2477/2018
Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 7 - Alte Vorlagenversion 0861/2018
12149 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0861/2018 Freigabedatum 11.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße – Erweiterung der Sportangebote hier: Annahme einer Schenkung von Sportgeräten, Baubeschluss und Freigabe einer konsumtiven Auszahlungsermächtigung aus den politischen Zusetzungen 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sportangebo- tes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße durch die Köl- ner Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro dankend an. 2. Der Rat nimmt die Planung des Konzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. 3. Der Rat beschließt eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur Errichtung des generationenübe r- greifenden Sportparcours im Inneren Grüngürtel (Umsetzung des gemeinsamen Projektes mit der Kölner Grün Stiftung) aus Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald - und Fors twirtschaft, Erholungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2018. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 240.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 93.000 € % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 208.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 12.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 9.300 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangssituation: Der Innere Grüngürtel umschließt die Kölner Innenstadt als zusammenhängendes Grünband auf ei- ner Länge von etwa sieben Kilometern zwischen dem Rhein im Norden und der Luxemburger Straße im Süden. Er ist die größte innerstädtische Grün- und Erholungsfläche und erfüllt für die Bewohner der Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes eine überaus wichtige Funktion für die Naherholung. Der Landschaftsplan der Stadt Köln weist den Inneren Grüngürtel als Landschafts- schutzgebiet L 16 aus. Darüber hinaus ist der Innere Grüngürtel denkmalgeschützt. Im Stadtbezirk Köln-Nippes liegt der Innere Grüngürtel nördlich der Inneren Kanalstraße. Der Teilbe- reich zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße liegt im Geltungsbereich des seit dem 14.12.1970 rechtskräftigen Bebauungsplans 67470/03-3, der die Fläche als öffentliche Grünfläche, Erholungsanlage ausweist. Bereits heute wird diese Grünfläche intensiv genutzt und bietet Spiel- und Sportmöglichkeiten. Nahe der Neusser Straße befindet sich der Skatepark und innerhalb der großen Wiesenfläche liegt ein Bolzplatz. Im nördlichen Bereich der Grünanlage, angrenzend an die Kleingartenanlage, befindet sich ein Kinderspielplatz, der unlängst mit neuen Spielgeräten versehen wurde. Das 2006 erstellte Nutzungskonzept für den Inneren Grüngürtel sieht diesen Bereich als Freiraum für Jugendliche mit Sportmöglichkeiten und Kleinspielfeldern vor. Dem Nutzungskonzept Innerer Grüngürtel folgend soll dieser Bereich des Inneren Grüngürtels zu einem weiteren Sportschwerpunkt weiterentwickelt werden. Die Verwaltung erarbeitete das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebotes, um den Ansprüchen der Stadtbevölkerung nach sportlicher Betätigung im Grünen nachzukommen und die 3 Attraktivität dieser Grünfläche weiter zu steigern. Planung Ausbau: Die bisherigen Erfahrungen mit Sportangeboten im öffentlichen Grün haben gezeigt, dass nach wie vor ein hoher Bedarf an Trainingsmöglichkeiten im Freien besteht. Seit 2012 entstanden vornehmlich im Äußeren Grüngürtel verschiedene moderne Trimm-Dich-Parcours. Alle werden intensiv genutzt und ermöglichen ein umfassendes kostenfreies Training im Freien. Im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße wurde im Herbst 2014 der Mehrgenerationen-Parcours realisiert. Er erfreut sich ganzjährig großer Beliebtheit bei den Freizeit- sportlern. Nun soll das vorhandene Sportangebot im Bereich zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße ergänzt werden. Es wird ein umfassendes Angebot für alle Altersgruppen und für Menschen mit ganz unterschiedlicher sportlicher Leistungsfähigkeit geben. Die geplante Gestaltung des Sportparcours ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan dargestellt. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat in seiner Sitzung am 29.01.2018 dem Ausbau des Sportparcours im Inneren Grüngürtel Nippes mit Auflagen zugestimmt, die wie folgt umgesetzt wer- den: Die Bankstandorte werden nicht unterpflastert, sondern statt dessen mit wassergebundener Wegedecke befestigt. Aufgrund der zu erwartenden starken Belastung kann der Bolzplatz nicht mit Rasen ausge- führt werden, sondern wird ebenfalls aus wassergebundener Wegedecke gebaut. Zusätzlich zu den Ausgleichspflanzungen wird die gewünschte Immissionsschutzpflanzung wird wie folgt realisiert: Fortführung der vorhandenen Hainbuchenreihe (durchgewachsene ehemalige Heckenpflan- zung) durch lineare Pflanzung von Hainbuchenheistern auf der Nordseite des südlichen Fuß- weges. Wegen der notwendigen Sichtbeziehungen wird auf eine durchgängige Hainbuchenreihe ver- zichtet; die Pflanzung erfolgt in Segmenten. Die Pflanzung der Wiese zwischen dem südlich verlaufenden Weg und der Inneren Kanalstra- ße wird mit 10 Kornelkirschen, Cornuns mas, gepflanzt als Solitär, angereichert. Der Ausbau ist wie folgt geplant: Die Gesamtkosten der Maßnahme incl. der Sportgeräte liegen bei rund 333.000 EUR (208.000 EUR für den Ausbau, 125.000 EUR für die Sportgeräte incl. Aufstellung). Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung für den Ausbau des Sportparcours o h- ne die Sportgeräte beläuft sich auf rund 208.000 EUR. Die Zustimmung des Rechnungsprüfungsa m- tes erfolgte mit Schreiben vom 09.05.2018 – RPA-Nr. KOB 2018/0597 (Anlage 2). Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 13.10.2017 (Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Hj. 2018) für den Fachbe- reich Umwelt und Grün im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen beschlossenen zusätzlichen Mittelbereitstellung in Höhe von 240.000 EUR in 2018 für die Umsetzung des Sportparcours. Lt. Haushaltsvermerk bedarf die Mittelbereitstellung der Freigabe durch den Fach- und Finanzausschuss. Schenkung Sportgeräte und Ausbau gesamter Sportparcours: Mit den seitens der Politik bereitgestellten Mitteln in Höhe von 240.000 EUR kann neben der Finan- zierung des Ausbaus die Beschaffung und Aufstellung von Sportgeräten im Umfang von 32.000 EUR finanziert werden. Die Kölner Grün Stiftung bietet zur Finanzierung der darüber hinaus entstehenden Kosten in Höhe von rund 93.000 EUR dem Rat der Stadt Köln die in Anlage 3 abgebildeten Sportgeräte als Schen- 4 kung an. Es handelt sich dabei um die folgenden Geräte: Station Balancierstrecke, Station Schwingstreifen, Air Walker, Station Calisthenics-Allround, Monkey Bars, Station TrimmFit Trainingszone. Sie sollen in den Sportparcours integriert werden. Folgende Ausstattung incl. der o.g. Sportgeräte ist vorgesehen: Als Neuanlage sind ein Bouleplatz, ein Slackline-Parcours mit fünf Pfosten, eine Calisthenics- Station, ein Streetballfeld mit drei Körben, ein Basketballfeld sowie Geräte zum Koordinations- training und Krafttraining mit dem eigenen Körpergewicht vorgesehen. Zusätzlich wird der vorhandene Bolzplatz auf das für Bolzplätze übliche Maß von 20 mal 40 Metern gebracht und saniert. Das erweiterte Sportangebot soll so angeordnet werden, dass andere Nutzungen möglichst wenig eingeschränkt werden und noch ausreichend Raum zum Lagern und Sonnen auf den Wiesen verbleibt. Deshalb wird auf einen wenig genutzten Weg verzichtet und stattdessen das Sportangebot Basketball, Streetball und Calisthenics im Westen des Bolzplatzes realisiert. Die Trampelpfade, die sich zwischen dem Merheimer Platz und der Kreuzung Neusser Straße/ Innere Kanalstraße gebildet haben, werden als wassergebundene Wege ausgebaut und so angeordnet, dass der vorhandene Baumbestand nicht geschädigt wird. Dieser Bereich des Inneren Grüngürtels ist derzeit noch weitestgehend mit sanierungsbedürf- tigen Holzbänken ausgestattet. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden diese durch Drahtgitterbänke ersetzt. Alle Bankstandorte werden mit wassergebundener Wegedecke be- festigt sowie und Aufstellflächen für Kinderwagen oder Rollstühle. Den Sportflächen zugeord- net werden unterpflasterte Hockerbänke aufgestellt, die es ermöglichen auf beide Spielfelder zu schauen. Der vorhandene Sitzbereich an der Wegekreuzung zum Merheimer Platz nahe der Merheimer Straße bietet unter den Bäumen besonders viel Aufenthaltsqualität und lädt viele Menschen zum Verweilen ein. Hier soll unmittelbar neben dem Sitzplatz eine Boulebahn ausgebaut wer- den. Entlang des Weges zwischen Boulebahn und Kinderspielplatz, in der Nähe des Basketballfel- des, bieten Bank-Tisch-Kombinationen zusätzliche Möglichkeiten zum geselligen Aufenthalt. Auf dem Hügel zwischen dem Sitzplatz mit Boulefläche und der Inneren Kanalstraße entsteht eine Slackline-Anlage mit fünf Pfosten. Zwischen dem Sitzplatz und dem Spielplatz werden zwei Geräte zum Training der Koordinati- on und ein Airwalker zur Mobilisierung des Hüft- und Beckenbereichs installiert. Diese Geräte können von allen Altersgruppen genutzt werden. Das Training der Koordination ermöglicht insbesondere älteren Menschen die wichtige Sturzprophylaxe. Diese Geräte werden mit einer Fläche aus Rindenhäcksel umgeben. Finanzierung: Die Finanzierung des Sportparcoursausbaus in Höhe von 208.000 EUR erfolgt aus den im Ha us- haltsplan 2018 im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsan- lagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bereitgestellten politischen Mittelzusetzungen. Die Anlage des Sportparcours stel lt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünve r- mögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand a b- zubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive Auszahlung im 5 Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar. Hierzu erfolgt im Ra h- men der Bewirtschaftung eine Umschichtung der konsumtiv verans chlagten Auszahlungsermächt i- gung in den investiven Teilfinanzplan 1301, Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungs- anlagen. Gleichfalls wird im Rahmen der Bewirtschaftung die verbleibende konsumtive Auszahlungsermächt i- gung in Höhe von 32.000 E UR für die Beschaffung der Sportgeräte in den investiven Teilfinanzplan umgeschichtet. Die Kosten für die Unterhaltung der Sportgeräte (regelmäßige Wartung und Reparaturen, Austausch bzw. Auffüllen von Fallschutzmaterial) ist nicht exakt bezifferbar. Die Arbeiten erfolgen über den Spielplatzservice der Stadt Köln und die zuständige Grünunterhaltung des Bezirkes und sind in der Mittelfristplanung des o.g. Teilergebnisplans 1301 berücksichtigt. Anlagen: Übersichtsplan Sportparcours (Anlage 1) Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2) Übersicht Sportgeräte (Anlage 3)
Anlage 8 - Auszug AUG 21.06.2018
