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V/0539/2020

Haushalt der Stadt Münster: Corona-bedingte Entwicklungen 2020 und Eckdaten zum Entwurf

Vorlagen 03.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 11.1

Anlage A

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Anlage A

813 Zeichen

Anlage A zur V/0539/2020 
Kurzüberblick 
Berichterstattung an den Rat zu den Finanzauswirkungen der Corona-Pandemie sowie zu den 
Eckwerten des Haushaltsplans 2021 bis 2024 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Gewährleistung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Münster 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Berichtsvorlage

21341 Zeichen

V/0539/2020 
V/0539/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Haushalt der Stadt Münster: Corona-bedingte Entwicklungen 2020 und Eckdaten zum Entwurf 
2021 - 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   24.06.2020 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
Aufbauend auf der Berichtsvorlage V/0334/2020 wird der Rat über die haushaltswirtschaftlichen Ent-
wicklungen informiert, die sich infolge der Corona-Pandemie für den städtischen Haushalt ergeben. 
Diese Informationen werden verknüpft mit einem Überblick über den aktuellen Stand der Eckdaten für 
den Haushaltsplanentwurf 2021 bis 2024.  
 
 
Derzeitiger Stand der Corona-Pandemie und volkswirtschaftliche Gesamtlage 
 
Weltweit betrachtet ist die Anzahl der täglichen Neuinfizierten mit dem Corona-Virus weiterhin anstei-
gend (derzeit im Bereich von 120.000 Personen). Für steigende Werte sorgen aktuell im Wesentli-
chen die sog. Schwellenländer, auf die unverändert knapp 80 % der Neuinfizierten entfallen. Bislang 
(nachgewiesen) infiziert haben sich weltweit über 7,5 Mio. Menschen. 
 
In Europa ist mittlerweile in vielen Ländern die Zahl Neuerkrankter rückläufig. Auch in Deutschland 
haben sich die Neuerkrankungszahlen deutlich entspannt. Von den derzeit etwa 186.000 positiv ge-
testeten Personen (Stand: 12.06.2020) sind zwischenzeitlich etwa 172.000 Personen wieder gene-
sen. Die Anzahl der täglich Genesenen liegt mittlerweile deutlich über der Anzahl Neuinfizierter.  
 
So positiv diese Zahlen sind, so sehr hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen und 
Monaten zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen geführt. Seit dem Jahresanfang 2020 bis ins 
zweite Quartal ist der historisch stärkste Konjunktureinbruch in Deutschland festzustellen. Die Welt-
wirtschaftsrezession beschädigt das globale Investitionsklima und führt zu erheblichen Einbrüchen in 
den bislang konjunkturtreibenden, exportorientierten Branchen. Hier rechnen die Fachleute derzeit mit 
Rückgängen um bis zu 25%. Zwar werden für das kommende Jahr wieder Steigerungen bei den Ex-
porten erwartet, dennoch wird das Niveau noch deutlich unter den Werten von 2019 verharren. Ins-
gesamt ist bei den deutschen Exporteuren aktuell eine vorsichtig optimistischere Einschätzung der 
kurz- bis mittelfristigen Entwicklung als noch im April festzustellen.  
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
19.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schetter 
Telefon: 492-2000 
Schetter@stadt-muenster.de

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V/0539/2020 
Anders als in früheren Wirtschaftskrisen ist nicht nur vor allem der Industriesektor, sondern auch ein 
großer Teil der Dienstleistungsökonomie betroffen. Teile des privaten Konsums wurden in den letzten 
Wochen in bislang nicht vorstellbarer Weise ausgehebelt. Das Gastgewerbe, der Freizeit- und der 
Kulturbereich erlebten infolge der gesundheitspolitischen Restriktionen einen Stillstand und werden 
die erlittenen wirtschaftlichen Verluste auch nach der nun einsetzenden, schrittweisen Öffnung vieler 
Geschäfte und den moderaten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln seit 
Ende Mai nicht kompensieren können. Weiterhin niedrige Zinsen und eine niedrige Inflationsrate wer-
den immerhin als günstige Rahmenbedingungen dafür angesehen, dass Konsumausgaben 2021 an-
nähernd das Niveau von 2019 erreichen werden. Konsumforscher prognostizieren eine steigende 
Konsumneigung ab Juni 2020. 
 
