V/0323/2022
Klimagerechte Stadtentwicklung
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Anlage A
2834 Zeichen
Anlage A zur V/0323/2022 Kurzüberblick Die Bauleitplanung in Münster steuert primär die Neubauentwicklung, sie möchte und muss ihren Beitrag für eine klimagerechte Stadtentwicklung leisten: zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und für eine perspektivisch klimaneutrale Energieversorgung. Dazu sollen in mehreren Schritten verbesserte Arbeitshilfen bereitgestellt, Abläufe optimiert werden, dabei soll das Wissen der lokalen Fachöffentlichkeit einfließen. Zudem werden Instrumente für den Bestand untersucht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage berührt folgendes Ziel bzw. dazugehörige Teilziele: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Die Zielerreichung ist allerdings nicht quantifizierbar. Die Vorlage betrifft in Produktgruppe 0901 unmittelbar - die Aufgaben der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung), einschließlich sonstiger städtebaulicher Satzungen. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zu 6. – 8. werden zunächst aus für Zwecke von Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellten Mitteln des Stadtplanungsamtes finanziert. Hier werden Kosten in Höhe von insgesamt rd. 85.000 EUR veranschlagt. Davon sollen 35.000 EUR noch in 2022 abfließen. Im Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen kann es zu haushaltsrelevanten Vorschlägen der Gutachterbüros kommen, die durch die Verwaltung geprüft und in die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2024 eingebracht werden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Bauleitplanung stellt eine pflichtige kommunale Aufgabe in Deutschland dar. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen der klimagerechten Weiterentwicklung der Bauleitplanung und darüber hinaus der Identifizierung von Handlungsoptionen in benachbarten Feldern im Sinne von Klimaschutz, Klimaanpassung und einer klimaneutralen Energieversorgung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt in besonderem Maße die Querschnittsaufgabe Klimaschutz. Einsparpotenziale im Neubaubereich sollen mittels Optimierungen und veränderter Steuerung im Prozess der Baulandentwicklung identifiziert und bestmöglich umgesetzt werden können. Des Weiteren soll das Instrument der städtebaulichen Sanierungssatzung für einen klimagerechten Umbau des Gebäudebestands überprüft werden.
V_0323_2022_Anlage_1_Kriterienkatalog_F_Plan_Auszug_Planungswerkstatt_2030_Dokumentation_2019
70458 Zeichen
KRITERIENKATALOG
Teil I
4
KAPITEL
36 Planungswerkstatt 2030
Wenn es gilt, neue Baugebiete im Außenbereich zu
LGHQWLƃ]LHUHQ VWHOOW VLFK GLH )UDJH ZR JHQDX GLHVH
Baugebiete liegen sollten. Oder andersherum ge-
fragt, nach welchen Kriterien werden neue Bauge-
biete eigentlich ausgewählt? Warum wird eine Flä-
che einer anderen Fläche vorgezogen?
Bei der Prüfung und Auswahl potenzieller neuer Siedlungsberei -
che im Außenbereich ist eine Vielzahl von Kriterien bedeutend.
'LHVH.ULWHULHQVROOHQGLH8PVHW]XQJGHU/HLW]LHOHHLQH UƄ¦FKHQ -
schonenden, sozial ausgewogenen und qualitätsvollen Stad tent-
wicklung gewährleisen. Die Kriterien werden dabei als Eckpun kte
für die Flächenauswahl und deren Priorisierung verstanden . Die
Beschreibung von Tabukriterien, Widerständen, Hemmnissen
sowie Förderfaktoren sollen die Gesamt-Bewertung der Pote n-
]LDOƄ¦FKHQYRUEHUHLWHQXQGWUDQVSDUHQWXQGQDFKYROO]LH KEDUJH -
stalten.
Tabukriterien führen dazu, dass eine potenzielle Fläche rech tlich
oder faktisch nicht entwickelt werden kann (siehe nachsteh ende
:LGHUVW¦QGH
'LHVHUVFKZHUWHLQHQHXH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ
HUKHEOLFK
+HPPQLVVH
'LHVVSULFKWLG5HKHUJHJHQHLQHQHXH
:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ
)¸UGHUIDNWRUHQ
'LHVVSULFKWI¾UHLQHQHXH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ
8PVHW]XQJ
6W¦GWLVFKHV(LJHQWXP x Fläche ist für andere (städtische) Nutzungen erforderlich x x
3ULYDWH(LJHQW¾PHU
x "Vielzahl verschiedener Eigentümer inkl.
Erbengemeinschaften
x Eigentümer ist / sind derzeit nicht zum Verkauf / zur
Entwicklung bereit"
x
x
x
x
=HLWOLFKH5HDOLVLHUXQJ
x Realisierung derzeit zeitlich nicht absehbar x
x
x
x
7DEXNULWHULHQ
'LHVVFKOLH¡WHLQH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJDXV
6LHGOXQJVVWUXNWXUHOOH/DJH x Insellage, keine Verbindung zum Siedlungsraum, Lage
außerhalb definierter Sieldungsgrenzen
*U¾QULQJH x Lage im ersten Grünring (Historischer Promenadenring)
9RUUDQJIO¦FKHQ]XU
)UHLUDXPVLFKHUXQJ
x Vorhandene funktionalisierte Grünanlagen (Parks,
Friedhöfe)
6FKXW]JHELHWH
x Lage im Naturschutzgebiet, FFH- oder Vogelschutzgebiet,
gesetzlich geschützten Biotop, geschützten
Landschaftsbestandteil inkl. realisierter Ausgleichsfläche
+RFKZDVVHU8UEDQH6WXU]IOXWHQ
:DVVHUVFKXW]
x Lage im Wasserschutzgebiet I oder II
x Lage im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet
37
EMPFEHLUNG
Begründete, objektive Bewer-
tungskriterien für potenzielle
:RKQEDXƄ¦FKHQ
versachlichen die
Diskussion und unter stützen Politik
und Verwaltung bei der konkreten
Flächen aus wahl.
Sie gewährleisten die Umset zung der
/HLW]LHOHHLQHUƄ¦FKHQ VFKR QHQGHQ
sozial ausgewogenen und qualität-
vollen Stadt ent wick lung, wie sie
von der Stadt Münster bereits seit
Jahrzehnten verfolgt und umgesetzt
werden.
Die Kriterien werden als Eckpunkte
für die Flä chen aus wahl und deren
Priori sierung ver stan den - im Sinne
von Förderfaktoren, Hemmnissen,
Widerständen oder Tabukriterien.
:LGHUVW¦QGH
'LHVHUVFKZHUWHLQHQHXH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ
HUKHEOLFK
+HPPQLVVH
'LHVVSULFKWLG5HKHUJHJHQHLQHQHXH
:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ
)¸UGHUIDNWRUHQ
'LHVVSULFKWI¾UHLQHQHXH:RKQEDXIO¦FKHQHQWZLFNOXQJ
8PVHW]XQJ
6W¦GWLVFKHV(LJHQWXP x x Kein / wenig städtisches Eigentum vorhanden x Hoher Anteil städtischen Eigentums
3ULYDWH(LJHQW¾PHU
x
x
x "Mehrere Eigentümer
x Verkaufsbereitschaft der Eigentümer nicht bekannt"
x "Nur einzelne Eigentümer
x Verkaufsbereitschaft der Eigentümer bekannt"
=HLWOLFKH5HDOLVLHUXQJ
x x "Baugebiet nur langfristig realisierbar
x Baugebiet nur in Gänze realisierbar (notwendige
Infrastruktur)"
x "Schnelle Realisierbarkeit zu erwarten
x In Abschnitten realisierbar"
Tabelle). Erhebliche Widerstände bedeuten, dass eine
Fläche aufgrund bestehender entgegengesetzter Fach-
konzepte, Ratsbeschlüsse oder Wirtschaftlichkeitsas-
pekte nur im besonderen Einzelfall entwickelt werden
sollte. Hemmnis- und Förderfaktoren führen des Weite-
ren dazu, dass eine entsprechende Fläche – im Verhältnis
zu den anderen geprüften möglichen neuen Siedlungs-
Ƅ¦FKHQŝ]XU¾FNJHVWHOOWE]ZEHYRU]XJWZHUGHQVROOWH
Auf dieser Basis wurde ein Kriterienkatalog angelegt,
mit dessen Hilfe alle Flächen in den einzelnen Kriterien
bewertet und daraus eine Gesamtbewertung ermittelt
werden konnte. Diese begründeten und objektiven Be-
wertungskriterien sollen die Diskussion um potenzielle
:RKQEDXƄ¦FKHQYHUVDFKOLFKHQXQGGLH(QWVFKHLGXQJV -
ƃQGXQJWUDQVSDUHQWPDFKHQ
Die fachlich begründeten Kriterien werden auf den
nächsten Seiten mit ihren Hintergründen beschrieben
und aufgelistet. Die Gliederung der Bewertung in Wi-
derstände, Hemmnisse und Förderfaktoren lässt sich
beispielhaft am Kriterium „Umsetzung“ ablesen (siehe
Tabelle unten auf der Seite).
