2064/2026
Mitteilung nach § 24 GO NRW - Sicherer Schulweg auf der Herler Straße – Tempo 30 bis zur Alten Wipperfürther Straße, Aktenzeichen 41/26
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Antwortschreiben
6891 Zeichen
Seite 1/3 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 41/26 08.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Sicherer Schulweg auf der Herler Straße – Tempo 30 bis zur Alten Wipperfürther Straße“, Aktenzeichen 41/26 Sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Schreiben vom 23.02.2026 und 02.03.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegen- den Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Die Verwaltung hat die Bürgeranfrage der Bürgerinitiative Herler Straße sowie die zu- gehörige Petition zur Einführung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschrän- kung von 30 km/h im Abschnitt Herler Straße 38 bis 94 sowie im weiteren Verlauf der Alten Wipperfürther Straße fachlich geprüft. Im Rahmen der Prüfung wurden die aktu- ellen Unfalllagebilder der Polizei Köln sowie unabhängig voneinander durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen der Polizei Köln und der Verwaltung herangezogen. Um eine repräsentative Datenbasis zu gewährleisten, wurden die Messungen an ver- schiedenen Standorten entlang der Herler Straße sowie der Alten Wipperfürther Straße durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte an unterschiedlichen Wochentagen jeweils außerhalb der Ferienzeiten, Feiertage und Wochenenden, um das reguläre Verkehrsaufkommen im Berufs- und Schulalltag abzubilden. Die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrsbeschränkungen unterliegt der strikten Bindung an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur dort zulässig, wo auf- grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allge- meine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/3 Die Auswertung der Unfalldaten durch die Polizei Köln ergab für den betreffenden Streckenabschnitt keine Auffälligkeiten. Eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Die belastbaren Ergebnisse der räumlich und zeitlich differenzierten Messreihen, sowohl seitens der Polizei als auch seitens der Verwaltung, belegen ein unauffälliges Fahrver- halten der Verkehrsteilnehmenden im stadtweiten Vergleich. Die zulässige Höchstge- schwindigkeit wird im Regelfall eingehalten. Da die objektive Gefahrenlage somit durch die vorliegenden Daten nicht nachgewiesen werden kann, fehlt die zwingende rechtliche Grundlage für eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Reduzierung der zu- lässigen Höchstgeschwindigkeit. Hinsichtlich der vorgebrachten Bedenken bezüglich der Sichtbarkeit des Fußgänger- überwegs (FGÜ) an der Herler Straße 90 stellt die Verwaltung fest, dass die Anlage den aktuellen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) entspricht. Die Sichtfelder sind fachgerecht dimensioniert und die Einsehbar- keit ist für alle Verkehrsteilnehmenden unter Einhaltung der zulässigen Geschwindig- keit vollumfänglich gegeben. Den genannten Straßenzügen kommt ungeachtet ihrer netzhierarchischen Einordnung eine bedeutende Bündelungs- und Erschließungsfunktion im Stadtteil Buchheim zu, insbesondere als wichtige direkte Verbindung zwischen dem Buchheimer Ring und der Frankfurter Straße. Zudem wird die betroffene Strecke von den KVB-Buslinien 159 und 195 genutzt. Eine Ausweitung von Tempo 30 auf die gesamte Straßenlänge würde zu Zeitverlusten führen, welche die Fahrplanstabilität und die Anschlussgaran- tien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gefährden könnten. Die Priorisierung des ÖPNV ist ein erklärtes Ziel der städtischen Mobilitätsplanung. Die besonderen Schutzbedürfnisse im Umfeld der dort ansässigen sozialen Einrich- tungen (Spielplatz „Herler Platz“, Kindertagesstätten und Schulen) sind bereits durch punktuelle Tempo-30-Anordnungen gemäß § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO berücksichtigt. Eine über die gesetzlich privilegierten Bereiche hinausgehende „Lückenschließung“ zur bloßen Verstetigung des Verkehrsflusses wird seitens der Verwaltung nach pflicht- gemäßem Ermessen abgelehnt, da die Erforderlichkeit aufgrund der umfassenden Messdaten nicht gegeben ist und das öffentliche Interesse an der Netzfunktion sowie der ÖPNV-Beschleunigung hier überwiegt. Mangels einer nachweisbaren besonderen Gefahrenlage und unter Berücksichtigung der netzplanerischen Bedeutung sowie der Belange des ÖPNV sieht die Verwaltung derzeit keine Grundlage, dem Antrag auf eine durchgehende Geschwindigkeitsredu- zierung zu entsprechen. Dem Wunsch nach baulichen Fahrbahnschwellen kann nicht entsprochen werden. Diese führen beim Überfahren zu erheblichen Erschütterungen, was insbesondere