V/0896/2018
Projekt "Einwanderung gestalten NRW" - Zwischenbericht
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Anlage A
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Anlage A zur V/0896/2018 Kurzüberblick Die Stadt Münster nimmt seit Mai 2017 als Modellkommune am Landesförderprogramm „Einwan- derung gestalten NRW“ teil. In dem vorgelegten Zwischenbericht werden der Verlauf und die Er- gebnisse des ersten Projektjahres vorgestellt und ein Ausblick auf die weitere Projektarbeit sowie die geplante Verstetigung der Projektansätze gegeben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess aufgegriffen: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Das Teilziel lautet: Verbesserung der Teilhabechancen von Personen, die bereits seit mehreren Jahren im Duldungsstatus in Münster leben, Asylbewerberleistungen beziehen und in kommuna- len Unterkünften untergebracht sind. Mit dem auf zwei Jahre angelegten Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ wurden und werden konkrete Handlungsansätze zur Zielerreichung erarbeitet. Diese gilt es zu verstetigen und suk- zessive auf weitere Zielgruppen mit vergleichbaren Bedarfslagen zu übertragen. Dafür sind lang- fristig personelle Ressourcen erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 0502; 0206; 0302 Sicherung des Lebensunterhalts; Ausländerangelegen- heiten; Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Das Migrationsleitbild der Stadt Münster (V/0193/2014) bildet die Grundlage für die kommunale Integrationsarbeit. Das Ziel des kommunalen Gesamtkonzeptes ist, die Stadt Münster so weiterzu- entwickeln, dass alle Menschen gleichermaßen gut in der Stadt leben können. Dabei werden be- wusst alle Personen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – einbezogen. Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0119/2017 der Antragstellung für das Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ zugestimmt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration - hier mit dem Fokus auf langzeitgeduld e- ten Familien – behandelt.
Beschlussvorlage
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V/0896/2018 V/0896/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Projekt "Einwanderung gestalten NRW" - Zwischenbericht Beratungsfolge 15.11.2018 Integrationsrat Anhörung 21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den anliegenden Zwischenbericht zum Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ zur Kenntnis. 2. Das MKFFI NRW hat kurzfristig die Option zur Verlängerung der Modellprojekte bis zum 31.12.2019 eröffnet. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung entsprechend die Fort- setzung der Förderung des Projektes vom 01.05. bis zum 31.12.2019 beantragt hat. Die Perso- nal- und Sachkosten werden zu 90 % aus Landesmitteln finanziert. 3. Sofern die Projektlaufzeit bis zum 31.12.2019 verlängert wird, stimmt der Rat der Verlängerung der bis zum 30.04.2019 befristeten Projektstellen (2,0 VZÄ) bis zum 31.12.2019 zu. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung einer nachhaltigen Umsetzung der im Rahmen des Projektes erarbeiteten Handlungsansätze nach dem Ende der Projektlaufzeit zum 01.01.2020 folgende Stellen zum Stellenplan 2020 angemeldet werden: Im Sozialamt 1,0 VZÄ, EGr. S 15 und der Ausländerbehörde 1,0 VZÄ, EGr. E 10. Sozialamt 30.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schulte-Sienbeck Telefon: 492-5998 Schulte-Sienbeck@stadt- muenster.de - 2 - V/0896/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Ermittlung der Personalaufwendungen erfolgte auf der Basis der durchschnittlichen Personal- kosten 2017. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunte r- halts Zeile 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2019 82.480 90 % der zu- wendungsfähi- gen Projekt- Aufwendungen Erträge gesamt 2019 82.480 Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunte r- halts Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 89.640 1.5.- 31.12.2019: 1 VZÄ S 15, 0,5 VZÄ E 10/A11, 0,5 VZÄ E 9a/A9 mD Personalaufwendungen 2020 ff. 69.320 1 VZÄ S 15 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n- dungen 2019 2.000 projektbezoge- ne Sachausga- ben Produktgruppe 0206 Ausländerangelegenheiten Zeile 11 Personalaufwendungen 2020 ff. 68.440 1 VZÄ E 10/A11 Aufwand gesamt 2019 91.640 2020 137.760 Saldo 2019 9.160 Eigenanteil 10 % Die notwendigen Finanzierungsbedarfe sind im Entwurf des Haushaltsplanes noch nicht enthalten und werden durch Veränderungsblätter im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2019 ein- gebracht. Der kommunale Eigenanteil für die Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ in Höhe von 9.160 € wird über die Produktgruppe 0502, Sicherung des Lebensunterhalts, Zeile 16, gedeckt. Begründung: 1. Das Landes-Förderprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ Das Land NRW fördert in 12 Modellkommunen ein Projekt zum Thema „Einwanderung gestalten NRW“. Die Laufzeit der Modellprojekte beträgt bis zu zwei Jahre . Mithilfe der Förderung soll insbe- sondere die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur Integration von Zugewanderten in den Kommunen optimiert werden. Es sollen Unterstützungssysteme für Zugewanderte auf der Grundlage - 3 - V/0896/2018 vorhandener lokaler Strukturen und Akteure konzi piert, vernetzt und umgesetzt werden. Es erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte sowie eine Evaluation des Gesamtprojektes. Die Stadt Münster wurde auf der Grundlage einer Ende 2016 eingereichten Interessenbekundung zur Antragstellung aufgefordert (vgl. Vorlage V/0119/2917) und hat im April 2017 eine Förderzusage e r- halten. Schwerpunkt des Münsteraner Projektes ist die Förderung der Integration langzeitgeduldeter Familien. Ziel ist insbesondere die Verbesserung der Teilhabechancen der K inder und Jugendlichen. Die Familien sollen durch eine koordinierte ämter - und institutionsübergreifende Zusammenarbeit sowie ein begleitendes Fallmanagement darin unterstützt werden, die für ein dauerhaftes Bleiberecht erforderlichen Integrationsleistungen zu erbringen. Das Projekt ist am 01.05.2017 gestartet und hat eine Laufzeit bis zum 30.04.2019. Im Oktober 2018 hat das Land NRW allen Modellkommunen unter bestimmten Kriterien die Option zur Verlängerung der Projekte bis zum 31.12.2019 eingeräumt. Aufgrund der engen Fristsetzung bis zum 29.10.2018 hat die Verwaltung bereits eine entsprechende Fortführung der Förderung beantragt. Gefördert werden insgesamt 2 Vollzeitstellten (davon 1,5 Stellen für die Projektkoordination im Soz i- alamt und der Ausländerbehörde und 0,5 Stellen für die Administration). Ergänzend stehen projektbe- zogene Sachmittel zur Verfügung. Die Federführung für das Projekt liegt beim Sozialamt. Als zentrales strategisches Steuerungsorgan wurde eine Lenkungsgruppe unter Leitung der Sozial- dezernentin eingerichtet und im Laufe des Projektes sukzessive bedarfsgerecht erweitert. An dieser nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Sozialamtes, der Ausländerbehörde, des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Amtes für Kinder, Jugendlic he und Familien, des Kommunalen Integration s- zentrums, der Agentur für Arbeit und des Integrationsrates sowie eine externe wissenschaftliche Fachberatung teil. 2. Schwerpunkte und Ergebnisse des ersten Projektjahres Zu Beginn des Projektes war zunächst eine Eingrenzung der Zielgruppe erforderlich, um eine Bea r- beitung innerhalb des Projektzeitraumes gewährleisten zu können. Es wurde seitens der Lenkung s- gruppe entschieden, zunächst nur die Familien in den Fokus zu nehmen, die sich mindestens seit dem 01.01.2014 in Deutschland aufhalten und sowohl Asylbewerberleistungen beziehen als auch in kommunalen Unterbringungseinrichtungen leben. Einerseits kann hier ein höherer Unterstützungsb e- darf unterstellt werden, andererseits kann über die Unterkünfte leichter ein Zug ang hergestellt we r- den. Es wurden anschließend typische Fallkonstellationen analysiert, um die in den Familien vorher r- schenden Themen und die beteiligten Akteure des Helfersystems zu ermitteln. Im Rahmen einer B e- teiligtenanalyse wurden diese zu ihren Angeboten für und Erfahrungen mit der Zielgruppe befragt. Für ein dauerhaftes Bleiberecht stehen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen ein regelmäßiger, erfol g- reicher Schulbesuch bzw. Schulabschluss und die Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch E r- werbstätigkeit im Fokus. Es wurden für die Projektarbeit daher die Schwerpunktthemen „Erfolgreicher Schulbesuch“, „Übergang Schule-Beruf“ und „Integration in Erwerbstätigkeit“ festgelegt. Darüber hi n- aus wurde das Querschnittsthema „Stützende und hemmende Faktoren in der zielgruppenspezif i- schen Arbeit“ definiert, um insbesondere Fragen des Zugangs zur Zielgruppe und der erfolgreichen Gestaltung der Angebote in den Blick zu nehmen. Zu allen Themenbereichen wurden Projektgruppen ins Leben gerufen, die mit Expertinnen und Exper- ten aus den einzelnen Themenfeldern besetzt wurden. Die institutions - und ämterübergreifende Z u- sammenarbeit gewährleistete die Einbeziehung eines umfassenden Spektrums von unterschiedlichen Aufträgen, Arbeitsstrukturen und Sichtweisen. Alle Projektgruppen haben in jeweils fünf Sitzungen zwischen November 2017 und März 2018 zu i h- rem Schwerpunktthema gemeinsame Ziele formuliert und Aktivitäten zur Verbesserung der Integrat i- - 4 - V/0896/2018 on benannt. Diese nehmen jeweils die individuelle Situation der geduldeten Me nschen, die Angebote und Maßnahmen des Helfersystems sowie die Vernetzung und Abstimmung zwischen den professi o- nellen Akteuren in den Blick. Die erarbeiteten Aktivitäten reichen beispielhaft von der Intensivierung von Elternarbeit im schulischen Kontext üb er die Einrichtung von Fallkonferenzen bis hin zur Scha f- fung eines Pools von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern. 3. Ausblick auf die weitere Projektarbeit Im zweiten Projektjahr wird es darum gehen, die erarbeiteten Projektaktivitäten noch weiter zu ko n- kretisieren und die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Projektkoo r- dination wird die zuständigen Fachämter und Institutionen sowohl bei der Konzeptionierung als auch im Umsetzungsprozess begleiten und den Informationstransfer aus der Projektgruppenarbeit gewähr- leisten. Im Rahmen eines Fallmanagements werden insgesamt 14 Projektfamilien durch das Sozialamt b e- treut. Die Projektkoordination wird die Einzelfallarbeit durch regelmäßige Fallbesprechungen engm a- schig begleiten. Die Erfahru ngen bezüglich des Zugangs zu den Familien sowie den erfolgreichen Handlungsansätzen und Herausforderungen im Beratungsprozess sollen dabei systematisch erhoben und ausgewertet werden. Begleitend zum Fallmanagement werden ämter - und institutionsübergrei- fende Fallkonferenzen aufgebaut. Auch hier gilt es, gemeinsam mit der Projektkoordination geeignete Arbeitsformen zu entwickeln, zu erproben und ggf. anzupassen. Die Projektkoordination wird an den Fallkonferenzen teilnehmen, um weitere Anhaltspunkte für eine Optimierung der Schnittstellen zw i- schen den Beteiligten zu erhalten. Darüber hinaus wird die Projektkoordination regelmäßige Austauschgremien mit den beteiligten Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern auf einer übergeordneten Ebene planen und initiier en, die den Erfahrungstransfer aus der Einzelfallarbeit ermöglichen und strukturell Nachsteuerungs - und Veränderungsprozesse auf den Weg bringen können. Perspektivisch sollen die im Rahmen des Projektes erarbeiteten Handlungsansätze auf weitere lan g- zeitgeduldete Familien und auch auf andere Zielgruppen mit vergleichbaren Bedarfslagen übertragen werden. Hier gilt es im Austausch mit den beteiligten Akteuren tragfähige konzeptionelle Ansätze zu erarbeiten. Die Mitwirkung im Rahmen der Projektevaluation durc h IMAP/Kienbaum, die Teilnahme an Weiterbil- dungen der wissenschaftlichen Begleitung, der Austausch mit den anderen Modellkommunen und die Präsentation des Projektes im Rahmen von Veranstaltungen des MKFFI gehören selbstverständlich auch in der zweiten Projekthälfte zu den Aufgaben des Projektteams. Zum Projektende wird es darum gehen, die gewonnenen Erkenntnisse auszuwerten, in einem A b- schlussbericht zu dokumentieren und die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verstetigung der Projektansätze zu schaffen. 