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V/0909/2010

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster

Vorlagen 15.12.2010

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V-0909-2010-Anlage-3-neue-Planung

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Ansehen

V-0909-2010-Anlage-2-bisherige-Planung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

(Anlage 1 - Begründung)

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Ansehen

V-0909-2010-Anlage-3-neue-Planung

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Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
ST ADT M T ÜNS ER
Anlage 3
z
ur Vorlage V/0909/2010
Bebauungsplan Nr. 483 - 2. Änderung
Neue Festsetzungen / Maßstab 1:2000

V-0909-2010-Anlage-2-bisherige-Planung

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0,7 max.GH
10,0 m
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
ST ADT M T ÜNS ER
Anlage 2
z
ur Vorlage V/0909/2010
Bebauungsplan Nr. 483 - 2. Änderung
Bisherige Festsetzungen / Maßstab 1:2000

Beschlussvorlage

3936 Zeichen

V/0909/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster 
Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / 
Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
1. Beschluss zur Änderung 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
10.02.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
16.02.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster Industrie- und 
Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie 
Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wird gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch im 
Bereich südöstlich Autobahn A1 / Kappenberger Damm dahingehend geändert, dass die 
öffentliche Grünfläche verschoben und die weiteren Festsetzungen geringfügig verändert 
werden. 
 
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark 
Münster Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenberger Damm / 
Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) für den Bereich 
südöstlich Autobahn A1 / Kappenberger Damm wird gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch in 
Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als 
Satzung beschlossen. 
Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483 wird ebenfalls 
beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Stadt Münster entstehen durch die Änderung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0909/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.12.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0909/2010 
 
Begründung: 
1. Wesentlicher Inhalt dieser Änderung ist die Verlegung einer den Änderungsbereich durch-
schneidenden öffentlichen Grünfläche, die ein in der Örtlichkeit vorhandenes Gewässer mit 
begleitendem Bewuchs aufnimmt.  
Nunmehr ist vorgesehen, den Grünstreifen, einschließlich des Gewässers, unmittelbar an 
den Böschungsbereich der Autobahn (geplante Zu- / Abfahrt) zu verlegen. Aufgrund dieser 
Verlegung werden die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der unmittelbaren 
Nachbarschaft angepasst. Dabei werden die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen 
Nutzung nicht verändert.  
Von diesen Änderungen werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen und die 
Grundzüge der Planung nicht berührt. Insoweit wird den Planungszielen des Bebauungs-
planes Rechnung getragen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die ge-
änderten Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. 
 
2. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wurde die Bebauungs-
planänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Der Ei-
gentümer sowie der Projektentwickler haben der Änderung des Bebauungsplanes zuge-
stimmt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
wurden keine Anregungen zur Bebauungsplanänderung vorgetragen. Da die Vorausset-
zungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes erfüllt sind, kann mit dem Ände-
rungsbeschluss zugleich der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst wer-
den.  
 
Die Kosten der geänderten Planung werden von dem Projektentwickler des Gesamtvorhabens 
getragen. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Nähere Einzelheiten zum Entwurf der Bebauungsplanänderung können den beigefügten Anlagen 
entnommen werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Planausschnitt (bisherige Festsetzungen) 
3. Planausschnitt (geänderte Festsetzungen)

(Anlage 1 - Begründung)

