V/0077/2021
Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
30742 Zeichen
V/0077/2021
V/0077/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster
Beratungsfolge
25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
02.03.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der 3. Runde zur strategischen Ausrichtung, Aus-
gestaltung und Weiterentwicklung des Lärmschutzes in Münster in der Fassung vom De-
zember 2020.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öf-
fentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan geprüft
wurden. Die Verwaltung hat im Einzelnen dazu Stellung genommen (Anlage 1). Anregungen
und Bedenken sind somit erledigt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Kurzfristmaßnahmen gemäß Abbil-
dung 1 vorzubereiten.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Prüfempfehlungen zur Einführung von Tempo 30
auf weiteren Straßenabschnitten eine konkrete straßenverkehrsrechtliche Prüfung durchzu-
führen.
5. Der Rat beschließt die Aufnahme weiterer Maßnahmenbereiche in das Förderprogramm zum
passiven Schallschutz und beauftragt die Verwaltung, die Fortschreibung des Förderpro-
gramms zum passiven Schallschutz vorzubereiten.
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
22.02.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Muddemann
Telefon: 492-6779
Muddemann@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0077/2021
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, weiterhin auf Bund und Land einzuwirken, dami t Maßnah-
men zur Lärmminderung an den übergeordneten Straßen (BAB und B51) ergriffen werden.
7. Der Rat nimmt die Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr zur Kenntnis.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
[€] Bemerkungen
Produktgruppe 1401 Übergreifender U m-
weltschutz, Klima,
Nachhaltigkeit, Immis-
sion, Boden, Abfall
Lärmkartierung / Lärmakti-
onsplanung
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2021 16.000 Lärmberechnung für die
straßenverkehrsrechtliche
Prüfung
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan -Entwurf 2021 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlus sausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Lärm macht krank – Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Umweltgerechte und gesundheits -
verträgliche Lebensbedingungen sind wichtige Voraussetzungen für Menschen. Gerade in Ballungs-
räumen, wie Münster, in denen ein hohes Verkehrsaufkommen und das oft dichte Nebeneinander von
Infrastruktur und Wohnnutzungen historisch gewachsen ist, führt dazu, dass auch heute noch Wohn-
gebiete von Emissionen insbesondere aus dem Verkehr beeinträchtigt werden. Diese Exposition ge-
genüber Luftschadstoffen, Lärm, Licht oder Erschütterungen kann negative Folgen für die Gesundheit
der Bürgerinnen und Bürger haben und ist eine große Herausforderung, hoh e Umweltschutz- und
damit auch Gesundheitsstandards sicherzustellen.
Rechtlicher Rahmen
Mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde eu-
ropaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Lärm stärker in die kommunalen Pla-
nungen einzubinden. Die Umgebungslärmrichtl inie wurde durch die §§ 47a – 47f Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt.
Die Umgebungslärmrichtlinie will mit Blick auf die Lärmprobleme eine Bestandserfassung, plane ri-
sche Bewertung und politische Festlegung von Zielen organisieren, um einen Prozess zur Lärmmin-
derung anzustoßen. Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes soll der Prozess zum Erfolg geführt wer-
- 3 -
V/0077/2021
den. In der Richtlinie werden keine verbindlich einzuhaltenden G renzwerte für Lärm festgelegt, son-
dern die Verfahrensschritte festgelegt. Zentrale Verfahrensschritte sind die Erstellung von Lärmkarten
(§ 47c Abs. 1 BImSchG) und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen unter Mitw irkung der Öffentlich-
keit (§ 47d Abs. 1 u. 3 BImSchG).
Die Lärmminderungsplanung für die Schienenwege des Bundes wird vom Eisenbahnbundesamt
(EBA) durchgeführt (LAP Teil A und Teil B). Mit der Veröffentlichung des LAP Teil B am 18. Juli 2018
ist der bundesweite Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Schienenwege bereits abgeschlossen (vgl.
Vorlage V/0670/2018). Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan in der Fassung vom Dezember
2020 erläutert und in dieser Vorlage zusammengefasst (s. u. Zu 7).
Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmaktionspl äne in einem Turnus von fünf Jahren zu
überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Lärmkartierungen für die 3. Runde der Lärm-
aktionsplanung wurde im Jahr 2017 termingerecht durchgeführt. Der Lärmaktionsplan ist gemäß § 47
BImSchG nach einem Jah r vorzulegen. Beim aktuellen Lärmaktionsplan der Stadt Münster ist die
Frist zur Vorlage überschritten. Die Überschreitung begründet sich einerseits aus der Verzögerung
zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe (Beschluss Dezember 2017), dem Abschluss und der Berichterstat-
tung zur Evaluation der Tempo 30 Abschnitte aus dem LAP 2 (Beschluss August 2020) sowie ande-
rerseits durch die Umstände der Covid-19-Pandemie, wodurch es zu einer Verschiebung der Öffent-
lichkeitsbeteiligung gekommen ist.
Da im Bundesgebiet noch weitere Kommunen in Verzug sind, hat die EU-Kommission (KOM) ein Ver-
tragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet . Das Ministerium für Umwelt, Landwirt-
schaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -Westfalen hat die Ballungsräume und
Kommunen per Erlass (Herbst 2020) aufgefordert, die Lärmaktionsplanung der 3. Runde kurzfristig
abzuschließen.
Die Vorbereitungen der Lärmkartierung für das Jahr 2022 zur Lärmaktionsplanung der 4. Runde wer-
den seitens der Verwaltung eingeleitet. Für die Lärmaktionsplanung der 4. Runde wurde der Bearbei-
tungszeitraum zwischen Lärmkartierung und Erstellung eines Lärmaktionsplan s auf 2 Jahre angeho-
ben (EU-Verordnung 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten). Somit liegt die Frist
zur Vorlage des nächsten Lärmaktionsplans im Juli 2024.
Lärmkartierung
Die Stadt Münster hat auf Grundlage der Lärmkartierung, die für das gesamte Stadtgebiet erfolgt e,
sogenannte „strategische Lärmkarten“ gemäß der „Verordnung über die Lärmkartierung“ ( 34. BIm-
SchV) erarbeitet. Die Karten zeigen, wo im Stadtgebiet Münster Schwerpunkte der Lärmbelastung für
die Bürgerinnen und Bürger bestehen. Das Verfahren zur Ermittlung der Lärmschwerpunkte ist vor-
gegeben. Maßgeblich für die Gewichtung der Schwerpunkte ist, wie viele Betroffene in einem be-
stimmten Lärmniveau wohn en. Die Lärmkarten wurden 2017 veröffentlicht ( http://www.stadt-
muenster.de/umwelt/immissions-schutz/laerm.html). Die Ergebnisse ve rdeutlichen, dass insbesonde-
re die vom Straßenverkehrslärm in Münster ausgehenden Lärmbelastungen ein erhebliches gesund-
heitliches Problem darstellen. Der Lärm durch die kartierten Gewerbebetriebe führt nur zu einer ge-
ringen Lärmbetroffenheit. Die Analyse ergab 64 Maßnahmenbereiche, innerhalb derer eine Priorisie-
rung nach Höhe der Belastung und dem Grad der Betroffenheit in drei Stufen erfolgte. Die Maßnah-
menbereiche mit der höchsten Priorität, das sind insgesamt 26 Maßnahmenbereiche, befinden sich
zu einem großen Anteil innerhalb des zweiten Tangentenrings.
Gegenüber dem Lärmaktionsplan aus 2017 sind 10 Maßnahmenbereiche hinzugekommen und 15
Maßnahmenbereiche entfallen. Diese Änderungen ergeben sich aus veränderten Einwohnerdaten
sowie Anpassungen oder Verbesserungen des Lärmberechnungsmodells.
Lärmaktionsplan der 3. Runde
Mit der Vorlage V/0670/2018 – „Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne für Münster: Lärmaktions-
plan der 3. Stufe“ wurde dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen über die Vor-
gehensweise zur Erarbeitung des Lärmaktionsplans der 3. Runde berichtet. Danach soll, aufbauend
- 4 -
V/0077/2021
auf den aktuellen Lärmkartierungsdaten, der bisherige Lärmaktionsplan für Münster fortgeschrieben
werden. Neben der Analyse der Lärmbelastungssituation im Jah r 2017 beinhaltet die Fortschreibung
eine Aktualisierung der Maßnahmenbereiche. Die Ergänzung der Tempo 30 – Konzeption sowie die
Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe sind weitere Schwerpunkte des Lärmaktions-
plans der 3. Runde. Auch der Schienenverkehrslärm wird in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans
berücksichtigt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung vom September 2017 wurden im Internet veröffent-
licht und am 20. Februar 2019 im Rahmen eines Lärmforums der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf de r
Basis von Abstimmungsgesprächen und internen Zwischenberichten wurde ein Entwurf fertiggestellt.
Mit der Vorlage V/0058/2020 „Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster – Öffentliche Aus-
legung des Entwurfes“ wurden die pol itischen Grem ien über de n Entwurf und die Ergebnisse der
Lärmkartierung unterrichtet, sodass die vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wer-
den konnte. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und einer er-
neuten Ämterabstimmung ist der Entwurf zur Beschlussfassung angepasst worden.
Die Zusammenfassung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für der Stadt Münster ist als Anlage 2
dieser Vorlage beigefügt. Der Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster in der Fassung
vom Dezember 2020 inklusive sämtlicher Karten und Anhänge steht aufgrund seines Umfangs unter
dem folgenden Link zum Download bereit ( http://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissions-
schutz/laerm.html). Den Fraktionen wird in Papierform jeweils ein Lärmaktionsplan mit den Anlagen
zur Verfügung gestellt. Darüber h inaus kann der Lärmaktionsplan - nach Absprache - im Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eingesehen werden.
Im Lärmaktionsplan wurden vorrangig für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität Maßnahmen
entwickelt. Durch die Umsetzung können kurzfristig 11.120 Menschen (s. u.) besser vor Lärm ge-
schützt werden.
Zu 2. und zu 6. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die EG -Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit, dass sowohl
strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müs-
sen. Die Information muss „deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öff entlichkeit soll jedoch
nicht nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten. Die Ergebnisse der
Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen
informiert werden. Die Ergebnisse der einzelnen Beteiligungsformate sind im Lärmaktionsplan in der
Fassung vom Dezember 2020 ausführlich dokumentiert.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen eines Lärmforums im Februar 2019.
Inhalte der Veranstaltung waren d ie Ergebnisse der Lärmkartierung und die Analyse der Lärmbelas-
tungssituation des Straßenverkehrs und des Schienenverkehrs sowie die vorgesehenen Inhalte des
Lärmaktionsplans der 3. Runde. Außerdem wurde der aktuelle Stand der Maßnahmen aus dem
Lärmaktionsplan der 2. Stufe diskutiert. Darüber hinaus konnten die Bürgerinnen und Bürger auf
Lärmprobleme aus Sicht der Öffentlichkeit hinweisen. Die Anregungen wurden im Rahmen der weite-
ren Maßnahmenplanung geprüft, soweit diese auf die definierten Maßnahmenbereich e bezogen wa-
ren.
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Trä-
ger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 29. Mai 2020 bis zum 28. Juni 2020. Aus der allgemeinen
Öffentlichkeit inklusive Zusammenschlüssen von Bürgerinnen und Bürgern in Bürgerinitiativen gingen
10 Stellungnahmen ein. Von 6 Verbänden wurden schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Darüber
hinaus hat es eine Anregung aus der Politik im Rahmen eines Antrages in der Bezirksvertretung
Münster-West zum Lärmschutz in Mecklenbeck gegeben. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung
der Öffentlichkeit und die Antworten der Stadt Münster können der Anlage 1 entnommen werden.
An der Internetbefragung haben insgesamt 240 Bürgerinnen und Bürger teilgenomm en. Sowohl die
bereits umgesetzten Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 2. Stufe als auch die geplanten Maß-
nahmen des Lärmaktionsplan s der 3. Runde konnten bewertet werden. Außerdem konnten ergän-
- 5 -
V/0077/2021
zende Vorschläge, beispielsweise weitere Maßnahmen oder auch we itere Maßnahmenbereiche for-
muliert werden. Die im Rahmen der Online -Befragung eingegangenen Anregungen zu ergänzen den
Maßnahmen werden von der Verwaltung geprüft und ggf. an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Da die Definition und Priorisierung der Maßnahmenbereiche nach einem definierten und im Lärmakti-
onsplan dargestellten Verfahren erfolgt, werden die Vorschläge für die Ausweisung zusätzlicher Maß-
nahmenbereiche nicht aufgegriffen. Eine Abweichung der Systematik würde das Verfahren insgesamt
in Frage stellen.
Folgende Schwerpunkte ergeben sich aus den verschiedenen Beteiligungsformaten der Öffentlich-
keit:
Lärmbelastungen an den übergeordneten Straßen: Weitere Maßnahmen zur Verringerung der
Lärmbelastung (aktiver Schallschutz, Geschwindigkeitsreduzierungen) an den übergeordneten
Straßen wie der BAB 1 und der B 51 werden gewünscht. Die Einwendungen wurden an die
zuständigen Behörden und Straßenbaulastträger zur Überprüfung weitergeleitet.
Die Autobahnen liegen in der Zuständigkeit der Bezirksre gierung Münster. Die Straßenver-
kehrsbehörde im Ordnungsamt der Stadt Münster ist zustän dig für die B 51. Für die B 51 wird
außerdem der zuständige Straßenbaulastträger beteiligt. Die Notwendigkeit eines Tempolimits
auf der BAB von 100 km/h wurde mehrfach gep rüft und aus straßenverkeh rsrechtlicher Sicht
für nicht notwendig erachtet.
Bei der Festlegung von Lärmschutzmaßnahmen sind die Straßenverkehrsbehörden an die na-
tionalen Berechnungsvorschriften und die vorgegebenen Bewertungskriterien (StVO, Lärm-
schutz-Richtlinien-StV) gebunden. Um Lärmschutz zu gewähren, welcher über die gesetzli-
chen Vorschriften hinausgeht, wäre eine Überarbeitung der zugrundeliegen den Berechnungs-
und Bewertungs kriterien erforderlich. Dies kann nur auf Bundes - bzw. Länderebene erwirkt
werden. Die Stadt Münster strebt mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans an, weiterhin auf
Bund und Land einzuwirken, weitergehende Maßnahmen zur Lärmminderung an den überge-
ordneten Straßen zu ergreifen.
Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung: Weitere Anordnungen von Tempo 30 werden
gewünscht. Die Internetbefragung ergab eine positive Resonanz sowohl zum Geschwindig-
keitskonzept des Lärmaktionsplan 2017 als auch zu den Maßnahmen -vorschlägen zur Fort-
schreibung des Geschwindigkeitskonzeptes. Als sehr wichtig wurden hier die Maßnahmenbe-
reiche auf der Geiststraße, auf der Hammer Straße sowie auf dem Hansaring genannt.
Forderungen nach straßenbaulichen Maßnahmen sowie die Förderung des ÖPNV Angebots :
Für eine nachhaltige Lärmminderung ist eine integrierte Pla nung gemeinsam mit der Stadt -
und Verkehrsplanung erforderlich. Aus diesem Grund sollte der in Bearbeitung befindliche
Masterplan Mobilität Münster 2035+ die im Lärmaktionsplan aufgezeigten Handlungserforder-
nisse berücksichtigen.
Zu 3. Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte - Kurzfristmaßnahmen
Die Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte enthält die seit 2016 bereits umgesetzten Maßnahmen
sowie aktuell geplante Maßnahmen. Dabei wurden Planungen der Stadt - und Verkehrsentwicklung
sowie andere Umweltplanung en der Stadt Münster, die in Wechselwirkung mit der Lärmaktionspla-
nung stehen, berücksichtigt. Diese sind beispielsweise der 3. Nahverkehrsplan (2016), das Radver-
kehrskonzept, die Reaktivierung der WLE-Strecke, der Masterplan Mobilität Münster 2035+, der Mas-
terplan 100% Klimaschutz, das Handlungskonzept Wohnen und das Baulandprogramm 2017 -2025
sowie die aktuellen politischen Anträge zum Thema Verkehr. Die Fortschreibung des Maßn ahmen-
konzeptes enthält außerdem die Er gänzung der Tempo -30-Konzeption mit Prüfempfe hlungen zur
Geschwindigkeitsanordnung sowie die Fortschreibung des Schallschutzfensterprogrammes, das in
seiner ersten Fassung zum 1. Juli 2020 auf den Weg gebracht wurde.
- 6 -
V/0077/2021
Umgesetzte Maßnahmen
In 10 Maßnahmenbereichen wurde auf Basis der Lärmaktionsplanun g 2017 im Februar 2019 Tempo
30 aus Lärmschutzgründen eingeführt, davon in einem Maßnahmenbereich ausschließlich im Nacht-
zeitraum (Hammer Straße , MB 5 ). In 17 Maßnahmenbereichen erfolgten Sanierungs - und Umbau-
maßnahmen zumindest in Teilbereichen. Bei allen Sanierungsmaßnahmen kam ein Fahrbahnbelag
mit lärmmindernder Wirkung zur Anwendung. In 7 Maßnahmenbereichen wurde seit 2016 die LSA -
Steuerung optimiert. In 6 Maßnahmenbereichen erfolgte außerdem eine Anpassung der LSA -
Steuerung im Zuge der Anordnung von Tempo 30.
Mit den seit der letzten Lärmkartierung (im Jahr 2017) umgesetzten Fahrbahnsanierungen wurden
über 4.100 Einwohner innen und Einwohner entlastet. Mit den seit der Lärmkartierung der 3. Runde
umgesetzten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurd en rund 3.480 Einwohnerinnen und Ein-
wohner um bis zu 2,7 dB(A) entlastet.
Somit stellt sich die Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe als positiv dar. Ein Großteil
der dort dargestellten Kurzfristmaßnahmen ist bereits umgesetzt. Die tabellarische Übersicht zur Um-
setzungsbilanz des Lärmaktionsplans der 2. Stufe kann der Anlage 3 entnommen werden.
Geplante Kurzfristmaßnahmen
Das Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnahmen, für die eine
konkrete Prüfung und Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren ange-
strebt wird (Umsetzungshorizont bis etwa 2024). Für diese Maßnahmen erfolgen Aussagen zu deren
Wirkung und den Kosten der Maßnahmen. Für den überwiegenden Teil der hier dargestellten Kurz-
fristmaßnahmen sind bereits Haushaltsmittel vorgesehen. Darüber hinaus werden insbesondere
Maßnahmen vorgeschlagen, die Entlastungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärm-
minderung ermöglichen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
Das Kurzfristprogramm für die nächsten 5 Jahre beinhaltet:
Die Prüfempfehlungen für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Aktuell geplante Anpassungen der LSA Steuerung.
Aktuell vorgesehene Fahrbahnerneuerungen mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit
lämmindernder Wirkung.
Aktuelle straßenräumliche Maßnahmen.
Fortschreibung des Schallschutzfensterprogrammes in Maßnahmenbereichen, in de-
nen sonst keine anderen Maßnahmen umgesetzt werden können.
In der Abbildung 1 sind alle Kurzfristmaßnahmen aufgeführt, die in den n ächsten Jahren zur Umset-
zung im Stadtgebiet vorgesehen sind. Eine detaillierte Übersicht der Kurzfristmaßnahmen enthält die
Zusammenfassung des Lärmaktionsplans (Anlage 2). Zum Teil sind Maßnahmen schon begonnen
oder auch bereits umgesetzt worden , beispielsweise die Fahrbahnsanierung auf der Steinfurter Stra-
ße.
Maßnahmenwirkung
Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in denen aktuell Maßnahmen geplant oder im
Lärmaktionsplan empfohlen sind , 11.120 Einwohnerinnen und Einwohner in lärmbelasteten Gebäu-
den.
Mit der Umsetzung der Prüfempfehlungen für Tempo 30 können in den entsprechenden Maßnah-
menbereichen etwa 6.630 Einwohnerinnen und Einwohner um durchschnittlich 2,5 dB(A) entlastet
werden. Weitere rund 230 Einwohner innen und Einwohner werden durch die von der Stadt Mün ster
bereits geplanten Tempo-30-Anordnung entlastet.
Bei den bereits geplanten Maßnahmen zum Umbau oder zur Umorganisation von Straßenräumen
(beispielsweise die Fahrradstraße in der Wilhelmsstraße) werden von einer lärmmindernden Wirkung
bis 1 dB(A) etwa 770 Einwohner innen und Einwohner profitieren. Mit dem Ausbau der Umgehungs-
- 7 -
V/0077/2021
straße B 51 können bei dem hierbei umgesetzten aktiven Schallschutz etwa 405 Einwohnerinnen und
Einwohner entlastet werden. Die empfohlenen Umbaumaßnahmen in der Steinfurter Straße entlasten
etwa 370 Einwohner innen und Einwohner um 1 bis 2 dB(A). Die bereits geplanten Fahrbahnsanie-
rungen entlasten ca. 3.970 Einwohnerinnen und Einwohner um 2,6 dB(A) bis 2,7 dB(A).
Abbildung 1: Ausschnitt der Karte 14 des LAP - Integriertes Gesamtkonzept - Kurzfristmaßnahmen
Weitere 2.750 Einwohnerinnen und Einwohner können innerhalb der Gebäude besser geschützt wer-
den, wenn bei Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen für Maßnahmenbereiche der 1. Priori tät
ohne mögliche aktive Maßnahmen diese zu 100 % in Anspruch genommen werden.
Ruhige Gebiete
Die im Lärmaktionsplan 2017 definierten ruhigen Gebiete werden unverändert in den Lärmaktionsplan
der 3. Runde übernommen, da keine wesentlichen Änderungen in der Lärmbelastungssituation, die
sich auf die Abgrenzung der ruhigen Gebiete auswirken würde, zu verzeichnen sind.
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von den jeweils zuständi-
gen Behörden in allen relevanten Planungen a ls ein aus dem Lärmaktionsplan resultierender Belang
zu beachten. Dabei steht beim Schutz ruhiger Gebiete vor einer Z unahme des Lärms der Vorsorge-
gedanke im Fokus.
Zu 4. Straßenverkehrsrechtliche Prüfung der empfohlenen Tempo-30-Abschnitte
Die im Lärmaktionsplan in der Fassung vom Dezember 2020 empfohlenen Tempo-30-Abschnitte sind
das Ergebnis einer ersten Prüfung relevanter straßenverkehrlicher Kriterien und können der Abbil-
dung 2 entnommen werden.
Eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der empfohlen en Tempo -30-Abschnitte wird nicht durch
den Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde wirksam. Die konkrete Prüfung der straßenver-
kehrsrechtlichen Belange durch die Straßenverkehrsbehörde wird erst nach Beschlussfassung im
Rahmen der personellen Möglichk eiten Zug um Zug erfolgen Die Aufgabenteilung der beteiligten
- 8 -
V/0077/2021
Fachbereiche der Verwaltung ist analog zu der aus der Lärmaktionsplanung der Stufe 2 vorgesehen,
u. a. ist eine detaillierte Berechnung der Lärmbelastung in den empfohlenen Straßenabschnitten
durchzuführen. Auch möglicherweise entstehende Ausweichverkehre in das umgebende Straßennetz
sind zu simulieren und bei relevanten Verkehrszunahmen auf ihre Schallauswirkungen hin zu unter-
suchen.
Abbildung 2: Ausschnitt der Karte 13 des LAP- Ergänzung der Tempo-30-Konzeption - Prüfabschnitte
Die Ergänzung der Tempo-30-Konzeption legt, wie bereits das Geschwindigkeitskonzept 2017, einen
Fokus auf Maßnahmenbereiche im Innenstadtbereich bzw. innerhalb des 2. Tangentenrings. Ver-
kehrswichtige Ausfallstraßen mit häufig mehrstreifigen Fahrbahnen werden in der Regel nicht in die
Empfehlung einbezogen.
Das Verfahren zur Fortschreibung der Geschwindigkeitskonzeption ist in der Zusammenfassung er-
läutert (Anlage 2).
Zu den Prüfempfehlung en der Tempo -30-Abschnitte wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde
und der Feuerwehr im Rahmen der letzten Ämterabstimmung zum Entwurf des Lärmaktionsplans
(Stand November 2020) Stellungnahmen abgegeben. Gegen einige der empfohlenen Streckenab-
schnitte werden Bedenken geäußert. Die Stellungnahmen sind dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Im Folgenden werden die Argumente der Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde zusammenfas-
send dargestellt:
Verschlechterung der Erreichungsgrade der Feuerwehr: Die in der Evaluation nachgewiesene
geringe Beeinträchtigung der Erreichungsgrade sei mit den geringen Geschwindigkeitsände-
rungen, wie zum Beispiel auf der Achse Neutor-Bült, zu begründen.
Signifikante Änderung des Geschwindigkeitsprofils: Das Geschwindigkeitsprofil auf der Achse
Neutor-Bült sei real nur um wenige km/h reduziert. Auf den aktuell empfohlenen Prüfabschnit-
ten würde sich das Geschwindigkeitsprofil dagegen signifikant ändern, sodass hier mit größe-
ren Effekten auf die Erreichungsgrade zu rechnen sei.
- 9 -
V/0077/2021
Geringere Leistungsfähigkeit der Straßen: Das veränderte Geschwindigkeitsprofil und die län-
geren Fahrzeiten würden eine höhere Verkehrsdichte und damit Rückstauung und Verlage-
rungseffekte begünstigen.
Geringe Wirksamkeit der Temporeduzierung: Der in der Evaluat ion nachgewiesene Pegel-
rückgang von 2,1 dB würde auf eine geringe Wirksamkeit der Geschwindigkeitsreduzierung
hindeuten.
