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V/0323/2022

Klimagerechte Stadtentwicklung

Vorlagen 11.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 23

Anlage A

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V_0323_2022_Anlage_1_Kriterienkatalog_F_Plan_Auszug_Planungswerkstatt_2030_Dokumentation_2019

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V_0323_2022_Anlage_3_ a-r-0036-2020-Klimagerechte_Bauleitplanung

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V_0323_2022_Anlage_2_ 2019-12-06_Klenko_Kriterien_BauleitPlan_Stand_2019

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2834 Zeichen

Anlage A zur V/0323/2022
Kurzüberblick
Die Bauleitplanung in Münster steuert primär die Neubauentwicklung, sie möchte und muss ihren
Beitrag für eine klimagerechte Stadtentwicklung leisten: zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung
und für eine perspektivisch klimaneutrale Energieversorgung. Dazu sollen in mehreren Schritten
verbesserte Arbeitshilfen bereitgestellt, Abläufe optimiert werden, dabei soll das Wissen der
lokalen Fachöffentlichkeit einfließen. Zudem werden Instrumente für den Bestand untersucht.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Vorlage berührt folgendes Ziel bzw. dazugehörige Teilziele:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
Die Zielerreichung ist allerdings nicht quantifizierbar.
Die Vorlage betrifft in Produktgruppe 0901 unmittelbar
- die Aufgaben der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und
Bebauungsplanung), einschließlich sonstiger städtebaulicher Satzungen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zu 6. – 8. werden zunächst aus für Zwecke von Klimaschutz
und Klimaanpassung bereitgestellten Mitteln des Stadtplanungsamtes finanziert. Hier werden
Kosten in Höhe von insgesamt rd. 85.000 EUR veranschlagt. Davon sollen 35.000 EUR noch in
2022 abfließen.
Im Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen kann es zu haushaltsrelevanten Vorschlägen der
Gutachterbüros kommen, die durch die Verwaltung geprüft und in die Haushaltsberatungen für das
Haushaltsjahr 2024 eingebracht werden.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Bauleitplanung stellt eine pflichtige kommunale Aufgabe in Deutschland dar. Die
beabsichtigten Maßnahmen dienen der klimagerechten Weiterentwicklung der Bauleitplanung und
darüber hinaus der Identifizierung von Handlungsoptionen in benachbarten Feldern im Sinne von
Klimaschutz, Klimaanpassung und einer klimaneutralen Energieversorgung.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Vorlage berührt in besonderem Maße die Querschnittsaufgabe Klimaschutz.
Einsparpotenziale im Neubaubereich sollen mittels Optimierungen und veränderter Steuerung im
Prozess der Baulandentwicklung identifiziert und bestmöglich umgesetzt werden können. Des
Weiteren soll das Instrument der städtebaulichen Sanierungssatzung für einen klimagerechten
Umbau des Gebäudebestands überprüft werden.

V_0323_2022_Anlage_1_Kriterienkatalog_F_Plan_Auszug_Planungswerkstatt_2030_Dokumentation_2019

70458 Zeichen

KRITERIENKATALOG 
Teil I 
4
KAPITEL

36 Planungswerkstatt 2030 
Wenn es gilt, neue Baugebiete im Außenbereich zu 
LGHQWLƃ]LHUHQ VWHOOW VLFK GLH )UDJH ZR JHQDX GLHVH 
Baugebiete liegen sollten. Oder andersherum ge-
fragt, nach welchen Kriterien werden neue Bauge-
biete eigentlich ausgewählt? Warum wird eine Flä-
che einer anderen Fläche vorgezogen? 
Bei der Prüfung und Auswahl potenzieller neuer Siedlungsberei -
che im Außenbereich ist eine Vielzahl von Kriterien bedeutend. 
'LHVH.ULWHULHQVROOHQGLH8PVHW]XQJGHU/HLW]LHOHHLQH UƄ¦FKHQ -
schonenden, sozial ausgewogenen und qualitätsvollen Stad tent-
wicklung gewährleisen. Die Kriterien werden dabei als Eckpun kte 
für die Flächenauswahl und deren Priorisierung verstanden . Die 
Beschreibung von Tabukriterien, Widerständen, Hemmnissen 
sowie Förderfaktoren sollen die Gesamt-Bewertung der Pote n-
]LDOƄ¦FKHQYRUEHUHLWHQXQGWUDQVSDUHQWXQGQDFKYROO]LH KEDUJH -
stalten. 
Tabukriterien führen dazu, dass eine potenzielle Fläche rech tlich 
oder faktisch nicht entwickelt werden kann (siehe nachsteh ende 
 :LGHUVW¦QGH 

'LHVHUVFKZHUWHLQHQHXH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ
HUKHEOLFK
 
+HPPQLVVH 

'LHVVSULFKWLG5HKHUJHJHQHLQHQHXH 
:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ 
)¸UGHUIDNWRUHQ 

'LHVVSULFKWI¾UHLQHQHXH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ 
8PVHW]XQJ  
6W¦GWLVFKHV(LJHQWXP x Fläche ist für andere (städtische) Nutzungen erforderlich x x
3ULYDWH(LJHQW¾PHU 
x "Vielzahl verschiedener Eigentümer inkl. 
Erbengemeinschaften 
x Eigentümer ist / sind derzeit nicht zum Verkauf / zur 
Entwicklung bereit" 
x
x
x
x
=HLWOLFKH5HDOLVLHUXQJ
x Realisierung derzeit zeitlich nicht absehbar x
x
x
x
 7DEXNULWHULHQ 

'LHVVFKOLH¡WHLQH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJDXV 
 
6LHGOXQJVVWUXNWXUHOOH/DJH x Insellage, keine Verbindung zum Siedlungsraum, Lage 
außerhalb definierter Sieldungsgrenzen 
*U¾QULQJH x Lage im ersten Grünring (Historischer Promenadenring) 
9RUUDQJIO¦FKHQ]XU 
)UHLUDXPVLFKHUXQJ 
x Vorhandene funktionalisierte Grünanlagen (Parks, 
Friedhöfe) 
6FKXW]JHELHWH 
x Lage im Naturschutzgebiet, FFH- oder Vogelschutzgebiet, 
gesetzlich geschützten Biotop, geschützten 
Landschaftsbestandteil inkl. realisierter Ausgleichsfläche 
+RFKZDVVHU8UEDQH6WXU]IOXWHQ
:DVVHUVFKXW] 
x Lage im Wasserschutzgebiet I oder II 
x Lage im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet

37 
EMPFEHLUNG 
Begründete, objektive Bewer-
tungskriterien für potenzielle 
:RKQEDXƄ¦FKHQ 
versachlichen die 
Diskussion und unter stützen Politik 
und Verwaltung bei der konkreten 
Flächen aus wahl. 
Sie gewährleisten die Umset zung der 
/HLW]LHOHHLQHUƄ¦FKHQ VFKR QHQGHQ 
sozial ausgewogenen und qualität-
vollen Stadt ent wick lung, wie sie 
von der Stadt Münster bereits seit 
Jahrzehnten verfolgt und umgesetzt 
werden. 
Die Kriterien werden als Eckpunkte 
für die Flä chen aus wahl und deren 
Priori sierung ver stan den - im Sinne 
von Förderfaktoren, Hemmnissen, 
Widerständen oder Tabukriterien. 
:LGHUVW¦QGH 

'LHVHUVFKZHUWHLQHQHXH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ
HUKHEOLFK
+HPPQLVVH 

'LHVVSULFKWLG5HKHUJHJHQHLQHQHXH 
:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ 
 
)¸UGHUIDNWRUHQ 

'LHVVSULFKWI¾UHLQHQHXH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ 
 
8PVHW]XQJ 
6W¦GWLVFKHV(LJHQWXP x x Kein / wenig städtisches Eigentum vorhanden x Hoher Anteil städtischen Eigentums 
3ULYDWH(LJHQW¾PHU 
x
x
x "Mehrere Eigentümer 
x Verkaufsbereitschaft der Eigentümer nicht bekannt" 
x "Nur einzelne Eigentümer 
x Verkaufsbereitschaft der Eigentümer bekannt" 
=HLWOLFKH5HDOLVLHUXQJ
x x "Baugebiet nur langfristig realisierbar 
x Baugebiet nur in Gänze realisierbar (notwendige 
Infrastruktur)" 
x "Schnelle Realisierbarkeit zu erwarten 
x In Abschnitten realisierbar" 
Tabelle). Erhebliche Widerstände bedeuten, dass eine 
Fläche aufgrund bestehender entgegengesetzter Fach-
konzepte, Ratsbeschlüsse oder Wirtschaftlichkeitsas-
pekte nur im besonderen Einzelfall entwickelt werden 
sollte. Hemmnis- und Förderfaktoren führen des Weite-
ren dazu, dass eine entsprechende Fläche – im Verhältnis 
zu den anderen geprüften möglichen neuen Siedlungs-
Ƅ¦FKHQŝ]XU¾FNJHVWHOOWE]ZEHYRU]XJWZHUGHQVROOWH 
Auf dieser Basis wurde ein Kriterienkatalog angelegt, 
mit dessen Hilfe alle Flächen in den einzelnen Kriterien 
bewertet und daraus eine Gesamtbewertung ermittelt 
werden konnte. Diese begründeten und objektiven Be-
wertungskriterien sollen die Diskussion um potenzielle 
:RKQEDXƄ¦FKHQYHUVDFKOLFKHQXQGGLH(QWVFKHLGXQJV -
ƃQGXQJWUDQVSDUHQWPDFKHQ 
Die fachlich begründeten Kriterien werden auf den 
nächsten Seiten mit ihren Hintergründen beschrieben 
und aufgelistet. Die Gliederung der Bewertung in Wi-
derstände, Hemmnisse und Förderfaktoren lässt sich 
beispielhaft am Kriterium „Umsetzung“ ablesen (siehe 
Tabelle unten auf der Seite). 
Aufgrund der Komplexität dieser Flächenprüfung ist 
eine rein numerische, rechnerische (gewichtete) Bewer-
tung der Flächen nicht zielführend. Daher wurden neben 
distanzbezogenen Kriterien auch weitere entwickelt, 
die auf das Vorhandensein bestimmter Qualitäten oder 
+HPPQLVVH DE]LHOHQ )¾U MHGH 3RWHQ]LDOƄ¦FKH ZXUGHQ 
Flächensteckbriefe angelegt und die für die Bewertung 
notwendigen Informationen zusammengetragen. Mit 
Blick auf den Kriterienkatalog wurde für jedes Kriterium 
eine Bewertung vorgenommen, ob bzw. wie gut sich die 
EHWUHƂHQGH )O¦FKH YRQ GLHVHP $VSHNW KHUDXV I¾U HLQH 
Wohnbauentwicklung eignet. In der Zusammenschau 
aller bewerteten Kriterien wurde gemeinsam mit den 
beteiligten Fachämtern eine Gesamtbewertung der Flä-
chen vorgenommen, die der Rat in seinem Beschluss 
]XP:RKQVLHGOXQJVƄ¦FKHQNRQ]HSWQDFKYROO]RJHQKDW

