V/0282/2011
Stiftung Bürgerwaisenhaus: Bauvorhaben am "Areal Gartenstraße 84 - 92"
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Beschlussvorlage
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V/0282/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen Betrifft Stiftung Bürgerwaisenhaus: Bauvorhaben am "Areal Gartenstraße 84 - 92" Beratungsfolge 19.05.2011 Stiftungskommission Vorberatung 24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 07.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.06.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung Bürgerwaisenhaus beabsichtigt, von der Stadt Münster als Treuhänderin der rechtlich unselbständigen Stiftung Generalarmenfonds ein Erbbaurecht an dem Grundstück Gartenstraße 84 – 92 zu nehmen/erwerben. 2. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus errichtet auf dem genannten Grundstück einen Wohnkom- plex mit mind. 750 qm öffentlich geför dertem Wohnraum (Förderweg A) und übernimmt damit die Verpflichtung der Stiftung Generalarmenfonds aus dem Abriss des Gebäude- komplexes Gartenstraße 84 – 88, angemessenen öffentlich geförderten Ersatzwohnraum zu erstellen. 3. Der Vorentwurfsplanung der Wohn + Stadtbau GmbH wird zugestimmt (Anlage 1). 4. Die Kostenschätzung für die Gesamtbaumaßnahme (Anlage 2) und die Wirtschaftlichkeits- berechnung (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenschätzung (Anlage 2) auf 3.806.000 Euro. Sofern für das Jahr 2011 noch öffentliche Wohnbaufördermittel des Landes NRW bewilligt werden können, werden die erforderlichen Eigenmittel über einen Nachtrag zum Wirtschaftplan 2011 der Stiftung Bürgerwaisenhaus bereitgestellt. Andernfalls würden in dem Finanzplan der Stiftung Bür- gerwaisenhaus für das Wirtschaftsjahr 2012 die entsprechenden Finanzmittel eingestellt. Vorlagen-Nr.: V/0282/2011 Auskunft erteilt: Frau Woldt Ruf: 492-5900 E-Mail: Woldt@stadt-muenster.de Datum: 06.05.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0282/2011 Begründung: Die Vermögensstruktur der Stiftung Bürgerwaisenhaus Die Stiftung Bürgerwaisenhaus ist b is auf eine Immobilie in der Melchersstraße eine reine Kapital- stiftung; ihr Vermögen beträgt zurzeit rd. 3,7 Mio. Euro. Mit der Genehmigung des Verkaufs des Grundstücks Schulstraße/Uppenbergstraße an die Stadt Münster hat die zuständige Stiftungsauf- sicht der Bezirksregierung darauf hinverwiesen, dass die Stiftung mittelfristig durch Investitionen in Immobilien wieder zu einer ausgewogeneren Vermögensstruktur gelangen sollte. Mit dem Areal an der Gartenstraße bietet sich jetzt für die Stiftung Bürgerwaisenhaus die Möglichkeit, im Rahmen einer Vermögensumschichtung den immobilen Anteil ih res Vermögens zu stärken. Dabei gilt, dass eine derartige Investition in teils öffentlich geförderte, teils freifinanzierte Mietwohnungen für die Stiftung Bürgerwaisenhaus keine Stiftungszweckerfüllung darstellt, sondern eine Vermögensanla- ge mit wirtschaftlich vertretbaren kontinuierlichen Erträgen. Neubebauung des Grundstücks 84 – 92 Aus wohnungspolitisch er und demografischer Sicht wurden - über die Schaffung des erforderli- chen öffentlich geförderten Ersatzwohnraums an dieser Stelle hinaus - folgende Anforderungen an eine Vorentwurfsplanung formuliert: - die Baubarkeit des Grundstücks sollte max. ausgenutzt werden, - es sollten überwiegend kleinere 2-Raum-Wohnungen möglichst umfassend