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V/0246/2019/1

Münsters Städtepartnerschaften stärken und weiterentwickeln

Vorlagen 16.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 17

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3747 Zeichen

V/0246/2019/1 
V/0246/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Münsters Städtepartnerschaften stärken und weiterentwickeln 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Bericht zu Städtepartnerschaftsaktivitäten, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur 
ehrenamtlichen Begleitung der Städtepartnerschaftsarbeit (Anlage 1) wird zur Kenntnis g e-
nommen. 
 
2. Der Rat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, das zurzeit bestehende Moratorium, keine 
weiteren Städtepartnerschaften einzugehen, im Einzelfall auszusetzen, wenn folgende ko n-
krete Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine weitere Städtepartnerschaft vo r-
liegen: 
 
2.1 gemeinsam gesammelte Projekterfahrungen bzw. vorangegangene langjährige Ko n-
takte 
 
2.2 fachliches Interesse für eine konkrete Zusammenarbeit (z.B. vorange- 
gangene Projekte zu Themenfeldern wie Klima, Abfall, Mobilität)  
 
2.3 bürgerschaftliches Engagement 
 
2.4 ähnliche bzw. vergleichbare Strukturen 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Basis der unter Beschlusspunkt 2  dar-
gestellten Kriterien eine Kontaktanbahnung zu einer griechischen Stadt angezeigt ist.  
 
4. Der in der Begründung dargestellte Stand der Zusammenarbeit mit Enschede wird zur 
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des als Anlage 3 beige-
fügten „Letter of Intent“, die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und zu intensivieren. E r-
gänzt wird die Zusammenarbeit durch das Memorandum der Landkreise und der Stadt 
Münster mit den grenznahen Regios und Provinzen der Niederlande.  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
25.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0246/2019/1 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie die bestehenden Städtepar t-
nerschaften in der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden können. Hierbei sind in die 
Überlegungen auch die Teilnahme an besonderen städtischen Events, die Durchführungen 
einer besonderen städtepartnerschaftlichen Veranstaltung oder auch die weitere Intensivi e-
rung der Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen. In das zu erarbeitende Konzept sind insbeso n-
dere auch Münster Marketing, die kommunale Wirtschaft, die Hochschulen, die Schulen und  
die Partnerschafts- und Fördervereine einzubeziehen.  
 
5. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind der Haushaltsbegleitantrag der CDU -
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 05.12.2018 (Anlage 6) und der 
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat  Nr. A-R/0073/2018 vom 27.11.2018, 
„Öffentliche Wahrnehmung der Münsteraner Städtepartnerschaften verbessern “ (Anlage 7) 
erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 Geschäftsführung politische 
Gremien, Städtepartnerschaf-
ten 
2019 60.000,00  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2019 60.000,00  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage Nr. V/0866/2019 wurde die Entscheidung, ob Münster und Enschede eine Städte-
partnerschaft eingehen sollen, in den Rat eingebracht. Aufgrund dessen ist der Beschlusspunkt 3 der 
Hauptvorlage „(....) Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des als Anlage 3 beigefügten „Letter 
of Intent“, die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und zu intensivieren (…)“ nicht mehr relevant.  
 
Dies bedeutet, dass die Aspekte Münster - Enschede, die in der Begründung der Hauptvorlage, g e-
nannt werden, ebenfalls nicht mehr zu beachten sind.   
 
 
 
 
 
i.V.  
 
 
 
gez.  
Heuer  
(Stadtrat)

- 3 - 
V/0246/2019/1

Beschlussvorlage

14661 Zeichen

V/0246/2019 
V/0246/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Münsters Städtepartnerschaften stärken und weiterentwickeln 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   22.05.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Bericht zu Städtepartnerschaftsaktivitäten, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur 
ehrenamtlichen Begleitung der Städtepartnerschaftsarbeit (Anlage 1) wird zur Kenntnis g e-
nommen. 
 
