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V/0878/2008

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster

Vorlagen 03.11.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2008, TOP 16

Anlage_1_Bericht über Anregunen und Hinweise

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Ansehen

Anhang zur Anlage_2_Steckbriefe

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_2_Einzelhandels- und Zentrenkonzept

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Ansehen

Anlage_1_Bericht über Anregunen und Hinweise

26296 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0878/2008 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
Bericht  
über die Berücksichtigung der im Rahmen der Öffentl ichkeitsbeteiligung und Beteiligung 
der relevanten Träger öffentlicher Belange sowie Or ganisationen des Einzelhandels einge- 
gangenen Anregungen und Hinweise.  
 
 
Anregungen und Hinweise  Vorschlag der Verwaltung 
 
A - EH-Hearing am 10.06.2008 
 
1. Hinweis auf die Bedeutung der Sicherstel- 
lung der Erreichbarkeit von Nahversor- 
gungsreinrichtungen durch weniger mobile 
Menschen/Menschen mit Behinderungen 
   
(Stichwort Barrierefreiheit)  
 
 
 
 
 
 
 
2. Anregung zur Würdigung der vorhandenen 
Kenntnisse über die Verkehrsmittelwahl im 
Einkaufsverkehr im Zusammenhang mit der 
Ansiedlung weiterer Lebensmitteleinzelhan- 
delsflächen (ein Großteil der Bevölkerung 
wählt nicht das Auto als Verkehrsmittel für 
den Einkauf) 
 
3. Anregung zur Bereitstellung ausreichender 
Parkplatzflächen in der Innenstadt im Zu- 
sammenhang mit der Expansion der Ver- 
kaufsflächen (Vorschlag zur Nutuzung von 
Behördenparkplätzen am Wochenende) 
 
4. Hinweis auf die Bedeutung und die Chan- 
cen der Bestandsentwicklung am Iden- 
brockplatz in Kinderhaus (Umnutzung von 
Dienstleistungsflächen, z. B. Sparkasse, in 
Einzelhandelsflächen) 
 
 
 
5. Klärungsbedarf bzgl. der Einschränkung der 
Zulässigkeit von Einzelhandel in Gewerbe- 
gebieten, Problematik für Handwerksbetrie- 
be mit untergeordnetem Einzelhandelsver- 
kauf 
 
 
1. Die Sicherung wohnungsnaher Versor- 
gungsstrukturen ist ein wesentliches Anlie- 
gen des Einzelhandels- und Zentrenkon- 
zepts und soll durch dessen Umsetzung si- 
chergestellt werden. Grundlegende Aspekte 
der Barrierefreiheit werden im Baugeneh- 
migungsverfahren abgeprüft. Zukünftig sol- 
len Investoren von Einzelhandelsimmobilien 
in Beratungsgesprächen auf die Checkliste 
„Barrierefreies Bauen“ hingewiesen und um 
Berücksichtigung gebeten werden. 
 
2. Dieser Aspekt wird in einem separaten 
Punkt im Einzelhandels- und Zentrenkon- 
zept aufgegriffen (vgl. Kap. 5.3 „Verkehrs- 
mittelwahl und Stellplatzbedarf in der Alt- 
stadt/HBF“) 
 
 
 
3. Dieser Aspekt wird ebenfalls in einem sepa- 
raten Punkt im Einzelhandels- und Zentren- 
konzept (vgl. Kap. 5.3 „Verkehrsmittelwahl 
und Stellplatzbedarf in der Altstadt/ HBF“) 
aufgegriffen. 
 
4. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
lässt Umstrukturierungen bzw. Nutzungs- 
änderungen im Bestand explizit zu. Die Ini- 
tiative muss jedoch von privater Seite (Ei- 
gentümer/Mieter/Betreiber) erfolgen und 
kann, wenn möglich, von der Stadt unter- 
stützt werden.   
 
5. „Handwerkerverkauf“ wird von den baupla- 
nungsrechtlichen Möglichkeiten zum Aus- 
schluss von Einzelhandel in Gewerbegebie- 
ten ausgenommen und ist grundsätzlich 
möglich (vgl. Kap. 6.2 des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzepts)

2 
 
B - CDU Ortsunion Hörstertor-Rumphorst 
 
6. Anregung zur Prüfung der Ansiedlung eines 
Lebensmittelnahversorgers östlich des He- 
ckenweges / nördl. des Markweges  
 
 
6. Die Verwaltung hat in den letzten Jahren im 
Zusammenwirken mit Betreibern und Inves- 
toren verschiedene Standorte in Rumphorst  
für die Ansiedlung eines Lebensmittelmark- 
tes geprüft, die sich aus unterschiedlichen 
Gründen nicht realisieren ließen bzw. las- 
sen, darunter auch der Standort nordöstlich 
im Eckbereich der Straßen Hoher Hecken- 
weg/Markweg. Derzeit bestehen konkrete 
Überlegungen, den vorhandenen Standort 
des Plus-Marktes am Hohen Heckenweg zu 
optimieren und ggf. durch ein anderes Un- 
ternehmen betreiben zu lassen. Die Verwal- 
tung wird weiterhin aktiv an der Sicherung 
des Lebensmittelangebotes in Rumphorst 
arbeiten. 
  
C - Seniorenvertretung Münster 
 
7. Ausdrückliche Unterstützung der Stellung- 
nahme der Kommission zur Förderung der 
Integration von Menschen mit Behinderun- 
gen (KIB) 
 
8. Hinweis auf längerfristige Überlegungen zur 
Verbesserung des Einzelhandels und 
Dienstleistungsangebotes für Senioren im 
Rahmen eines Interviews des Vorsitzenden 
der Seniorenvertretung im August 2007 zur 
Studie „Wirtschaftsmotor Alter“  
 
 
 
 
 
7. Die das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
positiv würdigende Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
 
8. Das Interview enthält viele interessante und 
innovative Hinweise, wie man Produkte, das 
Einkaufen und den Service für die wach- 
sende Gruppe der Seniorinnen und Senio- 
ren verbessern kann. Diese Hinweise sind 
wertvoll, jedoch nicht im Rahmen des Ein- 
zelhandels- und Zentrenkonzeptes umzu- 
setzen. Die Verwaltung wird in ihren Kon- 
takten zu den relevanten Organisationen 
des Einzelhandels (Einzelhandelsverband 
Westfalen-Münsterland e. V., IHK Nord 
Westfalen) auf diese Aspekte aufmerksam 
machen.  
 
D - Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
 
9. Sicherstellung geeigneter fußläufig und bar- 
rierefrei erreichbarer Grundversorgungsein- 
richtungen in Stadtteilen aller Größenord- 
nungen. Vermeidung dieser Struktur entge- 
genstehender Entwicklungen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
9. Die Sicherung und Stärkung eines mög- 
lichst feinmaschigen Netzes der Grundver- 
sorgungsreinrichtungen, sowohl innerhalb 
der zentralen Versorgungsbereiche als 
auch von städtebaulich integrierten Einzel- 
standorten, ist ein wesentliches Ziel des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Das 
Instrumentarium ist darauf ausgerichtet, 
entgegen stehende Entwicklungen bzw. 
Einzelhandelsvorhaben zu vermeiden.

3 
10. Hinweis auf fehlende Querverbindungen 
des ÖV’s zwischen den Stadtteilen und da- 
mit z. T. nicht gegebene Erreichbarkeit von 
bestimmten Versorgungsstandorten mit 
dem ÖV (z. T. nicht behindertengerechter 
Ausbau der Haltestellen). 
 
 
 
 
 
11. Hinweis an die Verwaltung, Strukturkriterien 
für die Entwicklung und den Betrieb von 
Einzelhandelseinrichtungen zu erarbeiten, 
um die Selbstversorgung von Menschen mit 
Behinderungen zu gewährleisten. 
 
 
 
12. Anregung zur Verbesserung der Dienstleis- 
tungsqualität des Einzelhandels (Implemen- 
tierung von Mobilitäts- und Bringservice) für 
weniger mobile Bevölkerungsgruppen. 
 
10. Die verkehrliche Erreichbarkeit von zentra- 
len Versorgungsbereichen mit dem ÖV ist 
ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit 
der Sicherung der Nahversorgungsstruktu- 
ren, kann allerdings nicht im Einzelhandels- 
und Zentrenkonzept bearbeitet werden. 
Diese Forderung wird daher an die zustän- 
digen Stellen für verkehrliche Fachkonzepte 
weitergeleitet (Amt 61 Verkehrsplanung, 
Stadtwerke Münster).   
 
11. Die Entwicklung von Vertriebstypen des 
Einzelhandels und der Betrieb von Geschäf- 
ten ist nicht Gegenstand eines  kommuna- 
len Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. 
Daher kann dieser Hinweis nicht aufgegrif- 
fen werden, richtet er sich doch an private 
Investoren bzw. Betreiber. 
 
12. Auch dieser Vorschlag richtet sich an die 
Betreiber von Einzelhandelsgeschäften. Die 
Verwaltung wird diese Forderung an die 
Organisationen des Einzelhandels weiterlei- 
ten. 
 
E - ISI – Initiative für eine starke Innenstadt 
 
13. Anregung zur Lokalisierung oberzentraler 
Handelsangebote in der Innenstadt. Ver- 
meidung nicht gewollter Expansionen in den 
Außenbezirken sowie Begrenzung innen- 
stadtrelevanter Sortimente in Fachmärkten 
und auf dezentralen Standorten. 
 
14. Hinweis auf geringe Entwicklungsspielräu- 
me in der City. Zurzeit ist ein Spielraum für 
weitere Verkaufsflächenexpansionen in der 
Innenstadt (über die Projekte Stubengasse, 
Hanse Carré  und Bahnhof hinaus) nicht 
gegeben.  Perspektivische Flächenauswei- 
tungen  müssen der Leistungsfähigkeit des 
Handels angepasst werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
13. Diese Anforderungen der ISI an die Einzel- 
handelssteuerung sind immanenter Be- 
standteil des Einzelhandels- und Zentren- 
konzepts und werden auch zukünftig hand- 
lungsleitend sein. 
 
 
14. Auch aus Sicht des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzepts ist der  Spielraum für wei- 
tere großflächige Verkaufsflächenexpansio- 
nen in der Innenstadt über die Projekte Stu- 
bengasse, Hanse Carré  und Bahnhof hin- 
aus auf längere Sicht ausgeschöpft. Bisher 
nicht bekannte, neue Investitionsinteressen 
des Einzelhandels in der Innenstadt würden 
daher kritisch geprüft und sollten, falls er- 
forderlich, unter Einsatz der städtischen 
Möglichkeiten und des rechtlichen Instru- 
mentariums vermieden werden. Darüber 
hinaus soll die Abgrenzung des zentralen 
Versorgungsbereichs Innenstadt, um mögli- 
che Ansatzpunkte für die Ansiedlung weite- 
ren großflächigen Einzelhandels auf die 
funktional wichtigen Kernräume zwischen 
Altstadt und Bahnhof zu lenken (Achsen 
Windthorststraße und Salzstr./Servatiiplatz/ 
Bahnhofstr.), in diesem Bereich verändert 
werden. Die Bereiche zwischen Hafenstr.

4 
 
 
 
 
 
 
15. Anregung zur Identifizierung und Steuerung 
möglicher, d. h. potenzieller Entwicklungs- 
flächen für den Einzelhandel in der Innen- 
stadt im Rahmen der Vorgaben des Einzel- 
handels- und Zentrenkonzepts. 
 
16. Ausreichende finanzielle Beteiligung der 
Stadt zur Gewährleistung wichtiger Rah- 
menbedingungen (z. B. Erreichbarkeit für 
alle Verkehrsträger, Parkplatzangebot, 
Parkleitsystem, kulturelle Angebote, Ver- 
weilqualität) ist wichtig, um die Leistungsfä- 
higkeit des Einzelhandels langfristig zu er- 
halten. 
 
und Herwarthstr. im Süden und Mauritztor 
und Servatiiplatz im Norden, sollen zukünf- 
tig nicht mehr vom zentralen Versorgungs- 
bereich Innenstadt einbezogen sein (Vgl. 
Karte A 1 City/Innenstadt). 
 
15. Auch hier gilt der Steuerungsansatz im Sin- 
ne der Erläuterungen des v. g. Punktes. 
 
 
 
 
16. Die Entwicklung der Innenstadt ist eines der 
wichtigsten Stadtentwicklungsthemen, de- 
ren weitere aktive Unterstützung durch die 
Stadt Münster sichergestellt ist (vgl. Vorlage 
V/0902/2008 zum Programm „Aktive Stadt- 
und Ortsteilzentren“).  
F - Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland 
 
17. Anregung, die Inhalte des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzepts mit den Regelungen 
des  neuen Einzelhandelserlass NRW  kurz- 
fristig abzugleichen. 
 
 
18. Anregung zur Angleichung der Begriffe für 
die zentralen Versorgungsbereiche inner- 
halb des Einzelhandels- und Zentrenkon- 
zepts an die im LEPro verwandten Begriffe 
(Haupt-, -Neben, Nahversorgungszentren). 
 
 
 
 
 
 
19. Anregung zur Kenntlichmachung von Erwei- 
terungsflächen der zentralen Versorgungs- 
bereiche, die über die Bestandssituationen 
hinausgehen. 
 
 
 
20. Anregung zur Überprüfung der Abgrenzung 
des zentralen Versorgungsbereiches Innen- 
stadt/City im Bereich Warendorfer 
Str./Mauritztor 
 
 
 
 
 
17. Der neue Einzelhandelserlass liegt seit En- 
de September d. J.  vor. Das Einzelhandels- 
und Zentrenkonzept berücksichtigt die zent- 
ralen Inhalte des neuen Einzelhandelser- 
lasses.  
 
18. Die Begrifflichkeiten des Münsteraner Ein- 
zelhandels- und Zentrenkonzepts sind in 
Bezug auf die zentralen Versorgungsberei- 
che und sonstigen Ansiedlungsräume für 
den Einzelhandel konkret auf die Vorga- 
ben/Begrifflichkeiten im Gesetz (§ 24 a 
LEPro) bezogen und erläutert (vgl. Kap. 6.2 
„Funktionsbestimmung zentraler Versor- 
gungsbereiche / Standortsystematik des 
Einzelhandels“). 
 
19. Sofern für die Erweiterung zentraler Versor- 
gungsbereiche potenzielle Entwicklungsflä- 
chen ausgewiesen sind, werden diese se- 
parat beschrieben (vgl. Anhang zum Ein- 
zelhandels- und Zentrenkonzept, Steckbrie- 
fe: Ansiedlungsräume für den Einzelhandel) 
 
20. Aufgrund der funktionalen Zugehörigkeit zu 
den Angebotsstrukturen der Warendorfer 
Str. ist die nördl. Seite der Warendorfer Str., 
westl. der Bahntrasse diesem zentralen 
Versorgungsbereich und nicht dem zentra- 
len Versorgungsbereich Innenstadt zuge- 
ordnet.

5 
 
21. Hinweis, dass der perspektivische zentrale 
Versorgungsbereich „Multifunktionales 
Zentrum Steinfurter Str.“ (C 32) kaum als 
Nahversorgungszentrum einzustufen ist, da 
im Umfeld kaum Wohnbevölkerung vorhan- 
den ist. 
 
22. Hinweis, dass eine parzellenscharfe Ab- 
grenzung auch der Ansiedlungsbereiche 
„Sonderstandort/Fachmarktzentrum“ (Typ 
E) wünschenswert wäre.  
 
 
 
 
 
 
 
23. Anregung zur Überprüfung und Anpassung 
der Bebauungspläne an die Zielsetzungen 
des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
24. Anregung zur kritischen Prüfung weiterer 
Verkaufsflächenzuwächse des Einzelhan- 
dels (Qualität vor Quantität)  
 
 
21. Vgl. hierzu Ausführungen unter H -
Bezirksregierung Münster Nr. 26 und 35 
 
 
 
 
 
22. Die Festlegung von Sonderstandor- 
ten/Fachmarktzentren für großflächigen 
nicht 
 zentrenrelevanten Einzelhandel in ei- 
nem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
unterliegt nicht den rechtlichen Anforderun- 
gen, die an die Ausweisung zentraler Ver- 
sorgungsbereiche zu stellen sind. Hier 
reicht eine gebietsbezogene Darstellung, 
die einen Flächenbezug zu den lokal vor- 
handenen  Bauleitplänen aufweist.  
 
23. Im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. 
Umsetzung des Einzelhandels- und Zent- 
renkonzepts 2004 wurden bereits rund 30 
Bebauungspläne an die Regelungen des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ange- 
passt bzw. auf diese ausgerichtet. Die An- 
passung der Bauleitpläne ist auch von den 
zur Verfügung stehenden Bearbeitungsres- 
sourcen abhängig. Noch nicht angepasste 
Bebauungspläne in Gewerbegebieten ste- 
hen jedoch grundsätzlich unter ständiger 
Beobachtung, so dass bei ungewünschten 
Entwicklungen unmittelbar Instrumente zur 
Sicherung der Zielsetzungen des Einzel- 
handels- und Zentrenkonzepts eingesetzt 
werden können.  
 
24. Diese Forderung ist ein immanenter Grund- 
satz des Einzelhandels- und Zentrenkon- 
zepts und wird bei der Steuerung der Ein- 
zelhandelsentwicklung berücksichtigt.  
 
G - Gemeinde Ostbevern 
 
25. Bitte um Verlässlichkeit und stringente Um- 
setzung des Einzelhandels- und Zentren- 
konzeptes 
 
 
25. Die Verwaltung nimmt den Hinweis zur 
Kenntnis. 
 
H - Bezirksregierung Münster 
 
Funktionszuweisung für zentrale Versorgungs- 
bereiche  
 
26. Hinweis, dass die Festlegung des Zentren- 
typs „Multifunktionales Zentrum“ (MFZ) aus 
raumordnerischer Sicht nicht die in § 24 a 
 
 
 
 
26. Der Begriff „Multifunktionales Zentrum“ als 
Beschreibung und Begründung für einen 
zentralen Versorgungsbereich wird im Ein-

6 
LEPro festgelegten Kriterien an die Auswei- 
sung eines zentralen Versorgungsbereiches 
erfüllt. Es kann nicht davon ausgegangen 
werden, dass auf dieser Ausweisung auf- 
bauende zukünftige Planungen der Stadt 
Münster den Zielen der Raumordnung ent- 
sprechen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
27. Hinweis, dass großflächiger Einzelhandel 
mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (im 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Katego- 
rie E „Sonderstandort/Fachmarktzentrum“) 
 
nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen 
(ASB) gem. Regionalplan zulässig ist. Ggf. 
ist eine Anpassung als ASB im Rahmen der 
Fortschreibung des Regionalplans zu prü- 
fen/umzusetzen. 
 
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche 
 
 
28. Anregung, dass Schulgrundstücke, die an 
einen zentralen Versorgungsbereich an- 
grenzen, grundsätzlich vollständig in die 
Abgrenzung mit einbezogen werden sollen 
 
 
 
 
 
 
 
 
29. Anregung, die Trennung der beiden zentra- 
len Versorgungsbereiche B 2 - Warendorfer 
Str. und B 11-Schifffahrter Damm /-
Warendorfer Str. zu überprüfen.  
 
zelhandels- und Zentrenkonzept nicht mehr 
verwendet. Dies trifft auf die Bereiche „Mul- 
tifunktionales Zentrum“ Steinfurter Str. und 
Zentrum Nord/Bereich KOM-Center zu. Das 
Planungsziel MFZ/Steinfurter Str. wird im 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf- 
grund der entgegenstehenden harten recht- 
lichen Normierungen nicht mehr weiterge- 
führt (vgl. hierzu Nr.  35). 
Der Zentrumsbereich KOM-Center soll im 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept weiter- 
hin, allerdings in der Funktion eines Nahbe- 
reichszentrums, dargestellt werden. Diese 
Festlegung (Nahbereichszentrum), an die in 
rechtlicher Hinsicht weniger strenge Anfor- 
derungen gestellt werden als an die Aus- 
weisung eines zentralen Versorgungsberei- 
ches in der Funktion Haupt-, Neben- oder 
Grundversorgungszentrum, sichert die Ver- 
sorgung für die über 5.000 Beschäftigten im 
Zentrum Nord, schließt allerdings eine zu- 
künftige Einzelhandelsentwicklung von Vor- 
haben oberhalb der Schwelle zur Großflä- 
chigkeit (max. 800 qm Verkaufsfläche) aus. 
 
 
27. Die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
als „Sonderstandort/Fachmarktzentrum“ 
dargestellten Bereiche sind im Regionalplan 
bereits entweder als ASB dargestellt oder 
werden im Rahmen der Fortschreibung des 
Regionalplans für eine Anpassung von GIB 
(Gewerbe- und Industrieansiedlungsberei- 
che) nach ASB vorgeschlagen. 
 
 
 
 
28. Ob Schulgrundstücke vollständig in die Ab- 
grenzung zentraler Versorgungsbereiche 
einzubeziehen sind, sollte, wie im vorlie- 
genden Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
enthalten, anhand der lokalen Situation be- 
gründet sein. Auch wenn Schulgrundstücke 
durch die Abgrenzung nur „angeschnitten“ 
werden, liegen sie natürlich im Einzugs- und 
Einflussbereich des jeweiligen zentralen 
Versorgungsbereiches. Der Anregung wird 
daher nicht gefolgt. 
 
29. Die Überprüfung hat ergeben, dass eine 
Trennung des zentralen Versorgungsberei- 
ches in die Abschnitte Warendorfer Str. (B 
2) und Schifffahrter Damm/Warendorfer Str. 
(B 11) funktional nicht erforderlich ist. Daher

7 
 
 
 
 
 
30. Anregung zur Konkretisierung der Abgren- 
zung  des zentralen Versorgungsbereiches 
B 13 - Mecklenbeck, südl. Weseler Str. zur 
Trasse der zu verlegenden Heroldstr. 
 
31. Anregung zur Verkleinerung des zentralen 
Versorgungsbereiches C 16-Handorf durch 
Herausnahme des Kreuzungsbereiches 
Handorfer Str./Kötterstr.  
 
32. Anregung zur Veränderung der südlichen 
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbe- 
reiches C 23-Roxel durch Herausnahme 
von Wohngrundstücken westl. der Pieners- 
allee  
 
33. Anregung zur Herunterstufung des zentra- 
len Versorgungsbereichs C 25 - Gieven- 
beck/Heekweg zu einem  Nahbereichszent- 
rum (Typ D). 
 
 
34. Anregung zur Veränderung der südlichen 
Abgrenzung C 26 - Nienberge durch Her- 
einnahme der Flächen der Feuerwehr und 
der nördlichen Abgrenzung durch Berück- 
sichtigung des Raumes im Bereich des Ge- 
tränkemarktes „Am Baumberger Hof“. 
 
 
 
35. Hinweis, dass das Multifunktionale Zentrum 
Steinfurter Str. (C 32)  zurzeit nicht für die 
Entwicklung von großflächigem Einzelhan- 
del vorgesehen werden kann. Die Festle- 
gung eines Grundversorgungszentrums als 
„Multifunktionales Zentrum“ an der Steinfur- 
ter Str. erfüllt nicht die Anforderungen von § 
24 a LEPro: in der Umgebung sind keine 
nennenswerten Wohnbaugebiete vorhan- 
den oder geplant, die durch das Grundver- 
sorgungszentrum (MFZ) versorgt werden 
könnten, die Anforderungen nach § 24 a 
Abs. 2 LEPro an ein vielfältiges und dichtes 
Angebot an öffentlichen und privaten Ver- 
sorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen 
sind nicht erfüllt, es stehen landesplaneri- 
sche Zielaussagen entgegen (Ausweisung 
eines Gewerbe- und Industrieansiedlungs- 
bereiches mit der Zweckbindung für Nut- 
werden die zentralen Versorgungsbereiche 
B 2 und B 11 zu einem Bereich mit dem 
Namen B 2 Warendorfer Str./Schifffahrter 
Damm zusammengefasst. 
 
30. Der Anregung wird gefolgt. Die Abgrenzung 
wird an den Verlauf der Trasse der zu ver- 
legenden Heroldstrasse angepasst. 
 
 
31. Der Anregung wird gefolgt. Der Kreuzungs- 
bereich Handorfer Str./Kötterstr. wird nicht 
mehr dem zentralen Versorgungsbereich 
zugeordnet. 
 
32. Der Anregung wird gefolgt. Der angespro- 
chene Bereich ist nicht für die Funktions- 
und Entwicklungsfähigkeit des zentralen 
Versorgungsbereiches Roxel erforderlich. 
 
 
33. Der Anregung wird gefolgt. Das Zentrum 
Heekweg ist auf die Versorgung der umlie- 
genden Wohnquartiere ausgerichtet und hat 
eine untergeordnete Funktion zum zentra- 
len Versorgungsbereich Gievenbeck-Mitte. 
 
34. Der Anregung wird gefolgt. Als öffentliche 
Einrichtung werden die Flächen der Feuer- 
wehr dem zentralen Versorgungsbereich 
zugeordnet. Ebenfalls wird der Bereich des 
Getränkemarktes („Am Baumberger Hof“) 
aufgrund seiner räumlich-funktionalen Be- 
züge dem zentralen Versorgungsbereich 
zugeschlagen. 
 
35. Aufgrund der einer Ausweisung eines Multi- 
funktionalen Zentrums in der Funktion eines 
Grundversorgungszentrums entgegenste- 
henden, von der BZR aufgeführten harten 
rechtlichen Normierungen (§ 24 a LEPro) 
wird die Ausweisung als zentraler Versor- 
gungsbereich im Einzelhandels- und Zent- 
renkonzept zurückgenommen. Es verbleibt 
allerdings in der Karte 5 „Standortkonzepti- 
on Einzelhandel/Ansiedlungsräume“ ein 
Hinweis auf die Option, das Planungsziel im 
Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung 
des Technologieparks Teil 2 (westlich der 
Austermannstr.) ggf. erneut aufzugreifen 
bzw. zu bewerten.

8 
zungen im Spektrum Universi- 
tät/Technologie, die auch im Rahmen der 
Fortschreibung des Regionalplans beibehal- 
ten werden sollen), es kann nicht davon 
ausgegangen werden, dass Bauleitplanver- 
fahren zur Ansiedlung von großflächigem 
Einzelhandel mit den Zielen der Raumord- 
nung vereinbar sind. 
 
 
36. Anregung zur Erweiterung und Hochstufung 
des Zentrums D 42 - Weseler Str. (südl. 
Erweiterung um die Flächen im Dreieck 
Weseler Str. und Goebenstr. sowie Hoch- 
stufung als C-Zentrum) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
36. Der Anregung wird gefolgt. Aufgrund des 
starken Besatzes und der Versorgungsfunk- 
tion der vorhandenen Einrichtungen wird die 
Abgrenzung im südl. Abschnitt erweitert. 
Ebenfalls wird der Bereich Weseler Str. 
hochgestuft als C-Zentrum (zentraler Ver- 
sorgungsbereich) 
 
I - IHK Nord Westfalen 
 
37. Zustimmung zu den Konzeptinhalten und 
Hinweis auf die Berücksichtigung von 
Tragfähigkeits- und Wirkungsaspekten 
bei der Ansiedlung weiterer Verkaufsflä- 
chen im Lebensmittelsegment. 
 
 
37. Die zustimmende Stellungnahme der IHK 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
J - Firma Lidl 
 
38. Anregung zur vollständigen Einbeziehung 
der Lidl-Immobilie an der Westfalenstr. in 
Hiltrup (bisher ist das Gebäude nur ange- 
schnitten) in die Abgrenzung des zentralen 
Versorgungsbereiches Hiltrup-Mitte.  
 
