4165/2023
40. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 05.01.2024 4165/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 16.01.2024 Integrationsrat 16.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Jugendhilfeausschuss 30.01.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 02.02.2024 Finanzausschuss 05.02.2024 40. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den 40. Bericht zur Situ- ation Geflüchteter in Köln (I. - III. Quartal 2023) zur Verfügung. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird grundsätzlich quartalsweise veröffentlicht. Aufgrund der anhaltend hohen Arbeitsbelastung bezieht sich der Bericht ausnahms- weise auf den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. September 2023. 2 Anlage 40. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Gez. Dr. Rau
40._Bericht_zur_Situation_Geflüchteter_in_Köln
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Situation Geflüchteter in Köln 40. Bericht (I-III. Quartal 2023) Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 30.09.2023 1 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 2 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 4 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 6 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 7 2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 9 2.1. Entwicklungen I - III. Quartal 2023................................................................................... 9 2.2. Sachstand ............................................................................................................................ 9 3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete ........................................... 10 4. Unerlaubt Eingereiste aus den Westbalkanstaaten .................................................................. 10 Anhang I zu Punkt 3 „Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete ......... 13 2 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag gemäß dem Fl üchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) durch die Unterbringung und soziale Betreuung von Geflüchteten. Sie gewährleistet die Unterbringung aller Personen, die ihr von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden sowie unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar ansteuern. Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet und hat darüber hinaus Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl vom Amt für Wohnungswesen als auch von beauftragten sozialen Trägern gewährleistet, wobei eine bedeutende Anzahl von ehrenamtlichen Helfer *innen unterstützend tätig ist. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird grundsätzlich quartalsweise veröffentlicht . Der aktuelle Bericht bezieht sich ausnahmsweise auf den Zeitraum 01. Januar 2023 bis 30.September 2023. Es besteht daher die Möglichkeit , dass zu bestimmten Punkten bereits aktualisierte Informationen vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen In der Gesamtentwicklung zeigte sich seit Anfang 2019 eine abnehmende Anzahl von untergebrachten Geflüchteten. Dieser Trend hat sich jedoch seit dem Überfall der russischen Föderation auf die Ukraine umgekehrt. Insbesondere seit Mitte März 2022 ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten deutlich angestiegen. Die Erfüllung der Aufnahmequote des Landes an Geflüchteten für die Stadt Köln lag z um Stichtag 30.09.2023 bei 100,68 %. An der vollständigen Erfüllung der Quote hat sich seit der Unterbringung der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine nach Ausbruch des Ukraine -Krieges nichts geändert. Es ist daher in den ersten drei Vierteln des Jahres 2023 zu nur sehr geringen Landeszuweisungen gekommen. Die Bezirksregierung Arnsberg w ies überwiegend Geflüchtete im Rahmen der Familienzusammenführung und der Aufnahme afghanischer Ortskräfte zu, wobei die durchschnittliche wöchentliche Zuweisung seit Anfang des Jahres 2023 bei 3 bis 4 Personen lag. 3 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Jahreswerte 2010 - 2023: *Stand 30.09.2023 Der rapide Anstieg der Zahl der in Köln untergebrachten Geflüchteten im Jahr 2022 ist auf den Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zurückzuführen. Seit Januar 2023 lassen sich unterjährig sowohl steigende