feuchtgebiete und der Meere 
und Küsten. 
• Etwa ein Drittel der Brutvogelarten sind deutschlandweit in den letzten 12 Jahren in ihrem 
Bestand zurückgegangen, wobei insbesondere Arten des landwirtschaftlich genutzten Offen-
landes betroffen sind. 
Bereits 2011 waren in Nordrhein-Westfalen etwa 45 % der heimischen, in den Roten Listen be-
rücksichtigen Pflanzen und Tierarten gefährdet oder bereits ausgestorben,  wobei die Gefähr-
dungssituation im Tiefland deutlich höher ist als im Bergland. Im Jahr 2011 standen unter ande-
rem 42 % der Säugetierarten, 52 % der Vogelarten, 71 % der Reptilienarten, 52 % der Wildbienen 
und Wespen, 55 % der Schmetterlingsarten sowie 42 % der Farn-  und Blütenpflanzen auf der 
Roten Liste (vgl. www.umweltportal.nrw.de und L
ANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAU-
CHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2011).  
In den vergangenen drei Jahrzehnten ist beispielsweise der Anteil der gefährdeten Farn- und 
Blütenpflanzen am Gesamtartenbestand in Nordrhein-Westfalen (aktuell 1.971 Arten) um etwa 
sieben Prozent von circa 35 Prozent auf circa 42 Prozent angestiegen. Gegenüber der Roten 
Liste 2010 ist die Gefährdungssituation jedoch annähernd gleichgeblieben (LANDESAMT FÜR NA-
TUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2021). 
 
4  Veröffentlichung in der sogenannten Krefelder Studie aus dem Jahr 2017 (HALLMANN et al. 2017). Den Autoren des 
Entomologischen Vereins Krefeld zufolge konnte in 57 Naturschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen sowie in sechs 
weiteren in Brandenburg und Rheinland-Pfalz zwischen 1989 und 2016 ein Rückgang fliegender  Insekten (Bio-
masse) von durchschnittlich 76 Prozent nachgewiesen werden. 
5  Pressehintergrund vom 16.03.2022 zur Roten Liste, Band 5 Wirbellose Tiere (Teil 3) unter: https://www.bfn.de/hin-
tergrundinformationen#anchor-1148 [Abruf 8.03.2023]

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Gemäß der Roten Liste der Schmetterlinge6 sind in NRW insgesamt 66 %, d.h. zwei Drittel der 
Schmetterlingsarten in einer der Gefährdungskategorien eingestuft; 12 % der Arten sind bereits 
ausgestorben und 13,6 Prozent akut vom Aussterben bedroht.  
Ursachen für den Verlust von Biodiversität und für die Beeinträchtigungen von Arten und Lebens-
räumen werden vor allem in den folgenden Aspekten gesehen (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, 
NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT 2020; LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAU-
CHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2011; MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- 
UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2021):  
• Nutzungsänderungen bei landwirtschaftlichen Flächen und in Wäldern, 
– Aufgabe traditioneller Nutzungsformen wie z. B. Beweidung von Magerrasen oder Nieder- 
und Mittelwaldwirtschaft, 
– Verlust von Kleinstrukturen in der Landschaft (z. B. Säume, Feldraine, Gehölze) oder Alt- 
und Totholz (Altbaumbestände), 
– Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit beim Grün-
land, 
– Entwässerung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie Grundwasserentnahme 
für unterschiedliche Zwecke, 
– zunehmender Anbau erneuerbarer Rohstoffe (Mais, Raps) und 
• Veränderung der Artenzusammensetzung durch Sukzession, im Zusammenhang mit Nut-
zungsaufgabe unrentabler Flächen. 
• Bau von Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserkraftanlagen7,  
• hohe Nährstoffeinträge durch landwirtschaftliche Düngung und aus der Luft (motorisierter Ver-
kehr, atmosphärischer Stickstoffeintrag),  
• Einsatz von Pestiziden, vorwiegend in der Landwirtschaft, aber partiell auch in der Forstwirt-
schaft und im Gartenbau, 
• Gewässerverschmutzung aus Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung, Industrie, Ge-
werbe und Haushalten, 
• Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern, fehlende natürliche Dynamik 
von Fließgewässern, 
• Flächenverluste und Zerschneidung (Fragmentierung) durch Ausbau von Verkehrsinfrastruk-
tur, Siedlungs- und Gewerbegebieten, Rohstoffabbau, Tourismus, 
• Ausbreitung von invasiven Arten, 
• unzureichende Schutz- und Pflegemaßnahmen für bereits selten gewordene und gefährdete 
Arten und 
 
6  http://www.ag-rh-w-lepidopterologen.de/2021/11/06/neue-rote-liste-der-schmetterlinge-von-nordrhein-westfalen-
belegt-artenrueckgang/ [Abruf 9.03.2023] 
7  Je nach Art und Ausgestaltung der Vorhaben können auch mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien 
negative Effekte auf die Artenvielfalt einher gehen. Bei PV-Anlagen kann dies ggf. die Verdrängung störungssen-
sibler Arten sein, Windenergieanlagen gehen teilweise auch mit einem Kollisionsrisiko für Vögel oder Fledermäuse 
einher. Wasserkraftwerke stören die Konnektivität eines Fließgewässers, damit einher  gehen negative Effekte auf 
wandernde Fischarten. Durch Anpassungsmaßnahmen (Reihenabstände, Abschaltungen, Fischtreppen)  lassen 
sich derartige Effekte teilweise vermeiden oder verringern.

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• Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels z. B. durch Veränderungen der Tempe-
ratur- und Niederschlagsverhältnisse und des Landschaftswasserhaushaltes. 
Im Rahmen der Berichterstattung zum Schutzgebietsnetz Natura 2000  (siehe Abschnitt 4.1.4) 
wurden vor allem im Management und in der Pflege der Schutzgebiete Defizite festgestellt. Ins-
besondere die Erstellung von geeigneten Managementplänen,  ebenso wie die Umsetzung der 
darin festgelegten Maßnahmen, gilt es zu verbessern (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR-
SCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT 2020). 
3.1.1 Exkurs: Biodiversität und Klimawandel 
„Die Änderung der Temperatur - und Niederschlagsverhältnisse, ein geringeres natürliches 
Wasserangebot während der Vegetationszeit sowie die zunehmende Häufigkeit von extremen 
Wetterereignissen haben einen direkten Einfluss auf Arten und Lebensräume. Damit verbunden 
sind Änderungen im Jahresrhythmus, im Verhalten, bei der Fortpflanzung, den 
Konkurrenzverhältnissen und in den Nahrungsbeziehungen, die bei verschiedenen Arten von 
Lebewesen zu Bestandsveränderungen und Verschiebungen der Vorkommen führen“ 
(LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2016). 
Das Land NRW beobachtet das Handlungsfeld ‚Biodiversität‘ im Rahmen seines Klimafolgenmo-
nitorings mithilfe von verschiedenen Indikatoren. Im Ergebnis lassen sich die Veränderungen der 
Biodiversität unter veränderten Klimabedingungen mit den folgenden Schlagwörtern zusammen-
fassen: 
• Frühling, Sommer und Herbst beginnen früher im Jahr. 
• Die Dauer der Vegetationsperiode nimmt zu. 
• Nahrungsangebot für Wildtiere steht früher im Jahr zur Verfügung. 
• Mit der Temperatur steigt auch die Anzahl der wärmeliebenden Tier- und Pflanzenarten; käl-
teliebende Arten nehmen ab. 
• Klimawandelbegünstigte invasive Pflanzenarten verändern das Landschaftsbild. 
Auch die Stadt Düsseldorf führt seit 2008/2009 ein Klimafolgenmonitoring durch, in dem die Aus-
wirkungen des Klimawandels auf ausgewählte Gruppen klimasensitiver Tier- und Pflanzenarten 
untersucht werden. Zudem erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Umweltausschuss 
der Stadt Düsseldorf (SCHMITZ et al. 2022; SCHMITZ et al. 2023; SCHMITZ et al. 2024; SCHMITZ 
et al. 2025) (vgl. hierzu auch Kapitel 4.2.1). 
Maßnahmen des Naturschutzes und der Biodiversitätsförderung können aber auch einen Beitrag 
zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel leisten.  Intakte Ökosysteme sind 
natürliche Klimaschützer. Wälder und Auen, Böden und insbesondere Moore, Gewässer oder 
naturnahe Grünflächen binden Kohlendioxid (CO2) aus der Atmosphäre und speichern es lang-
fristig. 
So haben beispielsweise intakte Moore eine regulierende Wirkung im Wasser - und Nährstoff-
haushalt und eine kühlende Verdunstungswirkung, die für das lokale und regionale Klima wichtig 
ist. Darüber hinaus sind Moore aber auch Langzeitspeicher für Kohlenstoff und ihre Schädigung 
kann sich gravierend auf das globale Klimasystem auswirken. Neben dem Schutz intakter Moore 
bilden daher die Wiederherstellung und die nachhaltige Bewirtschaftung bi sher entwässerter 
Moorböden ein zentrales Thema aktueller Schutzinitiativen (vgl. Strategien der Bundesregierung 
wie Nationale Moorschutzstrategie, BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE

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SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2022a;  Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, DEUT-
SCHER BUNDESTAG 2023). 
Die Folgen des Klimawandels werden sich auch zukünftig in erheblichem Maß auf die Biodiver-
sität auswirken (vgl. Kapitel 4.2.2). In der 2008 von der Bundesregierung beschlossenen ‚Deut-
schen Anpassungsstrategie an den Klimawandel ‘ (DAS) wird das Handlungsfeld ‚ Biologische 
Vielfalt‘ als eines von 15 Handlungsfeldern mit derzeit fünf Indikatoren betrachtet und in regelmä-
ßigen Monitoringberichten ausgewertet8. Auch landesweit und in der Landeshauptstadt Düssel-
dorf werden die Folgen des Klimawandels auf die Biodiversität im Rahmen von  Monitoring-Pro-
gramme auch zukünftig beobachtet (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 
NORDRHEIN-WESTFALEN 2016; SCHMITZ et al. 2023). 
3.2 Strategischer Rahmen 
3.2.1 Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD – Convention on Biological 
Diversity) 
Auf den weltweit zu beobachtenden,  alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt hat die 
Wissenschaft bereits in den 1970er Jahren hingewiesen. Durch den Verlust an Arten, Genen und 
Lebensräumen verarmt die Natur und werden die Lebensgrundlagen der Menschheit bedroht. 
Verloren gegangene Biodiversität lässt sich nicht wiederherstellen – der Verlust ist irreversibel. 
Im Jahr 1992 wurde in Rio de Janeiro auf einer Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und 
Entwicklung (UNCED) das völkerrechtlich verbindliche UN-Übereinkommen über die biologische 
Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) unterzeichnet. Dem Übereinkommen sind 196 
Staaten
9 und so auch Deutschland und die Europäische Gemeinschaft beigetreten.  
Im April 2002 hatten sich die Vertragsparteien des Übereinkommens dazu verpflichtet, bis zum 
Jahr 2010 die anhaltende Verlustrate an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren. Nachdem 
dieses Ziel weltweit nicht erreicht wurde, wurde im Oktober 2010 auf der Vertragsstaaten-Konfe-
renz zur Biodiversitätskonvention (COP 10) im japanischen Nagoya der ‚Strategische Plan zur 
Biologischen Vielfalt für den Zeitraum 2011 bis 2020‘ mit den sogenannten ‚Aichi-Zielen‘ beschlos-
sen.  
Nachdem auch die globalen Aichi-Ziele bis zum Zieljahr 2020 überwiegend nicht erreicht wurden, 
liegen die Erwartungen nun auf dem neuen globalen Rahmen für biologische Vielfalt nach 202010. 
Auf der Weltnaturkonferenz 2022 (COP 15 in Montreal) wurde eine  neue globale Vereinbarung 
für biologische Vielfalt verabschiedet, das ‚Global Biodiversity Framework‘. Ein wesentliches Ziel 
der neuen Vereinbarung ist es, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land-  und Meeresfläche 
bis 2030 unter effektiven Schutz zu stellen (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, 
NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2022b). 
Bei der Weltnaturkonferenz 2024 (COP 16) in Kolumbien wurde die Umsetzung des ‚Global Bio-
diversity Frameworks‘ des Weltnaturabkommens von Montreal überprüft. Es wurde beschlossen, 
 
8  www.umweltbundesamt.de/das-handlungsfeld-biologische-vielfalt#biologische-vielfalt [Abruf 9.03.2023]  
9  https://www.cbd.int/information/parties.shtml [Abruf 7.03.2023] 
10  https://www.cbd.int/conferences/post2020 [[Abruf 7.03.2023]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 12 
Klima- und Naturschutz besser miteinander zu verzahnen. Zentrale Beschlüsse zur Finanzierung 
des Artenschutzes blieben jedoch offen11. 
3.2.2 EU-Biodiversitätsstrategie 
Auf EU-Ebene wird im Rahmen der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und 
der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 
geleistet – unter anderem durch die Errichtung des europäischen Schutzgebietsnetzes ‚NATURA 
2000‘. Dieses umfasst FFH - und Vogelschutzgebiete, in denen die aus europäischer Sicht am 
meisten gefährdeten Lebensräume und Artenbestände bewahrt und entwickelt werden. 
Auch in der Europäischen Union konnte der Artenrückgang trotz NATURA 2000 und der EU -
Strategie ‚Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 
2020‘ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2011) nicht gestoppt werden. Infolgedessen wurde 2020 von 
der Kommission die  neue EU-weite Strategie ‚EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Mehr Raum 
für die Natur in unserem Leben‘ vorgelegt (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2020).   
„Als Meilenstein dieser Strategie soll sichergestellt werden, dass sich die biologische Vielfalt in 
Europa zum Wohle der Menschen, des Planeten, des Klimas und unserer Wirtschaft im Einklang 
mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den Zielvorgaben des Übereinkommens 
von Paris bis 2030 auf dem Weg der Erholung befindet“. 
3.2.3 EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law - NRL) 
Das Europäische Parlament hat am 27.02.2024 dem zwischen EU-Kommission, Rat und Europa-
Parlament ausgehandeltem Kompromiss für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur12 
(Natur Restoration Law - NRL) zugestimmt. Am 17.06.2024 hat der EU -Umweltrat das Nature 
Restoration Law nun mit Verzögerung final angenommen. Der Entwurf des Gesetzes wurde zuvor 
in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, weil er viele verschiedene Interessen tangiert. 
Das Nature Restoration Law  zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und 
den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. 
Die Verordnung ist ein Kernelement des Europäischen ‚Green Deal‘ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 
2019) und der EU-Biodiversitätsstrategie (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2020) und macht die darin ge-
setzten Ziele für die Wiederherstellung der Natur verbindlich.  
Kernpunkt der Verordnung ist die Pflicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre Umwelt 
nicht nur zu schützen, sondern die Natur in einen guten ökologischen Zustand zurückzuführen. 
Die Verordnung (Artikel 1, Abs. 2) sieht als Gesamtziel vor, dass auf die gesamte Union bezogen 
bis 2030 20 % der Landgebiete und 20 % der Meeresgebiete wiederhergestellt werden sollen. 
Sie sind also so zu restaurieren, dass sie ihre natürlichen ökologischen Funktionen wieder erfül-
len können, statt rein auf Bewirtschaftung ausgerichtet zu sein.  Dies soll mit den sogenannten 
Unterzielen erfüllt werden. Hierbei werden zeitgebundene, konkretisierte Renaturierungsvorga-
ben für die verschiedenen Ökosysteme gestellt.  
 
11  https://www.bmuv.de/weltnaturkonferenz-cbd-cop-16 [Abruf 22.01.2025] 
12  https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0089_DE.html [Abruf 7.03.2024]

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 Stand 26. Mai 2025 13 
Auch bestimmte wichtige Lebensraumtypen in schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt wer-
den: bis 2030 mindestens 30  %, bis 2040 60  % und bis 2050 90 %. Die Mitgliedstaaten sollen 
hierfür bis zum 1. September 2026 nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten. 
In Artikel 8 der Verordnung werden Ziele für die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme auf-
gestellt. So ist sicher zu stellen, dass kein Nettoverlust an  städtischen Ökosystemgebieten und 
gegenüber 2024 zu verzeichnen ist und dass sich ihr Anteil ab dem 1. Januar 2031 kontinuierlich 
vergrößert. 
Der Bundesgesetzgeber ist somit nun aufgerufen, den Biodiversitätsschutz auch auf Bundeseben 
gesetzlich zu regeln – etwa in Form eines Biodiversitätsschutzgesetzes (HENN et al. 2024). 
3.2.4 Nationale Biodiversitätsstrategien 
Deutschland hat das Übereinkommen über die biologische Vielfalt 1993 ratifiziert 13 und im Jahr 
2007 die erste ‚Nationale Strategie zur biologischen  Vielfalt – NBS‘ beschlossen (BUNDESMINIS-
TERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, BAU UND REAKTORSICHERHEIT 2015a).  
Die NBS erfüllt Artikel 6 der UN- Biodiversitätskonvention, der vorsieht, dass jede Vertragspartei 
nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biolo-
gischen Vielfalt entwickelt. 
Die Erreichung ihrer Ziele und Verwirklichung der Maßnahmen der N BS werden regelmäßig in 
Rechenschafts- und Indikatorenberichten überwacht (der letzte Rechenschaftsbericht wurde 
2021 verfasst, vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ 2021). 
Es ist bislang nicht in ausreichendem Maß gelungen, die Belastungen, denen die biologische 
Vielfalt in Deutschland ausgesetzt ist, erheblich zu verringern. Da die Ziele somit nicht ohne zu-
sätzliche Anstrengungen erreichbar sind, wurde 2015 die ‚Naturschutz-Offensive 2020‘ (BUNDES-
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, BAU UND REAKTORSICHERHEIT 2015b) angestoßen. Er-
gänzende Sachinformationen zu Trends, Defiziten und Prioritäten in den zehn Handlungsfeldern 
der ‚Naturschutz-Offensive 2020‘ wurden zusätzlich in einer fachlichen Analyse erarbeitet (BUN-
DESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2015).  
Einzelerfolge im Artenschutz und die Ausweisung neuer Schutzgebiete k onnten insgesamt den 
Druck, dem die biologische Vielfalt in der ‚ Normallandschaft‘14 durch die vielfältigen Nutzungen 
und Belastungen ausgesetzt ist, deutschlandweit nicht ausgleichen. Es wurden vor allem diejeni-
gen Akteure aufgefordert, die für die Landnutzungen in der Normallandschaft verantwortlich sind, 
die Belange der biologischen Vielfalt deutlich besser zu berücksichtigen.  
Weil das Zieljahr der ‚Naturschutz-Offensive 2020‘ inzwischen abgelaufen ist, erfolgten auf nati-
onaler Ebene strukturelle und inhaltliche Analysen der Biodiversitätsstrategie mit Empfehlungen 
für ihre Weiterentwicklung (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021). 
Am 18. Dezember 2024 hat die Bundesregierung nun die Nationale Strategie zur Biologischen 
Vielfalt für die Zeit bis 2030 fortentwickelt und gemeinsam mit einem Aktionsplan für den Zeitraum 
bis 2027 beschlossen (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT 
 
13  Gesetz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 30. August 1993, Bundesgesetzblatt II Nummer 32 
14  Flächen außerhalb von Schutzgebieten.

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 Stand 26. Mai 2025 14 
UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024a; BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE 
SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024b). Die nationale Strategie setzt internationale Ver-
pflichtungen aus der Weltnaturkonferenz von Montreal und das hier beschlossene ‚Global Bio-
diversity Framework‘ (GBF) (vgl. Kapitel 3.2.1 ) um. Im Aktionsplan werden in 21 Handlungsfel-
dern zahlreiche Maßnahmen aufgeführt. 
3.2.5 Faktencheck Artenvielfalt 
Der im Oktober 2024 veröffentlichte Faktencheck Artenvielfalt ist ein Projekt zur umfassenden 
Einschätzung und Bewertung der biologischen Vielfalt in Deutschland und Bestandteil der For-
schungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA). Er wurde gemeinsam von ca. 150 Autor*in-
nen von verschiedenen Institutionen erstellt und von der Senckenberg Gesellschaft für Naturfor-
schung als Koordinierungsstelle veröffentlicht (vgl. SENCKENBERG GESELLSCHAFT FÜR NATURFOR-
SCHUNG 2024 unter www.feda.bio/de/faktencheck-artenvielfalt; WIRTH et al. 2024). Das Projekt 
wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Forschungsiniti-
ative zum Erhalt der Artenvielfalt finanziert. 
Die wesentlichen Ursachen und Trends für den Artenrückgang und die Maßnahmen, um diesen 
zu begegnen, wurden für die Lebensräume Agrar- und Offenlandschaften inklusive Hochmoore, 
Wälder, Binnengewässer und Auen inklusive Niedermooren, Küsten und Küstengewässer und 
Urbane Räume sowie für die Bodenbiodiversität aufgezeigt.  
Einige wichtige, deutschlandweit gültige Thesen zur Biodiversität, die auch auf Düsseldorf an-
wendbar sind, werden nachfolgend aufgeführt: 
URBANE RÄUME 
• Angesichts ihres zunehmenden Anteils spielen urbane R äume eine zentrale Rolle f ür die 
Biodiversität in Deutschland sowie f ür deren zukünftige Entwicklung. Sie müssen im Fokus 
aktueller und zukünftiger Umweltpolitik stehen. 
• Städte können eine große Zahl an Pflanzen-, Tier- und Pilzarten beherbergen, allerdings nur, 
wenn sie über ausreichend vernetzte und große Grün- und Freiflächen verfügen. Ein Großteil 
der Arten kommt auch in Städten nur selten oder sporadisch vor; Allerweltsarten nehmen an 
Häufigkeit zu. 
• Die Artenvielfalt in deutschen St ädten zeigt keinen übergreifenden Trend. Selbst innerhalb 
einzelner Artengruppen gibt es rückläufige, positive oder stagnierende Trends. Im Vergleich 
zu anderen Lebensräumen ist die Zahl der Studien, die Trends  untersuchen, jedoch sehr 
gering. 
• Der Ausbau der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist ein entscheidender Treiber für lokalen und 
regionalen Biodiversitätsverlust. 
• Der Schutz von Gr ün- und Freiflächen in urbanen Räumen ist von zentraler Bedeutung f ür 
die Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität. 
• Die naturnahe Gestaltung und die extensive Pflege von Grünflächen sowie die ökologische 
Aufwertung von Gebäuden wirken sich positiv auf die Biodiversität im Siedlungsraum aus. 
• Die Stärkung der Umweltbildung und die Schaffung von Naturerfahrungsr äumen sind eine 
wichtige Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und Beteiligung der Bevölkerung an Maß-
nahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Der Stärkung der Partizipationsmöglich-
keiten der Zivilgesellschaft kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

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 Stand 26. Mai 2025 15 
• Die mangelhafte Datenlage zur Artenvielfalt in Städten erfordert standardisierte Datenerfas-
sung und Ausweitung des Monitorings. 
OFFENLAND 
• Die überwiegende Mehrzahl der naturschutzfachlich hochwertigen Biotoptypen in der Agrar- 
und Offenlandschaft zeigt einen negativen Trend bzgl. der Biodiversität. 
• Das aktuelle Intensitätsniveau der Nutzung in der Agrar - und Offenlandschaft ist der wich-
tigste Treiber für den Rückgang der Biodiversität in Deutschland. 
• Ergebnisorientierte Instrumente sollten verst ärkt zum Einsatz  kommen und inputorientierte 
Maßnahmen ergänzen oder ersetzen. 
• Wertschätzender Dialog und Kooperationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft 
• Berufsfeld Biodiversitätsberatung ausweiten. 
WALD 
• Die aktuell verfügbaren Diversit ätstrends in W äldern sind über alle Artengruppen hinweg 
überwiegend neutral (noch nicht vollständig nachgewiesen). 
• Alt-, Biotopbäume und Totholz sind essenzielle Treiber für die Artenvielfalt in Wäldern, deren 
Förderung und Erhaltung somit die wichtigsten Maß nahmen sind, um zur Steigerung der 
Biodiversität beizutragen bzw. ihre Gefährdung zu vermindern. 
• Die Erhöhung der Temperaturen, die ansteigende Häufigkeit von D ürreperioden sowie die 
Zunahme von natürlichen Störungen haben weitreichende direkte und indirekte Auswirkun-
gen auf die Biodiversität in Wäldern. 
• Um die regulären forstlichen Maß nahmen mit Blick auf die Förderung der Biodiversität zu 
optimieren, bedarf es einer verstärkten systematischen und  experimentellen Begleitfor-
schung. 
• Zur Verbesserung der Biodiversität in Wäldern sollten mehr Vorrangflächen für Biodiversität 
ausgewiesen, Waldnaturschutz als permanente Einkommensquelle für Waldbesitzer entwi-
ckelt und ein umfassendes Monitoring etabliert werden. 
BINNENGEWÄSSER 
• Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen in Binnengewässern und Auen ist mehrheitlich 
ungünstig oder schlecht. Zwischen 60 und 75 % der zugehörigen Biotoptypen sind deutsch-
landweit gefährdet, stark gefährdet oder sogar von vollständigem Verlust bedroht. 
• Die Beeinträchtigung der Binnengewässer- und Auenlebensräume führt zu einem hohen An-
teil gefährdeter Arten. 
• Mit dem Klimawandel werden deutliche Veränderungen des Landschaftswasserhaushaltes 
wahrscheinlicher. Je nach Klimamodell und Region in Deutschland wird ein Rückgang der 
sommerlichen Niederschläge prognostiziert. Daher werden –  zumindest saisonal – höhere 
Wassertemperaturen sowie das Trockenfallen von Quellen, Bachoberläufen, Söllen und Tei-
chen sowie die Austrocknung von Niedermooren und Auen wahrscheinlicher. 
• Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist unbefriedigend. 
• Eine wesentliche Belastung von Binnengew ässern und Auen resultiert aus der intensiven 
Landbewirtschaftung ihrer Einzugsgebiete unter Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmit-
teln. Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union begünstigt die intensive Landbe-
wirtschaftung und fördert damit die Belastung vieler Binnengewässer und Auenlebensräume 
mit Nähr- und Schadstoffen.

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 Stand 26. Mai 2025 16 
3.2.6 Biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW  
Mehr als 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und rund 70 verschiedene Lebens-
räume bilden die Grundlage für den Artenreichtum in Nordrhein-Westfalen. Allerdings ist auch in 
Nordrhein-Westfalen der Verlust an biologischer Vielfalt weiterhin hoch. Etwa 45  % der unter-
suchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten stehen in Nordrhein-Westfalen auf der ‚Roten Liste‘ - sind 
gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben  (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, 
UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2015). 
Besorgniserregend ist vor allem, dass auch der Gefährdungsgrad typischer Arten der Feldflur und 
bisher ungefährdeter ‚ Allerweltsarten‘ zunimmt. Der zentrale Indikator ‚Artenvielfalt und Land-
schaftsqualität‘, der die Bestandsgrößen ausgewählter repräsentativer Vogelarten abbildet, zeigt 
für das Agrarland einen statistisch signifikanten Trend weg vom Zielwert.  
Auch die Ergebnisse der FFH-Berichte für das Jahr 2013 15 und 2019 16 zeigen für Nordrhein-
Westfalen, dass sich viele Lebensraumtypen und Arten in Nordrhein-Westfalen weiterhin in einem 
ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Dabei ist die Situation bei den Lebensräumen im Tief-
land deutlich schlechter als im Bergland. Bei den Arten stellt sich die Situation sowohl im Tiefland 
als auch im Bergland gleichermaßen ungünstig dar17. 
BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE NRW 
Das Umweltministerium NRW hat auf Basis der ‚Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 
(NBS)‘ der Bundesregierung die Biodiversitätsstrategie NRW erarbeitet (MINISTERIUM FÜR KLIMA-
SCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2015).   
Das zentrale Ziel ist, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und sie wieder zu ver-
mehren. Die starke Gefährdung der Lebensräume und Arten in NRW spiegelt sich in den Roten 
Listen und den ungünstigen Erhaltungszuständen wider.  
Auch in den Schutzgebieten sind die Ziele vielfach noch nicht erreicht. Trotz verschiedener posi-
tiver, lokaler und regionaler Entwicklungen im Naturschutz hat sich das Gesamtbild noch nicht in 
der erwünschten und erforderlichen Weise verändert.  Eine Beschränkung der Aktivitäten und 
Maßnahmen auf die Schutzgebiete kann den landesweiten Biodiversitätsverlust nicht stoppen. 
Erforderlich sind eine flächendeckende Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt ein-
schließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten sowie der Funktionsfähigkeit des Naturhaus-
haltes in ganz Nordrhein- Westfalen. Deshalb sollte die Bewahrung der Biodiversität bei jeder 
Landnutzung mitberücksichtigt werden (M
INISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRT-
SCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2015). 
FACHINFORMATIONSSYSTEM BIODIVERSITÄTSMONITORING NRW 
Das Land NRW hat 2023 das Fachinformationssystem Biodiversitätsmonitoring NRW18 des Lan-
desamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz aufgelegt. In einem Fachinformationssystem 
 
15  https://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/start [Abruf 5.10.2023] 
16  https://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/start [Abruf 5.10.2023] 
17  https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und-biodiversitaetsstrategie-nrw 
[Abruf 7.03.2023] 
18  https://biodiversitaetsmonitoring.nrw [Abruf 05.10.2023]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 17 
stehen Informationen zum Zustand und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt in Nordrhein-
Westfalen zur Verfügung.  
Es werden Informationen über Bestandsentwicklungen und Trends häufiger und mittelhäufiger 
Brutvogel- und Pflanzenarten sowie Lebensräume und daraus abgeleitete Indikatoren zur Verfü-
gung gestellt. Datengrundlage der im Fachinformationssystem Biodiversitätsm onitoring darge-
stellten Informationen ist überwiegend die Ökologische Flächenstichprobe.  
Aus diesen Ergebnissen wird deutlich, dass beispielsweise der landesweite Bestand des Kiebit-
zes als Ergebnis der immer intensiveren Landnutzung in den letzten zwanzig Jahren in NRW um 
über 75 % abgenommen hat oder die mit der Schafgarbe besiedelte Fläche seit dem Jahr 2006 
um 30 % zurückgegangen ist. 
3.3 Rechtlicher Rahmen 
Die europäischen, nationalen und landesweiten Ziele der Biodiversität sind in den Fachgesetzen 
des Naturschutzes, wie insbesondere der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der Vogel-
schutzrichtlinie (VS-RL), der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration 
Law – NRL), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit Bundesartenschutzverordnung  
(BArtSchV) sowie dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW), verankert. 
Ein Hauptziel der FFH-RL und der VS-RL ist die biologische Vielfalt zu fördern. Zur Wiederher-
stellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und 
der Arten von gemeinschaftlichem Interesse werden besondere Schutzgebiete ausgewiesen, um 
ein zusammenhängendes, europäisches ökologisches Netz mit der Bezeichn ung ‚Natura 2000‘ 
zu schaffen. Den Mitgliedstaaten wird zudem das Treffen notwendiger Maßnahmen auferlegt, um 
ein strenges Schutzsystem für die wildlebenden Vogelarten und die europäisch geschützten Ar-
ten in deren natürlichen Verbreitungsgebieten einzuführen. 
Durch das Nature Restoration Law (NRL) sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt wer-
den und damit die Ziele der Biodiversitätsstrategie auch außerhalb der Natura-2000 Gebiete ver-
bindlich gemacht werden. 
Ein Grundsatz des Naturschutzes ist gem. § 1 BNatSchG Natur und Landschaft auf grund ihres 
eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwor-
tung für die künftigen Generationen so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs - 
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts dauerhaft gesichert werden. Der Schutz umfasst auch 
die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Land-
schaft. Er bezieht sich zudem nicht nur auf die freie Landschaft, sondern auch den besiedelten 
Bereich. 
Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefähr-
dungsgrad insbesondere  
• lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstät-
ten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und 
Wiederbesiedelungen zu ermöglichen,  
• Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzu-
wirken,

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 18 
• Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in 
einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürli-
chen Dynamik überlassen bleiben. 
Wichtige, gesetzlich verankerte Instrumente des Naturschutzes, die dem Schutz der Biodiversität 
dienen sind: 
• die Biotopvernetzung (§ 21 BNatSchG und § 35 LNatSchG), die Schutzgebietsausweisun-
gen (§ 22 bis § 29 BNatSchG und § 36 bis § 42 LNatSchG) und die gesetzlich geschützten 
Biotope (§ 30 BNatSchG und § 42 LNatSchG), 
• die Landschaftsplanung (§ 8 bis § 12 BNatSchG und § 6 bis § 29 LNatSchG), 
• die rechtlichen Vorgaben zum Artenschutz (§ 44 ff BNatSchG), 
• die Prüfung der FFH-Verträglichkeit von Projekten und Plänen (§ 34 und § 36 BNatSchG) 
• und die Eingriffsregelung (§ 13 bis § 18 BNatSchG und § 30 bis § 34 LNatSchG). 
4. Beschreibung und Bewertung der Situation in Düsseldorf 
4.1 Ausgangslage 
4.1.1 Naturraum19 
Das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf liegt im Übergang von drei Großlandschaften; 
dem Niederrheinischen Tiefland mit der Mittleren Niederrheinebene (Nr. 575) im Norden, der Nie-
derrheinischen Bucht mit der Köln-Bonner Rheinebene (Nr. 551) im Süden und den Randgebie-
ten des Bergischen Landes mit den Bergischen Heideterrassen ( Nr. 550) und dem Bergisch-
Sauerländischen Unterland (Nr. 337-E1) im Osten. Das Stadtgebiet befindet sich damit zugleich 
an der Grenze zwischen der atlantischen und der kontinentalen Region. 
Die Mittlere Niederrheinebene (Nr. 575) wird in die Untereinheiten 575.2 Düsseldorf -Duisburger 
Rheinaue und 575.3 Rechtsrheinische Niederterrassenebene gegliedert. Beide Untereinheiten 
sind geprägt durch die hohe Siedlungsdichte sowie landwirtschaftliche Nutzungen und eine ge-
ringe Anzahl an schutzwürdigen Biotopen. Für die Düsseldorf-Duisburger Rheinaue sind zusätz-
lich ausgeprägte Garten- und Feldkulturen charakteristisch.  
Im Süden grenzt die Mittlere Niederrheinebene (Nr. 575) an die Köln-Bonner Rheinebene (Nr. 
551). Eine klare Veränderung des Landschaftsbildes ist nicht erkennbar. 
Den Übergang zwischen dem Niederrhein und dem Bergisch-Sauerländischen Unterland bilden 
die Bergischen Heideterrassen (Nr. 550-E2, 550-E1), die in der Topografie des Stadtgebietes als 
steile Hangkante deutlich hervortreten. Im Stadtgebiet von Düsseldorf werden sie von Norden 
nach Süden durch den Aaper Steilhang, die Gerresheimer Bucht, die Düsseltalmündung und die 
Hildener Mittelterrassen gegliedert. Am Fuß dieser Hangkante befinden sich in Bereichen mit 
hoch anstehendem Grundwasser Potenziale für die Entwicklung von Feuchtlebensräumen.  
Auch das Bergisch-Sauerländische Unterland (Nr. 337- E1) ist vorwiegend hügelig ausgebildet.  
Die für die Landwirtschaft ungeeigneten Steilhänge entlang der Bäche und im Bereich der Bergi-
schen Heideterrasse sind vielfach mit Wald bestockt.  
 
19  Angaben gem. LANUK, Naturräumliche Haupteinheiten [06.03.2024]

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 Stand 26. Mai 2025 19 
 
Abbildung 3:  Naturräume NRW (blau abgegrenzt) im Stadtgebiet von Düsseldorf (grau). 
Datenquellen: Geoportal NRW, LANUK, Naturräumliche Haupteinheiten, Geoportal der Landes-
hauptstadt Düsseldorf, Vermessungs- und Katasteramt, Stadtbezirke [Download 06.03.2024]  
4.1.2 Nutzungen 
Das 21.741 ha große Stadtgebiet von Düsseldorf weist einen Siedlungsflächenanteil von 45 % 
auf. Hiervon gehören rund 9,5 % zu den Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen und 1,3 % zu den 
Friedhöfen. Hinzu treten Verkehrsflächen in einer Größenordnung von 17 %. Eine landwirtschaft-
liche Nutzung findet auf rund 17,5 % des Stadtgebietes statt. Der Waldanteil liegt bei 11,7 %, 
andersartige Gehölze, Feuchtgebiete und vegetationsarme Flächen nehmen etwa 3  % ein. Der 
Gewässeranteil beträgt 6 %.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 20 
Tabelle 3:  Nutzungen – Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung auf Basis des 
Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Stand 
31.12.2022 
© IT.NRW, Düsseldorf, 2024. Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0. | 
Stand: 12.03.2024  
Nutzungen Fläche ha Anteil in % 
Siedlung (45 %) 
  
Wohnbaufläche 3.591 16,5 
Industrie- und Gewerbefläche 2.114 9,7 
Halde 10 0,0 
Fläche gemischter Nutzung 852 3,9 
Fläche besonderer funktionaler Prägung 854 3,9 
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 2.063 9,5 
Friedhof 276 1,3 
Verkehr (17 %) 3.659 16,8 
Vegetation (32 %) 
  
Landwirtschaft 3.805 17,5 
Wald 2.546 11,7 
Gehölz 363 1,7 
Heide, Moor, Sumpf 1 <0,01 
Unland, Vegetationslose Fläche 326 1,5 
Gewässer (6 %) 1.280 5,9  
∑ 21.740 ∑ 100,0 
4.1.3 Biotoptypen 
Eine nach einheitlichen Kriterien erfasste Biotoptypenkartierung liegt für das Düsseldorfer Stadt-
gebiet derzeit nicht vor. Um einen Überblick über die Art, Umfang und Verteilung der Biotoptypen 
insbesondere im Außenbereich des Stadtgebietes zu erlangen wurde die selektive Erfassung der 
Biotoptypen des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (BT - Objekte, LANDESAMT FÜR 
NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2024a) – ergänzt durch die 
Nutzungen Wald, Acker, Gartenbau, Grünland und Gewässer gemäß digitalem Basislandschafts-
modell NRW und weitere Sachdaten der Stadt Düsseldorf (z. B. Quellenkataster) – in einer Karte 
dargestellt (vgl. Karte Biotoptypen und Nutzungen).  
Die Biotoptypen im Außenbereich des Stadtgebietes lassen sich wie folgt charakterisieren:  
• Ausgedehnte Waldflächen befinden sich überwiegend im Osten des Stadtgebietes (Heltorfer- 
und Überanger Mark, Aaper Wald, Grafenberger Wald, Düsseldorfer Stadtwald),

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 Stand 26. Mai 2025 21 
• die größten landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen liegen vor allem im Norden des Stadt-
gebietes, 
• Grünlandnutzung und artenreiche Grünlandflächen sind entlang des Rheins im Westen des 
Stadtgebiets verbreitet, 
• Strukturreiche Kulturlandschaften mit Acker, Grünland und Gehölzen befinden sich schwer-
punktmäßig im Bergischen Land. 
Eine detaillierte Biotoptypenkartierung nach dem Verfahren des LANUK liegt für 6,9 % des Stadt-
gebietes (rd. 1.502 ha und 1.250 Einzelflächen) vor. Ohne die Wasserflächen des Rheins ver-
bleibt eine kartierte Fläche von rd. 1.202 ha bzw. 5,53% des Stadtgebietes. Erfasst wurden über 
147 verschiedene Biotoptypen. Diese wurden den Lebensraumtypen des Biodiversitätskonzeptes 
(vgl. Tabelle 1) zugeordnet, gruppiert und kartografisch dargestellt.  
Laubwälder trocken-warmer Standorte, Heiden sowie Sand- und Kalkmagerrasen gehören nicht 
zu den erfassten Lebensraumtypen und treten im Stadtgebiet vermutlich aktuell nicht auf, gehö-
ren somit teilweise zu den ausgestorbenen Lebensraumtypen im Stadtgebiet . Eine Nachkartie-
rung der Biotoptypen könnte hier Klarheit bringen. 
4.1.4 Gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen 
Innerhalb der selektiven Biotopkartierung wurde ein Anteil von 1,85 % (rd. 403 ha) des Stadtge-
bietes als gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW bewer-
tet. Die gesetzlich geschützten Biotope liegen vielfach innerhalb der Naturschutzgebiete , teil-
weise jedoch auch außerhalb. 
Die flächenmäßige Verteilung der verschiedenen geschützten Biotope ist aus der nachfolgenden 
Abbildung 4 ersichtlich. Eine Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt in Abbildung 
5 und in der Karte ‚Biotoptypen und Nutzungen‘ (siehe Anlage: Karten). 
 
Abbildung 4:  Biotoptypenkartierung; gesetzlich geschützte Biotope 
Quelle: BT Kartierung (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN 2024a) 
Erfasst wurden hierbei vor allem naturnahe Stillgewässer, Magerwiesen und -weiden, Seggen- 
und binsenreiche Nasswiesen, Auwälder sowie Bruch- und Sumpfwälder.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 22 
 
Abbildung 5:  Lage und Verteilung der erfassten, gesetzlich geschützten Biotope 
Quelle: BT Kartierung (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN 2024a) 
Ein Anteil von 4,41 % des Stadtgebietes (rd. 961 ha) wurde einem L ebensraumtyp gemäß der 
FFH-Richtlinie zugeordnet. Die Lage der FFH -Lebensraumtypen ist in Karte ‚ Biotoptypen und 
Nutzungen‘ (siehe Anlage: Karten), die Anteile der verschiedenen FFH-Lebensraumtypen in der 
nachfolgenden Abbildung 6 dargestellt.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 23 
 
Abbildung 6:  Biotoptypenkartierung; FFH-Lebensraumtypen (aus Darstellungsgründen tlw. 
verkürzte Bezeichnungen). 
Quelle: BT Kartierung (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN 2024a) 
4.1.5 Naturschutzgebiete und weitere ökologisch hochwertige Bereiche 
In der Stadt Düsseldorf sind derzeit 11 Naturschutzgebiete mit einer Flächengröße von mehr als 
1.500 ha (dies entspricht rund 7 % des Stadtgebietes) ausgewiesen. Bezogen auf die Land-
schaftsplan-Teilräume des Stadtgebiets liegen zwei Gebiete im Düsseldorfer Norden (Teilraum 
A), vier Gebiete im Bergischen Land (Teilraum B), drei Gebiete im Düsseldorfer Süden (Teilraum 
C) und drei Gebiete in der Rheinaue (Teilraum D). Die Flächen und Kennungen der Naturschutz-
gebiete sind in Tabelle 4 dargestellt. 
Tabelle 4:  Naturschutzgebiete der Landeshauptstadt Düsseldorf 
Quelle: Landschaftsplan der Stadt Düsseldorf, Stand 4. Änderung 2020 
Name des  
Naturschutzgebietes 
Ordnungsnummer 
gem. Landschaftsplan /  
Natura 2000 Kennung 
Fläche  
[ha, gerun-
det] 
Rahmer Benden A.2.1.1 38,5 
Überanger Mark A.2.1.9 / DE-4606-302 302,5 
Hubbelrather Bachtal B.2.1.2 70 
Rotthäuser Bachtal B.2.1.3 / DE-4707-301 108 
Tongruben am Ratinger Weg B.2.1.4 3,4 
Pillebachtal und Dernkamp B.2.1.8 74

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 24 
Name des  
Naturschutzgebietes 
Ordnungsnummer 
gem. Landschaftsplan /  
Natura 2000 Kennung 
Fläche  
[ha, gerun-
det] 
Eller Forst (zwei Teilflächen) C.2.1.5 / C.2.1.8 96 
Elbsee C.2.1.6 157 
Urdenbacher Kämpen D.2.1.7 / DE-4807-301  322,5 
Schlosspark Benrath D.2.1.10 44,5 
Himmelgeister Rheinbogen (Verordnung der Bezirksregierung) 297,3 
 
Das Naturschutzgebiet Elbsee ist circa 157 Hektar groß und umfasst neben Teil bereichen des 
Hasseler Forstes, vor allem die ehemaligen Abgrabungsgewässer  Dreiecksweiher sowie den 
Großteil des Elbsees. Der nördliche Teil des Elbsees hat eine besonders hohe naturschutzfach-
liche Bedeutung, bedingt durch den nährstoffarmen Wasserkörper sowie die geschützt gelegenen 
Uferbereichen, die als Brutgebiet für zahlreiche Wasservogelarten dienen. Außerdem bildet das 
Gebiet Lebensraum für weitere seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet um 
den Dreiecksweiher stellt mit seinen sandig- kiesigen Uferbereichen einen wertvollen Er satzle-
bensraum für ehemals am Rhein vorhandene Biotope dar. 
Das Naturschutzgebiet Urdenbacher Kämpe umfasst eine Fläche von etwa 316 Hektar und ist 
besonders als Teil der niederrheinischen  Kulturlandschaft, die von Obstbäumen sowie Weiden 
und Wiesen  geprägt ist, charakterisiert . Aufgrund der überregionalen Bedeutung wurde das 
Schutzgebiet in das Natura 2000 System aufgenommen.  
Das Naturschutzgebiet Himmelgeister Rheinbogen deckt eine Fläche von rund 214 Hektar ab 
und ist Teil der niederrheinischen Auen- und Kulturlandschaften. Das Gebiet ist durch den Wech-
sel zwischen Wiesen und Ackerflächen geprägt, dessen Struktur durch Feldhecken und –Gehölze 
angereichert wird. Besondere Bedeutung kommt hier den charakteristischen Kopfweiden zu, die 
durch Wuchsform und Verästelung ideale Nistmöglichkeiten für seltene Arten höhlennutzender 
Brutvögel bieten. 
Erlenbruchwälder nehmen einen großen Teil des 95 Hektar umfassenden und in zwei Gebiete 
unterteilten Naturschutzgebietes Eller Forst ein. Die sumpfigen Flächen bieten Amphibien wie 
Molchen, Erdkröten und Grasfröschen sowie verschiedenen Brutvogelarten einen geeigneten Le-
bensraum. Außerdem beheimatet das Gebiet mit der Binsenschneide und der Wasserfeder Pflan-
zenarten, welche auf der roten Liste als ‚vom Aussterben bedroht‘ geführt werden. 
Das Naturschutzgebiet Schlosspark Benrath besitzt eine Fläche von 45 Hektar und ist beson-
ders durch alte und besonders naturnahe Waldbestände gekennzeichnet. Als Parkwald kommt 
dem Gebiet eine hervorzuhebende Bedeutung für die Freizeitnutzung zu. Der vielfältige Wald 
bietet allerdings auch vielen seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vor allem auf totholzreiche 
Gehölzbestände angewiesen sind, einen passenden Lebensraum. 
Das 3 Hektar große Naturschutzgebiet Tongruben am Ratinger Weg ist in erster Linie durch 
eine bis zu 20 Meter hohe Abbruchkante einer ehemaligen Ziegelei gekennzeichnet. Diese bietet 
auf Grund ihrer sandig-kiesigen Ausprägung einen besonderen Lebensraum, der vor allem von

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 25 
einigen seltenen oder bedrohten Insektenarten genutzt wird. Von diesen profitieren wiederum 
verschiedene ebenfalls selten Singvogelarten. 
Das Naturschutzgebiet Rahmer Benden umfasst eine Fläche von etwa 39 Hektar und ist durch 
seine an Nässe angepasste Baumarten und Schilfröhrichte geprägt. Schutzziel ist hier der Erhalt 
des ehemaligen Niedermoors sowie die Förderung von typischen Pflanzen. Das Gebiet bildet 
Lebensraum für seltene Seggenarten . Hervorzuheben sind außerdem typische Brutvogelarten 
wie der Teichrohrsänger und der Trauerschnäpper. 
Das Naturschutzgebiet Rotthäuser Bachtal ist 108 Hektar groß und wird durch den namenge-
benden Bach durchgezogen, der von hochwertigen Wäldern sowie Feuchtbiotopen, wie Quellbe-
reichen und ehemaligen Fischteichen umfasst wird. Zusammen mit dem angrenzenden Natur-
schutzgebiet Morper Bachtal bildet das Gebiet als FFH-Gebiet einen Baustein des Schutzgebiets-
systems Natura 2000. 
Bei dem eine Fläche von 71 Hektar umfassenden Naturschutzgebiet Pillebach und Dernkamp 
ist vor allem die Vielfalt an natürlichen Lebensräumen hervorzuheben: Im Vordergrund stehen die 
Feuchtbiotope rund um den Pillebach, welche eine für die Übergangsbereiche in die Bergische 
Heideterrasse typische Vegetation mit verschiedenen seltenen oder sonstig bedeutsamen Pflan-
zenarten aufweisen. Außerdem ist das Gebiet durch artenreiche und extensiv bewirtschaftete 
Wiesen und naturnahe Wälder geprägt. 
Das Hubbelrather Bachtal ist durch die Lage in 140 Metern über dem Meeresspiegel das höchst-
gelegene Düsseldorfer Naturschutzgebiet. Das 70 Hektar umfassende Gebiet ist charakterisiert 
durch Feuchtwiesen, Röhrichte, Kleingewässer und naturnahe Buchenwälder. Unter anderem 55 
Brutvogelarten, fünf Amphibienarten sowie 317 Pflanzenarten finden hier einen geeigneten  Le-
bensraum. Eine hier hervorzuhebende Pflanzenart ist das Echte Mädesüß; aus faunistischer 
Sicht ist vor allem das in Düsseldorf einzigartige Vorkommen des Feuersalamander bemerkens-
wert. 
Das Naturschutzgebiet Überanger Mark umfasst mit seinen 303 Hektar ausschließlich ursprüng-
liche Waldbestände im Norden Düsseldorfs. Zu den Besonderheiten des Waldgebietes zählt ne-
ben der allgemeinen Naturnähe, die nur äußerst schonend stattfindende Bewirtschaftung und 
Pflege sowie die hohen Bestandteile an alten Exemplaren alter Laubbaumarten. Das vorrangige 
Schutzziel ist daher vor allem der Erhalt und die Pflege dieses rezent intakten Ökosystems und 
nicht die Wiederherstellung oder Aufwertung stark beeinträchtigter Biotope. 
Die Naturschutzgebiete Überanger Mark (DE-4606-302), Rotthäuser Bachtal (DE-4707-301) und 
Urdenbacher Kämpe (DE-4807-301) sind zusätzlich als Teilbereiche von Natura 2000-Gebieten 
gemeldet. Außerdem liegen Teilflächen des 2.336 ha großen FFH-Gebiets ‚Rhein-Fischschutz-
zonen zwischen Emmerich und Bad Honnef ‘ (DE-4405-301) im Stadtgebiet. Dieses Schutz-
gebiet des Natura 2000-Netzes fasst für die Fischfauna schutzwürdige Abschnitte im Wasserkör-
per des Rheins zusammen (vielfach Flach- und Ruhigwasserzonen).

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 26 
 
Abbildung 7:  Naturschutzgebiete (grün) und Natura 2000-Gebiete (grün schraffiert) im Stadt-
gebiet 
Quelle: Landschaftsplan der Stadt Düsseldorf, Stand 4. Änderung 2020 
4.1.6 Biotopverbund 
Die Stadt Düsseldorf verfügt über ökologisch sehr hochwertige Flächen, was sich bereits in deren 
Ausweisung als FFH- und/oder Naturschutzgebiet widerspiegelt. Entsprechende Flächen –  zu-
gleich Kernflächen im landesweiten Biotopverbundnetz – liegen vor allem  im Norden, Osten, 
Westen und Süden des Stadtgebietes (vgl. Abbildung 7). Diese Kernflächen stehen über ein Sys-
tem von Verbundelementen (insbesondere über die Fließgewässer) im Austausch. Diesen Bio-
topverbund gilt es in Teilen noch zu entwickeln und zu ergänzen.  
Bedeutendste Biotopverbundachse ist der Rhein mit seinen begleitenden Auebereichen, der Aus-
tauschbeziehungen innerhalb des Stadtgebietes und darüber hinausgehend ermöglicht.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 27 
Im Osten des Stadtgebietes bildet der  sogenannte ‚Grüne Rücken‘ einen Verbundkomplex aus 
großen Waldbereichen mit verknüpfenden Gewässerauen, der ebenfalls eine stadtübergreifende 
Funktion aufweist und ökologisch den Norden mit dem Süden verbindet. 
Innerstädtische Grünflächen unterschiedlichster Art, vor allem die der großflächigen und histori-
schen Parkanlagen, stellen Lebensräume für viele Arten der Flora und Fauna im bebauten In-
nenbereich dar. Sie erfüllen in den Zwischenräumen zwischen Wohn- und Gewerbegebieten zu-
gleich aber auch eine wichtige Trittsteinfunktion im gesamtstädtischen Biotopverbundsystem. 
 
Abbildung 8:  Biotopverbundflächen des Landes NRW mit besonderer (hellgrün) und heraus-
ragender (dunkelgrün) Bedeutung. 
Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Biotopver-
bundflächen (URI: https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/naturschutz/lin-
fos/Biotopverbundflaechen_EPSG25832_Shape.zip [29.02.2024].

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 28 
4.2 Situation der Arten in Düsseldorf 
Eine empirische Gesamtaussage zu den in Deutschland oder in Nordrhein- Westfalen vorkom-
menden Pflanzen- und Tierarten ist für die Wissenschaft derzeit nicht realisierbar. In Deutsch-
land20 sind etwa 71.500 Arten nachgewiesen,  alleine für die Gruppe der Insekten (Hexapoda) 
werden in Deutschland mehr als 33.000 Arten benannt. Insbesondere bei den bislang nur wenig 
untersuchten Artengruppen, vor allem hinsichtlich boden- und bodennah lebender Wirbellose; wie 
etwa der zu den ursprünglichen Insekten zählenden Springschwänzen, liegen hierzu kaum quan-
tifizierte Angaben vor.  
Auch für das Stadtgebiet von Düsseldorf lässt sich eine empirisch-belegbare Gesamtaussage der 
genauen Anzahl vorkommender Arten nicht tätigen. Für einige der im Rahmen des Biodiversi-
tätskonzeptes untersuchten Tiergruppen und für die Farn- und Blütenpflanzen lassen sich fol-
gende bislang nachgewiesene Artenzahlen benennen: 
Tabelle 5:  Artenzahlen (Auswahl) 
Quellen: alle Angaben, soweit nicht aufgeführt, gem. Kapitel 12 ‚Tierarten‘ und Kapitel 13.1 
‚Farn- und Blütenpflanzen‘  
Tiere Artenzahl in 
Deutschland  
Artenzahl  
in NRW 
Artenzahl in  
Düsseldorf  
Säugetiere (Mammalia) 107 85 54 
Brutvögel (Aves) 281 21 188 156 
Kriechtiere (Reptilia) 14 22 7 6 
Lurche (Amphibia) 21 23 17 13 
Fische und Neunaugen 
(Pisces und Cyclostomata) 
197 62 24 54 
  
 
20  Quelle: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/artenzahlen-der-tiere-pflanzen-und-pilze-deutschland-und-weltweit 
[Abruf 27.11.2024] 
21   Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Brutvogel-Aves-p-p-1732.html [27.11.2024] 
22  Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/files/NaBiV_170_3_1_RL_Reptilien_2020_20210317-1609.pdf [Abruf 
27.11.2024] 
23  Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/files/NaBiV_170_4_1_RL_Amphibien_2020_20210420-1552.pdf [Abruf 
27.11.2024] 
24  Quelle: LANUV (2020): Rote Liste und Artenverzeichnis der Fische und Rundmäuler in Nordrhein-Westfalen, 5. 
Fassung, Stand März 2020

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 29 
Pflanzen Artenzahl in 
Deutschland 25 
Artenzahl  
in NRW 26 
Artenzahl in  
Düsseldorf 
Farn- und Blütenpflanzen 
(Pteridophyta u. Spermato-
phyta) 
3.651  1.971  1.629 
 
Maßgeblich für die Beurteilung der Biodiversität ist jedoch nicht nur die Artenvielfalt selbst, son-
dern auch der Anteil an seltenen, gefährdeten oder empfindlichen Arten, die Größe der Populati-
onen bzw. die Masse an Individuen und die Vernetzung bzw. die Verbundbeziehungen zwischen 
den Populationen. 
4.2.1 Ursachen des Artenschwundes in Düsseldorf 
Wie in Abschnitt 3.1  dargestellt, sind die maßgeblichen Ursachen für das Insekten - und Arten-
sterben im Allgemeinen  mittlerweile hinreichend untersucht. Diese lassen sich grob durch die 
folgenden Faktoren zusammenfassen (JAUREGUIBERRY et al. 2022): 
a) Landnutzungswandel: Global wird dieser als wichtigste Triebfeder des Biodiversitätsver-
lustes angesehen (HALD-MORTENSEN 2023). Konkret fallen unter diesen Oberbegriff die 
Umwandlung naturnaher Ökosysteme in intensiv-genutzte Agrarflächen sowie die Entwal-
dung, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Lebensräumen. 
b) Übernutzung natürlicher Ressourcen. Dazu zählen etwa durch Überfischung, Jagd, Holz-
einschlag, Abbau von Rohstoffen oder die Förderung von Desertifikation durch intensive 
Landwirtschaft. 
c) Umweltverschmutzung: Schwerwiegende Auswirkungen haben vor allem Überdüngung, 
Pestizideinsatz sowie Schadstoffeinträge in Gewässer, Böden und dadurch indirekt in Le-
bewesen. 
d) Invasive Arten: Die Ausbreitung nicht -heimischer Arten kann sensible Ökosysteme zu-
sätzlich gefährden, indem heimische Arten entweder durch Konkurrenz, Prädation oder 
die Verbreitung von Krankheiten verdrängt werden. 
e) Klimawandel: Obwohl der Klimawandel derzeit nicht als der wichtigste Antriebsfaktor für 
den globalen Artenschwund gilt ( H
ALD-MORTENSEN 2023; HALLMANN et al. 2017; JAURE-
GUIBERRY et al. 2022), verschärft er zusehends die negativen Effekte der vorgenannten 
Faktoren (vgl. Kapitel 4.2.2). 
Nicht alle der vorgenannten Faktoren sind dabei auf der lokalen Ebene der Stadt Düsseldorf von 
derselben Bedeutung: So stellen etwa Neobiota derzeit keine erhebliche Herausforderung für die 
lokale Artenvielfalt dar (siehe Abschnitt 4.2.2). 
Beispielhaft lässt sich die Bedeutung der verschiedenen Einflussfaktoren auf die Biodiversität an 
der Artengruppe der Tagfalter und Widderchen (Schmetterlinge, Lepidoptera) erläutern. Die 
 
25  Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Farn-und-Blutenpflanzen-Tracheophyta-1767.html [27.11.2024] 
26  Quelle: LANUV (2021) Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Pteridophyta et Spermatophyta –  in Nordrhein-
Westfalen - 5. Fassung

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 30 
Zahlen ausgestorbener bzw. verschollener Tagfalter- und Widderchenarten in Düsseldorf bele-
gen sehr deutlich einen schon länger anhaltenden Artenschwund (LENZ & SCHULTEN 2005). Eine 
im Zuge der Konzepterstellung durchgeführte Analyse der Daten des jeweils letzten Artnachwei-
ses einer ausgestorbenen Art zeigt, dass die meisten Aussterbeprozesse schon in der Mitte des 
20. Jahrhunderts oder sogar davor stattfanden (vgl. Kapitel 12.12 ‚Tagfalter und Widderchen‘ im 
Teil III und Abbildung 9). 
Für viele dieser Aussterbeprozesse in Düsseldorf kann man die direkte Zerstörung von Lebens-
räumen verantwortlich machen, vornehmlich durch die allgemeine Verstädterung, aber z. B. auch 
durch den Kiesabbau auf ehemaligen Heide-  und Moorflächen im Umfeld des Eller Forsts. Dort 
entstand zwar zwischenzeitlich ein wertvoller terrestrischer Lebensraum mit einer für Abgrabun-
gen typischen Fauna, doch sind auch diese Biotope nach Beendigung der Abbautätigkeit und  
durch die Umwandlung in zumindest zu Beginn naturferne Stillgewässer inzwischen wieder zer-
stört worden und stellen heute gänzlich unterschiedliche Lebensräume dar. 
Des Weiteren sind als Hauptursachen für den Rückgang die Nutzungsintensivierung und Über-
düngung von Grünland zu nennen. Dadurch wurden im Zusammenwirken mit Stickstoffeinträ-
gen aus der Luft wertvolle und artenreiche Magerwiesen und angrenzende Waldränder in arten- 
und blütenarme Fettwiesen sowie Brennnessel dominierte Übergangsbereiche umgewandelt, die 
nur noch wenigen anspruchslosen Tagfalterarten einen Lebensraum bieten können. 
Ferner sind die forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungs formen ( Dunkelwaldwirtschaft; siehe 
Glossar), der Einsatz von Pestiziden  sowie die mit der Nutzungsaufgabe oder fehlender 
Pflege von Offenlandflächen einhergehende Verbuschung zu nennen. 
Sodann ist auch die zunehmende Isolation von Restlebensräumen anzuführen, durch die auch 
eigentlich stabile Falterpopulationen so isoliert und reduziert werden, dass sie letztendlich nicht 
mehr überlebensfähig sind (s. u. a. LENZ & SCHULTEN 2005). 
 
