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4165/2023

40. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 05.01.2024

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Mitteilung Ausschuss

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40._Bericht_zur_Situation_Geflüchteter_in_Köln

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Mitteilung Ausschuss

1304 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  05.01.2024 
 4165/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 16.01.2024 
Integrationsrat 16.01.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.01.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 
Jugendhilfeausschuss 30.01.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 02.02.2024 
Finanzausschuss 05.02.2024 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den 40. Bericht zur Situ-
ation Geflüchteter in Köln (I. - III. Quartal 2023) zur Verfügung.  
 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird grundsätzlich quartalsweise veröffentlicht. 
Aufgrund der anhaltend hohen Arbeitsbelastung bezieht sich der Bericht ausnahms-
weise auf den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. September 2023.

2 
 
 
Anlage 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
Gez. Dr. Rau

40._Bericht_zur_Situation_Geflüchteter_in_Köln

31335 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
40. Bericht 
 
  (I-III. Quartal 2023) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin    
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 30.09.2023

1 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Inhalt 
Einleitung ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 4 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 6 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 7 
2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 9 
2.1. Entwicklungen I - III. Quartal 2023................................................................................... 9 
2.2. Sachstand ............................................................................................................................ 9 
3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete ........................................... 10 
4. Unerlaubt Eingereiste aus den Westbalkanstaaten .................................................................. 10 
Anhang I zu Punkt 3 „Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete ......... 13

2 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Einleitung 
 
Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag gemäß dem Fl üchtlingsaufnahmegesetz 
(FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) durch die Unterbringung und 
soziale Betreuung von Geflüchteten. Sie gewährleistet die Unterbringung aller Personen, die 
ihr von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden sowie unerlaubt Eingereister, die 
Köln unmittelbar ansteuern. 
Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet 
und hat darüber hinaus  Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet.  Zusätzlich 
wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die Unterbringung von 
Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften 
der sozialen Arbeit sowohl vom Amt für Wohnungswesen als auch von beauftragten sozialen 
Trägern gewährleistet, wobei eine bedeutende Anzahl von ehrenamtlichen Helfer *innen 
unterstützend tätig ist. 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird grundsätzlich quartalsweise veröffentlicht . Der 
aktuelle Bericht bezieht sich ausnahmsweise auf den Zeitraum 01. Januar 2023 bis 
30.September 2023. Es besteht daher die Möglichkeit , dass zu bestimmten Punkten bereits 
aktualisierte Informationen vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
In der Gesamtentwicklung zeigte sich seit Anfang 2019 eine abnehmende Anzahl von 
untergebrachten Geflüchteten. Dieser Trend hat sich jedoch seit dem Überfall der russischen 
Föderation auf die  Ukraine umgekehrt. Insbesondere seit Mitte März 2022 ist die Zahl der 
untergebrachten Geflüchteten deutlich angestiegen.  
Die Erfüllung der Aufnahmequote des Landes an Geflüchteten für die Stadt Köln lag z um 
Stichtag 30.09.2023 bei 100,68 %. An der vollständigen Erfüllung der Quote hat sich seit der 
Unterbringung der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine nach Ausbruch des Ukraine -Krieges 
nichts geändert. Es ist daher in den ersten drei Vierteln des Jahres 2023 zu nur sehr geringen 
Landeszuweisungen gekommen. 
Die Bezirksregierung Arnsberg w ies überwiegend Geflüchtete im Rahmen der 
Familienzusammenführung und der Aufnahme afghanischer Ortskräfte zu, wobei die 
durchschnittliche wöchentliche Zuweisung seit Anfang des Jahres 2023 bei 3 bis 4 Personen 
lag.