4. Geplante Verstetigung der Handlungsansätze Das erste Projektjahr hat deutlich gemacht, dass insbesondere eine gut vernetzte und aufeinander abgestimmte Arbeit der unterschiedlichen Ämter und Behörden entscheidend für ein funktionierendes Integrationsmanagement ist. Die ausdifferenzierte Struktur von Zuständigkeiten sichert eine hohe Fachlichkeit in den einzelnen Bereichen, stellt aber für viele Bürgerinnen und Bürger einen wahren Behörden-Dschungel dar. Dies gilt umso mehr für zugewanderte Personen, di e mit den Ämtern und Institutionen wenig vertraut sind und / oder noch über geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Bei der Projektzielgruppe kommen noch weitere Zugangsbarrieren hinzu. Als besonders positiv werden die im Rahmen des Projektes intensiv ierte Zusammenarbeit und der fachliche Austausch zwischen der Ausländerbehörde und dem Sozialamt bewertet. Bei der Auslä n- derbehörde besteht ein regelmäßiger Kontakt zu allen geduldeten Personen, es gab bislang aber - 5 - V/0896/2018 keine Möglichkeit, Unterstützungsleistung en anzubieten. Mit dem im Projekt eingesetzten Fallm a- nagement und der Durchführung von Fallkonferenzen werden hier neue Ansätze der Kooperation erprobt. Die enge Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortung für die Steuerung von Inte g- rationsprozessen von Sozialamt und Ausländerbehörde soll fortgesetzt und in verbindlichen Arbeit s- strukturen verankert werden. Eine wesentliche Voraussetzung für einen nachhaltigen Projekterfolg ist, dass auch langfristig die erforderlichen personellen Ressourcen für die dam it verbundenen zusätzlichen Aufgaben zur Verf ü- gung stehen. Hierfür soll sowohl im Sozialamt als auch in der Ausländerbehörde jeweils dauerhaft eine Vollzeitstelle geschaffen werden. Zukünftige Aufgaben der Koordination im Sozialamt Eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung der Projektziele ist, dass die Umsetzung der Ma ß- nahmen in den verschiedenen Themenbereichen („Erfolgreicher Schulbesuch“, „Übergang Schule - Beruf“, „Integration in Erwerbstätigkeit“ sowie „Stützende und hemmende Faktoren in der zielgrup- penspezifischen Arbeit“) auch weiterhin kontinuierlich begleitet und - im Sinne eines strategischen Gesamtkonzeptes - miteinander abgestimmt werden. Die Erarbeitung geeigneter Konzepte und die, zum Teil zunächst modellhafte, Erprobung neuer Handlun gsansätze werden aufgrund der Komplex i- tät der Themenbereiche und der Vielzahl der beteiligten Akteure deutlich über den Projektzeitraum hinausreichen. Es ist daher auch nach dem Ende der Projektlaufzeit eine zentrale Koordination beim Sozialamt erforderlich. Diese soll auch weiterhin in enger Kooperation mit der Ausländerbehörde tätig werden. Darüber hinaus wird es darauf ankommen, perspektivisch auch die Schnittstellen in den Themenb e- reichen frühe Bildung und Gesundheitsversorgung in den Blick zu nehmen. Diese sind im Zuge der Schwerpunktsetzung im Projekt zunächst zurückgestellt worden, bilden aber selbstverständlich eine wichtige Grundlage für die Teilhabechancen der langzeitgeduldeten Personen. Im Rahmen eines übergreifenden Case Managements sollen mi t dieser Stelle langfristig zwei Han d- lungsstränge verfolgt werden: Die Koordination, Weiterentwicklung und Auswertung der Einzelfallhi l- fen und die systematische Optimierung der Zusammenarbeit mit beteiligten Ämtern und weiteren Ak t- euren. Insbesondere im H inblick auf die Einbeziehung weiterer langzeitgeduldeter Familien und die ang e- strebte Ausweitung auf Zielgruppen mit vergleichbaren Bedarfslagen, sind für das Fallmanagement die Erarbeitung von Zugangskriterien (Wer erhält Unterstützung?), eine klare Definition der Leistungs- tiefe und -dauer (Welche Unterstützungsleistungen werden angeboten? Wann wird ein Fallmanag e- ment beendet?) sowie die Formulierung von Qualitätsstandards (Wie arbeitet das Fallmanagement?) erforderlich. Darüber hinaus ist es entscheidend , kontinuierlich und systematisch die Erkenntnisse aus dem b e- gleitenden Fallmanagement und den Fallkonferenzen zu erheben und für die Netzwerkarbeit aufzube- reiten. Hierfür sollen geeignete Verfahren und Instrumente entwickelt werden. In regelmäßigen ämter - und institutionsübergreifenden Abstimmungsforen soll die Zusammenarbeit an den bestehenden Schnittstellen auf dieser Grundlage evaluiert und gemeinsam weiterentwickelt werden. Die Absprachen sollen z. B. durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen verbind- lich gestaltet werden. Auf diese Weise könnte sukzessive ein systematisches Integrationsmanag e- ment aufgebaut werden. Umsetzung der Projektansätze in der Ausländerbehörde Die Fortsetzung der Betreuung der Projektfamilien über den Förderzeitraum hi naus und die vorgese- hene Einbeziehung weiterer langzeitgeduldeter Familien erfordern langfristig personelle Ressourcen in der Ausländerbehörde. Bislang erstreckt sich die Prüfung der Duldungsverlängerung auf die Frage, - 6 - V/0896/2018 ob der Duldungsgrund (Reiseunfähigkei t, geschützte familiäre Bindung, fehlende Passpapiere etc.) weiterhin besteht. Nur wenn es offensichtlich ist, werden Ansprüche nach dem Aufenthaltsrecht summarisch geprüft. Für eine effektive Unterstützung des Integrationsprozesses sind jedoch häufig e- re u nd (zeit-)intensivere Beratungstermine mit den geduldeten Familien erforderlich. Dabei geht es um Fragen wie die Sicherung des Lebensunterhaltes, einen regelmäßigen und erfolgreichen Schu l- besuch der Kinder oder die Passbeschaffung. Neben dieser Beratung is t die Teilnahme an regelm ä- ßigen ämterübergreifenden Fallkonferenzen zur Abstimmung über Ziele, erforderliche Hilfen und rechtliche Rahmenbedingungen notwendig. Erforderlich ist darüber hinaus ein Ausbau der zielgruppenbezogenen Netzwerkarbeit, z. B. durch eine regelmäßige Präsenz der Ausländerbehörde im Integration Point und einen verstärkten Au s- tausch mit den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern. Für die genannten Aufgaben wird auch über den Projektzeitraum hinaus eine Vollzeitstelle benötig t. Nur so kann die Zielsetzung einer nachhaltigen Unterstützung der geduldeten Familien bei der E r- bringung der für ein dauerhaftes Bleiberecht erforderlichen Integrationsleistungen erreicht werden. Inwieweit bei der Ausweitung der im Projekt erarbeiteten H andlungsansätze auf weitere Zielgruppen darüber hinausgehende Personalbedarfe entstehen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret eingeschätzt werden. I.V. gez. Cornelia Wilkens Anlagen: Anlage A zur Vorlage V/0896/2018 Zwischenbericht Projekt „Einwanderung gestalten NRW“
Zwischenbericht Projekt "Einwanderung gestalten NRW"
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Fläche Hellgrün (40%) Fläche Hellgrün (40%) Logo der Stadt Münster M-Profilmarke Zwischenbericht Sozialamt · Rechts- und Ausländeramt Projekt „Einwanderung gestalten NRW” Weisser Fond 100Prozent Weisser Fond 100Prozent Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Logo "Einwanderung gestalten NRW" groß Impressum Herausgeberin: Stadt Münster Sozialamt Oktober 2018, 500 3 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Inhalt 1 Das Landes-Förderprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ ...................................... 4 2 Ausgangslage und Zielsetzung des Münsteraner Projektes ........................................... 4 3 Rechtliche und konzeptionelle Rahmenbedingungen ..................................................... 7 3.1 Aufenthaltsrechtliche Perspektiven für langjährig geduldete Menschen ................... 7 3.2 Unterbringungskonzepte für geflüchtete und wohnungslose Menschen .................. 8 4 Projektstruktur ...................................................................................... .......................... 9 5 Schwerpunkte und Verlauf des ersten Projektjahres .................................................... .. 9 5.1 Eingrenzung der Zielgruppe ........................................................................... ......... 9 5.2 Auswertung typischer Fallkonstellationen und Beteiligtenanalyse ..........................10 5.3 Festlegung von Schwerpunktthemen ..................................................................... 12 5.4 Arbeit in Projektgruppen ............................................................................. ............12 6 Ergebnisse der Projektgruppenarbeit und erste Schritte zur Umsetzung ......................13 6.1 Erfolgreicher Schulbesuch ............................................................................ ..........13 6.2 Übergang Schule-Beruf ................................................................................ ..........18 6.3 Integration in Erwerbstätigkeit ...................................................................... ..........22 6.4 Stützende und hemmende Faktoren in der zielgruppenbezogenen Arbeit ..............27 7 Inhalte und Themen des zweiten Projektjahres ......................................................... ....30 8 Zusammenfassung und Ausblick ......................................................................... ..........31 4 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht 1 Das Landes-Förderprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ Um die Integrationskraft der Kommunen in NRW weiter zu stärken, hat die nordrheinwestfäli- sche Landesregierung das Modellprogramm „Einwanderung gestalten NRW" ins Leben geru- fen. Nach einem Förderaufruf Ende 2016 wurden aus den za hlreichen Interessenbekundungen 12 Modellkommunen ausgewählt: Kreis Lippe, Rheinisc h-Bergischer Kreis, Mülheim an der Ruhr, Köln, Bielefeld, Dortmund, Wuppertal, Hamm, Moers, Rheine, Dormagen und Münster. Diese Kommunen wurden aufgefordert, eine Projektför derung zu beantragen. Der Rat der Stadt Münster hat der Antragstellung im Februar 2017 zugestimmt (Vorlage V/0119/2017). Mit dem Modellprogramm verfolgt die nordrhein-westf älische Landesregierung das Ziel, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur Integra tion von allen eingewanderten Men- schen in den Kommunen zu fördern. So soll ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen Behörden installiert werden , in dessen Mittelpunkt der einge- wanderte Mensch mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen steht. In den Kommunen soll ein Organisationsentwicklungsp rozess angestoßen werden, der die strategische Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben fördert, die im Kontext der Integration von Menschen mit Einwanderungsgesch ichte und Fluchthintergrund entste- hen. Die Laufzeit der Modellprojekte beträgt grundsätzlich bis zu zwei Jahre. Im Oktober 2018 hat das Land NRW allen Modellkommunen unter bestimmten Kriterien die Option zur Verlänge- rung der Projekte bis zum 31.12.2019 eingeräumt. Di e Stadt Münster hat vor diesem Hinter- grund eine entsprechende Fortführung der Förderung beantragt. Als personelle Ausstattung stehen jeder Modellkommu ne für den Auf- und Ausbau der fach- bereichs- und dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit und der Etablierung von Case Ma- nagement insgesamt 1,5 Stellen sowie eine halbe Stelle für Administration zur Verfügung. Es werden jeweils 90 Prozent der Personalkosten sowie der erforderlichen Sachkosten geför- dert. Zur Projektförderung zählt auch eine wissenschaftliche Begleitung aller Modellprojekte durch die Frankfurt University of Applied Sciences, Insti tut für Stadt- und Regionalentwicklung (ISR). Diese umfasst insbesondere die Beratung der einzelnen Standorte, die Qualifizierung der Projektverantwortlichen sowie die Durchführung themenbezogener Austausch- Workshops für die 12 Standorte. Hinzu kommt die fac hliche Steuerung des Gesamtprojekts (z. B. durch Monitoring). Das Gesamtprojekt wird darüber hinaus durch IMAP/Ki enbaum evaluiert. In diesem Zusam- menhang finden unter anderem Interviews mit den bet eiligten Akteuren sowie Auswertungen der erstellten Berichte und Ergebnisdokumentationen statt. 2 Ausgangslage und Zielsetzung des Münsteraner Proj ektes Im Rahmen des hohen Flüchtlingszuzuges wurden in de n vergangenen Jahren auf Landes- und Bundesebene viele Maßnahmen geschaffen, die insbesondere der Integration geflüchte- ter Menschen aus Herkunftsländern mit einer hohen B leibeperspektive zugutekommen. Hier 5 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht wurden alle Ressourcen gebündelt, um frühzeitig die Kompetenzen der zugewanderten Per- sonen zu erfassen und insbesondere unverzüglich die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Sprache zu gewährleisten. Auch in Münster wurden verstärkt neue Angebote gesc haffen und bestehende Maßnahmen ausgebaut. Im Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“ wird deutlich, dass die Integrationsarbeit als Querschnittsthema verstanden wird und innerhalb der Verwaltung breit angelegt ist. An vielen Stellen findet eine intensi ve rechtskreisübergreifende Zusammenar- beit statt, um den geflüchteten Menschen das Ankomm en in Münster zu erleichtern und die Integration in die Stadtgesellschaft zu unterstützen. Als Beispiele seien die Kommunale Erst- aufnahmeeinrichtung mit ihren ämter- und institutio nsübergreifenden Angeboten oder auch der Integration Point genannt. In Münster gibt es neben den Neuzugewanderten aber auch eine große Gruppe von Perso- nen, die hier bereits seit mehreren Jahren - teilwe ise bereits seit dem Balkankonflikt in den 1990er Jahren - mit einer unsicheren Bleibeperspekt ive leben. Viele dieser Personen bezie- hen nach wie vor Leistungen nach dem Asylbewerberle istungsgesetz (AsylbLG) oder haben noch keinen Zugang zum freien Wohnungsmarkt gefunde n, so dass sie weiterhin in kommu- nalen Flüchtlingsunterkünften oder auch Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe leben. Diese stehen im Fokus des Münsteraner Projektes „Einwanderung gestalten NRW“. Der größte Teil dieser Personengruppe ist geduldet gem. § 60a Aufenthaltsgesetz, es han- delt sich also insbesondere um abgelehnte Asylbewer ber, die derzeit nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können. 335 Personen, die Ende 2 016 einen Duldungsstatus hatten, waren bereits vor dem Jahr 2014 eingereist und lebt en damit bereits seit mindestens drei Jahren in Münster. Davon stammen rund 70 % aus den Westbalkanstaaten. Es ist davon auszugehen, dass sich darunter viele Roma befinden, auch wenn dazu keine statistischen Daten verfügbar sind. Neben den bereits seit langer Zeit im Duldungsstatu s lebenden Personen gibt es auch eine Gruppe, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verfügt, dieser aber dadurch bedroht ist, dass der Lebensunterhalt nicht dauerhaft überwiegend selbst si- chergestellt werden kann. Die seit vielen Jahren geduldeten Personen konnten in der Vergangenheit kaum von Integra- tionsangeboten profitieren und sind auch weiterhin von vielen Maßnahmen, wie den Integra- tionskursen des BAMF oder den Flüchtlingsintegratio nsmaßnahmen (FIM), ausgeschlossen. Gleichzeitig konnten viele abgelehnte Asylbewerberi nnen und Asylbewerber nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig stehen ärztlich attestierte Krankheiten oder auch die fehlende Koop erationsbereitschaft der Herkunftsstaa- ten im Zentrum. So kann es zur längerfristigen Duld ung oder bei dauerhaften Abschiebehin- dernissen auch zur Legalisierung des Aufenthalts kommen. Die langjährig geduldeten Familien bilden seit Jahr en einen Teil der Münsteraner Stadtge- sellschaft. Diese Personengruppe befindet sich oftm als über lange Zeit in einer Warteschlei- fe, in der keine Abschiebung erfolgt, aber auch keine bzw. kaum unterstützende Maßnahmen stattfinden. Sie sind aufgrund ihres prekären aufen thaltsrechtlichen Status verstärkt mit Schwierigkeiten bei der Wohnungs- und Arbeitssuche konfrontiert. Die erlebte Perspektivlo- sigkeit führt vielfach zu großer Frustration. Insbe sondere für in Deutschland geborene und 6 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht aufgewachsene Kinder stellt die Sorge vor einer Abschiebung ein permanentes Bedrohungs- szenario dar. Viele Biografien sind durch mehrfache s Ein- und Ausreisen ins Herkunftsland, aber auch ins europäische Ausland, gekennzeichnet. Insbesondere für Kinder und Jugendli- che wirken sich diese Brüche im Bildungsweg extrem nachteilig aus. Insbesondere seit den Gesetzesverschärfungen im Zug e der „Asylpakete“ erleben sich viele dieser Menschen als „Flüchtlinge zweiter