Darüber hinaus weist die Feuerwehr darauf hin, dass, sofern die vorgelegten oder weiteren Maßnah-
men dieser Art zur Umsetzung kommen, die politischen Gremien über die Auswirkungen auf das Ge-
fahrenabwehrsystem der Stadt Münster sowie die sich daraus ergebenen strukturellen und wirtschaft-
lichen Konsequenzen im Rahmen der jeweiligen Konzepte und Vorlagen informiert werden sollen.
Im Rahmen der Evaluation zur Einführung von Tempo 30 (s. a. Beschlussvorlage an den Rat
V/0372/2020) haben sich die grundsätzlichen Befürchtungen der Feuerwehr hinsichtlich des negati-
ven Einfluss der Maßnahme Tempo 30 nicht bestätigt. Ebenso ist e ine Verkehrsverlagerung bedingt
durch die Tempo -30-Anordnung nicht erkennbar. Durch die Anpassung der Lichtsignalanlagen im
Vorfeld der Anordnung von Tempo 30 wurde der Verkehrsflu ss der neuen Höchstgeschwindigkeit
angepasst. Es konnte nicht beobachtet werden, dass es zu an deren Rückstauungen kommt. Mit der
Messung des Schallpegels wurde n achweislich eine erhebliche Lärmreduzierung bei geringer Ge-
schwindigkeitsänderung auf niedrigem Geschwindigkeitsniveau festgestellt.
Angesichts der dargestellten Bedenken zur Geschwindigk eitsreduzierung wird im Rahmen der stra-
ßenverkehrsrechtlichen Prüfung der empfohlenen Tempo -30-Abschnitte eine Auswertung weiterer
Einsatzdaten der Feuerwehr sowie Erhebungen von Geschwindigkeitsprofilen einzelner Abschnitte
vorgenommen.
Zu 5. Fortschreibung Förderprogramm zum Passiven Schallschutz
Das Programm „Passiver Schallschutz“ ermöglicht die Förderung von Passiven Schallschutzmaß-
nahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität, für die keine aktiven Lärmminderungsmaßnahmen
umgesetzt werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten Maßnahmen geplant sind (s.
a. Beschlussvorlage an den Rat V/0057/2020).
Folgende Maßnahmenbereiche sollen in das Förderprogramm zum passiven Schallschutz aufge-
nommen werden:
- Weseler Straße, Bismarckallee – Lühnstiege (MB 1)
- Grevener Straße, Friesenring – Steinfurter Straße (MB 6)
- Wolbecker Straße, Kanal DEK – Hohenzollernring (MB 10)
- Weseler Straße, Geiststraße – Kolde-Ring (MB 13)
- Hammer Straße, Friedrich – Ebert-Straße – Geiststraße (MB 14)
- Hammer Straße, Friedrich – Ebert-Straße – Umgehung B 51 (MB 16)
- Weseler Straße, Umgehungsstraße, B 51 – Inselbogen (MB 21)
- Schlossplatz, Universitätsstraße – Münzstraße (MB 25)
Wenn die Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen zu 100 % in Anspruch genommen werden,
können 2.750 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der Gebäude besser geschützt werden. Die
Gesamtkosten betragen 709.000 Euro unter der Annahme, dass 25 % der Berechtigten das Förder-
programm in Anspruch nehmen . Pro Jahr sind das rund 141.840 Euro für die nächst en fünf Jahre .
Das Konzept zum Schallschutzfensterprogramm ist ausführlich im Lärmaktionsplan in der Fassung
vom Dezember 2020 erläutert.
Die Förderrichtlinie zum Schallschutzfensterprogramm wird entsprechend überarbeitet und den politi-
schen Gremien zur B eschlussfassung vorgestellt. Im Rahmen der Vorlage wird über die bisherige
Resonanz zum Förderprogramm seit Inkrafttreten (07/2020) informiert.
- 10 -
V/0077/2021
Zu 7. Lärmminderung im Schienenverkehr
Mit der Vorlage V/0670/2018 – „Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne für Münster: Lärmaktions-
plan der 3. Stufe“ wurde über den Abschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde des Eisenbahn -
Bundesamtes (EBA) informiert. Die Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr sind in der
Zusammenfassung (Anlage 2) erläutert.
Zur Umsetzung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes besteht auf Bun-
desebene das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI). In diesem Programm wird eine Priorisierung der perspektivischen Lärmsanie-
rungsbereiche vorgenommen. Diese wird über die Priorisierungskennziffer (PKZ) abgeleitet und liegt
bundesweit zwischen 0,006 und 151,27 Punkten.
Für die perspektivischen Sanierungsbereiche der Stadt Münster wird eine PKZ von 6,694 bezie-
hungsweise 0,487 angegeben (Stand September 2020). Eine verlässliche Aussage darüber, wann die
Sanierungsbereiche bearbeitet werden, ist nicht möglich. Der Stand der Lärmsanierungsmaßnahmen
in Münster wird seitens der Verwaltung regelmäßig bei der DB Netz AG abgefragt. Eine Übersicht der
Lärmsanierungsbereiche in Münster enthält die Zusammenfassung (Anlage 2).
Fazit:
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde sieht konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms in Müns-
ter vor , die den eingeschlagenen Weg eines verbesserten Ge sundheitsschutzes der Münsteraner
Bevölkerung gegenüber linienhaften Lärmquellen weiterführen. Das wird zur Verbesserung der Situa-
tion - insbesondere in der Innenstadt - führen und dazu beitragen, dass Münster dauerhaft eine
„nachhaltig lebenswerte Stadt“ bleibt.
Die zahlreichen politischen Initiativen zum Thema Verkehr machen deutlich, welchen großen Stellen-
wert der Verkehr in positiven wie im negativen Sinn hat. Den Verkehr stadt -, umweltverträglich und
nachhaltig zu gestalten wird eine der großen Herausforderungen der Zukunft bleiben.
I.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 Stellungnahmen der Stadt Münster zu den Anregungen aus der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange, Dezember 2020
Anlage 2 Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster, Zusammenfassung, Dezember
2020
Anlage 3 Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplan 2017, Tabelle 13 aus dem Lärmaktionsplan
der 3. Runde, S. 44-46, Dezember 2020
Anlage 4 Stellungnahmen der Feuerwehr und der Straßenverkehrsbehörde zu den empfohlenen
Tempo-30-Prüfabschnitten
Anlage 3 - Umsetzungsbilanz LAP 2
6357 Zeichen
6WDGW0QVWHU
/lUPDNWLRQVSODQ
5XQGH
)RUWVFKUHLEXQJGHV
/lUPDNWLRQVSODQV
'H]HPEHU
8PVHW]XQJVELODQ]GHV/lUPDNWLRQVSODQV
'LHQDFKIROJHQGH7DEHOOHVWHOOWGLH.XU]IULVWPDQDKPHQGHV/lUPDNWLRQVSODQV
LQGHQ0DQDKPHQEHUHLFKHQGHU/lUPDNWLRQVSODQXQJVRZLHGHQ
8PVHW]XQJVVWDQGGHUHPSIRKOHQHQRGHUEHUHLWVJHSODQWHQ0DQDKPHQ
LQVEHVRQGHUH)DKUEDKQVDQLHUXQJGDU(UJlQ]HQGZHUGHQVHLWXPJH
VHW]WHQ0DQDKPHQLQGHQ0DQDKPHQEHUHLFKHQGHV/lUPDNWLRQVSODQV
GLHQLFKW%HVWDQGWHLOGHV0DQDKPHQNRQ]HSWHV/lUPDNWLRQVSODQZDUHQ
GDUJHVWHOOW
ŏ7DEHOOH8PVHW]XQJVELODQ]GHU.XU]IULVWPDQDKPHQGHV/lUPDNWLRQVSODQV
LQGHQ0DQDKPHQEHUHLFKHQGHV/lUPDNWLRQVSODQV
6WUDH
$EVFKQLWW%HUHLFK
YRQELV
0DQDKPHQEHUHLFK1U
3ULRULWlW
/lQJHLQP
7HPSR.RQ]HSWLRQ
,QQHQVWDGW
9HUNHKUVYHUVWHWLJXQJGXUFK
2SWLPLHUXQJ/6$6WHXHUXQJ
6WUDHQUlXPOLFKH0DQDKPHQ
,QVWDQGVHW]XQJGHU)DKUEDKQ
(LQVDW]$VSKDOWHPLWOlUPPLQ
GHUQGHU:LUNXQJ
6WHLQIXUWHU
6WUDH
:LOKHOPVWUDH
*UHYHQHU6WUDH
( ༃ ༃
:ROEHFNHU
6WUDH
%UHPHU6WUDH
+RKHQ]ROOHUQULQJ
( 3
+DPPHU6WUDH /XGJHULSODW]
*HLVWVWUDH
(1 3 3༃ ༃
%HUOLQHU3ODW] +DPEXUJHU6WUDH
9RQ6WHXEHQ6WU
(
$HJLGLLVWUDH $HJLGLLNLUFKSODW]
3URPHQDGH
(
:HVHOHU6WUDH 6HQWPDULQJHU:HJ
,QVHOERJHQ
3༃ (
+DQVDULQJ +DIHQVWUDH
'RUWPXQGHU6WU
3༃ (
0ROWNHVWUDH :HVHOHU6WUDH
/XGJHULSODW]
(
*UHYHQHU6WUDH 0HNDPS
<RUN5LQJ
3 3༃ (
6WHLQIXUWHU
6WUDH
$XVWHUPDQQVWU
<RUN5LQJ
3༃ ༃
%UHPHU6WUDH +DPEXUJHU6WUDH
+DIHQVWUDH
EHLGHQ/LFKWVLJQDODQODJHQKDQGHOWHVVLFKXP)X JlQJHUVFKXW]DQODJHQGLHYRQ
8KUDOV)UHLOlXIHURKQH.RRUGLQLHUXQJLQ'XQNHOVFKDOWXQJEHWULHEHQZHUGHQHLQH
$QSDVVXQJLP=XJHGHU(LQIKUXQJYRQ7HPSRQDFKWVHUIROJWHQLFKW
$QRUGQXQJYRQ7HPSRLP5DKPHQGHU+RFKEDXPDQD KPHDXIGHPJHVDPWHQ
$EVFKQLWWHLQVFKOLHOLFKGHV%UHPHU3ODW]HV
6WDGW0QVWHU
/lUPDNWLRQVSODQ
5XQGH
)RUWVFKUHLEXQJGHV
/lUPDNWLRQVSODQV
'H]HPEHU
6WUDH
$EVFKQLWW%HUHLFK
YRQELV
0DQDKPHQEHUHLFK1U
3ULRULWlW
/lQJHLQP
7HPSR.RQ]HSWLRQ
,QQHQVWDGW
9HUNHKUVYHUVWHWLJXQJGXUFK
2SWLPLHUXQJ/6$6WHXHUXQJ
6WUDHQUlXPOLFKH0DQDKPHQ
,QVWDQGVHW]XQJGHU)DKUEDKQ
(LQVDW]$VSKDOWHPLWOlUPPLQ
GHUQGHU:LUNXQJ
*UHYHQHU6WUDH <RUN5LQJ
6WHLQIXUWHU6WUDH
3 (
9RJDVVH%OW
0DXULW]VWU
1HXEUFNHQVWUDH
6RQQHQVWUDH
( 3
9RQ6WHXEHQ
6WUDH
+HUZDUWKVWUDH
+DIHQVWUDH
(
0QVWHUVWU$P
6WHLQWRU
+HUUHQVWU
Q|UGO+LOWUXSHU6WU
3d
0Q]VWUDH 6FKORVVSODW]
%XGGHQVWUDH
( 3 3༃
%HUJVWUDH 6FKODXQVWUDH
%HUJVWUDH
( 3
1RUGVWUDH &RHUGHVWUDH
$P.UHX]WRU
(
*UHYHQHU6WUDH )UHVQRVWUDH
0HNDPS
3 3༃ (
+HUZDUWKVWUDH 6FKRUOHPHU6WUDH
9RQ6WHXEHQ6WU
( 3
+RKHQ]ROOHUQULQJ 9G7LQQHQ6WU
:ROEHFNHU6WU
3 3༃
.DQDOVWUDH )HUGLQDQGVWU
&RHUGHSODW]
3༃ (
:HVHOHU6WUDH .ROGH5LQJQ|UGO
6SHUOLFKVWU
3༃ (
+|UVWHU6WUDH 9RJDVVH
6RQQHQVWUDH 3
3 (
)ULHVHQULQJ -DKQVWUDH
:LHQEXUJVWUDH
3༃ (
*DUWHQVWUDH .ROSLQJVWUDH
=HSSHOLQVWUDH
3༃ (
+IIHUVWUDH +IIHUVWU
+LPPHOUHLFKDOOHH
3
(QJHOVWUDH %URFNKRIIVWUDH
+DIHQVWUDH
( 3
&KHUXVNHU
/XEOLQULQJ
/DQJHPDUFNVWU
*DUWHQVWUDH
3༃ (
%DKQKRIVWUDH :ROEHFNHU6WUDH
8UEDQVWUDH
( 3 3༃
*UHYHQHU6WUDH +|KH1XEEHQEHUJ
:HVWKRIIVWUDH
3 3༃ (
7HPSR]ZLVFKHQ+DIHQVWUDHXQG:ROEHFNHU6WUD H
7HPSRHLQVFKOLHOLFKGHU6WUDHÄ$P.UHX]WRU³
7HPSR$QRUGQXQJDXIGHUJHVDPWHQ(QJHOVWUDH
6WDGW0QVWHU
/lUPDNWLRQVSODQ
5XQGH
)RUWVFKUHLEXQJGHV
/lUPDNWLRQVSODQV
'H]HPEHU
3EHUHLWVJHSODQWELV6WDQG]7EHUHLWVELV)HUWLJVWHOOXQJ/$3
XPJHVHW]W
((PSIHKOXQJGHV/lUPDNWLRQVSODQVPLW8PVHW]XQJVKRUL]RQWLQQHUKDOEYRQ
-DKUHQNXU]IULVWLJHV0DQDKPHQSURJUDPP
17HPSRQXULP1DFKW]HLWUDXP
cGLHJHSODQWHHPSIRKOHQH0DQDKPHEHWULIIW7HLOEHUHLFKHGHV0DQDKPHQEHUHLFKV
]XU/lUPDNWLRQVSODQXQJ
d͗6WUDHQUlXPOLFKH0DQDKPHXQG*HVFKZLQGLJNHLWVUHGX]LHUXQJ
XPJHVHW]W LQ3ODQXQJRGHU
ZHLWHUKLQYRUJHVHKHQ
HUJlQ]HQG]XP/$3
XPJHVHW]WH
0DQDKPH
'DV*HVFKZLQGLJNHLWVNRQ]HSW,QQHQVWDGWLVWNRPSOHWWXPJHVHW]W,P=XJHGHU
$QRUGQXQJYRQ7HPSRLP)HEUXDUHUIROJWHDXFKHLQH$QSDVVXQJGHU
/6$6WHXHUXQJIUHLQHQVWHWLJHQ9HUNHKUVRZHLWUHOHYDQWH/LFKWVLJQDODQODJHQ
LP$EVFKQLWWOLHJHQ=XVDPPHQPLWGHUVXN]HVVLYHQ(UQHXHUXQJGHU/6$
$QODJHQVLQGGDPLWGLH0DQDKPHQ]XU9HUNHKUVYHUVWHWLJXQJHEHQIDOOVEHU
ZLHJHQGXPJHVHW]WZHLWHUHVLQGQRFKLQ3ODQXQJ
'LHHPSIRKOHQHQVRZLHGLHEHUHLWVJHSODQWHQVWUDHQUlXPOLFKHQ0DQDKPHQ
NRQQWHQELVKHUQRFKQLFKWXPJHVHW]WZHUGHQVLQGDEHUZHLWHUKLQYRUJHVHKHQ
'LHEHUHLWVJHSODQWHQ)DKUEDKQVDQLHUXQJVPDQDKPHQNRQQWHQELV
]X]ZHL'ULWWHOXPJHVHW]WZHUGHQJHQHUHOOPLW(LQVDW]HLQHV%HODJHVPLW
OlUPPLQGHUQGHU:LUNXQJ$XFKLQZHLWHUHQ0DQDKPHQEHUHLFKHQHUIROJWHQ
HUJlQ]HQG)DKUEDKQVDQLHUXQJHQPLW(LQVDW]HLQHV%HODJHVPLWOlUPPLQGHUQ
GHQ:LUNXQJHQ
7HPSR.RQ]HSWLRQ
8PVHW]XQJGHV*HVFKZLQGLJNHLWVNRQ]HSWHVDXVG HP
/lUPDNWLRQVSODQ
$OV(UJHEQLVGHV/lUPDNWLRQVSODQVZXUGHLP)HEUXDUHLQ.RQ]HSW
]XU5HGX]LHUXQJGHU]XOlVVLJHQ+|FKVWJHVFKZLQGLJNHLWDXINPKDXILQVJH
VDPW6WUDHQE]Z6WUDHQ]JHQXPJHVHW]W
ŏ $HJLGLLVWUDH$P6WDGWJUDEHQELV$HJLGLLNLUFKSODW]
ŏ 0Q]VWUDH%HUJVWUDH$QGHU$SRVWHONLUFKH9RJDVVH%OW0DXULW]
VWUDH6FKORSODW]ELV(LVHQEDKQVWUDH
ŏ 0ROWNHVWUDH:HVHOHU6WUDHELV/XGJHULSODW]
Anlage 1 - Stellungnahmen der Stadt Münster
100715 Zeichen
Stellungnahmen der Stadt Münster zu den Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung: - Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster ( 3.Runde) – allgemeine Öffentlichkeit - Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster ( 3. Runde) – Träger öffentlicher Belange (TÖB) Anlage 1 zur Vorlage V/0077/2021 Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 1 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster 1 03.06.2020 Mein Vorschlag wäre den Hohen Heckenweg einspurig zu führen mit Tempo 30. Es ist abends nicht möglich, bei geschlossenem Fenster (3fach Verglasung) bei Zimmerlautstärke Fernsehen zu schauen. Es sind u.a. die vielen und lauten Motorräder die ihre Maschinen richtig ausfahren- teilweise schneller als die Polizei im Einsatz und auch die aufgemotzten Autos aus Coerde die genauso schnell sind. Bei der Zusammenführung beider Spuren kommt es immer wieder zu lautem Hupen. Straßenver- kehr Hoher He- ckenweg Tempo 30 und einspu- rige Ver- kehrsführung Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt über das gesamte Stadtgebiet. In die Lärmkartierung werden alle Straßen ab einer bestimmten Verkehrsbelastung, auch Autobahnen und Bundesstraßen einbezogen. Aus dieser ergeben sich die sogenannten Strategischen Lärmkarten (Siehe auch die Abbildungen 1 und 2 auf den Seiten 8 und 9 des Lärmaktionsplans). Auf Grundlage der Lärmkartierungen werden Lärm- schwerpunkte definiert, die sich aus der Lärmbetroffen- heit und den Schallpegeln an belasteten Gebäuden er- geben. Aus diesen werden letztendlich Maßnahmen- bereiche festgelegt, die in 3 Stufen priorisiert werden und die Dringlichkeit der Maßnahmenentwicklung ableiten. Für den Hohen Heckenweg hat sich nach diesen Krite- rien kein Maßnahmenbereich in der aktuellen Lärmakti- onsplanung ergeben, und wird daher in diesem auch nicht detailliert betrachtet. Der Hohe Heckenweg ist aber Schulweg. Deshalb be- steht hier bereits eine Geschwindigkeitsmessstelle, die sowohl von der Polizei, als auch vom Ordnungsamt im Rahmen der personellen Möglichkeiten angefahren wird. 2 04.06.2020 Nienberge grenzt mit ca. 80 Meter Entfernung an die BAB 1. Seit über 50 Jahren kämpft der Stadtteil für mehr Lebensqualität durch Lärmschutz. In beiden Planfeststellungsbeschlüssen nutz- te man den in Eigeninitiative erbauten Wall dazu, um gesetzlich verpflichtende Lärmschutzmaßnahmen, seitens des Baulastträ- gers, nicht umzusetzen und umging die EU Richtlinien. Die Fak- ten sind sowohl der Stadt als auch ihrem Amt bekannt. Wir fordern von unserer Stadt auch unser Anliegen nach den neuen EU‐Richtlinien mit in diesen Plan aufzunehmen. Da wir bereits geklagt haben, verfügen wir über ein Lärmgutach- ten. Straßenver- kehr BAB 1 im Bereich Nienberge Aufnahme des Anlie- gens der belasteten Bevölkerung Nienberges in den Lärm- aktionsplan Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wie in Stellungnahme Nr. 1 skizziert. Für das Stadtgebiet Nienberge haben sich nach diesen Kriterien bisher keine Maßnahmenbereiche in der aktuel- len Lärmaktionsplanung ergeben. Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 2 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster 3 07.06.2020 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Mit der Bitte um Aufnahme des Stadtteil Münster-Nienberge in den Lärmminderungsplan der Stadt Münster Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Brinktrine, sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung West, hiermit beantragen wir die Aufnahme unseres Stadtteils in die Lärmminderungspläne der Stadt Münster. Die Lärmprobleme im Stadtteil Nienberge sind Ihnen allen be- kannt. (A1 – Altenberger Straße – B54 und das deutlich höhere Verkehrsaufkommen durch das geplante neue Baugebiet.) Die Klage die wir Nienberger geführt haben war nicht erfolgreich. Im Prozess tauchten von Straßen NRW plötzlich neue Lärmbe- rechnungszahlen auf, die bisher unbekannt waren. Einer der Gründe warum der für uns Klagende, -, seine Klage zurückgezo- gen hat. Diese Zahlen haben wir von Straßen NRW per Brief angefordert. Wir erhoffen uns eine Antwort. Keine Antwort würden wir als Eingeständnis einer Täuschung ansehen. Ungeachtet dessen, hat der Richter den Baulastträger mehrfach aufgefordert, doch dem Kläger entgegen zu kommen. Er hat auf EU Recht hingewiesen und auf die geringen Kosten die unsere Forderung beinhalten würde. Herr - von der Bezirksregierung Münster als Entscheidungsträger war hart, kompromisslos und unnachgiebig. Darum glauben wir, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, unser Lärmproblem im Lärmminderungsplan der Stadt Münster zu lösen. Einen entsprechenden Aufnahmeantrag haben wir gestellt. Wir hoffen auf erneute Unterstützung durch die BV West, dass unser Anliegen bei der Stadtverwaltung Gehör findet und umge- setzt wird. Straßenver- kehr BAB 1 im Bereich Nienberge Altenberger Straße B 54 Straßenver- kehr BAB 1 im Bereich Nienberge Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wie in Stellungnahme Nr. 1 skizziert. Für das Stadtgebiet Nienberge haben sich nach diesen Kriterien bisher keine Maßnahmenbereiche in der aktuel- len Lärmaktionsplanung ergeben. Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 3 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster 4 15.06.2020 Wir wohnen am Werneweg 162 und sind direkt sowohl vom Autobahnlärm, als auch vom Schienenlärm betroffen. Da besonders Letzteres enorm zugenommen hat, möchte ich mich hier erkundigen, was aktuell für den Bereich geplant ist oder vorgeschlagen wird. Jedoch wäre auch von Interesse, ob eine Ausbesserung des Autobahn‐Schallschutzes angedacht ist. Dieser scheint extrem in die Jahre gekommen und es ist (trotz- dem) ziemlich laut. Wie auf den Karten, die jeweils von der Stadt selbst und vom Bundesministerium zur Verfügung gestellt werden wunderbar zu erkennen ist, befinden wir uns in einem gesundheitsschädlichen Lautstärkenbereich (>75dB). Es ist einfach unfassbar und uner- träglich laut. Ich möchte jedoch zusätzlich anmerken, dass nicht nur die Lautstärke an sich das Problem ist, sondern ebenfalls Erschütterungen. Gerade nachts macht sich das Problem extrem bemerkbar, wenn um 1 Uhr plötzlich durch Erschütterungen Gegenstände aus den Regalen fallen. Auch hier ist ein ruhiger Schlaf unmöglich. Was gerade in letzter Zeit auffällt ist, dass die DB nicht mehr nur Güterzüge über die Strecke schickt, sondern immer häufiger auch Personenzüge (IC/ICE). Das Haus steht vielleicht 50m von den Gleisen entfernt und es gibt keinerlei Sichtschutz und somit kein Schutz der Privatsphäre. Ist auch in dem Bereich irgendetwas geplant? Welche Priorität hat der Werneweg? Man liest immer nur was von der Hammer Str., oder Weseler Str., dabei besteht auch hier extremer Handlungsbedarf. Da die Fenster noch aus den späten 60er Jahren sind, wüsste ich zudem gern, an wen ich mich bezüglich etwaiger Zuschüsse wenden darf. Ich hoffe diese E‐Mail ist noch einigermaßen übersichtlich. Das Thema liegt mir sehr am Herzen, zumal unsere Straße v.a. bzgl. des Schienenwegs jahrelang ignoriert wurde und wir sind uns hier alle einig, dass es untragbar wird. Sollte es noch eine Möglichkeit geben, die Dringlichkeit noch Straßenver- kehr B 51 Schienen- verkehr Umge- hungsbahn Berücksich- tigung der Lärmbelas- tungen und auch der Erschütte- rungen durch Stra- ßen und Schienen- verkehrslärm Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wie in Stellungnahme Nr. 1 skizziert. Für den Werneweg bzw. die B 51 wurde nach diesen Kriterien kein Maßnahmenbereich im Lärmaktionsplan abgeleitet (Straßenverkehr) und wird daher in diesem auch nicht detailliert betrachtet. Der in der Stellungnahme genannte Lärmpegel von > 75 dB(A), der den Strategischen Lärmkarten entnommen werden kann, ist auf den Schienenverkehrslärm zurück- zuführen. Der Straßenverkehrslärm im Bereich des Wernewegs ist durch einen Lärmpegelbereich von (L DEN) von > 60 <= 65 dB (A) charakterisiert. Der zuständige Straßenbaulastträger (Straßen NRW) hat sich bezüglich des Autobahn-Schallschutzes folgender- maßen geäußert (Stand November 2020): Der Landesbetrieb Straßenbau.NRW führt gemäß DIN 1076 Bauwerkprüfungen an allen Ingenieurbauten in seinem Verantwortungsbereich durch. Alle sechs Jahre wird eine umfassende Hauptprüfung durchgeführt. Hierbei wird jedes Bauteil des Bauwerkes „handnah“ geprüft. Die letzte Hauptprüfung der Lärm- schutzwand an der B51 fand im Jahr 2015 statt. Drei Jahre nach der Hauptprüfung folgt die sogenannte Einfache Prüfung durch eine der Niederlassungen. Die Einfache Prüfung wird in der Regel als intensive, erwei- terte Sichtprüfung durchgeführt. Die letzte wurde im Jahr 2019 durchgeführt. Weiterhin werden die Bauwerke zwischen den Prüfungen durch die Meistereien kontrolliert und bei besonderen Anlässen, z.B. einem schweren Verkehrsunfall, einer Sonderprüfung unterzogen. Die Lärmschutzwand entlang der B51 im Bereich Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 4 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster deutlicher zu machen, lassen Sie es mich sehr gerne wissen. Werneweg 162 ist als Stahlbetonwand ausgeführt. Diese ist zwar mittlerweile 30 Jahre alt und weist leichte Schä- den auf, diese beeinträchtigen jedoch die lärmtechnische Wirksamkeit nicht. Zur Bahnstrecke 2010 Mecklenbeck – Sudmühle, Sanierungsbereich Münster - Geist: In der Anlage 3 (Stand 30.09.2020; Seite 25-26) des Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung an Bestandsstre- cken der Eisenbahnen des Bundes werden die noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche aufgelistet. Mehrere Sanierungsbereiche bilden einen Sanierungs- abschnitt, welcher mit einer Priorisierung (PKZ) angege- ben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die PKZ, desto eher wird saniert. Eine verlässliche Aussage zum Um- setzungshorizont der jeweiligen Sanierungsbereiche ist nicht möglich. Es ist möglich, dass Sanierungsbereiche bei Baumaßnahmen vorgezogen werden. Die Priorität des entsprechenden Sanierungsabschnittes ist mit einer PKZ von 6,694 (maximale PKZ liegt bun- desweit bei 151,127) als gering einzuordnen. Für den Sanierungsbereich Münster-Geist ist ein 0,1 km langer Abschnitt in der Liste der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche aufgenommen. In der Anlage 1 (Stand 30.09.2020; Seite 30) werden die in Bearbeitung befindlichen und fertiggestellten Lärmsa- nierungsbereiche aufgelistet. Hier werden auf einem 1,0 km langen Abschnitt des Sanierungsbereichs „Münster- Geist“ Schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Der aktuelle Bearbeitungsstand der freiwilligen Lärmsa- nierung kann über die interaktive Karte der DB Netz unter https://laermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.ht ml#/?state=NRW eingesehen werden. Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 5 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Zur Umgebungslärmkartierung der Runde 4 findet eine weitere Herabsetzung des Auslösewertes für das Lärm- sanierungsprogramm des BMVI um weitere 3 dB(A) auf 54 dB(A) statt. Dies bedeutet, dass eine erneute Über- prüfung bereits sanierter Abschnitte stattfinden wird. Mit der überarbeiteten Anlage 3 wird im Laufe des Jahres 2024 als Ergebnis der Lärmaktionsplanung der Runde 4 gerechnet. Informationen über verschiedene Fördermöglichkeiten können unter „Service und Beratung“ auf der Seite des Amtes für Umwelt, Grünflächen und Nachhaltigkeit ein- gesehen werden. 