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V/0715/2012

Steuerung von Leistungen mit Bezug auf Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Vorlagen 28.09.2012

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Anlage zur Vorlage V/0715/2012

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Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage V/0715/2012

1537 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0715/2012 
 Seite 1 von 1 
 
Ziele und Zielindikatoren Jobcenter Münster 2012 
 
Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
Land: 
Zielindikator: Kennzahl 1 – Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt – ohne 
Leistungen für Unterkunft und Heizung) 
Zielwert: Monitoring 
 
Stadt:  
Zielindikator: Kennzahl 1E1 – Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Zielwert: Monitoring 
 
Zielindikator: Kennzahl 1E2 – Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Zielwert: Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bestand geringer als im Vorjahr  
Ziel 2: Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit 
Land: 
Zielindikator: Kennzahl 2 – Integrationsquote 
Zielwert: 29, 6 % (Steigerung um 4,8% - Basiswert Dezember 2011)  
Stadt:  
Zielindikator: Kennzahl 2E3 – Nachhaltigkeit der Integrationen  
Zielwert: 64,8 % (Anteil der nachhaltigen Integrationen verringert sich nicht gegenüber 
dem Vorjahr) 
Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
Land: 
Zielindikator: Bestand der Langzeitleistungsbezieher 
Zielwert: 9.086 (Stagnation des Durchschnittbestandes der Langzeitleistungbezieher) 
 
Ziel 4: Förderung von Schwerbehinderten 
Stadt: 
Zielindikator: Anteil der Schwerbehinderten an allen mit einem Eingliederungszuschuss 
geförderten Personen 
Zielwert: Anteil der Schwerbehinderten an allen mit einem Eingliederungszuschuss geför- 
derten Personen beträgt im Jahr 2012 durchschnittlich mindestens 10% (+ 1 Prozentpunkt 
gegenüber dem Vorjahr)

Beschlussvorlage

42170 Zeichen

V/0715/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Steuerung von Leistungen mit Bezug auf Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 
II) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
27.11.2012 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachenscheidung 
1. Ökonomische und soziale Teilhabe - und Verwirklichungscha ncen für alle Mitglieder der 
Stadtgesellschaft gehören zu den  zentralen Zielen der Jugend-, Gesundheits-, Schul- und 
Sozialpolitik. Mit einer integrierten, sozialräumlichen Planung und aufeinander abgestim m-
ten aktivierenden Angeboten der öffentlichen und zivil gesellschaftlichen Institutionen sollen 
Armut und soziale Ausgrenzung im Interesse dieser Chancengerechtigkeit vermieden bzw. 
nachhaltig bekämpft werden.  
2. Der Rat begrüßt die unter Ziffer  5 der Begründung beschriebenen Eckpunkte zur Zusam-
menführung gemeinsamer Handlungsstrategien der Jugend-, Gesundheits-, Schul- und So-
zialpolitik mit Bezug auf die Steuerung der SGB II-Aufgaben. 
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich parallel zum Haushalt die Planungsgrundlagen mit 
zentralen Indikatoren des Arbeits- und Ausbildungsmarktes und der Kundenstruktur (Stand 
30.06.2012) sowie die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte und operativen Zi e-
le/Zielbeiträge der Produktbereiche in einer Vorlage zur Beratung in den zuständigen Fach-
ausschüssen und Beschlussfassung im Rat einzubringen. 
3.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere für die vom Bund finanzierten Leistungen 
nach dem SGB II Zielvereinbarungen zwischen allen ausführenden und Aufsicht führe nden 
Stellen gesetzlich vorgeschrieben sind. Für die Zielvereinbarung mi t dem Fachaufsicht füh-
renden Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gelten folgende Maßgaben: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0715/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Debus 
Ruf: 
0251/492-7058 
E-Mail: 
Debus@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0715/2012 
 Die im Zielkonzept vorgeschlagenen bzw. nach Beschlussfassung des Haushaltes festgelegten 
Zielwerte bilden in den Verhandlungen das Planungsangebot der Stadt Münster zu den Zielen 
der überörtlichen Zielsteuerung.  
 Im Falle einer nicht akzeptierten Abweichung des städtischen Planungsangebotes vom Ref e-
renzrahmen der überörtlichen Zielsteuerung wird die Verwaltung ermächtigt, eine Zielvereinba-
rung mit modifizierten Zielwerten abzuschließen. 
 Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachausschuss ist über den A b-
schluss der Zielvereinbarung zu berichten. 
4 Die Verwaltung berichtet den zuständigen Fachausschüssen im ersten Quartal über aktu a-
lisierte Planungsgrundlagen (Stand 31.12.) sowie die Budget - und Maßnahmeplanung zur 
Umsetzung der vom Rat beschlossenen Ziele und Schwerpunkte der arbeitsorientierten 
Sozialpolitik. 
5 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  die zur Entwicklung und Umsetzung sozialräumlicher 
Handlungskonzepte erforderlichen Strukturen und Instrumente in einem fach - und ressort-
übergreifenden Projekt unter Federführung des Dezernates für Recht, Soziales, Integration, 
Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (Dez. V) erarbeitet und dem Rat im vierten 
Quartal 2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. 
6 Der Ratsauftrag aus der Beschlussfassung zur Vorlage V/0395/2010 ist damit erledigt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen für das ressortübergreifende Projekt gem. Beschlusspunk t 5. zusätzliche Persona l-
aufwendungen für eine Vollzeitstelle: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0103 Oberbürgermeister, Bürge r-
meister und Verwaltungsfü h-
rung 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2013 42.660  
Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung 
nach dem SGB II 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2013 42.660  
Gesamt 85.320  
 
Die Personalaufwendungen werden auf die beiden Teilergebnispläne aufgeteilt, da für 0,50 Stelle 
eine anteilige Refinanzieru ng (84,8 %) im Rahmen der allgemeinen anteiligen Finanzierung der 
Verwaltungskosten des Jobcenters durch den Bund erfolgt. 
 
Die zusätzlichen Aufwendungen sowie die dazu gehörige Erstattung des Bundes sind bereits im 
Entwurf des Haushaltsplans 2013 enthalten. 
 