als auch rückläufige Tendenzen verzeichnen. Dies ist auf die Fluktuation der Ukrainer*innen und der unerlaubt Eingereisten zurückzuführen. Die Anzahl der Ukrainer*innen ist nahezu jeden Monat gesunken, währen gleichzeitig die A nzahl der unerlaubt Eingereisten zugenommen hat. Im Vergleich zu m Ende des Jahres 2021 hat sich zum 30.09.2023 die Zahl der städtisch untergebrachten und betreuten Geflüchteten in Köln nahezu verdoppelt. Die für die Versorgung dieser Menschen benötigten Unterbringungseinrichtungen sollen den vom Rat beschlossenen Standards entsprechen, wie sie in den "Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln" vom 20.07.2004 festgelegt sind. Insbesondere die Vorgabe, dass an einem Standort höchstens 80 Menschen untergebracht werden sollen, kann derzeit aufgrund des anhaltenden Unterbringungsdrucks oft nicht erfüllt werden. Eine spürbare Entspannung der Lage ist bisher nicht eingetreten. Dies erfordert erhebliche Anstrengungen, um die Versorgung und Betreuung neu ankommender Menschen sicherstellen und auch in kurzfristig zu schaffenden Standorten bestmöglich gewährleisten zu können. 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.258 10.189 10.216 7.460 6.176 5.764 10.839 11.316 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023* Anzahl städtisch untergebrachter Geflüchteteter (Stichtag 31.12.)* 4 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Januar 2023 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft Um den verschiedenen Bedarfen an sozialer Infrastruktur gerecht zu werden, erfolgt jeweils halbjährlich, zum 30.06. und 31.12., eine Analyse der Personenstruktur. Die analysierten Aspekte umfassen dabei Alter, Familienstruktur und Herkunft der untergebrachten Menschen. Besonders bemerkenswert ist die Altersstruktur gemäß dem vorliegenden Diagramm, insbesondere das Segment der 26 - 65 - Jährigen. Im Vergleich zur vorherigen Analyse der Personenstruktur im 37. Bericht (Stand 30.06.2022) zeigt sich in dieser Altersgruppe ein Rückgang um 4,99 %. Im Gegensatz dazu ist der Anteil der 18 – 25 - Jährigen um 2,15% gestiegen. In der Kategorie der Kinder ist insgesamt eine Steigerung von 2,3 % zu verzeichnen. Dabei ist lediglich der Anteil der Kinder im Alter von 11 – 16 Jahren um 0,56 % leicht zurückgegangen, während die anderen Alterskategorien zugenomme n haben. Insbesondere die unter 3 - Jährigen weisen einen Anstieg um 1,32 % auf, gefolgt von den 6 – 10 - Jährigen mit 0,82 %. 310 216 23 -36 -308 -91 -268 324 307 11.149 11.365 11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316 -1.000 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 11.000 12.000 Jan 23 Feb 23 Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23 monatliche Entwicklung der Unterbringung Veränderung zum Vormonat Bestand 5 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Geflüchtete leben zu etwa 74 % in familiären Strukturen, wobei der Familienanteil im Vergleich zur vorherigen Analyse vom 30.06.2022 um 6,9 % abgenommen hat. Hingegen ist der Anteil alleinreisender Männer um 5,85 %, alleinreisender Frauen um 1,21 % und alleinerziehender Frauen um 0,39 % gestiegen Der Teilbereich der alleinerziehenden Männer ist um 0,55% zurückgegangen. Unter 3 Jahre; 5,51%3 bis 5 Jahre; 5,72% 6 bis 10 Jahre; 11,07% 11 bis 16 Jahre; 12,40% 17 Jahre; 1,93% 18 bis 25 Jahre; 13,84% 26 bis 65 Jahre; 45,91% Ab 66 Jahre; 3,62% Altersstruktur Stand 30.06.2023 alleinreisende Männer; 12,80% alleinerziehende Männer; 1,07% alleinreisende Frauen; 5,21% alleinerziehende Frauen; 7,02% Familien; 73,90% Familienstruktur Stand 30.06.2023 6 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannte Darstellung nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer einschließt. Diese werd en nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: *sonstige Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, China, Dschibuti, Israel, Mongolei, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, sowie Staatenlose bzw. Menschen mit ungeklärter Nationalität) Bei der Analyse der Herkunftsländer zeigen sich deutliche Steigerungen für das Land Albanien um 7,5% und für die Westbalkanländer, die früher Jugoslawien bildeten, um 4,2 %. 