barrierefrei er- stellt werden, die von verschiedenen Zielgruppen am Wohnungsmarkt genutzt werden kön- nen. Die genannten Prämissen wurden in der vorliegenden Vorentwurfsplanung von der Wohn + Stadt- bau GmbH aufgegriffen und in Form einer U-förmigen dreigeschossigen Kubatur plus Staffelge- schoss umgesetzt. Die Wohnflächenberechnung ergibt eine Wohnfläche von insgesamt 1.745 qm verteilt auf 31 Wohnungen. Damit konnte in Absprache mit dem städt. Planungsamt die Grund- stücksgröße von 1.782 qm optimal genutzt werden; der Entwurf ist genehmigungsfähig. Kosten Die ermittelten Gesamtkosten für de n Neubau liegen bei rd. 3,8 Mio. Euro (Anlage 2). Auf dieser Basis wurden Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowohl durch die Wohn + Stadtbau als auch durch den Wirtschaftsprüfer der Stiftung, Sozietät Dierkes, Voosholz & Sandker, Herr Dierkes, zunächst in drei Varianten durchgeführt: Variante 1: Alle Wohnungen werden mit öffentlicher Förderung für Mieter der Einkommensgruppe A gebaut. Variante 2: Wie in der Vorlage V/0801/2008 1. Erg. genannt: 2/3 Förderweg A, je 1/3 Förderweg B und freifi- nanziert. Variante 3: Wohnraum in etwa in Höhe der Ersatzwohnfläche; hier: 45 % der Wohnfläche Förderweg A, 55 % freifinanziert. Da die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für alle drei Varianten zunächst nur bei einer Eigenkapitalverzinsung zwischen 0 und 0,63 % lagen, wurde zur Optimierung der Kosten- und Ertragsseite nur noch die 3. Variante weiter verfolgt. Im Hinblick auf eine höhere Rentabilität wurden dabei folgende Stellschrauben verändert: - Senken der Baukosten - Erhöhung des Eigenkapitalanteils - Erhöhung der Mieten für die freifinanzierten Wohnungen und Stellplätze. - 3 - V/0282/2011 Die auf dieser Basis erfolgten Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Wohn + Stadtbau bzw. des Wirtschaftsprüfers Dierkes der Sozietät Dierkes, Voosholz & Sandker, führen zu einer anfänglichen Eigenkapitalverzinsung zwischen 2 und 2,5 %. Voraussetzungen für den Baubeschluss: Die rechtlich selbständige kommunale Stiftung Bürgerwaisenhaus erhält von der Stadt Münster als Treuhänder des Stiftungsvermögens der unselbständigen örtlichen Stiftung Generalarmenfonds ein Erbbaurecht am Grundstück Gartenstraße 84 – 92 zu marktüblichen Konditionen. Damit über- nimmt die Stiftung Bürgerwaisenhaus die Verpflichtung der Stiftung Generalarmenfonds aus der Abbruchgenehmigung des Amtes für Wohnungswesen, in angemessener Frist Ersatzwohnraum mit öffentlicher Förderung zu errichten. Diese Verpflichtung, die durch eine Abstandssumme in Höhe von rd. 295.000 Euro voraussichtlich über Bankbürgschaft gesichert werden wird, muss ver- traglich auf die Stiftung Bürgerwaisenhaus als nachfolgend Verfügungsberechtigten über das Grundstück übertragen werden. Ein Antrag auf öffentliche Mittel des Landes NRW für den Neubau wird direkt nach Beschlussfas- sung durch den Rat gestellt. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus finanziert die Baumaßnahme aus dem in Geld angelegten Stif- tungskapital in externer Vermögensverwaltung. Sie wi rd hierfür rd. 1,6 Mio. Euro unmittelbar zur Stärkung ihrer Vermögensstruktur umschichten. Obwohl die Stiftung Bürgerwaisenhaus bei dieser Neubaumaßnahme nur mit einer durchschnittlichen Verzinsung des Eigenkapitals in Höhe von ca. 2,4 % über 25 Jahre rechnen kann, wäre dadurch ein Teil des Kapitalvermögens der Stiftung Bür- gerwaisenhaus wertmäßig gesichert und eine ausgewogenere Vermögensstruktur erreicht. Eine solche Investition wäre auf lange Sicht zu rechtfertigen, obwohl die Erträgnisse aus der exter- nen Vermögensverwaltung aktuell und zukünftig höher liegen dürften. Mit dieser (neuen) Vermö- gensstruktur dürften (vorsichtig prognostiziert) rd. 3 % Rentabilität sicher und ansteigend für die Stiftung Bürgerwaisenhaus zu erzielen sein. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen wird den wahren Einsatz des Eigenkapitals für die Baumaßnahme mittels einer sorgfältigen Liquiditätsplanung absichern. Die Verhandlungen zur Aufnahme des Kapitalmarktdarlehns werden so rechtzeitig geführt, dass diese Finanzierungsmittel die vorgesehene Gesamtfinanzierung des Projekts sichern. Je nach dem, ob in 2011 noch öffentli- che Fördermittel bewilligt werden können, wäre ein Baubeginn im 4. Quartal 2011 möglich. In die- sem Falle würde ein Teil der erforderlichen Eigenmittel über einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2011 bereitgestellt werden müssen. Alternative zur Bebauung des Areals durch die Stiftung Bürgerwaisenhaus Parallel (sie he Vorlage V/0281/2011) wird durch die Verwaltung eruiert, ob auch ein Dritter Erbbau- rechtsnehmer unter den genannten Anforderungen und Verpflichtungen an dieser Stelle möglichst viel öffentlich geförderten, barrierefreien Mietwohnraum errichten würde. Unter der Voraussetzung, dass die Suche Erfolg hat und sofern die errechnete Rentabilität dieser Investition für die Stiftung Bürgerwaisenhaus als zu gering beurteilt wird, kommt auch ein Dritter als Erbbaurechtsnehmer und Investor in Frage. Für die Stiftung Bürgerwaisenhaus wird in diesem Falle weiterhin mittelfristig nach einer immobilen Vermögensanlage gesucht. I. V. Anlagen Anlage 1 - Vorentwurfsplanung Anlage 2 - Kostenschätzung gez. Anlage 3 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Thomas Paal Stadtrat
Anlage 2
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- Neubau von 31 Miet - Wohnungen - Umbauter Raum: Gebäude 8.302 m³ Tiefgarage 768 m³ Fläche: Wohnfläche 1.745 m² Tiefgarage: PKW Stellplätze 19 St auf dem Grundstück: PKW Stellplätze 12 St 1. KOSTEN DES BAUGRUNDSTÜCKS 2.3 BAUNEBENKOSTEN 1.1 Wert 1.770 m² je € 451.200,00 2.3.1 Architektenleistung gem. HOAI 221.200,00 1.2 Erwerbskosten (Notar, Grundbuch) 2.3.2 Gartenarchitektenleistung gem. HOAI 24.600,00 1.3 Öffentliche Erschließung 0,00 2.3.3 Statik gem. HOAI 73.800,00 1.4 Nichtöffentliche Erschließung 0,00 2.3.4 Heizungsingenieurleistung 1.5 Freimachen Gelände (Spielplatz, Pflasterfl., Bepfla nzung) 12.000,00 2.3.5 Sanitäringenieurleistung gem. HOAI 69.100,00 1.6 Abbruch Gebäude 82.000,00 2.3.6 Elektroingenieurleistung 1.7 Abbruch Garagen 500,00 2.3.7 Verwaltungsleistung gem. II BV 35.800,00 1.8 Vermesserkosten Grundstück / Teilung 2.3.8 Behördenleistung lt. Verw. GO 28.700,00 1.9 Sonstige Grundstücksnebenkosten 2.3.9 Vermesser 8.000,00 1.10 Sonstiges (Entsorgungen) 2.3.10 Bauphysik 12.000,00 Summe 1.1 - 1.10 545.700,00 € 2.3.11 Bodengutachten 3.000,00 2.3.12 Siegekoordinator 9.400,00 2. KOSTEN DES GEBÄUDES 2.3.13 Lüftungsgutachten TG 3.000,00 2.1.1 Gebäude 8.302 m³ x 240 € 1.992.480,00 2.3.14 Beweissicherung 2.000,00 TG 768 m³ x 180 € 138.240,00 2.3.15 Sondernutzung Strasse 2.000,00 2.1.2 Heizungsanlagen 31 Stck x 4.500 € 139.500,00 2.3.16 Sonstiges (Gutachten etc.) 4.700,00 2.1.3 Aufzüge 2 Stck x 50.000 € 100.000,00 Summe 2.3.1 - 2.3.16 497.300,00 € 2.1.4 Balkone 18 Stck x 5.000 € 90.000,00 2.1.5 Dachterrassen 4 Stck x 3.500 € 14.000,00 2.1.6 Vordächer 2 Stck x 3.000 € 6.000,00 GESAMTKOSTEN ohne Finanzierungskosten 3.778.000,00 € 2.1.7 Attika 155 m x 100 € 15.500,00 und ohne Grundstückskosten aus 1. 