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2477/2018

Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 2.4

Anlage 7 - Alte Vorlagenversion 0861/2018

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Anlage 8 - Auszug AUG 21.06.2018

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Anlage 6 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 11, Auszug aus der BV 5 vom 20.09.2018

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Anlage 9 - Auszug Ausschuss Umwelt und Grün 18.09.2018

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Anlage 1 - Gesamtstädtischer Übersichtsplan Sportparcours

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Anlage 2 - Konzept Innerer Grüngürtel Nippes Sportangebote

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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 4 - Auszug Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018

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Anlage 12, FA 24-09-2018 - Auszug zu 2477-2018

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Anlage 5 - Versiegelte Flächen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 10, AuszugBPSportA, 18.09.2018

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Anlage 3 - Übersicht Sportgeräte

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Anlage 7 - Alte Vorlagenversion 0861/2018

12149 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 0861/2018 
Freigabedatum 11.06.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße – 
Erweiterung der Sportangebote 
hier: Annahme einer Schenkung von Sportgeräten, Baubeschluss und Freigabe einer  
konsumtiven Auszahlungsermächtigung aus den politischen Zusetzungen 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sportangebo-
tes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße durch die Köl-
ner Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro dankend an. 
 
2. Der Rat nimmt die Planung des Konzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung der Maßnahme auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. 
 
3. Der Rat beschließt eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur Errichtung des generationenübe r-
greifenden Sportparcours im Inneren Grüngürtel (Umsetzung des gemeinsamen Projektes mit der 
Kölner Grün Stiftung) aus Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald - und Fors twirtschaft, 
Erholungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2018. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 
Finanzausschuss 02.07.2018 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   240.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 93.000 €      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  208.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja         % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   12.500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   9.300 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Ausgangssituation: 
Der Innere Grüngürtel umschließt die Kölner Innenstadt als zusammenhängendes Grünband auf ei-
ner Länge von etwa sieben Kilometern zwischen dem Rhein im Norden und der Luxemburger Straße 
im Süden. Er ist die größte innerstädtische Grün- und Erholungsfläche und erfüllt für die Bewohner 
der Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes eine überaus wichtige Funktion für die 
Naherholung. Der Landschaftsplan der Stadt Köln weist den Inneren Grüngürtel als Landschafts-
schutzgebiet L 16 aus. 
Darüber hinaus ist der Innere Grüngürtel denkmalgeschützt. 
Im Stadtbezirk Köln-Nippes liegt der Innere Grüngürtel nördlich der Inneren Kanalstraße. Der Teilbe-
reich zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße liegt im Geltungsbereich des seit dem 
14.12.1970 rechtskräftigen Bebauungsplans 67470/03-3, der die Fläche als öffentliche Grünfläche, 
Erholungsanlage ausweist.  
 
Bereits heute wird diese Grünfläche intensiv genutzt und bietet Spiel- und Sportmöglichkeiten.  
Nahe der Neusser Straße befindet sich der Skatepark und innerhalb der großen Wiesenfläche liegt 
ein Bolzplatz. Im nördlichen Bereich der Grünanlage, angrenzend an die Kleingartenanlage, befindet 
sich ein Kinderspielplatz, der unlängst mit neuen Spielgeräten versehen wurde. 
 
Das 2006 erstellte Nutzungskonzept für den Inneren Grüngürtel sieht diesen Bereich als Freiraum für 
Jugendliche mit Sportmöglichkeiten und Kleinspielfeldern vor. 
 
Dem Nutzungskonzept Innerer Grüngürtel folgend soll dieser Bereich des Inneren Grüngürtels zu 
einem weiteren Sportschwerpunkt weiterentwickelt werden. 
 
Die Verwaltung erarbeitete das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebotes, um den 
Ansprüchen der Stadtbevölkerung nach sportlicher Betätigung im Grünen nachzukommen und die

3 
Attraktivität dieser Grünfläche weiter zu steigern. 
 
Planung Ausbau: 
Die bisherigen Erfahrungen mit Sportangeboten im öffentlichen Grün haben gezeigt, dass nach wie 
vor ein hoher Bedarf an Trainingsmöglichkeiten im Freien besteht. Seit 2012 entstanden vornehmlich 
im Äußeren Grüngürtel verschiedene moderne Trimm-Dich-Parcours. Alle werden intensiv genutzt  
und ermöglichen ein umfassendes kostenfreies Training im Freien. 
 
Im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße wurde im Herbst 2014 der 
Mehrgenerationen-Parcours realisiert. Er erfreut sich ganzjährig großer Beliebtheit bei den Freizeit-
sportlern. 
 
Nun soll das vorhandene Sportangebot im Bereich zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße 
ergänzt werden. Es wird ein umfassendes Angebot für alle Altersgruppen und für Menschen mit ganz 
unterschiedlicher sportlicher Leistungsfähigkeit geben.  
Die geplante Gestaltung des Sportparcours ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan dargestellt. 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat in seiner Sitzung am 29.01.2018 dem Ausbau des 
Sportparcours im Inneren Grüngürtel Nippes mit Auflagen zugestimmt, die wie folgt umgesetzt wer-
den: 
 Die Bankstandorte werden nicht unterpflastert, sondern statt dessen mit wassergebundener 
Wegedecke befestigt. 
 Aufgrund der zu erwartenden starken Belastung kann der Bolzplatz nicht mit Rasen ausge-
führt werden, sondern wird ebenfalls aus wassergebundener Wegedecke gebaut. 
 Zusätzlich zu den Ausgleichspflanzungen wird die gewünschte Immissionsschutzpflanzung 
wird wie folgt realisiert:  
Fortführung der vorhandenen Hainbuchenreihe (durchgewachsene ehemalige Heckenpflan-
zung) durch lineare Pflanzung von Hainbuchenheistern auf der Nordseite des südlichen Fuß-
weges. 
 Wegen der notwendigen Sichtbeziehungen wird auf eine durchgängige Hainbuchenreihe ver-
zichtet; die Pflanzung erfolgt in Segmenten. 
 Die Pflanzung der Wiese zwischen dem südlich verlaufenden Weg und der Inneren Kanalstra-
ße wird mit 10 Kornelkirschen, Cornuns mas, gepflanzt als Solitär, angereichert.  
 
