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1118/2026

Umgestaltung der Skateranlage Lohse-Rampe in Köln-Nippes

Beschlussvorlage Ausschuss 18.05.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 29.06.2026, TOP 7.4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

533 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend

Beschlussvorlage Ausschuss

8994 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 1118/2026 
Freigabedatum 18.05.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung der Skateranlage Lohse-Rampe in Köln-Nippes  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des 
Spielplatzes „Lohse-Rampe / Lohsestraße“ in Köln-Nippes mit voraussichtlichen Ge-
samtkosten in Höhe von 566.000 €.  
 
Der Finanzausschuss beschließt die Mittelfreigabe und die investive außerplanmäßige 
Auszahlungsermächtigung für die Neugestaltung des Spielplatzes „Lohse -Rampe / 
Lohsestraße“ in Höhe von 566.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 
8- Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 5100-0604-0-4107 Spielplatz 
Lohse-Rampe / Lohsestraße. 
 
 
 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   566.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen     Wartung und 
Pflege wird im Rahmen der Unterhaltung von 67, Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen übernommen                                                                                                              
 € 
b) Sachaufwendungen etc.            € 
c) bilanzielle Abschreibungen     56.600 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:     
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Spielplatz „Lohse-Rampe / Lohsestraße“ mit der Skateanlage „Lohserampe“ liegt 
in einer Senke im „Lohsepark“ Innerer Grüngürtel in der Nähe zum Agnesviertel, um-
geben von der Neusser Straße, Inneren Kanalstraße und Merheimer Straße.  
Die Skateranlage ist ein wichtiger Treffpunkt für Skater*innen, Scooterfahrer*innen, 
BMXer*innen und Inlineskater*innen gleichermaßen. Sie wurde bereits zur Jahrtau-
sendwende eingeweiht und ist über den Bezirk Nippes hinaus bekannt.  
Sie wird von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichem Fahrniveau stadtweit 
besucht. 
Es ist vorgesehen, eine Holzfahrfläche mit entsprechender Holzunterkonstruktion, wel-
che speziell für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet ist, herzustellen. Im Vergleich 
zur Bestandsanlage gibt es mittlerweile eine deutliche technische Weiterentwicklung

3 
mit effektiverem Holzschutz. Die witterungsangepasste Bauweise trägt außerdem zur 
Verbesserung der Langlebigkeit bei. Eine gezielte Ableitung von Niederschlagswasser 
über ein konstruktives Gefälle unterstützt deutlich die Reduzierung von Feuchteein-
trag, Schadensanfälligkeit und Wartungsaufwand. Mit der geplanten bedarfsgerechten 
Gestaltung der Rampe wird die funktionale Qualität der gesamten Anlage verbessert 
und der in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Nutzung Sorge getragen.  
 
Wegen eines fehlenden Entwässerungskonzeptes ist die Rampe derzeit dauerhaft der 
Feuchtigkeit ausgesetzt und muss nun nach 14 Jahren aus verkehrssicherheitstechni-
schen Gründen abgebaut werden.  
 
Begründet durch die tiefe Lage der Anlage im Park, liegt u. a. ein weiterer Fokus auf 
einem zukünftigen nachhaltigen Entwässerungskonzept. Dadurch soll die Langlebig-
keit der geplanten Rampe zusätzlich gesichert werden.  
 
Bedingt durch den stetig wachsenden Bedarf neuer Nutzergruppen und den oben ge-
schilderten Nachhaltigkeitserwägungen wurde die Maßnahme in die vom Rat be-
schlossenen Spielraumplanung 2025-2030 Session Nr. 2960 /2024 aufgenommen. 
 
Des Weiteren ist geplant, die Rampe im westlichen Teil zurückzubauen und im östli-
chen Teil geringfügig zu erweitern. Die beidseitige Öffnung der Rampe stellt zudem 
wieder eine Blickbeziehung der Parkanlage her und gewährleistet eine bessere Ein-
sehbarkeit.  
 
Die bestehende Beleuchtung wird fachgerecht überarbeitet, um eine gleichmäßige 
Ausleuchtung ohne Schattenbildung zu ermögliche. Dafür soll eine bedarfsgesteuerte 
On-Demand-Beleuchtung zur ressourcenschonenden Nutzung eingesetzt werden.  
 