 
 
Begründung:

- 3 - 
V/0715/2012 
 
1 Auftrag 
Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 29.09.2010 den gesetzlichen Übergang der Arbeitsg e-
meinschaft Münster zum 01.01.2011 in eine „gemeinsame Einrichtung“ (gE) zur Kenntnis geno m-
men und beschlossen, zum 01.01.2012 die Aufgaben wahrnehmung der SGB II -Aufgaben in allei-
niger kommunaler Trägerschaft anzustreben (Vorlagen V/0395/2010 und V/0623/2010, Stichwort: 
Option). 
Grundsätzlich unabhängig von der Organisationsform hat der Rat die Notwendigkeit ges ehen, die 
gesamtstädtische Steuerung der SGB II -Aufgaben zu verbessern und die Verwaltung beauftragt, 
hierzu ein Steuerungs - und Organisationskonzept vorzulegen. Beschlusszi ffer 4 der Vorlage 
V/0395/2010 vom 31.08.2010 hatte dazu folgenden Wortlaut: 
„4.  Unabhängig von der Frage, ob die gemeinsame Einrichtung dauerhaft bestehen bleibt oder 
von dem Organisationsmodell der kommunalen Trägerschaft ab 2012 abgelöst wird, ist die g e-
samtstädtische Steuerung der SGB II Aufgaben zu verbessern. Die Verwaltung wird beauftragt, 
noch in 2010 ein Ste uerungs- und Organisationskonzept vorzulegen, das geeignete Vorschläge 
zur Verbesserung der ämter- und dezernatsübergreifenden Steuerung unterbreitet und Vorschläge 
zur politischen Steuerung beinhaltet.“ 
Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Kommunal träger-Zulassungsverordnung vom 
14.04.2011 wurde die Stadt Münster als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nu mmer 
1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugelassen.  
Die Vorbereitungen des Antrages auf Zulassung als kommunaler Träger und der komm unalen 
Trägerschaft haben die im SGB II -Kontext handelnden Akteure und die Querschnittseinheiten der 
Verwaltung vor große inhaltliche und zeitliche Herausforderungen gestellt. Erst nachdem der Trä-
gerwechsel zum 01.01.2012 vollzogen und die Leistungsgewä hrung gesichert war, konnten die 
nachfolgend darg estellten Überlegungen zur  Steuerung der SGB II -Aufgaben im Rahmen einer 
arbeitsorientierten Sozialpolitik erarbeitet und verwaltungsintern abgestimmt werden. 
Nach einer kurzen Einordnung der Grundsicherung für  Arbeitsuchende (Ziffer 2)  und einer Zu-
sammenfassung des aktuellen Standes zur kommunalen G esamtsteuerung (Ziffer 3) werden die 
Notwendigkeit und die Eckpunkte der Zusammenführung ämterübergreifende Handlungsstrategien 
der Jugend-, Gesundheits-, Schul und Sozialpolitik dargestellt (Ziffer 4 und 5). Zum Abschluss folgt 
das vorläufige Konzept zur Steu erung von Leistungen mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben 
durch Politik und Verwaltung (Ziffer 6). 
2 Grundsicherung für Arbeitsuchende - ein Beitrag zu einer nachhaltigen Armutsbe-
kämpfung  
In den  Sozialgesetzbüchern sind die grundgesetzlich normierte Sozialstaatlichkeit ausgesta ltend 
und zur Verwirklichung sozialer Gere chtigkeit und sozialer Sicherheit dienend Sozialleistungen 
einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen ausgestaltet. Sie sollen dazu beitragen,  
 ein menschenwürdiges Dasein zu sichern 
 gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch 
für junge Menschen zu schaffen 
 die Familie zu schützen und zu fördern, 
 den Erwerb des Lebensunterhaltes durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und 
 besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen.  
 
Dies kann auch Hilfe zur Selbsthilfe bedeuten (§ 1 Erstes Buch Sozialg esetzbuch – SGB I) – ein 
gesetzlicher Hinweis auf den Grundsatz der Subsidiarität.

- 4 - 
V/0715/2012 
Das SGB II sichert mit den Leistungen zum Lebensunterhalt ein menschenwürdiges D asein der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden 
Partnern und Kindern. Dur ch die Verknüpfung arbeitsmarktpolit ischer Instrumente und sozialer 
Hilfen können zudem Leistungen mit dem Ziel der Beibehaltung oder Aufnahme einer Erwerbst ä-
tigkeit auf den individuellen Hilfebedarf zugeschnitten und „aus einer Hand“ gewährt werden. Mit 
diesem ganzheitlichen Ansatz und einem konsequenten „Fordern und Fördern“ soll Arbeitslosigkeit 
als ein wesentliches Risiko von Armut und Ausgrenzung effektiver und effizienter bekämpft we r-
den. 
Soziale Gerechtigkeit orientiert sich aber nicht nur an materiellen Aspekten. Das dauerhafte Ange-
wiesensein auf ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle führt zur Abkopplung vom al l-
gemeinen Lebensstandard und zu eingeschränkten Teilhabechancen 1. Diese Teilhabecha ncen 
müssen in allen wichtigen Lebensbereichen, wie Bildung, Erwerbsarbeit, gesundheitlicher Verso r-
gung, Wohnen und Kultur unabhängig von der Einkommenssituation der betroffenen Person eröf f-
net werden. Dafür zu sorgen, dass Menschen die Chancen, die sie haben, nutzen kö nnen  ist eine 
der zentralen Herau sforderungen und eine fach - und zuständigkeitsübergreifende Aufg abe auf 
kommunaler Ebene (Politik, Verwaltung, Verbände, Vereine, Bürgerschaft etc.).  Angesichts gerin-
ger werdender finanzieller Handlungsspielräume muss durch verbindliche Strukturen und Prozesse 
sichergestellt werden, dass sich die Ziele sozialer Leistungen der Rechtskreise 
 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) 
 Kinder- und Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) 
 Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII) 
nicht widersprechen, sondern ergänzen und gegenseitig unterstützen. 
3 Kommunale Gesamtsteuerung 
Ein wichtiges Instrument der Steuerung kommunaler Leistungen ist der städtische Haushalt. Di e-
ser ist seit dem Haushaltsjahr 2008 produkto rientiert gegliedert und unterteilt sich in Produktbere i-
che, Produktgruppen und Produkte. Ausgangspunkt ist die Idee , nicht nur den Ressource nver-
brauch, sondern auch die Ergebnisse (Wirkungen) des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt zu 
stellen. 
Der Rat der Stadt Münster hat zuletzt im Dezember 2009 (Vorlagen V/0743/2009 vom 19.11.2009) 
und April 2010 (Vorlage V/0161/2010 vom 24.02.2010) entschieden, dass die zukünftige gesam t-
städtische Steuerung verstärkt anhand von Zielen und Zielkennzahlen erfolgen sol l. Damit soll die 
mit dem neuen kommunalen Finanzmanagement beabsichtigte Entwicklung von einer inputorie n-
tierten Ressourcensteuerung zu einer outputorientierten Ergebnissteuerung vollzogen werden. 
Die Eckpunkte für eine zukünftige städtische Gesamtsteuerung sind mit einem Zielsystem definiert. 
Im Zentrum steht eine Zielhierarchie (Zielpyramide, Abb. 1), die 5 Zielebenen definiert, die wied e-
rum zu zwei Steuerungsebenen zusammengefasst werden. Auf jeder Ebene sind Ziele zu defini e-
ren. Die inhaltlichen Zielaussagen werden „top down“ abgeleitet. 
                                                
