V/0895/2019
Übergänge sichern - Teilhabemanagement für gelingende Bildungsbiografien junger Geflüchteter
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Anlage A
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Anlage A zur V/0895/2019 Kurzüberblick Im Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ beabsichtigt die Stadt Münster, die Bil- dungs- und Teilhabechancen junger geflüchteter Erwachsener im Altern von 18-27 Jahren zu erhöhen. Die Partizipation der jungen geflüchteten Volljährigen an Bildung, Ausbildung und Arbeit soll durch die Umsetzung eines Teilhabemanagements gesichert werden. Die durch den Rat mit dem Haushalt 2019 ff. bereits bereitgestellten 190.000,00 € zur Integration Geflüchteter, werden in die weitere Ausgestaltung des Teilhabemanagements eingebunden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess aufgegriffen: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Das Teilziel lautet: Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die zurzeit mit unsicherer Bleiberechtsperspektive in Münster leben. Finanzierung Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des Haushaltsplans 2020 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Das Migrationsleitbild der Stadt Münster bildet die Grundlage für die kommunale Integrationsarbeit. Das Ziel des kommunalen Gesamtkonzeptes ist, die Stadt Münster so weiterzuentwickeln, dass alle Menschen gleichermaßen gut in der Stadt leben können. Dabei werden bewusst alle Personen- unabhängig von Alter und Aufenthaltsstatus- einbezogen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Themen Migration, Bildung und Teilhabe - hier mit dem Fokus auf die Gruppe der jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren mit unsicherer Bleiberechtsper- spektive - behandelt.
Beschlussvorlage
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V/0895/2019
V/0895/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Übergänge sichern - Teilhabemanagement für gelingende Bildungsbiografien junger Geflüchteter
Beratungsfolge
25.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
Vorberatung
01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
02.10.2019 Integrationsrat Anhörung
08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,
Ordnung und E-Government
Vorberatung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.10.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Der Rat begrüßt die Teilnahme der Stadt Münster an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt‘s“,
mit der in einem lokalen Bündnis durch gutes und dauerhaftes Zusammenwirken die Teilhabe
junger geflüchteter Erwachsener an Bildung, Ausbildung und Arbeit gesichert werden soll. Brüche
in Bildungsbiografien sollen hierdurch vermieden und umfassende Integration gefördert werden.
2. Der Rat begrüßt, dass das Land NRW diese lokale Bündnisarbeit mit einem Förderprogramm un-
terstützt. Er stimmt der Antragstellung der Verwaltung auf Finanzierung von 2,00 befristeten Pro-
jektstellen im Rahmen des Förderprogramms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Umset-
zung eines Teilhabemanagements für junge Geflüchtete zu.
3. Die Anliegen der Anträge zum Etat 2019 „Integration von Geflüchteten steigern“ und „Münster
integriert in Ausbildung - ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zugewanderten Jugendli-
chen bzw. jungen Erwachsenen …“, die u. a. Mittel in Höhe von 180.000 € für sechs zusätzliche
0,5 Stellen vorsehen (pro Stadtbezirk eine halbe Stelle, die im Rahmen eines Interessenbekun-
dungsverfahrens bei freien Trägern angedockt werden), werden in die Ausgestaltung des Förder-
bausteins Teilhabemanagement einbezogen.
4. Bei Bewilligung des Projektes werden 2,00 Projektstellen befristet bis einschließlich Juni 2022
eingerichtet, die zu 80 % aus Landesmitteln finanziert werden. Die endgültigen Stellenwerte sind
noch festzulegen.
Sozialamt
24.09.2019
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Ketteler
Telefon: 492-5981
KettelerN@stadt-muenster.de
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V/0895/2019
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte zur Einrichtung des Teilhabemanagements
schnellstmöglich umzusetzen.