39. Anregung zur Ausweitung des zentralen 
Versorgungsbereiches City/Innenstadt in 
den Bereich der Friedrich-Ebert-Str. und 
Einbeziehung der dort ansässigen Lidl-
Immobilie. 
 
 
38. Der Anregung wird gefolgt. Das Gebäude 
des Lidl-Marktes wird vollständig in die Ab- 
grenzung einbezogen. 
 
 
 
39. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Lidl-
Markt an der Friedrich-Ebert-Str. hat keine 
räumlich-funktionalen Bezüge zum zentra- 
len Versorgungsbereich Innenstadt, der 
darüber hinaus im Bereich zwischen Ha- 
fenstr. und Herwarthstr. zurückgenommen 
wird (vgl. hierzu E- ISI Nr. 14). 
 
K - Verwaltung 
 
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche 
 
40. Anregung zur Erweiterung der Abgrenzung 
des zentralen Versorgungsbereiches B 2 - 
Warendorfer Str./Schifffahrter Damm nördl. 
der Kreuzung Ostmarkstr./Schifffahrter 
Damm. 
 
41. Anregung zur Änderung der Abgrenzung 
des zentralen Versorgungsbereiches B 7 – 
Hansaring/Osmo im nördlich an die Wohn- 
nutzungen angrenzenden Bereich. 
 
 
40. Die Erweiterung soll die räumlich-
funktionalen Bezüge zur östlichen Straßen- 
seite des Schifffahrter Damms mit einbezie- 
hen. 
 
 
41. Die Abgrenzung wird an den aktuellen 
Stand der Projektentwicklung angepasst.

9 
 
42. Anregung zur Verkleinerung der Abgren- 
zung des Nahbereichszentrums D 47 - 
Rumphorst um die Flächen der Landwirt- 
schaftlichen Sozialversicherung 
 
 
 
 
 
43.  Anregung zur Verkleinerung der Abgren- 
zung des Nahbereichszentrums D 48 - 
Kappenberger Damm um die ausschließlich 
durch Wohnnutzung geprägten Flächen öst- 
lich des Kappenberger Damms. 
 
 
 
 
44. Anregung zur Erweiterung der nördlichen 
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbe- 
reiches C 16 – Handorf um angrenzende 
Wohnbauflächen. 
 
 
 
 
 
Änderung der Sortimentsliste 
 
45. Vorschlag zur Änderung der Münsteraner 
Sortimentsliste im Angebotssegment „zoo- 
logischer Bedarf, lebende Tiere“ und „Tier- 
futter / Tierpflegeartikel“ (zukünftig soll die 
Auflistung „zoologischer Bedarf, lebende 
Tiere“ als zentrenrelevantes Sortiment ent- 
fallen, die Auflistung „Tierfutter / Tierpflege- 
artikel“ durch den Zusatz „für Kleintiere“ er- 
gänzt werden).  
 
 
42. Die Abgrenzung des Nahbereichszentrums 
Rumphorst wird um die Flächen der Land- 
wirtschaftlichen Sozialversicherung redu- 
ziert. Eine zwischenzeitliche Prüfung hat 
hier ergeben, dass diese Flächen, auch per- 
spektivisch, nicht für eine Entwicklung zur 
Stärkung der Versorgungsstrukturen zur 
Verfügung stehen.  
 
43. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die 
ausschließlich durch Wohnnutzung gepräg- 
ten Flächen östlich des Kappenberger 
Damms keinen Beitrag zur Sicherung oder 
Entwicklung der Versorgungsstrukturen im 
Nahbereichszentrum leisten können. Sie 
werden daher aus der Abgrenzung heraus- 
genommen.  
 
44. Um die Abgrenzung des zentralen Versor- 
gungsbereiches abzurunden und in der Zu- 
kunftsoption Entwicklungsmöglichkeiten von 
Einzelhandelseinrichtungen an diesem 
Standort offen zu halten, werden die nörd- 
lich an den zentralen Versorgungsbereich 
angrenzenden Wohnbauflächen einbezo- 
gen. 
 
 
45. Tierfutter und –pflegeartikel gehören zum 
täglichen Bedarf und sollen daher, analog 
zur bestehenden Sortimentsliste, auch in 
Zukunft als zentrenrelevant festgelegt sein. 
Die Bedeutung dieses Sortiments für die 
Nahversorgung zeigt sich auch darin, dass 
nahezu alle Lebensmittelgeschäfte und 
Drogeriemärkte Angebote dieses Segments 
bereitstellen. Es wird allerdings eine Kon- 
kretisierung dahin gehend vorgenommen, 
dass sich die Zentrenrelevanz auf den Be- 
darf für Kleintiere bezieht und dieser Zusatz 
(…für Kleintiere) in die Münsteraner Liste 
aufgenommen wird. Dem Angebotsbereich 
„zoologischer Bedarf (Aquaristik), lebende 
Tiere“ wird demgegenüber keine Bedeutung 
mehr für die Funktionsfähigkeit der Zentren 
zugemessen. Auch das in entsprechenden 
Fachmärkten präsentierte Sortiment der 
Tiermöbel (Käfige, Katzenbäume, Hunde- 
körbe etc.) ist von seiner Ausrichtung her 
(flächenintensiv, sperrig) kein innenstadtre- 
levantes Sortiment. Die vorgenannten Sor- 
timentsgruppen sollen daher in Zukunft als 
nicht zentrenrelevant deklariert werden.

Beschlussvorlage

12275 Zeichen

V/0878/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2008 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
25.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
02.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
02.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
10.12.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
1. Das Münsteraner „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ (Anlage 2 ) wird einschließlich der Än-
derungen und Ergänzungen entsprechend des Berichtes über die eingegangenen Anregungen 
und Hinweise (Anlage 1)
 als Grundlage zur weiteren Steuerung der Einzelhandelsentwicklung 
in der Stadt Münster beschlossen.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den regelmäßigen Austausch zur laufenden Einzelhandels-
entwicklung und zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit den berührten 
Trägern öffentlicher Belange und den Organisationen des Einzelhandels in Münster fortzuset-
zen, das Einzelhandelsmonitoring fortzuführen und im Jahr 2010 über den Stand der Konzept-
umsetzung zu berichten. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine unmittelbaren Kosten.  
 
 
 
Begründung: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0878/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Hopp 
Ruf: 
492 61 17 
E-Mail: 
Hopp@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0878/2008 
Zu 1.: 
Im Mai 2004 hat der Rat der Stadt Münster das Einzelhandelskonzept „Leitlinien der räumlichen 
Entwicklung“ (V/0089/2004 1. Erg.) als Grundlage für die Einzelhandelsentwicklung in Münster 
beschlossen. Das Einzelhandelskonzept ist seitdem Handlungs- und Geschäftsgrundlage für alle 
städtischen Aktivitäten zur Steuerung der weiteren Entwicklung des Einzelhandels in Münster.  
 
Vor dem Hintergrund der Novellierung des Baugesetzbuches und der Kernvorschrift zur Steuerung 
des großflächigen Einzelhandels in NRW (§ 24 a Landesentwicklungsprogramm/LEPro), sowie mit 
Blick auf einige geplante Großvorhaben des Einzel handels in Münster wurde die Verwaltung mit 
der Vorlage V/0196/2007 beauftragt, das Einzelhandelskonzept zu aktualisieren und fortzuschrei-
ben. Wegen der nachweislich positiven Effekte des Einzelhandelskonzepts 2004 (Vorlage 
V/0957/2007) und der großen Zustimmung durch die Akteure des Einzelhandels (vgl. Dokumenta-
tion zum 1. öffentlichen Hearing zum Einzelhandelshandelskonzept am 29.05.2007), ist die Fort-
schreibung des Einzelhandelskonzeptes nicht auf eine grundsätzliche Neuorientierung, sondern in 
erster Linie auf eine Anpassung der Regelungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet 
worden. Diesbezüglich wurde der Erarbeitungsprozess inhaltlich-fachlich durch das Büro für Stadt- 
und Regionalentwicklung Dr. Acocella begleitet, um die erforderliche Rechtssicherheit gewährleis-
ten zu können. Aufgrund der prägenden Festlegung der urbanen, multifunktionalen Zentren in 
Münster, wird das aus den 90er Jahren stammende Zentrenkonzept mit dem Einzelhandelskon-
zept zusammengeführt. Das Konzept soll zukünftig Einzelhandels- und Zentrenkonzept
 heißen.   
 
Im April 2008 hatte der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnen, Verkehr und Wirt-
schaft den Entwurf des Einzelhandelskonzepts für das öffentliche Beteiligungsverfahren freigege-
benen (V/0251/2008). Seither sind folgende Verfahrensschritte abgeschlossen worden:  
 
o Auslegung des Entwurfes zum Einzelhandelskonzept zur öffentlichen Einsichtnahme im Kun-
denzentrum Stadthaus 3 vom 19. Mai bis zum 13. Juni 2008 und Bereitstellung der Unterlagen 
im Internet (auf die Auslegung des Konzeptentwurfes im Kundenzentrum und im Internet und 
auf das Hearing wurde in mehreren Pressemitteilungen hingewiesen) 
o Durchführung eines zweiten öffentlichen Hearings am 10. Juni 2008 mit Vorstellung und Dis-
kussion des Konzeptentwurfes  
o Schriftliche Beteiligung der Bezirksregierung Münster, der Industrie- und Handelskammer Nord 
Westfalen, der Handwerkskammer und des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Münsterland 
mit der Bitte um Stellungnahme 
o Vorstellung des Konzeptentwurfes in der Kommission zur Förderung der Integration von Men-
schen mit Behinderungen (KIB) am 13. August 2008 (auf entsprechende Anfrage) 
o Vorstellung und Diskussion des Konzeptentwurfes auf dem 3. Jahresforum der „Initiative für 
eine starke Innenstadt“ am 9. September 2008 (auf entsprechende Anfrage) 
 
Im Verlauf des Beteiligungsverfahrens sind zahlreiche Anregungen und Hinweise eingegangen. 
Diese reichen von der Forderung verbesserter Service- und Bringedienste des Einzelhandels, über 
die Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten in kleineren Siedlungsteilen bis hin zu konkreten Vor-
schlägen zur Änderung der Abgrenzungen einzelner zentraler Versorgungsbereiche. Da sich das 
Einzelhandelskonzept mit der räumlichen Steuerung und Zulässigkeit von Einzelhandelsentwick-
lungen befasst und eng mit dem Städtebaurecht (Baugesetzbuch, Landesentwicklungsprogramm-
gesetz) verknüpft ist, können nicht alle Anregungen im Rahmen des Einzelhandelskonzepts auf-
gegriffen werden. Anregungen wie z. B. die Verbesserung der Querverbindungen des ÖV`s zwi-
schen den Münsteraner Stadtteilen unterliegen nicht den Steuerungsmöglichkeiten des Einzelhan-
delskonzepts und sind daher an andere Fachplanungen weitergeleitet worden.  
 
Die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind - soweit vertretbar - in das 
Konzept eingearbeitet worden. Darüber hinaus wu rde die Entwurfsfassung um drei neue Kapitel: 
4.3 Strategisch-planerische Grundsätze, 5.3 Verkehrsmittelwahl und Stellplatzbedarf in der Alt-

- 3 - 
V/0878/2008 
stadt/HBF und 7.4 Tragfähigkeit der Verkaufsflächenentwicklungen im Lebensmittelbereich erwei-
tert sowie um den Anhang mit „Steckbriefen“ (Einzelkarten) zu den Ansiedlungsräumen für den 
Einzelhandel in Münster ergänzt. Diese Ergänzungen sind inhaltliche Anreicherungen und Verfei-
nerungen der Entwurfsfassung (April 2008), die jedoch die Grundaussagen des Konzeptes nicht 
verändern. 
 
Als Anlage 1 ist der Bericht über die eingegangenen Anregungen und Hinweise mit den Vorschlä-
gen der Verwaltung, ob und in welcher Form diese im Zuge der Konzeptfortschreibung aufgegriffen 
werden können, beigefügt. Darin enthalten sind auch die Anregungen und Hinweise, die im Rah-
men des zweiten öffentlichen Hearings vorgebracht  wurden. Die Dokumentation des Hearings ist 
im Netz  zur Einsichtnahme und zum Download bereit gestellt: 
www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/einzelhandelshearing_2_muenster_dokumentation.pdf.  
 
Im Zuge der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts waren auch aktuelle Investitionsinteressen 
für großflächige Einzelhandelsvorhaben in Münster, z. B die Vorhaben der Fa. Stroetmann zur 
Entwicklung eines „Multifunktionalen Zentrums“ an der Steinfurter Str. und der Fa. Ratio in Bezug 
auf die geplante Verlagerung des SB-Warenhauses am Standort Loddenheide vor dem Hinter-
grund der aktualisierten rechtlichen Grundlagen zu bewerten. 
 
Vor dem Hintergrund der schriftlichen Stellungnahme der Bezirksregierung Münster zum Entwurf 
des Einzelhandelskonzepts erfüllt die Festlegung eines Grundversorgungszentrums als „Multifunk-
tionales Zentrum“ an der Steinfurter Str. nicht die Anforderungen von § 24 a Landesentwicklungs-
programm NRW. Entsprechend der geltenden Ziele der Raumordnung kann dieser Bereich zurzeit 
nicht für die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel vorgesehen werden. Es kann somit nicht 
davon ausgegangen werden, dass ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur Ansiedlung von 
großflächigem Einzelhandel mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Aufgrund dieser ent-
gegenstehenden harten rechtlichen Normierungen wird dieses Planungsziel im Einzelhandelskon-
zept nicht mehr fortgeführt. Die Ausweisung einer Fläche zur Entwicklung eines zentralen Versor-
gungsbereiches (als Multifunktionales Zentrum) an der Steinfurter Str. entfällt somit. Gleichwohl 
enthält das Konzept einen Hinweis, dass dieses Planungsziel im Rahmen zukünftiger Bauleitplan-
verfahren zur Gesamtentwicklung des Technologieparks Teil 2 ggf. neu zu bewerten ist.  
 
Das Vorhaben der Fa. Ratio ist dahingegen gemäß landesplanerischer Abstimmung im Rahmen 
der Bestandsregelung nach § 24 a Abs. 5 LEPro umsetzbar. Demnach ist die Verlagerung inner-
halb des Unternehmensstandortes der Fa. Ratio, unter Begrenzung auf den am heutigen Standort 
planungsrechtlich gesicherten Bestand, landesplanerisch zulässig. Das Vorhaben entzieht sich 
somit den Steuerungsmöglichkeiten des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, das für diesen Be-
reich (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Punkt 6.2) eine Eignung als Sonderstand-
ort/Fachmarktzentrum (Standorttyp E) für großflächigen Einzelhandel mit nicht
 zentrenrelevanten 
Sortimenten vorsieht.  
 
Bei der Gesamtschau der beabsichtigten Ansiedlungsvorhaben des Einzelhandels mit Flächenan-
teilen im Nahrungs- und Genussmittelsektor wird deutlich, dass es bei Realisierung aller Maßnah-
men zu einer Überversorgung mit der Tendenz zu Unverträglichkeiten und der Möglichkeit uner-
wünschter Auswirkungen auf die Zentren- und Versorgungsstrukturen in der Nahversorgung kom-
men könnte. Deshalb muss in Zukunft sehr sorgsam mit der Ansiedlung und Dimensionierung von 
Einzelhandelsvorhaben im Lebensmittelbereich umgegangen werden, auch wenn der Standort in 
einem zentralen Versorgungsbereich liegt. Detaillierte Bewertungen bzw. Entscheidungen zu kon-
kreten Einzelhandelsvorhaben und Standortentwicklungen, deren Konzeptkonformität und generel-
le rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt, bleiben allerdings den formellen Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren vorbehalten. 
 
Mit dem in Anlage 2 vorgelegten „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ wird ein Rahmen absteckt, 
der über die räumliche Standortkonzeption und qua litativ-quantitative Leitvorgaben (Münsteraner 
Sortimentsliste, Orientierungen für die weitere Verkaufsflächenentwicklung) auch weiterhin eine 
erfolgreiche Umsetzung der städtebaulichen und strukturellen Zielsetzungen für die Entwicklung

- 4 - 
V/0878/2008 
des Einzelhandels und der Versorgungsstrukturen in der Stadt Münster ermöglicht. Dabei kann nur 
eine konsequente Umsetzung den Erfolg des Konzeptes gewährleisten.  
 
Zu 2.: 
Die Umsetzung des Einzelhandelskonzepts 2004 (vgl. Anlage zur Vorlage V/0957/2007 – Wir-
kungskontrolle zum Einzelhandelskonzept -) wurde durch die enge Kooperation und den konstruk-
tiven Dialog mit den Akteuren des Einzelhandels begünstigt. Der regelmäßige Austausch mit dem 
Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland, der IHK Nord Westfalen, den organisierten Kaufleu-
ten, der Handwerkskammer und der Bezirksregierung Münster soll fortgeführt und bei Bedarf in-
tensiviert werden. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass neben den Themen der räumlichen 
Einzelhandelsentwicklung insbesondere die Themen „Qualitätssicherung der Angebotsstrukturen“ 
des Einzelhandels und „Sicherung der Nahversorgung“ Bedeutung gewinnen werden. Diese The-
men sollen im Rahmen der Kooperation mit den Akteuren des Einzelhandels verstärkt aufgegriffen 
und in geeigneter Form (z. B. Fachtagung/-workshop) bearbeitet und akzentuiert werden.  
 
Mit der Vorlage V/0957/2007 wurde ein erster Bericht als „Wirkungskontrolle zum Einzelhandels-
konzept“ vorgelegt. Nur durch ein kontinuierliches Monitoring ist es möglich, Abweichungen in der 
Konzeptumsetzung deutlich zu machen und erforderlich werdende Korrekturen zu Zielen, Instru-
menten und Maßnahmen fundiert abzuleiten. Das auf turnusmäßig aktualisierten Datengrundlagen 
aufbauende Monitoring zur Einzelhandelsentwicklung soll daher fortgeführt werden. Der nächste 
Monitoringbericht zur Umsetzung des Einzelhandelskonzepts ist für das Jahr 2010 vorgesehen.  
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
1 – Bericht über Anregungen und Hinweise 
2 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster

Anlage_2_Einzelhandels- und Zentrenkonzept

146125 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0878/2008  
 
 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Münster 
 
- Fortschreibung 2008 - 
 
 
 
 
 
 
Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
Oktober 2008

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
2

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
3
 
Vorbemerkung 
 
Der Einzelhandel ist eine der dynamischsten Nutzung en in der Stadt, seine Steuerung ein Kern- 
thema und eine Daueraufgabe der Stadtentwicklung un d Stadtplanung. Das Münsteraner Einzel- 
handels- und Zentrenkonzept liefert, auf der Basis der novellierten landesplanerischen „Kernvor- 
schrift zur Steuerung des großflächigen Einzelhande ls“ in Nordrhein-Westfalen (§ 24 a Landes- 
entwicklungsprogramm NRW), den gesetzlich verpflich tenden Rahmen zur Steuerung der zukünf- 
tigen Einzelhandelsentwicklung in Münster.   
 
Das fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonz ept 2008  setzt dabei auf den Zielorientie- 
rungen und Regelungen des bewährten und nachweislic h positiv wirkenden Einzelhandelskon- 
zepts aus dem Jahr 2004 auf und passt diese an die aktuellen Gesetzesgrundlagen an. Kernbau- 
steine des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sind die räumliche Abgrenzung der zentralen 
Versorgungsbereiche  (Zentren) und die Bestimmung ihrer Versorgungsbedeutung . Ebenso 
kommt der münsterspezifischen Feststellung der Zent renrelevanz der Warensortimente, die in den 
Einzelhandelsgeschäften verkauft werden, eine beson dere Bedeutung zu. Diese sind in einer 
Münsteraner Sortimentsliste  als wichtige Grundlage zur räumlichen Steuerung de r Einzelhan- 
delsbetriebe festgelegt.  
 
Darüber hinaus enthält das fortgeschriebene Einzelh andels- und Zentrenkonzept eine Voraus- 
schau auf die Entwicklungsperspektiven des Einzelhandels in Münst er bis 2020  (Verkaufsflä- 
chenprognose), die vom Büro für Stadt- und Regional entwicklung, Dr. Acocella, Lörrach und Dort- 
mund, im Rahmen der fachlichen Begleitung zur Konze ptfortschreibung erarbeitet wurde. Dabei 
kommt der Bewertung der Verkaufsflächenentwicklung im Lebensmittelsektor  wegen ihrer Auswir- 
kungen auf die Nahversorgungsstrukturen besondere B edeutung zu. In Kenntnis bereits hoher 
Bindungsquoten im Lebensmitteleinzelhandel in den T eilräumen und in der Gesamtstadt werden 
zukünftige Verkaufsflächenentwicklungen im Nahrungs - und Genussmittelbereich summa- 
risch betrachtet  sowie auf ihren Beitrag zur Umsetzung der Ziele de s Einzelhandels- und Zent- 
renkonzepts beleuchtet.  Detaillierte Bewertungen b zw. Entscheidungen zu konkreten Einzelhan- 
delsvorhaben und Standortentwicklungen, deren gener elle rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt, 
bleiben allerdings den formellen Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbehalten. 
 
Das auf den aktuellen Rechtsgrundlagen basierende E inzelhandels- und Zentrenkonzept Münster 
wurde umfangreich mit der Öffentlichkeit und den re levanten Behörden bzw. Trägern öffentlicher 
Belange sowie Organisationen des Einzelhandels disk utiert und abgestimmt. Es liefert somit eine 
rechtssichere und tragfähige Grundlage für die weitere Einzelhandelsentwicklung in Münster.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
4
 
INHALTSVERZEICHNIS: 
 
 
Vorbemerkung 
 
 
1. Auftrag und Erarbeitungsprozess.......................................................................................... 6 
 
2. Rechtlicher Rahmen („Schutzgut“ zentrale Versorgungsbereiche) ................................... 7 
 
3. Grundlagen und Methodik des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ............................. 9 
 
4. Funktion und Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ........................................ 10 
 
 4.1 Funktion und Bedeutung des Einzelhandels ...... ........................................................ 10 
 4.2 Ziele......................................... ........................................................................................ 11 
 4.3 Strategisch-planerische Grundsätze ............ ............................................................... 16 
 
5. Bestandstrukturen des Einzelhandels................................................................................. 18 
 
 5.1 Räumliche Verteilung und Entwicklung des Einze lhandels ...................................... 19 
 5.2 Nahversorgung ................................. ............................................................................. 22 
 5.3 Verkehrsmittelwahl und Stellplatzbedarf in der  Altstadt/HBF-Bereich .................... 27 
 
6. Bausteine des  Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes...................................................... 31 
 
 6.1 Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche...... ........................................................ 31 
 6.2 Funktionsbestimmung zentraler Versorgungsberei che ............................................ 35 
 6.3 Zukünftiges Zentrensystem..................... ..................................................................... 46 
 6.4 Münsteraner Sortimentsliste ................... ..................................................................... 50 
 
7. Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandel (Verkaufsflächenprognose)................ 53 
 
 7.1 Methodik...................................... ................................................................................... 53 
 7.2 Prognosevarianten ............................. ........................................................................... 54 
 7.3 Verkaufsflächenpotenziale nach Sortimenten .... ........................................................ 57 
 7.4 Tragfähigkeit der Verkaufsflächenentwicklungen  im Lebensmittelbereich............. 59 
 
 
 
Anhang 
 
Steckbriefe: Ansiedlungsräume für den Einzelhandel

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
5
 
KARTENVERZEICHNIS: 
 
Karte 1 Einzelhandelsverteilung nach Sortimenten 20 
                                                         
Karte 2 Betriebe der Nahversorgung 23 
Karte 3 Nahversorgung in Münster 25  
Karte 4 Zentraler Versorgungsbereich Wolbeck-Mitte 34 
Karte 5 Standortkonzeption Einzelhandel 43 
Karte 6 Zentren-/Raumkategorien im Einzelhandel 45 
Karte 7 Zentrensystem 46 
 
 
TABELLENVERZEICHNIS: 
Tabelle 1 Erarbeitungsprozess 6 
Tabelle 2 Verkehrsmittelwahl in Münster 27 
Tabelle 3 Kriterienkatalog zur Abgrenzung zentraler  Versorgungsbereiche 32 
Tabelle 4  Zentren gemäß Funktionszuweisung für die  Zentrenkategorien A bis D 40 
Tabelle 5 Dezentrale Fachmarktstandorte 41 
Tabelle 6 Münsteraner Sortimentsliste 53 
Tabelle 7 Verkaufsflächenbedarf bis 2020 gemäß Entw icklungsprognose 58 
Tabelle 8  Versorgungssituation in Münster nach Sta dtbezirken  62 
 
 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS: 
Abb. 1  Entwicklung der zentrenrelevanten und nicht  zentrenrelevanten  21 
Sortimente nach Raumkategorien  
Abb. 2 Parkraumangebot im Bereich Altstadt/Bahnhof 29  
 
Abb. 3 Auslastung Münsterscher Parkhäuser und Tiefg aragen 30 
Abb. 4 Standortsystematik für den Einzelhandel 37 
Abb. 5 Bindungsquoten in Münster nach Sortimenten 5 6 
Abb. 6 Rechnerischer Verkaufsflächenbedarf in Münst er bis 2020 57

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
6
 
1. Auftrag und Erarbeitungsprozess 
 
Im März 2007 hat der Hauptausschuss der Stadt Münst er beschlossen, das wirksame Einzelhan- 
delskonzept „Leitlinien der räumlichen Entwicklung“  fortzuschreiben 1. Vor dem Hintergrund des 
anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel, mehrer  aktueller Investitionsinteressen des großflä- 
chigen Einzelhandels in Münster sowie neuer Rechtsg rundlagen zur Steuerung des Einzelhandels 
auf Bundes- und Landesebene 2 i. V. mit den hierzu vorliegenden aktuellen Rechts prechungen 3 gilt 
es, die Zielaussagen und Regelungen des vom Rat der  Stadt Münster im Mai 2004 beschlossenen 
Einzelhandelskonzeptes zu überprüfen und - soweit e rforderlich - an die aktuellen Rahmenbedin- 
gungen anzupassen.   
 