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich untersche iden (Unterbringungsqualität). Differenziert wird in: Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt) Notunterkunft Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) Leichtbauhalle Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär) Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) Systembau Systembau Holz Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) Afghanistan; 7% Albanien; 13% Armenien, Aserbeidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Usbeskistan, Weißrussland; 2% ehem. Jugoslawien und Kosovo; 20% Eritrea, Somalia; 3% Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien; 1%afrikanische Länder Nigeria, Ghana, Guinea; 3%Pakistan, Indien; 1% Russ. Förderation; 2% sonstige*; 5% Syrien, Irak, Iran; 16% Türkei; 0% Ukraine; 27% Herkunftsländer Stichtag 30.06.2023 7 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2023: Stichtag 31. Jan. 28. Feb. 31. Mrz. 30. Apr. 31. Mai. 30. Jun. 31. Jul. 31. Aug. 30. Sep. Notaufnahme 491 774 820 729 671 516 564 650 705 Notunterkünfte 1.090 791 892 884 799 771 749 766 883 Leichtbauhallen 681 770 757 754 706 717 711 746 775 Beherbergungsbetriebe 2.145 2.131 1.948 2.025 1.948 1.987 2.025 2.124 2.150 Mobile Wohneinheiten 949 1.024 1.049 1.056 1.117 1.116 1.084 1.107 1.129 Systembauten 1.802 1.788 1.807 1.825 1.807 1.813 1.729 1.721 1.732 Systembauten, Holz 140 137 137 129 137 145 130 121 126 Wohnungen 2.661 2.748 2.779 2.793 2.707 2.735 2.593 2.622 2.673 Wohnheime 1.190 1.202 1.199 1.157 1.152 1.153 1.100 1.152 1.143 Summe 11.149 11.365 11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316 Grafische Darstellung der Verteilung der der Unterbrinungunsarten zum 30.09.2023: 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt das Verhältnis von Einwohner *innen eines Stadtbezirks (Stand 31.12.2022) zu den in diesem Bezirk untergebrachten geflüchteten Menschen an, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen ständiger dynamischer Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte. Die Darstellung umfasst die reale Belegung zum Ende des dritten Quartals 2023 sowie den voraussichtlichen Anteil geflüchteter Menschen i m Stadtbezirk im Dezember 202 3 unter Berücksichtigung der bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer Unterkünfte bzw. Aufgabe noch belegter Objekte. Beherbergungsbetriebe; 2.150; 19% Leichtbauhallen; 775; 7% Mobile Wohneinheiten; 1.129; 10% Notaufnahme; 705; 6% Notunterkünfte; 883; 8% Systembauten; 1.732; 15% Systembau Holz; 126; 1% Wohnheime; 1.143; 10% Wohnungen; 2.673; 24% Verteilung der Unterbringungsarten 30.09.2023 8 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Die Veränderung der V erteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die Verteildichte. Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgeführten Prämissen für die Fallzahlentwicklung sowie insbesondere der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine Prognose nur eingeschränkt möglich. Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet im III. Quartal etwa 1,4% der Gesamtbevölkerung. Der höchste Anteil an untergebrachten Geflüchteten in Bezug auf die Einwohnerzahl liegt im Stadtbezirk Rodenkirchen bei 1,28 %, bedingt durch die Notunterkunft Ringstraße und die Notaufnahme in der Vorgebirgstraße. Des Weiteren hat der Stadtbezirk Innenstadt aufgrund der Vielzahl an kleinen und größeren Beherbergungsbetrieben, in denen Geflüchtete untergebracht sind, ebenfalls einen höheren 1,49% 1,46% 0,58% 1,19% 1,00% 1,03% 1,24% 1,01% 1,34% 1,14% 1,12% 1,28% 0,55% 1,04% 1,03% 0,93% 1,19% 1,08% 1,17% 1,04% 1,20% 1,13% 0,55% 1,02% 0,96% 1,00% 1,17% 1,01% 1,09% 1,00% 1,29% 1,36% 0,52% 1,19% 0,98% 1,03% 1,14% 1,01% 1,04% 1,04% 0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% 1,60% Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt Verteildichte in den Stadtbezirken Anteil I. Quartal 2023 Anteil II. Quartal 2023 Anteil III. Quartal 2023 voraussichtlicher Anteil Dezember 2023 9 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Anteil, der aufgrund der breiten Verteilung und fehlender Erkennbarkeit als Unterkünfte nicht auffällig ist. Der geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal ist auf die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Flächen zurückzuführen, auf denen Wohncontainer oder Systembauten errichtet werden könnten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden in 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann-Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Im Stadtbezirk Mülheim beträgt der Anteil 1,17%, wobei Geflüchtete vorwiegend in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und auch in größeren Beherbergungsbetrieben untergebracht sind. 