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V/0866/2012

Aufhebung der Stiftung Zumsande-Plönies / Übernahme des Vermögens und des Stiftungszwecks durch die Stiftung Bürgerwaisenhaus

Vorlagen 15.11.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 42

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

6667 Zeichen

V/0866/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufhebung der Stiftung Zumsande-Plönies / Übernahme des Vermögens und des Stiftungszwecks 
durch die Stiftung Bürgerwaisenhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2012 Stiftungskommission Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die rechtliche selbstständige und kommunal verwaltete Stiftung Zumsande-Plönies wird 
zum 31.12.2012 aufgehoben. 
 
2. Das Vermögen der Stiftung Zumsande-Plönies wird mit Wirkung zum 01.01.2013 im 
Rahmen eines Namensfonds von der rechtlich selbstständigen und kommunal verwal-
teten Stiftung Bürgerwaisenhaus übernommen und bewirtschaftet. Der Fonds erhält in-
nerhalb der Stiftung Bürgerwaisenhaus die Bezeichnung „Zumsande-Plönies-Fonds“.  
Der neue Fonds verfolgt uneingeschränkt den Stiftungszweck der ehemaligen Stiftung 
Zumsande-Pönies. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Historische Ausgangslage 
 
 Es waren vornehmlich religiöse und caritative Stiftungszwecke, die der Stifter Dietrich Zum-
sande 1631 bei Gründung der Stiftung Zumsande festgelegt hatte. Anliegen war, den Un-
terricht und die Ausbildung von Mädchen und Jungen zu fördern, indem er dafür Prämien in 
seinem Stiftungszweck festschrieb. Über drei Jahrhunderte hatte die Stiftung bereits i hren 
Stiftungszweck erfüllt, als der Rat der Stadt Münster – zwischenzeitlich oberstes Stiftungs-
organ – am 03.06.1964 beschloss, den bis dato aus 23 unterschiedlichen Zweckbesti m-
mungen bestehenden Stiftungszweck der Stiftung Zumsande von 1633 (siehe Anlage 1) zu 
einem Stiftungszweck „Verteilung von Buchprämien an Schüler der katholis chen städt i-
schen Schulen und des Gymnasiums Paulinum“ zusammen zu fassen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0866/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Claaßen 
Ruf: 
492 59 03 
E-Mail: 
Claahsen@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0866/2012 
 Am 10.05.1633, also zwei Jahre nach Dietrich Zumsande, errichtete Henricus Plönies eine 
familiennahe Stiftung zur „Gewährung von Stipendien an Blutsverwandte zum Besuch e i-
nes Gymnasiums oder einer Universität“. Die insbesondere auf die Förderung der Familie 
des Stifters gerichteten Bestandteile des Stiftungszwecks fielen nach und nach weg, weil 
sie nicht mehr umsetzbar waren. 
 
 Nachdem die beiden Stiftungen knapp über 350 Jahre getrennt voneinander in Münster 
wirkten, erfolgte 1985 die Zusammenführung der Stiftungen Zumsande und Plönies. Durch 
Inflation und Währungsumstellung war das Vermögen, insbesondere der Stiftung Plönies, 
so zusammengeschmolzen, dass die Erträge nicht mehr ausreichten, den Stiftungsweck zu 
erfüllen. Es erfolgte der Beschluss, die Familienstiftung Plönies nicht weiter als eigene Stif-
tung zu führen und das Vermögen in die Stiftung Zumsande (neu Zumsande-Plönies) mit 
dem oben genannten Stiftungszweck fließen zu lassen. 
 
 
2. Heutige Situation und Problematik  der Stiftung Zumsande-Plönies 
 
 Mit Stand vom 31.12.2011 weist die Stiftung ein Grundstockvermögen von 6.702,01 € aus 
(siehe Anlage 2 / Jahresabschluss-Bilanz 2011). In den letzen Jahren erzielte das Stif-
tungskapital einen durchschnittlichen Ertrag von etwa 100 bis 150 € pro Wirtschaftsjahr, der 
im Sinne des Stiftungszwecks an drei münstersche Schulen vergeben wurde.  
 
 Für alle kommunalen und kommunal verwalteten Stiftungen entstehen zumindest Verwal-
tungskosten im Rahmen ihrer Vermögensbewirtschaftung (z. B. für Rechnungswesen, Jah-
resabschlussprüfung, etc.). 
 
 Aufgrund ihrer geringen Kapitalausstattung wurde die Stiftung Zumsande-Plönies in der 
Vergangenheit nicht mit den entstandenen Verwaltungskosten belastet; diese wurden von 
den übrigen Kommunalen Stiftungen getragen. Hätte die Geschäftsstelle die Verwaltungs-
kosten vom jährlichen Ertrag in Abzug gebracht, wäre in den vergangenen Jahren die Erfül-
lung des Stiftungszwecks nicht mehr möglich gewesen, sondern hätte einen sukzessiven 
Vermögensverzehr eingeleitet.  
 