Klasse“. Innerhalb der Bevölkerung hat diese Per- sonengruppe, im Gegensatz zu den Flüchtlingen aus S yrien und anderen Kriegsgebieten, keine starke Lobby und erfährt häufiger eine deutli che Ablehnung. Dies ist auch durch ein deutlich geringeres bürgerschaftliches Engagement spürbar. Sehr viele Familien, die in einer vergleichbaren Si tuation vor mehreren Jahren nach Münster gekommen sind, konnten zwischenzeitlich von den sog enannten Altfallregelungen profitie- ren. Sie haben Arbeit und Wohnraum gefunden und ihr en Aufenthalt gesichert. Das Projekt fokussiert sich auf diejenigen, die aus unterschied lichen Gründen diesen Schritt noch nicht erfolgreich gehen konnten. Auch innerhalb der besch riebenen Zielgruppe des Projektes gibt es selbstverständlich viele Menschen, die sich trot z aller rechtlichen und sozialen Hemmnis- se intensiv um Bildung und Arbeit bemühen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass bestimmte Problemlagen gehäuft auftreten, wie • geringe deutsche Sprachkenntnisse, • Analphabetismus, • unregelmäßiger Schulbesuch von Kindern und Jugendl ichen, • erzieherische Schwierigkeiten, häusliche Gewalt, • gesundheitliche Probleme, Suchterkrankungen, • Wohnungslosigkeit oder • Kriminalität. In vielen Familien sind daher, zum Teil unabhängig voneinander, unterschiedliche kommuna- le Behörden und Dienste (z. B. Sozialamt, Ausländer behörde, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Schule und Weiterbildung, Ges undheits- und Veterinäramt) involviert. Hinzu kommen oftmals weitere Akteure, wie zum Beisp iel die Agentur für Arbeit oder Bera- tungs- und Unterstützungsangebote in freier Trägerschaft. Vor dem Hintergrund der bestehenden Problemlagen so llen die kommunalen Integrations- bemühungen für die Gruppe der langjährig geduldeten Familien verstärkt werden. Insbeson- dere den Kindern und Jugendlichen sollen dadurch Pe rspektiven für die Zukunft eröffnet werden. Auch um (weitere) hohe soziale Folgekosten zu vermeiden, sollen gerade der nachwachsenden Generation Wege zur gesellschaftlichen Integration geebnet werden. Durch eine vernetzte ämter- und institutionsübergre ifende Zusammenarbeit und die Einfüh- rung eines Case Managements sollen die Familien gez ielt dabei unterstützt werden, die für ein dauerhaftes Bleiberecht erforderlichen Integrationsleistungen zu erbringen. Hierfür gilt es einerseits auf der Einzelfallebene verbindliche Str ukturen der Abstimmung und des Austau- sches zu etablieren (Fallkonferenzen) und andererse its diese Erfahrungen systematisch zur Optimierung der Prozesse auf einer strukturellen Ebene zu nutzen. Dabei wird es darauf ankommen, erfolgreich Zugänge zur Zielgruppe zu finden und beste- hende Angebote in Bezug auf deren Bedarfe weiterzuentwickeln. 7 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht 3 Rechtliche und konzeptionelle Rahmenbedingungen 3.1 Aufenthaltsrechtliche Perspektiven für langjähr ig geduldete Menschen Bereits in der Vergangenheit hat der Gesetzgeber fü r Personen, die bereits seit mehreren Jahren in Deutschland leben und sich gut integriert haben, verschiedene Möglichkeiten ge- schaffen, ein sicheres Bleiberecht zu erhalten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Fami- lien davon bislang nicht profitieren und die Anforderungen nicht erfüllen konnten. Für geduldete Personen, die dauerhaft in Münster bleiben möchten und bereit sind, sich aktiv um Integration zu bemühen, können verschiedene Wege zur Erteilung eines dauerhaften Bleiberechtes in Frage kommen. Allgemeine Vorausset zung ist dabei unter anderem stets, dass eine Integration bereits stattgefunden hat ode r ein Integrationswille erkennbar ist, dass der Lebensunterhalt (überwiegend) durch Erwerbstäti gkeit sichergestellt wird und dass der Erteilung eines Aufenthaltstitels kein Ausweisungsi nteresse - wie zum Beispiel Straffällig- keit - entgegensteht. Im Folgenden wird exemplarisch aufgeführt, welche A ufenthaltstitel für diese Personengrup- pe infrage kommen können und welche Anforderungen dabei im Fokus stehen: • Eine Aufenthaltsgewährung ist gemäß § 25a des Aufe nthaltsgesetzes (AufenthG) bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden mögli ch. Eine wesentliche Vorausset- zung ist, dass der junge Mensch in der Regel seit v ier Jahren erfolgreich eine Schule be- sucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabsc hluss erworben hat. In diesem Fall wird von der Sicherstellung des Lebensunterhaltes f ür das Kind abgesehen, da der Ge- setzgeber bewusst lediglich auf die tatsächliche Integrationsleistung abstellen möchte. • Gemäß § 25b AufenthG. ist eine Aufenthaltsgewährun g bei nachhaltiger Integration nach acht bzw. sechs Jahren (bei Familien mit minderjähr igen Kindern) möglich. Zu den Vo- raussetzungen zählt hier unter anderem der Nachweis des tatsächlichen Schulbesuches von Kindern im schulpflichtigen Alter, ohne welchen den Eltern dieser Kinder keine Auf- enthaltserlaubnis erteilt werden könnte. • Darüber hinaus kann ein Aufenthaltsrecht aus human itären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG in Betracht kommen, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausre isehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Eine Aufenthaltserl aubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. • Als Vorstufe für ein Bleiberecht hat der Gesetzgeb er die Ausbildungsduldung (§ 60 a Abs. 2 S. 4 AufenthG) geschaffen. Dadurch wird die Perspektive eröffnet, dass nach er- folgreichem Abschluss einer Ausbildung und einer an schließenden zweijährigen berufli- chen Tätigkeit eine nachhaltige Integration stattfi nden und damit ein gesicherter Aufent- halt ermöglicht werden kann. 8 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht 3.2 Unterbringungskonzepte für geflüchtete und wohn ungslose Men- schen Bereits in den Jahren 2000/2001 hat die Stadt unter Federführung der Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten e in „Konzept zur Unterbringung und Be- treuung von Flüchtlingen“ in kommunalen Einrichtung en entwickelt. Tragende Säulen des Münsteraner Konzeptes sind bis heute • eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Einrich tungen über das gesamte Stadt- gebiet und eine (auch bauliche) Integration in das örtliche Wohnumfeld, • überschaubare Wohneinheiten mit bis zu 8 Personen und insgesamt in der Regel bis zu 50 Plätzen pro Standort, • eine intensive Betreuung durch Sozial- und Hausdie nst (jeweils 0,5 Stellen pro 50 Plätze) und • die intensive Einbindung von Nachbarschaft und Ehr enamt (siehe Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“, Vorlage V/1052/2016). Im Rahmen mehrerer Mediationsverfahren wurden gemei nsam mit Vertreterinnen und Ver- tretern aus Politik, Verwaltung, Freier Wohlfahrt, GGUA Flüchtlingshilfe e. V., Kirchen und Polizei Standorte für dauerhafte Flüchtlingseinrich tungen ausgewählt, die sukzessive umge- setzt werden. Die Unterbringung wohnungsloser Familien wurde in d en vergangenen Monaten konzeptio- nell völlig neu aufgestellt. Bis Mitte 2018 hat die Stadt Münster zwei Übergangseinrichtungen für wohnungslose Familien in Mecklenbeck (Schwarzer Kamp, 46 Plätze) und Berg Fidel (Trauttmansdorffstraße, rd. 200 Plätze) betrieben. Im Januar 2018 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, die große Unterkunft an der Tr auttmansdorffstraße vor dem Hinter- grund der segregierten Lage, des wirtschaftlich nicht mehr darstellbaren Sanierungsbedarfes und der erheblichen sozialen Problemlagen zugunsten einer dezentralen Unterbringung auf- zulösen (Vorlage V/1046/2017). Insgesamt vier neue Standorte mit jeweils zwischen 30 und 50 Plätzen wurden zwischenzeitlich festgelegt (Vorlage V/0475/2018). Bei den untergebrachten wohnungslosen Familien hand elt es sich zu rund 90 Prozent um Personen mit Migrationsvorgeschichte. Die erfolgreichen Ansätze aus der Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen werden aktuell schr ittweise auf den Bereich der Woh- nungslosenhilfe übertragen und zielgruppenspezifisc h angepasst. Insbesondere zeigte sich aufgrund der verfestigten Problemstrukturen ein erh öhter Betreuungsbedarf, dem durch die Einführung eines zusätzlichen begleitenden Fallmanagements Rechnung getragen wurde. 9 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht 4 Projektstruktur Die Federführung für das Projekt liegt beim Soziala mt der Stadt Münster. Die Planung und Durchführung erfolgt gemeinsam mit der Ausländerbeh örde. Diese enge Kooperation ist vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung der ausländerre chtlichen Perspektive wesentlich für das Gelingen des Projektes. Eine Koordinationsstell e (1 Vollzeitstelle) ist daher beim Sozial- amt, Abteilung Hilfen für Flüchtlinge, eingerichtet , die zweite Koordinationsstelle sowie eine Stelle für Administration (jeweils 0,5 Vollzeitstellen) sind der Ausländerbehörde zugeordnet. Als zentrales strategisches Steuerungsorgan wurde e ine Lenkungsgruppe unter Leitung der Sozialdezernentin eingerichtet und im Laufe des Pro jektes sukzessive bedarfsgerecht erwei- tert. In der Lenkungsgruppe sind folgende Ämter und Institutionen vertreten: • Sozialamt, • Ausländerbehörde, • Amt für Schule und Weiterbildung, • Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, • Kommunales Integrationszentrum, • Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und • Integrationsrat. Darüber hinaus wurde die Entscheidung getroffen, ex terne Expertise aus dem wissenschaft- lichen Bereich hinzuzuziehen, um einen differenzier teren Blick auf die Zielgruppe sowie er- folgversprechende pädagogische Ansätze zu erhalten. Frau Prof. Dr. Hasenjürgen von der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster, nim mt an der Lenkungsgruppe teil und unterstützt das Vorhaben darüber hinaus unter ander em im Rahmen eines Lehrforschungs- projektes. Zwei Masterstudierende setzen sich im Ve rlaufe des Jahres 2018 insbesondere mithilfe qualitativer Interviews mit der Perspektive der Zielgruppe auseinander. Die Lenkungsgruppe begleitet das Projekt und trifft strategische Entscheidungen im Projekt- verlauf. Die Sitzungen finden nach Bedarf ca. zweimal pro Jahr statt. 5 Schwerpunkte und Verlauf des ersten Projektjahres 5.1 Eingrenzung der Zielgruppe Das Münsteraner Projekt beschäftigt sich bewusst mit einer Zielgruppe, die in den vergange- nen Jahren nicht im Fokus der Integrationsarbeit ge standen hat: Der Gruppe der langjährig geduldeten Familien mit minderjährigen Kindern. In der ersten Projektphase wurden zunächst die vorh andenen Informationen zur Zielgruppe zusammengetragen, beraten und analysiert. Es wurde dabei schnell deutlich, dass im ersten Schritt eine weitere Eingrenzung der Zielgruppe erf orderlich ist, um eine Bearbeitung inner- halb des Projektzeitraumes gewährleisten zu können. Es wurde daher seitens der Len- kungsgruppe entschieden, zunächst nur die Familien in den Fokus zu nehmen, die sich nicht nur im Bezug von Asylbewerberleistungen befinden, s ondern auch noch in kommunalen Un- terbringungseinrichtungen leben. Einerseits kann hi er ein höherer Unterstützungsbedarf un- 10 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht terstellt werden, da die Familien noch keinen Zugan g zum freien Wohnungsmarkt gefunden haben. Andererseits kann aufgrund der Unterbringung leichter ein Zugang hergestellt wer- den. In einzelnen Familien liegt bei den Familienmitglie dern ein unterschiedlicher Aufenthaltssta- tus vor oder ist sogar ein Kind mit deutscher Staat sangehörigkeit vorhanden. Dieses wurde nicht als Ausschlusskriterium gewertet. Aufgrund der ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen wurde der Fokus zunächst auf Fa- milien gelegt, die (auch) Kinder haben, die bereits weiterführende Schulen besuchen. Perso- nen, die aufgrund von strafrechtlichen Sanktionen k eine Möglichkeit haben, ihren Aufenthalt dauerhaft zu sichern, wurden ausgeschlossen. Im Ergebnis verblieben 14 Familien mit insgesamt me hr als 80 Personen. Die Auswertung zeigt, dass es sich bei diesen Familien nahezu auss chließlich um Personen aus den West- balkanstaaten handelt. Einige sind bereits zu Begin n der 1990er Jahre nach Deutschland gekommen, die Kinder sind vielfach schon in Münster geboren. Der überwiegende Teil der Familien lebt in der städtischen Einrichtung zur Un terbringung wohnungsloser Haushalte an der Trauttmansdorffstraße oder ist anderweitig in R ahmen der Wohnungslosenhilfe unterge- bracht. Die Projektfamilien erhalten das Angebot einer Begl eitung im Rahmen eines Fallmanage- ments und stehen exemplarisch für die Bedarfe der G esamtzielgruppe. Anhand dieser Ein- zelfälle sollen die bestehenden Strukturen neu zu i mplementierenden Arbeitsweisen erprobt und ausgewertet werden. Die Erkenntnisse aus der Ei nzelfallarbeit sollen wiederum dazu dienen, die Verwaltungsabläufe weiter zu optimieren und eine zielführende Vernetzung auf- zubauen. 