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden, als auch um die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die notwendige Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus dabei auch auf den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten festgelegten Standards, die mittelfristig bei einer gewissen Entspannung der Situation wieder konsequenter zum Tragen kommen sollen. 2.1. Entwicklungen I - III. Quartal 2023 Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 04.02.2021 die konkrete Vorgabe gemacht, die Quote der geflüchteten Menschen, die von der Stadt Köln in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden, schrittweise jährlich um 5 % zu erhöhen. Aufgrund des Krieges gegen die Ukraine konnten diese Vorgaben jedoch nicht erfüllt werden. Mit Stand 30.09.2023 waren 68,46 % der in städtischen Ressourcen (ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten, eigenen Sanitäranlagen und Küchen untergebracht. Aufgrund der aktuellen krisenhaften Entwicklung ist es gesichert, dass das Ziel der Erhöhung des Anteils der Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten bis Ende des Jahres nicht erreicht wird , dafür aber eine Steigerung der absoluten Zahl der in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten. Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit dem Neubau von Unterkünften und der Sanierung bestehender Einrichtungen verfolgt. Dadurch soll die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet. 2.2. Sachstand Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen Einflussfaktoren ab und soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden , die sich wie folgt darstellen: Insbesondere durch die signifikante Steigerung der um Unterbringung ersuchenden Personen aus der Ukraine in 2022 und den damit verbundenen Anstieg der Gesamtzahl der untergebrachten Personen kommt eine Aufgabe von Unterbringu ngsstandorten derzeit nicht in Betracht. Vielmehr mussten, um den gesetzlichen Auftrag zur Unterbringung geflüchteter Menschen zu erfüllen, neben der Belegung der vorgehaltenen Reserve auch zahlreiche Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben geschlossen w erden. Zudem mussten 10 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 vorübergehend Unterbringungsmöglichkeiten von sozialen Trägern und der GAG Immobilien AG akquiriert werden, die zunächst instand zu setzen waren. 3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete Die Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete ist heute entscheidend für die Teilhabe an Informationen, Bildung und die Erledigung vieler alltäglicher Aufgaben. Obwohl grundsätzlich alle Unterkünfte für Geflüchtete über eine Internetversorgung verfügen, kann es bei hoher Nutzung zu einer Verlangsamung des Datenempfangs kommen. Das Amt für Wohnungswesen setzt fortlaufend Maßnahmen zur Verbesserung der Internetversorgung in den Unterkünften für Geflüchtete um. In den meisten großen Unterkünften wurde bereits ein Glasfaseranschluss mit 1 GBit/s implementiert, was eine qualitativ hochwertige Internetversorgung gewährleistet. In den letzten beiden Jahren wurden in diesem Bereich erhebliche Fortschritte erzielt. Es wird auf die Übersicht im Anhang I zu diesem Bericht verwiesen. Insbesondere an neuen Standorten zur Unterbringung von Geflüchteten muss jedoch zunächst eine Internetversorgung mit Glasfaser geschaffen werden. Die Verlegung neuer Glasfaserkabel erfordert Tiefbauarbeiten, die oft mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden sind. Zusätzlich können Verzögerungen bei der Umsetzung aufgrund von Personal- und Materialmangel bei den beauftragten Telekommunikationsunternehmen auftreten. Dies kann zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Einzug der Geflüchteten und der Fertigstellung des Glasfaseranschlusses führen. Beispielsweise wurde im Ratsbeschluss vom 16.05.2023 über die Verlängerung der Anmietung des Standorts Ringstraße 38-42 in Köln-Rodenkirchen (0922/2023) gleichzeitig die Internetausstattung dieses Standorts beschlossen. Das Telekommunikationsunternehmen wurde hierzu unmittelbar beauftragt, die Umsetzung konnte jedoch nicht bis zum Einzug der Geflüchteten abgeschlossen werden. An einigen der über 150 Unterbringungsstandorte bestehen technische Schwierigkeiten, die nur eine begrenzte Leistung des Internetzugangs ermöglichen. 