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V/0077/2021

Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster

Vorlagen 02.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 40

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 - Umsetzungsbilanz LAP 2

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Ansehen

Anlage 1 - Stellungnahmen der Stadt Münster

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Anlage 4 - Stellungnahmen Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde

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Anlage A

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Anlage 2 - Zusammenfassung Lärmaktionsplan

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Beschlussvorlage

30742 Zeichen

V/0077/2021 
V/0077/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   02.03.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der 3. Runde zur strategischen Ausrichtung, Aus-
gestaltung und Weiterentwicklung des Lärmschutzes in Münster in der Fassung vom De-
zember 2020.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öf-
fentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan geprüft 
wurden. Die Verwaltung hat im Einzelnen dazu Stellung genommen (Anlage 1). Anregungen 
und Bedenken sind somit erledigt. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Kurzfristmaßnahmen gemäß Abbil-
dung 1 vorzubereiten.  
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Prüfempfehlungen zur Einführung von Tempo 30 
auf weiteren Straßenabschnitten eine konkrete straßenverkehrsrechtliche Prüfung durchzu-
führen. 
 
5. Der Rat beschließt die Aufnahme weiterer Maßnahmenbereiche in das Förderprogramm zum 
passiven Schallschutz und beauftragt die Verwaltung, die Fortschreibung des Förderpro-
gramms zum passiven Schallschutz vorzubereiten.  
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
22.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Muddemann 
Telefon: 492-6779 
Muddemann@stadt-
muenster.de

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V/0077/2021 
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, weiterhin auf Bund und Land einzuwirken, dami t Maßnah-
men zur Lärmminderung an den übergeordneten Straßen (BAB und B51) ergriffen werden. 
 
7. Der Rat nimmt die Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr zur Kenntnis. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
[€] Bemerkungen 
Produktgruppe 1401 Übergreifender U m-
weltschutz, Klima,  
Nachhaltigkeit, Immis-
sion, Boden, Abfall 
  Lärmkartierung / Lärmakti-
onsplanung 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2021 16.000 Lärmberechnung für die 
straßenverkehrsrechtliche 
Prüfung 
      
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan -Entwurf 2021 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlus sausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
Lärm macht krank – Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Umweltgerechte und gesundheits -
verträgliche Lebensbedingungen sind wichtige Voraussetzungen für Menschen. Gerade in Ballungs-
räumen, wie Münster, in denen ein hohes Verkehrsaufkommen und das oft dichte Nebeneinander von 
Infrastruktur und Wohnnutzungen historisch gewachsen ist, führt dazu, dass auch heute noch Wohn-
gebiete von Emissionen insbesondere aus dem Verkehr beeinträchtigt werden. Diese Exposition ge-
genüber Luftschadstoffen, Lärm, Licht oder Erschütterungen kann negative Folgen für die Gesundheit 
der Bürgerinnen und Bürger haben und ist eine große Herausforderung, hoh e Umweltschutz- und 
damit auch Gesundheitsstandards sicherzustellen. 
 
Rechtlicher Rahmen 
Mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde eu-
ropaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Lärm stärker in die kommunalen Pla-
nungen einzubinden. Die Umgebungslärmrichtl inie wurde durch die §§  47a – 47f Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt. 
 
Die Umgebungslärmrichtlinie will mit Blick auf die Lärmprobleme eine Bestandserfassung, plane ri-
sche Bewertung und politische Festlegung von Zielen organisieren, um einen Prozess zur Lärmmin-
derung anzustoßen. Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes soll der Prozess zum Erfolg geführt wer-

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V/0077/2021 
den. In der Richtlinie werden keine verbindlich einzuhaltenden G renzwerte für Lärm festgelegt, son-
dern die Verfahrensschritte festgelegt. Zentrale Verfahrensschritte sind die Erstellung von Lärmkarten 
(§ 47c Abs. 1 BImSchG) und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen unter Mitw irkung der Öffentlich-
keit (§ 47d Abs. 1 u. 3 BImSchG). 
 
Die Lärmminderungsplanung für die Schienenwege des Bundes wird vom Eisenbahnbundesamt 
(EBA) durchgeführt (LAP Teil A und Teil B). Mit der Veröffentlichung des LAP Teil B am 18. Juli 2018 
ist der bundesweite Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Schienenwege bereits abgeschlossen (vgl. 
Vorlage V/0670/2018). Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan in der Fassung vom Dezember 
2020 erläutert und in dieser Vorlage zusammengefasst (s. u. Zu 7). 
 
Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmaktionspl äne in einem Turnus von fünf Jahren zu 
überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Lärmkartierungen für die 3. Runde der Lärm-
aktionsplanung wurde im Jahr 2017 termingerecht durchgeführt. Der Lärmaktionsplan ist gemäß § 47 
BImSchG nach einem Jah r vorzulegen.  Beim aktuellen Lärmaktionsplan der Stadt Münster ist die 
Frist zur Vorlage überschritten.  Die Überschreitung begründet sich einerseits aus der Verzögerung 
zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe (Beschluss Dezember 2017), dem Abschluss und der Berichterstat-
tung zur Evaluation der Tempo 30 Abschnitte aus dem LAP 2  (Beschluss August 2020) sowie ande-
rerseits durch die Umstände der Covid-19-Pandemie, wodurch es zu einer Verschiebung der Öffent-
lichkeitsbeteiligung gekommen ist. 
 
Da im Bundesgebiet noch weitere Kommunen in Verzug sind, hat die EU-Kommission (KOM) ein Ver-
tragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet . Das Ministerium für Umwelt, Landwirt-
schaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -Westfalen hat die Ballungsräume und 
Kommunen per Erlass (Herbst 2020) aufgefordert, die Lärmaktionsplanung der 3. Runde kurzfristig 
abzuschließen. 
 
Die Vorbereitungen der Lärmkartierung für das Jahr 2022 zur Lärmaktionsplanung der 4. Runde wer-
den seitens der Verwaltung eingeleitet. Für die Lärmaktionsplanung der 4. Runde wurde der Bearbei-
tungszeitraum zwischen Lärmkartierung und Erstellung eines Lärmaktionsplan s auf 2 Jahre angeho-
ben (EU-Verordnung 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten). Somit liegt die Frist 
zur Vorlage des nächsten Lärmaktionsplans im Juli 2024. 
 
Lärmkartierung 
Die Stadt Münster hat auf Grundlage der Lärmkartierung, die für das gesamte Stadtgebiet erfolgt e, 
sogenannte „strategische Lärmkarten“  gemäß der „Verordnung über die Lärmkartierung“ ( 34. BIm-
SchV) erarbeitet. Die Karten zeigen, wo im Stadtgebiet Münster Schwerpunkte der Lärmbelastung für 
die Bürgerinnen und Bürger  bestehen. Das Verfahren zur Ermittlung der Lärmschwerpunkte ist vor-
gegeben. Maßgeblich für die Gewichtung der Schwerpunkte ist, wie  viele Betroffene in einem be-
stimmten Lärmniveau wohn en. Die Lärmkarten wurden 2017 veröffentlicht ( http://www.stadt-
muenster.de/umwelt/immissions-schutz/laerm.html). Die Ergebnisse ve rdeutlichen, dass insbesonde-
re die vom Straßenverkehrslärm in Münster ausgehenden Lärmbelastungen ein erhebliches gesund-
heitliches Problem darstellen. Der Lärm durch die kartierten Gewerbebetriebe führt nur zu einer ge-
ringen Lärmbetroffenheit. Die Analyse ergab 64 Maßnahmenbereiche, innerhalb derer eine Priorisie-
rung nach Höhe der Belastung und dem Grad der Betroffenheit in drei Stufen erfolgte. Die Maßnah-
menbereiche mit der höchsten Priorität, das sind insgesamt 26 Maßnahmenbereiche,  befinden sich 
zu einem großen Anteil innerhalb des zweiten Tangentenrings.  
 
Gegenüber dem Lärmaktionsplan aus 2017 sind 10 Maßnahmenbereiche hinzugekommen und 15 
Maßnahmenbereiche entfallen. Diese Änderungen ergeben sich aus veränderten Einwohnerdaten 
sowie Anpassungen oder Verbesserungen des Lärmberechnungsmodells. 
 
Lärmaktionsplan der 3. Runde 
Mit der Vorlage V/0670/2018 – „Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne für Münster: Lärmaktions-
plan der 3. Stufe“ wurde dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen über die Vor-
gehensweise zur Erarbeitung des Lärmaktionsplans der 3. Runde berichtet. Danach soll, aufbauend

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V/0077/2021 
auf den aktuellen Lärmkartierungsdaten, der bisherige Lärmaktionsplan für Münster fortgeschrieben 
werden. Neben der Analyse der Lärmbelastungssituation im Jah r 2017 beinhaltet die Fortschreibung 
eine Aktualisierung der Maßnahmenbereiche. Die Ergänzung der Tempo 30 – Konzeption sowie die 
Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe sind weitere Schwerpunkte des Lärmaktions-
plans der 3. Runde. Auch der Schienenverkehrslärm wird in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans 
berücksichtigt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung vom September 2017 wurden im Internet veröffent-
licht und am 20. Februar 2019 im Rahmen eines Lärmforums der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf de r 
Basis von Abstimmungsgesprächen und internen Zwischenberichten  wurde ein Entwurf fertiggestellt. 
Mit der Vorlage V/0058/2020 „Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster – Öffentliche Aus-
legung des Entwurfes“ wurden die pol itischen Grem ien über de n Entwurf und die Ergebnisse der 
Lärmkartierung unterrichtet, sodass die vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wer-
den konnte. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung  und einer er-
neuten Ämterabstimmung ist der Entwurf zur Beschlussfassung angepasst worden.  
 
Die Zusammenfassung des Lärmaktionsplanes  der 3. Runde für  der Stadt Münster ist als Anlage 2 
dieser Vorlage beigefügt. Der Lärmaktionsplan  der 3. Runde für die Stadt Münster in der Fassung 
vom Dezember 2020 inklusive sämtlicher Karten und Anhänge steht aufgrund seines Umfangs unter 
dem folgenden Link zum Download bereit ( http://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissions-
schutz/laerm.html). Den Fraktionen wird in Papierform jeweils ein Lärmaktionsplan mit den Anlagen 
zur Verfügung gestellt. Darüber h inaus kann der Lärmaktionsplan - nach Absprache  - im Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eingesehen werden.  
 
Im Lärmaktionsplan wurden vorrangig für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität Maßnahmen 
entwickelt. Durch die Umsetzung können kurzfristig 11.120 Menschen (s. u.) besser vor Lärm ge-
schützt werden.  
 
 
Zu 2. und zu 6. Beteiligung der Öffentlichkeit 
Die EG -Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit, dass sowohl 
strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müs-
sen. Die Information muss „deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öff entlichkeit soll jedoch 
nicht nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten. Die Ergebnisse der 
Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen 
informiert werden. Die Ergebnisse der einzelnen Beteiligungsformate sind im Lärmaktionsplan in der 
Fassung vom Dezember 2020 ausführlich dokumentiert.  
 
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen eines Lärmforums im Februar 2019. 
Inhalte der Veranstaltung waren d ie Ergebnisse der Lärmkartierung und die Analyse der Lärmbelas-
tungssituation des Straßenverkehrs und des Schienenverkehrs sowie die vorgesehenen Inhalte des 
Lärmaktionsplans der 3. Runde. Außerdem wurde der aktuelle Stand der Maßnahmen aus dem 
Lärmaktionsplan der 2. Stufe diskutiert. Darüber hinaus konnten die Bürgerinnen und Bürger auf 
Lärmprobleme aus Sicht der Öffentlichkeit hinweisen. Die Anregungen wurden im Rahmen der weite-
ren Maßnahmenplanung geprüft, soweit diese auf die definierten Maßnahmenbereich e bezogen wa-
ren.  
 
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Trä-
ger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 29. Mai 2020 bis  zum 28. Juni 2020. Aus der allgemeinen 
Öffentlichkeit inklusive Zusammenschlüssen von Bürgerinnen und Bürgern in Bürgerinitiativen gingen 
10 Stellungnahmen ein. Von 6 Verbänden  wurden schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Darüber 
hinaus hat es eine Anregung aus der Politik im Rahmen eines Antrages in der Bezirksvertretung 
Münster-West zum Lärmschutz in Mecklenbeck gegeben. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung 
der Öffentlichkeit und die Antworten der Stadt Münster können der Anlage 1 entnommen werden.    
 
An der Internetbefragung haben insgesamt 240 Bürgerinnen und Bürger teilgenomm en. Sowohl die 
bereits umgesetzten Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 2. Stufe als auch die geplanten Maß-
nahmen des Lärmaktionsplan s der 3. Runde konnten bewertet werden. Außerdem konnten ergän-

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V/0077/2021 
zende Vorschläge, beispielsweise weitere Maßnahmen oder auch we itere Maßnahmenbereiche for-
muliert werden. Die im Rahmen der Online -Befragung eingegangenen Anregungen zu ergänzen den 
Maßnahmen werden von der Verwaltung geprüft und ggf. an die zuständigen Behörden weitergeleitet.  
 
Da die Definition und Priorisierung der Maßnahmenbereiche nach einem definierten und im Lärmakti-
onsplan dargestellten Verfahren erfolgt, werden die Vorschläge für die Ausweisung zusätzlicher Maß-
nahmenbereiche nicht aufgegriffen. Eine Abweichung der Systematik würde das Verfahren insgesamt 
in Frage stellen.  
 
Folgende Schwerpunkte ergeben sich aus den verschiedenen Beteiligungsformaten der Öffentlich-
keit: 
 
 Lärmbelastungen an den übergeordneten Straßen: Weitere Maßnahmen zur Verringerung der 
Lärmbelastung (aktiver Schallschutz, Geschwindigkeitsreduzierungen) an den übergeordneten 
Straßen wie der BAB 1 und der B 51 werden gewünscht.  Die Einwendungen wurden an die 
zuständigen Behörden und Straßenbaulastträger zur Überprüfung weitergeleitet.  
 
Die Autobahnen liegen in der Zuständigkeit der Bezirksre gierung Münster. Die Straßenver-
kehrsbehörde im Ordnungsamt der Stadt Münster ist zustän dig für die B 51. Für die B 51 wird 
außerdem der zuständige Straßenbaulastträger beteiligt. Die Notwendigkeit eines Tempolimits 
auf der BAB von 100 km/h wurde mehrfach gep rüft und aus straßenverkeh rsrechtlicher Sicht 
für nicht notwendig erachtet. 
 
Bei der Festlegung von Lärmschutzmaßnahmen sind die Straßenverkehrsbehörden an die na-
tionalen Berechnungsvorschriften und die vorgegebenen Bewertungskriterien (StVO, Lärm-
schutz-Richtlinien-StV) gebunden. Um Lärmschutz zu gewähren, welcher über die gesetzli-
chen Vorschriften hinausgeht, wäre eine Überarbeitung der zugrundeliegen den Berechnungs- 
und Bewertungs kriterien erforderlich. Dies kann nur auf Bundes - bzw. Länderebene erwirkt 
werden. Die Stadt Münster strebt mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans  an, weiterhin auf 
Bund und Land einzuwirken, weitergehende Maßnahmen zur Lärmminderung an den überge-
ordneten Straßen zu ergreifen.  
 
 Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung: Weitere Anordnungen von Tempo 30  werden 
gewünscht. Die Internetbefragung ergab eine positive Resonanz sowohl zum Geschwindig-
keitskonzept des Lärmaktionsplan 2017 als auch zu den Maßnahmen -vorschlägen zur Fort-
schreibung des Geschwindigkeitskonzeptes. Als sehr wichtig wurden hier die Maßnahmenbe-
reiche auf der Geiststraße, auf der Hammer Straße sowie auf dem Hansaring genannt.  
 
 Forderungen nach straßenbaulichen Maßnahmen sowie die Förderung des ÖPNV Angebots : 
Für eine nachhaltige Lärmminderung ist eine integrierte Pla nung gemeinsam mit der Stadt - 
und Verkehrsplanung erforderlich. Aus diesem Grund sollte der in  Bearbeitung befindliche 
Masterplan Mobilität Münster 2035+ die  im Lärmaktionsplan aufgezeigten Handlungserforder-
nisse berücksichtigen. 
 
 
Zu 3. Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte - Kurzfristmaßnahmen 
Die Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte enthält die seit 2016 bereits umgesetzten Maßnahmen 
sowie aktuell geplante Maßnahmen. Dabei wurden Planungen der Stadt - und Verkehrsentwicklung 
sowie andere Umweltplanung en der Stadt Münster, die in Wechselwirkung mit der Lärmaktionspla-
nung stehen, berücksichtigt. Diese sind beispielsweise der 3. Nahverkehrsplan (2016), das Radver-
kehrskonzept, die Reaktivierung der WLE-Strecke, der Masterplan Mobilität Münster 2035+, der Mas-
terplan 100% Klimaschutz, das Handlungskonzept Wohnen und das Baulandprogramm 2017 -2025 
sowie die aktuellen politischen Anträge zum Thema Verkehr. Die Fortschreibung des Maßn ahmen-
konzeptes enthält außerdem die Er gänzung der Tempo -30-Konzeption mit Prüfempfe hlungen zur 
Geschwindigkeitsanordnung sowie die Fortschreibung des Schallschutzfensterprogrammes, das in 
seiner ersten Fassung zum 1. Juli 2020 auf den Weg gebracht wurde.

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Umgesetzte Maßnahmen  
In 10 Maßnahmenbereichen wurde auf Basis der Lärmaktionsplanun g 2017 im Februar 2019 Tempo 
30 aus Lärmschutzgründen eingeführt, davon in einem Maßnahmenbereich ausschließlich im Nacht-
zeitraum (Hammer Straße , MB 5 ). In 17 Maßnahmenbereichen erfolgten Sanierungs - und Umbau-
maßnahmen zumindest in Teilbereichen. Bei allen  Sanierungsmaßnahmen kam ein Fahrbahnbelag 
mit lärmmindernder Wirkung zur Anwendung. In 7 Maßnahmenbereichen wurde seit 2016 die LSA -
Steuerung optimiert. In 6 Maßnahmenbereichen erfolgte außerdem eine Anpassung der LSA -
Steuerung im Zuge der Anordnung von Tempo 30. 
 
Mit den seit der letzten Lärmkartierung  (im Jahr 2017)  umgesetzten Fahrbahnsanierungen wurden 
über 4.100 Einwohner innen und Einwohner entlastet. Mit den seit der Lärmkartierung der 3. Runde 
umgesetzten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurd en rund 3.480 Einwohnerinnen und Ein-
wohner um bis zu 2,7 dB(A) entlastet.  
 
Somit stellt sich die Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe als positiv dar. Ein Großteil 
der dort dargestellten Kurzfristmaßnahmen ist bereits umgesetzt. Die tabellarische Übersicht zur Um-
setzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe kann der Anlage 3 entnommen werden. 
 
Geplante Kurzfristmaßnahmen 
Das Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnahmen, für die eine 
konkrete Prüfung und Umsetzung  von Lärmminderungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren ange-
strebt wird (Umsetzungshorizont bis etwa 2024). Für diese Maßnahmen erfolgen Aussagen zu deren 
Wirkung und den Kosten der Maßnahmen. Für den überwiegenden Teil der hier dargestellten  Kurz-
fristmaßnahmen sind bereits Haushaltsmittel vorgesehen. Darüber hinaus werden insbesondere 
Maßnahmen vorgeschlagen, die Entlastungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärm-
minderung ermöglichen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.  
 
Das Kurzfristprogramm für die nächsten 5 Jahre beinhaltet:  
 Die Prüfempfehlungen für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung.  
 Aktuell geplante Anpassungen der LSA Steuerung. 
 Aktuell vorgesehene Fahrbahnerneuerungen mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit 
lämmindernder Wirkung. 
 Aktuelle straßenräumliche Maßnahmen. 
 Fortschreibung des Schallschutzfensterprogrammes in Maßnahmenbereichen, in de-
nen sonst keine anderen Maßnahmen umgesetzt werden können. 
 
In der Abbildung 1  sind alle Kurzfristmaßnahmen aufgeführt, die in den n ächsten Jahren zur Umset-
zung im Stadtgebiet vorgesehen sind. Eine detaillierte Übersicht der Kurzfristmaßnahmen enthält die 
Zusammenfassung des Lärmaktionsplans (Anlage 2). Zum Teil sind Maßnahmen schon begonnen 
oder auch bereits umgesetzt worden , beispielsweise die Fahrbahnsanierung auf der Steinfurter Stra-
ße.  
 
Maßnahmenwirkung 
Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in denen aktuell Maßnahmen geplant oder im 
Lärmaktionsplan empfohlen sind , 11.120 Einwohnerinnen und Einwohner  in lärmbelasteten Gebäu-
den.  
 
Mit der Umsetzung der Prüfempfehlungen für Tempo 30  können in den entsprechenden Maßnah-
menbereichen etwa 6.630 Einwohnerinnen und Einwohner  um durchschnittlich 2,5 dB(A) entlastet 
werden. Weitere rund 230 Einwohner innen und Einwohner werden durch die von der Stadt Mün ster 
bereits geplanten Tempo-30-Anordnung entlastet.  
 
Bei den bereits geplanten Maßnahmen zum Umbau oder zur Umorganisation von Straßenräumen  
(beispielsweise die Fahrradstraße in der Wilhelmsstraße) werden von einer lärmmindernden Wirkung  
bis 1 dB(A) etwa 770 Einwohner innen und Einwohner profitieren. Mit dem Ausbau der Umgehungs-

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straße B 51 können bei dem hierbei umgesetzten aktiven Schallschutz etwa 405 Einwohnerinnen und 
Einwohner entlastet werden. Die empfohlenen Umbaumaßnahmen in der Steinfurter Straße entlasten 
etwa 370 Einwohner innen und Einwohner um 1 bis 2 dB(A). Die bereits geplanten Fahrbahnsanie-
rungen entlasten ca. 3.970 Einwohnerinnen und Einwohner um 2,6 dB(A) bis 2,7 dB(A). 
 
 
 
Abbildung 1: Ausschnitt der Karte 14 des LAP - Integriertes Gesamtkonzept - Kurzfristmaßnahmen 
 
Weitere 2.750 Einwohnerinnen und Einwohner können innerhalb der Gebäude besser geschützt wer-
den, wenn bei Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen für Maßnahmenbereiche der 1. Priori tät 
ohne mögliche aktive Maßnahmen diese zu 100 % in Anspruch genommen werden.  
 
Ruhige Gebiete 
Die im Lärmaktionsplan 2017 definierten ruhigen Gebiete werden unverändert in den Lärmaktionsplan 
der 3. Runde übernommen, da keine wesentlichen Änderungen  in der Lärmbelastungssituation, die 
sich auf die Abgrenzung der ruhigen Gebiete auswirken würde, zu verzeichnen sind.  
 
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind  diese von den jeweils zuständi-
gen Behörden in allen relevanten Planungen a ls ein aus dem Lärmaktionsplan resultierender Belang 
zu beachten. Dabei steht beim Schutz ruhiger Gebiete vor einer Z unahme des Lärms der Vorsorge-
gedanke im Fokus. 
 
 
Zu 4. Straßenverkehrsrechtliche Prüfung der empfohlenen Tempo-30-Abschnitte 
Die im Lärmaktionsplan in der Fassung vom Dezember 2020 empfohlenen Tempo-30-Abschnitte sind 
das Ergebnis einer ersten Prüfung relevanter straßenverkehrlicher Kriterien und können der Abbil-
dung 2 entnommen werden.  
 
Eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der empfohlen en Tempo -30-Abschnitte wird nicht durch 
den Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde wirksam. Die konkrete Prüfung der straßenver-
kehrsrechtlichen Belange durch die Straßenverkehrsbehörde wird erst nach Beschlussfassung im 
Rahmen der personellen Möglichk eiten Zug um Zug erfolgen Die Aufgabenteilung der beteiligten

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Fachbereiche der Verwaltung ist analog zu der aus der Lärmaktionsplanung der Stufe 2 vorgesehen, 
u. a. ist eine detaillierte Berechnung der Lärmbelastung in den empfohlenen Straßenabschnitten 
durchzuführen. Auch möglicherweise entstehende Ausweichverkehre in das umgebende Straßennetz 
sind zu simulieren und bei relevanten Verkehrszunahmen auf ihre Schallauswirkungen hin zu unter-
suchen. 
 
 
Abbildung 2: Ausschnitt der Karte 13 des LAP- Ergänzung der Tempo-30-Konzeption - Prüfabschnitte 
Die Ergänzung der Tempo-30-Konzeption legt, wie bereits das Geschwindigkeitskonzept 2017, einen 
Fokus auf Maßnahmenbereiche im Innenstadtbereich bzw. innerhalb des 2. Tangentenrings. Ver-
kehrswichtige Ausfallstraßen mit häufig mehrstreifigen Fahrbahnen werden in der Regel nicht in die 
Empfehlung einbezogen.  
 
Das Verfahren zur Fortschreibung der Geschwindigkeitskonzeption ist in der Zusammenfassung er-
läutert (Anlage 2).  
 
Zu den Prüfempfehlung en der Tempo -30-Abschnitte wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde 
und der Feuerwehr im Rahmen der letzten Ämterabstimmung zum Entwurf des Lärmaktionsplans 
(Stand November 2020) Stellungnahmen abgegeben. Gegen einige der empfohlenen Streckenab-
schnitte werden Bedenken geäußert. Die Stellungnahmen sind dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt. 
Im Folgenden werden die Argumente der Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde zusammenfas-
send dargestellt:  
 
 Verschlechterung der Erreichungsgrade der Feuerwehr: Die in der Evaluation nachgewiesene 
geringe Beeinträchtigung der Erreichungsgrade sei mit den geringen Geschwindigkeitsände-
rungen, wie zum Beispiel auf der Achse Neutor-Bült, zu begründen. 
 Signifikante Änderung des Geschwindigkeitsprofils: Das Geschwindigkeitsprofil auf der Achse 
Neutor-Bült sei real nur um wenige km/h reduziert. Auf den aktuell empfohlenen Prüfabschnit-
ten würde sich das Geschwindigkeitsprofil dagegen signifikant ändern, sodass hier mit größe-
ren Effekten auf die Erreichungsgrade zu rechnen sei.