5.2 Auswertung typischer Fallkonstellationen und Be teiligtenanalyse Im Projekt wurde der Ansatz verfolgt, über anonymis ierte Einzelfälle die unterschiedlichen Themenbereiche, die beteiligten Akteure und Abläufe transparent zu machen. Drei ausge- wählte Fallbeispiele repräsentierten dabei eine Ban dbreite typischer Fallkonstellationen von Ansätzen gelingender Integration bis hin zu erhebli chen Problemlagen. Mithilfe eines Geno- gramms (graphische Darstellung der Familienkonstell ation) und einer Kurzbeschreibung wurden die Fälle anschaulich gemacht. Dieses diente im weiteren Verlauf als Grundlage der Beratungen in der Lenkungsgruppe und den Projektgruppen. Durch die Betrachtung der typischen Fallkonstellationen wurde die Vielzahl der in den Einzel- fällen involvierten Akteure schnell deutlich. Inner halb der ersten Projektphase ging es zu- nächst darum, die unterschiedlichen beteiligten Akt eure und deren Aufgaben und Perspekti- ven in der Arbeit mit der Zielgruppe kennen zu lern en. Im Rahmen von telefonischen und persönlichen Gesprächen wurde Kontakt zu den unters chiedlichen Stellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung aufgenommen, um erste Info rmationen zu deren Angeboten für und ihre Erfahrungen mit der Zielgruppe zu erhalten . Gleichzeitig diente die Kontaktaufnah- me der Akquise von Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichen Themenfeldern für die weitere Projektarbeit. Verwaltungsintern wurden - außerhalb des Sozialamtes und der Ausländerbehörde - zu- nächst die folgenden Stellen kontaktiert: 11 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Zur ressortübergreifenden Abstimmung der verschiede nen Integrationsprojekte in unter- schiedlichen Ämtern („Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewander- te - Sport, Sprache, Integration“, „Ankommen in Deu tschland - Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten vor Ort“, „Bildung integriert“, „Integrationsstelle für kommunale Koordinierung“) wurde eine Arbeitsgruppe mit den jeweils federführe nden Mitarbeitenden gegründet. Hier wurden gemeinsam mögliche Schnittstellen eruiert un d Arbeitsprozesse miteinander abge- stimmt (siehe auch die Vorlage zum Bundesprojekt "K ommunale Koordinierung der Bil- dungsangebote für Neuzugewanderte" V/0179/2018). Darüber hinaus wurden haupt- und ehrenamtliche Akteure kontaktiert, die unterschiedliche Bezüge zur Zielgruppe haben: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien •Jugendhilfe an Schulen •Jugendsozialarbeit, Fachstelle Schulverweigerung •Kommunaler Sozialdienst Amt für Schule und Weiterbildung •Bildungsberatung, Schulsozialpädagogik •Stabsstelle Übergang Schule-Beruf Gesundheits- und Veterinäramt •Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Kommunales Integrationszentrum externe Akteure Agentur für Arbeit Stadtteilbüro Coerde Runder Tisch "Trauttmans- dorffstraße" GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Roma Kultur Verein Integrations- agenturen, MBE / JMD Projekt MAMBA Jugendhilfe- träger Schulen / Berufskollegs 12 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht 5.3 Festlegung von Schwerpunktthemen Für eine fokussierte Arbeit innerhalb des Projektes war die Festlegung von Schwerpunkt- themen erforderlich. Leitend war dabei die Orientierung an dem Grundsatzziel des Projektes: Die Familien sollen gezielt dabei unterstützt werde n, die für ein dauerhaftes Bleiberecht er- forderlichen Integrationsleistungen zu erbringen. H ier stehen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen der erfolgreiche Schulbesuch bzw. Schulabsc hluss und die Sicherstellung des ei- genen Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit im Zentrum. Für die weitere Projektarbeit wurden mit der Lenkun gsgruppe vor diesem Hintergrund die folgenden Themenschwerpunkte festgelegt: 1. Erfolgreicher Schulbesuch, 2. Übergang Schule-Beruf sowie 3. Integration in Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus bestand der Bedarf, sich mit der Fra ge auseinanderzusetzen, wie Zugänge zur Zielgruppe geschaffen werden können, wo Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede zu anderen Zielgruppen liegen und was es bei der Gestaltung von Maßnahmen zu berücksichti- gen gilt. Hierfür wurde, gleichsam als Querschnittsthema, als Schwerpunkt definiert: 4. Stützende und hemmende Faktoren in der zielgrupp enbezogenen Arbeit. Weitere wichtige Fragestellungen, wie die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen oder die gesundheitliche Versorgung, können mit den Projektr essourcen nicht bearbeitet werden und wurden daher zunächst zurückgestellt. 5.4 Arbeit in Projektgruppen Zu den vier Schwerpunktthemen „Erfolgreicher Schulbesuch“, „Übergang Schule-Beruf“, „In- tegration in Erwerbstätigkeit“ sowie „Stützende und hemmende Faktoren in der zielgruppen- bezogenen Arbeit“ wurde jeweils eine Projektgruppe gebildet, die von den Projektkoordinato- ren des Sozialamtes und der Ausländerbehörde moderiert wurden. Die Besetzung mit Exper- tinnen und Experten aus den einzelnen Themenfeldern wurde mit der Lenkungsgruppe ab- gestimmt. Die institutions- und ämterübergreifende Zusammensetzung gewährleistete die Einbeziehung eines umfassenden Spektrums von unters chiedlichen Aufträgen, Arbeitsstruk- turen und Sichtweisen. Die Projektgruppenarbeit startete im November 2017 und wurde im März 2018 abgeschlos- sen. Nach einer ersten Definition des Themenschwerp unktes - wie zum Beispiel „Wie defi- nieren Sie einen erfolgreichen Schulbesuch“ - wurde n typische Fallbeispiele analysiert. Dis- kussionsleitend waren Fragen wie: „Was sehen Sie als bedeutend in diesem Fall?“, „Wie ist Ihre Herangehensweise in diesem Fall?“, „Was ist Ih rer Meinung nach in diesem Fall (und darüber hinaus) notwendig?“. Anschließend wurden üb er die Besprechung von Einzelfällen aus der Praxis der Akteure wichtige Aspekte ergänzt . Einen wesentlichen Bestandteil der Projektgruppenarbeit bildete die Verständigung über gemeinsame Zielsetzungen in der Ar- beit mit der Zielgruppe. Zu den Themenschwerpunkten der Projektgruppen wurde aus dem Grundsatzziel des Projektes jeweils ein strategisch es Rahmenziel definiert. Aus den bespro- chenen Themen wurden jeweils operative Ergebnisziele abgeleitet. 13 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Zu den Ergebniszielen wurden schließlich systematis ch Aktivitäten zur Zielerreichung erar- beitet und bereits mögliche Akteure oder erforderli che Rahmenbedingungen beschrieben. In den unterschiedlichen Projektgruppen wurden dabei d urchaus ähnliche Lösungsansätze erarbeitet, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Zugängen zur Zielgruppe oder die Elternarbeit ging, so dass es bei einzelnen Aktivitäten zu Überschneidungen kommt. Nach Abschluss der Projektgruppenphase wurde eine Gesamtübersicht aller im Projekt erar- beiteten Aktivitäten zusammengestellt. Diese bezieh en sich jeweils auf drei Schwerpunkte: Die Zielgruppe, die Angebote und Maßnahmen sowie die Vernetzung der Akteure. Darüber hinaus wurden Best Practice-Beispiele sowie Anregungen für die Planung und Um- setzung der Aktivitäten gesammelt. Wichtig ist, dass es sich bei den erarbeiteten Akti vitäten nicht immer um gänzlich neue Maß- nahmen handelt. Die Akteure in den jeweiligen Handl ungsfeldern arbeiten professionell und mit einem großen Erfahrungswissen. Es bestehen bere its viele erfolgreiche Handlungsan- sätze. Im Rahmen des Projektes geht es insbesondere darum, bestehende Angebote so zu verändern, dass die Zielgruppe noch besser erreicht wird, diese auf andere Einrichtungen zu übertragen und die Abstimmung zwischen Ämtern und Institutionen zu optimieren. Dabei soll auf den bereits bestehenden Strukturen aufgebaut werden. 6 Ergebnisse der Projektgruppenarbeit und erste Sch ritte zur Umsetzung 6.1 Erfolgreicher Schulbesuch Sprache und Bildung sind wesentliche Schlüssel für eine gelingende Integration. Eine erfolg- reiche schulische Bildung schafft die Basis, im ges ellschaftlichen System eine eigenständige existenzielle Grundlage zu erreichen, sein Leben se lbstbestimmt zu gestalten und am ge- sellschaftlichen Leben teilzuhaben. Schulische Bild ung vermittelt die dafür erforderlichen Kompetenzen. Ein regelmäßiger Schulbesuch in den zurückliegenden vier Jahren bzw. ein erfolgreicher Schulabschluss bilden darüber hinaus für geduldete Jugendliche und Heranwachsende eine der entscheidenden Voraussetzungen für die Erlangung einer dauerhaften Bleibeperspektive (siehe Kapitel 3.1). Die rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung des Aufenthalts bleiben vie- Grundsatzziel Ergebnisziel 1 Ergebnisziel 2 Ergebnisziel 3 Rahmenziel 14 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht len jungen Menschen aus der Zielgruppe jedoch wegen schulischer Schwierigkeiten und nicht unerheblicher Fehlzeiten bis hin zum Schulabsentismus verschlossen. Vielfach fehlen aufgrund multipler Problemlagen bas ale Voraussetzungen für einen schuli- schen und außerschulischen Bildungserfolg. Zusätzli ch wird die schulische Integration dadurch erschwert, dass einige Familien eine lücken hafte Bildungsbiografie aufweisen. Zu- dem können die Eltern ihren Kindern oftmals nicht d ie im deutschen Schulsystem erforderli- che Unterstützung bieten oder setzen andere familiä re Prioritäten. Vor diesem Hintergrund ist die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien durch schulische und außerschulische Angebote von entscheidender Bedeutung. Das System in und um Schule zeichnet sich durch das Zusammenwirken vieler Disziplinen aus. Neben den Schulleitungen und Lehrkräften kommt grundsätzlich den Schulsozialarbei- terinnen und Schulsozialarbeitern und den Fallscout s für neu zugewanderte Kinder und Ju- gendliche eine zentrale Rolle bei der Überwindung besonderer Schwierigkeiten zu. 6.1.1 Ergebnisse der Projektgruppenarbeit An der Projektgruppe „Erfolgreicher Schulbesuch“ ha ben Vertreterinnen und Vertreter der Primus Schule Münster, der Hauptschule Coerde, der Uppenbergschule, des Amtes für Schule und Weiterbildung (Abteilung Integration, Bi ldungsberatung, Schulsozialarbeit), des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (Fachste lle Jugendsozialarbeit, Fachberatung Schulverweigerung / Kommunaler Sozialdienst) und de s Sozialamtes (Sozialdienst für Flüchtlinge) teilgenommen. Die interdisziplinär zus ammengesetzte Projektgruppe hat sich mit der Frage beschäftigt, wie der erfolgreiche Sch ulbesuch der langzeitgeduldeten Kinder und Jugendlichen unterstützt werden kann, welche Ma ßnahmen bereits bestehen und wel- che Schnittstellen verbessert werden sollten. Nach der Analyse typischer Fallkonstellationen wurd en gemeinsame Ziele definiert und an- schließend konkrete Aktivitäten erarbeitet. Diese s ind in der nachfolgenden Tabelle zusam- mengefasst dargestellt. Rahmenziel „ Erfolgreicher Schulbesuch“ : Kinder von zugewanderten Familien besuchen regelmäßig und pünktlich die Schule und er- zielen ausreichende schulische Leistungen. Ergebnisziel Aktivität Intensive Elternarbeit unterstützt den erfolg- reichen Schulbesuch. 1.1. Soziale Arbeit an Schule zielgruppen- orientiert ausbauen und intensivieren 1.2. Elternarbeit in Schule fördern und ausbauen Schule sichert allen Schülerinnen und Schü- lern eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in und schafft ein positives Lernumfeld. 1.3. Unterrichtsbegleitende Angebote etablieren 1.4. (Wieder-)Eingliederungskonzepte entwickeln 1.5. Einen institutionalisierten offenen Schulanfang einführen und etablieren Die vernetzten Professionen in und um Schu- le gewährleisten eine individuelle, ganzheitli- che Begleitung. 1.6. Kooperationsvereinbarungen verschie- dener Akteure in und um Schule treffen Als ein zentraler Punkt zur Sicherstellung eines re gelmäßigen Schulbesuches wurden die Elternarbeit und die Berücksichtigung des familiären Umfeldes herausgestellt (Aktivitäten 1.1 15 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht und 1.2). Eine erfolgreiche Zusammenarbeit sei nur möglich, wenn die Professionen in und um Schule die häuslichen Verhältnisse kennen und ei nbeziehen. Einer förderlichen Haltung der Erziehungsberechtigten zur schulischen Bildung und der Vertrautheit mit dem deutschen Bildungssystem komme eine entscheidende Rolle zu. D er Elternkontakt sei zum Teil auf- grund von Verständigungsproblemen eingeschränkt. Wichtig sei eine positive Bestärkung der Eltern in ihrer Vorbildfunktion für die Kinder. Um die Elternarbeit zu intensivieren, werde zusätzlich zu den bestehenden Ressourcen eine kontinuierliche Kontaktperson benötigt, die frühzei tig problematische Entwicklungen erkennt, als „Brückenperson“ den Kontakt zwischen Familie und Schule stärkt und ggf. weitere Akteu- re einbindet. Über Einladungen zu regelmäßigen geme insamen Gesprächen und positiven Anlässen wie Elterncafés in der Schule könnten Bezi ehungen und Vertrauen aufgebaut und so die Einbindung der Eltern in den Schulalltag gestärkt werden. Es wurde besonders darauf hingewiesen, dass eine mi grationssensible Ausrichtung der Ar- beit erforderlich sei. Schulungen im Bereich der In terkulturellen Kompetenz könnten dabei unterstützend wirken. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die bereits An zeichen von Schulmüdigkeit oder Schulverweigerung zeigen, benötigten Anreize in und von Schule zu einem kontinuierlichen Schulbesuch (Aktivität 1.3). Hier gebe es bereits e rfolgreiche Projekte, wie die Verwaltung eines Schulkiosks oder auch verschiedene Musik- und Sportprojekte, die sich als wirksam erwiesen hätten. Über solche unterrichtsbegleitende n Motivationskonzepte erfahren die Schülerinnen und Schüler Selbstwirksamkeit und erle ben Partizipation und positive Bestär- kung. Ein abgestimmtes und konsequent umgesetztes (Wieder -)Eingliederungskonzept könne län- gerem Absentismus entgegenwirken (Aktivität 1.4). K leinschrittige Zielformulierungen und individuelle, verkürzte Stundenpläne unterstützen die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu einem regelmäßigen Schulbesuch. Wichtig sei eine abgestimmte, verbindliche Zusam- menarbeit aller beteiligten Akteure auf der Basis g emeinsam getragener Leitfäden. Hiervon könnten auch andere Schülerinnen und Schüler mit vergleichbaren Bedarfslagen profitieren. Ein offener Schulanfang vor dem eigentlichen Unterr ichtsbeginn wurde als sinnvoll angese- hen, um einerseits ein pünktliches Ankommen zu trai nieren und Stigmatisierung zu vermei- den und andererseits z. B. durch ein gemeinsames Fr ühstück die Grundbedürfnisse von Kindern aus prekären Verhältnissen sicherzustellen (Aktivität 1.5). Im professionellen System in und um Schule sind, wie oben bereits dargestellt, verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Arbeitsaufträgen bete iligt. Verbindliche Verfahren zur Zusam- menarbeit, zum gegenseitigen Austausch und zur Aufgabenteilung im Rahmen von Koopera- tionsvereinbarungen könnten hier ein geeignetes Ins trument sein, um eine verlässliche ganzheitliche Begleitung zu gewährleisten (Aktivitä t 1.6). Gemeinsame Fallkonferenzen mit den beteiligten Netzwerkpartnern, in denen jeweils die Federführung und die verantwortli- chen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner festg elegt werden, werden als sinnvoll erachtet. 