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V/0895/2019

Übergänge sichern - Teilhabemanagement für gelingende Bildungsbiografien junger Geflüchteter

Vorlagen 20.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 32

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2544 Zeichen

Anlage A zur V/0895/2019 
 
Kurzüberblick 
Im Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ beabsichtigt die Stadt Münster, die Bil-
dungs- und Teilhabechancen junger geflüchteter Erwachsener im Altern von 18-27 Jahren zu 
erhöhen. 
 
Die Partizipation der jungen geflüchteten Volljährigen an Bildung, Ausbildung und Arbeit soll 
durch die Umsetzung eines Teilhabemanagements gesichert werden. Die durch den Rat mit dem 
Haushalt 2019 ff. bereits bereitgestellten 190.000,00 € zur Integration Geflüchteter, werden in die 
weitere Ausgestaltung des Teilhabemanagements eingebunden.   
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess aufgegriffen: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität  
weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der  
Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Das Teilziel lautet: Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von jungen Menschen im 
Alter von 18 bis 27 Jahren, die zurzeit mit unsicherer Bleiberechtsperspektive in Münster leben.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplans 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Das Migrationsleitbild der Stadt Münster bildet die Grundlage für die kommunale Integrationsarbeit. 
Das Ziel des kommunalen Gesamtkonzeptes ist, die Stadt Münster so weiterzuentwickeln, dass alle 
Menschen gleichermaßen gut in der Stadt leben können. Dabei werden bewusst alle Personen- 
unabhängig von Alter und Aufenthaltsstatus- einbezogen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden die Themen Migration, Bildung und Teilhabe - hier mit dem Fokus auf  
die Gruppe der jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren mit unsicherer Bleiberechtsper-
spektive - behandelt.

Beschlussvorlage

13655 Zeichen

V/0895/2019 
V/0895/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Übergänge sichern - Teilhabemanagement für gelingende Bildungsbiografien junger Geflüchteter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   02.10.2019 Integrationsrat Anhörung 
   08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
Ordnung und E-Government 
Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Rat begrüßt die Teilnahme der Stadt Münster an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt‘s“, 
mit der in einem lokalen Bündnis durch gutes und dauerhaftes Zusammenwirken die Teilhabe 
junger geflüchteter Erwachsener an Bildung, Ausbildung und Arbeit gesichert werden soll. Brüche 
in Bildungsbiografien sollen hierdurch vermieden und umfassende Integration gefördert werden. 
 
2. Der Rat begrüßt, dass das Land NRW diese lokale Bündnisarbeit mit einem Förderprogramm un-
terstützt. Er stimmt der Antragstellung der Verwaltung auf Finanzierung von 2,00 befristeten Pro-
jektstellen im Rahmen des Förderprogramms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Umset-
zung eines Teilhabemanagements für junge Geflüchtete zu. 
 
3. Die Anliegen der Anträge zum Etat 2019 „Integration von Geflüchteten steigern“ und „Münster 
integriert in Ausbildung - ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zugewanderten Jugendli-
chen bzw. jungen Erwachsenen …“, die u. a. Mittel in Höhe von 180.000 € für sechs zusätzliche 
0,5 Stellen vorsehen (pro Stadtbezirk eine halbe Stelle, die im Rahmen eines Interessenbekun-
dungsverfahrens bei freien Trägern angedockt werden), werden in die Ausgestaltung des Förder-
bausteins Teilhabemanagement einbezogen. 
 
4. Bei Bewilligung des Projektes werden 2,00 Projektstellen befristet bis einschließlich Juni 2022 
eingerichtet, die zu 80 % aus Landesmitteln finanziert werden. Die endgültigen Stellenwerte sind 
noch festzulegen. 
 