1 Bericht Lebenslagen in Deutschland – Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

- 5 - 
V/0715/2012 
 
Die Leitorientierungen im Sinne der Gesamtsteuerung beruhen auf den in den Jahren 2002 bis 
2004 entwickelten Leitorientierungen. Die Produktgruppenziele und Produktziele sind bereits im 
Haushalt dargestellt. Die beiden fehlenden Zielebenen sollen in einem mehrjährigen Erfahrungsbe-
trieb der zielorientierten Steuerung zu den Haushalten der Jahre 2014 ff. ausgestaltet werden. 
4 Ämterübergreifende Handlungsstrategien der Jugend -, Gesundheits -, Schu l- und 
Sozialpolitik 
Ergebnis- bzw. zielorientierte Steuerung ist in der Umsetzung erfolgreich, wenn die Verantwo rtung 
für die Zielerreichung eindeutig geklärt ist und die zuständigen Organisationseinheiten (Ämter, Pro-
jekte ö. ä.) auch über die zur Zielerr eichung notwendigen Gestaltungsmittel und Gestaltungs mög-
lichkeiten verfügen. Vor diesem Hintergrund findet eine langfristige Planung weitgehend nur inne r-
halb der Ämter statt. 
Ämterbezogene Planungen laufen damit aber auch Gefahr , dass sie sich in ihren Zie len, Aktivitä-
ten und Werthaltungen auf ihren eigenen Gestaltungsbereich beschränken oder zurückziehen. Die 
Betrachtung der jeweiligen fachbezogenen Interessen führt zu einer Konkurrenz um knappe Re s-
sourcen. Sie verstellt den Blick auf Wirkungszusammenhänge zwischen den Leistungen der Ämter 
und erschwert die für den Erfolg der Gesamtorganisation notwendige Integration.  
Aus verschiedenen Kontexten heraus beschäftigen sich aktuell Mitarbeiter/-innen der Dezernate IV 
und V mit ämterübergreifenden Handlungsstra tegien der Jugend-, Gesundheits-, Schul- und Sozi-
alpolitik: 
 Steuerungs- und Organisationskonzept für die SGB II-Aufgaben (Dez. V) 
Mit der kommunalen Trägerschaft kann die Stadt Münster Strategien und Handlungsschwerpun kte 
der aktiven Arbeitsförderung festl egen sowie bedarfsgerechte Angebote pl anen, entwickeln und 
beschaffen (vgl. Vorlage V/0443/2012). Neben den arbeitsmarkt - und sozialpolitischen Konzepten 
für die SGB II-Umsetzung im kommunalen Jobcenter ist eine bessere Verzahnung der SGB II Leis-
tungen mit  Beratungs- und Unterstützungsangeboten anderer F achämter wichtige r Erfolgsfaktor 
für die bessere Betreuung der SGB II-Kunden.  
 Kindbezogene Armutsprävention (Dez. IV, Amt 51) 
Mit der Vorlage V/0239/2011 ist dem Rat das Handlungskonzept einer kindbezogenen  Armutsprä-
vention in Münster, das insbesondere benachteiligten Kindern eine möglichst frühe Förderung und 
 
 
 
 
 
 
 
Produktziele 
  Leitori- 
 entierungen  
 
Strategische Ziele 
Produktbereichsziele 
(Verzahnungsebene) 
Produktgruppenziele 
1 
Strategie  
der  
Stadt  
Münster 
17 
PB- 
Strategien

- 6 - 
V/0715/2012 
intensive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnen soll, zur Kenntnis gegeben wo rden. Mit 
der Teilnahme an dem Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“, sollen bereits eingeleitete 
Maßnahmen weiter qualifiziert, auf ihre Wirksamkeit überprüft und die Netzwerke im Stad tteil und 
in der Verwaltung systematisch ausgebaut und weiter entwickelt werden. 
 Gemeinsame Ausbildungsplatzberatung für alle Jugendlichen (Dez. IV, Amt 40) 
Mit dem Ratsantrag Nr. A -R/0067/2011 „Jedem jungen Menschen einen (Aus -) bildung splatz in 
gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“ hat 
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt, die Verwaltung zu b eauftragen, dem Rat und 
dem Fachausschuss ein Konzept für eine gemeinsame Ausbildungsplatzberatung für alle Jugen d-
lichen an zentraler Stelle in der Stadt unter Einbeziehung der verschiedenen Partner wie Agentur 
für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kammern, Bildungsträgern, Wirtschaftsförderung und J ugendhilfe, 
vorzulegen. 
 Neues Übergangssystems Schule – Beruf (Dez. IV, Amt 40) 
Im Rahmen der Umsetzung des „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ sollen in allen 
53 Kommunen des Landes un d damit auch in Münster kommunale Koordinierungen eing erichtet 
werden. Nach dem Entwurf der gemeinsamen Absichtserklärung von Komm une und dem Land 
Nordrhein-Westfalen zur Neugestaltung des Übergangssystems gewährleistet die Komm une in 
Bezug auf ihre eigene n Zuständigkeiten die erforderlichen Absprachen in den Politikfeldern Bi l-
dung, Jugend und Arbeit/Soziales über Zielsetzungen und Verfahren ( vgl. die zur gleichen Si t-
zungskette eingebrachte Vorlage V/0720/2012 – Kommunale Koordinierung im Rahmen des ne u-
en Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und Beruf). 
 
