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Baugebiet „Südliche Friedensstraße“ - zur gemeinsamen Anfrage der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.06.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1871/2020 vom 12.10.2020

Stand: Am 11.02.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1871/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.12.2020 Baugebiet „Südliche Friedensstraße„ - zur gemeinsamen Anfrage der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.06.2020 Text der Anfrage: Für die Umsetzung des vorgenannten Bauvorhabens „Südliche Friedensstraße“ ist die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur unabdingbar. Derzeit ist die gleichzeitige Errichtung der neuen Grundschule nicht eindeutig erkennbar. Daher stellen wir die nachfolgenden Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung: 1) Ist für das vorgenannte Baugebiet eine Grundschule geplant und sind alle erforderlichen Formalien und Maßnahmen von Seiten der Schulverwaltung getroffen worden? 2) Wie schnell kann nach Vorliegen aller Voraussetzungen der Schulneubau durch die Gebäudewirtschaft erfolgen? Antwort der Verwaltung: Zu 1) In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 wird die Grundschule unter Maßnahme M80b „Neue Grundschule in Elsdorf“ berücksichtigt. Das Projekt wurde in die Priorisierende Schulbaumaßnahmenliste aufgenommen und wird in Sortierzeile 126 in Prio A geführt. Sobald das in Frage kommende Grundstück im Eigentum der Stadt Köln ist, kann das Bausoll definiert und ein Planungsbeschluss eingeholt werden. Zu 2) In der Schulbaumaßnahmenliste ist die Maßnahme als Vorankündigung „Neubau 2-zügige Grundschule“ in der Prio A aufgeführt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln plant den Personaleinsatz anhand der Priorisierung; derzeit vorrangig die Prio 0. Unter der Annahme, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen und ein entsprechender Baubeschluss durch die Ratsgremien erfolgt, kann die Schule ab Baubeschluss innerhalb eines Zeitraums von 5-8 Jahren errichtet werden.

Beratungsverlauf

  1. 11.02.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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