4. Unerlaubt Eingereiste aus den Westbalkanstaaten Historische Entwicklung Zum Jahresende 2021 hat die Stadt Köln n och rund 1.650 Menschen aus den Westbalkanstaaten untergebracht. Darunter waren auch Menschen, die schon länger in Unterkünften der Stadt Köln leben. So kamen im Rahmen des Jugoslawienkrieges in der ersten Hälfte der 1990er Jahre 350.000 Bürgerkriegsflücht linge nach Deutschland, etliche davon auch nach Köln. Ende der 1990er Jahre folgte eine Fluchtbewegung aufgrund des Kosovo-Krieges. Ein erneuter Anstieg der Migration war seit 2010 zu verzeichnen, der vor allem auf die Visa-Liberalisierungen für die Westbalkanstaaten zurückzuführen ist. In den Jahren 2018 bis 2022 kamen regelmäßig jeweils im Spätherbst Menschen aus den Westbalkanstaaten nach Köln und ließen sich hier unterbringen, um dann im Februar/März freiwillig in ihre Heimatländer zurückzukehren. 11 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Situation im Herbst / Winter 2023 Im September/Oktober kamen pro Woche zwischen 100 und 180 unerlaubt eingereiste Personen aus den Westbalkanstaaten unmittelbar nach Köln und baten hier um eine städtische Unterbringung. In der Zeit von Juni 2022 bis September 2023 wurden insgesamt rund 2.500 unerlaubt Eingereiste aus Westbalkanstaaten von der Stadt Köln neu untergebracht. Wie unter 1.2 ersichtlich, stammten zum Stand 30.06.2023 33 Prozent der 11.953 der städtisch untergebrachten Geflüchteten aus den Westbalkanstaaten, wobei sich hier länger untergebrachte und neu hinzugekommene Personen aufsummieren. Der größte Teil der neu Hinzugekommenen aus den Westbalkanstaaten stammt aus Albanien, die nunmehr 13 Prozent aller städtisch untergebrachten Geflüchteten ausmachen, gefolgt von dem Herkunftsland Nord-Mazedonien. Der Rest verte ilt sich auf die übrigen Westbalkanstaaten. Köln ist wie andere Großstädte ein bevorzugtes Ziel der unerlaubt Eingereisten, da es einerseits d irekte preiswerte Fernbusverbindungen gibt, anderseits sich in diesen Städten bereits eine größere Zahl von Landsleuten länger aufhält, so dass Hilfe und Infos über die Verhältnisse vor Ort leicht zu erhalten sind. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Armutsmigration. Die betroffenen Menschen leben in ihren Herkunftsländern unter desolaten sozialen Verhältnissen, leiden unter fehlender gesundheitlicher Versorgung und können im Winter ihre Heizkosten nur schwer aufbringen. Seit dem 1. Januar 2023 gehör t Kroatien im Norden der Westbalkanstaaten zum Schengen - Raum, daher gibt es keine Grenzkontrollen zu den Nachbarlä ndern Slowenien und Ungarn mehr und die kroatische Grenze ist zur Außengrenze des Schengen-Raumes geworden. Zu den Westbalkanstaaten gehören Albanien, Bosnien -Herzegowina, Serbien, Kosovo, Montenegro und Nord-Mazedonien. Im weiteren Sinne gehört auch Kroatien dazu, das jedoch als EU-Land hier außer Betracht bleibt. Staatsangehörige dieser Staaten - mit Ausnahme des Kosovo - sind gemäß Art. 4 Ab s.1 EU-Visa-Verordnung 2018/1806 i.V.m. Anhang II von der Visum-Pflicht bei der Einreise in den Schengen-Raum befreit. Das bedeutet, sie brauchen für die Einreise nur einen gültigen biometrischen Pass. Ab 01.01.2024 gilt dies auch für Personen aus dem Kosovo. Nach der Einreise in den Schengen-Raum, die zumeist über die kroatische Grenze verläuft, dürfen sich diese dann bis zu 90 Tage lang im Schengen-Raum einschließlich der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Dieser Aufenthalt ist grundsätzlich legal. Die Einreiserlaubnis entfällt jedoch trotz Visumsfreiheit, wenn weitere Einreisevoraus - setzungen nicht erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (Unterkunft, Essen) sowohl für die Dauer des Aufenthaltes als auch für die Rückreise in das Herkunftsland. (so Art. 6 Abs.1 c Schengener