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V/0032/2024/1

Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien

Vorlagen 15.02.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2024, TOP 16

Anlage-2-Anreg24GO-063-2023

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage-1-Satzungsänderung-Stadtelternschaft-Stadtjugendring-Anlage-E1

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Anlage A

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Anlage-2-Anreg24GO-063-2023

1935 Zeichen

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Ihre Kontaktdaten
Name
Mecklenborg
Vorname
Jens
PLZ
48161
Ort
Münster
Straße
Ramertsweg
Hausnummer
80
Telefon
+49 251 8719093
E-Mail
jens@mecklenb.org
Bitte wählen Sie einen Adressaten aus
Adressat1 gewaehlte Option
Rat der Stadt Münster
Ihre Anregung
Thema
Beteiligung von Elternvertretern aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS im AKJF
Anregung
Elternvertreter aus dem Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der offenen Ganztagsschulen (kurz OGS)
werden künftig analog der Elternvertreter aus dem Bereich der Kitas in den das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien betreffenden Gremien berücksichtigt. In jedes Gremium (insb. den Ausschuss für Kinder, Jugendliche
und Familien sowie dessen Unterausschüsse), dem ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat angehört, wird
daher zusätzlich ein Vertreter der Stadtelternschaft Münster (Vereinigung § 72 Abs. 4 SchulG NRW)
aufgenommen.
Gleiches gilt für die Arbeitsgemeinschaft „Ausbildungsoffensive Runder Tisch“ (kurz AG ART) des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien.
Begründung
Für den Bereich des außerunterrichtlichen Angebots der OGS - einschließlich der Ferienbetreuung - ist
organisatorisch nicht das Amt für Schule und Weiterbildung, sondern das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien zuständig.
In den letzten Sitzungsperioden sind insbesondere im Zusammenhang dem Fachkräftemangel im SuE-Bereich
Beschlüsse betreffend sowohl den Bereich der Kitas wie auch den Bereich des außerunterrichtlichen Angebots
der OGS gefasst worden.
Da in Zukunft in beiden Bereichen ein Rechtsanspruch auf die Betreuung greift und beide Bereiche um dieselben
Fachkräfte konkurieren, sollten auch die Stimmen von Elternvertretern beider Bereiche in den Beratungen
gehört werden.
Seite 1 on 2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
dc3yBv6F
23.05.23  09:25
Anregung Nr. 2023-00063

Ergänzungsvorlage Beschluss

2310 Zeichen

V/0032/2024/1 
V/0032/2024/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster - Besetzung des 
Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster (Anlage 1 
dieser Ergänzungsvorlage) wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
Begründung: 
 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschloss in seiner Sitzung am 15.02.2024, dem 
Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage mit folgenden Änderungen in § 4 Absatz 3 
(Anlage 1) zu empfehlen: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster (An-
lage 1) wird mit folgenden Änderungen in § 4 Absatz 3 beschlossen: 
 
[…] 
n) ein vom Stadtjugendring Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied 
 
Für die nach den Buchstaben c – n bestellten bzw. gewählten Mitglieder sind gleichzeitig je ein Stell-
vertreter/ eine Stellvertreterin zu bestellen bzw. zu wählen. 
[…] 
 
Die Verwaltung hat mit der Vorlage V/0032/2024 vorgeschlagen, den Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien um ein beratendes Mitglied (Vertreter*in der Stadtelternschaft) zu erweitern. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
19.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dierks 
Telefon: 492-5110 
DierksHe@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0032/2024/1 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien empfahl in seiner Sitzung darüber hinaus, das 
Gremium um ein weiteres beratendes Mitglied (Vertreter*in des Stadtjugendrings Münster) zu erwei-
tern. 
 
Mit dieser Vorlage wird die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien aufgegriffen. Die anliegende Satzung enthält nunmehr die Vergrößerung des Ausschusses für 
Kinder, Jugendliche und Familien um zwei beratende Mitglieder.  
 