16 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht 6.1.2 Erste Ansätze zur Umsetzung der Projektaktivi täten Zu den Aktivitäten „Unterrichtsbegleitende Angebote etablieren“, „Einen institutionalisierten offenen Schulanfang einführen und etablieren“ sowie „Kooperationsvereinbarungen ver- schiedener Akteure in und um Schule treffen“, die schwerpunktmäßig den internen Schulbe- trieb betreffen, sollen zunächst Gespräche mit der zuständigen Schulaufsicht und weiteren Akteuren geführt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung neuer Konzepte und Maßnahmen – ggf. zunächst an einzelnen Modellsc hulen – oder die Übertragung guter Praxis-Beispiele in die Fläche mit den zur Verfügun g stehenden finanziellen und personellen Ressourcen nicht geleistet werden können. Damit ein her geht eine teils über die Grenzen hinausgehende Kapazitätsauslastung für den bestehen den Aufgabenkatalog der kommuna- len Schulsozialarbeit. Um den beschriebenen Bedarfe n und den von der Projektgruppe vor- geschlagenen Handlungsansätzen gerecht zu werden, s ind zusätzliche Personalressourcen erforderlich. Für die Aktivitäten, die direkt kommunal steuerbar sind, wurden erste Handlungsstrategien entwickelt, die im Folgenden dargestellt werden. Zu 1.1 / 1.2: Soziale Arbeit an Schule / Elternarbeit intensivieren und ausbauen Es bedarf eines speziellen Knowhows, besonderer Ans trengungen und ausreichender Zeit, um den langzeitgeduldeten Kindern und Jugendlichen aus der Projektzielgruppe gerecht zu werden. Wesentlich ist, dass verbindliche, zuverläs sig erreichbare Ansprechpartner zur Ver- fügung stehen. Unter Berücksichtigung der Fragen: „Wie muss ein sc hulisches Umfeld aussehen, damit auch die Kinder und Jugendliche der Projektzielgrup pe ihre Potenziale entfalten können?“, „Wie kann ein erfolgreicher Schulbesuch gewährleistet sein?“ und „Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Zielgruppe ihr Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe ausüben kann?“, wird von den dafür erforderlichen pädagogischen Fachkräften ein auf Schu- le und Zielgruppe abgestimmter Katalog individuelle r sozialpädagogischer Hilfen zu entwi- ckeln sein. Ein abgestimmtes Hilfeangebot trägt zur Integration und zum Aufbau einer realen Perspektive für die Zielgruppe bei. Dabei sollen insbesondere die folgenden Aspekte berück- sichtigt werden: • Förderung und Forderung von individuellen Fähigkei ten, Begabungen, Talenten und Neigungen, • persönliche Stabilisierung, Unterstützung von Komp etenz und Kritikfähigkeit, • enge Kooperation mit den Eltern / Erziehungsberech tigten zu Schule und Bildungs- fragen, • enge Zusammenarbeit sowohl mit schulinternen Akteu ren und schulexternen Unter- stützungssystemen, • Beteiligung an Freizeitmöglichkeiten und weiteren Angeboten im Stadtteil, ggf. be- darfsgerechte Initiierung neuer Angebote, • Ausarbeitung eines Wiedereingliederungskonzeptes b ei Schulabstinenz in Abstim- mung mit Schulleitung, Lehrkräften und der Familie, • regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Wieder eingliederungskonzepts unter Einbezug aller Akteure und kleinschrittige Entwickl ung einer auf längere Sicht ange- legten Perspektive. 17 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Das Angebot der Fallscouts und seine Umsetzung eign en sich in besonderem Maße für die Zielgruppe. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Erhöhung der Personalressourcen - ggf. zunächst befristet im Rahmen einer projekt- und mod ellhaften Erprobung neuer Ansätze zur nachhaltigen Förderung und Integration. Nach exempl arischer Erprobung, Reflexion und ggfs. Anpassung sollen die im Bereich Bildung und Partizipation von geduldeten Kindern und Jugendlichen entwickelten Maßnahmen auf andere Schulen und ggf. weitere Zielgruppen mit vergleichbaren Bedarfslagen übertragen werden. Zu 1.4: Schulabsentismus: (Wieder-)Eingliederungskonzepte entwickeln Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen eine Schulp flicht für Kinder ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr vor, die je nach Schulform durch unt ere und obere Schulaufsicht überwacht wird. Vorrangiges Ziel der beteiligten Stellen (Schule, Eltern, Beratungsstellen, Schulpsycho- logie, KSD u.a.) bei Erkennen von Schulmüdigkeit od er sich entwickelndem Schulabsentis- mus ist es, die Teilnahme am Unterricht, an schulis chen Angeboten wieder dauerhaft sicher zu stellen. Das ordnungsbehördliche Verfahren bei S chulpflichtverletzungen ist demgegen- über nachrangig. Auch bei der Zielgruppe des Projektes „Einwanderung gestalten“ ist verstärkt Schulmüdigkeit bis hin zu Schulabsentismus zu beobachten. Damit ve rbunden ist ein deutlich höheres Risi- ko, Potenziale und persönliche Möglichkeiten, Einwa nderung und Integration auch aus eige- ner Kraft mit zu gestalten, nicht ausschöpfen zu kö nnen. Eine zielgruppenorientierte Intensi- vierung der Bemühungen und Weiterentwicklung besteh ender Strukturen und Instrumente kann ein Schritt sein, dies zu vermeiden oder zumin dest zu minimieren. Hierzu sollen zu- nächst an einzelnen Schulen modellhaft konzeptionelle Ansätze entwickelt werden. Neben Optimierungen struktureller Fragen (Konzepte zur (Wieder-)Eingliederung, individuel- ler Förderung und präventiver Instrumente) besteht ein enger Zusammenhang zur Aktivität „Soziale Arbeit an Schule zielgruppenorientiert aus bauen und intensivieren“ bei der unter dem Ziel „Intensive Elternarbeit unterstützt den er folgreichen Schulbesuch“ unter anderem eine Verständigung über die Bedeutung schulischer B ildung erreicht werden soll. Intensiver Elternarbeit auch hinsichtlich der Vermeidung von S chulabsentismus kommt damit eine grundlegende Bedeutung im Rahmen der Projektaktivitäten hinzu. Mit der Unterstützung des Integrationsrates könnten hier ggfs. auch Vertreter innen und Vertreter von Migrantenselbst- organisationen einbezogen werden. Schulabsentismus durch rechtzeitiges Erkennen zu ve rmeiden, erfordert einerseits eine ent- sprechende Sensibilität für begleitende, vorausgehe nde „Symptome“ und eine fachliche fun- dierte Analyse der Beweggründe, der Schule fern zu bleiben, um mit den geeigneten Instru- menten entsprechend gegen steuern zu können. Lehrkr äfte und Schulleitungen finden dabei bereits jetzt im „Netzwerk Schulabsentismus“ an der Schnittstelle von Symptomatik und Di- agnose einen mit unterschiedlichen Professionalitäten breit aufgestellten Partner. Mit der „Fachberatung Schulverweigerung“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, der Schulpsychologischen Beratungsstelle, dem Kinder- u nd Jugendärztlichen Dienst sowie der Beratung an der Helen-Keller-Schule können Eltern u nd Lehrkräfte bei erkennbaren Auffäl- ligkeiten Kontakt aufnehmen. 18 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Die multiprofessionelle Fachkompetenz, die Erfahrun gen und Möglichkeiten der genannten Akteure müssen in die Netzwerkarbeit an den Schulen eingebunden werden. Dies konzepti- onell und inhaltlich zu entwickeln und zu begleiten, Netzwerkarbeit zu leisten und unmittelba- rer Ansprechpartner für betroffene Schüler/-innen u nd Eltern zu sein, kann - entsprechende Ressourcen vorausgesetzt - den Aufgaben von Schulso zialarbeit zugeordnet werden. Mit ihr können Hilfen und Angebote unmittelbar am Ort Schul e organisiert und niedrigschwellig an- geboten werden. 6.2 Übergang Schule-Beruf Der Übergang von der Schule in den Beruf stellt für alle Jugendlichen und Heranwachsen- den eine wichtige Phase im Lebenslauf dar. Es gilt, eigene Stärken und Interessen heraus- zufinden, die vielfältigen Möglichkeiten der Berufs welt kennen zu lernen, Entscheidungen zu treffen und die erforderlichen Schritte zum Wunschb eruf zu meistern. Für die Schülerinnen und Schüler der Projektzielgruppe ist dieser Weg hä ufig aufgrund von schulischen Schwie- rigkeiten und einer insgesamt oft belastenden Leben ssituation mit besonderen Herausforde- rungen verbunden. Viele Eltern der angesprochenen Projektzielgruppe k önnen die erforderliche Unterstützung für einen erfolgreichen Schulbesuch und eine anschl ießende berufliche Qualifizierung nicht leisten, da sie selbst häufig unter prekären Umstän den aufgewachsen sind, die Schule nicht oder nur wenig besucht haben und vielfach selbst ke ine qualifizierte Ausbildung absolvieren konnten. Da sie oft nur wenig Erwerbserfahrung mitb ringen und sich im Bezug von Transfer- leistungen befinden, können diese Eltern ihren Kind ern im Übergang von der Schule in den Beruf nicht mit eigenen Kenntnissen zur Seite stehen. Insbesondere für die Mädchen fehlt es in diesen Familien nicht selten an Vorbildern jense its von tradierten Rollenbildern, die den Wert von Bildung und beruflicher Qualifikation positiv befördern könnten. Mit dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) besteht für alle Jugend- lichen ein System der beruflichen Orientierung und des Übergangs. Die besondere Rolle der Eltern wird in KAoA eigens hervorgehoben und berück sichtigt. Ab der 8. Jahrgangsstufe durchlaufen die Schülerinnen und Schüler einen verb indlichen Prozess der Berufs- und Stu- dienorientierung mit definierten Standardelementen, wie Potenzialanalyse, Berufsfelderkun- dungen, Praktika und Anschlussvereinbarung. Alle ju ngen Menschen setzen sich frühzeitig und fortwährend mit ihren Fähigkeiten und Kompetenz en auseinandersetzen, lernen die An- forderungen in unterschiedlichen Berufsfeldern kennen, dokumentieren ihre Erfahrungen und treffen am Ende ihrer Schulzeit eine Entscheidung für ihren weiteren beruflichen Werdegang. Von der schulischen Seite begleiten Lehrkräften – d arunter insbesondere die Koordinatorin- nen und Koordinatoren für Berufs- und Studienorient ierung (StuBos) – und die Schulsozial- arbeit diesen Prozess. Zudem ist die Agentur für Ar beit Ahlen-Münster mit der Berufsbera- tung beteiligt. Zu bemerken ist, dass KAoA nicht alle Jugendlichen aus der Projektzielgruppe erreichen kann, insbesondere wenn diese unregelmäßig die Schu le besuchen und eine zielführende Zusammenarbeit mit den Eltern nicht gelingt. Diese Tatsache ist bemerkenswert, da für ge- duldete Jugendliche und Heranwachsende der Übergang in eine qualifizierte berufliche Aus- bildung auch aus aufenthaltsrechtlichen Gründen ein en entscheidenden Schritt darstellt. Denn über eine Ausbildungsduldung können zunächst d er Aufenthalt gesichert und die Vo- raussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erwor ben werden. Die Möglichkeit der Ertei- 19 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht lung einer Ausbildungsduldung besteht bei nicht qualifizierten Ausbildungen (z. B. Helferaus- bildungen) oder berufsvorbereitenden Maßnahmen nicht. 6.2.1 Ergebnisse der Projektgruppenarbeit An der Projektgruppe haben Vertreterinnen und Vertr eter der Agentur für Arbeit Ahlen- Münster / Integration Point, des Anne-Frank-Berufsk ollegs, der Uppenbergschule, der Hauptschule Coerde, des Projektes MAMBA (GGUA Flüch tlingshilfe e. V., Jugendausbil- dungszentrum), des Amtes für Schule und Weiterbildu ng (Stabsstelle "Übergang Schule- Beruf"), des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami lien (Fachstelle Jugendsozialarbeit, Fachberatung Schulverweigerung) und des Sozialamtes (Sozialdienst für Flüchtlinge) teilge- nommen. Folgende Ziele und Aktivitäten wurden erarbeitet: Rahmenziel „Übergang Schule -Beruf“ : Jugendlichen und heranwachsenden Zugewanderten gelingt ein lückenloser Übergang von der Schule in eine erfolgreiche Ausbildung. Ergebnisziel Aktivität Ein Berufswegeplan ist erstellt und umge- setzt. 2.1. Konzeptentwicklung „Begleitperson für Familien“ Durch ein abgestimmtes Konzept von berufli- cher Orientierung, Beratung und Unterstüt- zungsleistung für die Zielgruppe gelingt ein lückenloser Übergang. 2.2. Sozialarbeit an Schulen und Berufskollegs zielgruppenspezifisch optimieren und anpassen 2.3. Entwicklung niederschwelliger (Übergangs-)Maßnahmen Über eine abgestimmte Arbeitsteilung ge- währleisten die vernetzten Professionen eine umfassende und lückenlose Unterstützungs- leistung. 2.4. Transfer und Informationsaustausch bei den Übergängen ausweiten Perspektivisch soll jede und jeder Jugendliche der Projektzielgruppe spätestens am Ende der Schulzeit eine Strategie (Berufswegeplan) für d en weiteren schulischen oder beruflichen Werdegang entwickelt haben und in der Lage sein, diese umzusetzen. In der Projektgruppe wurde festgestellt, dass zur Z ielerreichung grundsätzlich eine kontinu- ierliche Begleitung und Beratung der Familien sowohl während des Schulbesuchs der Kinder als auch im Übergang von der Schule in den Beruf er forderlich ist, um die Chancen auf Aus- bildung, existenzsichernde Erwerbsarbeit und damit auf einen dauerhaften Aufenthalt zu er- höhen. Es gelte, den Jugendlichen und ihren Eltern den Wert einer beruflichen Ausbildung zu vermitteln und dafür Motivation und Zutrauen zu wecken. Eine Begleitperson könnte eine Mittlerfunktion zwischen dem Schul- bzw. Ausbildung ssystem und der Familie übernehmen und auch Ansprechperson für das Netzwerk sein (Aktivität 2.1). Weiterhin bedürfe es ein abgestimmtes zielgruppensp ezifisches Konzept zur innerschuli- schen Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern un d Schulsozialarbeit, um die Projekt- zielgruppe gut im Übergang zu unterstützen. Hierzu sei erstens erforderlich, dass der im Landesvorhaben KAoA vorgesehene Prozess der Berufs- und Studienorientierung tatsäch- lich von den Schülerinnen und Schülern ab Klasse 8 absolviert und die Ergebnisse doku- mentiert werden. Um die Zielgruppe besser zu erreichen, sei hier auch eine verbesserte mig- rationssensible Gestaltung und Umsetzung der KAoA-Standardelemente erforderlich. 20 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Darüber hinaus seien zweitens Schülerinnen und Schü ler, die nicht regelmäßig die Schule besuchen, gezielt anzusprechen. Um die Jugendlichen optimal zu beraten und zu begleiten, sollten regelmäßige Qualifizierungen von Lehrerinne n und Lehrern - insbesondere Studien- und Berufswahlkoordinatorinnen und -koordinatoren s owie Schulsozialarbeiterinnen und - arbeitern zum Thema Aufenthaltsrecht angeboten werden (Aktivität 2.2). In der Projektgruppe wurde drittens herausgestellt, dass besonders für leistungsschwächere Jugendliche niedrigschwellige Übergangsmaßnahmen erforderlich sind. Während der Schul- zeit seien überbetriebliche Praktika sinnvoll, um a uch solche Schülerinnen und Schüler an unterschiedliche Berufsfelder heranzuführen, die im betrieblichen Bereich noch überfordert sind. Insbesondere Mädchen könnten gezielt durch Ma ßnahmen zur Selbstwirksamkeit ge- fördert werden. Darüber hinaus könnten Anschlussmaß nahmen für Jugendliche ohne Schul- abschluss und vereinfachte Ausbildungsgänge den Übe rgang ins Berufsleben unterstützen (Aktivität 2.3). Um die Phase nach Beendigung der Schule und vor der Aufnahme einer weiteren schuli- schen oder beruflichen Ausbildung gut zu meistern, sollte eine möglichst verbindliche Einzel- fallbegleitung der Übergangszeit sichergestellt werden. Insgesamt wurde festgehalten, dass nur im Rahmen ei ner gut abgestimmten Arbeitsteilung der beteiligten Professionen eine lückenlose Unters tützung der Zielgruppe im Übergang ge- lingen kann. Mit der Projektaktivität 2.4. „Transfe r und Informationsaustausch bei den Über- gängen ausweiten“ ist der institutionsübergreifende Austausch, z. B. zwischen Schulen, Agentur für Arbeit / Integration Point und Jobcente r, angesprochen. Es wird angeregt, für kritische Übergänge Standards für eine verbindliche Übergabe zu schaffen. Wesentlich ist, jeweils die Fallverantwortung zu klären und den Übe rgang an eine weiterführende Maßnah- me oder Ausbildung nachzuhalten, damit Jugendliche hier nicht „verloren gehen“. Eine un- abdingbare Voraussetzung ist, dass die handelnden A kteure mit allen zielgruppenrelevanten Angeboten vertraut sind und sich untereinander abstimmen. 