5 23.06.2020 Mit diesem Schreiben möchten wir Sie gerne noch einmal auf die beiden Lärmquellen hinweisen, die wir bereits im Jahre 2016 für Mecklenbeck Süd, Albachten Ost und das Waldwegviertel be- nannt hatten: ‐ die Autobahnen A1 / A43 / die Umgebung AKreuz MS‐SÜD ‐ die Bahnstrecke 2200 entlang der Straße Am Getterbach Leider hat sich in diesen beiden Bereichen in Sachen Lärm- schutz bislang noch nichts getan. Warum im Außenbereich einer Stadt weniger Lärmschutzmaßnahmen erfolgen als im Innen- stadtbereich (hier in MS z.B. Tempo 30 Zonen), entspricht m.E. nicht der EU‐Richtlinie und den strengen EU‐Lärmschutz- vorgaben. Hier gibt es keine differenzierten Vorgaben zwischen Stadt und Land, auch die Bevölkerungsdichte spielt beim Lärm- schutz keine Rolle. Allein der Gesundheitsschutz der Menschen steht laut Vorgabe stets im Vordergrund. Insofern ist die derzeiti- ge Umsetzung der europäischen Vorgaben durch die Stadt Münster zu hinterfragen und im Grunde der Ungleichbehandlung leider rechtlich nicht haltbar. Untenstehend und in der Anlage erhalten Sie mit der Bitte um Prüfung daher noch einmal unsere Anregungen und Vorschläge zum Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2016. Das Schreiben war datiert vom 27. Juni 2016. Straßen- und Schienen- verkehr DB Strecke 2200 von A 1 bis B 51 (Zubringer) AK MS-Süd, A 1, A 43, B 51 Mecklen- beck und Albachten Berücksich- tigung der Lärmquellen Entsprechend der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung 2017 besteht „ein wesentlicher Aspekt der Lärmaktions- planung [ … ] in der Ausübung des pflichtgemäßen Er- messens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ab- lauf von Sanierungsmaßnahmen. Ziel der Lärmaktions- planung ist eine Verringerung der Gesamtbelastung in dem betrachteten Gebiet. In der Regel ist dazu eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich. Als Kriterien für die Prioritätensetzung kom- men z. B. in Frage: - Ausmaß der Pegelüberschreitung, - Schutzbedürftigkeit und Anzahl der betroffenen Perso- nen, - Gesamt-Lärmbelastung (z. B. nach VDI 3722, Blatt 2 [15], - technischer, zeitlicher und finanzieller Aufwand. Mit der Definition von Maßnahmenbereichen im Lärmak- Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 6 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Daneben bitten wir Sie heute auch noch einmal ausdrücklich darum, Ihre zugrunde liegende Lärmkarte für den Bereich am AK Kreuz MS‐Süd zu überprüfen und zu korrigieren. Hier hatten wir Sie seinerzeit darauf hingewiesen und um folgendes gebeten: a. Lärmschutzwand Das zugrunde liegende Kartenmaterial rund um das AK MS-Süd entspricht nicht der Realität. Konkret: Hier ist eine Lärmschutz- wand (entlang der Tangentialzufahrt von der A43 aus MS kom- mend auf die A1 RI Bremen) eingezeichnet, die in Wirklichkeit in dieser Länge gar nicht existiert. Diese Lärmschutzwand war zwar ursprünglich einmal so (wie auf dem Papier ersichtlich) in dieser Länge bis zur A43 geplant worden, ist aber damals von Straßen NRW im Zuge der Straßenbauarbeiten zum „Überflieger“ nur bis zur Hälfte gebaut worden. Insofern fußen die vorliegenden Lärm- karten rund um das AK MS-Süd auf einer falschen Grundlage! Hier scheint uns eine dringende Überprüfung und Korrektur Ihrer Lärmkarten geboten. Darüber hinaus wäre es geboten, einmal bei Straßen NRW nachzufragen, warum die ursprüngliche Pla- nung nicht realisiert worden ist. Hier besteht unserer Meinung dringender Handlungsbedarf. Die ursprüngliche Planung der Schallschutzwand sollte umgehend offen gelegt, überprüft, auf- gegriffen und realisiert werden. Wir bitten Sie um eine korrigierte Lärmkarte für diesen Bereich. Darüber hinaus bitten wir Sie auch noch einmal um Ihre Nach- frage bei Straßen NRW bezüglich der Schallschutzwand. Bitte fordern Sie Straßen NRW auf, konkret um Offenlegung der ur- sprünglichen Plangestaltung der Schallschutzwand und um eine Begründung, warum das Bauvorhaben „Schallschutzwand ent- lang der Tangentialzufahrt bis zur Heroldstraße“ damals nicht so realisiert worden ist wie auf den von Straßen NRW zur Verfü- gung gestellten Plänen eingezeichnet. Bitte lassen Sie uns Ihre Nachfrage an Straßen NRW und die Antwort von Straßen NRW (Offenlegung der Pläne und Begrün- dung) zukommen. tionsplan erfolgt die erforderliche Prioritätensetzung. Eine Überprüfung der Lärmkarten ist erfolgt und entspre- chend korrigiert worden. Auf den Strategischen Lärmkar- ten, die die Lärmbelastungssituation darstellen, sind Schallschutzeinrichtungen in blau eingezeichnet. Ein Vergleich der Strategischen Lärmkarten von 2012 und 2017 zeigt (Abbildung 1 und 2 auf den Seiten 8 und 9 der Lärmaktionspläne), dass die eingezeichnete Lärm- schutzwand (entlang der Tangentialzufahrt von der A43 aus MS kommend auf die A1 RI Bremen) am AK MS-Süd entsprechend korrigiert wurde. Die Frage, warum das ursprüngliche Bauvorhaben „Schallschutzwand entlang der Tangentialzufahrt bis zur Heroldstraße“ nicht umgesetzt wurde, ist an den Stra- ßenbaulastträger (Straßen NRW) zur Beantwortung weitergeleitet worden. Folgende Stellungnahme wurde dazu abgegeben (Stand August 2020): Die Lärmschutzwand in der Tangentialfahrt von Münster (A43) nach Bremen (A1) wurde entsprechend dem Plan- feststellungsbeschluss vom 20.01.1999 mit einer Länge von 190 m und einer Höhe von 5 m errichtet. Es kann davon ausgegangen werden, dass der genehmigte Pla- Fe-Beschluss nicht eigenmächtig verändert wurde. Die Planunterlagen liegen der ANL Hamm derzeit nicht vor. Aufgrund der geringen Überschreitungen der Auslöse- werte ist eine Erweiterung des vorhandenen Lärm- schutzwalles, vorbehaltlich der Genehmigung der Ro- dung der vorhandenen Waldfläche, aktuell wirtschaftlich nicht begründbar. Es ist anzunehmen, dass mit Einfüh- rung der RLS-19 die errechneten Pegel steigen werden und sich die Situation anders darstellt. Der Planfeststellungbeschluss von 1999 (zum sechsstrei- figen Ausbau der A1 zwischen Bau-km 269,00 und Bau- km 278,830 einschließlich der Umgestaltung AK Müns- Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 7 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz ter-Süd) kann bei der Bezirksregierung eingesehen wer- den. Weiterhin kann ergänzend die Stellungnahme von Stra- ßen NRW vom 05.01.2017 zum Lärmaktionsplan der 2. Runde herangezogen werden: Maßnahmen der Lärmsanierung (Lärmschutz an beste- henden Bundesfernstraßen) werden allenfalls als freiwil- lige Leistung des Bundes gewährt, wenn die zulässigen Immissionsgrenzwerte überschritten werden (Für Wohn- gebiete 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht). Eine rechnerische Überprüfung der Lärmsituation hat ergeben, dass der bestehende Lärmschutzwall seine Funktion vollständig erfüllt. Weiterhin gibt der Straßenbaulastträger (Stand August 2020) an: Das Wohngebäude „Am Gettersbach“ hatte laut dem PlaFe-Beschluss vom 20.01.1999, unter ausdrücklichem Vorbehalt der lärmtechnischen Nachberechnung, dem Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz. Die Neuberechnung wurde notwendig, da der lärmmindernde Fahrbahnbelag in den ersten Berechnungen nicht be- rücksichtigt wurde. Da das Wohngebäude in den mir vorliegenden Unterlagen zum passiven Lärmschutz nicht mehr aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass auf- grund der lärmmindernden Fahrbahndecke die Beurtei- lungspegel nicht mehr überschritten werden und damit kein Anspruch auf passiven Lärmschutz mehr gegeben ist. Zur Bahnstrecke 2200 Wanne-Eickel-Hamburg Sanierungsbereich Münster-Mecklenbeck: In der Anlage 3 (Stand 30.09.2020; Seite 25-26) des Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung an Bestandsstre- cken der Eisenbahnen des Bundes werden die noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche aufgelistet. Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 8 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Mehrere Sanierungsbereiche bilden einen Sanierungs- abschnitt, welcher mit einer Priorisierung (PKZ) angege- ben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die PKZ, desto eher wird saniert. Eine verlässliche Aussage zum Um- setzungshorizont der jeweiligen Sanierungsbereiche ist nicht möglich. Es ist möglich, dass Sanierungsbereiche bei Baumaßnahmen vorgezogen werden. Es werden für Münster-Mecklenbeck zwei Abschnitte gekennzeichnet (X65), auf denen seit 31.12.2018 passi- ve/aktive Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. Durch die Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung um 3 dB(A) zum 01.01.2016 und den Wegfall des Schie- nenbonus um 5 dB(A) zum 01.01.2015) ist eine erneute Prüfung des Lärmsanierungsbedarfs dieser bereits sa- nierten Abschnitte erforderlich, sodass diese erneut in die Anlage 3 aufgenommen wurden. Weitere 3 Abschnitte sind für den Sanierungsbereich- Münster-Mecklenbeck in der Liste der noch zu bearbei- tenden Lärmsanierungsbereiche aufgenommen. Die Priorität des entsprechenden Sanierungsabschnittes ist mit einer PKZ von 6,694 (maximale PKZ liegt bun- desweit bei 151,127) als gering einzuordnen. Der aktuelle Bearbeitungsstand der gelisteten Lärmsa- nierungsbereiche kann über die interaktive Karte der DB abgerufen werden. Die Lärmsanierungskarte zeigt die Lärmsanierungsabschnitte, die Untersuchungsbereiche sowie die bereits erstellten Schallschutzwände. https://laermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.ht ml#/?state=NRW Zur Umgebungslärmkartierung der Runde 4 findet eine weitere Herabsetzung des Auslösewertes für das Lärm- sanierungsprogramm des BMVI um weitere 3 dB(A) auf 54 dB(A) statt. Dies bedeutet, dass eine erneute Über- prüfung bereits sanierter Abschnitte stattfinden wird. Mit der überarbeiteten Anlage 3 wird im Laufe des Jahres Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 9 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster 2024 als Ergebnis der Lärmaktionsplanung der Runde 4 gerechnet. Stellung- nahme aus 2016 27.06.2016 Haben Sie herzlichen Dank für das freundliche Gespräch am 14.06.2016 in Ihrem Hause, als ich Ihnen zwei Lärmquellen in Mecklenbeck und Albachten benennen durfte, die alle Anwohner in diesem Bereich als äußerst störend empfinden. Der guten Ordnung halber hier noch einmal in aller Kürze fürs Protokoll die beiden Lärmquellen: 1. Bahntrasse Essen – HH (Strecke 2200) im Bereich von A1 bis Zubringer B51 2. die Autobahnen A1/A43 (Lärmquelle Bereich AK MS-Süd), hier insb. die A43 bzw. deren Zubringer B51 (Abschnitt MS – AK MS-Süd) Zu 1.: der Schall rollt an der Wand entlang und verstärkt sich. Vor allem der Güterzugverkehr verursacht in diesem Bereich erheblichen kurzzeitigen Lärm. Hier ist folgendes Phänomen zu beobachten: Jedes Mal, wenn ein Güterzug den Abschnitt vor bzw. hinter der Autobahnunterführung passiert, rollt der vom Zug produzierte Lärm quasi an der Schallschutzwand der Autobahn entlang – der Schall wird durch diesen Effekt hörbar verstärkt und ist – vor allem und fast ausschließlich bei Güterzügen - noch bis zum Waldweg zu hören, wie Nachbarn auf der anderen Seite der Heroldstrasse berichten. Es scheint offenbar doch sehr viele Bewohner bis ins Waldviertel hinein zu betreffen – neben den Anwohnern direkt an der Trasse in Mecklenbeck-Süd (Getter- bach, Heroldstrasse) und Albachten–Ost. Straßen- und Schienen- verkehr DB Strecke 2200 von A 11 und B 51 (Zu- bringer) Die Lärmkartierung für den Schienenverkehr erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt, Effekte an Schallschutzanlagen der Straßen werden dabei nicht berücksichtigt. Zu 2.:Zur Lärmquelle Bereich AK MS-Süd möchten wir gerne zwei Punkte vorbringen: a. Lärmschutzwand Das zugrunde liegende Kartenmaterial rund um das AK MS-Süd entspricht nicht der Realität. Konkret ist hier eine Lärmschutz- wand (entlang der Tangentialzufahrt von der A43 aus MS kom- mend auf die A1 RI Bremen) eingezeichnet, die in Wirklichkeit in AK MS-Süd, A 1, A 43, B 51 Mecklen- beck und Albachten Überprüfung der Ein- gangsdaten der Lärmkar- tierung (LSW in der Reali- tät kürzer) Die Eingangsdaten werden mit der 2017 erneut durchzu- führenden Lärmkartierung überprüft. Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 10 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster dieser Länge gar nicht existiert. Diese Lärmschutzwand war zwar ursprünglich einmal so (wie auf dem Papier ersichtlich) in dieser Länge bis zur A43 geplant worden, ist aber damals von Straßen NRW im Zuge der Straßenbauarbeiten zum „Überflieger“ nur bis zur Hälfte gebaut worden. Insofern fußen die vorliegenden Lärm- karten rund um das AK MS-Süd auf einer falschen Grundlage. Hier scheint uns eine dringende Überprüfung und Korrektur Ihrer Lärmkarten geboten. Darüber hinaus wäre es geboten, einmal bei Straßen NRW nachzufragen, warum die ursprüngliche Planung nicht realisiert worden ist. Hier besteht unserer Meinung dringender Hand- lungsbedarf. Die ursprüngliche Planung der Schallschutzwand sollte umgehend offen gelegt, überprüft, aufgegriffen und reali- siert werden. Umsetzung der ur- sprünglichen Planung zur Lärm- schutzwand (bis zur A 43) Erneute Anfrage an Straßen NRW ist erfolgt (07.08.2020). Stellungnahme liegt vor, siehe Stellung- nahme Nr. 5 b. zusätzliche Lärmquelle Im Zuge einer Änderung der Fahrspuren und damit neuer Fahr- bahn-Markierungen vor vier Jahren ist eine zusätzliche Lärm- quelle am AK-MS Süd entstanden. Anstatt wie ursprünglich vor- handen wieder eine ‚normale’ Fahrbahnmarkierung aufzutragen, wurden so genannte ‚stochastische’ Fahrbahnmarkierungen (singende Markierungen) realisiert. Jetzt singt es hinter der o.g. Lärmschutzwand, die ja eigentlich vor Lärm schützen soll, und übertönt so manchen singenden Vogel auf der anderen Seite der Wand… Diesen „Schildbürgerstreich“ – so wie Sie es benannt haben - übermittele ich Ihnen wie angekündigt in einer zweiten Email. Auch hier mit der freundlichen Bitte, diesen Vorgang zu prüfen und eine Korrektur zum Wohle der Anwohner erwirken zu können. Änderung der Fahr- bahnmarkie- rung Straßen.NRW hat dazu folgendes mitgeteilt: 1. Die bei der Ummarkierung der Tangente aufgebrachte Rand- markierung ist eine auf Autobahnen übliche Typ II- Markierung für verbesserte Sichtbarkeit bei Nacht und bei Nässe. Um diesen Effekt zu erzielen muss sie mit ihren groben Perlen mindestens 2 mm dick sein. Erreicht wird dies durch über die Strichbreite verteilte Agglomera- te („Markierungskleckse“). Die geringste Lärmbelastung ergibt sich bei stochastisch (unregelmäßig) verteilten Agglomeraten. Von einer „profilierten Markierung mit zusätzlicher akustischer Warnwirkung“ kann überhaupt keine Rede sein. Zum einen besteht eine profilierte Mar- kierung aus regelmäßigen Querrippen (Dicke bis 7mm), zum anderen besteht keine Notwendigkeit für eine akus- tische Warnwirkung auf der rechte Seite der Tangente, da durch die leichte Rechtskurve Fahrzeuge eher nach links abdriften. 2. Die weggefrästen Markierungsstriche (Leitmarkierung) Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 11 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster wurden so weit entfernt, dass einerseits möglichst weni- ge Rückstände des bisherigen Markierungsverlaufs ver- bleiben, andererseits keine Gefahr durch Vertiefungen für Zweiradfahrer entsteht. Fazit: Entsprechend den Vorgaben für die Markierung auf Autobahnen ist eine zugelassene Agglomeratmarkie- rung aufgebracht worden. Die höheren Anforderungen an die Sichtbarkeit vor allem bei Nacht und bei Nässe be- dingen eine Geräuschabweichung beim Überfahren. Ebenso ergeben sich beim Überfahren von Frässtellen Geräuschabweichungen. Alle Anwohner rund um das AK-MS-Süd sind sich einig: Grund- sätzlich sollte für die Autobahnen um das Stadtgebiet von Müns- ter gelten: Tempolimit 100. Das wäre wünschenswert. Darüber hinaus wäre unser Vorschlag, in unmittelbarer Nähe von größe- ren Wohngebieten noch einmal zusätzlich Schilder aufzustellen für die Nacht, und zwar: Tempolimit 80 – Lärmschutz zw. 22.00 - 6:00 Uhr. Was im Ruhrgebiet geht, kann auch in Münster umge- setzt werden. Geschwin- digkeitsbe- grenzung auf 100 km/h auf allen BAB um das Stadtgebiet Dieser Streckenabschnitt liegt in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster. Die Notwendigkeit eines Tempolimits von 100 km/h wurde bereits mehrfach ge- prüft und für nicht notwendig / unzulässig erachtet. Die Anlieger und Anwohner am Rande der Autobahnen A1/A43 und der Bahntrasse in Mecklenbeck und Albachten würden es begrüßen, wenn sich die Stadt Münster auch und gerade gegen- über den Landes- und Bundesbehörden für einen verbesserten Lärmschutz einsetzt. Mehr Enga- gement von der Stadt Münster zu Belangen außerhalb ihrer Zu- ständigkeit (bei Bund und Land) Eine Unterstützung bei dem Bürgeranliegen kann zuge- sagt werden. Die Einflussnahmemöglichkeit der Kommu- ne auf die Bundesbehörden ist beschränkt. Bezogen auf die oben genannten beiden Lärmquellen „AK MS- Süd und Bahntrasse“ möchten wir nunmehr gerne folgendes anregen: Lärmmessung bei einem Vor-Ort-Termin, Ursachenfor- schung, Lärmreduktion durch geeignete Maßnahmen von Land Lärmmes- sungen vor Ort mit an- schließender Eine orientierende Messung kann zugesichert werden, sie steht noch in Hinblick auf Lärmmessungen an der BAB 1 aus. Eine rechtliche Verbindlichkeit erwächst allerdings nicht aus den Lärmmessungen. Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 12 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster und Bund. Wir hoffen, unsere Vorschläge und Anregungen finden Ihr Gehör und bitten um eine kurze Eingangsbestätigung unserer Emails. Unsere Anregungen und dieses Schreiben werden mit einer entsprechenden Unterschriftenliste noch komplettiert, diese reichen wir Ihnen gerne im weiteren Verlauf des Verfahrens nach. Im Namen der Initiative Lärmschutz Mecklenbeck & Al- bachten Ursachen- forschung und Maß- nahmenent- wicklung Im Juli 2017 sind Messungen im Bereich der Waldweg- siedlung erfolgt. (Heuenkamp und Waldweg 36) 6 25.06.2020 Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Runde der Stadt Münster möchten wir die nachfolgenden Anregungen für den Ortsteil Münster- Nienberge geben und beantragen, die Maßnahmen des Lärmak- tionsplans wie in diesem Schreiben angegeben zu ergänzen. Grundsätzlich ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass der Orts- teil Nienberge im Lärmaktionsplan keine Berücksichtigung noch Erwähnung findet, obwohl der Ort verkehrstechnisch mehrfach belastet ist. Die Fokussierung des Lärmaktionsplans auf innerstädtische Maßnahmen lässt den Ortsteil Nienberge bzw. dessen Einwoh- ner nicht als Bürger der Stadt Münster erscheinen. Bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen sind Gebiete mit of- fensichtlicher Mehrfachbelastung zu berücksichtigen. Dies ist für den Stadtteil Nienberge gegeben: - Belastung des Ortes durch Verkehrslärm von einer sechsspuri- gen Autobahn (A1) - Belastung des Ortes durch Verkehrslärm von einer vierspurigen Bundesstrasse (B54) - Belastung des Ortes durch Verkehrslärm von zwei Lan- desstrasse (L510 und L529) - Belastung des Ortes durch Fluglärm des Flughafens Münster- Osnabrück (FMO) Die nachfolgende Karte dokumentiert die eingebettete Lage des BAB A 1, B 54, L510 und L529 Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wi e in Stellungnahme Nr. 1 skizziert. Für das Stadtgebiet Nienberge an der BAB 1 haben sich nach diesen Kriterien bisher keine Maßnahmenbereiche in der aktuellen Lärmaktionsplanung ergeben. Auch die weiteren genannten Lärmquellen lösen ent- sprechend der Lärmkartierung nur an einzelnen Stellen Lärmbetroffenheiten oberhalb der gesundheitlichen Schwelle aus Im Vergleich mit anderen Lärmsituationen im Stadtgebiet weisen die beschriebenen Lärmbelastungssituationen keine hohe Priorität auf Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 13 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Ortsteils Nienberge in ein Straßennetz mit erheblichen verkehrs- technischen Belastungen (Anmerkung: die Karte ist im Original der Stellungnahme dargestellt.) Die Autobahn A1 mit ihren massiven Lärmimmissionen wurde gänzlich im aktuellen Lärmaktionsplan außer Acht gelassen, der Schienenverkehr dagegen sehr intensiv beleuchtet. Die A1 führt über das Gebiet der Stadt Münster und betrifft einige Ortsteile (z.B. Nienberge) und viele Streugehöfte, für die jedoch keinerlei Maßnahmen abgeleitet werden. Scheut man hier die Auseinandersetzung mit den zuständigen Planungsbehörden (Bezirksregierung MS und Straßen NRW) und fokussiert sich lieber auf Maßnahmen, die man selbstständig umsetzen kann? In der jetzigen Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Run- de wurden anstehende Veränderungen bezogen auf den Ortsteil Nienberge bzw. der o.g. Straßen nicht berücksichtigt. Folgende Punkte müssen jedoch grundsätzlich bei Aufstellung eines Lärmaktionsplans betrachtet werden: - Relevante Änderungen der Lärmsituation (z.B. zusätzliche kartierte Strecken, Verkehrsstärken, Lkw-Anteile, Geschwindig- keitsregelungen, aktive Lärmschutzmaßnahmen, andere Lärm- quellen) - Relevante Änderungen der Lärmeinwirkungen (z.B. Bebau- ungsstruktur, Einwohnerzahlen, passive Lärmschutzmaßnah- men) Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt w ie in Stellungnahme Nr. 1 skizziert. Für das Stadtgebiet Nienberge haben sich nach diesen Kriterien bisher keine Maßnahmenbereiche in der aktuel- len Lärmaktionsplanung ergeben. In den nächsten Jahren sind folgende konkrete Veränderungen, die Einfluss auf die Lärmsituation in Nienberge haben, zu erwar- ten - Einwohnerzahl des Ortsteils Nienberge steigt um 34% (von 7.500 auf 10.000 Einwohner) durch Entwicklung neuer Baugebie- te. Die straßenbauliche Erschließung der neuen Baugebiete und die sich daraus ergebende zusätzliche Belastung der oben ge- nannten Straßen müssen Berücksichtigung finden Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 14 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster - Die Autobahn A1 wird von MS-Nord in Richtung Norden 6- streifig ausgebaut. Dadurch steigt die Anzahl der Fahrzeuge, die die A1 täglich nutzen Die vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Lärmsitu- ation durch den 6-streifigen Ausbau wurden im Planfest- stellungsverfahren betrachtet. Im Zuge dessen wurden Verkehrsprognosen aufgestellt. Die Verkehrsuntersu- chung des aktuellen Planfeststellungsbeschlusses (28.06.2018) beziehen sich auf den Prognosehorizont 2030. Im Vergleich zu den ursprünglich der Planung zugrundeliegenden Verkehrswerten mit einem Progno- sehorizont von 2025 sind sowohl ein Rückgang im DTV als auch im SV-Wert zu verzeichnen. Dennoch wurde die Lärmtechnik auf Grundlage der höheren Verkehrswerte im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt (Siehe Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2018) Die Diskussion zur Ausgestaltung der Maßnahmen wur- de im Rahmen des Verfahrens geführt. Um die aktuelle Lärmsituation und den zu erwartenden Anstieg der Lärmbelastung für den Stadtteil Nienberge zu entschärfen, bitten wir im Sinne einer Gesamtbetrachtung für den Ortsteil Nienberge um Aufnahme folgender Maßnahmen in den Lärmak- tionsplan: Maßnahme 1: Autobahn A1: Einbau offenporigen Asphalts mit -5 dB(A) auf einer Strecke von 1.800m im Bereich Nienberge Die Maßnahme 1 wurde bereits im Planfeststellungsver- fahren zum 6-streifigen Ausbau der BAB 1 betrachtet und bewertet. Die Stadt Münster hat diese Anregungen im Rahmen dessen hervorgebracht. Die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen erfolgt typischerweise gestaffelt, beginnend mit aktiven Maß- nahmen wie Lärmschutzwällen- und -wänden, sowie einem lärmmindernden Fahrbahnbelag (DStrO = -2 dB(A). Diese Schutzmaßnahmen sind im genannten Bereich bereits vorhanden bzw. geplant. Der (zusätzli- che) Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags mit einem höheren Korrekturwert (DStrO = -5) wurde im Planfeststellungsverfahren hinsichtlich seiner Wirksam- keit geprüft und für unverhältnismäßig eingestuft (Siehe Planfeststellungsbeschluss 28.06.2018). Die Anregung wurde an den zuständigen Straßenbau- Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 15 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Maßnahme 2: Autobahn A1: Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW auf 100 km/h und für LKW auf 60 km/h im Bereich von Nienberge lastträger (Straßen NRW) weitergeleitet (Stand August 2018). Zur Maßnahme 1 wurde folgende Stellungnahme abgegeben: Für den sechsstreifigen Ausbau der A1 wurde der Plan- feststellungsbeschluss mit Datum vom 20.01.1999 erlas- sen. In diesem Beschluss wurde der Straßenbaulastträ- ger verpflichtet, einen lärmmindernden Straßenoberflä- chenbelag einzubauen. Daher wurde im o.g. Ausbaube- reich der A1 ein Splittmastixasphalt mit einem Korrektur- wert von DStrO = -2 dB(A) eingebaut. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen offenpo- rigen Asphalt (OPA, auch „Flüsterasphalt“ genannt). Ein weitergehender (aktiver) Lärmschutz in Form des von Ihnen angesprochenen OPA´s ist nicht möglich, da für diese über das planfestgestellte Maß hinaus gehende Lärmschutzmaßnahme keine Rechtsgrundlage vorhan- den ist und damit auch keine Finanzierungsmöglichkeit besteht. Zur Maßnahme 2: Die Umsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn BAB1 zum Schutz der umliegenden Wohnbevölkerung war bereits in der Vergangenheit ein wichtiges Anliegen. Zuletzt wurde die Umsetzung einer Temporeduzierung mit Verweis auf die rechtlichen Rah- menbedingungen von den zuständigen Behörden ver- neint. Auf Grund der zugrundeliegenden Bewertungs- maßstäbe würde eine verkehrsrechtliche Anordnung laut der Bezirksregierung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Die Beurteilungspegel müssten durch die Umsetzung solcher Maßnahme unter die jeweils geltenden Richtwerte, mindestens jedoch eine Pegel- minderung von 3 dB(A) bewirken. Zur weiteren Beantwortung wurde die Maßnahme 2 an den zuständigen Straßenbaulastträger (Straßen NRW) weitergeleitet. Es wurde folgende Stellungnahme abge- geben (Stand August 2020): Eine Geschwindigkeitsbe- Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 16 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Maßnahme 3: Altenberger Straße (L150): Rückbau der Altenberger Straße mit entsprechender Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h Maßnahme 4: Lärmschutzwälle Nienberge: Ausweisung im Lärmaktionsplan als „ruhiges Gebiet“ und Ausweisung im Flächennutzungsplan Anmerkung: die detaillierte Maßnahmenbeschreibung ist im Original der Stellungnahme dargestellt. In dieser ist auch der Anhang zur Stellungnahme mit Angaben zur Lärmimmission enthalten. Fazit: Die Bürger von Nienberge versuchen eine Zunahme der Lärmbe- grenzung aus Lärmschutzgründen kann auf Bundesfern- straßen nur von der Bezirksregierung und nur nachts angeordnet werden. Hierzu müssen jedoch im Vorfeld entsprechende Kriterien erfüllt sein. Weiterhin ergänzt der Straßenbaulastträger: Die im Rahmen der Planfeststellung festgestellten An- sprüche auf passiven Lärmschutz gelten weiterhin, so- fern sie noch nicht umgesetzt wurden oder seitens der Eigentümer darauf verzichtet wurde. Zur Maßnahme 3: Die Altenberger Straße ist eine Landesstraße (L510), die den Auftrag hat, auch den überregionalen Verkehr auf- zunehmen. Eine entsprechende Wegweisung ist ausge- wiesen. Bei dieser Klassifizierung der Straße ist ein Rückbau nicht möglich. Hinsichtlich der Altenberger Straße wäre es denkbar, Gespräche mit der Verkehrsplanung zu suchen. In die- sem Zusammenhang kann auf den „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ hingewiesen werden. Zur Maßnahme 4: Die Ausweisung von „ruhigen Gebieten“ verfolgt das Ziel, dass es zu keiner Verschlechterung dieser Gebiete kommt. Allerdings sind für eine Ausweisung bestimmte Pegel einzuhalten. Dies ist für einen Lärmschutzwall auf Grund der einzuhaltenden Werte schwierig einzuhalten. Für die Definitionen von ruhigen Gebieten werden die Schwellenwerte L Day = 50 dB(A) und LDay = 55 dB(A) zugrunde gelegt. Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 17 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster lastung in ihrem Stadtteil zu vermeiden und die Lebensqualität zu erhalten. So wurden in der Vergangenheit mehrere Lärmschutz- wälle gebaut bzw. erweitert, um die Zunahme des Verkehrs und die damit verbundenen Einbußen der Lebensqualität zu neutrali- sieren. Dabei waren die Nienberger immer auf sich selbst ge- stellt, alle Maßnahmen wurden in Eigenregie durchgeführt. Eine Unterstützung der Stadt Münster und der Behörden und Ministerien des Landes NRW bei der Umsetzung aktiver Schall- schutzmaßnahmen fehlt vollständig. Das Engagement lärmge- plagter Bürger wird dazu verwendet, eigene Kosten und Aufwän- de zu sparen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfordern ein Engagement der Stadt Münster und aller politischen Parteien. Die zuständigen Behörden des Landes NRW fokussieren sich ausschließlich auf die Gesetzeslage und die hier definierten Grenzwerte. Eine spezifische Betrachtung der örtlichen Gege- benheiten sowie die Nutzung der eigenen Entscheidungsspiel- räume erfolgt nicht. Diese für die Bundes- und Landesstraßen zuständigen Behörden dahingehend zu bewegen, dass in Nien- berge aktive Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden, ist die Herausforderung die sich aus diesen Maßnahmen ergibt. Hierzu suchen wir eine breite kommunale Unterstützung und die Bereitschaft, sich in dieser Sache zu engagieren und sich mit den Behörden und Ministerien des Landes NRW auseinanderzu- setzen. 7 27.06.2020 ich hab heute gesehen, dass auf der Wolbecker Straße und sogar auf der großen Bahnhofstraße Tempo 30 ist. Ich würd mich freuen, wenn man das auf der Warendorfer Straße auch machen könnte (wir wohnen mit den Kindern in Nummer 16). Und der Unterschied im Lärmpegel ist schon ein wichtiger Punkt für uns, weil neben an auch noch die Bahn lang geht. Könnte man das in einem Lärmaktionsplan mit berücksichtigen? Straßenver- kehr/ Schie- nenverkehr Warendorfer Straße Tempo 30 auf der Waren- dorfer Stra- ße Die Analyse der Lärmbelastungssituation erfolgt wie in Stellungnahme Nr. 1 skizziert. Für die Wardendorfer Straße zwischen den Bahngleisen und der Oststraße haben sich nach diesen Kriterien bisher keine Maßnahmenbereiche in der aktuellen Lärm- aktionsplanung ergeben. Hier sind nur wenige Gebäude von Lärmpegeln oberhalb der gesundheitlichen Schwel- len betroffen. Damit liegen keine ausreichenden Gründe für eine stra- Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 18 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Das wäre super! ßenverkehrsrechtliche Maßnahme wie Tempo 30 vor. 8 28.06.2020 Der Teilabschnitt der Dieckmannstraße in Gievenbeck zwischen Kreisverkehr Nünningweg und Einmündung Heekweg ist quasi anbaufrei, es gibt hier keine Grundstückszufahrten, keine zum Straßenverlauf parallele Bebauung mit Hauseingängen. Unsere anliegenden Häuser hier werden vom Heekweg bzw. Nienborg- weg aus erschlossen. Der eigentlich zweispurige Straßenquerschnitt ist mit bis zu 8 m sehr breit, was dem Umstand geschuldet ist, dass hier Pausen- plätze für mehrere Buslinien im Auftrag der Stadt bzw. der Stadtwerke Münster liegen, die vor allem wochentags tagsüber genutzt werden. Wir beobachten zunehmend, dass Kraftfahrzeuge, darunter wahrnehmbar nicht wenige Motorräder, in diesem Teilabschnitt des „Gievenbecker Rings“ gerade in Randzeiten abends und am Wochenende extrem beschleunigen und im Effekt sehr wahr- scheinlich regelmäßig die zulässige Höchstgeschwindigkeit in- nerorts überschreiten. Die resultierende, teilweise als extrem empfundene Lärmbelas- tung wird beidseitig wenig vermindert in unser Wohnviertel einge- tragen, da unsere Reihenhausbebauung senkrecht zum Stra- ßenverlauf ausgerichtet ist. Lediglich die Hecken der direkt an- grenzenden Gärten unserer Nachbarn mindern hier etwas. Aus den städtebaulichen Gegebenheiten resultierend ist der genannte Straßenabschnitt wenig belebt und beobachtet, so dass die soziale Kontrolle des Verkehrsverhaltens fehlt. Hinzu kommt, dass Busfahrer/innen immer wieder im Stand die Motoren laufen lassen, um offenbar in der Wartezeit Heizung oder Klimaanlage weiter zu betreiben (hierzu gab es bereits Gespräche mit den Stadtwerken Münster). Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die überhöhten Ge- Straßenver- kehr Dieckmann- straße Entsprechend der Lärmkartierung bestehen in dem ge- nannten Abschnitt keine Lärmbelastungen oberhalb der gesundheitlichen Schwellenwerte. Die beschriebenen Beschleunigungsvorgänge sind dem Ordnungsamt bislang nicht gemeldet worden. Im Bereich der Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h werden durch Polizei und Ordnungsamt zur Sicherung der Schulwege Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Soweit gewünscht, könnte durch Erhebungen mit dem Seitenradarmessgerät des Ordnungsamtes eine Mes- sung über mehrere Tage – dies auch in den Abendstun- den und am Wochenende erfolgen, um objektive Werte zu erhalten. Aus dieser Messung würde dann auch eine Information zu den Verkehrsmengen („soziale Kontrolle“) hervorgehen. Eine Verkehrsunfalllage ist hier unbekannt. Die Auswer- tungen des Seitenradarmessgerätes würden aber auch hierzu eine objektive Grundlage geben. Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 19 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster schwindigkeiten privater Fahrzeuge regelmäßig zu Gefährdun- gen von Radfahrenden führen, darunter nicht wenige Kinder, die von Nienborgweg bzw. Dieckmannstraße links in den Heekweg abbiegen möchten. Wir regen an, die Lärmbelastung im genannten Abschnitt der Dieckmannstraße in unserem Wohnviertel unter besonderer Berücksichtigung der Randzeiten objektiv neu zu ermitteln und in die Lärmaktionsplanung adäquat einzubeziehen. Wir schlagen vor, geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu treffen, z.B.: - Rückbau/Abmarkierung der Fahrgassen auf einen geringeren Querschnitt, ggf. Ausbildung einer Mittelinsel (orientiert am weite- ren Profil der Straße im Auenviertel) - Abmarkierung/Aufpflasterung der Buspausenhaltestellen als Randstreifen - (tageszeitliche) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h - Querschnittsverengung/Querungshilfen für Fahrräder an der Einmündung Heekweg - Installation von Elektroanschlüssen an den Bushalteplätzen zum Betrieb der Klimatisierung oder Aufladen von Akkus sowie Toilettenhäuschen und Müllbehälter Perspektivisch behalten wir uns vor, diese Maßnahmenvorschlä- ge z. B. auf dem Wege einer Anregung nach § 24 der Gemein- deordnung NRW an die Bezirksvertretung Münster-West weiter zu verfolgen. Vielen Dank für die Bearbeitung. Anmerkung: die in der Stellungnahme enthaltenen Abbildungen sind im Original der Stellungnahme dargestellt. Neuermitt- lung der Lärmbelas- tungssituati- on auf Basis der Gege- benheiten vor Ort Maßnahmen zur Lärm- minderung wie Umbaumaß- nahmen an der Straße, Geschwin- digkeitsbe- grenzung auf 30 km/h und Schaffung von Infra- struktur an den Busplät- zen (u.a. Stroman- schluss) Die Ermittlung der Lärmbelastungssituation erfolgt in einem Rechenverfahren, in das die räumlichen Bedin- gungen wie z.B. die Bebauungsstruktur einfließen. Überhöhte Geschwindigkeiten sowie Lärmquellen wie die Pausenplätze der Busse fließen dagegen in die Berech- nungen nicht ein. Eine Aussage über die Umsetzbarkeit der Anregungen kann nur mittels eines Entwurfs geprüft werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies nicht möglich. Bei zukünftigen Planungen werden die Anregungen im Entwurf berück- sichtigt. In dem genannten Abschnitt der Dieckmannstraße befin- det sich keine anliegende Schule/ Kindergarten oder keine sonstige soziale Einrichtung im Sinne des § 45 StVO. Insofern kann in diesem Abschnitt keine tageszeit- lich begrenzte Geschwindigkeitssenkung ähnlich der in den übrigen Abschnitten der Dieckmannstraße erfolgen. 929.06.202 Dieckmannstraße zwischen Nünningweg und Heekweg: Straßenver- Schaffung anderer Entsprechend der Lärmkartierung bestehen in dem ge- nannten Abschnitt keine Lärmbelastungen oberhalb der Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 20 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster 0 Die vor ca. 2 Jahren vorgenommene Einrichtung von Buspau- senplätzen bedeutet eine zusätzliche dauernde Lärm- und Ab- gasbelästigung für die angrenzenden Häuser und Gärten (Nien- borgweg, Heekweg). Im Sommer laufen die Motoren während der Pausen (bis zu 4 Busse) wegen der Klimaanlagen, im Winter wegen der Heizung der Busse. Außerdem besteht durch die parkenden Busse eine Verkehrsgefährdung durch die starke Sichteinschränkung (Ein- mündung Heekweg, Überquerung Dieckmannstraße). Unser Vorschlag: Schaffung anderer Busparkplätze (war vorher wohl auch möglich), Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Bau von Verkehrsinseln oder ähnlicher Einbauten zur Verengung der recht breiten Fahrbahn. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unser Anliegen berück- sichtigen könnten, seit unserem Zuzug vor 6 Jahren hat sich die Situation nämlich durch die Etablierung der Busparkplätze deut- lich verschlechtert. kehr: Buspausen- plätze an der Dieckmann- straße Busparkplät- ze, 30 km/h, Verkehrsin- seln oder andere Ein- bauten zur Verengung der Straße gesundheitlichen Schwellenwerte Diese Betriebshaltestelle ist zwischen dem Ordnungsamt und dem Amt für Mobiltät und Tiefbau, sowie Verkehrs- betrieben der Stadtwerke abgestimmt. Soweit es zu Lärmbelästigungen der Busse kommt, sollten die Ver- kehrsbetriebe informiert werden. Die eingerichteten Buswarteplätze sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses. Seites der Stadtwerke werden die Busfahrer immer wieder darauf hingewiesen, dass die Motoren während der Pausenzeiten nicht laufen gelassen werden. Alternative Standorte für die Busse stehen nicht zur Verfügung. Ziel der Stadt Münster ist es aber, die Anzahl der wartenden Busse zu reduzieren. Dazu wurde Kontakt zu den Verkehrsunternehmen auf- genommen. 10 20.08.2020 Sehr geehrter Herr Muddemann, vor einem Jahr hatten wir einen Austausch wegen der von An- wohnern der Geiststraße gewünschten Einbeziehung in das Tempo-30-Konzept der Stadt Münster. Ich habe kürzlich einige der für die Kommunalwahlen kandidie- renden Parteien nach ihren weiteren Vorstellungen gefragt und von Herrn Carsten Peters, eine Antwort bekommen. Er rät mir, bei Ihnen, Herr Muddemann, einen Antrag für die Einbeziehung der Geiststraße in das Tempo-30-Konzept zu stellen, was ich hiermit tun möchte. Nach der Tagung des Um- weltausschusses am Dienstag, 18.08.2020 wurde ja laut MZ von heute nicht nur die Verlängerung der Tempo-30-Regelung be- schlossen, sondern auch eine Prüfung der Einbeziehung weiterer Straßen in dieses Konzept. Die MZ vom 20.08. zitiert hiermit den Geiststraße Tempo 30 Die verkehrlichen Auswirkungen auf die Geiststraße auf Grund der Tempo 30 Anordnung im Innenstadtgebiet und nachts auf der Hammer Straße wurde in der „Evaluation zur Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 auf ausge- wählten Hauptverkehrsstraßen“ (Siehe Anhang Untersu- chung Geiststraße, s. 67-68) untersucht. Es liegen Er- gebnisse über die durchschnittliche Geschwindigkeit und Fahrzeit vor. Diese zeigen, dass es nur zu geringen Veränderung der Fahrzeiten kommt, sodass eine Beein- flussung des Verkehrsflusses nicht angenommen werden kann. Auch eine signifikante Zunahme der Verkehrs- menge wird auf Grund der geringen Veränderungen der Fahrzeiten ausgeschlossen. Mit Beschluss des Rates vom 26.08.2020 (V/0372/2020) bleibt die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 auf den ausgewählten Hauptverkehrsstraßen, die mit Beschluss des Lärmaktionsplan der 2. Runde (2017) Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 21 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Umweltdezernenten Matthias Peck. Das auf der homepage des Umweltamtes der Stadt veröffentlich- te Gutachten spricht sich folgendermaßen aus: „Die Ergebnisse der verschiedenen Vorher-/Nachher- Untersuchungen zeigen, dass die befürchtete Reduzierung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes, negative Folgen für den öffentlichen Personennahverkehr und das Rettungswesen nicht eingetreten sind.“ Und weiter wird zusätzlich zu einem lufthygienisch positiven Effekt konstatiert: „Der beabsichtigte Effekt einer ausreichend hohen Lärmminde- rung konnte sowohl messtechnisch als auch prognostisch nach- gewiesen werden.“ (Spiekermann consulting engineers) Zum einen wünsche ich mir sehr, dass auch die vielen Anwohner der dichtbesiedelten Geiststraße von positiven Effekten auf Luft und Lärm durch eine ganztägige Temporeduzierung partizipieren (vor allem seit dem von mir gefühlten Anstieg der Belastung mit der Temporeduzierung auf der Hammer Straße). Zum anderen sind laut Gutachten des Unternehmens Spiekermann die von der Feuerwehr vorgebrachten Argumente gegen diese Einbeziehung wohl kaum haltbar. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und grüße herzlich festgelegt wurden, weiterhin bestehen. In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Run- de (Lärmaktionsplan 3. Runde) ist die Geiststraße als Maßnahmenbereich (Nr. 27) in das Tempo-30 Konzept einbezogen. Dies bedeutet, dass die Anordnung von Tempo 30 auf diesem Streckenabschnitt zur Prüfung empfohlen wird. Es handelt sich um keine abschließende und vollständige Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen, sondern um eine Empfehlung unter einer ersten Abwägung der verkehrlichen Belange. Anregung aus der Politik 08.07.2020 Aus der Politik hat es eine Anregung bezüglich des Lärmschut- zes in Mecklenbeck gegeben. (Antrag Nr. A-W/0043/2020 in der Bezirksvertretung Münster-West). Anmerkung: Die Anregung im Wortlaut kann über das Ratsinfor- mationssystem der Stadt Münster eingesehen werden. Im Fol- genden ist die Anregung gekürzt wiedergegeben: 1. Überprüfung der Lärmbetroffenheit in 2008; Darst ellung der aktuellen Lärmbetroffenheit in Mecklenbeck und Straßenver- kehr B 51 und Überflieger (AK-MS Süd) Die Anregung aus der Politik wurde im Rahmen einer Stellungnahme an die Bezirksvertretung Münster-West beantwortet und wird im Ratsinformationssystem unter dem Punkt „Stellungnahmen zu eingebrachten Anregun- gen und Anträgen“ zur nächsten Sitzung der Bezirksver- tretung Münster-West in 2021 veröffentlicht. Im Folgen- den ist die Stellungnahme gekürzt wiedergegeben: 1. Für die Straßen im Ortsteil Mecklenbeck, hierzu Anlage 7a: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - allgemeine Öffentlichkeit a ufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 22 von 22 Nr./ Datum Anregung/ Bedenken Lärmquelle/ Lärmort Inhalt Stellungnahmen der Stadt Münster Aufnahme besonders betroffener Mecklenbecker Gebie- te in den nächsten Lärmaktionsplan 2. Durchführung eines Lärmspaziergangs vor der näch s- ten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2022 3. Mitteilung mit welcher Priorität die Sanierung d er Bahn- strecke 2200 nach Essen im Bereich Mecklenbeck durchgeführt wird 4. Mitteilung welche Wege es gibt, den Straßenbaula stträ- ger der B 51 zu veranlassen, dass die verkehrlichen Lärmpegel gesenkt werden 5. Mitteilung wie hoch der Anteil des Lärmpegels du rch den „Überwurf“ im Autobahnkreuz Münster Süd in Mecklenbeck ist Schienen- verkehr DB Strecke 2200 gehört auch die B 51 entlang der Waldwegsied- lung, wurden wegen der geringen Lärmbetrof- fenheit keine Maßnahmenbereiche ermittelt. Ei- ner formellen Aufnahme in den Lärmaktionsplan bedarf es nicht. Siehe auch Anregung Nr. 1 2. Einem Lärmspaziergang im Rahmen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann zuge- sagt werden 3. Eine verlässliche Aussage hierzu ist nicht mög- lich. Zur Bahnstrecke 2200 siehe auch Anre- gung Nr. 5 4. Bei der Lärmsanierung an bestehenden Straßen gelten nationale Beurteilungskriterien. Bei stra- ßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wie der Geschwindigkeitsreduzierung sind diese noch- mals restriktiver. Eine Geschwindigkeitsreduzie- rung für die B 51 im Bereich der Waldwegsied- lung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Zu den Beurteilungskriterien siehe auch Anregung Nr. 6 5. Nach rechnerischer Einschätzung von Straßen NRW ist der Einfluss des Verkehrslärms durch den Überwurf auf Grund der großen Entfernung von über 700 m zum Rand der Waldwegsied- lung gering und entspricht ca. 0,5 dB(A) des Gesamtlärmpegel der BAB 1 Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 1 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster Handwerkskammer Münster 25.06.2020 Sehr geehrter Herr Muddemann, herzlichen Dank für Ihr Anschreiben zur öffentlichen Aus- legung der Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans der Stadt Münster. Gerne nehmen wir als Trägerin öffentlicher Belange die Möglichkeit war, uns zum vorliegenden Ent- wurf zu äußern: Die Handwerkskammer Münster unterstützt umweltpoliti- sche Maßnahmen, die neben der Umweltentlastung und der Minimierung des Gesundheitsrisikos auch zu Attraktivi- tätssteigerung der Stadt beitragen, wenn dabei wirtschaft- liche Belange ausreichend berücksichtigt werden. Bevor wir detailliert auf den Entwurf des Lärmaktionsplans eingehen, möchten wir generell folgenden Punkte anspre- chen, die für uns die vielversprechendsten Möglichkeiten für eine effektive Lärmminderung darstellen: • Verstetigung des Verkehrsflusses An erster Stelle muss immer eine umfangreiche Fahr- bahnsanierung stehen, auch wenn vielmals finanzielle Hürden bestehen. • Ausbau der Infrastruktur Der ÖPNV muss optimiert werden. Es müssen attraktive Ange bote für Bus und Bahn mit Vernetzung für das ge- samte Ruhrgebiet optimiert angeboten werden • Attraktives Park and Ride-Angebot Dieses wird als wichtige Voraussetzung für den Ausbau des betrieblichen Mobilitätsmanagements gesehen. • Passiver Schallschutz Hervorheben möchten wir den Ausbau des privaten Lärm- schutzes an Wohngebäuden. Hier kann das Handwerk mit seinen Produkten und Serviceleistungen einen wichtigen Beitrag leisten. Positiv bewerten wir in diesem Zusam- menhang den Verweis auf die Fördermöglichkeiten des Zu Verstetigung des Verkehrsflusses Der Lärmaktionsplan der Stadt Münster verfolgt einen integrierten Ansatz, das sich im Gesamtkonzept widerspiegelt. So setzt die Stadt Münster im Zuge von Fahrbahnin- standsetzungen (Sanierungsmaßnahmen und Umbaumaßnahmen) Asphalte mit lärmmindernder Wirkung ein. Im Maßnahmenkonzept werden ebenso straßenräumli- che Maßnahmen verfolgt, die der Änderung der Verkehrsorganisation dienen. Die Qualität des Verkehrsflusses wird außerdem maßgeblich durch die Koordinierung der Lichtsignalanlagen (LSA) beeinflusst. Darüberhinaus führt die sukzessive Erneuerung des Verkehrsrechners zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses. Zu Ausbau der Infrastruktur und attraktives Park and Ride-Angebot Die Vermeidung von Lärmemissionen durch stärkere Nutzung des öffentlichen Ver- kehrs wird im Lärmaktionsplan unter Kapitel 4.2.1 erläutert. Der angestrebte Masterplan Mobiltät Münster 2035+ stellt eine Bündelung sektoraler verkehrlicher Fachpläne und Strategien für die aktive Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität dar. Erste Maßnahmen wie zum Beispiel die Einrichtung der stadtregionalen Velorouten, die Reaktivierung der WLE und der Ausbau des ÖPNV Angebots werden hier skizziert. Auch die Erweiterung und Ergänzung der des P+R Konzeptes wird mit einer stärkeren Förderung des öffentlichen Verkehrs in Münster verfolgt. Im November 2019 wurde zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes ein Förderbescheid vom Land Nordhein-Westfalen an die Stadt Münster übergeben. Die Fördersumme beläuft sich auf 208.000 Euro für die Jahre 2019-2022 (VM NRW; Pressemitteilung vom 05.11.2019). Zu Passiver Schallschutz Seit dem 01.07.2020 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Förderung Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 2 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster Landes. • Lkw-Routenkonzept Wir würden die Erstellung eines Lkw-Routenkonzeptes begrüßen, bei der die ansässigen Unternehmen einbezo- gen werden (hierzu bieten wir gerne unsere Unterstützung an). Die Funktionalität der Stadt muss sicher gestellt bleiben. Die Erreichbarkeit aller Betriebe muss Vorrang behalten. Fahrverbote können nur dann angedacht werden, wenn Anliefer- und Anliegerverkehre ansässiger Gewerbebetrie- be ohne Einschränkungen gewährleistet bleiben. Nun konkret zum vorliegenden Entwurf: Auch Temporedu- zierungen können sich negativ auf die Erreichbarkeit aus- wirken. Deshalb sollte vor deren Einführung dringend die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Dazu bedarf es einer guten Datengrundlage. Diese ist aus unserer Sicht - auch durch die Verschiebung der 2. Runde - nicht vollständig gewährleistet. Ebenfalls zweifeln wir die Verhältnismäßigkeit einzelner vorgesehener Maßnahmenbereiche an. Dies gilt zum einen für die Maßnahmen 5, 17, 28, 36 und 37, da hier keine entsprechenden Überschreitungen nachgewiesen sind. Bei den Maßnahmen 9, 24, 27, 30, 57 und 63 ist die Verhältnismäßigkeit aufgrund der sehr geringen Anzahl zu schützender Personen fraglich. Bei einer dritten Gruppe spricht die Funktion der Straße gegen eine Temporeduzie- rung. Hier sind die Maßnahmen 27 und 30 zu nennen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. von Passiven Schallschutzmaßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität für die keine aktiven Maßnahmen umgesetzt werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung geplant sind. Die 1. Stufe des Programms ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan der 2. Runde. Mit Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Runde wird das Schallschutzfensterpro- gramm entsprechend überarbeitet. Weitere Informationen sind unter https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermschutz.html einsehbar. Zu Lkw-Routenkonzept Die Expertise „Vorzeitige Gestaltung des Zukunftsprozesses Masterplan Mobilität Münster 2035+“ (LK Argus, Juli 2018) skizziert die Notwendigkeit, Analysen zum Wirt- schaftsverkehr (bzw. Lkw-Verkehrs) durchzuführen, um eine stadtverträgliche Gestal- tung zu realisieren. Zur Temporeduzierung Die Leistungsfähigkeit von Hauptverkehrsstraßen hängt weniger von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sondern von anderen Faktoren, wie den LSA geregelten Kno- tenpunkten ab. Zum 01. Februar 2019 wurde auf einer ersten Auswahl von Hauptver- kehrsstraßen im Innenstadtbereich innerhalb des 2. Tangentenrings Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt. Die Einführung von Tempo 30 wurde über einen Zeit- raum von 13 Monaten, von September 2018 bis September 2019 evaluiert. Dabei orientierte sich das Untersuchungskonzept an den Bedenken die seitens der Politik eingebracht wurden. Eine Befürchtung war unter anderem die Reduzierung der Leis- tungsfähigkeit des Verkehrs. Im Ergebnis zeigt die Evaluation, dass es zu keiner signi- fikanten Beeinträchtigung kommt. Die Gutachten zur Evaluation sind einsehbar unter https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/massnahme-tempo- 30.html. Die politische Beratung zur Evaluation hat im August stattgefunden. Mit Beschluss des Rates vom 26.08.2020 hat die Tempo 30 Regelung weiterhin Bestand. (Beschlussvor- lage V/0372/2020). Zur Fortführung der Tempo 30 Konzeption Die Fortschreibung des Geschwindigkeitskonzeptes im Lärmaktionsplan der 3. Runde ist als begründete Vorauswahl zu bewerten. Es handelt sich um keine abschließende und vollständige Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen, sondern um eine Empfehlung unter einer ersten Abwägung der verkehrlichen Belange. Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 3 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster Zur Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen in den einzelnen Maßnah- menbereichen lässt sich folgendes festhalten: Zu Punkt 1, dass nicht entsprechende Überschreitungen vorliegen würden. In allen genannten Maßnahmenbereichen (MB 5,17,28,36,37) haben die Lärmkartierungen Lärmpegel mindestens im Bereich oberhalb des gesundheitlichen Schwellenwertes (L DEN >65 dB(A) bis ≤ 70 dB(A) oder LNight > 55 dB(A) bis ≤ 60 dB(A) ergeben. Teilwei- se liegen sogar Lärmpegel oberhalb der verfassungsmäßigen Zumutbarkeitsschwelle (LDEN > 70 dB(A) oder LNight > 60 dB(A)) vor. Die empfohlenen Maßnahmen sind somit gerechtfertigt. Bei MB 5 ist außerdem die hohe Anzahl der betroffenen Einwohner von 1359 maßgeblich für die Entscheidung zur Prüfempfehlung. Zu Punkt 2, dass nur eine geringe Anzahl der zu schützenden Personen vorliegen würde. Die Festlegung der Maßnahmenbereiche orientiert sich sowohl an der Höhe der Lärmbelastung als auch an der Betroffenheit. Die Anzahl der betroffenen Anwoh- ner reichen in den 64 Maßnahmenbereichend des Lärmaktionsplans der 3. Runde von 38 bis 1359. In MB 9 werden beispielweise 729 Einwohner von Pegeln überhalb des gesundheitlichen Schwellenwertes beeinträchtigt (Siehe Anlage 1). Zu Punkt 3, dass die Funktion der Straße nicht verhältnismäßig gegenüber einer Tem- poreduzierung sei. Die Ergebnisse der Evaluation zur Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen im Innenstadtbereich Münsters haben gezeigt, dass es zu kei- ner Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs kommt. Die Funktion einer Straße wird weniger durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit sondernvielmehr durch die Koordinierung der LSA beeinflusst. Weitere Informationen zu der Thematik sind im Papier vom Umweltbundesamt „Wirkung von Tempo 30 auf Hauptverkehrs- straßen“ (2017) zusammengefasst. Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 4 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster IHK Nord Westfa- len 26.06.2020 Sehr geehrter Herr Muddemann, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Münster. Die IHK ist als Trägerin öffentlicher Belange aufgerufen, die Inhalte des Planentwurfs mit Blick auf zu erwartende Auswirkungen auf die ihr angeschlossenen Mitgliedsunter- nehmen kritisch zu würdigen. Aspekte der Gesundheits- vorsorge und des Gesundheitsschutzes für die Bürgerin- nen und Bürger liegen grundsätzlich auch im Interesse der Unternehmen. Daher unterstützt die IHK grundsätzlich die Ziele des Lärmaktionsplans zur Lärmminderung. Anderer- seits sind eine gute Erreichbarkeit und kurze Reisezeiten wettbewerbsrelevante Standortfaktoren. Dies gilt sowohl für die Ver- und Entsorgungsverkehre (Wirtschaftsverkehr) als auch für die Erreichbarkeit der Innenstadt für Kunden und Besucher. Ausdrücklich begrüßt die IHK daher die Maßnahmen der Lärmaktionsplanung, die zu einer Ver- kehrslärmminderung bei Aufrechterhaltung der Leistungs- fähigkeit des Straßennetzes führen, wie die Optimierung oder Erneuerung vorhandener Lichtsignalanlagen- Steuerungen oder den Einbau von Asphalt mit lärmmin- dernder Wirkung bei anstehenden Fahrbahnsanierungen. Gegen einzelne Bestandteile der aktuellen Entwurfsfas- sung des Lärmaktionsplans der 3. Runde erhebt die IHK jedoch Bedenken. Neben der erneut veralteten daten- grundlage (aufgrund der verzögerten Erstellung des Lärm- aktionsplans 2. Runde) ist insbesondere die Verhältnis- mäßigkeit und die Rechtmäßigkeit/ Zulässigkeit einiger Prüfempfehlungen für Tempo 30-Abschnitte aus Sicht der IHK fraglich. MB 5, 17, 28, 36 und 37 Für die Maßnahmenbereiche 5, 17, 28, 36 und 37 ist im Entwurf des Lärmaktionsplans nicht nachgewiesen bzw. für uns nicht nachvollziehbar, dass Überschreitungen der Zur Fortschreibung der Tempo 30 Konzeption: Die Fortschreibung des Geschwindigkeitskonzeptes im Lärmaktionsplan der 3. Runde ist als begründete Vorauswahl zu bewerten. Es handelt sich um keine abschließende und vollständige Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen, sondern um eine Empfehlung unter einer ersten Abwägung der verkehrlichen Belange Die Einführung von Tempo 30 auf einer ersten Auswahl von Hauptverkehrsstraßen im Innenstadtbereich wurde über einen Zeitraum von 13 Monaten, von September 2018 bis September 2019 evaluiert. Dabei orientierte sich das Untersuchungskonzept an den Bedenken die seitens der Politik eingebracht wurden. Eine Befürchtung war unter anderem die Reduzierung der Leistungsfähigkeit des Verkehrs. Im Ergebnis zeigt die Evaluation, dass es zu keiner signifikanten Beeinträchtigung kommt. Die Gutachten zur Evaluation sind einsehbar unter Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 5 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster Richtwerte zu bestimmten Tageszeiten vorhanden sind. Laut Anlage 5 des Planentwurfs werden für die Hammer Straße (tagsüber), die Westfalenstraße (tagsüber), die Scharnhorststraße (ganztags), die Friedrich-Ebert-Straße (zw. Annenstraße und Alfred-Krupp-DStraße, ganztags), Marktallee (ganztags) oder die Hafenstraße (ganztags) keine Richtwertüberschreitungen angegeben. Für die Anordnung aus Lärmschutzgründen, die der Anlass für diesen Planentwurf sind, liegt aus Sicher der IHK daher keine Grundlage vor. Die IHK lehnt die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ab. https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/massnahme-tempo- 30.html. Die politische Beratung zur Evaluation hat im August stattgefunden. Mit Beschluss des Rates vom 26.08.2020 hat die Tempo 30 Regelung weiterhin Bestand. (Beschlussvor- lage V/0372/2020). Im Kapitel 5.2.3 des Lärmaktionsplans erfolgte die Prüfung der straßenverkehrsrechtli- chen Voraussetzungen. Für die von Seite 50 bis 52 vorgestellten Straßenabschnitte kamen die Prüfungen und Abwägungen zum Ergebnis, dass Tempo 30 zur Reduzie- rung der Lärbelastungssituation erforderlich, geeignet und angemessen ist. Zu MB 5,17,28,36,37 In allen genannten Maßnahmenbereichen (MB 5,17,28,36,37) haben die Lärmkartie- rungen Lärmpegel mindestens im Bereich oberhalb des gesundheitlichen Schwellen- wertes (LDEN >65 dB(A) bis ≤ 70 dB(A) oder LNight > 55 dB(A) bis ≤ 60 dB(A) ergeben. Teilweise liegen sogar Lärmpegel oberhalb der verfassungsmäßigen Zumutbarkeits- schwelle (LDEN > 70 dB(A) oder LNight > 60 dB(A)) vor. Die empfohlenen Maßnahmen sind somit gerechtfertigt. Bei MB 5 ist außerdem die hohe Anzahl der betroffenen Einwohner von 1359 maßgeblich für die Entscheidung zur Prüfempfehlung. MB 9, 24, 27, 30, 57 und 63 Für die Maßnahmenbereiche 9, 24, 27, 30, 57 und 63 ist aus unserer Sicht im Entwurf des Lärmaktionsplans nicht hinreichend nachgewiesen, dass dort die Anzahl der zu schützenden Personen/Wohngebäude so groß ist, dass dies eine Anordnung von Tempo 30 rechtfertigen würde. Die Verhältnismäßigkeit der Anordnung wird aus unserer Sicht daher nicht ausreichend Rechnung getragen. Dies betrifft insbesondere die Friedrich-Ebert-Straße (MB 30) tagsüber. Das städtische Verkehrsnetz ist klassifiziert in Hauptverkehrsstraßen, Erschließungsstraßen und Ne- benstraßen. Neben der Nord-Süd-Achse im Westen der Altstadt (Weseler Straße und Am Stadtgraben) verläuft östlich der Altstadt - im Bahnhofsbereich - die zweite Nord- Süd-Hauptverkehrsachse u.a. über die Friedrich-Ebert- Straße, Eisenbahnstraße und Gartenstraße in Richtung Zentrum Nord. Die Leistungsfähigkeit der Friedrich-Ebert- Zu MB 9, 24, 27, 30, 57 und 63 Im MB 30 sind gemäß Anlage 1 des Lärmaktionsplan 653 Einwohner durch Lärmpegel oberhalb des gesundheitlichen Schwellenwertes betroffen. Außerdem liegen Richtwer- tüberschreitungen an 6 Gebäuden tagsüber und an 13 Gebäuden nachts vor. Die Leistungsfähigkeit einer Straße wird weniger durch die zulässige Höchstgeschwin- digkeit, sondern vielmehr von anderen Faktoren, wie der Koordiantion der LSA be- stimmt. Zum 01. Februar 2019 wurde auf einer ersten Auswahl von Hauptverkehrs- straßen im Innenstadtbereich Münsters Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt. Die Einführung von Tempo 30 wurde über einen Zeitraum von 13 Monaten, von Sep- tember 2018 bis September 2019 evaluiert. Dabei orientierte sich das Untersuchungs- konzept an den Bedenken die seitens der Politik eingebracht wurden. Eine Befürch- tung war unteranderem die Reduzierung der Leistungsfähigkeit. Im Ergebnis zeigt die Evaluation, dass es zu keiner signifikanten Beeinträchtigung kommt. Die Gutachten Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 6 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster Straße sollte daher erhalten bleiben. Die IHK hinterfragt daher kritisch die Anordnung von Tempo 30. Vergleichbares gilt für die Geiststraße (MB 27) tagsüber. Die Geiststraße besitzt eine wichtige Verteilerfunktion für die Verkehre aus Süden kommen über die Hammer Stra- ße in Richtung Schlossplatz und weiter in Richtung Nor- den. Sie trägt dazu bei, den stark befahrenen Kreisverkehr am Ludgeriplatz zu entlasten. Daher sollte auch dort auf eine Tempo 30-Anordnung (tagsüber) kritisch hinterfragt werden. Für den Maßnahmenbereich 9 (Hansaring) ist laut Anlage 6 bereits eine Fahrbahndeckenerneuerung auf einem Abschnitt von 110 m geplant. Wir regen an zu prüfen, ob nicht auch die übrigen ca. 400 m des betroffenen Straßen- zugs ebenfalls mit lärmminderndem Asphalt ausgestattet werden können. Eine Tempo 30-Anordnung könnte somit ggfs. vermieden werden. Für den Maßnahmenbereich 24 (Gartenstraße) ist eine Instandsetzung der Fahrbahn mit lärmminderndem Asphalt ab 2020 geplant. Die Wirkung der Maßnahme sollte zu- nächst abgewartet und evaluiert werden, bevor eine Tem- po 30-Anordnung erfolgt. Die IHK betont, dass sie sich nicht generell gegen eine Ausweitung von Tempo 30-Abschnitten ausspricht. Dort, wo erhöhte Unfallgefahren bestehen, wo auch heute ver- antwortungsbewusst kaum schneller als Tempo 30 gefah- ren werden kann, vor besonders schutzbedürftigen Ein- richtungen oder zur Lärmreduzierung an dicht besiedelten Straßenzügen kann die Einrichtung von Tempo 30 durch- aus zielführend sein. Gleichwohl sollte auch in diesen Fällen mit Augenmaß vorgegangen werden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Zuge der Abwägung der verschiedenen Belange und Anforderungen beachtet werden. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Ver- kehrsfluss für alle Verkehrsträger grundsätzlich sicherge- stellt ist und insbesondere die Hauptverkehrsachsen so- zur Evaluation sind einsehbar unter https://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/massnahme-tempo- 30.html. Die politische Beratung zur Evaluation hat im August 2020 stattgefunden. Mit Be- schluss des Rates vom 26.08.2020 hat die Tempo 30 Regelung weiterhin Bestand. (Beschlussvorlage V/0372/2020). Im MB 27 sind 963 Einwohner durch Pegel oberhalb des gesundheitlichen Schwellen- wertes betroffen. Gemäß Anlage 5 kommt es zu Richtwertüberschreitungen an 9 Ge- bäuden tagsüber und 26 Gebäuden nachts. (Richtwertüberschreitung meint Pegel im bereich der verfassungsmäßigen Zumutbarkeitsschwelle von 70dB(A)/60dB(A) tag/nacht). Im MB 9 sind gemäß Anlage 1 des Lärmaktionsplans 729 Einwohner durch Über- schreitung des gesundheitlichen Schwellenwertes betroffen. Dies entspricht einer hohen Lärmbetroffenheit. Darüber hinaus kommt es zu Überschreitungen des Richt- wertes tagsüber an 4 Gebäuden und nachts an 6 Gebäuden. Der Lärmaktionsplan der Stadt Münster folgt einem integrierten Ansatz. Der Einsatz von lärmmindernden Asphalt wird im Zuge von Fahrbahninstandsetzungen (Sanie- rungsmaßnahmen und Umbaumaßnahmen) eingesetzt und stellen keine selbstständi- ge Maßnahme dar. Im MB 24 sind 597 Einwohner durch Pegel oberhalb des gesundheitlichen Schwellen- wertes betroffen. Außerdem liegen Richtwertüberschreitung an 15 Gebäuden tagsüber und 16 Gebäuden nachts vor. Zur Wirkung von Tempo- 30 auf Haupverkehrsstraßen kann neben der Evaluation der Stadt Münster auf das Papier vom Umweltbundesamt „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“ (2017) verwiesen werden. Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 7 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster weit irgend möglich in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten bleiben. Letztendlich dient dies auch dazu, Schleichver- kehre durch städtebaulich sensible Wohngebiete unattrak- tiv zu machen und somit auch hier den Zielsetzungen des Lärmaktionsplanes Rechnung zu tragen. MB 2 Für den Maßnahmenbereich 2 (Steinfurter Straße zw. Neutorstraße und Grevener Straße) wird die Empfehlung für eine straßenräumliche Umgestaltung - in Form einer Umwandlung der Rechtsabbiegespur in die Grevener Straße - ausgesprochen. Inwiefern die Umwandlung der Abbiegespur in eine Busspur zu einer Lärmminderung beiträgt, erschließt sich uns nicht. Lediglich der motorisier- te Individualverkehr würde um drei bis vier Meter von der Wohnbebauung abrücken. Aus den DTV-Werten im Plan- entwurf lässt sich ableiten, dass viele Verkehrsteilnehmer von der Steinfurter auf die Grevener Straße einbiegen und dafür die Abbiegespur nutzen. Würde die Abbiegespur weggenommen oder verkürzt, könnte es aus unserer Sicht zu einer Gefahrensituation - Einfädelung der Busse (Fahrt- richtung B 54)/ Abbiegeverkehre und MIV Richtung B 54 - und zu einer Verminderung der Leistungsfähigkeit der Steinfurter Straße im benannten Abschnitt kommen. Zu- dem ist kritisch zu hinterfragen, welchen Nutzen und Mehrwert eine solitäre und nur ca. 200 m lange Busspur für den ÖPNV hat. Durch die Nutzung des 3. Fahrstreifens als Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestel- le anstelle der heutigen Busbucht rückt ebenso der ÖPNV von der Wohnbebauung weg (Zusammenfassung LAP 3 s. 9). Eine 200 Meter lange Busspur, in die störungsfrei eingefahren werden kann, bedeutet, dass der Bus am Rückstau vor der LSA vobreifahren kann. Leistungsfähigkeitsproble- me werden bei den vorhandenen Verkehrsmengen nicht auftreten. Durch die zum 01.01.2020 erfolgte Umstufung der Straßen Steinfurter Straße (Ab- schnitt Neutor bis York-Ring) und Grevener Straße (Abschnitt Steinfurter Straße bis York-Ring) zu Kreisstraßen (vormals Bundesstraßen) besteht mittelfristig das Potenzial zur Verringerung des MIV im Maßnahmenbereich 2, welches gleichermaßen zu sin- kenden Lärmemissionen führen wird. Im Kontext des Vorhabens der ÖPNV-Beschleunigung soll im weiteren Vorgehen eine ganzheitliche Betrachtung der benannten Strecke in beide Fahrtrichtungen erfolgen; Bussonderfahrstreifen stellen hierbei eine Option dar. VCD 27.06.2020 Wir nehmen Bezug auf unsere Stellungnahme und Anre- gungen vom 27.6.2016. Der VCD begrüßt die Fortschritte beim Schutz der Ge- sundheit der Bevölkerung durch die Implementierung der verschiedenen Maßnahmen der 2. Stufe des Lärmaktions- plans von 2017. Er fordert die beschleunigte Umsetzung weiterer wirksamer Maßnahmen. Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 8 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster Geschwindigkeitsreduzierung Insbesondere die Evaluation der Wirkung von Tempo 30 auf einem durchgehenden Straßenzug der Altstadt (1. Nordtangente Münzstraße bis Mauritztor) (V/0372/2020) hat gezeigt, dass Geschwindigkeitsreduzierung ein effizi- entes Mittel zur Lärmreduzierung ist, ohne die befürchte- ten negativen Auswirkungen auf Reisezeiten im ÖPNV , Einsatzzeiten von Rettungsdiensten oder Erhöhung des Schadstoffausstoßes.. Wir fordern daher, dass die bisher angeordneten Tem- po 30 Bereiche auf Dauer gestellt werden, und dass auch für weitere vergleichbare Bereiche in der Innen- stadt und im Außenbereich (vgl. Anl.1 S. 50 ff) Tempo 30 unter Beteiligung der betroffenen Menschen be- schleunigt realisiert wird. Der VCD fordert seit langem Tempo 30 als Regelge- schwindigkeit in verdichteten Stadträumen. Hauptzielset- zung ist dabei die Verkehrssicherheit, insbesondere bei hohen Fuß- und Radverkehrsanteilen wie in Münster. Lärmschutz wäre dann an vielen Stellen, z.B. auch bei Fahrradstraßen, ein willkommenes Nebenprodukt erhöhter Verkehrssicherheit und Lebensqualität. Die Hammer Str. zwischen Ludgeriplatz und Geiststr. z.B. erfordert während des Tages wegen des hohen Einzelhandelsbesatzes, der vielen Seitenstraßen und Parkvorgänge mit ein- und aus- steigenden Menschen, querenden Fußgängern, Radfah- rern und Autos ein so hohes Maß an Aufmerksamkeit von Fahrzeugführern, dass eine Geschwindigkeit über 30 km/h bei Einhaltung der Kriterien von § 1 StVO nicht verant- wortbar ist. Wenn die Feuerwehr außer bei den in Anl. 1 S.53 positiv beurteilten Maßnahmenbereichen bei „allen darüber hin- aus vorgeschlagenen Streckenabschnitten … erhebliche Bedenken ...“ sieht, so sollte In die Abwägung auch die Tatsache einbezogen werden, dass bei Tempo 30 das Unfallrisiko und die Schwere von Unfallfolgen besonders Die politische Beratung zur Evaluation hat im August 2020 stattgefunden. Mit Be- schluss des Rates vom 26.08.2020 hat die Tempo 30 Regelung, die sich aus dem Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans der 2. Runde ergeben, weiterhin Bestand. (Beschlussvorlage V/0372/2020). Bezüglich der Forderung, dass die Tempo 30 Regelung auch auf der Hammer Straße während des Tages eingeführt werden soll, ist auf den Maßnahmenbereich Nr. 5 in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Runde (Lärmaktionsplan 3. Runde) hin- zuweisen. Dies bedeutet, dass seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nach- haltigkeit eine Prüfung des Streckenabschnitts zur Ausweitung der Tempo-30 Anord- nung auf ganztags empfohlen wird. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung unter einer ersten Abwägung der verkehrlichen Belange. Eine abschließende und vollständi- ge Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Diese wird nach Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde durch die Straßenverkehrsbehörde unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Aspekte bspw. der Auswirkungen auf Rettungszeiten und Hilfsfristen vorgenommen. Bezüglich der Tempo-30 Anordnung aus Verkehrssicherheitsgründen wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde eine erste Stellungnahme abgegeben: Nach den Regelungen der StVO gilt innerorts abseits der Tempo-30-Zonen eine Re- gelgeschwindigkeit von 50 km/h. Lediglich bei Einrichtungen im Sinne von § 45 Abs. 9 Ziffer 6 StVO mit direktem Zugang zur Hauptverkehrsstraße soll 30 km/h für die Öff- nungszeiten angeordnet werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit darf die zuläs- sige Höchstgeschwindigkeit nur reduziert werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (§ 45) erheblich übersteigt. Eine sol- che Gefahrenlage ist bislang an der Hammer Straße nicht festzustellen. Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 9 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster für Fußgänger und Radfahrer erheblich zurückgehen, und dass dies ja den Zielsetzungen der Rettungsdienste ent- spricht. Stadträumliche Konzepte/Maßnahmen halten wir für besonders bedeutsam im Sinne einer inte- grierten Betrachtung des Verkehrslärms und des Lebens- raums der Anwohner von Straßen. Vorlage und Anlagen reduzieren die Begrifflichkeit auf straßenräumliche Maß- nahmen bzw. Konzepte und übersehen damit die sozialen und ökologischen Aspekte. Die Ausführungen dazu sind äußerst dürftig (Vorlage: 1 Fahrradstr., Steinfurter Str. Umwidmung von Fahrspuren, Hoffnung auf Umgehungs- str.; Tabelle 13 Anl. 1 S.44 4 Maßnahmen „in Planung“; Zusammenfassung S. 9 Hoffnung auf Verlagerung B54). Ob sich bestimmte Hoffnungen erfüllen, ob nicht an ande- rer Stelle neue Störungen entstehen, wird nicht diskutiert. Tatsächlich vorhandene Möglichkeiten zur grundlegenden Neugestaltung bieten sich z.B. an der Grevener Str. (Maßn. 18). Hier konterkariert aber die vom ASSVW am 11.5.2015 beschlossene Planung nicht nur alle Ziele des Lärmschutzes (wir haben in unserer o.a. Stellung- nahme vom 27.6.2016 ausführlich darauf hingewiesen), sondern verpasst die Chance, einen Stadtraum mit hoher ökologischer und sozialer Qualität zu schaffen. Zugunsten einer stadräumlichen Planung hat sich inzwischen die Situation entschieden verändert: Da dieser Straßenab- schnitt seit Jahresbeginn nicht mehr Bundesstr. ist, hat die Stadt deutlich mehr Gestaltungsfreiheit, die sie auch nut- zen muss: - Die MIV-Belastung ist vergleichbar mit anderen zweispu- rigen Durchgangsstraßen (z.B. untersuchte 1. Nordtangen- te). Damit kann, mit 2 MIV-Spuren und ausreichend Raum für ÖPNV, Rad und Fuß der in den Klimaschutzbeschüs- Der Lärmaktionsplan der Stadt Münster verfolgt einen integrierten Ansatz. Planungen aus anderen Bereichen sind in die Maßnahmenentwicklung mit einbezogen worden. So sind im Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans ebenso soziale und ökolgische Aspekte enthalten. Die Begrifflichkeiten ergeben sich daraus, dass bei der Lärmakti- onsplanung zunächst der Straßenverkehrsraum betrachtet wird und hier die Maßnah- men zur Lärmminderung ansetzen. Es steht außer Frage, dass durch eine Lärmminde- rung ebenso soziale und ökologische Aspekte betroffen sind. Die Grevener Straße wird im Lärmaktionsplan der 3. Runde durch die Maßnahmenbe- reich MB 6 und MB 12 abgebildet. Im Lärmaktionsplan der 2. Runde wurde die Greve- ner Straße als MB 18 dargestellt. Für diese Maßnahmenbereiche der Grevener Straße werden die gestalterische und funktionale Umgestaltung benannt, deren Umsetzung allerdings unklar ist. Im MB 12 wurden bereits Fahrbahnsanierungen mit lärmmindern- den Asphalt in 2017/18 umgesetzt. Die Umstufung der Grevener Straße von Bundesstraße (B 219) zur Kreisstraße (K 1 - Abschnitt Steinfurter Straße bis York-Ring) ist zum 01.01.2020 erfolgt. Dies bietet das Potenzial, die bereits mit dem Lärmaktionsplan 2017 angestrebte funktionale und gestalterische Umgestaltung mittelfristig zu initiieren. Für den Start der Umsetzung der Maßnahme wird der Zeitraum nach den ab ca. Q2/2021 startenden Kanalbauarbeiten angestrebt. Daher ist die Maßnahme nicht im kurzfristigen Maßnahmenkonzept enthal- ten. Welche Gestaltungsmöglichkeiten sich tatsächlich bieten, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie sich die Verkehrsmengen zukünftig verteilen. Das Konzept zur Verle- gung der B54 ist noch nicht vollständig umgesetzt. Aktuell laufen die Vorbereitungen zur Anpassung der wegweisenden Beschilderung. Ziel der Stadt Münster ist es, die gewonnenen Freiheiten im ehemaligen Verlauf der B54 zu nutzen und zu deutlich mehr städtebaulicher Qualität zu kommen. Nicht zuletzt vom Masterplan Mobilität Münster 2035+ sind Hinweise zu Möglichkeiten zur Neuaufteilung der Verkehrsflächen zu erwarten. Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 10 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster sen erklärten Zielsetzung der Stadt, den MIV zugunsten des Umweltverbundes zu reduzieren, Rechnung getragen werden. - Angesichts der sich verstärkenden Klimaerwärmung und im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts der Stadt war der Beschluss der Reduktionsvariante (V/0126/2015 Anla- ge 6) ohne die in Anlage 5 vorgesehenen Baumpflanzun- gen kontraproduktiv. Dies ist eine der wenigen Stellen in der Innenstadt, an der noch ausreichend Raum vorhanden ist, um mit einer „grünen Lunge“ ein angenehmes Klein- klima in einen dicht bebauten Bereich zurück zu holen. Auch der Platz zwischen Melchersstr. und Catharina- Müller-Str. muss in das Grünkonzept einbezogen werden. Dem unmittelbaren Immissionsschutz (vor Lärm und Schadstoffen) kann besonders die nach Anlage 5 auf der Ostseite vorgesehene Baumallee dienen. - Da eine Erneuerung der Straße ohnehin nötig ist (nach Kanalsanierung), fordern wir hier eine Neupla- nung des gesamten Stadtraumes unter Beteiligung der Anwohner. Was hier am Beispiel der Grevener Str. angerissen wurde, gilt auch für die weitere Planung an anderen neuralgischen Punkten der Stadt, wie Wolbecker Str., Hansaring, oder den Ortsdurchfahrten der Außenstadt- teile. Außer einer Temporeduzierung und evtl. Fahr- bahnerneuerungen sollte jeweils eine Aufwertung des Stadtraumes unter Beteiligung der Betroffenen in Er- wägung gezogen werden. Integrative Planungskonzepte – Masterplan Mobilität 2035+ Mittel- und langfristig geht es um einen Paradigmenwech- sel: „Nachhaltige Mobilität braucht integrative Planungs- konzepte“, fordert Münsters Klimabeirat in seiner Pres- seinformation vom 23.6.2020 (Anlage). Dem schließen wir uns an. Wir gehen davon aus, dass der „Masterplan Mobi- In den strategischen Ansätzen zur Lärmminderung wird das Thema Vermeidung von Lärmemissionen durch Stadtentwicklungs- und Regionalplanung angesprochen. Die Umsetzung der dort formulierten „Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung“ muss im Zuge der laufenden Entwicklungsplanungen und städtebaulichen Planungen erfolgen. Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 11 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster lität Münster 2035+“ ein solches integrierendes Konzept darstellen soll im Sinne eines nachhaltigen Mobilitätsplans (SUMP – Sustainable Urban Mobility Plan nach EU- Kriterien), der die Planungen der verschiedenen Ebenen integriert betrachtet. Die Gutachter reißen diese Aspekte an (Anlage S. 4/5), wir vermissen aber integratives Den- ken und Planen bei vielen Verkehrsprojekten der Stadt in letzter Zeit (Flyover Ägidiitor, Ausbau Koldering, Umge- hung Roxel usw.) Wir fordern daher, dass auch die Fort- schreibung des Lärmaktionsplans die weitere Mobilitäts- planung der Stadt mit bestimmt, um einerseits kontrapro- duktive Effekte auszuschließen und andererseits Syner- gieeffekte optimal nutzen zu können. Lärmquellen von außen Der VCD begrüßt die Bemühungen der Stadt, in Zusam- menarbeit mit der DB die Lärmbelastung an Schienenstre- cken zu mindern. Hohe und von der Bevölkerung der Außenstadtteile be- sonders stark empfundene Belastungen kommen jedoch auch von Bundesfernstraßen, insbesondere vom Auto- bahnzubringer B 51 und der A 1. Menschen in Mecklen- beck und in Nienberge beklagen sich seit Jahren über wachsenden Lärm. Besonders intensiv ist die Lärmbelas- tung in Nienberge seit dem sechsspurigen Ausbau der A 1 und der Freigabe der Geschwindigkeit auf der Stadtstre- cke. Viele Eingaben haben bisher nichts gefruchtet. Wir fordern insbesondere die Politiker*innen auf, sich (weiter- hin) mit Nachdruck für eine effektive Geschwindigkeitsre- duzierung auf den Stadtstrecken der Bundesfernstraßen einzusetzen. Die Minderung der Lärmbelastung an Schienenwegen erfolgt im Rahmen des freiwilli- gen Lärmschutzprogramms im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digita- le infrastruktur „Sanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. Über die interaktive Lärmsanierungskarte der DB Netzte können alle Maßnahmen zu Lärmsa- nierung und deren Umsetzungsstand abgerufen werden. https://laermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.html#/?state=NRW Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wurden im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B51 thematisiert und durch Straßen NRW festgelegt. Die B51 ist mit dem Maßnahmenbereich MB 59 im Lärmaktionsplan der Stadt münster enthalten. Darüberhinaus sind im Bereich des Autobahnzubringers B51 keine Maßnahmenberei- che vorhanden.An den Bundesautobahnen liegt die Zuständigkeit für Geschwindig- keitsreduzierungen aus Gründen des Lärmschutzes bei der oberen Straßenverkehrs- behörde, also zurzeit bei der Bezirksregierung Münster. Es gibt keine kommunale Regelungskompetenz. Für die B51 Autobahnzubringer ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Münster die Zuständige Behörde. Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 12 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster Regionalverkehr Münsterland GmbH 29.06.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehmen wir Stellung zum Lärmaktionsplan der 3. Runde der Stadt Münster. Wir beziehen uns auf die Maß- nahme 20 „Am Steintor“, die verkehrsberuhigende Maß- nahmen für die Ortsdurchfahrt Wolbeck vorsieht. Die Straße Am Steintor wird von unseren RegioBus Linien R22/R32 befahren (als Linie 22 im Stadtgebiet Münster). Eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich hätte ggf. Auswirkungen auf die Fahrtzeit und damit auf den Fahr- plan der Linien im gesamten Linienverlauf in der Region aber auch innerhalb der Stadt Münster. Wir bitten Sie daher um eine frühzeitige Beteiligung und Information bzgl. der Planung und Umsetzung der Maßnahme 20. Bei Rückfragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne an uns wenden. Die Maßnahme ist in Anlage 5: „Tempo 30 im Zuge Umgestaltung nach vollständiger Anbindung Umgehung (siehe LAP 2. Stufe) als bereits geplant“ dargestellt. in Anlage 6 wird der Kontext dargestellt:“ Verkehrliche und funktionale Umgestaltung der OD im Rahmen „Aktive Stadt- und Ortszeilzentren Münster-Wolbeck; Tempo 30 oder Tempo 20 bei Umgestaltung. In welcher Form die Verkehrsberuhigung stattfinden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Beteiligung des Betreibers RVM der RegioBus Linien R22/R32 bei der Weiter- entwicklung der Planungen wird zugesagt. BUND Kreisgruppe Münster 30.06.2020 Sehr geehrter Herr Muddemann, die BUND-Kreisgruppe Münster dankt für die Beteiligung an der 3. Runde Lärmaktionsplan. Wir haben uns mit den Unterlagen befasst. Interessant fanden wir die Lärmkarten S. 8, 9. Wir haben die unter 5.1 und 5.2 aufgeführten, bereits umgesetzten Maßnahmen zur Kenntnis genom- men, vor allem die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wir begrüßen auch die neu geplanten Maßnahmen, 6.1 und 6.2.1. Zu Einzelheiten Stellung zu nehmen oder weitere Vorschläge zu unterbreiten, sehen wir uns allerdings nicht in der Lage, die Materie ist doch recht technisch und kom- pliziert. Wir unterstützen aber die Vorschläge des VCD in der Stellungnahme vom 27.6. siehe Stellungnahme des VCD, die durch den BUND unterstützt wird Polizeipräsidium Münster 30.06.2020 Zum Entwurf des Lärmaktionsplan 3. Runde nehme ich wie folgt Stellung: Gegen den Entwurf bestehen aus polizeifachlicher Sicht keine Bedenken. keine Stellungnahme erforderlich Anlage 7b: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster (3. Runde) - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 3. Runde Seite 13 von 13 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahmen Stadt Münster Zeitlich unterschiedliche Regelungen zu Geschwindig- keitsbeschränkungen sind regelmäßig Gegenstand von Bürger-Eingaben. Gleichzeitig hat eine zeitliche Begrenzung der Geschwin- digkeitsbeschränkung keine negativen Effekte auf die Verkehrssicherheit. Grundsätzlich ist auch von einer Regelkonformität auszu- gehen. Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere an Unfall- brennpunkten Unfallhäufungsstellen/ -linien, sind zielfüh- rend.
Anlage 4 - Stellungnahmen Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde
13673 Zeichen
37 4 (3006-24) 01.12.2020 Herr Kampert 8 422 Amt 67 über Dez. I Aktuallisierte Stellungnahme der Feuerwehr zum Entwurf „Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Stadt Münster“ v. Dezember 2019 1. Allgemeines Der LAP 3. Stufe soll im kommenden Jahr den politischen Gremien zur Beratung v orgelegt und im Februar durch den Rat der Stadt Münster beschlossen werden. Zum LAP Stufe 3 wurde mit Datum vom 31.07.2019 bereits eine Stellungnahme abgegeben, die im Folgenden kursiv dargestellt ist. Grundsätzlich wird das Ziel des LAP, die betroffenen Menschen vor Lärm zu schü tzen, auch aus Sicht der Feuerwehr positiv bewertet. Bei der Auswahl der verschiedenen Möglichkei ten zur Lärmreduzie- rung ist insbesondere die vorgeschlagen Herabsetzungen der zulässigen Höchstgesc hwindigkeit ein bedeutsamer Aspekt, welcher unmittelbare Auswirkung auf das pflichtige Aufgabenfeld des Amtes 37 hat (s. hierzu Stellungnahme aus 07/2015). Für ausgewählte Streckenabschnitte wurde eine vorbe- haltliche Zustimmung im Rahmen einer vereinbarten Erprobungs- und Evaluations phase gegeben. In dieser Phase sollen sowohl die Wirksamkeit als auch die Auswirkungen der Tempoherabsetzung in einem Referenzzeitraum von März bis September 2019 erfasst und bewertet werden. Ersten Auswertungen von Erreichungsgraden zur Einhaltung der Hilfsfristen gemäß Rettungsdienst- und Brandschutzbedarfsplanung für die Monate Februar und März 2019 weisen e ine Verschlechte- rung durch sinkende Erreichungsgrade auf. Zu den nun vorliegenden weiterführenden Planungen des LAP wird noch einmal darauf hing ewiesen, dass eine abschließende Stellungnahme des Amtes 37 erst nach Abschluss und Bewert ung der vorab genannten Erprobungs- und Evaluationsphase möglich ist. Zu den aktuell vorlieg enden Unterlagen werden folgende Hinweise gegeben: 2. Einflüsse auf die Erreichungsgrade durch Eingriffe in das Feuerwehrvorbehaltsstraßennetz Bei den zur Rede stehenden Streckenabschnitten handelt es sich fast ausnahmslos um Straßen des Feuerwehrvorbehaltsstraßennetzes. Zur Wahrung einer fristgerechten Erreichbarkeit der Ei nsatzorte hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0144/1997/1 ein Feuerwehrvorbehaltsstraßennetz beschlossen (in vielen Teilen deckungsgleich mit dem allgemeinen V orbehaltsnetz). Dieser Beschluss hat nach wie vor Gültigkeit und ist elementarer Bestandteil der Bedarfsplanungen für die Bereiche Brandschutz und Rettungsdienst . In Punkt 3 dieser Vorlage heißt es: „Bei baulichen und/oder ver - kehrsregelnden Maßnahmen im Feuerwehrvorbehaltsstraßennetz sind die Auswirkung en auf die 2 Hilfsfristen der Feuerwehr in den Bereichen Brandschutz und Rettungsdienst z u Berücksichtigen. Bei politischen Beschlüssen in den zuständigen Gremien zu baulichen und/oder verkehr sregelnden Maß- nahmen im Feuerwehrvorbehaltsstraßennetz sind die Anforderungen an Feuerwehrvorbehaltsstr aßen zwingend zu beachten, um die Einhaltung der erforderlichen Hilfsfristen zu ermöglichen“ . Hierzu zäh- len im Wesentlichen folgende Regelungen: I. Eine Straße gleichen Namens muss in einem Zuge von Anfang bis Ende zu be fahren sein. Eine Unterteilung durch feste Sperrpfosten in zwei oder mehrere Abschnitte ist unzulässig. II. Hindernisse wie Bodenwellen, Freiburger Kegel sowie bauliche Einengungen sind zu vermeiden. Lastkraftwagen sowie in der Fahrbahn haltende Busse an Bushaltestellen müssen von Einsatz- fahrzeugen überholt werden können. III. Ein LKW- Begegnungsverkehr muss bei unverminderter Geschwindigkeit möglich sein. Hierzu ist eine Fahrbahnbreite von mind. 6,35 m erforderlich. IV. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von weniger als 50 km/h ist zu vermeiden. V. Eine vorfahrtberechtigte Verkehrsregelung ist vorzusehen. VI. Bei der Projektierung von Einmündungen bzw. Kreisverkehren müssen die Radi en entsprechend der Schleppkurve eines dreiachsigen Müllfahrzeuges verwendet werden. Das Schutzziel für den Bereich Brandschutz sieht vor , dass im Innenbereich des Stadtgebietes bei 90 % der Brandmeldungen die ersten 10 Einsatzkräfte innerhalb einer Hilfsfrist von maximal 8 Minuten an der Einsatzstelle eintreffen. Dieses Schutzziel entspricht damit bundeseinheitliche n Standards und wird in der Rechtsprechung als anerkannter Stand der Technik herangezogen. Die Hilfsfriste n für den Rettungsdienst sehen die gleichen Zeiten vor. Entsprechend den Vorgaben des BHKG NRW sowie des RettG NRW wurden die Hilfsfristen in den jeweiligen Bedarfsplanungen für die Stadt Münster ver- ankert und durch den Rat beschlossen (s. Vorlagen V/0948/2015 und V/1003/2016) . Um diese Ziele sicher einhalten zu können, ist der Betrieb verschiedener F euer- und Rettungswachen im Stadtgebiet notwendig. In der Stadt Münster werden auf Grundlage der bisheri gen Planungen drei Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr, zwei Rettungswachen der Berufsfeuerwehr sowie 20 Standtorte der Freiwilligen Feuerwehr betrieben. Als Besonderheit nimmt die S tadt Münster unter den NRW-Großstädten eine (nachteilige) Ausnahmestellung ein, da die Ausrückebezi rke der drei Feuerwachen der Berufsfeuerwehr Münster (mit durchschnittlich ca. 101 km²) etwa doppelt so groß sind, wie der Durchschnittswert von 54 km² in den anderen kreisfreien Städte in NRW. Hierdurch wird deutlich, dass zur Einhaltung der Ziele ein zügiges Fortkommen innerhalb des Stadtgebietes zwi ngend erforderlich machen. 3 3. Auswirkungen einer Entschleunigung auf Einsatzfahrten zum Notfallort Durch die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden sich vers chiedene Effekte im Stadtgebiet ergeben. Zum einen sind Verlagerungseffekte zu erwarten, die dazu führen, dass Ver- kehrsströme sich anders verteilen. Hierdurch besteht die Gefahr, dass Strecken wie z.B. der zweite Tangentenring stärker belegt werden und die Staugefahr dadurch insgesamt zunimmt . Des Weiteren wird auf den Strecken, auf denen zukünftig mit einer 40 % geringeren Geschwindigk eit gefahren wird, ebenfalls die Staugefahr steigen. Es ist zu erwarten, dass bei einer gleichbl eibenden oder ggf. noch steigenden Anzahl von Fahrzeu gen und einer zeitgleich herabgesetzten Höchstgeschwindigkeit auto- matisch eine höhere Verkehrsdichte entstehen wird. Einsatzfahrten auf dicht belegten Straßen erfordern ein deutlich höheres Maß an Auf merksamkeit der Fahrzeugführer (da teilweise im Rangierbetrieb gefahren werden muss) und führen zu z eitlichen Ver- zögerungen bis zum Eintreffen am Notfallort . Gegensteuernd bzw. kompensierend wirkende Maß- nahmen wie Ausweichflächen für den Individualverkehr oder exklusive Fahrspuren für de n ÖPNV und die Feuerwehr sind weitestgehend nicht verfügbar. 4. Einzelprüfung der vorgelegten Straßenabschnitte Im Folgenden sind die Streckabschnitte aus dem LAP Stufe 3 aufgeführt , auf denen durch eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nur sehr geringe Auswirkungen auf die Erreichungsgrade zu erwarten sind. Dies ist darin begründet, dass es sich hauptsächlich nicht um Durchgangsstraßen handelt. 1. Kanalstraße zwischen Rjasanstraße und Coerdeplatz 2. Am Steintor zwischen Hiltruper Straße und Hofstraße 3. Windthorststraße zwischen Klosterstraße und Loerstraße 4. Scharnhorststraße zwischen Körnerstraße und Richard-Schirmann-Weg 5. Universitätsstraße zwischen Am Stadtgraben und Krummer Timpen 6. Havixbecker Straße zwischen Alter Gemeindeplatz und Roxeler Straße 7. Wilhelmstraße zwischen Steinfurter Straße und Einsteinstraße 8. Scharnhorststraße zwischen Körnerstraße und Weseler-Straße Bei allen darüber hinaus vorgeschlagenen Streckenabschnitten werden erhebliche Bede nken Seitens der Feuerwehr gesehen und daher den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zugestimmt. 4 5. Fazit Verkehrsbeeinflussende Maßnahmen (wie insbesondere die Herabsetzung der Höchstgeschwin dig- keiten im Innenbereich auf Tempo 30) wirken sich in negativer Form auf die pflichtigen Erreichungs- grade des Amtes 37 aus. Sofern die vorgelegten oder weitere Maßnahmen dieser Art zur Umsetzung kommen, sollten die politischen Gremien über die Auswirkungen auf das Gefahrenabwehrsystem der S tadt Münster sowie die sich daraus ergebenen strukturellen und wirtschaftlichen Konsequenzen im Rahmen der jeweiligen Konzepte und Vorlagen informiert werden. Amt 37 wurde ursprünglich aufgefordert, zum aktuellen Stand des LAP und insbesondere zu den vorgeschlagen Maßnahmen zur Umsetzung von Tempo 30 eine aktuallisierte Stellungnahme abzugeben. Aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastu ng bedingt durch die Pandemielage ist es kurzfristig nicht möglich, die einzelnen vorges chlagenen Maßnahmenbereiche der 1. bis 3. Priorität einzeln zu bewerten. Allgemein ist derzeit festzustellen, dass die Erreichungsgrade der Feuer wehr die gem. Brandschutzbedarfplan formulierten pflichtigen Ziele erheblich unt erschreiten. Die Ursachen hierfür sind sicherlich vielschichtig. Unterschiedliche Aspekte haben eine n unterschiedlich starken Einfluss auf die Erreichungsgrade. Im Zuge der Evaluatio n der ersten Umsetzungen von Tempo 30 ist als Ergebnis herausgekommen, dass die Erreichun gsgrade hie rdurch augenscheinlich nicht sehr stark beeinträchtigt werden. Zu dieser Eval uation ist zu sagen, dass pauschal Erreichungsgrade für verschiendene Zielgebiet de s Rettungsdienstes über einen rel. kurzen Zeitraum vor und nach Einführung von Tempo 3 0 ausgewertet wurden. Technisch war es leider nicht möglich, die reinen Fahrzeiten auf den betreffenden Abschnitten über GPS- Daten auszuwerten. Im Zuge der Evaluation ist a uch beschrieben, dass die real gefahrene Geschindigkeit z.B. auf der Achse Neutor – Bült nur um wenige km/h reduziert wurde. Dieses Ergebnis ist somit Deckungsgleich zu den Ergebnissen der Erreichungsrade. Bei den nun im Zuge der verschienden Prioritäten vorge sehen Streckenabschnitten verhält es sich jedoch aus Sicht der Feuerwehr d eutlich anders. Es sind vielfach Strecken, wo aktuell ein recht hohes Geschwindigkeitsni veau oberhalb von 30 km/h festzustellen ist. Das Geschwindigkeitsprovil wird sich nach Einführun g der Temporeduzierung und automatischer folgender Verkehrsüberwachung prognistiziert deutlich senken. Hierdurch werden sich automatisch längere Fahrzeit en auf den Abschnitten und längere Rückstauungen vor Lichtsignalanlagen ergeben, d ie durch die langsamere Fahrweise automatisch weniger leistungsfähig sein werden. Prägna ntes Beispiel hierfür ist der Abschnitt auf dem zweiten Tangentenring zwischen der Kreuzu ng Kanalstraße und Gartenstraße. Nach Einführung der Temporeduzierung auf dem Teil stück kommt ein Großteil des Verkehres, welcher bei Grün an der Kanalstraße startet, bei Rot am Knotenpunkt Gartenstraße an. Vor Einführung des Tempolimits konnten fast alle Fahrzeuge den Bereich in einem Zuge durchfahren. Als Folge ist der Abschnitt häufiger und stärker zugestaut mit der Konsequenz, dass ein Durchfahren des Abschnittes mit Einsatzfahrzeugen d eutlich erschert 5 ist. Rückmeldungen von den Kolleginnen und Kollegen aus dem Rettu ngsdienst bestätigen dieses. Da darüber hinaus über dieses Teilstück des Ringes eine Viel zahl von Einsatzfahrten durchgeführt werden, wirkt sich eine auch nur kleine Verlangsamun g der Einsatzfahrten erheblich auf die Gesamtstatistik aus. Bei einem Teil der vorgeschlagen S treckenabschnitten aus den drei Prioritätsstufen des LAP verhält es sich ähnlich. Vor dem Hintergrund bleiben die erheblichen Bedenken der Feuerwehr wie in der Stellungnahme von 31.07.2019 formuliert weiterhin bestehen. Insbesondere das unter Punkt 5 formulierte Fazit muss aus Sicht der Feuerwehr zwingend weiterhin in dem LAP aufgenommen werden. Kampert Verteiler 37.32 z. K. 37.31 z. d. A. 32.12.0001 26.11.2020 Herr Schulik 32 81 Amt 67, z.Hd. Frau Otten Lärmaktionsplan der 3. Runde – Weiteres Vorgehen zum Abschluss des Lärmaktions- planes sowie Tempo-30 Prüfabschnitte Akualisierte Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde Zunächst wird auf die Stellungnahme der Straßenverkehrsb ehörde vom 30.10.2019 verwie- sen. In der in der Zwischenzeit vorliegenden Evaluierung des Geschwindigkeitskonzepts des Innenstadtbereichs wurde bei den Dauermessungen der Schalld ruckpegel eine Pegelrück- gang von 2,1 dB sowohl in der Tages- als auch in der Nachtzeit ermittelt. Insofern wurde eine, wenn auch geringe, Wirksamkeit der Geschwindigkeitssenkung nachgewiesen. Aus diesem Grund wird die Straßenverkehrsbehörde auch weiterhin entsprechend den im Jahr 2017 erarbeiteten Beurteilungskriterien prüfen, ob e in Einvernehmen bezüglich der unter Punkt 5.2.3 (Priorität 1 – 3) beschriebenen Maßnahmebereiche mit vorgeschlagener Tempo- 30 Anordnung erklärt werden kann. Es muss allerdings schon jetzt mitgeteilt werden, dass aufgrund der aktuellen Mehrbelastung des Ordnungsamtes durch die Corona-Pandemie die Bearbeitung der einzelnen Maßnahme- vorschläge auch nach einem entsprechenden Ratsbeschluss zur 3. Runde des Lärmaktions- planes keine Priorität innerhalb des Ordnungsamtes erhalten kann. Dies insbesonderes auch deshalb, weil der Prüfaufwand zur Erklärung des Einvernehmens und die mit der Umsetzung der Maßnahmen verbundenen Arbeitsvorgänge in der Straßenverkehrsbehörde mit einem er- heblichen Personalaufwand verbunden sind und die Corona-bedingten Mehrbelastungen des Amtes 32 eine deutliche Aufgabenkritik erforderlich macht. Ob sich dies im Laufe des nächsten Jahres ändert, kann aktuell nicht abgesehen werden. gez. Schulik Fachstellenleiter 2. 32.0 über 32.1 zur Kenntnisnahme gez.
