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V/0197/2026/1

Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027

Vorlagen 24.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 11

Anlage 6 Teil 2

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

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Anlage 6

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Anlage 6 zur Vorlage V_0197_2026_1

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3246 Zeichen

V/0197/2026/1 
V/0197/2026/1 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Anregungen nach § 24 GO NRW sowie sonstige Anregungen und Anträge zum Haushalts-
plan 2026/2027 
 
Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage sind alle haushaltsrelevanten Anregungen nach § 
24 GO NRW  sowie alle sonstigen haushaltsrelevanten Anregungen und Anträge, die im Rahmen 
der Etatberatungen vorgelegen haben, erledigt, soweit sie nicht aufgegriffen wurden. Dies um-
fasst auch die dieser Ergänzungsvorlage in Anlage 6 beigefügten Anregungen und Anträ-
ge. 
 
2. Anregungen der Bezirksvertretungen  
 
Die beigefügten Anregungen der Bezirksvertretungen (Anlage 1 der Ursprungsvorlage) sind im 
Rahmen der Etatberatungen der Ausschüsse nicht bzw. nur teilweise aufgegriffen worden. Mit der 
Beschlussfassung über diese Vorlage sind die Anregungen erledigt, soweit sie von den Aus-
schüssen nicht aufgegriffen wurden. 
 
3. Stellenplan 2026/2027 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster für d ie Jahre 2026 und 2027  wird in der Fassung des Be-
schlusses des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung  vom 
18.03.2026 beschlossen (Anlage 2 der Ursprungsvorlage). 
 
4. Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 
 
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 (Anlage 3 der Ursprungsvorlage) mit dem 
Haushaltsplan 2026/2027 (einschließlich der in der Veränderungsliste (Anlage 4 der Ursprungs-
vorlage) dargestellten Anpassungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf  2026/2027 und in 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
25.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Volmering  
Telefon: 492-2030 
Volmering@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0197/2026/1 
dieser Ratssitzung am 25.03.2026 ggf. noch gefasster Beschlüsse) wird beschlossen. 
 
5. Ermächtigung der städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen 
 
Die städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen 
werden zur Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltsplans 2026/2027, die die jeweilige städti-
sche Beteiligung betreffen, ermächtigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
zu 1. Anregungen nach § 24 GO NRW und sonstige Anregungen und Anträge zum Haushalts-
plan 2026/2027 
 
Nach der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaft und Digitalisierung 
(AWFLD) am 18.03.2026 sind noch mehrere Anregungen nach § 24 GO NRW und sonstige An-
regungen und Anträge mit Haushaltsbezug eingegangen. Da diese rechtzeitig vor der Ratssit-
zung vorlagen, sollen sie mit dieser Ergänzungsvorlage zur Kenntnis gegeben werden. Mit 
dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sind diese 
Anregungen und Anträge erledigt, soweit sie nicht in der Sitzung aufgegriffen werden. 
 
zu 2. bis 5. 
 
Siehe Ursprungsvorlage V/0197/2026. 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – 5: Siehe Ursprungsvorlage V/0197/2026 
Anlage 6: Anregungen nach § 24 GO NRW  und sonstige Anregungen und Anträge , die 
nach der Sitzung des AWFLD eingegangen sind

Anlage_6_zur_Vorlage_V-0197-2026-1_mit_Deckblatt

98452 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage V/0197/2026/1 
 
 
   Anregungen nach § 24 GO NRW und sonstige Anregungen und Anträge,  
die nach der Sitzung des AWFLD eingegangen sind 
 
 
1) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00081 
 
Es wird angeregt, die Stelle des Kochs/Sozialarbeiters im Treffpunkt "An der 
Clemenskirche"  für ein weiteres Jahr zu sichern und zu fördern. 
 
2) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00082 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr  für die Kinder aus Nienberge Häger  
aufrecht zu erhalten. 
 
3) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00083 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr  für die Kinder aus Nienberge  aufrecht 
zu erhalten. 
 
4) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00084 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr  für die Kinder aus Nienberge  aufrecht 
zu erhalten. 
 
5) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00085 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr  für die Kinder aus Nienberge Häger  
aufrecht zu erhalten. 
 
6) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00092 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr  für die Kinder aus Nienberge, 
Bauerschaft Schonebeck  aufrecht zu erhalten. 
 
7) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00093 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr  für die Kinder aus Nienberge  aufrecht 
zu erhalten. 
 
8) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00094 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr  für die Kinder aus Nienberge Häger  
aufrecht zu erhalten. 
 
9) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00095 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr  für die Kinder aus Nienberge Häger  
aufrecht zu erhalten.

10) Antrag der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
 
Es wird eine institutionelle jährliche Förderung für den „Handorfer Herbst“  
beantragt, zunächst für die Jahre 2026 bis 2031. 
1) Inklusive/Integrative Angebote: 10.000,00 € pro Jahr 
2) Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: 15.000,00 € pro Jahr 
3) Angebote im Bereich Kunst und Kultur: 15.000,00 € pro Jahr 
4) Neuer Programmpunkt „Jobmesse": 15.000,00 € pro Jahr 
5) Digitalisierungs- und Marketingaufwendungen: 10.000,00 € pro Jahr 
6) Umsetzung des KonsumCannabisGesetzes (KCanG): 35.000,00 € pro Jahr 
7) Personalkostenzuschuss für erhöhten Bearbeitungs- & Koordinierungsaufwand: 20.000,00 € pro Jahr 
 
11) Antrag der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
 
Es wird eine institutionelle jährliche Förderung für das Projekt „Handorfer 
Gutschein“  beantragt, zunächst für die Jahre 2026 bis 2031. 
1. Personalkostenzuschuss zur Koordinierung und Projektumsetzung: 10.000,00 € pro Jahr 
2. Betriebskostenzuschuss für System-, Transaktions- und Marketingkosten, etc.: 10.000,00 € pro Jahr 
 
12) Antrag der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
 
Es wird eine einmalige investive sowie eine institutionelle jährliche Förderung für die 
Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Handorf  beantragt, zunächst für die Jahre 
2026 bis 2031. 
1. Einmalige Kostenbeteiligung an der Erweiterung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung 
in Höhe von 3.500,00 €. 
2. Einmalige Beteiligung an den Kosten für die Instandsetzung der Bestandsbeleuchtung mit 
einem Förderbetrag i.H.v. 1.000,00 €. 
3. Langfristige Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten der Weihnachtsbeleuchtung – 
zunächst für die Jahre 2026 bis 2031 - in einer Höhe von 2.500,00 € pro Jahr. 
 
13) Antrag des One World Cycling Club e.V. 
 
Es wird eine einmalige investive Anschubförderung sowie eine zunächst auf die 
Jahre 2026 bis 2031 befristete institutionelle Förderung für das Projekt „Cycling 
Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster"  beantragt. 
Einmalige Investitionskosten laut Kostenaufstellung von 670.00,00 € 
Jährliche Betriebskosten laut Kostenaufstellung von 275.000,00 € 
1. Beantragter Zuschuss zu den Investitionskosten: 500.000,00 € 
2. Beantragter Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten: 150.000,00 €

1
Tamara Dautzenberg
Von:  
Gesendet: Donnerstag, 19. März 2026 15:47
An: Tamara Dautzenberg
Betreff: Antrag nach der Gemeindeordnung &24 NRW
[Vorsicht Internetmail]: 
Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bitte Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte für 
Viren vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auch in der FAQ Outlook<https://intranet-ms.stadt-
muenster.de/citeq/anwendungen/microsoft-office/outlook/haeufige-fragen-faq> 
 
Antrag nach der Gemeindeordnung & 24 NRW An den Rat der Stadt Münster, und seiner Mitglieder/in , 
 
hier mit möchte ich den Rat und deren Mitglieder/in dort Ersuchen das die Stelle des Koch/ Sozialarbeiter für ein 
weiters Jahr gesichert und gefördert wird. 
Begründung: 
Im Treffpunkt an der Clemenskirche der seit über 40.Jahre besteht ist die Zahl dortiger Personen aus Armut und 
Einsamkeit gestiegen besonders der Menschen mit Obdachlosigkeit dort.Täglich kommen dort 35-70 Personen dort 
an um um Hilfe in allen Bereichen hier Anfragen um Unterstützung ob Speisen,Kleidung,Be ratung usw.. dort.Von 9.00 
- 15.00 Uhr ist der Treffpunkt geöffnet und wird vo n über 30 Ehrenamtlichen dort von Montags bis Samstag 
begleitet.Bisher hat der Treffpunkt nie in all den Jahren um eine Unterstützung bei der Stadt/Sozialamt dort Anträge 
gestellt.Für das Jahr 2025 hatten wir einen Antrag gestellt der bewilligt wurde und auch jetzt mit  der Bitte für 2026 
noch einmal einen Zuschuss erbeten.Eine Doppelstruktur gibt es hier was der Treffpunkt hier angeht und vom 
Sozialamt/Stadt unterstellt wird dort. 
Gerade nach der Corona Zeit  sind fast alle Anlaufstellen für Bedürftige nicht mehr da und auch viele aus 
Altersgründen im Ruhestand gegangen sind und viele Einrichtungen geschlossen sind für immer. 
Ich wäre hier für die Unterstützung an die Bedürftigen sehr Dankbar. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ehrenamtlicher im Treffpunkt Clemenskirche Von meinem iPad gesendet 
Anregung Nr. 2026-00081

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Thema
Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Anregung
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin betroffener Elternteil eines Schulkindes, für welches durch die Einstellung des Schülerspezialverkehrs
negative Folgen entstehen. Wir brauchen einen sicheren und zuverlässigen Transport zur Schule und den
Heimweg für unser Kind, da wir dies als Arbeitnehmer nicht selbst organisieren können. Wir sind darauf
angewiesen. Es ist uns weder möglich unser Kind selber zu bringen, noch kann es den Weg alleine mit dem Rad
zurücklegen.
Wir möchten sie bitten den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger weiterhin aufrecht zu
erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
frQZDe7W
21.03.26  20:44
Anregung Nr. 2026-00082

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Thema
Schülerspezialverkehr
Anregung
Erhalt des Schülerspezialverkehrs für Nienberge
Begründung
Eine Abschaffung würde bedeuten:
deutlich mehr Verkehrsaufkommen an der Schule durch „Elterntaxen“u deutlich höheres Gefahrenpotenzial für
die Schülerschaft.
Ökonomische u ökologische Belastung; Chancenungleichheit für die ländliche Bevölkerung (Kinder und
Familien); deutlich erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf; höherer Zeitaufwand; Nachteil für die
Arbeitszeit; vor allem für berufstätige Mütter, die eh oft schon benachteiligt sind durch Teilzeitbeschäftigung;
privat würde es die Anschaffung eines zusätzlichen PKWs bedeuten, da die Grundschule aus Häger nicht anders
zu erreichen wäre.
Auch der Aspekt der Belastung für die Umwelt(mehr Autos, mehr Abgase) sollte nicht außer Acht gelassen
werden.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
Ad9GApAS
22.03.26  15:06
Anregung Nr. 2026-00083

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Thema
Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Anregung
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin betroffener Elternteil eines Schulkindes, welches durch die Einstellung des Schülerspezialverkehrs
negative Folgen entstehen. Wir brauchen einen sicheren und zuverlässigen Transport zur Schule und den
Heimweg für unser Kind, da wir dies als Arbeitnehmer nicht selbst organisieren können. Wir sind darauf
angewiesen. Es ist uns weder möglich unser Kind selbst zu bringen, noch kann es den Weg alleine mit dem Rad
zurück legen.
Wir möchten Sie bitten den Schülerspezialverkehr für Nienberge weiterhin aufrecht zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
u9sBRhqQ
22.03.26  16:59
Anregung Nr. 2026-00084

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Thema
Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Anregung
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eltern eines zukünftigen Schulkindes aus Nienberge Häger sprechen wir uns ganz klar gegen die Einstellung
des Schülerspezialverkehrs aus. Als Arbeitnehmer in Vollzeit ist es uns beiden nicht möglich den Transport zur
Schule und zurück selber zu organisieren, sodass wir auf einen sicheren und zuverlässigen Transport unseres
Kindes absolut angewiesen sind. Wir möchten Sie daher inständig bitten den Schülerspezialverkehr für die
Kinder aus Nienberge Häger weiterhin zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
T2j8DS6e
22.03.26  20:47
Anregung Nr. 2026-00085

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Thema
Einstellung es Schülerspezialverkehrs
Anregung
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin ein betroffener Elternteil eines künftigen Schulkindes, für welches durch die Einstellung des
Schülerspezialverkehrs negative Folgen entstehen. Wir brauchen einen sicherer und zuverlässigen Transport zur
Schule und den Heimweg für unser Kind, da wir dies als Arbeitnehmer nicht selbst organisieren können. Wir sind
darauf angewiesen. Es ist uns weder möglich unser Kind selbst zu bringen, noch kann es den Weg alleine mit
dem Rad zurücklegen.
Wir möchten Sie bitten den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge, Bauerschaft Schonebeck
weiterhin aufrecht zu erhalten.
Die Einstellung des Schülerspezialverkehrs widerspricht dem "Masterplan 2035+" mit dem Ziel "Die Verlagerung
vom Auto hin zum Umweltverbund", dass u.a. öffentliche Fördermittel für neue Busse und den Ausgleich von
Einnahmeverlusten (z.B. Schülerverkehr) vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
uQ7Tsrdj
24.03.26  20:20
Anregung Nr. 2026-00092

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Rat der Stadt Münster
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Thema
Schülerspezialverkehr Nienberge
Anregung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Schülerspezialverkehr Nienberge
bald eingestellt werden soll. Diesen Busverkehr möchten wir aus folgenden Gründen bitte beibehalten.
Begründung
- da er für die auswärtigen Kinder und Familien eine starke Entlastung im Famienalltag darsellt.
- ohne zweites Auto ist der Fahrtdienst kaum bewältigbar.
- die enge Bring-/Abholsituation zu den Stoßzeiten, explizit der Grundschule Nienberge, ohne eigenen
großräumigen Parkplatz ist schon jetzt eine Zumutung ist. Nicht nur mit der Baustelle gerade. Parkende Autos an
beiden Seiten, Anwohner, die schmale Straße lassen keinen sicheren Raum für schnell über die Straße flitzernde
Kinder, wie es im Grundschulalter nicht vermeidbar ist.
- das individuelle Bringen der Kinder von derzeit ca 16 Haltestellen, mit zumeist mehreren Kindern, dh geschätzt
vielleicht 30 Autos mehr, stellt eine extrem gefährliche Situation und vermeidbare Verdichtung heranfahrender
Autos dar.
- ein eigenständiger Schulweg aus den Außenbereichen ist für die Grundschulkinder nicht möglich. Im dichten
Berufsverkehr, im Winter bei Regen und Nebel auf unbeleuchteten Straßen ohne Fahrradweg, gerade auf den
Nebenstraßen wird gerast. Z.B hat die Stadt Münster bei uns an der Feldstiege im letzten Jahr eine Messung
durchgeführt: ca 600 Autos wurden pro Tag gezählt!
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
H3cWK4bX
24.03.26  20:59
Anregung Nr. 2026-00093

