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V/1123/2018/2

Zukünftige Klärschlammverwertung

Vorlagen 02.04.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 18

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage A

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3704 Zeichen

V/1123/2018/2 
V/1123/2018/2 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zukünftige Klärschlammverwertung 
Beteiligung an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Kooperationspartnern einen Auftrag zur 
Planung einer Klärschlammverbrennungsanlage am Standort der Kläranlage Wuppertal -
Buchenhofen zu vergeben, mit dem Ziel, nach Errichtung der Anlage diese gemeinsam mit den 
Kooperationspartnern zu betreiben.  
 
Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung und Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung (Lei s-
tungsphasen 1 - 3 HOAI) kann jeder der Kooperationspartner den Vertrag kündigen. Die Verwa l-
tung wird hierzu eine Entscheidungsvorlage  für den Rat vorlegen. In dieser Vorlage werden auch 
die Kosten eines alternativen Bahntransportes dargestellt. 
 
2. Der Beteiligung der Stadt Münster an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH mit einem 
Stammkapitalanteil in Höhe von 9.030 € (18,06 %) wird zugestimmt. 
 
3. Der Gesellschaftsvertrag der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (Anlage)  wird  zur 
Kenntnis genommen. 
 
4. Sitze im Aufsichtsrat: 
 
4.1 In den Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH werden gemäß § 10 
Absätze 1 und 2 des Gesellscha ftsvertrages folgende Mitglieder und entspreche n-
de Stellvertretungen gewählt: 
 
Mitglieder Stellvertretung 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
1. Ratsherr Frank Baumann  1.  Ratsherr Sven Gotthal 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
02.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1123/2018/2 
 
auf Vorschlag der Verwaltung (Oberbürgermeister als geborenes Mitglied oder ein/e von ihm vorg e-
schlagene/r Bedienstete/r): 
 
2. Michael Grimm  2. Peter Krekeler 
 
4.2 In die Gesellschafterversammlung der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 
wird gemäß § 19 Absatz 9 des Gesellschaftsvertrages gewählt: 
 
Mitglieder Stellvertretung 
1. Alfons Reinkemeier  1.  Michael Schetter 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
1. Das Stammkapital  der zu gründenden Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH beträgt 
50.000 €. Die Stadt Münster übernimmt einen Anteil von 9.030 € (18,06 %). 
 
2. Für die Kosten der Entwurfsplanung (LP 1 – 3 HOAI) zahlt die Stadt Münster ein im Anteil dem 
Verhältnis der Beteiligung entsprechendes Agio in Höhe von 252.840 € in die Kapitalrücklage 
der Gesellschaft ein. 
 
3. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen    
Investitionsmaß-
nahme  
(Auszahlung) 
1080 Klärschlammverwertung  
Buchenhofen GmbH 
2019 9.030 Außerplanmäßige 
Mittelbereitstellung 
für den  
Anteilserwerb 
Investitionsmaß-
nahme 
(Auszahlung) 
1090 Kapitaleinlage 
Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH 
2019 252.840 Außerplanmäßige 
Mittelbereitstellung 
für die Einzahlung 
des Agios in die 
Kapitalrücklage 
 
Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung bei der Produktgruppe 1501 „Anteile an Unternehme n“ in 
Höhe von 261.870 Euro wird  gemäß § 83  GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus der Pr o-
duktgruppe 1101 „Abwasserbeseitigung“, Investitionsmaßnahme 4250 „Klärschlammverwertung“. 
 
 
 
Begründung: 
 
In der Vorlage wurden die von der Stadt Münster in die Gremien zu entsendenden Mitglieder ergänzt 
(Ziffer 4 des Beschlussvorschlages). 
 
 
 
 
i. V.

- 3 - 
V/1123/2018/2 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 
Gesellschaftsvertrag der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH

Anlage A

1791 Zeichen

Anlage A zur V/1123/2018/2 
Kurzüberblick 
Um die langfristige Klärschlammverwertung incl. der gesetzlich geforderten Phosphorrückgewin-
nung zu sichern, soll mit den Partnern Wupperverband, Bergisch Rheinischer Wasserverband, 
Aggerverband und der Stadt Düsseldorf in Wuppertal eine Monoklärschlammverbrennungsanlage 
gebaut und mindestens 20 Jahre lang betrieben werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche A b-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet gesetzeskonforme wirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms. 
 
Die Anlage soll Anfang Januar 2028 in Betrieb gehen. 
 
Bis zur HOAI- Leistungsphase 3 entstehen Planungskosten für die Stadt Münster in Höhe von 
rund 253.000 €. Anschließend erfolgt der „Baubeschluss“ durch den Rat. Der Anteil der Stadt 
Münster an den Gesamtbaukosten von ca. 60 Mio. € (netto) beträgt ca. 10,8 Mio. € (netto). 
Derzeit entstehen Kosten durch laufende Aufträge zur Mitverbrennung des Klärschlamms in 
Abfallverbrennungsanlagen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: PG 1101: Klärschlammverordnung Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Lan-
deswassergesetz NW (LWG) 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (2)

03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1123/2018/2
Typ
Vorlagen
Datum
02.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37