3437 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 02.07.2018 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 21.06.2018 öffentlich 4.6 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes zwischen Neusser Straße und Mer- heimer Straße – Erweiterung der Sportangebote hier: Annahme einer Schenkung von Sportgeräten, Baubeschluss und Freigabe einer konsumtiven Auszahlungsermächtigung aus den politi- schen Zusetzungen 2018 0861/2018 SB Herr Becker weist auf die Zurückstellung der Vorlage in der BV Nippes hin, da die Frage der Zuständigkeit nicht eindeutig geklärt sei und von der BV kritisch gesehen werde. Er bittet, die Vorlage zurückzustellen, bis die Frage geklärt ist und den Sport- ausschuss in die Beratungsfolge aufzunehmen, weil dies auch ein Thema sei, was die Sportentwicklungsplanung betreffe. RM Frau Welcker erklärt, die CDU-Fraktion hätte keine Bedenken gehabt, der Vorla- ge zuzustimmen. Man werde sich jedoch der Bitte der SPD-Fraktion um Zurückstel- lung anschließen. Sie dankt der Verwaltung und der Kölner Grün Stiftung für dieses tolle Projekt. Hinsichtlich des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes fragt sie, ob die Kosten eher steigen oder fallen werden. Herr Kaune antwortet, dass dies noch nicht bekannt sei, man im Zweifelsfall aber mit einer Kostensteigerung rechnen müsse. RM Herr Brust hat mehrere Fragen. Er bittet die Verwaltung um eine rechtliche Ein- schätzung hinsichtlich des zuständigen Entscheidungsgremiums. Dann sei die Ange- legenheit vor längerer Zeit auch im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde bera- ten worden. Er bittet um das ausstehende Protokoll bis zur nächsten Ausschusssit- zung. Außerdem bittet er um eine genauere Skizze, in der eingezeichnet ist, was neu und was bereits versiegelt sei. Zudem möchte er wissen, was im Inneren Grüngürtel in dieser Hinsicht weiter geplant sei. Man habe gehört, dass noch weitere ähnliche Pro- jekte beabsichtigt seien. Mit der Vertagung der Vorlage erklärt er sich namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einverstanden. Anlage 8 Herr Kaune sagt eine Aufnahme des Sportausschusses in die Beratungsfolge zu. Die Meinung der Verwaltung zur Zuständigkeit manifestiere sich eindeutig in der Vorlage. Da es sich um eine Schenkung handle, sei der Rat Entscheidungsgremium und da- her habe man ihn als Beschlussorgan für alle Aspekte, also Schenkung, Mittelfreiga- be und Konzeptplanung gesehen. Da es sich beim Inneren Grüngürtel um eine zu- sammenhängende sieben km lange, durch alle Stadtbezirke laufende Grünfläche handle, falle dies nicht in die alleinige Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Herr Kaune erinnert in dem Zusammenhang an den Masterplan für die Stadt Köln, in dem der Innere Grüngürtel enthalten sei. Man habe sich gefreut, das Nutzungskon- zept zum Inneren Grüngürtel mit Unterstützung der Kölner Grün Stiftung und des Ausschusses Umwelt und Grün umzusetzen und werde dieses gerne in einer Sitzung vorstellen. Auf dem Plan werde man dann deutlich zeigen, was bereits realisiert und gut angenommen worden sei und was noch in Planung sei. Der Ausschussvorsitzende stellt die Zurückstellung der Beschlussvorlage zur Ab- stimmung: Beschluss: Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
2536 Zeichen
14 09.05.2018 143 Herr Himmelsbach 28666 67 Sportangebot Innerer Grüngürtel Köln-Nippes Kostenberechnung Ausbau Grün- und Freiräume mit Sportangebot RPA-Nr.: KOB 2018/0597 hier: Prüfung der Kostenberechnung Eingereichte Kosten: 201.226,50 € (netto), 239.930,78 € (brutto) Bestätigte Kosten (gerundet): 175.000,- € (netto), 208.000,- € (brutto) (bei ca. 3.750 m? Gesamtfläche entspricht dies Nettokosten von rund 47,- €/m?) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 22.03.2018 reicht 67 die Kostenberechnung zum Ausbau des Sportange- botes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße ein. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich nach Ihrer Kostenberechnung auf rund 280.000,- € netto. Die Kölner Grünstiftung beteiligt sich jedoch an der Maßnahme und über- nimmt die Kosten für die Lieferung und Montage verschiedener Sport- und Fitnessgeräte und für die Herstellung der dafür notwendigen Bodenbeläge (Fallschutz und Rasen). Der Kosten- anteil der Grünstiftung beträgt rund 78.000,- € netto. Nach Ihrer Kostenberechnung beträgt der städtische Anteil der Ausbaukosten 201.226,50 € netto. Nach Prüfung Ihrer Kostenberechnung können die Kosten leider nicht in der eingereichten Höhe bestätigt werden. Die Prüfung ergab voraussichtliche Ausbaukosten von lediglich rund 175.000,- € (rund 208.000,- € brutto) für den städtischen Anteil der Maßnahme. Die angenommenen Einheitspreise einiger Positionen sind auch unter Berücksichtigung an- ziehender Angebotspreise überhöht, insbesondere die Kosten für Boden lösen und entsor- gen (Pos. 1.2.10 und 1.2.20) sowie die Kosten für die Schottertragschicht (in Pos. 1.3.20). Einige notwendige Kostenpositionen, wie z.B. Baustelleneinrichtung, Lastplattendruckversu- che, Wiedereinbau der Bolzplatztore und die Ausgleichspflanzung waren in der vorgelegten Kostenberechnung dagegen nicht berücksichtigt. Hierzu bitte ich die entsprechenden Blau- eintragungen und Korrekturen in der Kostenaufstellung (Leistungsverzeichnis) zu beachten. Andere nicht aufgeführten Leistungen, wie z.B. die Fertigstellungspflege der Vegetationsflä- chen sollen nach Ihrer Auskunft (E-Mail vom 4.5.2018 von Herrn Löbach) im Rahmen der Grünflächenunterhaltung bauseits erfolgen. Auf die Unterpflasterung der Sitzbänke soll nach Ihrer Auskunft, aufgrund der Forderung des Landschaftsbeirates, verzichtet werden. Die Bänke sollen nun in Bereichen der wasserge- bundenen Wegebeläge aufgestellt werden. 12 Mit freundlichen Grüßen Anlagen: e Geprüfte Kostenberechnung
Anlage 11, Auszug aus der BV 5 vom 20.09.2018
748 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 20.09.2018 öffentlich 9.1.5 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes 2477/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Erweiterung des Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnah- me auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. Darüber hinaus übernimmt die Bezirksvertretung Nippes die Ergebnisse der vorberatenden Fachausschüsse. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen beschlossen.
