V/0519/2013/1
Baulandprogramm 2020
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Beschlussvorlage
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V/0519/2013/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Baulandprogramm 2020 Beratungsfolge 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) zur Kenn t- nis. Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den Jahren 2014 und 2015 für eine stärkere Orientierung am mit dem Handlungsprogramm Wohnen beabsichtigten Mengengerüst zu sorgen. Das überarbeitete Baulandpr o- gramm ist nach Vorbe ratung in den Gremien dem Rat in einer Sitzung 2014 vorzul e- gen, damit die weiteren Arbeitsschritte erfolgen können. 2. Die Verwaltung wird beauftragt: 2.1. eine Vorlage zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Münster zu erstellen, um einen „Planungsbeirat“ als beratendes Gremium – bestehend aus Vertretern der Poli- tik, Landwirtschaft und Beteiligung der Verwaltung – zur Unterstützung der polit i- schen Gremien einzurichten, um den politischen Abstimmungsprozess für die Ba u- landplanung zu beschleunigen. Damit die Arbeits- sowie Beschlussfähigkeit des be- ratenden Gremiums erhöht werden kann, soll dabei eine möglichst kleine Besetzung des Gremiums angestrebt werden. Die politischen Vertreter in diesem Gremium sind Multiplikatoren für ihre Fraktionen bzw. politischen Vertretungen im Rat. 2.2. die Rahmenbedingungen aufzuzeigen, wie durch eine signifikante Erhöhung der B e- auftragung von externen Planungsbüros und der dafür notwendigen temporären E r- höhung von Personal in der Verwaltung für die Steuerung der externen Planungsb ü- ros die Umsetzung des Baulandprogramms 2020 wesentlich beschleunigt werden kann. 2.3. auch Entwicklungsflächen zu benennen, die bisher als problematisch bzw. als lan g- fristig zu entwickeln eingestuft wurden. Vorlagen-Nr.: V/0519/2013/1 Auskunft erteilt: Herr Franke Ruf: 492 61 10 E-Mail: FrankeGerd@stadt-muenster.de Datum: 06.12.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0519/2013/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche liegenschaftliche Rege- lungen zum Grunderwerb werden zu jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorl a- gen zur Entscheidung vorgelegt. Begründung: Die Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ wurde am 05.12.2013 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beraten. Zu 1.: Der Ausschuss hat die Vorlage und den vorgelegten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anl a- ge 1) zur Kenntnis genommen und auf der Grundlage eines Än derungsantrags der SPD-Fraktion zur Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ (Anlage 2) den neuen Beschlusspunkt 1. die- ser Vorlage einstimmig beschlossen. Zu 2.: Der Änderungsantrag der CDU -Fraktion zur Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ (An- lage 2) wurde am 05.12.2013 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirt- schaft als neuer Beschlusspunkt 2. dieser Vorlage einstimmig beschlossen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschloss ei nstimmig, dem Rat die so geänderten Beschlussvorschläge der Vorlage zu empfehlen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, de n so geänderten Beschlussvorschl ägen dieser Vorlage zu folgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Baulandprogramm 2020 (Karte + Liste) Anlage 2: Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.12.2013 zur Vorlage V/0519/2013 „Bau- landprogramm 2020“ Anlage 3: Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 02.12.2013 zur Vorlage V/0519/2013 „Bau- landprogramm 2020“
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0519/2013/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Baulandprogramm 2020 Beratungsfolge 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) zur Kenn t- nis. Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den Jahren 2014 und 2015 für eine stärkere Orientierung am mit dem Handlungsprogramm Wohnen beabsichtigten Mengengerüst zu sorgen. Das überarbeitete Baulandpr ogramm ist dem Ra t nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft in 2014 vorzulegen, damit die weiteren Arbeitsschritte erfolgen können. 2. Die Verwaltung wird beau ftragt, mit den planungspolitischen Sprechern der Fraktionen und Parteien Anfang 2014 ein Gespräch zu führen, um a) zu klären, wie die künftige politische Begleitung zur Umsetzung des Baulandpr o- gramms 2020 effektiv gestaltet werden kann, b) aufzuzeigen, wie und unter welchen Voraussetzungen die Verwaltung befristet pe r- sonell zu stärken ist, um die Herausforderungen zur Erfüllung der Umsetzung des Baulandprogramms 2020 gewährleisten zu können, c) deutlich zu machen, welche Handlungsmöglichkeiten ggf. noch bestehen, um auf der Grundlage des im September 2013 vom Hauptausschuss bes chlossenen „Wohnsiedlungsflächenkonzeptes Stadt Münster 2025“ noch zusätzliche Entwic k- lungsflächen in das Baulandprogramm 2020 aufzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Vorlagen-Nr.: V/0519/2013/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Franke Ruf: 492 61 10 E-Mail: FrankeGerd@stadt-muenster.de Datum: 06.12.