38 Planungswerkstatt 2030 
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352=(66,216:(* 
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5R[HO 
0LWWH 
+lJHU 
&RHUGH 
*HOPHU 
+LOWUXS :ROEHFN 
+DQGRUI 
6SUDNHO 
$OEDFKWHQ 
1LHQEHUJH 
$PHOVEUHQ 
$QJHOPRGGH 
*LHYHQEHFN 
.LQGHUKDXV 
*UHPPHQGRUI 0HFNOHQEHFN 
6W0DXULW] 
*5h16<67(0 
)5(,5$80.21=(37 
9255$1*)/b&+(1=85 
)5(,5$806,&+(581* 
*5h125'181*0h167(5 
)RUWVFKUHLEXQJ 
0D‰VWDE 
*5h16<67(0 
)5(,5$80.21=(37 
*5h125'181*
*5h16<67(0 
*5h1=h*( 
/DQGVFKDIWVVWUXNWXUHOOEHJUQGHWH)UHLUlXPH 
YRQKRKHU%HGHXWXQJIU6WDGWJOLHGHUXQJ 
(UKROXQJXQG6WDGW|NRORJLH 
*5h15,1* 
+LVWRULVFKHU3URPHQDGHQULQJ 
*5h15,1* 
,QQHQVWDGWEH]RJHQH|NRORJLVFKH$XVJOHLFKV 
IOlFKHQPLWJUR‰HU%HGHXWXQJIU(UKROXQJ 
6WDGWJOLHGHUXQJXQG(UKROXQJ 
6<67(0h%(5/$*(51'(5*5h1=8* 
'RUWPXQG(PV.DQDO 
*5h19(5%,1'81*(1 
:LFKWLJHIXQNWLRQDOH9HUQHW]XQJVHOHPHQWH 
9255$1*)/b&+(1 
=85)5(,5$806,&+(581* 
9RUKDQGHQHIXQNWLRQDOH*UQDQODJHQ 
3DUNV6SRUWXQG6SLHOSOlW]H.OHLQJlUWHQ 
)ULHGK|IH 
)UHLIOlFKHQGLH]XU6LFKHUXQJGHU)UHLUDP 
IXQNWLRQHQNHLQHEDXOLFKH(QWZLFNOXQJ]XODVVHQ 
)UHLIOlFKHQLQGHQHQVWDGW|NRORJLVFKHXQGRGHU 
JUQVWUXNWXUHOOH$QIRUGHUXQJHQ9RUUDQJKDEHQ 
6,('/81*6)/b&+(1 
p
 
*5h15,1* 
/DQGVFKDIWOLFKJHSUlJWH)UHLUlXPHPLWEHU 
JHRUGQHWHU%HGHXWXQJIUGLH/DQGVFKDIWV 
|NRORJLH(UKDOWXQJXQG9HUELQGXQJ 
,'($/7<3,6&+(6*5h16<67(0 
6LHGOXQJVEHUHLFKH 
Legende: Grünordnung Münster - Grünsystem Freiraumkonzept 
Siedlungsstruktur / Grünordnung / Umwelt 
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+
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$$7$/
5R[HO 
0LWWH 
+lJHU 
&RHUGH 
*HOPHU 
+LOWUXS :ROEHFN 
+DQGRUI 
6SUDNHO 
$OEDFKWHQ 
1LHQEHUJH 
$PHOVEUHQ 
$QJHOPRGGH 
*LHYHQEHFN 
.LQGHUKDXV 
*UHPPHQGRUI 0HFNOHQEHFN 
6W0DXULW] 
*5h16<67(0 
)5(,5$80.21=(37 
9255$1*)/b&+(1=85 
)5(,5$806,&+(581* 
*5h125'181*0h167(5 
)RUWVFKUHLEXQJ 
0D‰VWDE 
*5h16<67(0 
)5(,5$80.21=(37 
*5h125'181*
*5h16<67(0 
*5h1=h*( 
/DQGVFKDIWVVWUXNWXUHOOEHJUQGHWH)UHLUlXPH 
YRQKRKHU%HGHXWXQJIU6WDGWJOLHGHUXQJ 
(UKROXQJXQG6WDGW|NRORJLH 
*5h15,1* 
+LVWRULVFKHU3URPHQDGHQULQJ 
*5h15,1* 
,QQHQVWDGWEH]RJHQH|NRORJLVFKH$XVJOHLFKV 
IOlFKHQPLWJUR‰HU%HGHXWXQJIU(UKROXQJ 
6WDGWJOLHGHUXQJXQG(UKROXQJ 
6<67(0h%(5/$*(51'(5*5h1=8* 
'RUWPXQG(PV.DQDO 
*5h19(5%,1'81*(1 
:LFKWLJHIXQNWLRQDOH9HUQHW]XQJVHOHPHQWH 
9255$1*)/b&+(1 
=85)5(,5$806,&+(581* 
9RUKDQGHQHIXQNWLRQDOH*UQDQODJHQ 
3DUNV6SRUWXQG6SLHOSOlW]H.OHLQJlUWHQ 
)ULHGK|IH 
)UHLIOlFKHQGLH]XU6LFKHUXQJGHU)UHLUDP 
IXQNWLRQHQNHLQHEDXOLFKH(QWZLFNOXQJ]XODVVHQ 
)UHLIOlFKHQLQGHQHQVWDGW|NRORJLVFKHXQGRGHU 
JUQVWUXNWXUHOOH$QIRUGHUXQJHQ9RUUDQJKDEHQ 
6,('/81*6)/b&+(1 
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*5h15,1* 
/DQGVFKDIWOLFKJHSUlJWH)UHLUlXPHPLWEHU 
JHRUGQHWHU%HGHXWXQJIUGLH/DQGVFKDIWV 
|NRORJLH(UKDOWXQJXQG9HUELQGXQJ 
,'($/7<3,6&+(6*5h16<67(0 
6LHGOXQJVEHUHLFKH 
Ein bedeutender Themenbereich, der oftmals ent-
scheidend für oder gegen eine Wohnbauentwicklung 
spricht, ist die Grünordnung sowie weitere Natur- und 
Umweltschutzaspekte. Rechtliche Vorgaben zum 
Lärm-, Natur- oder Wasserschutz sind bindend und 
schließen Projekte, die diesen entgegenstehen, grund-
sätzlich aus. Sie gehören daher zu den Tabukriterien. 
Dagegen kann Restriktionen, die z.B. durch Verkehrs- 
oder Gewerbelärm entstehen, meist planerisch und 
rechtlich begegnet werden. Bei Geruchsemissionen 
oberhalb der Richtwerte ist dagegen keine Wohnbe-
bauung möglich. 
Zentrale Entscheidungsgrundlage für „weiche“ Fak-
toren in diesem Themenbereich ist das Grünsystem 
Münster mit 3 Grünringen und 7 Grünzügen. Es trägt 
erheblich zur Attraktivität der Stadt in den Bereichen 
Durchgrünung, Durchlüftung und für die Naherho-
OXQJEHL/LHJWHLQH3RWHQ]LDOƄ¦FKH]%YROOVW¦QGLJLQ
einem Bestandteil des Grünsystems – 2. Grünring oder 
Hauptgrünzug –, zählt dieser Umstand zu erheblichen 
Widerständen. Eine solche Fläche wird in der Regel für 
eine Wohnbauentwicklung nicht in Betracht kommen. 
Von Bedeutung ist dabei die Frage, ob durch eine po-
tenzielle Bebauung die wichtigen Freiraumfunktionen 
GHU*U¾QXQG)UHLƄ¦FKHQEHHLQWU¦FKWLJWZHUGHQ 
'LH VLHGOXQJVVWUXNWXUHOOH /DJH HLQHU 3RWHQ]LDOƄ¦FKH
wirkt sich ebenfalls deutlich förderlich oder hemmend 
auf ihre Eignung für eine Wohnbauentwicklung aus. 
Ausgehend vom Ziel einer kompakten Siedlungsstruk-
tur wirkt es sich begünstigend aus, wenn die Potenzi-
DOƄ¦FKH GLUHNW DQ HLQH EHUHLWV EHVWHKHQGH :RKQEH -
EDXXQJ PLW VLJQLƃNDQWHU *U¸¡HQRUGQXQJ DQVFKOLH¡W 
was in der Regel auch mit einer eher geringeren Dis-
tanz zu sozialen Infrastruktureinrichtungen (Schulen, 
Kitas) oder Versorgungseinrichtungen des täglichen 
Bedarfs einher geht. Die fehlende integrierte Lage 
HLQHU 3RWHQ]LDOƄ¦FKH ZLGHUVSULFKW GHPQDFK GHQ DOO -
gemeinen Grundsätzen der Siedlungsentwicklung in 
Münster.

39 
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1LHQEHUJH 
$PHOVEUHQ 
$QJHOPRGGH 
*LHYHQEHFN 
.LQGHUKDXV 
*UHPPHQGRUI 0HFNOHQEHFN 
6W0DXULW] 
*5h16<67(0 
)5(,5$80.21=(37 
9255$1*)/b&+(1=85 
)5(,5$806,&+(581* 
*5h125'181*0h167(5 
)RUWVFKUHLEXQJ 
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)5(,5$80.21=(37 
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*5h16<67(0 
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/DQGVFKDIWVVWUXNWXUHOOEHJUQGHWH)UHLUlXPH 
YRQKRKHU%HGHXWXQJIU6WDGWJOLHGHUXQJ 
(UKROXQJXQG6WDGW|NRORJLH 
*5h15,1* 
+LVWRULVFKHU3URPHQDGHQULQJ 
*5h15,1* 
,QQHQVWDGWEH]RJHQH|NRORJLVFKH$XVJOHLFKV 
IOlFKHQPLWJUR‰HU%HGHXWXQJIU(UKROXQJ 
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6<67(0h%(5/$*(51'(5*5h1=8* 
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9255$1*)/b&+(1 
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3DUNV6SRUWXQG6SLHOSOlW]H.OHLQJlUWHQ 
)ULHGK|IH 
)UHLIOlFKHQGLH]XU6LFKHUXQJGHU)UHLUDP 
IXQNWLRQHQNHLQHEDXOLFKH(QWZLFNOXQJ]XODVVHQ 
)UHLIOlFKHQLQGHQHQVWDGW|NRORJLVFKHXQGRGHU 
JUQVWUXNWXUHOOH$QIRUGHUXQJHQ9RUUDQJKDEHQ 
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p
 
