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V/0680/2016

Bewerbung zur Teilnahme am "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" des Trägers MuM-Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum Münster e.V.

Vorlagen 11.08.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 33

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bewerbung zur Teilnahme am "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" des Trägers MuM-
Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum Münster e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
07.09.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Stadt Münster begrüßt und unterstützt die Bewerbung des Trägers MuM- Mehrgenerati-
onenhaus und Mütterzentrum Münster e.V. zur Teilnahme am „Bundesprogramm Mehrgene-
rationenhaus“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 
(BMFSFJ). 
2. Bei Aufnahme der Einrichtung in das Bundesprogramm erbringt die Stadt Münster die Kofi-
nanzierung des Mehrgenerationenhauses des Trägers MuM- Mehrgenerationenhaus und 
Mütterzentrum Münster e.V. in Höhe von jährlich 10.000,00 € im Förderzeitraum 2017 bis 
2020 (Summe für den Gesamtzeitraum: 40.000,00 €). 
3. Die Stadt Münster bindet das  Mehrgenerationenhaus des Trägers MuM e.V in die Koordinie-
rung der vorhandenen und geplanten Angebote zur Gestaltung des demografischen Wan-
dels und zur Sozialraumentwicklung des Stadtteils Gievenbeck ein. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die verbindliche Kofinanzierung für die Jahre 2017 bis 
2020 Kosten in Höhe von 40.000,00 € entstehen.  
 
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagt. 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0680/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Landenberger 
Ruf: 
492-5876 
E-Mail: 
Landenberger@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung    
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwen-
dungen 
2017 10.000,00  
 2018 10.000,00 
2019 10.000,00 
2020 10.000,00 
Insgesamt: 40.000,00  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass 
Am 1. Januar 2017 startet ein neues Bundesprogramm zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser, 
welches zunächst bis 2020 befristet ist. Es ist beabsichtigt, mit diesem Programm die bisherigen 
Standorte und Trägerstrukturen der Mehrgenerationenhäuser möglichst umfassend zu erhalten. Das  
zweistufige Bewerbungsverfahren besteht aus einem Interessenbekundungsverfahren (April bis Ende 
Mai 2016) und einem Antragsverfahren von September bis 31.Oktober 2016. Der Träger hat am Inte-
ressenbekundungsverfahren teilgenommen und muss zur Antragstellung neben der Kofinanzierungs-
zusage einen Beschluss des Rates der Stadt Münster über die kommunale Einbindung des Mehrge-
nerationenhauses vorlegen. 
 
2. Ausgangslage und Sachstand  
Seit 2008 nimmt der Träger MuM e.V. am Programm Mehrgenerationenhäuser teil und konnte sich 
somit zu jeder Programmphase erfolgreich bewerben. Die erste Programmphase umfasste den Zeit-
raum 2008 – 2011 mit einem Bundeszuschuss in Höhe von 40.000 € jährlich. Das Aktionsprogramm 
Mehrgenerationenhäuser II lief von 2012 bis einschließlich 2014. Ab dieser Programmphase betrug 
der Bundeszuschuss 30.000 € und eine zweckgebundene Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € der 
Stadt Münster wurde erforderlich. Die Gesamtfördersumme beträgt somit weiterhin 40.000 €. In 2015 
und 2016 wurde das Programm jeweils für ein Jahr verlängert, um den Fortbestand der bestehenden 
Mehrgenerationenhäuser zu gewährleisten. Am 01.01.2017 startet ein neues Programm zur Förde-
rung von Mehrgenerationenhäusern mit dem Titel „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“. 
 
2.1. Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 
Mit dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus des  Bundesministeriums für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II in 
eine weitere Förderung überführt. Ziel ist ein möglichst umfangreicher Erhalt der bisherigen Standorte 
und Trägerstrukturen sowie die Sicherung des Erfahrungswissens der bestehenden Mehrgeneratio-
nenhäuser. Der Förderzeitraum besteht vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020.  
 
Die konzeptionelle Ausgestaltung des Bundesprogramms wurde in enger Abstimmung mit den Län-
dern und den kommunalen Spitzenverbänden („Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministe-
rium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den 
Kommunalen Spitzenverbänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit 
Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser“) und unter Berücksichtigung der bisherigen Er-
fahrungen und Erkenntnissen aus der bisherigen Programmbegleitung erstellt.