Abbildung 9:  Anzahl der in Düsseldorf pro Zeiteinheit ausgestorbenen bzw. verschollenen 
Tagfalter- und Widderchenarten  
Quelle: L. Wirooks, vgl. Kapitel 12.8 
0
2
4
6
8
10
12
2
1
4
0
12
0
10
2
0
Anzahl der in Düsseldorf pro Zeiteineinheit 
ausgestorbenen bzw. verschollenen Tagfalter-
und Widderchenarten

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 31 
Neben den Verlusten  gibt es im Vergleich zu den älteren Ergebnissen von LENZ & SCHULTEN 
(2005) mittlerweile wieder zwölf Wiederfunde von seinerzeit noch als verschollen angesehenen  
Arten, die 2000 bis 2004 nicht mehr nachgewiesen werden konnten. Hierzu gehören auch zwei 
der für Düsseldorf ausgewählten Zielarten , nämlich der Mauerfuchs (Lasiommata megera) und 
der Pflaumen-Zipfelfalter (Satyrium pruni).  
Die mehr oder weniger eng an magere Extensivwiesen bzw. Steinbrüche und Abgrabungen ge-
bundenen Arten Schachbrett und Mauerfuchs sind nach langer Abwesenheit neuerdings in östli-
chen und südlichen Randbereichen Düsseldorfs durch Einzelfunde wieder aufgetaucht. 
Ähnliche Faktoren treiben auch den Artenrückgang bei den Vögeln an. Die aktuelle Rote Liste für 
NRW (SUDMANN 2021) nennt die folgenden Faktoren: 
• direkte menschliche Einwirkungen (z. B. Habitatverluste durch Bauvorhaben, Entnahme 
von Individuen), 
• indirekte menschliche Einwirkungen (z. B. Habitatverluste, verstärkte Austrocknung von 
Feuchtgebieten durch verändertes Niederschlagsregime infolge des Klimawandels: Tro-
cken- und Starkregenphasen, Kontaminationen),  
• enge Bindung an stärker abnehmende Arten,  
• verminderter Austausch zwischen Populationen infolge von Fragmentierung und Isolation, 
• Unterschreitung der minimalen überlebensfähigen Populationsgröße, 
• Abhängigkeit von Naturschutzmaßnahmen, die langfristig nicht gesichert sind oder deren 
nachhaltiger Erfolg nicht absehbar ist, 
• verstärkter Reproduktionsrückgang durch ungenügenden Reproduktionserfolg. 
Auch bei den Vögeln lässt sich festhalten, dass der Artenschwund bereits in der Mitte des ver-
gangenen Jahrhunderts einsetzte und hier insbesondere Bodenbrüter sowie  Arten der offenen 
und halboffenen Kulturlandschaft (Birkhuhn, Blaukehlchen, Haselhuhn, Rohrweihe, etc.) sowie 
etwas zeitversetzt dann auch Gewässerarten (Zwergdommel, Bekassine, etc.) betraf. Insgesamt 
betrachtet lässt sich festhalten, dass die Arten offener und feuchter Lebensräume besonders ne-
gativ betroffen sind in ihren Beständen stark abnehmen oder sogar aussterben. Gleichwohl pro-
fitieren mittlerweile auch einzelne Arten von den zwischenzeitlichen Bemühungen aus Artenhilfs-
programmen ( viele Greifvögel, Eulen, Störche, Eisvogel), Verbesserungen der Gewässergüte 
(Eisvogel), Veränderungen der Forstwirtschaft (Greife, Eulen, Störche, Spechte) und sind in Düs-
seldorf in geeigneten Biotopen oder zumindest in der Region wieder mit mehreren Revieren oder 
zumindest einzelnen Brutpaaren vertreten. Einige Arten wandern in den letzten Jahren auch neu 
in Düsseldorf ein –  so beispielsweise verschiedene Möwenarten, die vermehrt im Binnenland 
brüten, oder ursprünglich eher mediterrane Arten, wie der Nachtreiher oder der Seidensänger, 
die ihr Verbreitungsgebiet klimawandelbedingt erweitern. 
Die Säugetiere dagegen stellen in gewisser Hinsicht einen Sonderfall dar: Bei dieser Artengruppe 
ist kaum etwas über den historischen Bestand bekannt. Insofern können kaum Aussagen zum 
Rückgang von Arten gemacht werden. Klar ist beispielsweise, dass das Rotwild, als die größte 
mitteleuropäische Hirschart, mit freilebenden Beständen aufgrund des Flächenverlustes in Düs-
seldorf bereits seit ca. Mitte des 19. Jahrhunderts (letzter bekannter Abschuss 1841) ausgestor-
ben ist. Auch die Wildkatze, deren letzter Absc huss 1886 erfolgte, ist seit dieser Zeit aus dem 
Düsseldorfer Stadtgebiet verschwunden. Der Biber war nach 1877 lange lokal ausgestorben und 
kehrte erst in der jüngsten Vergangenheit wieder ins Stadtgebiet zurück.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 32 
Zusammenfassend lässt sich für den Fall Düsseldorfs sagen, dass die folgenden Faktoren als die 
wichtigsten Antreiber des generellen Biodiversitätsverlustes angesehen werden: 
• Flächeninanspruchnahme:   
Durch Bebauung, aber auch durch anderweitige Zerschneidung bislang ungestörter/ stö-
rungsarmer Freiräume kommt es zu Habitatverlusten. Dies betrifft in Düsseldorf aktuell 
insbesondere magere Offenlandbiotope sowie die konventionell-genutzte freie Feldflur. 
Der Verlust an Waldflächen schreitet insgesamt derzeit nicht weiter voran; hier kam es in 
den vergangenen Jahrzehnten zu einer Zunahme der Flächen durch Ausgleichsmaßnah-
men sowie gezielte Aufforstungen, aber auch durch ungerichtete Flächensukzession. 
• Eutrophierung: 
Der Eintrag von Stickstoff belastet über die Luft die ohnehin schon gefährdeten mageren 
Wiesenstandorte. Diese Belastung erfolgt im gesamten Stadtgebiet an innerstädtischen 
Blühwiesen genauso wie an mageren Offenlandstandorten im Außenbereich. In Form von 
landwirtschaftlicher Dünung werden auch viele Gewässerkörper durch Eutrophierung ge-
fährdet. 
• Pestizide: 
Der Pestizideinsatz in der konventionellen Landwirtschaft hat zu einer zunehmenden Ver-
armung der Ackerbegleitflora und der mit dieser assoziierten Fauna geführt. Die Sicher-
heitsbewertungen eingesetzter chemischer Substanzen berücksichtigen dabei meist nur 
tödliche Dosierungen. Die subtileren chronischen Auswirkungen niedrigerer Konzentrati-
onen auf Arten, die nicht gezielt mit den Pflanzengiften getötet werden sollen, sind hinge-
gen häufig kaum oder nur wenig erforscht. Eine aktuelle Studie belegt nun, dass Pestizide 
das Verhalten von Insekten auch in minimalen Dosen beeinflussen und ihre Bewegungen 
und die Fortpflanzung bereits erheblich stören (LAUTARO GANDARA ET AL. 2024).  
• Lichtverschmutzung:  
Die Beleuchtung von Straßen sowie von öffentlichen und privaten Flächen führt zu einer 
Störung des Biorhythmus bei vielen Organismen, zu einem erhöhten Prädationsrisiko 
(etwa bei manchen Fledermausarten, Nachtfaltern und anderen Nachtinsekten) und zu 
Verdrängungseffekten. 
• Mangel an Weidetieren:  
Die zunehmende reine Stallhaltung von Milchvieh sowie der Rückgang von Schaf - oder 
Ziegenbeweidung führt zu einem teilweisen Verwuchern sensibler Offenlandbiotope (Ma-
gerweiden, magere Ruderal - und Brachflächen, magere Weg-  und Viehtrittflächen, Ge-
wässerränder, Lichtungen). Zum anderen werden die, auf die Anwesenheit von Weidetie-
ren im Außenbereich angewiesenen Insektenmassen, wie unter anderem Dungfliegen 
und Mistkäfer, dem natürlichen Nahrungsnetz entzogen. 
• Monokulturen:   
Der Anbau großer Monokulturen ohne entsprechende Begleitflora (siehe Pestizideinsatz) 
führt neben den direkten Gefährdungen von vormals häufigen Ackerwildkräutern (bspw. 
Feld-Rittersporn, in Düsseldorf vermutlich ausgestorben, letzte Nachweise aus den 
1990er Jahren) auch zu einer Verringerung der Strukturvielfalt und dem Fehlen von In-
sekten. Durch den uniformen Aufwuchs und das verringerte Nahrungsangebot haben es 
darüber hinaus Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche) schwerer, geeignete Niststandorte zu 
finden bzw. ihr Reproduktionserfolg verringert sich.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 33 
Wie eingangs beschrieben,  werden durch den Klimawandel weitere Veränderungen im Arten-
spektrum verursacht (z.B. Arealverschiebungen, Änderung von Standortbedingungen, Verschie-
bungen im Lebensrhythmus von Pflanzen und Tieren) und sind auch zukünftig zu erwarten (siehe 
nachfolgender Abschnitt). 
4.2.2 Neobiota in der Stadt Düsseldorf 
Als Neobiota werden Lebewesen bezeichnet, die sich durch menschliche Einflussnahme in Ge-
bieten ausbreiten, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen. Zeitlich abgegrenzt wird zwi-
schen gebietsfremden Arten, die seit Beginn der Neuzeit27 (= Neobiota) und vor Beginn der Neu-
zeit (= Archäobiota) außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsraums auftreten. Ein Beispiel für 
einen Archäobionten ist der Fasan, der bereits durch die Römer in Mitteleuropa angesiedelt 
wurde. 
Demgegenüber werden Arten, die ihr Areal selbstständig ohne direkten menschlichen Einfluss 
seit Beginn der Neuzeit erweitert haben, als ‚neuheimisch‘ oder Arealerweiterer bezeichnet. 
Neobiota werden nach den biologischen Reichen der vielzelligen Lebewesen unterteilt: So wer-
den Pilze als ‚ Neomykoten‘, Pflanzen als ‚ Neophyten‘ und Tiere als ‚Neozoen‘ bezeichnet. Be-
wertet wird auch, ob nicht einheimische Arten nur sporadisch auftreten oder ob sie bereits etab-
liert sind, sich also über mehrere Generationen und ohne Zutun des Menschen fortpflanzen konn-
ten. Je nach Einfluss auf die einheimischen Arten und Lebensräume wird von invasiven und nicht-
invasiven Neobionten gesprochen: Invasive Neobionten haben nachweislich negative Auswirkun-
gen auf das natürliche Ökosystem. Ob eine Art als invasiv gilt, wird in Deutschland durch das 
Bundesamt für Naturschutz (BfN) festgelegt. Allgemein ist es so, dass sich von 1.000 eingeführ-
ten Arten etwa 100 unbeständig überleben, 10 dauerhaft etablieren und sich erfolgreich fortpflan-
zen und von diesen wiederum nur eine Art als invasiv gilt (sog. 10er-Regel). 
Auf EU-Ebene existiert eine ‚Schwarze Liste‘ invasiver Arten, zu deren Bekämpfung die Mitglieds-
staaten verpflichtet sein können. Die dem zugrundeliegende EU -Verordnung wird auf Bundes-
ebene mit dem §  40a des Bundesnaturschutzgesetzes in nationales Recht überführt. In Nord-
rhein-Westfalen gibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) Maßnahmenblätter 
heraus, in denen beschrieben wird, ob und in welchem Ausmaß sowie mit welchen Mitteln die 
(Naturschutz-) Behörden gegen die invasiven Arten vorzugehen haben. 
In Düsseldorf gibt es eine Vielzahl an neobiotischen Arten, von denen der 10er -Regel entspre-
chend nur ein geringer Anteil als invasiv eingestuft werden kann. Dabei unterscheidet man zwi-
schen Arten, die aus Gründen des menschlichen Gesundheitsschutzes als problematisch be-
trachtet werden, und solchen, die negativen Einfluss auf das heimische Ökosystem ausüben. 
Arten der EU-Liste in Düsseldorf sind: 
Pflanzen: Götterbaum, Schmalblättrige Wasserpest, Riesen-Bärenklau, Drüsiges Springkraut, 
Gelbe Scheincalla, Verschiedenblättriges Tausendblatt. 
Tiere: Wollhandkrabbe, Kamberkrebs, Signalkrebs, Roter Amerikanischer Sumpfkrebs, Marmor-
krebs, Asiatische Hornisse, Nilgans, Sonnenbarsch, Nutria, Bisam, Waschbär, Blaubandbärbling, 
Buchstaben-Schmuckschildkröte. 
 
27  ab der Entdeckung Amerikas durch Columbus im Jahr 1492.

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 Stand 26. Mai 2025 34 
Diese Arten sind in Nordrhein-Westfalen flächenhaft etabliert, sodass für jede Art Management-
maßnahmen durch das LANUK festgesetzt wurden, es aber keine Beseitigungspflicht gibt. 
Im Folgenden werden exemplarisch Auswirkungen von Neobiota auf die Bevölkerung und das 
Ökosystem erläutert und das jeweilige Vorgehen der Stadtverwaltung kurz beschrieben. 
Neomykoten 
Bedeutend sind hier vor allem Pilze, die schädlich für die heimische Fauna sind. Neben der so-
genannten Krebspest (Aphanomyces astaci), die über nicht -heimische Flusskrebse in hiesige 
Gewässer eingebracht wurde und die Bestände heimischer Krebsarten weitestgehend ausge-
löscht hat, sind insbesondere Chitrydpilze hervorzuheben, die in erster Linie Amphibien befallen. 
Dabei handelt es sich vor allem um Batrachochytrium dendrobatides und Batrachochytrium sala-
mandrivorans. Letzterer, auch kurz Bsal genannt, ist in NRW von besonderer Relevanz, da hier 
die ersten Fälle in Deutschland aufgetreten sind. Seit etwa 2015 breitet sich der Pilz aus, der 
Schwanzlurche und insbesondere den Feuersalamander und den Kammmolch befällt. Die durch 
den Pilz verursachten Hautkrankheiten führen in der Regel zum Tod der Tiere. Mit dem LANUK  
und der Biostation Haus Bürgel, die neben Düsseldorf auch im Kreis Mettmann tätig ist,  werden 
hierzu Monitoring-Untersuchungen koordiniert und durchgeführt, um den Fortgang der Ausbrei-
tung zu ermitteln und idealerweise einzudämmen. 
Neophyten 
Gesundheitliche oder wirtschaftliche Auswirkungen haben nur wenige Neophyten im Stadtgebiet. 
Auf diese wird im Folgenden näher eingegangen, während anschließend der Einfluss von Neo-
phyten auf das heimische Ökosystem zusammenfassend beschrieben wird. 
Beim Riesen-Bärenklau handelt es sich um eine krautige Pflanze, die auf grund ihrer weißen, 
schirmartigen Dolden und ihrer Höhe von bis zu drei Metern sehr auffällig ist, früher von Imkern 
für deren Honigbienen aktiv angepflanzt wurde und ursprünglich aus dem Kaukasus stammt. Als 
problematisch ist der Riesen- Bärenklau dadurch zu betrachten, dass er unter Sonneneinstrah-
lung vor allem bei Kontakt mit dem Pflanzensaft  starke Verätzungen auf der Haut und sogar in 
den Atemwegen hervorrufen kann. Aufgrund seines Ausbreitungspotenzials - jede Pflanze kann 
bis zu 20.000 schwimmfähige Samen produzieren; Blüten treiben immer wieder aus, bis erfolg-
reich Samen reifen konnten – und seiner in Mitteleuropa bereits vorliegenden, flächendeckenden 
Verbreitung, ist ein nachhaltiges Zurückdrängen der Bestände quasi nicht mehr möglich. Daher 
wird der Riesen-Bärenklau in Düsseldorf vor allem an Stellen bekämpft, an denen er eine Gefähr-
dung für die Bevölkerung darstellt (entlang von Wegen, in Parkanlagen, auf Spielplätzen, im Um-
feld von Kitas und Schulen) und in Gewässernähe. Dabei reicht es nicht aus, die Pflanzen ein-
malig abzumähen, da sie immer wieder austreiben, bis sie zur Fruchtreife gelangt sind. Um dies 
zu verhindern, können verschiedene Verfahren durchgeführt werden, die je nach Größe des Be-
standes jedoch zu einem enormen Zeit - und Kostenaufwand führen. Von städtischer Seite wer-
den einzelne Pflanzen im Wurzelbereich ausgestochen, während größere Bestände durch regel-
mäßige Mahd oder Beweidung über einen längeren Zeitraum ausgehagert werden. 
Die Beifuß-Ambrosie kam ursprünglich aus Nord-Amerika nach Mitteleuropa und verbreitet sich 
vor allem über mit dem Samen kontaminiertes Vogelfutter. Sie gilt als hyperallergen. Ihre Pollen 
können selbst bei Menschen, die normalerweise nicht zu Heuschnupfen neigen, zu Atmungsbe-

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einträchtigungen führen. Bei allergischen Personen können sogar starke Asthmaanfälle ausge-
löst werden. Die Beifuß- Ambrosie kommt nur sporadisch im Stadtgebiet vor. Bei Funden oder 
Meldungen wird geprüft, ob es sich wirklich um diese Pflanze handelt (Verwechslungen sind leicht 
möglich und die Regel) und in jedem Fall werden bekämpfende Maßnahmen eingeleitet. Dabei 
reicht es aus, die Pflanze auszureißen und zu vernichten. 
Zu den Arten die vor allem negativen Einfluss auf das heimische Ökosystem haben können, zäh-
len in Düsseldorf beispielsweise Japanknöterich, das Drüsige Springkraut, die Gelbe Scheincalla 
und der Seidige Hartriegel. Die Beeinträchtigung dieser Pflanzen auf die heimische Natur besteht 
vor allem darin, dass sie durch ihre Dominanz und ihr Vermehrungspotenzial natürlich vorkom-
mende Arten verdrängen. Ihr verstärktes Aufkommen korreliert jedoch vor allem mit der Eutro-
phierung der Lebensräume und ist oft nicht als direkte Ursache für den Rückgang anderer Arten 
zu sehen. Gerade auf bestimmte Lebensraumtypen spezialisierte und daher eher seltene Pflan-
zenarten werden durch Neophyten stark negativ beeinflusst. Der Japanknöterich und das Drüsige 
Springkraut sind bereits in hohem Maße etabliert und weisen ein derartiges Ausbreitungspoten-
zial auf, dass eine flächendeckende Bekämpfung nicht realisierbar ist. Daher wird, soweit möglich 
zumindest gegen Bestände in gefährdeten Lebensräumen in den Naturschutzgebieten vorgegan-
gen, auch indem Maßnahmen zur Eindämmung der Eutrophierung ergriffen werden. Insbeson-
dere bei der Gelben Scheincalla wird dabei eng mit der Biostation Haus Bürgel zusammengear-
beitet – so konnte der bisher einzige bekannte Bestand erfolgreich eliminiert werden.  
Zunehmend werden Bestände der verwilderten, wintergrünen Gartenbrombeere auffällig. Diese 
Art überwuchert Waldränder, Wiesen und viele andere Biotope und stört diese Lebensräume 
nachhaltig. Auf bedeutenden Offenlandlebensräumen wird die Art durch Beweidung bekämpft. 
Weitere Arten wie der Essigbaum oder der Götterbaum wachsen vor allem in stark beeinträchtig-
ten Bereichen, wie dem Straßenbegleitgrün sowie auf Brachflächen und werden im Rahmen von 
Pflegemaßnahmen beseitigt. Sie haben aber keinen bedeutsamen negativen Einfluss auf die hei-
mische Natur. Blütentragende Arten wie der Sommer - oder Schmetterlingsflieder beeinflussen 
die städtische Umwelt sogar positiv, da sie als zusätzliche Nahrungsquelle für die Insektenfauna 
dienen können. Wie oben bereits beschrieben hat die weit überwiegende Zahl der in Düsseldorf 
ansässigen Neophyten keinen negativen Einfluss auf heimische Arten oder Lebensräume. 
Neozoen 
Im Zusammenhang mit der Bevölkerung können Neozoen, die als invasiv eingestuft werden, so-
wohl negative Einflüsse auf die Gesundheit haben als auch zu wasser- und landwirtschaftlichen 
Problemen führen. Aber vor allem für das heimische Ökosystem haben invasi ve Tierarten teil-
weise gravierende Beeinträchtigungen zur Folge. 
Insbesondere im aquatischen Bereich ist die Anzahl an neozoischen Arten verhältnismäßig hoch. 
Grund dafür sind die Ausbreitungsmöglichkeiten, beispielsweise als ‚ blinde Passagiere‘  im 
Schiffsverkehr und über die weitreichenden Fließgewässer- und Kanalsysteme. So beeinträchtigt 
eine Vielzahl an Wirbellosen, zum Beispiel die Chinesische Wollhandkrabbe oder die Wander-
muschel, aber auch Wirbeltiere wie die Schwarzmund- Grundel, die einheimische Gewässer-
fauna, hier überwiegend im Rhein. Gezielt ausgesetzt wurden verschiedene Flusskrebsarten, die 
eigentlich der Nahrungsversorgung dienen sollten, jedoch vor allem die einheimischen Fluss-
krebsarten stark gefährden –  dies zum Teil durch Verdrängung, daneben aber auch durch die

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Einschleppung von Krankheiten (‚Krebspest‘, siehe oben) gegen die sie selbst immun sind. Von 
Seiten der Stadt Düsseldorf wird nicht gezielt gegen diese Arten vorgegangen, da eine zielge-
richtete Bekämpfung auf Grund der Verzweigungen im Gewässernetz sowie im  rheinischen 
Schiffsverkehr nicht nachhaltig durchgeführt werden kann und die heimischen Flusskrebsarten 
im Großraum Düsseldorf seit Jahrzehnten ausgestorben sind. 
Ebenfalls an Gewässer gebunden sind zwei amerikanische Nagetierarten, die ursprünglich für 
die Pelzindustrie in Europa eingeführt wurden, aus der Gefangenschaft entkommen sind und sich 
seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts über Mitteleuropa ausgebreitet haben: die ursprüng-
lich aus Südamerika stammende Nutria und die nordamerikanische Bisamratte. Die beiden Arten 
unterscheiden sich neben der Größe insbesondere durch ihre invasiven Eigenschaften . Die Bi-
samratte wird nachhaltig bekämpft, da sie ihre langen und stark verzweigten Bauten bevorzugt in 
Dämmen und Deichen gräbt und diese dadurch instabil macht. Neben dieser Gefährdung für den 
Hochwasserschutz gelten Bisamratten auch als Überträger von Krankheiten, die für heimische 
Säugetiere gefährlich werden können. Auch können sie kleinere und seltenere Biotope durch 
Fraß negativ beeinflussen. Dagegen ist die Nutria als weniger invasiv zu betrachten. Einerseits 
gräbt sie weniger stark verzweigte Baut en in Hochwasserschutzanlagen, andererseits ist nicht 
bekannt, dass sie Krankheiten überträgt. Zu Konflikten kommt es eher, wenn die Tiere bei der 
Nahrungssuche auf Landwirtschaftsflächen oder in Privatgärten eindringen. In Parkanlagen wird 
die Anwesenheit der Nutria kontrovers betrachtet. Aus Naturschutzsicht können die Nutrias aber 
durchaus negative Folgen haben, da sie seltene und geschützte Feuchtbiotope wie Seggenriede 
oder Schilfröhrichte nachhaltig schädigen können. Von städtischer Seite wird aus Gründen des 
Hochwasserschutzes nur gegen die Bisamratten vorgegangen.  
Im Jahr 2022 wurde erstmalig ein Nest der Asiatischen Hornisse in Düsseldorf nachgewiesen. 
Diese ursprünglich aus Südostasien stammende Art gilt vor allem durch ihre Ausbreitungsten-
denzen (ein Nest kann bis zu 200 Jungköniginnen produzieren) als problematisch. Da vor allem 
Honigbienen einen großen Anteil ihrer Beutetiere ausmachen, hat ihr Auftreten voraussichtlich 
auch landwirtschaftlich einen negativen Einfluss. Die Entwicklung in anderen west- und südeuro-
päischen Ländern zeigt, dass sich die Asiatische H ornisse über kurz oder lang auch bei uns so 
sehr etablieren wird, dass ein Vorgehen gegen jedes einzelne Nest nicht mehr möglich sein wird. 
Eine neozoische Normalität stellen in Düsseldorf mittlerweile die Edelsittiche dar. Der auch als 
‚Kö-Papagei‘ bekannte Halsbandsittich ist dabei die deutlich häufigere, der Alexandersittich die 
seltenere Art. Farblich in strahlendem Grün sehr ähnlich, lassen sich die Arten auf grund ihrer 
Größe, ihrer Rufe und ihres Flugbildes unterscheiden. Beide Arten gelten als Gefangenschafts-
flüchtlinge und konnten sich vor allem entlang des Rheins seit den 1970er Jahren stark ausbrei-
ten. Insgesamt kommt es über den Jahresverlauf häufiger zu Beschwerden, unter anderem we-
gen Verschmutzungen insbesondere auf den Dächern von unter  den Schlafbäumen parkenden 
Autos. Problematisch sind aber jene Vögel, die vorhandene Löcher in Fassaden vergrößern, um 
die Hohlräume in den Wärmedämmverbundsystemen als Bruthöhlen zu nutzen. Durch Installa-
tion geeigneter Nisthilfen lässt sich letzteren Problemfällen aber entgegenwirken. Auf die heimi-
sche Fauna haben die Sittiche keinen gravierend negativen Einfluss – sie können aber mit ande-
ren Höhlennutzern in Konkurrenz um Baumhöhlen treten. Außerdem wird gemutmaßt, dass sie 
Stadtbäume teilweise beeinträchtigen, indem sie deren Blatt- und Blütenknospen fressen.

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Fazit 
In Düsseldorf gehört der Einfluss der Neobiota nicht zu den Haupttriebkräften des Artenrück-
gangs. Zukünftig ist davon auszugehen, dass weitere nicht-einheimische Arten in Düsseldorf auf-
tauchen werden. Aufgrund des Klimawandels werden sich viele Arten, die derzeit natürlicher und 
nicht-natürlicher Weise in Süd-Europa vorkommen, weiter nach Norden ausbreiten. Auch die Glo-
balisierung trägt massiv dazu bei, dass Arten ungewollt in neue Regionen eingeschleppt werden. 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist hier im lokalen, nationalen und auch internationalen Bereich 
gut vernetzt und wird beim Auftreten neuer Neobiota vorbereitet sein, insbesondere beim Auftau-
chen neuer invasiver Arten. 
4.2.3 Absehbare Klimafolgen und deren Auswirkungen auf die Biodiversität 
Im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes KAKTUS ( GEO-NET UMWELTCONSULTING GMBH 
et al. 2017) wurden die Folgen des Klimawandels für das Stadtgebiet untersucht  und Anpas-
sungsmaßnahmen entwickelt. Derzeit wird das Konzept aktualisiert. 
Auch für die Stadt Düsseldorf werden in Zukunft intensivere Hitzeperioden, längere Trockenpha-
sen, Zunahme von Niederschlägen besonders in den Wintermonaten und häufigere Extremwet-
terereignisse wie z. B. Starkregen oder Gewitterstürme prognostiziert. 
Die Änderung der Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse, ein geringeres natürliches Was-
serangebot während der Vegetationszeit sowie die zunehmende Häufigkeit von extremen Wette-
rereignissen haben einen direkten Einfluss auf Arten und Lebensräume.  
In der Landeshauptstadt Düsseldorf wird zur Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels 
auf die Tier - und Pflanzenwelt seit 2008 ein Klimafolgenmonitoring durchgeführt und bis heute 
fortgeführt (S
CHMITZ et al. 2022; SCHMITZ et al. 2023; SCHMITZ et al. 2024; SCHMITZ et al. 2025). 
Um jährliche und jahreszeitliche Einflüsse von Witterungsschwankungen herauszufiltern und von 
tatsächlichen Einflüssen des Klimawandels zu unterscheiden, sind langfristige und regelmäßige 
Untersuchungen notwendig, sodass eine langjährige Laufzeit des Projektes vorgesehen ist. 
Kern des Projektes ist die langfristige Beobachtung von klimabedingten Veränderungen der Art-
zusammensetzung sowie der Bestandsveränderungen innerhalb ausgewählter Organismengrup-
pen. Es werden insgesamt sieben Tier- und Pflanzengruppen (Flechten, Farn- und Blütenpflan-
zen, Heuschrecken, Libellen, Schmetterlinge, Stechmücken, Vögel) an ausgewählten Standorten 
untersucht. Die Auswahl der Untersuchungsflächen wurde so getroffen, dass sowohl wärmere  
Gebiete in der Rheinebene als auch die kühleren Gebiete des Hügellandes berücksichtigt wer-
den. 
Als wesentliches Kernergebnis zeigt sich in den meisten Gruppen auch im Stadtgebiet von Düs-
seldorf eine Zunahme thermophiler (wärmeliebender) Arten sowie eine Erhöhung des Anteils an 
neobiotischen Arten. Vor allem bei den Flechten sowie den Farn- und Blütenpflanzen zeigen sich 
bereits starke, statistisch signifikante Trends, und auch bei den Heuschrecken und Libellen sind 
schon deutliche Änderungen im Artenspektrum zu erkennen, die auf den Klimawandel zurückge-
führt werden können. 
• Bei den Gefäßpflanzen zeigt der Anteil von Neophyten, die oft aus Regionen mit mediterran-
subtropischem Klima stammen, einen statistisch signifikanten Aufwärtstrend.

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• Ebenso zeigen die Pflanzen der Untersuchungsflächen einen statistisch signifikanten Anstieg 
der mittleren quantitativen Temperaturzeigerwerte (Ellenberg und STI - Species Temperature 
Index). 
• Bei den Heuschrecken ist ein stetiger Zuwachs der Artenzahlen festzustellen. Zu Beginn der 
Untersuchungen 2009 wurden (mindestens) 21 Heuschrecken-Arten festgestellt. In den Jah-
ren 2010 bis 2022 wurden zwischen 23 und 25 Arten festgestellt. Beispielsweise ist die Vier-
punkt-Sichelschrecke erst seit kurzem in Düsseldorf zu finden: der Erstnachweis erfolgte 
2022. Zwar nicht näher mit den Heuschrecken verwandt, an dieser Stelle aber dennoch er-
wähnenswert ist der erstmalige Nachweis der Europäischen Gottesanbeterin im Jahr 2023. 
Die Europäische Gottesanbeterin ist eine ursprünglich mediterrane Art, die aktuell ihr Ver-
breitungsareal erweitert. Ob sich die Art in der Region Düsseldorf etabliert hat, müssen wei-
tere Untersuchungen zeigen. 
Dagegen sind klimabedingte Bestandsänderungen bei Schmetterlingen und Vögeln in den Un-
tersuchungsgebieten bislang noch nicht so eindeutig zu erkennen, sondern in vielen Fällen eher 
auf direkte Lebensraumveränderungen zurückzuführen.  
„Die Ergebnisse der Monitoringuntersuchungen können als wissenschaftliche Grundlage zur Er-
arbeitung von Maßnahmen dienen, welche die Abmilderung der negativen Folgen des Klimawan-
dels auf die Pflanzen - und Tierwelt einschließlich des Menschen zum Ziel haben. Dazu zählen 
neben allgemeinen Verbesserungen der Habitatqualität vor allem das Offenhalten von Freiflä-
chenkorridoren von den Außenbereichen bis zum Stadtzentrum sowie die Entsiegelung, Vernet-
zung und Begrünung innerstädtischer Flächen. Das würde die biol ogische Durchgängigkeit ver-
bessern und damit den Biotopverbund stärken sowie gleichzeitig die lokale Kaltluftbildung und 
deren Verteilung in der Stadt fördern“ (S
CHMITZ et al. 2024). 
4.2.4 Artenschutz bei Bauvorhaben in Düsseldorf 
Ursachen für den Artenrückgang sind auch durch direkte menschliche Einwirkungen im Rahmen 
von Bauvorhaben begründet. Neben dem direkten Verlust von Habitaten in und nach der Bau-
phase können weitere Effekte wie Lärmbelastungen, Lichtemissionen, durchsichtige oder spie-
gelnde Fassaden, sonstige Störungen, die Zerschneidung von Lebensräumen oder Veränderun-
gen im Wasserhaushalt zum Rückgang von Arten beitragen. 
Artengruppen, die im Zusammenhang mit Gebäudeabrissen und -sanierungen vor allem betrach-
tet werden sind Fledermaus- und Brutvogelarten , bei der Bebauung länger brachliegender oder 
ungenutzter Flächen Amphibien und Reptilien sowie Feldvogel- und Wildkräuterarten bei der In-
anspruchnahme von Offenlandflächen. 
Wichtige Schritte zur Vermeidung derartiger Auswirkungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben 
sind: 
• Vorrang der Nachverdichtung vor Neuinanspruchnahme von Flächen,  
• ökologisch orientierte Siedlungsentwicklung und Flächenwahl, 
• Qualifizierte Artenschutzprüfung in Planverfahren und Festlegung von Vermeidungsmaß-
nahmen (z.  B. Baubegleitung, Bauzeitenregelungen) sowie ggf. Umsetzung qualitativ 
hochwertiger Ausgleichsmaßnahmen,  
• Förderung oder Festlegung einer möglichst ökologisch vielfältigen Begrünung (Infomate-
rial für Bauherren, Festsetzungen zur Qualität der zukünftigen Begrünung, Reduzierung 
der Beleuchtung, Umgang mit Glasfassaden).

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4.3 Zusammenstellung etablierter Maßnahmen  
In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden bereits vor der Erstellung des Biodiversitätskonzep-
tes umfangreiche Maßnahmen und Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Vielfalt der Arten 
und Lebensräume im Stadtgebiet unternommen, die dem Biodiversitätsverlust entgegenwirken. 
Soweit zukünftig eine Verstetigung der Maßnahmen notwendig ist oder empfohlen wird, werden 
die Maßnahmen im ‚Maßnahmenkonzept‘ in Kapitel 7  aufgegriffen und den nachfolgend aufge-
führten Handlungsfeldern des Biodiversitätskonzeptes zugeordnet.  
 Stadtnatur – Biodiversität im Siedlungsbereich 
 Gewässer, Auen, Feuchtgebiete 
 Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen 
 Fortwirtschaft / Wald  
 Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege 
 Schutzgebietskulisse und Biotopverbund 
 Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung 
 
Die wichtigsten bereits vor Erstellung des Biodiversitätskonzeptes durchgeführten Maßnahmen 
werden nachfolgend benannt.  
Zu den im Handlungsfeld Stadtnatur durchgeführten Maßnahmen gehören die Folgenden: 
• Blühwiesenstrategie Düsseldorf (vgl. Box 2), deren Flächenkulisse sowohl im Siedlungsraum 
als auch im Außenbereich liegt, 
• die Projekte zum Baumschutz wie das ‚Stadtbaumkonzept' und ‚Düsseldorf pflanzt Zukunft‘ 
(vgl. Box 3), 
• Pestizidverzicht auf städtischen Flächen, 
• Das Projekt ‚Schulhöfe werden zu blühenden Insektenwiesen‘ bei dem versiegelte Flächen 
gemeinsam mit Kindern und Lehrkräften in blühende Insektenwiesen oder sonstige natur-
nahe Flächen umgewandelt wurden. 
Im Bereich des Gewässerschutzes wurden bereits s eit Ende der 80er Jahre in Düsseldorf ver-
schiedene Fließgewässer renaturiert. Den Verpflichtungen, die durch die seit dem Jahr 2000 be-
stehende Wasserrahmenrichtlinie bestehen, wurden im Rahmen weiterer Renaturierungsvorha-
ben nachgekommen. Wichtige Maßnahmen an den Fließgewässern, die in den letzten Jahren 
umgesetzt wurden, sind: 
• Südliche Düssel der Höherhofstraße bis zum Eller Kamp (1,95  km) im Stadtteil Vennhau-
sen
28, 
 
28  https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/wasser/pdf/Heft_1_Erlaeuterungsbericht.pdf 
[Abruf 25.04.2024]

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• Pillebach im Stadtteil Ludenberg zwischen der Straße  ‚Am Backesberg‘ und der Bergischen 
Landstraße (1,9 km), 
• Pillebach im Stadtteil Gerresheim von der Straße ‚Am Quellenbusch‘ bis zur Einmündung in 
die nördliche Düssel, 
• Innere Nördliche Düssel im Hofgarten (162 m), 
• Umleitung des Urdenbacher Altrheins in die Urdenbacher Kämpe in den Stadtteilen Urden-
bach und Garath durch Öffnung des Sommerdeiches29, 
• Eselsbach im Bereich des Unterbacher Sees im Stadtteil Unterbach30, 
• Teiche im Rotthäuser Bachtal (vgl. Box 4), 
• Maßnahmen zur Schaffung der Durchgängigkeit am Koppelsbach durch Rückbau eines Aus-
laufbauwerkes im NSG Rotthäuser Bachtal. 
Weitere Renaturierungsmaßnahmen befinden sich in laufenden Verfahren oder sind bereits ge-
nehmigt. 
Für das Offenland liegen die bisherigen Maßnahmenschwerpunkt e mit der Blühwiesenstrategie 
(Box 2) und dem Mahdkonzept für die Deiche ( Box 8) in der Förderung von artenreichen Offen-
landflächen. Zusätzlich finden weitere Aktivitäten in Kooperation mit der Landwirtschaft statt, bei-
spielsweise durch Dialoggespräche zum Pestizidverzicht und durch die Förderung der Anlage 
von Ackerrandstreifen. 
Der Schutz von Obstbäumen und Obstwiesen wird beispielsweise im Rahmen der sogenannten 
Hochzeitswiese (Box 9) oder durch die Veredelung und Verbreitung alter Obstsorten gefördert. 
Zum Erhalt gefährdeter Arten wurden und werden zahlreiche artspezifische Maßnahmen durch-
geführt, die hier nur beispielhaft benannt werden: 
• Im Stadtgebiet werden seit 2012 etwa 50 Niströhren für Steinkäuze betreut. Hierzu gehört 
die Dokumentation, die Kastenmontage und - Kontrolle sowie die Überwachung und Berin-
gung der Jungtiere. Das Projekt wird im Verbund vom NABU und dem Garten-, Friedhofs- 
und Forstamt der Stadt Düsseldorf durchgeführt. 
• Die AG Wanderfalke des NABU NRW und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt 
Düsseldorf betreuen und überwachen gemeinsam an derzeit insgesamt 7 Standorten Wan-
derfalkenkästen im Stadtgebiet. 
• Die Entwicklung von Habitaten für den Pflaumenzipfelfalter (Satyrium pruni) wird auf mehre-
ren Kleinstflächen durch die Forstabteilung gefördert. Dazu werden gezielt Schlehenbe-
stände von anderen Gehölzarten freigestellt. Der Wiederfund dieser seit 1950 in Düsseldorf 
verschollenen Bläulingsart gelang 2009 im Eller Forst im Rahmen des Klimafolgenmonito-
rings (D
AHL 2010, zitiert nach WIROOKS 2024 vgl. Kapitel 12.12). 
• Im Rotthäuser Bachtal wird unter anderem zur Förderung des Großen Schillerfalters (Apatura 
iris) eine Schafbeweidung durchgeführt. Gefördert wird die Art durch Weidetiere, da der aus-
gewachsene Schmetterling Mineralien an Tierkot aufnimmt. So wurden viele der beobachte-
ten Tiere an Schafskot nachgewiesen. 
• Für den Kiebitz und den Flussregenpfeifer werden spezielle Maßnahmen zum Schutz ihrer 
Gelege durchgeführt (vgl. Box 18). 
 
29  https://flussgebiete.nrw.de/urdenbacher-altrhein-wieder-dynamisch-durch-die-niederung [Abruf 25.04.2024] 
30  https://www.brw-haan.de/gewaesser/gewaesser-projekte?view=article&id=130:oekologische-aufwertung-des-
eselsbach-in-erkrath-unterfeldhaus&catid=10 [Abruf 24.01.2024]

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Zu den Maßnahmen im Handlungsfeld ‚Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzie-
rung‘ gehören unter anderem die Mitgliedschaft beim Label ‚StadtGrün naturnah‘ als ‚Kommune 
für die biologische Vielfalt‘, die aktive Teilnahme an der Citizen science Plattform observation.org, 
die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Haus Bürgel sowie die Förde-
rung und Unterhaltung verschiedener Umweltprojekte und Fortbildungseinrichtungen (z.B. Wald-
schule Düsseldorf).

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II. Konzept 
5. Leitbild und Ziele für mehr Biodiversität in Düsseldorf 
Wandel ist das grundlegende Kennzeichen der Natur, dies wurde bereits im antiken Griechenland 
erkannt: Panta rhei - es ist alles im Fluss. Die Natur spielt sich in Zyklen ab, wobei auch da keiner 
den vorherigen komplett gleicht. Arten entstehen und sterben wieder aus, das ist der Lauf der 
Evolution. Versteht man die Erdgeschichte als Ziffernblatt, so erscheint der moderne Mensch erst 
in der letzten Sekunde. Der aktuelle Zeitabschnitt der Erdgeschichte, das Quartär, begann vor 
2,6 Millionen Jahren und besteh t aus einem Wechsel von Kalt- und Warmzeiten. Mitteleuropa 
wurde erst vor 40.000 Jahren besiedelt. Der Aufschwung der Menschheit startete am Ende der 
letzten Kaltzeit. Damals, vor 12.000 Jahren, war Nordrhein-Westfalen noch eine kalte und karge 
Steppe. Viele Arten starben mit dem Ende dieser letzten Kaltzeit aus, während andere aus süd-
lichen Rückzugsgebieten nach Mitteleuropa zurückwanderten. Dieses Migrationsgeschehen hält, 
von einigen kälteren Phasen gebremst, bis heute an und setzt sich weiterhin fort. 
Am besten ist dieser Prozess bei den Waldbaumarten in den letzten 12.000 Jahren bekannt: Im 
Zuge von Boden- und Gewässeruntersuchungen, zum Beispiel bei der Beprobung der Sediment-
schichten der Eifelmaare und von westfälischen Hochmoorschichten, lässt sich aus der Analyse 
der enthaltenen Pflanzenpollen die Zusammensetzung der Vegetation vergangener Zeiten ermit-
teln. Da die Dauer von Zerfallsprozessen recht gut bekannt ist, lässt sich auch das Alter der pol-
lentragenden Schichten verhältnismäßig genau ermitteln.  
Die Waldentwicklung in Mitteleuropa gliedert sich seit dem Ende der letzten Kaltzeit in mehrere 
Phasen. Zunächst konnten sich sogenannte Pioniere, beispielsweise verschiedene Birkenarten, 
ausbreiten. Dabei waren vor allem eine hohe Kältetoleranz, geringe Ansprüche an die Böden 
sowie eine schnelle Verbreitung der Samen durch den Wind von Vorteil. Die dominanten Baum- 
und Straucharten der nächsten Phase waren vor allem Hasel und Kiefer. In der bisher wärmsten 
Phase, dem Atlantikum, das etwa von 8.000 bis 4.000 v.Chr. dauerte, dominierten Ulmen, Eichen 
und Linden. Dieses Zeitalter ähnelte vermutlich den Bedingungen, die sich derzeit durch den 
anthropogenen Klimawandel einstellen, mit Durchschnittstemperaturen die etwa 2 - 3 Grad Cel-
sius höher lagen als heute. Es schlossen sich aber auch kältere Phasen an. 
Mit der ‚neolithischen‘ oder jungsteinzeitlichen Revolution, die ab etwa 5.000 v. Chr. stattfand, 
begann in Mitteleuropa die Sesshaftwerdung des modernen Menschen. Mit Zunahme der Acker-
bautätigkeit erweiterten zunehmend Nutzpflanzen, zunächst primitive Weizenarten oder Buch-
weizen, später auch Roggen, Gerste und weitere Getreidesorten sowie Ackerkräuter, die ur-
sprünglich aus steppenhaften Regionen stammten, die heimische Flora. Mit der voranschreiten-
den Entwicklung der menschlichen Kultur gingen weitere Veränderungen der Natur einher : Be-
reits in der Antike wurden riesige Waldgebiete unter anderem für den Schiffs - und Städtebau 
gerodet und sind seitdem zum großen Teil verloren gegangen. Diese Entwicklung setzte sich in 
den letzten 2.000 Jahren fort. Wälder wurden gerodet, um Acker - und Weideland zu gewinnen, 
das Holz wurde zum Bauen genutzt oder verfeuert, das Vieh wurde auf Waldweiden gehalten, 
das Laub und die Krautschicht dienten als Wintereinstreu in den Ställen. Die stärkste Inanspruch-
nahme und Zerstörung des Waldes wird für den Zeitraum zwischen 1.600 und 1.700 n.Chr. an-
genommen. Stark beeinträchtigte Wälder dominierten auch die Natur von Düsseldorf bis weit in 
das zwanzigste Jahrhundert.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 43 
Mit der flächenhaften und einschneidenden Veränderung der Landschaft durch den Menschen 
ging ein rasanter Anstieg der Biodiversität in Mitteleuropa einher. Besonders Arten aus den ost-
europäischen und asiatischen Steppengebieten konnten die neu entstandene offene Landschaft 
erobern und sich stark ausbreiten. Bei diesen Arten sprechen wir heute von Kulturfolgern. Typi-
sche Vertreter der Kulturfolger, wie Kornblume und Feldhamster fanden in Zeiten, in denen Mit-
teleuropa noch flächendeckend bewaldet war, überhaupt keinen geeigneten Lebensraum. Durch 
die Mischung aus Kultur- und Naturlandschaften entwickelte sich ein strukturreicher Lebensraum, 
der teilweise eher dem Übergang zwischen den Kalt- und Warmzeiten entsprach und eine damit 
einhergehende anthropogen überformte Artenvielfalt förderte. Vermutlich wurde die höchste Ar-
tendiversität in Mitteleuropa wohl im Zuge der Neuzeit, vor Beginn der Industrialisierung bzw. 
deren Einwirkung auf die Landwirtschaft  erreicht, als bereits großflächig Ackerbau betrieben 
wurde (K
ÜSTER 2010). Infolge der Bejagung großer Prädatoren konnten sich die Bestände von 
manchen Arten, zum Beispiel Bodenbrüter wie Fasan oder Kiebitz, durch die menschliche Ein-
flussnahme lokal deutlich erhöhen.  
Die Weidetierhaltung, insbesondere die Wanderschäferei, unterstützte die Entstehung und Frei-
haltung offener und baumfreier Biotope wie Heide- und Trockenrasengebieten. Sogar nach heu-
tigem Maßstab überweidete Flächen unterstützten die Ansiedlung neuer Arten - so die des Brach-
piepers oder des Magerrasen-Perlmuttfalters. Bei den Tagfaltern wissen wir allerdings auch aus 
den Datenrecherchen für Düsseldorf, dass bereits etliche Arten vor 1920 und sogar einzelne vor 
1900 lokal verschwanden, also weit vor der Zeit des massenhaften Einsatzes von Pestiziden, des 
verstärkten Flächenverbrauchs oder der erhöhten Einwanderung von Neobiota infolge der Glo-
balisierung. 
Der damalige Rückgang korreliert mit dem Verbot der Al lmendeweiden
31 ab 1850, da die an-
schließend zuwachsende Landschaft für viele Insektenarten keine günstigen Lebensräume mehr 
darstellte. Durch die fehlende Beweidung verringerten sich entsprechend auch die Hinterlassen-
schaften der Weidetiere und analog dazu die Zahl an Mistkäfern und Dungfliegen. So wurde be-
reits um das Jahr 1900 für das Rheinland beschrieben, dass i nsektenfressende Brutvogelarten 
wie Rotkopfwürger und Wiedehopf in ihren Beständen zurückgingen – weit bevor sich die Land-
wirtschaft aus einer kleinbäuerlichen Struktur hin zu industriellen Betrieben wandelte (LE ROI 
1906). 
Zugespitzt wurde der mit Beginn des 20. Jahrhunderts einsetzende Verlust von Offenlandarten 
dann durch die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft : Pestizideinsatz, Vergrößerung 
der Bewirtschaftungsschläge, zunehmende Mahdhäufigkeit im Grünland, um nur einzelne As-
pekte dieses Trends abzubilden. Auch der zunehmende Verlust von sensiblen Strukturen, etwa 
durch Nutzungsaufgabe (bspw. Heuwiesen, Heiden, Waldweiden) oder bauliche Inanspruch-
nahme (Suburbanisierung und damit einhergehend unter anderem Verlust von Obstwiesen; Zer-
schneidung durch Verkehrstraßen) verschärft sich seitdem zusehends. 
Klimawandel und Häufigkeit der Arten 
Wie bereits oben erläutert, befinden wir uns aktuell in einer Warmzeit, in der die klimatische Er-
wärmung durch das menschliche Dasein und Handeln jedoch massiv beschleunigt wird. Diese 
 
31  Allmende ist die gemeinsame Nutzung bestimmter Flächen, etwa im Wald oder im Zentrum eines Angerdorfes, zur 
Beweidung.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 44 
Entwicklung ist als anthropogener Klimawandel bekannt. Die Auswirkungen des Klimawandels 
auf die Natur untersucht die Landeshauptstadt Düsseldorf seit 2008. In jedem Jahr werden Ar-
tengruppen mit gleichbleibender Methodik an immer denselben Plätzen untersucht. Inzwischen 
sind die Auswirkungen des Klimawandels bei allen untersuchten Artengruppen deutlich nach-
weisbar (vgl. hierzu auch Kapitel 4.2.3). 
Dabei zeigt sich, dass vielfach durchaus auch neue Arten hinzukommen – etwa hat die Anzahl 
der in Düsseldorf nachgewiesenen Heuschreckenarten sich von 27 im Jahr 1997 auf heute 33 
Arten erhöht. Diese Entwicklung ist im Großraum Düsseldorf bei fast allen Artengruppen ver-
gleichbar zu beobachten, sodass hier im Gegensatz zum langjährigen landes- und bundesweiten 
Trend ein Zuwachs an Arten, der in der Regel auch mit einer Erhöhung der Individuenzahlen 
einhergeht, vorliegt. Zusammenfassend gibt es in Düsseldorf zwar immer noch nicht wieder so 
viele Arten wie im Jahr 1900, aber wieder deutlich mehr als im Jahr 1980. Einerseits basiert dieser 
Umstand auf der Neueinwanderung südlicher Arten, andererseits aber auch auf der Unterschutz-
stellung von Flächen und Landschaftsbestandteilen im Stadtgebiet. Zusätzlich sind viele größere 
Arten zurückgekehrt, denen früher nachgestellt wurde, da sie als Konkurrenz oder Gefahr galten, 
die heute aber nicht mehr bejagt werden dürfen.  Dazu zählen beispielsweise der Uhu oder der 
Kolkrabe. Andere Arten, wie der Halsbandsittich und der Waschbär, konnten sich als Gefangen-
schaftsflüchtlinge nachhaltig in der freien Natur etablieren. 
Welche Natur wollen wir schützen? Die von vor hundert Jahren oder vor zweihundert oder 
vor tausend? Und warum wird diese Entwicklung hier zusammengefasst? 
Es ist der Versuch einer Erklärung, wie die Artenvielfalt bei uns entstanden ist und dass der 
Mensch sowohl bei der Etablierung neuer Arten als auch beim Verschwinden einheimischer Arten 
eine entscheidende Rolle spielt. Gleichzeitig soll aber auch gezeigt werden, dass ein großer Teil 
der bei uns vorkommenden Arten auf die vom Menschen geschaffene Kulturlandschaft angewie-
sen ist. 
Konsens ist, dass wir dem Artensterben entgegenwirken müssen, es bestenfalls aufhalten. Wir 
haben daher eine Verantwortung für alle aktuell bei uns vorkommenden Arten. Wir haben diese 
aber vor allem für die Arten der strukturreichen, gemäßigt anthropogen geprägten Kulturland-
schaft, denn bei diesen Arten liegt auch in Düsseldorf das mit weitem Abstand größte Defizit. Das 
Ziel sollte sein, geeignete Bedingungen zu schaffen, damit sich bei uns lokal ausgestorbene Le-
bensräume und Arten, die in den besonders art enreichen Zeiten weit verbreitet waren, wieder 
etablieren können. 
Im Rahmen dieses Konzeptes wird der Versuch unternommen, möglichst genau zu erfassen, 
welche Arten in Düsseldorf derzeit vorkommen oder in der gemäßigten Kulturlandschaft der letz-
ten Jahrhunderte vorkamen. Dahingehend zeigen die Untersuchungsergebnisse bei allen bisher 
ausgewerteten Artengruppen den Verlust bei Arten des Offenlandes, der Kulturlandschaft und in 
jedem Fall magerer und nährstoffarmer Lebensräume  (bspw. Magerrasen, Feuchtwiesen). Die 
Priorisierung der Maßnahmen des Konzeptes orientiert sich daher am Schutz und an der Förde-
rung dieser Arten. Da die Maßnahmen auf die Schaffung und Sicherung von t rockenen oder 
feuchten Offenlandhabitaten abzielen, kann es hier zu Zielkonflikten mit dem Klimaschutz kom-
men: In aller Regel sind die in Düsseldorf seltenen oder ausgestorbenen Arten nicht mit Baum - 
oder Gehölzpflanzungen kompatibel.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 45 
Ebenso stehen Arten der feuchten Lebensräume und Gewässer im Vordergrund des Konzeptes, 
vor allem in Hinblick auf deren höherer Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen des Klima-
wandels. 
Zusammenfassend lässt sich  aus diesen Überlegungen für das Biodiversitätskonzept der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf das folgende Leitbild festhalten: 
 
Leitbild des Biodiversitätskonzeptes 
Die hohe Biodiversität im Stadtgebiet von Düsseldorf – bestehend aus Lebensräumen, Arten und 
der innerartlichen Vielfalt – soll sowohl im Siedlungsbereich als auch im Außenbereich erhalten 
und weiterentwickelt werden.  
Hierfür wird ein Maßnahmenkonzept erstellt, welches auch die zukünftigen Veränderungen durch 
den Klimawandel und ihre Auswirkungen auf die Biodiversität mit berücksichtigt.  
Die Biodiversitätsmaßnahmen werden in einem Monitoring überprüft und kontinuierlich fortge-
schrieben. 
 
Wichtige Ziele werden unter anderem die Pflege der Naturschutzgebiete, das traditionelle Mähen 
von Wiesen (insbesondere auch magere Wiesen und Feuchtwiesen), die Förderung von Feucht-
lebensräumen, das Belassen großflächiger landwirtschaftlich genutzter Ackerflächen ohne 
Baum- oder Gehölzbewuchs sowie die Schaffung vegetationsarmer Brachen und Heiden oder 
sogar vegetationsfreier Flächen sein. Diese Maßnahmen sind für den Erhalt unserer Biodiversität 
unerlässlich. Die Arten des Waldes und stärker bewachsener Lebensräume sind in Düsseldorf in 
aller Regel häufig und bedürfen im baulichen Außenbereich keiner zusätzlichen Unterstützung. 
Hervorzuheben ist abschließend noch einmal, dass für die Förderung der Artenvielfalt eine deut-
liche Zunahme der Weidetierhaltung anzustreben ist. Die Tiere helfen nicht nur beim Offenhalten 
wertvoller Flächen, mit ihnen geht auch das Vorkommen assoziierter Insektenarten einher, die 
wiederum für Vögel und Fledermäuse unerlässlich sind. 
Um stabile, vernetzte Populationen zu entwickeln, gilt es zudem, den Schutz der Lebensräume 
verbindlich zu machen, ihren Verbund zu stärken, Erfolge und Misserfolge von Maßnahmen durch 
ein Monitoring zu überwachen und die Kenntnislücken über das Vorkommen von Arten und Le-
bensräumen durch weitere standardisierte Datenerfassungen zu schließen. 
6. Ziel- und Individualarten 
Das Biodiversitätskonzept enthält derzeit insgesamt 72 Zielarten aus den Gruppen Säugetiere, 
Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische, Libellen, Heuschrecken, Wildbienen, Köcherfliegen, Tagfal-
ter und Widderchen, Nachtfalter, Schwebfliegen, Pilze  sowie Farn- und Blütenpflanzen. Für die 
im Artenkompendium betrachtet en Gruppen der Krebse und Muschel n wurden keine Zielarten 
bestimmt. 
Für die Gruppe der Vögel wurden zusätzlich 6 Individualarten festgelegt. 
Die Reihenfolge der Gruppen sowie die Reihung der Arten innerhalb der Gruppen erfolgt über-
wiegend nach ihrer biologischen Systematik.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 46 
KREUZTABELLE 
Eine Übersicht aller Ziel- und Individualarten, eine Zuordnung zu den für diese Arten typischen 
Lebensraumtypen (zur Differenzierung der Lebensraumtypen vgl. Tabelle 1) sowie der auf sie 
bezogenen Maßnahmen stellt die sogenannte Kreuztabelle dar. Diese findet sich in der Anlage 1 
auf Seite 247. 
VERBREITUNG DER ZIELARTEN ÜBER DIE RÄUME DES GOP 
Die Anzahl an Zielarten in den 27 Teilräumen des Stadtgebietes ist in Abbildung 10 dargestellt. 
Erkennbar ist hierbei eine Korrelation zwischen den Räumen mit einer hohen Anzahl von Zielar-
ten und der räumlichen Verteilung der Naturschutzgebiete.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 47 
 
Abbildung 10 Anzahl der Zielarten in den Teilräumen der Stadt Düsseldorf. Die Teilräume 
sind je nach Artenzahl dunkler eingefärbt. 
Quelle: eigene Darstellung

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 48 
ZIELARTEN IN DEN STECKBRIEFEN 
Die ausgewählten Zielarten werden in den nachfolgenden Steckbriefen einheitlich beschrieben. 
Neben einer Abbildung zur derzeitigen Verbreitung der Zielarten im Stadtgebiet werden Angaben 
zur derzeitigen bundes- und landesweiten Gefährdung 32 der Art, zum rechtlichen Schutz gem. 
FFH-Richtline und zum Schutz gem . Bundesnaturschutzgesetz (vgl . § 7 (2) Nr. 13 und Nr.  14 
BNatSchG) sowie zum ersten und letzten Nachweis der Art im Stadtgebiet zusammengestellt. 
Die im Steckbrief verwendenden Abkürzung sind nachfolgend erläutert: 
Schutz: 
§ besonders geschützte Arten gem. § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG 
§§ streng geschützte Arten § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG 
Gefährdungsgrad gemäß Roter Listen (D, NRW): 
0 Ausgestorben oder verschollen  
1 Vom Aussterben bedroht  
2 Stark gefährdet  
3 Gefährdet  
G Gefährdung unbekannten Ausmaßes  
R Extrem selten  
V Vorwarnliste  
* Ungefährdet  
D Daten unzureichend 
⬧ Nicht bewertet 
Schutzstatus gemäß FFH-Richtlinie: 
Anh. II Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren 
Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. 
Anh. IV Tier- und Pflanzenarten, die europaweit und damit auch in den jeweili-
gen Mitgliedsstaaten, in denen sie vorkommen, gefährdet und damit 
schützenswert sind 
Häufigkeit 
ss sehr selten 
s selten 
m mäßig häufig 
h häufig 
Sonstige Abkürzungen: 
Syn.  Synonym 
 
32   Die Einstufung der Gefährdung erfolgte nach den jeweils im Jahr 2024 aktuellen Roten Listen (vgl. NRW: www.la-
nuv.nrw.de/natur/artenschutz/rote-liste; Deutschland: www.rote-liste-zentrum.de) [letzter Abruf Dezember 2024]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 49 
6.1 Säugetiere 
Keine Artengruppe erhält in der Öffentlichkeit so viel Aufmerksamkeit wie die Säugetiere. So gel-
ten Eichhörnchen, Igel oder Seehunde als Sympathieträger, während Wanderratten bei vielen 
Menschen für Abscheu sorgen33.  
Nach der Gesamtartenliste gelten 107 Säugetiera rten und -Unterarten als in Deutschland etab-
liert, von ihnen werden 97 hinsichtlich ihrer möglichen Gefährdung bewertet. Die zehn nicht be-
werteten Arten sind überwiegend gebietsfremd (Neozoen) (M
EINIG et al. 2020). 
Der Atlas der Säugetier e (AG SÄUGETIERKUNDE NRW o. J.) zeigt die Verbreitung der Arten in 
NRW auf. In NRW sind 85 Arten nachgewiesen. 
Systematische Angaben zur Verbreitung der Säugetierarten liegen für das Stadtgebiet nicht vor. 
Verschiedene gebietsbezogene  Einzeluntersuchungen gibt es vor allem für Fledermausarten 
(DAHL & ROTZAL 2010; HENF & ALFERMANN 2004). 
Über die Plattform o bservation.org wurden im Jahr 2024 im Stadtgebiet 28 Säugetierarten ge-
meldet34. Die Auswertung des Atlas der Säugetiere NRW , der Plattformen observation.org und 
inaturalist.org sowie der Einzeluntersuchungen führen zu einem Arteninventar von 54 Arten in 
Düsseldorf. 
Die folgenden fünf Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt: 
1. Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) 
2. Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) 
3. Biber (Castor fiber) 
4. Mauswiesel (Mustela nivalis) 
5. Zwergmaus (Micromys minutus) 
(MEINIG et al. 2010) 
 
33  Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Saugetiere-Mammalia-1730.html [Abruf 1.02.2025] 
34  Quelle: https://observation.org/bioblitz/11724/dusseldorf-2024/#sg-10 [Abruf 19.12.2024]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 50 
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) 
 
 
   
RL NRW 
2010 
RL D  
2020 
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
V D Anhang IV §§ s 1991-2000 nach 2020 
 
T. Krause T. Krause

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 51 
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) 
Lebensraum-
ansprüche 
Quartierlebensraum in waldreicher, gut strukturierter Landschaft; dabei Struk-
turreichtum durch Blößen, Kahlschläge, Lichtungen  sowie Waldinnenränder. 
Nahrungs-/Jagdlebensraum vor allem im Offenland: Grünland, Heckenstruk-
turen, Waldränder, Gewässerufer 
Überwinte-
rung 
Sommerquartiere vor allem in Baumhöhlen, seltener in Spalten an Gebäuden. 
Gut nachgewiesene Nutzung von Fledermauskästen an Bäumen. 
Vor allem Wanderfledermaus, Winterquartiere in frostsicheren Baumhöhlen, 
auch Spalten und Hohlräume an und in Gebäuden 
Fortpflanzung Paarungszeit Ende August/September, Geburt ab Mitte Juni, 1 - 2 Jungtiere, 
Wochenstuben meist in Baumhöhlen, im Schnitt 20-50 Weibchen 
Nahrung Nachtfalter, Käfer und andere Fluginsekten 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald ; Zerschneidung 
der Lebensräume und Flugrouten ; Verlust oder Entwertung von Quartieren 
durch Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Windener-
gieanlagen 
Zielart für Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-warmer Standorte, 
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gärten, Parkanlagen, Sied-
lungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
Aaper Wald 
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern 
mit hohen Alt- und Totholzanteilen sowie strukturreichen Waldrändern; Erhal-
tung und Förderung von Quartieren sowie insektenreichen Nahrungsflächen 
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 52 
Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) 
 
 
   
RL NRW 
2010 
RL D  
2020 
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
R D Anhang IV §§ s 1991-2000 nach 2020 
 
Bildnachweis [1] Bildnachweis [2]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 53 
Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) 
Lebensraum-
ansprüche 
strukturreiche Landschaften mit Grünlandflächen und einem hohen Wald- und 
Gewässeranteil im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereich 
Überwinte-
rung 
Sommerquartier in und an Gebäuden, in Baumhöhlen und Felsspalten 
Winterquartier bei uns an Gebäuden; Winterschlaf Oktober bis März 
Fortpflanzung Paarungszeit ab August 
Wochenstuben mit 30-50 Weibchen, Geburt Ende Juni/Anfang Juli; 
i.d.R. zwei Junge/Wurf 
Männchen bilden im Sommer große Kolonien  
Nahrung Käfer und Nachtfalter 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Be-
seitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Schließung von 
Dachböden; Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel); Verlust 
oder Entwertung von Nahrungsflächen im Siedlungsbereich, im Offenland, an 
Gewässern, in Wäldern (u.a. Pflanzenschutzmittel); Zerschneidung der Le-
bensräume und Flugrouten 
Zielart für Größere Stillgewässer, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Gebäude 
Wichtige  
Vorkommen 
In Düsseldorf überwiegend Überwinterer im innerstädtischen Bereich 
Maßnahmen Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren, Verzicht auf chemische 
Holzschutzmittel in Gebäudequartieren, Erhaltung und Entwicklung von insek-
tenreichen Nahrungsflächen,  
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff. 
 
