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V/0365/2013

Zukünftige Ausrichtung arbeitsmarktbezogener Maßnahmen bei der Volkshochschule Münster

Vorlagen 28.05.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 27

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

23217 Zeichen

V/0365/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zukünftige Ausrichtung arbeitsmarktbezogener Maßnahmen bei der Volkshochschule Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
27.06.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
02.07.2013 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
03.07.2013 Integrationsrat Vorberatung 
04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt die Situation der arbeitsmarkbezogenen Maßnahmen bei der Volkshochsch u-
le zur Kenntnis und befürwortet eine Fortsetzung des Angebotes.  
 
2. Der Rat beschließt, dass zur Fortführung eines entsprechen den Angebotes die Ve rwaltung 
beauftragt wird, mit dem Jugendausbildungszentrums JAZ gGmbH eine Vereinb arung zu 
schließen, mit der die Übernahme laufender wie auch künftiger Projekte in freier Träge r-
schaft dem Grunde nach sichergestellt wird.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung insbesondere zur Vermeidung von Risiken 
für die VHS bei tendenziell rückläufigen Bundesmitteln eine Fortführung in freier Trägerschaft 
favorisiert und stimmt zu, dass die Volkshochschule ihr Engagement zukünftig verst ärkt auf 
die Entwicklung, Akquise und Umsetzung innovativer Modellprojekte unter Ausschöpfung 
und Verfolgung aktueller nationaler und internationaler Förderprogramme ausrichten wird. 
 
4. Der Rat beschließt, bei Fortführung in freier Trägerschaft für  das JAZ eine Anschubfinanzie-
rung von bis zu 40 .000 € p. a. für die Jahre 2014 und 2015 zur Verfügung zu stellen, um 
Räumlichkeiten anzumieten und so die Voraussetzungen für die zukünftige Durchführung 
von zusätzlichen Qualifizierungsprojekten zu schaffen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0365/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 4300 
492 4000 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de  
Ehling@stadt-muenster.de 
Datum: 
05.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0365/2013 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Grundsätzlich ist  zu bemerken, dass es sich bei den vorgeschlagenen arbeitsmarktbezogenen 
Maßnahmen bei der VHS Münster um freiwillige Aufgaben handelt.  
 
Finanzielle Auswirkungen bei Weiterführung in freier Trägerschaft: 40.000 € Mietaufwendu ngen 
befristet für die Jahre 2014 und 2015. Diese Mittel sind insbesondere zur Sicherstellung eines re i-
bungslosen Übergangs gedacht. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage 
 
 Die Volkshochschule Münster führt seit 1991 Qualifizierungsprojekte zur Integration Arbeit s-
loser in den Arbeitsmarkt d urch. Ursprünglich wurden Projekte durchgeführt, die vom Land 
NRW zur Integration arbeitsloser Sozialhilfebeziehender aufgelegt wurden. Die Finanzierung 
der Projekte erfolgte aus Mitteln des Landes, der EU und eingesparter Sozialhilfe. Der Pe r-
sonlausschuss beschloss am 06.09.1994, nach Vorberatung im Kulturausschuss und im 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit, das die VHS weitere Lehrgänge durchführen soll, 
„solange 
 
a) die Nachfrage anhält und  
b) die Finanzierung aus Mitteln des ESF gesichert ist. 
 
 Beschlossen wurde ebenfalls, dass „die für die Durchführung der Lehrgänge erforderlichen 
Mitarbeiter/-innen jeweils befristet eingestellt werden“ und die Personalkosten aus Mitteln 
des ESF finanziert werden.“ 
 Im Rahmen der Förderphasen der EU veränderte sich die Pr ogrammstruktur kontinuierlich 
um den veränderten Bedarfslagen gerecht zu werden. Der Volkshochschule gelang es, flex i-
bel auf die neuen Anforderungen und Bedarfe zu regieren und warb Fördermittel ein. Insb e-
sondere gelang es in Kooperation mit den Trägern vo r Ort, an innovativen Modellvorhaben 
und Austauschprogrammen wie EQUAL und Lernende Regionen teilzunehmen.  
 
