V/0909/2010
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster
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V-0909-2010-Anlage-3-neue-Planung
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GI GE u. AK I-VI 0,7 max.GH 10,0 m 3 8 0 GE 0,7 max.GH 10,0 m u. AK I-VII Verlegtes Gewä sser GE u. AK I-VI 0,7 max.GH 10,0 m brach 88 331 78 333 23 77 321 79 80 27 11979 28 25 97 I 60a I 19 60 I 62 I 64 1 80 81 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für ST ADT M T ÜNS ER Anlage 3 z ur Vorlage V/0909/2010 Bebauungsplan Nr. 483 - 2. Änderung Neue Festsetzungen / Maßstab 1:2000
V-0909-2010-Anlage-2-bisherige-Planung
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GFL AE GE u. AK I-VI 0,7 max.GH 10,0 m 3 0 max.GH 10,0 m GE 0,7 u. AK I-VII brach 88 331 78 321 79 80 27 119 333 23 77 79 28 25 I 60a I 19 60 I 62 I 64 1 80 81 GE u. AK I-VI 0,7 max.GH 10,0 m Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für ST ADT M T ÜNS ER Anlage 2 z ur Vorlage V/0909/2010 Bebauungsplan Nr. 483 - 2. Änderung Bisherige Festsetzungen / Maßstab 1:2000
Beschlussvorlage
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V/0909/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 1. Beschluss zur Änderung 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 03.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 10.02.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 16.02.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wird gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch im Bereich südöstlich Autobahn A1 / Kappenberger Damm dahingehend geändert, dass die öffentliche Grünfläche verschoben und die weiteren Festsetzungen geringfügig verändert werden. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) für den Bereich südöstlich Autobahn A1 / Kappenberger Damm wird gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen durch die Änderung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0909/2010 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 6130 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 21.12.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0909/2010 Begründung: 1. Wesentlicher Inhalt dieser Änderung ist die Verlegung einer den Änderungsbereich durch- schneidenden öffentlichen Grünfläche, die ein in der Örtlichkeit vorhandenes Gewässer mit begleitendem Bewuchs aufnimmt. Nunmehr ist vorgesehen, den Grünstreifen, einschließlich des Gewässers, unmittelbar an den Böschungsbereich der Autobahn (geplante Zu- / Abfahrt) zu verlegen. Aufgrund dieser Verlegung werden die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der unmittelbaren Nachbarschaft angepasst. Dabei werden die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung nicht verändert. Von diesen Änderungen werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen und die Grundzüge der Planung nicht berührt. Insoweit wird den Planungszielen des Bebauungs- planes Rechnung getragen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die ge- änderten Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. 2. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wurde die Bebauungs- planänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Der Ei- gentümer sowie der Projektentwickler haben der Änderung des Bebauungsplanes zuge- stimmt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen zur Bebauungsplanänderung vorgetragen. Da die Vorausset- zungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes erfüllt sind, kann mit dem Ände- rungsbeschluss zugleich der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst wer- den. Die Kosten der geänderten Planung werden von dem Projektentwickler des Gesamtvorhabens getragen. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten und keine Folgekosten. Nähere Einzelheiten zum Entwurf der Bebauungsplanänderung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Planausschnitt (bisherige Festsetzungen) 3. Planausschnitt (geänderte Festsetzungen)
(Anlage 1 - Begründung)
