Mandari Insight

V/1025/2006

Bebauungsplan Nr. 268, 2. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlage 11.12.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.2.3

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-1025-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2778 Zeichen

V/1025/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 268: Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / 
nördlich der Weseler Straße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. Nr. 268: Mecklenbeck – Gewerbegebiet östlich der Autobahn / nördlich der 
Weseler Straße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der seit dem 30.11.1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 268 – einschließlich 1. Änderung vom 
15.03.1985 – wurde zur planungsrechtlichen Sicherheit der Erschließung und baulichen Nutzung 
der Grundstücke im Bereich An der Hansalinie, nördlich der Weseler Straße aufgestellt. Dem Be-
bauungsplan liegt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15.09.1977 zugrunde. Dem-
gemäß wäre in den GE – und GI – Gebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die An-
siedlung u. a. auch von großflächigen Einzelhandelsbetrieben planungsrechtlich zulässig. 
 
Das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Einzelhandelskonzept (2004) zielt darauf, den Ein-
zelhandel auf die Zentren der Stadt und der Stadtteile zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen die 
Ansiedlungsmöglichkeiten von Einzelhandel in Gewerbegebieten restriktiv gestaltet werden. 
 
Um potenzielle Umnutzungsprozesse im Gewerbegebiet  An der Hansalinie / östlich der Autobahn 
abwehren zu können, die gemäß Einzelhandelskonzept stadtstrukturell unerwünscht wären, soll 
der Bebauungsplan geändert und Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich weitgehend ausge-
schlossen werden.  
Vorlagen-Nr.: 
V/1025/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Paning / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 42 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1025/2006 
 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und 
Nutzugsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vor-
liegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Baugesu-
che und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. 
eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

V-1025-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf

186 Zeichen

Bebauungsplan 
Nr. 268 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 1025/2006 
Bebauungsplan Nr. 268 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER
0 100 200 300 m

Beratungsverlauf (4)

07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 268, 2. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Weseler Straße
  • An der Hansalinie

Bebauungsplan Nr. 268, 2. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / nördlich der Weseler Straße

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1025/2006
Typ
Vorlage
Datum
11.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37