Jedoch werden Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit absehbar zu deutlichen Einkommenseinbußen bei 
vielen Verbrauchern führen. Die Bundesanstalt für Arbeit geht von rund 6 Mio. Menschen in Kurzar-
beit zum Stichtag 30. April aus. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Mai saisonuntypisch gestiegen auf 
6,1% (5,1% im März). Hier sehen die Fachleute das Risiko eines weiteren Anstiegs nach Beendigung 
der Maßnahmen zur Kurzarbeit. 
 
Auch im Münsterland hat die Pandemie ganz erhebliche Spuren hinterlassen, die derzeit noch nicht 
abschließend abgeschätzt werden können. In einer aktuellen Umfrage der IHK Nord Westfalen beur-
teilen die hiesigen Unternehmen ihre aktuelle Geschäftslage so negativ wie noch nie seit Durchfüh-
rung der Umfragen. Zentrales Problem ist der dramatische Nachfragerückgang bei über 80 % der 
Unternehmen, in der Industrie liegt der Anteil sogar bei 90  %. Für das gesamte Wirtschaftsjahr 2020 
gehen die meisten Unternehmen von deutlichen Umsatzrückgängen aus, jeder dritte Betrieb erwartet 
für dieses Jahr ein Minus in der Größenordnung von über zehn bis 25 %.  
 
 
Steuerschätzung Mai 2020 
 
Nach den Ergebnissen des AK Steuerschätzungen werden die Steuereinnahmen für Bund, Länder 
und Kommunen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr dramatisch auf 
insgesamt 717,8 Mrd. € einbrechen, das ist ein Minus von 98,6 Mrd. € im Vergleich zur Herbst-
Steuerschätzung 2019 (-10,2 %). Für 2021 wird eine starke Gegenbewegung um 10,4 Prozent auf 
dann 792,5 Mrd. € prognostiziert. Dies bleiben allerdings immer noch 52,7 Mrd. € weniger als vor der 
Corona-Krise erwartet. Insgesamt belaufen sich die erwarteten Steuermindereinnahmen von Bund, 
Ländern und Kommunen im Vergleich zur Herbst-Schätzung für den Zeitraum von 2020 bis 2024 auf 
insgesamt 316 Mrd. €. 
 
Die Kommunen werden in diesem Jahr nur noch mit einem Steueraufkommen in Höhe von 102,1 
Mrd. € rechnen können, das sind 11,1% weniger als im Vorjahr. Im Vergleich zur Herbst-
Steuerschätzung 2019 fallen die Steuereinnahmen um 15,6 Mrd. € geringer aus. Für den Zeitraum bis 
zum Jahr 2024 liegen die kommunalen Steuereinnahmen insgesamt um 45,7 Mrd. € unter der letzten 
Schätzung. 
 
Die Gewerbesteuer (brutto) bricht in 2020 bundesweit um 24,8% gegenüber 2019 ein. Für 2021 wird 
eine Erholung zwar um 23,6% prognostiziert, dabei handelt es sich jedoch nur um eine relative Ver-
besserung gegenüber dem deutlich zurückgegangenen Wert für 2020. Das Vorkrisenniveau wird wei-
terhin deutlich unterschritten. Rückgang und Ausblick können durchaus als optimistische Schätzung 
betrachtet werden. Ob es zu der dabei unterstellten schnellen konjunkturellen Erholung tatsächlich 
kommt, bleibt abzuwarten. Die Risiken für eine schlechtere Entwicklung dürften jedenfalls nach all-
gemeiner Einschätzung größer sein als die Chancen auf eine bessere Entwicklung. 
 
Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für das aktuelle Jahr ein Rückgang um 7,9 % 
prognostiziert, der im kommenden Jahr weitgehend kompensiert werden soll. Steuerliche Pläne der 
Bundesregierung zur Familienförderung müssen voraussichtlich noch in den Prognosen für 2021 be-
rücksichtigt werden; ob und in welchem Umfang sich diese auswirken werden, kann zum jetzigen 
Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.

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Bei der Grundsteuer B geht der AK Steuerschätzungen für dieses Jahr von einer Steigerung um 0,9% 
gegenüber 2019 aus. Für 2021 ff. wird jeweils dieselbe Wachstumsrate angenommen. Hingewiesen 
sei darauf, dass die Schätzung der Grundsteuer unter der Annahme erfolgte, dass der Gesetzgeber 
die vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 gesetzten Fristen zur Neuregelung 
ausschöpft. 
 
