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V/0058/2023

121. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 634 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 02.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2023, TOP 36.1.1

Beschlussvorlage

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V-0058-2023-Anlage-1-Geltungsbereich

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5482 Zeichen

V/0058/2023 
V/0058/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 121. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im 
Stadtteil Nienberge im Bereich Leiferdingweg / Hanseller Straße 
Beschluss zur Änderung 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 634: Nienberge - Leiferdingweg / Hanseller Straße 
Beschluss zur Aufstellung 
[Photovoltaik-Freiflächenanlage] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Nienberge im Bereich zwischen dem Leiferdingweg 
und der Hanseller Straße zu ändern (121. Änderung des FNP).  
 
2. Für den Bereich zwischen dem Leiferdingweg und der Hanseller Straße im Stadtteil Nienberge 
ist gemäß §  2 Abs. 1 i. V. m. § 12 und § 30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungs-
plan zur Realisierung einer Photovoltaik -Freiflächenanlage aufzustellen (Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan Nr. 634).  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Flurstücke:  
 
Gemarkung Nienberge,  
Flur 27, Flurstücke 23, 79, 158, 159.  
 
Stadtplanungsamt 
 
23.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Köster /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6155 /  
492-6194 
Koester@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0058/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der Planungskosten durch die 
Vorhabenträgerin geregelt.  
 
 
Begründung:  
 
Ein essenzielles Ziel der Stadt Münster ist die Entwicklung und Sicherung einer hohen Umwelt - und 
Naturqualität. Teilziel ist dabei die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030. Der Bau von Photovolta-
ik-Freiflächenanlagen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.  
 
Mit der 121. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans Nr. 634 soll der planungsrechtliche Rahmen für die Realisierung der geplanten Photo-
voltaik-Freiflächenanlage in Nienberge-Häger geschaffen werden. Auf einer rund 9,9 ha großen und 
bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer ge-
schätzten Leistung von 9  Megawatt-Peak (MWp) entstehen. Die Netzeinspeisung wird etwa 
9,1 GWh/a betragen.  
 
Am 10.03.2022 wurde der Antrag auf Einleitung einer entsprechenden Bauleitplanung für dieses Vor-
haben gestellt. Vorhabenträgerin ist die Futura Häger GmbH.  
 
Das Vorhaben stellt eines von sechs Starterprojekten dar, für welche der Hauptausschuss am 
26.10.2022 dem Antrag auf Bauleitplanung zugestimmt hat (nicht öffentliche Sitzung). Hierbei kam ein 
Kriterienkatalog zur Anwendung, den der Rat bereits am 09.02.202 2 zur Kenntnis genommen hatte 
(siehe Vorlage Nr. V/0908/2021/1).  
 
Die Fläche eignet sich insbesondere daher, da sie außerhalb bestehender Siedlungsflächen bzw. 
möglicher Siedlungserweiterungsflächen liegt und keine Konflikte mit dem Bereich Natur und Frei-
raum in Bezug auf Schutzgebiete oder wichtige Freiflächenstrukturen entstehen. Somit ergibt sich 
kein Interessenkonflikt zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energie und dem Schutz und der Wei-
terentwicklung von Natur und Landschaft an dem Standort nordwestlich von Häger. 
 
Wenngleich mit der Errichtung einer Photovoltaik -Freiflächenanlage ein erkennbarer Eingriff in das 
Landschaftsbild verbunden ist, leistet das Planvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der 
Klimaschutzziele Münsters. Der vorhabenbez ogene Bebauungsplan wird im Verbund mit dem zu 
schließenden Durchführungsvertrag verschiedene Regelungen zur Errichtung der Module und der 
Gestaltung der Fläche enthalten, sodass der Naturraum geschützt wird und sich das Vorhaben in das 
Landschaftsbild einfügt. So sieht das Konzept der Anlage u.a. einen festgelegten Freiflächenanteil, 
eine extensive Grünlandbewirtschaftung, den Erhalt bestehender Gehölze und Biotopstrukturen sowie 
eine Randeingrünung mit standortheimischen Gehölzen vor.  
 
Zur Umsetzung der Entwicklungsziele ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforder-
lich. Der hierzu aufzustellende Bebauungsplan Nr.  634 „Nienberge – Leiferdingweg / Hanseller Stra-
ße“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB realisiert. Der Vorhaben- und Er-
schließungsplan als Bestandteil des Bebauungsplans wird sich dabei über die gesamte Fläche des 
Plangebiets erstrecken.  
 
Im zugrundeliegenden Flächennutzungsplan wird für das Plangebiet bisher eine Fläche für die Land-
wirtschaft dargestellt. Daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu än-
dern, indem dort zukünftig voraussichtlich ein Sondergebiet für erneuerbare Energien dargestellt wird 
(121. Änderung des Flächennutzungsplans).  
 
Die Geltungsbereiche der 121.  FNP-Änderung sowie des neu aufzustellenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 634 werden in der beigefügten Anlage 1 dargestellt.

- 3 - 
V/0058/2023 
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

V-0058-2023-Anlage-1-Geltungsbereich

171 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:10.000121. FNP-Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 634Nienberge - Leiferdingweg / Hanseller Straße
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0058/2023

Anlage A

1905 Zeichen

Anlage A zur V/0058/2023 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für die 
geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage zwischen Leiferdingweg und Hanseller Straße in Nien-
berge-Häger.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ein essenzielles Ziel der Stadt Münster ist die Entwicklung und Sicherung einer hohen Umwelt- 
und Naturqualität. Teilziel ist dabei die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030. Der Bau von 
Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.  
 
Mit der Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne soll der planungsrechtliche Rahmen für die 
Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Nienberge-Häger geschaffen werden.  
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang 
der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-
gungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. 
der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns-
ter keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der Planungskosten 
durch die Vorhabenträgerin geregelt.   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
2019 rief die Stadt Münster den Klimanotstand aus und setzte sich zum Ziel, bis 2030 Klimaneut-
ralität zu erreichen. Der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann einen wichtigen Beitrag 
zur Erreichung dieses Ziels leisten.

Beratungsverlauf (5)

02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 28.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 36.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hanseller Straße
  • Leiferdingweg

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Details

Aktenzeichen
V/0058/2023
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2023
Erstellt
19.01.2023 14:22