II. Finanzielle Auswirkungen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensun-
terhalts
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen
2019 19.400 80 % der
Personalauf-
wendungen
(Eigenanteil:
77.570 €)
(jährlich) 2020/21 116.370
2022 58.190
Erträge gesamt 2019 19.400
2020/21 116.370
2022 58.190
Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensun-
terhalts
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 24.250
(jährlich) 2020/21 145.460
2022 72.730
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 30.000 sechs 0,5 Stellen
bei freien Trä-
gern (pro Stadt-
bezirk 0,5)
(jährlich) 2020/21 180.000
2022 90.000
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen
2019 3.720 Arbeitsplatz-
kosten,
projektbezogene
Sachausgaben
(jährlich) 2020/21 22.300
2022 11.150
Aufwand gesamt 2019 57.970
(jährlich) 2020/21 347.760
2022 173.880
Die zur Finanzierung der Transferaufwendungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnisplanung
in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ veranschlagt.
Die in 2019 anfallenden Personalaufwendungen werden im Wege der flexiblen Haushaltsführung
aufgefangen. Die zur Finanzierung der Personalaufwendungen in den Jahren 2020 bis 2022 erfor-
derlichen Ermächtigungen werden von der Verwaltung durch ein Veränderungsblatt in die Etatbera-
tungen für den Haushalt 2020 eingebracht. Die Kompensation der zusätzlichen Haushalts-
belastungen erfolgt durch die Landeszuwendungen aus dem Förderprogramm „Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit“ und aus dem Sachaufwandsbudget der Produktgruppe 0502 „Sicherung des
Lebensunterhalts“.
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V/0895/2019
Begründung:
1. Ausgangslage und Zielsetzung
Das Teilhabemanagement im Rahmen von „Gemeinsam klappt’s“ ist ein wesentlicher Förderbaustein
der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (im Folgenden nur noch „Gemeinsam
klappt’s“) des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Kinder, Fami-
lie, Flüchtlinge und Integration NRW. Damit will die Landesregierung die Bildungschancen von jungen
Menschen, darunter auch Flüchtlingen, erhöhen. Die Initiative wurde am 09. April 2019 verabschiedet
und sieht einen Durchführungszeitraum von Oktober 2019 bis Juni 2022 vor.
Insgesamt fördert die Landesregierung sechs Förderbausteine, deren Umsetzung das Kommunale
Integrationszentrum Münster als geschäftsführende Stelle - unterstützt durch eine Prozessbegleitung
der Frankfurt University of Applied Sciences - schrittweise und in fachämterübergreifender Zusam-
menarbeit innerhalb der Verwaltung sowie in Kooperation mit externen Trägern umsetzen wird. Für
die Umsetzung der Landesinitiativen hält die Landesregierung Zuwendungen für die Themenfelder
Coaching,
Berufsbegleitende Qualifizierung,
Nachholen des Hauptschulabschlusses,
Schul- und Ausbildungsvorbereitende Kurse,
innovative Maßnahmen sowie
Teilhabemanagement
bereit. Das Teilhabemanagement richtet sich an junge geflüchtete Menschen im Alter von
18 bis 27 Jahren (es handelt sich hierbei um die Gruppe der nicht mehr schulpflichtigen jungen Zu-
gewanderten), die mit aktuell unsicherer Bleibeperspektive in Münster leben, und infolgedessen kei-
nen oder nachrangigen Zugang zu SGB-Leistungen und Integrationskursen haben. Basierend auf den
erhobenen Daten des Rechts- und Ausländeramtes der Stadt leben in Münster aktuell 190 Menschen
mit einer Duldung und 152 Menschen mit einer Gestattung im Alter zwischen 18 und 27 Jahren
(Stand 09.07.2019).
Das Teilhabemanagement steht primär den geduldeten jungen volljährigen Geflüchteten und sekun-
där den jungen Geflüchteten mit Gestattung zur Verfügung. Ausgeschlossen sind Menschen aus den
Landesunterkünften, ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder.
2. „Gemeinsam klappt´s“ - Status quo und Ausblick
Anfang 2019 hat die Stadt Münster ihren Beitritt zur Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ erklärt.