 
Der Ausbau ist wie folgt geplant: 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme incl. der Sportgeräte liegen bei rund 333.000 EUR (208.000 EUR 
für den Ausbau, 125.000 EUR für die Sportgeräte incl. Aufstellung). 
 
Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung für den Ausbau des Sportparcours o h-
ne die Sportgeräte beläuft sich auf rund 208.000 EUR. Die Zustimmung des Rechnungsprüfungsa m-
tes erfolgte mit Schreiben vom 09.05.2018 – RPA-Nr. KOB 2018/0597 (Anlage 2). 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 
13.10.2017 (Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Hj. 2018) für den Fachbe-
reich Umwelt und Grün im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen beschlossenen zusätzlichen Mittelbereitstellung in Höhe von 240.000 EUR in 2018 für 
die Umsetzung des Sportparcours. Lt. Haushaltsvermerk bedarf die Mittelbereitstellung der Freigabe 
durch den Fach- und Finanzausschuss. 
 
Schenkung Sportgeräte und Ausbau gesamter Sportparcours: 
Mit den seitens der Politik bereitgestellten Mitteln in Höhe von 240.000 EUR kann neben der Finan-
zierung des Ausbaus die Beschaffung und Aufstellung von Sportgeräten im Umfang von 32.000 EUR 
finanziert werden. 
  
Die Kölner Grün Stiftung bietet zur Finanzierung der darüber hinaus entstehenden Kosten in Höhe 
von rund 93.000 EUR dem Rat der Stadt Köln die in Anlage 3 abgebildeten Sportgeräte als Schen-

4 
kung an. Es handelt sich dabei um die folgenden Geräte:  
 
Station Balancierstrecke, Station Schwingstreifen, Air Walker, Station Calisthenics-Allround, Monkey 
Bars, Station TrimmFit Trainingszone.  
 
Sie sollen in den Sportparcours integriert werden. Folgende Ausstattung incl. der o.g. Sportgeräte ist 
vorgesehen: 
 
 Als Neuanlage sind ein Bouleplatz, ein Slackline-Parcours mit fünf Pfosten, eine Calisthenics-
Station, ein Streetballfeld mit drei Körben, ein Basketballfeld sowie Geräte zum Koordinations-
training und Krafttraining mit dem eigenen Körpergewicht vorgesehen. Zusätzlich wird der 
vorhandene Bolzplatz auf das für Bolzplätze übliche Maß von 20 mal 40 Metern gebracht und 
saniert. 
 
 Das erweiterte Sportangebot soll so angeordnet werden, dass andere Nutzungen möglichst 
wenig eingeschränkt werden und noch ausreichend Raum zum Lagern und Sonnen auf den 
Wiesen verbleibt. Deshalb wird auf einen wenig genutzten Weg verzichtet und stattdessen das 
Sportangebot Basketball, Streetball und Calisthenics im Westen des Bolzplatzes realisiert. 
 
 Die Trampelpfade, die sich zwischen dem Merheimer Platz und der Kreuzung Neusser Straße/ 
Innere Kanalstraße gebildet haben, werden als wassergebundene Wege ausgebaut und so 
angeordnet, dass der vorhandene Baumbestand nicht geschädigt wird. 
 
 Dieser Bereich des Inneren Grüngürtels ist derzeit noch weitestgehend mit sanierungsbedürf-
tigen Holzbänken ausgestattet. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden diese durch 
Drahtgitterbänke ersetzt. Alle Bankstandorte werden mit wassergebundener Wegedecke be-
festigt sowie und Aufstellflächen für Kinderwagen oder Rollstühle. Den Sportflächen zugeord-
net werden unterpflasterte Hockerbänke aufgestellt, die es ermöglichen auf beide Spielfelder 
zu schauen. 
 
 Der vorhandene Sitzbereich an der Wegekreuzung zum Merheimer Platz nahe der Merheimer 
Straße bietet unter den Bäumen besonders viel Aufenthaltsqualität und lädt viele Menschen 
zum Verweilen ein. Hier soll unmittelbar neben dem Sitzplatz eine Boulebahn ausgebaut wer-
den. 
 
 Entlang des Weges zwischen Boulebahn und Kinderspielplatz, in der Nähe des Basketballfel-
des, bieten Bank-Tisch-Kombinationen zusätzliche Möglichkeiten zum geselligen Aufenthalt. 
 
 Auf dem Hügel zwischen dem Sitzplatz mit Boulefläche und der Inneren Kanalstraße entsteht 
eine Slackline-Anlage mit fünf Pfosten. 
 
 Zwischen dem Sitzplatz und dem Spielplatz werden zwei Geräte zum Training der Koordinati-
on und ein Airwalker zur Mobilisierung des Hüft- und Beckenbereichs installiert. Diese Geräte 
können von allen Altersgruppen genutzt werden. Das Training der Koordination ermöglicht 
insbesondere älteren Menschen die wichtige Sturzprophylaxe. Diese Geräte werden mit einer 
Fläche aus Rindenhäcksel umgeben. 
 
Finanzierung: 
Die Finanzierung des Sportparcoursausbaus in Höhe von 208.000 EUR erfolgt aus den im Ha us-
haltsplan 2018 im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsan-
lagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bereitgestellten politischen 
Mittelzusetzungen. 
 
Die Anlage des Sportparcours stel lt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünve r-
mögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen 
für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert 
betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand a b-
zubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive Auszahlung im

5 
Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar. Hierzu erfolgt im Ra h-
men der Bewirtschaftung eine Umschichtung der konsumtiv verans chlagten Auszahlungsermächt i-
gung in den investiven Teilfinanzplan 1301, Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungs-
anlagen. 
 
Gleichfalls wird im Rahmen der Bewirtschaftung die verbleibende konsumtive Auszahlungsermächt i-
gung in Höhe von 32.000 E UR für die Beschaffung der Sportgeräte in den investiven Teilfinanzplan 
umgeschichtet.  
 
