V/0058/2023
121. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 634 - Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5482 Zeichen
V/0058/2023 V/0058/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 121. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Nienberge im Bereich Leiferdingweg / Hanseller Straße Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 634: Nienberge - Leiferdingweg / Hanseller Straße Beschluss zur Aufstellung [Photovoltaik-Freiflächenanlage] Beratungsfolge 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Nienberge im Bereich zwischen dem Leiferdingweg und der Hanseller Straße zu ändern (121. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich zwischen dem Leiferdingweg und der Hanseller Straße im Stadtteil Nienberge ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 und § 30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungs- plan zur Realisierung einer Photovoltaik -Freiflächenanlage aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 634). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Nienberge, Flur 27, Flurstücke 23, 79, 158, 159. Stadtplanungsamt 23.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Köster / Herr Husmann Telefon: 492-6155 / 492-6194 Koester@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0058/2023 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der Planungskosten durch die Vorhabenträgerin geregelt. Begründung: Ein essenzielles Ziel der Stadt Münster ist die Entwicklung und Sicherung einer hohen Umwelt - und Naturqualität. Teilziel ist dabei die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030. Der Bau von Photovolta- ik-Freiflächenanlagen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Mit der 121. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans Nr. 634 soll der planungsrechtliche Rahmen für die Realisierung der geplanten Photo- voltaik-Freiflächenanlage in Nienberge-Häger geschaffen werden. Auf einer rund 9,9 ha großen und bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer ge- schätzten Leistung von 9 Megawatt-Peak (MWp) entstehen. Die Netzeinspeisung wird etwa 9,1 GWh/a betragen. Am 10.03.2022 wurde der Antrag auf Einleitung einer entsprechenden Bauleitplanung für dieses Vor- haben gestellt. Vorhabenträgerin ist die Futura Häger GmbH. Das Vorhaben stellt eines von sechs Starterprojekten dar, für welche der Hauptausschuss am 26.10.2022 dem Antrag auf Bauleitplanung zugestimmt hat (nicht öffentliche Sitzung). Hierbei kam ein Kriterienkatalog zur Anwendung, den der Rat bereits am 09.02.202 2 zur Kenntnis genommen hatte (siehe Vorlage Nr. V/0908/2021/1). Die Fläche eignet sich insbesondere daher, da sie außerhalb bestehender Siedlungsflächen bzw. möglicher Siedlungserweiterungsflächen liegt und keine Konflikte mit dem Bereich Natur und Frei- raum in Bezug auf Schutzgebiete oder wichtige Freiflächenstrukturen entstehen. Somit ergibt sich kein Interessenkonflikt zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energie und dem Schutz und der Wei- terentwicklung von Natur und Landschaft an dem Standort nordwestlich von Häger. Wenngleich mit der Errichtung einer Photovoltaik -Freiflächenanlage ein erkennbarer Eingriff in das Landschaftsbild verbunden ist, leistet das Planvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Münsters. Der vorhabenbez ogene Bebauungsplan wird im Verbund mit dem zu schließenden Durchführungsvertrag verschiedene Regelungen zur Errichtung der Module und der Gestaltung der Fläche enthalten, sodass der Naturraum geschützt wird und sich das Vorhaben in das Landschaftsbild einfügt. So sieht das Konzept der Anlage u.a. einen festgelegten Freiflächenanteil, eine extensive Grünlandbewirtschaftung, den Erhalt bestehender Gehölze und Biotopstrukturen sowie eine Randeingrünung mit standortheimischen Gehölzen vor. Zur Umsetzung der Entwicklungsziele ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforder- lich. Der hierzu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 634 „Nienberge – Leiferdingweg / Hanseller Stra- ße“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB realisiert. Der Vorhaben- und Er- schließungsplan als Bestandteil des Bebauungsplans wird sich dabei über die gesamte Fläche des Plangebiets erstrecken. Im zugrundeliegenden Flächennutzungsplan wird für das Plangebiet bisher eine Fläche für die Land- wirtschaft dargestellt. Daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu än- dern, indem dort zukünftig voraussichtlich ein Sondergebiet für erneuerbare Energien dargestellt wird (121. Änderung des Flächennutzungsplans). Die Geltungsbereiche der 121. FNP-Änderung sowie des neu aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 634 werden in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. - 3 - V/0058/2023 In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
V-0058-2023-Anlage-1-Geltungsbereich
171 Zeichen
GeltungsbereichMaßstab 1:10.000121. FNP-Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 634Nienberge - Leiferdingweg / Hanseller Straße Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0058/2023
Anlage A
1905 Zeichen
Anlage A zur V/0058/2023 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage zwischen Leiferdingweg und Hanseller Straße in Nien- berge-Häger. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ein essenzielles Ziel der Stadt Münster ist die Entwicklung und Sicherung einer hohen Umwelt- und Naturqualität. Teilziel ist dabei die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030. Der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Mit der Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne soll der planungsrechtliche Rahmen für die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Nienberge-Häger geschaffen werden. Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns- ter keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der Planungskosten durch die Vorhabenträgerin geregelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 2019 rief die Stadt Münster den Klimanotstand aus und setzte sich zum Ziel, bis 2030 Klimaneut- ralität zu erreichen. Der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hanseller Straße
- Leiferdingweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0058/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2023
- Erstellt
- 19.01.2023 14:22