 Die Rahmenbedingungen für die Einwerbung entsprechender Fördermittel waren sehr gut, 
da in den 1990er Jahren für die Zielgruppenförderung erheblic he Mittel des Landes, der EU 
und der Kommune zur Verfügung standen. So wurden z. B. alleine über die EU, das Land, 
den von 1995 bis 2003 bestehenden kommunalen AIM -Fond und die eingesparte Sozialhilfe 
zahlreiche Maßnahmen mit einem erheblichem Mittelvolume n umgesetzt. Allein in den Ja h-
ren 1996/19 97 wurden 64 Arbeitsmarktprojekte von unterschiedlichen Trägern mit einem 
Gesamtvolumen von rd. 11 Mio. € in Münster umgesetzt. Hinzu kamen die umfangreichen 
Maßnahmen der Agentur für Arbeit, die ebenfalls erhebliche Mittel einsetzte für die Fortbi l-
dung und Umschulung arbeitsloser Münsteraner/innen. Der Agentur für Arbeit Münster sta n-
den jährlich rd. 18 Millionen Euro zur Verfügung.  
 
 Mit der Einführung des Arbeitsamtes 2000 erfolgten Einschnitte sowohl hinsichtlich des zur 
Verfügung gestellten Mittelvolum ens, als auch in Bezug auf die Vergabebedingungen der 
BA. Die Finanzierung erfolgte nicht mehr über Festbeträge, z. B. für Over -Head, pädagogi-
sche Leitung/ -Betreuung, Werkanleitung etc, sondern gefördert werden Unterrichtsstunden 
je Teilnehmenden.

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V/0365/2013 
 Eine gravierende Veränderung der Förderlandschaft trat mit der Umsetzung der Gesetze für 
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze) im Jahr 2005 ein. Im Haushalts-
jahr 2013 stehen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Fortbildung und Weiterbildun g rd. 1.4 
Millionen Euro und dem Jobcenter rd. 7.5 Millionen Euro im Eingliederungstitel zur Verf ü-
gung.  
 
 Der Eingliederungstitel des Jobcenters lag in den Jahren 2005 bis 2011 bei rd. 9 bis 14 Mill i-
onen Euro. Diese Zahlen zeigen, dass der Bereich der beruflichen Weiterbildung, Fortbildung 
und Qualifizierung kein Wachstumsmarkt ist.  
 
 In diesem Zusammenhang zogen sich das Land NRW und auch die Stadt Münster aus der 
zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik zurück. Es liefen u. a. folgende Landesprogra m-
me aus: 
 
 Arbeit statt Sozialhilfe 
 Arbeit und Qualifizierung (AQUA) 
 Stammkräfteprogramm 
 Verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 
 
 Das Land konzentriert sich im Rahmen der ESF-Förderung u. a. auf folgende Bereiche: 
 
 Potentialberatung 
 Bildungsscheck 
 Fachkräftesicherung 
 Arbeitslosenberatung 
 Öffentlich geförderte Beschäftigung 
 Integration Unternehmen 
 
 
2.  Aktuelle Projekte/Beauftragung der VHS 
 
 Seit 2005 führt die VHS ausschließlich Maßnahmen / Projekte im Auftrag des Jobcenters 
durch. Dabei handelt es sich aktuell um folgende Angebote: 
 
 Basiskompetenzen für Frauen 
 Basiskompetenzen für Männer 
 Alleinerziehende in Erwerbsarbeit 
 Hauswirtschaft als Beruf 
 Impuls 50 + 
 
 Die besondere konzeptionelle Ausrichtung und Herangehensweise des Projektbereiches be i 
der Umsetzung der Aufträge wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung im Herbst 
2012 im Zusammenhang mit der Beantwortung zahlreicher Fragen zur VHS erläutert. 
 