Die Kosten für die Unterhaltung der Sportgeräte (regelmäßige Wartung und Reparaturen, Austausch 
bzw. Auffüllen von Fallschutzmaterial) ist nicht exakt bezifferbar. Die Arbeiten erfolgen über den 
Spielplatzservice der Stadt Köln und die zuständige Grünunterhaltung des Bezirkes und sind in der 
Mittelfristplanung des o.g. Teilergebnisplans 1301 berücksichtigt. 
 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan Sportparcours (Anlage 1) 
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2) 
Übersicht Sportgeräte (Anlage 3)

Anlage 8 - Auszug AUG 21.06.2018

3437 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 02.07.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses  
Umwelt und Grün vom 21.06.2018 
öffentlich 
4.6 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes zwischen Neusser Straße und Mer- 
heimer Straße – Erweiterung der Sportangebote  
hier: Annahme einer Schenkung von Sportgeräten, Baubeschluss und 
Freigabe einer konsumtiven Auszahlungsermächtigung aus den politi- 
schen Zusetzungen 2018 
0861/2018 
SB Herr Becker weist auf die Zurückstellung der Vorlage in der BV Nippes hin, da die 
Frage der Zuständigkeit nicht eindeutig geklärt sei und von der BV kritisch gesehen 
werde. Er bittet, die Vorlage zurückzustellen, bis die Frage geklärt ist und den Sport- 
ausschuss in die Beratungsfolge aufzunehmen, weil dies auch ein Thema sei, was 
die Sportentwicklungsplanung betreffe. 
RM Frau Welcker erklärt, die CDU-Fraktion hätte keine Bedenken gehabt, der Vorla- 
ge zuzustimmen. Man werde sich jedoch der Bitte der SPD-Fraktion um Zurückstel- 
lung anschließen. Sie dankt der Verwaltung und der Kölner Grün Stiftung für dieses 
tolle Projekt. Hinsichtlich des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes fragt sie, 
ob die Kosten eher steigen oder fallen werden. 
Herr Kaune antwortet, dass dies noch nicht bekannt sei, man im Zweifelsfall aber mit 
einer Kostensteigerung rechnen müsse. 
RM Herr Brust hat mehrere Fragen. Er bittet die Verwaltung um eine rechtliche Ein- 
schätzung hinsichtlich des zuständigen Entscheidungsgremiums. Dann sei die Ange- 
legenheit vor längerer Zeit auch im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde bera- 
ten worden. Er bittet um das ausstehende Protokoll bis zur nächsten Ausschusssit- 
zung.  
Außerdem bittet er um eine genauere Skizze, in der eingezeichnet ist, was neu und 
was bereits versiegelt sei. Zudem möchte er wissen, was im Inneren Grüngürtel in 
dieser Hinsicht weiter geplant sei. Man habe gehört, dass noch weitere ähnliche Pro- 
jekte beabsichtigt seien. Mit der Vertagung der Vorlage erklärt er sich namens der 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einverstanden. 
Anlage 8

Herr Kaune sagt eine Aufnahme des Sportausschusses in die Beratungsfolge zu. Die 
Meinung der Verwaltung zur Zuständigkeit manifestiere sich eindeutig in der Vorlage. 
Da es sich um eine Schenkung handle, sei der Rat Entscheidungsgremium und da- 
her habe man ihn als Beschlussorgan für alle Aspekte, also Schenkung, Mittelfreiga- 
be und Konzeptplanung gesehen. Da es sich beim Inneren Grüngürtel um eine zu- 
sammenhängende sieben km lange, durch alle Stadtbezirke laufende Grünfläche 
handle, falle dies nicht in die alleinige Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
Herr Kaune erinnert in dem Zusammenhang an den Masterplan für die Stadt Köln, in 
dem der Innere Grüngürtel enthalten sei. Man habe sich gefreut, das Nutzungskon- 
zept zum Inneren Grüngürtel mit Unterstützung der Kölner Grün Stiftung und des 
Ausschusses Umwelt und Grün umzusetzen und werde dieses gerne in einer Sitzung 
vorstellen. Auf dem Plan werde man dann deutlich zeigen, was bereits realisiert und 
gut angenommen worden sei und was noch in Planung sei. 
Der Ausschussvorsitzende stellt die Zurückstellung der Beschlussvorlage zur Ab- 
stimmung: 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

2536 Zeichen

14 09.05.2018
143 Herr Himmelsbach
28666

67

Sportangebot Innerer Grüngürtel Köln-Nippes
Kostenberechnung Ausbau Grün- und Freiräume mit Sportangebot

RPA-Nr.: KOB 2018/0597
hier: Prüfung der Kostenberechnung

Eingereichte Kosten: 201.226,50 € (netto), 239.930,78 € (brutto)
Bestätigte Kosten (gerundet): 175.000,- € (netto), 208.000,- € (brutto)

(bei ca. 3.750 m? Gesamtfläche entspricht dies Nettokosten von rund 47,- €/m?)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 22.03.2018 reicht 67 die Kostenberechnung zum Ausbau des Sportange-
botes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße ein.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich nach Ihrer Kostenberechnung auf rund
280.000,- € netto. Die Kölner Grünstiftung beteiligt sich jedoch an der Maßnahme und über-
nimmt die Kosten für die Lieferung und Montage verschiedener Sport- und Fitnessgeräte und
für die Herstellung der dafür notwendigen Bodenbeläge (Fallschutz und Rasen). Der Kosten-
anteil der Grünstiftung beträgt rund 78.000,- € netto.

Nach Ihrer Kostenberechnung beträgt der städtische Anteil der Ausbaukosten 201.226,50 €
netto.

Nach Prüfung Ihrer Kostenberechnung können die Kosten leider nicht in der eingereichten
Höhe bestätigt werden. Die Prüfung ergab voraussichtliche Ausbaukosten von lediglich rund
175.000,- € (rund 208.000,- € brutto) für den städtischen Anteil der Maßnahme.

Die angenommenen Einheitspreise einiger Positionen sind auch unter Berücksichtigung an-
ziehender Angebotspreise überhöht, insbesondere die Kosten für Boden lösen und entsor-
gen (Pos. 1.2.10 und 1.2.20) sowie die Kosten für die Schottertragschicht (in Pos. 1.3.20).

