V/1077/2016
Anpassung der Fahrpreise zum 1. August 2017 im neuen Westfalentarif
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Anlage_2_V_1077_2016_Vorlage_31_2016_Tarifmaßnahme_08-2017_final
1885 Zeichen
Tarifmaßnahme 01.08.2017 Stand: 15.11.2016 Preise 01.08.2016 90 MinutenTicket 90-MinutenTicket postpaid 2,00 2,00 0,0% Tagespreis (Nur Postpaid) 4,50 4,50 0,0% 90-MinutenTicket prepaid 2,00 2,00 0,0% Einzel- und MehrfahrtenTickets EinzelTicket Erw. 3,00 3,10 3,3% EinzelTicket Erw. Kurzstrecke 1,60 1,70 6,3% EinzelTicket Erw. Kurzstrecke VV 1,60 1,70 6,3% EinzelTicket Erw. VV 2,60 2,70 3,8% EinzelTicket Kind Kurzstrecke VV 0,80 0,80 0,0% KinderTicket 1,40 1,40 0,0% KinderTicket Kurzstrecke 0,80 0,80 0,0% KinderTicket VV 1,20 1,20 0,0% 4erTicket Erw. VV 10,40 10,80 3,8% 10erTicket Vorverkauf 24,50 26,00 6,1% 4er KinderTicket VV 4,80 4,80 0,0% TagesTickets 9Uhr TagesTicket 6,20 6,20 0,0% 9Uhr TagesTicket VV 4,90 5,20 6,1% TagesTicket 1Person VV 7,50 7,90 5,3% 9Uhr TagesTicket 5 Personen 11,50 11,50 0,0% 9Uhr TagesTicket 5 Personen VV 9,20 9,50 3,3% TagesTicket 5 Personen 13,90 14,00 0,7% TagesTicket 5 Personen VV 13,00 13,00 0,0% Zeittickets Wochenticket 25,90 27,00 4,2% MonatsTicket 72,90 75,00 2,9% 9Uhr MonatsTicket 55,90 57,50 2,9% Abo Erwachsene FlexAbo 30,00 31,00 3,3% FlexAbo Aufpreis vor 8 Uhr 1,00 1,00 0,0% FlexAbo Maximalpreis 45,00 46,00 2,2% 9UhrAbo 35,90 35,90 0,0% MünsterAbo 46,00 47,50 3,3% 60plusAbo 30,00 31,00 3,3% 60plusAboPartner 15,00 15,50 3,3% JobTicket 42,00 43,00 2,4% Schüler & Azubis WochenTicket Schüler 16,00 - - MonatsTicket Schüler 47,80 49,00 2,5% MonatsTicket Schüler Abo 32,50 34,00 4,6% FunAbo Westfalen 28,50 29,00 1,8% FunTicket Westfalen 35,60 36,30 2,0% FunAbo Netz 14,40 14,70 2,1% FunTicket Netz 18,00 18,40 2,2% goCard freifahrtber. 1.Kind 10,90 10,90 0,0% goCard freifahrtber. 2.Kind 5,50 5,50 0,0% goCard freifahrtber. 3.Kind 0,00 0,00 goCard privat 20,90 22,00 5,3% Fahrrad FahrradTagesTicket (gültig incl. PS3) 1,70 1,70 0,0% Preisstufe 0 Alle Tickets Preise 01.08.2017
Anlage_1_V_1077_2016_Vorlage_31_2016_Tarifmaßnahme_08-2017_final
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Münster, 18. November 2016
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 31/2016
Betreff
Anpassung der Fahrpreise zum 1. August 2017 im neuen Westfalentarif
Geplante Gremienfolge
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2016 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH
14.12.2016 Rat der Stadt Münster
Berichterstatter
Herr Dr. Müller-Tengelmann
Anlage
Die geplanten Fahrpreise im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) zum 1. August 2017 im Einzel-
nen.
Antrag
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen:
Der Neufestsetzung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des Westfalenta-
rifs zum 1. August 2017 wird entsprechend der beigefügten Anlage zugestimmt. Im Rahmen
dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 2,5 Prozent.
Begründung
Die für den 1. August 2017 geplante Tarifmaßnahme im ÖPNV ist zwischen den Partnern der
Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe abgestimmt worden. Aufgrund der zum o.g. Datum
geplanten Einführung des Westfalentarifs und der damit verbundenen vertriebstechnischen Sys-
temumstellungen ist es einmalig notwendig, den Beschluss zur Tarifmaßnahme bereits sehr
frühzeitig bereits in 2016 zu treffen.