Aufgrund der Komplexität dieser Flächenprüfung ist
eine rein numerische, rechnerische (gewichtete) Bewer-
tung der Flächen nicht zielführend. Daher wurden neben
distanzbezogenen Kriterien auch weitere entwickelt,
die auf das Vorhandensein bestimmter Qualitäten oder
+HPPQLVVH DE]LHOHQ )¾U MHGH 3RWHQ]LDOƄ¦FKH ZXUGHQ
Flächensteckbriefe angelegt und die für die Bewertung
notwendigen Informationen zusammengetragen. Mit
Blick auf den Kriterienkatalog wurde für jedes Kriterium
eine Bewertung vorgenommen, ob bzw. wie gut sich die
EHWUHƂHQGH )O¦FKH YRQ GLHVHP $VSHNW KHUDXV I¾U HLQH
Wohnbauentwicklung eignet. In der Zusammenschau
aller bewerteten Kriterien wurde gemeinsam mit den
beteiligten Fachämtern eine Gesamtbewertung der Flä-
chen vorgenommen, die der Rat in seinem Beschluss
]XP:RKQVLHGOXQJVƄ¦FKHQNRQ]HSWQDFKYROO]RJHQKDW
38 Planungswerkstatt 2030
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+233(1*$57(1('(/%$&+
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1
+
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352=(66,216:(*
1
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5R[HO
0LWWH
+lJHU
&RHUGH
*HOPHU
+LOWUXS :ROEHFN
+DQGRUI
6SUDNHO
$OEDFKWHQ
1LHQEHUJH
$PHOVEUHQ
$QJHOPRGGH
*LHYHQEHFN
.LQGHUKDXV
*UHPPHQGRUI 0HFNOHQEHFN
6W0DXULW]
*5h16<67(0
)5(,5$80.21=(37
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*5h125'181*0h167(5
)RUWVFKUHLEXQJ
0DVWDE
*5h16<67(0
)5(,5$80.21=(37
*5h125'181*
*5h16<67(0
*5h1=h*(
/DQGVFKDIWVVWUXNWXUHOOEHJUQGHWH)UHLUlXPH
YRQKRKHU%HGHXWXQJIU6WDGWJOLHGHUXQJ
(UKROXQJXQG6WDGW|NRORJLH
*5h15,1*
+LVWRULVFKHU3URPHQDGHQULQJ
*5h15,1*
,QQHQVWDGWEH]RJHQH|NRORJLVFKH$XVJOHLFKV
IOlFKHQPLWJURHU%HGHXWXQJIU(UKROXQJ
6WDGWJOLHGHUXQJXQG(UKROXQJ
6<67(0h%(5/$*(51'(5*5h1=8*
'RUWPXQG(PV.DQDO
*5h19(5%,1'81*(1
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9RUKDQGHQHIXQNWLRQDOH*UQDQODJHQ
3DUNV6SRUWXQG6SLHOSOlW]H.OHLQJlUWHQ
)ULHGK|IH
)UHLIOlFKHQGLH]XU6LFKHUXQJGHU)UHLUDP
IXQNWLRQHQNHLQHEDXOLFKH(QWZLFNOXQJ]XODVVHQ
)UHLIOlFKHQLQGHQHQVWDGW|NRORJLVFKHXQGRGHU
JUQVWUXNWXUHOOH$QIRUGHUXQJHQ9RUUDQJKDEHQ
6,('/81*6)/b&+(1
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*5h15,1*
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JHRUGQHWHU%HGHXWXQJIUGLH/DQGVFKDIWV
|NRORJLH(UKDOWXQJXQG9HUELQGXQJ
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6LHGOXQJVEHUHLFKH
Legende: Grünordnung Münster - Grünsystem Freiraumkonzept
Siedlungsstruktur / Grünordnung / Umwelt
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5R[HO
0LWWH
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+DQGRUI
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$OEDFKWHQ
1LHQEHUJH
$PHOVEUHQ
$QJHOPRGGH
*LHYHQEHFN
.LQGHUKDXV
*UHPPHQGRUI 0HFNOHQEHFN
6W0DXULW]
*5h16<67(0
)5(,5$80.21=(37
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)RUWVFKUHLEXQJ
0DVWDE
*5h16<67(0
)5(,5$80.21=(37
*5h125'181*
*5h16<67(0
*5h1=h*(
/DQGVFKDIWVVWUXNWXUHOOEHJUQGHWH)UHLUlXPH
YRQKRKHU%HGHXWXQJIU6WDGWJOLHGHUXQJ
(UKROXQJXQG6WDGW|NRORJLH
*5h15,1*
+LVWRULVFKHU3URPHQDGHQULQJ
*5h15,1*
,QQHQVWDGWEH]RJHQH|NRORJLVFKH$XVJOHLFKV
IOlFKHQPLWJURHU%HGHXWXQJIU(UKROXQJ
6WDGWJOLHGHUXQJXQG(UKROXQJ
6<67(0h%(5/$*(51'(5*5h1=8*
'RUWPXQG(PV.DQDO
*5h19(5%,1'81*(1
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9255$1*)/b&+(1
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9RUKDQGHQHIXQNWLRQDOH*UQDQODJHQ
3DUNV6SRUWXQG6SLHOSOlW]H.OHLQJlUWHQ
)ULHGK|IH
)UHLIOlFKHQGLH]XU6LFKHUXQJGHU)UHLUDP
IXQNWLRQHQNHLQHEDXOLFKH(QWZLFNOXQJ]XODVVHQ
)UHLIOlFKHQLQGHQHQVWDGW|NRORJLVFKHXQGRGHU
JUQVWUXNWXUHOOH$QIRUGHUXQJHQ9RUUDQJKDEHQ
6,('/81*6)/b&+(1
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*5h15,1*
/DQGVFKDIWOLFKJHSUlJWH)UHLUlXPHPLWEHU
JHRUGQHWHU%HGHXWXQJIUGLH/DQGVFKDIWV
|NRORJLH(UKDOWXQJXQG9HUELQGXQJ
,'($/7<3,6&+(6*5h16<67(0
6LHGOXQJVEHUHLFKH
Ein bedeutender Themenbereich, der oftmals ent-
scheidend für oder gegen eine Wohnbauentwicklung
spricht, ist die Grünordnung sowie weitere Natur- und
Umweltschutzaspekte. Rechtliche Vorgaben zum
Lärm-, Natur- oder Wasserschutz sind bindend und
schließen Projekte, die diesen entgegenstehen, grund-
sätzlich aus. Sie gehören daher zu den Tabukriterien.
Dagegen kann Restriktionen, die z.B. durch Verkehrs-
oder Gewerbelärm entstehen, meist planerisch und
rechtlich begegnet werden. Bei Geruchsemissionen
oberhalb der Richtwerte ist dagegen keine Wohnbe-
bauung möglich.
Zentrale Entscheidungsgrundlage für „weiche“ Fak-
toren in diesem Themenbereich ist das Grünsystem
Münster mit 3 Grünringen und 7 Grünzügen. Es trägt
erheblich zur Attraktivität der Stadt in den Bereichen
Durchgrünung, Durchlüftung und für die Naherho-
OXQJEHL/LHJWHLQH3RWHQ]LDOƄ¦FKH]%YROOVW¦QGLJLQ
einem Bestandteil des Grünsystems – 2. Grünring oder
Hauptgrünzug –, zählt dieser Umstand zu erheblichen
Widerständen. Eine solche Fläche wird in der Regel für
eine Wohnbauentwicklung nicht in Betracht kommen.
Von Bedeutung ist dabei die Frage, ob durch eine po-
tenzielle Bebauung die wichtigen Freiraumfunktionen
GHU*U¾QXQG)UHLƄ¦FKHQEHHLQWU¦FKWLJWZHUGHQ
'LH VLHGOXQJVVWUXNWXUHOOH /DJH HLQHU 3RWHQ]LDOƄ¦FKH
wirkt sich ebenfalls deutlich förderlich oder hemmend
auf ihre Eignung für eine Wohnbauentwicklung aus.
Ausgehend vom Ziel einer kompakten Siedlungsstruk-
tur wirkt es sich begünstigend aus, wenn die Potenzi-
DOƄ¦FKH GLUHNW DQ HLQH EHUHLWV EHVWHKHQGH :RKQEH -
EDXXQJ PLW VLJQLƃNDQWHU *U¸¡HQRUGQXQJ DQVFKOLH¡W
was in der Regel auch mit einer eher geringeren Dis-
tanz zu sozialen Infrastruktureinrichtungen (Schulen,
Kitas) oder Versorgungseinrichtungen des täglichen
Bedarfs einher geht. Die fehlende integrierte Lage
HLQHU 3RWHQ]LDOƄ¦FKH ZLGHUVSULFKW GHPQDFK GHQ DOO -
gemeinen Grundsätzen der Siedlungsentwicklung in
Münster.