Die Verwaltung erachtet beide Erweiterungen als sinnvoll. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster 
Anregung gemäß § c24 GO NRW, lfd. Nr. 63/2023

Anlage-1-Satzungsänderung-Stadtelternschaft-Stadtjugendring-Anlage-E1

3152 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0032/2024/1 
Satzung zur Änderung der 
S A T Z U N G 
für das Jugendamt der Stadt Münster 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NR W, S. 666), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. 2011 S. 685) hat de r Rat der Stadt Münster am ______ 
folgende Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster beschlossen: 
 
 
Artikel I  
§ 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster erhält folgende Fassung:  
 
§ 4 – Mitglieder  
(1) Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famil ien gehören 15 stimmberechtigte (§ 71 
SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 1 AG KJHG) und weitere beratende Mitglieder an.  
 
(2) Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII beträgt 9, die 
Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII beträgt 6. Sie werden vom Rat der Stadt 
gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist gleichzeitig ein/e persönliche/r Stellvertreter/in 
zu wählen.  
 
(3) Als beratende Mitglieder gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien an: 
 
a) der/die Oberbürgermeister/in oder eine von ihr/ihm bestellte Vertretung;  
 
b) der/die Leiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien oder seine/ihre Vertretung;  
 
c) ein/e Vormundschaftsrichter/in oder ein/e Famili enrichter/in oder ein/e Jugendrichter/in, 
der/die von dem Präsidenten/der Präsidentin des Landgerichtes in Münster bestellt wird;  
 
d) ein/eine Vertreter/in der Arbeitsverwaltung, der /die von dem Leiter/der Leiterin des 
zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird;  
 
e) ein/e Vertreter/in der Schulen, der/die von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;  
 
f) ein/e Vertreter/in der Polizei, der/die von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;  
 
g) je ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche, d er evangelischen Kirche und der jüdischen 
Kultusgemeinde. Sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaften bestellt;  
 
h) ein/e Vertreter/in des Integrationsrates oder Integrationsausschusses, die oder der durch den 
Integrationsrat oder Integrationsausschuss gewählt wird;  
 
i) weitere sachkundige Frauen und Männer, über dere n Anzahl sowie die sie bestellenden 
Institutionen der Rat der Stadt Münster entscheidet; 
 
j) sachkundige Einwohner/innen gemäß § 58 Abs. 4 Ge meindeordnung NW, die vom Rat der 
Stadt gewählt werden;

k) ein vom Jugendrat der Stadt Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied; 
 
l) ein vom Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster  aus seiner Mitte bestimmtes ständiges 
Mitglied.  
 
m) ein von der Stadtelternschaft Münster vom Vorsta nd aus seiner Mitte bestimmtes 
ständiges Mitglied 
 
n) ein vom Stadtjugendring Münster aus seiner Mitte bestimmtes ständiges Mitglied 
 
Für die nach den Buchstaben c – n bestellten bzw. gewählten Mitglieder sind gleichzeitig je ein 
Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen bzw. zu wählen.  
 
Artikel II  
Diese Satzung zu Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster tritt am  
Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Anlage A

1935 Zeichen

Anlage A zur V/0032/2024/1 
Kurzüberblick 
Der Beschlussvorschlag der Vorlage beinhaltet eine Erweiterung des Ausschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien um zwei beratende Mitglieder.  
Abweichend von der ursprünglichen Vorlage V/0032/2024, die die Erweiterung um ein beratendes 
Mitglied vorsah, wird mit dieser Ergänzungsvorlage eine zusätzliche Veränderung vorgeschlagen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept Münster (ISM) verfolgt: 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
 
Durch die Erweiterung des Ausschusses um zwei beratende Mitglieder haben künftig sowohl die 
Stadtelternschaft als auch der Stadtjugendring die Möglichkeit, sich bei der politischen Willensbil-
dung der Stadt Münster direkt einzubringen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Durch die Vorlage entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Mit der Vorlage soll eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Erweiterung des Ausschusses für 
Kinder, Jugendliche und Familien aufgegriffen werden. 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine direkte Relevanz zu Querschnittsthemen ist nicht vorhanden.

Beratungsverlauf (2)

21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ramertsweg

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Details

Aktenzeichen
V/0032/2024/1
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2024
Erstellt
15.02.2024 21:08