2. Der Rat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, das zurzeit bestehende Moratorium, keine 
weiteren Städtepartnerschaften einzugehen, im Einzelfall auszusetzen, wenn folgende ko n-
krete Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine weitere Städtepartnerschaft vo r-
liegen: 
 
2.1 gemeinsam gesammelte Projekterfahrungen bzw. vorangegangene langjährige Ko n-
takte 
 
2.2 fachliches Interesse für eine konkrete Zusammenarbeit (z.B. vorange- 
gangene Projekte zu Themenfeldern wie Klima, Abfall, Mobilität)  
 
2.3 bürgerschaftliches Engagement 
 
2.4 ähnliche bzw. vergleichbare Strukturen 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Basis der unter Beschlusspunkt 2  dar-
gestellten Kriterien eine Kontaktanbahnung zu einer griechischen Stadt angezeigt ist.  
 
4. Der in der Begründung dargestellte Stand der Zusammenarbeit mit Enschede wird zur 
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des als Anlage 3 beige-
fügten „Letter of Intent“, die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und zu intensivieren. E r-
gänzt wird die Zusammenarbeit durch das Memorandum der Landkreise und der Stadt 
Münster mit den grenznahen Regios und Provinzen der Niederlande.  
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
13.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

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V/0246/2019 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie die bestehenden Städtepar t-
nerschaften in der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden können. Hierbei sind in die 
Überlegungen auch die Teilnahme an besonderen städtischen Events, die Durchführungen 
einer besonderen städtepartnerschaftlichen Veranstaltung oder auch die weitere Intensivi e-
rung der Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen. In das zu erarbeitende Konzept sind insbeso n-
dere auch Münster Marketing, die kommunale Wirtschaft, die Hochschulen, die Schulen und  
die Partnerschafts- und Fördervereine einzubeziehen.  
 
6. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind der Haushaltsbegleitantrag der CDU -
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 05.12.2018 (Anlage 6) und der 
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat  Nr. A-R/0073/2018 vom 27.11.2018, 
„Öffentliche Wahrnehmung der Münsteraner Städtepartnerschaften verbessern “ (Anlage 7) 
erledigt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 Geschäftsführung politische 
Gremien, Städtepartnerschaf-
ten 
2019 60.000,00  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2019 60.000,00  
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2019 haben die CDU Fraktion und die Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2018 einen 
Haushaltsbegleitantrag mit dem Titel „Münsters Städtepartnerschaften s tärken und weiterentwickeln“ 
eingebracht. Darüber hinaus lag der Verwaltung der Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP Nr. A -
R/0073/2018 „ Öffentliche Wahrnehmung der Münsteraner Städtepartnerschaften verbessern“ zur 
Bearbeitung vor. Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge in ihren Grundanliegen aufzugreifen.  
 
Zu Beschlusspunkt 1:  
Die Stadt Münster ist in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt elf formalisierte Städtebeziehungen 
eingegangen. Schon mehrfach wurde im Rat über die Ausrichtung der Städtepartnerschafts arbeit 
bezogen auf die einzelnen Partnerstädte berichtet und die Zielsetzung für eine weitere Arbeit verdeut-
licht. Für eine kontinuierliche und zielgerichtete Zusammenarbeit mit den Partnerstädten ist es erfo r-
derlich, die Strukturen und die fachliche Ausri chtung der Arbeit mit jeder einzelnen Partnerstadt im 
Blick zu halten und die gemeinsamen Ziele bei Bedarf neu auszurichten. Der als Anlage beigefügte 
Bericht (Anlage 1) sowie die beigefügten Newsletter (Anlage 2) bieten einen ersten Überblick über die 
städtepartnerschaftliche Arbeit der Stadt Münster und stellen eine Beschreibung des Status Quo dar.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 2:  
In dem Bericht wird deutlich, dass der Arbeitsbereich der formalisierten Städtebeziehungen den akt u-
ellen Entwicklungen (insbesondere in puncto der Beziehungen zu Enschede/ NL und Rochester/USA) 
angepasst werden muss. Dementsprechend sollte das Moratorium, keine weiteren Städtepartne r-
schaften einzugehen, gelockert werden. Es sollte aber nicht generell aufgelöst werden, da es schon 
in der Vergangenheit zahlreiche Ideen und Vorschläge für neue Städtepartnerschaften gegeben hat,