6.2.2 Erste Ansätze zur Umsetzung der Projektaktivi täten Die Federführung für die Umsetzung geeigneter Maßna hmen im Themenfeld „Übergang Schule-Beruf“ liegt beim Amt für Schule und Weiterb ildung (Aktivitäten 2.1 und 2.2) sowie der Agentur für Arbeit bzw. dem Integration Point a ls Kooperationsverbund der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster mit der Stadt Münster (2.3 und 2.4). Zu 2.1/2.2: Konzeptentwicklung „Begleitperson für Familien“ / Soziale Arbeit an Schu- len und Berufskollegs zielgruppenspezifisch optimieren und anpassen Das niedrigschwellige Angebot der Schulsozialarbeit bietet einen direkten Zugang zu den betreffenden Jugendlichen und deren Familien. Neben klassischen Tätigkeitsbereichen wie Beratung, Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Kris enintervention, sind an dieser Stelle die Unterstützung im Bereich Übergang Schule-Beruf und flankierende Elternarbeit hervor- zuheben. Dabei ist das fachliche Handeln stets geprägt durch die Kooperation mit der Schul- leitung, den jeweiligen Lehrkräften sowie den Koord inatorinnen und Koordinatoren für Stu- dien- und Berufswahl (StuBos). Um die vorhandene Schulsozialarbeit mit zusätzliche n Ressourcen für soziale Arbeit mit der Zielgruppe weiter zu stärken, soll zunächst eine Sc hulung der sozialpädagogischen Fach- kräfte, der Klassenleitungen und StuBos zum Thema „ Aufenthaltsrecht“ durch die Auslän- derbehörde der Stadt Münster stattfinden. Darüber hinaus ist geplant, die Schulsozialarbeite- 21 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht rinnen und Schulsozialarbeiter zum Thema „migration sspezifische Elternarbeit im Hinblick auf Bildungschancen von zugewanderten Kindern, Juge ndlichen und Heranwachsenden“ fortzubilden. Es soll verbindlich geregelt werden, dass die zugew anderten Jugendlichen und deren Erzie- hungsberechtigten ein Angebot für ein Informationsg espräch mit der Klassenleitung und der Schulsozialarbeit erhalten. In diesem Rahmen sollen neben dem allgemeinen schulischen Leistungsstand und der Kontinuität des Schulbesuchs auch die Teilnahme an berufsvorberei- tenden Standardelementen des Landesvorhabens KAoA besprochen werden. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer und StuBos dabei, dass eine vollständige Teilnahme an den KAoA-Standardelementen gewährleistet ist. Die Schulen werden im Themenbereich Übergang Schule-Beruf durch die Kommunale Koor- dinierungsstelle der Stadt Münster unterstützt, die alle relevanten Akteure miteinander ver- netzt und die Qualität der verschiedenen Elemente i n den Fokus nimmt. Die Kommunale Koordinierungsstelle wird bei den Potenzialanalysen in Klasse 8 noch stärker die Bedürfnis- se der langzeitgeduldeten Jugendlichen berücksichti gen. In diesem Zusammenhang soll ein regelmäßiger Qualitätsdialog mit den durchführenden Trägern stattfinden sowie die Möglich- keit der Hospitation genutzt werden. Das Kommunale Integrationszentrum wird die Entwick- lung migrationssensibler Maßnahmen im Rahmen von KAoA begleiten und unterstützen. Im Zusammenhang mit der Buchung von betrieblichen B erufsfelderkundungstagen über das entsprechende Buchungsportal findet ein enger Austausch zwischen der Kommunalen Koor- dinierungsstelle, den StuBos und den Fachkräften der Schulsozialarbeit statt. Die Kommuna- le Koordinierungsstelle weist die Partner auf beson ders geeignete Plätze für zugewanderte Jugendliche hin. Angesichts der beschriebenen Ausgangssituation der Jugendlichen und ihrer Familien bedarf es verstärkter Bemühungen, den Prozess der Berufsorientierung und des Übergangs profes- sionell und bedarfsorientiert zu begleiten. Es wäre perspektivisch sinnvoll, durch das Falls- cout-Team eine Einzelfallbegleitung zur besonderen Unterstützung der Jugendlichen der Projektzielgruppe im Übergang Schule-Beruf einzurichten. Zu 2.3: Entwicklung niederschwelliger (Übergangs-)Maßnahmen Durch die systematische Auswertung der Arbeit mit d en Projektfamilien sollen seitens der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster / des Integration Points weitere Anhaltspunkte für den kon- kreten Bedarf an zusätzlichen bzw. modifizierten Angeboten gewonnen werden. Dafür finden neben der Einzelfallberatung durch die Agentur für Arbeit Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern statt. Wesentlich ist dabei eine enge Kooperation mit dem begleitenden Fallmanagement. Im Rahmen von KAoA sollen die Möglichkeiten eines L angzeitpraktikums zukünftig noch intensiver erörtert werden. Schulabsente Kinder und Jugendliche können von einer solchen Maßnahme in doppelter Hinsicht profitieren: Neben d er Verbesserung der Motivation des regelmäßigen Schulbesuchs, findet durch die Teilnahme am Langzeitpraktikum eine vertiefte Berufsorientierung statt. Damit die Potentiale der Jugendlichen und Heranwach senden bei der Vermittlung in einen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz auch von Unterneh men erkannt und gefördert werden 22 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht können, bedarf es migrationssensibler Ansätze und Q ualifizierungen zur Interkulturellen Öff- nung. In diesem Kontext wird sowohl die sozialwisse nschaftliche Fachkraft im Rahmen der vorgesehenen Erweiterung des Kommunalen Integration szentrums (vgl. Vorlage V/0588/2018) als auch die Lehrkraft für den Übergang Schule-Beruf im Kommunalen Integra- tionszentrum einen wichtigen Beitrag leisten können. Zu 2.4: Transfer und Informationsaustausch bei den Übergängen ausweiten Gemeinsam mit den Kooperationspartnerinnen und Koop erationspartnern im Integration Point, dem Amt für Schule und Weiterbildung und wei teren beteiligten Netzwerkakteuren soll eine verbindliche Vereinbarung zum Informationsaust ausch und zur Kooperation im Über- gang Schule-Beruf getroffen bzw. bestehende Absprac hen im Hinblick auf die festgestellten Regelungsbedarfe optimiert werden. Die Vereinbarung en sollen regelmäßig auf ihre Wirk- samkeit hin überprüft und ggf. angepasst werden. Hi erzu sind geeignete Verfahren zu entwi- ckeln. 6.3 Integration in Erwerbstätigkeit Die Integration in Ausbildung und Arbeit wird häufi g als zentraler Schlüssel zur Integration bezeichnet. Für geduldete Personen kommt ein entscheidender Aspekt hinzu: Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die damit einhergehende (weitestgehend) eigenständige Sicher- stellung des Lebensunterhaltes ist eine wesentliche Voraussetzung für einen gesicherten Aufenthalt im Bundesgebiet. Viele langzeitgeduldete Personen scheitern an dieser Hürde, sodass eine Verfestigung des Bleiberechts nicht möglich ist. Die Projektzielgruppe befindet sich per Definition im Bezug von Asylbewerberleistungen. Gerade für Eltern mit kleinen Kindern oder junge Er wachsene, die längere Zeit keinen Zu- gang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt hatten, gestaltet sich die Aufnahme einer Erwerbs- tätigkeit schwierig. Neben Sprachbarrieren und fehl ender schulischer oder beruflicher Quali- fikation kann auch eine fehlende Motivation ausschl aggebend sein. Hinzu kommt eine schwierige Ausgangslage auf dem Arbeitsmarkt, die d urch die befristete Duldung und die damit ungewisse Perspektive für den Arbeitgeber beg ründet ist. Darüber hinaus kann es auch zu Diskriminierungseffekten kommen. Bei der Zielgruppe der Personen im Duldungsstatus i st die Agentur für Arbeit bzw. der In- tegration Point für Maßnahmen zur Aktivierung und E ingliederung in den Arbeitsmarkt zu- ständig. Beratung, Vermittlung und Qualifizierung i st darüber hinaus im Rahmen des ESF- Projekts MAMBA (Münsters Aktionsprogramm für Migran tInnen & Bleibeberechtigte zur Ar- beitsmarktintegration in Münster und im Münsterland) möglich. Hier arbeiten die Gesellschaft für Berufsförderung & Ausbildung (GEBA), das Handwe rkskammer-Bildungszentrum (HBZ), die GGUA Flüchtlingshilfe e. V., das Jugendausbildu ngszentrum (JAZ) und das Jobcenter zusammen. Ziel ist die Unterstützung von Migrantinn en und Migranten bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Geduldete Menschen mit einem unei ngeschränkten Arbeitsmarktzugang können dieses Angebot grundsätzlich auch wahrnehmen. 6.3.1 Ergebnisse der Projektgruppenarbeit In der Projektgruppe haben Vertreterinnen und Vertr eter der Agentur für Arbeit Ahlen- Münster, des Projektes MAMBA (Handwerkskammer Bildungszentrum, GGUA Flüchtlingshil- fe e. V.), des Jobcenters (Migrationsbeauftragte), des Rechts- und Ausländeramtes und des 23 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Sozialamtes (Sozialdienst für Flüchtlinge / Leistun gsgewährung AsylbLG) mitgewirkt. Sie haben die nachfolgend aufgeführten Ziele definiert und Aktivitäten zur Umsetzung erarbeitet. Rahmenziel „Integration in Erwerbstätigkeit“: Erwachsene Zugewanderte stellen ihren Lebensunterhalt eigenständig sicher oder üben eine Erwerbstätigkeit in einem maximal zumutbaren Umfang aus. Ergebnisziel Aktivitä t Eine individuelle Strategie sichert die Integra- tion in Erwerbstätigkeit. 3.1. Kultursensibles Fallmanagement ent- wickeln 3.2. Stellenpool Kulturmittler/-innen auf- bauen Durch ein abgestimmtes Konzept gelingt eine passgenaue Vermittlung in Qualifizierungs- maßnahmen und Erwerbstätigkeit. 3.3. Entwicklung niederschwelliger Maß- nahmen für den Personenkreis 3.4. Maßnahmen zur Integration in Erwerbstätigkeit für Personenkreis öffnen 3.5. Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden entwickeln Die vernetzten Professionen gewährleisten eine ganzheitliche und lückenlose Unterstüt- zungsleistung. 3.6. Zuführung aller relevanten Personen mit Arbeitsmarktzugang zum Integra- tion Point In der Projektgruppe wurde festgestellt, dass die F amilien der Projektzielgruppe mit unter- schiedlichsten Schwierigkeiten konfrontiert sind. E s sei deshalb eine individuelle und ganz- heitliche Betreuung erforderlich, die die familiäre Situation insgesamt in den Blick nimmt. Dabei seien eine rechtskreisübergreifende Begleitun g und eine enge Kooperation mit den weiteren Akteuren im Netzwerk entscheidend. So könn ten der Umgang mit Behörden unter- stützt und Strukturierungshilfen geleistet werden (Aktivität 3.1). Mit dem Einsatz von Kulturmittlerinnen und Kulturmi ttlern könnten Zugänge zu den Familien eröffnet werden, da ein fehlendes Vertrauensverhält nis zu behördlichen Einrichtungen und gegenseitige Missverständnisse im Kontakt häufig di e Zusammenarbeit erschweren. Um dies realisieren zu können, sollte ein entsprechend er Pool von Kulturmittlerinnen und Kul- turmittlern mit dem Schwerpunkt Integration in Erwe rbstätigkeit geschaffen werden (Aktivität 3.2). Gleichzeitig könnten qualifizierte Personen m it Bezug zu den Herkunftsländern auch eine Vorbildfunktion einnehmen und Perspektiven auf zeigen. In der Projektgruppe wurde herausgestellt, dass der finanzielle Anreiz für Hil feempfängerinnen und Hilfeempfänger zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit – vergleichbar zu anderen Langzeitarbeitslosen – häu- fig gering sei, da der Verdienst zu einem gewissen Teil auf die Transferleistungen angerech- net werde. Hinzu komme, dass es keine Sanktionsmögl ichkeiten im Sinne von „Fördern und Fordern“ bei fehlender Mitwirkung gebe. Wichtig sei es, über die Eröffnung von Perspektiven Eigenmotivation zu schaffen bzw. zu stärken. Es müs se vermittelt werden, warum der beruf- lichen Qualifikation und der Ausübung einer Erwerbs tätigkeit eine so entscheidende Bedeu- tung zukommt. Das Arbeitsmarktprogramm des Bundes FIM (Flüchtling sintegrationsmaßnahmen), das Asyl- bewerberinnen und Asylbewerbern während des Asylver fahrens eine sinnvolle und gemein- wohlorientierte Beschäftigung bieten und sie mittel s niedrigschwelliger Angebote an den deutschen Arbeitsmarkt heranführen soll, sei für Personen im Duldungsstatus explizit ausge- 24 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht schlossen. Diesem Personenkreis stünden jedoch die Arbeitsgelegenheiten nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz offen, die seitens der Stadt zur Unterstützung des Betriebes in den kommunalen Unterbringungseinrichtungen angeboten werden. Von der Projektgruppe wurde die Entwicklung ergänzender niederschwelliger Maßna hmen für den Personenkreis, welche die persönlichen Qualifikationen und die individuel le Ausgangslage der Familien berücksich- tigen, für erforderlich gehalten. Hierbei sollten u nterschiedliche Ansätze von alternativen Teilzeitmodellen bis hin zu Angeboten mit inkludier ter Kinderbetreuung geprüft werden (Akti- vität 3.3). Bei der Integration in Erwerbsarbeit sei ein kleinschrittiges Vorgehen erforderlich. Bisher sei vielfach nicht für alle Beteiligten tran sparent gewesen, welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe aus den West balkanstaaten offen stehen. In der Ar- beit der Projektgruppe wurde deutlich, dass ein Aus schluss von Maßnahmen in der Regel nur für diejenigen Personen gilt, deren nach dem 31 .08.2015 gestellter Asylantrag abgelehnt worden ist, da für diese Gruppe kein Arbeitsmarktzu gang besteht. In Bezug auf die Zielgrup- pe der Langzeitgeduldeten gelte dieses Arbeitsverbot jedoch nicht. In der Praxis sei es dazu gekommen, dass der Projektzielgruppe Maßnahmen vers chlossen blieben, weil Netzwerk- partnerinnen und Netzwerkpartner davon ausgegangen waren, dass diese für Personen aus den Westbalkanstaaten grundsätzlich nicht in Frage kommen. Die Teilnahmemöglichkeiten für langzeitgeduldete Personen sollten zukünftig tr ansparent und offensiv dargestellt werden (Aktivität 3.4) Um passgenaue und bedarfsgerechte Angebote entwicke ln und anschließend in diese Maß- nahmen zuführen zu können, sollen begleitende Maßna hmen zur Sensibilisierung der Mitar- beitenden entwickelt werden (Aktivität 3.5). Die Be sonderheiten der Zielgruppe, aber auch die Gemeinsamkeiten mit vergleichbaren sozioökonomisch benachteiligten Gruppen könnten durch Informationsveranstaltungen und Schulungen ve rmittelt werden. Bestehende Maß- nahmen- und Angebote sollten migrationssensibel weiterentwickelt werden. Es soll zukünftig eine verbindliche Vermittlung all er in Frage kommenden Personen der Ziel- gruppe mit Arbeitsmarktzugang an den Integration Po int erfolgen, der grundsätzlich auch geduldeten Personen offen steht (Aktivität 3.6). Da für sei es erforderlich, eine systematische Zuführung zu organisieren und die Vernetzung der be teiligten Akteure - insbesondere der Agentur für Arbeit, der Ausländerbehörde, des Sozia lamts und des Jobcenters - weiter aus- zubauen. 