Mandari Insight

3217/2017

Zukunfts- und bedarfsorientiertes Ressourcenmanagement für schutzsuchende Menschen

Mitteilung Ausschuss 28.11.2017

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Konzept Ressourcenmanagement

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Mitteilung Ausschuss

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Konzept Ressourcenmanagement

21621 Zeichen

Flüchtlingsmanagement der Stadt Köln 
 
 
Zukunfts- und bedarfsorientiertes 
Ressourcenmanagement für 
schutzsuchende Menschen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Integration und  
Umwelt 
Amt für Wohnungswesen 
 
Stand Oktober 2017 
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Inhaltsverzeichnis 
 
 
Ressourcenmanagement in Köln neu ausrichten ...................................................................  3 
Fallzahlentwicklung seit 2004 bis heute ................................................................................. 4 
Mittelfristige Ressourcenentwicklung ..................................................................................... 4 
Prognose zukünftiger Fallzahlen sowie disponibler Ressourcen ............................................ 5 
Handlungsfelder identifizieren und besetzen ......................................................................... 6 
Finanzieller Aufwand in den Handlungsfeldern ...................................................................... 7 
Controlling ............................................................................................................................. 8 
Weitere Vorgehensweise in den definierten Handlungsfeldern .............................................. 8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ressourcenmanagement in Köln neu ausrichten 
 
Die Fluchtgründe schutzsuchender Menschen sind individuell und verschieden. Eines ist 
ihnen aber gemeinsam: Die Suche nach einer sicheren und besseren Lebensperspektive für 
sich und ihre Familien. Inwieweit die angeführten Fluchtgründe ausreichend für einen Auf-
enthaltsanspruch in der Bundesrepublik Deutschland sind, entscheidet sich nach der jeweili-
gen Gesetzeslage.  
Die Stadt folgt bei der Unterbringung und sozialen Betreuung ihrem gesetzlichen Auftrag aus 
dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG 
NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen sicher, die als „unerlaubt Eingereiste“ 
direkt Köln ansteuern oder durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Hierfür 
hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor bzw. hat 
Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. 
Über die Jahre gesehen ist die Anzahl der schutzsuchenden Menschen, die in Köln unterge-
bracht werden müssen, stark schwankend. Diese Schwankungen korrespondieren in der 
Regel mit der weltpolitischen Situation. Starke Anstiege in den Unterbringungszahlen resul-
tierten Anfang der 90er Jahre aus den Balkankriegen, seit 2014 sind die Kriege im Nahen 
Osten und Bürgerkriege, Klimakatastrophen und wirtschaftliche Verelendung in Afrika Grün-
de für zunehmende Fluchtbewegungen. 
Das Papier fasst die Schritte der Verwaltung  zu einem zukunfts- und bedarfsorientierten 
Ressourcenmanagement zusammen. Ziel ist eine bessere Vorbereitung der Stadt auf sich 
zukünftig verändernde Fallzahlen, die Verbesserung der allgemeinen Unterbringungssituati-
on in den städtischen Unterkünften sowie mittelfristig die Rückkehr zu den verabschiedeten 
Kölner Leitlinien zur Unterbringung. Die aufgezeigten Maßnahmen werden von der Verwal-
tung schrittweise umgesetzt und – soweit erforderlich – inklusive einer konkreten Kostener-
mittlung den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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1. Fallzahlentwicklung seit 2004 bis heute 
Die Stadtverwaltung ist zur Unterbringung geflüchteter Personen gemäß Flüchtlingsaufnah-
megesetz (FlüAG) und Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) gesetzlich verpflichtet, 
soweit sich diese nicht selbst mit Wohnraum versorgen können.  
Im August 2016 wurde mit 13.862 Personen der bisherige Höchststand in der Flüchtlingsun-
terbringung Kölns erreicht. Zum Jahresende 2016 hin reduzierte sich die Anzahl unterge-
brachter Personen zwar geringfügig auf 13.253, lag damit aber weiterhin um 3.100 Personen 
über dem Vorjahreswert.  
Gerade in den Jahren 2014 bis 2016 mussten durch die Verwaltung Entscheidungen  getrof-
fen werden, die die Aufnahmefähigkeit  einzelner Stadtteile an die Grenze der Belastbarkeit 
brachten. In einer Situation, in der zeitweise über 400 Personen pro Woche im Kölner Stadt-
gebiet untergebracht werden mussten, konnte Obdachlosigkeit nur noch durch oft sehr ein-
schneidende  Maßnahmen verhindert werden: Von Notunterkünften in Turnhallen oder Ge-
werbegebieten bis hin zur Errichtung von Einrichtungen mit Unterbringungskapazitäten von 
bis zu 400 Personen. Erst ab der zweiten Jahreshälfte 2016 war ein sich abzeichnender 
Trend rückläufiger Unterbringungszahlen erkennbar. Dieser hält bisher auch in 2017 weiter 
an. Zum Stichtag 01.10.2017 befinden sich weiterhin 10.669 Geflüchtete in den ver-
schiedensten Unterbringungskapazitäten der Stadt Köln. Der Rückgang seit Jahresbeginn 
beläuft sich somit auf 2.584 Personen bzw. 287 Personen im monatlichen Mittel. 
 