 Insgesamt erfolgte in den letzten Jahren eine Mittelbereitstellung durch das Jobcenter  in Hö-
he von rd. 530.000 € p.a für die unterschiedlichen Projekte. Diese Mittel stehen für die 
Durchführung der Projekte zur Verfügung; daraus und zum Teil darüber hinaus sind die Ko s-
ten für Miete, Honorarkosten, Sachkosten, Erstattung von Personalkosten für die  Stunden-
aufstockung der städtischen Mitarbeiterin etc. zu decken.

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V/0365/2013 
 Für den Bereich der Qualifizierungsprojekte steht im Stellenplan eine 0,5 Stelle zur Verf ü-
gung. Darüber hinaus werden die Angebote von Honorarkräften durchgeführt. Davon sind 
vier als Koordinatorinnen für die Projekte eingesetzt.  
 
 Im Jahr 2012 wurden insgesamt 4.478 Unterrichtsstunden mit 323 Teilnehmenden und 5.742 
Beratungsstunden mit 346 Teilnehmenden durchgeführt.  
 
 
3.  Perspektiven der künftigen Beauftragung 
 
 Mit der Einführung ei nes neuen Fallsteuerungsansatzes im Jobcenter (fa:z modell) ist eine 
neue Aufgaben - und Rollenklarheit bei der Gestaltung des Integrationsprozesses entsta n-
den. Dies hat auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Tr ä-
gern von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Es ist Aufgabe des Jobcoaches, die Ressour-
cen mit dem Kunden herauszuarbeiten, die gestärkt werden müssen, um das vereinbarte 
Ziel zu erreichen. Erst dann wird entschieden, welche Hilfe/Unterstützung der Kunde ben ö-
tigt. Dies kann im Ergebnis eine Maßnahme sein. 
 Nur in Ausnahmefällen wird es in Zukunft noch Maßnahmen geben, die eine weitergehende 
Potenzialanalyse als Ziel haben. Aus der Rolle des Jobcoaches  im Jobcenter Münster ergibt 
sich infolgedessen auch eine neue Rolle des T rägers, bzw. der Maßnahmeinhalte, weg von 
Breitbandangeboten, hin zu individuellen Unterstützungsangeboten. 
 
 Durch diese Zunahme des Analyse - und Beratungsanteils im Jobcenter werden diese B e-
standteile künftig nicht mehr Gegenstand von Beauftragungen. 
 
 Für die Beauftragung 2014 ff. mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind verschiedene 
Aspekte zu berücksichtigen wie die bundesseitig zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, 
die Planungsprozesse, die Situation am Arbeitsmarkt sowie die Ausprägung der Kund innen 
und Kunden. 
 
 Vor dem Hintergrund der eigenen Konsolidierung nahm der Bund seit mehreren Jahren 
massive Zäsuren im Sozialetat vor. Für 2014 sind weitere Einschnitte zu erwarten. Eine ve r-
lässliche Aussage zu den zukünftig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für die Eingliede-
rung ist allein schon deswegen nicht möglich. Ferner hat der Bund immer wieder arbeit s-
marktpolitische Sonderprojekte (für Alleinerziehende, 50+ …) ins Leben gerufen, die aus 
dem Sozialetat qua Vorwegabzug finanziert wurden. Damit ist eine gesicherte Aussage zur 
Finanzausstattung für 2014 und perspektivisch nicht möglich. 
 
 Die Träger der Leistungen nach dem SGB II haben die Eingliederungsleistungen unter B e-
achtung der Grundsätze für Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erbringen. Dem wird im 
Jobcenter i.d.R. dadurch Rechnung getragen, dass Maßnahmen ausgeschrieben werden. 
Eine Festlegung auf einen Träger scheidet allein schon dadurch aus. Eine dauerhafte oder 
bevorzugte Beauftragung der VHS mit arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen ist a ber insbe-
sondere auch vor dem Hintergrund einer möglichen Dezimierung der vorhandenen Träge r-
landschaft bedenklich (Subsidiaritätsprinzip). Dies vor allem, da es Träger in Münster gibt, 
die in der Lage sind, entsprechende Angebote zu ermöglichen. 
 