1 - 1.4 2.1.8 Attika 115 m x 50 € 5.750,00 2.1.9 Laubengänge 50 m x 500 € 25.000,00 2.1.10 Überdachungen 25 m x 300 € 7.500,00 3. Finanzierungskosten 2.1.11 Verbau + Sondierung 40 m² x 150 € 6.000,00 2.1.12 Sonnenschutzanl. x € 0,00 3.1 Dauerfinanzierungskosten 28.000,00 2.1.13 Medienanschlüsse 31 Stck x 200 € 6.200,00 3.2 Zwischenfinanzierungskosten 0,00 2.1.14 Rampe 1 Stck x 25.000 € 25.000,00 2.1.15 Sonstiges 3.830,00 Summe 2.1.1 - 2.1.15 2.575.000,00 € GESAMTHERSTELLUNGSKOSTEN 3.806.000,00 € 2.2 AUSSENANLAGEN Bemerkungen: 2.2.1 Schmutzleitung lfm x € 1.500,00 2.2.2 Regenleitung 1.500,00 2.2.3 Hausanschluss Elektro 10.000,00 2.2.4 Hausanschluss Gas 6.000,00 2.2.5 Hausanschluss Wasser 6.000,00 2.2.6 Wege, Hofbefesti. 665 m² x 100 € 66.500,00 2.2.7 Fläche über TG 206 m² x 80 € 16.480,00 2.2.8 Grünflächen 500 m² x 49 € 24.500,00 2.2.9 Fahrradplätze 2 Stck x 5.500 € 11.000,00 2.2.10 Müllplätze 2 Stck x 3.000 € 6.000,00 2.2.11 Hecken 100 m x 30 € 3.000,00 2.2.12 Zäune 125 m x 24 € 3.000,00 2.2.13 Bäume 3 Stck x 500 € 1.500,00 2.2.14 Sonstige Anlagen: 3.020,00 Summe 2.2.1 - 2.2.14 160.000,00 € Münster, den 02-05-2011 Bauherr Bauort Bauweise Bauart Kostenschätzung Kommunale Stiftungen Gartenstrasse 84 - 92 Münster 4-geschossig, Flachdach, Tiefgarage konventionell Y:\Bauleitung Allgemein\KOSTEN div. Projekte\Kosten Gartenstrasse 84 92\2011-05-02 Gartenstrasse 84 92
Anlage 1
3519 Zeichen
III III II II 94 81a 81 79 84 92Gartenstraße Gartenstraße 8492Lageplan Treppenhaus Aufzug Aufzug TreppenhausSchleuse Hausanschluss Heizung TrocknenK1K2K3K4K5 K6K7K8K9 K10K11 Hausanschluss Trocknen K12K13 K14 K15K16K17K18 A A 1 2 3 4 56 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 2.595 2.602.602.60252.40243.87 2.40242.402.601.43Schleuse 1819 Tiefgarage mit 19 Stellplätzen 26 Fahrräder Rampe zur Tiefgarage 16 FahrräderK19K 20 2.602.402.401.505 2.71242.695 2.402.60242.402.601.43 Gartenstraße 8492Keller/Tiefgarage 94 II 82 II Abs Wohnen Kochen Zimmer BadDieleAbs Wohnen Schlafen/Zimmer Kochen AbsSchlafen/Zimmer Wohnen Bad Treppenhaus Treppenhaus Laubengang Aufzug Aufzug Schlafen/Zimmer Schlafen/Zimmer Bad Kochen Schlafen/Zimmer Abs Bad Kochen Schlafen/Zimmer AbsWohnen 12 Loggia Loggia Wohnen A A A A A A A A Wohnen 3AbsKochen 4 5 6 7 8 9 Erdgeschoss BadBad BadAbs Loggia Loggia Loggia LoggiaLoggia Loggia Loggia DieleAbs Wohnen Kochen Schlafen/Zimmer Bad DieleAbs Wohnen Kochen Schlafen/Zimmer Bad47 qm 46 qmDiele 47 qm DieleDieleWohnen 42 qm Schlafen 77 qmDiele 47 qm 65 qm Diele 58 qm 65 qm Diele 94 II 82 II Müll Müll 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Fahrradhaus26 Fahrräder 8 Stellplätze 3 Stellplätze9 Fahrradstellplätze 6 FahrräderFeuerwehraufstellfläche1 Stellplatz Rampe zur Tiefgarage 20 Gartenstraße 8492Erdgeschoss Abs Wohnen Kochen Zimmer Abs BadDieleAbs Wohnen Schlafen/Zimmer Kochen AbsSchlafen/Zimmer Wohnen Bad DieleAbs Wohnen Kochen DieleAbs Wohnen Kochen Treppenhaus Treppenhaus Laubengang Laubengang Aufzug Aufzug Schlafen/Zimmer Schlafen/Zimmer