3 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Jahreswerte 2010 - 2023: 
*Stand 30.09.2023 
Der rapide Anstieg der Zahl der in Köln untergebrachten Geflüchteten im Jahr 2022 ist auf den 
Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zurückzuführen.  Seit Januar 2023 
lassen sich unterjährig sowohl steigende als auch rückläufige Tendenzen verzeichnen.  Dies 
ist auf die Fluktuation der Ukrainer*innen und der unerlaubt Eingereisten zurückzuführen. Die 
Anzahl der Ukrainer*innen ist nahezu jeden Monat gesunken, währen gleichzeitig die A nzahl 
der unerlaubt Eingereisten zugenommen hat.  Im Vergleich zu m Ende des Jahres 2021  hat 
sich zum 30.09.2023 die Zahl der städtisch untergebrachten und betreuten Geflüchteten in 
Köln nahezu verdoppelt. 
Die für die Versorgung dieser Menschen benötigten Unterbringungseinrichtungen sollen den 
vom Rat beschlossenen Standards entsprechen, wie sie in den "Leitlinien zur Unterbringung 
und Betreuung von Flüchtlingen in Köln" vom 20.07.2004 festgelegt sind. Insbesondere die 
Vorgabe, dass an einem Standort höchstens 80 Menschen untergebracht werden sollen, kann 
derzeit aufgrund des anhaltenden Unterbringungsdrucks oft nicht erfüllt werden. Eine spürbare 
Entspannung der Lage ist bisher nicht eingetreten. Dies erfordert erhebliche Anstrengungen, 
um die Versorgung und Betreuung neu ankommender Menschen sicherstellen und auch in 
kurzfristig zu schaffenden Standorten bestmöglich gewährleisten zu können. 
  
1.638 1.949 2.196
3.072
5.141
10.153
13.258
10.189 10.216
7.460
6.176 5.764
10.839 11.316
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023*
Anzahl städtisch untergebrachter Geflüchteteter 
(Stichtag 31.12.)*

4 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Monatliche Entwicklung  der Gesamtzahlen seit Januar 2023  in Kombination mit der 
monatlichen Veränderung: 
 
 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft 
Um den verschiedenen Bedarfen an sozialer Infrastruktur gerecht zu werden, erfolgt jeweils 
halbjährlich, zum 30.06. und 31.12., eine Analyse der Personenstruktur.  Die analysierten 
Aspekte umfassen dabei Alter, Familienstruktur und Herkunft der untergebrachten Menschen. 
Besonders bemerkenswert ist die Altersstruktur gemäß dem vorliegenden Diagramm, 
insbesondere das Segment der 26 - 65 - Jährigen. Im Vergleich zur vorherigen Analyse der 
Personenstruktur im 37. Bericht (Stand 30.06.2022) zeigt sich in dieser Altersgruppe  ein 
Rückgang um 4,99 %. Im Gegensatz dazu ist der Anteil der 18 – 25 - Jährigen um 2,15% 
gestiegen.  
In der Kategorie der Kinder ist insgesamt eine Steigerung von 2,3 % zu verzeichnen. Dabei ist 
lediglich der Anteil der Kinder im Alter von 11 – 16 Jahren um 0,56 % leicht zurückgegangen, 
während die anderen Alterskategorien zugenomme n haben. Insbesondere die unter 
3 - Jährigen weisen einen Anstieg um 1,32 % auf, gefolgt von den 6 – 10 - Jährigen mit 0,82 %.  
310 216 23
-36 -308 -91 -268
324 307
11.149 11.365 11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316
-1.000
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
Jan 23 Feb 23 Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23
monatliche Entwicklung der Unterbringung 
Veränderung zum Vormonat Bestand

5 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
 
Geflüchtete leben zu etwa 74 % in familiären Strukturen, wobei der Familienanteil im Vergleich 
zur vorherigen Analyse vom 30.06.2022 um 6,9 % abgenommen hat. Hingegen ist der Anteil 
alleinreisender Männer um 5,85 %, alleinreisender Frauen um 1,21 % und alleinerziehender 
Frauen um 0,39 % gestiegen   
Der Teilbereich der alleinerziehenden Männer ist um 0,55% zurückgegangen.  
 
  
Unter 3 Jahre; 5,51%3 bis 5 Jahre; 
5,72%
6 bis 10 Jahre; 
11,07%
11 bis 16 Jahre; 
12,40%
17 Jahre; 
1,93%
18 bis 25 Jahre; 
13,84%
26 bis 65 Jahre; 
45,91%
Ab 66 Jahre; 
3,62%
Altersstruktur Stand 30.06.2023
alleinreisende 
Männer; 12,80%
alleinerziehende 
Männer; 1,07%
alleinreisende 
Frauen; 5,21%
alleinerziehende 
Frauen; 7,02%
Familien; 73,90%
Familienstruktur Stand 30.06.2023

6 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannte Darstellung nicht den Personenkreis der 
unbegleiteten minderjährigen Ausländer einschließt. Diese werd en nicht durch das Amt für 
Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und 
Familie. 
 
Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: 
 
*sonstige Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, China, Dschibuti, Israel, Mongolei, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, sowie 
Staatenlose bzw. Menschen mit ungeklärter Nationalität) 
 
Bei der Analyse der Herkunftsländer zeigen sich deutliche Steigerungen für das Land 
Albanien um 7,5% und für die Westbalkanländer, die früher Jugoslawien bildeten, um 4,2 %.  
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, 
die sich hinsichtlich der Privatsphäre  für die Menschen erheblich untersche iden 
(Unterbringungsqualität). 
Differenziert wird in: 
 Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt)  
 Notunterkunft 
 Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) 
 Leichtbauhalle 
 Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär) 
 Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) 
 Systembau 
 Systembau Holz 
 Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) 
 
  
Afghanistan; 7%
Albanien; 13%
Armenien, 
Aserbeidschan, 
Tadschikistan, 
Georgien, 
Kasachstan, 
Usbeskistan, 
Weißrussland; 2%
ehem. Jugoslawien 
und Kosovo; 20%
Eritrea, Somalia; 3%
Libyen, Marokko, 
Tunesien, Algerien; 
1%afrikanische Länder 
Nigeria, Ghana, 
Guinea; 3%Pakistan, Indien; 1%
Russ. Förderation; 
2%
sonstige*; 
5%
Syrien, Irak, Iran; 
16%
Türkei; 0%
Ukraine; 27%
Herkunftsländer Stichtag 30.06.2023

7 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2023: 
Stichtag 31. Jan. 28. Feb. 31. Mrz. 30. Apr. 31. Mai. 30. Jun. 31. Jul. 31. Aug. 30. Sep. 
Notaufnahme 491 774 820 729 671 516 564 650 705 
Notunterkünfte 1.090 791 892 884 799 771 749 766 883 
Leichtbauhallen 681 770 757 754 706 717 711 746 775 
Beherbergungsbetriebe 2.145 2.131 1.948 2.025 1.948 1.987 2.025 2.124 2.150 
Mobile Wohneinheiten 949 1.024 1.049 1.056 1.117 1.116 1.084 1.107 1.129 
Systembauten 1.802 1.788 1.807 1.825 1.807 1.813 1.729 1.721 1.732 
Systembauten, Holz 140 137 137 129 137 145 130 121 126 
Wohnungen 2.661 2.748 2.779 2.793 2.707 2.735 2.593 2.622 2.673 
Wohnheime 1.190 1.202 1.199 1.157 1.152 1.153 1.100 1.152 1.143 
Summe 11.149 11.365 11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316 
 
Grafische Darstellung der Verteilung der der Unterbrinungunsarten zum 30.09.2023: 
 
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt  das Verhältnis von Einwohner *innen eines Stadtbezirks (Stand 
31.12.2022) zu den in diesem Bezirk untergebrachten geflüchteten Menschen an, basierend 
auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen ständiger dynamischer 
Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte.  
Die Darstellung umfasst die reale Belegung zum Ende des dritten Quartals 2023 sowie den 
voraussichtlichen Anteil geflüchteter Menschen i m Stadtbezirk im Dezember 202 3 unter 
Berücksichtigung der bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer  Unterkünfte bzw. 
Aufgabe noch belegter Objekte. 
Beherbergungsbetriebe; 
2.150; 19%
Leichtbauhallen; 
775; 7%
Mobile 
Wohneinheiten; 
1.129; 10%
Notaufnahme; 
705; 6%
Notunterkünfte; 
883; 8%
Systembauten; 
1.732; 15%
Systembau Holz; 
126; 1%
Wohnheime; 
1.143; 10%
Wohnungen; 
2.673; 24%
Verteilung der Unterbringungsarten 30.09.2023

8 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Die Veränderung der V erteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung der 
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst.  Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die 
Verteildichte. 
Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgeführten Prämissen für die Fallzahlentwicklung  sowie 
insbesondere der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern 
der geflüchteten Menschen ist eine Prognose nur eingeschränkt möglich. 
 
Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet im 
III. Quartal etwa 1,4% der Gesamtbevölkerung. Der höchste Anteil an untergebrachten 
Geflüchteten in Bezug auf die Einwohnerzahl liegt im Stadtbezirk Rodenkirchen bei 1,28 %, 
bedingt durch die Notunterkunft Ringstraße und die Notaufnahme in der Vorgebirgstraße. 
Des Weiteren hat der Stadtbezirk Innenstadt aufgrund der Vielzahl an kleinen und größeren 
Beherbergungsbetrieben, in denen Geflüchtete untergebracht sind, ebenfalls einen höheren 
1,49%
1,46%
0,58%
1,19%
1,00%
1,03%
1,24%
1,01%
1,34%
1,14%
1,12%
1,28%
0,55%
1,04%
1,03%
0,93%
1,19%
1,08%
1,17%
1,04%
1,20%
1,13%
0,55%
1,02%
0,96%
1,00%
1,17%
1,01%
1,09%
1,00%
1,29%
1,36%
0,52%
1,19%
0,98%
1,03%
1,14%
1,01%
1,04%
1,04%
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% 1,60%
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
Gesamt
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal
2023
Anteil II. Quartal
2023
Anteil III. Quartal
2023
voraussichtlicher
Anteil Dezember
2023

9 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Anteil, der aufgrund der breiten Verteilung und fehlender Erkennbarkeit als Unterkünfte nicht 
auffällig ist. 
 
Der geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal ist auf die fehlende Verfügbarkeit geeigneter 
Flächen zurückzuführen, auf denen Wohncontainer oder Systembauten errichtet werden 
könnten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, 
wurden in 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, 
Nikolausstraße und Hermann-Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut 
belegt. Im Stadtbezirk Mülheim beträgt der Anteil 1,17%, wobei Geflüchtete vorwiegend in 
mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und auch in größeren Beherbergungsbetrieben 
untergebracht sind.  
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die 
Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu 
werden, als auch um die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere 
im Blick auf die notwendige Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. 
 
Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus dabei auch auf den in den Kölner Leitlinien 
zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten festgelegten Standards, die mittelfristig bei 
einer gewissen Entspannung der Situation wieder konsequenter zum Tragen kommen sollen.  
2.1. Entwicklungen I - III. Quartal 2023 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 04.02.2021 die konkrete Vorgabe gemacht, die 
Quote der geflüchteten Menschen, die von der Stadt Köln in abgeschlossenen Wohneinheiten 
untergebracht werden, schrittweise jährlich um 5 % zu erhöhen. Aufgrund des Krieges gegen 
die Ukraine konnten diese Vorgaben jedoch nicht erfüllt werden.  
Mit Stand 30.09.2023 waren 68,46 % der in städtischen Ressourcen (ohne die Notaufnahme 
Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften 
mit abgeschlossenen Wohneinheiten, eigenen Sanitäranlagen und Küchen untergebracht. 
Aufgrund der aktuellen krisenhaften Entwicklung ist es gesichert, dass das Ziel der Erhöhung 
des Anteils der Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten bis Ende des Jahres nicht 
erreicht wird , dafür aber eine Steigerung der absoluten Zahl der in abgeschlossenen 
Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten. 
 
Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit dem Neubau 
von Unterkünften und der Sanierung bestehender Einrichtungen verfolgt. Dadurch soll die 
überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es notwendig sein, abgeschlossene 
Wohneinheiten aufzugeben, wenn das  Objekt renovierungsbedürftig ist oder die 
Vertragslaufzeit für die Anmietung endet. 
2.2. Sachstand 
Eine Erhaltung oder Steigerung  der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen 
Einflussfaktoren ab und soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden , die sich wie folgt 
darstellen: 
Insbesondere durch die signifikante Steigerung der um Unterbringung ersuchenden Personen 
aus der Ukraine in 2022 und den damit verbundenen Anstieg  der Gesamtzahl der 
untergebrachten Personen kommt eine Aufgabe von Unterbringu ngsstandorten derzeit nicht 
in Betracht. Vielmehr mussten, um den gesetzlichen Auftrag zur Unterbringung geflüchteter 
Menschen zu erfüllen, neben der Belegung  der vorgehaltenen Reserve auch zahlreiche 
Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben geschlossen w erden. Zudem mussten