Bildnachweise: 
1. Guido Hoehne. Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter: https://ob-
servation.org/photos/105311061/; 20.05.2025] 
2. Jonas Pottier. Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter: https://ob-
servation.org/photos/105434421/; 20.05.2025]

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 Stand 26. Mai 2025 54 
Biber (Castor fiber) 
 
 
 
 
 
RL NRW 
2010 
RL D  
2020 
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 V Anhang IV §§ s 2011-2020 nach 2020 
 
Bildnachweis [1]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 55 
Biber (Castor fiber) 
Lebensraum-
ansprüche 
Lichte Auwälder mit Weichholzvegetation, stehende und fließende Gewässer 
Überwinte-
rung 
Im Winter fährt er seine Aktivität zurück, hält aber keinen Winterschlaf 
Fortpflanzung Geburt von 2 -4 Jungen zwischen April- Juni, Paarung erfolgt im Winter von 
Januar-März 
Nahrung Triebe, Knospen und Blätter, Gräser und Kräuter, Rinde, Feldfrüchte 
Gefährdungs-
faktoren 
Menschliche Infrastruktur, Verlust von Lebensräumen 
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Moore und Sümpfe, Mittlere und kleine Fließgewäs-
ser, Rhein 
Wichtige  
Vorkommen 
Urdenbacher Kämpe, Schwarzbach, Eselsbach 
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung naturnaher Auenlandschaften mit Weichhölzern, 
ständiger Wasserführung sowie störungsarmen, grabbaren Ufern 
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff. 
 
Bildnachweise:  
1. Per Harald Olsen. Bever. Lizenz: CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en). [Abrufbar unter: 
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Beaver_pho34.jpg; 20.05.2025]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 56 
Mauswiesel (Mustela nivalis) 
 
 
  
 
RL NRW 
2010 
RL D  
2020 
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
D D - § s vor 1950 nach 2020 
 
Bildnachweis [1] Bildnachweis [2]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 57 
Mauswiesel (Mustela nivalis) 
Lebensraum-
ansprüche 
Trockene, offene Landschaft jeglicher Art im Winter auch in und an Gebäuden; 
bevorzugt sandige, trockene Bereiche, wie Hecken, Brachen und trocken ge-
fallene Gräben und Böschungen. 
Wohnt in Baumhöhlen, Stein- und Holzhaufen, alten Gemäuern, unter hohlen 
Ufern, in Maulwurfsgängen, Hamster- und Rattenbauen 
Überwinte-
rung 
im Winter auch in Ställen, Kellern und auf Dachböden 
Fortpflanzung Paarungszeit (Ranz) ganzjährig, Haupt paarungszeit im Frühjahr (Feb-
ruar/März); Tragzeit ca. 5 bis 6 Wochen; Wirft bis zu 2-mal im Jahr 3 bis 9 (in 
der Regel 4 bis 7) weiße, kurz behaarte Jungen; Wurfnest mit Fell und Wolle 
ausgekleidet in Maulwurfs- oder Wühlmausgängen 
Nahrung Mäuse und andere Kleinsäuger 
Gefährdungs-
faktoren 
Abhängig von Feldmausdichte, mit Rückgang der Feldmaus durch Veränderun-
gen in der Landwirtschaft auch Verschlechterung für Mauswiesel 
Zielart für Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Säume, Hochstaudenfluren, 
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
Im Düsseldorfer Osten , vermutlich verbreitet. Hinweise auf Vorkommen auf 
dem Campus der Universität. 
Maßnahmen Anlage von Wieselburgen, Monitoring nachtaktiver Säuger 
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff. 
 
Bildnachweise: 
1. Keven Law: On the lookout… Lizenz: CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by -sa/2.0/) [Abrufbar unter: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Mauswiesel#/media/Datei:Mustela_nivalis_-British_Wildlife_Centre-4.jpg; 20.05.2025].  
2. Ger Duif. Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter: https://observa-
tion.org/photos/118184501/; 20.05.2025]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 58 
Zwergmaus (Micromys minutus) 
 
 
 
 
 
RL NRW 
2010 
RL D  
2020 
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
G V - § s vor 1950 nach 2020 
 
Bildnachweis [1]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 59 
Zwergmaus (Micromys minutus) 
Lebensraum-
ansprüche 
Schilf- und Röhrichtgürtel der Verlandungszonen, Moore, hohe Grasbestände, 
Getreidefelder, Waldränder, Gebüsche, im Winter auch in Scheunen; 
Überwinte-
rung 
Die Zwergmaus hält keinen Winterschlaf; in verlassenen Wühlmaus - oder 
Maulwurfsbauten, manchmal ziehen sie sich auch in Scheunen, Heuschober, 
Ställe und ähnliche Gebäude zurück 
Fortpflanzung März bis Oktober, Weibchen 2-3 Würfe, Tragzeit von 21 Tagen, 4–7 Jungtiere 
Nahrung Sämereien, Insekten und Grünkost 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust der Lebensräume, fehlende Vernetzung 
Zielart für Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Fettwiesen und –weiden, 
Röhrichte, Äcker, Säume, Hochstaudenfluren, Deiche und Wälle 
Wichtige  
Vorkommen 
Im Düsseldorfer Osten vermutlich verbreitet 
Maßnahmen Anlage und Erhalt feuchter Hochstaudenfluren, Vernetzung der Lebensräume 
zum Beispiel über Fließgewässerufer 
Literatur siehe Kapitel 12.1, Säugetiere, Seite 243 ff. 
 
Bildnachweise: 
1. Piet Spoorenberg. Lizenz: CC BY -NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by -nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter: 
https://observation.org/photos/116281519/; 20.05.2025]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 60 
6.2 Vögel 
Auf Grund ihrer großen Artenzahl und ihrer unterschiedlichen Eigenschaften sind Vögel sehr gute 
Indikatoren für den ökologischen Zustand eines Lebensraumes. Vögel sind aufgrund ihrer großen 
Mobilität in der Lage in relativ kurzer Zeit auch große Strecken selbst über und zwischen Konti-
nenten hinweg zurückzulegen und so rasch auf Änderungen der Umwelt zu reagieren und Orte 
mit möglichst optimalen Lebensbedingungen aufzusuchen (J. Busch in S
CHMITZ et al. 2024). 
In ganz Deutschland wurden bislang 527 Vogelarten (BARTHEL & KRÜGER 2019) bzw. 786 Vogel-
taxa (ornitho.de, abgerufen 31.10.2023) beobachtet. Als Brutvogelarten sind in Deutschland bis-
lang 254 Arten (B
ARTHEL & KRÜGER 2019) bzw. 281 Arten35 erfasst, in Nordrhein-Westfalen hin-
gegen 188 Arten (GRÜNEBERG et al. 2016) bzw. 194 (GRÜNEBERG et al. 2013). 
Für das Stadtgebiet von Düsseldorf konnten bislang 374 Vogeltaxa (Arten, Unterarten, Hybriden) 
nachgewiesen werden. Hiervon befinden sich 135 Arten als Brutv ögel bzw. Arten mit Brutver-
dacht und 21 ehemalige Brutvögel, also zusammengefasst 156 Arten, im Stadtgebiet (vgl. Kapitel 
12.2, Vögel). Die folgenden 9 Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten 
ausgewählt: 
1. Baumpieper (Anthus trivialis) 
2. Wiesenpieper (Anthus pratensis) 
3. Feldlerche (Alauda arvensis) 
4. Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) 
5. Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) 
6. Pirol (Oriolus oriolus) 
7. Steinkauz (Athene noctua) 
8. Habicht (Accipiter gentilis) 
9. Wespenbussard (Pernis apivorus) 
Ihre Auswahl erfolgte, um die verschiedenen Lebensräume im Stadtgebiet abzudecken und einen 
Schwerpunkt auf die Arten zu legen, deren Population durch Maßnahmen verbesser t werden 
können. Einige typische A rten, auf denen im  gesamtstädtischen Grünordnungsplan (LANDES-
HAUPTSTADT DÜSSELDORF (Hrsg.) 2014) noch ein Maßnahmenfokus lag,  wurden im Biodiversi-
tätskonzept nicht mehr aufgenommen, weil sie entweder nicht mehr gefährdet sind (Eisvogel) 
oder die im Stadtgebiet verfügbaren Reviere bereits vollständig einnehmen (Schwarzspecht) und 
es somit keiner weiteren Maßnahmen bedarf. 
Zusätzlich werden die folgenden 6 Arten als Individualarten aufgeführt, die über spezielle artspe-
zifische Maßnahmen (Nisthilfen, Brutplatzkontrolle u.a.) gefördert werden: 
1. Kiebitz (Vanellus vanellus) 
2. Haussperling (Passer domesticus) 
3. Mauersegler (Apus apus) 
4. Mehlschwalbe (Delichon urbica) 
5. Wanderfalke (Falco peregrinus) 
6. Weißstorch (Ciconia ciconia) 
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Vögel und ihrer Bedeutung im Stadt-
gebiet ist in Kapitel 12.3 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthalten. 
 
35   Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Brutvogel-Aves-p-p-1732.html [27.11.2024]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 61 
Eine Besonderheit hinsichtlich der Zielartensteckbriefe der Vögel ist die besondere Systematik 
der hier geltenden Roten Liste NRW. Diese unterteilt nach Brutvögeln (BV) und Wintervögeln 
(WV) – in NRW wurde die Rote Liste der Brutvögel zuletzt 2021 (SUDMANN 2021) aktualisiert, die 
Liste der Wintervögel ist datiert auf 2016 (SUDMANN et al. 2016).

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 62 
Baumpieper (Anthus trivialis) 
 
 
 
 
 
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
BV21 WV16 BV WV 
3 * V  § s vor 1900 nach 2020 
J. Busch

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 63 
Baumpieper (Anthus trivialis) 
Lebensraum-
ansprüche 
Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehöl-
zen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht.  
Geeignete Lebensräume sind lichte Wälder, Kahlschläge, Windwurf Flächen, 
Brachen und Heiden. 
Das Nest wird am Boden unter Grasbulten oder Büschen angelegt. Ab Ende 
April bis Mitte Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten durch Nutzungsänderung und Inten-
sivierung u.a. durch Aufforstung von Windwurfflächen und Waldlichtungen, 
Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv ge-
nutzter Grünlandflächen und Brachen (z.  B. Umbruch in Ackerland). Pestizid-  
und intensiver Düngereinsatz mit Verschlechterung des Nahrungsangebotes 
(Insekten). Wird vom Klimawandel negativ beeinflusst. 
Zielart für Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-warmer Standorte, 
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Moore und Sümpfe, Heiden 
Wichtige  
Vorkommen 
Norden und Südosten des Stadtgebietes; rekultivierte Deponie Hubbelrath 
Maßnahmen Habitatschutz und - wiederherstellung von lichten Wäldern mit Kahlschlägen, 
Lichtungen, Brachen, Heiden. Anlage von Krautsäumen, Neuanlage von Baum-
hecken oder Einzelbäumen, Entwicklung von kurzrasig -strukturierten Kraut-
schichten. 
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 64 
Wiesenpieper (Anthus pratensis) 
 
 
 
 
 
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
BV21 WV16 BV WV 
2 * 2  § s vor 1900 nach 2020 
T. Krause

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 65 
Wiesenpieper (Anthus pratensis) 
Lebensraum-
ansprüche 
Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus offenen, baum- und strauch-
armen feuchten Flächen mit höheren Singwarten (z.  B. Weidezäune, Sträu-
cher). Die Bodenvegetation des Bodenbrüters muss ausreichend Deckung bie-
ten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv 
genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Dar-
über hinaus werden Kahlschläge, Windwurfflächen sowie Brachen besiedelt. 
Die Nahrung besteht aus kleinen Wirbellosen, vor allem Insekten und deren 
Larven sowie Spinnen. Während des Winterhalbjahres werden auch kleine 
Würmer, Schnecken und Sämereien gefressen. 
Der Wiesenpieper ist ein Zugvogel, der als Kurz- und Mittelstreckenzieher den 
Winter vor allem im Mittelmeerraum und in Südwesteuropa verbringt. 
Gefährdungs-
faktoren 
Habitatverluste mit Verlust oder Entwertung von extensiv genutzten Dauer-
grünländern, Brachen, Heideflächen, Mooren. Entwässerung mit Veränderung 
des Wasserhaushaltes in Feuchtgrünländern. Intensivierung der Landwirt-
schaft insbesondere von Grünlandflächen und Brachen, Mahd vor Anfang Juli, 
hohe Viehdichten. Intensiver Pestizid- Düngereinsatz. Wird vom Klimawandel 
negativ beeinflusst. 
Zielart für Moore und Sümpfe, Fettwiesen und -weiden, Feucht- und Nasswiesen und -
weiden, Moore und Sümpfe, Heiden, Säume, Hochstaudenfluren 
Wichtige  
Vorkommen 
Zerstreut im Stadtgebiet; Schwerpunktvorkommen auf dem Flughafengelände 
(keine Hunde) 
Maßnahmen Extensivierung der Landwirtschaft mit Erhaltung und Entwicklung von extensiv 
genutzten, feuchten Offenland, Nass -, Feucht -, Magergrünländer, Brachen, 
Heideflächen, Moore.  
Wiedervernässung zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, Stabilisierung ei-
nes hohen Grundwasserstandes. Verringerung Pestizid - und Düngereinsatz. 
Habitatentwicklung und - management mit Mahd nach dem 1.  Juli, keine Be-
weidung oder geringer Viehbesatz, Belassen von Wiesenbrachen und -streifen. 
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 66 
Feldlerche (Alauda arvensis) 
 
 
   
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
BV21 WV16 BV WV 
3 V 3  § s vor 1900 nach 2020 
T. Krause J. Busch

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 67 
Feldlerche (Alauda arvensis) 
Lebensraum-
ansprüche 
Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der 
offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv ge-
nutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Das Nest wird in 
Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde angelegt. 
Die Nahrung im Frühjahr ist vielseitig und besteht aus Insekten, Spinnen, klei-
nen Schnecken und Regenwürmern. Im Winterhalbjahr überwiegen hingegen 
Getreidekörner, Unkrautsamen und Keimlinge. 
Gefährdungs-
faktoren 
Brut- und Nahrungshabitatverluste : Nutzungsänderung und Intensivierung 
von offenen Agrarlandschaften mit extensiv genutztem Dauergrünland, Acker-
brachen, Randstreifen, Wegrainen sowie von Heidegebieten; häufige Flächen-
bearbeitung; Umbruch kurz nach der Ernte; zu dichte Saatreihen; Verlust von 
Brachen und Säumen; Vergrößerung der Ackerschläge; Asphaltierung von un-
befestigten Wegen sowie intensive Unterhaltung von Feld - und Wegrändern; 
intensiver Pestizid- und Düngereinsatz. 
Zielart für Äcker, Heiden, Sand- und Kalkmagerrasen, Magerwiesen und -weiden inkl. 
Obst, Fettwiesen und -weiden 
Wichtige  
Vorkommen 
Landwirtschaftlich geprägte Räume; Grünland im Flughafengelände 
Maßnahmen Habitatschutz bzw. -Wiederherstellung (Äcker-Extensivgrünland-Brachen-Mo-
saik, Saumstrukturen), Verringerter Pestizid- und Düngereinsatz 
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 68 
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) 
 
 
 
 
 
RL NRW21 RL D Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
BV WV BV WV 
2  V  §§ s vor 1900 nach 2020 
J. Busch

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 69 
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) 
Lebensraum-
ansprüche 
Der Flussregenpfeifer besiedelte ursprünglich die sandigen oder kiesigen Ufer 
größerer Flüsse sowie Überschwemmungsflächen. Nach einem großräumigen 
Verlust dieser Habitate werden heute überwiegend Sekundärlebensräume wie 
Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteiche genutzt. Gewässer sind Teil des 
Brutgebietes, diese können jedoch räumlich vom eigentlichen Brutplatz ge-
trennt liegen. Das Nest wird auf kiesigem oder sandigem Untergrund an meist 
unbewachsenen Stellen angelegt. 
Die Nahrung besteht vor allem aus Insekten, kleinen Mollusken und Krebsen, 
gelegentlich auch aus pflanzlichen Anteilen. 
Der Flussregenpfeifer ist ein Zugvogel, der als Mittel- und Langstreckenzieher 
in Nord- und Westafrika überwintert. 
Gefährdungs-
faktoren 
Gewässerausbau mit Veränderung der Fließgewässerdynamik, Habitatverluste 
von störungsarmen, sandig-kiesigen Flussufern mit schütterer Vegetation und 
von Sekundärhabitaten wie Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteichen, Auf-
forstung von potenziellen Bruthabitaten, Störungen in der Zeit von April bis 
Juni durch z. B. Motocross, Badebetrieb, Angeln, Zelten. 
Zielart für Vegetationsarme oder -freie Biotope, Rhein, Größere Stillgewässer (Seen), 
Mittlere und kleine Fließgewässer 
Wichtige  
Vorkommen 
Wechselnde Vorkommen aufgrund der Veränderung der Brutplätzte, neu ent-
standene Lebensräume werden rasch besiedelt 
Maßnahmen Gewässerrenaturierung unter Erhalt und Entwicklung von dynamischen Auen-
bereichen sowie Förderung einer intakten Flussmorphologie mit einer natur-
nahen Überflutungs- und Geschiebedynamik. Erhaltung und Entwicklung von 
vegetationsarmen Kies - und Schotterbänke n an Flüssen, Seen, Sand - und 
Kiesgruben. Habitatmanagement (vor allem Entbuschung und Pflege von ve-
getationsarmen Kies- und Schotterbänken). Vermeidung von Störungen zwi-
schen April und Juli durch Lenkung von Freizeitaktivitäten.   
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 70 
Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) 
 
 
 
 
 
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
BV21 WV16 BV WV 
V * *  § s vor 1900 nach 2020 
J. Busch

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 71 
Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) 
Lebensraum-
ansprüche 
Teichrohrsänger sind in ihrem Vorkommen eng an das Vorhandensein von 
Schilfröhricht gebunden. Geeignete Lebensräume findet er an Fluss- und See-
ufern, an Altwässern oder in Sümpfen. In der Kulturlandschaft kommt er auch 
an schilfgesäumten Gräben oder Teichen sowie an renaturierten Abgrabungs-
gewässern vor. Dabei können bereits kleine Schilfbestände ab einer Größe von 
20 m² besiedelt werden.  Das Nest wird im Röhricht zwischen den Halmen in 
60 bis 80 cm Höhe angelegt. Die Nahrung besteht fast ausschließlich aus klei-
nen Wirbellosen und Schnecken. 
Der Teichrohrsänger ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher den Winter 
über vor allem in West- bis Zentralafrika verbringt. 
Gefährdungs-
faktoren 
Habitatverluste durch Verlust oder Entwertung von Altschilfbeständen u.a. 
Schilfsterben, Verbuschung, Sukzession, Trockenfallen, Uferverbau und inten-
sive Unterhaltung von Ufern. Entwässerung von Feuchtgebieten. Intensiver 
Pestizid- und Düngereinsatz. Störungen am Brutplatz in der Zeit vom Mai bis 
August u.a. durch Angeln und Wassersport 
Zielart für Röhrichte, Größere Stillgewässer (Seen), Kleine Stillgewässer, Mittlere und 
kleine Fließgewässer 
Wichtige  
Vorkommen 
In Schilfgebieten außerhalb des Siedlungsraumes. 
Maßnahmen Habitatschutz, -entwicklung und -management durch Erhaltung und Entwick-
lung von störungsarmen Altschilfbeständen und Schilf -Rohrkolben-Gesell-
schaften. Wiedervernässung von Feuchtgebieten. Verringerung von Pestizid - 
und Düngereinsatz. Vermeidung von Störung en am Brutplatz in der Zeit von 
Mai bis August durch Lenkung von Freizeitaktivitäten. 
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 72 
Pirol (Oriolus oriolus) 
 
 
 
 
 
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
BV21 WV16 BV WV 
1 2 V  § s vor 1900 nach 2020 
T. Krause

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 73 
Pirol (Oriolus oriolus) 
Lebensraum-
ansprüche 
Der Pirol gehört zur Brutvogelgilde ‚Weichholzauwald, Hartholzauwald‘. 
Als Lebensraum bevorzugt der Pirol lichte, feuchte und sonnige Laubwälder, 
Auwälder und Feuchtwälder in Gewässernähe (oft Pappelwälder). Gelegentlich 
werden auch kleinere Feldgehölze sowie Parkanlagen und Gärten mit hohen 
Baumbeständen besiedelt. Das Nest wird auf Laubbäumen (z. B. Eichen, Pap-
peln, Erlen) in bis zu 20 m Höhe angelegt. 
Der Pirol frisst hauptsächlich Insekten und deren Larven. Im Sommer nimmt 
er auch fleischige Früchte und Beeren. Die Nahrungssuche erfolgt vorwiegend 
im Kronenbereich der Bäume. 
Der Pirol ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher den Winter über in Afrika 
südlich der Sahara verbringt. 
Gefährdungs-
faktoren 
Habitatverluste durch Verlust oder Entwertung von Auen - und Bruchwäldern, 
lichten feuchten Laubmischwäldern und Feldgehölzen sowie Parkanlagen mit 
alten hohen Baumbeständen. Entwässerung mit einhergehender Veränderung 
des Wasserhaushaltes im Bereich von Fe ucht- und Auwäldern. Verschlechte-
rung des Nahrungsangebotes in Folge intensiven Pestizideinsatzes. 
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Laubwälder mittlerer Standorte, Kleingehölze, Al-
leen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
Schwerpunkt in den rheinnahen Auwäldern; Urdenbacher Kämpe. In den letz-
ten Jahren Vorkommen auch im Osten Düsseldorfs in Eichenmischwäldern. 
Maßnahmen Habitaterhalt und Wiederherstellung von Auenwäldern, Bruchwäldern und von 
lichten feuchten Laubmischwäldern mit hohen Altholzanteilen, feuchten Feld-
gehölzen, Parkanlagen mit alten hohen Baumbeständen, Auflichtung von Ge-
hölzen. Wiedervernässungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaus-
haltes und Stabilisierung eines typischen Wasserstandes in Feucht - und Au-
wäldern. Verringerung des Pestizideinsatzes. 
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 74 
Steinkauz (Athene noctua) 
 
 
 
 
 
RL NRW21 RL D Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
BV WV BV WV 
3 * V  §§ s vor 1900 nach 2020 
J. Busch

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 75 
Steinkauz (Athene noctua) 
Lebensraum-
ansprüche 
Typische Art der dörflichen Strukturen in Niederungslandschaften mit bewei-
detem Grünland sowie Obst- oder Kopfbäumen.  
Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem 
guten Höhlenangebot. Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie 
Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit 
ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Al s Brut-
platz nutzen die reviertreue n Tiere Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopf-
weiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Gerne wer-
den auch Nistkästen angenommen. 
Gefährdungs-
faktoren 
Intensivierung der Landwirtschaft mit Verlust oder Entwertung von Kulturland-
schaften mit Viehweiden und Obstgärten. Zerschneidung und Verkleinerung 
der Lebensräume. Verluste von Brutplätzen in Bäumen, Viehställen, Scheunen, 
Hofgebäuden. Intensiver Pestizideinsatz. Störungen an den Brutplätzen in der 
Zeit von März bis Juni. Kollision an Verkehrswegen. Profitiert vom Klimawandel 
(ggf. verminderte Jungvogelsterblichkeit, verbessertes Nahrungsangebot). 
Zielart für Magerwiesen und -weiden inkl. Obst, Fettwiesen und -weiden, Kleingehölze, 
Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gebäude, Gärten, Parkanlagen, Sied-
lungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
In Düsseldorf schwerpunktmäßig im Osten in den Niederungen entlang des 
Rheins. 
Da der Steinkauz in NRW (vor allem im Tiefland) einen mitteleuropäischen 
Verbreitungsschwerpunkt hat, kommt dem Land eine besondere Verantwor-
tung für den Schutz der Art (in NRW leben über 60 % des deutschen Stein-
kauz-Bestandes) 
Maßnahmen Extensivierung der Landwirtschaft mit Erhaltung und Entwicklung von Kultur-
landschaften mit Viehweiden und alten Obstgärten. Brutplatzerhalt durch dau-
erhafte Angebote von Höhlenbäumen, Brutplätze an Gebäuden (z. B. Öffnung 
von Scheunen und Dachböden, Nisthilfen. Verringerung des Pestizideinsatzes. 
Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen in der Zeit von März bis Juni. 
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 76 
Habicht (Accipiter gentilis) 
 
 
   
RL NRW21 RL D Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
BV WV BV WV 
3 * *  §§ s vor 1900 nach 2020 
J. Busch J. Busch

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 77 
Habicht (Accipiter gentilis) 
Lebensraum-
ansprüche 
Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel 
von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als Bruthabi-
tate können Waldinseln ab einer Größe von 1 bis 2 ha genutzt werden. Die 
Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugs-
weise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Der Horst wird in hohen 
Bäumen (z. B. Lärche, Fichte, Kiefer oder Rotbuche) in 14 bis 28 m Höhe an-
gelegt. 
Als wendiger Deckungsjäger steuert der Habicht seine Beute meist aus nied-
rigem Anflug an, verfolgt diese aber nur selten über längere Zeit. Als Nahrung 
erbeutet das Weibchen größtenteils kleine bis mittelgroße Vögel, das Männ-
chen schlägt kleinere Tiere. In Mitteleuropa ist die häufigste Beute die Ringel-
taube, es folgen Eichelhäher, Drosseln und Stare. 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust oder Entwertung der Brutplatzbereiche, Entnahme von Horstbäumen, 
Störungen (z.  B. Durchforstung während der Brutzeit) an den Brutplätzen 
(März bis Juli), Tierverluste durch illegale Verfolgung 
Zielart für Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-warmer Standorte, Na-
delwälder, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
Vorkommen im gesamten Stadtgebiet 
Maßnahmen Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld, Vermeidung von 
Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli), Beibehaltung der ganzjährigen 
Schonzeit 
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 78 
Wespenbussard (Pernis apivorus) 
 
 
   
RL NRW RL D Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
BV21 WV16 BV WV 
2 V V  §§ BV=ss vor 1900 nach 2020 
J. Busch J. Busch

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 79 
Wespenbussard (Pernis apivorus) 
Lebensraum-
ansprüche 
Der Wespenbussard besiedelt reich strukturierte, halboffene Landschaften mit 
alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrän-
dern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber 
auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Der Horst wird auf 
Laubbäumen in einer Höhe von 15 bis 20 m errichtet, alte Horste von anderen 
Greifvogelarten werden gerne genutzt.  
Der Wespenbussard ist ein ausgesprochener Nahrungsspezialist, der sich vor 
allem von Wespen (Larven, Puppen, Alttiere), seltener von Hummeln sowie 
von anderen Insekten und Amphibien ernährt. Die Nahrung wird ‚ zu Fuß‘ er-
beutet, Wespen- und Hummelnester werden ausgegraben und die Waben zum 
Nest transportiert. 
Der Wespenbussard ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Afrika, 
südlich der Sahara überwintert . Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebie-
ten beginnt ab Mai das Brutgeschäft. 
Gefährdungs-
faktoren 
Intensivierung der Forst - und Landwirtschaft , Verlust oder Entwertung von 
Laub- und Laubmischwaldgebieten mit lichten Altholzbeständen, strukturrei-
chen Waldrändern und Saumstrukturen, Flächen mit Wespenbeständen. In-
tensiver Pestizid- oder Düngereinsatz.  
Verlust von Brutplätzen durch Entnahme von Horstbäumen. Störungen am 
Brutplatz in der Zeit von Mai bis August. 
Zielart für Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-warmer Standorte, 
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Säume, Hochstaudenfluren 
Heiden, Sand- und Kalkmagerrasen, Magerwiesen und -weiden inkl. Obstwie-
sen 
Wichtige  
Vorkommen 
In den letzten Jahren Brutzeitbeobachtungen in Hubbelrath (früher unregelm. 
Brutvogel), Rotthäuser Bachtal (hier sichere Brut), Gerresheimer Friedhof, El-
ler Forst, Himmelgeister Rheinbogen (früher unreg elm. Brutvogel), Urdenba-
cherkämpe (früher unregelm. Brutvogel). 
Maßnahmen Extensivierung der Forst - und Landwirtschaft mit Erhaltung und Entwicklung 
von Laub- und Laubmischwäldern, lichten Altholzbeständen, strukturreichen, 
halboffenen Kulturlandschaften, Lichtungen und Grünland, strukturreichen 
Waldrändern und Säumen. Verringerung von Pestizid- und Düngereinsatz, Er-
haltung der Horstbäumen (Nutzungsverzicht), Vermeidung von Störungen an 
den Brutplätzen (Mai bis August). 
Literatur siehe Kapitel 12.2, Vögel, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 80 
6.3 Reptilien 
Reptilien zählen zu den Tiergruppen mit einem besonders hohen Anteil gefährdeter und ge-
schützter Arten. Auf grund ihrer Seltenheit gehören einige Reptilien zu den sogenannten pla-
nungsrelevanten Arten, die den Anforderungen des Artenschutzrechtes unterliegen. Diese streng 
geschützten Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und ihre Vorkommen sind im 
Zuge von Planung- und Genehmigungsverfahren besonders zu berücksichtigen. 
Für das Stadtgebiet von Düsseldorf werden derzeit 7 heimische Reptilienarten beschrieben (Ge-
samtartenliste vgl. Kapitel 12.3) (ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020; SCHLÜP-
MANN et al. 2011a).  
Die folgenden d rei Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt: 
1. Blindschleiche (Anguis fragilis) 
2. Barrenringelnatter / Ringelnatter (Natrix helvetica / Natrix natrix) 
3. Zauneidechse (Lacerta agilis) 
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Reptilien und ihrer Bedeutung im 
Stadtgebiet ist in Kapitel 12.3 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthal-
ten.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 81 
Blindschleiche (Anguis fragilis) 
 
 
   
RL NRW  
2011 
RL D  
2020 
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
V * - § s Vor 1950 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 82 
Blindschleiche (Anguis fragilis) 
Lebensraum-
ansprüche 
Kühlere und feuchte Lebensräume mit deckungsdichter, grasreicher Vegeta-
tion 
Überwinte-
rung 
Frostfreie Verstecke, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere 
wo sie sich meist zu mehreren versammeln und die kalte Jahreszeit in einer 
Kältestarre verbringen 
Fortpflanzung Lebendgebärend, Paarung von April bis Juni 
Nahrung Nacktschnecken, Regenwürmer, andere wirbellose Tiere, Asseln und Spinnen 
Gefährdungs-
faktoren 
Zerschneidung und Isolation der Habitate, Straßen - und Radverkehr, Zerstö-
rung bzw. negative Veränderungen ihrer Lebensräume 
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Laubwälder mittlerer Standorte, Laubwälder trocken-
warmer Standorte, Nadelwälder, Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, He-
cken, Moore und Sümpfe, Heiden, Fettwiesen und –weiden, Feucht- und Nass-
wiesen und –weiden, Röhrichte, Säume, Hochstaudenfluren, Gärten, Parkan-
lagen, Siedlungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
In und am Rand größerer Waldgebiete 
Maßnahmen Offene Waldstrukturen fördern, Erhaltung strukturreicher Lebensräume (Wäl-
der und Offenland) 
Literatur siehe Kapitel 12.3, Reptilien, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 83 
Barrenringelnatter / Ringelnatter (Natrix helvetica / Natrix natrix) 
 
 
   
RL NRW  
2011 
RL D 
2020 
FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 3 - § s vor 1950 nach 2020 
 
T. Krause U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 84 
Barrenringelnatter / Ringelnatter (Natrix helvetica / Natrix natrix) 
Lebensraum-
ansprüche 
Feucht- und Nasswälder, Moore und Sümpfe, Feucht - und Nasswiesen, Röh-
richte, Stillgewässer, Fließgewässer 
Überwinte-
rung 
Quartiere liegen beispielsweise an Waldrändern unter großen Baumwurzeln 
oder in Komposthaufen von Gärten, von September/Oktober – März/April 
Fortpflanzung Paarung April/Mai; Eiablage Juli/August, dafür Standorte die Eigenwärme pro-
duzieren, beispielsweise Kompost- oder Misthaufen 
Nahrung Amphibien, Fische, Kleinsäuger 
Gefährdungs-
faktoren 
Fehlen einzelner Lebensraumbestandteile, Verlust von Feuchtgebieten und Ge-
wässern, Straßenverkehr 
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Moore und Sümpfe, Fettwiesen und –weiden, 
Feucht- und Nasswiesen und –weiden, Röhrichte, Kleine Stillgewässer, mitt-
lere und kleine Fließgewässer, Säume, Hochstaudenfluren, Gärten, Parkanla-
gen, Siedlungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
Überwiegend im Osten von Düsseldorf verbreitet 
Maßnahmen Erhalt der Lebensräume; Erhaltung und Wiederherstellung großflächiger, ex-
tensiv genutzter, strukturreicher Feuchtgebiete ; fördern von vernetzenden 
Strukturen im Landbereich wie Wegsäume; lineare Hochstaudenfluren; linea-
ren Gewässerstrukturen als Vernetzungslinien 
Literatur Siehe Kapitel 12.3, Reptilien, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 85 
Zauneidechse  (Lacerta agilis) 
 
 
   
RL NRW 
2011 
RL D 
2020 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 V Anhang IV §§ s vor 1900 nach 2020 
 
T. Krause T. Krause

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 86 
Zauneidechse (Lacerta agilis) 
Lebensraum-
ansprüche 
Trockenwarme, sonnenexponierte und mäßig verbuschte Biotope mit lockerem 
Substrat und vegetationsfreien - strukturreichen Bereichen (Steine, Totholz, 
Altgras, Laub),  Ruderalstandorte, Industriebrachen, Bahndämme, Magerra-
sen, sonnenexponierte Waldränder, Kiesgruben, Ackerraine 
Überwinte-
rung 
Aktiv min. März bis September (Adulte Tiere), Jungtiere bis max. Ende Okto-
ber. Winterquartiere sind frostsichere Erdspalten, gegrabene Gänge, Kleinsäu-
gerbauten 
Fortpflanzung Eiablage an sonnigen, aber nicht zu trockenen Flächen mit gut grabbarem 
Substrat; Paarungszeit Ende April bis Mitte Juni 
Nahrung Gliederfüßer; saisonal abhängig 
Gefährdungs-
faktoren 
Bebauung, Verkehrsinfrastrukturausbau, Aufforstung, Gehölzsukzession, Stö-
rung durch Freizeitnutzung, Intensivierung der Landwirtschaft, Biozideinsatz; 
nicht heimische Mauereidechsen, Hauskatzen 
Zielart für Heiden, Sandmagerrasen, Vegetationsarme oder –freie Biotope, Brachen, 
Säume, Siedlungsbrachen, Abgrabungen, Halden und Aufschüttungen 
Wichtige  
Vorkommen 
Flächen im Ausgleichsflächenkonzept Gerresheim (vom Bahnhof über  den 
Friedhof auf den Höhenzug), Bahnanlagen in Rath, Oberrath, Reisholz und Hel-
lerhof 
Maßnahmen Pflege der Ausgleichsflächen; Einrichtung eines Mahd- und Beweidungsre-
gimes; Vermeidung einer Bebauung und Nachverdichtung  von Baulücken im 
Bereich der Vorkommen; Vermeidung und  Beseitigung von stark beschatten-
der Sukzession; Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und Saumstruktu-
ren, mit Sandböden,  Gesteinsaufschüttungen und Totholzstrukturen; Förde-
rung sonnenexponierter Magerwiesen, Waldränder und –säume mit extensiver 
Pflege; Schaffung von strukturreichen Böschungen und  Ackerrandstreifen zur 
Vernetzung; Verzicht oder deutliche Reduktion  des Biozid- und Düngemitte-
leinsatzes 
Literatur siehe Kapitel 6.3 Reptilien, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 87 
6.4 Amphibien 
Die Gesamtartenliste der Amphiben führt für Deutschland insgesamt 20 einheimische Arten auf 
(ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020). Für das Stadtgebiet von Düsseldorf wer-
den derzeit 13 heimische Amphibienarten beschrieben (Gesamtartenliste vgl. Kapitel 12.4).  
Auch die Gruppe der Amphibien zählt zu den Tiergruppen mit einem besonders hohen Anteil 
gefährdeter und geschützter Arten (SCHLÜPMANN et al. 2011b).  
Auf Grund ihrer Seltenheit gehören einige Amphibien  zu den sogenannten planungsrelevanten 
Arten, die den Anforderungen des Artenschutzrechtes unterliegen. Diese streng geschützten Ar-
ten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und ihre Vorkommen sind im Zuge von Pla-
nungs- und Genehmigungsverfahren besonders zu berücksichtigen. 
Die folgenden drei Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt: 
1. Feuersalamander (Salamandra salamandra) 
2. Kreuzkröte (Epidalea calamita, syn. Bufo calamita) 
3. Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae, syn. Rana lessonae) 
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Amphibien und ihre Bedeutung im 
Stadtgebiet ist in Kapitel 12.4 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthal-
ten.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 88 
Feuersalamander (Salamandra salamandra) 
 
 
   
RL NRW 
2011 
RL D  
2020 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
* V - § ss vor 1950 nach 2020 
 
T. Krause U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 89 
Feuersalamander (Salamandra salamandra) 
Lebensraum-
ansprüche 
Feuchte Laubmischwälder der Mittelgebirge. Hier benötigt die Art saubere und 
kühle Quellbäche, Quelltümpel und quellwassergespeiste Kleingewässer 
Überwinte-
rung 
Winterstarre in Erd- und Steinspalten, Baumstümpfen, Höhlen, Kellern 
Fortpflanzung Februar bis Mai werden Larven in ruhige Quellen und Fließgewässer abgesetzt 
Nahrung Wirbellose Tiere 
Gefährdungs-
faktoren 
Straßenverkehr, Begradigung von Bächen, Verschmutzung Gewässer, BSAL  
Pilz 
Deutschland ist in hohem Maße verantwortlich für die Art. 
Zielart für Feucht- und Nasswälder, Laubwälder mittlerer Standorte, Quellen, Mittlere 
und kleine Fließgewässer 
Wichtige  
Vorkommen 
Nur im Düsseldorfer Osten 
Maßnahmen Schutz vor BSAL, Erhalt und die Förderung standorttypischer Laubwälder, Un-
terbindung von ungebremster Einleitung von Regenwasser in Quellbäche, 
Quellen/ -bäche erhalten und renaturieren 
Literatur Siehe Kapitel 12.4, Amphibien, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 90 
Kreuzkröte (Epidalea calamita) 
 
 
   
RL NRW 
2011 
RL D  
2020 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 2 Anhang IV §§ s vor 1950 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 91 
Kreuzkröte (Epidalea calamita) 
Lebensraum-
ansprüche 
Warme, offene Lebensräume in Gebieten mit lockeren und sandigen Böden; 
sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer, Pfützen als Laichplätze 
Überwinte-
rung 
lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen, Blockschutthalden, Stein-
haufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere 
Fortpflanzung von Mitte April bis Mitte August 
Nahrung Wirbellose Tiere 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust oder Entwertung von Laichgewässern, Veränderung der Abgrabungs-
technik in Abbaugebieten, Veränderung des Wasserhaushaltes, Zerschneidung 
der Lebensräume und Wander-  bzw. Ausbreitungskorridore, zunehmendes 
Austrocknungsrisiko der Laichgewässer infolge des sich verstärkenden, klima-
wandelbedingten Trends zu Frühjahrstrockenheit. 
Deutschland ist in hohem Maße verantwortlich für die Art. 
Zielart für Heiden, Sand- und Kalkmagerrasen, Kleine Stillgewässer, Vegetationsarme 
oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren 
Wichtige  
Vorkommen 
Zusammenhängende Vorkommen nur noch im Düsseldorfer Norden 
Maßnahmen Ausgleichsflächen pflegen, großflächig offenhalten 
Flachgewässer mit wechselnden Wasserständen und Trockenphasen 
Literatur siehe Kapitel 12.4, Amphibien, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 92 
Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) 
 
 
   
RL NRW 
2011 
RL D  
2020 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 G Anhang IV §§ s vor 1950 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 93 
Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) 
Lebensraum-
ansprüche 
Vegetationsreiche, flache Stillgewässer 
Überwinte-
rung 
An Land in Erdspalten, unter Laub, Baumstümpfen, Kleinsäugerbauten  
Fortpflanzung Ab April, hauptsächlich Mai-Juni 
Nahrung Wirbellose Tiere 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust der Laichgewässer, Fischbesatz, Zerschneidung der Lebensräume. 
Deutschland ist in hohem Maße verantwortlich für die Art. 
Zielart für Moore und Sümpfe, Kleine Stillgewässer 
Wichtige  
Vorkommen 
Urdenbacher Kämpe 
Maßnahmen Erhalt der Lebensräume, Vegetationsreiche, flache Stillgewässer klimaresilient 
machen 
Literatur siehe Kapitel 12.4, Amphibien, Seite 243 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 94 
6.5 Fische 
Die folgenden vier Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt: 
1. Bachforelle (Salmo trutta) 
2. Karausche (Carassius carassius) 
3. Steinbeißer (Cobitis taenia) 
4. Bitterling (Rhodeus amarus) 
(LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) 
2024) 
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 95 
6.6 Libellen 
Libellen sind eine relativ gut untersuchte Organismengruppe, die regelmäßig bei der Erstellung 
Roter Listen und bei naturschutzfachlichen Kartierungen berücksichtigt wird. Einen Großteil ihres 
Lebens verbringen die räuberischen Libellen als Larven im Wasser und sind dabei teils speziali-
siert an unterschiedliche Gewässertypen gebunden. 
Durch die Arealerweiterung besonders wärmeliebender (thermophiler) Arten aus dem Mittelmeer-
raum, die durch den Klimawandel befördert wird , sind in den letzten Jahrzehnten etliche Arten 
zum Artenspektrum Mitteleuropas hinzugekommen.  
In Deutschland kommen 81 Libellenarten vor (OTT et al. 2021), davon wurden in Nordrhein-West-
falen bislang 73 Libellenarten nachgewiesen (CONZE & GRÖNHAGEN 2010; MENKE et al. 2016). 
Auf dem Stadtgebiet von Düsseldorf wurden bislang 52 Arten nachgewiesen, weitere acht Arten 
wurden in unmittelbar angrenzenden Gebieten festgestellt (Gesamtartenliste vgl. Kapitel 12.8).  
Die folgenden drei Arten wurden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt: 
1. Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio) 
2. Zarte Rubinjungfer (Ceriagrion tenellum) 
3. Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii) 
Als Zielarten wurden besonders schützenswerte Arten ausgewählt, für deren Lebensräume be-
sondere Schutzmaßnahmen erfolgen sollten. Es handelt sich hierbei um Arten der Quellen und 
Quellbäche, der nährstoffarmen Gewässer und der ephemeren36, vegetationsarmen Gewässer. 
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Libellen und ihrer  Bedeutung im 
Stadtgebiet ist in Kapitel 12.8 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthal-
ten. 
 
36  ephemere Gewässer: kurzzeitig bestehende Kleingewässer, die sich in Gräben, Radspuren oder Flutmulden durch 
Starkregenereignisse, Überschwemmungen oder Grundwasseranstieg bilden können

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 96 
Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio) 
 
 
   
RL NRW 
2010 
RL D  
2021 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 V - § s 1991-2000 2001-2010 
 
U. Schmitz T. Krause

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 97 
Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio) 
Lebensraum-
ansprüche 
Die Kleine Pechlibelle besiedelt sonnige und warme Gewässer, die meist vege-
tationsarm und arm an Fressfeinden und Konkurrenten sind. Es handelt sich 
dabei überwiegend um flache, ephemere Gewässer mit Pioniercharakter, wie 
sie ursprünglich zum Beispiel in dynamischen Flussauen zu finden waren. Ty-
pischerweise werden heute frisch angelegte Naturschutzgewässer besiedelt 
oder auch Regenrückhaltebecken und Entwässerungsgräben, die aufgrund von 
Ufermahd und Grabenräumung regelmäßig wieder in Pionierstadien zurück-
versetzt werden. Auch neugeschaffene Kiesgruben und Pfützen auf Industrie-
brachen können einen geeigneten Lebensraum darstellen. Die Art toleriert da-
bei stärkere Wasserschwankungen bis hin zu kurzzeitiger Austrocknung. Mit 
zunehmender Sukzession des Gewässer s verschwindet die Art in der Regel 
wieder. 
Gefährdungs-
faktoren 
Zuwachsen der Gewässer durch Sukzession. Schwund der Lebensräume, ggf. 
auch in Folge des Klimawandels 
Zielart für Kleine Stillgewässer (ephemere, vegetationsarme Gewässer) 
Wichtige  
Vorkommen 
Norden von Düsseldorf bei Angermund und Süden von Düsseldorf,  
Einzelfunde in Düsseldorf-Ludenberg, am Rotthäuser Weg bei Gerresheim und 
nördlich des Flughafens am Schwarzbachentlastungsgraben 
Maßnahmen Die Art kann durch die regelmäßige Schaffung und Offenhaltung von Pionier-
standorten gefördert werden. Dies kann auch durch abschnittsweise Graben-
räumung geschehen.  
Hier bietet sich beispielsweise die abschnittsweise Räumung des Schwarzba-
chentlastungsgrabens nördlich des Flughafens an. Bei der Neuanlage von Ge-
wässern ist auf eine Bepflanzung zu verzichten. 
Von einem Schutz der Lebensräume der Kleinen Pechlibelle könnte möglicher-
weise auch die Gefleckte Heidelibelle ( Sympetrum flaveolum) profitieren, die 
zum Teil in ähnlichen Lebensräumen gefunden werden kann ( MENKE et al. 
2016). Die Gefleckte Heidelibelle ist in den letzten Jahren sehr selten gewor-
den. Die Ursachen dafür sind zum Teil noch unklar, neben einem Schwund an 
Lebensräumen spielt hier möglicherweise auch der Klimawandel eine gewisse 
Rolle. 
Literatur MENKE ET AL. 2016, WILDERMUTH & MARTENS 2019, FRANK & BRUENS 2023, Quellen-
angaben siehe Kapitel 12.8, Libellen, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 98 
Zarte Rubinjungfer (Ceriagrion tenellum) 
 
 
 
 
 
RL NRW 
2010 
RL D  
2021 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 V - §§ EF nach 2020 nach 2020 
 
U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 99 
Zarte Rubinjungfer (Ceriagrion tenellum) 
Lebensraum-
ansprüche 
Die Zarte Rubinjungfer (= Späte Adonislibelle oder auch Scharlachlibelle) ist 
eine atlanto-mediterrane Art, die in Nordrhein -Westfalen vor allem Heidege-
wässer und - moore sowie nährstoffarme Gewässer in Tonabbaugebieten be-
siedelt. 
Gefährdungs-
faktoren 
Einerseits scheint die thermophile Art zwar von der Erwärmung des Klimas zu 
profitieren, andererseits leidet sie aber unter dem Schwund nährstoffarmer 
Lebensräume und ist durch Eutrophierung und Austrocknung der Gewässer 
gefährdet.  
Zielart für Kleine Stillgewässer, Moore und Sümpfe  
Wichtige  
Vorkommen 
Für das Stadtgebiet von Düsseldorf liegt bislang nur eine veröffentlichte Mel-
dung vor. Im Jahr 2023 gab es den Erstnachweis von Ceriagrion tenellum in 
der Nähe des Pillebachs bei Knittkuhl. Die Art kommt in Gebieten in der Nähe 
des Düsseldorfer Stadtgebietes vor (größere Bestände im Further Moor Lan-
genfeld und Ohligser Heide Solingen, ein Fund auch in einem Heidetümpel 
südlich des Haubachsees im Duisburger Süden). 
Maßnahmen Wiedervernässungsmaßnahmen von Moorgebieten, Anlage von flachen, ther-
misch begünstigten Kleingewässern auf anmoorigen oder sandigen Böden 
Literatur Menke et al. 2016, Quellenangabe siehe Kapitel 12.8, Libellen, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 100 
Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii) 
 
 
   
RL NRW 
2010 
RL D  
2021 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 * - § s 2001-2010 nach 2020 
 
 T. Krause  T. Krause

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 101 
Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii) 
Lebensraum-
ansprüche 
In Nordrhein-Westfalen besiedelt die Zweigestreifte Quelljungfer naturbelas-
sene Quellen und unverbaute Bäche in Wäldern. Seltener ist die Art auch in 
gehölzfreien Bachbereichen zu finden. Die Tiere begeben sich außerhalb der 
Fortpflanzung aber auch in größere Entfernung von den Gewässern und sind 
dann teilweise in ganz andersartigen Lebensräumen wie zum Beispiel Hei den 
zu finden. In anderen Teilen des europäischen Areals umfasst das Lebens-
raumspektrum auch besonnte und etwas größere Fließgewässer bis 10 m 
Breite. 
Gefährdungs-
faktoren 
Einfassung, Verbau und Begradigung von Quellen und kleinen Fließgewässern 
im Wald 
Zielart für Quellen, mittlere und kleine Fließgewässer (im Wald)  
Wichtige  
Vorkommen 
Hauptsächlich im Düsseldorfer Norden im Bereich Rahmer Benden (Dickels-
bach, Breitscheider Bach) und Heltorfer Mark, vereinzelt im Osten bei Hubbel-
rath (Golfplatz), Einzelfund östlich der Zentraldeponie Hubbelrath 
Maßnahmen Erhalt und Wiederherstellung von naturnahen Quellen und Bachabschnitten. 
Vom Schutz der Lebensräume der Zweigestreiften Quelljungfer würde auch die 
nahe verwandte Gestreifte Quelljungfer (Cordulegaster bidentata) profitieren 
Literatur MENKE et al. 2016, WILDERMUTH & MARTENS 2019, Quellenangabe siehe Kapitel 
12.8, Libellen, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 102 
6.7 Heuschrecken 
Die folgenden zwei Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielart ausgewählt: 
1. Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata) 
2. Sumpfgrashüpfer (Pseudochorthippus montanus; RL D3 starke Abnahme) 
(VOLPERS & VAUT 2010) 
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 103 
6.8 Wildbienen 
Wildbienen gehören zur Insektenordnung der Hautflügler (Hymenoptera) und stellen innerhalb 
der Stechimmen (Aculeata) die größte Gruppe dar. In Deutschland wurden bisher 604 Bienenar-
ten nachgewiesen (SCHEUCHL et al. 2023) und in NRW sind mindestens 385 Arten dokumentiert 
(ESSER et al. 2009; SCHEUCHL et al. 2023). 
Wildbienen sind trockenheits- und wärmeliebende Insekten. Viele Arten sind bezüglich ihrer An-
sprüche auf bestimmte Wirtspflanzen und Niststandorte spezialisiert. Sie sind häufig Teilsiedler 
und der Nahrungsraum und der Nistplatz dürfen nicht zu weit voneinander entfernt sein. In den 
letzten Jahren hat es durch klimatische Veränderungen eine Ausbreitung von vielen früher eher 
südlich verbreiteten Arten gegeben. Andere Arten werden nur noch in geringen Abundanzen oder 
überhaupt nicht mehr nachgewiesen. Dies betrifft vor allem Spezialisten, die auf Sonderstandorte 
für ihre Nester oder bestimmte Nahrungspflanzen angewiesen sind. 
In Düsseldorf gibt es erst seit der Jahrtausendwende einzelne systematische Untersuchungen 
zur Wildbienenfauna und es existieren nur wenige Altdaten. Von einigen spezialisierten Arten 
kann ein ehemaliges Vorkommen in Düsseldorf vermutet werden, da es früher die benötigten 
Biotope in Düsseldorf gab und die Arten in der Umgebung von Düsseldorf heute noch vorkom-
men. Insgesamt konnten bisher in Düsseldorf 184 Arten nachgewiesen werden. 
Die folgenden vier Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt: 
1. Knautien-Sandbiene (Andrena hattorfiana) RL D11 3 
2. Hosenbiene (Dasypoda hirtipes) RL D11 V 
3. Vierbindige Furchenbiene (Halictus quadricinctus) RL D11 * 
4. Blutweiderich Sägehornbiene (Melitta nigricans) RL D11 *

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 104 
Knautien-Sandbiene (Andrena hattorfiana) 
 
 
  
RL NRW RL D 2020 FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 3  § m vor 1948 nach 2020 
 
O. Diestelhorst O. Diestelhorst

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 105 
Knautien-Sandbiene (Andrena hattorfiana) 
Lebensraum-an-
sprüche 
Wiesen und Deiche mit größeren Vorkommen der Wiesen -Witwenblume 
(Knautia arvensis) 
Überwinterung Als Ruhelarve im Boden 
Fortpflanzung Flugzeit von Mai bis Ende August, nistet im Boden 
Nahrung Spezialisiert auf Dipsacacea (Kardengewächse), in Düsseldorf hauptsächlich 
Wiesen-Witwenblume (Knautia arvensis) 
Gefährdungs-fak-
toren 
Verlust von artenreichen Wiesen mit Knautia arvensis , Mahd der Flächen 
während der Flugzeit 
Zielart für Deiche und Wälle, Fettwiesen und - weiden, Magerwiesen und - weiden inkl. 
Obstwiesen, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Sand- und Kalkmager-
rasen 
Wichtige  
Vorkommen 
Himmelgeister Deich, Südpark, Lohauser Deich 
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung artenreicher Wiesen, angepasste Mahd- und Pfle-
gekonzepte, kein Pestizideinsatz 
Literatur siehe Kapitel 12.10, Wildbienen, S. 244ff

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 106 
Dunkelfransige Hosenbiene (Dasypoda hirtipes) 
 
 
  
RL NRW RL D 2020 FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
V V  § s 2000-2010 nach 2020 
 
O. Diestelhorst O. Diestelhorst

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 107 
Dunkelfransige Hosenbiene (Dasypoda hirtipes) 
Lebensraum-an-
sprüche 
Sandgebiete mit offenen Bodenstellen und ausreichenden Vorkommen der 
Nahrungspflanzen 
Überwinterung Als Ruhelarve im Boden 
Fortpflanzung Flugzeit von Juli bis Mitte September, nistet im Boden 
Nahrung Spezialisiert auf Asteraceae (Korbblütler), spät blühende Korbblütler- Guppen 
(Cardueae, Cichorieae), z.B. Wegwarte (Cichorium intybus), Bitterkraut (Picris 
hieracioides) 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust von offenen sandigen Flächen, Verlust von Nahrungspflanzen im Um-
feld der Nistplätze 
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen, Magerwiesen und - weiden inkl. Obstwiesen, Ve-
getationsarme oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren, Deiche und 
Wälle 
Wichtige  
Vorkommen 
Deichvorland Lausward 
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung offener sandiger Biotope, angepasste Mahd 
(Pflege) des Umfeldes, kein Pestizideinsatz 
Literatur siehe Kapitel 12.10, Wildbienen, S. 244ff

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 108 
Vierbindige Furchenbiene (Halictus quadricinctus) 
 
 
  
RL NRW RL D 2010 FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
1 3  § s vor 1948 nach 2020 
 
O. Diestelhorst O. Diestelhorst

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 109 
Vierbindige Furchenbiene (Halictus quadricinctus) 
Lebensraum-an-
sprüche 
Blütenreiches Offenland mit geneigten und vegetationsarmen Stellen 
Überwinterung Verpaarte Weibchen überwintern als Imago 
Fortpflanzung Flugzeit von April bis September, nistet in selbstgegrabenen Hohlräumen im 
Boden, benötigt geneigte Flächen und Steilkanten zu Anlage der Nester 
Nahrung Unspezialisierte Art die von Flockenblumen (Centaurea spec.) und Disteln (Cir-
sium spec., Carduus spec.) profitiert 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust von Nistplätzen, Mahd der Flächen während der Flugzeit 
Zielart für Vegetationsarme oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren, Deiche und 
Wälle, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Sand - und Kalkmagerrasen, 
Magerwiesen und -weiden inkl. Obstwiesen, Fettwiesen und -weiden 
 
Wichtige  
Vorkommen 
Lohauser Rheindeich 
Maßnahmen Erhaltung und Schaffung von Nistmöglichkeiten, Erhaltung und Entwicklung 
artenreicher Wiesen und Säume, angepasste Mahd- und Pflegekonzepte, kein 
Pestizideinsatz 
Literatur siehe Kapitel 12.10, Wildbienen, S. 244ff

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 110 
Blutweiderich-Sägehornbiene (Melitta nigricans) 
 
 
  
RL NRW RL D 2010 FFH-RL Schutzstatus Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2   § s 2000-2010 nach 2020 
 
O. Diestelhorst O. Diestelhorst

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 111 
Blutweiderich-Sägehornbiene (Melitta nigricans) 
Lebensraum-an-
sprüche 
Gewässerufer, Gräben und Feuchtwiesen mit größeren Vorkommen von Blut-
weiderich (Lythrum salicaria) 
Überwinterung Überwintert als Ruhelarve 
Fortpflanzung Flugzeit von Juli bis August, nistet im Boden 
Nahrung Spezialisiert auf Blutweiderich (Lythrum salicaria) 
Gefährdungs-
faktoren 
Verlust der Nahrungspflanze durch unangepasste Pflege 
Zielart für Feucht- und Nasswiesen und - weiden, mittlere und kleine Fließgewässer, 
kleine Stillgewässer, größere Stillgewässer (Seen), Säume, Hochstaudenflu-
ren, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Deiche und Wälle 
 
Wichtige  
Vorkommen 
Botanischer Garten der Heinrich-Heine Universität  
Maßnahmen Erhaltung und Entwicklung standorttypischer Hochstaudenfluren feuchter 
Standorte mit Blutweiderich (Lythrum salicaria), kein Pestizideinsatz 
Literatur siehe Kapitel 12.10, Wildbienen, S. 244ff

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 112 
6.9 Köcherfliegen 
Die folgende Art wurde im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausgewählt: 
1. Zweifleck-Köcherfliege (Limnephilus binotatus) 
(LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) 
2023) 
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 113 
6.10 Tagfalter und Widderchen 
Die Tagfalter stellen mit 185 Arten in Deutschland eine eher kleine Gruppe aus der ca. 3. 700 
Arten umfassenden Ordnung der Schmetterlinge dar. 24 Arten gibt es aus der Familie der Wid-
derchen. 
Eine wichtige Grundlage zur Erstellung von Schutzkonzepten für Schmetterlinge ist das Wissen 
über die lokale Verbreitung der aktuell vorkommenden Arten. Darüber hinaus ist es aber auch 
wichtig, die historische Verbreitung der Arten zu kennen, um die Erfolgsaussichten von Schutz-
maßnahmen bewerten zu können. Bei der Ermittlung der Schmetterlingsfauna Düsseldorfs wer-
den deshalb sowohl aktuelle als auch historische Verbreitungsdaten erfasst. 
Die Schmetterlingsfauna von Düsseldorf umfasst 72 Tagfalterarten (incl. zwei  Artkomplexen mit 
schwer unterscheidbaren Arten) sowie drei Arten von Widderchen. Von letzteren kommen noch 
zwei Arten rezent vor, während von den Tagfaltern 30 als ausgestorben angesehen werden müs-
sen bei 42 rezenten Arten (Gesamtartenliste vgl. Kapitel 12.12).  
Diese Zahlen belegen sehr deutlich den Artenschwund, den schon L
ENZ & SCHULTEN (2005) be-
klagt haben. Eine Analyse der Daten des jeweils letzten Artnachweises einer ausgestorbenen Art 
zeigt, dass die meisten Aussterbeprozesse von Tagfaltern und Widderchen schon in der Mitte 
des 20. Jahrhunderts stattfanden. 
Die folgenden sechs Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausge-
wählt: 
1. Goldene Acht (Colias hyale) 
2. Sumpfhornklee-Widderchen (Zygaena trifolii) 
3. Pflaumen-Zipfelfalter (Satyrium pruni) 
4. Mauerfuchs (Lasiommata megera) 
5. Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia) 
6. Senfweißling (Leptidea sinapis/juvernica) 
Ausgewählt wurden vor allem seltene oder gefährdete Arten, die repräsentativ für bestimmte Le-
bensräume stehen und deren Vorkommen durch Maßnahmen gefördert werden können. 
Eine umfangreiche Beschreibung der gesamten Gruppe der Tagfalter und Widderchen und ihre 
Bedeutung im Stadtgebiet ist in Kapitel 12.8  im Teil III des Biodiversitätskonzeptes ( Artenkom-
pendium) enthalten. 
(S
CHUMACHER & VORBRÜGGEN 2021)

