V/0715/2012
Steuerung von Leistungen mit Bezug auf Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
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Anlage zur Vorlage V/0715/2012
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Anlage zur Vorlage V/0715/2012 Seite 1 von 1 Ziele und Zielindikatoren Jobcenter Münster 2012 Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit Land: Zielindikator: Kennzahl 1 – Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt – ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) Zielwert: Monitoring Stadt: Zielindikator: Kennzahl 1E1 – Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung Zielwert: Monitoring Zielindikator: Kennzahl 1E2 – Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zielwert: Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bestand geringer als im Vorjahr Ziel 2: Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit Land: Zielindikator: Kennzahl 2 – Integrationsquote Zielwert: 29, 6 % (Steigerung um 4,8% - Basiswert Dezember 2011) Stadt: Zielindikator: Kennzahl 2E3 – Nachhaltigkeit der Integrationen Zielwert: 64,8 % (Anteil der nachhaltigen Integrationen verringert sich nicht gegenüber dem Vorjahr) Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Land: Zielindikator: Bestand der Langzeitleistungsbezieher Zielwert: 9.086 (Stagnation des Durchschnittbestandes der Langzeitleistungbezieher) Ziel 4: Förderung von Schwerbehinderten Stadt: Zielindikator: Anteil der Schwerbehinderten an allen mit einem Eingliederungszuschuss geförderten Personen Zielwert: Anteil der Schwerbehinderten an allen mit einem Eingliederungszuschuss geför- derten Personen beträgt im Jahr 2012 durchschnittlich mindestens 10% (+ 1 Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr)
Beschlussvorlage
42170 Zeichen
V/0715/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat V
Betrifft
Steuerung von Leistungen mit Bezug auf Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB
II)
Beratungsfolge
20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
27.11.2012 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachenscheidung
1. Ökonomische und soziale Teilhabe - und Verwirklichungscha ncen für alle Mitglieder der
Stadtgesellschaft gehören zu den zentralen Zielen der Jugend-, Gesundheits-, Schul- und
Sozialpolitik. Mit einer integrierten, sozialräumlichen Planung und aufeinander abgestim m-
ten aktivierenden Angeboten der öffentlichen und zivil gesellschaftlichen Institutionen sollen
Armut und soziale Ausgrenzung im Interesse dieser Chancengerechtigkeit vermieden bzw.
nachhaltig bekämpft werden.
2. Der Rat begrüßt die unter Ziffer 5 der Begründung beschriebenen Eckpunkte zur Zusam-
menführung gemeinsamer Handlungsstrategien der Jugend-, Gesundheits-, Schul- und So-
zialpolitik mit Bezug auf die Steuerung der SGB II-Aufgaben.
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich parallel zum Haushalt die Planungsgrundlagen mit
zentralen Indikatoren des Arbeits- und Ausbildungsmarktes und der Kundenstruktur (Stand
30.06.2012) sowie die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte und operativen Zi e-
le/Zielbeiträge der Produktbereiche in einer Vorlage zur Beratung in den zuständigen Fach-
ausschüssen und Beschlussfassung im Rat einzubringen.
3.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere für die vom Bund finanzierten Leistungen
nach dem SGB II Zielvereinbarungen zwischen allen ausführenden und Aufsicht führe nden
Stellen gesetzlich vorgeschrieben sind. Für die Zielvereinbarung mi t dem Fachaufsicht füh-
renden Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gelten folgende Maßgaben:
Vorlagen-Nr.:
V/0715/2012
Auskunft erteilt:
Herr Debus
Ruf:
0251/492-7058
E-Mail:
Debus@stadt-muenster.de
Datum:
27.09.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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Die im Zielkonzept vorgeschlagenen bzw. nach Beschlussfassung des Haushaltes festgelegten
Zielwerte bilden in den Verhandlungen das Planungsangebot der Stadt Münster zu den Zielen
der überörtlichen Zielsteuerung.
Im Falle einer nicht akzeptierten Abweichung des städtischen Planungsangebotes vom Ref e-
renzrahmen der überörtlichen Zielsteuerung wird die Verwaltung ermächtigt, eine Zielvereinba-
rung mit modifizierten Zielwerten abzuschließen.
Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachausschuss ist über den A b-
schluss der Zielvereinbarung zu berichten.
4 Die Verwaltung berichtet den zuständigen Fachausschüssen im ersten Quartal über aktu a-
lisierte Planungsgrundlagen (Stand 31.12.) sowie die Budget - und Maßnahmeplanung zur
Umsetzung der vom Rat beschlossenen Ziele und Schwerpunkte der arbeitsorientierten
Sozialpolitik.
5 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die zur Entwicklung und Umsetzung sozialräumlicher
Handlungskonzepte erforderlichen Strukturen und Instrumente in einem fach - und ressort-
übergreifenden Projekt unter Federführung des Dezernates für Recht, Soziales, Integration,
Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (Dez. V) erarbeitet und dem Rat im vierten
Quartal 2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
6 Der Ratsauftrag aus der Beschlussfassung zur Vorlage V/0395/2010 ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen für das ressortübergreifende Projekt gem. Beschlusspunk t 5. zusätzliche Persona l-
aufwendungen für eine Vollzeitstelle:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0103 Oberbürgermeister, Bürge r-
meister und Verwaltungsfü h-
rung
Zeile 11 Personalaufwendungen 2013 42.660
Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung
nach dem SGB II
Zeile 11 Personalaufwendungen 2013 42.660
Gesamt 85.320
Die Personalaufwendungen werden auf die beiden Teilergebnispläne aufgeteilt, da für 0,50 Stelle
eine anteilige Refinanzieru ng (84,8 %) im Rahmen der allgemeinen anteiligen Finanzierung der
Verwaltungskosten des Jobcenters durch den Bund erfolgt.
Die zusätzlichen Aufwendungen sowie die dazu gehörige Erstattung des Bundes sind bereits im
Entwurf des Haushaltsplans 2013 enthalten.
