V/0411/2011
Sofortige Auflösung der Wartburgschule - Gemeinschaftsschule -, Von-Esmarch-Straße 15, 48149 Münster, zum Ende des Schuljahres 2010/2011
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Beschlussvorlage
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V/0411/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Sofortige Auflösung der Wartburgschule - Gemeinschaftshauptschule -, Von-Esmarch-Straße 15, 48149 Münster, zum Ende des Schuljahres 2010/2011 Beratungsfolge 16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.06.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Eltern der Wartburgschule - städtische Gemeinschafts- hauptschule - in so starkem Maße ihre Kinder an anderen Hauptschulen im Stadtgebiet an- gemeldet haben, dass die beabsichtigte auslaufende Auflösung der Wartburgschule (siehe Vorlage V/0870/2010) am Standort der Fürstenbergschule nicht mehr möglich ist. 2. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die sofortige Auflösung der Wartburgschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2010/2011 mit Wirkung zum 31.07.2011. Begründung: In seiner Sitzung am 08.12.2010 hat der Rat der Stadt Münster mit der Beschlussvorlage V/0870/2010 die auslaufende Auflösung der Wartburgschule - städtische Gemeinschaftshaupt- schule beschlossen. Gleichzeitig sollte zum neuen Schuljahr 2011/2012 der Schulstandort mit dann voraussichtlich 7 Klassen der Jahrgangsstufen 6 bis 10 zur Fürstenbergschule, Andreas- Hofer-Straße 30, 48145 Münster, verlagert werden. Vorlagen-Nr.: V/0411/2011 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 01.06.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0411/2011 Gekoppelt war die geplante Verlagerung des Schulstandortes der Wartburgschule mit der Zusiche- rung der unteren Schulaufsicht, dass bei einem Standortwechsel im Klassenverbund die aktuelle Kollegiumsbesetzung unverändert bleiben würde und damit im hohen Maße für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer eine Kontinuität gesichert werden könnte. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2011/2012 im Frühjahr 2011 konnte die Fürstenbergschule keine Eingang sklasse bilden. Dies führte im Hinblick auf die geplante Standortverlagerung zu Verunsicherungen bei Eltern der Wartburgschule, obwohl beide Vorgänge inhaltlich in keiner Wechselbeziehung zueinander stehen. Mit einem gemeinsa- men Informationsschreiben von unterer Schulaufsicht und Schulträger sind die Eltern der Wart- burgschüler Ende März 2011 sehr ausführlich darauf hingewiesen worden, dass nur bei stabilen Klassenzahlen die Kontinuität der Lehrerversorgung am neuen Standort sichergestellt werden kann. Gleichzeitig wurde auch darauf hingewiesen, dass Eltern selbstverständlich in ihrer Ent- scheidung frei sind, ihr Kind an einer anderen Schule anzumelden. Um für das weitere Verfahren Planungssicherheit zu erzielen wurden die Eltern der Wartburgschule mit diesem Schreiben gebe- ten, einen Ummeldewunsch für ihr Kind bis zum 12.04.2011 an die Schulleitung der Wartburgschu- le mitzuteilen. Aus Gesprächen mit der Schulleitung und der Elternvertretung der Wartburgschule Anfang April wurde deutlich, dass die genannte Frist bis zum 12.04.2011 zu knapp bemessen war, da noch einige offene Punkte aus Sicht der Eltern zu klären waren. Mit dem gemeinsamen Schreiben von unterer Schulaufsicht und Schulträger vom 14.04.2011 an die Eltern der Wartburgschule wurden die im Vorfeld gestellten Fragen aufgegriffen und beantwortet. Im Wesentlichen ging es um die Auswirkungen des Standortwechsels für den Schulabschluss und den Aspekt, falls die Schülerzahl in einer Klasse unter 18 (Mindestfrequenzwert) fällt. Gleichzeitig wurde die Frist für eine ge- wünschte Ummeldung des Kindes zu einer anderen Hauptschule bis zum 20.05.2011 verlängert. Unmittelbar im Anschluss an diese Frist sind die vorliegenden Ummeldungen von Wartburgschü- lern gemeinsam mit der Schulleitung, der unt eren Schulaufsicht und dem Schulträger ausgewertet worden. Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass an der Wartburgschule zum Schuljahr 2011/2012 in den Jahrgängen 6 bis 8 keine Klasse mehr gebildet werden kann, da die erforderliche Mindestgrö- ße von 18 Schülerinnen und Schülern nach § 6 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz nicht eingehalten wird. Die künftigen Jahrgänge 9 und 10 würden zwar noch Klassen bilden können, ein angemessenes Bildungs- und Differenzierungsangebot kann jedoch nicht mehr gewährleistet werden. In Anbetracht dieser Entwicklung war bzw. ist eine kurzfristige Reaktion zwingend notwendig. Als einzige Lösung verbleibt die sofortige Auflösung der Wartburgschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2010/2011. Mit einem gemeinsamen Schreiben von unterer Schulaufsicht und Schulträger vom 26.05.2011 sind die Eltern der Wartburgschule über die hohe Zahl der Ummeldungen von Wartburgschülern informiert worden. Gleichzeitig wurde die vorgesehene sofortige Auflösung der Wartburgschule angekündigt und den Eltern der Wartburgschule vorgeschlagen, ihre Kinder an die Fürstenberg- schule umzumelden. Die Bezirksregierung Münster würde dann parallel Lehrkräfte der Wartburg- schule an die Fürstenbergschule versetzen. Parallel soll über diese Vorlage der Rat der Stadt Münster die sofortige Auflösung der Wartburg- schule beschließen. Diese zeitliche Koppelung ist durch den Sitzungskalender und die Notwendig- keit, einen Beschluss des Rates noch vor der Sommerpause zu erhalten, nicht zu vermeiden ge- wesen. Umgekehrt kann den Eltern der Wartburgschule aber auch nicht zugemutet werden, sich erst nach der Sitzung des Rates am 13.07.2011 Gedanken über die weitere Perspektive der Schul- laufbahn ihres Kindes zu machen. - 3 - V/0411/2011 Nach § 76 Nr. 1 Schulgesetz NRW ist im Falle einer Schulschließung die rechtzeitige Beteiligung der betroffenen Schule erforderlich. Beteiligt wird eine Schule durch ihre Anhörung; über den Inhalt der Stellungnahme gegenüber dem Schulträger beschließt gemäß § 65 Absatz 2 Nr. 22 Schulge- setz NRW die Schulkonferenz. Im Rahmen der Beschlussvorlage zur auslaufenden Auflösung der Wartburgschule (Vorlage V/0870/2010) ist die Schulkonferenz der Wartburgschule bereits beteiligt worden. Die jetzt angedachte sofortige Auflösung stellt aber einen neuen Sachverhalt dar, so dass eine erneute Anhörung erforderlich ist. Die entsprechende Schulkonferenzsitzung wird parallel zum Beratungsverfahren dieser Beschlussvorlage stattfinden. Das Ergebnis wird mündlich in die Sit- zungen der Gremien eingebracht. Nach § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers zur Errichtung, Än- derung oder Auflösung von Schulen der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (hier Bezirksregierung Münster). Diese Genehmigung ist nach Beschlussfassung durch den Rat einzuholen. Wie bereits in der Vorlage V/0870/2010 zur auslaufenden Auflösung der Wartburgschule ausge- führt steht die Vermarktung des Schulgeländes der Wartburgschule erst dann an, wenn sich aus den Prüfaufträgen zum „Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung (V/0678/2010/1)“ keine Standortoption für die weitere schulische Verwendung ergibt. Für die Zwischenzeit wird eine befris- tete Vermietung geprüft. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Von-Esmarch-Straße 15
- Andreas-Hofer-Straße 30
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0411/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37