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Die Neukonzeption umfasst die inhaltlichen Schwerpunkte 
 Bewältigung des demografischen Wandels (obligatorisch) sowie 
 Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (zusätzlich fakultativ) 
und verfolgt die  drei Querschnittsziele 
 generationenübergreifende Arbeit, 
 Einbindung freiwilligen Engagements und 
 Sozialraumorientierung. 
 
Die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40.000 €  bleibt unverändert zum Aktionspro-
gramm II bestehen und setzt sich ebenso aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 € und dem 
Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 € von Kommune, Landkreis oder Land zusammen. 
 
Die wissenschaftliche Begleitung wird weiterhin durch den Bund wahrgenommen.  
 
2.2. Hintergrundinformationen zum Träger MuM e.V. 
Die breite Angebotspalette des MuM e.V. bezogen auf den Stadtteil Gievenbeck, wie beispielsweise 
das offene Stadtteilcafé, die familienunterstützenden Dienstleistungen, das Mehrgenerationencafè, 
die Initiierung von Selbsthilfegruppen oder die zertifizierte intergenerative Arbeit, erreicht unterschied-
liche Bevölkerungsgruppen. So partizipieren junge Familien mit kleinen Kindern, aber auch ältere 
Menschen an den vielseitigen Angeboten. Insbesondere profitieren benachteiligte bzw. stark belaste-
te Bevölkerungsgruppen, wie Alleinerziehende, ausländische Frauen und multikulturelle Familien von 
den Angeboten des MuM e.V.. Ebenso ist die Einrichtung eine wichtige Anlaufstelle für neu hinzuge-
zogene Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. 
Weiterhin fördern die niedrigschwelligen Begegnungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote, reali-
siert durch ein multikulturelles Team mit zahlreichen freiwillig Aktiven, das interkulturelle Miteinander 
im Stadtteil Gievenbeck. Durch die Kontaktaufnahme und das Miteinander von Menschen mit unter-
schiedlicher Herkunftskultur und deutschen Frauen/Familien, werden Familien mit Kleinkindern mit 
Migrationsvorgeschichte integriert und ihrer oftmals vorhandenen Isolation entgegengesteuert. Die 
offene Sprechstunde „Muttersprachliche Unterstützung“ in vielen unterschiedlichen Sprachen, die bei 
Themen wie Schwangerschaft, Kinder, den Alltag in Deutschland oder den Umgang mit Behörden 
behilflich ist, stellt einen weiteren Baustein im Angebot des Trägers dar.  
MUM e.V. leistet einen wichtigen Beitrag für die Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen 
und regt mit seiner Arbeit die Vernetzung zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil 
an. 
Mit seiner hohen Stadtteilbezogenheit und guten Vernetzung arbeitet der Träger aktiv an der Versor-
gung und Gestaltung des Sozialraums mit, und dies ressort- sowie generationenübergreifend. 
 
3. Zusammenfassung 
In den knapp neun Jahren als Mehrgenerationenhaus hat der Träger MuM e.V. im Stadtteil Gieven-
beck zahlreiche positive Impulse gesetzt und mit seinen mannigfaltigen Angeboten ein familienfreund-
liches und generationenübergreifendes Profil entwickelt. Die Angebotspalette des MuM e.V. konnte 
insbesondere aufgrund der  bereits seit  2008 bestehenden Teilnahme am Programm Mehrgeneratio-
nenhäuser und der damit verbundenen finanziellen Förderung in Höhe von jährlich 40.000 € sowohl 
quantitativ als auch qualitativ ausgebaut werden. Das hohe Engagement von freiwillig Aktiven und 
das Knüpfen von Netzwerken als weitere Stärken des Trägers konnten insbesondere in dieser Zeit 
ausgestaltet werden. Die vom Träger selbst definierte  Aufgabe „Informationen und Unterstützung für 
alle Generationen und Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft und Milieus anzubieten“ wäre 
durch die Aufnahme in das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus bis einschließlich 2020 
gesichert. 
 
 
I.V. 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0680/2016
Typ
Vorlagen
Datum
11.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37