 
3. Optimierung / Konsequenz 
 
 Um in Zukunft weiterhin den Stiftungszweck im Sinne der Stifter erfüllen zu können, schlägt 
die Geschäftstelle folgendes Verfahren vor: 
 
 Die Stiftung Zumsande-Plönies wird künftig nicht mehr als rechtlich selbstständige 
Stiftung und damit nicht mehr als eigenes Steuersubjekt geführt.  
 Das Vermögen der Stiftung wird mit Stand vom 31.12.2012 in die Stiftung Bürger-
waisenhaus überführt. 
 Die Stiftung Bürgerwaisenhaus bildet mit dem Stiftungskapital einen Stiftungsfonds 
mit dem Namen „Zumsande-Plönies-Fonds“. 
 Die Erträge des Stiftungsfonds werden getrennt von den Gesamterträgen der Stif-
tung Bürgerwaisenhaus in den künftigen Wirtschaftsplänen ausgewiesen und zur 
Erfüllung des Stiftungszwecks „Prämien und Förderungen für Schülerinnen 
und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Münster“ eingesetzt.  
 Die zukünftig deutlich geringeren Verwaltungskosten des Fonds werden von der 
Stiftung Bürgerwaisenhaus getragen. 
 
 Bei diesem Vorschlag legt die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen besonderen 
Wert darauf, die historische Genese der Stiftungen weiterhin erkennbar zu halten. Dazu 
dient die Fondsbildung innerhalb der Stiftung Bürgerwaisenhaus. Der Stifterwille und die 
Namen der beiden  historischen Stiftungen bleiben erhalten. Durch die Übernahme der

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V/0866/2012 
(Fonds) Verwaltungskosten ermöglicht die Stiftung Bürgerwaisenhaus dem Fonds Zum-
sande-Plönies auch künftig die Erfüllung des originären Stiftungszwecks.  
 
 
4. Beschlussverfahren und Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde 
 
 Die Aufhebung oder die Änderung des Stiftungszwecks einer rechtlich selbstständigen Stif-
tung kann auf der Grundlage des § 87 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgen, 
wenn „die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden“ ist. In jedem Fall ist die Zu-
stimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen.  
 
 Ende Mai dieses Jahres hat die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen die Stiftungs-
aufsicht der Bezirksregierung in Münster über ihre oben dargelegten Absichten bzgl. der 
Stiftung Zumsande-Plönies informiert. Die Stiftungsaufsicht hat die genannten Gründe für 
eine Übernahme der Stiftung Zumsande-Plönies durch die Stiftung Bürgerwaisenhaus 
nachvollzogen und ihre Zustimmung für den Fall signalisiert, dass der Rat der Stadt Müns-
ter als Stiftungsorgan für beide Stiftungen das oben beschriebene Verfahren beschließt. 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Thomas Paal  
Stadtrat 
 
 
 
 
Anlagen: 
- Auszug aus der Ratsvorlage 127/64 (Stift. 2) „Neuordnung der Stiftungen“ 
- Jahresabschluss 2011 der Stiftung Zumsande-Plönies

Anlage 1

55 Zeichen

Auszug aus der Vorlage 127/64 (Stift. 2) vom 03.06.1964

Anlage 2

1439 Zeichen

Jahresabschluss 2011 Stiftung Zumsande-Plönies 
Anlage 2 
zur Vorlage V/0866/2012 
Bilanz zum 31. Dezember 2011 
A k t i v a P a s s i v a ------------- ---------------- 
Vorjahr Vorjahr 
EUR EUR  TEUR EUR EUR TEUR 
A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital 
I. Stiftungskapital 6.702,01 6,7 
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Sonstige Vermögensgegenstände 4,37 0,0 II. Mittelvortr ag 334,32 7.036,33 0,4 
   - davon mit einer Restlaufzeit von mehr 
     als einem Jahr EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0) 
B. Verbindlichkeiten 
Sonstige Verbindlichkeiten 
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten    - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 
Guthaben bei Kreditinstituten 7.031,96 7.036,33 7,1      einem Jahr EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0) 0,00 0,0 ____ _______ ___ ____ _______ ___ 
7.036,33 7,1 7.036,33 7,1 
====  =======  === ====  =======  ===

Jahresabschluss 2011 Stiftung Zumsande-Plönies 
Anlage 2 
zur Vorlage V/ 0866/2012 
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 
1. Januar bis 31. Dezember 2011 _____________________________________ 
Ist Plan Ist 
2011 2011 2010 
EUR EUR EUR 
  1. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 97,64 70,00 62,27 
  2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 97 ,64 70,00 62,27 
  3. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes 149, 55 70,00 240,00 
  4. Jahresfehlbetrag/-überschuss -51,91 0,00 -177,73 
  5. Mittelvortrag Vorjahr 386,23 386,23 563,96 
  6. Bilanzgewinn 334,32 386,23 386,23

Beratungsverlauf (3)

06.12.2012 Stiftungskommission
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 40 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0866/2012
Typ
Vorlagen
Datum
15.11.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37