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V/0519/2013/1

Baulandprogramm 2020

Vorlagen 09.12.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 27

Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

3759 Zeichen

V/0519/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baulandprogramm 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) zur Kenn t-
nis. 
Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den 
Jahren 2014 und 2015 für eine stärkere Orientierung am mit dem Handlungsprogramm 
Wohnen beabsichtigten Mengengerüst zu sorgen. Das überarbeitete Baulandpr o-
gramm ist nach Vorbe ratung in den Gremien dem Rat in einer Sitzung 2014 vorzul e-
gen, damit die weiteren Arbeitsschritte erfolgen können. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
2.1. eine Vorlage zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Münster zu erstellen, um 
einen „Planungsbeirat“ als beratendes Gremium – bestehend aus Vertretern der Poli-
tik, Landwirtschaft und Beteiligung der Verwaltung – zur Unterstützung der polit i-
schen Gremien einzurichten, um den politischen Abstimmungsprozess für die Ba u-
landplanung zu beschleunigen. Damit die Arbeits-  sowie Beschlussfähigkeit des be-
ratenden Gremiums erhöht werden kann, soll dabei eine möglichst kleine Besetzung 
des Gremiums angestrebt werden. Die politischen Vertreter in diesem Gremium sind 
Multiplikatoren für ihre Fraktionen bzw. politischen Vertretungen im Rat. 
 
2.2. die Rahmenbedingungen aufzuzeigen, wie durch eine signifikante Erhöhung der B e-
auftragung von externen Planungsbüros und der dafür notwendigen temporären E r-
höhung von Personal in der Verwaltung für die Steuerung der externen Planungsb ü-
ros die Umsetzung des Baulandprogramms 2020 wesentlich beschleunigt werden 
kann. 
 
2.3. auch Entwicklungsflächen zu benennen, die bisher als problematisch bzw. als lan g-
fristig zu entwickeln eingestuft wurden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0519/2013/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeGerd@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0519/2013/1 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche liegenschaftliche Rege-
lungen zum Grunderwerb werden zu jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorl a-
gen zur Entscheidung vorgelegt.  
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ wurde am 05.12.2013 im Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beraten. 
 
Zu 1.: 
Der Ausschuss hat die Vorlage und den vorgelegten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anl a-
ge 1) zur Kenntnis genommen und auf der Grundlage eines Än derungsantrags der SPD-Fraktion 
zur Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ (Anlage 2) den neuen Beschlusspunkt 1. die-
ser Vorlage einstimmig beschlossen. 
 
Zu 2.: 
Der Änderungsantrag der CDU -Fraktion zur Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ (An-
lage 2) wurde am 05.12.2013 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirt-
schaft als neuer Beschlusspunkt 2. dieser Vorlage einstimmig beschlossen. 
 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschloss ei nstimmig, 
dem Rat die so geänderten Beschlussvorschläge der Vorlage zu empfehlen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, de n so geänderten Beschlussvorschl ägen dieser Vorlage  zu 
folgen.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
 
Anlage 1: Baulandprogramm 2020 (Karte + Liste) 
 
Anlage 2: Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.12.2013 zur Vorlage V/0519/2013 „Bau-
landprogramm 2020“ 
 
Anlage 3: Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 02.12.2013 zur Vorlage V/0519/2013 „Bau-
landprogramm 2020“

Ergänzungsvorlage Beschluss

6999 Zeichen

V/0519/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baulandprogramm 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) zur Kenn t-
nis. 
 Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den 
Jahren 2014 und 2015 für eine stärkere Orientierung am mit dem Handlungsprogramm 
Wohnen beabsichtigten Mengengerüst zu sorgen. Das überarbeitete Baulandpr ogramm 
ist dem Ra t nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft in 2014 vorzulegen, damit die weiteren Arbeitsschritte erfolgen 
können. 
 
2. Die Verwaltung wird beau ftragt, mit den planungspolitischen Sprechern der Fraktionen 
und Parteien Anfang 2014 ein Gespräch zu führen, um  
 
a) zu klären, wie die künftige politische Begleitung zur Umsetzung des Baulandpr o-
gramms 2020 effektiv gestaltet werden kann, 
 
b) aufzuzeigen, wie und unter welchen Voraussetzungen die Verwaltung befristet pe r-
sonell zu stärken ist, um die Herausforderungen zur Erfüllung der Umsetzung des 
Baulandprogramms 2020 gewährleisten zu können, 
 
c) deutlich zu machen, welche Handlungsmöglichkeiten ggf. noch bestehen, um auf 
der Grundlage des im September 2013 vom Hauptausschuss bes chlossenen 
„Wohnsiedlungsflächenkonzeptes Stadt Münster 2025“ noch zusätzliche Entwic k-
lungsflächen in das Baulandprogramm 2020 aufzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0519/2013/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeGerd@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0519/2013/1 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche liegenschaft liche Rege-
lungen zum Grunderwerb werden zu jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen 
zur Entscheidung vorgelegt.  
 
 
Begründung: 
 
1.:  Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wir t-
schaft zur Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ 
 
Die Vorlage V/0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ wurde  am 05.12.2013 im Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beraten. 
 