Anlage 9 - Auszug Ausschuss Umwelt und Grün 18.09.2018
3545 Zeichen
Anlage 9 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 18.09.2018 öffentlich 4.12 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes 2477/2018 SB Herr Schallehn schlägt namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor, wie der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beschließen. Zusätz- lich soll an der Inneren Kanalstraße und der Neußer Straße ein geschlossener Ge- hölzstreifen von mindestens 10 Metern Breite zum Schutz vor den Verkehrsemissio- nen angelegt werden. RM Herr Struwe regt für die SPD-Fraktion an, die Beschlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen, da die örtlich zuständige BV Nippes erst am 20.09.2018 tagt. RM Frau Welcker spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, der Beschlussvorlage unter Punkt 2 hinsichtlich der Annahme der Schenkung zuzustimmen und die Anre- gung von Herrn Schallehn mitzunehmen. Über diese entscheidet letztendlich die Be- zirksvertretung Nippes. Herr Dr. Bauer merkt zu den Anregungen von Herrn Schallehn an, dass die Verwal- tung dem Beschluss des Naturschutzbeirates, den jetzt schon vorhandenen Gehölz- streifen zu ergänzen, bereits gefolgt sei und dies in der Beschlussvorlage beschrie- ben sei. Wenn man sich die Situation vor Ort anschaue, bestehe der Rand aus einer durch- gewachsenen Hainbuchenhecke, einer ganzen Reihe Baumhasel und einer Reihe Platanen. Diese Bäume bilden oben einen Schirm, der es unmöglich mache, eine dichte Hecke in der Größenordnung darunter zu pflanzen. Man könne allenfalls als Prüfauftrag mitnehmen, dort mehr zu pflanzen. SE Herr Wieneritsch gibt für die FDP-Fraktion zu bedenken, dass es sich um eine sehr große Anlage handle, die dort an einer Stelle geplant sei, so dass von der ur- sprünglichen Wiese kaum noch etwas übrig bleibe. Er regt an, die Geräte auf dem etwas breiter angelegten Grünstreifen zu verteilen und vielleicht den Lis-Böhle-Park zu berücksichtigen Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe fasst zusammen, dass der Ausschuss Um- welt und Grün über Punkt 2 des Beschlusstextes abstimmt und schlägt vor, die An- regungen zu protokollieren und der Bezirksvertretung Nippes als Auszug zur Kennt- nis zu geben. Die Ausschussmitglieder sind mit diesem Vorschlag einverstanden. Beschluss: 1. Beschluss der Bezirksvertretung Nippes: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Er- weiterung des Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umset- zung der Maßnahme auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 2. Beschluss des Rates: Der Rat nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sport- angebotes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Mer- heimer Straße durch die Kölner Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro dankend an. Der Rat nimmt das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebo- tes im Inneren Grüngürtel zustimmend zur Kenntnis. Des Weiteren beschließt der Rat eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur Umsetzung des gemeinsamen Projektes mit der Kölner Grün Stiftung aus Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, Hj. 2018. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 - Gesamtstädtischer Übersichtsplan Sportparcours
551 Zeichen
Bewegungsparcours Slackline Laufstrecken " Bewegungsparcours ) Bewegungsparcours Planung ! Slackline !! Slackline Planung Laufstrecken Grüngürtelweg Kölner Grün System Dokumentpfad: G:\67-ALW\GIS\Arbeitsordner\Freiraumplanung\Sport\Fitnessparcours\Fitnessparcour_laufstrecken.mxd Maßstab: 1:28.845 Bezugsmaßstab: 1:25.000 Export- Änderung- Druck- Datum: 07.08.2018 13:21:47 Kartengrundlage: © Stadtplan ____________________________ STADT KÖLN - Amt für Landschaftspflege und Gruenflächen _________ akt. Datum: 07.08.2018 ± 0 1 2 3 4 50,5 Kilometer
Anlage 2 - Konzept Innerer Grüngürtel Nippes Sportangebote
654 Zeichen
67671671/4 671/46 PROJEKT PLANINHALTDATUM0$67$% 3/$1*5g(BEARBEITUNG PLANNUMMER INDEXbQGHUXQJDatumgez. ŵƚĨƺƌ>ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƵŶĚ'ƌƺŶĨůćĐŚĞŶ ,QQHUHU*UQJUWHO1LSSHVSportangebote 6SRUWJHUlWHYHUlQGHUW Konzept 1130 x 430 mmRauchschwalbe / gez. Weiersh.1 : 500 06.07.2017 27.03.2017 LegendeWege vorhanden7UDPSHOSIDGHUFNEDXHQ Bankstandorte neu, unterpflastert6LW]%lQNHPLW/HKQH6LW]+RFNHUElQNH 0OOHLPHU neue wassergebundene WegeAusbau Breite 2, 50 m Boulebahn, wassergebundene Decke,Holzeinfassung Bank-Tisch-Kombination, unterpflastert gez. Dr. Bauer, 06.04.2017gez. Dietrichkeit, 29.03.2017gez. Heidbreder, 28.03.2017 Monkey Bars Air Walker
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
376 Zeichen
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung: Die Vorlage wurde vor der Sommerpause in die politischen Gremien eingebracht. Da ein Großteil der Finanzierung als Spende von der Kölner Grünstiftung beigetragen wird, ist ein zeitnaher Beschluss erforderlich. Eine weitere Verzögerung würde gegenüber dem Spender kein gutes Signal sein und ggf. die Spendenbereitschaft einschränken.