Grenzkodex). Zum Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung (§ 2 Abs.3 Satz 1 AufenthG). Da die Personen aus den Westbalkanstaaten von der Stadt Köln ein e öffentlich- rechtliche Unterbringung sowie Sozialleistungen in Form von Asylbewerberleistungen begehren, liegen diese Voraussetzungen für eine legale Einreise und einen legalen Aufenthalt nicht vor. 12 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Unterbringungsverpflichtung und Probleme des Verteilverfahrens Die Stadt Köln ist gemäß § 1 Abs.3 Satz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW verpflichtet, auch ausländische Geflüchtete, die nicht vom Land NRW zugewiesen werden, sondern unmittelbar in der Gemeinde Aufnahme begehren, vorübergehend aufzunehmen und unterzubringen. In der Regel stellen unerlaubt Eingereiste aus den Westbalkanstaaten keinen Asylantrag. Sie kommen gemäß § 29 a Abs. 2 Asylgesetz (AsylG) i.V.m. Anlage II AsylG aus einen sicheren Herkunftsstaat und würden damit dem beschleunigten Asylverfahren mit geringen Erfolgsaussichten unterliegen. Asylanträge wären zwingend in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Bochum zu stellen, wo sich eine Außenstelle des BAMF befindet. Sofern kein Asylantrag gestellt wird , werden unerlaubt Eingereiste vom Ausländeramt zur Verteilung auf die Landesunterkünfte nach § 15 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angemeldet. Die Anordnung an den Geflüchteten, sich zu einer bestimmten Landesunterkunft, meist Mönchengladbach, zu begeben, wird per Bescheid durch die Bezi rksregierung Arnsberg gefällt. Die Verteilungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg wird in 90 % der Fälle vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Die Umsetzung der Weiterleitung in die Landesunterkunft wird entgegen § 15 a Abs.2 Satz 4 AufenthG für d ie Dauer des Gerichtsverfahrens regelmäßig ausgesetzt. Dadurch kann sich die Aufenthaltsdauer und Unterbringungspflicht der Stadt Köln für unerlaubt eingereiste Personen auf bis zu vier Monate verlängern. Für die Stadt Köln ist dies mit einem erheblichen finanziellen und per sonellen Mehraufwand verbunden. Erst nach erfolglose m Gerichtsverfahren kann dann eine Weiterleitung der unerlaubt Eingereisten in die Landesunterkünfte erfolgen. Städtisch untergebrachte unerlaubt Eingereiste werden bisher nicht auf di e vom Land NRW festgelegte Quote der Stadt Köln zur Aufnahme von Geflüchteten angerechnet (§ 3 FlüAG). Außerdem erhält die Stadt Köln für untergebrachte unerlaubt Eingereiste, die ihr nicht zugewiesen wurden, keine pauschale monatliche Landeserstattung von jeweils 1.125 € nach § 4 Abs.2 Nr. 2 FlüAG. Die Stadt Köln ist diesbezüglich in Gesprächen mit dem Land NRW. Der nächste Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln wird als Jahresbericht 2023 vom Amt für Wohnungswesen zum Stichtag 31.12.2023 erstellt. 13 40. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.09.2023 Anhang I zu Punkt 3 „Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete Adresse PLZ Stadtteil Sachstand Bemerkungen Alfred-Schütte-Allee 51105 Poll Glasfaseranschluss beauftragt, Umsetzung durch NetzCologne läuft, Aloys-Boecker-Str. 4 51147 Lind Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Am Springborn 7, 9 51063 Höhenhaus Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Ankerstr. 15 50676 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Auweilerstr. 51 50765 Esch/Auweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Blaubach 9 50676 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Boltensternstr. 10 a 50735 Riehl Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Boltensternstr. 10D 50735 Riehl Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Bonner Str. 478-482 50968 Marienburg Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft zusätzlicher Access-Point zur Optimierung der Versorgung ist in Betrieb genommen worden Bonner Wall 21 50677 Neustadt-Süd Objekt ist seit 10/2022 fertig, 1 GB-Leitung läuft Broichstr. 48 51109 Brück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Dellbrücker Mauspfad 129 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Dürerner Str. 281 50935 Lindenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Erbacher Weg 7 50767 Lindweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Friedrichstr. 