1.1.:  Die SPD-Fraktion stellte den folgenden Änderungsantrag: 
 
Der Ausschuss/Rat möge beschließen: 
 
Die Beschlusspunkte 1 bis 2.2 werden wie folgt ersetzt: 
 
Der Rat nimmt den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) zur Kenntnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den Jahren 20 14 
und 2015 für eine stärkere Orientierung am mit dem Handlungsprogramm Wohnen bea bsichtigten 
Mengengerüst zu sorgen. Das überarbeitete Baulandprogramm ist dem Rat nach Vo rberatung in 
den Bezirksvertretungen in 2014 vorzulegen, damit die weiteren Arbeitsschritte erfolgen können. 
 
Der SPD-Antrag wurde einstimmig angenommen. 
 
 
1.2.:  Die CDU-Fraktion stellte den folgenden Änderungsantrag: 
 
Um neues Bauland für Wohnraum schneller zur Verfügung zu stellen, mögen der Ausschuss  und 
der Rat beschließen: 
 
Als zusätzlicher Punkt zur Beschlusslage den Punkt 3 zu ergänzen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt:  
 
a) eine Vorlage zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Münster zu erstellen, um einen 
"Planungsbeirat" als beratendes Gremium - bestehend aus Vertretern der Politik, Landwirt-
schaft und Beteiligung der Verwaltung - zur Unterstützung der politischen Gremien einz u-
richten, um den politischen Abstimmungsprozess für die Baulandplanung zu beschleun i-
gen. Damit die Arbeits- sowie Beschlussfähigkeit des beratenden Gremiums erhöht werden 
kann, soll dabei eine möglichst kleine Besetzung des Gremiums angestrebt werden. Die 
politischen Vertreter in diesem Gremium sind Multiplikatoren für ihre Fraktionen bzw. polit i-
schen Vertretungen im Rat. 
 
b) die Rahmenbedingungen aufzuzeigen, wie durch eine signifikante Erhöhung der Beauftr a-
gung von externen Planungsbüros und der dafür notwendigen temporären Erhöhung von 
Personal in der Verwaltung für die Steuerung der externen Planungsbüros die U msetzung 
des Baulandprogramms 2020 wesentlich beschleunigt werden kann. 
 
c) auch Entwicklungsflächen zu benennen, die bisher als problematisch bzw. als langfristig zu 
entwickeln eingestuft wurden.  
 
Der CDU-Antrag wurde einstimmig angenommen.

- 3 - 
V/0519/2013/1 
 
1.3.: Die so geänderte Vorlage wurde vom  Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft anschließend einstimmig beschlossen. 
 
 
2.: Stellungnahme der Verwaltung 
 
zu 1.:   
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Beschlusspunkt 1. wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat nimmt den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) zur Kenntnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den Ja h-
ren 2014 und 2015 für eine stärkere Orientierung am mit dem Handlungsprogramm Wohnen 
beabsichtigten Mengengerüst zu sorgen. Das überarbeitete Baulandprogramm ist dem Rat 
nach Vorberatung  in den Bezirksvertretungen  im Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft  in 2014 vorzulegen, damit die weiteren Arbeit s-
schritte erfolgen können. 
 
Begründung: 
Der räumliche  Bezugsrahmen für den Entwurf des Baulandprogramms 2020 (Anlage 1) ist das 
vom Hauptausschuss am 25.09.2013 auf der Grundlage der Vorlage V/0230/2013 und der dazu 
angenommenen Änderungen einstimmig beschlossene „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt 
Münster 20 25“, das zuvor von allen Bezirksvertretungen und vom Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beraten wurde.  
Die Frage, welche neuen Bauflächen für den Wohnungsbau in Münster bis 2025 entwickelt werden 
sollen, ist damit geklärt. 
 
Aufgabe des Baulandprogramms 2020 ist es nun, für diese vom Hauptausschuss beschlossenen 
neuen Wohnbauflächen die zeitliche Taktung für ihre Baureifmachung, d. h. ihre wenn möglich 
liegenschaftliche Vorbereitung durch entsprechenden städtischen Grunderw erb, ihre planung s-
rechtliche Absicherung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen sowie ihre technische E r-
schließung festzulegen, um die quantitativen und qualitativen wohnungsbaupolitischen Zielsetzu n-
gen (vgl. Vorlage V/0593/2013 „Kommunales Handlungskon zept Wohnen – Grundlagen und Wei-
chenstellungen“) nach Möglichkeit erfüllen zu können.  
 
 
zu 2. a) – c):  
Die Verwaltung wird Anfang 2014 mit den planungspolitischen Sprechern der Fraktionen und Pa r-
teien ein Gespräch zu führen, um zu klären, wie den Antrags anliegen des vom Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossenen CDU -Antrags Folge g e-
leistet werden kann, um neues Bauland für Wohnraum schneller zur Verfügung stellen zu können. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1: Baulandprogramm 2020 (Karte + Liste)

Beratungsverlauf (2)

11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0519/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
09.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37