*5h15,1* 
/DQGVFKDIWOLFKJHSUlJWH)UHLUlXPHPLWEHU 
JHRUGQHWHU%HGHXWXQJIUGLH/DQGVFKDIWV 
|NRORJLH(UKDOWXQJXQG9HUELQGXQJ 
,'($/7<3,6&+(6*5h16<67(0 
6LHGOXQJVEHUHLFKH 
Grünordnung Münster

40 Planungswerkstatt 2030 
Abwägungskriterien  
Siedlungsstruktur und Grünordnung / Natur und Landschaft /  
Klimaanpassung und Umweltschutz 
 Widerstände 
 
Dies erschwert eine neue Wohnbauflächenentwicklung 
erheblich 
 
Siedlungsstruktur und Grünordnung  
Siedlungsstrukturelle Lage 
x Lage abseits zu bestehenden oder geplanten 
Wohnsiedlungsflächen von einigem Gewicht 
x Lage in einem Freiraumkorridor, der die verschiedenen 
Siedlungskörper der Stadtteile voneinander trennt 
x
x
x
Hauptgrünzüge 
x Lage gänzlich innerhalb eines Hauptgrünzuges 
x Hauptgrünzug wird in seiner Funktion grundsätzlich in 
Frage gestellt 
x
x
x
x
Grünringe 
x Lage gänzlich innerhalb des 2. Grünrings 
x Der 2. Grünring wird in seiner Funktion grundsätzlich in 
Frage gestellt 
x
x
x
x
Vorrangflächen zur 
Freiraumsicherung 
x Vorhandene funktionalisierte Grünanlagen  
(Sport- und Spielplätze, Kleingärten) 
x
x
x
x
x
Natur und Landschaft    
Schutzgebiete 
x Lage gänzlich innerhalb  eines Landschaftsschutzgebietes 
x Ziele des Landschaftsplanes werden grundsätzlich in Frage 
gestellt 
x Lage im 300-m-Abstandsbereich zu FFH- und 
Vogelschutzgebieten 
x
x
x
x
Ausgleichsflächen 
x Erheblicher Ausgleichsbedarf aufgrund hoher ökologischer 
Wertigkeit 
x
x
x
Landwirtschaft x Inanspruchnahme einer Fläche mit besonderer Bedeutung 
für die Landwirtschaft 
x x
Klimaanapassung und Umweltschutz   
Vorrangflächen zur Klimaanpassung 
x Vorrangfläche zur Klimaanpassung wird in ihrer Funktion 
gänzlich in Frage gestellt 
x x
x
Immissionen 
x Sehr hohe Lärmbelastung durch unmittelbare Nähe zur 
Autobahn, zu stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen oder 
Hauptschienenstrecken 
x Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe 
vsl. oberhalb der Richtwerte - daher Ankauf oder 
technische Kompensation erforderlich 
x Lage innerhalb von Schutzabständen zu industriellen 
Nutzungen 
x x
Hochwasser / Urbane Sturzfluten 
Wasserschutz 
x Lage im faktischen Überschwemmungsbereich 
x Lage im direkten Trinkwassereinzugsbereich 
x
x
x

41 
Hemmnisse 
 
Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue 
Wohnbauflächenentwicklung 
 
Förderfaktoren 
 
Dies spricht für eine neue Wohnbauflächenentwicklung 
 
x
x
x Lage in Anbindung an untergeordnete Teile des 
Siedlungskörpers eines Stadtteils 
x Lage abgetrennt durch trennende Elemente (z.B. 
Ausgleichsflächen, Wald, Umgehungsstraße etc.) 
x Direkte Anbindung an den kompakten Siedlungskörper 
eines Stadtteils 
x
x
x Hauptgrünzug wird räumlich tangiert (Hineinragen) 
x Hauptgrünzug wird beeinträchtigt, aber in seiner Funktion 
nicht grundsätzlich in Frage gestellt 
x Lage außerhalb eines Hauptgrünzuges 
x Keine Funktionsbeeinträchtigung eines Hauptgrünzuges 
x
x
x Der 2. Grünring wird räumlich tangiert (Hineinragen) 
x Der 2. Grünring wird beeinträchtigt, aber in seiner Funktion 
nicht grundsätzlich in Frage gestellt 
x Lage außerhalb des 2. Grünrings 
x Keine Funktionsbeeinträchtigung des 2. Grünrings 
x x Vorrangfläche zur Freiraumsicherung wird tangiert 
x Lage innerhalb einer Freifläche, die zur Sicherung der 
Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen 
sollte 
x Lage gänzlich innerhalb einer Freifläche, in der 
stadtökologische und/oder grünstrukturelle 
Anforderungen Vorrang haben sollten 
x Lage weitestgehend außerhalb einer Vorrangfläche zur 
Freiraumsicherung 
x Keine Funktionsbeeinträchtigung einer Vorrangfläche zur 
Freiraumsicherung 
x
x
x
x Landschaftsschutzgebiet wird räumlich tangiert 
(Hineinragen) 
x Landschaftsschutzgebiet wird beeinträchtigt, aber in seiner 
Funktion nicht grundsätzlich in Frage gestellt 
x Lage außerhalb eines naturräumlichen Schutzgebietes 
x Keine Funktionsbeeinträchtigung eines 
Landschaftsschutzgebietes 
x aufgrund hoher ökologischer x Mittlerer Ausgleichsbedarf 
x Festgesetzte, aber noch nicht realisierte Ausgleichsflächen 
betroffen 
x Kein oder nur geringer Ausgleichsbedarf 
x x Inanspruchnahme einer zuvor landwirtschaftlich genutzten 
Fläche 
x keine Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten 
Flächen 
x x Vorrangfläche zur Klimaanpassung wird beeinträchtigt, 
aber in ihrer Funktion nicht grundsätzlich in Frage gestellt. 
Vorrangfläche zur Klimaanpassung wird räumlich tangiert 
(Hineinragen) 
x Lage außerhalb einer Vorrangfläche zur Klimaanpassung  
x Keine Funktionsbeeinträchtigung einer Vorrangfläche zur 
Klimaanpassung 
x
 Hauptverkehrsstraßen oder 
x
x
x Hohe Lärmbelastung aufgrund benachbarter 
Verkehrswege, gewerblicher, sportlicher oder 
freizeitorientierter Nutzung 
x Keine besondere Immissionssituation zu erwarten 
x
x
x Lage in einem hochwassergefährdeten Bereich 
x Lage im Wasserschutzgebiet III 
x Lage außerhalb Hochwassergefährdungs- und 
Wasserschutzgebieten

42 Planungswerkstatt 2030 
Infrastruktur / Mobilität 
Die Möglichkeit der Erschließung ist Voraussetzung für die En t-
ZLFNOXQJYRQSRWHQ]LHOOHQ:RKQEDXƄ¦FKHQ'LHVEHWULƂW XDGLH 
Entwässerung des anfallenden Schmutzwassers. Hierbei s tellt 
sich die Frage, ob sich in der Nähe der Fläche bereits Abwasser -
NDQ¦OH EHƃQGHQ GLH GDV ]XV¦W]OLFK DQIDOOHQGH 6FKPX W]ZDVVHU 
aufnehmen können. Des Weiteren muss geprüft werden, ob das 
anfallende Regenwasser geordnet vor Ort versickern oder aus 
dem Gebiet in einen nahegelegenen Wasserlauf abgeleitet wer-
den kann. Neben der technischen Umsetzbarkeit stellt sich hi er 
auch die Frage nach dem Aufwand und den voraussichtlich ent-
stehenden Kosten. Diese Aspekte wurden mit dem Kriterium En t-
wässerung in den Katalog aufgenommen. 
Zum Themenfeld Infrastruktur gehört zudem der gesamte Be-
reich der Mobilität. Hier berücksichtigt der Kriterienkat alog ne-
ben der Frage nach bestehenden Straßenanbindungen auch de n 
Aspekt möglicher Aufwendungen für einen erforderlichen Aus- 
oder Neubau. Darüber hinaus ist insbesondere die Anbindung 
neuer Wohnstandorte an die Verkehrsträger des Umweltver-
bundes (v.a. Bahn, Bus, Fahrrad) ein wichtiger zu betrachtend er 
Aspekt. Hier spiegelt sich zudem die siedlungsstrukturelle Lage 
der Flächen wieder, die in einem engen Zusammenhang mit der  
Anbindung an vorhandene Infrastrukturen steht. 
1HEHQ GHU 3U¾IXQJ RE HLQH SRWHQ]LHOOH :RKQEDXƄ¦FKH LQ GHU 
Nähe einer der geplanten stadtregionalen Velorouten liegt, wur-
de des Weiteren untersucht, in welcher Entfernung die nächst e  
 Widerstände 
 
Dies erschwert eine neue Wohnbauflächenentwicklung 
erheblich 
 
Technische Infrastruktur 
Straßenanbindung 
x Erheblicher, kostenintensiver Straßenneu- und -ausbau 
erforderlich, der nicht im Verhältnis zur Größe des neuen 
Baugebiets steht 
x x
Fahrradanbindung 
x Keine Anbindung an eine Veloroute unter vertretbarem 
Aufwand (wirtschaftlich, ökologisch etc.) realisierbar und 
auch sonst keine adäquate Radverkehrsanbindung an die 
Innenstadt 
x
x
x
SPNV- / ÖPNV-Anbindung 
x Weder SPNV- noch andere ÖPNV-Anbindung vorhanden 
und - auf Grundlage der Lage und Größe des neuen 
Baugebiets - auch nicht entwickelbar 
x
x
x
x
Entwässerung 
x Erheblicher, kostenintensiver Neu- und Ausbau der 
Entwässerungsanlagen erforderlich, der nicht im Verhältnis 
zur Größe des neuen Baugebiets steht 
x
x
x
Abwägungskriterien  
Technische Infrastruktur

43 
Modal Split 2013 
der Münsteraner Bevölkerung 
Hemmnisse 
 
Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue 
Wohnbauflächenentwicklung 
 
Förderfaktoren 
 
Dies spricht für eine neue Wohnbauflächenentwicklung 
 
x x Umfangreicher Straßenausbau (bspw. Neubau von Straßen, 
erhebliche Erweiterung) zur äußeren Erschließung 
erforderlich 
x Ausreichend leistungsfähige Straßenanbindung vorhanden, 
nur geringfügiger Ausbau erforderlich 
 
x x Die Entfernung zur nächsten Veloroute beträgt über 1 km 
x Unter Zugrundelegung des Münsteraner 
Radverkehrsstandards bedarf die Radverkehrsinfrastruktur 
zur Anbindung an die Innenstadt/Velorouten eines 
weitreichenden Aus-/Umbaus 
x Die Entfernung zur nächsten Veloroute beträgt weniger als 
1 km und die Anbindung der Fläche an die Innenstadt/ 
Veloroute erfolgt i.d.R. über Radwege, die den geltenden 
Münsteraner Radverkehrsstandard erfüllen 
x x Schienenhaltepunkt nicht mehr in Fahrrad-Kurzstrecken- 
Distanz (i.d.R. < 2.000 m) erreichbar 
x ÖPNV-Erschließung aufwendig 
x Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000 m) zu einem 
Schienenhaltepunkt ist gegeben 
x Bestehende ÖPNV-Linie in der Nähe vorhanden 
x
h, der nicht im Verhältnis 
x Umfangreicher Ausbau der Entwässerungsanlagen zur 
äußeren Erschließung erforderlich 
x Hohe Anforderungen an Niederschlagswasserbewirt- 
schaftung bei Böden mit schlechten Versickerungsmög- 
lichkeiten 
x Ausreichend leistungsfähige Entwässerungsanlagen 
vorhanden, nur geringfügiger Ausbau erforderlich 
 