Einige notwendige Kostenpositionen, wie z.B. Baustelleneinrichtung, Lastplattendruckversu-
che, Wiedereinbau der Bolzplatztore und die Ausgleichspflanzung waren in der vorgelegten
Kostenberechnung dagegen nicht berücksichtigt. Hierzu bitte ich die entsprechenden Blau-

eintragungen und Korrekturen in der Kostenaufstellung (Leistungsverzeichnis) zu beachten.

Andere nicht aufgeführten Leistungen, wie z.B. die Fertigstellungspflege der Vegetationsflä-
chen sollen nach Ihrer Auskunft (E-Mail vom 4.5.2018 von Herrn Löbach) im Rahmen der
Grünflächenunterhaltung bauseits erfolgen.

Auf die Unterpflasterung der Sitzbänke soll nach Ihrer Auskunft, aufgrund der Forderung des
Landschaftsbeirates, verzichtet werden. Die Bänke sollen nun in Bereichen der wasserge-
bundenen Wegebeläge aufgestellt werden.

12

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen:
e Geprüfte Kostenberechnung

Anlage 11, Auszug aus der BV 5 vom 20.09.2018

748 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 21.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes vom 20.09.2018 
öffentlich 
9.1.5 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes 
2477/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Erweiterung 
des Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnah-
me auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. Darüber hinaus übernimmt die 
Bezirksvertretung Nippes die Ergebnisse der vorberatenden Fachausschüsse. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen beschlossen.

Anlage 9 - Auszug Ausschuss Umwelt und Grün 18.09.2018

3545 Zeichen

Anlage 9 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 19.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 18.09.2018 
öffentlich 
4.12 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes 
2477/2018 
SB Herr Schallehn schlägt namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor, wie 
der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beschließen. Zusätz-
lich soll an der Inneren Kanalstraße und der Neußer Straße ein geschlossener Ge-
hölzstreifen von mindestens 10 Metern Breite zum Schutz vor den Verkehrsemissio-
nen angelegt werden. 
 
RM Herr Struwe regt für die SPD-Fraktion an, die Beschlussvorlage ohne Votum in 
die weiteren Gremien zu verweisen, da die örtlich zuständige BV Nippes erst am 
20.09.2018 tagt. 
 
RM Frau Welcker spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, der Beschlussvorlage 
unter Punkt 2 hinsichtlich der Annahme der Schenkung zuzustimmen und die Anre-
gung von Herrn Schallehn mitzunehmen. Über diese entscheidet letztendlich die Be-
zirksvertretung Nippes. 
 
Herr Dr. Bauer merkt zu den Anregungen von Herrn Schallehn an, dass die Verwal-
tung dem Beschluss des Naturschutzbeirates, den jetzt schon vorhandenen Gehölz-
streifen zu ergänzen, bereits gefolgt sei und dies in der Beschlussvorlage beschrie-
ben sei. 
 
Wenn man sich die Situation vor Ort anschaue, bestehe der Rand aus einer durch-
gewachsenen Hainbuchenhecke, einer ganzen Reihe Baumhasel und einer Reihe 
Platanen. Diese Bäume bilden oben einen Schirm, der es unmöglich mache, eine 
dichte Hecke in der Größenordnung darunter zu pflanzen. Man könne allenfalls als 
Prüfauftrag mitnehmen, dort mehr zu pflanzen. 
 
SE Herr Wieneritsch gibt für die FDP-Fraktion zu bedenken, dass es sich um eine 
sehr große Anlage handle, die dort an einer Stelle geplant sei, so dass von der ur-

sprünglichen Wiese kaum noch etwas übrig bleibe. Er regt an, die Geräte auf dem 
etwas breiter angelegten Grünstreifen zu verteilen und vielleicht den Lis-Böhle-Park 
zu berücksichtigen  
 
Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe fasst zusammen, dass der Ausschuss Um-
welt und Grün über Punkt 2 des Beschlusstextes abstimmt und schlägt vor, die An-
regungen zu protokollieren und der Bezirksvertretung Nippes als Auszug zur Kennt-
nis zu geben. 
 
Die Ausschussmitglieder sind mit diesem Vorschlag einverstanden. 
 
Beschluss: 
 
1. Beschluss der Bezirksvertretung Nippes: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Er-
weiterung des Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umset-
zung der Maßnahme auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
2. Beschluss des Rates: 
Der Rat nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sport-
angebotes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Mer-
heimer Straße durch die Kölner Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro 
dankend an.  
  
Der Rat nimmt das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebo-
tes im Inneren Grüngürtel zustimmend zur Kenntnis.  
  
Des Weiteren beschließt der Rat eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur 
Umsetzung des gemeinsamen Projektes mit der Kölner Grün Stiftung aus 
Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen, Hj. 2018. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 - Gesamtstädtischer Übersichtsplan Sportparcours

551 Zeichen

Bewegungsparcours 
Slackline
Laufstrecken
" Bewegungsparcours
) Bewegungsparcours Planung
! Slackline
!! Slackline Planung
Laufstrecken
Grüngürtelweg
Kölner Grün System
Dokumentpfad: G:\67-ALW\GIS\Arbeitsordner\Freiraumplanung\Sport\Fitnessparcours\Fitnessparcour_laufstrecken.mxd
Maßstab: 1:28.845
Bezugsmaßstab: 1:25.000
Export- Änderung- Druck- Datum:
07.08.2018 13:21:47
Kartengrundlage:  © Stadtplan
____________________________
STADT KÖLN  -  Amt für Landschaftspflege und
Gruenflächen
_________
akt. Datum: 07.08.2018
±
0 1 2 3 4 50,5 Kilometer

Anlage 2 - Konzept Innerer Grüngürtel Nippes Sportangebote

654 Zeichen

67671671/4 671/46
PROJEKT
PLANINHALTDATUM0$‰67$%
3/$1*5g‰(BEARBEITUNG
PLANNUMMER
INDEXbQGHUXQJDatumgez.
ŵƚĨƺƌ>ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƵŶĚ'ƌƺŶĨůćĐŚĞŶ
,QQHUHU*UQJUWHO1LSSHVSportangebote
6SRUWJHUlWHYHUlQGHUW
Konzept
1130 x 430 mmRauchschwalbe / gez. Weiersh.1 : 500
06.07.2017
27.03.2017
LegendeWege vorhanden7UDPSHOSIDGHUFNEDXHQ
Bankstandorte neu, unterpflastert6LW]%lQNHPLW/HKQH6LW]+RFNHUElQNH
0OOHLPHU
neue wassergebundene WegeAusbau Breite 2, 50 m
Boulebahn, wassergebundene Decke,Holzeinfassung
Bank-Tisch-Kombination, unterpflastert
gez. Dr. Bauer, 06.04.2017gez. Dietrichkeit, 29.03.2017gez. Heidbreder, 28.03.2017
Monkey Bars
Air Walker

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

376 Zeichen

Anlage 0 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Die Vorlage wurde vor der Sommerpause in die politischen Gremien eingebracht. Da ein 
Großteil der Finanzierung als Spende von der Kölner Grünstiftung beigetragen wird, ist ein 
zeitnaher Beschluss erforderlich. Eine weitere Verzögerung würde gegenüber dem Spender 
kein gutes Signal sein und ggf. die Spendenbereitschaft einschränken.