6.3.2 Erste Ansätze zur Umsetzung der Projektaktivi täten Die Federführung für die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Integration in Erwerbstätig- keit liegt beim Sozialamt (Aktivität 3.1), dem Komm unalen Integrationszentrum (Aktivitäten 3.2 und 3.5) sowie der Agentur für Arbeit / dem Int egration Point (Aktivitäten 3.3, 3.4 und 3.6). Zu 3.1: Kultursensibles Fallmanagement entwickeln Im Rahmen des Projektes wird die Umsetzung dieser A ktivität zunächst modellhaft erprobt. Den 14 Projektfamilien wird die Unterstützung durch ein begleitendes Fallmanagement an- geboten. Ein solches Unterstützungsangebot wurde be reits im Bereich der Wohnungslosen- hilfe im Zusammenhang mit der Aufgabe der Einrichtu ng für wohnungslose Familien an der Trauttmansdorffstraße eingeführt (Vorlage 1046/2017 ). Hier soll dieses nun explizit auf die Bedarfe der langzeitgeduldeten Familien ausgerichte t werden. Dafür sind Kenntnisse der aktuellen Lebensumstände und rechtlichen Rahmenbedi ngungen der Menschen sowie der 25 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Lebensbedingungen und Ausgangssituationen in den Herkunftsländern wichtig. Darüber hin- aus ist ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz erforderlich. Nach einem Erstgespräch und der Auftragsklärung wer den mit den Familien die Ziele der Sozialpädagogischen Unterstützung erarbeitet. Dabei findet vor dem Hintergrund der Pro- jektzielsetzung - die Zustimmung der Familie vorausgesetzt - eine enge Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde statt. Für die Familien wird d ies sehr transparent gestaltet. Je nach Fallkonstellation kann auch ein gemeinsames Auftakt gespräch mit Fallmanagement und Ausländerbehörde stattfinden. Dabei werden die Anfo rderungen zur Erlangung eines dauer- haften Aufenthaltsrechts zu Beginn deutlich benannt und auch schriftlich fixiert. Bei dem Fallmanagement geht es nicht darum, bereits bestehende Angebote der Beratung und Unterstützung, wie z. B. Maßnahmen der Jugendhi lfe, zu ersetzen. Vielmehr soll durch ein individuelles, aufsuchendes Angebot der Zugang zu vorhandenen Unterstützungsleistun- gen optimiert und koordiniert sowie die erforderlic he Vernetzung mit dem Regelsystem si- chergestellt werden. Im Themenfeld „Integration in Erwerbstätigkeit“ beinhaltet dies unter anderem die Zuführung zum Integration Point und die Begleitung der dort vereinbarten weite- ren Schritte oder auch eine Anbindung an das Projekt MAMBA. Im Rahmen dieses Konzeptes sollen sozialpädagogisch e Fachkräfte eingesetzt werden, die die Familien kontinuierlich sowohl in den kommunale n Unterkünften als auch nach einem Umzug in privaten Wohnraum begleiten. Der pädagogis che Bedarf für die Familien wird da- bei in Absprache mit der jeweiligen Einrichtungslei tung erfasst. Für die Arbeit mit den Fami- lien wird ein individueller Hilfeplan erstellt, in dem die Ressourcen und Bedarfe der einzelnen Familienmitglieder detailliert erfasst sind. Bedingt durch die Themenvielfalt und Komplexität der Unterstützungsbedarfe ist voraussicht- lich ein längerfristig angelegtes Hilfsangebot erfo rderlich. Der Aufbau von Vertrauen und ei- ner konstruktiven Zusammenarbeit erfordern Zeit. Da s Angebot ist grundsätzlich wertschät- zend, ressourcenorientiert und partizipativ zu gest alten. Lehnt die Familie das Unterstüt- zungsangebot ab, soll das Kontaktangebot wiederholt werden. Eine enge Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren , darunter insbesondere mit dem Kom- munalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendli che und Familien, wird - unter Einhal- tung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen - s ichergestellt. Gemeinsame Fallkonfe- renzen sollen dazu dienen, ein gemeinsames Fallverständnis zu entwickeln und die erforder- lichen Hilfen miteinander zu verzahnen. Zum Ende des Projektzeitraumes sollen die Erfahrung en mit den Familien ausgewertet wer- den. Hieraus sollen insbesondere Erkenntnisse zum e rforderlichen Umfang der Begleitung und der zielgruppenspezifischen Unterstützungsbedarfe abgleitet werden. Eine Übertragung des Ansatzes auf weitere Zielgruppen ist vorgesehen. Zu 3.2: Stellenpool Kulturmittler/-innen aufbauen Im Rahmen der beabsichtigten Erweiterung des Kommun alen Integrationszentrums (vgl. Vorlage V/0588/2018) soll in Ergänzung der bisherig en Tätigkeit ein Dolmetscher/-innenpool (Sprachmittler/-innenpool) eingerichtet werden. Zie l ist, Menschen mit Migrationsvorge- schichten insbesondere bei fehlenden Kenntnissen de r deutschen Sprache durch Personen mit Bezug zum eigenen Kulturkreis zu unterstützen. Der vorgesehene Pool erweitert das 26 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht bestehende Angebot an professionellen Dolmetscherdi ensten und (ehrenamtlichen) Sprach- und Kulturmittler/-innen des Amtes für Schule und W eiterbildung, des Amtes für Kinder, Ju- gendliche und Familien und des Kommunalen Integrati onszentrums, die ihren Schwerpunkt im Bildungsbereich haben. Der geplante Pool kann so wohl für bestimmte Zielgruppen einge- richtet werden als auch weitere Themenbereiche abdecken. In diesem Kontext soll auch ein Angebot für die Zie lgruppe des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ aufgebaut werden. Um einer Überbeton ung des Faktors „Kultur“ entgegen- zuwirken, wird der Begriff der Sprachmittler/-innen hier bevorzugt. Wichtig ist, dass das An- gebot explizit auf die Zielgruppe ausgerichtet wird , dieses aber auch für Personen mit ver- gleichbaren Bedarfslagen offen ist. Da für eine gelingende Zusammenarbeit eine intensiv e Vorbereitung und kontinuierliche Be- gleitung der eingesetzten Personen erforderlich ist , sollte sich der Einsatzbereich der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zunächst auf w enige Themenfelder konzentrieren und ggf. sukzessive erweitert werden. Eine Schwerpunkts etzung im Bereich der Integration in Erwerbstätigkeit bietet sich im ersten Schritt an. Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler können die Menschen einerseits durch ihre Vor- bildfunktion ermutigen und motivieren, eine berufli che Perspektive zu entwickeln, und ande- rerseits eine Brückenfunktion zu Ämtern und Behörde n einnehmen. Hier gilt es insbesonde- re, Vertrauen aufzubauen, bestehende Zugangsbarrier en zu überwinden und die Akteure zu sensibilisieren. Dabei sind eine enge Zusammenarbei t mit den eingesetzten Fallmanagerin- nen und Fallmanagern sowie die Anbindung an das Netzwerk unabdingbar. Zu 3.3: Entwicklung niederschwelliger Maßnahmen für den Personenkreis Durch die systematische Auswertung der Arbeit mit d en Projektfamilien sollen weitere An- haltspunkte für den konkreten Bedarf an zusätzliche n bzw. modifizierten Angeboten gewon- nen werden. Dafür finden neben einer intensivierten Einzelfallberatung durch die Agentur für Arbeit / den Integration Point Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Netzwerkpartnerin- nen und Netzwerkpartnern statt. Im Fokus steht zunächst die verstärkte Zuführung zu bereits bestehenden geeigneten Angeboten. Das begleitende Fallmanagement wird im Rahmen des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ den Zugang zum Integration Point herstellen und den weiteren Prozess begleiten. Zu 3.4: Maßnahmen zur Integration in Erwerbstätigkeit für Personenkreis öffnen Um Zugangsbarrieren abzubauen, sollen die Teilnahme möglichkeiten für langzeitgeduldete Personen mit Arbeitsmarktzugang an Maßnahmen zur In tegration in den Arbeitsmarkt trans- parent gemacht und offensiv beworben werden. Die be teiligten Akteure im Netzwerk sollen noch gezielter darüber informiert werden, welche Maßnahmen für die Zielgruppe ggf. beson- ders geeignet sind. Hierzu werden die bestehenden Kommunikationswege überprüft und ggf. angepasst, damit die Akteure das bestehende Angebot kennen. Ergänzende Informations- veranstaltungen für die beteiligten Akteure könnten hierzu hilfreich sein. Zu 3.5: Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt un d anderer Institutionen die Angebote ad- ressatengerecht gestalten können, so dass z. B. die Vermittlung in Erwerbstätigkeit oder ein erfolgreicher Start und Verlauf in Bildungsinstitut ionen gelingen kann, bedarf es migrations- spezifischer Qualifizierungen und die Sensibilisier ung der verschiedenen Akteure der Stadt- 27 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht gesellschaft. Inhalte sind hier Informationsveranst altungen und Schulungen zu den Beson- derheiten der Zielgruppe. Diese sollten jedoch nich t exklusiv auf die Zielgruppe ausgerichtet sein, so dass Gemeinsamkeiten mit anderen sozioökon omisch Benachteiligten erkennbar sind. Zudem sollen auch aufenthaltsrechtlichen Best immungen vermittelt werden. Bei der Planung der Sensibilisierungsmaßnahmen sind beteili gte Akteure wie die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster / der Integration Point, das Jobcente r, die GGUA Flüchtlingshilfe e. V. usw. mit einzubeziehen. Das Kommunale Integrationszentrum verfügt dafür über ein weitgefächer- tes Fachwissen aus der kommunalen und landesweiten Netzwerkarbeit u. a. mit dem Ver- bund und den Hochschulen sowie aus der Zusammenarbeit mit verschiedenen Bildungsinsti- tutionen. Zu 3.6: Zuführung aller relevanten Personen mit Arbeitsmarktzugang zum Integration Point Gemeinsam mit den beteiligten Akteuren der Agentur für Arbeit, des Sozialamts, der Auslän- derbehörde und des Jobcenters soll - unter Einbezie hung weiterer Netzwerkpartner wie des Projektes MAMBA - ein verbindliches Verfahren für e ine systematische Zuführung der Ziel- gruppe zum Integration Point entwickelt und miteina nder vereinbart werden. Das Gelingen der Zuführung und der Verbleib der Personen soll st atistisch ausgewertet werden, um nach einem Erprobungszeitraum über gesicherte Erkenntnis se zur Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen zu verfügen. Wichtig ist in diesem Kontex t, Möglichkeiten und Instrumente für eine Datenübermittlung zu entwickeln. Eine Begleitu ng der Übergänge durch soziale Arbeit, wie z. B. im Rahmen des begleitenden Fallmanagements wird für erforderlich gehalten. 6.4 Stützende und hemmende Faktoren in der zielgrup penbezogenen Arbeit Das Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ zielt darauf, die Teilhabechancen der langzeit- geduldeten Familien zu erhöhen, die auf Transferlei tungen angewiesen und wohnungslos sind. Voraussetzung dafür ist, die Besonderheiten, die diese Zielgruppe aufweist, wahrzu- nehmen und in der Konzeption von Angeboten zu berüc ksichtigen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass es sehr viele Gemeinsamkeiten mit vergleichbar sozioökonomisch be- nachteiligten Gruppen gibt, die in ähnlich prekären Verhältnissen leben. In der gesamten Projektarbeit steht daher im Fokus, keine vorschnel le Zuschreibung auf vermeintliche kultu- relle Unterschiede vorzunehmen. Neue Angebote und M aßnahme oder Kooperationsverein- barungen sollen den Bedarfen der Zielgruppe gerecht werden, aber nicht allein für diese ge- staltet sein, um eine zusätzliche Stigmatisierung zu vermeiden und perspektivisch Verbesse- rungen für alle Personen mit vergleichbaren Bedarfslagen zu erzielen. 6.4.1 Ergebnisse der Projektgruppenarbeit An der vierten Projektgruppe haben Vertreterinnen u nd Vertreter der AWO (Stadtteilbüro Coerde), der GGUA Flüchtlingshilfe e. V., des VSE e . V., des Caritasverbandes für die Stadt Münster e. V. (Integrationsagentur / Migrationsbera tung), des Gesundheits- und Veterinäramtes (Abteilung Kinder- und Jugendgesundh eit), des Kommunales Integrationszentrums, des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien (Kommunaler Sozialdienst) und des Sozialamtes (Sozialdienst für Flüchtlinge) teilgenommen, die über vielfältige Erfahrungen in Zusammenarbeit mit der P rojektzielgruppe verfügen. Im Fokus standen Fragen des Zugangs zu den Familien und Geli ngensbedingungen für die 28 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Ausgestaltung der Angebote. Die Projektgruppe fungi erte damit als Querschnittsgruppe für die anderen Themenbereiche. Rahmenziel „Stützende und hemmende Faktoren in der zielgruppenbezogenen Arbeit“: Zielgruppenspezifische Zugänge, welche die Besonderheiten sowie Gemeinsamkeiten ge- genüber vergleichbaren Gruppierungen berücksichtigen, sichern eine erfolgreiche Unterstüt- zungsarbeit. Ergebnisziel Aktivität Kenntnisse über die individuellen Voraus- setzungen und tradierten Werte in der Ziel- gruppe sichern die Zugänge für eine erfolg- reiche Unterstützungsarbeit. 4.1. Sensibilisierung der Stadtgesellschaft, Ämter und Behörden stärken 4.2. Stellenpool von Kulturmittler/-innen auf- bauen und etablieren Auf der Grundlage passgenauer Angebote haben Familien eine individuelle Strategie zur Sicherung des Aufenthaltes. 4.3. Einrichtung einer ambulanten Begleitung für Familien Die vernetzten Professionen gewährleisten eine individuelle, ganzheitliche Begleitung und Vermittlung. 