für Rettungsdienste beim Transport von Notfallpatienten kritisch ist und zudem die Einhal- tung der gesetzlichen Hilfsfristen gefährden kann. Darüber hinaus resultieren aus sol- chen Anlagen häufig Lärmbelästigungen für die unmittelbare Anwohnerschaft durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge, weshalb diese im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der angeregten Geschwindigkeitsanzeigegeräte wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrswacht Köln seit dem Jahr 2025 in Kooperation mit der Stadt Seite 3/3 entsprechende Tafeln zur Sensibilisierung bereitstellt. Es besteht die Möglichkeit, un- ter der Internetadresse www.verkehrswacht-koeln.de/gat/ eigenständig Standortvor- schläge für die Herler Straße und die Alte Wipperfürther Straße einzureichen und dort alle weiteren Details zum Verfahren einzusehen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsamanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
7816 Zeichen
Unterschriftenliste vom 23.02.2026 Petition Sicherer Schulweg auf der Herler Straße – Tempo 30 bis zur Alten Wipperfürther Straße AN: Norbert Fuchs Petition: Wir fordern die Stadtverwaltung und die zuständigen Behörden auf, schnellstmöglich wirksame Maßnahmen umzusetzen: Einrichtung einer Tempo-30-Zone von der Herler Straße bis zur Alten Wipperfürther Straße. Verkehrskontrollen durch stationäre oder mobile Blitzer. Prüfung weiterer Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zebrastreifen, Fahrbahnverengungen, deutliche Beschilderung). Begründung: Sicherheit der Kinder: Viele Kinder nutzen täglich die Herler Straße auf dem Weg zur Grundschule oder zum Spielplatz. Zu schnelles Fahren gefährdet ihr Leben. Unfallprävention: Tempo 30 und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen reduzieren die Gefahr von Unfällen erheblich. Schutz der Gemeinschaft: Nicht nur Kinder, sondern auch Eltern, ältere Menschen und Anwohner profitieren von einer ruhigeren, sichereren Straße. Lebenswertes Wohnumfeld: Weniger Lärm und mehr Sicherheit steigern die Lebensqualität in unserer Nachbarschaft. Vorbeugung statt Reaktion: Es ist einfacher und sinnvoller, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, bevor ein Unfall passiert. Im Namen aller Unterzeichnenden: +++ Achtung +++ Unterschriftenlisten mit personenbezogenen Daten sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt +++ Nur für den internen Gebrauch +++ Nr. Straße Ort Datum Vermerk Unterschrift Seite 1 / 10 Unterschriftenliste vom 23.02.2026 Petition Sicherer Schulweg auf der Herler Straße – Tempo 30 bis zur Alten Wipperfürther Straße Die Unterschriften wurden über die Petitionsplattform openPetition gesammelt. Link zur Petitionsseite: https://www.openpetition.de/petition/online/sicherer-schulweg-auf-der-herler-strasse-tempo-30-bis-zur-alten- wipperfuerther-strasse Kontakt zu openPetition: info@openpetition.net | openPetition gemeinnützige GmbH | Am Friedrichshain 34 | 10407 Berlin Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Seite 10 / 10 K öln, 02.03.2026 Bürgerinitiative Herler Straße Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Nachrichtlich an: Bezirksbürgermeister ausschließlich per E-Mail Eingabe nach §24 der Gemeindeordnung NRW Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Morawietz, hiermit reichen wir, ... und ich, ... von der Bürgerinitiative Herler Straße, eine Bürgeranfrage zur Einführung von Tempo 30 auf dem Straßenabschnitt Herler Str. 38 bis Herler Str. 94 in Köln Buchheim ein. Bitte setzen Sie die Bürgeranfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, möglichst bereits am 09.03.2026. Im Vorfeld zu diesem Anliegen wurde eine Petition durchgeführt, die von mehr als 400 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde und Ihnen bereits über das Büro des Bezirksbürgermeisters Morawietz zuständigkeitshalber übermittelt wurde. Die Anzahl der gesammelten Stimmen unterstreicht das öffentliche Interesse, sowie den wahrgenommenen dringenden Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit. Problembeschreibung Im genannten Streckenabschnitt Herler Str. 38 bis 94 (und darüber hinaus), wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, mit teilweise riskanter Fahrweise. Für Anwohnerinnen und Anwohner führt dies nicht nur zu einer erheblichen Lärmbelastung, sondern für alle Verkehrsteilnehmende zu einem deutlich erhöhten Sicherheitsrisiko. Der Straßenabschnitt wird täglich von Kindergarten- und Schulkindern genutzt. Zudem ist in unmittelbarer Nähe der Haltestelle „Köln Buchheim Herler Straße“ vor wenigen Jahren ein familienfreundliches Wohnquartier mit der KiTa „Buchheimer Pänz“ entstanden, wodurch das Aufkommen von Kindern, Familien und querenden Fußgängerinnen und Fußgängern