Angesichts der nach wie vor großen Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Corona-
Pandemie und der Auswirkungen auf die Wirtschaft ist eine Corona-Sondersteuerschätzung vom 8. 
bis 10. September geplant. Die reguläre Herbst-Sitzung ist für die zweite Novemberwoche angesetzt. 
 
 
Landesrechtliche Vorschriften zur Linderung der Corona-bedingten kommunalen Haushalts-
lasten 
 
Die Landesregierung plant ein Acht-Punkte-Programm zur Abmilderung der finanziellen Auswirkun-
gen der Corona-Pandemie auf die kommunalen Finanzen. Für Münster von besonderem Belang ist 
der Entwurf eines „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen 
in den kommunalen Haushalten …“ (NKF-CIG).  
 
Ein wesentliches Element ist die sog. „Bilanzierungshilfe“. Damit sollen die Corona-bedingten finanzi-
ellen Schäden im städtischen Haushalt an einer Stelle gebündelt, in der Bilanz in einem gesonderten 
Posten ausgewiesen und ab 2025 mit regelmäßig gleichen Beträgen über einen Zeitraum von 50 Jah-
ren abgeschrieben werden. Die Ausgestaltung im Gesetzentwurf soll einen möglichst flexiblen Um-
gang zulassen; kürzere Abschreibungszeiträume können kommunal-individuell festgelegt werden. 
 
Die Corona-Wirkungen auf das Jahresergebnis werden damit 2020 und auch 2021 ausgeglichen 
werden können. Gleichwohl ersetzt die Bilanzierungshilfe nicht die dringend benötigte liquiditätsmäßi-
ge Unterstützung aller Kommunen. 
 
 
Konjunkturprogramm des Bundes 
 
Anfang Juni hat der Koalitionsausschuss der in der Bundesregierung vertretenen Parteien ein Kon-
junkturprogramm für die nächsten zwei Jahre mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. € beschlos-
sen. Der wahrscheinlich wichtigste, weil nachhaltige Bestandteil des Maßnahmenpakets zugunsten 
der Kommunen ist die Ankündigung des Bundes, ab dem Jahr 2021 dauerhaft weitere 25 % und da-
mit insgesamt bis zu 75 % der Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeits-
suchende im bestehenden System zu übernehmen. 
 
Außerdem soll es nach dem Willen des Bundes eine vollständige Kompensation der aktuellen krisen-
bedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen durch liquiditätswirksame Zahlungen geben. Das 
vom Bund zu übernehmende Volumen wird mit 5,9 Mrd. € angegeben. Nimmt man die vorgesehene 
hälftige Beteiligung der Länder hinzu, ergibt sich insgesamt ein Volumen von 11,8 Mrd. €. Dies ent-
spricht exakt den kommunalen Mindereinnahmen 2020 bei der Gewerbesteuer, die sich aus der Mai-
Steuerschätzung im Vergleich zum Vorjahr errechnen. Ob und in welchem Umfang die Maßnahme 
tatsächlich umgesetzt wird, steht unter dem Vorbehalt der hälftigen Beteiligung der Länder. Auch die 
tatsächliche Verteilung der Hilfen auf die Kommunen ist noch nicht geklärt. 
 
Von unmittelbarer Bedeutung für die Kommunen wird auch die beabsichtigte Senkung des Mehrwert-
steuersatzes auf 16% bzw. auf 5% sein – befristet vom 1.7. bis zum 31.12.2020. Diese Maßnahme 
wirkt sich sowohl positiv als auch negativ auf die Kommunalfinanzen aus. Entlastet werden die Kom-
munen, wenn sie umsatzsteuerbare Leistungen, z. B. im Rahmen von Investitionen, nachfragen. Sin-
ken wird zugleich aber der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der eine direkte Beteiligung der 
Kommunen am bundesweiten Umsatzsteueraufkommen darstellt.

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V/0539/2020 
Darüber hinaus enthält das Konjunkturprogramm ein breites Spektrum von Fördermaßnahmen, die 
auch den Kommunen zu Gute kommen werden, z.B. in den Bereichen Kunst und Kultur, Sportstätten, 
Schulen, Kitas, Digitalisierung, ÖPNV, Klimaschutz und Mobilitätswandel. Deren konkrete finanzielle 
Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden, werden sich aber perspektivisch auf den 
Finanzplan auswirken. 
 