Begründung:
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1 Auftrag
Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 29.09.2010 den gesetzlichen Übergang der Arbeitsg e-
meinschaft Münster zum 01.01.2011 in eine „gemeinsame Einrichtung“ (gE) zur Kenntnis geno m-
men und beschlossen, zum 01.01.2012 die Aufgaben wahrnehmung der SGB II -Aufgaben in allei-
niger kommunaler Trägerschaft anzustreben (Vorlagen V/0395/2010 und V/0623/2010, Stichwort:
Option).
Grundsätzlich unabhängig von der Organisationsform hat der Rat die Notwendigkeit ges ehen, die
gesamtstädtische Steuerung der SGB II -Aufgaben zu verbessern und die Verwaltung beauftragt,
hierzu ein Steuerungs - und Organisationskonzept vorzulegen. Beschlusszi ffer 4 der Vorlage
V/0395/2010 vom 31.08.2010 hatte dazu folgenden Wortlaut:
„4. Unabhängig von der Frage, ob die gemeinsame Einrichtung dauerhaft bestehen bleibt oder
von dem Organisationsmodell der kommunalen Trägerschaft ab 2012 abgelöst wird, ist die g e-
samtstädtische Steuerung der SGB II Aufgaben zu verbessern. Die Verwaltung wird beauftragt,
noch in 2010 ein Ste uerungs- und Organisationskonzept vorzulegen, das geeignete Vorschläge
zur Verbesserung der ämter- und dezernatsübergreifenden Steuerung unterbreitet und Vorschläge
zur politischen Steuerung beinhaltet.“
Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Kommunal träger-Zulassungsverordnung vom
14.04.2011 wurde die Stadt Münster als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nu mmer
1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugelassen.
Die Vorbereitungen des Antrages auf Zulassung als kommunaler Träger und der komm unalen
Trägerschaft haben die im SGB II -Kontext handelnden Akteure und die Querschnittseinheiten der
Verwaltung vor große inhaltliche und zeitliche Herausforderungen gestellt. Erst nachdem der Trä-
gerwechsel zum 01.01.2012 vollzogen und die Leistungsgewä hrung gesichert war, konnten die
nachfolgend darg estellten Überlegungen zur Steuerung der SGB II -Aufgaben im Rahmen einer
arbeitsorientierten Sozialpolitik erarbeitet und verwaltungsintern abgestimmt werden.
Nach einer kurzen Einordnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Ziffer 2) und einer Zu-
sammenfassung des aktuellen Standes zur kommunalen G esamtsteuerung (Ziffer 3) werden die
Notwendigkeit und die Eckpunkte der Zusammenführung ämterübergreifende Handlungsstrategien
der Jugend-, Gesundheits-, Schul und Sozialpolitik dargestellt (Ziffer 4 und 5). Zum Abschluss folgt
das vorläufige Konzept zur Steu erung von Leistungen mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben
durch Politik und Verwaltung (Ziffer 6).
2 Grundsicherung für Arbeitsuchende - ein Beitrag zu einer nachhaltigen Armutsbe-
kämpfung
In den Sozialgesetzbüchern sind die grundgesetzlich normierte Sozialstaatlichkeit ausgesta ltend
und zur Verwirklichung sozialer Gere chtigkeit und sozialer Sicherheit dienend Sozialleistungen
einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen ausgestaltet. Sie sollen dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch
für junge Menschen zu schaffen
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhaltes durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen.
Dies kann auch Hilfe zur Selbsthilfe bedeuten (§ 1 Erstes Buch Sozialg esetzbuch – SGB I) – ein
gesetzlicher Hinweis auf den Grundsatz der Subsidiarität.
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Das SGB II sichert mit den Leistungen zum Lebensunterhalt ein menschenwürdiges D asein der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Partnern und Kindern. Dur ch die Verknüpfung arbeitsmarktpolit ischer Instrumente und sozialer
Hilfen können zudem Leistungen mit dem Ziel der Beibehaltung oder Aufnahme einer Erwerbst ä-
tigkeit auf den individuellen Hilfebedarf zugeschnitten und „aus einer Hand“ gewährt werden. Mit
diesem ganzheitlichen Ansatz und einem konsequenten „Fordern und Fördern“ soll Arbeitslosigkeit
als ein wesentliches Risiko von Armut und Ausgrenzung effektiver und effizienter bekämpft we r-
den.
Soziale Gerechtigkeit orientiert sich aber nicht nur an materiellen Aspekten. Das dauerhafte Ange-
wiesensein auf ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle führt zur Abkopplung vom al l-
gemeinen Lebensstandard und zu eingeschränkten Teilhabechancen 1. Diese Teilhabecha ncen
müssen in allen wichtigen Lebensbereichen, wie Bildung, Erwerbsarbeit, gesundheitlicher Verso r-
gung, Wohnen und Kultur unabhängig von der Einkommenssituation der betroffenen Person eröf f-
net werden. Dafür zu sorgen, dass Menschen die Chancen, die sie haben, nutzen kö nnen ist eine
der zentralen Herau sforderungen und eine fach - und zuständigkeitsübergreifende Aufg abe auf
kommunaler Ebene (Politik, Verwaltung, Verbände, Vereine, Bürgerschaft etc.). Angesichts gerin-
ger werdender finanzieller Handlungsspielräume muss durch verbindliche Strukturen und Prozesse
sichergestellt werden, dass sich die Ziele sozialer Leistungen der Rechtskreise
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II)
Kinder- und Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII)
Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII)
nicht widersprechen, sondern ergänzen und gegenseitig unterstützen.
3 Kommunale Gesamtsteuerung
Ein wichtiges Instrument der Steuerung kommunaler Leistungen ist der städtische Haushalt. Di e-
ser ist seit dem Haushaltsjahr 2008 produkto rientiert gegliedert und unterteilt sich in Produktbere i-
che, Produktgruppen und Produkte. Ausgangspunkt ist die Idee , nicht nur den Ressource nver-
brauch, sondern auch die Ergebnisse (Wirkungen) des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt zu
stellen.