 
 
2. Mittelfristige Ressourcenentwicklung 
Die Verwaltung erstellt fortlaufend an verschiedenen Orten im Stadtgebiet weitere Flücht-
lingsunterkünfte. Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der derzeit verbindlich projektier-
ten Objekte mit Fertigstellungsziel bis 31.12.2017 bzw. 31.12.2018. 
Ebenfalls in 2018 werden nach der Richtlinie Flü Objekte der GAG im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau fertiggestellt, die sukzessive in der zweiten Jahreshälfte 2018 bezogen wer-
den können. Hier entsteht eine Kapazität von ca. 280 weiteren Plätzen in abgeschlossenen 
Wohneinheiten. 
 
 
4.053 
3.079 
2.341 1.960 1.626 1.548 1.638 1.949 2.196 
3.072 
5.141 
10.153 
13.253 
10.669 
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017Anzahl an Geflüchteten, die durch die Stadt Köln    
untergebracht werden  (Stand 01.10.2017) 
 
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Straße Stadtteil Bezirk Soll-Plätze Geplante Fertigstellung 
Alte Heide Wahnheide 7 55 September 2017 
Dellbrücker Haupt-
straße Dellbrück 9 43 Oktober 2017 
Äußere Kanalstraße Bickendorf 4 22 Oktober 2017 
Rothenburger Stra-
ße Vingst 9 50 November 2017 
Brandenburger 
Straße Altstadt-Nord 1 32 Dezember 2017 
Methweg Neu-Ehrenfeld 4 89 IV Quartal 2017 
Blaubach Altstadt-Süd 1 100 IV Quartal 2017 
Projektierte Unterkunftsplätze bis Ende 2017 391 Plätze 
     
Oskar-Jäger-Straße Ehrenfeld 4 105 I Quartal 2018 
Aloys-Boecker-
Straße Lind 7 320 I Quartal 2018 
Haferkamp Flittard 9 320 I Quartal 2018 
Wilhelm-Schreiber-
Straße Ossendorf 4 240 I Quartal 2018 
Zülpicher Straße Lindenthal 3 60 I Quartal 2018 
Friedrich-Naumann-
Straße Eil 7 200 II Quartal 2018 
Josef-Broicher-
Straße Urbach 7 400 II Quartal 2018 
Schlagbaumsweg Holweide 9 400 II Quartal 2018 
Dürener Straße Lindenthal 3 50 III Quartal 2018 
Im Grund/Pastor-
Wolff-Straße Niehl 5 150 III Quartal 2018 
Lindweiler Weg Longerich 5 78 III Quartal 2018 
Sinnersdorfer Stra-
ße Roggendorf 6 240 IV Quartal 2018 
Neusser Landstraße Fühlingen 6 240 IV Quartal 2018 
Erbacher Weg Lindweiler 6 150 IV Quartal 2018 
Kalscheuer Weg Zollstock 2 150 IV Quartal 2018 
Projektierte Unterkunftsplätze bis Ende 2018 3.103 Plätze 
 