5 Eckpunkte für die Entwicklung ämterübergreifender Handlungsstrategien der J u-
gend-, Gesundheits-, Schul- und Sozialpolitik 
Die (Weiter-)Entwicklungen der fachübergreifenden Handlungsstrategien dürfen  nicht länger is o-
liert betrachtet werden, sondern müssen im Vorfeld der kommunalen Gesamtsteuerung in gemei n-
same Strukturen und Prozesse integriert werden. Dabei sind die Organisationseinheiten einzub e-
ziehen, die als Querschnittsaufgabe handlung sfeldübergreifend eine Verantwortung für bestimmte 
Zielgruppen wahrnehmen (V/MIA, Amt 17). Die Verwaltung wird unter Federfü hrung des für die 
SGB II-Steuerung zuständigen Dezernates V ein fach- und ressortübergreifendes Projekt einrich-
ten, in dessen Rahmen  
 Grundlagen und Prozesse zur Abstimmung der fach-strategischen Planungen und operati-
ven Leistungen ausgestaltet sowie 
 Strukturen und Instrumente zur fach-strategischen Steuerung durch die politischen Gr emi-
en und die Verwaltungsführung erarbeitet  
 Planungsebenen und Planungszeiträume für die genannten Politikfelder vereinheitlicht, 
werden sollen.  
Die Zielsetzungen und die Komplexität des Projektes bedingen eine freigestellte Projektleitung, die 
die inhaltliche Vielfalt und Vernetzung der zu lösenden Fragestellungen durchdringt sowie die Akti-
vitäten der Projektbeteiligten aus mehreren Dezernaten/Ämtern in verschiedenen Arbeit sgruppen 
steuert und koordiniert. Die Position ist in die Aufstellung der „Zeitlich befristeten Projekte“ im Ve r-
waltungsentwurf des Stellenplans 2013 aufgenommen. 
5.1 Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten 
Die Entwicklung von verbindlichen Strukturen und Instrumenten für die Zusammenarbeit von A kt-
euren verschiedener Politikfelder  setzt sowohl auf Verwaltungsebene als auch in den polit ischen 
Gremien e ine klare Aufgabenteilung und Verantwortlichkeiten für Steuerungsprozesse voraus. 
Diese sind vertikal (zwischen den verschiedenen Ebenen) und horizontal (auf einer Ebene) vo nei-
nander abzugrenzen.

- 7 - 
V/0715/2012 
Vertikal sind im Rahmen der kommunalen Gesamtsteuerung zwei Steuerungsebenen definiert, die 
wie folgt beschrieben werden können: 
Strategische Ebene 
 
Die strategische Ebene umfasst die Leitorientierungen, die str a-
tegischen Ziele und die Produktbereichsziele. Wesentliche A k-
teure dieser Ebene sind die politischen Gremien und die Verwal-
tungsführung.  
Operative Ebene 
 
Die operative Ebene umfasst die Produktbereichs, Produktgru p-
pen- und Produktziele. Damit stellt die Produk tbereichsebene 
die Verknüpfung beider Ebenen sicher. Wesentliche Akteure der 
operativen Ebene sind die Verwaltungsführung und die Ämter 
und Einrichtungen. 
Horizontal berühren die Prozesse der fach-strategischen Steuerung im Rahmen fach- und ressort-
übergreifender Handlungskonzepte sowohl auf kommunalpolitischer Ebene als auch in der Verwal-
tung mehrere Zuständigkeiten. 
Bereits heute ist im Haushalt die Verantwortung für die Ziele, Zielgruppen und Ressourcen der 
Produktgruppen/Produkte Dezernaten zugewiesen. Die nachfolgend aufgeführten Beispiele  ma-
chen jedoch deutlich, dass neben Leistungen des jeweiligen  Verantwortungsbereichs auch Lei s-
tungen anderer Dezernate Zielbeiträge leisten. 
Ziel Leistungen anderer Ämter mit Zielbeitrag 
Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben 
Die Zahl der Schulabgänger/ -innen ohne A b-
schluss soll sich jedes Jahr verringern 
Persönliche Schulausstattung und Lernförd erung 
(Ämter 50 und 59) 
Sozialpädagogische Leistungen zum Au sgleich 
sozialer Benachteiligung oder Überwindung indiv i-
dueller Problemlagen (Amt 51) 
Produktgruppe 0501 – Leistungen der Grunds i-
cherung nach dem SGB II 
Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit verme i-
den oder beseitigen 
Verbindliches, standardisiertes, flächendecke ndes 
Angebot zur Studien - und Berufsorienti erung für 
alle Schüler allgemein bildender Schu lformen – 
Kommunale Koordinierung (Amt 40) 
Soziale Leistungen nach § 16 a SGB II: Kinde rbe-
treuung, Pflege von Angehörigen, Psychos oziale 
Leistungen, Schuldnerberatung, Suchtb eratung 
(Ämter 50, 51 und 53) 
Produktgruppe 0603 – Förderung von benac h-
teiligten jungen Menschen 
Jungen Menschen zum Ausgleich sozialer B e-
nachteiligungen oder zur Überwindung individ u-
eller Beeinträchtigungen Hilfen anbieten 
Förderung der Teilhabe am Ar beitsleben, Münster-
pass, Leistungen für die Teilnahme an ein - und 
mehrtägigen Klassenfahrten, gemeinschaf tlicher 
Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und 
kulturellen Leben (Ämter 50 und 59) 
 
Um eine größtmögliche Wirkung des Einsatzes kommunaler Mittel für gesamtstädtische Zielse t-
zungen zu erreichen, sollen die Zielbeiträge der Leistungen der Dezernate IV und V mit Bezug auf 
die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) umfassend identifiziert und ung e-
achtet ihrer organisatorischen Zuordnung in die fach -strategische Steuerung des jeweiligen Hand-
lungsfeldes durch politische Gremien und Verwaltungsführung einbezogen werden. Wie die hierbei 
entstehenden dezernatsübergreifenden Steuerungsverantwortlichkeiten gefasst und klar abg e-
grenzt werden, wird im weiteren Entwicklungsprozess geklärt werden. 
Für die unter Ziffer 5.1 aufgeführten fachübergreifenden Handlungsstrategien ergeben si ch folgen-
de Zuständigkeiten der Dezernate: 
 Kommunale Koordinierung des Übergangs von der Schule in den 
Beruf  Dez. IV 
 Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu e i-
genverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten Dez. IV

