V/0972/2020
109. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/0972/2020 V/0972/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 109. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Bertha-von-Suttner-Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher Weg Beschluss zur Änderung [Neubau Polizeipräsidium und Anpassung Planungsrecht im Bereich Gartenfachmarkt] Beratungsfolge 26.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Gremmendorf -West im Bereich nördlich des Willy -Brandt- Wegs zwischen Bertha-von-Suttner-Weg und Albersloher Weg zu ändern (109. Änderung des FNP). II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änd erungsbereich der 109. Änderung als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Die größere, östliche Teilfläche soll zukünftig der Standort des neuen Polizeipräsidiums Münster sein und soll deshalb in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Verwaltung umge- widmet werden. Stadtplanungsamt 05.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Telefon: 492-6111 / 492-6194 Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0972/2020 Auf der westlichen Teilfläche befindet sich seit 2001 ein großflächiger Gartenfachmarkt mit rund 7.000 m² Verkaufsfläche. In Anpassung des Planungsrechts an den Bestand und unter Berücksichti- gung der einzelhandelsstrukturellen Entwicklungsziele für den Planbereich gemäß dem vom Rat am 14.03.2018 beschlossenen „ Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster “ soll diese Teilfläche in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel – nicht zentrenrelevante Kernsortimente (SO EH-NZK) umgewidmet werden. In den jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Fassungen des Einzelhandels - und Zen- trenkonzepts aus den Jahren 20 04 und 2009 (1. Fortschreibung) sowie auch gemäß der aktuellen 2. Fortschreibung 2018 (Ratsbeschluss vom 14.03.2018) ist der Änderungsbereich Bestandteil des ausgewiesenen Sonderstandortes für großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kern- sortimenten. Dieser Sonderstandort, mit identischen Zielaussagen, umfasst zudem auch die unmittel- bar nördlich anschließenden Flächen (Selbstbedienungswarenhaus Marktkauf, Baumarkt Hellweg) bis zur Egbert-Snoek-Straße, die im FNP bereits als Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen SB- Warenhaus / Bau- und Gartenmarkt (SO SB-WH / BuG) bzw. Bau- und Gartenmarkt / Verwaltung (SO BuG / V) dargestellt sind. Für die östliche Teilfläche, also für den Bereich des zukünftigen Polizeipräsidiums, ist neben der Än- derung des Flächennutzungsplans (vorbereitender Bauleitplan) auch eine Änderung des Planungs- rechts auf der Ebene der verbindli chen Bauleitplanung erforderlich. Das Verfahren hierzu hat der Rat der Stadt Münster bereits am 12.02.2020 mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 611 eingeleitet (siehe Vorlage Nr. V/1218/2019). Der Bebauungsplan Nr. 611 überlagert teilweise den Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans Nr. 404 „Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen“, der für diesen Bereich Gewerbeflächen festsetzt. Die westliche Teilfläche der 109. FNP-Änderung mit dem oben beschriebenen Gartenfachmark t liegt ebenfalls im Bereich des Bebauungsplans Nr. 404, der dort auch Gewerbeflächen festsetzt. Eine Än- derung des Bebauungsplans ist für diesen Bereich jedoch nicht erforderlich. Der Geltungsbereich der 109. FNP-Änderung ist in Anlage 1 dargestellt. Parallel zu dieser Beschlussvorlage ergehen zwei Berichtsvorlagen an die Bezirksvertretung Münster- Südost und den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Kenntnisnahme der offenzule- genden Planentwürfe der 109. FNP-Änderung (V/1039/2020) und des Bebauungsplans Nr. 611 (V/1040/2020). i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Geltungsbereich der 109. FNP-Änderung
V-0972-2020-Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0972/2020 Geltungsbereich / Maßstab 1:5000109. Änderung des Flächennutzungsplans:Bertha-von-Suttner-Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher Weg
Anlage A
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Anlage A zur V/0972/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich zwischen Bertha-von-Suttner-Weg und Albersloher Weg nördlich des Willy-Brandt-Wegs im Gewer- bepark Loddenheide. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel für die größere, östliche Teilfläche besteht in der Schaffung von Planungsrecht für den zukünftig dort vorgesehenen Standort des neuen Polizeipräsidiums. Zielsetzung für die westliche Teilfläche ist die Anpassung des zukünftigen Planungsrechts an den dort bereits bestehenden großflächigen Gartenfachmarkt. Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Verfahren zur Änderung des Planungsrechts auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) eingeleitet. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für die aufgeführten Querschnittsthemen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Egbert-Snoek-Straße
- Willy-Brandt-Weg
- Albersloher Weg
- Bertha-von-Suttner-Weg
- An den Loddenbüschen
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0972/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2020
- Erstellt
- 09.11.2020 15:27