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V/0865/2019

95. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 04.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 41.2.1

Anlage A

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V-0865-2019-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1265 Zeichen

Anlage A zur V/0865/2019 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der ehemaligen Wartburg-
Hauptschule im Stadtteil Sentrup. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Planung soll die heute weitgehend leerstehende ehemalige Wartburg-Hauptschule denk-
malgerecht umgenutzt und behutsam ergänzt werden. Ein vielfältiges Nutzungsprofil aus Wohnen, 
Lebensmittel-Einzelhandel und Kindertagesbetreuung soll die Ausbildung eines lebendigen Stadt-
quartiers ermöglichen. 
 
Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert 
werden.  
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

V-0865-2019-Anlage-1-Geltungsbereich

181 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:500095. Änderung des Flächennutzungsplans / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603:Von-Esmarch-Straße / Fliednerstraße
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0865/2019

Beschlussvorlage

5251 Zeichen

V/0865/2019 
V/0865/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 95. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im 
Stadtteil Sentrup im Bereich Von-Esmarch-Straße / Fliednerstraße 
Beschluss zur Änderung  
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603: Von-Esmarch-Straße / Fliednerstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
[ehemalige Wartburg-Hauptschule in Sentrup / Einzelhandel, Kita, Wohnen] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im 
Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Sentrup im Bereich Von -Esmarch-Straße / Fliednerstra-
ße zu ändern (95. Änderung des FNP).  
 
2. Für den Bereich Von -Esmarch-Straße / Fliednerstraße  ist gemäß §  2 (1) i.  V. m. §  12 BauGB 
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan  u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen 
Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan Nr. 603).  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 38, Flurstücke 331, 332, 333.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten.  
Stadtplanungsamt 
 
11.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Beck /  
Herr Husmann 
Telefon: 492 61 42 /  
492 61 94 
BeckDaniel@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0865/2019 
 
Die Flächen des Plangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch die Vergabe d es 
Schulgrundstücks im Wege des Erbbaurechts werden Einnahmen für den städtischen Haushalt en t-
stehen.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 12.12.2018 der Vergabe der städtischen Liegenschaft an die Lidl 
Dienstleistung GmbH & Co. KG, vertreten durch die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG im Wege des 
Erbbaurechts zugestimmt. Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wird derzeit vorbereitet.  
 
Grundlage für die Vergabeentscheidung war das vorangegangene Investorenauswahlverfahren, aus 
dem das Entwurfs- und Nutzungskonzept des Teams „Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG  / htarchitektur“ 
als Sieger hervorging.  
 
Der auf dem rund 1,2  ha großen Grundstück 1962 erbaute und bis 1976 ergänzte Gebäudekomplex 
steht aufgrund seiner Bedeutung für die Nachkriegsarchitektur unter Denkmalschutz.  
 
Mit der Planung soll die heute weitgehend leerstehende ehemalige Wartburg -Hauptschule denkmal-
gerecht umgenutzt und behutsam ergänzt werden.  Ein vielfältiges Nutzungsprofil aus Wohnen, L e-
bensmittel-Einzelhandel und Kindertagesbetreuung  soll die Ausbildung eines lebendigen Stadtqua r-
tiers ermöglichen. 
 
Das Nutzungskonzept des Büros htarchitektur sieht im Einzelnen vor:  
 
 rund 35 Wohneinheiten;  
 einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.000 m²;  
 ein Café / eine Bäckerei;  
 eine Kindertagesstätte mit 8 Gruppen sowie  
 eine Kindergroßtagespflegestelle.  
 
In der Ausschreibung wurde auf verbindliche städtische Vorgaben hinsichtlich zu versorgender Zie l-
gruppen und zur Finanzierung (öffentlich gefördert  / frei finanziert) im Ber eich des denkmalgeschütz-
ten Bestandes verzichtet. Lediglich bei der Schaffung von Wohnraum in ergänzenden Neubauten war 
60 % der entstehenden  Wohnfläche als öffentlich geförderter Mietwohnraum nachzuweisen. Das 
Entwurfs- und Nutzungskonzept entspricht dies er Vorgabe. Es werden r und 500 m² Wohnfläche im 
öffentlich geförderten Wohnungsbau realisiert.  
 
Der Realisierung des Vorhabens stehen die Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan als G e-
meinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie die Fests etzungen des rechtskräftigen 
Bebauungsplans Nr . 164: „Roxeler Straße  / Orléans -Ring (Universität / Naturwissenschaftlicher B e-
reich I)“ entgegen. Daher sind eine Änderung des Flächennutzungsplans (Beschlussvorschlag 1) so-
wie die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (Beschlussvorschlag 2) notwendig.  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 603 soll vorhabenbezogen nach § 12 BauGB erfolgen. Hier-
zu ist zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag abzuschli e-
ßen. Das beschleunigte Verfahren nach §  13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung ) soll 
aufgrund der bereits absehbaren relevanten Umweltauswirkungen – u. a. aus Verkehrslärm, der groß-
flächigen Einzelhandelsnutzung, der Naturschutz - und Denkmalschutzbelang e – nicht angewendet 
werden.  
 
Die zu überplanende Fläche ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 03.07.2019 beschlo s-
senen „Fortschreibung des Baulandprogramms 2019-2025/2030“ (Vorlage Nr. V/0224/2019). 
 
Die vorgesehene Abgrenzung des Geltungsbere ichs der 95.  FNP-Änderung und des vorhabenbez o-

- 3 - 
V/0865/2019 
genen Bebauungsplans Nr. 603 kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

Beratungsverlauf (4)

26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 36.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 41.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Fliednerstraße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Roxeler Straße
  • Orléans-Ring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0865/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37