39
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0LWWH
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$PHOVEUHQ
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*LHYHQEHFN
.LQGHUKDXV
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6W0DXULW]
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)5(,5$80.21=(37
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)5(,5$806,&+(581*
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)RUWVFKUHLEXQJ
0DVWDE
*5h16<67(0
)5(,5$80.21=(37
*5h125'181*
*5h16<67(0
*5h1=h*(
/DQGVFKDIWVVWUXNWXUHOOEHJUQGHWH)UHLUlXPH
YRQKRKHU%HGHXWXQJIU6WDGWJOLHGHUXQJ
(UKROXQJXQG6WDGW|NRORJLH
*5h15,1*
+LVWRULVFKHU3URPHQDGHQULQJ
*5h15,1*
,QQHQVWDGWEH]RJHQH|NRORJLVFKH$XVJOHLFKV
IOlFKHQPLWJURHU%HGHXWXQJIU(UKROXQJ
6WDGWJOLHGHUXQJXQG(UKROXQJ
6<67(0h%(5/$*(51'(5*5h1=8*
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*5h19(5%,1'81*(1
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9255$1*)/b&+(1
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9RUKDQGHQHIXQNWLRQDOH*UQDQODJHQ
3DUNV6SRUWXQG6SLHOSOlW]H.OHLQJlUWHQ
)ULHGK|IH
)UHLIOlFKHQGLH]XU6LFKHUXQJGHU)UHLUDP
IXQNWLRQHQNHLQHEDXOLFKH(QWZLFNOXQJ]XODVVHQ
)UHLIOlFKHQLQGHQHQVWDGW|NRORJLVFKHXQGRGHU
JUQVWUXNWXUHOOH$QIRUGHUXQJHQ9RUUDQJKDEHQ
6,('/81*6)/b&+(1
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*5h15,1*
/DQGVFKDIWOLFKJHSUlJWH)UHLUlXPHPLWEHU
JHRUGQHWHU%HGHXWXQJIUGLH/DQGVFKDIWV
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6LHGOXQJVEHUHLFKH
Grünordnung Münster
40 Planungswerkstatt 2030
Abwägungskriterien
Siedlungsstruktur und Grünordnung / Natur und Landschaft /
Klimaanpassung und Umweltschutz
Widerstände
Dies erschwert eine neue Wohnbauflächenentwicklung
erheblich
Siedlungsstruktur und Grünordnung
Siedlungsstrukturelle Lage
x Lage abseits zu bestehenden oder geplanten
Wohnsiedlungsflächen von einigem Gewicht
x Lage in einem Freiraumkorridor, der die verschiedenen
Siedlungskörper der Stadtteile voneinander trennt
x
x
x
Hauptgrünzüge
x Lage gänzlich innerhalb eines Hauptgrünzuges
x Hauptgrünzug wird in seiner Funktion grundsätzlich in
Frage gestellt
x
x
x
x
Grünringe
x Lage gänzlich innerhalb des 2. Grünrings
x Der 2. Grünring wird in seiner Funktion grundsätzlich in
Frage gestellt
x
x
x
x
Vorrangflächen zur
Freiraumsicherung
x Vorhandene funktionalisierte Grünanlagen
(Sport- und Spielplätze, Kleingärten)
x
x
x
x
x
Natur und Landschaft
Schutzgebiete
x Lage gänzlich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes
x Ziele des Landschaftsplanes werden grundsätzlich in Frage
gestellt
x Lage im 300-m-Abstandsbereich zu FFH- und
Vogelschutzgebieten
x
x
x
x
Ausgleichsflächen
x Erheblicher Ausgleichsbedarf aufgrund hoher ökologischer
Wertigkeit
x
x
x
Landwirtschaft x Inanspruchnahme einer Fläche mit besonderer Bedeutung
für die Landwirtschaft
x x
Klimaanapassung und Umweltschutz
Vorrangflächen zur Klimaanpassung
x Vorrangfläche zur Klimaanpassung wird in ihrer Funktion
gänzlich in Frage gestellt
x x
x
Immissionen
x Sehr hohe Lärmbelastung durch unmittelbare Nähe zur
Autobahn, zu stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen oder
Hauptschienenstrecken
x Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe
vsl. oberhalb der Richtwerte - daher Ankauf oder
technische Kompensation erforderlich
x Lage innerhalb von Schutzabständen zu industriellen
Nutzungen
x x
Hochwasser / Urbane Sturzfluten
Wasserschutz
x Lage im faktischen Überschwemmungsbereich
x Lage im direkten Trinkwassereinzugsbereich
x
x
x
41
Hemmnisse
Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue
Wohnbauflächenentwicklung
Förderfaktoren
Dies spricht für eine neue Wohnbauflächenentwicklung
x
x
x Lage in Anbindung an untergeordnete Teile des
Siedlungskörpers eines Stadtteils
x Lage abgetrennt durch trennende Elemente (z.B.
Ausgleichsflächen, Wald, Umgehungsstraße etc.)
x Direkte Anbindung an den kompakten Siedlungskörper
eines Stadtteils
x
x
x Hauptgrünzug wird räumlich tangiert (Hineinragen)
x Hauptgrünzug wird beeinträchtigt, aber in seiner Funktion
nicht grundsätzlich in Frage gestellt
x Lage außerhalb eines Hauptgrünzuges
x Keine Funktionsbeeinträchtigung eines Hauptgrünzuges
x
x
x Der 2. Grünring wird räumlich tangiert (Hineinragen)
x Der 2. Grünring wird beeinträchtigt, aber in seiner Funktion
nicht grundsätzlich in Frage gestellt
x Lage außerhalb des 2. Grünrings
x Keine Funktionsbeeinträchtigung des 2. Grünrings
x x Vorrangfläche zur Freiraumsicherung wird tangiert
x Lage innerhalb einer Freifläche, die zur Sicherung der
Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen
sollte
x Lage gänzlich innerhalb einer Freifläche, in der
stadtökologische und/oder grünstrukturelle
Anforderungen Vorrang haben sollten
x Lage weitestgehend außerhalb einer Vorrangfläche zur
Freiraumsicherung
x Keine Funktionsbeeinträchtigung einer Vorrangfläche zur
Freiraumsicherung
x
x
x
x Landschaftsschutzgebiet wird räumlich tangiert
(Hineinragen)
x Landschaftsschutzgebiet wird beeinträchtigt, aber in seiner
Funktion nicht grundsätzlich in Frage gestellt
x Lage außerhalb eines naturräumlichen Schutzgebietes
x Keine Funktionsbeeinträchtigung eines
Landschaftsschutzgebietes
x aufgrund hoher ökologischer x Mittlerer Ausgleichsbedarf
x Festgesetzte, aber noch nicht realisierte Ausgleichsflächen
betroffen
x Kein oder nur geringer Ausgleichsbedarf
x x Inanspruchnahme einer zuvor landwirtschaftlich genutzten
Fläche
x keine Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten
Flächen
x x Vorrangfläche zur Klimaanpassung wird beeinträchtigt,
aber in ihrer Funktion nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
Vorrangfläche zur Klimaanpassung wird räumlich tangiert
(Hineinragen)
x Lage außerhalb einer Vorrangfläche zur Klimaanpassung
x Keine Funktionsbeeinträchtigung einer Vorrangfläche zur
Klimaanpassung
x
Hauptverkehrsstraßen oder
x
x
x Hohe Lärmbelastung aufgrund benachbarter
Verkehrswege, gewerblicher, sportlicher oder
freizeitorientierter Nutzung
x Keine besondere Immissionssituation zu erwarten
x
x
x Lage in einem hochwassergefährdeten Bereich
x Lage im Wasserschutzgebiet III
x Lage außerhalb Hochwassergefährdungs- und
Wasserschutzgebieten
42 Planungswerkstatt 2030
Infrastruktur / Mobilität
Die Möglichkeit der Erschließung ist Voraussetzung für die En t-
ZLFNOXQJYRQSRWHQ]LHOOHQ:RKQEDXƄ¦FKHQ'LHVEHWULƂW XDGLH
Entwässerung des anfallenden Schmutzwassers. Hierbei s tellt
sich die Frage, ob sich in der Nähe der Fläche bereits Abwasser -
NDQ¦OH EHƃQGHQ GLH GDV ]XV¦W]OLFK DQIDOOHQGH 6FKPX W]ZDVVHU
aufnehmen können. Des Weiteren muss geprüft werden, ob das
anfallende Regenwasser geordnet vor Ort versickern oder aus
dem Gebiet in einen nahegelegenen Wasserlauf abgeleitet wer-
den kann. Neben der technischen Umsetzbarkeit stellt sich hi er
auch die Frage nach dem Aufwand und den voraussichtlich ent-
stehenden Kosten. Diese Aspekte wurden mit dem Kriterium En t-
wässerung in den Katalog aufgenommen.
Zum Themenfeld Infrastruktur gehört zudem der gesamte Be-
reich der Mobilität. Hier berücksichtigt der Kriterienkat alog ne-
ben der Frage nach bestehenden Straßenanbindungen auch de n
Aspekt möglicher Aufwendungen für einen erforderlichen Aus-
oder Neubau. Darüber hinaus ist insbesondere die Anbindung
neuer Wohnstandorte an die Verkehrsträger des Umweltver-
bundes (v.a. Bahn, Bus, Fahrrad) ein wichtiger zu betrachtend er
Aspekt. Hier spiegelt sich zudem die siedlungsstrukturelle Lage
der Flächen wieder, die in einem engen Zusammenhang mit der
Anbindung an vorhandene Infrastrukturen steht.