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 Geringere Leistungsfähigkeit der Straßen: Das veränderte Geschwindigkeitsprofil und die län-
geren Fahrzeiten würden eine höhere Verkehrsdichte und damit Rückstauung und Verlage-
rungseffekte begünstigen. 
 Geringe Wirksamkeit der Temporeduzierung:  Der in der Evaluat ion nachgewiesene Pegel-
rückgang von 2,1 dB würde auf eine geringe Wirksamkeit der Geschwindigkeitsreduzierung 
hindeuten.  
 
Darüber hinaus weist die Feuerwehr darauf hin, dass, sofern die vorgelegten oder weiteren Maßnah-
men dieser Art zur Umsetzung kommen, die politischen Gremien über die Auswirkungen auf das Ge-
fahrenabwehrsystem der Stadt Münster sowie die sich daraus ergebenen strukturellen und wirtschaft-
lichen Konsequenzen im Rahmen der jeweiligen Konzepte und Vorlagen informiert werden sollen. 
 
Im Rahmen  der Evaluation zur Einführung von Tempo 30 (s. a. Beschlussvorlage an den Rat 
V/0372/2020) haben sich die grundsätzlichen Befürchtungen der Feuerwehr hinsichtlich des negati-
ven Einfluss der Maßnahme Tempo 30 nicht bestätigt. Ebenso ist e ine Verkehrsverlagerung bedingt 
durch die Tempo -30-Anordnung nicht erkennbar. Durch die Anpassung der Lichtsignalanlagen im 
Vorfeld der Anordnung von Tempo 30 wurde der Verkehrsflu ss der neuen Höchstgeschwindigkeit 
angepasst. Es konnte nicht beobachtet werden, dass es zu an deren Rückstauungen kommt. Mit der 
Messung des Schallpegels wurde n achweislich eine erhebliche Lärmreduzierung bei geringer Ge-
schwindigkeitsänderung auf niedrigem Geschwindigkeitsniveau festgestellt.  
 
Angesichts der dargestellten Bedenken zur Geschwindigk eitsreduzierung wird im Rahmen der stra-
ßenverkehrsrechtlichen Prüfung der empfohlenen Tempo -30-Abschnitte eine Auswertung weiterer 
Einsatzdaten der Feuerwehr sowie Erhebungen von Geschwindigkeitsprofilen einzelner Abschnitte 
vorgenommen.  
 
 
Zu 5. Fortschreibung Förderprogramm zum Passiven Schallschutz  
Das Programm „Passiver Schallschutz“ ermöglicht die Förderung von Passiven Schallschutzmaß-
nahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität, für die keine aktiven Lärmminderungsmaßnahmen 
umgesetzt werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten Maßnahmen geplant sind (s. 
a. Beschlussvorlage an den Rat V/0057/2020). 
 
Folgende Maßnahmenbereiche sollen in das Förderprogramm zum passiven Schallschutz aufge-
nommen werden:  
  
- Weseler Straße, Bismarckallee – Lühnstiege (MB 1) 
- Grevener Straße, Friesenring – Steinfurter Straße (MB 6) 
- Wolbecker Straße, Kanal DEK – Hohenzollernring (MB 10) 
- Weseler Straße, Geiststraße – Kolde-Ring (MB 13) 
- Hammer Straße, Friedrich – Ebert-Straße – Geiststraße (MB 14) 
- Hammer Straße, Friedrich – Ebert-Straße – Umgehung B 51 (MB 16) 
- Weseler Straße, Umgehungsstraße, B 51 – Inselbogen (MB 21) 
- Schlossplatz, Universitätsstraße – Münzstraße (MB 25) 
 
Wenn die Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen zu 100 % in Anspruch genommen  werden, 
können 2.750 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der Gebäude besser geschützt werden. Die 
Gesamtkosten betragen 709.000 Euro unter der Annahme, dass 25  % der Berechtigten das Förder-
programm in Anspruch nehmen . Pro Jahr sind das rund 141.840 Euro für die nächst en fünf Jahre . 
Das Konzept zum Schallschutzfensterprogramm ist ausführlich im Lärmaktionsplan in der Fassung 
vom Dezember 2020 erläutert. 
 
Die Förderrichtlinie zum Schallschutzfensterprogramm wird entsprechend überarbeitet und den politi-
schen Gremien zur B eschlussfassung vorgestellt. Im Rahmen der Vorlage wird über die bisherige 
Resonanz zum Förderprogramm seit Inkrafttreten (07/2020) informiert.

- 10 - 
V/0077/2021 
Zu 7. Lärmminderung im Schienenverkehr 
Mit der Vorlage V/0670/2018 – „Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne für  Münster: Lärmaktions-
plan der 3. Stufe“ wurde über den Abschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde des Eisenbahn -
Bundesamtes (EBA) informiert. Die Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr sind in der 
Zusammenfassung (Anlage 2) erläutert. 
 
Zur Umsetzung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes besteht auf Bun-
desebene das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI). In diesem Programm wird eine Priorisierung der perspektivischen Lärmsanie-
rungsbereiche vorgenommen. Diese wird über die Priorisierungskennziffer (PKZ) abgeleitet und liegt 
bundesweit zwischen 0,006 und 151,27 Punkten.  
 
Für die perspektivischen Sanierungsbereiche der Stadt Münster wird eine PKZ von 6,694 bezie-
hungsweise 0,487 angegeben (Stand September 2020). Eine verlässliche Aussage darüber, wann die 
Sanierungsbereiche bearbeitet werden, ist nicht möglich. Der Stand der Lärmsanierungsmaßnahmen 
in Münster wird seitens der Verwaltung regelmäßig bei der DB Netz AG abgefragt. Eine Übersicht der 
Lärmsanierungsbereiche in Münster enthält die Zusammenfassung (Anlage 2). 
 
 
Fazit: 
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde sieht konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms in Müns-
ter vor , die den eingeschlagenen Weg eines verbesserten Ge sundheitsschutzes der Münsteraner 
Bevölkerung gegenüber linienhaften Lärmquellen weiterführen. Das wird zur Verbesserung der Situa-
tion - insbesondere in der Innenstadt - führen und dazu beitragen, dass Münster dauerhaft eine 
„nachhaltig lebenswerte Stadt“ bleibt. 
 
Die zahlreichen politischen Initiativen zum Thema Verkehr machen deutlich, welchen großen Stellen-
wert der Verkehr in positiven wie im negativen Sinn hat. Den Verkehr stadt -, umweltverträglich und 
nachhaltig zu gestalten wird eine der großen Herausforderungen der Zukunft bleiben.  
 
 
I.V. 
gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Stellungnahmen der Stadt Münster zu den Anregungen aus der Öffentlichkeit und der 
Träger öffentlicher Belange, Dezember 2020  
Anlage 2 Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster, Zusammenfassung, Dezember 
2020 
Anlage 3 Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplan 2017, Tabelle 13 aus dem Lärmaktionsplan 
der 3. Runde, S. 44-46, Dezember 2020 
Anlage 4 Stellungnahmen der Feuerwehr und der Straßenverkehrsbehörde zu den empfohlenen 
Tempo-30-Prüfabschnitten

Anlage 3 - Umsetzungsbilanz LAP 2

6357 Zeichen




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6WUD‰H
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3༃ (
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+LPPHOUHLFKDOOHH     
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(QJHOVWUD‰H %URFNKRIIVWUD‰H
+DIHQVWUD‰H   
( 3   
&KHUXVNHU
/XEOLQULQJ
/DQJHPDUFNVWU
*DUWHQVWUD‰H      
3༃ (
%DKQKRIVWUD‰H :ROEHFNHU6WUD‰H
8UEDQVWUD‰H   
( 3  3༃ 
*UHYHQHU6WUD‰H +|KH1XEEHQEHUJ
:HVWKRIIVWUD‰H    
3  3༃ (
 
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 7HPSRHLQVFKOLH‰OLFKGHU6WUD‰HÄ$P.UHX]WRU³
 7HPSR$QRUGQXQJDXIGHUJHVDPWHQ(QJHOVWUD‰H 




6WDGW0QVWHU
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ŏ 0ROWNHVWUD‰H:HVHOHU6WUD‰HELV/XGJHULSODW]

Anlage 1 - Stellungnahmen der Stadt Münster

100715 Zeichen

Stellungnahmen der Stadt Münster zu den Anregungen aus der 
Öffentlichkeitsbeteiligung: 
 
 
 
 
- Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster ( 3.Runde) – 
allgemeine Öffentlichkeit 
 
- Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster ( 3. Runde) – Träger 
öffentlicher Belange (TÖB) 
Anlage 1 zur Vorlage V/0077/2021

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 1 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
1 
 
03.06.2020 
Mein Vorschlag wäre den Hohen Heckenweg einspurig zu führen 
mit Tempo 30. Es ist abends nicht möglich, bei geschlossenem 
Fenster (3fach Verglasung) bei Zimmerlautstärke Fernsehen zu 
schauen. Es sind u.a. die vielen und lauten Motorräder die ihre 
Maschinen richtig ausfahren- teilweise schneller als die Polizei 
im Einsatz und auch die aufgemotzten Autos aus Coerde die 
genauso schnell sind. Bei der Zusammenführung beider Spuren 
kommt es immer wieder zu lautem Hupen. 
Straßenver-
kehr 
Hoher He-
ckenweg 
Tempo 30 
und einspu-
rige Ver-
kehrsführung 
Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt über das 
gesamte Stadtgebiet. In die Lärmkartierung werden alle 
Straßen ab einer bestimmten Verkehrsbelastung, auch 
Autobahnen und Bundesstraßen einbezogen. Aus dieser 
ergeben sich die sogenannten Strategischen Lärmkarten 
(Siehe auch die Abbildungen 1 und 2 auf den Seiten 8 
und 9 des Lärmaktionsplans). 
Auf Grundlage der Lärmkartierungen werden Lärm-
schwerpunkte definiert, die sich aus der Lärmbetroffen-
heit und den Schallpegeln an belasteten Gebäuden er-
geben. Aus diesen werden letztendlich Maßnahmen-
bereiche festgelegt, die in 3 Stufen priorisiert werden und 
die Dringlichkeit der Maßnahmenentwicklung ableiten. 
Für den Hohen Heckenweg hat sich nach diesen Krite-
rien kein Maßnahmenbereich in der aktuellen Lärmakti-
onsplanung ergeben, und wird daher in diesem auch 
nicht detailliert betrachtet.  
Der Hohe Heckenweg ist aber Schulweg. Deshalb be-
steht hier bereits eine Geschwindigkeitsmessstelle, die 
sowohl von der Polizei, als auch vom Ordnungsamt im 
Rahmen der personellen Möglichkeiten angefahren wird. 
2 
 
04.06.2020 
Nienberge grenzt mit ca. 80 Meter Entfernung an die BAB 1. 
Seit über 50 Jahren kämpft der Stadtteil für mehr Lebensqualität 
durch Lärmschutz. In beiden Planfeststellungsbeschlüssen nutz-
te man den in Eigeninitiative erbauten Wall dazu, um gesetzlich 
verpflichtende Lärmschutzmaßnahmen, seitens des Baulastträ-
gers, nicht umzusetzen und umging die EU Richtlinien. Die Fak-
ten sind sowohl der Stadt als auch ihrem Amt bekannt. 
Wir fordern von unserer Stadt auch unser Anliegen nach den 
neuen EU‐Richtlinien mit in diesen Plan aufzunehmen. 
Da wir bereits geklagt haben, verfügen wir über ein Lärmgutach-
ten. 
Straßenver-
kehr 
BAB 1 im  
Bereich 
Nienberge 
Aufnahme 
des Anlie-
gens der 
belasteten 
Bevölkerung 
Nienberges 
in den Lärm-
aktionsplan 
Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wie in 
Stellungnahme Nr. 1 skizziert.  
Für das Stadtgebiet Nienberge haben sich nach diesen 
Kriterien bisher keine Maßnahmenbereiche in der aktuel-
len Lärmaktionsplanung ergeben.

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 2 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
3 
07.06.2020 
Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW 
 
Mit der Bitte um Aufnahme des Stadtteil Münster-Nienberge in 
den Lärmminderungsplan der Stadt Münster 
 
Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Brinktrine, 
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung West, 
 
hiermit beantragen wir die Aufnahme unseres Stadtteils in die 
Lärmminderungspläne der Stadt Münster. 
 
Die Lärmprobleme im Stadtteil Nienberge sind Ihnen allen be-
kannt. (A1 – Altenberger Straße – B54 und das deutlich höhere 
Verkehrsaufkommen durch das geplante neue Baugebiet.) 
Die Klage die wir Nienberger geführt haben war nicht erfolgreich. 
Im Prozess tauchten von Straßen NRW plötzlich neue Lärmbe-
rechnungszahlen auf, die bisher unbekannt waren. Einer der 
Gründe warum der für uns Klagende, -, seine Klage zurückgezo-
gen hat. 
Diese Zahlen haben wir von Straßen NRW per Brief angefordert. 
Wir erhoffen uns eine Antwort. Keine Antwort würden wir als 
Eingeständnis einer Täuschung ansehen.  
Ungeachtet dessen, hat der Richter den Baulastträger mehrfach 
aufgefordert, doch dem Kläger entgegen zu kommen. Er hat auf 
EU Recht hingewiesen und auf die geringen Kosten die unsere 
Forderung beinhalten würde. 
Herr - von der Bezirksregierung Münster als Entscheidungsträger 
war hart, kompromisslos und unnachgiebig. 
Darum glauben wir, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, unser 
Lärmproblem im Lärmminderungsplan der Stadt Münster zu 
lösen. 
Einen entsprechenden Aufnahmeantrag haben wir gestellt. 
Wir hoffen auf erneute Unterstützung durch die BV West, dass 
unser Anliegen bei der Stadtverwaltung Gehör findet und umge-
setzt wird. 
 
Straßenver-
kehr 
BAB 1 im  
Bereich 
Nienberge 
Altenberger 
Straße 
B 54 
Straßenver-
kehr 
BAB 1 im  
Bereich 
Nienberge 
 
 
 
 
 
Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wie in 
Stellungnahme Nr. 1 skizziert.  
Für das Stadtgebiet Nienberge haben sich nach diesen 
Kriterien bisher keine Maßnahmenbereiche in der aktuel-
len Lärmaktionsplanung ergeben.

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 3 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
4 
 
15.06.2020 
Wir wohnen am Werneweg 162 und sind direkt sowohl vom 
Autobahnlärm, als auch vom Schienenlärm betroffen. 
Da besonders Letzteres enorm zugenommen hat, möchte ich 
mich hier erkundigen, was aktuell für den Bereich geplant ist 
oder vorgeschlagen wird. Jedoch wäre auch von Interesse, ob 
eine Ausbesserung des Autobahn‐Schallschutzes angedacht ist. 
Dieser scheint extrem in die Jahre gekommen und es ist (trotz-
dem) ziemlich laut. 
Wie auf den Karten, die jeweils von der Stadt selbst und vom 
Bundesministerium zur Verfügung gestellt werden wunderbar zu 
erkennen ist, befinden wir uns in einem gesundheitsschädlichen 
Lautstärkenbereich (>75dB). Es ist einfach unfassbar und uner-
träglich laut. Ich möchte jedoch zusätzlich anmerken, dass nicht 
nur die Lautstärke an sich das Problem ist, sondern ebenfalls 
Erschütterungen. Gerade nachts macht sich das Problem extrem 
bemerkbar, wenn um 1 Uhr plötzlich durch Erschütterungen 
Gegenstände aus den Regalen fallen. Auch hier ist ein ruhiger 
Schlaf unmöglich. Was gerade in letzter Zeit auffällt ist, dass die 
DB nicht mehr nur Güterzüge über die Strecke schickt, sondern 
immer häufiger auch Personenzüge (IC/ICE). Das Haus steht 
vielleicht 50m von den Gleisen entfernt und es gibt keinerlei 
Sichtschutz und somit kein Schutz der Privatsphäre. Ist auch in 
dem Bereich irgendetwas geplant? 
Welche Priorität hat der Werneweg? Man liest immer nur was 
von der Hammer Str., oder Weseler Str., dabei besteht auch hier 
extremer Handlungsbedarf. 
Da die Fenster noch aus den späten 60er Jahren sind, wüsste 
ich zudem gern, an wen ich mich bezüglich etwaiger Zuschüsse 
wenden darf. 
Ich hoffe diese E‐Mail ist noch einigermaßen übersichtlich. Das 
Thema liegt mir sehr am Herzen, zumal unsere 
Straße v.a. bzgl. des Schienenwegs jahrelang ignoriert wurde 
und wir sind uns hier alle einig, dass es untragbar wird. 
Sollte es noch eine Möglichkeit geben, die Dringlichkeit noch 
Straßenver-
kehr  
B 51  
 
Schienen-
verkehr 
Umge-
hungsbahn 
Berücksich-
tigung der 
Lärmbelas-
tungen und 
auch der 
Erschütte-
rungen 
durch Stra-
ßen und 
Schienen-
verkehrslärm 
Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wie in 
Stellungnahme Nr. 1 skizziert.  
 
Für den Werneweg bzw. die B 51 wurde nach diesen 
Kriterien kein Maßnahmenbereich im Lärmaktionsplan 
abgeleitet (Straßenverkehr) und wird daher in diesem 
auch nicht detailliert betrachtet.  
Der in der Stellungnahme genannte Lärmpegel von > 75 
dB(A), der den Strategischen Lärmkarten entnommen 
werden kann, ist auf den Schienenverkehrslärm zurück-
zuführen. Der Straßenverkehrslärm im Bereich des 
Wernewegs ist durch einen Lärmpegelbereich von (L
DEN) 
von > 60 <= 65 dB (A) charakterisiert. 
  
Der zuständige Straßenbaulastträger (Straßen NRW) hat 
sich bezüglich des Autobahn-Schallschutzes folgender-
maßen geäußert (Stand November 2020):  
Der Landesbetrieb Straßenbau.NRW führt gemäß DIN 
1076 Bauwerkprüfungen an allen Ingenieurbauten in 
seinem Verantwortungsbereich durch.  
Alle sechs Jahre wird eine umfassende Hauptprüfung 
durchgeführt. Hierbei wird jedes Bauteil des Bauwerkes 
„handnah“ geprüft. Die letzte Hauptprüfung der Lärm-
schutzwand an der B51 fand im Jahr 2015 statt.  
Drei Jahre nach der Hauptprüfung folgt die sogenannte 
Einfache Prüfung durch eine der Niederlassungen. Die 
Einfache Prüfung wird in der Regel als intensive, erwei-
terte Sichtprüfung durchgeführt. Die letzte wurde im Jahr 
2019 durchgeführt.  
Weiterhin werden die Bauwerke zwischen den Prüfungen 
durch die Meistereien kontrolliert und bei besonderen 
Anlässen, z.B. einem schweren Verkehrsunfall, einer 
Sonderprüfung unterzogen. 
Die Lärmschutzwand entlang der B51 im Bereich

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 4 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
deutlicher zu machen, lassen Sie es mich sehr gerne wissen. Werneweg 162 ist als Stahlbetonwand ausgeführt. Diese 
ist zwar mittlerweile 30 Jahre alt und weist leichte Schä-
den auf, diese beeinträchtigen jedoch die lärmtechnische 
Wirksamkeit nicht. 
 
Zur Bahnstrecke 2010 Mecklenbeck – Sudmühle, 
Sanierungsbereich Münster - Geist: 
In der Anlage 3 (Stand 30.09.2020; Seite 25-26) des 
Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung an Bestandsstre-
cken der Eisenbahnen des Bundes werden die noch zu 
bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche aufgelistet. 
Mehrere Sanierungsbereiche bilden einen Sanierungs-
abschnitt, welcher mit einer Priorisierung (PKZ) angege-
ben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die PKZ, desto 
eher wird saniert. Eine verlässliche Aussage zum Um-
setzungshorizont der jeweiligen Sanierungsbereiche ist 
nicht möglich. Es ist möglich, dass Sanierungsbereiche 
bei Baumaßnahmen vorgezogen werden.  
Die Priorität des entsprechenden Sanierungsabschnittes 
ist mit einer PKZ von 6,694 (maximale PKZ liegt bun-
desweit bei 151,127) als gering einzuordnen. 
Für den Sanierungsbereich Münster-Geist ist ein 0,1 km 
langer Abschnitt in der Liste der noch zu bearbeitenden 
Lärmsanierungsbereiche aufgenommen. 
In der Anlage 1 (Stand 30.09.2020; Seite 30) werden die 
in Bearbeitung befindlichen und fertiggestellten Lärmsa-
nierungsbereiche aufgelistet. Hier werden auf einem 1,0 
km langen Abschnitt des Sanierungsbereichs „Münster-
Geist“ Schalltechnische Untersuchungen durchgeführt.   
Der aktuelle Bearbeitungsstand der freiwilligen Lärmsa-
nierung kann über die interaktive Karte der DB Netz 
unter 
https://laermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.ht
ml#/?state=NRW eingesehen werden.

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 5 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
Zur Umgebungslärmkartierung der Runde 4 findet eine 
weitere Herabsetzung des Auslösewertes für das Lärm-
sanierungsprogramm des BMVI um weitere 3 dB(A) auf 
54 dB(A) statt. Dies bedeutet, dass eine erneute Über-
prüfung bereits sanierter Abschnitte stattfinden wird. Mit 
der überarbeiteten Anlage 3 wird im Laufe des Jahres 
2024 als Ergebnis der Lärmaktionsplanung der Runde 4 
gerechnet.  
Informationen über verschiedene Fördermöglichkeiten 
können unter „Service und Beratung“ auf der Seite des 
Amtes für Umwelt, Grünflächen und Nachhaltigkeit ein-
gesehen werden.  
5 
 
23.06.2020 
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie gerne noch einmal auf die 
beiden Lärmquellen hinweisen, die wir bereits im Jahre 2016 für 
Mecklenbeck Süd, Albachten Ost und das Waldwegviertel be-
nannt hatten: 
‐ die Autobahnen A1 / A43 / die Umgebung AKreuz MS‐SÜD 
‐ die Bahnstrecke 2200 entlang der Straße Am Getterbach 
Leider hat sich in diesen beiden Bereichen in Sachen Lärm-
schutz bislang noch nichts getan. Warum im Außenbereich einer 
Stadt weniger Lärmschutzmaßnahmen erfolgen als im Innen-
stadtbereich (hier in MS z.B. Tempo 30 Zonen), entspricht m.E. 
nicht der EU‐Richtlinie und den strengen EU‐Lärmschutz-
vorgaben. Hier gibt es keine differenzierten Vorgaben zwischen 
Stadt und Land, auch die Bevölkerungsdichte spielt beim Lärm-
schutz keine Rolle. Allein der Gesundheitsschutz der Menschen 
steht laut Vorgabe stets im Vordergrund. Insofern ist die derzeiti-
ge Umsetzung der europäischen Vorgaben durch die Stadt 
Münster zu hinterfragen und im Grunde der Ungleichbehandlung 
leider rechtlich nicht haltbar. 
Untenstehend und in der Anlage erhalten Sie mit der Bitte um 
Prüfung daher noch einmal unsere Anregungen und Vorschläge 
zum Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2016. Das Schreiben war 
datiert vom 27. Juni 2016. 
Straßen- und 
Schienen-
verkehr  
DB Strecke 
2200 von 
A 1 bis B 51 
(Zubringer) 
 
AK MS-Süd, 
A 1, A 43, B 
51 Mecklen-
beck und 
Albachten 
Berücksich-
tigung der 
Lärmquellen  
 
 
 
 
Entsprechend der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung 
2017 besteht „ein wesentlicher Aspekt der Lärmaktions-
planung [ … ] in der Ausübung des pflichtgemäßen Er-
messens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ab-
lauf von Sanierungsmaßnahmen. Ziel der Lärmaktions-
planung ist eine Verringerung der Gesamtbelastung in 
dem betrachteten Gebiet. In der Regel ist dazu eine 
Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen 
erforderlich. Als Kriterien für die Prioritätensetzung kom-
men z. B. in Frage:  
- Ausmaß der Pegelüberschreitung, 
- Schutzbedürftigkeit und Anzahl der betroffenen Perso-
nen, 
- Gesamt-Lärmbelastung (z. B. nach VDI 3722, Blatt 2 
[15], 
- technischer, zeitlicher und finanzieller Aufwand.  
Mit der Definition von Maßnahmenbereichen im Lärmak-