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V/0246/2019 
die mit Blick auf das Moratorium, aber auch mit Blick auf die Kontinuität der vorgeschlagenen Par t-
nerschaften abgelehnt worden sind. Als weitere Begründung wurde immer  darauf hingewiesen, dass 
die Stadt Münster schon über elf Städtebeziehungen  verfügt. Diese bedürfen einer stetigen Kontak t-
pflege durch die Verwaltung, auch zur Unterstützung der ehrenamtlich in der Städtepartnerschaftsa r-
beit aktiven Vereine und Initiative n. Jede weitere Städtepartnerschaft würde daher auch zusätzliche 
personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich machen.   
 
Gleichwohl kann es sinnvoll sein, Kontakte, die sich aufgrund einer projektbezogenen Zusammena r-
beit ergeben haben oder bei denen ein großes ehrenamtliches oder städtisches Engagement bereits 
besteht, zu einer Städtepartnerschaft weiterzuentwickeln. Beispielhaft sei hier die projektbezogene 
Zusammenarbeit zwischen Rochester/Minnesota und Münster erwähnt. Das Projekt „Climate Smart 
Municipalities – Modeling Integrated Energy Communities for the 21st century“ startete 2016 gemei n-
sam mit vier weiteren Kommunen in NRW und 5 Städten in Minnesota. Mittlerweile – im 5. Projektjahr 
– bestehen vielfältige Kontakte zwischen Münster und Rochester in Minnesota, die dazu führen, dass 
noch 2019 eine Klimaschutz -Partnerschaft unterschrieben wird. Beide Städte haben sich im Verlauf 
des Projektes mit den jeweiligen Gegebenheiten der anderen Stadt vertraut gemacht. Dieses Wissen 
voneinander kann nun in weiteren fachlichen Projekten, z.B. zum Thema Klima genutzt werden.  
 
Ein weiteres Beispiel ist die Zusammenarbeit der Stadt Münster und der Gemeinde Enschede. Über 
den Letter of Intent von 2017 und das Memorandum of Understanding der Landrätekonferenz exi stie-
ren bereits jetzt deutliche Absichtserklärungen zusammenzuarbeiten. Durch verschiedene Projekte 
(z.B. Kenn Deine Nachbar – ken je buren, Grenzenlose Verwaltung – grenzenlose Politik), Kooperati-
onen zwischen Ämtern oder eigenbetriebsähnlichen Einrichtun gen (z.B. Wirtschaftsförderung Mün s-
ter, Münster Marketing, Amt für Bürger- und Ratsservice, Feuerwehr, Jobcenter, Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit) und einer Vielzahl von Kontakten auf der bürgerschaftlichen Ebene (z.B. 
Chöre und Sportvereine ) ist die Begründung einer Partnerschaft anzustreben. Die Verwaltung wird 
dazu nach den Sommerferien eine Vorlage in die Beratung geben. Auch die Stadt Enschede ist zur 
Begründung einer Städtepartnerschaft bereit 
 
Um klare Kriterien zu haben, nach denen da s Moratorium im Einzelfall ausgesetzt werden kann, we r-
den unter Beschlusspunkt 2 folgende vier Voraussetzungen vorgeschlagen:  
 
2.1 Einer Städtepartnerschaft muss eine langjährige Zusammenarbeit vorangehen, damit die agie-
renden Personen und Organisationen mit der Kultur vertraut sind und Aufwand und Nutzen 
abgeschätzt werden können.  
 