Der Rat der Stadt Münster hat zuletzt im Dezember 2009 (Vorlagen V/0743/2009 vom 19.11.2009)
und April 2010 (Vorlage V/0161/2010 vom 24.02.2010) entschieden, dass die zukünftige gesam t-
städtische Steuerung verstärkt anhand von Zielen und Zielkennzahlen erfolgen sol l. Damit soll die
mit dem neuen kommunalen Finanzmanagement beabsichtigte Entwicklung von einer inputorie n-
tierten Ressourcensteuerung zu einer outputorientierten Ergebnissteuerung vollzogen werden.
Die Eckpunkte für eine zukünftige städtische Gesamtsteuerung sind mit einem Zielsystem definiert.
Im Zentrum steht eine Zielhierarchie (Zielpyramide, Abb. 1), die 5 Zielebenen definiert, die wied e-
rum zu zwei Steuerungsebenen zusammengefasst werden. Auf jeder Ebene sind Ziele zu defini e-
ren. Die inhaltlichen Zielaussagen werden „top down“ abgeleitet.
1 Bericht Lebenslagen in Deutschland – Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
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Die Leitorientierungen im Sinne der Gesamtsteuerung beruhen auf den in den Jahren 2002 bis
2004 entwickelten Leitorientierungen. Die Produktgruppenziele und Produktziele sind bereits im
Haushalt dargestellt. Die beiden fehlenden Zielebenen sollen in einem mehrjährigen Erfahrungsbe-
trieb der zielorientierten Steuerung zu den Haushalten der Jahre 2014 ff. ausgestaltet werden.
4 Ämterübergreifende Handlungsstrategien der Jugend -, Gesundheits -, Schu l- und
Sozialpolitik
Ergebnis- bzw. zielorientierte Steuerung ist in der Umsetzung erfolgreich, wenn die Verantwo rtung
für die Zielerreichung eindeutig geklärt ist und die zuständigen Organisationseinheiten (Ämter, Pro-
jekte ö. ä.) auch über die zur Zielerr eichung notwendigen Gestaltungsmittel und Gestaltungs mög-
lichkeiten verfügen. Vor diesem Hintergrund findet eine langfristige Planung weitgehend nur inne r-
halb der Ämter statt.
Ämterbezogene Planungen laufen damit aber auch Gefahr , dass sie sich in ihren Zie len, Aktivitä-
ten und Werthaltungen auf ihren eigenen Gestaltungsbereich beschränken oder zurückziehen. Die
Betrachtung der jeweiligen fachbezogenen Interessen führt zu einer Konkurrenz um knappe Re s-
sourcen. Sie verstellt den Blick auf Wirkungszusammenhänge zwischen den Leistungen der Ämter
und erschwert die für den Erfolg der Gesamtorganisation notwendige Integration.
Aus verschiedenen Kontexten heraus beschäftigen sich aktuell Mitarbeiter/-innen der Dezernate IV
und V mit ämterübergreifenden Handlungsstra tegien der Jugend-, Gesundheits-, Schul- und Sozi-
alpolitik:
Steuerungs- und Organisationskonzept für die SGB II-Aufgaben (Dez. V)
Mit der kommunalen Trägerschaft kann die Stadt Münster Strategien und Handlungsschwerpun kte
der aktiven Arbeitsförderung festl egen sowie bedarfsgerechte Angebote pl anen, entwickeln und
beschaffen (vgl. Vorlage V/0443/2012). Neben den arbeitsmarkt - und sozialpolitischen Konzepten
für die SGB II-Umsetzung im kommunalen Jobcenter ist eine bessere Verzahnung der SGB II Leis-
tungen mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten anderer F achämter wichtige r Erfolgsfaktor
für die bessere Betreuung der SGB II-Kunden.
Kindbezogene Armutsprävention (Dez. IV, Amt 51)
Mit der Vorlage V/0239/2011 ist dem Rat das Handlungskonzept einer kindbezogenen Armutsprä-
vention in Münster, das insbesondere benachteiligten Kindern eine möglichst frühe Förderung und
Produktziele
Leitori-
entierungen
Strategische Ziele
Produktbereichsziele
(Verzahnungsebene)
Produktgruppenziele
1
Strategie
der
Stadt
Münster
17
PB-
Strategien
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intensive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnen soll, zur Kenntnis gegeben wo rden. Mit
der Teilnahme an dem Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“, sollen bereits eingeleitete
Maßnahmen weiter qualifiziert, auf ihre Wirksamkeit überprüft und die Netzwerke im Stad tteil und
in der Verwaltung systematisch ausgebaut und weiter entwickelt werden.
Gemeinsame Ausbildungsplatzberatung für alle Jugendlichen (Dez. IV, Amt 40)
Mit dem Ratsantrag Nr. A -R/0067/2011 „Jedem jungen Menschen einen (Aus -) bildung splatz in
gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“ hat
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt, die Verwaltung zu b eauftragen, dem Rat und
dem Fachausschuss ein Konzept für eine gemeinsame Ausbildungsplatzberatung für alle Jugen d-
lichen an zentraler Stelle in der Stadt unter Einbeziehung der verschiedenen Partner wie Agentur
für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kammern, Bildungsträgern, Wirtschaftsförderung und J ugendhilfe,
vorzulegen.
Neues Übergangssystems Schule – Beruf (Dez. IV, Amt 40)
Im Rahmen der Umsetzung des „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ sollen in allen
53 Kommunen des Landes un d damit auch in Münster kommunale Koordinierungen eing erichtet
werden. Nach dem Entwurf der gemeinsamen Absichtserklärung von Komm une und dem Land
Nordrhein-Westfalen zur Neugestaltung des Übergangssystems gewährleistet die Komm une in
Bezug auf ihre eigene n Zuständigkeiten die erforderlichen Absprachen in den Politikfeldern Bi l-
dung, Jugend und Arbeit/Soziales über Zielsetzungen und Verfahren ( vgl. die zur gleichen Si t-
zungskette eingebrachte Vorlage V/0720/2012 – Kommunale Koordinierung im Rahmen des ne u-
en Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und Beruf).