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 6 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
Daneben bitten wir Sie heute auch noch einmal ausdrücklich 
darum, Ihre zugrunde liegende Lärmkarte für den Bereich am AK 
Kreuz MS‐Süd zu überprüfen und zu korrigieren. Hier hatten wir 
Sie seinerzeit darauf hingewiesen und um folgendes gebeten:  
a. Lärmschutzwand 
Das zugrunde liegende Kartenmaterial rund um das AK MS-Süd 
entspricht nicht der Realität. Konkret: Hier ist eine Lärmschutz-
wand (entlang der Tangentialzufahrt von der A43 aus MS kom-
mend auf die A1 RI Bremen) eingezeichnet, die in Wirklichkeit in 
dieser Länge gar nicht existiert. Diese Lärmschutzwand war zwar 
ursprünglich einmal so (wie auf dem Papier ersichtlich) in dieser 
Länge bis zur A43 geplant worden, ist aber damals von Straßen 
NRW im Zuge der Straßenbauarbeiten zum „Überflieger“ nur bis 
zur Hälfte gebaut worden. Insofern fußen die vorliegenden Lärm-
karten rund um das AK MS-Süd auf einer falschen Grundlage! 
Hier scheint uns eine dringende Überprüfung und Korrektur Ihrer 
Lärmkarten geboten. Darüber hinaus wäre es geboten, einmal 
bei Straßen NRW nachzufragen, warum die ursprüngliche Pla-
nung nicht realisiert worden ist. Hier besteht unserer Meinung 
dringender Handlungsbedarf. Die ursprüngliche Planung der 
Schallschutzwand sollte umgehend offen gelegt, überprüft, auf-
gegriffen und realisiert werden. 
Wir bitten Sie um eine korrigierte Lärmkarte für diesen Bereich. 
Darüber hinaus bitten wir Sie auch noch einmal um Ihre Nach-
frage bei Straßen NRW bezüglich der Schallschutzwand. Bitte 
fordern Sie Straßen NRW auf, konkret um Offenlegung der ur-
sprünglichen Plangestaltung der Schallschutzwand und um eine 
Begründung, warum das Bauvorhaben „Schallschutzwand ent-
lang der Tangentialzufahrt bis zur Heroldstraße“ damals nicht so 
realisiert worden ist wie auf den von Straßen NRW zur Verfü-
gung gestellten Plänen eingezeichnet. 
Bitte lassen Sie uns Ihre Nachfrage an Straßen NRW und die 
Antwort von Straßen NRW (Offenlegung der Pläne und Begrün-
dung) zukommen. 
tionsplan erfolgt die erforderliche Prioritätensetzung. 
Eine Überprüfung der Lärmkarten ist erfolgt und entspre-
chend korrigiert worden. Auf den Strategischen Lärmkar-
ten, die die Lärmbelastungssituation darstellen, sind 
Schallschutzeinrichtungen in blau eingezeichnet. Ein 
Vergleich der Strategischen Lärmkarten von 2012 und 
2017 zeigt (Abbildung 1 und 2 auf den Seiten 8 und 9 der 
Lärmaktionspläne), dass die eingezeichnete Lärm-
schutzwand (entlang der Tangentialzufahrt von der A43 
aus MS kommend auf die A1 RI Bremen) am AK MS-Süd 
entsprechend korrigiert wurde.  
Die Frage, warum das ursprüngliche Bauvorhaben 
„Schallschutzwand entlang der Tangentialzufahrt bis zur 
Heroldstraße“ nicht umgesetzt wurde, ist an den Stra-
ßenbaulastträger (Straßen NRW) zur Beantwortung 
weitergeleitet worden. Folgende Stellungnahme wurde 
dazu abgegeben (Stand August 2020): 
Die Lärmschutzwand in der Tangentialfahrt von Münster 
(A43) nach Bremen (A1) wurde entsprechend dem Plan-
feststellungsbeschluss vom 20.01.1999 mit einer Länge 
von 190 m und einer Höhe von 5 m errichtet. Es kann 
davon ausgegangen werden, dass der genehmigte Pla-
Fe-Beschluss nicht eigenmächtig verändert wurde. Die 
Planunterlagen liegen der ANL Hamm derzeit nicht vor. 
Aufgrund der geringen Überschreitungen der Auslöse-
werte ist eine Erweiterung des vorhandenen Lärm-
schutzwalles, vorbehaltlich der Genehmigung der Ro-
dung der vorhandenen Waldfläche, aktuell wirtschaftlich 
nicht begründbar. Es ist anzunehmen, dass mit Einfüh-
rung der RLS-19 die errechneten Pegel steigen werden 
und sich die Situation anders darstellt. 
Der Planfeststellungbeschluss von 1999 (zum sechsstrei-
figen Ausbau der A1 zwischen Bau-km 269,00 und Bau-
km 278,830 einschließlich der Umgestaltung AK Müns-

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 7 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz ter-Süd) kann bei der Bezirksregierung eingesehen wer-
den.  
Weiterhin kann ergänzend die Stellungnahme von Stra-
ßen NRW vom 05.01.2017 zum Lärmaktionsplan der 2. 
Runde herangezogen werden: 
Maßnahmen der Lärmsanierung (Lärmschutz an beste-
henden Bundesfernstraßen) werden allenfalls als freiwil-
lige Leistung des Bundes gewährt, wenn die zulässigen 
Immissionsgrenzwerte überschritten werden (Für Wohn-
gebiete 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht). 
Eine rechnerische Überprüfung der Lärmsituation hat 
ergeben, dass der bestehende Lärmschutzwall seine 
Funktion vollständig erfüllt.  
Weiterhin gibt der Straßenbaulastträger (Stand August 
2020) an: 
Das Wohngebäude „Am Gettersbach“ hatte laut dem 
PlaFe-Beschluss vom 20.01.1999, unter ausdrücklichem 
Vorbehalt der lärmtechnischen Nachberechnung, dem 
Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz. Die 
Neuberechnung wurde notwendig, da der lärmmindernde 
Fahrbahnbelag in den ersten Berechnungen nicht be-
rücksichtigt wurde. Da das Wohngebäude in den mir 
vorliegenden Unterlagen zum passiven Lärmschutz nicht 
mehr aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass auf-
grund der lärmmindernden Fahrbahndecke die Beurtei-
lungspegel nicht mehr überschritten werden und damit 
kein Anspruch auf passiven Lärmschutz mehr gegeben 
ist.  
Zur Bahnstrecke 2200 Wanne-Eickel-Hamburg 
Sanierungsbereich Münster-Mecklenbeck: 
In der Anlage 3 (Stand 30.09.2020; Seite 25-26) des 
Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung an Bestandsstre-
cken der Eisenbahnen des Bundes werden die noch zu 
bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche aufgelistet.

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 8 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
Mehrere Sanierungsbereiche bilden einen Sanierungs-
abschnitt, welcher mit einer Priorisierung (PKZ) angege-
ben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die PKZ, desto 
eher wird saniert. Eine verlässliche Aussage zum Um-
setzungshorizont der jeweiligen Sanierungsbereiche ist 
nicht möglich. Es ist möglich, dass Sanierungsbereiche 
bei Baumaßnahmen vorgezogen werden. 
Es werden für Münster-Mecklenbeck zwei Abschnitte 
gekennzeichnet (X65), auf denen seit 31.12.2018 passi-
ve/aktive Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. Durch 
die Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung 
um 3 dB(A) zum 01.01.2016 und den Wegfall des Schie-
nenbonus um 5 dB(A) zum 01.01.2015) ist eine erneute 
Prüfung des Lärmsanierungsbedarfs dieser bereits sa-
nierten Abschnitte erforderlich, sodass diese erneut in 
die Anlage 3 aufgenommen wurden. 
Weitere 3 Abschnitte sind für den Sanierungsbereich-
Münster-Mecklenbeck in der Liste der noch zu bearbei-
tenden Lärmsanierungsbereiche aufgenommen.  
Die Priorität des entsprechenden Sanierungsabschnittes 
ist mit einer PKZ von 6,694 (maximale PKZ liegt bun-
desweit bei 151,127) als gering einzuordnen. 
Der aktuelle Bearbeitungsstand der gelisteten Lärmsa-
nierungsbereiche kann über die interaktive Karte der DB 
abgerufen werden. Die Lärmsanierungskarte zeigt die 
Lärmsanierungsabschnitte, die Untersuchungsbereiche 
sowie die bereits erstellten Schallschutzwände. 
https://laermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.ht
ml#/?state=NRW  
Zur Umgebungslärmkartierung der Runde 4 findet eine 
weitere Herabsetzung des Auslösewertes für das Lärm-
sanierungsprogramm des BMVI um weitere 3 dB(A) auf 
54 dB(A) statt. Dies bedeutet, dass eine erneute Über-
prüfung bereits sanierter Abschnitte stattfinden wird. Mit 
der überarbeiteten Anlage 3 wird im Laufe des Jahres

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 9 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
2024 als Ergebnis der Lärmaktionsplanung der Runde 4 
gerechnet. 
Stellung-
nahme aus 
2016 
 
27.06.2016 
Haben Sie herzlichen Dank für das freundliche Gespräch am 
14.06.2016 in Ihrem Hause, als ich Ihnen zwei Lärmquellen in 
Mecklenbeck und Albachten benennen durfte, die alle Anwohner 
in diesem Bereich als äußerst störend empfinden. Der guten 
Ordnung halber hier noch einmal in aller Kürze fürs Protokoll die 
beiden Lärmquellen:  
1. Bahntrasse Essen – HH (Strecke 2200) im Bereich von A1 bis 
Zubringer B51 
2. die Autobahnen A1/A43 (Lärmquelle Bereich AK MS-Süd), 
hier insb. die A43 bzw. deren Zubringer B51 (Abschnitt MS – AK 
MS-Süd)  
Zu 1.: der Schall rollt an der Wand entlang und verstärkt sich. 
Vor allem der Güterzugverkehr verursacht in diesem Bereich 
erheblichen kurzzeitigen Lärm. Hier ist folgendes Phänomen zu 
beobachten: Jedes Mal, wenn ein Güterzug den Abschnitt vor 
bzw. hinter der Autobahnunterführung passiert, rollt der vom Zug 
produzierte Lärm quasi an der Schallschutzwand der Autobahn 
entlang – der Schall wird durch diesen Effekt hörbar verstärkt 
und ist – vor allem und fast ausschließlich bei Güterzügen - noch 
bis zum Waldweg zu hören, wie Nachbarn auf der anderen Seite 
der Heroldstrasse berichten. Es scheint offenbar doch sehr viele 
Bewohner bis ins Waldviertel hinein zu betreffen – neben den 
Anwohnern direkt an der Trasse in Mecklenbeck-Süd (Getter-
bach, Heroldstrasse) und Albachten–Ost. 
Straßen- und 
Schienen-
verkehr  
DB Strecke 
2200 von 
A 11 und 
B 51 (Zu-
bringer) 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Lärmkartierung für den Schienenverkehr erfolgt 
durch das Eisenbahnbundesamt,  
Effekte an Schallschutzanlagen der Straßen werden 
dabei nicht berücksichtigt.  
 Zu 2.:Zur Lärmquelle Bereich AK MS-Süd möchten wir gerne 
zwei Punkte vorbringen: 
a. Lärmschutzwand 
Das zugrunde liegende Kartenmaterial rund um das AK MS-Süd 
entspricht nicht der Realität. Konkret ist hier eine Lärmschutz-
wand (entlang der Tangentialzufahrt von der A43 aus MS kom-
mend auf die A1 RI Bremen) eingezeichnet, die in Wirklichkeit in 
AK MS-Süd, 
A 1, A 43, B 
51 Mecklen-
beck und 
Albachten 
Überprüfung 
der Ein-
gangsdaten 
der Lärmkar-
tierung (LSW 
in der Reali-
tät kürzer) 
Die Eingangsdaten werden mit der 2017 erneut durchzu-
führenden Lärmkartierung überprüft.

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 10 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
dieser Länge gar nicht existiert. Diese Lärmschutzwand war zwar 
ursprünglich einmal so (wie auf dem Papier ersichtlich) in dieser 
Länge bis zur A43 geplant worden, ist aber damals von Straßen 
NRW im Zuge der Straßenbauarbeiten zum „Überflieger“ nur bis 
zur Hälfte gebaut worden. Insofern fußen die vorliegenden Lärm-
karten rund um das AK MS-Süd auf einer falschen Grundlage. 
Hier scheint uns eine dringende Überprüfung und Korrektur Ihrer 
Lärmkarten geboten.  
 Darüber hinaus wäre es geboten, einmal bei Straßen NRW 
nachzufragen, warum die ursprüngliche Planung nicht realisiert 
worden ist. Hier besteht unserer Meinung dringender Hand-
lungsbedarf. Die ursprüngliche Planung der Schallschutzwand 
sollte umgehend offen gelegt, überprüft, aufgegriffen und reali-
siert werden. 
 Umsetzung 
der ur-
sprünglichen 
Planung zur 
Lärm-
schutzwand 
(bis zur A 
43) 
Erneute Anfrage an Straßen NRW ist erfolgt 
(07.08.2020). Stellungnahme liegt vor, siehe Stellung-
nahme Nr. 5
 
 b. zusätzliche Lärmquelle 
Im Zuge einer Änderung der Fahrspuren und damit neuer Fahr-
bahn-Markierungen vor vier Jahren ist eine zusätzliche Lärm-
quelle am AK-MS Süd entstanden. Anstatt wie ursprünglich vor-
handen wieder eine ‚normale’ Fahrbahnmarkierung aufzutragen, 
wurden so genannte ‚stochastische’ Fahrbahnmarkierungen 
(singende Markierungen) realisiert. Jetzt singt es hinter der o.g. 
Lärmschutzwand, die ja eigentlich vor Lärm schützen soll, und 
übertönt so manchen singenden Vogel auf der anderen Seite der 
Wand… Diesen „Schildbürgerstreich“ – so wie Sie es benannt 
haben - übermittele ich Ihnen wie angekündigt in einer zweiten 
Email. Auch hier mit der freundlichen Bitte, diesen Vorgang zu 
prüfen und eine Korrektur zum Wohle der Anwohner erwirken zu 
können.  
 Änderung 
der Fahr-
bahnmarkie-
rung 
Straßen.NRW hat dazu folgendes mitgeteilt: 1. Die bei 
der Ummarkierung der Tangente aufgebrachte Rand-
markierung ist eine auf Autobahnen übliche Typ II-
Markierung für verbesserte Sichtbarkeit bei Nacht und 
bei Nässe. Um diesen Effekt zu erzielen muss sie mit 
ihren groben Perlen mindestens 2 mm dick sein. Erreicht 
wird dies durch über die Strichbreite verteilte Agglomera-
te („Markierungskleckse“). Die geringste Lärmbelastung 
ergibt sich bei stochastisch (unregelmäßig) verteilten 
Agglomeraten. Von einer „profilierten Markierung mit 
zusätzlicher akustischer Warnwirkung“ kann überhaupt 
keine Rede sein. Zum einen besteht eine profilierte Mar-
kierung aus regelmäßigen Querrippen (Dicke bis 7mm), 
zum anderen besteht keine Notwendigkeit für eine akus-
tische Warnwirkung auf der rechte Seite     der Tangente, 
da durch die leichte Rechtskurve Fahrzeuge eher nach 
links abdriften.  
2. Die weggefrästen Markierungsstriche (Leitmarkierung)

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 11 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
wurden so weit entfernt, dass einerseits möglichst weni-
ge Rückstände des bisherigen Markierungsverlaufs ver-
bleiben, andererseits keine Gefahr durch Vertiefungen 
für Zweiradfahrer entsteht. 
Fazit: Entsprechend den Vorgaben für die Markierung 
auf Autobahnen ist eine zugelassene Agglomeratmarkie-
rung aufgebracht worden. Die höheren Anforderungen an 
die Sichtbarkeit vor allem bei Nacht und bei Nässe be-
dingen eine Geräuschabweichung beim Überfahren. 
Ebenso ergeben sich beim Überfahren von Frässtellen 
Geräuschabweichungen. 
 Alle Anwohner rund um das AK-MS-Süd sind sich einig: Grund-
sätzlich sollte für die Autobahnen um das Stadtgebiet von Müns-
ter gelten: Tempolimit 100. Das wäre wünschenswert. Darüber 
hinaus wäre unser Vorschlag, in unmittelbarer Nähe von größe-
ren Wohngebieten noch einmal zusätzlich Schilder aufzustellen 
für die Nacht, und zwar: Tempolimit 80 – Lärmschutz zw. 22.00 - 
6:00 Uhr. Was im Ruhrgebiet geht, kann auch in Münster umge-
setzt werden. 
 Geschwin-
digkeitsbe-
grenzung auf 
100 km/h auf 
allen BAB 
um das 
Stadtgebiet 
Dieser Streckenabschnitt liegt in der Zuständigkeit der 
Bezirksregierung Münster. Die Notwendigkeit eines 
Tempolimits von 100 km/h wurde bereits mehrfach ge-
prüft und für nicht notwendig / unzulässig erachtet.  
 
 
 Die Anlieger und Anwohner am Rande der Autobahnen A1/A43 
und der Bahntrasse in Mecklenbeck und Albachten würden es 
begrüßen, wenn sich die Stadt Münster auch und gerade gegen-
über den Landes- und Bundesbehörden für einen verbesserten 
Lärmschutz einsetzt. 
 Mehr Enga-
gement von 
der Stadt 
Münster zu 
Belangen 
außerhalb 
ihrer Zu-
ständigkeit 
(bei Bund 
und Land) 
Eine Unterstützung bei dem Bürgeranliegen kann zuge-
sagt werden. Die Einflussnahmemöglichkeit der Kommu-
ne auf die Bundesbehörden ist beschränkt. 
 Bezogen auf die oben genannten beiden Lärmquellen „AK MS-
Süd und Bahntrasse“ möchten wir nunmehr gerne folgendes 
anregen: Lärmmessung bei einem Vor-Ort-Termin, Ursachenfor-
schung, Lärmreduktion durch geeignete Maßnahmen von Land 
 Lärmmes-
sungen vor 
Ort mit an-
schließender 
Eine orientierende Messung kann zugesichert werden, 
sie steht noch in Hinblick auf Lärmmessungen an der 
BAB 1 aus. Eine rechtliche Verbindlichkeit erwächst 
allerdings nicht aus den Lärmmessungen.

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 12 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
und Bund. 
Wir hoffen, unsere Vorschläge und Anregungen finden Ihr Gehör 
und bitten um eine kurze Eingangsbestätigung unserer Emails. 
Unsere Anregungen und dieses Schreiben werden mit einer 
entsprechenden Unterschriftenliste noch komplettiert, diese 
reichen wir Ihnen gerne im weiteren Verlauf des Verfahrens 
nach. Im Namen der Initiative Lärmschutz Mecklenbeck & Al-
bachten 
Ursachen-
forschung 
und Maß-
nahmenent-
wicklung  
Im Juli 2017 sind Messungen im Bereich der Waldweg-
siedlung erfolgt. (Heuenkamp und Waldweg 36) 
6 
 
25.06.2020 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung 
des Lärmaktionsplans der 3. Runde der Stadt Münster möchten 
wir die nachfolgenden Anregungen für den Ortsteil Münster-
Nienberge geben und beantragen, die Maßnahmen des Lärmak-
tionsplans wie in diesem Schreiben angegeben zu ergänzen. 
Grundsätzlich ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass der Orts-
teil Nienberge im Lärmaktionsplan keine Berücksichtigung noch 
Erwähnung findet, obwohl der Ort verkehrstechnisch mehrfach 
belastet ist. 
Die Fokussierung des Lärmaktionsplans auf innerstädtische 
Maßnahmen lässt den Ortsteil Nienberge bzw. dessen Einwoh-
ner nicht als Bürger der Stadt Münster erscheinen. 
Bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen sind Gebiete mit of-
fensichtlicher Mehrfachbelastung zu berücksichtigen. Dies ist für 
den Stadtteil Nienberge gegeben: 
- Belastung des Ortes durch Verkehrslärm von einer sechsspuri-
gen Autobahn (A1) 
- Belastung des Ortes durch Verkehrslärm von einer vierspurigen 
Bundesstrasse (B54) 
- Belastung des Ortes durch Verkehrslärm von zwei Lan-
desstrasse (L510 und L529) 
- Belastung des Ortes durch Fluglärm des Flughafens Münster-
Osnabrück (FMO) 
Die nachfolgende Karte dokumentiert die eingebettete Lage des 
BAB A 1,  
B 54, 
L510 und 
L529 
 
 Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wi e in 
Stellungnahme Nr. 1 skizziert.  
Für das Stadtgebiet Nienberge an der BAB 1 haben sich 
nach diesen Kriterien bisher keine Maßnahmenbereiche 
in der aktuellen Lärmaktionsplanung ergeben. 
 
Auch die weiteren genannten Lärmquellen lösen ent-
sprechend der Lärmkartierung nur an einzelnen Stellen 
Lärmbetroffenheiten oberhalb der gesundheitlichen 
Schwelle aus 
Im Vergleich mit anderen Lärmsituationen im Stadtgebiet 
weisen die beschriebenen Lärmbelastungssituationen 
keine hohe Priorität auf

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 13 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
Ortsteils Nienberge in ein Straßennetz mit erheblichen verkehrs-
technischen Belastungen (Anmerkung: die Karte ist im Original 
der Stellungnahme dargestellt.) 
Die Autobahn A1 mit ihren massiven Lärmimmissionen wurde 
gänzlich im aktuellen Lärmaktionsplan außer Acht gelassen, der 
Schienenverkehr dagegen sehr intensiv beleuchtet. 
Die A1 führt über das Gebiet der Stadt Münster und betrifft einige 
Ortsteile (z.B. Nienberge) und viele Streugehöfte, für die jedoch 
keinerlei Maßnahmen abgeleitet werden. Scheut man hier die 
Auseinandersetzung mit den zuständigen Planungsbehörden 
(Bezirksregierung MS und Straßen NRW) und fokussiert sich 
lieber auf Maßnahmen, die man selbstständig umsetzen kann? 
In der jetzigen Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Run-
de wurden anstehende Veränderungen bezogen auf den Ortsteil 
Nienberge bzw. der o.g. Straßen nicht berücksichtigt. 
Folgende Punkte müssen jedoch grundsätzlich bei Aufstellung 
eines Lärmaktionsplans betrachtet werden: 
- Relevante Änderungen der Lärmsituation (z.B. zusätzliche 
kartierte Strecken, Verkehrsstärken, Lkw-Anteile, Geschwindig-
keitsregelungen, aktive Lärmschutzmaßnahmen, andere Lärm-
quellen) 
- Relevante Änderungen der Lärmeinwirkungen (z.B. Bebau-
ungsstruktur, Einwohnerzahlen, passive Lärmschutzmaßnah-
men) 
  Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt w ie in 
Stellungnahme Nr. 1 skizziert.  
Für das Stadtgebiet Nienberge haben sich nach diesen 
Kriterien bisher keine Maßnahmenbereiche in der aktuel-
len Lärmaktionsplanung ergeben. 
 
 
In den nächsten Jahren sind folgende konkrete Veränderungen, 
die Einfluss auf die Lärmsituation in Nienberge haben, zu erwar-
ten 
- Einwohnerzahl des Ortsteils Nienberge steigt um 34% (von 
7.500 auf 10.000 Einwohner) durch Entwicklung neuer Baugebie-
te. Die straßenbauliche Erschließung der neuen Baugebiete und 
die sich daraus ergebende zusätzliche Belastung der oben ge-
nannten Straßen müssen Berücksichtigung finden

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 14 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
- Die Autobahn A1 wird von MS-Nord in Richtung Norden 6-
streifig ausgebaut. Dadurch steigt die Anzahl der Fahrzeuge, die 
die A1 täglich nutzen 
Die vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Lärmsitu-
ation durch den 6-streifigen Ausbau wurden im Planfest-
stellungsverfahren betrachtet. Im Zuge dessen wurden 
Verkehrsprognosen aufgestellt. Die Verkehrsuntersu-
chung des aktuellen Planfeststellungsbeschlusses 
(28.06.2018) beziehen sich auf den Prognosehorizont 
2030. Im Vergleich zu den ursprünglich der Planung 
zugrundeliegenden Verkehrswerten mit einem Progno-
sehorizont von 2025 sind sowohl ein Rückgang im DTV 
als auch im SV-Wert zu verzeichnen. Dennoch wurde die 
Lärmtechnik auf Grundlage der höheren Verkehrswerte 
im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt (Siehe 
Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2018) 
Die Diskussion zur Ausgestaltung der Maßnahmen wur-
de im Rahmen des Verfahrens geführt. 
Um die aktuelle Lärmsituation und den zu erwartenden Anstieg 
der Lärmbelastung für den Stadtteil Nienberge zu entschärfen, 
bitten wir im Sinne einer Gesamtbetrachtung für den Ortsteil 
Nienberge um Aufnahme folgender Maßnahmen in den Lärmak-
tionsplan: 
Maßnahme 1: Autobahn A1: Einbau offenporigen Asphalts mit 
 -5 dB(A) auf einer Strecke von 1.800m im Bereich Nienberge  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
Die Maßnahme 1 wurde bereits im Planfeststellungsver-
fahren zum 6-streifigen Ausbau der BAB 1 betrachtet und 
bewertet. Die Stadt Münster hat diese Anregungen im 
Rahmen dessen hervorgebracht.  
Die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen erfolgt 
typischerweise gestaffelt, beginnend mit aktiven Maß-
nahmen wie Lärmschutzwällen- und -wänden, sowie 
einem lärmmindernden Fahrbahnbelag (DStrO = -2 
dB(A). Diese Schutzmaßnahmen sind im genannten 
Bereich bereits vorhanden bzw. geplant. Der (zusätzli-
che) Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags mit 
einem höheren Korrekturwert (DStrO = -5) wurde im 
Planfeststellungsverfahren hinsichtlich seiner Wirksam-
keit geprüft und für unverhältnismäßig eingestuft (Siehe 
Planfeststellungsbeschluss 28.06.2018). 
Die Anregung wurde an den zuständigen Straßenbau-

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 15 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Maßnahme 2: Autobahn A1: Geschwindigkeitsbegrenzung für 
PKW auf 100 km/h und für LKW auf 60 km/h im Bereich von 
Nienberge  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
lastträger (Straßen NRW) weitergeleitet (Stand August 
2018). Zur Maßnahme 1 wurde folgende Stellungnahme 
abgegeben:  
Für den sechsstreifigen Ausbau der A1 wurde der Plan-
feststellungsbeschluss mit Datum vom 20.01.1999 erlas-
sen. In diesem Beschluss wurde der Straßenbaulastträ-
ger verpflichtet, einen lärmmindernden Straßenoberflä-
chenbelag einzubauen. Daher wurde im o.g. Ausbaube-
reich der A1 ein Splittmastixasphalt mit einem Korrektur-
wert von DStrO = -2 dB(A) eingebaut.  
Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen offenpo-
rigen Asphalt (OPA, auch „Flüsterasphalt“ genannt). Ein 
weitergehender (aktiver) Lärmschutz in Form des von 
Ihnen angesprochenen OPA´s ist nicht möglich, da für 
diese über das planfestgestellte Maß hinaus gehende 
Lärmschutzmaßnahme keine Rechtsgrundlage vorhan-
den ist und damit auch keine Finanzierungsmöglichkeit 
besteht. 
Zur Maßnahme 2: 
Die Umsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 
der Autobahn BAB1 zum Schutz der umliegenden 
Wohnbevölkerung war bereits in der Vergangenheit ein 
wichtiges Anliegen. Zuletzt wurde die Umsetzung einer 
Temporeduzierung mit Verweis auf die rechtlichen Rah-
menbedingungen von den zuständigen Behörden ver-
neint. Auf Grund der zugrundeliegenden Bewertungs-
maßstäbe würde eine verkehrsrechtliche Anordnung laut 
der Bezirksregierung einer gerichtlichen Überprüfung 
nicht standhalten. Die Beurteilungspegel müssten durch 
die Umsetzung solcher Maßnahme unter die jeweils 
geltenden Richtwerte, mindestens jedoch eine Pegel-
minderung von 3 dB(A) bewirken.  
Zur weiteren Beantwortung wurde die Maßnahme 2 an 
den zuständigen Straßenbaulastträger (Straßen NRW) 
weitergeleitet. Es wurde folgende Stellungnahme abge-
geben (Stand August 2020): Eine Geschwindigkeitsbe-

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Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 16 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Maßnahme 3: Altenberger Straße (L150): Rückbau der 
Altenberger Straße mit entsprechender 
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h  
 
 
 
 
 
 
 
Maßnahme 4: Lärmschutzwälle Nienberge: Ausweisung im 
Lärmaktionsplan als „ruhiges Gebiet“ und Ausweisung im 
Flächennutzungsplan  
Anmerkung: die detaillierte Maßnahmenbeschreibung ist im 
Original der Stellungnahme dargestellt. In dieser ist auch der 
Anhang zur Stellungnahme mit Angaben zur Lärmimmission 
enthalten. 
Fazit: 
Die Bürger von Nienberge versuchen eine Zunahme der Lärmbe-
grenzung aus Lärmschutzgründen kann auf Bundesfern-
straßen nur von der Bezirksregierung und nur nachts 
angeordnet werden. Hierzu müssen jedoch im Vorfeld 
entsprechende Kriterien erfüllt sein.  
Weiterhin ergänzt der Straßenbaulastträger: 
Die im Rahmen der Planfeststellung festgestellten An-
sprüche auf passiven Lärmschutz gelten weiterhin, so-
fern sie noch nicht umgesetzt wurden oder seitens der 
Eigentümer darauf verzichtet wurde. 
 