 
3. Prognose zukünftiger Fallzahlen sowie disponibler Ressourcen 
Derzeit gibt es zwei wesentliche Faktoren, die sich  auf die Entwicklung der Flüchtlingszah-
len auswirken können. Zum einen ist die Situation in vielen Krisenregionen weiterhin sehr 
instabil. Kriege und Bürgerkriege, Verfolgung und Terror, wirtschaftliche Verelendung und 
Klimaveränderungen werden weiter Millionen von Menschen veranlassen, sich auf den Weg 
in ein sicheres Land zu begeben. Sie werden auch weiter den Weg nach Europa suchen und 
finden. Neue Anforderungen an das städtische Unterbringungssystem könnten sich auch 
durch den Nachzug der Familien der zu uns geflüchteten Menschen ergeben. Hierzu gibt es 
bundesweit keinerlei verlässliche Prognosen. Die Verwaltung beobachtet aber das Antrags-
aufkommen und die Entwicklungen, um frühzeitig reagieren zu können. Der Familiennachzug 
für subsidiär Schutzberechtigte ist allerdings noch bis März 2018 ausgesetzt. Darüber hinaus 
ist zu berücksichtigen, dass nach Wiederaufnahme der Zuweisung von Flüchtlingen durch 
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die Bezirksregierung Arnsberg (derzeit bis 31.12.2017 ausgesetzt) wieder zusätzlich Ge-
flüchtete durch die Stadtverwaltung Köln unterzubringen sind.  
Dennoch birgt der nunmehr seit August 2016 anhaltende, kontinuierliche Trend (wenige 
Neuzuweisungen, Reduzierung der Unterbringungen in den Einrichtungen) die Chance, dass 
sich diese Entwicklung in 2018 weiter fortsetzen wird.  
In der folgenden Betrachtung wird daher von einer Annahme eines durchschnittlichen Minus 
von 100 Personen in den Unterbringungseinrichtungen je Monat -beginnend ab 01.10.2017- 
ausgegangen (Wechsel in Wohnraum, Rückkehr etc.). Diese Reduzierung ist nach den bis-
herigen Erfahrungswerten sehr konservativ festgesetzt und damit für den Prognosezeitraum 
bis Ende 2018 grundsätzlich belastbar. Ausgehend von der aktuellen Unterbringung zum 
01.10.2017 in Höhe von 10.669 Flüchtlingen ergeben sich bei einem weiterhin sinkendem 
Unterbringungsbedarf in den vorhandenen Einrichtungen von -100 Personen je Monat sowie 
der termingerechten Umsetzung der projektierten Standorte folgende disponible Unter-
kunftsplätze: 
 
bis 31.12.2017 insgesamt 691 Unterkunftsplätze, aufgeteilt in 
300 frei werdende Plätze (-100 vom 01.10.- 31.12.2017) 
391 neu geschaffene Plätze  
 
bis 31.12.2018 weitere 4.303 Unterkunftsplätze, aufgeteilt in 
1.200 frei werdende Plätze (-100 vom 01.01.-31.12.2018) 
3.103 neu geschaffene Plätze  
Unter Zugrundelegung der obigen Prognose der Flüchtlingszahlen (-100) sowie der planmä-
ßigen Realisierung neuer Unterkünfte würde die Stadt Köln bis Ende nächsten Jahres über 
4.994 disponible Unterkunftsplätze verfügen.  
 