Sozialamt 
 
24.09.2019 
 
Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Ketteler 
Telefon: 492-5981 
KettelerN@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0895/2019 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte zur Einrichtung des Teilhabemanagements 
schnellstmöglich umzusetzen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensun-
terhalts 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen 
2019 19.400 80 % der  
Personalauf-
wendungen  
(Eigenanteil: 
77.570 €) 
  (jährlich) 2020/21 116.370 
   2022 58.190 
Erträge gesamt   2019 19.400  
   2020/21 116.370  
   2022 58.190  
Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensun-
terhalts 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 24.250  
  (jährlich) 2020/21 145.460  
   2022 72.730  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 30.000 sechs 0,5 Stellen 
bei freien Trä-
gern (pro Stadt-
bezirk 0,5) 
  (jährlich) 2020/21 180.000 
   2022 90.000 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2019 3.720 Arbeitsplatz-
kosten, 
projektbezogene 
Sachausgaben 
  (jährlich) 2020/21 22.300 
   2022 11.150 
Aufwand gesamt   2019 57.970  
  (jährlich) 2020/21 347.760  
   2022 173.880  
 
Die zur Finanzierung der Transferaufwendungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen 
erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnisplanung 
in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ veranschlagt. 
 
Die in 2019 anfallenden Personalaufwendungen werden im Wege der flexiblen Haushaltsführung 
aufgefangen. Die zur Finanzierung der Personalaufwendungen in den Jahren 2020 bis 2022 erfor-
derlichen Ermächtigungen werden von der Verwaltung durch ein Veränderungsblatt in die Etatbera-
tungen für den Haushalt 2020 eingebracht. Die Kompensation der zusätzlichen Haushalts-
belastungen erfolgt durch die Landeszuwendungen aus dem Förderprogramm „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit“ und aus dem Sachaufwandsbudget der Produktgruppe 0502 „Sicherung des 
Lebensunterhalts“.

- 3 - 
V/0895/2019 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage und Zielsetzung 
 
Das Teilhabemanagement im Rahmen von „Gemeinsam klappt’s“ ist ein wesentlicher Förderbaustein 
der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (im Folgenden nur noch „Gemeinsam 
klappt’s“) des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Kinder, Fami-
lie, Flüchtlinge und Integration NRW. Damit will die Landesregierung die Bildungschancen von jungen 
Menschen, darunter auch Flüchtlingen, erhöhen. Die Initiative wurde am 09. April 2019 verabschiedet 
und sieht einen Durchführungszeitraum von Oktober 2019 bis Juni 2022 vor. 
 
Insgesamt fördert die Landesregierung sechs Förderbausteine, deren Umsetzung das Kommunale 
Integrationszentrum Münster als geschäftsführende Stelle - unterstützt durch eine Prozessbegleitung 
der Frankfurt University of Applied Sciences - schrittweise und in fachämterübergreifender Zusam-
menarbeit innerhalb der Verwaltung sowie in Kooperation mit externen Trägern umsetzen wird. Für 
die Umsetzung der Landesinitiativen hält die Landesregierung Zuwendungen für die Themenfelder 
 Coaching, 
 Berufsbegleitende Qualifizierung, 
 Nachholen des Hauptschulabschlusses, 
 Schul- und Ausbildungsvorbereitende Kurse, 
 innovative Maßnahmen sowie 
 Teilhabemanagement 
bereit. Das Teilhabemanagement richtet sich an junge geflüchtete Menschen im Alter von  
18 bis 27 Jahren (es handelt sich hierbei um die Gruppe der nicht mehr schulpflichtigen jungen Zu-
gewanderten), die mit aktuell unsicherer Bleibeperspektive in Münster leben, und infolgedessen kei-
nen oder nachrangigen Zugang zu SGB-Leistungen und Integrationskursen haben. Basierend auf den 
erhobenen Daten des Rechts- und Ausländeramtes der Stadt leben in Münster aktuell 190 Menschen 
mit einer Duldung und 152 Menschen mit einer Gestattung im Alter zwischen 18 und 27 Jahren 
(Stand 09.07.2019). 
 
Das Teilhabemanagement steht primär den geduldeten jungen volljährigen Geflüchteten und sekun-
där den jungen Geflüchteten mit Gestattung zur Verfügung. Ausgeschlossen sind Menschen aus den 
Landesunterkünften, ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder. 
 