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. 909/2010 Begründung / Seite 1 von 2 B e g r ü n d u n g zur 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Müns- ter-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 1. Verfahrensanlass Der Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-Busin essPark Münster - Industrie- und Ge- werbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wie dau / Liekfor / Bahnlinie Münster- Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wurde mit der Bekanntma chung im Amtsblatt am 22.05.2009 rechtsverbindlich. Zwischenzeitlich wurden Anträge nach § 47 Verwaltun gsgerichtsordnung (VwGO) (Normenkon- trollverfahren) beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. Mit einem der Antragsteller konn- te der Erschließungsträger des Hansa-BusinessPark M ünster einen außergerichtlichen Ver- gleich erzielen, der zu einer Antragsrücknahme führ te. Der außergerichtlichen Vergleich basiert auf einem notariellen Grundstückstauschvertrag (28. 5.2010). Die Sicherung des Vertragsvoll- zuges bildet den Anlass für die Bebauungsplanänderung. 2. Planänderungsbereich Der Planbereich befindet sich südlich des geplanten Kreisverkehrsknotens „Kappenberger Damm“. Er wird im Osten durch die „Kölner Straße“, im Süden durch die „Antwerpener Straße“ und im Westen durch die geplante BAB-Anschlussstelle „Münster-Hiltrup“ begrenzt. Er umfasst eine Fläche von ca. 3,80 ha. Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Gegenstand der Planung Den wesentlichen Inhalt der Planung bildet die Verl egung einer den Änderungsbereich in etwa mittig durchschneidenden, in Nord-Süd-Richtung verl aufenden öffentlichen Grünfläche, die ein in der Örtlichkeit vorhandenes Gewässer mit begleitendem Bewuchs aufnimmt. Nunmehr ist vorgesehen, den Grünstreifen, einschließlich des Gewässers, entsprechend seines sich nach Süden fortsetzenden Verlaufs, auf einer Länge von ca. 150m unmittelbar an den künftigen Böschungsbereich der BAB 1 bzw. der gepla nten Anschlussstelle nach Westen zu verlegen. Damit wird eine durchgängige Abschirmung zwischen A utobahn und Gewerbeflächen erreicht und gleichzeitig die bisherige „Durchschneidung“ von gewerblichen Bauflächen vermieden. Fer- ner ergibt sich die Möglichkeit, dass das verlegte Gewässer in diesem Abschnitt auch das anfal- lende Oberflächenwasser der geplanten Anschlussstelle bzw. der BAB 1 aufnehmen könnte. Die im Änderungsbereich gelegene Grünfläche umfasst nach den bestehenden Festsetzungen eine Fläche von ca. 9000 qm. Nach erfolgter Verlegu ng verbleibt eine öffentliche Grünfläche von ca. 8000 qm. Die Flächendifferenz ist im Wesent lichen der verkürzten Streckenlänge des neuen Verlaufs geschuldet. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 483 – 2.Änderung Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster - I Begründung / Seite 2 von 2 Die durch die Verlegung frei werdende Fläche wird den Gewerbeflächen zugeschlagen, so dass sich in der Gesamtbilanz eine geringfügige Steigeru ng des gewerblichen Flächenangebotes er- gibt. Die zeichnerischen Festsetzungen werden insbesonder e hinsichtlich der überbaubaren Flächen entsprechend angepasst. Die Festsetzungen zur Art b zw. zum Maß der baulichen Nutzung so- wie die textlichen Festsetzungen bleiben von der Planänderung unberührt. 4. Auswirkungen der Planung Aus der Planänderung ergibt sich eine geringfügige Erhöhung potenziell versiegelbarer Flä- chen. Außerdem entfällt künftig der in dem zu verl egenden Gewässerabschnitt vorhandene, gewässerbegleitende Grünbestand. Ein entsprechender Ausgleich für diese zusätzlichen Ein- griffe in Natur und Landschaft erfolgt im Rahmen de s für die Gewässerverlegung ohnehin erfor- derlichen fachgesetzlichen Verfahrens ( § 68 Wasserhaushaltsgesetz). Sonstige bewältigungsbedürfige, sich aus dieser Änd erung ergebenden Planfolgewirkungen sind nicht erkennbar. 5. Abwägung In der bauleitplanerischen Abwägung ergibt sich ein erseits durch minimal verschobene Grund- stückszuschnitte insbesondere für den betroffenen p rivaten Grundstückseigentümer eine bes- sere Ausnutzbarkeit seiner gewerblichen Bauflächen. Diesem Belang steht eine geringfügige Steigerung der ökologischen Eingriffsintensität geg enüber. Des Weiteren ist in der Abwägung zu berücksichtigen, dass die Planänderung den Belan gen des Erschließungsträgers nach einer zügigen Planverwirklichung entspricht. 6. Verfahren Die 2. Änderung wird im vereinfachten Verfahren na ch den Vorschriften des § 13 BauGB durchgeführt, da die rechtlichen Voraussetzungen hi erfür (Grundzüge der Planung sind nicht berührt) vorliegen. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zur der durch den Rat der Stadt Münster am als Satzung beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster- Lünen / Dortmund-Ems-Kanal). Münster, Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Bebauungsplan Nr. 483, 2. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
- Wiedaustraße
- Kölner Straße
- Antwerpener Straße
- Kappenberger Damm
- Liekfor
Bebauungsplan Nr. 483, 2. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0909/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37