Mandari Insight

V/1021/2016

Errichtung der Kindertageseinrichtung Wurzelkinder e. V. in Münster-Gievenbeck

Vorlagen 04.11.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 22

Anlage 1_Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Lageplan

231 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 6230
Datum: 31.10.2016
Notizen:
Kita Wurzelkinder,
Nünningweg 
© Stadt Münster
H 5758 151
R 400 337
R 401 906
H 5759 173
0 50 100
Meter

Legende
Stadtplan
Stadtplan grau
DGK5
mit Unterstützung von Mapbender

Beschlussvorlage

5641 Zeichen

V/1021/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung der Kindertageseinrichtung Wurzelkinder e. V. in Münster-Gievenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
08.12.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung der Kita Wurzelkinder mit einer Gruppe in 
Gievenbeck zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die künftige Einrichtung folgende Rahmenstruktur ge-
plant ist  
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)   
 
davon 5 u3- Plätze und 15 ü3- Plätze.  
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.  
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel 
angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2017 erfolgen. 
 
3. Die Trägerschaft der Einrichtung wird der Elterninitiative Wurzelkinder Münster e. V. übertra-
gen. Er leistet den vollen Trägeranteil in Höhe von 4%. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1021/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Gerick, Herr Braun, Frau Kratz-
Trutti 
Ruf: 
492-5528 
E-Mail: 
Gerick@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1021/2016 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ausstattung in Höhe 
von maximal 60.000 € erforderlich. Für den Ausbau der ü3-Plätze wurden Bundesmittel beantragt. Bei 
Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2018 fallen für die Einrichtung p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 182.000 € 
an. Der Träger übernimmt den gesetzlich geforderten Anteil von 4 % der Betriebskosten.  
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 73.000 € und Elternbeiträge 
von voraussichtlich 24.600 € gegenüber. Die anteiligen Beträge ab August 2017 werden in der fo l-
genden Tabelle dargestellt. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
Maßnahme 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2017 60.000 Zuschuss an 
Träger 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 60.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2017  
2018 ff. 
31.600 
73.000 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2017  
2018 ff. 
10.200 
24.600 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2017  
2018 ff. 
78.800 
182.000 
 
 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger* 
 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die notwendigen Auszahlungs- bzw. Aufwandsermächtigungen sind im Hpl-Entwurf 2017 ff. vorge-
sehen.

- 3 - 
V/1021/2016 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. 
  
Im Bereich Gievenbeck liegt die Versorgungsquote bei den u3 Kindern im Kitajahr 2016/2017 bei 38,6 
% (245 Plätze für 634 Kinder).  
Die Versorgungsquote bei den ü3 Kindern liegt bei 110,3 % (739 Plätze für 670 Kinder).  
 
Nach Fertigstellung dieser Maßnahme besteht bei gleichbleibender Kinderzahl in Gievenbeck eine 
Versorgungsquote von weiterhin 38,6 % bei den u3 Kindern und von 112,5 % bei den ü3 Kindern. 
 
 
2. Maßnahmenplanung 
 
Die Kindertageseinrichtung Wurzelkinder wird auf dem Grundstück des Hauses Mariengrund, Nü n-
ningweg 133 errichtet. 
Derzeit wird an diesem Standort eine Großtagespflege betrieben, welche dann in eine Kindertage s-
einrichtung umstrukturiert wird. Die bereits jetzt dort betreuten u3 Kinder können in der Einric htung 
verbleiben. Es entstehen somit 15 neue ü3 -Plätze. Außerdem werden der Einrichtung weite rhin fünf 
u3-Plätze zur Verfügung stehen. 
 
Die Einrichtung wird mit dem konzeptionellen Schwerpunkt „Garten- und Naturkindertageseinrichtung“ 
arbeiten, welches unter dem pädagogischen Ansatz des Waldkindergartens zu fassen ist. Mit diesem 
konzeptionellen Ansatz wendet sich die Einrichtung über den Stadtteil hinaus an alle  Kinder im Stadt-
gebiet. Die Einrichtung verfügt über ein weiträumiges Außengelände mit einer Bloc khütte sowie über 
weitere Räumlichkeiten im Haus Mariengrund. 
 
Eine Betriebserlaubnis wurde vom Landesjugendamt zunächst befristet für 5 Jahre in Aussicht g e-
stellt. Eine Verlängerung wird angestrebt. 
 
Die Inbetriebnahme ist für August 2017 geplant. 
 
 
3. Fazit 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden 15 weitere Plätze für ü3 -Kinder in Gievenbeck 
geschaffen und u3 Plätze sichergestellt. 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Beigeordneter 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan

Beratungsverlauf (4)

23.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nünningweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1021/2016
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37