Anlage 4 - Auszug Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018

3400 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde 
Frau Maaß 
Telefon:  (0221) 221-36542  
Fax       :  (0221) 221-24686 
E-Mail:  adriana.maass@stadt-koeln.de 
Datum: 29.06.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 
29.01.2018 
öffentlich 
3.1 Erweiterung des Sportangebotes im Inneren Grüng ürtel, Lohsepark 
zwischen Merheimer und Neusser Strasse, LSG L 10, EZ, Bezirk 5  
hier: Erteilung einer Befreiung  von den Ge- und Verbotsvorschriften 
des Landschaftsplan gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) 
4030/2017 
Frau Burg Leitung und Koordination gruensystem.koeln hat im Vorfeld der Sitzung 
um die Einräumung des Rederechtes gebeten. Dieses wird von dem Vorsitzenden 
gewährt. Da Frau Burg krankheitsbedingt verhindert ist, übernimmt Herr Turk das 
Vorlesen des Statements von Frau Burg. Er weist auf den offenen Brief an die Ober- 
bürgermeisterin hin, in dem sie gebeten wird sich für den Schaffung eines unantast- 
bares Stadtkulturerbes, nämlich des Grüngürtels, einzusetzen.  
Die geplante Errichtung der Sport- und Spielflächen liegt an einer der meist befahre- 
nen Straßen Kölns. Nach Befragung des Feinstaubkatasters des LANUV ist die 
Feinstaubbelastung an dieser Stelle sehr hoch. Daher wird auch aus gesundheitli- 
chen Gründen der Sportpark an dieser Stelle als bedenklich gehalten.  
Der Naturschutzbeirat wird gebeten, das geplante Vorhaben abzulehnen.  
  
Herr Risch weist darauf hin, dass an der betroffenen Stelle kein ausreichender Im- 
missionsschutz gegeben ist. Weiterhin führt er auf, dass die geplante Versieglung 
mikroklimatische Auswirkungen haben wird. 
 
Herr Dr. Bauer, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, erläutert, dass der 
Lohsepark der am besten geeignete Standort für das hier vorgelegte Angebot ist, da 
hier schon das entsprechende Klientel vorhanden ist und bereits jetzt die dort vor- 
handenen sportlichen Angebote nutzt.  
Der Bereich der Kita wird im Konzept als „ruhiger Bereich“ ausgewiesen und soll 
nicht für den Sport genutzt werden.  
Anlage 5

Das Problem des Immissionsschutzes ist innerstädtisch an allen größeren Straßen 
gegeben. Hier muss man am Grund des Übels ansetzen und zwar da wo der Dreck 
entsteht.  
  
Mit 4 Ja und 10 Nein-Stimmen werden der Beschlussvorschlag und die Alternative 
abgelehnt. Es wird ein geänderter Beschluss gefasst. 
 
Folgende Auflagen sind in den Beschluss aufzunehmen:  
- Die Kompensation soll erneut überprüft werden. Es wird die Maßnahme favorisiert, 
die eine schadstoffreduzierende Auswirkung auf die Fläche hat.  
- Ausmaß der Unterpflasterung der Bänke ist zu prüfen  
- Prüfung, ob der Bolzplatz in einer Rasenvariante realisiert werden kann  
- Im Allgemeinen soll geprüft werden, ob die zu versiegelnden Flächen auf den Bas- 
ketball- und Street-Ball Platz reduziert werden können.  
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Intensivierung des Sport- 
platzangebotes unter der Auflage von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
einverstanden. Er stimmt unter folgenden weiteren Auflagen der beabsichtigten Be- 
freiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG zu.  
Erneut zu überprüfen ist die Kompensation, die Unterpflasterung der Bänke und eine 
Rasenvariante des Bolzplatzes. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.

Anlage 12, FA 24-09-2018 - Auszug zu 2477-2018

2084 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 25.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 24.09.2018 
öffentlich 
12.29 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes 
2477/2018 
 
 
Beschluss: 
 
1. Beschluss der Bezirksvertretung Nippes: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Er-
weiterung des Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umset-
zung der Maßnahme auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. 
 
2. Beschluss des Rates (in der Fassung des Sportausschusses): 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Be-
schlussvorschlages: 
 
Der Rat nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sport-
angebotes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Mer-
heimer Straße durch die Kölner Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro 
dankend an.  
  
Der Rat nimmt das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebo-
tes im Inneren Grüngürtel zustimmend zur Kenntnis. 
 
In Anlehnung an die Beschlussfassung des Beirates der Unteren Natur-
schutzbehörde empfiehlt der Sportausschuss folgende Ergänzungen zur 
Beschlussempfehlung: 
 
- Die Kompensation (Ausgleichs- und Immissionsschutzplanzungen)

ist gemäß Prüfergebnis des Grünflächenamtes durchzuführen. 
- Die Bankstandorte werden nicht unterpflastert, sondern stattdessen 
mit wassergebundener Wegedecke befestigt. 
- Der Bolzplatz soll nicht mit wassergebundener Wegedecke gebaut 
werden. Hier soll eine alternative wasserdurchlässige Belagsvariante 
(z.B. Kunstrasen, da Naturrasen nicht in Frage kommt) gewählt wer-
den. 
  