4.4. Einrichtung von institutionsübergreifen- den Fallkonferenzen Wie auch in der Projektgruppe „Integration in Erwer bstätigkeit“, wurde eine Sensibilisierung der beteiligten Akteure angeregt. Diese sollte sich allerdings nicht nur an die Mitarbeitenden von Ämtern und Behörden, sondern auch an die Stadtg esellschaft richten. Diskriminierung und Stigmatisierung im Alltag solle entgegengewirkt werden, um Teilhabe zu ermöglichen. Dabei sollten auch positive Beispiele und erfolgrei che Bildungs- und Berufsbiographien in den Vordergrund gestellt werden. Besonders wichtig sei daneben eine enge Begleitung und Betreuung durch geschulte Fach- kräfte, um die Familien bei der Erbringung der erforderlichen Integrationsleistungen zu unter- stützen (Aktivität 4.3). Der Fokus liege hier auf e iner kontinuierlichen Beziehungsarbeit und einer rechtskreisübergreifenden Tätigkeit. Zugangsb arrieren wie Behördenangst und gegen- seitige Missverständnisse könnten häufig nur durch eine längerfristige, vertrauensvolle Be- ziehungsarbeit überwunden werden. Es bedürfe eines Case Managers, der den erforderli- chen Netzwerküberblick hat und als Vermittlungspers on zwischen Familie und Behörde fun- gieren kann. Vielfach seien den Familien die behörd lichen Zuständigkeiten und Aufträge nicht bekannt. Gerade die Übergänge zwischen versch iedenen Leistungsbereichen stellten häufig kritische Schnittstellen dar. Empfehlenswert sei in diesem Zusammenhang auch die Einbeziehung von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern (Aktivität 4.2), die im Tandem m it der oben beschriebenen Familienbeglei- tung tätig werden könnten. Personen aus denselben H erkunftsländern könnten als „Türöff- ner“ fungieren und das Vertrauen in die Zusammenarb eit mit den behördlichen Stellen för- dern. Neben der individuellen Betreuung sei die Koordinat ion aller Netzwerkakteure von aus- schlaggebender Bedeutung. Nicht selten arbeiteten v iele Akteure aus unterschiedlichen Be- reichen mit den Familien zusammen, ohne voneinander zu wissen. Vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Aufträge verfolgten sie dabei zum Teil unterschiedliche oder sogar sich wi- dersprechende Zielsetzungen. Um die erforderliche T ransparenz der Angebote sowie die 29 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Abstimmung zwischen den Beteiligten herzustellen und damit eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen, sollen regelmäßige institutionsüber greifende Fallkonferenzen eingerichtet werden (Aktivität 4.4). 6.4.2 Erste Ansätze zur Umsetzung der Projektaktivi täten Zu 4.1: Sensibilisierung der Stadtgesellschaft, Ämter und Behörden stärken Das Kommunale Integrationszentrum wird zur Umsetzun g dieser Aktivität weitere migrati- onsspezifische Qualifizierungen und die Sensibilisi erung der verschiedenen Akteure der Stadtgesellschaft initiieren. Nähere Ausführungen f inden sich dazu in der Beschreibung zu Aktivität 3.5. Zu 4.2: Stellenpool von Kulturmittler/-innen aufbauen und etablieren Ein entsprechendes Angebot soll im Rahmen der geplanten Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums aufgebaut werden. Hierzu wird auf die Ausführungen zu Aktivität 3.2 verwiesen. Zu 4.3: Einrichtung einer ambulanten Begleitung für Familien Die Umsetzung dieser Projektaktivität erfolgt zunächst modellhaft, indem den Projektfamilien eine Unterstützung durch ein begleitendes Fallmanagement angeboten wird. Ziel ist, dieses Angebot bei erfolgreichem Verlauf einer größeren Zielgruppe zugänglich zu machen, sofern die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Der Ansatz ist identisch mit der Aktivität 3.1. und wird dort ausführlicher beschrieben. Zu 4.4: Einrichtung von institutionsübergreifenden Fallkonferenzen Das Sozialamt wird zunächst im Kontext der Begleitu ng der Projektfamilien regelmäßige Fallkonferenzen einführen. An diesem interdisziplin ären und multiprofessionellen Austausch sollen alle im Helfersystem beteiligten Akteure tei lnehmen. Ziel ist die gegenseitige Informa- tion und Abstimmung der Hilfeleistungen. Durch die Einbeziehung der unterschiedlichen Perspektiven auf die Familien soll eine möglichst g anzheitliche Betrachtung ermöglicht wer- den. Dies ist die Voraussetzung für eine koordinier te und aufeinander abgestimmte Planung und Begleitung der erforderlichen Hilfeleistungen. Vielfach sind auch den professionellen Akteuren die Rahmenbedingungen, Aufträge und Zielse tzungen anderer Beteiligter nicht in der erforderlichen Tiefe bekannt. Die Einladung zu den Fallkonferenzen erfolgt in der Regel durch den zuständigen Case Ma- nager bzw. die zuständige Case Managerin, kann aber auch von allen anderen Beteiligten im Hilfesystem initiiert werden. Die Zusammenarbeit fi ndet gleichberechtigt und auf Augenhöhe statt. Je nach Problemlage und eigener Teilnahmemög lichkeit ist auch eine Einbeziehung der Betroffenen denkbar. In jedem Fall werden die z u besprechenden Themen und die Er- gebnisse der Beratung den Familien gegenüber transp arent gemacht. Selbstverständlich sind Fallkonferenzen aus Datenschutzgründen nur mit dem Einverständnis der Betroffenen möglich. 30 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht 7 Inhalte und Themen des zweiten Projektjahres Im zweiten Projektjahr wird es darum gehen, die era rbeiteten Projektaktivitäten noch weiter zu konkretisieren und die Umsetzung der einzelnen M aßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Projektkoordination wird die zuständigen Fachäm ter und Institutionen sowohl bei der Konzeptionierung als auch im Umsetzungsprozess begl eiten und den Informationstransfer aus der Projektgruppenarbeit gewährleisten. Hierzu gilt es, mit den beteiligten Akteuren je- weils einen gemeinsamen Fahrplan zu vereinbaren. Alle Projektfamilien erhalten durch das Sozialamt d as Angebot der Begleitung durch ein Fallmanagement. Die Projektkoordination wird die Ei nzelfallarbeit durch regelmäßige Fallbe- sprechungen engmaschig begleiten. Die Erfahrungen z um Zugang zu den Familien, zu er- folgreichen Handlungsansätzen und Herausforderungen im Beratungsprozess sollen dabei systematisch erhoben und ausgewertet werden. Begleitend werden durch das Fallmanagement ämter- u nd institutionsübergreifende Fallkon- ferenzen aufgebaut. Auch hier gilt es, gemeinsam mi t der Projektkoordination geeignete Ar- beitsformen zu entwickeln, zu erproben und ggf. kon tinuierlich anzupassen. Die Projektkoor- dination wird an den Fallkonferenzen teilnehmen, um weitere Anhaltspunkte für eine Opti- mierung der Schnittstellen zwischen den Beteiligten zu erhalten. Darüber hinaus wird die Projektkoordination regelmäßige Austauschgremien mit den beteilig- ten Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern auf e iner übergeordneten Ebene initiieren, die den Erfahrungstransfer aus der Einzelfallarbeit ermöglichen und strukturell Nachsteue- rungs- und Veränderungsprozesse auf den Weg bringen können. Im Kontext des Projektes wurden bereits zwei Mitarb eitende im Case Management fortgebil- det. Im zweiten Projektjahr werden weitere Personen an einer durch das MKFFI initiierten Weiterbildung teilnehmen. Zum Projektende wird es darum gehen, die gewonnenen Erkenntnisse auszuwerten, in ei- nem Abschlussbericht zu dokumentieren und die Vorau ssetzungen für eine Verstetigung der Projektansätze zu schaffen. Perspektivisch sollen die im Rahmen des Projektes erarbeiteten Handlungsansätze auf weitere seit mehreren Jahren g eduldete Personen und schließlich auch auf andere Zielgruppen mit ähnlichen Bedarfsla gen übertragen werden. Hier gilt es im zweiten Projektjahr konzeptionelle Ansätze zu erarbeiten. Im dritten und vierten Quartal 2018 werden die Mast erstudierenden des Lehrforschungspro- jektes Interviews mit Familienmitgliedern der Proje ktzielgruppe führen. Das Projektteam wird diese Arbeit fachlich begleiten und unterstützen. D ie Ergebnisse werden zu Beginn des Jah- res 2019 vorliegen und sollen in die weitere konzeptionelle Arbeit einfließen. Bei einem Besuch der Integrationsstaatssekretärin S erap Güler im Juli 2018 hatte das Pro- jektteam bereits die Gelegenheit, den Münsteraner P rojektansatz und die ersten Ergebnisse vorzustellen. Auf einer Zwischenbilanzveranstaltung des MKFFI zum Förderprogramm „Ein- wanderung gestalten NRW“ am 05.09.2018 ist dies noch einmal in einem großen öffentlichen Rahmen erfolgt. Zielgruppe waren insbesondere andere Kommunen. Die Mitwirkung im Rahmen der Projektevaluation durc h IMAP/Kienbaum, die Teilnahme an Weiterbildungen der wissenschaftlichen Begleitung s owie der Austausch mit den anderen 31 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht Modellkommunen gehören selbstverständlich auch in d er zweiten Projekthälfte zu den Auf- gaben des Projektteams. 8 Zusammenfassung und Ausblick Integrationsarbeit wird in Münster bereits seit vie len Jahren als Querschnittsthema verstan- den und ist innerhalb der Stadtverwaltung breit ang elegt. Insbesondere im Zuge der hohen Flüchtlingszuzüge ab dem Jahr 2014 wurde an vielen Stellen die ämterübergreifende und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit weiter ausgebaut und intensiviert. Auf diese guten Erfahrungen kann mit dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ aufgebaut werden. Im vorliegenden Zwischenbericht wurde eingehend bes chrieben, mit welchen Problemlagen und Herausforderungen Familien konfrontiert sind, d ie schon über Jahre mit einem Dul- dungsstatus in Deutschland leben und sowohl von Tra nsferleistungen abhängig sind als auch in kommunalen Unterbringungseinrichtungen lebe n. Im Rahmen des Projektes wird eine besondere - in sich natürlich auch wieder hete rogene - Teilgruppe in den Blick genom- men, die aus unterschiedlichen Gründen insbesondere in den Lebensbereichen Arbeit und Wohnen von staatlicher Hilfe abhängig ist. Der Foku s des Projektes liegt dadurch auf einer Personengruppe mit sehr komplexen Problemlagen und Unterstützungsbedarfen. Darüber hinaus gibt es natürlich viele positive Beispiele f ür erfolgreiche Bildungs- und Berufsbiogra- fien von Personen, die sich in einer vergleichbaren Ausgangssituation befunden haben. Von Beginn an war allen Beteiligten bewusst: Es las sen sich keine einfachen und kurzfristig wirksamen Lösungen finden, um die bestehenden Schwi erigkeiten aufzulösen, die sich über viele Jahre entwickelt haben. Die Arbeit im ersten Projektjahr hat deutlich gemacht, dass insbesondere eine gut vernetzte und aufeinander abg estimmte Arbeit der unterschiedlichen Ämter und Behörden entscheidend für ein erfolgreich es Integrationsmanagement ist. Die ausdifferenzierte Struktur von Zuständigkeiten sich ert eine hohe Fachlichkeit in den einzel- nen Bereichen, stellt aber für viele Bürgerinnen un d Bürger einen wahren Dschungel dar. Dies gilt umso mehr für zugewanderte Personen, die mit dem Behördensystem wenig ver- traut sind und / oder noch über geringe deutsche Sp rachkenntnisse verfügen. Bei der Pro- jektzielgruppe kommen noch weitere Zugangsbarrieren hinzu. An vielen Stellen ist daher eine intensivere Beratung und Begleitung der Mensch en erforderlich, die mit den bestehen- den personellen Ressourcen vielfach nicht zu leisten ist. In den vier Projektgruppen zu den Schwerpunktthemen „Erfolgreicher Schulbesuch“, „Über- gang Schule-Beruf“, „Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Stützende und hemmende Fakto- ren in der zielgruppenspezifischen Arbeit“ sind vie le unterschiedliche Aktivitäten entwickelt worden, die es nun schrittweise umzusetzen gilt. Da bei sollte jeweils der Grundsatz gelten, dass die Maßnahmen explizit für die Bedarfe der Zie lgruppe konzipiert werden, aber nicht exklusiv für diese bereitgehalten werden. So soll e inerseits eine zusätzliche Stigmatisierung vermieden und andererseits eine inklusive Entwicklung insgesamt gefördert werden. An verschiedenen Stellen ist zunächst eine modellha fte Entwicklung vorgesehen. Dieser Prozess der Erprobung und Verstetigung von Maßnahmen wird noch deutlich über das Ende des Projektzeitraumes hinausreichen. Um eine nachha ltige Wirkung des Projektes zu erzie- len, müssen die unterschiedlichen Entwicklungssträn ge in den verschiedenen Themenberei- 32 Einwanderung gestalten NRW - Zwischenbericht chen auch weiterhin begleitet und miteinander abgestimmt werden. Hierfür ist langfristig eine zentrale Koordination beim Sozialamt erforderlich. Im Rahmen eines übergreifenden Case Managements sol len hier systematisch die Erkennt- nisse aus dem begleitenden Fallmanagement erhoben und für die Netzwerkarbeit aufbereitet werden. Darüber hinaus gilt es, in regelmäßigen ämt er- und institutionsübergreifenden Ab- stimmungsforen die bestehenden Schnittstellen im Bl ick zu behalten und die Zusammenar- beit weiter gemeinsam zu optimieren. Als besonders positiv werden die im Rahmen des Proj ektes intensivierte Zusammenarbeit und der fachliche Austausch zwischen der Ausländerb ehörde und dem Sozialamt bewertet. Bei der Ausländerbehörde besteht ein regelmäßiger K ontakt zu allen geduldeten Personen, es gab bislang aber keine Möglichkeit, Unterstützun gsleistungen anzubieten. Mit dem im Projekt eingesetzten Fallmanagement und der Durchfü hrung von Fallkonferenzen werden hier neue Ansätze der Kooperation erprobt. Die enge Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortung für die Steuerung von Integrationspro zessen von Sozialamt und Ausländer- behörde soll fortgesetzt und in verbindlichen Arbeitsstrukturen verankert werden. Um auch nach Beendigung der Projektlaufzeit eine hä ufigere und (zeit-)intensivere Beratung der geduldeten Familien, die Teilnahme an regelmäßigen Fallkonferenzen und eine verstärk- te zielgruppenbezogene Netzwerkarbeit (z. B. durch regelmäßige Präsenz im Integration Point und einen verstärkten Austausch mit den Koope rationspartnern) gewährleisten zu kön- nen, ist auch in der Ausländerbehörde eine kommunal e Verstetigung der Projektstelle erfor- derlich. Die Zielsetzung, die Teilhabechancen der seit viele n Jahren geduldeten Familien in beson- ders prekären Lebenssituationen zu erhöhen, erweist sich erwartungsgemäß als besonderes komplex und aufwändig. Gleichzeitig wird deutlich: Diese Anstrengungen lohnen sich. Denn die Folgen gescheiterter Integrationsprozesse sind sowohl für den Einzelnen als auch für die Stadtgesellschaft und die Sozialsysteme immens und setzen sich vielfach in der nachwach- senden Generation fort. Daher soll auch weiterhin d aran gearbeitet werden, insbesondere die Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendl ichen zu stärken und ihnen Perspekti- ven zur gesellschaftlichen Integration zu eröffnen. Im nächsten Schritt wird es darum gehen, erfolgreiche Handlungsansätze auf weitere Zielgrupp en mit vergleichbaren Bedarfslagen zu übertragen. Kontakt Stadt Münster, Sozialamt Hafenstraße 8 48153 Münster sozialamt@stadt-muenster.de www.stadt-muenster.de/sozialamt
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Trauttmansdorffstraße
- Hafenstraße 8
- Schwarzer Kamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0896/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37