Für  die fachliche Begleitung 
und gutachterliche Beratung 
zur Fortschreibung des Ein- 
zelhandels- und Zentrenkon- 
zeptes wurde im Herbst 2007 
das Büro für Stadt- und Re- 
gionalentwicklung, Dr. Aco- 
cella, Lörrach und Dortmund, 
beauftragt. Bereits zu Beginn 
der Fortschreibung wurde 
der seit 2004 bestehende 
engere Arbeitskreis zu Fra- 
gen der Einzelhandelsent- 
wicklung in Münster (Vertre- 
ter der Bau- und Planungs- 
verwaltung, Münster Marke- 
ting, Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH, IHK Nord 
Westfalen, Bezirksregierung 
Münster, Einzelhandelsver- 
band Münsterland e. V., 
Handwerkskammer Müns- 
ter), in den auch Dr. Acocella 
                                                     
 
1 Vgl. Vorlage V/0196/2007 
2 EAGBau 2004, Novellierung BauGB 2007, Novellierung des Landesentwicklungsprogramms NRW (§ 24 a 
LEPro NRW), Aktualisierung des Einzelhandelserlasses NRW  
3 OVG Münster OVG NRW, Urteil vom 11.12.2006 – 7 A 964/05 – NVwZ 2007, 727 und BVerwG, Urteil vom 
11.10.2007 - 4 C 7.07 
Tab. 1: Erarbeitungsprozess 
März 2007 
Auftrag zur Fortschreibung durch HFA 
(V/0196/2007) 
 
Mai 2007 1. öffentliches Hearing 
 
Juni / Juli 2007 Landtagsbeschluss und Inkrafttreten des 
neuen § 24 a LEPro 
Dezember 2007 
Bericht zum Bearbeitungsstand und Mo- 
nintoringbericht zur Umsetzung des be- 
stehenden Einzelhandelskonzeptes 
(V/0957/2007) 
Januar 2008 1. Info- und Arbeitstermin mit externen 
Akteuren des Einzelhandels in Münster 
April 2008 2. Info- und Arbeitstermin mit externen 
Akteuren des Einzelhandels in Münster 
30. April 2008 
Einbringung des Konzeptentwurfes in 
den ASSVW / Freigabe für Beteiligungs- 
verfahren 
Mai/Juni 2008 
2. öffentliches Hearing und Bereitstellung 
des Konzeptentwurfes zur öffentlichen 
Einsichtnahme im Kundenzentrum Stadt- 
haus 3 und im Stadtnetz (Internet) 
August/September 2008 
Vorstellung des Konzeptentwurfes in der 
Kommission zur Förderung der Integrati- 
on von Menschen mit Behinderungen 
und der „Initiative für eine starke Innen- 
stadt“ (ISI) – jeweils auf Anfrage 
September 2008  
Auswertung der eingegangenen Anre- 
gungen/Hinweise/Stellungnahmen und 
Fertigstellung der Beschlussvorlage 
November/Dezember  2008  Anhörung der Bezirksvertretungen zur 
Beschlussvorlage 
Dezember 2008 (geplant) Beratung und Beschluss durch ASSVW 
und Rat

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
7
 
und ein Vertreter der „Initiative für eine starke I nnenstadt“ einbezogen wurde, in die Erarbeitung 
des Konzeptentwurfes eingebunden. Die Beteiligung d er Öffentlichkeit, der Einzelhändler und wei- 
terer relevanter Akteure erfolgte über öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen  (1. 
Hearing im Mai 2007, 2. Hearing im Juni 2008). Darü ber hinaus wurde der Konzeptentwurf zur 
Einsichtnahme im Internet und im Kundenzentrum Stad thaus 3 öffentlich zugänglich gemacht. Vor 
Beschlussfassung über das neue, fortgeschriebene Ei nzelhandels- und Zentrenkonzept durch den 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verke hr und Wirtschaft bzw. den Rat findet eine 
Vorstellung und Beratung in allen Bezirksvertretung en statt, so dass Anregungen bei der Be- 
schlussfassung durch den Rat berücksichtigt werden können.  
 
Über den Zwischenstand und den Vorschlag zur weiter en Bearbeitung der Konzeptfortschreibung, 
der u. a. auf die vom Landtag NRW im Juni 2007 besc hlossene und für das Konzept maßgebliche 
Rechtsgrundlage des neuen § 24 a Landesentwicklungs programm NRW hinweist, wurde der Aus- 
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft bereits im Dezember 2007 un- 
terrichtet 4. Der novellierte Einzelhandelserlass liegt seit En de September d. J. vor. Das Einzelhan- 
dels- und Zentrenkonzept Münster nimmt mit seinen R egelungen Bezug auf die Kerninhalte des 
neuen Einzelhandelserlasses. Sowohl die Einschätzun g der relevanten Akteure des Einzelhandels 
im Rahmen des im Mai 2007 als Auftakt zur Konzeptfo rtschreibung durchgeführten 1. öffentlichen 
Hearings zur Einzelhandelsentwicklung in Münster 5, als auch die mit dem Monitoringbericht (Jahre 
2003 bis 2006) vorgelegte Wirkungskontrolle zum Ein zelhandelskonzept 6 belegen positive Wirkun- 
gen des bisherigen Einzelhandelskonzeptes im Sinne der aufgestellten Ziele. Auch im Rahmen 
des 2. öffentlichen Hearings zum Entwurf des Einzel handels- und Zentrenkonzepts im Juni 2008 
wurden die getroffenen Regelungen positiv gewürdigt  und bestätigt 7. Intention der Fortschreibung 
ist es daher nicht, die Zielsetzungen und Regelunge n des Konzeptes wegen etwaiger Defizite 
grundsätzlich zu hinterfragen und grundlegend neu a ufzustellen, sondern die Inhalte des Konzep- 
tes auf die o. g. neuen Anforderungen auszurichten.  Dabei sind insbesondere die aktuellen 
Rechtsgrundlagen von Bedeutung. 
 
2. Rechtlicher Rahmen („Schutzgut“ zentrale Versorgungsbereiche) 
 
Das Kernanliegen der einschlägigen Rechtsnormen zur  Steuerung des Einzelhandels – und damit 
für die Fortschreibung und Anwendung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes maßgebend - ist 
der Schutz der sog. „zentralen Versorgungsbereiche“. Diese sind nach den jüngsten Novellierun- 
                                                     
 
4 Vgl. Vorlage V/0957/2007 
5 Vgl. www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/einzelhandelskonzept_2008_dokumentation_einzelhandelshearing.pdf 
6 Anlage 1 zur Vorlage V/0957/2007 
7 Vgl. www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/einzelhandelshearing_2_muenster_dokumentation.pdf

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
8
 
gen des Baugesetzbuches (2004 und 2007) zu einer be deutenden Kategorie des Städtebaurechts 
geworden.  
 
Bei dem städtebaulichen Begriff der zentralen Verso rgungsbereiche im Sinne der Rechtsnormen 
des Baugesetzbuches geht es – anders als bei Einkau fszentren (§ 11 Absatz 3 BauNVO) – nicht 
um die Zulässigkeit der vorhandenen bzw. anzusiedel nden Nutzungen, sondern darum, diese Be- 
reiche im Hinblick auf unterschiedliche Aspekte ihr er Funktionsfähigkeit zu schützen. Zusätzlich 
zur Schutzfunktion nach den Vorgaben des BauGB knüp ft die Landesplanung NRW gemäß § 24 a 
LEPro die Ausweisung von Kern- sowie Sondergebieten  für Vorhaben im Sinne des § 11 (3) 
BauNVO 8  an die Ausweisung von zentralen Versorgungsbereic hen. Damit ist die Ansiedlung von 
großflächigen Einzelhandelsnutzungen mit zentrenrel evanten Sortimenten nur in zentralen Versor- 
gungsbereichen möglich, die von der Kommune in eine m Zentren- bzw. Einzelhandelskonzept 
auszuweisen sind, wobei jeweils nicht der gesamte z entrale Versorgungsbereich für die Ansied- 
lung von Einzelhandel geeignet sein muss.  
 
Die relevanten Rechtsgrundlagen geben somit einen k onkreten und verbindlichen Rahmen vor, in 
den sich das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Müns ter einfügen muss. Dieser Rahmen lässt 
jedoch einen weiten Gestaltungsspielraum offen, der  auf die stadtspezifischen Rahmenbedingun- 
gen hin auszufüllen ist. Ausgehend von den zu besti mmenden Entwicklungszielen für den Einzel- 
handel, d. h. die angestrebte Einzelhandelsausstatt ung für eine angemessene Versorgung der 
Bevölkerung, gilt es im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes  
 
o die Standorte für die weitere Entwicklung des Einz elhandels, d. h. die zentralen Versor- 
gungsbereiche 9, hinsichtlich ihrer konkreten Lage und räumlichen A usdehnung und ihrer  
aktuellen bzw. intendierten Versorgungsfunktion  sowie 
 
o die Sortimentsliste  zur Bestimmung der münsterspezifischen Zentrenrele vanz der Einzel- 
handelssortimente festzulegen. 
 
Auf der Basis des sich aus dem Einzelhandels- und Z entrenkonzept ergebenden Beurteilungssys- 
tems können zukünftige Einzelhandelsentwicklungen, unterstützt durch die im Konzept enthaltene 
Prognose und Bewertung zukünftiger Entwicklungspote nziale des Einzelhandels (Verkaufsflä- 
                                                     
 
8 großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten, > 1.200 qm Geschossfläche/800 qm Ver- 
kaufsfläche 
9 Vgl. dazu z. B. Urteil OVG NRW Urteil vom 11.12.2006, Az. 7 A 964/05: „Zentrale Versorgungsbereiche 
sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzun- 
gen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine bestimmte Ver- 
sorgungsfunktion für die Gemeinde zukommt.“ Das BVerwG hat dieses Urteil bestätigt (Urteil vom 
11.10.2007 - 4 C 7.07)

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
9
 
chenprognose), nach Art (Betriebstyp, Zentrenreleva nz der Sortimente) und Umfang (Größe der 
Verkaufsfläche) auf die festgelegten Standorte gelenkt werden.  
 
Um die für diese Aufgabe zur Verfügung stehenden re chtlichen Instrumente vollständig nutzen zu 
können, ist die Fortschreibung des Einzelhandelskon zeptes zwingend erforderlich. Die rechtlich 
vorgesehene Wirkung des Konzeptes kann sich nur dan n entfalten, wenn das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept als „städtebauliches Konzept“ im Sin ne von § 1 (6) Nr. 11 BauGB vom Rat be- 
schlossen wird und somit bei der weiteren Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen ist. 
 
Diese Vorgaben begründen eine Verbindlichkeit des E inzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die im 
Gegensatz zum Konzept 2004, insbesondere in Bezug a uf die Ausweisung und Abgrenzung zent- 
raler Versorgungsbereiche, mit Rechtswirkungen vers ehen ist. Die Wirkungen des aktualisierten 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes gehen daher übe r den Status der reinen „Selbstverpflich- 
tung“ des Einzelhandelskonzeptes aus 2004 hinaus. D as Konzept ist vielmehr eine zwingende 
Voraussetzung für eine weitere aktive Einzelhandelspolitik.  
 
3. Grundlagen und Methodik des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
 
Bereits Mitte der 90er Jahre wurde mit dem Zentrenk onzept - als Bestandteil des Raum-
Funktionalen-Konzeptes (RFK), welches Grundlage für  die Fortschreibung des Flächennutzungs- 
planes war – ein einschlägiges Instrument zur räuml ichen Lenkung der Einzelhandelsentwicklung 
erarbeitet und seitdem als Vorläufer des heutigen E inzelhandelskonzeptes auch eingesetzt. Kon- 
kretisiert wurden die Aussagen des Zentrenkonzeptes  zum Ende der 90er Jahre nochmals durch 
den Beiplan „Entwicklungsschwerpunkte für Zentrenfu nktionen“ zum fortgeschriebenen Flächen- 
nutzungsplan. Das auf die räumliche Steuerung des E inzelhandels ausgerichtete Regelwerk des 
Zentrenkonzeptes wurde dann mit Beschluss des Rates  der Stadt Münster vom 26. Mai 2004 ab- 
gelöst durch das seitdem wirksame Einzelhandelskonz ept „Leitlinien der räumlichen Entwick- 
lung“ 10 .  
 
Somit hat die intensive Beobachtung der Einzelhande lsentwicklung – und in Verbindung hiermit 
der Zentrenentwicklung – in Münster Tradition und i st fest in das Verwaltungshandeln integriert. 
Seit Anfang der 90er Jahre bestehen hierzu fundiert e und turnusmäßig aktualisierte Daten- und 
Bewertungsgrundlagen, die u. a. mit Hilfe eines geografischen Informationssystems regelmäßig für 
die Entscheidungsfindung zu Fragen der Einzelhandel s- und Zentrenentwicklung eingesetzt wer- 
den. Die relevanten Daten (Einzelhandel und Dienstl eistungen) 11  orientieren sich dabei an allge- 
                                                     
 
10  Vgl. Vorlagen V/0089/2004 und  V/0089/2004 1. Erg. 
11  Datenbank Einzelhandel (ab 1993) und Dienstleistungen (ab 2006)

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
10 
 
mein anerkannten Grundlagen auf der Basis der vom S tatistischen Bundesamt herausgegebenen 
Klassifikation der Wirtschaftszweige. Der im Einzel handels- und Zentrenkonzept verwendete Beg- 
riff der Verkaufsfläche bezieht sich grundsätzlich,  sowie durch die Entscheidung des Bundesver- 
waltungsgerichts festgestellt, auf die dem Kunden z ugänglichen Flächen, auf denen Waren zum 
Verkauf angeboten werden. 12  Für die Einschätzung von Einzelhandelsentwicklunge n bzw. –
vorhaben stehen darüber hinaus zahlreiche einschlägige Untersuchungen vergangener Jahre 13  zur 
Verfügung, die wertvolle Beiträge liefern können un d Kontinuität bei den Beurteilungsmaßstäben 
gewährleisten. Alle Grundlagen sind jederzeit in de r Bau- und Planungsverwaltung der Stadt 
Münster abrufbar. 
 
Seit Wirksamkeit des Einzelhandelskonzeptes im Früh jahr 2004 prüft die Fachverwaltung, aufbau- 
end auf diesen Grundlagen, alle relevanten Standort - und Entwicklungsfragen sowie  Ansiedlungs- 
und Genehmigungsvorhaben des Einzelhandels auf ihre  Kompatibilität mit den Zielsetzungen und 
Regelungen des Konzeptes.  
 
4. Funktion und Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
 
4.1 Funktion und Bedeutung des Einzelhandels 
 
Einzelhandel und Stadtentwicklung sind in Münster e ng miteinander verzahnt und aufeinander 
angewiesen. Der Einzelhandel braucht kalkulierbare,  räumliche und standortbezogene Rahmen- 
bedingungen, an denen er sein Engagement und seine Investitionen orientieren kann und die 
Stadt braucht den Einzelhandel, dessen Marktfunktio n die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der 
Innenstadt und der Stadtteilzentren maßgeblich mitb estimmt. Dabei liegt die gesellschaftliche Auf- 
gabe des Einzelhandels in der Versorgung der Bevölk erung mit Gütern. Diese umfassen im Ober- 
zentrum Münster alle Bedarfsstufen (kurz-, mittel- und langfristiger Bedarf) und darüber hinaus 
auch hochwertige spezialisierte Güter. Auch die Ein wohner des Umlandes sollen, mit Ausnahme 
der Angebote des kurzfristigen Bedarfs (Nahrungs- u nd Genussmittel, Körperpflegeprodukte etc.), 
mit versorgt werden. Die räumliche Steuerung des Ei nzelhandels zur Sicherung der Attraktivität 
und Funktionsfähigkeit der Zentren ist gesetzlicher  Auftrag und als stadtentwicklungspolitisches 
Ziel in Münster unbestritten. Ein ungeregeltes Mark tgeschehen würde, wie in der Realität an zahl- 
                                                     
 
12  Vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 24.11.2005; zur Ver kaufsflächen zählen u. a. auch die Kassenzone, die 
Pack- und Entsorgungszone, der Windfang oder Lagerb ereiche, in denen die Kunden die zu erwerbenden 
Waren selber auswählen und in ihren Einkaufswagen/-korb legen. 
13  U. a. Leitplan Stadterneuerung, Altstadt Rahmenplan, ExWost-Bericht „Funktionale Stärkung von Stadt- 
teilzentren, Stadtteilrahmenpläne, z. B. Roxel, GMA-Einzelhandelsstudie 2001 etc. sowie zahlreiche gutach- 
terlich erarbeitete Verträglichkeits- und Wirkungsanalysen für einzelne Ansiedlungsfälle

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
11 
 
reichen Standorten ablesbar, negative Wirkungen auf raumordnerische und städtebauliche Zielset- 
zungen verursachen, die der Markt selbst nicht korrigiert bzw. korrigieren kann. 14   
 
Von einer abgestimmten und im Konsens getragenen St rategie für eine stadtverträgliche Einzel- 
handelsentwicklung profitieren alle Akteure gleiche rmaßen. Das Konzept schafft die Basis für ei- 
nen Interessensausgleich, für Planungs- und Investi tionssicherheit und für die erforderliche 
Rechtssicherheit, um gemeinschaftlich getragene Pla nungen und Entscheidungen zum Wohle der 
zukünftigen Einzelhandels- und Stadtentwicklung voranzubringen.  
 
4.2 Ziele 
 
Die Zielsetzungen des fortzuschreibenden Einzelhand els- und Zentrenkonzeptes basieren im We- 
sentlichen auf den bestehenden Zielformulierungen d es Konzeptes aus dem Jahre 2004 und sind 
inhaltlich lediglich an die aktuellen Rahmenbedingu ngen angepasst. Für die Fortführung des be- 
stehenden Zielkorridors sprechen sowohl die mit der  Wirkungsanalyse zum Einzelhandelskonzept 
2004 15  nachgewiesene erfolgreiche Umsetzung des bestehend en Konzeptes, als auch die im 
Rahmen des 1. Hearings zur Einzelhandelsentwicklung  im Mai 2007 festzustellende positive Re- 
sonanz zu den bestehenden Leitlinien und Zielsetzun gen zur Einzelhandelsentwicklung. Verände- 
rungen gegenüber dem Konzept 2004 beziehen sich auf  die besondere Hervorhebung der Siche- 
rung und Entwicklung der „Multifunktionalität und I dentität“ und der „Einzelhandelszentralität“ der 
Zentren. Besonders hervorgehoben wird auch die „Sic herung und Entwicklung der oberzentralen 
Funktion“ sowie die „Sicherung und Erhaltung der Na hversorgungsfunktion“. Die bisherigen Ziele 
„Sicherung einer quantitativ und qualitativ guten Versorgung der Bevölkerung“ und „Sicherung der 
zentrenorientierten Versorgungsstrukturen“ werden nicht mehr explizit aufgeführt, da die darin ent- 
haltenen Zielaussagen bereits immanenter Bestandteil der unten stehenden Ziele sind. 
 
Sicherung und Entwicklung der oberzentralen Funktion 
Der Einzelhandel zählt unstrittig zu den wichtigste n oberzentralen Funktionen, die der Stadt Müns- 
ter von der Landesplanung des Landes NRW als solitä res Oberzentrum zugewiesen sind. Diese 
Funktionen nimmt Münster traditionell und selbstbew usst wahr. Insbesondere ein starker Einzel- 
handel mit der damit verbundenen hohen Besucherfreq uenz und der ihm zugeschriebenen „Stadt 
bildenden“ Bedeutung ist in hohem Maße geeignet, auch andere wichtige oberzentrale Funktionen, 
z. B. Kultur und Bildung, auch weiterhin für die Region erfüllen zu können.  
 
                                                     
 
14  Vgl. dazu Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Bundesstadt Bonn, Dr. Donato Acocella, Oktober 
2006 
15  Vgl. Vorlage V/0196/2007

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
12 
 
Angesichts der Modernisierung und des Ausbaus der E inzelhandelsangebote im Wettbewerbsum- 
feld der Stadt Münster und Umbrüchen im Verwaltungs - und Dienstleistungssektor (Strukturreform 
etc.) gilt es, den Wettbewerb mit anderen Oberzentr en und Standorten überregionaler Angebote 
offensiv anzunehmen und die Einzelhandelslandschaft  in Münster stadt- und regionalverträglich 
auszubauen. 
 
Sicherung und Entwicklung der Innenstadt als oberze ntraler Kompetenzstandort für den 
Einzelhandel und als Identifikationsraum 
In den Jahren vor Beschluss über das Einzelhandelsk onzept im Mai 2004 hatte die Innenstadtent- 
wicklung im Wesentlichen stagniert. Nur wenige Inve stitionsprojekte wurden in den 90er Jahren 
und Anfang dieses Jahrzehnts in der Innenstadt real isiert. Insbesondere im Einzelhandel war so- 
gar ein nicht unerheblicher Angebots- und Verkaufsf lächenverlust zu verzeichnen, wohingegen 
periphere Einzelhandelsstandorte expandierten. Der Einzelhandelsstandort Innenstadt hatte in 
dieser Phase einen Bedeutungsverlust hinzunehmen.  
 
Diese Situation hat sich grundlegend gewandelt. Def izite vergangener Jahre bei Quantität und 
Qualität des Einzelhandelsangebotes sind abgebaut, deutliche Verkaufsflächenzuwächse und qua- 
litative Angebotsergänzungen sind kennzeichnend für  die heutige Situation. Auslöser für diesen 
positiven Wandel ist in erster Linie das integriert e Einkaufszentrum Münster Arkaden. Weitere be- 
deutende Vorhaben der Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung befinden sich mit den Projekten 
Stubengasse und Hanse Carré bereits in der Realisie rung. Ausgelöst durch diese Großvorhaben 
findet zudem eine rege Umzugstätigkeit des Einzelha ndels mit Umsortimentierungen und Ange- 
botsergänzungen in den Hauptgeschäftslagen der City  statt. Mit dem bevorstehenden Neubau des 
Hauptbahnhofes und dem damit verbundenen Ausbau von  Einzelhandelsflächen wird der beste- 
hende Rahmen für die quantitative Einzelhandelsentw icklung in der Innenstadt auf längere Sicht 
ausgefüllt. In Zukunft wird es daher vorrangig um d ie Sicherung und Stärkung der vorhandenen 
Einzelhandelsqualitäten in der Innenstadt gehen.  
 
Flankiert wird dieser Prozess der Innenstadtentwick lung durch weitere qualitativ hochwertige Städ- 
tebauprojekte. Beispielhaft seien hier genannt der Neubau der Bezirksregierung am Domplatz, die 
Bauvorhaben im Bereich der Königsstraße, der Umbau des Landesmuseums, der Bau der Diöze- 
sanbibliothek an der Überwasserkirche oder auch die bevorstehende Realisierung des Parkhauses 
mit Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss auf dem ehe maligen Waltermann-Areal. Diese Projekte 
sind Kennzeichen einer dynamischen Innenstadtentwic klung und stehen für einen erfolgreichen 
Ausbau der Innenstadt als oberzentraler Kompetenzst andort für Einzelhandel, Kultur und Dienst- 
leistungen sowie als Identifikationsraum für die Bevölkerung Münsters und der Region. Dieser Weg

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
13 
 
soll auch in Zukunft weiter beschritten werden, wob ei die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten in 
der eher kleinteilig strukturierten Altstadt auch ihre Grenzen haben.  
 
Sicherung und Entwicklung der Multifunktionalität u nd Identität der Stadtbereichs- und 
Stadtteilzentren 
Die Stadtbereichs- und Stadtteilzentren in Münster sind multifunktionale Orte, in denen sich Nut- 
zungs-/Angebotsvielfalt und Kompaktheit synergetisc h ergänzen und einen Bedeutungsüber- 
schuss generieren. Die Zentren sind insbesondere auch Räume der Kommunikation, der Identifika- 
tion und Integration und Mittelpunkte des öffentlic hen Lebens. Zentren in diesem Sinne bilden eine 
besondere stadträumliche Qualität, die es zu schütz en gilt. Im Zusammenhang mit der hohen (Ein- 
kaufs-)Mobilität und Mehrfachorientierung der Bevöl kerung auf unterschiedliche Versorgungs- und 
Dienstleistungsstandorte sowie im Kontext des vorha ndenen Wettbewerbs der Zentren mit ihrer 
unterschiedlichen Angebotsausrichtung untereinander  gilt es in besonderem Maße, das eigene 
spezifische Profil zu erhalten bzw. auszubauen und weiterzuentwickeln.   
 
Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität  der Innenstadt sowie der Stadtbe- 
reichs- und  Stadtteilzentren 
Münster ist beispielhaft für die europäische Stadtt radition, die der Innenstadt als Hauptgeschäfts- 
zentrum eine herausgehobene Funktion zuweist. Die s eit Generationen im Konsens der Stadtge- 
sellschaft gepflegte Konzentration von städtebaulic hen und infrastrukturellen Investitionen auf die 
Innenstadt als Ort mit hoher Ausstrahlungskraft für  die Stadt und die Region zeigt den Stellenwert, 
den die Stadt dem Ziel der Entwicklung der Innensta dt bereits in der Vergangenheit beigemessen 
hat. Dies gilt ebenso für die Stadtbereichs- und St adtteilzentren, die mit vielfältigen Investitionen in 
Platzbereiche, Verkehrsanlagen oder öffentliche Inf rastruktureinrichtungen entwickelt und ausge- 
baut wurden. 
Für die Funktionsfähigkeit und Entwicklung der Inne nstadt, der Stadtbereichszentren und Stadtteil- 
zentren hat der Einzelhandel eine hervorgehobene Be deutung. Hauptmotiv für den Besuch der 
Innenstadt und der weiteren Zentren als zentrale Ve rsorgungsbereiche ist nach wie vor das Ein- 
kaufen. Dieser Funktion kann der Einzelhandel aber nur dann gerecht werden, wenn er eine hohe 
Zentralität generiert, welche die Zentralität ander er Einkaufsstandorte (zum Beispiel in Gewerbe- 
gebieten) deutlich übersteigt. Dies gilt insbesonde re für das Angebot mit zentrenrelevanten Sorti- 
menten. Damit trägt die Einzelhandelszentralität ma ßgeblich zum Bedeutungsüberschuss eines 
Zentrums bei, den es zu sichern und entwickeln gilt. 
 
Erhaltung und Stärkung der Nahversorgungsfunktion  
Leitbild für die Versorgung mit Gütern des tägliche n Bedarfs (insbesondere Nahrungs- und Ge- 
nussmittel) ist ein möglichst feinmaschiges Netz vo n zentralen Versorgungsbereichen und Nahver-

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
14 
 
sorgungsstandorten. Diese sollen es den Bürgerinnen  und Bürgern und insbesondere weniger 
mobilen Bevölkerungsgruppen ermöglichen, sich auch ohne die Zuhilfenahme technischer Hilfsmit- 
tel (Bus, Bahn, Auto etc.) auf kurzen Wegen versorg en zu können. Vor dem Hintergrund des de- 
mografischen Wandels und der unabwendbaren Alterung  der Bevölkerung wird eine möglichst 
flächendeckende Sicherstellung von fußläufig erreic hbaren Nahversorgungsangeboten im Wohn- 
quartier immer wichtiger.  
 
Nahversorgungsangebote werden in Münster auch an de zentralen Standorten (z. B. HIT-Markt) 
bereitgestellt. Auch diese bestehenden Standorte le isten einen Versorgungsbeitrag. Sie gelten 
wegen ihrer wohnortfernen Lage jedoch nicht als sch utzwürdig. Bei der Ansiedlung von Nahver- 
sorgungsangeboten an städtebaulich wünschenswerten Standorten ist keine Rücksichtnahme auf 
die dezentralen Angebote erforderlich. Ggf. kann es  sogar angezeigt sein, an städtebaulich und 
versorgungsstrukturell gewünschten Standorten tempo räre Überkapazitäten zuzulassen, um die 
nicht verträglichen dezentralen Standorte bewusst zu schwächen. 
 
Auch wenn eine flächendeckende Umsetzung dieses Lei tbildes aufgrund zum Teil gegenläufiger 
Entwicklungstendenzen im Einzelhandel (Konzentration auf sehr große großflächige Einrichtungen 
an nur wenigen Standorten) schwierig ist, bleibt es  doch ein wesentliches Ziel, an dem zukünftige 
Einzelhandelsansiedlungen mit Nahversorgungssortimenten ausgerichtet werden.  
 