- 8 - 
V/0715/2012 
 Förderung der Teilhabe erwerbsfähiger Leistungsberechtigter am 
Arbeitsleben Dez. V 
Da die Fachausschüsse und Fachdezernenten  gleichberechtigt nebeneinander stehen, sind in 
Angelegenheiten, die Entscheidungskompetenzen mehrerer Politikfelder berühren, der nächs ten 
gemeinsamen Ebene also dem Rat/Hauptausschuss bzw. dem Oberbürgermeister vorbehalten. 
5.2 Gemeinsame Leitprinzipien  
Für die  Ausrichtung der Aktivitäten der Jugend -, Gesundheits-, Schul - und Sozial politik auf g e-
meinsame Ziele und Verfahren schlägt die Verwaltung die nachfolgenden Leitprinzipien vor: 
 Wirkungsorientierung 
Zunehmende Anforderungen an das Verwaltungshandeln einerseits und knappe Ressourcen a n-
dererseits machen die Überprüfung der Wirksamkeit eingesetzter Ressourcen vor dem Hinte r-
grund angestrebt er Ziele und die Suche nach immer besseren und wirksameren Produkten zur 
wesentlichen aktuellen Herausforderung2. Daher müssen neben den Kosten auch der Ertrag bzw. 
die Wirkungsbeiträge sozialer Leistungen und Projekte bezogen auf die sozialpolitischen Zie lset-
zungen der Stadt Münster dargestellt werden. 
 Ressourcenorientierung 
Ansatzpunkt für die Ausgestaltung und Gewährung kommunaler Lei stungen sind die Handlungs - 
und Entscheidungskompetenzen der Menschen. Durch konkrete Hilfen und der Situation ang e-
passte Beratung sollen Menschen in schwierigen Lebenslagen ermutigt und befähigt we rden, ihre 
Fähigkeiten zu verbessern und eigene Ressourcen zu nutzen, um sich ein besseres Leben aufz u-
bauen. 
 Bedarfsorientierung 
Eine leistungsorientierte Verantwortung für die Zie le und Ressourcen geht von den Bedarf slagen 
der verschiedenen Zielgruppen aus und stellt die für die individuelle Zielerreichung erforderlichen 
Hilfeleistungen ungeachtet der Zugehörigkeit zu verschiedenen Rechtskreisen bereit. D amit hat 
jeder Leistungsberechtigte potentiell die Chance, ein bedarfsgerechtes Förderangebot zu beko m-
men. 
 Kooperation und Vernetzung 
Vernetzung und Kooperation beinhaltet die gegenseitige Information und Abstimmung über und die 
gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen und Angeboten. Da bei sind die aktuellen Entwicklu n-
gen in den Handlungsfeldern und bei den Vernetzungs - und Kooperationspartnern genauso 
Grundlage, wie die verschiedenen aus Gesetzen und Konzepten resultierenden Aufträge und Zie l-
setzungen.3 
5.3 Planungs- und Steuerungskonferenz 
Die für die gemeinsame Planung integrierter Handlungskonzepte erforderlichen Absti mmungen 
erfolgen in der Planungskonferenz und in der Steuerungskonferenz. 
Der Planungskonferenz gehören die für die Fachplanungen verantwortlichen Mitarbeiter/-innen der 
Jugend-, Gesundheits-, Schul- und Sozialverwaltung sowie die Beauftragte für Chance ngleichheit 
auf dem Arbeitsmarkt (BCA) im Jobcenter an. Sie stellt Schnittstellen und gemeinsame Herausfor-
derungen fest und erörtert mögliche Ziele und Zielbeiträge im Rahmen i ntegrierter Handlungskon-
zepte. Die wirkungsorientierten Zielformulierungen werden möglichst vollstä ndig mit messbaren 
Indikatoren und Kennzahlen hinterlegt. 
                                                
2 KGSt-Materialien Nr. 1/2007 - Wirkungsziele 
3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster 2007 – 2009, S. 15

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V/0715/2012 
In der Steuerungskonferenz stimmen die beteiligten Dezernats- und Amtsleitungen die Zielkonzep-
te integrierter Handlungsstrategien verwaltungsintern verbindlich ab. 
5.4 Kooperation und Vernetzung 
Die Anforderungen, ein breites aber wenig koordiniertes Angebot sozialer Leistungen tran sparent 
zu machen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass diejenigen, die für die Inanspruchnahme Unter-
stützung benötigen, diese Unterstützung erhalten, sind nur im Rahmen der Arbeit in Netzwe rken 
zu erfüllen.4 Daher nimmt die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure auf strategischer und ope-
rativer Ebene im Sinne einer dauerhafte n Verantwortungsgemeinschaft nicht nur bei der Optimi e-
rung kindbezogener Prävention sketten eine bedeutende Rolle ein. Sie ist auch für den Erfolg in 
den Handlungsfeldern Übergang Schule – Beruf und Teilhabe am Arbeitsleben ausschlaggebend. 
Mit der Übernahme der kommunalen Trägerschaft für die Leistungen nach dem SGB II wurde der 
externe Akteur „Jobcenter Münster als gemeinsame Einrichtung“ in die Organisation der Stadtve r-
waltung integriert. Als städtisches Amt ist das Jobcenter Münster in die Organisations - und Ent-
scheidungsstrukturen der Verwaltung und politischen Gremien eingebunden. Hierdurch können die 
bisherigen Kooperationsvereinbarungen mit in diese r Vorlage beschriebenen Verfahren und M e-
chanismen der Abstimmung von Leistungen und Prozessen ersetzt werden. 
Wegen des Trägerwechsels und der angestrebten Entwicklungen inte grierter Handlungsstrategien 
wird die Verwaltung die Struktur der bestehenden Netzwerke in den genannten Handlungsfeldern 
sowie die Vertretung von Ämtern in diesen Netzwerken überprüfen und ggf. in Abstimmung mit den 
externen Netzwerkpartnern weiter entwickeln.  
Des Weiteren werden die Möglichkeiten moderner IT geprüft, um das Angebot sozialer Dienstlei s-
tungen sowohl für die Bürgerschaft als auch für diejenigen, die aus einer professionel len Verant-
wortung heraus diese sozialen Dienstleistungen vermitteln, transparent zu machen. 
6 Steuerung von Leistungen mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben 
Eine erfolgreiche Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist darauf angewi esen, 
dass die im Beratungsprozess festgestellten Förderangebote zeitnah und bedarfsorientiert zur Ver-
fügung stehen. Daher müssen die individuellen Beratungsprozesse mit einzelfallübergre ifenden 
sozialplanerischen Prozessen verbunden werden. 
Mit dem Steuerungs- und Organisationskonzept soll diese Verbindung hergestellt werden. Ausg e-
hend von einer dezidierten Bedarfserhebung werden unter Zielgruppenbezug generelle Beda rfe 
festgestellt und spezifiziert. Auf dieser Basis werden unter Berücksichtigung verfügbarer Mittel und 
Ressourcen Ziele formuliert sowie rechtskreisübergreifend eine ziel - und bedarfsorientierte Ang e-
botsstruktur geplant und durch verschiedene Akteure bereitgestellt. Nach der Leistungsg ewährung 
wird geprüft, inwieweit die angestrebten Ziele erreicht wurden. 
                                                
