V/0955/2014
Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-Straße in Kinderhaus
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Beschlussvorlage
7255 Zeichen
V/0955/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Josef-Beckmann-Straße in
Kinderhaus
Beratungsfolge
20.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
27.01.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
28.01.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.02.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erric htung einer neuen Kindertageseinrichtung an
der Josef-Beckmann-Straße in Kinderhaus zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinder-
tagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 70 Plätze umfasst, davon 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit
denen der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden
mit Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann.
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrie-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzu-
nehmen.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für November 2016 vorgesehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0955/2014
Auskunft erteilt:
Frau Eschert, Herr Philipp,
Frau Kratz-Trutti
Ruf:
492-5616
E-Mail:
EschertM@stadt-muenster.de
Datum:
23.12.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0955/2014
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlu s-
ses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird recht zeitig vor Inbetriebna h-
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorg e-
legt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für den Bau, das Außeng e-
lände und die Aussta ttung von 2.586.400 € erforderlich. Für den Ausbau der u3 -Plätze werden
gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die
Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Aufwendungen ent-
sprechend.
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 738.100 € an. Diesen
Aufwendungen stehen ab 2017 p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 265.600 € sowi e
Elternbeiträge i. H. v. voraussichtlich 50.000 € gegenüber . Da die Einrichtung voraussichtlich im
November 2016 in Betrieb genommen wird, sind in der u. a. Finanztabelle auch die anteiligen Mi t-
tel für 2016 aufgeführt.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen
4670 Neub.Kita Jos.-Beck. 2015
2016
1.300.000
1.046.400
überplanmäßi-
ge Bereitstel-
lung
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2016 240.000 Im Budget vor-
gesehen
2.586.400
Teilergebnisplan
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V/0955/2014
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2016
2017ff.
44.000
265.600
Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte
2016
2017ff.
8.300
50.000
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016
2017ff.
122.300
738.100
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger *
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Der zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW wird
zugestimmt. Deckung erfolgt über entsprechende Minderauszahlungen bei der Maßnahme 0210
„Zuschuss zum Ausbau Kita-Betreuung (u3) freier Träger“.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz.
Im Bereich Kinderhaus beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 40,1 % (193 Plätze für 481 Ki n-
der).
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 109,7 % (522 Plätze für 476 Kinder).
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den u3- Kindern unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt.
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2015/2016 mit einem Anstieg
der u3- und ü3- Kinder in Kinderhaus zu rechnen, welcher sich in den nächsten Jahren fortsetzt.
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen in Kinderhaus auslösen, die nicht durch
die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können.
Sowohl für die u3- als auch für die ü3- Kinder sind daher in Kinderhaus dringend weitere Plätze in
Kindertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden
Bedarfen erforderlich.
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Vers orgungsquoten in Kinderhaus bei gleich
bleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2014, ohne B e-
rücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 44,7 % für die u3 -Kinder und auf 119,7 % für die
ü3-Kinder.
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder.
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2. Maßnahmeplanung
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3-Plätzen und 48 ü3-
Plätzen errichtet.
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die im Raumprogramm benannten Größen
der erforderlichen Räume enthalten bereits Reduzierungen zur Kostenreduktion.
Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vorhanden.
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
3. Fazit
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und
ü3- Kinder in Kinderhaus geschaffen.
i.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Kostenschätzung
Anlage 3: Kostenschätzung
633 Zeichen
KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 Grobkostenrahmen
Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen auf Grundlage der
benannten BGF. Es liegt kein Konzept- oder Vorentwurf vor.
PROJEKT
Bezu größe erforderliche BGF
KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ |
KG 100 Grundstück
Herrichten+Erschließen
Bauwerk - Baukonstruktion
87.000,00
Bauwerk - TGA
Aussenanlagen
40.000,00 {
165,63 {
nn
2.440.000,00 €]
Steigerung |Baupreisindex bis 2017 46.400,00 €
INANS 01 H 2.586.400,00:
Grundlagen: Standort gem. Flur 87-FI-St. 126, Grundstücksgröße 2.260 qm
Annahme BGF 975 qm
aufgestellt, 01.12.2014, Harald Koops
ne ’
Koops Mümken
lo
Anlage 1: Lageplan
201 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 849 Datum: 13.11.2014 Notizen: © Stadt Münster Alle angegebenen Maße sind unverbindlich und bei Bedarf in der Örtlichkeit zu prüfen. R 3403 548 H 5763 520 R 3403 681 H 5763 706
Anlage 2: Raumprogramm
1816 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita Josef-Beckmann-Str.
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Reduzierungen des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion sind
bereits enthalten
Max. anerkennungsfähige Ges.
Fläche = 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
A1 Gruppenraum 4 43 172
A2 Nebenraum 4 17 68
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 In WC integrieren
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 5 20
A6 Schlafraum/ Differenzierungsraumu3
1 19 19
A7 Schlafraum/ Diff. u3/ü3 4 17 68
A7a Schlafraum/ Diff. ü3 1 19 19
A8
Mehrzweck -, Bewegungs raum 1 53 53 Mind 3,50
m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
477
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Kindertageseinrichtung gesamt 543
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
max. 172 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze), eine
Flächenreduzierung zur
Reduktion ist möglich
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 26.11.2014
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Josef-Beckmann-Straße
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0955/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.12.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37