Bushaltestelle und der nächste Bahnhaltepunkt liegen, 
da eine gute Anbindung der potenziellen Wohnstand-
RUWHDQGHQ˜ƂHQWOLFKHQ9HUNHKUHLQHQZHLWHUHQZLFK -
tigen Baustein in der Stärkung des Umweltverbundes 
und damit auch einen Förderfaktor bei der Bewertung 
GHU3RWHQ]LDOƄ¦FKHQGDUVWHOOW

44 Planungswerkstatt 2030 
61RWWXOQ
6%RUNHQ%RFKROW
66HQGHQ/GLQJKDXVHQ
6
/DHU6FK|SSLQJHQ
6
)02,EEHQEUHQ
6(YHUVZLQNHO:DUHQGRUI
6$OEHUVORK6HQGHQKRUVW
$OWHQEHUJH*URQDX 
*U
HYH
Q5K
HLQH 
2VWEHY
HUQ
/HQJHULF
K2V
QDEUF
N 
7HOJWH: DUHQGRUI 
$OEHUVORK6
HQGHQKRUVW 
'U
HQQVWHLQIXUW+D
PP 
$VFKHEHUJ
/QHQ 
'OPHQ5HFNOLQJKDXVHQ 
+DYL[EHFN&RHVIHOG 
:/( 
:/( 
*W
HUXPJH
KXQJV
ED
KQ 
+DOWHSXQNW
+lJHU
+DOWHSXQNW
6SUDNHO
+DOWHSXQNW
=HQWUXP1RUG
%DKQKRI
+LOWUXS
+DOWHSXQNW
$PHOVEUHQ
+DOWHSXQNW
$OEDFKWHQ
+DOWHSXQNW
5R[HO
+DOWHSXQNW
0HFNOHQEHFN
+DXSWEDKQKRI
/HJHQGH
(LVHQEDKQOLQLH
6 6FKQHOOEXVOLQLH
9HORURXWHQ
:/(
:ROEHFN
:/(
$QJHOPRGGH
:/(
*UHPPHQGRUI
:/(
/RGGHQKHLGH
:/(
+DOOH0QVWHUODQG
Öffentlicher Verkehr und Velorouten

45 
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000
Meter
Hauptstraßennetz Münster

46 Planungswerkstatt 2030 
Wohnungsnahe Grundversorgung 
und Arbeiten 
Das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ ist im Sinne der Ver-
kehrsvermeidung und Verkürzung der Wege zu Orten der Arbeit, 
sozialen Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen maßg eb-
lich für die Auswahl geeigneter neuer Wohnstandorte. Mit Rück -
sicht auf diese Zielstellung wurden mehrere Kriterien ent wickelt, 
um die zu bewertenden Flächen daraufhin näher zu beleuchten. 
Ein Großteil der im täglichen Leben zurückgelegten Wege vom 
Wohnstandort führt zum Arbeitsplatz. Die räumliche Nähe zu 
Orten mit einer vergleichsweise hohen Konzentration an Arbeits-
plätzen stellt im Kriterienkatalog daher einen Förderfaktor dar. 
Arbeitsplatzschwerpunkte sind – neben der Innenstadt – Stand -
RUWHJUR¡HU8QWHUQHKPHQ¸ƂHQWOLFKHU%HK¸UGHQRGHUVRQ VWLJHU 
Einrichtungen (wie z.B. Krankenhäuser). Aber auch größere Ge-
werbegebiete und Dienstleistungszentren stellen Arbeit splatz-
schwerpunkte dar. 
Eine gute Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs im näheren 
Wohnumfeld – die sog. wohnungsnahe Grundversorgung – stellt 
einen weiteren Förderfaktor bei der Auswahl geeigneter neuer 
:RKQXQJVEDXVWDQGRUWHGDU+LHUEHLZLUG]XPHLQHQGLHIX¡O¦Xƃ -
ge Entfernung zum nächsten Nahversorgungsstandort oder Zen-
tralen Versorgungsbereich bewertet. Vor dem Hintergrund, d ass 
in Münster ein großer Teil des Einkaufs mit dem Fahrrad erledig t 
 Widerstände 
 
Dies erschwert eine neue Wohnbauflächenentwicklung 
erheblich 
 
Arbeiten und wohnungsnahe Grundversorgung  
Zentrale Versorgungsbereiche 
Nahversorgung 
x Erhebliche Entfernung zum nächsten zentralen 
Versorgungsbereich sowie zu einer Nahversorgungslage - 
beide sind in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000 
m) nicht zu erreichen und 
x aufgrund des Einwohnerpotenzials und der Raumstruktur 
ist zudem die Entwicklung einer neuen separaten 
Nahversorgungslage nicht zu erwarten 
x x
x
Grundschulversorgung 
x Es ist ein neuer Grundschulstandort erforderlich x
x
x
Nähe zu Arbeitsplätzen 
x Erhebliche Entfernung zu Gewerbe- und 
Dienstleistungsgebieten sowie Arbeitsplatzschwerpunkten 
- beide sind in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000 
m) nicht zu erreichen 
x x
Abwägungskriterien  
Arbeiten und Wohnungsnahe Grundversorgung

47 
Hemmnisse 
 
Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue 
Wohnbauflächenentwicklung 
 
Förderfaktoren 
 
Dies spricht für eine neue Wohnbauflächenentwicklung 
 
x
x
x Erhebliche Entfernung zum nächsten zentralen 
Versorgungsbereich - ausschließlich eine 
Nahversorgungslage ist in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz  
(i.d.R. < 2.000 m) erreichbar 
x Ein zentraler Versorgungsbereich oder eine 
Nahversorgungslage ist fußläufig (i.d.R. < 700 m) 
zumindest von Teilen des neuen Baugebiets zu erreichen 
x Ein zentraler Versorgungsbereich ist für große Teile des 
neuen Baugebiets in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz  
(i.d.R. < 2.000 m) zu erreichen 
x x Bestehende Grundschulstandorte müssen ausgebaut 
werden 
x Bestehende Grundschulstandorte können die Versorgung 
des neuen Baugebiets zwar gewährleisten, liegen aber 
außerhalb einer Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz  
(i.d.R. < 2.000 m) 
x Bestehende Grundschulstandorte in Fahrrad-Kurzstrecken- 
Distanz (i.d.R. < 2.000 m) können die Versorgung des 
neuen Baugebiets gewährleisten. 
x
Dienstleistungsgebieten sowie Arbeitsplatzschwerpunkten 
trecken-Distanz (i.d.R. < 2.000 
x Lediglich kleinere Arbeitsplatzschwerpunkte bzw.  
Gewerbe- und Dienstleistungsgebiete liegen in Fahrrad- 
Kurzstrecken-Distanz  
(i.d.R. < 2.000 m) 
x Ein größerer Arbeitsplatzschwerpunkt liegt in Fahrrad- 
Kurzstrecken-Distanz  
(i.d.R. < 2.000 m)" 
ZLUG ƃQGHW ]XP DQGHUHQ DXFK GLH (UUHLFKEDUNHLW PLW 
dem Fahrrad Berücksichtigung. 
Die räumliche Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtun-
gen ergänzt die Kriterienliste potenzieller neuer Wohn-
standorte. Betrachtet wurde hier neben der Entfernung 
zur nächst gelegenen Grundschule auch die Fragestel-
lung, ob diese Schule die potenziellen Schüler aus dem 
neuen Baugebiet aufnehmen kann, ob diese dafür aus-
gebaut werden muss oder sogar der Neubau eines wei-
teren Schulstandortes erforderlich ist. Die Versorgung 
mit Kindertageseinrichtungen wurde nicht betrachtet, 
da davon ausgegangen werden kann, dass diese im Rah-
men einer Wohnbauentwicklung im Neubaugebiet un-
tergebracht werden. 
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
Arbeitsplatzschwerpunkte

48 Planungswerkstatt 2030 
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	


























 


 





 




















 









 


 




 

















 







 














 


 















 

























 






  

 


 





  
  
























 





 










 




















































 






























 







































 









 

 















 


 









 







 





































 


 







































































 
































 






 


















































 






























 








 






 
 














  





 













 

























 




































 
























  






























 













































 
























 












 






































 

















 

































  







 























 









 











 







 


































 



 





















 


 
























 


 


 









 

  
 

 












 



















  


 




 















































 




  



















 












 






































 




 













 





















 























































 
 



 












 

 



















   







 
 

















 




















 













 
















































 

 


 








 

 
  
 





 






















 






































 






 
 


 











 










 




















 






























 
















 














 























 






 



















 






 




































    


















 
 



 







 


























































 






















































 
 




 

































   
   









 

 















 










 

























































































 


 





 





























 









































 

 






 

 







 






















 
























 


 










 







 



















 













 







 
 

















 


























 




























  











 


 




























 
 
 


       

  










 
























  














 

 









 










 




















































 

 










 






 

 







 
















 










 









 










 














 


       

















   




















 



















 






































 



 







 










 

































































 






































































 















































 


 

























 







 




 
 
















 



 




















  






















































 























































 




 
 












 





  















 







 

  


 
































 


 









 
 


 

































 


 



































  


 
 


    






  
















 

 

























































 
 
























 



































 














































































 





 










 

























































	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	 	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	




















 






























š
Bearb.: 01/2019 
61 21 0012 
Radent- 
fernung 
r = 2000 m; 
Fußläufige Einzugsradien 
   r = 500 m;  r = 700 m 
Zentrale 
Versorgungsbereiche: 
Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept 03/2018 
Münster 
Dienstleistungen 
12/2017 

 Post-Dienstleistungen 
 Zentrenkompatible 
Dienstleistungen 
Zentren- und 
Standortkonzept 03/2018 
Nahversorgungslage 
City/Innenstadt 
Stadtbereichszentrum 
Stadtteilzentrum 
Nahversorgungszentrum 
Sonderstandorte 
Einzelhandel 12/2017 
	 Lebensm. < 400 m² VKF und 
wohnungsn. Grundversorgung 
	 Lebensmittel >= 400 m² VKF 
	 nicht zentrenrelevanter EH 
	 sonst. zentrenrelevanter EH 
LK Baulandprogr. 2016, Stufe 2 
LM-Einzelhandel zur Prüfung 
mit 700 m Einzugsradius 
	