2.2 Zwar versteht die Stadt Münster Städtepartnerschaftsarbeit als ein Instrument sich u.a. eur o-
papolitisch zu engagieren, sich international zu  positionieren und globale Verantwortung zu 
übernehmen. Dennoch ist es erforderlich, dass mögliche Partner auch eine Basis für eine i n-
haltliche und themenorientierte Zusammenarbeit verbindet. Durch das fachliche Interesse 
kann insbesondere mit europäischen  Städten ein Wissenstransfer gewährleistet werden, der 
zudem über europäische Förderungen finanziert werden kann. Im besten Fall kann der fachl i-
che Austausch über Veranstaltungen von EUROCITIES begonnen werden. Dies setzt eine 
Mitgliedschaft voraus. 
 
2.3 Zudem ist erforderlich, dass eine neue Städtepartnerschaft auf Dauer in der Bürgerschaft ve r-
ankert ist. Die bestehenden Partnerschaften haben bewiesen, dass eine Städtepartnerschaft 
erst mit Leben gefüllt wird, wenn verschiedene bürgerschaftliche Vereine eingeb unden sind 
und somit ein solides Fundament, in das mehrere Akteure involviert sind, besteht. Das Sy s-
tem, zu jeder Städtepartnerschaft einen Partnerschafts -, Förder - oder Freundeskreis aufz u-
bauen, hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und sollte beibehalten werden.  
 
2.4 Das fachliche Interesse wird eher bei Städten mit ähnlichen städtischen Strukturen gegeben 
sein, als bei Städten, die zum Beispiel wesentlich kleiner sind, ausschließlich industriell g e-
prägt sind oder über keine Hochschulen verfügen. In sbesondere die Hochschulen spielen bei 
einer langfristigen Zusammenarbeit verschiedener Städte eine wichtige Rolle. Die Vorgabe,

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V/0246/2019 
dass neue Partnerstädte eine ähnliche bzw. vergleichbare Struktur vorweisen sollten, bezieht 
sich insbesondere auf europäische Städte, da sich gerade hier eine inhaltliche Zusammena r-
beit anbietet. Erneut wäre hier eine gemeinsame Mitgliedschaft bei EUROCITIES förderlich.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 3:  
Die Verwaltung wird auf der Grundlage der oben genannten Kriterien prüfen, ob in der S tadtgesell-
schaft Kontakte mit einer griechischen Stadt bestehen und inwieweit mit dieser Stadt eine Zusa m-
menarbeit auf kommunaler Ebene zielführend sein könnte. Sollten bürgerschaftliche Kontakte best e-
hen, werden entweder die vorhandenen Kontakte genutzt o der es wird zu prüfen sein, ob auf den 
Kontaktplattformen des RGRE und von EUROCITIES Partnergesuche aus Griechenland bestehen. 
Wird ein derartiges Partnergesuch gefunden, das zudem die unter Beschlusspunkt 2 aufgeführten 
Kriterien erfüllt, werden erste Ko ntakte aufgebaut. Es sollte anschließend versucht werden, mit der 
griechischen Stadt in einem europäischen Projekt (mit mehreren internationalen Partnern) zusa m-
menzuarbeiten oder ein europäisch gefördertes Projekt durchzuführen. Ist auch dies erfolgreich, kann 
nach längerer Zusammenarbeit eine Städtepartnerschaft angebahnt werden. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4:  
Die Stadt Münster und die Gemeinde Enschede arbeiten bereits in vielen Arbeitsbereichen erfolgreich 
zusammen. Der Wissenstransfer findet nicht nur auf der Ebene der Verwaltungsführung, sondern 
insbesondere auch auf Arbeitsebene statt. Zudem wird durch die Intensivierung der Kontakte sowohl 
für Münster als auch für Enschede die Anzahl möglicher Kooperationspartner für europäische Proje k-
te erhöht. Abgesehen davon ist Enschede über die Netzwerkstadt Twente in EUROCITIES vertreten. 
Alleine dadurch ist eine fachliche Zusammenarbeit über die Mitgliedschaft bereits gegeben. Auße r-
dem sind weitere europäische Partner für die Stadt Münster erforderlich, da York/GB zukü nftig für 
viele EU Förderprogramme (voraussichtlich) nicht mehr in Frage kommen wird (z.B. ERASMUS+, 
Europa für Bürgerinnen und Bürger). Für engere Beziehungen zu Enschede sprechen außerdem die 
geringe Entfernung und die niedrige Sprachbarriere. Dies beeinflusst u.a. auch die Kosten einer Part-
nerschaft und den Zeitaufwand. Zudem unterstützt die EUREGIO eine derartige Partnerschaft, s o-
wohl in Form von Beratung als auch in Form von Fördermitteln (INTERREG). 
 