Zur Maßnahme 3: 
Die Altenberger Straße ist eine Landesstraße (L510), die 
den Auftrag hat, auch den überregionalen Verkehr auf-
zunehmen. Eine entsprechende Wegweisung ist ausge-
wiesen. Bei dieser Klassifizierung der Straße ist ein 
Rückbau nicht möglich. 
Hinsichtlich der Altenberger Straße wäre es denkbar, 
Gespräche mit der Verkehrsplanung zu suchen. In die-
sem Zusammenhang kann auf den „Masterplan Mobilität 
Münster 2035+“ hingewiesen werden.  
 
 
Zur Maßnahme 4: 
Die Ausweisung von „ruhigen Gebieten“ verfolgt das Ziel, 
dass es zu keiner Verschlechterung dieser Gebiete 
kommt. Allerdings sind für eine Ausweisung bestimmte 
Pegel einzuhalten. Dies ist für einen Lärmschutzwall auf 
Grund der einzuhaltenden Werte schwierig einzuhalten.  
Für die Definitionen von ruhigen Gebieten werden die 
Schwellenwerte L
Day = 50 dB(A) und LDay = 55 dB(A) 
zugrunde gelegt.

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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 17 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
lastung in ihrem Stadtteil zu vermeiden und die Lebensqualität zu 
erhalten. So wurden in der Vergangenheit mehrere Lärmschutz-
wälle gebaut bzw. erweitert, um die Zunahme des Verkehrs und 
die damit verbundenen Einbußen der Lebensqualität zu neutrali-
sieren. Dabei waren die Nienberger immer auf sich selbst ge-
stellt, alle Maßnahmen wurden in Eigenregie durchgeführt. 
Eine Unterstützung der Stadt Münster und der Behörden und 
Ministerien des Landes NRW bei der Umsetzung aktiver Schall-
schutzmaßnahmen fehlt vollständig. Das Engagement lärmge-
plagter Bürger wird dazu verwendet, eigene Kosten und Aufwän-
de zu sparen. 
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfordern ein 
Engagement der Stadt Münster und aller politischen Parteien. 
Die zuständigen Behörden des Landes NRW fokussieren sich 
ausschließlich auf die Gesetzeslage und die hier definierten 
Grenzwerte. Eine spezifische Betrachtung der örtlichen Gege-
benheiten sowie die Nutzung der eigenen Entscheidungsspiel-
räume erfolgt nicht. Diese für die Bundes- und Landesstraßen 
zuständigen Behörden dahingehend zu bewegen, dass in Nien-
berge aktive Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden, ist die 
Herausforderung die sich aus diesen Maßnahmen ergibt. 
Hierzu suchen wir eine breite kommunale Unterstützung und die 
Bereitschaft, sich in dieser Sache zu engagieren und sich mit 
den Behörden und Ministerien des Landes NRW auseinanderzu-
setzen. 
 
 
 
7 
 
27.06.2020 
ich hab heute gesehen, dass auf der Wolbecker Straße und 
sogar auf der großen Bahnhofstraße Tempo 30 ist. 
Ich würd mich freuen, wenn man das auf der Warendorfer Straße 
auch machen könnte (wir wohnen mit den Kindern in Nummer 
16). 
Und der Unterschied im Lärmpegel ist schon ein wichtiger Punkt 
für uns, weil neben an auch noch die Bahn lang geht. 
Könnte man das in einem Lärmaktionsplan mit berücksichtigen? 
Straßenver-
kehr/ Schie-
nenverkehr 
Warendorfer 
Straße 
Tempo 30 
auf  
der Waren-
dorfer Stra-
ße 
Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wie in 
Stellungnahme Nr. 1 skizziert.  
Für die Wardendorfer Straße zwischen den Bahngleisen 
und der Oststraße haben sich nach diesen Kriterien 
bisher keine Maßnahmenbereiche in der aktuellen Lärm-
aktionsplanung ergeben. Hier sind nur wenige Gebäude 
von Lärmpegeln oberhalb der gesundheitlichen Schwel-
len betroffen.  
Damit liegen keine ausreichenden Gründe für eine stra-

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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 18 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
Das wäre super! ßenverkehrsrechtliche Maßnahme wie Tempo 30 vor. 
 
 
8 
 
28.06.2020 
Der Teilabschnitt der Dieckmannstraße in Gievenbeck zwischen 
Kreisverkehr Nünningweg und Einmündung Heekweg ist quasi 
anbaufrei, es gibt hier keine Grundstückszufahrten, keine zum 
Straßenverlauf parallele Bebauung mit Hauseingängen. Unsere 
anliegenden Häuser hier werden vom Heekweg bzw. Nienborg-
weg aus erschlossen. 
Der eigentlich zweispurige Straßenquerschnitt ist mit bis zu 8 m 
sehr breit, was dem Umstand geschuldet ist, dass hier Pausen-
plätze für mehrere Buslinien im Auftrag der Stadt bzw. der 
Stadtwerke Münster liegen, die vor allem wochentags tagsüber 
genutzt werden. 
Wir beobachten zunehmend, dass Kraftfahrzeuge, darunter 
wahrnehmbar nicht wenige Motorräder, in diesem Teilabschnitt 
des „Gievenbecker Rings“ gerade in Randzeiten abends und am 
Wochenende extrem beschleunigen und im Effekt sehr wahr-
scheinlich regelmäßig die zulässige Höchstgeschwindigkeit in-
nerorts überschreiten.  
Die resultierende, teilweise als extrem empfundene Lärmbelas-
tung wird beidseitig wenig vermindert in unser Wohnviertel einge-
tragen, da unsere Reihenhausbebauung senkrecht zum Stra-
ßenverlauf ausgerichtet ist. Lediglich die Hecken der direkt an-
grenzenden Gärten unserer Nachbarn mindern hier etwas. 
Aus den städtebaulichen Gegebenheiten resultierend ist der 
genannte Straßenabschnitt wenig belebt und beobachtet, so 
dass die soziale Kontrolle des Verkehrsverhaltens fehlt.  
Hinzu kommt, dass Busfahrer/innen immer wieder im Stand die 
Motoren laufen lassen, um offenbar in der Wartezeit Heizung 
oder Klimaanlage weiter zu betreiben (hierzu gab es bereits 
Gespräche mit den Stadtwerken Münster).  
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die überhöhten Ge-
Straßenver-
kehr 
Dieckmann-
straße 
 
 
 
 
 
 
 
Entsprechend der Lärmkartierung bestehen in dem ge-
nannten Abschnitt keine Lärmbelastungen oberhalb der 
gesundheitlichen Schwellenwerte. 
 
 
 
 
 
 
Die beschriebenen Beschleunigungsvorgänge sind dem 
Ordnungsamt bislang nicht gemeldet worden. Im Bereich 
der Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h werden 
durch Polizei und Ordnungsamt zur Sicherung der 
Schulwege Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 
Soweit gewünscht, könnte durch Erhebungen mit dem 
Seitenradarmessgerät des Ordnungsamtes eine Mes-
sung über mehrere Tage – dies auch in den Abendstun-
den und am Wochenende erfolgen, um objektive Werte 
zu erhalten. Aus dieser Messung würde dann auch eine 
Information zu den Verkehrsmengen („soziale Kontrolle“) 
hervorgehen.   
 
 
Eine Verkehrsunfalllage ist hier unbekannt. Die Auswer-
tungen des Seitenradarmessgerätes würden aber auch 
hierzu eine objektive Grundlage geben.

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Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 19 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
schwindigkeiten privater Fahrzeuge regelmäßig zu Gefährdun-
gen von Radfahrenden führen, darunter nicht wenige Kinder, die 
von Nienborgweg bzw. Dieckmannstraße links in den Heekweg 
abbiegen möchten.  
 Wir regen an, die Lärmbelastung im genannten Abschnitt der 
Dieckmannstraße in unserem Wohnviertel unter besonderer 
Berücksichtigung der Randzeiten objektiv neu zu ermitteln und in 
die Lärmaktionsplanung adäquat einzubeziehen. 
Wir schlagen vor, geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu 
treffen, z.B.: 
- Rückbau/Abmarkierung der Fahrgassen auf einen geringeren 
Querschnitt, ggf. Ausbildung einer Mittelinsel (orientiert am weite-
ren Profil der Straße im Auenviertel)  
- Abmarkierung/Aufpflasterung der Buspausenhaltestellen als 
Randstreifen  
- (tageszeitliche) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h 
- Querschnittsverengung/Querungshilfen für Fahrräder an der 
Einmündung Heekweg  
- Installation von Elektroanschlüssen an den Bushalteplätzen 
zum Betrieb der Klimatisierung oder Aufladen von Akkus sowie 
Toilettenhäuschen und Müllbehälter  
Perspektivisch behalten wir uns vor, diese Maßnahmenvorschlä-
ge z. B. auf dem Wege einer Anregung nach § 24 der Gemein-
deordnung NRW an die Bezirksvertretung Münster-West weiter 
zu verfolgen. 
Vielen Dank für die Bearbeitung. 
Anmerkung: die in der Stellungnahme enthaltenen Abbildungen 
sind im Original der Stellungnahme dargestellt. 
 Neuermitt-
lung der 
Lärmbelas-
tungssituati-
on auf Basis 
der Gege-
benheiten 
vor Ort 
Maßnahmen 
zur Lärm-
minderung 
wie  
Umbaumaß-
nahmen an 
der Straße, 
Geschwin-
digkeitsbe-
grenzung auf 
30 km/h und 
Schaffung 
von Infra-
struktur an 
den Busplät-
zen (u.a. 
Stroman-
schluss) 
 
Die Ermittlung der Lärmbelastungssituation erfolgt in 
einem Rechenverfahren, in das die räumlichen Bedin-
gungen wie z.B. die Bebauungsstruktur einfließen.  
Überhöhte Geschwindigkeiten sowie Lärmquellen wie die 
Pausenplätze der Busse fließen dagegen in die Berech-
nungen nicht ein. 
 
Eine Aussage über die Umsetzbarkeit der Anregungen 
kann nur mittels eines Entwurfs geprüft werden. Zum 
jetzigen Zeitpunkt ist dies nicht möglich. Bei zukünftigen 
Planungen werden die Anregungen im Entwurf berück-
sichtigt. 
 
In dem genannten Abschnitt der Dieckmannstraße befin-
det sich keine anliegende Schule/ Kindergarten oder 
keine sonstige soziale Einrichtung im Sinne des § 45 
StVO. Insofern kann in diesem Abschnitt keine tageszeit-
lich begrenzte Geschwindigkeitssenkung ähnlich der in 
den übrigen Abschnitten der Dieckmannstraße erfolgen. 
 
 
 
929.06.202 Dieckmannstraße zwischen Nünningweg und Heekweg: Straßenver- Schaffung 
anderer 
Entsprechend der Lärmkartierung bestehen in dem ge-
nannten Abschnitt keine Lärmbelastungen oberhalb der

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Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 20 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
0 Die vor ca. 2 Jahren vorgenommene Einrichtung von Buspau-
senplätzen bedeutet eine zusätzliche dauernde Lärm- und Ab-
gasbelästigung für die angrenzenden Häuser und Gärten (Nien-
borgweg, Heekweg). 
Im Sommer laufen die Motoren während der Pausen (bis zu 4 
Busse) wegen der Klimaanlagen, im Winter wegen der Heizung 
der Busse. Außerdem besteht durch die parkenden Busse eine 
Verkehrsgefährdung durch die starke Sichteinschränkung (Ein-
mündung Heekweg, Überquerung Dieckmannstraße).  
Unser Vorschlag: Schaffung anderer Busparkplätze (war vorher 
wohl auch möglich), Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, 
Bau von Verkehrsinseln oder ähnlicher Einbauten zur Verengung 
der recht breiten Fahrbahn.  
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unser Anliegen berück-
sichtigen könnten, seit unserem Zuzug vor 6 Jahren hat sich die 
Situation nämlich durch die Etablierung der Busparkplätze deut-
lich verschlechtert. 
kehr: 
Buspausen-
plätze an der 
Dieckmann-
straße 
Busparkplät-
ze,  
30 km/h, 
Verkehrsin-
seln oder 
andere Ein-
bauten zur 
Verengung 
der Straße 
gesundheitlichen Schwellenwerte 
 
Diese Betriebshaltestelle ist zwischen dem Ordnungsamt 
und dem Amt für Mobiltät und Tiefbau, sowie Verkehrs-
betrieben der Stadtwerke abgestimmt. Soweit es zu 
Lärmbelästigungen der Busse kommt, sollten die Ver-
kehrsbetriebe informiert werden. 
Die eingerichteten Buswarteplätze sind das Ergebnis 
eines Abstimmungsprozesses. Seites der Stadtwerke 
werden die Busfahrer immer wieder darauf hingewiesen, 
dass die Motoren während der Pausenzeiten nicht laufen 
gelassen werden. Alternative Standorte für die Busse 
stehen nicht zur Verfügung. Ziel der Stadt Münster ist es 
aber, die Anzahl der wartenden Busse zu reduzieren. 
Dazu wurde Kontakt zu den Verkehrsunternehmen auf-
genommen. 
10 
20.08.2020 
Sehr geehrter Herr Muddemann, 
vor einem Jahr hatten wir einen Austausch wegen der von An-
wohnern der Geiststraße gewünschten Einbeziehung in das 
Tempo-30-Konzept der Stadt Münster. 
Ich habe kürzlich einige der für die Kommunalwahlen kandidie-
renden Parteien nach ihren weiteren Vorstellungen gefragt und 
von 
Herrn Carsten Peters, eine Antwort bekommen. 
Er rät mir, bei Ihnen, Herr Muddemann, einen Antrag für die 
Einbeziehung der Geiststraße in das Tempo-30-Konzept zu 
stellen, was ich hiermit tun möchte. Nach der Tagung des Um-
weltausschusses am Dienstag, 18.08.2020 wurde ja laut MZ von 
heute nicht nur die Verlängerung der Tempo-30-Regelung be-
schlossen, sondern auch eine Prüfung der Einbeziehung weiterer 
Straßen in dieses Konzept. Die MZ vom 20.08. zitiert hiermit den 
Geiststraße Tempo 30 Die verkehrlichen Auswirkungen  auf die Geiststraße auf 
Grund der Tempo 30 Anordnung im Innenstadtgebiet und 
nachts auf der Hammer Straße wurde in der „Evaluation 
zur Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 auf ausge-
wählten Hauptverkehrsstraßen“ (Siehe Anhang Untersu-
chung Geiststraße, s. 67-68) untersucht. Es liegen Er-
gebnisse über die durchschnittliche Geschwindigkeit und 
Fahrzeit vor. Diese zeigen, dass es nur zu geringen 
Veränderung der Fahrzeiten kommt, sodass eine Beein-
flussung des Verkehrsflusses nicht angenommen werden 
kann. Auch eine signifikante Zunahme der Verkehrs-
menge wird auf Grund der geringen Veränderungen der 
Fahrzeiten ausgeschlossen. 
Mit Beschluss des Rates vom 26.08.2020 (V/0372/2020) 
bleibt die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 
auf den ausgewählten Hauptverkehrsstraßen, die mit 
Beschluss des Lärmaktionsplan der 2. Runde (2017)

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Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 21 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
Umweltdezernenten Matthias Peck. 
Das auf der homepage des Umweltamtes der Stadt veröffentlich-
te Gutachten spricht sich folgendermaßen aus: 
„Die Ergebnisse der verschiedenen Vorher-/Nachher-
Untersuchungen zeigen, dass die befürchtete Reduzierung der 
Leistungsfähigkeit des Straßennetzes, negative Folgen für den 
öffentlichen Personennahverkehr und das Rettungswesen nicht 
eingetreten sind.“  
Und weiter wird zusätzlich zu einem lufthygienisch positiven 
Effekt konstatiert: 
„Der beabsichtigte Effekt einer ausreichend hohen Lärmminde-
rung konnte sowohl messtechnisch als auch prognostisch nach-
gewiesen werden.“ (Spiekermann consulting engineers) 
Zum einen wünsche ich mir sehr, dass auch die vielen Anwohner 
der dichtbesiedelten Geiststraße von positiven Effekten auf Luft 
und Lärm durch eine ganztägige Temporeduzierung partizipieren 
(vor allem seit dem von mir gefühlten Anstieg der Belastung mit 
der Temporeduzierung auf der Hammer Straße). Zum anderen 
sind laut Gutachten des Unternehmens Spiekermann die von der 
Feuerwehr vorgebrachten Argumente gegen diese Einbeziehung 
wohl kaum haltbar. 
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und  
grüße herzlich 
festgelegt wurden, weiterhin bestehen.  
 
In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Run-
de (Lärmaktionsplan 3. Runde) ist die Geiststraße als 
Maßnahmenbereich (Nr. 27) in das Tempo-30 Konzept 
einbezogen. Dies bedeutet, dass die Anordnung von 
Tempo 30 auf diesem Streckenabschnitt zur Prüfung 
empfohlen wird. Es handelt sich um keine abschließende 
und vollständige Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen 
Voraussetzungen, sondern um eine Empfehlung unter 
einer ersten Abwägung der verkehrlichen Belange.   
Anregung 
aus der  
Politik  
08.07.2020 
Aus der Politik hat es eine Anregung bezüglich des Lärmschut-
zes in Mecklenbeck gegeben. (Antrag Nr. A-W/0043/2020 in der 
Bezirksvertretung Münster-West).  
Anmerkung: Die Anregung im Wortlaut kann über das Ratsinfor-
mationssystem der Stadt Münster eingesehen werden. Im Fol-
genden ist die Anregung gekürzt wiedergegeben: 
 
1. Überprüfung der Lärmbetroffenheit in 2008; Darst ellung 
der aktuellen Lärmbetroffenheit in Mecklenbeck und 
Straßenver-
kehr 
B 51 
und 
Überflieger 
(AK-MS 
Süd) 
 
 Die Anregung aus der Politik wurde im Rahmen einer 
Stellungnahme an die Bezirksvertretung Münster-West 
beantwortet und wird im Ratsinformationssystem unter 
dem Punkt „Stellungnahmen zu eingebrachten Anregun-
gen und Anträgen“ zur nächsten Sitzung der Bezirksver-
tretung Münster-West in 2021 veröffentlicht. Im Folgen-
den ist die Stellungnahme gekürzt wiedergegeben: 
 
1. Für die Straßen im Ortsteil Mecklenbeck, hierzu

Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 22 von 22 
Nr./  
Datum 
Anregung/ Bedenken Lärmquelle/  
Lärmort 
Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster  
Aufnahme besonders betroffener Mecklenbecker Gebie-
te in den nächsten Lärmaktionsplan 
2. Durchführung eines Lärmspaziergangs vor der näch s-
ten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2022 
3. Mitteilung mit welcher Priorität die Sanierung d er Bahn-
strecke 2200 nach Essen im Bereich Mecklenbeck 
durchgeführt wird 
4. Mitteilung welche Wege es gibt, den Straßenbaula stträ-
ger der B 51 zu veranlassen, dass die verkehrlichen 
Lärmpegel gesenkt werden 
5. Mitteilung wie hoch der Anteil des Lärmpegels du rch 
den „Überwurf“ im Autobahnkreuz Münster Süd in 
Mecklenbeck ist 
Schienen-
verkehr  
DB Strecke 
2200 
 
 
gehört auch die B 51 entlang der Waldwegsied-
lung, wurden wegen der geringen Lärmbetrof-
fenheit keine Maßnahmenbereiche ermittelt. Ei-
ner formellen Aufnahme in den Lärmaktionsplan 
bedarf es nicht. Siehe auch Anregung Nr. 1 
2. Einem Lärmspaziergang im Rahmen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann zuge-
sagt werden 
3. Eine verlässliche Aussage hierzu ist nicht mög-
lich. Zur Bahnstrecke 2200 siehe auch Anre-
gung Nr. 5 
4. Bei der Lärmsanierung an bestehenden Straßen 
gelten nationale Beurteilungskriterien. Bei stra-
ßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wie der 
Geschwindigkeitsreduzierung sind diese noch-
mals restriktiver. Eine Geschwindigkeitsreduzie-
rung für die B 51 im Bereich der Waldwegsied-
lung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Zu 
den Beurteilungskriterien siehe auch Anregung 
Nr. 6 
5. Nach rechnerischer Einschätzung von Straßen 
NRW ist der Einfluss des Verkehrslärms durch 
den Überwurf auf Grund der großen Entfernung 
von über 700 m zum Rand der Waldwegsied-
lung gering und entspricht ca. 0,5 dB(A) des 
Gesamtlärmpegel der BAB 1

Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 1 von 13 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster 
Handwerkskammer 
Münster 
25.06.2020 
Sehr geehrter Herr Muddemann, 
herzlichen Dank für Ihr Anschreiben zur öffentlichen Aus-
legung der Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans der 
Stadt Münster. Gerne nehmen wir als Trägerin öffentlicher 
Belange die Möglichkeit war, uns zum vorliegenden Ent-
wurf zu äußern: 
Die Handwerkskammer Münster unterstützt umweltpoliti-
sche Maßnahmen, die neben der Umweltentlastung und 
der Minimierung des Gesundheitsrisikos auch zu Attraktivi-
tätssteigerung der Stadt beitragen, wenn dabei wirtschaft-
liche Belange ausreichend berücksichtigt werden. 
Bevor wir detailliert auf den Entwurf des Lärmaktionsplans 
eingehen, möchten wir generell folgenden Punkte anspre-
chen, die für uns die vielversprechendsten  Möglichkeiten 
für eine effektive Lärmminderung darstellen: 
• Verstetigung des Verkehrsflusses 
An erster Stelle muss  immer eine umfangreiche Fahr-
bahnsanierung stehen, auch wenn vielmals finanzielle 
Hürden bestehen. 
• Ausbau der Infrastruktur 
Der ÖPNV muss optimiert werden. Es müssen attraktive 
Ange bote für Bus und Bahn mit Vernetzung  für das ge-
samte Ruhrgebiet optimiert angeboten werden  
• Attraktives Park and Ride-Angebot 
Dieses wird als wichtige Voraussetzung für den Ausbau 
des betrieblichen Mobilitätsmanagements  gesehen.  
• Passiver Schallschutz 
Hervorheben möchten wir den Ausbau des privaten Lärm-
schutzes an Wohngebäuden. Hier kann das Handwerk mit 
seinen Produkten und Serviceleistungen einen wichtigen 
Beitrag leisten. Positiv bewerten wir in diesem Zusam-
menhang den Verweis auf die Fördermöglichkeiten des 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Verstetigung des Verkehrsflusses 
Der Lärmaktionsplan der Stadt Münster verfolgt einen integrierten Ansatz, das sich im 
Gesamtkonzept widerspiegelt. So setzt die Stadt Münster im Zuge von Fahrbahnin-
standsetzungen (Sanierungsmaßnahmen und Umbaumaßnahmen) Asphalte mit 
lärmmindernder Wirkung ein. Im Maßnahmenkonzept werden ebenso straßenräumli-
che Maßnahmen verfolgt, die der Änderung der Verkehrsorganisation dienen. Die 
Qualität des Verkehrsflusses wird außerdem maßgeblich durch die Koordinierung der 
Lichtsignalanlagen (LSA) beeinflusst. Darüberhinaus führt die sukzessive Erneuerung 
des Verkehrsrechners zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses. 
Zu Ausbau der Infrastruktur und attraktives Park and Ride-Angebot 
Die Vermeidung von Lärmemissionen durch stärkere Nutzung des öffentlichen Ver-
kehrs wird im Lärmaktionsplan unter Kapitel 4.2.1 erläutert.  
Der angestrebte Masterplan Mobiltät Münster 2035+ stellt eine Bündelung sektoraler 
verkehrlicher Fachpläne und Strategien für die aktive Gestaltung einer zukunftsfähigen 
Mobilität dar. Erste Maßnahmen wie zum Beispiel die Einrichtung der stadtregionalen 
Velorouten, die Reaktivierung der WLE und der Ausbau des ÖPNV Angebots werden 
hier skizziert. Auch die Erweiterung und Ergänzung der des P+R Konzeptes wird mit 
einer stärkeren Förderung des öffentlichen Verkehrs in Münster verfolgt.  
Im November 2019 wurde zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes ein Förderbescheid 
vom Land Nordhein-Westfalen an die Stadt Münster übergeben. Die Fördersumme 
beläuft sich auf 208.000 Euro für die Jahre 2019-2022 (VM NRW; Pressemitteilung 
vom 05.11.2019). 
Zu Passiver Schallschutz 
Seit dem 01.07.2020 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Förderung

Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 2 von 13 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster 
Landes. 
• Lkw-Routenkonzept 
Wir würden die Erstellung eines Lkw-Routenkonzeptes 
begrüßen, bei der die ansässigen Unternehmen einbezo-
gen werden (hierzu bieten wir gerne unsere Unterstützung 
an). 
Die Funktionalität der Stadt muss sicher gestellt bleiben. 
Die Erreichbarkeit aller Betriebe muss Vorrang behalten. 
Fahrverbote können nur dann angedacht werden, wenn 
Anliefer- und Anliegerverkehre ansässiger Gewerbebetrie-
be ohne Einschränkungen gewährleistet bleiben. 
Nun konkret zum vorliegenden Entwurf: Auch Temporedu-
zierungen können sich negativ auf die Erreichbarkeit aus-
wirken. Deshalb sollte vor deren Einführung dringend die 
Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Dazu bedarf es einer 
guten Datengrundlage. Diese ist aus unserer Sicht - auch 
durch die Verschiebung der 2. Runde - nicht vollständig 
gewährleistet. 
Ebenfalls zweifeln wir die Verhältnismäßigkeit einzelner 
vorgesehener Maßnahmenbereiche an. Dies gilt zum 
einen für die Maßnahmen 5, 17, 28, 36 und 37, da hier 
keine entsprechenden Überschreitungen nachgewiesen 
sind. Bei den Maßnahmen 9, 24, 27, 30, 57 und 63 ist die 
Verhältnismäßigkeit aufgrund der sehr geringen Anzahl zu 
schützender Personen fraglich. Bei einer dritten Gruppe 
spricht die Funktion der Straße gegen eine Temporeduzie-
rung. Hier sind die Maßnahmen 27 und 30 zu nennen. 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
von Passiven Schallschutzmaßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität für die 
keine aktiven Maßnahmen umgesetzt werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre 
keine konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung geplant sind.  
Die 1. Stufe des Programms ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan der 2. Runde. Mit 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Runde wird das Schallschutzfensterpro-
gramm entsprechend überarbeitet. Weitere Informationen sind unter  
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermschutz.html  
einsehbar. 
Zu Lkw-Routenkonzept 
Die Expertise „Vorzeitige Gestaltung des Zukunftsprozesses Masterplan Mobilität 
Münster 2035+“ (LK Argus, Juli 2018) skizziert die Notwendigkeit, Analysen zum Wirt-
schaftsverkehr (bzw. Lkw-Verkehrs) durchzuführen, um eine stadtverträgliche Gestal-
tung zu realisieren.   
Zur Temporeduzierung 
Die Leistungsfähigkeit von Hauptverkehrsstraßen hängt weniger von der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit, sondern von anderen Faktoren, wie den LSA geregelten Kno-
tenpunkten ab. Zum 01. Februar 2019 wurde auf einer ersten Auswahl von Hauptver-
kehrsstraßen im Innenstadtbereich innerhalb des 2. Tangentenrings Tempo 30 aus 
Lärmschutzgründen eingeführt. Die Einführung von Tempo 30 wurde über einen Zeit-
raum von 13 Monaten, von September 2018 bis September 2019 evaluiert. Dabei 
orientierte sich das Untersuchungskonzept an den Bedenken die seitens der Politik 
eingebracht wurden. Eine Befürchtung war unter anderem die Reduzierung der Leis-
tungsfähigkeit des Verkehrs. Im Ergebnis zeigt die Evaluation, dass es zu keiner signi-
fikanten Beeinträchtigung kommt. Die Gutachten zur Evaluation sind einsehbar unter  
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/massnahme-tempo-
30.html.  
Die politische Beratung zur Evaluation hat im August stattgefunden. Mit Beschluss des 
Rates vom 26.08.2020 hat die Tempo 30 Regelung weiterhin Bestand. (Beschlussvor-
lage V/0372/2020). 
Zur Fortführung der Tempo 30 Konzeption   
Die Fortschreibung des Geschwindigkeitskonzeptes im Lärmaktionsplan der 3. Runde 
ist als begründete Vorauswahl zu bewerten. Es handelt sich um keine abschließende 
und vollständige Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen, sondern 
um eine Empfehlung unter einer ersten Abwägung der verkehrlichen Belange.

Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
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Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 3 von 13 
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Zur Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen in den einzelnen Maßnah-
menbereichen lässt sich folgendes festhalten:  
Zu Punkt 1, dass nicht entsprechende Überschreitungen vorliegen würden. In allen 
genannten Maßnahmenbereichen (MB 5,17,28,36,37) haben die Lärmkartierungen 
Lärmpegel mindestens im Bereich oberhalb des gesundheitlichen Schwellenwertes 
(L
DEN >65 dB(A) bis ≤ 70 dB(A) oder LNight > 55 dB(A) bis ≤ 60 dB(A) ergeben. Teilwei-
se liegen sogar Lärmpegel oberhalb der verfassungsmäßigen Zumutbarkeitsschwelle 
(LDEN > 70 dB(A) oder LNight > 60 dB(A)) vor. Die empfohlenen Maßnahmen sind somit 
gerechtfertigt. Bei MB 5 ist außerdem die hohe Anzahl der betroffenen Einwohner von 
1359 maßgeblich für die Entscheidung zur Prüfempfehlung. 
Zu Punkt 2, dass nur eine geringe Anzahl der zu schützenden Personen vorliegen 
würde. Die Festlegung der Maßnahmenbereiche orientiert sich sowohl an der Höhe 
der Lärmbelastung als auch an der Betroffenheit. Die Anzahl der betroffenen Anwoh-
ner reichen in den 64 Maßnahmenbereichend des Lärmaktionsplans der 3. Runde von 
38 bis 1359. In MB 9 werden beispielweise 729 Einwohner von Pegeln überhalb des 
gesundheitlichen Schwellenwertes beeinträchtigt (Siehe Anlage 1).  
Zu Punkt 3, dass die Funktion der Straße nicht verhältnismäßig gegenüber einer Tem-
poreduzierung sei. Die Ergebnisse der Evaluation zur Einführung von Tempo 30 auf 
Hauptverkehrsstraßen im Innenstadtbereich Münsters haben gezeigt, dass es zu kei-
ner Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs kommt. Die Funktion 
einer Straße wird weniger durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit sondernvielmehr 
durch die Koordinierung der LSA beeinflusst. Weitere Informationen zu der Thematik 
sind im Papier vom Umweltbundesamt „Wirkung von Tempo 30 auf Hauptverkehrs-
straßen“ (2017) zusammengefasst.

Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
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IHK Nord Westfa-
len  
26.06.2020 
Sehr geehrter Herr Muddemann, 
die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen 
dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf 
des Lärmaktionsplans der Stadt Münster. 
Die IHK ist als Trägerin öffentlicher Belange aufgerufen, 
die Inhalte des Planentwurfs mit Blick auf zu erwartende 
Auswirkungen auf die ihr angeschlossenen Mitgliedsunter-
nehmen kritisch zu würdigen. Aspekte der Gesundheits-
vorsorge und des Gesundheitsschutzes für die Bürgerin-
nen und Bürger liegen grundsätzlich auch im Interesse der 
Unternehmen. Daher unterstützt die IHK grundsätzlich die 
Ziele des Lärmaktionsplans zur Lärmminderung. Anderer-
seits sind eine gute Erreichbarkeit und kurze Reisezeiten 
wettbewerbsrelevante Standortfaktoren. Dies gilt sowohl 
für die Ver- und Entsorgungsverkehre (Wirtschaftsverkehr) 
als auch für die Erreichbarkeit der Innenstadt für Kunden 
und Besucher. Ausdrücklich begrüßt die IHK daher die 
Maßnahmen der Lärmaktionsplanung, die zu einer Ver-
kehrslärmminderung bei Aufrechterhaltung der Leistungs-
fähigkeit des Straßennetzes führen, wie die Optimierung 
oder Erneuerung vorhandener Lichtsignalanlagen-
Steuerungen oder den Einbau von Asphalt mit lärmmin-
dernder Wirkung bei anstehenden Fahrbahnsanierungen.  
 
 Gegen einzelne Bestandteile der aktuellen Entwurfsfas-
sung des Lärmaktionsplans der 3. Runde erhebt die IHK 
jedoch Bedenken. Neben der erneut veralteten daten-
grundlage (aufgrund der verzögerten Erstellung des Lärm-
aktionsplans 2. Runde) ist insbesondere die Verhältnis-
mäßigkeit und die Rechtmäßigkeit/ Zulässigkeit einiger 
Prüfempfehlungen für Tempo 30-Abschnitte aus Sicht der 
IHK fraglich.  
MB 5, 17, 28, 36 und 37 
Für die Maßnahmenbereiche 5, 17, 28, 36 und 37 ist im 
Entwurf des Lärmaktionsplans nicht nachgewiesen bzw. 
für uns nicht nachvollziehbar, dass Überschreitungen der 
Zur Fortschreibung der Tempo 30 Konzeption:  
Die Fortschreibung des Geschwindigkeitskonzeptes im Lärmaktionsplan der 3. Runde 
ist als begründete Vorauswahl zu bewerten. Es handelt sich um keine abschließende 
und vollständige Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen, sondern 
um eine Empfehlung unter einer ersten Abwägung der verkehrlichen Belange 
Die Einführung von Tempo 30 auf einer ersten Auswahl von Hauptverkehrsstraßen im 
Innenstadtbereich wurde über einen Zeitraum von 13 Monaten, von September 2018 
bis September 2019 evaluiert. Dabei orientierte sich das Untersuchungskonzept an 
den Bedenken die seitens der Politik eingebracht wurden. Eine Befürchtung war unter 
anderem die Reduzierung der Leistungsfähigkeit des Verkehrs. Im Ergebnis zeigt die 
Evaluation, dass es zu keiner signifikanten Beeinträchtigung kommt. Die Gutachten 
zur Evaluation sind einsehbar unter

Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
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Richtwerte zu bestimmten Tageszeiten vorhanden sind. 
Laut Anlage 5 des Planentwurfs werden für die Hammer 
Straße (tagsüber), die Westfalenstraße (tagsüber), die 
Scharnhorststraße (ganztags), die Friedrich-Ebert-Straße 
(zw. Annenstraße und Alfred-Krupp-DStraße, ganztags), 
Marktallee (ganztags) oder die Hafenstraße (ganztags) 
keine Richtwertüberschreitungen angegeben. Für die 
Anordnung aus Lärmschutzgründen, die der Anlass für 
diesen Planentwurf sind, liegt aus Sicher der IHK daher 
keine Grundlage vor. Die IHK lehnt die Anordnung von 
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ab. 
https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/massnahme-tempo-
30.html. 
Die politische Beratung zur Evaluation hat im August stattgefunden. Mit Beschluss des 
Rates vom 26.08.2020 hat die Tempo 30 Regelung weiterhin Bestand. (Beschlussvor-
lage V/0372/2020). 
Im Kapitel 5.2.3 des Lärmaktionsplans erfolgte die Prüfung der straßenverkehrsrechtli-
chen Voraussetzungen. Für die von Seite 50 bis 52 vorgestellten Straßenabschnitte 
kamen die Prüfungen und Abwägungen zum Ergebnis, dass Tempo 30 zur Reduzie-
rung der Lärbelastungssituation erforderlich, geeignet und angemessen ist. 
Zu MB 5,17,28,36,37 
In allen genannten Maßnahmenbereichen (MB 5,17,28,36,37) haben die Lärmkartie-
rungen Lärmpegel mindestens im Bereich oberhalb des gesundheitlichen Schwellen-
wertes (LDEN >65 dB(A) bis ≤ 70 dB(A) oder LNight > 55 dB(A) bis ≤ 60 dB(A) ergeben. 
Teilweise liegen sogar Lärmpegel oberhalb der verfassungsmäßigen Zumutbarkeits-
schwelle (LDEN > 70 dB(A) oder LNight > 60 dB(A)) vor. Die empfohlenen Maßnahmen 
sind somit gerechtfertigt. Bei MB 5 ist außerdem die hohe Anzahl der betroffenen 
Einwohner von 1359 maßgeblich für die Entscheidung zur Prüfempfehlung. 
 MB 9, 24, 27, 30, 57 und 63 
Für die Maßnahmenbereiche 9, 24, 27, 30, 57 und 63 ist 
aus unserer Sicht im Entwurf des Lärmaktionsplans nicht 
hinreichend nachgewiesen, dass dort die Anzahl der zu 
schützenden Personen/Wohngebäude so groß ist, dass 
dies eine Anordnung von Tempo 30 rechtfertigen würde. 
Die Verhältnismäßigkeit der Anordnung wird aus unserer 
Sicht daher nicht ausreichend Rechnung getragen. 
Dies betrifft insbesondere die Friedrich-Ebert-Straße (MB 
30) tagsüber. Das städtische Verkehrsnetz ist klassifiziert 
in Hauptverkehrsstraßen, Erschließungsstraßen und Ne-
benstraßen. Neben der Nord-Süd-Achse im Westen der 
Altstadt (Weseler Straße und Am Stadtgraben) verläuft 
östlich der Altstadt - im Bahnhofsbereich - die zweite Nord-
Süd-Hauptverkehrsachse u.a. über die Friedrich-Ebert-
Straße, Eisenbahnstraße und Gartenstraße in Richtung 
Zentrum Nord. Die Leistungsfähigkeit der Friedrich-Ebert-
Zu MB 9, 24, 27, 30, 57 und 63 
 
 
 
Im MB 30 sind gemäß Anlage 1 des Lärmaktionsplan 653 Einwohner durch Lärmpegel 
oberhalb des gesundheitlichen Schwellenwertes betroffen. Außerdem liegen Richtwer-
tüberschreitungen an 6 Gebäuden tagsüber und an 13 Gebäuden nachts vor.  
Die Leistungsfähigkeit einer Straße wird weniger durch die zulässige Höchstgeschwin-
digkeit, sondern vielmehr von anderen Faktoren, wie der Koordiantion der LSA be-
stimmt. Zum 01. Februar 2019 wurde auf einer ersten Auswahl von Hauptverkehrs-
straßen im Innenstadtbereich Münsters Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt. 
Die Einführung von Tempo 30 wurde über einen Zeitraum von 13 Monaten, von Sep-
tember 2018 bis September 2019 evaluiert. Dabei orientierte sich das Untersuchungs-
konzept an den Bedenken die seitens der Politik eingebracht wurden. Eine Befürch-
tung war unteranderem die Reduzierung der Leistungsfähigkeit. Im Ergebnis zeigt die 
Evaluation, dass es zu keiner signifikanten Beeinträchtigung kommt. Die Gutachten

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Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 6 von 13 
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Straße sollte daher erhalten bleiben. Die IHK hinterfragt 
daher kritisch die Anordnung von Tempo 30. 
Vergleichbares gilt für die Geiststraße (MB 27) tagsüber. 
Die Geiststraße besitzt eine wichtige Verteilerfunktion für 
die Verkehre aus Süden kommen über die Hammer Stra-
ße in Richtung Schlossplatz und weiter in Richtung Nor-
den. Sie trägt dazu bei, den stark befahrenen Kreisverkehr 
am Ludgeriplatz zu entlasten. Daher sollte auch dort auf 
eine Tempo 30-Anordnung (tagsüber) kritisch hinterfragt 
werden. 
Für den Maßnahmenbereich 9 (Hansaring) ist laut Anlage 
6 bereits eine Fahrbahndeckenerneuerung auf einem 
Abschnitt von 110 m geplant. Wir regen an zu prüfen, ob 
nicht auch die übrigen ca. 400 m des betroffenen Straßen-
zugs ebenfalls mit lärmminderndem Asphalt ausgestattet 
werden können. Eine Tempo 30-Anordnung könnte somit 
ggfs. vermieden werden. 
Für den Maßnahmenbereich 24 (Gartenstraße) ist eine 
Instandsetzung der Fahrbahn mit lärmminderndem Asphalt 
ab 2020 geplant. Die Wirkung der Maßnahme sollte zu-
nächst abgewartet und evaluiert werden, bevor eine Tem-
po 30-Anordnung erfolgt. 
Die IHK betont, dass sie sich nicht generell gegen eine 
Ausweitung von Tempo 30-Abschnitten ausspricht. Dort, 
wo erhöhte Unfallgefahren bestehen, wo auch heute ver-
antwortungsbewusst kaum schneller als Tempo 30 gefah-
ren werden kann, vor besonders schutzbedürftigen Ein-
richtungen oder zur Lärmreduzierung an dicht besiedelten 
Straßenzügen kann die Einrichtung von Tempo 30 durch-
aus zielführend sein. Gleichwohl sollte auch in diesen 
Fällen mit Augenmaß vorgegangen werden und der 
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Zuge der Abwägung 
der verschiedenen Belange und Anforderungen beachtet 
werden. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Ver-
kehrsfluss für alle Verkehrsträger grundsätzlich sicherge-
stellt ist und insbesondere die Hauptverkehrsachsen so-
zur Evaluation sind einsehbar unter 
 https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/massnahme-tempo-
30.html.  
Die politische Beratung zur Evaluation hat im August 2020 stattgefunden. Mit Be-
schluss des Rates vom 26.08.2020 hat die Tempo 30 Regelung weiterhin Bestand. 
(Beschlussvorlage V/0372/2020). 
 
Im MB 27 sind 963 Einwohner durch Pegel oberhalb des gesundheitlichen Schwellen-
wertes betroffen. Gemäß Anlage 5 kommt es zu Richtwertüberschreitungen an 9 Ge-
bäuden tagsüber und 26 Gebäuden nachts. (Richtwertüberschreitung meint Pegel im 
bereich der verfassungsmäßigen Zumutbarkeitsschwelle von 70dB(A)/60dB(A) 
tag/nacht). 
 
 
Im MB 9 sind gemäß Anlage 1 des Lärmaktionsplans 729 Einwohner durch Über-
schreitung des gesundheitlichen Schwellenwertes betroffen. Dies entspricht einer 
hohen Lärmbetroffenheit. Darüber hinaus kommt es zu Überschreitungen des Richt-
wertes tagsüber an 4 Gebäuden und nachts an 6 Gebäuden.  
Der Lärmaktionsplan der Stadt Münster folgt einem integrierten Ansatz. Der Einsatz 
von lärmmindernden Asphalt wird im Zuge von Fahrbahninstandsetzungen (Sanie-
rungsmaßnahmen und Umbaumaßnahmen) eingesetzt und stellen keine selbstständi-
ge Maßnahme dar.  
 
 
Im MB 24 sind 597 Einwohner durch Pegel oberhalb des gesundheitlichen Schwellen-
wertes betroffen. Außerdem liegen Richtwertüberschreitung an 15 Gebäuden tagsüber 
und 16 Gebäuden nachts vor.  
Zur Wirkung von Tempo- 30 auf Haupverkehrsstraßen kann neben der Evaluation der 
Stadt Münster auf das Papier vom Umweltbundesamt „Wirkungen von Tempo 30 an 
Hauptverkehrsstraßen“ (2017) verwiesen werden.

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weit irgend möglich in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten 
bleiben. Letztendlich dient dies auch dazu, Schleichver-
kehre durch städtebaulich sensible Wohngebiete unattrak-
tiv zu machen und somit auch hier den Zielsetzungen des 
Lärmaktionsplanes Rechnung zu tragen. 
 MB 2 
Für den Maßnahmenbereich 2 (Steinfurter Straße zw. 
Neutorstraße und Grevener Straße) wird die Empfehlung 
für eine straßenräumliche Umgestaltung - in Form einer 
Umwandlung der Rechtsabbiegespur in die Grevener 
Straße - ausgesprochen. Inwiefern die Umwandlung der 
Abbiegespur in eine Busspur zu einer Lärmminderung 
beiträgt, erschließt sich uns nicht. Lediglich der motorisier-
te Individualverkehr würde um drei bis vier Meter von der 
Wohnbebauung abrücken. Aus den DTV-Werten im Plan-
entwurf lässt sich ableiten, dass viele Verkehrsteilnehmer 
von der Steinfurter auf die Grevener Straße einbiegen und 
dafür die Abbiegespur nutzen. Würde die Abbiegespur 
weggenommen oder verkürzt, könnte es aus unserer Sicht 
zu einer Gefahrensituation - Einfädelung der Busse (Fahrt-
richtung B 54)/ Abbiegeverkehre und MIV Richtung B 54 - 
und zu einer Verminderung der Leistungsfähigkeit der 
Steinfurter Straße im benannten Abschnitt kommen. Zu-
dem ist kritisch zu hinterfragen, welchen Nutzen und 
Mehrwert eine solitäre und nur ca. 200 m lange Busspur 
für den ÖPNV hat.  
 
Durch die Nutzung des 3. Fahrstreifens als Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestel-
le anstelle der heutigen Busbucht rückt ebenso der ÖPNV von der Wohnbebauung 
weg (Zusammenfassung LAP 3 s. 9). 
Eine 200 Meter lange Busspur, in die störungsfrei eingefahren werden kann, bedeutet, 
dass der Bus am Rückstau vor der LSA vobreifahren kann. Leistungsfähigkeitsproble-
me werden bei den vorhandenen Verkehrsmengen nicht auftreten. 
Durch die zum 01.01.2020 erfolgte Umstufung der Straßen Steinfurter Straße (Ab-
schnitt Neutor bis York-Ring) und Grevener Straße (Abschnitt Steinfurter Straße bis 
York-Ring) zu Kreisstraßen (vormals Bundesstraßen) besteht mittelfristig das Potenzial 
zur Verringerung des MIV im Maßnahmenbereich 2, welches gleichermaßen zu sin-
kenden Lärmemissionen führen wird.  
Im Kontext des Vorhabens der ÖPNV-Beschleunigung soll im weiteren Vorgehen eine 
ganzheitliche Betrachtung der benannten Strecke in beide Fahrtrichtungen erfolgen; 
Bussonderfahrstreifen stellen hierbei eine Option dar. 
VCD 
27.06.2020 
Wir nehmen Bezug auf unsere Stellungnahme und Anre-
gungen vom 27.6.2016. 
Der VCD begrüßt die Fortschritte beim Schutz der Ge-
sundheit der Bevölkerung durch die Implementierung der 
verschiedenen Maßnahmen der 2. Stufe des Lärmaktions-
plans von 2017. Er fordert die beschleunigte Umsetzung 
weiterer wirksamer Maßnahmen.

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Geschwindigkeitsreduzierung 
Insbesondere die Evaluation der Wirkung von Tempo 30 
auf einem durchgehenden Straßenzug der Altstadt (1. 
Nordtangente Münzstraße bis Mauritztor) (V/0372/2020) 
hat gezeigt, dass Geschwindigkeitsreduzierung ein effizi-
entes Mittel zur Lärmreduzierung ist, ohne die befürchte-
ten negativen Auswirkungen auf Reisezeiten im ÖPNV , 
Einsatzzeiten von Rettungsdiensten oder Erhöhung des 
Schadstoffausstoßes..  
Wir fordern daher, dass die bisher angeordneten Tem-
po 30 Bereiche auf Dauer gestellt werden, und dass 
auch für weitere vergleichbare Bereiche in der Innen-
stadt und im Außenbereich (vgl. Anl.1 S. 50 ff) Tempo 
30 unter Beteiligung der betroffenen Menschen be-
schleunigt realisiert wird.  
Der VCD fordert seit langem Tempo 30 als Regelge-
schwindigkeit in verdichteten Stadträumen. Hauptzielset-
zung ist dabei die Verkehrssicherheit, insbesondere bei 
hohen Fuß- und Radverkehrsanteilen wie in Münster. 
Lärmschutz wäre dann an vielen Stellen, z.B. auch bei 
Fahrradstraßen, ein willkommenes Nebenprodukt erhöhter 
Verkehrssicherheit und Lebensqualität. Die Hammer Str. 
zwischen Ludgeriplatz und Geiststr. z.B. erfordert während 
des Tages wegen des hohen Einzelhandelsbesatzes, der 
vielen Seitenstraßen und Parkvorgänge mit ein- und aus-
steigenden Menschen, querenden Fußgängern, Radfah-
rern und Autos ein so hohes Maß an Aufmerksamkeit von 
Fahrzeugführern, dass eine Geschwindigkeit über 30 km/h 
bei Einhaltung der Kriterien von § 1 StVO nicht verant-
wortbar ist.  
Wenn die Feuerwehr außer bei den in Anl. 1 S.53 positiv 
beurteilten Maßnahmenbereichen bei „allen darüber hin-
aus vorgeschlagenen Streckenabschnitten … erhebliche 
Bedenken ...“ sieht, so sollte In die Abwägung auch die 
Tatsache einbezogen werden, dass bei Tempo 30 das 
Unfallrisiko und die Schwere von Unfallfolgen besonders 
 
 
 
 
 
Die politische Beratung zur Evaluation hat im August 2020 stattgefunden. Mit Be-
schluss des Rates vom 26.08.2020 hat die Tempo 30 Regelung, die sich aus dem 
Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans der 2. Runde ergeben, weiterhin Bestand. 
(Beschlussvorlage V/0372/2020). 
 
