1118/2026
Umgestaltung der Skateranlage Lohse-Rampe in Köln-Nippes
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
533 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 1118/2026 Freigabedatum 18.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung der Skateranlage Lohse-Rampe in Köln-Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Spielplatzes „Lohse-Rampe / Lohsestraße“ in Köln-Nippes mit voraussichtlichen Ge- samtkosten in Höhe von 566.000 €. Der Finanzausschuss beschließt die Mittelfreigabe und die investive außerplanmäßige Auszahlungsermächtigung für die Neugestaltung des Spielplatzes „Lohse -Rampe / Lohsestraße“ in Höhe von 566.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 5100-0604-0-4107 Spielplatz Lohse-Rampe / Lohsestraße. Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 566.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen Wartung und Pflege wird im Rahmen der Unterhaltung von 67, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 56.600 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz „Lohse-Rampe / Lohsestraße“ mit der Skateanlage „Lohserampe“ liegt in einer Senke im „Lohsepark“ Innerer Grüngürtel in der Nähe zum Agnesviertel, um- geben von der Neusser Straße, Inneren Kanalstraße und Merheimer Straße. Die Skateranlage ist ein wichtiger Treffpunkt für Skater*innen, Scooterfahrer*innen, BMXer*innen und Inlineskater*innen gleichermaßen. Sie wurde bereits zur Jahrtau- sendwende eingeweiht und ist über den Bezirk Nippes hinaus bekannt. Sie wird von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichem Fahrniveau stadtweit besucht. Es ist vorgesehen, eine Holzfahrfläche mit entsprechender Holzunterkonstruktion, wel- che speziell für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet ist, herzustellen. Im Vergleich zur Bestandsanlage gibt es mittlerweile eine deutliche technische Weiterentwicklung 3 mit effektiverem Holzschutz. Die witterungsangepasste Bauweise trägt außerdem zur Verbesserung der Langlebigkeit bei. Eine gezielte Ableitung von Niederschlagswasser über ein konstruktives Gefälle unterstützt deutlich die Reduzierung von Feuchteein- trag, Schadensanfälligkeit und Wartungsaufwand. Mit der geplanten bedarfsgerechten Gestaltung der Rampe wird die funktionale Qualität der gesamten Anlage verbessert und der in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Nutzung Sorge getragen. Wegen eines fehlenden Entwässerungskonzeptes ist die Rampe derzeit dauerhaft der Feuchtigkeit ausgesetzt und muss nun nach 14 Jahren aus verkehrssicherheitstechni- schen Gründen abgebaut werden. Begründet durch die tiefe Lage der Anlage im Park, liegt u. a. ein weiterer Fokus auf einem zukünftigen nachhaltigen Entwässerungskonzept. Dadurch soll die Langlebig- keit der geplanten Rampe zusätzlich gesichert werden. Bedingt durch den stetig wachsenden Bedarf neuer Nutzergruppen und den oben ge- schilderten Nachhaltigkeitserwägungen wurde die Maßnahme in die vom Rat be- schlossenen Spielraumplanung 2025-2030 Session Nr. 2960 /2024 aufgenommen. Des Weiteren ist geplant, die Rampe im westlichen Teil zurückzubauen und im östli- chen Teil geringfügig zu erweitern. Die beidseitige Öffnung der Rampe stellt zudem wieder eine Blickbeziehung der Parkanlage her und gewährleistet eine bessere Ein- sehbarkeit. Die bestehende Beleuchtung wird fachgerecht überarbeitet, um eine gleichmäßige Ausleuchtung ohne Schattenbildung zu ermögliche. Dafür soll eine bedarfsgesteuerte On-Demand-Beleuchtung zur ressourcenschonenden Nutzung eingesetzt werden. Im Vorfeld fanden Beteiligungsworkshops mit Kindern und Jugendlichen, weiteren Nutzer*innen sowie den Vertreter*innen des Vereins „Lohserampe e.V.“ statt. Hierbei wurde die Gestaltung der Anlage, das Material sowie die Konstruktion der Rampe er- arbeitet, diskutiert und abgestimmt. Bei der Planung der Anlage wurden die Aspekte des inklusiven Bewegens berücksich- tigt. Die Rampenanlage wird für verschiedene Altersgruppen mit unterschiedlichem Fahrniveau entworfen. Der Zugang und die Rampenanlage sind barrierefrei zu errei- chen. Niedrigschwellige Einstiegsbereiche sind insbesondere im nördlichen und östli- chen Rampenbereich vorgesehen. Im Fokus soll das gemeinsame Erleben stehen. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Fläche und die Entwicklung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschätzung. Durch die uneinge- schränkte Nutzung wird soziale Teilhabe gefördert. Mit der vorgesehen Planung sollen sowohl die Belange von Kindern und Jugendlichen als auch die von Natur- und Artenschutz gleichermaßen berücksichtigt werden. Eine Versiegelung weiterer Flächen ist nicht beabsichtigt. Ein Eingriff in das Land- schaftsschutzgebiet sowie Baumfällungen sind nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen, dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt sowie der Denkmalbehörde (Gartendenkmal „Innerer Grüngürtel“). Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur zwingend notwendigen Neu- gestaltung im Rahmen der Verkehrssicherheit des Spielplatzes Lohse-Rampe / Loh- sestraße steht in Höhe von 566.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Pauschalfinanzstelle 5100-0604-0-2002 4 Spielplätze zur Verfügung. Da die Wertgrenze für die Darstellung von Einzelmaßnah- men (ab 500.000 €) hier überschritten ist (§ 13 Nr. 2 HHS 2025/2026 i.V.m. § 4 Abs. 4 KomHVO NRW), ist eine neue Finanzstelle anzulegen und die entsprechenden Mittel sind von der Pauschalfinanzstelle 5100-0604-0-2002 auf der Maßnahmenfinanzstelle 5100-0604-0-4107 Spielplatz Lohse-Rampe / Lohsestraße (gleicher Teilfinanzplan und gleiche Teilplanzeile) außerplanmäßig bereitzustellen. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei- bungen in Höhe von 56.600 € p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) im Jahr 2026 entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff ist vom Dezernat IV (De- zernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanauf- stellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gege- benenfalls durch Mittelumschichtungen. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un- terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirt- schaftung im Jahr 2026 wurden geprüft: Der Spielplatz „Lohse-Rampe / Lohsestraße“ fungiert als zentraler sozialer Ankerpunkt für Kinder und Jugendliche. Eine Verzögerung der Umsetzung bedeutet nicht nur den Verlust von Lebensqualität, sondern auch den eines wertvollen Schutzraums zum Erlernen von sozialen Kompe- tenzen wie z.B. das Entwickeln von Lösungsstrategien bei Konflikten der Kinder und Jugendlichen untereinander. Hier lernen die Kinder und Jugendliche auch Verantwor- tung für sich selbst und für die Fläche zu übernehmen. Die neue Gestaltung schafft eine höhere Identifikation der Nutzer*innen mit „ihrer“ An- lage, was zu einer Verbesserung der sozialen Kontrolle führt. Dies wiederum verhin- dert, dass Flächen vermüllt oder anderweitig missbräuchlich genutzt werden. Dies be- dingt eine zeitnahe Umsetzung der Planung. Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor- men und Nachhaltigkeit ausgewählt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Lohsestraße
- Neusser Straße
- Merheimer Straße
- Im Park
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1118/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.05.2026
- Erstellt
- 17.04.2026 12:19