V/0050/2019
Veränderungssperre Nr. 110 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 595
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V-0050-2019-Anlage-1-Satzungstext
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0050/2019 Seite 1 von 2 Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 110 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung N RW (GO NRW) die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Diese Satzung umfasst den Bereic h des vom Rat der Stadt Münster am 16.05.2018 aufgestellten Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup -Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße]. Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Angelmodde, Flur 3, Flurstück 1999; Gemarkung Angelmodde, Flur 7, Flurstücke 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 49, Teil des Flurstücks 34; Gemarkung Hiltrup, Flur 24, Flurstücke 46, 129, 130, 131, 132, 133, 153, 155, 175, 179, 199, 236, 255, 256. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. § 2 In dem vorbenannten Gebiet dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs -, zustimmungs - oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. § 3 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 110 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] Seite 2 von 2 begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
V-0050-2019-Anlage-2-Geltungsbereich
246 Zeichen
Geltungsbereich0DVWDE9HUlQGHUXQJVVSHUUH1UIUGHQ%HUHLFKGHV%HEDXXQJVSODQV1U$QJHOPRGGH+LOWUXS2VW+LOWUXSHU6WUDH$OEHUVORKHU:HJ(PPHUEDFK>:RKQJHELHWVGOLFK+LOWUXSHU6WUDH@ Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0050/2019
Beschlussvorlage
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V/0050/2019 V/0050/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Veränderungssperre Nr. 110 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup- Ost - Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] Beratungsfolge 12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 110 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen durch die Veränderungssperre keine Kosten. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 28.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Terhechte / Herr Husmann Telefon: 492 61 32 / 492 61 94 Terhechte@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0050/2019 Begründung: Für den Bereich zwischen Hiltruper Straße und Emmerbach, beiderseits des Albersloher Wegs, hat der Rat der Stadt Münster am 16.05.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 595 gefasst (Vorlage Nr. V/0177/2018, Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 9 vom 25.05.2018). Der Bebauungsplan Nr. 595 ist Bestandteil des städtischen Baulandprogramms 2020. Die Verwaltung wurde hiermit beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Baulandaktivierung am südl i- chen Siedlungsrand des Stadtteils Angelmodde zu schaffen. Städtebauliches Ziel der Bauleitplanung ist neben der Entwicklung eines neuen Baugebietes die Standortsicherung der landwirtschaftlichen Hofstelle im südlichen Planbereich. Zur Vermeidung und Bewältigung möglicher planerischer Konflikte , die sich aus der räumlichen Nähe zwischen der lan d- wirtschaftlichen Hofstelle und der Wohnbebauung ergeben könnten, wurde der Bereich des landwir t- schaftlichen Betriebes in den Bereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan miteinbez o- gen. Das Plangebiet liegt heute im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB). Für ein Grundstück im Plangebiet liegt ein Baugesuch vor. Es war zu befürchten, dass die Durchfü h- rung der o.g. Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich e r- schwert werden würde. Deshalb hat das Bauordnungsamt der Stadt Münster gemäß § 15 BauGB die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens mit Schreiben vom 11.06.2018 für einen Zeitraum von 12 Monaten von der Zustellung an gerechnet ausgesetzt. Es ist absehbar, dass der Bebauungsplan Nr. 595 bis zum Ablauf der Zurückstellung des Baugesuchs nicht in Kraft treten wird. Daher ist nun der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetz- buch (BauGB) erforderlich (siehe Anlage 1). Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Für das von dem Baugesuch betroffenen Grundstück ist auf die Zweijahresfrist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs abgelaufene Zeitraum anzurechnen (§ 17 Abs. 1 BauGB). Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Satzungstext Anlage 2 – Geltungsbereich
Anlage A
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Anlage A zur Vorlage Nr. V/0050/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohnge- biet südlich Hiltruper Straße]. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Für den Bereich zwischen Hiltruper Straße und Emmerbach, beiderseits des Albersloher Wegs, hat der Rat der Stadt Münster am 16.05.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 595 gefasst. Dieser ist Bestandteil des städtischen Baulandprogramms 2020. Die Ver- waltung wurde hiermit beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Baulandaktivie- rung am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Angelmodde zu schaffen. Für ein Grundstück im Plangebiet liegt ein Baugesuch vor, welches vom Bauordnungsamt für den Zeitraum von zwölf Monaten zurückgestellt wurde, da zu befürchten war, dass die Durchführung der o.g. Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Es ist absehbar, dass der Bebauungsplan Nr. 595 bis zum Ablauf der Zurückstellung des Bauge- suchs nicht in Kraft treten wird. Daher ist nun der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Finanzierung Durch die Veränderungssperre entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hiltruper Straße
- Albersloher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0050/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37