5 Eckpunkte für die Entwicklung ämterübergreifender Handlungsstrategien der J u-
gend-, Gesundheits-, Schul- und Sozialpolitik
Die (Weiter-)Entwicklungen der fachübergreifenden Handlungsstrategien dürfen nicht länger is o-
liert betrachtet werden, sondern müssen im Vorfeld der kommunalen Gesamtsteuerung in gemei n-
same Strukturen und Prozesse integriert werden. Dabei sind die Organisationseinheiten einzub e-
ziehen, die als Querschnittsaufgabe handlung sfeldübergreifend eine Verantwortung für bestimmte
Zielgruppen wahrnehmen (V/MIA, Amt 17). Die Verwaltung wird unter Federfü hrung des für die
SGB II-Steuerung zuständigen Dezernates V ein fach- und ressortübergreifendes Projekt einrich-
ten, in dessen Rahmen
Grundlagen und Prozesse zur Abstimmung der fach-strategischen Planungen und operati-
ven Leistungen ausgestaltet sowie
Strukturen und Instrumente zur fach-strategischen Steuerung durch die politischen Gr emi-
en und die Verwaltungsführung erarbeitet
Planungsebenen und Planungszeiträume für die genannten Politikfelder vereinheitlicht,
werden sollen.
Die Zielsetzungen und die Komplexität des Projektes bedingen eine freigestellte Projektleitung, die
die inhaltliche Vielfalt und Vernetzung der zu lösenden Fragestellungen durchdringt sowie die Akti-
vitäten der Projektbeteiligten aus mehreren Dezernaten/Ämtern in verschiedenen Arbeit sgruppen
steuert und koordiniert. Die Position ist in die Aufstellung der „Zeitlich befristeten Projekte“ im Ve r-
waltungsentwurf des Stellenplans 2013 aufgenommen.
5.1 Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten
Die Entwicklung von verbindlichen Strukturen und Instrumenten für die Zusammenarbeit von A kt-
euren verschiedener Politikfelder setzt sowohl auf Verwaltungsebene als auch in den polit ischen
Gremien e ine klare Aufgabenteilung und Verantwortlichkeiten für Steuerungsprozesse voraus.
Diese sind vertikal (zwischen den verschiedenen Ebenen) und horizontal (auf einer Ebene) vo nei-
nander abzugrenzen.
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Vertikal sind im Rahmen der kommunalen Gesamtsteuerung zwei Steuerungsebenen definiert, die
wie folgt beschrieben werden können:
Strategische Ebene
Die strategische Ebene umfasst die Leitorientierungen, die str a-
tegischen Ziele und die Produktbereichsziele. Wesentliche A k-
teure dieser Ebene sind die politischen Gremien und die Verwal-
tungsführung.
Operative Ebene
Die operative Ebene umfasst die Produktbereichs, Produktgru p-
pen- und Produktziele. Damit stellt die Produk tbereichsebene
die Verknüpfung beider Ebenen sicher. Wesentliche Akteure der
operativen Ebene sind die Verwaltungsführung und die Ämter
und Einrichtungen.
Horizontal berühren die Prozesse der fach-strategischen Steuerung im Rahmen fach- und ressort-
übergreifender Handlungskonzepte sowohl auf kommunalpolitischer Ebene als auch in der Verwal-
tung mehrere Zuständigkeiten.
Bereits heute ist im Haushalt die Verantwortung für die Ziele, Zielgruppen und Ressourcen der
Produktgruppen/Produkte Dezernaten zugewiesen. Die nachfolgend aufgeführten Beispiele ma-
chen jedoch deutlich, dass neben Leistungen des jeweiligen Verantwortungsbereichs auch Lei s-
tungen anderer Dezernate Zielbeiträge leisten.
Ziel Leistungen anderer Ämter mit Zielbeitrag
Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben
Die Zahl der Schulabgänger/ -innen ohne A b-
schluss soll sich jedes Jahr verringern
Persönliche Schulausstattung und Lernförd erung
(Ämter 50 und 59)
Sozialpädagogische Leistungen zum Au sgleich
sozialer Benachteiligung oder Überwindung indiv i-
dueller Problemlagen (Amt 51)
Produktgruppe 0501 – Leistungen der Grunds i-
cherung nach dem SGB II
Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit verme i-
den oder beseitigen
Verbindliches, standardisiertes, flächendecke ndes
Angebot zur Studien - und Berufsorienti erung für
alle Schüler allgemein bildender Schu lformen –
Kommunale Koordinierung (Amt 40)
Soziale Leistungen nach § 16 a SGB II: Kinde rbe-
treuung, Pflege von Angehörigen, Psychos oziale
Leistungen, Schuldnerberatung, Suchtb eratung
(Ämter 50, 51 und 53)
Produktgruppe 0603 – Förderung von benac h-
teiligten jungen Menschen
Jungen Menschen zum Ausgleich sozialer B e-
nachteiligungen oder zur Überwindung individ u-
eller Beeinträchtigungen Hilfen anbieten
Förderung der Teilhabe am Ar beitsleben, Münster-
pass, Leistungen für die Teilnahme an ein - und
mehrtägigen Klassenfahrten, gemeinschaf tlicher
Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben (Ämter 50 und 59)
Um eine größtmögliche Wirkung des Einsatzes kommunaler Mittel für gesamtstädtische Zielse t-
zungen zu erreichen, sollen die Zielbeiträge der Leistungen der Dezernate IV und V mit Bezug auf
die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) umfassend identifiziert und ung e-
achtet ihrer organisatorischen Zuordnung in die fach -strategische Steuerung des jeweiligen Hand-
lungsfeldes durch politische Gremien und Verwaltungsführung einbezogen werden. Wie die hierbei
entstehenden dezernatsübergreifenden Steuerungsverantwortlichkeiten gefasst und klar abg e-
grenzt werden, wird im weiteren Entwicklungsprozess geklärt werden.