2. „Gemeinsam klappt´s“ - Status quo und Ausblick 
 
Anfang 2019 hat die Stadt Münster ihren Beitritt zur Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ erklärt. 
Die Verwaltung hat dazu bereits einige Fachämter und externe Akteure zur konstruktiven Zusam-
menarbeit zusammengebracht. In einem Starterworkshop am 08.04.2019 konnten gemeinsam Bedar-
fe und Angebotslücken festgehalten und zusammengetragen werden. 
 
In einem Treffen der Bündniskerngruppe1 am 20.05.2019 konnten die Ergebnisse des Starter-
workshops inhaltlich weiterbearbeitet und das Verfahren zur erweiterten Bedarfsanalyse und Feststel-
lung von Angebotslücken abgestimmt werden. Die inhaltliche Auseinandersetzung wurde beim zwei-
ten Bündniskerngruppentreffen am 09.07.2019 konkretisiert und im Anschluss durch Informationen 
des Landes über die Förderbausteine ergänzt. 
 
                                                
1 Zur Bündniskerngruppe gehören Vertreter/-innen folgender Ämter und Institutionen: Amt für Schule und Weiterbildung, Amt f ür Kinder, 
Jugendliche und Familien, Jobcenter, Sozialamt, Integrationsrat, Beirat Jobcenter, HWK, Handelsverband NRW/Münster, IHK, Agentur 
für Arbeit/Integration Point, AG Wohlfahrt.

- 4 - 
V/0895/2019 
 
 
Am 15.07.2019 teilte das Land einzig die Förderrichtlinien für das Teilhabemanagement mit und in-
formierte über die kurzfristige Antragstellung mit Antragsfrist auf den 15.09.2019. Entsprechende In-
formationen zur Umsetzung der weiteren Förderbausteine werden im Laufe des Jahres erwartet.  
 
Die Verwaltung hat daher einen fristgerechten Antrag zum Förderbaustein 6 „Teilhabemanagement“ 
vorbereitet. Ziel ist es im Rahmen des Teilhabemanagements, mit einem rechtskreisübergreifenden 
Case Management für die Zielgruppe der geduldeten und gestatteten Geflüchteten dauerhafte Ab-
hängigkeit von Sozialleistungen zu vermeiden, realistische Perspektiven und gesellschaftliche Teilha-
be im Sinne des Münsteraner Migrationsleitbildes zu und damit dazu beizutragen, den sozialen Frie-
den in der Stadt zu wahren. 
 
3. Teilhabemanagement 
 
Die Übernahme des Teilhabemanagements erfolgt durch das Sozialamt in Kooperation mit dem 
Kommunalen Integrationszentrum. Das konkrete Aufgabenprofil der Teilhabemanager/-innen soll in-
haltlich in vier Bereiche geteilt werden: 
 Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe. 
 Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizierung, 
Ausbildung und Beschäftigung. 
 Erfassung und Dokumentation aller Maßnahmen die in „Gemeinsam klappt’s“ auch in anderen 
Förderlinien für die Zielgruppe zur Verfügung stehen. 
 Klassisches Case Management auf der Grundlage der Empfehlungen zum Handlungskonzept 
Case Management der Frankfurt University of Applied Sciences. Dabei handelt es sich um eine 
rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und Vermittlung an die zuständigen Stellen entspre-
chend der jeweils lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe. Zielrichtung ist es, über das Er-
reichen von Zwischenschritten zur Stabilisierung der Lebenssituation die Integration in Qualifizie-
rung, Ausbildung oder Beschäftigung zu ermöglichen. 
 
Die Erfahrungen der vergangen Jahre zeigen, dass sich die Zielgruppe in Bezug auf Bildungsgrad 
und Berufserfahrung sehr heterogen darstellt. Dies erfordert einen differenzierten Blick und ein indivi-
duelles Vorgehen mit integrierten Beratungs- und Qualifizierungangeboten durch die Teilhabemana-
ger/-innen. Auch aufsuchende Sozialarbeit als Methode, mit Personen in Kontakt zu kommen, die 
durch das bisherige Angebot/die Komm-Struktur nicht erreicht werden, soll eine Aufgabe der Teilha-
bemanager/-innen darstellen. Die Teilhabemanager/-innen sollen die geduldeten jungen Volljährigen 
entlang der Förderketten kontinuierlich begleiten. Zeitgleich sollen die Teilnehmer/-innen in die ver-
schiedenen Förderbausteine der Landesinitiativen vermitteln werden. 
 