Schaffung von Investitionssicherheit für Unternehme n und Absicherung städtebaulich er- 
wünschter Investitionen 
Die Standortentwicklung und die Realisierung von Ei nzelhandelsvorhaben sind mit hohem finan- 
ziellen Einsatz, sowohl für die Stadt (Planung, Auf schließung) als auch für jeden Investor verbun- 
den. Ein wichtiges Ziel der Einzelhandels- und Zent renkonzeption ist es, öffentliche und private 
Entwicklungsinteressen an den aufgezeigten Standorten synergetisch zusammenzuführen.  
 
Eine unbegleitete räumliche Einzelhandelsentwicklun g kann dazu führen, dass die Investitionstä- 
tigkeit vor allem außerhalb der zentralen Bereiche (Innenstadt und Versorgungszentren) stattfindet. 
Da Einzelhandelsinvestitionen in der Innenstadt und  in den Versorgungszentren aufgrund der auf- 
gezeigten Bedeutung des Einzelhandels für diese Ber eiche weiterhin notwendig sind, soll das Ein- 
zelhandels- und Zentrenkonzept dazu beitragen, dass  einzelhandelsbezogene Investitionen an 
städtebaulich und stadtökonomisch erwünschten Standorten erleichtert werden. 
 
Investoren sollen sich darauf verlassen können, das s ein konzeptkonformes Vorhaben von der 
Stadt unterstützt und konstruktiv begleitet wird. Sie sollen sich auch darauf verlassen können, dass 
auch die Konkurrenten keine „ungerechtfertigten Wet tbewerbsvorteile“ an Standorten außerhalb

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
15 
 
des Konzeptrahmens erhalten. Dadurch sollen städteb aulich gewünschte Investitionen vor „unfai- 
rem Wettbewerb“ geschützt werden. Grundsätzlich hat  das Planungsrecht ohnehin wettbewerbs- 
neutral zu sein. Damit kann (und soll) jedoch keine  Renditesicherheit erreicht werden: im wettbe- 
werblichen Wirtschaftssystem bleibt jede Investition mit unternehmerischen Risiken verbunden. 
 
Darüber hinaus ist Bestandteil dieses Ziels, dass k ontinuierlich Investitionen in die Substanzerhal- 
tung (z.B. Gebäudesanierung, städtebauliche Maßnahm en) getätigt werden. Auch deren "Rentabi- 
lität" und Nachhaltigkeit ist davon abhängig, dass die Nutzungen attraktiv bleiben und sich das 
Umfeld entsprechend entwickelt, so dass mit einer M odernisierung verbundene Kosten über ent- 
sprechende Mieten amortisiert werden können. Durch attraktive Einzelhandelsangebote (Magnet- 
funktion) soll auch eine hohe Besucher- und Nutzerf requenz sichergestellt werden, mit der auch 
ein gewünschtes Maß an sozialer Kontrolle verbunden ist. 
 
Sicherung von Gewerbeflächen für das Produzierende Gewerbe und für das Handwerk 
Bedingt durch höhere Grundstücks-, Miet- und Stellp latzkosten sowie städtebaulich-gestalterische 
Anforderungen in zentralen Lagen haben sich Gewerbegebiete in der Vergangenheit teilweise vom 
Standort für produzierendes Gewerbe und Handwerk zu  Einzelhandelsagglomerationen bzw. 
Fachmarktstandorten gewandelt. Diese Entwicklung gi ng einher mit einem deutlichen Anstieg der 
Miet- und Grundstückspreise, die zu einer sukzessiv en Verdrängung des Gewerbes und Hand- 
werks führen kann.  
 
Die weitere Ausdehnung des Einzelhandels in die gew erblichen Bauflächen führt aufgrund der 
größeren ökonomischen Möglichkeiten 
 des Einzelhandels dazu, dass die Bodenpreise für di ese 
gewerblichen Wirtschaftszweige nicht mehr bezahlbar  sind, was in der Konsequenz gewerbliche 
Neuansiedlungen in Münster erschwert.        
 
Die Erhaltung von Entwicklungsmöglichkeiten für gew erblich produzierende Wirtschaftszweige ist 
vor dem Hintergrund einer notwendigen Diversifikati on der Wirtschaftsstruktur einerseits und eines 
differenzierten Arbeitsplatzangebots andererseits i n Münster besonders notwendig. Darüber hin- 
aus stellt insbesondere das Handwerk einen wichtige n Bestandteil der unternehmensbezogenen 
und haushaltsbezogenen Versorgung dar. 
 
Das Ziel der Stadt Münster ist es, die Entwicklungsfähigkeit der bestehenden produzierenden Un- 
ternehmen zu sichern und auch weitere Unternehmen dieser Wirtschaftszweige für den Standort 
Münster zu gewinnen. Daher soll mit Hilfe des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes dazu beige- 
tragen werden, dass auch für das Produzierende Gewerbe und das Handwerk ausreichende und 
finanzierbare räumliche Entwicklungsspielräume in Gewerbegebieten in Münster vorhanden sind.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
16 
 
4.3 Strategisch-planerische Grundsätze 
 
Die Umsetzung des Einzelhandelskonzepts 2004 hat ge zeigt, dass sich die bestehenden Rege- 
lungen bewährt und positive Effekte bei der Entwick lung des Einzelhandels in zentralen Versor- 
gungsbereichen bewirkt haben. Verkaufsflächenzuwäch se und ein Anstieg der Einzelhandelsge- 
schäfte in der Innenstadt (Hauptzentrum), den Stadt bereichszentren (Nebenzentren) und Stadtteil- 
zentren (Nahversorgungszentren) auf der einen Seite und ein deutliches Abflachen der Ansiedlung 
von Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Sortimenten in Gewerbegebieten auf der anderen Seite 
zeigen, dass die Steuerung des Einzelhandels in Mün ster nach den Vorgaben des Einzelhandels- 
konzepts von den Akteuren des Marktes angenommen wi rd und erfolgreich umgesetzt werden 
kann. Innerhalb der polyzentralen Struktur der Stad t Münster basiert die räumliche Steuerung der 
Einzelhandelsentwicklung darauf, städtebaulich-stru kturell geeignete Entwicklungsräume für den 
Einzelhandel einerseits und restriktive, die weiter e Einzelhandelsentwicklung begrenzende Festle- 
gungen für ungeeignete Bereiche andererseits, schlüssig aufzuzeigen.  
 
Die im Einzelhandelskonzept 2004 für die planerische Umsetzung des Konzepts aufgeführten 
Grundsätze 
 
o Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit zent renrelevanten Sortimenten im Hauptsorti- 
ment ausschließlich in zentralen Versorgungsbereichen 
o Festlegung von Vorrangflächen für die Ansiedlung v on großflächigem Einzelhandel mit nicht 
zentrenrelevanten Sortimenten im Hauptsortiment und 
o Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente be i Vorhaben des großflächigen nicht zent- 
renrelevanten Einzelhandels auf nicht mehr als 10 % der Verkaufsfläche, höchstens aber 2.500 
m² 
 
sind durch das Inkrafttreten von § 24 a LEPro verpf lichtend geworden. Es handelt sich somit nicht 
mehr um Grundsätze, sondern um zu erfüllende Ziele,  die im Prinzip keine Anwendungsspielräu- 
me mehr offen lassen. Gleichwohl ist es wichtig, di e gegebenen Möglichkeiten zur Umsetzung der 
Entwicklungsziele für den Einzelhandel innerhalb de s gesetzlich definierten Rahmens effektiv zu 
nutzen und durch strategisch-planerische Handlungsgrundsätze zu untermauern:  
 
Die Entwicklung bzw. Ansiedlung konzeptkonformer Vorhaben wird aktiv unterstützt  
Dies gilt für die Ansiedlung von großflächigen Ange boten mit zentren- und oder nahversorgungsre- 
levanten Sortimenten innerhalb zentraler Versorgungsbereiche ebenso, wie für die Ansiedlung von 
großflächigem Einzelhandel mit nicht zentrenrelevan ten Sortimenten auf Sonderstandorten außer- 
halb der zentralen Versorgungsbereiche. Diese Vorha ben werden konstruktiv und offensiv durch

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
17 
 
die Verwaltung begleitet. Bei nicht konzeptkonforme n Vorhaben werden die Antragsteller frühzeitig 
darüber aufgeklärt, ob und wenn ja, welche Möglichk eiten gegeben sind, das Vorhaben zu modifi- 
zieren, so dass eine Kompatibilität mit dem Einzelh andels- und Zentrenkonzept hergestellt werden 
kann. 
 
Qualität geht vor Quantität  
Zusätzliche Ansiedlungen sind immer auch dahingehend zu prüfen, ob sie qualitative Ergänzungen 
zum vorhandenen Angebot liefern und die räumliche V ersorgungssituation für die Bürgerinnen und 
Bürger verbessern, oder ob sie in bereits stark bes etzten Branchen bzw. Stadträumen zu einem 
Überangebot führen und lediglich einen Verdrängungswettbewerb fördern. 
 
Wettbewerbsneutralität des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts einhalten  
Das Planungsrecht ist vom Grundsatz her wettbewerbs neutral. Auch das Einzelhandels- und Zent- 
renkonzept soll nicht in den freien Wettbewerb der Marktteilnehmer eingreifen (kein Konkurrenz- 
schutz) oder reglementierend wirken. Beschränkende Vorgaben sind nur auf der Basis der gesetz- 
lichen Regelungen zur Sicherung der städtebaulich begründeten Zielsetzungen des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzepts zulässig.  
 
Gleichbehandlung aller Antragsteller/Ansiedlungsinteressierten  
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bietet die Gr undlage, um das zur Verfügung stehende 
rechtliche Instrumentarium des Planungsrechts zur z ielorientierten Steuerung des Einzelhandels 
einsetzen zu können. Die Regelungen des Konzeptes i n Verbindung mit den einschlägigen Para- 
graphen des Städtebaurechts bieten grundsätzlich ei nheitliche Bewertungsgrundlagen, um insbe- 
sondere die Entwicklung des großflächigen Einzelhan dels in der Gesamtstadt steuern zu können. 
Diese Vorgaben sollen grundsätzlich und ohne Ausnah me auf alle Vorhaben bzw. Antragsteller 
gleich angewendet werden. Nur eine konsequente Anwe ndung des Einzelhandels- und Zentren- 
konzepts bietet die gewünschte Planungs- und Invest itionssicherheit sowie den erforderlichen Ver- 
trauensschutz. 
 
Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel gezielt steuern 
In Münster ist bereits eine gute Versorgung mit Ver kaufsflächen im Bereich der Lebensmittel (Nah- 
rungs- und Genussmittel) vorhanden. Auch die derzei t bestehende räumliche Versorgungsstruktur 
weist noch ein überwiegend kleinmaschiges Netz mit Lebensmittelgeschäften auf, das eine wohn- 
ortnahe Versorgung weitgehend gewährleistet. Daher sollen die heute bereits bekannten umfang- 
reichen Ansiedlungsinteressen zur Ausweitung der Le bensmittelverkaufsflächen, eine allgemeine 
Zulässigkeit im Rahmen der Vorgaben des Einzelhande ls- und Zentrenkonzepts vorausgesetzt, 
grundsätzlich daraufhin geprüft werden,

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
18 
 
 
o ob sie einen Beitrag zur Verbesserung einer räumli ch (möglichst fußläufig erreichbar) und an- 
gebotsorientiert ausgeglichenen (kein Übergewicht d er Lebensmitteldiscounter gegenüber den 
Lebensmittelvollsortimentern/Supermärkten) Nahverso rgungsstruktur in der Gesamtstadt leis- 
ten und 
o ob sie aufgrund ihrer Dimensionierung (Art und Umf ang/Verkaufsflächen der Standortentwick- 
lung) erhebliche Frequenz- bzw. Kaufkraftströme an neuen Standorten binden, die zu unge- 
wollten und im Ergebnis negativen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen im Umfeld, 
auch innerhalb des Ansiedlungsraumes zentraler Versorgungsbereiche führen könnten.  
 
Die mögliche Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten 
an solitären Standorten (z. B. im Wohngebiet) außer halb zentraler Versorgungsbereiche soll so 
bemessen werden, dass sich die Betriebsgröße an der  Kaufkraft der im Nahbereich (Umkreis von 
700 m) vorhandenen Kaufkraft orientiert und keine s pürbaren Beeinträchtigungen benachbarter 
zentraler Versorgungsbereiche erwarten lässt (dies ist i. d. R. dann der Fall, wenn der voraussicht- 
liche Gesamtumsatz des Vorhabens 35 % der relevante n Kaufkraft der Bevölkerung im Nahbe- 
reich nicht übersteigt)16 .  
 
Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente 
Die Ansiedlung der üblicherweise angebotenen und au ch rechtlich zulässigen zentrenrelevanten 
Randsortimente in großflächigen Betrieben des nicht  zentrenrelevanten Einzelhandels sollen 
grundsätzlich daraufhin geprüft werden, ob sie eine n Bezug zum Hauptsortiment aufweisen (z. B. 
Heim- und Haustextilien im Möbelmarkt). Die Prüfung  erfolgt grundsätzlich an den Begrifflichkeiten 
der Münsteraner Sortimentsliste (vgl. Pkt. 6.4). Na hversorgungsrelevante Sortimente sollen als 
Randsortimente in großflächigen Betrieben des nicht  zentrenrelevanten Einzelhandels nur aus- 
nahmsweise und eingeschränkt im unmittelbaren Kasse nbereich zulässig sein (Bsp. Süßigkei- 
tenständer an der Kasse im Baumarkt). Evtl. Verkauf sflächen sind auf deutlich unterhalb von 10 
qm zu begrenzen.   
 
 
5. Bestandstrukturen des Einzelhandels 
 
Zum 31.12.2006 waren in Münster 2.059 Einzelhandels betriebe mit insgesamt gut 617.200 qm 
Verkaufsfläche ansässig 17 . Davon waren gut 406.300 qm oder knapp 66 % der Ve rkaufsfläche 
zentrenrelevant.  
 
                                                     
 
16  Vgl. hierzu Einzelhandelserlass vom 22.09.2008, Kapitel 2.8 Nahversorgung

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
19 
 
 
5.1 Räumliche Verteilung und Entwicklung des Einzelhandels 
 
Die nachfolgende Karte zeigt die räumlichen Verteil ungsstrukturen des Einzelhandels nach Betrie- 
ben mit überwiegend zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten. 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                               
 
17  Datenbank Einzelhandel, Stand 12/2006 (Einzelhandel inklusive Lebensmittelhandwerk und Apotheken)

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
20 
 
 
 
Karte 1: Einzelhandelsverteilung nach Sortimenten

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
21 
 
Im Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung ( vgl. Anlage zur Vorlage V/0957/2007) konnten 
positive Entwicklungen im Sinne der Zielsetzungen d es Einzelhandelskonzeptes (Stärkung der 
Zentren) für den Zeitraum seit Bestehen des Konzeptes 2004 (Jahre 2004 bis 2006) nachgewiesen 
werden. Die für den Erhalt und die Sicherung der ze ntralen Versorgungsbereiche wichtigen Ein- 
zelhandelsansiedlungen mit zentrenrelevanten Sortim enten konnten zum überwiegenden Teil auf 
die dafür vorgesehenen Standorte gelenkt werden. Vo n dieser Entwicklung profitiert haben insbe- 
sondere die Innenstadt, die Stadtbereichs- und die Grundversorgungszentren. Dass außerhalb der 
Zentren dennoch Ansiedlungen von Betrieben mit zent renrelevanten Sortimenten im Hauptsorti- 
ment zu verzeichnen sind, geht entweder auf nur entschädigungspflichtig zu verhindernde Entwick- 
lungen im Rahmen des Bestandsschutzes zurück, oder auf den Umstand, dass Genehmigungen 
erteilt werden mussten, weil aufgrund der noch gelt enden rechtlichen Voraussetzungen ein 
Rechtsanspruch bestand (z. B. Ansiedlung Plus-Markt, Merkureck in Hiltrup).  
 
Abb. 1:  Entwicklung der zentrenrelevanten und nich t zentrenrelevanten Sortimente nach 
Raumkategorien 
 
 
 
 
18.215 
2.470 
6.510 
-1.609 
499 
2.565 
3.808 
645 
-1.335 
-6.174 
-134 
-275 
-1.535 
1.745 
8.222 
1.700 
City -/Innenstadt 
Stadtbezirks-/Stadt- 
bereichszentrum 
Stadtteil-/Grund- 
versorgungszentrum 
Ergänzender 
Versorgungsraum 
Siedlungsflächen 
Gew erbl. Flächen mit 
EH-Agglomerationen 
Sonst. gew erbliche 
Flächen 
Übrige 
Flächen 
0 2.500 5.000 7.500 10.000 12.500 15.000 17.500 20.000 -2.500 -5.000 -7.500 
 zentrenrelevante Verkaufsfläche 
 nicht zentrenrelev. Verkaufsfläche 
Raumkategorie 
Veränderungen in m², 12/'03 - 12/'06

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
22 
 
5.2 Nahversorgung  
 
Besondere Bedeutung kommt den Betrieben mit Angebot en des täglichen Bedarfs (Nahrungs- und 
Genussmittel, Drogeriewaren, Blumen, Zeitungen/Zeit schriften, Tiernahrung, pharmazeutische 
Artikel) zu (vgl. Punkt 4.2 Ziele „Erhaltung und St ärkung der Nahversorgungsfunktion“). Insbeson- 
dere der Lebensmitteleinzelhandel hat aufgrund sein er hohen Frequenzerzeugung eine Magnet- 
funktion für kleinere Geschäfte oder auch Anbieter von einzelhandelsnahen Dienstleistungen (z. B. 
Blumenladen, Bekleidungsboutique, Frisör etc.). Ihm  kommt eine Leitfunktion für die zentralen 
Versorgungsbereiche zu, ohne die deren Funktionsfähigkeit gefährdet wäre.  
 
Die nachfolgende Karte zeigt die Standorte der Nahversorgungsbetriebe in Münster.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
23 
 
 
 
Karte 2: Betriebe der Nahversorgung

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
24 
 
Abgebildet sind Betriebsformen mit mehr als 200 qm Lebensmittelverkaufsfläche bzw. Anteil an 
der Gesamtverkaufsfläche. Die Betriebsformen reiche n vom kleineren SB-Markt (z. B. Edeka-
Markt am Albersloher Weg), über die standardmäßigen  Lebensmitteldiscounter (Aldi, Lidl, Plus) 
und Supermärkte (z. B. Edeka, Rewe, K&K) bis hin zu  den flächenmäßig größeren Verbraucher- 
märkten (z. B. E-Center an der Friedrich-Ebert-Str. , HIT-Markt an der Geringhoffstr.) und SB-
Warenhäusern (z. B. Ratio an der Roxeler Str. in Gievenbeck oder am Standort Loddenheide). Alle 
Standorte bzw. Betriebe, ob in integrierter Lage in  der Innenstadt, im Stadtteilzentrum oder auch in 
nicht integrierter Lage im Gewerbegebiet, erbringen eine Versorgungsleistung für die Bevölkerung.  
 
Die nachfolgende Karte zeigt die sich aus der Stand ortstruktur der Lebensmittelbetriebe mit mehr 
als 200 qm Verkaufsfläche ergebende räumliche Nahversorgungssituation in Münster.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
25 
 
 
 
 
Karte 3: Nahversorgung in Münster

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
26 
 
Gerade auch die kleineren Lebensmittelmärkte, darun ter sowohl Geschäfte bekannter Lebensmit- 
telketten (z. B. Plus-Markt in Rumphorst am Hohen H eckenweg) als auch Anbieter biologischer 
oder auch ethnischer Lebensmittel (z. B. Superbioma rkt in Hiltrup an der Martkallee) erfüllen eine 
wichtige Nahversorgungsfunktion, da ihre Standorte oftmals die Lücken im Versorgungsnetz der 
größeren Anbieter schließen.  
 
Alle in der Karte dargestellten Betriebsstandorte s ind jeweils umgeben mit farblich gekennzeichne- 
ten Radien von 500 m und 700 m. Dadurch wird die rä umliche Abdeckung des Stadtgebietes mit 
Nahversorgungsangeboten, die innerhalb planerisch a nerkannter Distanzmaße für die fußläufige 
Erreichbarkeit liegen, deutlich. Vor dem Hintergrun d der tendenziell alternden Bevölkerung ist der 
500 m Radius (Luftlinienentfernung, max. 10 Minuten  Fußweg für ältere Menschen) zukünftig eher 
als realistisches Maß für die fußläufige Erreichbar keit zu sehen als der 700 m Radius. In der Karte 
wird zum einen deutlich, dass, wie bereits im Einze lhandelskonzept 2004 herausgearbeitet, einige 
Siedlungsbereiche in Münster nicht oder nur unzurei chend mit Lebensmittelangeboten versorgt 
sind (z. B. Sentrup, Gelmer oder Angelmodde-Dorf). Zum anderen zeigt die Karte aber auch, dass 
im Nahbereich einiger Standorte (z. B. Extra-Markt im Gewerbegebiet Nottulner Landweg, HIT-
Markt an der Geringhoffstraße oder Ratio-Markt am S tandort Loddenheide) kaum oder keine 
Wohnbevölkerung vorhanden ist.  
 
Die Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Versorgu ngssituation in den tendenziell „unterver- 
sorgten Siedlungsbereichen“ sind aufgrund des anhaltenden Strukturwandels (z. T. ruinöser Wett- 
bewerb) und des aktuellen Marktgeschehens im Lebens mitteleinzelhandel zurzeit ungünstig. Auch 
wenn Ansiedlungsmöglichkeiten in den meisten dieser  Teilräume der Stadt theoretisch bestehen 
(im WA-Gebiet ist die Ansiedlung eines Lebensmittel marktes bis zu 1.200 qm Geschossfläche 
bzw. 800 qm Verkaufsfläche allgemein zulässig) oder  durch die Schaffung geeigneten Planungs- 
rechts und/oder die Bereitstellung der erforderlich en Ansiedlungsflächen verbessert werden könn- 
ten, mangelt es am Interesse des Einzelhandels bzw.  der Investorenseite, sich hier zu engagieren. 
Sollten sich Chancen bzw. private Interessen zur An siedlung von Nahversorgungsangeboten in 
diesen Bereichen ergeben, werden die städtischen St ellen auch weiterhin konstruktive Unterstüt- 
zung bereitstellen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
27 
 
5.3 Verkehrsmittelwahl und Stellplatzbedarf in der Altstadt/HBF-Bereich 18  
 
Es gibt eine enge Verbindung zwischen dem vorhanden en Versorgungsangebot in den zentralen 
Versorgungsbereichen bzw. den Wohnquartieren und de m Einkaufs- bzw. Mobilitätsverhalten. 
Deshalb ist es wichtig, Klarheit darüber zu erhalte n,  wie die Münsteraner einkaufen bzw. welche 
Verkehrsmittel hierfür eingesetzt werden. Dies gilt  insbesondere für die Sortimente des täglichen 
Bedarfs (Lebensmittel).  
 
Informationen zum Verkehrsmittelwahlverhalten in Mü nster liegen zum einen aus der aktuellen 
Haushaltsbefragung 2007 zum Verkehrsverhalten der M ünsteraner Bevölkerung und zum anderen 
aus einer BAG 19  Studie des Jahres 2004 vor. Grundsätzlich zu unterscheiden ist dabei, dass in der 
Haushaltsbefragung der Münsteraner Bevölkerung die Verkehrsmittelwahl für den Fahrtzweck 
„Einkaufen“ unabhängig vom Ziel, d.h. Standort des Geschäftes ausgewertet wurde. Darüber hin- 
aus wurden ausschließlich Bewohner der Stadt Münste r befragt. Die Ergebnisse der BAG-Studie 
stützen sich im Unterschied dazu auf Passantenbefra gungen in der Klemensstraße sowie der 
Salzstraße und beinhalten sowohl Münsteraner als auch Besucher aus dem Umland.   
 
Die Ergebnisse der beiden Untersu- 
chungen sind in der nebenstehenden 
Tabelle dargestellt. Deutlich wird, dass 
das Kfz weder bei der stadtweiten (HHB 
2007) noch bei der ortsbezogenen (BAG 
2004) Befragung das am häufigsten ge- 
nutzte Verkehrsmittel ist. Nach der BAG-
Studie kommt nur etwa jeder 4. Münste- 
raner mit dem Kfz zum Einkaufen in die 
Innenstadt. Bei den Pendlern sind es 
erwartungsgemäß mit ca. 50% deutlich 
mehr, allerdings wird auch im Reisezweck „Einkaufen “ das Auto deutlich weniger genutzt als im 
Gesamtverkehr über alle Reisezwecke (80,9% Kfz). Di e etwas höhere Nutzung des Kfz gemäß 
Haushaltsbefragung ist darauf zurückzuführen, dass hier auch Einkaufsverkehre in den Außen- 
stadtteilen berücksichtigt wurden . Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Verkehrsmitt el des „Um- 
weltverbundes“ (zu Fuß, Fahrrad, ÖV) und hier insbe sondere das Fahrrad, die mit Abstand am 
häufigsten für den Zweck des Einkaufens eingesetzte n Verkehrsmittel sind. Nur ein Drittel der Be- 
                                                     
 
18   Dieses Kapitel basiert auf eigenen Untersuchungen des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung in Verbindung mit Untersuchungen von Dritten, z. B. BAG 
19  BAG: Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e. V. 
 
BAG 2004 HHB 2007 BAG 2004 
Kfz 23,4% 31,6% 50,4% 
ÖV/SV 32,3% 9,3% 45,3% 
Rad 27,4% 38,1% 2,3% 
Fuß 16,9% 21,0% 2,0% 
Summe 100,0% 100,0% 100,0% 
Befragte, ca. 820 1.830 300 
Pendler Münsteraner 
 
Tab. 2: Verkehrsmittelwahl in Münster

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
28 
 
völkerung ist offensichtlich freiwillig auf das Aut o als Verkehrsmittel im Einkaufsverkehr ausgerich- 
tet. 
 
Dies kann als Hinweis darauf gewertet werden, dass es ein noch feinmaschiges Netz von Ein- 
kaufsstandorten in Münster gibt, das einen Einkauf auf kurzen Wegen und auch ohne Auto mit 
einem angemessenen Zeit-/Wegeaufwand ermöglicht. Di ese Strukturen gilt es im Sinne der Ziele 
des Zentren- und Einzelhandelskonzepts zu sichern. Darüber hinaus widerlegt der aktuelle Modal 
Split in Münster zumindest teilweise das häufig von  Investoren bzw. Betreiberseite vorgebrachte 
Argument für dezentrale Auto orientierte Ansiedlung sstandorte (mit möglichst vielen Stellplätzen), 
die Kunden würden ohnehin alle mit dem Auto zum Einkaufen fahren. 
 
Ein weiteres wichtiges Thema des Münsteraner Einzel handels ist das Parken in der Innenstadt. 
Hier interessiert die Frage, ob die Innenstadt von Münster in ihrer Funktion als Einzelhandels- 
standort Nr. 1 in der Region für die Kunden, insbes ondere auch für die von außerhalb, in Bezug 
auf die Parkmöglichkeiten angemessen erreichbar ist . Welche Stellplatzkapazität muss in der In- 
nenstadt vorgehalten werden, um die Funktionsfähigk eit der Innenstadtnutzungen (insbesondere 
Einzelhandel) voll gewährleisten zu können und ist es angesichts des Verkaufsflächenwachstums 
erforderlich, das Stellplatzangebot auszuweiten? Hi erzu sollen im Folgenden einige Antworten 
gegeben werden. 
 
Mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Ansatz wurd e im Jahr 1993 der Stellplatzbedarf für die 
Altstadt und den Hbf-Bereich im Auftrag der Stadt M ünster durch die Gesellschaft für Konsumfor- 
schung (GfK) in Nürnberg ermittelt. 
 
Abgeleitet aus einer für die Marktforschung von der GfK gepflegten mikrogeographischen Daten- 
bank wurde für die vorhandenen kleinräumigen Nutzungen (Wohnen, Büro, Einzelhandel etc.) der 
Altstadt und des Hbf-Bereichs der absolute Stellplatzbedarf ermittelt.  
 
Unter der weiten Berücksichtigung:  
• einer Mehrfachnutzung von Stellplätzen über den Ta g (abends und nachts zur Wohnnut- 
zung und zu den Geschäftszeiten durch eine gewerbliche Nutzung), 
• eines abgeschätzten Stellplatzbedarfs für touristi sche Nutzungen und universitäre Einrich- 
tungen, 
• einem Gleichzeitigkeitsfaktor, der eine Kombinatio n von mehreren Erledigungen berück- 
sichtigt, 
• einem Ansatz für jahreszeitliche Schwankungen der gewerblichen Nutzungen,

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
29 
 
wurde von der GfK ein Stellplatzbedarf für die Alts tadt/Hbf-Bereich in der Größenordnung von ca. 
6.000 Stellplätzen für das Bezugsjahr 1993 ausgewie sen. Die von der GfK durchgeführte Stell- 
platzerhebung weist für das Jahr 1993 ca. 7.300 Ste llplätze im Bereich der Altstadt und dem Hbf-
Bereich im öffentlich zugänglichen Straßenraum und entsprechender Einrichtungen auf. Nach Ein- 
schätzung der GfK kompensiert das Zusatz-Angebot vo n ca. 1.300 Stellplätzen vordringlich im 
Bereich des Hindenburgplatzes die nach der GfK-Anal yse nicht standortbezogene Verteilung der 
Stellplätze in der Altstadt.  
 
Mit dem Ziel eine bedarfsgerechtere Verteilung der Stellplatzkapazitäten zu erhalten und als Reak- 
tion auf anstehende Großprojekte (Münster Arkaden u nd Stubengassenbebauung) hat der Rat der 
Stadt Münster im Jahr 2003 das „Parkraumkonzept Münster 2010“ beschlossen. 
 
Als Maßnahmen des beschlossenen Parkraumkonzeptes w urde in den letzten Jahren das Park- 
haus Engelenschanze, die prov. Parkpalette Georgsko mmende und das Parkhaus Münster Arka- 
den gebaut. Im Bau befindet sich das  Parkhaus Asch e und die Tiefgarage unter dem Projekt Stu- 
bengasse, die das angrenzende und zukünftig entfallende Westfalen-Parkhaus ersetzt. 
 
Die nachfolgende Grafik zeigt die Stellplatzentwick lung der Altstadt/Hbf-Bereich von 1993 bis heu- 
te und als Prognose die Entwicklung, wenn die angelaufenen Projekte realisiert sind.  
 
Abb. 2: Parkraumangebot im Bereich Altstadt/Bahnhof 
  
Parkraumangebot im Bereich Altstadt/Bahnhof 
1993 - 2002 bis 2007 Gesamt 
- - - Prognose 
7.300 
7.067 
7.463 7.466 7.450 7.508 7.501 
7.300 
7.067 
7.463 7.466 7.450 7.508 7.501 7.550 
7.850 
6.600 
6.800 
7.000 
7.200 
7.400 
7.600 
7.800 
8.000 
1993 2002 2003 2004 2005 2006 2007 20.. 20.. 
Jahre 
PH Engelenschanze 
PP Georgskommende 
P Stubengasse 
+ PH Arkaden 
PH 
Asche 
PH "Westfalen" 
+ PH Stubengasse

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
30 
 
Seit der Inbetriebnahme des Parkhauses Engelenschan ze im Jahr 2003, das im Vorgriff auf die 
anstehende Stubengassenbebauung entstanden ist, ver fügt die Altstadt/Hbf-Bereich über ca. 
7.500 öffentlich zugängliche Stellplätze. Mit dem P arkhaus Asche wird sich die Kapazität auf ca. 
7.850 Stellplätze erhöhen. 
 
Die an das städtische Parkleitsystem angeschlossene n wichtigen Parkhäuser und Tiefgaragen 
weisen an Werktragen von Montag bis Donnerstag in d em für den Einzelhandel interessanten 
Zeitbereich von 10.00 bis 17:00 Uhr eine Auslastung  von ca. 75 Prozent auf. An Freitagen ergibt 
sich in den Nachmittagsstunden eine geringfügig höh ere Auslastung. An Samstagen kann in dem 
maßgeblichen Zeitbereich von 10:00 bis 16:00 Uhr von einer Vollauslastung gesprochen werden. 
 
Abb. 3: Auslastung Münsterscher Parkhäuser und Tiefgaragen 
 
Bei der Bedarfsdiskussion und im direkten Vergleich  der Stellplatzkapazitäten mit den Einzelhan- 
delsflächen anderer Städte muss in Münster auch ber ücksichtigt werden, dass der Radverkehr 
auch im Einkaufsverkehr eine entscheidende Rolle sp ielt. So ist der Radverkehrsanteil laut der 
neuen Haushaltsbefragung 2007 auf 37,6 Prozent alle r Fahrten der Münsteraner angestiegen und 
überschreitet damit erstmals den Anteil der Fahrten mit dem Kfz.  
 
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die zusätzlichen Einzelhandelsflächen nicht automatisch nur 
Neuverkehr und zusätzliche Kunden anziehen, sondern dass vermutlich im größeren Umfang meh- 
rere Erledigungen und Einkaufsflächen besucht werden, der Besuch der Altstadt aber nach wie vor 
nur einen Parkvorgang auslöst, wenn die Altstadt mit dem Kfz aufgesucht wird. 
 
 
 
 
 Parkraumauslastung 2007  Samstag 
Vergleichswert Innenstadt in Prozent 
7 10 
22 
60 
92 
99 99 99 97 
92 
79 
57 
36 
28 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
07
:00 
08
:00 
09
:00 
10:00 11:00 
12:00 13
:00 
14
:00 
15
:00 
16
:00 
17
:00 
18
:00 
19:00 20:00 
Uhrzeit 
-Angaben in % - 
Parkraumauslastung 2007 Montag - Donnerstag 
Vergleichswert Innenstadt in Prozent 
8 12 
26 
52 
72 
77 74 71 72 73 70 
59 
43 
30 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
07:00 08:00 09:00 10
:00 
11:00 12:00 13
:00 
14:00 15:00 16
:00 
17:00 18:00 19:00 20
:00 
Uhrzeit 
-Angaben in % -

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
31 
 
6. Bausteine des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
 
6.1 Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche 
 
Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche is t die rechtlich zentrale Vorraussetzung für 
die räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklun g, sofern diese dem Schutz der Zentren im 
Sinne der Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Angebotsstrukturen dienen soll. Die zent- 
ralen Versorgungsbereiche legen die Kommunen nach d er Maßgabe von § 24 a Abs. 2 LEPro als 
Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren räumlich und funktional fest. Sie zeichnen sich aus 
durch:  
 
o „ein vielfältiges und dichtes Angebot an öffentlic hen und privaten Versorgungs- und Dienstleis- 
tungseinrichtungen der Verwaltung, der Bildung, der  Kultur, der Gesundheit, der Freizeit, und 
des Einzelhandels und 
o eine städtebaulich integrierte Lage innerhalb eine s im Regionalplan dargestellten Allgemeinen 
Siedlungsbereiches und  
o eine gute verkehrliche Einbindung in das öffentlic he Personennahverkehrsnetz“ 20 . 
 
Für eine rechtssichere Abgrenzung ist auch die aktu elle Rechtsprechung zu beachten, hier insbe- 
sondere die Urteile des OVG Münster und des BVerwG 21 . 
 
Ein zentraler Versorgungsbereich zeichnet sich, neb en dem Einzelhandel, durch zahlreiche weite- 
re Nutzungen aus, die sich idealtypisch in einem di chten Funktionsgefüge ergänzen. Dies betrifft 
die haushaltsnahen Dienstleistungen (z. B. Reinigun g, Frisör, Reisebüro, Banken oder Post) und 
Bürodienstleistungen (z. B. Anwälte, Versicherungsa genturen) ebenso wie Angebote aus dem Ge- 
sundheitsbereich (Ärzte, medizinische Einrichtungen , Physiotherapeuten etc.) oder dem gastro- 
nomischen Bereich. Ebenso runden öffentliche Einric htungen (z. B. Rathaus, Bezirksverwaltungs- 
stellen, Büchereien oder auch Kirchen etc.) den Fun ktionsmix ab. In Münster ist auch die Wohn- 
nutzung in aller Regel ein integraler Bestandteil e ines zentralen Versorgungsbereichs. Neben die- 
sen Kriterien, finden auch infrastrukturelle und/od er städtebauliche Merkmale und Besonderheiten 
(z. B. Platzbereiche oder Zäsuren durch große Straßen etc.) Beachtung.  
 
Bei der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche kö nnen allerdings auch, sofern planerisch 
sinnvoll und wünschenswert, Flächen für die zukünftige Erweiterung oder auch die Neuentwicklung 
eines Zentrums einbezogen werden. Insofern muss die  Abgrenzung nicht mit der Ist-Situation   
                                                     
 
20  § 24 a, Absatz 2 LEPro in der Beschlussfassung vom 13.06.2007 
21  Vgl. Kapitel 2, Fußnote 9

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
32 
 
übereinstimmen 22 . Für die Abgrenzung der zentralen Versorgungsberei che im Rahmen dieser 
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes dienten d ie vorhandenen Abgrenzungen der Zentren 
gemäß Einzelhandelskonzept 2004, die sich allerding s im Wesentlichen nur auf die funktionale 
Abgrenzung der Zentren bezogen, ohne die konkreten räumlichen bzw. grundstücksbezogenen 
Aspekte zu berücksichtigen, als Referenzgrundlage. Einzelkarten zu den Abgrenzungen der zent- 
ralen Versorgungsbereiche und Nahbereichszentren si nd im Anhang (Steckbriefe: Ansiedlungs- 
räume für den Einzelhandel) enthalten. Die nachfolg ende Übersicht zeigt die Vorgehensweise bei 
der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche.  
 
Tab. 3: Kriterienkatalog zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche 
 
 
                                                     
 
22  „Zentrale Versorgungsbereiche (…..) können sich sowohl aus planerischen Festlegungen als auch aus 
den tatsächlichen Verhältnissen ergeben“ (BVerwG, Urteil vom 11.20.07, Az. 4 C 7/07) 
 
Kriterienkatalog 
zur Abgrenzung „Zentraler Versorgungsbereiche“ auf der Basis von § 24 a LEPro 
und aktueller Rechtsprechung zum BauGB 
 
Kriterium Beschreibung 
 
Nutzungen / Nutzungsmi- 
schung 
 
- Einzelhandel 
- Gastronomie 
- Dienstleistungen 
- Handwerksbetriebe 
- Büronutzungen 
- Wohnungen  
 
- Schulen                    
- Kindergärten   
- Kirchen 
- etc. 
 
 
Nutzungs- und Funktionsgefü- 
ge 
 
- vielfältiges und dichtes Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungs- und Dienst- 
leistungsangeboten 
- Einzelhandelsvielfalt (Betriebsformen, Branchen, Sortimentsbreite und –tiefe) 
- Wohnnutzungen (erwünscht) 
- Nahversorgungsangebote (regelmäßiger Nutzungsbest andteil) 
- relative Nutzungsballungen als strukturelle Bezug spunkte / Kernbereiche  
- möglichst dichte Aufeinanderfolge unterschiedlich er Nutzungen in horizontaler und ver- 
tikaler Gliederung (wünschenswert) 
 
 
Städtebauliche Strukturen 
 
- städtebaulich integrierte Lage 
- städtebauliche, architektonische Qualitäten, baul iche Dichte, öffentlicher Raum: Plätze, 
Aufenthaltsqualitäten etc. 
- Berücksichtigung von baulichen/städtebaulichen Ba rrieren und Zäsuren (z. B. Büro- 
komplexe, Hallen, großen Straßen, Bahnlinien etc.) 
 
 
Verkehrliche Einbindung 
 
- ÖV = Haltestellen Bus, Bahn  
- IV   = Einbindung in das Straßennetz, Parkplätze,  Ein- und Ausfahrten etc.  
 
 
Entwicklungsflächen / Entwick- 
lungspotenziale 
 
- Berücksichtigung planerischer Ziele, Einbeziehung  von planerisch sinnvollen Flächen 
zur Zentrumserweiterung 
- u. a. Abhängig von der Funktionszuweisung 
 
Flächen für den Gemeinbedarf können zum zentralen 
Versorgungsbereich hinzugenommen werden, wenn ihr 
Standort in das Funktionsgefüge eingebunden ist, oder 
unmittelbar anschließt.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
33 
 
Von der Intention her sind die Abgrenzungen gleichs am parzellenscharf  vorzunehmen, da eine nur 
gebietsscharfe  Abgrenzung zu unkonkret und nicht hinreichend best immt wäre 23 . Eine Überschrei- 
tung der Abgrenzungen im Rahmen von Einzelhandelsvo rhaben ist im Regelfall nicht zulässig. Ob 
und inwieweit unter Berücksichtigung der Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts in konkre- 
ten Situationen Abweichungen von der Maßgabe der Pa rzellenschärfe möglich sind, kann nur im 
Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt und stä dtebaulich begründet werden. Nicht immer ist 
eine parzellenscharfe Abgrenzung sinnvoll und Ziel führend. Dies trifft z. B. zu auf perspektivische 
Flächen zur Zentrumserweiterung (z. B. York Kaserne ) oder auf „Maßstab sprengende“ Grund- 
stücksgrößen im Gefüge sonst homogener eher kleinte iliger Parzellierungen (z. B. mehrere tau- 
send qm große Grundstücke von öffentlichen Behörden ). In diesen Fällen werden Grundstücke 
durch die Abgrenzung nur angeschnitten, um ihre gru ndsätzliche, derzeit aber nur perspektivische 
Eignung für eine zukünftige Zentrenentwicklung fest zulegen. Die genaue Flächeninanspruchnah- 
me ist dann zum gegebenen Zeitpunkt auf der Basis planerischer Konzepte vorzunehmen.  
 
Vom Grundsatz her orientiert sich die Abgrenzung de r zentralen Versorgungsbereiche im Einzel- 
handels- und Zentrenkonzept daher an Grundstücksgre nzen. Die Zuordnung eines Grundstücks 
zum zentralen Versorgungsbereich sollte immer erken nbar sein. Ausgehend vom vorhandenen 
Bestand an Versorgungsangeboten umfassen die Abgren zungen, da wo planerisch sinnvoll, auch 
Flächen für eine zukünftige Zentrumserweiterung. Di e zentralen Versorgungsbereiche sind in der 
Regel so abgegrenzt, dass sie zukünftig ausreichend  Entwicklungsmöglichkeiten für die Zentrums- 
entwicklung bieten. Diese kann durch Umstrukturieru ngen (Zusammenlegung von Grundstücken, 
Abriss und Neubau) im Bestand oder durch Aktivierun g von Erweiterungsflächen erfolgen. Zahlrei- 
che, bereits auf dem Zentrenkonzept der 90er Jahre basierende Entwicklungen in zentralen Ver- 
sorgungsbereichen belegen nachdrücklich, dass Ansie dlungen und Erweiterungen im gewachse- 
nen Bestand möglich sind und auch umgesetzt werden (z. Bsp. Überbauung des zentralen Park- 
platzes am Idenbrockplatz in Kinderhaus mit einem W ohn- und Geschäftshaus mit einem Aldi-
Markt im Erdgeschoss, Verlagerung und Abriss der Br itenwohnungen in Gievenbeck am Arnheim- 
weg und Ansiedlung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Lidl-Markt im Erdgeschoss, Realisie- 
rung der Münster Arkaden durch Nutzungsverlagerung und Abriss und Neubau in der Innenstadt 
und vieles mehr).  
Bei der Abgrenzung sind aber unterschiedliche räuml iche Situationen, z. B. im Bereich der Innen- 
stadt, einer Haupteinkaufsstraße (z. B. Hammer Str. ) oder eines Stadtteilzentrums (z. B. Roxel) zu 
berücksichtigen. Beispielhaft ist die Abgrenzung de s zentralen Versorgungsbereiches Roxel in der 
nachstehenden Karte dargestellt. Die Abgrenzungen a ller zentralen Versorgungsbereiche sind als 
gesamtstädtische Übersicht in Karte 5 „Standortkonzeption Einzelhandel“ enthalten. 
 
                                                     
 
23  Vgl. Urteil BVerwG von 2007, a.a.O.,ebd.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
34 
 
Die Innenstadt wird aufgrund ihrer historischen Bez üge und der insgesamt auf die oberzentrale 
Versorgung hin ausgerichteten, funktional eng verkn üpften Nutzungsstruktur im Wesentlichen in 
den Abgrenzungen der historischen Altstadt (Bereich  Altstadtsatzung), unter Hinzunahme von Tei- 
len des Bahnhofsbereiches, als Gesamtensemble abgegrenzt.  
 
Die Abgrenzung von rein Straßen orientierten 
Einkaufslagen (z. B. Hammer Str.) hingegen 
bemisst sich in der Regel an den üblicherwei- 
se vorzufindenden Ladenflächen bzw. Laden- 
tiefen, unter Berücksichtigung der baulichen 
Strukturen (z. B. 30 bis 40 m, ausgehend von 
der Straßenbegrenzungslinie). Dabei können, 
in Abhängigkeit von der vorhandenen Grund- 
stückssituation, ein oder auch mehrere hin- 
tereinander liegende unterschiedlich tiefe 
Grundstücke durch die Abgrenzung erfasst 
werden.  
 
Die Abgrenzung eines Stadtteilzentrums wie- 
derum orientiert sich an den räumlich funktio- 
nalen Bezügen der in der Regel gewachse- 
nen Versorgungslagen, unter Einbeziehung z. 
B. von Platzsituationen oder auch integrierten 
öffentlichen Einrichtungen (z. B. Kirche, 
Schule, Kindergarten). Im Einzelfall kann der 
Maßstab der Parzellenschärfe verlassen wer- 
den, ohne das Prinzip der erkennbaren Zu- 
ordnung eines Grundstücks zum zentralen 
Versorgungsbereich aufzugeben.  
 
Karte 4: Zentraler Versorgungsbereich Wol- 
beck-Mitte

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
35 
 
6.2 Funktionsbestimmung zentraler Versorgungsbereiche 
 
Insgesamt ergeben sich auf der Basis der unter Punk t 6.1 dargelegten Systematik zur Abgrenzung 
46 Versorgungsbereiche in der Stadt Münster, deren konkret gegebene oder intendierte Versor- 
gungsfunktion innerhalb des hierarchisch gestuften Zentrensystems festzulegen ist. Für die Hierar- 
chisierung des Zentrensystems wurden folgende Kriterien herangezogen: 
 
o Anzahl, Verkaufsfläche und Angebots-/Sortimentsaus richtung der Einzelhandelseinrichtungen  
o Hervorhebung größerer Lebensmittelmärkte (ab 250 m ² Verkaufsfläche) aufgrund ihrer beson- 
deren Nahversorgungs- und Magnetfunktion  
o Anzahl und Art der haushaltsnahen Dienstleistungse inrichtungen  
o Einschätzung der derzeitigen Versorgungsfunktion/V ersorgungsleistung  
o Zielaussage der zukünftigen Versorgungsfunktion/Ve rsorgungsleistung unter Berücksichtigung 
der Entwicklungsoptionen (u. a. Flächenpotenziale für Erweiterungen)  
 
Aufbauend auf den empirischen Befunden wird, in Anl ehnung an das Zentrenmodell des Einzel- 
handelskonzeptes 2004, eine Hierarchisierung des Mü nsteraner Zentrensystems in vier Stufen 
vorgenommen:  
 
A - City/Innenstadt mit oberzentraler Versorgungsfu nktion 
B - Stadtbereichszentren mit mittelzentraler Versor gungsfunktion 
C - Grundversorgungszentren mit Grundversorgungsfun ktion für den Stadtteil 
D - Nahbereichszentren mit Teilfunktionen der Grund versorgung für den umliegenden 
Siedlungsbereich 
 
Die ersten drei Stufen (A bis C) werden gemäß recht licher Vorgabe von den Schutznormen des 
Städtebaurechts erfasst (vgl. hierzu Punkt 2). Für die Stufe D, die von ihrer Versorgungsfunktion 
her nicht über den Nahbereich hinaus geht, greift a llerdings über die Berücksichtigung der Zielset- 
zungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im S inne von § 1 (6) Nr. 11 BauGB die kommu- 
nale Selbstverpflichtung zum Schutz der in diesen R äumen befindlichen Einrichtungen bzw. deren 
Funktionen als wichtige Standorte der Nahbereichsversorgung.  
 
Darüber hinaus bestehen in integrierten als auch in  nicht integrierten Lagen Solitärstandorte der 
Nahversorgung  (z. B. der separat gelegene Supermarkt), die derze it eine Versorgungsleistung 
erbringen. Der Erhalt der integriert in Wohnsiedlun gsbereichen gelegenen solitären Nahversor- 
gungsmärkte ist zwar wünschenswert, kann aber mitte l- bis langfristig nicht als gesichert angese- 
hen und auch durch städtische Maßnahmen nicht gewäh rleistet werden. Standorte von Nahver-

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
36 
 
sorgungseinrichtungen in nicht integrierten Lagen ( i. d. R. Gewerbegebiete, z. B. Aldi-Markt an der 
Robert-Bosch-Str., Hit-Markt an der Geringhoffstr.)  unterliegen keinen Schutzmechanismen und 
sind auch aus städtischer Sicht nicht sicherungswür dig. Sie erfüllen keine Nahversorgungsfunkti- 
on, da sie z. T. weit abseits jeglicher Wohnbebauun g liegen und nahezu ausschließlich mit dem 
Auto angefahren werden.  
 
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche und auß erhalb städtebaulich integrierter Lagen ist 
in der Standortkonzeption für den Einzelhandel der Standorttyp  
 
E -  Dezentraler Ansiedlungsschwerpunkt (Fachmarkts tandort) für großflächigen Einzel- 
handel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten 
 
vorgesehen. Hierunter fallen bereits bestehende Ans iedlungsschwerpunkte bzw. dezentrale Ag- 
glomerationen des großflächigen Einzelhandels (z. B . Loddenheide – Ratio/Praktiker/Blumen Ris- 
se oder Sondergebiet BAB 1 – Möbel Finke), die vom Grundsatz her nicht in Frage gestellt wer- 
den, sondern auch in Zukunft diese Funktion wahrneh men sollen. Zentrenrelevante Sortimente 
sind bei Neuansiedlungen hingegen an diesen Standor ten zu begrenzen (vgl. hierzu nachfolgende 
Ausführungen zum Standorttyp E – Fachmarktzentrum).  Die Entwicklung neuer bzw. weiterer de- 
zentraler Ansiedlungsschwerpunkte ist nicht vorgesehen.  
 
Darüber hinaus bestehen in den sonstigen Gewerbegebieten weitere Ansiedlungsmöglichkeiten für 
den nicht zentrenrelevanten Einzelhandel. Diese Geb iete können als allgemeine Standorte  mit 
geringer Bedeutung für den Einzelhandel beschrieben  werden. Sie begründen keinen eigenen, 
aktiv zu fördernden Standorttyp für zukünftige Einz elhandelsentwicklungen. In diesen Gebieten ist 
die Zulässigkeit für den Einzelhandel mit Blick auf  die Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zent- 
renkonzeptes (Schutz der Zentren und Sicherung von Gewerbeflächen) in unterschiedlicher Aus- 
prägung, z. T. stark eingeschränkt. Grundsätzlich g ilt für die Ansiedlungsmöglichkeiten des Einzel- 
handels auf diesen Flächen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, dass eine Konterkarie- 
rung der Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentr enkonzepts in Verbindung mit den gesetzli- 
chen Vorgaben durch bauleitplanerische Maßnahmen vermieden wird. 
 
Die Zentrensystematik und Schutzwürdigkeit der Vers orgungsbereiche bzw. die Standortkonzepti- 
on für den Einzelhandel in Münster gehen aus nachfolgender Abbildung hervor:

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
37 
 
 
Abb. 4: Standortsystematik des Einzelhandels 
 
 
 
 
 
Sonderstandorte des Einzelhandels  (außerhalb zentraler Bereiche)   
 
 
 
 
 
Sonstige zentrale Bereiche   
 Zentrale Versorgungsbereiche   
A - Oberzentrum City /Innenstadt  (Hauptzentrum)  
Oberzentraler Versorgungsbereich mit lokaler, gesamtstäd- 
tischer, regionaler und überregionaler Bedeutung 
B - Stadtbereichszentren (Nebenzentren)  
Mittelzentraler Versorgungsbereich mit lokaler und teil- 
räumlicher Bedeutung für die Innenstadt und/oder die Au- 
ßenstadtbereiche 
C - Grundversorgungszentren  ( Nahversorgung s- 
zentren) 
Grundversorgung auf Ebene des Stadtteils und der umlie- 
genden S iedlungsbereiche  
D - Nahbereichszentren  ( Geschäftslagen der Na h- 
versorgung ) 
Nahversorgung des umliegenden Siedlungsbereiches 
Solitärstandorte der Nahversorgung  
Einzelbetriebe in städtebaulich integrierten Lagen 
Zentrale Versor- 
gungsbereiche, die 
von den Schutznor- 
men des Städtebau- 
rechts erfasst sind 
(u. a. i. S. von §§  2 
Abs. 2, 9 Absatz 2a 
und 34 Abs. 3 
BauGB, § 11 Abs. 3 
BauNVO und § 24 a 
Landesentwick- 
lungsprogramm 
NRW) 
 
Sonstige zentrale Be- 
reiche mit wichtiger 
Nahversorgungsfunk- 
tion als Bestandteil 
des EH-Konzeptes im 
Sinne von § 1 (6) Nr. 
11 BauGB, Sicherung 
im Rahmen der 
Selbstverpflichtung 
E - Dezentrale Ansiedlungsschwerpunkte (Fac h- 
marktagglomerationen) 
Großflächiger Einzelhandel mit lokaler und gesamtstädtischer 
und z. T. regionaler Ausstrahlung 
 
Allgemeine Standorte  ( Gewerbegebiete mit geri n- 
ger Bedeutung für den Einzelhandel) 
Bestandsschutz, i. d. R. nicht großflächiger Einzelhandel mit 
lokaler und teilräumlicher Bedeutung  
 
Städtebaulich nicht 
integrierte Ziel- 
standorte, bei 
Neuansiedlung nur 
für nicht zentrenre- 
levanten  Einzel- 
handel  
schützenswert aus Sicht der Stadt Münster 
   
schützenswert im Sinne des Gesetzes  
   
Zentren- und nahversor- 
gungsrelevant 
Nicht zentrenrelevant 
Standortsicherung 
aus städtischer 
Sicht wünschens- 
wert 
Städtebaulich nicht 
integrierte Standorte, 
eingeschränkte Zuläs- 
sigkeit für Einzelhan- 
del mit nicht zentrenre- 
levanten  Sortimenten

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
38 
 
Die Zentren- und Standorttypen für den Einzelhandel sind wie folgt zu beschreiben: 
 
A - City/Innenstadt 
Der Standorttyp A umfasst die Innenstadt Münsters, die sich an den Grenzen der Altstadt orientiert 
und räumlich begrenzt wird im Westen durch den Bere ich Schloss/Hindenburgplatz (Straßenver- 
lauf Hinderburgplatz/Am Stadtgraben), im Norden dur ch die Promenade (Überwasser- und Kuh- 
viertel, Martiniviertel) und im Süden durch die Pro menade bis zum Ludgerikreisel (Aegidiiviertel). 
Im Osten dehnt sich die City/Innenstadt, unter Eins chluss des funktional wichtigen Ergänzungs- 
raumes zwischen Herwarthstraße und Servatiiplatz bi s zum Bahnhof aus und fasst damit die 
Westseite des Bahnhofs mit ein.  
 