Bezüglich der Forderung, dass die Tempo 30 Regelung auch auf der Hammer Straße 
während des Tages eingeführt werden soll, ist auf den Maßnahmenbereich Nr. 5 in der 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Runde (Lärmaktionsplan 3. Runde) hin-
zuweisen. Dies bedeutet, dass seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit eine Prüfung des Streckenabschnitts zur Ausweitung der Tempo-30 Anord-
nung auf ganztags empfohlen wird. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung unter 
einer ersten Abwägung der verkehrlichen Belange. Eine abschließende und vollständi-
ge Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen ist zu diesem Zeitpunkt 
noch nicht erfolgt. Diese wird nach Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde 
durch die Straßenverkehrsbehörde unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Aspekte 
bspw. der Auswirkungen auf Rettungszeiten und Hilfsfristen vorgenommen. 
 
Bezüglich der Tempo-30 Anordnung aus Verkehrssicherheitsgründen wurde seitens 
der Straßenverkehrsbehörde eine erste Stellungnahme abgegeben: 
Nach den Regelungen der StVO gilt innerorts abseits der Tempo-30-Zonen eine Re-
gelgeschwindigkeit von 50 km/h. Lediglich bei Einrichtungen im Sinne von § 45 Abs. 9 
Ziffer 6 StVO mit direktem Zugang zur Hauptverkehrsstraße soll 30 km/h für die Öff-
nungszeiten angeordnet werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit darf die zuläs-
sige Höchstgeschwindigkeit nur reduziert werden, wenn aufgrund der besonderen 
örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der in den 
vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (§ 45) erheblich übersteigt. Eine sol-
che Gefahrenlage ist bislang an der Hammer Straße nicht festzustellen.

Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
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für Fußgänger und Radfahrer erheblich zurückgehen, und 
dass dies ja den Zielsetzungen der  Rettungsdienste ent-
spricht.  
 
 
Stadträumliche Konzepte/Maßnahmen 
halten wir für besonders bedeutsam im Sinne einer inte-
grierten Betrachtung des Verkehrslärms  und des Lebens-
raums der Anwohner von Straßen. Vorlage und Anlagen 
reduzieren die Begrifflichkeit auf straßenräumliche Maß-
nahmen bzw. Konzepte und übersehen damit die sozialen 
und ökologischen Aspekte. Die Ausführungen dazu sind  
äußerst dürftig  (Vorlage: 1 Fahrradstr., Steinfurter Str. 
Umwidmung von Fahrspuren, Hoffnung auf Umgehungs-
str.; Tabelle 13 Anl. 1 S.44  4 Maßnahmen „in Planung“; 
Zusammenfassung S. 9 Hoffnung auf Verlagerung B54). 
Ob sich bestimmte Hoffnungen erfüllen, ob nicht an ande-
rer Stelle neue Störungen entstehen, wird nicht diskutiert.  
Tatsächlich vorhandene Möglichkeiten zur grundlegenden 
Neugestaltung bieten sich z.B. an der Grevener Str. 
(Maßn. 18). Hier konterkariert aber die vom ASSVW am 
11.5.2015 beschlossene Planung nicht nur alle Ziele 
des Lärmschutzes (wir haben in unserer o.a. Stellung-
nahme vom 27.6.2016 ausführlich darauf hingewiesen), 
sondern verpasst die Chance, einen Stadtraum mit hoher 
ökologischer und sozialer Qualität zu schaffen. Zugunsten 
einer stadräumlichen Planung hat sich inzwischen die 
Situation entschieden verändert: Da dieser Straßenab-
schnitt seit Jahresbeginn nicht mehr Bundesstr. ist, hat die 
Stadt deutlich mehr Gestaltungsfreiheit, die sie auch nut-
zen muss:  
- Die MIV-Belastung ist vergleichbar mit anderen zweispu-
rigen Durchgangsstraßen (z.B. untersuchte 1. Nordtangen-
te). Damit kann, mit 2 MIV-Spuren und ausreichend Raum 
für ÖPNV, Rad und Fuß  der in den Klimaschutzbeschüs-
 
Der Lärmaktionsplan der Stadt Münster verfolgt einen integrierten Ansatz. Planungen 
aus anderen Bereichen sind in die Maßnahmenentwicklung mit einbezogen worden. 
So sind im Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans ebenso soziale und ökolgische 
Aspekte enthalten. Die Begrifflichkeiten ergeben sich daraus, dass bei der Lärmakti-
onsplanung zunächst der Straßenverkehrsraum betrachtet wird und hier die Maßnah-
men zur Lärmminderung ansetzen. Es steht außer Frage, dass durch eine Lärmminde-
rung ebenso soziale und ökologische Aspekte betroffen sind.  
Die Grevener Straße wird im Lärmaktionsplan der 3. Runde durch die Maßnahmenbe-
reich MB 6 und MB 12 abgebildet. Im Lärmaktionsplan der 2. Runde wurde die Greve-
ner Straße als MB 18 dargestellt. Für diese Maßnahmenbereiche der Grevener Straße 
werden die gestalterische und funktionale Umgestaltung benannt, deren Umsetzung 
allerdings unklar ist. Im MB 12 wurden bereits Fahrbahnsanierungen mit lärmmindern-
den Asphalt in 2017/18 umgesetzt.  
Die Umstufung der Grevener Straße von Bundesstraße (B 219) zur Kreisstraße (K 1 - 
Abschnitt Steinfurter Straße bis York-Ring) ist zum 01.01.2020 erfolgt. Dies bietet das 
Potenzial, die bereits mit dem Lärmaktionsplan 2017 angestrebte funktionale und 
gestalterische Umgestaltung mittelfristig zu initiieren. Für den Start der Umsetzung der 
Maßnahme wird der Zeitraum nach den ab ca. Q2/2021 startenden Kanalbauarbeiten 
angestrebt. Daher ist die Maßnahme nicht im kurzfristigen Maßnahmenkonzept enthal-
ten. 
Welche Gestaltungsmöglichkeiten sich tatsächlich bieten, hängt nicht zuletzt auch 
davon ab, wie sich die Verkehrsmengen zukünftig verteilen. Das Konzept zur Verle-
gung der B54 ist noch nicht vollständig umgesetzt. Aktuell laufen die Vorbereitungen 
zur Anpassung der wegweisenden Beschilderung. Ziel der Stadt Münster ist es, die 
gewonnenen Freiheiten im ehemaligen Verlauf der B54 zu nutzen und zu deutlich 
mehr städtebaulicher Qualität zu kommen. Nicht zuletzt vom Masterplan Mobilität 
Münster 2035+ sind Hinweise zu Möglichkeiten zur Neuaufteilung der Verkehrsflächen 
zu erwarten.

Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 10 von 13 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster 
sen erklärten Zielsetzung der Stadt, den MIV zugunsten 
des Umweltverbundes zu reduzieren, Rechnung getragen 
werden. 
- Angesichts der sich verstärkenden Klimaerwärmung und 
im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts der Stadt war 
der Beschluss der Reduktionsvariante (V/0126/2015 Anla-
ge 6) ohne die in Anlage 5 vorgesehenen Baumpflanzun-
gen kontraproduktiv. Dies ist eine der wenigen Stellen in 
der Innenstadt, an der noch ausreichend Raum vorhanden 
ist, um mit einer „grünen Lunge“ ein angenehmes Klein-
klima in einen dicht bebauten Bereich zurück zu holen. 
Auch der Platz zwischen Melchersstr. und Catharina-
Müller-Str. muss in das Grünkonzept einbezogen werden. 
Dem unmittelbaren Immissionsschutz (vor Lärm und 
Schadstoffen) kann besonders die nach Anlage 5 auf der 
Ostseite vorgesehene Baumallee dienen. 
- Da eine Erneuerung der Straße ohnehin nötig ist 
(nach Kanalsanierung), fordern wir hier eine Neupla-
nung des gesamten Stadtraumes unter Beteiligung der 
Anwohner. 
Was hier am Beispiel der Grevener Str. angerissen 
wurde, gilt auch für die weitere Planung an anderen 
neuralgischen Punkten der Stadt, wie Wolbecker Str., 
Hansaring, oder den Ortsdurchfahrten der Außenstadt-
teile. Außer einer Temporeduzierung und evtl. Fahr-
bahnerneuerungen sollte jeweils eine Aufwertung des 
Stadtraumes unter Beteiligung der Betroffenen in Er-
wägung gezogen werden. 
Integrative Planungskonzepte – Masterplan Mobilität 
2035+ 
Mittel- und langfristig geht es um einen Paradigmenwech-
sel: „Nachhaltige Mobilität braucht integrative Planungs-
konzepte“, fordert Münsters Klimabeirat  in seiner Pres-
seinformation vom 23.6.2020 (Anlage). Dem schließen wir 
uns an. Wir gehen davon aus, dass der „Masterplan Mobi-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
In den strategischen Ansätzen zur Lärmminderung wird das Thema Vermeidung von 
Lärmemissionen durch Stadtentwicklungs- und Regionalplanung angesprochen. Die 
Umsetzung der dort formulierten „Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung“ 
muss im Zuge der laufenden Entwicklungsplanungen und städtebaulichen Planungen 
erfolgen.

Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 11 von 13 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster 
lität Münster 2035+“ ein solches integrierendes Konzept 
darstellen soll im Sinne eines nachhaltigen Mobilitätsplans 
(SUMP – Sustainable Urban Mobility Plan nach EU-
Kriterien), der die Planungen der verschiedenen Ebenen 
integriert betrachtet. Die Gutachter reißen diese Aspekte 
an (Anlage S. 4/5), wir vermissen aber  integratives Den-
ken und Planen bei vielen Verkehrsprojekten der Stadt in 
letzter Zeit (Flyover Ägidiitor, Ausbau Koldering, Umge-
hung Roxel usw.) Wir fordern daher, dass auch die Fort-
schreibung des Lärmaktionsplans die  weitere Mobilitäts-
planung der Stadt mit bestimmt, um einerseits kontrapro-
duktive Effekte auszuschließen und andererseits Syner-
gieeffekte optimal nutzen zu können. 
Lärmquellen von außen  
Der VCD begrüßt die Bemühungen der Stadt, in Zusam-
menarbeit mit der DB die Lärmbelastung an Schienenstre-
cken zu mindern. 
Hohe und von der Bevölkerung der Außenstadtteile be-
sonders stark empfundene Belastungen kommen jedoch 
auch von Bundesfernstraßen, insbesondere vom Auto-
bahnzubringer B 51 und der A 1. Menschen in Mecklen-
beck und in Nienberge beklagen sich seit Jahren über 
wachsenden Lärm. Besonders intensiv ist die Lärmbelas-
tung in Nienberge seit dem sechsspurigen Ausbau der A 1 
und der Freigabe der Geschwindigkeit auf der Stadtstre-
cke. Viele Eingaben haben bisher nichts gefruchtet. Wir 
fordern insbesondere die Politiker*innen auf, sich (weiter-
hin) mit Nachdruck für eine effektive Geschwindigkeitsre-
duzierung auf den Stadtstrecken der Bundesfernstraßen 
einzusetzen.  
 
 
 
 
 
 
 
Die Minderung der Lärmbelastung an Schienenwegen erfolgt im Rahmen des freiwilli-
gen Lärmschutzprogramms im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digita-
le infrastruktur „Sanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. Über die 
interaktive Lärmsanierungskarte der DB Netzte können alle Maßnahmen zu Lärmsa-
nierung und deren Umsetzungsstand abgerufen werden.  
https://laermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.html#/?state=NRW 
 
 
 
 
 
Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wurden im Planfeststellungsverfahren 
zum Ausbau der B51 thematisiert und durch Straßen NRW festgelegt. Die B51 ist mit 
dem Maßnahmenbereich MB 59 im Lärmaktionsplan der Stadt münster enthalten. 
Darüberhinaus sind im Bereich des Autobahnzubringers B51 keine Maßnahmenberei-
che vorhanden.An den Bundesautobahnen liegt die Zuständigkeit für Geschwindig-
keitsreduzierungen aus Gründen des Lärmschutzes bei der oberen Straßenverkehrs-
behörde, also zurzeit bei der Bezirksregierung Münster. Es gibt keine kommunale 
Regelungskompetenz. Für die B51 Autobahnzubringer ist die Straßenverkehrsbehörde 
der Stadt Münster die Zuständige Behörde.

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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 12 von 13 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster 
Regionalverkehr 
Münsterland 
GmbH 
29.06.2020 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
hiermit nehmen wir Stellung zum Lärmaktionsplan der 3. 
Runde der Stadt Münster. Wir beziehen uns auf die Maß-
nahme 20 „Am Steintor“, die verkehrsberuhigende Maß-
nahmen für die Ortsdurchfahrt Wolbeck vorsieht. 
Die Straße Am Steintor wird von unseren RegioBus Linien 
R22/R32 befahren (als Linie 22 im Stadtgebiet Münster). 
Eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich hätte ggf. 
Auswirkungen auf die Fahrtzeit und damit auf den Fahr-
plan der Linien im gesamten Linienverlauf in der Region 
aber auch innerhalb der Stadt Münster. Wir bitten Sie 
daher um eine frühzeitige Beteiligung und Information 
bzgl. der Planung und Umsetzung der Maßnahme 20.  
Bei Rückfragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne 
an uns wenden. 
 
Die Maßnahme ist in Anlage 5: „Tempo 30 im Zuge Umgestaltung nach vollständiger 
Anbindung Umgehung (siehe LAP 2. Stufe) als bereits geplant“ dargestellt. in Anlage 6 
wird der Kontext dargestellt:“ Verkehrliche und funktionale Umgestaltung der OD im 
Rahmen „Aktive Stadt- und Ortszeilzentren Münster-Wolbeck; Tempo 30 oder Tempo 
20 bei Umgestaltung. 
In welcher Form die Verkehrsberuhigung stattfinden soll, ist noch nicht abschließend 
geklärt. 
Eine Beteiligung des Betreibers RVM der RegioBus Linien R22/R32 bei der Weiter-
entwicklung der Planungen wird zugesagt. 
BUND Kreisgruppe 
Münster 
 
30.06.2020 
Sehr geehrter Herr Muddemann, 
die BUND-Kreisgruppe Münster dankt für die Beteiligung 
an der 3. Runde Lärmaktionsplan. Wir haben uns mit den 
Unterlagen befasst. Interessant fanden wir die Lärmkarten 
S. 8, 9. Wir haben die unter 5.1 und 5.2 aufgeführten, 
bereits umgesetzten Maßnahmen zur Kenntnis genom-
men, vor allem die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wir 
begrüßen auch die neu geplanten Maßnahmen, 6.1 und 
6.2.1. Zu Einzelheiten Stellung zu nehmen oder weitere 
Vorschläge zu unterbreiten, sehen wir uns allerdings nicht 
in der Lage, die Materie ist doch recht technisch und kom-
pliziert. Wir unterstützen aber die Vorschläge des VCD in 
der Stellungnahme vom 27.6. 
siehe Stellungnahme des VCD, die durch den BUND unterstützt wird 
Polizeipräsidium 
Münster 
 
30.06.2020 
Zum Entwurf des Lärmaktionsplan 3. Runde nehme ich 
wie folgt Stellung: 
Gegen den Entwurf bestehen aus polizeifachlicher Sicht 
keine Bedenken. 
keine Stellungnahme erforderlich

Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 13 von 13 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster 
Zeitlich unterschiedliche Regelungen zu Geschwindig-
keitsbeschränkungen sind regelmäßig Gegenstand von 
Bürger-Eingaben. 
Gleichzeitig hat eine zeitliche Begrenzung der Geschwin-
digkeitsbeschränkung keine negativen Effekte auf die 
Verkehrssicherheit. 
Grundsätzlich ist auch von einer Regelkonformität auszu-
gehen. 
Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere an Unfall-
brennpunkten Unfallhäufungsstellen/ -linien, sind zielfüh-
rend.

Anlage 4 - Stellungnahmen Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde

13673 Zeichen

37 4 (3006-24)            01.12.2020 
Herr Kampert                                8 422 
 
 
 
 
 
Amt 67 
über Dez. I 
 
 
 
 
Aktuallisierte Stellungnahme der Feuerwehr 
zum Entwurf „Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Stadt Münster“ v. Dezember 2019  
 
1. Allgemeines 
Der LAP 3. Stufe soll im kommenden Jahr den politischen Gremien zur Beratung v orgelegt und im 
Februar durch den Rat der Stadt Münster beschlossen werden. Zum LAP Stufe 3 wurde mit Datum 
vom 31.07.2019 bereits eine Stellungnahme abgegeben, die im Folgenden kursiv dargestellt ist.  
Grundsätzlich wird das Ziel des LAP, die betroffenen Menschen vor Lärm zu schü tzen, auch aus Sicht 
der Feuerwehr positiv bewertet. Bei der Auswahl der verschiedenen Möglichkei ten zur Lärmreduzie-
rung ist insbesondere die vorgeschlagen Herabsetzungen der zulässigen Höchstgesc hwindigkeit ein 
bedeutsamer Aspekt, welcher unmittelbare Auswirkung auf das pflichtige Aufgabenfeld des Amtes 37 
hat (s. hierzu Stellungnahme aus 07/2015). Für ausgewählte Streckenabschnitte wurde eine vorbe-
haltliche Zustimmung im Rahmen einer vereinbarten Erprobungs- und Evaluations phase gegeben. In 
dieser Phase sollen sowohl die Wirksamkeit als auch die Auswirkungen der Tempoherabsetzung in 
einem Referenzzeitraum von März bis September 2019 erfasst und bewertet werden.  
Ersten Auswertungen von Erreichungsgraden zur Einhaltung der Hilfsfristen gemäß Rettungsdienst- 
und Brandschutzbedarfsplanung für die Monate Februar und März 2019 weisen e ine Verschlechte-
rung durch sinkende Erreichungsgrade auf.  
Zu den nun vorliegenden weiterführenden Planungen des LAP wird noch einmal darauf hing ewiesen, 
dass eine abschließende Stellungnahme des Amtes 37 erst nach Abschluss und Bewert ung der vorab 
genannten  Erprobungs- und Evaluationsphase möglich ist. Zu den aktuell vorlieg enden Unterlagen 
werden folgende Hinweise gegeben:  
 
2. Einflüsse auf die Erreichungsgrade durch Eingriffe in das Feuerwehrvorbehaltsstraßennetz  
Bei den zur Rede stehenden Streckenabschnitten handelt es sich fast ausnahmslos  um Straßen des 
Feuerwehrvorbehaltsstraßennetzes. Zur Wahrung einer fristgerechten Erreichbarkeit der Ei nsatzorte 
hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0144/1997/1 ein Feuerwehrvorbehaltsstraßennetz  
beschlossen (in vielen Teilen deckungsgleich mit dem allgemeinen V orbehaltsnetz). Dieser Beschluss 
hat nach wie vor Gültigkeit und ist elementarer Bestandteil der Bedarfsplanungen  für die Bereiche 
Brandschutz und Rettungsdienst . In  Punkt 3 dieser Vorlage heißt es: „Bei baulichen und/oder ver -
kehrsregelnden Maßnahmen im Feuerwehrvorbehaltsstraßennetz sind die Auswirkung en auf die

2 
Hilfsfristen der Feuerwehr in den Bereichen Brandschutz und Rettungsdienst z u Berücksichtigen. Bei 
politischen Beschlüssen in den zuständigen Gremien zu baulichen und/oder verkehr sregelnden Maß-
nahmen im Feuerwehrvorbehaltsstraßennetz sind die Anforderungen an Feuerwehrvorbehaltsstr aßen 
zwingend zu beachten, um die Einhaltung der erforderlichen Hilfsfristen zu ermöglichen“ . Hierzu zäh-
len im Wesentlichen folgende Regelungen:  
I.  Eine Straße gleichen Namens muss in einem Zuge von Anfang bis Ende zu be fahren sein. Eine 
Unterteilung durch feste Sperrpfosten in zwei oder mehrere Abschnitte ist unzulässig. 
II.  Hindernisse wie Bodenwellen, Freiburger Kegel sowie bauliche Einengungen  sind zu vermeiden. 
Lastkraftwagen sowie in der Fahrbahn haltende Busse an Bushaltestellen müssen von Einsatz-
fahrzeugen überholt werden können. 
III.  Ein LKW- Begegnungsverkehr muss bei unverminderter Geschwindigkeit möglich sein. 
Hierzu ist eine Fahrbahnbreite von mind. 6,35 m erforderlich. 
IV.  Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von weniger als 50 km/h ist zu vermeiden. 
V. Eine vorfahrtberechtigte Verkehrsregelung ist vorzusehen. 
VI.  Bei der Projektierung von Einmündungen bzw. Kreisverkehren müssen die Radi en entsprechend 
der Schleppkurve eines dreiachsigen Müllfahrzeuges verwendet werden. 
Das Schutzziel für den Bereich Brandschutz sieht vor , dass im Innenbereich des Stadtgebietes bei 90 
% der Brandmeldungen die ersten 10 Einsatzkräfte innerhalb einer Hilfsfrist von maximal 8 Minuten an 
der Einsatzstelle eintreffen. Dieses Schutzziel entspricht damit bundeseinheitliche n Standards und 
wird in der Rechtsprechung als anerkannter Stand der Technik herangezogen. Die Hilfsfriste n für den 
Rettungsdienst sehen die gleichen Zeiten vor. Entsprechend den Vorgaben des BHKG NRW sowie 
des RettG NRW wurden die Hilfsfristen in den jeweiligen Bedarfsplanungen für die Stadt Münster ver-
ankert und durch den Rat beschlossen (s. Vorlagen V/0948/2015 und V/1003/2016) .  
Um diese Ziele sicher einhalten zu können, ist der Betrieb verschiedener F euer- und Rettungswachen 
im Stadtgebiet notwendig. In der Stadt Münster werden auf Grundlage der bisheri gen Planungen drei 
Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr, zwei Rettungswachen der Berufsfeuerwehr sowie 
20 Standtorte der Freiwilligen Feuerwehr betrieben. Als Besonderheit nimmt die S tadt Münster unter 
den NRW-Großstädten eine (nachteilige) Ausnahmestellung ein, da die Ausrückebezi rke der drei  
Feuerwachen der Berufsfeuerwehr Münster (mit durchschnittlich ca. 101 km²) etwa doppelt so groß  
sind, wie der Durchschnittswert von 54 km² in den anderen kreisfreien Städte  in NRW. Hierdurch wird 
deutlich, dass zur Einhaltung der Ziele ein zügiges Fortkommen innerhalb des Stadtgebietes zwi ngend 
erforderlich machen.

3 
3. Auswirkungen einer Entschleunigung auf Einsatzfahrten zum Notfallort 
Durch die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden sich vers chiedene Effekte im 
Stadtgebiet ergeben. Zum einen sind Verlagerungseffekte zu erwarten, die dazu führen, dass Ver-
kehrsströme sich anders verteilen. Hierdurch besteht die Gefahr, dass Strecken wie z.B. der zweite 
Tangentenring stärker belegt werden und die Staugefahr dadurch insgesamt zunimmt . Des Weiteren 
wird auf den Strecken, auf denen zukünftig mit einer 40 % geringeren Geschwindigk eit gefahren wird, 
ebenfalls die Staugefahr steigen. Es ist zu erwarten, dass bei einer gleichbl eibenden oder ggf. noch 
steigenden Anzahl von Fahrzeu gen und einer zeitgleich herabgesetzten Höchstgeschwindigkeit auto-
matisch eine höhere Verkehrsdichte entstehen wird.  
Einsatzfahrten auf dicht belegten Straßen erfordern ein deutlich höheres Maß an Auf merksamkeit der 
Fahrzeugführer (da teilweise im Rangierbetrieb gefahren werden muss) und führen zu z eitlichen Ver-
zögerungen bis zum Eintreffen am Notfallort . Gegensteuernd bzw. kompensierend wirkende Maß-
nahmen wie Ausweichflächen für den Individualverkehr oder exklusive Fahrspuren für de n ÖPNV und 
die Feuerwehr sind weitestgehend nicht verfügbar.  
 
4. Einzelprüfung der vorgelegten Straßenabschnitte 
Im Folgenden sind die Streckabschnitte aus dem LAP Stufe 3 aufgeführt , auf denen durch eine 
Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit  auf Tempo 30 nur sehr geringe Auswirkungen auf die 
Erreichungsgrade zu erwarten sind. Dies ist darin begründet, dass es sich hauptsächlich nicht um 
Durchgangsstraßen handelt.  
1. Kanalstraße zwischen Rjasanstraße und Coerdeplatz 
2. Am Steintor zwischen Hiltruper Straße und Hofstraße 
3. Windthorststraße zwischen Klosterstraße und Loerstraße 
4. Scharnhorststraße zwischen Körnerstraße und Richard-Schirmann-Weg 
5. Universitätsstraße zwischen Am Stadtgraben und Krummer Timpen 
6. Havixbecker Straße zwischen Alter Gemeindeplatz und Roxeler Straße 
7. Wilhelmstraße zwischen Steinfurter Straße und Einsteinstraße 
8. Scharnhorststraße zwischen Körnerstraße und Weseler-Straße 
Bei allen darüber hinaus vorgeschlagenen Streckenabschnitten werden erhebliche Bede nken Seitens 
der Feuerwehr gesehen und daher den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zugestimmt.

4 
5. Fazit  
Verkehrsbeeinflussende Maßnahmen (wie insbesondere die Herabsetzung der Höchstgeschwin dig-
keiten im Innenbereich auf Tempo 30) wirken sich in negativer Form auf die pflichtigen Erreichungs-
grade des Amtes 37 aus.  
Sofern die vorgelegten oder weitere Maßnahmen dieser Art zur Umsetzung kommen, sollten  die 
politischen Gremien über die Auswirkungen auf das Gefahrenabwehrsystem der S tadt Münster sowie 
die sich daraus ergebenen strukturellen und wirtschaftlichen Konsequenzen im Rahmen der jeweiligen 
Konzepte und Vorlagen informiert werden.  
 