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Thema
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Anregung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir als Eltern unsere Einwände bzgl. der geplanten Einstellung des Schülerspezialverkehrs
mitteilen.
Begründung
Sicher haben Sie schon viele Nachrichten mit Einwänden erhalten und vermutlich wiederholen sich diese oftmals.
Doch das zeigt ja auch nur, wie wichtig für uns Familien der Schülerspezialverkehr ist.
Unsere beiden Kinder besuchen die Grundschule in Nienberge. Wir wohnen im Außenbereich von Nienberge-
Häger. Unsere Kinder können, wie viele andere Kinder, die den Schülerspezialverkehr nutzen, den Schulweg
nicht alleine bestreiten. Mein Mann und ich sind beide berufstätig. Die Einstellung des Schülerspezialverkehrs
hätte zur Folge, dass wir unsere Kinder täglich zur Schule fahren müssen. Elterntaxis sind ja bekanntlich auch
nicht gerade erwünscht und nunmal auch alles andere als nachhaltig.
Wie an vielen Schulen, ist auch an der Grundschule in Nienberge eine riesige Baumaßnahme, die auch noch
lange Zeit anhalten wird. Ein Fuß- oder Fahrradweg ist für die Kinder dort alleine lebensgefährlich.
Zudem stärkt die Busfahrt die Selbstständigkeit der Kinder. Sie freuen sich immer sehr auf diese Fahrt und
müssen dies ja auch lernen um für die weiterführende Schule vorbereitet zu sein.
Die geplante Einstellung des Schülerspezialverkehrs bereitet uns aus vielen Gründen größte Sorge.
Wir bitten Sie daher eindringlich diese Sparmaßnahme auf Kosten der Kinder samt Familien zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
1hPvc48U
24.03.26  22:22
Anregung Nr. 2026-00094

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Rat der Stadt Münster
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Thema
Schulweg
Anregung
Erhalt des Schülerspezialverkehr
Begründung
Als Familie aus Nienberge-Häger fühlen wir uns bei diesen Entscheidungen nicht ausreichend mitgedacht.
Während es in zentralen Lagen oft gute Alternativen gibt, sind wir auf eine verlässliche Schülerbeförderung
angewiesen.
Wird der Schülerspezialverkehr gestrichen, bleibt vielen Familien nur das tägliche Bringen mit dem Auto. Das
verschärft die ohnehin angespannte Verkehrssituation an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule und erhöht
das Risiko für Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Außerdem trifft eine solche Entscheidung besonders Familien, die nicht flexibel jeden Tag Fahrdienste
übernehmen können. Für viele Kinder ist ein sicherer und verlässlicher Schulweg keine Selbstverständlichkeit,
sondern Voraussetzung für gleiche Bildungschancen.
Wenn das Ziel weniger Autoverkehr ist, dürfen funktionierende Alternativen wie der Schülerspezialverkehr nicht
wegfallen. Besonders nicht für Außenstadtteile wie unseren.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
nVTrnk1D
24.03.26  23:23
Anregung Nr. 2026-00095

Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
- Z. Hd. Tilman Fuchs & Christine Zeller - 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
03.03.2026
Förderanträge
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
mit diesem Schreiben darf ich Ihnen drei Förderanträge der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
zukommen lassen sowie - der Umwelt zur Liebe in einem Umschlag - einen Förderantrag 
des One World Cycling Club e.V. überreichen.
Ich bitte Sie die Anträge jeweils wohlwollend zu prüfen und stehe Ihnen für Rückfragen und 
Gespräche zu den jeweiligen Anträgen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus Münster-Handorf,

t
Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
c/o Schulze Leusing & Schröder Immobilien GmbH 
Sudmühlenstraße 167 
48157 Münster 
E-Mail: hkg@sls-immobilien.de 
Internet: www.handorfer-kaufmannsgilde.de
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
03.03.2026
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
hiermit beantragt die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) eine institutionelle jährliche Förderung für den 
„Handorfer Herbst", 
das große Stadtteilfest in Münsters Osten, welches regelmäßig am letzten Sonntag im September 
stattfindet, zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031. 
A. Antragshintergrund & Antragsumfang 
Leider konnte der „Handorfer Herbst" und auch eine kleinere Ersatzveranstaltung im vergangenen Jahr 
aufgrund massiv gestiegener sicherheitstechnischer Anforderungen und damit verbundener Kosten nicht 
stattfinden. 
Konkret waren nach den schrecklichen Anschlägen von Solingen, Mannheim, Magdeburg, Aschaffenburg 
und München zertifizierte Antiterrorsperren zum Schutz von Überfahrtaten zu errichten, 
Personenzählungen an den Ein- und Ausgängen vorzunehmen und Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, 
die von Messern, Schusswaffen und Sprengstoffen ausgehen zu ergreifen. Außerdem musste erstmalig das 
von der vorherigen Bundesregierung auf den Weg gebrachte KonsumCannabisGesetzes (KCanG) umgesetzt 
werden. Insbesondere über die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit dem KCanG wurden wir erst 
rund 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung informiert, was eine Absage schlussendlich auch 
unausweichlich gemacht hat.
1 /7