Die City/Innenstadt ist der oberzentrale Versorgung s- und Einkaufsbereich für die Gesamtstadt 
und die Region, in der Einzelhandel mit allen Sorti menten und in jeder Größenordnung grundsätz- 
lich möglich ist. Hier sind Kundenmagneten aller Br anchen ebenso willkommen wie das speziali- 
sierte Fachgeschäft. Die Innenstadt ist der Zielrau m für Angebote mit hoher Zentralität. Mit dem 
innerstädtischen Shoppingcenter Münster-Arkaden ist  in den Jahren 2005/2006 ein Maßstab set- 
zendes Einzelhandelsgroßvorhaben realisiert worden.  Weitere bedeutsame Innenstadtprojekte mit 
wesentlichen Einzelhandelsanteilen befinden sich mit der Bebauung des Stubengassenparkplatzes 
und dem Bau des Hanse Carrés derzeit in der Realisi erung. Mit dem bevorstehenden Umbau des 
Hauptbahnhofes und der Umsetzung der in diesem Proj ekt vorgesehenen Einzelhandelsflächen 
wird für die nächsten Jahre die Ansiedlung neuer gr oßflächig bedeutsamer Einzelhandelsflächen 
im Bereich der City/Innenstadt ihren Abschluss finden.   
 
B - Stadtbereichszentren 
Die Stadtbereichszentren sind Versorgungs- und Eink aufsbereiche mit mittelzentraler Versor- 
gungsfunktion. Dieser Zentrentyp befindet sich sowohl im Stadtbezirk Mitte als auch in den Außen- 
stadtbezirken. Im Stadtbezirk Mitte umfasst dieser Zentrentyp sowohl die gewachsenen linearen  
Versorgungsstrukturen an den Hauptverkehrsradialen (Warendorfer Str., Hammer Str., Wolbecker 
Str.) als auch die im Rahmen der Siedlungsentwicklu ng planerisch gezielt entwickelten kompakten 
Versorgungszentren an den „Kopfenden“ der Verkehrsr adialen (z. B. Yorkcenter im Schnittpunkt 
York-Ring/Grevener Str.). In den Außenstadtbezirken umfasst dieser Typ die gewachsenen zentra- 
len Versorgungslagen in den großen Stadtteilen (z. B. Bereich Idenbrockplatz in Kinderhaus, 
Marktallee in Hiltrup), als auch die in integrierte r Lage gezielt entwickelten (z. B. Bereich Ratio an  
der Roxeler Str.) bzw. zu entwickelnden (z. B. Hansaring/Osmo) kompakten Versorgungszentren. 
 
Vom Grundsatz her ist jedem mittelzentralen Versorg ungsbereich räumlich und funktional ein Ver- 
sorgungs- bzw. Verflechtungsraum zugewiesen, auf de ren Einwohner bzw. Kaufkraft die Einzel-

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
39 
 
handelsangebote modellhaft zu beziehen sind. Die Ve rflechtungsräume umfassen zwischen ca. 
27.000 (Südost) und ca. 53.000 (West) Einwohner. Au fgrund der spezifischen siedlungs- und ver- 
sorgungsstrukturellen Besonderheiten weisen die Sta dtbereiche West und Ost bipolare mittelzent- 
rale Versorgungsstrukturen auf. Im Stadtbereich Wes t wird die mittelzentrale Versorgungsfunktion 
von den zentralen Versorgungsbereichen Roxeler Str.  in Gievenbeck und perspektivisch (geplant) 
Weseler Str. in Mecklenbeck wahrgenommen. Im Stadtb ereich Ost wird diese Funktion von der 
Warendorfer Str. und Wolbecker Str. mit den jeweili gen „Kopfstandorten“ ehemals Guttermann/ 
Schifffahrter Damm (Entwicklung) und Hansaring/Osmo  (geplant) übernommen. Diese zentralen 
Bereiche im Verflechtungsraum Ost liegen zwar inner halb der administrativen Grenzen des Stadt- 
bezirks Mitte, übernehmen aber aufgrund der Tatsach e, dass im Stadtbezirk Ost kein mittelzentra- 
ler Versorgungsstandort existiert bzw. geplant ist und die Stadtteile Handorf/Dorbaum und Mauritz-
Ost unmittelbar auch über den ÖV-bediente Verkehrsa chsen angebunden sind, übergreifende 
Versorgungsfunktionen mittlerer Bedeutung auch für die Einwohner des Stadtbezirks Ost. 
 
Die Stadtbereichszentren (Typ B) übernehmen siedlun gsbereichs- bzw. stadtteilübergreifende 
Versorgungsaufgaben. Sie bilden das funktionale Bin deglied zwischen der City/Innenstadt (Typ A) 
und den Grundversorgungszentren (Typ C). Den Konsum enten bietet sich hier die Möglichkeit, in 
integrierter und auch mit dem ÖV gut erreichbarer L age innerhalb ihres Stadtbezirks bei einem 
akzeptablen Zeit- und Wegeaufwand Versorgungsbedarf e im Bereich des kurz-, mittel- und z. T. 
auch langfristigen Bedarfs zu decken, ohne die City /Innenstadt aufsuchen zu müssen. Der Stand- 
orttyp B ist geeignet für einen Branchenmix aller S ortimentsbereiche und Größenordnungen. Je- 
doch muss sich die Dimension der Ansiedlungen auf d en zugewiesenen Verflechtungsraum bezie- 
hen und verträglich in die vorhandenen Strukturen zu integrieren sein.  
 
C - Grundversorgungszentren 
Die Grundversorgungszentren weisen ein insgesamt deutlich geringeres Angebot an Einkaufs- und 
Dienstleistungseinrichtungen auf als die zentralen Bereiche der Stufe B. Sie umfassen überwie- 
gend die zentralen Kernlagen (Stadtteilmitten) in den Außenstadtteilen und sichern die Versorgung 
der Stadtteileinwohner mit Angeboten im kurzfristig en Bedarfssegment. Die zentralen Versor- 
gungsbereiche dieses Typs weisen in Abhängigkeit vo n der Einwohnergröße des jeweiligen Stadt- 
teils bzw. Grundversorgungsraumes eine große Spreiz ung hinsichtlich Art und Umfang des beste- 
henden Versorgungsangebotes auf. Insbesondere in de n Stadtteilen mit geringer Mantelbevölke- 
rung wird angestrebt, die vorhandenen Grundversorgu ngsangebote in den zentralen Versorgungs- 
bereichen zu sichern und ggf. weiter zu stärken. St rukturprägende Betriebe dieses Zentrentyps 
sind der Supermarkt, der Discounter oder die Droger ie. Zulässig ist vom Grundsatz her jeglicher 
Einzelhandel unterhalb der Schwelle zur Großflächig keit (bis 800 qm Verkaufsfläche). Im Einzelfall 
ist auch großflächiger Lebensmitteleinzelhandel zulässig, wenn dieser der Nahversorgung dient

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
40 
 
und sich in Bezug auf seine 
Dimensionierung am Einwoh- 
ner-/Kaufkraftpotenzial des 
jeweiligen Grundversorgungs- 
raumes orientiert.  
 
D - Nahbereichszentrum 
Die Versorgungsleistung der 
Nahbereichszentren hat Be- 
deutung für den umliegenden 
Siedlungsbereich. Es handelt 
sich im Wesentlichen um Ge- 
schäftslagen der Grundversor- 
gung an städtebaulich integrier- 
ten Standorten, die aber häufig 
keine vollständige Nahversor- 
gung bieten. Sie dienen der 
Versorgung der im Umfeld le- 
benden Bevölkerung und ha- 
ben Ergänzungsfunktion zu 
den Stadtteilzentren. Die Nah- 
bereichszentren liefern wertvol- 
le Beiträge zur Sicherung eines 
möglichst flächendeckenden 
Systems fußläufig erreichbarer 
Versorgungsstandorte. Ihre 
Bestandssicherung ist daher 
von hoher Bedeutung, insbe- 
sondere auch für die Versor- 
gung von weniger mobilen Be- 
völkerungsgruppen.  
Der Bestand zeichnet sich bis- 
her durch eine kleinteilige An- 
gebotsstruktur aus (z. B. Bä- 
ckerei, Drogeriemarkt, Apothe- 
ke etc.) und reicht oftmals nicht 
aus. Die Ansiedlung von groß- 
 
Tab. 4:  Zentren gemäß Funktionszuweisung für die  Zentrenkategorien A bis D 
 
Funktion/Kategorie Zentrum 
A 
Oberzentrum/City/Innenstadt 
(oberzentrale Bedeutung)  
 
1. City/Altstadt/Bahnhof 
B 
Stadtbereichszentrum 
(mittelzentrale Bedeutung) 
 
Stadtbezirk MItte 
Typ: Cityergänzungsstraße 
 
 
Typ: Kompaktes Ergänzungs- 
zentrum 
 
 
 
Außenbezirke 
Typ: großes Stadtteilzentrum 
 
 
 
Typ: Kompaktes Ergänzungs- 
zentrum  
 
 
 
 
 
2.  Warendorfer Str./Schifffahrter Damm 
3.  Wolbecker Str. (westlich) 
4.  Hammer Str.  
 
5. Grevener Str./Germania 
6. Grevener Str./Yorkcenter 
7. Hansaring/Osmo (Entwicklung) 
8. Friedrich/Ebert-Str. 
 
9. Kinderhaus-Idenbrockplatz 
10. Hiltrup-Mitte mit 
      - Westfalenstr.  
      - Hohe Geest 
 
12. Gremmendorf/Yokkaserne (Perspektive) 
13. Mecklenbeck/süd. Weseler Str. (Entwicklung) 
14. Gievenbeck Roxeler Str.  
 
C 
Grundversorgungszentrum 
(Grundversorgung auf Stadtteil- 
ebene bzw. der umliegenden 
Siedlungsbereiche) 
 
Typ: Stadtteilzentrum 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
15. Coerde 
16. Handorf 
17. Wolbecker Str. (östlich) 
18. Mauritz-Ost/Wolbecker Str. 
19. Wolbeck-Mitte mit 
       - Wolbeck Münsterstr.  
       - Wolbeck Hiltruper Str.  
20. Hiltrup-West 
21. Mecklenbeck-Mitte 
22. Albachten 
23. Roxel 
24. Gievenbeck-Mitte 
26. Nienberge 
27. Sprakel 
28. Berg Fidel 
29. Amelsbüren 
30. Aaseestadt 
…   Weseler Str. 
 
D 
Nahbereichszentrum 
(Bedeutung auf der Ebene des 
umliegenden Siedlungsberei- 
ches) 
 
 
 
33. Sentrup 
34. Steinfurter Str.  
35. Kreuzviertel Nord-/Hoyastr. 
36. Kanalstr. 
37. St. Mauritz Ost/Mondstr. 
38. Angelmodde/Waldsiedlung 
39. Hiltrup-Ost/Osttor 
40. Hiltrup-Ost/Am Roggenkamp 
41. Elsässer Str./Metzer Str. 
43. Diekmannstr. Gievenbeck 
44. Bohlweg 
45. Kinderhaus Sprickmannplatz 
46. Gelmer 
47. Hoher Heckenweg 
48. Kappenberger Damm 
…  Gi.-Heekweg 
…  Zentrum Nord

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
41 
 
flächigem Einzelhandel ist hier 
nur ausnahmsweise im Seg- 
ment der Lebensmittelangebo- 
te  sinnvoll, wenn sichergestellt 
ist, dass dadurch das nächst- 
gelegene Zentrum der Stufe C 
sowie die vorhandenen städte- 
baulichen Strukturen nicht be- 
einträchtigt werden.  
 
E - Sonderstandort/Fachmarktzentrum 
Die Festlegung dieses Standorttyps orientiert sich an einer Auswahl der bereits in Münster vorhan- 
denen dezentralen Agglomerationen des Einzelhandels . Diese Standortbereiche, an leistungsfähi- 
gen Verkehrsachsen gelegen und somit aus allen Teil räumen des Stadtgebietes mit dem IV und 
ÖV verkehrlich gut erreichbar, weisen bereits Angeb otsschwerpunkte des großflächigen Einzel- 
handels auf und sind räumlich ausgewogen im Stadtge biet verortet. Die Festlegung dieser Stand- 
orte folgt dem Grundsatz, großflächige Einzelhandel sansiedlungen mit nicht zentrenrelevanten 
Sortimenten schwerpunktmäßig an bereits bestehende dezentrale Agglomerationsschwerpunkte 
anzubinden. Neue dezentrale Agglomerationsschwerpun kte des großflächigen Einzelhandels für 
nicht zentrenrelevante Sortimente sollen nicht entwickelt werden.  
 
Unterhalb des Standorttyps E – Fachmarktzentrum - b estehen in zahlreichen Gewerbegebieten 
(Allgemeine Standorte) weitere Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten  für den nicht zent- 
renrelevanten Einzelhandel. Die Zulässigkeitsregelu ngen für den Einzelhandel in diesen Gebieten 
werden über bauleitplanerische Festlegungen getroff en und sind in unterschiedlichem Maße z. T. 
stark eingeschränkt. Ausgehend von der einzelhandelsbezogenen Vorprägung, dem abzuleitenden 
„Gefährdungspotenzial“ für die zentralen Versorgungsbereiche und stadtstrukturellen Lageaspek- 
ten reichen die Festsetzungen in den Bauleitplänen vom generellen Einzelhandelsausschluss bis 
zur allgemeinen Zulässigkeit von Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Die bereits 
ansässigen Einzelhandelsnutzungen in diesen Gebiete n (Allgemeiner Standort) genießen Be- 
standsschutz.  
 
Grundsätzlich gilt für die dezentralen Ansiedlungss tandorte des nicht zentrenrelevanten Einzel- 
handels, dass die üblicherweise mit angebotenen zen trenrelevanten oder auch nahversorgungsre- 
levanten Randsortimente (z. B. Haushaltswaren und i talienische Lebensmittel im Möbelmarkt) auf 
 
Tab. 5: Dezentrale Sonderstandorte/Fachmarktzentren Kategorie E  
 
Funktion/Kategorie Standortbereich 
E 
Dezentraler Ansiedlungs- 
schwerpunkt für nicht zent- 
renrelevante Sortimente im 
Hauptsortiment 
 
1. Steinfurter Str./BAB 1 
2. Schifffahrter Damm/An der Kleimannbrücke 
3. Loddenheide 
4. Robert-Bosch-Straße 
5. Robert-Bosch-Straße/DEK 
6. Hammer Str./Trauttmansdorffstr. 
7. Weseler Str. 
8. Mersmannsstiege

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
42 
 
das gesetzlich vorgegebene Maß 24  begrenzt werden, um negative Auswirkungen auf die zentralen 
Versorgungsbereiche zu verhindern.  
 
Der oftmals vorzufindende „Handwerkerverkauf“ wird generell von den bauplanungsrechtlichen 
Möglichkeiten zum Ausschluss von Einzelhandel in Gewerbegebieten ausgenommen. Demnach ist 
es in allen Gewerbegebieten möglich, Waren, die auf  dem Betriebsgrundstück in räumlich-
funktionalem Zusammenhang mit der dort ausgeübten P roduktion hergestellt werden, auf einer 
dem Betrieb untergeordneten Fläche zu verkaufen. Da s Maß der unter diesen Voraussetzungen 
zulässigen Einzelhandelsverkaufsfläche richtet sich  auch danach, ob es sich um zentrenrelevante 
oder nicht zentrenrelevante Sortimente handelt. 
 
Die nachfolgende Karte zeigt die Zielstandorte für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in 
Münster (Standorttypen A bis E).  
 
Der Anhang enthält Steckbriefe zu den einzelnen zen tralen Versorgungsbereichen der Stufen A, B 
und C, und den Nahbereichszentren.  
 
                                                     
 
24  Gemäß § 24 a Abs. 3 LEPro ist der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente 
auf max. 10 % der Verkaufsfläche, jedoch nicht mehr als 2.500 qm zu begrenzen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
43 
 
 
 
Karte 5: Standortkonzeption Einzelhandel 
Veränderung der Funktionsbesti mmung 
/ Hierarchiestufe 
MFZ -Steinfurter Str. entfällt,                           
ggf. erneute Bewertung des Planungsziels bei 
Bauleitplanung Techno-Park Teil 2

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
44 
 
 
Abgesehen von diesen Zielstandorten sind Ansiedlung en und Erweiterungen des nicht großflächi- 
gen Einzelhandels auch weiterhin in anderen Siedlun gsflächen des Stadtgebietes möglich. Auf 
diesen Flächen, z. B. in Wohn- oder Mischgebieten o der in unbeplanten Innenbereichen gemäß § 
34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der i m Zusammenhang bebauten Ortsteile), sind 
vom Grundsatz her Einzelhandelsansiedlungen bis zu einer Größe von 1.200 qm Geschossfläche 
bzw. bis zu 800 qm Verkaufsfläche (laut gängiger Re chtsprechung) möglich. So ist beispielweise 
die Ansiedlung eines Supermarktes in integrierter L age außerhalb eines zentralen Versorgungsbe- 
reiches ebenso möglich wie die Ansiedlung eines Bek leidungsfachgeschäftes. Für diese Vorhaben 
sind jeweils im Rahmen von Einzelfallprüfungen die geltenden bundeseinheitlich geregelten Zuläs- 
sigkeitsvoraussetzungen gemäß BauGB und der BauNVO anzuwenden. Dabei gilt es, insbesonde- 
re auch mit Blick auf die Zielsetzungen des Einzelh andels- und Zentrenkonzeptes, immer den 
Nachweis zu führen, dass bei einer evtl. Ansiedlung  keine negativen Auswirkungen auf die zentra- 
len Versorgungsbereiche zu erwarten sind.  
 
In der nachfolgenden Karte sind neben den Zielstand orten für die zukünftige Einzelhandelsent- 
wicklung (Karte Nr. 5) die zuvor beschriebenen beid en weiteren relevanten Raumkategorien für 
den Einzelhandel, deren Flächentypen an den Darstel lungen des Flächennutzungsplans orientiert 
sind, aufgeführt. Diese sind in den Kategorien Siedlungsflächen  (im Wesentlichen Wohnsied- 
lungs- und gemischte Bauflächen) und sonstige gewerbliche Flächen (Gewerbe- und Industrie- 
flächen, allgemeine Standorte) zusammengefasst. All e anderen Flächen des Stadtgebietes (z. B. 
Flächen für den Gemeindbedarf wie Verwaltung, Schul e, Feuerwehr, Verkehrflächen, Sonderge- 
biete für Camping oder Flächen für die Landwirtscha ft/Wald etc.) sind in der Raumkategorie übri- 
ge Flächen  zusammengefasst. In diesen Flächen ist Einzelhande l in aller Regel nur als spezielle 
Solitär- bzw. Sondernutzung (z. B. Hof-/Direktverka uf) zulässig. Diese Raumkategorie hat keine 
relevante Bedeutung für die Einzelhandelsentwicklung in Münster.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
45 
 
 
 
 
Karte 6: Zentren-/Raumkategorien im Einzelhandel 
Veränderung der Funktionsbesti mmung 
/ Hierarchiestufe 
MFZ -Steinfurter Str. entfällt,                           
ggf. erneute Bewertung des Planungsziels bei 
Bauleitplanung Techno-Park Teil 2

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
46 
 
6.3 Zukünftiges Zentrensystem 
 
Aus der räumlichen Festlegung und Funktionsbestimmu ng der zentralen Versorgungsbereiche 
ergibt sich für Münster das in der nachstehenden Karte dargestellt Zentrensystem.  
 
 
 
 
Karte 7 : Zentrensy stem

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
47 
 
Es bildet das räumliche Ordnungsmodell für die zukü nftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung 
ab. Die symbolhaften Darstellungen verdeutlichen St andort und Funktion der jeweiligen zentralen 
Bereiche.  
 
Innerhalb des Zentrensystems kommt den ersten drei Hierarchiestufen, den zentralen Versor- 
gungsbereichen  
 
o Oberzentrum/City, 
o Stadtbereichszentren, 
o Grundversorgungszentren , 
 
in denen öffentliche und private Einrichtungen in b esonderem Maße räumlich konzentriert sind, 
aufgrund ihrer Versorgungs-, Kommunikations- und Id entifikationsfunktionen eine Schlüsselrolle 
zu. Die Standortbereiche der Stufe vier,  
 
o Nahbereichszentren,  
 
die i. d. R. funktional und einzelhandelsbezogen sc hwächer besetzt sind als die Grundversor- 
gungszentren, ergänzen die Standortkonzeption und s chließen Lücken im Versorgungsnetz. Alle 
vier Stufen des Zentrensystems sind gleichzeitig St andorte mit Grundversorgungsangeboten. Das 
bedeutet, dass natürlich auch in der City als oberz entralem Versorgungsbereich und den Stadtbe- 
reichszentren als mittelzentrale Versorgungsbereiche, obwohl sie in der Karte nicht extra mit einem 
Symbol als Grundversorgungszentrum gekennzeichnet s ind, Sortimente des täglichen Bedarfs 
(insbesondere Lebensmittel) angeboten werden (können).  
 
Darüber hinaus sind jedem Stadtbereich, abgesehen v on der City, in der Angebote aller Bedarfs- 
stufen umfangreich vorhanden sind, zentrale Versorg ungsbereiche mit mittelzentraler Funktion 
(Stadtbereichszentren) zugeordnet. Die zentralen Versorgungsbereiche dieser Zentrenstufe eignen 
sich für die Ansiedlung von großflächigen zentrenre levanten Einzelhandelseinrichtungen, die auf- 
grund ihrer relativ hohen Umsätze i. d. R. mehr Kau fkraft generieren, als im unmittelbar umgeben- 
den Stadtteil vorhanden ist. Die Einzugs- bzw. Vers orgungsräume dieser Zentren umfassen daher 
größere Teilräume des Stadtgebietes. Insofern unterscheiden sie sich von dem Einzugsbereich der 
City, der generell das gesamte Stadtgebiet (und darüber hinaus den Einzugsbereich des Oberzent- 
rums Münster) umfasst und denen der Grundversorgung szentren, die sich konkret auf den jeweili- 
gen Stadtteil beziehen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
48 
 
Die Bedeutung der mittelzentralen Versorgungsräume ergibt sich insbesondere vor dem Hinter- 
grund des § 24 a Abs. 2 LEPro. Demgemäß darf der zu  erwartende Umsatz von geplanten Einzel- 
handelseinrichtungen die Kaufkraft im jeweils funkt ional zuzuordnenden Teil des Gemeindegebie- 
tes, weder in allen noch in einzelnen Sortimentsgru ppen überschreiten. Wird dieser Kongruenz- 
grundsatz in Bezug auf die Umsatz/Kaufkraftrelation eingehalten, kann i. d. R. davon ausgegangen 
werden, dass keine negativen Beeinträchtigungen zen traler Versorgungsbereiche oder der woh- 
nungsnahen Grundversorgung vorliegen.  
 
Im Zentrensystem ist von einer gebietsscharfen Dars tellung der Grenzen der Versorgungsräume 
Mitte, Nord, Ost, Südost, Hiltrup und West Abstand genommen worden. Eine derartige gebiets- 
scharfe Abgrenzung bzw. Trennung der Einzugsbereich e, so dass jegliche Überlappung ausge- 
schlossen werden kann, ist nicht realistisch und au ch nicht in jedem Fall gewünscht. So ist es im 
Bereich des mittel- und langfristigen Bedarfs nicht  grundsätzlich beabsichtigt, in allen Stadtbe- 
reichszentren ein identisches Angebot vorzuhalten (z. B. großflächige Sportfachmärkte). Dies wäre 
innerhalb des Zentrensystems der Stadt Münster, in dem die mittelzentralen Versorgungsstandorte 
räumlich relativ dicht beieinander liegen – im Gege nsatz zu den Mittelzentren des Umlandes (z. B. 
Warendorf oder Lüdinghausen) –  auch nicht realisti sch. Hier sind Konkurrenzsituationen der 
Stadtbereichszentren untereinander bzw. eine Spezif izierung der Angebotsausrichtung allgemein 
vorstellbar, so dass sich die Einzugsbereiche diese r Standorte angebotsdifferenziert durchaus ü- 
berschneiden können (z. B. Standorte Roxeler Str. i n Gievenbeck und südl. Weseler Str. in 
Mecklenbeck).  
 
Darüber hinaus können die zur Ermittlung von Einwoh ner- bzw. Kaufkraftbezugsgrößen modellhaft 
dargestellten Versorgungsräume entlang der bestehen den administrativen Grenzen (Gebietsglie- 
derung, Zuständigkeitsbereiche der Bezirksvertretun gen) nicht die tatsächliche Kunden- bzw. 
Kaufkraftherkunft abbilden. Diese ist u. a. abhängi g von den unterschiedlichen Einkaufspräferen- 
zen der Verbraucher i. V. mit der Wettbewerbssituat ion im Umfeld oder auch der verkehrlichen 
Erreichbarkeit/Anbindung der jeweiligen Angebotssta ndorte. Weiterhin ist bekannt, dass die ein- 
zelnen Betriebstypen des Einzelhandels höchst unterschiedliche Flächen- und Umsatzproduktivitä- 
ten aufweisen: ein Supermarkt mit 1.000 qm Verkaufs fläche versorgt z. B. ca. 3.000 Einwohner, 
ein Spielwarenfachmarkt mit ebenfalls 1.000 qm brau cht jedoch 30.000 Einwohner im Einzugsbe- 
reich. Die betriebsspezifischen Einzugsbereiche der  Betreiber innerhalb der zentralen Versor- 
gungsbereiche weisen also z. T. erhebliche Schwanku ngsbreiten auf. Aus den vorgenannten 
Gründen hätte die Darstellung der Versorgungsräume modellhaften Charakter und böte in erster 
Linie Anhaltspunkte für die landesplanerisch erford erliche Ermittlung der Umsatz/Kaufkraft-
kongruenz zur Dimensionierung von Ansiedlungsvorhaben des Einzelhandels.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
49 
 
Im Zentrensystem sind darüber hinaus Standortbereic he mit der Kennzeichnung „Planungsziel“ 
hervorgehoben. Hierunter fallen nur die Bereiche, f ür die die Option einer vollständigen Neuent- 
wicklung gegeben ist. Vorhandene Entwicklungsfläche n/-potenziale als Ergänzung von bestehen- 
den Versorgungsbereichen (z. B. Erweiterung Zentrum  Kinderhaus) sind nicht separat hervorge- 
hoben. Bei den Standorten mit Optionen für eine kom plette Neuentwicklung handelt es sich um die 
Bereiche 
 
o Hansaring/Osmo 
, der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gesam tareals als integ- 
rierter Versorgungsbereich mittelzentraler Stufe entwickelt werden soll, 
 
o südl. Weseler Str. in Mecklenbeck , der im Zuge der strukturellen Entwicklung des Sta dtteils 
Mecklenbeck, in Verbindung mit weiteren Planungsmaß nahmen im Umfeld (Verlegung He- 
roldstraße, Schaffung Bahnhaltepunkt etc.) als mitt elzentraler Versorgungsbereich mit der 
Kernausrichtung auf Fachmarktangebote entwickelt werden soll, 
 
o Albersloher Weg/York-Kaserne in Gremmendorf , der zum gegebenen Zeitpunkt einer Frei- 
ziehung des Areals von den militärischen Nutzungen für die Erweiterung und den Ausbau 
des heutigen Grundversorgungszentrums zu einem Stad tbereichszentrum für den Stadtbe- 
reich Süd-Ost entwickelt werden soll.  
 
