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V/0848/2017/1

Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten

Vorlagen 05.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 20

a-r-0026-2017- ANTRAG_Existenzsicherung-durch-leistungstraegerübergreifende-kooperation-gewaehrleisten (2)

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Beschlussvorlage

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a-r-0026-2017- ANTRAG_Existenzsicherung-durch-leistungstraegerübergreifende-kooperation-gewaehrleisten (2)

4162 Zeichen

Antrag an den Rat Nr . A-R/0026/2017  
 
1  
  
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
08. Mai 2017 
 
 Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten 
 
Beschluss 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln,  
zukünftig die Leistungsgewährung ämterübergreifend (leistungsträger-
übergreifend) zu organisieren, bei der eine existenzielle Absicherung durch 
SGB II bis zu einer regelmäßigen Bewilligung von vorrangigen Leistungen, 
z.B. bei Kinderzuschlag und Wohngeld gewährleistet werden kann. Hierzu 
sollten auch die unabhängigen Sozialberatungsstellen mit einbezogen werden. 
2.  In dem Konzept wird dargelegt, wie im Jobcenter eine Leistungsgewährung 
für die Leistungsbezieher*innen auch bei Übergängen von SGB II-Leistungen 
zu anderen gesetzlich vorrangigen Leistungen ohne Zahlungsausfälle 
organisiert werden kann. 
 
Begründung: 
1)  Gemäß § 12a SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, andere – 
vorrangige - Sozialleistungen zu beantragen, sofern dies zur Vermeidung, 
Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich 
ist. Beim Wohngeld und Kinderzuschlag muss die Hilfebedürftigkeit aller 
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für mindestens 3 Monate beseitigt 
werden. Die Praxis der Übergänge von SGB II-Leistungen hin zu vorrangigen 
Leistungen in Form von Wohngeld und Kinderzuschlag (KIZU) ist seit jeher 
geprägt von finanziellen Unsicherheiten für die betroffenen 
Leistungsberechtigten. Die Existenzsicherung ist in vielen Fällen nicht 
gewährleistet.  
Aber auch während der Bewilligung von Wohngeld und Kinderzuschlag kommt 
es zu Zahlungsausfällen, die zu einer Existenzgefährdung bei den 
Leistungsbezieher*innen führen können.

Antrag an den Rat Nr . A-R/0026/2017  
 
2  
Insbesondere beim Übergang von SGB II – Leistungen zu Wohngeld und 
Kinderzuschlag entstehen in der Regel gravierende Zahlungslücken, wenn SGB II 
eingestellt wird und die Bewilligung von Kinderzuschlag und Wohngeld nicht 
zeitnah erfolgt. 
Bei laufenden Zahlungen von Kinderzuschlag und Wohngeld entstehen finanzielle 
Probleme, wenn Kinderzuschlag-Bewilligungen rückwirkend, zeitweise oder für 
die Zukunft teilweise oder sogar vollständig zurückgenommen werden.  
 
2) Folgende Ziele sollten mit dem Konzept verfolgt werden: 
• frühzeitiges Erkennen des Jobcenters , dass vorrangige Leistungen 
(Wohngeld und KIZU) möglich sind; 
• Information  für die Leistungsberechtigten zu den o.g. vorrangigen 
Ansprüchen; 
• Beratung der Leistungsberechtigten zur Antragsstellung; 
• Absicherung der zuvor gestellten Prognose, dass mit Kinderzuschlag und 
Wohngeld ein Leben unabhängig von SGB II-Leistungen möglich ist und 
zwar ohne Zahlungsunterbrechung; 
• zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung. 
 
