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V/0422/2020/1

Erweiterung der Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80, 48163 Münster

Vorlagen 21.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 31

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

5231 Zeichen

V/0422/2020/1 
V/0422/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80, 48163 Münster 
hier: geänderter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung zur 4-Zügigkeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage V/0705/2018/2, Ziffer 2.4 beschlossenen 
Prüfungen abgeschlossen sind und eine Einbeziehung von Bestandsgebäuden und/oder die 
Hinzunahme benachbarter Flächen keine wirtschaftlich vertretbaren Lösungen darstellen. Ei-
ne Einbeziehung der im Bestand befindlichen Aula nebst ihrem südlichen Anbau ist in 
den nun bevorstehenden Planungen möglich, wobei das Gebäude der Aula (Form und 
Fassade) selbst –nicht ihr südlicher Anbau – als prägnantes Gebäude bestehen bleiben 
muss. Der im ersten Stock der Aula befindliche Raum kann –sofern planerisch sinnvoll- 
als weiterer Klassenraum genutzt werden, sofern die feuertechnischen Bauergänzu n-
gen geschaffen werden. 
 
2. Der Rat beschließt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung abweichend vom Er-
richtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit (vgl. Vorlage V/0705/2018/2; Zif-
fer 2.4 vom 12.12.2018) den sofortigen Ausbau zur 4-Zügigkeit.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen 
Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung 
für die Erweiterung der Peter -Wust-Schule einschließlich VgV -Verfahren (auch für die Tra g-
werksplanung und die haustechnische Planung) durchzuführen und anschließend auf dies er 
Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 360.000 € 
anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit 
dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagu n-
gen hinausgehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung ang e-
meldet.  
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
25.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Woltering 
Telefon: 492-4013 
WolteringThomas@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0422/2020/1 
5. Der Rat spricht sich dafür aus, den mit städtischen Mitteln neugestalte ten Schulhof so-
weit architektonisch möglich von Bebauung freizuhalten. 
 
6. Der Wettbewerb wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt. Das Budget wird vorab 
vom Amt für Immobilienmanagement anhand des Raumprogramms, der Bedarfspl a-
nung und der Standortbedingungen ermittelt. Der Baupreisinde xstand zum Zeitpunkt 
der Festlegung des Budgets wird benannt. 
 
7. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert, mit der Abgabe ihres 
Entwurfs eine Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten 
des Entwurfs vorzulegen. Im Rahmen  der Wettbewerbsprüfung werden diese Koste n-
schätzungen durch ein externes Ingenieurbüro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der 
Prüfung wird der entsprechenden Jurysitzung vorgelegt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule    
Investitionsmaßnahme 4940 Erweiterung Peter-
Wust-Schule 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
2020      60.000  
   2021    200.000  
   2022    100.000  
Summe der Auszahlungen    360.000  
 
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4940 „Erweite-
rung Peter-Wust-Schule“ zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 13.08.2020 wurde ein Änderungsantrag beraten (s. 
Fettdruck in den Beschlussvorschlägen 1 und 5) und die Vorlage V/0422/2020 wurde einstimmig ge-
ändert beschlossen. 
 
Im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 18.08.2020 wurde ein Änderungs-
antrag beraten (s. Fettdruck in den Beschlussvorschlägen 6 und 7) und die Vorlage V/0427/2020 
wurde einstimmig geändert beschlossen. 
 
Im Rahmen der weiteren Beratung der Vorlage hat auch die Bezirksvertretung Münster-West in ihrer 
Sitzung am 20.08.2020 entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Umweltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen sowie im Ausschuss für Schule und Weiterbildung einstimmig geändert be-
schlossen.

- 3 - 
V/0422/2020/1 
Zu Ziffer 1 und 5: 
 
Die Verwaltung gibt den Hinweis, dass eine Überplanung der Aula und des südlich anschließenden 
Gebäudeteils denkbar ist und auch in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen wird. Wenn das be-
stehende Forum überplant wird, ist dieses an anderer Stelle nachzuweisen. Das im Wettbewerbsver-
fahren zugrunde liegende Projektbudget wird aufgrund dieser Maßnahme nicht erhöht. 
 
Der Grad des Eingriffs in den neu gestalteten Schulhof wird entwurfsabhängig sein und in der Sitzung 
des Preisgerichtes thematisiert.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem geänderten Beschlussvorschlag gem. Ziffern 1, 5, 6 und 7 zu 
folgen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dingbängerweg 80

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Details

Aktenzeichen
V/0422/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37