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 114 
Goldene Acht (Colias hyale) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in  
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 * - § m vor 1900 nach 2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 115 
Goldene Acht (Colias hyale)  
Lebensraum-
ansprüche 
Offenlandbiotope wie Böschungen und Dämme, Felder, Wiesen, Weiden, Ra-
senflächen, Brachen, Ruderalgelände, Magerrasen, Klee- und Luzernefelder 
Raupennah-
rung: 
Schmetterlingsblütler wie Luzerne, Hopfenklee, Weiß-Klee, Rot-Klee, Gewöhn-
licher Hornklee, Bunte Kronwicke, Hufeisenklee, eher selten auch Wicken 
Gefährdungs-
faktoren 
Nutzungsintensivierung im Grünland, Überdüngung von Wiesen und zu häufige 
Mahd, Einsatz von Kreiselmähern, Ausbringung von Gülle, Asphaltierung von 
Feldwegen und Dammkronen 
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Äcker; Ve-
getationsarme oder -freie Biotope; Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen; 
Deiche und Wälle 
Wichtige  
Vorkommen 
Alle Offenlandflächen, besonders entlang des Rheins, aber auch  weitere Of-
fenlandflächen 
Maßnahmen Alternierende Mahd (kein Mulchen!) sowie Verzicht auf Pestizide bei Wiesen-
böschungen, Feldrainen, Wegrändern und Dämmen 
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL  (2015), WEIDEMANN (1995)  
Quellenangaben siehe Kapitel 12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 116 
Sumpfhornklee-Widderchen (Zygaena trifolii) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 3 - § ss vor 1900 2011-2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 117 
Sumpfhornklee-Widderchen (Zygaena trifolii) 
Lebensraum-
ansprüche 
Feucht- und Nasswiesen sowie Sümpfe und Moore mit Beständen der Raupen-
nahrungspflanzen 
Raupennah-
rung 
Gemeiner Hornklee und Sumpfhornklee 
Gefährdungs-
faktoren 
Entwässerung von Feuchtwiesen und sonstige direkte Biotopzerstörung (=Um-
bruch), Überdüngung, Nutzungsintensivierung (z. B. zu intensive Beweidung), 
falsche Pflege (= Mahd oder Beweidung zu einem für die Art ungünstigen Zeit-
punkt). Die Raupe lebt überwinternd bis Ende Mai /Anfang Juni und baut hoch 
an Halmen ihren Kokon, so dass eine Mahd im Juni die Kokons mit den Puppen 
zerstören würde. 
Zielart für Feucht- und Nasswiesen und –weiden; Moore und Sümpfe 
Wichtige  
Vorkommen 
Geeignete Lebensräume finden sich in den Naturschutzgebieten Pillebachtal 
und Hubbelrather Bachtal sowie deren Umgebung. 
Aufgrund der lückigen Verbreitung im Umfeld obliegt der Stadt Düsseldorf 
eine besondere Verantwortung für diese regional und landesweit stark ge-
fährdete Art. 
Maßnahmen Erhaltung von Feuchtwiesen mit auf die Bedürfnisse der Art angepasster Pflege 
(keine Eingriffe im Juni/Juli), Wiedervernässung trocken gefallener Wiesen 
Literatur HOFMANN 1994, WEIDEMANN & KÖHLER (1996), Quellenangaben siehe Kapitel 
12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 118 
Pflaumenzipfelfalter (Satyrium pruni) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 * -  - m 1931-1940 nach 2020 
 
T. Krause  L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 119 
Pflaumenzipfelfalter (Satyrium pruni) 
Lebensraum-
ansprüche 
Mesophile bis trockene Gebüsch - und Saumgesellschaften mit Schlehen an 
Waldrändern, ferner waldnahe Heckenlandschaften sowie Gärten und Streu-
obstwiesen mit als Raupennahrung geeigneten Obstbäumen 
Raupennah-
rung 
Schlehe, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Traubenkirsche 
Gefährdungs-
faktoren 
Vernichtung von Schlehenhecken und –gebüschen, Pestizideinsatz im Obstan-
bau 
Zielart für Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken; Magerwiesen und -weiden 
inkl. Obst; Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen; Feucht- und Nasswälder; 
Laubwälder mittlerer Standorte; Laubwälder trocken-warmer Standorte 
Wichtige  
Vorkommen 
Wald- und Heckenstrukturen im Umfeld des Flughafens sowie des Eller Forstes 
Maßnahmen Erhaltung gebüschreicher  Waldmäntel sowie Hecken mit Schlehen, Verzicht 
auf den Einsatz von Pestiziden in Gärten und Streuobstwiesen 
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL  (2015), WEIDEMANN (1995)  
Quellenangaben siehe Kapitel 12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 120 
Mauerfuchs (Lasiommata megera) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
V * - - EF vor 1900 2011-2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 121 
Mauerfuchs (Lasiommata megera) 
Lebensraum-
ansprüche 
Strukturreiche Offenlandbiotope mit vielen vegetationsfreien Bodenstellen so-
wie vertikalen Strukturen in trocken-warmen Landschaften: z. B. Steinbrüche, 
Weinberge, Magerrasen und Heiden, steinige Böschungen sowie Bahn - und 
Hochwasserdämme; Larvalhabitat si nd gut besonnte und regengeschützte 
Grasstandorte in Saumstrukturen 
Raupennah-
rung 
Verschiedene Süßgräser 
Gefährdungs-
faktoren 
Intensive Mahd sowie Pestizideinsatz an Dämmen und Böschungen 
Zielart für Deiche und Wälle; Vegetationsarme oder -freie Biotope; Sand- und Kalkma-
gerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Heiden; Gärten, Parkanla-
gen, Siedlungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
Sonnige Böschungen, z. B. an Straßenrändern und Bahndämmen sowie Hoch-
wasserdämme am Rhein 
Maßnahmen Verringerung der Mahdintensität an grasreichen vertikalen Strukturen wie 
Dämmen und Böschungen, Schaffung von Störstellen, Neuanlage von steini-
gen Böschungen (Trockenmauern etc.) 
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL  (2015), WEIDEMANN (1995)  
Quellenangaben siehe Kapitel 12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 122 
Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia) 
 
 
 
 
 
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 V - § EF 1931-1940 nach 2020 
 
T. Krause

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 123 
Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia) 
Lebensraum-
ansprüche 
Laubholzreiche Wälder, insbesondere Auwälder entlang großer Flüsse, seltener 
ältere Vorwaldstadien, Larvalhabitat vorzugsweise an sonnigen lufttrockenen 
Stellen 
Raupennah-
rung 
Vorzugsweise Espe, aber auch andere angepflanzte Pappelarten, seltener Wei-
den 
Gefährdungs-
faktoren 
Vernichtung von Espen -Beständen an Waldrändern, Waldwegen sowie auf 
Schneisen und Lichtungen, Asphaltierung von Waldwegen 
Zielart für Feucht- und Nasswälder; Laubwälder mittlerer Standorte 
Wichtige  
Vorkommen 
Alle Laubwaldgebiete incl. Pappelforste 
Maßnahmen Schutz von Espen an äußeren Waldrändern sowie Waldwegen, Entwicklung 
natürlicher Waldmantelgesellschaften, Erhaltung ungeteerter Wege mit dau-
erhaften Feuchtstellen als Saugplatz für die Falter 
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL  (2015), WEIDEMANN (1995)  
Quellenangaben siehe Kapitel 12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 124 
Senfweißling / Unechter Tintenfleckweißling (Leptidea sinapis / juvernica) 
 
 
 
 
 
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
1/V D - - ss 1911-1920 nach 2020 
 
T. Krause

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 125 
Senfweißling / Unechter Tintenfleckweißling (Leptidea sinapis / juvernica) 
Lebensraum-
ansprüche 
Sonnige Säume von Mähwiesen, Fettweiden, Mager-  und Trockenrasen und 
nährstoffreichen Feuchtwiesen, ferner Böschungen, Dämme, Waldsäume- und 
Waldlichtungen 
Raupennah-
rung 
Verschiedene Schmetterlingsblütler wie Sichelklee und Bunte Kronwicke, bei 
L. sinapis womöglich eher Eiablage an Gewöhnlichem Hornklee und Vogel-Wi-
cke, bei L. juvernica an Wiesen- und Bergplatterbse. 
Gefährdungs-
faktoren 
Überdüngung von Wiesen, Nutzungsintensivierung von Grünland, gleichzeitige 
Mahd großer Wiesenflächen 
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Fettwiesen 
und –weiden; Feucht- und Nasswiesen und –weiden; Säume, Hochstauden-
fluren; Deiche und Wälle. 
Wichtige  
Vorkommen 
Vor allem größere Offenlandflächen mit Wiesen sowie Hochwasserdämme, He-
cken und Gehölze im Umfeld des Rheins. 
Maßnahmen Weitgehender Verzicht auf Düngung bei der Grünlandnutzung, regelmäßige 
Neuschaffung von Waldlichtungen, Entwicklung selten gemähter Säume ent-
lang von Wiesen und Gebüschen, abschnittsweise Mahd von größeren Wiesen-
flächen (damit die Falter den ungemähten Bereich als Nektar- und den gemäh-
ten als Eiablagehabitat nutzen können). 
Literatur EBERT & RENNWALD (1991a), SETTELE ET AL  (2015), WEIDEMANN (1995)  
Quellenangaben siehe Kapitel12.12, ‚Tagfalter und Widderchen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 126 
6.11 Nachtfalter 
Die Ordnung der Schmetterlinge (=Lepidoptera) umfasst in Deutschland 3.682 Spezies, von de-
nen 1.449 zur Gruppe der Großschmetterlinge (Macrolepidoptera) gehören. Von den 1.449 Groß-
schmetterlingsarten gehören 190 zur Gruppe der Tagfalter, welche nebst der 24 Arten umfassen-
den und rein tagaktiven Nachtfalterfamilie der Widderchen (Zygaenidae) in den Kapiteln 6.10 und 
12.12 betrachtet wird. Die übrigen 1.235 Nachtfalterarten werden mit den Widderchen zur Gruppe 
der Nachtgroßfalter (Macroheterocera) zusammengefasst, mit der sich das vorliegende Kapitel 
sowie Kapitel 12.13 befasst. 
Die Nachtfalterfauna von Düsseldorf umfasst 650 Arten inklusive eines Artkomplexes aus zwei 
schwer unterscheidbaren Arten. Von diesen Arten sind 486 noch nach dem 31.12.2000 in Düs-
seldorf nachgewiesen worden und werden dementsprechend als rezent betrachtet, während 164 
Arten lokal als ausgestorben oder verschollen angesehen werden müssen.  
Immerhin machen diese 650 Arten schon 67,1 % der gesamten Nachtfalterfauna von Nordrhein-
Westfalen aus, welche nach der letzten Roten Liste ( SCHUMACHER & VORBRÜGGEN 2021) 969 
Spezies umfasst.  
Unter Berücksichtigung aller für den Schutz relevanter Faktoren wie z. B. Gefährdungseinstufung, 
Biotopbindung und allgemeine Populationsentwicklung wurden folgende 10 Arten im Rahmen des 
Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausgewählt: 
1. Brauner Bär (Arctia caja) 
2. Erlen-Sichelflügler (Drepana curvatula) 
3. Kleines Nachtpfauenauge (Saturnia pavonia) 
4. Grüneule (Calamia tridens) 
5. Obsthain-Blütenspanner (Eupithecia insigniata) 
6. Heidekraut-Blütenspanner (Eupithecia nanata) 
7. Kreuzdornspanner (Philereme transversata) 
8. Vierpunkt Kleinspanner (Scopula immutata) 
9. Schmuck-Kleinspanner (Scopula ornata)  
10. Eichenzweig-Glasflügler (Paranthrene insolita)

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 127 
Brauner Bär (Arctia caja) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
V V - § m - nach 2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 128 
Brauner Bär (Arctia caja) 
Lebensraum-
ansprüche 
Offenere Lebensräume in Waldgebieten sowie verschiedenste meist nicht 
oder allenfalls extensiv bewirtschaftete Offenlandbiotope mit einer Präferenz 
für frische bis feuchte Standorte: u. a. lichte Feuchtwälder, Schlagfluren, 
Moore und Feuchtwiesen 
Raupennah-
rung 
Krautige Pflanzen und Laubgehölze 
Gefährdungs-
faktoren 
Der seit Jahrzehnten zu beobachtende Rückgang v. a. in Siedlungsgebieten 
könnte auf einen negativen Effekt der Lichtverschmutzung hindeuten. In 
England gilt die Art zudem als Klimaverlierer, was ebenfalls den Rückzug in 
siedlungsfernere Lebensräume erklären könnte. 
Zielart für Feucht- und Nasswälder; Laubwälder mittlerer Standorte; Moore und 
Sümpfe; Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst-
wiesen; Feucht- und Nasswiesen und –weiden 
Wichtige  
Vorkommen 
Rotthäuser Bachtal 
Maßnahmen Reduzierung und im Idealfall Vermeidung der Lichtverschmutzung im Außen-
bereich, mögliche Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels beson-
ders in feucht-kühlen Bereichen (= lokale Steuerung von Meso- und Mikro-
klima) 
Literatur EBERT (1997), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 129 
Erlen-Sichelflügler (Drepana curvatula) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
V * - - ss - 2011-2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 130 
Erlen-Sichelflügler (Drepana curvatula) 
Lebensraum-
ansprüche 
Feuchtgebiete mit Erlen- und Birkengehölzen inkl. Moorwälder und verbu-
schendes Hochmoor 
Raupennah-
rung 
Erlen (Alnus) und Birken (Betula); eventuell mit einer Vorliebe für Jungwuchs 
Gefährdungs-
faktoren 
Absinken des Grundwasserspiegels, Entwässerungen sowie andersartige Zer-
störung der Lebensräume 
Zielart für Feucht- und Nasswälder 
Wichtige  
Vorkommen 
Eller Forst und Rahmer Benden 
Maßnahmen Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen insbesondere im Umfeld von Le-
bensräumen der Art, Förderung von Birken- und Erlenjungwuchs - in überal-
terten Feuchtwäldern durch Verjüngungsmaßnahmen, auf offenen Flächen 
durch Verzicht auf vollständige Entbuschung 
Literatur RATZEL (1994), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 
ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 131 
Kleines Nachtpfauenauge (Saturnia pavonia) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 * - - s - nach 2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 132 
Kleines Nachtpfauenauge (Saturnia pavonia) 
Lebensraum-
ansprüche 
Verbuschungs- und Versaumungsstadien von Magerrasen und –wiesen, Hei-
den, Moore, Feuchtwiesen, Waldsäume, heidelbeerreiche Wälder 
Raupennah-
rung 
Laub- und Zwergsträucher sowie gewisse krautige Pflanzen 
Gefährdungs-
faktoren 
Lichtverschmutzung sowie Straßenverkehr in klusive Wanderwege; ferner Eu-
trophierung, Nutzungsintensivierung sowie ungebremste Sukzession zu Wald-
stadien und Dunkelwaldwirtschaft (siehe Glossar) 
Zielart für Moore und Sümpfe; Heiden; Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -
weiden inkl. Obst; Feucht- und Nasswiesen und –weiden; Säume, Hochstau-
denfluren; Feucht- und Nasswälder; Laubwälder mittlerer Standorte 
Wichtige  
Vorkommen 
Eller Forst, Rheinufer bei Wittlaer, Rahmer Benden und andere potenzielle 
Lebensräume der Art. 
Maßnahmen Reduzierung und Vermeidung der Lichtverschmutzung im Außenbereich, För-
derung von Magerrasen und Heiden sowie Vermeidung von Dunkelwaldwirt-
schaft 
Literatur EBERT (1994), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 133 
Grüneule (Calamia tridens) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 * - - EF - 2001-2010 
 
T. Laußmann T. Laußmann

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 134 
Grüneule (Calamia tridens) 
Lebensraum-
ansprüche 
Vegetationsarme, warmtrockene, magere Offenlandbiotope wie lückig be-
wachsene Sandrasen, Kalkmagerrasen und Heiden 
Raupennah-
rung 
Süßgräser, Raupe lebt vorwiegend bodennah 
Gefährdungs-
faktoren 
Sukzession von offenen Sandflächen infolge fehlender Nutzung sowie Eutro-
phierung solcher Flächen 
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen, Heiden, vegetationsarme oder -freie Biotope 
Wichtige  
Vorkommen 
Alle Flächen mit Sandboden, wie z. B. ehemalige Flugsanddünen  
Maßnahmen Erhaltung und Neuanlage von Magerrasenflächen mit lückiger Vegetation. 
Wichtig ist, dass durch geeignete Maßnahmen sowohl einer Sukzession ent-
gegengewirkt wird als auch ein Nährstoffentzug stattfindet und dabei für 
reichlich offene Bodenstellen gesorgt wird. 
Literatur STEINER (1998),  
Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 135 
Obsthain-Blütenspanner (Eupithecia insigniata) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 3 - - EF nach 2020 nach 2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 136 
Obsthain-Blütenspanner (Eupithecia insigniata) 
Lebensraum-
ansprüche 
Sonnige, warme Hecken mit Weißdorn sowie Obsthaine und Obstwiesen mit 
Apfelbäumen in warmen, trockenen Gebieten 
Raupennah-
rung 
hauptsächlich Weißdorn (Crataegus) und Apfelbaum (Malus), eventuell auch 
einige weitere Arten aus der Familie der Rosengewächse (Rosaceae) 
Gefährdungs-
faktoren 
Als Gefährdungsursachen werden diskutiert: Pestizideinsatz im Obstbau und 
Obstgärten, Zerstörung von Heckenstrukturen sowie das gezielte Heraus-
schlagen des Holzapfels (Malus sylvestris) aus Wäldern und Gebüschen. 
Zielart für Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken; Gärten, Parkanlagen, Sied-
lungsbrachen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Fettwiesen und -weiden 
Wichtige  
Vorkommen 
Alle Apfelbaumbestände sowie Hecken und Waldmäntel mit Weißdorn 
Maßnahmen Weiterführung der Pflege der städtischen Obstwiesenbestände, mögliche Ein-
schränkung des Pestizideinsatz im Obstbau sowie Entwicklung naturnaher 
Hecken und Waldrandstrukturen mit Weißdorngebüschen 
Literatur RATZEL (2003b), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 
ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 137 
Heidekraut-Blütenspanner (Eupithecia nanata) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
V * - - ss - nach 2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 138 
Heidekraut-Blütenspanner (Eupithecia nanata) 
Lebensraum-
ansprüche 
Heiden sowie Heidekrautbestände in Waldgebieten und im Siedlungsbereich 
Raupennah-
rung 
Heidekraut (Calluna vulgaris) 
Gefährdungs-
faktoren 
Zerstörung von Heidegebieten durch Aufforstung oder durch ungehinderte 
Sukzession zum Wald 
Zielart für Feucht- und Nasswälder; Laubwälder mittlerer Standorte; Laubwälder tro-
cken-warmer Standorte; Nadelwälder; Heiden; Gärten, Parkanlagen, Sied-
lungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
Bestehende Restheiden sowie sandige Flächen mit entsprechendem Entwick-
lungspotential 
Maßnahmen Schutz, Förderung und Wiederherstellung von bestehenden Restheiden durch 
geeignete Pflegemaßnahmen, Entwicklung neuer Heideflächen an geeigneten 
Standorten (nährstoffärmere Böden auf der Heideterrasse z. B. Podsol im A-
aper Wald) 
Literatur RATZEL (2003b), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 
ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 139 
Kreuzdornspanner (Philereme transversata) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 * - - m - nach 2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 140 
Kreuzdornspanner (Philereme transversata) 
Lebensraum-
ansprüche 
Schattige Standorte der Nahrungspflanzen (Kreuzdorn, Rhamnus cathartica) 
dienen als Larvalhabitat. Hierbei werden sowohl Nahrungspflanzen an natür-
lichen Wuchsorten als auch in Anpflanzungen im Siedlungsbereich angenom-
men. 
Raupennah-
rung 
Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) und womöglich seltener auch Faulbaum 
(Rhamnus frangula) 
Gefährdungs-
faktoren 
Rückgang des Kreuzdorns z. B. durch altersbedingtes Absterben von 
Kreuzdornbüschen im Siedlungsbereich 
Zielart für Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen; Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebü-
sche, Hecken; Laubwälder mittlerer Standorte; Feucht- und Nasswälder; 
Moore und Sümpfe; Heiden; Sand- und Kalkmagerrasen 
Wichtige  
Vorkommen 
Golfplatz Hubbelrath sowie andere Gebiete ohne natürliche Vermehrung der 
Kreuzdornbüsche 
Maßnahmen Anpflanzung junger Kreuzdornbüsche in Parkanlagen, Golfplätzen und ähnli-
chen Lebensräumen im Siedlungsbereich 
Literatur EBERT (2001b), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 
ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 141 
Vierpunkt Kleinspanner (Scopula immutata) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
V * - - s - nach 2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 142 
Vierpunkt Kleinspanner (Scopula immutata) 
Lebensraum-
ansprüche 
Hauptsächlich extensiv genutzte Feuchtwiesen oder Feuchtwiesenbrachen 
(z. B. in Bachtälern) sowie Niedermoore und Nasswiesen, aber auch andere 
Feuchtgebiete wie Au- und Bruchwälder. Auch kleinflächige und isolierte 
Feuchtwiesen können eine Population dieser Art beherbergen. 
Raupennah-
rung 
Krautige Pflanzen sowie vermutlich auch Zwergsträucher und Gräser 
Gefährdungs-
faktoren 
Meliorationsmaßnahmen sowie Nutzungsintensivierung und sonstige Zerstö-
rung/Umwandlung von Feuchtwiesen. 
Zielart für Feucht- und Nasswiesen und –weiden; Moore und Sümpfe; Feucht- und 
Nasswälder 
Wichtige  
Vorkommen 
Feuchtwiesen, insbesondere die im Eller Forst und Rotthäuser Bachtal 
Maßnahmen Erhaltung und Pflege von Feuchtwiesen und Verzicht auf Meliorationsmaß-
nahmen 
Literatur EBERT (2001c), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 
ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 143 
Schmuck-Kleinspanner (Scopula ornata) 
 
 
   
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 V - - ss - nach 2020 
 
L. Wirooks L. Wirooks

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 144 
Schmuck-Kleinspanner (Scopula ornata) 
Lebensraum-
ansprüche 
Verschiedene Magerrasen und Magerwiesen sowie Felsfluren, Heiden und 
Säume mit den Raupennahrungspflanzen (Thymianarten oder Dost); ent-
sprechende Sekundärstandorte wie Dämme und Industriebrachen 
Raupennah-
rung 
Thymianarten (Thymus) und Dost (Origanum vulgare) 
Gefährdungs-
faktoren 
Eutrophierung sowie Sukzession (u. a. Verbuschung) an den Wuchsorten der 
Raupennahrungspflanzen. 
Die regionale Seltenheit dieser Art ist sicherlich vornehmlich auf die Selten-
heit bzw. den Rückgang von geeigneten Lebensräumen zurückzuführen.  
Zielart für Sand- und Kalkmagerrasen; Magerwiesen und -weiden inkl. Obst; Heiden; 
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen; Deiche und Wälle; Säume, Hoch-
staudenfluren 
Wichtige  
Vorkommen 
Alle Flächen mit größeren Beständen von Dost oder Thymian 
Maßnahmen Erhaltung von potenziellen Larvalhabitaten mittels geeigneter Pflegemaßnah-
men (z. B. Schafbeweidung) 
Literatur EBERT (2001a), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 
ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 145 
Eichenzweig-Glasflügler (Paranthrene insolita) 
 
 
 
 
 
RL NRW  
2020 
RL D  
2011 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
R * - - EF - nach 2020 
 
Bildnachweis [1]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 146 
Eichenzweig-Glasflügler (Paranthrene insolita) 
Lebensraum-
ansprüche 
Vorwiegend warme Eichen- und Eichenmischwälder sowie in Düsseldorf ver-
mutlich auch Baumbestand im Siedlungsbereich 
Raupennah-
rung 
Hauptsächlich Stieleiche (Quercus robur), aber wohl auch Traubeneiche 
(Quercus petraea) und Flaumeiche (Quercus pubescens). Die Raupe lebt in 
den Zweigen. 
Gefährdungs-
faktoren 
Wegen der spärlichen Kenntnisse von Lebensweise und Verbreitung ist es 
kaum möglich konkret Gefährdungsursachen zu benennen. Sollte die Art mo-
nophag an Stieleiche oder zumindest an die europäischen Eichenarten ge-
bunden sein, könnte eine Gefährdung zukünftig darin bestehen, dass statt 
heimischer Eichenarten vermehrt Roteichen (Quercus rubra) im Waldbau 
Verwendung finden.  
Ebenso ist die oft fehlende Naturverjüngung der Eichen hin zu dicht stehen-
den eutrophen Waldbeständen in Verbindung mit starkem Brombeerauf-
wuchs zu nennen. 
Zielart für Laubwälder trocken-warmer Standorte, Laubwälder mittlerer Standorte, Gär-
ten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 
Wichtige  
Vorkommen 
Alle Eichen- und Eichenmischwälder, insbesondere der Grafenberger Wald 
Maßnahmen Förderung der europäischen Eichen im Waldbau, Erhaltung von bestehenden 
Eichenbeständen, Förderung der Eichen-Naturverjüngung (Brombeerauf-
wuchs zurückdrängen / beseitigen) 
Literatur BLUM (1997), Quellenangaben siehe Kapitel 12.13, ‚Nachtfalter‘, Seite 244 ff. 
 
Bildnachweise: 
1. Jan Boers. Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/). [Abrufbar unter: https://obser-
vation.org/photos/92340113/; 22.05.2025]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 147 
6.12 Schwebfliegen 
Aus der Gruppe der Schwebfliegen wurde die deutschlandweit stark gefährdete Wespenförmige 
Stielhorn-Schwebfliege (Sphiximorpha subsessilis) aufgrund ihrer Seltenheit  als Zielart ausge-
wählt.  
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 148 
6.13 Farn- und Blütenpflanzen 
Die Gruppe der Farn- und Blütenpflanzen, die man zusammenfassend auch als Gefäßpflanzen 
bezeichnet, ist mit einer Vielzahl an Kräutern, Stauden, Gräser oder Gehölzen eine vielfältige 
und außerordentlich große Gruppe. Die Farn- und Blütenpflanzen bilden nicht bloß eine grüne 
Kulisse in der uns umgebenden Landschaft, sie sind als photosynthetisch aktive Organismen 
die wichtigsten ‚Sauerstoff-Fabriken‘, die zentralen Glieder der terrestrischen Lebensgemein-
schaften und das Fundament der Ernährung für alle Tiere sowie den Menschen. 
Im Stadtgebiet und seinem Umfeld wurden bisher insgesamt 1.629 verschiedene Gefäßpflanzen-
arten nachgewiesen, was auch verglichen mit der für ganz Deutschland genannten Artenzahl von 
3.651 Arten
37 eine erstaunlich hohe Anzahl darstellt. Es sind mittlerweile aber auch viele dieser 
Arten wieder ausgestorben, insbesondere im Vergleich mit den Daten der Flora von Düsseldorf 
aus dem 19ten Jahrhundert (A
NTZ 1846, Zitiert in Kapitel 13.1), als es auf Düsseldorfer Stadtge-
biet noch wertvolle Heide- und Moorgebiete gab. 
Die folgenden 14 Arten werden im Rahmen des Biodiversitätskonzeptes als Zielarten ausgewählt: 
1. Großer Frauenspiegel (Legousia speculum-veneris) 
2. Heidekraut (Calluna vulgaris) 
3. Schwanenblume (Butomus umbellatus) 
4. Sumpf-Greiskraut (Senecio paludosus) 
5. Schlangenwurz (Calla palustris) 
6. Sumpf-Veilchen (Viola palustris) 
7. Wald-Goldstern (Gagea lutea) 
8. Fluss-Greiskraut (Senecio sarracenicus) 
9. Binsen-Schneide (Cladium mariscus) 
10. Gelbe Sommerwurz (Orobanche lutea) 
11. Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus) 
12. Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus) 
13. Gewöhnlicher Teufelsabbiss (Succisa pratensis) 
14. Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia) 
Als Zielarten ausgewählt wurden vor allem schützenswerte seltene oder gefährdete Arten sowie 
Arten, die besonders repräsentativ für einen Lebensraum stehen, für den besondere Schutzmaß-
nahmen als sinnvoll erachtet werden. 
Eine Beschreibung der in Düsseldorf und in den angrenzenden Gebieten bislang nachgewiese-
nen Gefäßpflanzenarten, das methodische Vorgehen sowie ein Literaturverzeichnis sind in Kapi-
tel 13 im Teil III des Biodiversitätskonzeptes (Artenkompendium) enthalten. 
 
 
37  Quelle: https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Farn-und-Blutenpflanzen-Tracheophyta-1767.html [27.11.2024]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 149 
Großer Frauenspiegel (Legousia speculum-veneris) 
 
 
  
 
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2S 2 - - ss vor 1900 1991-2000 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 150 
Großer Frauenspiegel (Legousia speculum-veneris)  
Lebensraum-
ansprüche 
Randbereiche von Getreideäckern ohne oder mit geringem Herbizideinsatz, 
gerne auch auf basenreichen Lehm- und Tonböden (OBERDORFER 2001) 
Gefährdungs-
faktoren 
Herbizideinsatz gegen zweikeimblättrige Pflanzen 
Zielart für Äcker 
Wichtige  
Vorkommen 
Ackerränder in der Urdenbacher Kämpe 
Maßnahmen Zum Schutz der Art sollten ca. 3 -5 m breite Ackerrandstreifen von Getreide-
feldern ohne Herbizideinsatz bewirtschaftet werden. Fast immer kommen dann 
aus der Samenbank im Boden noch erstaunlich viele und seltene Ackerwild-
kräuter hoch. Sollte sich die Samenbank im Boden als erschöpft erwei sen, 
könnte man notfalls auch über eine Einsaat nachdenken. Von herbizidfreien 
Ackerrandstreifen würden auch andere seltene Ackerwildkräuter profitieren 
wie z. B. der Acker Goldstern ( Gagea villosa) und das Acker-Löwenmaul (Mi-
sopates orontium). Von sogenannten Blühstreifen, in denen mehrjährige Arten 
eingesät sind, würden die hier genannten Ackerwildkräuter allerdings NICHT 
profitieren, da derartige Blühstreifen zu dicht bewachsen sind und die Acker-
wildkräuter sich dort gegen die Konkurrenz der mehrjährigen  Arten nicht be-
haupten können. Eine normale Bewirtschaftung der Getreideäcker unter Weg-
lassen der Herbizide gegen Zweikeimblättrige im Randbereich wäre jedoch op-
timal, um gefährdeten Ackerwildkräutern zu helfen. Die Landwirte könnten für 
die Ernteeinbußen im Randbereich der Äcker kompensiert werden im Rahmen 
verschiedener Hilfsprogramme (Q
UIRINI-JÜRGENS 2024). 
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ (1997a), QUIRINI-JÜRGENS (2024) 
Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 151 
Heidekraut (Calluna vulgaris) 
 
 
   
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
* * - - ss vor 1900 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 152 
Heidekraut (Calluna vulgaris) 
Lebensraum-
ansprüche 
Heiden, Moore, lichte Eichen - und Kiefernwälder auf nährstoffarmen, sauren 
Sandböden, steinigen Lehmböden oder auf Torf (OBERDORFER 2001) 
Gefährdungs-
faktoren 
Nutzungsaufgabe der traditionellen Heidenutzung und anschließender Über-
wucherung mit Gehölzen, Gefährdung durch Nährstoffeintrag 
Zielart für Heiden 
Wichtige  
Vorkommen 
Auf der Hardt in Gerresheim 
Maßnahmen Gewinnung von Samen und Nachzucht aus den vorhandenen Restbeständen, 
wie es bereits durch die Stadtwerke Düsseldorf AG durchgeführt wird, Aus-
bringung an geeignete sandige Standorte und Schaffung sandiger Standorte, 
Verhinderung von übermäßigem Nährstoffeintrag, regelmäßiges Entfernen des 
Gehölzaufwuchses, ggf. Pflege mit Schafen und Ziegen, regelmäßiges stellen-
weises Offenhalten des Oberbodens. 
Literatur SCHMITZ (2019a), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflan-
zen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 153 
Schwanenblume (Butomus umbellatus) 
 
 
  
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 * - - s vor 1900 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 154 
Schwanenblume (Butomus umbellatus) 
Lebensraum-
ansprüche 
Lockere Röhrichte an den Rändern von stehenden oder langsam fließenden 
Gewässern, besonders auf Schlammböden bei stark wechselnden Wasserstän-
den (OBERDORFER 2001) 
Gefährdungs-
faktoren 
Gewässerregulierung und Anlage von Uferbefestigungen 
Zielart für Röhrichte, Gewässerränder 
Wichtige  
Vorkommen 
Urdenbacher Altrheingebiet, Pillebachtal, Nabutop 
Maßnahmen Zulassen von Gewässerdynamik, Rückbau von Uferbefestigungen 
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ & VERBÜCHELN (1997), SCHMITZ & MERCH (2000), 
LEISTEN (2004) 
Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 155 
Sumpf-Greiskraut (Senecio paludosus) 
 
 
  
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 3 - - ss vor 1900 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 156 
Sumpf-Greiskraut (Senecio paludosus) 
Lebensraum-
ansprüche 
Uferröhrichte und feuchte Hochstaudenfluren 
Gefährdungs-
faktoren 
Gewässerregulierung und Anlage von Uferbefestigungen, möglicherweise auch 
Fraßschäden (Nutria) 
Zielart für Röhrichte, Gewässerränder 
Wichtige  
Vorkommen 
Urdenbacher Altrheingebiet 
Maßnahmen Zulassen von Gewässerdynamik, Rückbau von Uferbefestigungen, Vermeh-
rung aus autochthonem Saatgut, ggf. Einzäunung vorhandener Vorkommen 
zur Verhinderung von Fraßschäden 
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ (1997a) 
Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 157 
Schlangenwurz (Calla palustris) 
 
 
  
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 V - § ss vor 1900 2011-2020 
 
K. Adolphy K. Adolphy

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 158 
Schlangenwurz (Calla palustris) 
Lebensraum-
ansprüche 
Erlenbruchwälder, Großseggen -Bestände, Moorschlenken, Ufer von Tümpeln 
und Weihern auf Torfschlamm-Böden (OBERDORFER 2001) 
Gefährdungs-
faktoren 
Austrocknung der Lebensräume, Trittschäden, Ausgraben 
Zielart für Erlenbruchwälder (Feucht- und Nasswälder) 
Wichtige  
Vorkommen 
Quellbereich des Pillebachs im Erlenbruchwald 
Maßnahmen Verhinderung der Austrocknung der Lebensräume, ggf. Einzäunung vorhande-
ner Vorkommen zur Verhinderung von Trittschäden und von Ausgraben 
Literatur LUWE (2004), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚ Farn- und Blütenpflanzen‘, 
Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 159 
Sumpf-Veilchen (Viola palustris) 
 
 
   
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 * - - ss vor 1900 nach 2020 
 
U. Schmitz A. Dahl

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 160 
Sumpf-Veilchen (Viola palustris) 
Lebensraum-
ansprüche 
Erlenbruchwälder, saure Flachmoore, Verlandungs -Kleinseggen-Bestände, 
Quellfluren und Gräben auf sauren Sumpfhumusböden (OBERDORFER 2001) 
Gefährdungs-
faktoren 
Austrocknung der Lebensräume, Trittschäden 
Zielart für Erlenbruchwälder (Feucht- und Nasswälder) 
Wichtige  
Vorkommen 
Rahmer Benden, evtl. auch immer noch im Eller Forst im Erlenbruchwald 
Maßnahmen Verhinderung der Austrocknung der Lebensräume, ggf. Einzäunung vorhande-
ner Vorkommen zur Verhinderung von Trittschäden 
Literatur PAVLOVIĆ (1984), HAMANN & SCHULTE (1992), SCHULZE (2022), Quellenangaben 
siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 161 
Wald-Goldstern (Gagea lutea) 
 
 
   
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
* * - - s vor 1900 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 162 
Wald-Goldstern (Gagea lutea) 
Lebensraum-
ansprüche 
Krautreiche Hartholz-Auenwälder 
Gefährdungs-
faktoren 
Austrocknung der Lebensräume, Abschneiden des Lebensraumes von der na-
türlichen Wasserdynamik der Flussaue 
Zielart für Hartholz-Auenwälder (Feucht- und Nasswälder) 
Wichtige  
Vorkommen 
Hartholz-Auenwald im Himmelgeister Rheinbogen auf der Jücht 
Maßnahmen Erhalt der natürlichen Wasserdynamik der Flussaue, Erhalt des Hartholz -Au-
enwaldes mit der natürlichen Baumartenzusammensetzung 
Literatur SCHMITZ (1997b), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflan-
zen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 163 
Fluss-Greiskraut (Senecio sarracenicus) 
 
 
  
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 3 - - ss vor 1900 2011-2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 164 
Fluss-Greiskraut (Senecio sarracenicus) 
Lebensraum-
ansprüche 
Weichholz-Auenwälder und Hochstaudenfluren an den Ufern der großen Flüsse 
Gefährdungs-
faktoren 
Abholzung und Austrocknung der Lebensräume 
Zielart für Weicholz-Auenwälder (Feucht- und Nasswälder) und feuchte Hochstaudenflu-
ren 
Wichtige  
Vorkommen 
Urdenbacher Kämpe,Himmelgeister Rheinbogen 
Maßnahmen Erhalt der natürlichen Wasserdynamik der Flussaue, Erhalt der Hochstauden-
fluren und des Weichholz -Auenwaldes mit der natürlichen Gehölzzusammen-
setzung 
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ (1997a), SCHMITZ (1997b), SCHMITZ & VERBÜCHELN 
(1997), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚ Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 
244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 165 
Binsen-Schneide (Cladium mariscus) 
 
 
      
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2S 3 - - ss vor 1900 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 166 
Binsen-Schneide (Cladium mariscus) 
Lebensraum-
ansprüche 
Flachmoortümpel und Verlandungs -Bestände an Seeufern, z.  T. hinter dem 
Schilfgürtel 
Gefährdungs-
faktoren 
Austrocknung der Lebensräume, zu starke Beschattung durch Gehölze 
Zielart für Moore und Sümpfe, Röhrichte 
Wichtige  
Vorkommen 
Norden des Eller Forstes 
Maßnahmen Erhalt der hohen Wasserstände des Lebensraumes, Freistellen von Gehölzen 
Literatur GORISSEN (2019), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflan-
zen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 167 
Gelbe Sommerwurz (Orobanche lutea) 
 
 
   
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 3 - - s vor 1900 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 168 
Gelbe Sommerwurz (Orobanche lutea) 
Lebensraum-
ansprüche 
Magere Salbei-Glatthaferwiesen und Stromtal-Halbtrockenrasen insbesondere 
auf Deichen 
Gefährdungs-
faktoren 
Nährstoffanreicherung, zu häufige Mahd oder Beweidung 
Zielart für Magerwiesen, Deiche 
Wichtige  
Vorkommen 
Deiche Volmerswerth, Hamm und Lausward 
Maßnahmen Mahd ein bis zweimal pro Jahr, Abräumen des Mahdgutes, keine Düngung 
Literatur SCHMITZ (2006), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflan-
zen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 169 
Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus) 
 
 
   
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 * - - s vor 1900 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 170 
Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus) 
Lebensraum-
ansprüche 
Magere Salbei-Glatthaferwiesen und Stromtal-Halbtrockenrasen insbesondere 
auf Deichen 
Gefährdungs-
faktoren 
Nährstoffanreicherung, zu frühe Mahd vor der Samenreife des Klappertopfes, 
zu häufige Mahd oder Beweidung 
Zielart für Magerwiesen, Deiche 
Wichtige  
Vorkommen 
Deich und Wasserwerk Am Staad, Rheinaue Lohausen 
Maßnahmen Mahd erst nach der Samenreife des Klappertopfes ein bis zweischürig, Abräu-
men des Mahdgutes, keine Düngung 
Literatur EGELING & BÖING (2010), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1 , ‚Farn- und Blü-
tenpflanzen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 171 
Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus) 
 
 
  
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 2 - - s vor 1900 nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 172 
Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus) 
Anmerkung Bei den in Düsseldorf und dem sonstigen Rheinland vorkommenden Pflanzen 
handelt es sich gemäß Floraweb um die Unterart Thalictrum minus  subspec. 
pratense (= Thalictrum praecox)  
Lebensraum-
ansprüche 
Magere Salbei-Glatthaferwiesen und Stromtal-Halbtrockenrasen insbesondere 
auf Deichen 
Gefährdungs-
faktoren 
Nährstoffanreicherung, zu häufige Mahd oder Beweidung 
Zielart für Magerwiesen, Deiche 
Wichtige  
Vorkommen 
Urdenbacher Kämpe, Deiche Himmelgeist, Flehe, Volmerswerth, Lausward, 
Am Staad 
Maßnahmen Mahd ein bis zweimal pro Jahr, Abräumen des Mahdgutes, keine Düngung 
Literatur VERBÜCHELN 1990, SCHMITZ & VERBÜCHELN (1997), SCHMITZ (1997b), SCHMITZ & 
MERCH (2000), SCHMITZ (2006, 2009), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1 , 
‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 173 
Gewöhnlicher Teufelsabbiss (Succisa pratensis) 
 
 
  
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
3 V - - ex vor 1900 1981-1990 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 174 
Gewöhnlicher Teufelsabbiss (Succisa pratensis) 
Lebensraum-
ansprüche 
Magere Feuchtwiesen 
Gefährdungs-
faktoren 
Nährstoffanreicherung, zu häufige oder zu seltene Mahd, Verbuschung, Aus-
trocknung 
Zielart für Magere Feuchtwiesen 
Wichtige  
Vorkommen 
Letztes Vorkommen im Morper Bachtal (Kreis Mettmann), inzwischen ver-
schwunden 
Maßnahmen Identifizierung und Wiederherstellung geeigneter Flächen, Ausbringen von 
Jungpflanzen aus regionalen Herkünften, Mahd ein (bis zweimal) pro Jahr, Ab-
räumen des Mahdgutes, keine Düngung, Schutz vor Austrocknung 
Literatur HEIMANN & SCHWERWASS (1987), Quellenangaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und 
Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 175 
Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia) 
 
 
  
  
RL NRW  
2021 
RL D  
2018 
FFH-RL Schutzsta-
tus 
Häufigkeit 
in 
Düsseldorf 
Erster  
Nachweis 
Letzter  
Nachweis 
2 V - § s 1901-1910 Nach 2020 
 
U. Schmitz U. Schmitz

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 176 
Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia) 
Lebensraum-
ansprüche 
Feuchtwiesen 
Gefährdungs-
faktoren 
Nährstoffanreicherung, zu häufige oder zu seltene Mahd, Verbuschung, Aus-
trocknung 
Zielart für Feuchtwiesen 
Wichtige  
Vorkommen 
Feuchtwiesen im Altrheingebiet Urdenbacher Kämpe 
Maßnahmen Mahd ein (bis zweimal) pro Jahr, Abräumen des Mahdgutes, keine Düngung, 
Schutz vor Austrocknung durch natürlichen Wasserhaushalt 
Literatur VERBÜCHELN (1990), SCHMITZ (1997a, b), SCHMITZ & VERBÜCHELN (1997), Quellen-
angaben siehe Kapitel 13.1, ‚Farn- und Blütenpflanzen‘, Seite 244 ff.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 177 
6.14 Pilze 
Bis weit in das 20. Jahrhundert hinein wurden die Echten Pilze dem Reich der Pflanzen zugeord-
net. Heute weiß man jedoch, dass sie stammesgeschichtlich sogar näher mit den Tieren verwandt 
sind und ein ganz eigenes Reich bilden. Traditionell werden in der Pilzkunde (Mykologie) neben 
den Echten Pilzen auch einige weitere Gruppen untersucht. Aufgrund ähnlicher Eigenschaften 
und Lebensweisen fallen darunter beispielsweise die Schleimpilze und die Eipilze. 
Allein die Gruppe der Großpilze umfasst in Deutschland mehr als 6.000 etablierte Arten und Va-
rietäten. Einige Arten aus dieser Gruppe werden seit Jahrhunderten als Speisepilze gesammelt, 
anderen wird aufgrund ihrer Giftigkeit viel Aufmerksamkeit gewidmet. Den größten Anteil der 
Großpilze bilden jedoch Arten mit weit geringerem Bekanntheitsgrad, die meist nur von Expertin-
nen und Experten bestimmt werden können und für den Menschen meist ungenießbar sind
38. 
Für das Stadtgebiet von Düsseldorf wurde mit dem Europäischen Goldblatt (Phylloporus pelleti-
eri) eine Zielart ausgewählt. 
Auf eine Ausführung der Steckbriefe wird für diese Gruppe verzichtet, weil bislang kein Einzel-
gutachten erstellt wurde. Dies kann im Zuge der Fortschreibung des Biodiversitätskonzepts er-
gänzt werden. 
 
 
38  Angaben gem. https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Pilze-und-Flechten-1700.html [Abruf 25.02.2025]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 178 
7. Maßnahmenkonzept 
Das Kernstück des Düsseldorfer Biodiversitätskonzepts bildet sein Maßnahmenkonzept: Hier 
werden die Maßnahmen und Instrumente zur Zielerreichung für die nächsten Jahre zusammen-
gestellt, erläutert und begründet. Zwischen den Begriffen ‚Instrument‘ und ‚Maßnahme‘ wird in 
Anlehnung an WIRTH et al. 2024 wie folgt unterschieden:  
Instrumente stellen durch politische Rahmenbedingungen geschaffene Möglichkeiten zur For-
derung und zum Schutz der biologischen Vielfalt dar. Eine Unterteilung der Instrumente erfolgt in 
die Kategorien ordnungsrechtliche Instrumente (z. B. Bundesnaturschutzgesetz),  finanziell an-
reizbasierte Instrumente (z. B. Entlohnung für Anlage eines Bl ühstreifens) und informationelle 
Instrumente (z. B. Bildungsangebote). Bei den finanziell-anreizbasierten Instrumenten wird zwi-
schen ergebnisorientiert oder m aßnahmenorientiert unterschieden. Alle genannten Instrumente 
dienen dazu, die Umsetzung von Maßnahmen voranzutreiben bzw. zu fördern.  
Bei Maßnahmen handelt es sich um konkrete Umsetzungsschritte vor Ort zum Schutz oder zur 
Förderung der biologischen Vielfalt.   
Man kann Maßnahmen  in die Kategorien Impul smaßnahmen, Flächenschutzmaßnahmen und 
Managementmaßnahmen unterteilen: Impulsmaßnahmen beschreiben einmalige Eingriffe oder  
Installationen, wie beispielsweise den Bau einer Fischtreppe. Flächenschutzmaßnahmen stellen 
bestimmte Landschaftsgebiete dauerhaft unter Schutz. Managementmaßnahmen zielen auf die 
Änderung der Nutzung und der Bewirtschaftungsweise (z. B. regelmäßige Beweidung mit Scha-
fen) innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten ab. 
Die im Teil III (Artenkompendium) des Biodiversitätskonzeptes für die verschiedenen Artengrup-
pen entwickelten Maßnahmen werden unter besonderer Berücksichtigung der Maßnahmen für 
die Ziel- und Individualarten (vgl. Kapitel 6) aufgegriffen und gruppenübergreifend zusammenge-
stellt. 
Die Gliederung der Maßnahmen und Instrumente erfolgt nach den folgenden Handlungsfeldern: 
 Stadtnatur – Biodiversität im Siedlungsbereich (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Stadt01) 
 Gewässer, Auen, Feuchtgebiete (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Wass01) 
 Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen (Maßnahmen-Kürzel bspw.: La01) 
 Fortwirtschaft / Wald (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Wald01) 
 Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Art01) 
 Schutzgebietskulisse und Biotopverbund (Maßnahmen-Kürzel bspw.: SG01) 
 Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung (Maßnahmen-Kürzel bspw.: Öff01)

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 179 
Es erfolgt eine Priorisierung der Maßnahmen in drei Stufen (I, II, III) unter Berücksichtigung der 
folgenden Kriterien: 
• Wirkung auf Biodiversität,  
• Umsetzbarkeit,  
• Kosten/Nutzen. 
Über eine Kreuztabelle ( vgl. Teil IV Zusammenstellung der Anlagen, Anlage 1) wird der Bezug 
zwischen den Zielarten, ihren Lebensräumen und den zugeordneten Maßnahmen hergestellt. 
Diese Tabelle stellt  insofern ein ‚ Konzentrat‘ der Ergebnisse des gesamten Biodiversitätskon-
zepts dar. Neben den hierin etablierten Maßnahmen gibt es vereinzelt auch Maßnahmen, die 
nicht nur einer einzelnen Art oder einem einzelnen Lebensraum dienlich sind, sondern im Ge-
samten den Erhalt der Biodiversität fördern (etwa Bildungs- und Informationsangebote, Entsiege-
lungen, etc.). 
In der Landeshauptstadt Düsseldorf werden bereits umfangreiche Aktivitäten zum Erhalt und zur 
Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet unternommen, die dem Biodiversitätsverlust entge-
genwirken. Eine Zusammenstellung der wichtigsten etablierten Maßnahmen erfolgte im Kapitel 
4.3 des Biodiversitätskonzeptes; außerdem werden in Boxen einzelne dieser Maßnahmen im De-
tail erläutert oder vertieft – darauf wird in der jeweiligen Maßnahmentabelle hingewiesen. Diese 
vorhandenen Maßnahmen werden in das Maßnahmenkonzept einbezogen. Hierdurch wird auf-
gezeigt, wo eine Ausweitung oder Verstetigung der Maßnahmen sinnvoll ist und wo es beispiels-
weise eines Monitorings bedarf. 
Auch die Empfehlungen aus bestehenden Konzepten und Strategien in der Landeshauptstadt, 
wie beispielsweise aus dem gesamtstädtischen Grünordnungsplan Düsseldorf 2025 „rheinver-
bunden“ (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF (Hrsg.) 2014) , dem Raumwerk D ( LANDESHAUPT-
STADT DÜSSELDORF 2022) oder einem Konzeptentwurf zur Förderung der Biodiversität der Biolo-
gischen Station (BIOLOGISCHE STATION HAUS BÜRGEL 2012), werden berücksichtigt. 
• Zusätzlich wurden Biodiversitätsstrategien aus anderen Städten ausgewertet (vgl. Teil IV Zu-
sammenstellung der Anlagen, Kapitel 4). Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden er-
gänzt durch aktuelle Sachstandsinformationen und Konzepte –  insbesondere dem Fakten-
check Artenvielfalt (SENCKENBERG GESELLSCHAFT FÜR NATURFORSCHUNG 2024) und den hier 
gewonnenen Erkenntnissen zur Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen – und flie-
ßen in das Maßnahmenkonzept ein. 
Die Maßnahmen der einzelnen Handlungsfelder werden in den folgenden Abschnitten jeweils 
tabellarisch aufgeführt und in der Anlage: Konzepte aus anderen Kommunen insgesamt aufge-
listet. 
7.1 Stadtnatur – Biodiversität im Siedlungsbereich 
Zum Handlungsfeld ‚Stadtnatur‘ gehören Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Siedlungs-
raum – insbesondere im Bereich von Gebäuden, Gärten, städtischen und privaten Grünflächen  
und im Verkehrsraum. 
Die Maßnahmen richten sich sowohl an private (Hausgärten, Gebäude) als auch an öffentliche 
Akteure (Grünflächen, Freiflächen an öffentlichen Gebäuden und Verkehrsflächen).

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 180 
Mit einem Siedlungsflächenanteil von 45 % (9,5 % der Siedlungsflächen gehören hiervon zu den 
Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen und 1,3 % zu den Friedhöfen, vgl. Tabelle 3) beziehen sich 
die Maßnahmen auf einen sehr hohen Flächenanteil im Stadtgebiet. 
Gemäß Faktencheck Artenschutz (WIRTH et al. 2024)  können Städte eine hohe Biotop - und 
Standortvielfalt bieten, wenn Heterogenität und Vernetzung zugelassen werden. Allein schon auf-
grund des hohen Flächenanteils spielen urbane Raume eine zentrale Rolle für die Biodiversität. 
Der Schutz von Gr ün- und Freiflächen in urbanen Räumen ist hierbei von zentraler Bedeutung 
für die Erhaltung und Erhöhung der Biodiversit ät. Die naturnahe Gestaltung und die extensive 
Pflege von Grünflächen sowie die ökologische Aufwertung von Gebäuden wirken sich positiv auf 
die Biodiversität im Siedlungsraum aus. 
Die Stärkung der Umweltbildung und die Schaffung von Naturerfahrungsräumen sind eine wich-
tige Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und Beteiligung der Bevölkerung an Maßnahmen zur 
Verbesserung der biologischen Vielfalt. Insofern und aufgrund des hohen Anteils an privaten Akt-
euren besteht ein enger Bezug zum Handlungsfeld ‚ Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbil-
dung, Finanzierung‘. 
Auch wenn Städte eine große Zahl an Pflanzen-, Tier- und Pilzarten beherbergen können, 
kommt ein Großteil anspruchsvoller und empfindlicher Arten im Siedlungsbereich nur selten 
oder sporadisch vor. Demgegenüber ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Datenlage zur Ar-
tenvielfalt im Siedlungsbereich deutschlandweit als mangelhaft bewertet wird (WIRTH et al. 
2024). 
Tabelle 6: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das 
Handlungsfeld ‚Stadtnatur‘. 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
Stadt01  
Umstellung auf extensive Pflege bei städtischen Flä-
chen II La04; Stadt02 Box 2 
Stadt02  
Blühwiesenstrategie umsetzen; Anlage und Pflege 
von Blühwiesen I Art06; La04; 
Öff21 
Box 2 
Stadt03  
Entwicklung von Industrie- und Gewerbebrachen zu 
artenreichen Industrienaturflächen III  Box 1 
Stadt04  
Pflanzung von Einzelgehölzen (Straßen- und Park-
bäume), Gehölzbeständen und urbanen Wäldern im 
Siedlungsbereich 
I 
Art10; Stadt05  
Stadt05  
Verwendung geeigneter Baumarten (Zukunftsbäume) I Stadt04, Öff09  
Stadt06  
stehendes und liegendes Totholz erhalten I Wald01  
Stadt07  
Vermeidung von Schottergärten und weiteren Formen 
der nicht erforderlichen Flächenversiegelung
 II Stadt08  
Stadt08  
Entsiegelungsmaßnahmen II Stadt02; Stadt07  
Stadt09  
Ausrichtung der städtischen Bebauungspläne und der 
sonstigen Satzungen an die Ziele der Biodiversitäts-
strategie (Baumschutzsatzung, Gebäudeabriss und 
Artenschutz, Dach- und Fassadenbegrünung, Be-
leuchtung) 
I 
Stadt10; Stadt11

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 181 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
Stadt10  
Ökologische Aufwertung von Gebäuden (Dach- und 
Fassadenbegrünung, Glasflächen reduzieren, Quar-
tiere schaffen; Brut- und Nisthilfen) 
II 
Art05; Art16  
Stadt11  
Reduktion von Lichtemissionen, Schutz von Dunkel-
räumen I Stadt09  
 
7.1.1 Städtische Freiflächen / Blühwiesenstrategie 
Zu den prioritären Projekten zur  Förderung des Insektenreichtums und der Biodiversität insbe-
sondere im besiedelten Raum, die es auch in den nächsten Jahren umzusetzen gilt, gehört die 
Blühwiesenstrategie (vgl. Box 2). Über eine extensive Pflege werden  auch im Innenbereich auf 
einer Fläche von rd. 26,5 Hektar artenreiche Wiesen erhalten (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF, 
GARTENAMT 2024). Zahlreiche weitere Blühwiesen befinden sich im Außenbereich. Die aktuelle 
Kulisse des Konzeptes ist in  der Karte ‚Hotspots der Biodiversität ‘ dargestellt. Die Kampagne 
sollte daher verstetigt und ausgeweitet werden (Maßnahmen: Stadt01 Stadt02). 
Die Stadt Düsseldorf verzichtet dort, wo sie selbst für die Pflege öffentlicher Grünflächen verant-
wortlich ist, seit vielen Jahren weitestgehend auf den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln 
und Unkrautvernichtern.  
Als Ergebnis eines seit 1985 beim Umweltamt angesiedelten entsprechenden Arbeitskreises 
wurde dem Umweltausschuss der Stadt bereits 1990 ein Bericht zur Verwendung von Pestiziden 
und Herbiziden vorgelegt. Ziel war es , den Einsatz auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu 
beschränken.  
Aufgrund eines Erlasses des Umweltministeriums NRW stimmt die Stadt Düsseldorf im Rahmen 
ihrer rechtlichen Möglichkeiten seit 2014 bei Stellungnahmen zum Einsatz von Pflanzenschutz-
mitteln glyphosat-haltigen Mitteln grundsätzlich nicht mehr zu. Mit dem Beitritt zum Kommunalen 
Bündnis für Biologische Vielfalt im Jahr 2016 wird der Verzicht auf Pestizideinsatz durch die Stadt 
mit Nachdruck umgesetzt. Innerhalb der Stadt gibt es bis auf den Bereich der öffentlichen Ver-
kehrsflächen nur noch einen gezielten Einsatz selektiver Pestizide im Bereich historisch wertvol-
ler Bepflanzungen, wie beispielsweise beim Buchsbaum im Park von Schloss Benrath. Im Bereich 
der öffentlichen Verkehrsflächen wird versucht durch Maßnahmen, wie zum Beispiel der Anlage 
von Rasengleisen, den Einsatz zu reduzieren.  
Die Stadt Düsseldorf hat seit 2018 zudem damit begonnen, mit Pächtern auf kommunalen, land-
wirtschaftlich genutzten Flächen einen Glyphosatverzicht vertraglich zu vereinbaren. Dies wurde 
zwischenzeitlich auf über 100 % der Flächen umgesetzt. Eine Reduzierung der Pestizideinsätze 
in der Landwirtschaft wird für Flächen in städtischem Besitz über die Pachtverträge angestrebt 
(vgl. Kapitel 7.3.3) und ist kontinuierlich fortzusetzen.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 182 
Box 1: No Mow May 
‚No Mow May ‘ ist eine Umweltaktion, bei der private Gartenbesitzer im Mai ihren Rasenmäher 
stehen lassen und das Gras sowie Wildkräuter wachsen lassen. Die Aktion hat ihren Ursprung in 
Großbritannien. Auf das Rasenmähen im Mai soll verzichtet werden, um Kräuter und Legumino-
sen in ihrer Entwicklung zu fördern, zur Blüte kommen zu lassen und so den Artenreichtum zu 
erhöhen. Besonders in privaten Hausgärten können so Blühwiesen entstehen. Nicht intensiv ge-
nutzte Rasenflächen sollten dann erst im Juni zum ersten Mal gemäht werden. Oft ist der Blüh-
pflanzenbestand in Rasenflächen bereits ausreichend ausgeprägt und es entwickelt sich ein be-
merkenswerter Blühaspekt. Durch diese freiwillige Aktion wird die Artenvielfalt auf privaten Ra-
senflächen (Pflanzen und ihre Bestäuber) gefördert.  Auf städtischen Flächen sind bereits nicht 
regelmäßig genutzte Rasenflächen in Wiesen umgewandelt, die erst nach Mai gemäht werden, 
sodass das Prinzip auf städtischen Flächen bereits umgesetzt ist. 
Neben den öffentlichen Grünflächen und den privaten Gärten weisen auch die großen halböffent-
lichen Freiflächen im Stadtgebiet ein großes Potenzial für eine naturnähere Entwicklung auf (MI-
NISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2022). In der 
Stadt Düsseldorf handelt sich zum Beispiel um: 
• landeseigene Freiflächen (Universitätsgelände) 
• Freiflächen der Kirche (Diakoniegelände) 
• Freiflächen des Flughafens (Lebensraum von Offenlandarten; siehe Maßnahme Stadt03) 
• große industrielle Freiflächen ( Entwicklung zu artenreichen Industrienaturflächen; siehe 
Maßnahme Stadt03)

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 183 
Box 2: Blühwiesenstrategie Düsseldorf  
Bereits seit dem Jahr 2005 wurden bis dahin intensiv gepflegte Rasenflächen in öffentlichen Park-
anlagen und im Straßenbegleitgrün durch eine veränderte, extensivere Nutzung in artenreiche 
Grünlandbestände, auch als sogenannte ‚Blumenwiesen‘ bezeichnet, umgewandelt 39. Damit 
kann ein Stück weit der Rückgang der früher sehr artenreichen Heuwiesen abgemildert werden, 
der durch den Nutzungswandel in der Landwirtschaft zu einem der Antreiber des ‚ Insektenster-
bens‘ in Mitteleuropa wurde.  
Klassische Blühwiesen wurden erstmals im Rahmen der Bundesgartenschau 1986 im Bereich 
des Südparks angelegt. Aber erst ab dem Jahr 2005 wurden verstärkt bis dahin intensiv gepflegte 
Rasenflächen in öffentlichen Parkanlagen und im Straßenbegleitgrün durch eine veränderte, ex-
tensivere Nutzung in artenreiche Blühwiesen umgewandelt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf dem 
Nordpark und dessen Umfeld. Zunächst wurde dieser Ansatz ab 2010 punktuell auf das gesamte 
Stadtgebiet übertragen. Seitdem wandelt die Landeshauptstadt Düsseldorf regelmäßig intensiv 
gepflegte Flächen in Blumenwiesen um. 
Das Gartenamt der Landeshauptstadt Düsseldorf hat eine Blühwiesenstrategie ( LANDESHAUPT-
STADT DÜSSELDORF, GARTENAMT 2024) aufgestellt, um geeignete städtische Grünflächen durch 
angepasste Maßnahmen und Pflege zu artenreichen Wiesenflächen zu entwickeln und langfristig 
zu sichern. Der Fokus liegt insbesondere auf der Identifikation von Flächenpotenzialen, der Ar-
tenzusammensetzung bestehender und zu entwickelnder Flächen sowie der Anpassung von Pfle-
gemaßnahmen.  
In der Blühwiesenstrategie wird zwischen Gebrauchsrasen (48 %), Blühwiesen (12 %), Extensiv-
wiesen (40 %) und repräsentativen Flächen (< 1 %) unterschieden. 
Extensivwiesen werden im Gegensatz zu Gebrauchsrasenflächen deutlich seltener gepflegt, 
das heißt höchstens zweimal im Jahr (erste Mahd ab Juni) gemäht oder gemulcht. Das Mahdgut 
verbleibt dabei auf der Fläche. Hier findet in der Regel eine Vergabe an Fremdfirmen statt.  Ins-
gesamt wird im städtischen Grünflächeninformationssystem ein Flächenbestand von 243 Hektar 
als Extensivwiese geführt, etwa ein Viertel davon in den Grün- und Parkanlagen.  
Die Blühwiesen unterscheiden sich insbesondere in ihrer Artenzusammensetzung, aber auch in 
ihrer Pflege deutlich von den Extensivwiesen. Sie weisen einen Anteil von über 30 % an Kräutern 
und Wiesenstauden auf. Ebenso entsprechen sie in ihrer Ausprägung den natürlicherweise im 
Außenbereich von Düsseldorf vorkommenden Wiesen und bilden daher das Wiesenleitbild für 
Düsseldorf. 
Blühwiesen werden höchstens dreimal im Jahr gemäht und das Mahdgut wird nach Möglichkeit 
anschließend abgeräumt. Der überwiegende Anteil der Flächen wird in Eigenleistung durch das 
Garten-, Friedhofs- und Forstamt gemäht. Dabei besteht die Möglichkeit, den Mahdzeitpunkt zu 
koordinieren.  
Mit einem Bestand von ca. 70 Hektar artenreicher Blühwiesen, davon 26,5 Hektar im Innenbe-
reich und 43,5 Hektar im Außenbereich, sind bereits die ersten wichtigen Schritte für den Erhalt 
der biologischen Vielfalt getan. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Allein zwischen 2019 und 
2022 wurden 7,5 Hektar Blühwiesen angelegt, überwiegend in den städtischen Grünanlagen und 
im Straßenbegleitgrün. Die Blühwiesen der Stadt Düsseldorf sind in der Karte ‚Hotspots der Bio-
diversität‘ dargestellt.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 184 
Zur Umsetzung der Maßnahmen der Priorität 1 der Strategie wurden Fördergelder aus dem För-
derprogramm ‚Natürlicher Klimaschutz in Kommunen‘ akquiriert.  
Daraus wird u.A. die Umstellung der Mahd auf Balkenmäher finanziert. Bei der Vergabe wird dies 
entsprechend ausgeschrieben, für den Eigenbetrieb wurden entsprechende Maschinen ange-
schafft. 
In einem Projekt zwischen Bürgerstiftung und Landeshauptstadt Düsseldorf werden an mehr als 
einem Dutzend Düsseldorfer Schulen versiegelte Flächen wie Beton-  oder Steinböden abgetra-
gen und gemeinsam mit den Kindern und Lehrkräften zum Beispiel in blühende Insektenwiesen 
oder naturnahe Flächen umgewandelt. Auch werden Nisthilfen, sogenannte Insektenhotels und 
Sandarien, an diversen Düsseldorfer Schulen eingerichte t. Mit diesem Projekt soll nicht nur die 
Ansiedlung von Insekten im öffentlichen Raum unterstützt werden, sondern darüber hinaus Kin-
dern und Jugendlichen das Thema auf dem eigenen Schulhof nähergebracht werden40. 
7.1.2 Stadtbäume 
Vor allem mittel - und großkronige Bäume sind eines der  wichtigsten grünplanerischen Gestal-
tungselemente in der städtischen Freiraumplanung. Die Stadt Düsseldorf verfolgt verschiedene 
Maßnahmen, um ihren Stadtbaumbestand zu erhalten und zu vermehren (vgl. Box 3).  
Stadtbäume, insbesondere Altgehölze, übernehmen neben einer Vielzahl anderer Funktionen  
(z. B. Kühlleistung, je nach Art auch Förderung der Luftqualität ) auch eine Funktion für die Bio-
diversität. Sie bieten Lebensraum, Rückzugsort, Schutz und Nahrungsgrundlagen. Insbesondere 
alte Bäume gelten als besonders wertvoll für die Biodiversität, da erst mit einem gewissen Alter 
Mikrohabitate wie Höhlen, Spalten oder Astlöcher entstehen (vgl. PELLET et al. 2024). Neben dem 
Erhalt wertvoller Altbäume spielt aber auch die Ausweitung und Vermehrung des städtischen 
Baumbestands eine wichtige Rolle, um die Verjüngung des Baumbestands sicherzustellen. Mit 
Maßnahme Stadt04 werden daher Nach- und Neupflanzungen, insbesondere auf stadteigenen 
Grün- und Verkehrsflächen forciert. 
Dabei sind Belange der Klimaanpassung sowie die generellen Anforderungen an Bäume im städ-
tischen Umfeld (bspw. Platzbedarf, Salztoleranz, Verdichtungsunempfindlichkeit, Wasserbedarf) 
von besonderer Bedeutung, weshalb in Düsseldorf zukunftsfähige Baumarten und -sorten aus 
der ‚Zukunftsbaumliste Düsseldorf‘ Verwendung finden (siehe Box 3; Stadt05).  
Soweit möglich, sollte auch stehendes oder liegendes Totholz auf städtischen Flächen verbleiben 
um weiter als Lebensraum für viele darauf angewiesene Arten (Baumhöhlenbewohner, etwa 
Spechte, Kleiber; aber auch holzbewohnende Insekten, etwa Solitärbienen, Käferlarven) zu die-
nen (siehe Stadt06).  
 