  
Des Weiteren beschließt der Rat eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur 
Umsetzung des gemeinsamen Projektes mit der Kölner Grün Stiftung aus 
Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen, Hj. 2018. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 5 - Versiegelte Flächen

541 Zeichen

67 671 671/4671/46
PROJEKT
PLANINHALTDATUM0$‰67$%
3/$1*5g‰(BEARBEITUNG
PLANNUMMER
INDEXbQGHUXQJ Datumgez.
ŵƚĨƺƌ>ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƵŶĚ'ƌƺŶĨůćĐŚĞŶ
,QQHUHU*UQJUWHO1LSSHVSportangebote
6SRUWJHUlWHYHUlQGHUW9HUVLHJHOWH)OlFKHQ
9HUVLHJHOWH)OlFKHQ
1100 x 420 mmRauchschwalbe / gez. Weiersh.1 : 500
06.07.201707.08.2018
27.03.2017
Legende
gez. Dr. Bauer, 06.04.2017gez. Dietrichkeit, 29.03.2017gez. Heidbreder, 28.03.2017
Monkey Bars
Air Walker Asphaltwassergebundene WegedeckeHolzhackschnitzelvorhandene Versiegelungdurch Vegetation ersetzen

Beschlussvorlage Rat

15040 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 2477/2018 
Freigabedatum 
06.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Beschluss der Bezirksvertretung Nippes: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Erweiterung des 
Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme auf der 
Grundlage des Grünplanungskonzeptes. 
 
2. Beschluss des Rates: 
Der Rat nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sportangebotes im Inne-
ren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße durch die Kölner 
Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro dankend an. 
 
Der Rat nimmt das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebotes im Inneren 
Grüngürtel zustimmend zur Kenntnis. 
 
Des Weiteren beschließt der Rat eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur Umsetzung des 
gemeinsamen Projektes mit der Kölner Grün Stiftung aus Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2018. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 
Sportausschuss 18.09.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   240.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 93.000 €      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  208.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   12500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   9300 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Vorbemerkung: 
 
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 0861/2018. (Anlage 7). Anlass hierfür waren die Anregungen und 
Prüfauträge an die Verwaltung aus den Beratungen der Bezirksvertretung 5 Nippes vom 21.06.2018 
und des Ausschusses Umwelt und Grün vom 21.06.2018. Die Verwaltung greift diese in der weiter-
entwickelten Vorlage 2477/2018 insbesondere in folgenden Punkten auf: 
 
1. Aufsplittung des Beschlusses in zwei Beschlussbestandteile entsprechend der Entscheidungs-
befugnis des Rates und der Bezirksvertretung 5 Nippes gemäß Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln. 
2. Aufnahme des Sportausschusses in die Beratungsfolge. 
3. Ergänzung des Auszugs aus der Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates vom 
29.01.2018 (Anlage 4) 
4. Ergänzung einer Skizze zu den versiegelten Flächen „bestehend | neu“ (Anlage 5) 
5. Ergänzung des Gesamtstädtischen Übersichtsplans über Sportparcours (Anlage 1) 
6. Ergänzung der Begründung hinsichtlich der denkmalschutzrechtliche Befreiung und der Ab-
stimmung mit der Sportentwicklungsplanung 
Begründung: 
 
Ausgangssituation: 
Seit einigen Jahren gibt es einen zusätzlichen Bedarf an attraktiven Sportmöglichkeiten im öffentli-
chen Grün. Immer mehr Freizeitsportler möchten neben Ausdauersport und Ballsportarten auch ge-
zielten Muskelaufbau, Mobilisations- und Dehnübungen sowie die Koordination an Geräten im Freien 
trainieren. Einige moderne Trimm-Dich-Parcours, die den aktuellen Ansprüchen der Sportwissen-
schaft entsprechen, konnten in den letzten Jahren dank Spendengeldern im Kölner Grün realisiert

3 
werden. Sie werden stark frequentiert und erfreuen sich bei den Sportlern großer Beliebtheit. 
Der Innere Grüngürtel umschließt die Kölner Innenstadt als zusammenhängendes Grünband auf ei-
ner Länge von etwa sieben Kilometern zwischen dem Rhein im Norden und der Luxemburger Straße 
im Süden. Er ist die größte innerstädtische Grün- und Erholungsfläche und erfüllt für die Bewohner 
der Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes eine überaus wichtige Funktion für die 
Naherholung. (Anlage 1) Der Landschaftsplan der Stadt Köln weist den Inneren Grüngürtel als Land-
schaftsschutzgebiet L 16 aus. 
Darüber hinaus ist der Innere Grüngürtel denkmalgeschützt. Eine Befreiung liegt vor. 
Im Stadtbezirk Köln-Nippes liegt der Innere Grüngürtel nördlich der Inneren Kanalstraße. Der Teilbe-
reich zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße liegt im Geltungsbereich des seit dem 
14.12.1970 rechtskräftigen Bebauungsplans 67470/03-3, der die Fläche als öffentliche Grünfläche, 
Erholungsanlage ausweist.  
 
Bereits heute wird diese Grünfläche intensiv genutzt und bietet Spiel- und Sportmöglichkeiten.  
Nahe der Neusser Straße befindet sich der Skatepark und innerhalb der großen Wiesenfläche liegt 
ein Bolzplatz. Im nördlichen Bereich der Grünanlage, angrenzend an die Kleingartenanlage, befindet 
sich ein Kinderspielplatz, der unlängst mit neuen Spielgeräten versehen wurde. 
 
Das 2006 erstellte Nutzungskonzept für den Inneren Grüngürtel sieht diesen Bereich als Freiraum für 
Jugendliche mit Sportmöglichkeiten und Kleinspielfeldern vor. 
 
Dem Nutzungskonzept Innerer Grüngürtel folgend soll dieser Bereich des Inneren Grüngürtels zu 
einem weiteren Sportschwerpunkt weiterentwickelt werden. 
 
Die Verwaltung erarbeitete das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebotes, um den 
Ansprüchen der Stadtbevölkerung nach sportlicher Betätigung im Grünen nachzukommen und die 
Attraktivität dieser Grünfläche weiter zu steigern. Die vorliegende Planung ist abgestimmt mit der zur-
zeit laufenden Sportentwicklungsplanung. 
 