Marktentwicklung
Die anhaltend positive Marktentwicklung und das erfolgreiche Marketing werden den Stadtwer-
ken im Jahr 2016 fast 45 Mio. Fahrgäste bescheren. Die Zahl der gebundenen Vertragskunden
erhöhte sich von Januar bis November 2016 von 80.000 auf über 85.000 Kunden (ohne Semes-
terTicket). Allein über 42.000 Kunden besitzen inzwischen das erfolgreiche 90-MinutenTicket.
Die gewünschten Effekte (bessere Auslastung der Busse außerhalb der Verkehrsspitzen, suk-
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zessive Steigerung der individuellen Ticket-Nutzung und eine Abnahme der zeitraubenden Ti-
cketverkäufe im Bus) verstetigen sich weiter.
Tarifvertrag Nahverkehr
Bereits in der AR-Vorlage 04/2016 zur Tarifanpassung am 01. August 2016 wurde auf die zum
damaligen Zeitpunkt laufenden Verhandlungen der Tarifvertragsparteien zum Neuabschluss des
Tarifvertrages Nahverkehr (TV-N) nachrichtlich hingewiesen. Der Tarifabschluss des TV-N und
die damit verbundenen Lohnsteigerungen wurden zwischen den Tarifvertragsparteien erst Ende
April 2016 schlussverhandelt und gelten rückwirkend ab dem 01. März 2016. Aus diesem zeitli-
chen Grund konnten die Kostensteigerungen des Verdi-Tarifabschlusses in der VGM-
Tarifmaßnahme zum 01. August 2016 noch nicht berücksichtigt werden, denn deren Kalkulation
war zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Tarifabschlusses in der Verkehrsgemeinschaft be-
reits verabschiedet.
Der Tarifabschluss im TV-N und im Tarif der privaten Subunternehmer trifft die Verkehrssparte
der SWMS stets in besonderem Maße. Der enge Stadtbusverkehr einer Großstadt hat aufgrund
der niedrigeren Abwicklungsgeschwindigkeit im Vergleich zum Regionalbusverkehr eine signifi-
kant höhere Lohnquote.
3. Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Münster
Nach dem einstimmigen Beschluss des Rates am 17. Februar 2016 wurde der 3. NVP im Rah-
men eines außerordentlichen Fahrplanwechsels am 10. Oktober 2016 umgesetzt. Es handelte
sich hierbei um die größte netz- und fahrplantechnische Veränderung der letzten 20 Jahre. Mit-
tel- bis langfristig erwarten die Stadtwerke hierdurch eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
Kurzfristig bringen die beschlossenen Maßnahmen des NVP allerdings zusätzliche Kostenbelas-
tungen mit sich. So erfordert das Leistungspaket des 3. NVP ca. 30.000 Betriebsstunden/Jahr
mehr. Der zusätzliche Aufwand kann nicht allein durch die vorgenommene Leistungsumvertei-
lung innerhalb des neuen Liniennetzes aufgefangen und muss deshalb bei der Preisanpassung
zum 1. August 2017 anteilig berücksichtigt werden.
Die Kostensteigerungen im Einzelnen:
Folgende Kostensteigerungen von insgesamt ca. 716.000 EUR/Jahr müssen bei der Tarifmaß-
nahme berücksichtigt werden:
Lohnkosten: Der Tarifabschluss des TV-N sieht eine Anhebung der Löhne und Gehälter
von 2,4 % in 2016 und weiteren 2,35 % ab Februar 2017 vor. Zuzüglich der zu bildenden
Rücklagen für die Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe entstanden Mehraufwände
von 385.000 EUR/Jahr.
Nahverkehrsplan: Durch die politischen Beschlüsse zur Umsetzung des 3. NVP ent-
standen Mehrkosten, die nicht durch die bereits einkalkulierten, zusätzlichen Erträge ab-
deckt sind. Hier ist speziell die Verdichtung auf einen 10-Minutentakt im Linienabschnitt
Hauptbahnhof - Berg Fidel mit einem zusätzlichen Verlust von ca. 250.000 EUR/Jahr zu
nennen.
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Erweiterte Platzkapazitäten: Die bereits zu Jahresbeginn 2016 auf dem Albersloher
Weg zur Entlastung eingesetzte Verstärkerlinie zwischen Hauptbahnhof und York-
Kaserne wird weiterhin in Form einer festen Taktverdichtung (Linie E6) als Regel-
Angebot des Winterfahrplans zwischen Oktober und Ostern vorgehalten. Im Sommer-
halbjahr werden aufgrund geringerer Nachfrage nur gezielt zusätzliche Verstärkerbusse
entlang der Linien 6 und 8 auf dem betroffenen Abschnitt eingesetzt. Hierdurch entste-
hen zusätzliche Kosten von 81.000 EUR/Jahr.