45 51143 Porz Objekt ist fertig, 100 MB DSL-Leitung (Maximum) Glasfaseranschluss ist aus techn. Gründen nicht möglich. Geisbergstr. 47a-c,49a-c,51a-c,53a-c50939 Klettenberg 12 aufgestellte LTE-Router zur W-LAN Versorgung, darüberhinaus Internetzugang über Smartphones Grafenmühlenweg 163 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Grafenmühlenweg 163a 51069 Dellbrück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Haferkamp 15 51061 Stammheim Auftrag an NetCologne zur Versorgung jeden Hauses mit eigener Leitung von 100 MB Hardtgenbuscher Kirchweg 104 51107 Ostheim Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Heinrich-Rohlmann-Str. 11 50829 Ossendorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Herkulesstr. 42 / Haupthaus50823 Neuehrenfeld Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Herkulesstr. 42 / Container 50823 Neuehrenfeld Objekt ist seit Juni 2022 fertig, 1 GB-Leitung läuft Wohncontainer werden an mit Glasfasernetz im Hauptgebäude verbunden und mit 20 W-LAN-Antennen ausgerüstet. Alte Access-Points werden für das Außengelände weiter betrieben. Hermann-Heinrich-Gossen- Str. 50858 Lindenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Josef-Broicher-Str. 3 51147 Urbach Internetzugang vorhanden, Möglichkeit der Ertüchtigung der Leitung auf Glasfaseranschluss wird geprüft. Kalscheuer Weg 38 50969 Zollstock Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Koblenzer Str. 15 50968 Bayenthal Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Kronstädter Str. 1a 50858 Weiden Beauftragung Glasfaseranschluss und Access-Points in 08/2022 erfolgt. Tiefbauarbeiten für Glasfaser in Auftrag Langenbergstr. 30a 50765 Chorweiler Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Lindweiler Weg 117 50739 Longerich Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Lindweiler Weg 117a 50739 Longerich Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Loorweg 140 51143 Zündorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Luzerner Weg 70a 51063 Mülheim Objekt ist seit Mai 2022 fertig, 1 GB-Leitung läuft Mathias-Brüggen-Str. 66 50827 Ossendorf Objekt ist seit Oktober 2022 fertig, 1 GB-Leitung läuft Merlinweg 1 a - 3 50997 Rondorf Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Methweg 2 50823 Neuehrenfeld Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Neusser Landstr. 2 50735 Niehl Objekt ist seit September 2022 fertig, 1 GB-Leitung läuft Nikolausstr. 57a 50937 Sülz Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Planungen zur Nachrüstung, um W-LAN- System zu verbessern. Pastor-Wolff-Str. 2a 50735 Niehl Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Poller Holzweg 10 Objekt ist fertig, 50 MB-Leitung läuft. Prüfung neues W-LAN-Antennen-System zur gleichmäßigeren Verteilung des Signals. Posadowskystr. 1-3 51061 Höhenhaus Selbstversorgung mit Internet Defekte Telefonleitungen wurden repariert, so dass Selbstversorgung mit Internet möglich Rather Kirchweg 302 51109 Brück Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Ringstr. 38-44 50996 Rodenkirchen Beauftragung NetrCologne 06/2023 erfolgt, Leitungsarbeiten/ Tiefbauarbeiten für Glasfaser in 08/2023 noch nicht abgeschlossen. Schlagbaumsweg 258a 51067 Holweide Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Severinswall 16-20 50678 Altstadt/Süd Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Sinnersdorferstr. 65 50769 Roggendorf/Thenhoven Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Stolzestr. 5 - 7 50674 Neustadt-Süd Objekt ist seit Mai 2022 fertig, 250 MB DSL Leitung läuft + 3 LTE-Cubes mit jeweils 100 MB Maximalleistung Urbacher Weg 48 51149 Porz Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Von-Bodelschwingh-Str. 10- 12 51061 Höhenhaus Selbstversorgung mit Internet Defekte Telefonleitungen wurden repariert, so dass Selbstversorgung mit Internet möglich Vorgebirgstr. 74 / kommunale Erstaufnahme 50969 Zollstock Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Glasfaser + Access-Point-System ist in Betrieb; W-LAN-System steht zur Verfügung Xantener Str. 84 50733 Nippes Objekt ist fertig, 1 GB-Leitung läuft Stand: 30.09.2023
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4165/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.01.2024
- Erstellt
- 20.12.2023 17:28