10 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
vorübergehend Unterbringungsmöglichkeiten von sozialen Trägern und der GAG Immobilien 
AG akquiriert werden, die zunächst instand zu setzen waren.  
3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete 
Die Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete ist heute entscheidend 
für die Teilhabe an Informationen, Bildung und die Erledigung vieler alltäglicher Aufgaben. 
Obwohl grundsätzlich alle Unterkünfte für Geflüchtete über eine Internetversorgung 
verfügen, kann es bei hoher Nutzung zu einer Verlangsamung des Datenempfangs kommen. 
Das Amt für Wohnungswesen setzt fortlaufend Maßnahmen zur Verbesserung der 
Internetversorgung in den Unterkünften für Geflüchtete um. In den meisten großen 
Unterkünften wurde bereits ein Glasfaseranschluss mit 1 GBit/s implementiert, was eine 
qualitativ hochwertige Internetversorgung gewährleistet. In den letzten beiden Jahren wurden 
in diesem Bereich erhebliche Fortschritte erzielt. Es wird auf die Übersicht im Anhang I zu 
diesem Bericht verwiesen.  
Insbesondere an neuen Standorten zur Unterbringung von Geflüchteten muss jedoch 
zunächst eine Internetversorgung mit Glasfaser geschaffen werden. Die Verlegung neuer 
Glasfaserkabel erfordert Tiefbauarbeiten, die oft mit erheblichem Aufwand und Kosten 
verbunden sind. Zusätzlich können Verzögerungen bei der Umsetzung aufgrund von 
Personal- und Materialmangel bei den beauftragten Telekommunikationsunternehmen 
auftreten. Dies kann zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Einzug der Geflüchteten und 
der Fertigstellung des Glasfaseranschlusses führen. 
Beispielsweise wurde im Ratsbeschluss vom 16.05.2023 über die Verlängerung der 
Anmietung des Standorts Ringstraße 38-42 in Köln-Rodenkirchen (0922/2023) gleichzeitig 
die Internetausstattung dieses Standorts beschlossen. Das 
Telekommunikationsunternehmen wurde hierzu unmittelbar beauftragt, die Umsetzung 
konnte jedoch nicht bis zum Einzug der Geflüchteten abgeschlossen werden. 
An einigen der über 150 Unterbringungsstandorte bestehen technische Schwierigkeiten, die 
nur eine begrenzte Leistung des Internetzugangs ermöglichen.  
4. Unerlaubt Eingereiste aus den Westbalkanstaaten 
Historische Entwicklung  
Zum Jahresende 2021 hat die Stadt Köln n och rund 1.650 Menschen aus den 
Westbalkanstaaten untergebracht. Darunter waren auch Menschen, die schon länger in 
Unterkünften der Stadt Köln leben. So kamen im Rahmen des Jugoslawienkrieges in der 
ersten Hälfte der 1990er Jahre 350.000 Bürgerkriegsflücht linge nach Deutschland, etliche 
davon auch nach Köln. Ende der 1990er Jahre folgte eine Fluchtbewegung aufgrund des 
Kosovo-Krieges. Ein erneuter Anstieg der Migration war seit 2010 zu verzeichnen, der vor 
allem auf die Visa-Liberalisierungen für die Westbalkanstaaten zurückzuführen ist.  
In den Jahren 2018 bis 2022 kamen regelmäßig jeweils im Spätherbst Menschen aus den 
Westbalkanstaaten nach Köln und ließen sich hier unterbringen, um dann im Februar/März 
freiwillig in ihre Heimatländer zurückzukehren.