4 Netzwerktheorie und Netzwerkmanagement – Überlegungen vor dem Hintergrund des Pilotprojektes „Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende“ von Prof. Reis, FH Frankfurt

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Quelle:  Moderne Sozialplanung. Ein Handbuch für Kommunen –  
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen 
(MAIS) 
6.1 Bestandsaufnahme 
Vor der Zielbildung und der Entscheidung über die Durch führung von Maßnahmen sind die Au s-
gangssituation und zu erwartende Entwicklungen darzustellen. Die Bestandsau fnahme mit Daten 
zum Stand vom 31.12. umfasst: 
 Ressourcen, Potentiale und Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen 
Die Ressourcen und Potentiale d er erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden von Jo bcoach 
und Kunden gemeinsam bewertet. Auf dieser Basis wird dann das konkrete Ziel der Förderung im 
Einzelfall bestimmt. Aus der Differenz zwischen Status und Ziel leiten sich die Förderbedarfe ab. 
Die Daten aus der Potentialanalyse und Zielvereinbarung werden in der Fachanwendung des Jo b-
centers erfasst.  
In der Bestandsaufnahme werden die erfassten Daten und Informationen aggregiert und als Basis 
für fach-strategische Überlegungen aufbereitet. Soweit die  Daten nicht im Jobce nter vorliegen, 
werden diese bei anderen Fachämtern eingeholt. 
 Arbeitsmarktstruktur 
Die Struktur des Arbeitsmarktes mit den Bestandteilen Beschäftigungsstatistik, Arbeitskräftenac h-
frage und Bewerberstruktur nach Rechtskreisen geben Anh altspunkte für die fachliche Grundaus-
richtung und Planung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen des Jobcenter Münster. 
Um die zukunftsbezogene Betrachtung zu unterstützen, ergänzen mit der Wir tschaftsförderung 
erörterte Tendenzen die Darstellung der Daten. 
 Soziale Infrastruktur 
Die Darstellung der sozialen Infrastruktur umfasst die Einrichtungen und Dienste, deren Angeb ote 
durch das Jobcenter Münster gesteuert und/oder finanziert werden.

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Im 1. Quartal übersendet das Jobcenter Münster die Bestandsaufnahmen an die anderen Fachäm-
ter. Im Gegenzug erhält es deren Bestandaufnahme. Ziel ist es, Transparenz über die Ausgangssi-
tuation aus verschiedenen Blickrichtungen herzustellen.  
6.2 Zielbildung 
Bei der Umsetzung des SGB II findet zielorientierte Steuerung auf verschiedenen Eb enen statt. 
Ergänzend zur kommunalen Ebene sind für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
(insbesondere für die vom Bund finanzierten Leistungen) Zielvereinbarungen zwischen allen au s-
führenden und Aufsicht führenden Stellen als Steuerungsinstrument gesetzlich vorgeschrieben. 
Mit den Steuerungssystemen wirken auf kommunaler Ebene unterschiedliche Zielsetzungen, näm-
lich solche des Bundes (BMAS), des Landes (MAIS) und der Kommune (Stadt Münster). Diese 
Zielsetzungen sind im Z ielvereinbarungsprozess möglichst widerspruchsfrei zu vera nkern, um 
Zielkonflikte zu vermeiden, andererseits sollten sie nicht beziehungslos nebeneinander st ehen. 
Vielmehr sollen die örtlichen Zielsetzungen die überörtlichen stützen, ergänzen und verstärken und 
die Zielvereinbarung eine ganzheitliche Handlungsstrategie abdecken. Die für das Jahr 2012 ve r-
einbarten Ziele der überörtlichen Zielsteuerung und die kommunalen Ziele sind in der Anlage dar-
gestellt. Sie bilden die Grundlage der operativen Steuerung d er Grundsicherung für Arbeitsuchen-
de im Jobcenter. 
6.2.1 Überörtliche Zielsteuerung 
Die Grundlagen der überörtlichen Zielsteuerung SGB II werden in dem im Bund-Länder-Ausschuss 
nach § 18c SGB II abgestimmten Grundl agenpapier „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuer ung 
SGB II - Grundprinzipien, Steuerungsmethodik und Verfahren“ beschri eben. Dem Bund -Länder-
Ausschuss gehören Vertreter der Bundesregierung, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände 
und der Bundesagentur für Arbeit an. 
Die überörtliche Zielsteuerung umf asst zunächst die Zielplanung, Zielvereinbarung und Zielnac h-
haltung für die in der Anlage 3 dargestellten Ziele nach § 48b Abs. 3 SGB II. Das Ve rfahren zur 
Zielvereinbarung ist in folgende drei Abschnitte eingeteilt: 
Abschnitt 1 Übermittlung der Referenzwe rte und Korridorwerte für die 
Zielwerterwartung (=Referenzrahmen) durch BMAS, Länder, 
kommunale Spitzenverbände und Bundesagentur für Arbeit. 
Abschnitt 2 Verhandlungen zur Abstimmung der Planungsa ngebote der 
Jobcentren und des Referenzrahmens im Rahmen de r jeweili-
gen Aufsichtstrukturen. 
Abschnitt 3 Abschluss der Zielvereinbarungen in den unterschiedl ichen 
Ebenen 
Die Vereinbarungen auf überörtlicher Ebene werden gemäß § 48b Abs. 2 SGB II nach Beschlus s-
fassung des Bundestages über das jährliche Haushaltsge setz abgeschlossen. Die Haushaltsg e-
setze des Bundes kommen häufig erst gegen Ende des Vorjahres oder gel egentlich sogar erst zu 
Beginn des Haushaltsjahres zustande. 
6.2.2 Zielentwicklung auf kommunaler Ebene 
Da die Ziele grundsätzlich mit dem Zuschnitt der Haush altsbudgets korrespondieren müssen, soll-
ten die ämter - und dezernatsübergreifenden Prozesse der Zielentwicklung mit den organisation s-
bezogenen Prozessen der Haushaltsaufstellung verknüpft werden.  
 