Baulandprogr. 2018, Stufe 1 
Legende: Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 
Oberzentrale Versorgungsfunktion für die 
Gesamtstadt und die Region
Versorgungsfunktion für den umgebenden 
Stadtbereich
Versorgungsfunktion für den jeweiligen 
Stadtteil und angrenzende 
Wohnsiedlungsbereiche 
Versorgungsfunktion für umliegenden 
Wohnsiedlungsbereich und kleinere Stadt-
teile mit geringerer Mantelbevölkerung
Wohnortnahe Grudversorgung 
Zentrale Versorgungsbereiche 
(Schutzgut i. S. d. Planungsrechts) 
Zentren- und Standortstruktur Münster

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	


























 


 





 




















 









 


 




 

















 







 














 


 















 

























 






  

 


 





  
  
























 





 










 




















































 






























 







































 









 

 















 


 









 







 





































 


 







































































 
































 






 


















































 






























 








 






 
 














  





 













 

























 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š


	
	
	
	
LK
	
Quelle Kartengrundlage: ABK Land NRW (2018)

V_0323_2022_Anlage_3_ a-r-0036-2020-Klimagerechte_Bauleitplanung

2479 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0036/2020 
 
 
 
 
 
 
4. August 2020 
Ratsantrag  
Klimagerechte Bauleitplanung        
 
                                                                  
 
Beschluss: 
 
1. Die Klimaschutzklausel des Baugesetzbuches stell t ausdrücklich fest, dass 
Bauleitpläne dazu beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, 
die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu  entwickeln sowie den 
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere au ch in der 
Stadtentwicklung, zu fördern“ (§ 1, 5 BauGB). Auch angesichts der Ausrufung 
des Klimanotstands bekennt sich der Rat der Stadt zu dieser Verpflichtung und 
betont die Bedeutung der Bauleitplanung für die Err eichung der 
Klimaschutzziele Münsters.   
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Leitfad en für klimaangepasste 
Bauleitplanung in Münster zu entwickeln, der die Bedeutung des Klimaschutzes 
als öffentlicher Belang differenziert darstellt und der bei allen Bauleitplänen vom 
Beginn des Planungsverfahrens an zu berücksichtigen ist.  
 
3. Bei der Erarbeitung des Leitfadens soll die Verw altung bereits existierende 
Vorbilder für klimaangepasste Bauleitplanungen aus anderen Städten - z. B. 
Aachen – nutzen. 
 
4. Die Öffentlichkeit, die Verbände der Architekten schaft und des Bauwesens, 
ebenso wie der Gestaltungsbeirat und der Klimabeirat, sind bei der Erarbeitung 
des Leitfadens angemessen zu beteiligen und zur Mitwirkung einzuladen. 
 
5. Der Leitfaden soll bis spätestens Ende 2020 vorl iegen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Forderung, dass Gemeinden bei der Aufstellung v on Bauleitplänen die Belange 
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu berücksichtigen haben, zählt seit 2013 
zu den in § 1, 5 BauGB festgehalten „Leitlinien der Bauleitplanung“. Die Stadt Münster 
hat durch die Erklärung des Klimanotstandes deutlich gemacht, dass Klimaschutz und 
Klimaanpassung bei allen Maßnahmen der Stadt angeme ssen berücksichtigt werden 
soll. Auch für Planungen muss diese Verpflichtung gelten.

Klimagerechte Bauleitplanung ist eine Aufgabe, die für das gesamte Planverfahren 
gelten soll, vom Aufstellungsbeschluss bis zur finalen abwägenden Entscheidung des 
Rates. 
Andere Städte haben bereits Regelwerke für die „Kli magerechte Bauleitplanung“ 
erarbeitet und für ihre Planverfahren festgelegt. Beispielhaft ist die „Checkliste für eine 
klimaangepasste Bauleitplanung“ der Städteregion Aachen (s. Anhang).   
 
gez. Gerhard Joksch 
und Fraktion 
 
 
Anlage:

V_0323_2022_Anlage_2_ 2019-12-06_Klenko_Kriterien_BauleitPlan_Stand_2019

11225 Zeichen

Seite 1
Kriterienkatalog "Klimaschutz / Klimaanpassung in der Bauleitplanung"
Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) - Stand 12 / 2019 -
Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung
Klimaschutz
umfassendes, 
schlüssiges, 
effizientes 
Energiekonzept
• Energiekonzept vorhanden
• Kein Energiekonzept vorhanden
unabdingbar: 
Ohne 
Energiekonzept 
sollten 
Entwürfe 
grundsätzlich 
nicht 
zugelassen 
werden.
Die Entwicklung eines umfassenden, schlüssigen und effizienten 
Energiekonzeptes, aus dem sowohl der Gebäudeenergiestandard 
(mit dem Energiebedarf) als auch verschiedene Optionen der 
Energieversorgungsstruktur (mit Aussagen zum Einsatz von 
Primärenergie und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien) 
ersichtlich sind und ein kohärentes Gesamtkonzept bilden, ist 
unumgänglich und sollte grundsätzlich in der frühen Planungsphase 
angefertigt werden. 
Klimaschutz
Bautechnischer 
Energiestandard
• KfW 40 (+)
• KfW 40 Plus (++)
• Null- oder Plusenergiehaus (++)
• Planung einer Klimaschutzsiedlung (+++) hoch
Für städtische Grundstücke wird entsprechend der Vorlage V-0301-
2018 der Standard "Münsters Energiesparhaus 55" auf Basis des 
KfW Effizienzhauses 55 festgelegt. Dies sollte grundsätzlich der 
Mindeststandard sein. Positiv in die Bewertung von 
Wettbewerbsentwürfen geht die Errichtung hocheffizienter, 
kompakter Gebäude über den Standard des KfW Effizienzhauses 
55 hinaus ein. 
Klimaschutz Energieversorgung
• Erdgasversorgung (--)
• Fernwärmeanschluss (+)
• Lokales Wärmenetz in Verbindung mit Kraft-
Wärme- Kopplung (+)
• Erneuerbare Energien (++) hoch
Die notwendige Energieversorgung sollte möglichst auf der 
Grundlage erneuerbarer Energien erfolgen (Erdwärmepumpen, 
Solarthermie, Biomasse) und ergibt sich aus dem Energiekonzept. 
Ein Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz und der Einsatz 
von BHKW sind zur effizienten Nutzung von Energieträgern sinnvoll. 
Klimaschutz
Einsatz von 
Photovoltaik
• Nutzung auf mehr als 50% der Dachflächen (++)
• Teilweise Nutzung (+)
• keine Nutzung (--) mittel/hoch
Der Einsatz von Photovoltaik ist auf allen geeigneten Dachflächen 
mittlerweile sowohl für Privat als auch Gewerbe sehr wirtschaftlich 
und sollte von daher auch möglichst flächendeckend verbaut 
werden.
Klimaschutz
Verwendung 
ökologischer und 
nachhaltiger 
Baumaterialien
• Gering (-)
• Mittel (o)
• Umfangreich (+) mittel/hoch
Einsatz von Holz nach Möglichkeit mit Zertifikat und aus der Region. 
Verwendung weiterer ökologischer Dämmstoffe (Nachweise über 
Zertifikate natureplus, Blauer Engel oder Prüfsiegel des Instituts für 
Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) u.a.).

Seite 2
Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung
Klimaschutz
Städtebauliche Dichte/ 
Kompaktheit der 
Gebäude
Wohnungsbau überwiegend:
• freistehende Einfamilienhäuser (-)
• Doppelhäuser (o)
• Reihenhäuser (+)
• kompakte mehrgeschossige Wohnanlage (++)
Gewerbe / Industrie:
• mehrere kleinzellige Einzelgebäude (-)
• wenige Gebäude mittlerer Größe (o)
• größere kompakte Gebäudekomplexe (+)
• größere kompakte und mehrgeschossige 
Gebäudekomplexe (++) mittel
Der Heizwärmebedarf wird direkt durch die städtebauliche 
Kompaktheit beeinflusst sowie durch die Kompaktheit der einzelnen 
Baukörper. Je höher der Anteil gebundener Baukörper, umso 
niedriger ist der zu erwartende Heizwärmebedarf. Je geringer die 
Größe der Oberfläche des einzelnen Objekts ist, desto weniger 
Wärme kann bei identischer Wärmedämmung durch den 
Transmissionswärmeverlust nach außen verloren gehen.
Planungsvoraussetzungen für größere, möglichst kubische 
Einheiten sind günstiger als für vielgliedrige Einzelobjekte. Hierdurch 
sinkt i .d. R. auch der Flächenverbrauch und der Versiegelungsgrad.
Klimaschutz
Einsatz von 
energieeffizienten 
Lüftungsanlagen 
• nicht vorhanden (-)
• teilweise (o)
• energieefiziente Lüftungsanlagen (+) mittel
Je besser der bautechnische Standard ist, desto wichtiger ist der 
Einsatz einer energieeffizienten Lüftungsanlage.
Klimaanpassung
Ausrichtung der 
Baukörper hinsichtlich 
der Lage in  
Kaltluftbahnen
• Ausrichtung der Baukörper quer zur 
Kaltluftströmungsrichtung (-)
• Ausrichtung der Baukörper mit möglichst 
geringem Widerstand in der Kaltluftbahn (+)
• Lenkung des Kaltluftstroms zur Versorgung 
weiterer Gebiete durch Stellung der Baukörper 
oder Pflanzungen möglich (++)
• Keine Beeinflussung der 
Kaltluftströmungsrichtung durch Baukörper (++) hoch
Die Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich der Lage in 
Kaltluftbahnen mit einer offenen Bauweise in Strömungsrichtung 
sichert die Versorgung von Wohngebieten mit nächtlicher Kaltluft 
aus Kaltluftentstehungsgebieten und fördert den lokalen 
Luftaustausch. Dies dient dem Erhalt und der Stärkung einer guten 
bioklimatischen Situation in den Siedlungsräumen während 
windschwachen Sommernächten.
Grundlage hierfür ist die Berücksichtigung der Karte zu 
Kaltluftvolumenströmen aus dem Klimaanpassungskonzept der 
Stadt Münster (S.21 - Karte 2: Strömungsverhältnisse in der Kaltluft 
2014). Ein gesondertes Gutachten mit Simulation der Auswirkungen 
ist nicht erforderlich.