 Konkret bedeutet dies auch, dass die Stadt mit den Trägern um immer geringere Fördermi t-
tel konkurriert. Dies entspricht nicht dem Subsidiaritätsprinzip und der im § 17 SGB II form u-
lierten Intention, wonach der „zuständige Träger eigene Einrichtungen nicht neu scha ffen 
soll, soweit geeignete Einrichtungen und Dienste vorhanden sind“. Das Gesetz unterscheidet 
zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern und geht davon aus, das Leistungstr ä-
gerschaft und Leistungserbringerschaft nicht zusammenfallen. In Münster gi bt es zahlreiche 
zertifizierte Träger nach der Anerkennungs - und Zulassungsverordnung Weiterbildung ( A-
ZWV), die über Erfahrungen und Kenntnisse verfügen und Angebote im Auftrag des Jobcen-
ters durchführen.

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V/0365/2013 
4.  Weiterführung der Angebote 
 
 Im Rahmen einer Prüfung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision im Jahr 
2012 wurde u.  a. festgestellt, dass die Projektzuschüsse nicht ausreichen, die Kosten des 
Bereiches zu decken. Außerdem zeigte die Prüfung neben den Unsicherheiten in der künft i-
gen Finanzausstattung durch den Bund weitere Risikofaktoren in vergabe - und steuerrechtli-
cher Hinsicht auf und wies darauf hin, dass durch die Einführung der Bildungsgutscheine 
sowie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine ein komplett freier Markt entsteht, in de m 
die VHS in Konkurrenz zu freien Trägern zu agieren hätte. Eine Planungssicherheit hinsicht-
lich Aufgabenumfang und auch Erträgen dürfte es aus Sicht der Prüfung vor diesem Hinte r-
grund künftig nicht mehr geben.  
 
 In Kenntnis dieser Prüfungshinweise war ei ne Fortsetzung unter den bisherigen Rahmenb e-
dingungen in 2013 und dabei insbesondere der Beauftragung der freiberuflichen Koordinat o-
rinnen nur als Übergangsregelung ausnahmsweise und nur deshalb möglich, weil ohnehin 
eine Neukonzeption des Bereiches für die Zeit ab 2014 vorgesehen war. 
 Eine unveränderte Fortführung ab 2014 ist ausgeschlossen und es muss eine neue Reg e-
lung gefunden werden.  
 
4.1 Weiterführung in freier Trägerschaft 
 
 Entsprechend der Beschlussfassung des Rates vom 06.02.2013 wird der Projek tbereich die 
Räume der VHS am Aegidiimarkt zu Sommer 2013 verlassen. Aufgrund der nicht gesiche r-
ten Auftragslage und der unklaren Perspektive erwies sich die Suche nach geeigneten  
Räumlichkeiten1 als sehr schwierig. Problematisch ist insbesondere, dass ein e Mietbindung 
unter drei Jahren nicht möglich ist.   
 Aufgrund dieser Ausgangslage wurden bei den freien Trägern den Vorgaben entsprechende 
Kapazitäten nachgefragt. Dabei stellte sich heraus, dass der Caritasverband Münster über 
geeignete Mietflächen verfügt, die die Stadt kurzfristig als Untermieterin übernehmen könnte. 
Perspektivisch besteht die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu übernehmen. Die Räumlichke i-
ten liegen in unmittelbarer Nähe des Jugendausbildungszentrums (JAZgGmbH), einer Toc h-
ter des Caritas verbandes Münster und es besteht die Möglichkeit die Schulungsräume des 
JAZ von den Projekten mitzunutzen. Dies ist ein erheblicher Standortvorteil für die Räume, 
da hierüber eine räumliche Nähe von Beratung und Schulung gegeben ist.   
 Diese räumliche Verlagerung wird unabhängig von der künftigen Trägerschaft erfolgen. 
 
