Mandari Insight

V/0972/2020

109. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 16.12.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 16.02.2021, TOP 4.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0972-2020-Anlage-1-Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4393 Zeichen

V/0972/2020 
V/0972/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
109. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Bertha-von-Suttner-Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher 
Weg 
Beschluss zur Änderung 
[Neubau Polizeipräsidium und Anpassung Planungsrecht im Bereich Gartenfachmarkt] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§  2 Abs.  1 und 1  Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im 
Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Gremmendorf -West im Bereich nördlich des Willy -Brandt-
Wegs zwischen Bertha-von-Suttner-Weg und Albersloher Weg zu ändern (109. Änderung des FNP). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änd erungsbereich der 109. Änderung als Gewerbegebiet 
(GE) dargestellt. 
 
Die größere, östliche Teilfläche soll zukünftig der Standort des neuen Polizeipräsidiums Münster sein 
und soll deshalb in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Verwaltung umge-
widmet werden. 
Stadtplanungsamt 
 
05.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6111 /  
492-6194 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0972/2020 
 
Auf der westlichen Teilfläche befindet sich seit 2001 ein großflächiger Gartenfachmarkt  mit rund 
7.000 m² Verkaufsfläche. In Anpassung des Planungsrechts an den Bestand und unter Berücksichti-
gung der einzelhandelsstrukturellen Entwicklungsziele für den Planbereich gemäß dem vom Rat am 
14.03.2018 beschlossenen „ Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster “ soll diese Teilfläche in ein 
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel – nicht zentrenrelevante Kernsortimente  (SO 
EH-NZK) umgewidmet werden.  
 
In den jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Fassungen des Einzelhandels - und Zen-
trenkonzepts aus den Jahren 20 04 und 2009 (1.  Fortschreibung) sowie auch gemäß der aktuellen 
2. Fortschreibung 2018 (Ratsbeschluss vom 14.03.2018) ist der Änderungsbereich Bestandteil des 
ausgewiesenen Sonderstandortes für großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kern-
sortimenten. Dieser Sonderstandort, mit identischen Zielaussagen, umfasst zudem auch die unmittel-
bar nördlich anschließenden Flächen (Selbstbedienungswarenhaus Marktkauf, Baumarkt Hellweg) bis 
zur Egbert-Snoek-Straße, die im FNP bereits als Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen SB-
Warenhaus / Bau- und Gartenmarkt (SO SB-WH / BuG) bzw. Bau- und Gartenmarkt / Verwaltung (SO 
BuG / V) dargestellt sind.  
 
Für die östliche Teilfläche, also für den Bereich des zukünftigen Polizeipräsidiums, ist neben der Än-
derung des Flächennutzungsplans (vorbereitender Bauleitplan) auch eine Änderung des Planungs-
rechts auf der Ebene der verbindli chen Bauleitplanung erforderlich. Das Verfahren hierzu hat der Rat 
der Stadt Münster bereits am 12.02.2020 mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 611 eingeleitet (siehe Vorlage Nr.  V/1218/2019). Der Bebauungsplan Nr. 611 überlagert teilweise 
den Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans Nr. 404 „Loddenheide – Albersloher Weg / An 
den Loddenbüschen“, der für diesen Bereich Gewerbeflächen festsetzt.  
 
Die westliche Teilfläche der 109.  FNP-Änderung mit dem oben beschriebenen Gartenfachmark t liegt 
ebenfalls im Bereich des Bebauungsplans Nr.  404, der dort auch Gewerbeflächen festsetzt. Eine Än-
derung des Bebauungsplans ist für diesen Bereich jedoch nicht erforderlich.  
 
Der Geltungsbereich der 109. FNP-Änderung ist in Anlage 1 dargestellt.  
 
Parallel zu dieser Beschlussvorlage ergehen zwei Berichtsvorlagen an die Bezirksvertretung Münster-
Südost und den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Kenntnisnahme der offenzule-
genden Planentwürfe der 109.  FNP-Änderung (V/1039/2020) und des Bebauungsplans Nr.  611 
(V/1040/2020).  
 
 
i.V. 
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Geltungsbereich der 109. FNP-Änderung

V-0972-2020-Anlage-1-Geltungsbereich

167 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0972/2020
Geltungsbereich / Maßstab 1:5000109. Änderung des Flächennutzungsplans:Bertha-von-Suttner-Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher Weg

Anlage A

1310 Zeichen

Anlage A zur V/0972/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich 
zwischen Bertha-von-Suttner-Weg und Albersloher Weg nördlich des Willy-Brandt-Wegs im Gewer-
bepark Loddenheide. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel für die größere, östliche Teilfläche besteht in der Schaffung von Planungsrecht für den 
zukünftig dort vorgesehenen Standort des neuen Polizeipräsidiums. 
Zielsetzung für die westliche Teilfläche ist die Anpassung des zukünftigen Planungsrechts an den 
dort bereits bestehenden großflächigen Gartenfachmarkt. 
Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Verfahren zur Änderung des Planungsrechts auf der 
Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) eingeleitet. 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für die aufgeführten Querschnittsthemen

Beratungsverlauf (4)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.16.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (6)

  • Egbert-Snoek-Straße
  • Willy-Brandt-Weg
  • Albersloher Weg
  • Bertha-von-Suttner-Weg
  • An den Loddenbüschen
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0972/2020
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2020
Erstellt
09.11.2020 15:27