1HEHQ GHU 3U¾IXQJ RE HLQH SRWHQ]LHOOH :RKQEDXƄ¦FKH LQ GHU
Nähe einer der geplanten stadtregionalen Velorouten liegt, wur-
de des Weiteren untersucht, in welcher Entfernung die nächst e
Widerstände
Dies erschwert eine neue Wohnbauflächenentwicklung
erheblich
Technische Infrastruktur
Straßenanbindung
x Erheblicher, kostenintensiver Straßenneu- und -ausbau
erforderlich, der nicht im Verhältnis zur Größe des neuen
Baugebiets steht
x x
Fahrradanbindung
x Keine Anbindung an eine Veloroute unter vertretbarem
Aufwand (wirtschaftlich, ökologisch etc.) realisierbar und
auch sonst keine adäquate Radverkehrsanbindung an die
Innenstadt
x
x
x
SPNV- / ÖPNV-Anbindung
x Weder SPNV- noch andere ÖPNV-Anbindung vorhanden
und - auf Grundlage der Lage und Größe des neuen
Baugebiets - auch nicht entwickelbar
x
x
x
x
Entwässerung
x Erheblicher, kostenintensiver Neu- und Ausbau der
Entwässerungsanlagen erforderlich, der nicht im Verhältnis
zur Größe des neuen Baugebiets steht
x
x
x
Abwägungskriterien
Technische Infrastruktur
43
Modal Split 2013
der Münsteraner Bevölkerung
Hemmnisse
Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue
Wohnbauflächenentwicklung
Förderfaktoren
Dies spricht für eine neue Wohnbauflächenentwicklung
x x Umfangreicher Straßenausbau (bspw. Neubau von Straßen,
erhebliche Erweiterung) zur äußeren Erschließung
erforderlich
x Ausreichend leistungsfähige Straßenanbindung vorhanden,
nur geringfügiger Ausbau erforderlich
x x Die Entfernung zur nächsten Veloroute beträgt über 1 km
x Unter Zugrundelegung des Münsteraner
Radverkehrsstandards bedarf die Radverkehrsinfrastruktur
zur Anbindung an die Innenstadt/Velorouten eines
weitreichenden Aus-/Umbaus
x Die Entfernung zur nächsten Veloroute beträgt weniger als
1 km und die Anbindung der Fläche an die Innenstadt/
Veloroute erfolgt i.d.R. über Radwege, die den geltenden
Münsteraner Radverkehrsstandard erfüllen
x x Schienenhaltepunkt nicht mehr in Fahrrad-Kurzstrecken-
Distanz (i.d.R. < 2.000 m) erreichbar
x ÖPNV-Erschließung aufwendig
x Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000 m) zu einem
Schienenhaltepunkt ist gegeben
x Bestehende ÖPNV-Linie in der Nähe vorhanden
x
h, der nicht im Verhältnis
x Umfangreicher Ausbau der Entwässerungsanlagen zur
äußeren Erschließung erforderlich
x Hohe Anforderungen an Niederschlagswasserbewirt-
schaftung bei Böden mit schlechten Versickerungsmög-
lichkeiten
x Ausreichend leistungsfähige Entwässerungsanlagen
vorhanden, nur geringfügiger Ausbau erforderlich
Bushaltestelle und der nächste Bahnhaltepunkt liegen,
da eine gute Anbindung der potenziellen Wohnstand-
RUWHDQGHQƂHQWOLFKHQ9HUNHKUHLQHQZHLWHUHQZLFK -
tigen Baustein in der Stärkung des Umweltverbundes
und damit auch einen Förderfaktor bei der Bewertung
GHU3RWHQ]LDOƄ¦FKHQGDUVWHOOW
44 Planungswerkstatt 2030
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Öffentlicher Verkehr und Velorouten
45
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000
Meter
Hauptstraßennetz Münster
46 Planungswerkstatt 2030
Wohnungsnahe Grundversorgung
und Arbeiten
Das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ ist im Sinne der Ver-
kehrsvermeidung und Verkürzung der Wege zu Orten der Arbeit,
sozialen Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen maßg eb-
lich für die Auswahl geeigneter neuer Wohnstandorte. Mit Rück -
sicht auf diese Zielstellung wurden mehrere Kriterien ent wickelt,
um die zu bewertenden Flächen daraufhin näher zu beleuchten.
Ein Großteil der im täglichen Leben zurückgelegten Wege vom
Wohnstandort führt zum Arbeitsplatz. Die räumliche Nähe zu
Orten mit einer vergleichsweise hohen Konzentration an Arbeits-
plätzen stellt im Kriterienkatalog daher einen Förderfaktor dar.
Arbeitsplatzschwerpunkte sind – neben der Innenstadt – Stand -
RUWHJUR¡HU8QWHUQHKPHQ¸ƂHQWOLFKHU%HK¸UGHQRGHUVRQ VWLJHU
Einrichtungen (wie z.B. Krankenhäuser). Aber auch größere Ge-
werbegebiete und Dienstleistungszentren stellen Arbeit splatz-
schwerpunkte dar.
Eine gute Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs im näheren
Wohnumfeld – die sog. wohnungsnahe Grundversorgung – stellt
einen weiteren Förderfaktor bei der Auswahl geeigneter neuer
:RKQXQJVEDXVWDQGRUWHGDU+LHUEHLZLUG]XPHLQHQGLHIX¡O¦Xƃ -
ge Entfernung zum nächsten Nahversorgungsstandort oder Zen-
tralen Versorgungsbereich bewertet. Vor dem Hintergrund, d ass
in Münster ein großer Teil des Einkaufs mit dem Fahrrad erledig t
Widerstände
Dies erschwert eine neue Wohnbauflächenentwicklung
erheblich
Arbeiten und wohnungsnahe Grundversorgung
Zentrale Versorgungsbereiche
Nahversorgung
x Erhebliche Entfernung zum nächsten zentralen
Versorgungsbereich sowie zu einer Nahversorgungslage -
beide sind in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000
m) nicht zu erreichen und
x aufgrund des Einwohnerpotenzials und der Raumstruktur
ist zudem die Entwicklung einer neuen separaten
Nahversorgungslage nicht zu erwarten
x x
x
Grundschulversorgung
x Es ist ein neuer Grundschulstandort erforderlich x
x
x
Nähe zu Arbeitsplätzen
x Erhebliche Entfernung zu Gewerbe- und
Dienstleistungsgebieten sowie Arbeitsplatzschwerpunkten
- beide sind in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000
m) nicht zu erreichen
x x
Abwägungskriterien
Arbeiten und Wohnungsnahe Grundversorgung
47
Hemmnisse
Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue
Wohnbauflächenentwicklung
Förderfaktoren
Dies spricht für eine neue Wohnbauflächenentwicklung
x
x
x Erhebliche Entfernung zum nächsten zentralen
Versorgungsbereich - ausschließlich eine
Nahversorgungslage ist in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz
(i.d.R. < 2.000 m) erreichbar
x Ein zentraler Versorgungsbereich oder eine
Nahversorgungslage ist fußläufig (i.d.R. < 700 m)
zumindest von Teilen des neuen Baugebiets zu erreichen
x Ein zentraler Versorgungsbereich ist für große Teile des
neuen Baugebiets in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz
(i.d.R. < 2.000 m) zu erreichen
x x Bestehende Grundschulstandorte müssen ausgebaut
werden
x Bestehende Grundschulstandorte können die Versorgung
des neuen Baugebiets zwar gewährleisten, liegen aber
außerhalb einer Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz
(i.d.R. < 2.000 m)
x Bestehende Grundschulstandorte in Fahrrad-Kurzstrecken-
Distanz (i.d.R. < 2.000 m) können die Versorgung des
neuen Baugebiets gewährleisten.
x
Dienstleistungsgebieten sowie Arbeitsplatzschwerpunkten
trecken-Distanz (i.d.R. < 2.000
x Lediglich kleinere Arbeitsplatzschwerpunkte bzw.
Gewerbe- und Dienstleistungsgebiete liegen in Fahrrad-
Kurzstrecken-Distanz
(i.d.R. < 2.000 m)
x Ein größerer Arbeitsplatzschwerpunkt liegt in Fahrrad-
Kurzstrecken-Distanz
(i.d.R. < 2.000 m)"
ZLUG ƃQGHW ]XP DQGHUHQ DXFK GLH (UUHLFKEDUNHLW PLW
dem Fahrrad Berücksichtigung.
Die räumliche Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtun-
gen ergänzt die Kriterienliste potenzieller neuer Wohn-
standorte. Betrachtet wurde hier neben der Entfernung
zur nächst gelegenen Grundschule auch die Fragestel-
lung, ob diese Schule die potenziellen Schüler aus dem
neuen Baugebiet aufnehmen kann, ob diese dafür aus-
gebaut werden muss oder sogar der Neubau eines wei-
teren Schulstandortes erforderlich ist. Die Versorgung
mit Kindertageseinrichtungen wurde nicht betrachtet,
da davon ausgegangen werden kann, dass diese im Rah-
men einer Wohnbauentwicklung im Neubaugebiet un-
tergebracht werden.
Arbeitsplatzschwerpunkte
48 Planungswerkstatt 2030
Bearb.: 01/2019
61 21 0012
Radent-
fernung
r = 2000 m;
Fußläufige Einzugsradien
r = 500 m; r = 700 m
Zentrale
Versorgungsbereiche:
Einzelhandels- und
Zentrenkonzept 03/2018
Münster
Dienstleistungen
12/2017
Post-Dienstleistungen
Zentrenkompatible
Dienstleistungen
Zentren- und
Standortkonzept 03/2018
Nahversorgungslage
City/Innenstadt
Stadtbereichszentrum
Stadtteilzentrum
Nahversorgungszentrum
Sonderstandorte
Einzelhandel 12/2017
Lebensm. < 400 m² VKF und
wohnungsn. Grundversorgung
Lebensmittel >= 400 m² VKF
nicht zentrenrelevanter EH
sonst. zentrenrelevanter EH
LK Baulandprogr. 2016, Stufe 2
LM-Einzelhandel zur Prüfung
mit 700 m Einzugsradius
Baulandprogr. 2018, Stufe 1
Legende: Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018
Oberzentrale Versorgungsfunktion für die
Gesamtstadt und die Region
Versorgungsfunktion für den umgebenden
Stadtbereich
Versorgungsfunktion für den jeweiligen
Stadtteil und angrenzende
Wohnsiedlungsbereiche
Versorgungsfunktion für umliegenden
Wohnsiedlungsbereich und kleinere Stadt-
teile mit geringerer Mantelbevölkerung
Wohnortnahe Grudversorgung
Zentrale Versorgungsbereiche
(Schutzgut i. S. d. Planungsrechts)
Zentren- und Standortstruktur Münster
49
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018
98
77
58
68
87
57
76
56
95
51
52
81
54
96
61
71
63
86
91
97
82
47
46
62
34
45
29
31
32
43
44
27
33
26
22 21
28
25
13
24
23
12
14
11
15
LK
Quelle Kartengrundlage: ABK Land NRW (2018)
V_0323_2022_Anlage_3_ a-r-0036-2020-Klimagerechte_Bauleitplanung
2479 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0036/2020
4. August 2020
Ratsantrag
Klimagerechte Bauleitplanung
Beschluss:
1. Die Klimaschutzklausel des Baugesetzbuches stell t ausdrücklich fest, dass
Bauleitpläne dazu beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern,
die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere au ch in der
Stadtentwicklung, zu fördern“ (§ 1, 5 BauGB). Auch angesichts der Ausrufung
des Klimanotstands bekennt sich der Rat der Stadt zu dieser Verpflichtung und
betont die Bedeutung der Bauleitplanung für die Err eichung der
Klimaschutzziele Münsters.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Leitfad en für klimaangepasste
Bauleitplanung in Münster zu entwickeln, der die Bedeutung des Klimaschutzes
als öffentlicher Belang differenziert darstellt und der bei allen Bauleitplänen vom
Beginn des Planungsverfahrens an zu berücksichtigen ist.