5276 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 909/2010  
 
Begründung / Seite 1 von 2 
B e g r ü n d u n g   
zur 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483:  
Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster Industrie- und Gewerbegebiet  
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Müns- 
ter-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)  
1. Verfahrensanlass 
Der Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-Busin essPark Münster - Industrie- und Ge- 
werbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wie dau / Liekfor / Bahnlinie Münster-
Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) wurde mit der Bekanntma chung im Amtsblatt am 22.05.2009 
rechtsverbindlich.  
Zwischenzeitlich wurden Anträge nach § 47 Verwaltun gsgerichtsordnung (VwGO) (Normenkon- 
trollverfahren) beim Oberverwaltungsgericht Münster  gestellt. Mit einem der Antragsteller konn- 
te der Erschließungsträger des Hansa-BusinessPark M ünster einen außergerichtlichen Ver- 
gleich erzielen, der zu einer Antragsrücknahme führ te. Der außergerichtlichen Vergleich basiert 
auf einem notariellen Grundstückstauschvertrag (28. 5.2010). Die Sicherung des Vertragsvoll- 
zuges bildet den Anlass für die Bebauungsplanänderung. 
2. Planänderungsbereich 
Der Planbereich befindet sich südlich des geplanten  Kreisverkehrsknotens „Kappenberger 
Damm“. Er wird im Osten durch die „Kölner Straße“, im Süden durch die „Antwerpener Straße“ 
und im Westen durch die geplante BAB-Anschlussstelle „Münster-Hiltrup“ begrenzt. 
Er umfasst eine Fläche von ca. 3,80 ha. 
Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.  483 ist im Plan durch einen grauen 
Farbstreifen gekennzeichnet. 
3. Gegenstand der Planung 
Den wesentlichen Inhalt der Planung bildet die Verl egung einer den Änderungsbereich in etwa 
mittig durchschneidenden, in Nord-Süd-Richtung verl aufenden öffentlichen Grünfläche, die ein 
in der Örtlichkeit vorhandenes Gewässer mit begleitendem Bewuchs aufnimmt. 
Nunmehr ist vorgesehen, den Grünstreifen, einschließlich des Gewässers, entsprechend seines 
sich nach Süden fortsetzenden Verlaufs,  auf einer Länge von ca. 150m unmittelbar an den 
künftigen Böschungsbereich der BAB 1 bzw. der gepla nten Anschlussstelle nach Westen zu 
verlegen. 
Damit wird eine durchgängige Abschirmung zwischen A utobahn und Gewerbeflächen erreicht 
und gleichzeitig die bisherige „Durchschneidung“ von gewerblichen Bauflächen vermieden. Fer- 
ner ergibt sich die Möglichkeit, dass das verlegte Gewässer in diesem Abschnitt auch das anfal- 
lende Oberflächenwasser der geplanten Anschlussstelle bzw. der BAB 1 aufnehmen könnte. 
Die im Änderungsbereich gelegene Grünfläche umfasst   nach den bestehenden Festsetzungen 
eine Fläche von ca. 9000 qm. Nach erfolgter Verlegu ng verbleibt eine öffentliche Grünfläche 
von ca. 8000 qm. Die Flächendifferenz ist im Wesent lichen der verkürzten Streckenlänge des 
neuen Verlaufs geschuldet.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 483 – 2.Änderung 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster - 
I 
Begründung / Seite 2 von 2 
  
Die durch die Verlegung frei werdende Fläche wird den Gewerbeflächen zugeschlagen, so dass 
sich in der Gesamtbilanz eine geringfügige Steigeru ng des gewerblichen Flächenangebotes er- 
gibt. 
Die zeichnerischen Festsetzungen werden insbesonder e hinsichtlich der überbaubaren Flächen 
entsprechend angepasst. Die Festsetzungen zur Art b zw. zum Maß der baulichen Nutzung so- 
wie die textlichen Festsetzungen bleiben von der Planänderung unberührt. 
4. Auswirkungen der Planung 
Aus der Planänderung ergibt sich eine geringfügige Erhöhung potenziell versiegelbarer Flä- 
chen. Außerdem entfällt  künftig der in dem zu verl egenden Gewässerabschnitt vorhandene, 
gewässerbegleitende Grünbestand. Ein entsprechender  Ausgleich für diese zusätzlichen Ein- 
griffe in Natur und Landschaft erfolgt im Rahmen de s für die Gewässerverlegung ohnehin erfor- 
derlichen fachgesetzlichen Verfahrens ( § 68 Wasserhaushaltsgesetz). 
Sonstige bewältigungsbedürfige, sich aus dieser Änd erung ergebenden Planfolgewirkungen 
sind nicht erkennbar. 
5. Abwägung 
In der bauleitplanerischen Abwägung ergibt sich ein erseits durch minimal verschobene Grund- 
stückszuschnitte insbesondere für den betroffenen p rivaten Grundstückseigentümer eine bes- 
sere Ausnutzbarkeit seiner gewerblichen Bauflächen.  Diesem Belang steht eine geringfügige 
Steigerung der ökologischen Eingriffsintensität geg enüber. Des Weiteren ist in der Abwägung 
zu berücksichtigen, dass die Planänderung den Belan gen des Erschließungsträgers nach einer 
zügigen Planverwirklichung entspricht. 
6. Verfahren 
Die  2. Änderung wird im vereinfachten Verfahren na ch den Vorschriften des § 13 BauGB 
durchgeführt, da die rechtlichen Voraussetzungen hi erfür (Grundzüge der Planung sind nicht 
berührt) vorliegen. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zur 
der durch den Rat der Stadt Münster am                             als Satzung 
beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren 
- Hansa-BusinessPark Münster  Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn 
A 1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster-
Lünen / Dortmund-Ems-Kanal). 
Münster,  
 
Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

03.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2011 Hauptausschuss
TOP 22.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.02.2011 Rat
TOP 24.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 483, 2. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Wiedaustraße
  • Kölner Straße
  • Antwerpener Straße
  • Kappenberger Damm
  • Liekfor

Bebauungsplan Nr. 483, 2. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0909/2010
Typ
Vorlagen
Datum
15.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37