39  https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet/hier-summts-und-brummts [Abruf 15.02.2024] 
40  vgl. https://www.duesseldorf.de/aktuelles/news/detailansicht/newsdetail/buergerstiftung-duesseldorf-praesentiert-
insektenhotel [Abruf 25.02.2025]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 185 
Box 3: Baumschutz 
‚Stadtbaumkonzept‘ und ‚Düsseldorf pflanzt Zukunft‘  
Die Stadt Düsseldorf hat bereits seit 1986 eine Baumschutzsatzung41 erlassen, welche den städ-
tischen Baumbestand langfristig sichern soll. Zudem verfügt die Stadt Düsseldorf seit 2015 über 
ein Stadtbaumkonzept42, welches Neupflanzungen plant und umsetzt. Auch die S tandorte von 
vorhandenen Bäumen werden saniert, um ihre Lebensdauer zu verlängern.  
Die über das Stadtbaumkonzept gepflanzten Bäume sind durch ihre dunkelgrünen Dreiböcke 
(Baumgerüste) deutlich im Stadtbild erkennbar. Bei Neupflanzungen setzt die Verwaltung auf zu-
kunftsfähige Baumarten und -sorten aus der ‚Zukunftsbaumliste Düsseldorf‘43. Die neuen Baum-
scheiben werden mit einer speziellen Blühmischung versehen, um auch auf diesen Kleinstflächen 
den Blütenreichtum im Stadtgebiet zu fördern. 
Im Rahmen des Projektes ‚Düsseldorf pflanzt Zukunft‘ wurde ein Konzept für neue Baumstand-
orte erarbeitet, welches Potenziale innerhalb von Parkanlagen, Friedhöfen und Kleingartenanla-
gen und im Landschaftsraum aufzeigt sowie ausgewählte Schwerpunkträume konkretisiert. Hier-
mit identifiziert die Stadt zusätzliche neue Baumstandorte. Zusätzlich zum Stadtbaumkonzept und 
zu den regulären Nachpflanzungen brachte  die Stadt im Winter 2024/25 ca.  580 zusätzliche 
Bäume in die Erde. Ergänzend hierzu erfolgen Aufforstungen in den Parkwäldern und die Anlage 
von urbanen Miniwäldern sowie eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. 
Im Geoportal der Stadt44 sind Neupflanzungen und geplante Neupflanzungen ersichtlich und wer-
den den Baumfällungen gegenübergestellt. Seit zwei Jahren ist die städtische Baumbilanz positiv, 
d.h. es werden mehr Bäume neu gepflanzt als verloren gehen. 
7.1.3 Biodiversität in der Planung 
Insgesamt ist die städtische Planung (städtische Bebauungspläne und sonstige städtische Sat-
zungen) an die Ziele der Biodiversitätsstrategie auszurichten (Stadt09). Planverfahren sind durch 
qualifizierte Artenschutzprüfungen zu begleiten , in der notwendige Vermeidungsmaßnahmen 
(z. B. Baubegleitung, Bauzeitenregelungen) sowie Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. 
Insbesondere gilt: 
• Schottergärten und weitere Formen der nicht erforderlichen Flächenversiegelung sind zu ver-
meiden und Entsiegelungsmaßnahmen zu fördern (Stadt07 Stadt08), 
• Freiflächen sind weitestgehend artenreich zu gestalten (Infomaterial für Bauherren, Festset-
zungen zur Qualität der zukünftigen Begrünung; Stadt09), 
• Gebäude sind ökologisch aufzuwerten (Dach-  und Fassadenbegrünung, Glasflächen redu-
zieren, Fledermausquartiere schaffen; Brut- und Nisthilfen anlegen; Stadt10), 
 
41  https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68-401 
42  https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/baeume-in-der-stadt/stadtbaumkonzept 
43  https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/baeume-in-der-stadt/zukunftsbaeume/ 
44  https://maps.duesseldorf.de/

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 186 
• Dunkelräume sind zu erhalten, Lichtemissionen zu vermeiden und Beleuchtungen hinsicht-
lich Lichtintensität, Dauer, Ausrichtung und Lichtspektrum an den aktuellen Empfehlungen 
auszurichten (SCHROER et al. 2019; VOIGT et al. 2019)(Stadt11). 
Die für den Siedlungsbereich getroffenen Maßnahmen wirken sich positiv auf verschiedene Ar-
tengruppen aus. Viele Insektenarten profitieren von arten- und blütenreichen Gärten und Grün-
flächen oder von Regelungen zur Beleuchtung. Fledermausarten und bestimmte Vogelarten 
von Gebäudestrukturen und Nisthilfen (Mauersegler, Haussperling, Schwalben). 
7.2 Gewässer, Auen, Feuchtgebiete 
Zum Handlungsfeld ‚Gewässer, Auen, Feuchtgebiete‘ gehören die Maßnahmen des Gewässer-
schutzes, der Gewässerrenaturierung, des Quellschutzes sowie des Schutzes und der Entwick-
lung von Feuchtgebieten und Mooren mit den an diese Lebensräume gebundenen Arten. Gene-
rell gelten Arten feuchter Lebensräume (bspw. Feuchtwiesen, Moore, flache Stillgewässer, Klein-
gewässer, Quellen) zu den ‚Verlierern des Klimawandels‘ (WIRTH et al. 2024). 
Die Maßnahmen richten sich meistens an öffentliche Akteure (Stadtentwässerungsbetrieb, Ber-
gisch-Rheinischer Wasserverband, Umweltamt und Untere Wasserbehörde) sowie an private 
Landnutzer, beispielsweise bezüglich der Nutzung von Feuchtwiesen oder Stoffeinträgen aus der 
Landwirtschaft. Maßnahmen an Fließgewässern sind zum Teil mit umfangreichen Verfahren 
(Planfeststellung / Genehmigung) nach dem Wasserhaushaltsgesetz verbunden. 
Der Flächenanteil, den die Gewässer und Feuchtlebensräume im Stadtgebiet einnehmen, ist mit 
ca. 6 % (5,9 % Gewässer, Heide, Moor Sumpf >0,1%, vgl. Tabelle 3) verglichen mit den Maß-
nahmenräumen anderer Handlungsfeldern gering . Den Großteil dieser Fläche nimmt dabei die 
Wasserfläche des Rheins ein. Die ökologische Bedeutung von Gewässern, Auen, Feuchtwiesen, 
Sümpfen und Mooren für die Biodiversität ist aufgrund der Seltenheit und Gefährdung dieser Le-
bensräume und der zahlreichen spezialisierten Arten und Gruppen, die an diese Lebensräume 
gebunden sind, darum umso bedeutsamer.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 187 
 
Abbildung 11 Überblick über das Gewässernetz aus Fließ- und Stillgewässern sowie Quel-
len und weiteren grundwasserabhängigen Lebensräumen 
Quelle: eigene Darstellung auf Basis der zitierten Grundlagen 
Gemäß Faktencheck Artenschutz (WIRTH et al. 2024) ist der Erhaltungszustand der Lebensraum-
typen in Binnengewässern und Auen mehrheitlich ungünstig oder schlecht. Zwischen 60 % und 
75 % der zugehörigen Biotoptypen sind deutschlandweit gefährdet , stark gefährdet  oder sogar 
von vollständigem Verlust bedroht. 
Hinzu tritt, dass mit dem Klimawandel Veränderungen des Landschaftswasserhaushaltes eintre-
ten werden, die das Risiko des Trockenfallens von Quellen, Bachoberl äufen und Teichen sowie 
die Austrocknung von Niedermooren und Auen wahrscheinlicher machen.  Dieser Aspekt wurde 
daher bei der Konzeption der Maßnahmen besonders berücksichtigt.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 188 
Eine wesentliche Belastung von Binnengewässern und Auen resultiert derzeit aus der intensiven 
Landbewirtschaftung und der damit verbundenen Belastung vieler Binnengewässer und Auenle-
bensräume mit Nähr- oder Schadstoffen.  
Der Erhalt von Feuchtlebensräumen und Mooren gehört auch aufgrund der Synergien zwischen 
Natur- und Klimaschutz zu den landes - und bundesweiten Zielen (BUNDESMINISTERIUM FÜR UM-
WELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2022a; LANUV 2024b). 
Die Maßnahmen im Handlungsfeld werden untergliedert nach Maßnahmen an Fließgewässern 
und Auen, Stillgewässern, Quellen sowie Mooren und Feuchtgebieten. Insgesamt sieht das 
Maßnahmenkonzept für das Handlungsfeld ‚Gewässer, Auen, Feuchtgebiete‘ die Umsetzung 
von 13 verschiedenen Maßnahmen vor. Prioritär sind dabei etwa Maßnahmen zu Anlage und 
Schutz von Kleingewässern, Schutz von Quellen und Quellbächen, Renaturierung von Fließge-
wässern oder dem Schutz von Gewässerrandstreifen. 
In Bezug auf die ausgewählten Individual- und Zielarten wirken sich die im Handlungsfeld ‚Ge-
wässer, Auen, Feuchtgebiete‘ getroffen Maßnahmen auf alle Zielarten aus den Gruppen Fische, 
Amphibien und Libellen aus. Hinzu treten Zielarten wie Biber, Ringelnatter und verschiedene 
Vogelarten (z.B. Flussregenpfeifer, Teichrohrsänger, Pirol) sowie einige Insektenarten, die an 
intakte Auen und Fließgewässer, an Röhrichtbestände oder Auenwälder gebunden sind. 
Tabelle 7: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das 
Handlungsfeld ‚Gewässer, Auen, Feuchtgebiete‘ 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
Wass01  
Naturnahe Entwicklung urbaner Fließgewässer nach 
den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenricht-
linie 
II 
   
Wass02  
Renaturierung von Fließgewässern und Entwicklung 
naturnaher Auenlandschaften I SG02; Land-
schaftsplan Box 4, Box 5 
Wass03  
Schutz von Gewässerrandstreifen II Stadt09  
Wass04  
Entwicklung eines Kleingewässerpflegeplans (Kartie-
rung des Bestandes, Ableitung von Pflegemaßnah-
men und evtl. Planung von Neuanlagen) 
I 
   
Wass05  
Neuanlage und Erhalt von flachen Stillgewässern 
(Wasserhaushalt; klimaresilient machen); insb. auf 
thermisch begünstigten Standorten, anmoorigen oder 
sandigen Böden 
I 
LA01  
Wass06  
Quellen und Quellbäche erhalten und renaturieren 
(Schaffung eines natürlichen Wasserhaushaltes, 
keine ungebremsten Einleitungen, keine Stoffeinträge) 
I 
SG02; Land-
schaftsplan 
 
Wass07  
Fortschreibung und Aktualisierung der Quellkartierung  I    
Wass08  
Herstellung eines möglichst naturnahen Wasserhaus-
haltes im Bereich der grundwasserabhängigen Le-
bensräume 
I 
   
Wass09  
Erhalt und Entwicklung von Niedermooren und 
Feuchtgebieten mit Feucht- und Nassgrünland, feuch-
ten Hochstaudenfluren, Sümpfen und Röhrichten 
(Wasserhaushalt und angepasste Biotoppflege) 
I   Box 6

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 189 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
Wass10  
Kartierung bisher nicht erfasster Feuchtlebensräume, 
Erfassung der geschützten Biotope III SG03  
Wass11  
Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Biotope I SG02, SG04 Box 19 
 
7.2.1 Fließgewässer und Auen 
Fließgewässerstrecken mit einer Länge von 59 km befinden sich in der Zuständigkeit des Stadt-
entwässerungsbetriebs Düsseldorf; rund 14 km davon sind in einem naturnahen Zustand45. Die 
übrigen Gewässer auf Düsseldorfer Stadtgebiet (Itter, Anger, Schwarzbach) unterliegen dem Ber-
gisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW). Eine Darstellung des Fließgewässernetzes erfolgt in 
Abbildung 11. 
Seit Ende der 80er Jahre wurden in Düsseldorf verschiedene Fließgewässer renaturiert. Durch 
die seit dem Jahr 2000 bestehende Wasserrahmenrichtlinie wurden weitere Renaturierungen ver-
pflichtend umgesetzt.  
Wichtige Maßnahmen, die in den letzten Jahren umgesetzt wurden, sind: 
• Öffnung des Düsselsystems zum Rhein durch Renaturierung des Brückerbachs mit Bau von 
drei Fischtreppen 
• Südliche Düssel zwischen Höherhofstraße bis Eller Kamp (1, 95 km) im Stadtteil Vennhau-
sen46, 
• Pillebach im Stadtteil Ludenberg zwischen Am Backesberg und Bergische Landstraße 
(1,9 km), 
• Pillebach im Stadtteil Gerresheim Am Quellenbusch bis zur Einmündung in die nördliche Düs-
sel, 
• Innere Nördliche Düssel im Hofgarten (162 m), 
• Öffnung des Urdenbacher Altrheins in die Urdenbacher Kämpe im Stadtteil Urdenbach durch 
Schlitzung des Sommerdeiches
47, 
• Eselsbach im Bereich des Unterbacher Sees im Stadtteil Unterbach48, 
• Rückbau der Teiche im NSG Rotthäuser Bachtal (vgl. Box 4), 
• Maßnahmen zur Schaffung der Durchgängigkeit am Koppelsbach durch Rückbau eines Aus-
laufbauwerkes im NSG Rotthäuser Bachtal. 
Weitere Renaturierungsmaßnahmen befinden sich in laufenden Verfahren oder sind bereits ge-
nehmigt. Es handelt sich beispielsweise um: 
 
45  https://www.duesseldorf.de/kanal/abisz/fliessgewaesser/gewaesserstrecken [Abruf April 2024] 
46  https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/wasser/pdf/Heft_1_Erlaeuterungsbericht.pdf 
[Abruf 25.04.2024] 
47  https://flussgebiete.nrw.de/urdenbacher-altrhein-wieder-dynamisch-durch-die-niederung [Abruf 25.04.2024] 
48  https://www.brw-haan.de/gewaesser/gewaesser-projekte?view=article&id=130:oekologische-aufwertung-des-
eselsbach-in-erkrath-unterfeldhaus&catid=10 [Abruf 24.01.2024]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 190 
• die Renaturierung eines Abschnitts der Schwarzbachaue in Kalkum49, 
• naturnaher Ausbau der Anger in Angermund auf einer Länge von rund vier Kilometern50, 
• naturnaher Ausbau des Kittelbachs südlich von Kaiserswerth zwischen Niederrheinstraße 
und Flughafendurchlass. 
Die naturnahe Entwicklung urbaner Fließgewässer nach den Vorgaben der Europäischen Was-
serrahmenrichtlinie (Wass01), verbunden mit der weiteren Renaturierung von Fließgewässerab-
schnitten, dem Schutz  und der Entwicklung naturnaher Auenlandschaften ( Wass02) sowie der 
Schaffung von ausreichend breiten Gewässerrandstreifen  (Wass03), gehören zu den auch zu-
künftig konsequent durchzuführenden Maßnahmen. 
Durch diese Maßnahmen ergeben sich positive Effekte für eine Vielzahl von Gewässerarten so-
wie für Arten in den Lebensräumen der Auen (Fische, Amphibien, Vögel). Bei den bisher umge-
setzten Maßnahmen lassen sich diese Effekte  bereits deutlich nachweisen. Für das Projekt zur 
Öffnung des Urdenbacher Altrheins wird im Jahr 2025, 11 Jahre nach Umsetzung der Maßnahme, 
Bilanz gezogen. Hier ist es zu einer erheblichen Verbesserung der Aue gekommen. Beispielhaft 
sei die Erhöhung der Bestände des Steinbeißers und des Kleinen Wasserfrosches, bei letzterem 
mindestens um den Faktor 100, die Ansiedlung von Biber und Weißstorch und der Nachweis 
verschollener Pflanzen wie der Reisquecke genannt. 
Die Öffnung des Düsselsystems zum Rhein ermöglichte einer Reihe von Fischarten den Zugang 
und später die Etablierung in diesem System, wie der Hasel, der Nase oder dem Flussneunauge. 
Kleinere Maßnahmen haben je nach Umfang vergleichbare Effekte. 
Box 4: Rückbau von Teichen im Rotthäuser Bachtal 
Im Naturschutz- und FFH-Gebiet Rotthäuser Bachtal wurde an ehemaligen Fischteichen im Ober-
lauf des Rotthäuser Bachtals ( südlich Holterweg) ein großflächiger Rückbau von Dammkörpern 
vorgenommen. Dadurch wurde eine lineare Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen geschaf-
fen und die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Im Konkreten wurden Ablaufbau-
werke entfernt, die Dämme geöffnet und punktuell Maßnahmen zur Gewässeroptimierung vorge-
nommen sowie einzelne Flächen mit stehendem Wasser erhalten. Damit konnten ein neues 
Bachbett angelegt, Teilbereiche mit höherem Wasserstand und Sumpfflächen geschaffen und 
eine Furt über einen alten Dammkörper hergestellt werden. Mit dieser Maßnahme werden Re-
tentionsflächen im Oberlauf des Baches geschaffen und typische Auenbiotope wiederhergestellt.  
 
 
49  https://www.brw-haan.de/gewaesser/gewaesser-projekte?view=article&id=86:gewaesserunterhaltungsmass-
nahme-am-schwarzbach-in-kalkum-entwicklung-der-schwarzbachaue-zu-einem-bachauenwald&catid=10 [Abruf 
24.01.2024] 
50  https://www.brw-haan.de/gewaesser/gewaesser-projekte?view=article&id=125:naturnaher-ausbau-anger-ab-
schnitt-i-sanierungsmassnahmen-in-angermund&catid=10 [Abruf 24.01.2024]

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 Stand 26. Mai 2025 191 
  
Abbildung 12: Renaturierter Abschnitt der Südlichen Düssel (links); Rückbau von Teichen im 
Rotthäuser Bachtal, südlich Holterweg nach der Umsetzung 
Foto: Claus Bode (li) und Tobias Krause (re) 
7.2.2 Stillgewässer 
Zu den größeren Stillgewässern im Stadtgebiet gehören der Elbsee, der Menzelsee, der Unter-
bacher See sowie verschiedene ehemalige Abgrabungsgewässer südlich von Kalkum und An-
germund (Angermunder See, Schmitzsee, Fliednersee, Suitbertussee, Lambertussee).  
Zum Schutz des Naturschutzgebietes Elbsee mit seinen Rückzugsgebieten für seltene Tier- und 
Pflanzenarten sind bereits verschiedene Maßnahmen erfolgt (z. B. Absperrungen von Bereichen 
gegen Boote, Paddler oder Schwimmer; Begrünung von Uferabschnitten mit Schilfmatten ; Pfle-
gemaßnahmen auf der Elbseeinsel vgl. Box 5).  
Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet zahlreiche kleinere Teiche, Tümpel oder Rückhaltebecken. 
Als wichtige Maßnahme im Bereich der kleineren Stillgewässer wird die Entwicklung eines Klein-
gewässerpflegeplans empfohlen (Wass04). Hierbei sind die vorhandenen Stillgewässer mit ih-
ren Defiziten zu erfassen und Pflegemaßnahmen abzuleiten sowie ggf. Vorschläge für die Neu-
anlage von Stillgewässern zu treffen (Wass05). Wichtige Maßnahmen an den Gewässern bezo-
gen auf die Zielarten sind hierbei (bspw. für den Ostpark): 
• Die Erhaltung von flachen Stillgewässern (Wasserhaushalt; klimaresilient51 machen) 
• Die Anlage und Pflege von Kleingewässern und Tümpeln  
– zur Vernetzung von Amphibienlebensräumen 
– als flache, thermisch begünstigte Kleingewässer auf anmoorigen oder sandigen Böden 
für die Zarte Rubinjungfer (Zielart) 
• Die Schaffung und Offenhaltung von besonnten Pionierstandorten an stehenden Gewässern 
(z. B. durch abschnittsweise Grabenräumung, Zielart Kleine Pechlibelle) 
 
51  Etwa durch Anpassungen bei der Entwässerung ( ‚Wasser in die Landschaft‘), Schutz vor Austrocknung, Anlegen 
mehrerer Stillgewässer im Verbund, Sicherstellung eines tiefen Abschnitts bei grundwasserangeschlossenen Ge-
wässern.

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 Stand 26. Mai 2025 192 
Box 5: Beispiel Elbseeinsel mit Ziegenbeweidung  
Die Elbsee-Insel ist unter anderem als Habitat für bodenbrütende und Offenlandlebensraum be-
nötigende Arten wie etwa Flussregenpfeifer, Kiebitz, Dünen -Sandlaufkäfer, Schwalbenschwanz 
oder Echtes Tausendgüldenkraut ein wichtiger Lebensraum. Durch Verbuschung sind die Nist - 
und Nahrungshabitate dieser Arten gefährdet. Entbuschung durch Pflegemahd oder Beweidung 
sind hier Schlüsselmaßnahmen für den Erhalt der Offenlandstrukturen und die  Sicherung der 
Arten- und Lebensraumvielfalt.  
Für den Erhalt der Offenlandstrukturen auf der Elbsee- Insel wurden im Jahr 2024 einzelne Ge-
hölze entnommen und mit einer Ziegenbeweidung der flächige Gehölzaufwuchs zurückgedrängt. 
Die Ziegenherde wurde mit einem Boot auf die Insel gebracht und von Mitarbeitenden des Hex-
hofes betreut. 
Diese Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren fortgeführt werden. 
 
  
Abbildung 13 Beweidung der Elbsee-Insel mit einer Ziegenherde 
Copyright: Nina Jäger 
7.2.3 Quellen 
Quellen gehören zu den gesetzlich geschützten Lebensräumen, die zudem eine besondere Emp-
findlichkeit gegenüber den möglichen Folgen des Klimawandels besitzen. Maßgeblich für den 
Schutz der Quellen ist ein intakter Wasserhaushalt sowie der Schutz der Quellen vor Nährstoff - 
oder Schadstoffeintrag und die Schaffung eines geeignet Quellumfeldes.  
Für das Stadtgebiet wurden eine Quellkartierung und Bewertung von Quellstandorten durchge-
führt, Defizite aufgezeigt und Maßnahmen entwickelt (BUSCHKO 1996). Die erfassten Quellen sind 
in der Karte ‚Biotoptypen und Nutzungen‘ und in Abbildung 11 dargestellt.  
Quellen und Quellbäche sind zu erhalten und zu renaturieren (Wass06). Hierbei ist vor allem 
auch die Schaffung eines natürlichen Wasserhaushalt s eine zwingende Voraussetzung. Unge-
bremste Einleitung und Stoffeinträge gilt es zu vermeiden. Die Umsetzung der Maßnahmen zur

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 193 
Beseitigung von Defiziten und zum Schutz der Quellen sollte konsequent weiterverfolgt werden. 
Zukünftig ist eine Fortschreibung und Aktualisierung der Quellkartierung erforderlich (Wass07). 
7.2.4 Moore und Feuchtgebiete 
Niedermoore mit einem natürlicherweise hohen Grundwasserstand gehören zu den seltenen und 
zu den besonders vielfältigen Lebensräumen. Moore leisten aufgrund ihrer Fähigkeit zur Spei-
cherung von Kohlenstoff zudem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eine bedeutende Zahl 
von Tier- und Pflanzenarten kommt ausschließlich in diesem Lebensraum vor. Dies macht Nie-
dermoore zu einem ‚Hotspot‘ der Biodiversität. 
Die Wiederherstellung eines natürlichen Bodenwasserhaushalts spielt bei der Moorrenaturierung 
und der Erhaltung weiterer grundwasserabhängiger Ökosysteme eine entscheidende Rolle. Das 
Fachkonzept zur Entwicklung von Mooren in NRW (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VER-
BRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 2024b) weist für die Stadt Düsseldorf eine Potenzial-
fläche für die Entwicklung von Nieder- und Übergangsmooren von 76 ha aus. In weiteren Flächen 
mit hohen Grundwasserständen oder umfangreichen Bereichen mit Staunässe bzw. in Gewäs-
sernähe lassen sich Feuchtwiesen bzw. Nassgrünland, Sümpfe, Röhrichte oder Feuchtwälder 
erhalten, entwickeln oder reaktivieren. 
Im Stadtgebiet von Düsseldorf treten Niedermoorböden im NSG Rahmer Benden und im Eller 
Forst nördlich des Unterbacher Sees auf. Kleinere Potenzialflächen liegen am Urdenbacher Alt-
rhein (Urdenbacher Kämpe) sowie an der nördlichen Düssel und am Pillebach. Hochmoore kom-
men im Stadtgebiet natürlicherweise nicht vor und sind auch nicht entwickelbar.  
Das Niedermoor im NSG Rahmer Benden wird bereits durch Pflegemaßnahmen und Maßnah-
men zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts betreut. Auch im Eller Forst werden 
bereits Maßnahmen entwickelt (vgl. Box 6 und Box 7).  
Die Maßnahmen in den Niedermooren und Niedermoorrelikten sind zukünftig fortzuführen und 
gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen im Bereich vorliegender Relikte oder Potentialflächen 
zu ergänzen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören: 
• Herstellung des natürlichen Wasserhaushalts (Wass08), 
• Erhalt, Entwicklung und Reaktivierung von Niedermooren und Feuchtgebieten mit Feucht- 
und Nassgrünland, feuchten Hochstaudenfluren, Sümpfen und Röhrichten, Feuchtwäl-
dern (Wasserhaushalt und angepasste Biotoppflege) (Wass09), 
• Kartierung bisher nicht erfasster Feuchtlebensräume und Erfassung der geschützten Bi-
otope (Wass10) und 
• Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Biotope  (Wass11) zur Vorbereitung einer mög-
licherweise notwendigen Unterschutzstellung (siehe Abschnitt 7.6). 
Bei den Maßnahmenkonzepten und der Maßnahmenumsetzung sind die artspezifischen Ansprü-
che für die an diese Lebensräume gebundenen Zielarten (Ringelnatter, Sumpfhornklee- Widder-
chen, Zwergmaus, Vierpunkt Kleinspanner, Erlen-Sichelflügler u.a.) zu berücksichtigen.  
Eine Vernetzung der Feuchtlebensräume, beispielweise entlang von Gewässern, kommt vor al-
lem Amphibien, Reptilien oder Kleinsäugern (Zwergmaus) zugute.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 194 
Box 6: Niedermoor Rahmer Benden / Eller Forst 
Mit der Wiedervernässung der Relikte des Niedermoores im Naturschutzgebiet Rahmer Benden 
soll dieser Bereich dauerhaft geschützt und weiterentwickelt werden. Die Wiedervernässung setzt 
interkommunales Handeln und Denken voraus, da wasserwirtschaftliche Maßnahmen in diesem 
Bereich der Rahmer Benden sich auf Teile der Städte Duisburg, Düsseldorf und Ratingen aus-
wirken können.  
Bis Ende 2023 wurden auf Teilflächen der Landeshauptstadt Düsseldorf kurzfristig Maßnahmen 
durchgeführt. Diese beinhalten den Ankauf von Grundstücken, Bodenuntersuchungen und die 
Entfernung von mooruntypischer Bewaldung (Pappeln).  
Aufgrund der Lage der abgedeckten Altdeponie im Eller Forst kommen nur Teile des ehemaligen 
Niedermoorgebietes für eine Reaktivierung in Frage. Auch hier sind weitere Pflegemaßnahmen 
erforderlich und geplant, um standortuntypischen Aufwuchs zu entfernen, die Feuchtwiesen wei-
terzuentwickeln und ehemalige Wiesenflächen wieder instand zu setzen.  Für Maßnahmen zur 
Regulierung des Wasserhaushaltes soll zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. 
 
Box 7: Feuchtwiese im NSG Eller Forst 
Die Feuchtwiese im Eller Forst hat aufgrund ihrer Flächengröße, ihrer Offenlandstruktur und einer 
fast ganzjährigen Durchnässung eine besonders hohe ökologische Bedeutung für die an diesen 
Standort angepassten und selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten. Mehrere dieser seltenen 
Arten gibt es in Düsseldorf nur hier auf dieser Feuchtwiese. 
Die Feuchtwiese im Niedermoorstandort Eller Forst ist gerade im Hinblick auf die klimatischen 
Veränderungen durch zunehmende Trockenphasen in den Sommermonaten besonders gefähr-
det.  
Um dem Verlust der Arten entgegenzuwirken und das Biodiversitätspotenzial dieser Feuchtwiese 
zu fördern und zu erhalten, werden circa 31.000 Quadratmeter gemäht und das Mahdgut abge-
räumt. Ohne diese steuernden Pflegeeingriffe droht der Verlust dieser ökologisch wichtigen 
Feuchtwiesenfläche durch Verbuschung und Nährstoffanreicherung.  
Die Mahd erfolgt in zwei Durchgängen und in Rotation, das bedeutet, dass ein Teil der Feucht-
wiese im Sommer gemäht und abgeräumt wird. Die Restfläche bleibt als Habitatstruktur unge-
mäht erhalten und wird erst im zweiten Schnitt im September/Oktober gemäht und abgeräumt.  
Aufgrund der nassen Verhältnisse wurde zur Mahd im Jahr 2023 ein spezieller Raupenmäher 
eingesetzt. Im Jahr 2024 konnte für die Mahd eine besonders nachhaltige und naturschonende 
Alternative mit einem Pferdefuhrwerk gewonnen werden. Die Mahd mit Pferden hat gegenüber 
dem Einsatz einer Maschine mehrere Vorteile, wie eine besonders boden-, insekten- und amphi-
bienschonende Arbeitsweise, da Druckbelastung und damit die Bodenerosion gering ist. Durch 
ihr ruhiges Arbeitstempo ermöglichen sie es der vorhandenen Tierwelt vor dem Mähen zu flüch-
ten, eine Havarie der Maschine (Öl/Treibstoff) im Naturschutzgebiet ist ausgeschlossen und das 
Mahdgut wird als Futter oder Einstreu vom Unternehmer verwendet, anstatt entsorgt zu werden.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 195 
7.3 Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen 
Im Handlungsfeld ‚Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen‘ sind die Maßnahmenempfehlun-
gen zur Entwicklung von Offenlandbiotopen  wie artenreiches Grünland, Magerwiesen und Ma-
gerrasen, strukturreiche Ackerflächen oder Obstwiesen beinhaltet. 
Die Artenzusammensetzung von Offenlandbiotopen hängt von Bodeneigenschaften und Klima-
faktoren sowie ganz entscheidend von der jeweiligen Nutzungsform ab. Die Ergebnisse im Fak-
tencheck Artenschutz (WIRTH et al. 2024) zeigen, dass die Landnutzung der entscheidende Fak-
tor für die Verteilung und Vielfalt von Arten ist. Unterschiedliche Landnutzungstypen wie Acker-
land, Wälder und Siedlungsflächen beeinflussen die Biomasse und Artenzusammensetzung er-
heblich. Insbesondere eine heterogene Vegetationsstruktur trägt zur Steigerung der Artenvielfalt 
bei.  
Die Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft haben sich in den letzten Jahrzehnten stark 
gewandelt. Ökonomische Zwänge und politische Fehlanreize haben vielfach zu einer Verarmung 
der ehemals vielfältigen Kulturlandschaften geführt52. Viele typische Arten des Offenlandes, die 
sich seit dem Beginn der bäuerlichen Wirtschaftsweise mit Ackerbau und Viehzucht in Deutsch-
land verbreitet haben, sind heute gefährdet und besonders vom Artenrückgang betroffen.  
Im Feldfruchtanbau haben die erhöhte Verwendung von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmit-
teln, der Einsatz größerer Maschinen sowie das Ausbleiben oder die Vereinfachung von Frucht-
folgen und die Unterdrückung der einheimischen Ackerwildkrautvegetation, u. a. durch umfas-
sendere Saatgutreinigung und Herbizideinsatz, negative Auswirkungen auf die biologische Viel-
falt (vgl. WIRTH et al. 2024).  
Der Anteil an Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche ist seit 2003 deutsch-
landweit um rd. 5  % gesunken 53. Mit der Intensivierung der Gr ünlandbewirtschaftung erfolgte 
häufig eine Einsaat von gezüchteten Kulturgr äsern, intensive Düngung und eine fr ühere, häufi-
gere und großflächigere Mahd mit negativen Konsequenzen für den Artenreichtum von Pflanzen 
und von ihnen abhä ngigen Insekten und Bodenorganismen. Einen ähnlichen Effekt  haben die 
zunehmend ganzj ährige Stallhaltung von K ühen und der R ückgang der Schafbeweidung, 
wodurch typische Mikrohabitate und Prozesse der Weidehaltung wegfallen (Dung, Trittstellen, 
Altgrasflachen, Lagerflächen, Samenverbreitung) (vgl. WIRTH et al. 2024). 
Die Landwirtschaft als größte r Flächennutzer hat insofern einen großen Einfluss auf die Arten-
vielfalt im Offenland. Viele der im Rahmen der Biodiversitätsstrategie aufgeführten Maßnahmen 
richten sich insofern an die Landnutzer (Landwirte, Deichverbände) als Akteure. Auch die Strate-
gien auf nationaler Ebene fordern, dass vor allem diejenigen Akteure, die für die Landnutzungen 
in der Normallandschaft verantwortlich sind, die Belange der biologischen Vielfalt deutlich besser 
berücksichtigen sollten (B
UNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2015; BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, 
NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024b; BUNDESMINISTERIUM FÜR 
UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024b; WIRTH et al. 
2024). Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird als einer der relevanten Treiber für den Arten-
schwund identifiziert (QUANDAHOR et al. 2024) 
 
52 Vgl. https://www.bfn.de/naturschutz-der-landwirtschaft [Abruf 22.01.2025] 
53  Vgl. Bundesamt für Naturschutz, Naturschutz in der Landwirtschaft unter: https://www.bfn.de/naturschutz-der-land-
wirtschaft [12.12.2024]

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 Stand 26. Mai 2025 196 
Aktuell wird ein Flächenanteil von 17,5  % des Stadtgebietes landwirtschaftlich genutzt (vgl. Ta-
belle 3).  
Die Maßnahmen im Handlungsfeld lassen sich gliedern in Maßnahmen zur Förderung von tro-
ckenen, sonnenexponierten und mageren Lebensräumen (Magergrünland, Sandrasen, Heiden), 
Maßnahmen zur Förderung von Obstwiesen und in verschiedene Maßnahmen zur Förderung der 
Biodiversität in den landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen. Insgesamt sieht das 
Konzept für das Handlungsfeld ‚Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen‘ die Umsetzung von 
acht Maßnahmen vor. Prioritär sind dabei vor allem der Schutz magerer Flächen (Magerrasen, -
wiesen) sowie Saumstrukturen, die weitere Extensivierung der Bewirtschaftung bzw. Umsetzung 
der Blühwiesenstrategie, die Förderung von Obstwiesen und die Verringerung des Pestizid- bzw. 
Düngemitteleinsatzes.  
Tabelle 8: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das 
Handlungsfeld ‚Offenland / landwirtschaftliche Nutzflächen‘ 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
La01  
Förderung sonnenexponierter Magerrasen, Magerwie-
sen und Saumstrukturen (Waldränder und selten ge-
mähte (Wald)säume mit angepasster extensiver 
Pflege und ggf. der Schaffung von Sonderbiotopen)
 
I 
Art06; La04; 
SG02 
 
La02  
Verringerung der Mahdintensität an grasreichen verti-
kalen Strukturen wie Dämmen und Böschungen I La01; La03; 
La04 
Box 8 
La03  
Umsetzung und Fortschreibung der Deichstrategie II   
La04  
Ausweitung, Umsetzung und Fortschreibung der Blüh-
wiesenstrategie (naturverträgliche Mahd) I Stadt02 Box 2 
La05  
Obstwiesen fördern (Erhalt, Neuanlage und Pflege) I Art07; Art13; 
Art14; La04 
Box 9 
La06  
Aufstellung eines Beweidungskonzeptes und eines 
Konzeptes zur Reaktivierung oder Wiederherstellung 
von Heiden 
I 
Art09; Art13  
La07  
Anlage von Ackerrandstreifen, Blühstreifen, Wegrai-
nen und Säumen  II  Box 10 
La08  
Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes sowie 
des Düngemitteleinsatzes (herbizidfreie Ackerränder) I  Box 10; Box 11 
La09  
Ackerbau: Extensivierung der Bewirtschaftung (An-
lage von Acker-Brachen-Mosaiken, doppelte Saatrei-
henabstände, etc.) 
II 
Art06; Art12; 
SG02 
Box 11  
 
7.3.1 Magerwiesen und -weiden, Sandmagerrasen, Heiden  
Die Förderung von sonnenexponierten Magerrasen und Magerwiesen verbunden mit der Anlage 
von Saumstrukturen (Waldränder und selten gemähte (Wald)säume mit angepasster extensiver 
Pflege und ggf. der Schaffung von Sonderbiotopen; La01) dient einer Vielzahl der ausgewählten 
Zielarten wie Zauneidechse, Pflaumenzipfelfalter, Senfweißling, Grüneule, Kleines Nachtpfauen-
auge, Schmuck-Kleinspanner, Braunbürstige Hosenbiene, Mauerfuchs, Goldene Acht sowie wei-
teren Insektenarten und Vogelarten als deren Beutegreifern (bspw. Wespenbussard).

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 Stand 26. Mai 2025 197 
Voraussetzung für den Erhalt und die Neuanlage dieser Lebensräume sind die entsprechenden 
Standortbedingungen (nährstoffärmere Böden wie sandige Braunerden oder Podsole und eine 
sonnenexponierte Lage), eine angepasste extensive Nutzung (späte Mahd mit Abtransport des 
Mahdgutes, alternierende Mahd, extensive Beweidung; La02) und der Verzicht oder die Reduk-
tion des Pestizid- und Düngemitteleinsatzes. 
Im Hinblick auf die artspezifischen Ansprüche der Zielarten kann die Anlage von Sonderbiotopen 
(vegetationsarme Sandflächen, lückig bewachsene Strukturen, Steinaufschüttungen, Totholz-
strukturen, ältere Säume, grasreiche vertikale Strukturen u.ä.) und das Nebeneinander verschie-
dener Lebensräume (Waldränder, Säume, Magerwiesen) erforderlich sein. Diese Strukturvielfalt 
ist insbesondere für den Schutz von Schmetterlingen wichtig, weil hier sowohl die Bedürfnisse 
der Imagines als auch der Raupen zu berücksichtigen sind. So darf sich der Schmetterlingsschutz 
nicht nur auf die Erhöhung des Angebots von Nektarquellen beschränken, sondern muss auch 
die artspezifischen Ansprüche der Larvalstadien in den Blick nehmen. So ist z.  B: eine alternie-
rende Mahd (Streifen- oder Staffelmahd) für die Larvalhabitate vieler Schmetterlinge erforderlich, 
da durch die komplette Mahd oder Beweidung von Flächen zum falschen Zeitpunkt leicht ganze 
Populationen ausgelöscht werden können (vgl. Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten 
der Landeshauptstadt Düsseldorf, Kapitel 12.12).  
Im Rahmen der Blühwiesenstrategie (vgl. Box 2) und im Deichkonzept (Box 8
) erfolgte bereits 
eine Auswahl geeigneter Wiesenflächen sowie eine Empfehlung für eine biodiversitätsfördernde 
Pflege- und Nutzung dieser Flächen. Es wird empfohlen die Konzepte umzusetzen und die Flä-
chenkulissen kontinuierlich um weitere Flächen zu erweitern (La03 La04). Es wird zudem emp-
fohlen, diese Strategien um ein Beweidungskonzept (La06) für die Weideflächen im Stadtgebiet 
zu ergänzen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob für die  Reaktivierung oder Wieder-
herstellung von Heiden geeignete Standorte im Stadtgebiet vorliegen und dieser Lebensraum 
mit seinen hochspezialisierten Arten (z. B. Heidekraut-Blütenspanner) wiederherstellbar ist. Ent-
wicklungspotenziale für Heiden und andere bodensaure Magerlebensräume bieten vor allem die 
Podsol- und Braunerdepodsolböden auf der Hangkante zur Bergischen Heideterrasse (z. B. Steil-
hänge im A aper Wald) oder das Umfeld ehemaliger Heideflächen (Golzheimer Heide, Dünen-
weg). Auch eine Verwirklichung im Zuge der Rekultivierung von Deponiebetrieben (Hubbelrath) 
ist eine Möglichkeit.

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 Stand 26. Mai 2025 198 
Box 8: Mahdkonzept für Deiche 
Die Düsseldorfer Deiche besitzen ein hohes Potenzial für die Entwicklung von artenreichen, hoch-
wertigen Grünlandflächen (vielfach magere Glatthaferwiesen) mit den hieran angepassten Pflan-
zen- und Tierarten.  
Um die Artenvielfalt auf den Deichen weiter zu verbessern ohne die Schutzfunktion für das Hoch-
wasserschutzbauwerk zu beeinträchtigen, wurde ein Konzept für die Unterhaltung und Pflege der 
Deiche entwickelt, die in der Zuständigkeit des städtischen Stadtentwässerungsbetriebs  liegen 
(LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF, STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEB 2024). 
Die wesentlichen Einflussgrößen bei der Entwicklung artenreicher Wiesen sind, neben der Nähr-
stoffzufuhr, Zeitpunkt und Häufigkeit der Mahd. Da das Deichgrünland ohnehin nicht gedüngt 
wird, bezieht sich das Konzept auf eine Modifikation der Mahd ( Mahdzeitpunkt und zeitlich ge-
staffelte Mahd von wasserseitiger und landseitiger Böschung). Der Erfolg der veränderten Pflege 
wird in einem Monitoring überprüft. Eine Darstellung der aktuellen Kulisse des Deichkonzeptes 
(Rheindeich bei Volmerswerth und am Himmelgeister Rheinbogen) ist in der Karte Hotspots der 
Biodiversität erfolgt. 
7.3.2 Obstwiesen 
Zielarten wie der Steinkauz, der Pflaumenzipfelfalter oder der Obsthain-Blütenspanner sind an 
den Lebensraum Obstwiese gebunden oder treten hier bevorzugt auf. Der Erhalt, die Neuanlage 
und die Pflege von Obstwiesen gehört zu den Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes (La05).  
Die Stadt Düsseldorf setzt sich bereits für den Erhalt der Streuobstwiesen ein:  
• Neben einer Kartierung der Obstbäume und der Obstbaumsorten werden seltene Obstsorten 
aus der Region erhalten, vermehrt (Veredlung seltener Obstsorten seit 2011) und weiterver-
breitet. 
• Im Projekt ‚essbare Stadt‘ stellt das Gartenamt regelmäßig Obstbäume aus alten Obstsorten 
zur Verfügung und fördert so die Verbreitung auf öffentlich zugänglichen Flächen. 
• Durch das Projekt ‚Hochzeitswiesen‘ (vgl. Box 9) werden im Außenbereich Obstwiesen an-
gelegt und extensiv gepflegt. 
Der Erhalt, die Neuanlage und Pflege von Obstwiese beispielsweise auch als Ausgleichsflächen 
oder durch weitere private Initiativen ist weiter voranzutreiben.

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 Stand 26. Mai 2025 199 
Box 9: Hochzeitswiesen 
Das Gartenamt der Stadt Düsseldorf und der Verein ‚Pro Düsseldorf‘ betreuen das Projekt Hoch-
zeitswiesen, bei dem Privatpersonen Bäume als Paten erwerben können. 
Begonnen hat das Projekt 2006 am Hexhof in Hubbelrath. Inzwischen gibt es weitere Flächen in 
der Urdenbacher Kämpe, am Winnenberg, am Rotthäuser Weg und im Rotthäuser Bachtal.  
Die Pflanzung und regelmäßige Pflege der Obstbäume erfolgt durch das Gartenamt. Gepflanzt 
werden in der Regel alte Obstbaumsorten aus der Region. 
7.3.3 Artenschutz mit der Landwirtschaft / Fettwiesen und Ackerflächen 
Neben einem direkten Flächenschutz oder der Aufgabe einer kommerziellen Nutzung, die insbe-
sondere für die geschützten Lebensräume (z.B. Nasswiesen und andere Grenzertragsstandorte) 
erfolgen kann, sind viele Naturschutzmaßnahmen nur gemeinsam mit den Landnutzern im Rah-
men der Bewirtschaftung umzusetzen. 
Hierfür benötigt es angepasste Bewirtschaftungsformen, einen intensiven Dialog und Wissens-
transfer sowie finanzielle Anreize und sonstige Förderungen. 
Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere:  
• die Anlage von Ackerrandstreifen, Blühstreifen und Säumen (vgl. Box 10; La07). Dabei kön-
nen die Randstreifen auch durch Selbstbegrünung umgesetzt werden, um das im Boden 
vorhandene Samenmaterial zur Keimung zu bringen und autochthone Arten zu fördern. 
• der Verzicht auf oder die Reduktion des Pestizideinsatzes und des Düngemitteleinsatzes auf 
den viele der Zielarten ( Frauenspiegel, Zauneidechse, Goldene Acht, Pflaumenzipfelfalter, 
Senfweißling und div. andere Insektenarten) angewiesen sind (La08; siehe auch Steckbrief 
Frauenmantel). Die Maßnahme dient auch dem Gewässerschutz, weil hierdurch der Eintrag 
von Stoffen in die Gewässerlebensräume vermindert wird. 
• Extensivierungsmaßnahmen im Acker, welche der Förderung insbesondere artenschutz-
rechtlich relevanter Vorkommen dient (etwa Feldlerche, Kiebitz, etc.; La0 9). Dazu zählen 
beispielsweise doppelte Saatreihenabstände, die Anlage von Acker-Brachen-Mosaiken, Be-
lassen von nicht abgeernteten Getreidestreifen im Winter und weitere. 
Viele Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft werden heute vor allem durch die ‚Gemeinsame 
Agrarpolitik‘ (GAP) der Europäischen Union und insbesondere durch die Verteilung von Geldern 
(Direktzahlungen und Förderprogramme) gesteuert und beeinflusst. 
Die Umsetzung auf kommunaler Ebene kann jedoch über die Pachtverträge auf städtischen Flä-
chen (vgl. Box 11) oder über sonstige vertragliche Vereinbarungen erfolgen. Möglich ist auch eine 
Umsetzung im Rahmen der Eingriffsregelung als sogenannte ‚Produktionsintegrierte Kompensa-
tionsmaßnahmen‘ (PIK).

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 200 
Box 10: Ackerrandstreifen  
Mit der Anlage von artenreichen Blühstreifen entlang von Ackerflächen wird ein wichtiger Lebens-
raum für Insekten, Feldtiere und Vögel geschaffen und das Landschaftsbild für Erholungssu-
chende aufgewertet. Zwar kann unter Umständen auch eine Umsetzung von Maßnahmen auf der 
vollen Fläche eines Ackers notwendig sein, besonders zielführend sind aber Maßnahmen entlang 
der äußeren Bewirtschaftungsstreifen von Äckern (d.h. die äußeren 3-5 m der Ackerfläche; siehe 
zur Begriffsklärung das Glossar in Abschnitt 11). 
Für die Schaffung von Blühstreifen erhalten Düsseldorfer Landwirte eine Entschädigung der da-
mit einhergehenden Ertragsausfälle für diese Flächen. Im Frühjahr 2023 wurden die Blühstreifen 
erstmals auf Ackerrändern entlang von Wegen eingesät. Aufgestellte Informationsschilder weisen 
auf die Bedeutung der Blühstreifen und die Kooperation zwischen der Stadt Düsseldorf und den 
Landwirten hin. Für die Blühstreifenflächen kommt kräuterreiches Regio-Saatgut zum Einsatz. 
Bis Ende 2023 wurden drei Zuwendungsanträge auf Anlage von drei Meter breiten Blühstreifen 
auf einer Länge von rund fünf Kilometern (1,54 Hektar) gestellt und für die Jahre 2023 bis 2026 
bewilligt.  
Bis Dezember 2024 konnten zwei weitere Landwirte für die Schaffung von Blühstreifen gewonnen 
werden. Somit sind insgesamt also schon fünf Anträge für 6  km Blühstreifen (1,88  ha) für die 
Jahre 2023 bis 2026 bewilligt worden. 
Die Landeshauptstadt Düsseldorfer fördert Landwirte bei der Anlage von Blühstreifen. Sollten 
mehr Blühstreifen angelegt, als durch andere landwirtschaftliche Förderungen subventioniert wer-
den, stellt die Stadt dafür eigene Mittel zur Verfügung54. 
Neben der Einsaat von Blühstreifen, bei der auf eine Feldfrucht zumeist verzichtet wird, ist auch 
eine produktionsintegrierte Förderung besonders sensibler Ackerwildkräuter in Ackerrandstreifen 
notwendig, deren Samenpotenzial im Boden möglicherweise noch vorhanden ist, aber wegen des 
Herbizideinsatzes (hier insbesondere auch  Mittel gegen Zweikeimblättrige) nicht mehr aufkom-
men kann. Der Verzicht auf Pestizide, ggf. verbunden mit weiteren Maßnahmen – etwa doppelten 
Saatreihenabständen – im bewirtschafteten Acker ist daher eine weitere wichtige Maßnahme im 
Ackerrandstreifen. 
 
 
54  https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet/bluehstreifen [Abruf 15.02.2024]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 201 
Box 11: Pestizideinsatz (Dialog mit Landwirten) 
Um die Biodiversität in der Landwirtschaft weiter zu fördern und Pachtflächen im Sinne des Bio-
diversitätsschutzes und allgemeinen Naturschutzes zu bewirtschaften, werden seit 2018 fortlau-
fend sogenannte Dialoggespräche mit den Flächenpächtern von Ackerflächen im städtischen Ei-
gentum geführt55. 
Ziel dieser Gespräche ist es, den Pestizideinsatz zu mindern, die Bewirtschaftung zu extensivie-
ren sowie Blühstreifen anzulegen und diese Maßnahmen über den Pachtvertrag zu verankern.  
Mit Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz vom 22.02.2018 nimmt die Stadtverwaltung in 
neue Pachtverträge ein Verbot auf, Glyphosat zu verwenden. Dies hat in der Regel einen Mitnah-
meeffekt auf benachbarte Flächen oder nichtstädtische Flächen desselben Ackerschlages. 
Nach derzeitigem Stand sind nahezu 100 % der Pachtflächen Glyphosat frei. Auf 3 % der ver-
pachteten Ackerflächen werden Blühstreifen angelegt (entspricht >10 ha). 
 
7.4 Wald 
Die im Jahr 2024 erlassene EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur56 fasst zusam-
men, dass der Rückgang geschützter Lebensraumtypen und Arten in der EU auch auf eine nicht 
nachhaltige Forstwirtschaft zurückzuführen ist. So ist der Wandel der Waldökosysteme durch 
forstliche Maßnahmen, mit einhergehendem Verlust an Nahrungshabitaten und Ressourcen, eine 
Hauptursache für den Rückgang von Waldvogel -Populationen in Europa ( WADE et al. 2013). In 
Deutschland sind knapp zwei Drittel der Waldlebensraumtypen als gefährdet eingestuft, wobei 
ein Drittel davon stark gefährdet ist oder zu verschwinden droht  (WIRTH et al. 2024). Insgesamt 
zeigt sich allerdings, dass der Artenrückgang in Mitteleuropa im Wald bislang weniger dramatisch 
voranschreitet als in den Offenlandhabitaten57.  
Insgesamt sieht das Handlungsfeld ‚Wald‘ die Umsetzung von sechs  Maßnahmen vor. Prioritär 
sind dabei vor allem Anpassungen in der Art der Waldbewirtschaftung (Wildnisgebiete, Schutz 
von Altbaumbeständen, Umgang mit Totholz) sowie das Vermeiden reiner Dunkelwälder durch 
die Förderung von lichten Wäldern. 
 
55 vgl. hierzu auch die Internetseite des NABU https://www.fairpachten.org/beratung/gut-beraten [Abruf 25.02.2025] 
56  Verordnung EU) 2024/1991 vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Ver-
ordnung (EU) 2022/869. Abrufbar unter:  
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401991 [Abruf vom 17.01.2025]. 
 
57  Siehe etwa: https://www.bfn.de/vogelmonitoring [zuletzt abgerufen am 10. Februar 2025].

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 Stand 26. Mai 2025 202 
Tabelle 9: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das 
Handlungsfeld ‚Wald‘ 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
Wald01  
Managementmaßnahmen Wald: Wildnisgebiete, Alt-
bäume, Totholz 
I SG02; Land-
schaftsplan 
Box 12 
Wald02  
Managementmaßnahmen Wald: Förderung anthropo-
gen oder natürlich lichter Wälder; aktiv mit Störungs-
ereignissen arbeiten, Lichtungen schaffen 
I SG02; Land-
schaftsplan 
 
Wald03  
Beibehaltung und Förderung einer naturnahen Wald-
bewirtschaftung (FSC und Naturland-Zertifizierung) 
I   
Wald04  
Erhalt und Entwicklung strukturreicher Waldränder 
(auch mit Schlehen, Espe, Kreuzdorn) 
II Öff10; SG02; 
Landschaftsplan 
 
Wald05  
Schutz von Espen (Zitterpappel) an äußeren Waldrän-
dern sowie Waldwegen  
II  Box 13 
Wald06  
Förderung heimischer Eichen im Waldbau, Förderung 
der Naturverjüngung von Eichen  
II Öff10  
 
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die biologische Vielfalt ihrer Waldökosysteme verbessern. Die 
oben bereits genannte EU -Verordnung zur Wiederherstellung der Natur definiert, dass die Mit-
gliedsstaaten einen Aufwärtstrend beim Index häufiger Waldvogelarten erreichen müssen. Die 
EU-Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus einen positiven Trend bei mindestens sechs von sie-
ben Waldindikatoren erreichen: Menge des stehenden Totholzes, Menge des liegenden Tothol-
zes, Anteil der Wälder mit unterschiedlich alten Bäumen , Verbindung zwischen Waldflächen , 
Kohlenstoffspeicherung im Waldboden, Anteil der Wälder mit überwiegend einheimischen Baum-
arten, Vielfalt der Baumarten. Eine erste Bilanz wird zum 31. Dezember 2030 gezogen und da-
nach bis zur Zielerreichung alle sechs Jahre fortgeschrieben. Weiterhin sind unionsweit bis 2030 
insgesamt drei Milliarden Bäume anzupflanzen. Dabei sind Aspekte der nachhaltigen Waldwirt-
schaft zu berücksichtigen. Das Maßnahmenkonzept berücksichtigt diese Grundsätze, etwa durch 
Maßnahmen zur Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung, Managementmaßnahmen im 
Wald (besondere Gewichtung von Altbäumen, Umgang mit Totholz, Wald01) oder Förderung 
natürlich lichter Wälder, bzw. einer heterogenen Waldstruktur (Wald02). Weite Teile des in Düs-
seldorf vorhandenen Waldbestands liegen zudem bereits mindestens in Landschaftsschutzge-
bieten; die Forstwirtschaft im Stadtwald ist vollständig Naturland-  und FSC-zertifiziert (Wald03). 
Es ist jedoch zu prüfen, inwieweit bestimmte Biotope innerhalb der Waldflächen unter weiterge-
hende Schutzregime zu stellen sind (vgl. Karte ‚Biotoptypen und Nutzungen‘). Diese Maßnahmen 
gilt es auszuweiten und weiter zu forcieren.  
Zahlreiche Maßnahmen werden dazu bereits durchgeführt: So werden beispielsweise auch im 
Grafenberger Wald oder  im Niederheider Wäldchen Hochtorsos (stehendes Totholz dessen 
Krone entfernt wurde) sowie generell in kleineren Beständen (z.B. im Park Lantz oder Schloßpark 
Benrath) stehendes Totholz belassen (sofern dies mit der allgemeinen Verkehrssicherheit verein-
bar ist und sich keine Baumk rankheiten ausbreiten) – dies dient insbesondere auch der Förde-
rung der Hohltaube sowie Spechten, Fledermäusen und Insekten. Daneben gibt es im gesamten 
Stadtgebiet unzählige Nistkästen, um das Höhlenangebot –  auch für Waldvogelarten – zu ver-
bessern. Höhlen- und Spechtbäume werden zudem in den Wäldern kartiert.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 203 
Ein besonderer Aspekt beim Nutzungswandel im Wald stellt der Verlust historischer Nieder- und 
Mittelwaldnutzungen dar (WIRTH et al. 2024). Durch diese Nutzungsformen (etwa zur Gewinnung 
von Brennholz, Waldweidenutzung) konnten sich historisch auch Arten ansiedeln, die einen hö-
heren Lichtbedarf haben. Da heute viele Wälder ein ähnliches Standalter haben und die Bäume 
im Klimaxstadium stammweise entnommen werden, fehlen derartige ‚ Lichtwälder‘ und ihr Artin-
ventar wird zurückgedrängt. Daher laufen bereits erste Projekte zur zeitgemäßen Reaktivierung 
dieser Nutzungsformen58. Das Maßnahmenkonzept greift daher die Idee der Lichtstellung und 
Förderung bestimmter Waldnutzungsformen auf (siehe Wald02). 
Die Förderung dieser Lichtwälder hat jedoch im Umkehrschluss nicht zu bedeuten, dass dichte 
Wälder – ihr ökologisches Gegenstück – weniger bedeutsam wären. Alte, wildnisnahe Waldab-
schnitte mit nur geringem Einfluss des Menschen zeichnen sich durch eine hohe Vielfalt an Arten 
aus, die an schattig- kühlfeuchte Bedingungen angepasst sind. Durch ihr hohes Standalter und 
die ungestörten Bodenverhältnisse haben sie zudem eine hohe B edeutung als Kohlenstoffsen-
ken. Durch die Intensivierung der Waldnutzung allerdings gibt es nur noch sehr wenige solcher 
Flächen. Teile der Überanger Mark sind als Wildnisgebiet und Naturwaldzelle (NWZ-058) ausge-
wiesen.  
Der Übergang von Wäldern zum Offenland ist in Folge des hohen Nutzungsdrucks in der Land-
schaft heute oftmals abrupt. In der historischen Kulturlandschaft war dies oftmals gradueller; an 
den Waldrändern stand oft ein mehrere Meter breiter Saum aus Stauden, der über eine Busch-
zone hin zu kleineren Bäumen und dann erst in den Hochwald überging. Derartige Übergangs-
ökotone sind oftmals besonders artenreich, da sich hier Charakteristika des Waldes und des Of-
fenlandes überlagern, gleichzeitig aber durch die fehlende Nutzung eine nur geringe Störungsin-
tensität vorhanden ist. Diese Habitate sind daher für verschiedene naturschutzrelevante Arten 
von Bedeutung (etwa Kreuzdornspanner, Blindschleiche, Kleinabendsegler, Pflaumenzipfelfalter 
und weitere). Die Förderung solcher artenreichen Waldränder (sog. ‚ Waldsäume‘) ist daher ein 
weiterer Fokus des Maßnahmenkonzepts (Wald04).  
Weitere Maßnahmen legen den Fokus auf den Schutz und die Förderung bestimmter Baumarten, 
die eine besondere Funktion als Nahrungspflanze, bzw. Mikrohabitat für zahlreiche weitere Arten 
haben. Besonders gilt dies für Espen (Zielart: Kleiner Schillerfalter, Wald05) und heimische Ei-
chen (Zielart Ecihenzweig-Glasflügler, Wald06). 
 