Darüber hinaus ist für Angelmodde-Dorf 
 das Symbol „Planungsziel“ zur Etablierung eines Nahbe- 
reichszentrums eingetragen, obwohl die vorhandenen Versorgungsangebote diesen Status derzeit 
weder qualitativ noch quantitativ oder in Bezug auf  einen räumlich-funktional erkennbaren Zent- 
rumsansatz rechtfertigen. Die Vollversorgung der Be völkerung aus Angelmodde-Dorf mit Angebo- 
ten des kurzfristigen Bedarfs wird auch zukünftig i m unmittelbar benachbarten und unter ange- 
messenem Zeit- und Wegeaufwand verkehrlich gut erreichbaren Stadtteil Wolbeck stattfinden. Dort 
wird derzeit die Versorgungssituation, auch mit Bli ck auf die mit zu versorgenden Einwohner aus 
Angelmodde-Dorf, ausgebaut. Trotzdem besteht auch i n Zukunft die städtische Zielsetzung, im 
Nahbereich der Wohnungen in Angelmodde-Dorf durch d ie Ansiedlung von z. B. alternativen Be- 
triebsformen (z. B. Kleinflächenkonzepte im Bereich  Lebensmittel) bessere Versorgungsangebote 
bereitzustellen. Diese Entwicklungsrichtung, für di e in erster Linie privates Engagement erforder- 
lich ist, wird auch in Zukunft offensiv und konstru ktiv durch die städtischen Stellen unterstützt und 
gefördert.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
50 
 
6.4 Münsteraner Sortimentsliste 
 
Für die bauleitplanerisch abzusichernde räumliche S teuerung des Einzelhandels auf die im Kon- 
zept ausgewiesenen Standorte kommt der Art der von den Einzelhandelsbetrieben angebotenen 
Warensortimente eine entscheidende Bedeutung zu. Da bei wird der typische Charakter eines Be- 
triebes durch sein Kern- oder Hauptsortiment bestim mt (z. B. Möbel, Bekleidung, Elektro oder Le- 
bensmittel). Daneben gibt es bei vielen Betriebstyp en ein Randsortiment, das der Ergänzung des 
Hauptsortiments dienen soll (z. B. Haushaltswaren i m Möbelgeschäft), sich aber nach Art und Um- 
fang dem Kernsortiment deutlich unterordnen muss. D ie Warensortimente sind grundsätzlich zu 
unterscheiden in zentrenrelevante und nicht zentren relevante Sortimente. Die zentrenrelevanten 
Sortimente zeichnen sich gemäß § 24 a Abs. 2 LEPro dadurch aus, dass sie z. B. 
 
o viele Innenstadtbesucher anziehen, 
o einen geringen Flächenverbrauch haben 
o häufig im Zusammenhang mit anderen Innenstadtnutzu ngen nachgefragt werden und  
o überwiegend ohne PKW transportiert werden können.  
 
Bei zentrenrelevanten Sortimenten sind negative Aus wirkungen auf die Zentrenstruktur und die 
zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten, wenn sie  überdimensioniert an nicht integrierten 
Standorten angesiedelt werden. Zu den zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Bekleidung, Spielwa- 
ren, Uhren/Schmuck) gehören als besondere Warengrup pe die nahversorgungsrelevanten Sorti- 
mente (Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Pharmazeutische Artikel etc.).  
 
Die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortiment e sind von der Gemeinde zu bestimmen, 
dabei sind die in der Anlage zum § 24 a LEPro festg elegten zentrenrelevanten Leitsortimente zu 
beachten! Bei diesen Sortimenten gibt es keinen Erm essensspielraum für die Stadt Münster etwas 
Abweichendes festzulegen. Sie gelten stets, d. h. i n allen Gemeinden des Landes, als zentrenrele- 
vant. Die Festlegung der zentrenrelevanten Sortimen te kann aber auch, wenn dies eine begründe- 
te Zielsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzep tes ist, Warengruppen umschließen, die der- 
zeit noch nicht, oder nur in unterrepräsentierter Dimension, in den zentralen Versorgungsbereichen 
vorzufinden sind. Generell ist zu beachten, dass ei n alleiniger Verweis auf die Anlage zu § 24 a 
LEPro oder eine ungeprüfte Übernahme für die baulei tplanerische Steuerung des Einzelhandels 
nicht ausreicht.  
 
Grundsätzlich gilt es daher, eine an der spezifisch en örtlichen Situation ausgerichtete Sortiments- 
liste für die Stadt Münster zu erstellen und diese in zeitlichen Abständen zu überprüfen. Die für die 
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzep tes wichtige Überprüfung der bestehenden

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
51 
 
Sortimentsliste aus dem Jahr 2004 bzw. die Festlegu ng der aktuellen Sortimentsliste wurde nach 
folgenden Kriterien vorgenommen:  
o Sortimentsspezifische Auswertung der Besatzstruktu ren des Einzelhandels (Datenstand 
12/2006) auf der räumlichen Basis des oben beschrie benen Zentrensystems bzw. der Raum- 
kategorien des Einzelhandels 
o Ermittlung von Anzahl und Verkaufsfläche der unter schiedlichen Warensortimente (64 Einzel- 
sortimentsgruppen) 25  nach Lage innerhalb der Zentren und Raumkategorien 
o Gewichtung und Rangbildung der Sortimente nach Anz ahl und Verkaufsfläche in Bezug auf 
ihre Lage bzw. Präsens in den Zentrenstufen A bis D  (zentrale Versorgungsbereiche und Nah- 
bereichszentren, vgl. Punkt 6.2). 
 
Bei der Überprüfung der Sortimentsliste wurden im E rgebnis keine gravierenden Veränderungen 
festgestellt, die zu einer umfangreichen Neubestimmung von einzelnen Sortimenten Anlass geben. 
Besonderes Augenmerk lag bei der Prüfung auf bestim mten großflächigen Betriebstypen bzw. 
Sortimenten des Einzelhandels, die zu immer größere n Flächeneinheiten tendieren und auf nicht 
integrierte Lagen drängen (Aus- und Einfallstraßen,  Gewerbegebiete). Hierunter fallen z. B. groß- 
flächige Fachmärkte im Segment Tierfutter, Fahrräde r oder auch Heim- und Haustextilien. Im Er- 
gebnis ist hier festzustellen, dass in den letzten beiden Segmenten die überwiegende Anzahl der 
Betriebe und erhebliche Verkaufsflächenanteile mit Angebotsschwerpunkten mit den o. g. Sorti- 
menten in den zentralen Versorgungsbereichen ansäss ig sind. Im Bereich Tierfutter/Tier-
pflegeartikel/zoologischer Bedarf ist festzustellen , dass derzeit Fachgeschäfte mit Angebots- 
schwerpunkten in diesem Segment in den zentralen La gen unterrepräsentiert sind. Tierfutter und –
pflegeartikel gehören jedoch zum täglichen Bedarf u nd sollen daher, analog zur bestehenden Sor- 
timentsliste, in Zukunft als zentrenrelevant festge legt sein. Die Bedeutung dieses Sortiments für 
die Nahversorgung zeigt sich auch darin, dass nahez u alle Lebensmittelgeschäfte Angebote die- 
ses Segments bereitstellen. Es wird allerdings eine  Konkretisierung dahin gehend vorgenommen, 
dass sich die Zentrenrelevanz auf den Bedarf für Kl eintiere bezieht und dieser Zusatz (…für Klein- 
tiere) in die Münsteraner Liste aufgenommen wird. D em Angebotsbereich „zoologischer Bedarf 
(Aquaristik), lebende Tiere“ wird demgegenüber kein e Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der 
Zentren mehr zugemessen. Auch das in entsprechenden  Fachmärkten präsentierte Sortiment der 
Tiermöbel (Käfige, Katzenbäume, Hundekörbe etc.) ist von seiner Ausrichtung her (flächenintensiv, 
sperrig) kein innenstadtrelevantes Sortiment. Die v orgenannten Sortimentsgruppen sollen daher in 
Zukunft als nicht zentrenrelevant deklariert werden. 
 
 
                                                     
 
25  Systematik der Wirtschaftszweige, Statistisches Bundesamt, Ausgabe 1979 als Basis

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
52 
 
Die Angebote in den beschriebenen Segmenten Tierfut ter/-pflegeartikel, Fahrräder und Heim- und 
Haustextilien sind für die Attraktivität und Funkti onsfähigkeit der Zentren sowie für die Versor- 
gungssicherheit der Bevölkerung im Sinne von ausgew ogenen, auf kurzen Wegen erreichbaren 
Versorgungsstandorten auch weiterhin von Bedeutung.  Eine Deklarierung dieser Sortimente als 
nicht zentrenrelevant ist daher nicht angezeigt, zu mal dies für das Sortiment Heim- und Haustexti- 
lien auch nicht möglich wäre, da es gemäß § 24 a LE Pro als zentrenrelevantes Leitsortiment fest- 
geschrieben ist.  
 
Die Anwendung der Münsteraner Liste hat in den letz ten Jahren gezeigt, dass diese eine wichtige 
Vorgabe und Orientierung für Investoren und Projekt entwickler ist. Die Ansiedlungsinteressenten 
gleichen in der Regel bei geplanten Einzelhandelsvo rhaben ihr sortimentsbezogenes Flächenpro- 
gramm mit den städtischen Vorgaben ab. Es hat sich allerdings auch gezeigt, dass in einigen Fäl- 
len Konkretisierungen der Münsteraner Liste sinnvol l sind, um Missverständnisse zu vermeiden. 
Daher soll in der Liste das Sortiment Baby- und Kin derartikel, das bisher als Untergruppe in ande- 
ren zentrenrelevanten Sortimenten enthalten war, se parat aufgeführt werden. Weiterhin sollen be- 
griffliche Präzisierungen von zentrenrelevanten Sor timentsgruppen vorgenommen werden. Die 
Warengruppe Computer und -zubehör wird ergänzt durc h den Begriff „Kommunikationselektronik“, 
die zentrenrelevante Warengruppe Elektrogeräte wird  präzisiert durch den Einschub (-klein), jetzt 
„Elektrokleingeräte“ und die Sortimentsgruppe Kunstgewerbliche Erzeugnisse wird ergänzt durch 
den Begriff „Bilder und –rahmen“.  
 
In der zukünftigen Sortimentsliste werden die o. g.  begrifflichen Präzisierungen aufgenommen. Die 
als zentrenrelevant vorgegebenen und zwingend zu be achtenden Leitsortimente gemäß § 24 a 
LEPro sind gelb hinterlegt.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
53 
 
 
 
 
7. Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandel (Verkaufsflächenprognose)  26  
 
7.1 Methodik 
 
Um die zukünftigen Einzelhandels- und damit auch di e Zentrenentwicklungspotenziale bewerten 
zu können, ist die Kenntnis der quantitativen Entwi cklungsmöglichkeiten für den Einzelhandel er- 
forderlich. Hierzu wurde das Büro Dr. Acocella beau ftragt, eine Verkaufsflächenprognose zu erar- 
beiten. Zusätzlich wurde durch das Büro auch die Tr agfähigkeit und Summenwirkung weiterer Ver- 
kaufsflächenentwicklungen im Nahrungs- und Genussmittelbereich untersucht (Punkt 7.4). 
                                                     
 
26  Dieses Kapitel beinhaltet Auszüge der Arbeit „Fortschreibung Einzelhandelskonzept für die Stadt Münster, 
Verkaufsflächenprognose, Dr. Acocella, Lörrach, 10.03.2008“. Zu berücksichtigen ist zum einen, dass sich 
die Prognose auf den Einzelhandel i.e.S. bezieht, so dass die Verkaufsflächenentwicklung der Apotheken 
und des Lebensmittelhandwerks nicht einbezogen wird – diese folgt anderen Gesetzmäßigkeiten als der 
 
Zentrenrelevante Sortimente  
 
Nicht zentrenrelevante Sortimente  
 
•• •• Antiquitäten  
•• •• Baby- und Kinderartikel 
•• •• Bastelbedarf 
•• •• Bekleidung aller Art 
•• •• Bücher, Fachliteratur  
•• •• Bürobedarf, Organisationsmittel 
•• •• Computer und –zubehör, Kom- 
munikationselektronik  
•• •• Elektrokleingeräte  
•• •• Fahrräder und Zubehör 
•• •• Fotogeräte und -artikel  
•• •• Geschenkartikel 
•• •• Glas/Porzellan/Keramikartikel  
•• •• Handarbeitenartikel /Strickwaren 
•• •• Haushaltwaren, Hausratartikel 
•• •• Heim- u. Haustextilien, Bettwaren  
•• •• Jagdartikel/Waffen  
•• •• Kunstgewerbliche Erzeugnisse, 
Bilder und -rahmen  
•• •• Lederwaren  
•• •• Leuchten 
•• •• Medizinische u. orthopädische 
Artikel 
•• •• Musikinstrumente, Musikalien  
•• •• Optische und akustische Erzeug- 
nisse 
 
•• •• Schreib- u. Papierwaren, Schulbedarf 
•• •• Schuhe  
•• •• Spielwaren, Hobbyartikel 
•• •• Sportartikel/-geräte/ -bekleidung 
•• •• Stoffe, Tuche, Meterware 
•• •• Unterhaltungselektronik, Tonträger 
•• •• Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck 
•• •• Telefone / -zubehör 
 
Nah- /Grundversorgung: 
 
•• •• Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen) 
•• •• Drogerie-/Parfümerieartikel  
•• •• Getränke  
•• •• Kosmetische Artikel  
•• •• Nahrungs- und Genussmittel  
•• •• Pharmazeutische Artikel  
•• •• Tabakwaren 
•• •• Tierfutter / Tierpflegeartikel für Klein- 
tiere 
•• •• Zeitschriften, Zeitungen  
 
 
 
 Autos, Autoteile, -zubehör u. -reifen  
 Badeinrichtungen 
 Bauelemente (inkl. Fenster, Türen,  
Bau- und Heimwerkerbedarf) 
 Baustoffe (inkl. Fliesen) 
 Blockhäuser, Wintergärten, Zäune) 
 Bodenbeläge 
 Boote und Zubehör 
 Campingwagen und –artikel, Zelte  
 Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflan- 
zen  
 Haushaltsgroßgeräte, weiße Ware 
 Herde/Öfen/Kamine 
 Installationsbedarf für Gas, Sanitär u. 
Heizung  
 Kleineisenwaren, Werkzeuge 
 Küchen  
 Möbel, Büromöbel  
 Motorräder, -zubehör u. –reifen  
 Rolläden, Rollos, Markisen 
 Sauna-/Schwimmbadanlagen 
 Tapeten, Lacke  
 Teppiche 
 Tiermöbel 
 Zoologischer Bedarf/lebende Tiere 
 
Tab. 6: Münsteraner Sortimentsliste

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
54 
 
Die Quantifizierung des zukünftigen Flächenbedarfs wurde von Dr. Acocella branchen- bzw. sorti- 
mentsspezifisch durchgeführt und darauf hin analysi ert, wie sich die Verkaufsflächenpotenziale 
räumlich auf die einzelnen Stadtbezirke verteilen. Als wesentliche Bestimmungsgründe fanden 
sowohl Parameter der Nachfrageseite (Einwohner- und  Kaufkraftentwicklung), als auch Determi- 
nanten der Angebotsseite (allgemeine Trends der Ein zelhandelsentwicklung, angebotsseitige Ver- 
änderungen) Berücksichtigung. 
 
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Prog nose lediglich einen Orientierungswert für die 
zukünftige Einzelhandelsentwicklung darstellt. Inso fern handelt es sich weder um zu erreichende 
„Ziele“, noch um eine Begrenzung oder eine „Deckelung“ für die künftige Entwicklung des Einzel- 
handels, sondern vielmehr um das Aufzeigen der Dime nsion, in der mit zusätzlichen Verkaufsflä- 
chen in den einzelnen Sortimentsbereichen gerechnet  werden kann. Ebenso ist zu beachten, dass 
die ermittelten Potenziale auf der Basis des angeno mmenen Zeithorizontes der Prognose 
(2015/2020) erst zuwachsen werden und nicht vollständig sofort zur Verfügung stehen. 
 
7.2 Prognosevarianten 
 
Vor dem Hintergrund der o. g. Determinanten wurde d ie zu erwartende zusätzliche Verkaufsfläche 
rechnerisch ermittelt. Es wurden drei Szenarien auf  jeweils zwei Zeithorizonte (2015 und 2020) 
gerechnet. Um die „Unsicherheit“ der Prognosen über die zukünftige Einwohnerentwicklung insbe- 
sondere in Bezug auf weiter in der Zukunft gelegene  Zeitpunkte deutlich zu machen, wurden zum 
einen Schwankungsbreiten für die Einwohnerentwicklu ng angenommen (für das Jahr 2015 +/- 
1.000, für das Jahr 2020 +/- 1.500), zum anderen wu rde für die wirtschaftliche Entwicklung im Ein- 
zelhandel jeweils eine obere und untere Variante unterstellt. 
 
 
o Die Status-quo-Prognose  beschreibt eine Entwicklung anhand demografischer und wirt- 
schaftlicher Faktoren unter Fortschreibung der best ehenden Rahmenbedingungen. D. h. die 
derzeit erreichten Bindungsquoten des Einzelhandels  können gehalten werden. Damit folgt die 
Umsatzentwicklung der Nachfrageentwicklung. Diese P rognosevariante dient vorrangig der     
Identifikation desjenigen Teils des Verkaufsflächen bedarfs, der auf Bevölkerungs- und Kauf- 
                                                                                                                                                                               
 
übrige Einzelhandel. Zum anderen basiert sie auf  dem Ausgangsdatenbestand 12/2006 und berücksichtigt 
somit noch nicht die zwischenzeitlich bereits realisierten Einzelhandelsflächen.  
Status-quo-Prognose Entwicklungsprognose Wettbewerbsprognose 
 
Erreichte branchenbezogene 
Bindungsquoten des Einzelhan- 
dels können gehalten werden 
 
Steigerung der Bindungsquoten 
dort, wo die Zielwerte für den 
periodischen Bedarf (100%) und 
aperiodischen Bedarf (150%) 
noch nicht erreicht werden 
 
 
10 % Umsatzrückgang gegen- 
über dem erreichten Niveau der 
Kaufkraftbindung in der Ent- 
wicklungsprognose

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
55 
 
kraftentwicklung zurückzuführen ist. Die hiermit ab gebildete Entwicklung erfolgt allerdings nicht 
„automatisch“, auch das „Halten“ der derzeitigen Ka ufkraftbindung erfordert Anstrengungen 
des Einzelhandels. 
 
o Die Entwicklungsprognose beschreibt eine Entwicklung anhand demografischer u nd wirt- 
schaftlicher Faktoren unter Annahme gezielter Maßna hmen zur Einzelhandelsentwicklung in 
Verbindung mit einer Steigerung der Bindungsquoten in den Sortimentsbereichen, in denen die 
Bindungsquoten derzeit unter bestimmten Zielwerten liegen. Für den kurzfristigen Bedarfsbe- 
reich wurden dabei 100 %, also eine rechnerische Se lbstversorgung, als Zielwert für die Ge- 
samtstadt angenommen. Dieser Zielwert gilt sowohl f ür die Gesamtstadt, als auch für die 
Stadtbezirke, die auch in der Lage sein sollten, ih re Einwohner rechnerisch vollständig versor- 
gen zu können. Eine über die Stadt hinausgehende Ve rsorgungsaufgabe im Bereich des kurz- 
fristigen Bedarfs kommt der Stadt Münster jedoch nicht zu.  
 
Für den mittel- bis langfristigen Bedarfsbereich wu rde unter Berücksichtigung der zentralörtli- 
chen Funktionen sowie der Wettbewerbssituation eine  Bindungsquote von 150 % für die ein- 
zelnen Sortimentsbereiche als Zielwert angenommen. Rechnerisch bedeutet dies, dass in je- 
dem dieser Sortimentsbereiche mindestens die Kaufkr aft der Einwohner der Stadt und jeweils 
nochmals die Hälfte dieses Kaufkraftvolumens aus de m Einzugsbereich außerhalb der Stadt 
gebunden werden. Die Annahme von Zielbindungsquoten  schließt die Erwartung ein, dass der 
Einzelhandel auf „freie Nachfragepotenziale“ mit einer Angebotsausweitung reagiert. 
 
Die nachfolgende Abbildung zeigt die aktuellen und die im Jahr 2020 erreichten Bindungsquo- 
ten bei einer Entwicklung entsprechend der Entwicklungsprognose.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
56 
 
Abb. 5: Bindungsquoten in Münster nach Sortimenten im Ist-Zustand und 2020 bei ei- 
ner Entwicklung entsprechend der Entwicklungsprognose 
 
 
 
Quelle:  Einzelhandelsbestand 2007; IfH; EHI; BBE Köln  (2007); LDS NRW; Statistisches Bundesamt; Berechun- 
gen Dr. Acocella 
 
o Die Wettbewerbsprognose beschreibt eine Entwicklung anhand demografischer u nd wirt- 
schaftlicher Faktoren bei ebenfalls ergriffenen Maß nahmen zur Verbesserung der Einzelhan- 
delsentwicklung unter der Annahme ungünstiger, aber  nicht vorhersehbarer Entwicklungen der 
externen Rahmenbedingungen. Dabei wird von einem Um satzrückgang von 10 % gegenüber 
dem bei der Entwicklungsprognose erreichten Niveau ausgegangen. 
 
In der nachfolgenden Abbildung ist das rechnerische Verkaufsflächenpotenzial in Münster bis 2020 
nach den einzelnen Prognosen mit Angabe der unteren und oberen Variante jeweils als Zusatz zur 
derzeitigen Verkaufsfläche dargestellt. Das Verkauf sflächenpotenzial ergibt sich dabei als Diffe- 
renz von Potenzial und vorhandener Fläche und ist eine Netto-Größe 27 . 
 
 
                                                     
 
27  Auftretende Flächenabgänge durch Umzug und/oder Schließungen, die nicht weiter mit Einzelhandel be- 
legt sind, ergeben einen darüber hinausgehenden (Brutto-)Bedarf. 
0% 25% 50% 75% 100% 125% 150% 175% 200% 225% 250% 275% 300% 
Nahr ungs-/  Genussmi t t el 
Dr oger i e/  Par f ümer i e 
PBS/  Zei t ungen, Zei t schr i f t en 
Bl umen/  Zoo 
Bekl ei dung und Zubehör 
Schuhe, Leder war en 
Spor t /  Fr ei zei t 
Spi el war en 
Bücher 
GPK, Geschenke, Hausr at 
Haus- und Hei mt ext i l i en 
Uhr en/  Schmuck 
Fot o/  Opt i k 
Neue Medi en 
El ekt r o/  Leucht en 
Teppi che, Bodenbel äge 
baumar kt -/ gar t encent er spezi f . 
Möbel , Ant i qui t ät en 
Sonst i ges 
Best and 
zusät zl i ch 
Best and 
zusät zl i ch

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
57 
 
0
100.000 
200.000 
300.000 
400.000 
500.000 
600.000 
700.000 
800.000 
Status-quo- 
Pr ognose 
Entwi cklungs- 
pr ognose 
Wett- 
bewer bs- 
pr ognose 
Status-quo- 
Pr ognose 
Entwi cklungs- 
pr ognose 
Wett- 
bewer bs- 
pr ognose 
Ist-Si tuati on 2015 2020 
unter e Var i ante ober e Var i ante 
3% /  6% 
pr ozent ual er  
Ver kauf s-
f l ächenzuwachs 
8% /  15% 4% /  7% 7% /  12% 12% /  21% 6% /  9% 3% /  6% 
pr ozent ual er  
Ver kauf s-
f l ächenzuwachs 
8% /  15% 4% /  7% 7% /  12% 12% /  21% 6% /  9% 
Abb. 6: Rechnerisches Verkaufsflächenpotenzial in M ünster bis 2020 und derzeit bestehen- 
de Verkaufsfläche – Angaben in qm 

 
 
Unter den dargestellten Rahmenbedingungen ergäbe sich auf der Basis der Entwicklungsprognose 
bis zum Jahr 2015 für Münster ein Verkaufsflächenpo tenzial von rd. 49.000 bis 73.000 qm. Bis 
zum Jahr 2020 könnte dieser Wert auf rd. 88.000 bis 123.000 qm steigen.   
 
 
7.3 Verkaufsflächenpotenziale nach Sortimenten  
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verkaufsflächenp otenziale für die einzelnen Sortimente bis 
2020 28  auf der Berechnungsgrundlage der Entwicklungsprogn ose nach Bedarfsstufen und Zeitho- 
rizonten unterteilt.   
 
 
 
 
 
 
                                                     
 
28  Bei der Bewertung der Prognosezahlen ist zu berücksichtigen, dass seit dem Ausgangsdatenstand 
12/2006 im Saldo zusätzliche Verkaufsflächenansiedlungen in der Größenordnung von insgesamt ca. 
14.000 qm erfolgt sind, die allerdings mit 12.000 m² schwerpunktmäßig auf die Möbelbranche entfallen (Er- 
weiterung Möbel Finke) und darüber hinaus noch den Lebensmittelbereich betreffen (Quelle: laufende 
Raumbeobachtung der Verwaltung). 
Quelle: Berechnungen Dr. Acocella

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
58 
 
Tab. 7:  Verkaufsflächenpotenzial bis 2020 gemäß En twicklungsprognose – Angaben in qm, 
auf 100 qm gerundet  
 

PBS = Papier/Bürobedarf/Schreibwaren    GPK = Glas Porzellan/Keramik 
Quelle: Berechnungen Dr. Acocella 
 
Bei der erforderlichen Plausibilitätsprüfung der er mittelten Werte ist insbesondere zu berücksichti- 
gen, dass eine Fortschreibung von Bindungsquoten von 200 % oder mehr (z. B. Sortimentsbereich 
Bekleidung) sehr schwer zu erreichen und daher eher  unrealistisch ist. Bleibt das für diese Sorti- 
mentsbereiche ermittelte Flächenpotenzial unberücksichtigt, reduziert sich das maximale Verkaufs- 
flächenpotenzial bis 2020 auf rd. 79.000 bis 105.00 0 qm. Eine Ausweitung der Flächen über die 
prognostizierten Entwicklungsspielräume hinaus ist nur dann ohne Verdrängung des bestehenden 
Einzelhandels möglich, wenn diese die Attraktivität  des Einzelhandels in der Stadt Münster derart 
erhöhen würde, dass über die hier angenommenen künf tigen Bindungsquoten hinaus weitere 
Kaufkraft in die Stadt gezogen würde.  
 