 Nach Vorgesprächen ist das Jugendausbildungszentrum JAZ darüber hinaus bereit und in 
der Lage, Projekte sowohl zu übernehmen als auch als Bewerber für die Durchführung künf-
tiger Maßnahmen zur Verfügung zu stehen. 
 
 Das JAZ ist zertifizierter Träger nach AZWV, verfügt über die Erfahrungen und Kenntnisse, 
Angebote im Bereich der drittmittelfinanzierten Qualifizierungsprojekte durchzuführen und er-
füllt damit die Voraussetzungen für eine Beauft ragung mit arbeitsmarktpolitischen Maßna h-
men durch das Jobcenter.  
 Das JAZ ist eine gemeinnützige GmbH, die seit 1982 jugend - und arbeitsmarktpolitische An-
gebote und Maßnahmen durchführt. Das JAZ hat im Jugendbereich die Schwerpunkte Ber a-
tung, berufliche Orientierung und Berufsvorbereitung, Ausbildung und Qualifizierung. Die 
Maßnahmen der Beschäftigung, Qualifizierung und Vermittlung richten sich an alle Alter s-
gruppen. Zusätzlich erweitert wird die Angebotspalette durch die Flüchtlingshilfe und  das Ju-
gendwohnprojekt. 
                                                
1 Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: finanzierbar im Rahmen der Projekte; gute verkehrliche Anbi ndung; 
kurzfristig verfügbar; für die Zielgruppen - und Projektarbeit geeignet,  incl. geeigneter Seminarräume oder in 
erreichbarer Nähe und zur Mitnutzung geeignet und verfügbar, d.h. entweder VHS oder freier Träger, ke ine 
lange Mietbindung; moderner Bürostandard)

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V/0365/2013 
 In den Bereichen Berufsvorbereitung und Qualifizierung ist das JAZ aktuell Kooperation s-
partner u. a. in folgenden Maßnahmen, bzw. führt folgende Maßnahmen durch: 
 
 Aktivierungshilfen ( Angebot für junge Menschen unter 25 Jahren, die arbeitslos sind 
und noch keinen Weg in den Arbeitsmarkt gefunden haben) 
 Arbeiten und Lernen (Junge Frauen und Männer, die ihren Abschluss bisher nicht g e-
schafft haben, erhalten mit der Maßnahme Arbeiten und Lernen die Möglichkeit, den 
Hauptschulabschluss nachzuholen. Die Maßnahme wird gefördert durch das Amt für 
Schule und Weiterbildung der Stadt Münster) 
 Gemma (Das Projekt gemma!  ist eine Maßnahme zur Berufsorientierung und Qualif i-
zierung für junge Frauen und Mädchen in besonderen Lebenslagen und wird gefördert 
über das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster) 
 Stadtteilwerkstatt Nord (Die Stadtteilwerkstatt Nord ist ein niedrigschwelliges Angebote 
zur Berufsorientierung für junge Menschen, die bisher keinen Arbeitsmarktzugang g e-
funden haben. Das  Angebot ist ein Kooperationsprojekt mit dem Amt für  Schule 
und Weiterbildung der Stadt Münster. Hier lernen die TeilnehmerInnen verschiedene 
handwerkliche bzw. kreative Bereiche kennen und erarbeiten sich wichtige Schlüsse l-
qualifikationen wie das Einhalten von Arbeit szeiten oder den sachgemäßen Umgang 
mit Geräten und Materialien.) 
 
4.2   Weiterführung in Regie der VHS  
 
 Festzuhalten - und auch vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision im Rahmen 
seiner Prüfung bestätigt - ist, dass der Bereich in den vergang enen Jahren eine hohe fachl i-
che Kompetenz entwickelt hat und die Qualifizierungsprojekte auch durchgängig zur Zufri e-
denheit des Jobcenters und auch mit persönlichen Erfolgen für die Teilnehmenden durchg e-
führt wurden. 
 
