Mandari Insight

V/0707/2021/1

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftfiltern für städtische Schulen und Beschaffung weiterer mobiler Luftfilter

Vorlagen 27.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 30

Anlage 1 zur Vorlage V_0707_2021_Dringlichkeitsentscheidung03_Beschaffung Luftfilter03_EF

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage V_0707_2021_Dringlichkeitsentscheidung03_Beschaffung Luftfilter03_EF

3577 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Schule und
Weiterbildung

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wimmer
Telefon: 492-4050

“ WimmerWo@stadt-
muenster.de

Dringlichkeitsentscheidung D/0030/2021

Betreff:

Beschaffung von 500 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und mit Sekundarstufe 1

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, 500 mobile Luftfilter zur Unterstützung einer der Coronapandemie ent-
sprechenden infektionsschutzgerechten Lüftung schulischer Räume, die von Schülerinnen und Schülern
bis 12 Jahren genützt werden, zu beschaffen und das dafür erforderliche Vergabeverfahren durchzufüh-

ren.

N. Finanzielle Auswirkungen

Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren: x
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.- | Betrag
jahr €
Produktgruppe 0301 | Leistungen für Schulen |
Investitionsmaßnahme 0090 |Beschaffungen für Schulen |
Auszahlurigen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 | 1.350.000

Den zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro wird
nach $ 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in dem Budget
für den Erwerb von Grundstücken (Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnah-
me 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen‘“)

2la
Begründung:
Eine erstmalige Beschaffung von 300 mobilen Luftfiltern im November / Dezember 2020 auf der
Grundlage der Förderrichtlinie FRL-Luft des Landes NRW ergänzt um eine weitere landesgeför-
derte Beschaffung von 110 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen in Münster diente richtli-
nienkonform der Ausstattung von Unterrichtsräumen, die nach den Kriterien des Umweltbundes-
amtes unzureichend zu belüften sind.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 31.08.2021 haben die Vertre-
ter aller Ratsfraktionen Anträge zur Beschlussfassung des Rates vorgestellt, die eine weiterge-
hende Ausstattung städtischer Schulen der Primarstufe und für von Kindern zwischen 6 und 12
Jahren genutzte Räumen in Schulen mit Sekundarstufe I vorsehen. Mobile Luftfilter sind ergän-
zend zu den weiter bestehenden präventiven Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Masken-
pflichten und regelmäßiger Lüftung ein wichtiger und wirksamer Baustein des Infektionsschutzes.
Mit ihnen wird eine deutliche Verbesserung der Raumluft und eine Reduzierung einer möglichen
Virenlast erreicht und der Präsenzunterricht in den Schulen weiter abgesichert.
Die zu beschaffenden Filtergeräte müssen mindestens die bisher angelegten technischen Para-
meter zur Filterqualität (HP 13 / 14) und zur Geräteleistung (4-facher Raumvolumenstrom/h bei
Leistungsmittelwert) erfüllen und eine möglichst geringe Geräuschentwicklung haben.

Die Ausstattung soll auf der Grundlage einer noch durchzuführenden Bedarfsabfrage bei den
Schulen erfolgen.

Ein potenzieller Bedarf kann in etwa an den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten abgebildet
werden. Die Jahrgänge 1-8 der städtischen Schulen werden überschlägig in 900 Klassen- bzw.
Mehrzweckräumen unterrichtet, hinzu kommen Räumlichkeiten für den Offenen Ganztag sowie
für die Mittagsverpflegung und im Bereich der Schulen mit Sekundarstufe 1 Fachräume.

Um eine möglichst unverzögerte Ausstattung der Schulen umsetzen und den Schulen die Filter-
geräte schon zum Beginn der Herbstzeit zur Verfügung stellen zu können, sollen mit dieser
Dringlichkeitsentscheidung eine am vermutet minimalen Bedarf ausgerichtete Zahl an Filtergerä-
ten beschafft werden. .

Jörg’Berens

Oberbürgermeister. ktionsvorsitzender der FDP-Fraktion

Anlage A

1798 Zeichen

Anlage A zur V/0707/2021/1
Kurzüberblick
Als präventive Infektionsschutzmaßnahme gegen Covid-19 und zur Sicherung des
Präsenzunterrichtes an städtischen Schulen in Münster sollen Schulräume, die von bis zu
12jährigen Schülerinnen und Schülern genutzt werden, nach den Bedarfsmeldungen der Schulen
mit mobilen Luftfiltern ausgestattet werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
In der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ sind Produkte zusammengefasst, mit denen
für die Schulen optimale Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Schulunterrichts und
weiterer Ganztagsangebote geschaffen werden sollen.
In der aktuellen pandemischen Situation gehört dazu auch eine weitgehende Minimierung des
Infektionsrisikos mit den Bausteinen T estungen,Maskenausstattung und eben einer Luftfilterung
insbesondere in den Altersjahrgängen, für die derzeit eine Impfung noch nicht möglich ist.
Alle Bausteine gemeinsam sichern den Präsenzunterricht in Schule ab und helfen,
Quarantänezeiten oder partielle Lockdowns zu vermeiden.
Die Realisierung der Ausstattung ist für das IV. Quartal 2021 vorgesehen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage für die Maßnahme ist ein Beschluss des Rates zu dieser Vorlage. Die Höhe
der Aufwendungen im Finanzplan und im Ergebnisplan ist abhängig von den Bedarfsmeldungen
der Schulen und dem Ergebnis der Ausschreibung(en).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine

Ergänzungsvorlage Beschluss

2924 Zeichen

V/0707/2021/1
V/0707/2021/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftfiltern für
städtische Schulen und Beschaffung weiterer mobiler Luftfilter
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0030/2021 „Beschaffung von 500 mobilen
Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und mit Sekundarstufe 1“ vom 09.09.2021 wird
genehmigt.
2. Der Rat beschließt die ergänzende Beschaffung weiterer 278 mobiler Luftfilter für städtische
Schulen und beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zu I. 1.
Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 0090 Beschaffungen für Schulen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 1.350.000
Amt für Schule und
Weiterbildung
28.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Sieme
T elefon:492-4001
SiemeA@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0707/2021/1
Die Zustimmung nach § 83 Abs. 2 GO NRW zu den erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in
Höhe von 1.350.000 Euro wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in dem
Budget für den Erwerb von Grundstücken (Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“,
Investitionsmaßnahme 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen“).
Zu I.2
Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 0090 Beschaffungen für Schulen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 950.000
Die Auszahlungen für die Beschaffung weiterer 278 mobiler Luftfilter werden im Haushaltsplan 2021
im investiven Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung im Wege der flexiblen
Haushaltsführung aufgefangen.
Die Kalkulation beruht auf jüngsten Einschätzungen zu den aktuellen Marktpreisen.
Begründung:
Parallel zur Erstellung der Vorlage hat die Verwaltung die Schulen gebeten, den aus ihrer Sicht
erforderlichen Bedarf an mobilen Luftfiltern für die von den Schülerinnen und Schülern dieser
Altersgruppe genutzten Räumlichkeiten zu übermitteln. Mit dieser Ergänzungsvorlage kann das
Ergebnis der Bedarfsmeldungen aus den Schulen mit insgesamt 778 mobilen Luftfiltern vorgelegt
werden. Der Bedarf übersteigt die Zahl der bereits ausgeschriebenen Geräte um 278 Geräte. Die
Beschaffung wird in einem ergänzenden Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
- Anlage A
- Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0030/2021

Beratungsverlauf (4)

28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 19 Vorberatung
Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0707/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2021
Erstellt
27.09.2021 11:23