4.  Handlungsfelder identifizieren und besetzen 
Mit den derzeit weiterhin rückläufigen Unterbringungsanforderungen einerseits und der Rea-
lisierung neuer Unterkünfte andererseits besteht die Möglichkeit, ein zukunfts- und bedarfs-
orientiertes Ressourcenmanagement einzuleiten und sukzessive umzusetzen.  
Mit der derzeit noch theoretischen Annahme von 4.994 disponiblen Unterkunftsplätzen bis 
Ende 2018, welche sicherlich noch Veränderungen unterliegen wird, können Handlungsbe-
darfe in folgenden Feldern gedeckt werden: 
 
A. weitere Reduzierung der Notunterkunftsplätze 
 
B. Freisetzung von Objekten, in denen eine Sanierung oder ein Abriss/Neubau geplant 
werden muss 
 
C. ersatzlose Aufgabe von kostenintensiven Standorten sowie Standorten mit geringen 
Qualitätsstandards (insbesondere Beherbergungsbetriebe) 
 
D. Aufbau einer Unterbringungsreserve 
 
Aus den Handlungsfeldern A bis D werden die Standorte mit den dringlichsten Handlungs-
bedarfen ausgewählt und sukzessive abgebaut, saniert oder ersatzlos aufgegeben (siehe 
Anlage). Die Maßnahmen werden Schritt für Schritt abgearbeitet und um weitere Standorte 
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erweitert, sobald neue Kapazitäten entstehen. Innerhalb des priorisierten Maßnahmenpa-
ketes gibt es keine festgelegte Reihenfolge, um ein flexibles Entscheiden und Reagieren auf 
objektspezifische und sozialräumliche Gegebenheiten jederzeit sicherstellen zu können. Der 
vorläufige Fokus liegt dabei auf der Reduzierung der zum Stichtag 01.10.2017 weiterhin rund 
1.800 belegten Notunterkunftsplätzen. Diese müssen zeitnah durch bessere Unterkünfte 
ersetzt werden und auch die noch rund 2.400 genutzten Unterbringungsplätze in Beherber-
gungsbetrieben gilt es mit Blick auf Qualität und Kosten perspektivisch zu reduzieren.  
Darüber hinaus gibt es weitere 550 Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung an der Herkules-
straße, die auch zukünftig insbesondere für unerlaubt eingereiste Geflüchtete vorgehalten 
werden, bis über eine Weiterleitung an die zentralen Aufnahmestellen, in andere Kommunen 
oder in das städtische Unterbringungssystem entschieden ist. 
Die aktuelle Entwicklung bietet nun erstmals die Möglichkeit, eine Belegungssteuerung vor-
zunehmen, die Verteilungsaspekte und die unterschiedliche Integrationsfähigkeit der einzel-
nen Stadtteile sowie die bereits erzielten individuellen Integrationserfolge berücksichtigt. Das 
Verhältnis Geflüchteter zu der bereits dort wohnenden Bevölkerung, die ÖPNV-Anbindung, 
die soziale Infrastruktur, Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten sowie die Ehrenamtsstruk-
tur sind die dabei zu berücksichtigenden Faktoren. Diese Kriterien werden bei der Entschei-
dung über die Aufgabe von Objekten und der Festsetzung von Belegungsquoten neu ge-
schaffener Einrichtungen mit einbezogen. 
Mit dem Freizug von Notunterkunftsplätzen (Handlungsfeld A) entstehen Kapazitäten, die für 
zukünftige Bedarfe vorgehalten und im Fall stark ansteigender Flüchtlingszahlen genutzt 
werden sollen. Die Schaffung einer Unterbringungsreserve von mindestens 1.500 Unter-
kunftsplätzen ist aus Sicht der Verwaltung unverzichtbar, um bei erneut schnell ansteigenden 
Zugangszahlen unmittelbar handlungsfähig zu bleiben und über einen „Reaktionszeitraum“ 
zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zu verfügen. Zum einen soll so vermieden werden, 
direkt auf städtische Einrichtungen wie Turnhallen zurückgreifen zu müssen, auf der anderen 
Seite stellt diese Reserve aber auch in einem gewissen Umfang einen wirtschaftlichen Puffer 
dar. Damit können Bedarfsspitzen gedeckt werden ohne dafür – wie die Erfahrung gezeigt 
hat – in solchen Bedarfssituationen marktüblich überhöhte Konditionen akzeptieren zu müs-
sen.  
Im Fall eines erneuten, hohen Flüchtlingszuwachses von (saldierten) 125 Personen pro Wo-
che ergibt sich mit einer Reserve von 1.500 Plätzen ein Reaktionszeitraum von 12 Wochen. 
Um nach Ablauf der 12 Wochen weiterhin handlungsfähig zu bleiben, wird die Verwaltung 
aus ihrer dauerhaften Flächenakquise heraus sukzessive Flächen identifizieren und bevorra-
ten, auf denen im Bedarfsfall kurzfristig verfügbare Unterbringungsplätze errichtet werden 
können. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen und Machbarkeitsstudien sollen be-
reits unmittelbar nach der Identifikation der jeweiligen Flächen durchgeführt werden. So kann 
innerhalb des Reaktionszeitraums die Errichtung und Fertigstellung zusätzlicher Ressourcen 
schnellstmöglich vorangetrieben werden.  
 