 Eine Fortführung der Angebote in Regi e der VHS wäre auch grundsätzlich möglich; dies 
setzt voraus, dass entsprechende Stellen für die Koordination der Einzelprojekte im Stelle n-
plan eingerichtet werden. Weiterhin müssen städtische Mittel bereitgestellt werden, um bei 
Ertragseinbrüchen gleichwohl die Finanzierung der festen Ausgaben des Bereiches (Miet - 
und Sachkosten etc.) sicherzustellen . Im Einzelnen handelt es sich dabei um 3,00 Stellen 
der Entgeltgruppe S 1 1 für die Koordination der Einzelprojekte sowie eine 0,75 Stelle der 
Entgeltgruppe EGr. 06 für die Teamassistenz. Darüber hinaus ist eine adäquate Raumaus-
stattung erforderlich.  
 
 Bei Fortführung in städt. Regie stehen d en gesamten Aufwendungen für den Projektbereich 
von rd. 500.000 € p.a. die Erträge durch Zuwendungen des Jobcenters gegenüber. Dies 
führte in 2011 und 2012 zu einem Defizit von rd. 34.000 € bzw. rd. 40.000 €, bei Berücksic h-
tigung auch der allgemeinen Verwa ltungsdienstleistungen für diesen Bereich und den Sac h-
aufwendungen für Ausstattung/Technik beträgt das Defizit  mindestens 54.000 € in 2011 s o-
wie 60.000 € in 2012. Hinzu kommt das zunehmende Risiko weiterer rückläufiger Bundesmit-
tel. Die auch bei evtl. Ert ragseinbrüchen sicherzustellende Grundausstattung des Bereiches 
(Personal/Raum) in Höhe von 246.940 € p.a. müsste städtisch finanziert und damit bereitg e-
stellt werden: 
 
 Grundsätzlich soll eine (wenn auch nicht vollständige) Gegenfinanzierung dieser Ausgab en 
des Bereiches aus den Projektmitteln erfolgen. Allerdings setzt dies voraus, dass auch z u-
künftig Projekte in ausreichendem Umfang eingeworben werden können. Angesichts des 
Rückgangs der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch den Bund und demzufol ge 
des Jo bcenters (s. o.) und der Unsicherheit der Mittelbereitstellung durch den Bund kann 
dies nicht garantiert werden. D. h., Planungssicherheit besteht nur von Jahr zu Jahr.

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Dennoch würde dadurch die erfolgreiche Arbeit des Projektbereiches der letzt en Jahre dau-
erhaft abgesichert werden. 
 
 
5.  Bewertung 
 
 Der Bereich Berufliche Qualifizierung und Vernetzung ist kein originärer Bereich auf der 
Grundlage des Weiterbildungsgesetzes. So stellt sich aktuell auch die Einbindung des Bere i-
ches innerhalb der VHS dar, wo es im Prinzip keine inhaltliche Verzahnung mit dem Kernbe-
reich, bzw. den Fachbereichen gibt.  
 
Dies war auch der Grund dafür, angesichts der absehbaren räumlichen Engpässe im 
Aegidiimarkt vorzuschlagen, gerade diesen Bereich räumlich auszugliedern. 
 Gleichwohl gibt es gute Gründe  dafür, die Vorhaltung entsprechender Qualifizierungsang e-
bote sicherzustellen , da dieser Bereich eine sozialpolitisch wichtige Funktion über nimmt, 
zumal das Angebot insbesondere für Menschen mit Migrationsvorgeschichte be deutsam ist. 
Insoweit stellt sich nicht die Frage, ob ein solches Angebot vorzuhalten ist, sondern, ob es 
ein Angebot in städtischer Regie oder in freier Trägerschaft sein soll. 
 