Anlage A
1414 Zeichen
Anlage A zur V/0077/2021 Kurzüberblick Mit dem Lärmaktionsplan der 3. Runde werden konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms ausgehend von Straßen und Schienenwegen in Münster beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Lärmaktionsplan der 3. Runde sieht konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms in Münster vor, die den eingeschlagenen Weg eines verbesserten Gesundheitsschutzes der Münsteraner Bevölkerung gegenüber linienhaften Lärmquellen weiterführen. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahme ist aufgrund der gesetzlichen Grundlage des §47 BImSchG a-f umzusetzen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden keine entscheidenden Sachverhalte zu den o.g.Querschnittsthemen beschlossen.
Anlage 2 - Zusammenfassung Lärmaktionsplan
41431 Zeichen
www.LK-argus.de
Lärmaktionsplanung
Stadt Münster 3. Runde
Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung Entwurf Dezember 2020
LK Argus Kassel GmbH
in Zusammenarbeit mit
LÄRMKONTOR GmbH und konsalt GmbH
Stadt Münster
Lärmaktionsplanung Stadt Münster 3. Runde
Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung Entwurf Dezember 2020
Auftraggeber
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Auftragnehmer
LK Argus Kassel GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 8
D-34131 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80
Fax 0561.31 09 72 89
kassel@LK-argus.de
www.LK-argus.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Antje Janßen
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer
M. Sc. Ines Freiherr
mit
LÄRMKONTOR GmbH
Altonaer Poststraße 13b
D-22767 Hamburg
Tel. 040.38 99 94 0
Fax 040.38 99 94 44
hamburg@laermkontor.de
www.laermkontor.de
Dipl.-Ing. Marion Krüger
und
konsalt GmbH
Altonaer Poststraße 13
D-22767 Hamburg
Tel. 040.35 75 27 0
Fax 040.37 75 27 13
info@konsalt.de
www.konsalt.de
Dipl.-Soz. Margit Bonacker
Kassel, 15. Dezember 2020
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
Inhalt
Zusammenfassung 1 0
0.1 Einleitung 1
0.2 Analyse der Lärmsituation 2
0.3 Fortschreibung der Strategien und vorhandener Planungen
zur Lärmminderung im Straßenverkehr 4
0.4 Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zur
Lärmminderung 8
0.5 Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes 12
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 12
0.5.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 16
0.6 Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr 18
0.7 Ruhige Gebiete 21
Tabellenverzeichnis 22
Abbildungsverzeichnis 22
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
1
Zusammenfassung 0
0.1 Einleitung
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 13.12.2017 im Rat der Stadt
Münster beschlossen. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung müssen gemäß
der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre fortgeschrieben wer-
den, für die 3. Runde1 nach den Vorgaben der EU bis Mitte 2018.
Aufgrund der längeren Bearbeitungszeit des Lärmaktionsplans 2017 (Lärmakti-
onsplan 2. Stufe) wurde parallel zur politischen Beratung und Beschlussfassung
bereits die Lärmkartierung für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung durchge-
führt. Die Ergebnisse liegen vor.
Aufbauend auf den aktuellen Lärmkartierungsdaten wird der Lärmaktionsplan
2017 für Münster fortgeschrieben. Die Fortschreibung umfasst die Analyse der
Lärmbelastungssituation 2017 mit Definition und Priorisierung von Maßnah-
menbereichen inkl. Darstellung von Unterschieden zum Lärmaktionsplan 2017.
Weiterhin werden die strategischen Ansätze zur Lärmminderung unter Einbin-
dung aktueller vorhandener oder vorgesehener Planungen sowie die Maßnah-
menkonzepte zum Lärmaktionsplan fortgeschrieben. Dies umfasst neben einer
Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans 2017 insbesondere die Vervollständi-
gung der Tempo 30 - Konzeption mit Berücksichtigung neuer möglicher stre-
ckenbezogener Geschwindigkeitsreduzierungen und die Einbindung vorhande-
ner bzw. geplanter Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung und zu straßenräumli-
chen Maßnahmen. Aussagen zu ruhigen Gebieten werden aus dem Lärmakti-
onsplan 2017 übernommen.
Auch der Schienenverkehrslärm wird in der Fortschreibung des Lärmaktions-
plans berücksichtigt. Hierzu wird die von der Stadt Münster selbst durchgeführte
Berechnung des Schienenverkehrslärms ausgewertet und der Handlungsbedarf
zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms aufgezeigt. Die Münster betref-
fenden Inhalte des Lärmaktionsplans Teil B des EBA werden herausgearbeitet
und die Sanierungsbereiche der freiwilligen Lärmsanierung an Schienenstre-
cken dargestellt und bewertet.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde wie der Lärmaktionsplan 2017
durch eine öffentliche Beteiligung begleitet. Durchgeführt wurden eine Informa-
tionsveranstaltung zu Beginn der Lärmaktionsplanung sowie die Auslegung des
Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit einer begleitenden
Online-Beteiligung.
1 seit der „3. Runde“ werden di e Fortschreibungen der Lärmaktionspläne mit „Runden“
bezeichnet (vormals „Stufen“)
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
2
0.2 Analyse der Lärmsituation
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in
Deutschland nicht vorgegeben.
Für die Lärmaktionsplanung der 3. Runde der Stadt Münster sind in Fortschrei-
bung des bisherigen Vorgehens folgende Werte relevant:
● Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und
LNight = 60 dB(A) entsprechend Runderlass des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)2
● Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A).
Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Umweltbundesamtes für
Auslösekriterien der Lärmaktionsplanung in einer 1. Phase.3 Gemäß Er-
kenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar,
dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und
≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zu-
nimmt4.
Von Lärmbelastungen durch den Straßenverkehrslärm oberhalb der gesund-
heitlichen Schwellenwerte sind in Münster 13.400 Menschen (LDEN) betroffen.
Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 4,3%.
Zur Bewertung der Lärmbelastungssituation erfolgt die Herausarbeitung von
Lärmschwerpunkten und darauf aufbauend die Entwicklung von Maßnahmen-
bereichen. In diesen sind die gesundheitlichen Schwellenwerte durch den
Straßenverkehrslärm überschritten und die Betroffenheit durch die Lärmbelas-
tungen ist hoch. Zur Ermittlung der Betroffenheit werden Wohngebäude mit
ihren Einwohnern sowie weitere lärmsensible Einrichtungen wie Krankenhäuser
und Schulen betrachtet.
In die Bewertung geht darüber hinaus ein, ob Zusatzbelastungen durch den
Schienenverkehrslärm vorliegen. Von den kartierten gewerblichen Emittenten
gehen keine zusätzlichen Belastungen an den Maßnahmenbereichen aus.
2 RdErl. d. Ministeriums für Umwe lt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1
3 Umweltbundesamt Fachgebiet I 3 .4 „Lärmminderung bei Produkten, Lärmwirkun-
gen“, Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Auslö-
sekriterien für die Lärmaktionsplanung, März 2006
4 Vgl. Sondergutachten des Rate s von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksa-
che 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
3
In der nachfolgenden Abbildung sind die Maßnahmenbereiche des Lärmakti-
onsplans 3. Runde dargestellt. Diese sind analog zum Vorgehen im Lärmakti-
onsplan 2017 nach der Höhe der Belastung und Betroffenheit in 3 Priorität-
stufen unterteilt. Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig
Maßnahmen entwickelt werden.
● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten
Roxel
Hiltrup
Wolbeck
Sprakel
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
4
0.3 Fortschreibung der Strate gien und vorhandener Pla-
nungen zur Lärmminderung im Straßenverkehr
Gesamtstädtisch-strategische Ansätze stellen geeignete Strategien dar, die in
der wechselseitigen Verzahnung mit anderen Planebenen zu einer langfristigen
Lärmminderung beitragen. Im Lärmaktionsplan 2017 sind die grundsätzlichen
Strategien zur Verringerung der Lärmbelastung und deren Zusammenhänge mit
der Stadt- und Verkehrsentwicklung in der Stadt Münster umfassend darge-
stellt.
Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden aktuelle Planungen der
Stadt- und Verkehrsentwicklung sowie weitere Umweltplanungen in Münster
aufgegriffen und die Wechselwirkungen mit der Lärmaktionsplanung auf der
gesamtstädtisch/ strategischen Ebene beschrieben.
● Abbildung 2: Integration der Lärmaktionsplanung in andere raumbezogene
Planungen5
5 Bund/Länder-Arbeitsgemeinsc haft für Immissionsschutz (LAI) - AG Aktionsplanung,
LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung - zweite Aktualisierung - 2017, S. 11
*städtebauliches Konzept für Quartiersentwicklung
*
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
5
Im Nachfolgenden sind hierzu aktuelle Handlungsansätze in folgenden Strate-
giefeldern dargestellt:
● Vermeidung von Lärmemissionen
● räumliche Verlagerung von Lärmemissionen
● Verminderung von Lärmemissionen und
● Verminderung von Lärmimmissionen
Vermeidung von Lärmemissionen
Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenverkehr sind die
Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strategien und Maß-
nahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr),
Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen wie Park-
raummanagement.
Verkehrssparsame Siedlungsstrukturen sind u.a. Ziel des Handlungskonzepts
Wohnen und des Baulandprogramms 2017 - 2025 sowie des Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes. Die perspektivische Entwicklung verkehrssparsamer
Siedlungsstrukturen in Münster trägt langfristig dazu bei, den Verkehrsaufwand
insgesamt zu verringern und mit kurzen Wegen die Notwendigkeit der Kfz-
Nutzung zu reduzieren. Der Anteil des Kfz-Verkehrs und die damit verbundene
Lärmemission gehen langfristig zurück.
Die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes ist sowohl Bestandteil
weiterer aktueller Umweltplanungen, insbesondere des Masterplans 100%
Klimaschutz 20506 als auch von sektoralen Planungen zum Radverkehr und
ÖPNV. Aktuell wird für die Stadt Münster ein Masterplan Mobilität Münster
2035+ erarbeitet. Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen stadtverträglichen
Verkehrsgeschehens unter Einbindung bereits vorhandener sektoraler Fach-
pläne und Mitbehandlung der Stadt-Umland-Thematik.
Mit den vorhandenen Maßnahmen und Planungen und insbesondere dem in
Bearbeitung befindlichen Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird ein stadtver-
träglicher Verkehr mit stärkerer Nutzung der leisen Umweltverbundverkehrsmit-
6 Stadt Münster, Masterplan 100% Klimaschutz - Münster Klimaschutz 2050, Vorlage
V/0689/2017,
Masterplan 100% Klimaschutz, Münster Klimaschutz 2050: erstellt im Auftrag der
Stadt Münster durch Jung Stadtkonzepte Stadtplaner & Ingenieure Partnerschafts-
gesellschaft, Köln, 2017
Mittlerweile wurde die Zielsetzung auf das Jahr 2030 vorgezogen. V/0770/2019:
"... bekennt sich der Rat zu dem Ziel, alsbald – möglichst bis 2030 – klimaneutral zu
werden."
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
6
tel angestrebt. Dies trägt langfristig zu weniger Lärmemissionen aus dem
Straßenverkehr bei.
Räumliche Verlagerung von Lärmemissionen
Mit der räumlichen Verteilung von Kfz-Verkehr und damit Lärmemissionen wird
eine möglichst stadtverträgliche Führung und Bündelung des Verkehrs in
weniger lärmsensiblen Bereichen angestrebt. Diese Strategie ist zielführend,
wenn geeignete Straßenführungen zur Verfügung stehen, die die zu verlagern-
den Verkehre aufnehmen können und an denen aufgrund der angrenzenden
Nutzungen davon ausgegangen werden kann, dass keine neuen Konfliktberei-
che durch die steigenden Lärmbelastungen entstehen.
Mit dem Umstufungskonzept B 54 ist das Ziel verbunden, übergeordnete
Verkehre aus der Innenstadt auf den 2. Tangentenring zu verlagern.7 Die mit
der Umstufung der B 54 angestrebte Reduzierung der Verkehrsbelastungen
innerhalb des 2. Tangentenrings entlastet eine Vielzahl von Maßnahmenberei-
chen.
Verminderung von Lärmemissionen
Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an.
Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder
zukünftiger Verkehrsmengen. Ansätze sind angepasste Geschwindigkeiten, die
Verstetigung des Verkehrs, straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung,
leise Fahrbahnbeläge und leise Fahrzeuge:
● Im Februar 2019 wurde das Geschwindigkeitskonzept des Lärmaktions-
plans 2017 mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h auf vielen Straßen innerhalb des 2. Tangentenrings umgesetzt.
● Die sukzessive Erneuerung des Verkehrsrechners führt zu einer größeren
Stabilität der verkehrsabhängigen Steuerung und damit einem verbesserten
Verkehrsfluss, der sich positiv auf die Gesamtbilanz der Lärm- und Luft-
schadstoffemissionen auswirkt.
● Straßenraumneuorganisationen und -gestaltungen erfolgen u.a. zur Ver-
besserung der Bedingungen für die umweltfreundlichen Verkehrsarten.
7 für die Umstufung der B 54 lie gt seit 12.04.2018 die Bewilligung des BMVI vor; die
Umstufung der B 54, sowie der L 587 und der L 843 innerhalb des 2. Tangenten-
rings erfolgte zum 01.01.2020 (Umsetzung der 1. und 2. Stufe)
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
7
● Bei Fahrbahninstandsetzungen setzt die Stadt Münster generell Asphalte
mit lärmmindernder Wirkung ein.
● Positive Effekte der Förderung der Elektromobilität in Münster auf die
Lärmbelastungssituation sind zu erwarten, wenn das Geschwindigkeitsni-
veau gering ist. Insbesondere bei schwereren Fahrzeugen wie Bussen und
Lieferverkehren, die häufig beschleunigen und abbremsen, ist die erreich-
bare Lärmminderung hoch.
Verminderung von Immissionen
Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhan-
dene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder städtebauliche Maß-
nahmen zu reagieren, um am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude
Lärmminderungen zu erreichen.
● Im Rahmen der Bauleitplanung werden in lärmbelasteten Situationen
Regelungen zum Lärmschutz getroffen. Hierbei werden städtebauliche und
bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der Lärmkonflikte mit
aktiven und passiven Maßnahmen verfolgt.
● Der Lärmaktionsplan 2017 hat ein Programm passiver Schallschutz für die
Maßnahmenbereiche 1. Priorität ohne aktive Maßnahmenoptionen empfoh-
len. Seit dem 01.07.2020 haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster
die Möglichkeit zur Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen in
Maßnahmenbereichen der 1. Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen
umgesetzt werden bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten
Maßnahmen zur Lärmminderung geplant sind.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
8
0.4 Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zur Lärm-
minderung
Die Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte enthält eine Zusammenstellung
der seit 2016 umgesetzten Maßnahmen sowie aktueller Maßnahmenplanungen
mit Wechselwirkungen zur Lärmaktionsplanung (Stand 2019), die Ergänzung
der Tempo 30 - Konzeption aus dem Lärmaktionsplan 2017 und die Überprü-
fung und Weiterentwicklung des straßenräumlichen Konzeptes, des Fahrbahn-
sanierungskonzeptes und des Konzeptes zum passiven Schallschutz.
Umgesetzte Maßnahmen und vorhandene Planungen in den Maß-
nahmenbereichen
In 10 Maßnahmenbereichen wurde auf Basis des Lärmaktionsplans 2017 im
Februar 2019 Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt, davon in einem
Maßnahmenbereich (Hammer Straße zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße)
ausschließlich im Nachtzeitraum. In drei weiteren Maßnahmenbereichen wurde
Tempo 30 aus anderen Gründen angeordnet.
In 17 Maßnahmenbereichen erfolgten Straßensanierungs- und Umbaumaß-
nahmen zumindest in Teilbereichen. Bei allen Sanierungsmaßnahmen kam ein
Fahrbahnbelag mit lärmmindernder Wirkung zur Anwendung (AC 8 DS/ DN
oder SMA 8 S).
In 7 Maßnahmenbereichen wurde seit 2016 die LSA-Steuerung optimiert.
Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung der LSA-Steuerung im Zuge der
Anordnung von Tempo 30 an 6 Maßnahmenbereichen.
Mit den umgesetzten Maßnahmen stellt sich die Umsetzungsbilanz des Lärm-
aktionsplans 2017 positiv dar. Ein Großteil der dort dargestellten Kurzfristmaß-
nahmen ist bereits umgesetzt, weitere sind in Planung.
Für 23 Maßnahmenbereiche sind bis ca. 2024 Fahrbahnsanierungen (in
Teilbereichen oder komplett) in Planung. Dabei kommt ein Belag mit lärmmin-
dernder Wirkung (AC 8 DS oder SMA 8 S) zum Einsatz.
Straßenräumliche Maßnahmen, die eine Wechselwirkung zur Lärmminderung
aufweisen, sind in 10 Maßnahmenbereichen vorgesehen.
Die Erneuerung der LSA-Steuerung ist in vier Maßnahmenbereichen vorgese-
hen. Das Umsetzungsjahr ist allerdings noch offen.
Darüber hinaus ist der vierstreifige Ausbau der B 51 (III. Ausbauabschnitt B 51:
Lütkenbecker Weg bis zur Anbindung an die B 481n) inkl. Bau von Lärm-
schutzwänden sowie aktive Lärmschutzmaßnahmen (Absenkung der Fahrbahn
und Trogbauwerk) vorgesehen.
Weiterhin geplant ist auch der Bau einer Nordumgehung Roxel (derzeit kein
Umsetzungsstand bekannt) zur Entlastung u.a. der Havixbecker Straße.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
9
Ergänzung der Tempo 30-Konzeption
Die Fortschreibung der Tempo 30 - Konzeption erfolgt auf Basis der aktuellen
Lärmberechnungen nach der nationalen Vorschrift RLS-90 die Darstellung von
Bereichen mit Richtwertüberschreitungen nach Lärmschutz-Richtlinien-StV und
16. BImSchV.
Die hieraus entwickelten Empfehlungen sind eine begründete Vorauswahl aus
Sicht der Lärmaktionsplanung, die unter Berücksichtigung der vorliegenden
Evaluationsergebnisse der umgesetzten Tempo 30 - Anordnungen aus dem
LAP 2017weiter geprüft werden müssen.
