V/0865/2019
95. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0865/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der ehemaligen Wartburg- Hauptschule im Stadtteil Sentrup. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Planung soll die heute weitgehend leerstehende ehemalige Wartburg-Hauptschule denk- malgerecht umgenutzt und behutsam ergänzt werden. Ein vielfältiges Nutzungsprofil aus Wohnen, Lebensmittel-Einzelhandel und Kindertagesbetreuung soll die Ausbildung eines lebendigen Stadt- quartiers ermöglichen. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-0865-2019-Anlage-1-Geltungsbereich
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GeltungsbereichMaßstab 1:500095. Änderung des Flächennutzungsplans / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603:Von-Esmarch-Straße / Fliednerstraße Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0865/2019
Beschlussvorlage
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V/0865/2019 V/0865/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 95. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Sentrup im Bereich Von-Esmarch-Straße / Fliednerstraße Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603: Von-Esmarch-Straße / Fliednerstraße Beschluss zur Aufstellung [ehemalige Wartburg-Hauptschule in Sentrup / Einzelhandel, Kita, Wohnen] Beratungsfolge 26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Sentrup im Bereich Von -Esmarch-Straße / Fliednerstra- ße zu ändern (95. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich Von -Esmarch-Straße / Fliednerstraße ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebau- ungsplan Nr. 603). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 38, Flurstücke 331, 332, 333. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Stadtplanungsamt 11.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Beck / Herr Husmann Telefon: 492 61 42 / 492 61 94 BeckDaniel@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0865/2019 Die Flächen des Plangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch die Vergabe d es Schulgrundstücks im Wege des Erbbaurechts werden Einnahmen für den städtischen Haushalt en t- stehen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 12.12.2018 der Vergabe der städtischen Liegenschaft an die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, vertreten durch die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG im Wege des Erbbaurechts zugestimmt. Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wird derzeit vorbereitet. Grundlage für die Vergabeentscheidung war das vorangegangene Investorenauswahlverfahren, aus dem das Entwurfs- und Nutzungskonzept des Teams „Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG / htarchitektur“ als Sieger hervorging. Der auf dem rund 1,2 ha großen Grundstück 1962 erbaute und bis 1976 ergänzte Gebäudekomplex steht aufgrund seiner Bedeutung für die Nachkriegsarchitektur unter Denkmalschutz. Mit der Planung soll die heute weitgehend leerstehende ehemalige Wartburg -Hauptschule denkmal- gerecht umgenutzt und behutsam ergänzt werden. Ein vielfältiges Nutzungsprofil aus Wohnen, L e- bensmittel-Einzelhandel und Kindertagesbetreuung soll die Ausbildung eines lebendigen Stadtqua r- tiers ermöglichen. Das Nutzungskonzept des Büros htarchitektur sieht im Einzelnen vor: rund 35 Wohneinheiten; einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.000 m²; ein Café / eine Bäckerei; eine Kindertagesstätte mit 8 Gruppen sowie eine Kindergroßtagespflegestelle. In der Ausschreibung wurde auf verbindliche städtische Vorgaben hinsichtlich zu versorgender Zie l- gruppen und zur Finanzierung (öffentlich gefördert / frei finanziert) im Ber eich des denkmalgeschütz- ten Bestandes verzichtet. Lediglich bei der Schaffung von Wohnraum in ergänzenden Neubauten war 60 % der entstehenden Wohnfläche als öffentlich geförderter Mietwohnraum nachzuweisen. Das Entwurfs- und Nutzungskonzept entspricht dies er Vorgabe. Es werden r und 500 m² Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau realisiert. Der Realisierung des Vorhabens stehen die Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan als G e- meinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie die Fests etzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr . 164: „Roxeler Straße / Orléans -Ring (Universität / Naturwissenschaftlicher B e- reich I)“ entgegen. Daher sind eine Änderung des Flächennutzungsplans (Beschlussvorschlag 1) so- wie die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (Beschlussvorschlag 2) notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 603 soll vorhabenbezogen nach § 12 BauGB erfolgen. Hier- zu ist zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag abzuschli e- ßen. Das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung ) soll aufgrund der bereits absehbaren relevanten Umweltauswirkungen – u. a. aus Verkehrslärm, der groß- flächigen Einzelhandelsnutzung, der Naturschutz - und Denkmalschutzbelang e – nicht angewendet werden. Die zu überplanende Fläche ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 03.07.2019 beschlo s- senen „Fortschreibung des Baulandprogramms 2019-2025/2030“ (Vorlage Nr. V/0224/2019). Die vorgesehene Abgrenzung des Geltungsbere ichs der 95. FNP-Änderung und des vorhabenbez o- - 3 - V/0865/2019 genen Bebauungsplans Nr. 603 kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Fliednerstraße
- Von-Esmarch-Straße
- Roxeler Straße
- Orléans-Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0865/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37