Zudem gibt es neben dem Letter of Intent der Städte  Münster und Enschede auch ein Memorandum 
der Landkreise und der Stadt Münster mit den Provinzen und Regios in den NL das insbesondere 
zum Ziel hat, die vielfältigen Kontakte zwischen verschiedenen Institutionen in Münster (z.B. Hoc h-
schulen, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung) und den Grenzregionen zu intensivieren. – siehe 
Punkte 3 des CDU Begleitantrags.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 5:  
Entsprechend des Begleitantrags der CDU Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
(Punkte 6,7,8,9 und 10) sowie des  Antrags der Ratsgruppe Piraten/ÖDP wird die Verwaltung ein 
Konzept zur Sichtbarmachung der internationalen Arbeit der Stadt Münster erarbeiten.  
Zwar wurden in den Vorjahren bereits eine Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Aktionen (z.B. mehr 
als 100 Ze itungsberichte 2018, regelmäßige Posts auf Facebook, Up -Dates der Homepage, E -Mail 
Verteiler, Newsletter etc.) unternommen, das Konzept wird jedoch insbesondere beinhalten, wie die 
internationalen Kontakte zukünftig in besondere Veranstaltungen in Münster eingebunden werden. 
Das Ziel des Konzeptes wird sein, bestehende münsteraner Veranstaltungen zu internationalisieren 
und für bestehende münsteraner Veranstaltungen internationale Beziehungen zu nutzen.

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V/0246/2019 
Anmerkung 
Da die internationalen Aktivitäten der Stadt Münster in den letzten Jahren bereits intensiviert wurden 
und zudem 2017 vom Rat eine verstärkte Nutzung europäischer Fördermittel beschlossen wurde, hat 
im Büro Internationales in den vergangenen Jahren eine Arbeitsverdichtung stattgefunden. Hin zu 
kommt, dass z.B. die Beziehungen zu Enschede aber auch Projektmitarbeit in Projekten wie „Climate 
Smart Municipalities – Minnesota“ ebenfalls zu großen Teilen vom Büro Internationales betreut we r-
den, ohne das ein Personalzuwachs erfolgte. Aufgrund desse n ist eine weitere Arbeitsverdichtung 
nicht möglich und daher zur Umsetzung des Beschlussvorschlages der Vorlage eine personelle Ve r-
stärkung notwendig, die das Fachamt zunächst verwaltungsintern im Rahmen der Erstellung des Stel-
lenplanentwurfes 2020 anmelden wird.    
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Heuer 
(Stadtrat) 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Bericht zu Städtepartnerschaftsaktivitäten, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur ehrenamt- 
 lichen Begleitung der Städtepartnerschaftsarbeit 
Anlage 2: Newsletter 2018/Newsletter 2019  
Anlage 3: Letter of Intent 
Anlage 4: Memorandum Deutschland-Niederlande  
Anlage 5: Zeitungsveröffentlichungen 2018 
Anlage 6: Haushaltsbegleitantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Anlage 7: Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP Nr. A-R/0073/2018

Beratungsverlauf (2)

09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0246/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
16.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37