V/0141/2017/1
Klimaanpassungskonzept der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
7522 Zeichen
V/0141/2017/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Klimaanpassungskonzept der Stadt Münster
Beratungsfolge
09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
16.05.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.05.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Endbericht des Guta chters zur Erstellung eines Klimaanpassungsko n-
zeptes der Stadt Münster vom Dezember 2015 zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die konkrete Umsetzbarkeit der Vorschläge des
Maßnahmenkataloges im Hinblick auf ihre praktische Machbarkeit , Wirksamkeit und Effiz i-
enz und im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen von den zuständigen Fachämtern
noch nicht geprüft ist.
3.1 Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Vorschläge des theoretischen Maßnahmenkata-
logs des Gutachtens in Zusammenar beit mit dem Klimabeirat auf ihre Umsetzbarkeit
insbesondere nach Maßgabe der unter Ziffer 2 genannten Aspekte zu prüfen und dem Rat
ein daraus abgeleitetes umsetzungsorientiertes kommunales Handlungskonzept für die
Stadt Münster bis Mitte 2018 Ende 2017 zur Entscheidung vorzulegen.
3.2 Es wird für jede dem Rat zur Entscheidung vorgelegte Maßnahme eine Bewertungs-
und Rangfolgematrix erarbeitet, die die Aspekte
a) Zeitdauer der Umsetzbarkeit (kurz- bis langfristig),
b) Maß der Effizienz (Wirkungen auf die Schutzgüter Natur und Landschaft, Ar-
tenschutz, Boden, Wasser, Klima, Mensch, Sach- und Kulturgüter),
c) Zeitdauer der Wirksamkeit (kurz- bis langfristig) und
d) finanzieller Aufwand
anschaulich und objektiv nachvollziehbar darstellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0141/2017/1
Auskunft erteilt:
Frau Wildt
Ruf:
492 67 03
E-Mail:
WildtB@stadt-muenster.de
Datum:
08.05.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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3.3 Die Verwaltung erarbeitet eine Konzeption, wie die Aussagen des Klimaanpas-
sungskonzeptes bei allen zukünftigen Planungen im Abwägungsprozess Eingang
finden. Für die Erarbeitung der Konzeption und Umsetzung des Klimaanpas-
sungskonzeptes wird die Verwaltung mit Förderung durch die Nationale Klima-
schutzinitiative (NKI) befristet einen sogenannten „Klimaschutzmanager“ einset-
zen und die entsprechenden Fördermittel akquirieren.
4. Die Finanzierung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Personalressourcen ist B e-
standteil de s kommunalen Handlungskonzepts, über das der Rat im Rahmen des Hau s-
haltsplans 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung zu entscheiden hat.
4. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 04.04.2017 (Anlage 1) ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erarbeitung des Handlungskonzeptes entstehen keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen.
Die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Personalressourcen ist Bestan dteil
des kommunalen Handlungskonzepts, über das der Rat im Rahmen des Haushaltsplans 2018
sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zu entscheiden hat.
Begründung:
1. Ausgangslage:
Die Ergebnisse des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Münster sind dem Ausschuss für U m-
weltschutz, Klimaschutz und Bauwesen (AUKB) am 28.02.2017 durch den Gutachter vorgestellt wo r-
den und im Rahmen einer anschließenden Diskussion konstruktiv diskutiert worden. Die SPD -
Fraktion im Rat der Stadt Münster beantragte auf Grund des Umfangs des Gutachtens die Beschluss-
fassung der Vorlage in die nächste Beratungskette zu schieben, insbesondere um für den Beschluss-
punktes 3 ggfs. weitere Konkretisierungen ergänzen zu können. Nach kurzer Beratung wurde ei n-
stimmig beschlossen, dem Rat für die Sitzung am 22.03.2017 die Annahme der Beschlusspunkte 1, 2
und 4 zu empfehlen. Im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo hnen am
16.03.2017 wurde der Beschluss aus dem AUKB vom 28.02.2017 bestätigt.
Die Vorlage mit der Beschlussempfehlung aus den Ausschüssen wurde im Rat am 22.03.2017 nich t
beraten, so dass nunmehr die Verwaltung für die nächste Beratungsfolge eine Ergänzung svorlage
vorlegen konnte und den Antrag der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster aus der Sitzung des
AUKB vom 04.04.2017 (Anlage 1) aufnehmen konnte.
2. Vorschlag der Verwaltung zu den Beschlusspunkten:
(Änderungen und Ergänzungen sind durchgestrichen bzw. fett markiert)
1. Damit die Beauftragung der Verwaltung zur Erarbeitung eines umsetzungsorientierten komm u-
nalen Handlungskonzeptes für die Stadt Münster (vgl. Beschlusspunktes 3 der V/0141/2017) er-
folgen kann, muss der Beschlusspunkt 3 in die Empfehlung an den Rat der Stadt Münster wi e-
der aufgenommen werden.
