V/1123/2018/2
Zukünftige Klärschlammverwertung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/1123/2018/2 V/1123/2018/2 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zukünftige Klärschlammverwertung Beteiligung an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH Beratungsfolge 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Kooperationspartnern einen Auftrag zur Planung einer Klärschlammverbrennungsanlage am Standort der Kläranlage Wuppertal - Buchenhofen zu vergeben, mit dem Ziel, nach Errichtung der Anlage diese gemeinsam mit den Kooperationspartnern zu betreiben. Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung und Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung (Lei s- tungsphasen 1 - 3 HOAI) kann jeder der Kooperationspartner den Vertrag kündigen. Die Verwa l- tung wird hierzu eine Entscheidungsvorlage für den Rat vorlegen. In dieser Vorlage werden auch die Kosten eines alternativen Bahntransportes dargestellt. 2. Der Beteiligung der Stadt Münster an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 9.030 € (18,06 %) wird zugestimmt. 3. Der Gesellschaftsvertrag der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 4. Sitze im Aufsichtsrat: 4.1 In den Aufsichtsrat der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH werden gemäß § 10 Absätze 1 und 2 des Gesellscha ftsvertrages folgende Mitglieder und entspreche n- de Stellvertretungen gewählt: Mitglieder Stellvertretung auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. Ratsherr Frank Baumann 1. Ratsherr Sven Gotthal Amt für Mobilität und Tiefbau 02.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/1123/2018/2 auf Vorschlag der Verwaltung (Oberbürgermeister als geborenes Mitglied oder ein/e von ihm vorg e- schlagene/r Bedienstete/r): 2. Michael Grimm 2. Peter Krekeler 4.2 In die Gesellschafterversammlung der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH wird gemäß § 19 Absatz 9 des Gesellschaftsvertrages gewählt: Mitglieder Stellvertretung 1. Alfons Reinkemeier 1. Michael Schetter II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Das Stammkapital der zu gründenden Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH beträgt 50.000 €. Die Stadt Münster übernimmt einen Anteil von 9.030 € (18,06 %). 2. Für die Kosten der Entwurfsplanung (LP 1 – 3 HOAI) zahlt die Stadt Münster ein im Anteil dem Verhältnis der Beteiligung entsprechendes Agio in Höhe von 252.840 € in die Kapitalrücklage der Gesellschaft ein. 3. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Investitionsmaß- nahme (Auszahlung) 1080 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 2019 9.030 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den Anteilserwerb Investitionsmaß- nahme (Auszahlung) 1090 Kapitaleinlage Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 2019 252.840 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Einzahlung des Agios in die Kapitalrücklage Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung bei der Produktgruppe 1501 „Anteile an Unternehme n“ in Höhe von 261.870 Euro wird gemäß § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus der Pr o- duktgruppe 1101 „Abwasserbeseitigung“, Investitionsmaßnahme 4250 „Klärschlammverwertung“. Begründung: In der Vorlage wurden die von der Stadt Münster in die Gremien zu entsendenden Mitglieder ergänzt (Ziffer 4 des Beschlussvorschlages). i. V. - 3 - V/1123/2018/2 gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage Gesellschaftsvertrag der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH
Anlage A
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Anlage A zur V/1123/2018/2 Kurzüberblick Um die langfristige Klärschlammverwertung incl. der gesetzlich geforderten Phosphorrückgewin- nung zu sichern, soll mit den Partnern Wupperverband, Bergisch Rheinischer Wasserverband, Aggerverband und der Stadt Düsseldorf in Wuppertal eine Monoklärschlammverbrennungsanlage gebaut und mindestens 20 Jahre lang betrieben werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche A b- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet gesetzeskonforme wirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms. Die Anlage soll Anfang Januar 2028 in Betrieb gehen. Bis zur HOAI- Leistungsphase 3 entstehen Planungskosten für die Stadt Münster in Höhe von rund 253.000 €. Anschließend erfolgt der „Baubeschluss“ durch den Rat. Der Anteil der Stadt Münster an den Gesamtbaukosten von ca. 60 Mio. € (netto) beträgt ca. 10,8 Mio. € (netto). Derzeit entstehen Kosten durch laufende Aufträge zur Mitverbrennung des Klärschlamms in Abfallverbrennungsanlagen. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: PG 1101: Klärschlammverordnung Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Lan- deswassergesetz NW (LWG) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1123/2018/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37