Die Verwaltung hat dazu bereits einige Fachämter und externe Akteure zur konstruktiven Zusam-
menarbeit zusammengebracht. In einem Starterworkshop am 08.04.2019 konnten gemeinsam Bedar-
fe und Angebotslücken festgehalten und zusammengetragen werden.
In einem Treffen der Bündniskerngruppe1 am 20.05.2019 konnten die Ergebnisse des Starter-
workshops inhaltlich weiterbearbeitet und das Verfahren zur erweiterten Bedarfsanalyse und Feststel-
lung von Angebotslücken abgestimmt werden. Die inhaltliche Auseinandersetzung wurde beim zwei-
ten Bündniskerngruppentreffen am 09.07.2019 konkretisiert und im Anschluss durch Informationen
des Landes über die Förderbausteine ergänzt.
1 Zur Bündniskerngruppe gehören Vertreter/-innen folgender Ämter und Institutionen: Amt für Schule und Weiterbildung, Amt f ür Kinder,
Jugendliche und Familien, Jobcenter, Sozialamt, Integrationsrat, Beirat Jobcenter, HWK, Handelsverband NRW/Münster, IHK, Agentur
für Arbeit/Integration Point, AG Wohlfahrt.
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Am 15.07.2019 teilte das Land einzig die Förderrichtlinien für das Teilhabemanagement mit und in-
formierte über die kurzfristige Antragstellung mit Antragsfrist auf den 15.09.2019. Entsprechende In-
formationen zur Umsetzung der weiteren Förderbausteine werden im Laufe des Jahres erwartet.
Die Verwaltung hat daher einen fristgerechten Antrag zum Förderbaustein 6 „Teilhabemanagement“
vorbereitet. Ziel ist es im Rahmen des Teilhabemanagements, mit einem rechtskreisübergreifenden
Case Management für die Zielgruppe der geduldeten und gestatteten Geflüchteten dauerhafte Ab-
hängigkeit von Sozialleistungen zu vermeiden, realistische Perspektiven und gesellschaftliche Teilha-
be im Sinne des Münsteraner Migrationsleitbildes zu und damit dazu beizutragen, den sozialen Frie-
den in der Stadt zu wahren.
3. Teilhabemanagement
Die Übernahme des Teilhabemanagements erfolgt durch das Sozialamt in Kooperation mit dem
Kommunalen Integrationszentrum. Das konkrete Aufgabenprofil der Teilhabemanager/-innen soll in-
haltlich in vier Bereiche geteilt werden:
Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe.
Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizierung,
Ausbildung und Beschäftigung.
Erfassung und Dokumentation aller Maßnahmen die in „Gemeinsam klappt’s“ auch in anderen
Förderlinien für die Zielgruppe zur Verfügung stehen.
Klassisches Case Management auf der Grundlage der Empfehlungen zum Handlungskonzept
Case Management der Frankfurt University of Applied Sciences. Dabei handelt es sich um eine
rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und Vermittlung an die zuständigen Stellen entspre-
chend der jeweils lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe. Zielrichtung ist es, über das Er-
reichen von Zwischenschritten zur Stabilisierung der Lebenssituation die Integration in Qualifizie-
rung, Ausbildung oder Beschäftigung zu ermöglichen.
Die Erfahrungen der vergangen Jahre zeigen, dass sich die Zielgruppe in Bezug auf Bildungsgrad
und Berufserfahrung sehr heterogen darstellt. Dies erfordert einen differenzierten Blick und ein indivi-
duelles Vorgehen mit integrierten Beratungs- und Qualifizierungangeboten durch die Teilhabemana-
ger/-innen. Auch aufsuchende Sozialarbeit als Methode, mit Personen in Kontakt zu kommen, die
durch das bisherige Angebot/die Komm-Struktur nicht erreicht werden, soll eine Aufgabe der Teilha-
bemanager/-innen darstellen. Die Teilhabemanager/-innen sollen die geduldeten jungen Volljährigen
entlang der Förderketten kontinuierlich begleiten. Zeitgleich sollen die Teilnehmer/-innen in die ver-
schiedenen Förderbausteine der Landesinitiativen vermitteln werden.