Veranstalterseitig haben wir in den vergangenen Monaten neue Gebührenstrukturen erarbeitet und neue 
Einnahmequellen erschlossen, die den mit der Erfüllung aller Anforderungen verbundenen Gesamtaufwand 
jedoch kaum decken werden können. Wir beabsichtigen daher uns hier vor allem auf die massiv 
gestiegenen sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich etwaiger Anschlagsszenarien zu 
konzentrieren, da ein entsprechender Förderantrag mit Blick auf den damals bereits deutlich erhöhten 
sicherheitstechnischen Aufwand schon 2023 als nicht förderfähig durch die Stadt Münster abgelehnt 
worden ist. 
Das führt unweigerlich dazu, dass uns absehbar zentrale finanzielle Möglichkeiten bei der inhaltlichen 
Ausgestaltung des „Handorfer Herbsts" fehlen werden, bspw. bei Fragen von Inklusion & Integration, bei 
Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien sowie bei Angeboten im Bereich Kunst und Kultur. Dabei 
müsste der „Handorfer Herbst" inhaltlich - um neue Gebührenstrukturen bei den Ausstellerinnen und 
Ausstellern langfristig erfolgreich etablieren zu können, aber auch nach seiner bedauerlichen Absage im 
vergangenen Jahr und der daraus resultierenden großen Enttäuschung und Verärgerung in weiten Teilen 
der Handorfer Bevölkerung sowie der Vereinslandschaft in Handorf - eigentlich umso stärker 
zurückkommen. Wir müssten gerade mit Blick auf diese wichtigen Themen, genauso aber auch bei der 
Implementierung neuer physischer wie digitaler Inhalte und Ansätze, nicht weniger, sondern deutlich mehr 
tun und werden diesbzgl. auf Ihre Unterstützung angewiesen sein. 
Konkret beantragen wir daher hiermit - zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031 - in den folgenden 
Bereichen jährliche Fördermittel in den nachgenannten Höhen, die - je nach der inhaltlichen 
Ausgestaltungsperspektive - sowohl kumulativ, als auch alternativ verstanden werden können: 
1) Inklusive/Integrative Angebote: 10.000,00 € pro Jahr 
2) Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: 15.000,00 € pro Jahr 
3) Angebote im Bereich Kunst und Kultur: 15.000,00 € pro Jahr 
4) Neuer Programmpunkt „Jobmesse": 15.000,00 € pro Jahr 
5) Digitalisierungs- und Marketingaufwendungen: 10.000,00 € pro Jahr 
6) Umsetzung des KonsumCannabisGesetzes (KCanG): 35.000,00 € pro Jahr 
7) Personalkostenzuschuss für erhöhten Bearbeitungs- & Koordinierungsaufwand: 20.000,00 € pro Jahr 
B. Die „Handorfer Kaufmannsgilde" und der „Handorfer Herbst" 
Bevor wir eine Einordnung der beantragten Förderpositionen in städtische Handlungsfelder vornehmen, 
Wirkungsziele beschreiben und die Bedeutung des „Handorfer Herbsts" als solchen sowie die Bedeutung 
der beantragten Förderpositionen für den „Handorfer Herbst" herausstellen, möchte wir uns als 
Kaufmannsgilde und den „Handorfer Herbst" als auf vielfältige Weise äußerst bedeutsame 
Großveranstaltung in der Region einmal vorstellen. 
1) Die Handorfer Kaufmannsgilde: 
Die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) wurde 1990 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 
59 engagierten Einzelhändlerinnen und -händlern, Handwerksunternehmerinnen und -Unternehmern sowie 
anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistenden aus Münster-Handorf. 
Seit vielen Jahren setzt sich der Verein für die Stärkung des Stadtteils als lebendigem Einkaufs- und 
Begegnungsort ein. Neben der Organisation des „Handorfer Herbsts", in dessen Rahmen sich Handorf mit 
der damals „Längsten Kaffeetafel der Welt" im Jahr 1995 sogar in das Guinness-Buch der Rekorde eintragen 
konnte, gehören aber auch Maßnahmen zur Belebung der Ortsmitte, zur Förderung des lokalen 
Einzelhandels, zur Pflege der traditionellen Stadtteilkultur sowie zur Förderung des gesellschaftlichen 
Zusammenlebens der Menschen in Handorf zu unseren Aufgaben. 
So sind wir etwa Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Maibaumfests der Handorfer Vereine am
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Samstag vor dem 1. Mai, schmücken Handorf während der Adventszeit weihnachtlich oder arbeiten derzeit 
an der Einrichtung eines „Handorf Gutscheins". 
2) Der „Handorfer Herbst": 
Der „Handorfer Herbst" ist eines der größten und traditionsreichsten Stadtteilfeste Münsters. Am letzten 
Samstag im September verwandelt sich der Ortskern von Münster-Handorf in eine lebendige Festmeile, die 
zehntausende Besucherinnen und Besucher anzieht. Das Fest hat sich von einem lokalen Ereignis zu einem 
Format mit überregionaler Bedeutung entwickelt und gilt heute als einer der wichtigsten kulturellen und 
gesellschaftlichen Treffpunkte im Münsterland. 
Mehrere hundert Stände aus den Bereichen Handel, Handwerk und Gastronomie prägen das vielfältige 
Erscheinungsbild des „Handorfer Herbsts", welches durch kulturelle Angebote auf 3 Bühnen sowie die 
Teilnahme vieler gemeinnütziger Vereine abgerundet wird. Neben zahlreichen Angeboten aus Handorf, 
Münster und dem Münsterland beteiligen sich auch Gastronomen, gewerbliche Aussteller und Vereine aus 
weiten Teilen Deutschlands. Diese Mischung schafft einen Austausch zwischen regionaler Identität und 
bundesweiter Vielfalt und macht den „Handorfer Herbst" zu einem Schaufenster lokaler Leistungsfähigkeit. 
Das Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Es ermöglicht 
Begegnung über Generationen und soziale Milieus hinweg, fördert bürgerschaftliches Engagement und 
bietet Vereinen, Initiativen und gemeinnützigen Projekten eine sichtbare Plattform. Familienfreundliche 
Angebote, kulturelle Programmpunkte und niederschwellige Mitmachaktionen unterstützen die Teilhabe 
aller Bevölkerungsgruppen. Wirtschaftlich besitzt der „Handorfer Herbst" eine hohe Relevanz. 
Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe profitieren vom starken Besucheraufkommen. 
Lokale wie regionale Wertschöpfungsketten werden aktiviert, örtliche Arbeitsplätze gestärkt. Für viele 
kleine und mittlere Unternehmen ist das Fest ein zentrales Instrument der Kundenbindung und 
Präsentation. Sie tätigen vor Ort relevante Umsätze oder beraumen einen großen Teil ihres Jahresumsatzes 
- teilweise im hohen zweistelligen Prozentbereich - auf dem „Handorfer Herbst" an. Damit verbunden wird 
auch ein nicht zu unterschätzendes Steueraufkommen generiert, welches sich über verschiedene 
Steuerarten erstreckt. Ergänzend zu diesen wichtigen Auswirkungen möchten wir auf dem „Handorfer 
Herbst" im Rahmen der Fachkräftegewinnung künftig gezielt die Möglichkeit bieten -je nach Perspektive - 
einen (neuen) Job zu finden bzw. eine offene Stelle zu besetzen. 
Die Organisation erfolgt in mehreren tausend Stunden Arbeit pro Jahr durch die Handorfer 
Kaufmannsgilde, unterstützt durch viele freiwillige Helferinnen und Helfer, die mit dem „Handorfer 
Herbst" weniger eigene wirtschaftliche Ziele verfolgt, als viel mehr aus unternehmerischer Verantwortung 
heraus ein großes Gemeinschaftsevent des gesellschaftlichen Zusammenhalts für die Menschen im 
Stadtteil Handorf, im Stadtbezirk Münster-Ost, in der Stadt Münster und in der Region Münsterland 
veranstaltet. Bester Beleg für die identitätsstiftende Wirkung und überregionale Strahlkraft des 
„Handorfer Herbsts" sind die vielen Menschen, die hier aufgewachsen sind und nunmehr in der gesamten 
Bundesrepublik verteilt wohnen, aber den „Handorfer Herbst" jedes Jahr zum Anlass für einen Besuch der 
alten Heimat nehmen. Damit steht der „Handorfer Herbst" beispielhaft für bürgerschaftliche 
Selbstorganisation, kulturelle Vielfalt, nachhaltige Stadt(teil)entwicklung und sozialen Zusammenhalt. Er 
verbindet Tradition mit Zukunft und trägt maßgeblich zur positiven Wahrnehmung Handorfs, Münster-Osts, 
Münsters und des Münsterlandes bei. 
B. Einordnung in städtische Handlungsfelder, Wirkungsziele & Bedeutung des „Handorfer Herbsts" 
1) Inklusive/Integrative Angebote: 
Der „Handorfer Herbst" versteht sich als Fest für alle Menschen - unabhängig von Alter, Herkunft, 
Einkommen oder individuellen Einschränkungen. Mit der beantragten Förderung sollen barrierearme
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Zugänge sowie Angebote für Menschen mit Behinderungen und interkulturelle Begegnungsformate als 
integrative/inklusive Programmpunkte realisiert werden. 
Dazu zählt nicht nur die Vorhaltung entspr. Toilettenanlagen, sondern bspw. auch die Bereitstellung von 
vergünstigter Ausstellungsfläche für inklusive/integrative Angebote. Letztes Jahr haben wir in dem Rahmen 
bspw. erstmalig den Integrationsrat der Stadt Münster eingeladen seine wichtige Arbeit auf dem 
„Handorfer Herbst" vorzustellen und die Angebote des „Handorfer Herbsts" mit dem „Kamishibai Theater" 
wertvoll zu ergänzen. Leider hätte der Integrationsrat unserer Einladung zwar nicht folgen können, wenn 
der „Handorfer Herbst" vergangenes Jahr stattgefunden hätte, was die Notwendigkeit zur Schaffung 
entsprechender Angebote jedoch nur noch einmal unterstreicht. 
Damit wird ein zentraler kommunaler Auftrag unterstützt: Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, 
Teilhabechancen zu verbessern und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Das Fest bietet hierfür eine 
niederschwellige Plattform, die Menschen erreicht, die von klassischen Kulturangeboten häufig nicht 
erfasst werden. Der „Handorfer Herbst" wirkt somit als praktisches Instrument kommunaler Inklusions- 
und Integrationspolitik. 
2) Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Familien bilden den Kern der Besucherschaft. Kostenfreie Spiel- und Mitmachangebote, pädagogisch 
begleitete Aktionen, Bewegungs- und Kreativformate sowie sichere Aufenthaltsbereiche für Kinder und 
Jugendliche sind unverzichtbar, verursachen jedoch erhebliche Kosten. 
Die Stadt Münster misst familienfreundlichen Strukturen und präventiver Kinder- und Jugendarbeit hohe 
Bedeutung bei. Der „Handorfer Herbst" ergänzt diese Zielsetzung, indem er einen öffentlichen Raum 
schafft, in dem Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern kulturelle und soziale Teilhabe erfahren 
können. Das beantragte Budget dient der Umsetzung qualifizierter, nicht kommerzieller Familienangebote. 
Wesentliches Element wird in dem Rahmen auch sein, die Gebühren für die Stände des äußerst beliebten 
Kinder- und Familienflohmarkts, der weit über die Grenzen Handorfs hinaus populär ist, über die Erhebung 
eines Sicherheitszuschlag hinaus nicht weiter erhöhen zu müssen und hier Kinder, Jugendliche und Familien 
zu entlasten. 
3) Angebote im Bereich Kunst und Kultur: 
Auf den Bühnen des „Handorfer Herbstes" sollen künftig vor allem Bands, Orchester, Chöre und Ensembles 
von Münsteraner Schulen auftreten. Schülerinnen und Schüler erhalten damit eine öffentlich sichtbare 
Plattform, auf der sie ihre musikalische und kulturelle Arbeit außerhalb des schulischen Rahmens 
präsentieren können. Diese Ausrichtung macht das Fest zu einem Lern- und Erfahrungsraum für junge 
Menschen und stärkt zugleich die Verbindung zwischen Stadtteil, Stadt, Schulen und Bürgerschaft. 
Die Einbindung der Schullandschaft schafft vielfältige Mehrwerte: Sie fördert kulturelle Bildung, 
Teamfähigkeit und Motivation der Schülerinnen und Schüler, unterstützt Lehrkräfte bei der praktischen 
Vermittlung musikalischer Kompetenzen und macht das Engagement der Schulen für eine breite 
Öffentlichkeit erlebbar. Für die Stadt Münster entsteht ein zusätzliches Schaufenster ihrer leistungsfähigen 
Bildungs- und Kulturlandschaft, das Identifikation stiftet und Nachwuchs für das kulturelle Leben gewinnt. 
Die Förderung lokaler Kultur ist ein Kernbereich kommunaler Aufgaben. Der „Handorfer Herbst" ergänzt 
schulische Bildungsangebote um eine reale Auftritts- und Begegnungssituation, stärkt das kulturelle Profil 
Münsters als familien- und bildungsfreundliche Stadt und trägt zur kulturellen Grundversorgung im 
Stadtbezirk Münster-Ost bei. Auch wenn die Bands, Orchester, Chöre und Ensembles unserer Schulen nicht 
kommerziell tätig sind, muss ihr Engagement dennoch vernünftig honoriert werden. Das beantragte Budget 
sichert Honorare für schulische Bands, Orchester, Chöre und Ensembles und deren Leitungen, notwendige
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Bühnen- und Tontechnik, pädagogisch begleitete Probenformate sowie die nachhaltige 
Nachwuchsförderung. 
4) Neuer Programmpunkt „Jobmesse": 
Der neue Programmpunkt „Jobmesse" soll den „Handorfer Herbst" künftig gezielt um eine arbeitsmarkt- 
und bildungspolitische Dimension erweitern. Zahlreiche Betriebe aus Handorf, Münster und dem 
Münsterland berichten von wachsenden Herausforderungen bei der Fachkräftegewinnung. Gleichzeitig 
suchen viele Jugendliche, Studierende und berufserfahrene Menschen nach niedrigschwelligen 
Möglichkeiten, regionale Arbeitgeber kennenzulernen. Der neue Programmpunkt „Jobmesse" schafft 
hierfür einen Begegnungsraum mitten im Stadtteilfest. 
Geplant ist ein integriertes Forum in dessen Rahmen Handelsgeschäfte, Handwerksbetriebe, 
Industrieunternehmen, soziale Träger und öffentliche Einrichtungen ihre Ausbildungs-, Praktikums- und 
Beschäftigungsmöglichkeiten vorstellen. In Kooperation mit Münsteraner Schulen, der Agentur für Arbeit, 
Kammern und Bildungsträgern können überdies Beratungsangebote zu Berufsorientierung, dualer 
Ausbildung und Quereinstieg eingebunden werden. 
Die Mehrwerte für die Stadt Münster liegen auf der Hand: Die kommunale Fachkräftestrategie wird 
unterstützt und der Wirtschaftsstandort Münster gestärkt. Es erfolgt eine Verbesserung der Übergänge 
von Schule und Beruf, was die Gewinnung lokaler Auszubildender erleichtert. Die Sichtbarkeit auch kleiner 
und mittelständischer Betriebe erhöht sich exponentiell. Soziale Teilhabe wird durch wohnortnahe 
Beschäftigungschancen gefördert. 
Die beantragten Mittel dienen der Ausstattung des Messeangebots, der Moderation, der Erstellung von 
Informationsmaterialien sowie eines digitalen Leitsystems sowie der Einbindung von Schulen und 
Beratungsinstitutionen. Der Programmpunkt verbindet Wirtschaftsförderung, Jugendpolitik und Stadtteil- 
sowie Stadtentwicklung in einem innovativen Format. 
5) Digitalisierungs- und Marketingaufwendungen: 
Die Organisation eines Festes mit mehreren zehntausend Gästen erfordert professionelle digitale 
Strukturen. Dazu gehören mitunter eine digitale Ausstellerverwaltung, digitale Besucherlenkungen, 
Informationssysteme, Social Media-Kommunikation und barrierefreie Webangebote. 
Diese Maßnahmen entsprechen den städtischen Zielen zur digitalen Transformation und zur modernen 
Bürgerkommunikation. Sie erhöhen die Reichweite inhaltlicher Angebote in den Bereichen Inklusion & 
Integration, Kinder, Jugendliche & Familien sowie Kunst & Kultur. Gleichzeitig tragen sie zur Transparenz 
bei, erhöhen die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern sowie Ausstellerinnen und Ausstellern, 
verbessern Erreichbarkeiten, stärken den Tourismusstandort Münster und ermöglichen insbesondere 
kleineren Vereinen, Organisationen und Betrieben eine zeitgemäße Präsentation. 
6) Umsetzung des KonsumCannabisGesetzes (KCanG): 
Mit Inkrafttreten des KCanG sind Veranstalter verpflichtet Schutzkonzepte, Aufklärungsmaßnahmen, 
Alterskontrollen, Beschilderungen und Präventionsangebote um- und sich daraus ergebende Verbote 
durchzusetzen. Diese Aufgaben liegen im öffentlichen Interesse und dienen dem Jugendschutz sowie der 
Gefahrenabwehr. 
Die mit dem KCanG verbundenen Kosten können nicht auf Ehrenamt oder Standgebühren abgewälzt 
werden. Die beantragten Mittel ermöglichen eine weitgehend rechtssichere Umsetzung des KCanG, 
erlauben Präventionsarbeit sowie die Kooperation mit Beratungsstellen und Ordnungsbehörden. Damit
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wird über die bloße Umsetzung des KCanG hinaus ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und 
Gesundheit geleistet. 
Trotz einer umfassend vorgesehenen Bestreifung des gesamten Veranstaltungsgeländes durch Kräfte des 
Veranstalters, wird es hier eine enge Kooperation mit dem städtischen Ordnungsamt und der Polizei 
geben müssen, die mit Personal vor Ort sein müssen. 
Alternativ zu einer Mittelbereitstellung im o.g. Rahmen wäre an dieser Stelle mglw. auch denkbar, dass die 
Stadt Münster die Handorfer Kaufmannsgilde hier von den sich aus dem KCanG ergebenden 
Verantwortlichkeiten freistellt, die damit verbundenen Haftungsrisiken übernimmt und die notwendigen 
Maßnahmen zur Umsetzung des KCanG durch den Einsatz eigener Kräfte erbringt. 
7) Personalkostenzuschuss für erhöhten Bearbeitungs- & Koordinierungsaufwand: 
Die Organisation erfolgt bislang weitgehend ehrenamtlich in mehreren tausend Stunden jährlich. Die 
gestiegenen Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, Genehmigungen, Vertragsmanagement und 
Haftungsfragen übersteigen jedoch das leistbare Ehrenamt um ein Vielfaches. 
Ein moderater Personalkostenzuschuss an dieser Stelle dient der professionellen Koordination, der 
Einbindung von Vereinen, der Abstimmung mit städtischen Stellen und anderen Behörden sowie der 
Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Damit wird die Leistungsfähigkeit bürgerschaftlicher Selbstorganisation 
gesichert - ein Ziel, das die Stadt Münster ausdrücklich fördert. 
D. Zusammenfassende Gesamtwürdigung 
Die Einzelpositionen 1 - 7 bilden ein ausgewogenes integriertes Maßnahmenpaket, das 
• Inklusion & Integration fördert, 
• Kinder, Jugendliche und Familien fördert, 
• künstlerische & kulturelle Teilhabe ermöglicht, 
• die lokale Wirtschaft und den Tourismus unterstützt, 
• Digitalisierung voranbringt, 
• neue gesetzliche Sicherheitsanforderungen erfüllt, 
• den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, 
• in hohem Maße identitätsstiftend wirkt und 
• die Attraktivität und Leistungsfähigkeit Münsters und seiner Stadtteile weit über die Grenzen des 
Münsterlands hinaus deutlich macht. 
Der „Handorfer Herbst" ist damit nicht in erster Linie ein kommerzielles Event, sondern eine Leistung aus 
unternehmerischer Verantwortung heraus und Teil der kommunalen Infrastruktur. Der „Handorfer Herbst" 
ist gelebte Stadt(teil)entwicklung. 
Die beantragte Förderung stellt sicher, dass ein für Handorf, Münster und das Münsterland 
identitätsstiftendes Format auch unter veränderten Rahmenbedingungen zukunftsfähig bleibt und die 
Ziele der Stadt in den Bereichen Inklusion & Integration, Kunst & Kultur, Kinder, Jugendliche & Familien, 
Soziales & Teilhabe, ehrenamtliches Engagement und Wirtschaft durch dieses Traditionsevent weiterhin 
wirksam unterstützt werden können. 
Die in diesem Antrag dargestellten Maßnahmen unterstützten, wie dargelegt, unmittelbar die strategischen 
Ziele der Stadt Münster in den Inklusion & Integration, Kunst & Kultur, Kinder, Jugendliche & Familien, 
Soziales & Teilhabe, ehrenamtliches Engagement und Wirtschaft sowie öffentliche Sicherheit.
6/7

Ohne eine umfassende kommunale Beteiligung könnten wesentliche gemeinwohlorientierte Angebote des 
„Handorfer Herbsts" nicht mehr im erforderlichen Umfang und in der gewohnten Qualität angeboten und 
schon lange nicht ausgebaut werden. 
Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen 
für Rückfragen sowie einen weiterführenden fachlichen Austausch gerne zur Verfügung. 
Lassen Sie uns den „Handorfer Herbst" gemeinsam als zeitgemäßes, sicheres und zukunftsorientiertes Fest 
neu gestalten - als eines der großen identitätsstiftenden Events unserer Stadt und als Ort der Begegnung 
für Menschen aus Handorf, Münster-Ost, Münster, dem Münsterland und darüber hinaus. 
Mit freundlichen Grüßen aus Handorf,
HermanrhScXilze Leusing 
(Geschäftsführer)(1. Vorsitzender)
Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto-Nr. 450 224 15 
1. Vors.: M. Hansen, 2. Vors.: N. Hansen, GF: H. Schulze Leusing, Kassierer: F. Rotthowe, Beisitzer: P. Rottstock, M. Reinkenhoff, V. Rössler
7/7

Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
c/o Schulze Leusing & Schröder Immobilien GmbH 
Sudmühlenstraße 167 
48157 Münster 
E-Mail: hkg@sls-immobilien.de 
Internet: www.handorfer-kaufmannsgilde.de
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
03.03.2026
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
hiermit beantragt die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) eine institutionelle jährliche Förderung für ihr 
neues Projekt 
„Handorf Gutschein", 
welches noch Frühjahr umgesetzt werden soll, zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031. 
A. Antragshintergrund & Antragsumfang 
Die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) wurde 1990 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 
59 engagierten Einzelhändlerinnen und -händlern, Handwerksunternehmerinnen und -Unternehmern sowie 
anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistenden aus Münster-Handorf. 
Seit vielen Jahren setzt sich der Verein für die Stärkung des Stadtteils als lebendigem Einkaufs- und 
Begegnungsort ein. Neben der Organisation des „Handorfer Herbsts", in dessen Rahmen sich Handorf mit 
der damals „Längsten Kaffeetafel der Welt" im Jahr 1995 sogar in das Guinness-Buch der Rekorde eintragen 
konnte, gehören aber auch Maßnahmen zur Belebung der Ortsmitte, zur Förderung des lokalen 
Einzelhandels, zur Pflege der traditionellen Stadtteilkultur sowie zur Förderung des gesellschaftlichen 
Zusammenlebens der Menschen in Handorf zu unseren Aufgaben. 
So sind wir etwa Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Maibaumfests der Handorfer Vereine am 
Samstag vor dem 1. Mai, schmücken Handorf während der Adventszeit weihnachtlich oder arbeiten derzeit
1 /3

an der Einrichtung eines „Handorf Gutscheins". 
Bei Letzterem möchten wir Sie um Ihre Unterstützung bitten und beantragen daher hiermit - zunächst 
einmal für die Jahre 2026 bis 2031 - jährliche Fördermittel in den nachgenannten Höhen: 
1. Personalkostenzuschuss zur Koordinierung und Projektumsetzung: 10.000,00 € pro Jahr 
2. Betriebskostenzuschuss für System-, Transaktions- und Marketingkosten, etc.: 10.000,00 € pro Jahr 
B. Begründung, Einordnung in städtische Handlungsfelder, Wirkungsziele & Gesamtwürdigung 
In Zeiten tiefgreifender geopolitischer Veränderungen ist das Konsumverhalten der Bevölkerung stark 
eingeschränkt. Das wirkt sich auch auf die Wirtschaft in Deutschland aus, wo sich insbesondere der 
stationäre Handel seit Jahren schon großen Herausforderungen im Internet gegenübersieht. Die 
zunehmende Verlagerung von Kaufkraft in den Onlinehandel führt auch in Münster-Handorf zu spürbaren 
Umsatzverlusten, sinkender Frequenz und einer Schwächung der lokalen Versorgungsstrukturen. Auch die 
Gastronomie leidet unter einer mit geopolitischen Veränderungen verbundenen Ängsten und Sorgen 
einhergehender Konsumzurückhaltung deutlich. 
Jeder Euro, der im Internet ausgegeben wird, stehen dem Stadtteil und damit auch der Stadt nicht mehr für 
den Erhalt von bestehenden und/oder die Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen zur 
Verfügung. Auch kommt ein Euro, der im Internet ausgegeben wurde dem Vereinsleben und anderen 
sozialen wie kulturellen Infrastrukturen in Handorf und Münster nicht mehr zugute. Damit einher geht 
oftmals auch der Verlust von etwaigen Gewerbesteuererträgen für die Stadt. Vor diesem Hintergrund 
beabsichtigt die Handorfer Kaufmannsgilde die Einführung eines lokalen Gutscheinsystems unter dem Titel 
„Handorf Gutschein". 
Der „Handorf Gutschein" soll als stadtteilbezogenes Zahlungsmittel bei möglichst vielen Betrieben, 
Dienstleistern, Gastronomien und kulturellen Einrichtungen einlösbar sein. Ziel ist es, Kaufkraft gezielt im 
Stadtteil sowie bei Betrieben/Einrichtungen im näheren Umfeld mit Stadtteilbezug zu binden, lokale 
Wertschöpfungsketten zu stärken und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, ihre täglichen Bedarfe vor 
Ort zu decken. Der Gutschein verbindet damit Wirtschaftsförderung, Stadtteilentwicklung und 
Identitätsstiftung in einem praxisnahen Instrument. 
Die Einführung eines solchen Systems erfordert jedoch erhebliche konzeptionelle, organisatorische und 
kommunikative Leistungen. Dazu gehören der Aufbau einer Trägerstruktur, die Gewinnung teilnehmender 
Betriebe, die Einrichtung eines digitalen Abrechnungssystems, Softwarekosten und Transaktionsgebühren, 
Marketingmaßnahmen sowie die laufende Betreuung von Nutzenden und Akzeptanzstellen. Ökologisch 
nachhaltig wäre auch die perspektivische Umstellung auf eine digitale Gutscheinvariante, die auf der 
Entwicklung einer App basieren könnte und Ressourcen in Form von Papier und/oder Kunststoffen schonen 
würde. Diese Aufgaben können nicht allein ehrenamtlich bewältigt werden. 
Mit den beantragten Mitteln sollen insbesondere die folgenden Leistungen finanziert werden: 
• Projektkoordination und Betreuung der teilnehmenden Betriebe 
• Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zur Bekanntmachung 
• Kooperation mit Unternehmen, Vereinen und Institutionen 
• Aufbau und Pflege eines digitalen Gutscheinsystems 
• Evaluation der wirtschaftlichen Effekte 
Der „Handorf Gutschein" ist aus Sicht der Handorfer Kaufmannsgilde eine klassische Maßnahme der 
kommunalen Wirtschaftsförderung. Er stärkt den stationären Handel und die Gastronomie, sichert 
wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze, reduziert Verkehrswege und damit ggf. verbundenen CO2-
2 /3

Ausstoß, fördert regionale Kreisläufe und erhöht die Attraktivität Münsters als polyzentrischer Stadt mit 
starken Stadtteilen. 
Der Gutschein könnte sich für Arbeitgeber, Vereine und soziale Einrichtungen als Geschenk- bzw. 
Anerkennungsinstrument eignen. Insgesamt wird der Verkauf von mehreren tausend Gutscheinen pro Jahr 
mit einem substanziellen Umsatzvolumen angestrebt. Vergleichbare Projekte in anderen Kommunen zeigen, 
dass lokale Gutscheinsysteme nachweislich Umsätze im Ort halten und zusätzliche Nachfrage erzeugen. 
Mit dem Projekt übernimmt die Handorfer Kaufmannsgilde Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des 
Stadtteils und unterstützt die Ziele der Stadt Münster in den Bereichen Wirtschaft, Stadtteilentwicklung 
und Nachhaltigkeit und ergänzt die Ziele der Wirtschaftsförderung Münster zur Stärkung der 
Stadtteilzentren und zur Sicherung wohnortnaher Versorgung. Ohne eine kommunale Begleitung wäre die 
Umsetzung jedoch kaum bis nicht möglich. 
Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen 
für Rückfragen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen aus Handorf,
(1. Vorsifzender) (Geschäftsführer)
Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto-Nr. 450 224 15 
1. Vors.: M. Hansen, 2. Vors.: N. Hansen, GF: H. Schulze Leusing, Kassierer: F. Rotthowe, Beisitzer: P. Rottstock, M. Reinkenhoff, V. Rössler
3 /3

Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
c/o Schulze Leusing & Schröder Immobilien GmbH 
Sudmühlenstraße 167 
48157 Münster 
E-Mail: hkg@sls-immobillen.de 
Internet: www.handorfer-kaufmannsgilde.de
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
03.03.2026
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
hiermit beantragt die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) eine einmalige investive sowie eine 
institutionelle jährliche Förderung für die 
Weihnachtsbeleuchtung 
im Stadtteil Handorf, zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031. 
A. Antragshintergrund & Antragsumfang 
Die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) wurde 1990 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 
59 engagierten Einzelhändlerinnen und -händlern, Handwerksunternehmerinnen und -Unternehmern sowie 
anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistenden aus Münster-Handorf. 
Seit vielen Jahren setzt sich der Verein für die Stärkung des Stadtteils als lebendigem Einkaufs- und 
Begegnungsort ein. Neben der Organisation des „Handorfer Herbsts", in dessen Rahmen sich Handorf mit 
der damals „Längsten Kaffeetafel der Welt" im Jahr 1995 sogar in das Guinness-Buch der Rekorde eintragen 
konnte, gehören aber auch Maßnahmen zur Belebung der Ortsmitte, zur Förderung des lokalen 
Einzelhandels, zur Pflege der traditionellen Stadtteilkultur sowie zur Förderung des gesellschaftlichen 
Zusammenlebens der Menschen in Handorf zu unseren Aufgaben. 
So sind wir etwa Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Maibaumfests der Handorfer Vereine am 
Samstag vor dem 1. Mai oder arbeiten derzeit an der Einrichtung eines „Handorf Gutscheins".
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Zur Kenntnis und weiteren Veranlassung erhalten
Christoph Kattentidt
24.03.2026, 15:06:47

Vor allem schmückt die Handorfer Kaufmannsgilde den Ortskern unseres Stadtteils während der Advents- 
und Weihnachtszeit aber auch mit dem großen Weihnachtsbaum auf dem Petronillaplatz und den LED- 
Sternen an den Straßenlaternen der Handorfer Straße, der Sudmühlenstraße und der Dorbaumstraße 
weihnachtlich. Damit sorgen wir in dieser wichtigen Zeit des Jahres für eine einladende Atmosphäre, 
stärken die Aufenthaltsqualität, unterstützen den örtlichen Handel und leisten einen wichtigen Beitrag zur 
Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Stadtteil. 
Da damit für den Verein gleichzeitig aber eine erhebliche finanzielle Belastung verbunden ist, beantragen 
wir eine kommunale Unterstützung für folgende Maßnahmen: 
1. Einmalige Kostenbeteiligung an der Erweiterung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung in Höhe von 
3.500,00 € auf Basis des beigefügten Angebots über 6.907,95 € der Firma Ebeling Licht GmbH 
2. Einmalige Beteiligung an den Kosten für die Instandsetzung der Bestandsbeleuchtung mit einem 
Förderbetrag i.H.v. 1.000,00 €. 
3. Langfristige Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten der Weihnachtsbeleuchtung - zunächst 
einmal für die Jahre 2026 bis 2031 - in einer Höhe von 2.500,00 € pro Jahr. 
B. Begründung 
1. Erweiterung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung: 
Geplant ist die Erweiterung der vorhandenen Mastbeleuchtung um 10 zusätzliche LED-Sterne, mit dem Ziel 
ein einheitliches und attraktives Erscheinungsbild im Ortskern zu erreichen. 
Die Maßnahme dient der Aufwertung des öffentlichen Raums, der Stärkung des stationären Handels und 
der Förderung des vorweihnachtlichen Gemeinschaftslebens aller Menschen in Handorf. Selbstredend soll 
die Maßnahme auch die Attraktivität Handorfs bei Gästen unseres Stadtteils erhöhen. 
2. Instandsetzung der Bestandsbeleuchtung: 
In den vergangenen Jahren wurden die Leuchtmittel und die Befestigungen der Bestandsbeleuchtung in 
Mitleidenschaft gezogen und müssen überholt werden, um sie künftig weiter sicher und wirkungsvoll 
nutzen zu können. 
3. Langfristige Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten: 
Der laufende Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung verursacht jährlich wiederkehrende Kosten für die 
Montage, die Demontage, die Lagerung, den Strom, die erforderlichen Genehmigungen sowie die 
technischen Prüfungen. Diese Aufwendungen können von der Handorfer Kaufmannsgilde allein nicht 
dauerhaft getragen werden. Eine verlässliche kommunale Beteiligung (Förderposition 3) würde die 
langfristige Sicherung dieses wichtigen Projekts ermöglichen. 
C. Einordnung in städtische Handlungsfelder, Wirkungsziele & Gesamtwürdigung 
Die Weihnachtsbeleuchtung ist kein kommerzielles Projekt, sondern eine Leistung für die Allgemeinheit. 
Sie erhöht die Attraktivität Handorfs als Wohn- und Einkaufsstandort, unterstützt lokale Betriebe und trägt 
zur Lebensqualität im Stadtbezirk Münster-Ost bei. Zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, von 
Vereinen und Einrichtungen, aber auch von Gästen bestätigen den hohen ideellen und identitätsstiftenden 
Wert dieser Maßnahme.
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Die Weihnachtsbeleuchtung wird vollständig in moderner LED-Technik betrieben. Gegenüber 
herkömmlichen Leuchtmitteln reduziert dies den Stromverbrauch um bis zu 80 %, senkt CO2-Emissionen 
und entspricht den Klimaschutzzielen der Stadt Münster. Durch den Einsatz langlebiger, reparaturfähiger 
Systeme werden Ressourcen geschont, so wird die erste Überholung der Bestandsbeleuchtung erstmalig 
nach nunmehr 8 Jahren im Einsatz nötig. 
Die geplante Erweiterung in den Straßenzügen Handorfer Straße, Sudmühlenstraße und Dorbaumstraße 
erfolgt ebenfalls konsequent nach diesen energieeffizienten Standards. Damit verbindet das Projekt 
stimmungsvolle Stadt(teil)gestaltung mit zeitgemäßer Verantwortung für Umwelt und Energie. 
Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen 
für Rückfragen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen aus Handorf,
Hermann Schulze Leusing 
(Geschäftsführer^/
vare HZ/en 
'1. VorsZrender)
Bankverbindung: Sparkasse Munsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto-Nr. 450 224 15 
1. Vors.: M. Hansen, 2. Vors.: N. Hansen, GF: H. Schulze Leusing, Kassierer: F. Rotthowe, Beisitzer: P. Rottstock, M. Reinkenhoff, V. Rössler
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Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
D 
c 
O
One World Cycling Club e.V. 
Gildenstraße 24a 
48157 Münster 
mail@one-world-cycling-club.org
03.03.2026
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
hiermit beantragt der One World Cycling Club e.V. (OWCC) eine einmalige investive 
AnscCubeförderung sowie eine zunächst auf die Jahre 2026 bis 2031 befristete institutionelle 
Förderung bei einer Ergebnisevaluation Ende 2028 für das Projekt 
„Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" 
auf dem Gelände der 2 Rad Hansen GmbH an der Warendorfer Straße (B51) in Münster-Ost. 
A. Projektbeschreibung 
Auf der Freifläche neben dem Unternehmensparkplatz der 2 Rad Hansen GmbH in Münster-Handorf 
soll in modularer Containerbauweise (voraussichtlich drei 40 Fuß-Container; zu einem späteren 
Zeitpunkt ggf. erweiterbar auf fünf Container) das Headquarter des gemeinnützigen Projekts „The 
Bike Aid Project" entstehen, welches der One World Cycling Club in der Fahrradhauptstadt Münster 
ansiedelt. Gleichzeitig sollen hier ein Radsportleistungszentrum und ein Cycling Café des OWCC 
entstehen. 
Das Gebäude wird an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen und umfasst einen 
Küchenbereich sowie Sanitäranlagen (inklusive Duschen). Die Gestaltung der Außenanlagen soll 
einladend sein und zusätzlichen Raum für Begegnungen und Miteinander schaffen.
1 /10