5. Finanzieller Aufwand in den Handlungsfeldern 
Die Reduzierung von Notunterkunftsplätzen erfolgt bereits sukzessive. Damit reduzieren sich 
die im Vergleich zu anderen Unterbringungsformen extrem hohen Kosten dieser Unterbrin-
gungsart (Gemeinschaftsverpflegung, Betreuung, Bewachung, Energieverbrauch).
 
Auch die Planungen und Kostenermittlungen für die Sanierung bzw. Abriss und Neubau von 
Objekten erfolgen zurzeit. Hierzu werden in den politischen Gremien jeweils einzelne Vorla-
gen eingebracht, in denen auch die Kosten der einzelnen Maßnahme ausgewiesen sind. 
Die ersatzlose Aufgabe von kostenintensiven Standorten erfolgt ebenfalls bereits und redu-
ziert den Aufwand deutlich. 
Der Aufwand für eine „Reservehaltung“ von Plätzen ist nach Art der Einrichtung sehr unter-
schiedlich. Exemplarisch wurde dieser Aufwand am Beispiel der Leichtbauhallen ermittelt. 
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Neben Personalkosten für regelmäßige Begehungen von Hausmeistern und Sicherheitsper-
sonal, Energie und Reinigungskosten wurden Kosten für Grünpflege, Wartungen und die 
Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht berücksichtigt.  
Für den reinen „Standby-Betrieb“, also Leerstand und schnelle Reaktivierbarkeit der Einrich-
tungsplätze wurden so überschlägige Kosten von 245,- € jährlich pro Platz ermittelt.  
Aus dieser exemplarischen Kostenermittlung ergibt sich ein Näherungswert für die jährlichen 
Aufwendungen für die 1.500 Reserveplätze. Reserveplätze in anderen Einrichtungsarten 
(z.B. durch Belegungssteuerung) können mit anderen finanziellen Aufwendungen verbunden 
sein. Dies wird von der Verwaltung zurzeit noch ermittelt. 
Ausgehend von dem oben genannten Näherungswert würde für die 1.500 vorgehaltenen 
Plätze ein jährlicher Aufwand von rund 367.500,- € für die Aufrechterhaltung des Standby-
Betriebes entstehen. Hierbei unberücksichtigt bleiben die Kosten, die mit dem errichteten 
Objekt verbunden sind und ohnehin kurzfristig nicht abgebaut werden können (z.B. Ab-
schreibungen, Finanzierungskosten, Mieten).Für eine Aussage über die Gesamtkosten für 
die Reservehaltung von 1.500 Plätzte sind noch umfangreiche Berechnungen durchzufüh-
ren. 
Sollten Reserveplätze in anderen Einrichtungen – soweit es der Einrichtung möglich ist – 
einen geringeren Aufwand verursachen, wird die Verwaltung die wirtschaftlichste Lösung 
wählen. 
 