3. Bei der Erarbeitung des Leitfadens soll die Verw altung bereits existierende
Vorbilder für klimaangepasste Bauleitplanungen aus anderen Städten - z. B.
Aachen – nutzen.
4. Die Öffentlichkeit, die Verbände der Architekten schaft und des Bauwesens,
ebenso wie der Gestaltungsbeirat und der Klimabeirat, sind bei der Erarbeitung
des Leitfadens angemessen zu beteiligen und zur Mitwirkung einzuladen.
5. Der Leitfaden soll bis spätestens Ende 2020 vorl iegen.
Begründung:
Die Forderung, dass Gemeinden bei der Aufstellung v on Bauleitplänen die Belange
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu berücksichtigen haben, zählt seit 2013
zu den in § 1, 5 BauGB festgehalten „Leitlinien der Bauleitplanung“. Die Stadt Münster
hat durch die Erklärung des Klimanotstandes deutlich gemacht, dass Klimaschutz und
Klimaanpassung bei allen Maßnahmen der Stadt angeme ssen berücksichtigt werden
soll. Auch für Planungen muss diese Verpflichtung gelten.
Klimagerechte Bauleitplanung ist eine Aufgabe, die für das gesamte Planverfahren
gelten soll, vom Aufstellungsbeschluss bis zur finalen abwägenden Entscheidung des
Rates.
Andere Städte haben bereits Regelwerke für die „Kli magerechte Bauleitplanung“
erarbeitet und für ihre Planverfahren festgelegt. Beispielhaft ist die „Checkliste für eine
klimaangepasste Bauleitplanung“ der Städteregion Aachen (s. Anhang).
gez. Gerhard Joksch
und Fraktion
Anlage:
V_0323_2022_Anlage_2_ 2019-12-06_Klenko_Kriterien_BauleitPlan_Stand_2019
11225 Zeichen
Seite 1 Kriterienkatalog "Klimaschutz / Klimaanpassung in der Bauleitplanung" Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) - Stand 12 / 2019 - Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung Klimaschutz umfassendes, schlüssiges, effizientes Energiekonzept • Energiekonzept vorhanden • Kein Energiekonzept vorhanden unabdingbar: Ohne Energiekonzept sollten Entwürfe grundsätzlich nicht zugelassen werden. Die Entwicklung eines umfassenden, schlüssigen und effizienten Energiekonzeptes, aus dem sowohl der Gebäudeenergiestandard (mit dem Energiebedarf) als auch verschiedene Optionen der Energieversorgungsstruktur (mit Aussagen zum Einsatz von Primärenergie und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien) ersichtlich sind und ein kohärentes Gesamtkonzept bilden, ist unumgänglich und sollte grundsätzlich in der frühen Planungsphase angefertigt werden. Klimaschutz Bautechnischer Energiestandard • KfW 40 (+) • KfW 40 Plus (++) • Null- oder Plusenergiehaus (++) • Planung einer Klimaschutzsiedlung (+++) hoch Für städtische Grundstücke wird entsprechend der Vorlage V-0301- 2018 der Standard "Münsters Energiesparhaus 55" auf Basis des KfW Effizienzhauses 55 festgelegt. Dies sollte grundsätzlich der Mindeststandard sein. Positiv in die Bewertung von Wettbewerbsentwürfen geht die Errichtung hocheffizienter, kompakter Gebäude über den Standard des KfW Effizienzhauses 55 hinaus ein. Klimaschutz Energieversorgung • Erdgasversorgung (--) • Fernwärmeanschluss (+) • Lokales Wärmenetz in Verbindung mit Kraft- Wärme- Kopplung (+) • Erneuerbare Energien (++) hoch Die notwendige Energieversorgung sollte möglichst auf der Grundlage erneuerbarer Energien erfolgen (Erdwärmepumpen, Solarthermie, Biomasse) und ergibt sich aus dem Energiekonzept. Ein Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz und der Einsatz von BHKW sind zur effizienten Nutzung von Energieträgern sinnvoll. Klimaschutz Einsatz von Photovoltaik • Nutzung auf mehr als 50% der Dachflächen (++) • Teilweise Nutzung (+) • keine Nutzung (--) mittel/hoch Der Einsatz von Photovoltaik ist auf allen geeigneten Dachflächen mittlerweile sowohl für Privat als auch Gewerbe sehr wirtschaftlich und sollte von daher auch möglichst flächendeckend verbaut werden. Klimaschutz Verwendung ökologischer und nachhaltiger Baumaterialien • Gering (-) • Mittel (o) • Umfangreich (+) mittel/hoch Einsatz von Holz nach Möglichkeit mit Zertifikat und aus der Region. Verwendung weiterer ökologischer Dämmstoffe (Nachweise über Zertifikate natureplus, Blauer Engel oder Prüfsiegel des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) u.a.). Seite 2 Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung Klimaschutz Städtebauliche Dichte/ Kompaktheit der Gebäude Wohnungsbau überwiegend: • freistehende Einfamilienhäuser (-) • Doppelhäuser (o) • Reihenhäuser (+) • kompakte mehrgeschossige Wohnanlage (++) Gewerbe / Industrie: • mehrere kleinzellige Einzelgebäude (-) • wenige Gebäude mittlerer Größe (o) • größere kompakte Gebäudekomplexe (+) • größere kompakte und mehrgeschossige Gebäudekomplexe (++) mittel Der Heizwärmebedarf wird direkt durch die städtebauliche Kompaktheit beeinflusst sowie durch die Kompaktheit der einzelnen Baukörper. Je höher der Anteil gebundener Baukörper, umso niedriger ist der zu erwartende Heizwärmebedarf. Je geringer die Größe der Oberfläche des einzelnen Objekts ist, desto weniger Wärme kann bei identischer Wärmedämmung durch den Transmissionswärmeverlust nach außen verloren gehen. Planungsvoraussetzungen für größere, möglichst kubische Einheiten sind günstiger als für vielgliedrige Einzelobjekte. Hierdurch sinkt i .d. R. auch der Flächenverbrauch und der Versiegelungsgrad. Klimaschutz Einsatz von energieeffizienten Lüftungsanlagen • nicht vorhanden (-) • teilweise (o) • energieefiziente Lüftungsanlagen (+) mittel Je besser der bautechnische Standard ist, desto wichtiger ist der Einsatz einer energieeffizienten Lüftungsanlage. Klimaanpassung Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich der Lage in Kaltluftbahnen • Ausrichtung der Baukörper quer zur Kaltluftströmungsrichtung (-) • Ausrichtung der Baukörper mit möglichst geringem Widerstand in der Kaltluftbahn (+) • Lenkung des Kaltluftstroms zur Versorgung weiterer Gebiete durch Stellung der Baukörper oder Pflanzungen möglich (++) • Keine Beeinflussung der Kaltluftströmungsrichtung durch Baukörper (++) hoch Die Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich der Lage in Kaltluftbahnen mit einer offenen Bauweise in Strömungsrichtung sichert die Versorgung von Wohngebieten mit nächtlicher Kaltluft aus Kaltluftentstehungsgebieten und fördert den lokalen Luftaustausch. Dies dient dem Erhalt und der Stärkung einer guten bioklimatischen Situation in den Siedlungsräumen während windschwachen Sommernächten. Grundlage hierfür ist die Berücksichtigung der Karte zu Kaltluftvolumenströmen aus dem Klimaanpassungskonzept der Stadt Münster (S.21 - Karte 2: Strömungsverhältnisse in der Kaltluft 2014). Ein gesondertes Gutachten mit Simulation der Auswirkungen ist nicht erforderlich. Seite 3 Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung Klimaanpassung Klimaangepasstes Grün-/ Freiraumkonzept und Biodiversität • vernetzte Grün- und Wegeverbindungen (+) • Vorhandene Landschaftselemente (Gehölzbestände, Hecken etc.) sind in ausreichend groß bemessene öffentliche Grünflächen bzw. in Freiflächen integriert (+) • öffentliche Spielplätzen (2,25 m²/EW gemäß Grünordnung der Stadt Münster) (+) • öffentliche Grünflächen (2,25 m²/EW) mit Breite >50m (+) hoch Ein klimaangepasstes Grünkonzept, stellt vielseitig nutzbare, differenzierte und qualitativ hochwertige Grün- und Freiflächen im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas sicher z.B. durch Beschattung versiegelter Bereiche oder die Schaffung von Wasserflächen (Hitzeperioden). Für Zwecke der siedlungsnahen Erholung sind neben den erforderlichen öffentlichen Spielplätzen (2,25 m²/EW gemäß Grünordnung) weitere öffentliche Grünflächen bereitzustellen, die neben einer Gewährleistung von vernetzten Grün- und Wegeverbindungen auch eine Aufenthaltsqualität („Stadt/Quartierspark“) sicherstellen. Als Orientierungwert ist hier der gleiche Ansatz wie für Spielflächen anzusetzen (2,25 m²/EW). Die Breite eines solchen Quartierspark sollte 50 m nicht unterschreiten und von möglichst großer, zusammenhängender Dimension sein. Klimaanpassung Wassersensible Stadtentwicklung und Überflutungsschutz • Nutzung von Dach- und Fassadenbegrünung (+) • offene begrünte Entwässerungsmulden zur langsamen Regenwasser-Ableitung (+) • ortsnahe Retention und Versickerung(+) • gestalterische und technische Elemente zur Erhöhung der Verdunstung (+) • Regenwassernutzung durch Bürger (+) • baulicher Überflutungsschutz am Objekt (+) • Multifunktionale Flächen und Notwasserwege (+) • Anteil versiegelter Flächen gering, insgesamt unter 45 % (+) hoch Eine wassersensible Stadtentwicklung berücksichtigt den natürlichen Wasserhaushaltes und des Überflutungsschutzes und können sich in ihren Maßnahmen ergänzen. Niederschläge sind nach Möglichkeit im Baugebiet zu belassen. Öffentliche und private Grünflächen sind hierfür ebenso zu berücksichtigen wie Verkehrsflächen . Anfallende Abflüsse sind zu diesem Zweck durch Rückhaltung, Versickerung und Verdunstung zu minimieren. Dach- und Fassadenbegrünung sind hierfür ein wichtiges