Seite 3
Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung
Klimaanpassung
Klimaangepasstes 
Grün-/ 
Freiraumkonzept und 
Biodiversität
• vernetzte Grün- und Wegeverbindungen (+)
• Vorhandene Landschaftselemente 
(Gehölzbestände, Hecken etc.) sind in 
ausreichend groß bemessene öffentliche 
Grünflächen bzw. in Freiflächen integriert (+)
• öffentliche Spielplätzen (2,25 m²/EW gemäß 
Grünordnung der Stadt Münster) (+)
• öffentliche Grünflächen (2,25 m²/EW) mit Breite 
>50m (+) hoch
Ein klimaangepasstes Grünkonzept, stellt vielseitig nutzbare, 
differenzierte und qualitativ hochwertige Grün- und Freiflächen im 
Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas sicher z.B. durch 
Beschattung versiegelter Bereiche oder die Schaffung von 
Wasserflächen  (Hitzeperioden). 
Für Zwecke der siedlungsnahen Erholung sind neben den 
erforderlichen öffentlichen Spielplätzen (2,25 m²/EW gemäß 
Grünordnung) weitere  öffentliche Grünflächen bereitzustellen, die 
neben einer Gewährleistung von vernetzten Grün- und 
Wegeverbindungen auch eine Aufenthaltsqualität 
(„Stadt/Quartierspark“) sicherstellen. Als Orientierungwert ist hier der 
gleiche Ansatz wie für Spielflächen anzusetzen (2,25 m²/EW). Die 
Breite eines solchen Quartierspark sollte 50 m nicht unterschreiten 
und von möglichst großer, zusammenhängender Dimension sein.
Klimaanpassung
Wassersensible 
Stadtentwicklung und 
Überflutungsschutz
• Nutzung von Dach- und Fassadenbegrünung (+)
• offene begrünte Entwässerungsmulden zur 
langsamen Regenwasser-Ableitung (+)
• ortsnahe Retention und Versickerung(+)
• gestalterische und technische Elemente zur 
Erhöhung der Verdunstung (+)
• Regenwassernutzung durch Bürger (+)
• baulicher Überflutungsschutz am Objekt (+)
• Multifunktionale Flächen und Notwasserwege 
(+)
• Anteil versiegelter Flächen gering, insgesamt 
unter 45 % (+) hoch
Eine wassersensible Stadtentwicklung berücksichtigt den 
natürlichen Wasserhaushaltes und des Überflutungsschutzes und 
können sich in ihren Maßnahmen ergänzen.
Niederschläge sind nach Möglichkeit im Baugebiet zu belassen. 
Öffentliche und private Grünflächen sind hierfür ebenso zu 
berücksichtigen wie Verkehrsflächen . Anfallende Abflüsse sind zu 
diesem Zweck durch Rückhaltung, Versickerung und Verdunstung 
zu minimieren. Dach- und Fassadenbegrünung sind hierfür ein 
wichtiges Element.
Im Falle von herausragenden Starkregenereignissen (ab einer 
Jährlichkeit von >30 Jahre) sind mögliche Retentionsräume bzw. 
multifunktionale Flächen sowie Notwasserwege sicherzustellen, die 
das schadlose Abfließen ermöglichen. Entsprechende öffentliche 
und private Freiräume müssen hierfür verfügbar sein.

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Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung
Klimaanpassung
Baumbestand und 
Baumstandorte
• Überwiegender Erhalt des Baumbestands (++)
• Teilweise Erhalt des Baumbestands (+)
• kein Erhalt des Baumbestands (--)
• Pflanzung von großkronigen Bäumen in 
durchgängigen Grünstreifen (+)
• ausreichend bemessene Baumstandorte gemäß 
städtischer „Richtlinie zur Planung und 
Ausführung von Baum- und Strauchpflanzungen 
im Verkehrsgrün“  (++) hoch
Ziel sollte der Erhalt von möglichst vielen Bäumen, insbesondere 
Großbäumen, sein. Auf Grund ihrer Verdunstungsleistung und ihrer 
Beschattungsfunktion besitzen sie bei Hitzeperioden eine hohe 
thermische Ausgleichsfunktion.
Für Bäume, die im Zuge der Neubebauung nicht erhalten werden 
können, sollten möglichst viele Ersatzpflanzungen vorgesehen 
werden. Im Straßenraum sind ausreichend bemessene 
Baumstandorte gemäß städtischer „Richtlinie zur Planung und 
Ausführung von Baum- und Strauchpflanzungen im Verkehrsgrün“ 
sicherzustellen. An Haupterschließungsstraßen ist die Pflanzung 
von großkronigen Bäumen in durchgängigen Grünstreifen zu 
ermöglichen. Diese können auch als Retentionsraum bei 
Starkregenereignissen fungieren. Im Rahmen der 
Straßenentwässerung sind grundsätzlich Modelle zur Bewässerung 
der Baumscheiben mit Niederschlagswasser in Betracht zu ziehen. 
Klimaanpassung
Schutzabstände 
zwischen Wald und 
größeren 
Baumbeständen 
gegenüber Gebäuden
• Regelabstand zu Waldflächen von 35 m (++)
• Teilweise Regelabstand zu Waldflächen von 35 
m (+)
• kein Regelabstand zu Waldflächen von 35 m (--) hoch
Eine effektive Vorsorgemaßnahme durch umstürzende Bäume bei 
Sturmlagen besteht in der Einhaltung von Schutzabständen 
zwischen Wald- und Forstflächen oder größeren Baumbeständen 
gegenüber Gebäuden sowie empfindlichen Nutzungen.
Geplante Gebäude sollen einen Regelabstand zu Waldflächen von 
35 m aufweisen.

Seite 5
Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung
Klimaanpassung
Bauliche Standards im 
Sinne der 
Klimaanpassung
• Erhöhung der Rückstrahlungseffekte (Albedo) 
durch helle Fassadengestaltung (+)
• Natürliche Baumaterialien (Beton, 
Kalksandstein, Ziegel) (+)
• Fassaden- und Dachbegrünung (+)
• Sicherung der Luftzirkulation durch 
Gebäudeöffnungen (bspw. Hofeinfahrten) (+)
• Gestaltungselemente zur Verschattung (bspw. 
Vordächer, Balkone, Sonnensegel, Fensterläden, 
Vertikallamellen) (+) hoch
Im Hochsommer heizt sich die Außenfassade stark auf, deshalb ist 
die Wahl der Baumaterialien entscheidend für einen guten Schutz 
gegen Hitze und ein angenehmes Innenraumklima an heißen 
Sommertagen.
Bestimmte Baumaterialien, beispielsweise Stahl und Glas, erhitzen 
sich tagsüber extrem und geben wiederum die Wärme ins Innere ab. 
Natürliche Baumaterialen bleiben kühl und sind widerstandsfähig 
(Mauerwerk beispielsweise aus Beton, Kalksandstein oder Ziegel). 
Holz weist ebenfalls eine gute Eigenschaft in Bezug auf die 
Wärmeleitfähigkeit auf. Helle Farben reflektieren das Sonnenlicht 
stärker und heizen sich demnach nicht so stark auf wie dunklere 
Farbtöne. 
Die Größe, Lage, Art und Anzahl von Fenstern sollte in Kombination 
mit Verschattungselementen betrachtet werden.
Auch eine Dach- und Fassadenbegrünung kann zu angenehmeren 
Raumtemperaturen an heißen Tagen beitragen, hat einen 
ökologischen Mehrwert und bietet Gestaltungsmöglichkeiten.
Legende Klassifizierung:
(--) Abwertung
(-) leichte Abwertung
(o) neutral
(+) positive Wertung
(++) stark positive Wertung

Beschlussvorlage

22857 Zeichen

V/0323/2022
V/0323/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Klimagerechte Stadtentwicklung – Grundlagen für Klimaschutz, Klimaanpassung und
klimaneutrale Energieversorgung (Antrag Nr.: A-R/0036/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/GAL „Klimagerechte Bauleitplanung“)
Beratungsfolge
07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster bekräftigt die Bedeutung der Bauleitplanung
(Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) für eine klimagerechte baulich-räumliche
Entwicklung und eine zukünftig klimaneutrale Energieversorgung der Stadt Münster.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es in jüngerer Zeit eine Reihe von Beschlüssen zur
klimagerechten Steuerung einzelner Aspekte in der Baulandentwicklung und Bauleitplanung
gegeben hat.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in der Bauleitplanung bereits Arbeitshilfen zur Anwendung
kommen, die Prüfkriterien für Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange bereitstellen. Zur
verbesserten Anwendbarkeit und aufgrund neuer rechtlicher und technischer Möglichkeiten
besteht der Bedarf an einer Harmonisierung und Weiterentwicklung.
4. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, diese Arbeitshilfen – insbesondere den im Rahmen
der Planungswerkstatt 2030 entwickelten Kriterienkatalog für die Identifizierung neuer
Siedlungsflächen (Anl. 1) und den Kriterienkatalog „Klimaschutz und Klimaanpassung in der
Bauleitplanung“ (Anl. 2) – vor dem Hintergrund übergreifender Handlungsprogramme und
der weiteren politischen Beschlusslage zum Themenkomplex zeitnah zusammenzuführen
und weiterzuentwickeln zu einem „Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung Münster“.
Stadtplanungsamt
25.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Gottwald-Kobras
T elefon:492-6137
Gottwald-Kobras@stadt-
muenster.de
Herr Brinkheetker
T elefon:492-6190
Brinkheetker@stadt-
muenster.de

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V/0323/2022
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im gesamten Zyklus der Baulandentwicklung – von der
Steuerung der Flächenentwicklung, der planerischen Entwicklung über die konkrete
Realisierung der Gebäude und Infrastrukturen bis hin zu einem möglichen Rückbau und
ihrem Recycling – weitere Potenziale für ein optimiertes Handeln im Sinne von
Klimaanpassung, Klimaschutz und einer klimaneutralen Energieversorgung auch außerhalb
der Bauleitplanung gesehen werden.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Entwicklung von Baulandpotenzialen in Münster
übliche Prozesskette von der Identifizierung geeigneter Flächen bis zur Realisierung der
Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Optimierungspotenziale unter Klima- und
Energiegesichtspunkten von einem beratenden Fachbüro untersuchen zu lassen. Auf der
Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse, der vorhandenen Arbeitshilfen (s. 3.) und unter
Berücksichtigung übergreifender Handlungsprogramme und der Beschlusslage ist ein
Planungstool „Klimagerechte Stadtentwicklung Münster“ (bspw. in Form einer interaktiven
digitalen Anwendung) zu entwickeln. Dieses soll für die einzelnen Prozessphasen und
jeweils beteiligten Fachplanungen und Stellen die wirksamsten Handlungsmöglichkeiten und
Instrumente für klimagerechtes Handeln aufzeigen.
7. Die lokale Energiewirtschaft sowie die Fachöffentlichkeit aus den Bereichen Bauen, Planen
und Klima (u.a. der Klimabeirat und Fachverbände) werden an der Entwicklung eines
Planungstools beteiligt.
8. Im Sinne der weiteren Qualifizierung von Instrumenten ist zudem eine Rechtsexpertise zum
Instrument einer städtebaulichen Sanierungssatzung für die energetische Sanierung im
baulichen Bestand einzuholen.
9. Der Antrag an den Rat A-R/0036/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
„Klimagerechte Bauleitplanung“ (Anl. 3) ist damit aufgriffen und erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zu 6.-8.:
Für die Untersuchung durch ein Fachbüro, die Entwicklung eines Planungstools und die Einholung
einer Rechtsexpertise wird mit Kosten in Höhe von insgesamt 85.000 EUR gerechnet.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und
Regionalentwicklung,
Stadtplanung
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2022
2023
35.000
50.000
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für 2022 im Budget der Produktgruppe 0901 zur Verfügung
und werden auch im Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt.