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0519/2013/1 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche liegenschaft liche Rege- lungen zum Grunderwerb werden zu jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Begründung: 1.: Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wir t- schaft zur Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ Die Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ wurde am 05.12.2013 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beraten. 1.1.: Die SPD-Fraktion stellte den folgenden Änderungsantrag: Der Ausschuss/Rat möge beschließen: Die Beschlusspunkte 1 bis 2.2 werden wie folgt ersetzt: Der Rat nimmt den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den Jahren 20 14 und 2015 für eine stärkere Orientierung am mit dem Handlungsprogramm Wohnen bea bsichtigten Mengengerüst zu sorgen. Das überarbeitete Baulandprogramm ist dem Rat nach Vo rberatung in den Bezirksvertretungen in 2014 vorzulegen, damit die weiteren Arbeitsschritte erfolgen können. Der SPD-Antrag wurde einstimmig angenommen. 1.2.: Die CDU-Fraktion stellte den folgenden Änderungsantrag: Um neues Bauland für Wohnraum schneller zur Verfügung zu stellen, mögen der Ausschuss und der Rat beschließen: Als zusätzlicher Punkt zur Beschlusslage den Punkt 3 zu ergänzen: Die Verwaltung wird beauftragt: a) eine Vorlage zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Münster zu erstellen, um einen "Planungsbeirat" als beratendes Gremium - bestehend aus Vertretern der Politik, Landwirt- schaft und Beteiligung der Verwaltung - zur Unterstützung der politischen Gremien einz u- richten, um den politischen Abstimmungsprozess für die Baulandplanung zu beschleun i- gen. Damit die Arbeits- sowie Beschlussfähigkeit des beratenden Gremiums erhöht werden kann, soll dabei eine möglichst kleine Besetzung des Gremiums angestrebt werden. Die politischen Vertreter in diesem Gremium sind Multiplikatoren für ihre Fraktionen bzw. polit i- schen Vertretungen im Rat. b) die Rahmenbedingungen aufzuzeigen, wie durch eine signifikante Erhöhung der Beauftr a- gung von externen Planungsbüros und der dafür notwendigen temporären Erhöhung von Personal in der Verwaltung für die Steuerung der externen Planungsbüros die U msetzung des Baulandprogramms 2020 wesentlich beschleunigt werden kann. c) auch Entwicklungsflächen zu benennen, die bisher als problematisch bzw. als langfristig zu entwickeln eingestuft wurden. Der CDU-Antrag wurde einstimmig angenommen. - 3 - V/0519/2013/1 1.3.: Die so geänderte Vorlage wurde vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft anschließend einstimmig beschlossen. 2.: Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Beschlusspunkt 1. wie folgt zu beschließen: Der Rat nimmt den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den Ja h- ren 2014 und 2015 für eine stärkere Orientierung am mit dem Handlungsprogramm Wohnen beabsichtigten Mengengerüst zu sorgen. Das überarbeitete Baulandprogramm ist dem Rat nach Vorberatung in den Bezirksvertretungen im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft in 2014 vorzulegen, damit die weiteren Arbeit s- schritte erfolgen können. Begründung: Der räumliche Bezugsrahmen für den Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) ist das vom Hauptausschuss am 25.09.2013 auf der Grundlage der Vorlage V/0230/2013 und der dazu angenommenen Änderungen einstimmig beschlossene „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 20 25“, das zuvor von allen Bezirksvertretungen und vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beraten wurde. Die Frage, welche neuen Bauflächen für den Wohnungsbau in Münster bis 2025 entwickelt werden sollen, ist damit geklärt. Aufgabe des Baulandprogramms 2020 ist es nun, für diese vom Hauptausschuss beschlossenen neuen Wohnbauflächen die zeitliche Taktung für ihre Baureifmachung, d. h. ihre wenn möglich liegenschaftliche Vorbereitung durch entsprechenden städtischen Grunderw erb, ihre planung s- rechtliche Absicherung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen sowie ihre technische E r- schließung festzulegen, um die quantitativen und qualitativen wohnungsbaupolitischen Zielsetzu n- gen (vgl. Vorlage V/0593/2013 „Kommunales Handlungskon zept Wohnen – Grundlagen und Wei- chenstellungen“) nach Möglichkeit erfüllen zu können. zu 2. a) – c): Die Verwaltung wird Anfang 2014 mit den planungspolitischen Sprechern der Fraktionen und Pa r- teien ein Gespräch zu führen, um zu klären, wie den Antrags anliegen des vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossenen CDU -Antrags Folge g e- leistet werden kann, um neues Bauland für Wohnraum schneller zur Verfügung stellen zu können. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Baulandprogramm 2020 (Karte + Liste)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0519/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37