Anlage 4 - Auszug Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018
3400 Zeichen
Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Maaß Telefon: (0221) 221-36542 Fax : (0221) 221-24686 E-Mail: adriana.maass@stadt-koeln.de Datum: 29.06.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 29.01.2018 öffentlich 3.1 Erweiterung des Sportangebotes im Inneren Grüng ürtel, Lohsepark zwischen Merheimer und Neusser Strasse, LSG L 10, EZ, Bezirk 5 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplan gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 4030/2017 Frau Burg Leitung und Koordination gruensystem.koeln hat im Vorfeld der Sitzung um die Einräumung des Rederechtes gebeten. Dieses wird von dem Vorsitzenden gewährt. Da Frau Burg krankheitsbedingt verhindert ist, übernimmt Herr Turk das Vorlesen des Statements von Frau Burg. Er weist auf den offenen Brief an die Ober- bürgermeisterin hin, in dem sie gebeten wird sich für den Schaffung eines unantast- bares Stadtkulturerbes, nämlich des Grüngürtels, einzusetzen. Die geplante Errichtung der Sport- und Spielflächen liegt an einer der meist befahre- nen Straßen Kölns. Nach Befragung des Feinstaubkatasters des LANUV ist die Feinstaubbelastung an dieser Stelle sehr hoch. Daher wird auch aus gesundheitli- chen Gründen der Sportpark an dieser Stelle als bedenklich gehalten. Der Naturschutzbeirat wird gebeten, das geplante Vorhaben abzulehnen. Herr Risch weist darauf hin, dass an der betroffenen Stelle kein ausreichender Im- missionsschutz gegeben ist. Weiterhin führt er auf, dass die geplante Versieglung mikroklimatische Auswirkungen haben wird. Herr Dr. Bauer, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, erläutert, dass der Lohsepark der am besten geeignete Standort für das hier vorgelegte Angebot ist, da hier schon das entsprechende Klientel vorhanden ist und bereits jetzt die dort vor- handenen sportlichen Angebote nutzt. Der Bereich der Kita wird im Konzept als „ruhiger Bereich“ ausgewiesen und soll nicht für den Sport genutzt werden. Anlage 5 Das Problem des Immissionsschutzes ist innerstädtisch an allen größeren Straßen gegeben. Hier muss man am Grund des Übels ansetzen und zwar da wo der Dreck entsteht. Mit 4 Ja und 10 Nein-Stimmen werden der Beschlussvorschlag und die Alternative abgelehnt. Es wird ein geänderter Beschluss gefasst. Folgende Auflagen sind in den Beschluss aufzunehmen: - Die Kompensation soll erneut überprüft werden. Es wird die Maßnahme favorisiert, die eine schadstoffreduzierende Auswirkung auf die Fläche hat. - Ausmaß der Unterpflasterung der Bänke ist zu prüfen - Prüfung, ob der Bolzplatz in einer Rasenvariante realisiert werden kann - Im Allgemeinen soll geprüft werden, ob die zu versiegelnden Flächen auf den Bas- ketball- und Street-Ball Platz reduziert werden können. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Intensivierung des Sport- platzangebotes unter der Auflage von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einverstanden. Er stimmt unter folgenden weiteren Auflagen der beabsichtigten Be- freiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG zu. Erneut zu überprüfen ist die Kompensation, die Unterpflasterung der Bänke und eine Rasenvariante des Bolzplatzes. Abstimmungsergebnis: Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
Anlage 12, FA 24-09-2018 - Auszug zu 2477-2018
2084 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 25.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.09.2018 öffentlich 12.29 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes 2477/2018 Beschluss: 1. Beschluss der Bezirksvertretung Nippes: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Er- weiterung des Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umset- zung der Maßnahme auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. 2. Beschluss des Rates (in der Fassung des Sportausschusses): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Be- schlussvorschlages: Der Rat nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sport- angebotes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Mer- heimer Straße durch die Kölner Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro dankend an. Der Rat nimmt das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebo- tes im Inneren Grüngürtel zustimmend zur Kenntnis. In Anlehnung an die Beschlussfassung des Beirates der Unteren Natur- schutzbehörde empfiehlt der Sportausschuss folgende Ergänzungen zur Beschlussempfehlung: - Die Kompensation (Ausgleichs- und Immissionsschutzplanzungen) ist gemäß Prüfergebnis des Grünflächenamtes durchzuführen. - Die Bankstandorte werden nicht unterpflastert, sondern stattdessen mit wassergebundener Wegedecke befestigt. - Der Bolzplatz soll nicht mit wassergebundener Wegedecke gebaut werden. Hier soll eine alternative wasserdurchlässige Belagsvariante (z.B. Kunstrasen, da Naturrasen nicht in Frage kommt) gewählt wer- den. Des Weiteren beschließt der Rat eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur Umsetzung des gemeinsamen Projektes mit der Kölner Grün Stiftung aus Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, Hj. 2018. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5 - Versiegelte Flächen
541 Zeichen