Für die unter Ziffer 5.1 aufgeführten fachübergreifenden Handlungsstrategien ergeben si ch folgen-
de Zuständigkeiten der Dezernate:
Kommunale Koordinierung des Übergangs von der Schule in den
Beruf Dez. IV
Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu e i-
genverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten Dez. IV
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Förderung der Teilhabe erwerbsfähiger Leistungsberechtigter am
Arbeitsleben Dez. V
Da die Fachausschüsse und Fachdezernenten gleichberechtigt nebeneinander stehen, sind in
Angelegenheiten, die Entscheidungskompetenzen mehrerer Politikfelder berühren, der nächs ten
gemeinsamen Ebene also dem Rat/Hauptausschuss bzw. dem Oberbürgermeister vorbehalten.
5.2 Gemeinsame Leitprinzipien
Für die Ausrichtung der Aktivitäten der Jugend -, Gesundheits-, Schul - und Sozial politik auf g e-
meinsame Ziele und Verfahren schlägt die Verwaltung die nachfolgenden Leitprinzipien vor:
Wirkungsorientierung
Zunehmende Anforderungen an das Verwaltungshandeln einerseits und knappe Ressourcen a n-
dererseits machen die Überprüfung der Wirksamkeit eingesetzter Ressourcen vor dem Hinte r-
grund angestrebt er Ziele und die Suche nach immer besseren und wirksameren Produkten zur
wesentlichen aktuellen Herausforderung2. Daher müssen neben den Kosten auch der Ertrag bzw.
die Wirkungsbeiträge sozialer Leistungen und Projekte bezogen auf die sozialpolitischen Zie lset-
zungen der Stadt Münster dargestellt werden.
Ressourcenorientierung
Ansatzpunkt für die Ausgestaltung und Gewährung kommunaler Lei stungen sind die Handlungs -
und Entscheidungskompetenzen der Menschen. Durch konkrete Hilfen und der Situation ang e-
passte Beratung sollen Menschen in schwierigen Lebenslagen ermutigt und befähigt we rden, ihre
Fähigkeiten zu verbessern und eigene Ressourcen zu nutzen, um sich ein besseres Leben aufz u-
bauen.
Bedarfsorientierung
Eine leistungsorientierte Verantwortung für die Zie le und Ressourcen geht von den Bedarf slagen
der verschiedenen Zielgruppen aus und stellt die für die individuelle Zielerreichung erforderlichen
Hilfeleistungen ungeachtet der Zugehörigkeit zu verschiedenen Rechtskreisen bereit. D amit hat
jeder Leistungsberechtigte potentiell die Chance, ein bedarfsgerechtes Förderangebot zu beko m-
men.
Kooperation und Vernetzung
Vernetzung und Kooperation beinhaltet die gegenseitige Information und Abstimmung über und die
gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen und Angeboten. Da bei sind die aktuellen Entwicklu n-
gen in den Handlungsfeldern und bei den Vernetzungs - und Kooperationspartnern genauso
Grundlage, wie die verschiedenen aus Gesetzen und Konzepten resultierenden Aufträge und Zie l-
setzungen.3
5.3 Planungs- und Steuerungskonferenz
Die für die gemeinsame Planung integrierter Handlungskonzepte erforderlichen Absti mmungen
erfolgen in der Planungskonferenz und in der Steuerungskonferenz.
Der Planungskonferenz gehören die für die Fachplanungen verantwortlichen Mitarbeiter/-innen der
Jugend-, Gesundheits-, Schul- und Sozialverwaltung sowie die Beauftragte für Chance ngleichheit
auf dem Arbeitsmarkt (BCA) im Jobcenter an. Sie stellt Schnittstellen und gemeinsame Herausfor-
derungen fest und erörtert mögliche Ziele und Zielbeiträge im Rahmen i ntegrierter Handlungskon-
zepte. Die wirkungsorientierten Zielformulierungen werden möglichst vollstä ndig mit messbaren
Indikatoren und Kennzahlen hinterlegt.
2 KGSt-Materialien Nr. 1/2007 - Wirkungsziele
3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster 2007 – 2009, S. 15
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V/0715/2012
In der Steuerungskonferenz stimmen die beteiligten Dezernats- und Amtsleitungen die Zielkonzep-
te integrierter Handlungsstrategien verwaltungsintern verbindlich ab.
5.4 Kooperation und Vernetzung
Die Anforderungen, ein breites aber wenig koordiniertes Angebot sozialer Leistungen tran sparent
zu machen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass diejenigen, die für die Inanspruchnahme Unter-
stützung benötigen, diese Unterstützung erhalten, sind nur im Rahmen der Arbeit in Netzwe rken
zu erfüllen.4 Daher nimmt die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure auf strategischer und ope-
rativer Ebene im Sinne einer dauerhafte n Verantwortungsgemeinschaft nicht nur bei der Optimi e-
rung kindbezogener Prävention sketten eine bedeutende Rolle ein. Sie ist auch für den Erfolg in
den Handlungsfeldern Übergang Schule – Beruf und Teilhabe am Arbeitsleben ausschlaggebend.
Mit der Übernahme der kommunalen Trägerschaft für die Leistungen nach dem SGB II wurde der
externe Akteur „Jobcenter Münster als gemeinsame Einrichtung“ in die Organisation der Stadtve r-
waltung integriert. Als städtisches Amt ist das Jobcenter Münster in die Organisations - und Ent-
scheidungsstrukturen der Verwaltung und politischen Gremien eingebunden. Hierdurch können die
bisherigen Kooperationsvereinbarungen mit in diese r Vorlage beschriebenen Verfahren und M e-
chanismen der Abstimmung von Leistungen und Prozessen ersetzt werden.
Wegen des Trägerwechsels und der angestrebten Entwicklungen inte grierter Handlungsstrategien
wird die Verwaltung die Struktur der bestehenden Netzwerke in den genannten Handlungsfeldern
sowie die Vertretung von Ämtern in diesen Netzwerken überprüfen und ggf. in Abstimmung mit den
externen Netzwerkpartnern weiter entwickeln.