Schlafen/Zimmer Schlafen/Zimmer Bad Kochen Schlafen/Zimmer Abs Bad Kochen Schlafen/Zimmer AbsWohnen Loggia Loggia LoggiaLoggia Loggia Loggia Wohnen Loggia A A A A A A A A Wohnen Abs Abs Loggia Kochen Bad 101113 14 15 16 17 18 1:Obergeschoss 1246 qmDiele WohnenDiele 42 qm 47 qm Diele Schlafen 47 qm 47 qmDiele 65 qm 77 qm Diele 58 qm Diele65 qm Gartenstraße 84921. Obergeschoss Abs WohnenZimmer Abs BadDieleAbs Wohnen Schlafen/Zimmer Kochen AbsSchlafen/Zimmer Wohnen Bad Diele DieleAbs Wohnen Kochen DieleAbs Wohnen Kochen Treppenhaus Treppenhaus Laubengang Laubengang Aufzug Aufzug Schlafen/Zimmer Schlafen/Zimmer Schlafen/Zimmer Schlafen/Zimmer Bad Kochen Schlafen/Zimmer Abs Bad Kochen Schlafen/Zimmer Wohnen Loggia Loggia LoggiaLoggia Loggia Loggia Wohnen Loggia A A A A A A A A Wohnen Abs Loggia WohnenKochenDiele Bad 2. Obergeschoss 19202122 23 24 26 27 25 58 qm 46 qm 77 qm 47 qm 47 qmDiele65 qm Schlafen Diele42 qmAbs 47 qm Diele Kochen65 qm Diele Abs Gartenstraße 84922. Obergeschoss DieleAufzug Aufzug Treppenhaus Bad T errasse Schlafen/ZimmerSchlafen/Zimmer Treppenhaus Staffelgeschoss KochenAbsBad Wohnen T errasse A A A A 29 Bad Wohnen Abs 30 Diele Schlafen Kochen Kochen T errasse SchlafenAbs Diele50 qm 50 qm 3177qm Wohnen 2886 qmDieleAbs Zimmer KochenWohnen T errasse AbsBad ZimmerSchlafen Gartenstraße 8492Staffelgeschoss Westen Nachbargebäude Gartenstraße 80,82 352 2.1153039 Tiefgarage 372.805 2.795 2.825 2.932.93 372.415 39 1.815 Staffelgeschoss 2.Obergeschoss 1.Obergeschoss Erdgeschoss+0,00 Schnitt AA 352 2.1153039 1.815 372.805 2.795 2.825 2.932.93Staffelgeschoss 2.Obergeschoss 1.Obergeschoss Erdgeschoss+0,00 9.50 9.50 2.00 Norden Gartenstraße 8492Ansichten WestenNorden, Schnitt AA Osten Süden 352 2.1153039 372.805 2.795 2.825 2.932.93 2.Obergeschoss 1.Obergeschoss Erdgeschoss+0,00 9.50 Staffelgeschoss Keller Tiefgarage Schnitt BB/ Ansicht Süden Innenhof Gartenstraße 8492Ansichten OstenSüden, Innenhof
Ergänzungsvorlage V/0282/2011/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen Vorlagen-Nr.: V/0282/2011/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Woldt Ruf: Betrifft Stiftung Bürgerwaisenhaus: Bauvorhaben am "Areal Gartenstraße 84 - 92" Beratungsfolge 30.06.2011 Stiftungskommission Vorberatung 05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf der Basis des Verkehrswertgutachtens eine Entwicklung des Areals Gartenstraße 84 – 92 durch eine kommunal verwaltete Stif- tung nicht vorrangig verfolgt wird. 2. Entfällt. 3. Entfällt. 4. Entfällt. 5. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen wird beauftragt, auf der Basis des Verkehrswertgutachtens mit geeigneten Investoren zeitnah Sondierungsgespräche zur Vermarktung des Grundstücks Gartenstraße 84 – 92 zu führen, damit die bean- tragten öffentlichen Wohnraumfördermittel des Landes NRW für den Fall ihrer Zutei- lung noch in 2011 in Anspruch genommen werden können. 