 
58  https://www.bfn.de/aktuelles/lichtwaldarten-schuetzen [Abruf 23.01.2025].

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 204 
Box 12: Erhalt von Biotopbäumen im Stadtwald 
Das Biotopholzkonzept in der Düsseldorfer Waldpflege verfolgt das Ziel, stehendes und liegendes 
Totholz in den städtischen Waldbeständen anzureichern. Sehr alte Bäume, die sich mitten im 
Waldbestand, also fernab der Wege und Erholungseinrichtungen befinden, bleiben so dauerhaft 
erhalten. 
Für den Erhalt absterbender oder abgestorbener alter Bäume, welche die Verkehrssicherheit an 
Erholungseinrichtungen, Straßen, Wegen und im Nahbereich von Bebauung gefährden könnten, 
werden durch Einkürzung und Kappung der Krone die Stammkörper als ökologis ch wertvolles 
Totholz gesichert.  
Biotopbäume bieten besondere ökologische und strukturelle Habitatstrukturen für eine Vielzahl 
von Mikroorganismen, Pilzen, Moosen, Flechten, Insekten und Vögeln. Diese teils spezialisierten 
Organsimen finden in den Biotopbäumen wichtige Nahrungs-, Nist- oder Schutzräume.  
 
Box 13: Kreuzdorn in Düsseldorf 
Ein Ergebnis der faunistischen Untersuchungen zum Biodiversitätskonzept ist, dass es gleich 
mehrere seltene Schmetterlingsarten (z. B. Kreuzdornspanner) gibt, die vom Purgier -Kreuzdorn 
(Rhamnus cathartica) abhängig sind. Zwar ist die Art nach den floristischen Untersuchungen noch 
mit einer mittleren Häufigkeit angegeben, allerdings sind die Bestände überaltert und viele sind 
dabei abzusterben. Aus dieser Analyse heraus entstand die Idee, gemeinsam mit der städtischen 
Baumschule die Bestände zu verjüngen und für Nachpflanzungen zu sorgen. Dies betrifft auch 
weitere für Insekten günstige Gehölze wie die Salweide ( Salix caprea) oder der Weißdorn 
(Crataegus monogyna). Die Bedeutung dieser Arten für die Biodiversität wird in aktuellen Studien 
deutlich (AUFDERHEIDE et al. 2024). Die Nachpflanzungen sollten vorrangig auf städtischen Flä-
chen, bei Ausgleichspflanzungen oder sonstigen Begrünungsmaßnahmen geschehen, aber auch 
die privaten Gartenbesitzer sollen auf die positiven Effekte dieser Arten hingewiesen werden.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 205 
7.5 Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege 
Zum Handlungsfeld ‚Artspezifische Maßnahmen und Biotoppflege‘ gehören vorrangig die Maß-
nahmenempfehlungen zum Schutz von Ziel- und Individualarten und ihren Lebensräumen sowie 
zur allgemeinen Verbesserung von Schutzgebieten und schutzwürdigen Biotopen. 
Diese Maßnahmen sind teilweise eng verbunden mit weiteren Maßnahmen (etwa zur Blühwie-
senstrategie oder den laufenden Untersuchungen des Klimafolgenmonitorings).  
Insgesamt sieht das Handlungsfeld die Umsetzung von 17 Maßnahmen vor. Prioritär sind dabei 
unter anderem das Schließen von Datenlücken (Art01, Schwerpunkte Fledermäuse und Maus-
wiesel), die Pflege von Ausgleichsflächen (Art03), die Förderung magerer, thermophiler Struktu-
ren oder Maßnahmen zur Sicherung des Fortpflanzungserfolges bei besonders sensiblen Arten 
(Art04) sowie weitere, vor allem artspezifische Maßnahmen. 
Tabelle 10: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das 
Handlungsfeld ‚Artspezifische Maßnahmen, Biotopschutz‘ 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
Art01  
Datenlücken schließen: Artenerfassungen in den 
Gruppen (Fledermäuse, nachtaktive Säuger, Artkatas-
ter f. planungsrelevante Arten) 
I Klimafolgenmo-
nitoring
 
Box 14 
Art02  
Kartieren und Zurückdrängen von invasiven Neophy-
ten (Gartenbrombeere, v.a. in NSGs) 
III   
Art03  
Artspezitfische Pflege von Ausgleichsflächen (CEF) I   
Art04  
Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und Saum-
strukturen,Störstellen, mit Sandböden, Gesteinsauf-
schüttungen und Totholzstrukturen, Neuanlage von 
steinigen Böschungen (Trockenmauern etc.) 
I  Box 16 
Art05  
Erhaltung und Förderung von Fledermausquartieren 
(Gebäude, Bäume); Verzicht auf chemische Holz-
schutzmittel 
I  Box 15 
Art06  
Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nah-
rungsflächen 
I La01, La04 Box 17 
Art07  
Anlage von Wieselburgen I La05  
Art08  
Erhaltung ungeteerter Wege mit dauerhaften Feucht-
stellen als Saugplatz für den Kleinen Schillerfalter 
II   
Art09  
Entwicklung von Waldlichtungen, Heideflächen und 
sauren Magerwiesen 
II  Box 16 
Art10  
Grünland / Offenland: Neuanlage von Baumhecken 
oder Einzelbäumen (ggf. Kulisseneffekte beachten) 
III  Nordfriedhof 
Art11  
Grünland: Punktuelle Entwicklung von kurzrasig-struk-
turierten Krautschichten 
II   
Art12  
Vermeidung von Störungen am Brutplatz (Gelege-
schutz, Mahd-/Bearbeitungstermine anpassen, Frei-
zeitnutzungen lenken, Erhalt und Schutz von Horst-
bäumen mit störungsarmem Umfeld, etc.) 
I   
Art13  
Verzicht auf Beweidung oder geringer Viehbesatz II

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 206 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
Art14  
Fortführung des Nistkastenprojektes für den Stein-
kauz 
I La05   
Art15  
Beibehaltung von Schonzeiten, Verzicht auf Bejagung 
auf städt. Flächen (Pachtverträge), Prädatorenmanag-
ment 
I    
 
Box 14: Arterfassungen im Rahmen des 
Klimafolgenmonitorings 
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur untersucht die Landeshauptstadt Düsseldorf 
seit 2008. In jedem Jahr werden in einer festgelegten Flächenkulisse die folgenden Artengruppen 
mit immer derselben Methode an immer denselben Plätzen untersucht: Flechten, Farn- und Blü-
tenpflanzen (=Gefäßpflanzen) , Heuschrecken, Libellen, Schmetterlinge, Stechmücken (seit 
2018) und Vögel. 
Inzwischen ist der Klimawandel bei allen untersuchten Artengruppen deutlich nachweisbar. Dies 
kann das Hinzukommen neuer Arten (bspw. Flechten, Farn- und Blütenpflanzen, Heuschrecken) 
sein, aber auch weniger offensichtliche Phänomene, wie etwa Änderungen im Lebensrhythmus 
der Arten (Anzahl der Generationenwechsel pro Jahr). 
 
Box 15: Fledermaus- und Vogelkästen an öffentlichen 
Gebäuden 
Seit 2019 werden auf der Grundlage eines politischen Beschlusses bei Neubau oder Sanierung 
an allen öffentlichen Gebäuden wenn möglich Nistkästen für Gebäudebrüter und Fledermauskäs-
ten angebracht59. 
Bau- und Renovierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden bieten eine gute Gelegenheit, um 
bauliche Maßnahmen und Artenschutz miteinander zu verbinden. Die Stadt als Gebäudeeigen-
tümerin kann bei Renovierungen oder Neubau die Aspekte des Natur- und Artenschutzes stärker 
als bisher berücksichtigen. Mit technisch einfachen und finanziell wenig aufwändigen Maßnah-
men können Gebäudequartiere für Vögel oder Fledermausarten erhalten und/oder neu bereitge-
stellt werden. Dies wurde fortlaufend an öffentlichen Projekten umgesetzt. 
 
 
59  Ausschuss für Umweltschutz, Sitzung vom 06.06.2019, Vorlage 19/ 55/2019, Beschluss: einstimmig beschlossen

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 207 
Box 16: Gerresheimer Friedhof (Zauneidechse, 
Mauerfuchs) 
Ziel ist es, im Stadtbezirk 7 ein wichtiges Habitat der gefährdeten Zauneidechse auf dem Gebiet 
des Gerresheimer Friedhofes zu entwickeln und den Hang vor Erosion zu schützen. Die Maß-
nahme entwickelt ein fehlendes Trittsteinbiotop zwischen dem Hexhof und der Neandertalbahn. 
Dazu wird das vorhandene Gelände, das eine Höhendifferenz von ca. 8,50 Metern aufweist, neu-
gestaltet. Durch eine terrassierte Hangsicherung aus Quarzit Quadern wird ein Habitat mit einer 
Vielzahl von kleinen Höhlen geschaffen, die der Zauneidechse zahlreiche Versteckmöglichkeiten 
bietet. Die auf einem eigens erstellten Bodengutachten aufbauende Ausführungsplanung wurde 
erstellt und eine Vergabe vorbereitet. Die Umsetzung erfolgt sukzessive in Abhängigkeit von be-
nötigten Materialien (Lieferengpässe bei Natursteinen). 
Auch weitere Zielarten des Biodiversitätskonzepts mit ähnlichen Habitatansprüchen –  etwa der 
Mauerfuchs – profitieren von dieser Maßnahme. 
 
Box 17: Wildbienengarten Ökotop Heerdt 
Im Stadtbezirk 4  wurde auf städtischen Flächen neben der ökologischen Kleingartenanlage 
Ökotop Heerdt e.V. ein etwa 2.200 Quadratmeter großer Wildbienengarten geschaffen. Die 
Grundinfrastruktur wird durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hergestellt. Die weitere Aus-
gestaltung der Wildbienenhabitate und des Lehrpfads sowie die spätere Pflege wird vom Verein 
Ökotop Heerdt mit weiterer fachlicher Unterstützung übernommen. Neben der Nutzung durch den 
Ökotop Heerdt e.V. ist vorgesehen, dass der Wildbienengarten auch für die Öffentlichkeit eine 
wichtige Aufgabe in der Umweltbildung übernehmen soll und für Veranstaltungen im Bereich Ar-
ten- und Naturschutz zu nutzen ist.  
Der Wildbienengarten wurde im Juni 2024 fertiggestellt. Die Fläche wurde eingezäunt, Wege her-
gestellt, Flächen modelliert, etwa 60 Quadratmeter Sandarien (Sandhabitate für Wildbienen) an-
gelegt sowie eine Feuchtbiotopfläche und ein Grundwasserbrunnen mit Schwengelpumpe ge-
schaffen.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 208 
  
Abbildung 14: Felsspalten-Wollbiene (links); Beispiel für ein Sandarium (rechts). 
Fotos: T.Krause.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 209 
Box 18: Artenschutzmaßnahmen für den Kiebitz  
Noch in den 1970er Jahren war der Kiebitz (Vanellus vanellus) ein Allerweltsvogel, der auf feuch-
ten, extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden sowie Äckern und Ackerbrachen in Nordwest-
deutschland große Bestände entwickelte. An diesen Lebensraum hatte er sich sehr erfolgreich 
etabliert, nachdem sein ursprüngliches Biotop, Moore und regelmäßig überschwemmte Flussnie-
derungen, durch Entwässerung und Begradigung größtenteils zerstört worden waren. Doch seit 
der Intensivierung der Landwirtschaft mit Flurbereinigung, Düngung, Pestizideinsatz, Verlust von 
Brachen und dem Anbau nachwachsender Rohstoffe ist der Lebensraum des Kiebitzes stark be-
droht. Nach Angaben des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten ist sein Bestand im Zeitraum 
von1992 bis 2016 um 88 % zurückgegangen. 
Auch in Düsseldorf war der Kiebitz besonders auf Äckern verbreitet. Heute ist er nicht mehr oft 
zu beobachten und gehört nach dem Status der Roten Liste NRW zu den 14 seltensten Vogelar-
ten. Darüber hinaus ist es eine der am stärksten von anthropogenen Lebensräumen abhängige 
Art. Die letzten beiden im Stadtgebiet von Düsseldorf verbliebenen Brutkolonien siedeln an Son-
derstandorten im Hochwasserrückhaltebecken Kalkum und am Flughafen sowie den intensiv ge-
nutzten Gartenbauflächen in Düsseldorf-Hamm/-Volmerswerth.  
Der Schutz dieser Standorte soll durch koordinierte Aktionen des NABU Düsseldorf, der Biologi-
schen Station Haus Bürgel und der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Düsseldorf in der 
kommenden Zeit verbessert werden. Diese Zusammenarbeit wird unter der lokalen Arbeitsgruppe 
‚Stadtgrün naturnah‘ (vgl. Box 22) als Maßnahme geführt.  
In Volmerswerth brüten die Kiebitze auf Gemüseäckern. Hier sollen die Gelege geschützt werden, 
indem sie mit Stäben gekennzeichnet werden, sodass sie beim Bearbeiten der Fläche umfahren 
werden können. Nach dem Schlüpfen werden die Küken von ihren Eltern auf die benachbarte 
Gartenbauflächen geführt, wo sie zwischen den dicht gestellten und bewässerten Blumentöpfen 
Schutz und Nahrung finden. Eine Gefahr stellen jedoch die Entwässerungsgräben dar. Sie haben 
so steile und glatte Wände, dass hineingefallene Kiebitzküken nicht aus eigener Kraft wieder 
herauskommen können. Hühnerleitern sollen ihnen als Kletterhilfe dienen. 
Das Hochwasserrückhaltebecken in Kalkum ist wegen der feuchten Wiesen auf der Sohle des 
Beckens ein geeignetes Brutgebiet für die Kiebitze. Die Gelege sind jedoch durch Füchse und 
Rabenkrähen bedroht, daher wird mit Elektrozäunen und Nestschutzkörben gearbeitet. In Zeiten 
mit geringen Niederschlägen kommt es zusätzlich vor, dass der Boden austrocknet und die Vögel 
dort keine Nahrung mehr finden. Die Kiebitzeltern versuchen dann, ihre Jungen auf die Rasen-
fläche des Flughafengeländes zu führen. Dabei müssen z wei Wege und ein Graben überquert 
werden. Darüber hinaus stellen im Umfeld  des Flughafengeländes freilaufende Hunde, unacht-
same Fußgänger und die steilen Grabenränder große Risiken dar. Rabenkrähen als natürliche 
Feinde der Kiebitze siedeln unmittelbar am Rand. 
Hier sollen Spaziergänger durch Schilder informiert werden. Außerdem soll das Gebiet während 
der Brutzeit von ehrenamtlichen NABU-Mitgliedern intensiv betreut werden.  
Lokale Maßnahmen wie hier in Düsseldorf können helfen, den Bruterfolg einzelner kleiner Popu-
lationen zu verbessern. Um die dramatischen Bestandsrückgänge des Kiebitzes und anderer 
Wiesenvögel wie Uferschnepfe, Feldlerche und Rebhuhn aufzuhalten, bedarf es jedoch einer 
veränderten Agrarpolitik.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 210 
Weitere artenspezifische Maßnahmen 
• Im Stadtgebiet werden seit 2012 rd. 50 Steinkauzkästen betreut. Hierzu gehört die Doku-
mentation, die Kastenmontage und Kontrolle sowie die Überwachung und Beringung der 
Jungtiere. Das Projekt wird im Verbund von NABU und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt 
der Stadt Düsseldorf durchgeführt. 
• Gemeinsam mit der AG Wanderfalke des NABU und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt 
der Stadt Düsseldorf werden im Stadtgebiet derzeit an insgesamt sieben  Standorten Wan-
derfalkenkästen betreut und überwacht. 
• Entwicklung von Habitaten für den Pflaumenzipfelfalter  (Satyrium pruni ) auf mehrere n 
Kleinstflächen durch das Gartenamt der Stadt Düsseldorf  (Schlehenbestände werden von 
anderen Gehölzen freigestellt). Der Wiederfund dieser seit 1950 in Düsseldorf verschollenen 
Bläulingsart gelang 2009 im Eller Forst im Rahmen des Klimafolgenmonitorings (DAHL 2010, 
zitiert nach WIROOKS 2024 vgl. Kapitel 12.12). 
• Im Rotthäuser Bachtal wird unter anderem zur Förderung des Großen Schillerfalters (Apatura 
iris) eine Schafbeweidung durchgeführt. Gefördert wird die Art durch Weidetiere, da der aus-
gewachsene Schmetterling Mineralien am Tierkot aufnimmt. So wurden viele der beobach-
teten Tiere an Schafskot nachgewiesen. 
• Vergleichbare Maßnahmen wie für den Kiebitz (vgl. Box 18) werden auch für den Flussre-
genpfeifer durchgeführt. An kiesigen Uferabschnitten brütet diese Art oft zwischen Erholung 
suchenden Menschen. Wenn ein Gelege gefunden wird, wird es durch einen Elektrozaun 
weiträumig geschützt. Durch diese Maßnahme konnten in den letzten Jahren bereits mehrere 
Jungvögel flügge werden. 
7.6 Schutzgebietskulisse und Biotopverbund 
Die Ausweisung ausreichend großer Schutzgebiete und ein gutes Management der Schutzge-
biete sowie deren Vernetzung zu funktional zusammenhängenden Biotopverbundsystemen ist für 
die Erhaltung der biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung  (BUNDESMINISTERIUM FÜR UM-
WELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2024a). 
Der Biotopverbund ist seit 2002 auch im B undesnaturschutzgesetz verankert. Nach den Vorga-
ben des Bundesnaturschutzgesetzes soll ein Biotopverbundsystem auf mindestens 10 % der 
Landesfläche entwickelt werden (vgl. §§ 20 und 21 BNatSchG). 
Ziel des Landes NRW ist es, 15 % der Landesfläche als Biotopverbundflächen festzulegen (vgl. 
§ 35 LNatSchG. 
Nach den Beschlüssen von Montreal sollen mindestens 30 % der weltweiten Land- und Meeres-
fläche unter effektiven Schutz gestellt werden. Nach den Vorgaben der Verordnung zur Wieder-
herstellung der Natur (vgl. Kapitel 3.2.3) sind bis 2030 20 % der Landgebiete […] so wiederher-
zustellen, dass sie ihre natürlichen ökologischen Funktionen wieder erfüllen können, statt rein auf 
Bewirtschaftung ausgerichtet zu sein. Insbesondere der Zustand der in Anlage I der Verordnung 
aufgeführten Lebensraumtypen in schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt werden (bis 2030 
mindestens 30 %, bis 2040 60 % und bis 2050 90 %; Art 4 der VO). 
Innerhalb der städtischer Ökosysteme (vgl. Artikel 6 der VO) soll sichergestellt werden, dass kein 
Nettoverlust an städtischen Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung gegenüber 2024  
zu verzeichnen ist und dass sich ihr Anteil kontinuierlich vergrößert.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 211 
In der Stadt Düsseldorf sind derzeit 12 Naturschutzgebiete mit einer Flächengröße von mehr als 
1.500 ha (dies entspricht rund 7 % des Stadtgebietes) ausgewiesen (vgl. Kapitel 4.1.5 und Abbil-
dung 1). Das landesweite Netz der Biotopverbundflächen umfasst in Düsseldorf rd. 30,6  % (rd. 
6.655 ha) des Stadtgebietes und davon gehören 17,8 % (rd. 3863,5 ha) zu den Biotopverbund-
flächen mit herausragender Bedeutung (vgl. Abbildung 8). Zentral für die Biotopentwicklung ist in 
vielen Schutzgebieten eine angemessene Biotoppflege ( SG01). Eine Arrondierung der Schutz-
gebietskulisse sollte im Rahmen der Aufstellung des neuen Landschaftsplans vorangetrieben 
werden (SG02). Fachliche Empfehlungen hierfür werden nachfolgend getroffen. 
Es ist fachlich geboten, insbesondere die gesetzlich geschützten Biotope sowie die FFH-Lebens-
raumtypen unter einen ausreichenden Schutz zu stellen. Voraussetzung hierfür ist eine aktuelle 
und vollständige Erfassung dieser Lebensräume (SG03). Nach Auswertung aller Daten empfiehlt 
das Biodiversitätskonzept hierbei zunächst vom Aper Wald und Grafenberger Wald (Heideter-
rasse) auszugehen und sukzessive den gesamten Außenbereich zu erfassen. Der Biotopverbund 
sollte konsequent umgesetzt werden (SG04, dies ist bspw. im Zuge von Planverfahren angemes-
sen zu berücksichtigen, siehe Stadt09). Zudem sollten Pufferzonen zu Schutzgebieten geschaf-
fen werden (SG05). Weitere Zerschneidungen oder Verinselungen wertvoller Lebensräume, etwa 
durch Bau- oder Infrastrukturprojekte sind zu vermeiden (SG06). 
Insgesamt sieht das Handlungsfeld ‚Schutzgebietskulisse und Biotopverbund‘ die Umsetzung von 
sechs Maßnahmen vor. 
Tabelle 11: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das 
Handlungsfeld ‚Schutzgebietskulisse und Biotopverbund‘ 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
SG01  
Biotoppflege in den bestehenden Schutzgebieten II   
SG02  
Erweiterung bestehender oder Ausweisung neuer 
Schutzgebiete (Aufstellung Landschaftsplan) 
I Öff04; Land-
schaftsplan 
Box 19 
SG03  
Erfassung und Sicherung von gesetzlich geschützten 
Biotopen 
I   
SG04  
Biotopverbund umsetzen (beispielsweise über Fließ-
gewässer) 
II SG02; Stadt09  
SG05  
Pufferzonen zu Schutzgebieten schaffen I SG02; SG05  
SG06  
Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der 
besiedelten Lebensräume durch z. B. Straßenbau, 
Siedlungs- und Gewerbeflächenerweiterung 
II Art12; SG02; 
SG05

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 212 
Box 19: Entwicklung von Hinweisen für den 
Biotopverbund und für den Landschaftsplan 
Wichtige Vorkommen der Zielarten, gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen oder 
andere hochwertige Biotope sind in die bestehende Schutzgebietskulisse aufzunehmen und die 
Schutzgebiete dort zu arrondieren, zu ergänzen oder zu verbinden. 
Mögliche Erweiterungen  der bestehenden Schutzgebietskulisse werden derzeit vor allem  im 
Rheinvorland, am Breitscheider Bach, im Rotthäuser Bachtal, am Kittelbach, am Unterbacher 
See und im Kalkumer Forst im Süden gesehen. 
Im Umfeld der Schutzgebiete sind ausreichende Pufferzonen umzusetzen, um einen Eintrag von 
Nährstoffen in empfindliche Lebensräume zu verhindern. Auch ein Eintrag von Pestiziden aus 
dem Umfeld ist durch ausreichende Pufferzonen zu vermeiden.  
Pufferzonen sind insbesondere dort erforderlich, wo der Erhalt von stickstoffempfindlichen Le-
bensräumen zu den Schutzzielen des Gebietes gehör t. Hierzu zählen beispielwiese Glatthafer-
wiesen, Heiden, Niedermoore, Moorwälder, Quellen oder auch Gewässer. 
Ein Flächenerwerb in vorhandenen und geplanten Schutzgebieten und ihrem Umfeld sollte über 
öffentliche Vorkaufsrechte genutzt werden. Die betriff insbesondere die Urdenbacher Kämpe, den 
Eller Forst, die Bachtäler im Osten sowie Artenschutzflächen im Norden der Stadt.  Für das Ma-
nagement der Schutzgebiete sind ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten bereit zu 
stellen. 
Mit dem Raumwerk D (LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 2022) wurden exemplarische Stadtbe-
reiche identifiziert, die über einen hohen Anteil privater Grünflächen verfügen, als Laborräume in 
ihrer Biodiversität gestärkt und in den innerstädtischen Biotopverbund einbezogen werden soll-
ten.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 213 
7.7 Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung 
Ein wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenkonzeptes ist es, Maßnahmen und Instrumente zur 
Einbindung sowohl der Fach-  als auch der weiteren Öffentlichkeit zu bündeln sowie Wege zur 
Finanzierung von Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.  
Die Stadt Düsseldorf unterstützt die Beteiligung in den Plattformen des ‚Citizen science‘. Die Mit-
arbeit im Bereich ‚Citizen science‘ wird auch zukünftig weiter beworben werden. Hier findet eine 
enge Zusammenarbeit mit dem Aquazoo Löbbecke Museum Düsseldorf sowie der Biologischen 
Station Haus Bürgel statt. Durch gezielte Bewerbung der Homepage und den zugehörigen mobi-
len Apps in den Folgejahren hat sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer kontinuierlich erhöht 
und es wurde eine anwachsende Zahl an Daten durch Beobachtende aus der Bürgerschaft und 
der Verwaltung erfasst. 
Insgesamt berücksichtigt das Handlungsfeld ‚Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Fi-
nanzierung‘ 21 Instrumente zur Umsetzung des Biodiversitätskonzepts. Prioritär sind dabei unter 
anderem die Verstetigung bestehender Datenerhebungen und Monitoringprogramme ( Öff01, 
Öff02, Öff14), das Mainstreaming (~ die Etablierung biodiversitätsfördernden Handelns im Ver-
waltungsalltag, Öff16) oder die Umweltbildung und Förderung der Naturerfahrung für die Öffent-
lichkeit (Öff11).  
Tabelle 12: Zusammenstellung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes für das 
Handlungsfeld ‚Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Finanzierung‘ 
Nummer  Maßnahme Priori-
tät 
Verknüpfte 
Maßnahmen 
Link zum Text 
oder Praxis-
beispiel 
Öff01  
Biodiversitätsmonitoring implementieren inkl. Monito-
ring für die im Biodiversitätskonzept verankerten Maß-
nahmen 
I   
Öff02  
Klimafolgenmonitoring verstetigen I  Box 14 
Öff03  
Artenhilfsprogramme für die Individualarten und sons-
tige seltene und besonders geschützte Arten (insb. 
Pflanzen mit Einzelstandorten) 
I Art01-Art15; 
Wass06 
 
Öff04  
Neuaufstellung des Landschaftsplans I SG02 Box 19 
Öff05  
Grunderwerb in geschützten Gebieten I SG02; Öff04  
Öff06  
Entwicklung durch Pflege II   
Öff07  
Dialog mit der Landwirtschaft, Stärkung der PIK I La06-La08 Box 11 
Öff08  
Vorbildfunktion der Landeshauptstadt Düsseldorf III   
Öff09  
Vermehrung und Verwendung von gebietsheimischen 
Gehölzen und Blütenpflanzen, vorhalten von Saatgut-
mischungen für Öffentlichkeit 
I Stadt05 Box 13 
Öff10  
Akteursmobilisierung und -beteiligung: Partizipations-
prozesse in der Zivilgesellschaft stärken; Verstetigung 
StadtGrün naturnah 
I Stadt07 Box 21; Box 22 
Öff11  
Förderung von Umweltbildung und Naturerfahrung I  Box 23

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 214 
Öff12  
Erstellung von Handreichungen mit Best-Practice-Bei-
spielen biodiversitätssteigernder Maßnahmen 
I Öff08  
Öff13  
Begegnung des drohenden Wissensverlustes, insbe-
sondere der taxonomischen Expertise (Fortb.) 
II Öff09; Öff11  
Öff14  
Datenlücken schließen: Förderung der Datenplattform 
observation.org  
I  Box 20 
Öff15  
Prozesssteuerung:  
Koordinierung der städtischen Aktivitäten 
II   
Öff16  
Mainstreaming:  
Verankerung im Verwaltungshandeln 
I Öff08  
Öff17  
Berücksichtigung in der Stadtentwicklung und Bauleit-
planung 
II Stadt03; 
Stadt04; Stadt07 
Box 24 
Öff18  
städtische Haushaltsmittel und Förderung II   
Öff19  
Umsetzung der Maßnahmen durch Ausgleichsmaß-
nahmen und Ökokonten (Kompenstationsflächenka-
taster) 
I Öff17  
Öff20  
Vertragsnaturschutz II La02-La09

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 215 
Box 20: Citizen science und Observation.org 
Ergänzend zu der wissenschaftlichen Erhebung der einzelnen Artengruppen durch die Gutachter, 
ist ein wichtiger Bestandteil der Datenerhebung die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Für 
das Biodiversitätskonzept wurden und werden Daten mit Hilfe von ‚Citizen science‘ (Bürger schaf-
fen Wissen) erhoben und verwendet. Allein die Online-Datenbank www.observation.org umfasste 
mit Stand 02.11.2022 bereits fast 45.000 Datensätze zu 3.180 Arten in Düsseldorf. Durch gezielte 
Bewerbung der Homepage und den zugehörigen mobilen Apps durch die Verwaltung in den 
Folgejahren hat sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer kontinuierlich erhöht und es konnten 
eine anwachsende Zahl an Daten durch Beobachtende aus der Bürgerschaft und der Verwaltung 
erfasst werden.  
Im Ergebnis führt dies mit Stand vom 05.02.2025 zu einer Verdoppelung der Beobachtungen 
innerhalb von zwei Jahren, sodass allein in dieser Datenbank nunmehr 100.000 Datensätze zu 
4.180 Arten von insgesamt 1.576 Beobachtenden vorliegen. 
Für viele Arten ergibt sich dadurch eine sehr gute Ergänzung zu vorhandenen Daten aus Gut-
achten, die für die Fachberichte der Artengruppen ausgewertet wurden.  
Weitere Datenbanken wie ornitho.de, inaturalist.org oder naturgucker.de wurden ebenfalls aus-
gewertet. Die Mitarbeit im Bereich ‚Citizen science‘ wird weiter beworben werden. Hier findet eine 
enge Zusammenarbeit mit dem Aquazoo Löbbecke Museum Düsseldorf sowie der Biologischen 
Station Haus Bürgel statt. 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf arbeitet vor allem mit der Datenbank www.observation.org und 
wird diese ehrenamtlich betriebene Plattform finanziell für die Datennutzung und den technischen 
Support unterstützen. 
Tabelle 13: Entwicklung der Nutzung von observation.org in Düsseldorf 
Quelle: Stadt Düsseldorf 
Jahr Anzahl der 
Arten 
Anzahl der  
Beobachtungen 
Anzahl der  
Beobachtenden 
2021 1.213 4.987 136 
2022 2.419 21.792 458 
2023 2.508 23.028 579 
2024* 2.437 16.166 766 
2025 351 756 68 
*Stichtag 05.02.2025

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 216 
Box 21: Bioblitz - deutschlandweiter Wettbewerb zur 
Artenvielfalt 
Bioblitz ist ein deutschlandweiter Wettbewerb, bei dem  auf einem bestimmten Gebiet in einem 
bestimmten Zeitraum so viele Arten wie möglich nachgewiesen werden sollen.  
Ziel des Wettbewerbs ist es, Menschen für die Natur zu begeistern und Erkenntnisse über die 
bedrohte Artenvielfalt in Deutschland zu gewinnen.  Menschen sollen animiert werden, sich an 
der Erfassung unserer belebten Natur zu beteiligen.  
Das Aquazoo Löbbecke Museum, das Garten- und Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf 
sowie die Biologische Station Haus Bürgel rufen mit der Naturbeobachtungsplattform Observa-
tion.org alle Naturbegeisterten zur Teilnahme auf. 
Die Ergebnisse des Bioblitz werden auf der Plattform Observation.org veröffentlicht. Für das Jahr 
2024 wurden in der Stadt Düsseldorf bisher 2.441  Arten in 16.115 Beobachtungen von 764 Be-
obachtern gemeldet60. 
Für 2025 ist die Teilnahme am großen Städtebioblitz eingeplant. 
 
Box 22: Kommunen für biologische Vielfalt, Label 
‚StadtGrün naturnah‘ 
Die ‚Kommunen für biologische Vielfalt‘ 61 sind ein Zusammenschluss von derzeit 389 Städten, 
Gemeinden und Landkreisen, der im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt geför-
dert wird. Gemeinsam setzen sich die Kommunen für artenreiche Naturräume im Siedlungsbe-
reich und in der freien Landschaft ein. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2013 die 
Deklaration zur Biologischen Vielfalt unterzeichnet und ist im Jahr 2016 diesem Bündnis beige-
treten. Der Beauftragte für Biodiversität der LHD unterstützt das Bündnis seit 2023 im Vorstand. 
Das Label ‚StadtGrün naturnah‘ wird vom Bündnis ‚Kommunen für biologische Vielfalt‘ vergeben. 
Mit dem Label wird die Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und vorbildli-
ches Engagement auf kommunaler Ebene unterstützt. Insgesamt tragen das Label bundesweit 
65 Städte und Gemeinden62. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Auszeichnung ‚Stadtgrün 
naturnah‘ in Gold erhalten und stellt sich im Jahr 2025 der Rezertifizierung. 
 
 
60  Vgl. https://observation.org/bioblitz/categories/?search=D%3A+Landkreise+und+kreisfreie+St%C3%A4dte und 
https://observation.org/bioblitz/11724/dusseldorf-2024/ [Abruf 19.12.2024] 
61  Quelle: https://kommbio.de [Abruf 15.02.2024] 
62  Quelle: https://kommbio.de/label/#teilnehmende [Abruf 15.02.2024]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 217 
Box 23: Waldschule Düsseldorf, zentraler Schulgarten 
und weitere Initiativen 
 
Die Waldschule im Wildpark Grafenberger Wald ist ein moderner außerschulischer Lernort für 
Kindergarten- und Schulkinder. Ihnen werden Tiere, die Natur sowie das Ökosystem Wald spie-
lend nähergebracht63. 
Das umweltpädagogische Programm in der Waldschule orientiert sich sowohl an den Lehrplänen 
der Düsseldorfer Schulen als auch an den Konzepten der Bildung für nachhaltige Entwicklung 
(BNE). Die naturnahe Lernerfahrung steht dabei im Mittelpunkt. Die Waldschule ist als außer-
schulischer Lernort Teil des kostenlosen BNE -Bildungsprogramms des Netzwerks ‚Bildung für 
nachhaltige Entwicklung‘ der Stadt Düsseldorf. Am 28.06.2024 wurde die Landeshauptstadt Düs-
seldorf von der Deutschen UNESCO-Kommission bzw. dem Bundesministerium für Bildung und 
Forschung als BNE-Kommune ausgezeichnet. Für das Jahr 2025 wird die BNE-Zertifizierung an-
gestrebt. 
Neben dem Umweltbildungsprogramm für Schulen, Kindergärten und KiTas bietet die Wald-
schule auch öffentliche Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie digitale Bil-
dungsangebote an. 
Ebenso ist der historische Schulgarten im Zentrum des Stadtgebiets ein Ort der Begegnung mit 
der Natur. Auf 33.000 Quadratmetern unterhält die Landeshauptstadt seit 1913 diese Bildungs-
einrichtung zu Themen der Umweltbildung, Naturerhaltung und Naturerfahrung. Jährlich kommen 
über 5.000 Kinder zu Besuch. 
Als weitere Initiative betreut ein Arbeitskreis gärtnerisch i nteressierter Menschen aus der Stadt-
bevölkerung im Düsseldorfer Volksgarten den VHS Biogarten64, einen Garten mit Gemüse, Kräu-
tern, Obst und Beerensträuchern sowie zahlreichen Kleinstrukturen (Wildblumen, Teich, Trocken-
bereiche, Imkerei, Hochbeet, usw.). 
 
 
63  https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/wald/waldschule [Abruf 10.02.2025] 
64  https://www.ak-biogarten-duesseldorf.de [Abruf 20.03.2025] 
© Stadt Düsseldorf

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 218 
Box 24: Klimafreundliche und artenreiche Vorgärten 
Sogenannte ‚graue Vorgärten‘ (Schotter- und Steinbeete) bieten oft nur wenigen Arten ein Habitat 
und sind zudem im Sinne der Klimaanpassung sehr ungünstig, da sie sich stark in der Sonne 
aufheizen. Ihre Pflege ist zudem oft aufwendiger als gedacht, weswegen viele Menschen bei der 
Bekämpfung ungewünschten Bewuchses mit Pestiziden zur Tat schreiten. 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf begegnet diesem Problemfeld mit einem vielfältigen Informati-
onsangebot, das unter anderem aus einem Beratungstelefon, Seminaren und Workshops sowie 
umfangreichen Flyern und anderen Informationsmaterialien besteht 65. 
In neueren Bebauungsplänen der Landeshauptstadt Düsseldorf wird durch entsprechende Fest-
setzungen eine Gestaltung als ‚grüner Vorgarten‘ regelmäßig festgesetzt. Hinsichtlich der beste-
henden Vorgärten verweist die Stadt auf die geltende Landesbauordnung, welche unter § 8 eine 
grundsätzliche Begrünung von Vorgärten vorsieht. 
 
Weitere Instrumente, Akteure und Initiativen 
Weitere Instrumente und Maßnahmen in diesem Handlungsfeld sind: 
• Artenschutztage im Aquazoo: Der Aquazoo Düsseldorf führt jährlich den Artenschutztag 66 
durch. Hier werden in Zusammenarbeit mit verschiedenen weiteren Akteuren die ver-
schiedensten Facetten der Biodiversitätsforschung sowie von Schutzbemühungen beleuch-
tet. Im Jahr 2024 wurde etwa auf Arten wie den Feuersalamander oder den Europäischen 
Flusskrebs aufmerksam gemacht. Mit der Einführung des freiwilligen Artenschutzeuros im 
Frühjahr 2023 können Besucherinnen und Besucher ihren eigenen Beitrag für die durch den 
Aquazoo unterstützten Artenschutzprojekte leisten. 
• Führungsprogramm ‚Unterwegs im Grünen‘ des Gartenamtes der Stadt Düsseldorf
67 
• Biologische Station Haus Bürgel: Die Biologische Station Haus Bürgel68 wurde im Jahr 1991 
als gemeinnütziger Verband gegründet und betreut Schutzgebiete in der Stadt Düsseldorf 
und im Kreis Mettmann. Darüber hinaus  werden mit Exkursionen, Vorträgen und Aktionen 
möglichst viele Menschen für die Natur begeister t und zu verantwortlichem Handeln ange-
regt. 
 
 
65  vgl. https://www.duesseldorf.de/umweltamt/aktuell/detailseite/newsdetail/machs-bunt-staedtische-kampagne-fuer-
die-begruenung-von-vorgaerten-1 oder https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet/klimafreundliche-und-
artenreiche-vorgaerten [Abruf 25.02.2025]. 
66  vgl. https://www.duesseldorf.de/aquazoo/aktuelle-meldungen/details/newsdetail/artenschutztag-im-aquazoo-2 [Ab-
ruf 10.02.2025]. 
67  vgl. https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/freizeit/fuehrungen1 [Abruf 25.02.2025] 
68  vgl. https://www.biostation-d-me.de/biologische-station/ [Abruf 10.02.2025].

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 219 
7.8 Priorisierung: was sind die wichtigsten flächenbezogenen Maßnahmen 
Wie auch im Faktencheck Artenvielfalt (WIRTH et al. 2024) zeigt sich auch im Falle Düsseldorfs, 
dass ein hoher Handlungsdruck hinsichtlich der Arten offener, magerer, sowohl trockener als 
auch feuchter Lebensräume besteht. Folglich setzt das Biodiversitätskonzept einen Schwerpunkt 
auf Maßnahmen zum Erhalt und zu r Förderung derartiger Lebensräume. Die nachfolgende Ta-
belle 14 zeigt die Maßnahmen der Prioritätsstufe I und ihre räumliche Konkretisierung. Es wird 
aufgezeigt, ob die Maßnahmen gesamtstädtisch durchgeführt werden können oder einen räumli-
chen Bezug oder Schwerpunkt aufweisen sowie welche Flächen und Gebiete sich vorrangig für 
die zukünftige Umsetzung eignen. 
Entwicklungspotenzial für Feuchtlebensräume 
Am Fuß der Hangkante zu den Bergischen Heideterrassen  insbesondere in den GOP Räumen 
Heltorfer und Überanger Mark und r und um den Unterbacher See befinden sich Bereiche mit 
hoch anstehendem Grundwasser und Potenzialen zur Entwicklung von Feuchtlebensräumen.  
Entwicklungspotenzial für Heiden 
Entwicklungspotenziale für bodensaure Magerlebensräume bieten vor allen die Podsol - und 
Braunerdepodsolböden auf der Hangkante zur den Bergischen Heideterrasse (z. B. Steilhängen 
im Aaper Wald). 
Magere Flachlandwiesen 
Weiter Entwicklungspotenziale für trockene Magerlebensräume wie magere Flachlandmähwie-
sen bieten, die im Stadtgebiet verteilt auftretenden, trockenen sandigen Braunerden. 
Die Verortungsmöglichkeiten für Maßnahmen der Prioritätsstufen II und III sind der vollständigen 
Maßnahmentabelle in Anlage II zu entnehmen. 
 
Tabelle 14: Übersicht der Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes mit Prioritätsstufe I.  
Nummer  Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / 
Suchräume f. Umsetzung 
Art01  
Datenlücken schließen: Artenerfassungen in 
den Gruppen (Fledermäuse, nachtaktive Säu-
ger, Artkataster f. planungsrelevante Arten) 
Langfristig /Konti-
nuierlich 
stadtweit 
Art03  
Artspezifische Pflege von Ausgleichsflächen 
(CEF) 
Langfristig /Konti-
nuierlich 
Kompensationsflächenkataster 
Art04  
Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und 
Saumstrukturen, Störstellen, mit Sandböden, 
Gesteinsaufschüttungen und Totholzstruktu-
ren, Neuanlage von steinigen Böschungen 
(Trockenmauern etc.) 
Mittelfristig Gerresheimer Friedhof, Hohlweg 
Schäpershof, Terrassen- und 
Hangkanten mit mageren Böden 
Art05  
Erhaltung und Förderung von Fledermausquar-
tieren (Gebäude, Bäume); Verzicht auf chemi-
sche Holzschutzmittel 
Kurzfristig Menzelsee, Kalkumer Forst, 
Kastenreihen Überangermark 
und Eller Forst 
Art06  
Erhaltung und Entwicklung von insektenrei-
chen Nahrungsflächen 
Kurzfristig stadtweit, vgl. Flächenkulisse 
der Blühwiesenstrategie 
Art07  
Anlage von Wieselburgen Mittelfristig Obstwiesen vgl. Obstwiesenka-
taster

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 220 
Nummer  Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / 
Suchräume f. Umsetzung 
Art09  
Entwicklung von Waldlichtungen, Heideflächen 
und sauren Magerwiesen 
Mittelfristig Grafenberg, Gerresheim, Aaper 
Wald (Podsolböden), Nordfried-
hof, Deponie Hubbelrath 
Art12  
Vermeidung von Störungen am Brutplatz (Ge-
legeschutz, Mahd-/Bearbeitungstermine an-
passen, Freizeitnutzungen lenken, Erhalt und 
Schutz von Horstbäumen mit störungsarmem 
Umfeld, etc.) 
Mittelfristig Rheinufer, HRB-Kalkum, Elbsee-
insel, Gartenbauflächen 
Art14  
Fortführung des Nistkastenprojektes für den 
Steinkauz 
Mittelfristig /Konti-
nuierlich 
Kataster der Steinkauzkästen 
La01  
Förderung sonnenexponierter Magerrasen, 
Magerwiesen und Saumstrukturen (Waldrän-
der und selten gemähte (Wald)säume mit an-
gepasster extensiver Pflege und ggf. der 
Schaffung von Sonderbiotopen) 
Kurzfristig Flächenkulisse der Blühwiesen-
strategie, Deiche, NSG 
La02  
Verringerung der Mahdintensität an grasrei-
chen vertikalen Strukturen wie Dämmen und 
Böschungen 
Mittelfristig stadtweit 
La04  
Ausweitung, Umsetzung und Fortschreibung 
der Blühwiesenstrategie (naturverträgliche 
Mahd) 
Mittelfristig Flächenkulisse der Blühwiesen-
strategie 
La05  
Obstwiesen fördern (Erhalt, Neuanlage und 
Pflege) 
Langfristig z.B. Siedlungsränder, Nähe zu 
vorhandenen Obstwiesen 
La06  
Aufstellung eines Beweidungskonzeptes und 
eines Konzeptes zur Reaktivierung oder Wie-
derherstellung von Heiden 
Kurzfristig Flächenkulisse der Blühwiesen-
strategie, Ausgleichsflächen, 
Grünland, Ruderalflächen 
La08  
Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes 
sowie des Düngemitteleinsatzes (herbizidfreie 
Ackerränder) 
Mittelfristig /Konti-
nuierlich 
Ackerpachtflächen 
Öff01  
Biodiversitätsmonitoring implementieren inklu-
sive Monitoring für die im Biodiversitätskonzept 
verankerten Maßnahmen 
Langfristig /Konti-
nuierlich 
stadtweit 
Öff02  
Klimafolgenmonitoring verstetigen Langfristig /Konti-
nuierlich 
Flächen des Klimafolgenmonito-
rings 
Öff03  
Artenhilfsprogramme für die Individualarten 
und sonstige seltene und besonders ge-
schützte Arten (insb. Pflanzen mit Einzelstand-
orten) 
Langfristig /Konti-
nuierlich 
Ergebnis Monitoring 
Öff04  Neuaufstellung des Landschaftsplans Mittelfristig zunächst im Düsseldorfer Nor-
den, später weitere Teile 
Öff05  Grunderwerb in geschützten Gebieten Kurzfristig Suchräume gem. Box 19 
Öff07  
Dialog mit der Landwirtschaft, Stärkung der 
PIK 
Kurzfristig stadtweit 
Öff09  
Vermehrung und Verwendung von gebietshei-
mischen Gehölzen und Blütenpflanzen, vorhal-
ten von Saatgutmischungen für Öffentlichkeit 
Mittelfristig stadtweit 
Öff10  
Akteursmobilisierung und -beteiligung: Partizi-
pationsprozesse in der Zivilgesellschaft stär-
ken; Verstetigung StadtGrün naturnah 
Kurzfristig stadtweit

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 221 
Nummer  Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / 
Suchräume f. Umsetzung 
Öff11  
Förderung von Umweltbildung und Naturerfah-
rung 
Langfristig /Konti-
nuierlich 
stadtweit 
Öff12  
Erstellung von Handreichungen mit Best-Prac-
tice-Beispielen biodiversitätssteigernder Maß-
nahmen 
Kurzfristig stadtweit 
Öff14  
Datenlücken schließen: Förderung der Daten-
plattform observation.org  
Mittelfristig stadtweit 
Öff16  
Mainstreaming: Verankerung im Verwaltungs-
handeln 
Mittelfristig /Konti-
nuierlich 
stadtweit 
Öff19  
Umsetzung der Maßnahmen durch Ausgleichs-
maßnahmen und Ökokonten (Kompenstations-
flächenkataster) 
Kurzfristig Kulisse des Kompensationsflä-
chenkatasters 
SG02  
Erweiterung bestehender oder Ausweisung 
neuer Schutzgebiete (Aufstellung Landschafts-
plan) 
Mittelfristig Geltungsbereich des Land-
schaftsplans 
SG03  
Erfassung und Sicherung von gesetzlich ge-
schützten Biotopen sowie flächenhafte Bio-
toptypenkartierung 
Kurzfristig Außenbereich, beginnen mit A-
aper Wald, Grafenberger Wald 
(Heideterrasse) 
SG05  
Pufferzonen zu Schutzgebieten schaffen Mittelfristig Umfeld der NSG 
Stadt02  
Blühwiesenstrategie umsetzen; Anlage und 
Pflege von Blühwiesen 
Mittelfristig Kulisse der Blühwiesenstrategie 
Stadt04  
Pflanzung von Einzelgehölzen (Straßen- und 
Parkbäume), Gehölzbeständen und urbanen 
Wäldern im Siedlungsbereich 
Mittelfristig städtische Grünflächen und Ver-
kehrsflächen 
Stadt05  
Verwendung geeigneter Baumarten (Zukunfts-
bäume) 
Langfristig städtische Grünflächen und Ver-
kehrsflächen 
Stadt 06  
stehendes und liegendes Totholz erhalten Kurzfristig städtische Grünflächen 
Stadt09  
Ausrichtung der städtischen Bebauungspläne 
und der sonstigen Satzungen an die Ziele der 
Biodiversitätsstrategie (Baumschutzsatzung, 
Gebäudeabriss und Artenschutz, Dach- und 
Fassadenbegrünung, Beleuchtung) 
Kurzfristig stadtweit 
Stadt11  
Reduktion von Lichtemissionen, Schutz von 
Dunkelräumen 
Mittelfristig besonders Dunkelräume 
Wald01  
Managementmaßnahmen Wald: Wildnisge-
biete, Altbäume, Totholz 
Mittelfristig Stadtwald 
Wald02  
Managementmaßnahmen Wald: Förderung 
anthropogen oder natürlich lichter Wälder; ak-
tiv mit Störungsereignissen arbeiten, Lichtun-
gen schaffen 
Kurzfristig Stadtwald 
Wald03  
Beibehaltung und Förderung einer naturnahen 
Waldbewirtschaftung (FSC und Naturland-Zer-
tifizierung) 
Mittelfristig Stadtwald 
Wass02  
Renaturierung von Fließgewässern und Ent-
wicklung naturnaher Auenlandschaften 
Mittelfristig Gewässerverläufe, aktuell, Südli-
che Düssel, Kittelbach Flughafen
 
Wass04  
Entwicklung eines Kleingewässerpflegeplans 
(Kartierung des Bestandes, Ableitung von Pfle-
gemaßnahmen und evtl. Planung von Neuan-
lagen) 
Kurzfristig /konti-
nuierlich 
Stadtwald, Außenbereich, Park-
anlagen, Friedhöfe

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 222 
Nummer  Maßnahme Effekt/Nutzen Räumliche Konkretisierung / 
Suchräume f. Umsetzung 
Wass05  
Neuanlage und Erhalt von flachen Stillgewäs-
sern (Wasserhaushalt; klimaresilient machen); 
insb. auf thermisch begünstigten Standorten, 
anmoorigen oder sandigen Böden 
Kurzfristig Ergebnis des Kleingewässerpfle-
geplans (vgl. Wass04), Ostpark-
weiher 
Wass06  
Quellen und Quellbäche erhalten und renatu-
rieren (Schaffung eines natürlichen Wasser-
haushalts, keine ungebremsten Einleitungen, 
keine Stoffeinträge) 
Kurzfristig Ergebnis der Quellkartierung 
(vgl. Wass07) 
Wass07  
Fortschreibung und Aktualisierung der Quell-
kartierung 
Kurzfristig vgl. bestehende Quellkartierung 
Wass08  
Herstellung eines möglichst naturnahen Was-
serhaushalt im Bereich der grundwasserab-
hängigen Lebensräume 
Langfristig /Konti-
nuierlich 
Rahmer Benden, Eller Forst, Ur-
denbacher Kämpe 
Wass09  
Erhalt, Entwicklung und Reaktivierung von Nie-
dermooren und Feuchtgebieten mit Feucht- 
und Nassgrünland, feuchten Hochstaudenflu-
ren, Sümpfen und Röhrichten, Feuchtwäldern 
(Wasserhaushalt und angepasste Biotopp-
flege) 
Mittelfristig Torfböden (Eller Forst und Um-
feld, Pillebach und Rotthäuser 
Bach, Rahmer Benden) sowie 
Böden mit hohen Grundwasser-
ständen und Potenzialflächen 
der Moorstrategie NRW 
Wass11  
Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Bio-
tope 
Langfristig /Konti-
nuierlich 
Eller Forst, Rahmer Benden so-
wie weitere Potenzialflächen der 
Moorstrategie NRW  
 
8. Monitoring 
Im Rahmen bestehender bundes- und landesweiter Monitoring-Prozesse werden bestimmte As-
pekte der Biodiversität bereits heute einer regelmäßigen Überwachung unterzogen: 
• Bundesweite Überwachung und Berichtserstellung über den Erhaltungszustand der Arten 
(Anhänge II und IV) und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL in einem Tur-
nus von 6 Jahren gem. Artikel 11 der FFH-RL. 
• Biodiversitätsmonitoring des Landes NRW  (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VER-
BRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN o. J.) im Sinne von § 6 BNatSchG und §§ 3 
und 5 LNatSchG mit Überwachung von Arten und Lebensräume anhand bestimmter Indi-
katoren.  
Auch das Klimafolgenmonitoring  in der Stadt Düsseldorf  (SCHMITZ et al. 2023; S CHMITZ et al. 
2024; SCHMITZ et al. 2025) dient der Überwachung der Folgen des Klimawandels für die Arten 
und die Biodiversität  im Stadtgebiet. Es umfasst aber nicht alle Artengruppen, da der Schwer-
punkt auf klimasensitive Artengruppen gelegt wurde. 
Vorgesehene Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes sind: 
• Erfassung und Überwachung der besonders seltenen Arten, die durch die landesweiten 
Untersuchungen oder durch das Klimafolgenmonitoring nicht abgedeckt werden und für 
die Kenntnislücken bestehen. Hierzu gehören beispielsweise Karausche, Feuersalaman-
der, Kleinabendsegler, Fluss-Greiskraut und Grüneule. 
Für diese Arten ist ein entsprechender Kartierplan zu erstellen, wobei die Untersuchun-
gen an das Klimafolgenmonitoring angedockt werden können.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 223 
• Regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen des Biodiversitäts-
konzeptes 
• Fortschreibung oder Konkretisierung der Maßnahmen des Biodiversitätskonzept auf Ba-
sis neuer Erkenntnisse. 
9. Aktionsplan zur Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes 
Mit dem Biodiversitätskonzept liegt der Landeshauptstadt Düsseldorf eine umfangreiche Ausar-
beitung vor, die Grundlage und Leitfaden zum Schutz der Artenvielfalt und der natürlichen Le-
bensräume im Stadtgebiet ist. In der Beschreibung und Bewertung der aktuellen Situation (siehe 
Kapitel 4) wird zwar deutlich, dass die langjährigen städtischen Aktivitäten des Natur- und insbe-
sondere des Artenschutzes erste sichtbare Erfolge zeigen. So ist vor allem bei der Artenvielfalt 
eine Umkehr zu verzeichnen –  der rückläufige Trend des Artenverlustes k onnte im Stadtgebiet 
gestoppt werden. Allerdings wird mit Blick auf die Quantität und Qualität entsprechender Lebens-
räume deutlich, dass es in den nächsten Jahren weiterer Anstrengungen bedarf, um die Biodiver-
sität im Stadtgebiet insgesamt zu erhalten und weiter zu stärken. 
Das Biodiversitätskonzept definiert vor diesem Hintergrund ein Leitbild und Ziele für mehr Bio-
diversität in der Landeshauptstadt Düsseldorf (siehe Kapitel 5) und charakterisiert einen Katalog 
von Ziel- und Individualarten (siehe Kapitel 6). In Kapitel 7 wird zudem ein umfangreiches Maß-
nahmenkonzept aufgezeigt, welches sowohl Lebensraum- bzw. flächenbezogene Aktivitäten als 
auch artspezifische Maßnahmen beschreibt und diese bereits priorisiert. Diese Arbeitsschritte 
und Maßgaben stellen bereits wesentliche Bausteine einer Umsetzungsstrategie dar.  
Ein weiterer Baustein der Umsetzungsstrategie ist das Monitoring, das in Kapitel 8  beschrieben 
wird. 
Nachfolgend werden im Sinne eines Aktionsplans  geeignete Instrumente, Handlungsoptionen 
und Wege aufgezeigt, um das Leitbild und die Ziele sowie insbesondere den Maßnahmenkatalog 
konkret umzusetzen. Die Ausführungen bilden damit den Rahmen für einen erfolgreichen Umset-
zungsprozess des Biodiversitätskonzeptes und beinhalten die folgenden Ansätze: 
• Schaffung der Verbindlichkeit des Biodiversitätskonzeptes, 
• Hoheitliche und planerische Instrumente, 
• Entwicklung und Pflege, 
• Akteurseinbindung und Mainstreaming in der Stadtverwaltung, 
• Kommunikation und Beteiligung, 
• Finanzierung der Maßnahmen. 
Die nachfolgend beschriebenen Ansätze können nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, 
da zum Beispiel die Entwicklung und Pflege von Flächenkulissen in der Hand verschiedener Ak-
teure liegen kann und einer Finanzierung bedarf.  
9.1 Schaffung der Verbindlichkeit des Biodiversitätskonzeptes 
Das vorliegende Biodiversitätskonzept stellt eine wesentliche fachliche und planerische Grund-
lage für den Artenschutz sowie den Schutz und die Entwicklung der Biodiversität in der Landes-
hauptstadt Düsseldorf dar. Um dieses Fachgutachten verbindlich zu machen und damit die Um-
setzungsfähigkeit zu stärken, wird ein politischer Beschluss mit Bindungswirkung empfohlen.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 224 
Die Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes lassen sich am einfachsten auf stadteigenen Flä-
chen umsetzen. Neben den vorhandenen Flächen sollte daher ein Flächenerwerb  (siehe Maß-
nahmen; Abschnitt 7.7) erfolgen, um ökologisch hochwertige und entwicklungsfähige Flächen in 
die unmittelbare Verfügungsgewalt der Landeshauptstadt zu legen. 
9.2 Hoheitliche und planerische Instrumente 
Vorrangige hoheitliche Aufgabe ist die verbindliche Sicherung der ökologisch hochwertigen sowie 
der entsprechend entwicklungsfähigen Lebensräume, um damit eine grundlegende Flächenku-
lisse zu schaffen. Dies ist bei größeren Flächenanteilen im Außenbereich bereits über den aktu-
ellen Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgt. Aufgabe der zurzeit laufenden 
Neuaufstellung des Landschaftsplans ist die Überprüfung und ggf. Ausweitung dieser Flächen-
kulisse. Inkludiert ist darin auch der Erhalt und die Optimierung des Biotopverbundsystems, um 
mit den Mitteln der Landschaftsplanung wertvolle Gebiete zu sichern und miteinander zu vernet-
zen. 
Besondere Bedeutung kommt bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes  der Maßnahmen-
planung und - sicherung zu. Über die besonderen Festsetzungen für die Schutzgebietskulissen 
(NSG, LSG, GLB), die Zweckbestimmungen für Brachflächen, die besonderen Festsetzungen für 
die forstliche Nutzung, vor allem aber über die im Landschaft splan enthaltenen Entwicklungs-, 
Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, lassen sich eine Vielzahl der im Biodiversitätskonzept 
empfohlenen Maßnahmen im Detail ausarbeiten und über den Satzungsbeschluss des neuen 
Landschaftsplans allgemein verbindlich machen. 
Darüber hinaus kommt den Biotopen besonderer Bedeutung eine wichtige Funktion zu. Diese 
sind gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW automatisch geschützt, sobald sie eine 
ökologisch bedeutsame Ausprägung erreicht haben. Aufgabe der Landeshauptstadt Düsseldorf 
ist – in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord-
rhein-Westfalen – im Sinne eines Monitorings die fortlaufende Kontrolle des Vorkommens ent-
sprechender Biotope und deren Eintragung als entsprechend geschütztes Biotop.  Hier spielen 
auch die Kontrolle und fortlaufende Aktualisierung des Kompensationsflächenkatasters eine 
Rolle. 
Im planerischen Innenbereich sind die Anforderungen des Artenschutzes und der Biodiversitäts-
förderung in den Planungsprozessen der Stadt zu berücksichtigen, vor allem in der Stadtent-
wicklungs- und der Bauleitplanung. Dies kann durch die Erarbeitung von Grünordnungsplänen 
und Artenschutzprüfungen bewerkstelligt werden und erfolgen:  
• durch die Sicherung einer ausreichenden Quantität und Qualität des städtischen Grüns (Stra-
ßen- und Parkbäume, Grünanlagen, Böschungen, Straßenbegleitgrün, etc.) insgesamt, 
• vor allem durch den Erhalt älterer Baum - und Gehölzbestände und anderer hochwertiger 
Biotopstrukturen im Innenbereich, aber auch deren Neuanlage, 
• durch Maßnahmen der Gebäudebegrünung (Dach-  und Tiefgaragenbegrünung, Fassaden-
begrünung) sowie durch die Berücksichtigung von Habitatelementen wie Nistmöglichkeiten 
oder Fledermauskästen im Neu- und Umbau, 
• durch Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden, 
• durch die Reduzierung von Lichtemissionen.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 225 
Durch Festsetzungen und Hinweise insbesondere zur Begrünung im Allgemeinen und zum Ar-
tenschutz im Speziellen, die regelmäßig in den Bauleitplänen definiert werden, wird dies in der 
Landeshauptstadt Düsseldorf bereits in größerem Umfang sichergestellt. Dies erfolgt u.a. durch 
die verbindlichen Vorgaben zur Gebäudebegrünung im Neubau sowie durch Festsetzungen zur 
Vermeidung von Vogelschlag und zu angepassten Beleuchtungskonzepten. Zum Thema Ein-
griffsregelung, Artenschutzprüfung und Kompensation wird auf das Kapitel 9.6.2 verwiesen. 
Die Aspekte des Arten- und Biotopschutzes sollten zudem stärker in informellen Konzepten, wie 
etwa Integrierten Handlungskonzepten, berücksichtigt werden. 
Zu prüfen ist, inwieweit städtische Verordnungen und Satzungen – so zum Beispiel die Baum-
schutzsatzung, die Kleingartenordnung oder die Satzung über die Gestaltung von Vorgärten – 
auf Grundlage der Ergebnisse des Biodiversitätskonzeptes einer Überarbeitung bedürfen. 
9.3 Entwicklung und Pflege 
Der Entwicklung und Pflege der hochwertigen bzw. der im Sinne des Arten- und Biotopschutzes 
zu entwickelnden Flächen kommt eine große Bedeutung zu. Wichtig ist in diesem Zusammen-
hang die städtische Vorbildfunktion: die Pflege von Frei- und Grünflächen unter Gesichtspunk-
ten des Biodiversitätsschutzes bietet die ideale Blaupause für andere Akteure der Stadtgesell-
schaft, ihre eigenen Flächen in vergleichbarer Art und Weise arten-  und biodiversitätsfreundlich 
zu unterhalten. 
Für den Außenbereich stehen für die Entwicklung und Pflege die folgenden unterstützenden 
Instrumente zur Verfügung:  
• Anpassung der Pflege auf stadteigenen Flächen, insbesondere der Pflegeintensität ( ‚Ent-
wicklung durch Pflege‘, Definition ökologischer Pflegestandards, Pflegemanagementpläne), 
z. B. durch eine angepasste Pflege und Entwicklung von Deichen und Magerflächen,  
• Prüfung der Möglichkeiten des Prozessschutzes auf stadteigenen Flächen mit vollständigem 
Verzicht auf Pflegeeingriffe und dem Zulassen dynamischer Entwicklungsprozesse, 
• Initiierung städtischer Artenhilfsprogramme (siehe Abschnitt 7.5) zur Erhaltung und Aufwer-
tung artspezifischer Lebensräume, insbesondere für die im Biodiversitätskonzept definierten 
Ziel- und Individualarten auf stadteigenen und anderen Flächen, 
• produktionsintegrierte Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen. Dazu erforderlich sind 
eine Beratung interessierter Landwirte, mögliche Auflagen in städtischen Pachtverträgen 
(siehe Beispiel Frankfurt / Main) oder eine kommunale Maßnahmenförderung. 
• Zur möglichen Finanzierung der Instrumente wird auf das Kapitel 9.6 verwiesen.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 226 
Box 25: Frankfurt am Main – Biodiversitätsklausel 
Sämtliche Pachtverträge der Stadt Frankfurt am Main enthalten seit 2012 die sogenannte Bio-
diversitätsklausel69. Grundlage dafür ist der ‚Leitfaden Biodiversität in der Landwirtschaft der 
Stadt Frankfurt‘ (zuletzt angepasst 2020). Den jeweiligen Pachtenden städtischer Grundstücke 
wird damit vorgeschrieben, bei der Nutzung der entsprechenden Flächen naturschutzfachliche 
Mindestansprüche zu berücksichtigen und zumindest Teile der Pachtflächen im Sinne des Bio-
diversitätsschutzes und allgemeinen Naturschutzes zu bewirtschaften.  
 