Im Vorfeld fanden Beteiligungsworkshops mit Kindern und Jugendlichen, weiteren 
Nutzer*innen sowie den Vertreter*innen des Vereins „Lohserampe e.V.“ statt. Hierbei 
wurde die Gestaltung der Anlage, das Material sowie die Konstruktion der Rampe er-
arbeitet, diskutiert und abgestimmt.  
 
Bei der Planung der Anlage wurden die Aspekte des inklusiven Bewegens berücksich-
tigt. Die Rampenanlage wird für verschiedene Altersgruppen mit unterschiedlichem 
Fahrniveau entworfen. Der Zugang und die Rampenanlage sind barrierefrei zu errei-
chen. Niedrigschwellige Einstiegsbereiche sind insbesondere im nördlichen und östli-
chen Rampenbereich vorgesehen. Im Fokus soll das gemeinsame Erleben stehen.  
Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Fläche 
und die Entwicklung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschätzung. Durch die uneinge-
schränkte Nutzung wird soziale Teilhabe gefördert. 
 
Mit der vorgesehen Planung sollen sowohl die Belange von Kindern und Jugendlichen 
als auch die von Natur- und Artenschutz gleichermaßen berücksichtigt werden.  
Eine Versiegelung weiterer Flächen ist nicht beabsichtigt. Ein Eingriff in das Land-
schaftsschutzgebiet sowie Baumfällungen sind nicht vorgesehen. 
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen, dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt sowie der 
Denkmalbehörde (Gartendenkmal „Innerer Grüngürtel“). 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf 
das Klima.  
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur zwingend notwendigen Neu-
gestaltung im Rahmen der Verkehrssicherheit des Spielplatzes Lohse-Rampe / Loh-
sestraße steht in Höhe von 566.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 
8- Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Pauschalfinanzstelle 5100-0604-0-2002

4 
Spielplätze zur Verfügung. Da die Wertgrenze für die Darstellung von Einzelmaßnah-
men (ab 500.000 €) hier überschritten ist (§ 13 Nr. 2 HHS 2025/2026 i.V.m. § 4 Abs. 4 
KomHVO NRW), ist eine neue Finanzstelle anzulegen und die entsprechenden Mittel 
sind von der Pauschalfinanzstelle 5100-0604-0-2002 auf der Maßnahmenfinanzstelle 
5100-0604-0-4107 Spielplatz Lohse-Rampe / Lohsestraße (gleicher Teilfinanzplan 
und gleiche Teilplanzeile) außerplanmäßig bereitzustellen. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei-
bungen in Höhe von 56.600 € p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im 
Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 
0604 (Kinder- und Jugendarbeit) im Jahr 2026 entsprechend berücksichtigt.  
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff ist vom Dezernat IV (De-
zernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanauf-
stellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gege-
benenfalls durch Mittelumschichtungen.  
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un-
terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirt-
schaftung im Jahr 2026 wurden geprüft: 
 
Der Spielplatz „Lohse-Rampe / Lohsestraße“ fungiert als zentraler sozialer Ankerpunkt 
für Kinder und Jugendliche. 
Eine Verzögerung der Umsetzung bedeutet nicht nur den Verlust von Lebensqualität, 
sondern auch den eines wertvollen Schutzraums zum Erlernen von sozialen Kompe-
tenzen wie z.B. das Entwickeln von Lösungsstrategien bei Konflikten der Kinder und 
Jugendlichen untereinander. Hier lernen die Kinder und Jugendliche auch Verantwor-
tung für sich selbst und für die Fläche zu übernehmen.  
Die neue Gestaltung schafft eine höhere Identifikation der Nutzer*innen mit „ihrer“ An-
lage, was zu einer Verbesserung der sozialen Kontrolle führt. Dies wiederum verhin-
dert, dass Flächen vermüllt oder anderweitig missbräuchlich genutzt werden. Dies be-
dingt eine zeitnahe Umsetzung der Planung.   
 
Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die 
kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor-
men und Nachhaltigkeit ausgewählt.

Beratungsverlauf (3)

23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Lohsestraße
  • Neusser Straße
  • Merheimer Straße
  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
1118/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.05.2026
Erstellt
17.04.2026 12:19