6. Die bestehende Verpflichtung zur Schaffung des erforderlichen öffentlich geförder- ten Ersatzwohnraums wird auf den zukünftigen Verfügungsberechtigten über das Grundstück übertragen. Als zusätzliche Kriterien soll in die Vergabeentscheidung mit einfließen, dass möglichst viel öffentlich geförderter barrierefreier Wohnraum an dieser Stelle geschaffen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Es bestehen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 492-5900 E-Mail: Woldt@stadt-muenster.de Datum: 22.06.2011 V/0282/2011/1 - 2 - V/0282/2011/1 Begründung: Zu 1. und 2.: Mit der Vorlage V/0282/2011 sollte für die Stiftung Bürgerwaisenhaus bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Planungen die Option eröffnet werden, am Standort Gartenstraße 84 – 92 Teile ihres Kapitalvermögens in eine Immobilie (mit öffent lich gefördertem und frei finanziertem Wohnraum) umzuschichten, sofern eine akzeptable Eigenkapita lrentabilität erzielt würde. Um den Marktwert des Grundstücks zu verifizieren, hat die Erbbaurecht vergebende Stiftung Generalarmenfonds ein Wertgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Auftrag gegeben (vgl. dazu Vorlage V/0281/2011). Der in dem Gutachten vom 20.06.2011 genannte Grundstückswert übersteigt erheblich den Wert, der der bisherigen Wirt- schaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt (Anlage zur Vorlage V/0282/2011). Während sich einer- seits die Einnahmeerwartungen der Stiftung Generalarmenfonds aus dem abzuschließenden Erb- pachtvertrag erhöhen, verschlechtert sich gleichzeitig die Rentabilitätsberechnung für die Stiftung Bürgerwaisenhaus (eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung wird nachgereicht). Somit wird die Entwicklung und Bebauung des Grundstücks durch die Stiftung Bürgerwaisenhaus - jedenfalls prioritär – nicht weiter verfolgt. Die in der Vorlage genannten Alternative, mit möglichen Investoren über die Vergabe eines Erbbaurechts oder den Verkauf des Grundstücks zu verhandeln, erhält somit erste Priorität. Ende Mai 2011 wurde für das Areal Gartenstraße ein Antrag auf weitere öffentliche Wohnraumför- dermittel des Landes NRW gestellt. Ob und in welcher Höhe die Stadt Münster von zusätzlichen Wohnraumfördermitteln des Landes NRW profitieren kann, wird sich frühestens Ende Juli 2011 entscheiden. Im Falle der Förderung ist eine Vergabeentscheidung noch im Spätsommer möglich. Zu 5. und 6.: Da weder die Stiftung Bürgerwaisenhaus noch eine andere Kommunale Stiftung das Areal Garten- straße entwickelt, wird die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen in enger Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement und dem Amt fü r Wohnungswesen die in der Vorlage bereits dargelegte Alternative, nämlich die Vergabe eines Erbbaurechts an einen externen Investor, zeit- nah vorbereiten. Die Vermarktung des Grundstücks Gartenstraße 84 – 92 muss die Kapitalausstat- tung der Not leidenden Stiftung Generalarmenfonds verbessern. Basis der Verhandlungen sind das vorliegende Wertgutachten und die Weitergabe der Verpflichtung zur Schaffung öffentlich ge- förderten Ersatzwohnraums mit einer Wohnfläche von insgesamt 783,77 qm. Damit eventuell fließende zusätzliche Wohnraumfördermittel des Landes NRW noch in 2011 in Anspruch genommen werden können, kommt ein reguläres Ausschreibungsverfahren aufgrund seiner Dauer nicht in Frage. Auf der Basis dieser Marktsondierung und konkreter Angebote exter- ner Investoren können nach der Sommerpause die erforderlichen Beschlüsse zur Vergabe des Erbbaurechts oder zur Veräußerung des Grundstücks Gartenstraße getroffen werden. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Anlage 3
5240 Zeichen
Stand: 28.04.2011 Anlage 3 zur Vorlage V/0282/2011
C. Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Neubau des Hauses Gartenstr. 84 - 92
= VE: 1705 der Stiftung "Generalarmenfonds"