67 671 671/4671/46 PROJEKT PLANINHALTDATUM0$67$% 3/$1*5g(BEARBEITUNG PLANNUMMER INDEXbQGHUXQJ Datumgez. ŵƚĨƺƌ>ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƵŶĚ'ƌƺŶĨůćĐŚĞŶ ,QQHUHU*UQJUWHO1LSSHVSportangebote 6SRUWJHUlWHYHUlQGHUW9HUVLHJHOWH)OlFKHQ 9HUVLHJHOWH)OlFKHQ 1100 x 420 mmRauchschwalbe / gez. Weiersh.1 : 500 06.07.201707.08.2018 27.03.2017 Legende gez. Dr. Bauer, 06.04.2017gez. Dietrichkeit, 29.03.2017gez. Heidbreder, 28.03.2017 Monkey Bars Air Walker Asphaltwassergebundene WegedeckeHolzhackschnitzelvorhandene Versiegelungdurch Vegetation ersetzen
Beschlussvorlage Rat
15040 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 2477/2018 Freigabedatum 06.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Beschluss der Bezirksvertretung Nippes: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Erweiterung des Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. 2. Beschluss des Rates: Der Rat nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sportangebotes im Inne- ren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße durch die Kölner Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro dankend an. Der Rat nimmt das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebotes im Inneren Grüngürtel zustimmend zur Kenntnis. Des Weiteren beschließt der Rat eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur Umsetzung des gemeinsamen Projektes mit der Kölner Grün Stiftung aus Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2018. Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 Sportausschuss 18.09.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 240.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 93.000 € % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 208.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 12500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 9300 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Vorbemerkung: Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 0861/2018. (Anlage 7). Anlass hierfür waren die Anregungen und Prüfauträge an die Verwaltung aus den Beratungen der Bezirksvertretung 5 Nippes vom 21.06.2018 und des Ausschusses Umwelt und Grün vom 21.06.2018. Die Verwaltung greift diese in der weiter- entwickelten Vorlage 2477/2018 insbesondere in folgenden Punkten auf: 1. Aufsplittung des Beschlusses in zwei Beschlussbestandteile entsprechend der Entscheidungs- befugnis des Rates und der Bezirksvertretung 5 Nippes gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. 2. Aufnahme des Sportausschusses in die Beratungsfolge. 3. Ergänzung des Auszugs aus der Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates vom 29.01.2018 (Anlage 4) 4. Ergänzung einer Skizze zu den versiegelten Flächen „bestehend | neu“ (Anlage 5) 5. Ergänzung des Gesamtstädtischen Übersichtsplans über Sportparcours (Anlage 1) 6. Ergänzung der Begründung hinsichtlich der denkmalschutzrechtliche Befreiung und der Ab- stimmung mit der Sportentwicklungsplanung Begründung: Ausgangssituation: Seit einigen Jahren gibt es einen zusätzlichen Bedarf an attraktiven Sportmöglichkeiten im öffentli- chen Grün. Immer mehr Freizeitsportler möchten neben Ausdauersport und Ballsportarten auch ge- zielten Muskelaufbau, Mobilisations- und Dehnübungen sowie die Koordination an Geräten im Freien trainieren. Einige moderne Trimm-Dich-Parcours, die den aktuellen Ansprüchen der Sportwissen- schaft entsprechen, konnten in den letzten Jahren dank Spendengeldern im Kölner Grün realisiert 3 werden. Sie werden stark frequentiert und erfreuen sich bei den Sportlern großer Beliebtheit. Der Innere Grüngürtel umschließt die Kölner Innenstadt als zusammenhängendes Grünband auf ei- ner Länge von etwa sieben Kilometern zwischen dem Rhein im Norden und der Luxemburger Straße im Süden. Er ist die größte innerstädtische Grün- und Erholungsfläche und erfüllt für die Bewohner der Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes eine überaus wichtige Funktion für die Naherholung. (Anlage 1) Der Landschaftsplan der Stadt Köln weist den Inneren Grüngürtel als Land- schaftsschutzgebiet L 16 aus. Darüber hinaus ist der Innere Grüngürtel denkmalgeschützt. Eine Befreiung liegt vor. Im Stadtbezirk Köln-Nippes liegt der Innere Grüngürtel nördlich der Inneren Kanalstraße. Der Teilbe- reich zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße liegt im Geltungsbereich des seit dem 14.12.1970 rechtskräftigen Bebauungsplans 67470/03-3, der die Fläche als öffentliche Grünfläche, Erholungsanlage ausweist. Bereits heute wird diese Grünfläche intensiv genutzt und bietet Spiel- und Sportmöglichkeiten. Nahe der Neusser Straße befindet sich der Skatepark und innerhalb der großen Wiesenfläche liegt ein Bolzplatz. Im nördlichen Bereich der Grünanlage, angrenzend an die Kleingartenanlage, befindet sich ein Kinderspielplatz, der unlängst mit neuen Spielgeräten versehen wurde. Das 2006 erstellte Nutzungskonzept für den Inneren Grüngürtel sieht diesen Bereich als Freiraum für Jugendliche mit Sportmöglichkeiten und Kleinspielfeldern vor. Dem Nutzungskonzept Innerer Grüngürtel folgend soll dieser Bereich des Inneren Grüngürtels zu einem weiteren Sportschwerpunkt weiterentwickelt werden. Die Verwaltung erarbeitete das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebotes, um den Ansprüchen der Stadtbevölkerung nach sportlicher Betätigung im Grünen nachzukommen und die Attraktivität dieser Grünfläche weiter zu steigern. Die vorliegende Planung ist abgestimmt mit der zur- zeit laufenden Sportentwicklungsplanung. Planung Ausbau: Die bisherigen Erfahrungen mit Sportangeboten im öffentlichen Grün haben gezeigt, dass nach wie vor ein hoher Bedarf an Trainingsmöglichkeiten