Zur Sicherung eines regionalen Genpools sollten bei Entwicklungs - und Pflegemaßnahmen nur 
gebietsheimisches Pflanz- und Saatgut eingesetzt werden. Da dessen Verfügbarkeit mitunter ein-
geschränkt ist, sollten die städtischen Möglichkeiten geprüft werden zur: 
• eigene Anzucht und Vermarktung von gebietsheimischen Gehölzen. Dies wird bereits für 
Einzelgehölze praktiziert, die in den historischen Parkanlagen nachgepflanzt werden sollen. 
Mit dem Kreuzdorn wurde im Zuge des Biodiversitätskonzepts hier ein möglicher neuer Fo-
kus entsprechender Bemühungen identifiziert (siehe entsprechende Box; Abschnitt 7).  
• (Förderung der) Erzeugung, Vermittlung oder Vermarkung von gebietsheimischem Saatgut. 
Auch im Innenbereich können zur Förderung der Artenvielfalt und der Biodiversität Anpassungen 
der Pflegearbeiten in den Grünflächen erfolgen: von der Reduzierung einer Schnitthäufigkeit bis 
hin zum vollständigen Verzicht auf eine Pflege in ausgewählten Teilbereichen. Vorzugsweise bie-
ten sich dafür größere Freiräume an, in denen die Pflegeintensität einzelner Teilbereiche gestaf-
felt werden kann oder Freiraumbereiche mit insgesamt geringerer Nutzungsintensität.  Die Blüh-
wiesenstrategie ist hier ein zentrales, bereits bestehendes Instrument, das einer Verstetigung und 
Ausweitung bedarf. 
9.4 Akteurseinbindung und Mainstreaming in der Stadtverwaltung 
Initiator und wesentlicher inhaltsgebender Akteur des Biodiversitätskonzeptes ist zunächst das 
Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, personell maßgeblich getra-
gen durch den städtischen Beauftragten für Biodiversität . Diesem kommt bei der Umsetzung 
und Weiterentwicklung des Biodiversitätskonzeptes die wesentliche Aufgabe der zentralen Pro-
jekt- und Prozesssteuerung zu, also die Koordinierung der Aktivitäten sowie der AkteurInnen. 
U. a. sollte er den fortlaufenden Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen 
Dienststellen und verwaltungsexternen Akteuren  organisieren. Ihm sollte die Organisation und 
Vorbereitung regelmäßiger Treffen ebenso obliegen wie die Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit 
und des Monitorings.  
Die Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes betrifft nicht nur die Zuständigkeitsbereiche des Gar-
ten-, Friedhofs- und Forstamtes. Vor diesem Hintergrund wird die Initiierung einer dauerhaften 
Arbeitsgruppe ‚Biodiversität‘ aus maßgeblichen Akteuren der Verwaltung sowie  anderer Ein-
richtungen und Verbände innerhalb des Stadtgebietes vorgeschlagen, 
• die über die Ziele und Maßnahmen des Biodiversitätskonzeptes informiert wird, 
 
69  https://kommbio.de/dokumente/biodiversitaetsklausel-im-pachtvertrag-der-stadt-frankfurt-am-main/  
[Abruf 20.03.2025]

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 227 
• die zur fortlaufenden Koordinierung von Pflegemaßnahmen im Sinne des Artenschutzes und 
der Förderung der Biodiversität genutzt wird  (übergreifende Koordination und Abstimmung 
von Pflegemaßnahmen, beispielsweise entlang von Gewässern), 
• die raumbedeutsame Planungen und Projekte der jeweiligen Einrichtungen sowie deren 
mögliche Auswirkungen bespricht, 
• die über die Ergebnisse des Monitorings und deren Rückwirkungen auf das Biodiversitäts-
konzept informiert wird. 
Diese Arbeitsgruppe sollte zwei- bis dreimal im Jahr tagen und sich zusammensetzen aus Ver-
treterInnen  
• des Garten-, Friedhofs- und Forstamt es (Untere Naturschutzbehörde, Forstamt, Grünpla-
nung) sowie der Landschaftspflegestation Hexhof, 
• des Umweltamtes (Untere Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde), 
• der Biologischen Station Haus Bürgel, 
• des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes 
• sowie beteiligte Fachleute aus Gutachterbüros. 
Auch der Nachhaltigkeitsbeirat ist zu beteiligen und über die Ergebnisse und Umsetzungsschritte 
im Biodiversitätskonzept regelmäßig zu informieren. 
Die Einrichtung und Durchführung der Arbeitsgruppe ist zudem ein erster wichtiger Schritt, um 
die Inhalte und Zielrichtungen des Biodiversitätskonzeptes im Sinne eines Mainstreamings  im 
Verwaltungshandeln der Landeshauptstadt Düsseldorf zu verankern. Die Integration entspre-
chender Anforderungen in Planungsprozesse – vor allem der Bauleitplanung – wird bereits heute 
praktiziert. Dazu dienen die planerischen Instrumente der Artenschutzprüfungen sowie der Grün-
ordnungsplanung (Grünordnungsplan Ebene III – GOP III). Zu prüfen ist, ob und in welchem Um-
fang die Belange des Artenschutzes und der Biodiversitätsförderung stärker in die Standardglie-
derung des GOP III eingebunden werden können. 
9.5 Kommunikation und Beteiligung 
Wichtiger Baustein der Umsetzungsstrategie ist die Einbindung von Akteuren aus der Stadtge-
sellschaft. Im Fokus der Kommunikation mit der Stadtöffentlichkeit stehen dabei die Aspekte: 
• Information zur grundlegenden Wissensvermittlung zu Themen des Artenschutzes und der 
Biodiversität auf Grundlage des Biodiversitätskonzeptes, Hinweise auf geplante Aktivitäten 
und Maßnahmen, 
• Sensibilisierung für die Themen Artenschutz und Biodiversität zur Reflexion des eigenen 
Handelns, 
• Motivation zur Umsetzung kleinerer Maßnahmen in Eigenregie auf dem eigenen Grundstück, 
ggf. mit finanzieller Unterstützung durch entsprechende Förderprogramme. Zusätzlich Moti-
vation, Beobachtungen von Arten zu melden (‚Citizen science‘, Bürger schaffen Wissen). Die 
Landeshauptstadt Düsseldorf arbeitet z. B. mit der Datenbank www.observation.org zusam-
men und wird diese ehrenamtlich betriebene Plattform mit jährlich bis zu 10.000 € für die 
Datennutzung und den technischen Support unterstützen. 
Die Kommunikation sollte sich an spezifischen Zielgruppen ( etwa Kinder & Jugendliche, Grund-
stücks- und Immobilieneigentümer etc.) orientieren und mit verschiedenen Formaten der Wis-
sensvermittlung und ‚Erlebnisschaffung‘ arbeiten:

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 228 
• Informationsveranstaltungen, beispielsweise zum Internationalen Tag der biologischen Viel-
falt, der jedes Jahr am 22. Mai stattfindet, 
• Nutzung von Printmedien: Flyer, Broschüren und weitere gedruckte Informationsangebote in 
Zusammenhang mit bestimmten Anlässen, wie z.  B. Informationsveranstaltungen oder be-
gleitend zu Förderprogrammen, 
• Internetangebote: weiterer Aufbau und fortlaufende Aktualisierung des Internetauftritts unter 
https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/biodiversitaet/biodiversitaetskonzept-fuer-duessel-
dorf, 
• Beratungs- und Schulungsangebote, z. B. in Form von ‚Führungen vor Ort‘. 
Empfohlen wird die Erstellung eines professionellen Kommunikationskonzeptes, dass sich im De-
tail mit den anzusprechenden Zielgruppen sowie den jeweils geeigneten Kommunikationskanälen 
auseinandersetzt. 
9.6 Finanzierung der Maßnahmen 
Neben den städtischen Haushaltsmitteln sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten denk-
bar, um die Durchführung von Maßnahmen sicherzustellen.  
9.6.1 Fördermöglichkeiten 
Der Bund sowie das Land Nordrhein- Westfalen stellen eine größere Anzahl an Fördermöglich-
keiten bereit, die für Maßnahmen des Artenschutzes sowie zur Förderung der Biodiversität in 
verschiedenen Lebensräumen genutzt werden können. Dazu gehören auf Ebene des  Bundes 
insbesondere: 
• das Bundesprogramm Biologische Vielfalt, 
• die Bundesförderung Naturschutz (chance.natur), 
• Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, 
• das Förderprogramm Auen des Bundesprogramms ‚Blaues Band Deutschland‘, 
• die Förderrichtlinie 1000 Moore, 
• die Förderrichtlinie: Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen 
zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi), 
• die KfW-Förderung Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK), 
• Mittel der Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, 
• der Wildnisfonds zur Wildnisentwicklung in Deutschland, 
• die Förderrichtlinie KlimaWildnis - Richtlinie zur Förderung von kleineren Flächen mit eigen-
dynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen als Beitrag zum natürli-
chen Klimaschutz. 
Die Förderung des Landes NRW umfasst u. a.:  
• die Richtlinien investiver Naturschutz – Managementpläne zur Erhaltung und Verbesserung 
des kulturellen und natürlichen Erbes und Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskon-
zepten im Bereich Naturschutz, 
• die Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa, 
• die Förderung der Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen, 
• das Förderprogramm Grüne Infrastruktur.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 229 
Eine Kurzbeschreibung der Förderprogramme u. a. mit Angaben zu förderfähigen Maßnahmen, 
zu Antragsberechtigten, zur Art der Förderung und zu Fördervoraussetzungen ist der Anlage: 
Übersicht aktueller Förderprogramme zu entnehmen.  
Als Naturschutzsonderprogramm des Landes NRW werden darüber hinaus landwirtschaftliche 
Aktivitäten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gefördert. Fördergegenstand sind: 
• die naturschutzgerechte Nutzung von Äckern und Ackerstreifen im Sinne des Schutzes von 
entsprechenden Arten und Lebensgemeinschaften, 
• die naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung (Nutzungsbeschränkungen und -verzichte 
auf Grünlandflächen, Nutzungsbeschränkungen in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten 
und Europäischen Vogelschutzgebieten, Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Nutzflä-
chen, Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Nutzung), 
• die Pflege von Streuobstwiesen sowie die Nachpflanzung von Bäumen, ggf. verbunden mit 
einer extensiven Nutzung des Grünlands, 
• die Pflege von Hecken. 
9.6.2 Eingriffsregelung, Artenschutzprüfungen und Kompensationsmaßnahmen 
Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer (städtebaulicher) Projekte im Stadtgebiet greifen 
die Regelungen des Naturschutzrechtes (bzw. des Baugesetzbuches) zur Eingriffsregelung so-
wie die Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten. 
An erster Stelle sind dabei die gesetzlichen Maßgaben zur Vermeidung und Minderung von Ein-
griffen in den Naturhaushalt bzw. zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im 
Sinne des § 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Das Biodiversitätskonzept stellt dafür eine wesent-
liche Datengrundlage zum Vorkommen von Arten und Biotopen im Stadtgebiet dar, deren Inan-
spruchnahme und / oder Beeinträchtigung vorrangig vermieden werden sollte.  
Nicht vermeidbare Auswirkungen von Planungen und Projekten sind zu kompensieren, nach 
Möglichkeit im Düsseldorfer Stadtgebiet. In den letzten Jahren war dabei in der Landeshauptstadt 
Düsseldorf der Trend zu verzeichnen, dass vorrangig Aufforstungsmaßnahmen  zur Kompensa-
tion von Eingriffen durchgeführt wurden. Mit dem Biodiversitätskonzept liegt nunmehr eine Viel-
zahl anderer Maßnahmen mit stärkerem Fokus auf Offenlandbereiche, -strukturen und -arten vor, 
die verstärkt als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. 
Vor diesem Hintergrund sollte eine Prüfung und ggf. Anpassung des städtischen Ausgleichsflä-
chenpools erfolgen, insbesondere eine Aktualisierung des Suchraumkonzeptes und des damit 
verbundenen Ökokontos. 
Bei vorhaben- bzw. planbedingten unvermeidbaren Beeinträchtigungen von planungsrelevanten 
Arten im Sinne des §  44 BNatSchG sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF -Maßnah-
men) durchzuführen, um Ersatzhabitate zu schaffen. Auch dafür bildet das Biodiversitätskonzept 
eine wichtige fachliche Grundlage für die Auswahl geeigneter Standorte. Zugleich sollen im Bio-
diversitätskonzept entwickelte Maßnahmen als CEF-Maßnahmen umgesetzt werden. 
Im Sinne eines Monitorings sollte die Vollzugskontrolle umgesetzter Kompensationsmaßnahmen 
gestärkt werden, damit diese den fachlichen Ansprüchen genügen und die gewünschte Funkti-
onsfähigkeit sowie ökologische Wertigkeit erreichen.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 230 
9.7 Die ersten Umsetzungsschritte 
Im Sinne einer Priorisierung werden die wichtigsten flächenbezogenen Maßnahmen sowie 
weitere konkrete Artenschutzmaßnahmen bereits in Kapitel 7 beschrieben. 
Hinsichtlich der aufgeführten Umsetzungsinstrumente des Aktionsplans wird prioritär empfohlen, 
• einen politischen Beschluss des Biodiversitätskonzeptes herbeizuführen, 
• die Arbeitsgruppe ‚Biodiversität‘ einzurichten, 
• ein Kommunikationskonzept zu erstellen,  
• den 22. Mai 2025 zum ersten Mal als ‚Tag der biologischen Vielfalt‘ in der Landeshauptstadt 
Düsseldorf zu begehen. 
Zudem ist eine stetige Fortschreibung des Biodiversitätskonzeptes geplant. Alle Einzelgutachten 
des Konzepts sind fortschreibungsfähig; sie können also aktualisiert werden oder es werden Ar-
tengruppen ergänzt (beispielsweise Spinnen, Käfer usw.). Infolgedessen kann auch der Maßnah-
menkatalog ergänzt und moduliert werden.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 231 
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BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 232 
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OTT, J., CONZE, K.-J., GÜNTHER, A., LOHR, M., MAUERSBERGER, R., ROLAND, H.-J. & SUHLING, F. 
(2021): Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen (Odonata) Deutschlands. In: Ries, 
M.; Balzer, S.; Gruttke, H.; Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G. & Matzke-Hajek , G. (Red.): 
Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 5: Wirbellose Tiere 
(Teil 3). 
PELLET, J., GLOOR, S., JOCHENBEIN, P., RAUCHENSTEIN, K. & SCHMID, J. (2024): Biodiversität und 
Ökosystemleistungen von Stadtbäumen: Stand des Wissens.  
QUANDAHOR, P., K IM, L., K IM, M., LEE, K., K USI, F. & J EONG, I. (2024): Effects of Agricultural 
Pesticides on Decline in Insect Species and Individual Numbers. Environments 11 . (Heft 
8). S. 182. 
RICHARDSON, K., STEFFEN, W., LUCHT, W., BENDTSEN, J., CORNELL, S. E., DONGES, J. F., DRÜKE, 
M., FETZER, I., BALA, G., VON BLOH, W., FEULNER, G., FIEDLER, S., GERTEN, D., GLEESON, 
T., HOFMANN, M., HUISKAMP, W., KUMMU, M., MOHAN, C., NOGUÉS-BRAVO, D., PETRI, S., 
PORKKA, M., RAHMSTORF, S., SCHAPHOFF, S., THONICKE, K., TOBIAN, A., VIRKKI, V., WANG-
ERLANDSSON, L., WEBER, L. & ROCKSTRÖM, J. (2023): Earth beyond six of nine planetary 
boundaries. Science Advances 9. (Heft 37). S. eadh2458. 
ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Am-
phibien (Amphibia) Deutschlands. 4. Band. 86 S.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 235 
SCHEUCHL, E., SCHWENNINGER, H. R., BURGER, R., DIESTELHORST, O., KUHLMANN, M., SAURE, C., 
SCHMID-EGGER, C. & S ILLÓ, N. (2023): Die Wildbienenarten Deutschlands –  Kritisches 
Verzeichnis und aktualisierte Checkliste der Wildbienen Deutschlands (Hymenoptera, 
Anthophila). Anthophila. (Heft 1). 
SCHLÜPMANN, M., MUTZ, T., KRONSHAGE, A., GEIGER, A. & HACHTEL, M. (2011a): Rote Liste und 
Artenverzeichnis der Kriechtiere - Reptilia - in Nordrhein-Westfalen.  
SCHLÜPMANN, M., MUTZ, T., KRONSHAGE, A., GEIGER, A. & HACHTEL, M. (2011b): Rote Liste und 
Artenverzeichnis der Lurche - Amphibia - in Nordrhein-Westfalen.  
SCHMITZ, U., STAPPER, N., STEVENS, M., WIROOKS, L., DIESTELHORST, O. & BUSCH, J. (2022): 
Klimafolgenmonitoring Landeshauptstadt Düsseldorf 2021, Untersuchungen der Auswir-
kungen des Klimawandels auf ausgewählte Gruppen der Tier- und Pflanzenwelt.  
SCHMITZ, U., STAPPER, N., STEVENS, M., WIROOKS, L., DIESTELHORST, O. & BUSCH, J. (2023): 
Klimafolgenmonitoring Landeshauptstadt Düsseldorf 2022, Untersuchungen der Auswir-
kungen des Klimawandels auf ausgewählte Gruppen der Tier- und Pflanzenwelt.  
SCHMITZ, U., STAPPER, N., STEVENS, M., WIROOKS, L., DIESTELHORST, O. & BUSCH, J. (2024): 
Klimafolgenmonitoring Landeshauptstadt Düsseldorf 2023, Untersuchungen der Auswir-
kungen des Klimawandels auf ausgewählte Gruppen der Tier- und Pflanzenwelt.  
SCHMITZ, U., STAPPER, N., STEVENS, M., WIROOKS, L., DIESTELHORST, O. & BUSCH, J. (2025): 
Klimafolgenmonitoring Landeshauptstadt Düsseldorf 2024, Untersuchungen der Auswir-
kungen des Klimawandels auf ausgewählte Gruppen der Tier- und Pflanzenwelt.  
SCHROER, S., HUGGINS, B., BÖTTCHER, M. & HÖLKER, F. (2019): Leitfaden zur Neugestaltung und 
Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen. Anforderungen an eine nachhaltige Außen-
beleuchtung. DE. 
SCHUMACHER, H. & VORBRÜGGEN, W. (2021): Rote Liste und Artenverzeichnis der Schmetterlinge  
- Lepidoptera - in Nordrhein-Westfalen. 5. Fassung, Stand: Makrolepidoptera Dezember 
2020, Stand: Mikrolepidoptera März 2021. Melanargia 33. (Heft Beiheft 1). S. 3–174. 
SENCKENBERG GESELLSCHAFT FÜR NATURFORSCHUNG (2024): Faktencheck Artenvielfalt · FEdA. 
https://www.feda.bio/de/faktencheck-artenvielfalt/ (letzter Abruf: 21.10.2024)  
STADT FRANKFURT AM MAIN & PAN PLANUNGSBÜRO FÜR ANGEWANDTEN NATURSCHUTZ GMBH 
(2021): Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main.  
STADT FREIBURG IM BREISGAU & ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG GMBH (2020): 
Biodiversitäts-Check urbaner und suburbaner Freiräume. Fachbeitrag zum Landschafts-
plan 2040 der Stadt Freiburg im Breisgau.  
STADT KARLSRUHE & THOMAS BREUNIG INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE (2021): 
Biodiversitätskonzeption 2021.  
SUDMANN, S. R. (2021): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 7. Fassung, Stand: 
Dezember 2021. Charadrius 57. (Heft 3–4). S. 75–130. 
SUDMANN, S. R., SCHMITZ, M., HERKENRATH, P. & JÖBES, M. (2016): Rote Liste wandernder Vo-
gelarten Nordrhein-Westfalens, 2. Fassung, Stand: Juni 2016. Druckfassung erschien im 
November 2017. Charadrius 52. S. 67–108.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 236 
VOIGT, C. C., A ZAM, C., DEKKER, J. & F ERGUSON, J. (2019): Leitfaden für die Berücksichtigung 
von Fledermäusen bei Beleuchtungsprojekten. 2019. Aufl. Bonn. 66 S. 
VOLPERS, M. & VAUT, L. (2010): Rote Liste und Artenverzeichnis der Heuschrecken - Saltatoria - 
in Nordrhein-Westfalen.  
WADE, A. S. I., B AROV, B., BURFIELD, I. J., GREGORY, R. D., NORRIS, K. & BUTLER, S. J. (2013): 
Quantifying the Detrimental Impacts of Land-Use and Management Change on European 
Forest Bird Populations. PLoS ONE 8. (Heft 5). S. e64552. 
WIRTH, C., B RUELHEIDE, H., F ARWIG, N., M AYLIN MARX, J. & S ETTELE, J. (2024): Faktencheck 
Artenvielfalt.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 237 
10.2 Rechtsgrundlagen 
BArtSchV – Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt 
durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)  
BauO NRW – Landesbauordnung 2018 NRW. Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen 
(Landesbauordnung 2018) vom 21. Juli 2018, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Ok-
tober 2023 (GV. NRW. S. 1172), in Kraft getreten am 1. Januar 2024 
BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch 
Artikel 48 des Gesetzes vom 23.Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist 
CPD – The Convention on Biological Diversity, 29 December 1993, Amtsblatt Nr. L 309 vom 
13/12/1993 S. 0003 –  0020, vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=le-
gissum:l28102 
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1141 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2016 zur 
Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß 
der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Abl L 
189/4 vom 14.7.2016) 
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1263 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2017 zur 
Aktualisierung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments 
und des Rates der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 festgelegten Liste 
invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Abl L 182/37 vom 13.7.2017) 
FFH-RL – Fauna-Flora-Habitat RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Er-
haltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 
206 vom 22.7.1992, S. 7) 
Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Juni 1995 zur Erhaltung der afrikanisch- eurasischen wan-
dernden Wasservögel vom 18. September 1998, BGBl. II S. 2498 
Gesetz zu dem Protokoll von Cartagena vom 29. Januar 2000 über die biologische Sicherheit 
zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 28. Oktober 2003, BGBl. II S. 1506 
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen 
wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Gesetz zum Über-
einkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere) vom 
17. Juli 1984 (BGBl. II S. 618), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1361) 
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden 
Tierarten vom 29. Juni 1984 (BGBl. II S. 569), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I 
S. 1328, 1361) 
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefähr-
deten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Gesetz zum Washingtoner Artenschutz-
übereinkommen (1983) vom 22. Mai 1975, BGBl. II S. 773, geändert am 22. Dezember 
1983, BGBl. I S. 1571 [Anhang: Washingtoner Artenschutzübereinkommen, dessen An-
hänge I und II in der geänderten Fassung vom 28. Juli 1983, BGBl. II S. 488, Anhang III 
in der geänderten Fassung vom 28. Juli 1983, BGBl. II S. 482] 
Gesetz zum Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt vom 30. August 1993, 
Bundesgesetzblatt II Nummer 32

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 238 
Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya -Protokoll und zur Durchführung 
der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 25. November 2015 (BGBl. I S. 2092), geändert 
am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1332) 
LNatSchG NRW – Landesnaturschutzgesetz. Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein- West-
falen vom 21. Juli 2000 in der derzeit gültigen Fassung. 
VERORDNUNG (EG) Nr. 338/97 DES RATES vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von 
Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. 
L 61 vom 3.3.1997, S. 1) 
VERORDNUNG (EU) 2023/966 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2023 zur Änderung der Ver-
ordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 19. Tagung der 
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel 
mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen angenommenen Änderungen, (ABl. 
L133, 66. Jahrgang 17.Mai 2023) 
VERORDNUNG (EU) 2024/1991 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 
24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung 
(EU) 2022/869 (Abl. L vom 29.07.2024) vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-con-
tent/EN/TXT/?uri=CELEX:32024R1991 
VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES 
vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und 
Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Abl. L317/35 vom 4.11.2014 
VS-RL – Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Ra-
tes vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte 
Fassung) ABl. L 20 vom 26.1.2010, p. 7– 25. vgl. https://eur -lex.europa.eu/legal-con-
tent/DE/ALL/?uri=CELEX:32009L0147 
WHG – Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt durch Artikel 7 des 
Gesetzes vom 22.Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 239 
11. Glossar 
Aichi-Ziele 
Die Aichi-Ziele (Aichi Biodiversity Targets) sind Zielerklärungen für den weltweiten Biodiversitäts-
schutz. Sie wurden bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (COP 10) 
im Jahr 2010 in Nagoya verabschiedet. Die Ziele sollten bis 2020 erreicht werden. 
Ackerrandstreifen – Blühstreifen - Saum 
Die äußeren Streifen innerhalb der von Landwirten bewirtschafteten Ackerfläche. Dies entspricht 
typischerweise der Breite der entsprechenden Bewirtschaftungsfahrzeuge –  also etwa 3- 5 m. 
Blühstreifen können innerhalb dieses Ackerrandstreifens liegen, sind aber nicht Teil der Bewirt-
schaftung. 
Ackerrandstreifen (bewirtschaftet) und Blühstreifen (nicht bewirtschaftet, meist einjährige Ein-
saat) sind von den Säumen abzugrenzen, da diese außerhalb des Ackers liegen. Säume werden 
nicht im Zuge der Bewirtschaftung umgebrochen und sind in der Regel mehrjährig. Typischer-
weise liegen sie an der Grenze zwischen Acker und Feldwegen oder zwischen zwei Ackerschlä-
gen. 
Biologische Vielfalt (Biodiversität) 
Unter dem Begriff ‚ biologische Vielfalt‘ (Biodiversität) versteht man gem. §  7 Abs  1 Nr.  1 des 
BNatSchG „die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie 
die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen“. 
Die Biologische Vielfalt wird in Artikel 2 der CPD (The Convention on Biological Diversity vom 29 
December 1993) wie folgt definiert:   
‘Biological diversity’ means the variability among living organisms from all sources including, inter 
alia, terrestrial, marine and other aquatic ecosystems and the ecological complexes of which they 
are part; this includes diversity within species, between species and of ecosystems. 
Biodiversitätskonvention (englisch Convention on Biological Diversity – CBD) 
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ( kurz Biodiversitätskonvention, englisch Con-
vention on Biological Diversity, CBD) ist ein internationales Umweltabkommen und das wichtigste 
multilaterale Vertragswerk für den Schutz der globalen Biodiversität. Die Biodiversitätskonvention 
wurden auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Jahr 
1992 in Rio de Janeiro beschlossen. 
Zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention und ihrer Weiterentwicklung treffen sich Vertreter 
der Vertragsstaaten alle zwei Jahre auf einer ‚Conference of the Parties to the Convention on 
Biological Diversity (COP CBD)‘. 
Citizen Science 
Dieser aus dem englischsprachigen Raum übernommene Begriff  beschreibt einen Ansatz, bei 
dem wissenschaftliche Erkenntnisse von Personen, die nicht hauptberuflich in der fachzugehöri-
gen Wissenschaft tätig sind, mit oder ohne Beteiligung von hauptamtlich Forschenden, gewonnen 
werden (vgl. www.bmbf.de/bmbf/de/ueber-uns/wissenschaftskommunikation-und-buergerbeteili-
gung/buergerbeteiligung/citizen-science/citizen-science_node.html)

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 240 
Dunkelwaldwirtschaft 
Dunkelwaldwirtschaft ist ein spezifischer Ansatz in der Forstwirtschaft, der sich auf die Bewirt-
schaftung von Wäldern konzentriert, in denen eine dichte Baumstruktur und eine schattige Um-
gebung vorherrschen. Diese Form der Waldnutzung zielt darauf ab, die natürlichen Wachstums-
bedingungen für schattenverträgliche Baumarten zu fördern, indem die Lichtverhältnisse im Un-
terstand kontrolliert werden. Mit dieser Form der Waldwirtschaft gehen hinsichtlich der Biodiver-
sität sowohl Vor- als auch Nachteile einher. 
Indikator 
Indikatoren sind repräsentative Kenngrößen, welche komplexe, teilweise nicht direkt messbare 
Sachverhalte anhand einer Maßzahl darstellen. Indikatoren dienen der Überprüfung von Zielwer-
ten im Rahmen eines Monitorings. 
Individualart 
sind Arten, die entweder wegen ihrer Seltenheit nur noch vereinzelt in einzelnen Biotopen vor-
kommen, nicht konkret zu Lebensräumen zugeordnet werden können oder nur durch spezifische 
Schutzmaßnahmen zu pflegen und erhalten sind. Im Verlaufe der Konzepterstellung hat sich ge-
zeigt, dass dies ausschließlich Vogelarten sind, die jeweils durch ausschließlich für sie ange-
passte Maßnahmen gefördert werden (beispielweise durch Nisthilfen, wie ein Storchenrad für die 
Weißstörche). 
IPBES 
Der Weltbiodiversitätsrat IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and 
Ecosystem Services) ist ein wissenschaftliches, zwischenstaatliches Gremium, das politischen 
Entscheidungsträgern objektive und zuverlässige Informationen über den Zustand und die Ent-
wicklung der biologischen Vielfalt und ihrer Ökosystemleistungen zur Verfügung stellt (vgl. 
https://www.de-ipbes.de/index.html). 
Leitart 
Leitarten sind solche, die in einem Lebensraum/Lebensraumkomplex oder wenigen Lebensräu-
men signifikant höhere Stetigkeiten und oft auch höhere Abundanzen erreichen als in allen an-
deren Lebensräumen/Lebensraumkomplex. Zoologische Leitarten finden in diesen Lebensräu-
men die notwendigen Resourcen und Requisiten wesentlich häufiger und regelmäßiger als in 
allen anderen Gebieten. Dieser Lebensraum/Lebensraumkomplex müssen regional betrachtet 
werden (K
RATOCHWIL & SCHWABE 2001) 
MEA – Millennium Ecosystem Assessment 
Das Millennium Ecosystem Assessment ist ein unter anderem von UNEP und der Weltbank ge-
tragenes und durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstütztes vierjähriges 
wissenschaftliches Arbeitsprogramm. Es dient der Erfassung des Zustandes der Ö kosysteme 
und der Prognose ihrer zukünftigen Entwicklung weltweit sowie der sich daraus ergebenden Kon-
sequenzen für das Wohlergehen der Menschen. Das MEA wurde von mehr als 1.300 Expertinnen 
und Experten aus 95 Ländern unter Einbeziehung wissenschaftlicher  Literatur, Daten und Mo-
delle von 2001 bis 2005 erarbeitet (MILLENNIUM ECOSYSTEM ASSESSMENT 2005).

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 241 
Monitoring 
Unter Monitoring versteht man allgemein die Überwachung von Prozessen, Systemen oder Er-
eignissen mit dem Ziel der Datenerfassung und -Analyse. Im planerischen Verständnis ist ein 
Monitoring ein Instrument zur Umsetzungskontrolle von Maßnahmen oder Überwachung gewis-
ser Entwicklungen.  
Im vorliegenden Biodiversitätskonzept kann darunter einerseits die Überwachung der Umsetzung 
des Konzepts, insbesondere Maßnahmen und ihren Erfolg betreffend, verstanden werden. An-
dererseits kann auch ein Monitoring im Zusammenhang mit der Entwicklung von Lebensräumen 
vorgesehen sein (langjährig wiederholte Beobachtungen, wie etwa im Klimafolgenmonitoring der 
Landeshauptsstadt Düsseldorf schon etabliert). 
Melioration / Meliorationsmaßnahmen  
Bodenkulturmaßnahmen zur Verbesserung des Bodenwasser-, Bodenluft- und Nährstoffhaushal-
tes mit dem Ziel der Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und der Ertragssteigerung sowie der Ver-
hinderung von Bodenerosion, Bodenversauerung und Versalzung.  
Meliorationsmaßnahmen i.e.S. sind Ent- und Bewässerung, Entsteinen, Grünlandumbruch, Tief-
lockerung, Umverteilung des Substrates (im Falle von Substratschichtung), Einbringung von bo-
denfremden, z.T. synthetischen Stoffen, Kalkung und Düngung, Beseitigung von Kleinbiotopen 
sowie Rekultivierung. Der erweiterte Begriff der Standortmelioration als Bestandteil der Landes-
kultur umfasst auch indirekt verbessernde Maßnahmen wie Flurbereinigung, Wind-  und Was-
sererosionsschutz. 
Mit der wirtschaftlichen Verbesserung geht eine Nivellierung der Standortbedingungen und damit 
aus naturschutzfachlicher Sicht eine Entwertung meliorierter Flächen einher ( www.spekt-
rum.de/lexikon/geographie/melioration) 
Neobiota / Neophyten / Neozooen / Neomykoten 
Als Neobiota werden Lebewesen bezeichnet, die sich durch menschliche Einflussnahme in Ge-
bieten ausbreiten, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen. Zeitlich abgegrenzt wird zwi-
schen gebietsfremden Arten, die seit Beginn der Neuzeit (= Neobiota; die Neuzeit Europa mit 
dem Jahr 1492) und vor Beginn der Neuzeit (= Archäobiota) außerhalb ihres natürlichen Verbrei-
tungsraums auftreten. 
Neobiota werden nach den biologischen Reichen der vielzelligen Lebewesen unterteilt: So wer-
den Pilze als ‚Neomykoten‘, Pflanzen als ‚Neophyten‘ und Tiere als ‚Neozoen‘ bezeichnet. 
Wenn eine zunächst nur sporadisch auftretende Art dauerhaft in einem Gebiet nachgewiesen 
werden kann, gilt sie als etabliert. Hat das Auftreten dieser Art negative Effekte auf das natürlich 
vorhandene einheimische Ökosystem, gilt sie als invasiv. Die Einstufung des Grades der Invasi-
vität wird in Deutschland durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) festgelegt. 
Rezent 
Rezente Arten sind Organismen, die in der heutigen Zeit leben bzw. erst vor kurzem ausgestor-
ben sind. Rezente Arten sind von Bedeutung für das Verständnis aktueller ökologischer Systeme 
und Prozesse.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 242 
Pflanzenschutzmittel 
Landwirtschaftlich genutzte Pestizide, die in folgende Klassen unterteilt werden: Herbizide (gegen 
Pflanzen), Fungizide (gegen Pilze), Insektizide (gegen Insekten), Akarizide (gegen Milben / Spin-
nentiere), Rodentizide (gegen Nagetiere), Molluskizide (gegen  Schnecken), Nematizide (gegen 
Nematoden), Wachstumsregler (Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse) und Vorratsschutz-
mittel / inerte Gase (gegen Vorratsschädlinge)  (Quelle: www.umweltbundesamt.de/ser-
vice/glossar/) 
Pestizide 
Sammelbezeichnung für chemische oder biologische Stoffe, die Organismen (Tiere, Pilze, Pflan-
zen, Mikroorganismen) abtöten oder in ihrer Schadwirkung hemmen. Pestizide umfassen die 
Stoffgruppen Pflanzenschutzmittel, Biozide und auch manche Arzneimittelgruppen  (Quelle: 
www.umweltbundesamt.de/service/glossar/) 
Taxa / Taxon 
Taxa = Plural von Taxon. Ein Taxon ist eine Einheit der biologischen Systematik beliebiger Rang-
stufe, z. B. eine Art oder Unterart. Eine Art kann aus mehreren Unterarten bestehen, so dass 
Zählungen der Taxa oder der Arten zu unterschiedlichen Zahlen führen können (Quelle: Bundes-
amt für Naturschutz, BfN) 
Zielart 
Zielarten sind Arten deren Erhaltung und Förderung aus naturschutzfachlicher Sicht besonders 
erwünscht ist. Es sind typische, seltene oder gefährdete Arten, die besonders Lebensraumtypisch 
sind und für bestimmte Lebensräume stehen. Zielarten können über den Schutz oder die Verbes-
serung ihrer Lebensräume gefördert werden. Von Maßnahmen für diese Arten profitieren im sel-
ben Lebensraum vorkommende Arten mit ähnlichen Ansprüchen. Zielarten können zugleich Leit-
arten sein (in Anlehnung an K
RATOCHWIL & SCHWABE 2001).

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 243 
III. Artenkompendium mit Ziel- und Individualarten der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf 
Kern des Biodiversitätskonzeptes für die Landeshauptstadt Düsseldorf stellen fortschreibungsfä-
hige Einzelgutachten zu verschiedenen Artengruppen dar.  
Diese Gutachten ermitteln jeweils, welche Arten es im Stadtgebiet von Düsseldorf gibt, wie zah-
lenreich und in welchem Zustand die Arten vorkommen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf 
der Gefährdung der Arten und welche Defizite bestehen. Lösungsansätze zur Verbesserung der 
Habitate und Lebensräume werden aufgezeigt. 
Bestandserfassung und -analyse der bedeutenden Tierarten, Pflanzenarten (inklusive Obstsor-
ten) und Lebensräume im Stadtgebiet. 
Zunächst soll anhand aller vorliegenden Daten und Untersuchungen eine Datenbasis für das Vor-
kommen von wichtigen Tiergruppen und Pflanzen (evtl. auch Moose, Flechten und Großpilze) im 
Stadtgebiet Düsseldorf geschaffen werden.  
Von besonderer Bedeutung auch für Pläne und Projekte im Stadtgebiet sind die nach § 7 
BNatSchG besonders und streng geschützten Arten. 
Der Teil III stellt sowohl hinsichtlich der Artengruppen als auch der bereits erarbeiteten 
Gutachten ein fortschreibungsfähiges Modul des Biodiversitätskonzeptes dar. Die Gutach-
ten liegen daher als eigenständige Beigaben zum Biodiversitätskonzept vor; an d ieser 
Stelle werden lediglich die bereits bearbeiteten und vorgesehenen Artengruppen sowie 
deren Bearbeitenden aufgeführt. 
12. Tierarten  
12.1 Säugetiere 
 
12.2 Vögel 
Bearbeiter: Joachim Busch 
12.3 Reptilien 
Bearbeiter: Tobias Krause, Till Kirstein 
12.4 Amphibien 
Bearbeiter: Tobias Krause 
12.5 Fische 
Bearbeiter: Claus Bode 
12.6 Krebse

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 244 
12.7 Muscheln 
 
12.8 Libellen 
Bearbeiter: Ulf Schmitz 
12.9 Heuschrecken 
 
12.10 Wildbienen 
Bearbeiter: Olaf Diestelhorst 
12.11 Köcherfliegen 
 
12.12 Tagfalter und Widderchen 
Bearbeiter: Ludger Wirooks 
12.13 Nachtfalter  
Bearbeiter: Ludger Wirooks 
12.14 Schwebfliegen 
Bearbeiter: Tobias Krause 
12.15 Käfer 
 
12.16 Zikaden 
 
13. Pflanzen 
13.1 Farn- und Blütenpflanzen 
Bearbeiter: Ulf Schmitz 
 
13.2 Moose 
 
13.3 Flechten

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 245 
13.4 Lebensräume (Pflanzengesellschaften, Biotoptypen) 
 
14. Pilze

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025 246 
IV. Zusammenstellung der Anlagen

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      247 
1. Anlage: Kreuztabelle mit Übersicht aller Ziel- und Individualarten, ihrer Lebensräume und der zugeordneten Maßnahmen 
 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
Fische 
Bachforelle * 
               
x x 
      
Renaturierung von Bä-
chen, Schaffung der 
Durchgängigkeit, 
Beschattung der Bäche, 
Kiesige Bereiche fördern, 
Schwebstoffe minimieren 
Karausche 1 
             
x 
 
x 
       
Erhalt der Lebensräume, 
Vegetationsreiche, flache 
Stillgewässer klimaresili-
ent machen 
 
 
 
Feucht- und Nasswälder 
Laubwälder mittlerer Standorte 
Laubwälder trocken-warmer Standorte 
Nadelwälder 
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken 
Moore und Sümpfe 
Heiden 
Sand- und Kalkmagerrasen 
Magerwiesen und -weiden inkl. Obstwiesen 
Fettwiesen und -weiden 
Feucht- und Nasswiesen und -weiden 
Röhrichte 
Größere Stillgewässer (Seen) 
Kleine Stillgewässer 
Quellen 
Mittlere und kleine Fließgewässer 
Rhein 
Äcker 
Vegetationsarme oder -freie Biotope 
Säume, Hochstaudenfluren 
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 
Gebäude 
Deiche und Wälle

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      248 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
Steinbeisser 3 
               
x 
       
Renaturierung von Sand-
bächen, Schwebstoffe mi-
nimieren 
Bitterling V 
            
x x 
 
x x 
      
Stillgewässer klimaresili-
ent machen, Entschlam-
mung, Schutz der Groß-
muscheln                            
Amphibien 
Feuersalamander * x x 
            
x x 
       
Schutz vor BSAL, Quell-
bäche erhalten, renatu-
rieren 
Bachwälder und Laubwäl-
der erhalten 
Kreuzkröte 3 
      
x x 
     
x 
    
x x 
   
Ausgleichsflächen pfle-
gen, großflächig offenhal-
ten 
Flachgewässer mit wech-
selnden Wasserständen 
und Trockenphasen 
Kleiner Wasser-
frosch 
3 
     
x 
       
x 
         
Erhalt der Lebensräume, 
Vegetationsreiche, flache 
Stillgewässer klimaresili-
ent machen

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      249 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
Reptilien 
Ringelnatter 2 x 
    
x 
   
x x x 
 
x 
 
x 
   
x x 
  
Erhalt der Lebensräume 
Zauneidechse 2 
      
x x 
          
x x x 
 
x Ausgleichsflächen pfle-
gen, großflächige Offenle-
bensräume erhalten, an-
legen 
Blindschleiche V x x x x x x x 
  
x x x 
       
x x 
  
offene Waldstrukturen 
fördern                            
Säugetiere 
Mauswiesel D 
    
x 
   
x x 
         
x x 
  
Wieselburgen, Monitoring 
aller nachtaktiven Säuger 
Kleinabendsegler V 
 
x x 
 
x 
               
x 
  
Erhaltung und Entwick-
lung von lebensraumtypi-
schen Laub- und 
Mischwäldern mit hohen 
Alt- und Totholzanteilen 
und strukturreichen 
Waldrändern; Erhaltung 
und Förderung von Quar-
tieren und insektenrei-
chen Nahrungsflächen 
Zweifarbfleder-
maus 
R 
            
x 
       
x x 
 
Erhaltung und Förderung 
von Gebäudequartieren, 
Verzicht auf chemische 
Holzschutzmittel in Ge-
bäudequartieren, Erhal-
tung und Entwicklung von 
insektenreichen Nah-
rungsflächen 
Biber 3 x 
    
x 
         
x x 
      
Erhaltung und Entwick-
lung naturnaher Auen-

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      250 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
landschaften mit Weich-
hölzern, ständiger Was-
serführung sowie stö-
rungsarmen, grabbaren 
Ufern 
Zwergmaus G 
    
x 
    
x 
 
x 
     
x 
 
x 
  
x Anlage und Erhalt feuch-
ter Hochstaudenfluren, 
Vernetzung der Lebens-
räume zum Beispiel über 
Fließgewässerufer                            
Libellen 
Zweigestreifte 
Quelljungfer 
3 
              
x x 
       
Einträge in Quellbäche 
verhindern 
Scharlachlibelle 3 
     
x 
       
x 
         
Wasserhaushalt stabilisie-
ren 
Kleine Pechlibelle 3S 
             
x 
    
x 
    
Sonderstandorte Schaf-
fen/erhalten                            
Bienen 
Knautien- 
Sandbiene 
2 
       
x x x 
          
x 
 
x Knautien-Wiesen pflegen 
und anlegen, Staffelmahd 
oder erste Mahd nicht vor 
dem 15. Juli 
Braunbürstige  
Hosenbiene 
V 
       
x x 
         
x x 
  
x sandige Sonderstandorte 
schaffen /erhalten, Blü-
tenangebot an spät blü-
henden Asteraceen (u.a. 
Wegwarte, Bitterkraut) 
nötig 
Vierbindige  
Furchenbiene 
1 
       
x x x 
        
x x x 
 
x dauerhafte Blühflächen 
(Apr.-Okt.), Nistplätze 
(Steilwände und offene,

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      251 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
geneigte Flächen) erhal-
ten und schaffen 
Blutweiderich- 
Sägehornbiene 
2 
          
x 
 
x x 
 
x 
   
x x 
 
x Staudenfluren (Blutwei-
derich) an Gewässerrän-
der erhalten und pflegen                            
Tagfalter & Widderchen Goldene Acht 3 
       
x x 
        
x x x x 
 
x Erhalt der Lebensräume 
Sumpfhornklee-
Widderchen 
3 
     
x 
   
x 
             
Erhalt und Neuanlage von 
Feuchtwiesen 
Pflaumen- 
Zipfelfalter 
3 
 
x x 
 
x 
   
x 
           
x 
  
Schlehenhecken pflegen 
Mauerfuchs V 
      
x x x 
         
x 
 
(x) 
 
x Sonderstandorte schaffen 
/erhalten 
Kleiner  
Schillerfalter 
2 x x 
                     
Waldsäume fördern 
Senfweißling V 
        
x x 
             
Leguminosenreiche Wie-
sen erhalten                            
Nachtfalter 
Erlen- 
Sichelflügler 
V x 
    
x 
                 
Wasserhaushalt stabilisie-
ren, Bruchwaldränder 
auflichten 
Schmuck- 
Kleinspanner 
3 
      
x 
 
x 
          
x 
   
Thymian, Magerrasen, 
Flächen ausmagern, ma-
gere Flächen erhalten 
Kleines  
Nachtpfauenauge 
3 
      
x 
            
x 
   
  
Obsthain- 
Blütenspanner 
2 
                    
x

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      252 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
Heidekraut- 
Blütenspanner 
V 
      
x 
             
x 
  
Heide reaktivieren 
Kreuzdornspanner 3 
    
x 
                  
Hecken mit Kreuzdorn er-
halten/ Verjüngen 
Brauner Bär V 
        
x x 
         
x x 
  
Licht im Außenbereich re-
duzieren 
Grüneule 2 
       
x 
               
Sandmagerrasen erhalten 
/ anlegen, Flächen aus-
magern, magere Flächen 
erhalten 
Vierpunkt  
Kleinspanner 
V 
          
x 
            
Feuchtwiesen erhalten 
/Anlegen 
Eichenzweig- 
Glasflügler 
R 
  
x 
                 
x 
  
Alteichenbestände erhal-
ten, fördern                            
Schwebfliegen Wespenförmige 
Stielhorn- 
Schwebfliege 
D 
 
x x 
                 
x 
  
Habitatbäume schützen, 
Torsos erhalten 
                           
Vögel 
Baumpieper 3 
 
x x 
 
x x x 
                
Schutz und -wiederher-
stellung von lichten Wäl-
dern mit Kahlschlägen, 
Lichtungen, Brachen, Hei-
den. Anlage von Kraut-
säumen, Baumhecken 
oder Einzelbäumen, Ent-
wicklung von kurzrasig-

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      253 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
strukturierten Kraut-
schichten. 
Feldlerche 3 
      
x x x 
        
x 
     
Habitatschutz bzw. -Wie-
derherstellung (Äcker-Ex-
tensivgrünland-Brachen-
Mosaik, Saumstrukturen), 
Verringerter Pestizid- und 
Düngereinsatz 
Flussregenpfeiffer 2 
            
x 
  
x x 
 
x 
    
Gewässerrenaturierung 
unter Erhalt und Entwick-
lung von dynamischen 
Auenbereichen sowie För-
derung einer intakten 
Flussmorphologie mit ei-
ner naturnahen Überflu-
tungs- und Geschiebedy-
namik. Erhaltung und 
Entwicklung von vegetati-
onsarmen Kies- und 
Schotterbänken an Flüs-
sen, Seen, Sand- und 
Kiesgruben. Habitatma-
nagement (vor allem Ent-
buschung und Pflege von 
vegetationsarmen Kies- 
und Schotterbänken). 
Vermeidung von Störun-
gen zwischen April und 
Juli durch Lenkung von 
Freizeitaktivitäten.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      254 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
Habicht 3 
 
x x x 
                
x 
  
Erhaltung der Horst-
bäume mit einem stö-
rungsarmen Umfeld, Ver-
meidung von Störungen 
an den Brutplätzen (März 
bis Juli), Beibehaltung 
der ganzjährigen Schon-
zeit 
Pirol 1 x x 
  
x 
               
x 
  
Habitaterhalt und Wieder-
herstellung von Auenwäl-
dern, Bruchwäldern und 
von lichten feuchten 
Laubmischwäldern mit 
hohen Altholzanteilen, 
feuchten Feldgehölzen, 
Parkanlagen mit alten ho-
hen Baumbeständen, 
Auflichtung von Gehöl-
zen. Wiedervernässungs-
maßnahmen zur Verbes-
serung des Wasserhaus-
haltes und Stabilisierung 
eines typischen Wasser-
standes in Feucht- und 
Auwäldern. Verringerung 
des Pestizideinsatzes. 
Steinkauz 3 
    
x 
   
x x 
          
x x 
 
Extensivierung der Land-
wirtschaft mit Erhaltung 
und Entwicklung von Kul-
turlandschaften mit Vieh-
weiden und alten Obst-
gärten. Brutplatzerhalt

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      255 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
durch dauerhafte Ange-
bote von Höhlenbäumen, 
Brutplätze an Gebäuden 
(z. B. Öffnung von 
Scheunen und Dachbö-
den, Nisthilfen. Verringe-
rung des Pestizideinsat-
zes. Vermeidung von Stö-
rungen an den Brutplät-
zen in der Zeit von März 
bis Juni. 
Teichrohrsänger V 
           
x x x 
 
x 
       
Habitatschutz, -entwick-
lung und -management 
durch Erhaltung und Ent-
wicklung von störungsar-
men Altschilfbeständen 
und Schilf-Rohrkolben-
Gesellschaften. Wieder-
vernässung von Feucht-
gebieten. Verringerung 
von Pestizid- und Dünge-
reinsatz. Vermeidung von 
Störungen am Brutplatz 
in der Zeit von Mai bis 
August durch Lenkung 
von Freizeitaktivitäten. 
Wespenbussard 2 
 
x x 
 
x 
 
x x x 
          
x 
   
Extensivierung der Forst- 
und Landwirtschaft mit 
Erhaltung und Entwick-
lung von Laub- und Laub-
mischwäldern, lichten Alt-
holzbeständen, struktur-

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      256 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
reichen, halboffenen Kul-
turlandschaften, Lichtun-
gen und Grünland, struk-
turreichen Waldrändern 
und Säumen. Verringe-
rung von Pestizid- und 
Düngereinsatz, Erhaltung 
der Horstbäumen (Nut-
zungsverzicht), Vermei-
dung von Störungen an 
den Brutplätzen (Mai bis 
August). 
Wiesenpieper 2 
     
x x x 
 
x x 
        
x 
   
Extensivierung der Land-
wirtschaft mit Erhaltung 
und Entwicklung von ex-
tensiv genutzten, feuch-
ten Offenland, Nass-, 
Feucht-, Magergrünlän-
der, Brachen, Heideflä-
chen, Moore. Wieder-
vernässungsmaßnahmen 
zur Verbesserung des 
Wasserhaushaltes und 
Stabilisierung eines typi-
schen Wasserstandes in 
Feucht- und Auwäldern. 
Verringerung des Pestizi-
deinsatzes.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      257 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
Heuschrecken Westliche  
Beißschrecke 
1 
      
x x x 
          
x 
   
  
Sumpfgrashüpfer 2 
     
x 
    
x 
            
Erhalt und Neuanlage von 
Feuchtwiesen 
                           
Pflanzen 
Großer  
Frauenspiegel 
2S 
                 
x 
     
Herbizidfreie Ackerrand-
streifen (keine Bekämp-
fung von Zweikeimblättri-
gen) 
Heidekraut * 
      
x 
                
Vermehrung aus autoch-
thonem Saatgut aus vor-
handenen Restbeständen, 
Schaffung sandiger 
Standorte zur Ausbrin-
gung, Verhinderung von 
übermäßigem Nährstoffe-
intrag, regelmäßiges Ent-
fernen des Gehölzauf-
wuchses, ggf. ext. Bewei-
dung, regelmäßiges stel-
lenweises Offenhalten des 
Oberbodens. 
Schwanenblume 3 
           
x 
 
x 
         
Zulassen von Gewäs-
serdynamik, Rückbau von 
Uferbefestigungen 
Sumpf-Greiskraut 2 
           
x 
 
x 
         
Zulassen von Gewäs-
serdynamik, Rückbau von 
Uferbefestigungen, Ver-

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      258 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
mehrung aus autochtho-
nem Saatgut, ggf. Ein-
zäunung vorhandener 
Vorkommen zur Verhin-
derung von Fraßschäden 
Schlangenwurz 3 x 
                      
Verhinderung der Aus-
trocknung der Lebens-
räume, ggf. Einzäunung 
vorhandener Vorkommen 
zur Verhinderung von 
Trittschäden und von 
Ausgraben 
Sumpf-Veilchen 3 x 
                      
Verhinderung der Aus-
trocknung der Lebens-
räume, ggf. Einzäunung 
vorhandener Vorkommen 
zur Verhinderung von 
Trittschäden 
Wald-Goldstern * x 
                      
Erhalt der natürlichen 
Wasserdynamik der 
Flussaue, Erhalt des Hart-
holz-Auenwaldes mit der 
natürlichen Baumartenzu-
sammensetzung 
Fluss-Greiskraut 2 x 
                  
x 
   
Erhalt der natürlichen 
Wasserdynamik der 
Flussaue, Erhalt der 
Hochstaudenfluren und 
des Weichholz-Auenwal-
des mit der natürlichen 
Gehölzzusammensetzung

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      259 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
Binsen-Schneide 2S 
     
x 
     
x 
           
Erhalt der hohen Wasser-
stände des Lebensrau-
mes, Freistellen von Ge-
hölzen 
Gelbe  
Sommerwurz 
2 
        
x 
             
x Mahd ein bis zweimal pro 
Jahr, Abräumen des 
Mahdgutes, keine Dün-
gung 
Zottiger  
Klappertopf 
2 
        
x 
             
x Mahd erst nach der Sa-
menreife des Klappertop-
fes ein bis zweischürig, 
Abräumen des Mahdgu-
tes, keine Düngung 
Kleine  
Wiesenraute 
2 
        
x 
             
x Mahd ein bis zweimal pro 
Jahr, Abräumen des 
Mahdgutes, keine Dün-
gung 
Gewöhnlicher  
Teufelsabbiss 
3 
          
x 
            
Identifizierung und Wie-
derherstellung geeigneter 
Flächen, Ausbringen von 
Jungpflanzen aus regio-
nalen Herkünften, Mahd 
ein (bis zweimal) pro 
Jahr, Abräumen des 
Mahdgutes, keine Dün-
gung, Schutz vor Aus-
trocknung 
Langblättriger  
Ehrenpreis 
2 
          
x 
            
Mahd ein (bis zweimal) 
pro Jahr, Abräumen des 
Mahdgutes, keine Dün-

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      260 
  
RL NRW 
F W/feuna 
LauW/mitt 
LauW/trowa 
NadW 
KlGehoel 
Moor 
Heidn 
MagR 
MagW 
FettW 
FeuW 
Röhr 
GStillG 
KlStillG 
Quell 
FlieG 
Rhein 
Aeck 
oVeg 
Saeu 
Gaert 
Gebae 
Deich 
Maßnahmenvorschläge 
gung, Schutz vor Aus-
trocknung durch natürli-
chen Wasserhaushalt                            
Pilze 
Europäisches  
Goldblatt 
2 
 
x x 
                 
x

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      261 
2. Anlage: Maßnahmentabelle 
Nummer Maßnahme Priorität Zielarten Räumliche Zuordnung 
Zusammenhängende 
Maßnahmen 
Art01 
Datenlücken schließen: Artenerfassungen in den Gruppen (Fledermäuse, nachtaktive 
Säuger, Artkataster f. planungsrelevante Arten) I 
Mauswiesel, Fledermausar-
ten stadtweit Klimafolgenmonitoring 
Art02 Kartieren und Zurückdrängen von invasiven Neophyten (Gartenbrombeere, v.a. in NSGs) III diverse Arten  stadtweit   
Art03 Artspezifische Pflege von Ausgleichsflächen (CEF) I 
diverse Arten, z.B. Kreuz-
kröte, Zauneidechse Kompensationsflächenkataster   
Art04 
Schaffung von wärmebegünstigten Klein- und Saumstrukturen, Störstellen, mit Sandbö-
den, Gesteinsaufschüttungen und Totholzstrukturen, Neuanlage von steinigen Böschun-
gen (Trockenmauern etc.) I Zauneidechse, Mauerfuchs 
Gerresheimer Friedhof, Hohlweg 
Schäpershof, Terrassen- und Hang-
kanten mit mageren Böden   
Art05 
Erhaltung und Förderung von Fledermausquartieren (Gebäude, Bäume); Verzicht auf che-
mische Holzschutzmittel I 
Zweifarbfledermaus, Klein-
abendsegler 
Menzelsee, Kalkumer Forst, Kas-
tenreihen Überanger Mark und Eller 
Forst   
Art06 Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen I 
Zweifarbfledermaus, Klein-
abendsegler 
stadtweit, vgl. Flächenkulisse der 
Blühwiesenstrategie La01, La04 
Art07 Anlage von Wieselburgen I Mauswiesel 
Obstwiesen vgl. Obstwiesenkatas-
ter La05 
Art08 
Erhaltung ungeteerter Wege mit dauerhaften Feuchtstellen als Saugplatz für den Kleinen 
Schillerfalter II Kleiner Schillerfalter Feldwege stadtweit   
Art09 
Entwicklung von Waldlichtungen, Heideflächen und sauren Magerwiesen 
I Heidekraut-Blütenspanner 
Grafenberg, Gerresheim, Aaper 
Wald (Podsolböden), Nordfriedhof, 
Deponie Hubbelrath    
Art10 
Grünland / Offenland: Neuanlage von Baumhecken oder Einzelbäumen (ggf. Kulissenef-
fekte beachten) 
III 
Baumpieper, Wespenbus-
sard stadtweit   
Art11 Grünland: Punktuelle Entwicklung von kurzrasig-strukturierten Krautschichten II Baumpieper 
Schwerpunktmäßig innerhalb der 
NSG   
Art12 
Vermeidung von Störungen am Brutplatz (Gelegeschutz, Mahd-/Bearbeitungstermine an-
passen, Freizeitnutzungen lenken, Erhalt und Schutz von Horstbäumen mit störungsar-
mem Umfeld, etc.) I 
Wiesenpieper, Flussregen-
pfeifer, Teichrohrsänger, 
Steinkauz, Habicht, Wespen-
bussard, Kiebitz 
Rheinufer, HRB-Kalkum, Elbseein-
sel, Gartenbauflächen   
Art13 
Verzicht auf Beweidung oder geringer Viehbesatz 
II Wiesenpieper 
nur auf lokalen Schwerpunkten, bis-
her keine Beweidung von Wiesen-
pieperflächen   
Art14 Fortführung des Nistkastenprojektes für den Steinkauz I Steinkauz Kataster der Steinkauzkästen La05

