V/0258/2021
Gittruper Straße, vom DEK bis Stadtgrenze
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Anlage A
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Anlage A zur V/0258/2021 Kurzüberblick Der baulichen Umsetzung zur Erneuerung der Fahrbahn Gittruper Straße vom DEK bis Stadtgrenze und der Nebenanlage vom DEK bis zur Straße Coermühle wird zugestimmt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche- ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „wirtschaftliche Erneuerung in Verbindung mit der Anpassung der Ver- kehrsflächenbreiten an die aktuellen Standards aller Verkehrsteilnehmer. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 550.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
AVM_V_0258_2021_Gittruper_Strasse_vom_DEK_bis_Stadtgrenze_Anlage1_LageplanDINA4
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Druckansicht Maßstab 1: 15974 Datum: 31.03.2021 Notizen: Länge: 2.202 m Fläche: 10.820 m² © Stadt Münster H 5765 360 R 406 791 R 410 814 H 5767 980 0 0.5 1 Kilometer
AVM_V_0258_2021_Gittruper_Strasse_vom_DEK_bis_Stadtgrenze_Anlage1_LageplanDINA3
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Druckansicht Maßstab 1: 7985 Datum: 31.03.2021 Notizen: Länge: 2.202 m Fläche: 10.820 m² © Stadt Münster H 5765 540 R 407 047 R 410 033 H 5767 568 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/0258/2021 V/0258/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gittruper Straße, vom DEK bis Stadtgrenze - Baubeschluss Erneuerung Fahrbahn, Geh- und Radweg gem. Empfehlung für Radverkehrsanlagen vom DEK bis zur Straße Coermühle - Beratungsfolge 22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die jeweiligen Einzelmaßnahmen wurden bereits mit den Vorlagen V/0643/2018 und V/0156/2021 per Liste beschlossen. Aufgrund der zwischenzeitlich geplanten gemeinsamen Ausschreibung und der damit höheren Gesamtsumme, wird dieser Einzelbeschluss notwen- dig. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau vorgesehenen Erneuerung der Fahrbahn vom DEK bis Stadtgrenze sowie der Nebenanlage vom DEK bis zur Straße Coermühle , wird zuge- stimmt (Lageplan). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 550.000 € ent- stehen. Hierin enthalten sind die Baukosten für die Erneuerung der Fahrbahn und die Verbreiterung des Geh- und Radweges gem. Empfehlung für Radverkehrsanlagen zwischen DEK und Coermühle. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 385.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Amt für Mobilität und Tiefbau 09.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0258/2021 Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und - anlagen Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2021 550.000 Baukosten Einzahlungen 2021 385.000 FöRi-kom-Stra, 70% der zuwen- dungsfähigen Kos- ten Saldo 165.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahme: Im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen der Straßen wurde festgestellt, dass die Fahrbahn der Gittruper Straße vom DEK bis zur Stadtgrenze durch Verschleiß und Materialermüdung her- vorgerufene Schadensbilder aufweist. Es ist geplant, die bituminös gebunde ne Asphaltdecke der Fahrbahn auf gesamter Breite und ei- ner Länge von rund 2.200 m abzufräsen. Die gefräste Oberfläche erhält anschließend einen quali- fizierten Asphaltoberbau von 7 cm Asphalttragschicht und 5 cm Asphaltdeckschicht. Zwischen der gefrästen Unterlage und der Asphalttragschicht wird noch ein Gittergewebe angeordnet, um evtl. noch vorhandene Spannung im Untergrund zu absorbieren. Die ausgefahrenen Bankettbereiche werden mittels Rasengittersteinen auf einer Schicht aus Dränbeton stabilisiert. Der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Gittruper Straße vom DEK bis zur Straße Coer- mühle ist durch Baumwurzelverdrückungen geschädigt, und entspricht auf Grund seiner geringen Bestandsbreite von 2 m nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Es ist vo rgesehen den Geh- und Radweg im Zuge der notwendigen Instandsetzung auf mind. 2,5 m zu verbreitern. 2. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolgt nach dem Baubeschluss. Die Verkehrsregelung und Umleitungsregelung während der Ba uzeit wird mit den jeweiligen Fachämtern vorabgestimmt und wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Die Er- neuerung des Geh- und Radwegs wird unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt. Im Zuge der Fahrbahnsanierung ist eine Vollsperrung in beide Fahrtrichtungen erforderlich. Um die Zuwegung für Anlieger und Feuerwehr jederzeit aufrechtzuerhalten, wird in zwei Bauabschnit- ten gebaut. Da die Kanalbrücke durch die Bundeswasserstraßenverwaltung im Sommer für Instandsetzungs- arbeiten am Brücken bauwerk gesperrt sein wird, wird das Zeitfenster genutzt, um die städtische Baumaßnahme durchzuführen. Bauzeit für den Straßenbau ca. 6 – 8 Wochen. - 3 - V/0258/2021 Die betroffenen Anlieger, Firmen und Institutionen werden im Rahmen einer Information über die geplante Verkehrsregelung vor Baubeginn informiert. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 70% gefördert. 4. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen Anlage A Anlage 1 Lageplan DIN A3 Anlage 1 Lageplan DIN A4
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Gittruper Straße
- Coermühle
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Details
- Aktenzeichen
- V/0258/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.03.2021
- Erstellt
- 24.03.2021 08:15