Offen ist bislang, wie der Steuerungseinfluss der gesamtst ädtischen Zielsetzungen (insbesondere 
die Leitorientierungen und strategischen Ziele) sichergestellt werden kann. Diese Frage wird daher 
im Rahmen des Erfahrungsbetriebs zur Einführung e iner zielorientierten Steuerung mit untersucht 
werden.

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Bis dahin ist zunächst folgender Prozess angedacht: 
Die in der Planungskonferenz Ende des 1. Quartals erörterten Ziele der Leistungen zur Förd erung 
der Teilhabe am Arbeitsleben und produktbezogenen Zielbeiträge ei nzelner Ämter werden von 
dem Vertreter/der Vertreterin de s Jobcenters als dem für die fach-strategische Planung zuständi-
gen Dezernat in einem Zielkonzept zusammengefasst und den beteili gten Ämtern zugeleitet. Die 
Ämter prüfen das Zielkonzept und nehmen zu den erforderlichen Leistungen und Ressourcen ihres 
Amtes schriftlich Stellung. 
In der Steuerungskonferenz Mitte Mai werden das Zielkonzept und die Stellungnahmen zu den 
Zielbeiträgen der jeweiligen Ämter erörtert. S oweit kein Einvernehmen erzielt werden kann, legt 
Dez. V als für die fach-strategische Steuerung dieses Handlungsfeldes zuständiger Beigeordneter 
dem Verwaltungsvorstand die Handlungsstrategie mit den kontroversen Positionen zur Entsche i-
dung vor. Mit den einvernehmlichen Absprachen bzw. nach Entscheidung des Verwaltungsvo r-
standes sind die Ämter für die  Zielbeiträge ihrer Produkte und die hierfür erforderlichen Ressou r-
cen verantwortlich und berücksichtigen diese im Rahmen der Haushaltsaufstellung. 
Als fach-strategische Arbeitsgrundlage stellt das Jobcenter die Bestandsaufnahme (mit Daten zum 
Stand 30.06.), die Ziele und die abgestimmten Handlungsansä tze zur Förderung der Teilhabe am 
Arbeitsleben in einer Vorlage dar. (vgl. Vorlage V/0442/2012 – Berichtswesen). Die Vorlage wird 
mit dem Entwurf des Haushaltes zur Beratung in allen zu beteil igenden Fachaussc hüssen und 
Beschlussfassung im Rat eingebracht. Die von der Verwaltung vo rgeschlagenen Zielwerte zu den 
Zielen der überrötlichen Zielsteuerung bilden das Planungsangebot der Stadt Münster.  
Sofern die Planungsangebote der Stadt Münster außerhalb des Refere nzrahmens der überörtl i-
chen Zielsteuerung liegen und das MAIS die Abweichung für unb egründet hält, ist die Verwaltung 
bevollmächtigt, eine Zielvereinbarung mit modifizierten Zielwerten zu unterzeichnen. Über den A b-
schluss der Zielvereinbarung wird dem Auss chuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförd erung 
berichtet. 
6.3 Umsetzung der ressortübergreifenden Handlungsstrategie 
Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leitungen mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben ist 
davon abhängig, wie gut die ganzheitlic he Betrachtung der verschiedenen Aspekte und Wechse l-
wirkungen sozialer Benachteiligungen und der vorhandenen Ressourcen gelingt. Die Entwicklung 
integrierter Lösungsperspektiven erfordert somit eine Planung und Steuerung, die die Reibung s-
verluste zwischen einer rechtskreisorientierten Verwaltungsorganisation und einer produktorientier-
ten Angebotsstruktur minimiert. Anders ausgedrückt, es gilt, das Handlungskonzept zur Förderung 
der Teilhabe am Arbeitsleben mit der produkt -/organisationsorientierten Maßnahmeplanung und 
deren Umsetzung zu verbinden. 
6.3.1 Maßnahmeplanung und Inanspruchnahme von Diensten 
Für die Planungen der operativen Maßnahmen im Handlungsfeld „Teilhabe am Arbeitsleben“ wird 
eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des/r für die Fachplanung verantwortlichen 
Mitarbeiters/-in des Jobcenters gebildet. Sie spezifiziert zielgruppenbezogen den Bedarf an ve r-
schiedenen Leistungen durch Merkmale und Merkmalsausprägungen und ordnet diese den pr o-
duktbezogenen (Teil-)Zielen zu. 
In den Fachämtern werden den Bedarfen bestehende Maßnahmen und Angebote zugeor dnet, die 
(ggf. mit punktuellen Modifikationen) geeignet sind, die (Teil -)Ziele zu erreichen. Soweit keine A n-
gebote zur Verfügung stehen, sind diese von der Fachplanung der für das (Tei l-)Ziel verantwortli-
chen Organisation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel inhaltlich und konzep-
tionell auszugestalten.

