V/1025/2006
Bebauungsplan Nr. 268, 2. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
2778 Zeichen
V/1025/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 268: Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / nördlich der Weseler Straße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. Nr. 268: Mecklenbeck – Gewerbegebiet östlich der Autobahn / nördlich der Weseler Straße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der seit dem 30.11.1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 268 – einschließlich 1. Änderung vom 15.03.1985 – wurde zur planungsrechtlichen Sicherheit der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich An der Hansalinie, nördlich der Weseler Straße aufgestellt. Dem Be- bauungsplan liegt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15.09.1977 zugrunde. Dem- gemäß wäre in den GE – und GI – Gebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die An- siedlung u. a. auch von großflächigen Einzelhandelsbetrieben planungsrechtlich zulässig. Das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Einzelhandelskonzept (2004) zielt darauf, den Ein- zelhandel auf die Zentren der Stadt und der Stadtteile zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen die Ansiedlungsmöglichkeiten von Einzelhandel in Gewerbegebieten restriktiv gestaltet werden. Um potenzielle Umnutzungsprozesse im Gewerbegebiet An der Hansalinie / östlich der Autobahn abwehren zu können, die gemäß Einzelhandelskonzept stadtstrukturell unerwünscht wären, soll der Bebauungsplan geändert und Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich weitgehend ausge- schlossen werden. Vorlagen-Nr.: V/1025/2006 Auskunft erteilt: Herr Paning / Herr Husmann Ruf: 492 61 42 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1025/2006 Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nutzugsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vor- liegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Baugesu- che und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
V-1025-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf
186 Zeichen
Bebauungsplan Nr. 268 Anlage zur Vorlage Nr. 1025/2006 Bebauungsplan Nr. 268 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER 0 100 200 300 m
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 268, 2. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Weseler Straße
- An der Hansalinie
Bebauungsplan Nr. 268, 2. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / nördlich der Weseler Straße
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1025/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37