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V/0411/2011

Sofortige Auflösung der Wartburgschule - Gemeinschaftsschule -, Von-Esmarch-Straße 15, 48149 Münster, zum Ende des Schuljahres 2010/2011

Vorlagen 01.06.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7329 Zeichen

V/0411/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sofortige Auflösung der Wartburgschule - Gemeinschaftshauptschule -, Von-Esmarch-Straße 15, 
48149 Münster, zum Ende des Schuljahres 2010/2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
28.06.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Eltern der Wartburgschule - städtische Gemeinschafts-
hauptschule - in so starkem Maße ihre Kinder an anderen Hauptschulen im Stadtgebiet an-
gemeldet haben, dass die beabsichtigte auslaufende Auflösung der Wartburgschule (siehe 
Vorlage V/0870/2010) am Standort der Fürstenbergschule nicht mehr möglich ist. 
 
2. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die sofortige Auflösung der 
Wartburgschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2010/2011 mit Wirkung zum 
31.07.2011. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
In seiner Sitzung am 08.12.2010 hat der Rat der Stadt Münster mit der Beschlussvorlage 
V/0870/2010 die auslaufende Auflösung der Wartburgschule - städtische Gemeinschaftshaupt-
schule beschlossen. Gleichzeitig sollte zum neuen Schuljahr 2011/2012 der Schulstandort mit 
dann voraussichtlich 7 Klassen der Jahrgangsstufen 6 bis 10 zur Fürstenbergschule, Andreas-
Hofer-Straße 30, 48145 Münster, verlagert werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0411/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0411/2011 
Gekoppelt war die geplante Verlagerung des Schulstandortes der Wartburgschule mit der Zusiche-
rung der unteren Schulaufsicht, dass bei einem Standortwechsel im Klassenverbund die aktuelle 
Kollegiumsbesetzung unverändert bleiben würde und damit im hohen Maße für die Schülerinnen 
und Schüler, aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer eine Kontinuität gesichert werden könnte. 
 
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2011/2012 im 
Frühjahr 2011 konnte die Fürstenbergschule keine Eingang sklasse bilden. Dies führte im Hinblick 
auf die geplante Standortverlagerung zu Verunsicherungen bei Eltern der Wartburgschule, obwohl 
beide Vorgänge inhaltlich in keiner Wechselbeziehung zueinander stehen. Mit einem gemeinsa-
men Informationsschreiben von unterer Schulaufsicht und Schulträger sind die Eltern der Wart-
burgschüler Ende März 2011 sehr ausführlich darauf hingewiesen worden, dass nur bei stabilen 
Klassenzahlen die Kontinuität der Lehrerversorgung am neuen Standort sichergestellt werden 
kann. Gleichzeitig wurde auch darauf hingewiesen, dass Eltern selbstverständlich in ihrer Ent-
scheidung frei sind, ihr Kind an einer anderen Schule anzumelden. Um für das weitere Verfahren 
Planungssicherheit zu erzielen wurden die Eltern der Wartburgschule mit diesem Schreiben gebe-
ten, einen Ummeldewunsch für ihr Kind bis zum 12.04.2011 an die Schulleitung der Wartburgschu-
le mitzuteilen. 
 
Aus Gesprächen mit der Schulleitung und der Elternvertretung der Wartburgschule Anfang April 
wurde deutlich, dass die genannte Frist bis zum 12.04.2011 zu knapp bemessen war, da noch 
einige offene Punkte aus Sicht der Eltern zu klären waren. Mit dem gemeinsamen Schreiben von 
unterer Schulaufsicht und Schulträger vom 14.04.2011 an die Eltern der Wartburgschule wurden 
die im Vorfeld gestellten Fragen aufgegriffen und beantwortet. Im Wesentlichen ging es um die 
Auswirkungen des Standortwechsels für den Schulabschluss und den Aspekt, falls die Schülerzahl 
in einer Klasse unter 18 (Mindestfrequenzwert) fällt. Gleichzeitig wurde die Frist für eine ge-
wünschte Ummeldung des Kindes zu einer anderen Hauptschule bis zum 20.05.2011 verlängert. 
 
