V/1021/2016
Errichtung der Kindertageseinrichtung Wurzelkinder e. V. in Münster-Gievenbeck
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Anlage 1_Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 6230 Datum: 31.10.2016 Notizen: Kita Wurzelkinder, Nünningweg © Stadt Münster H 5758 151 R 400 337 R 401 906 H 5759 173 0 50 100 Meter Legende Stadtplan Stadtplan grau DGK5 mit Unterstützung von Mapbender
Beschlussvorlage
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V/1021/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtung der Kindertageseinrichtung Wurzelkinder e. V. in Münster-Gievenbeck Beratungsfolge 10.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 08.12.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung der Kita Wurzelkinder mit einer Gruppe in Gievenbeck zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die künftige Einrichtung folgende Rahmenstruktur ge- plant ist 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) davon 5 u3- Plätze und 15 ü3- Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu- ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2017 erfolgen. 3. Die Trägerschaft der Einrichtung wird der Elterninitiative Wurzelkinder Münster e. V. übertra- gen. Er leistet den vollen Trägeranteil in Höhe von 4%. Vorlagen-Nr.: V/1021/2016 Auskunft erteilt: Frau Gerick, Herr Braun, Frau Kratz- Trutti Ruf: 492-5528 E-Mail: Gerick@stadt-muenster.de Datum: 10.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1021/2016 II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ausstattung in Höhe von maximal 60.000 € erforderlich. Für den Ausbau der ü3-Plätze wurden Bundesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2018 fallen für die Einrichtung p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 182.000 € an. Der Träger übernimmt den gesetzlich geforderten Anteil von 4 % der Betriebskosten. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 73.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 24.600 € gegenüber. Die anteiligen Beträge ab August 2017 werden in der fo l- genden Tabelle dargestellt. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen Maßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2017 60.000 Zuschuss an Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo 60.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017 2018 ff. 31.600 73.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2017 2018 ff. 10.200 24.600 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2017 2018 ff. 78.800 182.000 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger* *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die notwendigen Auszahlungs- bzw. Aufwandsermächtigungen sind im Hpl-Entwurf 2017 ff. vorge- sehen. - 3 - V/1021/2016 Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Im Bereich Gievenbeck liegt die Versorgungsquote bei den u3 Kindern im Kitajahr 2016/2017 bei 38,6 % (245 Plätze für 634 Kinder). Die Versorgungsquote bei den ü3 Kindern liegt bei 110,3 % (739 Plätze für 670 Kinder). Nach Fertigstellung dieser Maßnahme besteht bei gleichbleibender Kinderzahl in Gievenbeck eine Versorgungsquote von weiterhin 38,6 % bei den u3 Kindern und von 112,5 % bei den ü3 Kindern. 2. Maßnahmenplanung Die Kindertageseinrichtung Wurzelkinder wird auf dem Grundstück des Hauses Mariengrund, Nü n- ningweg 133 errichtet. Derzeit wird an diesem Standort eine Großtagespflege betrieben, welche dann in eine Kindertage s- einrichtung umstrukturiert wird. Die bereits jetzt dort betreuten u3 Kinder können in der Einric htung verbleiben. Es entstehen somit 15 neue ü3 -Plätze. Außerdem werden der Einrichtung weite rhin fünf u3-Plätze zur Verfügung stehen. Die Einrichtung wird mit dem konzeptionellen Schwerpunkt „Garten- und Naturkindertageseinrichtung“ arbeiten, welches unter dem pädagogischen Ansatz des Waldkindergartens zu fassen ist. Mit diesem konzeptionellen Ansatz wendet sich die Einrichtung über den Stadtteil hinaus an alle Kinder im Stadt- gebiet. Die Einrichtung verfügt über ein weiträumiges Außengelände mit einer Bloc khütte sowie über weitere Räumlichkeiten im Haus Mariengrund. Eine Betriebserlaubnis wurde vom Landesjugendamt zunächst befristet für 5 Jahre in Aussicht g e- stellt. Eine Verlängerung wird angestrebt. Die Inbetriebnahme ist für August 2017 geplant. 3. Fazit Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden 15 weitere Plätze für ü3 -Kinder in Gievenbeck geschaffen und u3 Plätze sichergestellt. I. V. Gez. Thomas Paal Beigeordneter Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Nünningweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1021/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37