1. Aufstellung der Gesamtkosten lt. Anlage 1 - II. BV
1. Kosten des Baugrundstückes 15 Whg.
EKG A
16 Whg.
frei finanz.
1.1 Wert des Baugrundstückes 47,51 % 52,49%
EKG A %-Ant. zu 200 €/m² = 357.400 € 0 0
frei finanz. %-Ant. zu 300 €/m² = 536.100 € 169.800 281.400
Grundstücksfläche = 1.787 m² 0 0
0 0
1.2 Erwerbskosten 0 0
1.3 Erschließungskosten 44.900 49.600
Zwischensumme: 214.700 331.000
45,00 % 55,00%
2. Baukosten
2.1 Kosten des Gebäudes
2.11 Umbauter Raum = 8.302,00 m³
Raummeterpreis = ca. 310,17 € 1.158.750 1.416.250
2.12 besonders zu veranschlagende Bauausführungen
und Bauteile 0 0
2.13 Wert der vorh. und wiederverwendeten Gebäudete ile 0 0
2.2 Kosten der Außenanlagen 72.000 88.000
Zwischensumme: 1.230.750 1.504.250
2.3 Baunebenkosten
2.31 Kosten der Architekten- und Ingenieurleistungen 194.760 238.040
2.32 Kosten der Verwaltungsleistungen 16.110 19.690
2.33 Kosten der Behördenleistungen 12.915 15.785
2.34 Kosten der Finanzierungsmittel 10.000 0
2.341 Kosten der Beschaffung der Dauerfinanzierungsmittel 5.000 0
2.342 Kosten der Beschaffung und Verzinsung 0 0
der Zwischenfinanzierungsmittel 0 0
2.35 Sonstige Nebenkosten 5.765 7.235
2.4 Kosten der besonderen Betriebseinrichtungen 0 0
2.5 Kosten des Gerätes und der sonstigen
Wirtschaftsausstattungen 0 0
Zwischensumme: 1.475.300 1.785.000
G e s a m t k o s t e n 1.690.000 2.116.000
Nachrichtlich
Die ausgewiesenen Gesamtkosten sind vermindert
um Kostenverzichte in folgender Höhe:
Der Kostenverzicht wird wie folgt finanziert:
= 545.700 €
= 3.806.000 €
C Wirtschaftlichkeitsberechnung / 2. Aufstellung der Finanzierungsmittel AAM
1. Fremdmittel 15 Whg.
EKG A
16 Whg.
frei finanz.
1.1 dinglich gesichert Positionsnummer 45,00 % 55,00%
1.11 Darlehen Euro Euro
Zinssatz Ausz. Tilgung 0 0
1.12 Darlehen
Zinssatz Ausz. Tilgung 0 0
1.13 Darlehen
Zinssatz Ausz. Tilgung 0 0
1.2 Darlehen der Wfa
1.21 Baudarlehen
Zinssatz 0,5%
VKB. 0,5 % Ausz. 99,6 % Tilgung 1,0 % 1.229.500 0
1.22 Baudarlehen
VKB. Ausz. 0 0
1.23
VKB. Ausz. Tilgung 0 0
1.24 Darlehen für Schwerbehinderte
VKB. Ausz. Tilgung 0 0
1.25 Zusatzdarlehen für die Aufbereitung von Brachfl ächen
VKB. Ausz. Tilgung 0 0
1.3 sonstige Darlehen
1.31 Darlehen
Zinssatz Ausz. Tilgung 0 0
1.32 Darlehen
Zinssatz Ausz. Tilgung 0 0
2. nicht rückzahlbare Zuschüsse
0 0
3. Eigenleistungen
3.1 Bargeld und Guthaben 245.800 1.785.000
3.2 Sachleistungen 0 0
3.3 Selbsthilfe 0 0
3.4 Tilgungsstreckung 0 0
3.5 Gebäuderestwert u. Wert vorhandener Gebäudeteile
(abzüglich Belastungen) 0 0
3.6 Wert des Baugrundstückes (abzüglich Belastungen) 214.700 331.000
Summe der Finanzierungsmittel 1.690.000 2.116.000
Summe der Eigenleistungen 460.500 2.116.000
gesamt:
Zusatzdarlehen für städtebaulichen Mehraufwand
einschl. Gestaltung privater Haus- und Hofflächen
= 2.576.500,00 €
C Wirtschaftlichkeitsberechnung / 3. Aufstellung der Aufwendungen AAM
Kapitalkosten 15 Whg.