Unmittelbar im Anschluss an diese Frist sind die vorliegenden Ummeldungen von Wartburgschü-
lern gemeinsam mit der Schulleitung, der unt eren Schulaufsicht und dem Schulträger ausgewertet 
worden. Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass an der Wartburgschule zum Schuljahr 2011/2012 in 
den Jahrgängen 6 bis 8 keine Klasse mehr gebildet werden kann, da die erforderliche Mindestgrö-
ße von 18 Schülerinnen und Schülern nach § 6 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 
Schulgesetz nicht eingehalten wird.  
Die künftigen Jahrgänge 9 und 10 würden zwar noch Klassen bilden können, ein angemessenes 
Bildungs- und Differenzierungsangebot kann jedoch nicht mehr gewährleistet werden. 
 
In Anbetracht dieser Entwicklung war bzw. ist eine kurzfristige Reaktion zwingend notwendig. Als 
einzige Lösung verbleibt die sofortige Auflösung der Wartburgschule zum Ende des laufenden 
Schuljahres 2010/2011. 
 
Mit einem gemeinsamen Schreiben von unterer Schulaufsicht und Schulträger vom 26.05.2011 
sind die Eltern der Wartburgschule über die hohe Zahl der Ummeldungen von Wartburgschülern  
informiert worden. Gleichzeitig wurde die vorgesehene sofortige Auflösung der Wartburgschule 
angekündigt und den Eltern der Wartburgschule vorgeschlagen, ihre Kinder an die Fürstenberg-
schule umzumelden. Die Bezirksregierung Münster würde dann parallel Lehrkräfte der Wartburg-
schule an die Fürstenbergschule versetzen. 
 
Parallel soll über diese Vorlage der Rat der Stadt Münster die sofortige Auflösung der Wartburg-
schule beschließen. Diese zeitliche Koppelung ist durch den Sitzungskalender und die Notwendig-
keit, einen Beschluss des Rates noch vor der Sommerpause zu erhalten, nicht zu vermeiden ge-
wesen. Umgekehrt kann den Eltern der Wartburgschule aber auch nicht zugemutet werden, sich 
erst nach der Sitzung des Rates am 13.07.2011 Gedanken über die weitere Perspektive der Schul-
laufbahn ihres Kindes zu machen.

- 3 - 
V/0411/2011 
Nach § 76 Nr. 1 Schulgesetz NRW ist im Falle einer Schulschließung die rechtzeitige Beteiligung 
der betroffenen Schule erforderlich. Beteiligt wird eine Schule durch ihre Anhörung; über den Inhalt 
der Stellungnahme gegenüber dem Schulträger beschließt gemäß § 65 Absatz 2 Nr. 22 Schulge-
setz NRW die Schulkonferenz. Im Rahmen der Beschlussvorlage zur auslaufenden Auflösung der 
Wartburgschule (Vorlage V/0870/2010) ist die Schulkonferenz der Wartburgschule bereits beteiligt 
worden. Die jetzt angedachte sofortige Auflösung stellt aber einen neuen Sachverhalt dar, so dass 
eine erneute Anhörung erforderlich ist. Die entsprechende Schulkonferenzsitzung wird parallel zum 
Beratungsverfahren dieser Beschlussvorlage stattfinden. Das Ergebnis wird mündlich in die Sit-
zungen der Gremien eingebracht.  
 
Nach § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers zur Errichtung, Än-
derung oder Auflösung von Schulen der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde 
(hier Bezirksregierung Münster). Diese Genehmigung ist nach Beschlussfassung durch den Rat 
einzuholen. 
 
Wie bereits in der Vorlage V/0870/2010 zur auslaufenden Auflösung der Wartburgschule ausge-
führt steht die Vermarktung des Schulgeländes der Wartburgschule erst dann an, wenn sich aus 
den Prüfaufträgen zum „Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung (V/0678/2010/1)“ keine 
Standortoption für die weitere schulische Verwendung ergibt. Für die Zwischenzeit wird eine befris-
tete Vermietung geprüft.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Esmarch-Straße 15
  • Andreas-Hofer-Straße 30

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0411/2011
Typ
Vorlagen
Datum
01.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37