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RR 4/2026
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates
KI-Zusammenfassung
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln wählt in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Februar 2026 zwei stellvertretende Vorsitzende. Die Wahl wird unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitglieds (des ältesten anwesenden Ratsmitglieds) ohne Aussprache durchgeführt. Laut Landesplanungsgesetz NRW können mehrere Stellvertreter gewählt werden, die für die gesamte Amtszeit des Regionalrats im Amt bleiben.
Die Rechtsgrundlage regelt das Verfahren detailliert: In geheimer Abstimmung benötigt ein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Erreicht kein Bewerber diese absolute Mehrheit, folgt unmittelbar ein zweiter Wahlgang, in dem der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die aktuelle Geschäftsordnung des Regionalrats sieht explizit die Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden vor.
Die Sitzungsvorlage enthält noch keine Namen der zu wählenden Personen; die entsprechenden Felder für die Kandidaten sowie für die späteren Abstimmungsergebnisse (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen) sind leer. Das Dokument dient als formaler Beschlussvorschlag, der nach der Wahl durch die konkreten Ergebnisse ergänzt wird. Kosten oder finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht thematisiert. Die Wahl ist rein organisatorischer Natur und betrifft unmittelbar nur die Gremienarbeit des Regionalrats, wobei die gewählten Stellvertreter bei Verhinderung des Vorsitzenden dessen Aufgaben wahrnehmen.
Sitzungsvorlage RR (Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates)
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Sitzungsvorlage RR (Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 4/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Sengül Telefon 0221-147-4020 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 30.01.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.02.2026 6. beschließend TOP: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates Beschlussvorschlag: Der Regionalrat fasst -_____Stimmberechtigte sind anwesend – folgende Beschlüsse: 1. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln wird ____, mit ____ Ja-Stimmen, ____ Nein-Stimmen und ____ Enthaltungen gewählt. 2. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln wird ____, mit ___, mit ____ Ja-Stimmen, ____ Nein-Stimmen und ____ Enthaltungen gewählt. Erläuterungen: Der Regionalrat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates ohne Aussprache seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann mehrere Stellvertreter wählen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 LPlG NRW). Nach § 3 Abs. 2 der (bisher geltenden) Geschäftsordnung werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, für den in geheimer Abstimmung mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet in derselben Sitzung unverzüglich und in gleicher Weise ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (§ 5 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 4/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.02.2026
- Erstellt
- 30.01.2026 12:41