4. Etatanträge zur Integration Geflüchteter zum Haushalt 2019 
 
Im Zuge der Beratungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2019 wurden mit den Anträgen „Integration 
von Geflüchteten steigern“ und „Münster integriert in Ausbildung- ganzheitlicher Integrationsförder-
plan für alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen …“ der CDU-Fraktion sowie der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL durch die Gremien Mittel in Höhe von 180.000 € für sechs zu-
sätzliche 0,5 Stellen (pro Stadtbezirk also eine halbe) in den Haushalt 2019 ff. eingestellt. Diese sol-
len im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens an freie Träger vergeben werden. 
 
Mit dem Ziel, eine bestmögliche Integration von Flüchtlingen sicherzustellen, soll zu Beginn des ge-
planten Teilhabemanagementprozesses eine individuelle Analyse der jeweiligen Lebenssituation der 
Betroffenen stehen. Auf Grundlage dieser Analyse sollen mit den jungen volljährigen Geflüchteten 
Förderpläne erstellt werden. Das Teilhabemanagement soll die geduldeten jungen Volljährigen konti-
nuierlich begleiten und sie nicht „nur“ während einer Maßnahme betreuen.

- 5 - 
V/0895/2019 
 
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Anliegen der Etatanträge in die weitere Ausgestaltung des För-
derbausteins einzubinden. Um diese Idee des Teilhabemanagements in die Stadtteile zu transportie-
ren, sollen Mitarbeiter/-innen freier Träger die ganzheitlichen Unterstützungsprozesse - speziell für 
geduldete Geflüchtete, die bereits in privatem Wohnraum leben - initiieren und deren Bedarfe eruie-
ren. Eine enge Verzahnung und Kooperation der Mitarbeitenden freier Träger mit den Teilhabemana-
ger/-innen, aber auch und gerade mit den regionalen und kommunalen Qualifizierungs- und Bil-
dungsnetzwerken (Agentur für Arbeit, Jobcenter, MAMBA, GGUA, Jugendmigrationsdienste, Projekt 
„Angekommen in deiner Stadt Münster“ usw.), die Einbindung von Arbeitgebervertretern/-innen sowie 
ehrenamtlichen Unterstützungssystemen sollen damit zu einer erfolgreichen Umsetzung des Teilha-
bemanagements führen. 
 
Die Verwaltung wird mit den Trägern, die sich für Flüchtlinge einsetzen, ein Verfahren erarbeiten, um 
die vom Rat bereitgestellten Mittel für zusätzliche Personalressourcen zweckentsprechend und mit 
möglichst nachhaltigen Effekten für den Förderbaustein „Teilhabemanagement“ einzusetzen. 
 
5. Fazit und Ausblick 
 
Mit dem Förderbaustein des Teilhabemanagements sollen jungen volljährigen geduldeten Geflüchte-
ten neue Perspektiven für Chancen auf Teilhabe eröffnet werden. Eine enge Verzahnung und Koope-
ration der Teilhabemanager/-innen mit den regionalen und kommunalen Qualifizierungs- und Bil-
dungsnetzwerken, die Einbindung von Arbeitgebervertretern/-innen, der Ausländerbehörde sowie 
ehrenamtlicher Unterstützungssysteme macht eine erfolgreiche Umsetzung des Teilhabemanage-
ments möglich.  
 
Der Umsetzungsprozess und die Verabschiedung des aktualisierten Migrationsleitbildes machen 
deutlich, dass Münster über klare Vorstellungen eines Zusammenlebens verfügt und sich als städti-
sche Verwaltung gegen Ausgrenzung und für gelebte Integration auf allen Ebenen positioniert. Der 
ressourcenschonende Einsatz gut überlegter landesgeförderter Unterstützungsangebote verspricht 
eine individuelle Verbesserung der Lebenssituationen der Zielgruppe ohne den städtischen Haushalt 
unnötig zu belasten. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

25.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.10.2019 Integrationsrat
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: keine Beschlussfassung wegen Beschlussunfähigkeit

Zur Sitzung
08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0895/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37