4. Etatanträge zur Integration Geflüchteter zum Haushalt 2019
Im Zuge der Beratungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2019 wurden mit den Anträgen „Integration
von Geflüchteten steigern“ und „Münster integriert in Ausbildung- ganzheitlicher Integrationsförder-
plan für alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen …“ der CDU-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL durch die Gremien Mittel in Höhe von 180.000 € für sechs zu-
sätzliche 0,5 Stellen (pro Stadtbezirk also eine halbe) in den Haushalt 2019 ff. eingestellt. Diese sol-
len im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens an freie Träger vergeben werden.
Mit dem Ziel, eine bestmögliche Integration von Flüchtlingen sicherzustellen, soll zu Beginn des ge-
planten Teilhabemanagementprozesses eine individuelle Analyse der jeweiligen Lebenssituation der
Betroffenen stehen. Auf Grundlage dieser Analyse sollen mit den jungen volljährigen Geflüchteten
Förderpläne erstellt werden. Das Teilhabemanagement soll die geduldeten jungen Volljährigen konti-
nuierlich begleiten und sie nicht „nur“ während einer Maßnahme betreuen.
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V/0895/2019
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Anliegen der Etatanträge in die weitere Ausgestaltung des För-
derbausteins einzubinden. Um diese Idee des Teilhabemanagements in die Stadtteile zu transportie-
ren, sollen Mitarbeiter/-innen freier Träger die ganzheitlichen Unterstützungsprozesse - speziell für
geduldete Geflüchtete, die bereits in privatem Wohnraum leben - initiieren und deren Bedarfe eruie-
ren. Eine enge Verzahnung und Kooperation der Mitarbeitenden freier Träger mit den Teilhabemana-
ger/-innen, aber auch und gerade mit den regionalen und kommunalen Qualifizierungs- und Bil-
dungsnetzwerken (Agentur für Arbeit, Jobcenter, MAMBA, GGUA, Jugendmigrationsdienste, Projekt
„Angekommen in deiner Stadt Münster“ usw.), die Einbindung von Arbeitgebervertretern/-innen sowie
ehrenamtlichen Unterstützungssystemen sollen damit zu einer erfolgreichen Umsetzung des Teilha-
bemanagements führen.
Die Verwaltung wird mit den Trägern, die sich für Flüchtlinge einsetzen, ein Verfahren erarbeiten, um
die vom Rat bereitgestellten Mittel für zusätzliche Personalressourcen zweckentsprechend und mit
möglichst nachhaltigen Effekten für den Förderbaustein „Teilhabemanagement“ einzusetzen.
5. Fazit und Ausblick
Mit dem Förderbaustein des Teilhabemanagements sollen jungen volljährigen geduldeten Geflüchte-
ten neue Perspektiven für Chancen auf Teilhabe eröffnet werden. Eine enge Verzahnung und Koope-
ration der Teilhabemanager/-innen mit den regionalen und kommunalen Qualifizierungs- und Bil-
dungsnetzwerken, die Einbindung von Arbeitgebervertretern/-innen, der Ausländerbehörde sowie
ehrenamtlicher Unterstützungssysteme macht eine erfolgreiche Umsetzung des Teilhabemanage-
ments möglich.
Der Umsetzungsprozess und die Verabschiedung des aktualisierten Migrationsleitbildes machen
deutlich, dass Münster über klare Vorstellungen eines Zusammenlebens verfügt und sich als städti-
sche Verwaltung gegen Ausgrenzung und für gelebte Integration auf allen Ebenen positioniert. Der
ressourcenschonende Einsatz gut überlegter landesgeförderter Unterstützungsangebote verspricht
eine individuelle Verbesserung der Lebenssituationen der Zielgruppe ohne den städtischen Haushalt
unnötig zu belasten.
I. V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: keine Beschlussfassung wegen Beschlussunfähigkeit
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0895/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37