- 3 -
V/0323/2022
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2030
(V/0770/2019/1) vom 11.12.2019 das Ziel beschlossen, möglichst bis 2030 klimaneutral zu werden,
und die Verwaltung beauftragt, hierzu Gestaltungsmöglichkeiten für alle städtischen Handlungsfelder
auszuloten. Auch für den Bereich der Klimaanpassung liegen entsprechende Beschlüsse vor
(V/0141/2017/1, 3.3, Satz 1 sowie V/0799/2019/1). Der Antrag an den Rat A-R/0036/2020 bündelt
diese beiden Aspekte und verweist auch auf die sogenannte Klimaschutzklausel des
Baugesetzbuches. Eine Schlüsselrolle kommt – auch vor dem ganz aktuellen Hintergrund des
Ukraine-Konflikts – dem Thema einer postfossilen, klimaneutralen Energieversorgung baulich neu zu
entwickelnder Gebiete zu.
Wenn in dieser Vorlage der Begriff „klimagerecht“ verwendet wird, so geht es darum, sowohl den
Ansprüchen und Zielen von Klimaanpassung (Adaptation) als auch des Klimaschutzes im Sinne einer
Verzögerung des globalen Klimawandels (Mitigation) gerecht zu werden. Es ist keine Beurteilung im
Sinne globaler Gerechtigkeit beabsichtigt, wie Handlungen in Münster oder Deutschland im
internationalen Zusammenhang zu bewerten wären.
Weltweit waren der Baubereich und Gebäudebetrieb 2019 für 38 % der globalen CO2-Emissionen
verantwortlich (UNEP 2020), für Deutschland beziffert das Umweltbundesamt den Anteil aktuell auf
etwa 30 %. Dabei fließen sowohl die Errichtung, d.h. der einmalige Energie- und Materialeinsatz, als
auch der dauerhafte Betrieb von Bauwerken und der dafür notwendigen Infrastrukturen ein. Die
Herstellung von Gebäuden ist nicht ohne Ressourcenverbrauch denkbar. Zwar kommen nur geringe
T eiledes baulichen Bestands jährlich hinzu, die Einsparpotenziale und Gestaltungsmöglichkeiten sind
hier jedoch von vorne herein hoch. Sie sind auch dringend experimentell weiter auszuloten, z.B.
hinsichtlich des Ersatzes und Recyclings hochklimawirksamer Standardbaustoffe wie Beton.
Bezüglich einer Transformation des baulichen Bestandes stellen sich die Herausforderungen noch
einmal anders dar.
Die Bauleitplanung in Münster, die hauptsächlich die konkrete Entwicklung im Neubaubereich steuert,
leistet hier einen wichtigen Beitrag. Dabei ist aber auf den besonderen Rechtscharakter und die
Wirkungsweise von Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einzugehen: Die kommunale
Planungshoheit von Kreisen und Kommunen in Deutschland vollzieht sich in einem klaren
bundesgesetzlichen Rahmen. So sind die Festsetzungsmöglichkeiten von Bauleitplänen in § 5 und §
9 Baugesetzbuch abschließend geregelt und nicht erweiterbar. Die Pläne sind für die jeweilige Fläche
aus der örtlichen Situation zu entwickeln. Jeder einzelne Aspekt ist einer Abwägung hinsichtlich
verschiedener, oft widersprüchlicher Gestaltungs- und Nutzungsansprüche zu unterziehen.
So steht beispielsweise eine flächensparende hohe bauliche Dichte (Klimaschutz) zunächst einer
geringen Versiegelung und hohen Durchgrünung und Durchlüftung (Klimaanpassung) entgegen,
soziale und wirtschaftliche Aspekte treten hinzu. Abgewogene Lösungen sind immer im Einzelfall zu
entwickeln und gut zu begründen. Das Ganze ist zu betrachten vor dem Hintergrund einer anhaltend
hohen Nachfrage nach Wohnraum und auch gewerblichen Flächen, der die Stadt Münster weiterhin
mit rechtssicheren und zielführenden Planungsprozessen begegnen möchte.
Der Bundesgesetzgeber und die Rechtsprechung haben im letzten Jahrzehnt die Möglichkeiten der
Bauleitplanung im Hinblick auf Klimaschutz und Klimaanpassung deutlich gestärkt. Das ist
insbesondere für den Aspekt des Klimaschutzes als gemeinsames globales Ziel bedeutsam. Gerade
die Ziele der Energiewende und der Innenentwicklung wurden bekräftigt. Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss vom 24.03.2021 die öffentlichen Stellen in
einem Grundsatzurteil zur Eile in Sachen Klimaschutz gedrängt: Je später gehandelt würde, umso
einschneidender seien die Eingriffe in die Freiheitsrechte künftiger Generationen, um den
völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens nachzukommen. Auch
auf nationaler Ebene sind also alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dies betrifft auch das öffentliche
Baurecht. Die Kommunen in Deutschland drängen darauf, ihre Handlungsmöglichkeiten hier weiter zu
verbessern (s. bspw. Positionspapier des Dt. Städtetages „Bauleitplanung und Klima“, im Erscheinen).

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V/0323/2022
Als ein gutes Mittel für die kommunale Praxis haben sich lokal angepasste Leitfäden und
Planungstools erwiesen, die für die verschiedenen Phasen der baulichen Entwicklung von
Stadträumen Informationen und Prüfkriterien im Sinne von Klimaschutz und Klimaanpassung
bereitstellen. Damit lenken sie die Aufmerksamkeit auf die Möglichkeiten einer klimagerechten
Bauleitplanung und zeigen auch auf, dass manche Handlungsansätze nur oder besser außerhalb der
Bauleitplanung zu realisieren sind, z.B. in Form von Anreizen, Information und Beratung oder
vertraglichen Vereinbarungen. Entsprechende Arbeitshilfen existieren in Münster bereits prinzipiell.
Das vorgeschlagene weitere Vorgehen soll darauf aufbauen.
Zu 1.:
Bedeutung und Möglichkeiten der Bauleitplanung
Die kommunale Bauleitplanung von Kreisen und Kommunen in Deutschland umfasst die
vorbereitende (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne). Diese
Pläne werden im Rahmen der kommunalen Planungshoheit nach gesetzlichen Vorgaben unter
Berücksichtigung von übergeordneten Planungen (Europäische- und Bundesraumordnung, Landes-
und Regionalplanung des Landes Nordrhein-Westfalen) entwickelt und fortgeschrieben. Sie regeln,
welche Flächen bebaubar und auch, welche von Bebauung frei zu halten sind.
Insbesondere regelt die Bauleitplanung ortsrechtlich die Lage und die städtebauliche Form baulich zu
entwickelnder Bereiche und bestimmt damit die Integration in bestehende Siedlungsbereiche sowie
Volumina und Stellung möglicher Baukörper, zudem auch die Lage von Trassen und Flächen zur
Erschließung und für den Gemeinbedarf. Damit bestehen ganz grundsätzliche Einflussmöglichkeiten
für eine klimagerechte Entwicklung neuer Stadträume, z.B. hinsichtlich einer Südausrichtung der
Gebäude. Die entscheidenden Weichen sind in diesem Sinne jedoch schon in der Standortsuche bzw.
in Voruntersuchungen, Probeentwürfen und städtebaulichen Beauftragungen bzw. Wettbewerben zu
stellen.
Darüber hinaus bestehen bestimmte Festsetzungsmöglichkeiten für die Ausführung von privaten
Gebäuden, Nebenanlagen und auch Freiflächen sowie Versorgungsanschlüssen und Infrastrukturen.
Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind hinsichtlich der festzulegenden Gegenstände gerade
dynamisch. Es ist auch zu berücksichtigen, dass Bebauungspläne in der Regel über Jahrzehnte
Bestand haben und es in dieser Zeit zunehmend zu T echnologiewechselnkommt, die nicht behindert
werden sollen. Auch sind die Kontrollmöglichkeiten der späteren tatsächlichen Umsetzung von
Festsetzungen begrenzt. In Münster hat es in jüngerer Zeit eine Reihe von Grundsatzbeschlüssen
gegeben, wie die Bebauungsplanung im Sinne von Klimaschutz und -anpassung wirken soll (s. 2.).
Zu 2.:
Bauleitplanung und Klima – bisherige Ansätze und Beschlusslage
Die Stadt Münster hat sich im kommunalen Klimaschutz und in der Klimaanpassung schon sehr
frühzeitig engagiert und zahlreiche Maßnahmen konzipiert und umgesetzt. So gab es u. a. die
folgenden Beschlüsse mit besonderer Relevanz für die Bauleitplanung:
 Im Rahmen der Klimaschutznovelle des Baugesetzbuches sind die Belange des
Klimaschutzes in der Bauleitplanung deutlich gestärkt worden. Die Verwaltung hat dem
Planungsausschuss bereits im Jahr 2011 ein Konzept zur Umsetzung des Klimaschutzes in
der Stadtplanung im Rahmen der Beschlussvorlage V/0533/2011 vorgelegt.