Des Weiteren werden die Möglichkeiten moderner IT geprüft, um das Angebot sozialer Dienstlei s-
tungen sowohl für die Bürgerschaft als auch für diejenigen, die aus einer professionel len Verant-
wortung heraus diese sozialen Dienstleistungen vermitteln, transparent zu machen.
6 Steuerung von Leistungen mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben
Eine erfolgreiche Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist darauf angewi esen,
dass die im Beratungsprozess festgestellten Förderangebote zeitnah und bedarfsorientiert zur Ver-
fügung stehen. Daher müssen die individuellen Beratungsprozesse mit einzelfallübergre ifenden
sozialplanerischen Prozessen verbunden werden.
Mit dem Steuerungs- und Organisationskonzept soll diese Verbindung hergestellt werden. Ausg e-
hend von einer dezidierten Bedarfserhebung werden unter Zielgruppenbezug generelle Beda rfe
festgestellt und spezifiziert. Auf dieser Basis werden unter Berücksichtigung verfügbarer Mittel und
Ressourcen Ziele formuliert sowie rechtskreisübergreifend eine ziel - und bedarfsorientierte Ang e-
botsstruktur geplant und durch verschiedene Akteure bereitgestellt. Nach der Leistungsg ewährung
wird geprüft, inwieweit die angestrebten Ziele erreicht wurden.
4 Netzwerktheorie und Netzwerkmanagement – Überlegungen vor dem Hintergrund des Pilotprojektes „Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende“ von Prof. Reis, FH Frankfurt
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Quelle: Moderne Sozialplanung. Ein Handbuch für Kommunen –
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen
(MAIS)
6.1 Bestandsaufnahme
Vor der Zielbildung und der Entscheidung über die Durch führung von Maßnahmen sind die Au s-
gangssituation und zu erwartende Entwicklungen darzustellen. Die Bestandsau fnahme mit Daten
zum Stand vom 31.12. umfasst:
Ressourcen, Potentiale und Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen
Die Ressourcen und Potentiale d er erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden von Jo bcoach
und Kunden gemeinsam bewertet. Auf dieser Basis wird dann das konkrete Ziel der Förderung im
Einzelfall bestimmt. Aus der Differenz zwischen Status und Ziel leiten sich die Förderbedarfe ab.
Die Daten aus der Potentialanalyse und Zielvereinbarung werden in der Fachanwendung des Jo b-
centers erfasst.
In der Bestandsaufnahme werden die erfassten Daten und Informationen aggregiert und als Basis
für fach-strategische Überlegungen aufbereitet. Soweit die Daten nicht im Jobce nter vorliegen,
werden diese bei anderen Fachämtern eingeholt.
Arbeitsmarktstruktur
Die Struktur des Arbeitsmarktes mit den Bestandteilen Beschäftigungsstatistik, Arbeitskräftenac h-
frage und Bewerberstruktur nach Rechtskreisen geben Anh altspunkte für die fachliche Grundaus-
richtung und Planung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen des Jobcenter Münster.
Um die zukunftsbezogene Betrachtung zu unterstützen, ergänzen mit der Wir tschaftsförderung
erörterte Tendenzen die Darstellung der Daten.
Soziale Infrastruktur
Die Darstellung der sozialen Infrastruktur umfasst die Einrichtungen und Dienste, deren Angeb ote
durch das Jobcenter Münster gesteuert und/oder finanziert werden.
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Im 1. Quartal übersendet das Jobcenter Münster die Bestandsaufnahmen an die anderen Fachäm-
ter. Im Gegenzug erhält es deren Bestandaufnahme. Ziel ist es, Transparenz über die Ausgangssi-
tuation aus verschiedenen Blickrichtungen herzustellen.
6.2 Zielbildung
Bei der Umsetzung des SGB II findet zielorientierte Steuerung auf verschiedenen Eb enen statt.
Ergänzend zur kommunalen Ebene sind für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(insbesondere für die vom Bund finanzierten Leistungen) Zielvereinbarungen zwischen allen au s-
führenden und Aufsicht führenden Stellen als Steuerungsinstrument gesetzlich vorgeschrieben.
Mit den Steuerungssystemen wirken auf kommunaler Ebene unterschiedliche Zielsetzungen, näm-
lich solche des Bundes (BMAS), des Landes (MAIS) und der Kommune (Stadt Münster). Diese
Zielsetzungen sind im Z ielvereinbarungsprozess möglichst widerspruchsfrei zu vera nkern, um
Zielkonflikte zu vermeiden, andererseits sollten sie nicht beziehungslos nebeneinander st ehen.
Vielmehr sollen die örtlichen Zielsetzungen die überörtlichen stützen, ergänzen und verstärken und
die Zielvereinbarung eine ganzheitliche Handlungsstrategie abdecken. Die für das Jahr 2012 ve r-
einbarten Ziele der überörtlichen Zielsteuerung und die kommunalen Ziele sind in der Anlage dar-
gestellt. Sie bilden die Grundlage der operativen Steuerung d er Grundsicherung für Arbeitsuchen-
de im Jobcenter.
6.2.1 Überörtliche Zielsteuerung
Die Grundlagen der überörtlichen Zielsteuerung SGB II werden in dem im Bund-Länder-Ausschuss
nach § 18c SGB II abgestimmten Grundl agenpapier „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuer ung
SGB II - Grundprinzipien, Steuerungsmethodik und Verfahren“ beschri eben. Dem Bund -Länder-
Ausschuss gehören Vertreter der Bundesregierung, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände
und der Bundesagentur für Arbeit an.
Die überörtliche Zielsteuerung umf asst zunächst die Zielplanung, Zielvereinbarung und Zielnac h-
haltung für die in der Anlage 3 dargestellten Ziele nach § 48b Abs. 3 SGB II. Das Ve rfahren zur
Zielvereinbarung ist in folgende drei Abschnitte eingeteilt:
Abschnitt 1 Übermittlung der Referenzwe rte und Korridorwerte für die
Zielwerterwartung (=Referenzrahmen) durch BMAS, Länder,
kommunale Spitzenverbände und Bundesagentur für Arbeit.
