V/0848/2017/1
Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten
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a-r-0026-2017- ANTRAG_Existenzsicherung-durch-leistungstraegerübergreifende-kooperation-gewaehrleisten (2)
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Antrag an den Rat Nr . A-R/0026/2017 1 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 08. Mai 2017 Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten Beschluss Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, zukünftig die Leistungsgewährung ämterübergreifend (leistungsträger- übergreifend) zu organisieren, bei der eine existenzielle Absicherung durch SGB II bis zu einer regelmäßigen Bewilligung von vorrangigen Leistungen, z.B. bei Kinderzuschlag und Wohngeld gewährleistet werden kann. Hierzu sollten auch die unabhängigen Sozialberatungsstellen mit einbezogen werden. 2. In dem Konzept wird dargelegt, wie im Jobcenter eine Leistungsgewährung für die Leistungsbezieher*innen auch bei Übergängen von SGB II-Leistungen zu anderen gesetzlich vorrangigen Leistungen ohne Zahlungsausfälle organisiert werden kann. Begründung: 1) Gemäß § 12a SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, andere – vorrangige - Sozialleistungen zu beantragen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Beim Wohngeld und Kinderzuschlag muss die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für mindestens 3 Monate beseitigt werden. Die Praxis der Übergänge von SGB II-Leistungen hin zu vorrangigen Leistungen in Form von Wohngeld und Kinderzuschlag (KIZU) ist seit jeher geprägt von finanziellen Unsicherheiten für die betroffenen Leistungsberechtigten. Die Existenzsicherung ist in vielen Fällen nicht gewährleistet. Aber auch während der Bewilligung von Wohngeld und Kinderzuschlag kommt es zu Zahlungsausfällen, die zu einer Existenzgefährdung bei den Leistungsbezieher*innen führen können. Antrag an den Rat Nr . A-R/0026/2017 2 Insbesondere beim Übergang von SGB II – Leistungen zu Wohngeld und Kinderzuschlag entstehen in der Regel gravierende Zahlungslücken, wenn SGB II eingestellt wird und die Bewilligung von Kinderzuschlag und Wohngeld nicht zeitnah erfolgt. Bei laufenden Zahlungen von Kinderzuschlag und Wohngeld entstehen finanzielle Probleme, wenn Kinderzuschlag-Bewilligungen rückwirkend, zeitweise oder für die Zukunft teilweise oder sogar vollständig zurückgenommen werden. 2) Folgende Ziele sollten mit dem Konzept verfolgt werden: • frühzeitiges Erkennen des Jobcenters , dass vorrangige Leistungen (Wohngeld und KIZU) möglich sind; • Information für die Leistungsberechtigten zu den o.g. vorrangigen Ansprüchen; • Beratung der Leistungsberechtigten zur Antragsstellung; • Absicherung der zuvor gestellten Prognose, dass mit Kinderzuschlag und Wohngeld ein Leben unabhängig von SGB II-Leistungen möglich ist und zwar ohne Zahlungsunterbrechung; • zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung. Hierzu sollten folgende Vorschläge geprüft werden: o Bei Übergängen von ALG II zu Kinderzuschlag (KIZU) und Wohngeld sollte die existenzielle Absicherung durch SGB II bis zu einer regelmäßigen Bewilligung von vorrangigen Leistungen, hier KIZU und Wohngeld gewährleistet werden. Rechtlich ist eine Überbrückung durch SGB II- Leistungen in Verbindung mit Erstattung gemäß §104 SGB X möglich (wie auch bei Kindergeld und Unterhaltsvorschuss u.a.). o Eine persönliche Beratung zu dem Verfahren des Überganges sollte angeboten werden. o Bei laufenden Bewilligungen von Kinderzuschlag und Wohngeld sollte es bei Problemen bezüglich einer kontinuierlichen Bewilligung ein Ablaufverfahren geben, welches zeitnah mit Familienkasse und Amt für Wohngeld für eine finanzielle Absicherung sorgt. Darüber hinaus gilt es zu klären, in wie weit die erforderlichen Beratungen zu den Übergängen von SGB II und Kinderzuschlag und auch zu laufenden Leistungen durch Kinderzuschlag und Wohngeld neue, zusätzliche Beratungskapazitäten erfordern und ob es auch Synergieeffekte geben kann, die für eine nachhaltige Unterstützung mit genutzt werden können. gez. gez. Harald Wölter Stefan Weber Otto Reiners Richard Halberstadt Sylvia Rietenberg und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0848/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Jobcenter Betrifft Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten Beratungsfolge 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Maßnahmen zur existenziellen Absicherung der betroffenen Personen mit Leis- tungen nach dem SGB II bis zu einer regelmäßigen Bewilligung von vorrangigen Leistungen (z. B. Kinderzuschlag und Wohngeld) zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt, zum Stellenplan 2018 1,5 Stellen (EGr 09c) für die I nformation über vorrangi- ge Leistungen und Unterstützung der Leistungsbeziehenden bei der Antragstellung einzurichten. Die Einrichtung der Stellen wird zunächst auf zwei Jahre befristet. 3. Die Verwaltung entwickelt das dargestellte Konzept dahingehend weiter, dass über eine intensivierte Beratungs - und Unterstützungsleistungen hinaus auch eine Verbesserung bei den verwaltungsinternen Abläufen erfolgt, damit die angemessene und existenzs i- chernde Leistungsgewährung für die betroffenen Kundinnen und Kunden ohne Lei s- tungsunterbrechung gesichert wird. Hierbei sind auch die unabhängigen Sozialber a- tungsstellen mit einzubeziehen. Die Verwaltung legt hierzu möglichst bis II. 2018 einen entsprechenden Bericht im ASSGVAf vor. 4. Der Ratsantrag Nr. A -R/0026/2017 der CDU -Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Gr ü- nen/GAL „Existenzsicherung durch leistungsträger -übergreifende Kooperation gewährleisten“ (vergl. Anlage) wird damit aufgegriffen. Vorlagen-Nr.: V/0848/2017/1 Auskunft erteilt: Herr Debus Ruf: 0251/492-7058 E-Mail: Debus@stadt-muenster.de Datum: 05.12.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0848/2017/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Die für die Umsetzung der aufgeführten M aßnahmen erforderlichen Ressourcen werden ab dem Etat 2018 wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende Erträge Zeile im Teil- ergebnisplan Bezeichnung Jahr Betrag Hinweise 445 000 Erstattung vom Bund (84,8 %) 2018 104.386,44 € 2019 106.100,98 € Aufwendungen Zeilen 11, 13, 16, 28 Personal- und Sachkosten 2018 123.097,21 € 2019 125.119,08 € Ergebnis Kommunaler Finanzie- rungsanteil (15,2 %) 2018 18.710,77 € 2019 19.018,09 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2018 nicht ve r- anschlagt. Sie werden über Veränderungsblätter in die Haushaltsberatungen eingebracht. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 die Haushaltsmittel bereitstellt. Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung und der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ord nung und E -Government haben in ihren Sitzungen am 22.11.2017 bzw. 30.11.2017 einstimmig beschlossen, dem Rat die Annahme des g e- änderten Beschlussvorschlages zu empfehlen. Die Änderungen sind markiert. Die Verwaltung schließt sich den Empfehlungen der beid en genannten Ausschüsse an, den B e- schlussvorschlag in der geänderten Fassung zu übernehmen. In Vertretung Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: a-r-0026-2017- Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0848/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37