 
Planung Ausbau: 
Die bisherigen Erfahrungen mit Sportangeboten im öffentlichen Grün haben gezeigt, dass nach wie 
vor ein hoher Bedarf an Trainingsmöglichkeiten im Freien besteht. Seit 2012 entstanden vornehmlich 
im Äußeren Grüngürtel verschiedene moderne Trimm-Dich-Parcours. Alle werden intensiv genutzt  
und ermöglichen ein umfassendes kostenfreies Training im Freien. 
 
Im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße wurde im Herbst 2014 der 
Mehrgenerationen-Parcours realisiert. Er erfreut sich ganzjährig großer Beliebtheit bei den Freizeit-
sportlern. 
 
Nun soll das vorhandene Sportangebot im Bereich zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße 
ergänzt werden. Es wird ein umfassendes Angebot für alle Altersgruppen und für Menschen mit ganz 
unterschiedlicher sportlicher Leistungsfähigkeit geben.  
Die geplante Gestaltung des Sportparcours ist in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan dargestellt. 
Das Angebot der Sportgeräte ergibt sich aus Anlage 3. 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat in seiner Sitzung am 29.01.2018 dem Ausbau des 
Sportparcours im Inneren Grüngürtel Nippes mit Auflagen zugestimmt (Anlage 4), die wie folgt umge-
setzt werden: 
 
 Die Bankstandorte werden nicht unterpflastert, sondern stattdessen mit wassergebundener 
Wegedecke befestigt. (Zur Versiegelung siehe Anlage 5) 
 Aufgrund der zu erwartenden starken Belastung kann der Bolzplatz nicht mit Rasen ausge-
führt werden, sondern wird ebenfalls aus wassergebundener Wegedecke gebaut. 
 Zusätzlich zu den Ausgleichspflanzungen wird die gewünschte Immissionsschutzpflanzung 
wird wie folgt realisiert:

4 
Fortführung der vorhandenen Hainbuchenreihe (durchgewachsene ehemalige Heckenpflan-
zung) durch lineare Pflanzung von Hainbuchenheistern auf der Nordseite des südlichen Fuß-
weges. 
 Wegen der notwendigen Sichtbeziehungen wird auf eine durchgängige Hainbuchenreihe ver-
zichtet; die Pflanzung erfolgt in Segmenten. 
 Die Pflanzung der Wiese zwischen dem südlich verlaufenden Weg und der Inneren Kanalstra-
ße wird mit 10 Kornelkirschen, Cornus mas, gepflanzt als Solitär, angereichert.  
 
 
Der Ausbau ist wie folgt geplant: 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme incl. der Sportgeräte liegen bei rund 333.000 EUR (208.000 EUR 
für den Ausbau, 125.000 EUR für die Sportgeräte incl. Aufstellung). 
 
Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung für den Ausbau des Sportparcours o h-
ne die Sportgeräte beläuft sich auf rund 208.000 EUR. Die Zustimmung des  Rechnungsprüfungsam-
tes erfolgte mit Schreiben vom 09.05.2018 – RPA-Nr. KOB 2018/0597 (Anlage 6). 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 
13.10.2017 (Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Hj. 2018) für den Fachbe-
reich Umwelt und Grün im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen beschlossenen zusätzlichen Mittelbereitstellung in Höhe von 240.000 EUR in 2018 für 
die Umsetzung des Sportparcours. Lt. Haushaltsvermerk bedarf die Mittelbereitstellung der Freigabe 
durch den Fach- und Finanzausschuss. 
 
Schenkung Sportgeräte und Ausbau gesamter Sportparcours: 
Mit den seitens der Politik bereitgestellten Mitteln in Höhe von 240.000 EUR kann neben der Finan-
zierung des Ausbaus die Beschaffung und Aufstellung von Sportgeräten im Umfang von 32.000 EUR 
finanziert werden. 
  
Die Kölner Grün Stiftung bietet zur Finanzierung der darüber hinaus entstehenden Kosten in Höhe 
von rund 93.000 EUR dem Rat der Stadt Köln die in Anlage 3 abgebildeten Sportgeräte als Schen-
kung an. Es handelt sich dabei um die folgenden Geräte:  
 
Station Balancierstrecke, Station Schwingstreifen, Air Walker, Station Calisthenics-Allround, 
Monkey Bars, Station TrimmFit Trainingszone.  
 
Sie sollen in den Sportparcours integriert werden. Folgende Ausstattung incl. der o.g. Sportgeräte ist 
vorgesehen: 
 
 Als Neuanlage sind ein Bouleplatz, ein Slackline-Parcours mit fünf Pfosten, eine Calisthenics-
Station, ein Streetballfeld mit drei Körben, ein Basketballfeld sowie Geräte zum Koordinations-
training und Krafttraining mit dem eigenen Körpergewicht vorgesehen. Zusätzlich wird der 
vorhandene Bolzplatz auf das für Bolzplätze übliche Maß von 20 mal 40 Metern gebracht und 
saniert. 
 
 Das erweiterte Sportangebot soll so angeordnet werden, dass andere Nutzungen möglichst 
wenig eingeschränkt werden und noch ausreichend Raum zum Lagern und Sonnen auf den 
Wiesen verbleibt. Deshalb wird auf einen wenig genutzten Weg verzichtet und stattdessen das 
Sportangebot Basketball, Streetball und Calisthenics im Westen des Bolzplatzes realisiert. 
 
 Die Trampelpfade, die sich zwischen dem Merheimer Platz und der Kreuzung Neusser Straße/ 
Innere Kanalstraße gebildet haben, werden als wassergebundene Wege ausgebaut und so 
angeordnet, dass der vorhandene Baumbestand nicht geschädigt wird. 
 
 Dieser Bereich des Inneren Grüngürtels ist derzeit noch weitestgehend mit sanierungsbedürf-
tigen Holzbänken ausgestattet. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden diese durch 
Drahtgitterbänke ersetzt. Alle Bankstandorte werden mit wassergebundener Wegedecke be-

5 
festigt sowie und Aufstellflächen für Kinderwagen oder Rollstühle. Den Sportflächen zugeord-
net werden unterpflasterte Hockerbänke aufgestellt, die es ermöglichen auf beide Spielfelder 
zu schauen. 
 