Abschnitt 2 Verhandlungen zur Abstimmung der Planungsa ngebote der
Jobcentren und des Referenzrahmens im Rahmen de r jeweili-
gen Aufsichtstrukturen.
Abschnitt 3 Abschluss der Zielvereinbarungen in den unterschiedl ichen
Ebenen
Die Vereinbarungen auf überörtlicher Ebene werden gemäß § 48b Abs. 2 SGB II nach Beschlus s-
fassung des Bundestages über das jährliche Haushaltsge setz abgeschlossen. Die Haushaltsg e-
setze des Bundes kommen häufig erst gegen Ende des Vorjahres oder gel egentlich sogar erst zu
Beginn des Haushaltsjahres zustande.
6.2.2 Zielentwicklung auf kommunaler Ebene
Da die Ziele grundsätzlich mit dem Zuschnitt der Haush altsbudgets korrespondieren müssen, soll-
ten die ämter - und dezernatsübergreifenden Prozesse der Zielentwicklung mit den organisation s-
bezogenen Prozessen der Haushaltsaufstellung verknüpft werden.
Offen ist bislang, wie der Steuerungseinfluss der gesamtst ädtischen Zielsetzungen (insbesondere
die Leitorientierungen und strategischen Ziele) sichergestellt werden kann. Diese Frage wird daher
im Rahmen des Erfahrungsbetriebs zur Einführung e iner zielorientierten Steuerung mit untersucht
werden.
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Bis dahin ist zunächst folgender Prozess angedacht:
Die in der Planungskonferenz Ende des 1. Quartals erörterten Ziele der Leistungen zur Förd erung
der Teilhabe am Arbeitsleben und produktbezogenen Zielbeiträge ei nzelner Ämter werden von
dem Vertreter/der Vertreterin de s Jobcenters als dem für die fach-strategische Planung zuständi-
gen Dezernat in einem Zielkonzept zusammengefasst und den beteili gten Ämtern zugeleitet. Die
Ämter prüfen das Zielkonzept und nehmen zu den erforderlichen Leistungen und Ressourcen ihres
Amtes schriftlich Stellung.
In der Steuerungskonferenz Mitte Mai werden das Zielkonzept und die Stellungnahmen zu den
Zielbeiträgen der jeweiligen Ämter erörtert. S oweit kein Einvernehmen erzielt werden kann, legt
Dez. V als für die fach-strategische Steuerung dieses Handlungsfeldes zuständiger Beigeordneter
dem Verwaltungsvorstand die Handlungsstrategie mit den kontroversen Positionen zur Entsche i-
dung vor. Mit den einvernehmlichen Absprachen bzw. nach Entscheidung des Verwaltungsvo r-
standes sind die Ämter für die Zielbeiträge ihrer Produkte und die hierfür erforderlichen Ressou r-
cen verantwortlich und berücksichtigen diese im Rahmen der Haushaltsaufstellung.
Als fach-strategische Arbeitsgrundlage stellt das Jobcenter die Bestandsaufnahme (mit Daten zum
Stand 30.06.), die Ziele und die abgestimmten Handlungsansä tze zur Förderung der Teilhabe am
Arbeitsleben in einer Vorlage dar. (vgl. Vorlage V/0442/2012 – Berichtswesen). Die Vorlage wird
mit dem Entwurf des Haushaltes zur Beratung in allen zu beteil igenden Fachaussc hüssen und
Beschlussfassung im Rat eingebracht. Die von der Verwaltung vo rgeschlagenen Zielwerte zu den
Zielen der überrötlichen Zielsteuerung bilden das Planungsangebot der Stadt Münster.
Sofern die Planungsangebote der Stadt Münster außerhalb des Refere nzrahmens der überörtl i-
chen Zielsteuerung liegen und das MAIS die Abweichung für unb egründet hält, ist die Verwaltung
bevollmächtigt, eine Zielvereinbarung mit modifizierten Zielwerten zu unterzeichnen. Über den A b-
schluss der Zielvereinbarung wird dem Auss chuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförd erung
berichtet.
6.3 Umsetzung der ressortübergreifenden Handlungsstrategie
Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leitungen mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben ist
davon abhängig, wie gut die ganzheitlic he Betrachtung der verschiedenen Aspekte und Wechse l-
wirkungen sozialer Benachteiligungen und der vorhandenen Ressourcen gelingt. Die Entwicklung
integrierter Lösungsperspektiven erfordert somit eine Planung und Steuerung, die die Reibung s-
verluste zwischen einer rechtskreisorientierten Verwaltungsorganisation und einer produktorientier-
ten Angebotsstruktur minimiert. Anders ausgedrückt, es gilt, das Handlungskonzept zur Förderung
der Teilhabe am Arbeitsleben mit der produkt -/organisationsorientierten Maßnahmeplanung und
deren Umsetzung zu verbinden.
6.3.1 Maßnahmeplanung und Inanspruchnahme von Diensten
Für die Planungen der operativen Maßnahmen im Handlungsfeld „Teilhabe am Arbeitsleben“ wird
eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des/r für die Fachplanung verantwortlichen
Mitarbeiters/-in des Jobcenters gebildet. Sie spezifiziert zielgruppenbezogen den Bedarf an ve r-
schiedenen Leistungen durch Merkmale und Merkmalsausprägungen und ordnet diese den pr o-
duktbezogenen (Teil-)Zielen zu.
In den Fachämtern werden den Bedarfen bestehende Maßnahmen und Angebote zugeor dnet, die
(ggf. mit punktuellen Modifikationen) geeignet sind, die (Teil -)Ziele zu erreichen. Soweit keine A n-
gebote zur Verfügung stehen, sind diese von der Fachplanung der für das (Tei l-)Ziel verantwortli-
chen Organisation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel inhaltlich und konzep-
tionell auszugestalten.