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      262 
Art15 
Beibehaltung von Schonzeiten, Verzicht auf Bejagung auf städt. Flächen (Pachtverträge), 
Prädatorenmanagment III Habicht, Kiebitz 
Vorkommensgebiete der beiden Ar-
ten   
La01 
Förderung sonnenexponierter Magerrasen, Magerwiesen und Saumstrukturen (Waldrän-
der und selten gemähte (Wald)säume mit angepasster extensiver Pflege und ggf. der 
Schaffung von Sonderbiotopen) I 
Zauneidechse, Pflaumenzip-
felfalter, Senfweißling, Grün-
eule, Kleines Nachtpfauen-
auge, Schmuck-Kleinspanner 
 
Flächenkulisse der Blühwiesenstra-
tegie, Deiche, NSG Art06; La04; SG02 
La02 
Verringerung der Mahdintensität an grasreichen vertikalen Strukturen wie Dämmen und 
Böschungen I Mauerfuchs stadtweit La01; La03; La04 
La03 Umsetzung und Fortschreibung der Deichstrategie II Goldene Acht  
Rheindeiche, Flächenkulisse der 
Deichstrategie   
La04 
Ausweitung, Umsetzung und Fortschreibung der Blühwiesenstrategie (naturverträgliche 
Mahd) I 
Knautien-Sandbiene und di-
verse Insektenarten 
Flächenkulisse der Blühwiesenstra-
tegie Stadt02 
La05 Obstwiesen fördern (Erhalt, Neuanlage und Pflege) I 
Steinkauz, Pflaumenzipfelfal-
ter, Obsthain-Blütenspanner  
z.B. Siedlungsränder, Nähe zu vor-
handenen Obstwiesen Art07; Art13; Art14; La04 
La06 
Aufstellung eines Beweidungskonzeptes und eines Konzeptes zur Reaktivierung oder 
Wiederherstellung von Heiden I Heidekraut-Blütenspanner 
Flächenkulisse der Blühwiesenstra-
tegie, Ausgleichsflächen, Grünland, 
Ruderalflächen Art09; Art13 
La07 Anlage von Ackerrandstreifen, Blühstreifen, Wegrainen und Säumen  II Venusspiegel Ackerpachtflächen Art08 
La08 
Verzicht oder Reduktion des Pestizideinsatzes sowie des Düngemitteleinsatzes (herbizid-
freie Ackerränder) 
I 
Venusspiegel, Zau-
neidechse, Goldene Acht, 
Pflaumenzipfelfalter, Senf-
weißling und div. Insektenar-
ten 
Ackerpachtflächen   
La09 
Ackerbau: Extensivierung der Bewirtschaftung (Anlage von Acker-Brachen-Mosaiken, 
doppelte Saatreihenabstände, etc.) II Feldlerche, Kiebitz Ackerpachtflächen Art06; Art12; SG02 
Öff01 
Biodiversitätsmonitoring implementieren inkl. Monitoring für die im Biodiversitätskonzept 
verankerten Maßnahmen I   
stadtweit   
Öff02 Klimafolgenmonitoring verstetigen I       
Öff03 
Artenhilfsprogramme für die Individualarten und sonstige seltene und besonders ge-
schützte Arten (insb. Pflanzen mit Einzelstandorten) 
I 
Mauerfuchs, Ulmenzipfelfal-
ter, Pflanzen mit Einzelstand-
orten (Bspw. Calla palustris, 
Cicuta virosa) 
Ergebnis Monitoring Art01-Art17; Wass06 
Öff04 Neuaufstellung des Landschaftsplans I   
zunächst im Düsseldorfer Norden, 
später weitere Teile   
Öff05 Grunderwerb in geschützten Gebieten I   Suchräume gem. Box 19   
Öff06 Entwicklung durch Pflege II   NSG, Sonderbiotope

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      263 
Öff07 Dialog mit der Landwirtschaft, Stärkung der PIK I   stadtweit La06-La08 
Öff08 Vorbildfunktion der Landeshauptstadt Düsseldorf III       
Öff09 
Vermehrung und Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen und Blütenpflanzen, vor-
halten von Saatgutmischungen für Öffentlichkeit  I   stadtweit   
Öff10 
Akteursmobilisierung und -beteiligung: Partizipationsprozesse in der Zivilgesellschaft stär-
ken; Verstetigung StadtGrün naturnah I   stadtweit   
Öff11 Förderung von Umweltbildung und Naturerfahrung I   stadtweit   
Öff12 
Erstellung von Handreichungen mit Best-Practice-Beispielen biodiversitätssteigernder 
Maßnahmen I   stadtweit   
Öff13 
Begegnung des drohenden Wissensverlustes, insbesondere der taxonomischen Expertise 
(Fortbildung) II   
stadtweit   
Öff14 Datenlücken schließen: Förderung der Datenplattform observation.org  I   stadtweit   
Öff15 Prozesssteuerung: Koordinierung der städtischen Aktivitäten II   stadtweit   
Öff16 Mainstreaming: Verankerung im Verwaltungshandeln I   stadtweit   
Öff17 Berücksichtigung in der Stadtentwicklung und Bauleitplanung II   stadtweit Stadt3 
Öff18 Sicherstellen von städtischen Haushaltsmittel und Förderungen II   stadtweit   
Öff19 
Umsetzung der Maßnahmen durch Ausgleichsmaßnahmen und Ökokonten (Kompensati-
onsflächenkataster) I   
Kulisse des Kompensationsflächen-
katasters   
Öff20 Vertragsnaturschutz II   Landwirtschaftsflächen stadtweit La02-La08 
SG01 Biotoppflege in den bestehenden Schutzgebieten II   NSG   
SG02 
Erweiterung bestehender oder Ausweisung neuer Schutzgebiete (Aufstellung Land-
schaftsplan) I   
Geltungsbereich des Landschafts-
plans Öff04; Landschaftsplan 
SG03 
Erfassung und Sicherung von gesetzlich geschützten Biotopen sowie flächenhafte Bio-
toptypenkartierung I   
Außenbereich, beginnen mit Aaper 
Wald, Grafenberger Wald (Heide-
terrasse)   
SG04 
Biotopverbund umsetzen (beispielsweise über Fließgewässer) 
II 
Ringelnatter, Zwergmaus 
und andere Säuger, Amphi-
bien- und Reptilienarten stadtweit SG02; Stadt09 
SG05 Pufferzonen zu Schutzgebieten schaffen I   Umfeld der NSG SG02; SG05

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      264 
SG06 
Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume durch z. B. 
Straßenbau, Siedlungs- und Gewerbeflächenerweiterung II Kiebitz 
Lebensräume entsprechender Ziel-
arten Art14; SG02; SG05 
Stadt01 Umstellung auf extensive Pflege bei städtischen Flächen II   städtische Grünflächen La05 / Blühwiesenstrategie 
Stadt02 Blühwiesenstrategie umsetzen; Anlage und Pflege von Blühwiesen I diverse Insekten Kulisse der Blühwiesenstrategie Art06; La05; Öff21 
Stadt03 Entwicklung von Industrie- und Gewerbebrachen zu artenreichen Industrienaturflächen III Kreuzkröte Industrie und Gewerbeflächen   
Stadt04 
Pflanzung von Einzelgehölzen (Straßen- und Parkbäume), Gehölzbeständen und urbanen 
Wäldern im Siedlungsbereich I   
städtische Grünflächen und Ver-
kehrsflächen Art12; Stadt05 
Stadt05 Verwendung geeigneter Baumarten (Zukunftsbäume) I   
städtische Grünflächen und Ver-
kehrsflächen Stadt04 
Stadt06 stehendes und liegendes Totholz erhalten I Schwebfliege städtische Grünflächen Wald01 
Stadt07 
Vermeidung von Schottergärten und weiteren Formen der nicht erforderlichen Flächenver-
siegelung II   stadtweit Stadt08 
Stadt08 Entsiegelungsmaßnahmen II   stadtweit Stadt02; Stadt07 
Stadt09 
Ausrichtung der städtischen Bebauungspläne und der sonstigen Satzungen an die Ziele 
der Biodiversitätsstrategie (Baumschutzsatzung, Gebäudeabriss und Artenschutz, Dach- 
und Fassadenbegrünung, Beleuchtung) I   
stadtweit Stadt10; Stadt11 
Stadt10 
Ökologische Aufwertung von Gebäuden (Dach- und Fassadenbegrünung, Glasflächen re-
duzieren, Quartiere schaffen; Brut- und Nisthilfen) II 
Vogel und Fledermausarten 
z.B. Haussperling, Mauer-
segler, Zwergfledermaus, u.a 
stadtweit Art05; Art16 
Stadt11 
Reduktion von Lichtemissionen, Schutz von Dunkelräumen 
I 
Brauner Bär, Kleines Nacht-
pfauenauge und andere In-
sektenarten besonders Dunkelräume Stadt09 
Wald01 Managementmaßnahmen Wald: Wildnisgebiete, Altbäume, Totholz I Kleinabendsegler Stadtwald SG02; Landschaftsplan 
Wald02 
Managementmaßnahmen Wald: Förderung anthropogen oder 
natürlich lichter Wälder; aktiv mit Störungsereignissen arbeiten, Lichtungen schaffen I Blindschleiche, Senfweißling Stadtwald SG02; Landschaftsplan 
Wald03 
Beibehaltung und Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung (FSC und Naturland-
Zertifizierung) I 
Blindschleiche, Feuersala-
mander 
Stadtwald   
Wald04 
Erhalt und Entwicklung strukturreicher Waldränder (auch mit Schlehen, Espe, Kreuzdorn) 
II 
Blindschleiche, Kleinaben-
segler, Pflaumenzipfelfalter, 
Kleiner Schillerfalter, 
Kreuzdornspanner  
  
Öff10; SG02; Landschafts-
plan 
Wald05 Schutz von Espen (Zitterpappel) an äußeren Waldrändern sowie Waldwegen II Kleiner Schillerfalter

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      265 
Wald06 Förderung heimischer Eichen im Waldbau, Förderung der Naturverjüngung von Eichen II Eichenzweig-Glasflügler   Öff10 
Wass01 
Naturnahe Entwicklung urbaner Fließgewässer nach den Vorgaben der Europäischen 
Wasserrahmenrichtlinie II   Gewässerverläufe   
Wass02 Renaturierung von Fließgewässern und Entwicklung naturnaher Auenlandschaften I Biber, Bachforelle 
Gewässerverläufe, aktuell, Südliche 
Düssel, Kittelbach Flughafen SG02; Landschaftsplan 
Wass03 Schutz von Gewässerrandstreifen II   Gewässerverläufe Stadt09 
Wass04 
Entwicklung eines Kleingewässerpflegeplans (Kartierung des Bestandes, Ableitung von 
Pflegemaßnahmen und evtl. Planung von Neuanlagen) I   
Stadtwald, Außenbereich, Parkan-
lagen, Friedhöfe   
Wass05 
Neuanlage und Erhalt von flachen Stillgewässern (Wasserhaushalt; klimaresilient ma-
chen); insb. auf thermisch begünstigten Standorten, anmoorigen oder sandigen Böden I 
Kleiner Wasserfrosch, Kleine 
Pechlibelle, Zarte Rubinjung-
fer 
Ergebnis des Kleingewässerpflege-
plans (vgl. Wass04), Ostparkweiher LA01 
Wass06 
Quellen und Quellbäche erhalten und renaturieren (Schaffung eines natürlichen Wasser-
haushaltes, keine ungebremsten Einleitungen, keine Stoffeinträge) I 
Feuersalamander, Zweige-
streifte Quelljungfer  
Ergebnis der Quellkartierung (vgl. 
Wass07) SG02; Landschaftsplan 
Wass07 Fortschreibung und Aktualisierung der Quellkartierung  I   vgl. bestehende Quellkartierung   
Wass08 
Herstellung eines möglichst naturnahen Wasserhaushaltes im Bereich der grundwasser-
abhängigen Lebensräume  I   
Rahmer Benden, Eller Forst, Ur-
denbacher Kämpe   
Wass09 
Erhalt, Entwicklung und Reaktivierung von Niedermooren und Feuchtgebieten mit Feucht- 
und Nassgrünland, feuchten Hochstaudenfluren, Sümpfen und Röhrichten, Feuchtwäldern 
(Wasserhaushalt und angepasste Biotoppflege) 
I 
Ringelnatter, Sumpfhornklee-
Widderchen, Zwergmaus, 
Vierpunkt Kleinspanner, Er-
len-Sichelflügler 
Torfböden (Eller Forst und Umfeld, 
Pillebach und Rotthäuser Bach, 
Rahmer Benden) sowie Böden mit 
hohen Grundwasserständen und 
Potenzialflächen der Moorstrategie 
NRW   
Wass10 Kartierung bisher nicht erfasster Feuchtlebensräume, Erfassung der geschützten Biotope III   
historische Moor und Auenstand-
orte; Potenzialflächen der Moorstra-
tegie NRW    
Wass11 
Flächenerwerb im Bereich hochwertiger Biotope 
I   
Eller Forst, Rahmer Benden sowie 
weitere Potenzialflächen der 
Moorstrategie NRW  SG02, SG04

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      266 
3. Anlage: Übersicht aktueller Förderprogramme 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Bundesprogramm Bi-
ologische Vielfalt 
Förderung herausragende Kon-
zepte und innovative Projek-
tideen, die dem Schutz, der 
nachhaltigen Nutzung und der 
Entwicklung der biologischen 
Vielfalt in Deutschland dienen 
(Umsetzung NBS) 
Vorhaben zur Umsetzung der Natio-
nalen Strategie zur biologischen Viel-
falt (Arten in besonderer Verantwor-
tung Deutschlands, Hotspots der bio-
logischen Vielfalt in Deutschland, Si-
chern von Ökosystemleistungen, 
Stadtnatur, etc) 
Kommunen, Ver-
bände, Vereini-
gungen 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz; Bundes-
amt für Natur-
schutz 
Zuschuss: 
Förderquote 
zwischen 75 
% und 90 % 
erhebliches Bundesin-
teresse an den Maß-
nahmen; über die recht-
lich geforderten Stan-
dards hinausgehend 
unbefristet 
chance.natur – Bun-
desförderung Natur-
schutz 
Errichtung und Sicherung 
schutzwürdiger Teile von Natur 
und Landschaft mit gesamt-
staatlich repräsentativer Bedeu-
tung 
Schutz der biologischen Vielfalt 
und des nationalen Naturerbes 
Maßnahmen im Zusammenhang mit 
Naturschutzgroßprojekten (natur-
schutzfachlichen Pflege- und Entwick-
lungsplans, Ankauf von Flächen, Aus-
gleichszahlungen für Nutzungsein-
schränkungen, Maßnahmen des Bio-
topmanagements, Informationsmaß-
nahmen und Erfolgskontrollen sowie 
Personal- und Sachkosten der Pro-
jektverwaltung) 
Natürliche und ju-
ristische Perso-
nen mit Sitz in 
der Bundesre-
publik Deutsch-
land, in der Regel 
Kommunen 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz; Bundes-
amt für Natur-
schutz 
Zuschuss: 
Förderquote 
bis zu 75%  
Kriterien: Repräsen-
tanz, Großflächigkeit, 
Naturnähe, Gefährdung 
und Beispielhaftigkeit 
geöffnet 
Erhaltung und Ver-
besserung des kultu-
rellen und natürlichen 
Erbes und Erstellung 
von Schutz- und Be-
wirtschaftungskon-
zepten im Bereich Na-
turschutz (Richtlinien 
investiver Natur-
schutz – Manage-
mentpläne) 
Das Land Nordrhein-Westfalen 
fördert auf Grundlage der Richt-
linien über die Gewährung von 
Zuwendungen zur Erhaltung, 
Wiederherstellung und Verbes-
serung des kulturellen und na-
türlichen Erbes und zur Erstel-
lung von Schutz- und Bewirt-
schaftungskonzepten im Be-
reich Naturschutz (Richtlinien 
investiver Naturschutz-Manage-
mentpläne). Ziel der Förderung 
ist die Erhaltung, Verbesserung 
bzw. Wiederherstellung der Le-
bensgrundlagen von gefährde-
ten oder bedrohten Tier- und 
Investive Maßnahmen des Natur-
schutzes (Maßnahmen des Biotop- 
und Artenschutzes im Offenland oder 
Maßnahmen zur Förderung des Um-
weltbewusstseins) mit Ausnahme der 
Wiedervernässung, 
Grunderwerb als Bestandteil eines 
naturschutzfachlichen Projekts, 
Erstellung von Schutz- und Bewirt-
schaftungskonzepten einschließlich 
notwendiger Voruntersuchungen 
juristische Perso-
nen des öffentli-
chen Rechts und 
des Privatrechts 
Nordrhein-
Westfalen 
Ministerium für 
Landwirtschaft 
und Verbraucher-
schutz des Lan-
des Nordrhein-
Westfalen über 
die Landwirt-
schaftskammer 
Nordrhein-West-
falen 
Förderhöhe: 
80 bis 90 % 
als Anteilsfi-
nanzierung 
einer Projekt-
förderung 
Festbetragsf-
nanzierung 
für einzelne 
Maßnahmen 
Eine Förderung ist nur 
möglich, sofern sich die 
Maßnahme innerhalb 
der Gebietskulisse für 
das NRW-Programm 
‚Ländlicher Raum‘ be-
findet. Zudem muss es 
sich um ein Gebiet mit 
hohem Naturwert han-
deln.  
k. A.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      267 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Pflanzenarten und die Verhin-
derung einer für den Natur-
haushalt schädlichen Entwick-
lung sowie die Förderung des 
Umweltbewusstseins. 
Erprobungs- und Ent-
wicklungsvorhaben 
im Bereich Natur-
schutz und Land-
schaftspflege 
Erprobungs- und Entwicklungs-
vorhaben zur Erhaltung der bio-
logischen Vielfalt; gesondert 
Voruntersuchung, Hauptvorha-
ben, wissenschaftliche Beglei-
tung 
Artenvielfalt bewahren, Biotope schüt-
zen, Naturschutzgerechte Regional-
entwicklungen anstoßen, ökologische 
Stadterneuerung stärken, gesell-
schaftliche Akzeptanz für den Natur-
schutz steigern, dem Klimawandel 
begegnen 
Kommunen, kom-
munale Unter-
nehmen, soziale 
Einrichtungen 
und Verbände so-
wie Sonstige 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz; Bundes-
amt für Natur-
schutz 
Zuschuss: 
Förderquote 
bis zu 100%  
Bundesinteresse, Neu-
artigkeit, Modellcharak-
ter, Naturschutzzielset-
zung 
ganzjährig 
geöffnet 
Förderprogramm 
Auen des Bundespro-
gramms ‚Blaues Band 
Deutschland‘ 
Naturnahe Entwicklung der 
Auen entlang der Bundeswas-
serstraßen als Zentren der bio-
logischen Vielfalt und Achsen 
des Biotopverbundes 
Entwicklung von auentypischen Of-
fenlandbiotopen, 
Entwicklung und Anlage standorthei-
mischer Auenwälder/Gehölze, 
Anlage, Reaktivierung und Renaturie-
rung von Altarmen, Auengewässern, 
Mulden und Rinnenstrukturen sowie 
von Mündungsbereichen der Zu-
flüsse, 
Schaffung und Aufwertung von 
Saumstrukturen 
Extensivierung der Auennutzung, 
Förderung standortgerechter Nutzun-
gen, etc. 
Kommune, kom-
munale Unter-
nehmen, soziale 
Einrichtungen 
und Verbände  
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz; Bundes-
amt für Natur-
schutz 
Zuschüsse: 
Förderquote 
bis zu 100% 
(Eigenanteil 
von min. 25 
% kann von 
Drittmittelge-
bern über-
nommen wer-
den) 
erhebliches Bundesin-
teresse an den Maß-
nahmen; über die recht-
lich geforderten Stan-
dards hinausgehend 
Ganzjährig 
geöffnet 
maximal 10 
Jahre

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      268 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Förderrichtlinie 1000 
Moore 
Wiedervernässung und Renatu-
rierung kleiner, naturschutzbe-
deutsamer Moore 
FSP 1:  
Orientierungsberatung (Gutachten 
und Machbarkeitsstudien zur Identifi-
zierung von Flächen für die Wieder-
vernässung) 
FSP2: 
Vorbereitende Maßnahmen (Schaf-
fung der fachlichen, planerischen und 
rechtlichen Voraussetzungen) 
Umsetzungsmaßnahmen (Bau- und 
Renaturierungsmaßnahmen, Stabili-
sierung des Wasserhaushalts, Natur-
schutzkompensationen) 
Weitere in Einzelfällen 
Natürliche Perso-
nen (Privateigen-
tümerinnen und -
eigentümer), Ju-
ristische Perso-
nen des privaten 
oder öffentlichen 
Rechts (wie z.B. 
Kommunen, Ver-
eine, Stiftungen), 
Personenvereini-
gungen 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz 
Zuschuss: 
Förderquote 
von 90-95 % 
für juristische 
Personen 
maximale 
Förder-
summe zwi-
schen 30.000 
Euro (FSP 1) 
und 600.000 
Euro 
Maximalen 
Laufzeiten 
zwischen 9 
Monaten 
(FSP 1) und 
48 Monaten 
(FSP 2) 
5 bis 200 Hektar 
nicht land- oder forst-
wirtschaftlich genutzt 
bis zum 
31.12.2027 
Förderrichtlinie: Infor-
mation, Aktivierung, 
Steuerung und Unter-
stützung von Maßnah-
men zur Wieder-
vernässung von 
Moorböden (InAWi) 
Unterstützung im Rahmen des 
ANK von Akteur*innen, die sich 
für die Wiedervernässung von 
Mooren aktiv einbringen wollen 
FSP 1: Informationsmaßnahmen zur 
Steigerung der Akzeptanz und Beteili-
gung; Qualifizierungsmaßnahmen für 
Verwaltungen, Behörden und Ver-
bände 
FSP 2: Erstellung von Konzepten zur 
Identifizierung und Erschließung von 
Wiedervernässungspotenzialen in 
Moorregionen 
FSP 3: Einsatz von Moorboden-
schutzmanager*innen, die die Umset-
zung der Maßnahmen vor Ort koordi-
nieren 
FSP 4: Erstellung und Veröffentli-
chung von länderübergreifenden 
Strategien zur Wiedervernässung von 
Moorböden 
FSP 1: Juristi-
sche Personen 
des öffentlichen 
und privaten 
Rechts (z. B. 
Kommunen, Ver-
bände, Vereine) 
FSP 2,3: Gebiets-
körperschaften, 
Verwaltungsein-
richtungen, Was-
ser- und Boden-
verbände, mit Zu-
stimmung der zu-
ständigen Ge-
bietskörperschaft 
FSP 4: Vereine, 
Verbände und 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz 
Zuschuss: 
Förderquote 
von 90% 
(FSP 1, 2 und 
3), 80% (FSP 
4), maximal 
250.000 Euro 
  FSP 1, 2 
und 3: ganz-
jährig 
FSP 4: 
01.11.2024 
bis 
28.02.2025

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      269 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Organisationen, 
die länderüber-
greifend in Natur- 
oder Umwelt-
schutz oder der 
Landwirtschaft tä-
tig sind 
Förderrichtlinien Na-
turschutz – FöNa 
Um das Landesnaturschutzge-
setz zu verwirklichen und inter-
nationale ökologische Regelun-
gen und Vorgaben durchzufüh-
ren, unterstützt das Land NRW 
bei Maßnahmen, die dem 
Schutz von Natur und Umwelt 
als Lebensgrundlage des Men-
schen und als Voraussetzung 
für seine Erholung in Natur und 
Landschaft dienen. 
Maßnahmen, die die Leistungsfähig-
keit des Naturhaushalts, die Nut-
zungsfähigkeit der Naturgüter, die 
Pflanzen- und Tierwelt sowie die Viel-
falt, Eigenart und Schönheit von Na-
tur und Landschaft als Lebensgrund-
lage des Menschen und als Voraus-
setzung für seine Erholung in Natur 
und Landschaft nachhaltig sichern 
(Maßnahmen für Naturschutz und 
Landschaftspflege) 
Gemeinden, Ge-
meindeverbände 
und andere Ge-
bietskörperschaf-
ten des öffentli-
chen Rechts mit 
Ausnahme des 
Bundes; 
Träger von Natur-
parken, Nord-
rhein-Westfalen-
Stiftung Natur-
schutz, Heimat- 
und Kulturpflege 
sowie die nach § 
29 Bundesnatur-
schutzgesetz 
(BNatSchG) an-
erkannten Natur-
schutzverbände; 
Sonstige juristi-
sche Personen 
des öffentlichen 
und privaten 
Nordrhein-
Westfalen 
Ministerium für 
Umwelt, Natur-
schutz und Ver-
kehr des Landes 
Nordrhein-West-
falen 
Die Förde-
rung erfolgt 
als Zuschuss. 
Die Höhe des 
Zuschusses 
beträgt 50 bis 
100 Prozent 
der förderfä-
higen Ausga-
ben. Die Ba-
gatellgrenze 
für Gemein-
den und Ge-
meindever-
bände liegt 
bei 2.500 €, 
bei sonstigen 
Zuwendungs-
empfängern 
bei 500,00 €. 
 
Als Kreis 
oder kreis-
freie Stadt 
Zuwendungen dürfen 
nur bewilligt werden, 
wenn die öffentlich-
rechtlichen bzw. privat-
rechtlichen Vorausset-
zungen für eine lang-
fristige oder dauerhafte 
Sicherung des Zuwen-
dungszwecks gewähr-
leistet sind 
k. A.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      270 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Rechts; 
Natürliche Perso-
nen. 
können auch 
pauschalierte 
jährliche Lan-
desmittel in 
Höhe von 
EUR 50.000 
bis EUR 
100.000 für 
kleinere Maß-
nahmen er-
halten wer-
den. 
Förderung der An-
pflanzung von neuen 
und Ergänzung beste-
hender Alleen 
Zuschuss bei Neuanlage oder 
Wiederherstellung von Alleen 
Neuanlage von Baumalleen in der 
freien Landschaft; Ergänzungspflan-
zung und Wiederherstellung von 
Baumalleen innerstädtisch und in der 
freien Landschaft entlang von Kreis- 
und Gemeindestraßen, Wirtschafts-
wegen und Rad- und Wanderwegen. 
Kommunen, Ge-
meindeverbände, 
natürliche Perso-
nen und juristi-
sche Personen 
des Privatrechts 
Nordrhein-
Westfalen 
Ministerium für 
Umwelt, Natur-
schutz und Ver-
kehr des Landes 
Nordrhein-West-
falen 
Zuwendung: 
Förderquote 
von 80 %, mi-
nimale För-
dersumme 
von 2.000 € 
Konkrete Vorausset-
zungen für die Anpflan-
zungen in der Förder-
richtlinie 
Ganzjährig 
geöffnet 
                  
Grüne Infrastruktur Unterstützung naturnaher Vor-
haben im Siedlungsbereich und 
dessen Umland, die dabei hel-
fen, ökologisch wertvolle Flä-
chen zu entwickeln und unterei-
nander im urbanen Raum sowie 
mit Flächen im ländlichen 
Raum zu vernetzen 
Sicherung, Schaffung und Entwick-
lung von Offenlandflächen; Gehölz-
strukturen, wie Sukzessionswald, 
Baumreihen und Waldstrukturen; na-
turnahen Gewässern, Auen und 
Feuchtbereichen; Entsiegelung und 
Entwicklung von Flächen zum Anle-
gen naturnaher Strukturen; Schaffung 
naturverträglicher Erholungsflächen 
Kommunen, kom-
munale Einrich-
tungen und Un-
ternehmen, For-
schungs- und Bil-
dungseinrichtun-
gen, sowie Ver-
eine und Stiftun-
gen 
Nordrhein-
Westfalen 
Europäi-
sche Union 
Ministerium für 
Umwelt, Natur-
schutz und Ver-
kehr des Landes 
Nordrhein-West-
falen, 
Europäischer 
Fonds für regio-
nale Entwicklung 
(EFRE) 
Zuwendung: 
Förderquote 
zwischen 80 
% und 90 %, 
förderfähiges 
Mindestinves-
titionsvolu-
men von 
200.000 Euro 
Nachweisliche Verbes-
serung der grünen Inf-
rastruktur, 
Maßnahmen abgeleitet 
aus übergeordneten 
Plänen, Strategien bzw. 
Konzepten, 
weitere für konkrete 
Maßnahmen, 
bis zum 
31.12.2025 
max. 36 Mo-
nate

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      271 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Interreg VI B: Nord-
westeuropa  
Ziel von Interreg Nordwesteu-
ropa ist es, einen grünen, intelli-
genten und gerechten Wandel 
in Nordwesteuropa zu unter-
stützen. Im Programmzeitraum 
2021-2027 werden Projekte ge-
fördert, die den Übergang zu 
klimaneutralen, ressourceneffi-
zienten und nachhaltigen Ge-
sellschaften vorantreiben und 
Umweltauswirkungen mindern. 
Anpassung an den Klimawandel und 
Katastrophenprävention, 
Naturschutz und Biodiversität 
Kommunen, kom-
munale Unter-
nehmen, soziale 
Einrichtungen 
und Verbände 
Europäi-
sche Union 
Europäische 
Union 
Zuschuss   Geöffent bis 
zum 16. Ja-
nuar 2025 
Natürlicher Klima-
schutz in Kommunen 
(NKK) 
Förderung im Rahmen des Akti-
onsprogramms Natürlicher Kli-
maschutz (ANK). Förderung 
von Maßnahmen, mit denen in-
nerörtliche Grünflächen natur-
nah gestaltet und umgestaltet, 
Stadtbäume gepflanzt und Na-
turoasen geschaffen werden 
können. 
Naturnahes Grünflächenmanagement 
Pflanzung von Bäumen 
Schaffung von Naturoasen 
Kommunale Ge-
bietskörperschaf-
ten, Gemeinde-
verbände, recht-
lich unselbststän-
dige Eigenbe-
triebe von kom-
munalen Gebiets-
körperschaften, 
Kommunale 
Zweckverbände, 
weitere Körper-
schaften des öf-
fentlichen Rechts, 
sofern sie nicht 
dem Bund oder 
den Ländern zu-
zuordnen sind 
(z.B. Kirchen) 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz 
Zuschuss: 
Förderquote 
zwischen 
80 % und 
90 %, keine 
Mindest- oder 
Maximalgren-
zen 
  Geöffnet bis 
2026 (Die 
Mittel für 
2024 sind 
ausge-
schöpft) 
max. 24 Mo-
nate 
Umweltschutzförde-
rung Deutsche Bun-
desstiftung Umwelt  
Die Deutsche Bundesstiftung 
Umwelt fördert unter bestimm-
ten Voraussetzungen lösungs-
orientierte Projekte zum Schutz 
der Umwelt, insbesondere von 
kleinen und mittleren Unterneh-
men (KMU) 
Naturschutz und nachhaltige Na-
turnutzung in Nutzlandschaften und 
Schutzgebieten, 
Bewahrung und Sicherung national 
wertvoller Kulturgüter vor schädlichen 
Umwelteinflüssen, 
Themenoffene Förderung, u. a.  
Unternehmen, 
kommunale Un-
ternehmen 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Deutsche Bun-
desstiftung Um-
welt 
Zuschuss: 
Förderquote 
bis zu 90 % 
  Ganzjährig 
geöffnet

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      272 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Wildnisentwicklung in 
Deutschland (Wildnis-
fonds) 
Sicherung von Wildnisflächen 
zur Erreichung der Nationalen 
Strategie zur biologischen Viel-
falt mit dem Zwei-Prozent-Wild-
nisziel 
a) Ankauf von Wildnisgebieten oder 
wesentlicher Teile von ihnen, nebst 
Nebenerwerbskosten 
b) Ankauf von Flächen zur Arrondie-
rung oder Erweiterung von Wildnisge-
bieten oder geeigneten Prozess-
schutzgebieten, nebst Nebenerwerbs-
kosten. In Einzelfällen können auch 
Flächen erworben werden, die als 
Tauschflächen für Arrondierungs- 
oder Erweiterungsflächen verwendet 
werden sollen 
c) Ankauf des Nutzungsrechts oder fi-
nanzieller Ausgleich für den dauerhaf-
ten Verzicht auf wirtschaftliche Nut-
zungen von Wildnisgebieten oder we-
sentlichen Teilen von ihnen 
d) Ankauf des Nutzungsrechts oder fi-
nanzieller Ausgleich für den dauerhaf-
ten Verzicht auf wirtschaftliche Nut-
zungen von Flächen zur Arrondierung 
oder Erweiterung von Wildnisgebieten 
oder geeigneten Prozessschutzgebie-
ten 
natürliche oder 
juristische Perso-
nen des privaten 
oder öffentlichen 
Rechts sowie 
Personenvereini-
gungen 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz (BMUV) 
über die Zukunft 
– Umwelt – Ge-
sellschaft (ZUG) 
gGmbH 
Zuwendung: 
Anteilfinan-
zierung bis zu 
100 % 
Der Flächenerwerb 
oder Vereinbarungen 
eines Nutzungsverzich-
tes müssen in Deutsch-
land durchgeführt wer-
den und spätestens in 
dem Kalenderjahr nach 
der Bewilligung der Zu-
wendung durch Eintra-
gung im Grundbuch 
bzw. Auflassungsvor-
merkung abgeschlos-
sen sein. 
Die Naturschutzziele 
sind durch eine ent-
sprechende Eintragung 
im Grundbuch dauer-
haft dinglich zu sichern. 
Maßnahmen, die aus-
schließlich der Erfüllung 
gesetzlicher oder auf-
grund eines Gesetzes 
geltender Verpflichtun-
gen des Antragstellers 
dienen, werden nicht 
gefördert. 
Die Kofinanzierung von 
Ausgleichs- und Ersatz-
maßnahmen ist ausge-
schlossen. 
Die Verantwortlichkeit 
des Verursachers für 
Umweltschäden wird 
durch die Zuwendung 
nicht aufgehoben. 
Die Flächener-
werbe/Vereinbarungen 
bis 
31.12.2030

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      273 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
eines Nutzungsver-
zichts müssen grund-
sätzlich auf dem Gebiet 
der Bundesrepublik 
Deutschland durchge-
führt werden. 
Die Flächener-
werbe/Vereinbarungen 
eines Nutzungsver-
zichts müssen spätes-
tens in dem Kalender-
jahr nach der Bewilli-
gung der Zuwendung 
durch Eintragung im 
Grundbuch bzw. Auf-
lassungsvormerkung 
abgeschlossen sein. 
Tauschflächen müssen 
spätestens nach zehn 
Jahren gegen Flächen 
zur Arrondierung und 
Erweiterung von Wild-
nisgebieten bzw. geeig-
neten Prozessschutz-
gebieten eingetauscht 
werden. Der Tausch ist 
dem Zuwendungsgeber 
unverzüglich anzuzei-
gen. Der Tausch kann 
auch im Rahmen eines 
Flurneuordnungsver-
fahrens oder eines Ver-
fahrens für den freiwilli-
gen Landtausch erfol-
gen. In diesen Fällen 
muss das Verfahren in-
nerhalb einer Fünf-Jah-
res-Frist eingeleitet

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      274 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
sein. 
Die Naturschutzziele im 
Sinne des Prozess-
schutzes sind für die er-
worbenen oder einge-
tauschten Grundstücke 
und für Grundstücke, 
für die Ausgleichszah-
lungen für einen dauer-
haften Nutzungsver-
zicht geleistet wurden, 
durch eine entspre-
chende Eintragung zu-
gunsten der Bundesre-
publik Deutschland im 
Grundbuch dauerhaft 
dinglich zu sichern. Im 
Zuge des Erwerbs je-
des einzelnen Grund-
stücks ist ein eventuel-
ler Erstattungs- und 
Zinsanspruch mindes-
tens in Höhe der für die 
betreffende Fläche be-
willigten Bundesmittel 
zugunsten des Bundes 
grundbuchlich zu si-
chern und an den Be-
stand einer auf die ent-
sprechende Fläche be-
zogenen Betrauung zu 
knüpfen. 
Der Zuwendungsemp-
fänger trägt gegenüber 
dem Fördermittelgeber 
die dauerhafte Verant-
wortung für Folgever-

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      275 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
pflichtungen und Folge-
kosten. 
Auf Anforderung hat 
der Fördermittelemp-
fänger der Projektträge-
rin Zukunft – Umwelt – 
Gesellschaft (ZUG) 
gGmbH auf den geför-
derten Flächen erho-
bene und erarbeitete 
Evaluations- und Moni-
toringdaten zur Verfü-
gung zu stellen und ge-
gebenenfalls durch eine 
Dokumentation zu er-
gänzen. 
FRL KlimaWildnis - 
Richtlinie zur Förde-
rung von kleineren 
Flächen mit eigendy-
namischer Entwick-
lung und von Klima-
WildnisBotschaf-
ter*innen als Beitrag 
zum natürlichen Kli-
maschutz 
Mit der Förderrichtlinie Klima-
Wildnis, als Förderung im Rah-
men des Aktionsprogramms 
Natürlicher Klimaschutz (ANK), 
sollen den Wildnisfonds ergän-
zende Maßnahmen zum Natür-
lichen Klimaschutz finanziert 
werden, um insbesondere auch 
die Entwicklung und Sicherung 
von kleineren Flächen mit ei-
gendynamischer Entwicklung in 
Deutschland zu unterstützen. In 
Ergänzung zu großflächigen 
Wildnisgebieten soll sich die 
Natur auch auf kleineren Flä-
chen wieder nach . 
Ankauf von KlimaWildnis-Flächen, 
Einsatz von KlimaWildnisBotschafter 
Gebietskörper-
schaften, Körper-
schaften des öf-
fentlichen Rechts, 
gemeinnützige 
Organisationen  
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz (BMUV) 
über die Zukunft 
– Umwelt – Ge-
sellschaft (ZUG) 
gGmbH 
Anteilsförde-
rung bis 95%, 
in begründe-
ten Ausnah-
mefällen bis 
zu 100%  
  bis 
31.12.2027

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      276 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Fördertöpfe mit geringer Eignung  
Förderprogramm Kli-
maangepasstes Wald-
management 
Erhalt, die Entwicklung und die 
Bewirtschaftung von Wäldern, 
die an den Klimawandel ange-
passt (klimaresilient) sind.  
Es werden elf bzw. zwölf Kriterien ei-
nes klimaangepassten Waldmanage-
ments vorgegeben, die über zehn 
bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Bei-
spielsweise: Verzicht auf Kahl-
schläge, Erhalt bzw. Erweiterung der 
klimaresilienten, standortheimischen 
Baumartendiversität, Anreicherung 
und Erhöhung der Diversität an Tot-
holz, Maßnahmen zur Wasserrücker-
haltung 
Kommunen und 
Landkreise, Un-
ternehmen, Ver-
eine, Organisatio-
nen und Zusam-
menschlüsse, 
GbR, Privatper-
sonen 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Ernäh-
rung und Land-
wirtschaft 
Förderung in 
Festbeträgen 
pro Hektar 
und liegt zwi-
schen 55 und 
100 Euro. 
  geöffnet 
Förderung forstlicher 
Maßnahmen im Kör-
perschaftswald 
Förderung waldbaulich und 
ökologisch wertvoller Forstpro-
jekte und holzwirtschaftlicher 
Vorhaben; Bedeutung des Wal-
des für die Umwelt, das Klima, 
die Reinhaltung der Luft, den 
Wasserhaushalt, die Boden-
fruchtbarkeit, den Erholungs-
wert und den volkswirtschaftli-
chen Nutzen 
Die Schaffung von Grundlagen für die 
Umsetzung einer naturnahen Wald-
bewirtschaftung, 
Die Entwicklung stabiler, standortan-
gepasster Wälder unter Berücksichti-
gung der ökologischen und ökonomi-
schen Leistungsfähigkeit sowie des 
Klimawandels, 
Die Herstellung einer standortgemä-
ßen, klimaangepassten Baumarten-
mischung und die Sicherung der Sta-
bilität und Vitalität der Bestände,  
u. a. 
Waldbesitzer Nordrhein-
Westfalen 
Ministerium für 
Landwirtschaft 
und Verbraucher-
schutz Nordrhein-
Westfalen 
Zuschuss auf 
Festbetrags-
basis 
Konkrete Vorausset-
zungen für die Maßnah-
men in der Förderrichtli-
nie 
Geöffnet

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      277 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Regio.NRW – Trans-
formation 
Förderung von Vorhaben (im 
Rahmen des EFRE), die einen 
entscheidenden Beitrag dazu 
leisten, regionale Transformati-
onsprozesse mit Blick auf die 
spezifischen Profile der Regio-
nen erfolgreich zu gestalten 
Große thematische Bandbreite bei ei-
nem starken regionalen Bezug:  
Transfer von Wissen und innovativen 
Technologien aus Hochschulen und 
Forschungseinrichtungen in die wirt-
schaftliche Anwendung in KMU oder 
Start-ups,  
Förderung von nachhaltigen Wirt-
schaftsformen wie Circular Economy, 
Förderung von Klimaanpassung auf 
regionaler Ebene; 
bevorzugt Verbundprojekte 
Kommunale Ein-
richtungen wie 
kommunale und 
regionale Wirt-
schaftsförderun-
gen und Entwick-
lungsorganisatio-
nen, Kammern, 
Hochschulen, 
Forschungsein-
richtungen, Kom-
munen, Stiftun-
gen, Vereine und 
kleine und mitt-
lere Unterneh-
men 
Nordrhein-
Westfalen 
Ministeriums für 
Wirtschaft, In-
dustrie, Klima-
schutz und Ener-
gie des Landes 
Nordrhein-West-
falen 
Projektträger Jü-
lich (ptj) 
    bis 2027  
Einreichung 
zurzeit nicht 
möglich 
(Stand No-
vember 
2024) 
Städtebauförderung Ländliche wie städtische 
Räume werden unterstützt mit 
dem Ziel, die Attraktivität unse-
rer Städte und Gemeinden als 
Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- 
und Naturstandorte zu stärken. 
Seit 2021 ist die Berücksichti-
gung von Klimaschutz und 
Klimaanpassung Pflicht 
(Lebendige Zentren – Erhalt und Ent-
wicklung der Stadt- und Ortskerne) 
(Sozialer Zusammenhalt – Zusam-
menleben im Quartier gemeinsam ge-
stalten) 
Wachstum und nachhaltige Erneue-
rung – Lebenswerte Quartiere gestal-
ten 
Kommunen Nordrhein-
Westfalen 
Ministerium für 
Heimat, Kommu-
nales, Bau und 
Digitalisierung 
des Landes Nord-
rhein-Westfalen 
Zuschuss 
(min. 100.000 
€) 
Maßnahmen zum Kli-
maschutz und zur An-
passung an den Klima-
wandel, insbesondere 
durch die Verbesserung 
der grünen Infrastruktur 
Geöffnet

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      278 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Transformationsclus-
ter Soziale Innovatio-
nen für nachhaltige 
Städte 
Forschung und Entwicklung im 
Bereich der sozialen und tech-
nischen Innnovation für eine 
nachhaltige Stadt 
Modul 1: Nachhaltige und klima-
freundliche Gebäudebestandserneue-
rung und effiziente und suffiziente 
Flächennutzung in bestehenden 
Stadtquartieren und Siedlungsberei-
chen, 
Modul 2: Soziale Innovationen für die 
‚grüne‘ Stadt, 
Modul 3: Soziale Innovationen für 
nachhaltige, vitale und multifunktio-
nale Stadtkerne, 
Modul 4: Soziale Innovationen für ur-
bane Produktion, regionale Wert-
schöpfung und wirtschaftliche Resili-
enz, 
Modul 5: Soziale Innovationen für 
nachhaltige urbane Mobilität und Ver-
kehrsinfrastrukturen, 
Modul 6: Zukunftsthemen für eine so-
zial-innovative und nachhaltige Stadt-
entwicklung. 
Forschungsein-
richtung, Hoch-
schule, Kom-
mune, Öffentliche 
Einrichtung, Un-
ternehmen, Ver-
band/Vereinigung 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Bildung 
und Forschung 
(BMBF)  
Zuschuss: bis 
zu 100 Pro-
zent der zu-
wendungsfä-
higen Ausga-
ben 
  Förderaufruf 
alle zwei 
Jahre (zu-
letzt 2023) 
bis min. Juni 
2027 
Förderrichtlinie Ext-
remwetterfolgen 
Maßnahmen zur Bewältigung 
der Folgen von Extremwetterer-
eignissen auf Waldflächen 
Räumung von Kalamitätsflächen, 
insektizidfreie Waldschutzmaßnah-
men zur Eindämmung und Bekämp-
fung von Schadorganismen sowie 
Maßnahmen zur Sicherung von 
Waldökosystemen, 
Holzlagerplätze, 
Wiederbewaldung von Kalamitätsflä-
chen, die durch Extremwetterereig-
nisse und deren Folgen entstanden 
sind 
Waldbesitzer Nordrhein-
Westfalen 
Ministerium für 
Landwirtschaft 
und Verbraucher-
schutz des Lan-
des Nordrhein-
Westfalen 
Zuschuss: 
Förderquote 
zwischen 80 
% und 90 %, 
Maximalwert 
von 50.000 € 
  ganzjährig 
geöffnet

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
    Stand 26. Mai 2025      279 
Name des Programms Kurzbeschreibung Förderfähige Maßnahmen Antragsberech-
tigte Fördergeber Art der För-
derung 
Fördervoraussetzun-
gen Laufzeit 
Förderung von Maß-
nahmen zur Anpas-
sung an die Folgen 
des Klimawandels 
(DAS) 
Förderung von Vorhaben, die 
Antworten auf die Folgen der 
Erderwärmung wie Hitzeperio-
den, Hochwasser oder Starkre-
genereignisse liefern und die 
Anpassung an den Klimawan-
del unterstützen 
FSP A: Einstieg in das kommunale 
Anpassungsmanagement 
FSP B: Innovative Modellprojekte für 
die Klimawandelanpassung (Erstel-
lung und Umsetzung eines Konzep-
tes) 
Kommunen (auch 
Kreise), kommu-
nale Unterneh-
men, Verbände 
Bundesre-
publik 
Deutsch-
land 
Bundesministe-
rium für Umwelt, 
Naturschutz, nuk-
leare Sicherheit 
und Verbraucher-
schutz 
Zuwendung: 
Förderquote 
zwischen 50 
% und 90 %, 
maximal 
275.000 € 
  zurzeit ge-
schlossen 
(Wiederer-
öffnung wird 
erwartet) 
Horizont Europa Das Horizont Europa Pro-
gramm ist ein breit aufgestelltes 
Förderprogramm, welches 
seine zweite von drei Säulen 
auf den Bereich Gesundheit, 
Kultur, inklusive Gesellschaft, 
zivile Sicherheit, Digitalisierung, 
Industrie, Weltraum, Klima, 
Energie, Mobilität und Bioöko-
nomie ausgerichtet hat. In dem 
Programm werden Projektideen 
vorgestellt und ausgeschrieben. 
Schwerpunkt II, Cluster 5: Klima, 
Energie und Mobilität, Destination 1: 
Climate Sciences and Responses 
Themenbereich ‚Klima‘ (Übergang zu 
einer treibhausgasneutralen und wi-
derstandsfähigen Gesellschaft und 
Wirtschaft, Bewältigung des Klima-
wandels, Verhaltensänderungen) 
Querschnittsinstrument ‚Mission‘ (An-
passung an den Klimawandel, Förde-
rung von Regionen/Gemeinden) 
Kommunen, 
Kommunale Un-
ternehmen, Sozi-
ale Einrichtungen 
sowie Verbände 
und Sonstige 
Europäi-
sche Union 
Europäische 
Union 
Zuwendung   Geöffnet - 
es werden 
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BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025    280 
4. Anlage: Konzepte aus anderen Kommunen 
Zum Erhalt der biologischen Vielfalt wurden auch in anderen Kommunen Konzepte erstellt, die 
sich in ihren Inhalten, Methoden und ihrer Verbindlichkeit unterscheiden. Es gibt bislang keine 
etablierten Methodenstandards zur Erstellung von Biodiversitätskonzepten (bzw. damit vergleich-
baren Planungsansätzen).  
Nachfolgend werden die Konzepte der Städte Freiburg (STADT FREIBURG IM BREISGAU & ARBEITS-
GRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG GMBH 2020), Stuttgart (LANDESHAUPTSTADT STUTTGART 
2017), Karlsruhe (STADT KARLSRUHE & THOMAS BREUNIG INSTITUT FÜR BOTANIK UND LAND-
SCHAFTSKUNDE 2021) und Frankfurt am Main (STADT FRANKFURT AM MAIN & PAN PLANUNGSBÜRO 
FÜR ANGEWANDTEN NATURSCHUTZ GMBH 2021) kurz vorgestellt und vor allem mit Blick auf ihre 
Zielsetzungen und den methodischen Ansatz ausgewertet. Aus den gewählten Ansätzen lassen 
sich Rückschlüsse für das Vorgehen im Biodiversitätskonzept der Stadt Düsseldorf ziehen.  
Freiburg (2020): Biodiversitäts-Check urbaner und suburbaner Freiräume  
Fachbeitrag zum Landschaftsplan 2040 der Stadt Freiburg im Breisgau 
Zielsetzung 
Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt bzw. struktur- und artenreicher Lebensräume und 
dadurch der Freiraumqualifizierung im urbanen und suburbanen Freiburger Stadtgebiet 
Aufzeigen geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. 
(Indikator entwickeln, der als Grundlage für das Umweltmonitoring in der vorbereitenden Bauleitplanung dienen 
kann und rückwirkend sowie zukünftig Aussagen zur Entwicklung der biologischen Vielfalt liefert). 
Methodischer Aufbau 
Fokus auf Innenstadt (urbaner-suburbaner Raum); Außenbereich in eigenem Konzept 
Räumlicher Bezug über Definition urbaner Habitatkomplexe (UHK) und Verbundkorridore (UVK) 
Definition von Zielarten: Landes- und Naturraumarten der Fauna, Lokal bedeutsame Tierarten, wertgebende Pflan-
zenarten (d.h. indikatorbasierter Ansatz; keine vollständige Inventarisierung der lokalen Biodiversität) 
Steckbriefe zu den Urbanen Habitatkomplexen mit abgestuften Bewertungen der Habitatstrukturen 
Verbreitungen und Bewertungen basieren auf der Auswertung vorhandener Datenbestände sowie anhand von 
lokaler Expertise im Rahmen zweier Workshops. Ergänzt wurden diese durch Übersichtsbegehungen aller UHK 
und UVK. 
Herausbildung von Indikatoren zur Anwendung in der Bauleitplanung – nicht abgeschlossen 
Allgemeine Erkenntnisse 
Besonders artenreiche Habitate stellen im urbanen Raum Freiburgs v.a. Ruderalfluren sowie Wiesen und Mager-
rasen dar; auch Flugplätze, Gleisanlagen und Fließgewässer sind von besonderer Artenvielfalt (der Zielarten) ge-
prägt.  
Demgegenüber weisen Sonderstrukturen (etwa Trockenmauern oder Hohlwege) oder auch Altbaumbestände der 
Innenstadt (Alleen) geringere Artzahlen auf, was aber keinen Aufschluss über ihre Bedeutung zum Erhalt beson-
ders gefährdeter oder seltener Arten erlaubt. 
Zwar weisen Gebiete mit lockerer Ein- und Zweifamilienhausbebauung eine höhere Bewertung der UHK auf als 
Großwohnsiedlungen oder innerstädtische Blockrandbebauung; dies ist aber vor allem bedingt durch die Rand-
lage der EFH/ZFH-dominierten Quartiere und/oder das Vorhandensein besonderer Strukturen (landwirtschaftl. Ge-
bäude). 
Urbane und Suburbane Räume bilden im Vergleich zum umliegenden Freiraum nur einen nachrangigen, sehr spe-
zifischen Anteil der allgemeinen Biodiversität ab

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025    281 
Stuttgart (2017): Artenschutzkonzept  
Informelles Planungsinstrument 
Zielsetzung 
Leitfaden zum Schutz von Arten und Lebensräumen im Stuttgarter Stadtgebiet 
Sechs Teilfragen zur Zieldefinition: Was wird geschützt? Wo wird es geschützt? Wieso wird es geschützt? Wann 
wird es geschützt? Wer schützt es? 
Methodischer Aufbau 
Fokus auf gesamtem Stadtgebiet 
Ziel- und Individualartenkonzept 
Räumlicher Bezug über Definition und Verknüpfung von Zielarten mit ihren Lebensräumen im Stadtgebiet und de-
ren Vernetzung über den Biotopverbund 
Definition von Zielarten: Arten von deren Schutz auch weitere Arten mit ähnlichem Habitatansprüchen profitieren 
können. 
Definition von Individualarten: Individualarten sind Arten, die entweder wegen ihrer Seltenheit nur noch vereinzelt 
in einzelnen Biotopen vorkommen, nicht konkret zu Biotoptypen zugeordnet werden können und/oder nur durch 
eine spezielle spezifische Schutzmaßnahmen-Konzeption zu pflegen und erhalten sind. 
Eigener Biotoptypenschlüssel zur Zuordnung von Arten und Lebensräumen 
SOV-Maßnahmen: Strategie-, Optimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen, welche den Ziel- bzw. Individualarten 
zugeordnet werden 
Verbreitungen und Bewertungen basieren auf der Auswertung vorhandener Literatur und Datenbestände, tlw. er-
gänzt durch Expertisen. Systematische Erhebungen werden tlw. auf Basis der Ergebnisse des Konzepts vorge-
nommen. 
Allgemeine Erkenntnisse 
Das Konzept soll fortgeschrieben werden, laufende Erkenntnisse sollen integriert werden 
Priorisierung der Aufgaben zur Umsetzung des Konzepts 
Identifikation von ‚Top-E‘-Flächen: Flächen die mit vergleichsweise geringem Aufwand optimierbar sind

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025    282 
Karlsruhe (2021): Biodiversitätskonzeption  
Informelles Planungsinstrument 
Zielsetzung 
Leitfaden zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei räumlichen Planungen, Land- und Forstwirtschaft sowie natur-
schutzfachlichen Planungen 
Leitbild: „möglichst viele Arten, für die Karlsruhe eine besondere Verantwortung besitzt“ 
Ermittlung, Darstellung und Bewertung des Stadtkreises Karlsruhe im Hinblick auf seine Erd-, Landschafts- und 
Nutzungsgeschichte, seiner Pflanzen- und Tierwelt sowie seine abiotischen Gegebenheiten anhand von Leitsät-
zen: 
Eigenart (Regionalspezifische Arten, Lebensgemeinschaften, etc. werden höher bewertet als weitverbreitete) 
Lebensgemeinschaften vor Arten 
Alter und Regenerierbarkeit (besondere Wertschätzung von Biotoptypen, Lebensgemeinschaften, Standorten mit 
einem hohen Alter und schwieriger Regenerierbarkeit) 
Natürlichkeitsgrad (Naturnähe als Qualitätskriterium) 
Akzeptanz (fördern), Synergieeffekte (nutzen) und Ressourcen (schonen) 
Ort (Rahmenbedingungen einer Großstadt und Naturraum berücksichtigen) 
Zielerreichung (natürliche Prozesse vor technischen Lösungen) 
Aufzeigen geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. 
Methodischer Aufbau 
Fokus auf gesamtem Stadtgebiet 
Flächenbewertungen basierend auf Naturnähe, Bedeutung für gefährdete Arten und Eigenart der Landschaft 
Räumlicher Bezug über Identifikation von besonders sensiblen Lebensräumen (Biotopen) 
Maßnahmen: 
Strukturell: Verbesserung von externen Rahmenbedingungen (etwa Förderung der Artenkenntnis, Akteursvernet-
zung, Planungsverankerung, Forschung, etc.) 
Allgemeine Maßnahmen und Handlungsempfehlungen: Maßnahmen ohne konkrete Flächenbezüge mit allgemei-
ner Gültigkeit (etwa gezielte Artenschutzmaßnahmen, Reduzierung des Nährstoffgehaltes, Rücknahme des Ge-
staltungswillens/ Zulassung von Spontanentwicklungen) 
Flächenbezogene Maßnahmen: Siedlungsbereich, Feldflur, Wald, Gewässer, Schutzgebiete 
Verbreitungen und Bewertungen basieren auf der Auswertung vorhandener Datenbestände sowie anhand von 
lokaler Expertise im Rahmen von Fachgesprächen. 
(Herausbildung von Indikatoren zur Anwendung in der Bauleitplanung – nicht abgeschlossen) 
Allgemeine Erkenntnisse 
Karlsruhe hat eine besondere Verantwortung für den Erhalt und die Förderung von 10 Anspruchstypen mit landes-
weiter Schutzbedeutung (Größere Stillgewässer, Kleingewässer, Lössböschungen und Hohlwege, ökologisch 
günstig-gelegene Ackergebiete, offene Sandbiotope, nährstoffreiches Feucht- und Nassgrünland, Streuobstge-
biete, Weichholzauen großer Flüsse, Hartholzauen großer Flüsse, Bruch- und Sumpfwälder) 
Wertgebende Lebensräume liegen nur teilweise und dann häufig punktuell im Stadtinneren. Arten mit einer sehr 
oder besonders hohen Bedeutung kommen zumeist nicht in den urbanen und suburbanen Gebieten vor. 
Zwar weisen Gebiete mit lockerer Ein- und Zweifamilienhausbebauung eine höhere Bewertung der UHK auf als 
Großwohnsiedlungen oder innerstädtische Blockrandbebauung; dies ist aber vor allem bedingt durch die Rand-
lage der EFH/ZFH-dominierten Quartiere und/oder das Vorhandensein besonderer Strukturen (landwirtschaftliche 
Gebäude). 
Urbane und suburbane Räume bilden im Vergleich zum umliegenden Freiraum nur einen nachrangigen, sehr spe-
zifischen Anteil an der allgemeinen Biodiversität ab.

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025    283 
Frankfurt am Main (2021): Arten- und Biotopschutzkonzept  
Informelles Planungsinstrument 
Zielsetzung 
Darstellung und Erhebung der Biodiversität im Stadtgebiet  
Beitrag zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der heimischen und für Frankfurt typischen Arten- und Bio-
topvielfalt (strategische Leitlinie) 
Das Konzept dient als Abwägungsgrundlage der Stadtentwicklung 
Ermittlung, Darstellung und Bewertung des Stadtgebiets bzw. seiner Lebensräume und Arten 
Methodischer Aufbau 
Fokus auf gesamtem Stadtgebiet 
Identifikation von Ziel- und Verantwortungsarten 
Zielarten: besonders seltene, gefährdete und damit schutzbedürftige Arten, zudem solche deren besondere An-
sprüche an ihren Lebensraum auch viele andere Arten betreffen 
Verantwortungsarten: Arten, für deren Erhaltung die Stadt Frankfurt in besonders hohem Maß verantwortlich ist 
Raumbezug der Zielarten über 9 (zzgl. besonderer Standorte) Lebensraumtypen 
Identifikation von Kern- und Entwicklungsflächen des Naturschutzes 
Bewertung anhand von Lebensraumqualität für Flora und Fauna, Artausstattung und Flächengröße (Verbundfunk-
tion) 
Entwicklung eines Biotopverbundes 
Entwicklung spezifischer Ziele, Umsetzungsprioritäten und Maßnahmen zur Zielerreichung 
Raumbezug über Zielräume (homogene Landschaftsbestandteile) 
Bearbeitung in Steckbriefen 
Indikatorentwicklung zur Zielüberprüfung, Monitoring- und Evaluierungskonzept 
Verbreitungen und Bewertungen basieren auf der Auswertung vorhandener Datenbestände (bspw. Stadtbiotopkar-
tierung, Fachgutachten, etc.) sowie anhand von lokaler Expertise im Rahmen von Fachgesprächen. 
Allgemeine Erkenntnisse 
Erarbeitung einer Gesamtartenliste (Checkliste) für das Stadtgebiet 
Besonders wertvolle Lebensräume finden sich vor allem im Umland, vorrangig im stärker bewaldeten Süden. Dem 
Wald kommt damit eine besondere Bedeutung zu. Daneben werden große Fließgewässer (Main), Feucht- und 
Nasswiesen, Magerrasen, Streuobstwiesen, Ackerflächen und Parks und Grünanlagen herausgehoben 
Die Biotopvernetzung von extremen Standorten (trocken, feucht und nass) ist ungünstig, die Flächen sind oft frag-
mentiert, reduziert und isoliert 
Urbane und Suburbane Räume bilden im Vergleich zum umliegenden Freiraum nur einen nachrangigen, sehr spe-
zifischen Anteil der allgemeinen Biodiversität ab

BIODIVERSITÄTSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF 
 
 Stand 26. Mai 2025    284 
5. Anlage: Karten

Beratungsverlauf (4)

16.06.2025 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2025 Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2025 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AÖE/036/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
21.05.2025
Erstellt
21.05.2025 11:54