11 
 
40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
 
Situation im Herbst / Winter 2023 
Im September/Oktober kamen pro Woche zwischen 100 und 180 unerlaubt eingereiste 
Personen aus den Westbalkanstaaten unmittelbar nach Köln und baten hier um eine 
städtische Unterbringung.  
In der Zeit von  Juni 2022 bis September 2023  wurden insgesamt  rund 2.500 unerlaubt 
Eingereiste aus Westbalkanstaaten von der Stadt Köln neu untergebracht.  
Wie unter 1.2 ersichtlich, stammten zum Stand 30.06.2023 33 Prozent der 11.953 der städtisch 
untergebrachten Geflüchteten aus den Westbalkanstaaten, wobei sich hier länger 
untergebrachte und neu hinzugekommene Personen aufsummieren.  
Der größte Teil der neu Hinzugekommenen aus den Westbalkanstaaten stammt aus Albanien, 
die nunmehr 13 Prozent aller städtisch untergebrachten Geflüchteten ausmachen, gefolgt von 
dem Herkunftsland Nord-Mazedonien. Der Rest verte ilt sich auf die übrigen 
Westbalkanstaaten.  
Köln ist wie andere Großstädte ein bevorzugtes Ziel der unerlaubt Eingereisten, da es 
einerseits d irekte preiswerte Fernbusverbindungen gibt, anderseits sich in diesen Städten 
bereits eine größere Zahl von Landsleuten länger aufhält, so dass Hilfe und Infos über die 
Verhältnisse vor Ort leicht zu erhalten sind. Es handelt sich hierbei  im Wesentlichen  um 
Armutsmigration. Die betroffenen Menschen leben in ihren Herkunftsländern unter desolaten 
sozialen Verhältnissen, leiden unter fehlender gesundheitlicher Versorgung und können im 
Winter ihre Heizkosten nur schwer aufbringen. 
Seit dem 1. Januar 2023 gehör t Kroatien im Norden der Westbalkanstaaten zum Schengen -
Raum, daher gibt es keine Grenzkontrollen zu den Nachbarlä ndern Slowenien und Ungarn 
mehr und die kroatische Grenze ist zur Außengrenze des Schengen-Raumes geworden.  
Zu den Westbalkanstaaten gehören Albanien, Bosnien -Herzegowina, Serbien, Kosovo, 
Montenegro und Nord-Mazedonien. Im weiteren Sinne gehört auch Kroatien dazu, das jedoch 
als EU-Land hier außer Betracht bleibt. Staatsangehörige dieser Staaten - mit Ausnahme des 
Kosovo - sind gemäß Art. 4 Ab s.1 EU-Visa-Verordnung 2018/1806 i.V.m. Anhang II von der 
Visum-Pflicht bei der Einreise in den Schengen-Raum befreit. Das bedeutet, sie brauchen für 
die Einreise nur einen gültigen biometrischen Pass. Ab 01.01.2024 gilt dies auch für Personen 
aus dem Kosovo. Nach der Einreise in den Schengen-Raum, die zumeist über die kroatische 
Grenze verläuft, dürfen sich diese dann bis zu 90 Tage lang im Schengen-Raum einschließlich 
der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Dieser Aufenthalt ist grundsätzlich legal.  
Die Einreiserlaubnis entfällt jedoch trotz Visumsfreiheit, wenn weitere Einreisevoraus -
setzungen nicht erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere ausreichende Mittel zur Bestreitung 
des Lebensunterhaltes (Unterkunft, Essen) sowohl für die Dauer des Aufenthaltes als auch für 
die Rückreise in das Herkunftsland. (so Art. 6 Abs.1 c Schengener Grenzkodex). Zum 
Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung (§ 2 Abs.3 Satz 1 
AufenthG). Da die Personen aus den Westbalkanstaaten von der Stadt Köln ein e öffentlich-
rechtliche Unterbringung sowie Sozialleistungen in Form von Asylbewerberleistungen 
begehren, liegen diese Voraussetzungen für eine legale Einreise und einen legalen Aufenthalt 
nicht vor.