weiter stark zugenommen hat. Der Zebrastreifen an der Herler Str. 90 befindet sich von der Alten Wipperfürther Str. kommend in einem schlecht einsehbaren Bereich in einer Rechtskurve und wird von Autofahrern oft übersehen oder erst spät wahrgenommen. Im Bereich des neu entstandenen „Herler Platz“ mit integriertem Spielplatz (zwischen Herler Str. 45 und 51) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit derzeit lediglich auf einer Strecke von etwa 50 Metern auf 30 km/h reduziert. Die entsprechende Beschilderung befindet sich unmittelbar am Spielplatz und im Kurvenbereich. Die Länge dieses Streckenabschnitts ist zu kurz bemessen, um eine tatsächliche und rechtzeitige Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h zu gewährleisten. Auch ist die Sicht auf die Beschilderung eingeschränkt. In der Praxis ist zu beobachten, dass Fahrzeuge in diesem besonders schützenswerten Bereich häufig erst auf Höhe oder sogar erst nach Passieren des Spielplatzes abbremsen. Da die Eintrittsgeschwindigkeit in die Kurve oft zu hoch ist, ist zudem zu beobachten, wie Fahrzeuge in der Kurve die Fahrbahnmitte überschreiten und so in den Gegenverkehr geraten. Im gesamten Straßenabschnitt der Herler Str. wurden wiederholt konkrete Gefahrensituationen verschiedenster Art beobachtet und teilweise auch persönlich erlebt. Das zeigt sich auch im Bereich bis hin zur Alten Wipperfürther Str. Höhe St. Mauritius Kirche, in unmittelbarer Nähe zu den Schulen KGS St. Mauritius und GGS Alte Wipperfürther Str. sowie zur KiTa KKG St. Mauritius. Die aktuelle Verkehrssituation wird insgesamt von vielen Passantinnen und Passanten, sowie Anwohnerinnen und Anwohnern als nicht ausreichend sicher wahrgenommen und erlebt. Forderung Wir fordern daher die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich Herler Str. 38 bis Herler Str. 94. Darüber hinaus möchten wir anmerken, dass alle angrenzenden Straßen bereits Tempo-30-Straßen sind oder sich innerhalb einer Tempo-30-Zone befinden. Lediglich in zwei Bereichen ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h festgelegt, s. Anlage. V or diesem Hintergrund erscheint die Einrichtung einer zusammenhängenden Tempo-30-Zone aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll und folgerichtig, auch unter Berücksichtigung des Abschnitts Alte Wipperfürther Str. 59 bis 80. Unterschiedliche Regelungen auf engem Raum mindern die Nachvollziehbarkeit für Verkehrsteilnehmende und beeinträchtigen die grundsätzliche Akzeptanz der bestehenden Beschilderung. Eine einheitliche Regelung, von der Herler Str. bis zum Ende der Alten Wipperfürther Str. würde die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung im Allgemeinen mutmaßlich verbessern und so Verkehrssicherheit und Lebensqualität wesentlich steigern. Der rechnerische Zeitverlust für den motorisierten Verkehr wäre minimal. Die Maßnahme ist daher auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit angemessen. Ergänzende Maßnahmen Es ist bekannt, dass die bloße Ausweisung von Tempo 30 nicht zwingend zu einer tatsächlichen Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten führt. V or diesem Hintergrund regen wir an zu prüfen, ob ergänzende bauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich sind, um die Einhaltung wirksam zu unterstützen. Hierzu könnten beispielsweise zählen: • Fahrbahnverengungen oder Mittelinseln, • Fahrbahnanhebungen oder Plateau-Aufpflasterungen, • optische Einengungen durch Markierungen, • versetzte Parkstände, • Dialog-Displays zur Geschwindigkeitsanzeige, • regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Wir bitten um Prüfung unseres Anliegens sowie um Mitteilung über das weitere Verfahren. Für Rückfragen oder einen Ortstermin stehen wir gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen, gez. Anlage: Der rot markierte Bereich zeigt die Straßen, auf denen aktuell Tempo 50 erlaubt ist. Unterbrochen wird dieser Bereich durch den kurzen Tempo 30-Bereich am neuen Herler Platz. KKG & KGS St. Mauritius, GGS Alte Wipperführter Str. Herler Platz mit Spielplatz Familienfreundliches Wohnquartier Herler Str.
Mitteilung BV
909 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2064/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.09.2026 Mitteilung nach § 24 GO NRW - Sicherer Schulweg auf der Herler Straße – Tempo 30 bis zur Alten Wipperfürther Straße, Aktenzeichen 41/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Orte (10)
- Herler Straße 90
- Ludwigstraße 8
- Frankfurter Straße
- Alte Wipperfürther Straße 59
- Buchheimer Ring
- Wipperfürther Straße
- Straße 3
- Straße 9
- Straße 4
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2064/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 16.07.2026
- Erstellt
- 15.07.2026 12:20