Amt 37 wurde ursprünglich aufgefordert, zum aktuellen Stand des LAP und insbesondere zu 
den vorgeschlagen Maßnahmen zur Umsetzung von Tempo 30 eine aktuallisierte 
Stellungnahme abzugeben. Aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastu ng bedingt durch die 
Pandemielage ist es kurzfristig nicht möglich, die einzelnen vorges chlagenen 
Maßnahmenbereiche der 1. bis 3. Priorität einzeln zu bewerten. 
Allgemein ist derzeit festzustellen, dass die Erreichungsgrade der Feuer wehr die gem. 
Brandschutzbedarfplan formulierten pflichtigen Ziele erheblich unt erschreiten. Die Ursachen 
hierfür sind sicherlich vielschichtig. Unterschiedliche Aspekte haben eine n unterschiedlich 
starken Einfluss auf die Erreichungsgrade. Im Zuge der Evaluatio n der ersten Umsetzungen 
von Tempo 30 ist als Ergebnis herausgekommen, dass die Erreichun gsgrade hie rdurch 
augenscheinlich nicht sehr stark beeinträchtigt werden. Zu dieser Eval uation ist zu sagen, 
dass pauschal Erreichungsgrade für verschiendene Zielgebiet de s Rettungsdienstes über 
einen rel. kurzen Zeitraum vor und nach Einführung von Tempo 3 0 ausgewertet wurden. 
Technisch war es leider nicht möglich, die reinen Fahrzeiten auf den betreffenden 
Abschnitten über GPS- Daten auszuwerten. Im Zuge der Evaluation ist a uch beschrieben, 
dass die real gefahrene Geschindigkeit z.B. auf der Achse Neutor – Bült nur um wenige km/h 
reduziert wurde. Dieses Ergebnis ist somit Deckungsgleich zu den Ergebnissen der 
Erreichungsrade. Bei den nun im Zuge der verschienden Prioritäten vorge sehen 
Streckenabschnitten verhält es sich jedoch aus Sicht der Feuerwehr d eutlich anders. Es sind 
vielfach Strecken, wo aktuell ein recht hohes Geschwindigkeitsni veau oberhalb von 30 km/h 
festzustellen ist. Das Geschwindigkeitsprovil wird sich nach Einführun g der 
Temporeduzierung und automatischer folgender Verkehrsüberwachung prognistiziert 
deutlich senken. Hierdurch werden sich automatisch längere Fahrzeit en auf den Abschnitten 
und längere Rückstauungen vor Lichtsignalanlagen ergeben, d ie durch die langsamere 
Fahrweise automatisch weniger leistungsfähig sein werden. Prägna ntes Beispiel hierfür ist 
der Abschnitt auf dem zweiten Tangentenring zwischen der Kreuzu ng Kanalstraße und 
Gartenstraße. Nach Einführung der Temporeduzierung auf dem Teil stück kommt ein Großteil 
des Verkehres, welcher bei Grün an der Kanalstraße startet, bei Rot am Knotenpunkt 
Gartenstraße an. Vor Einführung des Tempolimits konnten fast alle Fahrzeuge den Bereich 
in einem Zuge durchfahren. Als Folge ist der Abschnitt häufiger und stärker zugestaut mit der 
Konsequenz, dass ein Durchfahren des Abschnittes mit Einsatzfahrzeugen d eutlich erschert

5 
ist. Rückmeldungen von den Kolleginnen und Kollegen aus dem Rettu ngsdienst bestätigen 
dieses. Da darüber hinaus über dieses Teilstück des Ringes eine Viel zahl von Einsatzfahrten 
durchgeführt werden, wirkt sich eine auch nur kleine Verlangsamun g der Einsatzfahrten 
erheblich auf die Gesamtstatistik aus. Bei einem Teil der vorgeschlagen S treckenabschnitten 
aus den drei Prioritätsstufen des LAP verhält es sich ähnlich. Vor  dem Hintergrund bleiben 
die erheblichen Bedenken der Feuerwehr wie in der Stellungnahme von 31.07.2019 
formuliert weiterhin bestehen. Insbesondere das unter Punkt 5 formulierte Fazit muss aus 
Sicht der Feuerwehr zwingend weiterhin in dem LAP aufgenommen werden.    
 
 
Kampert 
 
 
 
 
Verteiler 
37.32  z. K. 
37.31  z. d. A.

32.12.0001 26.11.2020 
Herr Schulik 32 81 
 
 
 
 
Amt 67, 
z.Hd. Frau Otten 
 
 
 
 
Lärmaktionsplan der 3. Runde – Weiteres Vorgehen zum Abschluss des Lärmaktions-
planes sowie Tempo-30 Prüfabschnitte 
Akualisierte Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde 
 
 
Zunächst wird auf die Stellungnahme der Straßenverkehrsb ehörde vom 30.10.2019 verwie-
sen. In der in der Zwischenzeit vorliegenden Evaluierung des Geschwindigkeitskonzepts des 
Innenstadtbereichs wurde bei den Dauermessungen der Schalld ruckpegel eine Pegelrück-
gang von 2,1 dB sowohl in der Tages- als auch in der Nachtzeit ermittelt. Insofern wurde eine, 
wenn auch geringe, Wirksamkeit der Geschwindigkeitssenkung nachgewiesen.  
 
Aus diesem Grund wird die Straßenverkehrsbehörde auch weiterhin entsprechend den im Jahr 
2017 erarbeiteten Beurteilungskriterien prüfen, ob e in Einvernehmen bezüglich der unter 
Punkt 5.2.3 (Priorität 1 – 3) beschriebenen Maßnahmebereiche mit vorgeschlagener Tempo-
30 Anordnung erklärt werden kann. 
 
Es muss allerdings schon jetzt mitgeteilt werden, dass aufgrund der aktuellen Mehrbelastung 
des Ordnungsamtes durch die Corona-Pandemie die Bearbeitung der einzelnen Maßnahme-
vorschläge auch nach einem entsprechenden Ratsbeschluss zur 3.  Runde des Lärmaktions-
planes keine Priorität innerhalb des Ordnungsamtes erhalten kann. Dies insbesonderes auch 
deshalb, weil der Prüfaufwand zur Erklärung des Einvernehmens und die mit der Umsetzung 
der Maßnahmen verbundenen Arbeitsvorgänge in der Straßenverkehrsbehörde mit einem er-
heblichen Personalaufwand verbunden sind und die Corona-bedingten Mehrbelastungen des 
Amtes 32 eine deutliche Aufgabenkritik erforderlich macht.  
 
Ob sich dies im Laufe des nächsten Jahres ändert, kann aktuell nicht abgesehen werden. 
 
 
gez.  
 
Schulik 
Fachstellenleiter 
 
 
2. 32.0 über 32.1 zur Kenntnisnahme    gez.

Anlage A

1414 Zeichen

Anlage A zur V/0077/2021 
Kurzüberblick 
Mit dem Lärmaktionsplan der 3. Runde werden konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des 
Lärms ausgehend von Straßen und Schienenwegen in Münster beschlossen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Der Lärmaktionsplan der 3. Runde sieht konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms in 
Münster vor, die den eingeschlagenen Weg eines verbesserten Gesundheitsschutzes der 
Münsteraner Bevölkerung gegenüber linienhaften Lärmquellen weiterführen.  
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, 
Immission, Boden, Abfall 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Maßnahme ist aufgrund der gesetzlichen Grundlage des §47 BImSchG a-f umzusetzen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden keine entscheidenden Sachverhalte zu den o.g.Querschnittsthemen 
beschlossen.

Anlage 2 - Zusammenfassung Lärmaktionsplan

41431 Zeichen

www.LK-argus.de
 
Lärmaktionsplanung  
Stadt Münster 3. Runde 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung Entwurf Dezember 2020 
 
LK Argus Kassel GmbH 
in Zusammenarbeit mit 
LÄRMKONTOR GmbH und konsalt GmbH

Stadt Münster 
Lärmaktionsplanung Stadt Münster 3. Runde 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2017  
Zusammenfassung Entwurf Dezember 2020 
Auftraggeber 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Albersloher Weg 450 
48167 Münster 
Auftragnehmer 
LK Argus Kassel GmbH 
Ludwig-Erhard-Straße 8 
D-34131 Kassel  
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@LK-argus.de 
www.LK-argus.de 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Antje Janßen 
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer 
M. Sc. Ines Freiherr 
mit 
LÄRMKONTOR GmbH 
Altonaer Poststraße 13b 
D-22767 Hamburg  
Tel. 040.38 99 94 0 
Fax 040.38 99 94 44 
hamburg@laermkontor.de 
www.laermkontor.de 
 
Dipl.-Ing. Marion Krüger 
und 
konsalt GmbH 
Altonaer Poststraße 13 
D-22767 Hamburg 
Tel. 040.35 75 27 0 
Fax 040.37 75 27 13 
info@konsalt.de 
www.konsalt.de 
 
Dipl.-Soz. Margit Bonacker 
 
Kassel, 15. Dezember 2020

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
Inhalt 
  Zusammenfassung 1  0
0.1  Einleitung 1  
0.2  Analyse der Lärmsituation 2  
0.3  Fortschreibung der Strategien und vorhandener Planungen 
zur Lärmminderung im Straßenverkehr 4  
0.4  Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zur 
Lärmminderung 8
 
0.5  Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes 12  
0.5.1  Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 12  
0.5.2  Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 16  
0.6  Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr 18  
0.7  Ruhige Gebiete 21  
 
Tabellenverzeichnis 22  
Abbildungsverzeichnis 22

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
1 
 Zusammenfassung 0
0.1 Einleitung 
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 13.12.2017 im Rat der Stadt 
Münster beschlossen. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung müssen gemäß 
der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre fortgeschrieben wer-
den, für die 3. Runde1 nach den Vorgaben der EU bis Mitte 2018. 
Aufgrund der längeren Bearbeitungszeit des Lärmaktionsplans 2017 (Lärmakti-
onsplan 2. Stufe) wurde parallel zur politischen Beratung und Beschlussfassung 
bereits die Lärmkartierung für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung durchge-
führt. Die Ergebnisse liegen vor. 
Aufbauend auf den aktuellen Lärmkartierungsdaten wird der Lärmaktionsplan 
2017 für Münster fortgeschrieben. Die Fortschreibung umfasst die Analyse der 
Lärmbelastungssituation 2017 mit Definition und Priorisierung von Maßnah-
menbereichen inkl. Darstellung von Unterschieden zum Lärmaktionsplan 2017. 
Weiterhin werden die strategischen Ansätze zur Lärmminderung unter Einbin-
dung aktueller vorhandener oder vorgesehener Planungen sowie die Maßnah-
menkonzepte zum Lärmaktionsplan fortgeschrieben. Dies umfasst neben einer 
Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans 2017 insbesondere die Vervollständi-
gung der Tempo 30 - Konzeption mit Berücksichtigung neuer möglicher stre-
ckenbezogener Geschwindigkeitsreduzierungen und die Einbindung vorhande-
ner bzw. geplanter Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung und zu straßenräumli-
chen Maßnahmen. Aussagen zu ruhigen Gebieten werden aus dem Lärmakti-
onsplan 2017 übernommen. 
Auch der Schienenverkehrslärm wird in der Fortschreibung des Lärmaktions-
plans berücksichtigt. Hierzu wird die von der Stadt Münster selbst durchgeführte 
Berechnung des Schienenverkehrslärms ausgewertet und der Handlungsbedarf 
zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms aufgezeigt. Die Münster betref-
fenden Inhalte des Lärmaktionsplans Teil B des EBA werden herausgearbeitet 
und die Sanierungsbereiche der freiwilligen Lärmsanierung an Schienenstre-
cken dargestellt und bewertet. 
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde wie der Lärmaktionsplan 2017 
durch eine öffentliche Beteiligung begleitet. Durchgeführt wurden eine Informa-
tionsveranstaltung zu Beginn der Lärmaktionsplanung sowie die Auslegung des 
Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit einer begleitenden 
Online-Beteiligung. 
                                                      
1  seit der „3. Runde“ werden di e Fortschreibungen der Lärmaktionspläne mit „Runden“ 
bezeichnet (vormals „Stufen“)

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
2 
0.2 Analyse der Lärmsituation 
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in 
Deutschland nicht vorgegeben.  
Für die Lärmaktionsplanung der 3. Runde der Stadt Münster sind in Fortschrei-
bung des bisherigen Vorgehens folgende Werte relevant: 
● Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und 
LNight = 60 dB(A) entsprechend Runderlass des Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)2 
● Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A). 
Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Umweltbundesamtes für 
Auslösekriterien der Lärmaktionsplanung in einer 1. Phase.3 Gemäß Er-
kenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, 
dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und 
≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zu-
nimmt4.  
Von Lärmbelastungen durch den Straßenverkehrslärm oberhalb der gesund-
heitlichen Schwellenwerte sind in Münster 13.400 Menschen (LDEN) betroffen. 
Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 4,3%. 
Zur Bewertung der Lärmbelastungssituation erfolgt die Herausarbeitung von 
Lärmschwerpunkten und darauf aufbauend die Entwicklung von Maßnahmen-
bereichen. In diesen sind die gesundheitlichen Schwellenwerte durch den 
Straßenverkehrslärm überschritten und die Betroffenheit durch die Lärmbelas-
tungen ist hoch. Zur Ermittlung der Betroffenheit werden Wohngebäude mit 
ihren Einwohnern sowie weitere lärmsensible Einrichtungen wie Krankenhäuser 
und Schulen betrachtet.  
In die Bewertung geht darüber hinaus ein, ob Zusatzbelastungen durch den 
Schienenverkehrslärm vorliegen. Von den kartierten gewerblichen Emittenten 
gehen keine zusätzlichen Belastungen an den Maßnahmenbereichen aus. 
  
                                                      
2  RdErl. d. Ministeriums für Umwe lt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1 
3  Umweltbundesamt Fachgebiet I 3 .4 „Lärmminderung bei Produkten, Lärmwirkun-
gen“, Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Auslö-
sekriterien für die Lärmaktionsplanung, März 2006 
4  Vgl. Sondergutachten des Rate s von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksa-
che 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
3 
In der nachfolgenden Abbildung sind die Maßnahmenbereiche des Lärmakti-
onsplans 3. Runde dargestellt. Diese sind analog zum Vorgehen im Lärmakti-
onsplan 2017 nach der Höhe der Belastung und Betroffenheit in 3 Priorität-
stufen unterteilt. Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig 
Maßnahmen entwickelt werden. 
● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten 
 
 
  
Roxel
Hiltrup
 Wolbeck
Sprakel

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Lärmaktionsplan  
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
4 
0.3 Fortschreibung der Strate gien und vorhandener Pla-
nungen zur Lärmminderung im Straßenverkehr 
Gesamtstädtisch-strategische Ansätze stellen geeignete Strategien dar, die in 
der wechselseitigen Verzahnung mit anderen Planebenen zu einer langfristigen 
Lärmminderung beitragen. Im Lärmaktionsplan 2017 sind die grundsätzlichen 
Strategien zur Verringerung der Lärmbelastung und deren Zusammenhänge mit 
der Stadt- und Verkehrsentwicklung in der Stadt Münster umfassend darge-
stellt.  
Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden aktuelle Planungen der 
Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie weitere Umweltplanungen in Münster 
aufgegriffen und die Wechselwirkungen mit der Lärmaktionsplanung auf der 
gesamtstädtisch/ strategischen Ebene beschrieben.  
● Abbildung 2: Integration der Lärmaktionsplanung in andere raumbezogene 
Planungen5 
 
 
  
                                                      
5  Bund/Länder-Arbeitsgemeinsc haft für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung, 
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - zweite Aktualisierung - 2017, S. 11 
*städtebauliches Konzept für Quartiersentwicklung 
*

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Lärmaktionsplan 
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
5 
Im Nachfolgenden sind hierzu aktuelle Handlungsansätze in folgenden Strate-
giefeldern dargestellt: 
● Vermeidung von Lärmemissionen 
● räumliche Verlagerung von Lärmemissionen 
● Verminderung von Lärmemissionen und 
● Verminderung von Lärmimmissionen 
Vermeidung von Lärmemissionen 
Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenverkehr sind die 
Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strategien und Maß-
nahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr), 
Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen wie Park-
raummanagement. 
Verkehrssparsame Siedlungsstrukturen sind u.a. Ziel des Handlungskonzepts 
Wohnen und des Baulandprogramms 2017 - 2025 sowie des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzeptes. Die perspektivische Entwicklung verkehrssparsamer 
Siedlungsstrukturen in Münster trägt langfristig dazu bei, den Verkehrsaufwand 
insgesamt zu verringern und mit kurzen Wegen die Notwendigkeit der Kfz-
Nutzung zu reduzieren. Der Anteil des Kfz-Verkehrs und die damit verbundene 
Lärmemission gehen langfristig zurück. 
Die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes ist sowohl Bestandteil 
weiterer aktueller Umweltplanungen, insbesondere des Masterplans 100% 
Klimaschutz 20506 als auch von sektoralen Planungen zum Radverkehr und 
ÖPNV. Aktuell wird für die Stadt Münster ein Masterplan Mobilität Münster 
2035+ erarbeitet. Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen stadtverträglichen 
Verkehrsgeschehens unter Einbindung bereits vorhandener sektoraler Fach-
pläne und Mitbehandlung der Stadt-Umland-Thematik. 
Mit den vorhandenen Maßnahmen und Planungen und insbesondere dem in 
Bearbeitung befindlichen Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird ein stadtver-
träglicher Verkehr mit stärkerer Nutzung der leisen Umweltverbundverkehrsmit-
                                                      
6  Stadt Münster, Masterplan 100%  Klimaschutz - Münster Klimaschutz 2050, Vorlage 
V/0689/2017,  
Masterplan 100% Klimaschutz, Münster Klimaschutz 2050: erstellt im Auftrag der 
Stadt Münster durch Jung Stadtkonzepte Stadtplaner & Ingenieure Partnerschafts-
gesellschaft, Köln, 2017 
Mittlerweile wurde die Zielsetzung auf das Jahr 2030 vorgezogen. V/0770/2019:  
"... bekennt sich der Rat zu dem Ziel, alsbald – möglichst bis 2030 – klimaneutral zu 
werden."

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
6 
tel angestrebt. Dies trägt langfristig zu weniger Lärmemissionen aus dem 
Straßenverkehr bei. 
Räumliche Verlagerung von Lärmemissionen 
Mit der räumlichen Verteilung von Kfz-Verkehr und damit Lärmemissionen wird 
eine möglichst stadtverträgliche Führung und Bündelung des Verkehrs in 
weniger lärmsensiblen Bereichen angestrebt. Diese Strategie ist zielführend, 
wenn geeignete Straßenführungen zur Verfügung stehen, die die zu verlagern-
den Verkehre aufnehmen können und an denen aufgrund der angrenzenden 
Nutzungen davon ausgegangen werden kann, dass keine neuen Konfliktberei-
che durch die steigenden Lärmbelastungen entstehen. 
Mit dem Umstufungskonzept B 54 ist das Ziel verbunden, übergeordnete 
Verkehre aus der Innenstadt auf den 2. Tangentenring zu verlagern.7 Die mit 
der Umstufung der B 54 angestrebte Reduzierung der Verkehrsbelastungen 
innerhalb des 2. Tangentenrings entlastet eine Vielzahl von Maßnahmenberei-
chen. 
Verminderung von Lärmemissionen 
Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an. 
Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder 
zukünftiger Verkehrsmengen. Ansätze sind angepasste Geschwindigkeiten, die 
Verstetigung des Verkehrs, straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung, 
leise Fahrbahnbeläge und leise Fahrzeuge: 
● Im Februar 2019 wurde das Geschwindigkeitskonzept des Lärmaktions-
plans 2017 mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 
30 km/h auf vielen Straßen innerhalb des 2. Tangentenrings umgesetzt. 
● Die sukzessive Erneuerung des Verkehrsrechners führt zu einer größeren 
Stabilität der verkehrsabhängigen Steuerung und damit einem verbesserten 
Verkehrsfluss, der sich positiv auf die Gesamtbilanz der Lärm- und Luft-
schadstoffemissionen auswirkt. 
● Straßenraumneuorganisationen und -gestaltungen erfolgen u.a. zur Ver-
besserung der Bedingungen für die umweltfreundlichen Verkehrsarten.  
                                                      
7  für die Umstufung der B 54 lie gt seit 12.04.2018 die Bewilligung des BMVI vor; die 
Umstufung der B 54, sowie der L 587 und der L 843 innerhalb des 2. Tangenten-
rings erfolgte zum 01.01.2020 (Umsetzung der 1. und 2. Stufe)

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Lärmaktionsplan 
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
7 
● Bei Fahrbahninstandsetzungen setzt die Stadt Münster generell Asphalte 
mit lärmmindernder Wirkung ein. 
● Positive Effekte der Förderung der Elektromobilität in Münster auf die 
Lärmbelastungssituation sind zu erwarten, wenn das Geschwindigkeitsni-
veau gering ist. Insbesondere bei schwereren Fahrzeugen wie Bussen und 
Lieferverkehren, die häufig beschleunigen und abbremsen, ist die erreich-
bare Lärmminderung hoch. 
Verminderung von Immissionen 
Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhan-
dene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder städtebauliche Maß-
nahmen zu reagieren, um am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude 
Lärmminderungen zu erreichen.  
● Im Rahmen der Bauleitplanung werden in lärmbelasteten Situationen 
Regelungen zum Lärmschutz getroffen. Hierbei werden städtebauliche und 
bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der Lärmkonflikte mit 
aktiven und passiven Maßnahmen verfolgt. 
● Der Lärmaktionsplan 2017 hat ein Programm passiver Schallschutz für die 
Maßnahmenbereiche 1. Priorität ohne aktive Maßnahmenoptionen empfoh-
len. Seit dem 01.07.2020 haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster 
die Möglichkeit zur Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen in 
Maßnahmenbereichen der 1. Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen 
umgesetzt werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten 
Maßnahmen zur Lärmminderung geplant sind.

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Lärmaktionsplan  
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
8 
0.4 Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zur Lärm-
minderung 
Die Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte enthält eine Zusammenstellung 
der seit 2016 umgesetzten Maßnahmen sowie aktueller Maßnahmenplanungen 
mit Wechselwirkungen zur Lärmaktionsplanung (Stand 2019), die Ergänzung 
der Tempo 30 - Konzeption aus dem Lärmaktionsplan 2017 und die Überprü-
fung und Weiterentwicklung des straßenräumlichen Konzeptes, des Fahrbahn-
sanierungskonzeptes und des Konzeptes zum passiven Schallschutz. 
Umgesetzte Maßnahmen und vorhandene Planungen in den Maß-
nahmenbereichen 
In 10 Maßnahmenbereichen wurde auf Basis des Lärmaktionsplans 2017 im 
Februar 2019 Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt, davon in einem 
Maßnahmenbereich (Hammer Straße zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße) 
ausschließlich im Nachtzeitraum. In drei weiteren Maßnahmenbereichen wurde 
Tempo 30 aus anderen Gründen angeordnet. 
In 17 Maßnahmenbereichen erfolgten Straßensanierungs- und Umbaumaß-
nahmen zumindest in Teilbereichen. Bei allen Sanierungsmaßnahmen kam ein 
Fahrbahnbelag mit lärmmindernder Wirkung zur Anwendung (AC 8 DS/ DN 
oder SMA 8 S).  
In 7 Maßnahmenbereichen wurde seit 2016 die LSA-Steuerung optimiert. 
Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung der LSA-Steuerung im Zuge der 
Anordnung von Tempo 30 an 6 Maßnahmenbereichen. 
Mit den umgesetzten Maßnahmen stellt sich die Umsetzungsbilanz des Lärm-
aktionsplans 2017 positiv dar. Ein Großteil der dort dargestellten Kurzfristmaß-
nahmen ist bereits umgesetzt, weitere sind in Planung. 
Für 23 Maßnahmenbereiche sind bis ca. 2024 Fahrbahnsanierungen (in 
Teilbereichen oder komplett) in Planung. Dabei kommt ein Belag mit lärmmin-
dernder Wirkung (AC 8 DS oder SMA 8 S) zum Einsatz.  
Straßenräumliche Maßnahmen, die eine Wechselwirkung zur Lärmminderung 
aufweisen, sind in 10 Maßnahmenbereichen vorgesehen.  
Die Erneuerung der LSA-Steuerung ist in vier Maßnahmenbereichen vorgese-
hen. Das Umsetzungsjahr ist allerdings noch offen.  
Darüber hinaus ist der vierstreifige Ausbau der B 51 (III. Ausbauabschnitt B 51: 
Lütkenbecker Weg bis zur Anbindung an die B 481n) inkl. Bau von Lärm-
schutzwänden sowie aktive Lärmschutzmaßnahmen (Absenkung der Fahrbahn 
und Trogbauwerk) vorgesehen. 
Weiterhin geplant ist auch der Bau einer Nordumgehung Roxel (derzeit kein 
Umsetzungsstand bekannt) zur Entlastung u.a. der Havixbecker Straße.

