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V/0258/2021

Gittruper Straße, vom DEK bis Stadtgrenze

Vorlagen 24.03.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 4.3

Anlage A

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AVM_V_0258_2021_Gittruper_Strasse_vom_DEK_bis_Stadtgrenze_Anlage1_LageplanDINA4

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AVM_V_0258_2021_Gittruper_Strasse_vom_DEK_bis_Stadtgrenze_Anlage1_LageplanDINA3

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1718 Zeichen

Anlage A zur V/0258/2021 
Kurzüberblick 
Der baulichen Umsetzung zur Erneuerung der Fahrbahn Gittruper Straße vom DEK bis 
Stadtgrenze und der Nebenanlage vom DEK bis zur Straße Coermühle wird zugestimmt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche-
ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „wirtschaftliche Erneuerung in Verbindung mit der Anpassung der Ver-
kehrsflächenbreiten an die aktuellen Standards aller Verkehrsteilnehmer. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in 2021 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 550.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

AVM_V_0258_2021_Gittruper_Strasse_vom_DEK_bis_Stadtgrenze_Anlage1_LageplanDINA4

165 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 15974
Datum: 31.03.2021
Notizen:
Länge: 2.202 m
Fläche: 10.820 m²
© Stadt Münster
H 5765 360
R 406 791
R 410 814
H 5767 980
0 0.5 1
Kilometer

AVM_V_0258_2021_Gittruper_Strasse_vom_DEK_bis_Stadtgrenze_Anlage1_LageplanDINA3

161 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 7985
Datum: 31.03.2021
Notizen:
Länge: 2.202 m
Fläche: 10.820 m²
© Stadt Münster
H 5765 540
R 407 047
R 410 033
H 5767 568
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

4673 Zeichen

V/0258/2021 
V/0258/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gittruper Straße, vom DEK bis Stadtgrenze 
- Baubeschluss Erneuerung Fahrbahn, Geh- und Radweg gem. Empfehlung für 
Radverkehrsanlagen vom DEK bis zur Straße Coermühle - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die jeweiligen Einzelmaßnahmen wurden bereits mit den Vorlagen V/0643/2018 und 
V/0156/2021 per Liste beschlossen. Aufgrund der zwischenzeitlich geplanten gemeinsamen 
Ausschreibung und der damit höheren Gesamtsumme,  wird dieser Einzelbeschluss notwen-
dig. 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau vorgesehenen Erneuerung der Fahrbahn vom DEK 
bis Stadtgrenze sowie der Nebenanlage vom DEK bis zur Straße Coermühle , wird zuge-
stimmt (Lageplan). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 550.000 € ent-
stehen. Hierin enthalten sind die Baukosten für die Erneuerung der Fahrbahn und die Verbreiterung 
des Geh- und Radweges gem. Empfehlung für Radverkehrsanlagen zwischen DEK und Coermühle. 
Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 385.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
09.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0258/2021 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -
anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung 
   
Auszahlungen   2021 550.000 Baukosten  
Einzahlungen  
 
 
  
 
2021 
 
385.000 FöRi-kom-Stra, 
70% der zuwen-
dungsfähigen Kos-
ten 
Saldo    165.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen der Straßen wurde festgestellt, dass die Fahrbahn 
der Gittruper Straße vom DEK bis zur Stadtgrenze durch Verschleiß und Materialermüdung her-
vorgerufene Schadensbilder aufweist.  
Es ist geplant, die bituminös gebunde ne Asphaltdecke der Fahrbahn auf gesamter Breite und ei-
ner Länge von rund 2.200 m abzufräsen. Die gefräste Oberfläche erhält anschließend einen quali-
fizierten Asphaltoberbau von 7 cm Asphalttragschicht und 5 cm Asphaltdeckschicht. Zwischen der 
gefrästen Unterlage und der Asphalttragschicht wird noch ein Gittergewebe angeordnet, um evtl. 
noch vorhandene Spannung im Untergrund zu absorbieren. Die ausgefahrenen Bankettbereiche 
werden mittels Rasengittersteinen auf einer Schicht aus Dränbeton stabilisiert. 
 
Der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Gittruper Straße vom DEK bis zur Straße Coer-
mühle ist durch Baumwurzelverdrückungen geschädigt, und entspricht auf Grund seiner geringen 
Bestandsbreite von 2 m nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Es ist vo rgesehen den 
Geh- und Radweg im Zuge der notwendigen Instandsetzung auf mind. 2,5 m zu verbreitern.  
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolgt nach dem Baubeschluss. 
Die Verkehrsregelung und Umleitungsregelung während der Ba uzeit wird mit den jeweiligen 
Fachämtern vorabgestimmt und wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Die Er-
neuerung des Geh- und Radwegs wird unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt.  
Im Zuge der Fahrbahnsanierung ist eine Vollsperrung in beide Fahrtrichtungen erforderlich. Um 
die Zuwegung für Anlieger und Feuerwehr jederzeit aufrechtzuerhalten, wird in zwei Bauabschnit-
ten gebaut.  
Da die Kanalbrücke durch die Bundeswasserstraßenverwaltung im Sommer für Instandsetzungs-
arbeiten am Brücken bauwerk gesperrt sein wird, wird das Zeitfenster genutzt, um die städtische 
Baumaßnahme durchzuführen. 
 
Bauzeit für den Straßenbau ca. 6 – 8 Wochen.

- 3 - 
V/0258/2021 
Die betroffenen Anlieger, Firmen und Institutionen werden im Rahmen einer Information über die 
geplante Verkehrsregelung vor Baubeginn informiert. 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien 
kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 70% gefördert.   
 
4. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
i. V. 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen 
Anlage A 
Anlage 1 Lageplan DIN A3 
Anlage 1 Lageplan DIN A4

Beratungsverlauf (2)

22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 4.3 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gittruper Straße
  • Coermühle

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Details

Aktenzeichen
V/0258/2021
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2021
Erstellt
24.03.2021 08:15