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40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Unterbringungsverpflichtung und Probleme des Verteilverfahrens  
Die Stadt Köln ist gemäß § 1 Abs.3 Satz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW verpflichtet, auch 
ausländische Geflüchtete, die nicht vom Land NRW zugewiesen werden, sondern unmittelbar 
in der Gemeinde Aufnahme begehren, vorübergehend aufzunehmen und unterzubringen. 
In der Regel stellen unerlaubt Eingereiste aus den Westbalkanstaaten keinen Asylantrag. Sie 
kommen gemäß § 29 a Abs. 2 Asylgesetz (AsylG) i.V.m. Anlage II AsylG aus einen sicheren 
Herkunftsstaat und würden damit  dem beschleunigten Asylverfahren mit geringen 
Erfolgsaussichten unterliegen. Asylanträge wären zwingend in der Erstaufnahmeeinrichtung 
des Landes NRW in Bochum zu stellen, wo sich eine Außenstelle des BAMF befindet.  
Sofern kein Asylantrag gestellt wird , werden unerlaubt Eingereiste vom Ausländeramt zur 
Verteilung auf die Landesunterkünfte nach § 15 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angemeldet. 
Die Anordnung an den Geflüchteten, sich zu einer bestimmten Landesunterkunft, meist 
Mönchengladbach, zu begeben, wird per Bescheid durch die Bezi rksregierung Arnsberg 
gefällt. Die Verteilungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg wird in 90 % der Fälle vor 
dem Verwaltungsgericht angefochten. Die Umsetzung der Weiterleitung in die 
Landesunterkunft wird entgegen § 15 a Abs.2  Satz 4 AufenthG für d ie Dauer des 
Gerichtsverfahrens regelmäßig ausgesetzt.  
Dadurch kann sich die Aufenthaltsdauer und Unterbringungspflicht der Stadt Köln für unerlaubt 
eingereiste Personen auf bis zu vier Monate verlängern. Für die Stadt Köln ist dies mit einem 
erheblichen finanziellen und per sonellen Mehraufwand verbunden.  Erst nach erfolglose m 
Gerichtsverfahren kann dann eine Weiterleitung der unerlaubt Eingereisten in die 
Landesunterkünfte erfolgen. 
Städtisch untergebrachte unerlaubt Eingereiste werden bisher nicht auf di e vom Land NRW 
festgelegte Quote der Stadt Köln zur Aufnahme von Geflüchteten angerechnet (§ 3 FlüAG). 
Außerdem erhält die Stadt Köln für untergebrachte unerlaubt Eingereiste, die ihr nicht 
zugewiesen wurden, keine pauschale monatliche Landeserstattung von jeweils 1.125 € nach 
§ 4 Abs.2 Nr. 2 FlüAG. Die Stadt Köln ist diesbezüglich in Gesprächen mit dem Land NRW.  
Der nächste Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln wird als Jahresbericht 2023 vom Amt 
für Wohnungswesen zum Stichtag 31.12.2023 erstellt.

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40. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.09.2023 
Anhang I zu Punkt 3 „Internetanbindung der 
Unterbringungsstandorte für Geflüchtete 
 
