mandari

Rückübertragung der Zuständigkeit der Gemeinden nach § 69 Abs. 3 Bauordnung NRW auf den Kreis Viersen

Sitzungsvorlage 111/2019 vom 04.07.2019

Stand: Am 04.07.2019 im Kreistag beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en).

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 27.06.2019

    Kreisausschuss

    TOP 12. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
  2. 04.07.2019 zuletzt

    Kreistag

    TOP 13. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz