Mandari Insight

V/0272/2012

Städtebauförderprogramm "Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Wolbeck"

Vorlagen 07.05.2012

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Anlage_2

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Ansehen

Anlage_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_3

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Ansehen

Anlage_2

8793 Zeichen

	

 

	

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Anlage_1

62698 Zeichen

Anlage 1  
zur Vorlage V/0272/2012 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
	
	
	
	
			
 
 
 
	

	
	
			
	
	
 
 (Entwicklungskonzept Wolbeck-Zentrum) 
 
Stand: 05.06.2012

2
 
 
 
Inhalt Entwicklungskonzept Wolbeck –Zentrum 
 
 
 
1 Planungsanlass 
 
 1.1 Historische Bedeutung von Wolbeck 
 1.2 Handlungsrahmen 
 1.3 Verfahrensschritte 
 1.4 Planungsleitsätze 
 
 
2 Bürgerbeteiligungsverfahren 
 
2.1 Schlüsselpersonen und Anlieger 
2.2 Internationaler Studentenworkshop 
2.3 Planungswerkstatt 
2.4 Öffentlicher Zwischenbericht 
2.5 Öffentliche Ausstellung / Ladenlokal 
2.6 Entwurfswerkstatt Stadttore 
 
 
3 Stärken-Schwächen-Analyse 
 
 3.1 Stärken 
 3.2 Schwächen 
 3.3 Handlungsbedarf 
 
 
4 Aufwertung der Ortsmitte Wolbecks 
 
4.1 Verkehrssituation   
4.1.1 Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich 
4.1.2 Kurzzeitparken 
4.1.3 Schaffen eines zentralen Platzes 
4.1.4 Parkplätze 
4.1.5 Stadttore 
4.1.6 Fahrbahnverengung 
4.1.7 Flaschenhals Steintor 
4.1.8 Schulwegsicherung 
4.1.9 Kreisverkehre 
4.1.10 Verhinderung von Schleichverkehr 
4.1.11 ÖPNV

3
 
4.2 Grünbestand 
4.2.1 Stadtteilpark 
4.2.2 Straßenbäume, Fassadenbegrünung 
4.2.3 Nördliche Münsterstraße 
4.2.4 Angelbegleitweg 
4.2.5 Ehemaliger Kurgarten 
4.2.6 Alter Friedhof 
4.2.7 Tiergarten 
 
4.3  Versorgung 
4.3.1 Verbesserung des hochwertigen Angebots 
4.3.2 Marketing 
4.3.3 Tourismus 
 
4.4 Stadtgestalt und historischer Ortskern 
4.4.1 Belebung der Ortsmitte 
4.4.2 Stadttore 
4.4.3 Oberflächengestaltung 
4.4.4 Beleuchtung 
4.4.5 Marktplatz Hiltruper Straße 
4.4.6 Kirche St.Nikolaus

4
 
1 Planungsanlass 
 
1.1      Historische Bedeutung von Wolbeck 
 
Im historischen Münster besaß Wolbeck eine besondere Stellu ng innerhalb der Sied- 
lungen im Umland. Mit den sogenannten Wigbold-Rechten  hatte der Ort im 13. Jahr- 
hundert Privilegien, die ihn beinahe in den Rang einer Stadt versetzten. 
Historische Bedeutung erlangte Wolbeck, als die Burg Wolb eck in der Talaue des 
Flüsschens Angel 1242 zunächst zur Landesfeste ausgebaut und dann zur Residenz 
der Bischöfe von Münster auserwählt wurde. Das 1374 inner halb der Burganlage 
errichtete Residenzschloss wurde jedoch 1767 abgebrochen, um mit dem Steinmate- 
rial das Schloss in Münster fertig stellen zu können. 
 
Die historische Bedeutung von Wolbeck ist heute noch im Ortszentrum  gut ablesbar: 
Zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, allen voran der Dr ostenhof mit seinem 
reichverzierten Renaissancegiebel und angrenzendem Park, di e kleinteilige Bau- 
struktur, die dreischiffige Hallenkirche St. Nikolaus aus de r ersten Hälfte des 14. 
Jahrhunderts und einige gut erhaltende Ackerbürgerhäuse r prägen noch heute die 
Ortsmitte von Wolbeck. Somit gehört der Wigbold mit seinem bis heute überlieferten 
Stadtgrundriss zu den charakteristischen Zeugnissen mittelalterlichen Städtebaus. 
Um diesen kleinstädtischen Charakter zu erhalten, wurde im  Jahr 1979 eine Erhal- 
tungs- und Gestaltungssatzung erlassen. Innerhalb dieses Sat zungsgebietes, wel- 
ches eine Fläche von knapp 16 ha umfasst, stehen neben der Anlage des Drosten- 
hofes 14 Einzelgebäude unter Denkmalschutz. 
 
Durch die stetige Zunahme des Kfz-Verkehrs, insbesondere au ch in der Ortsmitte, 
haben jedoch die Attraktivität und damit auch das Image von Wolbeck erheblich gelit- 
ten. Der Bau der Umgehungsstraße (L 585n), die voraussic htlich Ende 2014 fertig 
gestellt sein wird, soll eine deutliche Entlastung vom Du rchgangsverkehr im Bereich 
des historischen Wigbolds bewirken. Denn für die enge Münsterstraße, die Hofstraße 
und die Straße Am Steintor als Nord-Südbeziehung bzw. Ost-Westbeziehung besteht 
derzeit keine Alternative. 
Die Verkehrsprognosen der Stadt Münster für das Jahr 2025  sagen eine Reduzie- 
rung des Verkehrsaufkommens in den o.g. Straßenzügen um ca  50 % durch die In- 
betriebnahme der Umgehungsstraße voraus. 
Diese für den Stadtteil positive Verkehrsentwicklung eröffnet die Chance, die Ortsmit- 
te von Wolbeck in vielerlei Hinsicht aufzuwerten.  
 
1.1 Handlungsrahmen 
 
Auf der Grundlage des Flächennutzungsplans mit seinen zen tralen Zielaussagen 
wurde im Jahr 2003 für den Stadtteil das sogenannte „ Impulsprogramm Wolbeck“ 
erarbeitet. Es zeigt die wichtigsten Bausteine, Projekte,  Planungen und Maßnahmen 
für die Gesamtentwicklung des Stadtteils auf und macht ih re gegenseitigen Abhän- 
gigkeiten und möglichen Anstoßeffekte deutlich.  
Diesem Impulsprogramm folgte im Jahr 2009 der erste Ent wurf für ein Integriertes 
Handlungskonzept Wolbeck mit der Darstellung der zukünftig en Projektziele Städte- 
bau, Verkehr, Marketing, Gestaltung, Denkmalpflege, Wirtschaft und Tourismus, dem 
der Rat der Stadt Münster am 24.06.2009 mit der Vorl age 0239/2009/1 einstimmig 
zugestimmt hat.

5
 
Das nun vorliegende, umfassende Integrierte Handlungskon zept ist ein Leitfaden für 
Politik, Verwaltung und Bürgerschaft für die zukünftige  Entwicklung des Wolbecker 
Zentrums, sowie die Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln über 
das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (FöRi 2008).  
Die Erarbeitung des Handlungskonzeptes wurde in einem in teraktiven Planungspro- 
zess zwischen Bürgern, Politikern und Planern durchgeführt  und ermöglicht die Dar- 
stellung von Stärken, Schwächen, Zielen und Maßnahmen zu r Weiterentwicklung 
des Zentrums von Wolbeck.   
Auf dieser Basis wurden in folgenden Planungsschritten di e konkreten Einzelmaß- 
nahmen entwickelt und mit Kosten unterlegt und werden nun den politischen Gre- 
mien zur Entscheidung vorgelegt. Dabei ist, dem Grundged anken des Programms 
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ folgend, eine öffen tlich-private Partnerschaft zur 
Umsetzung einzelner Maßnahmen durchaus vorgesehen und dur ch entsprechende 
Hinweise bereits eingeleitet. 
Mit den Finanzhilfen dieses Programms unterstützen Bund u nd Länder die Gemein- 
den bei der Bewältigung struktureller Schwierigkeiten i n zentralen Stadt- und Ortsbe- 
reichen. Das vorrangige Anliegen besteht darin, die städ tebauliche Funktionsfähig- 
keit, die soziale Vitalität und die kulturellen Potenzia le zu erhalten bzw. wiederzuge- 
winnen. 
Die in diesem Programm formulierten Entwicklungsziele f ür die Stadt- und Ortsteil- 
zentren scheinen wie „maßgeschneidert“ auf die derzeitig e Situation und die von 
Bürgerschaft, Politik und Fachverwaltung angestrebte Aufw ertung der Ortsmitte von 
Wolbeck zu sein. Um die o. g. Bedeutung des historischen Or tskerns in den Zielset- 
zungen und den geplanten Maßnahmen zu verdeutlichen un d entsprechend berück- 
sichtigen zu können, wurde dieses Entwicklungskonzept in en ger Abstimmung mit 
der städtischen Denkmalbehörde erarbeitet. 
 
1.3 Verfahrensschritte 
 
Bereits geleistete Schritte:
 
 Bestandsaufnahme, Grundlagenermittlung 
 Formulierung von Planungsleitsätzen auf der Grundlag e des Förderpro- 
gramms 
 Befragung von Schlüsselpersonen 
 Stärken - Schwächen - Analyse 
 Anliegergespräch mit Eigentümern und Gewerbetreibend e 
 Studentenworkshop der Uni Wuppertal 
 Planungswerkstätten  
 Zwischenbericht - Information der Bürgerinnen und Bür ger  
 Öffentliche Ausstellung der Zwischenergebnisse im Stadtte il 
 Verwaltungsinterne Entwurfswerkstatt Stadttore Wigbold  
 Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes mit Maßnahmenkata log und Priori- 
tätenübersicht 
 Vorlagen an die parlamentarischen Gremien 
 
 
Noch folgende Schritte:
 
 Förderanträge 
 Bürgerinformation  
 Abschlussbericht / Broschüre

6
 
1.4 Planungsleitsätze 
 
Stadtteile und ihre Zentren sind genau wie die Innen städte Orte der Begegnung, des 
Austausches und der Identifikation. Daher müssen durch Funkt ionsverluste ge- 
schwächte Stadtteilzentren stabilisiert und mit neuem Leb en gefüllt werden. Sie sind 
als Orte für Arbeiten, Bildung, Wohnen und Freizeit, mit Raum für Handel und Kultur, 
für Aufenthalt und Begegnung weiter zu entwickeln.  
Aus den nachfolgend genannten Zielen des Bund-Länder- Programms „Aktive Stadt- 
und Ortsteilzentren“ können zentrale Planungsleitsätze für  die künftige Entwicklung 
des Ortszentrums von Wolbeck abgeleitet werden. 
 
Wesentliche Ziele des Programms sind:
 
 Erhaltung und Entwicklung von Zentren als attraktive Or te zum Wohnen, Ar- 
beiten zur Versorgung, für Kultur, Bildung und Freizeit 
 Belebung des öffentlichen Raums und Schaffung von Mögli chkeiten zum Ver-  
weilen 
 Erhalt und behutsame Anpassung kleinteiliger Strukturen  
 (Grün)Gestaltung freier Flächen 
 Verbesserung von Bus-, Kfz-, Rad- und Fußgängerverkehr 
 Barrierefreie und qualitätvolle Gestaltung des öffent lichen Raums 
 Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und der Akte ure 
 
 
2 Ergebnisse der Bürgerbeteiligung 
 
Die Erarbeitung des vorliegenden Entwicklungskonzeptes Wolbeck-Zentrum zeichne- 
te sich durch eine außergewöhnlich hohe Bereitschaft der Bürgerschaft vor Ort aus, 
sich an den verschiedenen Schritten des Planungsprozesses zu bet eiligen. Ein in- 
tensiver Austausch - im Sinne einer partnerschaftlichen Koo peration zwischen Bür- 
gerschaft und Verwaltung - ist erklärtes Ziel des Bund-Lä nder-Programms „Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren“. 
 
Ein enger Kontakt zwischen Fachverwaltung und Ortspolitik zur Diskussion verschie- 
dener Sachfragen und Information über einzelne Ergeb nisse eröffnete sich durch die 
Bildung eines Interfraktionellen Arbeitskreises, der ein e zeitnahe Rückkopplung von 
Zwischenergebnissen in die jeweiligen Fraktionen ermöglichte. 
 
2.1 Schlüsselpersonen und Anlieger 
 
Gemeinsam mit den Mitgliedern des Interfraktionellen A rbeitskreises wurde ein Kreis 
von Personen, die eine besondere Rolle im Stadtteil in nehaben bzw. in engem Be- 
zug zur Stadtteilbevölkerung stehen, für die Befragung so g. Schlüsselpersonen aus- 
gewählt. 
Zudem wurden die Anlieger der Münsterstraße, der Stra ße Am Steintor, der Hofstra- 
ße und der Hiltruper Straße rund um den Marktplatz zu einem Informationsgespräch 
eingeladen.  
 
Kein Handlungsbedarf aus der Sicht der Schlüsselpersonen und der Anlieger besteht 
in Bezug auf die Versorgung mit Wohnraum und dem Ange bot für Bildung, Kinder- 
betreuung und Senioreneinrichtungen. Vielfältige Ei nkaufsmöglichkeiten für Produkte 
des täglichen Bedarfs bestehen sowohl nördlich des Zentru ms entlang der Münster-

7
 
straße und im Süden an der Hiltruper Straße, so dass au ch in dieser Hinsicht kein 
Handlungsbedarf von der an den damaligen Verfahrensschr itten beteiligten Bevölke- 
rung gesehen wurde. 
 
2.2 Internationaler Studentenworkshop 
 
Im Herbst 2010 fand auf Initiative von Herrn Prof. Ger lach, Verkehrsexperte an der 
Universität Wuppertal, ein 3-tägiger internationaler Workshop mit 24 Studenten, Pro- 
fessoren und der Verwaltung zur Erarbeitung von verschiede nen Verkehrskonzepten 
für das Zentrum von Wolbeck in der Bezirksverwaltungsstelle A m Steintor statt. Die 
Ergebnisse, die zum Teil in das vorliegende Entwicklungskon zept Wolbeck-Zentrum 
übernommen werden konnten, wurden der interessierten Öffentlichkeit vor Ort vorge- 
stellt. 
 
2.3 Planungswerkstatt 
 
Im Frühjahr 2011 hat die Verwaltung zu einer öffentl ichen Planungswerkstatt mit 4 
Schwerpunktthemen die Bürgerinnen und Bürger in das Wo lbecker Gymnasium ein- 
geladen. Engagiert diskutiert wurde zu den Themen Shared Space (gleichberechtigte 
Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch alle Verkehrst eilnehmer), Verkehrsbe- 
ruhigter Geschäftsbereich, Grüngestaltung und Aufwertung  des Stadtbildes / Inwert- 
setzung der Historie. 
 
2.4 Öffentlicher Zwischenbericht 
 
Alle oben genannten Planungsschritte und deren Ergebnisse wurden in einer öffentli- 
chen Ausstellung vor Ort erläutert und diskutiert. Auch in  dieser Veranstaltung be- 
stand die Möglichkeit, weitere Anregungen der planende n Verwaltung mit auf den 
Weg zu geben.  
 
2.5 Öffentliche Ausstellung im Ladenlokal 
 
Im Zusammenhang mit dem Wolbecker Kunstherbst 2011, init iiert vom Gewerbever- 
ein Wolbeck, wurde der Verwaltung in zentraler Lage a m Marktplatz, Hiltruper Stra- 
ße,  ein leerstehendes Ladenlokal zur Präsentation ihr er Zwischenergebnisse zum 
Entwicklungskonzept zur Verfügung gestellt. Diese Möglichkeit en zur Information 
wurden von den Bürgerinnen und Bürgern rege genutzt. 
 
2.6 Entwurfswerkstatt Stadttore 
 
Im Laufe der Bürgerbeteiligung kam der Gedanke auf, die ehemaligen Eingangssitu- 
ationen in den historischen Wigbold durch Stadttore zu markieren: Einerseits, um die 
historische Bedeutung des Zentrums von Wolbeck kenntlich zu machen, anderer- 
seits, um eine veränderte Verkehrsregelung in der Ortsmi tte zu verdeutlichen. Im 
Rahmen einer verwaltungsinternen 3-tägigen Entwurfswer kstatt wurden Modelle für 
ein Stadttor entwickelt, welches grundsätzlich für alle 4 Standorte an den Zugängen 
zum Wigbold geeignet sein könnte.

8
 
3 Stärken - Schwächen - Analyse 
 
Die Ergebnisse der 24 Interviews mit den Schlüsselpersonen  und der Gespräche mit 
den Anliegern bilden die Grundlage für eine umfassend e Stärken - Schwächen - 
Analyse. 
 
3.1 Stärken 
 
Als Stärken des Stadtteils Wolbeck wurden insbesondere der dörfliche Charakter, die 
heute noch ablesbare historische Bedeutung, die naturnah en Erholungsflächen, die 
Versorgungssituation mit Gütern für den täglichen Beda rf, die soziale Infrastruktur 
sowie das ausgeprägte Vereinsleben mit einer regen Gemeinschaft hervorgehoben. 
Auch mit der Versorgung mit Wohnraum sind die befragte n Wolbecker Bürgerinnen 
und Bürger sehr zufrieden. 
Des Weiteren werden die Nähe zur Innenstadt Münster und  die gute ÖPNV-
Anbindung als positiver Aspekt von Wolbeck als Wohnstandort genannt. 
 
3.2 Schwächen 
 
Sowohl die Schlüsselpersonen als auch die o. a. Anlieger der o.g. Straßenzüge nen- 
nen das hohe Verkehrsaukommen, welches in Verbindung mit der Enge im Straßen- 
raum zu gefährlichen Verhältnissen für Fußgänger und R adfahrer führt, als ausge- 
prägteste Schwäche der Wolbecker Ortsmitte. Die Befragten  sehen hierin auch eine 
Ursache für den Leerstand einiger Ladenlokale und den sch lechten baulichen Zu- 
stand bzw. die mangelnde Fassadengestaltung einzelner G ebäude und damit das 
negative Image des Stadtteils insgesamt. 
 
Bemängelt wurde auch die geringe Anzahl der verfügbar en Stellplätze, weil es unter 
den bestehenden Verkehrsbedingungen ein Anliegen der Stadtteilbewohner ist, mög- 
lichst in direkter Nähe zum jeweiligen Ziel (z.B. Ladenlokal) parken zu können. 
Nach Aussage der Befragten bestehen für Jugendliche kein e ausreichenden Mög- 
lichkeiten, sich im öffentlichen Raum zu treffen. 
Der geringe Anteil an Flächen für Grüngestaltung (Bäu me, Beete, Fassadenbegrü- 
nung) im historischen Wigbold wurde als weitere Schwäche genannt. 
 
3.3 Handlungsbedarf 
 
Konkreter Handlungsbedarf ergab sich demzufolge aus der Stärken-Schwächen-
Analyse zu folgenden Themen : 
 Verkehr  
 Grüngestaltung  
 Stadtgestaltung im historischen Ortskern  
 Versorgung in der Ortsmitte  
 Stadtteil-Marketing   
 Angebote für Jugendliche

9
 
 
4 Maßnahmen zur Aufwertung der Ortsmitte 
 
  
4.1     Verkehrssituation  
 
Die derzeitige Verkehrssituation im Bereich des historische n Wigbolds, insbesondere 
in den Straßenzügen Münsterstraße, Am Steintor und Hof straße, wird von den Be- 
wohnern als größte Schwäche von Wolbeck gesehen. Die Sit uation in diesem öffent- 
lichen Verkehrsraum wird für Fußgänger und Radfahrer und besonders für Menschen 
mit eingeschränkter Mobilität als derart gefahrenträcht ig eingestuft, dass viele Stadt- 
teilbewohner - nach eigener Aussage - selbst für kurze Wege in oder durch das Zent- 
rum von Wolbeck aus Sicherheitsgründen den PKW benutzen. Ein hoher Anteil des 
KFZ - Aufkommens wird somit im Stadtteil selbst verursacht.  
Aufgrund der Enge der Ortsdurchfahrt ist die zulässige Ge schwindigkeit zurzeit auf 
30 Km/h beschränkt. Zudem besteht ein Verbot für Kraft fahrzeuge über 3,5 t zulässi- 
gem Gesamtgewicht. 
 
Vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung wurden im Jahr 2010 
folgende Verkehrsmengen ermittelt: 
 Münsterstraße   (zwischen Hofstr. und Eschstr.)                               10.200 Kfz/24h 
Am Steintor        (zwischen Hofstr. und Hiltruper Str.)                       12.500 Kfz/24h 
Hofstraße          (zwischen Münsterstr. und Telgter Str.)                     4.300 Kfz/24h 
 Hiltruper Straße (zwischen Am Steintor und Am Berler Kamp)           9.800 Kfz/24h 
 
Diese Verkehrsmengen in Kombination mit der kleinteilig en Bau- und Nutzungsstruk- 
tur und der räumlichen Enge des öffentlichen Straßenra ums innerhalb des Wigbolds 
waren schon vor Jahrzehnten Auslöser für die Planung und d en Bau der Umge- 
hungsstraße (L 585n), da zur Zeit keine Möglichkeit für eine alternative Verkehrsfüh- 
rung zu der Ortsdurchfahrt besteht. 
Neben der potenziellen Gefährdung durch den Kfz-Verkehr  wird auch die Lärm-, Ab- 
gas- und Feinstaubbelastung im Straßenraum innerhalb der Ortsmitte von den Stadt- 
teilbewohnern als erhebliche Beeinträchtigung gesehen. 
 
Durch die Umgehungsstraße, die im Westen des Stadtteils  verlaufen und voraus- 
sichtlich Ende 2014 in Betrieb genommen wird, ist eine Verkehrsreduzierung um ca. 
50 % im Wigbold zu erwarten. Vorrausetzung für eine ta tsächliche Entlastung der 
Ortsmitte ist die Anbindung der Umgehungsstraße über d ie zentrumsnahe Eschstra- 
ße (Bebauungsplan Nr. 533, V/0606/2011). Dies bestätig te auch der Verkehrsexper- 
te der Universität Wuppertal während des Studentenworksh ops zu der zukünftigen 
Verkehrsführung im Zentrum von Wolbeck (s. Punkt 2.2). 
 
Nach der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße werden di e Straße Am Steintor / 
Hofstraße (bisher Landesstraße) als klassifizierte Straßen und die Münsterstraße 
(bisher Kreisstraße) als Straße im Vorbehaltnetz der Sta dt Münster (z. B. für Einsät- 
zen der Feuerwehr) eingestuft. Diese Umstufung wurde bei den im Folgenden darge- 
stellten Aufwertungsmaßnahmen berücksichtigt. 
 
Die Ziele aus dem Bund-Länder-Programm haben in dem vorliegenden Entwick- 
lungskonzept Wolbeck-Zentrum zu den nachfolgend beschrieben en Maßnahmen 
geführt, die vorrangig eine höhere Sicherheit und Auf enthaltsqualität für Fußgänger

10 
 
und Radfahrer bewirken sollen. Der von den Stadtteilbe wohnern verursachte interne 
Kfz-Verkehr soll zukünftig durch ein - auch individuell e mpfundenes - gesteigertes 
Sicherheitsempfinden erheblich reduziert werden, so dass d er öffentliche Straßen- 
raum im historischen Wigbold wieder zum Verweilen und E inkaufen einlädt. Eine er- 
wünschte Folge hieraus ist die Ansiedlung von Gewerbe un d Einzelhandel mit quali- 
tätvoller Angebotspalette sowie der Abbau von Leerständ en und damit eine Verbes- 
serung der Kaufkraftbindung an den Stadtteil.  
Diese Maßnahmen sollen den Eigentümern Impulse geben,  ihre Grundstücke und 
Gebäude - insbesondere die Fassaden und Schaufenster - aufzuwerten.  
In der Summe führen alle u. g. Maßnahmen zu einer Nu tzungsvielfalt und Belebung 
des Stadtteilzentrums und damit auch zu einem verbesserten Image von Wolbeck 
insgesamt. Die kleinteilige Baustruktur, die ehemals schön gestalteten Fassaden, die 
Ackerbürgerhäuser und die Anzahl der denkmalgeschützten Ge bäude schaffen hier- 
für  ausreichende Potenziale - gepaart mit dem im Stadtteil vorhandenen, ausgepräg- 
ten Bürgerengagement. 
 
 (Die im Folgenden genannten Ziffern beziehen sich au f die planerische Maßnah- 
mendarstellung, Anlage 3 zur Vorlage V/0272/2012, Stand: Mai 2012). 
 
4.1.1 Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Ziffer 1 ) 
Für den Abschnitt der Münsterstraße südlich der Angel un d der Straße Am Steintor 
bis zur Hiltruper Straße und für den Abschnitt der Hof straße zwischen Am Steintor 
und Wallstraße wird angestrebt, einen „Verkehrsberuhigt en Geschäftsbereich“ mit 
Tempo 20 auszuweisen.  
Die Festsetzung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs is t laut Verwaltungs- 
vorschrift zur Straßenverkehrsordnung (§ 45) besonders für zentrale Bereiche, für die 
eine neue bauliche Gestaltung angestrebt wird, geeigne t. Diese meist städtebaulich 
reizvollen Bereiche sollen die Verbindung der Bevölkeru ng des Stadtteils und des 
Umlandes mit den gewerblichen Einrichtungen auch mit K raftfahrzeugen aufrecht 
erhalten. Zugleich soll aber auch durch verkehrsberuhigen de Maßnahmen urbanes 
Leben stärker als bisher ermöglicht werden (z. B. durch G aststätten und Cafes mit 
Außengastronomie, durch Flanier- und Aufenthaltsbereiche zur Kommunikation). Ge- 
stalterische Elemente wie Bäume, Brunnen und Bänke tra gen dabei wesentlich zur 
Attraktivitätssteigerung bei. 
Im Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich sind die Verkehrsart en rechtlich getrennt, 
d.h. Fahrzeugführer müssen die abgetrennte Fahrbahn benutzen. 
Gehwege und Fahrbahn werden im Ortszentrum von Wolbeck  dementsprechend 
nach wie vor auch aus Sicherheitsgründen getrennt geführ t. Auch denkmalpflegeri- 
sche Gesichtspunkte spielen bei dieser Verkehrsregelung eine  Rolle, denn der histo- 
rische Straßenverlauf soll auch zukünftig ablesbar sein. 
 
4.1.2 Kurzzeitparken (Ziffer 2) 
Dem Wunsch der Anlieger dieser o. g. Straßenabschnitte i m Bereich des geplanten 
Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs (Punkt 4.1.1) und des w estlichen Abschnitts 
der Neustraße entsprechend, sollen öffentliche Stellplä tze mit zeitlich begrenzter 
Parkdauer, die nach Ladenschluss aufgehoben werden kann, e ingerichtet werden. 
Damit sollen diese nicht dauerhaft als Parkplatz von Anwoh nern genutzt werden, 
sondern als Kurzzeitparkplätze die Kunden- bzw. Kaufkraftbindung der Wolbecker an 
die Geschäfte und Gewerbebetriebe vor Ort stärken.

11 
 
4.1.3 Schaffen eines zentralen Platzes (Ziffer 3) 
Der Straßenverlauf der Münsterstraße, nördlich der Kre uzung Münsterstraße / Hof- 
straße soll durch eine platzartige, großflächige Aufpfla sterung unterbrochen werden, 
die zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Fußgäng er bzw. für Gäste der Gastro- 
nomie, aber auch zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegre nzung (Tempo 20) bei- 
tragen soll. Für die Gestaltung derartiger, zentraler  Bereiche innerhalb Verkehrsbe- 
ruhigter Geschäftsbereiche besagt die Verwaltungsvorschrif t der Straßenverkehrs- 
ordnung, dass für die Schaffung eines städtebaulich reizvo llen und einheitlichen 
Platzes sich die Fahrbahn, in der sich ein relativ gering er Fahrzeugverkehr bewegen 
soll, mit einfachen Mitteln darstellen lassen muss. 
Für diesen zentralen Platzbereich soll ein Bodenbelag ve rwendet werden, der sich 
an dem historischen Gestaltungsbild orientiert (z.B. Nat ursteingroßpflaster wie in der 
Altstadt Münsters) und mit Orientierungshilfen für Mens chen mit Behinderungen aus- 
gestattet ist (Leitlinien in der Pflasterung etc.). 
 
4.1.4 Parkplätze (Ziffern 4, 5, 6, 7, 8) 
Die Stadtteilbewohner schätzen in der zurzeit bestehende n Verkehrssituation diese 
zentral gelegenen Parkplätze als komfortable Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe zu 
den Geschäften und Dienstleistern parken zu können. Die de rzeit oft empfundenen 
Gefahrensituationen für Fußgänger auf den engen Gehw egen im Wigbold führen zu 
dem Wunsch, den PKW in direkter Nähe zu dem jeweiligen  Ladenlokal abstellen zu 
können.  
Durch die erwartete erhebliche Reduzierung des Kfz-Auf kommens nach Inbetrieb- 
nahme der Umgehungsstraße und die Reduzierung der Fahr geschwindigkeit auf 
Tempo 20 sowie eine abschnittweise Verbreiterung der Ge hwege im angestrebten 
Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich, soll ein gleichberechti gtes Miteinander der 
verschiedenen Verkehrsteilnehmer im Bereich des historischen Wigbolds erreicht 
werden. Dadurch soll die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zukünftig wesent- 
lich verbessert werden.  
Ziel soll es über diesen Sicherheitsaspekt hinaus sein, na ch Umsetzung aller ange- 
strebten Maßnahmen und Abbau bestehender Leerstände du rch attraktive Ge- 
schäftsnutzungen, dass sowohl Stadtteilbewohner als auch ausw ärtige Besucher 
sich entspannt und gefahrlos im Wigbold zu Fuß bewegen kö nnen. Auch der im 
Stadtteil aufgrund der bestehenden ungünstigen Rahmen bedingungen selbst produ- 
zierte Verkehr soll erheblich reduziert werden. Die o. g. Parkplätze an der Christus- 
kirche (Ziffer 4), an der Nikolauskirche (Ziffer 5) und a uf dem Marktplatz Hiltruper 
Straße (Ziffer 6) befinden sich in einer Entfernung von 150 bis 200 Metern bis zum 
Mittelpunkt des Wigbolds. Ergänzend zu den o. g. Parkpl ätzen befinden sich entlang 
der Münsterstraße und Am Steintor Parkbuchten als Kurzzeitparkplätze.  
Der Parkplatz östlich der Feuerwache an der Hofstraße (Zi ffer 7) liegt vom mittleren 
Abschnitt der Münsterstraße ca. 450 Meter entfernt. 
 
Die vorhandenen Parkplätze an der Dirk-von-Merveldt-Str aße, auf dem Marktplatz 
Hiltruper Straße und an der Nikolauskirche sollen durch  unterschiedliche Maßnah- 
men aufgewertet werden: 
 
D.v.Merveldt-Straße / Christuskirche (Ziffer 4):
 
Pflasterung, Begrünung, langfristige Erweiterung in 2 Bauabschnitten

12 
 
Südlich Neustraße / Nikolauskirche (Ziffer 5): 
Begrünung, Belebung, Aufweitung als Platz durch Pflasterung, langfristig Öffnung der 
Randbebauung, Prüfung auf Eignung für den Wochenmarkt , Impuls an Private für 
gewerbliche Nutzung am Kirchplatz 
 
Nördlich Hiltruper Straße / Marktplatz (Ziffer 6) : 
 
Neuregelung / Sicherung der Fußwegbeziehungen durch Pf lasterung, Begrünung / 
Pflanzung von Bäumen und Hecken, Anlegen von Beeten, Ord nen der Fahrradab- 
stellbereiche, Verbesserung der Zugänglichkeit von Hausein gängen, Schließung der 
Zufahrt von der Hiltruper Straße (evtl. ausgenommen an  Markttagen), Berücksichti- 
gung des bestehenden Treffpunkts für Vereine und Reisend e (Busaufstellfläche), 
platzartige Erweiterung der Hiltruper Straße, Aufwer tung des Ziegenbockdenkmals 
durch Versetzen der Plastik, Aufstellen von Bänken, Erwei terung der Außengastro- 
nomie und Begrünung / Entfernen nicht genutzter Schal tkästen, bei Verlegung des 
Wochenmarktes, Aufgabe und Begrünung der Einfahrt von der Hiltruper Straße 
 
Östlich der Münsterstraße / nördlich der Neustraße (Ziffer 8): 
Der derzeit bestehende Parkplatz an der Münsterstraße / E cke Neustraße (Flurstück 
124) befindet sich in privatem Eigentum und ist an die Stadt Münster als Parkplatz 
verpachtet. Städtebaulich gesehen macht diese Fläche eher den Eindruck einer 
Brachfläche. 
Auf der Grundlage des vorliegenden Entwicklungskonzeptes sol l insofern geprüft 
werden, ob auf diese zentrale Parkgelegenheit verzichtet  werden kann. Dies ent- 
spricht auch dem übergeordneten Ziel der Verkehrsberuhi gung (angestrebt wird die 
Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches, siehe Punkt 4.1.1) und 
soll unnötigen Parksuchverkehr im Wigbold unterbinden. 
Insofern soll geprüft werden, ob im Sinne einer städte baulich stimmigen Blockrand- 
bebauung in Anlehnung an die vorwiegend vorhandene, kleinteilige Bebauungsstruk- 
tur beidseitig der Münsterstraße und innerhalb des Wigb olds, dieses Flurstück be- 
baut werden kann. Je nach Ergebnis muss geprüft werden, o b der rechtskräftige Be- 
bauungsplan (Nr. 225, Blatt 1, vom 19.06.1990), der die derzeitige Nutzung als Stell- 
platz festschreibt, für eine Bebauung entsprechend geändert werden muss. 
 
4.1.5 Stadttore (Ziffer 9, 10) 
An den Einfahrten / Eingängen in den historischen Wigb old könnten neue „Stadttore“ 
errichtet werden, die sowohl auf die historische Bedeutu ng des Wigbolds, als auch 
auf das neue Verkehrskonzept hinweisen sollen. Die Grundi dee ist, dass die Tore (z. 
B. bestehend aus zwei sich gegenüberstehende Stelen, verbu nden mit einem, sich 
von der Umgebung abhebenden Streifen besonderer Straßenpflasterung) nicht histo- 
risierend, sondern eher schlicht und für alle Standorte geeignet sein sollen (vgl. 
Punkt 4.4 Stadtgestalt und historisches Ortsbild). 
 
Das Stadttor an dem sensiblen Standort Am Steintor soll te nicht in optischer Konkur- 
renz zu dem aufwändig gestalteten Renaissancegiebel des Drostenhofes stehen (Zif- 
fer 9). Die geplanten Standorte der Stadttore an de r Münsterstraße und an der Stra- 
ße Am Steintor würden von den historischen Eingängen in  den Wigbold abweichen 
(ausgenommen sind die Standorte an der Hofstraße und an der nördlichen Verlänge- 
rung der Herrenstraße), da die heutige Verkehrsführung , die bauliche Gestaltung der 
Umgebung und die Eigentumsverhältnisse berücksichtigt werden müssen.  
Das Stadttor in der nördlichen Verlängerung der Herre nstraße (Ziffer 10) sollte an 
dem historischen Standort wegen des Übergangs von der W ohnbebauung in den

13 
 
Erholungsbereich und der bestehenden Enge dieses Fuß- un d Radweges nur aus 
einer höhenreduzierten Stele - ansonsten aber in gleicher Ausführung - bestehen. 
 
Das auch vom Interfraktionellen Arbeitskreis favorisierte Mo dell - zwei schlichte Ste- 
len mit abgeschrägten Oberkanten - könnte vorab im Maßsta b 1:1 in transportabler 
Ausführung mit Höhendifferenzierung erstellt werden, s o dass vor Ort die optimalen 
Proportionen für die Stelen entwickelt werden könnten.  Für die konkrete Ausgestal- 
tung der Stadttore (Form, Material, Oberflächengestal tung) wäre es auch möglich, 
ergänzend einen eingeschränkten Wettbewerb durchzuführen. 
 
4.1.6 Fahrbahnverengung / Gehwegverbreiterung  
4.1.7 Flaschenhals Am Steintor  
          (Ziffer 11) 
Die beiden Stadttore an der Angel - an der Münsterstr aße und an der Hofstraße - 
werden durch eine Einengung der Fahrbahn auf den Brü cken auf 4 m Breite in ihrer 
Wahrnehmung und Funktion gestärkt. Hier ist Begegnungsverkehr zweier Kfz zukünf- 
tig nicht möglich, was auf die Änderung der Baustruktu r (historischer Wigbold) hin- 
weisen soll. Die durch diese Verengung der Fahrbahn gew onnenen Flächen auf den 
Angelbrücken werden den Gehwegen zugeschlagen. Auf der Münsterstraße, nördlich 
der Angelbrücke, wird angestrebt, einen Verkehrsberuhigt en Geschäftsbereich aus- 
zuweisen. Westlich der Angelbrücke an der Hofstraße bis zur  Kreuzung Wallstraße 
soll noch die Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 gelten, während westlich die- 
ses Kreuzungsbereichs der Verkehrsberuhigte Geschäftsbereich e ntsprechend der 
tatsächlich vorhandenen Nutzungsmischung „Läden und Wohnen“  festgesetzt wer- 
den soll. 
 
Das angestrebte Verkehrskonzept soll neben der geplanten Temporeduzierung, den 
platzartigen Straßenflächenerweiterungen, den Fahrbah nverengungen auf den An- 
gelbrücken und den Stadttoren noch weitere Maßnahmen u mfassen, die zu einer 
gleichberechtigten Nutzung des öffentlichen Straßenrau ms für alle Verkehrsteilneh- 
mer und zu einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität füh ren sollen: Auf der Straße Am 
Steintor in Höhe der Marktstraße soll ein sogenannter Flaschenhals, d.h. eine Veren- 
gung der Fahrbahn auf 3,50 Meter Breite und 40 Meter Länge eingerichtet werden. In 
diesem Bereich ist eine Begegnung zweier Kfz nicht vorgeseh en, d.h. es ist nur ein 
“Fahren auf Sicht“ möglich. Durch diese Reduzierung der Fahrtrasse wird es möglich, 
den in diesem Abschnitt bislang sehr schmalen Gehweg auf 2 ,00 – 2,50 Meter zu 
verbreitern. Die Einmündung von der Straße Am Steinto r in die Drostenhofstraße 
wird zudem platzartig aufgepflastert. 
Mit diesen Maßnahmen kann ein bisher bestehender Gefah renpunkt aufgrund 
schlechter Einsehbarkeit für Fußgänger - insbesondere für  Menschen mit einge- 
schränkter Mobilität - behoben werden. 
 
4.1.8 Schulwegsicherung Nikolai – Grundschule (Ziff er 12) 
Die Kreuzung Drostenhofstraße / Wallstraße, eine wichti ge Verbindung zur Nikolai- 
Grundschule, soll aufgepflastert werden, um die erhöhte  Aufmerksamkeit der Auto- 
fahrer auf die Schulkinder zu lenken. 
 
4.1.9 Kreisverkehre (Ziffern 13, 14, 15) 
Seit vielen Jahren besteht der Wunsch aus Politik und Bürg erschaft, die Kreuzung 
Berler Kamp / Hiltruper Straße zu einem Kreisverkehr (Ziffer 13) umzubauen, um die- 
sen Gefahrenpunkt zu entschärfen. Hier queren in der Schu lzeit zahlreiche Schüler

14 
 
den Straßenraum, um zum Schulzentrum an der Von-Holte- Straße zu gelangen. Au- 
ßerdem befinden sich an der Hiltruper Straße zwei star k frequentierte Versorgungs- 
einrichtungen für den täglichen Bedarf. In den Ergebn is- und Finanzplan der Stadt 
Münster wurden für diesen Umbau 450.000,- € für das Jah r 2014 aufgenommen. 
Derzeit wird eine Kreisverkehrsplanung erstellt und in di e Neuplanung des Marktplat- 
zes integriert. 
Ein sogenannter Minikreisverkehr (Ziffer 14) soll im Kr euzungsbereich Am Steintor / 
Hiltruper Straße entstehen. Diese neue Querungsmöglic hkeit ist fußgänger- und rad- 
fahrerfreundlicher als die bisherige signalgesteuerte, g roßflächige Kreuzung und ent- 
spricht dem kleinstädtischen Charakter von Wolbeck. Die entst ehende platzartige  
Fläche würde städtebaulich besser durch das neu entstehen de Stadttor in den ge- 
planten verkehrsberuhigten Bereich mit Tempo 20 überle iten. Zudem entsteht ein 
städtebaulich attraktiver Raum durch die Verbindung des A lten Friedhofs über den 
Minikreisverkehr zu dem schon heute ansprechend gestalteten V orplatz des Gebäu- 
des mit Apotheke an der Hiltruper Straße 2b. Ein konkre ter Entwurf für diesen Be- 
reich wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Kr euzung in einen Minikreis- 
verkehr erarbeitet. 
 
Für einen dritten Kreisverkehr im Plangebiet - an der Telgter Straße / Am Borggarten 
(Ziffer 15) - besteht seit 2003 die Planung. Dieser Kr euzungsbereich soll besonders 
für Fußgänger und Radfahrer, die von Westen kommend die Wohngebiete östlich der 
Telgter Straße erreichen wollen, optimiert werden. A ber auch für Radfahrer, die den 
Bürgerradweg nach Norden über die Telgter Straße nut zen wollen, verbessert sich 
die Trassenführung. Auch diese bereits bestehende Planun g wird in das vorliegende 
Entwicklungskonzept aufgenommen. 
 
4.1.10   Verhinderung von Schleichverkehr (Ziffern 16, 17, 18) 
Aufgrund des bestehenden hohen Verkehrsaufkommens auf de r Münsterstraße und 
der Straße Am Steintor nutzen viele Ortskundige die Fra nz-von-Waldeck-Straße und 
die Dirk-von-Merveldt-Straße als Schleichweg, auch um die  derzeit bestehende Sig- 
nalanlage an der Hiltruper Straße / Am Steintor zu u mfahren. Auch von Radfahrern, 
insbesondere von Schülern und Kindergartenkindern und ih ren Eltern, wird diese im 
Vergleich zur Münsterstraße ruhigere und breitere Straßenverbindung rege genutzt. 
Die Anwohner dieses Wohnquartiers beklagen ein hohes Auf kommen von Schleich- 
verkehr und damit verbunden ein Gefahrenpotenzial bei d er Begegnung von Pkw mit 
überhöhter Geschwindigkeit und Radverkehr. 
Im Entwicklungskonzept sind eine Verengung der Einmündun g der Dirk-von-
Merveldt-Straße in die Münsterstraße (Ziffer 16) und A ufpflasterungen nördlich des 
geplanten Kreisverkehrs Am Berler Kamp im Einmündungsber eich der Franz-von-
Waldeck-Straße (Ziffer 17) sowie ca. 50 Meter weiter nö rdlich, im Querungsbereich 
der Fußwegverbindung durch das Wohnquartier (Fußweg zum  Kindergarten in der 
Jochen-Klepper-Straße) (Ziffer 18) vorgesehen. Weitere Maßnahmen zur Verkehrs- 
reduzierung sind nach einer Probephase nach Inbetriebna hme der Umgehungsstra- 
ße vorstellbar. 
              
4.1.11   ÖPNV / Parkplatz Neustraße / Münsterstraße 
Eine wichtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung ist die Re duzierung des Individu- 
alverkehrs und die Stärkung des öffentlichen Personennahv erkehrs (ÖPNV). Die 
Bürgerbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung dieses E ntwicklungskonzeptes hat 
ergeben, dass der ÖPNV in Wolbeck von den Stadtteilbewo hnern positiv beurteilt 
wird und somit auch rege genutzt wird (auf beiden Bu slinien besteht eine gute Aus-

15 
 
lastung, die Stadt- Regionallinie 22 und die Schnellbuslinie 8 werden von täglich über 
3.100 Fahrgästen genutzt). Der befragte Personenkreis sprach sich eindeutig für eine 
Erhaltung der beiden Linienführungen (mit entsprechen den Haltestellen) durch die 
Ortsmitte von Wolbeck aus.  
 
Bei einem positiven Prüfergebnis für eine Neubebauung des derzeit bestehenden 
Parkplatzes an der Münsterstraße / Ecke Neustraße muss die be stehende stark fre- 
quentierte Haltestelle auch mit einer Wartehalle berücksichtigt werden (Ziffer 19).  
Im Rahmen des Straßenumbaus sollen alle Haltestellen be hindertengerecht ausge- 
baut werden. 
An der Reaktivierung der WLE - Strecke besteht aufgrund der zurzeit wenig konkre- 
ten Perspektive bei einem Großteil der Befragten noch kein ausgeprägtes Interesse. 
 
4.1 Grünbestand  
 
Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung befragten Wolbe cker äußern sich insgesamt 
positiv zur „Grün-Versorgung“ ihres Stadtteils. In erster Linie bezieht sich diese Ein- 
schätzung auf die Nähe des Tiergartens, der von allen Woh ngebieten des Stadtteils 
gut zu erreichen ist. Diese rd. 325 ha große Waldfläche  wurde in der fürstbischöfli- 
chen Zeit (13. Jahrhundert) für die Landesherren als Ja gdrevier angelegt und war 
damals mit Gräben, Zäunen und Wallanlagen abgeriegelt. 
Heute ist der Tiergarten ein öffentlich zugängliches La ndschaftsschutzgebiet mit 
Kernbereichen, die unter Naturschutz stehen. Mit seinem verzweigten Netz von 
Wanderwegen ist der Tiergarten bei den Stadtteilbewo hnern sehr beliebt für die 
Naherholung. 
Aber auch auswärtige Erholungssuchende fahren den Tiergarten gezielt an. 
 
Neben diesem Waldgebiet werden auch die ruhigen Wirts chaftswege durch die  
landwirtschaftlich genutzten Flächen rund um Wolbeck und  der Angelbegleitweg von 
Erholungssuchenden geschätzt. Das Wohnen im Grünen wird so mit als Stärke des 
Stadtteils und als häufiges Kriterium für die Entscheidu ng für Wolbeck als Wohn- 
standort genannt. 
 
4.2.1 Stadtteilpark (Ziffern 20, 21) 
Im Stadtteil Wolbeck gibt es rund um die Ortsmitte eine n hohen Anteil von Einfamili- 
enhäusern auf teilweise großzügigen Gartengrundstücken. Im Gegensatz hierzu 
überwiegt die kleinräumige und geschlossene Bebauung m it engen Straßenräumen 
im historischen Wigbold. Hier überwiegt der „steinerne Charakter“. 
Diese Struktur wird einerseits von den Stadtteilbewohner n als „das typisch Dörfliche“ 
geschätzt und als erhaltenswert eingestuft, andererseits wi rd bemängelt, dass zu 
wenig Grün - im Sinne von Straßenbäumen, Grüninseln u nd privaten Gärten - im 
Wigbold besteht. 
 
Nordöstlich an den Wigbold angrenzend ist im Bereich de r Angelaue und des Pie- 
penbachs ein Stadtteilpark als neuer Ausgleichsraum und zur  Angebotserweiterung 
an Grün-, Freizeit- und Erholungsflächen für die Bewoh ner des Wigbolds sowie der 
nordöstlich angrenzenden Wohngebiete geplant. 
Ein neuer Spielplatz für alle Altersstufen mit zentrale r Versorgungsfunktion und mög- 
lichst vielfältiger Spielbetätigung soll das Spielangeb ot zwischen Wolbeck-Nord und 
dem Wigbold ergänzen. Im Rahmen einer Ideenbörse sollen Kinder, Jugendliche und 
Erwachsene an dem konkreten Entwurf beteiligt werden.

16 
 
Durch den Ausbau der bestehenden Grünverbindung durch d en geplanten Stadtteil- 
park entstehen gefahrlose Verbindungswege in Richtung Z entrum oder auch über 
den Angelbegleitweg in den Tiergarten.  
 
Der Stadtteilpark soll den Charakter der bisher landwir tschaftlich und landschaftlich 
geprägten Flächen erhalten. Vor allem Wiesenflächen mi t standortgerechten Gehölz- 
gruppen sollen nach wie vor den großzügigen und offenen  Landschaftsraum beidsei- 
tig des renaturierten Piepenbachs prägen. Ein Teil d er Wiesenflächen soll weiterhin 
extensiv beweidet werden.  
Hier soll auch der in mehreren Beteiligungsschritten von den Bürgern geforderte 
„Outdoorpoint“ – ein (überdachter) Treffpunkt für Jugendliche – eingerichtet werden, 
da bisher eine Möglichkeit für Jugendliche sich zwanglos zu treffen, im Stadtteil Wol- 
beck fehlt. 
 
Südlich des Piepenbachs befindet sich das bedeutende Geschi chtszeugnis der ehe- 
maligen bischöfliche Landesburg (Ziffer 21), welches als B odendenkmal ausgewie- 
sen ist. Eine Verstärkung der Wahrnehmung dieses Denkmals so ll bei der Umgestal- 
tung des Grünlandes in einen Stadtteilpark Berücksichtigu ng finden. In direkter Ver- 
bindung dieses Bodendenkmals über den Fußweg mit Brücke über die Angel in den 
Wigbold zur Verlängerung der Herrenstraße könnte ein modernes Stadttor (eine Säu- 
le in reduzierter Form) an historischem Ort errichtet werden (Ziffer 10). 
 
4.2.2 Straßenbäume, Fassadenbegrünung 
Im Rahmen dieses Entwicklungskonzeptes wurde eingehend gepr üft, in welchen 
Straßenabschnitten innerhalb des Wigbolds zusätzliche Bäum e auf öffentlichen Flä- 
chen gepflanzt werden können. Aufgrund der Enge der Be bauung bzw. des öffentli- 
chen Straßenraums sind zusätzliche Baumpflanzungen kaum mögl ich, zumal die im 
Untergrund / Erdreich verlegten, notwendigen Versorgun gsleitungen eine Bepflan- 
zung häufig unmöglich machen. So können im Verlauf der  Münsterstraße zwischen 
der Angel im Norden und der Kreuzung Am Steintor / H iltruper Straße nur wenige 
Bereiche gefunden werden, an denen ausreichende Wachstu msbedingungen für 
Straßenbäume bestehen. Für die Pflege der Baumscheiben  könnten Patenschaften 
von den Anwohnern übernommen werden. 
Eine Aufwertung des öffentlichen Raums durch zusätzliche B aumpflanzungen kann 
auf den Parkplätzen an der Christuskirche, Dirk-von-Merveldt -Straße, an der Müns- 
terstraße / Ecke Herrenstraße und auf dem Parkplatz nördl ich der Hiltruper Straße 
(Marktplatz) erreicht werden. Auf dem Parkplatz nördlic h der Hiltuper Straße / Franz- 
von-Waldeck-Straße sollen auch die bereits vorhandenen Ba umscheiben vergrößert 
werden, um die Wachstumsbedingungen der bestehenden Bäume zu optimieren.  
  
In den unterschiedlichen Beteiligungsschritten wurden mi t den Stadtteilbewohnern 
die Möglichkeiten einer Fassadenbegrünung sowie die verb esserte Grüngestaltung 
von Gartengrundstücken in privatem Eigentum diskutiert.  
Von Seiten der Stadt wird davon ausgegangen, dass ein p ositiver Impuls bezüglich 
des privaten Engagements in dieser Hinsicht mit der Verkeh rsberuhigung und der 
Aufwertung des öffentlichen Straßenraums im Zentrum von  Wolbeck einhergeht. Ei- 
ne entsprechende Bereitschaft wurde von der Bürgerschaft i m Laufe des Beteili- 
gungsverfahrens wiederholt signalisiert.

17 
 
4.2.3 Nördliche Münsterstraße (Ziffer 22) 
Der Versorgungsbereich entlang der nördlichen Münsterstr aße (zwischen der Esch- 
straße und dem Gewerbegebiet Wolbecker Windmühle) ist g eprägt durch eine un- 
einheitliche Bau- und Nutzungsstruktur. Hier befinden si ch u. a. Supermärkte und 
andere Versorgungseinrichtungen, die weitgehend der De ckung des täglichen Be- 
darfs dienen. Sie bieten umfangreiche Verkaufsflächen mi t groß dimensionierten 
Parkangeboten, die auf den Einkauf mit dem PKW ausgerichtet sind.  
Die städtebauliche Situation ist verbesserungsbedürftig. M it dem rechtskräftigen Be- 
bauungsplan wird das Ziel verfolgt, die städtebauliche Struktur zu fassen und die Ein- 
gangssituation nach Wolbeck von Norden kommend aufzuwerten.  Es ist ein gemein- 
samer, beidseitiger Fuß- und Radweg geplant, eine Grü ngestaltung mit Alleebäu- 
men, unterbrochen von Stellplätzen und notwendigen Einfahrten. Die Planung wird in 
das vorliegende Entwicklungskonzept Wolbeck - Zentrum aufgenommen. 
 
4.2.4 Angelbegleitweg / Grünvernetzung (Ziffern 23,  24, 25, 26) 
Das Wegenetz im Bereich der Angel ist eine beliebte Ver bindung für Fußgänger und  
Radfahrer vom historischen Wigbold in die Wohngebiete ö stlich der Telgter Straße. 
Eine direkte Verbindung zum neuen Wohngebiet „Am Borg garten“ konnte aufgrund 
liegenschaftlicher Hemmnisse bisher noch nicht eingerichtet  werden (Ziffer 23). Der 
Wunsch danach wurde aber wiederholt von der Bürgerschaft  geäußert, zumal der 
katholische Kindergarten, die Alteneinrichtung Achatiush aus, die St. Nikolauskirche 
mit ihren sozialen Einrichtungen bequem und sicher über  diese zusätzliche Wege- 
verbindung erreicht werden könnten. 
Der nördlich der Angel verlaufende Begleitweg eignet  sich ideal für kurze Spazier- 
gänge und als Verbindung zum Tiergarten über den ehem aligen Kurgarten am Illa- 
Andreae-Weg.  
 
Engagierte Gruppen aus der Wolbecker Bürgerschaft schlagen  vor, Blickbeziehun- 
gen auf historische Gebäude von Wolbeck durch maßvollen R ückschnitt der beste- 
henden Vegetation entlang der Angel zu schaffen (Ziffe r 24). Entsprechende Erläute- 
rungstafeln zu den dadurch erlebbaren Baudenkmälern bzw.  Stadtsilhouetten wer- 
den bereits vom Heimatverein vorbereitet. 
 
Von der Bürgerschaft wurde wiederholt der Wunsch geäuße rt, den Angelbegleitweg 
weiter nach Westen, die Münsterstraße nördlich der Ange l querend in die Straße 
Mühlendamm zum Friedhof zu verlängern (Ziffer 25).  
Damit stünde für den östlichen Abschnitt der Eschstraße (zwi schen Silberbrink und 
Münsterstraße) eine Alternative für den Fuß- und Radver kehr nach Westen zur Ver- 
fügung, da die Eschstraße als Zubringer vom Stadtteilzentrum zur Umgehungsstraße 
L 585n durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen für den Frei zeitverkehr an Attraktivi- 
tät verlieren wird. Im Zusammenhang mit der Querschnittsverringerung der Fahrbahn 
auf den Angelbrücken sollen auch die Brückengeländer erne uert werden und das 
Grün derart zurück geschnitten werden, dass die Angel als O rtsbild prägender Fluss 
wahrgenommen werden kann (Ziffer 26). 
 
4.2.5 Ehemaliger Kurgarten (Ziffern 27, 28, 29, 30)  
Zwischen 1895 und 1959 wurden im Kurhaus an der Hofstr aße Patienten zur körper- 
lichen und psychischen Kräftigung behandelt. Das Haus verfüg te neben den Patien- 
tenzimmern über eine Wandelhalle, einen Kursaal und e inen Park mit Badestelle. 
1965 wurde ein Bebauungsplan zum Aufbau eines großzügig en Kurzentrums an die- 
ser Stelle erarbeitet, der aber im Rat der damaligen  Gemeinde Wolbeck keine Mehr-

18 
 
heit fand. Das ehemalige Kurhaus wurde nach Aufgabe de s Kurbetriebes zu Wohn- 
zwecken umgebaut, mehrfach erweitert und mit Garagenbauten entlang der Drosten- 
hofstraße ergänzt. Der ca 1,2 ha große Kurpark mit Teich en und  Lindenalle e ist heu- 
te noch erkennbar. An seiner südwestlichen Begrenzung verläuft ein öffentlicher Fuß- 
weg auf privatem Grundeigentum (Illa-Andreae-Weg), der eine wichtige Verbindungs- 
funktion vom Angelseitenweg über die Drostenhofstraße zum Tiergarten erfüllt. 
 