Element. Im Falle von herausragenden Starkregenereignissen (ab einer Jährlichkeit von >30 Jahre) sind mögliche Retentionsräume bzw. multifunktionale Flächen sowie Notwasserwege sicherzustellen, die das schadlose Abfließen ermöglichen. Entsprechende öffentliche und private Freiräume müssen hierfür verfügbar sein. Seite 4 Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung Klimaanpassung Baumbestand und Baumstandorte • Überwiegender Erhalt des Baumbestands (++) • Teilweise Erhalt des Baumbestands (+) • kein Erhalt des Baumbestands (--) • Pflanzung von großkronigen Bäumen in durchgängigen Grünstreifen (+) • ausreichend bemessene Baumstandorte gemäß städtischer „Richtlinie zur Planung und Ausführung von Baum- und Strauchpflanzungen im Verkehrsgrün“ (++) hoch Ziel sollte der Erhalt von möglichst vielen Bäumen, insbesondere Großbäumen, sein. Auf Grund ihrer Verdunstungsleistung und ihrer Beschattungsfunktion besitzen sie bei Hitzeperioden eine hohe thermische Ausgleichsfunktion. Für Bäume, die im Zuge der Neubebauung nicht erhalten werden können, sollten möglichst viele Ersatzpflanzungen vorgesehen werden. Im Straßenraum sind ausreichend bemessene Baumstandorte gemäß städtischer „Richtlinie zur Planung und Ausführung von Baum- und Strauchpflanzungen im Verkehrsgrün“ sicherzustellen. An Haupterschließungsstraßen ist die Pflanzung von großkronigen Bäumen in durchgängigen Grünstreifen zu ermöglichen. Diese können auch als Retentionsraum bei Starkregenereignissen fungieren. Im Rahmen der Straßenentwässerung sind grundsätzlich Modelle zur Bewässerung der Baumscheiben mit Niederschlagswasser in Betracht zu ziehen. Klimaanpassung Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden • Regelabstand zu Waldflächen von 35 m (++) • Teilweise Regelabstand zu Waldflächen von 35 m (+) • kein Regelabstand zu Waldflächen von 35 m (--) hoch Eine effektive Vorsorgemaßnahme durch umstürzende Bäume bei Sturmlagen besteht in der Einhaltung von Schutzabständen zwischen Wald- und Forstflächen oder größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden sowie empfindlichen Nutzungen. Geplante Gebäude sollen einen Regelabstand zu Waldflächen von 35 m aufweisen. Seite 5 Bereich Kriterium Klassifizierung Priotität Erläuterung Klimaanpassung Bauliche Standards im Sinne der Klimaanpassung • Erhöhung der Rückstrahlungseffekte (Albedo) durch helle Fassadengestaltung (+) • Natürliche Baumaterialien (Beton, Kalksandstein, Ziegel) (+) • Fassaden- und Dachbegrünung (+) • Sicherung der Luftzirkulation durch Gebäudeöffnungen (bspw. Hofeinfahrten) (+) • Gestaltungselemente zur Verschattung (bspw. Vordächer, Balkone, Sonnensegel, Fensterläden, Vertikallamellen) (+) hoch Im Hochsommer heizt sich die Außenfassade stark auf, deshalb ist die Wahl der Baumaterialien entscheidend für einen guten Schutz gegen Hitze und ein angenehmes Innenraumklima an heißen Sommertagen. Bestimmte Baumaterialien, beispielsweise Stahl und Glas, erhitzen sich tagsüber extrem und geben wiederum die Wärme ins Innere ab. Natürliche Baumaterialen bleiben kühl und sind widerstandsfähig (Mauerwerk beispielsweise aus Beton, Kalksandstein oder Ziegel). Holz weist ebenfalls eine gute Eigenschaft in Bezug auf die Wärmeleitfähigkeit auf. Helle Farben reflektieren das Sonnenlicht stärker und heizen sich demnach nicht so stark auf wie dunklere Farbtöne. Die Größe, Lage, Art und Anzahl von Fenstern sollte in Kombination mit Verschattungselementen betrachtet werden. Auch eine Dach- und Fassadenbegrünung kann zu angenehmeren Raumtemperaturen an heißen Tagen beitragen, hat einen ökologischen Mehrwert und bietet Gestaltungsmöglichkeiten. Legende Klassifizierung: (--) Abwertung (-) leichte Abwertung (o) neutral (+) positive Wertung (++) stark positive Wertung
Beschlussvorlage
22857 Zeichen
V/0323/2022 V/0323/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Klimagerechte Stadtentwicklung – Grundlagen für Klimaschutz, Klimaanpassung und klimaneutrale Energieversorgung (Antrag Nr.: A-R/0036/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Klimagerechte Bauleitplanung“) Beratungsfolge 07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster bekräftigt die Bedeutung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) für eine klimagerechte baulich-räumliche Entwicklung und eine zukünftig klimaneutrale Energieversorgung der Stadt Münster. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es in jüngerer Zeit eine Reihe von Beschlüssen zur klimagerechten Steuerung einzelner Aspekte in der Baulandentwicklung und Bauleitplanung gegeben hat. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in der Bauleitplanung bereits Arbeitshilfen zur Anwendung kommen, die Prüfkriterien für Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange bereitstellen. Zur verbesserten Anwendbarkeit und aufgrund neuer rechtlicher und technischer Möglichkeiten besteht der Bedarf an einer Harmonisierung und Weiterentwicklung. 4. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, diese Arbeitshilfen – insbesondere den im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 entwickelten Kriterienkatalog für die Identifizierung neuer Siedlungsflächen (Anl. 1) und den Kriterienkatalog „Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung“ (Anl. 2) – vor dem Hintergrund übergreifender Handlungsprogramme und der weiteren politischen Beschlusslage zum Themenkomplex zeitnah zusammenzuführen und weiterzuentwickeln zu einem „Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung Münster“. Stadtplanungsamt 25.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gottwald-Kobras T elefon:492-6137 Gottwald-Kobras@stadt- muenster.de Herr Brinkheetker T elefon:492-6190 Brinkheetker@stadt- muenster.de - 2 - V/0323/2022 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im gesamten Zyklus der Baulandentwicklung – von der Steuerung der Flächenentwicklung, der planerischen Entwicklung über die konkrete Realisierung der Gebäude und Infrastrukturen bis hin zu einem möglichen Rückbau und ihrem Recycling – weitere Potenziale für ein optimiertes Handeln im Sinne von Klimaanpassung, Klimaschutz und einer klimaneutralen Energieversorgung auch außerhalb der Bauleitplanung gesehen werden. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Entwicklung von Baulandpotenzialen in Münster übliche Prozesskette von der Identifizierung geeigneter Flächen bis zur Realisierung der Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Optimierungspotenziale unter Klima- und Energiegesichtspunkten von einem beratenden Fachbüro untersuchen zu lassen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse, der vorhandenen Arbeitshilfen (s. 3.) und unter Berücksichtigung übergreifender Handlungsprogramme und der Beschlusslage ist ein Planungstool „Klimagerechte Stadtentwicklung Münster“ (bspw. in Form einer interaktiven digitalen Anwendung) zu entwickeln. Dieses soll für die einzelnen Prozessphasen und jeweils beteiligten Fachplanungen und Stellen die wirksamsten Handlungsmöglichkeiten und Instrumente für klimagerechtes Handeln aufzeigen. 7. Die lokale Energiewirtschaft sowie die Fachöffentlichkeit aus den Bereichen Bauen, Planen und Klima (u.a. der Klimabeirat und Fachverbände) werden an der Entwicklung eines Planungstools beteiligt. 8. Im Sinne der weiteren Qualifizierung von Instrumenten ist zudem eine Rechtsexpertise zum Instrument einer städtebaulichen Sanierungssatzung für die energetische Sanierung im baulichen Bestand einzuholen. 9. Der Antrag an den Rat A-R/0036/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Klimagerechte Bauleitplanung“ (Anl. 3) ist damit aufgriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Zu 6.-8.: Für die Untersuchung durch ein Fachbüro, die Entwicklung eines Planungstools und die Einholung einer Rechtsexpertise wird mit Kosten in Höhe von insgesamt 85.000 EUR gerechnet. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 2023 35.000 50.000 Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für 2022 im Budget der Produktgruppe 0901 zur Verfügung und werden auch im Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. - 3 - V/0323/2022 Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (V/0770/2019/1) vom 11.12.2019 das Ziel beschlossen, möglichst bis 2030 klimaneutral zu werden, und die Verwaltung beauftragt, hierzu Gestaltungsmöglichkeiten für alle städtischen Handlungsfelder auszuloten. Auch für den Bereich der Klimaanpassung liegen entsprechende Beschlüsse vor (V/0141/2017/1, 3.3, Satz 1 sowie V/0799/2019/1). Der Antrag an den Rat A-R/0036/2020 bündelt diese beiden Aspekte und verweist auch auf die sogenannte Klimaschutzklausel des Baugesetzbuches. Eine Schlüsselrolle kommt – auch vor dem ganz aktuellen Hintergrund des Ukraine-Konflikts – dem Thema einer postfossilen, klimaneutralen Energieversorgung baulich neu zu entwickelnder Gebiete zu. Wenn in dieser Vorlage der Begriff „klimagerecht“ verwendet wird, so geht es darum, sowohl den Ansprüchen und Zielen von Klimaanpassung (Adaptation) als auch des Klimaschutzes im Sinne einer Verzögerung des globalen Klimawandels (Mitigation) gerecht zu werden. Es ist keine Beurteilung im Sinne globaler Gerechtigkeit beabsichtigt, wie Handlungen in Münster oder Deutschland im internationalen Zusammenhang zu bewerten wären. Weltweit waren der Baubereich und Gebäudebetrieb 2019 für 38 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich (UNEP 2020), für Deutschland beziffert das Umweltbundesamt den Anteil aktuell auf etwa 30 %. Dabei fließen sowohl die Errichtung, d.h. der einmalige Energie- und Materialeinsatz, als auch der dauerhafte Betrieb von Bauwerken und der dafür notwendigen Infrastrukturen ein. Die Herstellung von Gebäuden ist nicht ohne Ressourcenverbrauch denkbar. Zwar kommen nur geringe T eiledes baulichen Bestands jährlich hinzu, die Einsparpotenziale und Gestaltungsmöglichkeiten sind hier jedoch von vorne herein hoch. Sie sind auch dringend experimentell weiter auszuloten, z.B. hinsichtlich des Ersatzes und Recyclings hochklimawirksamer Standardbaustoffe wie Beton. Bezüglich einer Transformation des baulichen Bestandes stellen sich die Herausforderungen noch einmal anders dar. Die Bauleitplanung in Münster, die hauptsächlich die konkrete Entwicklung im Neubaubereich steuert, leistet hier einen wichtigen Beitrag. Dabei ist aber auf den besonderen Rechtscharakter und die Wirkungsweise von Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einzugehen: Die kommunale Planungshoheit von Kreisen und Kommunen in Deutschland vollzieht sich in einem klaren bundesgesetzlichen Rahmen. So sind die Festsetzungsmöglichkeiten von Bauleitplänen in § 5 und § 9 Baugesetzbuch abschließend geregelt und nicht erweiterbar. Die Pläne sind für die jeweilige Fläche aus der örtlichen Situation zu entwickeln. Jeder einzelne Aspekt ist einer Abwägung hinsichtlich verschiedener, oft widersprüchlicher Gestaltungs- und Nutzungsansprüche zu unterziehen. So steht beispielsweise eine flächensparende hohe bauliche Dichte (Klimaschutz) zunächst einer geringen Versiegelung und hohen Durchgrünung und Durchlüftung (Klimaanpassung) entgegen, soziale und wirtschaftliche Aspekte treten hinzu. Abgewogene Lösungen sind immer im Einzelfall zu entwickeln und gut zu begründen. Das Ganze ist zu betrachten vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum und auch gewerblichen Flächen, der die Stadt Münster weiterhin mit rechtssicheren und zielführenden Planungsprozessen begegnen möchte. Der Bundesgesetzgeber und die Rechtsprechung haben im letzten Jahrzehnt die Möglichkeiten der Bauleitplanung im Hinblick auf Klimaschutz und Klimaanpassung deutlich gestärkt. Das ist insbesondere für den Aspekt des Klimaschutzes als gemeinsames globales Ziel bedeutsam. Gerade die Ziele der Energiewende und der Innenentwicklung wurden bekräftigt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss vom 24.03.2021 die öffentlichen Stellen in einem Grundsatzurteil zur Eile in Sachen Klimaschutz gedrängt: Je später gehandelt würde, umso einschneidender seien die Eingriffe in die Freiheitsrechte künftiger Generationen, um den völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens nachzukommen. Auch auf nationaler Ebene sind also alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dies betrifft auch das öffentliche Baurecht. Die Kommunen in Deutschland drängen darauf, ihre Handlungsmöglichkeiten hier weiter zu verbessern (s. bspw. Positionspapier des Dt. Städtetages „Bauleitplanung und Klima“, im Erscheinen). - 4 - V/0323/2022 Als ein gutes Mittel für die kommunale Praxis haben sich lokal angepasste Leitfäden und Planungstools erwiesen, die für die verschiedenen Phasen der baulichen Entwicklung von Stadträumen Informationen und Prüfkriterien im Sinne von Klimaschutz und Klimaanpassung bereitstellen. Damit lenken sie die Aufmerksamkeit auf die Möglichkeiten einer klimagerechten Bauleitplanung und zeigen auch auf, dass manche Handlungsansätze nur oder besser außerhalb der Bauleitplanung zu realisieren sind, z.B. in Form von Anreizen, Information und Beratung oder vertraglichen Vereinbarungen. Entsprechende Arbeitshilfen existieren in Münster bereits prinzipiell. Das vorgeschlagene weitere Vorgehen soll darauf aufbauen. Zu 1.: Bedeutung und Möglichkeiten der Bauleitplanung Die kommunale Bauleitplanung von Kreisen und Kommunen in Deutschland umfasst die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne). Diese Pläne werden im Rahmen der kommunalen Planungshoheit nach gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung von übergeordneten Planungen (Europäische- und Bundesraumordnung, Landes- und Regionalplanung des Landes Nordrhein-Westfalen) entwickelt und fortgeschrieben. Sie regeln, welche Flächen bebaubar und auch, welche von Bebauung frei zu halten sind. Insbesondere regelt die Bauleitplanung ortsrechtlich die Lage und die städtebauliche Form baulich zu entwickelnder Bereiche und bestimmt damit die Integration in bestehende Siedlungsbereiche sowie Volumina und Stellung möglicher Baukörper, zudem auch die Lage von Trassen und Flächen zur Erschließung und für den Gemeinbedarf. Damit bestehen ganz grundsätzliche Einflussmöglichkeiten für eine klimagerechte Entwicklung neuer Stadträume, z.B. hinsichtlich einer Südausrichtung der Gebäude. Die entscheidenden Weichen sind in diesem Sinne jedoch schon in der Standortsuche bzw. in Voruntersuchungen, Probeentwürfen und städtebaulichen Beauftragungen bzw. Wettbewerben zu stellen. Darüber hinaus bestehen bestimmte Festsetzungsmöglichkeiten für die Ausführung von privaten Gebäuden, Nebenanlagen und auch Freiflächen sowie Versorgungsanschlüssen und Infrastrukturen. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind hinsichtlich der festzulegenden Gegenstände gerade dynamisch. Es ist auch zu berücksichtigen, dass Bebauungspläne in der Regel über Jahrzehnte Bestand haben und es in dieser Zeit zunehmend zu T echnologiewechselnkommt, die nicht behindert werden sollen. Auch sind die Kontrollmöglichkeiten der späteren tatsächlichen Umsetzung von Festsetzungen begrenzt. In Münster hat es in jüngerer Zeit eine Reihe von Grundsatzbeschlüssen gegeben, wie die Bebauungsplanung im Sinne von Klimaschutz und -anpassung wirken soll (s. 2.). Zu 2.: Bauleitplanung und Klima – bisherige Ansätze und Beschlusslage Die Stadt Münster hat sich im kommunalen Klimaschutz und in der Klimaanpassung schon sehr frühzeitig engagiert und zahlreiche Maßnahmen konzipiert und umgesetzt. So gab es u. a. die folgenden Beschlüsse mit besonderer Relevanz für die Bauleitplanung: Im Rahmen der Klimaschutznovelle des Baugesetzbuches sind die Belange des Klimaschutzes in der Bauleitplanung deutlich gestärkt worden. Die Verwaltung hat dem Planungsausschuss bereits im Jahr 2011 ein Konzept zur Umsetzung des Klimaschutzes in der Stadtplanung im Rahmen der Beschlussvorlage V/0533/2011 vorgelegt. - 5 - V/0323/2022 Der Rat hat im Jahr 2012 einen Zielwert (30 ha/a) zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsfläche beschlossen (V/0288/2012/1). Über die erfolgreiche Zertifizierung Münsters als Flächensparende Kommune wurde 2014 berichtet (V/0761/2014). Aufgrund der zunehmenden Anzahl von sog. „Schottergärten“ und der vielen positiven Wirkungen von begrünten Dächern wurde im Rahmen der Vorlage V/0531/2020 beschlossen, dass in neuen Bebauungsplänen Festsetzungen zum Verbot von Schottergärten und zur Begrünung von flachen- und flachgeneigten Dächern getroffen werden. In den aktuellen Grundstückskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen sowie auch städtebaulichen Verträgen ist „Münsters Standard für klimagerechtes Bauen – Klimagerechte Weiterentwicklung der Gebäudeenergiestandards (Wärmedämmstandards) in Münster“ zu berücksichtigen (s. V/0434/2021/2). Es werden über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Vorgaben für die Wärmedämmung, aber auch Verpflichtungen für die Nutzung der Solarenergie getroffen. Im Rahmen der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (V/0282/2021) wird auch das Thema der wassersensiblen Stadtentwicklung betrachtet Die Vorlage „Münstersche Stadt-Landschaft – Siedlung und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien“ (V/0908/2021/1) betont die besondere Bedeutung der Freiräume in Münster und beschreibt, wie mit den berechtigten Flächenansprüchen für Siedlungsbau aber auch Energieerzeugung umgegangen werden soll. Aktuell befinden sich die Vorlagen V/0317/2022 und V/0319/2022 im Beratungsgang. In diesen Vorlagen macht die Verwaltung Vorschläge für eine klimagerechte Wärmeversorgung der neuen Baugebiete bzw. für eine generelle Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen in neuen Baugebieten. Zu 3.: Bauleitplanung und Klima – vorhandene Arbeitshilfen In den Bauleitplanverfahren der Stadt Münster finden im Rahmen der