RR 4/2026

Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates

Sitzungsvorlage RR 20.02.2026

KI-Zusammenfassung

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln wählt in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Februar 2026 zwei stellvertretende Vorsitzende. Die Wahl wird unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitglieds (des ältesten anwesenden Ratsmitglieds) ohne Aussprache durchgeführt. Laut Landesplanungsgesetz NRW können mehrere Stellvertreter gewählt werden, die für die gesamte Amtszeit des Regionalrats im Amt bleiben.

Die Rechtsgrundlage regelt das Verfahren detailliert: In geheimer Abstimmung benötigt ein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Erreicht kein Bewerber diese absolute Mehrheit, folgt unmittelbar ein zweiter Wahlgang, in dem der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die aktuelle Geschäftsordnung des Regionalrats sieht explizit die Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden vor.

Die Sitzungsvorlage enthält noch keine Namen der zu wählenden Personen; die entsprechenden Felder für die Kandidaten sowie für die späteren Abstimmungsergebnisse (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen) sind leer. Das Dokument dient als formaler Beschlussvorschlag, der nach der Wahl durch die konkreten Ergebnisse ergänzt wird. Kosten oder finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht thematisiert. Die Wahl ist rein organisatorischer Natur und betrifft unmittelbar nur die Gremienarbeit des Regionalrats, wobei die gewählten Stellvertreter bei Verhinderung des Vorsitzenden dessen Aufgaben wahrnehmen.

Sitzungsvorlage RR (Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates)

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Sitzungsvorlage RR (Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates)

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Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 4/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Sengül 
Telefon 0221-147-4020 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 30.01.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.02.2026 6. beschließend 
 
TOP: 
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat fasst -_____Stimmberechtigte sind anwesend – folgende Beschlüsse:  
 
1. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln wird ____, 
mit ____ Ja-Stimmen, ____ Nein-Stimmen und ____ Enthaltungen gewählt. 
 
2. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln wird ____, 
mit ___, mit ____ Ja-Stimmen, ____ Nein-Stimmen und ____ Enthaltungen gewählt.   
 
 
Erläuterungen: 
Der Regionalrat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder 
unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates ohne Aussprache 
seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann mehrere Stellvertreter wählen (§ 10 Abs. 1 
Satz 2 LPlG NRW). 
 
Nach § 3 Abs. 2 der (bisher geltenden) Geschäftsordnung werden zwei stellvertretende Vorsitzende 
gewählt.  
 
Gewählt ist derjenige Bewerber, für den in geheimer Abstimmung mehr als die Hälfte der gültigen 
Stimmen abgegeben worden ist. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet in derselben Sitzung 
unverzüglich und in gleicher Weise ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist derjenige 
gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los 
(§ 5 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes).

Beratungsverlauf (1)

20.02.2026 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln (1. Sitzung)
TOP 6.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 4/2026
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.02.2026
Erstellt
30.01.2026 12:41