Adresse PLZ Stadtteil Sachstand Bemerkungen
Alfred-Schütte-Allee 51105 Poll Glasfaseranschluss beauftragt, Umsetzung durch 
NetzCologne läuft, 
Aloys-Boecker-Str. 4 51147 Lind Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Am Springborn 7, 9 51063 Höhenhaus Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Ankerstr. 15 50676 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Auweilerstr. 51 50765 Esch/Auweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Blaubach 9 50676 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Boltensternstr. 10 a 50735 Riehl Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Boltensternstr. 10D 50735 Riehl Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Bonner Str. 478-482 50968 Marienburg Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
zusätzlicher Access-Point zur Optimierung 
der Versorgung ist in Betrieb genommen 
worden
Bonner Wall 21 50677 Neustadt-Süd Objekt ist seit 10/2022 fertig, 1 GB-Leitung läuft
Broichstr. 48 51109 Brück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Dellbrücker Mauspfad 129 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Dürerner Str. 281 50935 Lindenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Erbacher Weg 7 50767 Lindweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Friedrichstr. 45 51143 Porz
Objekt ist fertig, 100 MB DSL-Leitung (Maximum) 
Glasfaseranschluss ist aus techn. Gründen nicht 
möglich. 
Geisbergstr. 47a-c,49a-c,51a-c,53a-c50939 Klettenberg 12 aufgestellte LTE-Router zur W-LAN Versorgung, 
darüberhinaus Internetzugang über Smartphones
Grafenmühlenweg 163 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Grafenmühlenweg 163a 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Haferkamp 15 51061 Stammheim Auftrag an NetCologne zur Versorgung jeden Hauses 
mit eigener Leitung von 100 MB
Hardtgenbuscher Kirchweg 
104 51107 Ostheim Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Heinrich-Rohlmann-Str. 11 50829 Ossendorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Herkulesstr. 42 / Haupthaus50823 Neuehrenfeld Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Herkulesstr. 42 / Container 50823 Neuehrenfeld Objekt ist seit Juni 2022 fertig, 1 GB-Leitung läuft
Wohncontainer werden an mit 
Glasfasernetz im Hauptgebäude 
verbunden und mit 20 W-LAN-Antennen 
ausgerüstet. Alte Access-Points werden 
für das Außengelände weiter betrieben.
Hermann-Heinrich-Gossen-
Str. 50858 Lindenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Josef-Broicher-Str. 3 51147 Urbach
Internetzugang vorhanden, Möglichkeit der 
Ertüchtigung der Leitung auf Glasfaseranschluss wird 
geprüft. 
Kalscheuer Weg 38 50969 Zollstock Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Koblenzer Str. 15 50968 Bayenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Kronstädter Str. 1a 50858 Weiden
Beauftragung Glasfaseranschluss und Access-Points 
in 08/2022 erfolgt. Tiefbauarbeiten für Glasfaser in 
Auftrag
Langenbergstr. 30a 50765 Chorweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Lindweiler Weg 117 50739 Longerich Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Lindweiler Weg 117a 50739 Longerich Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Loorweg 140 51143 Zündorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Luzerner Weg 70a 51063 Mülheim Objekt ist seit Mai 2022 fertig, 1 GB-Leitung läuft
Mathias-Brüggen-Str. 66 50827 Ossendorf Objekt ist seit Oktober 2022 fertig, 1 GB-Leitung läuft
Merlinweg 1 a - 3 50997 Rondorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Methweg 2 50823 Neuehrenfeld Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Neusser Landstr. 2 50735 Niehl Objekt ist seit September 2022 fertig, 1 GB-Leitung 
läuft
Nikolausstr. 57a 50937 Sülz Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Planungen zur Nachrüstung, um W-LAN-
System zu verbessern.
Pastor-Wolff-Str. 2a 50735 Niehl Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Poller Holzweg 10 Objekt ist fertig, 50 MB-Leitung läuft.  
Prüfung neues W-LAN-Antennen-System 
zur gleichmäßigeren Verteilung des 
Signals. 
Posadowskystr. 1-3 51061 Höhenhaus Selbstversorgung mit Internet 
Defekte Telefonleitungen wurden repariert, 
so dass Selbstversorgung mit Internet 
möglich 
Rather Kirchweg 302 51109 Brück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Ringstr. 38-44 50996 Rodenkirchen
Beauftragung NetrCologne 06/2023 erfolgt, 
Leitungsarbeiten/ Tiefbauarbeiten für Glasfaser in 
08/2023 noch nicht abgeschlossen. 
Schlagbaumsweg 258a 51067 Holweide Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Severinswall 16-20 50678 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Sinnersdorferstr. 65 50769 Roggendorf/Thenhoven Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Stolzestr. 5 - 7 50674 Neustadt-Süd 
Objekt ist seit Mai 2022 fertig, 250 MB DSL Leitung 
läuft + 3 LTE-Cubes mit jeweils 100 MB 
Maximalleistung
Urbacher Weg 48 51149 Porz Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Von-Bodelschwingh-Str. 10-
12 51061 Höhenhaus Selbstversorgung mit Internet 
Defekte Telefonleitungen wurden repariert, 
so dass Selbstversorgung mit Internet  
möglich
Vorgebirgstr. 74 / 
kommunale Erstaufnahme 50969 Zollstock Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Glasfaser + Access-Point-System ist in 
Betrieb; W-LAN-System steht zur 
Verfügung
Xantener Str. 84 50733 Nippes Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft
Stand: 30.09.2023

Beratungsverlauf (16)

16.01.2024 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.01.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 6.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.02.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4165/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.01.2024
Erstellt
20.12.2023 17:28