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In einer zweiten Planungskonferenz im vierten Quartal ermitteln die für die Fachplanungen veran t-
wortlichen Mitarbeiter/ -innen anh and der Zielsetzungen Überschneidungen und inhaltliche Ve r-
knüpfungen zwischen den Maßnahmen/Leistungen und den rechtskreisübergreifenden B edarf. 
Maßnahmeüberschneidungen sind auf ihre sachliche Rechtfertigung zu prüfen und soweit wie 
möglich zu bereinigen. Auf inhaltliche Verknüpfungen ist für die weiteren Planungen hinzuweisen. 
Nach der Abstimmung des bedarfsorientierten Leistungsportfolios der Jugend -, Gesundheits -, 
Schul- und Sozialpolitik zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben wird dieses in die int erdiszip-
linäre Arbeitsgruppe zurück gespiegelt. Dort werden dann unter Berücksichtigung der inhaltl ichen 
Bezüge zwischen Maßnahmen Dienstleistung sketten gebildet und bei Bedarf die Prozesse der 
Zusteuerung und Vermittlung in Angebote sowie der erforderlich en Rückkopplungen über Verlauf 
und Ergebnisse zwischen den Fachämtern abgestimmt bzw. aktualisiert. 
Das Jobcenter fasst die Maßnahmen der Stadt Münster zur Förderung der Teilhabe am Arbeits le-
ben im Maßnahmeprogramm (bisheriges A rbeitsmarktprogramm) zusammen. Dieses wird den an 
der fach-strategischen Planung beteiligten Fachausschüssen mit den Daten der Bestandsaufna h-
me mit Stand vom 31.12. im 1. Quartal vorgestellt. 
Auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips sollen die erforderlichen Leistungen durch geei gnete 
Dienste und Einrichtungen erbracht werden. Hierzu vereinbaren die Fachämter im Rahmen ihrer 
jeweiligen Produktverantwortung Ziele, Leistungsinhalte und Verfahren mit den Trägern s ozialer 
Dienstleistungen und steuern deren Leistungserbringung. 
6.3.2 Maßnahmedurchführung 
Das Fallsteuerungskonzept des Jobcenter Münster setzt bei den Re ssourcen des Kunden/der 
Kundin und der Frage an, „Was will der Kunde/die Kundin konkret für seine/ihre Karriere - und Le-
bensplanung erreichen?“ Ressourcenbewertung und Zielfindung  erfolgen in einem gemeins amen 
Prozess mit den Integrationsfachkräften. Nach der Vereinbarung e ines Entwicklungszieles wird 
eine Maßnahme ausgewählt, die das vereinbarte Ziel unterstützt. In Abhängigkeit von der Leistung 
weist der Jobcoach den Kunden in ei ne Maßnahme zu oder vermittelt in das ausgewählte Ang e-
bot. Wenn in Einzelfällen mehrere Bereiche und Fachkräfte beteiligt werden müssen, organisiert 
der Jobcoach die erforderlichen Maßna hmen, Dienste und Leistungen, die von den beteiligten 
Fachkräften zu einer umfassenden Hilfeleistung zu erbringen sind. 
6.4 Controlling/Evaluation 
Die zielgerichtete Steuerung der Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erfo rdert 
ein Controlling, das die Daten über 
 Zielgruppen und deren zu erwartende Entwicklung 
 Anzustrebende und erreichte Wirkungen 
 Leistungen und Leistungsvollzug und 
 Notwendige und eingesetzte Ressourcen 
unter Berücksichtigung des Verantwortungsbereiches der Führungskraft bzw. eines Führungsgr e-
miums transparent darstellt. Das Gesamtcontrolling des Jobcenters, das unter Berücksicht igung 
von Verantwortungsebenen Aussagen zu Zielgruppen, Leistungen, Wirkungen und Re ssourcen 
abbilden soll, befindet sich derzeit im Aufbau. 
Die planungsbezogene Bereitstellung von Daten für die Zielentwicklung und Planung erforderlicher 
Leistungen und Ressourcen ist in Ziffer 6.1 beschrieben. Daneben übernimmt das Contro lling auf 
der fach-strategischen Ebene eine prozessbegleitende Kontrollfun ktion und initiiert notwendige 
Anpassungen. Hierfür bereitet der/die für das Controlling zuständige Mitarbe iter/-in ergänzend zu 
den mit der Vorlage V/0442/2012 vorgestellten monatlichen Basisinformationen quartalsweise e i-
nen Bericht mit weiteren zielorientierten Kennzahlen und Indikatoren auf.

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Insbesondere bei relevanten Zielabweichungen werden die Hintergründe analysiert, Prognosen mit 
Blick auf den restlichen Planungszeitraum erstellt und Entscheidungsvorschläge über no twendige 
Anpassungen fach-strategischer Festlegungen unterbreitet. 
7 Schlussbemerkung 
Die unter Ziffer 5.1 aufgeführten Beispiele ämterübe rgreifender Handlungsstrategien der Jugend-, 
Gesundheits-, Schul- und Sozialpolitik machen deutlich, dass ämterbezogene Strategien bei den 
komplexen Problemlagen sozial benachteiligter Persone n und Gruppen an ihre Grenzen stoßen. 
Um diese Grenzen zu überwinden und den komplexen Problemlagen wirksam und nac hhaltig zu 
begegnen, müssen zuständigkeits- und fachübergreifend die Lebenslagen der unterstützungsb e-
dürftigen Menschen analysiert, Ziele for muliert und zielgerichtete Angebote der ö ffentlichen und 
zivilgesellschaftlichen Institutionen geplant, implementiert, koordiniert und geste uert werden. Die 
zwischen den Dezernaten abgestimmten Eckpunkte zur  Zusammenführung gemeinsamer Hand-
lungsstrategien der Jugend -, Gesundheits-, Schul- und Sozialpolitik  und das vorläuf ige Konzept 
zur Steuerung der SGB II -Leistungen bilden einen hoffnungsvollen Einstieg für die weitere Ausg e-
staltung der in dieser Vorlage skizzierten Strukturen und Prozesse in einem gemeinsamen Projekt. 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Beigeordneter 
 
Anlage: 
 
Ziele und Zielindikatoren Jobcenter Münster 2012

Beratungsverlauf (6)

22.01.2013 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.01.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
31.01.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 15.1 Vorberatung
Zur Sitzung
06.02.2013 Rat
TOP 21.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0715/2012
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37