6. Controlling 
Das Amt für Wohnungswesen verfügt bereits über ein internes Controlling, welches regel-
mäßig die Prognoseentwicklung aktualisiert und die Umsetzung des Maßnahmenpakets eva-
luiert. Für das Ressourcenmanagement gilt es, dass vorhandene Controlling weiter zu entwi-
ckeln und zu optimieren.  
Über die Umsetzung und Fortführung des Maßnahmenpakets sowie die weitere Konkretisie-
rung der Vorgehensweise zum verwaltungsinternen Ressourcenmanagement werden die 
Gremien Integrationsrat, Ausschuss Soziales und Senioren sowie der Gesundheitsaus-
schuss und Sportausschuss regelmäßig informiert.  
 
7. Weitere Vorgehensweise in den definierten Handlungsfeldern 
Zu Handlungsfeld A 
Es erfolgt bereits der sukzessive Freizug von Notunterkunftsplätzen. Ziel der Verwaltung ist, 
bei gleichbleibender Entwicklung der Flüchtlingszahlen und termingerechter Umsetzung der 
neuen Bauprojekte, alle Notunterkunftsplätze bis Ende 2018 aufzugeben. Hierbei ist zu be-
rücksichtigen, dass die Schließung von Notunterkünften auch sozialverträglich für die beauf-
tragten Träger erfolgen muss. Die vollumfängliche Übernahme des beschäftigten Personals 
von Notunterkünften ist den Trägern leider nicht möglich, entsprechende Kündigungsfristen 
sind daher zu beachten. 
 
Zu Handlungsfeld B 
Die Planung der Sanierung und des Abrisses und Neubaus von Objekten erfolgt zurzeit und 
wird stufenweise umgesetzt.  
 
Zu Handlungsfeld C 
Die Aufgabe von Standorten mit hohen Kosten und mangelnder Qualität erfolgt ebenfalls 
bereits sukzessive und wird weiter fortgesetzt.  
 
 
 
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Zu Handlungsfeld D 
Der Aufbau einer erforderlichen Unterbringungsreserve hat bereits begonnen und wird 
schrittweise fortgesetzt. Die Verwaltung plant, mehrere Standorte als Unterbringungsreserve 
vorzuhalten und verteilt die dort untergebrachten Personen derzeit sukzessive auf andere 
Standorte. Auf dem Weg zu einem vollständigen Leerzug und anschließender Vorhaltung als 
Unterbringungsreserve tragen auch die bereits freigezogenen Plätze zur Zielerreichung bei. 
Bis Dezember 2017 sollen mindestens 1.500 frei belegbare Unterkunftsplätze als Unterbrin-
gungsreserve an verschiedenen Standorten zur Verfügung stehen.  
 
Erste Reserveflächen für die im Bedarfsfall kurzfristige Errichtung von zusätzlichen Unter-
bringungsplätzen sollen spätestens bis zum Frühjahr 2018 identifiziert werden und bis Herbst 
2018 zur Verfügung stehen.