 
Finanzwirtschaftliche Auswirkungen für den Kernhaushalt und im Konzern 
 
Der aktuelle Haushaltsplan der Stadt Münster für das Jahr 2020 ist gekennzeichnet einerseits durch 
die Annahme weiterhin außergewöhnlich hoher Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbe- 
und bei der Einkommensteuer. Andererseits führten die erneute Ausweitung des Stellenplans, weiter 
stark steigende Aufwendungen in den Bereichen Jugend und Soziales sowie deutliche Steigerungen 
in den Bereichen Mobilität und Klimaschutz zu einem überproportionalen Anstieg der Aufwendungen. 
Im Ergebnis ergibt sich im Plan ein Defizit in Höhe von 40,5 Mio. €. 
 
Mit Ausbruch der Corona-Pandemie wurde eine Reihe der Haushaltsansätze für 2020 Makulatur. Ei-
ne Ämter-Abfrage im März sowie danach bekannt gewordene weitere Veränderungen ergaben zwar 
teilweise auch Mehrerträge und Minderaufwendungen; im Saldo ist jedoch von einer weiteren Ergeb-
nisverschlechterung um rund 25 Mio. € auszugehen. Mindereinnahmen bei den Steuern sind dabei 
noch nicht eingerechnet. Die Mai-Steuerschätzung würde für Münster rechnerisch zu einer Minder-
einnahme von mehr als 80 Mio. € führen. Aktuell ist von einer tatsächlichen Mindereinnahme in Höhe 
von 55 Mio. € auszugehen. Für die Einkommensteuer würde die Steuer-Schätzung zu mehr als 20 
Mio. € Mindereinnahme für Münster führen. Haushaltsverschlechterungen in diesen Größenordnun-
gen wären keinesfalls aus eigener Kraft zu kompensieren. 
 
Die im Konjunkturprogramm des Bundes als „Kommunaler Solidarpakt 2020“ vorgesehene Kompen-
sation der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer würde einen deutlichen Entlastungseffekt für das 
Jahresergebnis 2020 sowohl buchhalterisch als auch liquiditätsmäßig haben. Für die verbleibenden 
Corona-bedingten Haushaltslasten wird die bereits oben beschriebene „Bilanzierungshilfe“ einen 
buchhalterischen Ausgleich ermöglichen. 
 
Mit der Umsetzung einer internen Haushaltsverfügung vom 02.04.2020 wurde darüber hinaus für die 
laufende Haushaltsbewirtschaftung ein Instrument geschaffen, um erkennbaren weiteren Belastungen 
frühzeitig entgegen wirken zu können. Nach derzeitigem Stand ist folglich davon auszugehen, dass 
sich das Jahresergebnis 2020 gegenüber dem geplanten Defizit von 40,5 Mio. € nicht weiter ver-
schlechtert. Corona-bedingte Lasten, die durch Bund und Land nicht effektiv ausgeglichen werden, 
belasten gleichwohl die Liquidität der Stadt in erheblichem Maße. 
 
Im Stadtkonzern sind eine große Zahl von Gesellschaften durch die (Folge-)Wirkungen des Lock-
downs negativ betroffen. Betriebe können zum Teil noch nicht vollständig oder teilweise auch noch 
gar nicht wieder den Regelbetrieb aufnehmen. Unmittelbare Umsatzeinbußen in teilweise eklatanter 
Höhe sind z.B. bei der Stadtwerke GmbH, dem MCC Halle Münsterland, dem Flughafen Münster-
Osnabrück, der Westfälischen Bauindustrie, der Zoologischen Garten GmbH, aber auch bei den ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtungen Theater und Münster Marketing zu verzeichnen. Teilweise kön-
nen die Verluste durch Kosteneinsparungen und im Vorjahresabschluss gebildete Rückstellungen 
abgemildert werden. Dennoch rechnet ein großer Teil der städtischen Gesellschaften mit einem deut-
lich schlechteren Jahresergebnis 2020 als geplant. 
 