Die Empfehlungen legen - wie bereits das Geschwindigkeitskonzept 2017 -
einen Fokus auf die Maßnahmenbereiche im Innenstadtbereich bzw. innerhalb
des 2. Tangentenringes. Verkehrswichtige Ausfallstraßen mit häufig mehrstrei-
figen Fahrbahnen werden nicht in die Empfehlungen einbezogen, da hier die
Verkehrsbelange besonders hoch sind.
● Abbildung 3: Ergänzung der Tempo 30-Konzeption
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
10
Straßenräumliches Konzept
Im Lärmaktionsplan 2017 wurden zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkeiten
zur Lärmminderung im Straßenraum Abschnitte herausgearbeitet, in denen die
Straßenraumaufteilung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geändert
werden könnte, ohne die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses wesentlich zu
beeinträchtigen. Darüber hinaus wurden Maßnahmenoptionen für eine lärm-
mindernde Gestaltung von Straßenräumen aufgezeigt.
Die daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen haben unter Berücksichti-
gung der aktuellen Randbedingungen überwiegend weiterhin Gültigkeit.
Die Prüfung zur Umgestaltung wird für die Steinfurter Straße empfohlen:
stadtauswärts ist diese ab der Kreuzung Wilhelmstraße 3-streifig, der rechte
Fahrstreifen ist ab der Bushaltestelle als Rechtsabbieger markiert. Geprüft
werden soll die Rücknahme des 3. Fahrstreifens und dessen Nutzung als
Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle anstelle der heutigen Busbucht;
die erforderliche Länge des Rechtsabbiegestreifens in die Grevener Straße
muss im Detail geprüft werden. Nordwestlich der Grevener Straße kann der
Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung abgewickelt werden; die
Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur und/ oder für den Radverkehr soll
geprüft werden.
● Abbildung 4: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße
stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts)
Für den Schloßplatz, die Straße Am Stadtgraben und die Weseler Straße von
Bismarckallee bis Kolde-Ring wird empfohlen, die Potentiale zur städtebauli-
chen Integration und Lärmminderung vor dem Hintergrund der aktuell erfolgten
Herausnahme der Bundesstraßenführung (B 54)8 aus der Innenstadt zu prüfen.
Darüber hinaus soll für verschiedene zweistreifig ausgebaute Straßen die
Reduzierung der Fahrbahnbreiten zugunsten verbesserter Nebenanlagen
geprüft werden.
8 die formale Umsetzung erfolgte im Januar 2020
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
11
Konzept zur Fahrbahnsanierung
Zur Fortschreibung des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgt ein Abgleich der
Maßnahmenbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten sowie
bereits geplanten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung.
Für 23 Maßnahmenbereiche sind bis ca. 2024 Fahrbahnsanierungen (in
Teilbereichen oder komplett) in Planung. Dabei kommt ein Belag mit lärmmin-
dernder Wirkung (AC 8 DS oder SMA 8 S) zum Einsatz.
Darüber hinaus werden für weitere Straßen ergänzende Empfehlungen zur
Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung gege-
ben, für die auch mittel- bis langfristig keine anderen wirksamen Maßnahmen
zur Lärmminderung zu erwarten sind. Der Fokus liegt hierbei auf Maßnahmen-
bereichen der 1. Priorität.
Fortschreibung Konzept passiver Schallschutz
Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu den Bemühungen
eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle behandelt werden und insbesondere
dort zum Einsatz kommen, wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der
Lärmemissionen gesehen werden.
Es wird empfohlen, eine bereichsweise Förderung vorzunehmen, die sich an
folgenden Kriterien orientiert:
● hoch belastete Straßenabschnitte, für die keine sinnvollen aktiven Lärm-
minderungsmaßnahmen anwendbar sind oder
● in denen auch nach Umsetzung aktiver Maßnahmen hohe Belastungen
verbleiben werden, weil die erzielbaren Pegelminderungen nicht ausreichen
In einem ersten Schritt sollten die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität ohne
aktive Maßnahmen zur Lärmminderung in eine Förderung einbezogen werden.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
12
0.5 Fortschreibung des integrierten Gesamtkonzeptes
Die Fortschreibung des integrierten Maßnahmenprogramms zum Lärmaktions-
plan Münster enthält auf der Grundlage der Maßnahmenkonzepte Empfehlun-
gen zur Umsetzung bzw. Weiterverfolgung der entwickelten Lärmminderungs-
maßnahmen in den Maßnahmenbereichen.
Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnah-
men, die entweder schon geplant sind oder für die eine konkrete Prüfung und
ggf. Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre angestrebt wird.
Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen mittel- bis langfristigen Maß-
nahmen sollen ebenfalls in den kommenden Jahren in den entsprechenden
Fachplanungen aufgegriffen und vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmög-
lichkeiten zu prüfen.
Ergänzend zu den konkreten Maßnahmen in den lärmbetroffenen Straßen sind
darüber hinaus strategische Überlegungen zur langfristigen Lärmminderung
erforderlich, die ebenfalls in den entsprechenden Fachplanungen, insbesondere
im Masterplan Mobilität Münster 2035+ aufgegriffen werden sollen.
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen
● die Prüfempfehlungen für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
● aktuell geplante Anpassungen der LSA-Steuerung
● aktuell vorgesehene Fahrbahnerneuerungen mit Einsatz von Fahrbahnbe-
lägen mit lärmmindernder Wirkung und
● aktuelle straßenräumliche Maßnahmen
mit einem voraussichtlichen Umsetzungshorizont bis etwa 2024.
Ergänzend dargestellt sind die seit 2016/17 umgesetzten Maßnahmen, die nicht
in der Lärmkartierung 2017 berücksichtigt sind.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
13
● Tabelle 1: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten
Straße
Abschnitt/ Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung/ Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Steinfurter Straße Grevener Straße bis
Neutor 2 1 287 E U/P①
Steinfurter Straße Philippistr. - Höhe J.-
Krane-Weg 3 1 419 U/P①
Wolbecker Straße Hohenzollernring -
Sauerländer Weg 4 1 615 U
Hammer Straße Ludgeriplatz -
Geiststraße 5 1 1.163 U(N)/ E U/P①
Kanalstraße Rjasanstraße -
Coerdeplatz 7 1 391 E
Bremer Straße Hamburger Straße -
Hafenstraße 8 1 337 U
Hansaring Schillerstraße -
Bremer Straße 9 1 645 E U/P①
Hammer Straße Umgehungsstraße,
B51 - Siemensstr. 11 1 363 U P
Grevener Straße Fresnostraße -
Friesenring 12 1 1.348 U U
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. -
Geiststraße 14 1 377 U
Aegidiistraße Rothenburg -
Promenade 15 1 421 U P
Hammer Straße Friedrich-Ebert-Str. -
Umgehung B 51 16 1 579 U
Westfalenstraße Marktallee - Hum-
melbrink 17 1 488 (E) U P
Moltkestraße Ludgeriplatz -
Weseler Straße 18 1 469 U U
9
P
Voßgasse/ Bült/
Mauritzstr.
Neubrückenstraße -
Promenade 19 1 527 U U
Am Steintor Hiltruper Straße -
Hofstraße 20 1 134 P① P①
An der Apostelkir-
che/ Bergstr.
Buddenstraße -
Tibusplatz 22 1 333 U U
Von-Steuben-Str./
Berliner Pl.
Hafenstraße -
Urbanstraße 23 1 533 U
10
U
Gartenstraße Niedersachsenring -
Bohlweg 24 1 827 E P
Windthorststraße Klosterstraße -
Loerstraße 26 1 132 E P
9 im August 2019
10 Tempo 30 zwischen Hafenstr aße und Wolbecker Straße
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
14
Straße
Abschnitt/ Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung/ Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Geiststraße Hammer Straße -
Weseler Straße 27 2 911 E
Scharnhorststraße Körnerstr. - R.
Schirrmann-Weg 28 2 172 E
Nordstraße Heerdestraße -
Nordplatz 29 2 378 U
11
Friedrich-Ebert-
Straße
Alfred-Krupp-Weg -
Hammer Straße 30 2 691 E U
Warendorfer
Straße
Hohenzollernring -
Oststraße 31 2 271 U
Schifffahrter Damm Saarstraße -
Ostmarkstraße 32 2 469 U/P
Münzstraße Neutor - Budden-
straße 34 2 488 U U P①
Friedrich-Ebert-
Straße
Annenstraße -
Alfred-Krupp-Weg 36 2 553 E U
Marktallee Am Klosterwald - Am
Kalvarienberg 37 2 214 (E) P
Hohenzollernring M.-v.-Richth.-Str. -
Wolbecker Str. 38 2 413 U P①
Schillerstraße Hansaring - Ewal-
distraße 40 2 339 U
Hafenstraße Von-Steuben-Str. -
Bahnunterführung 42 2 221 U
Münsterstraße Hofstraße - Herren-
straße 43 2 142 P P
Havixbecker
Straße
Alter Gemeindeplatz
- Roxeler Str. 46 2 201 U U
Albersloher Weg Hafenstraße -
Hafenplatz 47 2 239 P
Hörsterstraße Lotharingerstraße -
Voßgasse 48 3 247 U/P
Düesbergweg Werlandstraße -
Hammer Straße 49 3 414 U
Steinfurter Straße York-Ring - Greve-
ner Straße 51 3 634 P
Friesenring Görresstraße -
Wienburgstraße 52 3 454 U
①
Engelstraße Hafenstraße -
Engelenschanze 53 3 220 U
12
U U
Cheruskerring Kanalstraße -
Langemarckstraße 54 3 302 U/P①
11 Tempo 30 einschließlich de r Straße „Am Kreuztor“
12 Tempo 30 entlang der gesamten Engelstraße
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
15
Straße
Abschnitt/ Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
(Prüfung der) Anordnung
von Tempo 30
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche
Maßnahmen
Fahrbahnerneuerung/ Belag
mit lärmmindernder Wirkung
Bremer Platz Wolbecker Straße -
Schillerstraße 55 3 123 U
Theißingstraße/
Frie-Vendt-Str.
Hafenstraße -
Annenstraße 57 3 371 E
Umgehungs-
straße, B51
Wolbecker Str. -
Höhe Birkenweg 59 3 1.363 P13
Wilhelmstraße Steinfurter Straße -
Einsteinstraße 60 3 339 P P U/P
Am Stadtgraben Mühlenstraße -
Gerichtsstraße 61 3 296 P①
Scharnhorststraße Körnerstraße -
Weseler Straße 63 3 253 E
P: bereits geplant bis ca. 2024 (Stand 2019)
E: Prüfempfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von
5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm)
U: seit 2016/17 umgesetzte Maßnahme (nicht in der Lärmkartierung 2017 berücksichtigt)
: die geplante/ empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs
zur Lärmaktionsplanung
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die seit der Lärmkartierung 2017
keine aktiven Maßnahmen (außer Verkehrsverstetigung) umgesetzt wurden
bzw. innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten Maßnahmen zur Lärm-
minderung geplant sind oder entwickelt werden konnten, sollen in eine 1. Stufe
eines Programms zum passiven Schallschutz aufgenommen werden.
Dies sind beim aktuell fortgeschriebenen Maßnahmenkonzept
● die Weseler Straße, Bismarckallee - Lühnstiege (Maßnahmenbereich 1)
● die Grevener Straße, Friesenring - Steinfurter Straße
(Maßnahmenbereich 6)
● die Wolbecker Straße, Kanal DEK - Hohenzollernring
(Maßnahmenbereich 10)
● die Weseler Straße, Geiststraße - Kolde-Ring (Maßnahmenbereich 13)
13 Vierstreifiger Aus bau der B 51 (III. Ausbauabschnitt B 51: Lütkenbecker Weg bis zur
Anbindung an die B 481n) inkl. Bau von Lärmschutzwänden sowie aktive Lärm-
schutzmaßnahmen (Absenkung der Fahrbahn und Trogbauwerk)
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
16
● die Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Straße - Geiststraße
(Maßnahmenbereich 14)
● die Hammer Straße, Friedrich-Ebert-Str. - Umgehung B 51
(Maßnahmenbereich 16)
● die Weseler Straße, Umgehungsstraße, B51 - Inselbogen
(Maßnahmenbereich 21) und
● der Schlossplatz, Universitätsstraße - Münzstraße (Maßnahmenbereich 25).
0.5.2 Wirkungen und Kosten d er Kurzfristmaßnahmen
Maßnahmenwirkungen14
Mit der Umsetzung des ergänzten Geschwindigkeitskonzeptes für die Innen-
stadt (Prüfempfehlungen für Tempo 30) können in den eingebundenen Maß-
nahmenbereichen der Lärmaktionsplanung der 3. Runde etwa 6.630 Einwohner
um durchschnittlich 2,5 dB(A) entlastet werden. Weitere rund 230 Einwohner
werden durch die von der Stadt Münster bereits geplanten Tempo 30-
Anordnungen entlastet.
Die bereits geplanten Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 3.970 Einwohner um
2,6 dB(A) bis 2,7 dB(A)15.
Bei den bereits geplanten Maßnahmen zum Umbau oder Umorganisation
(bspw. Fahrradstraße in der Wilhelmstraße) wird von einer lärmmindernden
Wirkung bis etwa 1 dB(A) ausgegangen, von denen etwa 770 Einwohner
profitieren. Mit dem Ausbau der Umgehungsstraße B 51 können durch den
hierbei umgesetzten aktiven Schallschutz etwa 405 Einwohner entlastet wer-
den. Die ergänzend empfohlenen Umbaumaßnahmen in der Steinfurter Straße
entlasten etwa 370 Einwohner um 1 bis 2 dB(A).
In der Summe werden durch geplante oder empfohlene aktive Maßnahmen
etwa 11.120 Einwohner16 in lärmbelasteten Gebäuden (> 65 dB(A) ganztags
bzw. 55 dB(A) nachts) entlastet.
14 ohne bereits umgesetzte Maßnahmen
15 bei Planungen ohne genaue Angabe des Belags wird von einer Lärmminderungs-
wirkung von 2,0 dB(A) ausgegangen
16 Da an einigen Maßnahmenbereich en mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht
die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor genannten Zah-
len; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt werden,
dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
17
Kosten der Maßnahmen
Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen
zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen/ Maßnahmen anderer
Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder
aus anderen Programmen finanziert werden. Durch die hohen Synergiewirkun-
gen der Lärmminderung mit anderen Planungen können bei Nutzung dieser
Synergien die Kosten der Lärmminderung vergleichsweise gering gehalten
werden. Im Rahmen der überschlägigen Kostenermittlung werden nur die
Empfehlungen des Lärmaktionsplans der 3. Runde berücksichtigt.
Die Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen liegen bei
202.300 €. Diese beinhalten die Beschilderung und die Anpassung der Licht-
signalanlagen bei Ergänzung der Tempo 30-Konzeption sowie Markierungsar-
beiten im Rahmen der Neuorganisation der Steinfurter Straße zwischen Neutor
und Grevener Straße. Hinzu kommen Kosten für die Förderung passiver
Maßnahmen in Maßnahmenbereichen der 1. Priorität ohne aktive Maßnahmen
in Höhe von etwa 709.200 €.
Kosten-Nutzen-Analyse
Setzt man die Kosten der aktiven Maßnahmen in Bezug zu den erreichbaren
Entlastungswirkungen, so liegen die durchschnittlichen Kosten zur Entlastung
eines Einwohners um 1 dB(A) bei 11,90 €.
Stellt man den Kosten der Lärmaktionsplanung den möglichen monetären
Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen gegenüber, so steht den einmaligen
Investitionen von ca. 202.300 € für die Umsetzung von kurzfristigen Maßnah-
men zur Reduzierung des Lärms ein volkswirtschaftlicher Nutzwert17 von
212.700 € jährlich gegenüber. Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft
zur Verringerung von Lärmbelästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist
eine von mehreren möglichen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver
Ansatz orientiert er sich an den individuellen Präferenzen der Menschen und
stellt dar, welchen Preis die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen
bestimmten Zustand zu gewährleisten (z.B. nächtliche Ruhe).18
17 Valuation of noise, Positio n Paper of the working group on health and socio-
economic aspects, 4. Dezember 2003;
Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden Pa-
pier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die Bewertung
der Minderung von Straßenlärm empfohlen.
18 vgl. auch Schmedding/ Schaffe r, in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre
Bewertung von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
18
0.6 Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr
Grundlagen und mögliche Maßnahmen
Grundlagen zur Darstellung von Maßnahmen und Planungen im Schienenver-
kehr sind der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes19 sowie weiterfüh-
rend das aktuelle Gesamtkonzept der Lärmsanierung des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Stand Januar 2019.
Der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes, Teil A enthält neben Grund-
lagen zur Lärmminderungsplanung und zur Akustik, einer Beschreibung des
Schienennetzes, einer Belastungsanalyse einschließlich der ersten Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung, die Lärmminderungsstrategie sowie Programme/
Projekte und Lärmminderungsmaßnahmen.
Als politisches Ziel des Bundes wird im Lärmaktionsplan benannt, dass bis
2020 der Schienenverkehrslärm, bezogen auf das Jahr 2008, halbiert wird. Die
Strategien hierzu sind der Ausbau des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms
des Bundes, ab 2020 Fahrverbot für laute Güterwagen auf dem deutschen
Schienennetz, die Bezuschussung der Umrüstung von Güterzügen auf lärm-
mindernde Bremsen, eine stärkere Spreizung der Trassenpreise des lärmab-
hängigen Trassenpreissystems und verschärfte Lärmgrenzwerte neben Schie-
nenneubaustrecken auch für umfassende Streckenertüchtigungen im Be-
standsnetz.
Im Zuge der Darstellung von Lärmminderungsmaßnahmen werden verschiede-
ne technische Möglichkeiten der Minderung von Schienenverkehrslärm vorge-
stellt.20 Danach gibt es Maßnahmen,
● die am Entstehungsort bzw. Emissionsort (z.B. am Fahrzeug),
● im Ausbreitungsweg (z.B. Schallschutzwände) und
● am Immissionsort (z.B. Schallschutzfenster)
wirksam werden.
19 Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Lär maktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des
Bundes, Teil A Februar 2018 und Teil B August 2018
20 siehe auch ebenda, S. 63 ff
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
19
● Abbildung 5: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen21
Umgesetzte sowie geplante Maßnahmen und Handlungsbedarf in
Münster
Entsprechend des Lärmaktionsplans Teil B des EBA sind in Münster Lärmsa-
nierungsbereiche zum Teil fertiggestellt, zum Teil in Bearbeitung. Mit dem
aktuellen Gesamtkonzept der Lärmsanierung 2019 des BMVI, das den Wegfall
des Schienenbonus sowie die um 3 dB(A) abgesenkten Auslösewerte für die
Lärmsanierung berücksichtigt, kommen weitere Sanierungsbereiche in Münster
hinzu. Einige sind davon auch bereits in Bearbeitung, weitere als perspektivi-
sche Lärmsanierungsbereiche gekennzeichnet.
In der nachfolgenden Abbildung sind die aktuellen Handlungsbereiche der
Lärmsanierung (Lärmsanierungsbereiche in Bearbeitung und perspektivische
Lärmsanierungsbereiche) dargestellt. Darüber hinaus ist der Handlungsbedarf
zur Lärmminderung an Schienenstrecken in Münster anhand von Gebäuden, an
denen die Auslösewerte zur Lärmsanierung überschritten sind, dargestellt.
Die Darstellungen verdeutlichen, dass in vielen Bereichen mit Gebäuden, die
Überschreitungen der Auslösewerte zur Lärmsanierung aufweisen, ein Lärmsa-
nierungsprogramm in Bearbeitung oder perspektivisch vorgesehen ist.
Allerdings bestehen gerade in der Kernstadt auch Bereiche, in denen trotz
Überschreitung der Auslösewerte keine Lärmsanierungsbereiche vorhanden
oder vorgesehen sind. Es ist zu vermuten, dass dieses häufig Bereiche sind, in
denen in den bisherigen Lärmsanierungsprogrammen überwiegend passiver
Schallschutz gefördert wurde.
21 ebenda, S. 63
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
20
● Abbildung 6: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken
Aus Sicht der Lärmaktionsplanung sind passive Schallschutzmaßnahmen nicht
ausreichend, um an Schienenstrecken ruhiges Wohnen und ein ruhiges
Wohnumfeld zu ermöglichen. Ziel sollte sein, durch aktive Maßnahmen auch
den Außenlärmpegel auf ein verträgliches Maß abzusenken.
In Bereichen, in denen dies nicht durch Schallschutzwände realisierbar ist,
sollten die in Abbildung 5 dargestellten aktiven Maßnahmen an der Strecke
geprüft werden. Darüber hinaus sollten bundesweit zur Entlastung insbesonde-
re an den Güterverkehrsstrecken weitere technische Maßnahmen (z.B. Umrüs-
tung der Bremstechnik an Güterverkehrszügen) forciert werden.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
21
0.7 Ruhige Gebiete
Die Definition ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan 2017 für die Stadt Münster
erfolgte auf Basis einer Gesamtlärmbetrachtung.
Die im Lärmaktionsplan 2017 definierten ruhigen Gebiete werden unverändert
in den Lärmaktionsplan der 3. Runde übernommen, da keine wesentlichen
Änderungen in der Lärmbelastungssituation, die sich auf die Abgrenzung der
ruhigen Gebiete auswirken würde, zu verzeichnen ist.
Die entsprechenden Flächen und Stadtteilparks sind in Abbildung 7 dargestellt.
● Abbildung 7: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzepts Freizeit
und Erholung des Lärmaktionsplans 2017
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
3. Runde
Fortschreibung des
Lärmaktionsplans 2017
Zusammenfassung
Dezember 2020
22
Tabellenverzeichnis
● Tabelle 1: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 13
Abbildungsverzeichnis
● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und
Prioritäten 3
● Abbildung 2: Integration der Lärmaktionsplanung in andere
raumbezogene Planungen 4
● Abbildung 3: Ergänzung der Tempo 30-Konzeption 9
● Abbildung 4: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener
Straße stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 10
● Abbildung 5: Aktive und passive Schallschutzmaßahmen 19
● Abbildung 6: Handlungsbedarf zur Lärmminderung an Schienenstrecken 20
● Abbildung 7: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des
Zielkonzepts Freizeit und Erholung des Lärmaktionsplans 2017 21
www.LK-argus.de
Kassel
Ludwig-Erhard-Straße 8
D-34131 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80
Fax 0561.31 09 72 89
kassel@LK-argus.de
Berlin
Markgrafenstraße 62/63
D-10969 Berlin
Tel. 030.322 95 25 30
Fax 030.322 95 25 55
berlin@LK-argus.de
Hamburg
Altonaer Poststraße 13b
D-22767 Hamburg-Altona
Tel. 040.38 99 94 50
Fax 040.38 99 94 55
hamburg@LK-argus.de
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (112)
- Geiststraße 5
- Hammer Straße 30
- Steinfurter Straße
- Weseler Straße 18
- Bismarckallee
- Grevener Straße
- Wolbecker Straße 38
- Universitätsstraße
- Münzstraße
- Havixbecker Straße
- Hafenstraße 8
- Bremer Straße 9
- Siemensstraße 11
- Aegidiistraße
- Moltkestraße
- Voßgasse 48
- Mauritzstraße
- Neubrückenstraße
- Hofstraße 20
- Bergstraße
- Buddenstraße
- Von-Steuben-Straße
- Urbanstraße 23
- Gartenstraße
- Loerstraße 26
- Oststraße 31
- Ostmarkstraße 32
- Annenstraße 57
- Marktallee
- Schillerstraße 55
- Roxeler Straße 46
- Wienburgstraße 52
- Langemarckstraße 54
- Engelstraße
- Theißingstraße
- Einsteinstraße 60
- Gerichtsstraße 61
- Friedrich-Ebert-Straße
- Wilhelmstraße 3
- Altenberger Straße
- Heroldstraße
- Bahnhofstraße
- Warendorfer Straße
- Dieckmannstraße
- Westfalenstraße
- Scharnhorststraße
- Melchersstraße
- Kanalstraße
- Rjasanstraße
- Windthorststraße
- Körnerstraße
- Hansaring
- Friesenring 12
- Hohenzollernring
- Kolde-Ring
- Inselbogen
- Schlossplatz
- Albersloher Weg 450
- Ludgeriplatz
- Lütkenbecker Weg
- Sauerländer Weg 4
- Coerdeplatz 7
- Tibusplatz 22
- Bohlweg 24
- Nordplatz 29
- Alfred-Krupp-Weg 36
- Schifffahrter Damm
- Alter Gemeindeplatz
- Hafenplatz 47
- Düesbergweg
- Cheruskerring
- Bremer Platz
- Werneweg 162
- Heekweg
- Nienborgweg
- York-Ring
- Am Stadtgraben
- Am Klosterwald
- Am Kreuztor
- Am Getterbach
- Am Steintor
- Umgehungsstraße
- Hamburger Straße
- Hiltruper Straße
- Niedersachsenring
- Lotharingerstraße
- Eisenbahnstraße
- Catharina-Müller-Straße
- Philippistraße
- Fresnostraße
- Klosterstraße
- Heerdestraße
- Am Kalvarienberg 37
- Münsterstraße
- Hörsterstraße
- Werlandstraße
- Engelenschanze 53
- Mühlenstraße
- Krummer Timpen 6
- Nordstraße
- Saarstraße
- Görresstraße
- Lühnstiege
- Rothenburg
- Promenade 15
- Birkenweg 59
- Heckenweg
- Heuenkamp
- Nünningweg
- Mauritztor
- Neutor 2
- Waldweg 36
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0077/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 14:48