EKG A
16 Whg.
frei finanz.
1. Fremdmittelzinsen für Darlehen (C 2.) Positionsnummer 45,00 % 55,00%
Euro Euro
1.11 Darlehen 1.11 1,00 % v. 1.229.500 € 12.295 0
1.12 Darlehen 1.12 0 0
1.13 Darlehen 1.13 0 0
1.14 Darlehen 1.21 0 0
1.15 Darlehen 1.22 0 0
1.16 Darlehen 1.23 0 0
1.17 Darlehen 1.24 0 0
1.18 Darlehen 1.25 0 0
1.19 Darlehen 1.31 0 0
1.20 Darlehen 1.32 0 0
2. Zinsersatz zur Aufbringung erhöhter Tilgungen 0 0
3. Zinsen für Eigenleistungen (C 3.)
3.1 ca. 2,95 % von EURO
3.1 ca. 2,78 % von EURO 12.802 0
3.1 ca. 2,98 % von EURO 0 63.093
Bewirtschaftungskosten
4. Abschreibung
4.1 1,0 % von 3.260.300 EURO 14671 17932
4.2 0,5 % von 104.625 EURO (Fernheizung) 235 288
4.3 4,0 % von 34.875 EURO (Warmwasser) 628 767
4.4 von EURO
4.5 2,0 % von 100.000 EURO (Aufzüge) 900 1.100
5. Verwaltungskosten
5.1 je Wohnung 31 x 264,31 EURO 3.965 4.229
5.2 je Stellplatz 19 x 34,47 EURO 103 552
6. Instandhaltungskosten
6.1 je qm Wohnfläche 1745 qm x 9,31 EURO 7.718 8.528
6.2 je qm Wohnfläche qm EURO 0 0
6.3 je qm qm EURO 0 0
6.4 je qm qm EURO 0 0
19 x 78,15 EURO 234,00 1.251,00
7. S u m m e - bitte übertragen auf die nächste Seite - 53.551 97. 740
gesamt: = 151.291,00
460.500
2.116.000
gesamt: = 2.576.500 75.895
C Wirtschaftlichkeitsberechnung / Aufstellung der Aufwendungen - Fortsetzung - AAM
15 Whg.
EKG A
16 Whg.
frei finanz.
Positionsnummer 45,00 % 55,00%
Euro Euro
- Übertrag von der Vorseite - 53.551 97.740
8. abzüglich Aufwendungsdarlehen 0 0
9. abzüglich sonstige Aufwendungssubventionen 0 0
10. Zwischensumme 53.551 97.740
11. zuzüglich Mietausfallwagnis
( 2,04 % der Zwischensumme) 1.092 1.994
12. Aufwendungen insgesamt 54.643 99.734
13. abzüglich Erträge aus der Vermietung
von TG PKW-Stellplätzen (= 50 Euro x 19 x 12 Mon.) 1.800 9.600
von Außen-PKW-Stellplätzen (= 25 Euro x 12 x 12 Mon.) 3.600 0
14. verbleibende, durch Miete
zu deckende Aufwendungen 49.243 90.134
C Wirtschaftlichkeitsberechnung / 4. Berechnung der Durchschnittsmiete
Die Durchschnittsmiete beträgt qm qm
Zeile 15 : 12 : 829 916
je qm Wohnfläche monatlich EURO 4,95 8,20
D
Seite 4
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (4)
- Gartenstraße 84
- Melchersstraße
- Uppenbergstraße
- Schulstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0282/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37