V/0032/2024/1
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien
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Anlage-2-Anreg24GO-063-2023
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Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Mecklenborg Vorname Jens PLZ 48161 Ort Münster Straße Ramertsweg Hausnummer 80 Telefon +49 251 8719093 E-Mail jens@mecklenb.org Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Rat der Stadt Münster Ihre Anregung Thema Beteiligung von Elternvertretern aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS im AKJF Anregung Elternvertreter aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der offenen Ganztagsschulen (kurz OGS) werden künftig analog der Elternvertreter aus dem Bereich der Kitas in den das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien betreffenden Gremien berücksichtigt. In jedes Gremium (insb. den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien sowie dessen Unterausschüsse), dem ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat angehört, wird daher zusätzlich ein Vertreter der Stadtelternschaft Münster (Vereinigung § 72 Abs. 4 SchulG NRW) aufgenommen. Gleiches gilt für die Arbeitsgemeinschaft „Ausbildungsoffensive Runder Tisch“ (kurz AG ART) des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Begründung Für den Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS - einschließlich der Ferienbetreuung - ist organisatorisch nicht das Amt für Schule und Weiterbildung, sondern das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig. In den letzten Sitzungsperioden sind insbesondere im Zusammenhang dem Fachkräftemangel im SuE-Bereich Beschlüsse betreffend sowohl den Bereich der Kitas wie auch den Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS gefasst worden. Da in Zukunft in beiden Bereichen ein Rechtsanspruch auf die Betreuung greift und beide Bereiche um dieselben Fachkräfte konkurieren, sollten auch die Stimmen von Elternvertretern beider Bereiche in den Beratungen gehört werden. Seite 1 on 2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 dc3yBv6F 23.05.23 09:25 Anregung Nr. 2023-00063
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0032/2024/1 V/0032/2024/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien Beratungsfolge 21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster (Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschloss in seiner Sitzung am 15.02.2024, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage mit folgenden Änderungen in § 4 Absatz 3 (Anlage 1) zu empfehlen: I. Sachentscheidung 1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster (An- lage 1) wird mit folgenden Änderungen in § 4 Absatz 3 beschlossen: […] n) ein vom Stadtjugendring Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied Für die nach den Buchstaben c – n bestellten bzw. gewählten Mitglieder sind gleichzeitig je ein Stell- vertreter/ eine Stellvertreterin zu bestellen bzw. zu wählen. […] Die Verwaltung hat mit der Vorlage V/0032/2024 vorgeschlagen, den Ausschuss für Kinder, Jugendli- che und Familien um ein beratendes Mitglied (Vertreter*in der Stadtelternschaft) zu erweitern. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 19.02.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dierks Telefon: 492-5110 DierksHe@stadt- muenster.de - 2 - V/0032/2024/1 Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien empfahl in seiner Sitzung darüber hinaus, das Gremium um ein weiteres beratendes Mitglied (Vertreter*in des Stadtjugendrings Münster) zu erwei- tern. Mit dieser Vorlage wird die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Fa- milien aufgegriffen. Die anliegende Satzung enthält nunmehr die Vergrößerung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien um zwei beratende Mitglieder. Die Verwaltung erachtet beide Erweiterungen als sinnvoll. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster Anregung gemäß § c24 GO NRW, lfd. Nr. 63/2023
Anlage-1-Satzungsänderung-Stadtelternschaft-Stadtjugendring-Anlage-E1
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Anlage zur Vorlage V/0032/2024/1 Satzung zur Änderung der S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NR W, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. 2011 S. 685) hat de r Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster beschlossen: Artikel I § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster erhält folgende Fassung: § 4 – Mitglieder (1) Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famil ien gehören 15 stimmberechtigte (§ 71 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 1 AG KJHG) und weitere beratende Mitglieder an. (2) Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII beträgt 9, die Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII beträgt 6. Sie werden vom Rat der Stadt gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist gleichzeitig ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen. (3) Als beratende Mitglieder gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien an: a) der/die Oberbürgermeister/in oder eine von ihr/ihm bestellte Vertretung; b) der/die Leiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien oder seine/ihre Vertretung; c) ein/e Vormundschaftsrichter/in oder ein/e Famili enrichter/in oder ein/e Jugendrichter/in, der/die von dem Präsidenten/der Präsidentin des Landgerichtes in Münster bestellt wird; d) ein/eine Vertreter/in der Arbeitsverwaltung, der /die von dem Leiter/der Leiterin des zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird; e) ein/e Vertreter/in der Schulen, der/die von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird; f) ein/e Vertreter/in der Polizei, der/die von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird; g) je ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche, d er evangelischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinde. Sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaften bestellt; h) ein/e Vertreter/in des Integrationsrates oder Integrationsausschusses, die oder der durch den Integrationsrat oder Integrationsausschuss gewählt wird; i) weitere sachkundige Frauen und Männer, über dere n Anzahl sowie die sie bestellenden Institutionen der Rat der Stadt Münster entscheidet; j) sachkundige Einwohner/innen gemäß § 58 Abs. 4 Ge meindeordnung NW, die vom Rat der Stadt gewählt werden; k) ein vom Jugendrat der Stadt Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied; l) ein vom Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied. m) ein von der Stadtelternschaft Münster vom Vorsta nd aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied n) ein vom Stadtjugendring Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied Für die nach den Buchstaben c – n bestellten bzw. gewählten Mitglieder sind gleichzeitig je ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen bzw. zu wählen. Artikel II Diese Satzung zu Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0032/2024/1 Kurzüberblick Der Beschlussvorschlag der Vorlage beinhaltet eine Erweiterung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien um zwei beratende Mitglieder. Abweichend von der ursprünglichen Vorlage V/0032/2024, die die Erweiterung um ein beratendes Mitglied vorsah, wird mit dieser Ergänzungsvorlage eine zusätzliche Veränderung vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing- konzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Durch die Erweiterung des Ausschusses um zwei beratende Mitglieder haben künftig sowohl die Stadtelternschaft als auch der Stadtjugendring die Möglichkeit, sich bei der politischen Willensbil- dung der Stadt Münster direkt einzubringen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Durch die Vorlage entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Mit der Vorlage soll eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Erweiterung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien aufgegriffen werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine direkte Relevanz zu Querschnittsthemen ist nicht vorhanden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ramertsweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0032/2024/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2024
- Erstellt
- 15.02.2024 21:08