Der Standort liegt unmittelbar an der B51, nahe der Stadtgrenze Münster/Warendorf und besitzt eine 
hohe Sichtbarkeit für Pendlerinnen und Pendler, die mit dem Fahrrad, dem Auto oder dem Zug aus 
dem östlichen Münsterland kommen. 
Das Projekt - in dessen Mittelpunkt neben den radsportlichen Themen vor allem die 
quartiersbezogene soziale Mobilitätsinfrastruktur steht - wird als sichtbares Willkommenssymbol die 
Rolle Münsters als Fahrradhauptstadt unterstreichen und prägnantes Beispiel dafür sein, wie man 
umweltbewusst mit dem Fahrrad lebt und möchte - gerade an seinem besonderen Standort - zum 
Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad motivieren. 
Das Vorhaben umfasst mithin vier inhaltliche Säulen: 
1. Den Bereich „Gebrauchträder" des „The Bike Aid Project": 
o Sammlung und Instandsetzung gespendeter Fahrräder 
o Ausgabe der überholten Fahrräder an Menschen in/aus einkommensschwachen Haushalten 
o Verkehrssicherheitsprüfung und Einweisung in die sichere Nutzung der Fahrräder 
o Ermöglichung alltagsrelevanter Mobilität (Arbeits-, Ausbildungs- und Versorgungswege, etc.) 
o Kooperation mit Fachhändlern/Fachwerkstätten, sozialen Trägern, kommunalen Einrichtungen, 
Integrationsstellen und Bildungseinrichtungen, etc. 
o Qualifizierungs- und Integrationsangebote im Bereich des Handwerks 
o Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Reduktion von Ressourcenverbrauch 
o Substitution motorisierter Kurzstrecken im urbanen Raum 
2. Den Bereich „Rikschas" des „The Bike Aid Project": 
o Anschaffung von E-Rikschas 
o Beschäftigung, Schulung, Qualifizierung und Einsatzkoordination von ehrenamtlichen 
Fahrerinnen und Fahrern (ggf. mit der Option eigene finanzielle Möglichkeiten durch den Erhalt 
von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale 
i.R.d. gesetzl. Bestimmungen aufzustocken) 
o Sicherstellung von Wartung, Versicherungsschutz und verkehrssicherem Betrieb der 
eingesetzten Fahrzeuge 
o Fahrten für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene und mobilitätseingeschränkte 
Menschen (konzipiert als Ausflüge, Be-/Versorgungsfahrten und/oder therapeutische 
Angebote) 
o Förderung sozialer Teilhabe und Reduktion von Isolation im Alter 
o Ermöglichung von Aufenthalten im öffentlichen Raum für mobilitätseingeschränkte Menschen 
o Entlastung von Pflegeeinrichtungen und pflegenden Angehörigen 
o Aufbau eines sozialen und ökologisch nachhaltigen Mobilitätsnetzwerks im dezentralen 
Stadtquartiersmodell 
3. Ein Radsportleistungszentrum des OWCC: 
o Aufbau eines Radsport-Stützpunkts 
o Breitensport (Bewegungsangebote, Ausdauertraining, Gesundheitsprävention) 
o Nachwuchs- und Talentförderung im Jugendbereich 
o Trainingsangebote für Radsportlerinnen und Radsportler 
o Niederschwellige Bikefitting- und Leistungsdiagnostikangebote 
o Qualifizierung und Stärkung ehrenamtlicher Trainerinnen und Trainer 
o Kooperationen mit Schulen, Vereinen und Ganztagseinrichtungen
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o Förderung nachhaltiger, nicht-motorisierter Mobilitätskultur 
4. Cycling Café & Begegnungsort: 
o Servicepunkt für Pendlerinnen und Pendler 
o Vernetzung regionaler wie überregionaler Fahrradrouten 
o Sozialer Treffpunkt in Münster-Ost für Menschen unterschiedlichster Generationen aus 
Handorf, Münster-Ost, Münster, dem Münsterland und darüber hinaus 
o Ort der Ehrenamtsgewinnung und -koordination 
o Veranstaltungsraum für Informations- und Bildungsangebote rund um nachhaltige Mobilität 
o Beitrag zur teilweisen Eigenfinanzierung des Gesamtprojekts 
o Profilbildung und Identitätsstiftung 
B. Projektaufbau 
Das Projekt ist in zunächst einmal in drei unterschiedliche Phasen gegliedert. 
Die erste Phase ist die Pilotphase. In der Pilotphase sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen 
und der Betrieb sukzessive aufgenommen werden. Die modulare Containerbauweise bietet dabei an 
dem speziellen Standort der B51 den besonderen Vorteil auf zukünftige infrastrukturelle 
Entwicklungen reagieren zu können. Zwar soll das Projekt auf bestimmten Wegstrecken konkret zum 
Umstieg vom Auto aufs Fahrrad motivieren und damit auch dazu beitragen, dass perspektivisch 
weniger Raum für den motorisierten Individualverkehr benötigt wird, aber die B51 soll nach 
heutigem Stand genau dort, wo „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" 
entstehen soll, vierspurig ausgebaut werden. Ein Gebäude, welches überwiegend aus Containern 
besteht, könnte - sollte dieses im Zuge eines Bundesstraßenausbaus irgendwann nötig werden - 
verhältnismäßig einfach versetzt werden. Im Rahmen der bis zu einem Jahr andauernden Pilotphase 
sollen mindestens 100 bis 150 Fahrräder instandgesetzt und wieder in Verkehr gebracht werden. 
Parallel dazu sollen 3 bis 5 E-Rikschas angeschafft werden, mit denen 500 bis 750 Rikschafahrten (bei 
5 Fahrzeugen) in Münster-Ost stattfinden sollen. Gleichzeitig sollen erste Radsportangebote 
(Ausfahrten, Bikefitting, Trainingsangebote) realisiert und das Cycling Café eröffnet werden. 
An die Pilotphase schließt sich mit der zweiten Phase die Münster-Phase an, in deren Rahmen die 
Angebote auf die gesamte Stadt Münster ausgeweitet werden sollen. Im Rahmen der Münster-Phase, 
die mit Abschluss der Pilotphase nach einer erfolgreichen Zwischen-Evaluation beginnt und 
spätestens mit Ende des 2. Jahres abgeschlossen sein soll, soll die Zahl der überholten und wieder in 
Verkehr gebrachten Gebrauchträder gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern im 
Handwerk, aber auch im Bildungssektor auf mindestens 400 bis 600 pro Jahr steigen. Der E-Rikscha- 
Bestand soll auf 15 bis 20 Fahrzeuge erhöht werden, mit denen mindestens 2.000 bis 3.000 
Rikschafahrten (bei 20 Fahrzeugen) pro Jahr in Münster durchgeführt werden sollen. Im Bereich des 
Radsports wird es eine strukturelle Erweiterung um leistungsdiagnostische Angebote geben. Der 
Betrieb des Cycling Cafés beginnt in dieser Phase zur Deckung der Projektkosten beizutragen. 
Perspektivisch soll die Auslastung der E-Rikschas, die in dieser Phase dezentral in ganz Münster 
quartiernahe stationiert werden und vornehmlich nur noch für Service- und Wartungsarbeiten nach 
Handorf kommen sollen, mit einer steigenden Zahl an ehrenamtlichen Unterstützerinnen und 
Unterstützern schrittweise erhöht werden, so dass Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige in 
Münster jährlich um mehrere tausend Stunden entlastet werden können. 
Nach erfolgreicher Evaluation der Münster-Phase wird ein Übergang in die Münsterland-Phase (für
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die mit diesem Antrag keine Fördermittel beantragt werden) geprüft, in deren Rahmen die Angebote 
schrittweise auf das gesamte Münsterland ausgeweitet werden sollen.
Verläuft auch die Münsterland-Phase erfolgreich, sollen die in Münster entwickelten Standards im 
weiteren Projektverlauf über Kooperationen auch in andere Regionen transferiert werden. Auf diese 
Weise kann ein Münsteraner Projekt als konzeptionelles Muster/übertragbares Modell für soziale und 
inklusive quartiersbezogene Mobilitätsangebote auf der anderen Seite und für Ansätze erfolgreicher 
regionaler Vernetzungen im Rahmen der Mobilitätswende auf der anderen Seite stehen.
Daraus ergibt sich zusammenfassend folgender zeitlicher Planungsverlauf:
01/2026 Planung/Genehmigung
Q.2/2026 Bau/Anschlüsse
Ab Q3/2026 Start des Pilotbetriebs
Ab Q4/2026 Start der Münster-Phase
Ab 03/2027 Start der Münsterland-Phase
Ende 2028 Evaluation des Projektverlaufs
Ab 2028/2029 Regelbetrieb in Münster und im Münsterland
Ab 2029 Projekt-Transfer
C. Zielbeschreibung 
Mit dem Projekt „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" entsteht am 
östlichen Stadteingang der Fahrradhauptstadt Münster ein Leuchtturmprojekt für soziale Teilhabe, 
sportliche Aktivitäten, ehrenamtliches Engagement, Miteinander und nachhaltige Mobilität­
quartierbezogen wie regional. 
Ziel ist es, 
o Mobilität sozial gerechter zu gestalten und alltagsrelevante Fahrradnutzung für 
einkommensschwache Haushalte zu ermöglichen, 
o Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene sowie mobilitätseingeschränkte Menschen durch 
quartiersnahe Rikscha-Angebote soziale Teilhabe zu ermöglichen/zu sichern, 
o Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige zu entlasten, 
o Ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu stärken, 
o Fahrradfahren, Radsport und Gesundheitsförderung zu stärken, 
o Stadtquartiere durch dezentrale Mobilitätsangebote zu stärken, 
o die Verkehrswende durch konkrete und lokal umsetzbare Maßnahmen im Fahrradbereich sichtbar 
zu machen, 
o zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad im Kurzstreckenbereich und für 
Pendelfahrten (allen voran aus dem Kreis Warendorf in die Stadt Münster herein und umgekehrt) 
zu motivieren, 
o als Leuchtturmprojekt in Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen (Veränderung von 
Ampelschaltungen für den motorisierten Individualverkehr, Errichtung von Kreisverkehren, 
Umgestaltung von Abbiegespuren, Bau von Fahrradüber- bzw. -Unterführungen, Ausbau des 
lokalen und regionalen Bus- und Bahnangebots, Modifizierungen im Bereich der Vorgaben für 
Pedelecs und S-Pedelecs) Alternativen zu Ausbauvorhaben von Straßen aufzuzeigen, 
o Handorf und Münster-Ost als Außenstadtteil bzw. Außenstadtbezirk aufzuwerten und 
o ein sichtbares Einfahrtstor zur Fahrradhauptstadt Münster zu sein, welches Modellcharakter 
besitzt und die Fahrradversiertheit Münsters für alle in Münster, im Münsterland, in Nordrhein-
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Westfalen, in Deutschland und in Europa sicht- und erlebbar macht.
D. Strategische Einordnung in städtische Handlungsfelder 
Strategisch lassen sich die oben genannten und unter dem Dach „Cycling Cube an der B51 - Das Tor 
zur Fahrradhauptstadt Münster" zusammengefassten Teilprojekte in folgende städtische 
Handlungsfelder einordnen. 
1. Mobilität & Verkehrswende: 
Das Projekt unterstützt die kommunale Verkehrswende und die Ziele des Masterplans Mobilität 
Münster 2035+ durch/als: 
o Die Förderung der Verlagerung von Kurzstrecken vom motorisierten Individualverkehr auf das 
Fahrrad (Modal Shift) durch die Ausgabe gesammelter und instandgesetzter Gebrauchträder an 
einkommensschwache Haushalte sowie die Schaffung niedrigschwelliger Service- und 
Informationsangebote 
o Quartierbezogenes, dezentrales Mobilitätsangebot (E-Rikschas) im gesamten Stadtgebiet 
(Innenstadt und Außenstadtbezirke) für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene sowie 
mobilitätseingeschränkte Menschen 
o Sichtbarer Service-, Anlauf- und Begegnungspunkt entlang einer wichtigen Pendlerachse (B51) 
für Radfahrerinnen und Radfahrerund andere Menschen 
o Vernetzung städtischer und regionaler Velo-Routen (Fahrradwege, Fahrradstraßen und 
Umlandverbindungen) 
o Zielgrößen im Regelbetrieb: Mind. 400 - 600 gesammelte und wieder in Verkehr gebrachte 
Gebrauchträder/Jahr, mind. 2.000-3.000 E-Rikscha-Fahrten/Jahr 
Zwecks Steuerung und im Sinne der Transparenz werden zentrale Leistungskennzahlen (z.B. Anzahl 
ausgegebener Gebrauchträder, dokumentierte Rikscha-Fahrten, aktive Ehrenamtliche) sowie ein 
Monitoring ersetzter Pkw-Kilometer jährlich ausgewiesen. Auf die Weise stärkt das Projekt 
Münsters Profil als Fahrradhauptstadt Deutschlands nicht nur sozial und kulturell, sondern wird 
auch zu einem umsetzungsorientierten infrastrukturellen Alltagsbaustein der Verkehrswende. 
2. Soziales & Teilhabe: 
Auch soziale Aspekte der Mobilitätsgerechtigkeit und Teilhabefragen werden durch das Projekt in 
mehreren Handlungsfeldern adressiert: 
o Die Eröffnung von alltagsrelevanten Mobilitätsperspektiven für einkommensschwache 
Haushalte durch die Zugänglichmachung instandgesetzter Fahrräder (Bereich: Gebrauchträder) 
o Abbau von Mobilitätsbarrieren im Arbeits-, Ausbildungs- und Versorgungsbereich, etc. 
o Beitrag zur Reduktion von Mobilitätsarmut im Stadtgebiet 
o Quartiersbezogene Rikscha-Angebote für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene sowie 
mobilitätseingeschränkte Menschen 
o Förderung von sozialer Teilhabe und Begegnungen im öffentlichen Raum 
o Entlastung von Pflegeeinrichtungen und pflegenden Angehörigen 
o Beitrag zur Prävention vor Isolation und Einsamkeit 
o Eine Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben, Schulen und anderen Einrichtungen 
ermöglicht die Vermittlung handwerklicher Kompetenzen und verschafft dem Handwerk als 
solchem mehr Sichtbarkeit 
o Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich Zweiradmechanik/-mechatronik (Fachrichtung 
Fahrradtechnik) auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt
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o Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen 
Bestimmungen (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale) für ehrenamtlich Engagierte 
(was insbesondere Personen mit geringem Einkommen zusätzliche Engagementmöglichkeiten 
eröffnet) 
o Aufbau eines funktionierenden Ehrenamtsnetzwerks im Mobilitätssektor 
o Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Quartiersarbeit und auf städtischer Ebene 
o Sozialer Treffpunkt in Münster-Ost 
o Zielgrößen im Regelbetrieb: Mind. 40 - 60 ehrenamtlich Engagierte; mind. 2.500 
Entlastungsstunden für Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige/Jahr 
Das Projekt trägt durch die Verbindung von Mobilität, Ehrenamt, Qualifizierung und Teilhabe zum 
sozialen Gleichgewicht in der Stadt und zu einer Stärkung der Stadtquartiere bei. 
3. Klima & Nachhaltigkeit: 
Das Projekt ist klimaorientiert und nachhaltig. Es leistet einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz 
und zur Ressourcenschonung im Verkehrssektor und wirkt insbesondere wie folgt: 
o Fachgerechte Instandsetzung und Weiterverwendung von gebrauchten Fahrrädern 
o Ressourcenschonung durch Reparaturen statt Neuproduktion 
o Förderung emissionsfreier und elektrisch unterstützter Mobilität 
o Förderung nachhaltiger Lebens- und Fortbewegungsstile, allen voran im Bereich der 
Alltagsmobilität im Kurzstreckenbereich und für Pendelfahrten 
Das Vorhaben unterstützt durch seinen Einsatz für nachhaltige Mobilitätsformen die kommunalen 
Klimaziele. 
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Erreichung der städtischen Klimaziele bis 2031 leistet 
das Projekt einen konkreten und lokal steuerbaren Beitrag im Verkehrssektor. Es ersetzt 
motorisierte Kurzstrecken durch Fahrradnutzung bzw. motiviert dazu, reduziert 
Mobilitätsbarrieren und stärkt die Nutzung des Fahrrads im Alltag in sozial relevanten Zielgruppen. 
Das Projekt versteht sich dabei nicht als singuläre Lösung, sondern als lokal umsetzbarer, 
steuerbarer und messbarer Baustein innerhalb eines Maßnahmenmixes zur Emissionsreduktion im 
urbanen Verkehr und auf Pendelstrecken. Es bietet jedoch eine besondere Chance, da strukturelle 
Änderungen im Sinne der Mobilitätswende bei Alltagsmobilität beginnen müssen, damit sie 
nachvollziehbar sind und nicht abstrakt bleiben. 
Urbane Autofahrten finden meistens auf Kurzstrecken statt, wo Fahrradförderung am stärksten 
wirken kann. Zur Reduktion von motorisierten Pendelfahrten bieten Pedelecs, S-Pedelecs und E- 
Bikes sowie sportliche Fahrräder entsprechende Möglichkeiten. Beide Themen spricht das Projekt 
in Handorf, Münster-Ost und Münster sowie der B51 an. Mit seiner Zweiradorientiertheit setzt es 
auf ein in Münster anerkanntes Thema und verfolgt einen mithin erfolgsversprechenden Ansatz. 
Es ist in der Lage einen nachweisbaren Beitrag zur Reduktion verkehrsbedingter Emissionen im 