 Der vorhandene Sitzbereich an der Wegekreuzung zum Merheimer Platz nahe der Merheimer 
Straße bietet unter den Bäumen besonders viel Aufenthaltsqualität und lädt viele Menschen 
zum Verweilen ein. Hier soll unmittelbar neben dem Sitzplatz eine Boulebahn ausgebaut wer-
den. 
 
 Entlang des Weges zwischen Boulebahn und Kinderspielplatz, in der Nähe des Basketballfel-
des, bieten Bank-Tisch-Kombinationen zusätzliche Möglichkeiten zum geselligen Aufenthalt. 
 
 Auf dem Hügel zwischen dem Sitzplatz mit Boulefläche und der Inneren Kanalstraße entsteht 
eine Slackline-Anlage mit fünf Pfosten. 
 
 Zwischen dem Sitzplatz und dem Spielplatz werden zwei Geräte zum Training der Koordinati-
on und ein Airwalker zur Mobilisierung des Hüft- und Beckenbereichs installiert. Diese Geräte 
können von allen Altersgruppen genutzt werden. Das Training der Koordination ermöglicht 
insbesondere älteren Menschen die wichtige Sturzprophylaxe. Diese Geräte werden mit einer 
Fläche aus Rindenhäcksel umgeben. 
 
Finanzierung: 
Die Finanzierung des Sportparcoursausb aus in Höhe von 208.000 EUR erfolgt aus den im Hau s-
haltsplan 2018 im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsan-
lagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bereitgestellten politischen 
Mittelzusetzungen. 
 
Die Anlage des Sportparcours stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünve r-
mögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen 
für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschr eibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert 
betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand a b-
zubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive Auszahlung im 
Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar. Hierzu erfolgt im Ra h-
men der Bewirtschaftung eine Umschichtung der konsumtiv veranschlagten Auszahlungsermächt i-
gung in den investiven Teilfinanzplan 1301, Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungs-
anlagen. 
 
Gleichfalls wird im Rahmen der Bewirtschaftung die verbleibende konsumtive Auszahlungsermächt i-
gung in Höhe von 32.000 EUR für die Beschaffung der Sportgeräte in den investiven Teilfinanzplan 
umgeschichtet.  
 
Die Kosten für die Unterhaltung der Sportgeräte (regelmäßige Wartung und Reparaturen, Austausch 
bzw. Auffüllen von Fallschutzmaterial) ist nicht exakt bezifferbar. Die Arbeiten erfolgen über den 
Spielplatzservice der Stadt Köln und die zuständige Grünunterhaltung des Bezirkes und sind in der 
Mittelfristplanung des o.g. Teilergebnisplans 1301 berücksichtigt. 
 
Erläuterung zur Entscheidungszuständigkeit: 
In Anlehnung an das OVG Urteil vom 21.10.1992 ist der Innere Grüngürtel als bezirksübergreifende 
Grünanlage anzusehen. Dies erstreckt sich grundsätzlich auch auf die konzeptionelle Vorgabe von 
Standorten der im Inneren Grüngürtel gelegenen Sportparks, Spiel- und Bolzplätze im Rahmen eines 
Gesamtnutzungskonzeptes. Die konkrete Ausgestaltung der Spielplätze und Sportparcours innerhalb 
der Vorgaben des Gesamtnutzungskonzeptes liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksvertre-
tung. Die spezifische Ausrichtung des geplanten Bewegungsschwerpunktes auf die lokale Einwoh-
nerstruktur in Köln-Nippes spricht für eine Entscheidungszuständigkeit durch die Bezirksvertretung.

6 
Anlagen: 
Anlage 0 – Dringlichkeitsbegründung  
Anlage 1 – Gesamtstädtischer Übersichtsplan Sportparcours  
Anlage 2 – Konzept Innerer Grüngürtel Sportparcours 
Anlage 3 – Übersicht Sportgeräte 
Anlage 4 – Auszug Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Anlage 5 – Versiegelte Flächen 
Anlage 6 – Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 7 – Alte Vorlagenversion 0861/2018

Anlage 10, AuszugBPSportA, 18.09.2018

1956 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Herr Willms 
Telefon:  (0221) 221 31203  
Fax       :  (0221) 221 31244 
E-Mail:  peter.willms@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses 
vom 18.09.2018 
öffentlich 
4.4 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes 
2477/2018 
 
 
Geänderter Beschluss: 
 
1. Beschluss der Bezirksvertretung Nippes: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Er-
weiterung des Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umset-
zung der Maßnahme auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. 
 
2. Beschluss des Rates: 
Der Rat nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sport-
angebotes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Mer-
heimer Straße durch die Kölner Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro 
dankend an.  
  
Der Rat nimmt das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebo-
tes im Inneren Grüngürtel zustimmend zur Kenntnis. 
 
In Anlehnung an die Beschlussfassung des Beirates der Unteren Natur-
schutzbehörde empfiehlt der Sportausschuss folgende Ergänzungen zur 
Beschlussempfehlung: 
 
- Die Kompensation (Ausgleichs- und Immissionsschutzplanzungen) 
ist gemäß Prüfergebnis des Grünflächenamtes durchzuführen. 
- Die Bankstandorte werden nicht unterpflastert, sondern stattdessen 
mit wassergebundener Wegedecke befestigt. 
- Der Bolzplatz soll nicht mit wassergebundener Wegedecke gebaut

werden. Hier soll eine alternative wasserdurchlässige Belagsvariante 
(z.B. Kunstrasen, da Naturrasen nicht in Frage kommt) gewählt wer-
den. 
  
  
Des Weiteren beschließt der Rat eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur 
Umsetzung des gemeinsamen Projektes mit der Kölner Grün Stiftung aus 
Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen, Hj. 2018. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 - Übersicht Sportgeräte

261 Zeichen

4Fcircle-TRIMMFIT”-Trainingszone

Station Liegestütz

Station Armzug

4Fcircle Station Klimmzug PLUS

4Fcircle Station Dehnen
zum Einbstonieren

Balancierstrecke „Bergheim“

Slackline, 4xStepping, Balancierseil+Kantholz-Balancierbalken+Geländer, Hängelaufbrücke

Beratungsverlauf (7)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.09.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.09.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.09.2018 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.29 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2477/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.09.2018
Erstellt
26.07.2018 09:18