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V/0323/2022
 Der Rat hat im Jahr 2012 einen Zielwert (30 ha/a) zur Begrenzung des weiteren Zuwachses
an Siedlungs- und Verkehrsfläche beschlossen (V/0288/2012/1). Über die erfolgreiche
Zertifizierung Münsters als Flächensparende Kommune wurde 2014 berichtet (V/0761/2014).
 Aufgrund der zunehmenden Anzahl von sog. „Schottergärten“ und der vielen positiven
Wirkungen von begrünten Dächern wurde im Rahmen der Vorlage V/0531/2020 beschlossen,
dass in neuen Bebauungsplänen Festsetzungen zum Verbot von Schottergärten und zur
Begrünung von flachen- und flachgeneigten Dächern getroffen werden.
 In den aktuellen Grundstückskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen sowie auch
städtebaulichen Verträgen ist „Münsters Standard für klimagerechtes Bauen – Klimagerechte
Weiterentwicklung der Gebäudeenergiestandards (Wärmedämmstandards) in Münster“ zu
berücksichtigen (s. V/0434/2021/2). Es werden über die gesetzlichen Regelungen
hinausgehende Vorgaben für die Wärmedämmung, aber auch Verpflichtungen für die Nutzung
der Solarenergie getroffen.
 Im Rahmen der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (V/0282/2021) wird auch
das Thema der wassersensiblen Stadtentwicklung betrachtet
 Die Vorlage „Münstersche Stadt-Landschaft – Siedlung und Freiraum in der Balance: Konzept
für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für
erneuerbare Energien“ (V/0908/2021/1) betont die besondere Bedeutung der Freiräume in
Münster und beschreibt, wie mit den berechtigten Flächenansprüchen für Siedlungsbau aber
auch Energieerzeugung umgegangen werden soll.
 Aktuell befinden sich die Vorlagen V/0317/2022 und V/0319/2022 im Beratungsgang. In diesen
Vorlagen macht die Verwaltung Vorschläge für eine klimagerechte Wärmeversorgung der
neuen Baugebiete bzw. für eine generelle Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen in
neuen Baugebieten.
Zu 3.:
Bauleitplanung und Klima – vorhandene Arbeitshilfen
In den Bauleitplanverfahren der Stadt Münster finden im Rahmen der generellen rechtlichen Vorgaben
auch die oben genannten Beschlüsse Beachtung. Die Planungsverwaltung hat sich frühzeitig mit
Klimaaspekten in der Bauleitplanung auseinandergesetzt. Sie werden unter anderem in den
Umweltberichten nach § 2a BauGB zu den Bauleitplänen konkret adressiert.
Im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 wurde im Jahr 2018 ein Kriterienkatalog für die
Identifizierung neuer Siedlungsflächen entwickelt, der Klimaanpassungsaspekte und
Landschaftsschutz herausstellt und seitdem für die vorbereitende Bauleitplanung Verwendung findet.
Für die verbindliche Bauleitplanung wurde in 2019 ein Kriterienkatalog zur Verfügung gestellt, der die
stadtplanungsrelevanten Elemente von Masterplan 100 % Klimaschutz und Klimaanpassungskonzept
bündelt. Dieser wurde in vier großen Verfahren der Wohnbaulandentwicklung erprobt.
Eine überarbeitete Fassung soll nun abgestimmt werden und schnellstmöglich in allen Verfahren der
Bebauungsplanung im Stadtplanungsamt zum Einsatz kommen. Der aktualisierte Kriterienkatalog
„Klimaschutz und Klimaanpassung“ wird dann gem. Beschlusspunkt 4 zusammen mit dem aus der
Planungswerkstatt 2030 hervorgegangenen Kriterienkatalog für die Identifizierung neuer
Siedlungsflächen weiterentwickelt zu einem „Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung Münster“.

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V/0323/2022
Zu 4.:
Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung für Münster
Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, in einem 1. Schritt die genannten internen Arbeitshilfen
zeitnah zusammenzuführen und weitergehend an den aktuellen Arbeitsweisen und Abläufen zu
orientieren. Dabei sind die Phasen der Bauleitplanung zu unterscheiden von anderen Arbeitsphasen.
Es sollen auch Prüfkriterien für die beteiligten Fachämter und Fachplanungen, wie beispielsweise die
Entwässerungs- oder Mobilitätsplanung bereitgestellt werden. Die aktuellen Beschlusslagen in
Münster sollen in den Kriterien Berücksichtigung finden. Zugleich soll eine weitere Qualifizierung mit
Elementen erfolgen, die heute gute Standards derartiger Leitfäden für die Bauleitplanung ausmachen
(z.B. Musterformulierungen für mögliche Festsetzungen). Hierzu sind bereits umfassende Recherchen
und interkommunale Absprachen erfolgt.
Zu 5.
Vielfache Ansatzpunkte in den Phasen der Baulandentwicklung
Im Rahmen der Vorarbeiten zu dieser Vorlage wurden diverse Handreichungen und Planungstools
zum Thema Klima und Stadtplanung betrachtet. So bspw. die bereits um 2010 im Rahmen eines
ExWoSt-Vorhabens entstandene Strategie JENKAS für Jena mit dem digitalen
„Entscheidungsunterstützungswerkzeug“ JELKA, aber auch ambitionierte neuere Arbeiten der RWTH
Aachen für die Städteregion Aachen und das Bergische Städtedreieck. Weitere Kommunen und
Regionen haben entsprechende Strategien und Arbeitshilfen teils intern bzw. mithilfe eigener
Energieagenturen, teils mit Hilfe qualifizierter Fachbüros entwickelt.
Gemein haben die betrachteten Arbeiten, dass sie sich in der Regel an den üblichen Abläufen der
grundlegenden Entwicklung von neuen, größeren Siedlungsbereichen orientieren. Hier identifizieren
sie eine Reihe von Arbeitsschritten oder Phasen, von denen nur ein kleiner T eilder Bauleitplanung im
engeren Sinne zuzuordnen ist (s. Abbildung, eigene Darstellung). So stellt sich beispielsweise schon
im Vorfeld die Frage nach Planungsgrundlagen wie Klimafunktionskarten oder Informationssystemen
zu Risiken und Vulnerabilität in T eilräumen.
Damit wird deutlich, dass es insgesamt eines breiteren Ansatzes bedarf und nur ein T eil der
Handlungsoptionen einer klimagerechten Stadtplanung im Bereich der Bauleitplanung liegen. Über
das Ausschöpfen dieser Möglichkeiten hinaus liegen wichtige Potenziale für klimagerechtes Handeln
in der Stadtentwicklung in vor- und nachgelagerten Bereichen. Eine besondere Bedeutung kommt
dabei der Etablierung eines Lebenszyklusansatzes in der Bilanzierung der Klimawirksamkeit von
Planungen zu. D.h. die in Form von Baumaterialien, Arbeits- und Transportleistung einzubringende
„graue Energie“ eines Bauvorhabens ist ebenso in Rechnung zu stellen wie die Aufwendungen für
Rückbau und Recycling in der Zukunft.

- 7 -
V/0323/2022
Abb.: Klimagerechte Planung. Prozessphasen und Ansatzpunkte (eigene Darstellung)

- 8 -
V/0323/2022
Zu 6.:
Prozesskette der Baulandentwicklung optimieren – ein Planungstool für Münster
Die planerische Entwicklung von der Identifizierung geeigneter Flächen bis zur Baureife der
Grundstücke und baulichen Realisierung umfasst eine komplexe Prozesskette (s. Abbildung oben) mit
zahlreichen beteiligten Ämtern und Stellen innerhalb und teils auch außerhalb der Stadtverwaltung.
So existiert mit den Stadtwerken bzw. Stadtnetzen Münster ein innovativer und leistungsfähiger
lokaler Versorgungsträger, der eng einzubinden ist. Weiterhin werden in der Regel Planungs- und
Gutachterbüros involviert, so für städtebauliche Konzepte.
Vor dem genannten Hintergrund wird es als essenziell erachtet, zur Untersuchung und Optimierung
dieser komplexen Verfahren unter Klimaaspekten ein Fachbüro oder -konsortium zu beauftragen.
Dieses soll aufbauend auf dem nach Beschlusspunkt 4. entwickelten „Leitfaden klimagerechte
Bauleitplanung Münster“ für die einzelnen Prozessphasen und jeweils beteiligten Fachplanungen und
städtischen Stellen die wirksamsten Handlungsmöglichkeiten und Instrumente für ein klimagerechtes
Handeln aufzeigen. In der Untersuchung sollen auch bereits jetzt vorhandene personelle Engpässe
und Vollzugsdefizite der Ämter, z.B. im Bereich der Nachkontrolle vereinbarter und festgesetzter
privater Maßnahmen thematisiert werden können.
Herauszustellen ist, dass dies kooperativ mit den beteiligten Akteurinnen und Akteure erfolgen soll
und der lokale Hintergrund mit den entsprechenden Beschlüssen und Strukturen zum Thema Klima in
Münster hierbei besondere Berücksichtigung findet. Ziel ist dabei nicht ein starres Regelwerk, sondern
ein interaktives Planungstool, das das Projektmanagement und die Fachplanungen in den
entsprechenden Prozessphasen begleitet und unterstützt. Dieses flexible digitale Instrument kann die
beteiligten Stellen je nach Aufgabe und Rolle gezielt unterstützen und erscheint perspektivisch besser
geeignet (als ein zunehmend umfassender Leitfaden in Schrift- oder T abellenform),der Arbeitsteilung,
Komplexität und Informationsfülle in den Prozessen gerecht zu werden.
Zu 7.:
Beteiligung der Fachöffentlichkeit
Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses und der großen aktuellen Herausforderungen im
Bereich Bauen und Energie mit Blick auf die angestrebte Klimaneutralität soll die Erarbeitung des
Planungstools für eine klimagerechte Stadtentwicklung und Stadtplanung durch die Beteiligung der
Fachöffentlichkeit unterstützt werden. Das betrifft Fachverbände bspw. der planenden Berufe, von
Bau- und Energiewirtschaft, aber auch den Bereich Klima, so sollen die im Klimabeirat der Stadt
Münster vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen eingebunden werden.
Zu 8.:
Rechtsgutachten zur städtebaulichen Sanierungssatzung nach § 136 ff. BauGB
Über das Instrumentarium der Bauleitplanung hinaus, das T eildes Allgemeinen Städtebaurechts ist
und in der Regel zur Steuerung der Neubauentwicklung zur Anwendung kommt, gilt es rasch
Instrumente für die planerische Unterstützung der Erneuerung des baulichen Bestands zu
identifizieren. In einem weiteren Schritt soll daher in Form eines Rechtsgutachtens geprüft werden, ob
das Instrument einer städtebaulichen Sanierungssatzung nach § 136 ff. BauGB hier rechtssicher und
zielführend ist, das in der vorgelegten Konzeptstudie zur Klimaneutralität 2030 (V/0461/2021)
vorgeschlagen wird.

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Zu 9.:
Zugrundeliegender Antrag A-R/0036/2020 Klimagerechte Bauleitplanung
Die in Antrag A-R/0036/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt
Münsteradressierten Punkte werden durch die vorhandenen Kriterienkataloge bereits grundsätzlich in
das Planungshandeln eingebracht. Die Beschlusspunkte der Vorlage setzen entsprechend dem
Antragsinhalt hierauf auf und greifen diese vollumfänglich auf. Sie gehen in wesentlichen Punkten
darüber hinaus. Der Antrag ist damit erledigt.
I.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Auszug „Planungswerkstatt 2030“, Dokumentation des Prozesses zur Erarbeitung des
Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030. Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung 1/2019, Kapitel 4: Kriterienkatalog
Anlage 2: Kriterienkatalog "Klimaschutz / Klimaanpassung in der Bauleitplanung" der KLENKO der
Stadt Münster wie verwendet seit 12/2019
Anlage 3: Antrag an den Rat A-R/0036/2020 vom 4. August 2020 „Klimagerechte Bauleitplanung“ der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL

Beratungsverlauf (4)

07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Umgehungsstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0323/2022
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2022
Erstellt
08.05.2022 23:25