Um diese „grüne“ Verbindung deutlicher hervorzuheben und die Wegebeziehung auf- 
zuwerten, könnte die ca. 80 qm große private Stellfläche  im Kreuzungsbereich süd- 
lich Hofstraße/Drostenhofstraße – in Absprache mit dem Ei gentümer - als öffentlich 
zu nutzender Platz gestaltet werden (Ziffer 27).  
Da es sich bei der o. g. Fläche nicht um eine erforderl iche Stellplatzanlage gemäß § 
51 BauO NRW handelt, wäre eine Umnutzung bzw. Umgestaltung rechtlich möglich.  
Durch die Nähe dieser Fläche zum Eingang in den histori schen Wigbold (Furt über 
die Angel, heutige Angelbrücke an der Hofstraße) wäre hier das Aufstellen von Bän- 
ken, Fahrradständern, Wegweisern und Infotafeln sinnvoll . Auch ein Ahorn, der 
Wappenbaum von Wolbeck, könnte hier - ergänzt durch Beete  - mittig gepflanzt  
werden. Ein Verbindungselement - z. B. in Form eines s äulenförmig wachsenden 
Baumes - könnte sowohl an dem Eingang zum Angelseitenweg , auf dem o. g. Platz 
und am Eingang des Illa-Andreae-Weges gepflanzt werden. 
Auch der Eingang in den Illa-Andeae-Weg von der Droste nhofstraße bedarf einer 
Aufwertung (Ziffer 28). Der Fußweg (Privateigentum) im Eingangsbereich sollte ver- 
breitert und die angrenzenden Grünflächen durch Pflanzu ngen aufgewertet werden. 
Die Einfriedigung sollte entfernt werden. 
Diese o. g. Vorschläge für eine Neugestaltung sind als I mpuls an den Eigentümer zu 
verstehen.  
Südlich angrenzend an den Illa-Andreae-Weg befinden si ch zwei unter Denkmal- 
schutz stehende Torpfeiler, die zur Zeit des Fürstbischofs de n Eingang in das Jagd- 
revier Tiergarten markierten. Diese Pfeiler sollten re stauriert werden und der angren- 
zende Bereich gestalterisch aufgewertet werden (Ziffer 2 9). Die südlich angrenzende 
Fläche wird von einem privaten Pächter für die Kultivie rung von Obstbäumen genutzt 
(Ziffer 30). 
 
4.2.6 Eingang Alter Friedhof (Ziffer 31) 
Der Alte Friedhof an der Kreuzung Hiltruper Straße /  Am Steintor ist von Westen her 
durch zwei Eingänge erschlossen. Der nördliche Eingang, an grenzend an den Park 
des Drostenhofes, ist dringend aufzuwerten. Hier befinde t sich eine alte ungepflegt 
wirkende Telefonzelle. Der Eingang selber ist durch eine  unattraktive Mischung von 
Mauern, Zäunen und Hecken begrenzt. Dieser Eingang soll durch eine neue Pflaste- 
rung, Bepflanzung und Einfriedigung aufgewertet werd en. Die Hecke entlang des 
Gehweges sollte höhenmäßig reduziert werden.  
Die Neuplanung ist im Zusammenhang mit dem Minikreisverkehr und den Stadttoren, 
sowie dem Vorplatz der Apotheke, Hiltruper Straße 2b, zu sehen. 
In diesem Zusammenhang sollte auch eine Aufwertung der Hinweisschilder geprüft 
werden. 
 
4.2.7 Tiergarten (Ziffer 32) 
Für den Tiergarten wünschen sich die Stadtteilbewohner eine bessere Pflege der 
Wege und zusätzliche Bänke, um sich ausruhen zu können. 
Auch die Wegweiser für Parkmöglichkeiten am Rande des T iergartens sollten für 
nicht Ortskundige verbessert werden.

19 
 
4.3    Versorgung 
 
Die Bewohner von Wolbeck äußerten sich sehr zufrieden mit der Versorgung mit Gü- 
tern des täglichen Bedarfs in ihrem Stadtteil. Mehrere  Supermärkte am Rande des 
historischen Ortszentrums stehen mit breiter Angebotspalett e und ausreichenden 
Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem gibt es in zentra ler Lage, auf dem Markt- 
platz an der Hiltruper Straße, einen Wochenmarkt. 
 
Als Schwäche in der Versorgungsstruktur wird der Mangel an  hochwertigem und in- 
dividuellem Angebot gesehen. Durch die mangelnde Attra ktivität aufgrund der Enge 
des Straßenraums in Kombination mit der hohen Verkehrsd ichte auf der Münster- 
straße, der Hofstraße und der Straße Am Steintor ist d er Lagewert der gewerblich zu 
nutzenden Immobilien zur Zeit  sehr eingeschränkt. Mehr ere Ladenlokale stehen seit 
geraumer Zeit leer, was die Attraktivität des Zentrums und die Kaufkraftbindung der 
Wolbecker an ihren Stadtteil weiter schmälert. 
Auch die Gastronomie wird durch diese Gesamtsituation neg ativ beeinflusst. Insbe- 
sondere die für die Außengastronomie zu nutzenden Berei che sind durch das hohe 
Verkehrsaufkommen in ihrer Attraktivität erheblich eingeschränkt. 
 
4.3.1 Verbesserung des hochwertigen Angebots 
Die entscheidende Chance der Aufwertung des Zentrums lie gt - wie bereits be- 
schrieben - in der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße u nd ihrer zentrumsnahen 
Anbindung. Durch diese Aufwertung wird eine Impulswir kung auf das Engagement 
der privaten Grundstückseigentümer im Zentrum erwartet, welches zu einer erhöhten 
Investitionsbereitschaft in Bezug auf Instandsetzung bzw. In standhaltung, Abbau von 
Leerständen und Bereitstellung von gehobenem Warenange bot führen kann. Diese 
Maßnahmen durch die private Hand stellen die Voraussetzun g dafür dar, dass die 
Kaufkraft der Wolbecker im Stadtteil gebunden werden ka nn, weil das Einkaufen in 
der Nähe wieder als attraktiv empfunden wird (Stadt der kurzen Wege). 
Stellt das Durchqueren und der Aufenthalt im Zentrum keine Gefahr mehr dar, wird  
sich nach Aussage vieler Stadtteilbewohner auch der im St adtteil selbst produzierte 
Verkehr erheblich reduzieren, weil die Fortbewegung zu Fuß und mit dem Fahrrad  
grundsätzlich als angenehm empfunden wird. 
 
4.3.2 Marketing 
Diese zukünftig verbesserten Rahmenbedingungen sollten m it einer geeigneten Mar- 
ketingstrategie unterstützt werden, nicht nur um die Wo lbecker als Kunden selbst an 
ihren Stadtteil zu binden, sondern auch Bewohner aus an deren Münsteraner Stadt- 
teilen und auswärtige Besucher auf dieses, zu neuem Leben  erwachte, historisch 
wertvolle Quartier aufmerksam zu machen. 
Die Erstellung von Konzepten zur Verbesserung des Stadtt eil-Marketings (z. B. in 
Form eines verbesserten Internetauftritts, Überarbeitun g des Logos) ist bereits vor- 
gesehen.  
 
4.3.3 Tourismus 
Das Zentrum von Wolbeck soll auch für Auswärtige als Ziel f ür Radtouren, Wande- 
rungen und zum Flanieren interessanter werden, indem B ereiche zum Verweilen mit 
Außengastronomie und mit individuellen, hochwertigen G eschäften geschaffen wer- 
den. An der Feuerwache nördlich der Hofstraße sind 2-3  Wohnmobilstandorte (ohne 
Versorgungsangebote) vorgesehen.

20 
 
4.4 Stadtgestalt und historischer Ortskern 
 
Die historische Bedeutung von Wolbeck, die im Zentrum no ch heute gut ablesbar ist, 
stellt im Vergleich zu den anderen Münsteraner Stadtte ilen ein Alleinstellungs-
merkmal dar. Um die kleinteilige Bau- und Nutzungsstruktu r vor irreparablen Umbrü- 
chen zu schützen, wurde Ende der 1970er Jahre eine Gestalt ungs- und Erhaltungs- 
satzung für den historischen Wigbold erlassen. Dadurch ist  es gelungen, zahlreiche 
Baudenkmäler und Ackerbürgerhäuser und den kleinstädtischen  Charakter im Wig- 
bold zu erhalten. 
Dennoch unterlag Wolbeck in den letzten Jahrzehnten durch  die erhebliche Zunah- 
me des Kfz-Verkehrs einer starken Veränderung im Sinne ei nes Attraktivitätsverlus- 
tes. Die Kombination aus baulicher Enge, geringen Straßenquerschnitten und hohem 
Verkehrsaufkommen hat zu Leerständen von ehemals gewerblich  genutzten Erdge- 
schossbereichen, zu einer Abnahme der Angebotspalette und zu mangelnder Auf- 
enthaltsqualität geführt. 
 
4.4.1 Belebung der Ortsmitte 
Ziel dieses Entwicklungskonzeptes Wolbeck-Zentrum soll es sei n, die zahlreich vor- 
handenen Potenziale zu nutzen, um die Ortsmitte zu neuem  Leben zu erwecken und 
damit das derzeit eher negative Image von Wolbeck insgesamt abzubauen. 
Entsprechend den Zielen des Bund-Länder-Programms „Aktive  Stadt- und Ortsteil- 
zentren“ soll die Aufenthalts- und Gestaltqualität gestärkt und somit der Wigbold wie- 
der als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Le- 
ben erweckt werden.  
 
4.4.2 Stadttore (Ziffern 9, 33) 
Die geplanten  Stadttore (vgl. Punkt 4.1.5) an den Angelbrücken und an der Kreuzung 
Am Steintor/ Hiltruper Straße sollen neben dem Hinwe is auf das o. g. angestrebte 
Verkehrskonzept auch der Inwertsetzung der Historie des Wigb olds dienen. Wie 
oben beschrieben, sollten die Form, das Material und die Proportionen der modernen 
Stadttore nicht historisierend, sondern schlicht gestaltet und grundsätzlich für alle 
vorgesehenen Standorte passend sein. 
Die historisch überlieferten Eingänge in den Wigbold, die von den Standorten der 
neu installierten Stadttore abweichen (Münsterstraße, sü dlich der Angelbrücke und 
Am Steintor, Ziffer 33), sollen im Bodenbelag (z. B. durch eine dezente Metallleiste, 
ergänzt durch Infotafeln) gekennzeichnet werden. 
 
