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V/0955/2014

Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-Straße in Kinderhaus

Vorlagen 04.12.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 24.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 1: Lageplan

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Ansehen

Anlage 2: Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

7255 Zeichen

V/0955/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-Straße in 
Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
27.01.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
28.01.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.02.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erric htung einer neuen Kindertageseinrichtung an 
der Josef-Beckmann-Straße in Kinderhaus zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinder-
tagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 Plätze umfasst, davon 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit 
denen der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden 
mit Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann. 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrie-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzu-
nehmen. 
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für November 2016 vorgesehen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0955/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp,  
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0955/2014 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlu s-
ses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird recht zeitig vor Inbetriebna h-
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorg e-
legt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für den Bau, das Außeng e-
lände und die Aussta ttung von 2.586.400 € erforderlich. Für den Ausbau der u3 -Plätze werden 
gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die 
Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Aufwendungen ent-
sprechend. 
 
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 738.100 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen ab 2017 p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 265.600 € sowi e 
Elternbeiträge i. H. v. voraussichtlich 50.000 € gegenüber . Da die Einrichtung voraussichtlich im 
November 2016 in Betrieb genommen wird, sind in der u. a. Finanztabelle auch die anteiligen Mi t-
tel für 2016 aufgeführt. 
 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
   
 4670 Neub.Kita Jos.-Beck.   2015 
2016 
1.300.000 
1.046.400 
überplanmäßi-
ge Bereitstel-
lung 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2016 240.000 Im Budget vor-
gesehen 
    2.586.400  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilergebnisplan

- 3 - 
V/0955/2014 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2016 
2017ff. 
  44.000 
265.600 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2016 
2017ff. 
 8.300 
50.000 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2016 
2017ff. 
122.300 
738.100 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Der zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW wird 
zugestimmt. Deckung erfolgt über entsprechende Minderauszahlungen bei der Maßnahme 0210 
„Zuschuss zum Ausbau Kita-Betreuung (u3) freier Träger“. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz. 
 
Im Bereich Kinderhaus beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 40,1 % (193 Plätze für 481 Ki n-
der). 
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 109,7 % (522 Plätze für 476 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den u3- Kindern unter dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt.  
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2015/2016 mit einem Anstieg 
der u3- und ü3- Kinder in Kinderhaus zu rechnen, welcher sich in den nächsten Jahren fortsetzt. 
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen in Kinderhaus auslösen, die nicht durch 
die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. 
 
Sowohl für die u3- als auch für die ü3- Kinder sind daher in Kinderhaus dringend weitere Plätze in 
Kindertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden 
Bedarfen erforderlich.  
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Vers orgungsquoten in Kinderhaus bei gleich 
bleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2014, ohne B e-
rücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 44,7 % für die u3 -Kinder und auf 119,7 % für die 
ü3-Kinder. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder.

- 4 - 
V/0955/2014 
 
2.   Maßnahmeplanung 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3-Plätzen und 48 ü3-
Plätzen errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die im Raumprogramm benannten Größen 
der erforderlichen Räume enthalten bereits Reduzierungen zur Kostenreduktion. 
Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vorhanden. 
 
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 
 
 
3.   Fazit 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und 
ü3- Kinder in Kinderhaus geschaffen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenschätzung

Anlage 3: Kostenschätzung

633 Zeichen

KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 Grobkostenrahmen

Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen auf Grundlage der
benannten BGF. Es liegt kein Konzept- oder Vorentwurf vor.

PROJEKT

Bezu größe erforderliche BGF

KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ |

KG 100 Grundstück

Herrichten+Erschließen

Bauwerk - Baukonstruktion

87.000,00

Bauwerk - TGA

Aussenanlagen

40.000,00 {

165,63 {

nn

2.440.000,00 €]

Steigerung |Baupreisindex bis 2017 46.400,00 €
INANS 01 H 2.586.400,00:

Grundlagen: Standort gem. Flur 87-FI-St. 126, Grundstücksgröße 2.260 qm
Annahme BGF 975 qm

aufgestellt, 01.12.2014, Harald Koops

ne ’

Koops Mümken

lo

Anlage 1: Lageplan

201 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 849
Datum: 13.11.2014
Notizen:
© Stadt Münster
Alle angegebenen Maße sind unverbindlich und bei Bedarf in der Örtlichkeit zu prüfen.
R 3403 548
H 5763 520
R 3403 681
H 5763 706

Anlage 2: Raumprogramm

1816 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm  
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita Josef-Beckmann-Str. 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc    = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
    Reduzierungen des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion sind 
bereits enthalten 
 
 Max. anerkennungsfähige Ges. 
Fläche = 715 qm 
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
     
A1 Gruppenraum 4 43 172   
A2 Nebenraum 4 17 68   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1    In WC integrieren 
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 5 20   
A6 Schlafraum/ Differenzierungsraumu3 
 1 19 19   
A7 Schlafraum/ Diff. u3/ü3 4 17 68   
A7a Schlafraum/ Diff. ü3 1 19 19   
A8 
Mehrzweck -, Bewegungs raum  1 53 53 Mind 3,50 
m 
 
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    477    
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
66    
Kindertageseinrichtung gesamt  543  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
max. 172 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze), eine 
Flächenreduzierung zur 
Reduktion ist möglich 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.200 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 26.11.2014

Beratungsverlauf (5)

03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 24.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Josef-Beckmann-Straße
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0955/2014
Typ
Vorlagen
Datum
04.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37