2. Die Ansätze aus dem Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster werden weitgehend in
den Beschlusspunkt 3 aufgenommen. Dazu im Detail die folgenden Erläuterungen:
zu 3.1: Hier soll ergänzt werden, dass das Handlungskonzept in Zusammenarbeit mit dem
Klimabeirat erarbeitet werden soll. Da es sich bei der Erarbeitung des Handlungskonzeptes
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um eine verwaltungsinterne Aufgabe handelt, kann eine Zusammenarbeit mit dem Klimabe i-
rat nur in der Form erfolgen, dass ein von der Verwaltung eigenständig erstelltes Handlungs-
konzept dem Beirat zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt und diese Ste llungnahme der
Beschlussvorlage an den Rat beigefügt wird. Die Erarbeitung des Han dlungskonzeptes und
die Abstimmung mit dem Klimabeirat erfolgt bis Mitte 2018.
zu 3.2: Die im Antrag der SPD -Fraktion genannten Aspekte sind grundsätzlich sowohl im
Beschlusspunkt 2 der Sachentscheidung als auch auf Seite 5 der Vorlage V/0141/2017 en t-
halten. Einer Konkretisierung als gesonderten Beschlusspunkt steht jedoch fachlich nichts
entgegen.
zu 3.3: Im Beschlussvorschlag soll nach dem Antrag der SPD-Fraktion ergänzt werden, dass
die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, wie bei zukünftigen Planungen die Aussagen des
Klimaanpassungskonzeptes in den Abwägungsprozess Eingang finden. Diese Aufgabe ist
grundsätzlich für die Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes wichtig und ist im Bericht
auf Seite 128 (Anlage 1 zu V/0141/2017) als Aufgabe für eine vorgeschlagene Personalstelle
aufgeführt.
3. Zusammenfassung:
Aus Sicht der Verwaltung stellen die im Rahmen des Antrages der SPD -Fraktion eingebrachten E r-
gänzungen für die Erarbeitung des Handlungskonzep tes lediglich eine Konkretisierung für die detai l-
lierte Ausgestaltung des Konzeptes dar und können somit sachlich gut in die Beschlussfassung ei n-
gebracht werden. Der Beschlusspunkt 3.3 kann nur mit zusätzlichem Personal erbracht werden, so
dass die Verwaltung vorschlägt, frühzeitig einen Klimaschutzmanager für die Umsetzung des Klim a-
schutzteilkonzeptes „Anpassung an den Klimawandel“ einzustellen. Die Beantragung der Fördermittel
des BMU ist innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung des entsprechenden Kl imaschutzteilkon-
zeptes möglich, d.h. im Fall des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster bis spätestens Dez.
2018.
Die Verwaltung empfiehlt den Ausschüssen und dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag anzu-
nehmen.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 04.04.2017
V_0141_2017_E1_Anlage 1
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de V/0141/2017 Klimaanpassungskonzept Änderungsantrag Beschlussvorlage: 1. wie Vorlage 2. wie Vorlage 3. 1 neu Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Vorschläge des theoretischen Maßnah- menkatalogs des Gutachtens in Zusammenarbeit mit dem Klimabeirat auf ihre Umsetzbarkeit insbesondere nach Maßgabe der unter Ziffer 2 genannten Aspekte zu prüfen und dem Rat ein daraus abgeleitetes umsetzungsorientiertes kommu- nales Handlungskonzept für die Stadt Münster bis Ende 2017 zur Entscheidung vorzulegen. 3.2 neu Es wird für jede dem Rat zur Entscheidung vorgelegte Maßnahme eine Bewer- tungs- und Rangfolgematrix erarbeitet, die die Aspekte a) Zeitdauer der Umsetzbarkeit (kurz- bis langfristig), b) Maß der Effizienz (Wirkungen auf die Schutzgüter Natur und Landschaft, Artenschutz, Boden, Wasser, Klima, Mensch, Sach- und Kulturgüter), c) Zeitdauer der Wirksamkeit (kurz- bis langfristig) und d) finanzieller Aufwand anschaulich und objektiv nachvollziehbar darstellt. 3.3 neu Die Verwaltung erarbeitet eine Konzeption, wie die Aussagen des Klimaanpas- sungskonzeptes bei allen zukünftigen Planungen im Abwägungsprozess Eingang finden. 4. wie Vorlage Begründung: Erfolgt mündlich gez. Ludger Steinmann & Fraktion 04.04.2017
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0141/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37