lokalen/regionalen Kontext zu erbringen. 
Wenn im Verkehrssektor für einen durchschnittlichen PKW ein Emissionswert von rund 150 g CO2 
pro Kilometer zugrunde gelegt wird, beträgt jeder durch das Projekt ersetzte PKW-Kilometer 
rechnerisch etwa bis zu 0,15 kg vermiedenem CO2-Ausstoß. Die Klimawirkung ist mithin direkt 
proportional zur Anzahl tatsächlich verlagerter Kurzstrecken und Pendelfahrten. Bereits bei einer 
jährlichen Reduktion von beispielsweise 100.000 PKW-Kilometern ergäbe sich eine 
Emissionsminderung von rund 15 Tonnen CO2. Die genannten Werte dienen einer überschlägigen 
Orientierung und stellen keine verbindliche Zielgröße dar, sondern verdeutlichen die Skalierbarkeit
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des Projekts innerhalb der kommunalen Klimaschutzstrategie. Die Ermittlung tatsächlich 
verlagerter Kilometer kann über standardisierte Erhebungen erfolgen. 
Das Projekt vermag somit Klimaschutz mit handwerklichem Knowhow, sozialer Teilhabe und 
Gesundheitsförderung zu verbinden und trägt auf diese Weise zu einer nachhaltigen und 
lebenswerten Stadtentwicklung bei. 
4. Sport & Gesundheitsförderung: 
Die sozialen und mobilitätsbezogenen Bestandteile des Projekts werden durch sport- und 
gesundheitsfördernde Angebote ergänzt. Insbesondere umfassen diese: 
o Aufbau eines quartiernahmen Radsportstützpunkts 
o Trainingsangebote für unterschiedliche Leistungs- und Altersgruppen 
o Bikefitting-Angebote sowie leistungsdiagnostische Möglichkeiten 
o Nachwuchs-/Talent- sowie Breitensportförderung 
o Gesundheitsprävention durch Bewegungsangebote und Ausdauertraining 
o Zielgröße im Regelbetrieb: Mind. 100 - 250 Teilnehmende/Jahr im Nachwuchs- und 
Breitensportbereich 
Durch die Verbindung von Alltagsmobilität und Radsport und Gesundheitsförderung stärkt das 
Projekt aktive Lebensstile und leistet an dieser Stelle einen präventiven Beitrag. Auf diese Weise 
wird Münster nicht nur als Fahrradhauptstadt, sondern auch als Stadt mit nachhaltigen und 
gesundheitsorientierten Sportangeboten weiterentwickelt. 
5. Ehrenamt & bürgerschaftliches Engagement: 
Das Projekt baut ein strukturstarkes und auf Dauer angelegtes Ehrenamtsnetzwerk im Bereich 
nachhaltiger Mobilität auf. Es umfasst insbesondere: 
o Gewinnung, Qualifizierung und kontinuierliche Begleitung ehrenamtlich Engagierter 
o Anfallende Tätigkeiten (Auszug): Einsatzkoordination im Bereich der Rikschas, Durchführung 
des „Fahrdienstes", Werkstattunterstützung und Veranstaltungsorganisation 
o Generationenübergreifende Begegnungen im Café sowie im Rahmen gemeinsamer Mobilitäts- 
und Freizeitangebote 
o Stärkung bürgerschaftlicher Verantwortung im Stadtquartier 
o Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen 
Bestimmungen (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale) 
o Zielgröße im Regelbetrieb: Mind. 40 - 60 ehrenamtlich Engagierte 
Durch die Einbindung von ehrenamtlich Engagierten wird nicht nur praktische Unterstützung 
geleistet, sondern auch die soziale Verantwortung im Stadtteil gestärkt. Das Projekt fördert aktive 
Teilhabe und unterstützt eine lebendige und solidarische Stadtgesellschaft. 
6. Standortprofil & Stadtentwicklung: 
Das Projekt trägt zur Profilbildung Münsters als Fahrradhauptstadt bei und stärkt die Sichtbarkeit 
nachhaltiger Mobilitätsangebote im östlichen Stadtgebiet. Es wirkt insbes. durch: 
o Weiterentwicklung Münters als Fahrradhauptstadt im regionalen und überregionalen Kontext 
(Profilschärfung und Imagegewinn) 
o Verbindung von ökologisch nachhaltiger Mobilität, sozialer Teilhabe, Sport, 
Gesundheitsförderung und Ehrenamt an einem öffentlich wahrnehmbaren Ort 
(Leuchtturmprojekt)
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o Funktionale Stärkung des Außenstadtteils Handorf sowie des gesamten Stadtbezirks Münster- 
Ost als Standort sozialer und ökologisch nachhaltiger Mobilitätsinfrastruktur 
(Quartierbezogener Modellansatz mit übertragbaren Elementen) 
Das Projekt trägt auf diese Weise zur positiven Weiterentwicklung des Stadtprofils Münsters bei. 
Die Standortwirkung ergibt sich aus der konkreten sozialen, ökologischen, sportlichen, 
gesundheitsfördernden und mobilitätsbezogenen Funktion sowie durch die sich dadurch 
begründenden Mehrwerte des Projekts. 
E. Konkretisierung der Wirkungsziele in/für Münster (ab dem 3. Betriebsjahr): 
Die Wirkungsziele des Projekts lassen sich ab dem 3. Betriebsjahr wie folgt konkretisieren: 
o In Münster sollen mindestens 400 bis 600 Fahrräder pro Jahr aufbereitet und ausgegeben werden 
o In Münster sollen mindestens 2.000 bis 3.000 Rikscha-Fahrten pro Jahr angeboten werden 
o In Münster sollen mindestens 40 bis 60 ehrenamtlich Aktive mitwirken 
o In Münster sollen 5 bis 10 Beschäftigungsplätze (Teilzeit / 1. & 2. Arbeitsmarkt) entstehen 
o In Münster soll es zu einer vermehrten Fahrradnutzung auf kurzen und mittleren Strecken 
kommen, die CO2-Einsparungen durch eine entsprechende Reduzierung des motorisierten 
Individualverkehrs begründen 
o In Münster soll es zu einer spürbaren Entlastung von Pflegefachkräften und pflegenden 
Angehörigen kommen (mind. 2.500 Entlastungstunden) 
o In Münster sollen die Strukturen in den Stadtquartieren ausgebaut/gestärkt werden 
o Das Gesamtprojekt sowie seine einzelnen Bestandteile möchten einen wertvollen Beitrag zur 
Wahrnehmung Münsters als Fahrradhauptstadt Deutschlands im In- und Ausland leisten 
Die Zielerreichung wird jährlich überprüft und im Rahmen einer Evaluation bis Ende 2028 bewertet. 
Erweiternde/Ergänzende Hinweise zum Monitoring: 
Die klimabezogenen Auswirkungen des Projekts werden im Interesse des Klimastadt-Vertrags der 
Stadt Münster in einem standardisierten Verfahren im Rahmen eines Monitorings, welches durch das 
Projekt ersetzte Autokilometer erfasst, dargestellt. Bei der Ausgabe von Gebrauchträdern wird dazu 
mittels Kurzfragebogen die voraussichtliche Nutzung (Fahrtenhäufigkeit, Streckenlänge, ersetztes 
Verkehrsmittel) erhoben. Für Rikschafahrten werden Streckenlängen und Fahrtdauern dokumentiert. 
Eine CO2-Einsparungszuordnung erfolgt nur, sofern Einrichtungen/Angehörige bestätigen, dass 
andernfalls Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen angefallen wären. Die CO2-Einsparungen könnten 
im Ergebnis konservativ anhand standardisierter Emissionsfaktoren je PKW-Kilometer berechnet und 
jährlich in einem Wirkungsbericht ausgewiesen werden. 
Vor dem Hintergrund der Proportionalität der Klimawirkung des Projekts zur Anzahl tatsächlich 
verlagerter Kurzstrecken und Pendelfahrten vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad, 
könnte im Interesse der Erreichbarkeit einer breiten Öffentlichkeit eine Zusammenarbeit mit dem 
Amt für Kommunikation der Stadt Münster und Programmen wie „Stadtradeln" oder „RadBonus" 
sinnvoll sein. Für die Erstellung und Weiterentwicklung der Wirkungsanalyse könnte die Möglichkeit 
einer Kooperation mit der Universität Münster und/oder der Fachhochschule Münster geprüft 
werden. 
Gleiches gilt auch für die Ermittlung von real entstandenen Entlastungsstunden für Pflegefachkräfte 
sowie pflegende Angehörige durch das Projekt, die im Rahmen von partnerschaftlichen 
Kooperationen dokumentiert und ausgewiesen werden können.
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F. Investitionskosten (Munster) 
Nachfolgend werden die voraussichtlichen einmaligen Investitionskosten für ein Projektangebot im 
Stadtgebiet Münster dargestellt.
Position Betrag
3 X 40-Fuß-Container in kl. Umbau 210.000,00 €
Fundament, Erdarbeiten, Statik 50.000,00 €
Strom-, Wasser-, Abwasseranschlüsse 35.000,00 €
Sanitäranlagen inkl. Duschen 35.000,00 €
Küche 35.000,00 €
Einrichtung 50.000,00 €
Planungen & Genehmigungen 25.000,00 €
Außenanlagen 30.000,00 €
Anschaffungskosten f. 20 E-Rikschas 
(Gestaffelter Abruf des Postens mit Fahrzeugbestellungen)
150.000,00 €
PV-Anlage & Ladeinfrastruktur 50.000,00 €
Gesamt 670.000,00 €
G. Jährl. Betriebskosten (Münster) 
Nachfolgend werden die voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten als institutionelle Kosten für ein 
Projektangebot im Stadtgebiet Münster dargestellt.
Position Betrag
Projekt koordination 60.000,00 €
Cycling Café-Service 40.000,00 €
Minijobs (Werkstatt, Logistik, Café) 50.000,00 €
Ehrenamts-/Übungsleiterpauschalen 50.000,00 €
(Gewährung ausschließl. nach tats. Einsatzzeit)
Unterhalt & Versicherungen 25.000,00 €
Marketing/Öffentlichkeitsarbeit 30.000,00 €
Betriebsnebenkosten 30.000.00 €
Gesamt 275.000,00 €
H. Finanzierungsplan (Münster)
Investitionskosten: Beantragter Zuschuss bei der Stadt Münster: 500.000 € 
(Auszahlung in 2 Teilen: 1. Teil im März 2026, 2. Tei) im Januar 2027) 
Eigenmittel & Spenden: 80.000 € 
Sponsoring/Partner: 90.000 €
Jährl. Betriebskosten: Beantragter Zuschuss bei der Stadt Münster: 150.000 € pro Jahr 
Café-Einnahmen: 30.000 € pro Jahr 
Eigenmittel/Vereine: 40.000 € pro Jahr 
Sponsoring/Partner: 55.000 € pro Jahr
Die beantragten Zuschüsse dienen der AnscCubefinanzierung. Ziel ist eine sukzessive Erhöhung der 
Eigenfinanzierungsquote durch Café-Einnahmen, Sponsoring und Drittmittelakquise. Ab 2032 soll die 
Eigenwirtschaftlichkeit des Cycling Café bis hin zur Vollrentabilität steigen, was bei gleichzeitig 
stärkerer Drittmittelfinanzierung ab diesem Zeitpunkt die sukzessive Neudefinition etwaiger
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Förderbedarfe erlaubt.
I. Bedeutung als Leuchtturmprojekt 
„Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" bündelt soziale, sportliche 
mobilitätsbezogene und ehrenamtliche Ansätze an einem zentralen Standort in Münster-Ost. 
Das Projekt steht für: 
o quartiersbezogene soziale Mobilitätsinfrastruktur 
o konkrete und messbare Beiträge zur Verkehrswende im Kurzstreckenbereich und auf 
Pendlerstrecken, 
o die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements 
o Gesundheitsförderung, Nachwuchsentwicklung und Talentförderung 
o Nachhaltige Ressourcennutzung durch Reparatur und Weiterverwendung 
o sichtbares Eingangstor zur Fahrradhauptstadt Münster 
Es verbindet nicht nur Münster mit dem Münsterland, sondern vor allem auch soziale Teilhabe, Sport, 
Gesundheitsförderung, Klimaschutz, Ehrenamt und Stadtteil- wie Stadtentwicklung in einem 
integrierten Ansatz und versteht sich als lokal umsetzbarer, wirtschaftlich verantwortbarer Baustein 
innerhalb der kommunalen Gesamtstrategie. 
Während große Infrastrukturmaßnahmen oft außerhalb kommunaler Zuständigkeit liegen oder 
längere Planungszeiträume benötigen, ist das vorliegende Projekt kurzfristig umsetzbar, lokal 
steuerbar und unmittelbar wirksam. 
Das Projekt schafft einen konkret erfahrbaren Ort nachhaltiger Mobilität und sozialer Teilhabe und 
leistet damit einen strukturellen Beitrag zur Weiterentwicklung Münsters als fahrradorientierte, 
lebenswerte Stadt. 
Die modulare Bauweise sowie die klar definierten Wirkungsziele gewährleisten dabei eine flexible 
Umsetzung und eine transparente Evaluation. 
Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen 
Ihnen für Rückfragen und Gespräche gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen aus Handorf,
Dr. Christina Rommel 
(Erste stv. Vorsitzende)
Marc Hatten 
(Vorsitzender)
Anlagen: 
Projektskizze - „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" 
Projektskizze - The Bike Aid Projekt (Bereich: Gebrauchträder) 
Projektskizze - The Bike Aid Projekt (Bereich: Rikschas)
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0) 
c 
O
Cycling Cube an der B51 
Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster 
- Projektskizze -
Headquarter für „The Bike Aid Project" in Münster-Handorf 
Der One World Cycling Club e.V. (OWCC) plant auf dem Gelände der 2 Rad Hansen GmbH an der 
Warendorfer Straße (B51) die Errichtung eines neuen Headquarters für das gemeinnützige Vorhaben 
„The Bike Aid Project". Gleichzeitig sollen hier ein Radsportleistungszentrum und ein Cycling Café 
des OWCC entstehen. 
In modularer Containerbauweise soll auf der Freifläche neben dem Unternehmensparkplatz so ein 
multifunktionaler Standort rund um das Thema „Fahrrad" entstehen, der soziale Teilhabe, 
nachhaltige Mobilität, Radsport und Gesundheitsförderung, bürgerschaftliches Engagement und 
regionale Identität miteinander vereint. 
Vorgesehen ist die Errichtung von Räumlichkeiten, die aus voraussichtlich drei 40-Fuß-Containern (zu 
einem späteren Zeitpunkt ggf. erweiterbar auf fünf Container) bestehen sollen, an das Strom-, 
Wasser- und Abwassernetz angeschlossen werden und über eine Küche sowie sanitäre Einrichtungen 
einschließlich Duschen verfügen.
Ein Ort mit Signalwirkung 
Die Lage unmittelbar an der B51, nahe der Stadtgrenze zwischen Münster und Warendorf, verleiht 
dem Projekt eine besondere städtebauliche und symbolische Bedeutung. Für Menschen, die aus 
dem östlichen Münsterland, aus Warendorf oder Gütersloh in die Stadt kommen - ganz gleich ob zu 
Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Kraftfahrzeug oder mit der Bahn - kann das Gebäude zu einem 
weithin sichtbaren Willkommenszeichen werden: Hier beginnt die Fahrradhauptstadt Münster. 
Der Standort verbindet Stadt und Region und macht die gewachsene Fahrradkultur des 
Münsterlandes und allen voran Münsters konkret erlebbar. Für Radfahrende auf der Pendlerachse 
Münster-Warendorf entsteht ein neuer Service- und Begegnungspunkt, der zu einer weiteren 
Zunahme des Radverkehrs - nicht nur auf dieser Achse - beitragen und möchte und viele weitere 
Möglichkeiten bietet. 
Vier Säulen: Gebrauchträder, Rikschas, Radsportleistungszentrum, Cycling Café 
Kern des Vorhabens bilden „The Bike Aid Project" mit den beiden Bereichen Gebrauchträder und 
Rikschas sowie der One World Cycling Club e.V. mit einem Radsportleistungszentrum und einem 
Cycling Café.
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* à 
1. Der Bereich der Gebrauchträder bildet die erste Säule des Projekts. „The Bike Aid Project" 
sammelt gespendete Fahrräder, setzt sie fachgerecht instand und gibt sie an Menschen in/aus 
einkommensschwachen Haushalten weiter, um alltagsrelevante Mobilität zu sichern. Damit 
ermöglicht das Projekt gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen durch Mobilität, 
fördert im Sinne von Nachhaltigkeit eine Kultur des Reparierens und Weiternutzens und leistet so 
einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. Gleichzeitig eröffnet der 
Reparatur- bzw. Werkstattbetrieb Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem 
ersten sowie zweiten Arbeitsmarktes - mit 2 Rad Hansen als Partner haben wir an dieser Stelle 
Schnittstellen zum Handwerk und Einzelhandel sowie Post-/Paketdienstleistungen - und schafft 
sinnstiftende Tätigkeitsfelder für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Im 
Regelbetrieb sollen mindestens 400 - 600 gebrauchte Fahrräder pro Jahr in Münster gesammelt 
und an ihre späteren Fahrerinnen und Fahrer übergeben werden. 
2. Die zweite Säule bildet der Bereich der Rikschas. Durch die Anschaffung von E-Rikschas und den 
strukturierten Aufbau eines Pools ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer werden Fahrten für 
Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene und mobilitätseingeschränkte Menschen aus 
Pflegeheimen, Residenzen und anderen Einrichtungen ermöglicht. Über eine quartiersorientierte 
Ausrichtung des Projekts sollen diese aber genauso auch in häuslichen Pflegeumfeldern realisiert 
werden können. Angeboten werden sollen Ausflüge und Be-/Versorgungsfahrten, genauso sollen 
aber auch therapeutische Angebote eingerichtet werden. Die dezentrale Stationierung der 