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In einer zweiten Planungskonferenz im vierten Quartal ermitteln die für die Fachplanungen veran t-
wortlichen Mitarbeiter/ -innen anh and der Zielsetzungen Überschneidungen und inhaltliche Ve r-
knüpfungen zwischen den Maßnahmen/Leistungen und den rechtskreisübergreifenden B edarf.
Maßnahmeüberschneidungen sind auf ihre sachliche Rechtfertigung zu prüfen und soweit wie
möglich zu bereinigen. Auf inhaltliche Verknüpfungen ist für die weiteren Planungen hinzuweisen.
Nach der Abstimmung des bedarfsorientierten Leistungsportfolios der Jugend -, Gesundheits -,
Schul- und Sozialpolitik zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben wird dieses in die int erdiszip-
linäre Arbeitsgruppe zurück gespiegelt. Dort werden dann unter Berücksichtigung der inhaltl ichen
Bezüge zwischen Maßnahmen Dienstleistung sketten gebildet und bei Bedarf die Prozesse der
Zusteuerung und Vermittlung in Angebote sowie der erforderlich en Rückkopplungen über Verlauf
und Ergebnisse zwischen den Fachämtern abgestimmt bzw. aktualisiert.
Das Jobcenter fasst die Maßnahmen der Stadt Münster zur Förderung der Teilhabe am Arbeits le-
ben im Maßnahmeprogramm (bisheriges A rbeitsmarktprogramm) zusammen. Dieses wird den an
der fach-strategischen Planung beteiligten Fachausschüssen mit den Daten der Bestandsaufna h-
me mit Stand vom 31.12. im 1. Quartal vorgestellt.
Auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips sollen die erforderlichen Leistungen durch geei gnete
Dienste und Einrichtungen erbracht werden. Hierzu vereinbaren die Fachämter im Rahmen ihrer
jeweiligen Produktverantwortung Ziele, Leistungsinhalte und Verfahren mit den Trägern s ozialer
Dienstleistungen und steuern deren Leistungserbringung.
6.3.2 Maßnahmedurchführung
Das Fallsteuerungskonzept des Jobcenter Münster setzt bei den Re ssourcen des Kunden/der
Kundin und der Frage an, „Was will der Kunde/die Kundin konkret für seine/ihre Karriere - und Le-
bensplanung erreichen?“ Ressourcenbewertung und Zielfindung erfolgen in einem gemeins amen
Prozess mit den Integrationsfachkräften. Nach der Vereinbarung e ines Entwicklungszieles wird
eine Maßnahme ausgewählt, die das vereinbarte Ziel unterstützt. In Abhängigkeit von der Leistung
weist der Jobcoach den Kunden in ei ne Maßnahme zu oder vermittelt in das ausgewählte Ang e-
bot. Wenn in Einzelfällen mehrere Bereiche und Fachkräfte beteiligt werden müssen, organisiert
der Jobcoach die erforderlichen Maßna hmen, Dienste und Leistungen, die von den beteiligten
Fachkräften zu einer umfassenden Hilfeleistung zu erbringen sind.
6.4 Controlling/Evaluation
Die zielgerichtete Steuerung der Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erfo rdert
ein Controlling, das die Daten über
Zielgruppen und deren zu erwartende Entwicklung
Anzustrebende und erreichte Wirkungen
Leistungen und Leistungsvollzug und
Notwendige und eingesetzte Ressourcen
unter Berücksichtigung des Verantwortungsbereiches der Führungskraft bzw. eines Führungsgr e-
miums transparent darstellt. Das Gesamtcontrolling des Jobcenters, das unter Berücksicht igung
von Verantwortungsebenen Aussagen zu Zielgruppen, Leistungen, Wirkungen und Re ssourcen
abbilden soll, befindet sich derzeit im Aufbau.
Die planungsbezogene Bereitstellung von Daten für die Zielentwicklung und Planung erforderlicher
Leistungen und Ressourcen ist in Ziffer 6.1 beschrieben. Daneben übernimmt das Contro lling auf
der fach-strategischen Ebene eine prozessbegleitende Kontrollfun ktion und initiiert notwendige
Anpassungen. Hierfür bereitet der/die für das Controlling zuständige Mitarbe iter/-in ergänzend zu
den mit der Vorlage V/0442/2012 vorgestellten monatlichen Basisinformationen quartalsweise e i-
nen Bericht mit weiteren zielorientierten Kennzahlen und Indikatoren auf.
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Insbesondere bei relevanten Zielabweichungen werden die Hintergründe analysiert, Prognosen mit
Blick auf den restlichen Planungszeitraum erstellt und Entscheidungsvorschläge über no twendige
Anpassungen fach-strategischer Festlegungen unterbreitet.
7 Schlussbemerkung
Die unter Ziffer 5.1 aufgeführten Beispiele ämterübe rgreifender Handlungsstrategien der Jugend-,
Gesundheits-, Schul- und Sozialpolitik machen deutlich, dass ämterbezogene Strategien bei den
komplexen Problemlagen sozial benachteiligter Persone n und Gruppen an ihre Grenzen stoßen.
Um diese Grenzen zu überwinden und den komplexen Problemlagen wirksam und nac hhaltig zu
begegnen, müssen zuständigkeits- und fachübergreifend die Lebenslagen der unterstützungsb e-
dürftigen Menschen analysiert, Ziele for muliert und zielgerichtete Angebote der ö ffentlichen und
zivilgesellschaftlichen Institutionen geplant, implementiert, koordiniert und geste uert werden. Die
zwischen den Dezernaten abgestimmten Eckpunkte zur Zusammenführung gemeinsamer Hand-
lungsstrategien der Jugend -, Gesundheits-, Schul- und Sozialpolitik und das vorläuf ige Konzept
zur Steuerung der SGB II -Leistungen bilden einen hoffnungsvollen Einstieg für die weitere Ausg e-
staltung der in dieser Vorlage skizzierten Strukturen und Prozesse in einem gemeinsamen Projekt.
In Vertretung
Gez.
Thomas Paal
Beigeordneter
Anlage:
Ziele und Zielindikatoren Jobcenter Münster 2012
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0715/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37