Hierzu sollten folgende Vorschläge geprüft werden:  
o Bei Übergängen von ALG II zu Kinderzuschlag (KIZU) und Wohngeld sollte 
die existenzielle Absicherung durch SGB II bis zu einer regelmäßigen 
Bewilligung von vorrangigen Leistungen, hier KIZU und Wohngeld 
gewährleistet werden. Rechtlich ist eine Überbrückung durch SGB II-
Leistungen in Verbindung mit Erstattung gemäß §104 SGB X möglich (wie 
auch bei Kindergeld und Unterhaltsvorschuss u.a.). 
o Eine persönliche Beratung zu dem Verfahren des Überganges sollte 
angeboten werden. 
o Bei laufenden Bewilligungen von Kinderzuschlag und Wohngeld sollte es bei 
Problemen bezüglich einer kontinuierlichen Bewilligung ein Ablaufverfahren 
geben, welches zeitnah mit Familienkasse und Amt für Wohngeld für eine 
finanzielle Absicherung sorgt. 
Darüber hinaus gilt es zu klären, in wie weit die erforderlichen Beratungen zu 
den Übergängen von SGB II und Kinderzuschlag und auch zu laufenden 
Leistungen durch Kinderzuschlag und Wohngeld neue, zusätzliche 
Beratungskapazitäten erfordern und ob es auch Synergieeffekte geben kann, die 
für eine nachhaltige Unterstützung mit genutzt werden können. 
 
gez.        gez. 
Harald Wölter       Stefan Weber 
Otto Reiners       Richard Halberstadt  
Sylvia Rietenberg 
und Fraktion       und Fraktion

Beschlussvorlage

3447 Zeichen

V/0848/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Maßnahmen zur existenziellen Absicherung der betroffenen Personen mit Leis-
tungen nach dem SGB II bis zu einer regelmäßigen Bewilligung von vorrangigen Leistungen (z. B. 
Kinderzuschlag und Wohngeld) zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beschließt, zum Stellenplan 2018 1,5 Stellen (EGr 09c) für die I nformation über vorrangi-
ge Leistungen und Unterstützung der Leistungsbeziehenden bei der Antragstellung einzurichten.  
Die Einrichtung der Stellen wird zunächst auf zwei Jahre befristet. 
 
3. Die Verwaltung entwickelt das dargestellte Konzept dahingehend weiter, dass über eine 
intensivierte Beratungs - und Unterstützungsleistungen hinaus auch eine Verbesserung 
bei den verwaltungsinternen Abläufen erfolgt, damit die angemessene und existenzs i-
chernde Leistungsgewährung für die betroffenen Kundinnen und Kunden  ohne Lei s-
tungsunterbrechung gesichert wird. Hierbei sind auch die unabhängigen Sozialber a-
tungsstellen mit einzubeziehen.  
Die Verwaltung legt hierzu möglichst bis II. 2018 einen entsprechenden Bericht im       
ASSGVAf vor. 
 
4. Der Ratsantrag Nr. A -R/0026/2017 der CDU -Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Gr ü-
nen/GAL „Existenzsicherung durch leistungsträger -übergreifende Kooperation gewährleisten“ 
(vergl. Anlage) wird damit aufgegriffen. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0848/2017/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Debus 
Ruf: 
0251/492-7058 
E-Mail: 
Debus@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0848/2017/1 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die für die Umsetzung der aufgeführten M aßnahmen erforderlichen Ressourcen werden ab dem Etat 
2018 wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Erträge 
Zeile im Teil-
ergebnisplan Bezeichnung Jahr Betrag Hinweise 
445 000 Erstattung vom Bund  
(84,8 %) 
2018 104.386,44 €  
2019 106.100,98 €  
Aufwendungen 
Zeilen 11, 13, 16, 
28 Personal- und Sachkosten 2018 123.097,21 €  
2019 125.119,08 €  
Ergebnis     
 Kommunaler Finanzie-
rungsanteil (15,2 %) 
2018 18.710,77 €  
2019 19.018,09 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2018 nicht ve r-
anschlagt. Sie werden über Veränderungsblätter in die Haushaltsberatungen eingebracht. Es wird zur 
Kenntnis genommen, dass die Beschlussführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen 
der Haushaltssatzung 2018 die Haushaltsmittel bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung und 
der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ord nung und E -Government haben in ihren 
Sitzungen am 22.11.2017 bzw. 30.11.2017 einstimmig beschlossen, dem Rat die Annahme des g e-
änderten Beschlussvorschlages zu empfehlen. Die Änderungen sind markiert. 
 
Die Verwaltung schließt sich den Empfehlungen der beid en genannten Ausschüsse an, den B e-
schlussvorschlag in der geänderten Fassung zu übernehmen. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlage:  
a-r-0026-2017- Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten

Beratungsverlauf (2)

06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0848/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37