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Lärmaktionsplan 
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
9 
Ergänzung der Tempo 30-Konzeption 
Die Fortschreibung der Tempo 30 - Konzeption erfolgt auf Basis der aktuellen 
Lärmberechnungen nach der nationalen Vorschrift RLS-90 die Darstellung von 
Bereichen mit Richtwertüberschreitungen nach Lärmschutz-Richtlinien-StV und 
16. BImSchV.  
Die hieraus entwickelten Empfehlungen sind eine begründete Vorauswahl aus 
Sicht der Lärmaktionsplanung, die unter Berücksichtigung der vorliegenden 
Evaluationsergebnisse der umgesetzten Tempo 30 - Anordnungen aus dem 
LAP 2017weiter geprüft werden müssen.  
Die Empfehlungen legen - wie bereits das Geschwindigkeitskonzept 2017 - 
einen Fokus auf die Maßnahmenbereiche im Innenstadtbereich bzw. innerhalb 
des 2. Tangentenringes. Verkehrswichtige Ausfallstraßen mit häufig mehrstrei-
figen Fahrbahnen werden nicht in die Empfehlungen einbezogen, da hier die 
Verkehrsbelange besonders hoch sind.  
● Abbildung 3: Ergänzung der Tempo 30-Konzeption

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Lärmaktionsplan  
3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
10 
Straßenräumliches Konzept 
Im Lärmaktionsplan 2017 wurden zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkeiten 
zur Lärmminderung im Straßenraum Abschnitte herausgearbeitet, in denen die 
Straßenraumaufteilung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geändert 
werden könnte, ohne die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses wesentlich zu 
beeinträchtigen. Darüber hinaus wurden Maßnahmenoptionen für eine lärm-
mindernde Gestaltung von Straßenräumen aufgezeigt.  
Die daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen haben unter Berücksichti-
gung der aktuellen Randbedingungen überwiegend weiterhin Gültigkeit. 
Die Prüfung zur Umgestaltung wird für die Steinfurter Straße empfohlen: 
stadtauswärts ist diese ab der Kreuzung Wilhelmstraße 3-streifig, der rechte 
Fahrstreifen ist ab der Bushaltestelle als Rechtsabbieger markiert. Geprüft 
werden soll die Rücknahme des 3. Fahrstreifens und dessen Nutzung als 
Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle anstelle der heutigen Busbucht; 
die erforderliche Länge des Rechtsabbiegestreifens in die Grevener Straße 
muss im Detail geprüft werden. Nordwestlich der Grevener Straße kann der 
Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung abgewickelt werden; die 
Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur und/ oder für den Radverkehr soll 
geprüft werden.  
● Abbildung 4: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße 
stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 
  
Für den Schloßplatz, die Straße Am Stadtgraben und die Weseler Straße von 
Bismarckallee bis Kolde-Ring wird empfohlen, die Potentiale zur städtebauli-
chen Integration und Lärmminderung vor dem Hintergrund der aktuell erfolgten 
Herausnahme der Bundesstraßenführung (B 54)8 aus der Innenstadt zu prüfen.  
Darüber hinaus soll für verschiedene zweistreifig ausgebaute Straßen die 
Reduzierung der Fahrbahnbreiten zugunsten verbesserter Nebenanlagen 
geprüft werden.  
                                                      
8  die formale Umsetzung erfolgte im Januar 2020

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Zusammenfassung 
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11 
Konzept zur Fahrbahnsanierung 
Zur Fortschreibung des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgt ein Abgleich der 
Maßnahmenbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten sowie 
bereits geplanten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung.  
Für 23 Maßnahmenbereiche sind bis ca. 2024 Fahrbahnsanierungen (in 
Teilbereichen oder komplett) in Planung. Dabei kommt ein Belag mit lärmmin-
dernder Wirkung (AC 8 DS oder SMA 8 S) zum Einsatz.  
Darüber hinaus werden für weitere Straßen ergänzende Empfehlungen zur 
Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung gege-
ben, für die auch mittel- bis langfristig keine anderen wirksamen Maßnahmen 
zur Lärmminderung zu erwarten sind. Der Fokus liegt hierbei auf Maßnahmen-
bereichen der 1. Priorität. 
Fortschreibung Konzept passiver Schallschutz 
Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu den Bemühungen 
eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle behandelt werden und insbesondere 
dort zum Einsatz kommen, wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der 
Lärmemissionen gesehen werden. 
Es wird empfohlen, eine bereichsweise Förderung vorzunehmen, die sich an 
folgenden Kriterien orientiert: 
● hoch belastete Straßenabschnitte, für die keine sinnvollen aktiven Lärm-
minderungsmaßnahmen anwendbar sind oder 
● in denen auch nach Umsetzung aktiver Maßnahmen hohe Belastungen 
verbleiben werden, weil die erzielbaren Pegelminderungen nicht ausreichen 
In einem ersten Schritt sollten die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität ohne 
aktive Maßnahmen zur Lärmminderung in eine Förderung einbezogen werden.

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3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
12 
0.5 Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes 
Die Fortschreibung des integrierten Maßnahmenprogramms zum Lärmaktions-
plan Münster enthält auf der Grundlage der Maßnahmenkonzepte Empfehlun-
gen zur Umsetzung bzw. Weiterverfolgung der entwickelten Lärmminderungs-
maßnahmen in den Maßnahmenbereichen.  
Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnah-
men, die entweder schon geplant sind oder für die eine konkrete Prüfung und 
ggf. Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre angestrebt wird.  
Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen mittel- bis langfristigen Maß-
nahmen sollen ebenfalls in den kommenden Jahren in den entsprechenden 
Fachplanungen aufgegriffen und vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmög-
lichkeiten zu prüfen.  
Ergänzend zu den konkreten Maßnahmen in den lärmbetroffenen Straßen sind 
darüber hinaus strategische Überlegungen zur langfristigen Lärmminderung 
erforderlich, die ebenfalls in den entsprechenden Fachplanungen, insbesondere 
im Masterplan Mobilität Münster 2035+ aufgegriffen werden sollen. 
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen 
● die Prüfempfehlungen für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
● aktuell geplante Anpassungen der LSA-Steuerung 
● aktuell vorgesehene Fahrbahnerneuerungen mit Einsatz von Fahrbahnbe-
lägen mit lärmmindernder Wirkung und 
● aktuelle straßenräumliche Maßnahmen 
mit einem voraussichtlichen Umsetzungshorizont bis etwa 2024.  
Ergänzend dargestellt sind die seit 2016/17 umgesetzten Maßnahmen, die nicht 
in der Lärmkartierung 2017 berücksichtigt sind.

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Dezember 2020 
13 
● Tabelle 1: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 
Straße 
Abschnitt/ Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung/ Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Steinfurter Straße Grevener Straße bis 
Neutor 2 1 287   E U/P① 
Steinfurter Straße Philippistr. - Höhe J.-
Krane-Weg 3 1 419    U/P① 
Wolbecker Straße Hohenzollernring - 
Sauerländer Weg 4 1 615 U    
Hammer Straße Ludgeriplatz - 
Geiststraße 5 1 1.163 U(N)/ E   U/P① 
Kanalstraße Rjasanstraße - 
Coerdeplatz 7 1 391 E     
Bremer Straße Hamburger Straße - 
Hafenstraße 8 1 337 U    
Hansaring Schillerstraße - 
Bremer Straße 9 1 645 E   U/P① 
Hammer Straße Umgehungsstraße, 
B51 - Siemensstr.  11 1 363  U  P 
Grevener Straße Fresnostraße - 
Friesenring 12 1 1.348  U   U  
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - 
Geiststraße 14 1 377  U   
Aegidiistraße Rothenburg -  
Promenade 15 1 421 U  P   
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. - 
Umgehung B 51 16 1 579  U   
Westfalenstraße Marktallee - Hum-
melbrink 17 1 488 (E) U  P 
Moltkestraße Ludgeriplatz -
Weseler Straße  18 1 469 U U
9
  P 
Voßgasse/ Bült/ 
Mauritzstr. 
Neubrückenstraße - 
Promenade 19 1 527 U U   
Am Steintor Hiltruper Straße - 
Hofstraße 20 1 134 P①  P①  
An der Apostelkir-
che/ Bergstr. 
Buddenstraße - 
Tibusplatz 22 1 333 U U   
Von-Steuben-Str./ 
Berliner Pl. 
Hafenstraße - 
Urbanstraße 23 1 533 U
10
 U    
Gartenstraße Niedersachsenring - 
Bohlweg 24 1 827 E   P 
Windthorststraße Klosterstraße - 
Loerstraße 26 1 132 E   P 
                                                      
9  im August 2019 
10  Tempo 30 zwischen Hafenstr aße und Wolbecker Straße

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3. Runde 
Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
Zusammenfassung 
Dezember 2020 
14 
Straße 
Abschnitt/ Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung/ Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Geiststraße Hammer Straße - 
Weseler Straße 27 2 911 E     
Scharnhorststraße Körnerstr. - R. 
Schirrmann-Weg 28 2 172 E     
Nordstraße Heerdestraße - 
Nordplatz 29 2 378 U
11
    
Friedrich-Ebert-
Straße 
Alfred-Krupp-Weg - 
Hammer Straße 30 2 691 E   U 
Warendorfer 
Straße 
Hohenzollernring - 
Oststraße 31 2 271  U   
Schifffahrter Damm Saarstraße - 
Ostmarkstraße 32 2 469    U/P 
Münzstraße Neutor - Budden-
straße 34 2 488 U U  P① 
Friedrich-Ebert-
Straße 
Annenstraße - 
Alfred-Krupp-Weg 36 2 553 E   U 
Marktallee Am Klosterwald - Am 
Kalvarienberg 37 2 214 (E)   P 
Hohenzollernring M.-v.-Richth.-Str. - 
Wolbecker Str. 38 2 413  U  P① 
Schillerstraße Hansaring - Ewal-
distraße 40 2 339    U 
Hafenstraße Von-Steuben-Str. - 
Bahnunterführung 42 2 221    U 
Münsterstraße Hofstraße - Herren-
straße 43 2 142   P P 
Havixbecker 
Straße 
Alter Gemeindeplatz 
- Roxeler Str. 46 2 201 U   U 
Albersloher Weg Hafenstraße - 
Hafenplatz 47 2 239    P 
Hörsterstraße Lotharingerstraße - 
Voßgasse 48 3 247    U/P 
Düesbergweg Werlandstraße - 
Hammer Straße 49 3 414    U 
Steinfurter Straße York-Ring - Greve-
ner Straße 51 3 634    P 
Friesenring Görresstraße - 
Wienburgstraße 52 3 454    U
①
 
Engelstraße Hafenstraße - 
Engelenschanze 53 3 220 U
12
 U   U  
Cheruskerring Kanalstraße - 
Langemarckstraße 54 3 302    U/P①
                                                      
11  Tempo 30 einschließlich de r Straße „Am Kreuztor“ 
12  Tempo 30 entlang der gesamten Engelstraße

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Lärmaktionsplan 
3. Runde 
Fortschreibung des 
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Dezember 2020 
15 
Straße 
Abschnitt/ Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
(Prüfung der) Anordnung  
von Tempo 30 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche  
Maßnahmen 
Fahrbahnerneuerung/ Belag 
mit lärmmindernder Wirkung 
Bremer Platz Wolbecker Straße - 
Schillerstraße 55 3 123 U    
Theißingstraße/ 
Frie-Vendt-Str. 
Hafenstraße - 
Annenstraße 57 3 371 E    
Umgehungs-
straße, B51 
Wolbecker Str. - 
Höhe Birkenweg 59 3 1.363   P13  
Wilhelmstraße Steinfurter Straße - 
Einsteinstraße 60 3 339 P  P U/P 
Am Stadtgraben Mühlenstraße - 
Gerichtsstraße 61 3 296    P① 
Scharnhorststraße Körnerstraße - 
Weseler Straße 63 3 253 E    
 
P: bereits geplant bis ca. 2024 (Stand 2019) 
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) 
U: seit 2016/17 umgesetzte Maßnahme (nicht in der Lärmkartierung 2017 berücksichtigt) 
: die geplante/ empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs 
zur Lärmaktionsplanung 
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die seit der Lärmkartierung 2017 
keine aktiven Maßnahmen (außer Verkehrsverstetigung) umgesetzt wurden 
bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten Maßnahmen zur Lärm-
minderung geplant sind oder entwickelt werden konnten, sollen in eine 1. Stufe 
eines Programms zum passiven Schallschutz aufgenommen werden.  
Dies sind beim aktuell fortgeschriebenen Maßnahmenkonzept 
● die Weseler Straße, Bismarckallee - Lühnstiege (Maßnahmenbereich 1) 
● die Grevener Straße, Friesenring - Steinfurter Straße  
(Maßnahmenbereich 6) 
● die Wolbecker Straße, Kanal DEK - Hohenzollernring  
(Maßnahmenbereich 10) 
● die Weseler Straße, Geiststraße - Kolde-Ring (Maßnahmenbereich 13) 
                                                      
13  Vierstreifiger Aus bau der B 51 (III. Ausbauabschnitt B 51: Lütkenbecker Weg bis zur 
Anbindung an die B 481n) inkl. Bau von Lärmschutzwänden sowie aktive Lärm-
schutzmaßnahmen (Absenkung der Fahrbahn und Trogbauwerk)

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3. Runde 
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16 
● die Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Straße - Geiststraße  
(Maßnahmenbereich 14) 
● die Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Str. - Umgehung B 51  
(Maßnahmenbereich 16) 
● die Weseler Straße, Umgehungsstraße, B51 - Inselbogen  
(Maßnahmenbereich 21) und 
● der Schlossplatz, Universitätsstraße - Münzstraße (Maßnahmenbereich 25). 
0.5.2 Wirkungen und Kosten d er Kurzfristmaßnahmen 
Maßnahmenwirkungen14 
Mit der Umsetzung des ergänzten Geschwindigkeitskonzeptes für die Innen-
stadt (Prüfempfehlungen für Tempo 30) können in den eingebundenen Maß-
nahmenbereichen der Lärmaktionsplanung der 3. Runde etwa 6.630 Einwohner 
um durchschnittlich 2,5 dB(A) entlastet werden. Weitere rund 230 Einwohner 
werden durch die von der Stadt Münster bereits geplanten Tempo 30-
Anordnungen entlastet.  
Die bereits geplanten Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 3.970 Einwohner um 
2,6 dB(A) bis 2,7 dB(A)15. 
Bei den bereits geplanten Maßnahmen zum Umbau oder Umorganisation 
(bspw. Fahrradstraße in der Wilhelmstraße) wird von einer lärmmindernden 
Wirkung bis etwa 1 dB(A) ausgegangen, von denen etwa 770 Einwohner 
profitieren. Mit dem Ausbau der Umgehungsstraße B 51 können durch den 
hierbei umgesetzten aktiven Schallschutz etwa 405 Einwohner entlastet wer-
den. Die ergänzend empfohlenen Umbaumaßnahmen in der Steinfurter Straße 
entlasten etwa 370 Einwohner um 1 bis 2 dB(A). 
In der Summe werden durch geplante oder empfohlene aktive Maßnahmen 
etwa 11.120 Einwohner16 in lärmbelasteten Gebäuden (> 65 dB(A) ganztags 
bzw. 55 dB(A) nachts) entlastet. 
                                                      
14  ohne bereits umgesetzte Maßnahmen 
15  bei Planungen ohne genaue Angabe des Belags wird von einer Lärmminderungs-
wirkung von 2,0 dB(A) ausgegangen 
16  Da an einigen Maßnahmenbereich en mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht 
die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor genannten Zah-
len; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt werden, 
dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen.

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Zusammenfassung 
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17 
Kosten der Maßnahmen 
Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen 
zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen/ Maßnahmen anderer 
Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder 
aus anderen Programmen finanziert werden. Durch die hohen Synergiewirkun-
gen der Lärmminderung mit anderen Planungen können bei Nutzung dieser 
Synergien die Kosten der Lärmminderung vergleichsweise gering gehalten 
werden. Im Rahmen der überschlägigen Kostenermittlung werden nur die 
Empfehlungen des Lärmaktionsplans der 3. Runde berücksichtigt. 
Die Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen liegen bei 
202.300 €. Diese beinhalten die Beschilderung und die Anpassung der Licht-
signalanlagen bei Ergänzung der Tempo 30-Konzeption sowie Markierungsar-
beiten im Rahmen der Neuorganisation der Steinfurter Straße zwischen Neutor 
und Grevener Straße. Hinzu kommen Kosten für die Förderung passiver 
Maßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen 
in Höhe von etwa 709.200 €. 
Kosten-Nutzen-Analyse 
Setzt man die Kosten der aktiven Maßnahmen in Bezug zu den erreichbaren 
Entlastungswirkungen, so liegen die durchschnittlichen Kosten zur Entlastung 
eines Einwohners um 1 dB(A) bei 11,90 €. 
Stellt man den Kosten der Lärmaktionsplanung den möglichen monetären 
Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen gegenüber, so steht den einmaligen 
Investitionen von ca. 202.300 € für die Umsetzung von kurzfristigen Maßnah-
men zur Reduzierung des Lärms ein volkswirtschaftlicher Nutzwert17 von 
212.700 € jährlich gegenüber. Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft 
zur Verringerung von Lärmbelästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist 
eine von mehreren möglichen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver 
Ansatz orientiert er sich an den individuellen Präferenzen der Menschen und 
stellt dar, welchen Preis die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen 
bestimmten Zustand zu gewährleisten (z.B. nächtliche Ruhe).18 
  
                                                      
17  Valuation of noise, Positio n Paper of the working group on health and socio-
economic aspects, 4. Dezember 2003; 
Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden Pa-
pier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die Bewertung 
der Minderung von Straßenlärm empfohlen. 
18  vgl. auch Schmedding/ Schaffe r, in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre 
Bewertung von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147

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Fortschreibung des 
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18 
0.6 Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr 
Grundlagen und mögliche Maßnahmen 
Grundlagen zur Darstellung von Maßnahmen und Planungen im Schienenver-
kehr sind der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes19 sowie weiterfüh-
rend das aktuelle Gesamtkonzept der Lärmsanierung des Bundesministeriums 
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)  mit Stand Januar 2019.  
Der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes, Teil A enthält neben Grund-
lagen zur Lärmminderungsplanung und zur Akustik, einer Beschreibung des 
Schienennetzes, einer Belastungsanalyse einschließlich der ersten Phase der 
Öffentlichkeitsbeteiligung, die Lärmminderungsstrategie sowie Programme/ 
Projekte und Lärmminderungsmaßnahmen. 
Als politisches Ziel des Bundes wird im Lärmaktionsplan benannt, dass bis 
2020 der Schienenverkehrslärm, bezogen auf das Jahr 2008, halbiert wird. Die 
Strategien hierzu sind der Ausbau des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms 
des Bundes, ab 2020 Fahrverbot für laute Güterwagen auf dem deutschen 
Schienennetz, die Bezuschussung der Umrüstung von Güterzügen auf lärm-
mindernde Bremsen, eine stärkere Spreizung der Trassenpreise des lärmab-
hängigen Trassenpreissystems und verschärfte Lärmgrenzwerte neben Schie-
nenneubaustrecken auch für umfassende Streckenertüchtigungen im Be-
standsnetz. 
Im Zuge der Darstellung von Lärmminderungsmaßnahmen werden verschiede-
ne technische Möglichkeiten der Minderung von Schienenverkehrslärm vorge-
stellt.20 Danach gibt es Maßnahmen, 
● die am Entstehungsort bzw. Emissionsort (z.B. am Fahrzeug), 
● im Ausbreitungsweg (z.B. Schallschutzwände) und 
● am Immissionsort (z.B. Schallschutzfenster) 
wirksam werden.  
                                                      
19  Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Lär maktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des 
Bundes, Teil A  Februar 2018 und Teil B August 2018 
20  siehe auch ebenda, S. 63 ff

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Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans 2017 
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19 
● Abbildung 5: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen21 
 
Umgesetzte sowie geplante Maßnahmen und Handlungsbedarf in 
Münster 
Entsprechend des Lärmaktionsplans Teil B des EBA sind in Münster Lärmsa-
nierungsbereiche zum Teil fertiggestellt, zum Teil in Bearbeitung. Mit dem 
aktuellen Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2019 des BMVI, das den Wegfall 
des Schienenbonus sowie die um 3 dB(A) abgesenkten Auslösewerte für die 
Lärmsanierung berücksichtigt, kommen weitere Sanierungsbereiche in Münster 
hinzu. Einige sind davon auch bereits in Bearbeitung, weitere als perspektivi-
sche Lärmsanierungsbereiche gekennzeichnet. 
In der nachfolgenden Abbildung sind die aktuellen Handlungsbereiche der 
Lärmsanierung (Lärmsanierungsbereiche in Bearbeitung und perspektivische 
Lärmsanierungsbereiche) dargestellt. Darüber hinaus ist der Handlungsbedarf 
zur Lärmminderung an Schienenstrecken in Münster anhand von Gebäuden, an 
denen die Auslösewerte zur Lärmsanierung überschritten sind, dargestellt.  
Die Darstellungen verdeutlichen, dass in vielen Bereichen mit Gebäuden, die 
Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsanierung aufweisen, ein Lärmsa-
nierungsprogramm in Bearbeitung oder perspektivisch vorgesehen ist. 
Allerdings bestehen gerade in der Kernstadt auch Bereiche, in denen trotz 
Überschreitung der Auslösewerte keine Lärmsanierungsbereiche vorhanden 
oder vorgesehen sind. Es ist zu vermuten, dass dieses häufig Bereiche sind, in 
denen in den bisherigen Lärmsanierungsprogrammen überwiegend passiver 
Schallschutz gefördert wurde. 
                                                      
21  ebenda, S. 63

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20 
● Abbildung 6: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken 
 
 
 
 
Aus Sicht der Lärmaktionsplanung sind passive Schallschutzmaßnahmen nicht 
ausreichend, um an Schienenstrecken ruhiges Wohnen und ein ruhiges  
Wohnumfeld zu ermöglichen. Ziel sollte sein, durch aktive Maßnahmen auch 
den Außenlärmpegel auf ein verträgliches Maß abzusenken.  
In Bereichen, in denen dies nicht durch Schallschutzwände realisierbar ist, 
sollten die in Abbildung 5 dargestellten aktiven Maßnahmen an der Strecke 
geprüft werden. Darüber hinaus sollten bundesweit zur Entlastung insbesonde-
re an den Güterverkehrsstrecken weitere technische Maßnahmen (z.B. Umrüs-
tung der Bremstechnik an Güterverkehrszügen) forciert werden.

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Dezember 2020 
21 
0.7 Ruhige Gebiete 
Die Definition ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan 2017 für die Stadt Münster 
erfolgte auf Basis einer Gesamtlärmbetrachtung. 
Die im Lärmaktionsplan 2017 definierten ruhigen Gebiete werden unverändert 
in den Lärmaktionsplan der 3. Runde übernommen, da keine wesentlichen 
Änderungen in der Lärmbelastungssituation, die sich auf die Abgrenzung der 
ruhigen Gebiete auswirken würde, zu verzeichnen ist. 
Die entsprechenden Flächen und Stadtteilparks sind in Abbildung 7 dargestellt. 
● Abbildung 7: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzepts Freizeit 
und Erholung des Lärmaktionsplans 2017

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3. Runde 
Fortschreibung des 
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Dezember 2020 
22 
Tabellenverzeichnis 
●  Tabelle 1: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 13  
Abbildungsverzeichnis 
●  Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und 
Prioritäten 3  
●  Abbildung 2: Integration der Lärmaktionsplanung in andere 
raumbezogene Planungen 4  
●  Abbildung 3: Ergänzung der Tempo 30-Konzeption 9  
●  Abbildung 4: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener 
Straße stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 10  
●  Abbildung 5: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen 19  
●  Abbildung 6: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken 20  
●  Abbildung 7: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des 
Zielkonzepts Freizeit und Erholung des Lärmaktionsplans 2017 21

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Beratungsverlauf (6)

25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.03.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (112)

  • Geiststraße 5
  • Hammer Straße 30
  • Steinfurter Straße
  • Weseler Straße 18
  • Bismarckallee
  • Grevener Straße
  • Wolbecker Straße 38
  • Universitätsstraße
  • Münzstraße
  • Havixbecker Straße
  • Hafenstraße 8
  • Bremer Straße 9
  • Siemensstraße 11
  • Aegidiistraße
  • Moltkestraße
  • Voßgasse 48
  • Mauritzstraße
  • Neubrückenstraße
  • Hofstraße 20
  • Bergstraße
  • Buddenstraße
  • Von-Steuben-Straße
  • Urbanstraße 23
  • Gartenstraße
  • Loerstraße 26
  • Oststraße 31
  • Ostmarkstraße 32
  • Annenstraße 57
  • Marktallee
  • Schillerstraße 55
  • Roxeler Straße 46
  • Wienburgstraße 52
  • Langemarckstraße 54
  • Engelstraße
  • Theißingstraße
  • Einsteinstraße 60
  • Gerichtsstraße 61
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Wilhelmstraße 3
  • Altenberger Straße
  • Heroldstraße
  • Bahnhofstraße
  • Warendorfer Straße
  • Dieckmannstraße
  • Westfalenstraße
  • Scharnhorststraße
  • Melchersstraße
  • Kanalstraße
  • Rjasanstraße
  • Windthorststraße
  • Körnerstraße
  • Hansaring
  • Friesenring 12
  • Hohenzollernring
  • Kolde-Ring
  • Inselbogen
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  • Albersloher Weg 450
  • Ludgeriplatz
  • Lütkenbecker Weg
  • Sauerländer Weg 4
  • Coerdeplatz 7
  • Tibusplatz 22
  • Bohlweg 24
  • Nordplatz 29
  • Alfred-Krupp-Weg 36
  • Schifffahrter Damm
  • Alter Gemeindeplatz
  • Hafenplatz 47
  • Düesbergweg
  • Cheruskerring
  • Bremer Platz
  • Werneweg 162
  • Heekweg
  • Nienborgweg
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  • Am Stadtgraben
  • Am Klosterwald
  • Am Kreuztor
  • Am Getterbach
  • Am Steintor
  • Umgehungsstraße
  • Hamburger Straße
  • Hiltruper Straße
  • Niedersachsenring
  • Lotharingerstraße
  • Eisenbahnstraße
  • Catharina-Müller-Straße
  • Philippistraße
  • Fresnostraße
  • Klosterstraße
  • Heerdestraße
  • Am Kalvarienberg 37
  • Münsterstraße
  • Hörsterstraße
  • Werlandstraße
  • Engelenschanze 53
  • Mühlenstraße
  • Krummer Timpen 6
  • Nordstraße
  • Saarstraße
  • Görresstraße
  • Lühnstiege
  • Rothenburg
  • Promenade 15
  • Birkenweg 59
  • Heckenweg
  • Heuenkamp
  • Nünningweg
  • Mauritztor
  • Neutor 2
  • Waldweg 36

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0077/2021
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2021
Erstellt
18.01.2021 14:48