 Angesichts der beschriebenen Anforderungen bei einer Weiterführung in städti scher Regie 
wie auch aus Gründen der Subsidiarität und letztlich der Konsolidierungserfordernisse fav o-
risiert die Ve rwaltung, die lfd. Projekte so zeitnah wie möglich dem JAZ zum Zwecke der 
Weiterführung zu übertragen. Um auch künftig eine städtische Veran twortung und auch 
Steuerung hinsichtlich der Projektdurchführung zu gewä hrleisten, wird vorgeschlagen, das 
JAZ über eine Anschubfinanzierung von bis zu 40.000 € p.a. für die Jahre 2014 und 2015 in 
die Lage zu versetzen , die Räumlichkeiten anzumieten und so die Voraussetzungen für die 
künftige Durchführung von Qualifizierungsprojekten zu schaffen.  
 
 Die Abgabe der städtischen Trägerschaft verfolgt hier nich t das Ziel, nicht kalkulierbare Ris i-
ken auf einen freien Träger abzuwälzen. Im Gegenteil: Bildungsangebote und auch Arbeit s-
marktmaßnahmen für das Jobcenter werden in Münster von zahlreichen freien Bildungstr ä-
gern durchgeführt, deren originäres Geschäftsmod ell die Durchführung solcher Maßnahmen 
ist. Die Träger sind auf die Akquise von Maßnahmen in mindestens dem Umfang angewi e-
sen, der es ihnen ermöglicht, ihre Grundausstattung an Infrastruktur, bzw. den Overhead zu 
finanzieren. Ein Verzicht der Stadt Münster , hier ebenfalls als Mitbewerber um rückläufige 
Mittel anzutreten, ermöglicht eine zunehmende Beauftragung freier Träger. 
 
 
6.  Künftige Schwerpunktsetzung der VHS 
 
 Künftige Projektarbeit innerhalb der VHS  muss mit den Kernaufgaben der VHS (Weiterbi l-
dungsgesetz NRW) sinnvoll verzahnt werden und diese ergänzen, beleben und entwickeln 
ebenso mit den Angeboten der freien Träger . Die europäische Union unterstützt eine Reihe 
von internationalen Aktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Sie  sind 
eine wesentlicher Bestandteil der internationalen Politik der Europäischen Union und gewi n-
nen zunehmend an Bedeutung. Zielgruppen dieser Aktivitäten sind Beschäftigte, Sch ü-
ler/innen und Studierende, Unternehmen und Betriebe.  
 
 So kann es gelingen, im Rahmen der neuen ESF Förderpha se 2014 bis 2020 neue "innova-
tive Modellprojekte" in der Region umzusetzen. Ziel der Stadt Münster sollte es sein, solche 
Projekte zu entwickeln. Die VHS sollte Anstöße geben , modellhaft und innovativ arbeiten. 
Die Durchführung dann „serienreifer“ Projekte, die eine große Flexibilität hinsichtlich Pers o-
nal und Raum voraussetzt,  sollte freien Träger überlassen bleiben - die Stadt eben nicht in 
Konkurrenz mit den freien Trägern um immer knapper werdende Budgets treten.

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V/0365/2013 
 Die bei der VHS vorhandene Ressource im Umfang einer halben Stelle, die ursprünglich für 
die Projektentwicklung eingerichtet wurde, soll künftig auch hierfür wieder eingesetzt werden. 
Zurzeit ist es z. B. schwer, vorhandene Förderprogramme und Potentiale (z. B.  Mittel des 
DVV im Zusammenhang mit dem Talent Campus) auch abzurufen, da die erforderliche Ko n-
zeptentwicklung fachbereichsübergreifend nicht geleistet werden kann. Diese Orientierung 
einer Nutzung nationaler und internationaler Förderprogramme ist sowohl aus inhaltlichen 
wie aus wirtschaftlichen Gründen eine zukunftsweisende Perspektive. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (7)

26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2013 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2013 Integrationsrat
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 23.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Aegidiimarkt

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0365/2013
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37