4.4.3 Oberflächengestaltung 
Die funktionale Trennung von Fahrbahn und Gehweg soll im Bereich des Wigbolds 
beibehalten werden, auch um den historischen Straßenver lauf weiterhin ablesen zu 
können.   
Die Fahrbahn soll eine bituminöse Befestigung erhalten , auch um den Kurvenfahrten 
der Busse und Lieferfahrzeuge standhalten zu können. Die  Gehwege und Nebenan- 
lagen werden mit einem Hochbord mit ca. 5 cm Anschlag i n herkömmlicher Weise 
gepflastert. Gehweg und Fahrbahn sollen mit einer Rin ne aus „gewaschenem Ba- 
saltvorsatz“ optisch - und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch ertastbar - 
voneinander getrennt werden.  
 
Der Platzbereich vor der Gaststätte Sültemeyer (Münsterstra ße 2) soll niveaugleich  
ohne Differenzierung von Gehweg und Fahrbahn - in starrer Bauweise mit einem Na- 
turgroßpflasterstein - ausgeführt werden. Standardmäßig werden Orientierungshilfen,

21 
 
z. B. in Form von hellen Rippen- oder Noppenplatten, für Menschen mit einge- 
schränkter Mobilität eingefügt. 
 
Die Einbeziehung des Kreuzungsbereichs Hofstraße / Am Ste intor in die Platzgestal- 
tung ist aufgrund der geringeren Belastbarkeit des Nat urgroßpflasters im Kurvenbe- 
reich nicht möglich.  
Die Oberfläche der Fahrbahn soll auch auf der Neustraße  im Abschnitt südlich des 
Nikolauskirchplatzes aufgewertet werden (siehe Punkt 4.4.6,  Kirche St. Nikolaus). 
Auch auf der Drostenhofstraße wird der Kreuzungsbereich m it der Wallstraße aufge- 
pflastert, weil sich hier eine wichtige Verbindung zur Nikolai-Grundschule befindet. 
 
4.4.4 Beleuchtung 
Für das Ambiente eines öffentlichen Raumes spielt die Ar t der Beleuchtung eine ent- 
scheidende Rolle. Deshalb wird angestrebt, die bestehen den, ausgeprägt funktional 
gestalteten Peitschenlampen vorrangig in der Münsterstraß e, Am Steintor und rund 
um den Marktplatz Hiltruper Straße durch Beleuchtungskörp er zu ersetzen, die dem 
historischen, kleinstädtischen Charakter des Wigbolds entsprechen.  
Als geeignetes Beispiel können die Lampentypen, die in W olbeck auf dem Kirchplatz 
der Nikolauskirche oder entlang der Marktallee im Stadtt eil Münster-Hiltrup (Kegel- 
leuchte, Doppelanordnung, siehe Gestaltungskatalog der S tadt Münster, 2011) auf- 
gestellt wurden, herangezogen werden. Aufgrund der ge ringeren Ausleuchtungskraft 
dieses vorgeschlagenen Beleuchtungskörpers muss die Stückzahl e rhöht werden 
und somit neue, geeignete Standorte gefunden werden (Abstände ca. 20 - 25 Meter). 
 
Langfristig sollte im gesamten Bereich der Erhaltungs- u nd Gestaltungssatzung die 
Straßenbeleuchtung dem kleinstädtischen Charakter mit hist orischer Prägung ange- 
passt werden. Auch in dieser Hinsicht wirkt sich die Enge de s Straßenraums im his- 
torischen Wigbold negativ aus, da es in einigen öffentli chen Bereichen (z. B. in der 
Hofstraße) schwierig ist, geeignete Standort für den fa vorisierten Lampentyp zu fin- 
den. 
In dem Bereich um die Nikolauskirche wurden erst im Jahr 2008 neue, der histori- 
schen Umgebung angepasste Leuchten installiert. 
Die Bereiche um die neuen Kreisverkehre müssen nach verkehr ssichernden Aspek- 
ten besser ausgeleuchtet werden, so dass die oben beschrieb enen Lampentypen 
hier nicht geeignet sind. Hier könnten z. B. die so gen annte Kofferleuchten (siehe 
Gestaltungskatalog der Stadt Münster, 2011) zum Einsatz kommen. 
Eine Impulswirkung dieser Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum auf 
die privaten Eigentümer - insbesondere der Eigentümer von unter Denkmalschutz 
stehenden Gebäuden - wird insofern erwartet, als auch Beleuchtungskonzepte von 
Privaten erarbeitet werden, um ihre historisch bedeuten den Gebäude optisch in Wert 
zu setzen.  
 
4.4.5 Marktplatz Hiltruper Straße 
Dieser Parkplatz nördlich der Hiltruper Straße am Rande  des historischen Wigbolds 
wird durchgängig gut angenommen. Hier treffen sich auch  Reisegruppen, da die Rei- 
sebusse in der Mitte des Platzes vorübergehend zum Ein- und  Aussteigen bzw. Ein- 
und Ausladen parken können.  
Hier findet bisher mittwochmittags der Wochenmarkt statt . An seiner südlichen Be- 
grenzung befindet sich ein kleiner Aufenthaltsbereich mi t der Ziegenbockplastik, 
Bänken, Pflanzkübeln und Müllbehälter. Diese Fläche macht  einen desolaten Ein- 
druck.

22 
 
Das Entwicklungskonzept sieht die Erweiterung der vorhand enen Außengastronomie 
und eine platzartige Aufweitung des Straßenraums östlich  des neu zu schaffenden 
Kreisverkehres Am Berler Kamp vor. Die vorhandenen Bäume sollen weitgehend 
erhalten bleiben und werden durch zusätzliche Bäume und z. B. ein Hochbeet mit 
integrierter Sitzgelegenheit ergänzt. In den Bürgerbe teiligungsschritten wurde ange- 
regt auf dieser erweiterten Fläche Spielgeräte aufzust ellen. Diese Überlegung wird 
aus Sicherheitsaspekten (Nähe zum fließenden und ruhende n Verkehr) nicht weiter 
verfolgt.  
 
Die entlang der Häuserzeile im nördlichen Platzbereich st ehenden Bäume auf Privat- 
eigentum sollen bessere Wachstumsbedingungen durch größer e Pflanzbeete bzw. 
Baumscheiben erhalten. Zur sicheren Fortbewegung von Fuß gängern erhält der 
Platz eine umlaufende Pflasterung als Abgrenzung zu dem Parkplatzbereich. 
Die südlichen Parkbuchten werden geringfügig nach Norden  verschoben und zu der 
südlich angrenzenden Aufenthaltsfläche durch Hecken abgesc hirmt. Ein Durchgang 
für Fußgänger befindet sich etwa mittig. 
Auf die Zufahrt von der Eisdiele zu den Grundstücken Hilt ruper Straße 2b bis 2f  
kann (bis auf die Stunden, in denen der Wochenmarkt stat tfindet) verzichtet werden, 
weil eine Erschließung über die Franz-von-Waldeck-Straße und über den Parkplatz 
erfolgen kann. Damit ergeben sich durch eine Einengung der Zufahrt weitere Mög- 
lichkeiten zur Gestaltung dieser Fläche für Baumpflanzungen und andere Formen der 
Begrünung.  
 
Da einer der drei Schaltschränke im Bereich der Außeng astronomie der Eisdiele 
nicht mehr in Betrieb ist, soll dieser abgebaut werden.  Eine Zusammenfassung der 
beiden verbleibenden Schaltschränke ist mit geringem Koste naufwand (nach Aussa- 
ge der Stadtwerke Münster) zweckmäßig, so dass eine gemein same Gestaltung bei- 
der verbleibenden Kästen möglich wird. Da die Kästen st ändig zugänglich sein müs- 
sen, streben die Stadtwerke grundsätzlich an, diese auf öf fentlichem Grund zu instal- 
lieren.  
Die Ziegenbockskulptur könnte in der Mitte des Kreisverkehr es ihren neuen Standort  
finden.  
Die Altglascontainer sollen geringfügig versetzt und neu eingegrünt werden. Da sie in 
Kombination mit dem Parkplatz sehr gut angenommen werd en, wird von einer Verle- 
gung abgesehen. 
 
Ergibt eine Prüfung auf Verlagerung des Wochenmarkts au f den südlich an die Niko- 
lauskirche angrenzenden Platz ein positives Ergebnis, könnte  die östliche Zufahrt 
von der Hiltruper Straße geschlossen werden und der Zufa hrtsbereich in die westlich 
anschließende Grüngestaltung integriert werden.  
 
4.4.6 Kirche St. Nikolaus – Zentrum des Wigbolds 
Die dreischiffige katholische Hallenkirche St. Nikolaus befindet sich zentral im histori- 
schen Wigbold. Die Oberflächengestaltung, die Beleuchtu ng und die Grüngestaltung 
des die Kirche umgebenden Bereiches weisen eine hohe Auf enthaltqualität auf. Um 
diese noch zu stärken, soll geprüft werden, ob auf der süd lich angrenzenden kir- 
cheneigenen Fläche, die derzeit als Parkplatz genutzt wird , der wöchentliche Markt 
stattfinden könnte.  
Auch auf der Neustraße soll im Kurvenbereich Naturgroßpf laster verlegt werden, um 
den schon heute schön gestalteten Kirchplatz mit dem südlic h angrenzenden, priva- 
ten Parkplatz funktional und optisch zu verbinden - mit d em Bestreben den mitt-

23 
 
wochmittags stattfindenden Wochenmarkt von der Hiltruper Straße an diesen zentra- 
len Ort zu verlagern.  
Es wird erwartet, dass auch für den Bereich um die Kirch e eine Impulswirkung durch 
die Maßnahmen des vorliegenden Entwicklungskonzeptes auf d ie Eigentümer ent- 
steht, so dass durch Stärkung der gewerblichen Nutzung der  angrenzenden Gebäu- 
de eine Belebung dieses zentralen Platzes stattfinden könnte.

Beschlussvorlage

12107 Zeichen

V/0272/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebauförderprogramm "Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Wolbeck" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt dem fortgeschriebenen Integrierten Handlungskonzept für das Program m-
gebiet „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Wolbeck“ (Anlage 1) zu und beschließt 
dieses als handlungsleitenden Orientierungsrahmen für die zukünftige Entwicklung im Zent-
rum von Wolbeck zu Grunde zu legen. 
 
2. Der Rat nimmt die Maßnahmenübersicht (Anlage 2) und die zeitliche und inhaltliche Prior i-
tätenfestlegung zur Kenntnis.  
 
3 Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
3.1 auf Ba sis der Maßnahmenübersicht die einzelnen dort aufgeführten Maßnahmen plan e-
risch und bautechnisch vorzubereiten und ggf. die für eine Realisierung notwendigen B e-
schlüsse herbeizuführen.  
 
3.2 Anträge auf Städtebauförderung für die Programmjahre 2013 ff. auf Basis der Ergebni sse 
des Integrierten Handlungskonzeptes Münster-Wolbeck zur Teilfinanzierung der benannten 
Maßnahmen zu stellen. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
4.1 mit dem Beschluss ü ber die Förderschwerpunkte und die Prioritäten noch keine Voren t-
scheidung über künftige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan getroffen wird.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0272/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Popken 
Ruf: 
492 61 82 
E-Mail: 
PopkenF@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0272/2012 
4.2 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt 
Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 
 
4.3 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öffentlicher Träger, eine Mitfinanzierung durch 
die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenanteil der Stadt Münster darf 10% nicht u n-
terschreiten; 
 
4.4 bei Fö rderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so 
dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; 
 
4.5 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von 
Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungsko n-
zept für das Programmgebiet „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum – Münster-Wolbeck“ z ukünftig 
realisiert werden sollen - der Stadt und/oder privaten Partnern sowie Grundstückseigentümern 
(ggf. KAG-Beiträge) Kosten und/oder Folgekosten entstehen werden.   
Derzeit beträgt die Förderquote für Städtebaufördermittel für die Stadt Mün ster 60% der zuwe n-
dungsfähigen Kosten (s. Anlage 2).  
Sobald für einzelne Maßnahmen ein Antrag auf Städtebauförderung gestellt werden soll, sorgt das 
zuständige Fachamt für eine entsprechende Darstellung der Fördermaßnahme im Hau shaltsplan, 
unabhängig davon, ob für die entsprechende Fördermaßnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt b e-
reits eine Tendenzaussage des Fördermittelgebers vorliegt.  
Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen, so dass die 
Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. 
 