im Freien besteht. Seit 2012 entstanden vornehmlich im Äußeren Grüngürtel verschiedene moderne Trimm-Dich-Parcours. Alle werden intensiv genutzt und ermöglichen ein umfassendes kostenfreies Training im Freien. Im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße wurde im Herbst 2014 der Mehrgenerationen-Parcours realisiert. Er erfreut sich ganzjährig großer Beliebtheit bei den Freizeit- sportlern. Nun soll das vorhandene Sportangebot im Bereich zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße ergänzt werden. Es wird ein umfassendes Angebot für alle Altersgruppen und für Menschen mit ganz unterschiedlicher sportlicher Leistungsfähigkeit geben. Die geplante Gestaltung des Sportparcours ist in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan dargestellt. Das Angebot der Sportgeräte ergibt sich aus Anlage 3. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat in seiner Sitzung am 29.01.2018 dem Ausbau des Sportparcours im Inneren Grüngürtel Nippes mit Auflagen zugestimmt (Anlage 4), die wie folgt umge- setzt werden: Die Bankstandorte werden nicht unterpflastert, sondern stattdessen mit wassergebundener Wegedecke befestigt. (Zur Versiegelung siehe Anlage 5) Aufgrund der zu erwartenden starken Belastung kann der Bolzplatz nicht mit Rasen ausge- führt werden, sondern wird ebenfalls aus wassergebundener Wegedecke gebaut. Zusätzlich zu den Ausgleichspflanzungen wird die gewünschte Immissionsschutzpflanzung wird wie folgt realisiert: 4 Fortführung der vorhandenen Hainbuchenreihe (durchgewachsene ehemalige Heckenpflan- zung) durch lineare Pflanzung von Hainbuchenheistern auf der Nordseite des südlichen Fuß- weges. Wegen der notwendigen Sichtbeziehungen wird auf eine durchgängige Hainbuchenreihe ver- zichtet; die Pflanzung erfolgt in Segmenten. Die Pflanzung der Wiese zwischen dem südlich verlaufenden Weg und der Inneren Kanalstra- ße wird mit 10 Kornelkirschen, Cornus mas, gepflanzt als Solitär, angereichert. Der Ausbau ist wie folgt geplant: Die Gesamtkosten der Maßnahme incl. der Sportgeräte liegen bei rund 333.000 EUR (208.000 EUR für den Ausbau, 125.000 EUR für die Sportgeräte incl. Aufstellung). Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung für den Ausbau des Sportparcours o h- ne die Sportgeräte beläuft sich auf rund 208.000 EUR. Die Zustimmung des Rechnungsprüfungsam- tes erfolgte mit Schreiben vom 09.05.2018 – RPA-Nr. KOB 2018/0597 (Anlage 6). Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 13.10.2017 (Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Hj. 2018) für den Fachbe- reich Umwelt und Grün im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen beschlossenen zusätzlichen Mittelbereitstellung in Höhe von 240.000 EUR in 2018 für die Umsetzung des Sportparcours. Lt. Haushaltsvermerk bedarf die Mittelbereitstellung der Freigabe durch den Fach- und Finanzausschuss. Schenkung Sportgeräte und Ausbau gesamter Sportparcours: Mit den seitens der Politik bereitgestellten Mitteln in Höhe von 240.000 EUR kann neben der Finan- zierung des Ausbaus die Beschaffung und Aufstellung von Sportgeräten im Umfang von 32.000 EUR finanziert werden. Die Kölner Grün Stiftung bietet zur Finanzierung der darüber hinaus entstehenden Kosten in Höhe von rund 93.000 EUR dem Rat der Stadt Köln die in Anlage 3 abgebildeten Sportgeräte als Schen- kung an. Es handelt sich dabei um die folgenden Geräte: Station Balancierstrecke, Station Schwingstreifen, Air Walker, Station Calisthenics-Allround, Monkey Bars, Station TrimmFit Trainingszone. Sie sollen in den Sportparcours integriert werden. Folgende Ausstattung incl. der o.g. Sportgeräte ist vorgesehen: Als Neuanlage sind ein Bouleplatz, ein Slackline-Parcours mit fünf Pfosten, eine Calisthenics- Station, ein Streetballfeld mit drei Körben, ein Basketballfeld sowie Geräte zum Koordinations- training und Krafttraining mit dem eigenen Körpergewicht vorgesehen. Zusätzlich wird der vorhandene Bolzplatz auf das für Bolzplätze übliche Maß von 20 mal 40 Metern gebracht und saniert. Das erweiterte Sportangebot soll so angeordnet werden, dass andere Nutzungen möglichst wenig eingeschränkt werden und noch ausreichend Raum zum Lagern und Sonnen auf den Wiesen verbleibt. Deshalb wird auf einen wenig genutzten Weg verzichtet und stattdessen das Sportangebot Basketball, Streetball und Calisthenics im Westen des Bolzplatzes realisiert. Die Trampelpfade, die sich zwischen dem Merheimer Platz und der Kreuzung Neusser Straße/ Innere Kanalstraße gebildet haben, werden als wassergebundene Wege ausgebaut und so angeordnet, dass der vorhandene Baumbestand nicht geschädigt wird. Dieser Bereich des Inneren Grüngürtels ist derzeit noch weitestgehend mit sanierungsbedürf- tigen Holzbänken ausgestattet. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden diese durch Drahtgitterbänke ersetzt. Alle Bankstandorte werden mit wassergebundener Wegedecke be- 5 festigt sowie und Aufstellflächen für Kinderwagen oder Rollstühle. Den Sportflächen zugeord- net werden unterpflasterte Hockerbänke aufgestellt, die es ermöglichen auf beide Spielfelder zu schauen. Der vorhandene Sitzbereich an der Wegekreuzung zum Merheimer Platz nahe der Merheimer Straße bietet unter den Bäumen besonders viel Aufenthaltsqualität und lädt viele Menschen zum Verweilen ein. Hier soll unmittelbar neben dem Sitzplatz eine Boulebahn ausgebaut wer- den. Entlang des Weges zwischen Boulebahn und Kinderspielplatz, in der Nähe des Basketballfel- des, bieten Bank-Tisch-Kombinationen zusätzliche Möglichkeiten zum geselligen Aufenthalt. Auf dem Hügel zwischen dem Sitzplatz mit Boulefläche und der Inneren Kanalstraße entsteht eine Slackline-Anlage mit fünf Pfosten. Zwischen dem Sitzplatz und dem Spielplatz werden zwei Geräte zum Training der Koordinati- on und ein Airwalker zur Mobilisierung des Hüft- und Beckenbereichs installiert. Diese Geräte können von allen Altersgruppen genutzt werden. Das Training der Koordination ermöglicht insbesondere älteren Menschen die wichtige Sturzprophylaxe. Diese Geräte werden mit einer Fläche aus Rindenhäcksel umgeben. Finanzierung: Die Finanzierung des Sportparcoursausb aus in Höhe von 208.000 EUR erfolgt aus den im Hau s- haltsplan 2018 im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsan- lagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bereitgestellten politischen Mittelzusetzungen. Die Anlage des Sportparcours stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünve r- mögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschr eibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand a b- zubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive Auszahlung im Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar. Hierzu erfolgt im Ra h- men der Bewirtschaftung eine Umschichtung der konsumtiv veranschlagten Auszahlungsermächt i- gung in den investiven Teilfinanzplan 1301, Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungs- anlagen. Gleichfalls wird im Rahmen der Bewirtschaftung die verbleibende konsumtive Auszahlungsermächt i- gung in Höhe von 32.000 EUR für die Beschaffung der Sportgeräte in den investiven Teilfinanzplan umgeschichtet. Die Kosten für die Unterhaltung der Sportgeräte (regelmäßige Wartung und Reparaturen, Austausch bzw. Auffüllen von Fallschutzmaterial) ist nicht exakt bezifferbar. Die Arbeiten erfolgen über den Spielplatzservice der Stadt Köln und die zuständige Grünunterhaltung des Bezirkes und sind in der Mittelfristplanung des o.g. Teilergebnisplans 1301 berücksichtigt. Erläuterung zur Entscheidungszuständigkeit: In Anlehnung an das OVG Urteil vom 21.10.1992 ist der Innere Grüngürtel als bezirksübergreifende Grünanlage anzusehen. Dies erstreckt sich grundsätzlich auch auf die konzeptionelle Vorgabe von Standorten der im Inneren Grüngürtel gelegenen Sportparks, Spiel- und Bolzplätze im Rahmen eines Gesamtnutzungskonzeptes. Die konkrete Ausgestaltung der Spielplätze und Sportparcours innerhalb der Vorgaben des Gesamtnutzungskonzeptes liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksvertre- tung. Die spezifische Ausrichtung des geplanten Bewegungsschwerpunktes auf die lokale Einwoh- nerstruktur in Köln-Nippes spricht für eine Entscheidungszuständigkeit durch die Bezirksvertretung. 6 Anlagen: Anlage 0 – Dringlichkeitsbegründung Anlage 1 – Gesamtstädtischer Übersichtsplan Sportparcours Anlage 2 – Konzept Innerer Grüngürtel Sportparcours Anlage 3 – Übersicht Sportgeräte Anlage 4 – Auszug Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Anlage 5 – Versiegelte Flächen Anlage 6 – Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 7 – Alte Vorlagenversion 0861/2018
Anlage 10, AuszugBPSportA, 18.09.2018
1956 Zeichen
Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax : (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 18.09.2018 öffentlich 4.4 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes 2477/2018 Geänderter Beschluss: 1. Beschluss der Bezirksvertretung Nippes: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die konkrete Ausgestaltung der Er- weiterung des Sportangebotes und beauftragt die Verwaltung mit der Umset- zung der Maßnahme auf der Grundlage des Grünplanungskonzeptes. 2. Beschluss des Rates: Der Rat nimmt die Schenkung von Sportgeräten zur Erweiterung des Sport- angebotes im Inneren Grüngürtel Nippes zwischen Neusser Straße und Mer- heimer Straße durch die Kölner Grün Stiftung in Höhe von rund 93.000 Euro dankend an. Der Rat nimmt das Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebo- tes im Inneren Grüngürtel zustimmend zur Kenntnis. In Anlehnung an die Beschlussfassung des Beirates der Unteren Natur- schutzbehörde empfiehlt der Sportausschuss folgende Ergänzungen zur Beschlussempfehlung: - Die Kompensation (Ausgleichs- und Immissionsschutzplanzungen) ist gemäß Prüfergebnis des Grünflächenamtes durchzuführen. - Die Bankstandorte werden nicht unterpflastert, sondern stattdessen mit wassergebundener Wegedecke befestigt. - Der Bolzplatz soll nicht mit wassergebundener Wegedecke gebaut werden. Hier soll eine alternative wasserdurchlässige Belagsvariante (z.B. Kunstrasen, da Naturrasen nicht in Frage kommt) gewählt wer- den. Des Weiteren beschließt der Rat eine Freigabe in Höhe von 240.000 € zur Umsetzung des gemeinsamen Projektes mit der Kölner Grün Stiftung aus Teilergebnisplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen), Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, Hj. 2018. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Übersicht Sportgeräte
261 Zeichen
4Fcircle-TRIMMFIT”-Trainingszone Station Liegestütz Station Armzug 4Fcircle Station Klimmzug PLUS 4Fcircle Station Dehnen zum Einbstonieren Balancierstrecke „Bergheim“ Slackline, 4xStepping, Balancierseil+Kantholz-Balancierbalken+Geländer, Hängelaufbrücke
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2477/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.09.2018
- Erstellt
- 26.07.2018 09:18