V/0707/2021/1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftfiltern für städtische Schulen und Beschaffung weiterer mobiler Luftfilter
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 zur Vorlage V_0707_2021_Dringlichkeitsentscheidung03_Beschaffung Luftfilter03_EF
3577 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER STADT ||| MÜNSTER Amt für Schule und Weiterbildung Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wimmer Telefon: 492-4050 “ WimmerWo@stadt- muenster.de Dringlichkeitsentscheidung D/0030/2021 Betreff: Beschaffung von 500 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und mit Sekundarstufe 1 Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, 500 mobile Luftfilter zur Unterstützung einer der Coronapandemie ent- sprechenden infektionsschutzgerechten Lüftung schulischer Räume, die von Schülerinnen und Schülern bis 12 Jahren genützt werden, zu beschaffen und das dafür erforderliche Vergabeverfahren durchzufüh- ren. N. Finanzielle Auswirkungen Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren: x Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- | Betrag jahr € Produktgruppe 0301 | Leistungen für Schulen | Investitionsmaßnahme 0090 |Beschaffungen für Schulen | Auszahlurigen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 | 1.350.000 Den zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro wird nach $ 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in dem Budget für den Erwerb von Grundstücken (Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnah- me 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen‘“) 2la Begründung: Eine erstmalige Beschaffung von 300 mobilen Luftfiltern im November / Dezember 2020 auf der Grundlage der Förderrichtlinie FRL-Luft des Landes NRW ergänzt um eine weitere landesgeför- derte Beschaffung von 110 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen in Münster diente richtli- nienkonform der Ausstattung von Unterrichtsräumen, die nach den Kriterien des Umweltbundes- amtes unzureichend zu belüften sind. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 31.08.2021 haben die Vertre- ter aller Ratsfraktionen Anträge zur Beschlussfassung des Rates vorgestellt, die eine weiterge- hende Ausstattung städtischer Schulen der Primarstufe und für von Kindern zwischen 6 und 12 Jahren genutzte Räumen in Schulen mit Sekundarstufe I vorsehen. Mobile Luftfilter sind ergän- zend zu den weiter bestehenden präventiven Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Masken- pflichten und regelmäßiger Lüftung ein wichtiger und wirksamer Baustein des Infektionsschutzes. Mit ihnen wird eine deutliche Verbesserung der Raumluft und eine Reduzierung einer möglichen Virenlast erreicht und der Präsenzunterricht in den Schulen weiter abgesichert. Die zu beschaffenden Filtergeräte müssen mindestens die bisher angelegten technischen Para- meter zur Filterqualität (HP 13 / 14) und zur Geräteleistung (4-facher Raumvolumenstrom/h bei Leistungsmittelwert) erfüllen und eine möglichst geringe Geräuschentwicklung haben. Die Ausstattung soll auf der Grundlage einer noch durchzuführenden Bedarfsabfrage bei den Schulen erfolgen. Ein potenzieller Bedarf kann in etwa an den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten abgebildet werden. Die Jahrgänge 1-8 der städtischen Schulen werden überschlägig in 900 Klassen- bzw. Mehrzweckräumen unterrichtet, hinzu kommen Räumlichkeiten für den Offenen Ganztag sowie für die Mittagsverpflegung und im Bereich der Schulen mit Sekundarstufe 1 Fachräume. Um eine möglichst unverzögerte Ausstattung der Schulen umsetzen und den Schulen die Filter- geräte schon zum Beginn der Herbstzeit zur Verfügung stellen zu können, sollen mit dieser Dringlichkeitsentscheidung eine am vermutet minimalen Bedarf ausgerichtete Zahl an Filtergerä- ten beschafft werden. . Jörg’Berens Oberbürgermeister. ktionsvorsitzender der FDP-Fraktion
Anlage A
1798 Zeichen
Anlage A zur V/0707/2021/1 Kurzüberblick Als präventive Infektionsschutzmaßnahme gegen Covid-19 und zur Sicherung des Präsenzunterrichtes an städtischen Schulen in Münster sollen Schulräume, die von bis zu 12jährigen Schülerinnen und Schülern genutzt werden, nach den Bedarfsmeldungen der Schulen mit mobilen Luftfiltern ausgestattet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung In der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ sind Produkte zusammengefasst, mit denen für die Schulen optimale Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Schulunterrichts und weiterer Ganztagsangebote geschaffen werden sollen. In der aktuellen pandemischen Situation gehört dazu auch eine weitgehende Minimierung des Infektionsrisikos mit den Bausteinen T estungen,Maskenausstattung und eben einer Luftfilterung insbesondere in den Altersjahrgängen, für die derzeit eine Impfung noch nicht möglich ist. Alle Bausteine gemeinsam sichern den Präsenzunterricht in Schule ab und helfen, Quarantänezeiten oder partielle Lockdowns zu vermeiden. Die Realisierung der Ausstattung ist für das IV. Quartal 2021 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage für die Maßnahme ist ein Beschluss des Rates zu dieser Vorlage. Die Höhe der Aufwendungen im Finanzplan und im Ergebnisplan ist abhängig von den Bedarfsmeldungen der Schulen und dem Ergebnis der Ausschreibung(en). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Ergänzungsvorlage Beschluss
2924 Zeichen
V/0707/2021/1 V/0707/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftfiltern für städtische Schulen und Beschaffung weiterer mobiler Luftfilter Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0030/2021 „Beschaffung von 500 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und mit Sekundarstufe 1“ vom 09.09.2021 wird genehmigt. 2. Der Rat beschließt die ergänzende Beschaffung weiterer 278 mobiler Luftfilter für städtische Schulen und beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen. II. Finanzielle Auswirkungen: Zu I. 1. Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 0090 Beschaffungen für Schulen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 1.350.000 Amt für Schule und Weiterbildung 28.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sieme T elefon:492-4001 SiemeA@stadt-muenster.de - 2 - V/0707/2021/1 Die Zustimmung nach § 83 Abs. 2 GO NRW zu den erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in dem Budget für den Erwerb von Grundstücken (Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnahme 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen“). Zu I.2 Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 0090 Beschaffungen für Schulen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 950.000 Die Auszahlungen für die Beschaffung weiterer 278 mobiler Luftfilter werden im Haushaltsplan 2021 im investiven Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung im Wege der flexiblen Haushaltsführung aufgefangen. Die Kalkulation beruht auf jüngsten Einschätzungen zu den aktuellen Marktpreisen. Begründung: Parallel zur Erstellung der Vorlage hat die Verwaltung die Schulen gebeten, den aus ihrer Sicht erforderlichen Bedarf an mobilen Luftfiltern für die von den Schülerinnen und Schülern dieser Altersgruppe genutzten Räumlichkeiten zu übermitteln. Mit dieser Ergänzungsvorlage kann das Ergebnis der Bedarfsmeldungen aus den Schulen mit insgesamt 778 mobilen Luftfiltern vorgelegt werden. Der Bedarf übersteigt die Zahl der bereits ausgeschriebenen Geräte um 278 Geräte. Die Beschaffung wird in einem ergänzenden Ausschreibungsverfahren durchgeführt. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: - Anlage A - Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0030/2021
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0707/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2021
- Erstellt
- 27.09.2021 11:23