Auch das auf Basis der Entwicklungsprognose um die Sortimentsbereiche mit bereits sehr hohen 
Bindungsquoten reduzierte Flächenpotenzial macht de utlich, dass es nicht unerhebliche Entwick- 
Jahr 
 2015 2020 
Sortiment untere Var. obere Var. untere Var. obere Var. 
Nahrungs-/Genussmittel 3.600 7.500 7.900 13.500 
Drogerie/Parfümerie 800 1.800 1.500 2.900 
PBS; Zeitungen/Zeitschriften 200 600 500 1.100 
Blumen/Zoo 2.200 2.900 4.000 5.000 
kurzfristiger Bedarf 6.800 12.800 13.900 22.500 
Bekleidung und Zubehör 3.400 7.300 6.400 11.800 
Schuhe, Lederwaren 200 800 700 1.500 
Sport/Freizeit 800 1.500 1.400 2.400 
Spielwaren 4.500 5.200 7.600 8.700 
Bücher 1.300 1.600 2.300 2.800 
GPK/Geschenke, Haushaltswaren/ Beste- 
cke 100 1.300 1.000 2.700 
Haus-/Heimtextilien 300 900 800 1.700 
mittelfristiger Bedarf 10.600 18.600 20.200 31.600 
Uhren/Schmuck 100 300 200 400 
Foto/Optik und Zubehör 200 500 400 700 
Medien 200 800 700 1.500 
Elektro/Leuchten 500 1.200 1.000 2.100 
Teppiche/ Bodenbeläge 100 500 400 1.000 
baumarkt-/gartencenterspez. Sort. 24.500 28.600 42.100 48.600 
Möbel, Antiquitäten 5.200 8.500 7.700 12.300 
Sonstiges  500 1.300 1.200 2.300 
langfristiger Bedarf 31.300 41.700 53.700 68.900 
Summe 48.700 73.100 87.800 123.000

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
59 
 
lungsperspektiven für den Einzelhandel in Münster g ibt. Ein beachtliches Flächenpotenzial entfällt 
dabei auf den Bereich der baumarkt- und gartencente rspezifischen Sortimente (48.600 qm). Auch 
im Bereich Spielwaren gibt es erkennbare Potenziale  (8.700 qm). Die für den kurzfristigen Be- 
darfsbereich (Nahrungs- und Genussmittel, Drogerie- /Parfümeriewaren, Papier/Zeitungen/ Zeit- 
schriften und Blumen/zoolg. Bedarf) ermittelten Flä chenpotenziale von 22.500 qm, wovon 13.500 
qm konkret auf den Bereich Nahrungs- und Genussmitt el entfallen, sind aufgrund ihrer hohen Be- 
deutung für die Nahversorgung mit Gütern des täglic hen Bedarfs einer besonderen Betrachtung 
und Bewertung zu unterziehen. Diese wird unter Punk t 7.4 „Tragfähigkeit der Verkaufsflächenent- 
wicklung im Lebensmittelbereich“ vorgenommen.   
 
Wie bereits erläutert, entsteht das prognostizierte  Entwicklungspotenzial erst im Laufe von gut ei- 
nem Jahrzehnt und sollte nicht in vollem Umfang zum jetzigen Zeitpunkt realisiert werden. Ansons- 
ten entsteht die Gefahr, dass die damit verbundene zusätzliche Konkurrenz – entgegen den für die 
Prognose getroffenen Annahmen – auch zu einer Verdr ängung bestehenden Einzelhandels und 
damit zu strukturell und planerisch nicht wünschens werten Entwicklungen führen könnte. Umso 
wichtiger wird es sein, eine städtebaulich und funk tional sinnvolle räumliche Verteilung des zusätz- 
lichen Flächenpotenzials auf geeignete Standorträum e mit verfügbaren bzw. aktivierbaren Flächen 
innerhalb des Zentrensystems zu lenken.  
 
 
7.4 Tragfähigkeit der Verkaufsflächenentwicklungen im Lebensmittelbereich 
 
Im Nahrungs- und Genussmittelbereich (N.u.G.) sind in Münster in den kommenden Jahren zahl- 
reiche Neuansiedlungen und Erweiterungen mit einem umfangreichen Verkaufsflächenzuwachs zu 
erwarten. Jedes einzelne Vorhaben für sich betracht et kann durchaus verträglich sein. Für einige 
der geplanten Einzelhandelsvorhaben im Nahrungs- un d Genussmittelbereich liegen bereits Ver-
träglichkeits- und Wirkungsanalysen vor, in denen g utachterlich nachgewiesen wird, dass der je- 
weilige Ansiedlungsfall keine negativen städtebauli chen Auswirkungen auf die schützenswerten 
Strukturen hat. Die Vielzahl der Vorhaben und auch deren Dimensionierung machen es jedoch 
erforderlich, über die Einzelfallbetrachtung hinaus  die Summenwirkungen der Vorhaben in den 
Blick zu nehmen, um die daraus resultierenden Effek te auf die bestehenden Versorgungsstruktu- 
ren sichtbar zu machen. Eine derartige summarische Betrachtung der Entwicklungen im Nahrungs- 
und Genussmittelbereich ist daher im Rahmen der For tschreibung des Einzelhandelskonzeptes 
sinnvoll.  
 
Die quantitativen Berechnungsgrundlagen sowie die M ethode für eine summarische Betrachtung 
der Entwicklungen im Nahrungs- und Genussmittelbere ich in der Stadt Münster sind durch das 
Büro Dr. Acocella erarbeitet worden. Dazu ist zunäc hst auf der Grundlage der aktualisierten Be-

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
60 
 
standsdaten (Juni 2008) die aktuelle Versorgungssit uation im N.u.G.-Bereich untersucht worden. 
Die Berechnungen ergeben, dass die in Münster vorha ndene sortimentsbezogene Kaufkraft 
(N.u.G.) von rd. 490 Mio € heute bereits zu 99% dur ch die vorhandenen Angebote im Stadtgebiet 
gebunden wird. Legt man eine branchendurchschnittli che Flächenleistung zugrunde, dann würden 
nur noch ca. 700 qm Verkaufsfläche benötigt, um ein e 100% Bindungsquote zu erreichen. Eine 
höhere Bindungsquote bedeutet, dass Kaufkraft von a ußen zufließt. Ohne die Einberechnung zu- 
sätzlicher Kaufkraft von Außen bewirkt eine über di e 100% Bindungsquote hinausgehende Flä- 
chenentwicklung ein Überangebot, das zwangsläufig z u Konkurrenzsituationen bzw. zu Umvertei- 
lungs- und Verdrängungseffekten innerhalb des Stadt gebietes führen muss. Das kann allerdings 
im Einzelfall gewollt sein, wenn es z. B. darum geh t, bisher an einen dezentralen Einzelhandels- 
standort abfließende Kaufkraft durch neue Einzelhan delsvorhaben wieder an einen zentralen Ver- 
sorgungsbereich zu binden. Es ist Aufgabe des Einze lhandelskonzeptes, Regeln und Kriterien 
dafür zu entwickeln, in welchen Fällen Umverteilung seffekte innerhalb des Stadtgebietes hinge- 
nommen werden können und in welchen Fällen nicht.  
 
Viel Verkaufsfläche allein ist noch kein Qualitätsgarant 
Nach den anerkannten Leitbildern der räumlichen Ord nung soll die Nahrungs- und Genussmittel- 
versorgung als Bestandteil der Grundversorgung mögl ichst wohnungsnah erfolgen. Dieses Prinzip 
ist durch die jüngsten Gesetzesänderungen auf Bunde s- und Landesebene weiter gestärkt wor- 
den, nicht zuletzt mit Hinweis auf die geringer wer denden Aktionsradien der älteren Bevölkerungs- 
gruppen, deren Anteil an der Stadtbevölkerung in de n kommenden Jahren deutlich zunehmen 
wird. Die fußläufige Erreichbarkeit bleibt daher au ch künftig ein Postulat für die Verortung von 
Grundversorgungsangeboten. Für die Qualität der Gru ndversorgung mit Nahrungs- und Genuss- 
mitteln (N.u.G.) kommt es weniger darauf an, dass i m Stadtgebiet genügend Verkaufsfläche vor- 
handen ist. Ausschlaggebend für die Versorgungsqualität mit N.u.G. ist vielmehr ein feinmaschiges 
Netz kleinteiliger Angebote, die für die Wohnbevölk erung gut zu erreichen sind. In diesem Sinne 
genießen auch kleinere Lebensmittelgeschäfte(-märkt e), oftmals auch solitär in Wohngebieten 
gelegen, eine hohe Bedeutung und Schutzwürdigkeit.  
 
Für die Beurteilung der Entwicklungen im N.u.G.-Ber eich reichen Berechnungen auf einer gesamt- 
städtischen Ebene nicht aus. Um die Ansiedlungsspie lräume einschätzen zu können, sind klein- 
räumige Betrachtungen der lokalen Nahversorgungsstr ukturen erforderlich. Als einen Zwischen- 
schritt dazu im Sinne von quantitativen Orientierun gswerten hat das Büro Dr. Acocella die Versor- 
gungssituation und die Entwicklungsperspektiven der  6 Stadtbezirke in Münster untersucht.  Dabei 
wurden die derzeit bekannten Ansiedlungsinteressen und Entwicklungspotenziale im Bereich Nah- 
rungs- und Genussmittel berücksichtigt, die jedoch lediglich eine Momentaufnahme und somit ei-

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
61 
 
nen theoretischen Wert als Berechnungsgrundlage dar stellen. Folgende Stufung wurde vorge- 
nommen:   
 
• Vorhaben in Realisierung (ca. 900 qm VKF im Bereic h Nahrungs-/ Genussmittel), 
• Flächenpotenziale mit Realisierungsabsicht (ca. 23 .500 qm VKF) 29  und 
• Flächenpotenziale ohne Realisierungsabsicht (ca. 4 .800 qm VKF) 30 . 
 
In der Betrachtung des Status Quo weisen die Stadtb ezirke Mitte und Hiltrup bereits Bindungsquo- 
ten von über 100% auf, während alle übrigen Stadtbe zirke Bindungsquoten unter 100 % haben 
(vgl. Tab. 8, Sp. 1). Wenn man die prognostizierten  Verkaufsflächenpotenziale mit Realisierungs- 
absicht (vgl. Tab. 7) zugrunde legt, wird die Reali sierung aller derzeit bekannten Vorhaben im 
N.u.G.-Bereich (bei einer additiven Betrachtung) zu  einer deutlichen Überausstattung in allen 
Stadtbezirken außer Münster-Nord führen (vgl. Tab. 8, Sp. 3).  
 
Allein durch den Verkaufsflächenzuwachs im Zuge der  Entwicklung des Germania-Areals an der 
Grevener Straße wird in Münster eine rechnerische Vollversorgung erreicht (vgl. Tab. 8, Sp. 2). Die 
derzeit bekannten Vorhaben mit Realisierungsabsicht  (ca. 23.500 qm VKF) würden eine Auswei- 
tung der Bindungsquote auf rd. 122% bedeuten (vgl. Tab. 8, Sp. 3); unter Einbeziehung der weite- 
ren Flächenpotenziale (noch ohne Realisierungsabsic ht) würde die Bindungsquote in der Stadt 
Münster auf rd. 127% ansteigen. Im Stadtbezirk Südo st würde sogar eine Bindungsquote von 
181% erreicht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                     
 
29  Darunter z. B. Ansiedlung Lidl-Markt in Wolbeck, Verbrauchermarkt im Zuge der Zentrumserweiterung 
Kinderhaus, Verlagerung Ratio Loddenheide oder Entwicklung Multifunktionales Zentrum an der Steinfurter 
Str. 
30  Darunter z. B. mögliche Verkaufsflächenpotenziale im Zuge der Entwicklung der Flächen der York-
Kaserne

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
62 
 
Tab. 8 Versorgungssituation in Münster nach Stadtbezirken: Bindungsquote in Prozent 
 
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 
Stadtbezirk  
Stand Juni 
2008  
mit Vorhaben in 
Realisierung 
inkl. Flächen mit 
Realisierungsabsicht 
inkl. Flächen ohne Rea- 
lisierungsabsicht 
Mitte 106% 108% 126% 126% 
West 89% 89% 118% 118% 
Nord 67% 67% 89% 96% 
Ost 87% 87% 106% 106% 
Südost 92% 92% 143% 181% 
Hiltrup 130% 130% 137% 137% 
Stadt Münster 99% 100% 122% 127% 
	

		
 !""!#$%& 
'
()*	
+
 
Derart hohe Bindungsquoten im N.u.G.-Bereich sind v öllig unrealistisch und widersprechen dem 
Ziel einer möglichst wohnortnahen Nahversorgung. Ei ne Verkaufsflächenausweitung in der aufge- 
zeigten Dimension durch neue Vorhaben würde vorauss ichtlich zu spürbaren Verdrängungen vor 
allem kleinerer Lebensmittelgeschäfte und Supermärk te führen. Dies hätte zwangsläufig einen 
weiteren Rückzug der kleinteiligen Angebote aus der  Fläche und damit längere Versorgungswege 
und eine Schwächung der Nahversorgung zur Folge. Be ides ist im Interesse einer wohnortnahen 
Versorgung im N.u.G.-Bereich nicht hinnehmbar. Dahe r sollten neben der planungsrechtlichen 
Beurteilung zukünftig folgende Kriterien/Regeln bei  der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung 
im N.u.G.-Bereich beachtet werden: 
 
• Soweit in einem Versorgungsraum ein Versorgungsdef izit (niedrige Bindungsquote, starker 
Kaufkraftabfluss) vorliegt, ist davon auszugehen, d ass ein zusätzliches Vorhaben zur Verbesse- 
rung der Nahversorgung beiträgt.  
• Wenn in einem Versorgungsraum bereits eine Vollver sorgung (100 % Bindungsquote) erreicht 
wird, kann ein zusätzliches Vorhaben vor allem dann  zur Verbesserung der Versorgungs-
situation beitragen, wenn es eine räumliche Angebot slücke schließt. Wenn sich im direkten Um-
feld allerdings bereits Nahversorgungsbetriebe befi nden (Mehrfachstandorte), bringt ein zusätz- 
licher Markt keine Verbesserung der Versorgungssituation.  
• Betriebserweiterungen haben positive Wirkung, wenn  sie dazu beitragen, einen Betrieb zu stabi- 
lisieren und eine Schließung zu verhindern, damit k eine Lücke in der räumlichen Nahversorgung 
entsteht. 
• Neuansiedlungen innerhalb von zentralen Versorgung sbereichen, die zu einer nachhaltigen 
Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs führen, sind auch bei hohen Bindungsquoten zu

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
63 
 
akzeptieren, auch wenn durch das Vorhaben Strukture ffekte innerhalb eines zentralen Versor- 
gungsbereiches ausgelöst werden. Der Wettbewerb inn erhalb der zentralen Versorgungsberei- 
che ist durchaus erwünscht. Allerdings sind auch so lche Vorhaben zurückhaltend zu dimensio- 
nieren, so dass evtl. vorhandene kleinteilige Angeb otsstrukturen in benachbarten Wohngebieten 
nicht gefährdet werden.  
• In Versorgungsräumen, in denen ein erheblicher Tei l der Kaufkraft an dezentrale Standorte 
fließt, sind Neuansiedlungen innerhalb eines zentra len Versorgungsbereiches auch dann akzep- 
tabel, wenn sie zu temporären Überkapazitäten im Ve rsorgungsraum führen. Mit der Begünsti- 
gung von Vorhaben innerhalb der Zentren gegenüber d ezentralen Angeboten wird die Chance 
verbunden, an einen dezentralen Einzelhandelsstando rt abfließende Kaufkraft zurückzugewin- 
nen und an den zentralen Versorgungsbereich zu binden.  
 
Überlegungen zur Neujustierung der Konzeption zur Nahversorgung 
Die Bewertung der Versorgungssituation durch Dr. Acocella führt in Münster zum Teil zu einer neu- 
en Gewichtung künftiger Entwicklungen im Lebensmitt elsektor. Das Zentrenkonzept der 90er Jah- 
re und auch das Einzelhandelskonzept 2004 stellten die Stärkung der Zentren in den Mittelpunkt. 
Das System der Zentren (Innenstadt, Stadtbereichsze ntren, Grundversorgungszentren) ist als 
Grundlage des Netzes für die Nahversorgung definier t worden. Nach dieser Konzeption sollen die 
Grundversorgungszentren auch Standorte für zeitgemä ße Angebote aus dem N.u.G.-Bereich sein. 
Mit dem Konzept übernahm die Stadt quasi auch die A ufgabe, innerhalb der Zentren geeignete 
Standorte für die von den N.u.G.-Anbietern für erfo rderlich gehaltenen Größenordnungen zu ent- 
wickeln. Damit hat die Münsteraner Konzeption impli zit die Tendenz zu immer größeren Einheiten 
im N.u.G.-Handel akzeptiert und mitgetragen.  
 
Mit dem bisherigen Münsteraner Einzelhandelskonzept  ist versucht worden, die von Unternehmer- 
seite stets vorgebrachten betriebswirtschaftlichen Zwänge zu immer größeren Einheiten aufzugrei- 
fen und dafür in den Zentren Standorte zu identifiz ieren und zu entwickeln. Viele Vorhaben zur 
Stärkung der Angebote innerhalb der Zentren sind be reits in den letzten Jahren auf den Weg ge- 
bracht worden (z. B. Ansiedlung von großflächigen Lebensmittelmärkten in den Zentren Roxel oder 
Gievenbeck). Diese Entwicklungsstrategie war vor de m Hintergrund der Wachstumserwartungen 
und der damit verbundenen Siedlungs-, Einwohner- und  Kaufkraft-/Nachfrageentwicklung in vielen 
Stadtteilen wichtig und begründet. Ebenso ging es d arum, teilräumlich erkennbare Nachholbedarfe 
oder auch Versorgungslücken in der Nahversorgung zu  schließen. Schließlich hat das Leitbild ei- 
ner zentrenorientierten Einzelhandelsentwicklung au ch dazu beigetragen, planerisch unerwünsch- 
te dezentrale Ansiedlungsinteressen des großflächig en Lebensmitteleinzelhandels abzuwehren. 
Diese Entwicklungsstrategie konnte in den letzten J ahren erfolgreich umgesetzt werden und wird

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
64 
 
mit den laufenden Zentrumsentwicklungen (z. B. Kind erhaus, Nienberge oder Wolbeck) fortge- 
setzt. Mit der zentrenorientierten Einzelhandelsent wicklung ist seinerzeit eine Kompromisslinie 
gefunden worden, mit der sowohl den Anforderungen d er Betreiber als auch den Zielen einer 
wohnortnahen Versorgung vom Grundsatz her Rechnung getragen werden konnte. Mit dieser Linie 
ist es gelungen, die starke Dynamik des N.u.G.-Einz elhandels in geordnete Bahnen zu lenken und 
die auf dezentrale Standorte gerichteten Begehrlichkeiten deutlich zu zügeln.  
 
Mit der Focussierung von großflächigen Lebensmittel märkten auf starke Zentren geht aber auch 
einher, dass die kleineren außerhalb der Zentren li egenden Geschäfte der Nahversorgung immer 
mehr unter Druck geraten. Ein allmähliches Ausschei den der kleineren Anbieter aus dem Markt 
wurde bisher als unabwendbar hingenommen und dem Le itbild des Ausbaus leistungsstarker und 
zukunftsfähiger Zentren untergeordnet.  
 
Inzwischen werden die Wachstumserwartungen in der S iedlungs-, Einwohner- und Kaufkraftent- 
wicklung deutlich zurückhaltender prognostiziert. D och der Strukturwandel im Lebensmitteleinzel- 
handel und der immense Konkurrenzkampf halten ungeb remst an und führen auch in Münster zu 
einem heftigen Wettbewerb um die besten Standorte i n Verbindung mit einer neuen Welle hin zu 
einer Konzentration auf wenige Standorte mit größer en Flächeneinheiten, entweder im Rahmen 
von Neuansiedlungen/Verlagerungen oder auch durch Erweiterungen bestehender Betriebe. Dabei 
ist absehbar, dass durch die Verkaufsflächenansiedl ungen der letzten Jahre und einige bereits in 
Umsetzungsverfahren befindliche Vorhaben eine Vollv ersorgung im N.u.G.-Bereich erreicht sein 
wird (sowohl gesamtstädtisch als auch teilräumlich).  
 
Bei einer unreflektierten Fortsetzung der bisherige n Entwicklungstendenz, die ihren Motor im be- 
triebswirtschaftlich begründeten Wandel der Angebot sstrukturen des Handels hat, würde das noch 
 
relativ feinmaschige Netz mit vielen kleinen Stando rten (Knoten) der Nahversorgung ersetzt durch 
ein grobmaschigeres Netz mit wenigen dicken Knoten.   Dies hätte eine Ausdünnung der Angebote 
in der Fläche und längere Versorgungswege zur Folge . Obwohl der Einzelhandel in anderen Regi- 
onen zunehmend neue kleinteilige Konzepte bzw. deze ntrale Angebotsformen (Kleinflächenkon- 
zepte) entwickelt, die wieder die wohnortnahe Verso rgung ins Blickfeld nehmen und nicht mehr 
ausschließlich auf Verkaufsflächenwachstum und groß e Stellplatzanlagen setzen, haben sich die- 
se Angebotsformen in Münster noch nicht etablieren können. Aufgrund der klar gegliederten und 
kompakten Siedlungs- und Zentrenstruktur – insbeson dere auch der Münsteraner Stadtteile - sind 
anscheinend die Chancen für die Etablierung alterna tiver Kleinflächenkonzepte nach den bisheri- 
gen Beobachtungen in Münster als eher schwierig ein zuschätzen. Es bleibt darüber hinaus abzu- 
warten, ob ggf. andere als die bisher in Münster ve rtretenen Anbieter (heute im Schwerpunkt Ede- 
ka und Rewe), die eindeutig den Trend zu größeren F lächeneinheiten betreiben, Interesse am

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
65 
 
Standort Münster haben. Von einigen Betreibern (z. B. Jibi oder Netto) ist bekannt, dass diese be- 
reit sind, sich auf kleineren Flächen deutlich unte rhalb der Standortanforderungen, z. B. von Rewe 
und Edeka, zu engagieren. 
 
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenko nzeptes bietet nun die Möglichkeit, die städ- 
tische Position zur weiteren Entwicklung des Lebens mitteleinzelhandel neu zu justieren, zumal in 
Kenntnis der bevorstehenden demografischen Entwickl ungen sowohl von Seiten der Betroffenen 
als auch in Fachkreisen und durch den Gesetzgeber e ine Stärkung der wohnortnahen Versor- 
gungsstrukturen eingefordert wird. Für Münster ist absehbar, dass die Versorgungsqualität künftig 
kaum noch durch einen generellen quantitativen Verk aufsflächenzuwachs zu verbessern ist. Im 
Gegenteil, sofern die 100 % Kaufkraftbindung erreic ht ist, führt jede weitere großflächige Ange- 
botsform rechnerisch tendenziell zu Umverteilungs- und Verdrängungseffekten. Eine Ansiedlung 
großflächiger Lebensmittelangebote an dezentralen, städtebaulich nicht integrierten Standorten 
wird zwar künftig durch die Gesetzgebung ausgeschlo ssen, doch auch mit der Ansiedlung und 
Dimensionierung von Einzelhandelsvorhaben im Lebens mittelbereich innerhalb der zentralen Ver- 
sorgungsbereiche oder auch in Wohnbereichen sollte künftig sorgsam umgegangen werden. Das 
Ziel, die wohnortnahe Versorgung innerhalb eines Ne tzes möglichst fußläufig erreichbarer Versor- 
gungsstandorte zu sichern, sollte gleichberechtigt neben die Stärkung der Zentren gestellt werden. 
Seitens der Stadt sollten Umverteilungs- und Verdrä ngungseffekte nur noch hingenommen wer- 
den, wenn mit dem jeweiligen Vorhaben auch positive  Effekte (Schließung von Versorgungslü- 
cken, Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen e tc.) für die Nahversorgung nachgewiesen 
und/oder erheblich positive städtebauliche Wirkungen erzielt werden können.  
 
Die heute bereits eingeleiteten Entwicklungen mit k onkreter Realisierungsperspektive werden in 
Münster mittelfristig zu einer Sättigung im N.u.G.- Bereich führen, nicht nur in der Innenstadt son- 
dern auch in den Stadtteilen. Der „Markt“ wird Zeit  brauchen, um in einigen Stadtteilen teilweise 
rasante Veränderungen der Angebotsstrukturen zu ver arbeiten. In Zukunft könnte daher bei Ent- 
wicklungen auch innerhalb der zentralen Versorgungs bereiche mehr Zurückhaltung bei Neuan- 
siedlungen und Erweiterungen erforderlich werden. I m Rahmen des Monitorings zur Einzelhan- 
delsentwicklung sollte in den nächsten Jahren genau beobachtet werden, wie die Angebotsstruktu- 
ren im N.u.G.-Bereich auf die Demografie bedingten Nachfrageänderungen eingehen werden und 
wie die Marktteilnehmer auf die Einhaltung bzw. Stä rkung der räumlichen Leitbilder zur wohnungs- 
nahen Grundversorgung und die weiterentwickelten Be wertungsmaßstäbe der Stadt reagieren. 
Auch die Umsetzung der Ziele des Einzelhandelskonze ptes ist weiterhin Gegenstand des Monito- 
ring. Die Verwaltung wird die Entwicklungen im Einz elhandel sorgfältig beobachten und gemein- 
sam mit den Partnern aus den Fachbehörden und den I nstitutionen des Einzelhandels auswerten,

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  
 
 
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den parlamentarischen Gremien darüber im Zuge der n ächsten Fortschreibung des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzeptes Bericht erstatten und ggf. erforderliche Handlungsbedarfe aufzeigen.

Beratungsverlauf (10)

19.11.2008 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
10.12.2008 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (62)

  • Bahnhofstraße
  • Herwarthstraße
  • Warendorfer Straße
  • Steinfurter Straße 35
  • Weseler Straße 8
  • Handorfer Straße
  • Heroldstraße 31
  • Austermannstraße
  • Goebenstraße
  • Westfalenstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße 9
  • Stubengasse
  • Geringhoffstraße
  • Roxeler Straße
  • Klemensstraße
  • Salzstraße
  • Hammer Straße 5
  • Robert-Bosch-Straße 5
  • Marktallee
  • Wolbecker Straße 19
  • Grevener Straße
  • Elsässer Straße
  • Servatiiplatz
  • Schifffahrter Damm 3
  • Heekweg
  • Hansaring
  • Kappenberger Damm
  • Albersloher Weg
  • Idenbrockplatz 10
  • York-Ring
  • Am Baumberger Hof
  • Am Stadtgraben
  • Windthorststraße
  • Nottulner Landweg
  • Hiltruper Straße 20
  • An der Kleimannbrücke 3
  • Trauttmansdorffstraße 7
  • Königsstraße
  • Engelenschanze
  • Georgskommende
  • Münsterstraße
  • Metzer Straße 43
  • Sprickmannplatz 46
  • Hoher Heckenweg 48
  • Mersmannsstiege
  • Hafenstraße 4
  • Kötterstraße 32
  • Loddenheide 4
  • Hoyastraße 36
  • Kanalstraße 37
  • Mondstraße 38
  • Am Roggenkamp 41
  • Kinderhaus
  • Heckenweg
  • Mauritztor 17
  • Domplatz
  • Merkureck
  • Hohe Geest 12
  • Markweg
  • Asche
  • Osttor 40
  • Bohlweg 45

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0878/2008
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37