 
Begründung: 
 
Gebietsbezug Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" 
Das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und Durc h-
führung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Stadtteil- oder Ortsteilzentren 
als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen. 
Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts - und Gestaltqualität sowie zur 
Vermeidung bzw. Beseitig ung von gewerblichem Leerstand können Maßnahmen nach den Stä d-
tebau-Förderrichtlinien NRW (FöRi 2008) grundsätzlich gefördert werden. 
 
Durch die Neufassung der Städtebau -Förderrichtlinien im Jahre 2008 wurde das Prozedere des 
Verfahrens dahingehend verändert, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, für die 
vorher ein entspr echender Gebietsbezug nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert 
werden kann. Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits 
am 24.06. 2009 den erforderli chen Gebietsbezug  gemäß § 171 b (2) BauGB – Städtebauliches 
Entwicklungskonzept – in Verbindung mit § 171 a (3) BauGB (Gebietsabgrenzung nach Satz 2 
Nummer 3 - Stärkung innerstädtischer Bereiche bzw. Stadtteilzentren)  für Münster-Wolbeck - als 
Voraussetzung für mögliche Fördermaßnahmen - beschlossen (vgl. Vorlage V/0239/2009/1).  
Für Wolbeck umfasst dieses Gebiet (vgl. Anlage 1 der Vorlage V/0239/2009/1) im Wesentlichen 
die Bereiche Wigbold  / Münsterstraße, Angelaue, Eschstraße  / Borggarten sowie Am Stei ntor / 
Hiltruper Straße.  
 
Integriertes Handlungskonzept zum Programmgebiet „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum – 
Münster-Wolbeck“  
In Kenntnis der Ergebnisse zum „Integrierten Stadtentwicklungs - und Stadtmarketingkonzept 
Münster“ (vgl. Vor lage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept 
Münster (ISM)) sowie als Fortschreibung des bisherigen „Impulsprogramms Münster-Wolbeck“ aus

- 3 - 
V/0272/2012 
dem Jahr 2003 (vgl. Vorlage V/0124/2003) wurde im Rahmen der Vorlage V/0239/2009 auch ein 
erster Entwurf für ein Integriertes Handlungskonzept Wolbeck mit der Darstellung der zukünftigen 
Projektziele Städtebau, Verkehr, Marketing, Gestaltung, Denkmalpflege, Wirtschaft und Tourismus 
vorgestellt.  
Im Rahmen eines umfangreichen Bürgerbeteiligu ngsverfahrens wurde das gem. Fö Ri zwingend 
aufzustellende „Int egrierte Handlungskonzept“ ( Anlage 1) fortg eschrieben bzw. gemeinsam neu 
aufgestellt. Es bildete die Handlungsgrundlage für einen interaktiven Pl anungsprozess zwischen 
Bürgern, Planern und Polit ikern und ermöglichte nach einem umfan greichen und facettenreichen 
Beteiligungsverfahren die Darstellung von Stärken, Schwächen, Zielen und Maßnahmen zur We i-
terentwicklung des Zentrums von Wolbeck.  
 
Dabei ist - dem Grundgedanken des Programms folgend - die Maßnahmenübersicht (Anlage 2) in 
direkter Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern und den vor Ort engagierten Gruppen  ent-
standen. Sie enthält Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner, die gebündelt und komb i-
niert werden können. Eine private Bet eiligung ist gem. FöRi 2008 ausdrücklich vorgesehen. Rein 
privat zu finanzierende Ma ßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen wurden 
ebenso dargestellt, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben.  
Auf dieser Basis wurden in weiteren Planungsschritten die konkreten Einzelmaßnahmen entwickelt 
und - soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich – mit einer Kostenberechnung unterlegt. Zur Umse t-
zung der einzelnen Maßnahmen ist eine öffentlich -private Partnerschaft, z. B. im Rahmen einer 
Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) oder eine Sta dtteilkooperation, durchaus denkbar 
und entsprechend den bisherigen Aussagen und Hinweisen aus dem Bürge rbeteiligungsverfahren 
erwünscht.  
 
Die Berücksichtigung der artikulierten bürgerschaftlichen Interessen aus d em Beteiligungsverfah-
ren ermöglicht die Erstellung eines auf Wolbeck maßgeschneiderten Entwicklungskonzeptes. Da r-
über hinaus ist vorgesehen, die Bürgerschaft in weiteren Verfahrenschritten (z.  B. bei der konkr e-
ten Umsetzung einzelner Maßnahmen) über die je weiligen Partner bzw. Fachämter projektbez o-
gen erneut einzubinden.  
 
Die Möglichkeit einer Fortschreibung dieses Integrierten Handlungskonzeptes mit zukünftig geä n-
derter Schwerpunktsetzung ist grund sätzlich gegeben und sollte  anlassbezogen erfolgen, s obald 
sich Ziele und Anforderungen grundlegend ändern.  
 
Maßnahmenübersicht im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes  
Als Stärken des Stadtteils Wolbeck wurden insbesondere der dörfliche Charakter, die heute noch 
ablesbare historische Bedeutung, die Erholu ngsflächen, die Versorgungssituation mit Gütern für 
den täglichen Bedarf, die soziale Infrastruktur sowie das ausgeprägte Vereinsleben mit einer regen 
Gemeinschaft hervorgehoben. Des Weiteren wurden die Nähe zur Innens tadt Münster und die 
gute ÖPNV-Anbindung als positiver Aspekt von Wolbeck als Wohnstandort genannt. 
Sowohl die  „Schlüsselpersonen“ als auch die Eigentümer und Gewerbetreibenden entlang der 
Münsterstraße, der Hofstraße und rund um den Marktplatz Hiltruper Straße nannten das hohe Ver-
kehrsaufkommen, welches in Verbindung mit der Enge im Straßenraum zu gefährlichen Verhäl t-
nissen für Fußgänger und Radfahrer führt, als größte Schwäche der Wolbecker Ortsmitte. Die B e-
fragten sehen hierin auch eine Ursache für den Leerstand einiger Ladenlokale und den s chlechten 
baulichen Zustand bzw. die mangelnde Fassadengestaltung einzelner Gebäude und damit das 
eher negative Image des Stadtteils insgesamt. Der geringe Anteil an Flächen zur Grüngestaltung 
(Bäume, Beete, Fassadenbegrünung) im historischen Wigbold wurde  als weitere Schwäche g e-
nannt. 
 
Aus der Stärken -Schwächen-Analyse ergab sich damit konkreter Handlungsbedarf zu folgenden 
Themen: Verkehrsentwicklung, Grüngestaltung , Stadtgestaltung (historischer Ortskern), Verso r-
gung. Die daraus abgeleiteten Leitlinien d er künftigen Ortsentwicklung lauten: Entlastung vom 
Durchgangsverkehr, Pflege des Ortsbildes, Stärkung des gehobenen Einzelhandels - und Dienst-
leistungsangebotes sowie die Erlebbarkeit von Natur und Umweltqualität.

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V/0272/2012 
Zu diesen Leitlinien sind Planungsziele und Maßnahmen formuliert und  in einem räumlich zug e-
ordneten Maßnahmenkatalog konkretisiert worden. Beispielsweise ermöglicht - nach dem Bau der 
Umgehungsstraße -  eine verkehrsberuhigte Ortsmitte (Münsterstraße, Am Steintor, Hiltruper Stra-
ße, Hofstraße) mit hoher Aufenthaltsqualität für Fußgänger eine intensive Überprüfung des best e-
henden Parkplatzangebotes im Wigbold. D ies beinhaltet auch die  zusätzliche Option im Zentrum 
das Parkplatzangebot  zugunsten einer Wiederherstellung der Wigbold -typischen geschlos senen 
Blockrandbebauung zu reduzieren. 
Zur Stärkung des Wigbolds – entsprechend seiner historischen Bedeutung – sollte z. B. ergänzend 
geprüft werden, ob der Wochenmarkt im historischen Zentrum an einem neuen Ort (z.  B. südlich 
der Nikolauskirche) stattfinden könnte. 
Eine ausführliche Darstellung und Beschreibung der Vorschläge und Maßnahmen befindet sich im 
Handlungskonzept in der Anlage 1 und der Maßnahmenübersicht der Anlage 2. Sie bilden im 
Rahmen der Finanzierung der Maßnahmen die Basis für zukünftige Anträge auf Städtebauförd e-
rung. Die einzelnen Bausteine / Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig angelegt worden und 
können teilweise auch unabhängig voneinander realisiert werden.  
 
Die Maßnahmenübersicht des Integrierten Handlungskonzeptes soll da rüber hinaus eine Abw ä-
gung ermöglichen, für welche Maßnahmen ein Städtebauförde rantrag gestellt werden soll. Die 
Laufzeit des Integrierten Handlungskonzeptes ist auf etwa fünf Jahre angelegt, eine Verlängerung 
ist grundsätzlich möglich. Damit wird eine Pro grammplanung innerhalb der Stad t ermöglicht, um 
dem Fördermittelgeber zu verdeutlichen, welche Maßnahmen im Wi rkungsverbund gegeben sind 
und welche Maßnahmen ggf. in den Folgejahren beantragt werden sollen. 
 
Anlage 3 beinhaltet eine grafische Darstellung a ller möglichen Maßnahmen zur Aufwertung des 
Wolbecker Zentrums und korrespondiert mit den Erläuterungen in der Maßnahmenübersicht (A n-
lage 2).  
 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage 1:  Integriertes Handlungskonzept „Aktives Stadt - und Ortsteil zentrum Münster -
Wolbeck“ 
Anlage 2: Tabellarische Maßnahmenübersicht „Entwicklungskonzept Münster-Wolbeck“  
Anlage 3:  Grafische Maßnahmendarstellung „Entwicklungskonzept Münster-Wolbeck“

Anlage_3

601 Zeichen

Nr. V/0272/2012

Anlage 3 zur Vorlage

Stadtentwickli
Stadtpl:
Verkehrspl:

Programm: "Aktive Stadt- und Ortstellzeritrer
‚plan mit potenziellen

Maßnahmen zur Aufwertung

des Wolbscker Zentrums

Bearbeitung 61.2
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Beratungsverlauf (4)

19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2012 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Münsterstraße 4
  • Eschstraße
  • Hiltruper Straße 2b
  • Hofstraße
  • Telgter Straße
  • Wallstraße
  • Neustraße
  • Herrenstraße
  • Jochen-Klepper-Straße
  • Marktallee
  • Kirchplatz
  • Mühlendamm
  • Illa-Andreae-Weg
  • Am Steintor
  • Am Berler Kamp
  • Am Borggarten
  • Umgehungsstraße
  • Von-Holte-Straße
  • Dirk-von-Merveldt-Straße
  • An der Christuskirche
  • Wolbecker Windmühle
  • Marktstraße
  • Silberbrink
  • Tiergarten 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0272/2012
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37