Rikschas zur Sicherstellung kurzer Anfahrtswege für Ehrenamtliche vermehrt dabei die 
Möglichkeiten in der Quartiersarbeit im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung im Sozialraum 
signifikant. Dieses Angebot stärkt Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen 
und kann Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige temporär entlasten. Im Regelbetrieb wird 
beabsichtigt mit mindestens 40 - 60 ehrenamtlich Engagierten mindestens 2.500 
Entlastungsstunden für Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige pro Jahr in Münster zu 
erbringen, eine Zahl die proportional im Verhältnis zu den tatsächlich Engagierten steigern lässt. 
Die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sollen die Möglichkeit des Bezugs von 
Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhalten (Ehrenamts- 
und/oder Übungsleiterpauschale), was insbesondere Personen mit geringem Einkommen 
zusätzliche Engagementmöglichkeiten eröffnet. 
Zwecks Steuerung und im Sinne der Transparenz werden zentrale Leistungskennzahlen (z.B. Anzahl 
ausgegebener Gebrauchträder, dokumentierte Rikscha-Fahrten, aktive Ehrenamtliche) sowie ein 
Monitoring ersetzter Pkw-Kilometer durch Radfahrten und das daraus herleitbare CO2- 
Einsparvolumen sowie Entlastungsstunden von Pflegefachpersonai und pflegenden Angehörigen 
jährlich ausgewiesen. 
3. Neben dem Headquarter von „The Bike Aid Project" wird in das Gebäude ein 
Radsportleistungszentrum des OWCC einziehen. In enger Kooperation mit der fachlichen 
Expertise der 2 Rad Hansen GmbH sollen dort Bikefitting, leistungsdiagnostische Angebote und 
Trainingsangebote für Radsportlerinnen und Radsportler in unterschiedlichen Leistungs- und 
Altersgruppen etabliert werden. Einen besonderen Schwerpunkt sollen hier die 
Nachwuchsförderung im Jugendbereich und der Breitensport mit Blick auf gesundheitspräventive 
Maßnahmen durch Bewegungsangebote und Ausdauertraining einnehmen. Im Regelbetrieb sollen 
mindestens 100 - 250 Teilnehmende pro Jahr in Münster angesprochen werden. Damit entsteht 
ein Kompetenzort, der Münsters Ruf als Sport- und Fahrradhauptstadt weiter stärkt. 
4. Ein Cycling Café des OWCC ergänzt das Angebot als niederschwelliger Service-, Informations- und 
Treffpunkt. Es dient Radsportlerinnen und -sportlern, Radpendlerinnen und -pendlern, 
Radlerinnen und Radlern auf regionalen und überregionalen Velorouten sowie auf Pättkestouren, 
nicht aber zuletzt aber auch Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils, des Stadtbezirks und 
der Stadt als Ort der Begegnung. Ein solcher Ort schafft u.a. einen Veranstaltungsraum für
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Informations- und Bildungsangebote rund um nachhaltige Mobilität an einer Ort, wo sich 
Fahrräder, Kraft- und Schienenfahrzeuge treffen. Vor allem bietet ein Cycling Café aber auch eine 
besondere Möglichkeit für die Kommunikation der dort beheimaten Projekte sowie für die 
Gewinnung neuer Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sowie die Ehrenamtskoordination. Es 
verbindet Alltagsmobilität, Radsport, Soziales, Ehrenamt und Stadtgesellschaft und soll 
perspektivisch einen Beitrag zur teilweisen Eigenfinanzierung des Projekts leisten. 
Regionale Verwurzelung 
Das Projekt ist bewusst lokal und regional verankert. Es knüpft an die Fahrradtradition Münsters und 
des Münsterlandes an, vernetzt örtliche, regionale und überregionale Radstrecken und schafft 
Kooperationen mit Handwerksbetrieben, Pflegeeinrichtungen, Vereinen und Schulen im 
Stadtquartier sowie mit Kommunen des Umlands. Die Nähe zur Grenze zwischen Münster und Kreis 
Warendorf macht den Standort zu einer Brücke zwischen Stadt und Region. Eine Einbindung der 
Münsterland Stiftung e.V. als Projektpartner kann diese regionale Ausrichtung zusätzlich stärken. 
Mehrwerte für Münster 
„Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" bietet der Stadt Münster 
vielfältige Vorteile. 
Die Stadt Münster verfolgt ambitionierte Klima- und Mobilitätsziele. Der Verkehrssektor trägt 
wesentlich zu den städtischen CO2-Emissionen bei. Das Projekt „Cycling Cube an der B51" verbindet 
Klimaschutz, soziale Mobilität, Ehrenamt und Sport an einem zentral sichtbaren Standort im Osten 
Münsters. Ökologisch steht es für Wiederverwendung, Ressourcenschutz und grüne Mobilität. Es 
versteht sich als lokal steuerbarer, messbarer und wirtschaftlich verantwortbarer Baustein der 
kommunalen Mobilitäts- und Klimastrategie. 
Gleichzeitig stehen soziale Teilhabe, Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung im Fokus 
kommunaler Politik. Auch hier gibt das Projekt Antworten, in dem Teilhabe, Integration und Inklusion 
durch Mobilität ermöglicht werden. 
Für den Außenstadtteil Handorf/Münster-Ost bedeutet es eine deutliche Aufwertung und die 
Entstehung eines neuen gesellschaftlichen Mittelpunktes. 
Als bildstarke Landmarke unterstützt es ferner das Stadt- und Tourismusmarketing und unterstreicht 
Münsters Anspruch Fahrradhauptstadt Deutschlands zu sein. Das Vorhaben leistet einen konkreten 
Beitrag zur Verkehrswende, indem es den Umstieg aufs Fahrrad attraktiv macht und einen 
Servicepunkt an einer zentralen Pendlerroute schafft. 
Das Projekt stärkt Münster somit als Fahrradhauptstadt mit sozialen und ökologisch nachhaltigen 
Mobilitätsangeboten, entwickelt Münster aber auch als Stadt mit gesundheitsorientierten 
Sportangeboten weiter. 
Ein Leuchtturmprojekt 
Über die funktionalen Angebote hinaus versteht sich das Vorhaben als identitätsstiftendes 
Leuchtturmprojekt. Es spricht Gefühle an: Aufbruch statt Rückbau, Begegnung statt Vereinzelung, 
gemeinsames Tun statt Gegeneinander. Generationen kommen miteinander in Kontakt, Ehrenamt 
wird sichtbar, Demokratie im Alltag gelebt. Das Projekt macht deutlich, dass Fahrradkultur in Münster 
mehr ist als Mobilität und Infrastruktur - sie ist Ausdruck von Solidarität, Nachhaltigkeit und 
Lebensqualität.
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Bereich: Gebrauchträder 
Mobilität ermöglichen. Ressourcen bewahren. Teilhabe stärken 
- Projektskizze -
Mobilität ist weit mehr als Fortbewegung. 
Sie bedeutet Selbstständigkeit, eröffnet Freiheit, bietet Teilhabe und Chancengleichheit. 
Wer mobil ist, kann Schule, Ausbildung, Arbeit, soziale Angebote und medizinische Versorgung 
eigenständig erreichen. Hier seht der Gebrauchtrad-Bereich von The Bike Aid Project (TBAP) an. Wir 
möchten nachhaltige und sozial gerechte Mobilität zu fördern. 
Im Projektbereich Gebrauchträder steht die Wieder- bzw. Weiterverwendung von instandgesetzten 
gespendeten Fahrrädern im Mittelpunkt. 
Das Projekt verbindet ökologische und soziale Verantwortung. 
Die Idee 
Mobilität ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Für viele Menschen mit geringem 
Einkommen stellt ein eigenes Fahrrad jedoch eine kaum bis nicht überwindbare finanzielle Hürde dar. 
Gleichzeitig stehen in Kellern, Garagen und Abstellräumen, an Bahnhöfen und auf Plätzen, etc. 
zahlreiche ungenutzte Fahrräder, obwohl sie verkehrssicher sind oder aber mit überschaubarem 
Aufwand wieder verkehrssicher gemacht werden könnten. 
Hier setzt der Gebrauchtrad-Bereich von „The Bike Aid Project" an: Er bringt vorhandene Ressourcen 
wieder in Bewegung. 
Das Konzept 
Gespendete Fahrräder werden: 
o gesammelt, 
o fachgerecht überprüft und 
o verkehrssicher instandgesetzt. 
Anschließend werden sie an Menschen aus einkommensschwachen Haushalten ausgegeben. 
Das Projekt arbeitet hierbei in Kooperation mit: 
o Fachhändler bzw. Fahrradwerkstätten 
o Bildungseinrichtungen, Arbeitsgemeinschaften an Schulen
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o Jugendzentren und Jugendhilfeeinrichtungen 
o Integrative Werkstätten und andere sozialen Einrichtungen 
o der öffentlichen Hand 
So entsteht ein tragfähiges regional vernetztes Sammel-, Reparatur- und Verteilungsmodell. 
Soziale Wirkung 
Die Ausgabe instandgesetzter Fahrräder ermöglicht ihren neuen Eigentümerinnen und Eigentümern: 
o Wege zur Schule, Ausbildungs- und Arbeitsstätte 
o Weg zur Kinderbetreuung 
o Wege zur medizinischen Versorgung 
o Gesellschaftliche Teilhabe im Alltag 
Das Projekt trägt auf diese Weise zur Reduktion von Mobilitätsarmut bei. Mobilität darf kein Luxus 
sein bzw. bleiben, sondern muss als Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit, Freiheit, Teilhabe und 
Chancengleichheit bei. 
Qualifizierung & Integration 
Der Gebrauchtrad-Bereich des TBAP bietet außerdem 
o Praktische Lernfelder im Bereich der Fahrradtechnik 
o Kooperationen mit Schulen und Bildungsträgern 
o Einblicke in handwerkliche Berufsfelder (hier: Zweiradmechanik/Zweiradmechatronik - 
Fachrichtung Fahrradtechnik) 
o Integrationsmöglichkeiten im Rahmen des 1. und 2. Arbeitsmarkts 
Mit dem Reparaturbetrieb von TBAP gehen also unmittelbar Kompetenzvermittlung und 
Kompetenzerwerb einher.
Klima & Nachhaltigkeit 
Die Wiederverwendung von Fahrrädern ist unter dem Motto „Aus ungenutzt wird unverzichtbar" 
gelebte Kreislaufwirtschaft. 
Jedes instandgesetzte Fahrrad bedeutet: 
o Verlängerung von Produktlebenszyklen 
o Vermeidung von Neuproduktion 
o Ressourcenschonung 
Wenn für einen durchschnittlichen PKW rund 150 g CO2-Ausstoß pro Kilometer angesetzt werden 
können, vermeidet jeder ersetzte PKW-Kilometer etwa 0,15 kg CO2-Ausstoß. 
Die Klimawirkung des Projekts ist skalierbar mit der Anzahl der Fahrten bzw. der gefahrenen 
Kilometer und wird über ein Monitoring ersetzter PKW-Kilometer transparent dokumentiert. 
Das Projekt versteht sich insoweit auch als sozial eingebetteter Baustein der Verkehrswende.
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Regionale & überregionale Perspektive 
Beginnend in Münster und im Münsterland ist das Gebrauchtrad-Modell von The Bike Aid Project 
übertragbar. 
Das Projekt kann: 
o In weiteren Kommunen implementiert 
o Mit bestehenden Initiativen vernetzt 
o bundesweit wie international ausgeweitet 
werden, so dass perspektivisch ein umfassendes sozial-ökologisches Mobilitätsprojekt entstehen 
kann. 
Unser Leitgedanke 
Ein Fahrrad ist mehr als ein Fortbewegungsmittel. 
Es ist ein Schlüssel zu Selbstständigkeit, Freiheit, Teilhabe und Chancengleichheit in einem 
nachhaltigen Alltag. 
Mit dem Bereich Gebrauchträder verbindet The Bike Aid Project: 
o soziale Verantwortung 
o handwerkliche Kompetenzen 
o ökologische Nachhaltigkeit 
o bürgerschaftliches Engagement 
Mobilität wird wieder möglich gemacht - nachhaltig und gemeinschaftlich.
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Bereich: Rikschas 
Mobilität, die verbindet. 
- Projektskizze -
Mobilität bedeutet mehr als von A nach B zu kommen. 
Mobilität bedeutet Teilhabe, Begegnung und Lebensqualität. 
Mit dem Rikscha-Bereich von The Bike Aid Project (TBAP) schaffen wir ein quartiersnahes, soziales 
Mobilitätsangebot für Menschen, die selbst nicht oder nur eingeschränkt mobil sein können. 
Die Idee 
In vielen Städten leben Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene oder mobilitätseingeschränkte 
Menschen zunehmend isoliert. Spaziergänge, kleine Ausflüge, Arztbesuche, alltägliche Besorgungen 
oder einfach auch nur das Erleben des öffentlichen Raums sind für viele Menschen keine 
Selbstverständlichkeit. 
Gleichzeitig stehen Pflegeeinrichtungen und pflegende Angehörige unter deutlich zunehmendem 
Druck. 
Unsere Lösung: Elektrisch unterstützte Rikschas, gefahren von geschulten ehrenamtlichen 
Fahrerinnen und Fahrern. 
So entstehen gemeinsame Erlebnisse, neue Begegnungen, Gespräche zwischen Generationen sowie 
Entlastungen für Pflegefachpersonal und pflegende Angehörige. Auch kann das Projekt ein Beitrag zur 
CO2-Reduktion erbringen. 
Das Konzept 
Durch die Anschaffung von E-Rikschas und den strukturierten Aufbau eines Netzwerks 
ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer werden quartierbezogene Fahrangebote bzw. 
Mobilitätsnetzwerke etabliert. 
Der Rikscha-Bereich von TBAP ist mithin bewusst dezentral organisiert. Die quartiernahe 
Stationierung der Fahrzeuge erfolgt, damit Ehrenamtliche kurze Anfahrtswege haben und verfügbare 
Zeit bestmöglich genutzt wird, Pflegeeinrichtungen, Residenzen und ambulante Strukturen 
verlässliche Ansprechpartner vor Ort haben, regelmäßige Touren möglich sind und soziale wie 
wirtschaftliche Strukturen im Stadtteil gezielt gestärkt werden. 
Lediglich für Service- und Wartungsarbeiten sollen die eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig in einen 
Hub kommen. 
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Wirkung im Sozialraum 
Das Projekt verfolgt mehrere konkrete Zielsetzungen: 
o Förderung sozialer Teilhabe für Seniorinnen und Senioren 
o Unterstützung von Menschen mit Demenz 
o Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Menschen 
o Ausflugsfahrten, Be-/Versorgungsfahrten, therapeutische Angebote 
o Entlastung von Pflegefachkräften und pflegender Angehöriger 
o Stärkung generationenübergreifender Begegnungen 
o Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements 
o Verlagerung von Kurzstrecken vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad 
Rikscha-Fahrten sind mehr als Transport. Sie sind gemeinsame Zeit - sozial und ökologisch nachhaltig. 
Mobilität hat einen Nutzwert, ist aber auch ein erfahrbares Erlebnis an sich. 
Ehrenamt im Mittelpunkt 
Das Projekt baut ein strukturiertes Ehrenamtsnetzwerk auf, wobei der Fokus auf folgende Bausteine 
gelegt wird: 
o Gewinnung, Qualifizierung und Einweisung der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer in 
Themen die Fahrzeugführung, die Verkehrssicherheit und den Umgang mit Fahrgästen 
o Einsatzkoordination 
o Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen 
Bestimmungen (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale) für ehrenamtlich Engagierte (was 
insbesondere Personen mit geringem Einkommen zusätzliche Engagementmöglichkeiten eröffnet) 
o Feste Kooperationspartner im Quartier 
o Kontinuierliche Begleitung und lebendiger Austausch 
So entsteht eine nachhaltige, verlässliche und quartierbasierte Engagementstruktur im Bereich der 
sozialen Mobilität. 
Klima & Nachhaltigkeit 
Rikscha-Fahrten ersetzen in vielen Fällen kurze motorisierte Fahrten, so etwa Einkaufsfahrten oder 
Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke. 
Wenn für einen durchschnittlichen PKW rund 150 g CO2-Ausstoß pro Kilometer angesetzt werden 
können, vermeidet jeder ersetzte PKW-Kilometer etwa 0,15 kg CO2-Ausstoß. 
Die Klimawirkung des Projekts ist skalierbar mit der Anzahl der Fahrten bzw. der gefahrenen 
Kilometer und wird über ein Monitoring ersetzter PKW-Kilometer transparent dokumentiert. 
Das Projekt versteht sich insoweit auch als sozial eingebetteter Baustein der Verkehrswende. 
Regionale & überregionale Perspektive 
Beginnend in Münster und im Münsterland soll der Rikscha-Bereich von The Bike Aid Project 
schrittweise ausgebaut werden. 
Das Modell ist:
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o übertragbar 
o quartierbezogen 
o sozial orientiert 
o klimarelevant 
o bundesweit wie international anschlussfällig 
Langfristig kann auf diese Weise also ein Netzwerk sozialer Rikscha-Initiativen entstehen - lokal 
verwurzelt, weltweit verbunden. 
Unser Leitgedanke 
Mobilität ist ein Grundpfeiler gesellschaftlicher Teilhabe. 
Mit dem Rikscha-Bereich von The Bike Aid Project verbinden wir 
o soziale Verantwortung 
o nachhaltige Mobilität 
o Ehrenamt 
o Generationen 
o Stadt und Stadtquartier 
miteinander und bringen Menschen nicht nur in ökologisch nachhaltig in Bewegung, sondern vor 
allem auch näher zusammen.
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Beschlussvorlage