generellen rechtlichen Vorgaben auch die oben genannten Beschlüsse Beachtung. Die Planungsverwaltung hat sich frühzeitig mit Klimaaspekten in der Bauleitplanung auseinandergesetzt. Sie werden unter anderem in den Umweltberichten nach § 2a BauGB zu den Bauleitplänen konkret adressiert. Im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 wurde im Jahr 2018 ein Kriterienkatalog für die Identifizierung neuer Siedlungsflächen entwickelt, der Klimaanpassungsaspekte und Landschaftsschutz herausstellt und seitdem für die vorbereitende Bauleitplanung Verwendung findet. Für die verbindliche Bauleitplanung wurde in 2019 ein Kriterienkatalog zur Verfügung gestellt, der die stadtplanungsrelevanten Elemente von Masterplan 100 % Klimaschutz und Klimaanpassungskonzept bündelt. Dieser wurde in vier großen Verfahren der Wohnbaulandentwicklung erprobt. Eine überarbeitete Fassung soll nun abgestimmt werden und schnellstmöglich in allen Verfahren der Bebauungsplanung im Stadtplanungsamt zum Einsatz kommen. Der aktualisierte Kriterienkatalog „Klimaschutz und Klimaanpassung“ wird dann gem. Beschlusspunkt 4 zusammen mit dem aus der Planungswerkstatt 2030 hervorgegangenen Kriterienkatalog für die Identifizierung neuer Siedlungsflächen weiterentwickelt zu einem „Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung Münster“. - 6 - V/0323/2022 Zu 4.: Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung für Münster Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, in einem 1. Schritt die genannten internen Arbeitshilfen zeitnah zusammenzuführen und weitergehend an den aktuellen Arbeitsweisen und Abläufen zu orientieren. Dabei sind die Phasen der Bauleitplanung zu unterscheiden von anderen Arbeitsphasen. Es sollen auch Prüfkriterien für die beteiligten Fachämter und Fachplanungen, wie beispielsweise die Entwässerungs- oder Mobilitätsplanung bereitgestellt werden. Die aktuellen Beschlusslagen in Münster sollen in den Kriterien Berücksichtigung finden. Zugleich soll eine weitere Qualifizierung mit Elementen erfolgen, die heute gute Standards derartiger Leitfäden für die Bauleitplanung ausmachen (z.B. Musterformulierungen für mögliche Festsetzungen). Hierzu sind bereits umfassende Recherchen und interkommunale Absprachen erfolgt. Zu 5. Vielfache Ansatzpunkte in den Phasen der Baulandentwicklung Im Rahmen der Vorarbeiten zu dieser Vorlage wurden diverse Handreichungen und Planungstools zum Thema Klima und Stadtplanung betrachtet. So bspw. die bereits um 2010 im Rahmen eines ExWoSt-Vorhabens entstandene Strategie JENKAS für Jena mit dem digitalen „Entscheidungsunterstützungswerkzeug“ JELKA, aber auch ambitionierte neuere Arbeiten der RWTH Aachen für die Städteregion Aachen und das Bergische Städtedreieck. Weitere Kommunen und Regionen haben entsprechende Strategien und Arbeitshilfen teils intern bzw. mithilfe eigener Energieagenturen, teils mit Hilfe qualifizierter Fachbüros entwickelt. Gemein haben die betrachteten Arbeiten, dass sie sich in der Regel an den üblichen Abläufen der grundlegenden Entwicklung von neuen, größeren Siedlungsbereichen orientieren. Hier identifizieren sie eine Reihe von Arbeitsschritten oder Phasen, von denen nur ein kleiner T eilder Bauleitplanung im engeren Sinne zuzuordnen ist (s. Abbildung, eigene Darstellung). So stellt sich beispielsweise schon im Vorfeld die Frage nach Planungsgrundlagen wie Klimafunktionskarten oder Informationssystemen zu Risiken und Vulnerabilität in T eilräumen. Damit wird deutlich, dass es insgesamt eines breiteren Ansatzes bedarf und nur ein T eil der Handlungsoptionen einer klimagerechten Stadtplanung im Bereich der Bauleitplanung liegen. Über das Ausschöpfen dieser Möglichkeiten hinaus liegen wichtige Potenziale für klimagerechtes Handeln in der Stadtentwicklung in vor- und nachgelagerten Bereichen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Etablierung eines Lebenszyklusansatzes in der Bilanzierung der Klimawirksamkeit von Planungen zu. D.h. die in Form von Baumaterialien, Arbeits- und Transportleistung einzubringende „graue Energie“ eines Bauvorhabens ist ebenso in Rechnung zu stellen wie die Aufwendungen für Rückbau und Recycling in der Zukunft. - 7 - V/0323/2022 Abb.: Klimagerechte Planung. Prozessphasen und Ansatzpunkte (eigene Darstellung) - 8 - V/0323/2022 Zu 6.: Prozesskette der Baulandentwicklung optimieren – ein Planungstool für Münster Die planerische Entwicklung von der Identifizierung geeigneter Flächen bis zur Baureife der Grundstücke und baulichen Realisierung umfasst eine komplexe Prozesskette (s. Abbildung oben) mit zahlreichen beteiligten Ämtern und Stellen innerhalb und teils auch außerhalb der Stadtverwaltung. So existiert mit den Stadtwerken bzw. Stadtnetzen Münster ein innovativer und leistungsfähiger lokaler Versorgungsträger, der eng einzubinden ist. Weiterhin werden in der Regel Planungs- und Gutachterbüros involviert, so für städtebauliche Konzepte. Vor dem genannten Hintergrund wird es als essenziell erachtet, zur Untersuchung und Optimierung dieser komplexen Verfahren unter Klimaaspekten ein Fachbüro oder -konsortium zu beauftragen. Dieses soll aufbauend auf dem nach Beschlusspunkt 4. entwickelten „Leitfaden klimagerechte Bauleitplanung Münster“ für die einzelnen Prozessphasen und jeweils beteiligten Fachplanungen und städtischen Stellen die wirksamsten Handlungsmöglichkeiten und Instrumente für ein klimagerechtes Handeln aufzeigen. In der Untersuchung sollen auch bereits jetzt vorhandene personelle Engpässe und Vollzugsdefizite der Ämter, z.B. im Bereich der Nachkontrolle vereinbarter und festgesetzter privater Maßnahmen thematisiert werden können. Herauszustellen ist, dass dies kooperativ mit den beteiligten Akteurinnen und Akteure erfolgen soll und der lokale Hintergrund mit den entsprechenden Beschlüssen und Strukturen zum Thema Klima in Münster hierbei besondere Berücksichtigung findet. Ziel ist dabei nicht ein starres Regelwerk, sondern ein interaktives Planungstool, das das Projektmanagement und die Fachplanungen in den entsprechenden Prozessphasen begleitet und unterstützt. Dieses flexible digitale Instrument kann die beteiligten Stellen je nach Aufgabe und Rolle gezielt unterstützen und erscheint perspektivisch besser geeignet (als ein zunehmend umfassender Leitfaden in Schrift- oder T abellenform),der Arbeitsteilung, Komplexität und Informationsfülle in den Prozessen gerecht zu werden. Zu 7.: Beteiligung der Fachöffentlichkeit Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses und der großen aktuellen Herausforderungen im Bereich Bauen und Energie mit Blick auf die angestrebte Klimaneutralität soll die Erarbeitung des Planungstools für eine klimagerechte Stadtentwicklung und Stadtplanung durch die Beteiligung der Fachöffentlichkeit unterstützt werden. Das betrifft Fachverbände bspw. der planenden Berufe, von Bau- und Energiewirtschaft, aber auch den Bereich Klima, so sollen die im Klimabeirat der Stadt Münster vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen eingebunden werden. Zu 8.: Rechtsgutachten zur städtebaulichen Sanierungssatzung nach § 136 ff. BauGB Über das Instrumentarium der Bauleitplanung hinaus, das T eildes Allgemeinen Städtebaurechts ist und in der Regel zur Steuerung der Neubauentwicklung zur Anwendung kommt, gilt es rasch Instrumente für die planerische Unterstützung der Erneuerung des baulichen Bestands zu identifizieren. In einem weiteren Schritt soll daher in Form eines Rechtsgutachtens geprüft werden, ob das Instrument einer städtebaulichen Sanierungssatzung nach § 136 ff. BauGB hier rechtssicher und zielführend ist, das in der vorgelegten Konzeptstudie zur Klimaneutralität 2030 (V/0461/2021) vorgeschlagen wird. - 9 - V/0323/2022 Zu 9.: Zugrundeliegender Antrag A-R/0036/2020 Klimagerechte Bauleitplanung Die in Antrag A-R/0036/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münsteradressierten Punkte werden durch die vorhandenen Kriterienkataloge bereits grundsätzlich in das Planungshandeln eingebracht. Die Beschlusspunkte der Vorlage setzen entsprechend dem Antragsinhalt hierauf auf und greifen diese vollumfänglich auf. Sie gehen in wesentlichen Punkten darüber hinaus. Der Antrag ist damit erledigt. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Auszug „Planungswerkstatt 2030“, Dokumentation des Prozesses zur Erarbeitung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030. Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 1/2019, Kapitel 4: Kriterienkatalog Anlage 2: Kriterienkatalog "Klimaschutz / Klimaanpassung in der Bauleitplanung" der KLENKO der Stadt Münster wie verwendet seit 12/2019 Anlage 3: Antrag an den Rat A-R/0036/2020 vom 4. August 2020 „Klimagerechte Bauleitplanung“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Umgehungsstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0323/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2022
- Erstellt
- 08.05.2022 23:25