Maßnahmenpaket - Handlungsfelder Stand 18.09.2017
Die Handlungsfelder werden um weitere Standorte erweitert, sobald der überwiegende Teil der Maßnahmen umgestzt wurde.
HANDLUNGSFELD A - Reduzierung von Notunterkunftsplätzen
Standort Plätze Stadtteil Kategorie vorrangige Maßnahme Sachstand
Boltensternstraße 2-4 200 Riehl Flü-Notunterkunft Leerzug + Wiederherstellung 
Katastropheneinrichtung
Leergezogen
Boltensternstraße 10 A 240 Riehl Flü-Notunterkunft Umbau in ein Regelwohnheim
Einbau von Küchen und 
Sanitäreinrichtungen im Objekt wird 
derzeit umgesetzt
Friedrich-Naumann-Straße 2 270 Eil Flü-Notunterkunft Leerzug + Vorratshaltung in Bearbeitung
Hardtgenbuscher Kirchweg 400 Ostheim Flü-Notunterkunft (LBH) Leerzug + Vorratshaltung in Bearbeitung
Luzerner Weg 400 Mülheim Flü-Notunterkunft (LBH) Leerzug + Vorratshaltung in Bearbeitung
Mathias-Brüggen-Straße 218 Ossendorf Flü-Notunterkunft Leerzug + Vorratshaltung in Bearbeitung
Ostlandstraße 136 Weiden Flü-Notunterkunft Leerzug + Vorratshaltung Leergezogen
HANDLUNGSFELD B - Freisetzung, Abriss/Neubau
Standort Plätze Stadtteil Kategorie vorrangige Maßnahme Sachstand
Causemannstr. 29, 31 78 Merkenich Flü-Wohnheim Abriss + Prüfung Neubau in Bearbeitung
Geisselstraße 3-5 52 Ehrenfeld Flü-Wohnheim Abriss + Prüfung Neubau in Bearbeitung
Potsdamer Str. 1b 71 Weiden Flü-Wohnheim Abriss + Neubau in Bearbeitung
Schönrather Str. 7 78 Mülheim Flü-Wohnheim Abriss + Prüfung Neubau
Leergezogen, Einleitung 
erforderlicher Vorbereitungen zur 
Auftragsvergabe Abriss
HANDLUNGSFELD C - Ersatzlose Aufgabe von Standorten
Standort Plätze Stadtteil Kategorie vorrangige Maßnahme Sachstand
Godorfer Hauptstraße 61 73 Godorf Flü-Hotel Aufgabe in Bearbeitung
Hackhauser Weg 75 116 Worringen Flü-Mobile Wohneinheit Aufgabe in Bearbeitung
Langenbergstraße 30a 116 Blumenberg Flü-Mobile Wohneinheit Aufgabe in Bearbeitung
Sieversstraße 14-16 55 Kalk Flü-Hotel Aufgabe abgeschlossen
Viersener Straße 32 31 Nippes Flü-Hotel Aufgabe in Bearbeitung
HANDLUNGSFELD D - Aufbau einer Unterbringungsreserve
Standort Plätze Stadtteil Kategorie vorrangige Maßnahme Sachstand
Friedrich-Naumann-Straße 2 270 Eil Flü-Notunterkunft Leerzug + Vorratshaltung in Bearbeitung
Hardtgenbuscher Kirchweg 400 Ostheim Flü-Notunterkunft (LBH) Leerzug + Vorratshaltung in Bearbeitung
Luzerner Weg 400 Mülheim Flü-Notunterkunft (LBH) Leerzug + Vorratshaltung in Bearbeitung
Mathias-Brüggen-Straße 218 Ossendorf Flü-Notunterkunft Leerzug + Vorratshaltung in Bearbeitung
Ostlandstraße 136 Weiden Flü-Notunterkunft Leerzug + Vorratshaltung abgeschlossen

Mitteilung Ausschuss

1641 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/562-5 
Vorlagen-Nummer 
 3217/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 07.11.2017 
Jugendhilfeausschuss 07.11.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2017 
Integrationsrat 04.12.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 
Sportausschuss 07.12.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 
 
Zukunfts- und bedarfsorientiertes Ressourcenmanagement für schutzsuchende Menschen 
Die Verwaltung hat die rückläufige Unterbringung von Flüchtlingen in den vergangenen Wochen und 
Monaten genutzt, um eine Vielzahl an errichteten Notunterkunftsplätzen abzubauen. Darüber hinaus 
wurde ein Strategiepapier entwickelt, nach dem die Verwaltung ein zukunfts- und bedarfsorientiertes 
Ressourcenmanagement für schutzsuchende Menschen betreiben wird.  
Die Handlungsschwerpunkte liegen neben der stetigen Verbesserung der Unterbringungsqualität auf 
einem möglichst wirtschaftlichen Betrieb bestehender Unterkünfte, sich hieraus ergebenden Sanie-
rungs- oder Abriss/Neubaumaßnahmen sowie der Schaffung einer vorausschauenden Unterbrin-
gungsreserve, sollten die Flüchtlingszahlen zukünftig stark ansteigen.  
Detaillierte Ausführungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Beratungsverlauf (16)

07.11.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.11.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.11.2017 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.12.2017 Integrationsrat
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
07.12.2017 Sportausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.12.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3217/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.11.2017
Erstellt
18.10.2017 13:48