Vertriebliche Neuerungen
Die größte vertriebliche Neuerung soll die Einführung eines Online-Vertriebssystems (OVS)
sein. Mit diesem System als Plattform wird es für die Fahrgäste möglich sein, Tickets des ge-
samten Westfalentarifes für alle Verbindungen einfach und bequem per Smartphone mittels ei-
ner App und als Ausdruck vom stationären PC ("Ticket-to-print") zu erwerben. Die Stadtwerke
beabsichtigen, die "münster:app" und die eigene Internetseite für den digitalen Ticketkauf mit
dem OVS als Plattform zu ertüchtigen.
Als weitere Neuerung wird zudem das bisherige WochenTicket in ein flexibles 7-TageTicket um-
gewandelt. Diese Flexibilisierung hatte sich in Münster bereits beim Monatsticket bewährt. Der
Kunde kann in allen Vertriebskanälen des stationären Vorverkaufs (Kundencenter, Vorverkaufs-
stellen, Automaten) Start- und Ende der 7-tägigen Gültigkeit frei bestimmen.
Eckpunkte der Tarifmaßnahme zum 01.08.2017
Zur Kompensation der genannten Kostensteigerungen sind verschiedene, gezielte Preisanpas-
sungen notwendig.
Das EinzelTicket auf Papier ist im Verkauf zwar stetig rückläufig, dennoch ist sein Umsatz spe-
ziell im Busverkauf mit 2,4 Mio. EUR und 807.000 Transaktionen/Jahr weiterhin deutlich zu
hoch. Ziel ist hier die weitere Senkung der Marktbedeutung dieses Tickets, um die durch den
Fahrerverkauf verbundenen Verlustzeiten zu minimieren und das Fahrpersonal von den Ver-
kaufsvorgängen mehr und mehr zu entlasten. Mit dem weiterhin günstigen 90-MinutenTicket
steht ein deutlich attraktiveres Alternativprodukt (mit Vertrag oder als Prepaid-Variante, inkl. Mit-
nahme von bis zu drei Kindern) zur Verfügung.
Erhöhung des EinzelTickets im Bus von 3,00 auf 3,10 EUR sowie der Kurzstrecke von
1,60 auf 1,70 EUR zur weiteren Verringerung des Bordverkaufs (Reduzierung von Ver-
lustzeiten, Entlastung Fahrpersonal).
Preisanpassung der Vorverkaufsprodukte EinzelTicket (2,60 auf 2,70 EUR), 4erTicket
(10,40 auf 10,80 EUR) und 10erTicket (24,50 auf 26,00 EUR) zur weiteren Stärkung des
attraktiveren elektronischen 90-MinutenTickets, welches preisstabil bleibt.
Moderate Erhöhung des JobTickets von 42,00 auf 43,00 EUR.
Weitere leichte Preisanpassungen im Abobereich (MünsterAbo, FlexAbo, 60plusAbo,
AzubiAbo plus) nach weitgehender zweijähriger Preisstabilität.
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Preisanpassung des goCard Abos für nicht anspruchsberechtigte Schüler nach drei Jah-
ren Preisstabilität von 20,90 auf 22,00 EUR/Monat.
Ohne die hier beantragten Preiserhöhungen können die o.g. Kostensteigerungen von
716.000 Euro nicht aufgefangen werden.
gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Beschlussvorlage
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V/1077/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Anpassung der Fahrpreise zum 1. August 2017 im neuen Westfalentarif Beratungsfolge 14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Neufestset zung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des Westfalenta rifs zum 1. August 2017 entsprechend der Anlage 2 zu. Im Rahmen dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 2,5 Prozent. 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 % -ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befi n- den. Die Neufestsetzung der Preise für das Stadtgebiet Münster innerhalb des neuen Westfalentarifs (vor- her: Ve rkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM)) erfolgt mit einer durchschnittlichen Anhebung von 2,5 % zum 01.08.2017. Das günstige 90-MinutenTicket bleibt preisstabil. Die höchste Einzelpreisstei- gerungen gibt es mit 6,3 % beim ‘EinzelTicket Erw. Kurzstrecke‘ (inkl. Vorverkauf (VV)) und mit je 6,1 % beim ‘10erTicket Vorverkauf‘ und ‘9Uhr TagesTicket VV‘. Vorlagen-Nr.: V/1077/2016 Auskunft erteilt: Frau Rothermundt Ruf: 492-2006 E-Mail: Rothermundt@stadt-muenster.de Datum: 23.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1077/2016 Weitere Einzelheiten können der Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (Vorl a- ge Nr. 31/2016), die in der Anlage 1 beigefügt ist sowie der detaillierten Aufstellung in Anlage 2 en t- nommen werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH berät in seiner Sitzung am 08.12.2016 über die Vor- lage. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen Anlage 1: Aufsichtsratsvorlage Nr. 31/2016 Anlage 2: Tarifmaßnahme 01.08.2017 als Anlage zur Aufsichtsratsvorlage Nr. 31/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Albersloher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1077/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37