 
Eckdaten für den Haushaltsplanentwurf 2021 bis 2024 
 
Als erster Schritt des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplanentwurf 2021 bis 2024 wurden bei 
Ämtern mit relevantem Haushaltsvolumen die Fortschreibungen der Haushaltsdaten 2021 bis 2023 
und ersten Schätzungen für 2024 abgefragt. Die Ergebnisse wurden ergänzt um Einschätzungen zur 
allgemeinen Finanzwirtschaft und insbesondere auch um die Ergebnisse aus den haushaltsrechtli-

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V/0539/2020 
chen Gesetzesentwürfen des Landes und aus dem Konjunkturprogramm des Koalitionsausschusses 
der Bundesregierung.  
 
Für die Gewerbesteuer wird in der Mai -Steuerschätzung nach dem massiven Rückgang 2020 ab 
2021 ein rascher Anstieg angenommen, der ab 2023 annähernd das Vorkrisenniveau wieder erre i-
chen lässt. Die Gewerbesteuerentwicklung bei der Stadt Münster verlief nicht immer analog zum bun-
desweiten Trend. So ist auch für die Eckdaten 2021 ff. eine andere Entwicklung zu erwarten: 
 
Jahr 
Ansatz gem.  
Plan 2020 – 2023 
Ansatz für  
Eckdaten Abweichung 
2020 325 Mio. € 270 Mio. € - 55 Mio. € (- 16,9%) 
2021 315 Mio. € 290 Mio. € - 25 Mio. € (- 8,0%) 
2022 310 Mio. € 310 Mio. € ± 0 
2023 310 Mio. € 320 Mio. € + 10 Mio. € (+3,2%) 
2024 --- 330 Mio. €  
 
Insgesamt können für Münster im Vergleich zur Steuerschätzung geringere Schwankungsbreiten a n-
genommen werden, die dazu führen, dass bei Eintritt des geschätzten Rückgangs 2020 das Au f-
kommen bis 2022 bereits wieder das ursprüngliche Planungsniveau erreicht und sich danach wieder 
auf dem Vorkrisenniveau etabliert. 
 
Für die Einkommensteuer ist eine vergleichbar positive Entwicklung nicht zu erwarten. Zwar  ist nach 
dem zu erwartenden Rückgang für 2020 mit Steigerungen ab 2021 zu rechnen. Die im Haushaltsplan 
2020 bis 2023 veranschlagten Ansätze, die auf außerordentlich hohen Beschäftigungs - und Einkom-
menszahlen basierten, werden jedoch voraussichtlich nicht  erreicht werden können. Es ist von Mi n-
dererträgen zwischen 5 und 18 Mio. € für 2021 bis 2024 auszugehen. 
 
Schätzungen oder Modellrechnungen für die Schlüsselzuweisungen werden erst in den nächsten 
Wochen und Monaten vorliegen. Derzeit ist davon auszugehen , dass der im Vergleich zu anderen 
Kommunen moderate Rückgang bei der Gewerbesteuer bei gleichzeitigem Rückgang der verteilbaren 
Finanzausgleichsmasse für 2021 keine Erträge zulässt. Unter der Annahme einer annähernden No r-
malisierung der Steuersituation in allen Kommunen ab 2022 können dann für Münster wieder 15 Mio. 
€ p.a. angenommen werden. 
 
Aus dem Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe entstehen zusätzliche Belastungseffekte für 
den städtischen Haushalt zwischen 7 und 13 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2024. Mit der KiBiz-Novelle 
treten ab dem 01.08.2020 weitreichende Änderungen in Kraft, die auch eine erhebliche Steigerung 
der Kosten zur Finanzierung der Kinderbetreuung beinhalten. Dies führt zu steigenden Zuweisungen 
vom Land, gleichzeitig aber auch zu überproportional höheren Transferaufwendungen. Auch bei der 
Kinder- und Jugendarbeit sowie den erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien entstehen 
weitere, bisher ungeplante Aufwendungen. Die Einführung des zweiten beitragsfreien Kita-Jahres 
verursacht darüber hinaus Mindererträge bei den Leistungsentgelten.  
 
Zu einem deutlichen Entlastungseffekt für 2021 wird die bereits beschriebene Bilanzierungshilfe füh-
ren. Bereits bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für 2021 ist die infolge der Corona-Pandemie 
zu prognostizierende Haushaltsbelastung zu isolieren. Hierzu ist eine Gegenüberstellung des im 
Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für 2021 erstellten Ergebnisplans mit einer Neben-
rechnung für das Haushaltsjahr 2021 vorzunehmen. Damit werden steuerliche Mindereinnahmen und 
Corona-bedingte Mehraufwendungen im Vergleich zur bisherigen Planung vollständig ausgeglichen. 
 