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V/0197/2026/1 
V/0197/2026/1 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Anregungen nach § 24 GO NRW sowie sonstige Anregungen und Anträge zum Haushalts-
plan 2026/2027 
 
Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage sind alle haushaltsrelevanten Anregungen nach § 
24 GO NRW  sowie alle sonstigen haushaltsrelevanten Anregungen und Anträge, die im Rahmen 
der Etatberatungen vorgelegen haben, erledigt, soweit sie nicht aufgegriffen wurden. Dies um-
fasst auch die dieser Ergänzungsvorlage in Anlage 6 beigefügten Anregungen und Anträ-
ge. 
 
2. Anregungen der Bezirksvertretungen  
 
Die beigefügten Anregungen der Bezirksvertretungen (Anlage 1 der Ursprungsvorlage) sind im 
Rahmen der Etatberatungen der Ausschüsse nicht bzw. nur teilweise aufgegriffen worden. Mit der 
Beschlussfassung über diese Vorlage sind die Anregungen erledigt, soweit sie von den Aus-
schüssen nicht aufgegriffen wurden. 
 
3. Stellenplan 2026/2027 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster für d ie Jahre 2026 und 2027  wird in der Fassung des Be-
schlusses des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung  vom 
18.03.2026 beschlossen (Anlage 2 der Ursprungsvorlage). 
 
4. Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 
 
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 (Anlage 3 der Ursprungsvorlage) mit dem 
Haushaltsplan 2026/2027 (einschließlich der in der Veränderungsliste (Anlage 4 der Ursprungs-
vorlage) dargestellten Anpassungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf  2026/2027 und in 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
25.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Volmering  
Telefon: 492-2030 
Volmering@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0197/2026/1 
dieser Ratssitzung am 25.03.2026 ggf. noch gefasster Beschlüsse) wird beschlossen. 
 
5. Ermächtigung der städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen 
 
Die städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen 
werden zur Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltsplans 2026/2027, die die jeweilige städti-
sche Beteiligung betreffen, ermächtigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
zu 1. Anregungen nach § 24 GO NRW und sonstige Anregungen und Anträge zum Haushalts-
plan 2026/2027 
 
Nach der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaft und Digitalisierung 
(AWFLD) am 18.03.2026 sind noch mehrere Anregungen nach § 24 GO NRW und sonstige An-
regungen und Anträge mit Haushaltsbezug eingegangen. Da diese rechtzeitig vor der Ratssit-
zung vorlagen, sollen sie mit dieser Ergänzungsvorlage zur Kenntnis gegeben werden. Mit 
dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sind diese 
Anregungen und Anträge erledigt, soweit sie nicht in der Sitzung aufgegriffen werden. 
 
zu 2. bis 5. 
 
Siehe Ursprungsvorlage V/0197/2026. 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – 5: Siehe Ursprungsvorlage V/0197/2026 
Anlage 6: Anregungen nach § 24 GO NRW  und sonstige Anregungen und Anträge , die 
nach der Sitzung des AWFLD eingegangen sind

Beratungsverlauf (2)

25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Klemensstraße 10
  • Sudmühlenstraße 167
  • Dorbaumstraße
  • Gildenstraße 24a
  • Warendorfer Straße
  • Petronillaplatz
  • An der Clemenskirche
  • Handorfer Straße
  • Schmale Straße
  • Schonebeck
  • Feldstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0197/2026/1
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2026
Erstellt
24.03.2026 13:15