Ein weiterer positiver Effekt für den Plan 2021 ff. ist die im Konjunkturprogramm des Bundes vorge-
sehene Übernahme von weiteren 25% der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung 
für Arbeitssuchende. Für den städtischen Haushalt führt dies nach überschlägigen Berechnungen

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V/0539/2020 
unmittelbar zu Mehrerträgen in Höhe von 12 bis 18 Mio. € in den Jahren 2021 bis 2024 gegenüber 
der bisherigen Planung. 
 
Bei den Personalaufwendungen haben die erheblichen Stellenausweitungen der letzten Jahre zu 
starken Belastungen für den städtischen Haushalt geführt. Vor diesem Hintergrund soll ein etwaiger 
Stellenzuwachs 2021 insoweit begrenzt werden, dass daraus keine Bedarfe für weiter steigende Pe r-
sonalaufwendungen erwachsen  
 
Aufgrund der bereits massiven Defizite in der ak tuellen Mittelfristplanung sind Ansatzerhöhungen 
grundsätzlich nicht möglich, bzw. in den Budgets der Dezernate durch Verbesserungen an anderer 
Stelle zu kompensieren. Dazu sind alle Potentiale zu identifizieren und auszuschöpfen, mit denen 
Verbesserungen für die Ergebnisse in den Jahren 2021 bis 2024 erreicht werden können.  
 
Im Vergleich zur mittelfristigen Planung des Haushaltsplans 2020 bis 2023 ergeben sich für die Eck-
werte 2021 bis 2024 die nachfolgenden Jahresergebnisse: 
 
  Haushaltsplan 2020 – 2023   Eckwerte 2021 – 2024  
 
2021   -36,0 Mio. €     -36,0 Mio. € 
 
2022   -65,9 Mio. €     -67,7 Mio. € 
 
2023   -62,6 Mio. €     -60,8 Mio. € 
 
2024       ---      -25,3 Mio. €  
 
 
Die Zahlen machen deutlich, dass damit lediglich ein Minimalziel in Richtung eines genehmigungsfä-
higen Haushaltes 2021 ff erreicht werden kann und die Diskussionen und Abstimmungen in Verwal-
tung und Politik zur Priorisierung der zukünftigen Maßnahmen und Projekte in der nächsten Legislatur 
einen großen Raum einnehmen werden müssen. Die anhaltend hohen Defizite führen zu einem Ver-
zehr des bilanziellen Eigenkapitals von insgesamt 189,9 Mio. €. Aufgrund des derzeit noch hohen 
Bestandes bei den Bestandteilen des Eigenkapitals, der Ausgleichsrücklage und der bilanziellen 
Rücklage, ist die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplans gewährleistet. Dennoch verringert sich 
der finanzielle Spielraum erkennbar von Jahr zu Jahr.  
 
In den vergangenen Jahren haben die historischen Höchststände bei den Ist-Einnahmen der Gewer-
besteuer regelmäßig zu Verbesserungen gegenüber den geplanten Werten und in der Folge auch zu 
deutlich positiven Jahresabschlüssen geführt. Für die Jahre ab 2022 wird bereits in der Planung ein 
Aufkommen bei der Gewerbesteuer annährend wieder auf dem Vorkrisenniveau erwartet. Spielraum 
für Verbesserungspotentiale bei den Haushaltsdaten 2021 – 2024 durch höhere Gewerbesteuererträ-
ge besteht deshalb nicht. Perspektivisch werden daher die Aufwandsseite und das strukturelle Defizit 
in den Fokus zu rücken sein. Die systematische Begrenzung und / oder Rückführung von Aufwands-
positionen im Haushaltsplan werden unabdingbar sein. Die Stabilisierung der Ansätze und deren rea-
listische Veranschlagung vermeiden hohe Ermächtigungsübertragungen und machen überdies die 
Budgets auf eine transparente Weise steuerbar. Mit dieser Perspektive muss das Niveau der aktuel-
len Mittelfristplanung auch für 2021 zunächst gehalten werden. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller

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V/0539/2020 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 11.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0539/2020
Typ
Vorlagen
Datum
03.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37